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        <title>Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910.</title>
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            <idno>kbl_1910</idno>
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        Deutsches

Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee.

Herausgegeben

im

Reichs-Kolonialamt.

 

XXI.  Jahrgang  1910.

 

 

 

 

Berlin  1910.

Verlag  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn

Königliche  Hofbuchhandlung
Kochstraße  68—7/1.
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        Einteilung.

Gesetze,  Verordnungen,  Erlasse  der  Reichsbehörden

und

Behörden  der  deutschen  Schutzgebiete,  Nachrichten  aus  den
deutschen  Schutzgebieten  und  andere  darauf  bezügliche

Mitteilungen:
Allgemeines.  ....
Ostafrika
Kamerun.
Togo  .
Sudwestafrika  ..  .
Neuguinea,  einschließlich  Karolinen,  Marianen,
Marschall-Inseln  und  Palau.
Samog
Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten
Literatur-Verzeichnis  und  Koloniale  Literatur

Seite

II
III
IV

V
VI

VIII.
IX.
IX

XI

Illustrationen  und  Karten
Besondere  Beilagen
Verzeichnis  der  in  den  Nachrichten  aus  den
deutschen  Schutzgebieten  vorkommenden  Ländere,
Orts=  und  Volksnamen:
Ostafrika  .
Kamerun.
Togo
1  Südwestafrika  ........
Neuguinea,  einschl.  Karolinen,  Marianen,
Marschall-  Inseln  und  Palau  .  .
.  Samoa.
·  Kiautschou.
Namen-Verzeichnis

Inhalts-Verzeichnis.
Die  mit  einem  "  versehenen  Artikel  sind  amtliche  Bekanntmachungen  ufw.
(Die  am  Schluß  stehenden  Ziffern  bezeichnen  die  Seitenzahlen.)

Gesetze,  Verordnungen,  Erlasse  der  Reichsbehörden  und  Behörden  der  deutschen  Schutzgebiete.
Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten  und  andere  darauf  be  zügliche  Mittellungen.

Allgemeines.

Ausschreibung,  öffentliche
Ausstellungen.  Internat.  Kautschukausstellung  in
London  1911  .
Banken.  Deutsch-  Westafrik.  Bank,  Satzungen
—.—  Aus  dem  V.  Geschäftsbericht  für  1909  der  —
—.—  Deutsche  Afrika-Bank  A.  G.  Aus  dem  Bericht
für  1909  ......
—.;—  s  Ostafrikanische  Bank.  Aus  dem  Bericht
ür  1909.
Baumwollkultur.  Baumwollfragen.  Vortrag  Er.
Exz.  des  Herrn  Staatssekrelärs  Dernburg
—.—  Baumwollbau-Organisation.
Beamtenwesen  siehe  Verordnungen.
*Bekanntmachungen.  Bekanntmachung  d.  Reichskanzlers,
  betr.  die  Ausstellung  von  Auslandspässen
  durch  d.  Reichs-Kolonialamt.  V.  30.  6.  1910
Bergwesen  siehe  Verordnungen.
Berichtigungen
Bremer  Kolonial=  Handelsges.,  vorm.  F.  Oloff
u.  Cie,  A.  G.  Aus  dem  Bericht  des  Vorstandes
für  die  5.  ordentl.  Generalversammlung
British  South  Africa  Company.  Aus  dem
Bericht  der  Direktoren
Central-Afrikanische  Bergwerks-  Ges.  Auszug
aus  dem  Bericht  des  letzten  Geschäftsjahres  59,
WDeutsche  Agaven-Ges.  Satungsänderungen
Deutsche  Kolonial-Eisenbahn-Bau=  u.  Betriebs-Ges.
  Aus  dem  Bericht  über  das  V.  Geschäftsjaher.
  .....
Deutsche  Landwirtschafts-  Ges.,  Holonialabtlg.
Mitgliedschaft  der  —  für  koloniale  Landwirte  und
Pflanzer  .

Deutsch-  Westafrikanische  Handelsgesellschaft
Hamburg.  Al.  d.  Geschäftobericht  f.  1909
Einfuhr  Deutschlands  nach  Tripolis  1909  .
Eisenbahnen.  Deutsch-afrikan.  Eisenbahnbau  1909
—.  —  Zur  Frage  der  Rentabilität  der  Eisenbahnen
in  den  deutschen  Schusgebtelen.  V.  Geh.  Baurat
Baltzer  .

715

367
570

571

670

370
425

647

549

696

895

167

Gehaltszahlung  siehe  Verordnungen.

Seite
XII
XII

XII
XIII

XV

XVIII
XVIII
XVIII
XVIII

*Gesetze  (siehe  Uerordnungen)  Kolomalbeamtengeset.

V.  8.  F  1910
Gesundheitspflege.  Die  Volkshygiene  für

T  schaft  und  Kolonialverwaltung
—.—  Katzen  als  Vorbeugemittel  gegen  Pest
„Grenzabkom  men.  Deutsch-portugiesisches  —
24.#  11.  19000)  .  .  ...
Handelsauskunftsstellen  englischer  Kolo
regierungen  in  London

geborene  in  ihren  Beziehungen  zur  Kolonialwirt=587


Ein-12


251
vom
119

398

nial-Institute.

  Institut  für  Schiffs-  und  Tropenkrankheiten

  in  Hamburg.  Frühjahrs=  und  Herbstkurfus  107

——.—  Frühjahrskursus  des  obigen  Instituts

250

—.—  D.  Hamburg.  Kolonialinstitut  i.  Sommer  1910  297

—.—  im  Winter  1910/11
—.—  Deutsche  Kolonialschule  zu  Witzenhausen.
lesungsverzeichnis  für  das  Winterhalbjahr  191

700
V  or.
0|/11  824

Jubiläen.  Dr.  Th.  Toeche-Minlers  goldenes

Doppeljubiläum

640

Kakaokultur.  Der  Kakao-  und  Lakgobuntermart“

im  Jahre  1909

Kolonial-  Gesellschaften.  (Näh.  siehe  Gesellschaft.)

—.—  Sigi-Pflanzungs-Ges.  m.  b.  H.  in  Esfen

337

59,  895
59,  819

—.—  Deutsche  Landwirtschafts-Ges.,  Kolonialabtlg.  107

—.—  Deutsche  Agaven-Ges.  .  .

—.—  Deutsche  Kolonial=  Eisenbahn=  Bau-  und
triebs-Ge.

—.—  hritisd  South  Africa.  Compan

y.
—.—  Bremer  Kolonial-Handels-Ges.,  vorm.  F.  Oloff

l
I
I  Central-Afrikanische  Bergwerks-Ges.
6
6
1
I

u.  Cie,  A.  G.

Hamburg  ..

—.—  in  Östafrika:
Usambara-Kaffeebau-Ges.  zu  Berlin
Kilimanja  Pflanzungoges.  m.  b.  S.
Deutsch  Ostafrikanische  Rautschul-  Ges.
Deutsch-Ostafrikanische  Ges.  .

-  Sisal-Agaven-Ges.  .

.  Ostafrikanische  Eisenbahn-  Ges.

—.—  Deutsch  Westasritaniche  Handelsgesellschaft

167

429
336

d  Be—

696
997

60,  864
.470
547

563

566

627
        <pb n="3" />
        Kolonial-Gesellschaften:

Lindi-Kilindi-Ges.  .  668

Doa-Plantagen-Ges.  m.  b.  *  863

Irangi-Ges.  684
—.—  in  Kamerun:

Ges.  Nordwest-Kamerun.  61,  940

Rheimische  Handei-Plantagen-  Ges.  i.  Köln  181.  895
Ges.  Süd-Kamerun.  .  182,  219,  996

Kamerun-Eisenbahn-Ge.  354
Westafrikanische  Pflanzungs=  Ges.  „Victoria“  567
Deutsche  Kautschuk-Akt.-Ges.  Berlin  und
Kamerun  568
Kautschuk-  Pflanzung  „Meanja“  A.  G.  Berlin
und  Kamerun  .  570
Westafrikanische  Pflanzungs-  Gef.  „Bibundi““  669
—.—  in  Togo:

Deutsche  Togo-Ges.

771,  919,  929
Agu-Pflanzungs-Ges.

772

Pflanzungs-Ges.  Kpeme  773
—.—  in  Südwestafrika:
Diamanten--Pacht-Ges.  8,  118.  760

Kolontale  Bergbau-Ges.  m.  b.  H.  zu  Berlin  8
Otavi-Minen=  u.  Eisenbahn-Ges.  78,  536,  733,  760
Deutsche  Kolonialges  f.  Südwestafrika  410,  417,  861
Deutsche  Diamanten-Ges.  m.  b.  H.  412,  417
Kaoko-Land=  und  Minen-Ges.  Berlin  469

Südwestafrikan.  Schäferei-Ges.  zu  Berlin.  798
—.  in  Neuguinea:
Neu-Guinea-Compagnie  142
Jaluit-Ges.  .  474
Deutsche  Handels-  und  Plantagen-  Ges.  der
Sudsee.  Inseln  zu  Hamburg  628
—.  in  Samoa:
Deutsche  Samoa-Ges.  629
Safata-Samoa-Ge.  929
Koloniale  Preßstimmen.  „Die  Südwestafrikaner
und  die  Reichsregierun“  ..  .  .  437
—.—  Kamerun  und  die  deutsche  Sprache  .  439
—.—  ÜUder  die  Aussichten  für  junge  Landwirte  in
den  Kolonien  und  ihre  Ausbildung  483
—.—  Zur  Frage  der  Führung  der  südwestafrikanischen
Nord-Südbahn  .  526
—.—  Verheiratete  Angestellte  in  Deutsch-  Südwest  746
Kolonial-technische  Kommission.  Bildung  einer
—  der  Kolonial-Wirtschaftl.  Komitees  .  819
Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.  59.  142

181,  238,  336,  389,  425,  469,  507,  556,  627,  695

733,  771,  819,  —  895,  938,  994

—.—  A.  d.  „Tropenpflanzer“  6.,  146,  238,  336,  427

—.—  Beiträge  zur  Lösung  der  Kautschukfrage  in

Kamerun.  V.  Dr.  Bücher  507,  556
—.—  Die  Bedeutung  des  Sojabohnenmehls  als  Kraftfulttermittel

  695

Kolonial=  irtschaftliches  Komitee.  Aus  dem
Arbeitsbereich  des  —  .  389,  696
Kongresse.  Deutscher  Kolonial-  Kongreß  1910  429.  523
641,  699

Kursverzeichnis  deutscher  Kolonialwerte.  Mitgeleilt

  d.  v.  der  Heydtsches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.
40,  76.  116,  160,  208,  260,  308,  352.  408.  446,.  490
534.  536,  646,  678,  716,  752,  788,  832,  848,  878,  914
958,  1014

—.—  Beschluß  des  Bundesrats,  betr.  Außerkurssevung
  der  deutschen  Eintalerstücke  493

Lieferungenf.  d.  Bekleidungsdepot  siehe  Vorschriften.

Marktbericht  .  39,  115,  207,  259,  351,  445,  533,  715
787,  847,  913,  1013

Nissionswesen.  Ausbildungskursus  f.  Musionare  900
Nachrufe  168,  221.  223,  415,  450,  451,  687,  852,  923,
983,  984,  885

Laswesen  siehe  Bekanntmachungen.
"Personalien  11,  48.  80,  128,  168,  220,  269,  314.  368
415,  450,  493,  548.  621,  651,  687,  721,  761,  799,  §33
850.  885  922,  982

 

 

Postalisches.  Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen
Schutzgebicten  37,  74,  113,  158,  205,  257,  306,  349
406,  443,  488,  531,  584,  644,  676,  713,  750,  785,  830

845,  876.  911,  956,  1011

—.—  Verlängerung  des  Kabels  Emden—Teneriffa  n.

346

Monrovia.  .

Vosdamschiteerbinungen  nach  den  dentschen
  Schutzgebieten  34,  72,  111,  156,  203,  255
304,  347,  404,.  440,  486,  529,  582,.  641.  674,  710,  748

783,  828,  842,  873,  908,  954,  1009

Rechtspflege  siehe  Verfügungen.

—.—  bersicht  üb.  d.  Geschäfte  d.  Kaiserlichen  Gerichte
  in  d.  Schutzgebieten  Afrikas  u.  d.  Südsee
während  d.  J.  1909  ..  .

Schiffsverkehr  im  Suez-  Kanal  im  Jahre  1909

Sigi-Pflanzungs-Ges.  m.  b.  H.  in  Essen.  Auszug
  aus  dem  Bericht  des  12.  Geschäftsjahres.

—.—  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1909  .

Uniform  en  d.  Kais.  Gouverneure  siehe  Verordnungen.

*Verfügungen.  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.
Ergänzung  der  Verfügung  betr.  standesamtliche
Zuständigkelt  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und

Südsee  v.  27.  3.  1908.  V.  21.  4.  1910

N  Allgemeine  —  des  Justizministers  und  des
Ministers  des  Innern,  beir.  Regelung  der  Vollstreckung
  militär=  und  zivilgerichtlich  erkannter
Gesamtstrafen  an  Personen  des  Beurlaubtenstandes
sowie  Vollstreckung  von  Freiheitsstrafen,  die  von
Militärgerichten  auf  Grund  88  156,  160  u.  161  des
Militärstrafgesetzbuchs  verhängt  sind.  V.  11.5.  1910

*—.—  des  Reichekanzlers,  betr.  die  vierteljährliche
Gehaltszahlung  an  die  etatsmäßigen  Kolonialbeamten
  der  afrikanischen  und  Sudsee-  Schutzgebiete.
  V.  30.  7.  1910.  ..

Verkehrsnachrichten  34,  71,  110,  155,  202,  254,  303
346,  403,  440,  486,  528,  581,  641.  673,  709.  747,  783

827,  842.  872,  908,  953,  1008

—.—  Der  Verkehr  a.  d.  v.  Reiche  suboentionierten

965
779

59
819

Dampferlinien  1908  398
—.—  Anlaufen  des  Norddeutschen  Lloyd  in  Tsingtau  641
—.—  Fahrplan  der  „Sumatra“  v.  August  1910  ab.

(Nelddertscher  Lloyd)  673

*Verordnungen.  Verordnung  des  Reichskanzlers,
betr.  die  Verkündung  der  gemäß  §  15  Abs.  2  des
Schutzgebietsgesetzes  für  die  aj#erikanischen  und
Sudsee-Schutzgebiete  erlassenen  Verordnungen.
V.  24.  12.  190  1

5—.—  betr.  Abänderung  der  Vorschriften  v.  zi.  5.  1901,
betr.  den  Urlaub,  die  Stellvertretung,  die  Tagegelder,
  Fuhr=  und  Umzugekosten  der  Landesbeamten
  in  den  Schutzgebieten  mit  Ausnahme  von
Kiautschou.  V.  11.  7.  1910  .

*—.—  Allerhöchste  —,  betr.  die  Aussührung  des
Kolonialbeamtengesetzes  v.  S.  6.  1910.  V.  3.10.  1910

—.—  Allerhöchste,  betr.  die  ausschließliche  Berechtigung
der  Landesfiski  der  Schutzgebiete  Afrikas  und  der
Südsee  zur  Aufsuchung  und  Gewinnung  von
Mineralien  im  Meeresboden.  V.  13.  10.  1910

*—.—  Allerhöchste  Ordre,  betr.  d.  Unisormen  d.  Katserl.
Gouverneure.  V.  23.  9.  1910

*Vorschriften  der  Kolonialverwaltung  über  Lieserungen
  für  das  Bekleidungodepot  der  Schutztruppen
  (gültig  v.  1.  10.  1910  ab).  V.  24.  8.  1910

649
849

879
915

753

Ostafrika.

Banken.  Deutsch-Ostafrikanische  Bank.
5.  Geschäftsbericht  (1909)

Baumwollkultur.  Sh  in  Deutsch-  Ostafrika
  .  802,  994

*Bekanntm  achungen.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  den  Gouverne--mentsrat.
  V.  12.  4.  1910.

Aus  dem
670

447
2
        <pb n="4" />
        *Bekanntmachung,  betr.  Festlegung  der  Grenzen
d.  v.  d.  allgemeinen  Schürffreiheit  ausgeschlossenen
Jramba-Plateaus  und  Sekenke-Distrifte  im  Gebiete
der  Irangi-Gesellschaft.  V.  13.  6.  1910

Bergwesen  siehe  Bekanntmachungen.

Deutsch-Ostafrikanische  Ges,.  A.  d.  Bericht  f.  1909

Deutsch-Ostafrikanische  Kautschukges.  *  Anderungen
  des  Gesellschaftsvertrages  der  —

Doa-Plantagen-Ges.  m.  b.  H.  Aus  dem  Geichänt
bericht  19009

Eisenbahnen.  Die  Zentralbahn  53a  224,  zis,  457.

653,  835,  886,

—.—  Fahrplan  f.  d.  Zentralbahn,  Strecke  Daressalam=Kilossa
  .

—.  —  Die  Betriebsergebnisse  der  Usambarabahn  in
der  1.  Hälfte  (April  bis  September!  1909  32,

—.—  Von  der  Usambarabahn  170,  276,  457,  723,

—.  —  Die  Betriebsergebnisse  der  Bahn  Daressalam=Morogoro
  im  Jahre  1909  ....

Eisenbahnkommissar—  Dienststelie  siehe  Verfügungen.


Entdeckung  einer  großen  Höhle  in  den  Matumbi—
Bergen  .  .

Ermordung  eines  Missionars  in  ARuanda

Gesundheitspflege  (siehe  Verordnungen).
Pest  im  Bezirk  Kondoa-Jrang

—.—  Impfgeschäft  u.  Lyumphgewinnung  in  Deutsch-Ostafrika


—.  —  Kinderzahl  und  Kindersterblichkeit  unter  den
Eingeborenen  Kameruns  und  Deutsch-Ostafrikas.
(Von  Prof.  Dr.  Steudel.)

Gilte  Eingeborenen-Gifte.  V.  Hauptm.  Nigmann

Gouvernementsrat  siehe  Bekanntmachungen.

Handel.  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels
des  deutsch-ostasrikanischen  Schutzgebiets  über  die
Zollstellen  d.  Binnengrenze  im  I.  u.  II.  Viertel
1909)

im  III.  Viertel  d.  J.  1909.

im  IV.  Viertel  d.  J.  1909.

im  I.  Viertel  d.  J.  1910

über  die  Zollstellen  der  Kü  ste  im  III.  Viertei

d.  J.  1909  .

tmIVVterteld  J  1909

im  I.  Viertel  d.  J.  1910

im  II.  Viertel  d.  J.  1910

Vorläufige  Ubersicht  des  Handels  über  die
Zolstellen  der  Küste  im  Jahre  1909

—.—  über  die  Zollstellen  d.  Binnengrenze  i.  J.  1909

—.—  Vorläufige  Ubersicht  über  die  Vewegung  des
Gesamthandels  im  Jahre  190.

—.—  D.  Handel  d.  Uganda-  berotektorats  mit  Deutsch=Ostafrika


WJrangi-Ges.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Festlegung  der  Grenzen
d.  v.  d.  allgemeinen  Schürffreiheit  ausgeschlossenen
Jramba-Plateaus  und  Sekenke-  Distritis  im  Gebiete
der  —.  V.  13.  6.  1910

Kilimanjaro-Pflanzungs-Ges.  m.  b.  v.  Aus
dem  Bericht  über  das  4.  Geschäftsjahr

Kolonial-Gesellschaften.  (Näheres  siehe  Gesellschaft.)
  Usambara-Kaffeebau-Ges.  zu  Berlin  60,

—.—  Kilimanjaro-Pflanzungs-Ges.  m.  b.  H.

—.  —  Deutsch-Ostafrikanische  Kautschu  Gef.

—.—  Deutsch  Ostafrikanische  Ges.  .

Sisal-Agaven-Ges.

Ostafrikanische  Eisenbahn=  Ges.

Lindi-Kilindi-Ges.  .

Doa-Plantagen-Ges.  m.  b.  H.

Irangi-Ges.

Kontraktbruch  siehe  Verordnungen.

Lindi-Kilindi-Ges.  A.  d.  Geschäftobericht  f.  1909

Ostafrikanische  Elsenbahngef,  Aus  dem  6.  Geschäftsbericht
  (1909)  ......

Die

—  —

—  —
s
«

684
563
547

863

551
985

254

763
986

724

654
382

53
418

MAVerfügungen.

495
689

320
622
855
382
551
858
933
l

554
625
625
997
—

684
470

864
470
54
503
566
627
668
863
684

668
r

IV

Postalisches.  Einrichtung  einer  Postagentur  in  Buiko
—.—  Mitteilung  über  Zulassung  mehrerer  Orte  im
Innern  Deutsch-Ostafrikas  zum  Postanweisungsdienste
  mit  Deutschland  .
—.—  Einrichtung  einer  Postagentur  in  Mkalama
—.—  Eröffnung  einer  Reichs=  Telegraphenanstalt  in
Jringga  .  ....
Rechtspflege  siehe  Verordnungen.
*—.—  Ubersicht  üb.  d.  Geschäfte  d.  Kaiserl.  Gerichte
in  Ostafrika  i.  J.  1909  .  .
Schiffsverkehr.  Ein=  und  Ausfuhr  in  den  Häfen
von  Daressalam  und  Tanga  April  bis  Juni  1910
Juli  b.  Sept.  1910
Schutztruppe  siehe  Verordnungen.
Sisal-Agaven-Ges.  Aus  dem  Bericht  1900;
Statistik.  Plantagenstatistik  von  Deutsch-  Sstftit
für  1908  .
Städteordnung  siehe  Verordnungen.
Studienfahrt,  Akademische  nach  Deutsch-Ostafrika
Unterrichtskurse  in  Amani.
Usambara-Kaffeebau-Ges.  zu  Berlin.
dem  Bericht  über  das  15.  Geschäftsjahr
—.—  Aus  dem  Bericht  über  das  16.  Geschäftsjahr
(April  1909  bis  März  1910)

Aus

Verfügung  des  Gouverneurs  von
Deutsch-Ostafrika,  betr.  Errichtung  der  Dienststelle
eines  Eisenbahnkommissars  in  Daressalam  für  die
Bahnbauten  und  für  die  in  Betrieb  befindlichen
Bahnen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Ostafrika.  Vom
14.  10.  1900::

*Verordnungen.  Verordnung  des  Reichskanzlers,
betr.  Abänderung  der  Zollverordnung  für  das
deutsch-zostafrikanische  Schutzgediet  v.  13.  6.  1903.
V.  15.  12.  1909

*—.—  des  Gouverneurs  von  Deutsch-  Ostafrikaa,  betr.
Abänderung  des  Zolltarifs  B.  V.  1.  12.  1909.

.—betr.  die  Bestrafung  von  Eingeborenen  wegen

Kontraktbruchs.  V.  7.  12.  1909

*  —.—  betr.  Anderung  des  Zolltarifs  □  (Auofuhrzölle).
  V.  2.  2.  1910

—.—  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Stadtgemeinden
in  Deutsch-  Ostafrika.  (Deutsch-  ostafrikan.  Städteordnung.)
  V.  18.  7.  1910.

*—.—  betr.  die  strafrechtlichen  und  Disziplinarverhältnisse
  der  farbigen  Angehörigen  der  Kaiserl.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.  V.  7.  9.  1910

—.—  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.
die  Bekämpfung  gemeingefährlicher  Krankheiten.
(Seuchenbekämpfungs-Verordnung.  V.  15.  S.  1910

Vikariat  „Kilima-Rdjaro“,  Apostolisches

Zollwesen  (siehe  Verordnungen).  Zolleinnahmen
54,  171,  224,  228,  322,  323,  421,  422,  458,  554,

657,  726,  727,  802,  803,  854,

kKamerun.

Aufstand  der  Nord-Makas.  A.  d.  Bericht  d.  Majors
Dominik

„Bekanntmachungen.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
  von  Kamerun,  betr.  Verbot  des  Erlegens
und  Jangens  von  Turakos  im  Bezirk  Buea.
V.  18.  11.  1909

betr.  Aufhebung  der  Sperrung  eines  Teiles

des  Bezirks  Dschang.  V.  24.  3.  1910

betr.  Bestellungen  des  Meohhmalreferenten
in  Duala.  V.  ö.  2.  1910.

*—.—  betr.  die  Grundsätze  für  die  Überlassung  von
Kronland  im  Schutzgebict  Kamerun.  V.  18.4.  1910

*—.—  betr.  die  Grundsätze  fur  die  Genehmigung
der  Uberlassung  von  Eingeborenen-  Land  an  Nicht—
eingeborene  im  Schutzgebiet  Kamerun.  2  3.  18.  4.  1910

*  —.—  betr.  d.  Handel  mit  geistigen  G#tranken  u.
deren  Ausschank  im  Schubgebiet  Kamerun.
13.  10.  1910  ..

1

*

110

317

107
727

60
864

42

10

118

310

679

789

796

948

626
987

924

720

962
        <pb n="5" />
        71½

Deutsche  Kautschuk-Akt.  Ges.  Berlin  und
Kamerun.  Aus  dem  Bericht  für  1909  .  568
Eingeborenen-Land-Überlassung  siehe  Bekanntmachungen.

Eisenbahnen.  V.  Bau  d.  Nordbahn  170,  323,  555,
836,  988
—.—  Vom  Bau  der  Mittellandbahn  324,  555,  764,  988
Erpeditionen,  Reiseberichte  Botanisch  zoologiche
  Forschungsexpedition  ..  324
—.—  Das  Gebiet  d.  Ntum  und  Mwei  459
—.—  Die  Jabassi-Expedition  1908,09.  Bericht  des
dauptmanns  Frhr.  v.  Stein  498
—.—  Die  Nkam=  Nün-Expchition.  Bericht  des  Oberleutnants
  Rausch  690
—.—  Eine  Reise  über  d.  Kongo  u.  Südost—  Kamerun.
Von  Prof.  Dr.  Haberer  765,  803
Gebietssperrung  siehe  Bekanntmachungen.
Geisige  Getränke,  deren  Handel  u.  Ausschank
siehe  Verordnungen,  Bekanntmachungen.
Ges.  Nordwest-Kamerun.  Aus  dem  Bericht  über
das  9.  Geschäftsjahr  61
—.—  A.  d.  Bericht  10009  940
Ges.  Süd-Kamerun.  Aus  dem  Geschäftsbericht
fur  das  10.  Geschäftsjahr  .  ..  182
*".  Auszug  aus  dem  Statut  der  —  in  Hamburg  219
—.—  Bericht  f.  d.  11.  Geschäftsjahr  996
Gesundheitspflege.  Kinderzahl  und  Kindersterblichkeit
  unter  den  Eingeborenen  Kameruns  und
Deutsch-Ostafrikas.  (Von  Prof.  Dr.  Steudel.)  495
—.—  D.  Schlafkrankheit  in  Kamerun.  V.  Prof.
Zieman  989
Gummiausfuhr  siehe  Verordnungen.
Lafenabgaben  siehe  Verordnungen.
dandel.  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels
des  Schutzgebiets  Kamerun  im  II  Viertel  d.  J.  1909  89
—.—  im  III.  Viertel  d.  J.  1909.  276
—.—  im  IV.  Viertel  d.  J.  1909.  662
—.—  im  I.  Viertel  d.  J.  1910  887
—.—  Vorläufige  Ubersicht  über  die  dewegun  des
Handelo  des  Schutzgebiets  Kamerun  i.  J.  1909  770
Jagd  siehe  Bekanntmachungen.
Kamerun-Eisenbahn-Ges.  Abkommen,  betr.
Erwerb  und  Verwertung  der  Landaerechtsame
der  —  längs  der  Nordbahn.  V.  17./24.  3.  1910  354
Karte  von  Kamerun,  Eine  neue  —  in  1:  300000  927
Kautschukkultur.  Inspektion  der  Kautschukeistrikte
und  Kautschukkulturstationen  in  Kamerun  88
—.—  Beiträge  zur  Lösung  der  Kautschukfrage  in
Kamerun.  Von  Dr.  Bücher  ,  556
Kautschuk-Pflanzung  „Meanja“  A.  G.  Berlin“
und  Kamerun.  Aus  dem  Bericht  für  1900  570
Kolonial-Gesellschaften.  (Näh.  siehe  Gesellschaft.
—.—  Ges.  Nordwest-Kamerun  61,  940
—.—  Rheinische  Hander  Plantagen-  Ges  Köln.  .  181,  895
—.—  Ges.  Süd-Kamerun.  .  182,  219,  996
—.—  Kamerun-Eisenbahn-Ges.  354
–  Westafrikanische  Pflanzungs=  Ges.  „Victoria“  567
—.—  Deutsche  Kautschuk-Akt.-Ges.  Berlin  u.  Kamerun  568
—.—  Kautschuk-Pflanzung  „Meanja“  A.  G.  Berlin
und  Kamerun  .  570
—.—  Westafrikanische  Pflanzungs-  Ges.  „Bibundi““  669
Kronland-Überlassung  siehe  Vekanntmachungen.
Narmorlagerstätten  in  Adamaua  626
Naschinengewehr.  Der  Resepkt  v.  d.  —  556
Medizinalreferenten-Bestellungen  siehe  Bekanntmachungen.

bostalisches.  Einrichtung  einer  Postagentur  in
Marienberg  34
—.—  Eröffnung  von  Reichs-  Telegraphenanstalten  für
internationalen  Verkehr  in  Isongo  und  Bibundi
Rechtspflege  siehe  Verfügungen.
*  .  Ubersicht  üb.  d  (Geschefted  d.  Kaiserl  Gerichte
in  Kamerun  i.  J.  1  975

v

Rheinische  Handei-Plantagen-Ges.

in  Köln.
Aus  dem  Bericht  über  das  13.  Geschätszahr

—.—  Bericht  1910.

 

 

1

Schiffsverkehr  siehe  Verordnungen.

Steuerwesen  siehe  Verordnungen.

vVVerfügungen.  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,
  betr.  die  Errichtung  eines  Bezirksgerichts
in  Lomie.  V.  22.  3.  1910

betr.  die  Aushebung  des  Behirlsgerichts  in

Victoria.  V.  21.  4.  1910.

betr.  Errichtung  eines  Strafregisters.
19.  8.  1910.

*Verordnungen.  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Kamerun,  betr.  die  Erhebung  einer  Umsatzsteuer
  bei  dem  Erwerbe  von  Grundeigentum  im
Schutzgebiet  Kamerun.  V.  1  11.  1909

*—.—  betr.  die  von  den  Seeschissen  in  Kamerun
zu  entrichtenden  Hafenabgaben.  A.  29.  10.  1909

betr.  Erhöhung  des  Gummiausfuhrzolls  in

dem  zur  westlichen  Zone  des  konvent.  Kongobeckens
gehörigen  Teil  des  Schutzgebiets  Kamerun.  Vom

3.  1.  1910  .

*—.—  betr.  Abänderung  der  Verordnung  betr.  das
Löschen  und  Laden  von  Seeschissen  an  Sonn=  und
Feiertagen  v.  24.  5.  1909.  V.  b.  3.  1910

*—.—  betr.  d.  Handel  mit  geistigen  Getränken  u.
deren  Ausschank  im  Schutzgebiet  Kamerun.  V.
30.  9.  1910  .  ....

Viehkontrollstation  in  Dschang

Westafrikan.  Pflanzungs-Ges.
Aus  dem  Bericht  für  190009

Westafrikan.  Pflanzungs-Ges.
Aus  dem  Bericht  für  1900;.

Zollwesen  siehe  Verordnungen.

*  —

Vom

1

"  [iben“

„Victoria“.

Togo.
Agu-  Wllanzungsges  Bericht  Juli  1909  bis  dult
191

.#  prungsbetimmungen  d.  Gouverneurs  v.
Togo  z.  Kaiserl.  Verordnung,  betr.  Zwangs=  u.
Strafbefugnisse  d  Verwaltungsbehörden  i.  d.  Schutzgebieten
  Afrikas  u.  d.  Südsce,  v.  14.  7.  1905.  V.
1.  II.  1910

*—.—  z.  d.  Zollverordnung  f.  d.  Schutzgebiet  Togo
v.  24.  3.  1910.  V.  24.  3.  1910

Baumwollkultur.  bb.  Baumwollkulturversuche  in
Togo  1909

*Bekanntmachungen.  Bekanntmachung  d.  Gouverneurs
  v.  Togo,  betr.  d.  Erwerb  v.  Rechten  a.  Grundstücken
  Eingeborener.  V.  10.  2.  1910.

*—.—  betr.  Durchführung  d.  Verordnung  betr.  Erhebung
  einer  Hundesteuer  v.  3.  2  1910.  V.  26.
3.  1910  .
Deutsche  Togoges.

*—.—  Vereinbarung  üb.  d.  Landbesitzd.  —.  V.5

—.—  D.  Landbesitz  d.  —

Eisenbahnen.  V.  Bau  d.  Hinterlandbahn  2°,  51,

279.  556.  810,

—.—  d.  Betriebsergebnisse  d.  Togobahnen  i.  d.
1.  Hälfte  (April  b.  Sept.)  1909

—.—  d.  Verkehrsanlage  i.  Togo  190090

Forstwesen.  2.  Aufforstungsarbeiten  am  Haho  131,

Grenzwesen.  Festlegung  d.  Nord=  u.  Ostgrenze
von  Togo.  47  einem  Vortrage  d.  Hptm.  Frhrn.
v.  Seefried  .  ......

Handel  (siehe  Verordnungen).  Ubbersicht  üb.  d.  Bewegung
  d.  dardens  d.  Schutgebiets  Togo  im
III.  Viertel  d.  J.  1900

—.—  i.  IV.  Viertel  d.  J.  1909  ..

—.—  Vorläufige  lbersicht  üb.  die  Veweguns  d.
Handels  Togos  i.  J.  19000.

.—  llbersicht  üb.  d.  Bewegung  d.  bandets  im

I.  Viertel  d.  J.  1910

.  d.  8.  Geschäftabericht!  .
10.1910

181
895

310
353
882

43

164
415
959

21
669
567

772

209
605
938

418
771
919
929
171,

900

91

807
172

889

138
810
813

813
        <pb n="6" />
        Hundesteuer  siehe  Verordnungen,  Bekanntmachungen.
Kolonial-Gesellschaften.  (Näh.  siehe  Gesellschaft.)
—.—  Deutsche  Togogen.771,  *E
—.—  Agu-Pflanzungsges.  .  ..
-——Pflanzunqsqes,,Rpeme«

Landerwerb  siehe  Verordnungen,  Bekanntmachungen.

Pflanzungsges.  „Kpeme“.  Bericht  Mai  1909  bis
April  110

Postalisches.  Eröffnung  einer  Reichs-Telegraphenanstalt
  f.  internat.  Verkehr  i.  Kete-Kratschi

—.—  Herabsetzung  d.  Zuschlaggebühren  f.  d.  Beförderung
  v.  Paleten  zwischen  Lome  u.  Agome-Palime


—.  Einrichtung  einer  Postagentur  in  Kete-  Kratschi

Rechtspftege.  Übersicht  üb.  d.  Geschäfte  d.  Kafferl.
Gerichts  in  Togo  i.  J.  1909.  .

Schiffsverkehr  auf  d.  Reede  v.  Lome  1909

Stechmückengefahr  siehe  Verordnungen.

Steuerwesen  siehe  Verordnungen.

Uniformen,  unbefugtes  Tragen  usw.  siehe  Verordnungen.


*Verfügungen.
Togo,  beir.
sch  riften  b.  d.  Verwaltung  v.  Toso.
1910  .

*  Verordnungen.  Verordnung  d.  Gouverneurs
v.  Togo,  betr.  d.  Erwerb  v.  Rechten  an  herrenlosem
  Lande.  Vom  2.  II.  1910.  .

*  —.—  betr.  Verbot  d.

Verfügung  d.  Gouverneurs  v.
Abänderung  d.  Verpflegungsvor-V.
  26.  5.

unbefugten  Tragens  u.  d.
Einfuhr  v.  militär.  Uniformen  u.  Abzeichen
sowie  d.  Handels  mit  solchen.  V.  10.  II.  1910

*—.—  betr.  d.  Erhebung  einer  Hundesteuer.  V.  3.  2
1910  .

*—.—  Zollverordnung  f.  d.  Schubgebiet  Togo.  V.
24.  3.  1910.  .

—.  —  betr.  d.  Zolltarif  f.  Togo.  V.  24.  3.  1910.

*—.—  betr.  Bekämpfung  d.  Stechmückengefahr.  V.
10.  5.  1910

—.  —  betr.  d.  Aushebung  veralteter  Verordnungen
u.  Bekanntmachungen.  V.  10.  2.  1910  u.  v.
8  6.  1910

1—.—  betr.  Anderung  v.  Verordg.  v.  15.  3.  1909
betr.  d.  Besteuerung  d.  Eingeborenen  i.  Lome  u.
Anecho.  V.  27.  5.  1910

*  —.—  betr.  d.  Handel  m.  Mais,  Palmkernen  u.
Palmöl  auf  d.  Märkten  in  Wo-Kutime,  Woga,
Aklaku,  Sewaga,  Degbo  u.  Aguega.  V.  21.  9.
19190

Verpflegungsvorschriften  siehe  Verfügungen.

Zollwesen  (isiehe  Verordnungen,  Ausfuhrungsbestimmungen).
  Nachweisung  d.  b.  d.  Zollämtern
d.  Schutzgebiets  Togo  fallig  geword.  Zollbeträge

280,  385,  465,  694,  860,

—.—  Zolltarif  .........

Südwestafrika.

Ausfuhr  v.  siehe  Bekanntmachungen.


*'  Bekanntmachungen.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
  v.  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  d.  Handel
mit  südwestafrik.  Diamanten.  V.  4.  2.  1910

*—.—  betr.  Inkraftsetzung  d.  Vertrags  betr.  d.  Landungswesen
  in  Swakopmund.  V.  21.  1.  1910.

—.—  betr.  Ausdehnung  d.  Geltungobereichs  d.  Hundesteuerverordnung
  vom  23.  2.  1907.  V.  12.  3.
1910  .  ...  .  .....

*—  —  betr.  das  Ergebnis  der  Wahlen  u.  d.  Ernennung
  der  Mitglieder  f.  d.  Landesrat.  V.
13.  3.  1910.  .

Angoraziegen  usw.

*—.—  betr.  Sperrung  d.  unt.  Strecke  d.  südwestafrik.
  Staatobahn  Swatopmund—  —Windhuk.  V.
24  2.  1910

VI

929
772
773
773

440

218.

263
311
5906
617
619
687

756

881

932
617

366

.  367

 

*Bekanntmachungen.  Bekanntmachung  des  Gou—
verneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Neuausgabe
  d.  Tarifs  d.  Lüderitzbucht-Eisenbahn.

V.  11.  5.  1910.  450
*  —.—  betr.  d.  Ausfuhr  v.  Angoraziegen,  Straußen

u.  Straußeneiern  n.  Britisch-Südafrika.  V.  8.  5.

191  0  4393
*—.—  z.  Verordnung  v.  23.  2.  1907,  betr.  d.  Besteuerung

  v.  Hunden.  V.  22.  7.  1910  758
*—.—  betr.  d.  Abwehr  d.  Ostkustensiebers.  V.  12.  10.

1910  963
Bergwesen  siehe  Verordnungen,  Verfügungen.
Dattelkultur  in  Deutsch-Südwestafrika  281
Deckblatt  z.  Amtlichen  Ratgeber  f.  Deuccch-  Südwestafrika

  921
*Deutsche  Diamanten-  Ges  M.  b.  §.  Abkommen

m.  d.  —.  412
—.—  D.  Vertrag  mit  d.  —  47
Deulsche  Kolonialges.  f.  Südwestafrika.  Abkommen

  mit  d.  —.  V.  7.  5.  1910  .  410
—.  —  D.  Vertrag  m.  d.  —  .  417
—.  —  A.  d.  Bericht  üb.  d.  25.  Geschäftsjahr  der  —  861
Diamanten  siehe  Verordnungen,  Bekanntmach  ungen.
*Diamaten-Pacht-Ges.  Betriebsvertrag  zwischen

d.  —  z.  Berlin  u.  d.  Kolonalen  Bergbau-Ges.  m.

v.  H.  z.  Berlin.  V.  29.  7.  1900)  8

*—.—  Nachtrag  z.  d.  Pachtvertrag  zwischen  v.  südafrik.
  Landesfiskus  u.  d.  —  z.  Berlin  v.  14.7.  1909.

V.  7./8.  12.  1909.  .  .118
*—.  —  Anderung  d.  Satzuͤngen  d.  —  760
»Diamantenregie  D.  Statut  d.  —  d.  sudwestajri

Schutzgebiets.  ..  .  545
Distrttschef-  Zuständigkeit  siehe  Verfügungen.
Einwanderung  siehe  Verordnungen.

W  Eisenbahnen  siehe  Verfügungen,  Bekanntmachungenj.
Bekanntmachung  eines  neuen  Tarifs  f.  d.  südwestafrik.
  Eisenbahn  Swakopmund—Jakalswater
—  Windhuk  ..  .......  168

—.—  d.  Nord—Südbahn  ..  227

*—.—  Tarif  der  Beihilfen  z.  d.  Frachtkosten  f.  d.
Beamten  u.  Offiziere  usw.  d.  Zivil=  u.  d.  Militär—
verwaltung  d.  Schubgebieis  Deutsch-Südwestafrika
  266

—.—  d.  Vetriebsergebnisse  d.  Luderibdahn  4  d.
erste  Betriebohalbjahr  728

—.—  V.  Bahnbau  Karibib-  Keetmanshoop.  815

—.  —  Betriebsergebnis  d.  Staatsbahn  Swakopmund
—  Windhuk  i.  d.  Rechnungojahren  1908  u.  1909  853

—.—  Herabsetzung  d.  Eisenbahn-Frachtsätze  i.  d.
Union  f.  Mais  z.  Export  n.  Deutsch-Südwestafrika  872

*Erlasse.  Auerhöchster  Erlaß,  betr.  d.  Anschluß  d.
deutsch.  evang.  Gemeinde  z.  Lüderitzbucht  a.  d.
evang.  Landeokirche  d.  älteren  preuß.  Provinzen  833

Expeditionen,  Reiseberichte.  D.  Erweditton
Streitwofs  n.  d.  Caprivi-Ziofel  54

—.—  Das  Amboland  .  92,  131,  im.  331
Text  z.  d.  Bildern.  .  92

—.  —  Im  Kaolofeld.  V.  Leuin.  Kirchheim  ...  227

—.—  In  den  Dunen  der  Namib.  V.  Oberlt.  Trenk.  230

—.—  D.  Diamantenfelder  d.  d.  Conception-Bucht.
Von  Dr.  Bott  3326

—  Un  d.  Tiras=  Gebirge.  Bericht  d.  Hauptm,

Rappard  .  22

Erpedikkonen.  Eine  Ovambo-  Siedelung  im  verero  »
land..  .  466

—.—  D.  Bondels.  V.  Oberlin.  Ebeling  .  499

—.  —  Aus  d.  Namib.  V.  E.  Seydel  501

—.—  Bahnbilder  a.  Deutsch  Sudwestafrika  506

—.—  Am  Naukluft-Gebirge.  Bericht  des  Majors  ç
Märcker  ".  657

—.—  Wichtige  Hottentottenwechsel  i.  Südosten  d.  5%

V.  Oberlt.  Lubben  729

Schußgebiets.
Grenzen-Abänderung  siehe  Verfügungen.
Hafenamt  siehe  Verfügungen.
        <pb n="7" />
        Hafenordnung  siehe  Verordnungen.
Handel.  Ubersicht  üb.  d.  Bewegung  d.  Handels  d.
Schutzgebeets  Deutsch-  Sudwestafrita  i  i.  II.  Viertel

d.  J.  1909  177
—.—  i.  III.  Viertel  d.  J.  386
—.—  i.  IV.  Viertel  d.  J.  1909  467
—.—  i.  I.  Viertel  d.  J.  19110  8616
—.—  Vorläusige  Ubersicht  ub.  d.  Vewegung  d.

Außenhandels  i.  J.  1909  ..  ..  .  .  469
Handelskammern.  Errichtung  v.  —  466
Hundesteuer  siehe  Bekanntmachungen.

Jagd  siehe  Verordnungen.
Kaoko-Land  u.  Minen-Ges.,  Berlin.  A.  d.  Bericht

üb.  d.  14.  Geschäftsjahr  469
oloniale  BVergbau-Ges.  m.  b.  H.  J.  Berlin.

Betriebevertrag  zwischen  d.  Diamanten-Pacht-Ges.

  u.  d.  —  v.  29.  7.  1909  8
Kolontal-Gesellschaften.  (Näh.  betr.  Gesellschaft).

—.—  Diamanten-Pacht-Ges.  8.  118,  760
—.—  Koloniale  Bergbau-Ges.  m.  b.  zu  Berlin.  8
—.—  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahn-Ges.  78,  536,  733,  760
—.—  Deutsche  Kolonialges.  f.  Südwestafrika  410.  417,  861
—.—  Deutsche  Diamantenges.  m.  b.  90.  412,  417
—.—  Kaoko-Land=  u.  Minen-Ges.,  Berlin  .  469
—.—  Sudwestafrikan.  Schäfereiges.  z.  Berlin  798
Komunale  Verbände  siehe  Verordnungen.

Landesrat  siehe  Bekanntmachungen.

Landungswesen  siehe  Bekanntmachungen.
Milchwirtschaft  in  Deutsch-  Südwestafrika  994
Nationalität.  Ubersicht  üb.  d.  —  d.  i.  südafrik.

Schußgebiete  ansässigen  weißen  Farmer.  466
Ostküstenfieber-Abwehr  siehe  Verordnungen,  Be,

„kanntmachungen.

Otavi-Minen=  u.  Eisenbahn-Ges.  Abkommen

betr.  Verwerlung  d.  Landbesitzes  d.  —.  V.  21.

12.  1009  78
*"—.—  Kauf=  und  Pachtvertrag  zwischen  d.  Fiskus  d.

südwestafrik.  Schutzgebiets  u.  d.  —.  Vom  23.  s.

1909  30.  3.  19110  .  536
—.—  A.  d.  Bericht  f.  d.  10.  Geschäfisjahr  733
*".—  Auszug  a.  d.  Satzungen  d.  —  z.  Berlin.  .  760
Vostalisches.  Einrichtung  einer  Postanstalt  i.

Brackwater  110
—.—  Zulassung  d.  Postagentur  Lalfontein  Süd

telegraph.  Postanweisungsdienst  110
—.—  Desgl.  d.  Postanstalt  Outso  827
—.—  Eröffnung  einer  Reichs-  Telegraphenanstalt  f.

internat.  Verkehr  i.  Kuibis,  S.  155;  in  Berseba,

Geitsabis,  Kabus,  Maltahöhe  u.  Outjo  .  202
—  Erôffnung  eines  Ortsfernsprechnetzes  in  Rehoboth

  S.  254,  in  Aus.  .  .  .  403
—.  Aufhebung  d.  Postanstalt  i.  Richthofen  .  346
—.—  Inbetriebnahme  d.  Landtelegraphenlinie  Warmbad—

  Ramansdrift—Steinkopf  .  .  403
—.—  Aufhebung  d.  Postanstalt  i.  Abbabis  403
—.—  Einrichtung  einer  Postanstalt  i.  Hatsamas  403
—.—  Jakalswater  nimmt  nicht  mehr  teil  a.  Patel.,

Anweisungs=  u.  Nachnahmedienst  528
—.—  Schließung  d.  Telegraphenanstalt  i.  Awasab  673
—.—  Einrichtung  einer  Postanstalt  i.  Empfängnisbucht

  827,  in  Fahlgrase  .  1008
—.—  Eroffnung  v.  Reichs-  Telegraphenanstalten  f

internat.  Verkehr  i.  Farm  Hoffnung  u.  i  Kalkfeld  873
Nechtepflege.  Ubersicht  üb.  d.  Geschäfte  d.  Kaiserl.

Gerichte  in  Südwestafrika  i.  J.  19000)  967
Schiffsverkehr  f.  d.  Häfen  v.  Swakopmund  u.

Luderisbucht  siehe  Verordnungen.

—  —  Tarif  f.  d.  Hafen  v.  Lüderitzbucht.  365
—.—  Personen-Lösch=  und  Ladeverkehr  i.  Swakopmund

  Okt.  bis  Dez.  1900;.  403

Januar  b.  Marz  1910  S.  709;  Aptil  bis  Juni

1919  872
—.—  Personen:,  Lösch-  u.  Ladeverkehr  i.  Luderibocht

Jan.  b.  März  1910  S.  710,  April  b.  Juni  1910  873

VII

 

 

 

 

Selbstverwaltung  siehe  Verordnungen.

Spenden  f.  Errichtung  eines  Denkmals
d.  Gefallenen  v.  Südwestafrika

Steuerwesen  siehe  Verordnungen.

z.  Ehren

*Südwestafrikan.  Schäferei-Ges.  "a  Berlin.
Anderungen  d.  Satzungen  d.  —  .·..
Tod  des  Bondelkapitäns  331,

*Verfügungen.  Verfügung  des  Gouverneurs  v.
Deutsch-Sudwestafrika,  betr.  die  Selbständigmachung
  u.  Begrenzung  d.  Distrikte  Maltahohe  u.
Bethanien  u.  Anderung  d.  Nordgrenze  d.  Bezirks
Lüderitzbucht.  V.  12.  10.  1900;

d.  Reichskanzlers,  betr.  d.  Ermächtigung  d.
Gouverneurs  v.  Deutsch-Südwestafrika  z.  Neuschaffung,
  Verlegung  und  Aufhebung  v.  Verwal--tungsbehörden.
  Vom  18.  Jan.  1910

*—.—  betr.  Aufhebung  der  Verfügung  v.  30.  6.  1905,
betr.  Edelsteinbergbau  i.  Süden  d.  deutsch-südwestafrik.
  Schutzgebiets.  V.  29.  3.  1910

*—.—  d.  Gouverneurs  v.  Deutsch-  Südwestafrika,
betr.  Errrichtung  v.  Eisenbahn-Kommissariaten.
V.  21.  3.  1910

—.—  betr.  Errichtung  d.  Kaiserl.  Eisenbahnverwaltung
  als  selbständige  örtliche  Behörde.  V.  21.  3.1910

*—.—  betr.  Abänderung  d.  Grenzen  d.  Beiirke
Swakopmund  u.  Lüderitzbucht.  V.  28.  4.  1910.

*—.—  d.  Reichskanzlers,  betr.  d.  Ber  gbau  i.  südwestafrik.
  Schutzgebtete.  V.  12.  5.  1910

*—.—  d.  Gouverneurs,  betr.  Umwandlung  d.  Distriktämter
  Rehoboth  u.  Warmbad  in  Bezurksämter.
V.  12.  5.  19119090

*—.  betr.  d.  Einrichtung  d.  Verggrundbuches.  V.
30.  5.  1910

*—  d.  Reichskanzlers,  betr  d.  Zuständiakeit  d.
selbständigen  Distriktschefs  i.  Deutsch-Südwestafrika.
V.  31.  8.  1910.

—.—.  d.  Gouverneurs,  betr.  Verleihung  d.  Eigenschaft
  einer  selbständigen  Behörde  a.  d.  Kaiserl.
Hafenamt.  V.  3.  S.  1910

*Verordnungen.  Verordnung  d.  Neichskanglers,
betr.  d.  Geschäftsbetried  d.  Diamanten-Regie  d.
südafrik.  Schutzgebiets.  V.  25.  5.  1909

——  Anlagen  z.  Verordnung.

*5——  d.  Staatssekretärs  d.  Reichs-  Kolonialams,  betr.
Anderung  d.  Verordnung,  betr.  d.  Geschaftsbetrieb
d.  Diamanten-Reaie  des  südwestafrik.  Schutzgebiets,
  v.  25.  5.  1909.  V.  19.  10.  1900;

*  —  —  v.  Gouverneurs  v.  Deutsch-S  üdwestafrikaa
betr.  d.  Inkrafitreten  d.  Verordnung  d.  Reichskanzlers
  v.  25.  5.  1909,  betr.  d.  Geschäftebetrieb
d.  Diamanten  Regie  d.  südwestafrik.  Schutzgebiets.
V.  20.  10.  1900.  .

*—  betr.  Auaführungsbestimmungen  3.  .  1B  u.
II  (Bezirksrat  u.  Landesrat)  d.  Verordnung  d.
Reichskanzlers  betr.  d.  Selbstverwaltung  i.  Deutsch-Südwestafrika
  v.  28.  1.  1909.  V.  10.  11.  1909.

*—.—  d.  Reichskanzlers,  betr.  d.  Anwendung  d.
Kaiserlichen  Beraverordnung  f.  Deutsch-Südwestafrika
  v.  S.  S.  1905  auf  Asbest.  V.  27.  12.  1909

*—.—  d.  Gouverneurs  v.  Deutsch-Südwestafrika,
betr.  Abänderung  d.  Ausführungobestimmungen
v.  23.  5.  1903  z  d.  Kaiserl.  Verordnung  betr.  d.
Rechte  an  Grundstücken  i.  d.  deutschen  Schutzgebieten,
  v.  21.  11.  1902  u.  d.  hierzu  erlassenen
Versüguna  d  Reichskanzlers  v.  30.  11.  1902.  V.
20.  11.  1909

——  d.  Reichskanzlers,  betr.  Abänderung  d.  Jollverordnung
  f.  d.  deutsch-südwestafrik.  Schutzgebiet
v.  31.  1.  1903.  V.  16.  2.  1910

*—.—  betr.  Auoführung  d.  Raiserl.  Verordnung,
betr.  den  Handel  mit  südwestafrik.  Diamanten  v.
16.  1.  1909.  V.  25.  1.  1910.

1655.  550,  852

798
385

10

117

310

448
449
492
535

620
650

756

798

45

77

78

161

162
        <pb n="8" />
        *  Verfügung,  betr.  Abänderung  d.  Verordnung  vom
28.  1.  1909  betr.  d.  Selbstverwaltung  in  Deutsch-VIII



—  —

Ueuguinea,  einschl.  der  Karolinen-,  Marianen-=marschall-

  und  Palau-Inseln.

Auslandsverkehr  siehe  Verordnungen.
Bergwesen  siehe  Verfügungen.
Bekanntmachungen.  Bekanntmachung  d.  Gouver-Südwestafrika.

  V.  16.  3.  1910.  261
*  —.—  d.  Gouverneurs  v.  Deutsch-  Südwestafrika,
betr.  Ergänzung  d.  Zolltariss  v.  20.  5.  1908.  V.
21.  1.  1910  262
—.  —  betr.  Abänderung  d.  Verordnung  v.  28.  2.
1909  betr.  d.  Erhebung  eines  Ausfuhrzolles  a.
Diamanten.  V.  4.  2.  1910  262
*  —.—  betr.  d.  Anzeige  v.  d.  Belegung  v.  Schurffeldern.
  V.  S.  2.  1910  263
*  —.—  betr.  Betriebs=  u.  Sianalordnung  f.  d.  Verschiffungs=
  u.  Landungsbetrieb  d.  Woermann-Linie
  i.  Swakopmund.  V.  21.  1.  1910  .  355
*  —.—  betr.  d.  Tarif  f.  d.  Hafen  v.  Swakopmund.
V.  21.  1.  1910  355
*  —.—  betr.  d.  Hafenordnung  i.  Hafenbezirk  v.  Luderibbucht.
  V.  17.  1.  1910  .  .355
*—.—  Betriebsordnung  f.  d.  Personen-,  Tier=  u
Gülerbeförderung  i.  Roberthafen  v.  Lüderitzbucht,
einschl.  Signalordnung.  V.  17.  1.  1910  358
*—.—  des  Reichskanzlers,  betr.  Abänderung  d.  Verordnung
  betr.  d.  Kaiserl.  Bergverordnung  f.
Deusch-  Südwestafrika  v.  26.  2.  1909.  V.  12.  5.
1910  536
—.—  d.  Gouverneurs  v.  Deutsch-  Südwestafrika,
betr.  d.  Sicherung  v.  Diamantenfelder  i.  Bezirk
Swakopmund.  V.  7.  5.  1910  544
—.—  betr.  d.  Verbot  d.  Einfuhr  v.  Vieh  uur  Abwehr
  d.  Surra.  V.  3.  6.  1910.  650
*  —.—  betr.  die  Nachverzollung  v.  Woren  d.  freien
Verkehrs.  V.  3.  5.  1910  .  685
*—.—  beir.  Ausfuͤhrungsbestimmungen  f.  d.  Wohnplätze
  Usakos  u.  Tsumeb  z.  d.  Verordnungen  d.
Reichskanzlers  betr.  d.  Selbstverwaltung  i.  Deutsch-Südwestafrika
  v.  28.  1.  1909  u.  betr.  d.  Schaffung
kommunaler  Verbände  i.  drutsch-Südwestafrika  v.
5.  2.  1909.  V.  23.  6.  1910  717
*—.—  betr.  Ausführungsbestimmungen  z.  Braunt.
weinsteuer-Verordnung  v.  18.  9.  1908.  V.  1.  8.  Z%
1910  797
—.—  betr.  Abänderung  d.  Zolltarus.  V.  27.9.1910  880
—.—  betr.  Ergänzung  d.  Verordnung  v.  15.  12.
1905  betr.  d.  Einwanderung  i.  d.  südwestafrik.
Schutzgebiet.  V.  27.  9.  1910  880
*—.—  betr.  Abänderung  d.  Verordnung  beir.  d.  Ausübung
  d.  Jagd  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete
v.  15.  2  1909.  V.  4.  10.  1910  920
—.—  betr.  Abänderung  d.  Verordnung  v  19.3  1909
betr.  d.  Besteuerung  d.  Grundeigentums  im  deutschsüdwestafrik.
  Schutzgebiete.  Vom  12.  10.  1910.  921
*—.—  betr.  d.  Abwehr  d.  Ostlüstenfiebers.  V.  12.  10.
1910  962
Verwaltung  siehe  Verfügungen.
Vieheinfuhr  (siehe  Verordnungen)  Einfuhr  v.
Wollschafen  .  626
Wasser-Erschließung  2#  v.  galahar.  466
—.—  i.  Deutsch-Sudwestafrika  854
Woermann-Linie.  Schissobewegungen  d.  38,  75,

114,  159,  206,  258,  307,  350,  407,
645,  677,  714,  751,  786.  831,  877.
Zoll=  und  Polizeistationen.
—  i.  Diamantengebiet..  .  .  .  ....
Zollwesen  (siehe  Verordnungen).  Nachweisung  d.
b.  d.  Zollämtern  Deutsch  Südwestafrilas  fällig  gewordenen
  Zollbeträge  58,  97,  180,  281,  388,  469,
625,  693,  732,  818,  894,  936
*  —.—  Verzeichnis  d.  Hauptzollämter  usw.  nebst  deren
Befugnissen  sowie  d.  Zollstraßen  in  Deutsch-Süd-144,

  489,  585,.
912,  957,  1012
Errichtung  neuer

385

westafrika  n.  d.  Stande  v.  1.  6.  1910.  758
*—.—  Auoführungsbestimmungen  d.  Gouverneurs  z.
Zollverordnung  v.  31.  1.  1903.  V.  25.  9.  1910  881

neurs  v.  Deutsch-Neuguinea,  betr.  Verlegung  des
Gouvernementsbesitzes  von  Herbertshöhe  nach

Rabaul.  Vom  10.  1.  1910  312
Deutsche  Handels=  u.  Plantagen-  Ges.  d.  Suosee-Inseln
  z.  Hamburg.  A.  d.  Bericht  1909  628
Expeditionen  siehe  pnee3
Geistige  Getränke  siehe  Verordnungen.
Gouvernementssitz-Verlegung  siehe  Bekanntmachungen.

Jaluit-Ges.  A.  d.  Jahresbericht  für  1909  474
Raroliner,  Verschlagene  389
Kolonial-  Gesellschaften.  (Näh.  -
Neu-Guinea-Compagngie  142
—.—  Jaluit-Ges.  474
—.  Deutsche  Handels-  u.  Plantagen-  Ges.  v.  Südssee
Inseln  z.  Hamburg  628
Kokonialwirtschaftliches-  D.  Lage  auf  d.  Admiralitäts-Inseln
  ..  .  .  9991
Kreditgeben  siche  Verordnungen.
Neu-Guinea  Compagnie.  A.  d.  Bericht  1908,09  142
Postalisches.  Verlegung  d.  Postamts  i.  Herbertshöhe
  u.  Simpsonhafen  m.  d.  Ortobezeichnung
„Nabau“  110
—.  Ermächtigung  d.  Postagentur  i.  Trut  3.  Teil.
nahme  a.  internat.  Postanweisungsdienst  .346
Nechtswulege  siehe  Verfügungen.
*—.—  Ulbersicht  ub.  d.  Geschäfte  d.  Kaiserl.  Gerichte
in  Neuguinea  i.  J.  1909  .  ·  «  979
Reiseberichte,  Expeditionen.  Dr.  Friedericis
Südsee  Reisen  1909  141
—.—  S.  M.  S.  „Cormoran“  im  Kaiserin  Augusta-Flu
  .  236
—.  —  V.  Eitape  'n.  Hollandia.  V.  Dr.  Friederici  331

—.—  V.  d.  deutsch-  hollandischen  Grenzexpedition  i.
Neuquinea  770,  836,  992
—.—  Eine  Reise  n.  d.  südlich  non  Palan  gelegenen
Inseln.  A.  d.  Bericht  d.  Regierungoarztes  Dr.  Buse  937—
Schiteßbedarf=  Verabfolgungsiehe  Verordnungen.
Sonderberechtigung  siehe  Verfuügungen.

Steuerwesen  siche  Verordnungen.
Stürme  auf  Saipan.

24

*Verfügungen.  Verfügung  d.  Neichskanzlers,  betr.
d.  Ausübung  d.  Gerichtsbarkeit  im  Schubgebiete
Deutsch-Neuquinea.  V.  21.  12.1909

*——.  —  d.  Reichs-Kolonialamss,  betr.  Verleihung  einer
Sorderberechtigung  z.  Schurfen  und  Bergbau  auf
Phosphate  a.  d.  Fiekus  d.  Schutzgebiets  Deutsch-Neuguinea.
  V.  26.  1.  1910

—.—  d.  Reichskanzlers,  betr.  d.  Regierungsschoner
„Delphin“.  V.  18.  3.  1910.  .

*—.—  d.  Gouverneurs  v.  Deutsch-  Neuguinea  betr.
Ergänzung  d.  Auoführungebestimmungen  z.  Zollverordnung
  v.  10.  6.  1908.  V.  24.  1.  1910  312

*—.—  d.  Staatssekretärs  d.  Neichs-Kolonialamts,  betr.
Erteilung  einer  Sonderberechtigung  z.  Schurfen
u.  Bergbau  a.  d.  Fiskus  d.  Schutzgebiets  Teusch-Neugumnea.
  V.  1.  3.  1910.

*  Verordnungen.  Verordnung  d.  Gouverneurs  v
Deutsch-Neuguinea,  betr.  d.  Verbot  d.  Verabfolgung
v.  Schießbedarf  an  Eingeborene.  M.  1.  10.  1909  46

163
309

491

*—.—  betr.  d.  Verbot  d.  Verabfolgung  geistiger  Gde
tränke  an  Eingeborene.  V.  1.  10.  1909  47
*  —.—  betr.  d.  Kreditgeben  an  Eingeborene  u.  d.  Abschluß

  v.  Verträgen  m.  Eingeborenen.  V.  14.5.1909  264

.  betr.  Zusatz  z.  d.  Verordnung  betr.  d.  Kreditgeben

  a.  Eungeborene  u.  d.  Abschluß  v.  Verträgen
mit  Eingeborenen  v.  14.  5.  1900.  V.  20.  12.1909  265
        <pb n="9" />
        *Verordnung,  betr.  d.  Offnung  d.  Hafens  v.  Morobe
(Adolfhafen)  f.  d.  Auslandsverkehr.  V.  24.  1.  1910  312
*—.—  Zusatzverordnung  z.  d.  Zollverordnung  v.
10.  6.  1908.  V.  26.  3.  1910  449
*—.—  betr.  Abänderung  d.  Verordnung  betr.  d.  Erbebung
  einer  Jahreekopfsteuer  v.  d.  Eingeborenen
v.  18  3.  1907.  V.  25.  4.  1910  .
Zollwesen  siehe  Verfügungen,  Verordnungen.
—.—  Nachweisung  d.  b.  d.  Zollämtern  Deutsch-Neuguineas
  fällig  geword.  Zollbeträge  98,  180,  181,
424,  667,  695,  771,  818,  936,  993

621

Samoa.
Bevölkerung.  Zunahme  d.  Eingeborenen-Bevölkerung
  .......  181
Deutsche  Samoa  Ges.  A.  d.  Bericht  1909  629
Gebuhren  siehe  Verordnungen.
Handel.  Ubersicht  über  den  Außenhandel  d.  Schutzgebiets
  Samoa  i.  J.  1909  664,  665
Kolonial-Gesellschaften.  *2  sehe  Gesell
schaft.)  Deutsche  Samoa-Ges.  .
SafataSamoaGef.  .  941,  963
echtspflege  Ubersicht  üb.  d.  Gescafte  d.  Kaiserl.
Gerichte  in  Samoa  i.  J.  1909

Rindenkrankheit  siehe  Verordnungen.
Safata-Samoa-Gesellschaft.  A.  d.  Bericht  1909  941

*—.—  Anderung  d.  Satzungen  der  —.  963
Schiffsverkehr  i.  Hafen  v.  Apia  1909.  666
Steuerwesen  siehe  Verordnungen.
—.—  Besteuerung  d.  Eingeborenen  in  Samoa  837
[Verordnungen.  Verordnung  d.  Gouverneurs  v.
Samoa,  betr.  d.  Belämpfung  d.  Rindentrantheit.
S.  1.  1i.  i800  ..  .  118
.—  betr.  d.  chinesischen  Kontraktarbeiter,  V.  W.4  1000  164

16.  11.  1809
*—.—  betr.  Gebühren  d.  Rechtsanwälte.  V.  22.12.1909  219
*.  betr.  Abänderung  d.  Steuertarifs  v.  1.  7.  1901.

IX

 

 

x

 

V.  12.  11.  1900;.  312
*—.—  betr.  Abänderung  d.  Verordnung  betr.  d.  chinesischen

  Kontraktarbeiter  v.  25.4.  1905  u.  10.11.1909.

V.  18.  6.  1910  759
Zollwesen.  Nachweisung  dl  b.  zolami  Apia  fällig

gewordenen  Zollbeträge  ..  98,  335

Kus  fremden  Kolonien.

Aden.  Verbot  d.  Verkaufs  v.  geistig.  Getränken  u.

Wassen  741
Algerien.  Erhöhung  d.  Zuschlags  z.  Verbrauchsabgabe

  v.  Branntwein  .
—.—  Erhöhung  d.  Zuschlags  z  Berbrauchsabgabe

v.  Branntwein  f.  d.  Sügkbiese  v.  —  -  576
—.—  Bergbau  u.  Mineralienausbeute  in  —  636
—.—  Außenhandel  Algeriens  1900  637
Amazonasgebiet.  Gummiernte  d.  Amazonosgebiets

  v.  Juli  1908  bis  Juni  1909  S.  192;  v.

Juli  1909  bis  Juli  19190  738
—.—  Kakaoausfuhr  a.  d.  —  1909  u.  Ernteaussichten

  f.  1910  573
Amerikanische  Samoa=  -Inseln.  Wirischasrüche

Lage  auf  d.  —  .
Antwerpen.  Elfenbeinmarkt  1909.  300
—.—  Kautschukmarkt  19009)  ..  .  34
Australien.  Postdampferdienst  von  —  nach  Bri-  ·-tisch-Neuguinea
  (Papua)  u.  d.  Südseeinseln  1002
Agypten.  Stand  d.  ägypt.  Baumwollernte  1909

25,  247,  518

—.—  Außenhandel  1909)  .  197
—.—  Stand  d.  Baumwollsaaten  i  i.  April  1910  S.  46

i.  Mai  1910  S.  573;  i.  Juni  191100  671

Agypten.  Stand  d.  Baumwollernte  i.  Juli  1910
S.  737;  i.  August  1910  S.  820;  i.  Sept.  1910
S.  865;  i.  Okt.  1910

—.—  Handel  Agyptens  im  1.  Halbjahr  1910

—.—  Baumwollernte  1909/10

—.—Aufßenhandel  in  d.  ersten  9  Monaten  1910.

Aquatorial-Afrika.  Teuordnung!  d.  Negierung  d
französ.  Kolonialgebiets  in  —.

Bahia.  Kakaoernte  in  —

Basutoland.  Vorschriften  f.  d.  Einfuhr  v.  Bienen,
Honig  u.  Wachs

—.—  Anderung  d.  Zollvorschriften  ..

Belgisch-Kongo.  Gewerbeschein  f.  Händler

—  .  —  Vesteuerung  d.  in  d.  Kolonie  gewonnenen  Kautschuks
  .

—.—  Beamte  u.  Eingeborenen-Organisation  i.  d.
Kongokolonie

—.—  Einführung  d.  metrischen  Maß-  und  Gewichts.
systems  ..

—.—  Außenhandel  d.  —  1909.

—.—  Gebühren  f.  d.  Durchfuhr  v.  Waren  ub.  d.
Hafen  Leopoldville

Betschuanaland.  Vorschriften  f  d  Ecnfuhr  v.
Bienen,  Honig  u.  Wachs.  ..

–  Anderung  d.  Zollvorschriften

Birma.  Jute-Anbauversuche  i.  —.

Brasilien.  Kokaoausfuhr  19009

—.—  Ausfuhr  v.  Carnaübawachs  aus  —  1909.

Britisch-Indien.  Erdnußernte  —  1909/10  27,

—.—  Indigoernte  —  1909/1910.

—.—  Baumwollernte  —  1910/11.

—.—  D.  Tendula-Bewässerungsprojekt  i.  —

Britisch-Ostafrika.  Eisenbahnbau  in  —

—.—  Bestimmungen  üb.  d.  Ausfuhr  v.  Erzeugnissen
d.  unter  d.  Jagdschutzgesetz  stehenden  Tiere

—.—  Die  Wälder  d.  Kolonie

—.—  Festsetzung  neuer  Münzen  für  —.  u.  igande

—.—  Neuer  Zolltarif  für  b  ..  ..

—.  —  Besteuerung  d.  Eingeborenen  in  —.

—.—  Bestimmungen  gegen  d.  Einschleppung!  d.  Insektenpest
  u.  v.  Pflanzenkrankheiten

—.—  Vorschriften  f.  d.  Ausfuhr  v.  Mais  480.

—.—  Vorschriften  f.  d.  Verkauf  geistiger  Getränke  .

—.—  Durchfuhrbestimmungen  .

——-Zollordnung

—.—  Vorschriften  f.  d.  Verkauf  v.  Diogen  u.  Eien

—.—  Neue  Verkehrsanlagen  in  —

—  —  Rinderpestin  —  .  .  ....

—.—  Handel  —  1909/10.  .

Britisch-Somaliland.  Ausfuhrzoll  für  Perlen  .

Britisch-Südafrika.  Mais=  u.  Wollausfuhr  1908

—  .—  Maisauefuhr.  103,  396,  697,

—  —  Handel  1909.  .  .  .  3341,

—.—  Straußenzucht  in  —

—.—  Schutzmaßregeln  gegen  d.  Einschleppung  d.
Schafpocken  aus  Deutsch-Südwestafrika

—.—  Handel  —  i.  1.  Halbj.  1910  .

—.—  Verbot  d.  Einfuhr  v.  Schafen,  Ziegen  usw.  aus
Deutsch-  Südwestafrika  n.  d.  Kapprovinz:

—.—  D.  Ausfuhr  —  190;

Ceylon.  Baumwollanbau  auf  —  .  62

—.—Der.nakaomarktaufi—.  191  475

—.—DetGummimarktauf—  .  192476

Dahomey.  Landwirtschaftliches  aus  —  .  146,

Dominikanische  Republik.  Kakaoausfuhr  Jan.  b.
Okt.  1909  S.  28;  Jan.  b.  Nov.  1909  S.  103;
Jan.  1910  S.  339;  Jan.  b.  Febr.  1910  S.  396;
Jan.  b.  März  1910  S.  520;  April  1910  S.  671;
Jan.  b.  Mai  1910  S.  738;  Jan.  b.  Juni  1910
S.  823;  Jan.  b.  Juli  1910  S.  889;  Jan.  b.
Aug.  1919  .  ..  .  ......

—.  —  Kakaoausfuhr  1809

—.  —  Baumwollkultur  in  d.  —

3*

943
739
895
899

152
573

522
698
522

523
576
778

575
575
671
739
739
742
778
869
397

65
777
396
574

778
839

842
868
775
737
777
185

999
247
945
        <pb n="10" />
        Elfenbeinküste.  Die  kommerziellen  und  industriellen

Verhältnisse  der  —  292
Erkefe,  Verbot  d.  Ausfuhr  v.  Vrenndoli  u.  2

ohle
Fiji-  Inseln.  Außenhandel  d.  —  1909  1000
Frankreich.  Zollbegünstigte  Einfuhr  v.  Erzeugnissen

d.  Zahnküste
—.—  v.  Erzeugnissen  d.  französischen  Kongogebiets  296
—.—  v.  Kakao  in  Bohnen  u.  Schalen  aus  Dahomey  296
—.—  v.  Vanille  a.  d.  französ.  Besitzungen  i.  d.  Südsee  296
—.—  Zollfreie  Zulassung  v.  Rindern  a.  d.  Gebieten

a.  Senegal,  a.  oberen  Senegal  u.  a.  Niger  699
—.—  Zollbegünstigte  Einfuhr  a.  Französ.-Guinea  741
Französ.  Somalikuste.  Anderung  d.  Zollordnung  946
Französ.  Westafrika.  D.  Eisenbahnen  i.  —  704,  842
Gabon.  Handel  der  französ.  Kolonie  —.  521
Gambia.  Handel  der  Kolonie  —  190  104
Gilbert=  und  Ellice-Inseln.  Erklärung  v.  Mast

z.  Emgangshafen  der  —  524
Goldküste.  Handel.  der  —  105
—.—  Bestgn.  üb.  Einfuhr  u.  Verkauf  v.  Feuerwaffen

u.  Munition  i.  d.  nördl.  Territorien.  343
—.—  Eröffnung  v.  Beyin  als  Zollstelle  f.  d.  Verladung

  v.  Waren  397
—.—  Beabsichtigte  Anderung  d.  Sollordnung.  .  823
—.—  Verbot  d.  Ausfuhr  v.  nicht  ausgereiftem  Nutzholz  869
Guam=  Insel.  D.  wirtschaftl.  Lage  a.  d.  —  947
Guayaquil.  Kakaomarkt  in  —  im  1.  Veerur  1910  475
—.—  —  i.  2.  Viertelj.  1910  775
Hondu  ras.  Ausbeutung  der  Mahagoniwälder  i  in  —  103
Indien.  Die  indische  Baumwollernte  1909/10  100,  289
—.—  Beniebseinstellungen!  d.  indischen  Baumwollindustrie

  .  .  .  868
—.—  Baumwollernte  1910/11.  .  943
Iquitos.  Kautschukausfuhr  aus  —  1909  520
Italien.  Zollbegünstigung  f.  Erdnußöl  z.  Seifenbereitung

  u.  Anderung  d.  Bestmmung  “  d.  Zollbehandlung

  v.  Seise  842
Italien'sche  Kolonien  in  Afrika.  ẽrbohins

d.  Staatsbeitrags  f.  d.  —  577
Italienisch.  Somaliland.  Munzwesen  in  —  673
Japan.  D.  neue  japan  Zolltarif  .  742
Java.  Internat.  Pflanzenfaser-Kongreß  u.  „Ausstellung

  in  Surabaja  (Java)  1911  .  .  778
Kapkolonie.  Zigarettensteuer.  199
—.—  Branntweinbesteuerung  199
—.—  Handel  der  —  190;  .  248
—.—  Ausfuhr  v.  Wolle  u.  Mohair  a.  d.  bhafen  d.  —  340
—.—  Schaf=  und  Ziegenzucht  i.  d.  —  .  477
—.—  Zur  allgem.  wirtschaftl.  Lage  i.  d.  —  521
—.—  Vorschriften  f.  d.  Beförderung  v.  Waren  v.  u.

nach  d.  Kolonien  u.  Gebieten  d.  Südafrikanischen

Zollvereins  671
—.—  D.  Anbau  v.  lürkischem  Tabal-  i.  d.  —  736
—.—  D.  kapländ.  Tabakkuliur,  insbesond.  d.  erste

Tabakauktion  d.  Handelokammer  z.  Kapstadt  837
—.—  Z.  allgemeinen  wirtschaftl.  Lage  i.  d.  —  1909  871
—.—  Vorschr.  z.  Verhinderung  d.  Einschleppung  v.

Rebkrankheiten  .  899
—.—  Zollfreie  Einfuhr  der  J.  Deutsch-  Sudwestafeit

bestimmten  Wiren  .  1001
Katanga.  D.  Erschließung  Katangas  .  741
Kaukasus.  Baumwollanbau  i.  Kaukasus.  289
Kiew.  Baumwollanbauversuche  i.  russcchen  Gouvernement

  —  632
Kongon  aat.  Budget  d.  Kongostaates  4  d.  Aech

nungsjahr  1910  .  153
Krim,  Die.  Baumwollkultur  in  der  —  24
Liberia,  Freistaat.  Der  Kautschukreichtum  u.  hhandel

im  Freistaat  —  339
—.—  Verbot  d.  Verkaufs  v.  Feuerwassen  u.  Munition

f.  Kriegszwecke  in  —.  ..  .  .  133
.  Aufhebung  d.  Kautschulmonopols  480
—.—  Erklärung  v.  Saß  Town  als  Emgangshafen.  480

 

 

 

D.  Kakaomarkt  i.  Nov.  1909  S.  27;

#.  Jan.  1910  S.  191;  i.
i.  März  1910  S.  395;  i.
i.  Mai  1910  S.  573;  i  Juni

Lissabon.
i.  Dez.  1909  S.  103;
Febr.  1910  S.  289;
April  1910  S.  475;

1910  S.  671;  i.  Juli  1910  S.  737;  Aug.

1910  S.  823;  i.  Sept.  1910  S.  865;  i.  e#ll.  1910  945
—.—  D.  Kakaomarkt  190)  .  151
Madagaskar.  Ausfuhrzoll  auf  ãauischut  106
—.—  Ausfuhrzoll  auf  Rinder  106
—.—  Handel  —  i.  J.  1909)  777
Malaiische  Schutzstaaten.  überwachung  ?  d.  Verkehrs

  m.  Kautschuk  i.  d.  —  291
Marokko.  Außenhandel  1909  945
Matto  Grosso.  Gummiauefuhr  des  Staates  —

i.  1.  Halbjahr  1909  .  .....  340
—.—  a.  d.  Norddistrikten  —  1909  868
Mauritius.  Die  Hauptausfuhrartikel  d.  Insel  —  522
Mexitko.  Kautschukausfuhr  1908/09.  ..  .  399
—.—  Guayule-Vorräte  u.  Verarbenung  in  —.  998
Mittelasien.  Stand  d.  Baumwollsaaten  in  —  520
—.—  Auosichten  auf  die  Baumwollernte  Ende  Mai

1910  S.  572,  Ende  Juli  1910  .  ..773
Mozambique.  Companhia  de  Mogambique  238
—.—  Die  Eingeborenenpolitit  der  Mozambique—  Ge—

sellschaft  .239,  281
2  Hafenabgaben  in  —  .  432
—.  —  Außenhandel  der  portugies.  Kolonie  —  1909.  574
—.—  Eisenbahnbau  in  —  900
Natal.  Ausfuhrzölle  auf  Elfenbein,  Hörner,  Häute

u.  Felle  28
–  Vorschriften  für  die  Überwachung  d.  Eintugr

ausländ.  Tiere  u.  tierischer  Stosse  68
—.—  Fundstätten  verschted.  Mineralien  in  —  u.

Zululand  6  247
—.—  Handel  1909.  294
—.—  Vorschriften  f.  d.  Einfuhr  v.  Vienen,  vonig

u.  Wachs  343
—.—  Förderung  d.  Zuckerkultur  in  —  635
—.—  Vorschriften  f  d.  Beförderung  v.  Waren  v.  u.

nach  d.  Kolonien  u.  Gebieten  d.  Südafrikanischen

Zollvereins  673
Neuseeland.  Der  Berabau  Reuseelands  1908.  65
—  —  Ausfuhrhandel  1908/0)9)  152
—.—  Der  Außenhandel,  ineb.  Aucklands  1909  478
—.—  Errichtung  v.  Stationen  f.  drahtlose  Telegraphie

  a.  d.  Küsten  v.  —.  .  705
Niederländisch-Indien.  Die  Kobran  Aussuhr  195
—.  Sagogewinnung  in  —.  394
—.—  Der  Koprahandel  in  —.  635
Nordamerika.  Über  d.  Anbau  d.  Okra  (Nibiscus

esculentus)  in  —.  98
Nord-Rigerio.  Verbot  d  Einfuhr  v.  Jundbölzern

m.  weißem  Phoodphor.  296
—.—  Verdot  d.  Einfuhr  u.  d.  Verkaufs  v.  Spirituosen

.Wein  durch  Eingeborene.  .  ..296
——  cpirituoseiizolle  .  672
—.—  Verbot  d.  Herstellung  u.  d.  Verkaufs  v.  Iundhölzern

  m.  weißem  Phoophor  672
—.—  Eröffnung  u.  Aufhebung  v.  Zolsstellen  .  869
Nordwest-  Rhodesia.  Zollabkommen.  823
Nyassaland  (Britisch-Zentralafrika).  Ginfuhr  v.

Kartoffeln  nach  —  .  199
—.—  Handel  d.  Nyassa-  Protektorats  1908/09.  295
—.—  Durchfuhrabgaben  397
—.—  Zollwerte  einiger  Artikel  s  d  Zwecke  d.  Ausu.

  Durchfuhr  575
—.—  Stlatistik  üb.  d.  Handel  u.  Verkehr  i.  Gebiei

d.  Nyassa  Co.  i.  J.  1909  .  838
Oranjefluß-Kolonte.  Cinfuhrbehandlung  iranker

Kartoffem  Tranovaal  u.  i.  d.  —  .  68
—.—  Bestimmungen  ub  d.  Einführ  v.  Pflanzen  106
—.—  Handel  der  —  1909)  342
—.  —  Einfuhr  v.  Honig,  gebrauchten  Vienenkörben,

Bienenwachs  u.  kunstl.  Waben.  ...  342
        <pb n="11" />
        XI

Ostasien.  Ostasiat.  Kautschukproduktion  u.  -ausfuhr  190,

Transvaal.  Vorschriften  üb.  d.  b.  d.  Ein=  u.  Ausfuhr
  v.  Waren  zu  beobachtenden  Förmlichkeiten

—.—  Handel  Transvaals  1909,  Beteiligung  d.  Herkunfts-=

  u.  Bestimmungsländer  daran
Trinidad.  Kokosnußgewinnung  auf  —  u.  Tobago
Tripolis.  Einfuhr  Deutschlands  nach  —  1909)
Tunis.  Handel  d.  Regentschaft  —  1908  S.  103  u.  1909

—.—  Verbrauchsabgabe  fur  alkoholhaltige  Getränke

—.—  Erhebung  einer  Zuschlagsabgabe  b.  d.  Ausfuhr
  von  Olwenöl

—.—  Inkrafttreten  d.  Zuschlagsabgabe  b.  d.  Musfahr
v.  Olivenob

—.—  Verbot  d.  Ausfuhr  von  Wild

Türkei.  Die  diesjähr.  Seidenzucht  i.  d.  .
—.—  D.  Gummitraganternte  in  d.  —  i.  J  1910  .
Uganda-Schutzgebiet.  Beschränkung  d.  Augfuhr

v.  Straußen,  Straußeneiern  u.  Straußenfedern  .

—.—  Festsetzung  neuer  Münzen  f.  Uritisch-Ostafriko
u.  –4

—.—  Verbot  d.  Herstellung,  Einfuhr  usw.  v.  Zundhölzern
  mit  gelbem  Phosphor

—.—  Warenwerte  f.  d.  Verzollung  b.  d.  Aussuhr

—.—  Baumwollbau  in  —

—.—  Außenhandel  d.  brit.  Schutzgebiets  —  10080,

—.—  Neuer  Zolltarif  f.  d.  —

—.—  Vorschr.  f.  d.  Aufkauf  v.  Baumwolle.

—.—  Rinderpest  in  —

—.—  Baumwollanbau  in  —

—.—  Baumwollexport

—.—  Zolltarif

—.—  Vorschriften  1  d.  AAuf-  u.  Verkauf  von  Roh  ·
baumwolle  .  .

—.  —  D.  Handel  d.  —  mit  Deutsch-  Ostafrika  .  .

Vereinigte  Staaten  von  Amerika.  Die  Verwendung
  von  Baumwollenerzeugnissen  i.  d.  —

—.—  Baumwollernte  d.  —  n.  d.  Schätzung  i.  Dez.  1909

—.—  Baumwollernte  u.  werbrauch  d.  —  1908/09.

—.—  Baumwollentkörnung  bis  1.  I.  1910  i.  d.  —

—.—  In  Sicht  gekommene  Baumwolle  d.  Ernte  1909
i.  —

Hd  Schiwizuns  d  d.  amerikan.  Baumwollernte  durch

rost

1910

—.  —  Stand  der  Baumwollfelder  i.  d.  —  Ende  Mai

—.—  Baumwollerzeugung  d.  —  i.  3  1909

Vapua  (Britisch-Neuguinea).  Zolltarifänderungen  69

—.—  Abänderung  d.  Vorschriften  f.  d.  Wertwerzollung

u.  d.  Zulassung  v.  Zollagenten  107

—.—  Ausfuhrabgabe  v.  Nubholz  397
—.—  Zollgesetz  77
Parüä#.  Gummiausfuhr  über  —  1909  .  292
Pemba.  oraussichul  biesfähr.  Nelkenernte  in  Zanzibar

  u.  —  777
Persien.  Handel  v.  Baumwolle  i.  Adjerbeivian

Persien)  633
Philippinen.  Kopra-  u.  Hanfgewinnung  d.  —  194
Portorico.  Ananaskultur  auf  —  639
Portugiesisch=  Ostafrika.  Einfuhrbeichräniungen

f.  Bienen  u.  Honiq  i.  —  297
Cueensland.  D.  Baumwollkultur  in  —  15058/10  822
Rhodesia.  Strengere  Handhabung  d.  Warenzeichengesetzes

  870
Kußland.  Goldgewinnung  in  —  151
—.—  Rußlands  Baumwollernte  u.  zeinfuhr  1909“  632
—.—  Aussichten  auf  d.  russ.  Baumwoll=  u.  Flachsernte.

  820,  838
Saão  Thomé.  Kakao=  u.  Kaffee-  Ausfuhr  v.  —  1909  289
Sierra  Leone.  Bezeichnung  d.  Waren  i.  d.  Einfuhrerklärungen

  343
—.—  Angabe  d.  Herkunfts-  u.  Vesiimmungslander

i.  d.  Einfuhr=  u.  Ausfuhranmeldungen.  397
—.—  Zollfreiheit  f.  Reis  .  .  .741
-—Außenhandelvon—1909  .1001
Straits  Settlements.  Der  GButtaperchahandei  d.

—  1908  .

—.—  Der  Kautschukhandel  der  —  108  64
—.—  Der  Kopramarkt  i.  d.  —.  .  47
Sudan.  Bahnbau  im  —  .  1002
Südafrika.  Ermäßigung  d.  Sifenbabnfrachsatenn  in  —  200
—.—  D.  Kampf  gegen  d.  Heuschrecken  i.  —  704
Südafrikanischer  Bund.  Zollabkommen.  823
Südfrankreich.  Baumwollanbauversuche  in  —  633
Süd-Nigeria.  Bestimmungen  üb.  d.  durch  d.
Binnenschiffahrt  vermittelten  Warenverkehr  m.
Kamern  28
—  üb.  d.  Einfuhr  v.  Handelsbranntwein  .  29
—.—  Geplante  Erhebung  v.  Gebühren  f.  d.  Untersuchung
  v.  Ausfuhrartikeln
—.—  Geplantes  Verbot  d.  Einfuhr  usw.  v.  Zündhölzern

  m.  weißem  Phosphor  .823
—.—  Vorschriften  f.  d.  Einfuhr  v.  Baumwollsaat  823
—.—  Verbot  d.  Einfuhr  u.  d.  Verkaufs  v.  Zundhöliern

  m.  weißem  Phosphor  946
Sud-Rthodesia.  Zolladkommen  823
—.—  Anderung  d.  BZollvereinigungsvortrags  usw.  823
Swaziland.  Handel  von  —  1908/09  295
—.—  Vorschriften  f.  d.  Einfuhr  v.  Bienen,  vonig  u.

Wachs  .  522
—.—  aerung  d.  Zollvorschristen  698
—.—  Verbot  d.  Einfuhr  v.  Mangobäumen,  Vangofruchten

  u.  samen  .  899
Tasmanien.  Mineraliengewinnung  1908/09  28
Teras.  D.  Baumwollernte  1910  im  Staate  —  u.

ihre  Ausfuhr  üb.  Galveston.  .  .  897
Tobago.  Kokosnußgewinnung  auf  Trinidad  u.  —  776
Tranovaal.  Handel  Transvals  i.  1.  Halbjahr  1909

u.  f.  190;  67,  294,  341
—  —  Einfuhrbehandlung  kranker  boroffenn  in  —  u.

i.  d.  Oranjefluß-Kolonie  68
—.—  Der  Kampf  u.  d.  Transvaalverkehr  69,  480.  673.
—.—  Landwirtschaftliche  Schaustellungen  in  —  1910  153
—.—  Einfuhr  v.  Bienen,  Honig  u.  Wachs  nach  —.  200
—.—  Norschriften  f.  d.  Einfuhr  v.  Bienen,  bonis

u.  Wachs  .  343
—  —  Vestimmungen  üb.  d.  Einfuhr  v.  Früchten.  522
—.—  Maisproduktion  u.  -ausfuhr  Transvals  1910.  574

—  Zollnachlaß  f.  i.  Gebiete  d.  Sübdafrikanischen

gollvereins  erzeugten  Branntwein  672

 

34,

—.——  Baumwollernie  1909/10  d
—.—  Ergebnis  d.  Baumwollernte  1909  10  i.  d.  —
—.—  D.  Entwicklung  d.  Baumwollspinnereien  i.  Südosten
  d.  —  ....
—.—  Diamanten-Vorkommen  in  den  —
Wadai.  Französ.  Truppenverstärkungen  in  KK.
—.—  zu  den  Kämpfen  der  Franzosen  in  —.  Tod
des  Oberstleutnants  Moll
Walfischbai-Gebiet.  Verbot  d.  Schurfens  auf
Edelsteine  i.  britischen  —.  ....
ZanztbardandecHOZ..  .
—.—  Zollfreiheit  f.  Maschinen  z.  Bearbeitung  landwirtschaftlicher
  Erzeugnisse
—.—  Voraussichtl.  diesjähr.  Nelkenernte  i.
Pemba
—.—  D.  Nelkenausfuhr  1909  ...
Zululand.  Jundstatten  verschiedener  Mineralien  in
Natal  u.  —  ..  .  ..

u.

Citeratur--Verzeichnis.
70,  108,  153,  201,  252,  433,  577,  742,
872,  901,  918,  1003.

Koloniale  Citeratur.

301,  345,  400,  434,  481,  524,  577,  705,  743,
901,  949,  1004.

780,.

672
698
776
521
638
105
106
296
1001
26
945

68

622
575

637
698

742
896
944
946

946
997

25

193
194

477
519
634
697
822
865
866
942
702
1002

820
66

741

777
898

247

821,

825.
        <pb n="12" />
        XII

Illustrationen,  Karten.  Kartenskizze  zu  „Französ.  Truppenverstärkungen  in

l
Wadai“#  703

Bilder  aus  dem  Ambolande.  Zwischen  94  u.  95  2  Abb.  zu:  eseererschiezung  in  Deuisch  Suͤdwest.

Skizze  zur  Namib-Expedition  d.  Oberleutnants  Trenk  afrika.“  Zwischen  854  u.  855
v.  10.  bis  25.  August  1909.  Zwischen  230  u.  231  12  Abb.  zu:  „Festlegung  d.  Nord-  u.  Ostgrenze  von

Übersichtskarte  d.  Erkundungspatrouille  d.  Lts.  Kich=  229  I  Togo.“  Vortrag  d.  Hauptm.  Frhrn.  v.  Seefried.
heim.  229  Zwischen  .  890  u.  891

Skizze  d.  Weges  der  Kamelpatrouille  Chamis—  Tiras  Übersichtsblatt  d.  Karte  v.  Kamerun  in  1:300000.  929
—Numis—Kunguib—Gachab—Kunbis  —  Aunis—

Auboris—Chamis  v.  27.  VI.—15.  VII.  1909  nach
Aufnahmen  von  Lt.  v.  Haxthausen.  Zwischen  422  u.  423  Besondere  Beilagen.

Skizze  zu  d.  Bericht  d.  Stationsleiters  O.  Zimmer-  13
mann  üb.  die  Bereisung  d.  Ntumu=  u.  Mwei-  Kolonial-Handels-Adreßbuch  für  1910.  Besond.
Gebietes  461  Beilage  zu  Heft  2.

Skizze  zu  d.  Bericht  der  Jabassi-  Erpedition  d.  optm.  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“.

Frhr.  v.  Stein  1908/09.  Zwischen.  498  u.  499  1.  Heft  des  XXIII.  Bandes  Beilage  zu  Heft  6.

Bahnbilder  aus  Deutsch-Südwestafrika.  Zwischen  506  u.  507  2.  Heft  des  XXIII.  Bandes  Beilage  zu  Heft  12.

12  Abb.  zu  d.  Aufsatz:  Beiträge  zur  Lösung  der  3.  Hest  des  X  XIII.  Bandes  Beilage  zu  Heft  17.
Kautschukfrage  in  Kamerun.  S.  509,  510,  zwischen  4.  Heft  des  XXIII.  Bandes  Beilage  zu  Heft  22.
510  u.  511,  S.  515,  517,  zwischen  518  u.  519  5.  Heft  des  XXIII.  Bandes  Beilage  zu  Heft  24.

Kartenskizze  zur  Nkam—  Nun-  Expedition  d.  Oberlts.  Personalien.  Besond.  Beilagen  zu  Heft  17  u.  19.
Rausch.  ...  .  .  691

Ostafrika.
Adamana--Landschaft  380.
Amani,  Ort,  biolog.  Versuchostation

  107,  182,  202,
727

Aruscha,  Ort  202,  429,  471.

Bagamoio,  Ort,
54,  171.  228,
458,  625,  657.
854.

Bagamojo-Bezirk  318,  426.
948.

Balangida,  Ort  948.

323,  421,
726,  803,

Bismarckburg,  Ort,  Zollstelle
  202,  22.1,  225,  220,
227,  322,  419,  422,  554,

727,  728,  802,  987.
Buiko,  Ort  52,  82,  83,
170,  202,  276,  30,
430,  457,  471,  723,
Bukoba,  Ort,  Zollstelle
224,  225,  226,  227,
420,  422,  426,  554,.
728,  802,  987.
Bukoba-Bezirk  318,  426.

110,

763.
202,
322.

Bulwa,  Pflanzung  60,  864.

Zollstelle
  42,  43,  53,  54,  79,
224,

Daressalam,  Stadt,
107,  118,  169,  171,  2
228,  310,  316.  3233,
390,  415,  420.  421
118,  457,  458,  551.
5066,  626,  627,  628,.

657,  670,  685,  699,
726,  7.17,  762,  797,
830,  854,  886,  953,.

727.,

369,
447,
564,.
6541,
724,
803.
965.

Zollstelle

429,

Verzeichnis
der  in  den

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten  vorkommenden  TLTänder-,  Orts=  und  volksnamen.
(In  teilweiser  Anlehnung  an  die  Rechtschreibung  auf  den  Kiepertschen  Karten.)

Daressalam-Bezirk  318.
Doa-Plantagen  864.
Dodoma,
653,  654,  835,  986.
Dulumo-Fluß  6985.

Geraragua,  Pflanzung  474.

Goima,  Landschaft,  53,  54.

Gomberenga,  Fluß  392.

Grunewald,  Kautschuk-Pflanzung
  61,  864.

Gulwe,  Eisenbahnstation  316,
653,  654,  835,  986.

Hale,  Ort  448.

Humwa,  Eisenbahnstation
653,  654,  835,  986.

auny,  Jumbenschaft  685.
Jramba-Plateau  684,  685.
Jrangi,  Ort  948.

Iringa.  Ort  202,  420,  953.

FIringa-Bezirk  318,  689.

Isanga-Fluß  685.

Kande-Fluß  653.

Kange,  Pflanzung  565,  566.
Kaprimas,  Dorf  496.
Karanga-Fluß  471.

Kibata,  Ort  654.

Kibohöhe,  Ort  472,  473.
Kidete,  Eisenbahnstation  316,
3I7,  653,  651,  835,  986.
Kisulu,  Versuchs-Farm  628.
Kigombe,  Plantage  566,  507.
Kiawe,  Ort  986.
Kifafu-Fluß  471,  473.  474.

Eisenbahnstation

l

Kikogwe,  Pflanzung  565,  566.

Kikombo,  Eisenbahnstation
457,  551,  653,  835,  986.
Kikuruzungi-Berg  685.
Kilimanjaro,  Berg  107,  471,
983.
Kilimanjaro-Gebiet  470,  724.
Kilima  Ndjaro,  Vikariat  948.
Kilimatinde,  Ort  53,  202,
40,  709,  335.
Kilimatinde-Bezirk  318.
Kilindi,  Pflanzung  668,  669.
Kilossa,  Ort  202,  391,  627,
653,  654,  835,  953.
Kilwa,  Ort,  Zollsselle  54,  171,
228,  323,  421,  458,  496,
626,  657.  726,  803,  854.
Kilwa-Bezirk  318,  425,  426,
496.  654,  994

 

Kinsagai,  Ort  654.

Kintinku,  Ort  985,  986.

Kinyangiri-Ebene  685.

Kipingi  (Chilai,  Kilabt),  Berg
125.

Kipingi  (Shipingue),  Fluß
125.

Kironda-  -Bach  684.

Kissagata,  Nebenfluß  des
Wami  391.

Kivindi-Bach  124.

Kion-See  983.  .

Kondoa-Jrangi,  Bezirk  53,!
202,  604.

Lihute,  Ort  127.

Lindi,  Ort,  Zollstelle  54,  171,
228,  323,  421,  158.  626.
657,  720,  803,  854.

i
l
i

Lindi-Bezirk  318,  426.

Lugonja-Fluß  496.

Mabirioni,  Ort  276,  457.
Mabungu,  Ort  447.
Madaba,  Ort  496.
Magunga,  Kautschukpflanzung
  895.
Mahenge,  Ort  202.
Mahenge-Bezirk  318.
Makanja,  Bahnhof  457,  723,
724,  986.
Makutupora,  Ort  986.
Mango,  Jumbenschaft  685.
Manyoni,  Ort  986.
Matumbi-Berge  496,  651.
Matumbi-Leute  6514,  656.
Mayani,  Ort  448.
Mbahi,  Ort  7#86.
Mbinga-Rücken,  der  654.
Mgera.  Ort  948.
Mhonda,  Station  948.
Mikindani,  Ort  668,  669.
Mkalama,  Ort  685,  709.
Mkatta-  Fluß  392.
Mkatta-Gebiet  425.
Mkatta-Steppe  391,  392,  696.
Mkumbara,  Ort  429,  471.
Mkwadani-Sumpf  391.
Mlangi,  Jumbenschaft  685.
Mlimiengo,  Dorf  685.
Muinisagara,  Eisenbahnstation
  316,  6533,  Z3B5,  986.
Munyussi,  Pilancung  864.
Mohoro-Bezirk  318,  426.994.
Mombo,  Ort  52,  82,  429,
471,  763.
        <pb n="13" />
        Morogoro,  Ort  53,  202,  224,
316,  317,  390,  425,  457,
551,  627,  628,  654,  724,
835,  836,  886.

Morogoro-Bezirk  318,  421,
426,  985.

Morogoro-Bach  654.

Moschi,  Ort,  Zollstelle  52,
83,  107,  170,  202,  224,
225,  226,  227,  322.  390,
420,  422.  429,  430,  457.
470.  471,  554,  723,  727,.
728,  802,  987.

Moschi-Bezirk  318.

Mpanganya,  Baumwollschule
  392,  425,  994.

Mpapua,  Ort  202,  316,  420,
835.

Mpapua-Bezirk  318.  985.

M#pingo,  Pflanzung  863.

Mopiula-Bach  685.

Msiagali,  Eisenbahnstation
653,  654,  835.

Msalalla-Fluß  685.

Msangassi-Fluß  948.

Msinje,  Fluß,  119,  123,  124,
125.

MvtWani,  Ort  685.

Muasa,  Ort  202.

Muansa,  Zollstelle  202,  224,
225,  226,  227,  322,  422,
426,  554,  727,  728,  802.
967,  987.

Muansa-Distrikt  318,  379,
425,  426.

Mueia,  Zollstelle  224,  225,
226,  227,  322,  422.  554,.
727.  728,  802,  987.

Muhavuru,  Fluß  382.

Mukondokwa,  Fluß  391,  392.

Mukondokwa-Tal  653,  654.

Muoa,  Pflanzung  565,  566.

Mwule,  Kautschukpflanzung
863,  8S64.

Nahiko,  Berg  124.

Nambiligja,  Missionsstation,
654

Nandembo,  Ort  654.
Nangoma,  Berg  654.
Nangoma-Höhle  656.
Neu-Langenburg,  Zollstelle
202,  224,  225,  226.  227.
322,  419,  420,  422,  554,
727,  728,  802,  987.
Neu-Langenburg-Bezuk  318.
Ngambo,  Farm  181,  182,895.
Nganda,  Ort  986.
Ngerengere-Fluß  628.
Naomeni,  Ort  448.
Nlassa-See  119,  496.
Rossibé-Malunga,  Niederlossung
  566.
Nyassa-Leute  835.

Olmolog-Fluß  471,  473.

Pangani,  Ort,  Zollstelle  54,

171,  228.  323,  421,  458.
626.  657,  726,  803,  854,
u83.
Pangani-Bezirk  318.
Tangani-Fluß  429.
Bare-Gediet  426,  696.

Pemba-Pflanzung  668,  669.

Rruanda,  Sultanat  202,  382,

Tanda,  Eisenbahnstation  457,

Moddjüdji,  Zollstelle  202,  224,
225,  226,  227,  322,  422,.
728,  802,  987.

Pilinga-Berg,  der  685

Pongwe,  Plantage  566.  567.
Fluß  119,  123,

Nowuma,
124,  125,  127.

983.
Rubeho-Gebirge  391.
Rufiyi-Gebiet  425,  994.
Rufiyi-Tal  863.
Rumwa-Quelle,  die  685.
Ruvu-Fluß  628.

Saamühye,  Landschaft  895.
Sadani-Gebiet  425,  426.
Sagenda,  Ort  685.
Samamba-Bach  685.

Same,  Eisenbahnstation  390,
429.  470,  723,  724,  986,

987.

Sangassa,  Jumbenschaft  685.

Saranda,  Ort  986.

Schirati,  Zollstelle  202,  224,
225,  226,  227,  322,  422,
554,  727.  728.  802,  987.

Sekenke-Gebiet  684.

Sekenke,  Ort  895.

Sigi,  Bahnstation  61,  653,
835.

Singe,  Bahnstation  986.

Ssongea,  Zollstelle  202,  224,
225,  226,  227,  322,  422,
554,  727,  728,  802,  987.

Ssongea-Bezirk  318.

Tabora,  Ort  202,  390,  420,
551,.  628,  652,  653,  670,

725.
Tabora-Bezirk  318,  379.

723,  724,  986.

Tanga,  Out,  Zollstelle  54,  61,
228,
323,  390,  421,  429,  430,
458.  621,  626,  657,  724,.
726,  747.  762,  803,  854,.

82,  107,  170,  171,

953,  966.

Tanga-Bezirk  318.

Tanganjika-See  420.
Tchuhuru,  Berg  124.
Tchuindi,  Bach  124.
Tendiga-Sumpf  392.
Tscholl,  Ort  202.

Tukoto-Bach  685.

Tutara-Landschaft  53.

554,  727,
Udjidji-Bezirk  318.

Ugogo,  Landschaft  636.

Uluguru-Berge  107.
Union,  Pflanzung  564,

554,  727,
Unyamwesi-Gebiet  564.

Usambara-Eisenbahn  52,  82,

110,  170,  271,  273,  274,
390,  429,
432,  457,  470,  723,  763,.

275,  276,  371,
863.  864,  986.

566.
Unzika-Posten,  Zollstelle  224,
225,  226,  227,  322,  422,
728,  802,  987.

XIII

 

Usambara-Gebiet  425,  564.

Usambara-Gebirge  864.

Usumbura,  Ort,  Zollstelle
202,  224,  225,  226,  227,
322.  42,  554,  727,  728,
802,  987.

Viktoria-See  392.  696.
Voi,  Ort  107,  470,  471.

Wabena,  Volk  689.

Wacchipeta,  Volk  689.

Wagogo-Volksstamm  653,
835

Wagogo-Brunnen  653,  835.
Waz#hehe,  Volk  689,  690.
Walurugu,  Volk  835.
Wami,  Fluß  391,  392.
Wangindo-Volk  496.
Waengoni,  Volk  689,  690,
835.
Wanyamwanga,  Volk  835.
Wanyamwesi,  Volk  835.
sa-sangu,  Volk  689.
Wassagara,  Volk  835.
Wassukuma,  Volk  835.
Wasuaheli-Volk  496.
Waztonga,  Volk  689.
Wembecre-Steppe  59.
Weruweru-Fluß  471.
Wiedhafen,  Ort,  Zollstelle
202,  224,  225,  226,  227,
322,  422,  554,  727,  728,
802,  987.
Wilhelmstal,  Ort  202.
Wilhelmstal-Bezirk  318.

Kamerun.

Albanda,  Ort  498,  499.

Abinschu,  Ort  499.

Abokum,  Ort  962.

Abonando,  Croßplantage  62,
941.

Abongmbang,  Ort  924,  926,
927,  977,  989.

Abumasok,  Ort  462,  463.

Adamaua,  Landschaft  325,
566,  626,  627.

Akam,  Ortschaft  460,  465.

Akoafim,  Posten  88,  89,  460,
557,  560,  959.

Akoasim-Bezirk  508,  518.

Akonanzji.  Ort  459,  460,  462.
463,  465.

Akonolinga,  Ort  555,  557,
560,  926,  927,  959,  977,
989.

Akonolinga-Distrikt  518.

Alan,  Ortschaft  462.

Alhadschin-Galibu,  Ort  325.

 

Ambam,  Ort  459,  460,  462,
463,  465,  962.

Amugekore,  Ort  962.

Angosu,  Ort  925,  926,  927.

Atok,  Ort  310.

Atok,  Distrikt  518.

Awom,  Ort  450.

Awoo,  Fluß  310.

Babadju,  Ort  325.

Usambara,  Ost-Landschaft  61.  Babomscho,  Ort  692.

 

Babossa,  Ort  498.

Bafia=  Landschaft  499.

Bagang,  Ort  692,  693.

Baja-Volk  925,  926.

Baja-  Gebiet  926,  927.

Bakoko-Volk  499.

Bakwiri-Volk  513,  514,  516.

Balambo,  Dorf  692.

Balom-Volk  499.

Balu-Gebiet  692.

Balu,  Ort  692.

Balu,  Volk  692.

Bamenda,  Ort  325.

Bamenda-Bezirk  223,  959.

Bamileke,  Volksstamm  692.

Bamugu,  Ort  692.

Bamum  -Landschaft  498,  499.

Bana,  Ort  690,  692.

Bana,  Posten  545,  690,  692,
693

Bandumja,  Ort  693.
Bane-Leute  465.
Bangang,  Ort  691.

Bangang-Fokam  692.

Bangangte,  Ort  692.
Bange,  Ort  962.
Bangsom-Landschaft  498.
Bangwa,  Ort,  691.
Bangwa-Leute  806.
Banawe,  Hochland  von  691,
692.
Banja,  Ort  499.
Banjo-Station,  die  325.

Banijo-Bezirk,  der  325,  959.

Banka,  Ort  692.

Barc,  Station  323,  325,  692,
989.

Bare-Leute  692.

Bare-Grenze  693.

Batanga-Leute  465.

Batanga,  Ort  765.

Batil-Berge,  die  690,  691,
693.

Batscha-Gebirge  691.

Batscha-Land  692.

Baturi,  Ort  925,  927,  977.

Bell-Akwa-Straße  324

Belu-Gebiet  692.

Belu-Leute  692.

Belun,  Ort  462,  463.

Bendemajus,  Ort  460.

Benue,  Fluß  325.

Bertua,  Ort  977.

Beseke-Bach  765,  988.

Betare-Bezirk  929.

Betugge,  Ort  927.

Bibuleman,  Ort  459,  460,
460.

Bibundi,  Pflanzung  71,  609.

Bidjar,  Ort  626.

Biji.  Ort  459.

Bikuk,  Ort  459,  460.

Bimbia,  Ort  962.

Bimbiong,  Ortschaft  460.

Bindem,  Ortschaft  460.  463.

Binder,  Ort  5.  6.

Biongele-Landschaft  499

Bipindi,  Ort  972.

Biwume,  Fluß  459,  460,  464.

Boa,  Ort  962.

Bodje,  Ort  325.

Bogo,  Ort  556.

Bomona-Strand  962.
        <pb n="14" />
        Bomossa,  Ort  962.

Bonaberi,  Ort,  Bahnhof  170,

324,  555,  836,  988.
Bonakule,  Ort  962.

Bonepupa,  Ort  324.  555,  962.
Buea,  Stadt  16,  22,  44,  80,

164,  409,  415,  545,  649,.
962.
Buea-Bezirk  545,  929,  962.
Bulu-Volksstamm  459,  464,

720,  883,  927,  961,.

516.

Campo,  Ort  325,  962,  977.
Campo-Bezirk  962.

Dehane,  Ort  962.

Dendeng,  Ort  88,  557,  959,

977.
Dendeng-Bezirk  508,  518.
Dibamba,  Fluß  324,  390,
431,  764.  988.
Dibombe,  Fluß  323,  962.
Dikollo,  Ort  325.
Diah-Posten  88,  89,  557,  560.
Diah,  Distrikt  518.
Djuttitsa,  Vorwerk  21.
Dodo,  Ort  325.
Dscha,  Fluß  310,  805.
Dschang,  Station  325,  545,
690,  692,  693.
Dschang,  Bezirk  21,  545,  690,.
692,  959.
Duala,  Stadt  11,  15,  17,

22,  71,  324,  354,  390,

431,  569,  571,  649,  940,
962,  975,  988.
Duala,  Bahnhof  555,  765,

988.
Duala-Bezirk  278,  279.  962,
988.

Duala-Leute  516.

Dume,  Station  88,  89,
557,  560,  924,  925,  926,
927,  929.  977,  989.

Dume,  Bezirk  88,  557,  560,
959,  989.

Dumc-Busch,  Distrikt  507,
508,  518.

Ebolova,  Bezirk  88,  508,
518,  557,  560,  959,  962.
Ebolowa,  Orl  459.  460,  962.
Edea,  Ort  34,  324,  390,  431,
518,  555,  764,  962,  976.
Edea-Bezirk  962,  988.
Ekowong,  Landschaft  463.
Elabe-Ilende,  Ort  325.
Essamangun  (Samagundet-=Volksstamm
  460,  462,  463.
464.
Essambida,  Volksstamm  459.
Elüm-Vollostamm  495,  496,
497.
Ewuma,  Ort  459,  465.

Fan-Volk  461.

Fokam,  Ort  691.
Fombong-Landschaft  498.
Fonjanti,  Ort  691.
Fonjati,  Ort  692.
Fontsinga,  Ort  691.
Fotuni,  Ort  692.
Fotuni-Grenze  693.

Fullah  Fulhe)-Volk  556,  692.

508.

Garua,  Ort  325.  626.

Garua-Bezirk  279.

:
1
•

Groß-Batanga,  Ort  325,  962.

Haussa-Volk  498,  499,  557.

Hermannshof,  Ort  962.
Hombotal,  das  499.
Hung,  Landschaft  498.

Inube-Fluß  499.

Inubu,  Fluß  499.
Inubutal,  das  498.
Isongo,  Pflanzung  71,  669.

Jabassi,  Ort  325,  465,  962.
976.

Jabassi-Landschaft  498,  499,
692,  962.

Jabiang,  Ort  962.

Jakuba,  Ort  325.
Jambeta-Land  499.
Jangana,  Ort  925.
Japoma,  Ort  324,  555,  764,

765.
Jaunde,  Ort  324,  926,  927,

962,  977,  989.
Jaunde-Bezirk  495.  557,  560,
929,  959,  962.
Jaunde-Leute  465,  516,  518,
769,  806.
Jebebak,  Ortschaft  460,  462.
Jee,  Fluß  310.
Johann  Albrechtshöhe,  Bezirk
  962.
Joko,  Ort  508.  959.
Joko-Bezirk  557.

Jukaduma,  Ort  977.

 

Kadei-Fluß  989.

Kaka-Volk  925,  926.

Kaka-Gebiet  926,  927.

Kakaohafen  568.

Kake,  Ort  962.

Kamerun-Gebirge  516.

Kampo,  Station  460,  463,
464.

Kargaschi,  Landschaft  498.

Kebi-Fluß  627.

Kem,  Dorsschaft  692.

Kentu,  Ort  223.

Kje.  Fluß  459.

Kolesi,  Ort  962.

Kom,  Fluß,  310,  464.

Komakak,  Ort  962.

Kong,  Fluß  310.

Kontscha.  Ort  325.

Kribi,  Ort  310,  325,  459,
465,.  765,  962,  975,  977.

Kribi-Bezirk  278,  279,  929,

Lomie,  Ort  310,  508,

962.
Kumba,  Ort  962.
Kumbo-Berge,  die  325.

Lagos-Leute  499.

Lala,  Bahnhof  555,  836,  988.

Lobe.  Ort  962.

Lobelal,  Ort  34,  976.

Lobo,  Fluß  310,  460,  464.

Lolodorf,  Ort  962.

Lomie,  Bezirk  88,  557,  560,
929,  959.

Lomie-Busch,
508,  518.

Distrikt  507,

977.
Longji,  Ort  465,  90i2.

XIV

Lum,  Ort  170,  323,  390,

431,  836,  962.
Lunsok,  Ortschaft  460.

Mabang,  Ort  462.
Maju,  Ort  459.

Maka-Volk  924,  925.926,927.

Maka-Gebiet  925,  927.

Makalat,  Ort  962.

Makka-Volksstamm  496.
Makombe-Fluß  498,  499.
Malume-Aufstieg  988.

Mamele-Gebiet  692,  693.
Mamfe,  Farm  6#1.  941,  962.

Manduka,  Ort  96062

Manemanji,  Ort  325.

Manenguba-Eisenbahn  52,
62,  323,  390,  431,  555,
690,  693,  836,  988.

Manenguba-Gebirge  325.

Manjewo,  Ort  692,  693.

Manjewo,  Volk  692.

Manjo,  Bahnhof  836,  988.

Mao  Jim,  der  325.

Marienberg,  Ort  34.

Marua,  Ort  556

Mas  Lue,  Nebenfluß  des
Kebi  627.

Massama,  Dorf  460.

Mbam-Fluß  498,  499.

Mbang-Dörfer  692.

Mbegge,  Ort  962.

Mbekum,  Ort  460.

Mbo,  Ort  325.

Mbo-Fluß  836.

Mboebu,  Dorsfschaft  692.

Mboro-Fluß  459,  460,  464,

465.

Mobu-Ebene  693.

Mubue,  Ort  692.

Mbue,  Volk  692.
Mbu-Ngenke-Ebene  690.

"  Neansa,  Kautschukpflanzung

565070

Mello-Bach  323,  836.

Mfang,  Volksstamm  464.
Miang,  Ort  962.
Mimbo,  Fluß  310.

Miisele,  Ort  462,  465.

Moli,

Mijin,  Ortschaft  402.

Moco,  Ort  962.

Mokundange,  Pflanzung  669,
670

Ort  568.

Moliwe,  Ort  511.

Molo-Fluß  409.

Molotal,  das  499.

Molundu,  Ort  765,  804,  807,
927,  977,  990,  996.

NMolundo-Bezirk  959,  989.

Molyko,  Pflanzung  568.

Mu-Fluß  691.

Mujuka,  Ort  962.

Mukonje-Pflanzung  323.

Mundame,  Versuchsplantage
  62,  910,  941,  962.

Mungo,  Fluß  323,  509.
Musche,  Ort  499.
Mwei-=  Gebiet  450,  460.

Mwei-Volksstamm  459,  460,

463,.  464.
Mweledik,  Ort  409.

Mwila-Fluß  459,  460,  464,
465.  ·

Nangabetun,  Ort  926.

Ndian,  Ort  962.

Ndo,  Ort  962.

Ndenge,  Ort  925,  926.

Ndogobu,  Ort  499.

Ndokobele,  Ort  962.

Ndole-Landschaft  499.

Ndole,  Ort  498.

Ndonga,  Ort  962.

Nehebtal,  das  498.

Nemasong,  Ortschaft  459,460,
463,  465.

Ngamba,  Ort  925,  926.

Nanlillabo,  Ort  924.

Nqoa,  Ort  460,  462,  465.

Ngoasi,  Ort  459,  460.

Ngom,  Ortschaft  463.

Nguambang,  Ort  463.

Ngulemakong,  Ort  962.

Nimiafa,  Ort  962.

Njabesan,  Ortschaft  463.

Njamata,  Ort  498.

Njassa,  Landschaft  462,  463.

Njassa-Leute  463.

Njok,  Ort  988.

Njong,  Fluß  310,  431,  555,
927,  989,  990.

Niijun,  Ort  690.  692.
Niun,  Volk  692.

Nkam-Fluß  545,  690,  691,
692,  693,  989.

Nkin,  Ort  459,  460,  465.

Nkok,  Ort  693.

RNkolebunde,  Ort  325.

Nkololong,  Ort  962.

Nkomakak,  Ort  459.

Nkulemakak,  Ort  962.

Nkumi  (Ngum),  Fluß  690.

Nlobe  Eisenbahnstation  836,
988.

Nschebo,  Fluß  499.

Nsiangu,  Ort  462.

Nso-Fluß  460.

Nssanakang,  Ort  962.

Ntangetong,  Ort  690.

Ntem  (Kampo)-Fluß  459,
460,  462,  463,  464.  465.

Ntum-Gebiet  459,  460,  462,
463,  465.

Ntum,  Volksstamm  459,  460.
463.  464.

Nun-  uch  498,  499.

Nün-Fluß  690,  692,  693.

Nwam,  Ort  962.

Nuyanga,  Ort  962.

Omwang'Geley.  Sumpf  310.
Omwang-Volk  926.
Ossidigge-Bezirk  929,  962.
Oundi,  Ort  926.

Paulehof,  Ort  962.
Pfala,  Fluß  310.

Plantation,  Ort  765,  962.
Mundeck,  Ort,  Haltestelle  323.

Rei-Buba,  Ort  325.
Rio  del  Rey-  Bezirk  278,  962.

Ruo  del  Rey,  Ort  765,  6762.

Sanagalt  Loms.  Fluß  34,  310,
324,  390,  431,  465,  764.

765,  767.  768.  769.  988.
        <pb n="15" />
        Sanaga-Insel  324.

Sanga-Fluß  989.

Sangmelima,  Offiziersposten
557,  959,  977.

Sase.  Ort  499.

Sei,  Dorf  924.  925.

Soppo,  Ort  223.

Ssagdje,  Posten  325.

Ssonga,  Fluß  310.

Ssarl-Gebirge  325.

Sso,  Fluß  310.

Tibati,  Ort  325.

Tibati:Leute  498.

Tilo,  Ort  962.

Tinto,  Ort  962.

bschape-Paß,  der  325.

Tula-Berge,  die  691.

Tule,  Dorf  924,  925.

Victoria,  Stadt  89,  325,
353,  354,  409.  499.,  507,.
560,  563,  962,  975,  976.

L#toria-Bezirk  278,  962.

Widimenge,  Ort  555

Buri,  Fluß  690,  691,  962.

Kute,  Landschaft  499.

Kute-Volk  499.

Baunde,  Bezirk  88.

Togo.
Adalewi,  Ort  890.
Aja,  Fluß  890.
Ve#m,  Ort  891.

Sadanake,  Ort,  Zollamt  280.

3,  465,  694,  860,  861,
932

Aabantoc,  Ort  23.

Tabato-Brücke  22.

Adbato,  Fluß  23.

A#gome-Palime,  Ort,  Zollbebestelle
  280,  385,  465,
581,  894.

MWome-Tongbe,  Landschaft
929,  930,  931.

Sau-Gebirge  919,  929.

au-Pflanzung  772.

Azue,  Ort  889.

Aauega,  Ort,  Zollhebestelle
3580,  465,  694,  860,  861,
,  932.

Uambo,  Landschaft  929,  931.

Azuna,  Ort  890.

Lamansu,  Dorf  929.

Matu,  Ort  881.

Ablofo,  Landschaft  919,  929,
30,  931.

Alibt,  Ort  890.

Anakvavhe,  Wasserstation
2,  171,  279.

Amu-Fluß  556,  990.

Mecho,  Stadt  21,  272,  390,
450,  418,  571,  605,  756,
#.  808,  889.

aucto.  Bezirk  23,  172,  176,

11.

Amma-Leute  892.

Areio,  Dorf  929.

Asiatu,  Dorf  929.
Aatora:Berge  892.
Aialpame·  Eisenbahn  52.

Atakpame,  Bezirk  17,  23,  172,
176,  177,  425.

Atakvame,  Ort  54,  92,  390,
425,  430,  808,  809,  890,
919.

Atigbe-Gbin,  Landschaft  919,
929,  931.

Atollo-Brücke  990.

Bagu,  Ort  890,  891.

Bakamakare,  Ort  891.

Baloe,  Fluß  131,  132,  134,
176.

Bandiagara,  Landschaft  893.

Bassari,  Bezirk  939,  940.

Bassila,  Ort  891.

Bayol,  Insel  889,  890.

Blifu-Fluß  919.

Buem-Gebirge  892.

Buem,  Landschaft  919,  929,
931,  932.

Bukombe.  Ort  892.

Bukombe-(Mellin-)  Ebene
892.

Chra-Fluß  556,  990,  991.
Dagomba,  Landschaft  221,
940

Dako-Sudu-Gebirge  891.
Dapong,  Ort  893.
Degbo,  Ort  881.

Die,  Landschaft  892,  893.
Dje-buri,  Ort  893.

lbe,  Volk  892,  893.
adja,  Landschaft  919,  920,
929,  930.  931.
Game,  Bahnhof  556,  810.
Gbandui-Sukpe,  Fluß  919.
Gbele,  Haltepunkt  556.
Glito,  Fluß  890.
Guande,  Ort  892.
Gubi-Pira,  Ort  891.
Gurma,  Volksstamm  892,
893.

Habo-Fluß  22,  23,  131,  132,
134,  172,  176,  279,  991.

Haho-Brücke  22.

Ho,  Ort,  Zollhebestelle  280,
385,  465,  617,  694,  860,.
861,  932.

Jendi,  Ort  893.
Jokle,  Landschaft  929,  930,

931.
Joto,  Fluß  23,  810,  991.

Kadjebi,  Dorf  V29.
Kamina,  Ort  890,  891.
Kara-Ebene  891.

Kata,  Landschaft  929,  930,
931.

Kebu,.  Landschaft  919,  929,
930,  931.

Kete-Kratschi,  Ort,  Zollhebestelle
  280,  385,  440,  465,
694,  860,  861,  908,  932.

Kete-Kratschi,  Bezirk  605,910.

Kjirkjiri,  Ort  891.

Koruntiere-Gebiet  892.

Koruntiere-Kukondo-Gebirge
892.

Kotokoli-Leute  892.

XV

 

 

Kpandu,  Ort,  Zollhebestelle
280,  385,  465,  694,  860,
861.  932.

Kpeme,  Ort  425.

Kpeme-Plantage  772.  773.

Kpime,  Landschaft  919,  929,
930,  931.

.  Landschaft  929,  930,

31

Kratschi.  Ort  893.
Kuni,  Fluß  23.
Kusas-Leute  893.
Kuschuntu,  Ort,  891.

Lawie,  Landschaft  929,  930,
931.

Leglebi,  Landschaft  929,  930,
931.

Lili,  Fluß  23.

Lili-Brücke  22.

Lilikovhe,  Bahnstation  22.

Lome,  Stadt,  Zollamt  16,
54,  91,  92.  131,  171,  172,.
219,  221,  264,  272,  280,
303,  311,  312,  385,  390,
430.  448,  465,  571,  581.,
604,  605,  617,  620,  687,
694,  756,  757,  758,  772.
807,  808,  809,  860,  861,

 

882,  889,  890,  894,  919.

930,  932,  975,  977,  985,
991.

Lome-Land,  Bezirk  23,  172,

176,  177.
Lome  Stadt,  Bezirk  756,  757.

Mangu-Jendi-Bezirk  605,
940

Misahöhe,  Bezirk  23,  172,

176,  177.  425,  919.  920,

929,  930.
Moab-Moba-)Heiden  893.
Moba-Gebiet  940.
Mono-Fluß  889,  890.

Mono-Ebene  891.

Mossi-Leute  893.

Namba-Leute  892.

Namunjogo,  Ort  893.

Njangbo,  Landschaft  919,929,
930,  931.

Nocpe,  Ort,  Zollamt  280,
385,  465,  694,  860,  861,
932.

Nuatjä,  Ort,  Baumwollschule
  23,  425,  556,  810,
890,  938,  940,  990,  991.

Nyamassilä,  Ort  890.

Ofe-Fluß  890.
Ogu-Fluß  890.
Oti-Tal  893.

Palime,  Ort  390,  425,  430,
448,  571,  694,  772,  807,.
809,  860,  861,  919,  932.

Palime-Bezirk  772.

Pugno-Landschaft  892.

SabermaLeute  892.

Sagada,  Ort  800.

Sankoti,  Ort  893.

Sansane-Mangu,  Bezirk  221,
892,  893.

Schio-Fluß  991.

Schireobe-Berg  892.
Semere-Berg  892.
Sewaga,  Ort  881.
Sio-Fluß  920,  931.
Sokode,  Bezirk  17,  21,  23,
172,  425,  772,  939,  940.
Sokode,  Station  135,  175,
890,  891.
Sokode-Bassari,  Bezirk  174,
175,  605.
Somba-(Bomba-)Leute  892.
Sugu,  Ort  891.

Tado,  Landschaft  889,  890.

Tafie,  Landschaft  919,  929,
930,  931.

Tamaba-Leute  892.

Tamberna-Gebiet  892.

Tambonga,  Ort  893.

Tapunte,  Ort  892.

Tapunte-Ebene  892.

Tetetu,  Ort,  Zollhebeftelle
280,  385,  465,  694,  860.
861,  890,  931.

Togo-Gebirge  892,  929.

Tokpli,  Ort,  Zollamt  280,
385,  465,  694,  860,  861,
932.

Transkara-Gebiel  891.

Transkara-Heiden  891.

Tschautscho-Reich  891.

Tschokossi-Reich  892.

Tsewie,  Bahnstation  22,  54,
171,  280,  390,  430.

Tun-Orte  890.

Volta-Fluß  891.

Wapuli,  Ort  221.
Woga,  Ort  881.
Wo-Kutime,  Ort  881.
Worawora,  Dorf  929.

Zatokpui,  Fluß  919.

Südwestafrika.

Ababis,  Ort,  Wasserstelle
234,  235,  503.
Abbabis,  Ort  266,  403.
Alt-Maltahöhe,  Ort  269.
Amatoui,  Ort  759.
Aminuis,  Ort  267.
Ambo-Land,  das  92,  93,  94,
95,  131,  177,  331,  466.
Angras  Juntas,  Ort  329.
Angras  Juntus,  Ort  269.
Anichab,  Ort  423.
Ankualusi,  Volksstamm  94.

Arahoab,  Or  267.
Arandis,  Ort  267.

Areb,  Ort  207.

Aris,  Ort  759.

Asis,  Ort  268.
Asis-Mine  733,  734.
Auas-Paß,  der  815.
Aub,  Ort  661.
Auborio,  Ort  423,  424.
Aukas,  Ort  20  7.
Aunio,  Ort  423.
Auob,  Fluß  466.
Auros  West,  Farm  10.

Aus.  Ort  268,  269,  403,  431,

973.
        <pb n="16" />
        Awabes,  Ort  657,  658,  659,
660,  661.

Awasab,  Ort  673.

Awaseb-Berg,  der  234.

Awasib-Gebirge  230.

Awasib,  Ort  423.

Bantu-Rasse  93.

Barotse,  Volksstamm  55,  56.

Bastard-Land,  das  657.

Beenbreel.  Ort  729,  730,
731.

Bersfaba,  Bezirk  10,  11,  310.

Berseba,  Ort  202,  269.

Bethanien,  Distrikt  10,  11.
45,  366,  492.

Bethanien,  Ort,  Zollamt  58,
97,  180,  269,  281,  388,
42,  423,  466,  469,  501,
625,  732.

Bethanier-Land  661.

Blydeverwacht,  Ort  730.

Bobos,  Ort  268.

Bondels,  Volk  331,  385,  386,
499.  500,  501,  729,  730,
935.

Brackwasser,  Ort  268,  269,
303.

Brackwater,  Eisenbahnstation
110,  266

Brandberg,  der  227.

Buschholzbrunn,  Ort  268.

Buschleute,  230,  231,  233,
234,  235,  236,  423,  501,
503,  657,  661.

Bülsport,  Ort  267,  659,600,
661.

Caprivi-Zipfel  54,  55,  56,
57,  58.
Chamis,  Ort  269,  422,  423,.
424.

Choaberib,  Drt  657.

Choantsas,  Ort  268.

Chowachasib-Berge  230,  502.

Chowachasib,  Wasserstelle,
Ort  230,  502.

Chowasib,  Ort  423.

Erhornspütz,

Wasserstelle
326.  328.

Erongo,  Ort  267.
Erongo,  Fluß  661.
Erundu,  Ort  267.
Esere,  Ort  268.
Etoscha-Pfanne  92,  93.

Fahlgras,  Ort  1008.

Feldschuhhorn,  Ort  268.

Fischersbrunnen,  Wasserstelle
233.

Fisch,  Fluß  11.
Flamingo-Insel  356.
Franzfontein,  Ort  268,  366.

4  S.

Franziskus-Bucht  232,
502,  503.
Friedrichsfelde,  Ort  266.

Friedrichsruh,  Ort  267.

Gabis,  Ort  501,  935.
Gachab-Berge,  die  423.
Gachab,  Wasserstelle  423.

Gamagams,  Ort  269.

Gamgois  (Ondera).  Ort  268.

Gamochas,  Ort  422.

Gamsibkluft,  die  729,  730,
733.

Ganin-Buschleute  503,  506.
Garub,  Ort  268.

Gibeon,

Churutabis,  Ort  269,  500.
Conception-Bucht  326,  328,

513.
Croß,  Kap  227,  230.

Daunaub,  Ort  227,  230.
Dawignab,  Ort,  Zollamt  58,
97,  180,  269,  281,  388.
469.  625,  693.  732,  759,
818,  894,  936.
Dornsontein,  Ort  267.
Dorstrevier.,  Ort  266.
Dreihuk,  Ort  500,  501,  935.
Durdrift,  Ort  731.
Duwisib,  Ort  501.
Duwisib-Nivier  230.

Ebony,  Ort  267.

Eiseb,  Fluß  230.

Elisabeth-Bai  329.

Empfängnie-Bucht,  Zollamt,
Polizeistation  233,  234,
385,  693,  732,  758,  818,
827,  894,  9.36.

Epako,  Ort  207.

Epukiro,  Ort  267.

Grasplatz,

Kl.  Gavis,  Farm  10.
Gawachab,  Ort  268.
Geiab-Nevier  730.
Géinin-Buschleute  503,  506.
Geitsabis,  Ort  202,  268.
Gelwater,  Ort  269.

Bezirk  10,  45,  310,
366,  3607,  466,.  501.

Gibeon,  Ort,  Zollamt  58,
97.  180,  268,  281,  388.
469.  572,  625,  972.

Goamus,  Ort  268.

Goarab,  Ort  227,  230.

Gobabis,  Distrikt  45,  55,
366,.  466.

Gobabis,  Ort,  Zollamt  58,
97,  180,  267,  281,  367,
388,  469,  625,  693,  732,
759,  818,  894,  936,  969.

Gobas,  Ort  268.

Gochas,  Ort  269,  466.

Gorab,  Ort  230,  231,
235,  423,  501,  502,

Gorab-Pforte  230.

Gorochas,  Ort  36.

Gosorobis,  Ort  267.

Goworosib,  Ort  230.

Ort  268.

234,
661.

Grootfontein,  Bezirk  45,  366,

367,  466.

Grootfontein,  Ort,  Zollamt
58,  97,  180,  267,  268,  281,
388,  469,  536,  5337,  625,
693,  732,  733,  759,  818,
894,  936,  967,  975.

Groß-Otavi-Mine  733,  734.
Gruünau,  Ort  268.

Gründorn,  Ort  729,  730.
Guachab,  Ort  466.
Guchab,  Ort  2/8.
Guchab-Mine  733,  734.
Guinasib,  Berg  230,  231.
Gurumanas,  Ort  267.

XVI

Habis,  Ort  266.

Haib,  Wasserstelle  230,  500,
501,  935.

Haifisch-Insel  356.

Haigamkhab,  Ort,  Zollamt
58.  97.  180,  267.  281,
335,  388,  469,  625.

Hairachabis,  Ort  500.

Ham-Fluß  731.

Ham-Weg  730,  731.

Hanchab-Berge  502.

Harus,  Wasserstelle  231.

Hasuur,  Ort,  Zollamt  58,  97,
180,  269,  281,  388,  469,
625,  693.  732,  759,  818,
894,  936.

Halsamas,  Ort  267,  403.

Hauchab,  Wasserstelle  230,
502.

Hauchab-Gebirge  231,  502.

Heirachabis,  Ort  11,  935.

Herero-Land  466.

Herero,  Volkostamm  95.

Hoachanas,  Ort  2067.
Hoffnung,  Farm  873.
Hoadenhafen,  Ort  230.
Hollamsbird,  330.

Holoog,  Ort  268.

Hornkranz,  Wasserstelle,  Ort
10,  657.

Hottentotten,  Bolksstamm
235,  327,  422.  423,  503,
661,  729,  730,  731,  732.

Huab,  Fluß  230.

Huabmund,  Ort  227,  230.

Hudab,  Ort  269.

Hudaub,  Ort  658.

Itsawisis,  Ort  815.

Jakalswater,  Ort  168,  266,
367,  506,  528,  538,  540,
541.

Johann  Albrechthöhe,  Ort
6.

Johann  Albrechtsquelle,  die
660.

Kabus,  Ort  202.

Kaffern,  Volksstamm  93.

Kainuchas,  Farm  10.

Kalahari-Wuste,  die  368,  466,
659.

Kalkfeld,  Ort  267,  873,  975.

Rallkfontetn,  Ort  52,

431,
449,  500,  572,  728,

Kalksontein-Nord.  Ort  267.

Kalkfontein,  Süd-,  Ort  110,
268,  269.

Kaltenhausen,  Orl  367.

Kanona,  Ort  267.

Kanus,  Ort  268.

Kaoko-Gebiet  92.

Kaokofeld,  das  227,  470.

Karibib,  Bezirk  45,  366,  367,
466.

Karibib.  Ort,  Zollamt  58,
97,  180,  266,  267,  272,
275,  281,  388,  449,  469,
506,  536,  538,  540,  541,
542,  625,  735,  815,  853.
854,  970.

Karras-Berge  731.

Karub,  Ort  267.

 

Keetmanshop,  Bezirk  10,  11,
45,  366,  367,  466.

Keetmanshop,  Ort,  Zollamt
52.  58,  97,  118,  170,  180.
227,  268,  269,  281,  366,
388,  390,  431,  432,  449,
469,  500,  542,  572,  625,
626.  693,  728,  729,  732.
759,  815,  816,  855,  894.
936,  967,  971.

Keikeibis-Schlucht,  die  729,
730.

Khan,  Ort  266.

Kiriis-Ost,  Ort  269.

Kleinkaras,  Ort  268.

Klippdamm,  Ort  269.

Kochena,  Ort  269.

Koes,  Ort  269.

Koichab-Rivier  423.

Kolmannskuppe,  Ort  268,
367.

Komatsarab,  Ort  227,  228.

Komnkanti,  Ort  267.

Korab,  Ort  268.

Kosis,  Farm  10.

Kowas,  Ort  267.

Kowes,  Ort  466.

Kub,  Ort.  Zollamt  58,  97,
180,  267,  281,  331,  390,
432.  469,  625,  729.

Kubas,  Ort  266.

Kubub,  Ort  729,  731,  732.

Kuibis,  Ort  155,  268,  500,
855.

Kuis,  Ort  267.

Kuiseb,  Fluß  234,  235,  326,
418,  536,  658,  660,  862.

Kumkum,  Ort  729.

Kunbis,  Ort,  Wasserstelle
423.  424.

Kunene,  Fluß  92,  93,  94,  95.

Kunquib-Gebirge  422,  123.

Kunjas,  Ort  269,  422,  423,
44.

Kwando,  (Linjanti',  Fluß
56,  58.
Lahnstein,  Ort  269.

Lehmwater,  Ort  267.
Lüderitzbucht,  Bezirt  10,  11,
45,  367,  466.,  492.
Lüderinzbucht,  Stadt,  Zollamt
8.  51,  58,  97,  118,  180  ,
262,  263,  20.8,  269,  281,
3206,  327,  328,  330,  355,
358,  365,  366,  370,  388,
390,  423,  431,  449.  450.
469.  494,  500,  542,  572,
625,  693,  710,  728,  732,
733,  759,  762.  798,  801,
815,  818,  833,  861,  802,
73,  894,  923,  935,  936,
967,  972,  995.
Lüderitybahn  506,  728.
Lovadale,  Ort  366.

Mafei,  Volksstamm  55.
Majue,  Volksiamm  55.
Maltahöhe,  Distrikt  10,  11,
45,  366,  466,  492,  503.
Maltahöobe.  Ort  202,  269,
366,  501,  502,  503,  506.
Mariental,  Ort  268,  307.
Marmora,  Farm  418.
        <pb n="17" />
        Wasubia,  Volksstamm  55.
Meob,  Wasserstelle  231,  233,
4.  235,  326,  327,  328.

Miros,  Wasserstelle  231.

Nababis,  Ort  10,  730.
Radis,  Ort  661.
Nam,  Ort  269,  661.
Nama--Land,  das  506,  658.
Nama,  Volksstamm  95.
Namakorabis,  Ort  657.
#amib,  Ort  267.
Namib-Wuste  227,  230,  233,
235,  501,  503,  504,  506,
657.  659.  661,  734.
NRamib-Buschleute  503,  504,
506

Vamtop,  Ort  423.

Kamutoni,  Ort  92,  177,  268,
331.

Kaos,  Ort  366.

Karibis,

730.
Kauchas,  Ort  267,  657.
bautluft,  die  234,  235,  327,

mies  Gebirge  503,  657,
658.

Naute,  Ort  367.

Reusas,  Ort  268.

Ketra,  Ort  550.

Neuhof.  Ort  661.

Klep-Sud,  Farm  10.

Na  (Schwarze)-Kuppe  327.

Roasid-Berg,  der  20.

Koibes,  Ort,  Wasserstelle
729.  731.

Komtsas,  Ort  366.

Komdas.  Ort,  Zollamt  266,
385,  693,  732,  758,  818,
894,  936.

Kubib-Berge,  die  230,  501,
"!:02,  661.

Kubib-Fluß  501.

Kudib,  Wasserstelle  501,  661.

Kurchas,  Ort  269.

Kumib,  Ort  423.

Lumib-Berge  661.

xumis,  Ort  422,  423.

Cas,  Ort  267.

Ssanodjera,  Volksstamm  94.

Chamis,  Ort  501.

Tlahandja,  Distrikt  45,  366,
456.

Tkahandja,  Ort,  Zollamt  58,
97,
3—8,  469,  625,  969.

Tkahoa,  Ort  366

Skaimpuro,  Ort  366.

Okankuejo,  Ort  268.

Okaputa,  Ort  267.

Okasise,  Ort  266.

Okaukwesjo,  Statuion  92,  177,

331,  759.
Ctawango,  Fluß  54.
Okawe,  Ort  267.
Okombahe,  Ort  227,

268,  975.
Olifantskloof,  759.

Wasserstelle  232,
—
Naros.  Ort,  Wasserstelle  729,

180,  266,  267,  281,

230,

Olukonda,  Missionsstation
96.

Omaruru,  Distrikt  45,  366,
466.

Omaruru,  Ort,  Zollamt  57,
58,  180,  267,  268,  281,
388,  469,  625,  967,  970,
973.

Ombandja,  Volksstamm  94.

Omupanda,  Ort  885.

Ondekaremba,  Ort  367.

Ondengaura,  Ort  366.

Ondermaitje,  Ort  729,  731,
732.

Ondonga,  Landschaft  95.759.

Ondonga,  Volk  177,  331.

Ondonga,  Volksstamm  92,

94.

Ongandjera,  Volk  177,  331.
Onguati,  Ort  267,  536.
Oranje-Berge  729,  730.
Oranje-Fluß  730.
Osterklipp,  Ort  327,  328,
329,  330.
Otavi-Eisenbahn  367,  536,
537,  572,  853.
Otavifontain,  Ort  268.
Otavi,  Ort,  Zollamt  58,  97,
180,  267,  268,  271,  272,
273,  274,  275,  276,  281,
388.  469,  536,  537,  625,
733,  734,  976.
Otjeru,  Ort  331,  466.
Otjihangwe,  Ort  267.
Otjihavera,  Ort  266.
Otjimbingwe,  Ort  267.
Otjisongati,  Ort  267,  970.
Oljitambi,  Ort  366.
Otjituo,  Ort  268.
Oiwarongo,  Ort,  Zollamt
58,  97,  180.  267,  268,
281,  388,  469,  625,  975.
Otiohorongo,  Ort  268.
Otiomawara,  Ort  268.
Otjosondu,  Ort  268.
Otue,  Ort  267.
Oujossa,  Ort  267.
Out#jo,  Bezirk  46,  366,  466.
Outjo,  Station,  Zollamt  58,
97,  177,  180,  202,  268,
281,  331,  388,  466,  469,.
625,  693,  732,  759,  818,
827,  894,  936,  975.
Ovambo-Land,  das  92,  95,
96,  331.
Ovambo,  Volksstamm  92,  93,
95,  130,  177,  331,  466,
733.

Pforte,  Ort  266.
Piguin-Insel  355,  356.
Pobucke,  Ort  10.
Pomona-Gebiet  327,  329,
418.
Pomonapforte,  Ort  269.
Prinzbucht,  Ort  269.
Prinzenbucht,  Zollstalion
759.

Ramansdrift,  Ort,  Zollamt
58,  97,  180,  269,  281,  388,
403,  469,  625,  693,  732,.
759,  818,  894,  936.

XVII

 

Rehoboth,  Distrikt  10,  45,
366,  466.

Rehoboth,  Ort,  Zollamt  58,
97,  180,  254,.  267,  281,
388,  469,  537,  620,  625,
657,  969.

Reutterbrunnen,  Wasserstelle
233,  326,  503.

Richthofen,  Ort  266,  267,  346.

Riet,  Ort  228.

Rietsontein,  Ort  759.

Noberthafen,  der  356,  357,
358.

Rotkuppe,  Ort  268.

Rössing,  Ort  266,  267.

Salzpütz,  Ort  227,  228,  230.
Sambesi,  Fluß  55,  56,  58.
Sandfischhafen,  Ort  326.
Sandverhaar,  Ort  268,  366.
Sandwichhafen,  Ort,  Zollstelle
  385,  658,  660,  693,
732,  758,  818,  894,  936.
Satansplatz,  Ort  501.
Schadeck,  Farm  10.
Schakalskuppe,  Ort  268.
Schanzwüste,  die  658.
Schilfpütz,  Ort  228.
Schlip,  Ort  267.
Schwarze  Kuppe,  die  657,
658,  659.
Seeheim,  Ort  52,  268,  431,
449,  572,  728.
Seehund-Insel  356.
Seeis,  Ort  2067.
Sessrim-Berg,  der  234.
Sessriem,  Ort  326.

Siesfrim,  Ort  661.

Soris-Soris,  Ort  227,  228.
Sossob-Vley,  das  326.
Sossus,  Ort  234.
Spencer-Bucht  232,  233,  326,

3227,  329,  330,  503,  661.

Sphinx,  Ort  266.

Steinhausen,  Ort  267.
Steinkopf,  Ort  403.

Stinkbank,  Ort  267.
Stolzenfels,  Ort,  Zollstelle
58,  97,  180,  281,  2069,
388,  469,  625,  693,  732,
759.  818,  894,  936.
Streidsontein,  Ort  367.
Swakopmund,  Bezirk  10,  11,
45,  366,  466,  492.  544.
Swakopmund,  Stadt,  Zollamt
  58.  97,  110,  168,  180,
262,  2063,  2066,  267,  271,
272,  273,  275,  281,  326,
328,  354,  355,  358,  306,
3607,  388,  403,  416,  469.,
506,  536,  537,  538,  510,
541,  542,  572,  625,  626,
693,  709,  721,  732,  735,
758,  762,  8301,  818,  827,
853,  861,  862,  863,  872.
873,  894,  923,  936,  967,
969,  995.
Swakop,  Fluß  385.
Swakopmündung,  Zollstation
  758.
Swartbank,  Ort  326.
Sylvia-Hugel  231,  326,  327
328,  330,  492,  502.

 

Teufelsbach,  Ort  266.

Tiras,  Ort  422,  423.

Tiras-Gebirge  422,  423.

Toms,  Ort  661.

Treckkopie,  Eisenbahnstation
267,  734.

Treuenfels,  Ort  267.

Tsamab,  Ort  731.

Tsams,  Wasserstelle  503.

Tsauchab,  Fluß  233,  326,

Tihninais,  Ort,  268.
Tseisab,  Ort  228.
Tsondab,  Fluß  233,  234,
326,  657,  658,  659,  660.
661.
Tsumeb,  Ort,  Zollamt  58,
97,  180,  268,  281,  367,
388,  469,  536.  625,  717,.
718,  733,  734,  735,  975.

Adabis,  Ort  269.
Uagab,  Fluß  227,  228.

Unkuanjama,

Ugabmund,  Ort  227,  228,
230.

Uhabis,  Ort  269.

Ukamas,  Ort,  Zollamt  58,
97.  180.  281,  269,  388,
469,  625,  693,  732,  759,.
818,  894,  936.

Ukamas,  Bezirk  730,  733.

Ukuambi,  Volksstamm  94.

Ukubib,  Forststation  281.

Unis,  Ort  658.

Unkuaniama-Gebiet  177.

Volksstamm
92,  94,  177.

Upington,  Ort  759.

Uri-Hauchab,  Berg  231.

Ururas.  Ort,  Zollamt  58,
97,  180,  267,  281,  385,
388,  469,  625,  693,  732,
758,  818.,  894,  936.

Usakos,  Ort,  Zollamt  68,

97,  180.  267,  281,  366,
388,  460,  536,  537,  625,
693.  732,  734,  735,  717,
718,  758,  818,  894,  936.
Unkualuitzi,  Gebiel  177.
Unkuambi,.  Ort  131.
Unkuambi,  Volk  177,  331.
Unkuanjama-Volk  331.
Voigtsgrund,  Farm  10,  366.
Waldau,  Ort  266.
Walfisch-Bay  233.
Warmbad,  Distrikt  45,  366,
466.

Warmbad,  Ort,  Zollamt  58,

97,  180,  281,  269,  331,
386,  388,  403,  469,  500,
501,  620,  625,  935,  972.
Waterberg,  Ort  268,  975.
Weißbrunn,  Ort  269.
Wellwitsch,  Ort  266.
Wibis,  Farm  10.
Wilhelmstal,  Ort  266,  207.
Windhuk,  Vezirk  45,  366,
367,  466,  1008.
Windhuk,  Stadt,  Zollamt  7,
8,  11,  45,  52,  55,  58,  79,
97,  110,  130.  131,  155,
168,  180,  227,  262,  263.
266,  267,  271,  272,  273,
        <pb n="18" />
        275,  276,  281,  366,  367,
388,  403,  449,  455,  469,
492,  493,  542,  544,  545,
550,  572,  620,  625,  626,
650,  657,  661.  686,  693,.
718,  723,  729,  732,  758,
759,  798,  815,  818,  852,
853,  854,  855,  880,  881,
886,  894,  921,  936,  962,
963,  968,  995,  100.

Windhuk,  Klein-,  Ortschaft
758

Gr.  Witoley,  Ort  267.

Zaris,  Ort  661.  -

Zarris-Gebirge  503,  657,
668,  661.

Zeßfontein,  Ort  268.

Zut-Zut,  Ort  731.
wartboidrift,  Ort  92.

—  l
Witbooi-Volk  506.
l

Neuguinea  einschl.  Karolinen-,
  Marianen-,  Marschal=
  u.  palau-Inseln.

Admiralitäts-Inselgruppe
141,  991,  992.

Amok-Leute  992.

Andra-Insel  992.

Angaur,  Insel,  Zollstelle
141,  181,  937.  8

Bismarck-Archipel  42,  47,.
141,  265,  334,  491.

Bismarck-Gebirge,  das  237,
393.

Bougainville,  Insel  141.

Bougainville-Gebirge,  das
332.

Brown-Inseln  47.

Buka,  Insel  141,  142.  T[

#
i
!
l

Cook-Inselgruppe  141.

Eitapé,  Ort,  Zollamt  98,  6
141,  181,  331,  332,  667,
695,  936.

t  A.
Abel,  Hauptmann  81,  315.
Adae,  Bezirkosrichter  169,  850.
Adametz,  Oberleutnant  50.
Adloff,  Polizeiserg.  689,  985.
Agge,  Polzeisergeant  224.
Ahlbory,  Dr.,  Staboarzt  368.
Ahlborn,  Regierungoassessor
723.
Ahrens,  Sekretär  454,  723.
Albat,  Polizeimeister  801.
Alerander,  Wegebautechniker
51.
Allmich,  Polizeisergeant  852.

Malit,  Insel  141.

Feis,  Insel  141.  I
Friedrich  =  Wilhelmshafen,
Ort,  Zollstelle  41,  142,

143,  146,  236,  333,  393,
667,  695,  936,  979.
Gazelle-Halbinsel  335.  #
1|

Hansahafen  236.  ,

Herbertshöhe,  Ort  42,  47.
48,  110,  142,  143,  146,
236,  265,  312,  416,  622,
978.

Jako,  Dorf  332,  335.
Jakomul,  Ort  331,  333,  335.
Jaluit,  Insel,  Zollstelle  42,
667,  668,  771,  981,  993.
Jap,  Insel,  Zollstelle  42,
4  141,  181,  389,  937,
1.

Kaiserin  Augusta-Fluß  236.
770,  836,  837,  992,  993.

Kaiser  Wilhelmsland  41,  47,
163

Kale-Bucht  992.

Karolinen-Inseln  346,  389,
49,  621.  ·

Karolinen,  Ost.,  Inseln  42,
46.  47,  48.

Karolinen,  West-,  Inseln  42,
46,  47,  48.

Käwieng,  Ort,  Zollamt  180,
667,  695,  936.

Kieta,  Zollstelle  667,  695,
936.

Koreor,  Insel  937.

Korror,  Zollstelle  181.

Lamutrik-Insel  389.
Liedo  (Linro-)  Volk  991,992.

Loniu,  Dorf  991.  l

Makareng,  Insel  992.
Manu-Leute  991,  992.
Marianen-Inseln  42,  46,

47,  48,  449  621.  I

XVIII

Markham-Fluß  770.

Marschall-Inseln  42,  46,  47,.
48.  449,  621.

St.  Matthias,  Insel  141.

Merir,  Insel  937,  938.  1

 

 

Mogormog,  Insel  141.  I

Morobe,  Adolihafen),  Hafen,
Zollstelle  312,  695,  936.
NMortlock-Eingeborene  24.

Namatanai,  Ort,  Zollamt
98.  181,  667,  695,  771,
936.

Nauru,  Insel,  Zollstelle  42,
667.  668,  771,  993.

Neu-Mecklenburg,  Inselgruppe
  141,  335.

Neupommern,  Insel  141.

Nissän,  Insel  141.

Nuch-Berg  141.

Oleai  (Ilaluk)-Insel  389.

Palau-Inseln  42,  46,  47,
48,  449.  621.
Papeete,  Ort  141.

Papitelai,  Dorf  991,  992.
Peterhafen,  Ort  142,  142,
146

I  Ponape,  Insel,  Zollstelle  42,

47,  424,  818,  885,  980,
993.

Providence-Inseln  47.

Pulo-Ana,  Insel  937,  938.

Rabaul,  Ort,  Zollstelle  42,
110,  141,  312,  416,  450,
621,  667,  673,  695,  936,
991.

Ramu-Fluß  770.

Rassilio,  Dorf  991.

Saipan,  Insel  23,  47,  389,  l
416.

Salomon-Inseln  42,  47,  1

265,  334.  L
Sassano,  Ort  141.  l
Savaii,  Insel  629.  %
Schouten-Inseln  141.  #

Namen  -Verzeichnis.

Alt,  Kalkulator  368.  i
Altmann,  Sekretär  130.
Anacker,  Lokomotivführer

51,  454

Andrae,  diätarischer  Magazinausfseher

  494.
Ankenbrand,  Architekt  51.
Antaczek,  Maschinenbauer

315.  I
Arbinger,  Sekretär  834.
Armerding,  Kaufmann  128.
Arnhold,  Polizeisergeant  416.
Arnold,  Polizeisergeant  652.

Aosmis,  Dr.,  Gerichtsassessor

51,  652.  762.

Aumann,  Leutnant  128,  169.

Authenrieth  kommiss.  Oberrichter
  801.

Apye,  Assessor  762.

Simpsonhafen  110,  130.

Sonseroll,  Insel  937,  933.

Ssau,  Dorf  991,  992.

Ssera,  Berge  von  332.

Stephansort,  Ort  142,  143,
146.

Tobi,  Insel  937,  938.

Tonga-Archipel  141,  628.
Truk=  Inselgruppe,

Zollstelle
  42,  346,  424,  818,
993.

Tuamotu-Inseln  141.

Ulkul,  Volksstamm  991,  992.
Ululsi-Insel  389.
Usiai,  Volksstamm  992.

Wanimo,  Dorf  332,  335.
Waremo,  Dorf  332,  335.
Wutung,  Dorf  332,  335.

Samoa.

Apia,  Stadt,  Zollamt  98,
141,  167,  219,  335,  666,
942,  982.

Apolima,  Insel  181.

Falelauniu,  Pflanzung  941,
94.

Manono,  Insel  181.

Saninoga,  Pflanzung  941,
942

Savali,  Insel  141,  181,  982.
Tapatapao,  Ort  629.

DTuanaimato,  Pflanzung  941,

942.
Upolu,  Insel  164,  181.
Vailima,  Ort  119,  314,  760.

Kiantschou.
Tsingtau,  Ort  641.

van  Baerle,  Techniker  923.

Baramann,  Landmesser  762,

885.
Varnick,  Polizeisergeant  270.

Barra,  Polizeisergeant  51.

B.

Bach,  Kriegögerichtsrat  a.  D.
51.  «

Bach,  Bezirksrichter  454,  852.

Backhus,  Segelmacher  50.

Baldwin,  John  Grey  369.

Baltzer,  Geheimer  Baurat
368.

Bartel,  Kanzleigehilfe  223.

Vert  Regierungslehrerin
52.

Barthel.  Vermessunastechniker
  315,  722,  923.

Barthels,  Oberarzt  721.

vong  Polizeiwachtmnieister

Bauer,  Bekleidungsamtsunterassistent
  130.
        <pb n="19" />
        Bauer,  Sanitätsunteroffizier
223.

Vauer,  Sanitätssergeant  652.

Baumert,  Intendantursekrelär
  548.

Baumstark,  Hauptmann  223,
721.

Bause,  Sanitätsunteroffizier
416.

Barha,  Sekretär  762.

Bahr,  Polizeimeister  51.

dahr,  Polizeisergeant  368.

van  Bärle,  Techniker  652.

Base,  Feldwebel  652,  923.

Baumler,  Leutnant  129,  130.

Beck,  Prof.  Dr.,  Regierungsarzt
  688.

Beck,  Kanzlist  270,  622.

Becker,  Geheimer  Kanzleidiener
  80.

Becker,  Vizefeldw.  223,  652.

Beder,  Polizeisergeant  224.

decker,  Landmesser  834

beckler,  Assessor  130.

beermann,  Regierungslandmesser
  689.

Bebling,  Polizeisergeant  51.

behmer,  Bezirksamtssekretär
850

Beyler,  Polizeisergeant  51,
270

Beckel,  Rechnungsrat  982.

Biernat,  Unteroffizier  885
Birkner,  Vizefeldwebel  885.

Bischof,  Dr.,  Gerichtsassessor
985.

behnke,  Polizeisergeant  454.

Zehr,  kommiss.  Zollamtsassistent
  2.  Klasse  51.

dehr,  Maschinendauer  315.

dehr,  ehem.  Sanitätsfeldwebel
  800.

dehrendsen,  Polizeisergeant
886

behrens,  Proviantamtsinspvektor
  852.

dender,  Major  762,852,  923,
984

Benicken,  Materialienverwalter
  223,  689,  834.
Berg,  Dr.,  Oberstabsarzt  851.
deraau,  Wegebauer  454,  801.
herge,  Wertmeister  885.
d.  Berger,  Ritter  u.  Edler,
Oberleutnant  452.  721.
Verger,  Maschinist  688.
berger,  Lehrer  985.
Verahaus,  Zollverwalter  494.
dahbofer,  kommiss.  Sekretär
23

berfe,  Dr.,  Stabsarzt  689.
berteg.  Zauamtassisten
Kl

Bernath  .0  terzeichner60l.

Verndt,  Vorsteher  des  Hafenamts
  50.

Verndt,  kommiss.  Sekretär
315,  688.

Berndt,  Sekretär  723.

zurnegan.  Apothekenbesitzer

gcbnon  „Leutnant  129,  452.
de  gadt.  Polizeisergeant

Beihe,  Major  315.
Urksrichter  924.
Beyer,  Wegebautechniker  223.
buert  Poltzeisergeant  82,
*

Beyer,  Techniker  494,  599.

Billkau,  Förster  415,  762.
Bitzinger,  Feldwebel  494,
801

Blank,  Sekretär  688.

Blaschke,  Wer  kmeister  852.

Bleich,  Gouvernementssekrelür
  130,  415,  762.

v.  Blumenthal,  Oberleutnant
223,  850.

Blumenthal,  Leutnant  452.

Blumhagen,  Dr.,  850.

Bock  v.  Wülfingen,  Oberleutnant
  81,  82,  549,  721,
800,  834.

Bock  v.  Wülfingen,  Wilhelm,
Oberleulnant  851.

Bocker,  Polizeisergeant  762.

Bockes,  Polizeisergeant  454.

Boden,  Dr.,  Ticrarzt  270.

Boemcken,  Hauptmann  549.

Boeßer,  Oberlt.  129,  130.

Bohr,  kommiss.  Gouvernementssekretär
  51,  454.

=  0ld,  Polizeisergeant  454.
762

Stationsleiter
Bomke,  Gerichtsassessor  270,
454.

Bonn,  Kaufmann  723.
Bopp,  kommiss.  Sekretär  50,
651

Bopp,  Sekretär  415.

Borbe,  Kapitän  454,  801.

Borchardt,  Ziegelmeister  170,
454

Bolum  inski,
F

Borchardt,  Diätar  799.

Bormann,  Geheimer  Kanzleidiätar
  761.

Bossenberger,  Polizeiwachtmeister
  169,  689,  985.

Bottmann,  Kanzleigehilfe
801.

v.  Boxberger,  Dr.,
416.

Böhler,  Lehrer  762,  834.

Böhm,  Katasterzeichner  762.

Böhme,  Zollassistent  886.

Böhmer,  Dr.,  Unterstaatssekretär,
  Bellage  z.  Nr.  19
u.  885.

Bötefür,  Zollamtsverwalter
82,  223.

Böltcher,  Polizeisergeant  170.

Braithwaite  Wallis  369.

Brandenburg,  Rechnungsrat
651.

Brandes,  Bauinspektor  80,
651,  762,  799.

Brandt,  Lehrer  50.

Assessor

Branl,  Sekretär  223.
v.  Bekhufy-Huc,  Graf,  Be-Drasfell

  kommiss.  Sekretär
223.

Brauer,  Stationsassistent
762.

Braun,  Dr.,  Botaniker  415,
651.

XIX

 

———  ——  —  ——

 

 

Braun,  Zollsekretär  852.
Braunschweig,  Oberleutnant
82.

Bremer,  Feuerwerker  852.
Brendel,  Magazinaufseher
370.

Brenner,  Dr.,  Arzt  51.

Brentano-Bernarda,  Hauptmann
  549.

Brentzel.  Hauptmann  128,
850,  984.

Brentzmann,  Sergeant  923.

Breuer,  Dr.,  Staboarzt  454,
494,.  852.

Breuer,  Feuerwerker  494.

Brezschneider,  Bautechniker
223.

v.  Briesen,  Leutnant  851,  886.

Brirner,  Zollsekretär  689.

Bronnle  Obergärtner  50,
270.

Bruhns,  Oberrichter  223,
270

Brunk,
416.

 

Polizeisergeant  82,

Brückner,  Regierungsrat  11.

Brüggemann=  Ferno,  Leutnant
  F  82.  168.

Brühl,  Tischler  50  45,  651.

Brünn,  Dr.,  Stabsarzt  850.

Brzezinsti,  Vizefeldwebel
416.

Buchholz,  ehemaliger  Vize--feldwebel
  721.

Buchner,  Wegebautechniker
454,  801,  850.

v.  Buchwaldt,  Oberleutnant
850,  852.

Bullrich,  Leutnant  722.

Burbulla,  Vermessungstechmniker
  652.

Burwig,  Polizeiwachtmeister

Buisch,.  Polizeiwachtmeister
454,  762.

Buß,  Maschinist  651,  885.

Busse,  Leutnant  221,  223.

Butkus,  Unteroffizier  984.

Bucher,  Dr.,  Leiter  der  Versuchsanstalt
  494.

v.  Bultzingolöwen,  Dr.,
Stabsarzt  314.  851.

Bünger,  Geh.  Kanzleidiätar
833.

dusing,  Dr.,  Rechtsanwalt

416.

Büttenklepper,  Oberbüchsenmacher
  130,  548.

Büttner,  Geheimer  Registraturassistent
  49.

C.

Callewe,  Sergeant  369.

Carstaedt,  Buchhalter  49.

Cassel,  Kupferschmied  621,
801.

 

Cassens,  kommiss.  Gouvernementosekretär
  51,  270.  v

Christ,  Sanktätssergeant  885.  l

v.Claoc"--Bonl)aven,Gesung-!
direktor  51.

Clemens,  kommiss.  Sekretär
170.

Cleve,  Leutnant  722,  762.

Coetzee,  Noemie,  Missionsschwester
  11.

Cohrs,  Vorstand  415,  651.

Collewe,  Sergeant  222.

Conze,  Dr.,  Direktor  80.

Cordes,  Techniker  454.

v.  Cossel,  Leutnant  49,  82,
851.

Cramer,  Hauptmann  549,
800

Cruse,  Hauptmann  885.

D.

Daecke,  Polizeisergeant  416.

Dahlgrün,  Kassenvorstand
270,  651.

Daletzki,  Sekretär  223,  762,
834

Dambacher,  Feldwebel  652.

Damköhler,  Förster  621,  886.

Damm,  Geheimer  Registrator
  368.

Damrath,  Polizeisergeant  82,
454.

v.  Danckelmann,  Dr.  Freiherr,
  Geheimer  Regierungsrat
  48,  169,  922.

Dannert,  Lehrerin  370.

Dansauer,  Dr.  Stabsarzt
548.

Dauusch,  Polizeiwachtmeister

W  Polizeisergeant  130,
**  Stationsassistent  170,

ngen  diätarischer
Magazinaufseher  494,  984.

Deininger,  Forstassessor  315,
885

Deininger,  Unterzahlmeister
369,  722.

Deininger,  Leutnant  452.

Delinsch,  Leutnant  49,  82.

Dempwolff,  Dr.  Stabsarzt
128.

Dempwolff,  Dr.  Oberstabsarzt
  885.

Dernburg,  Staatssekretär,
Erzellenz  80,  169,  221,
370,  493,  721.

Dickmann,  Leutnant  50,  222.

Diesener,  Leutnant  923.

Dietrich,  Vermessungstechniker
  762.

Dies,  Magazinbeamter  454.

62.

Diep,  Bureauassistent  2.  Kl.
651,  885.

von  Diezelsky,  Oberleutnant
314

Dinter,  Botaniker  762.

von  Dobbeler,  Oberleutnant
721,  834.

von  Doering,  stellvertr.  Gouverneur
  687,  955.

von  Doering,  Hauptmann
982.

Dohndorf,  Polizeisergeant  51.

Dohndorf,
meister  316.

Polizeiwacht=
        <pb n="20" />
        Dohrs,  kommiss.  Gouvernementssekretär
  224.

Dolles,  Sekretär  923.

Dollhardt,  Hofrat  850,  922.

Dominik,  Hauptmann  50,
129.

Dominik,  Major  222,  315.

Dommer,  Dr.,  Rechtsanwalt
923.

Dorbritz,  Regierungsrat  80.

Dormeyer,  Sanitätsvizefeldwebel
  416,  762.

Dorn,  Bautechniker  51.

Dreßel,  Büchsenmacher  130.

Dressel,  diätarischer  Büchsenmacher
  548.

Dressel,  Sanitätssergeantg923.

Drews,  Leutnant  453,  722.

Drews,  Oberleutnant  852.

Drüger,  Mil.  Bau-Registr.
550

von  Duisburg,  Leutnant  548.

Dustert,  Arbeiterkommissar
270.

Dühring,  Oberleutnant  222.

Dürschnabel,  Oberveterinär
453.

Dymke,  Unterzahlmeister  81.

Ebel,  Geheimer  Registrator  49.
Eberhard,  Senne  454,  801.
Ebermaier,  Geheimer  Oberregierungsrat
  169,  922.
Eckard,  Dr.,  Oberarzt  850.
Eckelt,  Steuermann  11,  454,
621.—
Eckert,  Bautechniker  689.
Eckhard,  Dr.,  Oberarzt  689.
Eckhardt,  Sanitäts=  Unteroffizier
  852.
Eggebrecht,  Assessor  415.
Eggerglüß,  Polizeiwachtmeister
  454,  762.
Eggert,  Polizeiwachtmeister
130.

Ehert,  K.  Sergeant  315.

Ehlert,  Zollaufseher  722.

Ehni,  Lehrer  12.

Ehrhardt,  Zollaufseher  169.

Elchenhofer,  Waffenmeister
923

von  Einsiedel,  Oberleutnant

800.
Eisold,  Polizeiwachtmeister
170.

Eitel,  Regierungsbaumeister
270.

Eller,  Rechtsanwalt  833.
Eltester,  Gerichtsassessor  270,
454.

Endell,  Hauptmann  550.

Enders,  Zollassistent  223,
722,  923.

Engel,  Dr.,  Oberarzt  50.

Engel,  Techniker  82.

Engel,  Gouvernementssekretär
  130,  415,  762.

Engel,  Maschinist  885.

Engeland,  Dr.,  Staboarzt
130,  721.

Erdmann,  Stationsassistent
494,  834

Erler,  Sanitätssergeant  494,
852.

Ernst,  Dr.,  Geheimer  Regierungsrat
  368.

Ernst,  Feldwebel  454,  852.

Ernstberger,  diätarischer
Büchsenmacher  494.

Eschberger,  Poltzeiwachtmeister
  50.

Eschen,  Polizeiwachtmeister
454,  852.

Exner,  Dr.,  Stabsarzt  81,762.

#  Erner,  Vizeseldwebel  223,

652.

8.
Faath,  Polizeisergeant  495.
Fabian,  Sekretär  689.
Fader,  kommiss.  Sekretär  801.
Fahrner,  Regierungsbaumeister
  82,  416.
Fais.  „Zollamtassistent  2  Kl.

chte  Unterzahlmeister  652.
von  Falkenhausen,  Freiherr,
Oberleutnant  721.
Falkenstein,  Sekretär  723.
Falkenstein,  Leutnant  800.
Falkner,  Materialienverwalter
  494,  549,  834.
Federowski,  Feldwebel  270.
Fehlandt,  Stabsarzt  721.
Feick,  Unterzahlmeister  81.
Feldmann,  Dr.,  Stabsarzt
549

Vizefeldwebel

von  Fersen,
454

Fichel,  Vorstand  des  Hauptmagazins
  722.

Fick,  Techniker  688.

Fickendey,  Dr.,  Chemiker  170,
494,  722.

Fidelak,  Polizeisergeant  454,
762.

 

Fiederling,  überzähliger
Fenerwerker  494.

Fiederling,  Oberfeuerwerker
885.

Fiedler,  Vermessungstechniker
652.

Figoweki,

222,  369.

Fingerhuth,  Hauptmann  129,
314

Unterzahlmeister

Fleischmann,  Geheimer  expedierender
  Sekretär  799.
Flor,  kommiss.  Sekretär  170.
Flor,  Sanitätssergeant  416,

494.

#  Fischer,  Regierungobaumeister

  50,  688.

Fischer,  Bautechniker  51.

Fischer,  Zollkontrolleur  51.

Fischer,  Lberarzt  368,  494.

Fischer,  Oberleutnant  369,
495.

Fischer,  Gerichtsassessor  723.

Fischer,  Hauptmann  834.

Foerster,  Hauptmann  49.

Foerster,  Oskar,  Lauptmann
452.

Fonck,  Hauptmann  128.

XX

 

 

Fonck,  Leutnant  350,  452.

Vortel.  Dr.,  Rechtsanwalt
170

Forsayth,  J.M.C.,  Kaufmann
622.

Forster,  Polizeisergeant  316.

Frank,  Maurer  82,  223.

Frank,  Stationsleiter  315,
621.

Frank,  Oberleutnant  368.

Frank,  Hauptmann  415.

Franke,  Polizeisergeant  51.

Franke,  Hauptmann  129.

Franke,  Polizeiwachtmeister

“  ,F.rankenberg,  Distriktschef
  82.

von  Frankenberg-Lüttwitz,
Leutnant  129.

von  Frankenberg-Lüttwitz,
Oberleutnant  762.

von  Frankenberg  u.  Poschlitz,
Oberleutnant  129.

Frantz,  Gouvernementssekretär
  924

Franz,  Gefreiter  50.

Freidinger,  Sekretär  722.

Freilag,  Gouvernementssekretär
  885.

Frericks.  Sekretär  688,  885.

von  Frese,  Leutnant  688.

Freund,  Zollassistent  2.  Klasse
494,  801.

Freyer,  Oberarzt  315.
Freyschmidt,  Direktionsassessor

  834,  923.
Frick,  Sanitätsfeldwebel  416,
494.—

Friedrich,  Tischler  984.

Frief,  Dr.,  Oberarzt  ##  851,
923.

Frien,  Landwirt  11,  169.

Frik,  Dr.,  Oberarzt  722.

Friker,  Rechtsanwalt  11.

Fritz,  kommiss.  Sekretär  130,
651.

Fritz,  Vollziehungsbeamter
688,  885.

Fritzen,  Regierungsbaumeister
  494.

Fritzsche,  Dr.,
130,  886.

Fromm,  Hauptmann  495,
886.

Frommhold,  Gärtner  51.

Frost,  Vermessungstechniker
688

Rechtsanwalt

Fry,  charakterisierter  Oberveterinär
  688,  923.

Fuchs,  Oberveterinär  688,
851.

Fuchs,  Feuerwerker  923.

Fuhrmann,  Oberleutnant
44,  800.

Fuhrmann,  Sergeant  834.

Full.  Bezirksamtoassessor  11.

Funk,  Leutnant  129.

Fuchsel,  Polizeisergeant  82,
416.

Führ,  kommiss.  Zollamtsassistent
  2.  Kl.  416,  762.

Fülleborn,  Dr.,  Professor  49,
368.

 

 

Gaißer,

Gaede,  Oberleutnant  550.
Gagelmann,  Polizeisergeant
170.

Oberleutnant  12.
Ganter,  Unterzahlmeister  416,
494

Gasbager,  Techniker  454.

Gastager,  Techniker  801.

Gärtner,  Landrentmeister  652.

Gebauer,  Materialienver-=walter
  762.

Gebhardt,  Leutnant  12,  50,
129.

Gebrmamn,  Polizeisergeant

Gehntn.  Sekretär  454,  621.

Geiseler,  Hofrat  80.

Geisler,  Stabsarzt  369.

Geißler,  Sanitätssergeant
454.  762,  801.

Gelbke,  Magazinverwalter
270,  723.

Gelhausen,
722,  886.

Genschow,  Oberleutnant  314.

George,  Polizeiwachtmeister
494.  834.

Gerlach,  Materialienverwalter
  170,  494,.  801.

Gerlich,  Leutnant  923.

Gerstmeyer,  Wirkl.  Legationsrat
  368.

Geßler,  Bizefeldwebel  315.

Bureaugehilfe

Geyger,  Hofrat  11.

von  Gfug,  Lehrerin  316.
Giehrl,  Leutnant  833.
Giese,  Steuermann  885.

Gillkötter,  Bautechniker  924.

Gimbel,  Sekretär  223.
Girschner,  Regierungsarzt
885.

Gisler,  Theresia,  Missionsschwester

  11.

von  Glasenapp,  Oberst  415,
762.

Glatter,  Polizeisergeant  886.

Gleim,  Dr.,  Gouverneur  von
Kamerun  48,  Beilage  zu
Nr.  17,  886.

Glock,  Sekretär  11,  169,  834.

Glubsch,  Polizeisergeant  454.—
762.

Gniß,  Sekretär  315,  621.
Gnügge,  Oberleutnant  222,
723.
Goering,  Leutnant  851.
Goerke,  Oberleutnant  453.
Goldknecht,  Landwirt  82.
Golinelli,  Dr.,  Geheimer
Legationsrat  169,  621,983.
Gottschalck,  Bureaugehilfe
834.
Göing,  Lehrer  454.
Göring,  Leutnant  129,  885.
Götze,  Lehrer  454.
Götzen,  Graf  von,  Gesandter  —
983,  984.
Graf,  Stabsarzt  549,  688.
Graf,  Landmesser  801,  985.
Graß,  Regierungsrat  688.
Graßböck,  Kanzleigehilfe  223,
651.
        <pb n="21" />
        Grasse.  Bauleiter  885.
Grautoff,  Major  129,  130.
von  Grawert,  Hauptmann
221,  223,  851.
Gräf,  Polizeisergeant  51.
Greca,  Feldwebel  223.
Greisert,  Dr.,  Stabsarzt  721.
Gresser,  landwirtschaftlicher
Sachverständiger  223.
Grochow,  Gefreiter  222.
Grob,  Vermessungstechniker
722.
Gropp,  Gärtner  270,  454.

Grosch,  Leutnant  49,  82.  721.

Grosche.  Sekretär
651

Groß,  Stationsassistent  652.

Grothusen,  Dr.,  Stabsarzt  51.

Gröôger,  Polizeisergeant  170,
621,

Grundler,  kommist.  Sekretär
5l.

Gruner,  Dr.,  Regierungsrat

985.

kommiss.

Grunow,  Unterzahlmeister
652.  #
Gruschka,  Maagazinvorstand

405.,  886,  923.
Gruner,  Oberleutnant  550.
Gruner,  Haupmann  851.
Gudovius,  Oberleutnant  128,
762,  833.
Gumorecht,  Dr.,  Gerichtsasiessor
  130.
Gunzert,  Regierungsrat  454,
651.  S34.
Gublholtz.  Gerichtoschreiber
270.

Gublholtz,  kommiss.  Sekretär

621.
Gunther,  Landmesser  50.

5.

Saak,  Polizeimeister  834.

Sa#ke,  Geheimer  Kanzleidiener
  80

Haas,  Lehrer  223,  454.

Oiasenritier,  Steuermann
130,  651.

Habedank,  invalider  Reiter
722.

Haber.  Geheimer  Regierungsrat
  80,  368.

Laberland,  Polizeisergeant

50.

von  Hacht,  Bohrmeister  550.

Hadler,  kommiss.  Bureauassistent
  2.  Klasse  50.

Haedicke,  Hauptmann  688,
6.9.

Hafner,  Paula,
schwester  11.

v.  Hagen,  Leutnant  688.

v.  d.  Hagen,  Leutnant  688,
722.

Hahl,  Kaiserlicher  Gouverneur
  v.  Deutsch-Neuguinea
47.  48,.  80,  416,  450.

Habn,  Finanzpraktikant  270.

Habn,  Unterzahlmeister  416,
494.

Hahn,  Sekretär  722.

Missions= 



Häuser,

—□.—I...  —  —.  —  —

Haken,  Techniker  270.

Halbritter,  Gefreiter  722.

Hancke,  Stabsveterinär  688.

v.  Hanenfelds,  Hauptmann
851

Hannemann,  Oberarzt  314,
923.

Hannemann,  Stabsarzti  924.

Hannsch,  Schlosser  688.

Hansen,  Geheimer  Regierungsrat
  51,  722,  886.

v.  Hantelmann,  Oberleutnant
129.

Hanusch,  Schlosser  315.

Harbers,  Leutnant  315.

Harthmann,  Leutnant  222.

Hartig,  Stationebeamter  494.

Harttmann,  Leutnant  223.

Hatzig,  Apotheker  652.

Haubold,  Techniker  454,  801.

Haubold,  Regierungsarzt
689.

Hautmann,  Polizeimeister
621.

Havernick,  Telegraphist  985.

v.  Haxtbausen,  Frhr.  Leutnant
  368.  416.

Händler,  Bollamtsassistent82.

Häuser,  kommiss.  Sekretär  50.

Distriktskommissar

223,  415.

Häusler,  Geheimer  Sekretariatsassistent
  314.

vebe#,  Polizeiwachtmeister

Hebrank,  Oberintendantursekretär
  269.
Heilingbrunner.  Assessor  224.

Heilmann,  Sanitäts-Sergeant
  549.
Heinemann,  Kanzleigehilfe
223,  651.

Heinemann,  Magazinaufseher
923.

Heinerici,  kommiss.  Bureauassistent
  1.  Klasse  223.
Heinicke,  Hauptmann  549.
Heinke,  Dr.,  Geheimer  Regierungsrat
  169.  651,799.
Heiurich,  Zollaufseher  270,

geinar,  Zollpraktikant  985.
Heinrich,  Laboratoriumsgehilfe
  416,  762.

Heinroth.  Präsident  des
Königlichen.  Kammergerichts
  11.

Heinß,  Maschinenassistent
651.

Heinzel,  Sanitlätsvizefeldwebel
  852.

Heinzelmann,  kommiss.  Zollamtsassistent
  2.  Kl.  801.
Heist.  Polizeiwachtmeister

ven,  Bautechniker  852.

Hellweg,  Sekretär  549.

Hellwig,  Sanitätsunteroffizier
  81.

Hellwig,  Polizeisergeant  270.

Hellwig,  Hafenmeister  495,
834

Hellwig,  Sanitätssergeant
852.

XXI

 

 

 

Heinchen,  Polzeimeister  270,

EW  Zollaufseher  316.

Henckel  von  Donnersmarck,
Graf,  Rittmeister  169,  315.

Henderkott.  Landmesser  416.

Henke.  Polizeisergeant  454,
834.

Henkel,  Geheimer  Sekretariatsassistent
  169.

Hennig,  Unterzahlmeister
416,.  494

Henrich,  Katasterhilfsarbeiter
622

Henschke,  Oberleutnant  49.
Hensel,  Oberleutnant  369.
Hensel,  Hauptmann  722,  851.
Hentschel,  Dr.,  Stabsapotheker
  722.
Hepfer,  Polizeisergeant  270.
Hepfes,  Polezeisergeant  51.
Hergert,  Polizeisergeant  454,
762

Hermans,  Gerichtsassessor
270,  454.

Hermans,  Peter  850.

Herrmann,  Katasterzeichner
224,  550

Herz,  Hauptzollamtsvorsteher
  495.

Herzog,  Polizeimeister  801.

Herzog,  Maschinist  834.

Herzog,  Feldwebel  852.

Herzberger,  Regierungsbaumeister
  369,  621.

Heß,  Sekretär  50.

Heß,  Bureauvorstand  270,
454

Hettich,  Zollaufseher  316.

Hexner,  Unteroffizier  494.

v.  Heydebreck,  Major  315,
851.

Hierl,  Maurer  223.

Hiese,  Sanitäts-Vizefeldwebel
  549,  885.

Hildebrandt,  Oberleutnant
49

Hildebrandt,  Hauptmann  82,
369,  649.

Hildebrandt,
offizier  652.

Hilgenstock,  Dr.,  Bergassessor
852.

Inspektions=Hiller

  v.  Gaertringen,  Frhr.,
Staatsanwalt  550.

Hiller  v.  Gaertringen,  Frhr.,
Oberleutnant  369.

v.  Hirschfeld,  Oberltn.  886.
Hirschfeld,  Kanzleigehilfe
885

Hirt,  Techniker  453.

Hirt,  diätarischer  Büchsenmacher
  648.

Hockel,  Bureauassistent  2.  Kl.
1,  270.

Hoelccher,  Oberleutnant  129.

Hilliges,  Intendanturseketär

495,  801.
Hillmann,  Bahnmeister  370.
Hilzebecher,  Sekretär  416.

Hinsch,  Hauptmann  129,
651,  689,  722.
Hintrager,  Dr.,  Geheimer

Negierungsrat  762.
Hintze,  Werkmeister  223.
Hinz,  Staatsanwalt  369.
Hinz,  Bezirkorichter  689.
virg  Polizeimeister  494,

Sirnnr
v.  Hirschberg,  Frhr.,
leutnant  169.

Kanzleigehilfe  688.
Ober-Hoellcher,

  Hauptmann  651,

i  :  Feldwebel  52,  984.

Hoff,  Sanitäts-Vizeseldwebel
  454.  494,  762.  801.

Hoff,  diätarischer  Büchsenmacher
  494.

Hoffbauer,  Stationsassistemt
652.

Hoffmann,  Kesselschmied  51.

Hoffmann,  Bausekretär  82.

Hoffmann,  Regierungsbaumeister
  270,  762,  834.—

Hofsmann,  Polizeimeister
621,  923.

bossmeyern,  Polizeisergcant

Hasshnn.

Dr.,  Rechtsanwalt
  169

Hofmann,  Vizefeldwebel223.
Hofmann,  Kanzlist  415.
Hofmann,  Forstausseher  762.
Holdt,  Polizeisergeant  51.
Holm,  Farmer  622.
Holstein,  Maschinist  270.

Holstein,  Techniker  454,  689.

Holzhausen,  Feldwebel  454.

Hoppe,  Sanitätsunteroffizier
  416.

Hoppe,  charakterisierter  Oberveterinär
  688.

Horn,  Lehrerin  416.

Horn,  Oberleutnant  550.

Hornke,  Polizeimeister  454,
801

Höôlscher,  charakterisierter
Oberveterinär  ˙688.

Hörmann,  Unterzahlmeister
81.

Hörth.  Sekretär  51.

v.  Huber-Liebenau,  Leutnant
453.

Hudemann,  Oberleutnant
800.

Huhn,  Zimmermann  454,
801,  834.

Huhndt,  Heilgehilfte  82.

Humann,  Dr.  850.

Oupfeld,  Major  550.

Huschens,  Feld-Intendantursekretär
  270.

Ouster,  Gefreiter  222.

Hutter,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
  688.

Hübner,  Kupferschmied  495,
723.

Hünersdorf,  Kriegsgerichtsrat
  128,  130.

Hürster,  Polizeiwachtmeister
415.

Hürtia,  Unterzahlmeister  454,
834.

Hütiig,  Magazinbeamter
454.
        <pb n="22" />
        J.

Iden,  Steuermann  834.
Ihle,  Gefreiter  984.

v.  Jacobs,  Dr.,  Wirklicher

Legationsrat  80.
Jacobs,  Katasterzeichner  689.
Jacobs,  Maschinist  923.
Jacobson,  Zimmermann  924.
Jeeckel-  Amtsgerichtssekretär
314.

Jaeger,  Dr.,  Oberarzt  51,
369.
Jahn,  Förster  315,  651.
Jahn,  Polizeimeister  834.
Jakob,  Oberleutnant  50.
Jokoby,.  diätarischer  Büchsenmacher
  494
Janecke,  ehem.
meister  81.
Janssen,  Steuermann  170,
416.

Unterzahl-Janven,

  Kaufmann  220.

Jaster,  Vizeseldwebel  800.

Jäger,  Sergeant  170.

Jedamzik,  Sanitätssergeant
801

Jedding,  kommiss.  Sekretär
5

Jegle,  Gefreiter  984.
Jehle,  Sanitätsfeldw.  549.
Jensen,  Vizefeldw.  12,  469.
Jentsch,  Polizeisergeant  51.
Jochmann,  Leutnant,  12.222.
Jock,  Polizeisergeant  886.

Jopp,  kommiss.  Sekretär  453,
801

Jördens,  Hauptmann  221.
Jung,  Gouvernementssekretär
  315,  801.
Jungels,  Oberarzt  548.
Jungschulz  v.  Roebern,
Oberleutnant  270.
Jurischka,  Wegebauer  170.
Just,  Oberveterinär  688,  800.
Jütersonke,  Sergeant  652,
923.

K.

Kabitz,  diätarischer  Büchsenmacher
  834.

Kaden,  Kesselschmied  550,
834.

Kaempfe,  Regierungsassessor
651.

v.  Kageneck,  Graf,  Hauptmann
  49.

Kahle,  Oberarzt  314.  723.

Kalau  v.  Hofe,  Leuman:,  494.

Kallweit,  Stationsassistent
652.

Kalweit,  Reg.  Baumeister  985.

Kammerer,  Vorwerksleiter
454,  801.

Kandt,  Dr.  922.

Kasten,  Unteroffizier  416.

Kastl,  Bezirksamtsassessor
652.

v.  Kathen,  Leutnant  129.
v.  Kathen,  Oberleutnant  800.

Katschmatech  Polizeisergeant

169.

Relurtie,  Polizeisergeant  51.

Katz,  Zugführer  622.

K

 

Kelz,  Bureauassistent  1.  Kl.

 

aufmann,
762.
Kaufmann,  Unteroffizier  801.

XXII

Polizeisergeant  "

Kauß,  Gerichtsschreiber  270.

Karß,  Sekretär  454.

Kegebein,  Polizeisergant  130.

Keitel,  aitätssergean!64
1

Keller,  Techniker  834.
Kelmann,  Oberfeuerwerker

495,  923.
Kemnitz,  Mojor  550.
Kempe,  Polizeisergeant  224.
Kempe,  Leutnant  722.
*  Polizeiwachtmeister

gedei,  Bezirksamtmann  50,
368.

Kickton,  Oberarzt  495.

Kieckebusch,  Leutnant  50,  495.

Kielich,  Sekretär  130.

Kirchheim,  Leutnant  222.

Kirchheim,  Oberleutnant  453,

924.
Kirchhof,  Bezirksrichter  170,
416.

Kirn,  Stationsleiter  1  416.

Kittel,  Oberleutnant  270,  454.

Kittelmann,  Polizeiwachtmeister
  652.

Kitzel.  Oberveterinär  688,
722

Klebow,  Polizeisergeant  316.

Kleböhmer,  Tiefbautechniker
130,  494.

Klein,  Hafenmeister  51.

Klein,  ehem.  Sergeant  81.

Kleinert,  Sanitätsunteroffizier

  549.

Kleinschmipt,  Polizeiwachtmeister
  270.

Klein  Schonneseldt,  Lehrer

Klemme,  Leutnant  550.

Klemmt,  Bauaufseher  549,
34

v.  Klewitz,  Leutnant  129.
Klimowitz,  Landwirt  454,
1

801.
Kling,  Polizeisergeant  852.
Klingler,  Vizefeldw.  81,  689.
Klinkert,  Zahlmeister  689.
Kloke,  Lokomotivführer  652.
Kloke,  Techniker  983.
Kloß,  Lokomotioführer  495.
Kloß,  Landmesser  801.
Klöckner,  Rechtsanwalt  621.
Klöppel,  Polizeimeister  270,
621.

Knabe,  Volizersergeant  454.
Knake,  Regierungsrat  801.
Knapp,  Polizeisergeant  51.

Knaupe,  Kanzleigehilfe  315,
651.

Kneuttinger,  Gerichtsaktuar
82.

Knier,  Güterbodenmeister
550.

Knoche,  kommiss.  Bureau--assistent
  2.  Klasse  801.

1

Knochendöppel,  Oberveterinär
  .
Knoff,  Sergeant  689.

Koch,  Vizefeldwebel  11,  50,
416.

Loch-  Dr.,

Ko  ll.  wor,
rat  269.

Kohler,  Rechtsanwalt  416.

Kohlstock,  Dr.,  Professor  451.
Kolbitz,  Intendantursekretär
82.

Kopih,  Kanzleigehilfe  50.
Koppetsch,  Polizeisergeant
454

v.  Kornatzki,  Oberleutnant
834.

Korsch,  Oberarzt  688.

Kotter,  Wegebauaufseher  651.

Kottmann,  Regierungslehrer  «
834

Kowalski,  Landmesser  985.

Kowalsky,  kommiss.  Zollaufseher
  924.

Ködderissch,  Bautechniker
723

Köbler,  Hauptzollamtsvorsteher
  495,  928.

Költzsch,  Polizeiwachtmeister
223,  688

König,  Exerziermeister  51.

König,  Polizeimeister  494.

König,  Regierungsbaumeister
651.

König,  Oberveterinär  688.

Königs,  Oberleutnant  851.

Köppen,  Bezirksschreiber  370,
723.

Köstlin,  Bezirksamtmann
223,  415.

Kraemer,  diätarischer  Magazinaufseher
  494.

Krasst,  Bezirksamtssekretär
762

Kraft,  kommiss,  Polizeimeister
  12.

Krainick,  Intendantursekretär
23.

Kramer,  Oberleutnant  49.

Kratz,  Oberleutnant  368.

Kratz,  Hauptmann  721.

Kraus,  Vizefeldwebel  801.

Krause,  Polizeisergeant  130,
454

Krause,  Maschinenmeister
224

Krause,  Zollassistent  494,  886.

Krauth,  Bureaugehilfe  852.

Kräuter,  Kassenvorstand  454,
723.

Kreinacke,
130.
Kreusler,  Leutnant  452.
Kreuzer,  Unteroffizier  852.
Kriegbaum,  Kalkulator  368.

Krimling,  kommiss.  Sekretär
885.

Krohne,  Gerichtsassessor  223,
689,  834

Kronobein,  Lehrer  723.

v.  Krosigk,  Bezirksamtmann
801.

              

Intendantur-  J

Kröhne,  Kupferschmied  722.

Krueger,  Dr.,  Regierungsarzt
  315,  762,  84.

gäumm  Lehrer  315,  651.

Kruse.  Regierungssekretär
548

582520,  Regierungsrat  494,
549.  923.
Krüger,  Hauptmann  224.

l
Kraywicki,  Intendanturdiätar
651.

Kubeth,  Polizeisergeant  495,
834.

Kudell,  Polizeisergeant  82,
54.  762.

Kudicke,  Dr.,  Stabsarzt  548,
652.

Kugland,  Polizeisergeant  170.
Kuhn,  Dr.,  Stabsarzt  315,
548.

Kuhne,  kommiss.  Bureauassistent
  2.  Klasse  50,  651.

Kuhrs,  Polizeisergeant  224.

Kummegz,  Stationsassistent
834

Kundt,  Finanzdirektor  51,
54

r

Kunow,  Polizeisergeant  51a
270.

Kuntz,  Steuerpraktikant  270.

Kunß,  Sekretär  454.

Kupfer,  Bausekretär  369,  722.

Kurtzahn,  Sekretär  82.

Kühl,  Bureaugehilfe  494,
549.  689

RKühnast,  Gerichtsassessor  130.

1
l
l
l
!

Bautechniker  12,

Ladeburg,

Rühne,  Techniker  170,  689,
834.
HKaüben,  Sanitätsunteroffizier

494.

Külz,  Dr.,  Regierungsarzt
12,  495,  801.

Kündig,  Luise,  Missionsschwester

  11.
RKüster,  Streckenaufseher  51.
Küttig,  Magazinbeamter  762.

L.
van  der  Laan,  Landmesser  82.
Kanzleigehilfe
454,  834

Loambrecht,  Bezirksamtmann
50

Lambrecht,  Diätar  314.

4E  “  Regierungslandmesser
  80,  454.

Landwehr,  Wegebautechniker
51,  223.

Loandzick,  Polizeisergeant  495.

Loang,  Zollamtsassistent  51,
652,  762.

Lange,  Unteroffizier  130.
Lange,  kommiss.  Gouvernementssekretär

  130.
Loange,  Hauptmann  368.
Lange,  Polizeisergeant  723.
Lange,  Stationassistent  834.
v.  Langen-Steinkeller,  Hauptmann

  885.

l
l
JLanggutTSchvssekööQ

Langholz,  Schlosser  495,  762.
Langkraer,  Sekretär  270,  494.
        <pb n="23" />
        Lappe,  Sanitätssergeant  652.
Lassak,  Polizeisergeant  130.
Lassen,  Tischler  834.

Laube,

Lauff,  Kolonialeleve  50,  688.
Laurisch,  Büchsenmacher  416,
548

Lauterbach,  Rechnungsrat
652.

Lederer,  Dr.,  Regierungsbaumeister
  369,  549.

Sanitätsunteroffizier

Lehmann,  Schlosser  130,454,
494.

Lehmann,  Intendanturdlätar
  494,  762.

Leis,  Polteiwachtmeister
454.7

genbaid"  erwessungstec
niter  453,
Lenz  &amp;amp;  Co.,
firma  721.

Lenzen,  Polizeiwachtmeister
50

ubahnbau—

Lerch,  Sanitäts-Vizefeldwebel
  454,  801.

Lergenmüller,  Techniler  651,
834.

Leschin,  Bautechniker  652.

Leß,  Polizeisergeant  454.

Leupold,  Dr.,  Stabsarzt  721.

Leupolt,  Dr.  Stabsarzt  652.

Leuschner,  Büchsenmacher
852.

v.  der  Leyen,
130.

Lichtenheld.  Dr,  Regierungsarzt
  834.

v.  Lichtenstern,  Frhr.,  Leutnant
  221,  224.

Liebermann,  Oberleutnant

Liebert,  Stationsleiter  4654,
621.

Liebisch,  Techniker  834.

Liese,  Geheimer  Sekretär  80.

v.  Lunde-Suden,  Leutn.  923,
984.—

Lindemann,  Polizeimeister
270.  621.

v.  Lundequist,  Dr.,  Staatssekretär
  48,  80,  451,  452,
43,  983.

Linke,  Feldwebel  81,  416.

Linser,
416.

Leutnant  129,

v.  Linsingen,  Leutnant  722.

.  Sinsingen,  Oberlt.  923.

L#e,  Oberarzt  800.

babns.  Polizeisergeant
54

doewenich,  Landmesser  51.
Loew,  Kanzleigehilfe  762.
Loewe,Z  diätarischer  Büchsenmacher
  548.
Lorenz,  Lehrer  651.
Lou,  Dr.,  Stabsarzt130,  494.
Lohlein,  Dr.,  Regierungsarzt
  369,  621.
Löwe,  Sergeant  652.
Lubenau,  Dr.,  Regierungsarzt
  10.
Ludwig,  Polizeisergeant  495.
Lurz,  Dr.,  Oberarzt  923.

Maas,  Dr.  jur.,
Maaß,  Dr.,

Lutat,  Feldwebel  885.

Lustz,,  Sekretär  223,  801.

Lur,  Dr.,  Regierungotierarzt
762.

Lübbert,  Tpr.,  Rechtsanwalt
370

Lückerath,  Hospitalverwalter

Lüttschwager,  Dr.,  charakterisierter
  Oberveterinär  688,
851.

Lyhme,  Landmesser  270,621=M.



Prof.  983.

Stabearzt  314.

Machatius,  Leutnant  452.

Nadrebke  Setretar  270,  762
.

-

Maeffert,  kommiss.  Sekretär

Polizeisergeant  82,

416.  762

Maercker,  Major  548.

Maier,  Polizeisergeant  81.

Maleh,  Polizeisergeant  852.

Manleitner,  Dr.,  Tierarzt
689.

Mann,  Hofrat  80.

Mann,  Dr.,  Geologe  494.

Mannesschmidt,  kommiss.
Sekretär  50.

Mannhardt,  Leutnant  222.

Manefeld,  Dr.,  Bezirksamtmann
  494.  923.

v.  Marées,  Oberleutnant
314,  494.

Mars,  Gerichtssekretär  224.

Martini,  Oberleutnant  550.

Marty,  Leutnant  722,  834.

Marung,  Diplomingenieur
454.—

v.  der  Marwitz,  Oberleutnant

222,  985.
Mataré,  Intendantursekretär
62

Mathis,
270,.  688.
Matthes,  Sergeant  852.
Mattheus,  Landrichter  852.
Mattner,  Gärtner  51.
Mauruschat,  Gerichtsassistent
2.  Klasse  130,  454.
Mayer,  Sergeant  762.
Maywald,  Sekretär  886.
Mätz,  Sekretär  223,  494.
Mechel,  Maurer  722.
Meckel.  Maurer  315.
Medding,  Oberleutnant  453.
Medenwaldt,  Lehrerin  834.
Mehlich,  Unterzahlmeister
689.

kommiss.  Sekretär

Mein,  Sanitlätsunteroffizier
494.

Meinecke,  Sekretär  454.

Meinert,  Zollamtsassistent
82,  315.

Meincke,  Sekretär  82.

Meinke,  Sekretär  621.

Meiß,  Sekretär  923.

Meißner,  Kesselschmied  224.

Meixner,  Dr.,
315,  491.

Oberstabsarzt

 

#
6
3

Mellin,  Hauptmann  221.
Mellenthin,  Feldwebel  886.

XXIII  —

Mellenthin,  Sergeant  886.
Mende,  Regierungeobaumeister

  689.

Menne,  Sanitätsunteroffizier

494.

i

l

Menne,  Sanitätssergeant
801.

Mensing,  Zollassistent  2.  Kl.
688.

Metelmam,  Maschinenbauer  1
315.
Mcthner,  Regierungsrat  834.
Metitke,  Geheimer  Sekretariatoassistent
  314.
Metzger,  Forstassessor  886.
Metzler,  kommiss.  Sekrelär

Meuschel,  Geheimer  Oberregierungsrat
  220.

Mey,  kommiss.  Bureauassistent
  1.  Kl.  885.

Meyer,  Oberarzt  82.

Meyer,  Techniker  169.

Meyer,  Polizeisergeant  316,
495,  723.

Meyer,  Zollaufseher  316.

Meyer,  Leutnant  369,  416,
453.

Meyer,  Sekretär  415,  651.

Mever,  ehemal.  Vizefeldwebel
494.

Meyer,  Lazarettinspektor  722

Meyer,  Will,  Polizeisergeant  I
834.

Meyer-Gerhard,  Dr.,  Geheimer
  Regierungerat  493.

Mezger,  kommiss  Berzirkeamtmann
  12.  -

v.  Michgelis,  Leutnant  129.

v.  Michaelis,  Oberleutnant
222,  762.

Michaelis,  Buchhalter  368.

Michels,  Distriktskommissar
453,  885.

Mickel,  Dr.,  Landwirt  223.

Miebach,  Sergeant  652.

Mierswa,  Feldwebel  416,
801.

Mischlich,  Prof.,  Bezirksleiter
270,  454,  850.

Mnich,  Lokomotivführer  454.

Moerz,  Sergeant  270.

Mohn,  Dr.,  Oberarzt  688.

Mohr,  Polizeisergeant  51.

Mohr,  Polizeiwachtmeister
223.

Mohr,  Arbeiterkommissar
652.

Moll,  Polizeiwachtmeister
415.

Monoki,

Gouvernementssekretär,
  316.  723.

Montavon,  Josepha,
Missionsschwester  11.

Monts,  Bureauasststent  2  Kl.
652.

Morstadt,  Dr.,  Zoologe  223.

Mostertz,  kommiss.  Sekretär
651.

Mörling,  Sanitätsunteroffizier
  50.  .

Mucke,  Stationsassistent  270,
454.

Muich,

 

Lokomotivführer  762.

NMunier,  Bautechniker  652.
Musal,
722.

Bureaugehilfe  494,

Mücke,  Sergeant  652.
Müller,  Sergeant  50.
Müller,  Maurer  169.
Müller,  Polizeisergeant  224,
454.  762.
Müller,  Bezirksschreiber  270.
Müller,  Zollaufseher  316.
Müller,  Kanileigehilse  454.
Muller,  britischer  Konsul  494.
Müller,  diät.  Büchsenmacher
494

Müller,  Proviantamtsinspektor
  550.

Müller,  Ernst,  Volizeisergeant
  f  652.

Müller,  Polizeimeister  722.

Müller,  Stationsverwalter
723.

Müller,  Hans,  Rechtsanwalt
762.
düller,  Oskar,  Gerichtsassistent
  2.  Kl.  801.

Müller,  Vizefeldwebel  801.

Müller,  Bauleiter  885.

Müuller,  Wegebauer  923.

Miller,  Sanitätesergeanty84.

v.  Munstermann,  Leutnant
548.

N.

Nachtigall,  Geh.  Regierungsrat
  368.

Nacwy,  Zollassistent  834.

Nadroweki,  Oberleulnant
550.

Naewy,  Zollassistent  270.

Nagel,  Sekretär  170,  454.

Nau,  Druckereileiter  823.

Naumann,  Leutnant  369,
416.

Naumann,  Vermessungstechniker
  369,  722.

Neidler,  Sergeant  50.

Neßler,  Sekretär  722.

Neu,  Geologengehilfe  494.

Neubauer,  Oberzollsekretär
82.

Neubert,  Dr.,  Oberarzt  800.

Neubert,  Dr.,  Stabsarzt  885.

Neugebauer,  Sekretär  50,
415,  651.

Neugebauer,  Tierarzt  723.

Neuhaus,  Leutnant  129.

Neuhaus,  Oberleutnant  314.

Neumann,  Polizcisergeant
51.  689.,  985.

Neumann,  Diätar  314.

Neumüller,  Kapitän  223,  415.

Neurath,  Katasterhilfsarbeiter
  550.

Neuß,  Kanzleigehilfe  50.

Nickel,  Vizefeldwebel  209,
885.—

Nickel,  Feldwebel  315.

Niedermaier,  Sanitatofeldwebel
  831.

Nierling.  Lazarettinspektor
170.  416.

Nieß,  Dr.,  Bergassessor  985.

Nießlein,  Samtätsgehilse
621,  801.
        <pb n="24" />
        v.  Niewitecki,  Gouvernementosekretär
  886.

Nigmann,  Hauptmann  689.

Nippaen,  kommiss.  Burcauassistent
  2.  Klasse  50.

Nite,  Sekretär  923.

Nolte,  Exerziermeister  51.

Nolte,  Polizeimeister  416.

v.  Nordeck  zur  Rabenau,
Frhr.,  Oberleutnant  549,
800.

v.  Nostiz,  Rechtsanwalt  82.

Nowakowskt,  Polizeiwachtmeister
  316.

Nowarra,  Kesselschmied  11,
315,  621.

Nötzel,  Dr.,  Bezirksamtmann
834.

Nötzold,  Sergeant  128.

Nötzold,  Polizeisergeant  130.

Nürnberger,  Kalkulaturvorsteher
  316,  723,  982.

O.

Oberhaffer,  Sanitätsseldwebel
  800

Oertel,  Lazarettgehilfe  834.

v.  Oertzen,  Major  129.

v.  Oertzen,  Oberleutnant  549,
761.

Ohling,  Oberleutnant  550.

Oldenburg,  Oberlt.  800.

v.  Olenhusen,  Götz  Bodo,
Oberleutnant  852.

Olfermann,  Polizeisergeant
621.

Ollwig,  Tooessor,  Oberstabsarzt
  2

Krnt21  uUnteroffizier  369.

Osterholz,  Polizeisergeant
130.

Oßwald,  Dr.,  Regierungsrat
80,  130,  416,  621.

Ouens,  Wegebauer  762.

Ottens,  Sergeant  8.4.

Otto,  Kanzleigehilfe  451,  801.

Otto,  Oberleutnant  722.

P.

Pabst,  Hauptmann  452.

v.  Padberg,  Leutnant  453.

Pahl,  Finanzrat  11.

Pape,  Baumwollsachverständiger
  315.

Pape,  Sergeant  652.

Paschasius,  Betriebekonlirolleur
  801.

Paschen,  Oberleutnant  800.

Patrick,  Sanitätofeldwebel
494,  801.

Paul,  kommiss.  Sekretär  453,

801.

Lul  Kanzleigehilfe  45t4,
8Ol.

Paul,  Friedrich  II,  Wachtmeister
  128.

Paulssen,  Sekretär  651.

Pauly,  Laboratoriumsgehilfe
651,  885.

Pänold,  Bureauassistent  1.Kl.
652.

Peiver,  Dr.,
923.

Oberarzt  885,

 

 

Pellenz,  Gefreiter  722.
467½  Vermessungstechniker
885.

Penschke,  Dr.,
923,  884.

Perston,  Sergeant  923.

Peschke,  Sekretär  688.

Pestrup,  Vizefeldwebel  984.

Peter,  Malerialienverwalter
82.  270.

Peter,  dlätarischer  Büchsenmacher
  494.

Peterhänsel,
offizier  984.

Peters,  Bureauvorstand  51,
80

Oberarzt  689,

Peters,  Leutnant  550.

Sanitätsunterv.

  Petersdorff-Campen,  Leutnant

  222.
v.  Peterodorff-Campen,
Oberleutnant  453.
Petzke,  Kalkulator  368.
Petzoldt,  Oberarzt  923.
Peuckert,  Gouvernementsarchitekt
  922.
Pfand,  Sanitätsfeldwebel
270

Pfennig,  kommiss.  Sekretär
651

Pflug,  Geheimer  Sekretarialsassistent
  314.

Pichowicz,  Vizefeldwebel  494.

Pietsch,  Gestütowärter  852.

Piorr,  Polizeiwachtmeister
415

Piotrowics,  Vizefeldwebel
416,  801.

Pischel,  Leutnant  49,  82.

v.  der  Planitz,  Edler,  Leutnant
  369.

von  Podewils,  Bureauassist.
1.  Kl.  985.

Poetzsch,  Werkstättenvorsteher
762.

Pohl,  Polizeisergeant  368.

Pohl,  Streckenausseher  370,
723.

Pohl,  kommiss.  Sekretär  801.

Pohlig,  Sanitätssergeant
454.  801.

Polewla,  Zahlmeister  416,
194.

W  *  %  Sanitätsvizefeldwebel

689.
Porzig,  Vizefeldwebel  223.
Potztal,  Unterzahlmeister  12.
Prager,  Polizeisergeant  51.
Vreot,  Polizeiwachtmeister
23,  415.

Prrise  Bekleidungsamtsunterassistent
  81,  130.
Prinz,  Sanitätsfeldw.  416.

v.  Prittwitz  u.  Gaffron,
Major  688.

Pritzel,  Polizeisergeant  169.

Prömpeler,  Bergassessor  723.

Prösch,  Stationgassistent
652,  762

Prussing,  Kapitän  885.

Przewerzinoli,  Polizeisergeant
  454,  762.

Puch,  Stationsassistent  550.

Puch,  Stationsverwalter  852.

Puder,  Major  223.

Quade,  Zugführer  723.

Owandner,  diätarischer
Büchsenmacher  494.

Quenzer,  Polizeisergeant
689.

R.

Raab,  Polizeisergeant  82.

Raab,  Polizeiwachtmeister
852.

Raddatz,  Feldwebel  223.

Rakette,  Stabsveterindr  50
Rammstedt,  Hauptmann  12.

Randt,  Oberl.  548,  851.

Range,  Dr.,  Geologe  316,
923.

v.  Rappard,  Hauptmann369.

v.  Nappard,  Major  923.

Nappe,  Gärtner  11,  169.

Rappenecker,  Polizcisergeant
762.

Rappl,  Polizeimeister  621.

Raschke,  Vollziehungobeamter
454.

Rathemann,  Zollaufseher
316.

Rausch,  Oberleutnant  548,
723,  761.

Nautenberg.  Dr.,  Regierungsart
  51,  223.

v.  Raven,  Oberleutnan!  129.

v.  Raven,  Hauptmann  689,
722.

v.  Raven,  Leutnant  851,  886.

Näbiger,  Dr.,  Negierungsarzt
  223,  722,  886.

Rebstein,  Zollamtoassistent
2.  Kl.  652.

v.  Rechenberg,  Frhr.,  Gouverneur

  von  Deutsch-Ostafrika

  11,  922.
Redecker,  Baumeister  924.
Neder,  Forstassessor  494,
834

Regner,  kommiss.  Sekretär  50.

v.  Reibnitz,  Frhr.,  Oberleutnant
  130.

Reinhardt,  Oberleutnant  49.

Reinhardt,  Zolldirektor
315,  985.
Reinhardt,  Baumeister  723.

Reinhold,  Tischler  723.

Reinshagen,  Dr.,  Rechtsanwalt
  923.

Reisner,  Leutnant  224.

v.  Reitzenstein,  Frhr.,  Leutnant
  19.

Reitzenstein,  Oberlt.  984.

NRemmetz,  Oberleutnant  129.

Rentel,  Major  314.

v.  Rentzell,  Leutnant  315,
800,  S34,  886.

Neuß,  Gerichtsassessor  799.

Reußner,  Gärtner  11,  315,
621.

Nichter,  Kanzleigehilfe  50.

Richter,  Bezirköamtmann
270.

Richter,  Polizeisergeant  454,
762.

Rick,  Landmesser  801.

Ricklefs,  Vizefeldwebel  985.

Riedel,  Geheimer  Kanzleidiener
  81.

Riegel,  Stationsverwalter
51,  270.

Rimella,  Unterzahlmeister  81.

Rinke,  Dr.,  Assistenzarzt  453.

Rinklef,  Stationsassistent923.

Rispeter,  Polizeimeister  51,
454.

Rißler,  Maschinist  494,  886.

Ritter,  Polizeisergeant  886.

Ritzinger,  Feldwebel  416.

Robscheit,  kommiss.  Zollassistent
  688.

Rode,  Tierarzt  270.

Nodenwaldt,  Dr.,  Oberarzt
223.

Rodenwaldt,  Dr.,  Regierungsarzt
  454.

Roeihig,  Unterzahlmeister
416,  494.

Rogalla  v.  Biberstein,
leutnant  850.  852.

Rogge,  Sanitätsunteroffizier
  549.

Noggenbug,  Polizeimeister
454.

Nohde,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
  801.

Rohleder,  Maschinist  415,
762.

Nosenberg,  Dr.,  Regierungsrat
  51,  223.

Rosenberger,  Kanzlist  985.

Rosenthal,  Oberbuchsenmacher
  494,  549.

Rothenfußer,  Katasterzeichner
762.

Rothert,  Oberleutnant  51.

Rothmaler,  Oberleutnant
761,  834.

Rotter,  Wegebauaufseher
223.

Rottmann,  Kanzlist  416.

Röder,  Sergeant  12,  369.

Röhl,  Polizeiwachtmeister
454,  885.

Röhria,  Gerichtoassessor  82.

Römisch,  Bureaugehilfe  985.

Röser,  Feldwebel  416.

Rudau,  kommiss.  Sekretär
453.

Russ.  Oberleutnant  850.

Ruhland,  Polizeisergeant
270

Ober-Rukwied,

  Eisenbahnkommissar
  316.

Rulinoky,  Brunnenmacher
762.

Rumpf,  diät.  Büchsenmacher
494.

Runck,  Distriktschef  454.

Nuppel,  Dr.,  Gerichtsassessor
454,  886.

Rupprecht,  Polizeiwachtmeister
  415.

Ruprecht,  Vermessungstechniker
  315.

Ruprecht,  Katasterzeichner
651.

Ruthe,  Regierungsbaumeister
11,  493.

Rück,  Sekretär  454,  801.

Ruckart,  Kanzleigehilse  130.
        <pb n="25" />
        Rudiger,  Polizeisergeant  454,
762.
Ryck,  Sanitätssergeant  416.

Sacher,  Sanitätsfeldwebel
801

Sachse,  kommiss.  Bureau--=assistent
  1.  Kl.  453.

Sachse,  Bureauassistent  2.  Kl.
885.

27

Sander,  Bautechniker  652.

Saßerath,  Dr.,  Oberarzt
369.

Sauer,  Distriktskommissar
50

Sauer,  Regierungsbaumeister
  834.

Sauerwein,  Sekretär  985.

v.  Saurmas-Zeltsch,  Graf,
Oauptmann  222,  224.

Schaa,  Bodotsmann  454,
651,  801.

Schaaf,  Zollaufseher  316.

Schaaps,  Polizeisergeant  82.

Scaher,  Reg.  Baumeister

Diätar  49.

v.  Schade,  Karl,  Frhr.,
Leutnant  452.

Schaefer,  Zollsekretär  723.

Schacpe,  Kalkulator  368.

Schaffrath,  Techni#ker  223.

Schaller,  Polizeisergeant
316,.  723.

Schallöhr,  Bautechniker  652.

Scharck,  Stationsassistent
130

Schardt,  diät.  Magazinaufseher
  494.

Scharfe,  Vizefeldwebel  81.

Scharfe,  Feldwebel  762.

Scharlau,  kommiss.  Sekretär
416.

Scharte,  Feldwebel  416.

Schaumburg,  Oberleutnant
314.

Schäfer,  Sergeant  51.

Sücher,  Unterzahlmeister
170.

Schafer,  Gouvernementssekretär
  315,  801.

Schäfer,  Schreiber  621,  722.

Scheben,  Dr.,  Tierarzt  130.

Sbechter.  Magazinaufseher
52

Scheffel,  Polizeiwachtmeister
50.

v.  Scheffer,  Leutnant  369,
416

eleenk  Ober-Intendantursekretär
  81.

Scheffler,  kommiss.  Sekretär
454,  801

Schelske,  Gärtner  722,  923.

Schenk,  Maurer  169.

Schenke,  Dr.,  Gerichtsassessor
886.

Schertel,  Bureaugehilfe  834.
Scheunemann,  Hauptmann
50,  129.

Salomon,  Verkehrsinspektor
0.

Schlimm,

 

 

l
l
l
I
l
l

l

Schiele,  Feldwebel  82.
Schilder,  Polizeiwachtmeister
130,  415,  762.
Schimmelpfennig,  Unterzahlmeister
  924.
Schimmer,
221,  549.
Schipper,  Oberleutnant  315.
v.  Schleinitz,  Frhr.,
81,  548,  851.  885.
Schlicht,  Schlosser  622.
Schline,  Bureaugehilfe  130,

Schto.,  kommiss.  Bureauassistent
  2.  Kl.  762.

Dr.,  Assessor  50.

Schlosser,  Techniker  651.

Schlosser,  Hauptmann  834.

Schlösser,  Bezirksamtmann

Sclbin,  Assistent  314.

Schmeiser,  Sekrctär
689.  923.

Schmeiser,  Kalkulatorvorstand
  885.

Schmeiser,  Rechnungsrat  982.

Schmetzpfennig,  Wegebauer
652.

Schmid,  Dr.,  Tierarzt  723.

Schmidt,  Polizeiwachtmeister
50,  270

Oberleutnant

223,

S#hriet,  kommiss.  Referent

XXV

Major

Schrint  Polizeisergeant  82,

416,  985.

Schmidt,  Oswald,  Bureaugehilfe
  82,.  223.

Schmidt,  Alfred,  Bureau-=gehilfe
  82,  223.

Schmidt,  kommiss.  Sekrctär
130,  415,  762.

Schmidt  I,  Otto  Polizeiwachtmeister
  316.

SchnktT  Landmesser  454,

et  Unterzahlmeister
Söcht,  Lokomotivheizer
Schaltt,  Bezirksamtmann
b%  II,  Polizeisergeant
et
Schmit,  Materialienverwalter

  723.
Schmidt,  Sanitätssergeant
852.

Bureauassistent

Schmit,  Sanitätssergeant
223.
Schmolck.  Gouvernementssekretär
  51,  80,  454.
Schnäbele,  Steuerpraktkant
270.
Schnecko,  Landmesser  651,
762.

Schüt,  Sekretär  762.
Schnecko,  Finanzaspirant
8

 

34.
Schnee,  Dr.,  Geheimer  Oberregierungsrat

  621.
Schneemann,  Vizefeldwebel!
549.

Schnder,  Vizefeldwebel  51,

Shearn  Stationsassistent
170,  315.

Schneider,  Feuerwerksleutnant
  222.

Schneider,  Feld-Intendantursekretär
  270.

Schneider,  K.,  Sanitätsunteroffizier
  270.

Schneider,  kommiss.  Bureauassistent
  2.  Klasse  453,
762,  834.

Schneider,  Polizeisergeant
454.
Schneider,  Polizeiwachtmeister

  652.

Schoenemann,  diätarischer
Büchsenmacher  494.

Schoepffer,  Leutnant  129,
130.

Schoknecht,  Sekretär  454,  834.

Scholler,  Sanitäts-Vizefeldwebel
  454.

Scholler,  Materialienver-=walter
  722.

Scholles,  Sanitäts-Vizefeldwebel
  801.

Scholz,  Feldwebel  549.

Schorkopf,  Forstassessor  51.

Schorß,  Wegebauer  51.

Schön,  Oberleutnant  923.

Schönbergs,  Polizeisergeant

Sens.  Sergeant  222,  369.

Schöncbeck,  Dr.,  Oberarzt
315,  548,  722.

Schönleber  iommiss.  Sekretär
12.

Schöpe,  Sanitätsunteroffizier
652.

Schöpf,  Emilia,  Missions—
schwester  11.

Schraml,  Maurer  130.

Schrant,  Unterzahlmeister

Scher#oer,  Sanitätssergeant
454,  801.

Schriefer,  Feldwebel  170.

Schroedter,  Dr.,  Oberarzt
851.

Schroedter,  Dr.,  Stabsarzt
985.

Schröder,  Buchdrucker  689.

v.  Schluckmann,  ehem  Kaiserl.

Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika
  7,  11,  168,
169,  Beilage  z.  Nr.  17.
Schuler,  Polizeisergeant  270.
Schulte,  Lokomotivführer
316.

Schultz,  Vizefeldwebel  170,
652.

Schole  Dr.,  kommiss.  Bezirksamtmann
  51,  370.
Schultze,  Dr.,  Chemiker  651.
Schultze,  Dr.,  Rechtsanwalt

Schulz,  Ernst,  Geheimer
Sekretariatsassistent  #221.

"  Schulz,  Sergeant  222.

Schulz,  Stationsassistent
652,  923.

Schulz,  Sekretär  688.

Schulz,  Paul,  Stations-=assistent
  834.

Schulze,  Stationsassistent
130,.  652.

Schumacher,  Dr.,  Oberarzt

721
Schumann,  Heilgehilfe  270.
Schülein,  kommiss.  Sekretär

270,  801.
Gerichts-Schürmann,

  Dr.,

assessor  621.

Schütze,  Sekretär  223.

Schütze,  Leutnant  548,  652.

Schwabe,  Kanzlist  688.

Schwabe,  Bautechniker  689.

Schwaebele,  Sekretär  494.

Schwamborn,  Polizeisergeant
  886.

Schwan,  Vizefeldwebel  416,

801.

Schwartz,  Oberleutnant  222,

369.

Schwartz,  Hauptmann  494.

I
l

Schwengberg,  Dr.,  Stabsarzt
  463.

Schwenninger,  Sekretär  834.
923.

 

689.
Schultze-Moderow,  Leutnant
851.
Schulz,  Oberleutnant  49,

369.

Schulz,  Lazarettgehilse  170,
886.

v.  Seefried  auf  Buttenheim,
Frhr.,  Hauptmann,  49.
Seekamp,  Landmesser  315,

801

Seelmann,  Polizeimeister  51.

Seger,  Dr.,  Gerichtsassessor
270,  494,  549.

Seher,  Gärtner  834.

Seibert,  Dr.,  Regierungsarzt
  11,  852.

Seidel,  Kalkulator  368.

Seidel,  Sanitätsunteroffizier
416.

Seiferta.  Intendantursekretär
416.

Seiffarth,  Zollverwalter  223.
Seitz,  Dr.,  Kaiserl.  Gouverneur
  von  Kamerun  80,
415,  Beilage  z.  Nr.  17,  923.
Seitz,  Oberleutnant  923,  984.
Semmelhaack,  diätarischer
Büchsenmacher  834.
Sendke,  Lehrer  885.
Seutter  v.  Lötzen,  Frhr.,
Oberleutnant  368.
van  Severen,  Polizeisergeant
  454,  762.
Seydel,  Sekretär  454,  762.
Seyfried,  Hauptmann  651.
v.  Sick,  Leutnant  548.
Sidler,  Rechtsanwalt  416.
Siegert,  Materialienverwalter
  169.
Siegert,  Kanzleigehilse  416,
762.

Stevers,  Polizeiwachtmeister
801.

Siller,  Wegebauer  923.

Siller,  Dr.,  Regierungorat
924.
        <pb n="26" />
        Simon,  Gärtner  621,  923.

Skrobucha,  Polizeisergeant
762.

Skrodzki,  Dr.,  Stabsarzt  834.

Slotike,  Polizeisergeant  130.

Smago,  diätarischer  Büchsenmacher
  494.

Solf,  Kaiserl.  Gouverneur
von  Samoa  314.

Soltau,  kommiss.  Hauptzollamtovorsteher
  50.

Sommerer,  Schlosser  622.

Sommerfeld,  Dr.,  Regierungstierarzt
  453,  651.

Sommerfeld,  Werkführer
550.

v.  Sommerfeld  u.  Falkenhayn,
  Oberleutnant  722.

Sonntag,  Station  aassistent
454,.  652.

Sontheim,  Senne  170.

Soth,  Kanzleigehilfe  688.

Sönke-Nissen,  Oberingenieur  3

721.

I
Steudtner,  Landwirt  762,

l

 

Spachmann,  Techniker  834.  I

v.  Spalding,  Dr.,  Geheimer
Regierungsrat  11,  688,
721,  799.

Spalding,  Leutnant  452.

v.  Spankeren,  Rutmeister
550.

v.  Sparr,  Graf,  Oberleutnant
  800.

Sperling,  kommiss.  Bezirksamtmann
  60.

Spieckermann,  Sergeant  130.

Spiegel,  Oberleutnant  223.

Spintig,  Unteroffizier  652.

Springborn,  Polizeisergeant
416.

Springeseldt,  Dr.,  Tierarzt
834.

Stahlkopf,  Sanitätssergeant
8SI.

Staniszewsti,  Vizefeldwebel

52.

Stechele,  Dr.,  Oberarzt  494,
548.

Steffen,  Landmesser  416.

Steffen,  Lehrer  454,  801.

Steffen,  Sekretär  834.

v.  Stegmann  u.  Stein,
Oberleutnant  128,  368.

v.  Stegmann  u.  Stein,

Hauptmann  549,  721,
Stehr,  Sanitätssergeant
223,  652.

Steigmeter,  Polizeisergeant
689.

Stein,  kommiss.  Sekretär  722.

Steiner,  Zollaufseher  985.

Steinbeig,  Sanilätsfeldwebel
  652.

Steimhausen,  Regierungsrat
834.

Steinhilber,  Zollsekretär  688.

Steinkopf,  Dr,  Gerichts—
assessor  315,  621.

v.  Stein  zu  Lausnitz.  Frhr.,
Hauptmann  49,  129.

Steinwarte,  Landmesser
454,  723,  923

 

v.  Tiesenhausen,

Stellrecht,  Zollsekretär  689.

Stemmermann,  Oberlt.  923.

v.  Stephani,  Oberleutnant
222,  223,  369.

v.  Stephani,  Hauptmann
548

Steudel,  Dr.,  Generalober--arzt
  495,  548.

834.
Stichler,  Kapitän  315,  681.
Stieber,  Hauptmann  548.
Stiehler,  Maschinist  270.

Stier,  Dr.,  Assessor  315,  6688.

XXVI

;  Timmermann,

Stockhausen,  Leutnant  652.  #
Stops,  Unterzahlmeister  81.
v.  Trotha,  Oberleutnant  51.

Stöck,  Polizeisergeant  51.

Stössel,  Gärtner  170.

Straßburg,  Polizeiwachtmeister
  223.

Streetz,  Landwirt  369,  689.

Streibel,  Polizeisergeant
130.

Streitwolf,  Hauptmann  453,
722,  801.

Strube,  Sergeant  130.

Strümpell,  Hauptmann  49.

Studer,  Sekretär  369,  722.

Stuebgen,  Katasterzeichner
762.

Stumpf,  Polizeisergeant
316,  723.

Syrt,  Hauptmann  128,  834.

Sunder,  Dr.,  Grenzexpe-=ditionsarzt
  315.

Sunder,  Dr.,  Negierungsarzt
  762,  886.

Suren,  Polizeisergeant  495.

Surcen,  Polizeisergeant  834.

T.

Tafel,  Oberleutnant  984.

Tappert,  Lokomotivführer
801.

Taute,  Dr.,  Oberarzt  368,
494.  652,  688.

Techmer,  Landmesser  50.

Templin,  Polizeisergeant
762.

Terfloth,

Teschmer,  Bureaugehilfe  652,
924.

Teschner,  Sanitätsfeldwebel
81.B

an:  Polizeiwachtmeister
224

Thelen,  Polizeisergeant  368.

Thesing.  Oberleutnant  50.

Thiel,  Leutnant  129.

Thiel,  Oberleutnant  222,
223.

Thiem,  Feldwebel  130.

Steuermann  270.

 

Thiesen,  Sekretär  270.  683.

Thomciek,  Sekretär  923.
Thurmann,  Polizeiwachtmeister
  688.

v.  Thumen,  Gouvernementsschreiber

  51,  834.
v.  Thümen,  Bureaugehilfe
405.—
Baron,
Leutnant  314.

v.  Tiesenhausen,  Baron,
Oberleulnant  368.

Maurer  621,
801.

Todt,  Regierungsassessor  834.

Tolitt,  Polizeiwachtmeister
316

Tormann,  Sekretär  495,  834.

Tost,  Vizefeldwebel  549,  984.

Trabold,  Sanitätsunteroffizier
  170,  549.

Trantow,  Diatar  314.

Trommler,  Polizeisergeant
316

Trommsdorfk,  Dr.,  Stabsarzt
  12.

v.  Tschirnhaus,  Leutnant

314.

Tschoertner,  Leutnant  453.

Tschöppe,  kommiss.  Gouvernementssekretär
  652.

Tuche,  Oberveterinär  688,
722.

v.  Tumpling,  Polizeiinspektionsoffizier
  852.

U.

Uckley,  kommiss.  Eisenbahnsekretar
  314.

Uebler,  Polizeimeister  270,
494

Ufer,  Dr.,
82,  315.
Uhde,  Polizeisergeant  454.
Uhlig,  Polizeisergeant  799.
Ullrich,  Stabsarzt  850.
Ulrich,  invalider  Reiter  722.
Ungefroren,  Vizefeldwebel

Regierungsarzt

Unger,  Stationsassistent  12.
Unger,  Stationsassistent  is
687.
Unger,  Zollassistent  651.
Unger.  Zollamtsassistent
2.  Kl.  885.
Urban,  Oberbahnmeister  51,
224

Urban.  Lehrer  688.
v.  Urkull-Gyllenband,  Graf,
Leutnant  222,  688,  886.

V.
Vasel,  Polizeimeister  454.
l

v.  Vhen,  Bautechniker  834.

Verch,  kommiss.  Bureauassistent
  1.  Kl.  415.

Verch,  kommiss.  Sekretär  651.

v.  Versen,  Vizefeldwebel  801.

Vesper,  Buchhalter  494.

Vetierlein,  Werkmeister  11,
169.—

Vierkant,  Polizeisergeant
652.

Vierkorn,  Zollsekretär  651.

Vierzigmann,  Kalkbrenner
85.

v.  Vietsch,  kommiss.  Distrikts-—


Vieyke,  Unteroffizier  801.

Virmond,  Leutnant  222.

Vogler,  Sergeant  652.

Voaler,  kommiss.  Sekretär
801

Voigt,  Unterzahlmeister  852.
Voigtländer,  Polizeiwacht,
meister  50,  415,  651.
Voiatländer,  Eisendreher  82.
Voigtländer,  Regierungsbaumeister
  169.

Vollmering,  Sekretär  834.

Volprecht.  Oberzollkontrolleur
  82.

Vorberg,  Leutnant  800,  834.

Vortisch,  Oberrichter  130,
688.

Vorwald,  Polizeisergeant
886

Vorwerk,  Stabsarzt  886.

Boß,  Zollamtsvorsteher  82.

Vot,  Stationsassistent  170,
315.

Voß.  Polizeiwachtmeister  415.
Völkening,  Polizeisergeant
762

Vörtmann,  Konsul  369.

W.

Wache,  Stat.  Assistent  985.

Wacker,  Sanitätsunterosfizier
494.

Wagner,  Polizeisergeant  51,
270,  689.

Waaner,  Bollhilfsbeamter
315.

Wagner,  Kanzleigehilfe  651.

Wagner,  Unteroffizier  885.

Wallenstein,  Maschinist  315,
801

Wallrabenstein,  Handwerkerlehrer
  11,  169.
Walter,  Gerichtassistent
2.  Kl.  621.  852.
Salther,  Polizeisergeant  621.
Wanka,  Leutnant  369,  416.

Warrnecke,  Rechnungsrat  982.

Wasserfall,  Distriklschef  316,
762.

Watter,  Sekretär  416.

v.  Wachter,  Frhr.  850.
Weber,  Sekretär  453,  801.
Weber,  Sergeant  494.

#  i  Polizeisergeant  495.
Vobeer.  Carl,  Polizeisergeant

Weber,  Gerichtsassessor  834.

Weber,  Kanzleigehilse  885.

Wehhmann,  Unterzahlmeister
16.

Weck,  Dr.,  Oberarzt  801,  850.

Weckmann,  Unterzahlmeister
494.

Wegeleben,  kommiss.  Sekretär
  924.

Wegener,  Oberfeuerwerker
762.

Wehle,  Hauptmann  82.

Wehlich,  Unterzahlmeister
223.

Weicher,  Polizeimeister  722.

Weicker,  Polizeimeister  369.
        <pb n="27" />
        Weidemann,  Unterzahlmeister
  689.

Weidner,  Sergeant  369.

Werdner,  ehem.  Bureauassistent
  721.

Weigele,  Vermessungstechniker
  415.

Weigert,  Polizeisergeant  924.

Weil,  Sekretär  923.

Weiler  y  de  Lazama,  Direktor
  721.

Weiser,  Sanitätssergeant
494.  852

Weiß,  Oberleutnant  851,922.

Wellmann,  Hafenbauinspektor
  721.

Wellmann,  diätarischer
Büchsenmacher  834.

Wellmann,  Baurat  924.

Wenderdel,  Landmesser  82,
416.

Wendland,  Dr.,
rat  270.

Westohal,  Zollbeamter  494,

Wezal.  Dr.,  Oberarzt  885.
Weyse,  Leutnant  129,  652,
800.

Wichert,  Bureauassistent  494,

WrI  Polizeisergeant
1.

Wiedenhoeft,  Landwirt  621,
801

Wiedenroth,  Geheimer  expedierender
  Sekretär  368.

Wieder,  Polizeisergeant  454.

Wiesemann,  Polizeisergeant
454,  762.

Wild,  Unterzahlmeister  81.

Wicdemeyer  Polizeisergeant

·  Willeke,  Hauptmann  549.

Medizinal-  "

Wendt,  Zollassistent  170,  454.

Werner,  Oberleutnant  50,
851.
Werner,

Wernicke,  Polizeisergeant  51.

Werthaus,  kommiss.  Bureauassistent

  1.  Klasse  50.
Westphal,  Polizeiwachtmeister

  51

Distriktskommissar

Willmann,  Oberleutnant  51,
1.

Wilm,  Hauptmann  463.

Wirkler,  Feldwebel  494.

Winkler,  Oberleutnant  722,
851.

Winterer,  Oberleutnant  51.

Wintgens,  Oberleulnant  721,
762.

Winzer,  Assistent  314.

Winzer,  Feldwebel  315.

Wipfler,  Regierungsassessor
454.  621.

Wirbel,  Feldwebel  885.

XXVII

 

 

4

Wirth,  Steuersekretär  314.

Witte,  Oberleutnant  129.

Wittek,  kommiss.  Sekretär
621.

Wittmann,  Polizeisergeant
130.

Wittrock,  Dr.,  Stabsarzt  81.

Wobring,  Major  453.

Wois  Büchsenmacher  416,

M  Magcazinausseher  834.

Wolf  v.  Gudenberg,  Frhr.,
Leutnant  452.

Wolff,  Sanitätssergeant  81.

Wollberg,  Handwerkerlehrer
223,  689,  834.

Wostrack,  Stationsleiter  169.

Wrede,  Wegebauer  223.

Wulff,  Dr.,  Oberarzt  850.

Wulfhorst,  Missionar  885.

Wunderlich,  Bautechniker
170,  652,  762.

Münn,  Stabsarzt  221,  762.

Wüst,  Eisenbahnpraktikant
985

Wüsthoff,  Unterzahlmeister

762.
3.

Zache,  Regierungsrat  80,
453.

Zahn.  Zollassistent  2.  Klasse
130.
v.  Zastrow,  Assessor  51.

Berlin,.  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn.  Königliche  Hofbuchdruckeret.

Zech,  Graf,  Gouverneur  von
Togo  80,  169,  221,  687,
922.

Sech-  Obersenne  315,  722,

9.
494.

Zeilmann,  Sekretär  549,  886.

Zeller,  Dr.,  Agrikulturtechniker
  270.
eller,  Dr.  621.

Hilert  Magazinausseher
50

Sanitätsfeldwebel

Zelt,  Sergeant  222.

Zickwolff,  Leutnant  129.

Ziegelmeier,  Sanitätsfeldwebel
  270.

Ziegenbalg,  Schlosser  82
223.

Ziegler,  kommiss.  Sekretär
549

Ziehm,  Leutnant  222.
Zielesch,  Obermaschinist  454,

Zs#n,  Dr.,  Professor,
Oberstabsarzt  688.
Zierer,  Polizeisergeant  454,
762.

Zmnermam,  Sergeant  50.
Zimmermann,  Dr.,  Professor,
  Botaniker  453,  801.
Zingel,  Bergassessor  651.
v.  Zülow,  Hauptmann  222.
        <pb n="28" />
        <pb n="29" />
        Deutsches  Nolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

21.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  Januar  1910.  Uummer  1.

Deise  Zeinchrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Dertelben  werden  als  Bedihefte  beigefügt  die  mindestens
emmal  vieneljäbrlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“.  herausgegeben  von  Dr.  Freiberr
7.  Dabckelman.  Der  viertelsährüiche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
Vost  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  dirett  unter  Streifband  durch  die  Verkagsbuchhanduunge  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutichen  Schutzgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  M.  5,.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn.  Berlin  SWs,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Verkündung  der  gemäß  §  15  Abs.  2  des
Schusgebietsgesetzes  für  die  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebiete  erlassenen  Verordnungen.  Vom  24.  Dezember  1909
S.  1.  —  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  den  Geschäftsbetrieb  der  Diamanten-Regie  des  südwestafrikanischen
Schupgebiets.  Vom  25.  Mai  1909  S.  2.  —  Verordnung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.
Anderung  der  Verordnung  betr.  den  Geschäftsbetrieb  der  Diamanten=  Regie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets
vom  25.  Mai  1909.  Vom  19.  Oktober  1909  S.  7.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
detr.  das  Inkrafttreten  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  25.  Mai  1909  betr.  den  Geschäftsbetrieb  der
Tdiamantenregie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets.  Vom  25.  Oktober  1909  S.  7.  —  Betriebsvertrag  zwischen  der
diomanten-Pacht-Gesellschaft  zu  Berlin  und  der  Kolonialen  Bergbau-Gesellschaft  m.  b.  HO.  zu  Berlin.  Vom  29.  Juli
I%  S.  8.  —  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Abänderung  der  Zollverordnung  für  das  deutsch  ostafrikanische
Schufgebiet  vom  13.  Juni  1903.  Vom  15.  Dezember  1909  S.  10.  —  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwessafrika,
  betr.  die  Selbständigmachung  und  Begrenzung  der  Distrikte  Maltahöhe  und  Bethanien  und  Anderung
der  Nordgrenze  des  Bezirks  Lüderitzbucht.  Vom  12.  Oktober  1909  S.  10.  —  Personalien  S.  11.

Nichtamtlicher  Teil:  Die  Volkshygiene  für  Eingeborene  in  ihren  Beziehungen  zur  Kolonialwirtschaft  und
Nolonialverwaltung  S.  12.

Kamcrun:  Viehkontrollstation  in  Dschang  S.  21.

Togo:  Vom  Bau  der  Hinterlandbahn  S.  22.

Deutsch-Neuguinea:  Stürme  auf  Saipan  S.  24.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Baumwollkultur  in  der  Krim  S.  24.  —  Stand  der

ögdptischen  Baumwollernte  im  November  1909  S.  25.  —  Die  Verwendung  von  Baumwollenerzeugnissen  in  den  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  S.  25.  —  Die  diesjährige  Seidenzucht  in  der  Türkei  S.  26.  —  Erdnußernte  Britischundiens
  1900/10  S.  26.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  November  1909  S.  27.  —  Kakao-Ausfuhr  der  Dominikonischen
  Republik,  Januar  bis  Oktober  1909  S.  28.  —  Mineraliengewinnung  Tasmaniens  1908/09  S.  28.  —
Agerien  S.  28.  —  Natal  S.  28.  —  Süd-Nigeria  S.  28.
Vermischtes:  Les  compagnies  méharistes  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  30.  —  Eisenbahnbau  in  Britischdnafka
  S.  33.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  33.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  34.  —  Schiffsbewegungen
.  H.  —  Marktbericht  S.  39.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  40.

Anzeigen:  Ofsentliche  Ausschreibungen  S.  17.

E———W———————Jç[QH  ——.
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Verkündung  der  gemäß  §  15  Kbf.  2  des  Schutzgebietsgesetʒes
  für  die  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebiete  erlassenen  Verordnungen.
Vom  24.  Dezember  1909.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  wird  hiermit  bestimmt:
§  1.  Die  gemäß  §  15  Abs.  2  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl,  1900,  S.  813)  für

die  hituische  und  Südsee-Schutzgebiete  erlassenen  Verordnungen  sind  im  Deutschen  Kolonialblatt
zu  verkünden.

Beschränkt  sich  der  Geltungsbereich  einer  Verordnung  der  im  Abs.  1  bezeichneten  Art  auf
en  einzelnes  Schutzgebiet,  so  kann  sie  in  dem  vom  Gouvernement  des  letzteren  für  seine  amtlichen
Veröfentlichungen  benutzten  Blatte  verkündet  werden.  Doch  soll  alsdann  ein  nachträglicher  Abdruck
der  Verordnung  im  Deutschen  Kolonialblatt  stattfinden.
§  2.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.
Berlin,  den  24.  Dezember  1909.
Der  Reichskanzler.

von  Bethmann  Hollweg.
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        2  20

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  den  Geschäftsbetrieb  der  Diamanten-BRegie
des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets.
Vom  25.  Mai  1909.

Auf  Grund  des  §  4  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  16.  Januar  1909,  betreffend  den
Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten  (Reichs-Gesetzbl.  S.  270)  und  gemäß  der  zu  ihrer  Ausführung
  erlassenen  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  26.  Februar  1909  (Kol.  Bl.  S.  241),  wird
in  Ansehung  des  Geschäftsbetriebes  der  Diamanten-Regie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets
verordnet,  was  folgt:

§  1.  Einlieferung.

Die  Förderer  von  Diamanten  sind  verpflichtet,  die  geförderten  Diamanten  mindestens
einmal  in  der  Woche  bei  der  Geschäftsstelle  der  Diamanten-Regie  im  Schutzgebiete  zur  Einlieferung
zu  bringen.

Die  genannte  Geschäftsstelle  hat  ihre  Geschäftsstunden  öffentlich  bekannt  zu  geben.  Sie  ist
befugt,  einen  Tag  in  der  Woche  zu  bestimmen,  an  dem  die  Einlieferung  in  der  Regel  stattfinden  soll.
Daneben  ist  jedoch  die  Einlieferung  auch  an  anderen  Tagen  während  der  Geschäftsstunden  statthaft.

Die  Einlieferung  durch  Vermittlung  von  Eingeborenen  ist  unzulässig.

Bei  der  Einlieferung  hat  die  einliefernde  Person  das  Duplikat  des  nach  §  2  zu  führenden
Tagebuchs  vorzulegen.

Die  Regie  hat  daraus  festzustellen,  ob  die  nach  dem  Tagebuche  geförderten  Diamanten  von
dem  Förderer  eingeliefert  worden  sind.  Hierbei  steht  ihr  das  Recht  zu,  die  Ubereinstimmung  des
Duplikats  mit  dem  Original  durch  Einsichtnahme  des  Originals,  das  auf  Verlangen  der  Regie  herbeizuschaffen
  ist,  nachzuprüfen.

Die  eingelieferten  Diamanten  sind  sofort  bei  der  Einlieferung  in  Gegenwart  der  einliefernden
Person,  eines  Beauftragten  der  Regie  und  eines  Schutzgebietsbeamten  nach  Gramm  abzuwiegen  und
alsdann  in  einem  Behältnis  zu  verschließen.

Das  Behältnis  muß  in  Gegenwart  der  einliefernden  Person  versehen  werden:

1.  mit  dem  Siegel  des  Beauftragten  der  Regie  und  dem  Dienstsiegel  der  Behörde,  welcher
der  bei  der  Einlieferung  anwesende  Beamte  angehört;

2.  mit  der  Angabe  des  Namens  des  Förderers,  der  Fundstelle  und  der  danach  gemäß
§  10  zu  entrichtenden  Abgaben;  ·

3.  mit  der  Angabe  des  Gewichts  der  im  Behältnis  befindlichen  Steine;

4.  mit  einer  Geschäftsnummer.

Die  einliefernde  Person  ist  zur  gewissenhaften  Angabe  des  Förderers  und  der  Fundstelle
verpflichtet.

Der  einliefernden  Person  ist  eine  auf  den  Namen  des  Förderers  lantende,  von  dem
Beauftragten  der  Regie  zu  vollziehende  Bescheinigung  zu  übergeben.

Diese  Bescheinigung  muß  enthalten:

1.  den  Tag  der  Einlieferung;

2.  das  Gewicht  der  eingelieferten  Diamanten;

3.  die  Fundstelle  und  die  zu  entrichtenden  Abgaben;
4.  die  Geschäftsnummer;

5.  den  gezahlten  Vorschuß.

Die  Bescheinigung  dient  als  Quittung  und  als  Ausweis  über  die  eingelieferten  Diamanten.

Die  Geschäftsstelle  der  Regie  im  Schutzgebiet  hat  über  die  Einlieferung  ein  Verzcichnis  in
Buchform  zu  führen.

Dieses  Verzeichnis  muß  enthalten:

1.  die  Namen  des  Einlieferers  und  des  Förderers;

2.  die  Namen  des  Beauftragten  der  Regie  und  des  Beamten,  die  bei  der  Einlieferung
zugegen  waren;

3.  die  festgestellten  Gewichte  der  eingelieferten  Diamanten;

4.  die  gezahlten  Vorschüsse;

5.  die  angegebene  Fundstelle  und  die  gemäß  §  10  zu  entrichtenden  Abgaben.

Abschriften  und  Eintragungen  in  dies  Verzeichnis  sind  jeder  Sendung  an  die-  Berliner
Hauptniederlassung  der  Regie  beizufügen.

Letztere  hat  auf  Grund  der  eingehenden  Abschriften  ein  Duplikat-Verzeichnis  in  Buchform
zu  führen.
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        3  20

§  2.  Tagebuch.

Jeder  Förderer  von  Diamanten  hat  ein  nach  anliegendem  Muster  einzurichtendes  Tagebuch
und  ein  Duplikat  zu  führen.  In  dieses  Tagebuch  hat  der  Förderer  oder  sein  Beauftragter  am
Schlusse  eines  jeden  Tages,  an  dem  in  irgend  einer  Weise  gearbeitet  worden  ist,  unter  Beifügung
seiner  Namensunterschrift  einzutragen:

1.  die  Arbeitsstellen;

2.  die  Zahl  der  Arbeiter,  getrennt  nach  weißen  und  eingeborenen  Hilfskräften;
3.  den  Namen  des  Betriebsleiters,  Aufsehers  oder  Vorarbeiters;

4.  Anzahl  und  Gesamtgewicht  der  geförderten  Diamanten,  letzteres  nach  Gramm.

Unterhält  ein  Förderer  mehrere  selbständige  Betriebsstätten,  so  hat  er  für  jede  dieser  Betriebsstätten
  ein  besonderes  Tagebuch  nebst  Duplikat  zu  führen.

§  3.  Vorschuß.
Jeder  Förderer  von  Diamanten  hat  Anspruch  darauf,  daß  ihm  die  Geschäftsstelle  der  Regie
im  Schutzgebiete  bei  der  Einlieferung  von  Diamanten  auf  das  innerhalb  seines  Höchstmaßes  liegende
Gewicht  einen  zinsfreien  Vorschuß  von  30  für  jedes  Gramm  zahlt.
Die  Regie  ist  bereit,  nach  Eintreffen  der  Diamanten  bei  der  Hauptniederlassung  in  Berlin
auf  Verlangen  der  Einlieferer  ihnen  auch  über  den  Satz  von  30  “  für  das  Gramm  hinaus  Vorschüsse
  gegen  6  v.  H.  jährliche  Zinsen  zu  gewähren.

§  4.  Versendung.

Die  Geschäftsstelle  der  Regie  im  Schutzgebiet  hat  die  eingelieferten  Diamanten  in  der  vorgeschriebenen
  Verpackung  mit  dem  nächsten  Postdampfer  an  ihre  Hauptniederlassung  in  Berlin  zu  senden.

Die  Versicherung  dieser  Sendungen  gegen  Verlust,  Seegefahr  und  Diebstahl  für  die  Zeit
von  der  Einlieferung  bei  der  Geschäftsstelle  im  Schutzgebiet  bis  zum  Eintreffen  in  den  Berliner
Geschäftsräumen  der  Regie  liegt  der  Hauptniederlassung  der  Regie  auf  ihre  Kosten  ob.

Die  Versicherungssumme  soll  ein  für  allemal  150  "  für  jedes  Gramm  betragen.  Erachtet
der  Förderer  diese  Versicherungssumme  für  seine  Einlieferung  als  zu  niedrig,  so  kann  er  der  Geschäftsstelle
  der  Regie  im  Schutzgebiet  eine  höhere  Versicherungssumme  bezeichnen.  Der  für  die  höhere
Versicherungssumme  zu  entrichtende  Prämienzuschlag  ist  bei  der  Einlieferung  sofort  in  bar  an  die
genannte  Geschäftsstelle  zu  zahlen.

Bei  Eintritt  des  Versicherungsfalles  tritt  die  Versicherungssumme  an  die  Stelle  der  Diamanten
und  ist  wie  ein  Verkaufserlös  zu  behandeln.

Bei  der  Hauptniederlassung  der  Regie  in  Berlin  sind  die  Behältnisse  mit  den  Diamanten  sofort
bei  Eingang  in  ein  nach  anliegendem  Muster  zu  führendes  Eingangsbuch  unter  Aufnahme  der  auf  den
einzelnen  Behältnissen  befindlichen  Vermerke  und  unter  Angabe  des  Tages  der  Ankunft  einzutragen.

Alsdann  sind  sie  von  Angestellten  der  Regie  zu  öffnen.  Zur  Offnung  sind  ausschließlich
solche  Angestellte  befugt,  die  vom  Reichs-Kolonialamt  hierzu  ermächtigt  und  von  dem  gemäß  §  22
der  Satzungen  der  Regie  bestellten  Reichskommissar  durch  Handschlag  auf  treue  und  gewissenhafte
Diensterfüllung  in  Pflicht  genommen  sind.  Es  müssen  stets  zwei  solcher  Angestellter  bei  der
Offnung  zugegen  sei.  Alsbald  nach  der  Offnung  sind  die  Diamanten  von  den  beiden  genannten
Angestellten  oder  wenigstens  in  deren  Gegenwart  nach  Gramm  zu  verwiegen.  Das  festgestellte
Gewicht  der  in  den  einzelnen  Behältnissen  befindlichen  Diamanten  ist  in  das  Eingangsbuch  unter
Namensunterschrift  der  beiden  Angestellten  einzutragen.

Gewichtsverschiedenheiten  zwischen  den  Wägungen  im  Schutzgebiet  und  in  Berlin  sind  nach
Möglichkeit  aufzuklären.

§*  5.  Sortierung.

Alsbald  nach  erfolgter  Wägung  und  Eintragung  sind  die  in  jedem  Behältnis  enthaltenen
Diamanten  unter  strenger  Trennung  von  dem  Inhalte  anderer  Behältnisse  den  Sortierern  zu  übergeben,
  insoweit  sie  nicht  im  ganzen  (in  Originalpartien)  unsortiert  verkauft  werden.

Als  Sortierer  sollen  nur  Personen  tätig  sein,  die  im  festen  Anstellungsverhältnis  bei  der
Regie  stehen  und  von  dem  Reichskommissar  durch  Handschlag  auf  treue,  gewissenhafte  und  unparteiische
  Ausübung  ihrer  Sortiertätigkeit  in  Pflicht  genommen  worden  sind.

Die  Sortierer  sollen  nur  die  Geschäftsnummer  der  Behältnisse,  deren  Inhalt  sie  zu  sortieren
haben,  nicht  aber  die  Namen  der  Einlieferer  erfahren.

Die  Sortierer  haben  die  eingelieferten  Diamanten  in  fachmännischer  Weise  nach  Londoner
Gebräuchen  zuk  sortieren  und  auf  einem  mit  dem  betreffenden  Behältnis  fest  zu  verbindenden,  von
ihnen  zu  unterschreibenden  Ausweis  die  Geschäftsnummer  des  Behältnisses  und  das  Gewicht  der
festgestellten  Sorten  nach  Gramm  zu  vermerken.
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        #  4  20

Auf  Grund  dieses  Ausweises  ist  das  Ergebnis  der  Sortierung  von  einem  Angestellten  der
Regie,  der  nicht  Sortierer  sein  darf,  in  ein  nach  anliegendem  Muster  zu  führendes  Sortierbuch  einzutragen.

Das  Sortierbuch  muß  enthalten:

1.  die  Geschäftsnummer  des  Behältnisses,  dem  die  sortierten  Diamanten  entnommen
worden  sind;

2.  den  Namen  des  Förderers;

3.  das  Gewicht  der  festgestellten  Sorten  nach  Gramm.

Auf  Grund  der  Eintragung  in  das  Sortierbuch  hat  der  Vorstand  der  Regie  alsbald  dem
Förderer  eine  Bescheinigung  nach  anliegendem  Muster  über  das  Eintreffen  der  Sendung,  deren
Gewicht  nach  Gramm  und  das  Ergebnis  der  Sortierung  nach  Sorten  geordnet  mittels  eingeschriebenen
Briefes  zugehen  zu  lassen.  In  der  Bescheinigung  sind  außerdem  nach  Prozentsätzen  die  Abgaben,  die  durch
die  Regie  vom  Verkaufspreise  abzuziehen  sind,  sowie  die  Namen  der  Empfangsberechtigten  anzuführen.

Die  Bescheinigung  bildet  für  den  Förderer  den  ausschließlichen  Nachweis  über  Gewicht  und
Güte  seiner  Sendung  sowie  die  Grundlage  seiner  Ansprüche  auf  den  Erlös.

Nach  beendeter  Sortierung  ist  die  Regie  berechtigt,  die  sortierten  Diamanten  mit  den
Diamanten  der  gleichen  Sorte  anderer  Förderer  zu  vermengen  und  zu  vermischen,  so  daß  ein  sogenanntes
  Sammeldepot  der  jeweils  beteiligten  Förderer  nach  Verhältnis  ihrer  Beteiligung  an  jeder
einzelnen  Sorte  entsteht.

Außer  dem  Eingangsbuche  und  dem  Sortierbuche  hat  die  Hauptniederlassung  der  Regie
noch  ein  Depotbuch  zu  führen,  in  das,  nach  Sorten  geordnet,  die  Beteiligungen  jedes  Förderers  an
jeder  einzelnen  Sorte  zu  vermerken  sind.

§  6.  Versicherung.
Die  Regie  ist  verpflichtet,  die  bei  ihr  ruhenden  Vorräte  an  Diamanten  auf  eigene  Kosten
gegen  Feuersgefahr  und  Einbruchdiebstahl  nach  kaufmännischen  Grundsätzen  zu  versichern.
Bei  Eintritt  des  Versicherungsfalles  tritt  die  Versicherungssumme  an  die  Stelle  der
Diamanten  und  ist  wie  ein  Verkaufserlös  zu  behandeln.

§  7.  Verwertung.

Die  Verwertung  der  eingelieferten  Diamanten  hat  seitens  der  Regie  in  der  für  die  Förderer
günstigsten  Weise  zu  erfolgen.  Dabei  ist  die  Regie  berechtigt,  die  Diamanten,  ohne  Befragen  der
Förderer,  schleisfen  oder  sonst  veredeln  zu  lassen  und  die  dafür  aufgewendeten  Kosten  vom  Erlöse
abzuziehen.

Die  eingehenden  Verkaufserlöse  werden  zunächst  einer  Gesamtrechnung  gutgebracht.  Die
endgültige  Abrechnung  mit  den  Förderern  geschieht  spätestens  nach  Abschluß  der  Jahresrechnung.

§  8.  Verwertungsgebühr.

Die  nach  §  4  der  Verordnung  vom  26.  Februar  1909  (Kolonialblatt  S.  241)  der  Regie
zustehende  Verwertungsgebühr  wird  bei  Eingang  des  Verkaufspreises  fällig.

Die  Regie  ist  berechtigt,  die  Gebühr  sich  selbst  von  dem  Verkaufserlöse  in  kanfmännischer
Buchführung  gutzuschreiben.

§*  9.  Ausfuhrzoll.

Die  Regie  ist  verpflichtet,  den  auf  den  Diamanten  lastenden  Ausfuhrzoll  von  dem  nach
Abzug  der  Verwertungsgebühr  verbleibenden  Verkaufspreise  einzubehalten.  Die  Regie  hat  diesen
Zoll  für  Rechnung  der  Förderer  zugunsten  des  südwestafrikanischen  Landesfiskus  an  das  Reichs-Kolonialamt
  zu  zahlen.

Drei  Monate  nach  Absendung  der  Diamanten  von  der  Geschäftsstelle  im  Schutzgebiet  an
die  Berliner  Hauptniederlassung  hat  die  letztere  eine  Abschlagszahlung  in  Höhe  von  30  für  jedes
Gramm  und  den  Rest  nach  Abschluß  der  jährlichen  Abrechnung  an  das  Reichs-Kolonialamt  durch
Gutschrift  bei  einer  von  diesem  zu  bezeichnenden  Bank  zu  zahlen.

§*  10.  Abgaben.

Von  dem  nach  Abzug  der  Verwertungsgebühr  verbleibenden  Verkaufspreise  derjenigen
Diamanten,  welche  aus  dem  in  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  September  1908  benannten
  Gebiete  stammen,  hat  die  Regie  für  Rechnung  der  abgabepflichtigen  Förderer  anßerdem
die  nachstehenden  Abgaben  einzubehalten:

1.  6⅜  v.  H.  zugunsten  des  südwestafrikanischen  Landesfiskus  und  3⅛  v.  H.  zugunsten
der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika,  soweit  die  Förderung  aus  Abbaubetrieben
  erfolgt,  für  welche  die  Verleihungs=  bzw.  Umwandlungsurkunde  nach  dem
1.  Oktober  1908  beantragt  worden  ist;
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        5  20

2.  10  v.  H.  zugunsten  des  südwestafrikanischen  Landesfiskus,  soweit  die  Diamanten  dem
de  Paßschen  Pomona-Minen-Gebiet  entstammen;

3.  5  v.  H.  zugunsten  des  südwestafrikanischen  Landesfiskus,  soweit  die  Förderer  vor  dem
1.  Oktober  1908  mit  Diamantbergbaufeldern  beliehen  und  die  fraglichen  Diamanten
nach  dem  1.  April  1909  bei  der  Regie  zur  Einlieferung  gelangt  sind;

4.  5  v.  H.  zugunsten  der  Deutschen  Diamanten-Gesellschaft  m.  b.  H.,  soweit  den  Förderern
nicht  vor  dem  1.  Oktober  1908  Diamantbergbaufelder  beliehen  worden  sind;

5.  2  v.  H.  zugunsten  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika,  soweit  die
Diamanten  Bergbaufeldern  entstammen,  die  der  Fiskus  auf  Grund  von  Schürfscheinen
der  genannten  Gesellschaft  erhalten  hat.

Die  Regie  hat  die  vorgenannten,  dem  südwestafrikanischen  Landesfiskus  zukommenden  Abgaben
  für  Rechnung  der  Förderer  nach  Eingang  des  Verkaufspreises  an  das  Reichs-Kolonialamt
durch  Gutschrift  bei  einer  von  diesem  zu  bezeichnenden  Bank  zu  zahlen.

Die  Art  der  Zahlung  der  Abgaben  an  die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika
und  die  Deutsche  Diamanten-Gesellschaft  m.  b.  H.  richtet  sich  nach  den  zwischen  diesen  Gesellschaften
und  der  Regie  getroffenen  Vereinbarungen.

Die  Regie  hat  alsbald  durch  Vermittlung  des  Gouvernements  eine  von  den  Abgabepflichtigen
und  dem  Gouvernement  schriftlich  anzuerkennende  Liste  einzufordern,  aus  der  sich  die  in  Gemäßheit
der  Ziffer  1  bis  3  zu  leistenden  Abgaben  der  einzelnen  Förderer  ergeben.  Abschrift  dieser  Liste  ist
dem  Reichs-Kolonialamt  zu  übermitteln.

§  11.  Höchstmaß.

Ist  gemäß  §  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  16.  Jannar  1909,  betreffend  den  Handel
mit  südwestafrikanischen  Diamanten,  vom  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  im  Interesse  der  Erhaltung
  eines  gesunden  Handels  mit  Diamanten  ein  Höchstmaß  für  die  zur  Verwertung  zu  bringenden
Diamanten  festgesetzt  worden,  so  sind  die  Förderer  berechtigt,  auch  über  das  für  sie  bestimmte  Höchstmaß
hinaus  Diamanten  zu  fördern.  Ihnen  liegt  jedoch  die  Verpflichtung  ob,  diese  Diamanten  ebenso  wie
die  innerhalb  des  Höchstmaßes  geförderten  der  Geschäftsstelle  der  Regie  im  Schutzgebiete  einzuliefern.

Die  außerhalb  des  Höchstmaßes  geförderten  Diamanten  sind  von  den  innerhalb  des  Höchstmaßes
  geförderten  abzusondern  und  als  solche  besonders  sowohl  äußerlich  als  auch  bei  der  Buchund
  Rechnungsführung  zu  kennzeichnen.

Für  die  außerhalb  des  Höchstmaßes  eingelieferten  Diamanten  steht  den  Förderern  kein
Anspruch  auf  Vorschuß  zu.

Zum  Verkauf  sollen  die  außerhalb  des  Höchstmaßes  geförderten  Diamanten  erst  gelangen,
wenn  die  innerhalb  des  Höchstmaßes  befindlichen  sämtlich  verkauft  worden  sind;  es  sei  denn,  daß
besondere  Sorten,  Arten,  Gattungen  oder  Solitäre  von  Käufern  gefordert  werden,  welche  unter  den
innerhalb  des  Höchstmaßes  geförderten  Diamanten  nicht  vorhanden  sind.

§&amp;amp;  12.  Ausschuß.

Aus  den  mit  endgültig  festgestellten  Bergbaufeldern  beliehenen,  im  Schutzgebiete  ansässigen
Forderern  von  Diamanten  ist  ein  Ausschuß  zu  bilden,  dem  ein  Vertreter  der  Regie  angehören  muß.
Der  Ausschuß  ist  bei  allen  wesentlichen  das  Einlieferungsverfahren  im  Schutzgebiete  sowie  das
allgemeine  Interesse  der  Diamantenförderer  betreffenden  Fragen  gutachtlich  zu  hören.  Ihm  ist  der
jährliche  Geschäftsbericht  sowie  die  Bilanz  nebst  Gewinn=  und  Verlustrechnung  der  Regie  zur
Kenntnisnahme  vorzulegen.

Der  Ausschuß  ist  verpflichtet,  auf  Anfrage  den  Schutzgebietsbehörden  und  der  Regie  über
alle  den  Diamantenbergbau  betreffenden  Verhältnisse  Auskünfte  und  Gutachten  zu  erteilen.

Die  weiteren  Bestimmungen  über  die  Organisation  des  Ausschusses  sowie  über  dessen  Geschäftsordnung
  trifft  der  Gouverneur  nach  Anhörung  der  Beteiligten.

§  13.  Ordnungsstrafen.

Wer  den  im  §  1  Abs.  1,  4,  8  und  §  2  enthaltenen  Vorschriften  zuwiderhandelt,  wird,
sofern  nicht  ein  Verstoß  gegen  sonstige  Strafbestimmungen  vorliegt,  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu
150  “  bestraft.

8  14.
Den  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  dieser  Verordnung  bestimmt  der  Gouverneur.

Berlin,  den  25.  Mai  1909.
·  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Dernburg.

1
        <pb n="34" />
        W  6  20

AKnlagen

zur  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betressend  den  Geschäftsbetrieb  der  Diamanten-Regie
des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets.

I.  Muster  zum  Tagebuch  gemäß  8  2:

 

 

 

 

 

Name  des

 

Monat  Arbeitsstell  Arbeiterzahl  Geförderte  Diamanten  Betriebsleiters.
B..  rbei  8s  e  e  —  Aufsehers  oder
Tag  weite  schwarze  Gewicht  Zahl  Vorarbeiters

 

 

 

 

 

 

I.  Muster  zum  Eingangsbuch  gemäß  84:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EEGeschäfts-  ss—ies  Ngaben  v.dlai
Lauf]  Tag  der  nummer  des  Name  AngegebeneAngegebenes  Demmsche  Deutsche  Bemerkungen
Nr.  Ankunft  seingetroffenendes  Förderers  Fundstelle  Gewicht  Fiskus  Kol  geß  Dam
Behältnisses  S.W.  Alm.  b.  F.
.
-•  2
ß½mm
#  l
III.  Muster  zum  Sortierbuch  gemäß  §  5,  Absatz  5:
——  Sortier-Ergebnis
der  Sendng  Geschäftsnummer  gehörig
zuuuuuuu
mit  einem  angegebenen  Roh-Gewicht  von  8  sortiertan.
durd
Lot  Gattung  Karat  Bemerkungen
IV.  Muster  zur  Bescheinigung  gemäß  §  5,  Absatz  7:
(Vorderseite)
Bescheinigung.
zu
wird  hiermit  bescheinigt,  daß  die  in  Lüderitzbucht  an  unserer  dortigen  Geschäftsstelle  1  í  í  í  íí  n.
eingelieferte,  mit  der  Geschäftsnuummier  ,  mit  der  Rohgewichtsangabe  vo–  —  g.  und  der
Fundstelle  bezeichnetea  ..  hier  mit  unverletzten  Siegeln  eingetroffene
  Sendung  bei  der  Sortierung  durch  unsere  verpflichteten  Sortierer  ein  Gesamtgewicht  von..

Rohdiamanten  und  die  umstehende  Spezifikation  ergeben  hat.
        <pb n="35" />
        V  7  20

 

Von  den  in  §  10  der  Verordnung  pvdw  10909  genannten  Abgaben  sind  aus  den  Verkaufserlosen
  außer  der  Verwertungsgebühr  die  folgenden  zu  entrichten.
1.  An  den  südwestafrikanischen  Landesfissssss  v.  H.
2.  An  die  Deutsche  Diamanten-Gesellschaft  m.  b  S.  .  v.  H.
3.  An  die  Deutsche  Kolonial-Gesellschaft  iür  Südwestafrika.  .  ..  v.  H.
zusammen  v.  H.
Der  Verkaufserlös  ist  später  Ihrer  Weisung  gemäß  an  in..

zu  zahlen.
Berlin,  den

 

1.  S  Diamantenregie
(1.  .)  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets.
(Rrckseite)
Lot  Gattung  Karat  Bemerkungen

 

 

 

 

 

Verordnung  des  Staatssekretärs  des  Relchs-Kolonlalamts,  betr.  Knderung  der
Verordnung,  betr.  den  Geschäftsbetrieb  der  Diamanten-Regie  des  südwestafrikanischen
Schutzgebiets,  vom  25.  Mai  1909.

Vom  19.  Oktober  1909.

§  1  Absatz  1  der  Verordnung,  betreffend  den  Geschäftsbetrieb  der  Diamanten-Regie  des
südwestafrikanischen  Schutzgebiets,  vom  25.  Mai  1909  erhält  folgenden  Zusatz:
*  Der  Gouverneur  kann  für  Förderer  mit  entfernt  gelegenen  Arbeitsstellen  eine  längere
Frist  festsetzen.
Berlin,  den  19.  Oktober  1909.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
v.  Lindegquist.

 

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  das  Inkrafttreten  der
Verordnung  des  Beichskanzlers  vom  25.  Mai  19009,  betr.  den  Geschäftsbetrieb  der
Dioamantenregie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets.

Vom  25.  Oktober  1909.

Auf  Grund  des  §  14  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  25.  Mai  1909,  betreffend
den  Geschäftsbetrieb  der  Diamantenregie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets  (Deutsch-Südwestafrikanische
  Zeitung  Nr.  57),  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Die  oben  genannte  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  25.  Mai  1909  tritt  mit  dem
1.  November  1909  in  Kraft.

Windhuk,  den  25.  Oktober  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.
        <pb n="36" />
        W  8  20

Betriebsvertrag  zwlschen  der  Diamanten-Hacht-Gesellschaft  zu  Berlin  und  der  Kolonialen
Bergbau-Gesellschaft  m.  b.  5.  zu  Berlin.
Vom  29.  Juli  1909.

Vorbemerkung.

Die  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  hat  durch  Pachtvertrag  von  dem  südwestafrikanischen
Landesfiskus,  vertreten  durch  den  Herrn  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts,  die  pachtweise  Ausbeutung
  der  dem  südwestafrikanischen  Landesfiskus  zustehenden  Bergbaurechte  auf  Diamanten  innerhalb
des  südlich  der  Bahnlinie  Lüderitzbucht—Keetmanshoop  liegenden  fiskalischen  Bergwerksblocks  Nr.  1
und  innerhalb  derjenigen  Bergbaufelder,  die  auf  Grund  von  Schürfscheinen  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
  für  Südwestafrika  in  dem  durch  die  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamtes  vom  22.  September
  1908  bezeichneten  Gebiete  dem  Fiskus  zuerkannt  sind,  übernommen.  Auf  die  Bestimmungen
des  genannten  Pachtvertrages,  welcher  den  beiden  Teilen  bekannt  ist,  wird  Bezug  genommen.

§  1.  Betriebsführung.
Die  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  überträgt  die  gesamte  Betriebsführung  ihres  Unternehmens
der  Kolonialen  Bergbau-Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung.

§&amp;amp;  2.  Abbau  gemäß  dem  Pachtvertrag.

Die  Koloniale  Bergbau-Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung  übernimmt  es,  für  Rechnung
der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  den  Abbau  auf  den  fiskalischen  Feldern  gemäß  den  Bestimmungen
des  Pachtvertrages  mit  der  Sorgfalt  eines  ordentlichen  Geschäftsmannes  zu  besorgen.

Die  aus  den  fiskalischen  Feldern  beförderten  Diamanten  sind  der  Diamanten-Regie  für
Rechnung  der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  einzuliefern.  Die  Erlöse  sind  der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft
  direkt  zu  überweisen.  Die  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  ist  in  ihrer  Buchführung  völlig
selbständig.

§.  3.  Abbauplan.

Drei  Monate  vor  Ablauf  eines  jeden  Kalenderjahres  hat  die  Koloniale  Bergbau-Gesellschaft
mit  beschränkter  Haftung  einen  Abbauplan  für  die  fiskalischen  Felder  aufzustellen  und  vor  dem
genannten  Zeitpunkte  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  in  Windhuk  durch  Vermittlung  des  Kaiserlichen
Bezirksamtes  in  Lüderitzbucht  zur  Genehmigung  einzureichen.  Der  von  dem  Kaiserlichen  Gouvernement
in  Windhuk  genehmigte  Abbauplan  ist  für  den  Abbaubetrieb  des  Geschäftsjahres  maßgebend.  Hierdurch
  werden  die  Bestimmungen  in  §  7  des  obengenannten  Pachtvertrages  nicht  berührt.

Für  die  Zeit  bis  zum  31.  Dezember  1910  ist  ein  einheitlicher  Abbauplan  alsbald  nach
Abschluß  dieses  Vertrages  aufzustellen  und  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  in  Windhuk  durch  Vermittlung
  des  Kaiserlichen  Bezirksamtes  in  Lüderitzbucht  einzureichen.

Der  Abbauplan  hat  die  bergtechnischen  Arbeitspläne,  die  für  den  Betrieb  erforderlichen
Anschaffungen  sowie  die  voraussichtlichen  laufenden  Aufwendungen  zu  umfassen.

§.  4.  Aufwendungen  allein  im  Interesse  der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft.

Alle  laufenden  Betriebsausgaben,  alle  Anschaffungen  und  alle  Aufwendungen,  welche  die
Koloniale  Bergbau-Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung  bei  der  Führung  des  Betriebes  auf  den
fiskalischen  Pachtfeldern  allein  im  Interesse  der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  macht,  sind
ihr  auf  Grund  der  beizubringenden  Nachweisungen  von  der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  zu  erstatten.
Die  Erstattung  erfolgt  auf  Grund  einer  am  Schlusse  eines  jeden  Monats  aufzustellenden  Abrechnung,
welche  die  Art,  den  Zweck  und  den  Betrag  der  gemachten  Aufwendungen  sowie  den  Nachweis  der
Verauslagungen  enthält.  Diese  Abrechnungen  sind  der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  einzureichen.
Die  Erstattung  der  Auslagen  muß  spätestens  innerhalb  des  darauffolgenden  Monats  geschehen.
Erfolgt  die  Zahlung  durch  Verschulden  der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  nicht  innerhalb  dieser  Zeit,
so  hat  die  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  vom  Schluß  des  Monats  ab,  bis  zu  dessen  Ende  die  Zahlungen
hätten  erfolgen  sollen,  5  v.  H.  Zinsen  von  der  Endsumme  zu  bezahlen.

Alle  Anschaffungen  und  alle  Aufwendungen,  welche  allein  im  Interesse  der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft
  gemacht  werden  und  welche  in  dem  gemäß  §  3  genehmigten  Abbauplan  vorgesehen
sind,  ist  die  Koloniale  Bergbau-Gesellschaft  selbständig  zu  machen  befugt.  Nicht  vorgesehene  Anschaffungen
  und  Aufwendungen  ist  die  Koloniale  Bergbau-Gesellschaft  ohne  vorherige  Genehmigung
der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  zu  machen  nur  befugt,  wenn  sie  zusammengerechnet  im  Laufe  eines
Kalendermonats  den  Betrag  von  10  000  nicht  überschreiten.
        <pb n="37" />
        9  20

§*  5.  Betriebsausgaben  im  gemeinsamen  Interesse  beider  Gesellschaften.

Alle  laufenden  Betriebsausgaben,  welche  gemeinsame  Interessen  der  beiden  Betriebe
der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  und  der  Kolonialen  Bergbaus--Gesellschaft  betreffen,  sollen  von  beiden
Unternehmungen  gemeinschaftlich  getragen  werden.  Maßgebend  ist  die  am  Schlusse  eines  jeden
Monats  aufzustellende  Abrechnung.  Das  Verteilungsverhältnis  bestimmt  sich  nach  Verhältnis  der
im  Laufe  des  betreffenden  Monats  von  einer  jeden  der  beiden  Unternehmungen  geförderten  Rohdiamanten
  unter  Zugrundelegung  des  Rohgewichts.  Den  auf  die  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  danach
eutfallenden  Anteil  hat  diese  im  Laufe  des  darauffolgenden  Monats  in  bar  an  die  Koloniale  Bergbau-Gesellschaft
  zu  zahlen.  Bei  einer  durch  Verschulden  der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  verspäteten
Zahlung  tritt  die  Verpflichtung  zur  Vergütung  von  5  v.  H.  Zinsen  ein.

Zu  den  laufenden  Betriebsausgaben  im  gemeinsamen  Interesse  der  beiden  Betriebe  gehören
insbesondere  die  Gehälter  und  sonstigen  Vergütungen  der  Betriebsleiter,  welche  beide  Betriebe  leiten,
der  Werkführer,  Beförderungskosten  aller  Art  u.  dgl.

Entstehen  Meinungsverschiedenheiten  über  die  Gemeinschaftlichkeit  der  beiden  Interessen,  so
entscheidet  das  unten  zu  erwähnende  Schiedsgericht.

§&amp;amp;  6.  Dauernde  Anschaffungen.
a.  Allein  im  Interesse  der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft.

Alle  nicht  zu  den  laufenden  Betriebsausgaben  gehörenden  Anschaffungen  von  dauernden
Verten,  wie  Eisenbahnanlagen,  Gebäude,  Wasserversorgungseinrichtungen,  Maschinen  und  Apparate,
Telegraphen=  und  Fernsprecheinrichtungen,  Geräte,  Beförderungsmittel  und  Reit=  und  Zugtiere,  werden,
sofern  sie  allein  den  Interessen  der  Ausbeutung  der  fiskalischen  Felder  und  der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft
  dienen,  gemäß  §  4  dieses  Betriebsvertrages  und  gemäß  §  5  des  Pachtvertrages  des
südwestafrikanischen  Landesfiskus  mit  der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  behandelt.

b.  Im  gemeinschaftlichen  Interesse.

Dienen  sie  dagegen  dem  gemeinschaftlichen  Interesse  beider  Betriebe  und  Unternehmungen,
  so  legt  die  Koloniale  Bergbau-Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung  zunächst  die  erforderlichen
  Mittel  aus.  Sie  ist  nicht  verpflichtet,  mehr  als  300  O00  “  (Dreihunderttausend  Mark)  im
ganzen  auszulegen.  Diese  gemeinschaftlichen  Aunslagen  werden  auf  einem  besonderen  Konto  in  den
Büchern  der  Kolonialen  Bergbau-Gesellschaft  belastet,  auf  welchem  5  v.  H.  Zinsen  alljährlich  berechnet
werden.  Uber  den  Stand  dieses  Kontos  ist  der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  an  jedem  Vierteljahresschlusse
  Mitteilung  zu  machen.  Am  Schlusse  eines  jeden  Kalenderjahres  sind  auf  das  Konto  die
kaufmännischen  Anschauungen  entsprechenden,  Abschreibungen  zu  machen.  Die  Höhe  der  Abschreibungen
wird  gemeinschaftlich  von  der  Kolonialen  Bergbau-Gesellschaft  und  der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft
  festgesetzt;  bei  Meinungsverschiedenheiten  zwischen  beiden  über  die  Höhe  der  Abschreibungen
und  der  ihnen  zugrunde  liegenden  Sätze  sind  diese  unter  Ausschluß  des  Rechtsweges  durch  einen
auf  Anruf  eines  beider  Teile  von  dem  jewkiligen  Direktor  der  Königlich  Preußischen  Bergakademie
zu  Berlin  zu  bestimmenden  Sachverständigen  festzusetzen.  Die  von  diesem  Sachverständigen  festgesetzten
  Abschreibungen  sind  für  den  betreffenden  Jahresabschluß  für  beide  Teile  allein  maßgebend.
Die  Abschreibungen  werden  von  beiden  Gesellschaften  nach  Verhältnis  der  im  Laufe  des  betreffenden
Kalenderjahres  von  einer  jeden  geförderten  Rohdiamanten  unter  Zugrundelegung  des  Rohgewichts  gekragen.
  Den  danach  auf  die  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  entfallenden  Anteil  an  dieser  Abschreibung
ist  diese  verpflichtet,  der  Kolonialen  Bergbau-Gesellschaft  alsbald  in  barem  Gelde  zu  vergüten.  Auf
dem  Konto  selbst  ist  die  von  beiden  Gesellschaften  gemeinschaftlich  aufzubringende  Gesamtabschreibung
vorzunehmen.

In  dieser  Weise  sind  auch  Anschaffungen  dieser  Art  zu  behandeln,  welche  die  Koloniale
Bergbau-Gesellschaft  vor  Abschluß  dieses  Vertrages  gemacht  hat  und  die  den  gemeinschaftlichen
Ineeressen  beider  Gesellschaften  dienen.

Am  Schlusse  dieses  Betriebsvertrages  findet  eine  Auseinandersetzung  beider  Gesellschaften
über  die  in  gemeinschaftlichem  Interesse  gemachten  Anschaffungen,  soweit  sie  noch  vorhanden  sind,
Ksatt.  Der  Anteil  einer  jeden  der  beiden  Gesellschaften  an  den  angeschafften  Gegenständen  wird  nach
Verhältnis  der  von  einer  jeden  seit  der  Eröffnung  des  Kontos  bis  zum  Ablauf  des  Betriebsvertrages
geförderten  Rohdiamanten,  nach  Rohgewicht  berechnet,  festgestellt.  Die  Auseinandersetzung  unter  den
beiden  Gesellschaften  erfolgt  alsdann  nach  Maßgabe  der  §§  752  bis  754  Bürgerlichen  Gesetzbuches.

Auf  den  danach  der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  gebührenden  Anteil  finden  die  Bestimmungen
im  §  5  und  in  §  9  des  Pachtvertrages  zwischen  ihr  und  dem  südwestafrikanischen  Landesfiskus
Anwendung.
        <pb n="38" />
        W  10  20

§  7.  Vertragsdauer.

Dieser  Betriebsvertrag  dauert  bis  zum  Ablauf  des  Jahres  1919.  Wird  er  von  keinem
beider  Teile  spätestens  ein  Jahr  vor  seinem  Ablauf  gekündigt,  so  läuft  er  weitere  fünf  Jahre.  Bei
Ablauf  dieser  fünf  Jahre  und  für  alle  fernere  Zeit  gilt  die  gleiche  Aufkündigungsfrist  und  die  gleiche
Verlängerungszeit.

§  8.  Schiedsgericht.

Etwaige  Meinungsverschiedenheiten  zwischen  beiden  Teilen  sollen  unter  Ausschluß  des  Rechtsweges
  von  einem  Schiedsgericht  entschieden  werden.  Zu  diesem  Zwecke  ernennt  ein  jeder  beider
Teile  einen  Schiedsrichter.  Ein  Obmann  ist  von  dem  Präsidenten  der  Handelskammer  zu  Berlin
zu  ernennen.  Ernennt  der  eine  Teil  nicht  innerhalb  Monatsfrist  nach  Ernennung  des  Schiedsrichters
des  anderen  Teils  seinerseits  einen  Schiedsrichter,  so  erfolgt  die  Bezeichnung  des  zweiten  Schiedsrichters
  auf  Anruf  des  anderen  Teils  durch  den  Präsidenten  der  Handelskammer  zu  Berlin,  welcher
gleichzeitig  den  Obmann  zu  ernennen  hat.

§*  9.  Vertragskosten.
Die  Kosten  dieses  Vertrages  werden  von  beiden  Teilen  je  zur  Hälfte  getragen.

Berlin,  den  29.  Juli  1909.  Berlin,  den  29.  Juli  1909.
Diamanten-Pacht-Gesellschaft.  Koloniale  Bergbau-Gesellschaft  m.  b.  H.
gez.  Becker.  gez.  Stauch.  gez.  Ganger.

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Kbänderung  der  Sollverordnung  für  das
deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet  vom  13.  Juni  1903.
Vom  15.  Dezember  1909.
Auf  Grund  des  §  15  Absatz  2  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  Seite  813)
wird  hierdurch  verordnet,  was  folgt:
Einziger  Paragraph.
Der  §  25  Nr.  1  der  Zollverordnung  für  das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet  vom
13.  Juni  1903  erhält  folgenden  Zusatz:
Bei  Postsendungen  kann  nach  näherer  Bestimmung  des  Gouverneurs  von  der  Berechnung
der  vorbezeichneten  Spesen  und  des  Zuschlags  Abstand  genommen  werden.
Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Zeitpunkt  ihrer  Verkündigung  im  Schutzgebiete  in  Kraft.

Berlin,  den  15.  Dezember  1909.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Dernburg,

Verfügung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Selbständigmachung
und  Begrenzung  der  DOistrikte  Oaltahöhe  und  Bethanien  und  finderung  der  Nordgrenze
  des  Bezirks  Lüderitzbucht.

Vom  12.  Oktober  1909.

Vom  1.  Oktober  dieses  Jahres  ab  wird  der  Distrikt  Maltahöhe  vom  Bezirk  Gibeon  und
der  Distrikt  Bethanien  vom  Bezirk  Keetmanshoop  losgelöst.  Dieselben  sind  von  dem  genannten
Zeitpunkt  ab  selbständige  Distrikte  und  die  Amter  dem  Gouvernement  unmittelbar  unterstellt.  Die
Begrenzungen  sind  folgende:

v  1.  Der  Distrikt  Maltahöhe.

Vom  Schnittpunkt  des  Breitengrades  24°%  13°s.  B.,  der  Südgrenze  des  Verwaltungsbezirks
Swakopmund,  mit  dem  Längengrad  155  30“  beginnen,  verläuft  die  Nordgrenze  des  Distrikts  entlang
der  Südgrenze  des  Bezirks  Swakopmund  und  des  Distrikts  Rehoboth  bis  zum  Nordwest-Eckpunkt
der  Farm  Schadeck  beziehungsweise  Niep-Süd.

Die  Ostgrenze  des  Distrikts  wird  gebildet  durch  die  Westgrenze  der  Farm  Schadeck,  durch
die  West=  und  Südgrenze  der  Farm  Auros-West,  durch  die  Westgrenze  von  Nababis  und  durch  die
Ostgrenze  von  Pobucke.  Weiterhin  führt  die  Ostgrenze  des  Distrikts  entlang  den  Westgrenzen  der
Farmen  Kl.  Gavis,  Voigtsgrund,  Wibis,  Kosis,  Kainuchas  und  sodann  von  der  Südecke  der  zuletzt
genaunten  Farm  in  der  Richtung  auf  den  Nordwest-Eckpunkt  des  Bersobaner  Stammesgebietes,  der
etwa  25  km  westlich  der  Wasserstelle  Hornkranz  gelegen  ist.
        <pb n="39" />
        11  20

Die  Südgrenze  des  Distrikts  fällt  zusammen  mit  der  Nordgrenze  des  Bezirks  Keetmanshoop
(Distrikt  Bethanien)  und  in  ihrem  weiteren  westlichen  Verlauf  mit  dem  Breitengrad  25°  30“  bis  zu
seinem  Schnittpunkt  mit  dem  Längeugrad  15°  307.

Die  Westgrenze  wird  durch  den  Längengrad  155  307/  gebildet.

2.  Der  Distrikt.  Bethanien.

Die  Nordgrenze  des  Distrikts  wird  durch  die  Südgrenze  des  Distrikts  Maltahöhe  gebildet.

Die  Ostgrenze  verläuft  entlang  der  Westgrenze  des  Bersebaner  Stammesgebietes  bis  zum
Schnittpunkt  mit  dem  Fischfluß.  Von  da  folgt  sie  dem  Fischfluß,  bis  derselbe  den  südlichsten  Punkt
der  Ostgrenze  des  Bezirks  Lüderitzbucht  trifft.

Die  Westgrenze  des  Distrikts  fällt  mit  der  Ostgrenze  des  Bezirks  Lüderitzbucht  zusammen.

Die  nördliche  Begrenzung  des  Bezirks  Lüderitzbucht  wird,  wie  folgt,  geändert:

Im  Norden  am  Meere  beginnend,  verläuft  die  Begrenzung  des  Bezirks  entlang  dem
Breitengrad  245°  13°,  der  Südgrenze  des  Bezirks  Swakopmund,  bis  zu  seinem  Schnittpunkt  mit  dem
Längengrad  15°  30°.  Dann  folgt  sie  diesem  Längengrad  bis  zu  seinem  Schnittpunkt  mit  dem
Breitengrad  25°  30“  und  weiterhin  dem  Breitengrade  25°  30“  bis  zu  seinem  Schnittpunkt  mit  der
östlichen  Grenze  des  Landesgebietes  der  Kolonialgesellschaft.

Windhuk,  den  12.  Oktober  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.

 

 

 

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Präsidenten  des  Königlichen
  Kammergerichts  Heinroth,  für  die  Dauer  des  gegenwärtig  von  ihm  bekleideten  Amtes,  zum
Vorsitzenden  des  Disziplinarhofes  für  die  Schutzgebiete  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  durch  Ordre  vom  23.  v.  Mts.
den  bisherigen  Regierungsrat  und  ständigen  Hilfsarbeiter  Brückner  zum  Geheimen  Regierungsrat
und  vortragenden  Rat,  den  Königlich  bayerischen  Bezirksamtsassessor  Full  zum  Regierungsrat  und
ständigen  Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Hofrat

Paul  Geyger  anläßlich  seiner  Versetzung  in  den  Ruhestand  den  Königlichen  Kronen-Orden  dritter
Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Missionsschwestern
  in  Deutsch-Südwestafrika  Josepha  Montavon,  Paula  Hafner,  Luise  Kündig,  Noömie
Coetzee,  Emilia  Schöpf  und  Theresia  Gisler,  sämtlich  in  Heirachabis,  die  Rote  Kreuzmedaille
dritler  Klasse  zu  verleihen.

 

—  Ò

Der  Rechtsanwalt  Friker  in  Duala  ist  zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  beim  Obergericht
  für  Kamerun  und  Togo  sowie  beim  Bezirksgericht  in  Duala  zugelassen  worden.

 

In  Fällen  der  Behinderung  des  Herrn  Finanzrats  Pahl  aus  Anlaß  von  Dienstreisen  wird
seine  ständige  Vertretung  in  den  Geschäften  der  Beschaffungsstelle  für  die  Schutzgebiete
Lerrn  Regierungsbaumeister  Ruthe  übertragen.

 

Deutsch-Ostafrihka.

Der  Gouverneur  von  Deutsch-Ostafrika  Freiherr
  v.  Rechenberg  hat  das  Schutzgebiet  am
19.  v.  Mts.  mit  Heimaturlaub  verlassen.  Die
Gouverneursgeschäfte  werden  für  die  Dauer

Kamerun.

Am  9.  November  sind  von  Kamerun  heimgereist:
  Regierungsarzt  Dr.  Seibert,  Steuermann
  Eckelt,  Gärtner  Reußner  und  Kesselschmied
  Nowarra.

seiner  Abwesenheit  von  dem  nach  Ostafrika  entjandten
  vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt,
Geheimen  Regierungsrat  Dr.  v.  Spalding
wahrgenommen.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  15.  Dezember  in
Neapel  eingetroffen:  Vizefeldwebel  Koch.

 

Am  9.  Dezember  haben  die  Wiederausreise
angetreten:  Sekretär  Glock,  Werkmeister  Vetterlein,
  Landwirt  Frien,  Gärtner  Rappe  und
Handwerkerlehrer  Wallrabenstein.
        <pb n="40" />
        W  12  20

Mit  Heimaturlaub  sind  am  1.  Dezember  in
Hamburg  eingetroffen:  Vizefeldwebel  Jensen  und
Sergeant  Röder.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
10.  Dezember  von  Hamburg  aus  angetreten:
Hauptmann  Rammstedt.

Togo.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  ein—
getroffen:  Oberleutnant  Gaißer,  Lehrer  Ehni
und  Stationsassistent  Unger.

 

Die  Ausreise  nach  Togo  hat  am  10.  Dezember
angetreten:  Bautechniker  Kreinacke.

 

 

Der  kommiss.  Bezirksamtmann,  Regierungs—
baumeister  a.  D.  Mezger  ist  am  10.  November
wieder  im  Schutzgebiet  eingetroffen.

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  29.  Dezember  von  Hamburg  aus  angetreten:
die  Leutnants  Gebhardt  und  Jochmann,
Stabsarzt  Dr.  Trommsdorf  und  Unterzahlmeister
  Potztal.

Deutsch-Meugulnea.
Im  Schutzgebiet  sind  am  20.  Oktober  eingetroffen:
  kommiss.  Sekretär  Schönleber  und
kommiss.  Polizeimeister  Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

sicchtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Die  Volkshvgiene  für  Eingeborene  in  ihren  Beziehungen  zur
Kolonialwirtschaft  und  Kolonialverwaltung.

Von  Regierungsarzt  Dr.  Külz  (Ramerun).

Wenn  mich  jemand  fragen  würde,  welches  das
Hauptziel  aller  kolonisatorischen  Arbeit  in  unsern
tropischen  Besitzungen  sei,  so  würde  ich  erwidern:
ihre  Wirtschaftswerte  erschließen;  und  wenn  nach
der  nächstwichtigsten  Aufgabe  gefragt  würde,  so
würde,  ich  antworten:  neue  Wirtschaftswerte  in
ihnen  schaffen.  In  diesen  beiden  Brennpunkten
haben  sich  alle  Einzelbestrebungen  kolonialer  Tätigkeit
  zu  treffen,  in  dieses  Programm  haben  sie  sich
sämtlich  einzugliedern.  Je  klarer,  bewußter  und
rückhaltloser  die  Arbeit  eines  Beamten,  Offiziers
Kaufmanns  oder  Pflanzers  dieses  letzte  Endziel
verfolgt,  um  so  erfolgreicher  wird  sie  zum  Erblühen
  des  Landes  beitragen.  Selbst  die  kriegerische
  Unterwerfung  eines  Gebietes  hat  als  schlichlichen
  Zweck  die  nachfolgende  wirtschaftliche  Erschließung
  im  Auge  zu  behalten.  Wenn  es  nun
schon  unter  heimischen  Verhältnissen  ein  volkswirtschaftliches
  Ariom  ist,  daß  das  wertvollste  Kapital
  eines  Staates  seine  Bewohner  sind,  so  hat
dies  umsomehr  Geltung  für  die  Eingeborenen
einer  tropischen  Kolonic.  Von  ihnen  hängt  in
letzter  Linie  alle  Möglichkeit  einer  erfolgreichen
Entwicklung  ab;  sie  sind  ebensowohl  die  Produzenten
  der  Ausfuhrwerte  wie  die  Konsumenten  der
Einfuhr;  sie  sind  ebenso  die  Arbeitskräfte  für  alle
Curopäischen  Unternehmungen  wie  sie  die  Träger
cigener  volkswirtschaftlicher  Leistungen  sind.  Diese
Tatsache  liegt  eigentlich  so  klar  vor  jedem  beobachtenden
  Auge,  daß  es  kaum  nötig  erscheinen  sollte,
von  neuem  auf  sie  hinzuweisen;  aber  doch  ist  sie
wohl  kaum  bereits  allen  denen  zur  Erkenntnis  gekommen,
  für  deren  Handeln  sie  von  Bedeutung  ist.

 

Den  Eingeborenen,  unseren  kolonialen  Hauptwert,
  in  seiner  vollen  Leistungsfähigkeit  nicht  nur
zu  erhalten,  sondern  nach  Möglichkeit  zu  heben,
seine  physischen  Entwicklungsbedingungen  zu  fördern,
  Hindernisse  für  letztere  zu  beseitigen  oder
fernzuhalten,  ist  die  vornehmste  Aufgabe  der
Kolonialhygiene.  Ihre  berufenen  Hüter  sind  die
Kolonialärzte.  Die  ärztliche  Tätigkeit  in  unseren
Kolonien  ist  nnn,  wie  die  gesamte  ärztliche  Tätigkeit
  überhaupt,  ihrem  Wesen  nach  eine  doppelte,
eine  wissenschaftliche  und  eine  praktische.  Beide
sind  zwar  eng  miteinander  verknüpft  und  ohne
gegenseitige  Hilfeleistung  gar  nicht  denkbar,  doch
liegen  in  unsern  primitiven  kolonialen  Verhältnissen
  die  Dinge  so,  daß  die  wissenschaftliche  Betätigung
  des  Gros  der  Arzte  nur  darin  bestehen
kann,  die  in  ihrer  praktischen  Tätigkeit  angestellten
Beobachtungen  so  gut  es  angeht  zu  verfolgen  und
festzulegen.  Eine  weitere,  erakte  Forschertätigkeit,
eine  erschöpfende  Bearbeitung  ihres  oft  überaus
reichen  Materials  verbietet  sich  für  die  meisten
schon  wegen  des  Mangels  an  den  äußeren  dafür
unerläßlichen  Hilfsmitteln.  In  Kamernn  z.  B.  ist
sie  nuur  dem  möglich,  der  gorade  aus  den  Quellen
des  ärztlichen  Komforts  Dualas  schöpfen  kann.
Allen  übrigen  Arzten,  namentlich  denen  „im
Busch“  bleibt  beim  Fehlen  genügender  literarischer
und  technischer  Hilfsmittel  neben  der  praktischen
Arbeit  nur  die  Sammlung  von  Material.  Sehen
wir  uns  nun  speziell  die  praktische  kolonialärztliche
  Tätigkeit,  soweit  sice  sich  auf  die  Eingeborenen
erstreckt,  näher  an,  so  hat  sie  sich  nach  zweifacher
Richtung  hin  zu  entfalten.  Einmal  hat  der  Arzt
        <pb n="41" />
        E

die  ihn  um  Hilfe  angehenden  Kranken  zu  behan—
deln,  in  seiner  täglichen  Praxis  dem  einzelnen
Individuum  seine  Sorgfalt  zu  widmen;  er  ist  Individualhygieniker.
  Dies  pflegt  vom  Laien  durchweg
  für  die  hauptsächlichste  Seite  des  ärztlichen
Berufes  angesehen  zu  werden.  Indessen  ist  er  damit
  keineswegs  erschöpft,  denn  eine  zweite,  mindestens
  ebenso  wichtige  Seite  gesellt  sich  hinzu,  die
des  Volkshygienikers.  Nicht  nur  dem  einzelnen,
zu  ihm  kommenden  Patienten  hat  seine  Arbeit  zu
gelten,  auch  die  Gesamtheit  der  Eingeborenen  erheischt
  seine  Fürsorge.  Gerade  hier  hat  er  ein
Arbeitsfeld  von  unermeßlicher  Weite,  und  gerade
auf  ihm  spielt  sich  derjenige  Teil  seines  Berufes
ab,  der  am  allerdirektesten  mit  der  Kolonialwirtschaft
  in  Verbindung  steht,  der  die  zahlreichsten
und  engsten  Berührungspunkte  mit  ihr  hat.  Ich
will  damit  durchaus  nicht  die  Bedeutung  der  ärztlichen
  Einzelpraris  unter  den  Eingeborenen
schmälern,  ich  halte  sie  im  Gegenteil  für  außerordentlich
  weittragend.  Ich  glaube  sogar,  daß  die
einem  Schwarzen  im  Erkrankungsfalle  gewährte
Hilfe  noch  für  lange  Zeit  hinaus  das  einzige  Geschenk
  der  Regierung  ist,  für  das  er  bereits  volles
Verständnis  besitzt.  Die  Verabfolgung  einer  wirksamen
  Arznei,  eines  Verbandes,  oder  die  Gewährung
  einer  erfolgreichen  Operation  werden  ihm
verständlicher  und  sympathischer  sein  und  werden
ihn  fester  an  uns  ketten  als  etwa  die  Pflicht  der
Steuerleistung  oder  des  Wegebaues.  So  haben
wir  meiner  Überzeugung  nach  in  der  ärztlichen
Praris  unter  den  Farbigen  ein  ausgezeichnetes
%artelicinm  regni“.  Aber  dieser  kolonisatorische
Faktor  liegt,  wie  in  dem  eben  gebrauchten  Worte
bereits  angedeutet  ist,  mehr  auf  kolonialpolitischem
als  auf  kolonialwirtschaftlichem  Gebiete.  Für  das
Gedeihen  oder  die  Entartung  eines  großen  Volksstammes
  ist  es  von  keiner  allzu  schwerwiegenden
Bedeutung,  ob  ich  jährlich  zehn  Amputationen
unter  seinen  Angehörigen  vornehme  und  fünfzig
Unterleibsbrüche  operiere  oder  nicht;  wohl  aber,
wenn  ich  ihn  beispielsweise  gegen  die  Pocken
schütze  oder  die  Schlafkrankheit  unter  ihm  auslolte
  oder  den  Aussatz  bekämpfe.  8000  bis
10000  Schwarze  suchen  alljährlich  in  Duala,  dem
arztlich  vorzugsweise  entwickelten  Orte  Kameruns,
wegen  allerhand  Leiden  Hilfe  nach;  gewiß  eine
stattliche  Zahl.  1000  ungefähr  werden  einer
längeren  Lazarettbehandlung  teilhaftig,  und
mancher  von  ihnen  wird  durch  ärztliche  Behandlung
  am  Leben  erhalten  oder  der  Arbeitsfähigkeit
zurückgegeben.  Aber  was  will  das  in  kolonialwirtschaftlicher
  Beziehung  sagen  gegenüber
der  Tatsache,  daß  jährlich  noch  ganze  Dörfer  an
den  Pocken  aussterben,  daß  Tausende  von  Leprösen
im  Siechtum  dahinleben  und  ihr  Leiden  ungehindert
  weiter  verbreiten?  Als  Individnal- 



13  20

hygieniker  treibe  ich  im  letzten  Grunde  Kolonialpolitik,
  als  Volkshygieniker
Kolonialwirtschaft.  Die  Tätigkeit  des
letzteren,  die  uns  hier  vorzugsweise  beschäftigt,
halte  ich  für  den  schwierigsten  und  doch  wichtigsten,
für  den  äußerlich  oft  undankbarsten  und  doch
segensreichsten  und  in  seinen  Wirkungen  weittragendsten
  Zweig  des  kolonialärztlichen  Berufes,
an  dessen  Pflege  uns  ganz  besonders  gelegen  sein
muß.  Vielleicht  ist  es  für  den  Fernstehenden  nicht
ohne  weiteres  ersichtlich,  warum  er  äußerlich  undankbar
  sein  soll.  Doch  bedenke  man,  daß  der  Arzt
als  wissenschaftlicher  Forscher  und  in  Ausübung
seiner  täglichen  Praxis  rein  auf  sich  gestellt  und
völlig  unabhängig  ist.  Kein  Mensch  wird  ihm
drein  reden;  kaum  jemals  wird  er  dabei  mit
anderen  kolonialen  Bestrebungen  kollidieren,  und
niemandem  ist  er  Verantwortung  oder  Rechenschaft
  schuldig  als  seinem  eigenen  ärztlichen  Gewissen.
  Ganz  anders  in  der  Volkshygiene.  Hier
muß  er  ein  Gebiet  betreten,  auf  dem  er  nicht  allein,
unbekümmert  darum,  was  rechts  und  links  von
ihm  liegt,  dahingehen  kann.  Hier  ist  er  begrenzt,
hier  wird  seine  Einordnung  nötig,  die  unvermeidliche
  Rücksichtnahme  auf  eine  große  Zahl  anderer
Bestrebungen,  namentlich  der  Verwaltung;  hier
tritt  für  ihn  außer  der  Einordnung  auch  die
Unterordnung  des  beamteten  Arztes  hinzu.  Doch
Näheres  davon  später.

Undankbarer  als  die  sonstige  ärztliche  Tätigkeit
  ist  die  des  Volkshygienikers  auch  aus  anderem
Grunde.  Sie  verleiht  nicht  den  Glanz  wissenschaftlichen
  Forscherruhmes,  und  sie  bringt  nicht
die  Ernte  des  Dankes  und  der  Anerkennung  genesener
  Patienten.  Im  Gegenteil,  so  gern  man
in  den  Kolonien  die  Gegenwart  eines  Arztes  im
Falle  einer  ernsten  Erkrankung  hat,  so  kann  er
keineswegs  von  vornherein  auf  freudige,  allgemeine
  Zustimmung  rechnen,  wenn  er  gegen  hygienischen
  Schlendrian  einschreitet,  vor  der  Zukunft
warnt,  seine  Pflichten  als  Volkshygieniker  erfüllt.
Um  ihrer  selbst  willen  muß  er  also  seine  Arbeit
leisten  und  dadurch  sich  manches  ersetzen  lassen.
Ein  gelungener  chirurgischer  Eingriff,  eine  wissenschaftliche,
  tropenmedizinische  Entdeckung,  gewähren
  mehr  äußeren  Erfolg  als  etwa  die  mühsame,
  stille  Durchimpfung  eines  Bezirkes,  bei
welcher  der  Arzt  im  Regen  oder  Gluthitze  unter
mancherlei  Entbehrungen  und  Mühseligkeiten
seine  Straße  von  Dorf  zu  Dorf  zieht.  Und  doch  ist
letztere  die  kolonialwirtschaftlich  weit  überlegene
Tat.  Freilich  den  vollen  Erfolg  seiner  Arbeiten
wird  er  selbst  vielfach  gar  nicht  erleben.  Serit
arbores.

Daheim  bewegt  sich  die  volksgesundheitliche
Fürsorge  in  wohl  geregelten  Bahnen.  Gerade  in
den  letzten  Jahrzehnten  hat  man  in  Deutschland

3
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        14  )

große  Opfer  gebracht,  um  sie  zu  fördern,  und  hat
sie  bis  ins  kleinste  organisiert.  Pocken,  Pest,
Cholera  und  andere  gefürchtete  Gäste  früherer
Zeiten  sind  schon  längst  als  Volksseuchen  von  der
Bildfläche  verschwunden;  und  wenn  sie  gelegentlich
vor  den  Toren  Deutschlands  erscheinen,  so  sperren
ihnen  unsere  Abwehrvorrichtungen  fast  mit  völliger
  Sicherheit  den  Eingang.  Gegen  diejenigen
Volkskrankheiten,  die  wir  in  unsern  deutschen
Grenzen  noch  haben,  wie  Tuberkulose,  Alkoholismus
  u.  a.,  ist  der  Kampf  planmäßig  und  mit  Erfolg
  ausgenommen.  Ganz  anders  in  unsern  tropischen
  kolonialen  Neuländern.  Hier  gibt  es  noch
keine  glatten  Bahnen,  in  denen  der  Volkshygieniker
  wandeln  könnte,  und  in  seinen  Mitteln  ist
er  ganz  wesentlich  beschränkt.  22  Arztstellen  (15
für  Militär=  und  7  für  Zivilärzte)  hat  z.  B.  Kamerun
  auf  etwa  4  Millionen  Bewohner.  An  pekuniären
  Hilfsmitteln  verfügt  es  über  so  viel,  wie
der  Sanitätsetat  einer  einzigen  mittleren  Stadt  in
Deutschland  erfordert;  und  nur  ein  winziger
Bruchteil  dieser  Summe  kann  der  Bekämpfung
von  Volkskrankheiten  gewidmet  werden;  alles
übrige  muß  zur  Bestreitung  der  Erfordernisse  der
Individualhygiene  verwandt  werden.  Gleichwohl
ist  die  Notwendigkeit  volksgesundheitlicher  Fürsorge
  nicht  etwa  geringer  als  in  Deutschland;  sie
ist  viel  größer  und  dringlicher,  und  ihr  Zusammenhang
  mit  der  Volkswirtschaft  noch  enger.  Die  Berechtigung
  dieser  Behauptung  wird  am  besten  erwiesen,
  wenn  wir  uns  kurz  vergegenwärtigen,
welche  großen  Seuchen  zur  Zeit  in  unseren
Tropenkolonien  herrschen.  Natürlich  sind  es  vor
allem  die  Infektionskrankheiten,  welche  die  größte
Rolle  dabei  spielen.  Was  Größe  der  Verluste  betrifft,
  so  haben  die  Pocken  die  Führung.  Es  vergebt
  kein  Jahr,  in  dem  sie  nicht  über  diesen  oder
jenen  Teil  einer  Kolonie  hinwegzögen  und  schwere
Opfer  forderten.  Jedem,  der  längere  Zeit  im  Inlande
  einer  Kolonie  tätig  oder  auf  Reisen  gewesen
ist,  wird  das  traurige  Bild  für  immer  in  der  Erinnerung
  haften,  das  sich  ihm  in  Gegenden  geboten
  hat,  in  denen  die  Pocken  wüteten:  verödete
oder  verlassene  Dörfer,  in  einzelnen  Hütten  vielleicht
  noch  schwerkranke  Männer  und  Frauen,
Greise,  Kinder,  mit  Blattern  bedeckt,  hilflos  um
ein  qualmendes  Feuer  gelagert.  Und  wer  es  nicht
selbst  mit  ansah,  weil  er  immer  nur  an  der  durch  allgemeine
  Schutzpockenimpfungen  bereits  gesicherten
Küste  tätig  war,  der  hat  doch  wenigstens  oft  geung
davon  berichten  hören.  Mit  Vorliebe  breiten  sie
sich  aus  entlang  der  großen  Handelsstraßen,  wo  die
Verschleppung  der  Krankheitskeime  von  einem
Orte  zum  andern  durch  den  regen  Verkehr  besonders
  begünstigt  ist;  oder  sie  treten,  wie  einst  in
Europa,  auch  als  Begleiter  von  Kriegszügen  auf.
Es  ist  schwer,  genaue  Zahlen  für  die  Größe  der

 

durch  sie  verursachten  Verluste  zu  nennen.  Der
genius  epidemicus,  die  Schwere  der  einzelnen
Seuchen,  wechselt  in  beträchtlichen  Grenzen.  Aber
oft  sind  die  Verheerungen  ganz  fürchterlich.  In
Nordtogo  erreichte  ich  einst  ein  großes  Dorf,  über
das  kurz  zuvor  die  Pocken  hereingebrochen  waren,
um  es  zu  impfen.  Von  1800  Einwohnern  waren
über  600  bei  meinem  Kommen  dahingerafft.
Durch  mühsame  Ermittlungen,  die  ich  im  Jahre
1904  in  der  Weise  anstellte,  daß  ich  in  einem
größeren  Bezirke  Togos  (Atakpame)  bei  einer
Reihe  von  Häuptlingen  für  die  letzten  Jahre  möglichst
  genau  die  Zahl  der  in  ihren  Dörfern  an
Pocken  Gestorbenen  feststellte,  kam  ich  für  das
kleine  Togo  mit  kaum  1  Million  Einwohnern  zu
der  Schätzung  eines  durchschnittlichen  jährlichen
Verlustes  von  4000  bis  5000  Todesfällen  an
Pocken.  Inzwischen  wird  gerade  in  Togo  diese
Zahl  hcchstwahrscheinlich  durch  ausgedehnte
Impfungen  ganz  bedeutend  herabgedrückt  worden
sein.  In  Kamerun  herrschen  sie  nicht  weniger.
Auch  hier  werden  wir  fast  alljährlich  durch  die
Kunde  des  Pockenausbruchs  in  dieser  oder  jener
Landschaft  alarmiert.  Man  kapitalisiere  sich  diesen
Verlust,  und  man  wird  eigentlich  zu  der  Überzeugung
  kommen  müssen,  daß  eine  weitblickende
Okonomie  recht  bedeutende  Summen  aufwenden
darf,  um  diese  Verluste  zu  vermeiden;  denn  sie  sind
unwiederbringlich!  Außer  dem  dauernden  Verluste
  an  Menschenleben  sind  auch  die  vorübergehenden
  Schädigungen,  die  durch  diese  Volksseuche
  verursacht  werden,  in  ihren  wirtschaftlichen
Folgen  nicht  zu  unterschätzen.  Ein  Gebiet,  in  dem
die  Pocken  herrschen,  ist  für  längere  Zeit  wirtschaftlich
  lahm  gelegt.  Die  Handelsstraßen,  die  es
durchziehen,  müssen  im  Interesse  einer  wirksamen
Seuchenbekämpfung  gesperrt  werden.  Geschieht
dies  „im  Interesse  des  Handels“  nicht  oder  ungenügend,
  so  ist  das  gleichbedeutend  mit  einer  Verschleppung
  der  Epidemie.  So  ist  z.  B.  der  Kameruner
  Gummihandel  durch  eine  vor  31½  Jahren
über  Südkamerun  sich  ausbreitende  Pockenepidemie
  empfindlich  beeinträchtigt  worden.  Daß  wir
—  soweit  uns  möglich  ist  —  die  wirksame  Waffe  in
der  Bekämpfung  der  Pocken,  das  ist  die  Durchimpfung
  der  Bevölkerung,  brauchen,  ist  selbstverständlich
  und  sei  nur  nebenbei  erwähnt.  Freilich:
  soweit  uns  möglich  ist!  Unserm  Wollen  ist
so  manche  Grenze  in  der  Übermacht  äußerer  Verhältnisse
  gesetzt.

Während  die  Pocken  eipem  verheerenden
Sturme  gleich  von  Zeit  zu  Zeit  über  das  Land
ziehen,  haben  wir  eine  andere  Volkskrankheit,  die
schleichend,  aber  in  ungeheurer  Verbreitung  sich
unter  den  Eingeborenen  festgenistet  hat,  die  Lepra.
2  0  der  Erwachsenen  sind  meiner  Schätzung  nach
in  Kamerun  durchschnittlich  damit  behaftet.  In
        <pb n="43" />
        MW  15  20

Togo  ist  der  Aussatz  kaum  weniger  stark  verbreitet.
Die  Zahl  der  Neger,  bei  denen  er  zur  wirklichen,
unmittelbaren  Todesursache  wird,  halte  ich  nicht
für  sehr  groß.  Aber  doch  ist  er  volkswirtschaftlich
von  größter  Bedeutung.  Das  im  Laufe  der  Jahre
immer  mehr  zunehmende  Siechtum  macht  die
Aussätzigen  arbeitsunfähig,  und  ihre  Lebensdauer
wird  zweifellos  verkürzt;  denn  wenn  auch  nicht  die
Lepra  selbst,  so  bereiten  andere  hinzutretende
Krankheiten,  denen  ihr  hinfälliger  Organismus
keinen  genügenden  Widerstand  mehr  entgegenzusetzen
  vermag,  ihnen  ein  vorzeitiges  Ende.  Zudem
  birgt  jeder  vorgeschrittene  Aussätzige  die
dauernde  große  Gefahr  der  Ansteckung  für  seine
nächste  Umgebung.  Nennenswerte  Maßregeln  zur
CEindämmung  dieser  Seuche  haben  noch  nicht  getroffen
  werden  können.  Sie  würden  in  der  Absonderung
  mindestens  der  schweren  Fälle  zu  bestehen
  haben.  Von  ähnlich  weittragender  Bedeulung
  wie  die  eben  genannten  beiden  Volkskrankheiten
  scheint  neuerdings  eine  dritte  fürchterliche
Seuche,  die  Schlafkrankheit,  zu  werden.  In  Ostafrika,
  in  Togo,  in  Kamerun  hat  sie  ihren  Einzug
gehalten;  in  letzterer  Kolonie  selbst  im  Weichbilde
Dualas,  des  Europäerhauptplatzes.  In  Togo  und
Ostafrika  ist  der  Kampf  gegen  sie  mit  großem  Nachdruck
  aufgenommen,  für  Kamerun  steht  er  zu  erhoffen.
  Außer  diesen  drei  angeführten  will  ich  als
vallswirtschaftlich  besonders  wichtige  endemische
Krankheiten  unserer  Kolonien  nur  noch  neunen  die
Doyxenterie,  die  Malaria  der  Negerkinder  und  die
Syphilis;  letztere  in  Kamerun  und  Togo  in  zunehmender
  Ausbreitung  über  das  Land  begriffen
und  bekanntlich  zu  jenen  Seuchen  gehörig,  die  nicht
nur  das  davon  befallene  Einzelwesen  treffen,  sondern
  durch  ihre  Vererbbarkeit  auch  den  kommenden
  Nachwuchs  im  Keime  bedrohen  und  so  die
ohnehin  schon  geringe  Nachkommenschaft  der  Eingeborenen
  noch  weiter  zu  verringern  angetan  sind.
Damit  sind  indessen  nur  die  allerschlimmsten
Feinde  des  kolonialen  Volkshygienikers  genannt;
weniger  gefährliche  oder  weniger  verbreitete  ließen
sich  leicht  noch  in  großer  Zahl  aufführen,  ganz  zu
schweigen  von  denen,  deren  Einschleppung  von
außen  her  uns  jederzeit  droht,  wie  die  Einschleppung
  der  Pest.  Diese  kurzen  Hinweise  werden
  aber  bereits  genügen,  um  zu  zeigen,  welche
großen  Werte  auf  dem  Spiele  stehen,  welche  Güter
zu  schützen  und  zu  erhalten  die  Aufgabe  der  Kolonialhygiene
  ist;  Riesenwerte  gilt  es  zu  schützen!

Die  wirtschaftliche  Entwicklung  einer  Kolonie
steht  indessen  auch  noch  nach  einer  anderen  Richlung
  hin  mit  der  kolonialen  Volkshygiene  in
innigem  Zusammenhange,  einem  Zusammenhange,
der  nicht  so  unmittelbar  und  drastisch  in  die  Er—
scheinung  tritt  wie  der  eben  geschilderte,  und  der
deshalb  weniger  betont  zu  werden  pflegt,  obwohl

 

er  ebenfalls  von  großer  Wichtigkeit  ist.  Durch  die
Besserung  der  Lebens-  und  Wirtschaftshaltung  der
Eingeborenen,  dadurch,  daß  wir  mit  dem  Ein—
setzen  unserer  Herrschaft  die  früheren,  verlust—
reichen  Kriegszüge  der  einzelnen  Stämme  untereinander
  zum  Aufhören  brachten,  durch  Unterbindung
  der  Sklavenausfuhr,  kurz  durch  Vermittlung
  eines  Teiles  unserer  Kultur  sind  die  äußeren
Existenzbedingungen  der  Eingeborenen  durch  die
kolonisierenden  Mächte  zweifellos  gehoben  worden.
  Auf  der  anderen  Seite  werden  wir  aber  bei
näherem  Zusehen  nicht  verkennen,  daß  gerade  die
Volksgesundheit  durch  gar  manche  unserer  kolonisatorischen
  Maßnahmen  nicht  nur  nicht  gefördert,
sondern  bedroht  oder  sogar  beeinträchtigt  wird.
Sehen  wir  uns  nach  diesen  von  mir  behaupteten
Schädigungen  auf  dem  uns  hier  interessierenden
wirtschaftlichen  Gebiete  um.  Seit  dem  Beginn
unserer  Kolonisation  ist  der  Verkehr  der  Eingeborenen
  untereinander  ganz  gewaltig  vermehrt
worden.  Viele  Völker,  die  voneinander  nicht  viel
erfuhren,  außer  wenn  sie  sich  in  der  Fehde  begegneten,
  tauschen  friedlich  ihre  Produkte  aus;  große
Handelsstraßen,  mit  Tausenden  von  Karawanenträgern
  belebt,  durchziehen  das  Land,  und  da,  wo
bereits  Bahnen  im  Betriebe  sind,  fördern  diese  die
Berührung  der  einzelnen  Stämme  untereinander
in  früher  nie  gekannter  Weise.  Massenansammlungen
  von  Schwarzen  als  Arbeiter  auf  den
Pflanzungen,  bei  Wege=  und  Bahnbauten,  bei
friedlichen  und  kriegerischen  Expeditionen  der
Europäer,  all  dies  bewirkt  eine  dauernde  Fluktuation,
  die  ungleich  stärker  ist  als  vor  dem  Beginne
unserer  Verwaltung,  und  die  in  ihrer  Stärke  von
Jahr  zu  Jahr  zunehmen  wird.  Die  früheren
Schranken  zwischen  den  einzelnen  Volksstämmen
sind  gefallen.  An  sich  gewiß  eine  erfreuliche  Erscheinung.
  Aber  je  größer  und  inniger  die  Berührungsflächen,
  um  so  zahlreicher  auch  die  Möglichkeiten
  zur  Verbreitung  infektiöser  Krankheiten
von  Stamm  zu  Stamm,  um  so  günstiger  die  Bedingungen
  zum  Entstehen  einer  Epidemie.  Wir
sahen  schon,  daß  gerade  die  Pocken  den  großen
Verkehrsstraßen  folgen;  wir  wissen,  um  ein  weiteres
  Beispiel  anzuführen,  daß  die  Schlafkrankheit
nach  Duala  kam  durch  Farbige,  die  als  Händler
oder  Arbeiter  nach  der  spanischen  Insel  Fernando
Po  gegangen  waren  und  sich  dort  infizierten;  wir
sehen,  daß  die  Dysenterie  bei  allen  Massenansammlungen
  farbiger  Arbeiter  und  in  Gefängnissen
  die  schwersten  Verluste  verursacht.  Ja  es
kann  sogar  zu  der  paradoren  Erscheinung  kommen,
daß  wirtschaftlich  wichtige  und  verheißungsvolle
Unternehmungen  nicht  ohne  wirtschaftlich  große
Verluste  zu  erzielen  sind.  Greifen  wir  als  ein  in
dieser  Richtung  besonders  lehrreiches  Beispiel  den
Bahnbau  in  unseren  Kolonien  heraus.  Tausende
        <pb n="44" />
        W  16  20

von  Negern  aus  allen  Teilen  des  Landes  müssen
als  Arbeiter  für  ihn  angeworben  werden.  Trotz
ärztlicher  Vorsichtsmaßregeln  und  Behandlung  ist
die  Sterblichkeit  unter  diesen  Angeworbenen  an
schweren  Erkrankungen  der  Verdauungsorgane
und  Atmungswege,  vornehmlich  Dysenterie  und
Lungenentzündung,  sehr  groß.  Die  ungewohnte
Lebensweise,  fremdartige  Ernährung,  zum  Teil
andersartiges  Klima,  ungewohnte  Arbeit,  Durchnässungen,
  ungewohnte  Unterkunft  und  manches
andere  mehr  beeinträchtigt  ihren  Gesundheitszustand,
  setzt  ihre  Widerstandskraft  herab  und  bereitet
  den  Boden  für  eine  Infektion  vor,  deren
Ausbreitung  durch  enges  Zusammenleben  befördert
  wird.  Dazu  kommt,  daß  entgegen  der  in
Laienkreisen  noch  viel  verbreiteten  Ansicht  die
Naturvölker  keineswegs  eine  besonders  große  Unempfindlichkeit
  oder  Anpassungsfähigkeit  gegenüber
  einem  Wechsel  ihrer  äußeren  Lebensbedingungen
  besitzen.  Als  augenfälliger  Beweis  für  die
Widerstandslosigkeit  bei  einem  solchen  Wechsel  ist
mir  das  Schicksal  einer  Kompagnie  kriegsgefangener
  Witbois  aus  der  Zeit  des  südwestafrikanischen
  Aufstandes  in  der  Erinnerung.  Diese
Leute,  ursprünglich  im  Dienste  der  deutschen
Schutztruppe,  standen  im  Verdacht,  meutern  zu
wollen  und  wurden  deshalb  nach  Togo  verschickt,
um  dort,  unschädlich  fürs  Aufstandsgebiet,  verwahrt
  zu  werden.  Es  waren  über  100  Mann,  die
vor  etwa  4½  Jahren  in  Lome  eintrafen.  Schon
nach  wenigen  Wochen  war  der  größte  Teil  von
ihnen  schwer  an  Malaria  und  Dysenterie  erkrankt;
zu  irgend  einer  regelrechten  Arbeit  konnten  sie
überhaupt  nicht  verwendet  werden.  Der  Regierungsarzt
  in  Lome  mühte  sich  vergeblich  ab,  sie  in
leidlichem  Gesundheitszustande  zu  erhalten.  Ihrer
Rücksendung  nach  Südwest,  wo  sie  vielleicht  in
einem  Konzentrationslager  hätten  isoliert  werden
können,  wurde  von  dort  widersprochen.  So  starben
im  Laufe  der  nächsten  Monate  über  die  Hälfte  von
ihnen  trotz  aller  ärztlichen  Sorgfalt  und  Mühe.
Schließlich  wurde  der  zusammengeschmolzene  Rest
nach  Buca  in  Kamerun  gebracht,  wo  man  hoffte,
sie  in  fieberfreiem  Klima  besser  erhalten  zu  können.
Auch  hier  starben  trotz  ärztlicher  Fürsorge  noch
eine  Anzahl  von  ihnen,  bis  endlich  das  noch  übriggebliebene
  Drittel  wieder  nach  Südwestafrika,  wo“
inzwischen  der  Aufstand  seinem  Ende  zuneigte,  zurückgebracht
  wurde.  Wenn  auch  nicht  in  so  hohem
Maße  wie  in  diesem  Falle,  so  zeigen  sich  doch  ganz
im  allgemeinen  die  Naturvölker  sehr  empfindlich
gegen  jeden  einschneidenden  Wechsel  in  ihrem  Dasein.
  Weiter  hat  das  Fernsein  vieler  Tausender
jugendlicher  Eingeborenen  von  ihren  Heimatsdörfern
  natürlich  eine  zeitweise  verminderte  Produktivität
  des  Landes  im  Gefolge,  die  sich  teils  in
verminderter  Ausfuhr,  teils  aber  auch  in  herab- 



gesetzter  Ernährungsmöglichkeit  der  Eingeborenen
in  den  von  der  Arbeitsgestellung  besonders  stark
betroffenen  Ortschaften  äußern  muß;  ganz  abgesehen
  von  der  wahrscheinlich  nicht  unwesentlich
beeinträchtigten  Fortpflanzungsquote  der  betreffenden
  Jahre.  Man  sieht  jedenfalls,  daß  der
wirtschaftlich  unerläßliche  Bahnbau  nicht  ohne  Gefahren
  für  die  Volksgesundheit  der  Eingeborenen
geleistet  werden  kann.

Ein  zweites  Beispiel:  der  Alkohol.  Es  seien
bei  diesem  zwar  oft,  meiner  Überzeugung  nach  aber
noch  nicht  mit  genügendem  Erfolge  erörterten
Thema  nur  einige  wenige  Gesichtspunkte  herausgehoben,
  die  weniger  beachtet  zu  werden  pflegen,
die  aber  gerade  in  den  der  Volkshygiene  und  Kolonialwirtschaft
  gemeinsamen  Bereich  gehören.
Ein  großer  Teil  des  Handels  unserer  westafrikanischen
  Tropenkolonien  ist  zur  Zeit  bekanntlich
noch  auf  dem  Schnapshandel  begründet.  Ein  sehr
hoher  Prozentsatz  ihrer  Zolleinnahmen  und  damit
der  eigenen  Einnahmen  der  Kolonien  selbst  wird
vom  Einfuhrzoll  für  Schnaps  aufgebracht.  Weitere
  ganz  ansehnliche  Einnahmen  werden  aus  den
Lizenzgebühren  für  den  Schnapshandel  erzielt.
Mit  anderen  Worten:  die  Firmen  machen  gute
Geschäfte  durch  den  Alkoholkonsum  der  Schwarzen,
der  Regierung  ist  er  eine  stattliche  Einnahmequelle,
  zweifellos.  Der  Alkohol  ist  also  scheinbar
  ein  sehr  wesentlicher,  positiver  kolonialwirtschaftlicher
  Faktor.  Und  doch  muß  der  Hygieniker
mit  aller  Macht  die  Naturvölker  vor  ihm  zu  bewahren
  trachten,  gerade  aus  —  volkswirtschaftlichen
  Gründen.  Denn  fassen  wir  die  Fern=  und
Dauerwirkungen  ins  Auge,  so  verwandelt  sich
diese  scheinbar  positive  Seite  des  Schnapshandels
in  ein  gewaltiges  Minus.  Kultur=  und  Weltgeschichte
  liefern  genügend  Beispiele  dafür,  in
welcher  Wechselwirkung  Volkskraft  und  Alkoholismus
  im  Völkerleben  stehen.  Für  unsere  kolonialen
Völker  ist  die  Frage  des  Alkohols  eine  Frage  auf
Sein  oder  Nichtsein.  Dabei  ist  es  nicht  einmal  der
einzelne  schwere  Säufer,  der  von  einem  Rausch
zum  andern  taumelt,  der  dem  Volkshygieniker  besondere
  Bedenken  verursacht.  Er  ist  für  ihn  eine
betrübliche  Einzelerscheinung,  endet  durchschnittlich
  bald  in  Sterilität  und  ist  mit  seinem  Tode  für
die  fernere  Entwicklung  der  Rasse  ausgemerzt.
Aber  der  allgemeine,  in  die  Gesamtheit  eindringende
  Konsum,  der  für  die  einzelnen  gar  keine  auffällige
  Höhe  zu  erreichen  braucht,  der  sie  auch  in
ihrer  quantitativen  Zeugungsfähigkeit  nicht  beeinträchtigt,
  wohl  aber  sic  in  breiten  Schichten  so
weit  schädigt,  daß  sie  eine  minderwertige  Nachkommenschaft
  erzielen.  der  ist's,  der  ihm  Sorge
machen  muß,  denn  er  führt  die  Rasse  auf  den  Weg
der  Entartung.

Wir  sehen  an

diesen  willkürlich  heraus-
        <pb n="45" />
        W  17  20

gegriffenen  Beispielen,  die  sich  leicht  vermehren
ließen,  wie  die  Berührung  mit  der  Kultur  dem
Volkswohle  unserer  Eingeborenen  nicht  immer
zum  Segen  gereicht,  und  es  erwächst  uns  daher
eine  gewissermaßen  moralische  Pflicht,  die  sich
völlig  mit  der  volkswirtschaftlichen  deckt,  durch  erhöhte
  volkshygienische  Fürsorge  die  von  uns  verurfachten
  Schädlichkeiten  auszugleichen.  Hier  tritt
der  Kolonialarzt  in  seine  Pflichten.  Ihre  Erfüllung
  ist  nicht  leicht.  Ein  altes,  schönes  Leitwort
für  alles  praktische  ärztliche  Handeln  schreibt  vor,
daß  es  eito,  tuto  ac  incunde  geschehen  soll.  Diese
Losung  muß  in  der  Kolonialhygiene  vorläufig  vor
so  mancher  Unabänderlichkeit  kolonialer  Verhältnisse
  verstummen.  Sowohl  die  Schnelligkeit,  als
die  Sicherheit  und  Annehmlichkeit  seiner  Maßnahmen
  hängt  nicht  vom  Arzte  allein  ab.  Während
  er  als  Forscher  und  Alltagspraktiker  fast  unbeschränkte
  Selbständigkeit  genießt,  wird  er  hier
zum  ausführenden  Organe  seiner  vorgesetzten  Behörde
  und  zum  Mitarbeiter  der  Verwaltungsstellen.
  Er  bedarf  oft  der  direkten  tatkräftigen
Mithilfe  der  Verwaltung,  weil  er  allein  nicht  zum
Ziele  kommen  würde.  Gerade  in  der  Kolonialhogiene
  zeigt  sich,  daß  ein,  wenigstens  im  Anfang
auf  den  Neger  ausgeübter  Druck  dasjenige  Mittel
ist,  mit  dem  wir  ihm  am  meisten  nützen,  und  daß
wir  mit  Belehrungen  allein  bei  ihm  nicht  auskrmmen.
  Ich  habe  oft  genug  beobachten  können,
wie  bei  vielen  Eingeborenenstämmen  die  ganze
Impffrage  zunächst  im  Grunde  genommen  eine
Frage  des  Gehorsams,  des  Einflusses  der  Verwalltung
  war.  Je  besser  diszipliniert  sie  waren,  um  so
bereitwilliger  leisteten  sie  der  Aufforderung,  zu  den
Impftagen  zu  kommen,  Folge.  Später,  für  die
Intelligenteren  unter  ihnen  sehr  bald,  stellt  sich  die
Einsicht  vom  Werte  der  anfänglich  unter  Nachdruck
ausgeführten  Maßnahme  ein.  So  kommen  die
Küstenbewohner  Kameruns  und  Togos  schon  seit
Jahren  vielfach  von  selbst,  um  sich  oder  ihre
Kinder  impfen  zu  lassen,  weil  sie  den  Wert  der
Impfung  erkannt  haben.  Dort,  wo  eine  Epidemie
den  Schwarzen  vor  Augen  geführt  hat,  wie  gerade
die  Geimpften  von  ihr  verschont  bleiben,  bricht  sich
diese  Erkenntnis  natürlich  besonders  schnell  Bahn.
Oder  greifen  wir  auf  die  Lepra  zurück.  Es  wird
nur  in  den  seltensten  Fällen  gelingen,  durch  Belehrung
  allein  die  Leute  dahin  zu  bringen,  daß  sie
freiwillig  ihre  schwerkranken  Leprösen  genügend
isolieren.  Hier  wird  immer  eine  Nachhilfe  nötig
sein,  und  ehe  der  Schwarze  die  Vorteile  der  vom
Euroväer  ihm  aufgenötigten  Absonderung  der
Aussätzigen  einsieht,  würde  es  wahrscheinlich  sogar
longer  Zeit  bedürfen,  weil  der  Erfolg  ja  erst  nach
Jahrzehnten  für  ihn  in  die  Erscheinung  treten
kann.  Denn  jede  Neuerung,  mit  welcher  der  Europäer
  dem  Neger  kommt,  wird  von  ihm  zunächst

 

danach  bewertet,  was  für  Vorteile  oder  Belästigungen
  sie  ihm  bringt.  Je  rascher  und  gründlicher
er  ihren  Nutzen  erfaßt  oder  je  weniger  er  in  seinem
Indifferentismus  dabei  gestört  wird,  um  so  eher
wird  der  Druck  nachlassen  können.  Die  ersten
Schlafkranken  Dualas  aufzufinden,  hat  ziemliche
Schwierigkeiten  gemacht;  neuerdings  bringen  die
Verwandten  ihre  schlafkranken  Angehörigen  zum
Teil  schon  von  selbst  zum  Arzte,  erstens  weil  sie
die  Gefährlichkeit  und  Übertragbarkeit  des  Leidens
erkannt  haben  und  die  Patienten  im  Hospitale  unschädlich
  aufbewahrt  wissen,  ferner  aber  auch,  weil
sie  die  (wenn  auch  leider  oft  nur  vorübergehenden)
Erfolge  der  Atoxylbehandlung  sehen.

Man  sollte  eigentlich  wohl  annehmen,  daß  die
wirtschaftliche  Hebung  des  Landes,  dieses  gemeinsame
  Endziel,  das  der  Verwaltung  ebenso  am
Herzen  liegen  muß  wie  dem  Volkshygieniker,  auch
eine  Übereinstimmung  der  Anschauungen  und  eine
Harmonie  der  Arbeit  auf  volksgesundheitlichem
Gebiete  bedinge.  Vielfach  ist  dem  auch  tatsächlich
so.  Ich  habe  selbst  viele  und  oft  lang  ausgedehnte
Dienstreisen  aus  verschiedenen  Gründen  in  unseren
westafrikanischen  Schutzgebieten  machen  müssen,
meist  um  der  Impfung  Eingang  zu  verschaffen
oder  um  einen  üÜberblick  über  die  in  den  betreffenden
  Gegenden  herrschenden  Volkskrankheiten  als
Grundlage  ihrer  späteren  Bekämpfung  zu  gewinnen.
  Mit  großer  Dankbarkeit  werde  ich
immer  der  weitgehenden  Förderung  gedenken,  die
ich  dabei  namentlich  in  den  beiden  Bezirken  Togos,
Atakpame  und  Sokode,  fand,  wo  mir  daran  lag,
die  an  den  Hauptverkehrswegen  seßhaften  Eingeborenen
  durchzuimpfen  und  so  den  Ausbreitungsweg
  der  Pockenepidemien  zu  unterbinden.
  Hier  wurde  mir  in  oft  überraschend  vollkommener
  Weise  meine  Aufgabe  erleichtert.  Nicht
nur  die  äußeren  Reisebedingungen,  die  an  sich
schon  viel  zum  Gelingen  eines  Auftrages  im  Inlande
  beitragen,  waren  geebnet;  ich  fand  auch  die
Häuptlinge  der  Dörfer  bei  meinem  Kommen
immer  schon  im  voraus  über  den  Zweck  meines
Erscheinens  nachdrücklich  unterrichtet,  ja  im  Sokodebezirke
  standen  bei  meiner  Ankunft  an  einem
größeren  Zentrum  stets  schon  die  zur  Lymphgewinnung
  erforderlichen  Kälber  im  Stalle  bereit.
Gute  Dolmetscher,  landeskundige  Führer,  Trägerfrage,
  Quartier  usw.,  alles  war  bis  ins  kleinste
vorgesehen.  So  war  es  eine  Lust,  dort  zu  reisen
und  Arzt  zu  sein.  Aber  es  bedarf  eines  etwas  erhöhten
  Standpunktes  mit  einem  freien,  ungetrübten,
  weitreichenden  kolonialwirtschaftlichen
Gesichtsfelde,  um  die  Bedeutung  volkshygienischer
Bestrebungen  voll  einschätzen  zu  können;  denn  sie
unterscheiden  sich  in  einigen  recht  wesentlichen
Punkten  von  anderen,  die  im  Grunde  auf  dasselbe
Ziel  gerichtet  sind.  Vor  allem  ist  ihr  Effekt  kein
        <pb n="46" />
        augenblicklicher.  Der  Volkshygieniker  kann  nicht
nach  Menge  oder  Gewicht  zahlenmäßig  jährlich
herausrechnen,  was  er  wirtschaftlich  erreicht  hat.  Er
kann  nicht  rechnerisch  genau,  wie  der  Kaufmann
oder  der  Beamte  bei  der  Steuereintreibung  oder
beim  Straßenbau  oder  selbst  wie  der  Arzt  in  der
Ausübung  seiner  täglichen  Praxis  einen  in  Ziffern
faßbaren  Erfolg  zu  Papier  bringen.  Er  kann,
wenn  er  mehrere  tausend  Menschen  in  der  Nähe
eines  Pockenherdes  impfte,  nicht  beweisen,  daß  er
in  diesem  Jahre  so  und  so  viele  Eingeborene  vom
Tode  gerettet  und  damit  der  Kolonie  ein  Wirtschaftskapital
  von  bestimmter  Höhe  erhalten  hat;
obwohl  er  es  sicher  getan  hat.  Er  kann  nicht  nachweisen,
  daß  er  Tausende  vor  dem  Alkoholismus
und  die  kommenden  Geschlechter  vor  der  Entartung
  bewahrt  hat,  wenn  er  immer  und  immer
wieder  darauf  dringt  und  es  endlich  auch  erreicht,
daß  der  Alkohol  vom  Neger  ferngehalten  wird.
Ja,  die  Tätigkeit  des  Eingeborenenhygienikers
kann  scheinbar  zunächst  hemmend  auf  die  wirtschaftliche
  Entwicklung  wirken.  Aber  nur  scheinbar,
  wenn  der  Blick  von  den  Nahwirkungen  nicht
bis  zu  den  Fernwirkungen  reicht.  Greifen  wir  auf
unfer  Beispiel  des  Wege=  und  Bahnbaues  zurück.
Der  Verwaltung  liegt  daran,  ihn  möglichst  schnell
zu  fördern,  die  Kosten  sollen  eine  gewisse  Grenze
nicht  übersteigen,  die  wirtschaftliche  Erschließung
des  Landes  drängt.  Eine  möglichst  große  Arbeiterschar
  ist  erwünscht,  je  größer,  um  so  besser.  Da
tritt  der  Hygieniker  auf  und  bezeichnet  wegen
Schwächlichkeit,  ansteckender  Krankheit  oder  aus
sonstigen  Gründen  einen  Teil  der  angeworbenen
Leute  als  untaunglich  zu  schwerer  Arbeit.  Er  weist
ferner  auf  die  große  Sterblichkeit  an  Dysenterie
unter  den  Leuten  hin  und  verlangt  Abhilfe,  Regelung
  der  Verpflegung,  des  Trinkwassers,  der
Unterkunft,  der  ärztlichen  Behandlung.  Das  Werk
wird  dadurch  vielleicht  um  einige  Wochen  in  seiner
Vollendung  verzögert,  die  Kosten  um  ein  Geringes
vermehrt,  dafür  aber  ein  Kapital  an  Negerleben
orhalten.  Hier  steht  wirtschaftliche  Forderung
gegen  wirtschaftliche  Forderung,  aber  auch  Nahwirkung
  gegen  Feruwirkung.  Letztere,  die  gleichzeitig
  die  wirtschaftliche  Dauerwirkung  in  sich
schließt,  hat  der  Volkshygieniker  zu  vertreten.
Besonders  schwierig  ist  die  Stellung  der  ärztlichen
  Außenposten,  der  Neugründungen  im  Inlande,
  von  denen  hoffentlich  von  Jahr  zu  Jahr
immer  mehr  geschaffen  werden.  Dort  bringt  der
Arzt  auf  einmal  ganz  neue  Nummern  in  das  Verwaltungsprogramm
  des  Bezirkes,  die  diesem  bis
dahin  vielleicht  ganz  ferugelegen  haben  und  für
die  es  nicht  zurechtgeschnitten  war.  So  kann  es
wohl  vorkommen,  daß  ein  Argt,  der  sich  nicht  nur
um  seine  tägliche  Praris  kümmert,  zunächst  als
recht  unbeqguem  empfunden  wird.  Versteht  er  es

 

18  20

nicht,  seinen  Plänen  und  Aufgaben  die  Sympa-=thien
  der  Verwaltungsbehörde  zu  verschaffen,  so  ist
der  Grund  zu  Differenzen  leicht  gelegt.  Ihr  Entstehen
  mag  hier  und  da  noch  dadurch  begünstigt
werden,  daß  die  an  sich  gewiß  lobenswerte  Eigenschaft
  des  Deutschen,  gerade  sein  persönliches
Ressort  als  das  bedeutungsvollste  anzusehen,  auf
afrikanischem  Boden  sich  bisweilen  in  übermäßiger
Üppigkeit  entfaltet,  woraus  dann  die  Gefahr  erwächst,
  andere  Aufgaben  zu  unterschätzen.  Beim
Arzte  vermag  entschuldbarerweise  noch  leicht  das
menschliche  Gefühl  des  Mitleids  für  die  von
Seuchen  heimgesuchten  Eingeborenen  mitzusprechen
  und  ihn  in  seinen  Forderungen  zu  bestärken.
  Jeder  wird  dieses  Gefühl  gern  beim  Arzte
sehen,  solange  es  sich  um  die  Behandlung  eines
einzelnen  Kranken  handelt.  Sofort  aber  ändert
sich  das  Bild,  wenn  die  Volksgesundheit  in  Frage
steht.  Derselbe  Arzt,  der  mit  Recht  der  stärksten
Mißbilligung  begegnen  würde,  wenn  er  etwa  einen
Schwerverletzten  seinem  Schicksal  überlassen
wollte,  wird  gar  nicht  anders  können,  als  ruhig
mit  anzusehen,  wie  jährlich  nicht  einer,  sondern  so
und  so  viele  dem  Verderben  anheimfallen,  weil
unser  hygienisches  Können  und  Wollen  vorläufig
nicht  in  Einklang  zu  bringen  sind  mit  mancherlei
in  unseren  Kolonien  unvermeidlichen  Beschränkungen.
  Es  folgt  daraus,  daß  das  redliche  Wollen
des  Kolonialhygienikers  allein  nicht  zu  einem  Erfolge
  genügt.  So  manche  rauhe  Notwendigkeit
muß  von  ihm  wohl  erwogen  und  in  Rechnung  gestellt
  werden.  Geschieht  das  nicht,  so  ergeben  sich
für  ihn  zwei  gleich  unerwünschte  Möglichkeiten.
Entweder  er  gerät  in  Konflikte  und  wird  dadurch
untanglich  zum  Kolonialdienst,  oder  er  weicht
allen  Unannehmlichkeiten,  welche  die  Mitarbeit  am
der  Volkshygiene  ihm  möglicherweise  bringen
kann,  von  voruherein  aus  und  beschränkt  sich  auf
seine  tägliche  Praris  unter  Weißen  und  Schwarzen.
In  beiden  Fällen  kommen  die  wirtschaftlichen  Forderungen
  des  Landes  schlecht  weg.  Der  koloniale
Volkshygieniker  darf,  um  vorwärts  zu  kommen,
nicht  mit  Volldampf  fahren,  denn  er  hat  kein
klippenfreies  Wasser.  Langsame  Fahrt  und  vorsichtige
  Steuerung.  Bisweilen  wird  er  sich  wohl
sogar  begnügen  müssen,  wenn  die  der  Volksgesundheit
  der  Eingeborenen  entgegengesetzten  Strömungen
  europäischer  Kultur  (Alkohol,  Syphilis,
erhöhte  Infektionsgefahren)  ihn  überhaupt  noch
vorwärts  kommen  lassen.)  Das  Haupthindernis
für  die  volle  Entfaltung  volkshygienischer  Für-1)

  Ju  eingehender  Weise  hat  der  Verfasser  versucht,
die  durch  Berührung  mit  dem  Weißen  geschaffene  bisherige
  rassenhygienische  Bilanz  zu  zieben  in  eine:  Abhaudlung:
  Die  hygienische  Beeinflussung  der
schwarzen  Rasse  durch  die  weiße  in  Toge
Archiv  für  Rassen-  und  Geiellschaftsbiologie:  Dez.  1905.
        <pb n="47" />
        G

sorge  ist  in  der  Beschränktheit  unserer  Hilfsmittel
gegeben.  Zum  erfolgreichen  Kampfe  bedarf  es  vor
allem  der  Streiter  und  des  Geldes.  Wir  können
aber  in  den  Kolonien  nicht  sagen  wie  daheim:  so
und  so  viel  müssen  wir  haben,  um  dieses  oder  jenes
Ziel  zu  erreichen,  sondern:  so  viel  können  wir  ungefähr
  erhoffen,  von  der  Heimat  her  bewilligt  zu
erhalten  und  damit  müssen  wir  auskommen.  Was
von  dieser  Summe  nicht  bestritten  werden  kann,
hat  einfach  unberücksichtigt  zu  bleiben  oder  ist  für
später  aufzuschieben.  Ahnlichen  Maximen  müssen
natürlich  nicht  nur  wir,  sondern  auch  andere  kolonisierende
  Völker  huldigen,  wiewohl  die  für  hygienische
  Zwecke  aufgewendeten  Mittel  in  denjenigen
englischen  und  auch  französischen  Kolonien  Westafrikas,
  deren  Verhältnisse  sich  mit  denen  der
unseren  vergleichen  lassen,  doch  größer,  oft  sogar
ganz  erheblich  größer  sind.  Es  ist  natürlich  schwer,
zahlenmäßig  festzulegen,  welche  Aufwendungen
vom  volkswirtschaftlichen  Standpunkte  aus  sich  für
volksgesundheitliche  Zwecke  rechtfertigen  lassen,  bis
zu  welcher  Höhe  sie  ein  gut  angelegtes  Kapital  darstellen
  würden.  Immerhin  sei  ein  kleines  Exempel
gestattet.  Man  kapitalisiere  für  Togo  und  Kamerun
  10  000  Eingeborene,  Männer,  Frauen,

Kinder,  die  wir  jährlich  im  Durchschnitt  durch

Pockenepidemien  verlieren.  Man  setze  den  Kapitalswert
  eines  einzelnen  Eingeborenen  hinsichtlich
Steuerkraft,  Produktionsfähigkeit,  Kaufkraft  oder
als  Arbeiter  auf  Plantagen,  als  Träger  oder
schließlich  auch  nur  als  Familienvater  oder  Mutter
auf  den  Betrag  von  10  Mark  jährlich  fest  und
nehmc  an,  daß  der  Dahingeraffte  im  Mittel  noch
zehn  Jahre  gelebt  hätte.  Das  würde  einen  jährlichen
  Verlust  an  Wirtschaftskapital  von  einer
Million  bedeuten.  Wir  sind  nun  gerade  den
Tocken  gegenüber  in  der  ausnahmsweise  günstigen
Lage,  mit  aller  Bestimmtheit  behaupten  zu  können,
daz  die  erste  einigermaßen  allgemeine  Durchimpfung
  des  Landes  auch  ihr  Erlöschen  bringt  und
veriodische  Wiederimpfungen  sie  dauernd  fernhalten,
  wie  es  für  einige  Küstenplätze  ja  bereits
erreicht  ist.  Und  wieviel  wird  jährlich  für  die
Turchimpfung  Togos  und  Kameruns  ausgegeben?
—  Es  ist  dies  natürlich  ein  ziemlich  willkürliches
Rechenerempel.  Aber  eins  ist  sicher  bei  ihm,  die
dabei  eingesetzten  Zahlen  haben  als  Mindestwerte
iu  gelten!  Die  Rücksichtnahme  auf  das  Budget  der
Kolonie  also  ist  die  eine  große  Unabänderlichkeit,
die  unserm  Tempo  im  Fortschritt  volksgesundheitlicher
  Fürsorge  für  die  Eingeborenen  ein  vorläufig
unübersteigbares  Hindernis  setzt.  Hier  müssen  wir
uns  mit  der  Zukunft  trösten,  die  eine  größere  Renlabilität
  der  Kolonien  und  dann  vielleicht  eine
größere  pekuniäre  Bewegungsfreiheit  in  absehbarer
  Zeit  erhoffen  läßt.

Anders  steht  es  mit  den  Schwierigkeiten,  die

 

19  20

im  Rahmen  der  verfügbaren  Mittel  die  Einordnung
  der  Volkshygiene  ins  übrige  Wirtschaftsprogramm
  der  Schutzgebiete  bereiten  kann.  Diese
sind  keineswegs  unvermeidlich.  Das,  was  an  erster
Stelle  sie  überwinden  läßt,  ist  die  persönliche,
gegenseitige  Rücksichtnahme  der  dabei  in  Betracht
kommenden  Instanzen;  beim  Verwaltungsbeamten
volkshygienisches  Verständnis,  beim  Arzte  Beschränkungstalent
  in  seinen  Anforderungen.  Für
den  Arzt  ist  eine  solche  Beschränkung  nicht  immer
leicht,  denn  sie  bedeutet  für  ihn  einen  teilweisen
Verzicht  gerade  auf  das,  was  er  ärztlich  für  erstrebenswert
  halten  muß.  Jedenfalls  muß  vom
kolonialen  Volkshygieniker  verlangt  werden,  daß
er  keine  unerfüllbaren  Forderungen  stellt.  Er  hat
wohl  eine  Weiterentwicklung  der  Eingeborenenhygiene
  fest  im  Auge  zu  behalten  mit  Beseitigung
vorhandener  und  Verhütung  drohender  Schäden
des  Volkswohles,  aber  er  darf  keine  Neuerungen
verlangen,  die  revoltierend  in  das  ganze  übrige
Verwaltungsprogramm  einbrechen.  Wir  können
nicht  in  wenigen  Jahren  mit  unsern  beschränkten
Hilfsmitteln  das  erreichen,  was  alte  Kulturvölker
in  jahrzehntelangen  Mühen  unter  Aufwendung
von  Riesensummen  auf  diesem  Gebiete  schafften.
Der  Volkshygieniker  muß  wie  jeder  andere  Kolonialbeamte
  warten  können,  wenn  vielleicht  auch
gerade  ihm  besonders  schwer  wird,  diese  Kunst  zu
üben,  wo  es  sich  um  den  Verlust  von  vielen
Menschenleben  handelt.  Tardiora  sunt  remedia
qduam  mala.  Der  Abstand  zwischen  unseren  kolonialhygienischen
  Zielpunkten  und  dem  zur  Zeit
Erreichbaren  ist  freilich  groß,  aber  wir  dürfen  uns
damit  trösten,  daß  er  sich  von  Jahr  zu  Jahr  verringert.
  Wie  auf  manchen  anderen  Gebieten  kolonialer
  Entwicklung  muß  auch  den  Arzt  der  hoffmungsvolle
  Ausblick  in  die  Zukunft  über  eine  nicht
sorgenfreie  und  wunschlose  Gegenwart  hinweghelfen.
  Im  gegenseitigen  Verstehen  und  Rücksichtnehmen
  der  Beteiligten  ist  also  ein  Weg  gegeben,
um  volkshygienische  Arbeit  zu  erleichtern.  Leider
läßt  er  sich  nicht  bestimmt  vorzeichnen.  Es  ist  aber
nicht  der  einzige  Weg;  es  gibt  noch  andere,  die  zu
erfolgreicher  Entwicklung  der  Volkshygiene  hinleiten.
  Letztere  ist  zweifellos  in  sehr  hohem  Grade
abhängig  von  einem  planmäßigen  Vorgehen.  Wir
müssen  uns  deshalb  ganz  unzweidentig  über  die
beiden  Fragen  klar  werden:  was  streben  wir  in
der  Eingeborenenhygiene  unserer  Kolonien  an,
und  wie  wollen  wir  das  Erstrebte  erreichen?  Die
letztere  Frage  wird  beantwortet  durch  eine  zweckmäßige
  Organisation  aller  volkshygienischen  Arbeiten.
  Wenn  schon  auch  ihre  richtige  Lösung  ein
selbstverständliches  Erfordernis  für  den  Erfolg  ist,
so  interessiert  sie  uns  hier  weniger,  weil  sie  nur
gegeben  werden  kann  nach  Beantwortung  der
ersteren,  der  kolonialwirtschaftlich  ausschlag-
        <pb n="48" />
        W  20  20

gebenden;  denn  man  kann  nicht  „organisieren“,
wenn  man  nicht  weiß  wofür.  Was  also  wollen  wir
in  unseren  tropischen  Schutzgebieten  in  der  Eingeborenenhygiene
  erzielen?  Wir  sehen,  daß  unser
Wollen  beschränkt  ist,  und  so  gibt  es  mit  Rücksicht
auf  diese  Beschränkung  zwei  wesentlich  verschiedene
Möglichkeiten.  Entweder  die  verfügbaren  Mittel,
persönliche  wie  sachliche,  Arzte  wie  Geldmittel
werden  auf  alle  die  vielen  größeren  und  kleineren,
ihrer  Erledigung  harrenden  Aufgaben  der  Kolonialhygiene
  verteilt,  oder  wir  werfen  uns  mit  konzentrierten
  Kräften  zunächst  nur  den  gefährlichsten
Feinden  des  Volkswohles  entgegen.  Wir  wenden,
um  am  praktischen  Beispiele  deutlich  zu  werden,
entweder  alle  unsere  Mittel  zu  einer  gründlichen,
energischen  und  beschleunigten  Ausrottung  etwa
der  Pocken,  Lepra,  Dysenterie  und  Schlafkrankheit
an  (wohlgemerkt  natürlich  immer  neben  der  praktischen
  ärztlichen  Tätigkeit  für  den  einzelnen  und
wissenschaftlichen  Forschung,  wo  diese  möglich  ist),
oder  wir  nehmen  einen  Anlauf  gleichzeitig  gegen
sämtliche  volkshygienischen  Übelstände  unter  den
Eingeborenen.  Welche  der  beiden  Methoden  vorzuziehen
  sei,  ist  schwer  zu  entscheiden.  Ich  selber
würde  der  ersteren  den  Vorzug  geben.  Die  Berechtigung
  zu  diesem  Standpunkte  leitet  sich  aus
der  Überzeugung  her,  daß  die  mit  den  wirtschaftlich
  schwersten  Schädigungen  einhergehenden
Volksseuchen  an  allererster  Stelle  und  mit  konzentriertem
  Nachdruck  in  Angriff  zu  nehmen  seien,
selbst  auf  die  Gefahr  hin,  daß  weniger  wichtige
Fragen  zeitweise  dadurch  zurücktreten  müssen.
Lieber  in  drei  oder  vier  großen  Dingen  ganze
Arbeit  leisten,  als  ein  Dutzend  Halbheiten.  Lieber
einige  wenige  volkshygienische  Aufgaben  praktisch
durchführen  als  hundert  anschneiden  und  liegen
lassen.  Wir  können  auch  mit  unseren  geringen
Mitteln  schon  gegen  Pocken,  Lepra,  Dysenterie
und  vielleicht  auch  Schlafkrankheit,  allerdings  nach
einigen  Jahren  harter  Arbeit,  zum  Ziele  kommen,
wenn  wir  uns  gegen  sie  konzentrieren.  Die  Bekämpfung
  wirtschaftlich  weniger  wichtiger  Volkskrankheiten
  —  greifen  wir  als  Beispiel  nur  das
große  Heer  der  zahllosen  verschiedenen  Hautleiden
und  endemischen  parasitären  Krankheiten  heraus
—  müssen  wir  zwar  im  Auge  behalten,  aber  hinsichtlich
  ihrer  Ausrottung  müssen  sie  und  manche
andere  eine  eura  posterior  sein.  Ich  will  damit
nicht  etwa  behaupten,  daß  bei  günstiger  Gelegenheit
  nicht  auch  weniger  bedeutsame  volksgesundheitliche
  Schäden  da,  wo  wir  ihnen  gerade  bequem
beikommen  können,  jetzt  schon  beseitigt  werden
sollten.  Aber  es  muß  ein  Gelegenheitsschlag  sein.
IJm  übrigen  die  praktische  Arbeit  nicht  zersplittern
und  zunächst  das  Gröbste  möglichst  im  ganzen
Lande  gründlich  verrichten.  Unsere  musterhaften
heimischen  volkshygienischen  Vorkehrungen  können

 

wir  leider  nicht  in  die  Tropenkolonien  übertragen.
In  ihnen  müssen  erst  die  Fundamente  geschaffen
werden.  Volksheilstätten,  Irrenanstalten,  Blindenheime,
  Taubstummenschulen  oder  Krüppelheime
können  wir  nicht  gründen,  aber  Lymphe  gewinnen
und  alle  unsere  Schwarzen  durchimpfen,  für  jeden
Bezirk  ein  Lepradorf  anlegen,  unsere  Schlafkranken
  isolieren,  die  Ernährungs=  und  Trinkwasserfrage
  bei  allen  Massenansammlungen  regeln
und  überwachen,  das  könnten  wir.  Um  nicht  mißverstanden
  zu  werden,  möchte  ich  einfügen,  daß  ich
natürlich  nur  in  der  Volkshygiene  für  Eingeborene
  diese  meine  Ansicht  gelten  lasse.  Ganz
anders  liegen  die  Dinge  bei  der  gesundheitlichen
Fürsorge  der  Europäer  in  den  Tropen.  Ihre  bisher
  geringe  Zahl,  die  eigentlich  kaum  dazu  berechtigt,
  von  „Volkshygiene“  bei  ihnen  zu  sprechen,
ermöglicht  und  erfordert  allseitige  bis  ins  kleinste
gehende  Arbeit  auch  schon  jetzt.  Freilich  würde  sich
auch  hierbei  empfehlen,  die  Grundfragen  zuerst  zu
lösen.

In  den  genau  festgelegten  großen  Richtlinien
für  die  volkshygienische  Arbeit  liegt  gleichzeitig
eine  weitere,  wesentliche  Gewähr  für  ein  ungetrübtes
  Zusammenwirken  von  Volkshygieniker  und

Verwaltung,  zumal  wenn  diese  nicht  nur  die

Sanktion,  sondern  auch  einen  Nachdruck  durch  die
vorgesetzte  Behörde  erhält.

Der  koloniale  Verwaltungsbeamte  kann  aber
die  Eingeborenenhygiene  nicht  nur  in  den  Bezirken,
  denen  bereits  ein  Arzt  zur  Verfügung  steht,
fördern;  auch  da,  wo  Arzte  noch  nicht  stationiert
sind,  vermag  er  allein  sehr  viel  für  sie  zu  tun.  Bei
einem  Kulturvolke  geht  der  Schwerkranke,  wenn
er  vernünftig  ist,  sofort  zum  Arzte;  ist  er  unvernünftig,
  so  sucht  er  ihn  wenigstens  als  letzte
Instanz  auf.  Beim  Naturvolke  ist  für  einen  Erkrankten
  nach  der  üblichen  Durchgangsstufe  des
Fetischpriesters  oder  sonstigen  Medizinmannes  die
letzte  Hoffnung  der  Weiße  schlechthin,  das  höhere
Wesen,  von  dem  er  als  selbstverständlich  annimmt,
daß  er  auch  eine  wirksame  Arzuei  für  sein  Leiden
habe.  So  wird  jeder  Europäer  auf  Reisen  im
„Busch“  erlebt  haben,  daß  ein  Kranker  ihn  um
Hilfe  bat.  Die  meisten,  auch  nicht  mit  Arzten  besetzten
  Stationen  in  unseren  Kolonien  haben  schon
seit  Jahren,  ebenso  wie  vor  ihnen  bereits  die
Missionen,  für  ihre  Arbeiter,  Gefangenen  und  wer
sonst  zu  ihnen  kommt,  einen  täglichen  Samariterdienst
  eingerichtet,  durch  den  Verbände  angelegt
und  andere  einfachere  gesundheitliche  Hilfeleistungen
  gewährt  werden.  Sie  treiben  also  damit  Individnalhygiene,
  Kolonialpolitik,  und  zwar  eine
Politik,  die  dem  Neger  sehr  willkommen  ist  und
von  ihm  geschätzt  wird.  Selbst  eine  nachhaltige
Dankbarkeit  wird  er,  wenigstens  in  einzelnen
Fällen,  für  genossene  Hilfe  bewahren.  Ein  rühren-
        <pb n="49" />
        W  21  20

des  Beispiel  dafür  erlebte  ich  einst  in  Togo,  als  ich
vorübergehend  neben  der  Leitung  des  Nachtigal-Krankenhauses
  auch  die  Geschäfte  des  Bezirksamtes
  von  Anecho  zu  versehen  hatte.  Ein
Schwarzer  aus  einem  nahen  Lagunendorfe  mußte
wegen  irgend  einer  verhältnismäßig  harmlosen
Dieberei  verhaftet  werden.  Dem  ihm  nachgesandten
  Polizeisoldaten  widersetzte  er  sich  und
versuchte  schließlich  über  die  nicht  ferne  französische
Grenze  nach  Dahomey  zu  entkommen.  Der  Soldat
gab  einen  scharfen  Schuß  auf  ihn  ab  und  verwundete
  den  armen  Teufel  schwer  am  rechten  Arm
und  Brustkorb.  Als  Bezirksamtmann  hatte  ich
ihm  einige  Monate  Kettenhaft  zuzudiktieren,  als
Arzt  mich  seiner  Verletzung  zu  widmen.  Ungefähr
ein  halbes  Jahr  später  —  ich  hatte  die  Bezirksamtsgeschäfte
  schon  längst  wieder  abgegeben  —
kam  der  alte  Bekannte,  der  inzwischen  neben  seiner
Gesundheit  auch  seine  Freiheit  wiedererlangt  hatte,
bei  mir  im  Nachtigal-Krankenhause  an,  hinter  sich
ein  Zicklein  an  einem  Stricke  zerrend:  „Als  Sebeto
(Herr  von  Sebe  —  Bezirksamt)  hast  du  mich  an
die  Kette  gebracht,  als  Doktor  mich  gesund  gemacht,
  und  dafür  will  ich  dir  eine  Ziege  schenken.“

Aber  nicht  nur  für  einzelne  Kranke,  sondern
ebenso  für  volksgesundheitliche  Ziele,  diese,  wie
wir  sahen,  kolonialwirtschaftlich  wichtigere  Seite
der  hygienischen  Fürsorge,  kann  der  alleinstehende
Beamte  sehr  viel  in  seinem  Wirkungkreise  tun.
Hier  kann  allerdings  seine  Tätigkeit  weniger  auf
die  Behandlung  als  auf  die  Verhütung  von  Krankheiten
  und  Seuchen  ausgehen.  Beinahe  täglich
wird  er  Gelegenheit  haben,  sich  in  dieser  Richtung
zu  betätigen,  ohne  große  Opfer  an  Zeit  und  ohne
erhebliche  Kosten;  wenn  er  z.  B.  dahin  wirkt,  daß
seine  Gefangenen,  seine  Steuerarbeiter  genügend
verpflegt  werden  und  zweckmäßig  untergebracht
find,  daß  ansteckende  Kranke  unter  ihnen  abgesondert
  werden,  wenn  er  für  gutes  Trinkwasser  in  den
Ortschaften  seines  Bezirkes  sorgt,  wenn  er  Kinder,
Kranke  und  Schwächlinge  streng  vom  Karawanendienste
  fernhält,  wenn  er  auf  Sauberkeit  in  den
Törfern  hält,  wenn  er  die  auch  von  einem  Laien

 

zu  bewältigende  Durchimpfung  seiner  Eingeborenen
  in  sein  Programm  aufnimmt,  wenn  er  bei
einer  beginnenden  Epidemie  eine  rasche  und  vollkommene
  Absperrung  des  Herdes  durchführt
u.  a.  m.

Die  Engländer  bringen  in  ihren  westafrikanischen
  Besitzungen  die  Forderungen  der  Verwaltung
  und  der  hygienischen  Fürsorge  häufig  so  in
Einklang,  daß  sie  Arzten  gleichzeitig  die  Verwaltung
  eines  Bezirkes  übertragen,  ein  Verfahren,
das  mir  in  je  einem  Falle  auch  in  Togo,  Kamerun
und  Deutsch-Ostafrika  bekannt  ist  (Regierungsrat
Dr.  Kersting-Sokode,  Dr.  Mansfeld-Ossidinge  und
Dr.  Kandt-Ruanda).  Inwieweit  diese  zu  Verwaltungsbeamten
  gewordenen  Arzte  neben  ihrer  Verwaltungstätigkeit
  hygienische  Aufgaben  praktisch
pflegen  können,  habe  ich  persönlich  zu  beurteilen
nicht  Gelegenheit  gehabt,  außer  im  Sokode-Bezirke
Togos,  dessen  Leiter  bei  aller  Verwaltungsstrenge
in  vorbildlicher,  unübertrefflicher,  fast  väterlicher
Fürsorge  für  seine  Schwarzen  gerade  die  großen
volksgesundheitlichen  Fragen  unausgesetzt  im
Auge  behält.

Ziehen  wir  zum  Schlusse  die  englischen  und
französischen  Kolonien  zu  einem  summarischen
Vergleiche  für  die  kolonialärztliche  Tätigkeit
heran,  so  müssen  wir  sagen:  in  der  wissenschaftlichen
  Forscherarbeit  der  Tropenhygiene  und  in
der  Ausübung  ärztlicher  Praxis  halten  wir  in
unseren  deutschen  Kolonien-  jedem  Vergleiche
stand;  aber  im  Maße  praktisch  geleisteter  Arbeit
auf  dem  Gebiete  der  kolonialen  Eingeborenenhygiene
  stehen  wir,  wenigstens  in  Westafrika,  zurück.
  Das  muß  frei  und  ehrlich  erkannt  und  ausgesprochen
  werden;  denn  damit  tun  wir  den  ersten
Schritt  zur  Besserung.  Es  sind  ganz  gewaltige
Aufgaben,  die  in  der  Volkshygiene  ihrer  Lösung
harren,  und  ihrem  Wesen  nach  sind  es  wirtschaftliche
  Aufgaben.  Viel  geduldige  Arbeit  wird  geleistet
  werden  müssen  in  planmäßigem  aufs  Ziel
gerichteten,  harmonischen  Streben  aller  daran  Beteiligten.


 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Kamerun.

Viehkhontrollstation  in  Öschang.

Die  kühle  und  gesunde  Höhenlage  des  Bezirks
Dschang  mit  seinen  weiten,  der  Nutzung  harrenden
Grasflächen  und  die  mit  dem  Ausbau  der  Nordbahn
  gesicherten  Verkehrs=  und  Absatzbedingungen
haben  Veranlassung  gegeben  zu  der  Einrichtung

 

eines  Depots  von  bis  jetzt  etwa  hundert  Stück
ausgesuchten  Adamaua-Viehs  auf  dem  Vorwerk
Djuttitsa  von  Dschang,  dessen  weitere  Ausdehnung
  für  die  nächsten  Jahre  ins  Auge  gefaßt  ist.
Diese  Herde  soll  dem  dort  stationierten  Tierarzt
Gelegenheit  zum  Studium  der  hier  heimischen
Viehseuchen  bieten  und  dann  in  erster  Linie
die  Grundlage  bilden  zu  einer  systematischen  Zucht
        <pb n="50" />
        22  200

von  Milch-,  Zug=  und  Schlachtvieh  durch  Kreuzung
mit  den  von  Buea  zu  liefernden  reinblütigen
Allgäuer  Bullen.

Der  sachgemäße  Ausbau  dieser  Einrichtung
bedingt  für  ihren  rationellen  Betrieb  als  notwendige
  Folge  die  Anlage  eines  vollständigen
landwirtschaftlichen  Betriebes  mit  dem  Anbau
von  Futtergewächsen,  Körnerfrüchten  usw.  und
wird  damit  zur  Grundlage  einer  landwirtschaftlichen
  Versuchsstation,  deren  Produkte
nach  Fertigstellung  der  Bahn,  in  Verbindung  mit
der  Anlage  geeigneter  Weideflächen  zur  Aufnahme
der  späteren  Viehtransporte,  in  Duala  und  dem
ganzen  Küstengebiete  leichten  und  guten  Absatz
finden  werden.  Abgesehen  von  der  Schaffung
dieser  direkten  Werte  wird  aber  die  größte  Bedeutung
  dieser  Anlage  bestehen  in  ihrer  Einrichtung
  als  Ackerbauschule  für  Eingeborene
und  dem  dadurch  ausgeübten  Einfluß  auf  die  im
allgemeinen  rührige  Bevölkerung  dieses  Bezirkes,
die  schon  jetzt  mit  ihren  primitiven  Werkzeugen
Ackerbau  in  verhältnismäßig  großer  Ausdehnung
betreibt.

7DP

Togo.

Vom  Bau  der  Hinterlandbahn.
September  1909.7)

Der  Zustand  der  Bauarbeiten  war  Ende
September  folgender:

Die  Erdarbeiten  zur  Herstellung  des  Bahnkörpers
  waren  bis  Kilometer  59,9  mit  geringen
Ausnahmen  fertig  und  bis  Kilometer  106,2  in
Angriff  genommen.

Im  ganzen  war  eine  fertige  Planumslänge
von  82,45  km  vorhanden,  gegenüber  77,15  km
im  vorhergehenden  Monat,  so  daß  sich  für  den
Monat  September  eine  Gesamtleistung  von  5,3  km
gegenüber  10,48  km  im  August  ergibt.  Der
Grund  zu  der  bedeutend  geringeren  Leistung  liegt
in  der  Hauptsache  in  dem  durch  das  Umziehen
mehrerer  Schächte  nach  entfernteren  Arbeitsstellen
aufgewandten  Zeitverlust,  ganz  abgesehen  davon,
daß  die  im  September  fertiggestellten  Strecken  hin
und  wieder  umfangreichere  Erdarbeiten  erforderten.

Die  Brücken  und  Durchlässe  waren  bis  Kilometer
  70  im  wesentlichen  fertig.  Auf  der  Strecke
bis  zur  Hahobrücke  sind  drei  weitere  kleine  Bauwerke
  in  Arbeit.

Der  Aushub  der  Baugraben  der  Hahobrücke
in  Kilometer  76,1  (10  m  l.  W.  mit  eisernem
Uberbau)  hat  nicht  in  erhoffter  Weise  gefördert

“  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  1001.

 

werden  können,  da  unregelmäßig  auftretende
Hochwasser  häufiger  zur  Unterbrechung  der  Arbeiten
zwangen.  Die  Arbeiten  werden  fortgesetzt.

Der  Zustand  der  Agbatobrücke  in  Kilometer
77,95  (12  m  l.  W.  mit  eisernem  Überbau)  ist
derselbe  geblieben.  Die  Widerlager  bedürfen  zu
ihrer  Fertigstellung  noch  der  Aufbringung  der
Kiesabschlußleisten.

Wegen  der  Montage  der  Lilibrücke  in  Kilometer
  51,2,  die  bis  zum  Schluß  des  Berichtsmonates
  dauerte,  haben  die  Gleisarbeiten  unterbrochen
  werden  müssen,  so  daß  Ende  September
die  Gleisspitze  noch  in  Kilometer  51,2  war.  Diese
Station  ist  auch  die  Grenze  der  ersten,  aus
Küstensand  bestehenden,  etwa  10  cm  starken
Bettungslage.  Die  Sandbettung  ist  in  der  vorschriftsmäßigen
  Stärke  von  25  cm  bis  Kilometer  24
und  in  der  Strecke  von  Kilometer  34  bis  Kilometer
  40  eingebracht.

Seit  längerer  Zeit  wird  aus  dem  westlich  der
Bahnstrecke  etwa  bei  Kilometer  40,3  liegenden
Gneisfelsen  Bettungsschotter  von  Hand  geschlagen.
Mit  der  Verteilung  und  dem  Einbringen  der  bis
jetzt  hergestellten  Schottermengen  ist  begonnen
worden,  und  zwar  wird  zunächst  die  Strecke  von
Kilometer  40  ab  nordwärts  mit  ihm  versorgt.
Weitere  Schottergewinnungsstellen  sind  bei  Kilometer
  51  und  Kilometer  68  eingerichtet.  Die
jetzt  herausgesandten  Schottermaschinen  sollen  bei
Kilometer  51  aufgestellt  werden.  Augenblicklich
werden  hier  die  Vorbereitungen  zum  Aufstellen
derselben  getroffen,  ferner  wird  ein  Vorrat  von
Steinen  gesprengt,  die  zur  Weiterverarbeitung
durch  die  Maschinen  vorher  in  eine  bestimmte
Maximalgröße  gebracht  sein  müssen.

Das  Verlegen  der  Telephonleitung  ist  weiter
betrieben  worden.  Am  Schluß  der  Berichtszeit
war  die  Station  Tsewie  erreicht.

Die  Brunnenbohrung  in  Lilikovrhe  ist  mit
Erfolg  zu  Ende  geführt.  Das  Bohrloch  hat  eine
Tiefe  von  40  m  erreicht.  Die  angestellten  Pumpversuche
  haben  eine  befriedigende  Ergiebigkeit  gezeitigt.
  Die  Bohrkolonne  ist  im  Umzug  nach
Amakpaphe,  der  nächsten,  nördlich  des  Haho  gelegenen
  Wasserstation  begriffen.

Anfang  September  waren  2297  Pflichtarbeiter
  bei  den  Bahnbauarbeiten  beschäftigt.
Am  6.  September  kamen  160  Manguleute,  am
14.  September  275  Sokodeleute  und  am  16.  September

  100  Atakpameleute  neu  hinzu.  Am
6.  September  kamen  50  Atakpameleute,  am
24.  September  100  Atakpameleute  und  am

27.  September  200  Manguleute  nach  Ablauf
ihrer  sechsmonatigen  Vertragszeit  zur  Entlassung,
so  daß  am  Ende  des  Berichtsmonates  insgesamt
2482  Pflichtarbeiter  vorhanden  waren.  Außer
ihnen  waren  1362  freiwillige  Arbeiter  beschäftigt,
        <pb n="51" />
        W  23  20

von  denen  877  (etwa  64,4  v.  H.)  aus  dem  Bezirk
Lome-Land,  115  (8,4  v.  H.)  aus  Misahöhe,  231
(17,0  v.  H.)  aus  Atakpame,  44  (3,3  v.  H.)  aus
Anecho,  51  (3,8  v.  H.)  aus  Sokode,  28  (2,0  v.  H.)
aus  englischen,  7  (0,5  v.  H.)  aus  französischen  und
9  (0,6  v.  H.)  aus  anderen  Gebieten  stammen.
Wenngleich  die  Zahl  der  freiwilligen  Arbeiter
eine  erfreuliche  Höhe  erreicht  hat,  so  darf  doch
nicht  unberücksichtigt  bleiben,  daß  etwa  nur  die
Hälfte  als  regelmäßige  Arbeiter  in  Frage  kommt,
während  nach  den  gemachteu  Erfahrungen  die
andere  Hälfte  nach  kurzer  Arbeitszeit  die  Arbeitsstelle
  wieder  verläßt.

Die  Zahl  der  Vorleute  blieb  dieselbe  wie
im  Vormonate.  Das  Verhalten  der  Arbeiter  gab
abgesehen  von  den  oben  erwähnten  Unregelmäßigkeiten
  in  der  Beschäftigung  der  freiwilligen
Arbeiter,  zu  besonderen  Klagen  keinen  Anlaß.
Die  Lebensmittel=  und  Wasserversorgung  machte
keine  Schwierigkeiten.

Um  einen  Überblick  über  den  gesundheitlichen
  Zustand  der  beim  Bahnbau  beschäftigten
Beamten  und  Arbeiter  zu  geben,  soll  ein  Auszug
aus  dem  die  Zeit  vom  1.  Juli  bis  30.  September
  d.  Is.  umfassenden  Berichte  des  Bahnarztes
  mitgeteilt  werden.  Von  den  Europäern
erkranken  im  Juli  2  an  Malaria,  1  an  Dysenterie,
im  August  2  an  Malaria  und  im  September  3  an
Malaria.  Sonst  ist  unter  dem  europäischen
Personal  an  Krankheiten  nichts  besonderes  vorgekommen.
  Im  ganzen  kamen  also  7  Malariafälle
  im  dritten  Vierteljahr  vor,  gegenüber  4  im
ersten  und  11  im  zweiten  Vierteljahr  1909.

Von  Eingeborenen  kamen  zur  Behandlung  im
Juli  261  Pflichtarbeiter,  11  Freiwillige  und
5  Frauen,  im  August  240  Pflichtarbeiter,  6  Freiwillige
  und  13  Frauen,  im  September  210  Pflichtarbeiter,
  6  Freiwillige  und  5  Frauen.  Davon
waren  im  Juli  2,  im  August  9  und  im  September
  9,  insgesamt  also  20  an  Dysenterie  erkrankt.
  An  Genickstarre  erkrankte  1  Sokodemann.
Es  ist  dies  seit  dem  10.  März  d.  Is.  wieder  der
erste  Fall.  Gestorben  sind  im  Juli  9,  im  August
10  und  im  September  7,  insgesamt  also  26  Pflichtarbeiter.
  Davon  starben  an  chronischer  Dysenterie
7,  an  akuter  Dysenterie  und  Bauchfellentzündung  2,
an  Lungenentzündung  9,  an  Eiterfieber  2,  an
Blinddarm=  und  Bauchfellentzündung  1,  an  Herzleiden
  2  und  an  Genickstarre  1.  Einer  wurde
durch  einen  Baum  erschlagen,  1  bekam  Hirnhautentzündung
  nach  einer  Kopfverletzung.  Ferner
starb  eine  Frau  im  Schacht;  die  Todesursache
konnte  nicht  festgestellt  werden.

Das  Trinkwasser  wurde  aus  den  Brunnen
am  Lili,  Haho  und  in  Nuatjä  bezogen,  außerdem
auch  aus  dem  Kuni,  Agbato  und  anderen  kleinen

 

Flüssen,  solange  sie  fließendes  Wasser  enthielten.
Neue  Brunnen  werden  am  Joto  und  in  Agbatitoc
angelegt.

*  *

Da  Mitte  September  d.  Is.  der  Bahnbau
etwa  ein  Jahr  im  Gange  gewesen  ist,  soll  im
folgenden  ein  kurzer  UÜberblick  über  die  Gesundheitsverhältnisse
  in  diesem  ersten  Jahre  der  Bautätigkeit
  vom  1.  Oktober  1908  bis  30.  September
  1909  gegeben  werden.

Unter  den  beim  Bahnbau  beschäftigten  Europäern
  waren  trotz  regen=  und  moskitoreicher  Zeit
nur  27  Malaria-Erkrankungen  vorgekommen,  von
den  33  Europäern  erkrankten  7  zweimal,  13  einmal
  und  13  hatten  gar  keinen  Fieberanfall.
Schwarzwasserfieber  kam  bislang  nicht  vor.  Gestorben
  ist  bis  jetzt  niemand.  Das  günstige
Resultat  darf  wohl  in  erster  Linie  einer  fast
allgemein  streng  und  regelmäßig  durchgeführten
Chinin-Propyhlaxe  zugeschrieben  werden.  An
Dysenterie  erkrankten  4  Europäer.

Von  den  beim  Bahnbau  beschäftigt  gewesenen
4687  Pflichtarbeitern  kamen  im  Laufe  des  Jahres
1884  (d.  h.  40  v.  H.)  zur  Behandlung.  Gestorben
sind  45,  d.  h.  0,95  v.  H.

Für  die  freiwilligen  Arbeiter  lassen  sich  keine
genauen  Prozentzahlen  angeben,  weil  sie  zu  schnell
und  häufig  wechseln.

Der  weitaus  größte  Teil  der  Arbeitsunfähigen,
nämlich  30  bis  50  v.  H.,  in  manchen  Monaten
sogar  bis  70  v.  H.,  litt  an  einem  für  die  Tropen
spezifischen  Beingeschwür,  das  durch  Infektion
kleiner,  nicht  beachteter  Verletzungen,  Kratzwunden,
Sandflohgeschwüre  usw.  entsteht  und  innerhalb
kurzer  Zeit  einen  solchen  Umfang  annehmen  kann,
daß  selbst  bei  energischer  Behandlung  eine  Arbeitsunfähigkeit
  von  mehreren  Wochen  eintritt.  Es
scheinen  beim  Bahnbau  die  Bedingungen  für  die
Infektion  besonders  günstig  zu  sein,  vor  allem
durch  die  bei  den  Erdarbeiten  so  häufig  kleinen
und  größeren  Verletzungen,  die  dann  durch
Erde  usw.  verschmutzt  werden.

Daß  die  Trinkwasser=  und  Nahrungsmittelversorgung
  relativ  gut  war,  geht  daraus  hervor,
das  nur  14  wegen  Guineawurm,  nur  30  wegen
Dysenterie  zur  Behandlung  kamen.  Es  handelte
sich  dazu  bei  der  Dysenterie  meist  um  chronische
Fälle,  deren  Anfang  auf  die  Zeit  vor  der  Ankunft
  zum  Bahnbau  zurückzuverlegen  war.

An  Lungenentzündung  erkrankten  35  Leute.
Da  die  Arbeiter  überhaupt  leicht  zu  Erkältungskrankheiten
  neigen,  wurde  jedem  Arbeiter  von  der
Bauleitung  eine  wollene  Decke  verabreicht.  Außerdem
  wurde  auf  guten  Bau  der  Hütten  ganz  besonders
  geachtet.
        <pb n="52" />
        W  24  20

Von  sonstigen  Erkrankungen  ist  nur  das  Auftreten

  von  Genickstarre  in  4  Fällen  bemerkenswert.

Ein  Ansteigen  der  Erkrankungen  und  Todesfälle
  in  der  Regenzeit  ist  deutlich  erkennbar.

Gestorben  sind  insgesamt  45  Pflichtarbeiter,
und  zwar  starben  16  an  Dysenterie,  11  an  Lungenentzündung,
  4  an  Genickstarre,  6  durch  Unfälle
bzw.  an  deren  Folgen  und  8  an  sonstigen  Krankheiten.
  ·

Alles  in  allem  sind  die  Gesundheitsverhältnisse
bis  jetzt  als  gut  zu  bezeichnen.

70

Deutsch-Veuguinea.

Stürme  auf  Saipan.
Aus  einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Stationsleiters.

Die  sonst  regelmäßig  im  Juli  beginnende  und
bis  Dezember  andauernde  Regenzeit  brachte  nach
einer  außergewöhnlichen  Dürre  Anfang  Juli  endlich
  den  ersehnten  Regen.  Leider  setzte  dieser
im  August  fast  wieder  ganz  aus,  wodurch  besonders
  die  Brotfruchtbäume,  die  kaum  den  halben
Ertrag  als  erste  Ernte  lieferten,  großen  Schaden
litten.  Die  bestellten  Maisfelder  konnten  sich  nicht
entwickeln.  Den  hierher  verpflanzten  650  Mortlock-Eingeborenen
  wurden,  da  sie  über  ertragsfähige
  eigene  Acker  noch  nicht  verfügen  und  hauptsächlich
  auf  die  wildwachsenden  Brotfrüchte  angewiesen
  sind,  die  Nahrungsmittel  knapp.  Einer
Notlage  wurde  dadurch  begegnet,  daß  die  Leute
Gelegenheit  zur  Arbeit  bei  der  Station  erhielten,
indem  sie  neue  fiskalische  Kokospflanzungen  anlegten,
  wodurch  sie  sich  ihren  Lebensunterhalt
verdienen  konnten.  Der  September  lieferte  endlich
den  den  Pflanzungen  so  nötigen  Regen  in  reichlichem
  Maße.  Am  14.  September  trat  nach  vorhergegangenen
  widrigen  Südwestwinden  völlige
Windstille  ein,  während  das  Barometer  plötzlich
zurückging  und  das  Herannahen  eines  Unwetters
befürchten  ließ.  Die  Einwohner  wurden  auf  die
drohende  Gefahr  aufmerksam  gemacht  und  festigten

 

ihre  Häuser  so  gut  es  ging;  Amts=  und  Privatboote
  wurden  in  Sicherheit  gebracht.  Während
der  Nacht  setzte  dann  auch  ein  starker  Südweststurm,
  von  Regen  begleitet,  ein,  der  bis  zum
16.  September  andauerte  und  die  Bevölkerung
in  Spannung  hielt.  Der  Sturm  legte  viele  Bananen
  und  Maisstauden  nieder,  verursachte  aber
keinen  ernstlichen  Schaden  an  Gebäuden  und
Kokosbeständen.

In  der  Nacht  vom  2.  auf  3.  Oktober  entwickelte
  sich  dann  ein  heftiger,  orkanartiger  Sturm
mit  starkem  Regenfall.  Durch  diesen  Sturm  haben
die  mit  Ziegeln  gedeckten  Dächer  der  amtlichen,
nach  japanischer  Art  errichteten  Gebäude  sehr  gelitten.
  Es  sind  dies:  das  Amtsgebäude,  Lazarett
und  vier  Wohnhäuser.  Der  vom  Sturm  gepeitschte
  Regen  drang  unter  die  Ziegel  und  wusch
den  darunter  befindlichen  Lehmbelag  teilweise  aus,
wodurch  die  Dächer  undicht  wurden  und  den
Regen  an  zahlreichen  Stellen  durchließen.  Während
  des  Sturmes  selbst  goß  es  förmlich  innerhalb
  der  Häuser;  die  Akten,  Bibliothek  und  Apotheke
  konnten  glücklicherweise  noch  zeitig  in
Sicherheit  gebracht  werden;  in  den  Wohnhäusern
sorgte  jeder  für  möglichsten  Schutz  der  Inventarien
und  der  eigenen  Habe  gegen  die  Nässe.  Eine
Umdeckung  der  Dächer  ist  dringend  notwendig.
Auch  wurden  Straßen=  und  Weganlagen  zerstört,

zu  deren  Widerherstellung  größere  Aufwendungen
notwendig  werden.

Sonst  sind  ernstliche  Schäden  an  Amts=  und
Privatgebäuden  nicht  entstanden,  dagegen  vernichtete
  der  Sturm  die  zweite  Brotfruchternte  fast
vollständig  und  brach  viele  Bananen  und  Baumanlagen
  nieder;  die  Maisernte  gilt  als  ziemlich
verloren.  Die  Kokosbestände  wurden  teilweise
ihrer  Blüten  und  Fruchtansätze  beraubt;  doch
werden  sich  diese  Palmen  wieder  schnell  erholt
haben.  Ein  Notstand  unter  den  heimischen  Eingeborenen
  steht  nicht  zu  erwarten,  dagegen  werden
die  Mortlock-Ansiedler  der  Unterstützung  bedürfen,
die  wiederum  durch  Zuweisung  von  Stationsarbeiten
  gewährt  wird.

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Baumwollkultur  in  der  Krim.

Seit  verhältnismäßig  kurzer  Zeit  werden  in
der  Krim  beachtenswerte  Versuche  gemacht,  die
Baumwollkultur  einzuführen.  Der  Anfang  wurde
von  einem  jungen  Gutsbesitzer  gemacht,  der  vor
zwei  Jahren  auf  einem  Versuchsfelde  Baumwolle
anpflanzte.  Sein  Vorhaben  wurde  zunächst  recht
skeptisch  betrachtet;  niemand  wollte  glauben,  daß

 

die  Baumwolle  in  der  Krim  fortkommen  könne.
Aber  schon  das  erste  Jahr  ergab  verhältnismäßig
befriedigende  Resultate;  nur  war  die  Baumwolle
etwas  spät  gesät  worden  und  reifte  daher  erst,  als
bereits  Nachtfröste  anfingen.  Man  benutzte  diese
Erfahrungen  und  hat  im  zweiten  Jahr  durchaus
gute  Resultate  erzielt.  Sieben  Baumwollsorten
gaben  Frucht  und  reiften  ziemlich  regelmäßig.
        <pb n="53" />
        W  25  20

Die  dortige  landwirtschaftliche  Gesellschaft
folgte  in  diesem  Jahre  dem  gegebenen  Beispiel
und  säte  auf  einem  kleinen  Felde  Baumwolle
aus;  auch  hier  kam  die  Baumwolle  gut  fort  und
wurde  bereits  von  einem  Odessaer  Fabrikanten
zu  gutem  Preise  erworben.  In  letzter  Zeit  hat
der  Instrukteur  des  Odessaer  Versuchsfeldes  für
Baumwollkultur  die  Versuchsfelder  in  der  Krim
besucht  und  die  Überzeugung  ausgesprochen,  daß
der  Krim  auf  dem  Gebiete  der  Baumwollkultur
eine  gute  Zukunft  bevorstehe.  Besonders  geeignet
sei  für  die  Baumwollkultur  der  Kertscher  Rayon.
Das  Stadthaupt  von  Kertsch  hat  daraufhin  beschlossenn,
  den  Landleuten  der  Umgegend  ein
großes  Feld  für  die  Anpflanzung  von  Baumwolle
zur  Verfügung  zu  stellen.

(St.  Petersburger  Herold.)

 

Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte
im  November  1909.

Die  Lage  der  Ernte  hat  sich  im  November
noch  verschlechtert;  alle  bereits  im  vorigen  Berichte“)
  hervorgehobenen  schädigenden  Ursachen
bestehen  fort.  Die  zweite  Pflücke  hat  ernstlicher
gelitten,  als  man  voraussehen  konnte;  ein  großer
Teil  der  Kapseln  hat  sich  als  verdorben  erwiesen.
Auch  die  dritte  Pflücke  ist  sehr  mäßig  ausgefallen.
Die  Erträge  bei  der  Entkörnung  haben  sich  gleichfalls
  verschlechtert;  sie  stehen  jetzt  etwa  2  bis
4  v.  H.  hinter  denen  des  vergangenen  Jahres
zurück.

Gegenüber  dem  früher  berichteten  günstigen
Stande  der  Baumwollpflanzen  bedeuten  die  jetzigen
Verhältnisse  eine  Enttäuschung.  Der  Ertrag  der
Ernte  kann  im  Gegensatze  zu  der  im  vergangenen
Monat  veröffentlichten  Mitteilung  auf  nur  5250000
bis  5500000  Kantar  geschätzt  werden.

Bericht  der  Alxandria  (leneral  Proluce  Assccintion

vom  1.  Dezember  1909.)

Die  Verwendung  von  Baumwollenerzeugnissen
in  den  Vereinigten  Staaten  von  Kmerika.

Die  Baumwolle  spielt  heute  in  der  Industrie
der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  wohl  eine
größere  Rolle  als  irgend  ein  anderer  Artikel,  es
sei  denn  Stahl.

Es  gibt  kaum  noch  eine  Industrie
Bedeutung,  die  nicht  Baumwolle  gebraucht.

Sehr  bedeutende  Verbraucher  von  Baumwolle
find  die  Eisenbahngesellschaften.  Segeltuch  ist
Hauptbestandteil  der  Luftbremsenschläuche,  der
emaillierten  Wand=  und  Deckenbekleidungen;  die

von

*  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  1104.

 

„Plüsch“-Sessel,  die  „Leder“-Sitze  in  den  Personen-=wagen
  sind  von  Baumwolle.  Schätzungsweise
beträgt  die  Menge  Baumwolle,  die  bei  der  Herstellung
  des  von  den  Eisenbahn=  und  Straßenbahngesellschaften
  der  Vereinigten  Staaten  jährlich
  verbrauchten  Baumwollenzeuges  verwendet
wird,  eine  Million  Ballen.  Ahnlich  dürften  die
Verhältnisse  in  Europa  liegen.

Es  wird  geschätzt,  daß  die  Automobilindustrie
325  000  Ballen  Baumwolle  jährlich  verarbeitet.
Hiervon  finden  etwa  290  000  Ballen  bei  der  Herstellung
  von  Segeltuch  Verwendung,  das  den
Grundstoff  für  Gummireifen  bildet;  der  Rest  wird
zu  „Leder“-Kissen  und  zu  Sitzen  verarbeitet.

Tausende  von  Ballen  Baumwolle  werden  alljährlich
  zu  Getreidesäcken  verarbeitet.  Der  Bedarf
der  International  Harvester  Company  beläuft  sich
auf  Millionen  Yards  starkes  Baumwollenzeug,
dessen  Gewicht  2  bis  3  Pfund  auf  das  Yard  beträgt,
und  das  zur  Anfertigung  von  Schutztüchern,
Transportvorrichtungen  und  Elevatoren  für
Tausende  von  Mähmaschinen,  Bindern,  Schnittund
  Dreschmaschinen  dient.  Zur  Herstellung  landwirtschaftlicher
  Maschinen  der  genannten  Art  auf
der  ganzen  Welt  (etwa  1  500  000  Stück  neue
Maschinen)  werden  rund  50  Millionen  Yard
Segeltuch,  im  Gewichte  von  2  bis  3  Pfund  das
Yard,  verbraucht.

Millionen  Meilen  Kupferdraht,  die  jährlich
für  elektrische  Leitungen  gebraucht  werden,  würden
ohne  Baumwollengarn  oder  Baumwollenbänder
nicht  die  erforderliche  Isolierung  erhalten  können.
Der  Markt  in  New  Pork  setzt  allein  wöchentlich
400  000  Pfund  Baumwollengarn  an  diese
Industrie  ab.

Heute  bestehen  die  Dienstuniformen  der  Armee
zumeist  aus  Khaki  oder  ähnlichen  Stoffen.  Die
Vereinigten  Staaten  gebrauchen  allein  jährlich
etwa  5  Millionen  Yards  Khakizeug  im  Gewichte
von  6  Unzen  das  ard.

Die  Flotten  der  verschiedenen  Nationen  verbrauchen
  große  Mengen  von  Segeltuch  (im
Gewichte  von  8  bis  18  Unzen  das  Yard).  Die
modernen  Schlachtschiffe  verwenden  mehr  Segeltuch
  als  die  Kriegs-Segelschiffe  früherer  Zeiten.
Trotz  der  Abnahme  der  Segelschiffe  hat  sich  keine
Abnahme  in  dem  Verbrauche  von  Segeltuch  für
Kauffahrteischiffe  bemerkbar  gemacht.  Außer  zu
Segeln  wird  Segeltuch  in  höchst  ausgiebiger
Weise  für  Sonnensegel,  zum  Bedecken  der  Boote
und  zu  ähnlichen  Zwecken  verbraucht,  und  die
Menge  des  hierfür  erforderlichen  Materials  ist
größer  als  der  Verbrauch  an  Segeltuch  zur  Zeit
der  ausschließlichen  Segelschiffahrt.

Ein  vermehrter  Absatz  an  Baumwollenzeug
ist  dadurch  geschaffen  worden,  daß  Tabak  jetzt
vielfach  im  Schatten  gezogen  wird.  Veorschiedene
        <pb n="54" />
        GW  26  20

hundert  Acker  Land  sind  im  Staate  Connecticut
zu  diesem  Zweck  mit  Baumwollenzeug  überspannt
worden.  Eine  große  Tabakfirma  gebraucht  allein
1  Million  Yards  Baumwollenzeug  für  ihre  Tabakfelder
  in  Florida  und  Kuba.  Dieselbe  Gesellschaft
  verbraucht  alljährlich  4  Millionen  VYards
Zeug  zur  Herstellung  von  Säcken,  in  denen  zwei
ihrer  bedeutendsten  Marken  zum  Verkauf  gebracht
werden.

Beim  Versande  von  Zucker,  Salz  und  Mehl
haben  Baumwollensäcke  zum  großen  Teil  die
Fässer  verdrängt.  Selbst  bei  einem  Baumwollpreis
  von  15  Cent  das  Pfund  würden  sich  Säcke
noch  immer  billiger  stellen  als  Fässer.

Bei  der  Förderung  und  dem  Verkauf  der
Kohle  spielt  Baumwolle  ebenfalls  eine  wichtige
Rolle.  Die  Luftschächte  in  den  Bergwerken
werden  zum  großen  Teil  aus  starkem  Segeltuch
hergestellt.  Etwa  15  Millionen  Yard  Segeltuch
werden  jährlich  zur  Herstellung  von  Säcken  verbraucht,
  die  zur  Ablieferung  von  Kohle  dienen.

Die  Verwendung  von  geteerten  oder  gefirnißten
Wagendecken  hat  bedeutend  zugenommen.  In
den  britischen  Besitzungen,  besonders  in  Südafrika,
haben  diese  Decken  die  alten  aus  Flachs  gefertigten
  Decken  für  offene  Eisenbahnwagen,  Transportwagen,
  Zelte  usw.  verdrängt.  In  Südafrika
ist  ferner  die  Wollendecke  vollständig  von  der
Baumwollendecke  verdrängt  worden;  4500  Ballen
zu  je  200  Decken  werden  jährlich  dorthin  importiert.

Uberzieher  aus  Segeltuch  mit  Deckenfutter
haben  die  schweren  wollenen  und  Pelzkleider  in
der  Union  und  im  nordwestlichen  Kanada  ersetzt.
Der  Verbrauch  von  Baumwollenzeug  für  solche
wird  auf  jährlich  20  Millionen  Yards  geschätzt.

Bei  dem  Baue  feuerfester  Gebäude  in  den
großen  Städten  der  Vereinigten  Staaten  finden
jährlich  ebenfalls  Tausende  von  Ballen  Baumwolle
Verwendung,  und  zwar  zur  Bekleidung  der  mit
Asbest  bedeckten  Rohrleitungen  für  Dampf  und
heißes  Wasser.

In  Tausenden  moderner  Häuser  hat  Baumwollenzeug
  die  Stelle  der  Tapeten  eingenommen.
Gesteiftes  Baumwollenzeug  wird  heutzutage  mehr
zu  Wandverkleidungen  verwendet  als  grobe  Leinwand,
  da  es  ebenso  dauerhaft  wie  letztere  ist  und
sich  besser  zur  Ausführung  geschmackvoller  Dekorationen
  eignet.

Für  Reklamezwecke  werden  jährlich  mehrere
Millionen  Dards  Baumwollenzeug  zu  Tafeln  und
Schildern  verarbeitet.

Steingutfabriken  gebrauchen  jährlich  Millionen
Bards  starkes  Segeltuch  zum  Auspressen  des  Wassers
aus  dem  Lehm.

Das  Schatzamt  der  Vereinigten  Staaten  verbraucht
  jährlich  vier  Millionen  Dards  Baumwollenzeng
  für  Geldsäcke  im  Jahr.

 

Der  Bedarf  der  Zementfabriken  an  Baumwollenstoffen
  für  Säcke  beläuft  sich  auf  etwa  acht
Millionen  Yards  im  Jahr.

Zwei  Millionen  Bards  Baumwollenzeug  werden
jährlich  zur  Herstellung  von  Futterbeuteln  für
Pferde  verarbeitet.

Papierfabriken  verwenden  große  Mengen  starken
Baumwollenstoff  für  ihre  Trockenmaschinen.  Das
hierzu  verwendete  Zeug  hat  häufig  eine  Breite
von  12  Fuß  und  ein  Gewicht  von  7  bis  10  Pfund
der  Fuß.

Die  bei  der  Fabrikation  von  Gummiwaren,
insbesondere  Gummigürteln  und  Gummischläuchen,
jährlich  verbrauchte  Menge  von  Baumwollenzeug
beläuft  sich  auf  50  Millionen  Yards.

Unter  den  Industrien,  die  Baumwolle,  wenn
auch  nicht  in  so  großen  Mengen,  verarbeiten,  sind
ferner  zu  nennen  die  Handschuhfabrikation,  die
Fabrikation  von  Gamaschen,  Tennis=  und  Turnschuhen,
  die  Kofferfabriken,  die  Buchbindereien.
Die  Menge  des  von  diesen  Industrien  verarbeiteten
Baumwollenstoffes  beläuft  sich  auf  etwa  vier
Millionen  Yards  im  Jahr.

(Bericht  des  Kais.  Ronsulats  in  Atlanta,  Georgia.)

Die  diesjährige  Seidenzucht  in  der  Türkei.

Die  Seidenzucht  in  der  Türkei  war  in  diesem
Jahre  von  schönem  Wetter  begünstigt  und  kam
gut  vorwärts.  Auch  das  Maulbeerblatt  gedieh
vorzüglich  und  in  hinreichender  Menge.  Nur  zur
Zeit  der  vierten  Häntung  der  Raupen  machte  sich
während  einiger  Tage  eine  ziemliche  Kälte  bemerkbar,
  die  indessen  nur  in  den  höher  gelegenen
Dörfern  einen  ganz  unerheblichen  Schaden  verursachte.


Die  Ernte  hat  sich,  was  die  Menge  anulangt,
als  befriedigend  herausgestellt  und  ist  bedeutender.
als  die  Erzeugung  vom  vergangenen  Jahre.  Was
die  Beschaffenheit  betrifft,  so  hat  das  Ergebnis
der  Ernte  im  Anfang  etwas  enttäuscht,  sich  jedoch
später  gebessert.  Jedenfalls  sind  die  neuen  Kokons
sehr  gut,  und  man  hofft,  daß  die  diesjährigen
Seiden  schöner  ausfallen  werden  als  die  letztjährigen.


Im  einzelnen  ist  noch  folgendes  zu  erwähnen:

Nach  dem  kürzlich  erschienenen  Jahresberichte
der  Dette  Publique  wurden  in  Brussa  und  Ismidt
für  die  Kampagne  1908/09  168  076  Unzen
Seidensamen  ausgelegt  gegenüber  160744  Unzen
im  Vorjahre,  woraus  7548061  kg  frische  Kokons
gegen  7225748  kg  im  Vorjahre  gewonnen  wurden.

Eine  Unze  Seidensamen  ergab  also  durchschnittlich
  44  kg  Kokons,  was  dem  Vorjahre
entspricht.
        <pb n="55" />
        27  20

Zum  großen  Schaden  der  Züchter  trat  infolge
der  Preisspekulationen  in  Italien  ein  großer
Preisrückgang  ein.  Der  Preis  für  das  Kilo
frischer  Kokons  belief  sich  durchschnittlich  auf
13  Piaster  Gold  gegenüber  18  Piaster  im  Vorjahre.

Dementsprechend  brachte  auch  der  Seidenzehnt
in  sämtlichen  Provinzen  trotz  der  guten  Ernte  nur
108  861  Ltq.  gegenüber  127  938  Ltq.  im  Vorjahre.

Nachrichten  aus  Brussa  zufolge  sind  dort
1900000  kg  frischer  Kokons  gegen  1400000  kg
im  Vorjahre  auf  den  Markt  gekommen.

Die  Ausfuhr  aus  Brussa  und  Ismidt  in  das
Ausland  gestaltete  sich  für  1908/09  41907/08)
folgendermaßen:

Einheimische  Samen  455909  (222953)  Unzen,
trockene  Kokons  55  177  (69  415)  kg,  vrohseidene
609  886  (528  458)  kg,  Flockseide  238  812
(281  438),  durchlöcherte  Kokons  57901  (47  128)  kg,
Abfälle  375  891  (218  335)  kg.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  Ronstantinopel.)

 

Erdnußernte  Britisch-Indiens  1909/10.

Bisher  wurde  nur  ein  Memorandum  über  die
Erdnußernte  Britisch-Indiens  im  Januar  oder
Februar  publiziert.  Nach  Anordnung  der  indischen
Regierung  soll  außerdem  in  Zukunft  im  Oktober
ein  vorläufiges  Memorandum  veröffentlicht  werden.

Das  vorliegende  Memorandum  vom  28.  Oktober
  1909  enthält  keine  Schätzungen  bezüglich
des  Ertrages  an  Erdnüssen.

Die  Präsidentschaft  Madras,  die  in  früheren
Jahren  keine  Schätzung  der  Anbaufläche  gab,
bat  dies  in  der  Saison  1909/10  getan;  ein  vollständiger
  Vergleich  mit  den  Vorjahren  ist  daher
nicht  möglich.  Madras,  das  gewöhnlich  mit
70,8  v.  O.  an  der  Gesamtanbaufläche  Britisch-Indiens
  beteiligt  ist,  weist  gegenwärtig  einen
Anteil  von  nicht  ganz  57  v.  H.  auf.  Einen  Rückgang
  weisen  übrigens  auch  Burma  und  namentlich
Bombay  auf.

Das  gesamte  Areal  wird  auf  666  900  Acres
angegeben.  Die  Berichte  über  den  Saatenstand
lauten  im  allgemeinen  günstig.

Die  Anbaufläche  vergleicht  sich  nach  der  Oktoberschätzung
  mit  den  Vorjahren,  wie  folgt:

 

Provinzen  1909/10  W*  1907/08
Madras  378  600  —  —
Burma  171  300  239  600  137  000
Bombay  117000  133  000  129  000
Total  666  900  —  —

Aus  den  einzelnen  Berichten  aus  den  Provinzen,
  denen  der  Prozentsatz,  mit  welchem  sie

 

an  der  Gesamtanbaufläche  Britisch-Indiens  beteiligt
sind,  in  Klammern  beigesetzt  ist,  mögen  noch
folgende  Angaben  Platz  finden:

Soweit  Berichte  aus  Madras  (70,8  v.  H.)
eingegangen  sind,  wird  für  die  Raiyatwaridörfer
bis  Ende  September  eine  Anbaufläche  von
368  900  Acres  gemeldet.  Die  Nichtraiyatwaridörfer
  melden  eine  Gesamtanbaufläche  von  9700
Acres.  Da  es  das  erste  Mal  ist,  daß  Madras
im  Oktober  einen  vorläufigen  Bericht  erstattet,
so  fehlt  es  an  den  entsprechenden  Vergleichszahlen
für  die  Vorjahre.  Die  Gesamtanbaufläche  für
das  Jahr  1908/09  wurde  im  Januar  1909  auf
681  600  Acres  für  die  Raiyatwaridörfer  und  auf
11  500  Acres  für  die  Nichtraiyatwaridörfer  angegeben.
  Der  Saatenstand  wird  zur  Zeit  im
allgemeinen  als  ziemlich  günstig  bezeichnet.

Burma  (15,7  v.  H.).  Die  Haupterdnußdistrikte
haben  ein  Areal  von  171  300  Acres  mit  Erdnüssen
  bestellt.  Gegenüber  dem  Vorjahr  ist  dies

ein  Rückgang  um  28,5  v.  H.  Der  Rückgang  ist

hauptsächlich  darauf  zurückzuführen,  daß  die  niedrigen
  Preise  des  Vorjahrs  den  Anbau  nicht  recht
lohnend  erscheinen  ließen,  außerdem  aber  die
ungewöhnlich  heftigen  Regen  eher  zu  anderen
Kulturen  ermunterten.  Die  stehende  Ernte  ist  in
gutem  Zustand  und  die  Aussichten  sind  günstige.

In  der  Präsidentschaft  Bombay  (13,5  v.  H.),
deren  Schätzungen  bis  zum  1.  Oktober  reichen,
wird  die  in  den  britischen  Bezirken  besäete  Fläche
auf  83  400  Acres  und  diejenige  der  Eingeborenenstaaten
  auf  33  600  Acres  geschätzt.  Gegenüber
dem  Vorjahr  ergibt  sich  eine  Abnahme  von  12  v.  H.
Es  ist  indessen  zu  berücksichtigen,  daß  die  Berichte
noch  nicht  vollständig  eingegangen  sind.  Die
Frühregen  waren  günstig.  Die  Ernte  steht  gut
in  Kandesh  und  West-Deccan.  In  Ost-Deccan
litt  die  Saat  durch  die  anhaltende  Trockenheit
im  Juli  und  August,  doch  verbesserten  die  späteren
Regen  die  Aussichten  erheblich.  In  den  Eingeborenenstaaten
  wird  der  Saatenstand  als  ziemlich
gut  bis  gut  bezeichnet.

Der  Lissaboner  KahüomarRht  im  November  1909.)

Wie  in  den  beiden  vorhergehenden  Monaten,
so  ist  auch  im  November  das  Kakaogeschäft  in
Lissabon  lebhaft  gewesen.  Die  Nachfrage  hat
unverändert  angehalten  und  die  starke  Zufuhr
aus  S.  Thomé  hat  gleich  Abnehmer  gefunden.
Der  Preis  ist  nach  geringen  Schwankungen  fest
auf  38500  Reis  geblieben.

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  1107.
        <pb n="56" />
        W  28  20

Es  betrugen  im  November:

1908  1909

Sack
die  Einfuhr.  35  903  80  697
die  Ausfuhr.  53  975  42  769
der  Vorrat  am  30.  77  686  124  746

Von  diesem  Vorrat  dürfte  der  größte  Teil
verkauft  sein.
Im  Dezember  werden  ungefähr  60  000  Sack
erwartet.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  3.  Dezember  1909.)

RKRüahdo-Rusfuhr  der  Dominikanischen  Republik,
Januar  bis  Ohtober  1909.7)

Oktober  19000  Januar'/Oktober  1909
1000  Wert  1000  Wert
Bestimmung  engl.  1/#  engl.  1000

Pfund  Gourdes  Pfund  Gourdes

Vereinigte  Staaten

 

von  Amerika  78  6  13721  1222
Deutschland  60  4  9584  736
Frankreich  .  .  .  67  6  8822  756
Zusammen  einschl.  "

anderer  Länder.  205  16  32140  2715

(Nach  dem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in
San  Domingo  vom  17.  November  1909.)

Oineraliengewinnung  Tasmaniens  1908/09.

Nach  dem  Jahresberichte  der  Handelskammer
in  Launceston  für  1909  wies  die  Mineralproduktion
  des  australischen  Staates  Tasmanien  in  dem
mit  dem  30.  Juni  1909  (1908)  endigenden  Jahre
1908/09  (1907/08)  einen  Gesamtwert  von
1  616  390  (1  902  810)  L  auf.  Die  einzelnen
Mineralien  waren  an  dieser  Produktion  nach
Menge  und  Wert  in  folgender  Weise  beteiligt:

19008/09  1907/08
Menge  Wert  Menge  Wert
L  2L
Feingold  Unzen  48  406  205  619  65  436  277  9567
Silberhaltiges
Bleierz  Tous  77  463  330  125  68  107  450  318
Blasen-(Blister-)
Kupfer  8  845  608  535  8715  650  359
Kupfer  und
Kupfererz.  —-  1738  17074  659  11483
Zinuerz  .  .  .  —-  4374  401  199  4586  453  187
Eisenerz  .  .  .  -  1  800  700  3800  1  700
Kohle  .  .  .  509660  50710  63  775  54209
Wolfram.  .  .  -  14  1206  35  3  465
Wiomit  5½  1222  102

(The  Boaurd  of  Trade  Journal.)

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  1107.

 

Klgerien.
Erhöhung  des  Zuschlags  zur  Verbrauchsabgabe
  von  Branntwein.

Gemäß  einem  von  den  algerischen  Finanzausschüssen
  in  der  Vollversammlung  vom  9.  Juni
1909  hinsichtlich  der  Branntweinbesteuerung  gefaßten
  Beschlusse,  dem  die  französische  Regierung
durch  Verordnung  vom  2.  Dezember  1909  ihre
Zustimmung  erteilt  hat,  wird  vom  1.  Jannar  1910
ab  der  durch  Beschluß  der  Finanzausschüsse  vom
31.  März  1904  festgesetzte  und  durch  Verordnung
vom  23.  August  1904  genehmigte  Zuschlag  von
10  Centimen  zu  der  Verbrauchsabgabe  von
Branntwein  auf  1  Frank  für  1  hl  reinen  Alkohols
  erhöht.

(Journal  officiel  de  la  Républidque  Frunçuisc.)

Matal.

Ausfuhrzölle  auf  Elfenbein,  Hörner,
Häute  und  Felle.

In  der  „Natal  Government  Gazctte“  vom
26.  Oktober  1909  ist  ein  Gesetzentwurf  mitgeteilt,
der  bezweckt,  die  Ausfuhr  von  Elefantenzähnen
sowie  von  Hörnern,  Häuten  und  Fellen  gewisser
Wildarten  aus  Natal  zu  regeln.  Die  Ausfuhr
von  Elefantenzähnen  unter  11  Pfund  soll  in  Zukunft
  verboten  sein,  während  folgende  Gegenstände
einem  Ausfuhrzolle  von  20  v.  H.  ihres  Wertes
im  Ausfuhrhafen  unterworfen  werden:

Zähne  von  Elefanten  und  Flußpferden.
Hörner,  Häute  und  Felle  vom  Elefanten,  Nashorn,
  Flußpferd,  von  der  Giraffe  oder  dem

Kamelparder,  vom  Büffel,  von  der  Elenantilope,

  dem  Kudu,  der  Hartebeest-,  Buntbock-,
  Gemsbock-,  Ried-,  Klippspringer-Antilope,
  vom  Zebra,  Quagga,  Burchel-Zebra,

Gun  oder  Wildebeest  jeder  Art.

(The  Board  of  Trade  lournal.)

Süd-Uigeria.

Bestimmungen  über  den  durch  die  Binnenschiffahrt
  vermittelten  Warenverkehr
mit  Kamerun.

In  der  „Southern  Nigeria  Government  Gazette“
  vom  3.  November  1909  ist  eine  Verordnung
vom  19.  Oktober  1909  (Nr.  12,1909)  veröffentlicht,
  wodurch  der  durch  die  Binnenschiffahrt  vermittelte
  Warenverkehr  zwischen  Süd-Nigeria
und  Kamerun  geregelt  wird.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

m  *#
m
        <pb n="57" />
        W  29  20

Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von
Handelsbranntwein.

1.  Handelsbranntwein  darf  nach  der  Vorschrift
der  „Trade  Spirits  (Regulation  of  Receptacles)
Ordinance,  1906"  (Nr.  10/1906)°)  in  Süd-Nigeria
nur  in  Flaschen,  kleinen,  mittleren  und  großen
Demijohns,  in  Krügen,  Blechgefäßen,  Fässern
(casks),  Puncheons,  Pipen  und  Barrels  eingeführt
  werden.

2.  Wird  der  Handelsbranntwein  in  Flaschen
eingeführt,  so  gelten  folgende  Vorschriften:

I.  a)  12  leere  Flaschen  sollen  nicht
10  Pfund  wiegen.

b)  Es  sollen  nur  12  Flaschen  in  einer  Kiste
(sog.  kleine  Kiste)  verpackt  sein.

e)  Solche  Kiste  von  12  Flaschen  soll  ¾  Gallone
  Handelsbranntwein  enthalten,  eine
Menge,  die  als  Normalinhalt  der  Kiste
angesehen  werden  soll.

d)  Alle  12  Flaschen  einer  solchen  Kiste  sollen
soweit  als  möglich  von  demselben  Muster,
derselben  Größe  und  demselben  Fassungsvermögen
  sein.

II.  a)  12  leere  Flaschen
14  Pfund  wiegen.

b)  Es  sollen  nur  12  Flaschen  in  einer  Kiste
(sog.  mittlere  Kiste)  verpackt  sein.

Tc)  Solche  Kiste  von  12  Flaschen  soll  1¼
Gallone  Handelsbranntwein  enthalten,
eine  Menge,  die  als  Normalinhalt  der
Kiste  angesehen  werden  soll.

4)  Alle  12  Flaschen  einer  solchen  Kiste  sollen
soweit  als  möglich  von  demselben  Muster,
derselben  Größe  und  demselben  Fassungsvermögen
  sein.

12  leere  Flaschen  sollen  nicht  über  17½
Pfund  wiegen.

b)  Es  sollen  nur  12  Flaschen  in  einer  Kiste
(sog.  große  Kiste)  verpackt  sein.

Tc)  Solche  Kiste  von  12  Flaschen  soll  153/8
Gallone  Handelsbranntwein  enthalten,
eine  Menge,  die  als  Normalinhalt  der
Kiste  angesehen  werden  soll.

4)  Alle  12  Flaschen  einer  solchen  Kiste  sollen
soweit  als  möglich  von  demselben  Muster,
derselben  Größe  und  demselben  Fassungsvermögen
  sein.

IV.  a)  12  leere  Flaschen  sollen  nicht  über  17½
Pfund  wiegen.

b)  Es  sollen  nur  12  Flaschen  in  einer  Kiste
(sog.  besonders  große  Kiste)  verpackt  sein.

Tc)  Solche  Kiste  von  12  Flaschen  soll  1¾
Gallone  Handelsbranntwein  enthalten,
eine  Menge,  die  als  Normalinhalt  der
Kiste  angesehen  werden  soll.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1907,  S.  541.

über

über

sollen  nicht

III.  a)

 

d)  Alle  12  Flaschen  einer  solchen  Kiste  sollen
soweit  als  möglich  von  demselben  Muster,
derselben  Größe  und  demselben  Fassungsvermögen
  sein.

Es  dürfen  jedoch  keine  Handelsbranntweine
auf  dem  Seeweg  in  großen  Kisten  in  die  Kolonie
eingeführt  werden.  .

3.  Bei  der  Einfuhr  von  Handelsbranntweinen
in  kleinen  Demijohns  sind  folgende  Vorschriften
zu  beachten:

a)  Jedes  Demijohn  soll  3  Gallone  und  nicht
mehr  als  13/16  Gallone  Handelsbranntwein
enthalten.  Als  Normalinhalt  eines  kleinen
Demijohns  soll  eine  3/  Gallone  angesehen
werden.

b)  Jedes  Demijohn  soll  nicht  höher  als  14½
Zoll  sein,  von  dem  Flechtwerkboden  (diesen
eingerechnet)  bis  zur  Mündung  des  Gefäßes
  gerechnet.

c)  Jedes  Demijohn  kann  einen  Boden  mit  einer
Vertiefung  von  höchstens  1  Zoll  haben.

4.  Gehen  Handelsbranntweine  in  mittleren
Demijohns  ein,  so  gelten  folgende  Vorschriften:
a)  Jedes  Demijohn  soll  1½  Gallone  und  nicht
mehr  als  15⅝⅜  Gallone  Handelsbranntwein
enthalten.  Als  Normalinhalt  eines  mittleren
Demijohns  soll  1½  Gallone  angesehen  werden.
b)  Jedes  Demijohn  soll  nicht  höher  als  16  Zoll
sein,  von  dem  Flechtwerkboden  (diesen  eingerechnet)
  bis  zur  Mündung  des  Gefäßes
gerechnet.
c)  Jedes  Demijohn  kann  einen  Boden  mit  einer
Vertiefung  von  höchstens  1  Zoll  haben.
Es  dürfen  jedoch  keine  Handelsbranntweine
auf  dem  Seeweg  in  mittleren  Demijohns  in
die  Kolonie  eingeführt  werden.

5.  Bei  der  Einfuhr  von  Handelsbranntweinen
in  großen  Demijohns  sind  folgende  Vorschriften
zu  beachten:

a)  Jedes  Demijohn  soll  1¾/8  Gallone  und  nicht
mehr  als  17/8  Gallone  Handelsbranntwein
enthalten.  Als  Normalinhalt  eines  großen
Demijohns  soll  1/8  Gallone  angesehen  werden.

b)  Jedes  Demijohn  soll  nicht  höher  als  17½
Zoll  sein,  von  dem  Flechtwerkboden  bis  zur
Mündung  des  Gefäßes  gerechnet.

c)  Jedes  Demijohn  kann  einen  Boden  mit  einer
Vertiefung  von  höchstens  1  Zoll  haben.

6.  Für  die  Einfuhr  von  Handelsbranntweinen
in  Krügen  (jars)  sind  folgende  Vorschriften  zu
beachten:

Jeder  kleine  Krug  soll  1  Gallone  und  jeder
große  Krug  1¾  Gallone  und  nicht  mehr  als  1½
baew.  17/8  Gallone  Handelsbranntwein  enthalten.

Als  Normalinhalt  eines  kleinen  bzw.  eines  großen
Kruges  soll  1  bzw.  1¾  Gallone  angesehen  werden.
        <pb n="58" />
        W  30

7.  Wenn  Handelsbranntweine  in  Blechgefäßen
  eingeführt  werden,  so  sind  folgende
Vorschriften  zu  beachten:

a)  Jedes  Blechgefäß  soll  3⅛  Gallone  Handelsbranntwein
  enthalten.

b)  Es  sollen  nur  zwei  solche  Blechgefäße  in
einer  Kiste  verpackt  sein.

c)  Eine  solche  Kiste  mit  zwei  Blechgefäßen  soll

7  Gallonen  Handelsbranntwein  enthalten,
eine  Menge,  die  als  Normalinhalt  der  Kiste
mit  zwei  Blechgefäßen  angesehen  werden  soll.

8.  Auf  der  Außenseite  einer  jeden  Handelsbranntwein
  enthaltenden  Kiste  soll  die  Menge  ihres
Normalinhalts  in  deutlichen  Zeichen  unauslöschlich
bezeichnet  sein.

9.  Bei  allen  Handelsbranntwein  enthaltenden
Demijohns  oder  Krügen  soll  die  Menge  ihres
Normalinhalts  auf  Weißblechetiketten  oder  Bleiplomben,
  die  am  Halse  des  Gefäßes  zu  befestigen
sind,  eingepreßt  sein.

10.  Wenn  eine  Kiste  mit  Flaschen  oder  eine
Kiste  mit  Blechgefäßen  oder  ein  Demijohn  oder
ein  Krug,  die  Handelsbranntwein  enthalten,  in
die  Kolonie  oder  das  Schutzgebiet  eingeführt  wird
und  die  Summe  oder  Menge  des  in  einer  solchen
Kiste  oder  solchem  Demijohn  oder  Krug  enthaltenen
Handelsbranntweins  hinter  dem  in  den  vorerwähnten
  Vorschriften  angegebenen  Normalinhalt
zurückbleibt,  so  soll  der  Zoll  entrichtet  werden,
als  wenn  solche  Kiste,  solches  Demijohn  oder
solcher  Krug  den  Normalinhalt  einer  solchen  Kiste,
eines  solchen  Demijohns  oder  Kruges  enthalten
hätte,  mit  der  Maßgabe,  daß  diese  Vorschrift  keine
Anwendung  finden  soll  auf  Fehlmengen,  die  auf

 

2—

Unfall  oder  Beraubung  beruhen,  was  dem  Zollkollektor
  zur  Genüge  nachzuweisen  ist.

11.  Ist  der  Inhalt  einer  kleinen  Kiste,  eines
kleinen  Demijohns  oder  kleinen  Kruges  größer  als
der  Normalinhalt,  so  ist,  wenn  die  Menge  des
den  Normalinhalt  übersteigenden  Handelsbranntweins
  ½/16  Gallone  nicht  überschreitet,  der  Zoll
von  dem  wirklichen  Inhalt  zu  entrichten.  Beträgt
jedoch  die  überschießende  Menge  mehr  als  1½/16  Gallone,
  so  ist  der  Zoll  von  dem  wirklichen  Inhalt
unter  Zurechnung  einer  halben  Gallone  Handelsbranntweins
  zu  entrichten.  Mittlere,  große  und
besonders  große  Kisten,  Demijohns  oder  Krüge,
die  den  Normalinhalt  überschreiten,  sollen  den  Zoll
von  dem  wirklichen  Inhalt  entrichten,  solange  der
Inhalt  den  Normalinhalt  nicht  um  mehr  als
½  Gallone  übersteigt;  wenn  aber  die  Menge  den
Normalinhalt  um  mehr  als  ½  Gallone  überschreitet,
so  ist  der  Zoll  von  dem  wirklichen  Inhalt  unter
Zurechnung  einer  halben  Gallone  zu  entrichten.

12.  Wenn  eine  zwei  Blechgefäße  Handelsbranntwein
  enthaltende  Kiste  in  die  Kolonie  oder
das  Schutzgebiet  eingeführt  wird  und  die  Summe
oder  Menge  des  darin  enthaltenen  Handelsbranntweins
  den  in  den  vorstehenden  Vorschriften  angegebenen
  Normalinhalt  übersteigt,  so  ist,  wenn
die  übersteigende  Summe  nicht  mehr  als  ⅛  Gallone
  beträgt,  der  Zoll  von  der  in  der  Kiste  wirklich
enthaltenen  Menge  oder  Summe  zu  sentrichten.
Beträgt  jedoch  die  übersteigende  Menge  mehr  als
1⅛8  Gallone,  so  soll  der  Zoll  von  einer  halben
Gallone  Handelsbranntwein  hinzugerechnet  werden
zu  dem  Zolle  von  dem  wirklichen  Inhalt  der
beiden  zusammengerechneten  Blechgefäße.

 

 

Vermischtes.

Les  „compagnies  méharistes“.“)
(Mit  einer  Kartenfkizze.)

Das  außerordentliche  Geschick  der  Franzosen,
in  ihren  afrikanischen  Besitzungen  die  der
Regierung  ergebenen  Eingeborenenelemente  nicht
nur  dauernd  an  ihre  Interessen  zu  fesseln,  sondern
vor  allem  auch  zur  Uberwindung  der  noch  ablehnend
  oder  feindlich  gegenüberstehenden  farbigen
Stämme  sich  dienstbar  zu  machen,  zeigt  sich  besonders
  in  der  Heranziehung,  Organisation
und  Verwendung  farbiger  Hilfskräfte  aller
Art.  Diese  dienen  sowohl  in  den  bereits  unterworfenen
  und  in  Verwaltung  genommenen  Gebieten
  als  eine  Art  Geheimpolizei  zur  Uberwachung

*)  Auf  Grund  französischer  Quellen  ((iuerre  d'Afrique
D.  Lt.  C’ol.  R.-J.  Prisch;  Rerne  des  troupes  colon.
No.  S88.09;  Bulletin  du  comité  I’Afrique  frang.,  u.  a.).

 

 

verdächtiger  Elemente  und  Strömungen,  wie
namentlich  als  Aufklärungstruppe  am  „Feind,
um  über  alle  Vorgänge,  Absichten  und  Maßnahmen
des  Gegners  jederzeit  zu  unterrichten.  In  allen
französischen  Instruktionen,  sei  es  politischer  oder
militärischer  Richtung,  wird  der  voraufgegangenen
peinlichsten  Erkundung  des  jeweiligen  Zielobjektes
der  allergrößte  und  entscheidende  Wert  beigelegt.
Dementsprechend  hat  sich  das  System  des  französischen
  Nachrichten=  und  Agentenwesen

auch  in  den  afrrikanischen  Gebicten  zu  einems
Grade  der  Vollkommenheit  entwickelt,  der  kaum
von  einer  anderen  Kolonialmacht  annähernd  erreicht
  wird.  Allerdings  schenen  unsere  Nachbarn
auch  keine  noch  so  große  Ausgabe,  wenn  es
geeignete  Elemente  aus  feindlichen  Reihen  zu  gewinnen
  und  auszunutzen  gilt;  von  größter  Spar-
        <pb n="59" />
        W  31

samkeit  auf  allen  anderen  Gebieten,  haben  sie  die
wertvolle  Unterstützung  des  „Rubels  auf  Reisen“
mit  ebensoviel  Virtuofität  wie  Freigebigkeit  in  den
Dienst  ihrer  afrikanischen  Eroberungspolitik  zu
stellen  verstanden.  Auf  keiner  der  dortigen  Zentralen
  von  einiger  Bedeutung  fehlt  das  Nachrichtenbureau
  mit  einem  höheren  Beamten  oder
Offizier  an  der  Spitze;  ihm  liegt  die  Organisation
des  jeweiligen  Nachrichtenapparates  sowie  Verarbeitung
  des  eingehenden  Materials  ob.  Feststellung
  der  gegnerischen  Streit=  und  Hilfskräfte,
vor  allem  aber  Kenntnis  der  einflußreichen  und
der  unzufriedenen  Elemente  und  Strömungen
beim  Gegner  und  deren  Vorgeschichte  sind  seine

2—

wenn  es  gilt,  den  Hauptschlag  zu  führen  und  die
reife  Frucht  zu  pflücken.

So  auch  jetzt  wieder  bei  Wadai.

Jahrelang  standen  sich  beide  Gegner,  bis  an
die  Zähne  gewappnet,  am  Fittri-Wasser  gegenüber,
  und  manches  Wort  des  Unmutes  fiel  aus
dem  Munde  französischer  Offiziere,  weil  man  dem
herausfordernden  und  unverschämten  Wadai  nicht
ans  Leder  konnte.  Strikteste  Weisungen  aus
Paris  aber  verboten  jegliche  Offensive  gegen  die
feindliche  Hauptstadt.  Erst  galt  es  den  Feind  zu
erkunden  und  die  eigene  Position  zu  stärken,
demnächst  dem  Gegner  in  den  eigenen  Reihen
Feinde  zu  erwecken  und  ihn  von  seinen  Bundesgenossen
  zu  trennen.  Mit  eiserner  Konsequenz

 

 

 

 

vornehmste  Aufgabe.

 

—

 

 

 

 

 

 

 

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1  Librene  EK###  ####  4
Ked  v.  M.  M.

Dieses  Studieren  und  Ausholen  des  Gegners,
in  Verbindung  mit  glücklichem  Griff  und  scharfem
Blick  für  alle  ihren  Zwecken  dienlichen  Elemente,
hat  an  erster  Stelle  die  ununterbrochene  Reihe
von  Erfolgen  gezeitigt,  welche  die  französische
Politik  in  Afrika  überhaupt  und  in  Franzzösisch-Westafrika
  im  besonderen  zu  verzeichnen  hat.  Die
rastlose  und  hingebende  Tätigkeit  der  Führer  aller
Grade  sowie  die  Tüchtigkeit  der  französischen
Trrailleur-Regimenter  soll  hierbei  nicht  mit  Stillschweigen
  übergangen  werden;  in  Marsch  zu  setzen
pflegt  man  indes  diese  Kerntruppe  meist  erst  dann,

und  unbekümmert  um  das  Drängen  der  französischen
  Militärs  ist  dieses  Programm  während
eines  Zeitraumes  von  rund  acht  Jahren  Schritt
für  Schritt  durchgeführt  worden.  Zunächst  ergänzte
  man  angesichts  eines  in  der  Hauptsache
berittenen  Gegners  die  im  französischen  Tsadseegebiet
  stehenden  Streitkräfte  durch  Reiterei  und
Gebirgsartillerie  und  erhöhte  ihre  Gefechtsstärke  —
ohne  Hilfstruppen  —  allmählich  auf  1200  Kombattanten.
  Dann  glückte  es  eines  Tages,  den
mit  dem  argwöhnischen  und  gewalttätigen  Wadai-Sultan
  zerfallenen  Neffen,  den  Prinzen  Asyl,  auf
        <pb n="60" />
        W  32  20

französische  Seite  zu  ziehen.  Man  ließ  es  sich
etwas  kosten,  um  diesen  Flüchtling,  mit  dem
ganzen  Pomp  orientalischer  Prachtentfaltung  ausgestattet,
  unter  dem  Schutz  einer  besonders  zuverlässigen
  Truppe  dem  Oheim  direkt  unter  die
Nase  zu  rücken,  indem  man  ihn  unmittelbar  an
der  Wadai-Grenze  ansiedelte.  Und  man  hatte
richtig  kalkuliert  bei  der  Hoffnung  auf  endgültigen
Bruch:  wie  rotes  Tuch  auf  den  Stier  wirkte  die
herausfordernde  Position  des  Abtrünnigen  auf
die  Rach=  und  Habgier  eines  Dudmurrah;  ohne
überhaupt  auf  den  Gedanken  zu  kommen,  durch
Aussöhnung  der  drohenden  Gefahr  zu  begegnen,
ließ  er  sich  zu  übereilten  Rachezügen  verleiten,
die  ihm  blutige  Denkzettel  eintrugen.  Und  nun
kehrte  sich  seine  sinnlose  Wut  gegen  die  vermeintliche
  Unfähigkeit  seiner  Heeresführer.  Damit  hatten
die  Franzosen  gewonnenes  Spiel.  In  dem  Maße
wie  ihre  Senegalesentruppe  sich  immer  mehr  dem
numerisch  weit  überlegenen  Gegner  gewachsen
fühlte,  verloren  Dudmurrahs  Scharen  das  Vertrauen
  zu  ihren  neuen  und  unerfahrenen  Führern
und  seine  Verbündeten  den  Glauben  an  den
glücklichen  Stern  des  einst  so  gefürchteten  Herrschers.

In  jahrelangem  Zuwarten  hat  man  französischerseits
  diese  günstige  Entwicklung  der  Dinge
verfolgt  und  gefördert,  soweit  das  in  unauffälliger
Weise  möglich  war.  Dank  ihres  ausgezeichneten
Nachrichtenwesens  fanden  sie  darauf  auch  den
richtigen  Zeitpunkt,  Wadai  zu  isolieren.

Zu  Beginn  1908  fiel  N'Dele,  die  Hauptstadt
von  Dar  Kouti  im  Südosten,  und  der  bislang
Wadai  verbündete  Sultan  mußte  wohl  oder  übel
seine  Verbindungen  mit  Wadai  lösen,  um  eine
französische  Besatzung  in  seine  Mauern  aufzunehmen.
  Nur  wenige  Monate  später  besetzten
alsdann  die  Franzosen  auf  dem  anderen  Flügel
Arada  und  unterbanden  damit  die  Unterstützung
Wadais  durch  Borku  im  Norden.  Zwei  Gegenstreiche
  Dudmurrahs  aber  schlugen  fehl;  bei  Diua
holte  er  sich  zuletzt  im  Juni  1908  eine  empfindliche
Schlappe,  die  ihm  nicht  allein  24  Fahnen  und

2000  Tote  kostete,  sondern  durch  den  Verlust  des.

einzigen  ihm  noch  verbliebenen  befähigteren  Oberbefehlshabers,
  Mahamid,  ganz  besonders  empfindlich
  wurde.

Noch  ein  ganzes  Jahr  aber  ließ  der  vernichtende
  Schlag  der  Franzosen  auf  sich  warten.
Nicht  ohne  Grund.  Denn  hinter  Wadai  stand
und  steht  der  weit  verzweigte  Orden  des  fremdenfeindlichen
  Senussismus  mit  seinem  Zentrum  in
Tibesti  (nördlich  Wadai),  der  den  Ungläubigen
samt  und  sonders  Tod  und  Verderben  zugeschworen
hat.  Vorübergehend  schien  es,  als  habe  er  eine
entscheidende  Offensive  über  Arada  nach  dem
Tsadseegebiet  beschlossen,  um  seine  Vorposition  in
Wadai  zu  retten.  Sobald  es  sich  indes  heraus- 



stellte,  daß  seine  Unternehmungen  auf  bloße
Demonstrationen  hinausliefen,  griff  Frankreich  zu,
und  Abecher,  die  Hauptstadt  Wadais,  fiel  in  den
ersten  Junitagen  des  laufenden  Jahres.  Dudmurrah
  aber  rettete  sich  nach  Tibesti.

Eine  glänzende  Operation  ist  damit  zum  Abschluß
  gelangt;  Frankreich  hat  allen  Grund,  stolz
zu  sein  auf  seinen  Erfolg.  Mit  welcher  Präzision
sein  Nachrichten=  und  Angriffsapparat  gearbeitet
hat,  erhellt  wohl  am  besten  aus  der  Tatsache,
daß  der  letzte  Schlag  fast  mühelos  von  noch  nicht
der  Hälfte  der  Kräfte  geführt  wurde,  die  hierfür
zu  Gebote  standen.

So  stehen  denn  heute  der  französischen  Eroberungs=
  und  Einigungspolitik  in  Zentralafrika
in  der  Hauptsache  nur  noch  zwei  unbesiegte
Stämme  gegenüber:  das  bereits  genannte
Tibesti-Borku  im  Nordosten  ihres  Niger-Militärterritoriums
  und  im  Westen  das  Sahel-Gebiet.
Die  früher  so  gefürchteten  Wüstenräuber  der
Tuaregs  aber  haben  viel  von  dem  Nymbus  ihrer
ungestümen  Überraschungen  verloren,  seit  Frankreich
  seine  Verbindungen  durch  die  Wüste  mit
festen  Posten  und  fliegenden  Abteilungen  gesichert
und  jene  Störenfriede  mehrmals  mit  blutigen
Köpfen  heimgesandt  hat,  dank  einer  eigens  für
die  Sonderverhältnisse  der  Wüste  vor  Jahren  geschaffenen
  Eingeborenentruppe,  „compagnies  sahariennes“
  genannt,  die,  mit  Artillerie  und  Reiterei
ausgestattet,  zunächst  hauptsächlich  in  der  nördlicheren
  Sahara  Verwendung  fanden.

Neben  diesen  Sahara-Kompagnien  des  Nordens
tauchten  seit  längerer  Zeit  in  den  südlicheren  Gebieten
  sogenannte  „unités  méharistes“  (méhariste
  =  Kamelreiter)  auf,  bald  auch  „unités
méharistes  regulaires“"  genannt,  die  im  Mai
vorigen  Jahres  einen  Ausnahmesold  bewilligt  erhielten
  und  sich  neuerdings  teilweise  zu  „compagnies
  méharistes“  ausgewachsen  haben.
Eine  kürzlich  erlassene  Instruktion  des  Kommandanten
  des  französischen  Niger-Militärterritoriums
stellt  diesen  Abteilungen  scharf  umgrenzte  Spezialaufgaben.


Diese  Maßnahmen  dürften  kaum  des  inneren
Zusammenhanges  mit  der  soeben  beendeten  Wadai-Aktion
  entbehren;  wenn  wir  in  jenen  Kamelreiter-Abteilungen
  die  besondere  Aufklärungstruppe  gegen
die  beiden  noch  nicht  unterworfenen  Gegner  vermuten,
  so  bildet  die  erwähnte  Instruktion  gewissermaßen
  den  Aufstakt  zu  dem  nächsten  Operationsschauspiel
  in  Zentralafrika.  Noch  ist  nicht  zu  ersohen,
  welchen  der  beiden  zuerst  Frankreich  seine
besondere  Gunst  zuzuwenden  sich  entschlossen  hat.
In  Gao  (Westen)  sowohl  wie  für  Zinder  im
Osten  sind  noch  besondere  Kamelreiter-Abteilungen
für  den  inneren  Polizeidienst  vorgesehen  worden,
die  jene  Aufklärungsabteilungen  unterstützen  und
        <pb n="61" />
        33  20

„im  Falle  ihrer  Abwesenheit  in  den  Standgquartieren“
  ersetzen  sollen.  Denn  „stete  Fühlung  mit
dem  Feind“  ist  der  Grundton  jener  Instruktion,
und  diese  Aufgabe  zu  erfüllen,  sollen  besondere
Verpflegungsposten  primitivster  Art  für  die  weit
vorgehende  Aufklärungstruppe  in  die  Wüste  vorgeschoben
  werden.  Dem  bisherigen  Vorgehen
Frankreichs  entsprechend,  wird  man  Sahel  als
das  nächste  Operationsobjekt  anzusprechen
haben,  während  es  in  Wadai  noch  gilt,  die  Basis
auszubauen  für  den  Haupt=  und  Schlußakt  der
zentralafrikanischen  Eroberungspolitik  Frankreichs.

Die  hervorstechenden  Merkmale  dieser  Politik:
zielbewußte  Vorbereitung  von  langer  Hand  und
mit  afrikanischer  Geduld,  mustergültige  Aufklärung
über  den  Feind  und  seine  inneren  Schwächen,
schemafreieste  Anpassung  an  die  Sonderverhältnisse
des  jeweiligen  Operationsgebietes,  kostenverachtende
Bereitstellung  der  erforderlichen  Streitmittel  in
umfangreichstem  Maße  zur  Verhinderung  unnötigen
Blutvergießens  —  das  sind  Grundsätze,  welche
mit  modifizierten  Grenzen  und  Zielen  an  die
Spite  je  der  afrikanischen  Kolonialpolitik  gestellt
werden  können.  Denn  dauernde  Beachtung  verdient
  das  nüchterne  Urteil  eines  Vertreters  der
Nation,  die  ihrer  sachgemäßen  Eingeborenenbehandlung
  wegen  sich  eines  Sonderrufes  erfreut,
wenn  zu  Beginn  eines  April  vorigen  Jahres  erschienenen
  und  die  afrikanische  Kriegführung
behandelnden  Anhanges  zur  französischen
Felddienst-Ordnung  betont  wird:

„Gefährliche  Illusion  ist  es,  zu  glauben,
der  Eingeborene  sei  uns  verbündet  und  habe
darauf  verzichtet,  bei  der  ersten  sich  bietenden
Gelegenheit  die  Waffe  gegen  uns  zu  kehren.
Wir  werden  geduldet  von  ihm,  weil  wir  die
Stärkeren  sind,  aber  wir  sind  keineswegs
geliebt.“

Eisendahnbau  in  Britisch  -Ostatrika.

Eine  englische  Gesellschaft  unternimmt  in
Britisch-Ostafrika  den  Bau  einer  Zweigbahn
von  der  Station  Kiu  (Meile  267)  der
Ugandabahn  nach  dem  Magadisee  zwecks
Ausbeutung  der  Natronschätze  des  letzteren.  Der
See  liegt  auf  dem  zweiten  südlichen  Breitengrade,
einige  20  km  nordöstlich  von  dem  großen  deutschostafrikanischen
  Natronsee.  Der  Bahnbau  soll  alsbald
  in  Angriff  genommen  werden.

(Aus  einem  Bericht  des  Vizekonsuls  in  Mombasa.)

750

 

Literatur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  ich  die  Redaknon
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)

E.  H.  Shackleton:  21  Meilen  vom  Südpol.
Die  Geschichte  der  britischen  Südpol-Expedition
1907/09.  Mit  einer  Beschreibung  der  Reise
zum  magnetischen  Südpol  von  Prof.  T.  W.  Edgewooth
  David.  Ubersetzt  von  Frederick  Becker.
Zwei  Bände.  Berlin  1910.  Verlag  von
W.  Süsserott.  Preis  J7“  20,  —.

Die  englische  Südpolarexpedition  1907/09
wird  für  alle  Zeiten  ein  Ruhmesblatt  englischen
Unternehmungsgeistes  bilden.  Die  Geschichte  dieser
mit  sorgfältiger  Überlegung  ins  Werk  gesetzten,
mit  kaltblütigem  Mut  und  wissenschaftlichem  Ernst
durchgeführten  Expedition  dem  deutschen  Publikum
zugänglich  gemacht  zu  haben,  war  ein  hohes
Verdienst.  Auf  den  reichen  Inhalt  des  Werkes
können  wir  hier  nicht  näher  eingehen;  dazu  fehlt
uns  der  Raum.  Es  sei  nur  erwähnt,  daß  die
Expedition  im  Me  Murdo-Sund,  wenig  näördlich
von  dem  Punkt,  wo  die  Discovery-Expedition
unter  Kapitän  Scott,  bei  der  Shackleton  seine
ersten  antarktischen  Erfahrungen  zu  sammeln  Gelegenheit
  fand,  im  Jahre  1902  überwintert  hatte,
ihr  Standquartier  bezog.  Von  hier  aus  wurde
noch  im  Herbst  der  4080  m  hohe,  tätige  Vulkan
Erebus  bestiegen.  Im  Frühling  und  Sommer
1908/09  wurde  durch  drei  verschiedene  Schlittenexpeditionen
  eine  wunderbare  geographische  Ausbeute
  erzielt.  Die  erste  unter  der  Führung
Shackletons  selbst  drang  südwärts  zuerst  auf  dem
Barriereis  und  dann  auf  dem  Beardmore-Gletscher,
einem  der  größten  der  Erde,  zu  jenem  über
3000  m  hohen  vereisten  Plateau  vor,  auf  dem
der  Südpol  liegt.  Es  gelang  ihr,  sich  demselben
bis  auf  88°  23°  südl.  Br.  zu  nähern.  Die  zweite
Expedition  erreichte,  auf  dem  Victorialand  ins
Innere  nach  Nordwesten  vordringend,  unter  725
südl.  Br.  und  155°  östl.  Lg.  den  magnetischen
Südpol,  und  die  dritte  vermaß  die  westlich  von
Mc  Murdo-Sund  gelegenen  Gebirgszüge.

Das  Hauptinteresse  erweckt  natürlich  die  erste
Expedition.  Es  muß  geradezu  als  wunderbar
bezeichnet  werden,  daß  diese  keines  ihrer  vier
Mitglieder  verloren  hat,  trotzdem  alle  Regeln  der
Alpinistik  beiseite  gesetzt  wurden  und  das  Einbrechen
  in  die  schneeverdeckten  Spalten  und
abgrundtiefen  Schründe  des  auf  das  Hochplateau
führenden  Gletschers  sich  alltäglich  wiederholte.
Nur  das  Geschirr,  durch  das  die  Reisenden  mit
den  von  ihnen  gezogenen  Schlitten  verbunden
waren,  sowie  das  geistesgegenwärtige  rasche  Ausbreiten
  der  Arme  rettete  die  Forscher  immer
wieder  vor  dem  Sturz  in  die  Tiefe.  Die  Energie,
mit  der  die  Mitglieder  dieser  Expedition  vom
1.  November  1908  bis  4.  März  1909  ctwa
        <pb n="62" />
        W  34

2800  km  unter  intensiven  nagenden  Hungerqualen
—  in  der  Periode  vom  15.  November  bis
23.  Februar  konnten  sie  sich  nur  am  Weihnachtsfest
eine  volle  Mahlzeit  gönnen  —  bei  schneidender
Kälte,  brausenden  Schneestürmen  und  dünner,
herzbeklemmender  Höhenluft,  dabei  noch  die  schweren
Schlitten  schleppend,  zurücklegten,  bietet  ein  eminentes
  Beispiel  dafür,  welche  Leistungen  der
gesunde  Mensch  entfalten  kann,  wenn  ihn  ein
ideales  Ziel  begeistert.

Ohne  Zweifel  wäre  es  bei  solcher  Entschlossenheit
auch  gelungen,  die  letzten  vom  Pol  noch  trennenden
180  Kilometer  zu  überwinden,  wenn  ein  tückisches
Geschick  der  Expedition  nicht  das  letzte  mandschurische
  Pony,  das  den  Reisenden  eine  unersetzliche
Fleischreserve  bot,  durch  den  Sturz  in  eine  jener
zahllosen  Spalten  des  Beardmore-Gletschers  entrissen
  hätte.  So  nötigte  absoluter  Nahrungsmangel
  im  Augenblick  des  nahezu  vollen  Erfolges
  schließlich  zur  Umkehr.  Und  doch  war
das  noch  ein  Glück  im  Unglück.  Denn  wären
die  vier  Helden  auch  nur  einen  Tag  später  in
das  Winterquartier  zurückgekehrt,  so  hätten  sie
dieses  verlassen  gefunden,  da  das  Schiff,  welches
die  Expedition  nach  Australien  zurückführen  sollte,
der  Gefahr  des  Einfrierens  wegen  den  Ankerplatz
bereits  verlassen  hatte.

Die  Ubersetzung  des  Werkes  hätte  etwas  sorgfältiger
  sein  können.  „Mentale“  Qualen,  „Grandeur"“
  der  Szenerie,  „Kraft  der  Vision“  (statt
Sehkraft)  sind  keine  deutschen  Ausdrücke,  die
Übertragung  von  meteorological  „screen“  in
meteorologischer  „Schirm“  statt  „Hütte“  ist  verfehlt.
  Direkt  zu  tadeln  ist  aber,  daß  alle  englischen
  Lufttemperaturangaben  statt  in  Celsius=  in
die  veralteten  Reaumurgrade  verwandelt  sind,
Luftdruckangaben  aber  in  englischen  Zollen  und
Siedepunktangaben  in  Fahrenheitgraden  belassen
sind.  Auch  heißt  es  nicht  „der“,  sondern  „das“
Hypsometer,  Anemometer.

Das  sind  kleine  Ungenauigkeiten,  die  ebenso

 

hätten  vermieden  werden  können,  wie  die  irre—
führende  Meilenzahl  im  deutschen  Titel  des  Werkes,
denn  die  Expedition  ist  dem  Südpol  nicht  bis
auf  21,  sondern  nur  bis  auf  24  deutsche  Meilen
(1  Meile  =  7,420  km)  nahe  gekommen.  Der
englische  Titel  des  Werkes  „The  heart  of  the
Antartic“  hätte  bei  der  deutschen  Ausgabe  ruhig
übernommen  werden  können.

Sven  Hedin:  Tranushimalaja.  Entdeckungen
und  Abenteuer  in  Tibet.  Mit  397  Abbildungen
nach  photographischen  Aufnahmen,  Aquarellen
und  Zeichnungen  des  Verfassers  und  mit  10
Karten.  Erster  und  zweiter  Band.  Leipzig
1909.  Verlag  F.  A.  Brockhaus.  Preis.  20,  —.

 

Leder:  Das  geheimnisvolle  Tibet.  Reisefrüchte
  aus  dem  geistlichen  Reiche  des  Dalai-Lama.
  Mit  14  Abbildungen,  meist  nach  eigenen
Aufnahmen.  Leipzig  1909.  Th.  Griebens
Verlag  (L.  Fernau).  Preis  .J  2.20.

Marine-Taschenbuch.  Mit  Genehmigung  des
Reichs-Marine-Amts  auf  Grund  amtlichen  Materials
  bearbeitet  und  herausgegeben.  8.  Jahrgang.
  Berlin  1910.  Verlag  von  E.  S.  Mittler
  &amp;amp;  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung.  Preis
3,25,  gebunden  7¼  4,—.

 

Die  „Koloniale  Rundschau“,  Monatsschrift  für
die  Interessen  unserer  Schutzgebiete  und  ihrer  Bewohner
(Berlin,  Verlag  Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen)),  schließt
soeben  ihren  ersten  Jahrgang  ab.  Die  Zeitschrift
hat  den  Erwartungen,  die  man  an  ihr  Erscheinen
knüpfte,  bis  heute  vollauf  entsprochen  und  durch  zahlreiche
  gediegene  Aufsätze  die  koloniale  Sache  wesentlich
gefördert.  Die  zweite  Dezembernummer  enthält  u.  a.
den  Anfang  einer  Reihe  amtlicher  Berichte  über  die
Schlafkrankheit  in  Deutsch-Ostafrika,  während
wir  aus  den  früheren  Nummern  namentlich  noch  auf
die  Serie  interessanter  Artikel  des  Wirklichen  Geheimen
Legationsrats  v.  König-Berlin  über  die  Besteuerung
der  Eingeborenen  in  den  afrikanischen  Kolonien
  Englands,  Frankreichs,  Deutschlands  und
im  Kongostaat  hinweisen  möchten.

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

In  Marienberg  (Kamernn),  zwischen  Lobetal  und  Edea  am  Sanaga-Fluß,

ist  am

10.  November  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und
Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  und  auf  die  Ausgabe  von  gewöhnlichen

  Paketen  erstreckt.

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Januar  1910.

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
l
1.  Samoa  Oueenstovn  30.  Jan.  27.  Febr.]  Apia  31  Tage  28.  Jan.  25.  Febr.  11.23

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

Nachversand  1.0
        <pb n="63" />
        35
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
I
2·danch«..am"«  Neapel  3.  24.  31.  Jan.  Mombasa  O  16,  16,  1.  22.  29.  Jan.  1040
——J  **
und  Schtran  abua  Weiier  Marseille  10.  jedes  Monats  Mombasa  O  17  Tage  8.  jed.  Mts.  10  40
on  Mombasa  ter-  1
zuhen  ehenge.  1  Brindsi  16.  Jan.  Mombasa  O  15  Tage.  Jan.  10  40
zu  Schiff  nach  den  Bestim  (engl.  Schtffe)
mungsorten.
t)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,  Neapel  3.  241.  31.  Jan.  Tanga  17,  17,  19  Tageß1.  22.  29.  Jan.  10410
—  ä  eutsche  Schife
ra.  ombo.  o  udesa,
  Vangani  und  Wil-  .  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  1045
belmstal)
I
Neapel  3.  24.  31.  Jan.  Daressalam  18,  18,  1.  22.  29.  Jan.  1040
e)  boch  Darkesalam  sowie  nach  (deutsche  Schiffe).  21  Tage
agamofjo,  Bismarckburg,  «  «
Zringa.  Kilimatinde.  Kilossa.  Marseille  10.  jedes  Monats.  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  45
Kilwa.  Kondoa-Jrangi.  Lindi.  (von  Zanzibar  unmitelbar
Mabeng  1  Mitindan  p  Weizerbesördernn  nach
orro.  Morogoro,  apua,
Muele,  iee  Langenburg  W
de  Ischoie,  Udlidsi,  Brindiii  16.  Jan.  Janäibar  17  Tage  14.  Jan.  1040
2  engl.  Schiffe  na  aressalam  weiter
(enal.  Echifse)  mit  nächster  Gelegenheit
l
3.  Deutsch-Südwe  ka.
,  nach  114h  K.  Hamburg  19.  Jan.  Swakopmund  26  Tage18.  Jan.  12.0
ach  Abbabls.  Aris,  Aub,  „  5
Erurn#  GHoberie  coo  Quntwerben.“  8.  24.  Jan.  Swakopmund  21  Tage2.  23.  Jan.  1045
anus.  Grootfontein.  Großarmen.
  Groß-Witvley.  Gu-Southampton  4.  25.  Jan.  Swakopmund  20  Tage  3.  24.  Jan.  11.23
tiu  chn  "
sähöechxsöhtz  Etsch  Ka-  Southampton  8.  15.  20.  Jan.  Swalopmund  22,  20,  715  Jan.  4.  Febr.
ribib.  aui,  Kubas,  .-  «  ,  «
Nauchas  Neudamm,  Oka-  r%  e  —.  age  ·  1
bundja.  Otasise.  Otaumweso,Hamburg  18.  jedes  Monats  Swakopmund  25  Tage18.  jed.  Mts.  6.19
Stombahe,  Sn#erur.  On-  #Southampton  22.  Jan.  Swakopmund  24  Tage1.  Jan.  11.23
Seera.  asenomor,  Fatt-  #Hamburg  1.  jedes  Monats  Swakopmund  unbestimmt  1.  jedes  Monats  6.19
#i.  Outso.  Reboboth,  Richt-  "„  —  -  .  2
t  bwiag.  c#tatterdan)  6.  Jan.  Swakopmuno  unbestimmt  5.  Jan.  1012
au.  atlerberg,  -  I
belmstal  und  *?  Southampton!  8.15.29.  Jan.5.  Febr.]  Lüderitzbucht  19—21  Tg.jeden  Freitag  11.23
br  nach  Lüderisbucht  sowie  Z  -,-  —  5
oo  S  and  auntwereh  en  8.  24.  Jan.  Lüderitzbucht  22  Tage  2.  23.  Jan.  1045
etbanien.  ra  asser,  Gi-  i
beon.  Gochas,  Hafuur,  Kalll]  Southampton  4.  25.  Jan.  Lüderitzbucht  21  Tage  3.  24.  Jan.  11.23
ntWhßhe
bebe.  Prenenbucht  Raan=  Hamburg  1  18.  jedes  MonatsLüderitzbucht  36  Tage  18.  jed.  Mts.  6.19
Waseim,  amas  un  1Hamburg  1.  jedes  Monats.  Lüderitzbucht  40  Tage  1.  jed.  Mts.  6.19
Hamburg  19.  Jan.  Lüderitzbucht  27  Tages.  Jan.  12..
Rotterdoam  6.  Jan.  Lüderitzbucht  35  Tage  6.  Jan.  1012
(deutsche  Schiffe)

 

4.  Niantschon.

 

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

14

16

28
21.

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postlarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  733  u.  Dienstags  7.52.

28.  Jan.

jeden  Sonntag

#30.  Jan.

.Jan.
Jan.

 

Tsingtau  35  Tage

Tsingtau  33—37  Tage

Tsingtau  37  Tage
35
35

Tage
Tage

Tsingtau
Tsingtau

 

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

12.  26.  Jan.  1040
jeden  Freitag  1040
14.  28.  Jan.  1010

27.  Jan.  8.35
19.  Jan.  10..

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  nach  Kiautschou  auch  mit  den  unter  b)
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten;  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  VYork  befoördert.
        <pb n="64" />
        W  36  20

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am.  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
sa  19,  27  Tage
11  10.  jedes  Monats  Duala  20,  28—43  Tage
Hamburg  1  25  *  Kribi  21,  28—43  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
o.  Jan.  Plantation  21,28—43  Tgoggioa
5.  Kamerun.  Longs#  21,  28.—43  Tage  25.  Jan.  6.19
25.  Jan.  Campo  28—43  Tage
)  —  Algneltnga  Kameroh,  Vibundi  28—43  Tage
njo  un
Bonabert,  Hebtenba  eh  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
Campo,  Dschang,  Ducle.  fur  Mer  Duala  19  Tage
Dme,  Gbolwot.  Ede  e  eutsch=  Schife  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
-
Marienberg,  Mundeck,  Nyan-  Longji  20  Tage
ga.  Plantatton,  Vtrtoria  Liverpool  13.  Jan  Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage
.  Gr.  Batanga  30—32  Tage  1
Longji  30—32  Tage  11.  Jan.  102
Kribi  30—32  Tage
Plantation  30—32  Tage
Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
b)  nach  Rio  del  Rty  von  dort  weiter  über  Ikang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  13.  Jan.  Rio  del  Rey  25  Tage11.  Jan.  1012
Jßc)  nach  dem  Tschadsee=  Gebiet  ;  «  ·  17
(Garua,  Kusser.)  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  ua  6  a.
Lokodja-Dola  ç
d)  nach  Offldinge  Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  10#5
von  dort  weiter  über  Obokum
(am  Crosflun  bis  Offidinge
in  6  bis  10  Tagen
Antwerpden  20.  Jan.  10.  Febr.]  Matadi  20—21  Tage  19.  Jan.  9.  Febr.  1.0
e)  nach  Molunnd  von  da  wetter  mit  der  Eisen-Bordeaux
  25.  jedes  Monats  dahn  Sewrnen  23.  jed.  Mts.  1045
dem  Konpo,  Ssanga  und
Diah  bis  Molundu
Brindisi  9.  Jaon.  61.  Febr.  Jap  48,  49  Tage  D
(engl.  Schiffe)  Palau  63  Tage
6.  den  Karolinen,  Palan=  Angaur  64  Tage
Inseln,  Marianen  aus-  14  7.  26.  Jan.  4ff.  Febr.
schliedlich  Gnam,“)  Jap  34  Tage  1040
Neapel  28.  Jan.  Angaur  45  Tage
(deutsche  Schiffe)  Palau  44  Tage

2  Sendungen  nach  Guam  werden
  über  San  Francisco
geleitet.

t)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.

 

 

 

Nächste  Verbindung  nach  Saipan:  ab  Neapel  11.  März.
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weliter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Vriefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.

 

7.  Marshall=  Inseln.
ay)  nach  Jaluit

b)  nach  Naurn

l

 

11.  März

 

Neapel
(deutsche  Schiffe)

Neapel  5.  Jan.  2.  Febr.
(beutsche  Schiffe)

Neapel  16.  30.  Jan.
(engl.  Schiffe)

Brindisi  9.  23.  Jan.  6.  Febr.

(engl.  Schiffe)

Jaluit  60  Tage
Adelaide  27—30  Tage,

dann  weiter  mit  der  Eisenbahn
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampser  der  Pacific  Vbosphate
  Company  oder  mit
Dampfer  „Germania“  der

 

Jaluitlinie  nach  Nauru

9.  März  1040

3.  7.  14.  21.  28.  31.  Jan.
4.  Febr.  1040

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
        <pb n="65" />
        G  37  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  .  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  1  28.  Jan.  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schtffe)  hafen  38  u.  44  Tage
Simpsonhafen  41  u.  47T0g.7.  26.  Jan.  4.  Febr.
6#  Brindisi  9.  Jan.  6.  Febr.  Simpsonhafen  40  Tage  10  40
9  bentsch-Nengnineen.gl.  Schift)  Friebrich-Wilhelms.

 

hafen  43  Tage

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

9.  Logo.

 

Rotterdam  22.
(deutsche  Schiffe)

 

Hamburg  25.
Hamburg  10.
Boulogne  s.  M.  11.
(deutsche  Schiffe)
Marseille  12.
Bordeaux  26
Liverpool
Hamburg  1
Rotterdam  6
(Cdeutsche  Schiffe)  1
Hamburg  16.

Jan.
jedes  Monats
jedes  Monats

jedes  Monats
.  jedes  Monats

jeden  Mittwoch

jiedes  Monats
6.  jedes  Monats

Jan.

Jan.

 

Lome  22—26  Tage
Lome  17  Tage
Lome  16  Tage

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

Lome  24—26  Tage
Lome  21—23  Tage

Lome  30—39  Tage
Lome  24—33  Tage

 

25.  Jan.  6.19
9.  jed.  Mts.  9.1
10.  jed.  Mts.  1.0

10.  jed.  Mts.  1040
23.  jed.  Mts.  1015
Montag  10  12

1.  jed.  Mts.  6.19
5.  jed.  Mts.  1012

16.  Jan.  6.19
21.  Jan.  1012

)Den  durch  “  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs.  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  #  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
beuts-Neugninea  Neapel.  *  2.  37.117.26.  Jan.  Neapel.  .  ..  12*.  26  Jan.  9-.  Febr.
——  ——  J  Brindisi  .  .  7.  21.  Jan.  4.  Febr.
Neapel  1.  7..  28  Jan.  Marsei  2
butsch-/  i—  atsetlle...6.20.Jan-3.Febr.
»Wa«  Zikatsfdeltsåe  «  I  *5  Mts  Liverpooll  üb.  Vancouv.  9.  Jan.  6.  Febr.
—U".“““  «·  «——  Plymouth,  .-LSpukWpHx27kJaw
  M««»«0«Ssuihampw»,Ubgegzkkxgsngzzkdss
UMQ-8IOUIthSouthamptonjedenSonntag  Le  Havre  oder  (5—6  mal  monatlich)
Hamburg  ..  16*.  16*.  Jan.  Queenstown
—  Sibir.  Eisen=  Uin  der  Regel  Montag,  Mitt-Hamb
  152  jed.  Mis  bahn.  .  .  .  woch,  Freitag,  Sonntag
urg  jed.  —  —  —  —
##en  Southampton  30“.  jed.  Mts.  Plymouth  üb.  Vancouv.  unbestimmt
Liverpool  28.  Jan.  samon  Queenstown
–  oder  Havre  über  San  Francisco
ben  Narelinen,  n  od.  Plymouth  (unbestimmt)
1  Neapel  .  2.  11“.  26°.  80.  Jun.—  II-  —
pelen-Iuseln  eap  8“.  Febr  Jan  Hamburg  2“.  4.15.16.  Jan.  2“  Febr.
JUCÔÒiGCCSI  —  —Il  Togo  ..  Southampton  30*.  jed.  Mts.
Hershal:  Inseln  ...  Neapel  .  14.  Febr.  Liverpool  jeden  Montag

 

 

 

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="66" />
        38  20

 

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Postdampfer  Reise  .  Letzte  Nachrichten
von  1  nach  bis  25.  Dezember  1909.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  17.  Dezember  in  Kapstadt.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  25.  Dezember  ab  Hamburg.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  8.  Dezember  in  Assinie.
„Arnold  Amsinck“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  23.  Dezember  ab  Madeira.
„Eduard  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  18.  Dezember  ab  Swakopmund.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  23.  Dezember  ab  Teneriffe.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  18.  Dezember  in  Hamburg.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  18.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  19.  Dezember  in  Port  Said.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  24.  Dezember  in  Viectoria.
„Henriette  Woermann“  Mossamedes  Hamburg  am  19.  Dezember  in  Lome.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  12.  Dezember  in  Lagos.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  22.  Dezember  in  Rotterdam.
„Kurt  Woermann“.  Burutu  Hamburg  am  15.  Dezember  in  Sekondi.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  21.  Dezember  Beachy  Oead  passiert.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  19.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Calabar  Hamburg  am  20.  Dezember  in  Lagos.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  23.  Dezember  in  Conakry.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  13.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Max  Brock“".  Lüderitzbucht  Hamburg  am  23.  Dezember  in  Lome.
„Paul  Woermann“.  Calabar  Hamburg  am  19.  Dezember  in  Hamburg.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  24.  Dezember  Dover  passiert.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea“  Hamburg  «  Assinie  am  16.  Dezember  in  Rufisque.
„Kamerun“  Kamerun  Hamburg  am  23.  Dezember  in  Lome.
„Lome“  Kotonou  Hamburg  am  20.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Otavi“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  18.  Dezember  in  Swakopmund.
„Savoia“  .  ..  Swakopmund  Kapstadt  am  22.  Dezember  in  Kapstadt.
„Swakopmund“.  Hamburg  6  Lüderitzbucht  am  19.  Dezember  Curhaven  passiert.
„Togo“  Hamburg  Mossamedes  am  17.  Dezember  in  Sao  Thome.
„Windhuk"  Durban  1  Hamburg  am  17.  Dezember  in  Swatopmund.
|
Hamburg-  Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Answald“  Hamburg  #  Delagoa  Bay  am  19.  Dezember  Curhaven  passiert.
„Friderun"“  —  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Henner“  —  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Immo“  Hamburg  Akkra  am  22.  Dezember  in  Sekondi.
„Ingbert“.  Hamburg  Mossamedes  am  17.  Dezember  Ouessant  passiert.
„Ingo“  Hamburg  Akkra  am  16.  Dezember  Vlissingen  passiert.
„Ingraban“.  Mossamedes  Hamburg  am  12.  Dezember  ab  Lome.
„Irmfried“  Hamburg  Kotonou  am  21.  Dezember  ab  Lutdat.
„Irmgard“  Mossamedes  Hamburg  am  24.  Dezember  in  Hamburg.
„Ivo.  Akkra.  Hamburg  am  13.  Dezember  ab  Sierra  Leonc.
„Walburg“  Lüderitzbucht  Oamburg  am  18.  Dezember  ab  Lome.
        <pb n="67" />
        W  39  20

Marktbericht.))

 

Baumwolle.  Nach  letzten  Liverpooler  Nachrichten
209.  12.)  notierte  Amerikan.  Middling  Upland  8,
äguptische  fgf  brown  13½0/13,  indische  fine  Bengal  5  d.
perlb.  In  Hamburg  hatte  Ende  November  pro  ½  kg
nordamerikanische  middlins  72,  ägyptische  Mitafifi
fullx  Lo#  fair  103½,  Bengal  fall-  voocl  51,  ostafrikanische
  82—86,  Togo  59  Pf.  notiert.  Die  Preise
zeigten  gegen  Ende  Dezember  eine  Sehe.
namlich:  nordamerikanische  middlin  5r
(29.  12.),  ägyptische  Mitafifi  fully  go  Flals  117  n
(22.  12.),  Bengal  fullyv  good  50½  Pf.  (29.  12.),  ostafrikanische
  etwa  80—100  Pf.  (28.  12.),  Togo  75  Pf.
(22.  12.).

Baumwollsaat.  Während  sich  der  Preis  für  Baumwollsaat
  Ende  November  pro  1000  kg  auf  105  bis
115  .  belief,  stellte  er  sich  Ende  Dezember  auf
120—145  K  (21.  12.).

Blei.  Blei  zeigte  gegen  Schluß  des  Dezember  eine
geringe  Steigerung.  Es  notierte  Anfang  Dezember
pro  50  kx  englisches  Blei  in  Mulden  mit  15  .4,
deutsches  Blei  in  Mulden  mit  15,50  .,  dagegen
Ausgang  Dezember  englisches  Blei  in  Mulden
15,  50  .  (29.  12.)  und  deutsches  Blei  in  Mulden
16  .  K  (29.  12.).

Elfenbein.  In  der  Notierung  für  Elfenbein  ist  mit
Ende  Dezember  gegen  den  Vormonat  eine  Anderung
  nicht  eingetreten.  Kamerun-Gabun,  hart,  mit
cinem  Durchschnittsgewicht  von  7  kg  erzielte  19.50.1
ver  1  kg.  weich  mit  einem  Durchschnittsgewicht  von
etwa  10  kg  23  .“  per  1  kg  (27.  12.).

Erdnüsse.  Der  Preis  stellte  sich  Ende  November  für
westafrikanische  Nüsse  in  Schalen  per  100  kg  auf  20  bis
22  .  M,  für  geschälte  ostafrikanische  per  50  kg  auf
13.25—.13.75.¾;  Ende  Dezember  für  westafrikanische
in  Schalen  auf  20—21  (21.  12.),  für  geschälte
ostafrikanische  auf  14,25—14,50  4  "0un  12.).

Oanuf.  Für  Sisal  wurden  Ende  November  notiert
per  100  ku  deutsch-ostafrikanischer  58—54.1/,  Manila
.  C.)  55  .  1/  (.  c.)  63  .¾;  Ende  Dezember:  deutschoftafrikanischer
  58—56  .“  (27.  12.),  Manila  (f.  c.)
55  .  K,  (g.  c.)  64  .“  (27.  12.),  Sisal  indisch  52  bis
32  .7  (27.12.).

KRaffee.  Kaffce  zeigt  gegenüber  Ende  November  eine
geringe  Steigerung.  Der  Preis  betrug  Ende  November
  per  ½  kg  für  Santos  37—46  Pf.,  Liberia
19—50  Pf.,  Usambara  60—65  Ef.  und  arabischer
69—91  Pf.;  Ende  Dezember  für  Santos  38—47  Pf.
(29.  12.),  Liberia  51  Pf.  (22.  12.),  Usambara  63  bis
66  Pf.  (22.  12.),  arabischer  69—91  Pf.  (29.  12.).

Nakao.  Kakao  wurde  gehandelt  Ende  November  per
50  kgE:  Namerun  für  50—51  ,  Lagos-Accra  für
4  “.  Sao  Thomé  für  46—48  .  Bahia  für
19,50  —50  /  dagegen  Ende  Degember:  Kamerun-Plautagen
  51  .¾  (27.  12.),  Lagos-Accra  46,50  bis
47.4  (27.  12.),  Sao  Thomé  48.,.50—50  .KrT  (2V9.  12.),
Bahia  kair  50,50.14,  Bahia  Superior  58  .K  (27.  12.),
Togo-Plautagen  für  50  .K  (27.  12.).

Kautschuk.  Die  Preise  für  Kautschuk  gingen  Ende
Dezember  gegen  den  Vormonat  zurück.  Die  Notierungen
  waren  im  November  per  1  kg:  Para
18  .ac,  Kamerun  10,50  ,  Ila  Kamerun-Würste
8,  50  Ia  Kamerun-Kuchen  6.80  ,  Ia  Togo-Lumps
  5.80  F,  Ia  Goldküsten  -Lumps  5.30  ,
Lewaplantagen  7,60—9,20  .7.  Dagegen  Ende  De-     



 

zember  (27.  12.):  Para  16.00  ,.  Südkamerun
8,80  .M,  Ia  Kamerun-Würste  8.,  Ia  Kamerun-Kuchen
  6,60,  Ia  Togo-Lumps  5,60.  K,  Ia  Goldküsten-Lumps
  5  ,  Lewaplantagen  7,30—7,80  .#K.

Kolanüsse.  Für  Kolanüsse  wurde  gezahlt  per  100  ktz
Ende  November:  Kamerun-Plantagen  1/4  geschnitten
30—55  .KK;  Ende  Dezember  (27.  12.)  45—55  M.

Kopal.  Die  Preise  für  Kopal  hielten  sich.  Es  notierten
  wie  im  Vormonat  Ende  Dezember  (21.  12.)
per  100  kg  Kamerun  70—80  ./,  Benguela-Angola
60—200  .M.  Zanzibar  (glatt)  120—250  &amp;amp;.,  Madagaskar
  130—225  ..

Kopra.  Am  Schlusse  des  Monats  November  erzielte
Kopra  pro  50  kg  westafrik.  19—21  .,  ostafrik.
19,50—23  .J¼,  Südsee  22—24  .  Die  Preise  erhöhten
  sich  Ende  Dezember  für  westafrik.  auf  21
bis  23  .#&amp;amp;  (22.  12.),  für  ostafrik.  auf  22—24,50  4%
(22.  12.),  Südsee  23—24  K  (21.  12.).

Kupfer.  Der  Preis  für  Kupfer  betrug  Anfang  Dezember
  für  englische  Raffinade  67.&amp;amp;  per  50  kg,
Ende  Dezember  (29.  12.)  68  .#%

Mais.  Mauis  zeigte  gegen  den  Vormonat  keine  Veränderung.
  Ende  Dezember  (21.  12.)  notierte  per
1000  kg  Togo-Mais  118  4.

Mangrovenrinde.  Mangrovenrinde  zeigt  gegenüber
Ende  November  keine  Anderung.  Es  wurde  bezahlt
Ende  Dezember  (21.  12.)  per  100  kg  ostafrikanische
mit  11.501  4,  Madagaskar  12  .K.

Palmkerne.  Palmkerne  notierten  Ausgang  Dezember
höher.  Ausgang  November  erzielten  per  50  kg
Lagos-Kamerun  16,10  “,  Togo  15,90  „,  Elfenbeinküste
  15,80  x.  Ende  Degember  (22.  12.)  dagegen:
  Lagos-Kamerun  17,50  X,  Togo  17,25  bis
17,40  .  Kx,  Elfenbeinküste  16,75—16,87.M,  Goldküste
17,20—17,32.  Also  durchweg  steigende  Tendenz!

Palmöl.  Obhere  Notierungen  zeigte  Ende  Dezember
auch  Palmöl.  Sie  betrugen  Ausgang  November
per,  50  kg  für  Lagos  28¾—29  .“,  für  Kamerun
26½/  —27  „K,  für  Liberia  24—  25  „K.  dagegen  Ende
De#mber  für  Lagos  30,50—31  (29.  12.),  Ramerun
  29.50—30  K  (22.  12.),  Liberia  25,50—26  4
(22.  12.),  Togo  28—28,50  .KF  (22.  12.).

Reis.  Reis  hat  einen  Preisrückgang  Ende  Dezember
zu  verzeichnen.  Ende  November  wurden  notiert

per  50  kg:  Rangoon,  geschält,  15—21  K,  Java,
geschält,  27—30  44,.  Ende  Dezember  (29.  12.)  dagegen:

  Rangoon,  geschält,  9—10,75  K,  Java,  geschalt,
  16—18  4.

Sesamsaat.  Sesamsaat  brachte  Ende  November  per
50  kx:  für  westafrikanische  12¾/—143/1.K,  ostafrikanische
  14—14¾  .  Ende  Dezember  (21.  12.)
westafrikanische  13⅛½2—15  .,  ostafrikanische  14½
bis  15  .N

Silber.  Silber  notierte  Anfang  Dezember  etwa
69,75  .“  (Mittelkurs),  Eude  Degember  (28.  12.)
71,75.%  (M.  K.)  per  1  kg.

Wachs.  Die  Notierung  für  Wachs  ergab  Ende  November
  per  100  kg:  deutsch  -z  ostafrikanisches  265  .3
Madagaskar  252—254  J.  Bengueln  260  J.  Chile
285—280  A,  Dagegen  Ende  Dezember  (27.  12.):
deutsch-ostafrikanisches  268.#/A)  Madagaskar  258  bis
260  .¼,  Benguela  270  ,  Chile  280.¾¼.  Also  abgesehen
  von  Chile  steigende  Tendenz!

ö  Die  Preise  verstehen  sich,  wenn  nichts  anderes  angegeben,  loko  Hamburg.
        <pb n="68" />
        IM  40  2eO

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

NMitgeteilt  durch  von  der  Heuydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.ö4.
Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm=  Ddresse:  „Heydtkontor“.  27.  Dezember  1909.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

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Srirn  Kapital  z4%  Ger)  lette  letie  "  hNachfrageAngebot
jahr  AM  jahr  I  dende  dende  5%  5%
"  —  l
1907  1  850  000  1.  10.  10  0  frilauische  Kompagnie  A-G..  .  ...  98  101
1906  2000  000  1.  1.0  —  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  45  52
19065  1,000  000  1.  4.7  15  17½  Bremer  Kolonial.  é*=  Handelsgesellschaft  vorm.  r
r  .  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  )  174  177
1905  1200  000  aC  1.  4.  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  .  —  65
1905  600  O000  1U.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  +  85
189000  1500  000  1.  22  50  China-Export-,  Import--  u.  Bank-  GComwagnie  1  250  —
1891  2600000  1.  10.  7  7  Chocola  Plantagen-Gesellschaft  1413  116
1905  220  000  1.  1.)  20  3  Debundscha-Pflanngnn  4  115  —
1800  800000  1.  n  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  z—  65
1878  2  750  O000  1l.  11  20  16  I  Deutsche  Handels-  und  Plantagen-  Gesellschaft
#  #  I  derwudichFnIcln-.  345  351
1885  2000000  1.  4.  20  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwest-  #frika  1650  1680
1907]  2500  000  1.  1.  —  2  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  l—  60
1902  1000000  1.  1  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  .  .!—  55
1908  45600000  1.  5.  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Ges.  –  210
1902  1  000  0O000  1.  5.7  2  3  Deutsche  Togogesellschaft  .  60  65
1885  1  11  721  .000  I  1.  1.  5  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Anteile  124  125
1886  T  400  000  1.  1110  0¾vU  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  .  50,—
l  —  —  do.  Vorz.-Aktien  —  .M  176,  —
1903  1  11  495  000  1.  1.  3½  3½  Dentsch-Ostoorikanische  3½%  Schuldverschrei-T
  il  l:  bungen  (vom  Reich  sichergestellt)  i  96  97
18972250000  n  .  1.4  7  Deutsch-Westafrikanische  Onwdelsgeseuschaft  96  102
1899  4  000  000  1  1.  1.  ·0  0  C  Gesellschaft  Nordwestkamerun  Lit.  —  4.25
T  360  000  0  0  do.  do.  Leit.  B.  M  15  A  22
1898  1  000  000  1.  1.  10  0  Gesellschaft  Südkamerun.  .  Lit.  A.)  103  107
1  000  000  10  0  do.  Hit.  B.  Z1  83  87
18899  2  000000  .  1.  10.  0  0  Gua  iala  Plantagen-  Gesellschaft  1  —  19
1897  1153000  1.  1.  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  *  —  40
1889  3  000  000  1  1.  10.  —7  0  0  1  Hanseatische  Plantagengesellschat  —  40
1887  1200000  1.  1.  15  20  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  296  301
1  Ü  T  do.  Genußscheine  .#17  2900  .K  2900.—
1906  3000  0O0C00  1.  1.  —  4  Kamerun-  Kautschuk-  Compognie.  .  .  .  .  .,  70  80
1895  10  000  000  1.  1.  0  Kaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  100  102
1903  1  000  000  1.  10  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  97  80
1899  2  000  000  1  7.  0  5  „Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  7“•  —  85
1885,  6000  000  1.  4,  0  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  100  102
LI  1  0  0  Stamm-Anteile.  45  48
1906  1200  0001.  1.  —  —  Ostafrila--  Kompagnie  ..  70  80
1904  /  21  000  OCO00  1.  1."  3  3Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft.  Anteile  «  «
(vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und
"  /1  1200%  Rückgahlung  garantiert)  .  ..»  103
1900  20  000  O000,  1.  4.  0  9  Otavi-Minen=  und  Cisenbahngesellschaft  232  233
200  000  0  .44  Otavi--Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  A  123,  —  M  125,  —
1902  L  125000  1.  1.7  30  50  Pacific  Phosphate  cK.  h  Omstsshs
1897  2000000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  —  82
1895  1500  000  (1.  1.  0  0  Rheinische  Hande  Plamagengesenschaft-  —  40
1903  800  000  1.  1.  0  o  Safata-Samoa-Gesellschaft  7#  —  55
1905  2000  000  1.  11  4  4  Samoa-RNautschul-Compagnie  —  55
1897  500  000  11.  1.  0  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  80  —
1900)  L  500  000  1.  7.  0  0  South  African  Territcries  18  sh  64  19  sh  —  d
1892  L2  000  O000  1.  71.  0  5  SOuth  Woest  Africa  Co.  .  375h  3d4  378h  9  d
1893  869  100  1.  4.  0  0  Ulambara  Laffeebangesenlibat  Stamm-Anteile  28  35
—  142  200  1  0  0  Vorzugs-Anteile,  55  —
1897,  2  100  000  1.  1.  6  9  Westafrik.  P#franzungs  gesellsch.  Bibundi  Anteile  98  103
1897,.  4500  000  1.  1.  0  Westafrikanische  Pflangungs  gesellschaft  Victori
"  a  i  zusammengelegte  Stamm-Aktien  —  55
.  —  8  Vorz.-Aktien  103  107
1895  1  800  000  1.  1.  0  0  Westdeutsche  W„[W  -u.  Plantagenges.  Düsseldorf!  —  70

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

—

 

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für!  den  nichtamtlichen  Teil:  Ostar  Blesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druuck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  S8W68,  Kochstr.  CGS—1.
Ausgegeben  am  3.  Januar  1910.
        <pb n="69" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  neichs-Nolonialamt.

 

 

21.  Lahrgang  Berlin,  den  15.  Januar  1910.  Uummer  2.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
emmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckselman.  Der  bereelishrüche  t  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  8  Bezuge  durch  die
Vost  und  die  Buchhandlungen  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schutzgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  5  M.  5.—  für  die  Läunder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
find  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Dzunst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW6s,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

 

—  —  7——
—  —

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  im  Schutzgebiete
  Deutsch-Neuguinea.  Vom  21.  Dezember  1909  S.  11.  —  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch--Ostafrika,
betr.  Errichtung  der  Dienststelle  eines  Eisenbahnkommissars  in  Daressalam  für  die  Bahnbauten  und  für  die  in  Betrieb
befndlichen  Bahnen  des  Schutzgebiets  Deutsch  Ostafrika.  Vom  14.  Oktober  1909  S.  142.  —  Verordnung  des  Gouverneurs
  von  Kamerun,  betr.  die  Erhebung  einer  Umsatzsteuer  bei  dem  Erwerbe  von  Grundeigentum  im  Schutzgebiet
Namerun.  Vom  1.  November  1909  S.  13.  —  Aerordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Ausführungsbestimmungen
  zu  Teil  1B  und  II  (Bezirksrat  und  Landesrat)  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  betr.  die
Selbstverwaltung  in  Deutsch=  Südwestafrika  vom  28.  Januar  1909.  Vom  10.  November  1909  S.  45.  —  Verordnung
des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  das  Verbot  der  Verabfolgung  von  Schießbedarf  an  Eingeborene.
Vom  1.  Oktober  1909  46.  —  Desgleichen  betr.  das  Verbot  der  Verabfolgung  geistiger  Getränke  an  Eingeborene.
Tom  1.  Oktober  1909  S.  47.  —  Personalien  S.  48.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-afrikanischer  Eisenbahnbau  1909  S.  ö2.

Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  53.  —  Die  Pest  im  Bezirk  RKondoa-Jrangi  S.  53.  —  Nachweisung  der
Brutto-Einnahmen  bei  den  Küstenzollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Oktober  1909  S.  54.

Togo:  Vom  Bau  der  Hinterlandbahn  S.  54.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  Expedition  Streitwolfs  nach  dem  Caprivi-zZipfel  S.  51.  —  Nachweisung  der
bei  den  Zollamtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  Monat  August  1909  fallig  gewordenen  Zollbetrage  S.  58.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Central-Afrikanische  Bergwerks=  Gesellschaft  S.  599.  —  Sigi-Pflanzungs.
  Gesellschaft  m.  b.  H.  in  Essen  S.  59.  —  Usambara-Kaffeebau  Gesellschaft  zu  Berlin  S.  60.  —  Gesellschaft
Kordwent,  Kamerun  S.  61.  —  Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S.  62.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Baumwollanbau  auf  Ceylon  S.  62.  —  Der  Guttaperchabandel
  der  Straits-Settlements  1908  S.  63.  —  Der  Kautschukhandel  der  Straits-Settlements  1908  S.  64.  —
Maix=  und  Wollausfuhr  Britisch=  Südafrikas  1908  S.  65.  —  Der  Bergbau  Neuseelands  1908  S.  65.  —  Handel
hanzibars  1908  S.  66.  —  Handel  des  Transvaal  im  ersten  Halbjahr  19009  S.  67.  —  Einfuhrbehandlung  kranker
Nartoffeln  in  Transvaal  und  in  der  Oranjeflußkolonie  S.  68.  —  Natal  S.  68.  —  Uganda-Schutzgebiet  S.  68.  —
Papna  (Britisch=  Neuguinea)  S.  69.

Vermischtes:  Der  Kampf  um  den  Transvaalverkehr  S.  69.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  70.  —  Verkehrs-Nachrichten
  S.  71.  —  Schiffsbewegungen  S.  75.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  76.

Anzeigen:  Ausschreibung  S.  15.

e#.NDKmtlicher  Teis######t

Gi

5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  ZReichskanzlers,  betr.  die  Kusübung  der  Gerichtsbarkeit
im  Schutzgebiete  Deutsch-HNeuguinea.
Vom  21.  Dezember  1909.
Auf  Grund  der  §§  2,  15  Abs.  1  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,
in  Verbindung  mit  §  5  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  (Reichs-Gesetzbl.  1900,
wird  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea  folgendes  bestimmt:
I.  Zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  werden  ermächtigt:
1.  der  jeweilige  Bezirksamtmann  in  Friedrich-Wilhelmshafen,  mit  dem  Amtssitze  daselbst,
für  Kaiser-Wilhelmsland  nebst  den  vorgelagerten  Inseln  (den  früheren  Verwaltungsbezirk
Friedrich-Wilhelmshafen):;

813)
213)

GG

 

Der  heutigen  Nummer  liegt  das  vom  Kolonial=  Wirtschafuschen  Komitee  herausgegebene
—3  Handels-Adreßbuch  für  1910  bei.  Dagegen  ist  es  —  mit  Rücksicht  auf  die  im  Laufe  der
letzten  Jahre  erheblich  gewachsenen  Herstellungskosten  —  diromal  nicht  mehr  möglich,  auch  die  Jahresdenkschrift
aber  die  Entwickelung  der  Schutzgebiete  in  Afrika  und  der  Südsee  (1908,09)  den  Abonnenten  des  „Deutschen
Nolonialblattes“  wieder  unentgeltlich  zur  Berfügung  zu  stellen.  Die  Denkschrift  wird  jedoch  von  der  Königlichen
  Hofbuchhandlung  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW.,  Kochstr.  68/71,  zum  Selbstkostenpreise  von
!/7  6.—  an  unsere  Abonnenten  auf  Bestellung  abgegeben.
        <pb n="70" />
        W  42  e

2.  der  jeweilige  Bezirksamtmann  in  Jap,  mit  dem  Amtssitze  daselbst,  für  die  West-Karolinen,
Palau  und  Marianen  (Zuständigkeitsbereich  des  Bezirksamts  in  Jap);

3.  der  jeweilige  Bezirksamtmann  in  Ponape,  mit  dem  Amtssitze  daselbst,  für  die  Ost-Karolinen
  einschließlich  der  Truk-Gruppe  (Zuständigkeitsbereich  des  Bezirksamts  in  Ponape);

4.  der  jeweilige  Bezirksamtmann  in  Jaluit,  mit  dem  Amtssitze  daselbst,  für  die  Marshall-Inselu
  einschließlich  Nauru  (Zuständigkeitsbereich  des  Bezirksamts  in  Jalnuit).

II.  Für  den  Bereich  des  Bismarck-Archipels  einschließlich  der  Salomon  =  Inseln  wird  die
Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  durch  einen  im  Hauptamte  tätigen  richterlichen  Beamten  mit
dem  Amtssitze  in  Herbertshöhe  (von  dem  vom  Gouverneur  bekannt  zu  gebenden  Zeitpunkte
ab  in  Rabaul)  ausgeübt.

III.  Diese  Verfügung  tritt  sofort  in  Kraft.

Berlin,  den  21.  Dezember  1909.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Dernburg.

 

Verkügung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Errichtung  der  Dienststelle
eines  Eisenbahnkommissars  in  Daressalam  für  die  Bahnbauten  und  für  die  in  Betrieb
befindlichen  Bahnen  des  ÖSchutzgebiets  Deutsch-Ostafrika.

Vom  14.  Oktober  1909.

Auf  Grund  der  gemäß  §  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der
Verwaltung  und  die  Eingeborenen-Rechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten  vom
3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397),  vom  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  erteilten  Ermächtigung
verfüge  ich  hiermit,  was  folgt:

§*  1.  Der  Eisenbahnkommissar  für  die  Bahnbauten  und  für  die  im  Betrieb  befindlichen
Bahnen  des  Schutzgebiets  hat  seinen  Dienstwohnsitz  in  Daressalam.

Er  ist  dem  Gouverneur  oder  dessen  Stellvertreter  unmittelbar  unterstellt.

Er  bildet  mit  den  ihm  zugeteilten  Beamten  im  Sinne  des  §  81  Abs.  3  des  Reichsbeamtengesetzes
  vom  18.  Mai  1907  (Reichs-Gesetzbl.  S.  245)  eine  selbständige  Behörde,  deren  Vorsteher  er
ist.  Er  ist  demnach  befugt,  die  ihm  zugeteilten  Beamten  disziplinarisch  mit  Warnung,  Verweis  oder
Geldstrafe  bis  zu  9.“  zu  bestrafen.

§  2.  Die  Rechte  und  Pflichten  des  Eisenbahnkommissars  bestimmen  sich  nach  den  mit  der
Ostafrikanischen  Eisenbahngesellschaft  und  der  Deutschen  Kolonial-Eisenbahn-Bau=  und  Betriebs-Gesellschaft
  über  den  Bau  und  Betrieb  der  Zentralbahn  und  der  Usambarabahn  abgeschlossenen
Verträgen.

§  3.  Der  Eisenbahnkommissar  ist  zur  Erteilung  der  für  den  Bau  der  Zentralbahn  und
der  Usambarabahn  erforderlich  werdenden  polizeilichen  Genehmigungen  zuständig.  Soweit  es  sich
um  Genehmigung  allgemein  landespolizeilicher  Natur  handelt,  hat  er  sich  des  Einverständnisses  der
beteiligten  örtlichen  Gonvernementsorgane  zu  vergewissern  und,  sofern  sich  dieses  Einverständnis  nicht
erzielen  läßt,  die  Entscheidung  des  Gouvernements  einzuholen.  Hiervon  darf  er  nur  in  dringenden
Fällen  abgehen;  er  hat  dann  unter  Angabe  der  Gründe  die  nachträgliche  Zustimmung  vom  Gouvernement
  unverzüglich  zu  erbitten.

§5  4.  Der  Eisenbahnkommissar  bestimmt  nach  Anhörung  der  zuständigen  Lokalverwaltungsbehörden
  im  Einvernehmen  mit  dem  Bauleitenden  der  Baufirmen  und  den  Vertretern  der  nicht
fiskalischen  Bauherren  die  für  den  Bahnban  benötigten  Grundstücke.

Soweit  es  sich  dabei  um  Grundstücke  handelt,  die  nicht  dem  Gouvernement  gehören  oder
an  denen  Rechte  Dritter  bestehen,  haben  die  zuständigen  Verwaltungsbehörden  das  Weitere  wegen
Erwerbes  dieser  Grundstücke  für  den  Bahnbau  auf  Antrag  des  Eisenbahnkommissars  zu  veranlassen.

§*  5.  Der  Eisenbahnkomm’ssar  ist  befugt,  im  Rahmen  der  ihm  zur  selbständigen  Bewirtschaftung
  überwiesenen  Mittel  und  ihrer  Zweckbestimmung  Ausgaben  zu  leisten  und  auf  die  Hauptkasse
sowie  Bezirkskassen  anzuweisen.
        <pb n="71" />
        G  43  20

Die  Rechnungs=  und  Wirtschaftsführung  hat  der  Eisenbahnkommissar  nach  den  allgemeinen
Verwaltungsvorschriften  abzuwickeln,  soweit  dafür  keine  besonderen  Vorschriften  ergehen.

Daressalam,  den  14.  Oktober  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Freiherr  v.  Rechenberg.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Erhebung  einer  Umsatzsteuer
bei  dem  Erwerbe  von  Grundeigentum  im  SÖSchutzgebiet  Kamerun.

Vom  1.  November  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  §  36
Absatz  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  717)  wird  mit  Genehmigung
  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts)  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Zeder  nicht  unmittelbar  von  Todeswegen  erfolgende  UÜbergang  des  Eigentums  an
einem  Grundstücke  oder  eines  Anteils  an  einem  Grundstücke  unterliegt  einer  Steuer  von  5  v.  H.  des
Mertes  des  Grundstücks  oder  Grundstücksanteils,  falls  sie  bereits  in  Kultur  genommen  oder  sonstwie
bebaut  sind,  andernfalls  von  10  v.  H.  des  Wertes.

In  beiden  Fällen  ermäßigt  sich  der  Steuersatz  auf  3  v.  H.,  wenn  der  Wert  1000  ¼  übersteigt.
  In  solchen  Fällen  beträgt  die  Steuer  mindestens  50  ¼¾  bzw.  100  774.

§  2.  Die  Steuer  ist  von  demjenigen  Werte  zu  erheben,  der  dem  Veräußerungsgeschäfte
zugrunde  gelegt  ist.

Die  Berechnung  des  Wertes  erfolgt  unter  Berücksichtigung  der  vom  Erwerber  ohne  Anrechnung
  aufs  den  Kaufpreis  übernommenen  Lasten  und  der  vom  Veräußerer  vorbehaltenen  Nutzungen.

Läßt  sich  dieser  Wert  aus  dem  Rechtsgeschäft  über  die  Veräußerung  nicht  ermitteln,  oder
ind  Anhaltspunkte  dafür  gegeben,  daß  der  dem  Rechtsgeschäfte  zugrunde  gelegte  Wert  hinter  dem
Wert  des  Rechts  zur  Zeit  seines  Überganges  zurückbleibt,  so  ist  für  die  Ermittlung  des  Wertes  das
Veräußerungsgeschäft  nicht  maßgebend.

§  3.  Wird  das  Eigentum  an  einem  Grundstück  oder  Grundstücksanteil  im  gerichtlichen
Zwangsversteigerungsverfahren  übertragen,  so  ist  die  Umsatzsteuer  von  dem  Betrage  des  Meistgebots,
zu  welchem  der  Zuschlag  erteilt  wird,  unter  Hinzurechnung  des  Wertes  der  von  dem  Ersteher  übernommenen
  Verpflichtungen  zu  entrichten.  Hat  die  Zwangsversteigerung  zum  Zweck  der  Aufhebung
einer  Gemeinschaft  stattgefunden,  so  findet  die  Berechnung  der  Umsatzsteuer  nach  Maßgabe  des  §  4  statt.

Beim  Tausch  von  Grundstücken  wird  jeder  Eigentumsübergang  besonders  besteuert.

§  4.  Erwirbt  ein  Miteigentümer  eines  Grundstücks  dieses  zum  alleinigen  Eigentum,  so
kommt  die  Umsatzsteuer  nur  insoweit  zur  Erhebung,  als  der  Wert  des  ganzen  Grundstücks  mehr
beträgt  als  der  Wert  des  Anteils  dieses  Miteigentümers.

Das  gleiche  findet  Anwendung,  wenn  beim  Gesellschaftsvermögen  oder  bei  der  Erbengemeinschaft
  das  Eigentum  an  einem  Grundstück  oder  ein  Grundstücksanteil  auf  einen  Gesellschafter
oder  Erben  übergeht.

Erfolgt  der  Übergang  aus  Anlaß  der  Übertragung  des  Vermögens  einer  Gesellschaft  auf
eine  andere,  oder  infolge  von  Umwandlungen  von  Gesellschaften,  so  gelangt  die  Umsatzsteuer  uneingeschränkt
  zur  Erhebung.

§5  5.  Für  die  Umsatzsteuer  haften  die  Rechtsvorgänger  im  Eigentum  und  der  Erwerber
als  Gesamtschuldner.

§  6.  Steuerbefreit  ist  der  Landesfiskus  von  Kamerun.

§  7.  Die  Veranlagung  der  Steuer  erfolgt  durch  die  örtlich  zuständigen  Verwaltungsbehörden
  (Bezirksämter  und  Stationen).
§&amp;amp;  8.  Die  zur  Entrichtung  der  Steuner  Verpflichteten  (§  5)  haben  innerhalb  vier  Monaten
vom  Tage  des  steuerpflichtigen  Eigentumsübergangs  und  beim  Vorliegen  eines  Veräußerungsgeschäfts
innerhalb  von  vier  Monaten  nach  dem  Vertragsschlusse,  bei  Verträgen,  die  der  Genehmigung  des
2

—
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        G  44  20

Gouverneurs  bedürfen,  innerhalb  von  vier  Monaten  vom  Zeitpunkte  der  Kenntnis  der  Genehmigung
der  nach  §  7  zuständigen  Verwaltungsbehörde  von  dem  Ubergang  des  Grundstückseigentums  oder
Grundstücksanteils,  sowie  von  allen  sonstigen  für  die  Steuerberechnung  in  Betracht  kommenden  Verhältnissen
  Mitteilung  zu  machen.

Diese  Mitteilung  hat  schriftlich  oder  zu  Protokoll  zu  geschehen.  *

Auf  Verlangen  der  zuständigen  Verwaltungsbehörde  sind  die  Steuerpflichtigen  verbunden,
über  bestimmte,  für  die  Veranlagung  der  Stener  erhebliche  Tatsachen  innerhalb  einer  ihnen  zu
setzenden,  angemessenen  Frist  schriftlich  oder  zu  Protokoll  Auskunft  zu  geben  und  die  sich  auf  den
Grundstückserwerb  beziehenden  Urkunden  vorzulegen.

§  9.  Die  die  Umsatzsteuer  veranlagende  Verwaltungsbehörde  ist  hierbei  an  die  Angaben
der  Steuerpflichtigen  nicht  gebunden.  Die  Veranlagung  erfolgt  durch  schriftlichen  Bescheid.  Wird
die  nach  §  8  erteilte  Auskunft  beanstandet,  so  sind  den  Steuerpflichtigen  vor  der  Veranlagung  die
Gründe  der  Beanstandung  mit  der  Aufforderung  mitzuteilen,  hierüber  binnen  einer  angemessenen
Frist  eine  weitere  Erklärung  abzugeben.

§  10.  Gegen  den  die  Umsatzsteuer  festsetzenden  Bescheid  ist  der  Einspruch  an  die  Steuerveranlagungskommission
  zulässig,  die  sich  zusammensetzt  aus  dem  örtlich  zuständigen  Bezirksrichter
als  Vorsitzenden  und  zwei  nichtbeamteten  Mitgliedern.  Ein  Mitglied  wird  vom  Gouverneur  auf
Vorschlag  der  Parteien,  das  andere  durch  den  Gouverneur  allein  ernannt.

Der  Einspruch  ist  binnen  einer  Frist  von  zwei  Monaten  nach  Zustellung  des  Bescheides  bei
der  Behörde,  die  ihn  erlassen  hat,  schriftlich  anzubringen.  Der  Bescheid  soll  eine  Belehrung  über
den  Einspruch  erhalten.

Er  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

Gegen  die  Entscheidung  der  Steuerveranlagungskommission  findet  binnen  vier  Monaten  nach
Zustellung  derselben  der  Rekurs  an  die  Obersteuerkommission  statt.  Diese  besteht  aus  dei
Oberrichter  als  Vorsitzenden  und  zwei  nichtbeamteten  Mitgliedern,  von  denen  je  eines  aus  dem  Kreise
der  Pflanzer  und  Handeltreibenden  von  dem  Gouverneur  für  die  Dauer  eines  Geschäftsjahres
alljährlich  im  voraus  ernannt  wird.

Ein  weiteres  Rechtsmittel  findet  nicht  statt.

§  11.  Die  Steuer  ist  innerhalb  von  vier  Monaten  nach  Zustellung  des  Bescheides  (§  9)
an  die  in  dem  Bescheide  bezeichnete  Amtsstelle  zu  entrichten.  Nach  vergeblicher  Aufforderung  zur
Zahlung  erfolgt  die  Einziehung  der  Steuer  im  Verwaltungszwangsverfahren  gemäß  der  Kaiserlichen
Verordnung  vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.  717)  und  der  dazu  erlassenen  Ausführungsbestimmungen
  vom  24.  September  1908  (Amtsblatt  Nr.  16,  S.  79).

§  12.  Die  Ansprüche  auf  Zahlung  von  Umsatzstenern  sowie  diejenigen  auf  Erstattung  gezahlter
  Umsatzsteuern  verjähren  binnen  dreier  Jahre  vom  Tage  ihrer  Entstehung.

Die  Vorschriften  der  §§  198  ff.  des  B.  G.  B.  über  die  Verjährung  finden  hierbei  entsprechende
  Anwendung.

§  13.  Wer  die  ihm  nach  §  8  Absatz  1  obliegende  Mitteilung  nicht  rechtzeitig  erstattet,
wird,  sofern  nicht  nach  den  bestehenden  Gesetzen  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,  mit  einer  Geldstrafe
bis  zu  150  bestraft.

§  14.  Wer  es  unternimmt,  die  ihm  nach  dieser  Verordnung  obliegende  Steuer  zu  hinterziehen,
  hat  eine  Geldstrafe  in  Höhe  bis  zum  fünffachen  Betrage  der  vorenthaltenen  Steuer  verwirkt.

Die  hinterzogene  Steuer  ist  neben  der  Strafe  zu  entrichten.

§  15.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  Dezember  1909  in  Kraft  im  gesamten  Schutzgobiet
  mit  Ausnahme  der  Residenturenbezirke  Garna  und  Kusseri.  Mit  dem  gleichen  Tage  kommt  die
in  §  4  der  Verordnung,  betreffend  Grunderwerb  in  Kamerun,  vom  24.  Dezember  1894
(Kol.  Bl.  S.  101)  vorgeschriebene  Verlautbarungsgebühr  in  Wogfall.

Buca,  den  1.  November  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.
        <pb n="73" />
        W  45  20

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Kusführungsbestimmungen
  Ju  Teil  IB  und  II  (Bezirksrat  und  Candesrat)  der  Verordnung  des
Reichskan  zlers  betr.  die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika  vom  28.Januar  1900.

Vom  10.  November  1909.

Auf  Grund  der  §§  93,  104  und  115  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die
Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika  vom  28.  Januar  1909,  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  auf  die  Bezirksverbände  und  den  Landesrat  bezüglichen  Bestimmungen  der  Verordnung
  vom  28.  Januar  1909  treten  für  die  Bezirke  Outjo,  Grootfontein,  Windhuk,  Karibib,
Swakopmund,  Gibeon,  Keetmanshoop  und  Lüderitzbucht  und  für  die  selbständigen  Distrikte  Omaruru,
Lkahandja,  Gobabis,  Rehoboth,  Maltahöhe,  Bethanien  und  Warmbad  mit  der  Maßgabe  in  Kraft,
daß  die  auf  die  Vorbereitung  der  Einführung  sich  beziehenden  Vorschriften  sofort,  die  gesamten  Vorschriften
  im  Teil  IB  und  Teil  II  vom  15.  Dezember  1909  ab  gelten.

§*  2.  Die  Zahl  der  Bezirksratsmitglieder  beträgt:

Im  Bezirksverband  Windhuk  8,  in  den  Bezirksverbänden  Karibib,  Swakopmund,  Lüderitzbucht
  und  Keetmanshoop  je  6,  in  allen  übrigen  Bezirksverbänden  je  4.

§*  3.  Es  wählen  die  Gemeindeverbände  Windhuk,  Swakopmund  und  Lüderitzbucht  je  4,
der  Gemeindeverband  Keetmanshoop  3,  der  Gemeindeverband  Karibib  2  und  alle  übrigen  Gemeindeverbände
  je  ein  Mitglied  zu  dem  Bezirksrat.

Die  übrigen  Bezirksratsmitglieder  werden  von  den  außerhalb  der  Gemeindeverbände
stehenden  Bezirksangehörigen  gewählt.

§  4.  Vorbereitung  und  Leitung  der  Wahl  stehen  dem  Bezirksamtmann  oder  Distrittschef
des  den  Bezirksverband  umfassenden  Verwaltungsbezirks  zu.

§  5.  Nach  geschehener  Annahmeerklärung  der  auf  sie  gefallenen  Wahl  sind  die  Bezirksratsmitglieder
  ungesäumt  zu  verpflichten  (§  35).
§  6.  Nach  stattgefundener  Verpflichtung  der  Mitglieder  gilt  der  Bezirksrat  als  konstituiert.

§  7.  Soweit  auf  den  der  Verwaltung  durch  die  Bezirksverbände  unterstellten  Gebieten
Verwaltungsmaßnahmen  bereits  getroffen  oder  Einrichtungen  und  Anlagen  staatlicher  Natur  bereits
vorhanden  sind,  wird  der  Übergang  für  jeden  Bezirksverband  besonders  geregelt  werden,  nachdem
der  Bezirksrat  Gelegenheit  zur  Außerung  hierüber  gehabt  hat.

§  8.  Die  Vertreter  für  den  Landesrat  werden  von  den  Bezirksräten  in  einer  ordentlichen
Sitzung  des  Bezirksrats  gewählt.

Über  die  Wahlhandlung  ist  ein  Protokoll  aufzunehmen,  aus  dem  das  Wahlergebnis  ersichtlich
i.  Über  das  Ergebnis  ist  unverzüglich  an  den  Gouverneur  zu  berichten.

§  9.  Das  Ergebnis  der  Landesratswahlen  und  die  Namen  der  gemäß  §  107  der  Verordnung
  vom  28.  Januar  1909  ernannten  Landesratsmitglieder  wird  vom  Gouverneur  veröffentlicht.

§  10.  Die  Verpflichtung  der  Landesratsmitglieder  erfolgt,  soweit  dieselben  nicht  schon  in
der  für  die  Landesbeamten  des  Schutzgebiets  vorgeschriebenen  Weise  vereidigt  sind,  gemäß  §  35  der
Lerordnung  vom  28.  Januar  1909  durch  den  Vorsitzenden  des  Landesrats.  Nach  der  Verpflichtung
gilt  der  Landesrat  als  konstituiert.

§  11.  Die  §§  12,  13  und  14  der  Verordnung  vom  15.  Mai  1909,  betreffend  die  Ausführungsbestimmungen
  zu  den  Verordnungen  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Selbstverwaltung  in
Teutsch-Südwestafrika  vom  28.  Januar  1909  und  betreffend  die  Schaffung  kommunaler  Verbände
in  Deutich-Südwestafrika  vom  5.  und  25.  Februar  1909  (Kol.  Bl.  S.  715),  finden  für  den  Bezirksrat
und  Landesrat  entsprechende  Anwendung.

Windhuk,  den  10.  November  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.
        <pb n="74" />
        46  2e0□

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Meuguinea,  betr.  das  Verbot  der
Verabfolgung  von  Schießbedarf  an  Eingeborene.

Vom  1.  Oktober  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom
27.  September  1903  (D.  Kol.  Bl.  1903,  S.  509),  wird  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea  einschließlich
  des  Gebietes  der  Karolinen,  Palau,  Marianen  und  Marshall-Inseln  verordnet,  was  folgt:

§  1.  I.  Eingeborenen  ist  der  Besitz  von  Schußwaffen  und  Schießbedarf  aller  Art  untersagt.

II.  Desgleichen  ist  die  Verabfolgung  von  Gegenständen  der  in  I.  bezeichneten  Art  an  Eingeborene
  verboten.

III.  Die  Verabfolgung  kann  unter  besonderen  Umständen  mit  der  Erlaubnis  der  Behörde
(Bezirksamt,  Station)  geschehen,  in  deren  Bezirk  der  Eingeborene  seinen  Wohnsitz  oder  Aufenthalt  hat.

§  2.  I.  Die  Erlaubnis  ist  sowohl  seitens  desjenigen,  der  Schußwaffen  und  Schießbedarf
an  Eingeborene  verabfolgt,  als  auch  seitens  des  Eingeborenen,  der  sie  erhalten  will,  unter  Angabe
der  Verhältnisse,  welche  die  Erteilung  für  den  Antragsteller  wünschenswert  erscheinen  lassen,  mündlich
oder  schriftlich  nachzusuchen.

II.  Die  Erlaubnis  wird  schriftlich  und  auf  den  Eingeborenen  persönlich  lautend  dahin
erteilt,  daß  nur  die  mitbeantragende  Person,  Firma  oder  Gesellschaft  zur  Verabfolgung  an  ihn  berechtigt
  ist.  In  der  Regel  ist  die  Erlaubnis  nach  dem  beifolgenden  Formular  zu  erteilen.

III.  Die  Erlaubnis  kann  ohne  Angabe  von  Gründen  versagt  sowie  im  Falle  des  Mißbrauchs
wieder  entzogen  werden,  ohne  daß  hieraus  ein  Anspruch  auf  ganze  oder  teilweise  Rückzahlung  der
Gebühr  (§  3)  entsteht.

IV.  Die  Erlaubnis  wird  stets  nur  für  ein  Kalenderjahr  gewährt.

§  3.  I.  Als  Gebühr  für  die  Erteilung  der  Erlaubnis  ist  zu  entrichten:

a)  seitens  desjenigen,  der  einem  Eingeborenen  (Schießjungen)  zur  Ausübung  der  Jagd  ein
Gewehr  verabfolgen  will,  10./7  für  das  Kalenderjahr.  Von  Personengemeinschaften,  die  für  ihre
auf  verschiedene  Niederlassungen  verteilten  Mitglieder  die  Erlaubnis  nachsuchen,  kann  eine  Pauschgebühr
  erhoben  werden,  die  50  .“  jährlich  nicht  übersteigen  darf.

Falls  durch  die  Entlassung  eines  Schießjungen  die  Neuanstellung  eines  solchen  innerhalb
eines  Kalenderjahres  erforderlich  wird,  so  erfolgt  die  Erteilung  der  neu  auszustellenden  Erlaubnis
gebührenfrei.

b)  seitens  des  Eingeborenen,  der  außer  dem  Falle  zu  a)  Schußwaffen  und  Schießbedarf
besitzen  will,  für

ein  Schrotgewehr,  Vorderlader,  jährlich  .  10,—  MWl,
-  -  Hinterlader  mit  einfachem  Lauf,  jährlich  .  15,—
-  -  Hinterlader  mit  Doppellauf,  aͤhrlich  25.—
.  Kugelgewehr  jährlich  ...  ...25,—--sitlogmmmpchuskzpnlve...........
  1,—--
  -  Schrot.............1,—-eincfertigePatrone..............0,10-

  -Patronenhülje............003-10031111dhutchcn...
  ..0-)0-Die

  Verpflichtung  zur  Entrichtung  des  tarifmäßigen  Jolles  bei  der  Einfuhr  wird  hierdurch
nicht  berührt.

II.  Im  übrigen  erfolgt  die  Erlaubniserteilung  gebührenfrei.

§  4.  I.  Zuwiderhandlungen  gegen  §  1  dieser  Verordnung  werden  mit  Gefängnis  bis  311
3  Monaten,  Haft  oder  Geldstrafe  bis  1000  ¾  bestraft.  Auch  kann  auf  Einziehung  der  von  der
Zuwiderhandlung  betroffenen  Sachen  erkannt  werden.

II.  Schußwaffen  und  Schießbedarf,  die  im  Besitze  eines  Eingeborenen  gefunden  werden,
unterliegen  ohne  Rücksicht  auf  den  Eigentümer  der  Einziehung,  wenn  nicht  nachgewiesen  wird,  daß
sie  der  Vorschrift  dieser  Verordnung  entsprechend  erworben  sind  oder  geführt  werden.
        <pb n="75" />
        I  47  20

§  5.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  Januar  1910  in  Kraft.  Mit  dem  gleichen  Tage
treten  außer  Kraft:

1.  Die  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betreffend  das  Verbot  der
Verabfolgung  von  Schußwaffen  und  Schießbedarf  an  Eingeborene  im  alten  Schutzgebiet  vom  15.  Dezember
  1904  (D.  Kol.  Bl.  1905,  S.  108).

2.  Die  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea  vom  17.  Oktober  1899
(X.  Kol.  Bl.  1900,  S.  490).

3.  Die  Verordnung  des  Bezirksamtmanns  in  Saipan,  betreffend  den  Besitz  und  die  Führung
von  Feuerwaffen  im  Inselgebiet  der  Marianen  vom  16.  Jannuar  1900  (D.  Kol.  Bl.  1900,  S.  744).

4.  Die  Verordnung  des  Vizegouverneurs  zu  Ponape,  betreffend  das  Verbot  der  Einfuhr
von  Waffen,  Schießbedarf  und  Sprengstoffen  für  das  Inselgebiet  der  östlichen  Karolinen  vom  19.  November
  1900  (D.  Kol.  Gesetzg.  Bd.  VI,  S.  263).

5.  Die  Verordnung  des  Bezirksamtmanns  zu  Ponape,  betreffend  den  Verkehr  mit  Feuerwaffen
  in  den  Ostkarolinen,  vom  27.  April  1906  (D.  Kol.  Bl.  1906,  S.  597).

6.  Die  Bekanntmachung  des  Bezirksamtmanns  zu  Ponape,  betreffend  die  Lagerung  der
Vorräte  von  Taubenflinten  (Vorderladern)  und  Schießbedarf  vom  27.  April  1906  (D.  Kol.  Gesetzg.
Bd.  X,  S.  1622).

7.  Die  Bekanntmachung  des  Bezirksamtmanns  in  Jap  vom  11.  November  1900,  betreffend
die  Einfuhr  und  die  Führung  von  Waffen  auf  den  Palau-Inseln.

8.  Die  Verordnung  des  Kaiserlichen  Kommissars,  betreffend  den  Verkauf  von  Waffen,
Munition,  Sprengstoffen  und  berauschenden  Getränken  an  Eingeborene  der  Marshall-Inseln  oder
andere  auf  denselben  sich  aufhaltende  Farbige  vom  3.  Juni  1886  und  8.  Januar  1897  (D.  Kol.
Gesetzg.  Bd.  I,  S.  611/12).

9.  Die  Verordnung  des  Kaiserlichen  Kommissars,  betreffend  das  Ausfuhrverbot  von  Waffen,
Munition  und  Sprengstoffen  aus  dem  Schutzgebiet  der  Marshall-,  Brown=  und  Providence-Inseln
vom  23.  Mai  1887  (D.  Kol.  Gesetzg.  Bd.  I,  S.  612).

10.  Die  Verordnung  des  Kaiserlichen  Kommissars,  betreffend  das  Verbot  der  Einfuhr  von
Fruerwaffen,  Schießbedarf  und  Sprengstoffen  in  Pleasant-Island  vom  16.  April  1888  (D.  Kol.
Geietzg.  Bd.  I,  S.  613).

§  6.  Die  Bezirksämter  des  Inselgebiets  sind  ermächtigt,  für  die  Zeit  bis  zum  Inkrafttreten
dieser  Verordnung  je  für  ihren  Bezirk  Übergangsbestimmungen  zu  treffen.

Herbertshöhe,  den  1.  Oktober  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-MNeuguinea,  betr.  das  Verbot  der
Verabfolgung  geistiger  Getränke  an  Eingeborene.
Vom  1.  Oktober  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
85  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom
27.  September  1903  (D.  Kol.  Bl.  1903,  S.  509),  wird  hiermit  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea
  einschließlich  des  Gebietes  der  Karolinen,  Palau,  Marianen  und  Marshall-Inseln  verordnet,
  was  folgt:

§  1.  Die  Verabfolgung  von  geistigen  Getränken  an  Eingeborene,  welche  den  im  Bismarck-Archipel,
  in  Kaiser  Wilhelmsland  und  in  den  deutschen  Salomon-Inseln  heimischen  Stämmen  angehören,
  ist  verboten.

§  2.  I.  Die  Verabfolgung  von  geistigen  Getränken  an  Eingeborene,  welche  anderen  farbigen
Slämmen  angehören,  darf  nur  mit  Erlanbnis  der  Behörde  erfolgen,  in  deren  Bezirk  der  Eingeborene
seinen  Wohnsitz  oder  Aufenthalt  hat.
        <pb n="76" />
        48  2e0

II.  Die  Erlaubniserteilung  ist  sowohl  seitens  desjenigen,  der  geistige  Getränke  an  Ein—
geborene  verabfolgen,  als  auch  seitens  des  Eingeborenen,  der  sie  erhalten  will,  nachzusuchen.  Die
Erlaubnis  wird  schriftlich  und  auf  den  Eingeborenen  persönlich  lautend  dahin  erteilt,  daß  nur  der
mitbeantragende  Teil  zur  Verabfolgung  an  ihn  berechtigt  ist.

III.  Die  besonderen  Bedingungen,  unter  denen  die  Erlaubniserteilungen  erfolgen,  werden
in  jedem  einzelnen  Falle  festgesetzt.

IV.  Die  Erlaubnis  kann  ohne  Angabe  von  Gründen  versagt  sowie  im  Falle  des  Mißbrauchs
wieder  entzogen  werden,  ohne  daß  hieraus  ein  Anspruch  auf  ganze  oder  teilweise  Rückzahlung  der
Gebühr  (§  3)  erwächst.

V.  Die  Erteilung  geschieht  stets  nur  für  ein  Kalenderjahr  oder  den  bei  der  Antragstellung
noch  anfallenden  Bruchteil  eines  solchen.

VI.  Falls  derjenige,  welcher  die  geistigen  Getränke  verabfolgt,  seinen  Wohnsitz  verlegt,  so
kann  die  Ausstellung  der  Erlaubnis  für  einen  anderen  auf  den  Rest  des  Kalenderjahres  geschehen,
ohne  daß  hierfür  eine  Gebührenerhebung  stattfindet.

§  3.  Als  Gebühr  für  die  Erteilung  der  Erlaubnis  ist  zu  entrichten:

a)  seitens  desjenigen,  der  geistige  Getränke  verabfolgen  will,  bei  Anlaß  der  ersten  in  einem
Kalenderjahr  erfolgenden  Antragstellung  50  77,

b)  seitens  des  Eingeborenen,  der  geistige  Getränke  erwerben  will,  20  7.

§  4.  Im  Gebiet  der  Karolinen,  Palau,  Marianen  und  Marshall-Inseln  kann  aus  besonderen
  Anlässen  die  Erteilung  der  Erlaubnis  durch  die  Vorsteher  der  einzelnen  Amtsbezirke  (Bezirksämter
  und  Stationen)  auch  mündlich  und  ohne  die  Erhebung  einer  Gebühr  und  auf  alleinigen
Antrag  desjenigen,  der  die  Getränke  verabfolgen  will,  erfolgen.

§  5.  Das  Verbot  und  die  Beschränkungen  der  §§  1  und  2  bbeziehen  sich  nicht  aulf  die
Verabfolgung  geistiger  Getränke  zu  Heilzwecken.

§  6.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  §§  1  und  2  dieser  Verordnung  werden  mit  Gefängnis
bis  zu  3  Monaten,  Haft  oder  Geldstrafe  bis  zu  1000  bestraft.

Geistige  Getränke,  die  im  Besitz  eines  Eingeborenen  gefunden  werden,  unterliegen  der
Einziehung,  wenn  nicht  nachgewiesen  wird,  daß  sie  den  Vorschriften  dieser  Verordnung  entsprechend
erworben  sind.

§  7.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  Januar  1910  in  Kraft.

Mit  dem  gleichen  Tage  treten  außer  Kraft:

1.  Die  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betreffend  das  Verbot  der
Verabfolgung  geistiger  Getränke  an  Eingeborene  im  alten  Schutzgebiet  vom  15.  Dezember  1901
(D.  Kol.  Bl.  1905,  S.  107).

2.  Die  Verordnung  des  Bezirksamtmanns  zu  Jap,  betreffend  das  Schankgewerbe  und  den
Verkauf  geistiger  Getränke  vom  2.  Juli  1903  (D.  Kol.  Bl.  1903,  S.  570).

Herbertshöhe,  den  1.  Oktober  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.

 

 

 

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachtenannten
Beamten  des  Reichs-Kolonialamts  und  Offizieren  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verlichenon
fremdländischen  Orden  zu  erteilen,  und  zwar:

des  Großoffizierkreuzes  der  französischen  Ehrenlegion:
dem  Unterstaatssekretär  Dr.  v.  Lindequist;
des  Offizierkreuzes  desselben  Ordens:
dem  vortragenden  Rat,  Geheimen  Ober-Regierungsrat  Dr.  Gleim  und  dem  Geheimen  Regie  rungsra
Professor  Dr.  Freiherrn  v.  Danckelman;
        <pb n="77" />
        W  49  20

des  Ritterkreuzes  desselben  Ordens:
dem  Hauptmann  im  Bayerischen  Infanterie-Regiment  Nr.  8  Großherzog  von  Baden  Freiherrn
v.  Seefried  auf  Buttenheim,  dem  Hauptmann  im  Vorpommerschen  Feldartillerie-Regiment
  Nr.  38  Foerster,  beide  kommandiert  zum  Reichs-Kolonialamt,  und
den  Hauptleuten  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  Freiherrn  v.  Stein  zu  Lausnitz  und
Strümpell;  .
des  Ritterkreuzes  des  Ordens  Nischan-el-Anouar:
dem  Leutnant  im  Bayerischen  Infanterie-Leibregiment  Freiherrn  v.  Reitzenstein,  kommandiert  zum
Reichs-Kolonialamt.  !se-r
Seine  Mgjestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Buchhalter  in  der
Kolonial-Hauptkasse  Carstaedt  und  dem  Geheimen  Registrator  im  Reichs-Kolonialamt  Ebel  den
Charakter  als  Hofrat  zu  verleihen.

Der  bisherige  Geheime  Registraturassistent  Büttner  ist  zum  Geheimen  Registrator  und  der
bisherige  Diätar  Schacht  zum  Geheimen  Sekretariatsassistenten  im  Reichs-Kolonialamt  ernannt.

Kaiserliche  Schutztruppen.

Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppen).
A.  K.  O.  vom  21.  Dezember  1909.

Kramer,  Oberleutnant  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  kommandiert  beim  Kommando  der
Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  in  dieses  Kommando  versetzt.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  21.  Dezember  1909.

Professor  Dr.  Fülleborn,  Stabsarzt,  nach  Ablauf  des  ihm  durch  A.  K.  O.  vom  19.  August  1909
bewilligten  Nachurlaubs  ohne  Gehalt,  mit  Wirkung  vom  1.  Dezember  1909  in  der  Schutztruppe
  wieder  angestellt  und  gleichzeitig  zur  Dienstleistung  beim  Reichs-Kolonialamt  kommandiert.

Schulz,  Oberleutnant,  vom  1.  Januar  bis  31.  März  1910  zur  Dienstleistung  beim  3.  Schlesischen
Infanterie-Regiment  Nr.  156  kommandiert.

Grosch,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  Graf  Barfuß  (4.  Westfälischen)  Nr.  17,  am  19.  Januar
aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  20.  Januar  1910  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  21.  Dezember  1909.

Am  31.  Dezember  1909  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Januar  1910
im  Heere  angestellt:
Henschke,  Oberleutnant,  im  Infanterie-Regiment  Herzog  Karl  von  Mecklenburg-Strelitz  (6.  Ostpreußischen)
  Nr.  43,
Reinhardt,  Oberleutnant,  im  Infanterie-Regiment  Prinz  Moritz  von  Anhalt-Dessau  (5.  Pommerschen)
Nr.  42.
Oildebrandt,  Oberleutnant,  der  Charakter  als  Hauptmann  verliehen.
Graf  v.  Kageneck,  Hauptmann,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum
Tragen  der  bisherigen  Uniform  bewilligt.
Am  16.  Januar  scheiden  aus  dem  Heere  aus  und  werden  mit  dem  17.  Januar  1910
in  der  Schutztruppe  angestellt:
v.  Cossel,  Leutnant,  im  2.  Hannoverschen  Dragoner-Regiment  Nr.  16,

Delitzsch,  Leutnant,  im  Vorpommerschen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  38,
Pischel,  Leutnant,  im  2.  Niederschlesischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  41.
        <pb n="78" />
        W  50  2e.

Dr.  Engel,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt  befördert.

Gebhardt  und  Kieckebusch,  Leutnants,  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere

3½  Jahre  genehmigt.

Schutztruppe  für  Kamerunn.
A.  K.  O.  vom  21.  Dezember  1909.

Am  31.  Dezember  1909  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Januar  1910
im  Heere  angestellt:
Scheunemann,  Hauptmann,  in  der  4.  Ingenieur-Inspektion  unter  vorläufiger  Belassung  auf  dem

Etat  der  Schutztruppen,

Jacob,  Oberleutnant,  im  Infanterie-Regiment  Fürst  Leopold  von  Anhalt-Dessau  (1.  Magdeburgischen)

  Nr.  26.

Thesing,  Oberleutnant,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen

der  bisherigen  Uniform  bewilligt.
Adametz  und  Werner,  Oberleutnants,

Dickmann,  Leutnant,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Offizieren  usw.  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  und  Ehrenzeichen

  zu  erteilen,  und  zwar:

des  Ritterkreuzes  1.  Klasse  des  Großherzoglich  Badischen  Ordens  vom  Zähringer
Löwen:
dem  Hauptmann  Dominik  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun;
des  Königlich  Bayerischen  Militär-Verdienstkreuzes  2.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Gefreiten  Franz  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  21.  Dezember  1909.

Rakette,  Stabsveterinär,

mit  dem  31.  Dezember  1909  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der

Königlich  Preußischen  Hceresverwaltung  aus  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  ausgeschieden.

 

 

Deutsch-Ostatfrika.

Das  Schutzgebiet  haben  am  28.  November
mit  Heimaturlanb  verlassen:  Assessor  Dr.  Schlimm,
kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher  Soltau,  die
kommiss.  Sekretäre  Hänser,  Bopp  und  Neugebauer,
  kommiss.  Bureauassistent  2.  Klasse  Kuhne,
Segelmacher  Backhus,  Polizeiwachtmeister  Voigtländer
  und  Tischler  Brühl.

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  angetreten:
  Am  13.  Dezember:  Vorsteher  des  Hafenamts
  Berndt,  Bezirksamtmann  Lambrecht,
Sekretär  Heß,  Polizeiwachtmeister  Eschberger,
Magazinaufseher  Zelinsky;  am  3.  Jannar:  Obergärtner
  Brönnle,  Polizeiwachtmeister  Schmidt.

Vom  Heimaturlaub  sind  im  Schutzgebiet  wieder
eingetroffen:  Am  29.  Oktober:  Lehrer  Brandt,
kommiss.  Sekretär  Mannesschmidt,  Kolonialeleve
Lauff,  die  Polizeiwachtmeister  Lenzen  und
Scheffel,  kommiss.  Bureauassistent  2.  Kl.  Hadler;
am  1.  November:  Bezirksamtmann  Kendel,

 

kommiss.  Bezirksamtmann  Sperling,  Distriktskommissar
  Sauer,  Landmesser  Techmer,  kommiss.
Sekretär  Regner,  kommiss.  Bureauassistent  1.  Kl.
Werthaus;  am  20.  November:  kommiss.  Sekretär
Jedding,  kommiss.  Bureauassistent  2.  Kl.  Nippgen
  und  Polizeiwachtmeister  Keßler.

 

Im  Schutzgebiet  sind  neu  eingetroffen:  Am
29.  Oktober:  kommiss.  Referent  für  Landwirtschaft
Schmidt  und  Landmesser  Günther;  am  1.  November:
  Regierungsbaumeister  Fischer,  Kanzleigehilfe
  Neuß;  am  20.  November:  die  Kanzleigehilfen
  Kopitz  und  Richter.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  15.  Dezember  in
Neapel  eingetroffen:  BVizefeldwebel  Koch.

 

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
15.  Dezember  von  Neapel  aus  angetreten:  die
Sergeanten  Zimmermann,  Neidler,  Müller,
die  Sanitätsunteroffiziere  Laube  und  Mörling.
        <pb n="79" />
        51  2OÖ

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  3.  Januar  von  Neapel  aus  angetreten:  die
Oberleutnants  Willmann,  Rothert,  Winterer
und  v.  Trotha,  Stabsarzt  Dr.  Grothusen  und
Sergeant  Schäfer.

KRamerun.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  haben  angetreten:
  Am  9.  Dezember:  die  Ererziermeister
Rönig  und  Nolte,  Wegebautechniker  Landwehr
und  Polizeimeister  Rispeter;  am  25.  Dezember:
Regierungsarzt  Rautenberg,  Regierungsrat
Dr.  Rosenberg  und  Polizeimeister  Beyler.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Forstassessor  Schorkopf,  Bureauvorstand
  Peters,  Sekretär  Hörth,  Hafenmeister
Klein,  die  Bautechniker  Fischer  und  Dorn,
Vegebautechniker  Alexander,  die  Gärtner
Frommhold  und  Mattner,  Wegebauer  Schorß,
Polizeimeister  Seelmann  und  sPKesselschmied
Hoffmann.

 

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  Geheimer  Regierungsrat,  erster  Referent
Hansen  und  Finanzdirektor  Kundt.

 

Mit  Heimaturlaub  ist  am  31.  Dezember  1909
in  Lamburg  eingetroffen:  Vizefeldwebel  Schneider.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  10.  Januar  von  Hamburg  aus  angetreten:
Cberarzt  Dr.  Jacger.

Togo.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  ein—
gerofen:  Gerichtsassessor  Dr.  Asmis  und  Zollamtsassistent
  Lang.

Im  Schutzgebiet  ist  am  27.  November  wieder
eingetroffen:  Polizeimeister  Bähr.

Deutsch-Südwestafrika.

Seine  Königliche  Hoheit  der  Prinz-Regent
vdon  Bayern  hat  dem  kommissarischen  Zollamtsvorsteher
  in  Lüderitzbucht,  Königlich  Bayerischen

 

Zollkontrolleur  Georg  Fischer,  den  Titel  und  Rang
eines  Königlich  Bayerischen  Zolloberkontrolleurs
verliehen.

Als  Bezirksrichter  beim  Kaiserlichen  Gouvernement
  ist  der  Kriegsgerichtsrat  a.  D.  Bach  mit
Wirkung  vom  1.  April  1909  etatsmäßig  angestellt
  worden.

Auf  Heimaturlaub  sind  nach  Deutschland  gereist:
  Am  15.  Oktober:  Oberbahumeister  Urban;
am  5.  November:  Gestütsdirektor  v.  Clavé-Bouhaven,
  die  kommiss.  Gouvernementssekretäre
Cassens  und  Bohr,  Stationsverwalter  Riegel,
die  Polizeisergeanten  Wernicke,  Hepfes  und
Kunow;  am  23.  November:  Gouvernementssekretär
  Schmolck;  am  26.  November:  kommiss.
Bezirksamtmann  Dr.  Schultze.

Am  29.  Dezember  haben  die  Ausreise  bzw.
Wiederausreise  angetreten:  Assessor  v.  Zastrow,
Arzt  Dr.  Brenner,  Landmesser  Loevenich,
Architekt  Ankenbrand,  Polizeiwachtmeister  Westphal,
  die  Polizeisergeanten  Dohndorf,  Franke,
Knapp  und  Stöck.

Kommissarischer  Zollamtsassistent  2.  Klasse
Behr  ist  mit  Wirkung  vom  1.  April  1909  ab
zum  etatsmäßigen  Zollamtsassistenten  2.  Klasse
ernannt  worden.  .

Mit  Urlaub  abgereist  sind  am  26.  November:
Lokomotivführer  Anacker  und  Streckenaufseher
Küster.  6

Angenommen  mit  Beamteneigenschaft  wurde
vom  1.  Juli  1909  ab:  Gouvernementsschreiber
v.  Thümen.  *

Angenommen  als  Polizeisergeanten  sind:
Katterle,  Barra,  Behling,  Mohr,  Prager,
Wagner  und  Wiedemoyer.

Ausgeschieden  sind  die  Polizeisergeanten  Neumann,
  Holdt,  Jentsch  und  Gräf.

Deutsch-Meuguinea.

Im  Schutzgebiet  ist  am  19.  November  eingetroffen:
  kommiss.  Sekretär  Grundler.
        <pb n="80" />
        Tiichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch-  afrikanischer  Eisenbahnbau  1900.

Über  den  letztjährigen  Fortschritt  des  Baus  öffentlicher  Eisenbahnen  in  unseren
afrikanischen  Kolonien  geben  wir  in  üblicher  Weise  die  folgende  Zusammenstellung:

 

Anfang

Feldspur  Kapspur  Meterspur  Summe

1909  Ende

Feldspar  Kapspur  Meterspar  Summe
I

 

 

 

tm  m  ktm.  kEm  tm.  m  zkm  km

II.  Im  Betriebe.
Kameryn  —  —  —  —  –  —  108  T  108
Tooogon  164  164  —  196  196
Südwestafritcta  1053  433  —  1486  1053  546  —  13599
Ostafriia  338  338  —  —  444  44
Summe  1053  433  502  198384058  546  768  2367

 

 

 

 

II.  Im  Bau.
Kamerun  .  —  —  520  520  —  —  412  412
Togo  .  —  —  175  175  —  —  143  143
Südwestafrita  —  113  —  1  113  —  —  —  —
Ostafriike—  —  744  744  —  —  781  7591
Summel  —  1183  1439  1662  —  –  1346  1346

 

Vollendet  wurden  im  Jahre  1909  die  Strecken
Seeheim  —  Kalkfontein  in  Südwestafrika  und
Mombo  —  Buiko  (Usambarabahn)  in  Deutsch-Ostafrika.


Von  den  noch  im  Ban  befindlichen  Linien
sind  108  km  der  Kameruner  Nordbahn
(Manengubabahn),  32  km  der  Togo-Hinterlandbahn
  (Atakpamebahn)  und  81  km  der
ostafrikanischen  Zentralbahn  im  Laufe  des
Jahres  eröffnet  worden.

Die  Baulängen  der  Atakpame=  und  der  Zentralbahn
  werden  nach  den  neueren  Feststellungen
kürzer  werden,  als  veranschlagt  und  oben  angegeben
  ist.  Mangels  endgültiger  Zahlen  sind  die
alten  vorläufig  beibehalten.

 

 

Die  einzige  neue  Baustrecke  ist  der  auf  173  km
veranschlagte  Abschnitt  Buiko  —  Moschi  der
Usambarabahn,  den  die  Deutsche  Kolonial-Eisenbahn-Bau=
  und  Betriebsgesellschaft  zunächst  auf
eigene  Gefahr  und  Rechnung  in  Angriff  genommen
hat.  Für  Südwestafrika  ist  dem  Reichstage  noch
der  Bau  der  Bahn  Windhuk  —  Keetmanshoop,
528  km,  vorgeschlagen,  aber  von  ihm  noch  nicht
genehmigt.

Der  Zuwachs  an  Betriebslänge  beträgt
379  km  oder  19,1  v.  H.  und  an  Bau=  und  Betriebslänge
  zusammen  173  km  oder  4,9  v.  H.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  3,  S.  119f.
        <pb n="81" />
        58653  20

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostafrika.
Die  3entralbahn.“)

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  aus  Daressalam
  hat  die  Gleisspitze  der  Ostafrikanischen
Zentralbahn  Kilometer  183  hinter  Morogoro
erreicht.

Die  Dest  im  Bezirk  Kondoa-lrangi.
Aus  Berichten  des  Oberarztes  Dr.  Weck.

Ende  Oktober  traf  ich  von  Kilimatinde  in
Eilmärschen  in  Kondoa-Irangi,  wenige  Tage
darauf  in  dem  pestverdächtigen  Gebiet,  der  Landschaft
  Goima,  ein.  Von  dem  Jumben  Damas,
einem  etwa  45  jährigen,  sehr  intelligenten  und
verständigen  Manne,  konnte  ich  folgendes  in  Erfahrung
  bringen:  In  seiner  Jugend,  also  vor
25  bis  30  Jahren,  sei  die  gleiche  Krankheit  schon
einmal  aufgetreten  und  viele  Leute  seien  gesiorben,
  einige  jedoch  geheilt  worden.  (Bisher  konnte
ich  von  den  Geheilten  noch  keinen  ermitteln.)
Nach  Damas“'  Beschreibung  sind  damals  nur
Bubonenerkrankungen  vorgekommen.  Auch  die
Ratten  sollen  in  jener  Zeit  krepiert  sein.

Im  September  1909  waren  —  ohne  erkennbare
  Ursache  —  die  Ratten  in  den  Temben  massenweise
  gestorben  und  nach  etwa  vierzehn  Tagen
die  ersten  Todesfälle  bei  Menschen  aufgetreten,
die  mit  einer  Ausnahme  auf  die  Gegend  lokalisiert
  blieben.  Eine  Einschleppung  der  Krankheit
durch  Fremde,  Träger  usw.  wird  in  Abrede  gestellt,
  zumal  die  dicht  bei  Damas  vorbeiführende
alte  Karawanenstraße  nicht  mehr  begangen  wird.

Der  erste  Todesfall  betraf  eine  Frau,  in  deren
Hüne  vorher  Ratten  eingegangen  waren.  Ihr
Sohn  hatte  einige  Tage  vor  ihrem  Tode  erzählt,
in  der  Tembe  sei  heftiger  Gestank  von  krepierten
Ranen.  Dann  starb  das  Kind  eines  Mannes,
der  sich  an  der  Beerdigung  der  Frau  beteiligt
hatue.  Dann  das  Kind  eines  anderen,  welcher
das  tote  Kind  besichtigt  hatte.  Das  letztgestorbene
sKind  (Halsbubo)  wurde  von  einem  Manne
namens  Bokho  seziert,  das  benutzte  Messer  in  den
Busch  geworfen.  Dann  starb  die  in  der  Nähe
wohnende  Frau  des  Toa  Ali,  dann  ein  entfernter
wohnender  Mann  Sorolo,  dann  dessen  Verwandter
Meda  und  ein  etwa  eine  Stunde  entfernt  wohnender
  Mann  (bisher  ohne  erkennbaren  Zusammenhang
  mit  den  übrigen  Todesfällen).  Nach  dem

)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  24,  S.  1143.

 

letzten  Todesfalle  (Meda),  am  5.  Oktober  1909,
sind  nach  Ermittlungen  des  Sanitätsfeldwebels
Oberhoffer  bis  zum  22.  keine  Erkrankungen  und
Todesfälle  mehr  vorgekommen;  Ratten  sind  noch
krepiert.  ·

Am  25.  Oktober  wurde  eine  krepierte  Hausratte
  eingeliefert,  deren  Sektion  hämonragischen
Leistenbubo,  vergrößerte  dunkelrote  Milz  und  entzündete
  Nackendrüsen  ergab.  In  den  mit  Methylenblau
  gefärbten  Organ=  und  Drüsenausstrichen
fanden  sich  im  mikroskopischen  Bilde  zahlreiche
bipolar  gefärbte  plumpe  Stäbchen,  welche  das
typische  Bild  der  Pestbazillen  boten,  wodurch  die
Annahme,  daß  es  sich  um  Pest  handeln  könne,
wahrscheinlich  wuirde.  Mit  den  Organen  dieser
Ratte  wurden  weitere  Tierversuche  zur  Sicherung
der  Diagnose  vorgenommen.

Am  26.  Oktober  wurde  eine  aus  derselben
Hütte  wie  die  krepierte  Ratte  stammende  Frau
erkrankt  gemeldet.  Obgleich  verdächtige  Symptome,
hohes  Fieber,  unregelmäßiger  Puls,  taumelnder
Gang  und  Benommenheit,  vorhanden  waren,
ließ  sich  zunächst  eine  sichere  Diagnose  nicht  stellen,
da  die  mikroskopische  Untersuchung  negativ  ausfiel.
  Tags  darauf  hatte  sich  in  der  rechten  Ellenbeuge
  ein  taubeneigroßer,  sehr  schmerzhafter  Bubo
entwickelt.  In  der  Punktionsflüssigkeit  (von  blutigseröser
  Beschaffenheit)  ließen  sich  mikroskopisch
massenhaft  bipolar  gefärbte  plumpe  Stäbchen
(Gram  negativ)  feststellen,  wodurch  die  Diagnose
Bubonenpest  gesichert  ist.  Am  30.  starb  die
Kranke  an  hinzugetretener  Pestpneumonie.

Die  Seuche  scheint  nach  den  bisherigen  Ermittlungen
  auf  die  Landschaft  Goima  beschränkt
zu  sein,  der  eigentliche  Herd  bei  Damas  zu
liegen.  Menschenerkrankungen  außerhalb  dieses
Gebietes  sind  nicht  ermittelt  worden,  kranke  Ratten
wurden  nur  in  den  Hütten  bei  Damas  und  in
der  Richtung  nach  Tutara  zu  gefunden;  auf
diese  Gegend  richte  ich  mein  besonderes  Augenmerk.
  Leider  sind  die  Leute  nicht  sehr  eifrig  bei
der  Rattenjagd,  doch  wird  jetzt  von  den  Rattenposten
  aus  die  Vernichtung  energisch  betrieben.

Zur  Bekämpfung  der  Seuche  habe  ich  im
Einverständnis  mit  der  Kaiserlichen  Bezirksnebenstelle
  und  unter  vollkommener  Zustimmung  des
Jumben  Damas  folgende  Maßnahmen  in  Aussicht
  genommen:

Sämtliche  im  Bereiche  der  Landschaft  Goima
gelegenen  Hütten  werden  niedergebrannt  und  durch
neue  an  anderer  Stelle  ersetzt.  Dies  geschieht
durch  eine  von  den  Eingeborenen  gebildete  Arbeitertruppe.
  Von  der  Peripherie  her  wird  die
        <pb n="82" />
        Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  HRüsten  ollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Oonat  Oktober  1909.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

1148.)

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gl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  24,

 

 

 

 

 

 

 

 

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09

Rattenvernichtung  durch  Sammelstellen  nach  dem
Zentrum  zu  betrieben,  während  auch  dort  natürlich
  die  Ratten  verfolgt  und  ausgerottet  werden.
Wenn  die  Seuche,  wie  ich  annehme,  auf  die
Landschaft  Goima  beschränkt  bleibt,  würde  die
Bekämpfung  bis  Mitte  Dezember  beendet  sein,
falls  Regen  fällt  bis  Ende  Dezember.  Zur  ein—
wandfreien  Feststellung  der  Grenzen  des  Pest—
gebietes  sind  Rattenuntersuchungen  in  größerem
Maßstab  und  dauernde  Inspizierungen  der  ver—
dächtigen  Gegenden  nötig.

Nach  einem  weiteren  Bericht  Dr.  Wecks  ist
die  Rattenpest  tatsächlich  auf  ein  kleines  Gebiet
beschränkt  geblieben.  Die  Verhältnisse  liegen  für
ihre  Ausrottung  sehr  günstig.  Weitere  Erkrankungen
  unter  Menschen  sind  weder  bei  den  Angehörigen
  des  letztverstorbenen  Weibes  noch  sonst
vorgekommen.

7DS

Togo.
Vom  Bau  der  Hinterlanddahn.

Ende  Oktober  v.  Is.  ist  die  erste  Teilstrecke
Lome  —Tsewie  (Kilometer  34)  der  nach  Atakpame
  führenden  Hinterlandbahn  in  Togo
für  den  öffentlichen  Personen=  und  Güterverkehr
in  Benutzung  genommen  worden.

7

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Expedition  Streitwolfs  nach  dem
Caprivi·  Zipfel.

Der  östlich  des  Okawango  gelegene  Teil  des
deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebietes,  der  so—
genannte  Caprivi-Zipfel,  war  bis  vor  kurzem
der  deutschen  Verwaltung  noch  nicht  unterstellt.
Auch  waren  Schutzverträge  mit  den  dort  woh—
nenden  Eingeborenen  bisher  nicht  abgeschlossen
worden.  In  letzter  Zeit  aber  hat  die  Tatsache,
daß  dieser  Teil  unseres  Schutzgebiets  infolge  der
bisher  mangelnden  Aufrechterhaltung  von  Gesetz
und  Ordnung  eine  Zufluchtsstelle  lichtscheuer,
darunter  auch  weißer  Elemente  zu  werden  drohte,
sowie,  daß  der  dortige  reiche  Wildbestand  durch
Aasjägerei  Weißer  und  Eingeborener  andauernd
aufs  schwerste  geschädigt  w#urde,  die  ernste  Auf-
        <pb n="83" />
        55

merksamkeit  des  Gouvernements  in  Windhuk  erregt
  und  es  als  notwendig  erscheinen  lassen,  die
deutsche  Macht  auch  dort  zur  Geltung  zu  bringen.

Zur  Erreichung  dieses  Ziels  verbot  der  Gouverneur
  durch  Verordnung  vom  16.  Oktober  1908
zunächst  den  Zutritt  zum  Caprivi-Zipfel  ohne  besondere
  amtliche  Genehmigung  und  bestimmte,
daß  Gegenstände,  die  unter  Umgehung  dieses
Verbots  in  den  Caprivi-Zipfel  eingeführt  oder
dort  erworben  würden,  der  Einziehung  unterliegen
sollten.  Sodann  wurde  der  bisherige  Distriktschef
von  Gobabis,  Hauptmann  Streitwolf,  als  Resident
  mit  einem  Feldwebel,  zwei  Sergeanten  und
vierzehn  Eingeborenen-Soldaten  nach  dem  Caprivi-Zipiel
  entsandt.

Streitwolf  brach  am  15.  November  1908  von
Gobabis  auf,  betrat  nach  einem  Zuge  durch  das
britische  Betschuanaland  am  27.  Januar  1909
den  Caprivi-Zipfel  und  erreichte  am  3.  Februar
das  rechte  Sambesi-Ufer  gegenüber  dem  britischen
Sesheke.  Dort  schlug  er  sein  Lager  auf  und
errichtete  eine  provisorische  Station.

Bei  Erfüllung  seiner  Aufgabe  sah  sich  Hauptmann
  Streitwolf  eigenartigen  politischen  Verhältnissen
  gegen  übergestellt.

Der  Caprivi-Zipfel  wird  im  Norden  von
Portugiesisch-Angola,  im  Nordosten  und  Osten
durch  Britisch-Rhodesia,  im  Süden  durch  das
Betschnanaland-Protektorat  begrenzt.

Die  Verwaltung  von  Rhodesia  untersteht  der
British  South  Africau  Company)  (Chartered-Comp.),
  welche  Sesheke  zum  Sitz  eines  Distriktskommissars
  und  einer  Eingeborenen-Polizeitruppe
gemacht  hat.
bildet  das  alte  Barotse-Reich.  Die  Chartered
Company  hat  den  Barotses,  soweit  als  möglich,
ihre  alte  Verfassung  gelassen.

Das  Barotse-Reich  untersteht  dem  König
Luanika  und  wird  von  ihm  absolut  regiert.
Es  zerfällt  in  mehrere  Provinzen,  an  deren  Spitze
Läuptlinge,  in  der  Regel  Luanikas  Söhne,  stehen.
Die  Provinzen  wiederum  sind  eingeteilt  in  kleinere
Bezirke,  welche  je  einem  Induna  unterstehen.
Lauptlinge  und  Indunas  werden  vom  König
eingesetzt  und  empfangen  von  ihm  ihre  Autorität.
Die  Bezirke  der  Indunas  haben  keine  festbestimmten
räumlichen  Grenzen,  sondern  werden  dadurch  ge-Den

  größten  Teil  von  Rhodesia

 

0

bildet,  daß  je  einem  Induna  mehrere  Dorf—
gemeinschaften  unterstellt  werden.  An  der  Spitze
eines  Dorfes  steht  der  Dorsschulze.

Die  Barotse  selbst  sind  nicht  allzu  zahlreich.
Sie  haben  sich  aber  gleichwohl  seinerzeit  die  ihr
Reich  bewohnenden  Stämme  mit  Gewalt  unterworfen.
  Sie  sind  der  herrschende  Stamm,  dem
die  anderen  Stämme  dienen.  Sämtliche  Barotse
sind  als  Angehörige  des  herrschenden  Stammes
Großleute;  nur  aus  ihnen  werden  die  Indunas
erwählt.

Der  Machtbereich  des  Barotsekönigs  endete
nicht  an  der  deutsch-englischen  Grenze,  sondern
erstreckte  sich  über  dieselbe  hinaus  auch  über  den
deutschen  Caprivi-Zipfel.  Zwei  Barotse-Provinzen
reichten  in  den  Caprivi-Zipfel  hinein,  nämlich  die
Provinz  des  in  Sesheke  sitzenden  Häuptlings
Letias  und  die  Provinz  des  in  Kaunga  wohnenden
  Häuptlings  Letia-Njana.  Beide  sind
Söhne  Luanikas,  der  erstere  ist  zu  seinem  Nachfolger
  bestimmt.  Häuptlinge  und  Idunas  des
Königs  Luanika  herrschten  also  auch  in  deutschem
Gebiet.

Was  die  Stammesangehörigkeit  der  den  Caprivi-Zipfel
  bewohnenden  Eingeborenen  anlangt,  so
gehören,  von  den  wenigen  Barotses  abgesehen,
weitaus  die  meisten  den  Stämmen  der  Masubia,
der  Majue  und  der  Mafei  an.

Hauptmann  Streitwolf  hatte  auf  seinem  Zuge
den  Linjanti-Strom  abwärts,  längs  der  südlichen
Grenze  des  Caprivi-Zipfels  und  dann  in  der
Sambesi-Niederung  in  unserem  Gebiete  fast  gar
keine  Eingeborenen-Werften  vorgefunden.  Das
Land  schien  in  den  Niederungen  dieser  Flüsse  fast
ganz  unbewohnt.  Diese  Erscheinung  war,  wie
Hauptmann  Streitwolf  in  Sesheke  und  später
aus  den  Wünschen  und  Klagen  der  von  ihm  besuchten
  Eingeborenen-Dörfer  feststellen  konnte,  auf
folgende  Ursache  zurückzuführen:  Einige  Zeit  schon
vor  der  Ankunft  der  Streitwolfschen  Expedition
hatte  der  High  Commissioner  für  Britisch-Südafrika
die  Vieheinfuhr  aus  unsorem  Gebiete  nach  den
britischen  Kolonien  verboten.  Die  Chartered
Company  hatte  den  Barotse  infolgedessen  klar
gemacht,  daß  die  in  unserem  Gebiete  wohnenden
Barotse  der  deutschen  Jurisdiktion  unterworfen
seien  und  ihr  Vieh  nicht  über  den  Sambesi  in
        <pb n="84" />
        W  56  20

das  Rhodesia-Gebiet  bringen  dürften,  daß  aber
auch  Vieh,  das  von  den  Barotse  vom  englischen
Sambesi-Ufer  nach  dem  deutschen  Ufer  herübergebracht
  werde,  nicht  mehr  in  das  britische  Gebiet
zurückgebracht  werden  dürfe.  Da  die  auf  dem
linken  (englischen)  Sambesi-Ufer  wohnenden  Barotse
ihr  Vieh  bisher  während  der  Trockenzeit  regelmäßig
  über  den  Sambesi  in  unser  Gebiet  auf  die
Weide  geschickt  hatten,  so  war  die  nunmehr  verhängte
  Viehsperre  für  die  Barotse  selbstverständlich
eine  große  Unannehmlichkeit.

Da  das  meiste  Vieh,  welches  zur  Zeit  der
Verhängung  der  Viehsperre  im  Caprivi-Zipfel
stand,  dem  König  Luanika  bzw.  seinem  Sohne
Letia-Sesheke  gehörte,  ließen  diese  es  sofort  auf
das  britische  Gebiet  herüberbringen.  Zugleich
befahl  Luanika  den  Barotse  und  den  ihnen  unterworfenen
  Völkern  in  unserem  Gebiete,  auf  das
linke  Sambesi-Ufer  zu  übersiedeln.  Wer  diesem
Befehle  nicht  nachkam,  wurde  durch  Letias  Leute
mit  Gewalt  auf  das  linke  Sambesi-Ufer  herübergebracht.
  Wo  sich  die  Eingeborenen  ihnen  entzogen,
  da  trieben  Letias  Leute  ihnen  wenigstens
möglichst  ihr  Vieh  weg.  Was  entfliehen  konnte,
zog  sich  entweder  vom  Sambesi  zurück  tiefer  ins
Land  hinein,  oder  siedelte  sich  am  südlichen
Linjanti-Ufer  im  Betschuanaland  an.  Noch  im
November  1908  haben  aber  Abgesandte  Letias
den  am  Kwando  —  so  heißt  der  Linjanti  in
seinem  mittleren  Lauf  —  also  schon  ziemlich  tief
in  unserem  Lande  wohnenden  Barotsewerften
anbefohlen,  unser  Gebiet  zu  räumen.

Drei  Induna-Bezirke  des  Barotse-Reiches
teilten  sich  bis  zur  Ankunft  Streitwolfs  in  unser
Gebiet;  zwei  gehörten  zur  Provinz  des  Häuptlings
  Letia-Sesheke,  einer  zur  Provinz  des  Häuptlings
  Letia-Njana.  Während  die  beiden  ersteren
Bezirke,  deren  Vorsteher  die  Indunas  Mamili
und  Djika-Matondo  waren,  sich  völlig  innerhalb
  unseres  Schutzgebietes  befinden,  greift  der
dritte  Bezirk  ziemlich  erheblich  über  unser  Schutzgebiet
  hinaus,  so  daß  nur  sein  kleinerer  Teil
innerhalb  desselben  liegt.  Sein  Vorsteher,  der
Induna  Seluka,  hat  daher  auch  seinen  Sitz
außerhalb  unseres  Schutzgebietes.

Die  erste  Reise  Streitwolfs,  der  nach  den
bisher  vorliegenden  Berichten  schon  fast  das  ganze

 

zwischen  Sambesi  und  Linjanti  (Kwando)  liegende
Gebiet  durchforscht  hat,  galt  dem  Besuche  des
einflußreichen  Indunas  Mamili.  Durch  ihn  ließ
er  die  in  der  Nähe  seiner  Werft  sitzenden  Dorfschulzen
  zum  Erscheinen  auffordern.  Auf  diese
Weise  kam  eine  große  politische  Versammlung  zustande,
  die  auch  von  einem  Teil  der  Dorfschulzen,
welche  nicht  zu  dem  Induna-Bezirke  Mamilis,
sondern  zu  demjenigen  Selukas  gehörten,  besucht
wurde.  In  dieser  Versammlung  erklärte  Hauptmann
  Streitwolf  den  Eingeborenen,  daß  das
Land  nicht  der  Chartered  Company,  sondern  den
Deutschen  unterstehe,  und  daß  es  daher  nicht
mehr  weiter  angehe,  daß  die  Barotse-Häuptlinge
bei  den  auf  deutschem  Gebiet  sitzenden  Stämmen
eine  Hüttensteuer  erhöben,  welche  der  Company
zufließe.

Die  Versammlung  zeigte  volles  Verständnis
für  die  Anderung  der  politischen  Lage.  Mamili
führte  in  seiner  Erwiderungsrede  aus,  daß  Letia-Sesheke,
  um  seinem  Befehl,  das  Land  auf  dem
rechten  Sambesi-Ufer  zu  räumen,  den  gehörigen
Nachdruck  zu  geben,  durch  seine  Leute  das  Gerücht
hatte  verbreiten  lassen,  daß  die  Deutschen  mit
größerer  kriegerischer  Macht  im  Anzuge  seien,
und  daß,  wenn  er  seinen  Zweck  dadurch  auch
nur  unvollkommen  erreicht  habe,  dennoch  eine
Folge  der  von  ihm  verbreiteten  Gerüchte  die  gewesen
  sei,  daß  ein  Teil  der  Werften  über  das
südliche  Linjanti-Ufer  nach  dem  Betschuanaland
geflohen  sei.  Sie  sähen  aber  jetzt,  daß  die
Deutschen  ihnen  den  Frieden  und  das  Gesetz
bringen  wollten,  und  freuten  sich  sehr  darüber.
Dann  brachte  Mamili  seine  Klagen  über  Letia
vor  und  bat  Hauptmann  Streitwolf,  er  möge
ihnen  zur  Wiedererlangung  ihrer  Rinder  verhelfen
und  sie  immer  gut  behandeln,  da  sie  jetzt  alle
seine  Kinder  seien.

Diese  Rede  gab  Hauptmann  Streitwolf  willkommenen
  Anlaß,  den  Versammelten  wiederholt
den  friedlichen  Zweck  seiner  Entsendung  auseinanderzusetzen
  und  ihnen  zu  versprechen,  daß
die  Deutschen  ihnen  helfen  wollten,  damit  sie
wieder  in  den  Besitz  ihres  Viehes  kämen.  Seine
Ausführungen  gewannen  ihm  sichtlich  sofort  das
Vertrauen  der  Eingeborenen  und  ermöglichten
ihm  die  von  ihm  erstrebte  glatte  Ordnung  der
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        volitischen  Verhältnisse  in  Mamilis  Bezirk.  Da
es  ihm  durch  den  Zweck  seiner  Entsendung  und
durch  die  Rücksichtnahme  auf  die  ihm  zur  Verfügung
  stehenden  Machtmittel  geboten  schien,  an
den  bestehenden  politischen  Institutionen  und
Machtverhältnissen  der  Eingeborenen  möglichst
wenig  zu  ändern,  so  bestätigte  er  Mamili  als
Häuptling  seines  bisherigen  Bezirkes,  schärfte  aber
ihm  und  seinen  Dorfschulzen  ein,  daß  sie  von
nun  an  nicht  mehr  von  den  Barotse-Behörden,
sondern  nur  noch  von  der  deutschen  Regierung
Befehle  anzunehmen  hätten.

Die  zu  Selukas  Bezirk  gehörenden  anwesenden
Dorfschulzen  erklärten  freiwillig,  daß  sie  von  nun
ab  Seluka  nicht  mehr  als  ihren  Häuptling  anerkennen,
  sondern  sich  unter  den  Befehl  Mamilis
stellen  wollten.

Die  Tatsache,  daß  die  Eingeborenen  zu  Hauptmann
  Streitwolf  Vertrauen  gewonnen  hatten
und  die  deutsche  Oberherrschaft  anerkannten,  kam
sofort  dadurch  zum  Ausdruck,  daß  Mamili  und
seine  Dorfschulzen  kurze  Zeit  nach  dieser  Versammlung
  aus  eigenem  Antrieb  ihm  einen  zwischen
zwei  Dorfschaften  ausgebrochenen  Streitfall  zur
Entscheidung  vorlegten.

Bei  der  weiteren  Erkundung  des  Landes  verfuhr
  Hauptmann  Streitwolf  dann  immer  in  der
gleichen  Weise,  indem  er,  wo  er  auf  seiner  Reise
ein  Dorf  antraf,  eine  Versammlung  der  Dorfschulzen
  aus  der  Nachbarschaft  zusammenrief,  um
ihr  die  eingetretene  Anderung  der  politischen  Verhältnisse
  zu  erklären.  Überall  wurde  er  friedfertig
ausgenommen,  und  da  er  durch  seine  Worte  und
iein  Auftreten  den  Eingeborenen  bewies,  daß  ihre
auf  Letias  Ausstreuungen  zurückzuführenden  Besorgnisse
  vor  den  Plänen  der  Deutschen  unbegründet
  seien,  so  gelang  es  ihm,  die  Eingeborenen
zur  Anerkennung  der  durch  ihn  vertretenen  Staatsgewalt
  zu  bewegen.  Die  Eingeborenen  ließen
ihm  auch  diejenigen  Ehrenbezeigungen  zukommen,
welche  sie  bisher  nur  dem  Barotsekönig  und  seinen
obersten  Häuptlingen  erwiesen  hatten.

Bei  seinen  ferneren  Reisen  erreichte  es  Hauptmann
  Streitwolf,  daß  auch  diejenigen  zum  Bezirke
  des  Induna  Seluka  gehörigen  Dorsschulzen,
welche  nicht  zu  der  von  Mamili  anberaumten
Versammlung  geladen  werden  konnten,  ihr  Unter- 



57  20

ordnungsverhältnis  unter  Seluka  freiwillig  aufgaben
  und  dafür  Mamili  als  ihren  Häuptling
anerkannten.

Führte  so  der  Weg  der  direkten  Verständigung
mit  den  Eingeborenen  zu  dem  gesteckten  Ziele,  so
waren  auch  die  Verhandlungen  mit  den  englischen
Behörden  von  vollem  Erfolg  begleitet.  Der
Administrator  von  Nordost=  und  Nordwest-Rhodesia
machte  dem  König  Luanika  klar,  daß  er  sich  von
nun  ab  jeder  Einwirkung  auf  das  unter  deutscher
Hoheit  stehende  Land  enthalten  müsse,  und  gab
Streitwolf  die  Erklärung  ab,  daß  Luanika  infolge
der  ihm  gemachten  Vorstellungen  endgültig  auf
den  Caprivi-Zipfel  verzichtet  habe.  Da  Hauptmann
  Streitwolf  berichtet,  daß  Luanika  den  Ruf
eines  durchaus  ehrlichen  und  hochherzigen  Mannes
genießt,  so  wird  erhofft  werden  dürfen,  daß  dieser
seine  dem  Administrator  gegebene  Zusage  halten
wird.

Ferner  wurde  durch  Mitwirkung  der  englischen
Behörden  Letia-Sesheke  gezwungen,  die  aus  dem
Caprivi-Zipfel  zu  Unrecht  weggetriebenen  etwa
300  Rinder  im  Werte  von  30  000  wieder
zurückbringen  zu  lassen.  Weiterhin  gestattete  die
englische  Regierung  dem  Hauptmann  Streitwolf
die  Anwerbung  von  zehn  Matabeles  als  Poli-=zisten
  und  verpflichtete  sich,  diese  im  Falle  einer
Desertion  nach  dem  englischen  Gebiete  wieder
auszuliefern.  Endlich  wurde  ein  Übereinkommen
dahin  getroffen,  daß  in  allen  die  Fischerei,  Jagd
usw.  betreffenden  Fragen  die  Barotse  des  englischen
  Gebietes  sich  nicht  direkt,  sondern  nur
durch  Vermittlung  des  Distriktskommissars  von
Sesheke  an  Hauptmann  Streitwolf  wenden  sollten.

Der  Einfluß  der  Streitwolfschen  Verwaltung
hat  sich  besonders  auch  darin  gezeigt,  daß  viele

der  Eingeborenen,  die  aus  unserem  Schutzgebiete

vor  Letia  oder  vor  den  Deutschen  entflohen  waren,
wieder  ins  Land  zurückgekehrt  sind.  Außerdem
aber  haben  auch  schon  vier  nördlich  unseres
Schutzgebiets  ansässig  gewesene  Indunas  um  die
Erlaubnis  gebeten,  in  den  Caprivi-Zipfel  ziehen
zu  dürfen,  und  haben  sich  in  der  Folge,  da  ihnen
diese  Erlaubnis  gerne  gegeben  wurde,  mit  achtzig
Familien  in  unserem  Gebiet  angesiedelt.

14  14
14
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        W  858  20

Die  eingeborene  Bevölkerung  des  von  Hauptmann
  Streitwolf  bisher  bereisten  Teils  unseres
Schutzgebietes  beträgt  ungefähr  fünftausend  Köpfe.

Wirtschaftsgeographisch  gehört  der  Caprivi-Zipfel
  zum  Sambesi-Gebiet;  infolge  seiner  schweren
Zugänglichkeit  sind  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse
des  Landes  bisher  aber  noch  wenig  entwickelt
gewesen.  Seine  Bewohner  haben  ausschließlich
Ackerbau  und  Viehzucht  getrieben,  sich  auch  von
den  Erzeugnissen  der  Jagd  ernährt.

Was  die  Geeignetheit  des  Bodens  zum  Ackerbau
  und  zur  Viehzucht  anlangt,  so  sind  zwei
Hauptgebiete  zu  unterscheiden,  nämlich  das  Überschwemmungsgebiet,
  das  heißt  die  Linjanti=  und
Sambesi-Niederung,  und  das  Wald=  und  Trockengebiet.


Das  Überschwemmungsgebiet  hat  Savannencharakter
  und  wird  jedes  Jahr  durch  das  perio- 



dische  Steigen  der  genannten  beiden  Flüsse  mehr
oder  weniger  unter  Wasser  gesetzt.  Sein  Boden
ist  durchweg  etwas  sandig,  doch  gibt  es  auch
weite  Strecken  schönen  Mutterbodens.  Am  Linjanti
  ist  der  Boden  fruchtbarer  als  am  Sambesi,
weil  der  Sambesi  mehr  Sand  über  die  Niederungen
  flutet,  als  der  langsamer  fließende  Linjanti.
  Das  Niederungsgebiet  hat  überall  guten
Weideboden  und  gegenüber  anderen  Gebieten  den
Vorteil,  daß  es  in  der  Trockenzeit,  wo  in  jenen
das  Gras  abstirbt,  immer  frische  grüne  Wiesen
besitzt.

Das  Waldgebiet,  in  welchem  zwischen  Niederungswald
  und  Trockenwald  unterschieden  wird,
führt  schwarzen,  moorigen  Boden;  nur  an  höher
gelegenen  Stellen  tritt  mehr  Sand  hervor.  Der
Wald  besteht  zum  großen  Teil  aus  herrlichen,
wertvollen  Mopane-Bäumen,  kann  aber  zur  Zeit

 

Machwelsung  der  bei  den  Jollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrina  im  Oonat  AKuguft  1909
fällig  gewordenen  JSollbeträge.

 

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1009,  Nr.  22,  S.  1051.)

 

 

"n  Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  Gegen  den  gleichen
un  der  frlüssmobigen  Monat  des  Rechmungefahrrn  aoäirenm
welchen  die  Zölle  1909  1908  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammeninfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger

find  4%  Wl  p  M  MI  MW  f.

1  I  i  T

Swakopmund.  66  6#v320|  —  6732006  282  A½  282  408
Lüderitzbucht  97  186,70  3  —49  89  70  51  23120  1  —  51  232,  20|4  50
Windhuk  15  690|000  11  %S
Ramansdrift  92  4  —  92  100  %—IDIERR  U  330  10
Ururas  5451  —  —  5•745  12  5411  1250  —  7,  o5
Haigamkhab  .  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
aribib.  HHN5NS  ,111200  5Psol  □511120
Okahandja.  ——  ——A411082  21080  10  S0O
Gobabis  —  —  —  —  —  —  7541  40  —  —  7  54140  —  —  541  40
Omarurn  224462512  —  244  25
Outjo  —  —  —  —  —  —  2  470  40  —  —  2  470  40  —  —2470  40
Grootfontein  —1  —  —  —  —  807  —  —  —  807  —  —  —  807  —
Usakos  1  274  30  —  —  1  274  30  103.20  —  —  103201  1171101  —  —
Otjiwarongo  —  —  —  —  —  —  236  70  —  —  236  70  —  236  70
Otavi  —  6390  —  —  639001  63  90
Tsumeb  —  —  150  30  —  —  150  13901
Rehoboth  —  —  —  —  —  —  315  60  —  —  8315601  —  —  3lis  60
Kub  —  3340  —  —  33401  —  —  33.40
Gibeon.  –  —  —  —  —  519  —  —  —  519  —  —  —  519  —
Keetmanshoop  14  726  60  —  —  144  726·60  07  40  40  —  410740  40  3  986  20  —  —
Hasurr  45.—  —  —  45  —  4  25  —  —  44  25  —  751  —  —
Warmbad  —  —  —  —  —  —  393—  —  393  —  —  —  393  —
Dawignab.  16.95  —  —  16  95  227  60  —  —  227  60  —  —  210  65
Ukamas.  24400  .  %  +  —1  1
Stolzenfels  8412  —  —  84121  1738  —  —  1738  —  —4653  88
Bethanien  —  —  —  —  —  —  6•20  —  —  620  —  —  6  20
Zusammen  196  040  52  3  —196  043  5275  864,90  1  —75  S65  90.20  117  626ä.,...
        <pb n="87" />
        8

wegen  mangelnder  Verkehrswege  nicht  ausgenutzt
werden.  Das  Land  ist  deshalb  zur  Viehzucht
besonders  gut  geeignet,  weil  das  Vieh,  wenn  es
in  der  Trockenzeit  in  die  Niederungsgebiete  getieben
  wird,  das  ganze  Jahr  hindurch  frisches
Futter  hat.

Hauptmann  Streitwolf  glaubt,  daß  das  Niederungsgebiet
  für  den  Reisbau  geeignet  sein
dürfte,  da  sich  Tausende  von  Hektaren  mit  Reis
bestellen  lassen  würden.  In  den  Trockengebieten

 

59  dÖ

dagegen  hält  er  den  Baumwollanbau  für  aussichtsreich
  und  lohnend.  Er  hat  auch  schon  mit
entsprechenden  Versuchen  begonnen.  Das  Land
besitzt,  obwohl  seinem  Wildbestand  —  teilweise
auch  durch  englische  Jagdexpeditionen  —  bereits
arg  zugesetzt  wurde,  an  wertvollem  großem  Wild,
wie  Elefanten,  Giraffen  und  Flußpferden,  immer
noch  einen  großen  Reichtum,  der  bei  verständiger
und  schonender  Ausnutzung  eine  dauernde  beträchtliche
  Einkunftsquelle  bilden  kann.

 

 

Kolonialwirtschaftliche  itteilungen.

(entral-Rfrikanische  Bergwerkhs-Gesellschaft.“)

Am  11.  August  1908  wurde  die  Kiron  da-Goldminen
  -Gesellschaft  m.  b.  H.  gegründet,
in  welche  wir  die  in  der  Wemberesteppe  aufgeschlossenen
  Golderzlagerstätten  eingebracht  haben.

Seit  dieser  Zeit  haben  wir  uns  darauf  beschränkt,
  dauernd  von  einem  und  zeitweise  auch
von  zwei  Prospektoren  hauptsächlich  im  Konzessionsgebiete
  des  Jrangi-Syndikates  prospektieren  zu

lassen.  Fündig  geworden  sind  wir  bisher  noch
nicht.  Zur  Zeit  ist  ein  Prospektor  in  Ussongo  tätig.

Die  Kironda-Goldminen-Gesellschaft  hat  ihren
Betrieb  aufgenommen,  nachdem  es  Herrn  Hauptmann
  Schloifer  gelungen  war,  nach  Überwindung
außerordentlicher  Schwierigkeiten  die  gesamte  Anlage
  an  Ort  und  Stelle  zu  schaffen.  Mit  dem
Kugelmühlenbetrieb  wurde  am  1.  Februar  1908
begonnen.  Das  Pochwerk  arbeitet  seit  Mitte  Mai.
Tie  Juni-Ausbente  deckte  zum  ersten  Male  die
lauienden  Unkosten.  Der  Monat  Juli  hat  über
die  Betriebskosten  hinaus  schon  einen  Uberschuß
ergeben.  Der  Goldgehalt  des  bisher  aufgeschlossenen
und  vorgerichteten  Erzes  hat  den  in  den  „Technischen
  Notizen“  des  Gründungs-Prospektes  der
Kironda-Goldminen-Gesellschaft  gemachten  Angaben
entprochen.  Allerdings  hat  die  gesamte  Anlage
in  Sekenke  größere  Mittel  erfordert  als  vorgesehen
waren.  Wir  hoffen  jedoch  nach  wie  vor  mit  Zuversicht
  auf  eine  günstige  Entwicklung  der  Kironda-Goldminen-Gesellschaft
  m.  b.  H.

Die  Gewinn=  und  Verlustrechnung  enthält  auf
der  Debetseite  den  Verlustvortrag  aus  dem  Jahre
1907/08  mit  707  399  ./¾,  das  Explorationskonto
mit  5089  “  und  Abschreibungen  mit  58  ./J.
Tie  Unkosten  in  Berlin  und  Afrika  belaufen  sich
auf  15.813  .7.

*:  Aus  dem  Bericht  für  das  letzte.  Geschäftsjahr.

 

Auf  der  Kreditseite:  UÜberschuß  gegen  Buchwert
aus  dem  Verkauf  des  Kassamainventars  61  800  7%
Betriebskonto  1748  /7,  Zinsenkonto  1476  J/7.

Auf  der  Passivseite  der  Vermögenzbilanz  sehen
wir  das  Kapital  mit  1  200  000  J/¼,  Diverse  Kreditoren
  mit  91730  "  zu  Buch  stehen.

Demgegenüber  stehen  auf  der  Aktivseite  das
Kassakonto  mit  1082  J¼¾,  die  Kironda-Goldminen-Gesellschaft
  m.  b.  H.  mit  76  075  .J,  der  Anteil
an  der  Kironda-Goldminen  -Gesellschaft  mit
500  000  “  und  das  Irangi-Syndikat  mit
50  000  .7.

Sigi-Dflan  zungs-Gesellschaft  m.  b.  5.  iIn  Essen.

Die  Arbeiten  zum  weiteren  Ausbau  unserer
Pflanzungen  haben  ein  befriedigendes  Ergebnis
gehabt.  Die  Ceara-Kautschuk-Pflanzung  ist  fertig.
Hevea-Kautschuk  steht  sehr  gut,  Kickria  elast.  steht
ebenfalls  gut.  Die  Trockenheit  im  Berichtsjahre
hat  nur  die  jungen  Kakaobäume  insofern  beeinflussen
  können,  als  sie  unter  Termiten  zu  leiden
hatten.  Sonst  ist  der  Stand  der  Kakaopflanzung
gut,  die  Neuanlage  ist  fertig,  als  Schattenbäume
sind  Kapok  und  Bananen  zur  Anwendung  gekommen.
  Der  ganze  Bestand  der  Pflanzungen
ist  als  gut  zu  bezeichnen.

Kautschuk.  Im  Berichtsjahre  kamen  von
Ceara-Kautschuk  zum  Versand  108  Sack  4166  kg,
wofür  im  Durchschnitt  6,18.¼“  für  das  Kilogramm
erzielt  wurden.  Der  Bestand  an  Ceara-Kautschuk
ist  auf  300  000  Bäume  angewachsen,  die  einen
Flächenraum  von  400  ha  umfassen.  Anzapfbar
davon  sind  120  000  Bäume.  Zu  Versuchszwecken
haben  wir  angepflanzt  6000  Bäume  von  Kickria
elast.,  in  Saatbeeten  befinden  sich  außerdem  noch

*)  Aus  dem  Bericht  für  das  zwölfte  Geschäftsjahr.
        <pb n="88" />
        W  60  20

einige  Tausend,  die  alle  sehr  gut  stehen.  Der
Bestand  an  Hevea  brasil.  (Para-Kautschuk)  ist
1350  Bäume  und  an  Ficus  elast.  16  Bäume.

Kapok.  Mir  haben  1908  verkauft  1350
Ballen  45215  kg  zum  Preise  von  1./“¼  für  das
Kilogramm.  Der  Bestand  beläuft  sich  unverändert
auf  127000  Bäume.

Kakao.  In  der  Berichtszeit  sind  zur  Abladung
  gekommen  2488  kg,  wovon  1888  kg  zum
Preise  von  1,74  .“  für  das  Kilogramm  durchschnittlich
  dank  der  guten  Beschaffenheit  verkauft
werden  konnten.  Wir  besitzen  auf  100  ha
48  800  Bäume,  wovon  10  000  tragen.

Pfeffer.  Der  Bestand  an  Piper  nigrum  ist
auf  10  000  Pflanzen  angewachsen;  diese  Anlage
wird  unter  der  Hand  stetig  vergrößert.  Einige
Pflanzen  haben  wir  zum  Blühen  kommen  lassen,
so  daß  wir  bald  eine  Probe  dieses  Produktes
haben  werden,  um  den  Wert  bestimmen  zu  können.

Von  Kardamom  besitzen  wir  650  Pflanzen.

*  1
“

An  Kautschuk  sind  im  Jahre  1909  bis  jetzt
hereingekommen  und  verkauft  worden  88  Sack
3069  kg,  wofür  durchschnittlich  8,57  gegen
6,48  /¾  in  1908  erzielt  wurden.  Nach  Hamburg
unterwegs  befinden  sich  weitere  50  Sack  1700  kg,
so  daß  in  1909  bis  jetzt  4769  kg  gegen  4166  kg
in  1908  hereingekommen  sind.  Unser  Pflauzungsleiter
  hofft  zuversichtlich,  für  1909  im  ganzen
20  000  kg  Ceara-Kautschuk  zur  Abladung  zu
bringen.  Das  vor  einem  halben  Jahre  in  Auftrag
  gegebene  Kautschuk-Vorwaschwerk  und  die
Kautschukpresse  sind  nunmehr  in  Segoma  eingetroffen.
  Wir  hoffen,  daß  wir  durch  diese  Einrichtung
  in  Verbindung  mit  dem  bereits  im  Betriebe
  befindlichen  Waschwerke  die  Beschaffenheit
unseres  Kautschuks  noch  weiter  verbessern  und
dementsprechend  höhere  Preise  erzielen  können.

An  Kapok  sind  1909  bis  jetzt  verladen  und
verkauft  worden:  9100  kg  zu  1.J/,  7700  kg
zu  1,10  ¾  für  das  Kilogramm.  Eine  weitere
Menge  von  35  000  bis  40  000  kg  haben  wir
zur  Lieferung  für  1909  abgeschlossen  zu  1,10./7
für  das  Kilogramm.

An  Kakao  sind  1909  bis  heute  verkauft
worden:  1185  kg  zu  1,50  ."  für  das  Kilogramm,
  während  weitere  2335  kg  in  Hamburg
eingelagert  worden  sind,  wofür  wir  in  kurzem
bessere  Preise  zu  erzielen  hoffen.

Die  Zahl  unserer  Arbeiter  beträgt  gegenwärtig
  600.  Die  Beschaffung  ausreichender  Arbeitskräfte
  und  die  Nutzbarmachung  derselben  für  die
Pflanzung  auf  längere  Zeit  begegnet  leider  nach
wie  vor  großen  Schwierigkeiten.

Aus  der  Bilanz  entnehmen  wir  folgendes:

 

In  die  Passiva  der  Vermögensbilanz
sind  eingesetzt:  Kapitalkonto  mit  500  000  77,
Kreditoren  mit  96  208  /¼,  Verrechnungskonto
(Vorschuß  in  Tanga)  mit  18  685  J“,  Aunleihekonten
  1  und  II  mit  161  500  .J7.

Die  Aktiva  der  Vermögensbilanz  enthält  u.  a.:
Landbesitzkonto  52  329  J¼,  Debitoren  21  145  .7/,
Maschinenkonto  6000  J//,  Utensilienkonto  4700
Gebäudekonto  30  000  //7,  Kakao-Pflanzungskonto
85003.  //,  Kautschuk-Pflauzungskonto  291224./7/,
Kapok-Pflanzungskonto  150  000  J/,  Pfeffer-Pflanzungskonto
  18  119  .“  und  Gewinn=  und
Verlustkonto  115  383  .7.

Das  Gewinn=  und  Verlustkonto  enthält  an
Ausgaben  auf  dem  Unkostenkonto  33  624  77,
dem  Arbeiterverpflegungskonto  23  858  J/¼/,  dem
Arbeiterlohnkonto  40  385  /7,  dem  Pflückkonto
5023  ¼%  dem  Zinsenkonto  12  341  „,  Abschreibungen
  in  Höhe  von  6603  .J  und  den
Saldo  aus  1907  mit  163  578  /;  ferner  an
Einnahmen  aus  dem  Wirtschaftsertragskonto
58  227  %/,  aus  dem  Storekonto  1595  J/.  Die
Wertsteigerung  der  Kautschukpflanzung  ist  mit
111191.  und  das  Bilanzkonto  mit  115383./7
eingesetzt.

Usambara-Raffebau-Gesellschaft  zu  Berlin.)

Wir  sind  in  der  angenehmen  Lage,  für  das
abgelaufene  Geschäftsjahr  ein  erfreuliches  Resultat
unterbreiten  zu  können.

Wenn  auch  die  Größe  der  Kaffeecernte  des
verflossenen  Geschäftsjahres  die  des  Jahres  1907
nicht  erreichte,  so  genügten  die  Einnahmen  doch
zur  Deckung  der  gesamten  Unkosten,  Abschreibungen
und  auch  des  Verlust-Vortrages.  Einen  nach
Abzug  der  satzungsgemäß  zum  Reservefonds  abzuführenden
  10  v.  H.  und  der  vertragsmäßigen
Tantieme  an  unseren  Verwalter  in  Bulwa  verbleibenden
  Gewinn  von  7535,69  .XN  schlagen  wir
zum  Vortrag  auf  neue  Rechnung  vor.

Die  Kaffee-Ernte  umfaßte  2191  Sack  Hornschalkaffee,
  die  zum  Durchschnittspreise  von  19  Pf.
pro  Pfund  leicht  Absatz  fanden.  Ein  Posten  Orokaffee
  lagert  noch  auf  der  Pflanzung;  wir  haben
ihn  sehr  niedrig  mit  1200  „/  in  Rechnung  gestellt.

Die  Arbeiterbeschaffung  ist  nach  wie  vor  mit
großen  Schwierigkeiten  verknüpft  und  die  Löhne
sind  dementsprechend  in  ständiger  Aufwärtsbewegung.
  Wir  beschäftigten  auf  der  Kaffeepflanzung
  durchschnittlich  138  Arbeiter,  in  den
Haupterntemonaten  bis  250  Arbeiter,  die  einen
Durchschnittslohn  von  12,7  Rp.  pro  Monat  bezogen.
  Die  nene  Arbeiterverordnung,  die  sich

 

*)  Aus  dem  Bericht  über  das  fünfzehnte  Geschäftsjahr
  (1908/09).
        <pb n="89" />
        61  2

—

bereits  sehr  fühlbar  gemacht  hat,  wird  dazu  bei—
tragen,  die  Verhältnisse  noch  schwieriger  zu  ge—
stalten  und  namentlich  die  Unkosten  aller  Wirtschaftsbetriebe
  in  der  Kolonie  noch  weiter  zu
erhöhen.

Unser  Viehbestand  hat  sich  von  dem  verheerenden
  Auftreten  der  Tsetsefliege  noch  nicht
wesentlich  erholen  können;  es  bedarf  daher  der
sorgsamsten  Pflege,  um  den  Viehbestand  auf  einer
Höôhe  zu  erhalten,  die  es  unserer  Verwaltung  ermöglicht,
  unentwegt  das  als  richtig  erkannte  Prinzip
der  animalischen  Düngung  durchführen  zu  können.
Der  Viehbestand  umfaßte  am  Schlusse  des  Berichtsjahres
  auf  beiden  Pflanzungen  zusammen  201  Stück
Groß=  und  Kleinvieh.

Unsere  Kautschuk-Pflanzung  Grunewald  bei
Nyussi  ist  beschlußgemäß  im  verflossenen  Geschäftsjahre
  nicht  weiter  ausgedehnt  worden.  Die  Bestände
  haben  sich  weiter  gut  entwickelt  und  es
konnte  bereits  eine  kleine  Probezapfung  vorgenommen
  werden,  die  ein  sehr  brauchbares  und
gut  bewertetes  Produkt  lieferte.  Eine  größere
Zapfung  ist  für  das  laufende  Jahr  in  Aussicht
genommen.  Das  bis  zum  Schlusse  des  Geschäftsjahres
  in  die  Kautschuk-Pflanzung  investierte
Kapital  betrug  70  307,44  „.  Den  vorjährigen
Erlös  für  Kautschuk  im  Betrage  von  2221,20.
verwendeten  wir  zur  Abschreibung.

Das  Grundstück  in  Tanga  haben  wir  an  einen
dort  ansässigen  Europäer  zur  Nutzung  der  auf
dem  Grundstücke  befindlichen  Palmenbestände  und
zur  landwirtschaftlichen  Ausnutzung  des  Bodens
für  100  Rp.  pro  Jahr  verpachtet.  Wir  haben
auf  diese  Weise  eine  ordnungsmäßige  Verwaltung
und  Instandhaltung  dieses  Besitzes,  zu  welcher
der  Pächter  vertragsmäßig  verpflichtet  ist,  gesichert.

Die  Ausnutzung  der  Waldbestände  Ost-Usambaras
  ist  mit  dem  Übergang  der  früheren  Sigi-Cxvort-Gesellschaft
  in  andere  Hände  einen  Schritt
weiter  gekommen.  Die  Fertigstellung  der  Sigibahn
  ist  mit  allen  Kräften  gefördert  worden.
Bis  dahin  sollte  auch  unser  Fahrweg  bis  zur
Station  Sigi  ausgebaut  werden;  wir  sind  dann
imstande,  schon  die  diesjährige  Ernte  per  Achse
zur  Bahn  befördern  zu  können  und  uns  von
den  teuren  und  unzuverlässigen  Trägern  unabhängig
  zu  machen.

Die  Ausnutzung  unserer  wertvollen  Holzbestände
  behalten  wir  dauernd  im  Auge.

Die  Gewinn=  und  Verlustrechnung  enthält
  außer  dem  Verlustvortrag  in  Höhe  von
23599  auf  der  Ausgabeseite  Abgaben  und
Zolle  mit  787  .,  Verwaltungskosten  in  Berlin
mit  6912  ¾,  in  Bulwa  mit  14  928  J/7,  Wirtschaftskosten
  in  Bulwa  mit  38  772  „M,  Obligationszinsen
  mit  5004  .J,  Abschreibungen  von
insgesamt  9768  .  und  den  Jahresgewinn  von

 

9594  ;  auf  der  Einnahmeseite  Erträge  aus
der  Wirtschaft  in  Bulwa  mit  83  137.,  Erträge
aus  der  Wirtschaft  in  Grunewald  mit  2221  .,
Pachteinnahmen  in  Tanga  mit  594  .7,  Viehkonto
mit  1437  .  und  Zinsenkonto  mit  735  .

Auf  der  Aktivseite  der  Vermögensbilanz  sind
u.  a.  aufgeführt:  Kassenbestände  mit  1954  ¼,
Grundstücke  in  Tanga  mit  2791  ,  in  Bulwa
mit  966  386  ./¼,  der  Pflanzung  Grunewald  mit
68  701  .¼,  Debitoren  mit  54  510  J,  Effektenkonto
  mit  1400  //7,  Cambiokonto  mit  31  960  %,
Lagerkonto  mit  2837  „J.

Die  Passivseite  enthält  folgende  Positionen:
das  Grundkapital  in  Höhe  von  869  100  %¼,
Vorzugskapital  mit  142  200  ",  Reservefonds
mit  9439  M,  6prozentige  Obligationsanleihe  in
Höhe  von  83  400  /,  Versuchsgartenfonds  mit
1015  .J,  Kreditoren  mit  17  119  und  das
Gewinn=  und  Verlustkonto  mit  7535  .7.

Gesellschaft  Uordwest-RKamerun.-)

Im  Geschäftsjahr  dauerten  die  schon  im  Vorjahre
  beklagten  nachteiligen  Einflüsse  der  allgemeinen
  Geschäftslage  an.  Vornehmlich  ist  es  der
großen  Entwertung,  die  Kautschuk  erfuhr,  zuzuschreiben,
  daß  im  Produktengeschäft  nur  ein  geringfügiger
  Überschuß  zu  erzielen  war.  Anderseits
kamen  die  im  vorjährigen  Bericht  angekündigten,
auf  Einschränkungen  und  Ersparnisse  im  Betriebe
abzielenden  Maßregeln  noch  nicht  zur  vollen
Wirkung.  Die  dieserhalb  im  Berichtsjahr  und
seither  getroffenen  Anordnungen  sehr  einschneidender
  Natur  erstrecken  sich  auf  die  Einziehung  einer
Reihe  von  nicht  genügend  rentablen  Faktoreien,
zumeist  außerhalb,  des  Konzessionsgebietes,  und
Verminderung  des  Personals  auf  das  Unumgängliche.


Die  Olfabrik  in  Mamfe  vermochte  sich  im
Berichtsjahre  noch  nicht  ohne  Zuschuß  zu  erhalten.
Es  stellten  sich  verschiedene  Verbesserungen  und
Ergänzungen  der  Anlage  als  notwendig  heraus;
ebenso  gelang  es  nicht  gleich,  die  Eingeborenen
zur  regelmäßigen  Anlieferung  der  in  der  nächsten
Umgebung  im  Uberfluß  vorhandenen  Rohfrüchte
in  einem  für  volle  Ausnutzung  der  Maschinen
genügenden  Maße  zu  bewegen.  Inzwischen  sind
Mittel  und  Wege  gefunden,  eine  stetige  und  hinreichende
  Anlieferung  zu  sichern  und  damit  einen
gewinnbringenden  Betrieb  zu  ermöglichen.
BVerschiedentliche  Bewerbungen  um  berlassung
von  Kronland,  die  an  uns  herangetreten  sind,
dienen  zum  Beweise,  daß  die  Unternehmungslust
sich  unserem  Konzessionsgebiete,  insbesondere  dem

*)  Aus  dem  Bericht  über  das  neunte  Geschäftsjahr.
        <pb n="90" />
        G  62  28

Vorlande  der  Manenguba-Bahn,  zuzuwenden
beginnt.

Die  Vermögensbilanz  enthält  auf  der
Passivseite:  Kapitalkonto  4  000  000.“,  Kapitalkonto
  II  360  000./7,  Konto-Korrentkonto  86  889./4,
Suspenskonto  2018./¾,  Bankkredite  351  464  .  J.

Die  Aktioseite  zeigt  in  den  hauptsächlichsten
Positionen  folgendes  Bild:  Kapitaleinzahlungskonto
  917  367  J/,  Anteilekonto  300  000  .J";,
Grundstücks=  und  Gebäudekonto  136  680  .,
Flottillenkonto  67  750  J7,  Versuchsplantage  Mundame
  82  663  ,  Croßplantage  Abonando
81  144  J¼,  Konzessions=  und  Landbesitzkonto
702  075  /“4,  Niederlassungen  in  Kamerun
415  902  A¼,  Fabrik-Baukonto  117  273  “  und
das  Gewinn=  und  Verlustkonto  1  930  329  .7.

Kus  dem  „Tropenpflanzer“.

Soeben  erschien  die  Januarnummer  des  von
Professor  Dr.  Warburg-Berlin  und  Geheimem
Regierungsrat  Professor  Dr.  Wohltmann-Halle
herausgegebenen  „Tropenpflanzer“;  die  Zeitschrift
ist  damit  in  den  vierzehnten  Jahrgang  eingetreten.
  An  erster  Stelle  ergreift  —  wie  alljährlich
  zum  Jahreswechsel  einer  der  Herausgeber  —
Professor  Warburg  in  einem  größeren  Leitartikel
„Zum  neuen  Jahr“  das  Wort,  um  einen
Rückblick  auf  die  wirtschaftliche  Entwicklung  der
Kolonien  während  der  beiden  letzten  Jahre  zu

werfen.  Der  Verfasser  behandelt  zunächst  die
Urprodukte  der  Kolonien  wie  Kautschuk,  Guttapercha,
  Elfenbein,  Hörner,  Kopal  und  Gummi,
Insektenwachs,  und  beleuchtet  sodann  die  Entwicklung
  und  den  heutigen  Stand  der  Eingeborenen-Kulturen.
  Ein  längeres  Kapitel  widmet
der  Verfasser  den  Plantagenprodukten  und  sucht
darzulegen,  daß  unsere  tropischen  Schutzgebiete,
mit  Ausnahme  von  Togo,  auf  dem  besten  Wege
sind,  sich  zu  Plantagenkolonien  zu  entwickeln,
wenn  auch  der  Ausdehnungsmöglichkeit  der  Plantagenkulturen,
  besonders  wegen  der  Arbeiterfrage,
gewisse  Grenzen  gesetzt  sind.  Besonderes  Interesse
  verdienen  hier  die  Ausführungen  über  die
Kautschuk-,  Kakao-,  Baumwoll=  und  Sisal-Kultur.
Auch  die  Siedelungsfrage  wird  kurz  goestreift.
In  einem  weiteren  Aufsatz  „Einiges  über
Schafzucht  in  Südafrika“  gibt  Berthold-Berlin
  Fingerzeige  bezüglich  der  Beschaffenheit
einer  Schaffarm,  der  Behandlung  der  Schafe,
Beschaffung  von  Zuchtvieh,  der  Schafschur,  Aufbereitung
  und  Sortierung  der  Wolle  u.  a.  Sodann
  lenkt  Dr.  Fickendey-Viktoria  (Kamerun)
in  einem  Artikel  die  Aufmerksamkeit  der  Fettindustrie
  auf  einen  im  Urwaldgürtel  Kameruns
weit  verbreiteten  Baum,  den  Adjab-Baum
(Mimusops  djave).  Die  Samen  des  Baumes
enthalten  ein  wertvolles  Fett  und  dürften  einmal
als  Ausfuhrartikel  eine  größere  Rolle  spielen.
Der  Nummer  liegt  das  Inhaltsverzeichnis  des

 

Jahrgangs  1909  bei.

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Baumwollanbau  auf  Ceylon.

Durch  die  in  den  letzten  Jahren  angestellten
Versuche  ist  die  Tatsache  erwiesen  worden,  daß
Baumwolle  in  der  trockenen  Zone  Ceylons  erfolgreich
  angebaut  werden  kann.

Im  Jahre  1904  hatte  ein  Eingeborener  von
Ceylon,  Dr.  H.  M.  Fernando,  auf  Anregung  der
„British  Cotton  growing  Association“  einen  Teil
von  einem  seiner  Landgüter  vorübergehend  mit
Berg=  und  Sea  Island-Baumwolle  bepflanzt  und
dabei  einen  Gewinn  von  etwa  5  K  pro  Aere
erzielt.

Zur  selben  Zeit  richtete  die  Regierung  in
Ceylon  innerhalb  der  trockenen  Zone  der  Insel,
in  der  North-Central  Provinz,  eine  Versuchsstation
ein,  um,  wie  es  damals  hieß,  zu  erforschen,  ob
langschürige  Baumwolle,  wie  sie  der  Lancashire=Markt
  verlangt,  in  der  trockenen  Zone  Ceylons
mit  oder  ohne  künstliche  Bewässerung  mit  Vorteil

 

gebaut  werden  könne.

Die  seither  seitens  der  Regierung  fortgesetzten
Versuche  haben  ergeben,  daß  Berg-,  Sea  Islandund
  ägyptische  Baumwolle  sich  für  den  Anbau
auf  Ceylon  eignet,  daß  aber  die  letztere  Art  den
besten  Ertrag  liefert.  Der  Boden  der  Versuchsstation
  ist  zu  schwer  für  die  Sea  Island-Baumwolle,
  die  aber  in  dem  leichteren  Erdreich  in  der
Nähe  der  Küste  gedeiht.  Auf  den  am  besten  für
den  Baumwollanbau  geeigneten  weiten  Landstrecken
  der  trockenen  Zone  gedeiht  die  ägyptische
Baumwolle  am  besten.  Der  dunkelfarbige,  mehr
lehm=  als  sandartige  Alluvialboden  dieser  Zone
gleicht  etwa  dem  schwarzen  Flußboden  in  Texas
und  hat  die  Fähigkeit,  Wasser  lange  zurückzuhalten.
  Er  ist  nur  etwas  dazu  geneigt,  das  „in
den  Stengel  Schießen“  der  Pflanzen  zu  begünstigen.
  Bei  der  Bewässerung  ist  große  Sorgfalt
notwendig,  um  die  Ansammlung  von  stagnierendem
  Wasser  und  damit  die  Bildung  von  Säuro
in  dem  Boden,  die  für  Baumwolle  so  verhängnisvoll
  ist,  zu  verhüten.
        <pb n="91" />
        W  63  20

Der  Ertrag  hat  bisher  130  lbs  Faser  pro
Acre  betragen.  Die  Anbauunkosten  von  der  Saat
bis  zur  Ernte  stellen  sich  auf  etwa  15  Schilling
pro  Acre.  Schon  unter  diesen  Umständen  dürfte
diese  Kulturart  eine  lohnende  Kapitalanlage  darstellen.
  Man  ist  jedoch  der  Ansicht,  daß  sich  der
Errag  bei  sehr  sorgfältiger  Handhabung  der  Aussaat,
  Bewässerung  und  Einerntung  bis  auf  mindestens
  300  lbs  Faser  pro  Acre  steigern  lassen
dürfte.

„Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kalkutta.)

Der  Guttaperchahaondel  der  Straits-Settlements  1908.

Das  Guttaperchageschäft  der  Straits-Settlements
  hatte  im  Jahre  1908  unter  geringer  Nachfrage
  zu  leiden.  Infolgedessen  hat,  da  die  Produkrensammler
  erst  bei  Vorliegen  von  Aufträgen
in  den  Dschungel  geschickt  werden  —  das  Produkt
ist  zu  teuer,  um  den  Händlern  zu  gestatten,  ein
groberes  Lager  davon  zu  halten;  letzteres  würde
bei  geringer  Nachfrage  zunächst  eine  tote  Kapitalanlage
  bedeuten  —,  die  Zufuhr  nach  den  Straits-Settlements
  bedeutend  abgenommen.

Die  Einfuhr  belief  sich  (nach  der  amtlichen
Slatistik  während  der  beiden  letzten  Jahre):  1908
auf  17  402  Pikul")  im  Werte  von  1  044  387  35
und  1907  auf  48  324  Pikul  im  Werte  von
2578  483  8.

Fast  alle  Guttapercha  liefernden  Gebiete  haben
weniger  eingeführt.  Der  Wert  der  Einfuhr  belief
  sich  1908  (und  1907)  in  Tausend  *:  Borneo:
Holl.  Borneo  379,3  (1042,2),  Sarawak  66,2
(219,9),  Britisch-Nordborneo  5,2  (20,7),  Labuan  —
(1,8),  Sumatra  453,9  (1022,8),  Philippinen  und
Sulu-Archipel  20,8  (72,3),  Malaiische  Halbinsel:
Johore  2,7  (2,4),  Negri  Sembilan  0,8  (0,1),
Pahang  23,7  (9,6),  Perak  8,9  (3,5),  Selangor
I#.)  (—),  Kolantan  22,7  (27,0),  Tringgann
2,  (6,6).

Unter  dem  kleinen  Bedarf  in  Europa  und
Anerika  hatte  natürlich  in  erster  Linie  die  Ausfuhr
  von  Singapore  aus  zu  leiden.  Es  wurden
ausgeführt:  1908:  28  029  Pikul  im  Werte  von
1383  898  &amp;amp;  gegen  1907:  52  826  Pikul  im
Berte  von  2  888  574  S.

Abnehmer  waren  1908  (und  1907)  —  Werte
in  Tausend  3  —:  Deutschland  881,7  (1159,  1),
Großbritannien  323,2  (1136,4),  Vereinigte  Staaten
von  Amerika  81,4  (317,7),  Italien  54,8  (16,3),
Frankreich  27,1  (107,9),  Belgien  3,0  (36,8).

Deutschland  hat  sonach  fast  dieselbe  Menge
wie  im  Vorjahr  ausgenommen;  bei  Großbritannien
und  Frankreich  ist  die  Einfuhr  dagegen  auf
weniger  als  ¼  der  vorjährigen  zurückgegangen;

—.——  —

*  1  Pilul  =  0,60  dz.

 

auch  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  nahmen
nur  etwas  über  die  Hälfte  des  Vorjahres  auf.

Die  Preise  für  alle  Arten  Guttapercha,  die
Anfang  1908  noch  bis  zu  500  3  pro  Pikul  betrugen,
  gingen  schon  Ende  Januar  auf  350  5
zurück,  ohne  bis  jetzt  wieder  gestiegen  zu  sein.
Nach  den  Veröffentlichungen  der  Singaporer
Handelskammer  wurden  notiert  am  6.  Oktober
1909:  für  fine  red  300  bis  350  3,  für  kirst
qduality  mixed  240  bis  300  F,  für  Medium  120
bis  240  PF,  für  Lower  12  bis  80  8.

(Das  Geschäft  scheint  sich  etwas  zu  beleben;
die  besseren  Sorten  sind  sehr  rar.

Das  Geschäft  in  minderwertigem  Guttapercha
ist  ebenfalls  bedeutend  zurückgegangen.  Die  Ursache
  ist  in  verringerter  Nachfrage  und  den  niedrigen
  Preisen  zu  suchen,  die  das  Sammeln  des
Produkts  nicht  mehr  lohnend  gestalten.

Eingeführt  wurden  1908:  97  735  Pikul  im
Werte  von  588  135  &amp;amp;  gegen  231  149  Pikul  im
Werte  von  1  585  985  SF  im  Jahre  1907.

Davon  kamen  aus:  1908  (und  1907)  —
Werte  in  Tausend  §  —:  Sarawak  237,6  (590,6),
Holl.  Borneo  174,4  (440,6),  Sumatra  175,6
(445,5),  Holl.  Inseln  0,2  (72,2),  Labuan  —
(36,5).

Die  Ausfuhr  betrug  im  Jahre  1908:  103  150
Pikul  im  Werte  von  603  179  3  gegen  251  407
Pikul  im  Werte  von  1  688  186  5  im  Jahre  1907.

Davon  gingen  nach  (Werte  in  Tausend  8):
den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  375,5
(1423,7),  Deutschland  139,8  (68,6),  Großbritannien
  58,7  (142,4),  Frankreich  16,7  (42,5),
Belgien  3,9  (2,5),  Japan  3,3  (2,3),  Australien
3,4  (5,8),  Holland  2,0  (0,  1).

Eine  Zunahme  von  einiger  Bedeutung  weist
also  nur  die  Ausfuhr  nach  Deutschland  auf,
wogegen  die  Ausfuhr  nach  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  bedeutend  zurückgegangen  ist.

Der  niedrigste  und  höchste  Preis  für  Guita
Jelutong,  eine  der  zahlreichen  minderwertigen
Guttaarten,  war  3,70  5  bzw.  8,50  8  pro  Pikul.
Zu  Beginn  des  Jahres  wurden  4,80  f  bis  5,20  35
pro  Pikul  notiert;  der  Preis  ging  dann  ständig
zurück  und  erreichte  im  April  einen  tiefsten  Stand
mit  3,70  8  bis  4,75  S.  Darauf  stieg  er  bis
Ende  des  Jahres  auf  7,50  K5  bis  8,50  S.

Von  September  ab,  als  5,62  §8  bis  6,80  s
pro  Pikul  notiert  wurden,  machte  sich  eine  lebhafte
  Zufuhr  bemerkbar.  Die  Verkäufe  bewegten
sich  Ende  des  Jahres  noch  in  bescheidenen  Grenzen.
Anfang  Oktober  1909  wurden  7,75  8  bis  8,75  5
pro  Pikul  notiert.

(Nach  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats

in  Singapore.)
        <pb n="92" />
        W  64  20

Der  Kautschukhandel  der  Stralts-Settlements  1908.

Wie  Guttapercha,  so  hatte  auch  wilder  Kautschuk
  auf  dem  Markte  der  Straits-Settlements
unter  niedrigen  Preisen  zu  leiden.  Da  er  nicht
in  so  reiner  Qualität  wie  Plantagengummi  geliefert
  werden  kann,  muß,  nach  Ansicht  Singaporer
Interessenten,  mit  der  Zunahme  der  Produktion
des  letzteren  wohl  mit  einem  weiteren  Preisrückgang
  für  wilden  Kautschuk  und  damit  mit  einem
weiteren  Rückgang  des  Geschäfts  darin  überhaupt
gerechnet  werden.

Borneo-Kautschuk.

Ein=  und  Ausfuhr  nach  bzw.  aus  den  Straits-Settlements
  während  der  beiden  letzten  Jahre  gestaltete
  sich,  wie  folgt:

Die  Gesamteinfuhr  stellte  sich  im  Jahre
1908  auf  14  339  Pikul  im  Werte  von  1  157  481  8
gegen  25  133  Pikul  im  Werte  von  2  539  647  5
im  Jahre  1907.

Davon  kamen  1908  (und  1907)  aus  (Werte
in  Tausend  §):  Holl.  Borneo  591,8  (1112,9),
Sumatra  216,4  (688,6),  Sarawak  215,3  (432,0),
Pahang  47,7  (102,1),  Britisch-Nordborneo  33,1
(74,4),  Holl.  Inseln  0,5  (52,5).

Abnahmen  der  Zufuhr  sind  sonach  bei  allen
Gebieten  eingetreten.

Die  Gesamtausfuhr  belief  sich  im  Jahre  1908
auf  19  896  Pikul  im  Werte  von  1714  346  5
gegen  28  834  Pikul  im  Werte  von  2  839  755  3
im  Jahre  1907.

Davon  gingen  1908  (und  1907)  —  Werte
in  Tausend  8  —  nach  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  535,0  (1140,0),  Japan  535,3
(404,6),  Frankreich  362,1  (511,9),  Großbritannien
114,6  (435,4),  Deutschland  93,1  (236,2),
Italien  42,6  (27,4),  Osterreich  30,3  (40,7).

Die  Preise  für  Borneo-Kautschuk  bewegten
sich  für  Nr.  1  zwischen  95  S*  (September)  und
130  5  (November),  Nr.  2  zwischen  58  8  (März)
und  102  &amp;amp;  (November),  Nr.  3  zwischen  40  3
(September)  und  82  8  (November).

Anfang  des  Jahres  wurden  notiert:  Nr.  1:
102  bis  110  KF,  Nr.  2:  78  bis  84  3,  Nr.  3:
52  bis  58  3.

Am  Ende  des  Jahres  betrug  der  Preis  für
Nr.  1:  112  bis  115  5J  pro  Pikul,  Nr.  2:  75  bis
82  §  pro  Pikul,  Nr.  3:  65  bis  70  K  pro  Pikul.

Mitte  Oktober  notierte  Nr.  1:  135  bis  140  8,
Nr.  2:  104  bis  115  §8  und  Nr.  3:  80  bis  90  3

India-Kautschuk.

Die  Gesamteinfuhr  stellte  sich  im  Jahre
1908  auf  2921  Pikul  im  Werte  von  280  588  58
gegen  4766  Pikul  im  Werte  von  534  224  8  im
Jahre  1907.

Davon  kamen  aus  (Werte  in  Tausend  §):

 

Holl.  Borneo  106,4  (304,4),  Sumatra  113,2
(131,7),  Sarawak  39,4  (22,6),  Britisch-Nordborneo
10,1  (25,1),  Labuan  —  (34,1).

Auch  hier  hat  eine  Abnahme  der  Zufuhr  aus
allen  Gebieten  (außer  Sarawak)  stattgefunden.

Die  Gesamtausfuhr  betrug  1908:  3014
Pikul  im  Werte  von  352  260  5  gegen  6486  Pikul
im  Werte  von  831  008  §  im  Jahre  1907.

Ausgeführt  wurden  (Werte  in  Tausend  §)
nach  Großbritannien  311,5  (631,8),  Japan  25,  8
(18,1),  Frankreich  7,7  (31,1),  Holland  —  (70,4),
Deutschland  —  (36,  1).

Rambong-Kautschuk.

Rambong-Kautschuk  (Fieus  elastica)  wird  zur
Zeit  nur  in  den  Vereinigten  Malaienstaaten  und
auf  Sumatra  kultiviert.  Obgleich  auf  der  Halbinsel
  Malakka  heimisch,  und  ungeachtet  der  größeren
Ergiebigkeit  gegenüber  dem  Parabaum,  und  der
guten  Marktpreise,  die  das  Produkt  erzielt,  hat
die  Kultur  auf  der  Halbinsel  Malakka  nach  amtlichen
  Mitteilungen  keine  Fortschritte  gemacht.  Der
Parabaum  erschien  dem  Pflanzer  wegen  seines
geraden  Stammes,  der  das  Sammeln  des  Saftes
in  einen  einzigen  Becher  am  Juße  des  Stammes
mit  Leichtigkeit  gestattet,  wegen  der  Regelmäßigkeit
  des  Wachstums  und  wegen  der  Reaktion  auf
Wunden  geeigneter  als  Ficus  elastica,  dessen  Behandlung
  und  auch  Gewinnung  des  Saftes  infolge
  des  unregelmäßigen  Wachstums  schwieriger
ist.  Die  vor  etwa  vier  Jahren  noch  offene  Frage,
ob  die  Kultur  von  Rambong-Kautschuk  oder  die
von  Para-Kautschuk  vorteilhafter  ist,  muß  heute  als
zugunsten  des  letzteren  entschieden  gelten.

Die  Einfuhr  nach  den  Straits-Settlements
betrug  nach  der  amtlichen  Statistik  219  Pikul  im
Werte  von  31  173  F  gegen  40  Pikul  im  Werte
von  7340  3  im  Vorjahr.  Aus  den  Vereinigten
Malaienstaaten  kamen  130  Pikul  im  Werte  von
22  300  S;  der  Rest  kam  aus  Sumatra.

Ausgeführt  wurden  332  Pikul  im  Werte  von
15  230  §  (7  Pikul  im  Werte  von  840  3  im  Vorjahre),
  von  denen  300  Pikul  im  Werte  von
41  100  8  nach  Australien  gingen.  Großbritannien
nahm  14  Pikul  im  Werte  von  1750  8  auf;  ebensoviel
  ging  nach  Japan.

Para-Kautschuk.

Mit  dem  zunehmenden  Alter  der  Para-Kautschukplantagen
  auf  der  Halbinsel  Malakka  steigt
auch  die  Produktion  von  Kautschuk  auf  der  Halbinsel
  in  erheblichem  Maße.  Wie  die  amtliche
Statistik  ausweist,  sind  1908:  23  920  Pikul  im
Werte  von  4  438  606  &amp;amp;  gegen  14  143  Pikul  im
Werte  von  3  683  047  8  im  Vorjahr  aus  den
Vereinigten  Malaienstaaten  nach  den  Straits-Settlements
  eingeführt  worden.
        <pb n="93" />
        65  20

Die  Ausfuhr  hat  entsprechend  der  Einfuhr
zugenommen:  27  464  Pikul  im  Werte  von
5217  446  3  gegen  15  693  Pikul  und  4  184  654  8
im  Jahre  1907.

Hauptabnehmer  sind  nach  wie  vor  Großbritannien,
  Ceylon  und  Belgien.  Die  Werte  für
das  Jahr  1908  (und  1907)  sind  (Tausend  8):
Großbritannien  4318,4  (3273,5),  Ceylon  444,9
(438,6),  Belgien  263,3  (272,6),  Australien  24,2
(56,8),  Dänemark  19,8  (27,7),  Japan  19,6  (24,3),
Frankreich  13,0  (24,1),  Deutschland  9,1  (48,4),
Holland  1,0  (1,8),  Vereinigte  Staaten  von  Amerika
0,3  (7,8).

Zu  Anfang  des  Jahres  1908  wurden  220  5
pro  Pikul  für  „biscuits“  oder  „Sheets“  gezahlt.
Der  Preis  ging  dann  bis  Ende  April  auf  150  5
zurück,  um  dann  bis  Ende  November  wieder  auf
300  8  zu  steigen.  Darauf  ging  der  Preis  bis
zum  Schlusse  des  Jahres  auf  270  8  zurück.  Als
Durchschnittspreis  ergeben  sich  211  3  gegen  275  8
im  Vorjahr.  Am  6.  Oktober  1909  wurden  450  8
bis  500  §  pro  Pikul  notiert.

(Nach  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  Singapore.)

 

Mais-  und  Woliausfuhr  Britisch-Südafrikas  1908.

Die  Ausfuhr  von  Mais  aus  Britisch-Südafrika
erreichte  im  Jahre  1908  einen  Wert  von  207364  #.
gegen  184346  L  im  vorhergehenden  Jahre.  Von
dieser  Gesamtausfuhr  des  Jahres  1908  (und  1907)
gingen  nach  Deutschland  21  (14)  v.  H.,  nach
Großbritannien  29  (47)  v.  H.,  nach  Deutsch-Südwestafrika
  1  (0)  v.  H.;  der  Rest  mit  49
(39)  v.  H.  entfiel  auf  andere  Länder.

Für  das  Maisgeschäft  fehlte  es  bisher  in
Britisch-Südafrika  an  der  nötigen  Organisation.
TDa  die  Regierungen  den  Stand  der  Saaten  nicht
überwacht  hatten,  um  einigermaßen  richtige  Schlüsse
über  die  zu  erwartende  Ernte  zu  erhalten,  so
wurden  sie  von  der  Größe  der  Produktion  vollständig
  überrascht.  Es  fehlte  im  Inland  an
Eissenbahnwagen  zum  Transport,  an  Wagendecken
zum  Schützen  des  Korns  vor  der  Nässe,  an  den
Küstenplätzen  an  Lagerschuppen  und  schließlich
selbst  an  Schiffen  zum  Verfrachten  der  ungeahnt
großen  Mengen  von  Mais.  Die  Behörden  sind
nun  aber,  unter  Beihilfe  der  Handels=  und  Landwirkschaftskammern,
  energisch  bestrebt,  allen  Ubelsländen
  abzuhelfen  und  Ordnung  in  das  Geschäft
zu  bringen.  Bisher  wurde  der  Mais  stets  in
Säcken  verschifft;  man  wird  aber  späterhin  dazu
übergehen,  ihn  lose  zu  versenden,  und  plant  zu
diesem  Zwecke  bereits  eine  größere  Silo-Anlage

in  Durban.
4  4

 

Der  Wert  der  gesamten  Wollausfuhr  Britisch-Südafrikas
  bezifferte  sich  im  Jahre  1908  auf
2  768  201  L  gegen  3  128  957  L  im  Jahre  1907.
In  den  genannten  Zeiträumen  wurde  ausgeführt:
gewaschene  Wolle  im  Werte  von  10  566  (11245)  L,
entschweißte  Wolle  im  Werte  von  278  646
(315  677)  L  und  Wolle  in  Schweiß  im  Werte
von  2  478  989  (2  802  035)  L.

Von  den  vorstehend  angegebenen  Ausfuhrwerten
  des  Jahres  1908  (und  1907)  entfielen
in  Prozenten  auf:

Deutsch=  Groß=  Andere
land  boritannien  Länder

bei  gewaschener  Wolle  30  (4)  70  (1960)  —
7  (3)

entschweißter  Wolle  36  (37)  57  (60)
.Wolle  in  Schweiß.  38  (33)  57  (59)  5  (8).

Die  Wollproduktion  ist  in  den  letzten  Jahren
von  den  Witterungsverhältnissen  begünstigt  worden
und  hat  fortgesetzt  zugenommen;  sie  findet  außerdem
  die  tatkräftige  Unterstützung  der  Regierungen
Südafrikas.

Sehr  häufig  wird  darüber  Klage  geführt,  daß
die  südafrikanischen  Wollen  unsortiert  oder  sehr
schlecht  sortiert  versandt  werden;  aus  diesem
Grunde  sollen  sie  auch  stets  auf  den  Auktionen
weit  schlechtere  Preise  bringen  als  beispielsweise
die  australischen  Wollen.  Die  Regierungen  des
Transvaal  und  der  Oranje-Kolonie  wollen  nun
diesem  Ubelstand  energisch  zu  Leibe  gehen  und  zu
diesem  Zweck  Inspektoren  anstellen,  die  die  Wolle
untersuchen  und  mit  einem  Qualitätsstempel  versehen
  sollen.  Die  Inspektion  soll  keine  zwangsweise
  sein;  um  aber  auf  die  Konsumenten  doch
einen  Druck  in  dieser  Hinsicht  auszuüben,  sind  die
Regierungen  auf  den  Ausweg  verfallen,  die
„sortierte“  Wolle  zu  erheblich  billigeren  Bahnfrachten
  zu  befördern  als  die  unsortierte.  Schwere
Geld=  und  Gefängnisstrafen  bedrohen  den  Produzenten,
  der  versuchen  sollte,  unsortierte  Wolle
betrügerischerweise  als  sortierte  zu  verfrachten.
Ob  der  Versuch  zu  dem  gewünschten  Resultate
führeinn  wird,  bleibt  jedoch  abzuwarten;  zunächst
fehlt  es  an  Einheitlichkeit,  da  die  Kapkolonie  und
Natal  sich  nicht  angeschlossen  haben.  Die  Neuordnung
  sollte  am  1.  Oktober  d.  Is.  in  Kraft

treten.  (Nach  Berichten  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Johannesburg.)

Der  Bergbau  Neuseelands  1908.

Die  natürlichen  Mineralschätze  Neuseelands,
die  einen  ganz  erheblichen  Umfang  besitzen,  haben
auf  die  Entwicklung  dieser  Kolonie  einen  sehr
bedeutenden  Einfluß  ausgeübt.

Die  Goldgewinnung  wies  bis  zum  31.  Dezember
  1908  einen  Wert  von  insgesamt
        <pb n="94" />
        66  20

73  533  903  L  auf.  Im  Jahre  1908  bewertete
sie  sich  auf  2004  925  L.  Im  Gegensatze  zu
früheren  Jahren,  in  denen  meistens  Alluvialgold
gewonnen  wurde,  geschieht  dies  jetzt  vorzugsweise
durch  Ausbeutung  von  Quarzminen,  die  weite
Strecken  der  Kolonie  durchziehen  und  bessere  Aussichten
  für  dauernde  Erträge  liefern,  als  es  die
Produktion  von  Alluvialgold  zu  tun  vermag.

Die  Gesamtausbeute  von  Silber  erreichte
bis  Ende  1908  einen  Wert  von  1  266  088  L.
Hieran  war  das  Jahr  1908  mit  175  337  L
(1  731  336  Unzen)  beteiligt.

Der  Wert  der  anderen  bis  zum  Ende  des
Jahres  1908  gewonnenen  Bodenschätze  belief  sich
auf  insgesamt  29  258  772  L.  Hiervon  entfielen
14  395  703  L  auf  Kauriharz  und  14  476  185  L
auf  Kohlen  und  Koks.

Im  einzelnen  ergibt  sich  nachstehendes  Bild:

 

 

1908  oee
Unzgen  "(  #.
Gold  506423  2004925  73533903
Silber  1731336  175337  1266088
Zusammen  2237759  2180262  74799991
Tons
Kupfererz  13  275  19098
Chromerzz  –  —  38002
Antimonerz  5  73  54789
Manganerz  —  —  61857
Scheeliterz  68  6055  35908
Gemischte  Mineralien
  1622½  10  124  170  015
Kohle.  1860975  966082  14451341
Koks,  ausgeführt  2  4  24844
Kauriharz  5530  372798  14395703
Petroleumschiefer  1  4  7215
Ingesamt.  3535677  104058  763

(The  New  Zealand  Officin!  Vear-Bock,  1909.
Scctions  XI  10  XV  of  l’art  II  —  Statistical.)

Handel  Sanzibars  1908.
Der  Wert  der  Gesamt-Einfuhr  und  -Ausfuhr
Zanzibars  betrug  ohne  Einrechnung  des  Verkehrs
mit  gemünztem  Geld:

Rupien")  (7%
1907
Einfuhr  .  16222352  (22  484  179)
Ausfuhr  15  226  656  (21  104  145)
1908
Einfuhr  11  388  325  (19  912  058)
Ausfuhr  12  766  772  (17  694  745)

*]  1  Rupie  in  den  Jahren  1907  und  1908  =  1,386.
durchschnittlich.

 

Bei  der  nachfolgenden  Erörterung  der  Einund
  Ausfuhr  ist  die  in  der  Zollstatistik  nicht
besonders  aufgeführte  Durchfuhr  und  Wiederausfuhr
  miteinbezogen.

An  der  Einfuhr  waren  im  Jahre  1908
(und  1907)  hauptsächlich  die  nachstehend  aufgeführten
  Länder  mit  folgenden  Werten  (in
1000  Rupien)  beteiligt:  Indien  5171,2  (5890,5),
Großbritannien  2762,6  (2898,6),  Deutsch-Ostafrika
  1660,0  (1849,9),  Britisch-Ostafrika  712,5
(859,1),  Niederlande  676,5  (942,6),  Deutschland
603,3  (930,3),  Südafrika,  einschl.  Komoren,
Mauritius,  Madagaskar,  Portugiesisch  =  Ostafrika
568,2  (402,9),  Vereinigte  Staaten  von  Amerika
490,3  (719,7),  Italienische  Benadirküste  306,0
(376,4),  Rußland  171,9  (33,1),  Sumatra  147,9
(117,6),  Schweden-Norwegen  145,3  (95,5),  Frankreich
  125,1  (153,9),  Schweiz  113,2  (146,8),
OÖsterreich-Ungarn  105,6  (112,9),  Maskat  91,6
(104,1),  Aden  91,0  (162,5),  Arabien  außer
Maskat  81,4  (61,3),  Italien  69,9  (73,3),  Borneo
68,3  (—),  Sokotra  57,3  (40,8).

An  der  Ausfuhr  hatten  in  den  genaumen
Jahren  insbesondere  folgende  Länder  Anteil
(Wert  in  1000  Rupien):  Deutsch-Ostafrika
2883,0  (2528,2),  Indien  2286,2  (2970,  6),
Frankreich  2054,2  (2095,4),  Großbritannien
1348,3  (2137,1)  Deutschland  1219,2  (2191,2),
Britisch-Ostafrika  1137,7  (1148,0),  Vereinigte
Staaten  von  Amerika  533,3  (587,5),  Südafrika
einschl.  Komoren,  Mauritius,  Madagaskar,  Portugiesisch-Ostafrika
  450,9  (602,1),  Italienische
Benadirküste  262,3  (342,0),  Niederlande  165,2
(304,0),  Aden  113,5  (270,7),  Agypten  77,0
(111,8),  China  70,3  (29,3).

Wie  die  angeführten  Zahlen  für  die  Gesamt-Einfuhr
  und  -Ausfuhr  sowie  die  Ein=  und  Ausfuhrzahlen
  für  die  einzelnen  Länder  ergeben,
war  das  Geschäftsjahr  1908  für  Zanzibar  erheblich
weniger  günstig  als  das  Vorjahr.  Die  Ursachen
hierfür  sind  in  dem  auch  im  Jahre  1908,  besonders
  in  dessen  erster  Hälfte,  anhaltenden  Darniederliegen
  der  Preise  der  afrikanischen  Produkte
zu  sehen.  Ein  weiteres  ungünstiges  Momont  ist
die  sohr  viel  geringere  Nelkenernte  von  1908.
Es  wurden  in  dem  genannten  Jahre  für  beinahe
  2  Millionen  Rupien  Wert  und  ühber
3  Millionen  Frasilah  Gewicht  Neolken  weniger
ausgeführt  als  im  Jahre  1907.  Da  im  übrigen
die  Produktion  Zanzibars  ziemlich  dieselbe  geblieben
ist  wie  in  den  Vorjahren,  so  erklärt  die  Abnahme
der  Nolkenausfuhr  beinahe  allein  die  Abnahme
der  Gesamtausfuhr  im  Betrage  von  2  459  884
Rupien.

Das  Jahr  1907  hatte  infolge  des  Geschäftsstillstandes
  mit  einem  großen  Warenlager  abgeschlossen.
  Da  die  Wareneinküufte  im  Jahre
        <pb n="95" />
        W  67  20

1908  mangels  Bedarf  ebenfalls  für  längere  Zeit
auf  Lager  gehen  mußten,  schloß  auch  das
Berichtsjahr  mit  erheblichen  Lagerbeständen.  Die
Zwischenhändler  waren,  soweit  sie  nicht  kapitalkräftig
  waren,  gezwungen,  zu  stark  Verlust
bringenden  Preisen  zu  verkaufen.  In  der  ersten
Halfte  des  Berichtsjahres  erklärten  denn  auch  eine
sehr  große  Anzahl  von  indischen  Firmen  den
Konkurs,  wobei  sich  zum  Teil  recht  erhebliche
Verluste  für  die  Gläubiger  ergaben.

Die  Volkswirtschaft  Zanzibars  beruht  auf  der
Nelken=  und  Koprakultur.  Die  Ernte  und  die
Preislage  in  diesen  beiden  Produkten  bestimmen
die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  der  Araber,  Inder
und  Eingeborenen.  Die  Bevölkerung  des  Sultanats
wird  auf  nicht  mehr  als  200  000  bis  250  000
Menschen  geschätzt,  wovon  etwa  200  Europäer,
1000  Goanesen,  10000  Inder,  15000  Araber  und
der  Rest  Eingeborene  sind.  Der  Verbrauch  dieser
Bevölkerung  ist,  verglichen  mit  Eingeborenen
anderer  afrikanischer  Gebiete,  ziemlich  groß.

Die  in  Zanzibar  lebenden  Europäer  sind
größtenteils  im  Bezuge  eines  festen  Einkommens
als  Beamte  der  Regierung  oder  als  kaufmännische
Angestellte.  Ihr  Verbrauch  ist,  gemessen  an  den
Zahlen  des  Gesamthandels,  gering  und  wird  von
der  Marktlage  kaum  beeinflußt.  Industrien,
Plantagen  usw.,  Erschließung  neuer  Ländereien
usw.,  die  die  Produktion  Zanzibars  der  Art  nach
vermehren  oder  ändern  könnten,  gibt  es  nicht.

Die  Einfuhr  hat  um  1  834  027  Rupien
abgenommen.  Die  Abnahme  betrifft  die  ostafrikanischen
  Produkte,  die  nach  Zanzibar  zwecks
Weiterausfuhr  gebracht  werden,  sowie  die  aus
Europa  kommenden  Verbrauchsartikel  ziemlich
gleichmäßig.  An  ostafrikanischen  Produkten
haben  in  der  Einfuhr  nur  Elfenbein  und  Kopra
se  um  ein  Weniges  (Elfenbein  um  18  521  und
Koora  um  29  735  Rupien)  zugenommen,  sonst
aber  alle  anderen  Artikel  abgenommen.  Besonders
  bedeutend  ist  die  Abnahme  bei  Kautschuk
(227  851),  Häuten  (92  135),  Kopal  (88  548),
Flutzvferdzähnen  (17273),  Wachs  (38  912).  Als
Begleiterscheinung  der  Abnahme  der  Nelkenausfuhr
  erscheint  eine  Abnahme  der  Einfuhr  des  Packmaterials,
  nämlich  von  Mattensäcken  mit
80  663  Rupien.  An  europäischen  Verbrauchsartikeln
  für  Massenkonsum  haben  nur  europäischer
Tabak  (26  983),  Kerzen  (3725),  Tee  (35  947),
Verschiedenes  (54  362)  zugenommen,  alle  anderen
zeigen  eine  Abnahme.  Die  Einfuhr  von  Geweben
hat  allein  um  1  081  851  Rupien  abgenommen,
die  Einfuhr  von  Zucker  um  177  846  Rupien.

Die  Ausfuhr  hat  um  2  459  884  Rupien  abgenommen.
  Den  Hauptanteil  der  Abnahme  tragen
Zanzibarprodukte  und  Produkte  der  ostafrikanischen
Küste,  nämlich  Nelken  und  Nelkenstengel,  mit

 

1  962  946  Rupien,  Kautschuk  mit  222  593  Rupien,
Häute  mit  72509,  Flußpferdzähne  mit  28  909
und  Wachs  mit  23  076  Rupien.

Des  weiteren  sind  auch  an  Artikeln  des  Eingeborenenverbrauchs
  weniger  aus--  bzw.  durchgeführt
  worden:  in  erster  Linie  Gewebe  um
398  766  Rupien,  Glaswaren,  Steingut  um  11  537,
Glasperlen  um  39  046,  Draht  um  9317  und
zerlassenes  Fett  um  9037  Rupien.

In  anderen  Artikeln,  namentlich  den  Durchfuhrartikeln
  Baumaterialien,  Petroleum,  Kohlen,
Reis  u.  a.,  ist  dagegen  eine  Zunahme  zu  konstatieren,
  die  auch  in  der  Zunahme  der  Ausfuhr
nach  Deutsch-Ostafrika,  als  Hauptabnehmer
der  Zanzibar-Durchfuhr,  um  354  814  Rupien
zum  Ausdruck  kommt.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Zanzibar.)

bHbandel  des  Transvaal  im  ersten  Hbaldjahr  1909.

Nach  der  vom  South  African  Customs  Statistical
  Bureau  in  Kapstadt  veröffentlichten  Über—
sicht  über  die  Ein=  und  Ausfuhr  des  Transvaal
für  die  ersten  sechs  Monate  der  Jahre  1909  und
1908  ist  eine  Zunahme  der  Einfuhr  nicht  nur
bei  den  Waren  südafrikanischer,  sondern  auch  überseeischer
  Herkunft  zu  verzeichnen  gewesen.

Die  Einfuhr  betrug  einschließlich  Regierungseinfuhren
  und  Kontanten  während  der  genannten
Zeitabschnitte:

1909  1908

 

 

8  Q„  Nicht  Sinafri  Nicht
Si  n  lche  südafrikanische  einrsnssce  südafrikanische
o  Produkte  rodu  Produkte
Werte  in  #.  Werte  in  L
2  332  809  7  147712  19011.392  6  384  750
9  480  521  8  289  142

Die  Gesamteinfuhr  hat  also  über  10  v.  H.  zugenommen,
  wovon  ein  nicht  unbeträchtlicher  Teil
auf  die  vermehrte  Einfuhr  von  Gebrauchsgegenständen
  aus  Südafrika  entfällt,  wie  namentlich
von  Butter,  Biskuits,  Weizenmehl,  frischem  Fleisch,
Früchten;  die  Einfuhr  von  Bier  und  Seife  ist
zurückgegangen,  da  die  Produktion  im  Transvaal
mehr  und  mehr  die  Einfuhr  verdrängt.

Einzelne  Zunahmen  der  Einfuhr,  wie  die  von
Zuckerwaren,  Fruchtkonserven,  Spirituosen,  Weinen,
Möbeln,  Musikinstrumenten  und  Zigarren,  lassen
auf  ein  Wiedererwachen  der  Kaufkraft  der  Bevölkerung
  im  Transvaal,  andere,  wie  die  von
Explosionsstoffen,  Maschinen,  eisernen  Röhren,  auf
die  erhöhte  industrielle  Tätigkeit  schließen.

Die  Ausfuhr  stellte  sich  während  der  Berichtszeit
  auf  insgesamt  16  979  257  L  gegen
        <pb n="96" />
        V  68  20

16  234  807  &amp;amp;  im  Vorjahre,  davon  entfielen  auf
Gold  15  393  855  L  bzw.  14  137  441  K.

Bemerkenswert  ist  der  enorme  Rückgang
der  Diamantenausfuhr,  die  mit  615  093  4A
nur  die  Hälfte  der  Ausfuhr  1908  ausmachte.
Wahrscheinlich  ist  der  Einfluß  der  Depression  im
vorigen  Jahre,  als  die  Diamanten  verschifft
wurden,  unterschätzt  worden.  Gleichfalls  zurückgegangen
  ist  die  Maiseinfuhr  mit  37  445  &amp;amp;K  gegen
56  099  &amp;amp;  im  Vorzjahre.

Mehrausfuhren  weisen  ferner  auf  Kohle  mit
25  336  (15  782)  &amp;amp;,  Kupfererz  und  Regulus  mit
49  350  (21  150)  L,  Häute  und  Felle  mit  66  170
(44  250)  L  und  Schafwolle  mit  207  951
(137  106)  L.
(Nach  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Pretoria.)

Einfuhrdehandlung  kranker  Kartoffeln  in  Transvaal
und  in  der  Oranjeflußkolonie.

Kartoffeln,  die  aus  den  Nachbarkolonien  nach
Transvaal  eingeführt  werden,  sind  nach  einer
Bekanntmachung  des  Ministeriums  für  Landwirtschaft
  und  Forsten  in  Transvaal  (Nr.  945/1909)
in  Volksrust,  Vereeniging  oder  Christiana  zu
untersuchen  und,  wenn  sie  frei  von  Insektenplage
und  Pflanzenkrankheiten  sind,  nach  ihrem  Bestimmungsort
  abzulassen.  Sind  sie  aber  mit  irgend
einer  Krankheit  behaftet,  so  hat  der  Absender  oder
Empfänger  die  Wahl,  die  Kartoffelsendung  zurückzusenden
  oder  auf  seine  Kosten  nach  Johannesburg
  zu  leiten,  damit  sie  dort  unter  Aufsicht  des
Pflanzeninspektors  ausgelesen  werden.  Für  das
Auslesen  wird  eine  Gebühr  von  6  Pence  für  die
Kiste  oder  den  Sack  berechnet.

Werden  Kartoffeln  von  übersee  eingeführt,  so
werden  sie,  wenn  der  Absender  oder  Empfänger
die  Auslesungskosten  nicht  bezahlen  will,  binnen
vier  Tagen  nach  ihrer  Ankunft  vernichtet.

In  ganzen  Eisenbahnwagenladungen  nach  Johannesburg
  oder  Pretoria  bestimmte  Saatkartoffeln
werden  an  den  Grenzstationen  Transvaals  nicht
angehalten,  sondern  bei  ihrer  Ankunft  im  Bestimmungsort
  untersucht.

Kartoffelsendungen,  die  bei  ihrer  Ankunft  mit
der  Schorfkrankheit  Chrysophyletis  endobiotica
Schil.  behaftet  befunden  werden,  werden  nicht
ausgelesen,  sondern  unmittelbar  nach  ihrer  Ankunft
  nach  Vorschrift  der  Bekanntmachung
Nr.  646/1909“)  vernichtet.

*

1
In  der  Oranjeflußkolonie  können  nach
einer  Bekanntmachung  des  Ministeriums  für  Landwirtschaft
  und  Forsten  (Nr.  1207/1909)  vom

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  804.

 

1.  Oktober  1909  ab  Sendungen  von  Kartoffeln,
die  nach  Pretoria  oder  Stationen  nördlich  und
östlich  von  Pretoria  bestimmt  sind,  in  Pretoria
nach  Vorschrift  der  Bekanntmachung  über  das
Auslesen  kranker  Kartoffeln  in  Johannesburg  ausgelesen
  werden.

Für  das  Auslesen  wird  eine  Gebühr  von
6  Pence  für  die  Kiste  oder  den  Sack  erhoben.

Natal.

Vorschriften  für  die  Überwachung  der  Einfuhr
  ausländischer  Tiere  und  tierischer
Stoffe.

Der  Gesetzentwurf,  betreffend  die  Uberwachung
der  Einfuhr  ausländischer  Tiere  und  tierischer
Stoffe,)  ist  vom  Parlament  mit  einigen  Abänderungen
  angenommen  worden.  Das  Gesetz  bestimmt,
  daß  die  Einfuhr  folgender  Tiere  und
tierischer  Stoffe  in  Natal  nur  nach  Einholung  der
Erlaubnis  des  Landwirtschaftsministers  und  unter
genau  vorgeschriebenen  Bedingungen  erlaubt  ist:

Bienen  und  ihre  Larven,  Honig,  Bienenwachs,
einschließlich  künstlicher  und  natürlicher  Waben,
und  andere  unbearbeitete  Erzeugnisse  der  Bienenzucht.
  «

Tiere,  die  für  gewöhnlich  zu  den  zoologischen
Exemplaren  gerechnet  werden.

Alle  Tiere  und  Gegenstände,  die  den  Vorschriften
  des  Gesetzes  entgegen  eingeführt  werden,
sollen  in  Beschlag  genommen  und  vernichtet
werden,  oder  es  soll  über  sie  nach  Anweisung
des  Ministers  für  Landwirtschaft  verfügt  werden.

(The  Board  of  Trade  Journul.)

Uganda-Schutggeblet.

Beschränkung  der  Ausfuhr  von  Straußen,
Straußeneiern  und  Straußenfedern.

Durch  Gesetz  vom  28.  Oktober  1909  (Ostrich
Ordinance  1909)  —  Nr.  19/1909  —  sind  über
das  Halten,  Jagen  und  die  Ausfuhr  von  Straußen
sowie  über  den  Handel  mit  Straußeneiern  und
Straußenfedern  im  Uganda-Schutzgebiet  ähnliche
Vorschriften  erlassen  worden,  wie  sie  für  das
Schutzgebiet  Britisch-Ostafrika  bestehen  (Gesetz  vom
11.  Oktober  1907,  Nr.  8/1907).  Danach  dürfen
Straußenfedern  nur  von  einem  eingetragenen
Straußenzüchter  ausgeführt  werden,  der  sie  von
gezähmten  und  auf  seiner  Farm  gehaltenen
Straußen  oder  von  einem  konzessionierten  Federhändler
  erhalten  hat.

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  1157.
        <pb n="97" />
        W  69  20

Als  gezähmte  Strauße  gelten  diejenigen,  welche
in  der  Gefangenschaft  aufgezogen  oder  im  Alter
von  weniger  als  zwei  Monaten  gefangen  oder  in
das  Schutzgebiet  eingeführt  und  mindestens  drei
Monate  lang  in  der  Gefangenschaft  gehalten  sind.

Von  Federn  von  gezähmten  Straußen,  die
innerhalb  dreier  Jahre,  vom  Tage  der  Veröffentlichung
  des  Gesetzes  gerechnet,  ausgeführt  werden,
wird  kein  Ausfuhrzoll  erhoben.

Die  Ausfuhr  lebender  Strauße  oder  unausgeblasener
  Straußeneier  ist  nur  auf  Grund  einer
vom  Gouverneur  erteilten  Erlaubnis,  die  1500
bzw.  75  Rupien  kostet,  gestattet.  Diese  Gebühr
kann  ganz  oder  zum  Teil  erstattet  werden,  wenn
ein  Strauß  zu  wissenschaftlichen  Zwecken  ausgeführt
  wird.

Ausgeblasene  Straußeneier  dürfen  nur  ausgeführt
  werden,  wenn  der  Ausführer  eine  von
einem  Straußenzüchter  unterzeichnete  Bescheinigung
darüber  vorlegt,  daß  er  die  Eier  von  dem  Unterzeichner
  der  Bescheinigung  erworben  hat,  oder
wenn  er  den  Nachweis  führt,  daß  er  die  Eier
vor  der  Veröffentlichung  des  Gesetzes  rechtmäßig
besessen  hat.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

PDapua  (Britisch-Neuguinea).

Zolltarifänderungen.

Durch  eine  Verordnung  des  stellvertretenden
Gouverneurs  von  Papua  vom  1.  Juni  v.  Is.  —
The  Customs  Duties  Amending  Ordinance  of
1909  (Nr.  4/1909)  —  sind  unter  Aufhebung  der
Verordnungen  vom  Jahre  1897  und  1903  —
The  Customs  Duties  Amendment  Ordinance  of
189  und  The  Customs  Duties  Ordinance  of

 

1889  and  1902,  Amending  Ordinance  of  1903  —
die  Einfuhrzölle  für  Spirituosen  sowie  für  Tabak
und  Tabakfabrikate,  wie  folgt,  abgeändert  worden:

Zollsatz
bisher  künftig

Schill.  Pce.  Schill.  Pce.
Spirituosen  von  Normalstärke
oder  von  höherer  Stärke  als
Normalstärke  nach  Sykes  Hydrometer


Gallon  von  Normalstärke  14—  15  —

Spirituosen  und  spirituose  Zusammensetzungen

  unter  Normalstärke

  oder  deren  Stärke

durch  Sykes  Hydrometer  nicht

ermittelt  werden  kann  Gallon  14—  15  —
Bei  Spirituosen  in  Kisten  mit

einem  angenommenen  Inhalt

von  2,  3  oder  4  Gallonen

sind  2  Gallonen  und  weniger

als  2,  über  2  und  nicht  über

3  Gallonen  als  3,  über  3

und  nicht  über  4  Gallonen  als

4  Gallonen  zu  verzollen.
Zigarren  und  Zigaretten,  einschließlich

  der  Hüllen  Pfund  3  —  5  —1
Handels-(trade-)  Tabak  26  Stengel

  oder  Stücke,  die  im  Durchschnitt

  nicht  über  1  Pfund

wiegen  1  6  1  9
Aller  andere  Tabak  Pfund  3  —  2  6

Ferner  sind  die  folgenden  Artikel  der  Liste
der  zollfreien  Waren  hinzugefügt  worden:  Cyankalium,
  Cyannatrium,  Zinkabfälle,  Maschinen  jeder
Art  und  Teile  davon,  einschließlich  Treibriemen
und  Packung,  Motor=  und  andere  Wagen  jeder
Art  und  Teile  davon.

 

 

 

Vermischtes.

 

Der  Rampf  um  den  Transvaaiverkehr.“)

Nachdem  sich  gezeigt  hat,  daß  unter  den  seit
dem  1.  Juli  v.  Is.  eingeführten  Bahntarifen  die
TDelagoabai  zu  günstig  abschneidet  —  so  erhielt
aie  im  Juli  64  v.  H.,  August  67,7  v.  H.,  Sepkember
  68  v.  H.,  Oktober  67,52  v.  H.  des  Durchgangsverkehrs
  nach  dem  Rande  —,  sind  von  der
zusändigen  gemischten  Kommission  die  Frachtsätze

*n  Val.,  D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  515  und  S.  876.

 

von  den  Eingangshäfen  Port  Elisabeth,  East
London  und  Durban  in  allen  Klassen  mit
Ausnahme  der  allgemeinen  Klasse  herabgesetzt
worden.  Die  Ermäßigungen  halten  sich  in  den
Grenzen  von  ½  und  1¾  d  per  100  lbs.  und
gelten  vom  1.  Januar  d.  Js.  ab.

Solche  Regulierungen  dürften  noch  öfter  nötig
werden.  Wie  sich  auf  die  Dauer  der  Handel
und  die  Eisenbahnbudgets  mit  derartigen  Unstetigkeiten
  abfinden  werden,  läßt  sich  schwer  sagen.
        <pb n="98" />
        G  70  „

Citeratur-Verzeichnis.
Tie  eingereichten  Bücher,  deren  Hesprechung  sich  die  Redakton
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)
J.  Hann:  Handbuch  der  Klimatologie.

Bd.  II.  Klimatographie.  I.  Teil:  Klima

der  Tropenzone.  DVritte  Auflage  (Bibliothek

geographischer  Handbücher.  Neue  Folge.  Herausgegeben
  von  Prof.  Dr.  A.  Penck).  Stuttgart.

  J.  Engelhorn.  Preis  14,—.

In  dritter,  wesentlich  umgearbeiteter  und
vermehrter  Auflage  liegt  nunmehr,  soweit  es  die
Tropen  betrifft,  das  Handbuch  des  Wiener  Altmeisters
  der  meteorologischen  Wissenschaft  vor.
Es  umfaßt  auch  die  deutschen  Kolonien,  die
freilich  in  einem  Handbuch,  das  die  ganzen  Tropen
umfaßt,  nur  einen  verhältnismäßig  geringen  Teil
des  zur  Verfügung  stehenden  Raumes  beanspruchen
können.  Aber  gerade  durch  den  Umstand,  daß
auch  die  klimatischen  Verhältnisse  der  jeweiligen
fremdländischen  Nachbarkolonien  behandelt  sind,
gewinnt  das  Werk  für  jeden,  der  sich  näher  mit
der  Landeskunde  der  deutschen  Schutzgebiete  beschäftigen
  will,  seine  hohe  Bedeutung.  Das
meteorologische  Beobachtungsmaterial  aus  allen
Teilen  des  Erdballes  ist  im  Laufe  des  letzten
Dezenniums  dermaßen  angeschwollen,  daß  es  im
Rahmen  eines  solchen  Handbuches  nicht  möglich
ist,  alle  meteorologischen  Elemente  gleichmäßig  zu
behandeln.  Berücksichtigt  sind  daher  hauptsächlich
die  wichtigsten  klimatischen  Elemente,  die  Temperatur
  und  die  Niederschlagsmengen,  über  die
zahlreiche  in  den  Text  eingeschobene  Tabellen
zahlenmäßigen  Aufschluß  gewähren.  Angaben
über  die  Luftfeuchtigkeit,  Bewölkung,  Niederschlagstage
  usw.  mußten  meistens  auf  Anführung  der
Jahresmittel  und  der  extremen  Monatswerte  beschränkt
  werden.  Ebenso  konnten  die  Windverhältnisse,
  die  ja  in  den  Tropen  vielfach  einen
monsunartigen  Charakter  haben,  meist  nur  summarisch
  und  unter  ziffernmäßiger  Darlegung  ihres
jahreszeitlichen  Charakters  behandelt  werden.  Nur
jemand,  der  den  Stoff  in  dem  Maße  beherrscht,
wie  der  Verfasser,  war  befähigt,  aus  der  unendlichen
  Fülle  des  rohen  Zahlenmateriales  kritisch
gesichtete  Ubersichten  der  wichtigsten  meteorologischen
Daten  zu  liefsern.  Besondere  Sorgfalt  und  eine
sehr  erhebliche  Arbeitsleistung  ist  auf  die  Ableitung
richtiger  Temperaturmittelwerte  verwandt  worden,
die  gerade  für  die  Tropen  infolge  der  häufig  ausschließlichen
  Beobachtung  von  Maximum=  und
Minimumthermometern  starke  Unrichtigkeiten  aufweisen,
  die  dann  in  der  Literatur  leider  weite
Verbreitung  gefunden  haben.

Was  die  Hannsche  Klimatologie  aber  auch  dem
der  Meteorologie  ferner  Stehenden  besonders
lohrreich  und  wertvoll  machen  muß,  sind  die
zahlreich  eingestreuten  Klimabeschreibungen  aus

 

der  gesamten  geographischen  Reiseliteratur,  die
dem  Laien  noch  besser  als  trockene  Zahlenwerte
das  Verständnis  für  die  klimatischen  Sonderverhältnisse
  der  betreffenden  Gebiete  eröffnen.  Daher
sollte  dieses  Werk,  das  in  seiner  neuen  Ausgabe,
im  Gegensatz  zu  den  früheren,  auch  separat  zu
beziehen  ist,  eigentlich  auf  keiner  größeren
Station  der  deutschen  Schutzzgebiete  fehlen.

 

Schwabe-Kuhn-Fock:  Taschenbuch  für  Südwestafrika
  1910.  Vier  Teile,  davon  Teil  1
gebunden,  die  drei  anderen  broschiert.  Berlin.
Verlag  von  Wilhelm  Weicher.  Preis  5,—.

Der  größeren  Fülle  des  Materials  und  vielfachen
  Wünschen  der  Freunde  des  „Taschenbuchs“
entsprechend  ist  das  Buch  diesmal  in  vier  getrennte
  Teile  zerlegt  worden,  von  welchen  der
erste  Teil  das  Kalendarium  nebst  Tabellen  für

Maße,  Gewichte  und  Münzen,  die  Geburtstage

der  deutschen  Regenten,  Handel  und  Verkehr,

Trage=  und  Bruutzeiten,  Zahnalterstabellen,

Schlachtgewichtstabelle,  die  Hauptmängel  und  Gewährfristen

  im  Tierhandel,  und  die  Anweisung

zur  ersten  Hilfe  bei  Krankheiten  und  Verletzungen
enthält.  Von  den  drei  broschierten  Teilen  stellt

Teil  II  den  wirtschaftlichen  Ratgeber  dar,  der

Teil  III  bildet  ein  Adreßbuch  der  weißen  Bevölkerung

  und  Teil  IV  enthält  Gesetze  und  Verordnungen.



Von  Neuerungen  im  Jahrgang  1910  ist  hervorzuheben,
  daß  dem  Kalender  ein  bedeutend
größerer  Raum  zugestanden  ist,  der  es  ermöglicht,
ausreichende  Notizen  für  jeden  Tag  zu  machen,
außerdem  das  von  allen  Seiten  wohl  mit  Freude
begrüßte  Adreßbuch  der  weißen  Bevölkerung,
welches  von  jetzt  ab  alle  Jahre  erscheinen  und  im
Bedarfsfalle  durch  halbjährliche  Nachträge  ergänzt
werden  soll.

v.  St.  Paul  Illaire-Kuhn-Schwabe:  Taschenbuch
  für  Deutsch-Ostafrika  1910.

Unter  Mitwirkung  von  Stabsarzt  Dr.  Greisert
in  der  Schutztruppe  für  Ostafrika;  Professor
Dr.  Knopf-Jena;  Herrmam  Koch--Leipzig;
Dipl.  Berging.  Kuntz;  Professor  Dr.  Maurer-Berlin
  und  Oberpostpraktikant  Schmidt.  Drei
Teile,  davon  der  erste  gebunden,  die  beiden
anderen  broschiert.  Berlin.  Verlag  von  Wilhelm
  Weicher.  Preis  4,50.

Das  Taschenbuch  für  Deutsch-Ostafrika  erscheint
  zum  ersten  Male.  In  ihm  haben  die
Fragen  von  allgemeiner  kolonialer  Bedeutung  aus
dem  Taschenbuch  für  Südwestafrika  Aufnahme  gefunden.
  Speziell  für  die  ostafrikanische  Kolonie
berechnet  sind  die  Abschnitte  über  Handel  und
Verkehr,  die  im  Teil  II,  dem  wirtschaftlichen  Ratgeber,
  enthaltenen  Kapitel  über  Klima,  Aus-
        <pb n="99" />
        EG  y71  20

wanderung  und  Ansiedelung,  der  gesundheitliche
Ratgeber,  Geld-,  Bank=  und  Kreditverhältnisse,
über  Bergbau  und  die  Entwicklung  des  Schutzgebietes.


Wenn  auch  manche  Erfahrungen  des  Taschenbuchs
  für  Südwestafrika  diesem  Erstlingswerk
für  Ostafrika  zugute  kommen  konnten,  so  darf
man  unbilligerweise  von  dem  Täufling  noch  nicht
die  Kraft  verlangen,  welche  sein  um  drei  Jahre
alterer  Bruder  zeigt.  Daß  diese  Kraft  sich  aber
aller  Voraussicht  nach  auch  bei  ihm  entwickeln
wird,  dafür  bürgen  die  Eltern.  Dr.  Hintze.

14.  Jahrgang.  Herausgegeben  vom  Kolonial=Wirtschaftlichen
  Komitee,  Berlin  NW.,  Unter
den  Linden  43.  Preis  2,50,  einschließlich
des  Versandportos  “  2,80.

Die  beifällige  Aufnahme,  welche  das  Adreßbuch
  in  immer  weiteren  Kreisen,  deren  Interessen
mit  unseren  Kolonien  verknüpft  sind,  findet,  hat  dem
Komitee  Veranlassung  gegeben,  auch  in  diesem
Jahre  der  Vervollkommnung  und  Erweiterung
des  Adreßbuchs  besondere  Sorgfalt  zu  widmen.

Der  erste  Abschnitt  gibt  wie  im  vergangenen
Jahre  einen  üÜberblick  über  die  Behörden  in
Deutschland  und  in  den  Schutzgebieten,  über  die
Schutztruppen,  deutschen  Konsulate  im  Auslande,
kolonialen  Institute  und  Vereine,  kolonialen  Zeitungen
  und  Zeitschriften  und  der  Missionsgesellschaften.


Im  zweiten  Teil  sind  die  neuesten  Daten
über  Handel  und  Verkehr  in  und  mit  unseren
Schutzgebieten  niedergelegt.  Die  Einteilung  dieses
Abschnittes,  die  sich  bewährt  hat,  ist  im  großen
ganzen  die  gleiche  geblieben.  Neu  aufgenommen
wurden  die  Tarife  und  Fahrpläne  der  inzwischen  in
Betrieb  genommenen  Eisenbahnen,  sowie  eine  Zusammenstellung
  der  deutschen  Kolonial-Eisenbahn-=Bau=
  und  Betriebsgesellschaften.  Besonders  wertvoll
  macht  dieses  Kapitel  die  Aufführung  sämtlicher
Plantagen-,  Farm-,  Handels=  und  Minen-Gesellschaften
  in  unseren  Kolonien  mit  Angabe  des
Sitzes,  Kapitals  usw.  Auf  diesem  wie  auf  den
anderen  Gebieten  unserer  Kolonialwirtschaft  dürfte
das  Adreßbuch  zur  Zeit  das  zuverlässigste  Nachschlagewerk
  sein.

 

Der  dritte  Teil  enthält  wieder  allgemeine
Angaben,  wie  Anleitungen  für  Auswanderer  und
Bewerber,  über  frachtfreie  Paketbeförderung  für
die  Marine,  Tabellen  der  Münzen,  Maße  und
Gewichte,  über  Düngung  tropischer  Nutzpflanzen
usw.;  im  vierten  Teil  sind  die  Export-Fabrikanten
mit  alphabetischer  Angabe  der  Exportartikel  aufgeführt.


Karten  der  Kolonien  mit  wirtschaftlichen  Erläuterungen
  erleichtern  die  Übersicht.  Dem  Buche
sind  außerdem  Bergwerkskarten  von  Deutsch-Südwestafrika
  und  Deutsch-Ostafrika  beigegeben.

 

M.  Kirchner:  Die  in  Deutschland  und  den
deutschen  Schutzgebieten  seit  1897  ergriffenen
  Schutzmaßregeln  gegen  die
Lepra.  Bericht,  erstattet  auf  der  II.  Internationalen
  wissenschaftlichen  Leprakonferenz  zu
Bergen  1909.  Mit  einer  Abbildung  im  Text.
Abdruck  aus  dem  Klinischen  Jahrbuch,  zweiundzwanzigster
  Band.  Jena  1909.  Verlag
von  G.  Fischer.  Preis““¼“  1,—.

Dr.  F.  Wohltmann  =  Halle  a.  S.:  Deutschlands
  Einfuhr  und  Bedarf  landwirtschaftlicher
  Stoffe  aus  dem  Auslande.
Abdruck  aus  dem  Jahrbuch  der  Deutschen  Landwirtschaftsgesellschaft.


Dr.  A.  Paquet:  Südsibirien  und  die  Nordwestmongolei.
  Politisch-geographische  Studie
und  Reisebericht  an  die  Geographische  Gesellschaft
  (für  Thüringen)  zu  Jena.  Mit  zwei  Karten
und  zahlreichen  Abbildungen.  Jena  1909.
Verlag  von  G.  Fischer.  Preis  4,  —.

G.  v.  d.  Worth:  Wildland  1929!  Stade
i.  Hann.  1909.  Verlag  von  Ostwald  und  Huth.
Preis  2,50.

Taschenbuch  der  Kriegsflotten.
Anhange:  Die  Luftkriegsschiffe.  XI.  Jahrgang
  1910.  Mit  teilweiser  Benutzung  amtlicher
  Quellen.  Herausgegeben  von  B.  Weyer,
Kapitänleutnanta.  D.  München  1910.  J.  F.  Lehmanns
  Verlag.  Preis  geb.  /“¼  4,50.

Mit  einem

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

In  Isongo  und  Bibundi  (Kamerun)  sind  am  20.  Dezember  Reichs-Telegraphenanstalten
  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.
Die  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Isongo  und  Bibundi  ist  dieselbe  wie  für  Duala  und

die  übrigen  Anstalten  des  Schutzgebiets.
        <pb n="100" />
        Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Jannar  1910.

W  72  20

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

 

 

Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
l
1  deutsch-Okafrika.  Neapell  24.  31.  Jan.  Mombasa  O  16,  16.422.  29.  Jan.  1010
A)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),  eSPusche  Schiffe).  17  Tage
Muansa  (mit  Usumbura)  4
und  Schirair  Marseille  10.  jedes  Monats  Mombasa  O  17  Tage  8.  jed.  Mts.  10  10
b  2  Von  Mombasa  Krtter-,
eförderung  mit  der  Uganda-  -  (  »s-  »
dah»mwvondekEndsmäonVrnzpm  16.  Jan.  Mombasa  O  15  Tage  14.  Jan.  100
zu  Schiff  nach  den  Bestim—  (engl.  Schiffe)
mungsorten.
b)  nach  Tanga  (einschl.  Amam,  Neapel  24.  31.  Jan.  Tanga  17,  17,  19  Tage2.  29.  Jan.  1010
Aruscha.  Korogwe,  Mkum-dentsche  Schiffe)
bara,  Mombo.  Moscht,  Mubela.
  Waugam  und  Wil-  !  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  1045
sNeapel  24.  31.  Jan.  Daressaslam  18,  18,  22.  29.  Jan.  1040
e)  nach  Daressalam  sowie  nach  (deutsche  Schiffe)  21  Tage
Bagamojo,  Bismarckburg,  ç  "  .
Jringa.  Kilimatinde,  Kilossa.  Marseille  10.  jedes  Monats.  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  45
Kilwa.  Kondoa  Zrangi,  Lindi,  .  (von  Zanzibar  unmittelbar
Mahenge,  Mikindaui,  Mo-  "„  Weiterbeförderung  nach
borro,  Morogoro.  Mbabna,  ·  Daressalam  durch  (honverne=Muasa.
  Neu-Langenburg,  ·  mentsdampfer  in  6  Stund.)
Ngerengerc.  Sadani,  Ssongea.  l  "%
Tabora,  Ischote,  Udfj#dji,  Brindist  16.  Jan.  Zanzibar  17  Tage  14.  Jan.  1010
Wiedhafen  (engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
i  mit  nächster  Gelegenheit
2.  Deutsch-Südwestafrika.
a)  nach  Swatopmund  sowie  Hamburg  19.  Jan.  Swakopmund  26  Tage18.  Jan.  120.
Antwerpen  24.  Jan.  Swakopmund  21  Tage3.  Jan.  1045
anas,  Grootfontein,  Groß.enuische  Schiffe)
armen,  Groß  Witvley.  (zucWDulthaämpton  25.  Jan.  Swakopmund  20  Tage  Jan.  11.23
chab,  Haris,  Hoachanas,  Lohe-  (eutsche  Schun  *  p  9
warte,  Jakalswater,  Johaun-  —  6  *m'"  *  .
Albrechishöhe,  Kallfeld,  Ka-  Southampton  28.  Jan.  ö.  Febr.  Swakopmund  22,  20,  28.  Jan.  4.  Febr.
üübtd.  Khan,  Kud,  Kubas,  20  Tage  11.23
Nauchas,  Neudamm,  Oka-  "  ·  I  2  2  0  9  *
handjla.  Okafise.  Olannvelo,,Hamburg  18.  jedes  Monats,  Swakopmund  25  Tagejed.  Mts.  6.19
t  „  Tnmi  16t  –  -  –  ·
guane  Soen  barn  Wie  Southampton  22.  Jan.  Swakopmund  24  Tage  21.  Jan.  11.23
n  íν.  PHamburg  1.  jedes  Monats,  Swakopmund  unbestimmt  1.  jedes  Monats  6.19
san.  Outio.  Reboboth  Richt-  Rotterdam  .  .  .  ..  Swakopmuno  unbestimmt]  .  .  .  ..  1012

b)

bofen,  Sceis,  Tsumeb,  Usalos,
Maldau,  Waterberg.  Wilhelmstal

  und  Mindhuk

nach  Lüderisbucht  sowie
nach  Araboab,  Aus,  Berseba.
Bethanuien.  Brackwasser.  Gibeon,
  Gochas,  Hafuur,  Kalkfontein
  (Sud),  Kanus,  Kectmanshoop,
  Kuibis.  Mallahöhe,
  Prinzenbucht,  Ramans-=drifl,
  Secheim,  Ukamas  und
Warmbad

(deutsche  Schiffe)
Southampton

Antwerpen
(deutsche  Schiffe))

Southampton
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  I
l

Hamburg

 

Hamburg  #

Rotterdam
(deutsche  Schiffe),

Jan.  5.  Febr.
mJan.
.Jan.
jedes  Monats
jedes  Monats

Jan.

 

Lüderitzbucht  19—21  Tg.
Lüderitzbucht  22  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  36  Tage
Lüderitzbucht  40  Tage
Lüderitzbucht  27  Tage
Lüderitzbucht  35  Tage

 

jeden  Freitag  11.23
23.  Jan.  1045

24.
jed.  Mts.  6.19
1.  jed.  Mts.  6.  19
Jan.  12..
1012

Jan.  11.23

 

3.

Kiautschou.

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
Liverpool

 

Marseille
(engl.  Schiffe)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Brtefe  und  Vostkarten  na

 

aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten;  Briefsendungen  jeder

16.

28.
21.

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben
  —  über  Rupland;  Montags,  Donnerslags,  Sonnabends,  ab  Berlin  723  u.  Dienstags  7.52.

Jan.

jieden  Sonntag

30.  Jan.

Jan.
Jan.

 

Tsingtau  35  Tage

Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

35
35

Tage
Tage

Tsingtau
Tsingtau

 

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
28.

26.  Jan.  1040
jeden  Freitag  1040
14.  28.  Jan.  1040

.Jan.  8.35
Jan.  100,

Kiautschou  auch  mit  den  unter  b)
rt  auch  über  New  Vort  befördert.
        <pb n="101" />
        W  73  20

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Kutrt  19,  27  Tage
10.  jedes  Monats  Duala  20,  28—43  Tage
Hamburg  ½%  Kribi  21,  28—43  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
25.  Jan.  Plantation  21,28—43  Tg.  *  Zor
4.  Namerun.  Longi#  21,  284743  Tage  25.  Jan.  6.19
25.  Jan.  Campo  28—43  Tage
an  uag  Atzngunga  Bane  da  Bibundi  28—43  Tage
Bonhteer#.  Bonanbast-  Buen-  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
Camvo,  Dschang,  Duala,  fur  Mer  Duala  19  Tage
e  deosden...#eeunsche  Schine)  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
assi.  Zaunde,  Johann-Al-  .  -.
dklkchLtglhödveHoLtoQkibkLobies  Plantation  20  Tage
Ial.  Lolodorf.  Lomie,  Lonafße.  7  1  J
Marienberg,  Mundeck,  Nrt  Longji  20  Tage
ga.  Plamtanon,  Vittoria  Liverpool  13.  Jan.  Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage
Gr.  Batanga  3032  Tage  2  5
Lonaji  30—32  Tage  11.  Jan.  108
Kribi  30—32  Tage
Plantation  30—32  Tage

 

Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045

LE  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
von  dort  weiter  über  Ikang

—
—

nach  Rio  del  Rey.
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen  6
Liverpool  13.  Jan.  Rio  del  Rey  25  Tage  11.  Jan.  1012

4

nach  dem  Tschadsee-Gebiet  Li  :  :  —
iverpool  jeden  Mittwoch  orcados  17  Tage

(Garua.  Kusser))  l  von  dort  weiter  über

Lokodja—Vola-  ç

nach  Ofsidinge  .  .  .  .  Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  4  Tage)  bohnn  jeden  Montag  108

on  dort  weiter  über

(am  Croßfluß)  bis  Ossidinge
in  6  bis  10  Tagen

Antwerpen  20.  Jan.  10.  Febr.  Ü  Matadi  20—21  TageJan.  9.  Febr.  1.0

·-e)

  nach  Molunnndd  von  da  weiter  mit  der  Eisenbahn

  bis  Leopoldville  und  :  5

dann  mit  Flußdampfern  auf  23.  jed.  Mts.  10

dem  Kongo,  Ssanga  und
Diah  bis  Molundu

Bordeaux  25.  jedes  Monats

 

 

 

 

 

Brindisi  6.  Febr.  Jap  48,  49  Tage
(engl.  Schiffe)  Palau  63  Tage
5.  den  Karolinen,  Palau-  Angaur  64  Tage
Inseln,  Marianen  aus-  26.  Jan.  4  .  Febr.
schlieblich  GSnam“)  Jap  34  Tage  1040
Neapel  28.  Jan.  Angaur  45  Tage
(deutsche  Schiffe)  Palau  44  Tage
Eemde  Juam  er  Nächste  Verbindung  nach  Saipan:  ab  Neapel  11.  März.

geleitet.

6#r  nur  für  Sendungen  nach  Jop.  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan

geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

 

 

 

6.  Mars#al=  Iuseln.  I
a)nachZalutt.....  Neapel  11.  März  Jaluit  60  Tage  9.  März  1010
(deutsche  Schiffe)
Neapel  2.  Febr.  Adelaide  27—30  Tage,
(beutsche  Schiffe)  dann  weiter  mit  der  Eisen-Neapel
  16.  30.  Jan  dahm  nach  Melboure  ober14.  21.  28.  31.  Jan.
b)  nach  Naunmnm  (engiakchtt)  -  Flaumka  der  VachdcsgboV  4.  Febr.  1040
Brindisi  23.  Jan.  6.  Febr.  Busseomn  öder,  vor
(engl.  Schtffe)  Z—aluillinie  nach  Nauru

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
        <pb n="102" />
        W  74  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

 

Briefe  müssen  aus

 

 

Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  28.  Jan.  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  hafen  38  u.  44  Tage
Simpsonhafen  41  u.  47XT9.#  26.  Jan.  4.  Febr.
—  4  Brindisi  6.  Febr.  Simpsonhafen  40  Tage  10  40
J.  Deutsch-Neuguinea.  (engl.  Schiffe)  Friedrich-Wilhelms- 



hafen  43  Tage

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

830.  Jan.  27.  Febr.

 

 

 

Queenstown.  Apia  31  Tage  Jan.  25.3  2
8.  Samoa.  p  9  *  Haan  23.Webr  11.23
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  «
Hamburg  25.  Jan.  Lome  22—26  Tage  25.  Jan.  6.19
Hamburg  6  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  s.M.!  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)  '
fMakscinc«12.jedcc3Mom-tsCotokwujsTae  10.jed.Mts.10L
von  da  ab  gandbskbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  105
von  da  ab  Landverbindung
9.  Togo.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  10  12
Z„  von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
#Hamburg  1.  jedes  Monats  Lome  24—26  Tage  1.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  6.  jedes  Monats  Lome  21—23  Tage  5.  jed.  Mts.  1012
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  16.  Zan.  Lome  30—39  Tage  16.  Jan.  6.19
Rotterdam  22.  Jan.  Lome  214—33  Tage  21.  Jan.  10  12
(deutsche  Schiffe)

 

·  JUDcndurch-fbezeichnetenSchiffsverbindungenwerdenVriefsendungennurdannzugefüthwcnndcrAbsendcr
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  —  —  —
Von  Landungs=  Die  Post  ist  fülig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  "  in  Berlin  am  .  hafen  in  Berlin  am
deutsch-Reuguineg  Neapel  26“.  30.  317.  Jan.  Neapel  .  .  .  26“.  Jan.  9“.  Febr.
„2II2  «  "—  Brindisi...21.Fan.4.«J-cbr.
Neapel.  2.  Jan.  -«  )
s  Marietlle...20.«-’kan.3.«3·cbr.
Vesi-00kkhå.Vrmdm..9«4(m  ..  »O  Febr
sch-Ostaf  Marseile.  46.  *“  Mts.  *  üöb.  Vancouv.  6.  Febr.
»  «-,——,  ymouth,  »  —ie  a
Somthampton,  6°.  27..  Jan.  Flantschon  lllr  über  San  Unbesn#sen  der
beutsch-Südwestafriha  Southampton  jeden  Sonntag  Le  Havre  oder  (6—6  mal  monatlich)
Hamburg  15“.  16“.  Jan.  Oueenstowmw
«  --.-.-  -.  Sibir.  Eisen—  in  der  Regel  Montag,  Mitt-»
  baln....wod,rc1ta,Oonnta
Hamburg  .  .  15*.  jed.  Mis.  —  froo  7  Ureitag  Sonntas
Namenyn  Southampton  307.  jed.  Mts.  Plymouth  n  üb.  Vancouv.  unbestimmt
Liverpool  28.  Zan.  Queenstow#
—  —  —  I  -  Samoa  oder  Havre  über  San  Francisco
di  Narolinen,  [  od.  Plumouth  (unbestimmt)
arianen  Neapel  .  .  20“.  30.  Jan.  S“.  Febr.  —  2  —⁊  —
palau-Inseln  |  5  Lamburg  15.  16.  Jan.  2  2•lp9  Febr.
—  —  —  —  Togo  ..  Southampton  30*.  jed.  Mts.
Marshall:Inseln  .  .  .  Neapel.  11.  Febr.  Liverpool  #  jeden  Montag

 

     

 

 

 

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="103" />
        0
Oit

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

Postdampfer

Letzte  Nachrichten

 

von  1  nach  bis  10.  Januar  1910.
l

.,SdolphWoer-nann«.  Delagoa  Bay  Hamburg  am  4.  Januar  ab  Mozambique.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  5.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Anna  Woermann“  Issinie  Hamburg  am  8.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Amold  Amsinck“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  30.  Dezember  in  Hamburg.
„Eduard  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  29.  Dezember  in  Lagos.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  10.  Januar  Cuxhaven  passiert.
„Erna  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  6.  Januar  ab  Rotterdam.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  ·  Lüderitzbucht  am  8.  Januar  in  Swakopmund.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  5.  Januar  ab  Zanzibar.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  26.  Dezember  in  Duala.
„Henriette  Woermann“  Mossamedes  Hamburg  am  7.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Irma  Woermann“  Burutu  "  Hamburg  am  6.  Januar  in  Lagos.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  8.  Januar  in  Dakar.
„Kurt  Woermann“.  Burutu  Hamburg  am  4.  Januar  in  Hamburg.
„Lili  Woermann“  Hamburg  "  Burutu  am  29.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  31.  Dezember  in  Lome.
„Lothar  Bohlen“  Calabar  Hamburg  am  30.  Dezember  ab  Akkra.
„cie  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  9.  Januar  ab  Victoria.
„NMartha  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  13.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Max  Brockkck  Lũderitzbucht  Hamburg  am  2.  Januar  ab  Lagos.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  7.  Januar  Ouessant  passiert.
„Ihekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonon  am  1.  Januar  ab  Las  Palmas.

„Kameru  .  .-.
„Lome“  .
„Otari“
Savoia“
„Sakopmund“.

14#

„Hindhut- 



 

 

Hamburg
Kamerun
Kotonou
Hamburg
Swakopmund

Hamburg
Hamburg
Durban

Assinie
Hamburg
Hamburg

Lüderitzbucht
Kapstadt
Lüderitzbucht
Mossamedes
Hamburg

 

 

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

am
am
am
am
am
am
am
am

6.
Januar  ab  Madeira.
28.

22

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Akkra
Hamburg
Hamburg
Mossamedes
Hamburg
Mossamedes
Akkra
Lüderitzbucht

1

Delagoa  Bay
Mossamedes
Akkra
Hamburg
Mossamedes
Akkra
Hamburg
Kotonou
Hamburg
Hamburg
Hamburg

 

am
am
am
am
am
am
am

am  z
am  :

am
am

Januar  in  Grand  Bassam.

Dezember  in  Hamburg.

uDezember  in  Lüderitzbucht.
.Januar  ab  Swakopmund.

Dezember  ab  Las  Palmas.
mDezember  in  Mossamedes.

uJanuar  in  Hamburg.

uDezember  Kap  Finisterre  passiert.
Januar  ab  Hamburg.
Januar  in  Rotterdam.
Januar  ab  Sekondi.

.  Januar  ab  Rufisque.
Dezember  ab  Las  Palmas.
ʒ.  Januar  ab  Las  Palmas.
uDezember  in  Quitta.
Dezember  in  Hamburg.
Januar  in  Hamburg.
Januar  ab  Sierra  Leone.
        <pb n="104" />
        W  v76  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HBeudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  ö64.

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-  Adresse  Heyditlontor  12.  Januar  L
vor-  «
-  l  --s  i«
Gein-,  Kapital  S  —  lezte  letie.  .  *  Angebot
jahr  „#  4  %  jahr  dende  dende  1  0  99
s  .:  I  '
1907  1  850  000  1.  10.  10  0  Afrikanische  Kompagnie  Aa.--.  "»  9
1906  2  000  000  1.  1.  —  J  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  —  70
1905  1.  000000  1.  4.1  15  17½  Bremer  Polonial-  Handelsgesellschaft  vorm.
½#  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  N.-G.  ..  174  177
1905  1  200  000  1l.  4  „  0  Cemtralafrikanische  Bergwerksgesellschait  —  635
1905.  600  000  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  —  5
18900  1  500  O000  1.  1.  22  50  China-Export-,  Import=  u.  Bank-  Conwagnie  250  —
1891,  2600  000  1.  10.  7  7  Chocolà  Plantagen-Gesellschaftt  1413  116
1905  220  000  1.  1.  20  3  Debundscha-Pflanzaigng  125  —1
1900  800  000  1.  1.  N  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  —  zio  65
1878  2  750  000  1.  1.  20  16  Deutsche  Handels=  und  Mantagen-Geseilshaft,  -
sk  ·  der  Südsee-Inseln  ..  332  326
1885  2  000  000  1.  4.  20  25  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwest-  a  1720  1760
1907  2500  000,  1.  11  —  0„O  Dereutsche  Kantschuk-Aktiengesellschat  —  60
1902  1  000  000  1.  1.)  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschat  —-  5u0
1908  4500  000  1.  5.  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Ge.  —  210
1902  1  000  O000  1.  5..  2  1  3  Deutsche  Togogesellschaft  ..  63  6
1885  11  721  000  1.  1.  5  5  Deutsch-OÖstafrikanische  Gesellschaft  Anteill.  124  1225
1886  400  000  1.  1,.  0  0  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  .  50.—
47  —  —  do.  do.  Vorz.  „Aktien  D  —  .  175,—
1903  11  495  000  1.  1.  3½  3½  Deutsch-Ostafrikanische  3½%  Schuldverschrei-  "
bungen  (vom  Reich  sichergestelllt)  .  96’  97
1897.  2250  000  1.  1.  4  7  Demutsch-Westafrikanische  Handels  aeselischast  .  96  102
1899  4  000  000  1.  1.  0  0  Gesellschaft  Nordwestkamenyn  li-  3  —  A  25
«  360  000  (0  0  do.  do.  .  .  .  Lit  .M  15  ..  22
18988  1  000  000  1.  1.  10  0  Gesellschaft  Südkamenn  it.  A.  103  107
1000000  10  0  do.  do.  Lit.  B8.  687
1889  20000  000  1.  10.  0  0  Guatemala  Plantagen-Gesellschattt  10  45
1897  1  153  000  1.  1.  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschat.  40
1889  3  000  000  1.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  z  —  35
1887  1  200  000  1.  1.  15  20  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  2980  285
L  do.  Genußscheine  .  .  .  4  27001425  —
1906“  3  000  000  1.  1.  "“  —  4  Kamerun—  Kautschuk-  Compognie.  .  .  .  .  .  70  80
1895  10  000  O000  1.  1.  0  0O  HKaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  990  93
1903  1000000  1.  1.  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  ..  —  80
1899  2p000000  1.  7.  0  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaftt  ..«  —  85
1885  6  000  0C0)0  1.  4,  0  0„O  Neu  Gnuinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  ..  103  107
0  0  Stamm-Anteile  56  58
1906  1  200  000  1.  1.)  —  —  Ostafrika-Kompagnie  ..  85  —
1904  21000  000  1.  11.  3  38  Ottafrikanische  Eisenbahngeseuschaft  Anteile
1  1  -  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zinsn  und
"  "ZQ  b  120%  Rückzahlung  garantier)  .  102  103
1900  20  000  000  1.  4.7  0  9  Otavi--Minen=  und  Eisenbahngesellschaft  232  2:3:3
200  000  AMA  AG6G  Otavi-Minen--u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  4  123.—  125.—
1902  L  125  000  1.  1..·"  30  50  Pacific  Phosphate  Cc.  4  X  E  s  03,-«4F.:
1897  2:  000  000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  1  82
1895.  1500000  1.  1.  ,  O0  Rheinische  Handei-stamagengesenschaft!  .  —  40
1908  800  0001  1.  1.%  0  0  Safata-Samoa-Gesellschat  —  55
1905  2•000000  1.  1  4  4  Samoa-Kautschuk-Compagnie..  .  .  .  .  —  l  55
1897  500  000  1.  1.)  0  0O  Sigi  Pflanzungs-Gesellschafftti  80
1900  8S  500  000  1.  7.600  0  South  Afritan  Territois  178h64  18  sSh  —4d
1892  KL2  000  000  1.  7  0  5  HJouth  West  Africa  (o.  .  39-h-(139sh6(1
1893  869  100  1.  41  0  0  Ulsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  28  3:3
142  200  0  0  do.  Vorzugs-Anteile  55  –
1897  2  100  000  1.  1.  6  9  Wecstafrik.  Pflanzungsgesellsch.  Bibundi  Anteile  96  990
1897  4  500  000  1.  1..  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria.  #
i  I  «  zusammcngclegte  Stamm-Aktien  —  55
—  8  Vorz.-Aktien  104  103
1895  1  800  000  1.  1.  0  „0  Westdeutsche  La  U.  Plantagenges.  Düsseldorf  —  70

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus-  stets  gern  bereit.

Verantwortlicher  cher  Redakteur  für  de  den  nichtamtlichen  Teil:  tar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  G.  2.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW68,  Kochftr.  68—1.
        <pb n="105" />
        deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

#—
——""

21.  Jlahrgang  Berlin,  den  1.  Februar  1910.  Uummer  3.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Dertelben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
eimmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten-,  herauskgegeben  von  Dr.  Freiberr
v.  Dancke  ilmuan.  Der  viertelfährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblan  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Beuge  durch  die
bost  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verf#gsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schuygebiete  und  Osterreich--=  Ungarns,  d)  M.  5,—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Aufragen
find  an  die  Konigliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWs,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

7—  s

 

Die  soeben  erschienene  „Denkschrift  über  die  Entwicklung  der  Schutzgebiete  in  Afrika  und  der
*  Südsec  im  Jahre  1908/09“  erhalten  die  Abonnenten  des  „Deutschen  Kolonialblattes“  auf  Bestellung
bei  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn  in  Berlin  S8W.  68  zum  Selbstkostenpreise
von.  7  6.—.  Mit  Rücksicht  auf  die  im  Laufe  der  letzten  Jahre  erheblich  gewachsenen  Herstellungskosten  ist  es
nicht  mehr  möglich  gewesen,  die  Denkschrift  unseren  Abonnenten  wieder  unentgeltlich  zur  Verfügung  zu  stellen.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Anwendung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung
für  Deutsch-Südwestafrika,  vom  8.  August  1905  auf  Asbest.  Vom  27.  Dezember  1909  S.  77.  —  Abkommen,  betr.
Verwertung  des  Landbesitzes  der  Otavi-Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft.  Vom  21.  Dezember  1909  S.  78.  —
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Abänderung  der  Ausführungsbestimmungen  des
Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  vom  23.  Mai  1908  zu  der  Kaiserlichen  Verordnung  betr.  die  Rechte  an  Grundslücken
  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902  und  der  hierzu  erlassenen  Verfügung  des  Reichskanzlers
vom  30.  November  1902.  Vom  20.  November  1909  S.  78.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.
Abänderung  des  Zolltarifes  B.  Vom  1.  Dezember  1909  S.  79.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  die
von  den  Seeschiffen  in  Kamerun  zu  entrichtenden  Hafenabgaben.  Vom  29.  Oktober  1909  S.  80.  —  Personalien  S.  80.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Betriebsergebnisse  der  Usambarabahn  in  der  ersten  Hälfte
(Arril  bis  September)  des  Rechnungsjahres  1909  S.  82.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutschon#afrikanischen
  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen  der  Binnengrenze  im  I.  und  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1909  im
Lergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  83.  »

Kamerun:  Inspektion  der  Kautschukdistrikte  und  Kautschukkulturstationen  in  Kamerun  S.  88.  —  Ulersicht  über
die  Bewegung  Des  Handels  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1909  im  Vergleich  mit  dem
Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  89.

Togo:  Die  Betriebsergebnisse  der  Togobahnen  in  der  ersten  Hälfte  (April  bis  September)  des  Rechnungslabres
  1909  S.  91.

Deutsch-Südwestafrika:  Das  Amboland  (mit  zwölf  Abbildungen)  S.  92.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern
des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  in  den  Monaten  September  u.  Oktober  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.97.
Deutsch-Neuguinea:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  Eitapé  und  Namatanai  im  I.  bis  IV.  Viertelsabr
  190|8  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  98.

Samoa:  Nachweisung  der  beim  Zollamt  Apia  im  II.  Viertel  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  98.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Uber  den  Anbau  der  Okra  (Hibiscus  esculentus)  in
Nordamerika  S.  98.  —  Baumwollernte  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  nach  der  Schätzung  im  Dezember  1909
99.  —  Die  indische  Baumwollernte  1909/10  S.  100.  —  Die  Indigoernte  Britisch-Indiens  1909/10  S.  102.  —
Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Dezember  1909  S.  103.  —  Kakao-Ausfuhr  der  Dominikanischen  Republik,  Januar  bis
November  1909  S.  103.  —  Maisausfuhr  aus  Britisch-Südafrika  S.  103.  —  Ausbeutung  der  Mahagoniwälder  in
donduras  S.  103.  —  Handel  der  Regentschaft  Tunis  1908  S.  103.  —  Handel  der  Kolonie  Gambia  1908  S.  104.—
dandel  der  Goldküste  1908  S.  105.  —  Tunis  S.  105.  —  Madagaskar  S.  106.  —  Oranjeflußkolonie  S.  106.  —
Lapua  (Britisch-Neuguinea)  S.  107.

Vermischtes:  Institut  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten  in  Hamburg  S.  107.  —  Akademische  Studienfahrt
nach  Deutsch=  Ostafrika  S.  107.  —  Mitgliedschaft  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  für  koloniale  Landwirte
und  Pflanzer  S.  107.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  108.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  110.  —  Schiffsbewegungen
  S.  114.  —  Marktbericht  S.  115.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  116.

—————uierlll—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  neichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  KHnwendung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung
für  Deutsch-Südwestafrika  vom  8.  Kugust  1905  auf  Rsbest.
Vom  27.  Dezember  1909.

Auf  Grund  8§  96  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom
8.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  717)  wird  hierdurch  bestimmt,  daß  diese  Verordnung  auch  auf
        <pb n="106" />
        W  V78  20

die  Aufsuchung  und  Gewinnung  von  Asbest  Anwendung  findet.  Der  Asbest  tritt  hiernach  den  in
§  1  II2  der  Verordnung  genannten  Mineralien  hinzu.

Berlin,  den  27.  Dezember  1909.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Dernburg.

Kbkommen,  betr.  Verwertung  des  Candbesitzes  der  Otavi-Oinen-  und  Eisenbahn-Gesellschakt.

Vom  21.  Dezember  1909.

Zwischen  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  und  der  Otavi-Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft
  wird  folgendes  vereinbart:

1.  Derjenige  Teil  des  Landgebiets  der  Gesellschaft,  der  ihr  laut  Artikel  2  Nr.  7  des
Vertrages  vom  12.  Mai  1903  seitens  der  South  West  Africa  Co.  abgetreten  worden  ist  und  sich
in  einer  Zone  von  je  10  km  Breite  zu  beiden  Seiten  der  Otavi-Eisenbahn  innerhalb  des  Gebietes
der  South  West  Africa  Co.  erstreckt,  wird  mit  Ausnahme  der  Farm  Otavi-Fontein  in  Größe  von
15  000  ha  dem  Gouvernement  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes  an  die  Hand  gestellt,  das  die
in  diesen  Bereich  fallenden  Farmen  für  Rechnung  der  Gesellschaft  zu  den  jeweils  für  den  Verkauf
von  fiskalischem  Farmland  geltenden  Bedingungen  veräußern  kann.  Der  bei  der  Veräußerung  durch
Vermittlung  des  Gouvernements  zu  berechnende  Kaufpreis  soll  sich  jedoch  je  nach  Lage  und  Güte
der  Farm  zwischen  2.J  und  4  .“  pro  Hektar  halten.  Diese  vereinbarten  Preise  sollen  nur  für
die  ersten  zwei  Jahre  nach  Vertragsschluß  Geltung  haben,  dann  aber  gemeinsam  von  dem  Gouvernement
  und  der  Gesellschaftsvertretung  im  Schutzgebiete  revidiert  und  den  dann  für  fiskalisches
Farmland  maßgebenden  Preisen  angepaßt  werden.  Dieses  Verfahren  soll  sich  alle  zwei  Jahre
wiederholen.

Die  der  Gesellschaft  für  Vermessung  und  Vermarkung  erwachsenden  Kosten  werden  diesen
Preisen  zugeschlagen.  Der  Gesellschaft  steht  das  Recht  zu,  auch  in  den  dem  Gouvernement  an  die
Hand  gestellten  Gebieten  nach  Maßgabe  der  vorliegenden  Vereinbarung  Grundstücke  unmittelbar
zu  veräußern.

2.  Die  Gesellschaft  wird  mit  tunlichster  Beschleunigung  die  Vermessung  und  Vermarkung
ihres  Landbesitzes  vornehmen  und  die  von  ihr  verkauften  Farmen  sowie  diejenigen  Farmen,  für  die
das  Gonvernement  Kauflustige  benannt  hat,  nach  Abschluß  des  Kaufvertrages,  sobald  es  ihr  möglich
ist,  vermessen  lassen.

Im  Interesse  einer  sachgemäßen  Verwertung  der  Farmgrundstücke  sollen  diese  tunlichst  in
rechteckiger  Form  und  so  vermessen  werden,  daß  die  Schmalseite  von  etwa  3  km  an  die  Bahnlinie
zu  liegen  kommt.

Berlin,  den  21.  Dezember  1909.

Der  Staatssekretär  Otavi-Miuen=  und  Eisenbahndes
  Reichs-Kolonialamts.  Gesellschaft.
Dernburg.  Labowsky.  Duft.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Hbänderung  der  Ausführungsbestimmungen
  des  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  vom  23.  OMai  1903
zu  der  Kaiserlichen  Verordnung  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken  in  den  deutschen
Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902  und  der  hierzu  erlassenen  Verfügung  des
Reichskan  zlers  vom  30.  Uovember  1902.)
Vom  20.  November  1909.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
§  5  der  Versügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1902,  S.  508  ff.
        <pb n="107" />
        G  79  20

27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509),  wird  hiermit  für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,
  was  folgt:

§  1.  Der  §  7  der  Ausführungsbestimmungen  vom  23.  Mai  1903  (Kol.  Bl.  1903,  S.  357)
wird  aufsgehoben  und  an  seine  Stelle  treten  die  nachstehenden  Bestimmungen:

I.  Für  Arbeiten  der  Landesvermessung  von  Deutsch-Südwestafrika  werden  nachfolgende  Gebühren
  erhoben:

A.  Gebühren  für  Feldarbeiten:

Dieselben  betragen  bei  der  Ausführung  der  Vermessung  durch  Vermessungsbeamte  des
Gouvernements:

1.  bei  Grundstücken  innerhalb  geschlossener  Ortschaften,  neben  Zugrundelegung  einer
Grundtaxe  von  20  ,  für  jedes  angefangene  Quadratmeter  1  Pfennig,

2.  bei  Grundstücken  außerhalb  geschlossener  Ortschaften,  die  hauptsächlich  einem
landwirtschaftlichen  Betriebe  dienen  (sogenannte  Heimstätten,  Kleinsiedlungen  usw.),
neben  Zugrundelegung  einer  Grundtaxe  von  40  ¼,  für  jedes  angefangene
Hektar  5  .4,

3.  bei  Farben,  neben  Zugrundelegung  einer  Grundtaxe  von  100  .,  für  jedes
angefangene  Hektar  10  Pfennig.

4.  Bei  Teilungen  werden  nur  die  Trennstücke  berechnet,  während  die  Reststücke
außer  Ansatz  bleiben.

5.  Bei  allen  anderen  Feldarbeiten,  wie  z.  B.  Grenzherstellungen,  Grenzanweisungen,
Nivellements  usw.,  werden  die  Selbstkosten  berechnet.

B.  Gebühren  für  Bureau-Arbeiten:
Dieselben  betragen:

1.  Für  Flurkartenauszüge:
a)  in  der  Größe  von  ½  Bogen  5  7,

b)j)j  ¼  10
*ri  -  -  -  2  ½  -  20
d)  -  -  -  2-  1/1  -  40

2.  Bei  allen  anderen  Bureau-Arbeiten,  wie  z.  B.  Ergänzungskarten,  Kopien,  Abschriften
  der  Vermessungsunterlagen  usw.,  werden  die  Selbstkosten  berechnet  mit
einem  Mindestsatz  von  5.  .

3.  Die  Kosten  für  Druckarbeiten  werden  wie  zu  B  2  berechnet.

II.  Die  Kosten  und  Gebühren  hat  der  Antragsteller  zu  tragen.

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Januar  1910  mit  der  Maßgabe  in  Kraft,  daß  die
bis  zu  diesem  Termin  verkauften  Grundstücke  hinsichtlich  der  Berechnung  der  Gebühren  unter  die
frühere  Bestimmung  fallen.

Windhuk,  den  20.  November  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.

 

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Hbänderung  des  Solltarifes  B.
Vom  1.  Dezember  1909.

Auf  Grund  des  §  6  der  Zollverordnung  vom  13.  Juni  1903  wird  nach  erfolgter  Genehmigung
  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  verordnet,  was  folgt:

Die  laufende  Nummer  25  des  Zolltarifes  B  erhält  den  Wortlaut:  „Stacheldraht,  glatter
Eiendraht  und  Drahtgeflecht  aus  Eisendraht."

Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihres  Bekanntwerdens  auf  den  einzelnen  Zollsiellen
  in  Kraft.

Daressalam,  den  1.  Dezember  1909.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Freiherr  von  Rechenberg.
        <pb n="108" />
        80  2C

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  von  den  Seeschiften
in  Kamerun  zu  entrichtenden  Hafenabgaben.
Vom  29.  Oktober  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kolonialblatt  1903,
S.  509)  wird  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Der  §  4  der  Verordnung,  betreffend  die  von  den  Seeschiffen  in  Kamerun  zu  entrichtenden
  Hafenabgaben,  vom  10.  Februar  1891“)  erhält  als  zweiten  Absatz  folgenden  Zusatz:

„Laufen  Schiffe,  die  dem  beschleunigten  Post=  und  Passagierverkehr  dienen,  auf  einer  Reise
den  Hafen  von  Duala  mehrmals  an,  ohne  das  Schutzgebiet  inzwischen  verlassen  zu  haben,  so  ist  für
dieselben  die  Gebühr  nur  einmal  zu  zahlen.“  4

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  mit  Wirkung  vom  22.  April  dieses  Jahres  in  Kraft.

Buea,  den  29.  Oktober  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

 

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  am  diesjährigen
Krönungs=  und  Ordensfeste  nachstehende  Ordensauszeichnungen  zu  verleihen:
Den  Roten  Adler-Orden  erster  Klasse:
Wirklichem  Geheimen  Rat  Deruburg,  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts;

den  Roten  Adler-Orden  zweiter  Klasse  mit  Eichenlaub:
Unterstaatssekretär  im  Reichs-Kolonialamt  v.  Lindequist,
Direktor  im  Reichs-Kolonialamt  Dr.  Conze;

den  Roten  Adler-Orden  dritter  Klasse  mit  der  Schleife:

Wirklichem  Legationsrat  Dr.  v.  Jacobs,  vortragendem  Rat  im  Reichs-Kolonialamt,
Kaiserlichem  Gouverneur  von  Neuguinea  Dr.  Hahl,
Kaiserlichem  Gouverneur  von  Togo  Grafen  v.  Zech  auf  Neuhofen;

den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse:

Bauinspektor  Brandes,  Bautechnischem  Beirat  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,
Regierungsrat  Dorbritz,  Bezirksamtmann  beim  Gouvernement  von  Kamerun,
Regierungsrat  Dr.  Oßwald,  Referenten  beim  Gouvernement  von  Neuguinea,  Herbertshöhe,
Regierungsrat  Zache,  Bezirksamtmann  bei  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,
Hofrat  Geiseler,  Geheimem  expedierenden  Sekretär  und  Kalkulator  im  Reichs-Kolonialamt,
Hofrat  Mann,  Goeheimem  expedierenden  Sekretär  und  Kalkulator  im  Reichs-Kolonialamt;

den  Königlichen  Kronen-Orden  dritter  Klasse:
Geheimem  Regierungsrat  Haber,  vortragendem  Rat  im  Reichs-Kolonialamt;

den  Königlichen  Kronen-Orden  vierter  Klasse:

Regierungslandmesser  beim  Gouvernement  von  Samoa  Lammert,
Geheimem  Sekretär  Liese,  Geheimem  Kanzleisekretär  im  Reichs-Kolonialamt,
Bureauvorstand  beim  Gouvernement  von  Kamerun  Peters,

Sekretär  beim  Gonvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  Schmolck;

das  Allgemeine  Ehrenzeichen:
Geheimem  Kanzleidiener  im  Reichs-Kolonialamt  Becker,
Geheimem  Kanzleidiener  im  Reichs-Kolonialamt  Haake,

*)  VUgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1891,  S.  309f.
        <pb n="109" />
        W  81  2e0

Geheimem  Kanzleidiener  im  Reichs-Kolonialamt  Riedel,
Bureauassistent  zweiter  Klasse  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Hockel  in  Neu-Langenburg,
Polizeisergeant  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  Maier.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Wegemeister
bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Franz  Drescher  in  Krossen  a.  O.  anläßlich
seines  Ubertritts  in  den  Ruhestand  das  Kreuz  des  Allgemeinen  Ehrenzeichens  zu  verleihen.

Raiserliche  Schutztruppen.

Seine  Moajestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten,  jetzigen  und
ehemaligen  Schutztruppenangehörigen  folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen:
A.  K.  O.  vom  13.  Jannar  1910:
das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:
dem  ehemaligen  Sergeanten  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  Hugo  Klein;

A.  K.  O.  vom  16.  Januar  1910:
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt:

das  Allgemeine  Ehrenzeichen:
dem  Unterzahlmeister  Dymke;

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:

den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse:
dem  Hauptmann  Abel,
den  Stabsärzten  Dr.  Wittrock  und  Dr.  Exner;

den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse:
dem  Major  Freiherrn  v.  Schleinitz;
den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse:

den  Oberleutnants  Willmann  und  Bock  v.  Wülfingen  (Karl),
dem  Oberarzt  Dr.  Weck;

das  Allgemeine  Ehrenzeichen  am  schwarzen  Bande  mit  weißer  Einfassung:
dem  Vizefeldwebel  Klingler;

das  Allgemeine  Ehrenzeichen:

den  Unterzahlmeistern  Stops  und  Rimella,
dem  Vizefeldwebel  Scharfe,
dem  Sanitätsfeldwebel  Teschner,
dem  Feldwebel  Linke,
den  Sanitätssergeanten  Wolff  und  Stahlkopf,
dem  Sanitätsunteroffizier  Hellwig;

Schutztruppe  für  Südwestafrika:
das  Allgemeine  Ehrenzeichen:
dem  Bekleidungsamts-Unterassistenten  Presser,
den  Unterzahlmeistern  Wild,  Feick  und  Hörmann,
dem  ehemaligen  Unterzahlmeister  Janecke.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  7.  Jannar  1910.
Scheffler,  Ober-Intendantursekretär,  mit  dem  21.  Januar  1910  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche
der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  aus  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika
ausgeschieden.
        <pb n="110" />
        W  82  20

Deutsch-Ostatriha.

Der  Rechtsanwalt  Horst  v.  Nostitz  in  Tanga
ist  zum  Notar  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Ostafrika
  mit  Anweisung  des  Amtssitzes  in  Tanga
ernannt  worden.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  haben  von
Neapel  aus  angetreten:  am  24.  Januar:  die  Oberleutnants
  Braunschweig  und  Bock  v.  Wülfingen
  (Wilhelm)  und  Leutnant  Grosch;  am
31.  Januar:  Intendantursekretär  Kolbitz.

 

Mit  Heimaturlaub  ist  am  4.  Jannar  in  Neapel
eingetroffen:  Feldwebel  Schiele.

 

KRamerun.
Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  Sekretär  Meincke  und  Zollamtsassistent
Händler.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Gerichtsassessor  Röhrig,  Landmesser
van  der  Laan,  Sekretär  Kurtzahn,  Bausekretär
Hoffmann,  Techniker  Engel,  Heilgehilfe  Huhndt
und  Eisendreher  Voigtländer.

Am  9.  Januar  haben  die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise
  angetreten:  Regierungsarzt  Dr.  Ufer,
Regierungsbaumeister  Fahrner,  Zollamtsverwalter
  Bötefür,  Landwirt  Goldknecht,  Zollamtsassistent
  Meinert,  die  Bureaugehilfen  Alfred
und  Oswald  Schmidt,  Maschinenbauer  Metelmann,
  Schlosser  Ziegenbalg,  Maurer  Frank
und  Materialienverwalter  Peter.

 

Deutsch-Südwestatriha.

Das  Schutzgebiet  haben  am  17.  Dezember
mit  Heimaturlaub  bzw.  krankheitshalber  verlassen:
Landmesser  Wenderdel  und  die  Polizeisergeanten
Linser,  Damrath,  Füchsel,  Brunk,  Beyer
und  Schmidt.

Verstorben  auf  Heimaturlaub  ist  am  7.  Januar:
Inspektionsoffizier  bei  der  Landespolizei,  Leutnant
Brüggemann-Ferno.

 

Angenommen  ist  als  Polizeisergeant:  Kudell.

Zu  Polizeiwachtmeistern  wurden  ernannt:  die
Polizeisergeanten  Raab  und  Schaaps.

Am  20.  Januar  haben  die  Ausreise  angetreten:
  Oberzollkontrolleur  Volprecht,  Oberzollsekretär
  Neubauer  und  Gerichtsaktuar  Knenttinger.


Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  Bozirksamtmann
  Hauptmann  Wehle,  Inspektionsoffizier
bei  der  Landespolizei  Hauptmann  Hildebrandt,
Distriktschef  v.  Frankenberg,  Zollamtsvorsteher
Voß  und  Polizeisergeant  Hoffmeyer.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  haben  am
19.  Januar  von  Hamburg  aus  angetreten:  Hauptmann
  Wehle,  die  Leutnants  v.  Cossel,  Delitzsch
und  Pischel  und  Oberarzt  Meyer.

 

 

E

 

 

 

 

 

Tiichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

NMachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Die  Betriebsergebnisse  der  Usambarabahn  in  der
ersten  Hälfte  (Kpril  bis  September)  des  Rechnungsjahres
  1909.9)

Wie  die  nachstehende  Zusammenstellung  der
vorläufigen  Betriebsergebnisse  zeigt,  hat  die
Usambara-Eisenbahn  in  den  ersten  sechs  Monaten
(April  bis  September)  des  Rechnungsjahres  1909
einen  Betriebsüberschuß  von  131  140  .  erzielt,
der  den  anteiligen  Mindestpachtzins,  /2  X  152  000
—  76.000  -J,  und  die  zuständige  Entschädigung
an  den  Pächter,  ½  X  30  000  =  15  000,  zusammen
  91  000  ,  um  40  140  .“  überschreitet.

—..  —  —

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  59  f.  und  Ö77  .

 

Er  sichert  demnach  dem  Schutzgebiet  noch  einen
Zuschuß  für  das  erste  Halbjahr  von  9/10  K  40  140
—  36  126  .  Der  Vergleich  mit  den  entsprechenden
  Zahlen  des  Vorjahres  läßt  indes  erkennen,
  daß  die  Betriebsausgaben  etwas  stärker
als  die  Einnahmen  gestiegen  sind,  mithin  der
Betriebsüberschuß  etwas  zurückgegangen  ist.  Der
Betriebskoeffizient  ist  daher  von  49  auf  52,5  v.  H.
gesteigert.  Daß  insbesondere  die  Einnahme  aus
dem  Güterverkehr  keine  Steigerung  gegen  das
Vorjahr  aufweist,  dürfte  sich  daraus  erklären,  daß
gerade  in  dem  letzteren  der  Güterverkehr  infolge
der  Baufrachten  für  die  Neubaustrecke  Mombo—
Buiko  eine  sehr  lebhafte  Zunahme  erfahren  hatte.
        <pb n="111" />
        —  83  20

 

Die  Zahl  der  Reisenden  hat  gegen  das  Vorjahr
  um  rund  10  v.  H.  zugenommen,  die  Zahl

 

 

 

6  —  Unter-1909
  1908  schied
:  —  gegen  das
(in  Rup.  1,33  Ac)  Vorjahr
genommen.
Einnahmen  aus:
Versonenverkehr  66  294  61  876  +4  18
Güter=  und  Vieh-  #
verkehr  140  843  139  238!—  1605  werden
Sonstigen  Zuellen  —  3334  —38334  «
Jnsgcsamt207187120444842689
Betriebsausgaben  108  7962  99  808818884
Betriebskoeffizient  52,5  v.  O.  49  v.  H.  v.H.
Betriebsüberschuß  98  355  104  550.6
.  131  140.4
Befördert:
Reisende  106  8eo7  97235—9592
Tonnen  8689.5  8  8922  —202,5

 

 

der  beförderten  Tonnen  dagegen  um  202),5  ab-Da

  im  nächsten  halben  Jahre  die

so  ist  anzunehmen,

beginnenden  Baufrachten  für  den  Weiterbau  der
Strecke  Buiko—  Moschi  (nach  dem  Kilimandjaro-Gebiet)
  sich  voraussichtlich  stärker  geltend  machen
daß  auch  das  Rechnungsjahr
  1909  befriedigend  abschließen  wird,
wenn  es  auch  den  Betriebsüberschuß  des  Vorjahres
vielleicht  nicht  voll  erreicht.

übersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des  deutsch  -ostatrikanischen  Schutzgebiets  über  die  JSollstellen
der  Binnengrengxe  im  I.  und  II.  Veertel  des  Kalenderjsahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Hbandel  im
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  14,  S.  689ff.)

I.  Viertel.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I  F  111  8  l  Zunah  bnah
.Vierte  .Viertel  ZunahmesAbnahme
Benennung  der  Warengruppen  1909  19008
Wert.4%  Wert.  Wert.Wert.
A.  Eintuyhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  15  873  10  561  5  312  —
b)  Rnollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  4  858  6201  —  1  313
c  Koloniale  Vergehrungsgegenstände,  Genußmittel.  27293  20  393  6  900  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  1111  1841  —  730
e)  Getränle  (außer  Mineralwasser)  .  .  27687  26  024  1  663
f  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermitee  .  530  307  223  —
g)  Pflanzenfaserrn.  .  76  5  71  —
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  8  815  11  495  —  2  680
Summe  I  86  243  76  827  9  416
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  12  693  212660567  —
b)  Fleisch  und  eßbare  terisce  Erzeugnisse  aller  Art  6682  10  421  —  3  739
J)Tierische  Rohstoffe  15  121  9  876  5245
Summe  11  34  496  22  423  12  073  —

III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  7201  7219  —  18
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  ..  6742  7916  —  1174

V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf

und  Sprengmitteln)  ..  16  856  8385  8  471  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  (aber
Lederwaren)  481  438  276  892204546  —
VI.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  8  442  6444  1  99—
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  169  225  —  66

IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  .  11  546  2  784  87621  —

X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  7  756  7436.  3201  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren.  10  436  16  684  —  6248
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen

und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  balbzeug:  2276  —  2276  —
b)  Fabrikate  ..  52  377  56  486  4059
Summe  x  54  653  56  436  –  1  783
        <pb n="112" />
        W  84  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

äImn  Im
I.  Viertel!I.  Viertel  ZunahmesAbnahme
Benennung  der  Warengruppen  1909  1908
Wert  A.  Wert  A.  Wert  it]  Wert  .AM
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  14  786  19  452  —  4716
XIV.  Waffen  und  Munitio  7  454  6892  562  —
XV.  Geld  10  240  —  10  240  —
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1909.  758398  516  015242  383  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  850  161  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  —  91  768  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  34  087  32754  1  333  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  151  240  89
)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Genubmittei  17  849  24  668  —  7319
2d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  26  585  28  744  —  2159
e)  Getränke  .  .  —  —  —  —
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermittel  .  —  58  —  53
5  Pflanzenfaserrn  10  108  14  514  —  4  406
)  Erzengnisse  der  Forstwirtschaft.  .  24275  35  052  —  10  777
Summe  I  112  555  136  025  —  28  470
„  II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  863  4351  —  3  488
b)  Tierische  Nahrungsmittel.  19  948  15  035  4913  —
e)  Tierische  Rohstoffe  ....  485  292  266  685.168  607  —
Summe  II  456  103  286  071170  032  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  1672  18  740  17  068
IV.  Gewerbliche  Erzeugniss  .  4764  5286  —  532
V.  Geld  .  1  088  16  500  15  412
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1909.  576  172  462  622  113550  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  613  128  —  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —.  —  36  956  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1909  1  334  570  978  637855933
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  1  463  289  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  —128  719  –  —  —
Wichtigste  Warenposltionen.
Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909  1908
Menge  Wert  J  Menge  Wert  s  Menge  Wert  JMenge  Wert
x4  kx44  kg  4  kg  M
A.  Einkuhr.
Reis.  8  400  2238  13  075  1210  —  1  028  1675  —
Mehl  und  Backwaren.  28  489)  12  8114742  8010013747  48040  —
Zucker,  roh  und  raffiniert  28767  9  18211  659,  440|1  108  4782  —  —
Tabakfabrikate  .  260659019  2910  10  070  —"-—  214  1051
Stille  Weine  aller  Art  3028.  46b627  5085  6464  --—.—  2  057  1  937
Branntweine  aller  Art  4984  8  80  4204  7201  780  1  600  —  —-Bier
  ....  28  039  10  681  13  331,  64382  9  708,  4  199  —  —
Bau=  und  Nutzhols  28350  523924955  51685864  4723  —
Fleisch  u.  eßbare  tierische  Erzeuan.  2512.  6682  4982  10  421  —.  —  2:470  3  739

 

 

1
        <pb n="113" />
        W  85

*—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909  1908
Menge  Wert  s  Menge  Wert  sMenge  Wert  sMenge  Wert
kg  A  kg  A.  kg  ke  41
"  l
Zement.  18  4964  1  409  3  876.  289  14  620  1  120  —  —
Salz  .  14608  1753  17  463  1646  —  107  2  855  —
Stein-,  raunkohlen.  Briketts  —  —  —  —  —  —  —  —
Petroleum.  14  2255  3407  23  105  5173  —  —  8  880  1  766
Seifen  aller  Art  8431  5  63712  336  7095  —  —  3905,  1458
Baumwollgewebe  .  .18129846312270  5585227068110740,226059  —  —
Baumwollene  Bekleidungen.  ..  38250,  13  4600747,  35  162  —  7497,  21  702
Bollengarne  und  -waren,  auch  1  .
halbwollene  158  1  987  410  331114  —  252  1324
Garne  und  Waren  aus  Leinen,  1  |  "
Jute  uswm.  4700  5  790  2  796  5360  1  904,  430  —  —
Posamentierwaren,  Schirme,  Zaug-  1
schuhe  .  372  871  808  2149  —  436  1278
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  6438  5254  4488  3349  1951905  —  —
Sonstige  Leder-  u.  Sattlerwaren  329  1  981  —  34  160  —  —
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  7270  10828  1  170  1  652  6  1000  8  676  «  —
Papier  und  Pappe,  Waren  daraus  1  627  3279  425114474  —  —  2  624  1  195
Tonwaren  und  Porzellan  386  466  751  715  —  —  115  249
Glas  und  Glaswaren.  .  6422I9598965915559—  —  923-0961
Roheisen,  eiserne  Schienen,  l
Stangen  usw.  .  1108k873—  —  1108z373
Bellblech  12668  63881  27880  9324  —  —  16  224  3  936
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren.  28276.  22974A112605130  109  —  —  2  775  7135
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  12  586  23269  8529  14t24  4057  8845  —  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  1  173.  1  056  1  10055  65  1  —  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  25099  4  800  1  300  2150  1200  2  659  –  —
Trausportmaschinen  u.  Fahrzeuge
aller  Art,  auch  Fahrräder  1  *  325010  028  10  880  —  —  8659  7630
Feuerwaffen  Stückzahl  45,  3695  59  4399  —  —  14  704
Goldmünzen  ....  —  —-  —  —  —  —  —  —
Silbermünzen  —  —  —  —  —  —  —  —
B.  Austuhr.
Neis.  .  238646’2910218200332319  56  543  —  3217
Nlame  24  284248  6  —  1
Lülsenfrüchte  —  —  —  —  —  «
Mmee  ..  .  3050216595  58  103  24  487  —  —  27  601  8  42
Zirup.  Metaff  en  —  —  —  —  —  —  —
Tabat  3  657  1749  261  231113960  1518  —
F#ra  .  —  —  —  —  —  .
Erdnüsse  139  915  239499156  62327101  —  ½  16  708  3  152
Sesam  16  871  2636  8983  1  536  7  388.  1  100  —  —
Kobbaumwolle  .  .  8  148,  10  108  8  712  13  146  —  564  3  038
Sisalagavenhanf  —  —  —  —  —  —  —
Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer,  toh,
bearbeitet  .  —  —  16  1  —  —  16  1
Brennholz  und  Holzkohlen  ç  —  —  —  —  —  —  —  —
Gerbhölzer,  Gerbrinden.  —  —  —  —  —  —  —  —
Nautschuk  und  Guttapercha:  1  #  1
a)  Plantage-Kautschuk  —  —.—  —!—  —
b)  wild  wachsender  6  629  24275  8  588  35  000  —  I  —  2969  10725
Ninddieh  .  Stückzahl  —  —  —  —  —  —
Nilch,  Butter,  T  Eier  usw.  4  709  19948  18715  15  011  5%  4931  —
Elfenbein  1  029  22.248  45  9032  573  13216  —  —1
Läute  und  Felle  325  437  343  172128  810,  100  2551096  627  242  911  —  —
Asektenwachs  29  819,  61  03073406  772  —  —  48  582  85742
Glimmer  —  —  7  7  —  —  7.  7
Kopal  —  1  —  —
Gold  —  —  8  17000  —  —  8  17000
        <pb n="114" />
        W  86  20

II.  Viertel.

 

Beuennung  der  Warengruppen

 

Im  Im
II.  Vierte.II.  Viertel

 

Zunahmes  Abnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1909  1908
Werté  Wert.Wert.Wert.
A.  Einktkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  .  18  299  11  602  6  697  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  9  672  5  061  1611  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  37592  27707  9885  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  904  3  176  2272
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  38  322  19  891  18.  31  —
s)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futternitel  1  144  634  510  —
g)  Pflanzenfasern..  ..  ...  241  1  193  —  952
5  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  12  604  6  536  6  068  —-Summe
  I  118  778  75  800  121978  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
à)  Lebende  Tiere  3  110  6  153  —  3  013
b)  Fleisch  und  eßbare  tierische  Etzeugnijje  a  aller  Art  8  504  6  407  2  097
c)  Tierische  Rohstoffe  11018  11  000  18  —
Summe  II  22  632  23  560  928
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  17  973  14  220  3  753
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  6947  8381  —  1434
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  "  18  767  12  179  6  588  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidunge  sgegenstände  2  (aßer
Lederwaren)  .  503  196  300  95055202241  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kirschnerwaren.  .  9275  5  840  3  435  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  666  126  540  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren.  .  7694  6  283  1  411  —
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  .  14  735  8328  6  107  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  .  17  064  22  901  —  ö  837
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeng.  1  443  40  1  403
b)  Fabrikate  ..  ..  65  605  74  690  —  9  085
Summe  XII  67  048  74  730  —  7  682
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  10  313  9970  343  —
XIV.  Waffen  und  Munition  4  088  2887  1201  —
XV.  Geld  ..  .  —  —  —  —
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1909.  819  176  566  1600  253  016  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  758  398  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  60778  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  19  871  37  676  —  17  805
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  108  135  —  27
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Gemmittel,  4856  4  498  358  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  .  10  072  14  725  —  4  653
e)  Getränke  —  —  —  —
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen.  und  Futternitel  107  —  107
g)  Pflanzenfasern.  .  .  600  5360  —  4760
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  30  646  35710  —  5  164
Summe  I  66  058  98  211  —  32  158
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  433  2  308  —  1  875
b)  Tierische  Nahrungsmittel  31  921  16  32  –
I)  Tierische  Rohstoffe  ....  363  935  245  525  41  —
Summe  II  896  289  264  154  132  135  —
        <pb n="115" />
        Im
II.  Viertel

Im
II.  Viertel

—  IT  S

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Warengruppen  1909  1908

Wert.  Wert.  Wert.é  Wert.

III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  .  75  844  268473  10ö  0—
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  1200  7  379  —  6  179

V.  Geld.  —  —  —  —

Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1809.  539  386  372  428  16  95S  —

Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  576  172  —  —  —

Zunahme  —,  Abnahme  —.  36  786  —  —  —

C.  Gesamthandel.

Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel,  1909.  1  358  562  938  588419  974  —

Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  1  334  570  —  —

Zunahme  —,  Abnahme  —.  .  +  23  992  —  —

Wichtigste  Warenpositionen.
Im  II.  Viertel.  Im  II.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909  1908
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
###e#  436  ——.-êJ  kg  4  ktg  76
A  Eintuhr.

Reis  15  4111  3194  1  396  439  14015,  3055  —  —

Mehl  und  Backwaren.  397911  141300  915  9344  18  876  4786  —  —

Zucker,  roh  und  raffiniert  30  9344  11  380  277  741714110  657  3  941  –  —
Tabakfabrikate  .  4187  14  062  4  314  13  614  448  127  —
Sule  Weine  aller  Ari  10  1988  87404063  5390  *  83501  —  —
Branntweine  aller  Art  6361  131091  3416  61644945  69454  —
Bier  .  31311  12761  10227  4661  21  0844  8  110
Bau=  und  Nutzhol  .  411.  559  344I  1924—I—  8933  1869
Fleisch  n.  ekbare  herische.  Erzeugn  35199  8504  3  313,  6407  206  2091—

Zement.  50  698,  3  932  48  854  3  649  1  844  283  —  —
SEalz  .  214691220610642129810827  908  —  —
Stein-,  Vrannkohlen.  Briketts  —  —  —.  —  —  —  —  —
Petroleum?  .  50529I11298468888768  36412540  —

Seifen  aller  Art  95899  5970  12  4544  7099  —  —  28656  1129
Saumwollgewebe  .  1768921465391  95340263174  81552202217  —  —
Baumwollene  Bekleidungen  1032  18  591  6  214  24  3771H  —  2182  5  782
Wollengarne  und  -waren,  auch  «

halbwollene.  .  1099  3254  276  1  944  823)  1310  —  —
Garne  und  Waren  aus  Leinen,  1—

Jute  usw.  1024  4244  2546  6  841  1  178.  —  —  2597
Posamentierwaren,  Schirme,  Beus-  J

schuhe  .  1  4644  3929  391  1  515  1  073  2  414  —  —
gederne  Schuhe  und  Stiefel.  686  5892  527  4059  1599  183T-#L  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren.  368  2  130  1500  1303  218  827  —  —
Mobel  und  sonstige  Tischlerwaren  5875.  6  403  20514288  3818  1116  —
Papier  u.  Pappe,  Waren  daraus  468888624  84771  226  688581  —  —
Tonwaren  und  Porzellan  1  044  1  184  691  724  353  460  —
Glas  und  Glaswaren.  7  886  14  997  11  124  21  959  —  —  3  789  6  962
Roheisen,  eiserne  Schienen,  s

Stangen  usw.  ..  2617i1062  41  27  2576.  1  035  —

Wellblech  15  4800  5515  83  785  27  358  I  —  68  355  21  843
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren  35  505  39  03627626|1  31  991  7  879  7  045  —

Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  12  469  20  517  8  6555291  3  8044  5226  —  —1
Landwirtschaftliche  Maschinen  1  306  1071  65  104  1241,  967  —  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  464,.  1341  217  961  247,  380  —  —
Transportmaschinen  und  Fahr-  1D  %  I  .

zeuge  aller  Art,  auch  Fahrräder  1  307.  2714  2  508  4766  —  1  201,  2019
Feuerwaffen.  #  (Stückzahl)  28  2534  26  1  20  2,  1114  —  —
Goldmünzen  .....  —i—  —  —  —  —  —  —
Silbermünzen  —  —  —  —  —  —  —  —
        <pb n="116" />
        W  88  2e

 

Im  II.  Viertel

Im  II.  Viertel

 

 

 

 

 

 

des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909  1908
Menge  Wert  JMenge  Wert  JMenge  Wert  s  Menge  Wert
kte  106  —im.————.———  kgll  4
B.  Rustfuhr.
Reis..  1133559  15  3041183  405  36247  —  —  49  846,  20  943
Mtama..  ..  ...  29  384  1  753  6  029  629  23  355  1  124  —  —1
Hülsenfrüchte  ......  —  —  393-  67—l—  393·  67
Kaffee  .......  13  136  4  708  14  700  4  446  —  257  1  564  —
Sirup,  Melafs  .......  —  —  —  —  —  —  –  #  —
Tabak  ..  .......  372  140  163  52  209  88  —  —
Koreaaa  —  —  —  —  —  —  —  —
Erdnüsse56255  905183253  144181  —  —  26  998.  5368
Sesam  .......  7  089  1  021  1  807  306  5  282  715  —  —
Rohbaumwolleeeell  ..  2  009  600  2  872  5360  —  —  863  4760
Sisalagavenhanf  —  —  —  —  —  —  —  —
Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer,  2  T  1
bearbeitet.  .  ————  —  —  —  —
Brennholz  und  Holzkohlen  ...  s—  —-—  —  —  —
Gerbhölzer,  Gerbrinden  –  —  —  —  —
Kautschuk  und  Guttapercha:  «

a)  auf  Plantage  gewonnener  —  —  —  —  —  —  —

b)  wild  wachsender  6  814  8051091  9366  857101  —  —  2552  5194
Rindviers  ..  Stückzahl  4  53  —G  —  4  53  —  —
Milch,  Butter,  7r  Eier  usw.  .  72928  319091  26253  16  313  46675  15596  —  —
Elfenbein  .  547  11  194  130  9200  117  199  —  —
Häute  und  Felle  1303  630,  323  28762  294  135  018141  336  18826056  l.  —
Insektenwachssss  ..  12  045  24  661  12  079.  86  219  —I—-  30034161558
Glimmer.........  —  —  —  —  —  —  —
Kopalllaaal  —  —  —  —  —  —  —  —
Golddll.  35  74530  –  1280  35  73250  —

Kamerun.

Inspektion  der  Kautschuldistritzte  und  Kautschukkulturstationen
  in  Roamerun.

Die  Verhältnisse  in  den  Kautschuk  produzierenden
Bezirken  des  Schutzgebiets  haben  es  erforderlich
gemacht,  in  Kamerun  einen  regelrechten  Kautschuk-Inspektionsdienst
  zu  schaffen.  Für  die  Zwecke
der  Kautschuk-Inspektion  kommen  in  Betracht
die  Bezirke:

Ebolova  mit  der  Kulturstation  in  Akoafim,

YDaune  -  .=  Dendeng,
Lomie  --  -  -Djah-Posten,
Dume  --  -  -Dume.

Die  Inspektion  wird  ausgeübt  durch  einen
Inspektor  der  Kantschukdistrikte  und  Hilfsbeamte.

Die  Stelle  eines  Inspektors  der  Kautschukdistrikte
  wurde  vom  Gouvernement  zu  dem  Zwecke
geschaffen,  um  sich  durch  einen  Sachverständigen
in  einwandfreier  Weise  über  die  Lage  in  den
Kautschukdistrikten  und  über  die  Erfolge  der  ergriffenen
  Maßnahmen  genau  zu  informieren  sowie
auf  Grund  an  Ort  und  Stelle  erworbener  Kennt- 



nisse  Vorschläge  für  Verbesserungen  und  weitere
Maßnahmen  zu  erhalten.
Dementsprechend  besteht  die  Tätigkeit  des  Inspektors
  in  der  Bearbeitung  folgender  Fragen:
Was  ist  an  wilden  Kautschukbeständen  in  der
Kolonie  vorhanden?
In  welcher  Weise  werden  diese  Bestände  gegenwärtig
  genutzt  und  verwaltet?
Wie  kann  die  Nutzung  verbessert  werden?
Wie  wird  für  die  Erhaltung  bzw.  Vermehrung
der  Bestände  gesorgt?

Hierzu  ist  zu  bemerken:

Es  sind  —  nach  der  Instruktion  für  den
Inspektor  —  Erhebungen  über  Ausdehnung  und
Dichte  der  vorhandenen  Kautschukbestände  anzustellen.
  Hierbei  ist  in  der  Weise  zu  verfahren,
daß  Probeflächen  mit  verschieden  dichtem  Bestande
an  Kautschukbäumen  ausgezählt  werden.  Hieraus
sind  für  die  durchreisten  Gebiete  Durchschnittswerte
  zu  ermitteln,  die  die  Unterlage  für  eine
Abschätzung  der  Gesamtmenge  der  im  Gekbiete
        <pb n="117" />
        W  89  20

vorkommenden  Kautschukbäume  bilden.  Die  so
gewonnenen  Zahlen  werden  an  Genauigkeit  viel
zu  wünschen  übrig  lassen,  werden  aber,  wenn  mit
der  nötigen  Gewissenhaftigkeit  durchgeführt,  ihren
Zweck  erfüllen,  nämlich  dem  Gouvernement  einen
annähernden  Überblick  über  die  vorhandenen
Kaunchukbestände  geben.  Der  Reiseweg  ist  in  die
vorhandenen  Landkarten  des  Gebietes  einzutragen
und  die  längs  des  Weges  angetroffenen  oder
sonstwie  festgestellten  Kautschukbestände  sind  unter
Berücksichtigung  der  verschiedenen  Dichtigkeit  (stark,
mäßig,  schwach)  darin  einzuzeichnen.

Mird  in  dem  durchreisten  Gebiete  Kautschukraubbau
  festgestellt,  so  ist  der  Bezirkschef  hiervon
sofort  in  Kenntnis  zu  setzen.  Unter  Kautschukraubbau
  ist  nicht  nur  das  Fällen  von  Kautschuk-Bäumen
  und  -Lianen  zu  verstehen,  sondern  auch
unsinniges  Anzapfen,  in  dessen  Folge  die  Rinde
vertrocknet  und  die  Pflanze  abstirbt.  Über  Umfang
und  die  Art  und  Weise  der  Kautschukgewinnung
sind  genaue  Aufzeichnungen  zu  machen.

Es  gehört  ferner  zu  den  Aufgaben  des  Inspektors,
  die  Eingeborenen,  Haussahs  und  Händler
bei  jeder  sich  bietenden  Gelegenheit  in  der  Längsschnittzapfmethode
  und  in  der  neuen  Aufbereitungsweise
  des  Kautschuks  zu  unterrichten.  Mit  der
Belehrung  der  Eingeborenen  haben  eigene  Zapfversuche
  Hand  in  Hand  zu  gehen.  Die  gewonnenen
  Resultate  sind  in  besondere  Listen  einzutragen.
  Der  Inspektor  wird  von  der  Versuchsanstalt
  in  Bictoria  für  diese  Zwecke  mit  den
nötigen  Zapfinstrumenten,  Zapfbechern,  einer
Handwage,  Maßgefäß  usw.  ausgerüstet.

 

Dem  Inspektor  liegt  die  Kontrolle  der  auf
den  Kautschukkulturstationen  angelegten  und
noch  anzulegenden  Kautschukpflanzungen  ob.
Die  von  den  Hilfsbeamten  zu  führenden  Tagebücher
  sind  auf  ihre  richtige  Führung  zu  prüfen;
über  Umfang  und  Stand  der  von  den  Hilfsbeamten
  der  Kautschuk-Inspektoren  angelegten
Kautschukkulturen  ist  ein  ausführlicher  Bericht  einzureichen.
  In  gleicher  Weise  ist  über  die  auf
Anordnung  der  Station  von  den  Eingeborenen
angelegten  Kautschukplantagen  und  die  Erfolge
  dieser  Bestrebungen  zu  berichten.

Die  Berichte  des  Inspektors  sind  an  den  Chef
des  jeweiligen  Bezirkes  mit  dem  Ersuchen  um
Kenntnisnahme  und  Weitergabe  an  das  Kaiserliche
Gouvernement  einzureichen.

Der  Inspektor  der  Kautschukdistrikte  ist  disziplinarisch
  dem  Gouverneur  direkt,  in  seinen  dienstlichen
  Obliegenheiten  dem  Leiter  der  Versuchsanstalt
  für  Landeskultur  unterstellt.  Er  erhält
demgemäß  seinen  Wohnsitz  in  Victoria  angewiesen.
  Seine  Stellung  den  Bezirkschefs  gegenüber
  ist  die  eines  technischen  Beraters.  Er  hat
deshalb  mit  diesen  möglichst  Fühlung  zu  halten
und  gelegentlich  Rücksprache  zu  nehmen.

Da  die  Tätigkeit  des  Inspektors  fast  ausschließlich
  in  einem  Bereisen  der  genannten  Bezirke
  besteht,  so  ist  vierteljährlich  voraus  der
Reiseplan  auszuarbeiten  und  dem  Gouvernement
zu  unterbreiten.

Hilfsbeamte  haben  zunächst  die  Kulturstationen
  in  Akoafim,  Djah  und  Dume  erhalten.

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1909  im  Vergleich  mit  dem  Hhandel  im  gleichen  Seitraum  des  Vorfahres.

 

(Vgl.  Teussches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  21.  S.  999  f.)
Im  Im
II.  VierteLI.  Viertel  Ounahmes  Abnahme
Benennung  der  Warengru  en  *
¾  ¾  pp  1909  1908
Wert  /%#  Wert  .4  Wert  .#  Wert  .

 

 

I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft

sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte

Jc)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel

4)  Getränke  (außer  Mineralwasser)

ee)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermittel.

1)  Faserpflanzen
g.  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft

 

 

 

 

A.  Einkuhr.

206  511  310  549  —  134  038

16  408  39  862  6  636  —

247  370  217801  29  509  —

255  829  216  849  38  980  —
3520  8  822  —  5  302
180  206  —  26
36  024  42  594  —  6570
795  932  866  683  —  70  751

Zusammen  I.
        <pb n="118" />
        Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  II.  Viertels!  II.  ViertellZunahme  Abnahme
1909  1908
Wert  M  Wert  .  Wert  .M  Wert  M
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  .  9  481  8  156  1  325  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  .  427  887  405  124  22  763  —
Zusammen  II  437  368  413  280  24  088  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  216.  423  185  406  31  017  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  ...  34  132  43  876  —  974
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  122  831  95  491  27340  —
VI.  Tertil=  und  Filzwaren,  Vetleidungsgegenstände  isw.
(außer  Lederwaren)  10681621  1077  045  —  8  88:3
VII.  Leder  und  Lederwaren,  U  Lachstuch,  Kürschnerwaren  61.207  62  S29  1  378  —
VIII.  Gummi-  und  Kautschukwaren  ....  3526  6218  —  2692
IX.  Holzwaren,  Flecht-  und  Schnitzwaren  64  456  32  232  32  224  —
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  28  872  26  744  2128  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  46  491  62  652  —  16  161
XII.  Metalle  und  „Metallwaren  (außer  Instrumenten.  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Lalbzeug  321  742  218  352  106  390  –
b)  Fabrikate  .  561  370  413  851  147  519  —-Zusammen
  n  886  112  632  203  253  909  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  96  575  116  890  —  20  315
XIV.  Waffen  und  Munition  .  61  876  24  891  36  985  —
XV.  Geld  699  990  719  861  —  19  871
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1909  bzw.  19084  626  95634366301  260  652  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  2990  966114  418  791  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  1  1  635  992—  52  490  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Ergeugnisse  des  Landbaues  1  076  0201236337  —  160  317
b)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  1  812  622227009  585  613  –
Zusammen  I.  2  888  6422463  346  425  296  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse  232  039  291  616  —  59  577
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  959  3  323  —  2  364
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  ....  12  549  16  068  —  3  519
V.  Geldg  .  800  —  800  —
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1909  bzw.  19083  134  9899277“4353  360  636  –
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  2943  971332731889  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  +  191  016N  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1909  bzw.  190817761  912140  654  21  288  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  ....  5934  939t47  150  680  —  —

 

Zunahme  —,  Abnahme  —.

10s  10  026
        <pb n="119" />
        91  20

Wichtloste  Warenpositionen.

 

Zm  II.  Viertel

Im  II.  Viertel

 

 

 

 

 

Benennung  des  Kalender-  des  Kalender-  Zunahme  Abnahme
der  jahres  1909  jahres  1908
Waren  Menge  WertMengee  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  #  ko1  —.  kta  40
A.  Einkuhr.

Reis  .  5704021359081091286272887  —  —  520  84  136  979
Mehl  und  Backwaren  106  485  60  760105  817  55  952  668.  4  808  —  —
Tabak  ...  106  093  164  144  90  131  135  658  15  962  28  486  —  —
Tabalfabrikate  ...  4065  41418  4693  53007  —  —  628  11  589
Stille  Weine  .  Liter  30  120  32  8321  535  23642  8  585  919095,—-  —
Branntweine  aller  Art  ...-  2953031366502708691265492443410101  —  —
Bier  .....-  106  527  63  134  87818  52  328  18679  10  806  —  —
Bau=  und  Nutzholz  236  521  35  9902  4114  153  42594  —  —  177632  6602
Fleisch,  Fische,  Eier,  Milch.  Honig  und  I  ·

sonstige  tierische  Nahrungsmittel  551  330  424  6334481  221  40453970  139.  20  00  —  —
Zement,  Ktalk,  Kreide,  sonstige  Erden

und  Steine  06  463  709334556  946.  39  272489  517  31  661  —  —
Sall.  730  185  55  588  980  337  64443  —  —  244152  8  855
Steinkohlen,  Braunlohlen.  Briketts  771  000  58  5091353  390  58  676  —  582390  77
Petroleum  .  .  ..  11506729519  ()96691881645  398  10  696  —  —
Scifen  aller  Art  67  895  23  637  80  377  38  795  —  12  482  15  158
Gewebe  aller  Art  201  278  738  337184  118  726  901  17  ioo  11  136  —  —
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mützen,  Posa-  .

mennerwaren,  Schirme,  Filzwaren  80  696  3072171  77  349  331  414  3  317  —  —  24  197
Schube  und  Stiefel.  ..  6  486  31  471  7148  36  693  —  —  662  5222
Glas  und  Glaswaren  ....  20574330723292350826  —  —  12  349  17754
-iobeisen,  eiserne  Schienen,  Stangen.

Blöcke  usw.  .12211  723  320  12113  379  215  8101498  344  104  311  —  —

wellblech  125  4911  35  1454102021  24  701123  470  10  444  —
Sisenwaren,  nicht  besonders  genannt  1431  853,  491  2419  1010  285  345519421  668  145  730  —
Baren  aus  anderen  unedlen  Metallen  14  152  30  425415688  39  366  —  —  1  536  8914
Feuerwaffen  Stück  178  22660  174  9  925  4  12  735  —
Goldmünzen  ...  —  18  990  —  —  —  18  990  —  —
Silbermüunzen  —  681  00  —  —  681  0000—  —

B.  Ausfuhr.

Nakao  48  474  40  675209  593.  359  031  —  —  161  119  318  356
Palmkerne  3017  602  612  315  2812  016  524  19205  586,  88  123  —  —
Palmol  .  1322  581  419  5681084  860  349  615237  7211  69  953  —  —
Bau=  und  W  335  097  297391  157  198.  185841  177  899  11  155  —  —
Nautschuk  372  966  1  782  87  07895  1208381165071  574  489  —  —
Elienbein  1õ  187  229  447  12919  222  756  2268  6  691  —  —

 

 

 

Togo.  1909  1908  63
bie  Betriebsergebnisse  der  Logodbahnen  in  der  ch  demsIMID
ersten  Bälfte  (April  bis  September)  des  Rechnungs-  durchschntm  v
jahres  1909..)  in  Mark  gaugen  H.
Wie  die  nachstehende  Zusammenstellung  zeigt,  Roheinnahme  der:  I
baben  sich  die  vorläufigen  Betriebsergebnisse  Küstenbahn  43  356  38  053J—  5  303  —+13.9
der  Togobahnen  nebst  Landungsbrücke  in  Lome  Inlandbahn  148  339  162  2090  —22  010  +13.6
auch  in  der  ersten  Hälfte  des  Rechnungsjahres  Landungsbrücke.254  625  231  10423  131,.—+10
1909  im  Vergleich  mit  dem  Vorjahre  weiterhin  Zusammen82  321°  431  845—50  476  +11,7
-..  I
u  :  s
gnmggestaltet  Betrieiisausgabc.253597263893—10296—3,9

—

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1900,  Nr.  20,  S.  955  ff.

Betriebskoeffigient.
Betriebsüberschuß

 

52,5  v.  O.  61,  1  v.H.

228  724

107  952

 

—8,  Cv.  H.
+60  772  1360#.
        <pb n="120" />
        W  92  20

Durch  Zunahme  der  Einnahmen  um  rund
50  400  “  und  durch  Abnahme  der  Betriebsausgaben
  um  rund  10  300  .N  ist  der  Betriebsüberschuß
  um  rund  60  700  „,  d.  s.  36  v.  H.
gegen  den  Durchschnitt  des  Vorjahres,  gestiegen,
und  der  Betriebskoeffizient  ist  demnach  von  61,1
auf  52,5  zurückgegangen.  Die  Steigerung  der
Einnahmen  dürfte  einerseits  auf  die  Baugüter
für  die  Neubaustrecke  Lome  —  Atakpame,  welche
die  Landungsbrücke  in  Lome  benutzen  müssen,
anderseits  auf  die  mit  dem  1.  April  1909  in
Kraft  gesetzte  Erhöhung  des  Brückentarifes  in
Lome  von  9  auf  11  .“  für  die  Tonne  zurückzuführen
  sein.  Nach  den  Anschreibungen  entfallen
auf  diese  Tariferhöhung  36  839  .“  der  Roheinnahmen,
  d.  s.  rund  73  v.  H.  ihrer  Steigerung,
so  daß  ohne  diese  Tariferhöhung  der  Betriebskoeffizient
  statt  52,5  noch  57  v.  H.  betragen  haben
würde.  Der  Betriebsüberschuß  beläuft  sich,  wenn
man  die  36  839  .,  die  eine  Folge  der  Tariferhöhung
  sind,  wegläßt,  auf  191  885  .¼4,  übersteigt
  also  den  anteiligen  Betrag  des  Mindestpachtzinses
  und  der  zuständigen  Entschädigung  an
die  Pächterin  (306  500  und  30000  .7),  zusammen
½  X  336  500  =  168  250  ,  um  23  635  .7¼.
Mithin  würden  dem  Schutzgebiet  als  Halbjahreserträgnis
  aus  den  Verkehrsanlagen  zufließen:

aus  der  Tariferhöhung  36  839.—.
halber  Pachtzins  .  153  250—
lo  23  635  21271,50

 

zusammen  211  360,50  J.

Als  Etats-Soll  dieser  Einnahme  des  Schutzgebiets
  sind  für  das  Jahr  1909  396  500  ½%
eingesetzt,  mithin  wird  das  Einnahme-Soll  für
das  erste  Halbjahr  1909  —  198  250.  —  nach
den  vorliegenden  Zahlen  noch  um  13  110,50./7
übertroffen.  Aus  dieser  Einnahme  ist  übrigens
auch  die  jährliche  Rücklage  in  den  Erneuerungssonds
  für  die  Bahnen  und  die  Landungsbrücke
mit  59  000  und  61  000  =  120  000  .  zu  bestreiten.


Nach  den  steigenden  Oktober=  und  November-Einnahmen
  ist  auf  ein  Andauern  befriedigender
Verkehrsergebnisse  zu  schließen,  so  daß  auf  einen
günstigen  Abschluß  für  das  Rechnungsjahr  1909
zu  hoffen  ist.

 

Deutsch-Südwestafrika.

Das  Kmboland.
(Mit  zwölf  Abbildungen.)

Das  Amboland  ist  der  närdlichste  Teil  des
südwestafrikanischen  Schutzgebiets.  Es  erstreckt  sich
von  der  Etoscha-Pfanne  bis  zum  Kunene  hinauf
und  wird  im  Osten  durch  17°  30“  östl.  Länge,
im  Westen  durch  die  Ostgrenze  des  Kaokogebiets
von  Zwartboidrift  am  Kunene  bis  zu  ihrem
Schnittpunkte  mit  18°  30“  südl.  Breite  (in  der
Nähe  von  Ongandura)  begrenzt.  Ein  Querstreifen
nördlich  des  Kunene,  auch  von  Ovambos  bewohnt,
gehört  zu  Portugiesisch-Angola.  Es  ist  dies  der
nördliche  Teil  des  Unkuanjama-Stammes  unter
Häuptling  Nande.  Nande  hat  seit  Abschluß  des
Schutzvertrages  durch  Hauptmann  Franke  den
Wunsch,  sein  ganzes  Land  unter  deutsche  Oberhoheit
  zu  stellen.  Er  setzte  mehrfachen  Versuchen
der  Portugiesen,  in  der  Nähe  der  deutschen  Grenze
Forts  zu  errichten,  lebhaften  Widerstand  entgegen.

Das  ganze  Land  ist  eine  ungeheure  Ebene,
in  der  auch  die  geringste  Erhebung  fehlt.  Von
Süden  her  führen  zwei  Hauptwege  hinein,  der
eine  über  Okaukwejo,  der  andere  über  Namutoni.

Stundenlang  reitet  man  über  reine  Grassteppe,
anfangs  noch  wenig  mit  Busch=  oder  Baumwuchs
bestanden;  bei  weiterem  Vordringen  nach  Norden
findet  man  dagegen  starke  Baumvegetation,  darunter
  sehr  schöne  brauchbare  Nutzhölzer.  Namentlich
heben  sich  hervor  die  hohen  Fächerpalmen,  der
wilde  Feigenbaum,  der  Marulla=  und  der  Tambuti-Baum.
  Großwild  ist  allenthalben  vorhanden;
die  nördlichen  Gegenden  werden  auch  von  einer
reichen,  bunten  Vogelwelt  belebt;  namentlich  am
Kunene  selbst  wimmelt  es  von  Fischadlern,  von
wilden  Gänsen  und  Enten,  Reihern,  Tauchern,
Eisvögeln,  Wasserhühnern,  Strandläufern  und
vielen  anderen  Arten.

Die  Eingeborenen  haben  das  Land  streckenweise
  dicht  bevölkert,  die  Werften  folgen  hart  aufeinander
  und  bilden  oft  große  Dörfer.  Es  handelt
sich  hierbei  um  die  eigentlichen  Stammesgebiete
im  engeren  Sinne,  d.  h.  um  die  Wohnsitze  der
Ondongas,  der  Unknanjamas  usw.,  die  inselartig
in  der  riesigen  Ebene  des  Ovambolandes  verteilt
  sind.
        <pb n="121" />
        W  93  20

Der  Boden  des  ganzen  Landes  besteht  fast
durchweg  aus  grauweißem  Sand,  in  dem  sich
hier  und  da  auch  Kalktuff  und  Tonmischungen
finden;  leider  ist  der  zur  Erbauung  von  Häusern
so  dringend  nötige  Lehm  nicht  vorhanden.
Immerhin  haben  die  im  Lande  lebenden  Weißen
—  bis  jetzt  fast  nur  Missionare  —  sich  zu  helfen
gewußt.  Ihre  Häuser  find  sozusagen  aus  Sand,
aus  an  der  Luft  getrockneten  Sandsteinen  aufgebaut,
  die  nur  durch  die  mächtigen,  überhängenden
  Dächer  gegen  jeden  Regentropfen  geschützt
  und  so  vor  der  Zerstörung  bewahrt  werden.
Wahre  Kunstwerke  sind  diese  Dächer;  ihre  Herstellung
  erfordert  einen  Riesenaufwand  von  Fleiß
und  Geschicklichkeit.  Der  steil  gehaltene  Dachstuhl
besteht  aus  geschältem  Stangenholz,  das  in  Dreieckverbänden
  ein  festes  Gefüge  bildet.  An  Stelle
von  Bolzen,  Klammern,  Nägeln  und  Draht  tritt
der  Ochsenriemen,  welcher  von  den  Eingeborenen
aus  roher  Ochsenhaut  geschnitten,  mit  Fett  eingerieben
  und  etwas  rund  gedreht  wird.  Diese
Riemen  werden  in  nassem  Zustande  verarbeitet.
Beim  Trocknen  entsteht  durch  die  Verkürzung  eine
vorzügliche  Verbindung,  die  sich  schließlich  nur
durch  die  Art  wieder  lösen  läßt.  Die  Bedachung
besteht  aus  dem  Kornstroh  des  Landes,  das  weit
über  mannshoch  wird.  Diese  Dächer  haben,  abgesehen
  von  ihrer  Wasserdichtigkeit,  den  großen
Vorzug,  daß  sie  den  Gebäuden  trotz  des  tropischen
Klimas  eine  angenehme  Kühle  verleihen.  Gleichzeitig
  genießen  die  Bewohner  durch  das  weit
überhängende  Dach  die  Annehmlichkeit  einer  das
ganze  Gebäude  umgebenden  Veranda.

Die  Bewohner  des  Ambolandes  sind  Kaffernstämme,
  Angehörige  der  großen  Bantu-Rasse,
deren  Ursprung  auf  Zentralafrika  weist.  Die
Männer  sind  herkulische  Gestalten,  meistens  über
1,70  m  groß,  einige  1,90  m  und  darüber.  Die
Muskulatur  ist  kräftig  entwickelt,  namentlich  die
Wadenmuskulatur.  Die  Statur  der  Frauen  ist
im  Gegenteil  klein,  aber  von  schönem  Ebenmaß.

Die  Ovambos  treiben  fast  nur  Ackerbau  und
Viehzucht.  Bei  den  in  der  Nähe  und  unter  dem
Einfluß  der  Missionen  lebenden  Familien  beleiligen
  sich  auch  die  Männer  an  der  Feldarbeit.
Sonst  ist  die  Feldarbeit  meist  Sache  der  Frauen
und  der  größeren  Kinder,  ebenso  die  Herrichtung
der  Nahrung,  Kornstampfen,  Bierbrauen,  Backen  usw.

 

Die  Männer  widmen  sich  mehr  der  Viehzucht,  zum
Teil  auch  der  Jagd.  Angebaut  werden  Korn,
Hirse,  Bohnen  u.  dergl.  Die  Felder  müssen  meist
auf  die  Hoffnung  hin  bestellt  werden,  daß  der
Regen  rechtzeitig  einsetzt  und  dem  Boden  die  erforderliche
  Feuchtigkeit  zuführt.  Es  kommt  vor,
daß  zu  starker  Regenfall  die  Saaten  verdirbt.
Leider  haben  die  Jahre  1908  und  1909  in
bisher  kaum  dagewesener  Weise  zusammengewirkt,
um  im  Amboland  schwere  Hungersnot  hervorzurufen,
  welche  zahlreiche  Opfer  forderte.  Im
Jahre  1908  verdarb  eine  entsetzliche  Dürre  die
meisten  Ernten,  1909  wurden  durch  den  überaus
starken  Regen  die  mühsam  bestellten  Felder  überflutet
  und  sämtliche  Saaten  vernichtet.  Die
Wasserverhältnisse  sind  sehr  eigentümlich.  In  der
Trockenzeit,  April  bis  November,  ist  kaum  Wasser
genug  für  Menschen  und  Vieh,  geschweige  noch
für  Bewässerung  von  Ackerland  vorhanden;  in
der  Regenzeit,  die  etwa  die  andere  Hälfte  des
Jahres  andauert,  steht  sozusagen  das  ganze  Land
unter  Wasser.  Dann  tritt  der  Kunene  über  seine
Ufer  und  füllt  die  zahlreichen,  das  Land  durchziehenden
  Omuramben  (mit  Gras  bestandene
Wasserrinnen)  mit  Wasser.  Die  nicht  versickernden
Wassermassen  werden  auf  diese  Weise  nach  der  —
bedeutend  tiefer  als  die  Kunene-Ufer  liegenden  —
Etoscha  geleitet.  Solange  die  Omuramben  „laufen“,
leidet  der  Ovambo  keine  Not;  denn  dann  spenden
diese  periodischen  Flüsse  Fische  aller  Art  in  reichlicher
Menge,  dann  wird  aus  dem  Landmann  der  Fischer,
der  in  dem  flachen  Wasser  leichte  Arbeit  hat.

Den  Eingeborenen  dienen  auch  die  Früchte
der  zahlreichen  Fruchtbäume  als  Nahrung;  auch
bereiten  sie  aus  den  Früchten  berauschende  Getränke,
  die  einem  starken  Schnaps  gleichen.  Zur
Zeit  der  Reife  dieser  Früchte  ist  nach  übereinstimmenden
  Angaben  der  Missionare  das  ganze
Volk  tagelang  betrunken.  Häufig  kommt  es  dabei
zu  Streit  und  zu  Raubzügen  zwischen  den  einzelnen
  Stämmen.

Die  Bewaffnung  der  Eingeborenen  besteht  im
allgemeinen  aus  Vorderladern,  Lanze  (Assagai),
Pfeil  und  Bogen,  Messer  und  Kirri.  Mit  Gewehren
und  Munition  wurde  bis  vor  kurzer  Zeit  ein
schwunghafter  Handel  aus  dem  portugiesischen
Gebiet  getrieben,  ein  Gewehr  mit  Munition  oft
mit  mehreren  Ochsen  bezahlt.  Die  Zahl  der
        <pb n="122" />
        94  20

Gewehre  wird  von  Landeskundigen  auf  mehrere
Tausende  geschätzt.
Die  oben  erwähnten  Raubzüge  sind  häufig
blutig  und  grausam.  Die  Unterliegenden  werden
meistens  in  Sklaverei  geschleppt,  wobei  sie  teils
von  den  Häuptlingen  zu  eigenen  Zwecken  verwendet,
  teils  an  portugiesische  Händler  verkauft
werden.
Infolge  der  häufigen  UÜberfälle  sind  die  Werften
der  großen  regierenden  Häuptlinge  sowie  diejenigen
von  Nande,  Kambruck  usw.  von  hohen  Palisaden,
3  m  langen,  oben  zugespitzten  und  am  Feuer
gehärteten  Pfählen,  umgeben.  Die  Eingänge  sind
meist  sehr  eng,  die  Werften  selber  schneckenhausoder
  irrgartenähnlich  angelegt,  so  daß  ein  Fremder
sich  sehr  schwer  zurechtfinden  kann.  Im  Zentrum
der  Werften  befinden  sich  die  Beratungsräume,
die  von  Hütten  und  Pfahlzäunen  umgeben  sind.
Hart  neben  solchen  burgähnlichen  Werften  befinden
  sich  die  Kornspeicher  der  Eingeborenen.
Auf  etwa  3/4  m  hohen  Pfählen  stehen  gewaltige
runde  Körbe  von  der  Gestalt  eines  Flaschenkürbisses,
  die  aus  Gras,  Bast  oder  Stroh  geflochten
  sind.  In  diesen  Behältern,  welche  je
nach  der  Größe  der  Werft  und  dem  Felderreichtum
  ihrer  Bewohner  in  verschiedener  Zahl
zusammenstehen,  wird  das  geerntete  Korn  aufbewahrt.
  Das  aus  dem  Korn  bereitete  Mehl,
welches  die  Frauen  klein  stampfen,  gibt  an  weißer
Farbe  unserem  besten  Roggenmehl  nichts  nach.

Die  Wohnung  eines  gewöhnlichen  Mannes
besteht  im  allgemeinen  aus  zwei  bis  zehn  Hütten,
welche  von  einem  mehr  oder  weniger  starken,
hohen  Stangenzaun  umschlossen  werden.

Wie  schon  erwähnt,  pflegen  die  Männer  hier
und  da,  namentlich  im  nördlichen  und  westlichen
Teile  des  Landes,  der  Jagd.  Der  Osten  ist  daher
  entschieden  am  wildreichsten:  Guns,  Hartebeeste,
  Bastard-Gemsböcke  und  dergleichen  kommen
dort  vor.  Großwild  ist  dort  noch  in  großen
Herden  vorhanden;  auch  Elefanten,  Zebras,  Löwen
sind  durchaus  nichts  Seltenes.  Leider  tun  portugiesische
  und  englische  JZäger  diesem  Wildreichtum
erheblich  Abbruch.

Neben  Viehzucht  spielt  der  Tauschhandel  mit
Elfenbein  und  Straußenfedern  eine  gewisse  Rolle.
Geld  ist  den  Eingeborenen  unbekannt;  als  Tauschstoffe

  und  mit  besonderer  Vorliebe  Gewehre  und
Munition  an.

Wie  schon  erwähnt,  ist  das  Amboland  reich
bevölkert.  Nach  Angabe  des  Missionars  Rautanen
betragen  die  beiden  Ondonga-Stämme  20  000
bis  22  000  Seelen  mit  4000  waffenfähigen  Männern.
  Der  Ukuambi-Stamm  hat  15  000  Seelen
mit  3000  waffenfähigen  Männern,  der  Oganddjera-Stamm
  7000  Seelen  mit  1000  waffenfähigen
  Männern,  der  Ankualusi-Stamm  7000
Seelen  mit  1000  waffenfähigen  Männern,  der
Ukunjama-Stamm  45  000  Seelen  mit  10  000
waffenfähigen  Männern  und  der  Ombandja-Stamm
  35  000  Seelen  mit  10  000  waffenfähigen
Männern.  Die  beiden  letztgenannten  Stämme
liegen  zum  großen  Teil  auf  portugiesischem  Gebiet.

Im  Jahre  1899  wurde  das  Amboland  im
Auftrage  der  Regierung  zum  ersten  Male  durch
den  jetzigen  Major  Franke  (früher  Oberleutnant
und  Bezirkshauptmann  von  Outjo)  bereist.  Auf
damalige  Anfrage  hatten  die  Missionare  des  Ambolandes
  gemeldet,  daß  eine  Bereisung  des  Ambolandes
  schwerlich  auszuführen  sei,  weil  die  Häuptlinge
  feindlich  gesonnen  wären.  Trotzdem  trat
Major  Franke  mit  nur  wenigen  Reitern  den  Zug
an.  Entgegen  der  Befürchtung  der  Missionare
wurde  die  Expedition  von  den  Häuptlingen  überall
gut  empfangen,  was  hauptsächlich  dem  maßvollen
und  zielbewußten  Vorgehen  des  Führers  zu  danken
ist.  Durch  diese  erste  Reise  hat  Major  Franke
das  Vertrauen  der  Ovambostämme  zur  deutschen
Regierung  geweckt  und  sich  einen  dauernden
Einfluß  im  Amboland  gesichert.

In  den  Jahren  1900  bis  1902  unternahmen
Major  Müller,  Oberleutnant  v.  Winkler  und
Oberarzt  Jodtka  noch  mehrere  Expeditionen,  die  zur
Erforschung  des  Landes  von  großem  Nutzen  waren.
Von  einer  Besetzung  des  Landes  wurde  vorläusig
  abgesehen,  um  die  Eingeborenen  nicht  zu
beunruhigen  und  das  Zutrauen  zur  Regierung
weiter  zu  festigen.

Entgegen  dieser  maßvollen  Politik  drangen  die
Portugiesen  nördlich  des  Kunene  vor  und  gewannen
  trotz  harter,  verlustreicher  Kämpfe  anscheinend
  fortschreitenden  Einfluß,  der  sich  wohl
hauptsächlich  auf  die  zahlreichen  portugiesischen

 

artikel  nehmen  sie  Tabak,  Perlen,  Bekleidungs-Händler

  stützte,  die  das  Land  bereisten  und  die  Ein-
        <pb n="123" />
        Bilder  aus  dem  Amboland.

 

 

 

 

1.  Landschaftsbild  (mit  den  Ruinen  einer  von  Nechale  zerstörten  Missionsstation).

 

 

 

 

2.  Missionsstation  Olukonda.
        <pb n="124" />
        4.  Das  Innere  der  Missionskirche  in  Olukonda.
        <pb n="125" />
        5.  Ovambokornfeld  in  Ondonga.

 

 

 

 

6.  Ovambomödchen  beim  Oreschen.
        <pb n="126" />
        7.  Ovambofrauen  beim  Kornstampfen.  8.  Ovambomädchen  am  Wehstuhl.
        <pb n="127" />
        9.  Ovambomödchen  beim  Bierkochen.

 

 

 

10.  Ovambojunge  mit  Fettschwanzschaf.
        <pb n="128" />
        11.  Ovamboknabe  beim  Dflücken  von  Baumwolie.  12.  Canoschaftsbild  -it  Crmite-hgel  und  Fächerpalme.

„  4
        <pb n="129" />
        95  e2e.

geborenen  durch  Waffen-,  Munition=  und  Schnapsverkauf
  freundlich  zu  stimmen  wußten.

Zu  Anfang  dieses  Jahrhunderts  versuchten  die
Portugiesen  sich  weiter  auszudehnen  und  auch  die
östlich  des  Kunene  wohnenden  Häuptlinge  zu  unterwerfen.
  Die  Niedermetzelung  einer  portugiesischen
Erxpedition  1904  und  die  1907  folgende  Straferpedition
  im  östlich  des  Kunene  gelegenen  Ambolande
  geben  hiervon  Zeugnis.  Nunmehr  mußte
die  deutsche  Verwaltung  eingreifen,  wenn  sie  nicht
ihr  Ansehen  bei  den  Ovambos  schädigen  wollte.
Anfang  1908  befahl  deshalb  Gouverneur  v.  Schuckmann
  dem  damaligen  Hauptmann  Franke,  abermals
  das  Amboland  zu  bereisen,  um  die  Häuptlinge
  zu  bewegen,  sich  der  deutschen  Schutzherrschaft
zu  unterstellen.  Major  Franke  wurde,  wie
früher  berichtet,  in  trefflicher  Weise  dieser  Aufgabe
gerecht.“)  Unter  tätiger  Mitwirkung  der  Missionare
Rautanen  und  Wulfhorst  war  der  Erfolg  seines
Zuges,  daß  sich  zu  Anfang  des  Jahres  1908  die
Häuptlinge  des  deutschen  Interessengebiets  mit
ihren  Stämmen  unter  deutschen  Schutz  stellten
und  die  Oberhoheit  des  Kaisers  anerkannten.

Diesen  Einfluß  muß  das  Deutsche  Reich  sich
unter  allen  Umständen  erhalten,  nicht  mit  Waffengewalt,
  sondern  durch  friedliche  Einwirkung.  Die
bisherigen  Erfahrungen  in  der  Eingeborenenpolitik
lehren,  daß  bei  der  farbigen  Bevölkerung  in  erster
Linie  die  Persönlichkeit  des  betreffenden  Kommissars
mitspricht.  Aufgabe  des  Kommissars  wird  es  sein,
sich  dauernd  des  Einflusses  auf  die  Ovambohäuptlinge
  zu  sichern,  die  als  unumschränkte  Herren
über  Leben  und  Eigentum  ihres  Stammes  für
die  Haltung  des  gesamten  Volkes  ausschlaggebend
seiiiwerden.  In  den  finnischen  und  rheinischen
Mi  ’nnaren  wird  ein  Resident  stets  gute  Stützen
und  Ratgeber  haben.

seher  die  Bepflanzungsmöglichkeit  des  Ambolandes
  ist  man  vorläufig  noch  zu  keinem  abschliebenden
  Urteil  gekommen.  Sicher  ist  auf
jeden  Fall,  daß  Tabak  und  Baumwolle  eine  Zukunft
  haben.

Wie  oben  erwähnt,  ist  Viehzucht  sehr  rentabel,
Pferdezucht  weniger,  da  die  Pferdesterbe  in  einzelnen
  Teilen  des  Landes  fast  das  ganze  Jahr
hindurch  wütet.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  S.  1152.

 

Die  Besiedlungsfähigkeit  mit  Weißen  ist  vor
der  Hand  nicht  ratsam;  sie  wird  einstweilen  auch
nicht  in  Frage  kommen,  weil  die  klimatischen  Verhältnisse
  äußerst  ungünstig  sind.  Das  Amboland
ist  tropisch;  mithin  kann  in  diesem  Lande  die
körperliche  Arbeit  nur  von  Eingeborenen  verrichtet
werden.

Der  Wert  des  Ambolandes  liegt  in  seinem
eingeborenen  Arbeitermaterial,  das  für  den  mittleren
und  südlichen  Teil  der  Kolonie  von  unschätzbarem
Wert  ist.  Für  die  fortschreitende  Besiedlung  und
die  schnelle  Entwicklung  des  Bergbaues  reichen
die  Überreste  der  Herero  und  Nama-Bevölkerung
bei  weitem  nicht  aus,  so  daß  die  Arbeiterfrage
nur  durch  Heranziehung  der  Ovambostämme  gelöst
  werden  kann.  Schon  wandern  die  Ovambos
allmonatlich  zu  Hunderten  herunter  in  den  Süden,
um  Arbeit  zu  suchen.  Einstweilen  zwingen  die
Kapitäne  sie  aber  noch  nach  einem  gewissen  Zeitraum
  —  etwa  nach  einem  halben  Jahre  —  zurückzukehren,
  um  ihren  Verdienst  abzuliefern.  Dies
ist  für  die  Arbeitgeber  natürlich  äußerst  störend.
Hier  wird  also  einzusetzen  sein,  um  durch  verständige
  Einwirkung  auf  die  Kapitäne  den  Ovamboarbeitern
  einen  längeren  Urlaub  zu  erwirken.

Große  Aufgaben,  die  mit  den  wirtschaftlichen
Fragen  des  Schutzgebiets  eng  verknüpft  sind,
harren  im  Ovambolande  noch  ihrer  Lösung.

*  *
*

Zu  den  Bildern.

1.  Die  Ruine  liegt  in  dem  von  Nechale  (c
annektierten  Gebiet  der  Landschaft  Ondonga.  Sein
Bruder  Kambonde,  der  rechtmäßige  Herrscher,  war
ohnmächtig  gegen  den  grausamen,  verschlagenen  Gewalthaber,
  der  bis  zum  Tode  selbständig  neben  dem
Häuptling  des  Landes  regierte.  In  der  Geschichte  der
Kolonie  bleibt  der  Name  Nechale  ebenso  unvergessen,
wie  die  kleine  Heldenschar  deutscher  Reiter  von  der
einsamen  Station  Namutoni,  welche  Nechales  Bande
beim  Uberfall  im  Jahre  1904  mit  blutigen  Köpfen
heimschickte.

Der  alte  Missionar  Rautanen,  der  Präses  der
finnischen  Mission  in  Amboland,  der  dort  fast  ein  halbes
Jahrhundert  seines  Amtes  waltet,  ist  uunmenschlich  von
Nechale  gepeinigt  worden.  Aber  auch  die  schwersten
Prüfungen  vermochten  das  Gottvertrauen  des  prächtigen
  Mannes  nicht  zu  erschüttern.  In  voller  Kraft,
mit  ungebengtem  Mut  steht  er  noch  heute  aufrecht,
voller  Hoffnung  auf  bessere  Zeiten  für  jenes  Land,
welches  ihm  zur  zweiten  Heimat  geworden  ist.

Im  Vordergrunde  des  Bildes  erblickt  man  ein
Kornfeld.  Die  Bäume  tragen  eßbare  Früchte.

2.  Links  steht  die  Kirche,  am  Kreuz  auf  dem
Dachfirst  erkennbar.  Das  Hauptgebäude  in  der  Mitte
        <pb n="130" />
        96  2O

ist  die  Wohnung  des  Missionars  Rautanen  und  seiner
Familie.  Außerdem  ist  ein  Schulhaus  vorhanden.  In
den  Nebengebänden  befinden  sich  Wirtschaftsräumc,
darunter  eine  sehr  fleißig  benutzte  Werkstatt.

Bemerkeuswert  an  sämtlichen  Gebäuden  sind  die
weit  überragenden  Dächer,  wahre  Kunstwerke,  deren
Herstellung  schon  oben  geschildert  ist.  Diese  „Schobendächer“,
  welche  in  der  Heimat  wegen  der  Feuergefährlichkeit
  nur  noch  selten  in  den  Dörfern  zu  finden  sind,
halten  auch  den  stärksten  TKropenregen  ab,  sobald  das
Dach  steil  genug  ist.  Nach  drei  bis  fünf  Jahren  allerdiugs
  werden  Reparaturen,  nach  etwa  zehn  ZJahren
wird  die  Erneuerung  des  Dachstuhls  erforderlich.

Die  Missionsstation  Olukonda  (Ondonga  ist
die  Begeichnung  für  das  gesamte  Gebiet  des  Häuptlings
  Kambonde,  das  sich  nordwärts  bis  Unkuanjama.
Nandes  Reich,  erstreckt)  ist  etwa  3  km  von  der  Häuptlingswerft
  Okaloko  entfernt.

3.  Das  Bild  (Kirche  in  Olukonda  läßt  sehr
dentlich  die  beschriebene  Bauart  erkennen.  Sämtliche
Missionsstationen  in  Deutsch-Amboland  sind  nach  diesem
  Muster  errichtet.  Sonstige  Wohnungen  Weißer
gibt  es  nicht.

4.  Die  innere  Einrichtung  entspricht  durchaus
der  Einfachheit  des  äußeren  Gesamteindrucks;  trotzdem
macht  der  Raum  einen  gewissen  feierlichen  Eindruck
auf  den  Beschauer.  Die  Kanzel  ist  aus  Finland  bezogen,
  alles  übrige  aus  der  Werkstatt  des  Missionars
hervorgegangen.

5.  Das  Kornfeld  ist  kurz  vor  der  Erntezeit
ausgenommen.  Die  Länge  des  Strohs  läßt  sich  an
dem  im  Felde  stehenden  schlanken  Ovambo  beurteilen.

6.  Links  auf  dem  Bild  steht  eine  sogenannte
Heiden-Christin,  ein  junges  Mädchen,  welches  an
dem  übergeworfenen  Hemd  als  Zögling  der  Mission
erkennbar  ist.  Entschieden  graziöser  sehen  die  anderen
Gestalten  ans:  Heidenfrauen,  deren  Kopfsschmuck  sie
sogleich  als  Angehörige  des  Ondonga-Stammes  kenngeichnet.
  Bekanntlich  umfaßt  der  Name  Ovambo  eine
bedeutende  Anzahl  einzelner  Stämme  in  scharf  gegeneinander
  abgegrenzten  Gebieten  mit  Sonderbezeichnungen.
  Ein  Ovambo  aus  der  Landischaft  Ondonga
neunt  sich  ebenso  stolz  einen  Ondonga,  wie  sein  Nachbar
aus  Unkuambi  diesen  Namen  für  sich  beansprucht.
Jeder  Stamm  spricht  seinen  ausgeprägten  Dialekt,
man  könnte  fast  sagen:  eine  eigene  Sprache.  Männer
und  Frauen  tragen  an  dem  allerdings  sehr  primitiven
Nationalkostüm  ganz  bestimmte  Unterscheidungsmerkmale;
  die  Frauen  speziell  ganz  verschiedenartigen  Kopfputz.
  Letzterer  darf  durchweg  nur  von  verheirateten
Frauen,  nicht  von  Jungfrauen  getragen  werden.  Bei
der  auf  unserem  Bilde  rechts  stehenden  Ondonga-Fran
erkennt  man  deutlich  eine  erhebliche  Anzahl  zopfartige
  Gebilde,  die,  in  Kranzform  angecordnet,  an
dem  natürlichen  Kopfhaar  der  Trägerin  befestigt  sind.
Zur  Herstellung  werden  Tiersehnen  verwandt:  zwei
solcher  Sehnen  in  der  ungefähren  Stärke  einer  Zuckerschnur
  werden  zu  Stricken  zusammengeflochten,  mit  den
Kopfhaaren  fest  verwebt  und  verklebt  und  dann  am
unteren  Ende  mittels  Bast  zu  je  vieren  gebündelt.
Gewöhnlich  setzt  sich  der  Schmuck  aus  zehn  solcher
Bündel  zusammen,  d.  h.  also  aus  80  einzelnen  Sehnen.
Hierzu  kommen  noch  6  bis  10  schmale  Lederriemen
von  ¼  bis  1  m  Länge,  welche  das  Gesamtgebilde  noch
beträchtlich  verlängern.  Die  Länge  der  Zöpfe  richtet
sich  nach  Reichtum  und  sozialer  Stellung.  Man  kann

 

in  Ondonga  „vornehme“  Frauen  sehen,  deren  Kopfbedeckung
  wie  die  Schleppe  unserer  Damen  den  Boden
fegt.  Bedenkt  man  hierzu,  daß  der  ganze  Apparat
Tag  und  Nacht  fest  und  unauflöslich  mit  dem  Kopf
der  Trägerin  verbunden  bleibt,  daß  die  Sehnen
dauernd  durch  intensives  Einreiben  mit  Fett  geschmeidig
erhalten  werden,  daß  als  Kopfkissen  größtenteils  Mutter
Erde  dient,  dann  wird  man  sich  ein  ungefähres  Bild
machen  können  nicht  nur  von  der  Last,  welche  solch  ein
weibliches  Wesen  mit  sich  herumschleppt.  sondern  auch
von  der  Verfassung,  in  der  sich  diese,  namentlich  bei
ü#lteren  Frauen,  gewöhnlich  befindet.  Der  dem  Haupt
einer  Ondonga-Schönen  entströmende  Geruch  übertrifft.
von  seiner  Eigenart  abgesehen,  an  Intensität  das
teunerste  Pariser  Modeparfüm.

Der  Lendenschurz  der  Weiber  wird  aus  Glasperlen
und  Tierfellen  gearbeitet.  Form  und  Färbung  der
Perlen  sind  genau  so  der  Mode  unterworfen,  wie  die
Toiletten  unserer  Damen.  Dieser  Schurz  ist  in  der
Tat  ein  sehr  graziöser  Schmuck,  der  den  meist  gut  gewachsenen,
  schlanken  Gestalten  eine  gewisse  Anmut
verleiht.

Die  Art  des  Dreschens  ist  so  klar  aus  dem
Bilde  ersichtlich,  daß  sich  eine  Erklärung  erübrigt.  Die
beiden  dabei  verwendeten  Strohschalen  werden  im
Lande  angefertigt.

—

7.  Hier  wird  das  gedroschene  Korn  zu  Mehl
verarbeitet.  Die  Arbeit  ist  durchaus  nicht  leicht;  sie
erfordert  im  Gegenteil  Kraft  und  Geschicklichkeit.  Es
ist  interessant,  daß  mit  solch  einfachen  Mitteln  das
denkbar  feinste  Mehl  hergestellt  wird.  Die  Weiber
entwickeln  dabei  eine  erstaunliche  Gewandtheit,  durch
schnelle  Dreh-  und  Schüttelbewegungen  mit  den  Stroh—
schüsseln  Schrot.  Grob=  und  Feinmehl  voneinander
zu  sondern.

Das  Bild  zeigt  auch  in  auffallender  Weise,  wie
unvorteilhaft  im  Vergleich  zu  Bild  6  die  enropäische
Kleidertracht  auf  Aussehen  und  Haltung  der  eingeborenen
  Frau  wirkt.

8.  In  den  meisten  Missionshäusern  findet  der
Webstuhl  zur  Herstellung  des  Hausleinens  Verwendung.
  Das  Christenmädchen  auf  dem  Bilde  ist  mit
dieser  Arbeit  beschäftigt.

9.  Die  Ovambos  bereiten  aus  ihrem  Korn  ein
recht  wohlschmeckendes,  leicht  sänerliches  Getränk,  das.
in  reichlicher  Menge  genossen,  stark  berauschend  wirkt:
das  sogenannte  Opambobier.  Die  auf  dem  Bilde
sichtbaren  irdenen  Gefäße  werden  gleichfalls  im  Lande
angefertigt.  Uber  der  Herstellungsweise  schwebt  ein
Geheimnis,  das  auch  den  Missionaren  gegenüber  streng
gewahrt  wird.

10.  Der  Junge,  welcher  heidnische  und  christliche
Tracht  in  malerischer  Vereinigung  zur  Schau  trägt,
führt  ein  schönes  Eremplar  des  in  Damara=  und
Namaland  wohlbekannten  Fettschwanzes  anscheinend
zur  Schlachtbank.  Das  Tier  ist  jedenfalls  importiert.
Das  eingeborene  Kleinvieh  (fast  ausschließlich  Ziegen)
ist  bedentend  kleiner  wie  das  Damaravieh,  liefert  aber
verhältnismäßzig  mehr  Milch.

11.  Das  Bild  stellt  einen  Baumwollstrauch
dar,  welchen  der  Missionar  Rautanen  zu  Versuche  zwecken
aufgezogen  hat.  Versuche  in  größerem  Umfange  sind
bisher  im  Lande  nicht  gemacht  worden.

12.  Ein  sehr  charakteristisches  Landschaftsbild
aus  den  Stammesgebieten  des  Ovambolandes!
        <pb n="131" />
        97  2OC

Machwelsung  der  dei  den  JSollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestakrika  in  den  Oonaten
September  und  Ohtober  1909  fällig  gewordenen  JSollbeträge.
Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  2,  S.  58.)

Namen  der  golldmter.
  bei

 

 

(Val.

1909

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
in  den  obigen  Monaten  des  Rechnungsjahres

 

Gegen  den  gleichen
Zeitraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

welchen  die  Zölle  1908  des  Vorjahres

fallig  gnrpeen  Einfuhrsfuhr  Zusammen  Einfuhr  Lusfuhr  Zusammenmehr  weniger

4’  %  Mfl  fl.#V#f.!  #linb  #.l.  DaKl.
September  1909.

—wakopmund.  65  123.51  65  123553356  80  —  ——53356  80  |11  766  71  —  —
Lüderitzbucht  106  888  40  2  106  890  1203  10  52203  10  64687  0  —  —
Windhuk  17  327|60  —732Q60  —  —17882  80  —  —  555  20
Ramansdrift.  720  —  —  720  2  75120  —  275120  —  —  244  —
Ururas  39  90  —  —  3990  6  —  —  —  6  —  3300  0  —
Haigamkhab  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Karibbb.  —  —  —  —  —  1521  35  —  —  4  d2i  35  —  14521  35
Okahandja.  —  —  —  1  799  80  -——  1'()»8()  —17S)9d»
Gobabis  —  —  —  —  —  —  1  418  90  —  —  1  118  90  —  —  1118  90
Omaruru  —  —  —  —  —  —  932  40  —  —  932401  —  —  932  40
Outto  —  —  —  —  —  —  1  70855  —  —  1  70855  —  1608  55
Grootfontein  —  —  —  —  328  10  —  328  10  —  —  328  10
Usakos  800  50  —  —  800  50  51  70  —  —  51  70  748801  —  —
Otjiwarongo.  —  —  —  —  —  —  135  40  —  —  135  40  —  —  135  40
Otavi.  —  —  —  —  —  —  30  90  —  30  90  —  —  30  90
Tsamebb  —  —  —  —  —  102  —  ——  102  —  —  —  102  —
Leboboth  —  —  —  —  —  1  31190  —  1  311  90  —  1311  90
.  ————-  —  361701  —  —  361  7110361  70
*—  .  —  —  —  —  —  —112437080  —  —1247080  —  —140  80
Keetmanshoop  12  107.,70  —  —1„ê  —  —1426750  —  —2156  80
Hasuur  15  30  20  —  3520  374  30  —  ti7430  —  —  339  —
Warmbad  —  —  —  —  —  1336301  T30  —  —1336  30
Dawignab  —  —  —  —  —  —  25  —  —  —  25  —  —  —  25  —
Ukamas.  1  632  20  —1632  24%%4  —  —  165  90
Stolzenfels  941144  —  94  10  34  —  1  35  —  59  401  —  —
Bethanien  —  —1  —  —  —  30  80  —  30  80  —  —  30  80
Zusammen04  036  71  22  —204  068  7  8211  40  26  —158  237  40  S21  1  —

Ohtober  1909.

Swakopmund.  79  761.300  6e75  —0  436  30)  68  373  80  2  —  68375  8012  060  5½  —
Lüderitzbucht  110  200·70  —  —110  200  70  51  860  30  2  —  51  862  300  58  338  12  —
Bindhuk  14  738.50  6  —47S—3716,  50
Namansdrift.  1810  0——  18103645100  S  1  T
Ururas  960  10  —  *  60  49  40  —  —  49  40  —  29  80
Haigamkhab.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Karibib.  —  —  —  63411—63  —634—
Okahandia  —  —  —  —  379980  —  —  379980  —  —8799|80
Gobabis  —  —  —  —  —  540130  —  —  540130  —  —  91401|30O
Omarurn  ——  —  —  —  —  183  —  —  —  183  —  —  183.  —
Outso  —  —  —  —  —  388  50  388.  8338  50
Grootfontein  —  —  —  —  817020  —  3  170.20  —  3  170  20
Usalos  ..  622  50  —  —  622  50  105  10  —  105  10  55740%  —
Ttjiwarongo  ———  —  —  434  3200  0  —  —  431  3300  434  30
Otavi  —  —  —  —  —  —  157  90  —  —  157  90  —  —  157  90
Tsumeb.  —  —  —  —  —  —  8270  —  —  82  70  —  —  82  70
Teboboth  —  —  —  —  —  11750  —  ——1175“0  —  —1  175  40
.  ————-————  5970—·—  5970——-  59  70
2  6G.  6—10  5500  —%
Keetmanshoop  12  951  25  —  —  52951125  —  —111247  50%3F5%  —  —
Oasuur  .  2650  —  —  26.50  184  45  —  —  484  45  —  —  157  95
Warmbad  —  —U  —  ido  601  —  —  150  601  —  —l160  60
Dawignab.  47  40  —  47|40  —  —  95  —  —  —  17  60
ũiamas  257/680  251  s0  sadiseot  —
Stolzenfels  7120  —  —  71.20  151|90  —  —  151.90  —  —  80.70
Betbanien.  —  —  —  —  —  —  st  so  —  —  84  80  –  —  84  80
Zusammen1875085691  —1219  44185177  78955  4  —7779385  —  —
        <pb n="132" />
        W  98  e0

Deutsch-Meuguinea.

Uachweisung  der  bei  den  Sollämtern  Eitapé  und  Uamatanai  im  I.  bis  IV.  Vierteljahr  1908
fällig  gewordenen  Sollbeträge.

 

 

Gesamtbetrag  der  fäuig  gewordenen  detlarierten)  Zöle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  --  ——————————  —  1908
1908  1907
Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhrisl  Ausfuhr  Zusammenmehreniger
.%  Pf.  Pfl%½  Pf.  FPf.  4  Pf.)  1  Pf.)  —NIN32I[;  ¾  Pf.
Eitapé.

I.  Vierel63  75  —51463  —  ——  4163  7v55  —  —
1  5411113  23  108  i221  231  30  —  T  30  —1191  –  —
III.  -  70  99  113  505  19  1  50  —  —  1  5082  99  —  *
IV.  -  185.  44  —  100  70  —  —0  70  144  77  —  —1

1833  4½  221  5  2054  „  72  20  .  72  20  1982  “  —  —
namatanai.

I.  Viertel  c3  —  —  —  63  ——  —  —  6S6S
II.  16  15  ——  &amp;amp;  1  U.  !—  %
III.  -  124  671  —  —1124  67  83  241  —  —  83  24  41  43  —  —
Ir.  177  2  –  317  50  147  59  77  —  —

411  *r  —  J5  411  vo  230  71  —  —  230  ½  180  6  –  —
Samoa.
Uachweisung  der  deim  Sollamt  Kpia  im  II.  Viertel  1909  fällig  gewordenen  Sollbeträge.
(Vgl.  Deutiches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  21,  S.  1009.)
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (nen  deklarierten)  gollbeträge  Gegen  den  gleichen
im  obigen  Viertel  des  Rechnungsjahres  Zeitraum  des  Vor—
1909  1908  jahres
Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
2  M  2#  7“  %  .  MA  I  »i-«

112598,18  —  112  598,181  88  000,18  —  88  000,  1824598,  —
Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.
ber  den  finbau  der  Ohra  (HIblscus  esculentus)  Pflanze  wurde  durch  Neger  aus  Afrika  einin
  Uordamerika.  geführt.

Immer  mehr  nimmt  auf  den  großen  Märkten
der  Union  der  Verkauf  von  Okra  zu.  Sowohl
frisch  wie  auch  in  getrocknetem  Zustande  werden
die  eßbaren,  bitterschmeckenden  Kapseln  zur  Herstellung
  von  Suppen,  Salaten  usw.  benutzt.

Okra  oder  Gumbo  (Hibiscus  esculentus)  ist
ein  einjähriges  Gewächs,  welches  (gleich  der
Baumwolle)  zu  den  Malvazeen  zählt.  Die

 

Die  Okrapflanze  gedeiht  in  jedem  Boden,  jedoch
  entwickelt  sie  sich  in  einem  nicht  zu  schweren
Lehmboden,  der  tief  goelockert  ist,  besonders  gut.
Reiche  Düngung  und  wiederholte  Bodenlockerung
im  Laufe  des  Sommers  unterstützen  das  Wachstum
  der  Pflanzen  wesentlich.  Sobald  der  Boden
im  Frühjahr  genügend  erwärmt  ist  und  sich  bearbeiten
  läßt,  teilt  man  das  Land  in  Beete  ein
        <pb n="133" />
        W  99  20

und  sät  das  Saatgut  in  vorher  mit  einer  schmalen
Hacke  gezogene  Rillen,  die  3⅛  bis  4½  Fuß  voneinander
  entfernt  sein  sollten.  Der  Samen  wird
leicht  mit  Erde  bedeckt  und  etwas  angedrückt.  Je
nach  den  Witterungsverhältnissen  zeigen  sich  schon
nach  kurzer  Zeit  die  jungen  Sämlinge.  Sind
die  jungen  Pflanzen  stark  genug,  so  werden  sie
ausgelichtet,  damit  sie  in  eine  Entfernung  von  15  bis
25  Zoll  zu  stehen  kommen.  Reinhalten  der  Beete
von  Unkraut,  öftere  Bodenlockerung  und  erforderlichenfalls
  Bewässerung  sind  die  laufenden  Arbeiten,
  die  während  des  Sommers  auszuführen
sind.  Mit  dem  Heranwachsen  der  Pflanze  zeigen
sich  dann  Blüten,  und  schon  nach  kurzer  Zeit
müssen  die  jungen  zarten  Fruchtstände  geerntet
werden  (vor  der  Reife  wie  Gurken).  Täglich  muß
man  die  zarten  Kapseln  abpflücken.  Je  zarter
die  Fruchtstände  sind,  um  so  wertvoller  sind  sie
für  den  Verbrauch  und  um  so  höhere  Preise
werden  erzielt.

Im  Herbst  bis  zur  Zeit  des  ersten  Frostes
wird  der  Chikagoer  Markt  von  der  Umgegend,
im  Winter  von  Florida  und  Louisiana,  im  Frühjahr
  von  Mississippi  und  dem  nördlichen  Louisiana,
im  Sommer  vom  südlichen  Illinois  und  Tennessee
versorgt.  Auch  liefern  die  Treibhäuser  in  der
Umgegend  von  Städten  zuzeiten,  wo  die  Außenkultur
  unmöglich  ist,  große  Mengen  Okra,  da  die
hohe  Fracht  von  den  südlichen  Staaten  bis  zu
den  östlichen  und  westlichen  Märkten  die  Treibhauskuliur
  lohnend  macht.

Okra  kommt  in  flachen  Kisten  zu  10  Pfund
und  in  Körben  zu  12  Pfund  auf  den  Markt.
Der  Farmer  kann  auf  einen  Durchschnittspreis
von  70  Cents  rechnen.  Die  Ernte  kann  vom
Acre  bis  3000  Kapseln  betragen.  In  diesem
Jahre  rechnete  man  in  Illinois  auf  eine  Einnahme
von  210  S  vom  Acre.  Im  Kleinverkauf  wird
Okra  bis  zu  50  Cents  das  Pfund  verkauft,  während
  im  Großhandel  ein  Jahresdurchschnittspreis
von  1  3  für  die  Kiste  oder  den  Korb  erzielt  wird.

(Nach  einem  Bericht  des  Landwirtschaftlichen  Sachverständigen
  für  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
iu  Chikago.)

Baumwollernte  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
nach  der  Schätzung  im  Dezember  1909.

Am  8.  Dezember  1909  hat  die  Zensusabteilung
  des  Bundesamtes  für  Handel  und  Arbeit
einen  Bericht  über  die  Menge  der  bis  dahin  durch
die  Entkörnungsanstalten  der  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  gegangenen  Baumwolle  von  der
Ernte  1909  herausgegeben.  Danach  waren  bis
zum  1.  Dezember  8  878  277  Ballen  handelsgebräuchlicher
  Zählweise  (2  runde  Ballen  —
1  würfelförmigen  Ballen)  gegen  11  008  661  zur

 

gleichen  Zeit  des  Vorjahres  entkörnt  worden.
Der  Bericht  überraschte,  da  man  auf  wenigstens
9  Millionen  Ballen  gerechnet  hatte;  zugleich  ließ
er  die  Schätzungen  der  Gesamternte  wieder  heruntergehen,
  die  man  nun  auf  10,3  bis  10,5  Millionen
Ballen  veranschlagte.

Unter  diesen  Umständen  sah  man  dem  Berichte
der  statistischen  Abteilung  des  Bundesamts  für
Ackerbau,  der  die  Dezember-Schätzung  des  Ausfalls
  der  Baumwollernte  enthielt,  mit  besonderer
Spannung  entgegen.  Nach  diesem  Berichte  schätzte
die  Regierung  den  Ertrag  der  Ernte  mit  Ausschluß
  der  Linters  auf  4  826  340  000  Pfund  oder
10  088  000  Ballen  zu  500  Pfund  Rohgowicht
(  478  Pfund  Reingewicht).

An  dem  Gesamtergebnis  beteiligt  sind  nach
der  Schätzung:  Texas  mit  2570,  Georgia  mit
1800,  Süd-Carolina  mit  1095,  Alabama  mit
1020,  Mississippi  mit  1020,  Arkansas  mit  715,
Oklahoma  mit  617,  Nord-Carolina  mit  615,
Louisiana  mit  280,  Tenessee  mit  240,  Virginia,
Florida,  Missouri  mit  116  Tausend  Ballen.

Führt  man  diese  Ballenzahl  unter  Abzug  von
2  v.  H.  auf  „running  bales“  (Handelsballen  von
510  Pfund)  zurück  und  rechnet  für  Linters  und
Repacks  (Baumwolle,  die  als  Muster  auf  den
Lagern  gebraucht  war  und  später  auch  zu  Ballen
gepreßt  wird)  den  Durchschnittsbetrag  von
275  000  Ballen  hinzu,  so  ergibt  sich,  daß  nach
dem  Regierungsbericht  der  Markt  mit  einer  Ernte
von  10  163  000  Handelsballen  zu  rechnen  hat.

Der  Bericht  war  ebenfalls  eine  Überraschung.
Er  kam  gegenüber  einer  erwarteten  Schätzung
von  etwa  10,3  Millionen  mit  einer  solchen  von
10  088  000  Ballen  heraus.  Die  Wirkung  dieser
Ankündigung  war  ein  sofortiges  Anziehen  der
Preise  bis  zu  40  Punkten.  Am  Terminmarkt
in  New  Orleans  ging  März-Baumwolle,  die  vorher
15,41  Cent  für  das  Pfund  gestanden  hatte,  auf
15,75  und  notierte  zum  Schluß  15,69,  Juniware
schloß  mit  16,01  und  Juliware  mit  16,08  Cent.
Im  Effektivgeschäft  stieg  middling-Baumwolle,
die  Tags  zuvor  1411/16  Cent  notiert  hatte,  auf
15  Cent.

Uber  die  Vorräte  an  amerikanischer  Baumwolle
  und  ihre  Verteilung  ist  folgendes  zu  bemerken:

In  den  ersten  drei  Monaten  des  laufenden
Betriebsjahres  (September,  Oktober,  November
1909)  sind  „in  Sicht“,  d.  h.  aus  der  Hand  des
Produzenten  herausgekommen  5  802  341  Ballen
gegen  6  346  709  Ballen  im  gleichen  Zeitabschnitt
des  Vorjahres  (—  544  368  Ballen).  Rechnet
man  hierzu  die  am  31.  Angust  aus  dem  Vorjahr
verbliebenen  sichtbaren  Vorräte  von  252  316  Ballen,
so  ergibt  sich  für  den  Markt  ein  Gesamtangebot
von  6  054  657  Ballen.  Hiervon  wurden
3  031  495  Ballen  —  darunter  1  152  692  Ballen
        <pb n="134" />
        100  20

nach  England  —  ausgeführt  gegenüber  einer
Ausfuhr  von  3144  000  (also  —  112  500)  Ballen
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres.  Die  amerikanischen
  Spinnereien  haben  in  den  drei  Monaten
1  517  194  gegen  1  688  371  Ballen  in  der  gleichen
Zeit  des  Vorjahres  (also  171  177  Ballen  weniger)
bezogen;  davon  entfallen  auf  die  nördlichen
Spinnereien  820  221  (—  182  900)  und  die  südlichen
  Spinnereien  696973  (+  11723).  Hiernach
verblieben  am  30.  November  1909  an  Vorräten
in  den  Vereinigten  Staaten  1  505  968  Ballen
gegen  1  796  000  Ballen  am  gleichen  Tage  des
Vorjahres.

Nach  den  statistischen  Ermittlungen  der  Baumwollbörse
  in  New  Orleans  beliefen  sich  die  gesamten
  sichtbaren  Vorräte  an  anmerikanischer
Baumwolle  am  10.  Dezember  1909  auf  3797579
Ballen  gegen  3  300  271  Ballen  am  gleichen  Tage
des  Vorjahres.

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  New  Orleans
vom  11.  Degember  1909.)

Die  indische  Baumwollernte  1909/10.“)

Das  dritte  Memorandum  über  die  indische
Baumwollernte  für  die  Saison  1909/10,  welches
am  16.  Dezember  1909  veröffentlicht  ist,  beruht
auf  den  aus  den  einzelnen  Provinzen  bis  zum
30.  November  1909  eingegangenen  Berichten  und
gibt,  soweit  es  möglich  ist,  Vergleiche  mit  der
Ernte  in  dem  voraufgegangenen  Jahre.

Die  Witterung  war  in  den  Hauptbaumwolldistrikten
  ziemlich  günstig.

Die  Gesamtfläche  der  Baumwollernte  Britisch=Indiens
  für  das  Jahr  1909/10  wird  zu  19771000
Acres  angegeben,  ist  mithin  fast  die  gleiche  wie
im  Vorjahre  (19  772  000  Acres).  Der  Gesamtertrag
  wird  auf  4  289  000  Ballen  geschätzt,  so
daß  sich  eine  Zunahme  um  17  v.  H.  gegenüber
dem  Vorjahre  ergibt.

Die  britischen  Gebietsteile,  welche  für
gewöhnlich  mit  64  v.  H.  an  der  gesamten  Anbaufläche
  beteiligt  sind,  melden  eine  Anbaufläche  von
11  964  000  Acres  und  einen  Ertrag  von
2  744  000  Ballen  gegen  12  187  000  Acres  und
2276  000  Ballen  im  Vorjahre.

In  den  Eingeborenenstaaten  ist  die  Anbaufläche
  von  7  585  000  Acres  im  Jahre  1908/09
auf  7  807  000  Acres  und  der  Ertrag  von
1394000  Ballen  auf  1545  800  Ballen  gestiegen.

Im  einzelnen  ergeben  sich  nach  dem  Dezember-Schätzungsbericht
  für  die  einzelnen  Gebietsteile
Britisch-Indiens  im  Vergleiche  mit  dem  Vorjahre
solgende  Anbauflächen  und  Erträge:

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“

1909,  S.  110f.

 

1909.10  1O9
1#  1000  1000  1000
Acres  Ballen  Aeres  Ballen
Bombay,  einschl.  der  Eingeborenenstaaten
  .  5097  5617  1111
Zentralprovingen  u.  Berar  4239  4176  767
Madras,  einschl.  der  Ein-1246


1010

geborenenstaaten  1474  154  1324  133
Punjab,  einschl.  der  Eingeborenenstaaten
  .  1452  400  1562  3241

Verein.  Provingen,  einschl.

der  Eingeborenenstaaten  1235  383  1392  426

Sind,  einschl.  der  Eingeborenenstaaten.

  230  94  259  101
Burma  .  .  .  195  33  204  41
Bengalen  ohne  Eingeborenenstaaten“!""

  .  62  15  64  14

Ostbengalen  und  Asjam  .  98  15  97  21
Nordwestliche  Grenzprovinz  32  7  54  12
Aimer-Merwara  37  13  40  9
Hyderabad.  .  3101  400  2902  307
Zentralindien.  1002  206  986  144
Baroag  673  222  623  171
Rajputana  464  147  407  86
Mysore  80  6  65  3

Aus  den  Einzelberichten  der  Provinzen,  denen
der  Prozentsatz,  mit  welchem  sie  an  der  Gesamtanbaufläche
  Britisch-Indiens  beteiligt  sind,  in
Klammern  beigesetzt  ist,  mögen  noch  folgende  Angaben
  über  die  Ernte  hervorgehoben  werden:

Bombay  (28,8  v.  H.).  Die  gesamte  in  den
britischen  Gebietsteilen  mit  früher  und  später
Baumwolle  bepflanzte  Fläche  wird  zu  3  123  000
Acres  angegeben,  das  sind  1,5  v.  H.  weniger  als
im  Vorjahre.  Die  Eingeborenenstaaten  (ohne
Baroda)  weisen  eine  Fläche  von  1974  000  Acres
auf;  sie  haben  den  Anbau  also  um  19,3  v.  H.
eingeschränkt.  Der  Rückgang  ist  teils  auf  die
ungünstigen  Regenverhältnisse  zur  Saatzeit  und
teils  auf  den  Anbau  von  Futterkräutern  auf  sonst
der  Baumwollkultur  gewidmetem  Land  zurückzuführen.
  In  Gujarat  sind  die  Witterungsverhältnisse
  soweit  günstig  gewesen.  Die  Frühernte
steht  in  Blüte  und  hat  stellenweise  Samenkapseln
angesetzt.  Die  Spätsaat  ist  noch  klein.  Sehr  gut
steht  die  Saat  in  Khandesch,  abgesehen  von  einigen
Stellen,  wo  die  Oktoberregen  etwas  Schaden  angerichtet
  haben.  In  anderen  Teilen  Deccans  litt
sie  etwas  unter  der  Trockenheit.  In  Karnatak,
wo  die  Pflanzen  noch  niedrig  sind,  haben  Regenmangel
  und  widrige  Winde  Schaden  angerichtet
und  ist  dringend  Regen  nötig.  Für  die  britischen
Gebietsteile  wird  der  Ertrag  auf  676000  Ballen
geschätzt;  er  ist  gegenüber  dem  Vorjahre  um
46  v.  H.  größer  ausgefallen.  In  den  Eingeborenenstaaten
  wird  er  zu  570  000  Ballen  angegeben,
gegen  648  000  Ballen  im  Vorjahre.  Außerdem
sind  noch  etwa  51  000  Acres  (40  000  in
Ahmedabad)  mit  Baumwolle  in  Distrikten  bestellt,

*)  Für  die  Eingeborenenstaaten  wird  der  Ertrag
auf  700  Ballen  angegeben.
        <pb n="135" />
        #  101  2e

über  die  gewöhnlich  keine  statistischen  Angaben
veröffentlicht  werden  und  die  einen  Ertrag  von
etwa  13  000  Ballen  erwarten  lassen.

Zentralprovinzen  und  Berar  (22  v.  H.).
Die  gesamte  Baumwollfläche  von  4  239  000  Acres
verteilt  sich  mit  1  207  000  Acres  gegen  1  158  000
Acres  im  Vorjahr  auf  die  Zentralprovinzen  und
mit  3  032  000  Acres  gegen  3  018  000  Acres
auf  Berar,  sie  ist  fast  1,5  v.  H.  größer  als  im
Vorjahre.  Der  Gesamtertrag  ist  um  fast  32  v.  H.
besser  ausgefallen  als  im  Vorjahre;  er  verteilte
sich  mit  339  000  Ballen  gegen  226  000  Ballen
im  Vorjahr  auf  die  Zentralprovinzen  und  mit
671  000  Ballen  gegen  541  000  Ballen  im  Vorjahr
  auf  Berar.

Madras  (8  v.  H.).  Die  gesamte  Baumwollflüäche
  in  den  Raiyatwaridörfern  ist  nach  den
Schätzungen  bis  Ende  November  mit  1  314  000
Acres  gegen  die  vorjährigen  um  etwa  11  v.  H.
gestiegen.  In  den  Nicht-Raiyatwaridörfern  wird
die  Fläche  auf  135  000  Acres,  d.  i.  14  v.  H.  mehr
als  im  Vorjahre,  geschätzt.  Die  Zunahme  ist  auf
den  rechtzeitigen  und  genügenden  Regenfall  zurückzuführen.
  Die  Pflanzen  stehen  im  allgemeinen
ziemlich  gut.  Der  Ertrag  wird  zur  Zeit  auf
139  000  Ballen  in  den  Raiyatwaridörfern  und
auf  12  000  Ballen  in  den  Nicht-Raiyatwaridörfern
geschätzt  gegen  117000  und  13  000  Ballen  im
Vorjahr.  Die  Eingeborenenstaaten  melden  ein
Areal  von  25  000  Acres  und  erwarten  einen
Ertrag  von  3000  Ballen.

Punjab  (7,7  v.  H.).  Die  in  den  britischen
Distrikten  im  Punjab  mit  Baumwolle  bepflanzte
Fläche  beträgt  1  283  000  Acres,  sie  ist  um  11  v.  H.
kleiner  als  im  Vorjahre.  Der  Rückgang  auf  dem
bewässerten  Lande  hat  verschiedene  Ursachen.  Der
Hauptgrund  ist  in  der  schlechten  Ernte  des  Vorjahres
  zu  erblicken,  die  zum  Bau  anderer  Kulturen
als  Baumwolle  anregte.  Obgleich  die  heftigen
Regen  Ende  August  und  Anfang  September
stellenweise  Schaden  anrichteten,  so  ist  doch  der
Ertrag  pro  Acre  im  allgemeinen  ein  zufriedenstellender
  gewesen.  Die  Eingeborenenstaaten  melden
ein  Gesamtareal  von  169  000  Acres  gegen
116  000  Acres  im  letzten  Jahre.  Der  Ertrag
wird  in  den  britischen  Distrikten  auf  352  000
Ballen  und  in  den  Eingeborenenstaaten  auf
48  000  Ballen  geschätzt  gegen  296  000  und
28  000  Ballen  im  Vorjahre,  er  ist  um  23,5  v.  H.
gestiegen.

In  den  Vereinigten  Provinzen  (6,2  v.  H.)
belief  sich  die  Anbaufläche  auf  1  218  000  Aeres
gegen  1  377  000  Acres  im  Vorjahre.  Die  Abnahme
  betrug  also  11,6  v.  H.  Die  Juli=  und
Augustregen  waren  heftig.  Anfang  September
ging  allgemein  günstiger  Regen  nieder,  und  im

 

allgemeinen  ist  die  Saison  als  günstig  zu  bezeichnen.
  Im  Verlauf  des  September  fehlte  es
dann  allerdings  wieder  in  den  Hauptanbaudistrikten
an  Regen  und  der  Ertrag  ging  insbesondere  in
Ober-Doab  zurück.  Der  Gesamtertrag  wird  auf
379  000  Ballen  geschätzt  gegen  423  000  Ballen
im  Vorjahre,  woraus  sich  eine  Abnahme  von
10  v.  H.  ergibt.  In  dem  Eingeborenenstaat
Rampur  wird  die  Anbaufläche  auf  17  000  Acres
und  der  Ertrag  auf  4000  Ballen  geschätzt  im
Vergleich  mit  15  000  Acres  und  3000  Ballen
im  Vorjahre.

Sind  (1,2  v.  H.).  Die  mit  Baumwolle  bepflanzte
  Flüche  wird  auf  230  000  Acres  geschätzt
gegen  259  000  Acres  im  Vorjahre.  Der  Stand
der  Ernte  ist  ziemlich  gut,  abgesehen  von  einzelnen
  Plätzen,  die  Insektenschaden  melden.  Der
Ertrag  wird  auf  94  000  Ballen  geschätzt  gegen
101  000  Ballen  im  Vorjahre,  er  ist  also  um
7  v.  H.  geringer  ausgefallen.  Mit  äpyptischer
Baumwolle  ist  wegen  Wassermangels  nichts  bestellt
  worden.

In  Burma  (0,9  v.  H.)  hat  die  Anbaufläche
um  4,4  v.  H0.  abgenommen.  Die  Witterungsverhältnisse
  sind  für  die  Baumwolle  nicht  sehr
günstig  gewesen.  Der  Regen  trat  zu  zeitig  ein
und  die  Frühernte  litt  infolgedessen  durch  Nässe.
Man  schätzt  den  Ertrag  auf  33  000  Ballen  gegen
41  000  Ballen  im  Vorjahre,  rechnet  indessen  auch
mit  einem  Ertrage  von  35  000  Ballen.

Aus  Bengalen  (0,35  v.  H.)  wird  die  Anbaufläche
  zu  62  000  Acres  gemeldet  gegen  64  000
Acres  im  Vorjahre;  die  Aussaat  der  späten  Sorte
dauerte  indes  in  einzelnen  Teilen  noch  an.  Die
Aussichten  der  Frühernte  werden  als  günstig  bezeichnet,
  die  Späternte  litt  indessen  stellenweise
unter  zu  heftigem  Regen.  Der  Gesamtertrag
wird  auf  15  000  Ballen  gegen  14  000  im  Vorjahre
  geschätzt.  Für  die  Eingeborenenstaaten,
aus  denen  keine  statistischen  Angaben  vorliegen,
schätzt  man  den  Ertrag  auf  700  Ballen.

In  Ostbengalen  und  Assam  (0,3  v.  H.)  wird
die  mit  Baumwolle  bestellte  Fläche  auf  98  000
Acres  geschätzt  gegen  97  000  Acres  im  Vorjahre.
Der  spätere  Teil  der  Saison  ist  äußerst  ungünstig
verlaufen.  Der  Zyklon  vom  16.  und  17.  Oktober
und  die  folgenden  heftigen  Regen  richteten  großen
Schaden  an,  und  es  besteht  wenig  Hoffnung,  daß
der  Ertrag  in  den  Hauptanbaudistrikten  zwei  Drittel
des  vorjährigen  übersteigen  wird.  Der  Ertrag
wird  auf  15  000  Ballen  angegeben  gegen  21000
Ballen  im  Vorjahre.

In  der  nordwestlichen  Grenzprovinz
(0,25  v.  H.)  sind  32  000  Acres  gegen  54  000
Acres  im  Vorjahre  mit  Baumwolle  bestellt.  Der
Rückgang  ist  auf  Wassermangel  zurückzuführen.
        <pb n="136" />
        W  102  20

Heftige  unzeitige  Regen  im  Juli  schädigten  die
Ernte  in  Dera  Ismail  Khan.  Der  Ertrag  wird
auf  7000  Ballen  gegen  12  000  Ballen  geschätzt.

Ajmer-Merwara  (0,2  v.  H.)  meldet  37  000
Acres  und  13  000  Ballen  gegen  40  000  Acres
und  9000  Ballen  im  Vorjahre.

In  Hyderabad  (14,1  v.  H.)  hat  die  Anbaufläche
  um  17  v.  H.  zugenommen.  Im  allgemeinen
verspricht  man  sich  einen  ziemlich  guten  Ertrag.
Insgesamt  wird  der  Ertrag  auf  714  000  Ballen
angegeben.  Diese  Schätzung  dürfte  sich  indessen
nach  Angaben  aus  Kreisen  der  Regierung  auf
100  000  Ballen  gegen  307  000  Ballen  im  Vorjahre
  ermäßigen.

Für  Zentralindien  (4,6  v.  H.)  beträgt  das
Arcal  1  002  000  Aeres  gegen  986  000  Acres
im  Vorjahre,  der  Ertrag  wird  auf  206  000  Ballen
geschätzt.

Baroda  (3  v.  H.).  Anbaufläche:  673  000
Acres  gegen  623  000  Aecres  im  Vorjahre;  Ertrag:
222  000  Ballen  gegen  171  000  Ballen.

In  Rajputana  (2  v.  H.)  beträgt  die  Baumwollfläche
  464  000  Acres  gegen  407  000  Acres
im  Vorjahre;  der  Ertrag  wird  auf  147000  Ballen
gegen  86  000  Ballen  im  Vorjahre  geschältzt.

Mysore  (0,38  v.  H.)  hat  80  000  Aeres  gegen
65  000  Acres  im  Vorjahre  mit  Baumwolle  bestellt.
  Der  Ertrag  wird  auf  6000  Ballen  gegen
3000  Ballen  im  Vorzjahre  geschätzt.

Indigoernte  Britisch-indiens  1909/10.

Das  Endmemorandum  über  die  gesamte  Indigoernte
  Britisch-Indiens  für  die  Saison  1909/10
ist  unter  dem  23.  Dezember  v.  Js.  erschienen.
Die  darin  behandelten  Provinzen  enthalten
98,3  v.  H.  der  gesamten  in  Britisch-Indien  mit
Indigo  bestellten  Fläche,  wie  sie  auf  Grund  von
Durchschnittsberechnungen  aus  den  fünf  mit  dem
Jahre  1907/08  abschließenden  Jahren  berechnet
ist.  Innerhalb  dieser  Periode  belief  sich  die
durchschnittliche  unter  Indigokultur  stehende  Fläche
auf  487  000  Acres;  im  Jahre  1908/09  sank  sie
auf  283  900  Acres.  Für  das  Jahr  1909/10
wird  sic  auf  290  300  Aeres  geschätzt,  sie  hat  also
gegen  das  Vorjahr  um  2,3  v.  H.  zugenommen,
weist  indessen  gegenüber  dem  vorerwähnten  mit
dem  Jahre  1907/08  endenden  fünfjährigen  Durchschnitt
  einen  Rückgang  um  40  v.  H.  auf.

Der  Gesamtertrag  an  Farbstoff  wird  auf
39  600  ewts  geschätzt,  das  sind  2  v.  H.  mehr  als
im  Vorjahre.

In  Madras,  den  Vereinigten  Provinzen  und
Punjab  war  die  Saison  in  der  Hauptsache  eine
günstige;  dagegen  litten  in  Bengalen  die  Saaten

 

unter  dem  fehlenden  Winterregen,  während  die
heftigen  Augustregen  den  Ertrag  minderten.

Die  Schätzung  lautet  für  die  einzelnen  Provinzen,
  wie  folgt:

 

#An  r0N  (MW  90%½  10  9#

Provinzen  /ng  in  ree  PGrumn  in  z
Bengalen  107  400  135  300  11.  000  17000
Madras  104  500  81  800  15600  12  400
Verein.  Provinzen  35  000  30  600  4700  3800
Punjab  43  400  36200  8  300  5600
Zusammen.  290  300  283  9000  39  600  38  800

In  Bengalen  (37,1  v.  H.)“)  hat  das  mit
Indigo  bestellte  Areal  gegen  das  Vorjahr  um
20,6  v.  H.  abgenommen  (107  400  Acres  gegen
135  300  Acres  im  Vorjahr).  Die  Saison  verlief
ungünstig.  Die  fehlenden  Winterregen  schädigten
sehr  die  Saat  im  Februar.  Der  März  und  April
waren  besser,  dagegen  war  der  Regen  im  Mai
äußerst  unzulänglich.  Im  Juni  gab  es  mehr
als  genug  Regen,  und  der  heftige  Regen  Ende
August  schädigte  den  Ertrag  des  zweiten  Schnitts.
Der  Ertrag  wird  auf  17  000  Factory  Maunds
(  1100  ewts)  geschätzt  gegen  die  Schätzung
der  Handelskreise  auf  16000  Maunds  (—  10  700
cwts).  Im  Vorjahre  betrug  die  offizielle
Schätzung  26  300  Maunds  (—  17  600  ewts)
gegen  die  Handelsschätzung  von  25  000  Maunds
—  16  700  ecwts).

In  Madras  (33,7  v.  H.)  hat  die  in  den
Raiyatwaridörfern  bebaute  Indigofläche  gegen  das
Vorjahr,  infolge  der  rechtzeitigen  Regen,  um
29  v.  H.  zugenommen.  Der  Stand  der  Felder
wird  als  ziemlich  gut  gemeldet  und  man  rechnet
mit  einem  Ertrag  von  67  v.  H.  einer  Normalernte.
  Auf  dieser  Grundlage  wird  für  die  Raiyatwaridörfer
  für  die  gegenwärtige  Saison  eine
Gesamtanbaufläche  von  102  900  Acres  und  ein
Ertrag  von  15  400  ecwts  angenommen  gegen
79  800  Acres  und  12  100  cwts  im  Vorjahre.
Die  Nichtraiyatwaridörfer  haben  1600  Acres
bebaut  und  erwarten  einen  Ertrag  von  240  cwts
—  gegen  2000  Acres  und  300  cts  im  Vorfjahre.

Für  die  Vereinigten  Provinzen  (16,7  v.  H.)
wird  die  Indigofläche  auf  35.000  Acres  angegeben
gegen  30  600  Acres  im  Vorjahre,  d.  s.  14  v.  H.
mehr.  In  den  westlichen  und  südlichen  Distrikten
war  die  Saison  günstig,  dagegen  litt  die  Saat
in  den  östlichen  Distrikten  unter  Überschwemmungen
und  Insektenschaden.  Der  Gesamtertrag  wird  auf
7000  Factory  Maunds  (=  4700  cwts)  gegen
5700  Factory  Maunds  (—  3800  ecwts)  im  Vorjahre
  geschätzt.  Die  Vorräte  für  den  Kalkuttaer
Markt  dürften  sich  verringern,  da  ein  Teil  does

*)  Die  in  Rlammern  beigefügten  Zahlen  geben  die
prozentuale  Beteiligung  der  einzelnen  Provinz  an  der
Gesamtanbaufläche  Britisch-IJndiens  mit  Indigo  an.
        <pb n="137" />
        W  10-3  20

Indigos  für  den  lokalen  Bedarf  gebraucht  oder
nach  anderen  Provinzen  exportiert  wird.

Im  Punjab  (10,8  v.  H.)  hat  die  Indigostüche
  wegen  des  genügenden  Wassers  in  den
Bewässerungskanälen  um  20  v.  H.  zugenommen  —
13  400  Acres  gegen  36  200  Acres  —,  der  Ertrag
an  Samen  wird  auf  1791  500  Sers  (—  30  000
ewts)  und  der  an  Farbstoff  auf  494  300  Sers
(  8300  cewts)  geschätzt.

Der  Eissaboner  Kahaomarht  im  Dezember  1909.)

Seit  dem  letzten  Berichte  hat  sich  in  der  Lage
des  Lissaboner  Kakaomarktes  kaum  etwas  geändert.
Die  Nachfrage  hat  angehalten  und  auch  der  Preis
ist  fast  unverändert  geblieben.  Heute  (7.  Januar
1910)  wird  er  mit  38450  Reis  für  15  kg  notiert:

Im  Dezember  1909  (und  1908)  betrug  die
Zufuhr  46  968  (91  103)  Sack,  die  Ausfuhr
61  601  (51  866)  Sack  und  der  Vorrat  am  31.
107  113  (116  923)  Sack.

Man  hatte  im  Dezember  eine  größere  Zufuhr
erwartet,  doch  wurde  ein  Teil  des  zur  Verschiffung
gemeldeten  Kakaos  auf  St.  Thomé  von  den
Dampfern  zurückgelassen.  Die  Januarzufuhr
dürfte  darum  um  so  größer  werden  und  nahe  an
100  000  Sack  herankommen.  Ein  Teil  dieser
Zufuhr  und  ein  großer  Teil  des  in  Lissabon  vorhandenen
  Vorrats  sind  bereits  verkauft.  Man
hofft  daher  auf  ein  Anziehen  des  Preises.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  7.  Jannar  1910.)

K#ot#-Ausfuhr  der  Dominikanischen  Repubiik,
TJanuar  bis  November  1909.““)

November  1909  Januar'/Novbr.  1909

1000  Wert  1000  Wert
engl.  1000  engl.  1000

Bestimmung
Pfund  Gourdes  Pfund  Gourdes

Vereinigte  Staaten

 

von  Amerika  260  21  13987  1243
Deutschland  34  3  9618  739
Frankreich.  ..  97  8  8919  764
Zusammen  eincschl.

anderer  Länder.  411  34  32551  2749

(Nach  dem  Berichte  des  RKaiserl.  Konsuls  in
San  Domingo  vom  21.  Dezember  1909.)

Maisausfuhr  aus  Britisch  -Südbafrika.

Das  Transvaal-Landwirtschaftsministerium
macht  bekannt,  daß  in  den  ersten  zehn  Monaten
des  verflossenen  Jahres,  also  bis  Ende  Oktober,

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  27.
""  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  28.

 

165  484  Säcke  Mais  vom  Transvaal  nach  üÜbersee
ausgeführt  wurden.

Die  Ausfuhr  verteilte  sich  auf  verschiedene
Häfen,  wie  folgt:

Durban  98  509  Säcke,  East  London  17  421,
Port  Elizabeth  4901,  Kapstadt  44  653  Säcke.

Während  des  gleichen  Zeitabschnitts  exportierte
Natal  212  929,  die  Oranjekolonie  784  924,  die
Kapkolonie  142  173  und  Basutoland  60  651  Säcke.
Diese  Zahlen  würden  eine  Gesamtausfuhr  von
1  366  161  Säcken  ergeben.

Es  handelt  sich  hier  um  Säcke  von  203  engl.
Pfund  brutto  (etwa  92¼  kg).

Der  meiste  Mais  war  als  Mittelqualität  (kair
average  quality)  klassifiziert.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Johannesburg.)

Kusbeutung  der  Oahagoniwälder  in  Honduras.

Eine  mit  einem  Kapital  von  1  000  000  f
gegründete  amerikanische  Kautschuk-Gesellschaft  hat
mit  der  Ausbeutung  eines  großen,  ihr  von  der
Regierung  überlassenen  Distrikts  des  Mahagoni=Territoriums
  begonnen.  Der  ursprünglich  unter
dem  Namen  „Reynolds  Concession“  bekannte
Distrikt  ist  seinerzeit  bedeutend  vergrößert  und
ausgedehnt  worden  und  soll  die  an  Harthölzern
und  Kautschuk  reichste  sowie  für  den  Ackerbau
geeignetste  Gegend  von  Honduras  umfassen.
Bereits  vor  mehreren  Monaten  ist  mit  dem  Bau
einer  Eisenbahn  begonnen  worden,  die,  von  dem
verschiedene  Meilen  östlich  von  Ceiba  gelegenen
Hafen  Armenia  ausgehend,  das  Innere  des
Mahagoni-Distrikts  erschließen  soll.  Die  Bahn
soll  eine  Länge  von  18  Meilen  haben  und  auf
eine  Strecke  von  10  Meilen  durch  Bananengebiete
führen.  Die  Gesellschaft  beabsichtigt,  die  wertvollen
  Harthölzer  nach  den  Vereinigten  Staaten
zu  verschiffen,  sobald  die  erforderliche  Transportgelegenheit
  hergestellt  ist,  und  alsdann  nach  dem
Abholzen  der  Bäume  den  Boden  mit  Kautschuk
und  Bananen  zu  bepflanzen.  Bei  den  Bananen
ist  wegen  ihres  schnellen  Wachstums  und  der
lebhaften  Nachfrage  auf  einen  baldigen  Ertrag
zu  rechnen;  später  soll  dauernd  und  ausschließlich
die  Anpflanzung  des  wertvolleren  Kautschukbaums

erfolgen.  (Nach  Dailr  Consnlar  and  Trade  Reports
vom  4.  November  1909.)

 

ßbandel  der  Regentschaft  Tunis  1908.

Der  Gesamthandel  der  Regentschaft  Tunis
bezifferte  sich  im  Jahre  1908  auf  217  183  147
Franken  gegen  206  221  280  Franken  im  vorhergehenden
  Jahre.  Davon  entfielen  auf  die  Einfuhr
  123  028  142  Franken  und  auf  die  Ausfuhr
  94  155  005  Franken;  die  erstere  wies  gegen
        <pb n="138" />
        W  104  20

das  Jahr  1907  eine  Zunahme  von  20  167  922
Franken,  die  letztere  eine  Abnahme  von  9  206  055
Franken  auf.

Aus  der  Erhöhung  der  Ziffern  des  Gesamthandels
  darf  man  jedoch  nicht  schließen,  daß
das  Jahr  1908  unter  günstigeren  Bedingungen
abgeschlossen  hat  als  das  Vorjahr.  Das  wesentliche
  Moment  bei  der  Beurteilung  des  Handels
bildet,  wie  immer,  die  Ausfuhr;  sie  gibt  dem
einzelnen  Jahre  sein  Gepräge.  Nun  bedeutet  der
Rückgang  der  tunesischen  Ausfuhr  im  Jahre  1908
um  rund  9  Millionen  Franken  eine  empfindliche
Einbuße,  wie  sie  der  Handel  der  Regentschaft  in
den  letzten  zehn  Jahren  nur  einmal,  und  zwar
im  Jahre  1905,  erlitten  hat.  Das  Jahr  1908
müßte  daher  als  ein  sehr  schlechtes  angesehen
werden.  Bei  näherer  Prüfung,  insbesondere  bei
Durchsicht  der  Statistik,  ergibt  sich  jedoch  sehr
bald,  daß  für  den  Rückgang  der  Ausfuhr  allein
die  Krisis  in  der  Landwirtschaft  verantwortlich  zu
machen  ist.  Es  ist  zweifellos  bedauerlich,  daß
die  beharrliche  Arbeit  der  tunesischen  Ackerbauer
im  Jahre  1908  so  schlecht  belohnt  worden  ist;
denn  zwei  furchtbare  Geißeln,  die  Trockenheit  und
die  Heuschrecken,  haben  in  jenem  Jahre  gewütet.
Die  hierdurch  veranlaßte  Krisis  ist  jedoch  nur
vorübergehend  gewesen;  es  muß  festgestellt  werden,
daß  sie  ohne  beunruhigende  Rückwirkung  auf
Handel  und  Industrie  geblieben  ist.  Zweifellos
hat  der  wirtschaftliche  Aufschwung,  wenn  auch
noch  so  wenig,  nachgelassen.  Außer  bei  den  Erzeugnissen
  der  Landwirtschaft  ist  jedoch  kein  empfindlicher
  Rückgang  zu  verzeichnen  gewesen.  Bei  zahlreichen
  Artikeln  weist  vielmehr  die  Ausfuhr
erhöhte  Ziffern  gegen  das  Jahr  1907  auf.

Die  amtlichen  Veröffentlichungen  geben  den
Anteil  der  hauptsächlichsten  Verkehrsländer  an  der
Ein=  und  Ausfuhr  der  Regentschaft  in  den  beiden
letzten  Jahren,  wie  folgt,  an:

Einfuhr:

.  1907  1908

Länder  Werte  in  Franken
Frankreich  62  032  058  68  788  560
Algerien  6  870  416  16  414  238
Rußland  887  405  757  039
Schweden  u.  Norwegen  594  637  919  917
Deutschland.  2  053  784  3  563  871
Belgien.  2290  836  4  252  115
England  9760  502  9  963  824
Malta  .  .  ...  233  616  334  352
Osterreiich  1599  402  1  672  153
Spanien  und  Portugal  752  238  644  193
Italien  .  6  107  958  6  269  436
Griechenland  241  919  325  055
Türkei.  1  410  508  1  025  286
Agypten  325  801  293.570
Trypolis  871  481  786  454

 

Ausfuhr:

..  1907  1808

Länder  Werte  in  Franken
Frankreich  51  239  690  42  143  189
Algerien  5  523  874  4443  353
Rußland  ...  18  561  102  565
Schweden  u.  Norwegen  256  417  724  524
Deutschland.  2  423  6491  2  363  849
Belgien  3  692  182  5  175  382
England  15  265  958  10  383  543
Malta  1  769  135  2  180  374
Österreich  ...  610  564  506  601
Spanien  und  Portugal  738  346  1  343  192
Italien  17  345  782  19  283  675
Griechenland  257  594  306  619
Türkei  40  731  40  826
Agypten  1  912  9667  1  966  917
Tripolis  902  672  686  857

Der  Anteil  Frankreichs  an  der  gesamten
Handelsbewegung  Tunesiens  ist  bei  weitem  der
bedeutendste:  er  betrug  im  Jahre  1908  51,08  v.H.
gegen  54,94  v.  H.  im  Jahre  1907.  Zu  dem
Gesamtwerte  der  Einfuhr  hat  Frankreich  im  Jahre
1908  (und  1907)  mit  55,92  (60,30)  v.  H.  und
zu  dem  Gesamtausfuhrwerte  mit  44,75  (49,58)  v.  H.
beigesteuert.

Die  Haupteinfuhrwaren  der  Regentschaft  bewerteten
  sich  im  Jahre  1908  (und  1907)  —  Wert
in  1000  Franken  —  wie  folgt:  Bauholz  2919,1
(2571,1),  Weizen  und  Gerste  9053,9  (1527,1),
Seide  3051,2  (3350,8),  Kolonialwaren  4016,5
(3941,0),  Mehl  und  Grieß  10  044,7  (6531,6),
Metalle  und  Waren  daraus  13  617,6  (9884,5),
Maschinen  usw.  11751,2  (7012,2),  Kleidungsstücke
  aller  Art  und  Wäsche  1204,0  (1004,5),
Leder  2393,8  (2708,9),  Baumwollengewebe
8746,2  (10  283,2),  Wein  und  Spirituosen  1451,0
(1742,7).

Die  Hauptausfuhrwaren  erreichten  im  Jahre
1908  (und  1907)  folgende  Werte  (in  1000  Frankeng:
Gewaschene  Schwämme  1790,5  (2102,1),  Halfa,
türkischer  Flachs,  4163,4  (3007,3),  Olivenöl
13  995,2  (9945,6),  Wolle  in  Schweiß  283,5
(736,0),  Häute,  roh,  1733,0  (436,9),  Fische
2936,9  (740,2),  Gerbstoffe  1298,4  (838,8),  Vieh
2764,0  (3889,2),  Weizen  1139,7  (4205,6),  Gerste
757,4  (15  856,9),  Leguminosen  332,2  (1137,7),
Wollengewebe  1241,8  (1451,8),  Wein  1425,1

(1629,6).  (Nach  dem  Rapport  sur  la  Situation
de  la  Tunésie  en  1908.)

Handel  der  kolonie  Gambia  1908.

Der  Handel  Gambias  bewertete  sich  im  Jahre
1908  in  der  Einfuhr  auf  390740  L  gegen
4145.539  L  im  Vorjahre  und  in  der  Ausfuhr
auf  374  138  #LC  gegen  408  476  &amp;amp;  im  Jahre  1907.
        <pb n="139" />
        W  105  20

Zieht  man  hiervon  die  Ein=  und  Ausfuhr  von
Münzen  ab,  so  verbleibt  für  das  Jahr  1908  eine
Wareneinfuhr  im  Werte  von  245  450  L  und
eine  Warenausfuhr  von  271  658  L.

Die  hauptsächlichsten  Einfuhrartikel  sind
wie  bisher  Baumwollenwaren,  Reis  und  Kolanüsse.
  Der  Wert  der  eingeführten  Baumwollenwaren
  belief  sich  im  Jahre  1908  auf  68  871  L,
wovon  für  57  262  &amp;amp;  aus  Großbritannien  und
der  Rest  mit  11  609  T  aus  anderen  Ländern
bezogen  wurden;  im  Vergleich  mit  dem  Vorjahre
ist  ihre  Einfuhr  um  13  152  T  zurückgegangen.
Die  Reiseinfuhr  ist  von  71  889  &amp;amp;K  im  Jahre  1907
auf  37764  L  im  Jahre  1908,  d.  h.  um  34  125  K,
gesunken.  Die  Einfuhr  von  Kolanüssen  ist  ziemlich
dieselbe  geblieben;  sie  betrug  im  Jahre  1908
39794  L  gegen  39  942  &amp;amp;  im  Vorjahre.

Von  dem  Gesamtausfuhrwerte  entfallen  allein
auf  die  Erdnußausfuhr  245  084  K  (gegen
256  685  LC  im  Vorjahre).  Ihr  gegenüber  fallen
die  Werte  der  übrigen  Ausfuhrartikel,  wie  Kautschuk,
Palmkerne,  Wachs  und  Häute,  wenig  ins  Gewicht.
Die  Verschiffungen  der  Erdnüsse  richteten  sich  zum
weitaus  größten  Teil  nach  Frankreich,  das  für
204  888  &amp;amp;  Erdnüsse  aus  Gambia  bezog.  Nach
Deutschland  wurden  für  8364  K,  nach  Holland
für  11729  8#  und  nach  Großbritannien  für
8238  L  Erdnüsse  ausgeführt.

(Colonial  Reports  Nr.  609.)

Handel  der  Goldküste  1908.

Der  Wert  des  Gesamthandels  der  Kolonie
lohne  Einrechnung  der  Münzeinfuhr)  bezifferte
sich  im  Jahre  1908  auf  4  554  617  K&amp;amp;  gegen
5  007  869  L  im  vorhergehenden  Jahre.  Davon
entfielen  im  Jahre  1908  (und  1907)  auf  die
Einiuhr  2  029  447  (2  366  195)  L  und  auf  die
Ausfuhr  2  525  170  (2  641  674)  L.  An  der
Einfuhr  waren  Großbritannien  mit  1  476  130
(1  758  315)  L  und  die  britischen  Kolonien  mit
56  230  (121  514)  K  beteiligt;  der  Rest  mit  rund
497  000  (486  000)  K  entfiel  auf  andere  Länder.
Unter  den  letzteren  nahm  Deutschland  mit
242  023  (233  234)  K  die  erste  Stelle  ein;  dann
jolgten  u.  a.  Holland  mit  96  773  (103  855)  E,
die  Vereinigten  Staaten  mit  24  124  (38  734)  S
und  Frankreich  mit  8649  (11.540)  K.

Die  hauptsächlichsten  Artikel  der  Einfuhr
bewerteten  sich,  wie  folgt:

Kleider  79  526  (im  Jahre  1907:  82  070)  T,
Glasperlen  32  379  (22  571)  L,  Baumaterialien
28259  (32  520)  L,  Kohlen  32  381  (36  881)  E,
Böttchereiartikel  15  618  (26  133)  L,  Tauwerk
24  480  (22  214)  L,  Baumwollengarn  und  -zzwirn
27567  (27  230)  L,  Baumwollenwaren  414  164

 

(508  754)  L,  Mehl  37  314  (28  500)  L,  Möbel
20  388  (20704)  K,  Eisenwaren  55  420  (54  113)  E,
Bauholz  17.227  (30  898)  &amp;amp;,  Maschinen  149  078
(161  798)  &amp;amp;,  Ole,  Petroleum  32  909  (27  451)  #,
Parfümerien  25  569  (29  804)  E,  Nahrungsmittel
100  013  (88  120)  L,  Reis  55  712  (42  013)  &amp;amp;,
Seidenwaren  42  949  (50  670)  L,  Seife  28  354
(25  164)  X,  Gin  und  Genever  57  560  (61  611)  L,
Rum  65  251  (56  335)  2L,  andere  Spirituosen
15  760  (15  554)  &amp;amp;,  Zucker  27  299  (25  360)  T,
Tabak,  bearbeitet  16  862  (13  810)  L,  Tabak,
unbearbeitet  35  365  (32  602)  KE.

Die  Werte  der  hauptsächlichsten  Ausfuhrartikel
  stellten  sich  im  Vergleiche  mit  denen  im
Jahre  1907,  wie  folgt:

Kakao  540  821  (515089)  L,  Kolanüsse  84  362

(78  901)  L,  Gold  1  151  944  (1  164  676)  2,

Holz  158  306  (169  458)  L,  Palmkerne  77  821
(101  822)  L,  Palmöl  129  535  (119  468)  L,
Kautschuk  168  144  (333  120)  TL.

Der  bedeutendste  Hafen  der  Kolonie  ist  Sekondi;
  es  ist  die  Endstation  der  Sekondi—
Kumassi-Eisenbahn,  welche  die  Küste  mit  dem
Goldgrubenbezirk  und  mit  dem  Ashantilande  verbindet.
  Der  Warenumsatz  über  diesen  Hafen  erreicht
  einen  Wert  von  2  121  420  K.  Der  nächstbedeutende
  Hafen  ist  Accra  mit  einem  Warenumsatze
  von  875  161  T,  er  ist  der  Sitz  der  Regierung
  und  der  bedeutendste  Verschiffungshafen
für  Kakao.  Im  übrigen  sind  noch  zu  erwähnen
die  Häfen  Ada  mit  einem  Warenumsatze  von
416  369  L.  Axim  mit  einem  solchen  von
367  162  #  und  Cape  Coast  mit  einem  Warenumsatze

  von  181  488  K.
(Colonial  Reports  Nr.  613.)

Tunis.

Verbrauchsabgabe  für  alkoholhaltige
Getränke.

Gemäß  einer  am  1.  Januar  d.  Is.  in  Kraft
getretenen  Verordnung  der  Tunesischen  Regierung
vom  31.  Dezember  1909  wird  der  vierte  Absatz
des  Tarifs  im  Artikel  1  der  Verordnung  vom
2.  März  1908,  wie  folgt,  abgeändert:

„Alkohol,  reiner,  enthalten  in  Wermut-,  Liköroder
  Kunstweinen,  China=  und  ähnlichen
Weinen,  1  hl  125  Franken.“

Nach  dem  genannten  Absatz  4  wurde  bisher

erhoben  für:

Alkohol,  rein,  enthalten  in  Wermut-,  Likör=  oder
nachgemachten  Weinen:  Die  Hälfte  der  Abgabe
  für  den  in  Wermut-,  Likör=  oder  nachgemachtem
  Weine  enthaltenen  Alkohol  bis  zu
15°  und  die  volle  Abgabe  bei  mehr  als  155,
        <pb n="140" />
        W  106  20

wobei  für  Erhebung  ein  Mindestgehalt  von
155  für  Likör=  oder  nachgemachten  Wein  im
engeren  Sinne  und  von  16°  für  Wermut-,
China=  und  ähnlichen  Wein  festgesetzt  war,
1  hl  125  Franken.

Erhebung  einer  Zuschlagsabgabe  bei  der
Ausfuhr  von  Olivenöl.

Eine  am  15.  Januar  1910  in  Kraft  getretene
Verordnung  der  Tunesischen  Regierung  vom
31.  Dezember  1909  bestimmt,  daß  die  Zuschlagsabgabe
  von  1,50  Franken  für  100  kg,  die  durch
die  Verordnungen  vom  29.  Oktober  1903  und
vom  19.  November  1908  für  Olivenöl  festgesetzt
ist,  das  aus  den  Kaidaten  Sussa,  Monastir,
Mehdia  und  Diemmal  und  den  Kaludaten  Sfax
und  Skhira  stammt  und  über  irgend  einen  Hafen
der  Regentschaft  oder  über  einen  anderen  Grenzpunkt
  ausgeht,  auf  alles  aus  Tunis  ausgeführte
  Olivenöl  ausgedehnt  wird.

(Journal  officiel  Tunisien.)

MDadagaskhar.

Ausfuhrzoll  auf  Kautschuk.

Eine  Verordnung  der  französischen  Regierung
vom  28.  Dezember  1909  bestimmt,  daß  der  in
Madagaskar  und  seinen  Zubehörgebieten  gewonnene
Kautschuk  bei  der  Ausfuhr  aus  der  Kolonie  auch
fernerhin,“)  und  zwar  bis  zum  31.  Dezember  1914,
einem  Zolle  von  40  Centimen  für  1  kg  Reingewicht
  unterliegen  soll.

Ausfuhrzoll  auf  Rinder.

Der  in  Madagaskar  bestehende  Ausfuhrzoll
für  Rinder  (2,50  Franken  für  das  Stück)“")  soll
nach  einer  Verordnung  der  französischen  Regierung
vom  28.  Dezember  1909  bis  zum  31.  Dezember
1914  bestehen  bleiben.

(Journal  officiel  de  la  République  Française.)

Oranjeflupkolonie.

Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von
Pflanzen.

In  der  „Orange  River  Colony  Government
Gazette“  vom  19.  November  1909  ist  eine  auf
Grund  der  Verordnung  Nr.  16  vom  Jahre  1905
erlassene  Bekanntmachung  des  Landwirtschaftsministeriums
  der  Oranjeflußkolonie  vom  15.  November
  1909  veröffentlicht,  wodurch  der  Einschleppung
  und  Verbreitung  von  Insektenplagen

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  415.

**)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  23

 

und  Pflanzenkrankheiten  vorgebeugt  werden  soll.
Danach  ist  die  Einfuhr  von  Pflanzen  aus  Gegenden
außerhalb  Südafrikas  nur  mit  der  Post  oder  über
folgende  Seehäfen  gestattet:  Beira,  Lourenco
Marques,  Durban,  East  London,  Port  Elizabeth,
Mossel  Bay  und  Kapstadt.

Lebende  Insekten  dürfen  aus  Gegenden  außerhalb
  Südafrikas  nur  mit  besonderer  Erlaubnis
des  Landwirtschaftsministers  und  unter  Beobachtung
  der  hierfür  getroffenen  Vorsichtsmaßregeln
eingeführt  werden.

Die  Einfuhr  folgender  Pflanzen  aus  Gegenden
außerhalb  Südafrikas  ist  verboten:

a)  Enkalyptus-,  Akazien=  oder  Koniferenpflanzen
oder  lebende  Teile  davon,  außer  Samen.

b)  Steinfruchtbäume  oder  lebende  Teile  davon,
die  in  irgend  einem  Teile  Nordamerikas,
wo  die  als  „Peach  Vellow“  oder  „Peach
Rosette“  bekannten  Krankheiten  vorherrschen,
gewachsen  oder  gezogen  sind.

)Lebende  Pfirsichsteine.

d)  Stämme  aller  Art,  mit  Ausnahme  der  folgenden,
  die  in  Massen  (d.  h.  in  Mengen
von  nicht  weniger  als  1000  Stück)  eingeführt
  werden:  Birn-,  Pflaumen-,  Aprikosen-,
Kirschen-,  Mango-,  Rosen-,  Dattelpflaumenbäume
  und  Apfelbäume,  die  auf  Murzeln
des  „Northern  Spy“  oder  auf  anderen
Wurzeln  gezogen  sind,  die  von  dem  Landwirtschaftsministerium
  als  widerstandsfähig
gegen  den  Anfall  der  behaarten  Blattlaus
(Schizoneura  lanigera)  angesehen  werden.

e)  Nutzholz  mit  der  Rinde,  außer  Rüststangen
von  der  Ostsee  oder  aus  Kanada  sowie  außer
Pfählen  des  Terpentinbaums  (Syncarpia
laurifolia).

Die  folgenden  Pflanzen  oder  lebende  Teile
davon  (außer  Samen  und  Früchten)  sollen  nur
von  der  Regierung  unter  Beobachtung  der  dafür
getroffenen  Vorsichtsmaßregeln  eingeführt  werden:
Weinstöcke  oder  andere  Pflanzen  der  Familie
Vitacege,  Zuckerrohr  sowie  Pflanzen,  die  zur
Kautschukgewinnung  angebaut  werden.

Alle  anderen  Bäume  oder  Früchte  tragenden
Pflanzen  oder  Reiser  dürfen  nur  mit  besonderer
Erlaubnis  des  Direktors  für  Landwirtschaft  eingeführt
  werden,  und  es  dürfen  nicht  mehr  als
10  Bäume  oder  100  Reiser  einer  Sorte  auf
Grund  einer  solchen  Erlaubnis  bezogen  werden.
Es  ist  niemandem  gestattet,  mehr  als  100  Bäume
oder  1000  Reiser  in  einem  mit  dem  30.  Juni
ablaufenden  Jahre  einzuführen.

(The  Board  of  Trade  Journal.)
        <pb n="141" />
        W  107  20

Dapua  (britisch-Meuguinea.)
Abänderung  der  Vorschriften  für  die  Wertverzollung
  und  die  Zulassung  von  Zollagenten.



Laut  Verordnung  des  Vize-Gouverneurs  des
Territoriums  Papua  vom  2.  Juni  1909  —
The  Customs  Amendment  Ordinancc  of  1909
(Nr.  12/1909)  —  sind  unter  Aufhebung  der  bisherigen
  Bestimmungen  Vorschriften  über  die  Festsetzung

  des  Wertes  bei  der  Einfuhr  von  nach  I

 

dem  Werte  zollpflichtigen  Waren  sowie  über  die
Zulassung  von  Agenten  als  Vertreter  der  Einführer
bei  der  Zollabfertigung  usw.  erlassen.  Diese  Vorschriften
  entsprechen  den  Bestimmungen  in  den
§&amp;amp;  154,  a,  180  usw.  des  Zollgesetzes  für  den
Australischen  Bund.

Die  Vorschriften  wegen  der  Wertverzollung
treten  erst  nach  Veröffentlichung  einer  Bekanntmachung
  in  der  Gazette  in  Kraft.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Generalkonfulats
in  Sydney.)

Vermischtes.

*  Km  Unstitut  für  Schiffs-  und  Tropenkrankhelten
in  Hamburg

werden  während  des  Jahres  1910  folgende  Kurse
zur  Einführung  in  das  Studium  der  Schiffs=  und
Tropenkrankheiten  abgehalten  werden:  Frühjahrskursus
  vom  4.  April  bis  10.  Juni;  Herbstkurfus
  vom  15.  Oktober  bis  16.  Dezember.  Es
wird  beabsichtigt,  in  diesen  Kursen  auch  die
tropischen  Tierkrankheiten  in  ausgiebiger
Weise  zu  behandeln.

*  Mademische  Studienfahrt  nach  Deutsch-Ostafrika.

In  den  Universitätsferien  1910  soll  eine  private
  biologische  Studienreise  nach  Deutsch-Ostafrika
  unternommen  werden,  um  Studenten
und  anderen  jungen  Naturwissenschaftlern  Gelegenbeit
  zu  geben,  tropische  Faung  und  Flora  an
Ort  und  Stelle  kennen  zu  lernen.  Neben  den
rein  wissenschaftlichen  Studien  wird  den  praktischen
  Aufgaben,  vorzüglich  der  kolonialen  Landwirtschaft,
  besondere  Aufmerksamkeit  gewidmet;
auch  sollen  die  Erzeugungsstätten  kolonialer  Produkte
  besucht  werden.

Vorgesehen  ist  ein  etwa  achtwöchiger  Aufenthalt
  in  Ostafrika.  Die  Reise  wird  sich  folgendermaßen
  gestalten:  Besuch  der  Küstengegend
von  Daressalaam,  der  Uluguruberge,  von  Sansibar,
der  Küstengegend  von  Tanga,  längerer  Aufenthalt
in  der  biologischen  Station  von  Amani,  Steppenmarsch
  über  Moschi  am  Kilima-Ndscharo  (Besteigung
  des  Mawenfigipfels  des  Kilima-Ndscharo)
nach  Voi  an  der  britischen  Ugandabahn,  Fahrt
mit  dieser  nach  dem  Viktoriasee,  Fahrt  über  den
See  nach  Entebbe  und  zurück,  Fahrt  mit  der  Bahn
nach  Mombassa,  von  hier  Rückfahrt  nach  Europa.

Abfahrt  von  Neapel  voraussichtlich  am  19.  Juli,
Rückkunft  nach  Neapel  voraussichtlich  am  21.  Oktober
  1910.  Die  Gesamtkosten  der  Reise  Neapel
bis  Neapel  würden  einschließlich  der  Ausrüstung

 

bei  mäßiger  Lebensführung  3000  /4  nicht  überschreiten.


Die  Reise  soll  den  Charakter  eines  Privatissimums
  tragen  und  ist  lediglich  als  Studienfahrt
gedacht.  Mitnahme  von  Jagdwaffen  ist  daher
den  Teilnehmern  nicht  gestattet.

Zur  Teilnahme  können  sich  Studenten  und
junge  akademisch  gebildete  Naturwissenschaftler
melden.  Die  Teilnehmerzahl  soll  höchstens  15
betragen.  Schlußtermin  für  Meldungen  ist  der
15.  April  1910.  ·

Meldungen  sind  an  Dr.  Winkler,  Assistenten
am  Kgl.  Botanischen  Garten,  Privatdozenten  der
Botanik,  Breslau,  Göpperstraße  2,  oder  an
Dr.  Zimmer,  Kustos  des  Kgl.  Zoologischen  In—
stituts  und  Museums,  Privatdozent  der  Zoologie,
Breslau,  Sternstraße  21,  zu  richten.

*  Oitgliedschaft  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft
  für  holonlale  Landwirte  und  Dflanzer.

In  einem  besonderen  Anschreiben  an  die  kolonialen
Pxflauzungs-Gesellschaften  und  an  einzelne  Farmer,
Pflanzger  und  Viehgüchter  in  den  deutschen  Kolonien
weist  die  Kolonial-Abteilung  der  Deutschen
Landwirtschafts-Gesellschaft  auf  die  Bedeutung
der  Erwerbung  der  Mitgliedschaft  der  Deutschen  Landwirtschafts
  =  Gesellschaft  für  kolonialc  Landwirte  und
Pflanger  hin,  die  durch  mehrfache  Aufgaben  der
Kolonial-Abteilung  begründet  ist,  nämlich:

1.  Herangiehung  von  kolonialen  Landwirten  und
Pflanzern  zu  der  großen  Arbeitsgemeinschaft  der
Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft.
Unmittelbare  Förderung  der  kolonialen  Landwirtschaft,
  und  zwar  besonders:

a)  durch  die  Vermittlung  des  Bezugs  von  Dünger.
landwirtschaftlichen  Geräten  und  zZuchtvieh)
für  die  Kolonien  aus  dem  Mutterland,  und
Futtermitteln  aus  den  Kolonien  für  das
Mutterland,

b)  durch  Förderung  der  Technik  der  Landwirtschaft
  auf  Grund  praktischer  Versuche  auf  den
verschiedensten  Gebieten  der  Düngung,  Sortenwahl,.
  Saatzucht,  Weidefloraerforschung,  Viehgucht
  usw.

e
        <pb n="142" />
        G  108  20

Besonders  diejenigen  Farmer  und  Pflanger,  welche
sich  für  Ausnutzung  aller  Fortschritte  auf  landwirtschaftlichem
  Gebiete  für  ihre  Unternehmungen  interessieren,
sollten  sich  an  den  Versuchsunternehmungen  der  Kolonial=Abteilung
  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft
beteiligen.  Diese  erstrecken  sich  zunächst  auf  Düngungsversuche
  und  Anbauversuche  von  Maissorten.

Die  Kolonial-Abteilung  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft
  übernimmt  ferner  die  Beschaffung
und  Versendung  von  Zuchtvieh  und  Geflügel  aller  Art.
Sie  verschafft  auch  südwestafrikanischen  Landwirten
besondere  Gelegenheit,  sich  entweder  vor  der  ersten
Ausreise  oder  während  eines  gelegentlichen  längeren
Aufenthalts  in
zubilden,  und  hat  ferner  eine  Untersuchungsstelle  für
Wollvließe  eingerichtet.

Besonders  diejenigen  Farmer  und  Pflanzer,  welche
sich  gelegentlich  in  Deutschland  befinden,  sollten  die  alljährlich
  im  Juni  stattfindenden  Manderausstellungen
der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  besuchen,  so
auch  die  Wanderausstellung  vom  2.  bis  7.  Juni  1910
in  Hamburg,  auf  welcher  auch  einc  besondere  Kolonial=Abteilung
  vorhanden  sein  wird,  sowie  die  im  Februar
und  meistens  auch  zur  Zeit  der  Wanderausstellungen
und  im  Oktober  j.  Is.  stattfindenden  Versammlungen
der  Kolonial-Abteilung.

Die  Auskünfte  über  einzelne  Anfragen  werden  nach
Möglichkeit  unter  Hinzugiehung  von  erfahrenen  Spegialifsten
  erteilt.

Farmer  und  Pflanzer,  welche  die  Zusendung  der
Schriften  über  die  Bedeutung  der  Mitgliedschaft  der
Denutschen  Landwirtschafts  =  Gesellschaft  und  die  vorftehend
  genannten  Unternehmungen  nicht  innerhalb  der
nächsten  Monate  erhalten,  wollen  sich  zum  Empfang
dieser  Druckschriften  wenden  an  die  Kolonial-Abteilung
der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft,  Berlin  SW.,
Dessauer  Straße  14.

Die  nächste  Versammlung  der  Kolonial-Abteilung
findet  am  Mittwoch,  den  23.  Februar,  vormittags
9  Uhr,  im  „Rheingold“,  Berlin  W.,  Bellevuestrasze  19/20,
statt.  Die  Bekanntmachung  erfolgt  durch  die  Presse,
besondere  Einladungen  werden  auch  an  Mitglieder
nicht  versandt.

 

 

Literatur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaknon

durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)

Professor  Dr.  Claus  Schilling,  Leiter  der  Abteilung
  für  Tropenkrankheiten  und  Tropenhygiene
am  Königlichen  Institut  für  Infektionskrankheiten
in  Berlin:  Tropenhygienc.  Mit  123  Abbildungen,
  2  Karten  und  10  zum  Teil  farbigen
Tafeln.  Leipzig  1909.  Verlag  von  Georg
Thieme.  Preis  .  19,  —.

In  einem  allgemeinen,  die  eigentliche  Hygiene,
und  einem  speziellen,  die  Diagnostik  und  Prophylare
  der  wichtigsten  Tropenkrankheiten  behandelnden
Teil  gibt  Schilling  die  Darstellung  der  für  die
Gesundheit  der  Meißen  und  Eingeborenen  in  den
Tropen  in  Betracht  kommenden  Fragen  der  allgemeinen
  Lebensführung  und  Krankheitsübertragungen.
  Da  er  sich  nicht  auf  eine  einfache  Erörterung
  beschränkt,  sondern  überall  den  Dingen
auf  den  Grund  zu  geben  und  ihre  Ursachen  zu

Deutschland  in  der  Wollkunde  aus- 



erforschen  und  darzustellen  versucht,  so  hat  er  sich
eine  bei  dem  heutigen  Stand  unserer  Kenntnis
von  der  Tropenhygiene  recht  schwierige  Aufgabe
gestellt.  Diese  Art  der  Behandlung  der  vorliegenden
  Probleme  ist  aber  ohne  Zweifel  die,
mit  der  wir  zu  einer  wirklichen  Beherrschung
dieser  Materie  gelangen  werden.  Denn  noch
ist  außerordentlich  vieles,  gerade  in  den  Grundfragen,
  schwankend  und  ungewiß.  Es  ist  mir
eine  Freude,  feststellen  zu  können,  daß  es  dem
Verfasser  gelungen  ist,  das  herausgehoben  und
zu  einem  klaren  Bilde  gestaltet  zu  haben,  was
auch  in  Zukunft  die  sichere  Unterlage  unseres
Wissens  in  Tropenhygiene  und  Tropenkrankheiten
bilden  dürfte.  Daß  nicht  alles  ganz  gleichwertig
ist,  daß  hier  und  da  manches  gekürzt,  anderes
ausführlicher  gegeben  werden  könnte,  ist  bei  der
neuartigen  Behandlung  des  Vorwurfes  nicht  zu
verwundern.  Jedenfalls  gibt  aber  das  vorliegende
Buch  für  den  Mediziner,  für  den  Verwaltungsbeamten
  und  für  den  gebildeten  Laien  einen  vortrefflichen
  Anhalt,  wie  die  eigene  Lebensführung
in  den  Tropen  zu  gestalten  ist,  wie  die  Fragen
der  allgemeinen  Gesundheitspflege  anzufassen  sind
und  wie  den  Krankheiten  und  Seuchen  vorbeugend
und  bekämpfend  entgegenzutreten  ist.  Klima  und
Kleidung,  Ernährung  und  Wasserversorgung,  Wohnung
  und  Behandlung  der  Abfälle  und  Abgänge,
Akklimatisation  und  Tropendiensttauglichkeit  finden
im  ersten  Teil  ihre  Besprechung.  Im  zweiten
Teil,  der  die  Krankheiten  nach  der  Art,  wie  sie
übertragen  werden,  ordnet  und  dem  ein  besonderer
Anhang  über  Desinfektion  beigefügt  ist,  wird
das  Hauptgewicht  auf  die  Darstellung  der  Entstehungsgeschichte
  und  Symptome  und  der  Maß-=nahmen
  gelegt,  mit  denen  die  Krankheiten  verhütet
bzw.  eingeengt  werden  können,  während  die  Behandlungsweise
  nur  ganz  kurz  angedeutet  ist.
Das  ganze  Buch  geht  aber  von  dem  Gesichtspunkt
aus,  daß  es  nicht  bloß  für  den  Arzt,  sondern
auch  für  den  Laien  ein  Wegweiser  sein  will,  wie
er  sich  zu  verhalten  habe,  um  für  sich  und  andere
die  Krankheiten  fernzuhalten,  daß  die  Heilung
dagegen  dem  Arzt  vorbehalten  bleiben  müsse.
Ein  ausführliches  Sachregister  ist  angeschlossen,
die  Abbildungen  und  Tafeln  sind  gut  und  zweckentsprechend.
  Die  Darstellung  ist,  obwohl  streng
wissenschaftlich,  auch  für  den  Laien  verständlich
geschrieben.  Die  nötigen  wissenschaftlichen  Unterlagen
  sind  nämlich  überall  kurz,  zum  Teil  in
„Stichproben“  angegeben;  die  mag  der  Laie  überschlagen
  und  sich  auf  die  klar  und  verständlich
gegebenen  Schlußfolgerungen  beschränken.  Der
Arzt,  der  selbständig  auf  dem  Gebiete  der  Tropenhygiene
  arbeiten  will,  muß  doch  ausführliche
Lehrbücher  der  Hygiene  und  der  Krankheiten  und
Tropenkrankheiten  mit  sich  führen.  Was  er  hier
        <pb n="143" />
        Go

findet,  sind  in  erster  Linie  Hinweise  auf  die  Unterschiede
  zwischen  den  heimischen  Verhältnissen  und
denen  in  den  Tropen,  die  für  die  einfache  Tätigkeit
  als  praktischer  und  als  beamteter  Arzt  in  den
Tropen  völlig  ausreichen.  Daß  Schilling  in  seiner
Beurteilung  aber  den  Verhältnissen  in  den  Tropen
so  ausgezeichnet  praktisch  Rechnung  trägt,  stets
das  Erreichbare  im  Auge  behält  und  immer  und
immer  darauf  hinweist,  daß  nicht  bloß  Klima,
Boden,  Vegetation,  Tierwelt  und  die  daraus  sich
ergebende  Umwelt  des  Menschen,  sondern  auch
die  Menschen  selbst  und  ihre  Gewohnheiten  ganz
anders  sind  als  bei  uns  und  daß  sie  auch  in  den
verschiedenen  Gegenden  oft  recht  voneinander  verschieden
  sind,  das  bildet  einen  besonderen  Vorzug
des  Buches.  Sein  maßvolles  Urteil,  sein  kluges
Abwägen  der  Ansprüche  des  praktischen  Lebens
wird  besonders  dem  beamteten  Arzt  und  dem
Verwaltungsbeamten,  wenn  sie  mit  sanitären
Maßnahmen  vorgehen  wollen  oder  sollen,  in  recht
vielen  Fällen  höchst  dankenswerte  Fingerzeige
geben.

Es  wäre  zu  wünschen,  daß  recht  viele  Arzte,
Beamte  und  durch  ihren  Beruf  hinausgeführte
andere  Weiße  die  Schillingsche  Tropenhygiene
lesen  und  die  in  ihr  enthaltenen  Lebensregeln
für  die  Tropen  beachten  möchten.  Mit  der  allgemeinen
  Gesundheit  in  unseren  Kolonien  würde
es  bald  besser  werden.  Dr.  Sander.

Sanitätsbericht  über  die  Kaiserliche  Schutztruppe
  für  Südwestafrika  während  des
Herero=  und  Hottentottenaufstandes  für
die  Zeit  vom  1.  Januar  1904  bis  31.  März  1907.
Bearbeitet  vom  Kommando  der  Schutztruppen
  im  Reichs-Kolonialamt.  Erster
Band.  I.  Administrativer  Teil.  Mit  1  Kurve,
9  Karten  und  Skizzen  sowie  32  Abbildungen
auf  7  Tafeln  und  46  Abbildungen  im  Toext.
Berlin  1909.  Königliche  Hofbuchhandlung
E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn.  Preis  12,  —,
geb.  “  13,50.

Der  soeben  erschienene  Band  bringt  in  sieben
Abschnitten  eine  eingehende  Beschreibung  der  Organisation
  und  Handhabung  des  gesamten  Sanitätsdienstes
  während  des  südwestafrikanischen  Feldzuges.
  Leitender  Gedanke  für  die  Darstellung
war,  einerseits  die  besonderen,  von  heimischen
Kriegen  so  außerordentlich  abweichenden  Verhältnisse
  zu  beleuchten,  unter  denen  der  Sanitätsdienst
in  diesem  von  allen  Hilfsmitteln  entblößten  Lande
seine  Aufgaben  zu  erfüllen  hatte,  sodann  aber
vor  allem  auch,  die  gesammelten  Erfahrungen
festzulegen,  um  die  sich  daraus  ergebenden  Lehren
in  der  Zukunft  nutzbringend  verwerten  zu  können.
Weiterhin  herrschte  das  Bestreben,  im  administrativen
  Teile  die  hauptsächlichsten  Umstände  und
Tatsachen  hervortreten  zu  lassen,  deren  Wichtigkeit

 

109

für  die  Kriegsgesundheitspflege  und  Kriegsseuchenlehre
  erfahrungsgemäß  feststeht,  und  die  zugleich
eine  Erklärung  für  die  Zahl  und  Art  der  beobachteten
  Kriegskrankheiten  zu  bieten  vermögen
(Klima,  Ernährung,  Wasserverhältnisse,  Lebensbedingungen
  und  Tätigkeit  der  Truppen  usw.).

Während  im  ersten  Abschnitt  die  Ausstattung
der  Truppe  mit  Sanitätspersonal  und  die  Gliederung
  und  Tätigkeit  der  Sanitätsformationen
im  allgemeinen  besprochen  werden,  erörtert  der
zweite  Abschnitt  die  Ausstattung  der  Schutztruppe
mit  Sanitätsmitteln  und  ihre  gesamte  medizinischchirurgische
  und  wirtschaftliche  Sanitätsausrüstung
im  einzelnen.  Der  dritte  Abschnitt  ist  der  allgemeinen
  Truppenhygiene  gewidmet;  er  beschäftigt
sich  neben  der  Bekleidung,  Ausrüstung  und  Unterkunft
  der  Truppe  und  den  besonderen  Maßnahmen
gegen  die  Ausbreitung  von  Seuchen  besonders
eingehend  mit  den  so  überaus  wichtigen  Ernährungsverhältnissen
  und  der  nicht  minder  bedeutsamen
  Wasserversorgung  der  Truppe.  Im
vierten  Abschnitt  wird  die  Tätigkeit  der  einzelnen
Feldsanitätsanstalten  und  der  verschiedenartigen
Sanitätsanstalten  des  Etappengebietes  (Etappenlazarette,
  Eingeborenenlazarette,  zahnärztliche  Tätigkeit,
  Leistungen  der  bakteriologischen  und  des
chemischen  Laboratoriums)  geschildert,  wobei  zugleich
  eine  Beschreibung  der  wichtigsten  Orte  des
Etappengebietes  in  gesundheitlicher  Beziehung
gegeben  wird.  Die  drei  letzten  Abschnitte  enthalten
  eine  Schilderung  der  Krankenbeförderung
und  Krankenzerstreuung  im  Schutzgebiet,  der  gesundheitlichen
  Maßnahmen  bei  der  Heimsendung
und  der  Tätigkeit  der  freiwilligen  Krankenpflege.

Außer  zahlreichen  Beilagen  und  Tabellen
sollen  mehrere  beigegebene  Karten  und  eine
größere  Anzahl  teils  in  den  Text  eingestreuter
Abbildungen,  teils  auf  Tafeln  vereinigter  Lichtbilder
  dem  besseren  Verständnis  des  Gesagten  und
der  Klarlegung  der  vielfach  fremdartigen  Verhältnisse
  dienen;  aus  diesem  Grunde  wurden  auch
bei  der  Auswahl  der  Lichtbilder  in  erster  Linie
diejenigen  berücksichtigt,  denen  in  besonderem
Maße  ein  instruktiver  Wert  zuzukommen  schien.

Die  noch  ausstehenden  Teile  des  Berichts,
welche  die  zahlenmäßige  und  die  wissenschaftliche
Berichterstattung  über  die  Kriegsverletzungen  und
krankheiten  enthalten  sollen,  befinden  sich  in  der
Bearbeitung  und  werden  voraussichtlich  in  einem
zweiten  Bande  vereinigt  erscheinen.

Dr.  Schilling,  Professor:  Die  Schlafkrankheit,
  ihre  Entstehung,  Verhütung  und  Bekämpfung.
  Herausgegeben  von  der  Berliner
Missionsgesellschaft.  Mit  einem  Vorwort  von
Missionsinspektor  Lic.  theol.  K.  Arenfeld.
Berlin  1909.  Buchhandlung  der  Berliner
evangelischen  Missionsgesellschaft.
        <pb n="144" />
        110  2

Dr.  André:  Die  Rechtsverhältnisse  im
Pomonagebiet  in  Südwestafrika.  Ein
Gutachten.  Mit  drei  Karten.  Berlin  1910.
Verlag  von  Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).

Preis  “  2,—.

Deutsch=  Südwestafrikanisches  Adreßbuch
1910.  Mit  einem  halbjährlich  erscheinenden
kostenlosen  Nachtrag.  Herausgegeben  vom
Adressenbureau  A.  Stchulze,  Swakopmund.
Verlag  der  Deutsch-Südwestafrikanischen  Zeitung,
G.  m.  b.  H.,  Swakopmund.  Zu  haben  bei
K.  F.  Koehler,  Leipzig.  Preis  10,—.

Die  Diamantlagerstätten  in  Südwestafrika.
Mit  Karte.  Abdruck  aus  Dr.  A.  Petermanns
Geographischen  Mitteilungen  1910,  Heft  1.

Dr.  Marqardsen:  Oberflächengestaltung
und  Hydrographie  des  saharisch-fudanischen
  abflußlosen  Gebiets.  Auszug  aus
einer  der  Phil.  Fakultät  in  Göttingen  vorgelegten
  Dissertation.  Mit  Karte.  Abdruck
aus  Dr.  A.  Petermanns  Geographischen  Mitteilungen
  1910,  Heft  1.

Der  Tropenwirt.  Landwirtschaftlicher  Kalender
für  die  Tropen.  Hilfstaschenbuch  für  den  täg- 



Hinstorffsche  Verlagsbuchhandlung.  Wismar  i.  M.
Preis  in  biegsamem  Einband  3,  —.

 

Dr.  Paquet:  Südsibirien  und  die  Nordwestmongolei.
  Politisch-Geographische  Studie  und
Reisebericht  an  die  Geographische  Gesellschaft
(für  Thüringen)  zu  Jena.  Mit  zwei  Karten
und  zahlreichen  Abbildungen.  Jena  1909.
Verlag  von  Gustav  Fischer.  Preis.  4,  —.

Freudenberg:  Ceylon-Plantagen-Kautschuk.
Rückblick  auf  das  Jahr  1909.  Sonderabdruck
aus  dem  Tropenpflanzer.  Organ  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees.  XIV.  Jahrgang.
1910.  Nr.  1.

Handbuch  für  Heer  und  Flotte,  Enzyklopädie
der  Kriegswissenschaften  und  verwandter  Gebiete.
Herausgegeben  von  Georg  v.  Alten,  Generalleutnant
  z.  D.,  unter  Mitwirkung  von  mehr
als  zweihundert  der  bedeutendsten  Fachautoritäten.
  Vollständig  in  108  Lieferungen  reichillustrierten
  Tertes  mit  farbigen  Beilagen,  Karten,
Plänen,  Gefechtsskizzen  usw.  Berlin.  Deutsches
Verlagshaus.  Preis  jeder  Lieferung  ¼  2,—.

Im  Zeichen  der  Türme.  Almanach  für  jeden
Tag  des  Jahres.  Briefe  aus  vergangener  Zeit.

 

 

 

lichen  Gebrauch  1910.  Unter  Mitwirkung  Bericht  des  Verlages  von  Karl  Curtius  in
namhafter  Fachmänner  herausgegeben  und  re-  Berlin.  Preis  .  0,50.
digiert  von  Dr.  S.  Soskin.  Zweiter  Jahrgang.

Verkehrs-Machrichten.

In  Buito  (Deutsch-Ostafrika),  an  der  Usambarabahn,  ist  am  1.  Dezember  1909  —  in  Verbindung
  mit  der  dort  bereits  bestehenden  Reichs-Telegraphenanstalt  —  eine  Postagentur  eingerichtet
worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen
Briefsendungen,  den  Postanweisungs=  und  Paketdienst  im  Verkehr  innerhalb  des  Schutzgebiets  und
die  Annahme  von  Postanweisungen  nach  Deutschland  erstreckt.

 

In  Brackwater  (Bezirk  Windhuk),  einer  Station  der  Eisenbahn  Swakopmund  —  Windhufk,
ist  am  1.  Dezember  1909  eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme
  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  erstreckt.

Zu  den  Postanstalten  in  Deutsch-Südwestafrika,  die  zum  telegraphischen  Postanweisungsdienst
  im  Verkehr  untereinander  zugelassen  sind,  ist  vom  20.  Oktober  1909  ab  die
Postagentur  in  Kalkfontein  (Süd)  hinzugetreten.

 

 

Die  Hauptpostanstalt  von  Deutsch-Neuguinea,  das  zur  Zeit  in  Herbertshöhe  bestehende
  Postamt,  wird  zum  1.  März  nach  Simpsonhafen  verlegt  und  erhält  dort  vom  1.  April
ab  statt  des  Namens  „Simpsonhafen“  die  Ortsbezeichnung  „Rabaul  (Deutsch-Neuguinea)“.

In  Herbertshöhe  befindet  sich  vom  1.  März  ab  an  Stelle  des  bisherigen  Postamts  eine
Postagentur.
        <pb n="145" />
        W  111  20

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Februar  1910.

 

Nach

vom  Ein-5

  Die  Abfahrt  erfolgt

am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Uberfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

1.  Deutsch-Gstafrika.

aà)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),
Muansa  (mit  Usumbura)
und  Schirittt
Von  Mombasa  Weiterbeförderung
  mit  der  Ugandadahn
  und  von  der  Endstation
zu  Schiff  nach  den  Bestimmungsorten.

dn  nach  Tanga  (einschl.  Amani,
Armoma.  Buiko,  Korogwe,
Mikumbara.  Mombo,  Moschi.

Neapel  »
OeutscheSchkfschL

schiffungshafen  #
Marseille  #
Brindisi

D
(engl.  Schiffe)

I  Neapel
-weursche  Schiffe)

 

 

13.

14.  Febr.  7.  März

10.  jedes  Monats

Febr.

14.  Febr.  7.  März

Mombasa  O  16,  16,
17  Tage

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  O  15  Tage

Tanga  17,  17,  19  Tage

12.  Febr.  5.  März  1040

8.  jed.  Mts.  10  4

11.  Febr.  10  40

12.  Febr.  5.  März  1010

 

l
Mubesa,  Pangani  und  Wil-  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  1045
belmetal)  "
Neapel  C(14.  Febr.  7.  März  Daressalam  18,  18  12.  Febr.  5.  März  1040

e  nach  Daressalam  sowie  nach  S  ⁊  —
Bagamofo,  Biomarckburg,  (deutsche  Schtiffe)  21  Tage
N#inn  „uimattnde,  Küoso  Varseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  15
Mabenge.  Mikindank,  Mo-  1  (von  Zanzibar  unmittelbar
üorro,  Morogoro,  Mpapua,,  .  Weiterbeförderung  nach
Muafa,  Neu=  Langenburg,  „  Daressalam  durch  Gonverne-Ngerengere.
  Sadani,  S  songea,  mentsdampfer  in  6  Stund.)

.W###a,  nscbote  Udsidni.  Brindisi  13.  Febr.  Zanzibar  17  Tage  11.  Febr.  1010
*s  (engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
1  mit  nächster  Gelegenbeit

2.  Deutsch-Sübwestafrika.  #

à  nach  t  sowie  Lamburg  9.  Febr.  2.  März  Swakopmund  26  Tage.  Febr.  1.  März  12..
har  i  cle  Frirs  delu  Antwerpen  6  14.  Febr.  7.  März  Swakopmund  21  Tage  Febr.  5.  März  1045
Gochaganas.  Grootfontein.  Oeutsche  Schiffe)
gkcenaren  Wa  Früed.  Southampton  15.  Febr.  8.  MärzSwakopmund  20  Tagesl.  Febr.  7.  März  11.23
vodemarte.  Jakalswater,  Jor  ##u  sche  Schiffe)  »  *  *1*–*
bann  Albrechtshöbe,  Kalkfeld.  D  Southampton  5.  19.  26.  Febr.  Swakopmund  22,  20,  4.  18.  25.  Febr.  11.23
Kartbib,  Nban,  Kub,  Kubas,  22  Tage
diasschaskchauhmn  Hamburg  18.  jedes  Monats  Swakopmund  25  Tage  18.  jed.  Mts.  6.19
—  On.  #Southampton  12.  Febr.  5.  März  Swakopmund  24  Tage11.  Febr.  4.  März  11.23
2  Hamburg  1.  jedes  MonatsSwakopmund  unbestimmt  jedes  Monats  6.19
F  Notterdom  6.  jedes  MonatsSwakopmuno  unbestimmt  5.  jedes  Monats  1012
Waldau,  Waterberg,  Wil-  (deutsche  Schiffe)
beimstal  und  Windhuk  Southampton  5.  19.  26.  Febr.  Lüderitzbucht  19—21  Ig.|.  18.  25.  Febr.  11.23

2  0

bo  nach  K#udercileucht  sowie  Antwerpen  11.  Febr.  7.  März  Lüderitzbucht  22  Tage.  Febr.  5.  März  1045
Betdamen.  Brackwasser.,  Gi.  Abeuische  Schiffe)
beon.  Gochas,  Hasuur,  Kalt-  Southampton  15.  Febr.  8.  März  J  Lüderitzbucht  21  Tage  14.  Febr.  7.  März  11.28

fontein  iSud),  Kanus,  Keetmansboop,
  Kuibis.  Maltabohe.
  Prinzenbucht,  Ramansden,
  Seeheim,  Ukamas  und
Warmbad

(deutsche  Schiffe)

#Hamburg
1Hamburg

#10OHamburg

Rotterdam
(deutsche  Schiffe))

 

jedes  Monats
1.  jedes  Monats
9.  Febr.  2.  März
6.  jedes  Monats

 

Lüderitzbucht  36  Tage
Lüderitzbucht  40  Tage
Lüderitzbucht  27  Tage
Lüderitzbucht  35  Tage

 

18.  jed.  Mts.  6.19
1.  jed.  Mts.  6.19
Febr.  1.  März  12.0.
jedes  Monats  1012

 

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(kronz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schtffe)

 

 

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnliche  und  cingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  723  u.  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

11.  25.  Febr.
jeden  Sonntag
13.  27.  Febr.

25.  Febr.
4.  18.  Febr.  4.  März

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  na
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten;  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  York  befördert.

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

10.  24.  Febr.  1040
jeden  Freitag  1040
11.  25.  Febr.  1040

24.  Febr.  8.35
2.  16.  Febr.  2.  März  10.0.

Kiautschou  auch  mit  den  unter  d)
        <pb n="146" />
        Die  Abfahrt  erfolgt

 

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

 

 

 

Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
"  Viktoria  19,  27  Tage
bamb  10.  jedes  Monats  Htos  gage
Hambur  «-  Kribi  21,  28—43  Tage
#  25.  jedes  Monats  Campo  28—43  Tage
anjo,.  undi,  Of,  .  .  .
sponabecsonambastsuemVoulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
Campo,  Ischang.  Duala.  fur  Mer  Duala  19  Tage
Dume.  Ebolwoa,  Kdca,  za:  Meursche  Schiff  Kribi  20  Tage  0.  jed.  Mts.  1.0
basst,  Zaunde,  Johann-Al-  1  #  ·
bklechLtslzövheHJoLkoEtkibsLobicis  Plantation  20  Tage
tal,  Lolodorf,  Lomie,  Longji,  .  zsssz
Marienberg,  Mundeck,  N#-  Longji  20  Tage
K.  Kalltdinge,  Vlantanon,  FLiverpool  10.  Febr.  10.  März,Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage
Gr.  Batanga  30—32  Tage  ..  5
Longji  30—32  Tage  8.  Febr.  8.  März.  10#6
«  Kribi80—32Tage
Plantation  30—32  Tage
OHamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tages  25.  jed.  Mts.  6.19
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  101
b)  nach  Rio  del  Rey.  .-  von  dort  weiter  über  Ikang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  10.  Febr.  10.  März'  Rio  del  Rey  25  Tage.  Febr.  8.  Marz  10.2
xc)  nach  dem  Tschadsee=  Gebiet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  104#
(Garna,  Kufsseri)  von  dort  weiter  über
Lokodja-ola
Antwerpen  10.  Febr.  3.  März  Matadi  20—21  Tage  9.  Febr.  2.  März  1.0
,.,  »  »  vondaweitermitderljlsens  .
d)  nach  Molundn  LaRNochelle  12.  Febr.  5.  März  bahn  bis  Lcopoldville  und  10.  Febr.  3.  Marz  1015
(belgische  Schiffe)  dann  mit  Flußdampfern  auf
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dem  otondo,  —  23.  jed.  Mts.  104
Brindisi  60.  Febr.  Jap  49  Tage
nseln,  anen  aus-  Jap  34  u.  43  Tage  .  4
schlietlich  Snam)  Angaur  39  Tage  "  D  !*  debr.  9.  Marz
Neapel  257.  Febr.  11.  März##  Palau  41  Tage  —
(deutsche  Schiffe),  Saipan  47  Tage

*)  Sendungen  nach  Guam  werden
  über  San  Francisco
geleitet.

)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.

Ponape  54  Tage

 

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weliter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.

 

6.  Marshal-Inseln.

a)  nach  Jalutt

b)  nach  Nauru

 

Brindisi  6.  Febr.
(engl.  Schiffe)
Neapel  11.  März
(deutsche  Schiffe)
Neapel  2.  März
(deutsche  Schiffe)
Neapel  13.  27.  Febr.
(engl.  Schiffe)
Brindisi  6.  20.  Febr.  6.  März

(engl.  Schiffe)  I

Jaluit  61  Tage

Jaluit  60  Tage

Adelaide  27—30  Tage,
dann  weiter  mit  der  Etsenbahn
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacific  Phoshate
  Company  oder  mit
ampfer  „Germania“  der
Jaluitlinte  nach  Naurn

 

 

4.  Febr.  9.  Marz  1040

4.  11.  18.  25.  28.  Febr.
4.  März  1010

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.
        <pb n="147" />
        W  113  20

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
sciffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
|
Neapel  11.  25.  Febr.  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schtffe)  hafen  88  u.  44  Tage
Simpsonhafen  41  u.  47T  g.A.  0.  23.  Febr.  4.  März
Brindisi  6.  Febr.  GC.  März  Simpsonhafen  40  Tage  100
beusch-Neugninen..  Schiffe)  Friedrich=  Wilhelms-T
  hafen  43  Tage
l
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
3  #es.  Queenstowpn  27.  Febr.  Apia  31  Tage  25.  Febr.  11.23

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

Nachversand  1.0

 

5  lego.

Hamburg  25.  Febr.
Hamburg  10.  jedes  Monats

Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats
(deutsche  Schtffe)

Marseille  12.  jedes  Monats
Bordeaux  25.  jedes  Monats
Liverpool  jeden  Mittwoch
1Hamburg  1.  jedes  Monats
Rotterdam  6.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)

Hamburg  16.  jedes  Monats

Rotterdam  22.  jedes  Monats

 

(beutsche  Schiffe)

Lome  22—20  Tage
Lome  17  Tage
Lome  16  Tage

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

Lome  24—20  Tage
Lome  21—23  Tage

Lome  30—39  Tage

Lome  24—33  Tage

 

25.  Febr.  6.19
9.  jed.  Mts.  9.1
10.  jed.  Mts.  1.0

10.  jed.  Mts.  1010
2.  jed.  Mts.  1045
Montag  1012

1.  jed.  Mts.  6.19
5.  jed.  Mts.  1012

16.  jed.  Mts.  6.19
21.  jed.  Mts.  1012

 

Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
dentsch  ·  Neugninea  Neapel  .  8.  14.  2.  Febr.  Beavetk-,  %  Bebrindisi
  .  .  .  4.  18.  Febr.  1.  März
Neapel.  12.  18.  Febr.  11.  März  rindt  –  A:
l——-  Brindisi  25.  Febr.  Marseille,.  3.  11.  Febr.  3.  März  Wa..
Marseille.  16  jed.  Mts.  Liverpool  üUb.  Vancouv.  6.  Febr.  GC.  März
§2  lymouth,  ..  „
—  Kiantschon  über  San  Francisco  oder
Southampton  16.  Febr.  9.  März  Bm  Southampton,  Seattle  unbestimmt
beussch--S##westafriha  Sesshanten  s"den  Hoat  "  Haore  oder,  6  (5—6  mal  monatlich)
amburg  16".  Febr.
—  —  —  ——  —.  ..  Sibir.  Eisen=  U  in  der  Regel  Montag,  Mittbahn
  wo  reitag,  Sonnta
Hamburg  15"“  jed.  Mis.  bahn  A  ¾  9.  9
Lanerun...  Southampton  2“.  30“.  März  Plymouth  üb.  Vancouv.  unbestimmt
Liverpool  .  .  2ß.  Febr.  Samoa  Queenstown
——.  —  ——  oder  Havre  über  San  Francisco
den  Larolinen.  od.  Plymouth  (unbestimmt)
auen.  Neapel  §“.  14.  28.  Febr.  --  --  -·«»-»«
hin-III  ssMak  Hamburg»2·1i)«.1().Febr.
«  ——-—.—.—e-—-—-—-s  —  Togo  ..  Southampton  2*.  30“.  März
U#ustal-Inseln  Neapel.  .  .  .  14.  Febr.  19.  April  Liverpool  jeden  Montag

 

 

 

·  Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="148" />
        Schiffsbewegungen

G  114  20

der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

Postdampfer

Letzte  Nachrichten
bis  28.  Januar  1910.

 

„Adolph  Woermann““

„Alexandra  Woermann“.

„Anna  Woermann“
„Arnold  Amsinck“.
„Eduard  Woermann“
„Eleonore  Woermann“
„Erna  Woermann“
„Frieda  Woermann“
„Gertrud  Woermann“.
„Hans  Woermann“.
„Henriette  Woermann“
„Irma  Woermann“

„Jeannette  Woermann“.

„Kurt  Woermann“.
„Lili  Woermann“
„Linda  Woermann“
„Lothar  Bohlen“
„Lucie  Woermann“.
„Martha  Woermann“.
„Max  Brock“.

„Paul  Woermann“.
„Thekla  Bohlen“

„Edea“
„Kamerun“
„Lome“

„Otavi“
„Savoia“  .
„Swakopmund“
„Togo"
„Windhuk“

„Answald“
„Friderun“
„Henner“.
„Immo“
„Ingbert“.
„Ingo“
„Ingraban“.
„Irmfried“
„Irmgard“
„Ivoo
„Walburg“

 

 

 

Reise
von  P  nach
1
Delagôa  Bay  Hamburg
Hamburg  Kamerun
Assinie  Hamburg
Hamburg  Lüderitzbucht
Lüderitzbucht  Hamburg
Hamburg  Duala.
Hamburg  Lüderitzbucht
Swakopmund  Kapstadt
Durban  Hamburg
Kamerun  Hamburg
Mossamedes  Hamburg
Burutu  Hamburg
Hamburg  Assinie
Hamburg  Burutu
Hamburg  Burutu
Hamburg  Lüderitzbucht
Calabar  Hamburg
Hamburg  Duala.
Hamburg  Calabar
Lüderitzbucht  Hamburg
Hamburg  Calabar
Hamburg  Kotonou

 

uJanuar

Januar

uJanuar
uJanuar
.  Januar
.Januar
.Januar
.Januar
uJanuar
uJanuar
.Januar

24.  Januar

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika--Dienst.

Assinie
Hamburg
Hamburg

Lüderitzbucht
Kapstadt
Hamburg

Mossamedes
Hamburg

Hamburg
Kamerun
Kotonou
Hamburg
Swakopmund
Lüderitzbucht
Hamburg
Delagoa  Bay

 

am  26.
am  26.
am  24.
am  24.
am  26.
am  26.
am  25.
am  25.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Akkra
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Rotonou
Hamburg
Lamburg

Delagoa  Bay
Mossamedes
Akkra
Hamburg
Mossamedes
Akkra
Lüderitzbucht
Hamburg
Assinie
Calabar

 

am  24.
am  27.
am  22.
am  27.
am  20.
am  9.
am  1.
am  24.

Januar
uJanuar
Januar
uJanuar
uJanuar
Januar
uJanuar
uJanuar

Januar

Januar

Januar
Januar
Januar
Januar
Januar
Januar
Januar
Januar

Januar
Januar
Jannar
Januar
Januar
Januar

in  Suez.

in  Duala.

in  Hamburg.

in  Madeira.

in  Akkra.

in  Conakry.

ab  Las  Palmas.
in  Kapstadt.

ab  Kapstadt.

ab  Lome.

in  Hamburg.

ab  Las  Palmas.
in  Dakar.
Ouessant  passiert.
in  Lagos.

in  Lüderitzbucht.
in  Hamburg.

ab  Teneriffe.

in  Lagos.

ab  Madeira.

ab  Las  Palmas.
in  Lome.

in  Sierra  Leone.
Cuxhaven  passiert.
ab  Rotterdam.

in  Lagos.

in  Swakopmund.
in  Lüderitzbucht.
in  Lagos.

ab  Southampton.

in  Lourenzo  Marques.
ab  Teneriffe.

ab  Las  Palmas.

ab  Bissao.

ab  Sao  Thomé.

ab  Bissaoo.

Februar  ab  Hamburg.
Januar  ab  Las  Palmas.
z.  Zt.  in  Hamburg.

am  22.  Januar  in  Notterdam.
am  28.  Januar  ab  Hamburg.
        <pb n="149" />
        I  115  20

Marktbericht.

 

Baumwolle.  Nach  Liverpooler  Nachrichten  vom  21.  1.
notierte  Amerik.  Middling  Cpland  7,59,  ädgyptische
saf  browvn  13½/13½  per  lb.  In  Hamburg  hatte
Ende  Degember  pro  ½  kg  nordamerik.  Middling
78½  Pf.,  Bengal  fully  goock  50½  Pf.,  ostafrikanische
etwa  80—100  Pf.,  Togo  75  Pf.  notiert.  Die  Preise
gingen  im  Januar  durchweg  zurück,  nämlich:  nordamerik.
  Middling  7311.—73½  Pf.  (22.  1.),  Bengal
fulix  gooch  48  Pf.  (22.  1.),  ostafrikanische  etwa  90
bis  110  Pf.  (15.  1.),  Togo  74  Pf.  (15.  1.).

Baumwollsaat.  Während  sich  der  Preis  für  Baumwollsaat
  Ende  Dezember  pro  1000  kg  auf  120  bis
115  .%  belief,  stellte  er  sich  Ende  Jannar  auf
130—110  .K  (27.  1.).

Blei.  Blei  zeigte  gegen  den  Vormonat  keine  Anderung.
  Es  notierte  Ende  Jannar  (22.  1.)  pro  50  kg
englisches  Blei  in  Mulden  mit  15,50  .  x  und  deutsches
  Blei  in  Mulden  mit  16  ./.

Elfenbein.  Elfenbein  notierte  Ende  Jannar  höher.
Ende  Dezember  erzielte  Kamerun-Gabun  (hart)  mit
einem  Durchschnittsgewicht  von  7  kg  19,50  per
1  kgx,  dasselbe  (weich)  mit  einem  Durchschnittsgewicht
von  10  kx  23  K  per  1  kg:  Ende  Januar  (22.  1.)
dagegen  chart)  20  A  und  (weich)  24.14.

Erdnüsse.  Erdnüsse  zeigten  gegen  den  Vormonat  keine
Leränderung.  Der  Preis  stellte  sich  Ende  Fannar
für  westafrikanische  Nüsse  in  Schalen  per  100  kg  auf
20—21  .  (27.  1.),  für  geschälte  ostafrikanische  per
50  kg  Ende  Dezember  auf  14,25—  14,50  /“  und  Ende
Januar  auf  141,50—14,25  (27.  1.).

Oanf.  Für  Sisal  wurden  Ende  Dezember  notiert
per  100  k  deutsch-ostafrikanischer  58—56.1¾,  indischer
52—32  K:  Ende  Januar:  deutsch-ostafrikanischer  60
bis  57  .K#  (24.  1.),  indischer  etwa  40—36,50  .%¾
(24.  1.),  Manila  25—50  .K  (22.  1.).

Kaffee.  Der  Preis  betrug  Ende  Dezember  per  ½  kg
für  Santos  38—47  Pf.,  Liberia  51  Pf.,  Usambara
63—66  Pf.,  arabischen  69—91  Pf.;  Ende  Januar
für  Santos  38—47  Pf.  (22.  1.),  Liberia  44—49  Pf.
(27.  1.),  Usambara  67—70  Pf.  (27.  1.),  arabischen
69—91  Pf.  (22.  1.).

Kakao.  Die  Preise  für  Kakao  hielten  sich,  mit  Ausnahme
  von  Togo,  Sao  Thomé  und  Bahia,  die  einen
Preisrückgang  zu  verzeichnen  hatten.  Kakao  wurde
Ende  Dezember  per  50  kg  gehandelt:  Ramerun
für  51.  /7.  Lagos-Accra  für  46,.50—47.X.  Sao  Thomé
für  48,50—50  .X.,  Bahia  für  50,50—53  /¼,  Togo-Plantagen
  für  50.4;  Ende  Januar  notierte  Kamerun
19—51  .  (27.  1.),  Lagos-Accra  45—47  .K  (27.  1.),
Sao  Thomé  46—49,50  At  (27.  1.),  Bahia  48—50.
(27.  1.),  Togo-Plantagen  40  .  ¾  (22.  1.).

Kautschuk.  Die  Notierungen  waren  Ende  Dezember
per  1  kg:  Para  16,90  M&amp;amp;.  Südkamerun  8.80  /¼,
la  Kamerun-Würste  8  KM+.  Ia  Kamerun-Kuchen
6.60  K.  Ia  Togo-Lumps  5.60  .  Ia  Goldküsten-Lumps
  5  .4,  Lewaplantagen  7,30—7,80  .  Dagegen
  Ende  Januar:  Para  17.,30  (22.  1.),  Südkamerun
  8,90  AM  (22.  1.),  Ia  Kamerun-Würste
.50  .  M  (22.  1.),  Ia  Kamerun-Kuchen  8—8,20  /%
(22.  1.).  Ia  Togo-Lumps  5.70—5.80  KX  (15.  1.),
Ia  Goldküsten-Lumps  5,30—5,140  %  (22.  1.).  Also
bohere  Notierungen.

Kolanüsse.  Für  Kolanüsse  wurden  gezahlt  per  100  kt
Ende  Dezember:  Kamerun-Plantagen  ¼  geschnitten
15  —55  .4;  Ende  Januar  (27.  1.)  30—55  .K.

 

Kopal.  Die  Preise  für  RKopal  hielten  sich  durchweg.
Es  notierten  wie  im  Vormonat  Ende  Januar  per
100  kg  Kamerun  70—80  .K  (27.  1.),  Benguela-Angola
  60—200  +  (27.  1.),  Zanzibar  (glatt)  120
bis  250  .  /x7  (7.  1.),  dagegen  Madagaskar  Ende  Dezember
  130—225  +  und  Ende  Januar  120  bis
200  .  M  (27.  1.).

Kopra.  Am  Schlusse  des  Monats  Dezember  erzielte
Kopra  per  50  kg  westafrik.  21—23  .,  ostafrik.
22—24,50  .4,  Südsee  23—24  :  Die  Preise  betrugen
  Ende  Januar  (27.  1.)  für  westafrik.  Kopra
21—23  .K,  ostafrik.  23—25,50  A%  und  Südsee  241
bis  25.#.  Also  durchweg  steigende  Tendenz.

Kupfer.  Der  Preis  für  Kupfer  ist  gegen  den  Vormonat
  unverändert  geblieben.  Er  betrug  Ende
Januar  für  englische  Raffinade  68  .&amp;amp;4  per  50  kz
(22.  1.).

Mais.  Mais  zeigte  gegen  Schluß  des  Jannar  eine
geringe  Steigerung.  Ende  Degember  notierte  per
1000  ka  Togo-Mais  118..  Ende  Januar  119  bis
120  .K  (27.  1.).

Mangrovenrinde.  Gegen  den  Vormonat  fast  unverändert.
  Es  wurde  bezahlt  Ende  Dezember  und
Jannar  per  100  kg  ostafrikanische  11,50—12  /
(27.  1.),  für  Madagaskar  Ende  Dezember  12  .  und
Ende  Januar  11,50—12  K  (27.  1.).

Palmkerne.  Palmkerne  hatten  Ausgang  Jannar  einen
Preisrückgang  zu  verzeichnen.  Cnde  Dezember  erzielten
  per  50  kg:  Lagos-Kamerun  17,50.4.  Togo
17,25—17,40  „,  Elfenbeinküste  16.75—  16,87  „,
Goldküste  17,20—17,32.¼;  Ausgang  Januar  (27.  1.)
dagegen:  Lagos-Kamerun  17,10.¼.  Togo  16,00.  .
Whydah  17.7,  Elfenbeinküste  16,80  .K,

Palmöl.  Die  Notierungen  betrugen  Ausgang  Dezember
  per  50  kg  für  Lagos  30,50—31  ,  Kamerun
29,50—30  “,  Liberia  25,50—26  .¼,  Togo  28  bis
28,50.¼,  dagegen  Ende  Januar  für  Lagos  31  bis
30,50  (27.  1.),  Kamerun  30  .K  (27.  1.),  Liberia
  29—30  .  K  (27.  1.).

Reis.  Gegenüber  Ende  Dezember  zeigte  Reis  fast
keine  Anderung.  Ausgang  Dezember  wurden  notiert
per  50  kg:  Rangoon,  geschält,  9—  10,75  JNK.  Java.
geschält,  16—18./4  Ende  Januar  (22.  1.)  Rangoon,
geschält,  9—10,75  .  und  Jaua,  geschält,  14.75
bis  18  ..

Sesamsaat.  Sesamsaat  hat  Ausgang  Januar  einen
Preisrückgang  zu  verzeichnen.  Per  50  ktz  wurde
Ende  Degember  gezahlt:  für  westafrikanische  1316
bis  15  ,  für  ostafrikanische  141½9.—15.  ,  dagegen
Ende  Jannar  (27.  1.):  für  westafrikanische  13½  bis
14½  ,  für  ostafrikanische  14½—14¼...

Silber.  Gegen  Ende  Dezgember  unverändert.  Per
1  ku  Ende  Jannar  (27.  1.)  71,75.(%  (Jl.  K.).

Machs.  Die  Notierung  für  Wachs  ergab  Ende  Dezember
  per  100  kg:  deutsch  -z  oftafrikanisches  268.1.
Madagaskar  258—260  .  J.  Beuguela  270  ¼,  Chile
280  4:  Ende  Jannar  dagegen:  deutsch=  oftafrikanisches
  272.4  KEGI.  1.),  Madagaskar  264  ./#  127  1..,
Bengucla  274—276  .K  (22.  1.),  Chile  281—286
(22.  1.).  Also  höhere  Notierungen.

*)  Die  Preise  verstehen  sich,  wenn  nicht  anders
angegeben,  loko  Hamburg.
        <pb n="150" />
        G  116  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  BHeuydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  b.,  Berlin  W.  ö4.

Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.

Telegramm-  Adresse:  Heydtkontor-.

28.  Jannuar  1910.

 

 

e-vor—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

**“  Kapital  sch  Gers  beste  6  4½  ·  Nachfrage  Angebot
jahr  M  jahr  dende  1  v  §2  5%
I  I  l
1907  1  850  000  1.  10.  10  O  Afrikanische  Kompagnie  A.-G.  .  .  —  98
1906  2000  O000  1.  1.  1  Borneo-tautschuk-Compagnie  A.-G.  ..  —  70
1905  1  1  000  000  1.  4.  16  17½  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.)  ·  «

«  !  J  «  -jFOIo»8-CoA-G.  .  174  178
1905  1  200  O000  1.  4.  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  —  65
1905  r  600  00  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  —  85
1890  1  500  000  /1.  1.  50)0  50  China-Erport-,  Import-  u.  Bank-  .  250  —
18291  2600  000  1  1.  10  7DChocold  Plantagen-Gesellschaft.  .  118  116
1905  220  000  1.  1.  20  3  Debundscha-Pflanzung  .  I125  —
1900  800  000  1.  1.  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  —  65
1878  2  750  000  1.  1.  16  24  „Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft

.  IT  s  der  Südsce-Inseln  1  322  326
1885  2  000000  1.  4.  20  25  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwest-feia  s  1680  1700
1907  2500  000  1.  1.  —  0  Deutsche  Kautschuk-  Atiengesellschaft  —  65
1902  1  000  000  1.  110  D0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  —  650
1908  4500  000  1.  5..  —  —  Deutsche  Südscephosphat  Akt.-Ges.  –  215
1902  1  000  000  1.  5).  3.  8  Deutsche  Togogesellschaft  4  63  68
1885  11  721  000  1.  1  5  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Anteile—  123
1886  400  000  1.  1.  0  „0  LDeutsch-  Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  50.—

s  «  ——I  do.Vorz-Akttenk—.-ø175,—
1908  11  495  000  1.  1.  3½  3½  Deutsch-  Osboritanische  38½  %  Schuldverschrei-“  «

bungen  s(vom  Reich  sichergestellt)  22  —
1897  2250  000  1.  1.  5  7  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft  I  102
1899  4  000  000  1.  1.  00  0  Gesellschaft  Nordwestkamernn..  TLTit.  A.  —  4  25

#  360  000,  0  0  ddo.  do.  „4t.  B.  4—  422

18988  1  000  000  1.  1.  0  0  Gesellschaft  Südkamerun.  Lit.  A.  98  102

1  000  0O000  0  0  do.  do.  Lit.  B.  87  92
1889  2  000  000  1.  10.  0  0  Guatemala  Plantagen-Gesellschaft  40  15
1897  1  153  000  1.  1.  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaftt.  —  40
1889  3000  000  1.  10.  —0  0  Hanseatische  Plantagengesellschat  —  35
1887  1200000  u1.  1  20  18  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Altten  280  285

·  «  do.  Genußscheine  —z4  2700,
1906  30000  000  1.  1.  —  4  Kamerun-Kautschuk-Compognie  .  70  80
1895  10  000  000  1.  1.  0  0Baoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  98  100
1903  1  000  OC0?0  1.  1.  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  —  80
1899  2000  000  1.  7.  0  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  86  90
1885  6000  000  1.  4.  .7  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-  Anteile  .  105  108

n  0  0  Stamm-Anteile  54  59

1906  1  200  O000  1.  1.  "0  0  Otstafrika-Kompagnie  ...»  85  —
1904  21000000  1.  3  3  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft.  Anteile
(vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und

q  120%  Rückzahlung  garantierth)  —  —

1900  20  000  000  1.  4.  9  11  Otavi-Minen-  und  Eisenbahngesellschaft  !  231,75.
200  000  4  46  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  5%  123.—  125.—
1902  L  125  000  1.  1.  50  50  Pacific  Phophate  C.  .  .i;64Zz(33-4Z
1897s20()00(·)0i11.10.  6  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  ..·  —  82
1895  1  500  000  1.  1.0  0  0  Rbeinische  Hande#-Plamoagengesenschaft.  —  40
1903  800  000  1.  1.  •  0  Safata-S  Samoa-Gesellschaft  —  55
1905  2  000000  1.  1.  4  4  Samoa-Kautschuk-Compagnie  —  55
1897  500  000  1.  1.  0  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  80  —
1900  600000  1.  T.  0  0  SLouth  African  Territories  16  sh  —d  16  sh  6  d
1892  1K2000  000  1.  7.  0  5  SLSouth  Wiest  Africa  Co.  38  sh  64.  1  39  sh  —  d
1893  869  100  1.  4.  0  0  lIlsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  28  33
142  200  0  0  do.  Vorzugs-Anteile  60  —
1897  2  100  000  1.  1.  6  9  Lestafrik.  Pflanzungs  gesellsch.  Bibundi  Anteile  96  99
1897  4  500  000  1.  1.  0E  Westafrikanische  Pflanzungs  gesellschaft  Victoria
zusammengelegte  Stamm-Aktien  —  55
8  8  do.  Vorz.-Aktien  104  108
1895  1  800  000  1.  1.  0W  0  Wesstdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Düfseldorf?  —  70
Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.
Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Tell:  Östar  Blesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hoibuchbandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  S8W68,  Kochftr.  66—71.
        <pb n="151" />
        deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Sũdsee

Berausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

21.  lahrgang  Berlin,  den  15.  Februar  1910.  Uummer  4.

Diese  Zeuschrift  erf  t  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
emmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
7.  Danckelman.  Der  virrelfshrliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblaun  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
vost  und  die  Buchhandlungen  I3.,  dirett  unter  Streifband  durch  die  Veragsbuchhandlung:.  a)  M.  4,—  für  Deutschland  einschl.
der  deurschen  Schutzgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Aufragen
sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWös.  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

 

 

JInhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Ermächtigung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika
  zur  Neuschaffung,  Verlegung  und  Aufhebung  von  Verwaltungsbehörden.  Vom  18.  Jannar  1910
8.  117.  —  Nachtrag  zu  dem  Pachtvertrag  zwischen  dem  südwestafrikanischen  Landesfiskus  und  der  Diamanten-Pacht-Gesellichaft
  zu  Berlin  vom  14.  Juli  1909.  Vom  7./8.  Dezember  1909  S.  118.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von
Deutsch-Ostafrika,  betr.  die  Bestrafung  von  Eingeborenen  wegen  Kontraktbruchs.  Vom  7.  Dezember  1909  S.  118.  —
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  Bekämpfung  der  Rindenkrankheit.  Vom  4.  November  1909  S.  118.

—  Deutsch-portugiesisches  Grenzabkommen  vom  24.  November  1909  S.  119.  —  Personalien  S.  128.
Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Südwestafrika:  Aus  dem  Ambolande  S.  131.
Togo:  Die  Aufforstungsarbeiten  am  Haho  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  131.  —  Ulbersicht  über  die  Bewegung  des

Handels  des  Schutzgebiets  Togo  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres  1009  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen
Zeuraum  des  Vorjahres  S.  138.
Deutsch-Neuguinea:  Dr.  Friedericis  Südsee-Reisen  1909  S.  141.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Neu-Guinea-Compagnie  S.  112.  —  Aus  dem  „Tropenpflanzer“
S.  146.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Landwirtschaftliches  aus  Dahomey  S.  146.  —
der  Lissaboner  Kakaomarkt  1909  S.  151.  —  Goldgewinnung  in  Rußland  S.  151.  —  Ausfuhrhandel  Neuseelands

19/8  09  S.  152.  -·
Vermischtes:NeuordnungderRegierungdesfranzösischenKolonialgebietssinAquatorial-:)lfrikaS.152.—

Ludget  des  Kongostaats  für  das  Rechnungsjahr  1910  S.  153.  —  Landwirtschaftliche  Schaustellungen  in  Transvaal
m  Jahre  1910  S.  153.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  153.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  155.  —  Schiffsbewegungen
  S.  159.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  160.

 

 

 

BADDDA)ZAGOO)  Amtlicher  Teil  EDGGGOCGAGOCOD

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Ermächtigung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika
  zur  Meuschaffung,  Verlegung  und  AKufhebung  von  Verwaltungsbehörden.
Vom  18.  Jannuar  1910.

Gemäß  §  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der  Verwaltung  und
die  Eingeborenenrechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten,  vom  3.  Juni  1908
(Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  wird  der  Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika  ermächtigt,  im  südwestafrikanischen
  Schutzgebiete  Verwaltungsbehörden  neu  zu  schaffen,  zu  verlegen  und  aufzuheben,  sofern
de  erforderlichen  Mittel  durch  die  Etatsgesetze  bewilligt  sind,  oder  besondere  Mittel  nicht  erforderlich
sein  werden.

Die  von  dem  Gouverneur  auf  Grund  dieser  Verfügung  ergehenden  Anordnungen  sind  durch
Einrückung  in  eine  oder  mehrere  der  im  Schutzgebiet  erscheinenden  Zeitungen  oder  in  das  Amtsblatt
zu  veröffentlichen.

Die  nach  dem  19.  Juni  1908  von  dem  Gouverneur  über  die  Einrichtung  der  Verwaltung
getroffenen  Anordnungen  werden  genehmigt.

Berlin,  den  18.  Januar  1910.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Dernburg.
        <pb n="152" />
        118  20

Machtrag  zZu  dem  Ppachtvertrag  zwischen  dem  südwestafrikanischen  Londesfiskus  und
der  Diomanten-Hacht-Gesellschaft  zu  Berlin  vom  14.  Juli  1909.7)
Vom  7./8.  Dezember  1909.

Zu  den  in  §§  1,  4  des  genannten  Pachtvertrages  sowie  zu  den  in  §  4  der  Satzung  der
Diamanten-Pacht-Gesellschaft  genannten  Flächen  tritt  hinzu:

3.  der  60  m  breite  Eisenbahnstreifen  der  dem  südwestafrikanischen  Landesfiskus  gehörigen
Bahnlinie  Lüderitzbucht  —Keetmanshoop.

Die  Bestimmungen  des  Pachtvertrages  finden  auch  auf  diesen  Eisenbahnstreifen  Anwendung.
Jedoch  ist  die  Pächterin  verpflichtet,  dem  Verpächter  dafür  aufzukommen,  daß  die  Ausbeutung  der
Bergbaurechte  auf  dem  Eisenbahnstreifen  der  Deutschen  Kolonial-Eisenbahn-Bau=  und  Betriebs-Gesellschaft
  keinen  berechtigten  Anlaß  zur  Geltendmachung  von  Ansprüchen  gegen  den  südwestafrikanischen
  Landesfiskus  auf  Grund  der  zwischen  beiden  bestehenden  Rechts-Beziehungen  gibt.

Verpächter  ist  damit  einverstanden,  daß  auf  den  Abbau  des  Eisenbahnstreifens  der  zwischen
der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  und  der  Kolonialen  Bergbau-Gesellschaft  m.  b.  H.  geschlossene
Betriebsführungsvertrag  vom  29.  Juli  1909  ausgedehnt  wird.

Berlin,  den  7.  Dezember  1909.  Berlin,  den  8.  Dezember  1909.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.  Diamanten-Pacht-Gesellschaft.
Dernburg.  Becker.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  die  Bestrafung  von
Eingeborenen  wegen  Kontraktbruchs.
Vom  7.  Dezember  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und
der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  3.  Juni  1908  (Kol.  Bl.  S.  617)  wird  hierdurch  mit  Zustimmung
des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  für  das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Eingeborene,  die  nach  Eingehung  eines  Dienst=  oder  Arbeitsverhältnisses  sich  den
vertragsmäßig  übernommenen  Verpflichtungen  entziehen,  werden  auf  Antrag  des  Geschädigten  wegen
Kontraktbruchs  mit  Kettenhaft  bis  zu  drei  Monaten  und  in  Verbindung  mit  dieser  Strafe  oder  allein
mit  körperlicher  Züchtigung  oder  mit  Geldstrafe  bestraft.

§  2.  Das  in  §  1  bezeichnete  Strafmaß  findet  Anwendung  bei  der  Bestrafung  der  Vergehen
  des  Kontraktbruchs  gemäß  §  21  der  Anwerbeverordnung  vom  27.  Februar  1909  und  der  Vergehen
  gegen  §  17  (Ziffer  1  und  2)  der  Arbeiterverordnung  vom  27.  Februar  1909,  soweit  es  sich
um  Eingeborene  oder  diesen  rechtlich  gleichgestellte  Farbige  handelt.

§  3.  Diese  Verordnung  tritt  am  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.

Daressalam,  den  7.  Dezember  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Freiherr  v.  Rechenberg.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Samoa,  betr.  die  Behämpfung  der  Rindenkrankheit.
Vom  4.  November  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen
  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten
  Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  S.  509),  wird  hiermit  in  Abänderung  der  Verordnung,
betreffend  die  Bekämpfung  der  Rindenkrankheit,  vom  21.  April  1907““)  verordnet,  was  folgt:

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  990  ff.
*“)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1907,  S.  710.
        <pb n="153" />
        W  119  20

§  1.  Zur  Bekämpfung  der  Rindenkrankheit  wird  eine  Kommission  eingesetzt,  die  aus  fünf
Mitgliedern  besteht.
5  2.  Der  Eigentümer,  Nutzungsberechtigte  oder  Verwalter  eines  Grundstücks,  auf  dem  die

Rindenkrankheit  auftritt,  ist  verpflichtet,  hiervon  der  Kommission  oder  einem  ihrer  Mitglieder  binnen
48  Stunden  Mitteilung  zu  machen.

§  3.  Die  Kommission  und  ihre  einzelnen  Mitglieder  sind  befugt,  zur  Nachforschung  nach
dieser  Krankheit  die  Pflanzungen  zu  jeder  Tageszeit  zu  betreten.

Der  Eigentümer,  Nutzungsberechtigte  oder  Verwalter  einer  Pflanzung  ist  von  jedem  Besuch
in  Kenntnis  zu  setzen.

§  4.  Im  Falle  der  Ermittlung  der  Rindenkrankheit  kann  auf  Antrag  der  Kommission  oder
ihrer  einzelnen  Mitglieder  verboten  werden:

daß  Saat  der  krank  befundenen  oder  als  krank  verdächtigen  Bäume  oder  Pflanzen  zu
Pflanzungszwecken  verabfolgt  wird;  oder  —

daß  solche  Bäume  oder  Pflanzen  oder  Teile  von  ihnen  —  mit  Ausnahme  präparierter
Früchte  —  von  den  betreffenden  Grundstücken  entfernt  werden;  oder  angeordnet  werden:

daß  die  erkrankte  oder  als  krank  verdächtige  Rinde  herausgeschnitten  wird;  oder  —

daß  die  erkrankten  oder  als  krank  verdächtigen  Bäume  oder  Pflanzen  ganz  oder  teilweise
vernichtet  oder  mit  Karbolineum,  Blaustein  oder  ähnlichen  Mitteln  behandelt  werden;  oder  —

daß  Abfälle  erkrankter  oder  als  krank  verdächtiger  Bäume  oder  Pflanzen  verbrannt  oder
eingegraben  und  mit  Kalk  übergossen  werden;  oder  —

daß  Abfälle,  insonderheit  Schoten  (Pods),  auch  von  gesunden  Kakaobäumen,  zu  verbrennen
oder  einzugraben  und  mit  Kalk  zu  übergießen  sind.

§  5.  Die  Kommission  hat  die  Anträge  schriftlich  bei  dem  vom  Gouverneur  mit  der  Durchführung
  der  zur  Bekämpfung  der  Rindenkrankheit  erforderlichen  polizeilichen  Maßnahmen  beauftragten
Beamten  einzureichen.

§  6.  Die  Kosten  der  nach  Maßgabe  dieser  Verordnung  angeordneten  Vernichtung  oder
Behandlung  erkrankter  oder  als  krank  verdächtiger  Bäume  oder  Pflanzen  fallen  dem  Eigentümer  oder
Nußungsberechtigten  zur  Last.

§  7.  Zuwiderhandlungen  gegen  §  2  dieser  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu
2000  Mark  bestraft.

Vailima,  den  4.  November  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Solf.

Deutsch-portugiesisches  Grenzabtkommen  vom  24.  UNovember  1909.

Auf  Grund  von  Abmachungen  zwischen  der  deutschen  und  der  portugiesischen  Regierung  ist
in  den  Jahren  1907  und  1908  je  eine  gemischte  Kommission  zur  Vermessung  und  Vermarkung  der
deutsch-portugiesischen  Grenze  von  der  Mündung  des  Msinje  in  den  Rowuma  bis  zum  Nijassa  See
bzw.  von  Kap  Delgado  bis  zum  unteren  Rowuma  entsandt  worden.  Diese  Kommissionen  haben  die
Resultate  ihrer  Arbeiten  in  den  nachstehend  zum  Abdruck  gelangten  Protokollen  niedergelegt,  welche
durch  Notenaustausch  der  beiderseitigen  Regierungen  vom  24.  November  1909  ratifiziert  und  bestätigt
worden  sind.  Beide  Regierungen  sind  dahin  übereingekommen,  daß  die  französischen  Texte  beider
Protokolle  für  sie  maßgebend  sein  sollen.  Die  zur  Erläuterung  des  Abkommens  dienlichen  Karten
find  im  „Kolonialblatt“,  Jahrgang  1909  Nr.  2,  bzw.  in  den  „Mitteilungen“  1910,  Heft  1,  veröffentlicht.

Gemischte  Kommission  zur  Vermessung  der  deutsch-  Commission  internationale  pour  la  délimitation  des

portugiesischen  Grenze  am  MNijassa.  possessions  allemandes  et  portugaises  du  cöté  du  Njassa.
Protokoll  Nr.  1.  Procès-Verbal  No.  1.
Am  17.  Mai  1907  trafen  die  beiden  Kom-  Les  deux  commissions  se  sont  réunies,  le

missionen  im  portugiesischen  Lager  am  Zusammen=  17  mai  1907,  au  camp  portugais  établi  au
fluß  des  Msinje  und  Rowuma  zusammen.  confluent  du  Msinje  et  du  Rovuma.
        <pb n="154" />
        120  20

Es  waren  anwesend:  Hauptmann  G.  Schlobach,
Kaiserlich  deutscher  erster  Kommissar  zur  Vermessung
  der  Grenze  zwischen  Deutsch=  und  Portugiesisch-Ostafrika,
  Korvettenkapitän  A.  E.  Neuparth,
Ingenieur-Hydrograph  der  Königlich  portugiesischen
Marine,  Königlich  portugiesischer  Kommissar  für
dieselbe  Vermessung,  J.  Kavier  Cordeiro,  Leutnant
in  der  Königlich  portugiesischen  Marine,  und  M.
S.  Q.  Barreto,  Unterleutnant  in  der  portugiesischen
  Armee.

Nach  Kenntnisnahme  der  beiderseitigen  offiziellen
  Beglaubigungsschreiben  wurde  die  Sitzung
eröffnet.

Der  deutsche  Kommissar  teilte  mit,  daß  er  sein
Lager  auf  dem  linken  Ufer  des  Rowuma  hätte,
daß  er  dort  seinen  astronomischen  Beobachtungspfeiler
  errichtet  und  von  diesem  die  trigonometrische
Verbindung  mit  dem  Zusammenfluß  des  Msinje
und  Rowuma,  dem  Ausgangspunkt  des  Parallels,
an  welchem  entlang  die  Grenze  bis  zum  Nijassa
markiert  werden  sollte,  hergestellt  hätte.

Der  portugiesische  Kommissar  teilte  mit,  daß
er  sein  Lager  auf  dem  rechten  Ufer  des  Msinje,
ganz  nahe  am  Zusammenfluß,  erbaut  hätte  und
daß  er  seinen  Beobachtungspfeiler  derart  errichten
würde,  daß  auch  er  die  Verbindung  mit  dem
Zusammenfluß  erhalten  könnte.  Ferner  teilte  er
mit,  daß  er  ganz  in  der  Nähe  ein  zur  Basis-=messung
  geeignetes  Gelände  für  eine  einen  Kilometer
  lange  Basis  gefunden  hätte,  und  daß  es
nicht  möglich  wäre,  Gelände  für  eine  längere
Basis  zu  finden.  Die  beiden  Kommissionen  sind
sich  darüber  einig,  daß  astronomische  Beobachtungen
  zur  Bestimmung  der  Breite  und  des
Azimuts  zu  machen  sind  und  die  Basis  zu  messen
ist.  Die  deutsche  Kommission  mißt  die  Basis  mit
einem  100  m  langen,  geprüften  stählernen  Meßband
  unter  Anwendung  einer  Zugwage  mit  einem
Zuge  von  10  kg  und  unter  Berücksichtigung  der
Temperatur.  Die  portugiesische  Kommission  mißt
mit  einem  anderen  100  m  langen  stählernen
Meßband,  welches  mit  dem  ersteren  verglichen  ist,
unter  Beobachtung  derselben  Vorsichtsmaßregeln.

Eine  neue  Sitzung  soll  stattfinden  zur  Bekanntgabe
  der  beiderseitigen  Resultate,  sobald  die
bezüglichen  Arbeiten  beendet  sind.

Da  nichts  weiter  zu  verhandeln  war,  wurde
die  Sitzung  aufgehoben.

Diese  mündliche  Verhandlung  ist  in  doppelter
Ausfertigung  niedergeschrieben  mit  Ubersetzungen
ins  Deutsche  und  Portugiesische.  Für  die  Richtigkeit
  der  ÜUbersetzung  sind  die  bezüglichen  Kommissare
verantwortlich.  Alle  Protokolle  werden  von  den
Anwesenden  unterzeichnet.

Unterschriften.

Etaient  présents:  le  capitaine  G.  Schlobach,
premier  Commissaire  impérial  allemand  pour
la  délimitation  des  possessions  allemandes  et
portugaises  de  I’Afrique  orientale;  le  capitaine
de  corvette  A.  E.  Neuparth,  ingénieur  hydrographe
  de  la  marine  royale  portugaise,  Commissaire
  royal  portugais  pour  la  meme  dolimitation,
  J.  Kavier  Cordeiro,  lieutenant  de  la
marine  royale  portugaise,  et  M.  S.  O.  Barreto,
sous-lieutenant  dans  l’armée  portugaise.

La  séance  s  été  ouverte,  après  communication
réciproque  des  lettres  de  créance  officielles.

Le  commissaire  allemand  rapporte  du’il  a
son  camp  sur  la  rive  gauche  du  Rovuma,
qu'il  y  a  établi  un  pilier  pour  les  observations
astronomiques  et  qu’il  y  a  opéré  la  jonction
trigonométrique  avec  le  confluent  du  Msinje
et  du  Rovuma,  par  lequel  passe  le  paralleie
le  long  dudquel  la  frontière  devra  étre  tracée
jusqu’au  Niassa.

Le  commissaire  portugais  fait  la  communication
  suivante:

II  a  son  camp  sur  la  rive  droite  du  Msinje,
tout  prés  du  confluent.  Son  pilier  pour  les
observations  astronomiques  serait  établi  de
manière  à  obtenir,  lui  aussi  la  jonction  avec
le  confluent.  Tout  près  du  camp,  il  a  trouvé
un  terrain  qui  se  prete  au  mesurage  d'une
base  de  mille  metres  de  longueur.  II  est
impossible  de  trouver  un  terrain  propre  au
mesurage  d’une  base  plus  longue.  Les  deux
commissions  sont  d’'accord  sur  ce  point  qu’il
faudra  faire  des  observations  astronomiques
pour  déterminer  la  latitude  et  I’azimut  et  qu'il
faudra  mesurer  la  base.  Pour  mesurer  la  base,
la  Commission  allemande  se  sert  d’'un  Hectometre
  en  bande  d’acier  contrölé,  sous  une
tension  de  dix  Kilogrammes,  et  en  tenant
compte  de  la  température.  La  Commission
portugaise  mesurera  la  base  avec  un  autre
Hectomètre  comparé  au  premier  et  en  observant
  les  mémes  précautions.

Les  résultats  des  travaux  seront  communiqués
  à  la  prochaine  séance  dui  aura  lieu
dès  due  faire  se  pourra.

Comme  il  n’y  a  plus  d’autre  question
à  traiter,  la  séCance  est  levée.

Le  prochès-  Verbal  de  la  séance  a  é6té  fait
de  double  expédition  avec  traduction  allemande
et  portugaise.  Les  commissaires  respectifs
rébondent  de  l’exactitude  de  la  traduction.
Tous  les  Procès-Verbaux  sont  signés  par  les
membres  présents.

Suivent  les  signatures.
        <pb n="155" />
        121  r#

Protokoll  Nr.  2.

Am  1.  Juli  1907,  im  Lager  der  deutschen
Kommission  sind  anwesend:  einerseits  Hauptmann
G.  Schlobach,  erster  deutscher  Kommissar,  Oberleumant
  Abel,  zweiter  deutscher  Kommissar,  andererseits
  Korvettenkapitän  A.  Neuparth,  Ingenieur-Hydrograph,
  portugiesischer  Kommissar,  und  die
Leutnauts  Kavier  Cordeiro  und  Mario  Barreto
als  Beigeordnete.

Die  Sitzung  wurde  eröffnet.

Der  deutsche  Kommissar  teilte  mit,  daß  er
astronomische  Breitenbestimmungen  gemacht  hätte
durch  Beobachtung  von  drei  Paaren  Zirkummeridiansternen
  im  Norden  und  Süden  des  Zenits
und  drei  Paaren  Zeitsternen  im  Osten  und  Westen,
und  daß  er  für  seinen  Pfeiler  die  Breite
—  115  34“°  21°½,90  und  dementsprechend  für  den
Zusammenfluß  die  Breite  —  11°  34“  18“7,63  gefunden
  hätte.

Der  portugiesische  Kommissar  teilte  mit,  daß
die  Breite  seines  Pfeilers  bestimmt  wäre  durch
Beobachtung  der  Zenitdistanzen  in  der  Nähe  des
Meridians  von  vier  Paaren  Sternen  im  Norden
und  Süden  des  Zenits;  das  erhaltene  Resultat
wäre  für  den  Pfeiler  —  11°  34“  14½,09  und  für
den  Zusammenfluß  —  115  34“  19“/,32.

Die  beiden  Breiten  stimmen  gut  überein,  da
die  Differenz  nur  0“,8  beträgt.  Für  die  Breite
des  Zusammenflusses  wird  das  Mittel  —  11°  347
18“,93  genommen.

Der  deutsche  Kommissar  teilte  mit,  daß  das
Azimut  bestimmt  wäre  durch  Sternbeobachtungen
im  Osten  und  Westen  des  Meridians  und  durch
korrespondierende  Sternhöhen.  Als  Azimut  der
Basis  war  gefunden  224°  07“  41“,9.

Der  portugiesische  Kommissar  wandte  zur  Bestimmung
  des  Azimuts  die  Methode  der  korrespondierenden
  Sternhöhen  an,  indem  er  das  Resultat
durch  mehrere  Sternpassagen  im  Norden  und
Süden  des  Zenits  kontrollierte.  Er  fand  als
Azimut  der  Basis  44°  07°  46“,  da  er  die  Zählung
des  Azimuts  von  Süden  über  Westen  vornahm.

Man  einigte  sich,  das  Mittel  zu  nehmen
224  07°  44“  oder  44°  077  44“.

Die  beiden  Kommissare  einigten  sich  auch  über
die  Länge  der  Basis,  welche  auf  die  im  Protokoll
Nr.  1  angegebene  Art  gemessen  sowie  auf  den
gleichen  Horizont  und  das  Meeresniveau  reduziert
war.  Die  Höhe  des  Basisplatzes  wurde  nach
gleichzeitigen  Barometerbeobachtungen  zwischen
dem  See  und  dem  Msinje  zu  600  m  angenommen.

Procès-Verbal  No.  2.

Sont  présents,  le  premier  juillet  1907,  au
camp  de  la  Commission  allemande:  d’un  cCöté6:
le  capitaine  G.  Schlobach,  premier  Commissaire
allemand  et  le  licutenant  en  premier  Abel,
second  Commissaire  allemand,  et  de  D’autre:i
le  capitaine  de  corvette  A.  Neuparth,  ingénieur
hydrographe,  Commissaire  portugais  et  les
lieutenants  Navier  Cordeiro  et  Mario  Barreto,
Commissaires  adjoints.

La  séance  est  ouverte.

Le  Commissaire  allemand  fait  la  communication
  suivante:  II  a  fait  la  détermination
astronomique  de  la  latitude,  en  observant  trois
paires  d’étoiles  cirecomméridiennes  au  nord  et
au  sud  du  zénith  et  trois  paires  d’étoiles  pour
la  détermination  du  temps  à  T’est  et  à  I’dquest
et  a  obtenu  pour  Son  pilier  la  latitude  —
11°  34  21°,90  et  en  conséquence,  pour  le  confluent,
  la  latitude  —  11°  34  187,53.

Le  Commissaire  portugais  rapporte  que  la
latitude  de  son  pilier  a  été  déterminée  par
T’observation  des  distances  zénithales  et,  dans
le  voisinage  du  méridien,  de  quatre  paires
d’étoiles  au  nord  et  au  sud  du  z2énith.  Le
résultat  obtenu  pour  la  latitude  du  pilier
a  6té:  —  11°  34“  14°%9,  et,  pour  celle  du  confluent:
  —  11°  34°  19“,32.

Les  deux  latitudes  s'accordent  bien,  la  différence
  n’'’étant  qdue  de  0’8.  On  a  donc  pris,
pour  la  latitude  du  confluent,  la  moyenne,  soit;:
11  34  187,93.

Le  Commissaire  allemand  fait  la  communication
  suivante:

L'azimut  a  66é  fixé  par  des  observations
d’ötoiles  à  I’est  et  à  I’ouest  du  méridien  et  par
des  hauteurs  correspondantes  d’étoiles.  II  a
trouvé  pour  U’azimut  de  la  base:  224°.07“  41°,9.

Pour  déterminer  D’azimut,  le  Commissaire
portugais  a  employé  la  méthode  des  hauteurs
correspondantes  d’étoiles,  en  contrölant  le  résultat
  par  le  passage  de  plusieurs  étoiles  au
nord  et  au  sud  du  zénith.  Comme  azimut

de  la  base  il  a  trouvé  44°  07/  46“,  ayant  compfté

à  partir  du  sud  vers  Tl'’ouest.

On  convint  de  prendre  la  moyenne,  soit:
224°%  07  44“  ou  44°  07°  44.

Les  deux  commissaires  s'entendirent  également
  sur  la  longueur  de  la  base,  mesurée
d’après  la  méthode  indiquée  au  Prochès-Verbal
No.  1  et  réduite  à  VF’horizon  et  au  niveau  de
la  mer.  On  a  admis,  pour  le  terrain  de  la
base,  une  altitude  de  600  meétres,  trouwée  par
des  observations  barometriques  simultanées
entre  le  lac  et  le  Msinje.
        <pb n="156" />
        SS
Die  deutsche  Kommission  hatte
gefunden  1000,675  m.
Die  portugiesische  Kommission
hatte  gefunden  .  1000,583m.
Es  wurde  das  Mittel  angenommen
  zu  .  1000,629  m.

Man  beschloß  jetzt,  sofort  mit  der  Triangulation
  zu  beginnen,  bei  welcher  man  große  Schwierigkeiten
  voraussetzte,  da  die  Ebene  vollständig
mit  dichtem  Wald  bedeckt  sei,  und  es  daher  nötig
sei,  große  Aushaue  vorzunehmen,  um  die  Signale
sichtbar  zu  machen.

Die  deutsche  Kommission  wird  eine  Großtriangulation
  in  ihrem  Gebiet  bis  zum  See  machen
und  dort  den  Punkt,  in  welchem  der  Grenzparallel
sein  Ufer  trifft,  bestimmen.

Die  portugiesische  Kommission  wird  den  Parallel
ihres  Pfeilers  direkt  auf  dem  Gelände  abstecken,
ausgehend  von  dem  am  Misinje  beobachteten
Azimut  und  unter  Anbringung  der  erforderlichen
Korrektionen  wegen  Reduzierung  auf  den  Parallel
des  Zusammenflusses  sowie  wegen  der  Meridiankonvergenz.
  Die  Absteckung  wird  von  einer  Triangulation
  begleitet  werden,  um  die  Entfernungen
zu  bestimmen,  auf  welche  die  Grenzsteine  bis  zum
See  zu  setzen  sind.

Da  nichts  weiter  zu  verhandeln  war,
die  Sitzung  aufgehoben.

Diese  mündliche  Verhandlung  ist  in  doppelter
Ausfertigung  niedergeschrieben  mit  ihren  Über—
setzungen  ins  Deutsche  und  Portugiesische  und  alle
Protokolle  werden  von  den  Anwesenden  gezeichnet.

Unterschriften.

wurde

Protokoll  Nr.  3.

Am  27.  August,  im  Lager  der  deutschen
Kommission,  sind  anwesend:  einerseits  Hauptmann
G.  Schlobach,  erster  deutscher  Kommissar,  Oberleutnant
  Abel,  zweiter  deutscher  Kommissar,  andererseits
  Korvettenkapitän  A.  Neuparth,  Ingenieur-Hydrograph,
  portugiesischer  Kommissar,  und  die
Leutnants  Tavier  Cordeiro  und  Mario  Barreto
als  Beigeordnete.

Die  Sitzung  wurde  eröffnet.

Der  deutsche  Kommissar  trug  vor,  er  habe
den  Schnittpunkt  des  Parallels  mit  dem  Seeufer
mittels  einer  durch  das  deutsche  Gebiet  geführten
Triangulation  gefunden,  wobei  sich  die  Entfernung
zum  Msinje  zu  50  576,30  m  ergab,  gemessen
zwischen  dem  Meridian  von  „Basis  Nord“  und
dem  des  Punktes  am  See.

Der  portugiesische  Kommissar  bemerkte,  er  habe
den  Parallel,  entsprechend  seinen  Angaben  im

122  20

La  commission  allemande  a  trouvé

une  longueur  de  1000,675  m
Lacommission  portugaise  atrouvé

une  longueur  de  1000,583  „

on  a  pris  la  moyenneN,  solt.  1000,629  „

On  a  résolu  d’entreprendre  immédiatement
les  travaux  de  la  triangulation.  On  trouvera
de  grandes  difficultés  dans  la  plaine  complètement
  couverte  d'’une  forst  6paisse.  II  faudra
faire  de  grands  abattis  pour  rendre  visibles
les  signaux.

La  commission  allemande  fera,  sur  Sson
terrain,  une  grande  triangulation  jusqu’au  lac,
pour  y  déterminer  le  point  on  le  parallèle  en
touche  le  bord.

La  commission  portugaise  tracera  le  parallèle
  de  son  pilier  directement  sur  le  terrain,
en  partant  de  I’azimut  mesuré  au  Msinje  et
en  faisant  les  corrections  nécessaires  pour  le
réduire  au  parallèle  du  confluent  et  en  égard
à  la  convergence  des  méridiens.  Le  tracsés
sera  suivi  d'une  triangulation  pour  déterminer
les  distances  auxquelles  1l  faudra  poser  les
bornes  jusqu'au  lac.

Comme  il  n’'y  a  plus  d’'autres  questions
à  traiter,  la  séance  est  leveée.

Le  Procès-Verbal  de  la  séance  a  été  fait
en  double  expédition,  avec  traduction  allemande
et  portugaise.  Tous  les  Procès-Verbaux  sont
signés  par  les  membres  présents.

Suivent  les  signatures.

Procès-Verbal  No.  3.

Le  27  aoüt,  au  camp  de  la  Commission
allemande.  Sont  présents:

d’un  cöté:;  le  capitaine  G.  Schlobach,  premier
Commissaire  allemand  et  le  lieutenant  en
premier  Abel,  second  Commissaire  allemand,
et,  de  I’autre:  le  capitaine  de  corvette  A.  Neuparth,
  ingénieur  hydrographe,  Commissaire
portugais  et  les  lieutenants  XKavier  Cordeiro
et  Mario  Barreto,  Commissaires  adjoints.

La  séance  est  ouverte.

Le  Commissaire  allemand  expose  du’il  a
trouvé#  le  point  d’'intersection  du  parallèle  avec
le  bord  du  lac  au  moyen  d'une  triangulation
à  travers  le  territoire  allemand,  et  due  la
distance  tronvée  jusqu'’au  Msinje  est  de
50  576  m,  30,  mesurée  entre  le  méridien  du
point  nord  de  la  base  et  celui  du  point  Gintersection
  au  lac.

Le  Commissaire  portugais  fait  savoir  du’i
avait  fait  le  tracé  du  parallele  conformément
        <pb n="157" />
        W  123  e.

Protokoll  Nr.  2  abgesteckt  und  hierbei  dieselbe  Entfernung
  zu  50  589,30  m  gefunden.  Er  habe
seinen  Punkt  am  Seeufer  5  m  südlich  von  dem
der  deutschen  Kommission  gefunden.  Dies  Resultat
halte  er  für  ein  sehr  befriedigendes,  da  gemäß
Instruktion  den  Kommissionen  eine  Differenz  von
3“  in  Breite  oder  von  92,172  m  gestattet  worden
sei,  während  die  gefundene  Abweichung  nur
0,81  betrage.

Man  einigte  sich  auf  das  Mittel  der  beiden
Längenmessungen,  nämlich  auf  50  582,80  m,  und
auf  das  Mittel  der  Breitenabweichung,  nämlich
auf  2,5  m,  und  markierte  den  Punkt  des  Parallels
am  See  um  2,5  m  südlich  vom  Punkte  der
deutschen  Kommission.

Hierauf  wurde  die  Frage  des  gegenseitigen
Gebietsaustausches  erwogen,  behufs  Ausnutzung
des  durch  natürliche  Grenzen  gebotenen  Vorteils.

Als  allgemeiner  Grundsatz  wurde  aufgestellt,
daß  das  zum  Austausch  vorgesehene  Gebiet  möglichst
  gleichwertig  und  gleichartig  sein  müsse,  also
auch  nahe  beieinander  liegen  solle,  und  daß  sonst
der  Grenzparallel  bei  der  Vermarkung  nicht  zu
verlassen  sei,  ausgenommen  wenn  eine  dicht  dabei
liegende  Kuppe  es  ermöglichen  sollte,  einen  Grenzbfeiler
  besser  sichtbar  zu  machen.  Von  vornherein
war  man  darüber  einig:  1.  den  Msinje-Fluß  als
natürliche  Grenze  zu  benutzen  von  seiner  Vereinigung
  mit  dem  Rowuma  an  bis  zu  dem  Punkt,
wo  er  1045  m  weiter  westlich  vom  Grenzparallel
geschnitten  wird,  so  daß  das  von  seinem  rechten
Ufer  und  dem  Grenzparallel  umgrenzte  Stück  Land
mit  652  678  qm  Fläche  zum  portugiesischen  Gebiet
  gehören  soll.

2.  Den  Lauf  des  Msinje  weiter  als  natürliche
Grenze  zu  benutzen  bis  zur  Einmündung  eines
Baches  in  sein  linkes  Ufer  etwa  3  km  westlich
und  von  hier  an  diesen  Bach  zu  benutzen  bis  zu
seinem  Schnittpunkt  mit  dem  Grenzparallel  etwa
5700  m  westlich  vom  Vereinigungspunkt  Msinje-Rowuma,
  so  daß  das  vom  linken  Msinje-Ufer,
dem  Bach  und  dem  Parallel  umgrenzte  Stück
Land  von  3  857  300  am  deutsches  Gebiet  werden
soll.  Weiter  westlich  soll  die  Grenze  bis  zu  dem
nach  Mtengula  führenden  Wege  dem  Grenzparallel
solgen,  der  bereits  durch  den  Wald  auf  eine  Länge
von  12  600  m  abgesteckt  ist.  Vom  Mtengula-Wege
bis  zum  Gebirge  folgt  die  Grenze  einer  Linie,  die
diesen  Punkt  mit  einem  kleinen  Gipfel  verbindet,
der  318,15  m  nördlich  vom  Grenzparallel  liegt.
Dadurch  wird  ein  Stück  von  1  304  880  am  porlgiesisch.
  Es  sind  dann  noch  1  899  742  qm
deutscherseits  abzugeben,  um  den  Msinje-Streifen
zu  kompensieren.  Durch  Führung  einer  Linie  vom
vorgenanten  Gipfel  bis  zu  einem  10,6  km  westlich

ausf  indications  qdu'’il  a  données  au  Procès-Verbal
  No.  2.  La  distance  du'il  a  trouveée  est
de  50  589  m,  30.  II  a  trouvé  Sson  peint
d’intersection  au  bord  du  lac  à  5m  au  sud
de  celui  de  la  commission  allemande.  II  est
d’avis  due  Cce  résultat  est  très  satisfaisant,
vu  due  les  instructions  accordent  aux  commissions
  une  tolérance  de  3“  en  latitude,  ou
de  92  m,  172,  la  différence  trouv#ée  n’'stant  due
de  0“,81.

On  convint  de  prendre  la  moyenne,  soit;:
50  582  m,80  pour  la  distance,  et  2  m,  5  pour
la  différence  des  latitudes,  et  on  marqua  le
point  d’intersection  du  paralldle  avec  le  bord
du  lac  à  une  distance  de  2  m,  5  au  sud  du
point  trouvé  par  la  commission  allemande.

Puis  on  examina  la  question  des  Schanges
réciproques  de  territoires,  en  vue  des  avantages
d'une  frontière  naturelle.

On  établit  comme  principe  général  due  les
terrains  à  GCchanger  devaient  avoir  autant  due
possible  la  méme  valeur  et  étre  de  méme  nature,
  et  que,  par  conséquent,  ils  devaient  étre
proches  P’un  de  I’autre,  et  que,  autrement,  on
ne  8S’'écarterait  pas  de  la  frontière  pour  le
bornage,  4  moins  qu’il  ne  se  trouve  tout  pres
un  mamelon  onu  I’on  puisse  mettre  une  borne
plus  facilement  visible.  De  prime  abord  on
fut  d’accord:  1.  De  prendre  comme  frontière
naturelle  le  Msinje,  depuis  son  confluent  avec
le  Rovuma  jusqu'au  point  d’intersection  avec
le  parallèle,  point  situé  à  1045  m  vers  Il'ouest,
de  sorte  qdue  le  terrain  délimité  par  sa  rive
droite  et  le  parallèle  frontière  et  ayant  une
superficie  de  652  678  m.  c.  ferait  partie  du
territoire  portugais.

2.  De  reprendre  le  cours  du  Msinje  comme
frontière  naturelle,  jusqu'’au  point  odn  il  recoit,
sur  sa  rive  gauche,  une  rivière,  à  peu  pres
à  trois  kilometres  vers  l’ouest.  A  partir  de
ce  point,  la  frontière  suivrait  cette  rivière
jusqufä  son  point  d’intersection  avec  le  parallèle
  frontière,  à  peu  près  à  5700  m  à  D’ouest
du  point  TW’intersection  Msinje-Rovuma,  de
sorte  due  le  terrain  délimité  par  la  rive  gauche
du  Nsinje,  par  la  rivière  et  le  parallèle,  et
mesurant  3  857  300  m.  c.  serait  territoire  allemand.
  Plus  loin,  vers  l'’ouest,  la  frontière
devra,  jusqu'’au  chemin  qui  conduit  à  Mtengula,
Suivre  le  parallele  frontière  déjà  tracé  à  travers
la  foréèt  par  un  layon  de  12  600  metres.  Du
chemin  de  Mtengula  jusqu'à  la  montagne,  la
frontière  suit  une  ligne  allant  de  ce  peint
jusqu’'’à  une  eime  peu  élevée  située  à  318  m,  15
au  nord  du  parallèle  frontière.  Par  cette
délimitation  une  superficie  de  1  304  880  me.e.
deviendra  territoire  portugais,  et  il  restera
        <pb n="158" />
        W  124  2e0

von  demselben  gelegenen  Punkte  des  Gebirges  wird
dieser  Notwendigkeit  Rechnung  getragen  werden.

Da  am  See  der  Punkt  des  Grenzparallels
ein  wenig  nördlich  des  Kivindi-Baches  zu  liegen
kommt,  soll  die  Grenze  dem  Laufe  dieses  Baches
folgen  bis  zu  seinem  Eintritt  in  das  Gebirge  und
von  da  soll  sie  zum  Nahiko  Berge  ansteigen,  den
der  Parallel  durchschneidet.

Dieses  Protokoll  ist  doppelt  angefertigt  mit
deutscher  und  portugiesischer  Ubersetzung  nebst
Unterzeichnung  durch  alle  Anwesenden.

Unterschriften.

Protokoll  Nr.  4.

Am  12.  Oktober  1907  waren  bei  Eröffnung  der
Sitzung  im  Lager  der  portugiesischen  Kommission
anwesend:  Korvettenkapitän,  Ingenieur-Hydrograph
A.  Neuparth,  Königlich  portugiesischer  Kommissar,
und  die  Leutnants  Tavier  Cordeiro  und  M.  Barreto
  als  Beigcordnete,  auf  der  anderen  Seite
Hauptmann  Schlobach,  erster  Kaiserlich  deutscher
Kommissar,  und  Oberleutnant  Abel,  zweiter  Kommissar.
  Gemäß  den  Festsetzungen  im  Protokoll
Nr.  3  haben  die  beiden  Kommissionen  26  Grenzpfeiler
  vom  See  bis  zum  Msinje-Rowuma  gesetzt.
Der  Pfeiler  Nr.  1  wurde  nahe  am  Ufer  des  Njassa
Sees  gebaut,  und  zwar  auf  dem  linken  Ufer  des
Kivindi  oder  Tchuindi  Baches  aus  Felsstücken
mit  zementierter  Spitze,  auf  welcher  auf  der  portugiesischen
  Seite  die  Buchstaben  F.  L.  G.  I  und
auf  deutscher  Seite  die  Buchstaben  D.  P.  G.  I  eingegraben
  wurden.  Der  Lauf  des  Kivindi  wurde
als  natürliche  Grenze  genommen  bis  zu  seinem
Austritt  aus  dem  Randgebirge,  wo  ein  großer
gewachsener  Fels  auf  dem  linken  Ufer  den  Pfeiler
Nr.  2  bildet.  Auf  diesem  Fels  ist  auf  der  Nordund
  Südseite  je  eine  Zementtafel  angebracht  mit
den  Buchstaben  D.  P.  G.  II  bzw.  F.  L.  G.  II.
Von  da  führt  die  Grenze  zum  Pfeiler  Nr.  3,  der
ebenfalls  aus  Felsstücken  auf  einer  Kuppe  errichtet
ist,  welche  sich  auf  einem  vorspringenden  Rücken
des  Berges  Nahiko  befindet.  Pfeiler  Nr.  4  liegt
auf  einem  anderen  Rücken  des  Nahiko  und  befindet
sich  auf  dem  Parallel  des  Zusammenflusses  von
Rowuma  und  Msinje.  Die  Grenzpfeiler  5  bis  13
einschl.  stehen  alle  auf  dem  Grenzparallel.  Pfeiler
9  und  10  befinden  sich  auf  der  nördlichen  Böschung
eines  hohen  kahlen  Berges,  von  den  Portugiesen
Shipirisse  genannt,  der  höchsten  Erhebung  der
Grenze.  Pfeiler  13  steht  auf  dem  Tchuhuru  Berge.
Vom  Pfeiler  13  geht  die  Grenze  in  wenig  nördencore

  1  899  742  m.  c.  à  céder  par  I'Allemagne
pour  compenser  le  terrain  du  Msinje.  II  sera
tenu  compte  de  la  nécessité  de  cette  cession,
en  tracant  une  ligne  depuis  la  cime  ei-dessus
sésignée  jusqu’'à  un  point  de  la  montagne  qui
en  est  distant  de  10  kilom.6,  dans  la  direction
de  T’ouest.

Le  point  d’intersection  du  parallèle  avee
le  bord  du  lac  étant  situé  un  peu  au  nord#
de  la  rivière  Kivindi,  la  frontière  suivra  le
cours  de  cette  rivière  jusqu’à  son  entrée  dans
la  montagne,  d’'on  elle  s'’élève  au  mont  Nahiko
par  lequel  passe  le  parallle.

Ce  Prochès-Verbal  a  é66é  fait  en  double  er-Pédition
  avec  traduction  allemande  et  portugaise
et  a  6é  signé  par  tous  les  membres  prédsents.

Suivent  les  signatures.

Procès-Verbal  No.  4.

Etaient  présents  le  12  octobre  1907,  à  l’ou--verture
  de  la  séance,  au  camp  de  la  Commission
  portugaise:  le  capitaine  de  corvette
A.  Neuparth,  ingénieur  hydrographe,  Commissaire
  royal  portugais,  et  les  lieutenants
XNavier  Cordeiro  et  M.  Barreto,  Commissaires
adjoints,  et  de  T’autre  cöfé,  le  capitaine  Schlobach,
  premier  Commissaire  impérial  allemand,
et  le  lieutenant  en  premier  Abel,  second  Commissaire.
  Conformément  à  ce  qui  a  6t6é  arrété
au  Procès  Verbal  numéro  3,  les  deux  commissions
  ont  placé  26  bornes,  du  lac  au  Msinje-Rovuma.
  La  borne  numéro  1  a  64é  établie
près  du  bord  du  Njiassa,  sur  la  rive  gauche
de  la  rivière  Kivindi  ou  Tchuindi,  avec  des
duartiers  de  rocher.  La  partie  supérieure
en  est  cimentée  et  porte  engravées,  du  cété
portugais,  les  lettres  F.  L.  G.  I.,  et  du  cöté
allemand,  les  lettres  D.  P.  G.  I.  Le  cours  du
Kivindi  a  été  pris  comme  frontière  naturelle
jusqu’'’à  sa  sortie  des  montagnes  qui  bordent
le  lac,  o  une  grande  roche  vive  sur  la  rive
gauche  forme  la  borne  numéro  2.  Cette  roche
porte,  sur  ses  cötés  nord  et  sud,  une  plaque
en  eiment  avec,  respectivement,  les  lettres
D.  P.  G.  II  et  F.  L.  G.  II.  De  Hla,  la  frontière
Va  à  la  borne  numéro  3  élevée  éCgalement  avec
des  quartiers  de  rocher,  sur  le  point  culminant
d’une  cröte  en  Saillie  du  mont  Nahiko.  La
borne  numéro  4  se  trouve,  sur  une  autre  créte
du  Nahiko,  sur  le  paralldle  qui  passe  par  l#e
point  d’intersection  formé  par  le  confluent  du
Rovuma  et  du  Msinje.  Les  bornes  numéros  5
à  13  inclusivement  sont  toutes  sur  le  dit  paralldle.
  Les  numéros  9  et  10  sont  sur  le
versant  nord  d’'une  haute  montagne  dénudée
appelee  Shipirisse  par  les  Portugais  et  qutl
        <pb n="159" />
        125  20

licher  Richtung  mit  einem  Winkel  von  1°  43°  49/“,9
vom  Grenzparallel  ab  bis  zu  Pfeiler  19.  Auf
der  Linie  13—19  liegen  die  Pfeiler  14  bis  18,
die  auf  zwischenliegende  Höhenrücken  gesetzt  sind.
Von  Pfeiler  19,  welcher  auf  einem  Ausläufer  des
Kilahi  oder  Kipingi  (Chilai)  Berges  steht,  fällt
die  Grenze  zur  Ebene  ab  über  Pfeiler  20  nach  21,
welcher  wiederum  auf  dem  Grenzparallel  steht
dicht  am  Wege  von  Mtengula  zum  Rowuma.
Von  dort  weicht  die  Grenze  wieder  nach  Norden
ab,  indem  sie  diesem  Wege  folgt.  Auf  dem  Wege
stehen  Pfeiler  22  und  23.  Von  Pfeiler  23  geht
die  Grenze  in  einem  Abstand  von  248  m  parallel
dem  Grenzparallel  bis  zum  Kipingi  (Shipingue),
einem  Nebenfluß  des  Msinje,  wo  Pfeiler  24  steht.
Die  Grenze  folgt  dann  dem  Lauf  des  Kipingi
Baches  bis  zu  seiner  Mündung  in  den  Misinje,
wo  dicht  an  der  Mündungsstelle  zwischen  den
beiden  Wasserläufen  Pfeiler  25  steht.  Von  hier
folgt  die  Grenze  dem  Lauf  des  Minje  bis  zu
seiner  Einmündung  in  den  Rowuma.  Pfeiler  26
ist  der  letzte  Grenzpfeiler  und  hat  seinen  Platz
auf  der  Spitze  der  Landzunge  unmittelbar  an  dem
linken  Ufer  des  Msinje  und  wenige  Meter  entfernt
vom  rechten  Ufer  des  Rowuma.  Derselbe  ist
zementiert  und  bezeichnet  mit  D.  P.  G.  XXVI,
F.  L.  G.  XXVI.

Die  erwähnten  Abweichungen  zwischen  der
Grenze  und  dem  Grenzparallel  wurden  erforderlich
durch  das  Bestreben,  in  dem  dicht  bewaldeten
Gelände  möglichst  natürliche  Grenzen  zu  finden
oder  wenigstens  die  Grenze  so  zu  legen,  daß  sie
über  markante,  gut  sichtbare  Punkte  führte.  Diese
Linienführung  machte  Kompensationen  nötig.
Durch  die  Linienführung  von  21  nach  24  wurde
der  Gebietsaustausch  ausgeglichen.  Derselbe  hat
4  336  815  am  betragen.  Zwischen  den  einzelnen
Grenzpfeilern  find  zur  Kenntlichmachung  der
Grenze  lange  Aushaue  gemacht.

Es  wurde  beschlossen,  dem  Protokoll  Listen
beizufügen,  welche  die  Breiten,  Längen  und  Höhen
sämtlicher  Grenzpfeiler  und  der  gemeinschaftlichen
Triangulationspunkte  enthalten,  wobei  die  Angaben
  gemittelt  wurden.

Ferner  fügt  jede  Kommission  ihrem  Protokoll
eine  Karte  bei  mit  der  Topographie  des  Grenzgebiets,
  der  Lage  der  Grenzpfeiler  und  dem  Geländeprofil
  mit  Höhenangabe.  Diese  Karten  sind

est  le  point  culminant  de  la  ligne  frontieère.
Le  numéro  13  a  6té  élevé  sur  le  mont  Tehuhuru.
A  partir  de  cette  borne,  la  frontière  se  dirige
insensiblement  vers  le  nord,  jusqufau  numéro  19,
en  formant  avec  le  parallète  du  poeint  d’intersection
  un  angle  de  1°  43°  49%  9.  Les  bornes  14
à  18  se  trouvent  sur  les  crétes  intermédiaires
et  sur  la  ligne  qui  joint  les  bornes  13  et  19.
A  partir  de  la  borne  numéro  19,  sur  un  contrefort
  du  mont  Kilahi  ou  Kipingi  (Chilai),  la
frontière  descend  vers  la  plaine,  en  passant
par  la  borne  20,  jusqu’à  la  borne  numéro  21,
dui  est  également  sur  le  parallètle  du  point
d’intersection,  tout  près  du  chemin  qui  conduit
de  Mtengula  au  Rovuma.  A  partir  de  cc#
boint,  la  frontière  dérive  encore  vers  le  nord,
en  Suivant  ce  chemin,  sur  lequel  se  trouvent
les  bornes  numéros  22  et  23.  De  la  borne
numéro  23,  la  frontière  suit  parallèlement  le
paralldèle  du  point  d’intersection,  avec  un  Ccart
de  248  m,  jusqu'au  Kipingi  (Shipingue),  affluent
du  Msinje,  on  se  trouve  la  borne  numéro  24.  La
frontière  suit  alors  le  cours  du  Kipingi  jusqu’fa
son  embouchure  dans  le  Msinje,  tout  près  de
laquelle  se  trouve  la  borne  numéro  25,  entre
les  deux  cours  d’eau.  A  partir  de  ce  point,
la  frontière  suit  le  cours  du  Nsinje  jusqu'a
son  embouchure  dans  le  Rovuma.  La  borne
numéro  26  est  la  dernière  borne  frontiere.
Elle  est  placée  à  Pextrémité  de  langue  de  terre,
tout  préès  de  la  rive  gauche  du  Msinje  et
à  duelques  metres  de  la  rive  droite  du  Rovuma.
Elle  est  en  maconnerie  au  ciment  et  porte  les
marques:  D.  P.  G.  XXVI,  et:  F.  L.  G.  XXVI.
Les  Gcarts  indiqués  ei-dessus  entre  la  frontière
et  le  parallèle  du  point  d’intersection  s'expliduent
  par  les  efforts  qu’'’on  a  faits  pour  trouver
autant  due  possible  des  frontières  naturelles
dans  un  terrain  couvert  d’épaisses  foréts  ou,
du  moins,  pour  faire  passer  la  frontière  par
des  points  marquants  et  facilement  visibles,
Iße  dui  a  entrainé  la  nécessité  de  compensations.
Le  tracé  entre  les  bornes  numéros  21  à  24
a  compensé  les  éGchanges  qui  ont  porté  sur
une  superkicie  de  4  386  815  mbeètres  carrés.
Pour  permettre  de  reconnaitre  facilement  la
frontière,  on  a  pratiqué  des  layons  entre  les
différentes  bornes.

On  a  décidé  d’'ajouter  au  Proebès-Verbal
des  listes  indiquant  la  latitude,  la  longitude
et  D’altitude  de  toutes  les  bornes  et  des  poeints
communs  de  triangulation  en  prenant  la
moyFenne  des  données.

En  outre,  chaque  commission  ajoute  à  son
Proeès-Verbal  une  carte  topographique  du  territoire
  frontière,  donnant  la  situation  des  bornes
et  le  profil  du  terrain  avec  les  altitudes.  Ces
        <pb n="160" />
        W  126  20

unabhängig  durch  beide  Kommissionen  hergestellt
und  der  Vergleich  ergab,  daß  nur  kleine  Abweichungen
  in  den  topographischen  Einzelheiten
vorhanden  sind.

Da  die  beiden  Kommissare  von  ihren  Regierungen
  bevollmächtigt  wurden,  die  Grenze  endgültig
  festzulegen,  so  bilden  die  gesetzten  Grenzpfeiler
  die  endgültige  Grenze.

Die  gemeinschaftlichen  Arbeiten  werden  als
beendigt  angesehen  und  man  ist  beiderseitig  mit
der  Trennung  der  Kommissionen  einverstanden.

Während  der  ganzen  Arbeit  herrschte  Einigkeit
bezüglich  der  Resultate,  wie  auch  die  beigefügten
Listen  zeigen.

Die  Beziehungen  zwischen  den  beiden  Kommissionen
  waren  die  besten.

Da  nichts  mehr  zu  verhandeln  war,  wurde
die  Sitzung  geschlossen.  Das  Protokoll  wurde
doppelt  ausgefertigt  mit  Übersetzungen  ins  Portugiesische
  und  Deutsche  und  von  den  Anwesenden
gezeichnet.

Unterschriften.

cartes  on  été  dressées  par  chaque  commission
à  part  et  indépendamment  de  l'autre,  et  la
comparaison  a  établi  du’'il  n#’'y  a  due  de  petites
différences  dans  les  détails  topographiques.

Les  deux  commissions  ayant  été  autorisées
par  leur  gouvernement  à  fixer  définitivement
la  frontière,  les  bornes  établies  forment  la
frontiè4·re  definitive.

Les  travaux  communs  Sont  considérés
comme  terminés  et  on  reconnaft  des  deux
cötés  dqdue  les  commissions  peuvent  se  séparer.

Pendant  toute  la  durée  des  travaux  il  y
a  eu  accord  sur  les  résultats,  ainsi  due  le
montrent  les  listes  annexées.

Les  rapports  entre  les  deux  commissions
Ont  6été  les  meilleurs.

Comme  il  n'y  a  plus  d’autre  question
à  traiter,  la  séance  est  levée.  Le  Prochès-Verbal
a  6té  rédigé  en  double  expédition,  avec  traduction
  portugaise  et  allemande,  et  signé  par
les  membres  présents.

Suivent  les  signatures.

Breiten,  Längen,  Höhen")  der  Pfeiler  und  einiger  gemeinsamer  Punkte  an  der  Grenze.

Latitudes,  longitudes,  altitudes')  des  bornes  et  de  quelques  points  communs  de  la  frontière.

 

 

 

 

Breite  Länge  5.  G.  Höhe  Breite  8  Länge  5.  G.  Höhe
Latitude  8  Longiuce  Altitude  Latitude  s  Longikude  Altitude
0  -  »  O  s  »  Pfeiler  —  O  -  5½  0  ¾l  iP

Basis  Nord  —  Base  Nord1  34  13,4535  26  02,46  603  Borne  X11  34  18,03.5  06  36,42160
Basis  Süd  —  Base  Sud  36,73  25  39,47  606  XI  18.93  07  14,32  1544
C  (deutsch)  —  D  s(port.)  36  09,09  58,.74  XII  18.93  08  22,35577
B  (deutsch)  —  C  (port.)  34  10,07  0217  119  XIII  18.93  08  47,6446
Mitomoni  ...  33  16,41  ——  XIV  18.33  09  06,68167
P........  31,97  2810,88644  XV  16.85  09  54,791499
K  (deutsch)  —  Chilai  (port.]3233  14  42,37502  XVI  15.75  10  34,72346
P  (deutsch)  =  Lago  (port.)222  84  58  14,31102  XVII  12,50  12  13,04106
Pfeiler  —  Borne  I  28,42  15,00  403  XVIII  11,41  13  01,971248
1I1  18.93  52,26  XIX  08,57  14  35,131192

III  25,01  59  58,151151  XX  16,07  15  45,78873

IV.  18,9335  00  42,88311514  XXI  18,93  19  06,.23656

v  18,93  02  04,600271  XXII  17.08  19  18.41  664

VI.  18.98  03  01,64324  XXIII  10,95  20  16,18654

VII.  18.93  04  14,371347  XXNIV  10,95  21  12,9448

VIII.  18,93  04  48,444  XXV  33  29,83  28  05,82  580

IX  18,93  06  17,444  XXVI  34  17,31  25  40,74

 

 

 

 

 

 

*)  Mittel  aus  den  deutschen  und  portugiesischen  Beobachtungen.  Nach  dem  heutigen  Standpunkt  der
Bei  Zugrundelegung
der  von  Kohlschütter  (Ergebnisse  der  ostafrikanischen  Pendelexpedition  1899/1900,  Berlin  1907)  gefundenen  Höhe
des  Njassaspiegels  —  477  m  müssen  alle  Höhenangaben  um  24  m  verringert  werden  (vgl.  „Mitteilungen  a.  d.

Forschung  sind  die  Längenangaben  sämtlich  um  ungefähr  1  Bogenminute  zu  erhöhen.

deutschen  Schutzgebieten",  Band

XIII  (1910],  Karte  2).
        <pb n="161" />
        W  127  20

Festsetzung  der  Grenzlinie  zwischen  den  deutschen

und  portugiesischen  Besitzungen  vom  unteren

Nowuma  bis  zum  Indischen  Ozean  (Kap  Delgado)
  1908.

Die  Arbeiten  zur  Festlegung  der  Grenze  zwischen
dem  Rowuma  und  der  Küste  (Kap  Delgado)  sind
am  zwölften  Juli  neunzehnhundert  und  acht  beendet
  worden.

Verlauf  der  Grenzlinie:

Die  Grenze  geht  von  einem  Punkt  der  Küste
aus,  welcher  südlich  des  Parallels  10°  40°  8  gelegen
  und  unter  dem  Namen  Ras  Lipun  bekannt
ist,  und  wendet  sich  nach  Westen  zu  einem  Mikwi
genannten  Platze.  Dann  trifft  sie  den  Parallel
10°40°  8  südlich  des  Dorfes  Mbwifßsi,  folgt  ihm
bis  zur  Sohle  des  Mpambilile-(Nyekumbo-)  Tales,
biegt  dann  nach  Norden  um  und  führt  auf  der
Sohle  des  Mpambilile-Tales  entlang  bis  zum
Peiler  Nr.  18.  Von  da  geht  sie  in  westlicher
Richtung  in  gerader  Linie  bis  zu  einem  Punkte
(Pfeiler  Nr.  21),  der  3750  m  vom  Pfeiler  Nr.  18
entfernt  ist,  und  von  dort  in  südwestlicher  Richtung
in  gerader  Linie  bis  zum  Pfeiler  Nr.  25,  der  auf
dem  Parallel  10°  40°  S  liegt.  Diesem  Parallel
jolgt  sie  nun  wieder  bis  zu  dem  Pfeiler  Nr.  26,
der  900  m  vom  rechten  Rowuma-Ufer  entfernt
ist,  und  behält  diesen  Abstand  vom  rechten  Rowuma-Ufer
  bis  zum  Pfeiler  Nr.  33,  der  8100  m  in
südwestlicher  Richtung  vom  Pfeiler  Nr.  26  entfernt
ist.  Von  da  wendet  sie  sich  rechtwinklig  zum
Rowuma  bis  zum  Pfeiler  Nr.  34,  welcher  an
dem  rechten  Rowuma-Ufer  steht.

Die  Grenze  ist  bezeichnet  durch  34  Pfeiler
(sehe  beifolgende  Liste),  die  mit  Zement  aufgemauert
  und  mit  einer  Lage  Zement  bedeckt  sind.
Ihre  Höhe  beträgt  ungefähr  1,8  bis  2,0  m  und
ihre  Breite  an  der  Basis  1,2  bis  1,5  m.

Die  Kommissare  haben  bei  Festlegung  der
Grenze  nach  den  Instruktionen  ihrer  Regierungen
verfahren.

Lihute  am  Rowuma,  den  12.  Juli  1908.
Im  Namen  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika:
(gez.)  Schlobach,  Hauptmann.

Im  Namen  des  Gouverneurs  der  portugiesischen
Kolonie  Mocambique:

(gez.)  Antonio  Julio  Brito,  Schiffsleutnant.

Fixration  de  la  ligne-  frontière  qui  sépare  les  territoires
  de  I’Allemagne  et  du  Portugal  entre  le  Rovuma
  inférieur  et  I’Océan  Indien  (Cape  Delgado)  1008.

Les  travaux  de  la  fixation  de  la  lignefrontire
  entre  le  Rovuma  et  la  cöôte  (Cape
Delgado)  ont  été  terminés  le  douze  juillet  dixneuf
  cent  huit.

Tracé  de  la  ligne-frontière.

La  ligne-  frontière,  partant  d'’un  point  de
la  cöte  situk  au  sud  du  parallele  S.  10°  40“
et  connu  sous  le  nom  de  Ras  Lipuu,  se  dirige
vers  IOuest  jusqu’'’au  point  appelé  Mwikwi.
Puis  elle  rencontre  le  parallèle  S.  10°  40,  au
sud  du  village  de  Mbwisi  et  le  suit  jusqu’au
fond  de  la  vallése  de  Mpambilile  (Nyekumbo),
elle  va  ensuite  vers  le  Nord  et  suit  le  fond
de  la  vallée  de  Mpambilile  jusqu'à  la  borne
No.  18,  d'on  elle  va,  en  ligne  droite,  vers
I'Ouest,  jusqu’à  un  point  (borne  No.  21)  distant
de  3750  metres  de  la  borne  No.  18.  De  A
elle  se  dirige,  en  ligne  droite,  vers  le  Sud-Ouest,
  jusqu’à  la  borne  No.  25,  située  sur  le
parallèete  S.  10°  40%  qufelle  suit  à  nouveau
jusdqufà  la  borne  No.  26,  distante  de  900  metres
de  la  rive  droite  du  Rovuma,  et  reste  à  la
méme  distance  de  la  dite  rive  jusqu'fà  la  borne
No.  33,  éloignée  de  8100  metres  de  la  borne
No.  26,  dans  la  direction  du  Sud-Ouest.  De  1A
elle  se  dirige,  en  formant  un  angle  droit,
directement  vers  le  Rovuma,  jusqu'à  la  borne
No.  34,  située  sur  la  rive  droite  du  Rovumg.

La  frontière  est  marquée  par  34  bornes
(voir  aux  pages  4  et  5)  en  maconnerie  au
ciment  recouverte  d'une  couche  de  ciment,
d’'’une  hauteur  de  1  metre,  8  à  2  méètres  environ
et  d’une  largeur,  à  la  base,  de  1  métre,  2  à
metre,  5.

Les  commissaires  ont  fixé  la  frontière  conformément
  aux  instructions  de  leurs  gou--vernements.


Lihute  sur  le  Rovuma,  le  12  juillet  1908.

Au  nom  du  Gouverneur  de  Il’Afrique  orientaleallemande:


(signé)  Schlobach,  capitaine.
Au  nom  du  Gouverneur  de  la  Colonie  portugaise
de  Moçambique:
(signé)  Antonio  Julio  de  Brito,
Lieutenant  de  vaisseau.
        <pb n="162" />
        W  128  2e0

 

 

 

 

 

 

 

Nummer  Breite  S  Länge  ö.  G.)  an  ber,  Numuner  Breite  S  Länge  5.  G.)  aand
des  Pfeilers  QV  ben  Ebenden  des  Pfeilers  E
Numéro  Latitude  SudLongitude  IE#t  ablstance,  Numcro  Latitude  SudLongitude  t  Aristance
de  la  borne  hrecedente  le  la  borne  Precedente
(en  meires)  en  metres!
O  1  77  O  -  7  l  -  »  0  «  »
l..104032,55403844,12  XVlll.1.()3902,084()1724,59  1780
111  0  30,/1110  38  02,99  1802  XIXT1  3901,52  0  16  36.87  1472
1111.  10  40  28,148  40  37  11,99  1010  NNO  39  01,08340  15  55.02  1272
IV10  40  16,27  0  36  18.51  1966  NNN10  39  00,6440  15  21,20  1006
110  40  00,00  40  35  16,00  1649  NNII10  39  22,  70#  1847
WI.  40  00,00  3  54,6  2466  XXIII10  39  29,50  505
VII.  4OH32  1775  XNWW10  39  44,40  20  1210
VIII.10  40  00,000  31  25,67  2759  NN.C11  10  00000|40  12  50,89  1288
IX.  10  40  0000  0  31  00.99  750  XNNVI10  40  OO,-O0C0C  5  1  7,  97  1608
J.10  40  00,0d|  40  28  07,72  5266  NNXVIIlO  40  11,390  11  12,12  595
XI140  40  O0,00|1O0  27  17,29  1532  XXVIIIlO  40  50,164  1653
XII.  .  10  40  00,00  40  23  07,17  7602  XJNITX.4  „„  U1  10  37,83  990
XIII  4OO331  937  NN.  10  41  43,4200  1122
NIVI.C.  40  O0,00  5  20  33.71  3726  XXXI.  10  41  57,6810  O9  47.64  736
XKV  10  40  O0,000  40  19  42,45  1558.  XNXKNII0  42  25,1330  09  29,72  1005
XKV.OO  17  142,90  3633  XNNIII.l  433  O67114  52,55  1706
NVUI.4OO  17  2L,64  555  JNNNXIVH  12  4168  OS  30,01  900

 

 

*)  Nach  dem  heutigen  Standpunkt  der  Erforschung  sind  die  Längenangaben  sämtlich  um  ungefähr
14  Bogenminnte  zu  verringern.

 

—  —  —  —

 

 

Personalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Kaufmann
Christian  Heinrich  Armerding  in  Lome  den  Königlichen  Kronen-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Dem  Wachtmeister  in  der  Polizeitruppe  des  Gouvernements  von  Deutsch-Südwestafrika
Friedrich  Paul  II  ist  die  Preußische  Rettungsmedaille  am  Bande  und

dem  Sergeanten  in  derselben  Truppe  Georg  Nötzold  die  Sachsische  silberne  Lebensrettungsmedaille
  mit  der  Befugnis,  sie  am  weißen  Bande  zu  tragen,

verliehen  worden.

RKaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  20.  Jannar  1910.
Fonck,  Hauptmann,  in  Genehmigung  seines  Abschiedsgesuches  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der
Erlaubnis  zum  Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  zur  Disposition  gestellt.
v.  Stegmann  u.  Stein  und  Gudovius,  Oberleutnants,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der
Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.
A.  K.  O.  vom  27.  Januar  1910.
Breutzel  und  Styx,  Hauptleute,  —  ein  Patent  ihres  Dienstgrades  erhalten.
Dr.  Dempwolff,  Stabsarzt,  zum  Oberstabsarzt  befördert.
Am  9.  Februar  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  10.  Februar  1910  in  der
Schutztruppe  angestellt:
Aumann,  Leutnant  im  Kurhessischen  Jäger-Bataillon  Nr.  11.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  16.  Dezember  1909.
Hünersdorf,  Kriegsgerichtsrat,  bisher  bei  der  3.  Königlich  Sächsischen  Division  Nr.  32,  wird  nach
erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Sächsischen  Militär-Justizdienst  mit  dem  7.  Februar
  1910  als  Kriegsgerichtsrat  in  der  Schutztruppe  angestellt.
        <pb n="163" />
        W  129  20

A.  K.  O.  vom  13.  Januar  1910.

Grautoff,  Major  im  Generalstabe  der  15.  Division,  am  6.  Februar  aus  dem  Heere  ausgeschieden
und  mit  dem  7.  Februar  1910  in  der  Schutztruppe  angestellt.

A.  K.  O.  vom  20.  Januar  1910.
Am  31.  Januar  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Februar  1910  im  Heere  angestellt:

v.  Frankenberg  u.  Proschlitz,  Oberleutnant,  im  2.  Garde-Regiment  zu  Fuß,

v.  Raven,  Oberleutnant,  im  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Grenadier-Regiment  Nr.  89,
Remmetz,  Oberleutnant,  in  der  4.  Ingenieur-Inspektion,

Bernhard,  Leutnant,  im  Eisenbahn-Regiment  Nr.  3.

Ferner  am  31.  Januar  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Februar  1910
im  Heere  angestellt:
v.  Oertzen,  Major,  als  Abteilungs-Kommandeur  im  2.  Thüringischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  55,
Hinsch,  Hauptmann,  beim  Stabe  des  Trierschen  Feldartillerie  -Regiments  Nr.  44,
v.  Hantelmann,  Oberleutnant,  im  Dragoner-Regiment  Freiherr  von  Manteuffel  (Rheinischen)  Nr.  5,
unter  gleichzeitiger  Kommandierung  zur  Dienstleistung  beim  Großen  Generalstabe  bis
31.  März  1910.

Am  6.  Februar  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  7.  Februar  1910  in  der
Schutztruppe  angestellt:
Boeßer,  Oberleutnant,  im  Feldartillerie-Regiment  General-Feldmarschall  Graf  Waldersee  (Schleswigschen)
  Nr.  9,  unter  Enthebung  von  dem  Kommando  zur  Dienstleistung  bei  der  Landesaufnahme;
Schoepffer,  Leutnant,  in  der  Maschinengewehr-Abteilung  Nr.  5.

A.  K.  O.  vom  27.  Januar  1910.

Am  31.  Januar  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Februar  1910
im  Heere  angestellt:

Franke,  Hauptmann,  unter  Beförderung  zum  überzähligen  Major  beim  Stabe  des  2.  Garde-Infanterie-Regiments
  zu  Fuß;  er  bezieht  seine  Gebührnisse  bis  Ende  Februar  1910  aus
dem  Etat  der  Schutztruppen;

Hoelscher,  Oberleutnant,  unter  Beförderung  zum  Hauptmann  vorläufig  ohne  Patent  mit  einem
Dienstalter  vom  19.  November  1909  und  unter  Ernennung  zum  Kompagniechef  im  Magdeburgischen
  Pionier-Bataillon  Nr.  4.

Fingerhuth,  Hauptmann,  wird  von  der  Stellung  als  Vermessungsdirigent  des  Feldvermessungstrupps
  enthoben.
Witte,  Oberleutnant,  wird  zum  Hauptmann  befördert  und  zum  Leiter  des  militärischen  Vermessungswesens
  ernannt.
Es  werden  befördert:
v.  Klewitz,  v.  Kathen,  Funk,  Gebhardt,  Neuhaus  und  Göring,  Leutnants,  zu  Oberleutnants.
Bäumler,  Königlich  Württembergischer  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  Kaiser  Wilhelm,  König
von  Preußen  (2.  Württembergischen)  Nr.  120,  wird  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem
XII.  (Königlich  Württembergischen)  Armeekorps  mit  dem  7.  Februar  1910  in  der  Schutztruppe
  angestellt.
Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  20.  Januar  1910.
Frhr.  Stein  v.  Lausnitz,  Hauptmann,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis
zum  Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.

Beyse,  Leutnant,  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.
Scheunemann,  Hauptmann  in  der  4.  Ingenieur-Inspektion,  bis  zum  31.  Dezember  1909  in  der
Schutztruppe,  scheidet  mit  Ende  Januar  1910  aus  dem  Etat  der  Schutztruppe  aus.

Am  6.  Februar  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  7.  Februar  1910
in  der  Schutztruppe  angestellt:
v.  der  Leyen,  Leutnant  im  Garde-Schützen-Bataillon.
A.  K.  O.  vom  27.  Jannar  1910.
Dominik,  Hauptmann,  der  Charakter  als  Major  verliehen.

Es  werden  befördert:
v.  Michaelis,  Zickwolff,  v.  Frankenberg-  Lüttwit  und  Thiel,  Leutnants,  zu  Oberleutnants.
        <pb n="164" />
        G  130  20

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Offizieren  usw.  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  und  Ehrenzeichen

  zu  erteilen,  und  zwar:

Schutztruppe  für  Südwestafrika:
der  Sachsen-Altenburgischen  Herzog  Ernst-Medaille:

dem  Oberleutnant  Frhrn.  v.  Reibnitz;

des  neben  dem  Herzoglich  Braunschweigischen  Orden  Heinrichs  des  Löwen
gestifteten  Verdienstkreuzes  2.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Sergeanten  Strube.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  15.  Januar  1910.

Dr.  Lott,

Stabsarzt  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,

im  Anschluß  an  den  bis  zum

16.  März  1910  reichenden  viermonatigen  Heimaturlaub  ein  Nachurlaub  von  zwei  Monaten
zur  Fortbildung  in  der  Chirurgie  am  Kreiskrankenhaus  in  Groß-Lichterfelde  bewilligt.

Verfügung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  vom  22.  Januar  1910.

Bauer  und  Presser,

Bekleidungsamts-Unterassistenten  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  mit

Wirkung  vom  1.  Januar  1910,  zu  Bekleidungsamts-Assistenten  ernannt.

 

 

Deutsch-Ostafrika.

Ostafrika  haben  mit  Heimaturlaub  verlassen:
am  11.  Dezember:  Gouvernementssekretär  Bleich;
am  19.  Dezember:  die  kommiss.  Sekretäre  Schmidt
und  Fritz,  Gouvernementssekretär  Engel,  Kanzleigehilfe
  Rückart,  Bureaugehilfe  Schlicke,  Polizeiwachtmeister

  Schilder;  am  9.  Januar:  Oberrichter
  Vortisch,  Assessor  Beckler,  Steuermann
Haasenritter.

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  am
24.  Januar  angetreten:  die  Sekretäre  Altmann
und  Kielich,  Polizeiwachtmeister  Eggert,  Zollassistent
  2.  Klasse  Zahn.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  von  Neapel  aus  angetreten:
Am  26.  Januar:  Oberbüchsenmacher  Büttenklepper,

  Büchsenmacher  Dreßel,  Sergeant

Spieckermann,  Unteroffizier  Lange;
am  14.  Februar:  Stabsarzt  Dr.  Engeland.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  30.  Jannar  in
Neapel  eingetroffen:  Feldwebel  Thiem.
KRoamerun.
Nach  Kamerun  sind  ausgereist:  am  25.  Januar:
  Maurer  Schraml;  am  9.  Februar:  Schlosser
Lehmann,  Tiefbautechniker  Kleböhmer.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
9.  Februar  von  Hamburg  aus  angetreten:  Leutnant
  v.  der  Leyen.

ogo.

Im  Schutzgebiet  Togo  sind  eingetroffen:  am
27.  November:  Stationsassistent  Schulze,  am
27.  Dezember:  Bautechniker  Kreinacke;  wiedereingetroffen
  am  27.Dez.:  Stationsassistent  Scharck.

 

Deutsch-Südwestafriha.

Der  Gerichtsassessor  Dr.  Willium  Gumprecht
ist  zur  gemeinschaftlichen  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft
  mit  dem  Rechtsanwalt  Dr.  Fritzsche
in  Windhuk  für  die  Dauer  dieser  Vereinigung  beim
Kaiserlichen  Obergericht  und  Bezirksgericht
in  Windhuk  als  Rechtsanwalt  zugelassen  worden.

Etatsmäßig  angestellt  wurde  der  Königlich
Preußische  Gerichtsassessor  Kühnast  als  Bezirksrichter
  vom  1.  Oktober  1909  ab.

Zu  Polizeiwachtmeistern  sind  ernannt:  die
Polizeisergeanten  Slottke,  Dartsch  und  Streibel.

Ausgeschieden  sind:  Teierarzt  Dr.  Scheben
mit  dem  31.  Oktober  1909,  Polizeiwachtmeister
Bauer  mit  dem  31.  Jannar  1910.

Die  Wiederausreise  haben  am  9.  Februar
angetreten:  die  Polizeisergeanten  Nötzold,  Witt—
mann,  Kegebein,  Lassak  und  Osterholz.

Der  kommiss.  Gonvernementssekretär  Lange
ist  von  Kamerun  nach  Südwestafrika  versetzt  worden.

Auf  Heimaturlaub  bzw.  krankheitshalber  sind
am  6.  Jannar  nach  Deutschland  gereist:  Gerichtsassistent
  2.  Klasse  Mauruschat  und  Polizeisergeant
Krause.

Die  Ausreise  in  das  Schutgebiet  haben  am
9.  Febrnar  von  Hamburg  aus  angetreten:  Major
Grautoff,  Kriegsgerichtsrat  Hünersdorf,  Oberleutnant
  Bocßer,  die  Leutnants  Schoepffer
und  Bäumler.

Deutsch-MNeuguinea.
Regierungsrat  Dr.  Oßwald  ist  am  19.  November
  im  SchutzgebietSimpsonhafen)  eingetroffen.
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        GW  131  20

 

 

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uchtamtlicher  Teil

 

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Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Südwestafrika.

Aus  dem  Ambolande.

Nach  Mitteilungen  aus  Deutsch-Südwestafrika
herrscht  unter  den  Ovambos  Lungenentzündung,
Durchfall  und  Malaria.  Das  Gouvernement  in
Windhuk  hat  deshalb  als  Heilmittel  Kalomel,
Opium-Tanin  und  Chinin  übersandt.

Auf  ein  Schreiben  des  Missionars  Kalle  Koivn
aus  Uukuambi,  nach  welchem  dort  bereits  wiederum
Hungersnot  unter  den  Eingeborenen  herrscht,
die  voraussichtlich  noch  größer  werden  wird,  sind
vom  Gouvernement  1500  kg  Reis  dorthin  abgeschickt
worden.

7"  2

Togo.

Die  Aufforstungsarbeiten  am  baho.
Forstassessor  Metzger  in  Lome.“)
(Mit  einer  Kartenskizze.)

Während  im  Jahre  1907,  dem  Gründungsjahre
  der  Aufforstung  am  Haho  und  Baloe,  der
Schwerpunkt  der  Arbeiten  auf  der  Erbauung  von
Unterkunftshäusern,  auf  der  Anlage  von  Pflanzgärten
  und  auf  der  Erziehung  von  Pflanzen  ruhte,
galt  es  im  Jahre  1908/09  zunächst,  die  erzogenen
  Pflanzen  auf  ihren  dauernden  Standort
ins  Freiland  zu  bringen.  Das  Gelände  hierzu
war  bereits  größtenteils  in  den  ersten  Monaten
des  Jahres  1908  durch  Entfernung  des  Graswuchses
  und  durch  Graben  von  Pflanzlöchern
vorbereitet  worden,  immerhin  aber  nahmen  diese
Arbeiten  noch  den  April  und  nahezu  den  ganzen
Mai  1908  in  Anspruch.

Bezüglich  der  Lage  der  aufgeforsteten  Fläche
ist  zu  bemerken,  daß  der  Fluß  Haho,  kurz  bevor
der  Baloe  in  ihn  mündet,  einen  scharfen  Kreisbogen
  beschreibt.  (Vgl.  die  anliegende  Karte.)
Die  von  diesem  Bogen  eingeschlossene  Fläche
wurde  aufgeforstet.  Die  Sehne,  welche  diesen
Kreisbogen  nach  Norden  zu  abschneidet,  hat  eine
Länge  von  1500  m.  Die  miteelsenkrechte  Entfernung
  von  der  Sehne  bis  zum  Uferwald  des

Von

*)  Ein  Auszug  aus  dem  nachstehenden  Bericht  ist
bereits  in  der  „Denkschrift  über  die  Entwicklung  der
Schutzgebiete  im  Jahre  1908/09“,  Teil  D,  erschienen.

 

Haho  ist  325  m  lang,  bis  zum  Haho-Ufer  ist  sie
825  m  lang.  An  dieser  Stelle  ist  der  Haho-Uferwald
  also  500  m  breit.  Die  durchschnittliche
Breite  des  Haho-Uferwaldes  längs  des  ganzen
Kreisbogens  beträgt  200  bis  300  m.

Zwei  Gründe  waren  für  die  Wahl  dieser
Fläche  als  Angriffsfläche  zur  Aufforstung  maßgebend.
  Einmal  um  an  den  Wald  anzuschließen,
welcher  sich  längs  des  Haho  hinzieht  und  durch
Aufforstung  der  von  diesem  Bogen  eingeschlossenen
Baumsteppe  den  Uferwald  zu  einem  Waldkomplexe
  zusammenzuschließen,  so  daß  dadurch  schon
mit  Beginn  der  Aufforstung  eine  größere  zusammenhängende
  Waldfläche  geschaffen  wird.  Als
zweiter  Grund  war  bestimmend,  daß  an  dieser
Stelle  der  Schutz  gegen  die  alljährlich  in  der
Trockenzeit  stattfindenden  Grasbrände  bedeutend
erleichtert  ist  insofern,  als  nur  eine  Seite,  nämlich
  die  gegen  die  Baumsteppe  liegende  Seite  der
aufgeforsteten  Fläche,  also  die  Sehne  des  Kreisbogens,
  zu  schützen  ist.  Die  Übrigen  Seiten  genießen
  den  durch  den  Flußlauf  bzw.  dessen
Uferwald  gebildeten  natürlichen  Schutz.  Bei
dieser  Gelegenheit  möge  gleich  kurz  erwähnt
werden,  daß  nach  dieser  einen  offenen  Seite  der
Schutz  gegen  das  Eindringen  von  Grasbränden
nach  den  Kulturen  in  sehr  einfacher  Weise  ausgeübt
  wird,  indem  zu  Beginn  der  Trockenzeit
das  gegen  die  Kultur  anliegende  Gelände  bei
gutem  Wind,  d.  h.  bei  Wind,  der  von  der  Kultur
abstreicht,  gebrannt  wird.  Alsdann  vermag  das
weiter  im  Norden  von  Jägern  angezündete
Grasfeuer  über  die  bereits  gebrannte  Fläche
nicht  vorzudringen,  somit  bleibt  die  kultivierte
Fläche  geschont.

Die  klimatischen  Verhältnisse  des  Aufforstungsgebietes
  sind  im  wesentlichen  bekannt,  soweit  wir
eben  über  die  allgemeinen  Grundzüge  des
Klimas  Süd-Togos  orientiert  sind.  Eine  genane
Kenntnis  über  die  Regenverhältnisse  des  Aufforstungsgebietes
  wird  erst  durch  die  seit  Februar
1908  begonnenen  Regenmessungen  erhalten  werden.

Der  Boden  stellt  der  Hauptsache  nach  ein
Verwitterungsprodukt  von  quarzreichem  Gneis
dar;  er  ist  auf  der  aufgeforsteten  Fläche  teilweise
von  sandig-lehmiger,  teilweise  von  lehmigssandiger
  Beschaffenheit.  An  einigen  kleinen  Stellen
tritt  auch  nackter  Fels  zutage.  An  verschiedenen
Stellen  zeigen  sich  Anfänge  zur  Bohnerzbildung.

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        G  132  20

Diese  eisenschüssigen  Konkretionen  treten  auf  der
aufgeforsteten  Fläche  nicht,  wie  man  häufig  auf
den  Baumsteppengebieten  Togos  zu  sehen  Gelegenheit
  hat,  in  großen  Klumpen  oder  gar  in
großen  Platten  auf,  sondern  sie  zeigen  sich  in
kieselstein=  bis  faustgroßen  Zusammenfrittungen.
Auf  große  Flächen  zusammengefrittetes  und  zutage
  tretendes  Bohnerz  findet  sich  übrigens  auf
der  bis  jetzt  näher  und  durch  zahlreiche  Bodeneinschläge
  eingehend  erforschten  Fläche  des  Aufforstungsgebietes
  zwischen  den  Flüssen  Haho  und
Baloe  in  einer  Ausdehnung  von  10  km  nordwärts
  vom  jetzigen  Angriffspunkte  kaum  vor.
Nur  an  einer  kleinen,  etwa  ½  ar  umfassenden
Stelle,  etwa  4  km  nordwärts  der  jetzt  ausgeforsteten
  Fläche,  wurde  zutage  tretendes  Bohnerz
in  größeren,  ½  bis  1  Kubikfuß  großen,  losen
Blöcken  gefunden.  Aber  gerade  an  dieser  Stelle
ist  die  Baumvegetation  sehr  gutwüchsig.

Die  Feuchtigkeitsverhältnisse  des  Bodens  sind
auf  der  jetzt  aufgeforsteten  Fläche  je  nach  der
Jahreszeit  außerordentlich  wechselnd.  Das  Gelände
  fällt  hier  sanft,  aber  immerhin  schon  mit
freiem  Auge  merkbar  gegen  den  Haho  ab.  Infolgedessen
  ist  in  der  Regenzeit  die  Feuchtigkeit
flellenweise,  namentlich  gegen  die  Grenze  des
Hahowaldes  zu,  sehr  groß,  oft  sogar  so  groß,  daß
sumpfartige  Nässe  herrscht  und  die  jungen  Pflanzen
Schaden  leiden.  In  der  Trockenzeit  aber  steht
das  Grundwasser  sehr  tief,  weil  zu  dieser  Zeit
das  tief  eingeschnittene  Flußbett  des  Haho  nahezu
vollständig  wasserfrei  ist  und  so  naturgemäß  auf
das  nahe  angrenzende  Gelände  drainierend  wirkt,
zumal  wenn  es  geneigt  ist.  Mit  zunehmender
Entfernung  vom  Haho,  wo  das  Gelände  nicht
mehr  so  intensiv  gegen  den  Flußlauf  abfällt,
hören  bezüglich  der  Feuchtigkeitsverhältnisse  diese
ertremen  Unterschiede  auf.

Der  natürliche  Vegetationscharakter  der  in
Kultur  gebrachten  Fläche  ist  Baumsteppe.  Vorherrschend
  treten  hier  an  Holzarten  auf:  Anogeissus
  leiocarpus,  Pterccarpus  erinaceus,
Butyrospermum  Parkii,  Syzygium  guineense,
Pseudocedrela  Kotschyi,  Prosopis  oblonga,
Bauhinia  reticulata.  Die  Bäume  stehen  einzeln,
manchmal  auch  in  kleinen  Gruppen  beisammen,
immer  aber  so  licht,  daß  der  ganze  Boden  mit
Gras  bedeckt  ist.  Dieser  Holzbestand  steht  ganz
selten  so  dicht,  daß  unter  ihm  angelegte  Kulturen
Schaden  leiden,  bzw.  nicht  hoch  kommen.  Im
Gegenteil  gewähren  diese  vereinzelt  stehenden
Bäume  größtenteils  einen  erwünschten  lichten
Schatten.  Vermutlich  wird  es  nur  wenige  Jahre
dauern,  so  werden  die  aufgeforsteten  Holzarten,
vor  allem  die  in  der  Jugend  raschwüchsigen,  in
vollständigen  Schluß  treten  und  die  gleiche  Höhe
erreichen  wie  die  Steppen-Holzarten.  Diese

 

werden  alsdann  voraussichtlich  von  den  jugendkräftigen,
  nicht  durch  alljährliche  Brände  beschädigten
  Kulturen,  so  bedrängt  werden,  daß  sie
absterben.  Soweit  sich  also  keine  Gelegenheit  zur
Verwertung  der  auf  den  anzuforstenden  Flächen
natürlich  vorkommenden  Holzarten  ergibt,  bleiben
sie  sich  selbst  überlassen  und  stehen.  Ein  Herausschlagen
  ohne  Nutzzweck,  bloß  um  sie  zugunsten
  der  Kulturen  zu  entfernen,  wäre  mit
unnützen  Kosten  verbunden.  Der  Graswuchs  ist
namentlich  am  und  in  der  Nähe  des  Haho-Uferwaldes
  sehr  dicht  und  sehr  hoch.  Dort  steht
das  hohe  Elefantengras,  welches  die  jungen
Pflänzlinge,  besonders  von  den  in  der  Jugend
langsam  wüchsigen  Holzarten,  sehr  bedrängt.
Wiederum  läßt  sich  hier  die  Wahrnehmung  machen,
daß  mit  zunehmender  Entfernung  vom  Haho  die
Vegetationsbedingungen  für  die  jungen  Kulturen
günstiger  werden,  weil  der  Graswuchs  weniger
hoch  und  weniger  dicht  wird.  An  der  Nordgrenze
  der  aufgeforsteten  Fläche  sind  die  Verhältnisse
  denen  der  offenen  Baumsteppe,  wie  wir
diese  auf  Hunderten  von  Hektaren  der  bisher
näher  erforschten  Fläche  des  zur  Aufforstung  vorgesehenen
  Gebietes  treffen,  vollständig  gleich.  Die
bereits  ausgeführten  und  im  Laufe  der  folgenden
Jahre  fortzusetzenden  Kulturversuche  werden  den
Beweis  dafür  zu  liefern  haben,  ob  die  Aufforstung
  großer  Flächen  unserer  Baumsteppenböden
  möglich  ist  oder  nicht;  sie  werden  mindestens
  völlige  Klarheit  darüber  geben,  ob  die
Aufforstung  auf  der  bisher  durch  Untersuchung
genau  bekannten  Fläche  von  etwa  5000  ha  durchführbar
  ist.

Ob  man  Boden  erfolgreich  aufforsten  kann,
auf  welchen  Bohnerz  vorherrschend  in  großen
Klumpen  und  in  geschlossenen  Platten  auftritt
und  die  oberirdische,  lockere  Bodenschicht  sehr
seicht  ist,  darüber  geben  die  bisher  in  Angriff
genommenen  Aufforstungsversuche  keinen  Anhalt.
Um  dies  zu  erproben,  wird  noch  in  der  Kulturperiode
  1909  eine  Fläche  von  solcher  Bodenbeschaffenheit
  mit  verschiedenen  Holzarten  bepflanzt
werden.  Hieraus  wird  man  ersehen,  ob  Bohnerzboden
  aufforstbar  ist  oder  nicht.  Nach  dem  gegenwärtigen
  Stande  der  Forstwissenschaft  und  Forsttechnik
  kann  heute  schon  angenommen  werden,
daß  Bohnerzboden  mit  Aussicht  auf  Erfolg  aufgeforstet
  werden  kann.  Außerdem  zeigen  uns  die
natürlichen  Vegetationsverhältnisse  auf  Bohnerzboden,
  daß  Holzarten  dort  gedeihen.  Aber
selbst  wenn  die  auf  Bohnerzboden  ausgeführten
Kulturversuche  zeigen  sollten,  daß  deren  Aufforstung
  unmöglich  oder  wegen  häufig  notwendig
werdender  Nachbesserungen  unrentabel  ist,  dann
ist  noch  lange  kein  Grund  vorhanden,  deshalb
die  Aufforstungs-Bestrebungen  fallen  zu  lassen,
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solange  unbewohnte  und  ungenutzte  Baumsteppengebiete
  in  schier  unermeßlicher  Ausdehnung
im  Schutzgebiete  zur  Verfügung  stehen,  welche
gut  und  sicher  aufforstbaren  Boden  haben.
Nachdem  auf  Grund  eingehender  Voruntersuchungen
  der  Plan  gefaßt  worden  war,  das
Quellgebiet  des  Haho  zwischen  den  Flüssen  Haho
und  Baloe  systematisch  aufzuforsten,  also  ein
großes,  zusammenhängendes  Waldgebiet  zu  schaffen,
war  es  eine  folgerichtige  Notwendigkeit,  schon  die
ersten  Kulturversuche  so  zu  gestalten,  daß  sie  in
den  Rahmen  eines  mit  dem  Fortschreiten  der
Kulturen  von  Jahr  zu  Jahr  sich  mehr  entwickelnden
  Wirtschaftsnetzes  passen.  Man  hat  sich
bei  Anlage  der  Kulturen  zu  vergegenwärtigen,
daß  der  daraus  sich  entwickelnde  Wald  in  späteren
Jahren  nach  Erlangung  der  Hiebsreife  nach
einem  allgemeinen  Wirtschaftsplan  genutzt  werden
muß.  Nun  wissen  wir  aber  von  den  zur  Aufforstung
  verwendeten  einheimischen  Holzarten
noch  nicht  den  Zeitpunkt  des  Eintrittes  ihrer
Hiebsreife.  Dazu  kommt,  daß  die  Zahl  unserer
Nutzhölzer  eine  wesentlich  größere  ist  als  die
Zahl  der  unsere  europäischen  Kulturwälder  bildenden
  Nutzholzarten.  Namentlich  in  den  Anfängen
  der  Aufforstung  wird  die  Zahl  der  anzuwendenden
  Nutzholzarten  auf  relativ  kleinen
Flächen  eine  große  sein;  sie  wird  geringer  werden,
sobald  erkannt  worden  ist,  für  welche  Holzarten
die  Aufforstung  sich  am  rentabelsten  gestalten  wird.
Die  mit  den  verschiedenen  Holzarten  ausgeführten
  Kulturversuche  müssen  seinerzeit  für  sich
selbständig  genutzt  und  verjüngt  werden  können.
Es  wird  daher  jetzt  schon  notwendig  sein,  die
einzelnen,  mit  verschiedenen  Holzarten  bestockten
Flächen  durch  die  Bildung  von  Abteilungen

und  Unterabteilungen  zu  selbständigen  Wirtschaftsfiguren
  zu  machen.  Durch  das  Freihalten
  sechs  Meter  breiter  Unterabteilungslinien

  von  Holzkulturen  werden  sich  an  diesen
Linien  die  gepflanzten  Bäume  tief  herab
beasten,  sie  werden  daher  geschützt  gegen  die
nachteiligen  Einwirkungen  der  Sonne,  sowie
windsicher  erwachsen  und  zugleich  den  dahinter
liegenden  Bäumen  Sonnen=  und  Windschutz  gewähren.
  So  wird  es  möglich  sein,  jede  einzelne
Unterabteilung  unabhängig  von  der  benachbarten
zu  verjüngen.  Die  einzelnen  Unterabteilungen
werden  zu  Abteilungen  vereinigt.  Die  Abteilung
bildet  die  kleinste  Teilungseinheit;  sie  ist  notwendig
  zur  Orientierung  sowie  zur  Ordnung  der
seinerzeitigen  Schlagführung.  Die  Form  der
Abteilungen  kann  den  ebenen  Terrainverhältnissen
des  Aufforstungsgebietes,  insbesondere  seines
größeren  Südteiles,  zufolge  rechtwinklig  gestaltet
werden.  Die  Größe  der  Abteilungen  wird  sich
im  allgemeinen  auf  20  bis  30  ha  beziffern.

 

Die  Linien,  etwa  10  bis  12  m  breite  Schneisen,
welche  die  einzelnen  Abteilungen  voneinander
trennen,  können  in  dem  ebenen  Gelände  so  gelegt
  werden,  daß  sie  für  die  Folge  auch  die
Grundlage  zum  Wegenetz  bilden.  Besondere
Fälle  ausgenommen,  werden  die  Abteilungen
länger  als  breit  gemacht  und  die  lange  Seite  der
Abteilung  so  gelegt,  daß  die  herrschende  Windrichtung
  senkrecht  kreuzt  und  parallel  den  Schlaglinien
  verläuft.  Die  herrschende  Windrichtung,
bzw.  die  Richtung,  von  welcher  die  wegen  ihrer
Heftigkeit  gefährlichen  Tornados  kommen,  ist  von
Osten  herein.  Im  allgemeinen  werden  also  die
Längsseiten  der  Abteilungen  Nord-Süd-Linien
bilden.

Nach  diesen  Grundsätzen  wurden  die  im  Berichtsjahre
  ausgeführten  Kulturen  zu  einer  aus
sieben  Unterabteilungen  bestehenden  Abteilung
vereinigt.  Die  Grenzen  dieser  Abteilung  bildet
der  Fluß  Hah,  und  einige  hundert  Meter  noch
der  Fluß  Baloe  von  seiner  Mündung  ab.  Die
Nordgrenze  dieser  Abteilung  bildet  eine  von  Osten
nach  Westen  verlaufende  Schneise.  Entgegen  den
obigen  Ausführungen  wurde  die  Längsseite  der
Abteilung  in  die  Windrichtung  verlegt  wegen  der
dadurch  erzielten,  bereits  erwähnten,  Erleichterung
  des  Brandschutzes.  Senkrecht  zu  dieser
Abteilungslinie  verlaufen  sieben,  die  einzelnen
Unterabteilungen  bildende  Linien  bis  an  den
Uferwald  des  Haho.

Von  Osten  her  wurden  nun  in  dieser  Abteilung
  sieben  Unterabteilungen  mit  den  im
folgenden  aufgeführten  Holzarten  gebildet-Unterabteilung

  a.  Am  Ostrande  dieser
Unterabteilung  stehen  zunächst  einige  Reihen  Khaya
Klainül.  Von  dieser  wertvollen  Holzart  wurden
aus  den  Ende  September  1907  in  die  Pflanzgärten
  ausgelegten  Samen  etwa  600  Stück  erhalten.
  Die  Pflanzen  wurden  im  Mai  1908  auif
ihren  dauernden  Standort  verbracht.  Die  jungen,
zur  Auspflanzung  gelangten  Pflänzlinge  hatten
eine  durchschnittliche  Höhe  von  1  m  bei  einem
unteren  Stammumfange  von  3  bis  6  cm;  es
waren  jedoch  Pflanzen  von  1,5  m  Höhe  und  von
einem  Stammumfange  von  10  cm  dabei.  Die
Pflanzen  hatten  eine  kräftig  entwickelte  Pfahlwurzel
  von  durchschnittlich  30  bis  40  cm  Länge;
Seitenwurzeln  waren  verhältnismäßig  sehr  wenig
ausgebildet.  Schon  am  Tage  der  Verpflanzung
(15.  Mai  1908)  fingen  alle  Blätter  und  jungen,
noch  nicht  verholzten  Triebe  der  Pflanzen  zu
welken  an;  nach  14  Tagen  waren  sie  vertrocknet;
die  Mehrzahl  der  Pflanzen  ging  sonach  in  ver
Höhe  um  20  bis  40  cm  zurück.  In  der  dritten
Woche  erschienen  neue  Knospen  und  nach  vier  bis
fünf  Wochen  hatten  fast  alle  Pflanzen  schon  wieder
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        GW  135  20

neue  Triebe  von  10  bis  20  cm  Länge.  Von
den  ausgepflanzten  Pflanzen  sind  95  v.  H.  davongekommen.
  Sie  haben  bis  Ende  März  1909
eine  durchschnittliche  Höhe  von  1,5  m  und  einen
Stammumfang  am  untersten  Ende  von  durchschnittlich
  12  cm  erreicht.  Höhenentwicklungen
von  2  m  find  nicht  selten;  einige  Pflanzen  sind
sogar  nahe  zu  3  m  hoch  und  haben  einen  Stammumfang
  von  20  cm.  Das  frohwüchsige  Aussehen
derechtigt  zu  der  Annahme,  daß  das  Fortkommen
der  Pflanzen  dauernd  gesichert  ist.  Es  steht  zu
erwarten,  daß  die  Pflanzen  nach  Ablauf  der
VBegetationsperiode  1909  in  Schluß  getreten  sind,
dadurch  den  Boden  dauernd  beschatten  und  den
Graswuchs  hintanhalten.  Die  angewendete  Pflanzweite
  von  2,2  m  scheint  also  für  Khaya  so  ziemlich
die  richtige  zu  sein,  zumal  diese  Holzarten  beim
Verpflanzen  aus  den  Saatbeeten  in  das  Freiland
wenig  Verlust  erleiden  durch  Eingehen  von
Pflanzen.  Normal  bildet  die  Khaya  in  der  Jugend
einen  langen  geraden  Stamm  ohne  Verzweigung
aus.  Die  langstieligen  gefiederten  Blätter  sind
direkt  am  Stamm  angesetzt.  Durch  einen  Schädling,
  eine  Larve,  die  sich  in  die  Terminalknospen
einfrißt,  wird  die  Entwicklung  von  Seitenästen
bzw.  eine  Gabelung  des  Stammes  häufig  veranlaßt.
  Die  Larve  frißt  von  der  Knospe  nach  unten
das  Mark  des  noch  nicht  verholzten  Triebes  aus.
Der  Gipfeltrieb  wird  dadurch  zum  Absterben  gebracht,
  die  Pflanze  sonach  in  ihrem  Höhenwachstum
  beeinträchtigt.  Viele  Pflanzen  wurden  von
dem  Schädling  befallen.  Es  wäre  die  oben  angegebene
  durchschnittliche  Höhenentwicklung  eine
noch  größere  gewesen,  wenn  der  Schädling  nicht
aufgetreten  wäre.  Die  von  dem  Schädling  befallene
  Pflanze  setzt  am  unteren  Ende  des  abgestÖoobenen
  Triebes  bald  wieder  eine  neue  Knospe,
oft  sogar  mehrere  Knospen  an,  wodurch  dann  oft
mehrere  Gipfeltriebe  zugleich  entstehen,  bis  dann
nach  einiger  Zeit  ein  Trieb  sich  stärker  entwickelt
und  die  Höhenführung  übernimmt.  An  der
Stelle,  wo  der  ausgefressene  Gipfeltrieb  abstirbt
und  die  neue  Knospe  sich  ansetzt,  entsteht  eine
wulstartige  Narbe,  welche  aber  alsbald  wieder
verwächst  und  nach  einigen  Jahren  voraussichtlich
nicht  mehr  erkennbar  ist.  Als  Maßregel  gegen
die  Vermehrung  des  Schädlings  wird  künftig  jede
Krhaya,  deren  Gipfeltrieb  an  dem  Auftreten  von
braunen  Kothäuschen  erkennen  läßt,  daß  sich  in  ihm
der  Schädling  aufhält,  geschnitten  werden;  die  abgeichnittenen
  Triebe  werden  gesammelt  und  verbrannt.
  Es  ist  dies  eine  Maßregel,  welche  sich  leicht
durchühren  und  von  Zeit  zu  Zeit  wiederholen
läht.  Ein  Mann  schneidet  an  einem  Tage  mehrere
tausend  Pflan  zen.  Die  Khaya  hält  selbst  einen
mehrmaligen  Schnitt  leicht  aus,  übersteht  sie  ja
doch  leicht  selbst  den  viel  länger  dauernden  und

 

sich  mehrmals  wiederholenden  Prozeß  des  Ausfressens
  ihres  Gipfeltriebes  durch  die  Larve.  Durch
fleißiges  Beschneiden  wird  man  den  Schädling
allmählich  an  Zahl  vermindern,  wenn  man  ihn
nicht  gänzlich  ausrotten  wird.  Der  gleiche  Schädling
  tritt  in  den  Khayakulturen  der  Station  Sokode
  auf;  er  wurde  dort  gesammelt  und  zur  Bestimmung
  des  wissenschaftlichen  Namens  nach
Berlin  gesandt.  -
ZwischendieKhayaIclainiiwurdendieaus
den  1907  ausgelegten,  etwa  2500  Samen  er—
haltenen  80  Stück  Tectona  grandis  eingepflanzt.
Zu  einer  selbständigen  Reinkultur  wäre  die  erhaltene
  Anzahl  von  Tiekpflanzen,  ebenso  wie  die
Zahl  der  Khayapflanzen  viel  zu  gering  gewesen.
Aus  diesem  Grunde  und  gleichzeitig  um  Anhaltspunkte
  zu  bekommen,  ob  der  Tiek  in  Mischung
mit  Khaya  kultiviert  werden  kann,  wurden  die
erhaltenen  Tectona  grandis-Pflänzlinge  zwischen
die  Khaya  Klainü  gepflanzt.  Die  meisten  Pflänzlinge
  waren  zur  Zeit  ihrer  Verpflanzung  (Juni
1908)  noch  sehr  schwach  entwickelt;  sie  hatten
einen  sehr  dünnen,  kaum  verholzten  Stamm  von
2  bis  3  cem  Umfang;  nur  einige  sind  etwas
stärker,  50  cm  bis  1  m  groß  geworden  bei  einem
Stammumfange  von  4  bis  5  cm.  Aber  gerade
die  schwach  entwickelten  Pflanzen  dieser  Holzart
verpflanzen  sich  leicht,  sie  treiben  viel  eher  an,
schon  teilweise  nach  acht  Tagen,  während  die
stärker  entwickelten  Pflanzen  in  ihrer  Höhenentwicklung
  zurückgehen,  indem  der  noch  nicht
verholzte  Stammteil  vertrocknet,  und  längere  Zeit
(drei  bis  vier  Wochen)  brauchen,  bis  sie  wieder
in  Saft  kommen.  Die  jungen  Pflänzlinge  zeigten
bei  ihrer  Herausnahme  aus  dem  Pflanzgarten
ein  gut  verzweigtes  Wurzelsystem;  die  Hauptwurzel
  war  15  bis  20  cm  lang,  davon  gingen
zahlreiche  Seitenwurzeln  aus.  Sämtliche  Pflanzen
sind  davongekommen  und  haben  die  Trockenzeit
gut  überstanden;  sie  erreichten  eine  durchschnittliche
  Höhe  von  1,2  m  bei  einem  Stammumfang
am  untersten  Ende  von  10  cm.  Verschiedene
Exemplare  waren  1,80  und  2  m  hoch,  eines  erreichte
  die  ansehnliche  Höhe  von  3,6  m.  Wir
sehen  also,  daß  im  ersten  Jahre  der  Entwicklung
beide  Holzarten,  Khaya  Klainii  und  Tectona
grandis,  im  Höhenwachstum  bei  einer  Pflanzweite
  von  2:  2m  gleich  sind.  Auf  Grund  des
jetzigen  Standes  dieser  Mischkultur  läßt  sich  hoffen,
daß  auch  in  den  weiteren  Jahren  die  Mischung
gelingen  wird,  wenngleich  sich  heute  ein  abschließendes
  Urteil  darüber  selbstredend  noch  nicht
fällen  läßt.  Ubrigens  tritt  der  Tiek  auch  in  seiner
Heimat  nicht  nur  in  reinen  Beständen,  sondern
auch  vergesellschaftet  mit  anderen  Holzarten  auf.
Es  erscheint  nicht  zweckdienlich,  den  Tiek  auf
unserer  Baumsteppe  in  großen,  reinen  Beständen
        <pb n="170" />
        W  136  20

zu  kultivieren,  namentlich  deshalb  nicht,  weil  er
in  der  Trockenzeit  die  Blätter  abwirft,  somit  eine
dauernde  Bodenbeschattung  nicht  ausübt.  Und
gerade  in  der  Trockenzeit  ist  natürlich  für  unsere
aufgeforstete  Baumsteppe  eine  Beschattung  des
Bodens  unerläßlich,  wenn  wir  einen  der  durch
die  Aufforstung  angestrebten  Zweck  erreichen
wollen,  nämlich  eine  günstige  Einwirkung  auf
den  Wasserstand  der  Flüsse.  Ein  weiterer  Vorteil
der  Mischung  wäre,  daß  der  Tiek  durch  die  Khaya,
welche  den  Charakter  einer  Schattholzart  trägt,
voraussichtlich  in  die  Höhe  getrieben  wird,  weniger
Seitenäste  ansetzt,  wozu  er  namentlich  in  der
Jugend  sehr  viel  Neigung  hat,  somit  astreinere
und  daher  wertvollere  Stämme  ausbildet.
Unmittelbar  anschließend  an  die  kleine  Fläche
Mischkultur  von  Khaya  Klainü#  und  Tectona
grandis  wurde  Erythrophloeum  guineense  gepflanzt.
  Zur  Zeit  der  Herausnahme  der  jungen
Pflanzen  aus  den  Saatbeeten  zur  Verpflanzung  ins
Freiland  (Juni  1908)  war  die  Entwicklung  der  einzelnen
  Pflanzen  eine  ganz  verschiedene.  Während
einzelne  Pflanzen  eine  Höhe  von  1  m  und  darüber
erreicht  hatten,  waren  andere  nur  15  bis  20  cm
hoch.  Die  Durchschnittshöhe  der  Pflänzlinge
betrug  60  cm  bei  einem  Stammumfange  von
2  bis  3  cm.  Diese  so  sehr  verschiedene  Entwicklung
  der  jungen  Pflanzen  beruht  auf  der  unregelmäßigen
  Keimung  des  Samens,  welche  sich
über  ein  halbes  Jahr  und  noch  länger  hinauszieht.
  Der  Verpflanzung  dieser  Holzart  folgte
ein  dreiwöchiges  Aussetzen  des  Regens,  was  um
so  schädlicher  war,  als  der  Boden  zur  Zeit  der
Verpflanzung  an  sich  schon  ziemlich  trocken  war.
Die  Folge  davon  war,  daß  wenige  Wochen  nach
der  Verpflanzung  viele  Pflanzen,  insbesondere  die
schwächeren,  eingingen.  Stellenweise  beträgt  der
Verlust  50  v.  H.,  stellenweise  10  bis  20  v.  H.;
der  Durchschnittsverlust  ist  30  v.  H.  Später,  in
der  eigentlichen  Trockenzeit,  nachdem  die  Pflanzen
angewachsen  waren,  also  in  der  Zeit  von  Dezember
  bis  März,  ist  kaum  eine  Pflanze  eingegangen.
  Die  davongekommenen  Pflanzen  haben
sich  gut  entwickelt,  stehen  sehr  frohwüchsig,  sind
durchschnittlich  1,2  m  hoch  und  haben  einen
Stammumfang  von  6  bis  8  cm  am  unteren
Ende.  Im  Gegensatz  zu  Khaya  bildet  Erythrophloeum
  guincense  nicht  schon  in  der  ersten
Ingend  einen  unverzweigten  geraden  Stamm  aus,
sondern  setzt  reichlich  Seitenäste  an.  Bei  der  angewendeten
  Pflanzweite  von  2:  2  m  würde  diese
Holzart  bald  in  Schluß  treten,  so  daß  bald  eine
dauernde  Bodenbeschattung  erzielt  und  der  Graswuchs
  hintangehalten  würde.  Anscheinend  aber
läßt  sich  Erythrophloeum  guineense  nicht  so
sicher  ohne  wesentliche  Verluste  verpflanzen  wie
Khaya  Klainii.  Dieser  Umstand  sowie  die  reiche

 

Verzweigung  von  Erythrophloeum  weisen  darauf
hin,  diese  Holzart  in  einem  engeren  Verbande  als
2  :  Im,  vielleicht  zunächst  in  1,5:  1,5  m  zu  kultivieren,
  um  dadurch  einerseits  die  Verluste  auszugleichen,
  anderseits  dadurch  ein  baldiges  Absterben
  der  unteren  Seitenäste  und  somit  astreine
Stämme  zu  erzielen.  Ein  anderer  Ausweg  bestände
  darin,  Erythrophloeum  überhaupt  nicht  in
reinen  Beständen,  sondern  in  Mischkultur  mit
anderen  Holzarten  zu  pflanzen.  Erythrophloeum
kommt  in  unseren  Waldgebieten  überall  in  dichtem
Schlusse  im  Verein  mit  den  verschiedensten  anderen
Holzarten  vor  und  bildet  dort  schöne  astreine,
vollholzige  Stämme  aus;  demnach  muß  auch  die
Mischung  mit  anderen  Holzarten  auf  künstlichem
Wege  möglich  sein.

Ursprünglich  war  beabsichtigt,  Erythrophloeum
in  dieser  Kultur  rein  zu  erziehen.  Da  aber  die
vorerwähnten  Verluste  eintraten  und  aus  den  in
die  Pflanzgärten  am  16.  bzw.  24.  Juni  1908
ausgelegten  Chlorophora  excelsa  und  Khaya
Klainii-Samen  sich  bereits  verpflanzbare  Pflänzchen
entwickelt  hatten,  welche  infolge  zu  engen  Beisammenstehens
  in  den  Saatbeeten,  namentlich  in
den  Chlorophorabeeten,  sowieso  hätten  ausgedünnt
werden  müssen,  so  wurden  diese  Pflänzlinge  gleich
zur  Ausbesserung  der  Erythrophloeumkultur  benützt.
  Die  Erde  war  in  den  für  die  Erythrophloeumpflanzen
  gegrabenen  Pflanzlöchern  noch
ganz  locker,  so  daß  die  Nachbesserung  nur  einen
geringen  Bruchteil  der  Arbeit  verursachte,  welche
auf  die  gleiche  Anzahl  der  ins  Freiland  gebrachten
  eingegangenen  Erythrophloeum  verwendet
wurde.  "

Es  wurden  von  Osten  herein  zunächst  50  Reihen
mit  Khaya  Klainyi  nachgebessert  (4.  November
1908).  Die  jungen  Pflänzlinge,  welche  eine
durchschnittliche  Höhe  von  20  bis  30  cem  erreicht
hatten,  überstanden  die  frühzeitige  Verpflanzung
gut,  sie  sind  zu  95  v.  H.  davongekommen  und
haben  sich  zu  frohwüchsigen,  durchschnittlich  1  m
hohen  Pflanzen  entwickelt.  Der  oben  erwähnte,
an  den  im  Mai  verpflanzten  Khaya  auftretende
Schädling  zeigt  sich  bei  diesen  Pflanzen  nur  in
geringem  Maße  an  vereinzelten  Pflanzen.  Anschließend
  an  diese  50  Reihen  wurde  auf  38  Reihen
die  Nachbesserung  mit  Chlorophora  excelsa  ausgeführt.
  Auch  diese  Nachbesserung  ist  fast  vollständig
  angegangen.  Die  jungen  Odumpflänzlinge
hatten  bei  ihrer  Verpflanzung  eine  Höhe  von
15  bis  20  em;  sie  haben  sich  zu  kräftigen  Bäumchen
  von  1  m  Höhe  und  einem  unteren  Stammumfange
  von  3  bis  6  cm  entwickelt.  Einzelne
Pflanzen  sind  von  einem  Schädling,  Phytolyma
lata,  befallen.  Dieser  Blattfloh  führt  eine  Vergallung
  der  jungen  Triebe  herbei.  Eine  nennenswerte
  Schädigung  ist  an  den  befallenen  Pflanzen
        <pb n="171" />
        G  137  20

nicht  erkennbar.  Als  vorbeugende  Maßregel
gegen  die  weitere  Vermehrung  dieses  Schädlings
dient  Abschneiden  und  Verbrennen  der  befallenen
Triebe.

Diese  Nachbesserung  mit  Khaya  Klainü  und
Chlorophora  excelsa  gibt  wertvolle  Anhaltpunkte,
wie  sich  beide  Holzarten  in  Mischung  mit  Erythrophloeum
  entwickeln  werden.  Ferner  liefert  sie
durch  ihr  gutes  Angehen  den  Beweis,  daß  sich
Kkhaya  Klainiü#  und  Chlorophora  excelsa  in  derselben
  Begetationsperiode,  in  welcher  die  Samen
in  die  Erde  gelegt  wurden,  mit  Erfolg  verpflanzen
lassen.  Dadurch  ist  naturgemäß  viel  Arbeit  erspart,
  nämlich  zunächst  die  ganze  Pflege,  welche
die  jungen  Pflänzlinge  in  den  Saatbeeten  durch
Reinigen  und  insbesondere  durch  Bewässern  beanspruchen.
  So  junge  Pflänzlinge  benötigen  auch
nicht  so  große  Pflanzlöcher  wie  diejenigen  Pflanzen,
welche  ein  halbes  Jahr  in  den  Pflanzbeeten
stehen,  was  ebenfalls  wieder  gleichbedeutend  mit
großer  Arbeits=  und  sonach  Kostenersparnis  ist.

Zusammengefaßt  ergibt  sich  in  der  Unterabteilung
  a  folgendes  Bestandbild:  Der  Grundbestand
  ist  Erythrophloeum  guineense.  Die
ungefähr  zwei  Drittel  der  ganzen  Unterabteilung
umfassende  Osthälfte  ist  mit  Khaya  Klainü  gemischt,
  einer  Holzart,  die  am  Ostrande  mit  Ausnahme
  von  wenigen  Tiekholzpflanzen  (Tectona
grandis)  auf  mehreren  Reihen  nahezu  rein  steht.
Die  kleinere  Westhälfte  der  Unterabteilung  ist  mit
Odum“  (Chlorophora  excelsa)  gemischt.  Die
ganze  Unterabteilung  ist  4  ha  groß.  Der  Nachbesserung
  bedarf  sie  nicht  mehr  in  der  gegen  die
freie  Baumsteppe  zu  liegenden  größeren  Nordhalfte;
  nur  gegen  den  Waldrand,  wo  das  hohe,
verdämmende  Elefantengras  steht,  sind  einige
unbedeutende  Nachbesserungen  auszuführen.

Unterabteilung  b.  Diese  wird  gebildet  von
etwa  11000  Stück  Afzelia  africana.  Die  Pflanzen
zeigten  bei  ihrer  Herausnahme  aus  den  Saatbeeten
  eine  kräftige  30  bis  45  cm  lange  Pfahlwurzel;
  die  Ausbildung  von  Seitenwurzeln  war
eine  sehr  geringe.  Die  durchschnittliche  Höhe
der  verpflanzten  Akzelia  war  50  bis  60  ecm  bei
einem  unteren  Stammumfange  von  3  bis  4  cm.
Das  anfängliche  Wachstum  von  Afzelia  africana
ist  also  im  Verhältnis  zu  dem  raschen  Wachstum
der  vorher  behandelten  Holzarten  ein  bedeutend
langsameres.  Drei  bis  vier  Tage  nach  dem  Verdflanzen
  fingen  sämtliche  Blätter  zu  welken  an
und  nach  weiteren  zwei  Tagen  waren  von  nahezu
sämtlichen  verpflanzten  Pflanzen  die  Blätter  verrocknet.
  Nur  etwa  ein  Drittel  der  Pflanzen
setzte  im  Laufe  der  Regenzeit  1908  noch  neue
Triebe  an,  die  größere  Zahl  blieb  im  Wachstum
stehen.  Viele  Pflanzen  gingen  sehr  zurück  dadurch,
daß  ein  Teil  des  Stammes,  manchmal  sogar  fast

 

der  ganze  Stamm  vertrocknete.  Ende  Februar  1909
fingen  diese  soweit  zurückgegangenen  Pflanzen
wieder  zu  treiben  an.  Sonach  beziffert  sich  die
durchschnittliche  Höhe  der  Pflanzen  Anfang  April
1909  nicht  höher  als  zur  Zeit  der  Auspflanzung,
nämlich  auf  50  bis  60  em,  stellenweise  ist  sie
sogar  geringer,  nur  30  bis  40  cm  bei  einem
Stammumfange  von  3  bis  4  em  am  unteren
Ende.  Wohl  haben  sich  einzelne  Pflanzen  besonders
  kräftig  entwickelt,  bis  zu  1  m  und  1,2  m
Höhe  bei  einem  Stammumfange  von  6  bis  7  em.
Das  ist  aber  die  Ausnahme.  Eingegangen  sind
indes,  besonders  in  Berücksichtigung  dieser
langsamen  Wachstumsverhältnisse,  relativ  wenig
Pflanzen,  durchschnittlich  20  v.  H.  Wenn
Afzelia  africana  etwas  rascher  wachsen  würde,
wäre  die  angewendete  Pflanzweite  von  2:  2  m
eng  genug.  Bei  diesem  anfänglich  langsamen
Wachstum  nützt  jedoch  für  das  erste  Jahr  ein
noch  engerer  Pflanzverband  auch  nichts,  um  die
Kultur  in  Schluß  zu  bringen  und  so  den  Graswuchs
  zu  verdämmen.  Es  bleibt  zu  einem  endgültigen
  Urteil  über  die  günstigste  Pflanzweite
für  diese  Holzart  abzuwarten,  wie  sich  die  Pflanzen
in  der  Vegetationsperiode  1909  und  vielleicht
auch  noch  in  weiteren  VBegetationsperioden
entwickeln  werden.  Vermutlich  hat  Afzelia
akricana  im  Jugendstadium  einmal  eine  Zeit,
wo  sie  sehr  rasch  in  die  Höhe  geht.  Denn  wir
finden  in  unseren  Urwäldern,  insbesondere  aber
in  unseren  Uferwäldern  überall  diese  Holzart  in
dichtem  Bestandesschlusse  mit  anderen  Holzarten
zusammen.  Eine  Nutzanwendung  läßt  sich  aber
heute  schon  aus  dieser  Kultur  ziehen,  nämlich  die,
daß  es  unrentabel  ist,  Akzelia  africana  auf  einem
mit  hohen,  saftigem  Graswuchs  bestandenen  Boden
zu  kultuvieren,  weil  die  Pflanze  zu  lange  braucht,
bis  sie  dem  Grase  entwachsen  ist  und  zu  leicht
vom  Graswuchs  unterdrückt  wird,  wenn  ihr  nicht
geholfen  wird.  Dies  zeigt  sich  recht  deutlich  in
dieser  Unterabteilung:  Am  Nordrande  derselben,
wo  die  Vegetationsverhältnisse,  wie  schon  erwähnt,
  denen  der  offenen  Baumsteppe  gleich  sind,
steht  die  Kultur  besser,  vor  allem  höher,  als  am
Südrande  gegen  den  Uferwald  des  Haho  zu.
Daß  diese  Holzart  sich  in  der  Baumsteppe  kultivieren
läßt,  das  beweist  uns  ihr  häufiges  natürliches
Vorkommen  in  der  Baumsteppe.  Bestätigt  sich
die  Vermutung,  daß  Afzelia  africana  in  der
Jugend  eine  rasche  Wachstumsperiode  hat,  daun
empfiehlt  es  sich,  diese  wertvolle  Holzart  in
Mischung  mit  anderen  Holzarten  zu  erziehen,
etwa  in  der  Art,  daß  man  Pflanzung  und  Saatkultur
  verbindet,  und  zwar  Afzelia  africana  im
weiten  Verbande,  etwa  6:6  m  pflanzt  und  in
der  nächsten  Vegetationsperiode  Saat  auslegt
von  einer  raschwüchsigen  Holzart,  deren  Same
        <pb n="172" />
        G  138  e0

aber  langsam  keimt.  Eine  solche  Holzart  wäre
Erythrophloeum  guineense,  deren  Same  zu
einem  großen  Prozentsatze  erst  nach  einem
Jahre  keimt.  Dadurch  bekäme  Afzelia  einerseits
den  nötigen  Vorsprung,  andererseits  würde  die
Kultur  im  zweiten  Jahre  durch  die  raschwüchsigen,
in  die  Breite  gehenden  Erythrophloeum-Pflanzen
bald  in  Schluß  gebracht.

Einen  Anhaltspunkt,  wie  sich  diese  beiden  Holzarten
  in  Mischung  vertragen,  geben  mehrere
hundert  Erythrophloeum,  welche  am  Ostrande
der  Unterabteilung  b  zwischen  Afzelia  africana
gepflanzt  sind.  Sie  sind  zum  größten  Teil  davongekommen
  und  haben  sich  in  ähnlicher  Weise  entwickelt
  wie  Unterabteilung  a.

Ferner  sind  in  der  Unterabteilung  b  am
Westrande  zwischen  die  Afzelia  africana  90  Stück
Diospyros  mespiliformis  eingepflanzt.  Hiervon
sind  60  Pflanzen  davongekommen.  Das  Wachstum
  von  Diospyros  mespiliformis  war  schon  in
den  Saatbeeten  sehr  langsam  —  die  Pflanzen
hatten  zur  Zeit  ihrer  Verpflanzung  (10.  Juni  1908)
eine  durchschnittliche  Höhe  von  20  bis  30  cm
bei  einem  Stammumfange  von  2  bis  3  cm;  noch
bedeutend  langsamer  wuchsen  die  Pflanzen  im
Freilande.  Alle  Pflanzen  gingen  um  die  Hälfte
und  mehr  ihrer  Höhe  zurück:  sie  sind  jetzt  nur
20  bis  30  cm  hoch.  Das  Wurzelsystem  zeigte
bei  der  Verpflan  zung  eine  ausgesprochene  kräftige
Pfahlwurzel  von  25  bis  30  cm  Länge  und  verhältnismäßig
  wenig  Seitenwurzeln.  Zu  einer  selbständigen
  Reinkultur  wäre  die  Anzahl  der  zur
Verfügung  stehenden  Diospyros-Pflänzlinge  zu
gering  gewesen.  Das  oftmalige  natürliche  Vor- 



kommen  von  Afzelia  africana  und  Diospyros
mespiliformis  nebeneinander  in  unseren  gemischten
  Uferwaldungen  war  für  die  Einpflanzung
der  Diospyros-Pflänzlinge  in  die  Afzelia-Unterabteilung
  maßgebend,  um  durch  diese  in  kleinem
Maßstabe  ausgeführte  Holzartenmischung  Anhaltspunkte
  für  die  Möglichkeit  der  Gründung  größerer
Mischbestände  aus  diesen  beiden  Holzarten  zu  gewinnen.
  Die  ersten  Wachstumsverhältnisse  beider
Holzarten  sind  gleich  langsam.  Vermutlich  wird
auch  Diospyros  ähnlich  wie  Afzelia  einmal  eine
raschere  Wachstumsperiode  haben.  Es  wäre
auch  von  dieser  Holzart  verfehlt,  sie  an  Stellen,
wo  sehr  hohes  Gras  steht  und  an  Waldrändern
anzupflanzen,  da  sie  infolge  ihres  langsamen
Wachsens  unterdrückt  würde.  Diospyros  mespilikormis
  kommt  oftmals  in  der  freien  Baumsteppe
natürlich  vor.  Das  wertvolle  Holz,  welches  sie
liefert,  rechtfertigt  weitere  Kulturversuche.  Zur
Bildung  von  reinen  Beständen  erscheint  diese
Holzart  wenig  geeignet  wegen  ihrer  verhältnismäßig
  schmalen  und  nicht  sehr  dichten  Krone.
Unterabteilung  b  ist  ein  nahezu  reiner
Bestand  von  5  ha  Flächeninhalt.  Nachgebessert
wird  diese  Unterabteilung  zunächst  nicht  werden.
Es  wird  abgewartet  werden,  wie  sich  Akzelia
africana  in  der  zweiten  Vegetationsperiode  entwickelt.
  Wenn  die  Akzelia-Bäume  rascher  wachsen
und  vor  allem  in  die  Breite  gehen,  wird  eine
kaum  nennenswerte  Nachbesserung  notwendig  sein.
Bei  etwaiger  Nachbesserung  empfiehlt  es  sich,  eine
andere,  raschwüchsige  und  bodenbeschattende  Holzart
  einzubringen,  Erythrophloeum  guineense
oder  Khaya  Klainii.  (Schluß  folgt.)

 

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Hbandels  des  Schutzggeblets  Togo  im  III.  Viertel  des  Rolenderjahres  1900
im  Verglelch  mit  dem  Handel  im  gleichen  eitraum  des  Vorsahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  21,

S.  1002  ff.)

 

 

 

m  ur.  Zu-V-Benennung
  der  Warengruppen  III.  Piertel  !  1#rertel  nahmesnahme
Wert  4  WertWert.Wert.
A.  Einkuhr.  4
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  20  686  20  603  83  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  21  984  14  678  7306  —
e)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genubmitiel  248  173  104  312  143  861  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  43  955  1  268  42  687  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  ..  221601  187  193  34  408  —
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  u.  Futtermittel  (etztere
  soweit  nicht  unter  Ia  und  b  bereits  genannt)  845  1237  —  392
5  Faserpflanzen  .  .  .  —  —  —  —
)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  38  339  52  938  —  14  599
Zusammen  I  595  583  382229  213  354  —
        <pb n="173" />
        G  139  20
Jm  Im  Zu-  Ab-Benennung
  der  Warengruppen  III.  Viertel  III.Diertel  nahmess  nahme
Wert  .4  Werte  Wert  Wert  M
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  3  974  2  021  1  953  —
b)  Fleisch  und  tierische  Ergeugnisse  aller  Art.  109  846  173  813  —  63  967
Zusammen  II  113  820  175  834  —  62  014
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  165  672  88  114  7758  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  ..  7  809  9301  —  1492
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  66  679  52  453  14226  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren).  584  537  583  839  698
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  13  063  14  905.  —  1842
VIII.  Gummi-  und  Kautschukwaren  ..  .  4330  2540  1  790  —
IX.  Holzwaren,  Flecht-  und  Schnitzwaren  67  805  35  338  32  467  —
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  21  494  38  723  –  17229
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  44  221  42  076  —  2  145
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Lalbzeng  337  235  33  529  303  706  —
b)  Fabrikate  283  836  155  769  128  067  —
Zusammen  xñ  621071  189  298  431  773  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  194  902  228  373  —  33  471
XIV.  Waffen  und  Munition  ..  75069  67  151  7918  —
XV.  Geld.  ..  482  700  643  691  —  160  991
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  10090ö8  C58  755  2  553  865  504  890  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2767949  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  +  290  806  —  —  —
“
B.  Rusfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
F7  flanzliche  Nahrungs=  und  Genußmittel  329  568  467  144  —  137  576
Ifrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  789  073  397  516  391  557  —
Sämereien,  lebende  Pflanzen  ..  2  738  472  2266  —
d)  Faserpflanzen  145  799  97  650  48  149  —
e)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  239  706  120  539  119  167  —-Zusammen
  1  1  506  884  1  083  321  423  563  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere.  .  59  179  33  174  26  005  —
b)  Tierische  Erzeugnisse  ...  13898  18  630  —  4  732
Zusammen  II  73  077  51  804  21273  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  —  —  —  —
IV.  Gewerblich-  Erzeugniss  .  42  051  14  500  27551  —
V.  Geld  .  123  310  584  555  —  161  245
Summe  der  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1000  2  045322  1  734  180  311  142  —-Dagegen
  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  501  083  –  –  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  544  239  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Zumme  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1909  5  104  077  4288  045  816  032  —
dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  .  4  269  032  —  —  —

 

 

Zunahme  —,  Abnahme  —

835  045
        <pb n="174" />
        W  140  rcC

Wichtigste  Warenpositionen.

 

 

Im  III.  Viertel

 

Im  III.  Viertel

 

 

 

 

 

 

des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909  1908
Menge  Wert  Mengee  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  M  kg  Al  kg  Al  kg  A
A.  Einfuhr.
Mehl  und  Backwaren  31  132,  15  7341  18  944  15  517  —  217  17  812  —
Gemüse=  und  Obstkonserven,  ein-  l  ·  »  ·-gemachtes
  Obst  20327  1390810  183  11  179910  144  2729  —  —
Kolanüsse  87  923.  106  175  6  10  267281818  103  503  —  —
Tabak  64  119  80  9999  50646  61  40)]  3  473,  19  590  —  —
Tabakfabrikate  ...  1729  17378  9311  7931  798  9  4417  —  —
Stille  Weine  (Liter)  40  9662  2329124  924  15  761  6  138.  7575  —  —
Branntweine  aller  Art  (Liter)1  031  153  731146  926|1  148  013  5  718  5895  —
Bier  (Liter)  42  163  28  2027992,  15148  14  171  13  149  —  —
Bau-  und  Nutzholz.  .  236  895  34  3211239  293  52938  —  —  2398,  18617
Fleisch  und  Zubereitungen  von  s  «
Fleisch,  einschl.  Fleischkonserven  6380  11  887  6  686.  11  598  —  289  306  —
Fische,  Seetiere  und  Süßwasser-  «  l
ttcreallcrOlrt..  158075.78146828  021  140  194  —  —  169  946  62048
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  "„  1
und  sonstige  tierische  Nahrungs-  #  1
mittel  14  970  18  838  11066,  14  048  3  904  4790  —  —
Zement,  Kalk.  Preide,  sonsiige  Z
Erden  und  Steine  706  072  48  6271398  548,  23  888307524  24  739  —  —
Salz.  945  812  58  320|0197801  36  297418011  22  023  —  —
Stelhkohllen.,  Braunkohlen,  Briketts  553  907  24  S58  292  7200  5305261  187  19  553  —  —
Petroleum  (Liter),60  149  29  8199405966,  1902A44  10  —  —
Seifen  aller  Art  13736  6208  10  8244  5944  2912  264  —
Baumwollgarne.  18  336  437271  2256741  4  855  —  —  4238  1128
Baumwollgewebe  .  145223424513130648394165  14  580  30  318  –
Leibwäsche,  Kleider,  Hite,  Mützen,  E
Posamentierwaren,  Schirme,  Filz-  1  Ü  .
waren  ..  ......  1728374294  170()4·58518  279  15  781  —--—
Schuhe  und  Stiefel  1  232  8014  2  1431  10  034  —  —  911  2020
Glas  und  Glaswaren  27451  29  155%23111  28  713  4340  412  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  Stan-  .  |
gen,  Blöcke  usw.  28  062  810  322  4100  65  228  25  00011  997  612  297  4149  —  —
Wellblech  31  823  11  330  32  270  12  015  —  —  447  685
Eisenwaren,  nichtbesonder=  Agenannt  572907  242  203239  230  103  81333  677  138  441  —  —-Waren
  aus  anderen  unedlen  Me-  ·
tallen  ..  1260132667436991525529  —  —  24390  8855
Landwirtschaftliche  Maschinen  .  SZZZ  811  7650.  5120  —  —  7097  4309
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  1  441  2746  3713  5  663  —  —  2  272  2917
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge  I  .  «
aller  Art,  auch  Fahrräder  .  156214  175  5990  249  065  201  995  —  —  92  951  26  405
Feuerwaffen  .  (Stück)  1538  15011  4393  40119  —  2  *55  25  108
Schießpulver  und  Zinohichen  33  275,  29  4442  3978  50979  —  ——
Goldmünzen  .  —  6500  —  6140  —  60  —  —
Silbermünzen  —  173  8295  —  634  651  —  —  —  160  756
B.  Ausfuhr.
Mais  .  4009  166  303  612  16  061  304  459  140  —  —  2  052  138  155  528
Kata#  .  7121s49992802I207043192929—  —
Palmkerne.  2311902  482  0631  423  660  271674  888  245.  210  389  —  —
Palmöl.  786  4064  254  7931  315  645  110  489470  819  144  304  –  —
Rohbaumwolle  176  550.  145  7991  130  131  97  650  16  419  48  149  —  —
Kamschuk  31  4115  238  330  32  323  118  588  —  119  742  908  —
Elfenbein  830  12622  !1360  16  846  —  —  530  4224
Silbermünzen  —  422  005  —  684  201  —  —  —  1162  19
        <pb n="175" />
        W  141

Deutsch-MNeuguinea.

Dr.  Friedericls  Südsee  -  Reisen  1909.

Als  Hauptmann  Friederici  nach  Beendigung
der  Bismarck=  Archipel  =  Expedition  des
Reichs-Kolonialamts  im  März  1909  in  Colombo
  (Ceylon)  weilte,  erhielt  er  von  dem  hanseatischen
  Südseesyndikat")  das  Angebot,  die  Leitung
einer  trefflich  ausgerüsteten  Expedition  zu  übernehmen,
  die  mit  Hilfe  eines  zu  diesem  Zwecke
gecharterten  Dampfers  „Natuna“  in  der  Südsee
Phosphatinseln  suchen  und  auf  ihre  Abbauwürdigkeit
  untersuchen  sollte.  Nach  Verständigung
mit  den  zuständigen  Stellen  in  Deutschland  übernahm
  Friederici  die  Leitung  dieser  Expedition,
die  am  24.  März  1909  von  Singapore  auslief
und  am  24.  Oktober  v.  Is.  dort  wieder  aufgelöst
wurde.  Außer  Friederici  beteiligten  sich  an  der
Expedition  die  Bergingenieure  Pilz  und  Schön,
der  Obersteiger  Prager  und  der  Zoologe  Dr.
Wolf.

Die  Fahrt  ging  zunächst  nach  Labuan,  wo
Kohlen  eingenommen  wurden,  dann  nach  der
deutschen  Phosphatinsel  Angaur  im  Palau=Archipel,““')
  hierauf  nach  Neuguinea,  wo  bei
Sassano  gelandet  werden  sollte.  Beim  Landungsversuch
  kenterte  das  Boot  infolge  der  Ungeschicklichkeit
  der  chinesischen  Besatzung  in  der  Brandung,

nur  mit  Mühe  vermochte  Friederici  mit  seinen
europaischen  Begleitern  und  einem  Teil  der  chinesischen
  Bootsleute  sich  zu  retten;  vier  Chinesen
ertranken;  ein  Teil  der  wissenschaftlichen  und
sonstigen  Ausrüstung  ging  verloren.  Um  der
Minderwertigkeit  der  chinesischen  Schiffsbesatzung
entgegen  zuwirken,  wurden  teils  in  Neuguinea
(Eitapé)  teils  im  Bismarck-Archipel  (Käwieng  und
Lamassa)  eine  Anzahl  Melanesier  mit  Zustimmung
der  Behörden  angeworben  —  zusammen  achtzehn
Mann,  die  sich  im  Laufe  der  Expedition  trefflich
bewährten  und  am  Ende  derselben  wieder  vollzählig
  und  in  guter  Gesundheit  in  ihrer  Heimat
gelandet  werden  konnten.

Die  Expedition  berührte  und  untersuchte  einen
Teil  der  Schouten-Inseln  und  der  Neupommern

*,  Das  Syndikat  setzt  sich  aus  folgenden  Firmen
miammen:  Norddeutscher  Llond,  Deutsche  Nationalbank-Bremen,
  A.  G.  „Tellus“-Frankfurt  a.  M.,  Wm.  O.  Müller
4  Co.-Haag.  Deutsche  Bank-Berlin,  Chemische  Werke
dorm.  H.  &amp;amp;  E.  Albert-Bibrich  a.  Rh.,  A.  G.  der  ehem.
Kroduktenfabrik-Pommensdorf,.  Edmund  J.  H.  Sinners-Lamburg.


*")  Hier  hatte  schon  1907  eine  an  Bord  der  „Natung"
jabrende  Erpedition  des  „Deutschen  Südscephosphat-Smdikats-
  das  Vorhandensein  eines  groszen  Phosphatlagers
  festgestellt,  zu  dessen  Ausbentung  1908  die
„Deutsche  Südscephosphat-Aktiengesellschaft“  mit  einem
dapital  von  4½  Mill.  Mark  gegründet  wurde.  Der
Abban  erfolgt  unter  Leitung  des  Regierungsbaumeisters
Tuektors  Schönian.

 

im  Süden  vorgelagerten  Eilande,  ferner  die  Insel
Mait  (Redland)  südwestlich  von  Djaul  (Sandwich-Insel),
  schließlich  eine  größere  Zahl  der  im  Nordwesten,
  Norden  und  Osten  von  Neumecklenburg
liegenden  Inseln  von  St.  Matthias  an  bis
Nissän.  Das  Sable  Island  der  Karten  (östlich
von  Süd-Neumecklenburg)  existiert  nicht,  wie  gelegentlich
  dieser  Fahrt  festgestellt  werden  konnte.

Nach  Kohleneinnahme  in  Rabaul  (Simpfonhafen,
  Gazelle-Halbinsel)  und  Besuch  der  Neuen
Hebriden,  der  Fidji-Inseln  und  des  Tonga-Archipels
wurde  Apia  angelaufen;  hierauf  wurden  fünf
Inseln  der  Cook-Gruppe  untersucht,  sodann  Papeete
  (Tahiti)  berührt  und  eine  Anzahl  der
Tuamotu-Inseln  aufgenommen.  Nach  abermaligem
  Anlaufen  von  Papeete  und  Apia  und
einem  kurzen  Besuch  des  Vulkans  von  Savauli
kamen  Annda  (S.  Cruz-Inseln),  das  Sikayana-Atoll
  sowie  Gower-Insel  (britische  Salomonen)
an  die  Reihe.  Darauf  ging  die  Fahrt  nach  den
deutschen  Salomonen:  die  Westküste  Bougainvilles
  wurde  an  zwei  Stellen  betreten,  die  Insel
Buka  von  Dr.  Friederici  und  Bergingenieur  Schön
zweimal  durchquert,  worauf  die  „Natung“  wieder
nach  dem  Bismarck-Archipel  zurückkehrte.  Nach
der  Untersuchung  von  einigen  der  kleineren  Inseln
der  Admiralitäts-Gruppe  wurde  wieder  Eitapé
auf  Neuguinea  angelaufen,  hierauf  in  den  Karolinen
  Jap,  Mogormog  und  Feis“)  besucht,
auf  dem  Rückweg  nach  Singapore  noch  Angaur
und  Manila  berührt.

Wenngleich  die  „Natuna“"-Expedition  in  erster
Linie  wirtschaftliche  Ziele  verfolgte,  so  hat  sie  doch
auch  bedeutende  wissenschaftliche  Resultate  zu  verzeichnen.
  Ein  Mitglied  der  Expedition,  der  Zoologe
  Dr.  Wolf,  hat  wertvolle  zoologische  Sammlungen
  angelegt,  Dr.  Friederici  und  die  übrigen
Mitglieder  der  Expedition  aber  haben  zahlreiche
Beiträge  zu  einer  genaueren  geographischen  und
geologischen  wie  ethnographischen  Kenntnis  der
von  der  Expedition  berührten  Inseln  geliefert.
Vor  allem  aber  war  die  zweimalige  Durchquerung
der  IJnsel  Buka  (30.  August  bis  1.  Sept.  1909)
durch  Dr.  Friederici  und  Ingenieur  Schön  sehr
wichtig,  da  sie  uns  zum  ersten  Male  genanere
Auskunft  über  das  Innere  dieser  Insel  gibt.  Wohl
hatte  der  damalige  Kaiserliche  Richter  Dr.  Hahl
schon  in  den  neunziger  Jahren  des  vorigen  Zahrhunderts
  einmal  Buka  durchquert;  doch  ist  über
die  wissenschaftlichen  Ergebnisse  dieser  Durchquerung
niemals  Genaueres  bekannt  geworden;  im  Jahre
1908  aber  führte  ein  Ausflug  nach  dem  Innern
der  Insel  den  Gonverneur  Dr.  Hahl  und  mich
nur  bis  zum  Gipfel  des  Nuch-Berges  im  Süd-Feis,

  wo  schon  die  erste  „Natung“"-Erpedition
ein  Phosphatlager  nachgewiesen  hatte,  wurde  genau
untersucht.
        <pb n="176" />
        142  20

westen,  so  daß  der  eigentliche  Kern  der  Jusel
unbekannt  bleiben  mußte.  Es  ist  nun  freudig  zu
begrüßen,  daß  es  den  Herren  Dr.  Friederici  und
Schön  durch  ihre  Tatkraft  und  ihre  Geschicklichkeit
im  Verkehr  mit  den  etwas  schwierigen  Eingeborenen
gelungen  ist,  das  bisher  unbekannte  Innere  auf
zwei  verschiedenen  Linien  topographisch  und  geologisch
  aufzunehmen.  Die  Wege  waren  für  Südsoeverhältnisse
  sehr  gut,  die  Taro=  und  Bananenpflanzungen
  oft  hervorragend  schöon  und  gut
gehalten,  die  Bevölkerung  stellenweise  sehr  zahlreich,
  namentlich  am  Ostrande  der  Insel.  Hier
zieht  sich  ein  prachtvolles  hohes  Korallenriff  in
zwei  Etagen  dahin,  während  im  Westen  ein  aus
jungen  Eruptivgesteinen  und  deren  Tuffen  aufgebauter
  Höhenzug  der  Küste  entlang  zieht.  In  der
Mitte  der  Insel  dehnt  sich  eine  ziemlich  tiefliegende
Ebene  aus,  deren  tiefgründige  Lateritdecke  nicht
erkennen  ließ,  welches  Gestein  im  Untergrund
ansteht.

Hauptmann  Friederici,  der  nach  Beendigung
der  „Natuna“-Expedition  zu  einer  neuen  Forschungsreise
  nach  Neuguinca  zurückgekehrt  ist,
faßt  sein  Urteil  über  die  Insel  in  folgenden
Ausführungen  zusammen:  „Die  Insel  Buka
gehört  zu  den  besten  und  fruchtbarsten,  die

 

ich  in  den  deutschen  Besitzungen  gesehen  habe.
Für  mittlere  Pflanzer  ohne  Kapital  eignet  sie
sich  aber  nicht,  da  nur  an  den  Rändern,  und
auch  hier  nur  wenig,  Handelskopra  zu  haben
ist.  Im  Innern  stehen  so  gut  wie  gar  keine
Palmen.  Nach  Osten  würde  wegen  des  steilen
gehobenen  Riffs,  des  ziemlich  breiten  und  scheinbar
undurchbrochenen  Strandriffs  und  wegen  der  häufig
hohen  Brandung  die  Abfuhr  und  Verladung  von
Produkten  Schwierigkeiten  finden,  dagegen  sind  die
Verhältnisse  nach  Westen  sehr  günstig,  wenn  man
die  Mangrovenflüsse  ein  wenig  reguliert.  Das
kann  mit  leichter  Mühe  geschehen.  Die  Insel  ist
an  den  beiden  Landstrichen  nach  den  Meeren  zu
ziemlich  gut  bewohnt,  im  Innern  jedoch  befindet
sich  eine  unbewohnte  Fläche,  die  etwa  ein  Drittel
der  Insel  einnimmt.  Man  merkt  dies  schon  an
den  schlechter  werdenden  Wegen  und  an  dem
Aufhören  aller  Kreuz=  und  Zwischenpfade.  Die
Bevölkerung  ist  nicht  ganz  zuverlässig:  sie  ist
selbstbewußt,  etwas  anspruchsvoll  und  dürfte  verständnislosen
  Leuten  bei  Gelegenheit  Schwierigkeiten
  machen.  Aber  fest  und  bestimmt,  mit  Uberlegenheit,
  aber  Wohlwollen  und  Gerechtigkeit  behandelt,
  wird  sie  keine  Feindseligkeiten  beginnen."
Karl  Sapper.

 

 

 

Rolonialwirtschaftliche  itteilungen.

Neu  Guinen  Compagnie.

Die  Weiterentwicklung  der  Pflanzungsunternehmungen
  hat  im  Betriebsjahr  1908/09
recht  gute  Fortschritte  gemacht.  Neuanlagen  kamen
bei  der  Kokospalmen=  und  Kautschukkultur  zum
Abrunden  in  bescheidenem,  und  nur  in  Peterhafen
zwecks  Ausbau  der  Kakavanlagen  in  größerem
limfange  vor.  Angebaut  waren  am  31.  März
1909  bei  der  Administration  von  Herbertshöhe
3644,  Friedrich-Wilhelmshafen  1725,  Stephansort
1348,  Peterhafen  794,  zusammen  also  7511  ha.

Das  bebaute  Land  verteilt  sich  auf  die  einzelnen
Hauptkulturen  wie  folgt:  6051  ha  Kokospalmen
(5963  im  Vorjahre,  +  88  ha);  1145  ha  Kautschukbaume
  (1100  im  Vorjahre,  +  45  ha),  und
zwar  790  ha  Ficus  (758  ha,  L  32),  263  ha
Castillon  (270  ha,  —  7  ha),  86  ha  Hevea  (66  ha,
+  20  ha),  4  ha  Kickria  (5  ha,  —  1  ha),  2  ha
Manihot  (1  ha,  F  1  ha);  303  ha  Kakao  (191  ha,
112  ha  gegen  das  Vorjahr);  12  ha  Sisalhanf
(11  ha,  F  1  ha  gegen  das  Vorjahr);  zusammen:
75%11  ha  (7265).

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  1908.  Op.

 

An  Zwischenkultur  und  nutzbringenden  Schattenbäumen
  waren  am  31.  März  1909  vorhanden:
Hevea  brasiliensis  29791  Bäume  (gegen  12762
im  Vorjahre),  Kickxi#  elastica  318  Bäume  (320)
je  in  Mischpflanzung  mit  Kakao;  Liberiakaffee
74500  Bäume  (wie  im  Vorjahre)  in  Mischpflanzung
  mit  Kautschuk;  Sisalhauf  119  800
Agaven  (gegen  165000  im  Vorjahre),  Lemongras
  257000  Büschel  (wie  im  Vorjahre),  Zitronellgras
  21000  Büschel  (9000)  je  in  Mischpflanzung
mit  jungen  Kokospalmen.

Die  Anzahl  der  Kokospalmen  betrug  rund
637  400  Stück  (636700).  Von  diesen  traten  im
Geschäftsjahre  rund  23700  in  ein  schwaches  Erträgnis
  ein  (etwa  10  t  pro  1  ha),  86000  standen
im  schwach=  bis  volltragenden  Alter,  der  Rest  von
527700  Palmen  war  noch  nicht  tragbar.  Von
den  letzteren  standen  etwa  90000  im  siebenten,
86  000  im  sechsten,  86  000  im  fünften  und  80  000
im  vierten  Lebensjahr,  die,  von  1909  ab  gerechnet,
  in  den  nächsten  drei  Jahren  nach  und
nach  in  das  Erträgnis  einrücken  werden.  Im
Jahre  1912  werden  daher  451700  Palmen
tragend  sein  gegen  86000  von  1908/09.
        <pb n="177" />
        W  143  20

Der  Ertrag  an  Pflanzungskopra  betrug:
1908/09  1907/08  1906/07
1044  798  489  t  à  1000  kg.

Der  Ertrag  an  Handelskopra:
594  553  486  t  à  1000  kg.

Der  Gesamtertrag  an  Kopra  war:
1638  1351  975t  à  1000  kg.

Die  Ergebnisse  des  Handels  find  seit  1906/07
stetig  um  eine  Kleinigkeit  gestiegen.  Der  Ertrag
der  Pflanzungskopra,  der  vor  drei  Jahren  mit
dem  der  Handelskopra  annähernd  balanzierte,
hat  sich  seitdem  im  Vergleich  zur  Handelskopra
mehr  als  verdoppelt.

Das  Durchschnittserträgnis  pro  Monat  der
altesten,  ordnungsmäßig  angelegten  Kokospalmenpflanzung
  Kenabot,  320  ha  groß,  stieg  von  19,8  t
auf  24,8  t  und  das  der  zweitältesten  Raniolo,
374  ha  groß,  von  7,3  t  auf  14,2  t.

Die  Euntwicklung  unseres  großen  Besitzes  an
Kokospalmenpflanzungen  kann  nach  derzjenigen
dieser  beiden  ältesten  Pflanzungen  bemessen
werden.  Kenabot  besaß  1908/09  etwa  3000
mitteltragende  und  28945  volltragende  Palmen
auf  319,45  ha,  Raniolo  10  350  voll=  und  mitteltagende,
  9098  achtjährige,  6594  siebenjährige,
5162  sechsjährige,  1542  fünfjährige,  1125  vierjährige,
  1220  dreijährige  und  4140  zweijährige
Palmen,  zusammen  39  231  Palmen  auf  374,31  ha.

Kenabot  begann  mit  Erträgnissen  im  Jahre
1897/98,  und  zwar  in  diesem  Jahre  mit  19  t,
in  den  folgenden  Jahren  bis  1903/04  erhöhte
sich  das  Erträgnis  bis  auf  87  tp.  a.  Raniolo  hatte
1903/04  die  erste  kleine  Ernte.  Von  da  ab
war  die  Entwicklung  folgende:

1904/05  1905/06  1906  07  1907/08  1908/09
101t  165t  207t  238  t  298t
24t  33t  41t  88t  169t

Die  Zunahme  des  Erträgnisses  in  gleichem
Schritte  mit  der  Alterszunahme  geht  hieraus
deutlich  hervor.

Der  Ertrag  an  gezapftem  und  verkauftem
Kautschuk  hat  sich,  wie  die  folgende  Ubersicht
zeigt,  gegen  das  Vorjahr  fast  verdoppelt.

Das  Verkaufsgewicht  betrug:

190809  1907/08  1906/07
5213  rg  2873  kg  1060  kg.

Das  Quantum  von  5213  kg  bestand  aus:
4550  kg  Castillog-,  588  kg  Ficus=  und  75  kg
Heveakautschuk.  Das  Produkt  ist  in  allen  drei
Arten  von  vorzüglicher  Beschaffenheit  und  wird
gern  und  willig  vom  Markte  ausgenommen.
Der  Marktlage  entsprechend  wurden  auch  gute
Preise  erzielt.  Einen  besonders  hohen  Preis
konnte  der  Kautschuk  aus  der  Hevea  brasiliensis
bedingen  (“  17,—  pro  Kilogramm),  der  seit

Kenabot:
Raniolo:

 

dem  vorigen  Jahre  ausschließlich,  soweit  der
Boden  es  gestattet,  angepflanzt  wird  —  als
Mischpflanzung  zwischen  Kakao  und  beim  Nachpflanzen
  auf  Lücken.  Der  lebensfähige  Bestand
an  Heveabäumen  konnte  dadurch  ohne  wesentliche
Neuanlage  auf  59000  Bäume  gebracht  werden.

Pflanzer  und  Arbeiter  haben  im  Zapfen  Erfahrungen
  gesammelt  und  üben  sich  mehr  und  mehr
ein,  so  daß  die  Schwierigkeiten,  die  anfangs  den
Neulingen  bei  der  Gewinnung  des  Produktes

entgegenstanden,  mehr  und  mehr  schwinden.
Der  Ertrag  verteilt  sich  auf  die  einzelnen

Administrationen  wie  folgt;  es  erntete:
die  Administration  von  Stephansort.  3766  kg

-  -  Friedrich-Wilhelmshafen
  1053
die  Administration  von  Herbertshöhe  391=5213
  kg.

Die  Kakaokultur  wurde  in  Peterhafen  um
110  ha  und  in  Massawa  um  2  ha  ausgedehnt.
Im  ganzen  stehen  nunmehr  303  ha  unter  Kultur,
die  mit  Heveabäumen  als  Schattenbäume  durchpflanzt
  sind.  Die  Zahl  der  letzteren  beträgt  rund
29000  —  im  Durchschnitt  daher  nur  95  pro
Hektar.

Der  Neu-Guinea-Kakao  ist  von  guter  Qualität,
doch  haben  die  schlechten  Marktverhältnisse  die
Preise  stark  gedrückt.  Geerntet  wurden:  2506  kg
gegen  523  kg  des  Vorjahres.

Die  Zahl  der  im  Felde  stehenden  Bäume
beträgt  138  416,  davon  sind  rund  55000  dreijährig
  und  eine  geringe  Zahl  vier=  bis  sechsjährig,
  die  bereits  eine  recht  reichliche  Ernte  ergeben
  haben.

Die  Pflanzungen  entwickeln  sich  befriedigend.
Schädlinge  haben  sich  eingestellt,  doch  konnten
sie  bis  jetzt  mit  Erfolg  bekämpft  werden.

Die  Zahl  der  Agaven  hat  sich  gegen  das
Vorjahr  vermindert;  sie  ist  von  187000  Agaven
auf  150000  zurückgegangen,  teils  weil  die  Bestände
  der  kleinen  Versuchspflanzung  absterbend
niedergeschlagen  werden  mußten,  teils  weil  viele
junge  Agaven  durch  die  zahlreichen  Wildschweine
abgefressen  wurden.  Dieser  Plage  ist  man  erst
jetzt  durch  Umzäunung  der  Plantage  Herr  geworden.
  Die  Versuche,  sie  durch  Abschießen  zu
töten  oder  zu  vertreiben,  führten  nicht  zum  Ziele.

Ungefähr  30000  Pflanzen  werden  1909.10
schnittreif.  Davon  ist  eine  Erstlingsernte  zu  erwarten.
  Die  erforderlichen  Maschinen  sind  zur
Stelle  und  die  sonstigen  Aufbereitungsanlagen
vollendet.  Eude  September  1909  sollte  mit  den
Arbeiten  begonnen  werden.

Der  Liberiakaffee  trug  in  diesem  Jahre,
obgleich  er  von  den  Kautschukbäumen  mehr  und
mehr  eingeengt  wird,  reichlicher  als  im  Vorjahre.
        <pb n="178" />
        W  144  20

Geerntet  wurden  33510  Pfund,  gegen  20000
Pfund  im  Vorjahre.  Für  eine  Nebenkultur  ist
die  Nettoeinnahme  aus  der  Ernte  mit.  J  14000,—
als  befriedigend  anzusehen.

Etwa  200  1  Lemongras=  und  Zitronellgrasöl
  sind  zur  Versendung  gelangt.

Die  Viehzucht,  die  durch  den  Ausbruch  von
Seuchen  in  den  Jahren  1904  und  1905  schwere
Schläge  erlitten  hatte,  scheint  sich  nach  und  nach
zu  erholen,  doch  hat  der  Bestand  noch  lange
nicht  die  Stärke,  die  für  den  Wirtschaftsbetrieb
erwünscht  wäre.  Der  Nutzen,  den  die  Haltung
zahlreicherer  Viehherden  den  Betrieben  der  Kompagnie
  erbringen  würde,  ist  bedeutend.  Die
Tiere  erleichtern  durch  Abgrasen  des  Unkrautes
auf  ihren  Weideflächen  die  Reinigung  der
Pflanzungen  ungemein,  und  besorgen  den  Betrieb
  der  Mähmaschinen;  dadurch  werden  zahlreiche
  Arbeitskräfte  gespart.  Durch  den  Mangel
an  Schlachtvieh  einerseits  und  die  Verteuerung
aller  Lebensmittel  durch  Zollauflagen  anderseits
ist  die  Lebenshaltung  der  Weißen  verteuert
worden;  die  Möglichkeit,  regelmäßig  und  fortlaufend
  frisches  Fleisch  abgeben  zu  können,
würde,  abgesehen  von  der  Verbesserung  der
Nahrung  in  sanitärer  Hinsicht,  den  Weißen  die
Führung  eines  besseren  Haushaltes  unter  normalen
  Geldausgaben  gestatten.  Auch  sind  die  Vorteile,
  die  die  Verwendung  von  Viehdünger  den
Pflanzungen  bringt,  nicht  hoch  genug  einzuschätzen.
  ·

Mit  der  Zucht  von  javanischen  Fettschafen
ist  ein  Anfang  gemacht  worden.  Es  wird  ab—
zuwarten  sein,  ob  sich  diese  Tiere,  deren  Fleisch
die  Ernährung  der  Weißen  erleichtern  und  ver—
bessern  würde,  akklimatisieren  können,  ehe  man
an  eine  Ausdehnung  der  Zucht  herangeht.

Die  Stellen,  die  nach  den  gegenwärtigen
Betriebsverhältnissen  mit  weißem  Personal  besetzt
zu  halten  sind,  sind  folgende:  4  Administratoren,
5  Stellvertreter  und  Hauptassistenten,  27  Pflanzer
als  Stationsleiter  von  Pflanzungen  und  Außenstationen,
  6  Pflanzer  für  besondere  Zwecke,
14  Kaufleute  8  Beamte  des  technischen  Betriebes,
4  Heilgehilfen,  zusammen  68  Stellen  im  Landdienste;
  ferner  3  Kapitäne,  2  Steuerleute,  2  Bootsleute,
  3  Maschinisten,  zusammen  10  Stellen  im
Schiffsdienste.

Der  durchschnittliche  Arbeiterbestand  betrug
  3616  Farbige  (Schwarze,  Chinesen  und
Javanen)  gegen  3654  Farbige  im  Vorjahre;
er  blieb  also  annähernd  auf  der  Höhe  des  Vorjahres.
  Die  Arbeiterverhältnisse  erscheinen  aber
in  einem  wesentlich  ungünstigeren  Lichte,  wenn
man  einen  Vergleich  des  Bestandes  am  1.  April
1908  und  dem  des  1.  April  1909  zieht.  Zu
ersterem  Zeitpunkte  betrug  er  3675  Farbige,  zu

 

letzterem  nur  noch  3526  Farbige,  Abnahme  also
149  Leute.  Zur  richtigen  Instanderhaltung  der
Pflanzungen,  sowie  zur  Aufrechthaltung  der
sonstigen  Betriebe  ist  mindestens  ein  Stamm
von  4000  Arbeitern  erforderlich.

Der  Gesundheitszustand  war  unter  den
Weißen  im  allgemeinen  befriedigend.  Ungünstiger
war  der  Gesundheitszustand  der  Farbigen.  Es
starben  144  Farbige  gegen  100  im  Vorjahre.
Das  Prozentverhältnis  stieg  von  2,7  des  Vorjahres
  auf  annähernd  4  v.  H.

Im  Geschäftsjahr  1908/09  mußte  eine  umfangreiche
  Bautätigkeit  entfaltet  werden,  um
den  Bau  derjenigen  Anlagen  weiterzuführen  bzw.
neu  in  Angriff  zu  nehmen,  die  für  die  kommenden
Ernten  erforderlich  werden.  In  Herbertshöhe
wurde  auf  den  Pflanzungen  in  Ungan,  Fissoa,
Teripax  und  Ungalabu  je  ein  Trockenhaus  mit
Heizung  fertiggestellt.  Damit  sind  die  Pflanzungen,
auf  denen  eine  bedeutendere  Produktion  demnächst
  zu  erwarten  steht,  sämtlich  mit  heizbaren
Trockenanlagen  versehen.  Weitere  fünf  Anlagen
werden  im  laufenden  Geschäftsjahre  in  Angriff  genommen
  werden,  da  man  in  der  Produktion  auf
fünf  Pflanzungen  eine  bedeutende  Zunahme  erwarten
  darf.  Der  Beginn  der  Kautschukernte
veranlaßte  die  Erbauung  eines  Kautschukaufbereitungshauses
  und  eines  Kautschuktrockenhauses.
Der  Neubau  des  Lagergebäudes  in  Simpsonhafen,
der  im  laufenden  Jahre  vollendet  werden  wird,
wurde  weitergefördert.

In  Peterhafen  wurde  die  bestehende  Trockenanlage
  mit  Heizung,  um  größere  Leistung  zu  erzielen,
  umgebaut,  und  auf  Vorwerk  Lambe  eine
neue  Trockenanlage  errichtet,  ferner  mit  den  Vorbereitungen
  zur  Errichtung  eines  großen  Kakaohauses
  begonnen.

In  Friedrich-Wilhelmshafen  wurde  das
Hospital  vollendet  und  in  Stephansort  mit  der
Anlage  zur  Aufsbereitung  des  Sisalhanfes  mit
Maschinenbetrieb  begonnen.  Letztere  Arbeiten
waren  im  September  1909  vollendet.

Die  Verlegung  der  Verwaltung  der  Station
Seleo  von  Seleo  nach  Eitape  führte  zum  Abbruch
einiger  Gebäude  in  Seleo  und  deren  Aufbau  in
Eitape.

Den  durch  die  umfangreichen  Bauten  erforderlichen
  großen  Holzbedarf  konnten  die  Sägewerke
  in  Putput  und  Erimahafen  fast  ganz
decken.  Putput  schnitt  85  315  laufende  Meter  und
Erimahafen  65  324  laufende  Meter  Bauholz.

In  der  eigenen  Schiffahrt  ist  keine  Anderung
eingetreten.  Der  Norddeutsche  Lloyd  hat  am
1.  April  1909  eine  neue  Linie  von  Singapore
unter  Anlaufen  der  Häfen  Batavia,  Samarang,
Soerabaya,  Macassar,  Amboina,  Banda,  Berlinhafen
  (Eitape),  Potsdamhafen,  Friedrich-Wilhelms-
        <pb n="179" />
        145  20

hafen,  Erimahafen  (Stephansort),  Finschhafen  nach
Simpsonhafen  eröffnet.  Heimwärts  nimmt  der
Dampfer  denselben  Weg,  jedoch  werden  von
Niederländischen  Häfen  fahrplanmäßig  nur  Ma—
cassar,  die  anderen  nach  Bedarf  angelaufen.  Der
Dampfer  „Siar“  der  Kompagnie  ist  dadurch  vom
Lokalverkehr  in  Kaiser-Wilhelmsland  entlastet
worden  und  steht  nunmehr  der  Werbung  von
Arbeitern  voll  zur  Verfügung.  Die  neue  Linie
verbindet  Neu-Guinea  mit  Niederländisch-Indien
und  den  Straits.

Im  Geschäftsjahr  1908/09  wurden  insgesamt
115911,50  gegen  92  569,—  Al,  also
53  342,50  /“  mehr  als  im  Vorjahre  für  Zölle,
Steuerzahlungen  ufw.  an  die  Gouvernementskassen
  abgeführt.  Wenn  auch  inzwischen  die  hohen
Zollsätze  auf  die  Getränke  Ermäßigung  gefunden
und  eine  Anzahl  von  unentbehrlichen,  der  Unterhaltung
  der  Arbeiter  und  der  Pflege  der
Pflanzungen  dienenden  Gegenstände  von  den
Eingangszöllen  wieder  befreit  worden  sind,  so
wird  doch  der  Exportzoll  auf  Kopra,  der  noch
besteht,  von  den  Ansiedlern  und  Firmen  als  eine
schwere  Auflage  empfunden.

Die  Einnahmen  aus  dem  kaufmännischen
Betriebe  sind  von  401  649,36  NK  auf465  491,27  ½,
also  um  63  841,91  J/7  gestiegen.  Die  Steigerung
ist  lediglich  den  vergrößerten  Umsätzen,  deren
lberschüsse  den  in  Berlin  geführten  Exportkonten
zu  gute  kommen,  zu  danken.  Die  speziellen
Schutzgebiets-Einnahmen  haben  sich  annähernd  auf
der  Höhe  des  Vorjahres  gehalten  —  ihnen  ist
also  aus  der  Einführung  der  Zölle  und  den
damit  verbundenen  Preiserhöhungen  der  Waren
des  Lagers  im  Schutzgebiete  ein  Vorteil,  wie
vielsach  bei  Verteidigung  der  Zolllasten  behauptet
wurde,  nicht  erwachsen.

Die  Einnahmen  auf  dem  Produktenkonto  haben
sich  gegen  das  Vorjahr  wiederum  gehoben,  von
485827,60  auf  608  329,12  .¼,  also  um
122501,52  +.  Dies  ist  um  so  bemerkenswerter,
  als  sich  der  auf  dem  Markte  erzielte
Durchschnittspreis  für  Kopra  um  17,—  .  pro
Tonne  schlechter  gestellt  hat  als  im  Vorjahre.

Die  gesamten  Einnahmen  ohne  Reichszuschuß
stellen  sich  auf  1098  820,39.¾  gegen  920  191,43.7/
des  Vorjahres,  das  ist  ein  Mehr  von  178628,  96.
gegenüber  1907/08,  ein  Resultat,  das  um  so
erfreulicher  ist,  als  die  Ausgaben  um  fast
30000,—  /  geringer  sind  als  im  Vorjahre.

Auch  in  diesem  Jahre  sind  nennenswerte
Ausfälle  in  dem  umfangreichen  Konto-Korrentverkehr
  unseres  kaufmännischen  Betriebes  im
Schutzgebiete  nicht  zu  verzeichnen.

Über  die  Aussichten  des  laufenden  Geschäftsjahres
  (1909/10)  wird  bemerkt:  Aus
den  telegraphisch  eingegangenen  Nachrichten  ergibt

 

sich,  daß  der  Kopraexport  in  weiterem  Anwachsen
ist.  Bis  jetzt  haben  wir  aus  den  Ernten  des
Geschäftsjahres  1909/10  bereits  1021  t  Kopra,
die  zum  größten  Teil  noch  schwimmend  sind,  zu
guten  Preisen  verkauft.  Bis  zu  demselben  Zeitabschnitt
  waren  im  Vorjahre  nur  721t  verkauft
worden.  Es  liegt  bereits  für  das  erste  Halbjahr  eine
Mehrleistung  von  300  t  Kopra  vor  und  ist  daher
zu  erwarten,  daß  wir  1909/10,  wenn  nicht
darüber,  so  doch  nahe  an  ein  Exportquantum
von  2000  t  heran  kommen.

Von  Kautschuk  sind  im  laufenden  Jahre  annähernd
  2000  kg,  gleichfalls  zu  recht  guten
Preisen,  verkauft  worden.  Die  Haupterntezeit
fällt  erst  in  die  Zeit  vom  November  bis  März.

Nach  dem  Bericht  der  Administration  von
Stephansort  ist  in  diesem  Jahre  die  erste  Sisalernte
  zu  erwarten.

Auch  die  Kakavernte  wird  eine  Zunahme  erfahren
  und  die  der  Zwischenkultur  entstammende
Kaffeeerute  sich  voraussichtlich  mindestens  auf
der  Höhe  des  Vorjahres  halten.

Störend  macht  sich  der  im  Schutzgebiet  zur
Zeit  herrschende  starke  Bedarf  an  barem  Gelde
fühlbar.  Als  Ursachen  sind  anzusehen:  die  Zollzahlungen,
  die  im  Schutzgebiet  in  barem  Gelde
geleistet  werden  müssen;  die  mehr  und  mehr  zu
spürende  Umwandlung  des  Tauschhandels  mit
den  Eingeborenen  in  einen  Handel  mit  barem
Gelde;  die  Auslöhnung  der  farbigen  Arbeiter
mit  barem  Gelde  an  Stelle  von  Tauschwaren;
die  Kopfstener,  die  die  Eingeborenen  in  Bargeld
zu  leisten  haben,  das  ihnen  von  den  Firmen  geliefert
  werden  muß  und  das  daher  den  Weg  zur
Gouvernementskasse  und  nicht  wieder  zur  eigenen
Kasse  nimmt.

Es  wird  abzuwarten  sein,  ob  die  Kopfsteuer
die  Eingeborenen  zu  vermehrter  Lieferung  von
Handelskopra  anspornt,  was  nicht  ausgeschlossen
erscheint.

Das  Jahr  1908/09  ist  insofern  besonders  bemerkenswert,
  als  in  ihm  der  Reichszuschuß  zum
letzten  Male  gezahlt  und  verbucht  worden  ist.
Aber  auch  ohne  Reichszuschuß  dürfen  wir  im
Vertrauen  auf  die  stetig,  voraussichtlich  schon
von  diesem  Jahre  ab  in  größerem  Umfange  sich
mehrenden  Produkten-Einnahmen  erwarten,  daß
bald  das  Gleichgewicht  zwischen  Einnahmen  und
Ausgaben  erreicht  werden  wird.

Bilanz:  Auf  der  Debetseite  der  Ertragsbilanz
  sind  nachgewiesen  an  Ausgaben  im  Schutzgebiet
  und  in  Berlin  1538151  ¼  für  Besoldungen
  44  321///7  für  Zinsen  71997  ,
Provisionen  und  verschiedene  Ausgaben  13655.7;
ferner  an  Abschreibungen  55  390  “,  Uberweisungen
  an  die  Reservefonds  98  000  /,  Gewinnvortrag
  1727  465  ..  Auf  der  Kreditseite
        <pb n="180" />
        W  146  2e0C

sind  verbucht:  Gewinnvortrag  aus  dem  Vorjahr
mit  1  313  697  .,  der  Reichszuschuß  mit
400  000  .7/,  Wertvermehrung  der  Pflanzungsbestände
  und  durch  Neubauten  736  464  „“,
ferner  Einnahmen  aus  Produkten  608  329  .J#,
aus  dem  kaufmännischen  Betriebe  465  491  77,
aus  Verkauf  von  Grundstücken  25  000  “.

Die  Vermögensbilanz  weist  nach  auf  der
Aktivseite  u.  a.:  Grundbesitz  mit  1  885  682  ,
die  Administrationen  in  Herbertshöhe,  Friedrich-Wilhelmshafen,
  Stephansort,  Peterhafen  und
Seleo  sowie  Schiffe  mit  zusammen  9  285  806  .7
schwimmende  Produkte  und  Waren  mit  269  650.7,
Debitoren  mit  80  458  /“,  nicht  begebene  Vorzugsanteile
  mit  354  000  4.  Auf  der  Passivseite:
  Stamm-und  Vorzugsanteile  mit  7500  000  .“,
Reservefonds  mit  zus.  850  000  .7,  Kreditoren
mit  1683  104  /4,  das  Münzkonto  mit  67  338  z,
Kautionskonto  mit  51  817  und  den  Betrag
der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  1727  465.74.

Kus  dem  „TKropenpfianzer“.

Das  soeben  erschienene  Februarheft  des  „Tropenpflanzer“
  bringt  an  erster  Stelle  einen  kurzen
Leitartikel  von  Schanz-Chemnitz:  „Baumwoll= 



not“,  in  welchem  der  Verfasser  wiederholt  auf
die  Notwendigkeit  hinweist,  mit  aller  Energie  und
ungeachtet  aller  Opfer  an  Zeit  und  Geld  den
erfolgreich  begonnenen  Baumwollbau  in  außeramerikanischen
  Ländern  weiter  zu  fördern.  Der
Artikel  „Einiges  über  Schafzucht  in  Südafrika“
  von  Berthold-Berlin  wird  fortgeführt.
Professor  Dr.  Wohltmann-Halle  gibt  die  Ergebnisse
  einer  Untersuchungchinesischer  Böden
aus  der  Provinz  Schantung,  die  sich  durch
ihren  großen  Reichtum  an  Nährstoffen  auszeichnen,
bekannt  und  zugleich  eine  Anleitung,  auf  welche
Weise  eine  Bodenprobe  in  den  Tropen  und  Subtropen
  zwecks  Untersuchung  richtig  zu  entnehmen
ist.  In  einem  weiteren  Artikel  warnt  Koschny-Costa
  Rica  vor  der  Verallgemeinerung  des  Pflügens
in  den  Tropen  und  bespricht  die  mannigfachen
Vorteile  der  Düngung  durch  Brache.

Der  Nummer  ist  als  erstes  Beiheft  des
Jahres  eine  ausführliche  Monographie  über  den
Matte=  oder  Parand-Tee  von  Eduard  Heinze,
Kaiserlich  deutschen  Konsul  für  den  Staat  Parané,
beigegeben.  Auf  Grund  amtlichen  Materials
wird  hier  die  Gewinnung  und  Verbreitung,  der
gegenwärtige  und  künftige  Verbrauch  des  bekannten
südamerikanischen  Nationalgetränks  eingehend  behandelt.


 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Landwirtschaftliches  aus  Dahomen.
Aus  einem  Berichte  des  Kaiserlichen  Gouverncurs  von
Togo,  Grafen  v.  Zech.“)

Olpalme.  Die  Olpalme  kommt  spontan  in
ganz  Nieder-Dahomey  vor.  Man  trifft  sie  in  den
verschiedensten  Böden;  doch  ist  sie  von  viel  kräftigerem
  Wuchs  in  den  feuchten  Niederungen  mit
fruchtbaren  Alluvial-Böden  als  auf  unfruchtbaren
trockenen  Plateaus.  In  der  Nähe  von  Wasserläufen,
  Lagunen,  Seen,  in  feuchten  Niederungen
sind  die  Palmen  untersetzt,  ihre  Blätter  grünlich,
während  sie  auf  den  roten  eisenhaltigen  Lehmböden,
  welche  während  des  größeren  Teiles  des
Jahres  trocken  sind,  schlanker  und  höher  aufsgeschossen
  sind;  die  unteren  Blätter  der  Bedachung
sterben  bei  ihnen  ab  und  hängen  besonders  während
der  Trockenzeit  jämmerlich  am  Stamm  herunter.
Man  nimmt  an,  daß  die  an  feuchten  kühlen
Plätzen  und  im  Schatten  wachsenden  klräftigen
Olpalmen  männliche  Blütenstände  im  Uberfluß

Das  hier  mitgeteilte  Material  wurde  von  Graf
v.  Zech  gelegentlich  einer  im  Jahre  1908  nach  Dahomey
unternommenen  Dienstreise  gesammelt.

 

hervorbringen  aber  wenige  weibliche.  Die  in  normalen
  Zwischenräumen  von  6  bis  10  m  in  einiger
Entfernung  von  Sümpfen  und  Lagunen  stehenden,
der  Sonne  voll  ausgesetzten  Olpalmen  sollen  stets
mehr  weibliche  als  männliche  Blütenstände  tragen.

Es  gibt  wenigstens  vier  Varietäten  von  Olpalmen:


1.  Die  gewöhnliche  Varietät.

Sie  heißt  in  der  Dié-Dji-Sprache  „De“.

Die  jungen  Blätter  der  sehr  jungen  Palmen
sind  noch  unvollkommen  ausgezackt,  die  Fiederblättchen
  nur  in  geringer  Anzahl  entwickelt;  auf
der  ganzen  unteren  Hälfte  des  Blattstieles  gibt
es  überhaupt  keine  Fiederblättchen;  sie  werden
dort  ersetzt  durch  Stacheln,  die  desto  schärfer  und
enger  gestellt  sind,  je  näher  sie  an  der  Blattbasis
stehen.  Eine  engstehende  Gruppe  solcher  junger
Palmen  bildet  ein  unüberwindliches  Hindernis.

Zwischen  dem  fünften  und  achten  Jahr  erscheinen
  die  ersten  Blüten  an  den  Blattwurzeln.
Wenn  die  Palme  gut  entwickelt  ist,  trägt  sie  vorwiegend
  männliche  Blüten,  bald  jedoch  auch  einige
weibliche  Blütenstände  von  kleinerem  Umfange.
        <pb n="181" />
        W  147  2ÖC

Im  Alter  von  8  bis  10  Jahren  tritt  die  Palme
in  ihre  ertragreichste  Produktionszeit.

Die  Frucht  der  gewöhnlichen  Palmensorte  hat
eine  olivenähnliche  ovale  Form.  Die  Unterseite
ist  eingedrückt  durch  die  eng  auf  der  Fruchtspindel
  stehenden,  benachbarten  Früchte;  sie  sind
3  bis  5  cm  lang  und  haben  an  ihrer  dicksten
Stelle  einen  kreisförmigen  Querschnitt  von  2  bis
4  cm  Durchmesser.  Während  des  Wachstums
sehen  sie  dunkelgrün  aus,  später  nehmen  sie  eine
dunkelviolette  Färbung  an,  die  allmählich  rotorange
  wird.  Diese  Färbung  behalten  die  Früchte
vom  unteren  Ende  bis  zur  Spitze  bei;  die  Spitze
bleibt  oft  dunkelviolett,  auch  dann,  wenn  die
Früchte  überreif  sind.

Schneidet  man  eine  reife  Frucht  durch,  so
findet  man  außen  zuerst  eine  dünne  orangerote
Haut,  dann  stößt  man  auf  ein  Gewebe,  dessen
Zellen  eine  fetthaltige  Masse  enthalten.  Zwischen
diesen  Zellen,  die  in  der  Längsrichtung  der  Frucht
angeordnet  sind,  liegen  Fasern,  und  zwar  um  so
dichter,  je  näher  man  an  den  Kern  kommt.  Der
Kern  ist  von  einem  dichten  Filz  solcher  Fasern
vollständig  umschlossen.  Auch  das  Innere  seiner
sehr  harten  Schale  enthält  solche  Fasern.

Das  Innere  der  Frucht  ist  in  drei  und  zwei
Abteilungen  geteilt;  viel  häufiger  enthält  es  aber
nur  eine  einzige.  In  den  Abteilungen  ruhen  die
Samen,  die  Palmkerne,  die  nach  Europa  ausgeführt
  werden,  und  dort  ein  in  der  Seifen=  und
Stearinindustrie  sehr  geschätztes  Ol  liefern.

Die  oben  erwähnten  Fasern,  welche  den  größten
Teil  des  Fruchtfleisches  ausmachen,  bilden  die
bei  der  Gewinnung  des  Palmöles  verbleibenden
Rückstände.

2.  Varietät  mit  weichen  Kernen.

Die  Eingeborenen  bezeichnen  sie  mit  dem
Namen  „Dégbakun.“  Infolge  der  Ahrlichkeit  der
Blätter  und  der  Form  der  Blüten  kann  man  sie
nur  schwer  von  der  gewöhnlichen  Art  unterscheiden.
Ein  leichter  Unterschied  scheint  darin  zu  bestehen,
daß  die  Früchte  eine  länglichere  Form  und  hellere
Färbung  haben.  Das  Charakteristische  dieser  Abart
  ist,  daß  sie  einen  Kern  hat,  dessen  weiche
Schale  man  leicht  mit  den  Zähnen  aufbeißen  kann.
Schneidet  man  diese  Frucht  quer  durch,  so  findet
man  zunächst  eine  dünne  Haut,  darunter  ein
Gewebe  mit  ölgefüllten  Zellen;  die  Fasern,  die
bei  der  gewöhnlichen  Art  sich  in  großer  Anzahl
im  Fruchtfleisch  vorfinden,  sind  bei  dieser  Art
weniger  zahlreich.  Die  Schale  des  Kernes  ist
dünner;  die  Kerne  werden  größer.  Diese  Form  hat
also  vor  der  gewöhnlichen  zwei  Vorteile:  1.  sie
hat  weniger  Fasern  und  mehr  Ol  im  Fruchtfleisch;
2.  die  Schale  des  Kernes  ist  dünner,  der  Kern
selbst  ist  schwerer.

 

Die  Eingeborenen  schätzen  diese  Form  sehr,  da
ihr  Ol  klareres  Aussehen  und  einen  besseren  Geschmack
  hat,  als  dasjenige  der  gewöhnlichen  Art;
sie  verarbeiten  die  Früchte  gesondert  und  verwenden
  das  Ol  zu  ihrem  persönlichen  Gebrauch.
Leider  ist  diese  Art  recht  selten;  man  findet  sie
nur  in  der  nächsten  Umgebung  der  Dörfer.

Die  Eingeborenen  in  der  Gegend  von
Portonovo  behaupten,  daß  sich  diese  Varietät
  durch  Samen  nicht  fortpflanzen  läßt.
Im  Versuchsgarten  von  Portonovo  wurden
500  Früchte  gepflanzt,  von  denen  nur  6
ausgekommen  sind.

3.  Varictät  ohne  Kerne.

Wie  Nr.  2  ist  auch  diese  Form  ihrem  Aussehen
  nach  von  der  gewöhnlichen  nur  schwer  zu
unterscheiden.  Die  weiblichen  Blütenstände  scheinen
stets  klein  zu  sein.

Auch  die  Früchte  sind  bedeutend  kleiner  als
diejenigen  der  beiden  vorhergehenden  Varietäten;
als  größte  Länge  kann  man  3½,  als  größten
Durchmesser  2½  cm  annehmen.  In  der  Farbe
unterscheiden  sie  sich  kaum  von  den  Früchten  der
gewöhnlichen  Art.

Durchschneidet  man  eine  Frucht,  so  findet  man
Fasern  zunächst  nur  in  sehr  geringer  Zahl;  doch
werden  sie  zahlreicher  je  tiefer  man  in  die  Frucht
hineinschneidet.  Die  Kerne  dieser  Abart  haben
keine  Schale;  sie  sind  kugelförmig,  sehr  klein  und
nur  von  einem  dichten  Netz  von  Fasern  umhüllt.

Die  Eingeborenen  schätzen  diese  Abart  der
Elaeis  guineensis,  die  sie  in  der  Djé-Dsi-Sprache
„Dédolan“  nennen.  Sie  gibt  nicht  viele  Früchte
und  diese  verwenden  die  Eingeborenen  nicht  zur
Bereitung  von  Palmöl,  sondern  sie  nehmen  sie
für  sich  als  Nahrung.

4.  Fetischvarietät.

Von  den  Eingeborenen  „Fadé“  (Orakelpalme)
genannt.  Sie  hat  ganze  Blätter,  die  nur  da  gekräuselt
  sind,  wo  sonst  die  Fiederblättchen  ansetzen.
Ihr  seltenes  Vorkommen  und  ihr  für  das  Auge
gefälliges  Aussehen  haben  die  Fetischleute  veranlaßt,
  sie  für  ihre  Kultuszwecke  in  Anspruch  zu
nehmen.

Die  Blütenstände  sind  kleiner  und  runder  als
diejenigen  der  gewöhnlichen  Art;  die  Früchte  sind

gleichfalls  kugelförmiger  und  im  allgemeinen
dunkelviolett  mit  leichter  orangefarbiger  Schattierung
  an  ihrem  unteren  Ende.  Das  Ol  der

Früchte  dieser  Palme  wird  nur  von  Fetischleuten
aufbereitet  und  dient  ausschließlich  zu  Fetischzwecken.


Anbau,  Pflege  und  Ernte  der  OÖOlpalme.

Die  Olpalme  wird  in  bestimmten  Gegenden
am  Mono  und  in  der  Umgebung  von  Onidah  ge-
        <pb n="182" />
        G  148  2c0

pflanzt.  Man  pflanzt  sie  auch  im  mittleren  Dahomey
  an,  wo  sie  wild  nicht  vorkommt,  doch  nur,
um  Ol  zum  eigenen  Gebrauch  zu  gewinnen.  Auch
bei  den  Adjas  im  Westen  der  Kolonie  pflanzt  man
die  Elacis  guineensis;  doch  verfolgen  die  Eingeborenen
  mit  diesen  Pflauzungen  meist  nur  den
Zweck  Palmwein  zu  gewinnen,  wenn  der  Baum
10  bis  15  Jahre  alt  ist;  die  Früchte  verwerten
sie  garnicht  oder  nur  wenig.

Bei  der  Anpflanzung  sehen  die  Eingeborenen
weder  auf  regelmäßige  Reihensetzung  noch  auf
Einhaltung  gleichmäßiger  Abstände;  solche  von
7  m  scheinen  das  Ratsamste  zu  sein.  Besondere
Pflege  bedarf  die  Olpalme  nicht.  Gewöhnlich  bearbeiten
  die  Eingeborenen  alle  Jahre  einmal  ihre
Olpalmpflanzungen.  Läßt  man  der  Olpalme
dieselbe  Sorgfalt  wie  dem  Mais  oder  dem  Maniok
angedeihen,  so  genügt  dies  vollkommen.

Die  Olpalme  trägt  kaum  Früchte  bevor  sie
ein  Alter  von  7  oder  8  Jahren  erreicht  hat.  Sie
trägt  erst  1  bis  2  Fruchtstände,  dann  nimmt  der
Ertrag  zu  bis  sie  in  einem  Alter  von  über
20  Jahren  unter  günstigen  Bedingungen  die  Zahl
von  8  bis  10  Fruchtständen  im  Jahr  erreicht.
Ein  Fruchtstand  wiegt  im  Durchschnitt  7,5  kg;
die  Produktion  einer  ausgewachsenen  Palme
schwankt  daher  zwischen  60  und  75  kg  Fruchtständen,
  d.  i.  zwischen  40  und  50  kg  Früchten
im  Jahr.  Es  gibt  während  des  ganzen  Jahres
Fruchtstände  auf  den  Palmen,  aber  die  Haupternten
  finden  während  zweier  Perioden  des
Jahres  statt,  die  erste  und  bedeutendste  Ernte
während  der  Monate  Februar  bis  April,  die
zweite  im  Oktober  und  November.

G  G
G

Aufbereitung  der  Palmfrüchte  in  der
Anlage  der  Asscciation  CotoniGre  in  Cotonou
(siehe  unten).

Die  verschiedenen  Aufsbereitungsstadien  sind
folgende:  Zuerst  werden  die  Palmfrüchte  ein  paar
Tage  liegen  gelassen,  dann  etwa  10  Minuten  in
einem  Kessel  mit  Dampfheizung  angewärmt;  die
Anlage  enthält  zwei  derartige  Kessel,  sie  kommen
dann  in  die  hydraulischen  Pressen.  Von  den
letzteren  sind  fünf  im  Betrieb,  dort  werden  die
Früchte  gepreßt.  Die  Druckkraft  ist  so  eingestellt,
daß  die  Nüsse  nicht  zerquetscht  werden  können.
Dies  ist  noch  der  Fall  bei  einem  Druck  von

150  kg  auf  den  Onadratzentimeter.  Die  Pumpen,

welche  den  Antrieb  der  Presse  bewirken,  sind  so
eingerichtet,  daß  eine  Vermehrung  des  Drucks  aufhört,
  sobald  dieser  höchst  zulässige  Druck  erreicht
ist.  Die  Anlage  enthält  fünf  derartige  Pressen.
Das  ablaufende  Ol  läuft  durch  zementierte  Rinnen
in  ein  Zementbecken.  Die  durch  diese  Pressung
ihres  Ols  zum  Teil  bereits  entledigten  Früchte

 

kommen  dann  in  die  Entfaserungsmaschinen.
Diese  bestehen  aus  achtkantigen  Trommeln,  deren
acht  Seiten  aus  einem  elastischen  Drahtgeflecht
bestehen.  Es  werden  nicht  über  72  kg  in  die
Trommel  geladen.  Die  Trommeln  werden  durch
die  vorhandene  Kraftmaschine  in  Rotation  versetzt.
Jede  Ladung  rotiert  höchstens  bis  zu  30  Minuten.
Durch  diese  Bewegung  wird  das  Fruchtfleisch  von
den  Samen  abgestoßen;  die  Maschen  des  Drahtgeflechtes
  sind  so  eingerichtet,  daß  das  Fruchtfleisch
bzw.  die  Fasern  durchfallen  können,  während  die
Samen  in  der  Trommel  zurückbleiben.  Die  Maschen
des  Drahtgeflechtes  der  vorhandenen  Anlage  sind
etwas  zu  weit  geraten.  Die  durch  das  Drahtgeflecht
  fallenden  Fasern  werden  in  einem  unter
der  Trommel  aufgestellten  Trog  aufgefangen;  die
Anlage  ist  mit  zwei  solchen  Trommeln  ausgestattet.
  Die  Fasern  werden  mittels  Dampfheizung
in  denselben  Kesseln  angeheizt,  in  welchen  die
erste  Erwärmung  der  Früchte  stattfindet,  und  dann
in  den  vorhandenen  Pressen  gepreßt.  50  kg  Fasern
geben  noch  6  bis  8  kg  wasserhaltiges  Ol,  es  wird
immer  eine  Petroleumdose  (ungefähr  19  Liter)
voll  Fasern  gepreßt;  als  Rückstand  bleibt  ein
Kuchen  von  etwa  4kg  Gewicht.  Die  Samen  werden
nach  beendeter  Entfaserung  mindestens  6  Wochen
lang  zum  Trocknen  gelagert  und  dann  in  den
Knackmaschinen  gebrochen.  Diese  beruhen  auf
einem  ähnlichen  System  wie  die  Haakeschen  Kuackmaschinen.
  Die  Anlage  ist  mit  zwei  solchen
Knackmaschinen  ausgerüstet.  Das  Sortieren  der
Kerne  und  Schalen  geschieht  mit  der  Hand.  Die

Schalen  werden,  vermischt  mit  Baumwollsaat,  als

Feuerungsmaterial  für  die  Dampfmaschine  verwendet.


200  kg  Früchte  geben  im  ganzen  36  bis  40  kg,
also  18  bis  20  v.  H.  wasserhaltiges  Ol,  oder
6  bis  18  v.  H.  reines  Ol  (nach  Poisson  15  bis  19).

Auf  100  kg  Früchte  kommen  13  bis  14  v.  H.
Kerne  (nach  Poisson  12  bis  13).  Schalen  und
Faserkuchen  machen  60  bis  65  v.  H.  aus.  Man
glaubt,  daß  noch  3  bis  4  v.  H.  Ol  in  den  Kuchen
enthalten  ist.  Versuche,  es  auf  chemischem  Wege
zu  extrahieren,  sind  im  Gange.  Die  Faserkuchen
geben  ein  ausgezeichnetes  Feuerungsmaterial.
Das  gewonnene  Ol  wird  mittels  Dampfheizung
in  einem  großen  eisernen  Troge  gekocht,  wobei  das

zasser  zu  Boden  sinkt.  Durch  eine  am  Boden

des  Troges  angebrachte  Hahnvorrichtung  kam
man  es  ablaufen  lassen.  Das  mit  dem  Wasser
ablaufende  Ol  kann  noch  abgeschöpft  werden  und
kommt  mit  dem  im  Kessel  verbliebenen  Ol  in
Jässer.  Beim  Stocken  des  Ols  ergibt  sich  ein
Gewichts=  und  Inhaltsverlust  von  8  v.  H.

Eine  Aufbereitungsaulage  mit  fünf  Pressen  und
zwei  Entfaserungstrommeln  ist  im  Stande,  pro
        <pb n="183" />
        W  149  20

Tag  4500  bis  5500  kg  Früchte  aufzubereiten.
Zu  ihrem  Betriebe  ist  eine  Kraftanlage  zu  15  HP.
nötig.

Entlang  der  Bahn  von  Portonovo  nach
Sakété  befinden  sich  sehr  reiche  Bestände  ausgezeichnet
  stehender,  meist  älterer  Olpalmen,
zwischen  denen  fast  überall  mit  Bataten,  Bohnen
und  Mais  bebaute  Felder  der  Eingeborenen  liegen.
Beim  Durchfahren  des  Landes  hat  man  den  Eindruck,
  als  sei  hier  jedes  Stückchen  Erde  unter
Kultur.  Sicher  ist  die  Bebauung  eine  sehr  intensive,
  und  das  erklärt  sich  auch  aus  der  außerordentlichen
  Bevölkerungsdichte  des  Bezirks  Portonovo,
  dessen  Bewohner  auf  280  000  bis  300  000
Köpfe  geschätzt  werden.  Der  gute  Stand  der  Olpalmen
  in  dieser  Gegend  ist  neben  günstigen
Boden-  und  Niederschlagsverhältnissen  wohl  hauptsächlich
  auf  die  zwischen  den  Olpalmen  betriebene
Zwischenkultur  zurückzuführen,  durch  welche  der
Boden  dauernd  gelockert  gehalten  wird,  was  für
die  Erhaltung  der  Bodenfeuchtigkeit  von  wesentlicher
  Bedeutung  ist.  Die  Zwischenkulturen  verhindern
  auch  das  Aufkommen  von  Vegetation,  die
das  Wachstum  der  Olpalmen  beeinträchtigt.

Ich  kenne  kein  Gebiet  in  Togo,  welches  ähnlich
günstige  Bedingungen  und  ähnliche  Fruchtbarkeit
aufweist.  In  der  Nähe  der  Wasserläufe  stehen
zahlreiche  Exemplare  von  Raphia  vinifera.  An
verschiedenen  Punkten  konnte  ich  den  bekannten
kleinen  Rinderschlag  beobachten,  aber  immer  nur
in  einigen  wenigen  Stücken.

Während  bis  gegen  Sakété  fruchtbare  rote
Erde  vorherrscht,  weist  der  Boden  gegen  Sakété
zu  eine  Vermengung  mit  Sand  auf.  Immerhin
tägt  die  Vegetation  bei  Sakété  den  typischen
Buschwaldcharakter,  der  noch  auf  große  Fruchtbarkeit
  schließen  läßt.  Auch  nördlich  Sakété  soll
das  Land  noch  sehr  reich  sein  und  zahlreiche  Olpalmbestände
  enthalten.

Bei  Avrankou  befinden  sich  in  nächster  Nähe
der  Bahn  zwei  von  Europäern  gehaltene  Faktoreien,
  die  hauptsächlich  Palmöl  und  Palmkerne
aufkaufen.  Der  Handel  mit  diesen  Produkten  soll
sehr  bedeutend  sein.

In  einer  Faktorei  war  die  Kernekontrolle
zu  sehen.  Die  von  der  Handelskammer  angestellten
  Kernekontrolleure  untersuchen  in  der  Faktorei
  die  ankommenden  Palmkerne  auf  den  Schalengehalt;
  die  Verkäufer  haben,  wenn  der  Schalengehalt
  größer  ist  als  5  v.  H.,  die  Schalen  auszulesen.
  Diejenigen  Verkäufer,  deren  Kerne  den
Anforderungen  entsprechen,  erhalten  eine  Bescheinigung,
  welche  einem  Abreißbuch  entnommen
wird;  der  zurückbleibende  Block  des  Buches  ent- 



hält  ein  Duplikat  der  abgegebenen  Bescheinigung.
Die  Kerne  werden  von  den  Firmen  nur  gekauft,
wenn  die  Verkänfer  die  Bescheinigung  vorzeigen.

Bei  Gelegenheit  einer  Fahrt  auf  der  Hinterlandbahn
  von  Cotonou  bis  Dan  wurden
wiederum  große  Olpalmenbestände  berührt.

Von  Pahou  (Kilometer  26)  ab  in  nördlicher
Richtung  durchläuft  die  Bahn  ein  äußerst  fruchtbares
Gebiet  mit  zahlreichen  Olpalmen.  Auch  hier  muß
das  Land  im  Durchschnitt  als  fruchtbarer  bezeichnet
  werden  als  die  besten  Olpalmengebiete  in
Togo.  Etwa  zwischen  Kilometer  90  und  103  überschreitet
  die  Bahn  den  sogenannten  Lamasumpf,
der  in  seiner  Vegetation  sehr  an  das  große  Sumpfgebiet
  im  Anechobezirk  von  Togo  erinnert.  Nördlich
  vom  Lamasumpf  kommen  einzelne  Parzellen
mit  typischem  Baumsteppencharakter  vor.  Gegen
Bohicon  (Kilometer  127)zu  treten  wieder  zahlreiche
alte  Olpalmen  auf,  welche  vielfach  mit  Parkia
africana  gemischt  stehen.  Die  Bebauung  in  jener
Gegend  ist  außerordentlich  intensiv,  besonders  wird
hier  auch  viel  Pennisetumhirse  angebaut.

In  den  Feldern  sind  aus  Stangen  Gestelle
errichtet,  auf  welchen  Tags  über  Wächter  postiert
sind,  welche  die  Vögel  von  den  Feldern  vertreiben.

Bei  Passagon  (Kilometer  135)  nimmt  die
Vegetation  den  typischen  Baumsteppencharakter  an,
der  von  hier  nach  Norden  zu  anzuhalten  scheint.
Die  Olpalme  wird  immer  seltener;  hingegen  ist
Parkia  africana  äußerst  zahlreich  vertreten.  Von
Dan  (Kilometer  144)  aus  nach  Norden  ist  nur
Baumsteppe  zu  sehen.

Von  Bohicon  nach  Abomey  führt  eine  leichte
Feldbahn  mit  60  cm  Spurweite,  welche  nur  mit
Handwagen  befahren  werden  kann.  Ich  fuhr  auf
dieser  Feldbahn  mit  dem  Administrateur  nach  der  Residenz.
  Das  Gebiet  von  Bohicon  bis  Abomoy  ist  reich
bestanden  mit  alten  Olpalmen,  zwischen  denen
zahlreiche  Exemplare  der  Parkia  africana  stehen,
welche  dort  sorgfältig  geschont  wird  wegen  des
aus  ihrem  Samen  gewonnenen  nahrhaften  Suppengewürzes.
  Fast  das  ganze  durchfahrene  Gebiet
steht  unter  Kultur.  Die  Chlorophora  ercelsa
kommt  öfters  vor  und  scheint  aus  religiösen
Gründen  von  den  Eingeborenen  geschont  zu  werden.

Baumwolle.  Von  Allada  (Kilometer  58  der
Hinterlandbahn)  aus  wurde  die  Versuchspflanzung
  bei  Nigouli  besucht,  der  ein  Herr  Caplin,
Agent  de  culture,  vorsteht.  Das  Personal  der
Versuchsanlage  besteht  außer  dem  europäischen
Agenten  aus  drei  farbigen  Aufsehern  mit  je
40  Franken  Monatslohn,  welche  auch  eine  gewisse
Schulbildung  haben.  Es  ist  kein  fester  Arbeiterstamm
  vorhanden.  Es  sind  stets  genügend  Ar-
        <pb n="184" />
        W  150  2e.

beiter  aus  der  Nachbarschaft  für  einen  Tagelohn
von  60  Centimes  zu  haben.

Es  war  ein  2  ha  großes  Versuchsfeld  mit
Baumwolle  vorhanden,  das  mit  eingeborener
Saat  bepflanzt  worden  war.  Auf  der  einen  Hälfte
des  Feldes  wurden  verschiedene  Versuche  mit
ausgesuchter  Saat,  verschiedener  Saatzeit,  Pflanzweite,
  künstlicher  Bewässerung  usw.  vorgenommen.
Das  Feld  bot  nichts  Bemerkenswertes,  da  die
Pflanzen  noch  sehr  jung  waren.  Bei  den  außerordentlich
  günstigen  Bodenverhältnissen  dürfte  ein
befriedigender  Erfolg  zu  erwarten  sein.

Großen  Schaden  an  der  Baumwolle  sollen
nach  Mitteilung  des  Herrn  Caplin  auch  hier
sog.  Feldgrillen  verursachen,  wie  sie  in  Togo,
besonders  im  Sokodé-Bezirk,  beobachtet  worden
sind.  Ob  die  Eingeborenen  in  diesem  Olpalmen-=lande
  zur  Baumwollkultur  zu  bewegen  sein  werden,
erscheint  mir  zweifelhaft.

In  Cotonou  hatte  ich  auch  Gelegenheit,  die
Anlagen  der  „Association  Cotoniètre“  daselbst
zu  sehen.  Vertreter  der  Assoziation  in  Dahomey
ist  Herr  Poisson,  der  Sohn  eines  bekannten
französischen  Botanikers.  Herr  Poisson  war  selbst
nicht  anwesend.  Sein  Vertreter,  Herr  Saudemont,
zeigte  mir  jedoch  die  Anlagen  und  ließ  sie  mir
gefälligerweise  im  Betrieb  vorführen.

Die  Anlagen  in  Cotonou  bestehen  aus  zwei
Teilen,  einer  Baumwollentkernungsanlage  mit
Presse  und  einer  Aufbereitungsanlage  für  Olpalmprodukte.


Die  Baumwollentkernungsanlage  ist  mit
einem  Petroleummotor  von  12  HP  der  „Société  des
Moteurs  Gnome“,  einem  66-Sägen-Entkerner  von
Asa  Lees  u.  Co.  Ltd.,  Oldham,  und  zwei  Ballenpressen
  der  Cardwell  Mashine  Co.,  Richmond,  U.  S.  A.
ausgestattet.  Letztere  pressen  Ballen  in  einem
Gewicht  von  200  bis  250  kg.

Die  Vertretung  der  Association  Cotonière
berechnet  für  das  Entkernen,  Pressen  und  Packen
der  Baumwolle  für  Private  130  Franken  =  104./7
für  die  Tonne,  d.  i.  gleichbedeutend  mit  267/
für  den  Ballen.

Nach  einer  Mitteilung  des  Herrn  Saudemont
onthält  die  Samenbaumwolle  in  Dahomey  durchschnittlich
  28  bis  30  v.  H.  Lint.

Mit  der  Baumwollentkernungsanlage  verbunden
  ist  eine  kleine  Presse  zur  Gewinnung  von
Baumwollsaatöl.  Wie  man  mir  mitteilt,  hat
Herr  Poisson  diese  Einrichtung  nur  getroffen,
weil  er  zu  Beginn  des  Entkernungsbetriebes  keinen
angemessenen  Preis  für  die  Baumwollsaat  erzielen
konnte.  Um  den  Saatüberschuß  doch  nutzbringend
zu  verwerten,  richtete  er  die  Olpresse  ein.  Das
gewonnene  Ol  wird  im  Betriebe  selbst  als  Schmieröl
für  die  Maschinen  verwendet.  Mittlerweile  soll
aber  eine  Anderung  im  Preisangebot  für  Baum- 



wollsaat  eingetreten  sein.  Die  Gesellschaft  verschifft
  nunmehr  die  Baumwollsaat  nach  Europa,
soweit  sie  nicht  zur  Wiederauspflanzung  und  zur
Herstellung  von  Schmieröl  im  Betriebe  benötigt  ist.

Kola.  Bei  der  Versuchspflanzung  von  Nigouli
(s.  o.)  befinden  sich  im  Uferwald  eines  kleinen
Wasserlaufes  auf  einem  mit  5  bis  10°  geneigten
Gelände  3000  bis  4000  einjährige  Bäumchen
der  Cola  vera,  welche  in  Saatkörbchen  gezogen
waren.  Sie  wurden  im  Alter  von  drei  Monaten
in  60  cm  tiefe,  60  cm  breite  und  80  cm  lange
Pflanzlöcher  verpflanzt.  Um  auch  den  eindringenden
  Wurzeln  besseren  Boden  zu  verschaffen,
wurden  die  Löcher  gefüllt  mit  humösem  Boden,
der  an  der  Oberfläche  zusammengekratzt  war.  Die
Verpflanzung  erfolgte  im  Monat  November.  Die
Vegetation  des  Uferwaldes  ist  nicht  in  der  ganzen
Pflanzung  ausgehauen;  man  hat  vielmehr  viele
hohe  Bäume  stehen  gelassen.  An  den  höher  gelegenen
  Stellen  der  Pflanzung,  wo  der  Boden
trockener  und  auch  weniger  Schatten  vorhanden
ist,  sind  zahlreiche  Pflanzen  eingegangen.  Von
den  stehenden  Pflanzen  ist  das  Aussehen  der  unten
in  der  Nähe  des  Wasserlaufes  stehenden  Bäumchen
bedeutend  besser  als  das  der  oberen.

Von  Interesse  war  mir  zu  hören,  daß  in  dem
erwähnten  Uferwald  bei  Niaouli  die  von  den
Haussa-Leuten  „hanu  rua“,  in  Togo  auch  „Wasserkola“
  bezeichnete  Kola  (Cola  Supfiana  Busse)
wild  vorkommt.  Herr  Caplin  teilte  mir  mit,
daß  dieser  Baum  von  den  Eingeborenen  auch
vielfach  gepflanzt  worden  sei,  daß  aber  das  Bestreben
  der  Verwaltung  dahingehe,  ihn  durch
Cola  vera  zu  ersetzen.  Zwischen  Abomey-Calavi
und  Ziviéc  sollen  in  diesem  Jahre  von  den  Eingeborenen
  Cola  vera  angelegt  worden  sein,  wozu
ihnen  die  jungen  Pflänzchen  von  der  Verwaltung
geliefert  worden  sind.

Kautschuk.  In  dem  genannten  Uferwald
habe  ich  auch  wild  vorkommende  Erxemplare  von
Kick  zia  africana  beobachtet,  welche  von  den
Eingeborenen  mit  Grätenschnitt  angezapft  waren.

In  demselben  Uferwald  sind  auch  Kickrien
und  Hevea  angepflanzt  worden.

Zu  der  Anpflanzung  von  Kick  gia  elastica
war  Saat  aus  Libreville  bestellt  worden,  welche
jedoch  gemischt  war,  zum  Teil  Kickxia  africana,
zum  Teil  Kickxia  elastica  enthielt.  Die  Saat
wurde  gleichwohl  verwendet.  Die  Auspflanzung  von
Kickxia  africana  soll  jedoch  vermieden  werden,
sie  ist  aber,  wie  ich  mich  überzeugte,  nicht  ganz
vermieden  worden.  Es  sollen  im  ganzen  3000  bis
4000  Stück  Kickria  elastica  stehen.  Neun  Zehntel
der  ausgepflanzten  Kickrien  sollen  eingegangen  sein,
weil  sie  Ende  der  Regenzeit  ausgepflanzt  wurden.
Kickxia  elastica  soll  auch  in  Torricada  gepflanzt
worden  sein.
        <pb n="185" />
        151  208

Ferner  ist  in  demselben  Uferwald  Hevean
brasiliensis  angepflanzt;  es  sollen  etwa  5000
Exemplare  vorhanden  sein.  Ein  Teil  ist  sechs
Monate  alt  und  steht  sehr  gut.  Auf  der  Nordwestseite
  des  Wasserlaufes  stehen  etwas  ältere
Eremplare  von  Hevea;  sie  waren  zwei  bis  drei
Monate  im  Pflanzkorb  und  sind  seit  16  Monaten
verpflanzt.  Ihre  Höhe  beträgt  durchschnittlich
2,5  bis  3  m.  Da,  wo  sie  ausgepflanzt  sind,  ist
der  Uferwald  etwas  gelichtet.  Man  hat  in  Niaouli
die  Erfahrung  gemacht,  daß  Hevea  Uberschwemmungen
  von  zweimonatiger  Dauer  gut  vertragen
kann.  (Weiteres  über  Kautschuk  s.  u.)

(Schluß  folgt.)

Der  Lissaboner  Kohoomarkt  1909.

Im  Anschluß  an  die  Notiz  des  „D.  Kol.  Bl.“
1910,  S.  103,  werden  dem  Bericht  des  Kaiserlichen
  Konsulats  in  Lissabon  noch  folgende  Angaben
  über  die  Lage  des  Lissaboner  Kakaomarkts
im  Jahre  1909  entnommen:

Bewegung  der  Lissaboner  Entrepots  für

S.  Thomé-Kakao  (in  Sackzahlen):

 

 

1908:

Vorrat  am  1.  Zufuhr  Ausfuhr

Januar  97  182  57  440  25  607
Februar  129  015  57  709  6  636
März  180  088  15  128  38  528
April  156  688  19  973  25  451
Mai  151  210  36  842  24  386
Juni  163  666  38  959  12  928
Juli  189  697  34  761  42  821
August.  181  637  32  393  40  273
September  173.757  29260  50  191
Oktober  152  826  29  452  86  520
November.  95  758  35  903  53  975
Dezember.  77  886  91  103  51  866
478  923  459  182

1909:

Vorrat  am  1.  Zufuhr  Ausfuhr

Januar  116  923  51  524  43  949
Februar  124  498  57549  65  990
März  116  057  26  930  71  234
April  71  753  28  852  37  877
Mai  62  728  34  445  16  024
Juni  81  149  33  813  21  117
Juli  93  845  34  375  16  274
August.  111  946  22  569  24  117
September  110  398  31  914  29240
Oktober  113  072  22  159  48  413
November.  86  818  80  697  42  769
Dezember.  124746  46  968  64  601
471  795  481  605

 

Die  vorstehende  Statistik  der  Einfuhr  und
Ausfuhr  im  Jahre  1909  zeigt  eine  geringe  Abnahme
  der  Zufuhr,  dagegen  aber  eine  nicht  unbedeutende
  Zunahme  der  Ausfuhr,  was  beweist,
daß  die  Boykottierung  des  S.  Thomé-Kakaos  durch
die  englischen  Fabrikanten  und  einige  deutsche
Firmen  keinen  Einfluß  auf  den  Absatz  gehabt  hat.

 

GColdgewinnung  in  Rußland.
Über  die  Entwicklung  der  Goldindustrie  Rußlands
  gibt  die  nachfolgende  Ubersicht  einigen  Aufschluß:


Schlichgold,  an  Reines  Gold,  in  Abgeliefert
die  Laboratorien  den  Laboratorien  an  den
abgeliefert  gewonnen  Münzhof

Pud  Pfund  Pud  Pfund  Pud  Pfund
1899  2368  2  2057  19  2088  2
1900  2:363  17  2055  19  1847  31

1901  2414  24  2091  10  2099  —-1902

  2352  8  2044  32  2069  34
1903  2555  30  2290  7  2262  26
1904  2668  2262  18  2278  14

1805  2385
1906  2611

1998  35  1732  3
2244  31  1700  28
1907  2655  2271  19  1742  17
1908  3045  2  2559  15  1875  11

In  der  ersten  Rubrik  der  vorstehenden  Tabelle
sind  die  Mengen  Gold  verzeichnet,  die  jährlich  an
die  Gold  ausschmelzenden  Laboratorien,  sowohl
staatlichen  als  auch  privaten,  abgeliefert  werden.
Diese  Ziffern  zeigen,  daß  die  Goldindustrie  merklich
vorwärts  schreitet.  Im  Jahre  1908  erreichte
die  Ausbeute  die  noch  bisher  nicht  dagewesene
Ziffer  von  3045  Schlichgold.  Das  Jahr  1905
ist  als  ein  Ausnahmejahr  anzusehen  und  darf
hierbei  nicht  in  Betracht  gezogen  werden,  da  die
Goldindustriellen  Ostsibiriens  infolge  des  Krieges  mit
Japan  der  Möglichkeit  beraubt  waren,  zu  arbeiten.

Das  Gold  wird  in  Rußland  in  drei  Bergbezirken
  gewonnen:  im  Ural,  in  Westsibirien  und
Ostsibirien.  Finland  sei  hier  nicht  berücksichtigt,
da  seine  Goldausbeute  im  Jahre  sich  nur  auf
einige  Pfund  beläuft.  Im  Kaukasus  ist  man
bisher  über  Schürfungen  nach  Gold  noch  nicht
hinausgekommen:

In  den  Laboratorien  der  drei  Bergbezirke
wurden  die  nachstehenden  Mengen  ausgeschmolzen:
Ural-Berggebiet  Vestsibirischer  Ostsibirischer

Bergbezirk  Bergbezirk
Pud  Pfund  Pud  Pfund  Pud  Pfund
1899  519  15  295  17  1212  27

DS—

1900  461  20  279  15  1311  24
1901  47  11  30)9  13  1003  26
1902  460  35  279  33  1304  4
1903  462  5  260  6  1567  36
1904  479  15  262  4  1520  39
1905  39  230  9  1329  26

1906  604  38  219  15  1420  18
1907  438  30  229  31  1602  38
1908  419  8  250  11  1889  36
        <pb n="186" />
        G  152  20

Nach  dieser  Tabelle  nimmt  die  Goldindustrie
im  Ural  allmählich  ab.  In  Westsibirien  hat  sich
die  Produktion  nicht  verändert;  wenn  hier  nicht
neuere  vervollkommnete  Maschinen  und  Vorrichtungen
  zur  Ausbeutung  der  Lagerstätten  eingeführt
  worden  wären,  so  würde  hier  bestimmt
ein  Rückgang  eingetreten  sein.  Ostsibirien  dagegen
  hat  einen  offenbaren  Fortschritt  in  der
Goldgewinnung  aufzuweisen;  die  Menge  des
ausgeschmolzenen  Goldes  steigt  beständig  und  der
Einfluß  des  japanischen  Krieges  äußerte  seine
Wirkung  nur  auf  zwei  Jahre,  da  schon  im  Jahre
1907  eine  größere  Menge  Goldes  dort  gewonnen
wurde  als  im  Jahre  1904.

Die  letzte  Rubrik  in  der  Tabelle  zeigt  die
Menge  Gold,  die  an  den  Münzhof  abgeliefert
wurde.  Diese  Menge  nimmt  von  Jahr  zu  Jahr
ab  und  erreichte  im  Jahre  1908  nur  1875  Pud,
d.  h.  nur  73,3  v.  H.  des  gewonnenen  Reingoldes,
während  vor  Einführung  des  freien  Goldverkehrs
in  Rußland  das  gesamte  ansgeschmolzene  Gold
an  die  Krone  abgeliefert  wurde.  Ohne  Zweifel
geht  ein  sehr  bedeutender  Teil  des  Goldes  gegenwärtig
  ins  Ausland;  wenigstens  beschäftigen  sich
die  Privatbanken  sehr  energisch  mit  dieser  Operation.

(Nach  Torg  Prom.  Gazeta.)

AKusfuhrhandel  Neuseelonds  1908/09.

In  dem  mit  dem  30.  September  1909  (1908)
endigenden  Jahre  1908/09  (1907/08)  wurden
aus  den  einzelnen  Häfen  Neuseelands  sowie  aus
der  ganzen  Kolonie  Waren  in  folgenden  Werten
zur  Ausfuhr  gebracht:

Häfen  der  Nordinsel:  Auckland  3  173  098
(2908558)  L,  Poverty  Bay  1029  184  (938  564)  T,
Napier  1572  580  (1  663  192)  L,  Taranaki
890  955  (808  435)  L,  Wellington  3  407  871
(2  872  063)  &amp;amp;.

Häfen  der  Südinsel:  Dyttelton  2  589  860
(1  939  940)  #&amp;amp;.  Timaru  1  191  131  (885  554)  E,

Dunedin  1  439  587  (1  299  893)  L,  Bluuff
1  273  224  (1  013  601)  L.
Die  Gesamtausfuhr  der  Noroinsel,  einschließlich

  der  nicht  genannten  Häfen,  belief  sich
1908/09/(1907/08)  auf  11  156  853  (10  183777),
diejenige  der  Südinsel,  mit  Einschluß  der  nicht
besonders  aufgeführten  Häfen,  auf  7511  726
(6  151  383)  L.

Im  Paketpostverkehr,  der  in  den  obigen
Zahlen  nicht  eingeschlossen  ist,  wurden  aus  ganz
Neuseeland  Waren  im  Werte  von  31  580
(35  427)  L  ausgeführt;  ferner  gingen  an  Münzmetall
  und  Münzen  aus  im  Jahre  1908/09  für
253  502  &amp;amp;  gegen  13  586  #K  im  Jahre  1907/08.

Die  Gesamtausfuhr  stellte  sich  1908/09
(1907/08)  ohne  Edelmetalle  auf  18  700  159

 

(16  370  587)  L,  einschließlich  der  letzteren,  auf
18  953  661  (16  384  173)  L.

Die  Ausfuhr  der  wichtigsten  neuseeländischen
Warengattungen  gestaltete  sich  1908/09  (1907/08),
wie  folgt:  Wolle  5  914  695  (5  710  927)  2,
Fleisch,  gefroren  3  561  878  (3  052  362)  E,
Fleischkonserven  134  600  (83  256)  TL,  Fleisch,
gepökelt  und  gesalzen  23717  (18  090)  L,  Talg
647715  (463  823)  T,  Butter  1  485  928
(1  146  014)  L,  Käse  993  698  (765  395)  EC,
Schaffelle  657  185  (525  845)  L,  Kaninchenfelle
80  282(59  808),  Wurstdärme  70  533  (59  690)14,
Lebendes  Vieh  60  644  (63  268)  E,  Häute
216  003  (165  975)  L,  Leder  36  383  (37  530)  C,
Gold  1  942  089  (2  043  975)  L,  Silber  184  149
(162  390)  E,  Kaurigummi  517  536  (406678)  TL,
Nutzholz  347  149  (346  264)  L,  Kohle  140  896
(87  314)  L,  Weizen  305  906  (349)  L,  Hafer
465  012  (61  273)  L,  Gerste  18  796  (14  372)  (,
Mais  32  (48)  L,  Bohnen  und  Erbsen  39  839
(15  498)  L,  Häcksel  und  Heu  12  912  (53  560)  2,
Feines  Mehl  2534  (1048)  L,  Kleie  und  Hafermehl
  12  679  (5928)  L,  Grassämereien  68  510
(49  190)  X,  Kartoffeln  2691  (1534)  L,  Hopfen
9061  (7660)  L,  Neuseeländischer  Hauf  297  592
(460  619)  0,  Fische  26  079  (23  031)  —,  Pilze
8915  (8392)  L,  Kleidungsstücke  3389  (2141)  T,
Wollenwaren  2011  (2699)  êI.,  Mineralien  und
andere,  nicht  besonders  genannte  neuseeländische
Erzeugnisse  236  403  (212  239)  L.

Die  Wiederausfuhr  erreichte  einen  Wert
von  172  718  (252  366)  E.

Die  ausgeführten  Mengen  der  hauptsächlichsten
  Warengattungen  waren  für  1908/09
(1907/08)  die  folgenden:  Wolle  187  619  181
(163  930  722)  lbs.,  Gefrorenes  Fleisch  2  500  444
(2  022  050)  ewt.,  Talg  24  117  (17  981)  Tons,
Butter  288  930  (229  664)  ewt.,  Käse  355  670
(273  761)  ewt.,  Kaurigummi  7804  (5905)  Tons,
Hauf  14  045  (19  156)  Tons,  Weizen  1  419.242
(1388)  bsbl.,  Hafer  19  780  139  (411  402)  bshl.

(Jew  Zcaland  Trade  Reviow  and  Price  Current.)

 

 

 

Vermischtes.

Meuordnung  der  BReglerung  des  kranzösischen
Rolonlalgeblets  in  Haquatorial-Rfrika.

Nach  einer  Verordnung  der  franzäsischen
Regierung  vom  15.  Januar  1910  wird  das
Generalgouvernement  von  Französisch-Aquatorial=Afrika
  gebildet  durch  Zusammenlegung  der  Kolonien
Gabon,  Mittel-Kongo  und  Ubangi-Schari-Tschad,
einschließlich  des  Militärgebiets  am  Tschad,  die
gegenwärtig  unter  dem  Namen  „Besitzungen
Französisch-Kongo  und  Zubehörgebiete“  vereinigt
  sind.
        <pb n="187" />
        S  153  20

Die  Grenzen  und  die  Hauptorte  dieser  einzelnen
  Kolonien  sowie  die  des  Militärgebiets  am
Tschad  werden  durch  im  Gouvernementsrat  gefaßte
und  von  dem  Kolonialminister  genehmigte  Beschlüsse
  des  Generalgouverneurs  bestimmt.  Der
Sitz  des  Generalgouverneurs  ist  Brazzaville.

Hinsichtlich  der  von  Waren  und  Schiffen  in
Französisch  =  Aquatorial-Afrika  bei  der  Ein=  und
Ausfuhr  zu  entrichtenden  Abgaben  werden  die
Art  der  Festsetzung,  die  Höhe  der  Sätze  und  die
Vorschriften  für  die  Erhebung  von  dem  Generalgouverneur
  durch  Verordnungen  im  Gouvernementsrat
  geregelt  und  durch  Verordnungen  im  Staatsrat
bestätigt,  wobei  internationale  Abmachungen  und
die  für  die  Zölle  maßgebenden  Bestimmungen  zu
berücksichtigen  sind.  Die  Erhebung  aller  übrigen
Steuern  und  Gebühren  erfolgt  auf  Grund  von
Verordnungen  des  Generalgouverneurs  im  Gouvernementsrat.


Die  zusammengelegten  Kolonien  behalten  ihre
Selbständigkeit  bezüglich  der  Verwaltung  und  der
Finanzen.  Sie  werden  unter  der  Obergewalt
des  Generalgouverneurs  von  Kolonialgouverneuren
verwaltet,  die  den  Titel  Untergouverneure  führen.

(Journal  officiel  de  la  République  Frangaise.)

 

Budget  des  Rongostaats  für  das  Rechnungsjahr  1910.
Die  gewöhnlichen  Einnahmen  des  Kongostaats

find  für  das  Rechnungsjahr  1910  auf  39745  305  Fr.

veranschlagt  worden.  .

Im  einzelnen  sind  die  Einnahmeposten  die
folgenden:  Ertrag  aus  den  Grundbucheintragungen
und  Vermessungskosten  30  000  Fr.,  aus  dem  Ver—
kauf  und  der  Verpachtung  von  Dominialländereien
und  Immobilien  470  000  Fr.,  aus  Staatsgutzinsen
  und  Abgaben  für  Kautschuk  1  295  000  Fr.,
aus  dem  Elfenbeinverkauf  3  146  000  Fr.,  aus
der  Erteilung  des  Erlaubnisscheins  zur  Elefantenjagd
  und  zum  Waffentragen  6000  Fr.,  aus  dem
Holzschlag  in  den  Domanialwäldern  63  000  Fr.,
aus  den  Zöllen  7  056  555  Fr.,  aus  den  direkten
und  persönlichen  Steuern  2  671.000  Fr.,  aus  den
Post=  und  Telegraphengebühren  204  000  Fr.,
aus  Schiffahrtsabgaben  60  000  Fr.,  aus  Gerichtskosten
  30  000  Fr.,  aus  Kanzleigebühren  5400  Fr.,
aus  Übertragungen  und  Abschlüssen  von  Gesellschafts=
  und  anderen  Verträgen  3  282  000  Fr.,
aus  Rekrutierung  und  Anwerbung  von  Arbeitern
83  000  Fr.,  aus  dem  Verkauf  von  Domanial-=produkten:
  Naturalabgaben  14  127  500  Fr.,  aus
dem  Bergbau  2  520  000  Fr.,  aus  dem  Verkauf
von  landwirtschaftlichen  Produkten  129  950  Fr.,
aus  dem  Staatsportefeuille  2  350  000  Fr.,  aus
den  Patenten  von  Gesellschaften  250  000  Fr.,
aus  verschiedenen  Einnahmen  718  000  Fr.  und
aus  unvorhergesehenen  Einnahmen  1247  900  Fr.

(Aus  dem  Bulletin  Officiel  dJu  Congo  Belge  vom
28.  Degember  1909,  Nr.  20.)

 

Candwirtschaktliche  Schaustellungen  in  Transvaal
im  Jahre  1910.

Nach  einer  Mitteilung  der  „Transvaal  Agricultural
  Union“  sind  bisher  für  die  diesjährigen
landwirtschaftlichen  Schaustellungen  im  Transvaal
die  nachstehenden  Termine  in  Aussicht  genommen:

Middelburg  16.  Februar,  Carolina  17.  Februar,
  Ermelo  25.  Februar,  Wakkerstroom  ersten
Mittwoch  im  März,  Bethal  zwischen  10.  und
20.  März,  Johannesburg  30.  März  bis  2.  April,
Heidelberg  6.  und  7.  April,  Pretoria  14.,  15.
und  16.  April.

Noch  keine  Zeit  ist  festgesetzt  für  die  Ausstellungen
  in  Barberton,  Christiania,  Klerksdorp,
Lydenburg,  Marico,  Potchefstroom,  Standerton,
Waterberg,  Wolmaransstad,  Zoutpansberg  und
Schweizer  Reneke.

Es  ist  auch  zweifelhaft,  ob  überhaupt  in  allen
diesen  Distrikten  landwirtschaftliche  Ausstellungen
stattfinden  werden.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Pretoria.)

 

 

Literatur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Sesprechung  sich  die  Redaktion
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)

Großer  Deutscher  Kolonialatlas.  Herausgegeben
  vom  Reichs-Kolonialamt.  Ergänzungslieferung
  2:  Nr.  4:  Tschad  und  Nr.  6:
Ngaumdere.  1:1000000.  Bearbeitet  von
Paul  Sprigade  und  Max  Moisel.  Berlin  1909.
Verlag  von  Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).

Ein  Vergleich  dieser  Neuausgabe  mit  der

älteren,  1901  abgeschlossenen  Auflage  zeigt  am
besten  die  großen  Fortschritte,  die  in  der  Kartierung
des  Schutzgebietes  gemacht  worden  sind.  Auch
die  übrigen  Blätter  der  Karte  von  Kamerun
werden  voraussichtlich  im  Laufe  des  Jahres  in
Neubearbeitung  erscheinen.  Den  Rahmen  der
neuen  Karte  lieferten  besonders  die  durch  die
Triangulationen  und  astronomischen  Bestimmungen
der  Grenzexpeditionen  festgelegten  Punkte,  an
welchen  die  zahlreichen  Routenaufnahmen  angeschlossen
  wurden.  Da  bei  der  ersten  Bearbeitung
solche  Fixpunkte  fast  ganz  fehlten,  sind  die  Verschiebungen
  der  Positionen  gegen  früher  recht
bedeutend.

Deutsch-Südwestafrika.  Amtlicher  Ratgeber
für  Auswanderer.  Mit  41  Bildern  und  zwei
farbigen  Karten  des  Schutzgebiets.  Dritte  veränderte
  Ausgabe.  Berlin  1910.  Verlag  von
Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).  Preis.  J  1,  —.

Die  vorangegangene  Auflage  des  „Amtlichen

Ratgebers“  ist  im  Schutzgebiet  selbst  von  den  zuständigen

  Stellen  nachgeprüft  und  auf  den  neuesten

Stand  ergänzt  worden,  so  daß  die  soeben  erschie-
        <pb n="188" />
        154  20

nene  dritte  Ausgabe  durchweg  authentisches  Material
  enthält.  Der  Umfang  des  Buches  hat  sich
um  ein  Drittel  vermehrt.  Insbesondere  ist  das
Kapitel  über  Viehzucht  erweitert  worden;  das
Kapitel  über  die  Schutzgebietsverwaltung  enthält
Zusätze  über  Eisenbahn-,  Post=  und  Telegraphenverhältnisse,
  über  Abgaben  und  die  Schürfgebühren
sowie  den  neuen  Zolltarif.  Der  Anhang  hat
gleichfalls  eine  wesentliche  Vermehrung  erfahren;
hier  sind  die  drei  Verordnungen,  betreffend  den
Handel  und  Verkehr  mit  Rohdiamanten  und  deren
Gewinnung  im  Schutzgebiet,  zu  nennen.

Die  reichlich  beigefügten  Illustrationen  —
ältere  überholte  Bilder  sind  weggefallen  —  unterstützen
  in  trefflicher  Weise  den  Text  und  das
Orientierungsbestreben  des  Rat  suchenden  Lesers.

Eine  wertvolle  Neuerung  ist  auch  hinsichtlich
des  Kartenmaterials  zu  verzeichnen:  statt  einer
einzigen  sind  nämlich  zwei  Karten  aufgenommen.
Die  eine  Karte  gibt  einen  geographischen  Überblick
über  das  Schutzgebiet,  unter  Hervorhebung  der
einzelnen  Verwaltungsstellen  und  Gerichtssitze,  der
Post=  und  Telegraphen=  sowie  der  fertigen  und
projektierten  Eisenbahn-Verbindungen,  während  die
zweite  Karte  den  Umfang  des  Landbesitzes  und
der  Minengerechtsame  des  Fiskus  und  der  Privatgesellschaften
  veranschaulicht.

In  einem  Anhang  „Literatur,  Karten  und
Zeitungen“  sind  ebenfalls  die  allerjüngsten  Erscheinungen,
  z.  B.  die  erst  vor  wenigen  Tagen
fertiggestellte  nue  Karte  des  südwestafrikanischen
Schutzgebiets,  mit  berücksichtigt.

Der  „Ratgeber“  ist  für  jeden,  der  nach  Südwestafrika
  auswandern  will,  unentbehrlich.  Er
wird  überall  da,  wo  nicht  ganz  besondere  Verhältnisse
  vorliegen,  vorherige  Anfragen  an  die
zuständigen  Behörden  überflüssig  machen.  Dabei
ist  der  Preis  der  alte  geblieben  und  so  niedrig
bemessen,  daß  er  gegenüber  dem,  was  in  dem
Buche  geboten  wird,  überhaupt  keine  Rolle  spielt.

Graf  v.  Götzen,  früher  Kaiserlicher  Gonverneur
von  Deutsch-Ostafrika:  Deutsch-Ostafrika  im
Aufstand  1905/06.  Mit  sechs  farbigen  Lichtdrucktafeln
  nach  Originalen  von  Wilhelm  Kuhnert,
  vier  Kartenskizzen  und  einer  Ubersichtskarte.
  Berlin  1909.  Verlag  von  Dictrich
Reimer  (Ernst  Vohsen).  Preis  geb.  12,  —.

Während  der  Aufstand  in  Deutsch-Südwestafrika
  durch  den  Preußischen  Generalstab  eingehend
geschildert  worden  ist,  fehlte  bisher  eine  zusammenfassende
  Darstellung  des  ostafrikanischen  Aufstandes
vom  Jahre  1905/06.  Das  Erscheinen  eines

Buches  wie  des  vorliegenden  ist  daher  hochwillkommen,

  namentlich  wenn  es  aus  der  Feder  eines

so  sachkundigen  und  berufenen  Mannes  wie  des

Grafen  Götzen  stammt.  Der  Verfasser  stand  mitten

 

in  den  Ereignissen  und  war  durch  seine  Stellung
als  Gouverneur  in  erster  Linie  an  den  Maßnahmen
zur  Niederwerfung  des  Aufstandes  beteiligt.

Möge  das  Buch  auch  solche  Leser  finden  und
(wie  der  Verfasser  selbst  sagt)  zum  Nachdenken  anregen,
  deren  Gedankenkreis  koloniales  Leben  bisher
nicht  in  sich  einzuschließen  pflegte.  Das  würde
nicht  unwesentlich  zur  Steigerung  des  Interesses
an  den  Kolonien  überhaupt  und  zum  wachsenden
Verständnis  für  ihre  Notwendigkeiten  beitragen,
zu  denen  nicht  in  letzter  Linie  eine  starke  Schutztruppe
  gehört.

Major  Langheld:  Zwanzig  Jahre  in  deutschen
Kolonien.  431  Seiten  mit  180  Bildern  und
2  Karten.  Berlin  1909.  Verlag  von  Wilhelm
Weicher.  Preis  geh.  9,—,  geb.  10,  —.
Der  Verfasser  schildert  im  ersten  Teile  des
Buches  die  Erlebnisse  seiner  langen  und  abwechslungsreichen
  Tätigkeit  in  Deutsch-Ostafrika.
Besonders  interessant  sind  seine  Erinnerungen  an
Wißmann  und  an  Emin  Pascha,  den  er  bis
Bukoba  begleitete.  Aber  auch  die  anderen  Abschnitte
  enthalten  an  Wissenswertem  eine  reiche  Fülle.
Die  fesselnden  Ausführungen  über  unser  ostafrikanisches
  Schutzgebiet  finden  im  zweiten  Teile
„Kamernn“  eine  wertvolle  Ergänzung  durch
den  häufigen  Vergleich  der  dortigen  Verhältnisse
mit  den  bereits  geschilderten,  sowie  durch  das
öftere  Eingehen  auf  das  System  der  Engländer
in  Nigerien,  dessen  sichtliche  Erfolge  der  Verfasser
mehrfach  an  Ort  und  Stelle  kennen  zu  lernen
und  zu  bewundern  Gelegenheit  hatte.  In  der
anspruchslosen  Darstellung  der  eigenen  Tätigkeit
begegnen  wir  immer  wieder  den  Vorteilen,  die
zielbewußten  Persönlichkeiten  eine  langjährige
Afrika-Erfahrung  zum  Besten  des  Schutzgebietes
an  die  Hand  zu  geben  pflegt.  Sei  es,  daß  sie
es  verstehen,  den  Eingeborenen  —  unbeschadet
des  erforderlichen  Respekts  vor  unserer  Machtüberlegenheit
  —  zur  richtigen  Zeit  die  Hand  zum
Friedeu  zu  bieten  und  dadurch  unnötigem  Blutvergießen
  vorzubeugen,  oder  daß  ihnen  perfönliche
  Beziehungen  zugute  kommen,  die  sie  in  den
langen  Jahren  ihrer  Afrikatätigkeit  mit  den  entscheidenden
  Persönlichkeiten  des  Nachbargebictes
zum  Nutzen  von  Handel  und  Wandel  anknüpfen.
Auch  das  stille  und  segensreiche  Wirken  deutscher
Frauen  unter  den  Farbigen  Kameruns  lernen  wir
kennen,  wie  sie  dort  nicht  nur  Wunden  zu  heilen,
sondern  durch  Energie  und  Unerschrockenheit  selbst
der  Indolenz  der  Buschbewohner  Achtung  und
Anhänglichkeit  abzuringen  verstanden  haben.
Dem  Buche  kann  man  unur  weiteste
breitung  wünschen.

Ver-
        <pb n="189" />
        155  e0

Jöhlinger:  Die  wirtschaftliche  Bedeutung
unserer  Kolonien.  Sechs  Vorlesungen  für
Kaufleute.  Mit  sechs  kleinen  Kolonialkarten.
Berlin  1910.  Verlag  von  Dietrich  Reimer
(ernst  Vohsen).  Preis  2,  —.

Die  im  Jahre  1909  durch  die  Diamantfunde
in  Südwest  an  der  Berliner  Börse  eingetretene
Begeisterung  für  die  deutschen  Schutzgebiete  war
die  Veranlassung  dafür,  daß  sich  auch  unsere
Bankwelt,  insbesondere  die  jüngeren  Bankangestellten
  intensiver  mit  kolonialen  Fragen  beschäftigten.
Es  war  daher  ein  glücklicher  Gedanke  des  „Vereins
  der  Bankbeamten“  zu  Berlin,  an  seiner
Fachschule  einen  Zyklus  von  Vorlesungen  zu  veranstalten,
  der  unseren  jungen  Kaufleuten,  speziell
den  Bankbeamten,  ein  Bild  von  der  Bedeutung
der  deutschen  Kolonien  für  unsere  Volkswirtschaft
geben  sollte.  -

Mit  der  Abhaltung  dieser  Vorlesungen  wurde
Jöhlinger  betraut;  es  war  sein  Bestreben,  den
Hörern  in  kurzen,  knappen  Zügen  eine  Ubersicht
zu  geben  über  das,  was  wir  jenseits  der  Ozeane
besizen  und  was  uns  dieser  Besitz  nützen  kann
und  soll.  Diese  Vorlesungen,  die  nunmehr  gedruckt
  vorliegen,  sind  in  erster  Reihe  für  unsere
Kaufleute  und  für  unseren  kaufmännischen  Nachwuchs
  bestimmt.

Mit  Recht  bemerkt  der  Verfasser,  nachdem
er  mit  besonders  anerkennenswerter  Wärme  auch
der  hervorragenden  Leistungen  unserer  Schutzwuppe
  gedacht  hat,  zum  Schlusse  seines  Vorwortes:
  „Unsere  Zeit  verlangt  einen  Kaufmann,
der  über  die  enge  Mauer  seines  eigenen  Handwerks
  hinausschaut  und  der  seine  Blicke  richtet
in  Länder  jenseits  der  deutschen  Grenze,  wo  die
deutsche  Flagge  weht  und  deutsches  Kapital  investiert
  ist.  Haben  sich  die  Kaufleute  erst  mit
den  Grundbegriffen  unserer  Kolonialwirtschaft  und
Kolonialpolitik  vertraut  gemacht,  dann  steht  ihnen
eine  reiche  und  teilweise  ausgezeichnete  Literatur
über  unsere  Schutzgebiete  zur  Verfügung,  die  ihnen
das  Weiterstudium  auf  kolonialem  Gebiete  ermöglicht."“


Seine  Absicht,  den  jungen  Kaufleuten  einen
solchen  Anreiz  zum  kolonialen  Weiterstudium  zu
geben,  hat  Jöhlinger,  der  trotz  der  aufreibenden
Berufspflicht  des  Tagesjournalisten  mit  Liebe  und
mit  großem  Verständnis  in  die  kolonialen  Fragen

 

der  Gegenwart  eingedrungen  ist,  vortrefflich  durchgeführt.
  Das  Buch  kann  auch  Nichtkaufleuten
als  Einführung  in  die  Kolonialpolitik  und  Kolonial-=wirtschaft
  warm  empfohlen  werden.

 

Die  Deutsche  Kolonialliteratur  im  Jahre
1908.  (Im  Nachtrag:  Kolonialliteratur  fremder
Völker).  Zusammengestellt  von  Hubert  Henoch,
Schriftleiter  der  Deutschen  Kolonialzeitung.
Sonderheft  der  „Zeitschrift  für  Kolonialpolitik,
Kolonialrecht  und  Kolonialwirtschaft“.  Herausgegeben
  von  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft.
Beiin,  Verlag  von  Wilhelm  Süsserott.  Preis
2,—.

Hubert  Henoch  hat  die  vorher  von  dem  verstorbenen
  Hauptmann  a.  D.  Buose  besorgten
Jahresübersichten  unter  Verhältnissen,  die  durch
das  rapide  Steigen  der  kolonialen  Literaturflut
inzwischen  erheblich  schwieriger  geworden  sind,  in
geschickter  und  verdienstvoller  Weise  weiter  ausgebaut.


Deutsch-Französische  Waffenbrüderschaft
im  Hinterlande  von  Togo  und  Dahomey.
Tagebuchblätter  des  verstorbenen  Hauptmanns
Preil,  Chefs  der  deutschen  Abteilung  der
deutsch-französischen  Grenzregulierungs  =  Kommission
  Togo—Sudan—  Dahomey.  Herausgegeben
  von  Seminardirektor  Friedrich  Preil.
Mit  30  Bildern  nach  Originalaufnahmen
und  einer  Karte.  Berlin.  Verlag  von
C.  A.  Schwetschke  &amp;amp;  Sohn.  Preis  geh.  5,—,
geb.  &amp;amp;  6,  —.

E.  v.  Morel:  Die  Zukunft  des  belgischen
Congo.  Eine  kritische  Untersuchung  der  Vorschläge
  der  belgischen  Regierung  zur  Congoreform.
  Autorisierte  deutsche  Übersetzung  von
Curt  Abel-Musgrave.  Berlin  1910.  Verlag
  von  Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).
Preis."“  1,—.

Die  Rechtsstellung  des  Bürgermeisters  in  den
preußischen  Provinzen.  Nach  amtlichem  Material
und  höchstgerichtlichen  Entscheidungen  bearbeitet  von
Bürgermeister  a.  D.,  Justitiar  Afmann.  I.  Teil:
Hessen-Nassau.  II.  Teil:  Die  sieben  östlichen  Provingen,
  Schleswig-Holstein,  Westfalen,  Rheinproving,
Hannover  und  Hohenzollern.  Zweite  Sonderbeilage
der  „Kommunalen  Rundschau“.  Berlin  1910.  Verlag
von  Reimar  Hobbing.

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

In  Kuibis  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für  den  internationalen

Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Kuibis  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  Windhuk

und  den  übrigen  Anstalten  des  Schutzgebiets.

Sie  beträgt  zur  Zeit  2  75  Pf.
        <pb n="190" />
        W  156  20

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Februar  1910.

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  beutsch-Ostafriha.  Neapel  7.  März  Mombasa  O  17  Tage  5.  März  1040

 

u)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),eSP  usche  Schiffe)
Muansa  (mit  Usumbura)  ·
undochitCU.-ii—-  MatseillellajedessMonats  Mombasa  O  17  Tage  8.  jed.  Mts.  10  40

 

 

 

 

K  Von  Mombasa  Weitervehrderung
  untt  der  Uganda.rindiii  Mombasa  C  15  Tage  .  .  ..  1040
zu  Schif  nach  den  Bestim.  engl.  Schtffe)
mungsorten.  -s**25  »
«  10
v)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,  I  Neapel  7.  März  Tanga  19  Tage  5.  März  10410
mc  onen
umbara.  Mombo,  Moschi,  .  »  »  «
Muöcm  Pangani  und  Wil-  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  10
helmstal)
Neapel.  7.  März  Daressalam  21  Tage  .  März  1040
Jnc)  nach  Daressalam  sowie  nach  -  —
Bagamojo,  Bismarckburg,  gaer  Schiffe
W  —  Marseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  45
Mahenge.  Mikindanl,  Mo-  (von  Jansthar  unmittelbar
horro,  Morogoro,  Mpapua.  Weiterbeförderung  nach
Muasa,  Neu-Langenburg,  Daressalam  durch  Gouverne-Ngerengere,
  Sadani.  Ssongea,  mentsdampfer  in  6  Stund.)
bora,  Tschoe,  Udjidjt,  Brindisi  13.  Febr.  Zanzibar  17  Tage  11.  Febr.  1010
(engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenhbeit
2.  Deutsch-Südwestafrika.  *
a)  nach  ta  kase  Hamburg  2.  März  Swakopmund  26  Tage.  März  12..
hach  wlbbad,  d#rts  balnb,Untwerpen  7.  März  Swakopmund  21  Tage5.  März  1045

Gochaganas,  Grootfontein.,  -deutsche  Schiffe,
Groß  Barmen.Groß  WitvleyhliSouthampton,  8.  März  Swakopmund  20  Tage  7.  März  11.23
Guchab,  Haric.  Hoachanas,(eutsche  Schiffe)

Hohewarte,  Jakalswater,  Joann.

  Albrechtshöhe,  Kalkfeld,  Southampton  19.  26.  Febr.  Swakopmund  20,  18.  25.  Febr.  11.23
aribib,  Kban,  Kub,  Kubas,  22  Tage

Hüautsas,  rndamm,  Hamburg  18.  jedes  Monats  Swakopmund  25  Tagee18.  jed.  Mts.  6.19
Sesae,  nurn.  Du.  aSouthampton  5.  März  Swakopmund  24  TageK.  März  11.23
—  —  #Hamburg  1.  jedes  MonatsSwakopmund  unbestimmt  1.  jedes  Monats  6.19
ar-  Ouusoh  Aehohot  Müccht-  #Rotterdam  6.  jedes  MonatsSwakopmund  unbestimmt  5.  jedes  Monats  1010

Waldau,  Waterberg.,  Wil-|  (deutsche  Schiffe)

belmstal  und  Windhuk  Southampton19.  26.  Febr.  Lüderitzbucht  19—21  Tg.2  Febr.  11.23
b)  nach  W  Wr  Antwerpen  J7.  März  KLüderitzbucht  22  Tage  5.  März  1045

Bechauzen,  Brachvasser  O-  (deutsche  Schiffe)
con,  Gochas,  Hafuur,  Kalk-  Southampton  8.  Mär  züderitzbucht  21  Tage
somteim  gSüt  Kamms,  Kect-  Enigze  Schtfe.  März  bbuch  Tag
manshoop,  u  alta-  .  ,  .  .
höhe,Pksimkuhuchk,Raumle-fpamburg  18.1edesMonatsLudentzbuchtssTage  18.1cd.Mt-3.6.19
drift,Sect)cun,llkamaöund

—

.Maärz  11.23

 

Warmbad  amburg  1.  jedes  Monats  Küderitzbucht  40  Tage  1.  jed.  Mts.  6.19
#Hamburg  2.  März  Lüderitzbucht  27  Tage  1.  März  12..
Rotterdum  C6.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  35  Tage  5.  jedes  Monats  1012
(deutsche  Schiffe)

 

 

 

 

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  722  u.  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

 

 

Neapel  25.  Febr.  Tsingtau  35  Tage  24.  Febr.  1040
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  jeden  Sonnta  Tsingtau  33—37  Tageseden  Freitag  1040
3.  Niantschon.  mm  sing  8  Freitag
Marseille  27.  Febr.  Tsingtau  37  Tage  25.  Febr.  1040
(franz.  Schiffe)
Liverpool  25.  Febr.  Tsingtau  35  Tage  24.  Febr.  8.35
Marseile  18.Febr.  4.Mörz  .Tsingtau  36  Tage  16.  Febr.  2.  März  100.
(engl.  Schiffe)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  nach  Kiautschon  auch  mit  den  unter  b)
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten;  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  ork  befördert.
        <pb n="191" />
        W  157  20

 

 

 

 

 

 

 

 

6  Hendungen  nach  Guam  werden
  über  San  Francisco

 

 

Ponape  54  Tage

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ç  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
H(d  19,  27  Tage
10.  jedes  Monats  Duala  20,  28—43  Tage
vamburg  10.  jedes  Monatsgribi  21,  29—43  Tage  d.  ied.  Mis.  81
1.  Namerun  1  25.jedes  Monats  lantatien  21,  28.429  55.  -er.  7  6.19
"  "  Longji  21,  28—43  Tage  led.  "
25.  jedes  Monats  Campo  28—43  Tage
—5  Samenda.  Bibundi  28—48  Tage
0  Bipind
Bonabert.  Dnenn,  Boulogne  11.  jedes  MonatsViktoria  18  Tage  Dr
—  chang.  Dualo.  ur  Mer  Duala  19  Tage
srnt“  eutsche  Schtgh  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
krchts  öhe,  Soko,  Kribt  Lobe-  Plantation  20  Tage  1
r  Lomie  W  Longji  20  Tage
##—ilsidinge,  Vlantation.  Liverpool  10.  März  Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage  .
Gr.  Batanga  30—32  Tage  .
Longji  30—32  Tage  8.  Maͤrz.  108
Kribi  30—82  Tage
Plantation  30—32  Tage
Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—48  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
d)  nach  NRio  del  Key#H  von  dort  wetter  über  Ikang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  10.  März  Rio  del  Rey  25  Tage  8.  März  1012
Zc)  nach  dem  Tschadsee-  Gebiet)Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Lage,  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kufseri)  von  dort  weiter  Über
Lokodja-hHola
Antwerpen  3.  März  Matadi  20—21  Tage  2.  März  1.0
von  da  wetter  mit  der  Eisen-  «
OmäWplundu.....LaRoelle  5.  März  bahn  bs  5  oldville  undB.  März  10
(belgtsche  Schtffe)  dann  mitt  mpfern  auf
Bordeaux  26.  jedes  Monats  snt  Hlaga  und  23.  jed.  Mts.  1045
Brindisi  .  .  .  ...  Jap  49  Tage  r
p“:
Meln,  Marian#en  ans-  1  84  u.  43
schließlich  —  1  nnn  6  Lau=  "  28  Feebr.  9.  März
Neap  250.  Febr.  11.  März#  Palau  41  Tage  —
—  ban  Saipan  47  Tage

 

4

 

 

 

 

 

Jaluitlinie  nach  Nauru

 

geleitet
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  ũber  Japan
nur  für  Sendungen  nach  ob.  geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs-  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
l
6.  Rarshall-Inseln.  I
n  Brliikgdgsim)  i......  Jaluit  61  Tage
1i  (eng  2  —-Wachsa
  Ne  11.  März  Jaluit  60  Tage  9.  Marz  10.0
E  bean-Neapel
  2.  März  Adelaide  27—30  Tage,
aan  e  n-"
  Naurunu.  .  ...  Neapel  27.  Febr.  18.  25.  28.  Febr.
nach  Raurn  Cengl.  Schift)  Sode  de  B  111LM
Brindisi  20.  Febr.  6.  März  bbae  Company  oder  mit
(engl.  iffe)  ampfer  „Germania“  der

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
        <pb n="192" />
        G  158

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ç  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  25.  Febr.  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  hafen  88  u.  44  Tage
Simpsonhafen  41  u.4  72g.
Brindisi  6.  März  Simpsonhafen  40  Tage23.  Febr.  4.  März  10.00

7.  Deutsch-Neugninea.

(engl.  Schiffe)

 

 

Friedrich-Wilhelmshafen
  43  Tage

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.

 

—- 



 

 

8.  5  Queenstown  217.  Febr.  Apia  81  Tage  25.  Febr.  11.28
Samoa.  Nachversand  1.0
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
Hamburg  25.  Febr.  Lome  22—26  Tage  25.  Febr.  6.19
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schtffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1040
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
9.  Togo.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  1.  jedes  Monats  Lome  24—26  Tage  1.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  6.  jedes  Monats  Lome  21—23  Tage  5.  jed.  Mts.  10  12
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  30—39  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  24—33  Tage  21.  jed.  Mts.  10  12
(deutsche  Schiffe)

 

 

#)  Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
Deutsch-Neugnineg  Neapel.  .  .  .  28.  Febr.  8*.  März  Neapel.  .  .  .  28*.  Febr.
«  ..  Brindisi...18.Febr.4.Mät-z
Zeapel  15  Febr.  11.  März  Marseille..  17.  Febr.  3.  März
beutsch-Ostafrita  Vrindisi.  25.  Febr.  Liverpool  üb.  Vancouv.  6.  März
Marseille.  .  .  16.  jed.  Mts.  xi  Plymouth  «  ·
—---—----  --————  autschon  4%  über  San  Francisco  oder
Southampton  16.  Febr.  9.  März  1  Southampton,Seattle  an
Deutsch-Südwestafrina  Southampton  jeden  Sonntag  #eHaoe  enr  (5—6  mal  monatlich)
HLamburg  15".  16“.  Febr.
Lamdurg  10  WNe  Sibir.  Eisen=  in  der  Regel  Montag,  Mittbahn
  woch,  Freitag,  Sonnta
Hamburg  .  .  15*.  jed.  Mis.  —  —  h  h.  Freitag  9
Kamenn  Southampton  2“.  30°.  März  Plymouth  üb.  Vancouv.  unbestimmt
Liverpool  25.  Febr.  Samoa  Queenstown
—  —  oder  Havre  über  San  Francisco
den  KNarolinen,  -  od.  Plymouth  (unbestimmt)
Marianen.  Neapel  .  .  .  28.  Febr.  8*.  März  FIF—  Loamburg  15-  16.  Febr
alan-Inseln  ..  0“".n  .  .
L  Togo  Southampton  2*.  30“.  März
Marshall:  Inseln  .  .  .  INeapel  .  .  .  .  19.  April  Liverpool  jeden  Montag

 

 

 

 

 

Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="193" />
        G  159  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafriks.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
dohdampfer  von  nach  bis  11.  Februar  1910.
1
„Molph  Woermann!  Delagon  Bay)  Hamburg  am  10.  Februar  ab  Southampton.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  l  Kamerun  am  7.  Februar  in  Lagos.
„Ama  Woermann“  Kamerun  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Arnold  Amsinck  ..  Hamburg  s  Lüderitzbucht  am  29.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Eduard  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  7.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  10.  Februar  in  Viktoria.
„Erna  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  7.  Februar  in  Duala.
„Frieda  Woermonn“  Hamburg  Kapstadt  am  8.  Februar  in  Swakopmund.
„Gertrud  Woermann“.  Kapstadt  #  Swakopmund  am  10.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Dans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  7.  Februar  ab  Madeira.
„DHemiette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  9.  Februar  in  Antwerpen.
„Irma  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  3.  Februar  in  Hamburg.
Jeannette  Woermann“.  Hamburg  I  Assinie  am  3.  Februar  in  Assinie.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Burutu  am  28.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Lili  Woermann“  Hamburg  "  Burutu  am  8.  Februar  in  Lagos.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  26.  Januar  in  Lüderitzbucht.
„Lothar  Bohlen“.  Hamburg  1  Akkra  am  10.  Februar  Dover  passiert.
„Lucie  Woermann“.  Duala  I  Hamburg  am  10.  Februar  Cuxhaven  passiert.
„Nartha  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  6.  Februar  in  Dakar.
„Nax  Brockk.  Lüderitzbucht  ·.  Hamburg  am  4.  Februar  in  Hamburg.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  D  Calabar  am  29.  Januar  in  Lagos.
„Lbekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonon  am  29.  Januar  in  Kotonou.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika--Dienst.
„Edea"“  Assinie  Hamburg  am  3.  Februar  in  Sierra  Leone.
„Kamerun“  Hamburg  Kamerun  am  6.  Februar  ab  Las  Palmas.
Lome“  Hamburg  Kotonou  am  1.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Otari“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  7.  Februar  in  Akkra.
„Sapoiee  Swakopmund  Hamburg  am  9.  Februar  in  Sekondi.
„Swakopmund“.  Hamburg  6  Lüderitzbucht  am  1.  Februar  ab  Swakopmund.
ogoo  Mossamedes  Hamburg  am  3.  Februar  ab  Lome.
„Windhuk“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  31.  Januar  ab  Las  Palmas.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
Answald“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  7.  Februar  ab  Delagoa  Bay.
-Friderun“  Hamburg  Mossamedes  am  5.  Februar  ab  Rufisque.
henner“  Hamburg  Akkra  am  4.  Februar  ab  Bolama.
.—  Akkra  Hamburg  am  3.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Ingbert“.  Hamburg  Mossamedes  am  8.  Februar  ab  Mossamedes.
„Ingo“  Mossamedes  Hamburg  am  6.  Februar  ab  Sekondi.
„Jagraban“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  9.  Februar  Sankt  Catharina  passiert.
„Ir#fried“  Kotonou  Hamburg  am  3.  Februar  in  Hamburg.
Irmgard“  —  —  am  16.  Februar  ab  Hamburg.
Jo“  Hamburg  Kotonou  am  3.  Februar  ab  Rotterdam.
Balburg“  Hamburg  Calabar  am  8.  Februar  ab  Las  Palmas.
        <pb n="194" />
        W  160  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  BHeydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.  64.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

               

 

 

 

 

Telephon:  Amt  I1  9229  und  9224.  r  „Heydtkontor“.  12.  Februar  1910.
6  .
Essig-k-  Kapital  *  Nachfrage  Angebot
jahr  M  jahr  dende  dende  5%  5%
T  #  l
190718)0000  1.  10.  10  o0  Afrikanische  Kompagnie  A.-G.  ..  —  90
1906  2  000  O000  1.  11.—  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  —  70
1905  1000  000  1.  4.  15  17½  e  geea  Handelsgesellscaft  vorm.  b
i  «  ,  ."  off  &amp;amp;  Co.,  A.-  .  1274  178
1906  1  200  000  I1.  4.  .  20  DCemralafuikanische  Bergwerksgesellschaft  —  65
1905  600  000  1.  1,  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  l  —  85
1890  1500  000  1.  1  50  50  China-Export-,  Import=  u.  Bank-  Compagie  250  —
189!)  2600  000  1.  10.  7  9  Chocola  Plantagen-Gesellschat  113  116
1905  220  000  1.  1120  3  Debundscha-  Pflanzung  .  .  .  .  ....  H  125  —
1900  800  000  1.  1.  7.  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  —  65
1878.  2750000  1.  1.  16  21  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-  Gesellschaft
O  der  Südsee-Inseln  322  326
1885  2  000  000,  1.  4.20  25  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwest-Afrika  1550  1580
190200  000  Ü  1.  1..  —  0  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  —  65
1902  1  000  000  1.  1.  ·0  Deutsche  Samoa-Gesellschat  —  50
1908  4  500  000  /1.  5.  1  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Aklt-Ges...  ..  —  215
1902  1  000  000  1.  5.  3  8  Deutsche  Togogesellschatt  .  70  —
1886  11721000  «  1.1.«  5  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Anteile  .  124  125
1886  400  000  1.  1.  0  0  Deutsch-Ostafritanische  Plantagengesellschaft  .  —  50.—
i  W—  –  do.  do.  Vorz.-Aktien  —  44175,—
1803  11  495  000%  1.  1.  3½  8½  Deutsch-Ostafrikanische  3½  %  Schuldverschrei-1
  il  bungen  (vom  Reich  sichergestell)  ..  95,20  —
1897  2250  000  1.  #.)  5  7!„  Deutsch-Westafrikanische  Handele  -  b  96  102
18999  4  000  000  1.  1.  x  ·0  0  II  GesellschaftNordwesttamerun..  A.  —  4425
1  360  000  0  00  do.  do.  ...  LIt  B.  —  A21
18988  1  000000  1.  1.  0  0  Gesellschaft  Südkamerun.  .  .  iit.  A.  98  102
10000000  0  *#  do.  Hit.  B.  87  92
1889  2  000  000  1.  10.  0  ·0  Cuabonala  Plantagen-  Gesellschaft  40  45
1897  1  153  000  1.  1.  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  40
1889  3  000000  11.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  35
1887  1  200  000  1.  1.  20  18  Jaluit=  Gesellschaft.  geteilte  Aktien  )  2080  285
Genußscheine  &amp;amp;  2700,4  2750,—
1906  8  000  000  1.  1.  —  4  Lamerwo  Kautschuk-Compognie  .  .l70  80
1895100000001.1.,0  0  Kaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  .  .-  92  94
1903  1  000  000  6  1.  11—  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  ..  —  80
1899  2  000  000  1.  7.  0  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschatt  ..·  86  90
1885  6  000  O00  1.  4.  .  ·0  Neu  Guinena  Compagnie  Vorzugs-  anteile  104  106
D  0  0  l  Ctantin-0(11te1le..  54  59
1906  1  200  000  12.  1.  0  ·  Ostafrita-  Kompagnie  ...  85  —
1904210000()0-I1.;8  ZOstafnkamschc  Eisenbahngesellschaft.  Anteile
(vom  Deutschen  Reiche  mit  83%  Zins  und
1  120%  Rückzahlung  garantierth)  102  —
1900  20000000  1.  4.  ·0  11  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft  232  233
200  000  4  4  6  Htavi-  Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  122.—  124,  -
1902)0  125  0001.  1.45  50  Poeist  Phosphate  o.  .  6¼  S  6½  2
1897  2  000  O00o  10.  6  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  ..  —  82
1895  1  500  000  1.  1.0.[  0  T  Rheinische  Handei-  Plantagengesenschaft.  —  40
1908  800  000  1.  1.  0  0  Spfata-Samoa-  Gesellschaft  —  48
1905  2000000  1.  1.  4  4  Samoa-Kautschuk-Compagnie  ....  —  45
1897  500  000  1  1.  1.  0  0  Sigi-  Pflanzungs-Gesellschat  90  —
19008  500  000  1.  7.  6  B¾  South  African  Lerritories  .......;  -  ½4  rlr
189222000.000  |1.  7.  .  ..s  s
1893  869  100  1.  4.  0  0  Uambara-  hostelangeseaften  Stamm-anteile  28  33
1  142  200  0  0  II  Vorzugs-Anteile  60  —
1897  2100  000  1.  1.  6  9  T  Westafrik.  Pichezungsgeies,ch.  Bibundi  Anteile  96  99
1897  4500  000  1  1.  1.  ·0  #awir  she  Pflanzungsgesellschaft  Victoria
1  Zusammengelegte  Stamm-Aktien  —  55
6  8  8  Vorz.-Aktien  104  108
1895  T  1  800  O000  1U.  11  0  Westdeutsche  gid.  u.  Plantagenges.  Düsseldorf  —  70

 

 

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  68—71.
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        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

21.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  März  1910.  Nummer  5.

Diese  Zeirschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Dertelben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
emmal  vienieljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schnutzgebieten-,  herausgegeben  von  Dr.  Freiberr
#uo  Danckelmun.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblau  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
LHost  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Vertagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schutzgebiete  und  Osterreich-  Ungarns,  d)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
find  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berliu  SWös,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Neichskanzlers,  betr.  Abänderung  der  Zollverordnung  für  das  deutschsudwestafrikanische
  Schutzgebiet  vom  31.  Januar  1903.  Vom  16.  Februar  1910  S.  161.  —  Desgleichen  betr.  Ausführung
der  Naiserlichen  Verordnung  betr.  den  Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten  vom  16.  Januar  1909.  Vom  25.  Februar
  1910  S.  162.  —  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  Verleihung  einer  Sonderberechtigung  zum  Schürfen
und  Bergbau  auf  Phosphate  an  den  Fiskus  des  Schutzgebiets  Deutsch-Neuguinea.  Vom  26.  Januar  1910  S.  163.—
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Erhöhung  des  Gummiausfuhrzolls  in  dem  zur  westlichen  Zone  des
konventionellen  Rongobeckens  gehorigen  Teil  des  Schutzgebiets  Kamerun.  Vom  3.  Januar  1910  S.  164.  —  Verordnung
des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  chincsischen  Kontraktarbeiter.  Vom  25.  April  1005  und  16.  November  1909
S.  164.  —  Die  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  S.  167.  —  Bekanntmachung  S.  168.  —  Personalien  S.  168.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Von  der  Usambarabahn  S.  170.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen
  bei  den  Küstenzollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  November  1909  S.  171.

Kamerun:  Vom  Bau  der  Nordbahn  S.  170.

Togo:  Vom  Bau  der  Hinterlandbahn  S.  171.  —  Die  Aufforstungsarbeiten  am  Haho  (Schluß)  S.  172.

Deutsch-Südwestafrika:  Aus  dem  Ambolande  S.  177.  —  Ulbbrsicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen
neitraum  des  Vorjahres  S.  177.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im
Monat  November  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  180.

Deutsch-Neuguinea:  Nachweisung  der  beim  Zollamt  Käwieng  im  I.  bis  IV.  Vierteljahr  1908  fällig  gewordenen
Jollbeträge  S.  180.  —  Desgleichen  bei  den  Zollämtern  Eitapé  und  Namatanai  im  I.  Vierteljahr  1909  S.  181.  —
Desgleichen  beim  Bezirksamt  Jap  im  Jahre  1908  und  im  I.  Vierteljahr  1909  S.  181.

Samoa:  Zunahme  der  Eingeborenen-Bevölkerung  S.  181.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Rheinische  Handel-Plantagen-Gesellschaft  in  Köln  S.  181.  —
Gesellschaft  Süd-Kamerun  S.  182.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Landwirtschaftliches  aus  Dahomey  (Schluß)  S.  185.
—  DOstasiatische  Kautschukproduktion  und  -ausfuhr  S.  190.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Januar  1910  S.  191.
—  Der  Kakaomarkt  auf  Ceylon  S.  191.  —  Der  Gummimarkt  auf  Ceylon  S.  192.  —  Gummiernte  des  Amazonasgebiets
  vom  Juli  1908  bis  Juni  1909  S.  192.  —  Baumwollernte  und  werbrauch  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  im  Baumwolljahre  1908,09  S.  193.  —  Baumwollentkörnung  bis  1.  Januar  1910  in  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  S.  194.  —  Kopra=  und  Hanfgewinnung  der  Philippinen  S.  194.  —  Die  RKopra-Ausfuhr  Niederländisch-Indiens
  S.  195.  —  Außenhandel  Agyptens  im  Jahre  1909  S.  197.  —  Britisch-Ostafrika  S.  199.  —  Einfuhr  von
Nartoffeln  nach  Nyassaland  S.  199.  —  Kapkolonie  S.  199.  —  Einfuhr  von  Bienen,  Honig  und  Wachs  nach  Transvaal  S.  200.

Vermischtes:  Festsetzung  neuer  Münzen  für  Britisch-Ostafrika  und  Uganda  S.  200.  —  Ermaßzgung  der  Eisenbahnfrachtsatze
  in  Südafrika  S.  200.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  201.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  202.—
Schiffsbewegungen  S.  206.  —  Marktbericht  S.  207.  —  Rurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  208.

————rerrSdssantm!.r222
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Rbänderung  der  Jollverordnung  für  das
deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet  vom  31.  Januar  1903.
Vom  16.  Februar  1910.
Auf  Grund  des  §  15  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  wird  verordnet:
§  6  der  Zollverordnung  für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet  vom  31.  Jannar  1903
erhält  als  Absatz  3  folgenden  Zusatz:
Der  Gouverneur  kann  Nachverzollungen  insbesondere  auch  mit  rückwirkender  Kraft  anordnen,
  ohne  beim  Erlaß  der  Anordnungen  an  die  Grundsätze  dieser  Verordnung  gebunden  zu  sein.
Berlin,  den  16.  Februar  1910.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Dernburg.
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        E  162  20

Verordnung  des  Zeichskanzlers,  betr.  Kusführung  der  Kaiserlichen  Verordnung  betr.
den  Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten  vom  16.  Januar  1909.
Vom  25.  Februar  1910.

Auf  Grund  der  §§  1,  4,  5  der  Kaiserlichen  Verordnung  betr.  den  Handel  mit  südwestafrikanischen
  Diamanten  vom  16.  Jannar  1909  (Reichs-Gesetzbl.  S.  270)  wird  unter  Aufhebung  der
Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  26.  Februar  1909  (Deutsches  Kolonialblatt  1909  Nr.  6,  S.  241),
betr.  Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung  betr.  den  Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten
vom  16.  Januar  1909,  hierdurch  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  unter  der  Firma  Diamanten-Regie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets  errichtete
deutsche  Kolonialgesellschaft,  welcher  durch  Beschluß  des  Bundesrats  vom  25.  Februar  1909  die  Fähigkeit
  beigelegt  ist,  unter  ihrem  Namen  Rechte,  insbesondere  Eigentum  und  andere  dingliche  Rechte  an
Grundstücken,  zu  erwerben,  Verbindlichkeiten  einzugehen,  vor  Gericht  zu  klagen  und  verklagt  zu  werden,
wird  ermächtigt,  die  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete  geförderten  Diamanten  von  den  Förderern
zwecks  Vermittlung  der  Verwertung  entgegenzunehmen,  zu  verwahren  und  zu  versenden,  die  Verwertung
  zu  bewirken  und  die  Erlöse  nach  Abzug  der  Verwertungsgebühr  (§  4)  an  die  Berechtigten
abzuführen.  '

§  2.  Die  Ermächtigung  des  §  1  wird  der  Gesellschaft  für  die  Zeit  bis  zum  Ablaufe  des
28.  Februar  1915  unter  folgenden  Bedingungen  erteilt:

1.  Von  dem  in  §  20  der  Satzung  der  Gesellschaft  erwähnten,  nach  Absetzung  aller  Abschreibungen
und  Rücklagen  und  nach  Überweisung  von  fünf  vom  Hundert  zum  Reservefonds  der  Gesellschaft
verbleibenden  Reingewinne  wird  auf  die  Anteile  ein  Gewinnanteil  bis  zur  Höhe  von  zehn  vom
Hundert  der  geleisteten  Einzahlungen  ausgeschüttet.  Für  die  Berechnung  dieses  Gewinnanteils
sind  die  Vorschriften  des  §  20  Absatz  2  der  Satzung  maßgebend.  Von  diesem  Gewinnanteil
von  zehn  vom  Hundert  der  geleisteten  Einzahlungen  wird  der  eine  Teil  von  sechs  vom  Hundert
als  ein  Ersatz  der  Kapitalsverzinsung  auf  die  ursprünglich  geleisteten  Einzahlungen  und  der
andere  Teil  von  vier  vom  Hundert  als  eine  Kommission  für  die  geleisteten  Dienste  angesehen.

2.  Aus  dem  der  Gesellschaft  ferner  noch  verbleibenden  Teile  des  Reingewinnes  sind  auf  die  Anteile
diejenigen  Beträge  nachzuzahlen,  welche  in  früheren  Jahren  weniger  als  zehn  vom  Hundert
als  Gewinnanteile  ausgeschüttet  worden  sind.  Die  Nachzahlungen  sind  zunächst  auf  die  zeitlich
am  weitesten  zurückliegenden  Fehlbeträge  zu  verrechnen.

3.  Aus  dem  der  Gesellschaft  alsdann  noch  verbleibenden  Teile  des  Reingewinnes  wird  an  den
südwestafrikanischen  Landesfiskus  ein  Beitrag  zu  den  Kosten,  welche  durch  die  Zollverwaltung
sowie  durch  die  im  Interesse  der  Gewinnung  der  Diamanten  und  des  Handels  mit  Diamanten
getroffenen  Sicherungsmaßnahmen  entstehen,  bis  zur  Höhe  von  0,25.  (eine  viertel  Mark)
für  jedes  in  dem  abgelaufenen  Geschäftsjahre  von  der  Gesellschaft  verkaufte  Karat  Rohdiamanten
  gezahlt.  Die  Zahlung  dieses  Beitrages  hat  innerhalb  einer  Woche  nach  dem  Tage,
an  welchem  die  Gewinnanteile  den  Anteilseignern  zur  Verfügung  gestellt  werden,  an  die
Kolonial-Hauptkasse  zu  Berlin  zu  geschehen.  Diese  Abgabe  ist  bereits  für  das  mit  dem
28.  Februar  1910  ablaufende  erste  Geschäftsjahr  zu  entrichten.

4.  Der  der  Gesellschaft  schließlich  noch  verbleibende  Uberschuß  des  Reingewinnes  ist  einem
Dispositionsfonds  zu  überweisen.  Der  Dispositionsfonds  ist  nach  den  Beschlüssen  der  Hauptversammlung
  zu  verwenden,  um  die  nach  Ziffer  1  auf  die  Anteile  zu  zahlenden  Gewinnanteile
von  zehn  vom  Hundert  der  geleisteten  Einzahlungen  ausschütten  zu  können,  wenn  in  einem
Geschäftsjahr  der  Reingewinn  zu  dieser  Ausschüttung  nicht  ausreichen  sollte.  Im  übrigen  ist
der  Dispositionsfonds  dazu  bestimmt,  die  Entwicklung  des  deutsch-südwestafrikanischen  Diamantenhandels
  zu  fördern,  insbesondere  bei  Festsetzung  eines  Höchstmaßes  der  zur  Verwertung  gelangenden
  Diamanten  die  Mittel  zu  Erleichterungen  zu  stellen.  Die  Verwendung  bedarf  der
Genehmigung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamtes).

5.  Im  Falle  der  Auflösung  der  Gesellschaft  ist  das  Vermögen  der  Gesellschaft,  zu  dem  dann  auch
die  Bestände  des  Dispositionsfonds  gehören,  nach  der  Vorschrift  im  §  50  Absatz  3  der  Satzung
zu  verteilen.  Aus  dem  Uberschuß,  welcher  nach  Rückzahlung  der  auf  das  Grundkapital  geleisteten
  Einzahlungen  verbleibt,  sind  zunächst  die  in  Ziffer  2  vorgesehenen  Nachzahlungen  auf
die  rückständigen  Gewinnanteilsansprüche  zuzüglich  der  gemäß  Ziffer  1  zu  berechnenden  10  v.  H.
(zohn  vom  Hundert)  Gewinnanteile  pom  Tage  der  Auflösung  der  Gesellschaft  an  zu  vergüten.
Von  dem  alsdann  noch  verbleibenden  Uberschuß  ist  auf  die  Anteile  für  die  Bereitstellung  der
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        W  163  2e.

für  die  Vollzahlungsverpflichtung  erforderlichen  Mittel  ein  Aufgeld  zu  bezahlen,  welches  ½  v.  H.
lein  Drittel  vom  Hundert)  für  jedes  angefangene  Vierteljahr  seit  Gründung  der  Gesellschaft  auf
die  in  dem  betreffenden  Vierteljahr  noch  nicht  geleisteten  Einzahlungen  beträgt.  Dies  Aufgeld
  darf  indessen  nicht  mehr  betragen,  als  die  Hälfte  des  am  Tage  der  Auflösung  vorhandenen
Dispositionsfonds  ausmacht.  Der  schließlich  noch  übrigbleibende  Rest  der  Liquidationsmasse  ist
dem  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  behufs  Verwendung  im  Interesse  des  südwestafrikanischen
Schutzgebietes  zu  überweisen.

6.  Dem  südwestafrikanischen  Landesfiskus  steht,  sofern  die  Gesellschaft  die  Auflösung  beabsichtigt,
das  Recht  zu,  von  den  Anteilseignern  die  Anteile  gegen  Bezahlung  des  Nennwertes  der  geleisteten
  Einzahlungen  und  gegen  Eintritt  in  die  etwaige  Vollzahlungsverpflichtung  der  Anteilseigner
  käuflich  zu  erwerben.  Das  Erwerbsrecht  des  südwestafrikanischen  Landesfiskus  ist  spätestens
eine  Woche  vor  dem  Tage  der  Hauptversammlung,  auf  deren  Tagesordnung  die  Beschlußfassung
  über  die  Auflösung  steht,  durch  eine  schriftliche  an  den  Vorstand  zu  richtende  Erklärung
des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamtes)  auszuüben.  Die  Zahlung  des  Kauppreises  hat  alsdann
  spätestens  innerhalb  eines  Monats  nach  dem  Tage  der  Hauptversammlung  in  bar  zu
erfolgen.  Bei  der  Zahlung  sind  den  Anteilseignern  10  v.  H.  (zehn  vom  Hundert)  Zinsen  vom
Beginn  des  jeweilig  laufenden  Geschäftsjahres  bis  zum  Zahlungstage  sowie  diejenigen  Beträge,
auf  welche  die  Anteile  im  Falle  der  Auflösung  gemäß  Ziffer  5  Anspruch  haben,  in  bar  zu
vergüten.

§  3.  Bei  Ausübung  ihrer  Tätigkeit  ist  die  Gesellschaft  verpflichtet,  den  Anweisungen  des
Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamtes)  nachzukommen.  Der  Erlaß  von  weiteren  Ausführungsverordnungen
  bleibt  vorbehalten.

§  4.  Die  Förderer  südwestafrikanischer  Diamanten  sind  verpflichtet,  ihre  gesamte  Förderung
demsenigen  Beauftragten  der  Gesellschaft  zwecks  Vermittlung  der  Verwertung  zu  übergeben,  welchen
der  Gouverneur  bezeichnet.

6  §  5.  Die  Gebühr  für  die  bei  der  Verwertung  aufzuwendende  Mühewaltung  und  die  entstehenden
  Kosten  (Verwertungsgebühr)  beträgt  fünf  vom  Hundert  des  Verkaufspreises  außerhalb  des
Schutzgebietes.

§  6.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  März  1910  in  Kraft.

Der  durch  §  5  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamtes)  vom  26.  Februar
1909  für  Inkrafttreten  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  den  Handel  mit  südwestafrikanischen
Diamanten  vom  16.  Januar  1909  (Reichs-Gesetzbl.  S.  270),  festgesetzte  Zeitpunkt  (1.  März  1909)
bleibt  bestehen.

Berlin,  den  25.  Februar  1910.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Dernburg.

Verfügung  des  Reichs-  Kolonialamts,  betr.  Verleihung  einer  Sonderberechtigung  zum
Schürfen  und  Bergbau  auf  Dhosphate  an  den  Siskus  des  Schutzgebiets
Deutsch-Meuguinea.

Vom  26.  Januar  1910.

Auf  Grund  des  §  93  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  27.  Februar  1906  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  363)  wird  dem  Fiskus  des  Schutzgebiets  Deutsch-Neuguinea  vorbehaltlich  wohlerworbener

Rechte  Dritter  die  Sonderberechtigung  zum  ausschließlichen  Schürfen  und  Bergbau  auf  organische
und  unorganische  Phosphate  für  das  Gebiet  von  Kaiser-Wilhelmsland  erteilt.

Berlin,  den  26.  Januar  1910.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Dernburg.
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        W  164  2

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Erhöhung  des  Gummiausfuhrzolls
in  dem  zur  westlichen  Zone  des  konventionellen  Kongobeckens  gehörigen  Tell  des
Schutzgebiets  Kamerun.

Bom  3.  Januar  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,
vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  §  36  Absatz  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom
14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  717)  wird  hierdurch  verordnet,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Für  die  zur  westlichen  Zone  des  konventionellen  Kongobeckens  gehörigen  Gebietsteile  des
Schutzgebiets  Kamerun  wird  gemäß  §  2  B  der  Verordnung  vom  2.  April  1907  (Kol.  Bl.  S.  654),
betreffend  Abänderung  des  Zolltarifs  für  die  zur  westlichen  Zone  des  konventionellen  Kongobeckens
gehörigen  Gebietsteile  des  Schutzgebiets  Kamerun,  bestimmt:

Der  Ausfuhrzoll  auf  Kautschuk  wird  vom  1.  Februar  1910  ab  unter  Zugrundelegung  eines
Wertes  von  4.  für  das  Kilogramm  erhoben.

Buea,  den  3.  Januar  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  chinesischen  Kontraktarbeiter.
Vom  25.  April  1900c.

16.  November  1909.

Einführung  der  chinesischen  Kontraktarbeiter.

§  1.  Die  Einführung  von  chinesischen  Kontraktarbeitern  unterliegt  den  Bestimmungen  der
Gouvernementsverordnung  vom  1.  März  1903  (Gouv.  Bl.  Bd.  III  S.  63).

§  2.  Chinesische  Kontraktarbeiter  dürfen  erst  gelandet  werden,  nachdem  der  Regierungsarz!t
oder  sein  Vertreter  sie  untersucht  und  ihre  Landung  für  zulässig  erachtet  hat.

Rechtliche  Stellung  der  chinesischen  Kontraktarbeiter.

&amp;amp;  3.  Die  chinesischen  Kontraktarbeiter  sind,  soweit  nicht  in  dieser  Verordnung  etwas  anderes
bestimmt  ist,  rechtlich  den  Eingeborenen  gleichgestellt.

Aufsicht  über  die  chinesischen  Kontraktarbeiter

§  4.  Die  Aussicht  über  die  chinesischen  Kontraktarbeiter  wird  durch  einen  vom  Gouvernemem
hierzu  besonders  bestimmten  Kommissar  ausgeübt,  der  dem  Bezirksrichter  unterstellt  ist  und  seinen
Anweisungen  Folge  zu  leisten  hat.

§  5.  Der  Kommissar  hat  in  regelmäßigen  Zwischenräumen,  und  zwar  mindestens  einmal
alle  zwei  Monate,  die  einzelnen  Betriebe  auf  der  Insel  Upolu,  in  denen  chinesische  Kontraktarbeiter
beschäftigt  sind,  zu  besuchen  und  ist  berechtigt,  die  Abstellung  vorgefundener  Mängel  zu  verlangen.
Die  Arbeitgeber  sind  verpflichtet,  ihm  jederzeit  den  Zutritt  zu  allen  Räumlichkeiten  zu  gestatten,  in
denen  chinesische  Kontraktarbeiter  beschäftigt  oder  untergebracht  sind.

§  6.  In  sanitätspolizeilicher  Hinsicht  unterstehen  die  chinesischen  Kontraktarbeiter  überdies
der  Aufsicht  des  Regierungsarztes  oder  seines  Stellvertreters.  Mindestens  einmal  alle  drei  Monate
hat  der  Regierungsarzt  die  Betriebe,  in  denen  chinesische  Kontraktarbeiter  beschäftigt  werden,  zu
besichtigen.

Erachtet  der  Regierungsarzt  die  Abstellung  von  Mängeln  erforderlich,  so  trifft  er  die  ihm
geeignet  erscheinenden  Anordnungen.

8  7.  Der  Arbeitgeber  ist  berechtigt,  gegen  die  Anordnungen  des  Regierungsarztes  oder
des  Kommissars  die  Entscheidung  des  Beozirksrichters  anzurufen,  und  zwar  binnen  einer  Frist  von  acht
Tagen  nach  Eröffnung  des  Bescheides  des  Regierungsarztes  oder  Kommissars.
        <pb n="199" />
        165  20

§  8.  Die  sämtlichen  Kontraktarbeiter  werden  vom  Kommissar  unter  fortlaufenden  Nummern
in  ein  Register  eingetragen.

Der  Eintrag  hat  zu  enthalten:

1.  Name,  Alter,  Stamm  und  Geburtsort  des  Arbeiters;
2.  Name  und  Wohnsitz  des  Arbeitgebers,  oder  bei  größeren  Betrieben  des  verantwortlichen
  Verwalters.
Forner  ist  in  dem  Register  zu  vermerken:
a)  ein  Wechsel  des  Arbeitsherrn,
b)  etwaige  Bestrafungen  des  Arbeiters,
c)  Ableben  des  Arbeiters  unter  Angabe  von  Ort  und  Zeit  sowie  der  Todesursache.

Rechte  und  Pflichten  der  Arbeitgeber.

§  9.  Der  Arbeitgeber  ist  verpflichtet,  den  Kontraktarbeitern  geeignete  Wohnung  zu  gewähren,
  ihnen  im  Krankheitsfalle  unentgeltlich  die  nötige  ärztliche  Behandlung  und  Pflege  angedeihen
zu  lassen  sowie  ihnen  die  verordneten  Medikamente  zu  verschaffen.

§  10.  Die  chinesischen  Kontraktarbeiter  sind  in  festen,  vor  Wind  und  Wetter  geschützten
Lolzhänsern  unterzubringen,  die  das  Hindurchströmen  der  freien  Luft  gewährleisten.  Alle  Vierteljahre
#nd  die  Innenwände  und  Decken  mit  Kalkmilch  einmal  zu  streichen,  die  Böden  und  Schlasstellen
wechentlich  eiumal  aufzuwaschen.

Die  Chinesenwohnungen  müssen  mit  den  zum  Trinken,  Baden,  Waschen  und  Kochen  nötigen
Errichtungen  versehen  sein.  Auch  muß  sich  bei  jedem  Chinesenhause  eine  mindestens  2  m  tiefe,
gedeckte  Latrine  auf  der  dem  Winde  abgewendeten  Seite  befinden.  Bei  geneigtem  Boden  muß  sie
unterhalb  der  Wohnhäuser  angelegt  sein.

Für  jeden  Arbeiter  ist  unentgeltlich  eine  Schlafstelle,  bestehend  in  einem  Bett  oder  einer
eritsche,  zu  liefern.  Auch  ist  ihm  auf  seine  Kosten  ein  Moskitonetz  zu  beschaffen.

§  11.  Die  Beköstigung  hat  für  den  Tag  und  Kopf  zu  bestehen  aus:

750  g  Reis,
120  g  getrocknetem  Fleisch  oder  Fisch,  oder
150  g  rohem  Fisch  oder  Fleisch,  oder
165  g  gesalzenem  Fisch  oder  Fleisch,
35  g  Schweinefett.
Außerdem  find  den  Arbeitern  für  den  Kopf  und  Monat  150  g  gewöhnlicher  Tee  zu  verabfolgen.
Als  Zukost  soll  den  Arbeitern  grünes  Gemüse  gereicht  oder  ihnen  Gelegenheit  gegeben
werden,  es  auf  der  Pflanzung  zu  ziehen.
Die  Hälfte  Reis  kann  mit  Einwilligung  des  Arbeiters  durch  die  dreifache  Menge  Yam,  Taro,
Bkoltrucht  oder  Bananen  ersetzt  werden.
In  gleicher  Weise  dürfen  für  100  Teile  Reis  120  Teile  Hartbrot,  weiße  Bohnen,  Erbsen
dder  Linsen  verabfolgt  werden.
.  §J  12.  Der  Arbeitgeber  ist  verpflichtet,  den  Arbeitern  den  vertragsmäßig  zugesicherten  Lohn
in  nicht  längeren  als  monatlichen  Zwischenräumen  zu  bezahlen.
Die  Lohnzahlung  hat  in  barem  Gelde  zu  geschehen,  und  zwar  in  Ränmlichkeiten,  die  nicht
Velkanfszwecken  dienen.
Für  Vorschüsse  darf  monatlich  ein  Betrag  bis  zur  Hälfte  eines  Monatslohns  in  Abzug
zebracht  werden.
Im  übrigen  sind  Lohnabzüge  nur  gestattet:
1.  für  jeden  durch  Krankheit  versäumten  Arbeitstag  der  auf  den  Tag  entfallende
Arbeitslohn,
2.  für  die  durch  sonstige  Versäumnis,  wie  Weglaufen,  Inhaftierung  oder  Arbeitsverweigerung,
  ansgefallenen  Arbeitstage  ein  Fünfzehntel  des  Monatslohns.

§  13.  Der  Arbeitgeber  hat  für  jeden  Arbeiter  ein  Lohnbuch  zu  führen.
In  diesem  sind  zu  vermerken:

1.  der  Betrag  des  jeweils  ausbezahlten  Lohnes  unter  Angabe  des  Datums,
2.  die  etwaigen  Lohnabzüge  nebst  Angabe  des  Grundes.
        <pb n="200" />
        W  166  20

Den  Kontraktarbeitern  ist  der  Betrag  und  der  Grund  des  erfolgten  Abzuges  zu  eräffnen.
Es  steht  ihnen  das  Recht  zu,  gegen  erfolgte  Abzüge  die  Entscheidung  des  Kommissars  anzurufen.
Dieser  entscheidet  bis  zu  dem  Betrage  von  20  .*  endgültig.  Bei  höheren  Beträgen  kann  auf  Entscheidung
  des  Bezirksrichters  angetragen  werden.

§&amp;amp;  14.  Stirbt  ein  Kontraktarbeiter,  so  ist  dem  Kommissar  alsbald  Anzeige  zu  erstatten.  Das
Lohnbuch  ist  abzuschließen  und  mit  dem  gesamten  Nachlasse  dem  Kommissar  zur  Regelung  des
Nachlasses  auszufolgen.

Rechte  und  Pflichten  der  Kontraktarbeiter.

§  15.  Der  Arbeiter  ist  verpflichtet,  die  festgesetzte  Arbeitszeit  pünktlich  einzuhalten,  und
darf  sich  nicht  ohne  Erlaubnis  des  Arbeitsherrn  von  der  Arbeit  entfernen.  Er  hat  die  ihm  übertragenen
  Arbeiten  fleißig  und  gewissenhaft  auszuführen  und  den  Anordnungen  seiner  Vorgesetzten
unweigerlich  Folge  zu  leisten.

§  16.  Die  Arbeitszeit  dauert  von  Sonnenaufgang  bis  Sonnenuntergang  mit  einer  anderthalbstündigen
  Pause.

Die  Arbeit  ruht  an  den  von  der  Regierung  bekannt  zu  machenden  deutschen  und  chinesischen
Feiertagen.  UÜberdies  haben  die  Arbeitgeber  ihren  Arbeitern  an  zwei  Sonntagen  im  Monat  ganz
frei  zu  geben.

Zu  Arbeiten  außerhalb  der  in  Absatz  1  genannten  Zeit  sowie  an  freien  Tagen  ist  der
Arbeiter  nur  verpflichtet,  sofern  die  vorzunehmenden  Arbeiten  ihrer  Natur  nach  einen  Aufschub  nicht
ohne  Schädigung  zulassen.

Für  ÜUberstunden  ist  dem  Arbeiter  entsprechende  Ruhepause  oder  Ersatz  in  barem  Gelde  zu
gewähren.  Die  zur  Fortführung  eines  geordneten  Haushalts  oder  Wirtschaftsbetriebes  unerläßlichen
täglichen  Verrichtungen  müssen  jedoch  unentgeltlich  geleistet  werden.

Dem  Arbeitgeber  steht  es  frei,  die  Kontraktarbeiter  mit  ihrer  Einwilligung  auch  zu  anderen
wie  den  im  Absatz  1  bezeichneten  Stunden  zu  beschäftigen.

An  den  im  Absatz  2  bezeichneten  freien  Tagen  ist  dem  Arbeiter  auf  sein  Verlangen  Ausgang
zu  gewähren,  jedoch  nicht  länger  als  bis  9  Uhr  abends.  Arbeiter,  die  nach  dieser  Zeit  außerhalb
ihres  Arbeitsplatzes  angetroffen  werden,  sind  von  der  Polizei  festzunehmen,  falls  sie  nicht  mit  einem
besonderen  Erlaubnisschein  ihres  Arbeitsherrn  versehen  sind,  auf  dem  der  Zweck  des  längeren  Ausbleibens
  vermerkt  ist.

§  17.  Der  Arbeiter  darf  seinen  Arbeitsplatz  nur  mit  Genehmigung  seines  Arbeitgebers
verlassen.  Der  Arbeitgeber  hat  dem  Arbeiter,  dem  er  das  Verlassen  des  Arbeitsplatzes  erlaubt,  zum
Ausweis  eine  Kontrollnummer  auszufolgen.

§  18.  Etwaige  Beschwerden  hat  der  Arbeiter  dem  Kommissar  bei  seinen  Besuchen  vorzubringen.
  In  Fällen  schwerer  Verfehlungen  des  Arbeitgebers,  insbesondere  bei  körperlicher  Mitzhandlung,
  steht  dem  Arbeiter  das  Recht  zu,  den  Kommissar  in  seinen  Geschäftsräumen  aufzusuchen.
Findet  der  Kommissar,  daß  ein  Anlaß  zu  einer  sofortigen  Beschwerde  nicht  gegeben  war,
so  kann  er  anordnen,  daß  dem  Arbeiter  für  die  versäumte  Zeit  ein  entsprechender  Abzug  gemacht  wird.

Alkohol=  und  Opiumgenuß.

§  19.  Der  Genuß  von  Opium  und  von  alkoholhaltigen  Getränken  ist  den  chinosischen
Arbeitern  verboten.

Die  §§  1  bis  4  der  Gouvernementsverordnung  vom  2.  März  1903,  betreffend  den  Vorkehr
mit  alkoholhaltigen  Getränken  (Gounv.  Bl.  Bd.  III  Nr.  20  S.  64),  finden  Anwendung.

Strafbestimmungen.

§  20.  Ein  Kontraktarbeiter,  der  den  Bestimmungen  dieser  Verordnung  zuwiderhandolt,
und  insbesondere:
sich  dem  Müßiggange  hingibt,
ohne  Grund  von  der  Arbeit  wegläuft  oder  andere  hierzu  anstiftet,
sich  verborgen  hält  oder  andere  Arbeiter,  die  sich  verborgen  halten,  unterstützt,
die  Pflanzung  ohne  Erlaubnis  verläßt  oder  über  die  gestattete  Zeit  hinaus  ausbleibt,
sich  der  Widersetzlichkeit,  Beleidigung  oder  Bedrohung  des  Arbeitgebers  oder  seiner
Vorgesetzen  schuldig  macht,

Z  —  —  —
        <pb n="201" />
        W  167  20

wird  mit  der  Entziehung  der  Erlaubnis  zum  Ausgehen  für  die  Dauer  bis  zu  zwei  Monaten,  oder
mit  Geldstrafe  bis  zu  30  .,  oder  mit  Rutenhieben  bis  zur  Zahl  von  zwanzig  Schlägen,  oder  mit
Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten,  einzeln  oder  in  Verbindung  miteinander,  bestraft.

Innerhalb  einer  Woche  darf  gegen  dieselbe  Person  nur  einmal  auf  Rutenhiebe  erkannt
werden.  Wird  gegen  einen  Kontraktarbeiter  auf  mehr  als  zehn  Schläge  erkannt,  oder  bestehen  Bedenken,
  ob  die  Rutenstrafe  für  ihn  mit  nachteiligen  Folgen  verbunden  ist,  so  ist  der  Arzt  über  die
Zulässigkeit  der  Strafe  zu  hören.  Die  Strafe  ist  in  Gegenwart  des  Kommissars  oder  eines  vom
Bezirksrichter  zu  bestimmenden  Beamten  zu  vollziehen.

§*  21.  Ein  Arbeitgeber,  der  den  Bestimmungen  dieser  Verordnung  zuwiderhandelt  oder
sich  der  körperlichen  Mißhandlung  von  chinesischen  Arbeitern  schuldig  macht,  wird,  soweit  nicht  eine
nach  den  Bestimmungen  der  Reichsgesetze  zu  ahndende  Tat  vorliegt,  und  vorbehaltlich  der  Bestimmungen
in  §§  24  bis  26  dieser  Verordnung  mit  Haft  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  .7  bestraft.

§  22.  Die  Strafgewalt  gegenüber  den  Kontraktarbeitern  wird  von  dem  Kommissar  ausgeübt.
  Zur  Entscheidung  über  die  nach  den  Vorschriften  der  Reichsgesetze  strafbaren  Vergehen  und
Verbrechen  sind  die  ordentlichen  Gerichte  zuständig.

§  23.  Gegen  Arbeitgeber  kann  der  Kommissar  wegen  Zuwiderhandlungen  gegen  diese
Verordnung  auf  Geldstrafe  bis  zu  60  oder  stellvertretende  Haftstrafen  bis  zu  acht  Tagen  erkennen.

§  24.  In  Fällen  besonders  schwerer  Verfehlungen  gegen  diese  Verordnung  kann  der
Kommissar  neben  der  ausgesprochenen  Strafe  auf  Aufhebung  des  Kontraktes  erkennen.

§  25.  Einem  Arbeitgeber,  der  sich  trotz  zweimaliger  Bestrafung  innerhalb  Jahresfrist  einer
abermaligen  Zuwiderhandlung  gegen  diese  Verordnung  schuldig  macht,  kann  auf  Antrag  des  Kommissars
vom  Bezirksrichter  die  Auflage  gemacht  werden,  die  Aussicht  über  seine  Arbeiter  einem  geeigneten
Verwalter  zu  übertragen.  In  besonders  schweren  Fällen  kann  dem  Arbeitgeber  die  Befugnis  entzogen
  werden,  chinesische  Arbeiter  zu  beschäftigen.

Das  Gouvernement  bestimmt  in  diesem  Falle  über  die  anderweite  Beschäftigung  der  Arbeiter.

§  26.  Ein  Arbeitgeber,  der  den  Bestimmungen  des  §  25  zuwiderhandelt,  wird  mit  Geldstrafe
  bis  zu  1000  1¼  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  bestraft.

Inkrafttreten  der  Verordnung.

##  27.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.
25.  April  1900.
10.  November  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Solf.

Apia,  den

Die  Deutsche  Kgaven-Gesellschaft

hat  in  der  Hauptversammlung  vom  1.  November  1909  folgende  Satzungsänderungen  beschlossen,
welche  von  Aufsichtswegen  genehmigt  worden  sind.

Die  §§  4,  25  Absatz  1,  26  Absatz  2  und  35  des  Gesellschaftsvertrages  erhalten  folgende  Fassung:

84.
Das  Kapital  der  Gesellschaft  beträgt  1156  400  .  und  wird  eingeteilt  in  Vorzugsanteile
im  Gesamtbetrage  von  964  600  zu  je  1  300  J¼  beziehungsweise  260  /¼  und  in  Stammanteile  im
Gesamtbetrage  von  191  800  J/  zu  je  1000  X  beziehungsweise  200  ..

§  25  Absatz  1.

In  der  Hauptversammlung  gewähren  je  20  “  eines  Anteils  eine  Stimme,  so  daß  jedem
Vorzugsanteil  von  1300  65,  jedem  Vorzugsanteil  von  260  74  13,  jedem  Stammanteil  von
1000  /(50  und  jedem  Stammanteil  von  200  1/4  10  Stimmen  zustehen.

§  26  Absatz  2.
Kein  Bevollmächtigter  darf  mehr  als  eintausend  Stimmen  vertreten.
        <pb n="202" />
        W  168  20

8  35.

Von  dem  nach  Abzug  der  Beträge  für  Abschreibungen  und  Rücklagen  verbleibenden  Rein—
gewinne  erhalten  der  Aufsichtsrat,  der  Vorstand  und  die  Angestellten  Tantiemen  in  der  Weise,  daß
von  dem  vorerwähnten  Reingewinne  zunächst  rechnerisch  4  v.  H.  des  gesamten  Gesellschaftskapitals
in  Abzug  gebracht  und  von  dem  dann  verbleibenden  Rest  der  Aufsichtsrat  10  v.  H.,  der  Vorstand
und  die  Angestellten  die  ihnen  vertragsmäßig  zustehenden  Tantiemen  erhalten.  Alsdann  erhalten
die  Vorzugsanteile  vorweg  6  v.  H.  Dividende.  Der  verbleibende  Rest  des  Reingewinnes  wird  zu
gleichen  Teilen  auf  die  Vorzugsanteile  und  auf  die  Stammanteile  nach  dem  Nominalbetrage  der
Anteile  verteilt.  Falls  in  einem  Jahre  der  Gewinn  nicht  ausreichen  sollte,  um  den  Vorzugsanteilen
eine  Dividende  von  6  v.  H.  zu  gewähren,  ist  das  fehlende  aus  demjenigen  Reingewinn  späterer
Jahre  nachzuzahlen,  welcher  nach  Gewährung  der  Vorzugsdividende  von  6  v.  H.  an  die  Inhaber
der  Vorzugsanteile  für  das  letztverflossene  Geschäftsjahr  übrig  bleibt,  so  daß  in  diesem  Falle  die
Stammanteile  erst  dann  dividendenberechtigt  werden,  wenn  den  Vorzugsanteilen  für  alle  verflossenen
Jahre  die  rückständige  Vorzugsdividende  voll  gewährt  ist.

Im  Falle  der  Auflösung  der  Gesellschaft  erhalten  die  Vorzugsanteile  zuerst  unter  Hinzurechnung
  etwaiger  Rückstände  an  Vorzugsdividende  und  zuzüglich  6  v.  H.  Zinsen  des  Nominalbetrages
vom  Tage  der  letzten  Bilanzziehung  ihre  vollständige  Befriedigung.

Sobald  die  Vorzugsanteile  für  drei  Geschäftsjahre  hintereinander  eine  Dividende  von
mindestens  je  9  v.  H.  erhalten  haben,  erlöschen  sämtliche  Vorzugsrechte  der  Vorzugsanteile,  welche
sich  dann  von  den  Stammanteilen  nur  noch  durch  ihren  höheren  Nominalbetrag  unterscheiden.

Bekanntmachung.

Am  1.  April  1910  tritt  auf  der  südwestafrikanischen  Eisenbahn  Swakopmund  —
Jakalswater  —  Windhuk  ein  neuer  Tarif  in  Kraft.  Dadurch  wird  der  gegenwärtig  geltende
Tarif  nebst  Nachträgen  aufgehoben.

Der  neue  Tarif  kann  in  Deutschland  vom  Reichs-Kolonialamt  (Berlin,  Wilhelmstraße  62),
im  Schutzgebiet  von  der  Eisenbahnverwaltung  in  Windhuk  und  von  den  Eisenbahndienststellen  für
den  Preis  von  1./,  die  zugehörige  Allgemeine  Kilometer-Tariftabelle  für  den  Preis  von  1,50  7
das  Stück  bezogen  werden.

Nähere  Auskunft  erteilen  die  Verkaufsstellen.

Berlin,  den  5.  Februar  1910.

Reichs-Kolonialamt.

.
—  —  —  —

—  —  —

 

 

—  —  Personalien.
Nachruf.

Am  7.  Januar  verstarb  zu  Aachen  an  den  Folgen  eines  Blutsturzes  der  Leutnant  im
Kürassier-Regiment  Graf  Geßler  (Rheinischen)  Nr.  8  und  Inspektionsoffizier  der  Kaiserlichen
Landespolizei

Herr  Walter  Brüggemann-Serno.

Das  Gouvernement  verliert  in  dem  Entschlafenen  einen  tapferen,  pflichttreuen  und  beliebten
Offizier,  der  schon  im  letzten  Aufstand  mit  Auszeichnung  für  das  Schutzgebiet  gefochten  und  sich  in
seiner  neuen  Tätigkeit  allgemein  Achtung,  Vertrauen  und  Zuneigung  erworben  hatte.

JIhm  wird  ein  ehrendes  Andenken  bewahrt  werden.

Windhuk,  den  13.  Jannar  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.
        <pb n="203" />
        G  169  20C

Seine  Majestät  der  König  von  Württemberg  haben  geruht,  Seiner  Exzellenz  dem
Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  Dernburg  das  Großkreuz  des  Friedrichsordens  zu  verleihen.

Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Mecklenburg  haben  geruht,  Seiner
Erzellenz  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  Dernburg  das  Großkreuz  des  Greifen-Ordens
  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Beamten  und  Offizieren  des  Reichs-Kolonialamts  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen
Großherzoglich  Mecklenburgischen  Orden  zu  erteilen,  und  zwar:

des  Komturkreuzes  des  Greifenordeus:

dem  vortragenden  Rat,  Geheimen  Ober-Regierungsrat  Ebermaier  und
dem  Geheimen  Regierungsrat  Professor  Dr.  Freiherrn  v.  Danckelman;

des  Ehrenkreuzes  des  Greifenordeus:
dem  vortragenden  Rat,  Geheimen  Regierungsrat  Dr.  Heinke;
des  Ritterkreuzes  mit  der  Krone  des  Greifenordens:

dem  Rittmeister  im  Garde-Kürassier-Regiment,  kommandiert  zum  Reichs-Kolonialamt,  Grafen
Henckel  v.  Donnersmarck;

des  Verdienstkreuzes  in  Gold  des  Hausordens  der  Wendischen  Krone:
dem  Geheimen  Sekretariatsassistenten  im  Reichs-Kolonialamt  Henkel.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Beamten  usw.  des  Reichs-Kolonialamts  und  der  Schutzgebiete  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der
ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden=  und  Ehrenzeichen  zu  erteilen,  und  zwar:

des  Bayerischen  Verdienstordens  vom  Heiligen  Michael  2.  Klasse  mit  Stern:
dem  Kaiserlichen  Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika  v.  Schuckmann;
des  Bayerischen  Verdienstordens  vom  Heiligen  Michael  2.  Klasse:
dem  vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt,  Geheimen  Legationsrat  Dr.  Golinelli;
des  Bayerischen  Militär-Verdienstordens  4.  Klasse:

dem  Oberleutnant  im  2.  Großherzoglich  Hessischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  61,  kommandiert  zum
Reichs-Kolonialamt,  Freiherrn  v.  Hirschberg;

des  Bayerischen  Militär-Verdienstkreuzes  2.  Klasse:
dem  Polizeiwachtmeister  Bossen  berger  und  den  Polizeisergeanten  Pritzel  und  Katschmareck.
des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Württembergischen  Friedrichsordens:
dem  Stationsleiter  bei  dem  Gouvernement  von  Neuguinea  Wostrack;

der  Württembergischen  Karl  Olga-Medaille  in  Silber:
dem  Kaiserlichen  Gouverneur  von  Togo  Grafen  v.  Zech  auf  Neuhofen.

—  —

 

Deutsch-Ostafrika.  I  Kamerun.

Bei  dem  Koiserlichen  Bezirksgericht  in  Dares-  Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedersalam
  ist  der  Rechtsanwalt  Dr.  Oskar  Hofmann  eingetroffen:  Bezirksrichter  Adae,  Regierungszur
  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  zu=  baumeister  Voigtländer,  Sekretär  Glock,  Techgelassen
  worden.  niker  Meyer,  Werkmeister  Vetterlein,  Handwerkerlehrer
  Wallrabenstein,  Landwirt  Frien,
Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am  Gärtner  Rappe,  Materialienverwalter  Siegert,
14.  Februar  von  Neapel  aus  angetreten:  Leut=  Zollaufseher  Ehrhardt,  die  Maurer  Schenk
nant  Aumann.  und  Müller.

 

#“
        <pb n="204" />
        W  170  20

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  Regierungsarzt  Dr.  Lubenau,  Chemiker
Dr.  Fickendey,  Techniker  Kühne,  Gärtner
Stössel,  Lazarettgehilfe  Schulz,  Materialienverwalter
  Gerlach.

Am  9.  Februar  haben  die  Wiederausreise
angetreten:  Bezirksrichter  Kirchhof,  Sekretär
Nagel,  Lazarettinspektor  Nierling,  Steuermann
Janssen,  Zollassistent  Wendt,  Ziegelmeister
Borchardt,  Senne  Sontheim.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  31.  Jannar  in
Hamburg  eingetroffen:  Feldwebel  Schriefer,
Vizefeldwebel  Schultz  und  Sanitätsunteroffizier
Trabold.

Togo.

Bautechniker  Wunderlich  ist  mit  Heimaturlaub
  in  Deutschland  eingetroffen.

Wegebauer  Jurischka  und  Sergeant  Jäger
haben  die  Heimreise  nach  Deutschland  angetreten.

 

Der  kommiss.  Sekretär  Clemens  und  die
Stationsassistenten  Dehn,  Voß  und  Schneider
haben  die  Wiederausreise  nach  Togo  angetreten.

Deutsch  -Südwestafrina.

Rechtsanwalt  Dr.  Otto  Forkel  in  Keetmanshoop
  ist  zum  Notar  für  das  Schutzgebiet
Deutsch-Südwestafrika  ernannt  worden.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  30.  Januar  in
Hamburg  eingetroffen:  Unterzahlmeister  Schäfer.

Angenommen  als  Polizeisergeanten  sind:
Gagelmann,  Gröger  und  Kugland.

Ausgeschieden  ist:  kommiss.  Sekretär  Flor
mit  dem  11.,  Polizeisergeant  Böttcher  mit  dem
31.  Jannar.

Polizeiwachtmeister  Eisold  ist  am  27.  Januar
infolge  Unglücksfalls  verstorben.

 

 

 

 

 

 

 

Tlichtamtlicher  Teil

 

S#LLLL

 

 

 

 

 

NMachrichten  aus  den  deutschen  ÖSchutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostafrika.

Von  der  Usambarabahn)

Uber  den  Stand  der  Arbeiten  an  der  Neubaustrecke
  Buiko  —  Moschi  (Kilometer  174,3  bis  352
von  Tanga  aus  gerechnet)  am  Ende  des  Monats
November  1909  berichtet  der  Eisenbahnkommissar:

Die  eigentlichen  Erdarbeiten  sind  von  Kilometer
  174+.300  (Buiko)  bis  Kilometer  194+  900
fertiggestellt,  bis  Kilometer  196  +  450  in  Arbeit
und  bis  Kilometer  203  T  500  vorbereitet.

Die  Brücken  und  Durchlässe  sind  bis  Kilometer
  190  in  Angriff  genommen  und  teilweise  fertig.

Mit  dem  Verlegen  des  Gleises  ist  am
3.  November  begonnen  worden;  es  wurde  bis
Kilometer  183  vorgestreckt.

Die  Telegraphenstangen  sind  bis  Kilometer
  190  versetzt.  Mit  dem  Hospital  auf  Kilometer
  184  und  mit  Buiko  ist  telephonische  Verbindung
  hergestellt.

Der  Zuzug  von  Arbeitern  war  schwach,  da
im  Innern  die  Regenzeit  begonnen  hatte  und  die
Leute  zunächst  ihre  Schamben  bestellten.  Gleich-*)

  Ugl.  zulezt  „D.  Kol.-Bl.“  1909,  S.

955.

 

wohl  fand  eine  Vermehrung  um  etwa  350  Arbeiter
  statt.

In  der  zweiten  Hälfte  des  Berichtsmonats
stellten  sich  nachmittags  ziemlich  regelmäßige
Regen  ein,  die  jedoch  beträchtliche  Arbeitsstörungen
  nicht  verursachten.

Der  Gesundheitszustand  war  im  allgemeinen
  zufriedenstellend.  Ein  in  Buiko  stationierter
  Techniker  der  Bauleitung  ist  an  Typhus
erkrankt.

7##

Kamerun.
Vom  Bau  der  Nordbahn.“)

Die  landespolizeiliche  Abnahme  der  ersten
Teilstrecce  der  Nordbahn  (Bonaberi  —  Lum)
ist  nach  einem  Berichte  des  Gouverneurs  von
Kamerun  im  Laufe  des  Dezember  erfolgt.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  1103.
        <pb n="205" />
        c  Vorjahres.
p  S.  54.)

den  Hasten  Jotlitellen  von  Deutsch-Oftatrika  Iim  onat  november  10900
Bl.“  1010.  Nr.  2

stellt  dem  gleichen  Monat  d

(Vgl.  „Deutsches  Nol.

(Gegenülberge

nochwelsung  der  Urutto-einnahmen  bel

 

W  171  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Togo.

Vom  Bau  der  hinterlandbahn.
Oktober  und  November  1909.“)

Der  Stand  der  Bauarbeiten  war  Ende  No—
vember  folgender:

Die  Erdarbeiten  waren  fertiggestellt  bis
Kilometer  68,6  und  bis  Kilometer  108,20  in
Arbeit.  Auf  die  Monate  Oktober  und  November
entfällt  eine  Gesamtleistung  von  12,1  km.

Die  Gleisspitze  hatte  Kilometer  68,5  erreicht.
Die  volle  Sandbettung  war  in  der  vorschriftsmäßigen
  Stärke  bis  Kilometer  40  vorhanden.
Zwischen  Kilometer  40  und  50  sind  etwa  2  km
Gleis  mit  Steinschlag  versehen,  der  bei  Kilometer
40,3  mit  der  Hand  gebrochen  wurde.

Eine  maschinelle  Schotteranlage,  bestehend
  aus  Lokomobile  und  zwei  Steinbrechern,
bei  Kilometer  51,  war  Ende  November  soweit
vorbereitet,  daß  mit  der  Schottergewinnung  begonnen
  werden  konnte.

Ende  November  waren  die  Bauwerke  südlich
der  Hahobrücke  fertiggestellt.

An  der  Hahobrücke  und  Agbatobrücke
sowie  an  zwei  kleineren  eisernen  Brücken  wird
noch  gearbeitet.  Die  kleinen  gewölbten  Brücken
und  die  Durchlässe  von  Kilometer  79  bis  93  sind
teils  in  Arbeit,  teils  fertiggestellt;  mit  den  Regulierungen
  von  Wasserläufen  auf  dieser  Strecke
wurde  begonnen.

Die  Telephonleitung  hat  Kilometer  56
erreicht.  Im  Betrieb  war  sie  bis  zur  Schotteranlage
  in  Kilometer  51.

Die  Ausrüstung  der  Bahnstrecke  mit  Kilometer=
  und  Kurvensteinen  war  bis  Kilometer  40
erfolgt.

Das  Bohrloch  auf  der  Wasserstation  Amakpavhe
  hat  eine  Tiefe  von  54  m  erreicht.  Wenngleich
  bereits  Wasser  angetroffen  worden  ist,  muß
die  Bohrung  noch  tiefer  geführt  werden,  da  die
angestellten  Pumpversuche  keine  befriedigenden
Leistungen  gezeigt  haben.

Seit  Ende  Oktober  ist  auf  der  Strecke  Lome  —
Tsewie  ein  beschränkter  Personen=  und  Güterverkehr
  zugelassen  worden,  und  zwar  werden  bis
zur  eigentlichen  Betriebseröffnung  Personen  kostenlos
  befördert,  während  für  Güter  die  Sätze  der
Betriebsstrecke  gelten.

Am  15.  November  kamen  300  neue  Sokode-Arbeiter
  hinzu,  und  450  Mangu-Leute  wurden
nach  Ablauf  ihrer  sechsmonatigen  Vertragszeit  am
20.  November  entlassen,  so  daß  Ende  November
insgesamt  2519  Pflichtarbeiter  vorhanden
waren.

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1910,  S.  22  ff.
        <pb n="206" />
        W  172  2e0

Von  den  während  der  Berichtsmonate  beschäftigten
  freiwilligen  Arbeitern  (etwa  1420)
stammten  rund  71  v.  H.  aus  dem  Bezirk  Lome-Land,
  5  v.  H.  aus  Misahöhe,  15  v.  H.  aus  Atakpame,
  3  v.  H.  aus  Anecho,  3  v.  H.  aus  Sokode,
3,4  v.  H.  aus  anderen  Gebieten.  Die  Ständigkeit
in  der  Beschäftigung  der  freiwilligen  Arbeiter  ließ
wiederum  zu  wünschen  übrig.  Von  der  Gesamtzahl
  könne  etwa  nur  die  Hälfte  als  ständige  Arbeiter
  betrachtet  werden,  die  andere  Hälfte  verließ
nach  kurzer  Arbeitsdauer  wieder  die  Arbeitsstellen.

Das  Verhalten  der  Pflichtarbeiter  gab  zu  besonderen
  Klagen  keinen  Anlaß.  Die  Lebensmittelund
  Wasserversorgung  erledigte  sich  ohne  Schwierigkeiten.


Die  Aufforstungsarbeiten  am  baho,
Von  Forstassessor  Metzger  in  Lome.
(Schluß.)

Unterabteilung  c.  Diese  bedeckt  einen
Raum  von  2  ha  und  bildet  einen  fast  reinen
Bestand  von  4700  Anogeissus  leiocarpus.  Die
Pflanzen  hatten  zur  Zeit  ihrer  Verpflanzung
(10.  Juni  1908)  eine  durchschnittliche  Höhe  von
1  m  bei  einem  Stammumfange  von  4  bis  6  ecm;
sie  bildeten  ein  ziemlich  reiches,  abwechselnd
stehendes  Verzweigungssystem  aus.  Das  Wurzelsystem
  war  ebenfalls  ziemlich  reich  verzweigt;  von
der  ca.  30  cm  langen  Hauptwurzel  gingen  zahlreiche
  Seitenwurzeln  aus.  Wenige  Tage  nach  der
Verpflanzung  waren  alle  Blätter  und  jungen
Triebe  vertrocknet.  Nach  drei  Wochen  fingen  die
Pflanzen  wieder  zu  treiben  an.  Von  sämtlichen
Pflanzen  sind  50  v.  H.  davongekommen.  Diese
haben  sich  zu  sehr  kräftigen  1,5  bis  2  m  hohen
Pflanzen  entwickelt  mit  einem  Stammumfange
von  10  bis  15  cm  am  unteren  Ende.  Die
Pflanzen  sind  sehr  reich  verzweigt  und  bedecken
da,  wo  sie  in  größerer  Zahl  ohne  Verluste  davongekommen
  sind,  den  Boden  so,  daß  der  Graswuchs
  ausbleibt.  Die  Pflanzweite  von  2:2  m
wäre  eng  genug,  um  eine  Anogeissus-Kultur  in
Schluß  zu  bringen,  wenn  diese  Holzart  mit
größerer  Sicherheit  anginge.  So  aber  wird  es
notwendig  sein,  Anogeissus  leiocarpus  in  einem
engeren  Verbande,  etwa  1,5:  1,5  m  zu  kultivieren.
Es  erscheint  jedoch  nicht  ratsam,  Ancogeissus
leiocarpus  überhaupt  in  reinen  Beständen  zu
erziehen,  weil  diese  Holzart  eine  sehr  lichte  Krone
ausbildet,  sobald  die  Stämme  eine  Höhe  von
10  m  und  darüber  erreicht  haben.  Da  hiernach
diese  Unterabteilung  der  Nachbesserung  bedarf,
wird  sie  mit  einer  Schattholz-Art  nachgebessert
werden,  also  entweder  mit  Khaya  oder  Erythrophlocrum.
  In  denjenigen  Baumsteppengebieten,

 

wo  Ancogeissus  leiocarpus  natürlich  vorkommt,
ist  es  überhaupt  nicht  nötig,  diese  Holzart,  welche
sich  anscheinend  nicht  leicht  verpflanzt,  zu  kulivieren,
  weil  sie  sich  sehr  häufig  natürlich  ansiedelt
  und  bei  ihrem  anfänglich  raschen  Wachstum
  in  der  Jugend  mit  jeder  Holzart  Schritt  hält.
Wenn  wir  auf  unseren  Kulturen  die  jungen,
natürlich  angesiedelten  Anogeissus  schonen,  so
erhalten  wir  dieses  feste,  harte,  termitensichere
Holz  in  genügend  großer  Menge.

Am  Ostrande  dieser  Unterabteilung  sind  zwischen
Ancogeissus  leiocarpus  350  Stück  Afzelia  africana
eingepflanzt.  Die  Afzelien  haben  sich  in  der
oben  angegebenen  Weise  entwickelt.  Es  muß  abgewartet
  werden,  wie  sich  diese  Holzarten-Mischung
weiter  entwickeln  wird.  Anscheinend  ist  Anogeissus
in  der  Jugend  viel  zu  raschwüchsig  im  Verhälmis
zu  Afzelia,  so  daß  die  Gründung  von  Mischbeständen
  aus  diesen  beiden  Holzarten  wenig
Aussicht  auf  Erfolg  hat.

Die  Flächengröße  der  Unterabteilung  c  beträgt
  2  ha.

Unterabteilung  d.  Diese  wird  gebildet  von
5400  Stück  Erythrophloeum  guineense.  Die
Pflanzen  wurden  dort  am  12.  Juni  1908  ausgepflanzt
  und  kamen  wie  in  Unterabteilung  s  zu
etwa  70  v.  H.  davon.  Ihre  Entwicklung  ist  die
gleiche  wie  dort.  Die  Flächengröße  der  Unterabteilung
  beträgt  bei  dem  angewendeten  Pflanzverbande
  von  2:  2  m  etwas  über  2  ha.

Unterabteilung  e.  7600  Stück  Abzelia
africana  wurden  dort  am  15.  Juni  1908  auf  einer
Fläche  von  etwa  3  ha  im  Verbande  von  2:2  mM
ausgepflanzt.  Es  kamen  80  bis  85  v.  H.  der
Pflanzen  davon.  Bezüglich  der  ersten  Wachstumsverhältnisse
  und  der  weiteren  Behandlung  dieses
reinen  Bestandes  gelten  die  Ausführungen  bei
Unterabteilung  b.

Im  ganzen  sind  sonach  im  Berichtsjahre
16  ha  durch  Pflanzung  in  Kultur  gebracht.  Es
wurden  jedoch  nicht  nur  Pflanzkulturen,  sondern
auf  einer  Fläche  von  21  ha  auch  Versuche  mit
Übertragung  von  Saatkulturen  ins  Freiland  ausgeführt,
  nachdem  im  Jahre  1907  zu  Beginn  der
Aufforstung  wegen  der  vorgeschrittenen  Vegetations-=zeit
  naturgemäß  von  Freilandsaat  Abstand  genommen
  werden  mußte.  Es  ist  ohne  weiteres
einleuchtend,  daß  Saatkulturen  viel  Arbeit  ersparen,
  sonach  die  Kulturen  rascher  fortschreiten
und  sich  verbilligen.  Aus  diesem  Grunde  wird
die  Saat  von  denjenigen  Holzarten,  welche  durch
die  im  Vegetationsjahre  1908  gemachten  Versuche
  ergaben,  daß  sie  sich  durch  Freilandsaat
kultivieren  lassen,  im  Vegetationsjahr  1909  nur
noch  direkt  ins  Freiland  gelegt  werden.

Folgende  Freiland-Saatkulturen  wurden  im
Jahre  1908  ausgeführt:
        <pb n="207" />
        173  20

Unterabteilung  l.  Auf  einer  Fläche  von
etwa  6  ha  wurde  in  50  em  breiten  Streifen  von
m  Abstand  die  Grasdecke  entfernt  und  in  den  Reihen
in  Abständen  von  20  bis  30  cm  je  ein  Samen  von
Kkhaya  Klaini  ausgelegt  (29.  Juni  1908).  Die
Saat  keimte  auf  dem  größten  Teil  der  Fläche
zu  80  bis  90  v.  H.  Nur  am  Westrande  der
Unterabteilung  war  das  Keimprozent  gering,  nur
3  bis  5  v.  H.  Wahrscheinlich  war  die  hier  ausgelegte
  Saat  teilweise  verdorben.  In  der  größeren
Hälfte  dieser  Unterabteilung  stehen  die  Pflanzen
so  dicht,  daß  mehrere  tausend  davon  zur  Verbflanzung
  herausgenommen  werden  können.  Dieser
gute  Erfolg  ermutigt,  Khaya-Saat  überhaupt
nicht  mehr  im  Pflanzgarten  anzulegen,  sondern
stets  direkt  im  Freiland.  Die  Pflanzen  entwickelten
  sich  durchgehend  gut,  wurden  bis  1.  April
1909  durchschnittlich  30  bis  40  cm  hoch,  einige
80  cm  bis  1  m  hoch;  sie  haben  die  Trockenheit
gut  überstanden.  Der  in  Unterabteilung  a  auftretende
  Schädling  zeigt  sich  hier  noch  nicht.

Unterabteilung  g.  Auf  ebenfalls  etwa  6  ha
wurde  in  der  gleichen  Weise  wie  in  Unterabteilung
  I  Saat  von  Chlorophora  ercelsa
ausgelegt  (16.  Juli  1908).  Der  Erfolg  war
nahezu  negativ.  Von  der  gesamten  ausgelegten
Saat  stehen  nur  wenige  hundert  Pflanzen.  An
der  Saat  kann  dieser  Mißerfolg  nicht  gelegen
haben,  weil  die  gleiche  Saat  im  Pflanzbeete  zu
nahezu  100  v.  H.  keimte.  Vermutlich  wurde
eine  große  Zahl  der  Keimlinge  von  einer  kleinen
Antilopenart  verzehrt.  Zahlreiche  Fährten  zeigten,
wie  die  Zwerg-Antilopen  den  Keimlingen  nachstelten.
  Die  davongekommenen  Pflanzen  zeigen
ebenfalls  vielfach  Wildverbiß.  Ferner  stellen
Ameisen  dem  kleinen  Samen  nach.  Endlich
scheint  der  kleine  Same  im  Freiland  nicht
die  erforderlichen  Keimbedingungen  zu  finden.
Vielleicht  gelingt  es,  Chlorophora-Saatkultur  in
der  freien  Baumsteppe  in  größerer  Entfernung
vom  Malde,  wo  sich  die  kleine  Antilope  nicht  in
dem  Maße  aufhält,  mit  Erfolg  auszuführen.
Dieser  Versuch  wird  nochmals  zunächst  auf  einer
kleinen  Fläche  ausgeführt  werden,  bevor  von
Chlorophora  =  Saatkultur  im  Freiland  wegen
Unmöglichkeit  ihrer  Durchführung  Abstand  genommen
  wird.

Auschließend  an  diese  Chlorophora-Saatkultur
wurde  noch  auf  etwa  2  ha  Saat  von  Afzelia
africana  am  Rande  des  Haho-Uferwaldes  ausgelegt.
  Die  Saat  keimte  zu  90  v.  H.  Eine
große  Zahl  von  Keimlingen  wurde  aber  von
Affen  ausgerissen.  Es  ist  verfehlt,  diese  in  den
ersten  Jahren  so  langsam  wüchsige  Holzart  am
Waldrande  zu  kultivieren,  wo  das  Gras  so  hoch
steht.  In  der  freien  Baumsteppe  jedoch  scheint
sich  Afzelia  africana  durch  Freilandsaat  erfolgreich

 

kultivieren  zu  lassen.  Die  davongekommenen
Pflanzen  sind  10  bis  30  cm  hoch.

Näördlich  der  Abteilungslinie  ungefähr  gegenüber
  der  Unterabteilung  8  wurde  auf  einer  Fläche
von  4  ha  ebenfalls  noch  Saat  von  Chlorophora
excelsa  ausgelegt.  Es  wurde  der  gleiche  geringe
Erfolg  wie  in  Unterabteilung  g#  erzielt.

Anschließend  an  diese  4  ha  wurde  auf  einer
Fläche  von  annähernd  3  ha  Saat  von  Erpthrophloeum
  guinecnse  ausgelegt.  Die  Saat  keimte
zu  50  v.  H.  Es  erscheinen  jedoch  immer  noch
neue  Keimlinge.  In  vielen  Reihen  stehen  die
Erythrophloeum-Pflänzchen  ziemlich  reichlich  und
gutwüchsig.  Sie  sind  durchschnittlich  40  bis
50  cm  hoch.  Es  besteht  begründete  Aussicht,
daß  im  Laufe  der  Regenzeit  1909  noch  mancher
Erythrophloeum-Keimling  von  dieser  am  25.  Juli
1908  ausgelegten  Saat  erscheinen  wird.  Denn
es  haben  von  den  im  Oktober  1907  ausgelegten
Erythrophloeum-Samen  nach  Umarbeitung  der
Pflanzbeete  und  Belegen  derselben  mit  Khaya
Klainii-  und  Chlorophora  excelsa-Saat  im  Juni
1908  noch  manche  Erythrophloeum-Samen  gekeimt
  und  in  den  Pflanzbeeten  mit  den  beiden
anderen  Holzarten  zusammen  sich  zu  kräftigen
Pflänzlingen  entwickelt.  Diese  Erythrophloeum-Samen
  lagen  also  ein  volles  Jahr  in  den  Pflanzbeeten,
  bevor  sie  keimten.  Erfüllt  sich  die  Erwartung,
  daß  in  dieser  Freiland-Saatkultur  noch
Erythrophloeum  nachkeimt,  dann  bedarf  diese
Saattkultur  der  Nachbesserung  nicht  mehr.  Ferner
wird  wegen  des  alsdann  sehr  günstigen  Erfolges
künftig  Erythrophloeum  guineense  nur  noch  durch
Freilandsaat  kultiviert  werden.

Von  den  im  Berichtsjahre  ausgeführten,
21  ha  großen  Freiland  =  Saatkulturen  sind  6  ha
mit  Khaya  Klainü  und  4  ha  mit  Erythrophloeum
guineense  so  angegangen,  daß  sie  kaum  der  Nachbesserung
  bedürfen.  Die  übrigen  11  ha  Saatkultur
  mit  Chlorophora  excelsa  und  Afzelia
africana  müssen  zum  größten  Teil  nochmal  in
Kultur  gebracht  werden;  ein  kleiner  Teil  davon
ist  nur  nachbesserungsbedürftig.

Besonders  möge  noch  hervorgehoben  werden,
daß  der  Schwerpunkt  auf  die  Erziehung  von
gemischten  Beständen  und  nicht  von  reinen
Beständen  zu  legen  sein  wird.  Verschiedene
Gründe  sprechen  dafür:  Zunächst  werden  wir  auf
einer  gegebenen  Fläche  die  Bodenkräfte  viel  intensiver
  ausnutzen,  wenn  wir  zwei  oder  drei  verschiedene
Holzarten  dort  kultivieren,  anstatt  nur  eine.  Denn
jede  Holzart  wird  den  Boden  verschieden,  wenn
auch  oft  nur  einmal  verschieden,  in  Anspruch
nehmen.  Es  empfiehlt  sich  umsomehr,  gemischte
Bestände  zu  gründen,  als  wir  von  den  einzelnen
Holzarten  noch  recht  wenig  wissen  bezüglich  ihrer
Ansprüche  an  den  Boden.  Wir  werden  also
        <pb n="208" />
        W  174  20

namentlich  in  den  Lehrjahren  lange  nicht  solche
Mißgriffe  in  der  Wahl  der  für  den  gegebenen
Standort  geeigneten  Holzart  machen,  wenn  wir
zwei  Holzarten  zugleich  auf  einer  Fläche  pflanzen,
als  wenn  wir  nur  eine  Holzart  pflanzen.  Die
Kulturen,  namentlich  diejenigen  mit  schwer  verpflanzbaren
  Holzarten,  werden  gleichmäßiger  angehen,
  wenn  wir  eine  schwer  zu  kultivierende
Holzart  mit  einer  leichter  zu  kultivierenden  mischen.
Dadurch  werden  sich  Fehlstellen  mehr  ausgleichen,
die  Kultur  wird  sonach  rascher  in  Schluß  gebracht
und  es  wird  eine  viel  gleichmäßigere  Bodenbeschattung
  erzielt  werden.  Verschiedene  Holzarten
eignen  sich  wegen  ihrer  lichten  Krone  oder  wegen
Laubabfall  in  der  Trockenzeit  nicht  zur  Gründung
von  reinen  Beständen,  so  z.  B.  Anogeissus  leiocarpus
  und  Tectona  grandis.  Gemischte  Bestände
  werden  windfester.  Die  einzelnen  Holzarten
  wechseln  zu  verschiedenen  Zeiten  ihre  Belaubung.
  Mischbestände  werden  also  dauernd
eine  bessere  Bodenbeschattung  ausüben  als  reine
Bestände.  Endlich  werden  gemischte  Bestände
eine  größere  Widerstandsfähigkeit  gegen  Schädlinge
und  vor  allem  eine  größere  Sicherheit  gegen  deren
Massenvermehrung  bieten  als  reine  Bestände.
Einen  Beweis  hierfür  liefern  unsere  Urwaldbestände,
  welche  sich  aus  Hunderten  von  verschiedenen
  Holzarten  zusammensetzen.  Diese  Waldungen
  leiden  niemals  unter  der  verheerenden
Wirkung  eines  in  Massen  auftretenden  Schädlings.
Und  gerade  in  den  Tropen,  wo  in  bezug  auf
Naturerscheinungen  so  ziemlich  alles  gewissermaßen
Exrtremen  unterworfen  ist,  liegt  die  Gefahr  des
Massenauftretens  eines  Schädlings  für  reine  Holzbestände
  sehr  nahe.  Wenn  wir  uns  an  das
halten,  was  uns  unsere  gemischten  Urwaldbestände
bezüglich  des  gegenseitigen  Auftretens  und  öfteren
Vorkommens  zweier  oder  mehrerer  Holzarten
nebeneinander  lehren,  dann  werden  wir  keine
zu  argen  Mißgriffe  in  der  Wahl  der  zur  Begründung
  gemischter  Bestände  verwendeten  Holzarten
  machen.

An  dieser  Stelle  möge  noch  kurz  die  Behandlung
  des  auf  den  Kulturen  erscheinenden
natürlichen  Anwuchses  Erwähnung  getan  werden.
Auf  den  angeforsteten  Flächen  erscheint  mancher
Keimling  von  Pterccarpus  erinaccus,  Pseudo--cedrela
  Kotschyri,  Syzygium  guincense,  Butyrosbermum
  Parklü,  Anogeissus  leiocarpus  usw.
Diese  jungen  Pflänzlinge  werden  alle  geschont
und  nur  da  entfernt,  wo  sie  eine  Pflanze  der
künstlich  eingebrachten  Holzart  bedrohen.  Dieser
natürliche  Anwuchs  ist  sehr  erwünscht,  er  hilft,
die  Kultur  rasch  in  Schluß  zu  bringen  und  liefert
außerdem  in  späteren  Jahren  manches  wertvolle
Nutzholz.

Nach

Fertigstellung  der  Freilandkulturen

 

wurden  in  der  Nähe  der  zwei  bereits  vorhandenen,
  etwa  0,7  ha  großen,  östlich  Unterabteilung
  a  gelegenen  Pflanzgärten  noch  vier
weitere  Pflanzkämpe  von  zusammen  ungefähr
0,8  ha  angelegt.  In  diese  sechs  Pflanzkämpe
wurden  von  folgenden  Holzarten  Samen  ausgelegt:


1.  Chlorophora  excelsa:  In  den  Pflanzgärten
  I,  II,  III,  IV  wurde  die  Saat  während
der  Zeit  vom  16.  Juni  bis  23.  August  in
Zwischenpausen  von  mehreren  Wochen  ausgelegt.
Die  Saat  wurde  in  etwa  20  em  voneinander
entfernten,  der  ganzen  Länge  der  Pflanzbeete
nachgehenden  Rillen  ausgelegt.  Die  kleine,
gelblich--weiße,  unserem  Radischensamen  in  Farbe
und  Größe  sehr  ähnliche  Saat  ist  schwer  ohne
mechanische  Hilfsmittel  so  auszulegen,  daß  jedes
Samenkorn  einzeln  fällt  und  jedes  ungefähr  den
kleinen  Zwischenraum  von  andern  hat.  Weil  die
jungen  Pflänzlinge  spätestens  nach  etwa  3¾/  Jahren
zur  Auspflanzung  gelangen,  findet  trotz  des
manchmal  recht  engen  Standes  der  Pflanzen
eine  Verschulung  nicht  statt.  Regelmäßig  nach
zehn  bis  zwölf  Tagen  keimte  die  Saat  zu
mindestens  90  v.  H.  Nach  einem  Monat  waren
die  Pflänzlinge  bereits  10  bis  15  cm,  nach  drei
Monaten  25  bis  30  em,  nach  fünf  Monaten
60  bis  120  cm  und  nach  sieben  Monaten  90  bis
200  cm  hoch.  Die  Pflänzlinge  stehen  gut;  die
an  den  Rändern  der  Pflanzbeete  stehen  den  Pflänzlinge
  haben  sich  größtenteils  schon  verzweigt  und
sind  durchgehends  wegen  des  größeren,  ihnen  zur
Verfügung  stehenden  Wachsraumes  stärker,  stufiger.
Die  Saat  stammt  von  den  wenigen  im  Bezirk
Sokode-Bassari  natürlich  vorkommenden  Odumbäumen.
  Der  dortige  Bezirksleiter  ließ  die
Früchte,  welche  die  Gestalt  von  3  bis  5  cm
langen  Kätzchen  haben,  sammeln  und  die  Kätzchen
in  Wasser  auswaschen,  wodurch  die  gut  keimende
Saat  gewonnen  wurde.

Ende  Januar  trat  an  den  Pflanzen  der  schon
einmal  erwähnte  Schädling  Phytolyma  lata
auf.  Es  ist  klar,  daß  dieser  Schädling  bei  dem
engen  Stande  der  Pflanzen  die  günstigsten  Bedingungen
  zu  seiner  Massenvermehrung  fand.
Es  wurde  die  größte  Mehrzahl  der  Pflanzen  befallen.
  Die  Pflanzen  leiden  fast  nicht  unter  den
verursachten  Vergallungen  der  jungen  Triebe.
Bei  der  Verpflauzung  werden  sämtliche  vergallte
  Triebe  abgeschnitten  und  verbrannt,  um
so  die  Verschleppung  der  jungen,  in  den  Gallen
lebenden  Generation  nach  den  Kulturen  zu  vermeiden.
  Es  stehen  im  ganzen  schätzungsweise
100  000  Odumpflänzlinge  zur  Auspflanzung  für
die  Regenzeit  1909  bereit.

2.  Khaya  Klainii:  In  der  Zeit  vom
12.  Juni  bis  30.  Juli  wurde  die  Saat  in  den
        <pb n="209" />
        #  175  20

Pflanzgärten  I,  II,  III  ausgelegt,  nach  elf  bis  zwölf
Tagen  keimte  die  Saat  zu  durchschnittlich  30  v.  H.
Uber  die  ersten  Wachstumsverhältnisse  in  den
Pflanzbeeten  ergibt  sich  folgendes  Bild:  Durchschnittliche
  Höhe  nach  einem  Monat  10  bis
15  cm,  nach  drei  Monaten  20  bis  30  cm,  nach
fünf  Monaten  40  bis  110  em,  nach  sieben
Monaten  80  bis  140  cm.  Sämtliche  Pflänzlinge
stehen  gutwüchsig.  Es  find  schätzungsweise
12  000  Khaya  Klainii  zur  Auspflanzung  vorhanden.
  Die  gesamte  Saat  stammt  ebenfalls
aus  dem  Bezirk  Sokode-Bassari,  wo  der  Baum
vereinzelt  im  Gebiete  der  Waldstädte  vorkommt.
Wie  schon  erwähnt,  werden  im  kommenden  Pflanzjahr
  die  Samen  dieser  Holzart  nicht  mehr  in
Pflanzbeeten,  sondern  direkt  ins  Freiland  ausgelegt
  werden.

3.  Erythrophloeum  guineense:  Sämtliche
  Saat  wurde  im  Bezirk  Sokode-Bassari  gesammelt.
  Am  1.  August  1908  wurde  die  Saat
im  Pflanzgarten  III  ausgelegt.  Nach  zehn  Tagen
erschienen  die  ersten  Keimlinge  und  von  da  ab
setzte  sich  die  Hauptkeimung  über  einen  Zeitraum
von  etwa  vier  Wochen  fort.  Keimlinge  erschienen
aber  noch  nach  mehreren  Monaten.  Die  Saat
keimte  zu  80  v.  H.  Nach  einem  Monat  waren
die  Pflänzlinge  durchschnittlich  15  cm,  nach  drei
Monaten  25  cm,  nach  fünf  Monaten  40  em,
nach  sieben  Monaten  50  bis  80  cm  hoch.  Es
stchen  im  ganzen  etwa  15  000  frohwüchsige
Pflänzlinge  zur  Verpflanzung  bereit.  Auch  von
dieser  Holzart  wird  künftig  die  Saat  direkt  ins
Freiland  kommen.

4.  Afzelia  africana:  Die  ebenfalls  aus
dem  Bezirk  Sokode  stammende  Saat  wurde  am
3.  und  6.  August  1908  in  die  Pflanzgärten  III
und  IV  ausgelegt;  sie  keimte  zu  90  v.  H.  nach
sieben  bis  acht  Tagen.  Die  Pflänzlinge  waren
nach  einem  Monat  25  cm,  nach  drei  Monaten
35  cm,  nach  fünf  Monaten  40  cm,  nach  sieben
Monaten  40  bis  45  cm  hoch;  sie  stehen  gut.
Es  sind  ungefähr  10  000  Stück.  In  Pflanzgärten
wird  künftig  diese  Holzart  nicht  mehr  bzw.  nur
in  geringem  Maße  kultiviert  werden.

5.  Diospyros  mespiliformis:  Auch  diese
Saat  stammt  aus  Sokode.  Sie  wurde  am
7.  August  1908  im  Pflanzgarten  IV  ausgelegt.
Nach  zehn  Tagen  keimte  die  Saat  zu  60  bis
70  v.  H.  Die  jungen  Pflänzlinge  sind  sehr
langsamwüchsig.  Nach  einem  Monat  waren  sie
10  cm,  nach  drei  Monaten  15  ecm,  nach  fünf
Monaten  20  cm,  nach  sieben  Monaten  20  bis
25  em  hoch.  Schätzungsweise  sind  15  000  Pflänzlinge
  vorhanden.

6.  Anogeissus  leiocarpus:  Die  Saat
wurde  von  den  im  Aufforstungsgebiete  vorkommenden
  Bäumen  gesammelt.  Der  Same  hat

in  den  Pflanzgärten  V  und  VI  ausgelegt.

 

ein  sehr  geringes  Keimprozent,  durchschnittlich
nur  5  v.  H.  Die  Saat  wurde  am  10.  August
1908  im  Pflanzgarten  IV,  am  2.  Oktober  1908
Nach
14  bis  16  Tagen  keimte  sie.  Die  Pflänzlinge
waren  nach  einem  Monat  5  cm,  nach  drei
Monaten  10  bis  15  cm,  nach  fünf  Monaten
50  cm,  nach  sieben  Monaten  80  bis  100  cm
hoch.  Insgesamt  stehen  etwa  4000  Anogeissuspflanzen
  in  den  Saatbeeten.  Im  nächsten  Kulturjahr
  wird  Anogeissus  aus  den  im  vorausgehenden
erörterten  Gründen  weder  in  Saatbeeten  noch
im  Freilande  kultiviert  werden.

7.  Tectona  grandis:  Die  Saat  stammt
von  den  auf  Station  Sokode  angelegten  Tiekkulturen.
  Sie  wurde  am  8.  August  1908  im
Pflanzgarten  IV  ausgelegt  und  keimte  nach  12
bis  14  Tagen  zu  80  v.  H.  Nach  einem  Monat
waren  die  Pflänzlinge  15  bis  25  cm,  nach  drei
Monaten  30  bis  40  cm,  nach  fünf  Monaten  50
bis  80  cm,  nach  sieben  Monaten  80  bis  110  cm
hoch.  Besonders  die  am  Rande  der  Pflanzbeete
stehenden  Pflänzlinge  waren  in  der  Höhe  den
anderen  gegenüber  vorausgeeilt,  so  daß  die  Tiek-Pflanzbeete
  wie  mit  einem  Rahmen  umgeben
aussahen.  Hieraus  ersieht  man  das  große  Lichtbedürfnis
  des  Tiek.  Es  sind  etwa  12  000  gutwüchsige
  Tiek  vorhanden.  Auch  Tiek  wird  im
kommenden  VBegetationsjahr  durch  Freilandsaat
in  größerem  Maßstabe  kultiviert  werden.

S.  Pterocarpus  erinaceus:  Die  Saat
wurde  im  Aufforstungsgebiete  gesammelt.  Sie
wurde  am  1.  Oktober  1908  im  Pflanzgarten  VI
ausgelegt  und  keimte  nach  15  Tagen  nur  zu  2
bis  3  v.  H.  Offenbar  ist  das  Keimprozent  dieses
Samens  sehr  gering.  Diese  Holzart  ist  anfänglich
sehr  langsamwüchsig;  sie  erreichte  nach  einem
Monat  die  Höhe  von  5  cm,  nach  drei  Monaten
von  10  cm,  nach  fünf  Monaten  von  12  bis
15  cm,  nach  sieben  Monaten  von  15  bis  20  em.
Die  Kultur  dieser  Holzart  bietet  anscheinend  viele
Schwierigkeiten,  so  daß  die  darauf  verwendeten
Kosten  zu  hohe  würden.  Wie  Ancgeissus  leiocarpus
  so  wird  auch  Pterocarpus  erinaceus
künftig  nicht  mehr  kultiviert  werden,  weil  sich
dieser,  wertvolles  Holz  liefernde  Baum  vielfach
auf  natürlichem  Wege  ansiedelt.  Es  stehen  etwa
200  Pflänzlinge  zur  Verpflanzung  bereit.

9.  Detarium  senegalense:  Diese  von
der  Station  Sokode  erhaltene  Saat  wurde  am
15.  Oktober  1908  im  Pflanzgarten  VI  ausgelegt.
Sie  keimte  nach  acht  Tagen  zu  50  v.  H.,  entwickelte
  sich  nach  einem  Monat  zu  20  em,  nach
drei  Monaten  zu  30  cm,  nach  fünf  Monaten
zu  60  cm  und  nach  sieben  Monaten  zu  60  bis
90  cm.  Es  stehen  ungefähr  300  Pflanzen  in
den  Beeten.
        <pb n="210" />
        W  176  20

10.  Parkia  africana:  Die  im  Aufforstungsgebiete
  gesammelte  Saat  wurde  am
7.  Oktober  1908  im  Pflanzgarten  VI  ausgelegt,
keimte  nach  neun  Tagen  zu  80  v.  H.  und  wurde
nach  einem  Monat  10  em,  nach  drei  Monaten
20  cm,  nach  fünf  Monaten  40  em,  nach  sieben
Monaten  50  bis  60  cm  hoch.  Es  sind  etwa
1000  Pflanzen.  Bevor  diese  Holzart  durch  Saat
im  Freiland  kultiviert  werden  wird,  bleibt  abzuwarten,
  wie  sie  sich  im  ersten  Jahre  nach  der  Verpflanzung
  im  Freiland  entwickeln  wird.

11.  Prosopis  oblonga:  Diese  Saat
wurde  ebenfalls  im  Arfforstungsgebiete  gesammelt.
  Sie  wurde  am  7.  Oktober  1908  in
die  Saatbeete  gelegt  und  keimte  nach  neun  Tagen
zu  60  v.  H.  Das  anfängliche  Höhenwachstum
dieser  Holzart  ist  sehr  gering.  Die  Pflanzen  waren
nach  einem  Monat  5  bis  10  cm  hoch,  nach  drei
Monaten  20  cm,  nach  fünf  Monaten  25  em,
nach  sieben  Monaten  30  bis  40  cm.  10  bis  15
v.  H.  der  Pflanzen  sind  in  den  Beeten  eingegangen;
  die  Kultur  dieser  Holzart  scheint  demnach
  nicht  leicht  zu  sein.  Es  sind  etwa  500  Pflanzen
vorhanden.  Auch  hier  müssen  erst  Beobachtungen
an  den  in  das  Freiland  verpflanzten  Pflanzen
gesammelt  werden,  bevor  mit  größeren  Versuchen,
diese  Holzart  durch  Freilandsaat  zu  kultivieren,
begonnen  wird.

Insgesamt  stehen  sonach  etwa  170000  Pflanzen
in  den  Beeten  für  die  Regenzeit  1909  zur  Verpflanzung
  bereit.  Bei  der  Erziehung  dieser  jungen
Pflanzen  in  den  Pflanzgärten  verursachte  die  Bewässerung
  derselben  die  meiste  Arbeit.  Die
Pflanzen  wurden  vom  Beginn  des  Auslegens
der  Saat  durchschnittlich  drei=  bis  viermal  in  der
Woche  bis  Anfang  März  1909  mit  Gießkannen
begossen.  Nach  starkem  Regen  wurde  zwei  bis
drei  Tage  mit  dem  Begießen  ausgesetzt.  Das
Wasser  wurde  aus  den  nahegelegenen  Flüssen
Haho  und  Baloe  geschöpft.  Um  die  sechs  Pflanzgärten
  an  einem  Tage  durchzugießen,  wurde  die
Arbeitskraft  von  18  Leuten  benötigt.  In  den
ersten  Wochen  nach  der  Keimung  wurden  die
Pflanzen  mit  einfachen  Schattendächern  (Palmblättern
  auf  Holgzgestellen)  beschattet,  bis  die
Pflanzen  sich  so  weit  entwickelt  hatten,  daß  sie  selbst
den  Boden  beschatteten,  was  bei  dem  dichten
Stande  der  Pflanzen  durchschnittlich  nach  einem
Monat  einzutreten  pflegte.

Mit  Beginn  der  Regenzeit  1908  wurde  eine
Fläche  von  10  bis  12  ha  mit  Feldfrüchten,
nämlich  mit  Jams,  Maniok,  Mais,  Bataten  bebam,
  um  in  dem  unbewohnten  Gebiete,  dem  nur
einige  Farmdörfer  angrenzen,  Verpflegung  für
die  Arbeiter  zu  haben.  Die  Ernte  fiel  so  aus,
daß  keinerlei  Verpflegungsschwierigkeiten  entstanden
  sind.  Bis  in  der  Vegetationsperiode  1909

 

die  neuen  Feldfrüchte  gereift  sind,  reicht  der  von
der  Vegetationsperiode  1908  aufgestapelte  Vorrat
  zur  Verpflegung  aus.

Nach  Beendigung  der  Freilandkulturen  durch
Pflanzung  und  Saat,  nach  Belegung  der  Pffanzgärten
  mit  Saat,  nach  Bebauung  der  Felder
wurde  die  von  Mitte  Oktober  1908  bis  Ende
März  1909  zur  Verfügung  stehende  Zeit,  welche
zum  größten  Teil  Trockenzeit  war,  benützt  zur
Pflege  der  Pflanzgärten,  zur  Reinhaltung  der
Freilandkulturen  von  bedrängendem  Graswuchs
und  zur  Vorbereitung  des  Geländes  für  die  Freilandkulturen
  der  Begetationsperiode  1909  durch
Anlage  der  Pflanzlöcher  und  Entfernung  des
Graswuchses.

Mit  Ausnahme  eines  kleinen  Stammes  bezahlter,
  ständiger  Waldarbeiter,  deren  Zahl  in
den  verschiedenen  Monaten  zwischen  fünf  und
elf  schwankte,  wurden  seit  Gründung  der  Aufforstung
  die  Arbeiten  durch  Steuerarbeiter  ausgeführt.
  Dieselben  wurden  aus  den  vier  Bezirken
  Anecho,  Atakpvame,  Lome-Land,  Misahöhe
zu  den  Aufforstungsarbeiten  herangezogen.  Diese
Steuerarbeiter  arbeiten  in  der  Regel  sechs  Arbeitstage
  im  Aufforstungsgebiete  und  werden  dann
wieder  in  ihre  Heimat  entlassen.  Selten  arbeiten
sie  gleich  für  das  ganze  Jahr,  also  in  zwolf
Tagen,  ihre  Steuerarbeit  ab.  Es  ist  klar,  daß
bei  diesem  ständigen  Wechsel  der  Arbeiter  nicht
dieselben  Arbeitsleistungen  erzielt  werden,  wie  mit
ständigen  Arbeitern.  Eine  große  Zahl  der  Steuerarbeiter
  muß  sich  erst  an  die  Handhabung  unserer
europäischen  Werkzeuge  gewöhnen;  viele  Arbeiten
sind  den  Leuten  vollständig  neu.  Insbesondere
ist  es  das  Verpflanzen  der  jungen  Pflänzlinge
ins  Freiland,  was  den  Stenerarbeitern  größtenteils
  fremd  ist.  Indes  hat  die  Verwendung
der  Stenerarbeiter  zu  den  Aufforstungsarbeiten
auch  Vorteile.  Außer  dem  erzieherischen  Wert,
welcher  diesen  Kulturarbeiten  beizumessen  ist,  bedeutet
  die  Verwendung  der  Stenerarbeiter  zu  den
Aufforstungsarbeiten  eine  nutzbringende  Verwertung
  der  Steuerkraft,  zumal  für  diejenigen
Bezirke,  in  welchen  mangels  vorliegender,  dringlicher
  öffentlicher  Arbeiten  die  Arbeitssteuerkraft
nicht  in  vollem  Umfange  verwertet  werden  kann,
solange  bis  die  Arbeitssteuer  durch  die  Geldsteuer
abgelöst  wird.

Seit  Beginn  der  Aufforstungsarbeiten  am
14.  August  1907  wurden  bis  1.  April  1909  im
ganzen  4073  Steuerarbeiter  zu  je  sechs  Arbeitstagen
  beschäftigt.  Hiervon  treffen  auf  das  Berichtsjahr
  1907/1908  1146  Steuerarbeiter  und  auf
das  Berichtsjahr  1908/1909  2927  Steuerarbeiter.
Die  tägliche  Arbeitszeit  dauert  von  ½6  Uhr
morgens  bis  5  Uhr  abends.  Arbeitspausen  sind
von  8  bis  8  ½  Uhr  vormittags  und  von  12  bis
        <pb n="211" />
        W  17  20

1  Uhr  mittags.  Nach  Bezirken  verteilt,
weffen  auf  den  Bezirk:  Anecho  1482,  Atakpame
  1107,  Lome-Land  783,  Misahöhe  588
Steuerarbeiter  zu  je  sechs  Arbeitstagen.

Anhaltspunkte  über  die  mit  den  Steuerarbeitern
  erzielten  Arbeitsleistungen  ergeben  die
folgenden,  auf  Grund  von  systematischen  Aufzeichnungen
  gegebenen  Daten:

Ein  Mann  gräbt  an  einem  Tage  durchschnittlich
  50  Pflanzlöcher  von  30  cm  im  Kubus;
die  Arbeitsleistungen  schwanken  zwischen  30  und
100  Pflanzlöchern  an  einem  Tage,  wobei  auch  die
Härte  des  Bodens  viel  mitbestimmt.

Zehn  Mann  reinigen  1  ha  an  einem  Tage
vom  Graswuchse.

Ein  Mann  pflanzt  an  einem  Tage  durchschnittlich
  150  Pflanzen,  wobei  die  Pflanzlöcher
bereits  gegraben  sind  und  die  Pflanzen  zugetragen
  werden.

Die  Arbeitsleistung  läßt  sich  nach  Einschulung
der  Steuerarbeiter  erheblich  steigern,  beispielsweise
  aus  folgenden  Zahlen:

62  Mann  pflanzten  am  1.  Tage  4200  Planzen

62  2.  -14400

62  S3.6400
62  "Ol  =  4  6800
62  —  -5.  10600  —
62  *  *  =  6.  -  12830  -

unter  sonst  ganz  gleichen  Bedingungen.

 

Über  die  Aufwendungen  an  baren  Geldmitteln
  und  an  Steuerarbeit  für  die  im
vorstehenden  beschriebenen  Arbeiten  gibt  eine  ausführliche
  Berechnung  in  der  „Denkschrift  über  die
Enwicklung  der  Schutzgebiete  im  Jahre  1908/09“,
Teil  D,  Seite  133  bis  135  Aufschluß.

—

Deutsch-Südwestafrika.

Kus  dem  Kmbolande.

Im  Monat  Dezember  haben  (nach  einem  Bericht
  des  Gouvernements)  Namutoni  südwärts
passiert:  123,  es  kehrten  zurück:  150  Ovambos.

Die  Station  Okaukwejo  passierten  südwärts:
88  Unkuanjamas,  28  Unkuambis,  23  Ongandjeras
  und  5  Ondongas;  es  kehrten  nach  dem
Amboland  zurück:  166  Ovambos.

Die  Station  Outjo  passierten  aus  dem
Ambolande  kommend:  296,  es  kehrten  zurück:
399  Ovambos.

Nach  einer  Mitteilung  des  Missionars  Rautanen
  sind  in  Unkuanjama  der  Kapitänsanwärter
  Hamalua,  der  Bruder  Nandes,  und
in  Uukualuitzt  der  Häuptling  Jita  gestorben.“)

Vgl.  „D.  Kol.  Bl.-  1908,  S.  1162.

 

Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgeblets  Deutsch-Sübwestakrika  im  II.  Viertel  des
Kalendersjahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeltraum  des  Vorjahres.

(Vgl.

„Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  22,

S.  1048  ff.)

 

Benennung  der  Warengruppen

 

 

Im  Im
II.  Viertesll.  Viertel  Zunahme  Lbnahme
1908

 

 

 

 

1909
Wert  .  Wert  Wert  #  Wert  4
A.  Einkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:  6
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  1  326  038  1  478649  —  152  511
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ...  282  164  247  788  34  421  —
C)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Gemömiteel  570  187  575  535  —  5  348
d)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  690  067  816  527  —  126  460
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futermitel  101  079  48  765  52314  —
Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  455  530  203  44422  087  —
Zusammen  I  3  395  055  3  370  552  24  503  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  497  474  430  738  66  736  2
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  596  974  484  566  45  —
Zusammen  II  1  094  448  865  307  229  141  —
        <pb n="212" />
        G  178  20
6  nn  ä
*
Benennung  der  Warengruppen  II.  Beertel  II.  Biertel  Zunahme  Abnahme
Wert  .  Wert  MWert  AWert  AA
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  728  519  483  7014  818  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  105  063  62  829  42234  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)y)  146  147  139  399  6748  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw
(außer  Lederwaren)  1  472  S23  813  750  0659  073  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kirschnerwaren  260  938  242  985  17  953
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  10  618  16  538  —  5920
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  314  461  156  46“U1580000  —
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände
  .  102  598  70  274  32  324  —
XI.  Stein-,  Ton-  und  Glaswaren  104  210  59  908  4  302  —
XII.  Metalle  u.  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  77  825  78  332  —  W
b)  Fabrikate  .  ...  1108807  933  858  174  949
Zusammen  xñ  à  1  186  632  1  012  100  74  42  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  .  210  592  206  554  4  038  —
XIV.  Waffen  und  Munition  .  191  649  205  233  —  13  584
XV.  Geld.  —  34  000  —  34  000
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1909  9  323  753  7  739  6611584  072  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  7  066  063  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  +  2257690  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe  .  1421  556  865  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  5  365  130  5  35  —
b)  Tierische  Erzeugnisse  ..  71  605  56  88  14  717  —
Zusammen  II  76  970  57  018  19  952  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  5  164  762  1  749  550  415  212  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  115  422  34  198  81224  —
V.  Geld  —  —  —  —
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1909.  5  358  575  1  841  382243517253  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  3  010  045  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  32  348  530  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1900  ..  14  682  328  9  581  1  003  5  101:  325  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  ..  10  076  108  —
Zunahme  +,  Abnahme  —  .  +  4606220  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  II.  Viertel  3  Im  II.  Viertel  3  m
des  des  Zunahmem  Abnahme
Benennung  der  Waren  Kalenderjahres  1009  Kalenderjahres  1908
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
keo  ß4  kg  2  kta  AM
A.  Einkuhr.
Reis  670  924.  161  231  418  219.  105  007  252  705  56224  —  —
Mehl  und  Bachwaren  1228  958  380  890  1  152  293,  372  219  71  665  86271  —  —
Gemüse=  und  Obstkonserven,  ein-  1  6
gemachtes  Obst  166  108  144  645  127  473  107219  38  635  37  426  –
Zucker,  Sirup,  Zuckerwaren  .  466757f189879240559102388  226  198  87541  —  —
Tabak  1  266  4938  7630  16  588  —  —  6364  11650
        <pb n="213" />
        W  179  20
Im  II.  Viertel  Im  II.  Viertel
des  des  Zunahme  Abnahme
BAenennung  der  Waren  Kalenderjahres1909  Kalenderjahres  1908
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kr  32  krnr  1  kg  .  kn  24
1—  i
Tabalfabrikate  ..  40420«2:-3211040804;306942  —  —  381  74  832
Stille  Weine  mLiter  60  097  59  477  110  329  111  152  —  —  50  232  51  675
Branntweine  aller  Art.  Liter  38  065  92247  15  072  107562  7  007.  15  279
Bier  Liter  1008  799  418  1631062  492  499  793  —  —  53  693  51  330
Vau.  und  Vubois  1  916739  421  58409  200  908  0  220  6ß6MM
Pferde  254  226.200  245  165  140  9  61  060  –  —
Rindvieh  832  122  800  539  61500  293  61  360  —  —
Fleischkonserven  .  .138568214858  86512  112894  52  006  101  964  —  —
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  "

und  sonstige  tierische  Nahrungsmittel

  ......  272  746  290  762  133  892  173  126  138  854  117636  —  —
Jement,  Kalk,  Kreide,  sonstige  J  i

Erden  und  Steine  .  1  164  600  116  638  915  646  88  102  548  954  28  536  —  —
Salz  .  105  647,  13709  73  403  11312  32  244  2397  —  —
Zieinlohlen,  Sraunkohsen.  Brikettss614  6241  532  0925440  129,  302  6244174  195,  229  468  —  —
Petroleum  Liter/  171898  538581  194534  53501  —  357022636.  —
Seifen  aller  Art  .  100191157239  49  599  36274  50  592  20  965  —  —
Gewebe  aller  Art  ..  78  399  134  652  32  884  139  473  45  515  —  4  821
Leibwäsche,  Kleider,  Hütc,  „Mützen,

Posamentierwaren,  Schirme,

Filzwaren  ..  .·.  206  964  1007  363  75  412  505  781  131  552  501  582  —  —
Schuhe  und  Stiefel.  Paar  29  250  145  685  25  576  143  170  3  674  2  5015Ü
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  21  197  88  701  35  221  76503  —  121981  11024  —
Glas  und  Glaswaren  .  62  876  56  198  26  925  33  128  35  951  23  070  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,

Stangen.  Blöcke  usw.  277  607  39  350  193  246  59  562  841  361  —  —  20  212
Wellblech  309  310  109  718  161  *34  50  139  147576  59579  —
Eisenwaren,  nicht  besonders  genannt

  1  438  647  918  918089790  770  578  348  857  148  340  —

Varen  aus  anderen  unedlen  #
Metallen  20  602  50  905  71  469  97  379  –  —  50  867  40  474
Landwirtschaftliche  Maschinen  23  969  32  734  11  388  13218  12  581  19516  —  —
Raschinen  für  industrielle  Betriebe  30  256  30  892  25747  42328  4509  —  —  11436
Transportmaschinen  und  Fahr—  H  «

zeuge  aller  Art,  auch  Fahr-  i  ·

räder  .  ..  169  80  959  72  89  476  97  —  8517
Feuerwaffen  .  Stück  881  33  169  812  95377  69  —  62  208
Goldmünzen  .·.  —  —  —  —  —  —  —
Silbermüngen  —.  —  34  000  —  —  34  000
Möbel  und  Tischterwaren  225  894  276  030  127  016  126630  98  878  149  400  —
Malz  72  422  21997  17778  19220  54  644  2  777  —
dopfen  799.  725  503.  691  296  34  —

B.  Rusfuhr.

Mämliches  Rindvieh  7  1  820  —  —  7  1820  —  —
Veibliches  Rindvieh  —  —  —  —  —  —  —  —

leinvieh  88  1100  11  130  72  970  —  —
Hänte  von  Ochsen,  ziegen.  Sqhasen  35  602  42506  22764422936  12  8388  19570  —  —
Robbenfelle..  93  1106  231  2  401  —  —  1381  1295
Straußenfedern  66  7708  190)  15  818  —  —  124  8110
Guano  .  —  —  278  887  7500  —  —  278  387500
Kupfererz  3  931  101804  6776691  622  |1  411  330  —  —  12760621606  658
Rohe  u.  geschüssene  Diamanten2644  g4116003“  —  —  32  644  g  4116003  —  —
Alei,  roh,  in  Barrena  oder  r  gewalzt  805  760|  241  788050  650|  334  000  —  —  244  800  92272
Bolle  .  112851  10678  124  150  11  161110  528  —  —

 

 

 

Schätzung  des  Zollamtes  in  Lüderitzbucht.
        <pb n="214" />
        180  er

Nachwelsung  der  dei  den  Soilämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Sübwestakrika  im  Oonat  UNovember  1909
fäilig  gewordenen  Jollbeträge.

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  3,  S.  7.)

 

Namen  der  Zollämter,
  bei

im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (nen  deklarierten)  Zölle

Gegen  den  gleichen
Zeitraum

 

 

welchen  die  Zölle  1900  1908  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhr  Ausfuhrin  Busammeninfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
sind  ..  vV.  Ac.  Vef.  BPf.  .%  Pif.  .  f.  .  f.  .  .e  iMf
Swakopmund.  73  536.90  11  3547T00  50  262  60  —  50  262  6C0  285  30  —
Lüderitzbucht  100  604—  34  10060  59  903  60  ¾¼GS  989006  60  40  —  —
Windhuk  2092820  73  10821001  301589620  15  890  20  5  105.10  —
Ramanedrift  2501  —  —  250  923  4  923  14U0  0  9O
Ururas  160  10  11.60  *  2  —  12  060—
Haigamkhab  —  —  —-  —  —  —  —  —  —  —  —
Karibib  —  —  —  —  —129030  12290  0  4290  30
Okahandsa:.  —1  —  —  —  378330  —  3783  30  8  783  30
Gobabis  —  —  -  —  —  3  320  —  —  3  320  —  —  6320  —
Omarurn  —  6  —  —  —  12170  —  —  12170  —  121  70
Outjo  —  —  —  —  440  10  —  110  10  —  410  10
Grootfontein  —  —  222  10  —  222  10  —  —  222  40
Usakos  720  80  120  80  15.70  —  —  45  70  675  10  —
Otjiwarongo  —  —  —  252  50  —  252  50  —  —  252  50
Otavi  —  —  —  64901  —  —  64  90  —  —  64  90
Tsumeb  —  —  —  233  68  —  23868  —  —  233  68
Rehoboth  —  —  —  2  010  10  —  2  010  10  2010  10
Kub  —  —  —  —  92  40  ——  62  40  —  92  40
Gibeon  —  —  —  —  —  —  270  555  —  —  270501  —  —  20  60
Keetmanshoop  9  133  50  —  imeöl  6  131.90  6  131000300  60  —  —
Hasnuur  —  —  —  60420  —  56120  504.  20
Warmbad  —  74I80  ——  7480  —  —  74  80
Dawignab  —  —  —  —  —  —  16  10  10  10  —  —  16  10
lkamas.  1  000  30  —  —  1  000  30  835  —  —  835  —  165  30  —  —
Stolzenfels  17227  —  —  17227  1  003  85  —  1  003  85  —  831  58
Bethanien  —  —  —  —  —  —  950  —  —  950  —  —  9  650
Zusammen  1206  10307  97  1006.200  174  3  —1500773  "35  46  44  —  —

 

 

 

 

 

Deutsch-Meuguinea.
nachwelsung  der  beim  Sollamt  Käwieng  im  I.  bis  IV.  Veerteijahr  1908  fällig  gewordenen  Jollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (deklarierten)  Zölle  in  den

 

 

 

 

obigen  Vierteljahren  des  Rechnungsjahres  1908

—  1908  1907  80T
Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
Pf.#f.  (Pf.]  Pf.  Tf.%  WPf.]  Pf.]  Ei.
I.  Viertel  5156  3zo—  —  5156/63o  OSOS24..
II.  -  407700  5OC0  —  4%  6829  —  929  506  8  40  ——1
III.  -  7264  599  32380  7687  892506  631  —  —12506  68  6081  26  —  R
IV.“)  7962  911580  —8542  11437  181  —  —  4737  18  S05  VSH
Im  ganzen  446101408  90  865%  8247  21  —  8247  21  17  611  L

 

 

 

 

 

 

 

*)  Schon  in  der  Tabelle  im  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  901,  mitveröffentlicht.
        <pb n="215" />
        W  181  20

Machweisung  der  dei  den  Jollämtern  Eitape  und  namatanal  im  I.  Vierteljahr  1909
fälilg  gewordenen  Soilbeträge.

(Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  3,  S.  98.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (deklarierten)  Zölle
in  obigen  Vierteljahren  des  Rechnungsjahres  1909

Kame  der  Zollstellesc1  1  1908
Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
4uf.KW  Pf.  1f.  L#HPfl..Pf.]  Pf.]  %  Pf.  %  f.

l  l  ·

Eitap6.  98  53#  535  *  633  60  463  75  —163  77  S  —  —
Namatanai.  143  5—  —1  54  63—  —63  80  54  —

Hachweisung  der  deim  Bezirksamt  Jap  im  Jahre  Samoa.

1908  und  im  I.  Vierteljahr  1909  fäillig  gewordenen

 

 

 

 

 

 

 

 

Soilbeträge.
Gesamtbetrag
Name  der  fällig  gewordenen  Zölle
der  Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhrzusammen
4Kl.L  Wf.  4  Pl
I.  15.  Juli')  bis  31.  Dezember  1908.
Jav..114213|191112179  50|16  393  41
Korror##  4283  13282  os  6  865  16
Angaur  8  —  —  —  8  —
Gesamtsumme|  18  505044761  5323266  57
II.  1.  Vierteljahr  1909.
Jar.  3189|531  518  18  5  707  /71
Norror  166  85  328  34  495  19
Angaur  3198  —  —  31  98

 

 

 

 

Gesamtsumme  3388.  30  846  52  1234  88

 

Junahme  der  Eingeborenen  -  Bevölkerung.“)

Im  dritten  Viertel  des  laufenden  Kalenderjahres
  sind
in  Upolu  (einschließlich  Manono  und  Apolima)
220  Geburten  (118  männliche,  102  weibliche)
und  115  Sterbefälle  (60  männliche  und
55  weibliche),
in  Savaii
154  Geburten  (78  männliche,  76  weibliche)
und  81  Sterbefälle  (38  männliche  und
43  weibliche)
verzeichnet  worden,  so  daß  der  Überschuß  der
Geburten  über  die  Sterbefälle  die  hohe  Zahl
178  erreicht.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  1009.

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Rheinische  bande#-Hlantagen-Gesellschatt  in  Köln.“")

Im  Berichtsjahr  erbrachte  die  Kaffee-Ernte
reichlich  die  erwartete  Menge  von  80  000  kg.
Der  Reinertrag  nach  Abzug  sämtlicher  Verkaufsund
  sonstigen  Spesen  stellt  sich  auf  etwas  über
1.  pro  Kilogramm  im  Durchschnitt;  unser  Kaffee
halt  damit  in  der  Wertschätzung  ungefähr  die
Mitte  zwischen  Brasil=  und  Java-Kaffee.

Die  Regenmenge  war  auch  in  diesem  Jahr
mit  1270  mm  eine  niedrige  und  blieb  wesentlich
hinter  der  für  Ngambo  normalen  jährlichen

)  Tag  des  Inkrafttretens  der  gollverordnung
(ogl.  „D.  Kol.  Bl.-  1908,  S.  889).

"*)  Aus  dem  Bericht  über  das  dreizehnte  Geschäftsjahr.


 

Durchschnitts-Regenmenge  von  ungefähr  1550  mm
zurück.

Die  Arbeiterzahl  schwankte  zwischen  152,
dem  Tagesdurchschnitt  im  Monat  Februar,  und
410,  demjenigen  im  November,  dem  Haupterntemonat,
  der  daher  auch  die  meisten  Arbeitskräfte
erfordert.  Wenn  auch  somit  die  Anzahl  der  Arbeiter
  im  allgemeinen  genügte,  so  ist  anderseits
die  Arbeitsleistung  des  einzelnen  Mannes  gegenüber
  früheren  Jahren  ganz  erheblich  zurückgegangen,
  während  die  Löhne  eine  weitere  Steigerung
erfuhren.  Der  Hauptgrund  für  diese  unwillkommene
  Erscheinung  liegt  in  der  starken  Nachfrage
nach  Arbeitskräften,  die  durch  die  Entstehung  neuer
und  Vergrößerung  vorhandener  Unternehmen
        <pb n="216" />
        W  182  20

hervorgerufen  wird,  und  mit  der  das  Angebot
der  Neger  bzw.  deren  Lust  und  Notwendigkeit
zum  Arbeiten  nicht  Schritt  hält.  Hierzu  kommt
noch,  daß  es  für  die  aus  dem  Innern  unter  Aufwendung
  recht  beträchtlicher  Werbekosten  und  gegen
Leistung  namhafter  Vorschüsse  erhaltenen  Arbeiter
ein  leichtes  ist,  sich  ihren  Verpflichtungen  dem

Arbeitgeber  gegenüber  durch  Weglaufen  zu  entziehen.



Die  Arbeiterverordnung  hat  in  vielen
Teilen  nicht  den  Beifall  der  Pflanzungsunternehmungen
  gefunden;  es  sind  daher  Verhandlungen
  der  in  dem  Verband  Deutsch-Ostafrikanischer
Pflanzungen  vereinigten  Großbetriebe  mit  der  Regierung
  eingeleitet,  um  eine  alle  Parteien  befriedigende
  Lösung  dieser  sehr  schwierigen  Frage  zu
erzielen.

Nach  den  letzten  Nachrichten,  auch  nach  Ansicht
des  Herrn  Professor  Dr.  Zimmermann,  des  Leiters
der  Versuchsstation  Amani,  der  vor  kurzem  Ngambo
besuchte,  soll  das  Aussehen  unserer  Kaffeepflanzungen
  recht  gut  sein.  Die  Ernte  wird
auf  rund  100  000  kg  geschältzt.

Der  Kaffeemarkt  war  im  Berichtsjahre  ein
wenig  besser  als  im  Vorjahre;  die  immer  noch
ungünstige  Statistik  berechtigt  aber  unseres  Erachtens
  kaum  zu  weiteren  Hoffnungen  in  dieser
Richtung.

Die  Betriebskosten  Ngambos  stellten  sich  in
dem  Berichtsjahre  auf  97524,43  „/  gegen
82  057,93  “  im  Vorjahre.  Der  Erlös  der  Ernte
erbrachte  99  605,71  JX  gegenüber  113738,  66  .
im  Jahre  1907.  Unser  Verlust-Saldo  wurde  von
128333,47  /%  auf  127180,76./7  herabgemindert.

Auf  der  Debetseite  der  Ertragsbilanz  sind
eingestellt:  Verwaltungskosten  in  Köln  mit
2514.“,  Betriebskosten  in  Ngambo  mit  97524./7
und  der  Saldo  von  128  335  ¼.  Die  Kreditseite
  enthält:  An  Zinseneinnahme  1587//7,  an
Ernteerlös  99  605.J  und  zum  Ansgleich  der
Bilanz  127  180  .7.

Auf  der  Aktivseite  der  Vermögensbilanz  sind
nachgewiesen  außer  dem  letztgenannten  Betrag  in
der  Ertragsbilanz  das  Grunderwerbskonto  mit
23287  „J,  Effektenkonto  mit  15  891  .J¼7,  Bankguthaben
  mit  67740  J,  die  Pflanzung  in
Ngambo  mit  366  675  .“¼  und  Warenvorrat  mit
79  223.¼;  auf  der  Passivseite  das  Kapitalkonto
mit  1  180  000  /.

Gesellschaft  Süd-Kamerun.)

Ebenso  wie  das  Geschäftsjahr  1907,  das  einen
Verlust  von  54  333,37  /¼  aufwies,  litt  auch  das

—

 

*)  Aus  dem  Geschöäftsbericht  für  das  zehnte  Geschäftsjahr.


 

Berichtsjahr,  das  einen  Verlust  von  63  917,81.#
aufweist,  unter  dem  niedrigen  Stand  des  Preises
für  Rohgummi.  Der  Verlust  dieser  beiden  Geschäftsjahre
  beläuft  sich  somit  insgesamt  auf  118  25  1,18.7.

Das  uns  zu  Eigentum  überwiesene  äußerst
gummireiche  Gebiet  von  1½  Millionen  Hektar
ist  nunmehr  durch  Eintragung  in  das  Grundbuch
des  Schutzgebietes  unser  unbestrittenes  Eigentum
geworden.

Solange  das  Eigentumsrecht  auf  dies  große
Gebiet  durch  Grundbucheintrag  als  Grundstück
unserer  Gesellschaft  nicht  unbedingt  gesichert  war,
glaubte  der  Aufsichtsrat  nach  und  nach  beträchtliche
  Abschreibungen  auf  diejenigen  Unkosten  vornehmen
  zu  sollen,  die  gemacht  werden  mußten,
um  uns  den  unbestreitbaren  Besitz  auf  das  überwiesene
  Gebiet  zu  sichern.  Diese  Unkosten  betrugen
von  Gründung  der  Gesellschaft  bis  ultimo  Dezember
  1908  insgesamt  1  537771,94.M,  wovon
bis  31.  Dezember  aus  den  laufenden  jährlichen
Betriebsüberschüssen  insgesamt  499  570,26
abgeschrieben  wurden.

Nachdem  unser  Besitz  nunmehr  infolge  der
Grundbucheintragung  unser  unbestreitbares  Eigentum
  geworden  ist,  haben  wir  von  diesem  Betrage
in  der  vorliegenden  Bilanz  211  798,33  7
(249  785,14  abzüglich  einer  sofortigen  Abschreibung
  von  37  986,81  „%)  gemäß  Gewinnund
  Verlustkonto  wieder  zurückgebucht,  so  daß  das
Eigengebiet  nunmehr  mit  nur  1  250  000,—  (J  ,
also  weit  unter  dem  Betrage  der  effektiven  Aufwendungen
  und  seines  tatsächlichen  Wertes  zu
Buch  steht.

Zur  Erleichterung  der  Verständlichkeit  unserer
Vorschläge  lassen  wir  nachstehende  Erläuterungen
folgen:  ·

Die  Gesellschaft  Süd-Kamerun  wurde  am
8.  Dezember  1898  errichtet.  Ihre  Statuten
wurden  vom  Bundesrat  genehmigt  und  im  Reichs-Anzeiger
  am  30.  Jannuar  1899  veröffentlicht.

Der  Artikel  3  dieser  Statuten  setzte  die  Übertragung
  sämtlicher,  den  Einbringern  Herren  Dr.
J.  Scharlach  und  Sholto  Douglas  auf  Grund  des
Protokolls  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen
Amtes  vom  18.  Juni  1898  gewährten  Konzessionsrechte
  auf  die  Gesellschaft  fest,  Rechte,
welche  inzwischen  durch  besondere  Konzession  mit
unbeschränkter  Dauer  auf  die  Gesellschaft  direkt
übertragen  worden  waren.

Durch  diese  Konzession  ist  der  Gesellschaft
Süd-Kamerun  in  dem  zwischen  dem  12.  Grad
östlicher  Lange  von  Greenwich  und  dem  4.  Grad
nördlicher  Breite  einerseits  und  der  südlichen  und
östlichen  politischen  Landesgrenze  von  Kamerun
anderseits  gelegenen  Gebiete  das  zu  schaffende

Kronland  als  Eigentum  verliehen  worden.
        <pb n="217" />
        M  183  20

Solange  dies  der  Gesellschaft  übereignete
Kronland  noch  nicht  geschaffen  war,  wurde  der
Gesellschaft  das  Recht  eingeräumt,  in  diesem  Gebiete
  ihrerseits  Land  aufzusuchen  und  mit  etwaigen
Eigentümern  und  Beteiligten  wegen  Überlassung
von  Land  Abkommen  zu  treffen  und  solches  Land
vorläufig  in  Besitz  zu  nehmen.

Kurze  Zeit  nach  Errichtung  der  Gesellschaft
Süd-Kamerun,  im  Verfolg  von  Erörterungen,  die
ihren  Widerhall  im  Reichstag  fanden,  schlug  die
Kolonialpolitik  der  deutschen  Regierung,  die  bis
dahin  den  großen  Konzessionen  sympathisch  gegenüberstand,
  eine  andere  Richtung  ein.  Demgemäß
beeilte  sich  das  Gouvernement  von  Kamerun  trotz
wiederholter  Gesuche  des  Aufsichtsrats  nicht,  zur
Abgrenzung  des  der  Gesellschaft  übereigneten  Kronlandes
  zu  schreiten  und  die  großen  Landankäufe
der  Gesellschaft  von  den  Eingeborenen  zu  bestätigen.


Die  Verhandlungen  mit  der  Regierung  betreffend
  das  der  Gesellschaft  auf  Grund  ihrer
Konzession  als  Eigentum  zu  überlassende  Gebiet
zogen  sich  ohne  Unterbrechung  mehrere  Jahre  lang
bin.  Erst  im  Jahre  1905  fanden  sie  ihren  Abschluß.
  Durch  eine  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Kamerun  vom  19.  August  wurde  der  Gesellschaft
  ein  an  Kautschukbäumen  äußerst  reiches,
von  Flußläufen  begrenztes  Gebiet  von  etwa
1½  Millionen  Hektar  übereignet,  unter  der  einzigen
  Bedingung,  eine  genaue  Abgrenzung  vorzunehmen
  und  den  Beweis  der  Unbewohntheit
des  Geobietes  zu  erbringen.

Über  alles  dies  hat  die  Gesellschaft  Süd-Kamerun
  ihren  Aktionären  in  den  Generalversammlungen
  Bericht  erstattet.

Obgleich  nun  die  Gesellschaft  den  ihr  auferlegten
  Bedingungen  ohne  Verzug  nachkam,  wurde
die  Eintragung  in  das  Grundbuch  dennoch  von
neuem  verzögert,  wobei  die  Regierung  den  Umstand
betonte,  daß  die  Gesellschaft  über  zu  geringe  Mittel
verfüge,  um  die  ausgedehnten  und  reichen  Gummiwälder,
  die  ihr  Eigengebiet  bedecken,  mit  Erfolg
ausbeuten  zu  können.

Der  Aufsichtsrat  hat  indessen  auch  diese  letzten
Widerstände  durch  das  Versprechen,  in  finanzieller
OHinsicht  die  erforderlichen  Maßnahmen  zu  treffen,
überwunden,  woraufhin  das  Eigengebiet  definitiv
als  Grundstück  auf  den  Namen  der  Gesellschaft
in  das  Grundbuch  eingetragen  wurde.

Außerdem  aber,  ganz  unabhängig  von  der
dem  Kolonialamt  gegenüber  eingegangenen  Verpflichtung,
  ist  eine  finanzielle  Neugestaltung  der
Gesellschaft  unbedingt  erforderlich.

Zur  Zeit,  und  trotz  der  erzielten  großen  Gewinne,
  mit  Ausnahme  der  zwei  letzten  Geschäftsjahre,
  in  denen  die  Gesellschaft  infolge  des  großen
Preissturzes  des  Rohgummis  unbedeutende  Ver- 



luste  erlitt,  hat  die  Gesellschaft  Aufwendungen
gemacht,  die  ihr  Kapital  üÜbersteigen,  und  war
somit  gezwungen,  Bankkredite  in  Anspruch  zu
nehmen.  Es  war  in  der  Tat  erforderlich,  während
mehrerer  Jahre  zahlreiche  und  kostspielige  Expeditionen
  zur  Erforschung  des  Eigengebietes  und
Feststellung  seiner  Grenzen  zu  organisieren,  um
die  Eintragung  in  das  Grundbuch  zu  sichern.
Die  hierdurch  erwachsenen  Unkosten  belaufen  sich
seit  Errichtung  der  Gesellschaft  auf  1537771,94.7.

Es  handelt  sich  nunmehr  darum,  die  Verluste
zu  decken,  die  Bankkredite  abzulösen,  uns  die
Mittel  zu  verschaffen,  die  rationelle  Bearbeitung
unseres  Eigengebietes  in  größerem  Maßstabe  fortzuführen,
  wobei  wir  uns  die  günstigsten  Resultate
versprechen,  und  endlich  darum  das  Verhältnis
der  Anteile  zu  klären.

Auf  Grund  der  Statuten  sind  die  Aktien  zu
einer  Dividende  von  5  v.  H.  auf  die  eingezahlten
Beträge  berechtigt  mit  Anspruch  auf  Nachzahlung
aus  dem  Reingewinn  der  folgenden  Jahre,  sofern
der  Reingewinn  eines  Jahres  zur  Deckung  der
Dividende  nicht  ausreicht.  Die  somit  auf  spätere
Reingewinne  schuldigen  Dividenden  betragen  ultimo
1908  350  000  ¾  für  die  Aktien  der  Serie  A
und  184  375,—  .  für  die  Aktien  der  Serie  B.
Daraus  folgt,  daß  die  Aktien  den  Zeitpunkt  ihrer
Verzinsung  so  lange  hinausschieben  müssen,  bis  die
zukünftigen  Reingewinne  eine  Tilgung  dieser  Schuld
von  534  375,—  J“,  die  sich  noch  weiter  erhöhen
kann,  an  die  Aktionäre  zulassen.  Es  ist  daher
angebracht,  diese  Folgen  der  Vergangenheit  zu
liquidieren  und  eine  definitive  Sanierung  vorzunehmen.
  ·

Wenn  wir  vollständig  freie  Hand  gehabt  hätten,
so  würden  wir  vorgezogen  haben,  vor  der  Um—
gestaltung  des  Gesellschaftskapitals,  die  Resultate
abzuwarten,  die  wir  gegenwärtig  mit  Recht  aus
der  Ausbeutung  unseres  Eigengebietes  erwarten
können,  aber  wie  vorstehend  bereits  gesagt,  fühlen
wir  uns  moralisch  verpflichtet,  schon  jetzt  ein  abgeschlossenes
  Programm  vorzulegen,  über  das  wir
im  Prinzip  mit  dem  Kolonialamt  einig  sind.
Gegenwärtig  ist  unser  Gesellschaftskapital  in  5000
Anteile  zu  je  400,—.M  2  Millionen  Mark  eingeteilt,
  wovon,  ultimo  1908,  2500  Anteile  der
Serie  A  Anrecht  auf  140,—  “  rückständige
Dividende  per  Anteil  und  2500  Anteile  der  Serie
B  Anrecht  auf  73,75  ¼¾  rückständige  Dividende
per  Anteil  hatten.

Die  Gesellschaft  hatte  außerdem  15  000  Genußscheine
  ausgegeben,  von  denen  10  000  den
Gründern  und  5000  den  Zeichnern  der  Anteile
gewährt  worden  sind.

Die  Anteile  beider  Serien  haben  Anrechte
auf  5  v.  H.  Dividende  mit  Anspruch  auf  Nachzahlung
  aus  dem  Reingewinn  der  nächstfolgenden
        <pb n="218" />
        W  184  20

Jahre,  im  Falle  der  Reingewinn  des  betreffenden
Jahres  zur  Deckung  der  Dividende  nicht  ausreicht.
Diese  Bestimmung  der  Statuten  hatte  die  Anhäufung
  der  rückständigen  Dividenden  zur  Folge.

Sodann,  nach  Ausschüttung  des  Gewinnanteiles
  an  Fiskus  und  Aufsichtsrat  erfolgt  die
Verteilung  des  verbleibenden  Reingewinnes  unter
alle  Anteile  und  Genußscheiue  in  Gemäßheit
Artikel  36  des  Statuts.

Unsere  Vorschläge  sind  nun  die  folgenden:

1.  Herabsetzung  um  25  v.  H.  des  gegenwärtigen
  Gesellschaftskapitals;  von  2000  000,—.
auf  1  500  000,—  “  durch  Abstempelung  jedes
Anteits,  dessen  Nominalwert  von  400,—  .X  auf
300,—  herabgesetzt  wird.

2.  Die  rückständigen  Dividenden  werden  mit
70  v.  H.  ihres  Betrages  ausbezahlt.  Die  Anteile
der  Serie  A  erhalten  somit  98,—  .KA  anstatt
140,—  nominal,  und  die  Anteile  der  Serie
B  erhalten  51,62  ½  I  anstatt  73,75.K  nominal.
Vom  1.  Januar  1909  haben  die  Anteile  keinen
Anspruch  mehr  auf  Nachzahlung  rückständiger
Dividende  im  Falle  ungenügenden  Reingewinnes
eines  Geschäftsjahres.

3.  Vor  Verteilung  des  Reingewinns  unter
die  Anteile  und  ausgegebenen  Genußscheine  erhalten
  die  auf  300,—  .“  abgestempelten  Anteile
7  v.  H.  Dividende  —=  21,—  “,  anstatt  5  v.  H.
auf  400.—  4  —  20,—  .%

4.  Der  Landesfiskus  erhält  von  dem  verbleibenden
  Rest  12  v.  H.  anstatt  10  v.  H.

5.  Im  Falle  die  Dividende  nicht  über  7  v.  H.
beträgt,  erhält  der  Aufsichtsrat  nur  5  v.  H.  anstatt
10  v.  H.  des  Reingewinns.

6.  Die  Verteilung  des  Uberschusses  unter  die
Anteile  und  Genußscheine  erfolgt  von  dem  am
1.  Januar  1909  beginnenden  Geschäftsjahre  ab,
zur  Hälfte  an  alle  Anteile  und  zur  Hälfte  an  alle
Genußscheine.

7.  Im  Falle  einer  Auflösung  der  Gesellschaft
werden  die  Aktionädre,  der  Aufsichtsrat  und  der
Fiskus  in  obiger  Weise  berücksichtigt.

8.  Ein  Syndikat  hat  sich  verpflichtet  al  pari
1  500  000.—  “  neue  Anteile  zu  übernehmen,
die  nach  vorerwähnter  Abstempelung  der  alten
Anteile  von  400,—  “  auf  300,—  “  diesen
gleichwertig  sind,  demnach  5000  Anteile  à  300,—.
und  5000  zu  schaffende  Genußscheine.

Das  Syndikat  verpflichtet  sich,  die  5000  neuen
Anteile  den  Inhabern  der  alten  Anteile  al  pari
anzubieten  und  zwar  zur  Hälfte  den  Inhabern
der  Anteile  und  zur  Hälfte  den  Inhabern  der
Genußscheine.

Das  Syndikat  trägt  sämtliche  Kosten,  insbesondere
  die  sehr  erheblichen  Stempelkosten,  die
Herstellungs=  und  Ausgabekosten  der  Anteile  usw.

 

Hiernach  wird  das  Gesellschaftskapital  aus
10  000  Anteilen  à  300,—  K  bestehen,  mit  Anrecht
  auf  7  v.  H.  erster  Dividende  ohne  Nachzahlungsanspruch
  auf  rückständige  Dividende  ab
1909  und  mit  Anrecht  auf  die  Hälfte  des  statutenmäßigen
  Überschusses  des  Reingewinnes,  dessen
andere  Hälfte  den  20  000  Genußscheinen  zukommt.


Nach  unserem  Dafürhalten  sind  somit  die  Rechte
der  Inhaber  der  alten  Aktien  soviel  wie  möglich
geschützt,  wobei  die  Notwendigkeit  der  Aufbringung
neuen  Kapitals  zu  berücksichtigen  ist;  denn  wenn
auch  der  Nominalwert  der  Anteile  um  25  v.  H.
reduziert  wird,  so  vergütet  man  ihnen  anderseits
beinahe  den  ganzen  Gegenwert  durch  sofortige
Barablösung  der  rückständigen  Coupons.

Anderseits  gestehen  die  Genußscheine  in  Wirklichkeit
  nur  eine  Erhöhung  der  Dividende  um
1,—  /4  per  Anteil  zu,  indem  sie  eine  Erhöhung
der  ersten  Dividende  von  5  v.  H.  auf  7  v.  H.
zulassen.

Die  Anteile  erhalten  aus  den  durch  dieses
Zugeständnis,  zur  Verteilung  gelangenden  Gewinnen,
  einen  Vorzug  von  5000,—  „K  gegenüber
  den  Genußscheinen.

Durch  dieses  Zugeständnis  verschwindet  der
Nachzahlungsanspruch  auf  rückständige  Dividenden,
sowie  diese  rückständigen  Dividenden  im  Betrage
von  534  375,—  JT&amp;amp;.  Diese  Rückstände  hätten
wahrscheinlich  auf  Jahre  hinaus  jede  Ausschüttung
einer  Dividende  verhindert.  Unter  den  neuen
Umständen  dagegen  haben  die  Genußscheine  die
Aussicht,  sofort  ihren  Anteil  am  Reingewinn  zu
erhalten.

Infolge  der  Schaffung  der  1  500  000,—  .X
neue  Anteile,  kommt  die  Gesellschaft  aus  der
schwierigen  Lage  heraus,  in  welche  sie  durch  die
schwebende  Schuld  von  900  000,—  4““  geraten
war,  und  tritt  nunmehr  in  eine  neue  Entwicklungsstufe,
  die,  wie  wir  hoffen,  fruchtbringend  für  alle
Interessenten  sein  wird.

Die  Verteilung  des  Reingewinnes  über  7  v.  H.
je  zur  Hälfte  unter  die  Anteile  und  zur  Hälfte
unter  die  Genußscheine  ist  nötig.  Im  übrigen
ist  die  Differenz  durch  die  Erhöhung  des  Kapitals
und  der  Anteile  schon  heute  nahezu  ausgeglichen,
und  wenn,  zufolge  günstiger  Entwicklung  unseres
Handels  weitere  Aktien  ausgegeben  werden  sollten,
könnte  der  Fall  eintreten,  daß  bei  dem  alten
System,  wenn  die  Anzahl  der  ausgegebenen  Anteile
  die  Anzahl  der  Genußscheine  übersteigt,  das
Verhältnis  in  der  Gewinnverteilung  unter  die
Hälfte  sinken  könnte,  soweit  die  Gesamtanzahl
der  Genußscheine  in  Frage  kommt.

Es  ist  demnach  nötig,  schon  heute  den  Anteil
festzusetzen,  der  für  die  Gesamtanzahl  der  Aktien  und
der  Genußscheine  zur  Verteilung  zu  kommen  hat.
        <pb n="219" />
        185  20

Die  Lage  der  Aktionäre  ist  durch  diese  Reform
wieder  eine  normale  geworden.  Die  Kapitalreduzierung,
  die  ihnen  auferlegt  wird,  ist  durch
Erhöhung  der  ersten  Dividende  von  20,—
auf  21.—  &amp;amp;¾  per  Anteil  und  durch  die  sofortige
Auszahlung  der  rückständigen  mit  70  v.  H.  weniger
fühlbar  gemacht.

Die  Herabsetzung  des  Nominalbetrages  der
rückständigen  Coupons  durch  sofortige  Zahlung
von  70  v.  H.  dieses  Betrages  ist  dadurch  gerechtfertigt,
  daß  andernfalls  voraussichtlich  erst  in
mehreren  Jahren  diese  rückständigen  Coupons  und
dann  auch  nur  sukzessive  aus  den  jährlichen  Gewinnen
  hätten  bezahlt  werden  können.

Im  Falle  einer  Auflösung  der  Gesellschaft
wird  der  Fiskus  nunmehr  Anrecht  auf  12  v.  H.
des  nach  Rückzahlung  der  Aktien  verbleibenden
Restes  haben.

Indem  wir  vorstehende  Vorschläge  unterbreiten,
  deren  Annahme  mit  einer  neuen  Ara
für  unsere  Gesellschaft  zusammenfallen  würde,
glauben  wir  uns  verpflichtet,  zu  sagen,  was  wir
von  der  Zukunft  unserer  Gesellschaft  erhoffen
konnen.

Die  Produktionsstellen,  gegenwärtig  16  in
unserem  Eigengebiet,  werden  alsbald  in  angemessener
  Weise  vermehrt  werden.  Der  Einstandspreis
  des  Kautschuks,  den  wir  in  unserem
Eigengebiet  gewinnen,  hat  bereits  im  ersten  Semester
  des  Geschäftsjahres  1909  erheblich  herabgesetzt
  werden  können.  Das  im  ersten  Semester
  1909  in  unserem  Eigengebiet  geerntete
Quantum  Kautschuk  erreicht  beinahe  das  Gesamtquantum
  des  im  ganzen  Geschäftsjahr  1908  durch
eigene  Leute  geernteten  Kautschuks.  Im  übrigen
beginnt  der  in  diesem  Semester  geerntete  Kautschuk
  hier  einzutreffen,  und  sofern  der  Preis  dieses
Produktes  keinen  nennenswerten  Rückgang  erfährt,

 

steht  uns  guter  Gewinn  in  sicherer  Aussicht.  Die
rationelle  Ausbeutung  unseres  Eigengebietes  in
Verbindung  mit  unserer  finanziellen  Sanierung
läßt  uns  für  alle  Interessenten  schnelle  und  gute
Resultate  voraussehen.

#  2

Die  Gewinn=  und  Verlustrechnung  enthält  auf
der  Debetseite  außer  dem  Verlustvortrag  aus  dem
Jahre  1907  von  54  333  /¼  an  Ausgaben:  allgemeine
  Unkosten  mit  629  761.,  Ein=  und  Ausfuhrzoll
  sowie  Abgaben  in  Kamerun  mit  935127,
Handlungsunkosten  in  Hamburg  mit  53  905  .*,
Zinsen  usw.  mit  51  623  “  und  Abschreibungen
von  insgesamt  213  316  /4;  auf  der  Kreditseite
an  Einnahmen:  Bruttogewinn  aus  Produkten  und
Transaktionen  in  Kamerun  mit  727717  M,
Rückbuchung  von  50  v.  H.  der  Abschreibungen
früherer  Jahre  auf  „Grundeigentum  und  Plantagen“
  mit  249  785  T  und  den  Verlust  des
Jahres  1908  in  Höhe  von  118  251  .7,  der  auf
neue  Rechnung  vorzutragen  ist.  Die  Vermögensbilanz
  enthält  unter  den  Aktiven  neben  anderen
Posten  Grundeigentum  und  Plantagen  mit
1  250  000  .,  Niederlassungen  in  Kamerun  mit
75  000  ,  Dampfer  mit  130  000  (,  Kasse  in

Kamerun  mit  6137.%,  Waren  und  Proviant
mit  813  671  .X,  afrikanische  Produkte  mit
736  885  .¾,  Debitoren  mit  17737%.  Auf

der  Passivseite  sind  aufgeführt:  2500  Anteile  Serie
A  zu  400  .,  2500  Anteile  Serie  B  zu  400  %
und  15  000  Genußscheine  insgesamt  2  Millionen
Mark  Kapital.  Ferner  der  Reservefonds  mit
20  000  .,  Wechsel  mit  26  568.¼,  Bankkredite
mit  732  102  J,  Guthaben  des  Personals  in
Kamerun  mit  131  803./,  Kreditoren  mit  10211.4,
sonstige  Unkosten  mit  149  938  .,  sowie  Rückstellungen
  auf  Waren  und  Proviantkonto  mit
75  000  .J.

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Landwirtschaftliches  aus  Dahomey.

Aus  einem  Berichte  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von
Togo,  Grafen  v.  Zech.
(Schluß.)
Versuchsgarten  von  Portonovo.

Am  13.  Juli  konnte  ich  die  Besichtigung  des
Versuchsgartens  von  Portonovo  unter  Führung
des  Chefs  der  Agrikulturabteilung  des  Gouvernements
  Herrn  Savariau  vornehmen.  Es  war
mir  unmöglich,  alles,  was  ich  sah,  festzuhalten.
Ich  beschränke  mich  daher  auf  die  Wiedergabe
einiger  Notizen.

 

Der  Versuchsgarten  hat  eine  Ausdehnung  von
6  bis  7  ha.  Das  zur  Bearbeitung  und  Instandhaltung
  des  Gartens  verfügbare  Personal
besteht  aus  zwei  Europäern,  dem  Chef  der  Agrikulturabteilung
  des  Gouvernements  und  einem
Agent  de  Culture,  zwei  farbigen  Aufsehern  und
11  Arbeitern.  Die  beiden  Europäer  können  den
Garten  nur  gelegentlich  überwachen,  da  ihre
Tätigkeit  als  Chef  des  Agrikulturdienstes  bzw.
als  Agent  de  Culture  sie  häufig  von  Portonovo
abzieht.

Der  Kampeche-Baum  ist  im  Versuchsgarten
  in  ausgedehntem  Maße  gezogen  worden.
        <pb n="220" />
        W  186  20

Er  findet  hauptsächlich  Verwendung  als  Heckenpflanze,
  er  gedeiht  sichtlich  ausgezeichnet.  Stammstücke
  älterer  Pflanzen  wurden  zur  technischen
Bewertung  nach  Frankreich  geschickt;  doch  stehen
Mitteilungen  über  die  Verwertbarkeit  noch  aus.

In  dem  Versuchsgarten  werden  zahlreiche
junge  Kolapflanzen-  zur  Versendung  ins  Innere
gezogen.  Die  Saat  der  Cola  vera  wird  aus
Französisch  Guinea  bezogen.  Die  Saat  wird  in
die  bekannten  kleinen  geflochtenen  Pflanzkörbchen
  gesetzt.  In  diesen  werden  die  jungen
Pflanzen  gezogen,  versandt  und  verpflanzt.  Nach
Mitteilungen  des  Herrn  Savariau  wird  bei
Kolapflanzungen  der  Verband  von  sechsmal  7m
angewendet.

Die  im  Versuchsgarten  vorhandenen  Kakaobäume
  stehen  ziemlich  gut;  jedoch  trocknen  die
Früchte  vor  der  Reife  ein  und  fallen  ab.  Da
Portonovo  eine  durchschnittliche  Regenmenge  von
1600  mm  im  Jahr  hat,  so  ist  nicht  ohne  weiteres
anzunehmen,  daß  Mangel  an  Niederschlägen  die
Ursache  dieser  Erscheinung  ist.  Möglich  ist,  daß
die  mit  geringer  Luftfeuchtigkeit  verbundene
Trockenperiode,  welche  hier  in  den  Monaten
Dezember,  Januar  und  Februar  zu  herrschen
pflegt,  die  Fruchtentwicklung  stört.

Wahrscheinlich  ist  der  seit  vielen  Jahrzehnten
in  nächster  Nähe  von  Portonovo  unter  Kultur
befindliche  Boden  zu  arm  an  Nährstoffen.

Auf  Kultur  von  Kaffee  wird  kein  Wert
gelegt;  die  vorhandenen  Bäume  werden  noch
gepflegt.

Kautschuk.  An  Kautschukbäumen  sind  vorhanden:
  Hevea  brasiliensis.  Diese  wurden
1901/02  gepflanzt  und  tragen  seit  1906  Früchte,
deren  Samen  zur  Vermehrung  verwendet  wird;
Castilloa  elastica  leidet  sehr  unter  Bohrkäfern
und  Termiten;  Manihot  von  Piauhany,  eine
erst  kürzlich  eingeführte  Kautschukpflanze,  läßt  ein
Urteil  über  ihr  Gedeihen  in  Dahomey  noch
nicht  zu.

Zapfversuche  an  der  im  Versuchsgarten  zu
Portonovo  gezogenen  Varietät  von  Manihot
Glaziovii,  welche  im  Jahre  1904  angestellt
wurden,  haben  ein  befriedigendes  Ergebnis  nicht
gehabt.

Ich  führe  die  Versuche  an,  weil  in  Togo
Manihot  Glaziovüt  schon  sehr  verbreitet  ist  und
die  Anschauungen  über  den  Wert  dieser  Kautschukpflanze
  ziemlich  weit  anseinander  gehen.

1.  Versuch  an  3  siebenjährigen  Bäumen  mit
Schnitt;  die  Anzapfung  erfolgte  am  12.  und
19.  September,  die  Einsammlung  am  13.  und
15.  bzw.  22.  und  25.  September.  Der  Kautschukertrag
  betrug  im  ganzen  48  g,  also  durchschnittlich
  auf  den  Baum  18  g.

 

2.  Versuch  an  4  siebenjährigen  und  8  vierjährigen
  Bäumen.  Die  Anzapfung  erfolgte  durch
Einhiebe;  die  Stämme  sind  dreimal  auf  je  einem
Drittel  der  Stammhöhe  angezapft  worden,  nachdem
  vorher  jeweils  die  Rinde  abgenommen  war.
Die  Abrindung  erfolgte  am  12.,  19.  und  27.
Die  Einhiebe  wurden  ausgeführt  am  14.,  20.
und  28.  September;  die  Einsammlung  vom  15.
bis  20.,  21.  bis  28.  September,  29.  September
bis  5.  Oktober  und  5.  Oktober  bis  15.  Oktober.

Die  siebenjährigen  Bäume  ergaben  im  ganzen
325  g,  also  durchschnittlich  auf  den  Baum
81,25  g.  Die  vierjährigen  Bäume  im  ganzen
278  g,  also  durchschnittlich  auf  den  Baum
34,75  g.

3.  Versuch  an  18  siebenjährigen  Bäumen.
Die  Abrindung  und  die  Einhiebe  sind  auf  einmal
  an  jedem  Baum  vorgenommen  worden.

Die  Abrindung  erfolgte  am  30.  September,
die  Einhiebe  wurden  am  1.  Oktober  ausgeführt;
die  Einsammlung  erfolgte  am  8.,  9.  und  13.  Oktober;
  am  15.  und  28.  Oktober  trat  nochmals
Milchsaft  aus,  nachdem  ein  Gewitter  vorausgegangen
  war;  auch  dieser  wurde  gesammelt.  Im
ganzen  wurden  1150  g  Kautschuk,  also  63,88  g
pro  Baum  erzielt.

Die  beim  dritten  Versuch  aufgewendeten  Arbeitslöhne
  wurden  mit  8  Franken  berechnet.

Die  mit  V.  Schnitt  angezapften  Bäume  sind
von  verschiedenen  Insekten,  Ameisen  und  Termiten
  befallen  worden;  mehrere  von  ihnen  sind
vom  Wind  abgebrochen  worden,  die  übrigen
haben  so  gelitten,  daß  man  bezweifelte,  daß  sie
den  Gewitterstürmen  standhalten  würden.

Die  nach  und  nach  angezapften  Bäume
schienen  anfangs  unter  der  Anzapfung  nicht  zu
leiden;  bald  begannen  aber  die  Insekten  ihr  unheilvolles
  Werk  und  zwei  Stämme  von  vier  sind
sehr  beschädigt  worden.

Von  den  18  Bäumen  des  dritten  Versuches
haben  sieben  ihre  Blätter  sofort  nach  der  Anzapfung
  verloren  und  die  äußeren  Zweige  sind
vertrocknet.  Die  11  übrigen  haben  keine  größeren
Nachteile  gezeigt,  als  die  des  zweiten  Versuches.

Das  Agrikulturdepartement  ist  auf  Grund
dieser  Versuche  zu  folgenden  Schlüssen  gekommen:

1.  Von  der  Anlage  von  Pflanzungen
von  Manihot  Glaziovii  wird  abgeraten.

2.  Die  Ausbeutung  bestehender  Pflanzungen
wird  nur  angeraten,  wenn  die  Stämme  einen
Durchmesser  von  mindestens  25  em  haben.

3.  Es  wird  die  Anzapfung  mit  Einhieben
empfohlen.
        <pb n="221" />
        W  187  20

4.  In  den  beiden  Jahren  nach  der  ersten
Anzapfung  muß  man  auf  beträchtliche  Verluste
an  Bäumen  gefaßt  sein.

Sisal.  Großen  Wert  legt  man  in  Dahomey
zur  Zeit  auf  Förderung  der  Sisalkultur.  Im
Garten  sind  noch  keine  ausgewachsenen  Sisalvflanzen

  vorhanden;  Stecklinge  müssen  von  auswärts

  bezogen  werden.

Herr  Savariau  setzt  große  Hoffnungen  auf
eine  Agavenart  -.  Zapupe  verde“,  welche  höhere
Erträge  liefern  soll  als  Sisal.  Sie  ist  erst

kürzlich  in  Dahomey  eingeführt;  über  ihr  Gedeihen

  ist  noch  nichts  bekannt.

Verschiedenes.  Die  Foureroya  gigantea
im  Versuchsgarten  ist  auffallend  klein;  sie  scheint
kleiner  zu  sein  als  in  Togo.

An  Früchten  sind  unter  anderem  vertreten
fünf  verschiedene  Arten  von  Edelmangos.  Die
Mangobäume  werden  absichtlich  sehr  niedrig  gehalten,
  damit  ihre  Zweige  sich  zur  Erde  neigen,
wodurch  das  Aufpfropfen  erleichtert  wird.

Ferner  sind  mehrere  gute  Ananassorten,
darunter  eine  gute  brasilianische  Art,  vorhanden.

Mit  Baumwolle  sind  kleine  Versuchsfelder
angelegt,  in  welchen  Versuche  mit  ausgesuchter
Baumwollsaat  ausgeführt  werden.

Es  ist  bei  dieser  Gelegenheit  vielleicht  angebracht,
  etwas  über  die  Organisation  der
Agrikulturabteilung  des  Gouvernements
zu  sagen.  Der  Abteilung  steht  vor  ein  Chef
(Oerr  Savariau),  der  den  gesamten  Dienst
leitet.  Ihm  ist  zugeteilt  ein  Veterinär  und  ein
Umerinspektor.  Dieser  ist  zugleich  Vertreter  des
Vorstandes.  Ferner  sind  angestellt  drei  enrovadische
  Agrikulturagenten.  Einem  von  ihnen  mit
dem  Sitze  bei  Allada  sind  die  Bezirke  von  Porkonovo,
  Cotonou,  Ouidah,  Allada  und  Grandvovo
  als  Arbeitsgebiet  überwiesen,  einem  zweiten
die  Bezirke  von  Abomey  und  Djiougou,
die  dazwischen  liegenden  Gebiete  von  Savalou
und  Cabole,  einem  dritten  die  Bezirke  Zagnanado
  und  Parakou  und  das  Gebiet  von  Saé.

Diesen  sind  unterstellt  die  Versuchsstationen

und  Anlagen  in  bzw.  bei  Saé,  Paonignan,

Savalou,  Abomey  und  Allada.

Der  Veterinär  beschäftigt  sich  hauptsächlich  mit

dem  Studium  der  Viehzucht  und  Viehkrankheiten.

Die  Tätigkeit  der  Agrikulturagenten  und  ihre
Beziehungen  zum  Chef  der  Agrikulturabteilung,
ebenso  wie  die  zu  den  lokalen  Verwaltungsbehörden
  sind  durch  einen  Runderlaß  des  Gouverneurs
  neuerdings  geregelt  worden.  Ich  füge
lbersetzung  dieses  Runderlasses  nachstehend  bei;
er  dürfte  allgemeineres  Interesse  bieten.

14  #
.

sowie

 

Rundschreiben  des  Gouverneurs,  betreffend  den
Dienst  der  Ruituragenten  in  der  Rolonie.

Eine  eingehende  Beobachtung  des  Geschäftsganges
des  Service  de  l'Agriculture  in  Dahomey  während  der
2  Jahre  seines  Bestehens  hat  mich  von  der  Notwendigkeit
  überzeugt,  Bestimmungen  über  den  Dienst,  die
Beziehungen  zu  Ihrem  Departementsvorstande  und  zu
den  Bezirksleitern  zu  treffen.

1.  Dienst  der  Agenten.

Sie  sind  angestellt  worden,  damit  Sie  ständig  Fühlung
  halten  sowohl  mit  den  enropäischen  Kaufleuten
und  Pflanzern  als  auch  mit  der  Eingeborenen-Bevölkerung.


Um  auf  letztere  einen  wirksamen  Einfluß  zu  gewinnen,
  ist  es  zunächst  nötig,  daß  Sie  die  Verhältnisse
in  denen  die  Eingeborenen  leben,  gründlich  studieren,
  daß  Sie  ihre  Bedürfnisse  kennen  lernen  und  daß
Sie  ihre  Kulturmethoden  und  die  Gebräuche  bei  der
Feldbestellung  aufmerksam  beobachten:  dann  werden  Sie
auch  herausfinden,  wo  Sie  zweckmäßige  Verbesserungsvorschläge
  machen  können.

Es  ist  also  nötig,  daß  Sie  mit  den  eingeborenen
Pflangern  in  engste  Fühlung  treten,  indem  Sie  ihre
Dörfer  und  Pflanzungen  häufig  aufsuchen  und  sich  eingehend
  mit  ihnen  unterhalten.  In  Ihren  Bezirken
werden  Sie  den  größeren  Teil  Ihrer  Zeit  unterwegs
und  nur  zum  kleineren  Teil  seßhaft  sein  müssen.
Würden  Sie  sich  ausschließlich  der  Leitung  einer  landwirtschaftlichen
  Station  oder  eines  Versuchsgartens
widmen,  so  müssen  Sie  sich  auf  gartenmäßige  Kulturversuche
  beschränken,  die  für  die  Kolonie  von  geringerem
Nutzen  sind.  Wenn  Sie  dagegen  Ihren  Bezirk  bereisen,
  werden  Sie  sich  Rechenschaft  ablegen  von  den
Hauptfragen,  die  für  die  Entwicklung  der  Landwirtschaft
  von  Bedeutung  sind,  und  um  die  Sie  sich

kümmern  müssen.  Ihre  Beobachtungen  werden  Sie
befähigen,  unter  Berücksichtigung  der  niederen  Entwicklungsstufe

  der  Landwirtschaft  und  des  Handels  der
Eingeborenen  die  richtigen  Mittel  zu  deren  Hebung  zu
finden.

Kaufleme  und  Pflanzer  sollen  Gelegenheit  haben,
Sie  um  Ihren  Rat  zu  bitten.  Sie  müssen  es  sich  zur
Pflicht  machen,  ihnen  Auskunft  zu  erteilen,  doch  vergessen
  Sie  nicht,  daß  infolge  Ihrer  Stellung  Ihren
Worten  ein  offizieller  Charakter  beigemessen  werden
muß,  und  daß  Sie  dadurch  die  Veranlassung  zu  neuen
Unternehmungen  geben  können.  Vermeiden  Sie  es
deshalb  über  Ihre  Untersuchungen  und  Versuche  zu

sprechen  oder  Schlüsse  daraus  zu  ziehen,  bevor  Sie
ihrer  Ergebnisse.  mögen  sie  günstig  oder  ungünstig

sein,  vollkommen  sicher  sind.  Wenn  Sie  im  Schriftverkehr
  mit  Privaten  um  Ihre  Ansicht  befragt  werden
oder  Gutachten  abgeben  sollen,  halten  Sie  sich  vor
Augen,  daß  Sie  im  Namen  der  Verwaltung  handeln
und  sprechen.

Es  ist  nötig.  daß  Sie  Ihre  Tüätigkeit  ausschließlich
auf  die  in  Ihren  Wirkungsbereich  gehörigen  Fragen
beschränken  und  sich  jeder  Einmischung  in  solche  Angelegenheiten
  enthalten,  die  nicht  in  unmittelbarer
Beziehung  zu  Ihrem  Dienst  stehen.

Nach  diesen  Bemerkungen  allgemeiner  Art  mochte
ich  besprechen,  welche  Arbeiten  im  einzelnen  Sie  auszuführen
  haben  werden.

In  erster  Linie  dürfte  eine  genaue  Besichtigung
der  landwirtschaftlichen  Verhältnuisse  Ihres  Bezirks  von
größtem  Nutzen  sein.  Sie  werden  sie  erst  allmählich
lückenlos  durchführen  können,  indem  Sie  von  Ihrem
Standlager  aus  strahlenförmig  vorgehen.  Damit
Ihre  Arbeit  auch  für  andere  unzbar  wird,  werden
        <pb n="222" />
        W  188  20

Sie  alles,  was  Sie  bei  der  Bereisung  der  einzelnen
Gegenden  an  natürlichen  Schätzen  des  Landes  und  an
geschaffenen  Werten  gesehen  haben,  in  Form  von  Einzelbeschreibungen
  der  betreffenden  Gegend  niederlegen.
Im  einzelnen  werden  Sie  hierbei  die  Bevölkerung,
die  Bodenverhältnisse,  den  Pflanzenwuchs,  den  Ackerbau,
  und  den  Viehstand  schildern  müssen.  Diese  Aufzeichnungen
  werden  Sie  in  die  Lage  setzen,  mit  Sicherheit
  den  Weg  zu  bestimmen,  den  Sie  einschlagen
müssen,  um  den  Wohlstand  Ihres  Bezirkes  zu  heben;
dadurch,  daß  Sie  die  Früchte  Ihrer  langjährigen  Beobachtung
  des  Landes  auch  Ihren  Nachfolgern  zugänglich
  machen,  ersparen  Sie  diesen  den  Verlust  der
Zeit,  die  jeder  Neuankömmling  in  einem  Lande  damit
verliert,  daß  er  sich  zuerst  zurechtfinden  muß.

Um  Verbesserungen  an  althergebrachten  Anbaumethoden
  auszuprobieren,  ebenso  aber  auch  um  den
Nutzen  dieser  oder  jener  noch  wenig  bekannten  Kultur
vor  Augen  zu  führen,  werden  Sie  Versuchsfelder  anlegen.
  Diese  sind  ausschließlich  für  einjährige  Pflan  zen
bestimmt;  es  wäre  falsch,  sie  nur  bei  Ihrem  ständigen
Wohnort  zu  errichten;  sic  müssen  vielmehr  an  allen
wichtigen  Plätzen  Ihres  Bezirkes,  soweit  möglich  auch
an  solchen  Orten,  an  denen  Eingeborene  in  größerer
Anzahl  zusammenkommen,  und  an  Pauptverkehrswegen
angelegt  werden,  um  die  Aufmerksamkeit  der  Eingeborenen
  auf  sie  zu  lenken  und  die  Eingeborenen
dazu  zu  bringen,  gleichfalls  Versuche  zu  machen.
Hierzu  werden  Sie  der  Mitwirkung  klügerer  Häuptlinge
  bedürfen,  die  Verständnis  für  die  Vorteile  zeigen,
die  ihnen  aus  der  Befolgung  der  erteilten  Anweisungen
erwachsen.

Insbesondere  möchte  ich  Sie  noch  auf  die  Bedeutung
  des  Anbaus  von  Baumwolle,  nicht  weniger  aber
auch  des  von  Lebensmitteln  wie  Mais,  Erdnüsse,
Maniok,  Jams  usw.  für  Dahomey  aufmerksam  machen.
Abgesehen  davon,  daß  sie  für  die  Eingeborenen  die
Hauptnahrung  bilden,  haben  manche  von  ihnen  bereits
als  Ausfuhrware  eine  gewisse  Bedeutung  erlangt.

Mit  anderen  interessanten  Nutzpflanzen,  die  in  der
Kolonie  mehr  oder  weniger  noch  unbekannt  sind,
werden  Sie  Versuche  anstellen;  hierher  gehören  Reis,
Rizginus,  Sesam  und  Indigo.  Diese  Versuche  müssen
vorwicgend  nach  praktischen  Gesichtspunkten  gemacht
werden.  Sie  werden  anstreben  müssen,  den  Eingeborenen
  recht  augenfällig  die  Vorteile  vorzuführen,
die  sie  von  einer  guten  Bearbeitung  des  Bodens,  ausreichender
  Düngung,  sachgemäßer  Pflege  und  Behandlung
  der  Pflanzen  und  mehrjähriger  Wechselwirtschaft
haben.

Von  den  in  Betracht  kommenden  Pflanzen,  mögen
sie  nun  wild  wachsen  oder  in  Pflege  genommen  sein,
hat  die  Olpalme,  die  wichtige  Auofuhrprodnukte  liefert,
in  erster  Linie  Anspruch  auf  Ihre  Ausmerksamkeit.
Eine  sachgemäßere  und  gründlichere  Ausbentung  ihrer
Früchte,  ihre  zweckmäßigste  Pflege  und  Bewirtschaftung,
  die  Kenmunis  der  verschiedenen  Arten  unter  dem
Gesichtopunkt,  welche  am  meisten  Ol  liefert,  die  Unterdrückung
  der  Grasbrände  auf  dem  mit  Palmen  bepflanzten
  Gelände  sind  die  Aufgaben,  deren  Lösung
Sie  Ihre  ganze  Sorgfalt  zuwenden  müssen.

Der  Rolabaum,  die  Rokospalme,  die  Stautschukarten,
der  Sisal  verdienen  ebenfallos  Ihre  Beachtung.  Sie
werden  bestrebt  sein,  Neunanlagen  solcher  Pflanzungen
ins  Leben  zu  rufen,  sei  co  für  Eingeborene,  die  sich
freiwillig  damit  befassen  wollen,  sei  es  auf  Kosten  des
Staates  und  unter  grösßtmöglicher  Ansnutzung  von
Strafarbeitern,  zu  deren  Gestellung  ich  die  Herren
Administrateurs  ermächtigt  habe,  vorausgesetzt,  daß
Gelegenheit  vorhanden  ist,  die  Sträflinge  so  sicher  zu
bewachen,  daß  sie  nicht  entfliehen  können.

 

Bei  der  Auswahl  dieser  Leute  ist  nicht  allein  der
Gesichtspunkt  maßgebend,  daß  die  Gefangenen  ohne
Gefahr  außerhalb  des  Gefäugnisses  verwendet  werden
können,  sondern  es  sind  auch  in  erster  Linie  solche
Leute  heranzuziehen,  die  das  größte  Geschick  zeigen.
unsere  Pflanzungsmethoden  sich  anzueignen  und  die
Kenntnisse,  die  sie  durch  eigene  praktische  Arbeit  sich
erworben  haben,  zu  ihrem  Nutzen  weiter  zu  verwerten.
  .

Ein  ernsthaftes  Studium  des  Schibaumes  und
Versuche,  aus  ihm  den  besten  Nutzen  zu  ziehen,  sind
gleichfalls  von  Wichtigkeit;  in  Nigerien  besteht  bereits
ein  lebhafter  Ausfuhrhandel  mit  Produkten  aus  diesem
Baum.

Die  Wichtigkeit  der  Erhaltung  des  Waldbestandes
der  Kolonie  wird  Ihnen  nicht  entgangen  sein;  es  ist
Ihre  Aufgabe,  jede  mißbräuchliche  Abholzung  der  bestehenden
  Wälder  zu  verhindern.  ¾Übertretungen  der
Vorschriften  wollen  Sie  gleichzeitig  den  Bezirksoleitern
und  Ihren  eigenen  Vorgesetzten  anzeigen,  damit  Bestrafung
  sicher  eintritt.

Lebhaft  werden  Sie  sich  auch  mit  der  Frage  der
Aufforstung  beschäftigen  müssen,  die  von  außerordentlicher
  Wichtigkeit  ist  für  viele  Gegenden,  dic  in
der  Trockenzeit  unter  Wassermangel  leiden  und  infolge
Abwaschung  der  oberen  Erdschicht  unfruchtbar  sind.

Auch  die  Förderung  der  Viehzucht  gehört  in  Ihren
Wirkungskreis.  Die  Verbesserung  der  einheimischen
Rasse  des  Groß=  und  Kleinviehs  durch  Zuchtwahl  oder
Kreuzung,  dic  sachgemäße  Fütterung  der  Tierc,  die
Verwendung  des  Rindviehs  als  Zugtiere  und  für
Transportzwecke,  die  Steigerung  des  Milchertrages.
die  Mästung  zu  Schlachtzwecken  werden  in  dem  Maße
fortschreiten,  als  Sie  ihnen  Ihre  Aufmerksamkein
schenken.

In  Ihren  Versuchsgärten  und  landwirtschaftlichen
Stationen  werden  Sie  nur  diejenigen  Arbeiten  vornehmen
  lassen,  deren  Ausführung  Sie  persönlich  überwachen
  müssen:  Pflanzgschulen,  vergleichende  Beobachtungen
  und  Versuche  zur  Verbesserung  interessamer
Pflanzgenarten,  Einführung  fremder  Pflanzen,  Haltung
von  Zucht=  und  Arbeitstieren  usw.

Ferner  werden  Sie  in  kleinerem  Umfang  metcorologische
  Beobachtungen  anstellen,  die  Sie  befähigen
werden,  zahlenmäßige  Angaben  über  die  Haupteigentümlichkeiten
  des  Klimas  Ihrer  Gegend  zu  machen.
Anderseits  wird  es  sehr  nützlich  sein,  wenn  Sie  Ihre
Mußezeit  dagu  benutzen,  botanische,  faunische  und  gevlogische
  Sammlungen  aus  Ihrer  Gegend  an  zulegen.

Endlich  werden  Sie  dafür  Sorge  tragen.  so  of#t
Sie  können,  möglichst  genaue  Statistiken  aufzustellen
über  die  landwirtschaftliche  Produktion  Ihres  Bezirker,
über  die  Zahl  des  Viehes,  den  Ab=  und  Zugang  unter
Angabe  der  Zahlen  und  des  Wertes  und  über  dic  auf
den  Märkten  hauptsächlich  vertretenen  Lebensmittel.

Diese  letzteren  Angaben  werden  für  die  Raufleme
wertvoll  sein.

2.  Anterordnungsverhältnisse  der  Agenten
zu  ihren  Chefs.

Nach  Artikel  3  der  VUerfügnng  vom  6.  Dezember
1905  ist  das  Personal  des  Serrice  de  I'’Agriculture
ceinem  C'hef  de  Servise  unterstellt,  der  direkt  dem
Gouverneur  der  Kolonie  untersteht.

Der  Chef  de  Service  unterbreitet  dem  Lieutenaut-Gonverneur,
  nachdem  er  sich  mit  dem  Secrutairtgeinéral
  über  die  zur  Verfügung  stehenden  Mittel  verständigt
  hat,  alle  wichtigeren  Berichte  und  Euiwürfe
  über  landwirtschaftliche  Unternehmungen  und
Arbeiten  und  alle  Personalfragen  seines  Departemente.
        <pb n="223" />
        G  189  20

Er  ist  Ihr  nächster  Vorgesetzter  und  beauftragt,
Ibnen  Anweisungen  in  technischen,  praktischen  oder
reinen  Verwaltungsangelegenheiten  zu  erteilen,  um
Ibre  Tätigkeit  zu  einer  vollendeten  zu  gestalten.

Durch  häufige  Besichtigungsreisen  wird  er  sich  von
Ihrer  Wirksamkeit  ein  Bild  machen.  Ihr  amtlicher
Briefwechsel,  Ihre  Berichte  und  alle  Mitteilungen
über  die  Landwirtschaft  Ihres  Bezirkes  gehen  durch
seine  Hand.  Allen  Bitten,  die  er  an  Sie  richtet,
baben  Sie  zu  entsprechen  und  ihm  alle  wichtigen  oder
interessanten  landwirtschaftlichen  Ereignisse  mitzuteilen.

Die  Verpflichtung,  die  Anweisungen,  die  er  Ihnen
gibt,  auszuführen,  schließt  nicht  aus,  daß  Sie  auch
aus  eigener  Initiative  handeln:  Sie  müssen  selbst  die
besten  Mittel  suchen,  um  die  Aufgaben,  die  Ihnen
gestellt  sind,  gut  zu  erfüllen.  Anderseits  ist  es  Ihre
Pilicht,  falls  Sie  von  dem  Nutzen  einer  Sache  überjengt
  sind,  Vorschläge  zu  machen,  die  mir  ebenso  wie
Ihre  Berichte  durch  den  Chef  de  Service  vorgelegt
und  von  mir  die  gebührende  Berücksichtigung  erfahren
werden.  Folgende  Eingaben  haben  Sie  terminmäßig
zu  erledigen:

a)  allmonatlich:

1.  Eine  allgemeine  Ubersicht  der  unter  Ihrer  Leitung
  ausgeführten  Arbeiten.

2.  Einen  meteorologischen  Bericht.

3.  Eine  Ubersicht  über  die  Ausgaben,  die  infolge
Iöbrer  Arbeiten  entstanden  sind;:  dieser  Übersicht  ist  ein
Verteilungsplan  des  angestellten  Personals  beizufügen.

b)  vierteljährlich:

Ein  eingehender  Bericht  über  den  Stand  der  Feldbestellung
  der  Eingeborenen  über  die  im  Gang  befindlichen
  Versuche,  den  Stand  der  Viehzucht  und  so
weiter  is.  den  oben  entwickelten  Arbeitsplan).

Sie  sind  verantwortlich  für  die  Ausübung  des
Dienstes  in  Ihrem  Bezirk,  während  der  Chef  de  Service
  für  den  Dienst  in  der  gesamten  Kolonie  die  Verantwortung
  trägt.

3.  Dienstverkehr  mit  den  Administratoren.

Nach  Artikel  1  der  Verfügung  vom  22.  Dezember
1887  sind  die  Bezirksleiter  mit  der  Überwachung  des
gesamten  Verwaltungs=  und  Finanzdienstes  innerhalb
ibres  Begirkes  betraut.  Wie  alle  Zivilbeamten  eines
Bezirkes,  müssen  auch  Sie  sich  der  Kontrolle  der  Beürksleiter
  unterwerfen.

Aber.,  gemäß  den  Festsetzungen  des  Rundschreibens
des  Herrn  Generalgouverneurs  vom  10.  Juni  1903,
verleiht  die  Augsübung  dieser  Kontrolle  den  Bezirksleitern
  kein  Recht,  in  technischen  Fragen  den  Anordnungen
  des  Chef  de  Service  vorzugreifen  oder  seinen
Enfluß  auf  Sie  in  Frage  zu  stellen.  Sie  müssen
ebenso  wie  die  Verwaltungobcamten  Takt  und  Entgegenkommen
  zeigen,  um  jeden  Zwist  zu  vermeiden.
Ein  enges  und  uneigennütziges  Zusammenarbeiten  mit
den  Bezirksleitern  ist  der  beste  Weg,  um  Ihr  Werk  in
nunbringender  Weise  zu  Ende  zu  führen.

Der  Bezirksleiter  muß  Ihnen  seine  Hilfe  leihen
und  Sie  Nutzen  ziehen  lassen  aus  dem  moralischen
CEinfluß,  den  er  auf  die  Eingeborenenbevölkerung  hat;
er  muß  Sie  bei  dieser  feierlich  einführen,  Ihre  Aufgabe
  den  Eingeborenen  erklären  und  dafür  sorgen,
daß  Ihre  Anweisungen  befolgt  werden;  anderseits
dürfen  Sie  es  nicht  unterlassen,  ihn  über  Ihre  Ar- 



beiten  auf  dem  Laufenden  zu  halten  und  ihm  wissenswerte
  Beobachtungen,  die  Sie  in  seinem  Bezirk  auf
landwirtschaftlichem  Gebiet  gemacht  haben,  mitzuteilen;
ferner  dürfen  Sie  seine  Ratschläge,  die  er  auf  Grund
seiner  ständigen  Fühlung  mit  der  Eingeborenenbevölkerung
  Ihnen  mitzuteilen  in  der  Lage  ist,  nicht
außer  acht  lassen.  "

Ich  rechne  auf  Ihre  Dienstfreudigkeit  und  Bereitwilligkeit,
  die  Bestimmungen  dieses  Rundschreibens
anzuwenden  und  die  darin  gegebenen  Vorschriften  gu
beachten.

Portonovo,  den  31.  Juli  1908.
Der  Lieutenant-Gonverneur  p.  i.
gez.  Gaudart.

Termin-Eingaben.

Zwischen  dem  1.  und  7.  jedes  Monats:

Allgemeine  Ubersicht  der  Arbeiten  des  vorhergehenden
Monats.

Meteorologischer  Bericht  über  den  vorhergehenden
Monat.

Ubersicht  über  die  Ausgaben  für  Arbeiten  im  vorhergehenden
  Monat.

Verteilungsplan  des  angestellten  Personals.

Zwischen  dem  1.  und  15.  Jannuar,  April,  Juli  und
Oktober:

Vierteljährliche  Landwirtschaftsberichte.

Zwischen  dem  1.  und  15.  Januar  jedes  Jahres:

Verzeichnis  aller  Dienstgegenstände  (in  alphabetischer
  Reihenfolge).

Bemerkungen.  1.  Den  Monatsberichten  sind  Materialbestellungen
  und  Vorschläge  der  Agenten  anzuschließen;
  2.  Spegzialberichte  können  jederzeit  eingereicht
werden.

Vierteljahresbericht.

Serrice  de  Z  .·
I«-Ägkzculw»,  ...te—3VIcrtelIah1.

Landschaftliche  Station
zu  ....
In  den  Bericht  sind  aufzunehmen:

Bemerkungen  über  das  Klima,  die  Eingeborenenkulmren
  für  Lebenomittel  und  Industriezwecke:;  Ernteaussichten.


Die  Olpalme.

Ansiedlungen  von  Europäcrn.  Stand  der  von  der
Regierung  und  Privaten  unternommenen  Versuche:  in
getrennten  Abschnitten  sind  folgende  Nummern  zu  behandeln:


Baumwolle,  Kautschukpflangen,  Kolabäume,  Kokospalmen,
  der  Schibaum,  Sisalpflanzen  usw.).

Viehzucht.  VWiehseuchen.

Handel  (Einfuhr  und  Ausfuhr).

Die  Hauptmärktc.

Allgemeine  Ubersicht  über  die  während  des  letzten
Vierteljahres  unternommenen  Bereisungen  des  unterstellten
  Begirkes.

Bemerkung.  In  den  Bericht  über  das  4.  Vierteljahr
  ist  außerdem  das  Ergebnis  der  alljährlichen  Viehzählung
  aufzunehmen.
        <pb n="224" />
        W  190  20

*  Sstasiatische  Kautschukproduhtion  und  ausfuhr.)

Wie  Guttapercha,  so  hatte  auch  wilder  Kautschuk
unter  niedrigen  Preisen  zu  leiden.  Da  er  nicht
in  so  reiner  Qualität  wie  Plantagengummi  geliefert
  werden  kann,  muß,  nach  Ansicht  hiesiger
Interessenten,  mit  der  Zunahme  der  Produktion
des  letzteren  wohl  mit  einem  weiteren  Preisrückgang
  für  wilden  Kautschuk  und  damit  mit
einem  weiteren  Rückgang  des  Geschäfts  darin
überhaupt  gerechnet  werden.

a.  Borneo-Kautschuk.

Ein=  und  Ausfuhr  nach  bzw.  aus  den  Straits
Settlements  während  der  beiden  letzten  Jahre
waren,  wie  folgt:

Einfuhr:
1908  1907
Pikul  Pikul  3
Gesamteinfuhr  .  14339  1157  481  25  133  2  5389  637
Davon  aus:

Holl.  Borneo.  7122  591  888  10  543  1  112  956
Sumatra.  3  1413  216  103  8  139  688  623
Sarawak  2  647  215  333  3  730  432  098
Pahang  526  47  765  975  102  193
Brit.  Nordborneo  339  33  111  638  74  455
Holl.  Inseln  11  550  445  52503

Abnahmen  der  Zufuhr  sind  sonach  bei  allen
Gebieten  eingetreten.

Ausfuhr:
1908  1907
Pikul  8  Pikul  *v5
Gesamtausfuhr  19  896  1714  346  28  834  2  839  7
Davongingen  nach:
den  Ver.  Staaten
von  Amerika  7544  535  027  13  526  1  140  039
Japan  4  805  535  320  3174  404  624
Frankreich.  4115  302  185  4568  511  983
Großbritannien.  1327  114  648  4  095  435  467
Deutschland  1  005  93  142  2252  236  250
Jtalien  609  42  685  303  27464
Osterreich.  .  .  447  30  379  160  40  773

Die  Preise  für  Borneo-Kautschuk  bewegten
sich  für:
Nr.  1  zwischen  95  §  (September)  und  130  8  (November)

Nr.  2  58  §  (März)  -1028  -
Nr.  3  -  10  F(September)  =  82  5  -

Anfang  des  Jahres  wurden  notiert:

Nr.  1:  102  bis  110  8
Nr.  2:  78  =  84  8
Nr.  3:  52  58  5

Am  Ende  des  Jahres  betrug  der  Preis  für:

Nr.  1:  112  bis  115  Flf  pro  Pikul
Nr.  2:  75  82  5  "  -
Nr.  3:  66  70  S.„  -

Zur  Zeit  der  Berichterstattung  notierte  Nr.  1:
135  bis  140  8,  Nr.  2:  104  bis  115  8  und
Nr.  3:  80  bis  90  5.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  2,  S.  63.

 

 

b.  India-Kautschuk.

Einfuhr:
1908  1907
Pikul  6  Pikul  r
Gesamteinfuhr.  2921  280  588  4  766  534  221
Davon  aus:
Holl.  Borneo  1  258  106  480  2  822  304  488
Sumatra  1  031  113253  1  160  131  715
Sarawak  165  39  415  184  22  660
Brit.  Noerdborneo  35  10  160  201  25  174
Labuunn  —  —  286  34176

Auch  hier  hate  eine  Abnahme  der  Zufuhr  aus
allen  Gebieten  (außer  Sarawak)  stattgefunden.

Ausfuhr:
1908  1907
Pikul  *  Pikul  8
Gesamtausfuhr.  3014  352  260  6  486  831  Ou8
Ausgeführt  wurden  nach:
Großbritannien  2712  311  580  5242  631  819
Japan.  .  .  175  25881  272  4819
Frankreich.  .  ..  70  7773  218  31  163
Holland  —  —  454  V70  426
Deutschland  —  —  213  36  100

c.  Rambong-Kautschuk.

Rambong-Kautschuk  (Ficus  elastica)  wird  zur
Zeit  nur  in  den  Vereinigten  Malaienstaaten  und
auf  Sumatra  kultiviert.  Obgleich  auf  der  Halbinsel
  Malakka  heimisch,  und  ungeachtet  der  größeren
Ergiebigkeit  gegenüber  dem  Para-Baum,  und  der
guten  Marktpreise,  die  das  Produkt  erzielt,  hat
die  Kultur  auf  der  Halbinsel  Malakka  nach  amtlichen
  Mitteilungen  keine  Fortschritte  gemacht.
Der  Para-Baum  erschien  dem  Pflanzer  wegen
seines  geraden  Stammes,  der  das  Sammeln  des
Saftes  in  einem  einzigen  Becher  am  Fuße  des
Stammes  mit  Leichtigkeit  gestattet,  wegen  der
Regelmäßigkeit  des  Wachstums  und  wegen  der
Reaktion  auf  Wunden  geeigneter  als  Ficus  elasticq,
dessen  Behandlung  und  auch  Gewinnung  des
Saftes  infolge  des  unregelmäßigen  Wachstums
schwieriger  ist.  Die  vor  etwa  vier  Jahren  noch
offene  Frage,  ob  die  Kultur  von  Rambong-=Kautschuk
  oder  die  von  Para-Kautschuk  vorteilhafter
  ist,  muß  heute  als  zugunsten  des  letzteren
entschieden  gelten.

Die  Einfuhr  nach  den  Straits  Settlements
betrug  nach  der  amtlichen  Statistik  219  Pikul  im
Werte  von  31  173  8  gegen  40  Pikul  im  Werte
von  7340  &amp;amp;  im  Vorjahre.  Aus  den  Vereinigten
Malaienstaaten  kamen  130  Pikul  im  Werte  von
22  300  S8;  der  Rest  kam  aus  Sumatra.

Ausgeführt  wurden  332  Pikul  im  Werte  von
45  230  3  (7  Pikul  im  Werte  von  940  8  i
Vorjahre),  von  denen  300  Pikul  im  Werte  von
41  100  3  nach  Australien  gingen.  Das  Vereinigte
  Königreich  nahm  14  Pikul  im  Werte  von
1750  5  auf;  ebensoviel  ging  nach  Japan.
        <pb n="225" />
        W  191  20

d.  Para-Kautschuk.

Mit  dem  zunehmenden  Alter  der  Para=Kautschuk-Plantagen
  auf  der  Halbinsel  Malakka
steigt  auch  die  Produktion  von  Kautschuk  auf  der
HOalbinsel  in  erheblichem  Maße.  Wie  die  hiesige
amtliche  Statistik  ausweist,  sind  im  Berichtsjahre
23920  Pikuls  im  Werte  von  4  438  606  5  (gegen
11143  Pikuls  im  Werte  von  3  683  047  3  im
Vorjahre)  aus  den  Vereinigten  Malaienstaaten
nach  den  Straits  Settlements  eingeführt  worden.
Zufammen  mit  einer  Einfuhr  von  586  Pikul  im
Verte  von  111  310  &amp;amp;  (253  Pikul  im  Werte  von
62  653  3  im  Vorjahre)  aus  Sumatra  ergibt  sich
sonach  für  die  Straits  Settlements  eine  Gesamteinfuhr
  von  24  506  Pikul  im  Werte  von
1549  916  3  (10  110  Pikul  und  804  216  3).

Die  Ausfuhr  hat  entsprechend  der  Einfuhr
zugenommen:  27  464  Pikul  im  Werte  von
5217  446  3  gegen  15  693  Pikul  und  4  184  654  5
im  Jahre  1907.

Hauptnehmer  find  nach  wie  vor  Großbritannien,
Ceylon  und  Belgien.  Die  Zahlen  sind:

1908  1907
Pikul  8  Pikul  8

Großbritannien  22537  4318  466  12  192  3273550
Cenlkon  2329  444  903  1  734  438  654
Beiaten  2093  263  386  981  272697
Auftralien  1560  24.272  239  56  840
Läncmark  113  19  886  139  29  744
Jabdbn  85  19  640  88  24  350
Frankreich  70  13  061  85  24  125
deutschland  48  9  171  170  48  490
Lolland  6  1  028  8  1  822
Ler.  Ziaaten  von

Amenka  380  31  7878

Zu  Anfang  des  Jahres  1908  wurden  220  5
dro  Pikul  für  „biscuits“  oder  „sheets“  gezahlt.
TDer  Preis  ging  dann  bis  Ende  April  auf  150  3
zurück,  um  dann  bis  Ende  November  wieder  auf
300  1  zu  steigen.  Darauf  ging  der  Preis  bis
zum  Schlusse  des  Jahres  auf  270  8  zurück.  Als
Turchschnittspreis  ergeben  sich  211  3  gegen  275  s
im  Vorjahre.  Am  6.  Oktober  v.  Is.  wurden
150  bis  500  8  pro  Pikul  notiert.

Der  niedrigste  und  höchste  Preis  für  „Gutta
bjelutong“,  eine  der  zahlreichen  minderwertigen
Kaunchukarten,)  war  3,70  8  bzw.  8,50  3
dro  Pikul.

Nach  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  Singapore  vom  15.  Oktober  1909.)

*)  In  dem  auf  S.  63  des  „D.  Kol.  Bl.“  1910  abgedruckten
  Bericht  irrtümlich  als  Guttasorte  bezeichnet.

 

 

Der  Lissaboner  Kahaomarht  im  Januar  1910.)

Die  schon  in  den  beiden  letzten  Monaten  des
vergangenen  Jahres  bemerkbare  lebhafte  Nachfrage
nach  St.  Thome-Kakao  ist  im  Laufe  des  Januar
noch  stärker  geworden.  Die  Preise  haben  daher
etwas  angezogen.  Am  Ende  des  Monats  wurden
34500  Reis  für  15  kg  notiert,  von  einigen
Pflanzern  wurden  aber  bereits  höhere  Preise  gefordert.
  Allem  Anschein  nach  dürfte  deshalb  mit
einem  weiteren  Steigen  der  Preise  zu  rechnen
sein,  da  besonders  nach  Februar  mit  geringeren
Zufuhren  zu  rechnen  ist.

Es  betrug  im  Januar  1910  (und  1909)  die
Zufuhr  103  649  (51  524)  Sack,  die  Verschiffungen
109  565  (43  949)  Sack  und  der  Vorrat  am
31.  Januar  101  197  (124  498)  Sack.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  4.  Februar  1910.)

Der  Kabaomarkt  auf  Ceyvion.

Die  Ausfuhr  von  Kakao  aus  Ceylon,  die
vom  1.  Januar  bis  31.  Dezember  v.  IJs.
70  620  ewts.  betrug,  zeigt  gegenüber  einer  Ausfuhr
  von  55  831  ewts.  in  der  gleichen  Zeit  im
Jahre  1908  eine  bedeutende  Zunahme.

Die  Nachfrage  von  Europa  und  Amerika  ließ
zu  wünschen  übrig,  und  das  Angebot  überstieg
vielfach  die  Nachfrage.  Der  Absatz  war  infolgedessen
  recht  schleppend.  Die  Qualität  der  Herbsternte
  ist  zufriedenstellend,  doch  ist  letztere  nicht  so
groß  ausgefallen,  wie  erwartet.

Bezahlt  wurden  für:  Feinen  Plantagen-Kakao
37  bis  40  Rs.,  mittlere  Sorten  30  bis  36  Rs.
und  für  „Refuse“-Kakao  20  bis  28  Rs.

Nach  den  verschiedenen  Ländern  wurden  in
der  Zeit  vom  1.  Januar  bis  31.  Dezember  1909
(und  1908)  folgende  Mengen  in  ewts.  ausgeführt:

Deutschland  6338  (5042),  England  50  514
(39  455),  Australien  2113  (1517),  Frankreich
1771  (1274),  Amerika  1168  (778),  China  (zum
Teil  nach  den  Philippinen)  3545  (2302),  den
Straits  2321  (2435).

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Kalkutta
vom  20.  Januar  1910.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  103.
        <pb n="226" />
        W  192  20

Der  Gummimarkt  auf  Cevlion)

Die  Preise  für  Gummi  find  seit  dem  20.  September
  v.  Is.  noch  weiter  in  die  Höhe  gegangen.
Anfang  Oktober  erreichten  sie  ihren  Höhepunkt
mit  7,20  Rs.  pro  lb.  Von  da  ab  haben  die
Preise  langsam  nachgegeben  und  stellten  sich  Mitte
Januar,  wie  folgt:  Nr.  1  Gummi  bis  5,35  Rs.,
Nr.  2  Gummi  je  nach  Qualität  4  bis  5,20  Rs.
und  für  Scrap  Gummi  auf  3  bis  3,50  Rs.

Die  Qualität  des  angebotenen  Gummi  war
im  allgemeinen  gut.  Die  Ausfuhr  nach  Deutschland
  ist  um  die  Hälfte  zurückgegangen,  während
die  Ausfuhr  nach  Belgien  sich  fast  versiebenfacht
hat.  Die  Ausfuhr  nach  England  hat  sich  gegen
das  Vorjahr  fast  verdoppelt,  und  die  Ausfuhr
nach  den  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika
ist  über  das  Doppelte  in  die  Höhe  gegangen,
wie  denn  auch  Amerika  fast  ausschließlich  Käufer
für  die  Lieferungskontrakte  für  das  Jahr  1910  fst.

Von  Ceylon  wurden  vom  1.  Januar  bis
31.  Dezember  1909  1  .372  416  lbs  gegen
831  905  lbs  während  derselben  Zeit  im  Vorjahre
ausgeführt.  Der  Export  verteilte  sich  im  Jahre
1909  (und  1908)  nach  den  einzelnen  Ländern,
wie  folgt:

Deutschland  21  309  (44  564)  lbs,  Großbritannien
  830  339  (508  536),  Amerika  470  812
(230  396),  Belgien  35  908  (5  655),  Australien
8  893  (37  788)  lbs.

Für  das  Jahr  1910  werden  hohe  Preise  erwartet,
  denn  sämtliche  größere  Plantagen  haben
schon  lange  im  voraus  ihre  Ernten  verkauft,  und
zwar  zu  Preisen,  die  zwischen  3,70  bis  5,50  Rs.
für  das  engl.  Pfund  lieferbar  in  Colombo  schwanken.
Auch  für  1911  Lieferung  sind  bereits  erhebliche
Abschlüsse  zu  Preisen  von  4,15  bis  4,50  Rs.
gemacht  worden.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Kalkutta
vom  20.  Januar  1910.)

Gummiernte  des  RKRmazonasgebiets  vom  Juli  1908
bis  Juni  1909.

Die  Gummiernte  des  Amazonasgebiets  ergab
für  den  Zeitraum  vom  1.  Juli  1908  bis  30.  Juni
1909  38  413  tons  und  weist  somit  gegen  die
Vorernte  mit  einer  Produktion  von  37  152  tons
eine  Zunahme  von  1261  tons  auf.  In  den
Monaten  Juli  bis  Dezember  1908  war  gegen
den  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  eine  Zunahme
  von  2528  tons,  in  den  Monaten  Januar
bis  Juni  1909  ein  Rückgang  der  Produktion  von
1267  tons  zu  verzeichnen.

—  —  —

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  1107f.

 

Die  Gesamtproduktion  verteilt  sich  auf  die
verschiedenen  Flüsse,  wie  folgt:

1807/1908  1908/1900
Gummi  Caucho  Gummi  Caucho
t  t  t  t

a)  Staat  Amazonas  einschl.
Freistaat  Acre:

 

Purus/Acre  8  207  3348  8  569  3  257
Madeira  2927  892  3  116  1277
Jurus.  4334  728  4  305  730
Rio  Negro  603  1  597  b
b)  Staat  Parc:
Tapajoz,  Kingü,
Inselgebiet.  9  428  857  10  457  1  070
Jhc)  Republik  Perü:
Perü  3  407  1720  3  176  1  853
29  606  7  546  30  220  8  193
—  —  —  —  —
37  152  38  413

Die  Preise,  welche  während  der  Ernte  am
hiesigen  Platze  pro  kg  bezahlt  wurden,  ergeben
sich  aus  nachstehenden  Durchschnittsnotierungen
für  sogenannte  „fein  Pará“-Qualität:

1908  Insel  fein  Sertüo  fein
Juli  ..  Rs.  48000  Rs.  58000
August  .  .  .  43250  58250
September  485500  583500
Oktober  --  44900  .68200
November  558700  67700
Dezembeern  55500  68700

1909  Insel  fein  Sertäo  fein
Januar  Rs.  58500  Rs.  63600
Februar.  55800  68900
März  5  700  -68800
April  65100  70000
MaHn  68200  77500
Juni.  .  .  .  .  75800  883200

Auf  Grund  vorstehender  Preise  und  unter
Berücksichtigung  der  bestehenden  Unterschiede
zwischen  Sertäo  und  Insel  fein  und  Efein
(Mittelsorte)  sowie  zwischen  Fein  und  Sernamby
(minderwertige  Qualität)  ergibt  sich  als  annähernder
  Wert  der  gesamten  Gummiernte  der
Betrag  von  307  Millionen  Mark  (ohne  Ausfuhrzoll).


Der  Durchschnittspreis  pro  kg  stellte  sich
im  Erntejahr  1908/1909  (1907/1908)  für  Sertäo
fein  auf  Rs.  63530  (Rs.  48950),  für  Insel  fein
auf  Rs.  58350  (Rs.  48070).

An  den  Konsummärkten  wurden  während  der
verschiedenen  Monate  etwa  folgende  Preise  pro
Pfund  englisch  bezahlt:
        <pb n="227" />
        M  193  20

New-York  Liverpool
14  Sertüo  Insel  Sertio  Insel
ets  ets  Sh  Sh
Jull..  92  86  1/2  3/10  3/7  1/4
August  97  90  4—12  3/9
September  101  95  1/2  3/41  3/10  1/2
Oktober.  112  107  4/8  4/5  1/2
November  126  119  5/3  4/11  ½/
dezember  123  116  5/1  12  4/10
1909
Januar.  .  120  1161/2  6/—  4/10  1/4
Februur  125  123  5/2  1/2  5/1  1/2
März  124  122  5/2  5/1
April  129  126  1/2  5/4  12  5/3  1/1
Mai  136  133  5/8  5/6  1/2
Juni  150  146  6/3  6/1

Nach  der  schweren  Krise,  die  zu  Aufang  des
Jahres  1908  ihren  Höhepunkt  erreichte,  wird  das
starke  Steigen  der  Preise  für  Rohgummi  als  besonders
  wertvoll  empfunden.

Die  kommende  Ernte  verspricht  von  allen  Gesichtspunkten
  aus  betrachtet  äußerst  zufriedenstellend
zu  werden.  Die  Nachfrage  an  den  Konsummärkten
ist  rege,  und  wenn  die  Preise  sich  das  Erntejahr
hindurch  annähernd  auf  ihrer  jetzigen  Höhe  halten,
werden  die  schweren  Folgen  der  letzten  Krise  wohl
rascher  überwunden  werden,  als  anfangs  zu  befürchten
  stand.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Parü  vom

20.  Oktober  1909.)

Baumwollernte  und  verbrauch  der  Vereinigten
Staaten  von  Kmerika  im  Baumwolljahre  1908/09.

Nach  dem  Berichte  des  Zensus-Bureaus  zu
Washington,  dessen  Zahlen  etwas  von  denen  abweichen,
  die  der  Sekretär  der  Baumwollbörse  in
New  Orleans  über  den  gleichen  Gegenstand  zusammengestellt
  hatte,')  waren  für  das  Baumwolljahr
  vom  1.  September  1908  bis  31.  August  1909
in  den  Vereinigten  Staaten  von  Anmerika
15  312  885  Ballen  (Handelsballen,  zwei  zylindrische
  für  einen  würfelförmigen  gerechnet)  Baumwolle
  verfügbar,  und  zwar  an  Vorräten  aus
früheren  Jahren  1236  058  Ballen,  an  Baumwolle
der  Ernte  1908,  soweit  nach  dem  1.  September
1908  entkörnt,  13  029  902  Ballen,  an  Baumwolle
  der  Ernte  1909,  die  vor  dem  1.  September
1909  entkörnt  wurde,  388  242  Ballen,  an  eingeführter
  Baumwolle  165  451  Ballen,  an  sonstiger,
hinsichtlich  der  Herkunft  nicht  nachgewiesener  Baumwolle
  493  232  Ballen.  Es  wurden  im  gleichen
Zeitraum  5240  719  Ballen  Baumwolle  in  den
Vereinigten  Staaten  verbraucht,  und  zwar

*  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1900,  S.  1015  f.

 

2553  797  Ballen  in  den  Baumwolle  erzeugenden
Staaten  und  2  686  922  Ballen  in  den  übrigen
Staaten.  Durch  Feuer  zerstört  wurden  14557
Ballen,  ausgeführt  8574024  Ballen.  Am  1.  September
  1909  verblieb  ein  Bestand  von  1483585
Ballen.

Im  Baumwolljahre  1909  (1908  und  1907)
wurde  Baumwolle  in  den  Vereinigten  Staaten
in  1910  (1941  und  1830)  Betrieben  verbraucht;
die  Zahl  der  im  Betriebe  befindlichen,  nur  Baumwolle
  verarbeitenden  Spindeln  belief  sich  auf
28  018  305  (27  505  422  und  26  375  191),  dazu
kamen  558792  (602  340  und  651  251)  Spindeln,
die  Baumwolle  neben  anderen  Spinnstoffen  verarbeiteten.
  Diese  Betriebe  verbrauchten,  in  Ballen
von  500  Pfund  berechnet,  5  198  963  (4  493  028
und  4974  199)  Ballen  Baumwolle,  wovon
5  037225  (4  343  400  und  4  833  831)  Ballen
inländische  und  161  738  (149  628  und  140  368)
Ballen  ausländische  Faser  waren.  Eingeführt
wurden  in  den  genannten  Baumwolljahren  insgesamt
  170  069  (143  490  und  228  793)  Ballen
(von  500  Pfund)  Baumwolle;  davon  kamen  aus
Agypten  132  882  (122  170  und  168  122),  aus
Großbritannien  17190  (10  379  und  19  726),
aus  Peru  11  969  (5917  und  7619),  aus  anderen
Ländern  8028  (5024  und  33  326)  Ballen.  Es
gelangten  davon  zur  Wiederausfuhr  4618  Ballen,
so  daß  sich  eine  Reineinfuhr  von  165  451  Ballen,
d.  h.  24581  mehr  als  1908  und  37282  weniger
als  1907  ergab.

In  den  Fiskaljahren  (bis  30.  Juni)  1909
(1908  und  1907)  wurden  von  inländischer  Baumwolle
  zur  Ausfuhr  gebracht  8895970  (7633997
und  9036  434)  Ballen  (von  500  Pfund);  davon
gingen  nach  Großbritannien  3665355  (2956352
und  3  966  119),  nach  Deutschland  2  438  090
(2385  663  und  2315651),  Frankreich  1  093  173
(889083  und  1006  633).  Von  der  ausgeführten
Faser  waren  19482  (25399  und  15212)  Ballen
Sca-Island-Baumwolle,  wovon  Großbritannien
13  589  (17874  und  11  056),  Frankreich  5070
(7112  und  3925)  und  Deutschland  426  (413
und  185)  bezog.

An  Baumwollenwaren,  einschließlich  Abfall,
führten  die  Vereinigten  Staaten  in  den  Fiskaljahren
  1909  (1908  und  1907)  für  31  878566  3
(25  177  758  und  32  305  412)  aus  und  für
62  010  286  N  (68  379781  und  73704636)  ein.
Davon  gingen  nach:  China  für  8  067  472  5H
(3413248  und  5955331),  Kanada  für  37125063
(3279519  und  3507  416),  Mittelamerika  für
2  456  345  8  (2  363  124  und  2  636  5910,  Groß-=britannien
  für  2092212  3  (2487  349  und
2274014),  Kuba  für  1906964  s  (1585  376  und
1  608653),  Aden  für  1312265  §  (998736  und
1995713),  Haiti  für  1258197  §  (742978  und
        <pb n="228" />
        G  194  20

617659),  Deutschland  für  1035  235  (1140  332
und  1  185  492);  dagegen  lieferten:  Großbritannien
für  19  951  548  3  (22  421  517  und  22971  167),
Deutschland  für  14  859770  8  (18036650  und
18  212531),  die  Schweiz  für  13  533  057  5
(14  478  092  und  15  286  363),  Frankreich  für
11  959  565  KH  (11  669  509  und  15  309  399),
Belgien  für  558  974  5  (635  846  und  591  570).
Im  Fiskaljahr  1909  entsielen  von  dem  Werte
der  ausgeführten  Baumwollenwaren  auf:  ungebleichte
  Zeuge  12  381  384  85,  gebleichte  Zeuge
2  146  117  5,  gefärbte,  bunte  und  bedruckte  Zeuge
71655579  5,  Kleidungsstücke  4246  667  8,  Abfall
2  134  941  §,  Garn  und  Zwirn  551  062  8s,  andere
  Waren  3  252  816  8;  der  Wert  der  eingeführten
  Baumwollenwaren  verteilte  sich  auf  die
verschiedenen  Gruppen,  wie  folgt:  nicht  gebleichte,
gefärbte  oder  bedruckte  Zeuge  289  843  5H/,  gebleichte,
gefärbte  oder  bedruckte  Zeuge  9900294  3,  Plüsche,
Samte  und  Manchester  423  161  8,  fertige  Kleidungsstücke
  2719  431  &amp;amp;,  Strumpf=  und  Wirkwaren
  6  917  828  #K,  Spitzen,  Stickerei  usw.
34  368  580  f.,  Garn  und  Zwirn  3  306  172  F,
andere  Waren  4  084  977  KS.
(Nach  Suppl  and  Distribution  of  Cotton.)

Baumwollenthörnung  bis  1.  Januar  1910  in  den
Vereinigten  Staaten  von  Kmerika.

Die  Zensusabteilung  des  Bundesamts  für
Handel  und  Arbeit  in  Washington  hat  am
10.  Januar  einen  weiteren  Bericht  über  die
Menge  der  seither  durch  die  Entkörnungsanstalten
gegangenen  Baumwolle  veröffentlicht.  Danach
sind  bis  zum  1.  Jannar  d.  Is.  9  646  285  Ballen
handelsgebräuchlicher  Zählweise  (2  runde  Ballen
gleich  1  würfelförmigen)  gegen  12  465  298  und
9951  505  Ballen  in  der  gleichen  Zeit  der  beiden
Vorjahre  entkörnt  worden.

Zu  der  Gesamtmenge  lieferten  Teras  2326650
Ballen,  Georgia  1  812  994,  Süd-Carolina
1  099718,  Mississippi  1  065  166,  Alabama
1017  826  Ballen.

Hatte  man  in  einzelnen  Kreisen  der  Baumwoll-=interessenten
  noch  damit  gerechnet,  daß  die  Schätzung
des  Bundesamts  für  Ackerbau  in  seinem  Bericht
vom  10.  Dezember  mit  10  088  000  statistischen
Ballen  (à  500  Pfund)  doch  zu  niedrig  sei,  so  hat
man  jetzt  ernent  erkennen  müssen,  daß  die  Ernte
1909  recht  klein  ist.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  New  Orleaus
vom  11.  Jannar  1910.)

 

Ropra-  und  Hanfgewinnung  der  Philippinen.

Kopra  wird  fast  in  allen  Teilen  des  Insel—
gebiets  der  Philippinen  gewonnen.  Wenn  erst
die  Kokospalmen  voll  tragen,  was  je  nach  der
Lage  zwischen  fünf  und  acht  Jahren  nach  der
Anpflanzung  der  Fall  ist,  so  liefern  sie  einen
jährlichen  sicheren  Gewinn,  der  auf  2  bis  4
vom  Baume  geschätzt  wird.  Es  fehlt  an  statistischen
Angaben,  wie  groß  die  Flächen  sind,  die  zur  Zeit
auf  den  Philippinen  der  Kultur  der  Kokospalme
dienen.  Soviel  bekannt  geworden,  sind  aber  in
letzter  Zeit  große  Pflanzungen  neu  angelegt  worden,
und  da  die  Erträgnisse  derselben  nicht  vor  einigen
Jahren  zu  erwarten  sind,  so  sind  die  Exportziffern
für  Kopra  in  den  letzten  zehn  Jahren,  mit  großen
Schwankungen  allerdings,  ungefähr  auf  gleicher
Höhe  geblieben.  Die  folgende  Tabelle  gibt  eine
Übersicht  über  den  Umfang  und  den  Wert  der
Kopraausfuhr  seit  1900,  der  Zeit  des  Wiederbeginns
  friedlicher  Zustände  auf  den  Inseln:

.  Menge  Wert

Jahr  1000  Pikul)1000
1900  1024  3182
1901  534  1612
1902  721  2702
1903  1262  3820
1904  614  1981
1905  840  3245
1906  928  1374
1907  845  4784
1908  1435  6059

Hauptabnehmer  des  Produkts  sind  Frankreich
und  Spanien.  Die  Einfuhr  nach  Deutschland
ist  in  den  letzten  Jahren,  wohl  infolge  vermehrter
Zufuhren  aus  deutschen  Kolonien,  beträchtlich
zurückgegangen.

Seit  einigen  Jahren  hat  auch  die  industrielle
Verarbeitung  der  Kopra  auf  den  Philippinen  selbst
erhebliche  Fortschritte  gemacht.  Es  läßt  sich  dies
an  der  Hand  der  Zahlen  für  die  Ausfuhr  von
Kokosnußöl  nachweisen;  wieviel  hiervon  im  Lande
selbst  verbraucht  wird,  ist  unbekannt.  Während
sich  der  Erport  des  genannten  Oles  im  Jahre
1904  auf  5  5  bewertete,  weisen  die  folgenden
Jahre  nachstehende  Ausfuhrziffern  in  Gallonen
(und  8)  auf:  1905:  2727  (899),  1906:  172  681
(66  286),  1907:  216  521  (101  765),  1908:
753  444  (342  2800.

*#  1
*

Nächst  dem  Reis  ist  Manilahanf  das  wichtigste
  Erzengnis  der  Philippinen.  Er  ist  in  der
ganzen  Welt  bekannt  als  eine  unübertroffene
Pflanzenfaser  zur  Herstellung  von  Seilen  und

*“)  1  Pikul  =  63.3  kg.
        <pb n="229" />
        G  195  20

Sricken,  und  es  ist  bisher  noch  nicht  gelungen,
in  irgend  einem  anderen  Lande  eine  ihm  an
Güte  gleiche  Pflanzenfaser  zu  gewinnen.  Der
hanf,  der  in  den  Handel  kommt,  wird  gewonnen
aus  dem  Stamme  der  Hanfbanane;  die  Prodinzen,
  aus  denen  er  zum  größten  Teil  stammt,
sind  Abay,  Leyte,  Sorsogon,  Camarines,  Mindanao
und  Cebü.  Hauptverschiffungshafen  nach  dem
Ausland  sind  Manila  und  Ceböü.  Über  die  Größe
des  der  Kultur  der  Hanfbanane  dienenden  Landes
fehlen  bisher  nähere  Angaben,  ebenso  läßt  sich
der  Umfang  der  Hanfgewinnung  nicht  genau  feststellen,
  da  ein  beträchtlicher  Teil  derselben  im
Lande  selbst  für  die  Fabrikation  von  Kleiderstoffen
(Zusi  und  Sinamay)  und  in  geringerem  Umfang
auch  in  einer  in  Manila  betriebenen  Seilerei
verwendet  wird.  Immerhin  dürfte  bei  weitem
der  größte  Teil  ins  Ausland  gehen.  Die  hauptsächlichen
  Hanfmärkte  sind  London  und  New  Vork.

Die  folgende  Tabelle  gibt  eine  Ubersicht  über
die  Hanfausfuhren  in  den  zehn  Jahren  von
1899  bis  1908,  ihren  Wert  und  den  Wert
pro  Tonne:

.  Besamt-  Ler
fer:r  06
1000  Tons  1000  „  8
1899  69  7994  116
19000  89  13  290  149
1901  124  15  977  129
1902  112  19  291  173
1903  138  22  001  160
1904  122  20  944  172
1905  128  21  757  169
1906  102  19  613  191
1907  115  19  689  171
1908  129  16  502  128

Der  geringe  Export  in  den  beiden  ersten  Jahren
ist  darauf  zurückzuführen,  daß  ein  beträchtlicher
Teil  der  Verladungsplätze  in  diesen  Jahren  geschlossen
  war,  und  daß  große  Bestände  während
des  Aufstandes  vernichtet  wurden.  Der  bis  1906
fast  ununterbrochen  schnell  steigende  Preis  des
Haufes  im  Weltmarkt  hat  zu  einer  stärkeren  Produktion
  von  Maguey  oder  Sisalhanf,  vornehmlich
in  Mucatan  (Meriko),  aber  auch  in  den  Philippinen,
geführt,  und  dieser  Umstand  sowohl  wie  auch  eine
vermehrte  Erzeugung  von  Hauf  selbst  haben  die
Preise  beinahe  unvermittelt  auf  die  Höhe  von
1901  zurückgebracht.  Eine  bemerkenswerte  Besselung
  des  Hanfmarkts  scheint  im  Jahre  1909,
über  das  Statistiken  noch  nicht  vorliegen,  nicht
eingetreten  zu  sein.

Der  Hanf  wird  noch  jetzt  im  wesentlichen  durch
Handarbeit  unter  Benutzung  sehr  primitiver  Maschinen
  gewonnen.  Da  diese  Art  der  Gewinnung
den  größten  Teil  der  Produktionskosten  ausmacht

 

und  außerdem  vielfach  hinsichtlich  der  Reinheit
keine  besonders  gute  Ware  liefert,  so  ist  man  seit
Jahren  bemüht,  geeignete  Maschinen  zu  konstruieren.
  Es  scheint  jedoch,  als  wenn  bisher  ein
in  jeder  Beziehung  befriedigendes  Ergebnis  hierbei
noch  nicht  erreicht  worden  ist.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsuls  in  Manila.)

Die  Kopra-Ausfuhr  Miederländisch-Indiens.

Kopra,  deren  Ausfuhr  aus  Niederländisch-Indien
  im  letzten  Jahrzehnt  einen  ungeahnten
Aufschwung  genommen  hat  und  noch  in  stetiger
Zunahme  begriffen  ist,  war  vor  etwa  vierzig
Jahren  hier  unbekannt,  und  noch  niemand  war
bis  dahin  auf  den  Gedanken  gekommen,  den
Kokosnußkern  zu  trocknen  und  dadurch  exportfähig
zu  machen.

Wohl  hatte  es  die  eingeborene  Bevölkerung
schon  von  alters  her  verstanden,  dem  Kokosnußfleisch
  das  Ol  auf  verschiedene,  meist  sehr  primitive
  Weise  (durch  Auskochen  oder  Auspressen)  zu
entziehen,  und  sie  wendet  dieses  Verfahren  auch
gegenwärtig  zur  Olgewinnung  noch  an.  Daneben
bestehen  Olpressen  in  chinesischen  und  selbst  europäischen
  Händen,  die  das  Ol  auf  eine  rationellere
Weise  und  in  größerem  Maßstabe  gewinnen.
Dieses  Ol  geht  jedoch  größtenteils  in  den  inlänländischen
  Konsum  über.  Einem  Erxport  nach
Europa  stehen  die  im  Verhältnis  zur  Kopra  sehr
hohen  Frachten  und  die  in  den  meisten  europäischen
  Staaten  bestehenden  hohen  Schutzzölle
entgegen.  Wohl  findet  aus  den  Außenbesitzungen,
und  zwar  besonders  aus  Pontianak,  der  Hauptstadt
  von  Westborneo,  ein  nicht  ganz  unerheblicher
  Export  von  Kokosöl  nach  Singapore  statt;
er  betrug  in  den  Jahren  1906  und  1907:
2½  Millionen  Liter.  Auch  geht  ein  kleiner  Teil
davon  nach  Amerika.  Annähernd  zwei  Millionen
Liter  wurden  aber  von  Singapore  wieder  nach
Java  importiert  und  dort  verbraucht.

Die  Verschiffung  nach  Singapore  anstatt  direkt
nach  Java  erklärt  sich  allein  durch  die  bestehenden
Schiffahrtsverbindungen.

Erst  in  den  siebziger  Jahren  des  vorigen
Jahrhunderts  begannen  einige  Unternehmer  in
den  Molnkken  den  Kern  der  Kokosnuß  auf  künstlichem
  Wege  zu  trocknen  und  das  so  erhaltene
Produkt  (die  Kopra)  auf  den  europäischen  Markt
zu  werfen.  Die  erste  Sendung  von  etwa  2000
Pikul,  die  nach  Hamburg  ging,  wurde  in  kurzer
Zeit  verkauft,  und  man  begann,  durch  diesen  Erfolg
  ermutigt,  diesem  Produkt  in  dem  ganzen
Archipel  mehr  und  mehr  Aufmerksamkeit  zuzuwenden,
  bis  die  Anusfuhr  gegenwärtig  einen  solchen
        <pb n="230" />
        W  196  20

Umfang  erreicht  hat,  daß  Kopra  nächst  Zucker
und  Tabak  das  bedeutendste  Ansfuhrprodukt
  Niederländisch-Indiens  geworden  ist.

Die  Ausfuhr  hat  sich  seit  dem  Jahre  1896,

das  als  ein  gutes  Erntejahr  angesehen  werden
konnte,  mehr  als  vervierfacht  und  hat  die  der
übrigen,  Kopra  produzierenden  Länder  weit  überflügelt,
  wie  die  nachstehende  Tabelle  zeigt:

Kopra-Ansfuhr  in  metrischen  Tonnen

im  Jahre  Java  und  den  Außenganz

  Niederans



Madura  besitzungen  ländisch-Indien  den  Straus  Ceylon  Manila
1896  21  951  30  881  52  832  39  440  3  677  33  468
1900  47.289  46  445  93  734  28214  18  059  57  361
1905  109  057  93  670  202  727  59  005  17  882  52220
1906  55  480  64  601  120  081  39  370  21.218  59975
1907  78945  88  602  167.547  56  271  19  256  52  725
1908  96  728  132  763  229  491  76  732  33  994  89  731

Hierbei  ist  nicht  zu  übersehen,  daß  ziemlich
bedentende  Mengen,  vor  allem  von  den  Außenbesitzungen,
  ihren  Weg  nach  den  Straits  (Singapore
  und  Penang)  nehmen  und  sicherlich  die
Hälfte  der  von  dort  im  Transit  ausgeführten
Kopra  aus  Niederländisch-Indien  stammt.

Im  Jahre  1909  sind  nach  dem  Septemberheft
  der  amtlichen  Ausfuhrstatistik  in  den  ersten
nenn  Monaten  des  Jahres  aus  Java  etwa
18.000  t  Kopra  ausgeführt  worden.  Nach  dem
Urteil  hiesiger  Kaufleute  dürfte  Java  für  das
ganze  Jahr  kaum  mehr  als  65  000  t  auf  den
Markt  bringen.  Hierunter  ist  natürlich  nicht  dasjenige
  OQuantum  einbegriffen,  das  von  den  umliegenden
  Inseln  zur  Überladung  auf  die  europdischen
  Dampfer  nach  Java  gebracht  wird.

Die  hauptsächlichsten  Absatzgebiete  für  niederländisch-indische
  Kopra  sind  Frankreich,  Deutschland,
  Italien,  Österreich  und  Dänemark.  Von
geringerer  Wichtigkeit  erscheinen  nach  der  Statistik
Rußland,  Spanien  und  Portugal.

Zwar  erscheint  Deutschland  weniger  als
direkter  Abnehmer.  Der  größte  Teil  seiner  Bezüge
  geht  über  Holland  und  kommt  in  der  hiesigen
Statistik  als  Ausfuhr  nach  Holland  vor.  Es  ist
jodoch  bekannt,  daß  der  Artikel  sich  in  Deutschland
  in  den  letzten  Jahren  einer  beständig  zunohmenden
  Aufmerksamkeit  zu  erfreuen  gehabt  hat
und  daß  ein  großer  Teil  der  für  Order  nach
Holland  verschifften  Kopra  ihren  Weg  nach  Deutschland
  nimmt.

Nach  der  deutschen  Statistik  betrug  die  Einfuhr
  nach  Deutschland  an  niederländischindischer

  Kopra:  Wert  in

im  Jahre  Tons  Millionen

Mark
1900)0  29614  13,42
1996  (Januar/Febrnar)  9574  2,80
1906  (März-Dezember)  222106  9,31
19002  30  689  10,43
1904  5  302  1,86
1903.  14  981  4,64

 

Der  Grund,  weshalb  Java  etwa  70  v.  H.
seiner  Ernte  nach  Holland  für  Order  sendet,  ist
darin  zu  suchen,  daß  in  Rotterdam  und  Amsterdam
  viele  Zwischenhändler  in  Kopra  ansässig  sind,
die  einerseits  sich  in  der  Regel  mit  einem  kleinen
Gewinn  begnügen  und  daher  den  europäischen
Marktpreis  nur  unwesentlich  verteuern,  anderseits
aber  für  den  hiesigen  Exporteur  insofern  einen
wichtigen  Faktor  bilden,  als  sie  auch  Partien
kaufen,  für  welche  der  Fabrikant  vorläufig  keine
Verwendung  hat.

Im  Handel  unterscheidet  man  im  wesentlichen
in  der  Sonne  und  auf  Feuer  getrocknete  Kopra.
Letztere  hat  stets  einen  Rauchgeschmack  und  ist
zur  Herstellung  von  Speisefetten  weniger  geeignet.
Sie  findet  daher  in  der  Seifenfabrikation  und  zu
anderen  industriellen  Zwecken  Verwendung.

Im  hiesigen  Erportgeschäft  werden  folgende
Qualitäten  von  Kopra  unterschieden:  1.  fair  merchantable
  sundried  (fms.),  2.  mixed,  3.  telquel.
Der  bei  weitem  größte  Teil  wird  jedoch  als  fms.
(Nr.  1)  gehandelt.

Die  Produktion  der  Kopra  liegt  hauptsächlich
in  den  Händen  der  Eingeborenen  und  Chinesen.
Der  Ertrag  der  Kultur  kommt  daher  in  der
Hauptsache  der  eingeborenen  Bevölkerung  zugute,
und  die  hiesige  Regierung  hat  es  sich  angelegen
sein  lassen,  die  Anpflanzung  von  Kokospalmen
nach  Möglichkeit  zu  fördern.

So  wurden  beispielsweise  im  vergangenen
Jahre  in  Westborneo  sogar  viele  Reisfelder  mit
Kokospalmen  bepflanzt.

Die  Kultur  der  letzteren  und  die  Gewinnung
von  Kopra  wird  jedoch  auch  von  europäischer
Seite  systematisch  betrieben.  Die  Zahl  von
Kokospflanzungen  ist  recht  erheblich  und  noch
fortwährend  in  der  Zunahme  begriffen.

Die  Qualität  der  Javakopra  hat  indes  in  der
letzten  Zeit  vielfach  zu  Klagen  Anlaß  gegeben.
Nicht  allein,  daß  das  Kokosnußfleisch  ungenügend
getrocknet  in  den  Handel  gelangt,  werden  die
Früchte  auch  vielfach  unreif  gepflückt.  Sie  sind
        <pb n="231" />
        W  197  20

daran  zu  erkennen,  daß  das  Fleisch  beim  Umbiegen
  nicht  sofort  bricht.

Schlecht  getrocknete  Kopra  ist  baldigem  Verderb
durch  Schimmel  und  andere  Pilzkulturen  ausgesetzt,
  ebenso  unreife  Kopra,  deren  Olgehalt
überdies  ein  geringerer  ist.

Die  hiesige  Regierung  beabsichtigt,  Schritte  zu
unternehmen,  um  eine  Verbesserung  des  Produkts
herbeizuführen  und  die  Inländer  darüber  zu  belehren,
  daß  eine  rationelle  Bereitung  eine  Erhöhung
  der  Preise  und  eine  größere  Nachfrage
zur  Folge  haben  würde.

Zu  diesem  Zwecke  soll  auf  Veranlassung  des
Landbau-Departements  probeweise  an  einem  der
Zentralpunkte  der  Kopragewinnung  ein  Etablissement
  errichtet  werden,  wo  die  Kopra  in  Calorifeèren
  getrocknet  werden  kann.  Dadurch  soll  den
Eingeborenen  Gelegenheit  gegeben  werden,  auf
vorteilhaftere  Weise  sein  Produkt  zu  verwerten.

Ferner  hat  man  den  Vorschlag  gemacht,  die
Kopra  vor  der  Ausfuhr  durch  ständige  Kommissionen
einer  obligatorischen  Prüfung  zu  unterziehen.
Die  hiesigen  Handelskammern  haben  sich  jedoch
ablehnend  zu  dieser  Frage  verhalten.

Ein  weiterer  Punkt,  den  der  hiesige  Exporteur
bei  dem  Koprageschäft  außer  der  Qualität  in
Betracht  zu  ziehen  hat,  ist  der  Feuchtigkeitsgehalt
der  Kopra.

Diese  ist  bei  den  verschiedenen  Provenienzen
ziemlich  verschieden.  In  Tjilatjap  z.  B.,  von  wo
etwa  50  v.  H.  der  ganzen  Javaproduktion  zur
Verschiffung  gelangt,  hat  man  die  feuchteste  Kopra,
die  in  der  Regel  vom  Tage  des  Ankaufs  durch
den  Exporteur  bis  zur  Ankunft  im  Bestimmungshafen
  12  bis  15  v.  H.  ihres  Gewichts  verliert.

Die  Kopra  von  Tjilatjap  notiert  deshalb  auch
niedrigere  Preise.

Kopra  ist  wie  Pfeffer  ein  Spekulationsartikel.
Ihre  Preise  schwankten  in  den  letzten  zehn  Jahren
auf  dem  holländischen  Markte  zwischen  14  ⅛½  fl.
und  30  fl.  pro  dz.  Diesen  Preis  erreichte  sie  im
Jahre  1906  infolge  kleinerer  Ausfuhr  und  besonders
  guter  Nachfrage.  1907  stieg  der  Preis
selbst  bis  auf  313/4,  um  dann  1908  wieder  bis
auf  18¼  fl.  zu  fallen.

Der  Durchschnittspreis  betrug  in  Holland
1905:  19¼,  1906:  23⅝,  1907:  26⅛  und
1908:  19  fl.

Die  hiesigen  Preise  begannen  1907  mit  einer
Notierung  von  14  fl.  pro  Pikul  (—  61,76  kg)
und  stiegen  im  März  und  April  bis  auf  15  fl.
Bis  zum  Jahresschluß  fielen  sie  demnächst  jedoch
wieder  bis  auf  10,50  fl.

Im  Jahre  1908  erreichten  sie  den  größten
Tiefstand  im  April  bis  August  mit  einem  Mindestpreise
  von  8  fl.  pro  Pikul  und  den  Hoöchststand
am  Jahresschluß  mit  9,80  bis  10  fl.

 

Im  Jahre  1909  stiegen  die  Preise  von  9  fl.
zu  Beginn  des  Jahres  im  Juli  auf  12,80  fl.,
fielen  im  Oktober  auf  10,50  bis  10,  80  fl.  und
schlossen  im  Dezember  mit  12  fl.

Die  Preise  bewegten  sich  danach  im  Jahre
1909  in  Zickzacklinien,  aufsteigend  bis  zur  Mitte
des  Jahres,  dann  wieder  fallend  und  wieder  aufsteigend
  bis  zum  Schluß  des  Jahres,  während
das  Jahr  1908  sich  durch  ein  Sinken  in  der
ersten  Hälfte  und  ein  Steigen  in  der  zweiten
Hälfte  des  Jahres  bis  ungefähr  zum  Anfangsstande
  kennzeichnete.

Die  Produktion  Niederländisch-Indiens  1909
dürfte  vom  Weltmarkt  ohne  Schwierigkeit  aufgenommen
  werden.

Im  allgemeinen  wird  dieser  mit  einer  Zunahme
  der  Kokosnußproduktion  zu  rechnen  haben,
die  jedoch  durch  eine  entsprechende  Zunahme  des
Kopraverbrauchs  ausgeglichen  werden  dürfte.

Der  hiefige  Handel  scheint  steigende  Preise
zu  erwarten.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Batavia
vom  16.  Dezember  1909.)

RKußenbondel  Apyptens  im  Jahre  1909.

Nach  den  amtlichen  Ausweisen  über  den  Handel
Agyptens  während  des  Jahres  1909  bezifferte
sich  die  Gesamteinfuhr  auf  22  230  499  LE.
gegen  25  100  397  LSE.  im  entsprechenden  Zeitraume
  1908,  so  daß  sich  eine  Abnahme  von
2  869  898  LE.  ergibt.  Die  Gesamtausfuhr
bewertete  sich  im  Jahre  1909  auf  26  076  239  LE.,.
während  sie  im  Jahre  1908  insgesamt
21  315  673  EE.  betrug;  es  ist  mithin  bei  ihr
eine  Zunahme  von  4  760  566  2  E.  zu  verzeichnen.

Auf  die  einzelnen  Warengruppen  verteilte  sich
die  Gesamteinfuhr  im  Jahre  1909  (und  1908)
wie  folgt  (Wert  in  1000  LE.):  Tiere  und  tierische
Erzeugnisse  zu  Genußzwecken  944,2  (1162,  1),
Felle  und  Waren  daraus  361,4  (380,3),  andere
tierische  Erzeugnisse  und  Abfälle  75,0  (90,5),
Getreide,  Gemüse,  Mehl  usw.  3688,9  (3784,  6),
Kolonialwaren,  Drogen  1131,3  (1181,9),  Spirituosen,
  Getränke,  Ole  1209,2  (1254,5),  Lumpen,
Papier,  Bücher  355,2  (382,6),  Holz,  Holzwaren,
Kohlen  2689,1  (3358,5),  Steine,  Erden,  Tafelgeschirre,
  Glas,  Kristall  535,0  (655,1),  Farbstoffe,
Farben  240,2  (266,4),  chemische  Erzeugnisse,
Heilmittel,  Parfümerien  728,0  (729,9),  Textilwaren
  5864,9  (6455,6),  Metalle  und  Metallwaren
  1966,3  (2959,3),  verschiedene  Waren  1601,9
(1577,8),  Tabak  und  Tabakfabrikate  839,1  (860,5).

Dieselben  Warengruppen  wiesen  in  dem  gleichen
Zeitabschnitte  bei  der  Ausfuhr  folgende  Werte
(in  1000  LE.)  auf:  Tiere  und  tierische  Erzeug-
        <pb n="232" />
        W  198  20

nisse  zu  Genußzwecken  189,2  (119,5),  Felle  und
Waren  daraus  228,2  (141,5),  andere  tierische
Erzeugnisse  und  Abfälle  59,0  (67,8),  Getreide,
Gemüse,  Mehl  usw.  3206,8  (3157,5),  Zucker,
Kolonialwaren  103,9  (107,6),  Spirituosen,  Getränke,
  Ole  20,8  (11,9),  Lumpen,  Papier,  Bücher
24,4  (21,5),  Holz,  Holzwaren  usw.  14,7  (16,2),
Steine,  Erden,  Tafelgeschirre  usw.  2,7  (3,0),
Farbstoffe,  Farben  28,9  (21,7),  chemische  Erzeugnisse,
  Heilmittel,  Parfümerien  36,3  (21,7),  Baumwolle,
  Textilwaren  21  576,0  (17  170,6),  Metalle
und  Metallwaren  89,0  (6,4),  verschiedene  Waren
129,9  (83,0),  Zigaretten  365,8  (364,  9).

Als  die  hauptsächlichsten  Ein=  und  Ausfuhrartikel
  innerhalb  der  einzelnen  Warengruppen
  kommen  im  Jahre  1909  (und  1908)  in

raffiniert  584,9  (580,5),  Kaffee  321,6  (343,8),
fette  Ole  (außer  Oliven=  und  Baumwollsamenöl)
148,2  (141,3),  Petroleum  379,0  (358,9),  Steinkohlen
  1135,7  (1476,3),  Baumwollengarn  248,8
(292,4),  Baumwollengewebe  3046,7  (3276,2),
wollene  Gewebe  397,4  (451,7),  Eisen=  und  Stahlwaren
  1006,9  (1324,7),  Tabak  in  Blättern
788,8  (808,6).

Ausfuhr:  Eier  153,1  (85,6),  Häute,  roh
189,4  (115,4),  desgl.,  gegerbt  38,3  (25,7),  Reis
167,3  (140,6),  Baumwollsamen  2432,9  (2470,9),
Olkuchen  241,9  (215,7),  Zwiebeln  259,9  (198,9),
Baumwolle  21  477,7  (17  091,6),  Zigaretten
365,8  (364,9).

Die  Beteiligung  der  hauptsächlich  in  Betracht
kommenden  Länder  am  Werte  der  gesamten  Ein-Betracht

  (Wert  in  1000  LE.):

Einfuhr:  Reis  446,6  (406,3),  Getreide=  und

 

und  Ausfuhr  während  der  beiden  verflossenen
Jahre  ergibt  sich  aus  der  nachstehenden  Ubersicht:

 

Maismehl  1792,2  (1753,2),  Zucker,  roh  und
Einfuhr  Ausfuhr
Herkunfts=  und  Bestimmungsländer  1909  1908  1909  1908
Wert  LE.

Großbritannien  .  6743678  8  264  813  13  099  910  11  147  800
Englische  Besitzungen  im  Mittelmeer  .  173710  279  128  11  670  9  022
Desgl.  im  fernen  Osten.  974  800  993  414  110  175  149  666
Deutschland  .  1  129  045  1  118  997  2  481  826  1  848  932
Vereinigte  Staaten  von  Amerika  .  199  371  216  354  1  902  498  1  136  600
Andere  Länder  Amerikas  353  474  342  323  11  016  18  232
Osterreich-Ungarn.  1  432  966  1  632  273  1  291  848  1  030  072
Belgien  .  678  446  725  747  85  899  81  820
Bulgarien  102  742  67  315  1  105  440
China  usw.  537  835  437  217  465  938  356  265
Spanien  55  993  46  832  329  903  416  075
Frankreich  .  2899280  2915817  2294  164  1  681  331
Französische  Besitzugen  im  Mittelmeer  58  874  64  670  4  377  6  093
Griechenland  ..  379233  378  639  37  515  17  139
Niederlande  65  457  74  617  137  951  95  298
Italien  996  753  1  187  786  736  694  704  070
Marokko  27  800  47  339  290  903
Persien  75  218  68  612  225  148
Rumänien  427  179  533  626  3  943  2  030
Rußland  758  942  974  014  1  515  614  1  377577
Serbien.  67  121  76  681  9  730  238
Schweden  456  124  500  034  69  991  33  584
Schweiz.  118  695  127  040  830  928  717715
Türkei  24412  178  3  192  976  502  404  385  695
Insgesamt  lenischl.  anderer  Länder)  22  230  499  25  100  397  26  076  239  21  315  673

Deutschland  war  also  an  der  Gesamteinfuhr
Agyptens  im  Jahre  1909  (und  1908)  mit
1  129  045  (1  118  997)  LE.  beteiligt,  während
sein  Anteil  an  der  Ausfuhr  2481  826(1848932)E.
betrug.  Eingeführt  wurden  aus  Deutschland
(Wert  in  1000  LE.)  im  Jahre  1909  hauptsächlich
Getreide=  und  Maismehl  (91,0)  sowie  Stahl=  und

 

Eisenwaren  (124,2),  die  Hauptausfuhrartikel  nach
Deutschland  waren  (Wert  gleichfalls  in  1000  LE.)
Baumwollsamen  (416,9)  und  Baumwolle  (1906,2).

(Nach  Bulletin  Nensuel  du  Commerce  Extérieur
de  I’EyFptc.)
        <pb n="233" />
        G  199  20

Britisch-Ostafrika.

Bestimmungen  über  die  Ausfuhr  von  Grzeugnissen
  der  unter  dem  Jagdschutzgesetz
stehenden  Tiere.

Eine  Verordnung  vom  14.  Dezember  1909  —
Game  Ordinance,  1909  (Nr.  19/1909)  —  hebt
die  Vorschriften  der  „Came  Ordinance“  vom
Jahre  1906  auf  und  bestimmt  u.  a.,  daß  die
Ausfuhr  oder  der  Versuch  der  Ausfuhr  von
Schädeln,  Hörnern,  Knochen,  Häuten,  Federn,
Fleisch  oder  anderen  Teilen  eines  in  der  Verordnung
  aufgeführten  Wildes  aus  dem  Schutzgebiete
  zum  Zwecke  des  Verkaufs  verboten  ist,
wenn  nicht  ein  solches  Tier  als  Haustier  gehalten
ist.  Elefanten=  und  Flußpferdzähne  können  indes
zum  Zwecke  des  Verkaufs  ausgeführt  werden,
wenn  sie  rechtmäßig  erworben  sind.  Die  Ausfuhr
von  Elfenbein,  das  entgegen  den  Bestimmungen
dieser  Verordnung  oder  früherer  Verordnungen
erworben  ist,  ist  verboten,  ebenso  die  Ausfuhr
von  Elefantenzähnen,  die  weniger  als  30  Pfund
wiegen,  und  von  Elfenbeinstücken  aus  Zähnen
von  weniger  als  30  Pfund  Gewicht.

Der  Gouverneur  oder  irgend  eine  andere  ermächtigte
  Person  ist  befugt,  Elfenbein,  das  der
Regierung  gehört,  auszuführen;  solches  Elfenbein
muß  aber  in  vorgeschriebener  Weise  gezeichnet  sein.

Durch  die  Verordnung  ist  ferner  die  Erteilung
von  Erlaubnisscheinen  zum  Jagen,  Töten  oder
Fangen  einer  bestimmten  Anzahl  einzelner  Tierarten
  geregelt  worden.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Die  Wälder  der  Kolonie.

Dem  englischen  Parlament  ist  ein  Bericht
vorgelegt  worden,  der  einen  Uberblick  über  die
Bälder  von  Britisch-Ostafrika  gibt.

Einfuhr  von  Kartofteln  nach  Mvassaland.

Die  Bekanntmachung  Nr.  48  vom  Jahre  1909,
betreffend  Verbot  der  Einfuhr  von  Kartoffeln  in
das  Nyassaland-Schutzgebiet,)  ist  durch  eine  neuere
Bekanntmachung  vom  8.  Oktober  1909  (Nr.  131,
1909)  dahin  abgeändert  worden,  daß  die  Einfuhr
von  Kartoffeln  jetzt  unter  folgenden  Bedingungen
gestattet  ist:

Jede  Kartoffelsendung  muß  von  einer  Bescheinigung
  des  Absenders  begleitet  sein,  daß  die
Kartoffeln  in  einer  bestimmten  Gegend  gewonnen
find.  Daneben  ist  eine  weitere  Bescheinigung
vorzulegen,  worin  das  Lundwirtschaftsministerium
des  Ursprungslandes  der  Kartoffeln  die  Erklärung

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  759.

 

abgibt,  daß  in  jener  Gegend  die  als  Chrysophylctis
  Endobiotica  bekannte  Kartoffelkrankheit
nicht  herrscht.  (The  Board  of  Trade  Journal.)

—.

Kopkolonie.
Zigarettensteuer.

Der  Entwurf  eines  Zigarettensteuergesetzes  für
die  Kapkolouie")  ist  nunmehr  Gesetz  geworden.

Die  Stempelsteuer  beträgt  ½%  Penny  für  jedes
Päckchen  oder  jede  Schachtel  Zigaretten  im  Reingewichte
  bis  zu  ½  Unze,)  für  jede  zusätzliche
halbe  Unze  (oder  Bruchteil)  des  Gewichts  einen
weiteren  halben  Penny.  Bei  der  Gewichtsermittlung
  werden  das  Zigarettenmaterial  und  die

Hüllen  der  einzelnen  Zigaretten  berechnet.=Der

  Steuer  unterworfen  sind  alle  Zigaretten
aus  geschnittenem  Tabak  oder  Ersatzstoffen,  eingehüllt
  in  Papier,  Tabakblatt  oder  andere  Hülle.
Die  Steuer  wird  erhoben,  sobald  die  Zigaretten
im  Kleinhandel  verkauft  oder  zu  solchem  Verkauf
ausgelegt  werden.  Zigaretten  anders  als  in  gestempelten
  Päckchen,  Schachteln  usw.  im  Kleinhandel
  zu  verkaufen  oder  zu  solchem  Verkauf
auszulegen,  ist  verboten.

Für  die  Herstellung  von  Zigaretten  zum  Zwecke
des  Verkaufs  ist  eine  besondere  Gewerbesteuer  von
1  2  jährlich  zu  entrichten.

Der  Stempelabgabe  unterliegen  eingeführte
Zigaretten  ebenso  wie  die  im  Inland  hergestellten.

Branntweinbesteuerung.

Nach  einem  in  der  .  Cape  of  Good  Hope
Government  Gazette--  vom  26.  November  v.  Js.
veröffentlichten  Gesetzentwurfe  sollen  in  Abänderung
  der  die  Branntweinbesteuerung  in  der  Kolonie
  regelnden  Gesetze  vom  Jahre  1884,  1904
und  1905  vom  1.  Februar  1910  ab  folgende
Abgaben  erhoben  werden:

Für  Kolonialspirituosen  (mit  Ausnahme
von  vergälltem  Spiritus),  als  Weinbranntwein
  bekannt,  von  Normalstärke
  .  für  die  Gallone

Für  Kolonialspirituosen  und  zwar
andere  als  Weinbranntweine  oder
vergällte  Spirituosen  von  Normalstärke
  für  die  Gallone  6  sh

In  beiden  Fällen  mit  einer  verhältnismäßigen
Erhöhung  oder  Verringerung  der  Steuer,  wenn
die  Spirituosen  von  größerer  oder  geringerer
Stärke  sind.

3  Sh

 

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  1158.
*")  ½  Unze  =  14,175  g.
        <pb n="234" />
        G  200  2

Als  Kolonialspirituosen  werden  solche  angesehen,
  die  aus  den  Erzeugnissen  der  in  der
Kolonie  angepflanzten  Reben  hergestellt  sind.

Für  Essig-Auszüge  und  Essenzen,  Essigund
  Holzsäure,  in  der  Kolonie  hergestellt,
  wenn  sie  von  keiner  der
Normalstärke  sind,  für  die  Imperialgallone
  oder  höheren  als  einen
Bruchteil  davon  7  Pence
Für  jeden  die  Normalstärke  überschreitenden
Grad  tritt  ein  Zuschlag  von  4  Pence  hinzu.
Als  Normalstärke  wird  eine  Stärke  von  6  v.  H.
der  absoluten  Säure  angesehen.
Dieser  Branntweinsteuer  unterliegt  auch  der
aus  dem  Ausland  für  den  Verbrauch  in  der
Kolonie  eingeführte  Spiritus.  Als  ausländische

 

Spirituosen  werden  auch  alle  wohlriechenden,
süßenden  oder  färbenden  Essenzen  angesehen,  die
mehr  als  3  v.  H.  Normalspiritus  enthalten  und
für  die  Herstellung  von  Spirituosen  aller  Art,
Branntwein  und  Kognak  verwendet  werden  können

oder  selbst  trinkbar  sind.

Einfuhr  von  Bienen,  Honig  und  wWachs  nach
Transvaal.

Laut  Bekanntmachung  Nr.  95  vom  Jahre
1909  sind  die  durch  Gesetz  Nr.  6  vom  Jahre
1909  über  die  Einfuhr  von  Bienen,  Honig  und
Wachs  erlassenen  Vorschriften  mit  dem  15.  Dezember
  1909  in  Kraft  getreten.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Vermischtes.

Sestsetzung  neuer  Munzen  fuür  Britisch·  Ostafrika
und  Uganda.

Durch  Bekanntmachung  der  Gouverneure  von
Britisch-Ostafrika  und  Uganda  (vom  1.  Dezember
1909)  sind  als  Scheidemünzen  für  die  genannten
Schutzgebiete  folgende  Münzen  festgesetzt  worden:
50=  und  25-Centstücke  aus  Silber,  10-,  5-,  1-und
  ½-Centstücke  aus  Nickel,  Bronze,  anderem
Metall  oder  gemischtem  Metall.

Die  5-Centstücke  sind  noch  nicht  geprägt  worden;
die  ½-Centstücke  sind  nur  in  Uganda  im  Umlauf,
wo  mit  geringeren  Werten  gerechnet  wird,  und
sind  den  1-Centstücken")  genau  nachgebildet.

Alle  anderen  Scheidemünzen,“)  nämlich  die
1/8-Rupie=  oder  2-Annastücke,  die  ½-Annastücke,
die  1/1-Annastücke  und  die  1/12-Annastücke  Britisch-Indiens,
  ferner  die  ½8-Rupie=  oder  2-Annastücke
und  die  1/1-Annastücke  der  ehemaligen  Britisch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft  sowie  die  ¼-Annaoder
  -Picestücke  des  Britisch-Ostafrikanischen  Schutzgebiets
  werden  vom  1.  Juni  1910  ab  außmßer
Kms  gesetzt.

Ermäßigung  der  Eisenbahnfrachtsätze  in  Südafrika.-)
Die  Regierungen  der  verschiedenen  südafrikanischen
  Kolonien,  einschl.  der  Provinz  Mozambique,
haben  sich  bekanntlich  dahin  geeinigt,  daß  der
Bahnfrachtenverkehr  von  den  konkurrierenden  Häfen
nach  dem  besonders  heiß  umstrittenen  Transvaal
Witwatersrandgebiet  in  der  Weise  verteilt  werden
solle,  daß  50  bis  55  v.  H.  (vom  Gewicht)  Lourenco
")  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909.  S.  653.

*“)Angl.  „D.  Kol.  Bl.“  1905,  S.  410  f.
)Agl.  auch  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  515  und  876.

 

Marquez,  Delagoa  Bay,  30  v.  H.  Durban,  Port
Natal,  und  der  Rest  von  15  bis  20  v.  H.  den
beiden  Häfen  der  Kapkolonie  East  London,  Buffalo
Harbour  und  Port  Elizabeth,  Algoa  Bay  zufallen
solle.  Die  möglichste  Einhaltung  dieses  Verhältnisses
soll  durch  eine  wenn  nötig  alle  sechs  Monate
stattfindende  Revision  der  Frachtsätze  erreicht  werden.

Lourenco  Marquez  hat  nun  in  letzter  Zeit
einen  Anteil  von  etwa  63  v.  H.  gehabt  und  eine
Anderung  der  Frachtsätze  wird  nötig;  da  die
finanzielle  Lage  der  Transvaal-Staatsbahnen
(Central  South  African  Railways)  günstig  ist,
so  hat  die  Bahnverwaltung  beschlossen,  den  Ausgleich
  nicht  durch  eine  Erhöhung  der  Sätze  auf
der  Lourenco  Marquez-Bahnstrecke  herbeizuführen,
sondern  durch  eine  Ermäßigung  der  Frachten  von
Durbau  und  von  den  Kaphäfen.

Vom  1.  Jannar  d.  Js.  ab  sind  auf  die  Bahnfrachten
  von  Durban  und  den  Kaphäfen  nach
allen  Stationen  der  Central  South  African  Railways
im  Witwatersrandgebiet  von  der  Station  Germiston
bis  zur  Station  Klerksdorp  die  folgenden  Ermäßigungen
  eingetreten:

Auf  Güter  der:  (2000  Pfund)
Intermediate  Class  (Mittelklasse)).  2  sh  11  d
Intermediate  B  Class  (Mittelklasse  B)  1
Rough  Class  (Rohgüterklasseh.  2
Rough  B  Class  (Rohgüterklasse  Bl.  2
Rough  C  Class  (  -  C)  2
Imported  Produce  Class  (Klasse

für  eingeführte  landwirtschaftliche
Produkte.  u.—
Feneing  and  Fentilizer  Class  (Klasse
für  Einzäunungsmaterial  und
Düngemittelel  —

pro  Tonne

V  #

—
—
2

—
*

u  V

—
—

—  —CO

10

M
U

10.=§’rlo
        <pb n="235" />
        W  201  20

Unbehobeltes  Holz,  bisher  in  der  Rohgüterklasse
  B,  gehört  künftig  der  Rohgüterklasse  C  an.
Gehobeltes  Holz,  das  bisher  der  Mittelklasse  angehörte,
  kommt  in  die  Mittelklasse  B.  Der  Ausnahmefrachtsatz
  für  Reis  in  Mengen  von  20  Tonnen
wird  aufgehoben;  Reis  zählt  künftig  zur  Mittelklasse.

Es  handelt  sich  bei  den  Frachtermäßigungen
in  der  Hauptsache  um  Massengüter  und  schwere
Güter;  die  Sätze  für  die  Normalklasse,  der  eine
große  Anzahl  verschiedener  Waren  und  namentlich
alle  Lurusartikel  angehören,  sind  nicht  geändert
worden.

Der  Unterschied  zwischen  den  Frachtraten  der
beiden  Häsen  von  Lourenco  Marques  und  Durban
zugunsten  von  Lourenco  Marques  ist  vom  1.  Jannar
ab  für  die  Mittelklasse,  Mittelklasse  B  und  die
drei  Rohgüterklassen  auf  9  sh  und  2  d  pro  Tonne,
für  die  Klasse  für  Einzäunungsmaterial  und  Düngemittel
  auf  8  sh  4  d  ermäßigt  worden.  Dies  ist
allerdings  noch  immer  ein  wesentlicher  Unterschied
zugunsten  des  portugiesischen  Hafens;  es  muß
aber  dabei  berücksichtigt  werden,  daß  die  Schiffsfracht
  mit  den  Dampfern  der  „Ringlinien“  nach
Loureneoo  Marques  um  2  sh  6  d  pro  Tonne
(von  40  Kubikfuß  oder  2240  engl.  Pfund)  höher
ist  als  nach  Durban;  ferner  sind  die  Kaigebühren
und  die  von  den  Spediteuren  berechneten  Sätze
in  Lourenco  Marques  höher  als  in  Durban;  der
Unterschied  beträgt  nach  einer  Schätzung  der
hiesigen  Chamber  of  Trade  weitere  2  sh  6  d
pro  Konne.  Dadurch  würden  sich  die  Vorzugsbahnfrachten
  der  Lourenco  Marques-Strecke  um
ungefähr  5  sh  pro  Tonne  ermäßigen.

Infolge  der  so  häufig  eintretenden  Revision
der  Frachtsätze  dürfte  deutschen  Exporteuren,
die  Kontrakte  zur  Lieferung  von  Waren  frei  Johannesburg
  oder  anderen  Plätzen  im  Randgebiet
eingehen,  zu  empfehlen  sein,  sich  durch  Einfügung
entsprechender  Sicherheitsklauseln  gegen  Überraschungen
  durch  Anderungen  der  Eisenbahnfrachten
  zu  sichern.

(Aus  einem  Berichte  des  Handelssachverständigen

beim  RKaiserl.  Konsulat  in  Johannesburg.)

 

Literatur-Verzeichnis.

(Tie  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion
durchaus  vordehält,  werden  unter  keinen  Um#unden  zlirückgesandt.)
Karte  von  Deutsch-Südwestafrika.  Maßstab
1:2000000.  Bearbeitet  von  Paul  Sprigade
und  Max  Moisel.  Mit  ausführlichem  Namenverzeichnis.
  Berlin  1910.  Verlag  Dietrich
Reimer  (E.  Vohsen).  In  Umschlag,  Karte  gefalzt
  .5,  —,  in  Umschlag,  Karte  ausgezogen
auf  Leinwand  in  Taschenformat  7  6,50.
Seit  Beendigung  des  Aufstandes  in  Deutsch-Südwestafrika
  ist  das  Bedürfnis  nach  einer  hand- 



lichen  und  doch  genügend  detaillierten  Übersichtskarte
  des  Schutzgebietes  allgemein  vorhanden,
einer  Karte,  die  den  völlig  veränderten  politischen
und  wirtschaftlichen  Verhältnissen  Rechnung  trägt.

Bei  der  Herstellung  der  nunmehr  erschienenen
Karte  sind  alle  vorhandenen  Materialien  benutzt
worden,  vor  allem  die  von  der  Kartographischen
Abteilung  der  Kgl.  preußischen  Landesaufnahme
herausgegebenen  Blätter  der  Karte  im  Maßstab
von  1:400000,  sowie  die  im  Bureau  der  Landesvermessung
  bearbeitete  Besitzstandskarte  von  Deutsch-Südwestafrika,
  Stand  vom  1.  April  1909,  im
Maßstabe  1:  800  000,  und  endlich  eine  große
Anzahl  wichtiger,  bisher  noch  unveröffentlichter
Materialien.  Soweit  es  der  Maßstab  gestattet,
sind  die  Namen  fast  sämtlicher  Farmorte
und  Wasserplätze  aufgenommen,  was  bisher
bei  keiner  Ubersichtskarte  von  Deutsch-Südwestafrika
  der  Fall  war.  Der  praktische  Wert  der
Karte  gewinnt  ferner  dadurch  ganz  außerordentlich,
daß  ein  Namenverzeichnis  beigegeben  ist,  wodurch
  das  schnelle  Auffinden  jedes  Namens  wesentlich
erleichtert  wird.  Zur  Darstellung  gelangen  ferner
sämtliche  fertigen  und  projektierten  Eisenbahnen,
die  wichtigsten  Verkehrswege,  die  Post=  und
Telegraphenanstalten,  die  administrative
Einteilung  und  die  Gerichtsbezirke  nach  dem
neuesten  Standpunkt.  Die  Geländeformen  sind
in  brauner  Schummerung  wiedergegeben  und  die
allgemeine  Höhenlage  ist  durch  eine  große
Anzahl  beigefügter  Höhenzahlen  verdeutlicht,  endlich
  sind  auch  die  Diamantvorkommen  gekennzeichnet.


Merker,  weiland  Hauptmann  und  Kompagniechef
  in  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrikau
  Die  Masai.  Ethnographische
Monographie  eines  ostafrikanischen  Semitenvolkes.
  Mit  89  Figuren,  6  Tafeln,  62  Abbildungen
  und  einer  Ubersichtskarte.  Zweite
verbesserte  und  vermehrte  Auflage.  Berlin  1910.
Verlag  von  Aietich  Reimer  (Ernst  Vohsen).
Preis  geb.  7  12,—

Berthold:  Rationelle  Straußenzucht  in
Südafrika.  Koloniale  Abhandlungen,  Heft  29.

Berlin.  Verlag  von  Wilhelm  Süsserott.  Preis
M  —,40.

Schanz:  Baumwollbau  in  deutschen  Kolo—
nien.  Koloniale  Abhandlungen,  Heft  30.
Berlin.  Verlag  von  Wilhelm  Süsserott.  Preis
%  —,40.  7“m—

Braemer:  Die  Tropenapotheke.  Technischer

Ratgeber  und  Vademecum  für  Kolonisten  als
Hausapothekenbesitzer.  Berlin.  Verlag  von
Wilhelm  Süsserott.  Preis  “  2,  —.
        <pb n="236" />
        6  202

Rackow:  Der  Kolonialinteressent.  Rat-  Breutano-  68  Frahhan  etsrgunene  Iveite
schläge  für  die  Übersiedlung  in  das  überseeische  nen  durchgesehene  Auflage.  Berlin-Schoneberg  1910.
heuen  und  Fuer  dcluernden  Verseese  Zuchverlag  der  „Hilfe",  G.  m.  b.  H.  Preis  karonter!

  —,40.
daselbst.  Berlin.  Deutscher  Kolonialverlag
(G.  Meinecke).  Preis.7  1,—.  Buurmans  Kurze  Repetitorien  für  das  Einjährig=—
  Freiwilligen-Eramen  nebst  Musterprüfungen.  Herausgegeben
  unter  Mitwirkung  des  Lehrerkollegiums

 

 

Henry  Rolin,  juge  au  tribunal  de  première  von  Ulrich  Buurman,  Institutsvorsteher  in  Bremen.—
instance,  professeur  A  I'’Université  de  1.  Bändchen.  Die  Entwicklung  der  deutschen  Literatur
Bruxelles,  auditeur  au  Conseil  supérieur  du  in  ihren  Hauptmomenten  nebst  Anbang.  Zweite
6  beige:  Le  Droit  de  L’Uganda  Auflage.  —  6.  Bändchen.  Geschichtstabelle  in  zu-Oongo

  belige:  a  ·  sammenhängender  Darstellung.  Dritte  Auflage.  —
Avec  une  préface  de  M.  Joseph  Chailley,  7.  Bändchen.  Das  Wichtigste  aus  der  mathemaitdéputé,
  directeur  général  de  I’Union  coloniale  schen,  physischen  und  politischen  Geographie.  Drine
francaise.  Ouvrage  orné  d’une  crarte.  Auflage.  —  Leipzig  1910.  Rengersche  Buchhandlung.

.  Wilisch.  Preis  jedes  Bänd  8.  1,541.0
Bruxelles,  Etablissements  E.  Bruylant;  Gebhardt  u.  Wilisch  Preis  ledes  Bändchens.1

Paris,  A.  Challamel;  Londres,  W.  Heinee  Das  Taschenbuch  des  Müllers.  Eine  Sammlung
mann.  1910.  nützlicher  und  wissenswerter,  besonders  für  das
Müllerfach  berechnete  Aufzeichnungen.  Vierte  Aus-:
  ———  «  gabe  für  das  Jahr  1910.  Zugeeignet  von  Amme,
Simon,  Pastor,  Rheinischer  Missionar:  Islam  Giesecke  u.  Konegen  A.  G.,  Braunschweig.
und  Christentum  im  Kampf  um  die  Er-  —  —
oberung  der  animistischen  Heidenwelt.  Beob=  Methode  Alvincy.  Deutsch-französisches  Gesprächachtungen
  aus  der  Mohammedanermission  in  buch  „as  praktische  Leben.  Leiig  1510,  Oue
Niederländisch-Indien.  Berlin  1910.  Verlag  Holtes  Nachfolger  Preis  ge
von  Martin  Warneck.  Preis  6,—,  geb.Amusing  studies  in  English.  Puzzies  and  Gams
7,  —.  collected  and  arranged  by  Paul  Kröher.  Stuttgart.
-  .  .  .  A.
VerlagvonWIllJcltholet.Preisgeb..-!-1,W.

 

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

Postanweisungen  aus  Deutschland  nach  dem  Innern  von  Deutsch-Ostafrika  sind
bisher  nicht  zugelassen  worden,  weil  die  Postanstalten  im  Innern  im  allgemeinen  nicht  soviel  Silbergeld
  einnehmen,  daß  sie  in  der  Lage  wären,  die  Auszahlungen  in  klingender  Münze  zu  bewirken;
sie  würden  häufig  Zuschüsse  an  Silbergeld  nötig  haben,  die  die  Gouvernementskassen  nicht  kostenfrei
hergeben  können.  Um  jedoch  den  wiederholt  geäußerten  Wünschen  nach  ÜUbermittlung  von  Geldbeträgen
  —  insbesondere  von  solchen  in  geringer  Höhe  —  nach  dem  Innern  des  Schutzgebiets
entgegenzukommen,  werden  von  jetzt  ab  in  Deutschland  Postanweisungen  zur  Auszahlung  durch  die
am  Postanweisungsdienste  teilnehmenden  Postanstalten  im  Innern  von  Deutsch-Ostafrika  unter  der
Bedingung  angenommen,  daß  die  Auszahlung  in  Papiergeld  stattfinden  kann,  wenn  der  Postanstalt
am  Bestimmungsorte  dazu  Silbergeld  nicht  zur  Verfügung  steht.  Der  neue  Dienst  erstreckt  sich  auf
folgende  Orte:  Amani,  Aruscha,  Bismarckburg,  Buiko,  Bukoba,  Iringa,  Kilimatinde,
Kilossa,  Kondva-Irangi,  Mahenge,  Morogoro,  Moschi,  Mpapua,  Muaja,  Muansa,
Neu-Langenuburg,  Ruanda,  Schirati,  Ssongea,  Tabora,  Tschole,  Udjidji,  Usumbura,
Wiedhafen  und  Wilhelmstal.

 

In  den  Orten  Berseba,  Geitsabis,  Kabus,  Maltahöhe  und  Outjo  (Deutsch-Südwestafrika)
  sind  Reichs-Telegraphenanstalten  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Berseba,  Geitsabis,  Kabus,  Maltahöhe  und  Outjo  ist
dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  den  übrigen  Orten  des  Schutzgebiets;  sie  beträgt  zur  Zeit
——
        <pb n="237" />
        W  203  20

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  März  1910.

 

 

ausschiffungshafen.

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein.  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schifsungshafen,  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  bem#isch-Sstafrika.  Neapel  7.  14.  28.  März  Mombasa  O  16—17  Tage5.  12.  26.  März  104
nach  Bukoba  (mit  Ruanda),  eutsche  Schiffe),
Muansa  (mit  Usumbura)  ·
MoSchkWUsss-ss  MarseilleslajedesMonatsMombafa017Tage  8.  jed.  Mts.  10  40
b  8  Von  Monhala  Weiter-—EI—
  Mombasa  O  15  Tageß.  März  10  10
zu  Schif  nach  den  Bestim=  (engl.  Schiffe)
mung  en.  nv  ier
di  nach  Tanga  (einschl.  Amani,  .  Neapel  7.  14.  28.  März  Tanga  19  Tage  5.  12.  26.  März  1010
“23
mbara.  Mombo,  Moscht,  4  .  ,  .  .  —
Mubesa.  Pangani  und  Wil-  I  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  104
belmstal)
Neapel  7.  14.  28.  März  Daressalam  21  Tage  5.  12.  26.  März  1010
e  nach  Daressalam  sowie  nach  »  —
unamos.  Dismarchburg,  Oeutsche  Schiffe)

,  tinde,  ..  .  .  .
ch  Marseille  10.  jedes  Monats  BZanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  4
Mahbenge,  Mikindani,  Mo-  (n  Zansthar  mitteldar
Eeran  kgrogrd  a  .  r  Daressalam  durch  Gouverne-  27
Tabora-  ote  idji  -»«"-  --  -  --  -

«-«  «  «  Brindisi  13.  März  Zanzibar  17  Tage  11.  März  1040
Bieddafen  (engl.  Schlffe)  5  Janzibar  lunanr  Hener  !
"  «  mit  nächster  Gelegenbeit
2.  de  5Südwestafrika.  «
bensch  atopmund  sowie  Hamburg  2.  23.  März  Swakopmund  26  Tage  22.  März  12.0.
Antwerpen  7.  28.  März  Swakopmund  21  Tage  5.  26.  März  1045
Gocha  anas,  535  (deutsche  Schiffe  8  29.  9  8
roß-Barmen,  Groß-  ey.  .  29.  Mä  2  7.  28.  Mä  2:
gGu  W  6  0  rrddd  Gotham#tan  März  Swakopmund  20  Tage  7.  28.  März  11
Hobe  warte,  Jakalswater,  Jo-  4  «  »  ,  »  ,
immei-Atbrechtshöhe,mltfctd,  Southampton  12.  19.  März  2.  April  Swakopmund  20,  11.18.  März  1.  April  11.23
Karidib.  Khan,  Kub.  Kubas,  I  22  Tage
blauchas  neudamm  ia,Hamburg  l  18.jedesMonatsSwakopmundLöTage18.jcd.Mt—3.6.19
HHEDZVYJUZUZIIH  skjfSouthampton-5.26.März  ,  SwakopmundeTage4.25.Mär311.2:-3
Exzäzhgstrtnwbethätgigfmk  fHamburg  1.  jedes  Monats  JSwakopmund  unbestimmts  jedes  Monats  6.19
lau.  Qurfo.  Nevobotd  kcht.  s  Rotterdam  6.  jedes  Monats  Swakopmund  unbestimmts  5.  jedes  Monats  108
Waldau.  mv:-:  Wil-  (eutsche  Schiffe)
delmstal  und  Windhuk  Southampton!  12.  19.  März  2.  April  Lüderitzbucht  19—20  Tg.!1.18.  März  1.  April  11.23
6  1n  chderar,  diees  Hamburg  2.  23.  März  Lüderitzbucht  27  Tage  1.  22.  März  12.0
Süwanen,  Hrgewasser  Gtl.#ntwerpen  7.  28.  März  Lnderitzbucht  22  Tage  F5.  26.  März  104
somein  Sud)  Rt  Kle-  (deutsche  Schiffe)  9
manshoop,  Kuibis,  Malta-  S  9.  Mär  üderi  2  7.  28.  Mär  .25
sere  iere  chomant=  Houthampton  8.  29.  März  Lüderitzbucht  21  Tage  7.  28.  März  11.23
rin.  Secheim,  Ukamas  u  D  Z  ,  ...  .,.  ..  ..
Warmbad  Hamburg  (18.  jedes  Monats  2Lüderitzbucht  836  Tage  18.  jed.  Mts.  6.19
Hamburg  1.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  40  Tage  1.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  6.  jedes  MonatsLüderitzbucht  35  Tage  5.  jedes  Monats  1012
(deutsche  Schiffe)

 

 

 

2

„KNi#ntschon.

 

Neapel  s
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)

Marseille
(franz.  Schiffc)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  nach  Kiautschon

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Bricfe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  733  u.  Dienstags  7.52.

25.  März

jeden  Sonntag
1  13.  27.  März

25.  März

4.  18.  März  1.  April

 

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tage
Tage

Tsingtau  35
Tsingtau  35

 

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
11.

10.  24.  März  1040
jeden  Freitag  10.0
11.  25.  März  1010

24.
2

März  8.35
16.  30.  März  10.0

auch  mit  den  unter  #)

aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten:  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  Pork  befordertl.
        <pb n="238" />
        Die  Abfahrt  erfolgt

204  2e

 

 

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am-  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
7  tt  19,  27  Tage
«  ·10.«edesMonatsJDU01020-28—43T092
Hamburg  25  r  Monats  „Kribi  21,  28—43  Tage  jed.  Mts.  9.1
.  slee  SUCHPlantation21,28—4ZTg.-"."»«’
4.  Kamerun.  1  Longji  21,  28.—43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
25.  jedes  Monats  Campo  28—43  Tage
à  nnnch  zutdelnge,  Veamede.  Bibundi  28—43  Tage
Daute,  dmt  Hebinolbot.  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
Campo,  Dschang,  Duala.  sur  Mer  Duala  19  Tage
10.  jed.  Mts.  1.0

Dume,  Ebolwoa,  Edea,  Jabasst,
  Zaunde,  Johann-Albrechtshöhe,
  Joko,  Kribt.  Lobetal,
  Lolodorf,  Lomie.  Longfi,
Marienberg,  Mundeck.  Nyanga,
  Ossidinge,  Plantation,
Viktorta

b

—

nach  Rio  del  KRey#.

nach  dem  Tschadsee-Gebiet
(Garna,  Kusseri)

*

–—

4)  nach  Molundu

—

(deutsche  Schiffe)

 

Liverpool  10.  März  7.  April

1Hamburg  25.  jedes  Monats
|  Liverpool  jeden  Mittwoch

eiverpool  10.  März  7.  April
Liverpool  jeden  Mittwoch

3.  24.  März  14.  April
6.27.  März  17.  April

Antwerpen
La  Rochelle

l

Kribi  20  Tage
Plantation  20  Tage
Longji  20  Tage

Viktoria  26  Tage

Duala  29  Tage

Gr.  Batanga  30—32  Tage
Longji  30—32  Tage
Kribi  30—32  Tage
Plantation  30—32  Tage

Rio  del  Rey  28—43  Tage
Calabar  19  Tage

von  dort  wetter  über  Ikang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Rio  del  Rey  25  Tage

Forcados  17  Tage
von  dort  weiter  über
Lokodsa—hola-Matadi

  20—21  Tage
von  da  weiter  mit  der  Eisenbahn
  bis  Lcopoldville  und
dann  mit  Flußdampfern  auf
dem  Kongo,  Ssanga  und
Diah  bis  Molundn

—s

8.  März.  5.  April  10##

25.  jed.  Mts.  6.19
jeden  Montag  1045

8.  März  5.  April  101
jeden  Montag  108

2.  23.  März  13.  April  1.0
4.  25.  März  15.  April  8.35

23.  jed.  Mts.  1045

 

S.

den  Karolinen,  Palau=Inseln,
  Marianen  ansschließlich
  Gnam“)

*)  Sendungen  nach  Guam  werden
  über  San  Francisco
Celeitet.

0)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.

(belgische  Schiffe)
Bordeaux  25.  jedes  Monats
Brindisi  Z.#.  April
(engl.  Schiffe)
Neapel  11.  25%.  März
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  67.  März

 

(engl.  Schiffe)

Jap  49  Tage

Jap  43  u.  36  Tage
Angaur  39  Tage
Palau  41  Tage
Saipan  47  Tage
Ponape  54  Tage
Jap  49  Tage

 

4.9.230.  März  1K.  April
102

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan

geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.

 

G.  Marshal-Inseln.

a)  nach  Jaluit

I)  nach  Naurn

Taranto  10.  April
(engl.  Schiffe)
Neapel  11.  März
(deutsche  Schtffe)
Neapel  30.  März
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  6.  20.  März  3.  April
(engl.  Schiffe)
Taranto  13.27.  März  10.  April

(engl.  Schiffe),

 

Jaluit  59  Tage

Jaluit  60  Tage

Adelaide  27—30  Tage,
dann  weiter  mit  der  Etsenbabn
  nach  Melbourne  oder
Sydnch.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacific  Phosphate
  Company  oder  mit
Dampsfer  „Germania“  der

 

Jaluttlinie  nach  Nauru

 

9.  März  8.  April  10.4

I

4.  11.  18.  25.  28.  Mär;
1.  8.  April  100

l
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —  Schanghai  geleitet.
        <pb n="239" />
        W  205  e0

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
«  schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  25.  März  8.  April  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schtffe)  hafen  88  u.  44  Tage
Simpsonhafen  41  u.  47T9.4.  23.  März  1.  6.  April
—  .  Brindisi  (6.  März  3.  April  Simpfonhafen  40  Tage  10  40
deutsch-Neugntneen.  eenol  Schife,  Friedrich-Wilhelms- 



 

hafen  43  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

 

 

samoa  Queenstowpn  27.  März  24.  April]  Apia  31  Tage  25.  März  22.  April  11.23
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  Nachversand  1.0
Lamburg  25.  März  Lome  22—26  Tages25.  März  6.19
Hamburg  1  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  MonatsLome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1020
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
1  von  da  ab  Landverbindung
9.  Loge.  Liverpool  6  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
1  Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  1.  jedes  Monats  Lome  24—26  Tage  1.  jed.  Mts.  6.19
#Rotterdem  6.  jedes  MonatsLome  21—23  Tage  5.  jed.  Mts.  10  12
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  30—39  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  24—33  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
(deutsche  Schiffe)

 

 

«  f)DendurchfbezeichnetenSchiffsverbindungenwerdenBriefsendungennurdannzugeführt,wennderAbsendcr
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
beutsch-nenguines.  Neapol.  ##.  23.  26.  März  Neapel.  9..  23°.  März
—  —  Brindisi  .  .  .!  4.  18.  März  1.  April
Neapel.  .  ..  11*.  26“.  März  Marsei  -  .-  .·  .
»  rsetlle...13.1-.31.MarzZ.Aprtl
Umchost«mv«  Fäsde  25.  März  Liverpool  Ub.  Vancouv.  6.  März
eille.  16.  jed.  Mts.  Waussh  Plvmouth
—  —  »  autschon  über  San  Francisco  oder
Southampton  107.  81*.  März  Seutbamton  Seattle  unbestimmt
deutsch-S#dwestafrika  Southampton  jeden  Sonntag  er  sG6  mal  monatlich
Hamburg  .  .  16*.  16“.  März  en  own
2  -  Eisen-  än  der  W*  Vitt.
ahn.  .  .  .  s  woch,  Freitag,  Sonnta
Hamburg  15“.  jed.  Mts.  –  .  Breuuag  i

NKamern  Southampton  27.  30“.  März  Plymouth  üb.  Vancouv.  unbestimmt

 

 

 

Liverpool  25.  März  samoa  Queenstown
—  —  —  —’  cder  Havre  über  San  Francisco
ben  Karolinen,  od.  Plymouth  (unbestimmt)
Marianen,  Neapel  9“".26“.Märzé“.Apri]90  —  ——¾———
Dalan-Inseln  #  .  Hamburg.s15«.16.Marz
-.-..-..-..--...—--——-——«—————-—--———————-———Tpgp..Southampt0112’.30«.Mäkz
UWsJuielu».Neapec....119.Apkic  Liverpootljedchontag

 

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="240" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

W  206  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten

Postdampfer  von  l  nach  bis  25.  Februar  1910.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Durban  am  22.  Februar  ab  Rotterdam.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  23.  Februar  ab  Lome.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  28.  Februar  ab  Hamburg.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  24.  Februar  in  Lüderitzbucht.
„Eduard  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  1.  März  ab  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  24.  Februar  ab  Teneriffe.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  17.  Februar  in  Lüderitzbucht.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  24.  Februar  ab  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Durban  Hamburg  am  22.  Februar  in  Hamburg.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  26.  Februar  ab  Hamburg.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  16.  Februar  Dover  passiert.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Burutu  am  20.  Februar  Dover  passiert.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  24.  Februar  ab  Sierra  Lconc.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Burutu  am  13.  Februar  in  Lagos.
„Lili  Woermann“  Burutu  #  Hamburg  am  21.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  26.  Februar  in  Lüderitzbucht.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  1  Akkra  am  18.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  22.  Februar  in  Conakry.
„Martha  Woermann“.  Calabar  Hamburg  am  21.  Februar  in  Hamburg.
„Max  Brock“".  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  21.  Februar  Dover  passiert.
„Paul  Woermann“.  Calabar  Hamburg  am  21.  Februar  in  Lagos.
„Thekla  Bohlen“  Kotonou  Ü  Hamburg  am  25.  Februar  ab  Las  Palmas.

„Edea“"“
„Ramerun“
„Lome“
„Otavi“
„Savoi
„Swakopmund“.
„Togo“
„Windhuk"

„Answald“
„Friderun“
„Henner“
„Immo“
„Ingbert“.
„Ingo“  ..
„Ingraban“.
„Irmfried“
„Irmgard“
„Ivo  .
„Walburg“

 

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

Assinie
Hamburg
Hamburg

Lüderitzbucht
Swakopmund
Lüderitzbucht
Mossamedes
Hamburg

Hamburg
Kamerun
Kotonou
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg

Delagoa  Bay

 

am  21.
am  20.
am  24.
am  23.
am  9.
am  22.
am  23.
am  22.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Delagoa  Bay
Hamburg
Hamburg

Akkra
Mossamedes
Akkra
Hamburg
Kotonou
Hamburg
Hamburg
Hamburg

s
i.
I

Hamburg

Mossamedes

Alkra
Hamburg
Hamburg
Hamburg

Lüderitzbucht

Hamburg
Kotonon
Assinie
Calabar

 

am  22.
am  20.
am  18.
am  22.
am  18.
am  18.
am  18.

Februar
Februar
Februar
Februar
Februar
Februar
Februar
Februar

Februar
Februar
Februar
Februar
Februar
Februar
Februar

in  Hamburg.
in  Victoria.
in  Kotonou.
ab  Madeira.
in  Sekondi.
in  Lagos.
in  Hamburg.
in  Durban.

in  Durban.

in  Libreville.

in  Grand  Bassam.
in  Rotterdam.

in  Libreville.

in  Sekondi.

ab  Las  Palmas.

z.  Zt.  in  Hamburg.

am  20.  Februar  in  Notterdam.
am  18.  Februar  ab  Bathurst.

am  12.  Februar  ab  Las  Palmas.
        <pb n="241" />
        W  207  20

Marktbericht.))

 

Baumwollc.  Nach  letzten  Liverpooler  Nachrichten  (25.1.)
notierte  Amerik.  Middling  Upland  7,99  gegen  7,69
im  Vormonat,  ägyptische  faf  brown  1559/16  gegen
311,/1318  im  Vormonat  per  lb.  Jn  Hamburg  hatte
Cnde  Jannar  pro  ½  kg  nordamerik.  Middling
7311—73½  Pf.,  Bengal  fullv  good  48  Pf.  ostafrikanische
  etwa  90—110  Pf.,  Togo  74  Pf.  notiert.  Die
Preise  erbohten  sich  gegen  Ende  Februar  fast  durchweg:
  nordamerik.  Middling  741/.  Pf.  (23.  2.),  Bengal
fallr  good  48½  Pf.  (20.  2.),  ostafrikanische  etwa  105
bis  108  Pf.  (20.  2.),  Togo  72½  Pf.  (23.  2.).

Baumwollsaat.  Mährend  sich  der  Preis  für  Baumwollsaat
  Ende  Januar  pro  1000  kg  auf  130  bis
110  .  belief,  stellte  er  sich  Ende  Februar  auf
110—145  .  (22.  2.).

Blei.  Blei  zeigte  gegen  den  Vormonat  keine  Anderung.
  Es  notierte  Ende  Februar  (19.  2.)  pro  50  kg
englisches  Blei  in  Mulden  mit  15,50  .K  und  deutsches
  Blei  in  Mulden  mit  16  ..

Elfenbein.  Ende  Januar  erzielte  Kamerun-Gabun
(bart  mit  einem  Durchschnittsgewicht  von  7  kg  20.44
per  1  kg,  dasselbe  (weich)  mit  einem  Durchschnittsgewicht
  von  10  kk  24  .  per  1  kg:  Ende  Februar
(22.  2.)  thart)  20  A  und  (weich)  24,50  .K.

Erdnusse.  Der  Preis  für  westafrikanische  Nüsse  in
Schalen  per  100  kg  notierte  Ende  Februar  ebenso
wie  im  Vormonat  20—21  .  (22.  2.),  für  geschälte
ostafrtikanische  per  50  kg  Ende  Jannar  14,50  bis
141.25.  /,  Ende  Februar  14,50—.11,75.K  (22.  2.).

Lanf.  Für  Sisal  wurden  Ende  Jannar  notiert  per
100  kx  deutsch-ostafrikanischer  60—57  ,  indischer
40—360,50  4:  Ende  Februar:  deutsch-ostafrikanischer
57.  K  122.  2.),  indischer  etwa  50—30  .  (22.  2..

Laffee.  Der  Preis  betrug  Ende  Jannar  per  ½  kg
für  Samos  38—47  Pf.,  Liberia  44—49  Pf.,  Usambara
  6.—70  Pf.,  arabischen  69—91  Pf.:  Ende  Februar
  für  Santos  38—47  Pf.  (19.  2.),  Liberia  50  Pf.
(22.  2.,  Usambara  50—52  Pf.  (22.  2.),  arabischen
69—91  Pf.  (19.  2.).

Kalao.  Nakao  wurde  Ende  Jannuar  per  50  kg  gebandelt:
  Ramerun  für  49—51  .J.  Lagos-Accra  für
15—17..  Sao  Thomé  für  46—49,50  .KM,  Bahia  für
48—50.X.  Togo-Plantagen  für  19.44:  Ende  Februar
notierte  Kamerun  51,50—52.#K  (22.  2.),  Lagos-Accra
4..0—48  (22.  2.),  Sao  Thomé  50—52.K  (19.  2.),
Bahia  52.77  (22.  2.),  Togo-Plantagen  51.7  (22.  2.).

Kautichuf.  Die  Notierungen  waren  Ende  Januare
per  1  kxr:  Para  17,30./X.  Südkamerun  8,90  .,

la  namerun-Bürste  8.50  .  X.  Ia  Kamerun-Kuchen
§–  Ia  Togo-Lumps  5.70—5,80.  .  Ia  Goldlüten-Lumps
  5,30—5.40  .4C4.  Dagegen  Ende  Fe—
brnar:  Para  19,80  .¾  (22.  2.).  Südkamerun  —.K%,
la  Kamerun-Würste  9,20  .K  (22.  2.),  a  Kamerun-Kuchen
  8.70  .  ¼  (22.  2.).  Ia  Togo-Lumps  6.40  %
122  2.)  Ia  Goldküsten-Lumps  6.,30  (22.  2.),
Lewaplantagen  9.4  (22.  2..

 

Kolanüsse.  Für  Kolanüsse  wurden  gegahlt  per  100  ku
Ende  Januar:  Kamerun-Plantagen  ¼  geschnitten
30—55  .F;  Ende  Februar  (22.  2.)  30—50  4.

Kopal.  Es  notierten  Ende  Jannar  per  100  kg  Kamerun
  70—80  .K.  Benguela-Angola  60—200  ,
Zanzibar  (glatt)  120—250  ¼%,  Madagaskar  120  bis
200  .X.  Dagegen  Ende  Februar  (22.  2.)  Kamerun
65—80  Kx,  Benguela-Angola  60—150  A,  Zangibar
(glatt)  100—250.  ,  während  sich  Madagaskar  hielt.

Kopra.  Am  Schlusse  des  Monats  Jannar  erzielte
Kopra  per  50  kg  westafrik.  21—23  .A,  ostafrik.
23—25.50  .“  Südsee  24—25  .J.  Die  Preise  betrugen
  Ende  Februar  (22.  2.)  für  westafrik.  Ropra
20—22  K,  ostafrik.  23—25  und  Südsee  24¼
bis  2413¾  A.

Kupfer.  Der  Preis  für  Kupfer  ist  gegen  den  Vor—
monat  unverändert  geblieben.  Er  betrug  Ende
Februar  für  englische  Raffinade  68  .“  per  50  kg
(19.  2.).

Mais.  Mais  zeigte  gegen  Schluß  des  Februar  eine
Steigerung.  Ende  Janrar  notierte  per  1000  kg
Togo-Mais  119—-120  .  Ende  Februar  (22.  2.)
122—  125  .

Mangrovenrinde.  Gegen  den  Vormonat  fast  unverändert.
  Es  wurde  bezahlt  Ende  Jannar  per
100  kg  ostafrikanische  11,50—12  ,  für  Madagaskar
  11,50—12  .  Ende  Februar  ostafrikanische
12  ¼,  für  Madagaskar  12—12,25.K  (22.  2.).

Palmkerne.  Ende  Jannar  erzielten  per  50  kg:
Lagos-Kamerun  17,10.4,  Togo  16.90  .,  Elfenbeinküste
  16,80  .%:  Ausgang  Februar  (22.  2.)  dagegen:
  Lagos-Kamerun  17,75.,  Togo  17,55  .7,
Elfenbeinküste  17,45.4.

Palmöl.  Die  Notierungen  betrugen  Ausgang  Januar
per  50  kag  für  Lagos  31—30.50  .%,  Kamerun
30  ,  Liberia  29—30  .K,  dagegen  Ende  Februar
für  Lagos  29,50—30  ¼¼  (22.  2.),  Kamerun  29  bis
29.50.X  (22.  2.),  Liberia  26—26,50  .K  (22.  2.).

Reis.  Ausgang  Januar  wurden  notiert  per  50  ka:
Rangoon,  geschält.  9—10,75  .  Java,  geschält.
14.75—18.%42  Ende  Februar  (22.  2.)  Rangoon,  geschält,
  15—20  .K  und  Java,  geschält,  25—30  .KK

Sesamsaat.  Per  50  kg  wurde  Ende  Jannar  gegahlt:
für  westafrikanische  13½—141„  „K,  für  ostafrikanische
  11½2—14¼.4,  dagegen  Ende  Februar  (22.2.):
für  westafrikanische  13½—113/  .A,  für  ostafrikanische
  141½—  15..

Silber.  Per  1  kg  Ende  Jannar  71.75  .%  (dI.  K.),
dagegen  Ende  Februar  (25.  2.)  71,12½.  (M.  K.).

Wachs.  Die  Notierung  für  Wachs  ergab  Ende  Januar
  per  100  kg:  deutsch  =  ostafrikanisches  272  .M.
Madagaskar  264  .J.  Beugueln  274—276  ,  Chile
284—286.¼  Ende  Februar  (22.2)  dagegen:  deutschostafrikanisches
  272—276  J.  Madagaskar  268  ..
Benguela  268—272.KX.  Chile  287—289.  (19.  2.).

*)  Die  Preise  verstehen  sich,  wenn  nicht  anders  angegeben,  loko  Hamburg.
        <pb n="242" />
        W  208  20
Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  6.
Telephon:  Amt  I1  9229  und  9224.  E—  Adresse  :Heydtkontor-.

 

 

23.  Februar  1910.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I  1I  vor-  I  .

Weh  Kapital  ii“  bette  6  14  «  Angebot
jahr  M  jahr  dende  dende  5%  5%

«  IT  "l  l
190711850000·1.10.»I10  0  Afkkkmusche  KompagnieAG.  85  00
1906  290000  000  1.  1.  —  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  75  80
1905  1  000  000  1  1.  4.  15  17½  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.

F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A-G.  178  183
1905,  1200  000  1.  4.  ·  ·0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  7  2  65
1905.  600  O0C00  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  *“1  —  85
18900  1500  O000  1.  1.  50  50  China-Export-,  Import-  u.  Bank-  Compagnie  250  —
1891  1  2  600  000  1.  10..  7  9  Chocola  Plantagen-Gesellschaft.  .  113  116
1905  220  000  1.  1.  20  3  Debundscha-Pflanzung  15  —
1900  800  000  1.  1.  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  «—  65
1878  2  750  000  1.  1.  16  24  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-  Gesellschaft  .

I  «.  derCtsdiee-ane1n..  322  326
1885  2  000  000  1.  4.  20  25  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Sidwest-Afrika  1300  1330
1907  2  500  000  1.  1.  —  0  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  70  75
1902  1  000  000  1.  1.,:  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  .  450  50
19089,  4500  000  1.  5.  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Ges.  .“  —  215
1902  1,000  000  1.  5.  3  8  Deutsche  Togogesellschaft  .  70  —
1885  11  721  0O000  1.  1,  5  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Anteile  .124  125
1886  400  O000  1.  11  0  ·0  „Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  44  50.—

.  El  —  —  do.  do.  Vorz.-Aktien  —  175.—
1903  11  495  000  1.  1.0  3½¼8½⅛  Deutsch-Ostafrikanische  3½%  Schuldverschrei-  l

l  --  bungen  (vom  Reich  sichergestellt)  l  95,20  l  —
1897  2250000  1.  1.  5  7  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft  *.  98  102
1899  4000  000  1.  1.  0  0  Geselichaft  Nordwesttamerun  Lit.  A.  —  425

3  360  000  0  .  do.  —  .M  20
1888  1000000  1.  1.  0  0  „beseuschaft  Sudlamerun  125  130

10000000  0  0  do.  do.  111  116
1889  20000  000  „1.  10,  0  0  Guatemala  Plantagen-  Gesellschaft  65  40  #  45
1897  1  158  000  1.  1.,  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  40
18890300  000  1.  10.  0  „0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  85
18871200  000  1.  1.  20  18  Jalnuit-  Geselsschaft,  geteilte  Aktien  280  285

Genußscheine  .4  2700,  14  2750
1906  3  000  OC00  1.  11  —  4  gamerndoautschul=  Compognie  !  75  80
1895  10  000  000  1.  1  0  0  Kaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  92  94
1903  1000  000  1.  1.  —  0  Kautschuk-  Pflanzung  Meanja  A.-G.  75  80
18999  2000  000  1.  7.1  0o  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  86  pD0
1885  6  000  OCl0d  1.  4  0  0  Neu  Guinca  Compagnie  Vorzugs-  Anteile  105  =  108

0  0  Stamm-Anteile  .  54  59
19066%  1  200  000  1.  1.  0  ·0  Ostafrika=  Kompagnie  "  82  87
1904  21  000  000  J1l.  1.  3  3  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft  Anteile  I

(vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und

II  .,  »F  .  .1200XNachzahlunggaranttcrt).  ..l102  —-1900
  20000000  1.  4.  9  11  Otavi-  inen-=  und  Eisenbahngesellschaft  230  231

:.  200  000  4  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  .Kx  120—  4  121.—
1902/  8  125  000  1.  1.7  50  50  Pacific  Phosphate  Co.  4  ½%  2  6½  2
1897  2  000  000  1.  10.  6  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  ..  2
1895  I  1  500  000  1.  1.  0  0  Mheinische  HandeinPlamtagengesellshaft.  —  40
1903  800  000  1.  1.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  6  —  30
1905  #  2:000  0O000  1.  11.  4  4  Samoa-Kautschuk-Compagnie  ..  45s  50
1897  500  000  1.  1.)  0  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  95  „  —
1900  II  L  500  000  1.  7.  0  0  South  African  Territories  13  sh  —  d.  13  Sh  6d
1892"  282  000  000  1.  7.)  0  5  South  West  Africa  Co.  ·  378h9d388h—(1
1893II  8691001.4.I0  OIUsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  28  33

«  142  200  0  0  do.  Vorzugs-Anteile  60  —
1897  2  100  000  1.  1.  6  9  Wecstafrik.  Pflanzungsgesellsch.  Bibundi  Anteile  #  96  98
1897  4500  000  1.  1.  0  Westafrikanische  Pflanzungesgesellschaft  Victoria-  1

«  '  s  zusammengelegte  Stamm-Aktien:  —  55

8  8  do.  Vorz.-Aktien,  104  108
1895  1  800  000  1.  1.  0  0  Westdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Düsseldorf:  —  70

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:

 

—–  —

 

Oskar  Biesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="243" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Hherausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

21.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  ODärz  1910.  Nnummer  6.

Diele  Zeitschrift  er#  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jfedes  Monats.  Derselben  werden  als  Bethefte  beigefügt  die  mindestens
eimmal  viertelfährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  heraustegeben  von  Dr.  Freiberr
v.  Danckelman.  Der  viertelfährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblau  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
Lost  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Vertagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deuchallond  einschl.
der  deutschen  Schuß  ebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  M.  5,—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
find  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWs,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Ausführungsbestimmungen  des  Gouverneurs  von  Togo  zur  Kaiserlichen  Verordnung,
detr.  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom

14.  Juli  1905.  Vom  1.  Februar  1910  S.  209.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  den  Erwerb  von
Nechten  an  herrenlosem  Lande.  Vom  2.  Februar  1910  S.  218.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.
Gebubren  der  Rechtsanwälte.  Vom  22.  Dezember  1909  S.  219.  —  Auszug  aus  dem  Statut  der  Gesellschaft  Süd-Namerun
  in  Hamburg  S.  219.  —  Personalien  S.  220.  «
Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  224.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen
bei  den  Binnengrenz=  Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  in  den  Monaten  März  bis  Oktober  1909  S.  224.  —  Desgleichen

  bei  den  Küstenzollstellen  im  Monat  Dezember  1909  S.  228.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  Nord-Südbahn  S.  227.  —  Im  Kaokofeld  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  227.  —
In  den  Dunen  der  Namib  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  230.

Deutsch-Neuguinea:  S.  M.  S.  „Cormoran“"  im  Kaiserin  Augusta-Fluß  S.  236.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S.  238.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Companhia  de  Mocambique  S.  238.  —  Die  Einneborenenpolitik
  der  Moçambique-Gesellschaft  S.  239.  —  Die  Baumwollernte  Agyptens  im  Jahre  1909  S.  247.  —
Kakao-Ausfuhr  der  Dominikanischen  Republik  im  Jahre  1909  S.  247.—  Fundstätten  verschiedener  Mineralien  in
Natal  und  Zululand  S.  247.  —  Handel  der  Kapkolonie  1909  S.  248.

Vermischtes:  Frühjahrskursus  des  Instituts  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten  in  Hamburg  S.  250.  —  Katzen
als  Vorbeugemittel  gegen  Pest  S.  251.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  252.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  254.
—  Schiffösbewegungen  S.  258.  —  Marktbericht  S.  259.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  260.

Anzeigen:  Verlängerungstermin  einer  Ausschreibung  S.  15.

 

 

 

 

 

Amtlicher  Teislnsrrnedden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Rusführungsbestimmungen  des  GCouverneurs  von  Togo  zur  Kaiserlichen  Verordnung,
betr.  Jwangs-  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten
AKfrikas  und  der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905.

Vom  1.  Februar  1910.

Mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  wird  zur  Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung,
betrefend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und
der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.  Seite  717)  folgendes  bestimmt:

§  1.  (Zu  §  1  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Zur  Zwangsvollstreckung  wegen  festgestellter  Geldforderungen  und  Ansprüche  aus  Herausgabe
  von  Sachen  werden,  soweit  nicht  durch  bestehende  Vorschriften  oder  die  gegenwärtigen  Bestimmungen
  (vgl.  §  8  Nr.  2)  ein  anderes  angeordnet  ist,  die  Bezirksamtmänner  und  Bezirksleiter
und  bei  ihrer  Verhinderung  ihre  vom  Gouverneur  ausdrücklich  als  solche  bestellten  Vertreter  für
ihren  Amtsbezirk  ermächtigt.

Dem  Gouverneur  bleibt  vorbehalten,  im  Einzelfalle  eine  andere  Person  zu  beauftragen  oder
die  Funktionen  der  Vollstreckungsbehörde  selbst  zu  übernehmen.
        <pb n="244" />
        W  210  20

Die  Bergbehörde  hat  die  Zwangsvollstreckung  durch  Ersuchen  des  Bezirksrichters  auszuführen.

2.  Wegen  anderer  als  öffentlich  rechtlicher  Forderungen  und  Ansprüche,  insbesondere  zur
Beitreibung  von  Forderungen  des  Fiskus  als  Privatunternehmers,  findet  das  Verwaltungszwangsverfahren
  (in  Ermangelung  der  Möglichkeit  einer  „Feststellung“  der  bezüglichen  Forderungen  im
Sinne  des  §  1  der  Kaiserlichen  Verordnung)  nicht  statt.  -

3.  Für  die  Gerichte  bleibt  hinsichtlich  der  Beitreibung  der  Geldstrafen  und  aller  Kosten,
einschließlich  der  Kosten  der  Strafvollstreckung,  die  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die
Regelung  des  gerichtlichen  Kostenwesens  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  23.  No—
vember  1901  (Kolonialblatt  Seite  853)  maßgebend.

§  2.  (Zu  §  2  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Anwendung  finden  insbesondere  auch  die  Vorschriften  des  §  5  der  Verfügung  des
Reichskanzlers,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der
Südsec,  vom  25.  Dezember  1900  (Kolonialblatt  1901  Seite  1).

2.  Als  Anhalt  für  die  Zwangsvollstreckungsverfügungen  können  die  in  Anlage  I  enthaltenen
Vordrucke  Nr.  I  und  II  dienen.

§  3.  (Zu  §  8  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Zu  Anordnungen  polizeilicher  Art  (Polizeiverfügungen)  und  zur  Anwendung  von  Zwang
behufs  deren  Durchführung  (§8§  9  bis  22  der  Kaiserlichen  Verordnung)  sind  innerhalb  ihres  Verwaltungsbezirks
  die  Bezirksamtmänner  und  Bezirksleiter  und  bei  ihrer  Verhinderung  ihre  vom
Gouverneur  ausdrücklich  als  solche  bestellten  Vertreter  mit  der  Einschränkung  ermächtigt,  daß  erstere
Geldstrafen  bis  zu  50  J7,  letztere  bis  zu  15¾  androhen  und  festsetzen  dürfen.

Soweit  die  Hafen=  und  Schiffahrts-,  Eisenbahn-,  Jagd=  und  Forstpolizei  durch  Bekanntmachung
  des  Gouverneurs  im  Amtlichen  Anzeiger  unter  Ausschließung  der  allgemeinen  örtlichen
Verwaltungsbehörde  besonderen  Organen  übertragen  wird,  sind  die  letzteren  innerhalb  ihrer  Zuständigkeit
  zu  Anordnungen  polizeilicher  Art  ermächtigt.  Sie  haben  jedoch  wegen  zwangsweiser
Durchführung  ihrer  Anordnungen  (Androhung,  Festsetzung,  Ausführung  der  in  den  §8§  9  bis  12
der  Kaiserlichen  Verordnung  bezeichneten  Zwangsmittel  und  Gebrauch  unmittelbaren  Zwanges  nach
§  15  ebenda)  die  nach  Absatz  1  zuständige  Dienststelle  zu  ersuchen.

Die  Bergbehörde  ist  ermächtigt,  innerhalb  ihrer  Zuständigkeit  selbst  Zwang  zur  Durchführung
ihrer  bergpolizeilichen  Anordnungen  anzuwenden  und  in  jedem  einzelnen  Falle  Strafen  bis  zu
150  ¾  anzudrohen  und  festzusetzen.  Das  gleiche  gilt  von  denjenigen  Behörden,  denen  die  bergpolizeiliche
  Aufsicht  gemäß  §  86  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  die  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebiete
  mit  Ausnahme  von  Deutsch-Südwestafrika  vom  27.  Februar  1906  (Reichs-Gesetzbl.
Seite  363)  übertragen  wird.

2.  Unter  Anordnungen  polizeilicher  Art  fallen  diejenigen,  bei  denen  die  Voraussetzungen
des  §  10  des  Preußischen  Allgemeinen  Landrechts  Teil  II,  Titel  17  zutreffen.  Dieser  Paragraph  lautet:

„Die  nötigen  Anstalten  zur  Erhaltung  der  öffentlichen  Ruhe,  Sicherheit  und  Ordnung  und
zur  Abwendung  der  dem  Publiko  oder  einzelnen  Mitgliedern  desselben  bevorstehenden  Gefahr  zu
treffen,  ist  das  Amt  der  Polizei."“

Vgl.  hierzu  die  Anlage  II.

Anordnungen  polizeilicher  Art  sollen  zur  Vermeidung  von  Mißverständnissen  stets  als
„Polizeiverfügung“  ausdrücklich  bezeichnet  werden.  (Vgl.  §  6  dieser  Bestimmungen.)

3.  Zu  obrigkeitlichen  Anordnungen  nichtpolizeilicher  Art  und  zur  Anwendung  von  Zwang
behufs  deren  Durchführung  sind  die  vom  Gouverneur  namentlich  bezeichneten  Personen  ermächtigt,
mit  der  Einschränkung,  daß  sie  in  jedem  einzelnen  Falle  Geldstrafen  bis  zu  50  androhen  und
festsetzen  dürfen.

§  4.  (Zu  §§  9  bis  13  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Als  Anhalt  für  die  schriftliche  Androhung  und  Verfügung  der  Ausführung  einer  Handlung
durch  die  Behörde  oder  durch  einen  Dritten  auf  Kosten  des  Verpflichteten  und  für  die  schriftliche
Androhung  und  Festsetzung  einer  Geldstrafe  können  die  Vordrucke  III  bis  VII  in  Anlage  I  dienen.

§  5.  (Zu  §  14  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Unberührt  bleibt  die  Befugnis  der  nach  §  3  dieser  Bestimmungen  zu  Anordnungen  polizeilicher
  Art  ermächtigten  Organe,  vorschriftswidrige  Zustände  (drohenden  Einsturz  von  Baulichkeiten,
        <pb n="245" />
        W  211  20

Verkehrshindernisse  wie  Menschenansammlungen,  umgefallene  Bäume,  Steine  usw.  auf  öffentlichen
BWegen  u.  dgl.)  durch  unmittelbares  Eingreifen  zu  beseitigen  sowie  die  Entstehung  solcher  Zustände
zu  hindern.

Vgl.  auch  die  Anlage  II.

§  6.  (Zu  §  17  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Damit  die  durch  die  Polizeiverfügungen  betroffenen  Personen  nicht  im  Ungewissen  darüber
bleiben,  daß  es  sich  um  solche  Verfügungen,  im  Gegensatze  zu  anderen  Verfügungen  obrigkeitlicher
Art  (§  3  Nr.  3  dieser  Bestimmungen)  handelt,  und  daß  deshalb  die  Beschwerde  binnen  der  in  Nr.-1
bestimmten  Frist  zu  erheben  ist,  wird  hier  wiederholt  unter  Hinweis  auf  §  3  Nr.  2  dieser  Bestimmungen
  den  Dienststellen  zur  Pflicht  gemacht,  die  Polizeiverfügungen  stets  ausdrücklich  als  solche
zu  bezeichnen.

2.  Die  Vorlage  der  Beschwerden  an  den  Gouverneur  hat  mit  einem  Begleitbericht  —  in
der  Regel  unter  Beifügung  der  Akten  —  zu  erfolgen.

§  7.  (Zu  §  23  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Zum  Erlasse  polizeilicher  Strafverfügungen  sind  innerhalb  ihres  Verwaltungsbezirks  die
Bezirksamtmänner  und  bei  ihrer  Verhinderung  ihre  vom  Gouverneur  ausdrücklich  als  solche  bestimmten
Vertreter  mit  der  Einschränkung  ermächtigt,  daß  sie  Geldstrafen  bis  zu  50  ./“¾  und  Haft  bis  zu  drei
Tagen  sowie  Einziehung  festsetzen  können.  Die  Haft  darf  das  bezeichnete  Strafmaß,  auch  wenn  sie
an  die  Stelle  einer  nicht  beizutreibenden  Geldstrafe  tritt,  nicht  übersteigen.

Des  Erlasses  einer  polizeilichen  Strafverfügung  haben  die  Genannten  sich  zu  enthalten,  wenn
sie  die  Anwendung  eines  ihre  Ermächtigung  überschreitenden  Strafmaßes  für  angezeigt  erachten,
wenn  sie  in  Erfahrung  bringen,  daß  bereits  Schritte  zur  gerichtlichen  Verfolgung  einer  Übertretung
getan  sind  und  wenn  sie  ein  persönliches  Interesse  an  dem  Ausgang  der  Sache  haben.

2.  Die  polizeiliche  Strafverfügung  ist  auch  gegen  Beschuldigte  im  Alter  von  zwölf  bis  achtzehn
Jahren  zulässig.  Dabei  sind  die  Bestimmungen  der  §§  56  und  57  des  Reichsstrafgesetzbuches  zu
beachten.  Ist  gegen  eine  solche  Person  eine  Strafverfügung  erlassen  worden,  so  ist  zum  Antrag  auf
gerichtliche  Entscheidung  auch  ihr  gesetzlicher  Vertreter  befugt  (Strafprozeßordnung  §  340).

3.  Gegen  aktive  Militärpersonen  dürfen  polizeiliche  Strafverfügungen  nur  wegen  solcher
Übertretungen  ergehen,  zu  deren  Aburteilung  im  gerichtlichen  Verfahren  die  ordentlichen  Gerichte  zuständig
  sind  (ogl.  §  2  der  Militärstrafgerichtsordnung  vom  1.  Dezember  1898,  Reichs-Gesetzbl.
Seite  1189).  Eine  Festsetzung  von  Haft  findet  nicht  statt  (vgl.  §  8  Nr.  2  dieser  Bestimmungen).

4.  Die  polizeiliche  Strafverfügung  hat  außer  der  Festsetzung  der  Strafe  die  strafbare
Landlung,  Zeit  und  Ort  derselben,  die  angewendete  Strafvorschrift  und  die  Beweismittel  sowie  die
Angabe  zu  enthalten,  wohin  die  Geldstrafe  oder  die  eingezogene  Sache  abgeliefert  werden  soll.

Sie  hat  ferner  die  Eröffnung  zu  enthalten:

a)  binnen  welcher  Frist  (§  23  Abs.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  bzw.  Nr.  5  dieses
Paragraphen)  der  Beschuldigte  auf  gerichtliche  Entscheidung  antragen  kann,

b)  daß  der  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  entweder  bei  der  Dienststelle,  welche  die
polizeiliche  Strafverfügung  erlassen  hat,  oder  bei  dem  zuständigen  Bezirksrichter  anzubringen
  ist,

Tc)  daß  die  polizeiliche  Strafverfügung,  falls  innerhalb  der  Frist  zu  a  ein  Antrag  auf
gerichtliche  Entscheidung  nicht  erfolgt,  vollstreckbar  wird.

5.  Als  Anhalt  für  die  Erlassung  von  Strafverfügungen  und  Strafbescheiden  können  die
Vordrucke  VIII  und  IX  in  Anlage  I  dienen.

6.  Wird  bei  dem  Bezirksrichter  auf  gerichtliche  Entscheidung  angetragen,  so  ist  dem  Antrag—
steller  eine  Bescheinigung  darüber  kostenfrei  zu  erteilen.

7.  Die  polizeilichen  Strafverfügungen  wegen  Üübertretungen  und  die  Strafbescheide  sind  in
die  Strafliste  (Vordruck  X  in  Anlage  I1)  einzutragen.

§  8.  (Zu  §  28  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Ist  ein  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  bei  der  Dienststelle,  welche  die  polizeiliche
Strafverfügung  erlassen  hat,  nicht  fristgerecht  gestellt,  auch  die  in  §  7  Nr.  7  dieser  Bestimmungen
vorgesehene  Bescheinigung  nicht  vorgelegt,  so  ist  die  Strafverfügung  zu  vollstrecken.

2.  Wird  gegen  eine  aktive  Militärperson  eine  auf  Geldstrafe  oder  Einziehung  lautende
volizeiliche  Strafverfügung  vollstreckbar,  so  ist  die  Vollstreckung  bei  der  zuständigen  Militärbehörde
        <pb n="246" />
        W  212  20

zu  beantragen  und  dabei  zu  bemerken,  wohin  die  Geldstrafe  oder  die  eingezogene  Sache  abgeliefert
werden  soll.

§*  9.  (Zu  §  29  der  Kaiserlichen  Verordnung.)
Als  Anhalt  für  Abfassung  einer  Zustellungsurkunde  kann  der  Vordruck  XI  in  Anlage  I  dienen.

§  10.  (Zu  §  23  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Die  Befugnis  zum  Erlasse  von  Strafbescheiden  wegen  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften
  über  die  Erhebung  öffentlicher  Abgaben  und  Gefälle  steht  den  Bezirksamtmännern  für
ihren  Bezirk  zu.

8  11.

Diese  Ausführungsbestimmungen  treten  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  im  Amtsblatte  in
Kraft.  Gleichzeitig  treten  außer  Kraft:

1.  §  4  der  Verordnung  vom  15.  Februar  1897,  betreffend  die  für  das  Zumessen  und
Zuwägen  von  Palmkernen  und  Palmöl  im  öffentlichen  Verkehr  zugelassenen  Maße,  Gewichte  und
Wagen  (Kolonialblatt  Seite  225).

2.  §  14  der  Verordnung  vom  1.  August  1899,  betreffend  die  Neuregelung  der  Abgabe
von  Handelsgewerbe  (Kolonialblatt  Seite  622).

Lome,  den  1.  Februar  1910.
Der  Gouverneur.

Graf  Zech.

Knlage  I.

Vordruck  I.  Verfügung  der  Zwangsvollstreckung  wegen  Geldforderungen  (mit  Abänderungen  auch
für  Zwangsvollstreckung  zur  Herausgabe  von  Sachen  zu  verwenden).

Annscegeichma  *
Vollstrechungsverfügung.

(Name  und  Beruf)  in  ..  schuldet  dem
Fiskus  .  ;.  #.!  =  (genaue  Angabe  der
geschudetn  Summe  und  Entstehungsgrund  der  Schuld).

Schuldner  trotz  Aufforderung  diese  Schuld  bis  heute  nicht  bezahlt  hat,  so  wird  gegen
ihn  hiernn  die  Zwangsvollstreckung  verfügt  und  mit  deren  Vollziehung  durch  Pfändung  von  körperlichen
  Sachen,  die  sich  im  Gewahrsam  des  Schuldners  befinden,  gemäß  §§  808  ff.  der  C.  P.  C.
......·...·...........................,...............................  (DienftstcllungUndNamc
des  Beamten)  beauftragt.  Derselbe  darf  mit  der  Pfändung  erst  Tage,')  nachdem  die
Anordnung  dem  Verpflichteten  bekannt'“)  gemacht  ist,  beginnen.  über  jede  Vollstreckungsverhandlung
hat  er  eine  schriftliche  Nachricht  mit  kurzer  Erwähnung  der  wesentlichen  Vorgänge  und  der  Name
der  Personen,  mit  welchen  verhandelt  wurde,  zu  den  Akten  zu  bringen.

............................  U  Inmth
2.  Die  Verfügung  Ziffer  1  ist

a)  dem  Verpflichteten  bekannt“")  zu  machen;

b)  den  beauftragten  Beamten  in  beglaubigter  Abschrift  zuzustellen.

*)  Zwischen  der  Bekanntmachung  und  dem  Beginne  der  Vollstreckung  soll  eine  mindestens  dreitägige
Frist  liegen,  es  sei  denn,  daß  Gefahr  im  Verzug  obwaltet  (§  1  Abs.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom
14.  Juli  1905).

“)  Die  in  diesem  Vordruck  behandelte  Verfügung  kann  durch  Mitteilung  zu  Protokoll  oder  durch  Zufrollung
  bekannt  gemacht  werden.  Die  Zustellungen  sollen  mittels  eingeschriebenen  Brieses  (Telegramms  oder
durch  llbergabe  der  lUrschrift  oder  einer  beglaubigten  Abschrift  des  zuzustellenden  Schriftstückes  stattfinden
(vgl.  §  29  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  14.  Juni  1905  und  Vordruck  Xl).
        <pb n="247" />
        W  213  20

Vordruck  II.
Dfändungs=  und  Uberweisungsverfügung.
———N—N—NZEööCOÄ„  K
Der  schuldet  dem  Fiskus

(genaue  Angabe  der  geschuldeten  Summe  und  des

Enrstehungsgrundes  der  Schuld).  Da  er  trotz  Aufforderung  diese  Schuld  bis  heute  nicht  gezahlt  hat,
so  wird  hiermit  die  ihm  ggen  ,
in  zustehende  Geldforderung  im  Betrage  von........·...........  %  gepfändet
und  dem  Fistus  in  Höbe  seiner  oben  erwühnten  Forderung  nebst  den  durch  das  Verfahren  entstandenen
  baren  Auslagen  im  Betrage  pov.  zur  Einziehung  überwiesen.

Zu  diesem  Zweck  ergeht  hiermit  an  den  Drittschuldner  &amp;amp;&amp;amp;;
das  Verbot,  an  den  Schuldden  zu  zahlen.  Zugleich  ergeht  an
den  letzteren  das  Gebot,  sich  jeder  Verfügung  über  die  Forderung,  insbesondere  der  Einziehung  derselben,
  zu  enthalten.

Der  Drittschuldner  hat  binnen  Wochen,  von  der  Zustellung")  dieser  Verfügung  an
gerechnet,  der  unterzeichneten  Behörde  zu  erklären:

1.  ob  und  inwieweit  er  die  Forderung  als  begründet  anerkenne  und  Zahlung  zu  leisten
bereit  sei;

2.  ob  und  welche  Ansprüche  andere  Personen  an  die  Forderung  machen;

3.  ob  und  wegen  welcher  Ansprüche  die  Forderung  bereits  für  andere  Gläubiger  gepfändet
  sei.

(nterschit
Die  vorstehende  Verfügung  ist  zuzustellen:
1.  an  den  Schuldner;

2.  an  den  Drittschuldner.  —  In  der  die  Zustellung  an  diesen  nachweisenden  Urkunde
ist  die  Aufforderung  zur  Abgabe  der  in  Ziffer  1  bis  3  der  obenstehenden  Verfügung
bezeichneten  Erklärung  aufzunehmen.

 

Vordruck  III.  Aufforderung  zur  Ausführung  einer  Handlung  unter  Androhung  der  Ausführung
durch  die  Behörde  oder  einen  Dritten  auf  Kosten  des  Verpflichteten.

(Amts  bezgeichnung.)  Datum.  )

Polizeiverfũgung.

Sie  werden  hiermit  aufgefordert,  binnen  einer  Frist  von  ..  .....·...·.,........................  .................  ·,
von  Zustellung")  dieses  Schreibens  an  gerechnet,

Falls  Sie  binnen  der  genannten  Frist  dieser  Aufforderung  nicht  vollständig  nachkommen
follen,  würde  die  Handlung  von  der  Behäörde  selbst  oder  im  Auftrag  der  Behörde  von  einem  Dritten
auf  Ihre  Kosten,  die  Sie  im  voraus  zu  hinterlegen  hätten,  ausgeführt  werden.

Gegen  diese  Polizeiverfügung  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei
der  unterzeichneten  Behörde  innerhalb  2  Wochen,  von  der  Zustellung  dieses  Schreibens  an  gerechnet,
enzubringen.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

(Ndresse.)

(Unterschrift.)

*)  Ugl.  Anmerkung  “)  zu  Vordruck  I.
        <pb n="248" />
        W  214  rdO

Vordruck  IV.  Aufforderung  zur  Ausführung  einer  Oandlung  unter  Androhung  einer  Geldstrafe.

(Nur  zu  verwenden,  wenn  die  Ausführung  der  zu  erzwingenden  Handlung  durch  die  Behörde  oder
durch  einen  Dritten  nicht  tunlich  ist  oder  feststeht,  daß  der  Verpflichtete  die  dadurch  entstehenden  Koften  nicht
kragen  könnte.)  .

(Amtsbczeicl)nnng.)  (Datum.
Polizeiverfũgung.
Sie  werden  hiermit  aufgefordert,  binnen  einer  Frist  von
von  Zustellung")  dieses  Schreibens  an  gerechnet,

Falls  Sie  binnen  der  genannten  Frist  dieser  Aufforderung  nicht  vollständig  nachkommen
sollten,  würde  gegen  Sie  auf  eine  Geldstrafe  von  X  erkannt  werden.

Gegen  diese  Polizeiverfügung  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei
der  unterzeichneten  Behörde  innerhalb  2  Wochen,  von  Zustellung  dieses  Schreibens  an  gerechnet,
anzubringen.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

(Adresse.)

(Unterschrift.)

 

Vordruck  V.  Verbot  ciner  Oandlung  unter  Androhung  einer  Ungehorsamstrafec.

(Amtobe  zeichnung.)  (Damm.)
Dolizeiverfügung.
Es  wird  Ihnen  hiermit  verboten,

Im  Falle  der  Zuwiderhandlung  gegen  dieses  Verbot  würde  gegen  Sie  auf  eine  Geldstrafe
von  //  erkannt  werden.

Gegen  diese  Polizeiverfügung  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei
der  unterzeichneten  Behörde  innerhalb  2  Wochen,  von  Zustellung")  dieses  Schreibens  an  gerechnet,
anzubringen.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

(Adresse.)

(Unterschrift.)

 

Vordruck  VI.  Verfügung  der  Ausführung  einer  Handlung  durch  die  Behörde  oder  einen  Dritten
auf  Kosten  des  Verpflichteten.

(Amtobe  zeichnung.)  (Datum.)
Dolizeiverfügung.
Durch  formrichtig  zugestellte  Polizeiverfügung  vom  sind  Sie  aufgefordert
  worden,  binnen  einer  Frist  von

Da  Sie  binnen  der  genannten  Frist  dieser  Aufforderung  nicht  —  nicht  vollständig  —  nachgekommen
  sind,  so  wird  hiermit  verfügt,  daß  die  Handlung  —  durch  die  Behörde  selbst  —  im
Auftrage  der  Behörde  durch
—  auf  Ihre  Kosten  ausgeführt  wird.

Die  Kosten  im  vorläufig  berechneten  Betrag  von  “  haben  Sie  binnen

Tagen,  von  Zustellung")  dieser  Verfügung  an  gerechnet,  hierher  einzusenden,  widrigenfalls
Zwangsvollstreckung  gegen  Sie  erfolgen  wird.

Gegen  diese  Verfügung  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei  der
unterzeichneten  Behörde  innerhalb  2  Wochen,  von  Zustellung  dieses  Schreibens  an  gerechnet,  anzubringen.
  Sie  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

(Ndresse.)

(Unterschrift.)

*)  Vgl.  Anmerkung  )  zu  Vordruck  I.
        <pb n="249" />
        W  215  20O

Vordruck  VII.  Festsetzung  einer  Geldstrafe  wegen  Nichtausführung  einer  von  der  Behörde
verlangten  Handlung.  —  ibertretung  eines  von  der  Behörde  erlassenen  Verbots.

mtsbezeichnung.)  (Datum.)
Nr.  der  Strafliste  19
PDolizeiverfügung.
Durch  formrichtig  zugestellte  Polizeiverfügung  vom  sind  Sie  aufgefordert

  worden,  binnen  einer  Frist  von
ist  Jhnen  verboten  worden“)

Da  Sie  dieser  Aufforderung  binnen  der  genannten  Frist  nicht  —  nicht  vollständig  —  nachgekommen
  sind  —  da  Sie  dieses  Verbot  am  übertreten  haben  —,
wird  gegen  Sie  eine  bei  der  unterzeichneten  Behörde  zu  erlegende  Geldstrafe  von  ..  77  festgesetzt.

Zugleich  werden  Sie  aufgefordert  —  binnen  einer  Frist  vun.
von  Zustellung“")  dieses  Schreibens  an  gerechnet,  der  Polizeiverfügung  vom.  .
nachzukommen  —  das  Verbot  künftig  zu  beachten  —  widrigenfalls  gegen  Sie  auf  eine  Geldstrafe
von  “¾  erkannt  werden  wird.

Gegen  diese  Verfügung  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei  der
unterzeichneten  Behörde  innerhalb  2  Wochen,  von  der  Zustellung“")  dieses  Schreibens  an  gerechnet,

anzubringen.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.  Die  festgesetzte  Geldstrafe  wird
vollstreckbar,  falls  innerhalb  der  vorgesehenen  Frist  keine  Beschwerdeerhebung  erfolgt.

(Adresse.)

(Unterschrift.  )

 

Vordruck  VIII.  Polizeiliche  Strafverfügung.

Kaiserl.  Bezürksamt.

Nallerl.  Station.  (Datum.)
Dolizeiliche  Strafverfügung.

Nr.  der  Strafliste  19

(Name,  Vorname  und  Beruf),  wohnhaft

in  „  hat  am  in
(genaue  Bezeichnung  des  Tatbestandes  der  Ubertretung).

Die  Übertretung  ist  bewiesen  durch

Es  wird  deshalb  gegen  den  Beschuldigten  wegen
(kurze  Bezeichnung  der  begangenen  Straftat)  auf  Grund  des
(Bezeichnung  der  Strafvorschrift)  eine  bei  der  unterzeichneten  Behörde  zu  erlegende  Geldstrafe  von

festgesetzt.
Gegen  diese  Strafverfügung  ist  der  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  zulässig.  Derselbe
it  binnen  der  Frist  von  zwei  Wochen  von  der  Zustellung"")  dieser  Verfügung  an  gerechnet,  bei  der
unterzeichneten  Behörde  schriftlich  oder  mündlich  oder  bei  dem  zuständigen  Bezirksrichter  schriftlich
oder  zu  Protokoll  anzubringen.  Die  Strafverfügung  wird  vollstreckbar,  falls  ein  solcher  Antrag
lunerhalb  der  vorgesehenen  Frist  nicht  erfolgt.

«  (Unterschrift.)

*)  Das  nicht  Zutreffende  ist  zu  durchstreichen.
*)  Vgl.  Anmerkung  ““)  zu  Vordruck  I.
        <pb n="250" />
        W  216  20

Vordruck  IX.  Strafbescheid.

Kaiserl.  Bezirksamt.  (Datum.)
Strafbescheid.
(Game,  Vorname  und  Berufs,
wohnhaft  in  „  hat  am  in
(genaue  Bezeichnung  der  Zuwiderhandlung)

Die  Zuwiderhandlung  ist  bewiesen  durch

Es  wird  deshalb  gegen  den  Beschuldigten  wegen
(kurze  Bezeichnung  der  begangenen  Straftat)  auf  Grund  des

(Bezeichnung  der  Strafvorschrift)  eine  bei  der  unterzeichneten  Behörde  zu

erlegende  Geldstrafe  von  festgesetzt.

Gegen  diesen  Strafbescheid  steht  dem  Beschuldigten  nach  seiner  Wahl  der  Antrag  auf  gerichtliche
  Entscheidung  oder  die  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zu.  In  der  Wahl  des  einen  dieser
Anfechtungsmittel  liegt  der  Verzicht  auf  das  andere.  Die  Beschwerde  oder  der  Antrag  auf  gerichtliche

  Entscheidung  ist  innerhalb  zweier  Wochen  nach  der  Bekanntmachung")  schriftlich  oder  mündlich
bei  der  Behörde  anzubringen,  die  den  Strafbescheid  dem  Beschuldigten  bekannt  gemacht  hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Unterschrift.)
Vordruck  X.  Strafliste.
Art  der  Verfü  Name,  Stands  Datum  Angabe,
Lid  d  und  der  S#ene.  #un  ob  Strafe  Be—
*  Po  rͤeil.  Stras-  Wohnort  Straf-  Strafe=  estraft  vollstreckt  merkun  en
25  Snersnus  des  fest-  !  traben  e  (ja  oder  nein,  g
Strafbeschei  Bestraften  setzung  Auslagen  letzterenfalls  warum)
Vordruck  XI.  Zustellungsurkunde.
Sustellungsurkhunde.
Die  Verfügung  des  (Amtsbezeichnung
vom  J.  Nr.  betreffend
habe  ich  heute  dem  persönlich  übergeben  —
da  ich  den  in  seiner  Wohnung  nicht  angetroffen  habe,  dem

(erwachsenen  Hausgenossen,  dienenden  erwachsenen  Person,
Hauswirt,  Vermieter  ufsw.  vgl.  §#§  180  bis  184  der  C.  P.  O.)  übergeben  —  da  die  Annahme  der
Zustellung  von  ohne  gesetzlichen  Grund  verweigert  wurde,  am  Orte  der  Zustellung
zurückgelassen.“)
An
,  .  .  Datum  und  unterschrift  des  mit  der
(Amtsbezeichnung.)  Znstellung  Beauftragten.

*.)  Agl.  Anmerkung  "“)  Vordruck  l!.
**)  Das  nicht  Zutreffende  ist  zu  durchstreichen.
        <pb n="251" />
        W  217  20

Anlage  il

1.  In  betreff  der  Auslegung,  welche  Wissenschaft  und  Praxis,  insbesondere  die  Recht—
sprechung  des  Oberverwaltungsgerichts,  dem  §  10  A.  L.  R.  Teil  II,  Tit.  17  gegeben  hat,  ist
folgendes  hervorzuheben:

Unter  Anstalten  sind  Anordnungen,  Vorkehrungen  zu  verstehen;  sie  müssen  notwendig  („nötig“)
sein,  es  soll  nicht  mehr  als  notwendig  vorgekehrt  werden.  Der  Begriff  „Ruhe“  hat  keine  selbständige
  Bedeutung,  insbesondere  nicht  die  des  Fernhaltens  von  Lärm,  wird  vielmehr  durch  die
Begriffe  „Erhaltung  der  öffentlichen  Sicherheit“  und  „SErhaltung  der  öffentlichen  Ordnung"  mitgedeckt.
Unter  „öffentlicher  Sicherheit“  ist  das  Fernsein  von  Gefahren  für  den  Staat  sowie  für  die  bürgerliche
  Gesellschaft  zu  verstehen.  „Offentliche  Ordnung“  bedeutet  etwas  Tatsächliches,  den  Gegensatz
zu  Unordnung,  wie  auch  etwas  Rechtliches,  die  öffentliche  Rechtsordnung.  Die  Polizei  kann  danach
zum  Schutze  des  öffentlichen  Rechtes,  insbesondere  des  Strafrechtes  und  des  Verwaltungsrechtes,
gleichviel  ob  dessen  aufrechtzuerhaltende  Norm  zur  Abwendung  von  Gefahren  oder  zur  Förderung
des  allgemeinen  Wohles  aufgestellt  ist,  einschreiten;  nicht  aber  zum  Schutze  des  Privatrechts,  es  sei
denn,  daß  private  Rechte  durch  eine  strafbare  Handlung  bedroht  sind  oder  der  Bedrohte  die  Gefahr
zu  vermeiden  oder  abzuwenden  außerstande  ist  oder  die  Polizei  durch  besondere  gesetzliche  Vorschrift
(z.  B.  Gesindeordnung)  zur  Tätigkeit  berufen  ist.  „Gefahren“  sind  Zustände,  welche  die  Besorgnis
begründen,  daß  sie  einen  Schaden  herbeiführen  werden.  Bloße  Nachteile,  Störungen  oder  Belästigungen
  sind  keine  Gefahren  im  Sinne  der  Vorschrift.  Nur  erhebliche  Gefahren  erfordern  ein
volizeiliches  Einschreiten.  Sie  müssen  „bevorstehend“,  d.  h.  nach  verständigem  Ermessen  zu  befürchten
sein,  und  es  reicht  weder  eine  bloß  mögliche,  in  weiter  Ferne  liegende  Gefahr  aus,  noch  ist  eine
unmittelbar  bevorstehende  Gefahr  Voraussetzung.

23.  Sopweit  die  Polizei  zum  Schutze  des  Strafrechts  mitberufen  ist  (s.  Nr.  1),  ist  sie  ein
Hilfsorgan  der  Bezirksrichter,  des  Oberrichters  und  der  Staatsanwaltschaft,  bezw.  der  Militärgerichte
und  hat  deren  Ersuchen  zu  erledigen  (vgl.  §§  2,  3,  6  Nr.  2  des  Schutzgebietsgesetzes,  §  56  des
Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit,  §  5  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse
  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  9.  November  1900,  §  153  des  Gerichtsverfassungsgesetzes;
  ferner  §§  153  bis  155,  161  der  Militärstrafgerichtsordnung  vom  1.  Dezember  1898).
Im  einzelnen  ergeben  sich  die  Befugnisse  und  Obliegenheiten  der  Polizei  auf  dem  Gebiete  der
Strafrechtspflege  der  ordentlichen  Gerichte,  namentlich  hinsichtlich  der  Feststellung  des  Tatbestandes,
der  Befugnis  zu  Vernehmungen,  Beschlagnahmen  und  Durchsuchungen,  Verhaftungen  und  vorlänfigen
Fesmahmen  aus  der  Strafprozeßordnung  (vgl.  insbesondere  §§  156  ff.,  §  94,  §§  112  ff.),  sowie
aus  den  im  Schutzgebiet  eingeführten,  dieselbe  ergänzenden  Gesetze  (z.  B.  Preßgesetz  vom  7.  Mai
1874,  Reichs-Gesetzbl.  S.  65).

2b.  Die  Polizeibehörden  sind  ferner  an  der  Strafrechtspflege  insofern  mitbeteiligt,  als  sie
Ubertretungen  gegen  die  Strafgesetze  und  Strafverordnungen  im  Wege  polizeilicher  Strafverfügungen
ahnden,  vorbehaltlich  des  Antrags  des  Beschuldigten  auf  gerichtliche  Entscheidung  (für  die  Schutzgebiete
  jetzt  durch  die  §§  23  bis  28  der  Kaiserlichen  Verordnung  geregelt).

Die  polizeilichen  Strafverfügungen  unterscheiden  sich  einerseits  von  den  Polizeiverfügungen
dadurch,  daß  letztere  erst  Gebote  und  Verbote  schaffen,  die  dann  mit  Zwangsmitteln,  einschließlich
Strafzwanges,  durchgesetzt  werden,  anderseits  von  den  im  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  erwähnten
„bolizeilichen  und  sonstigen  die  Verwaltung  betreffenden  Vorschriften“  dadurch,  daß  diese  in  Ergänzung
  der  bestehenden  Gesetze  neue  Rechtsnormen  schaffen,  wogegen  die  polizeilichen  Strafverfügungen
die  Nichtbefolgung  vorhandener  Rechtsnormen  ahnden.

Polizeiverfügungen  und  „polizgeiliche  Vorschriften“  im  Sinne  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes
  unterscheiden  sich  ihrerseits  dadurch,  daß  die  ersteren  konkrete  Fälle  regeln  wollen,  diese
letzteren  abstrakte,  objektive  Rechtsnormen  schaffen  (weshalb  diese  Befugnis  auch  lediglich  dem  Reichskanzler
  und  den  von  ihm  durch  die  Verfügung  vom  27.  September  1903,  Kol.  Bl.  S.  509)  ermächtigten
  Beamten  vorbehalten  ist.

3.  Auch  abgesehen  von  der  Verfolgung  strafbarer  Handlungen  (Nr.  2)  ist  die  Polizei
berechtigt,  Personen  in  polizeiliche  Verwahrung  zu  nehmen,  sobald  deren  eigener  Schutz  oder  die
Aufrechterhaltung  der  öffentlichen  Sicherheit  oder  Ordnung  dies  dringend  erfordert  (z.  B.  wenn  ein
Betrunkener  auf  der  Straße  selbst  gofährdet  erscheint  oder  andere  gefährdet).  In  solchen  Fällen
muß  jedoch  spätestens  im  Laufe  des  folgenden  Tages  die  Freilassung  erfolgen,  sofern  nicht  hinterher
der  Verdacht  einer  schweren  Straftat  sich  herausstellt,  deshalb  eine  weitere  Festhaltung  angezeigt
erscheint  und  das  zur  Uberweisung  an  das  Gericht  Erforderliche  veranlaßt  wird.
        <pb n="252" />
        W  218  20

Ebenso  sind  die  Beamten  der  Polizei,  falls  dies  aus  Gründen  der  öffentlichen  Sicherheit
und  Ordnung  unbedingt  notwendig  erscheint,  auch  in  anderen  als  den  in  der  Strafprozeßordnung
vorgesehenen  Fällen  befugt,  in  eine  Wohnung  einzudringen,  z.  B.  wenn  deren  Beschaffenheit  gefahrdrohend
  ist  oder  es  sich  darum  handelt,  ein  Verbrechen  zu  verhüten.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  TLogo,  betr.  den  Erwerb  von  Rechten  an
herrenlosem  Lande.
Vom  2.  Februar  1910.

Auf  Grund  des  §  5  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken
in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902  (Reichs-Gesetzbl.  S.  283)  und  der  §§  1,  2,
der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der  Verwaltung  und  die  Eingeborenen-Rechtspflege
  in  den  afrikanischen=  und  Südsee-Schutzgebieten,  vom  3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)
wird  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts)  verordnet,  was  folgt:

§&amp;amp;  1.  Alles  Land,  an  welchem  nicht  natürliche  oder  juristische  Personen,  Familien  oder
Familienverbände,  Ortschafts=  oder  Stammes-Gemeinschaften  ein  Eigentumsrecht  nachweisen  können,
ist  herrenlos.

§  2.  An  herrenlosem  Lande  hat  der  Fiskus  des  Schutzgebiets  das  ausschließliche  Recht
der  Aneignung.

Die  Aneignung  erfolgt  durch  Besitzergreifung.

Die  Begehung  und  Kennzeichnung  der  Grenzen  genügt  zur  Besitzergreifung.

Das  in  Besitz  genommene  Land  ist  Eigentum  des  Fiskus.

§  3.  Die  Feststellung  der  Herrenlosigkeit  eines  Grundstücks  erfolgt  durch  den  zuständigen
Bezirksleiter.  Eine  Ubertragung  der  Feststellung  auf  unterstellte  Beamte  ist  nicht  zulässig.

Der  Entscheidung  über  die  Herrenlosigkeit  hat  eine  örtliche  Besichtigung  voranzugehen.

Die  beteiligten  Eingeborenen  und  ein  durch  den  Gouverneur  zur  Wahrnehmung  ihrer  Rechte
bestellter  Nichteingeborener  sind  aufzufordern  und  nach  Möglichkeit  zu  veranlassen,  bei  der  Besichtigung
zugegen  zu  sein.  Sie  sind  mit  etwaigen  Anträgen  zu  hören.

Nichteingeborene,  von  denen  bekannt  ist,  daß  sie  Ansprüche  hinsichtlich  des  Grundstücks  erheben,
  sind,  soweit  tunlich,  gleichfalls  zur  Anwesenheit  bei  der  Besichtigung  aufzufordern  und  mit
etwaigen  Anträgen  zu  hören.

Soweit  die  Grenzen  des  besichtigten  Grundstücks  nicht  einem  Wasserlauf,  einem  scharf  erkennbaren
  Höhenkamm,  einer  ausgebauten  Straße,  einer  Eisenbahn  oder  einer  anderen  in  der  Natur
dauernd  erkennbaren  Linie  folgen,  sind  ihre  Knickpunkte  durch  sichere  und  dauernde  Grenzmarken
kenntlich  zu  machen.

§  4.  Bei  der  Feststellung  der  Herrenlosigkeit  eines  Grundstücks  ist  auch  über  die  am  Grund
und  Boden  geltend  gemachten  Rechte  Dritter  Entscheidung  zu  treffen.

Als  Nachweis  für  das  Bestehen  eines  Rechts  der  Eingeborenen,  das  Grundstück  in  bestimmter
  Weise  zu  bennutzen,  genügt  es,  wenn  das  Recht  in  den  letzten  zehn  Jahren  vor  dem
Inkrafttreten  dieser  Verordnung  dauernd  ausgeübt  worden  ist.

Bei  der  Entscheidung  über  die  Herrenlosigkeit  sind  die  Bedürfnisse  der  Ackerbau  treibenden
Eingeborenen  auch  mit  Rücksicht  auf  die  voraussichtliche  Bevölkerungszunahme  in  Betracht  zu  ziehen.
Die  für  diese  Bedürfunisse  benötigten  Bodenflächen  sind  entweder  von  der  Feststellung  auszunehmen
oder,  nachdem  sie  Eigentum  des  Fiskus  geworden  sind,  den  Eingeborenen  zur  Nutzung  oder  zum
Eigentum  zu  überweisen  oder  ihnen  für  spätere  Nutzung  vorzubehalten.

§  5.  Die  in  Gemäßheit  der  §8  3,  4  getroffene  Entscheidung  ergeht  in  schriftlicher  Form.
Sie  hat  das  Ergebnis  der  Untersuchungen  darzustellen  und  die  Lage  und  die  Grenzen  des  Grundstücks
  so  genau  anzugeben,  daß  es  in  der  Natur  ohne  weiteres  aufgefunden  werden  kann.  Der
Entscheidung  ist  eine  Skizze  beizufügen,  in  welcher  die  natürlichen  und  künstlichen  Grenzen  und  die
Grenzmarken  eingetragen  sind.

Fostgestellte  Rechte  Dritter,  insbesondere  diejenigen  der  Eingeborenen  zur  Benutzung  des
Grund  und  Bodens  in  bestimmter  Hinsicht,  sind  unter  genauer  Angabe  ihres  Inhalts  und  Umfangs
und  unter  Namhaftmachung  der  Berechtigten  mit  dem  Oinweise  anzuführen,  daß  weitere  Rechte
nicht  bestehen.

Wird  die  Feststellung  geltend  gemachter  Rechte  abgelehnt,  so  ist  das  ebenfalls  zu  vermerken.
        <pb n="253" />
        W  219  20

In  jedem  Falle  ist  anzugeben,  daß  eine  Prüfung  auf  das  Vorhandensein  von  Rechten  der
Eingeborenen  stattgefunden  hat.

§  6.  Die  Entscheidung  bedarf  der  Bestätigung  durch  den  Gouverneur.  Sie  ist  den  Beteiligten
  mit  dem  Bestätigungsvermerk  bekannt  zu  machen.

Innerhalb  zweier  Jahre  nach  der  Bekanntmachung  steht  den  Betroffenen  gegen  die  Entscheidung
  der  Rechtsweg  offen.  Sie  sind  über  dieses  Recht  zu  belehren.

§  7.  Die  Besitzergreifung  eines  herrenlosen  Grundstücks  kann  mit  der  Feststellung  seiner
Oerrenlosigkeit  verbunden  werden.  In  diesem  Falle  ist  ein  Vermerk  hierüber  in  die  Entscheidung
aufzunehmen.

Erfolgt  die  Besitzergreifung  später,  so  ist  über  sie  eine  besondere  Urkunde  zu  errichten.

§  8.  Bei  der  Anlegung  eines  Grundbuchblatts  sowie  bei  der  Eintragung  in  das  Landregister
  wird  das  Eigentum  des  Fiskus  durch  die  Bescheinigung  des  Gouverneurs  bewiesen,  daß  der
Fiskus  das  Eigentum  des  Grundstücks  nach  Maßgabe  dieser  Verordnung  erworben  habe.

§  9.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.

Gleichzeitig  wird  die  Verordnung  betreffend  den  Erwerb  von  Rechten  an  herrenlosem  Land
vom  5.  September  1908“)  aufgehoben.

Lome,  den  2.  Februar  1910.
Der  Gouverne  ur.

Graf  Zech.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  Gebühren  der  Bechtsanwälte.
Vom  22.  Dezember  1909.

Auf  Grund  des  §  3  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Regelung  des  gerichtlichen
  Kostenwesens  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  28.  November  1901  und
28.  August  1908  (Kol.  Bl.  1901  S.  853  und  1908  S.  933)  wird  hiermit  unter  Aukfhebung  der
Gouvernements-Verordnung  vom  31.  März  1903“"7)  verordnet,  was  folgt:

Den  Rechtsanwälten  stehen  Gebühren  im  dreifachen  Betrage  der  Sätze  zu,  die  in  den  im
*  19  des  Konsulargerichtsbarkeitsgesetzes  bezeichneten  Vorschriften  bestimmt  sind.
Apia,  den  22.  Dezember  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Schultz.

 

Auszug  aus  dem  Statut  der  Gesellschaft  Süd-amerun  in  Hamburg

nach  Maßgabe  der  in  den  außerordentlichen  Generalversammlungen  vom  22.  Januar  1910
beichlossenen  Anderungen,  welche  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigt  worden  sind.
Artikel  5  erhält  folgenden  Zusatz:

„Durch  Beschluß  der  Generalversammlung  vom  22.  Jannar  1910  ist  das  Grundkapital  der
Gesellschaft  durch  Abstempelung  der  Anteile  von  400  (500  Fr.)  auf  300  /  (375  Fr.)  zunächst
auf  1  500  000  “  zusammengelegt  worden;  durch  Neuausgabe  von  5000  Anteilen  à  300  1
375  Fr.  ist  es  alsdann  auf  insgesamt  3  000  O00  (7  =  3750  000  Fr.  erhöht  worden.  Die

neu  ausgegebenen  5000  Anteile  sind  als  Serie  C  bezeichnet,  so  daß  das  Gesamtkapital  nunmehr
besteht  aus:

2500  Anteilen  Seri  1  bis  2500
2500  -  B  2501  =  5000|A  300  %  =  375  Fe.
5000  -  —  C  .  .  .5001  -  1000

 

10000  Anteilen  à  300  .7  =  375  Fr.
6)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1909,  .  181.
#  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1903,  S.  294.
        <pb n="254" />
        W  220  20

Außerdem  sind  5000  neue  Genußscheine  ausgegeben  worden,  und  zwar  je  ein  Genußschein
für  jeden  neuen  Anteil  an  die  Zeichner  dieser  neuen  Anteile.  Im  ganzen  bestehen  nunmehr  alfo
20  000  Genußscheine.

Das  Direktorium  ist  ferner  ermächtigt  worden,  das  Grundkapital  um  weitere  600  000  .70,
eingeteilt  in  2000  Anteile  à  300  ¼,  zu  erhöhen.

Artikel  29,  Absatz  1,  wird,  wie  folgt,  geändert:

„Die  Revisoren  haben  die  Inventarien,  Jahresrechnungen  und  Bilanzen  zu  prüfen  und
darüber  an  die  ordentliche  Generalversammlung  der  Mitglieder  der  Gesellschaft  Bericht  zu  erstatten.“

Artikel  36,  sub  b,  wird,  wie  folgt,  geändert:

„Alsdann  erhalten  die  Anteile  bis  zu  7  v.  H.  auf  die  eingezahlten  Beträge,  ohne  daß  den
Anteilen  jedoch,  falls  ein  Reingewinn  nicht  vorhanden  oder  falls  der  Reingewinn  eines  Jahres  zur
Zahlung  dieser  Dividende  von  7  v.  H.  nicht  ausreicht,  ein  Anspruch  auf  Nachzahlung  der  nicht  gezahlten
  Dividende  aus  den  Gewinnen  der  folgenden  Jahre  zusteht.“

Artikel  36,  sub  c,  erhält  als  Absatz  2  folgenden  Zusatz:
„Nach  Erledigung  der  bisherigen,  den  Anteilen  zustehenden  Vorzugsdividenden  aus  dem
Reingewinn,  soweit  sie  nicht  in  bar  jetzt  ausgeschüttet  werden,  erhöht  sich  die  Gewinnbeteiligung  des
Landesfiskus  von  10  v.  H.  auf  12  v.  H.“

Artikel  36,  sub  d,  erhält  als  Absatz  2  und  3  folgenden  Zusatz:
„Solange  jedoch  eine  Dividende  von  7  v.  H.  nicht  erreicht  wird,  beträgt  diese  Tantieme
nur  5  v.  H.

Durch  die  in  Absatz  2  vorgesehene  Zahlung  von  Tantieme  darf  eine  Beeinträchtigung  der
unter  Ziffer  c  vorgesehenen  Gewinnbeteiligung  des  Landesfiskus  nicht  eintreten.“

Artikel  36,  sub  e,  wird,  wie  folgt,  geändert:

„Der  verbleibende  Rest  wird  je  zur  Hälfte  unter  die  Gesamtzahl  der  Anteile  einerseits  und
die  Gesamtzahl  der  Genußscheine  anderseits  verteilt."

Artikel  38,  1.  Satz,  Zeile  1  bis  9,  wird,  wie  folgt,  verändert:

„Im  Falle  einer  Auflösung  der  Gesellschaft  werden  nach  Tilgung  der  Schulden  und  Deckung
der  Liquidationskosten  zunächst  die  auf  die  Anteile  eingezahlten  Beträge  nebst  7  v.  H.  Dividende  für
das  laufende  Geschäftsjahr  gemäß  Artikel  36b  zurückgezahlt.

Von  dem  Überschuß  erhält  der  Fiskus  von  Kamerun  12  v.  H.  und  von  dem  dann  verbleibenden
  Überschusse  das  zur  Zeit  des  Eintritts  der  Liquidation  im  Amte  gewesene  Direktorium
10  v.  H.  als  Vergütung  für  die  gesamte  Leitung  der  Liquidation.

Der  verbleibende  Rest  wird  je  zur  Hälfte  unter  die  Gesamtzahl  der  Anteile  einerseits  und
die  Gesamtzahl  der  Genußscheine  anderseits  verteilt.“

 

 

 

Dersonalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Geheimen  Oberregierungsrat
und  vortragenden  Rat  im  Reichsschatzamt  Menschel  für  die  Dauer  des  gegenwärtig  von  ihm  bekleideten
  Amts  zum  stellvertretenden  Mitgliede  des  Disziplinarhofs  für  die  Schutzgebiete  zu  ernennen.

 

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Kaufmann
Christian  Ferdinand  Wilhelm  Jautzen  in  Hamburg  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.
        <pb n="255" />
        221  20

Lachrufe.

Am  4.  März  starb  nach  längerem  Leiden  der  Geheime  Sekretariatsassistent  im  Reichs-Kolonialamt


Ernst  Schulz
im  32.  Lebensjahre.

Erst  wenige  Jahre  gehörte  er  der  Kolonialverwaltung  an.  Durch  unermüdlichen  Fleiß  und
seltene  Pflichttreue  sowie  durch  sein  stets  liebenswürdiges  Auftreten  hat  er  sich  ein  ehrenvolles
Andenken  gesichert.

Berlin,  den  16.  März  1910.
Reichs-Kolonialamt.

Dernburg.

 

Am  23.  d.  Mts.  starb  zu  Wapuli  in  der  Landschaft  Dagomba  an  Entkräftung  nach  langer
wphöser  Krankheit  der  Kaiserliche  Bezirksleiter  von  Sansane-Mangu

herr  Hauptmann  Mellin.

Der  Entschlafene  war  bereits  im  elften  Jahre  im  Schutzgebiet  tätig  und  während  dieser  Zeit
ausschließlich  im  Hinterlande  beschäftigt.  Seit  Jahren  stand  er  an  der  Spitze  des  Bezirks  Sansane-Mangu.
  Mit  nie  ermüdendem  Fleiß  und  tatkräftiger  Umsicht  hat  er  diesen  abgelegenen  Teil  unseres
Schutzgebiets  wirtschaftlich  zu  heben  versucht.  Den  dabei  zu  ertragenden  Strapazen  hat  schließlich
sein  Körper  nicht  mehr  standhalten  können.  Nach  Monate  währender  Krankheit  sah  er  sich  gezwungen,
  um  seine  Ablösung  zu  bitten.  Ein  Heimatsurlaub  sollte  ihm  Genesung  und  neue  Kraft
bringen.  Auf  der  Reise  zur  Küste  erlag  er  der  Krankheit.

Hauptmann  Mellin  wird  jedem,  der  ihn  gekannt  hat,  ein  leuchtendes  Beispiel  treuster
Pflichterfüllung  und  Berufsfreudigkeit  bleiben.  Die  Verwaltung  des  Schutzgebiets  verliert  in  ihm

einen  bewährten  Mitarbeiter  voller  Hingabe  an  seine  Arbeit  und  voller  Glauben  an  die  Zukunft
unseres  Schutzgebiets.

Ehre  seinem  Andenken!
Lome,  den  28.  Januar  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Graf  Zech.

Kaiserliche  Schutztruppen.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  15.  Februar  1910.
Am  2.  März  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  3.  März  1910  in  der  Schutztruppe  angestellt:
Busse,  Leutnant  im  Niederrheinischen  Füsilier-Regiment  Nr.  39.
A.  K.  O.  vom  19.  Februar  1910.

Jördens,  Hauptmann,  vom  Kommando  zur  Dienstleistung  bei  dem  Kommando  der  Schutztruppen
im  Reichs-Kolonialamt  enthoben  und  gleichzeitig  unter  Belassung  seiner  bisherigen  Uniform
zu  den  mit  Pension  verabschiedeten  Offizieren  übergeführt.

v.  Grawert,  Hauptmann,

Schimmer,  Oberleutnant,

Professor  Ollwig,  Oberstabsarzt,  und

Künn,  Stabsarzt,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  8.  Februar  1910.
Nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Bayerischen  Heere  mit  dem  28.  Febrnar  1910
in  der  Schutztruppe  angestellt:
Frhr.  v.  Lichtenstern,  Leutnant  im  1.  Feldartillerie-Regiment  Prinz-Regent  Luitpold.
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        —W  222  20

A.  K.  O.  vom  15.  Februar  1910.
Am  27.  Februar  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  28.  Februar  1910  in  der
Schutztruppe  angestellt:
Graf  v.  Saurma-Jeltsch,  Hauptmann  im  Garde-Jäger-Bataillon.

A.  K.  O.  vom  19.  Februar  1910.
v.  Zülow,  Hauptmann,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen
der  bisherigen  Uniform  bewilligt.
Es  werden  befördert:
Mannhardt,  Kirchheim,  Jochmann,  Virmond,  Leutnants,  —  zu  Oberleutnants.

Schneider,  Feuerwerksleutnant  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  kommandiert  zur  Dienstleistung
  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  erhält  ein  Patent
seines  Dienstgrades.

Schutztruppe  für  Kamerun.

A.  K.  O.  vom  15.  Februar  1910.

Nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  XIII.  (Königlich  Württembergischen)  Armeekorps  mit  dem
7.  März  1910  in  der  Schutztruppe  angestellt:

Harthmann,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  Kaiser  Friedrich  König  von  Preußen  (7.  Württembergischen)

  Nr.  125.

A.  K.  O.  vom  19.  Februar  1910.
Am  28.  Februar  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  März  1910
im  Heere  angestellt:

Ziehm,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  Graf  Dönhoff  (7.  Ostpreußischen)  Nr.  44.

Vom  Kommando  der  Dienstleistung  beim  Reichs-Kolonialamt  mit  Wirkung  vom

1.  Februar  1910  enthoben:
v.  Stephani,  Oberleutnant.

Dominik,  Major,

Schwartz,  v.  der  Marwitz,  Guügge,  Dühring,  v.  Michaelis  und  Thiel,  Oberleutnants,  —
Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  zwei  Jahre  genehmigt.  «

Dickmann,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.

A.  K.  O.  vom  19.  Februar  1910.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Offizieren  usw.  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  und  Ehrenzeichen
  zu  erteilen,  und  zwar:

Schutztruppe  für  Südwestafrika:
des  Königlich  Bayerischen  Militär-Verdienstordens  4.  Klasse:
dem  Leutnant  v.  Petersdorff-Campen;
des  Königlich  Bayerischen  Militär-Verdienstkreuzes  2.  Klasse:
den  Sergeanten  Schulz  und  Zelt;
der  Königlich  Bayerischen  Prinz-Regent  Luitpold-Medaille,  bronzene,  am  Bande
für  Kriegsdienste:
dem  Unterzahlmeister  Figowski,
den  Sergeanten  Schöne  und  Collowes;
der  Königlich  Sächsischen  Friedrich  August-Medaille  in  Bronze  mit  dem  Bande
für  Kriegsdienste:
dem  Gefreiten  Huster.
A.  K.  O.  vom  5.  März  1910:
die  Rettungsmedaille  am  Bande:

dem  Leutnant  Grafen  v.  Urkull-Gyllenband  und
dem  Gefreiten  Grochow.
        <pb n="257" />
        W  223  K0

Schutztruppe  für  Kamerun:
A.  K.  O.  vom  5.  März  1910:
die  Schwerter  zum  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse:

dem  Oberleutnant  v.  Stephani.

 

 

 

 

Deutsch-Ostatriha.

Die  Wiederausreise  haben  am  14.  Februar
angetreten:  Bezirksamtmann  Köstlin,  Distriktskommissar
  Häuser,  Kapitän  Neumüller,  VBizefeldwebel
  Hofmann,  Polizeiwachtmeister  Preetz.

Im  Schutzgebiet  find  neu  eingetroffen:  am
19.  November:  Polizeiwachtmeister  Straßburg,
Techniker  Schaffrath;  am  9.  Dezember:  Zoologe
Dr.  Morstadt;  am  11.  Dezember:  Landwirt
Dr.  Mickel,  die  Sekretäre  Branl  und  Schütze,
Polizeiwachtmeister  Mohr,  Kanzleigehilfe  Bartel;
am  1.  Januar:  kommiss.  Sekretär  Berghöfer.

Ostafrika  haben  am  26.  Januar  mit  Heimaturlaub
  verlassen:  kommiss.  Bureauassistent  1.  Klasse
Leinerici,  Polizeiwachtmeister  Költzsch,  die
Kanzleigehillen  Graßböck  und  Heinemann,
Wegebauaufseher  Rotter.

Die  Aus=  bzw.  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  von  Neapel  aus  angetreten:  am
7.  März:  Hauptmann  v.  Grawert,  die  Oberleumants
  v.  Blumenthal  und  Spiegel  sowie
Leumant  Busse;  am  14.  März:  Hauptmann
Baumstark.  ·

Ramerun.

Machruf.

Am  19.  Januar  1910  verstarb  in  Kentu
(Bamenda-Bezirk)  an  Herzschwäche  infolge  von
Schwarzwasserfieber  der  Vizefeldwebel  in  der
Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Kamerun

Ernst  Porzig.

Der  Entschlafene  gehörte  seit  6.  Dezember  1905
der  genannten  Schutztruppe  an.

Er  war  ein  überaus  tüchtiger  und  pflichtgetreuer
  Soldat  und  bei  den  Vorgesetzten  und
Kameraden  allgemein  beliebt  und  geachtet.
Die  Angehörigen  der  Truppe  werden  ihm
kets  ein  ehrendes  Andenken  bewahren.

Soppo,  den  5.  Februar  1910.

Der  Kommandeur:
Puder,  Major.

Am  9.  März  sind  wieder  ausgereist:  Sekretär
Mätz,  Lehrer  Haas,  Wegebautechniker  Beyer.

 

Am  9.  Februar  haben  das  Schutzgebiet  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Gerichtsassessor  Krohne,
Regierungsarzt  Dr.  Räbiger,  die  Sekretäre  Lutz,
Daletzki  und  Schmeiser,  Handwerkerlehrer
Wollberg,  Zollassistent  Enders,  Materialienverwalter
  Benicken.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wieder
eingetroffen:  Regierungsrat  Dr.  Rosenberg,
Regierungsarzt  Dr.  Rautenberg,  die  Zollverwalter
  Bötefür  und  Seiffarth,  Sekretär  Gimbel,
  Techniker  Landwehr,  die  Bureaugehilfen
Alfred  und  Oswald  Schmidt,  Schlosser  Ziegenbalg,
  Wegebauer  Wrede  und  die  Maurer  Frank
und  Hierl.

Die  Aus=  bzw.  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  von  Hamburg  aus  angetreten:  am
9.  März:  Leutnant  Harttmann  und  Vizefeldwebel
  Becker;  am  10.  März:  die  Oberleutnants
v.  Stephani  und  Thiel.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  4.  März  in  Hamburg
  eingetroffen:  Unterzahlmeister  Wehlich,  die
Feldwebel  Otto  Raddatz  und  Johann  Greca,
Vizefeldwebel  Fritz  Exner,  die  Sanitätssergeanten
Johann  Schmitt  und  Hans  Stehr,  Sanitätsunteroffizier
  Karl  Bauer.

Logo.

Am  27.  Januar  ist  im  Schutzgebiet  eingetroffen:
landwirtschaftlicher  Sachverständiger  Gresser.

Wiedereingetroffen  sind:  Bautechniker  Brezschneider
  und  Werkmeister  Hintze.

Kommiss.  Sekretär  Brassel  hat  die  Heimreise
nach  Deutschland  angetreten.

Oberarzt  Dr.  Rodenwaldt  hat  am  25.  Februar
  die  Ausreise  nach  Togo  angetreten.

Deutsch-Südwestafrika.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst
geruht,  den  bisherigen  kommissarischen  Oberrichter,
Königlich  Preußischen  Staatsanwalt  a.  D.  Carl
Bruhns  zum  Oberrichter  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika
  zu  ernennen.
        <pb n="258" />
        W  224  20

Auf  Heimaturlaub  sind  abgereist:  am  26.  Januar
  (über  Ostafrika):  Katasterzeichner  Herrmann;
am  28.  Januar:  kommiss.  Gouvernementssekretär
Dohrs,  Maschinenmeister  Krause  und  Polizeisergeant
  Kuhrs.

Die  Aus=  bzw.  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  am  2.  März  von  Hamburg  aus
angetreten:  die  Hauptleute  Krüger  und  Graf
v.  Saurmas-Zeltsch
Frhr.  v.  Lichtenstern.

sowie  Leutnant  Reisner

 

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  haben  am

Oberbahnmeister

Urban,

Samoa.

2.  März  angetreten:  Assessor  Heilingbrunner,
Polizeiwachtmeister
Tetzlaff,  die  Polizeisergeanten  Becker,  Agge,
Kempe  und  Müller  sowie  Kesselschmied  Meißner.

Gerichtssekretär  Mars  hat  das  Schutzgebiet

am  14.  Februar  mit  Heimaturlaub  verlassen.

 

 

ELLTL

 

 

 

 

 

Ticchtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Addruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Die  3Sentralbahn.  ")

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  aus  Daressalam  ist  die  Gleisspitze  der  ostafrikanischen
Zentralbahn  Ende  Februar  bei  Kilometer  190  hinter  Morogoro  angelangt.

Uachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Jollstellen  von  Deutsch-Ostafriha
in  den  Oonaten  März  bis  Ohtober  1909.

Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.
(Agl.  zuletzt  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  13,  S.  624.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einfuhr..Auh  Salz-  "  "„%  Gegen  Vorjahr
Zollitell  Einfuhr=  Ausfuhr  verdrauchs-  Neben  Insgesamt  Im  .
Sollstelle  zoll  zoll  AbgabeEinnahmen  Vorjahr  Mehr  Weniger
Rup.  O.Rup.  H.  Nup.  H.]  Rup.  K.  Rup.  p.  /  A  Pf  Pf“  Pf.“  vVi.
Därz.
Moschi.  1  524261706  73  26  62,5  15  25327286,5  4  363  821  883  70/2  480  11—  —
Schirati  32989.5  5064.24  49  o02,5  195  70  747  46  996  61  316  73  679  88—  —
Muansa  902253,5  10  320  13  88  37,6998  37|  18  432  6724  576  8920  3279914248°90
Bukoba  457455866.2  11  —  —  499  57,5—
Usumbura  138  1100—  1—  —  —  4  87.5  1797,5  23  97  71600  —  —  47  70
Udjidi  —  —  —  —  —  —  12  62,5  1262,5  16  84  119  041  —  —  102  20
Bismarckburg  —  751  —  —  —  —  54  12,5  5487,5  73  17  6.17  6ö  —
Unl#ka-Posten  —  —————  ———  —
Neu-Langenburg  1  5  —  1  62.5  312,5  417  1171  —  —
Mueia  233641  —  —  —  —  2  37,5  23601,5  3146909243485  B¼  B  S  —
Wiedhafen  11501  —  —  —  —  —  25  11  75  15  66  1066  —  —
Ssongea  ——  —  —.———
Summe  in  Rup.15  711  735  6  2½  „  60022  529  926  4,  539  901  9828  483  7313  688.202270  0
"  #  "1  »  i  —-.-i-20948972087095218F702136693990193
  -«418s20—-Miikzmost19424651149839490"112929422848373

Gegen  Vorjahr
Zun.  .  Abn.  —  1  524  32  937256271  4419  1
*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  2,  S.  53.
        <pb n="259" />
        G  225  20Ö
einiuhr-  GWAusfuhr—  Salz=  ben—  ·  Gegen  Voriahr
vonnnen  Einfuhr=  Ausfuhr  verbrauchs-  Neben  Insgesamt  Im
Holluelte  zoll  zoll  Abgabe  Einnahmen  Vorjahr  Mehr  Weniger
Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  l  Rup.  H.  Rup.  vp.  A  Pf.M  M  #  Pf.  .%  -Pf.
Kpril.  .
Moschi  1  843  61,5  1  04236  31  22,5  1022  72  1076  95  3  173  81  90314—  —
Schirati.  41515132204  4  —  203  9444  1  32½  —
Muansa  9  04223,5  3  022  11130  1331255|4913  44997,  517  933  30|26  457/37  S
Bufoba  4  75107,56396  01  139  69  507  87,5)11  794  655  726  2|  —
Usumbura  30900  .  —  —  —  2  87.5  3377,.5  15041  —  450,  —
Udsidji  8401  —  —  —  —  7  75  16  15  21  54  37/04  —  —  15  50
Bizmarckbung  3äaBll  —  —  –  —  1  37.5  156  183  11171  —  —  9  34
Unfika-Posten.  320  2.—  —  —  —  50  570  760  —  —  760  –
Neu-Langenburß  —  —  —  —  —  —  ——  —  —  —  —1  —  —  —  —  —  —
Bueia  1  59905  J  N3Z102  30|2136406  10|0  30|U
Miedhafen  —  —  —  —  —  ———  7806  —  —  78  37
Ssongea.  —  —  —  —  —  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Summe  in  Rup.17  69302,  511  784  35305  %%  2  123  57.5  31  90677,52  542.37  35  977181519277  8627  58
1  0  L44  I  6565119-;--«
  «  «  z  .
AprillWRJØLLNZIZZ959321179  57278  873597718  "
Gegen  Vorjahr  6  6
Zun.  —.  Abn.  54  665  976  11950  227  16  447  448  6565  19  #
Mai.
Moschi  1  61  623  33  22  89,5896  88915951212  660  65OSBZ1  —
Schirati.  552  11,5  999/19  –  45  54123209298,52  790  65  928  021862  6n9nnUl—
Muansa  11  838  509  999·80  5  50  123  1615  967/05  21  289  4020  589,66  699171  —
Uutoba  5959.  19  4051  51  19  07.5  2  26,510  062,04  13  416  0|289  5  S  GC  —
Usumbura  9600  3  135  —  —  17571  —  —
UÜdjidji  15  6—  —  —  —  7  37,5  2297,5  30  63  59,01  —  —  28  98
ni#smarckbucg  —nn  —  —  —  —  6—  8—  13171  —  —  5;17
Unika-Posteon-  —sMNM+[  —  —  —  683381  —  —  6  33
Neu-Langenburg.  —  +  —  —  —  —  —  501  —  501  —  671  —  —  —  6871  —  —
Mueia  963  96,5  23  —  31  11.5  1  4.  02000,,0  605  64  75436  —  —
Wiedhafen  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —1  1725  —  17  25
Siongea  —  —  —  —  —1—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Zumme  in  up.20  950/00  831  109  F5773
-  IMMs27  12  929  10  145  78  2  109  |15  13  126  05  16  0081271  —  —
Nai  1908  4&amp;amp;.1  19  122  14]  912  59127  117  78  .
Gegen  Vorjahr  I  I
;-s,u»..-.Abu.-s1203116k2776914231344119650s1600827  «
Juni.
Woschi  1  373  4441  33  27,  —  —  214101,5  GCBS3  „  „  —  674  81
Schrrati7  7818  10  3254  COB  O9  6
Nuansa  16  604  75240  54  28  7  477  1722  351  25  29  801.67/20  O76699  7241998  —
Zukoba  6  646  45,5  6  169  28  82  J%  1  2313  059  397  412  323|974  70  3  4337  8  —
Usmbura  1999  J  +  —  8  87,5  5882,5  7843  245941  —  167  51
Üdiidji  —  —  —  —  —  6  37,6  637.5  850  —  8501  —  —
Bismarckburg.  W  ——  ——  750  750  10  —  458  —  35  33
Unika-PVosteon  ,.–—
Keu  Langenburg  +100  +5—  [□  ——  —.  li  ——  ——  —  —
Rueia  31232,59  —  —  5.—  o  251  36657,51  4188771  2357871  —  —118691
Niedhafen  —  —————  65671  —  65  67
Ssongea.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Summe  i  —  F  ·
cummemckiupszz  »Hu-I  1285460196I:.4,56-7’48395004952c3i37"3230625I1224855z12281292
.»343(324217189532c32sp00903315266732  2204220  «
Iuninms.--21852616865x85149I191757F4733062312  .  «  1
Gegen  Vorjahr
Bun.  —,  Abn.  12509  8110273  66112  8S84  16
        <pb n="260" />
        W  226  2e.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-  „  Salz-  n  „  Gegen  Vorjahr
2  ollstelle  Einfuhr—  Ausfuhr—  verbrauchs-  Neben  A  nsg  esa  mit  Im  „
5  zoll  zoll  Abgabe  Einnahmen  Vorjahr  Mehr  Weniger
Rup.  O.]Rup.  H.Rup.  H.  Nup.  H.]rp.  v.  A.  PVvPf.  .A.  Pf.)  A.  Pf  vVi.
Juli.
Moschi  3  50935,5118079  17  —  13  731  472085,51  629450  3425  791  2868711  —  —
Schirati.  587½09,5  989  37  27  47.5  16  341621118  21  5%  —
Muansa=  13  972  608  75270  5  15  80  32,/22  81077,5|30  414,  37/28  40944  81
Bukoba  5  080/8,511  16  40,2  F
Usumbura  28  60—  —  —  —  21  25  49  85  66471  —  —  66471  —  —
Udjidji  ——  —  —  —  —  12  12,5  12  12,5  16  16  783—  —  62  23
Bismarckburg.  ——  —  —  —  4  462,5  462.5  6.17  8331  —  —  2  16
Unjika-Posten.  —  —  —  —  —  —  —  —  ———  ——  —  —  —  —
Neu-Langenburg  1201  —  —  —  —  —  120  5  60  70471  —  —  64  ""
Mueia  .  201,80——  750  2  50  21180  282  1|1546  2  1263  80
MWiedhafen.  —  [—  —  ——  —I——'——————————
Ssongea.  —[  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
·  «  I  «  .-.  k  .
SummeinRup.LZ  385«32,5L  1645797  735934314,54026004536800640004871506825139306
-  -J531180452194396  98«124575353  680406  13  675  199
Juli  1908  4832  83770|  6  536931126  08  504  1640  0087  1  .
Gegen  Vorjahr
Zun.  Abn.  1.Ü%%  16  63.  18675  19
l  .
August.
Moschi  2  4090%  5850  05  74  60,5  2244439  4444  921  3230  191  1217731  —  —
Schirati=  113.911120838  6  18  15  6  1  641.79219305  1173  731019  32—  —
Muansa  12  99139,58253  41  34  90  396  41,5  O  3  ½  —  —
Butoba  4  938  So,.5  5205.11  52  30,5  19  05  10  215  1313  620  1183066935313  21—  —
Usumbura  30  20  —  4/75  31  95  1660—  —  46  60  U
Udjidji  —  ——  —  —  —  —  11  50  1150  15  33  11  93  3401  —  —
Bismarckburg  7200  —  —  4  50  1170  15  60  7—  8601  —  —
Unjika=  Posten  —  —  ⅜  —  —  —  —  —  —  —  —  63  91—  —  63  s
Neu-Langenburg  —  —  —  —l  —  751  —  75  1  —  917  —  —  8  17
Mueia  .  245  23  179  10  7  19  4  25  135  77  581041  1376631  —  —  795  59
Wiedhafen  116  —  235  141  1881  —  —  1881  —  —
Ssongea  —  —  —  —  —  —  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Summe  in  Rup.1  03671,5/|15  696  05  CU2  S3  10  867  63
OD  S  O%  721  612  30149  824  08  18  236  55
Aug.  1908  4123  49480  7  370  05  87  16  635521  587533  1
Gegen  Vorjahr  1  r  "
Zun.  —,  Abn.  -  4  554  1913558  0  147  62  55  T
-  s
September.
Moschi  2  896  31744110  19  15  191  985184  5566912  7107225  3B  S10  5321  —  —
Schirati  603  29  1519  47  4  4.  13  112140  3  2853  76  853  771  99999  —  —1
Muansa  12  432  11875328  2  67,5  148  1621  336  22,5/28  148  30|22  180  99  6267  31  —  —
Bukoba  1206  2910993  41  837  1  50|  11  659  581„5  56  11  904S3  —  —
Usambura  14  —  —  11  87,5  15  8#7,  21  17  167331  —  —  146  16
Udjidji  .———  ———  60  50  60  50  80  67  65  89  14781  —  —
Bismarckburg  .  !l  —  —  —  4  50  1  50  6  —  35  5  —  29  50
Unjika-Posten  nn0  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —
Neu-Langenbur  41501  —  —  2  25  6  75  9—  14471  —  —  341
Mueia  118  4  —  Ist-M  1  50  21739  280  85  647  561  —  —  357  71
Wiedhafen.  —  —  —  ———  —  ———-—  1I3472——  134  72
Ssongea.  —  —  —  —  ———-———-Smnmeithup.2026499l9426·78
  195  5  738  1.  /10  625  7254  167639  07T  41#  15  763  88  673  56
OI9  9925  902  311|00  7984  5054  167  63  15090  32
EIIIIEEIIIIIIEIIIIIIIIIIIIIII
Gegen  Vorjahr
Zun.  .  Ab.  6633  2512129  418  51750  92  1.090  32
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        Salz= 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-ss—...susxr“„i  n,  .  «  Gegen  Vorjahr
—  Einfuhr=  Ausfuhr-  verbrauchs-  Neben-  Ansgesamt  Im  .
Zollstelle  oll  zoll  Einnahmen  Vorjahrr  Mehr  Weniger
z  Abgabe
Rup.  H.]  Rup.  H.)  Rup.  H.  Rup.  H.  I  Rup.  %  Pf.  .a  Pf.  .a.  Pf.  .u  Pf.
Oktober.
Woschi  2  186°  99  832  61  6  94  3  993030  564  54  73211  —  —
Schirati.  705  5582063  54  4  371  935  522  580  649020261  0  11  —
Muansa  8  576  258387171  4  92  146  36,5|17  115  21,5/22  S20  2833041  55—  —  10221  31
Bukoba  13  247152916  08  16  87  19  7521200  22  28  266  669241  64  02223  5
Usumbura  49  20  —  —  —  —  17  —  66  20  8827  23  93  64  311—.  —
Udidit  .  8()5————  19  42  27  ⅞½  36  63  7291  —  —  50  66
Rismarckburge.  192.1—  —  —  —  14  95  16  87,6  22  0393[  83
Unsika-Posten  2100  —  —  —  —  —  25  2  35  3  131  —  —  3131  —  —
Neu-Langenburg  ——  —  —  —  —  —  ———TT
Mueia  210  5o  HI  15  1  37  253  681  338241  707461  —  869·22
Miedbafen.  —  —  —  —  —  —  ——  ——  —  —  —  —
Ssongea.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  ——  ———  ———
Summe  in  Rup.25  018141  31  %ä%52443  618  0959  10745  50019  41  02
33357532424%29  10715  1  8178·441  —
Ctt.  10080  4%5  316  42  81/3  26  746  48  50  019  04  6  :
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Gegen  Vorjahr  -  J  I  i
Zun.s,Abn.—  1  958  8910609  7½A½%0  28  442  14K  8  178  41  W.  x]  U
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Deutsch-Südwestafrika.  nur  für  Märsche  in  langsamem  Tempo  geeig-Die

  Nord-Südbahn.

Der  Bau  der  südwestafrikanischen  Nord-Südbahn
  (Windhuk  —  Keetmanshoop)  hat  nach
einer  telegraphischen  Meldung  des  stellvertretenden
  Gouverneurs  soeben  von  Keetmanshoop  aus
begonnen.

Im  RKacokhoteld.

Eine  Patrouille  Soris-Soris—Ugabmund—Huabmund
—Kap  Croß—Goarab—Daunaub—Okombahe.

Von  Leutnant  Kirchheim.
(Mit  einer  Kartenfskizze.)

Am  Abend  des  11.  August  marschierte  ich  mit
einem  Unteroffizier,  zwei  Reitern,  zwei  Eingeborenen,
  einem  Kaffer  als  Führer  und  dreizehn
Kamelen  von  Soris-Soris  ab  und  zog  den
Ugab  abwärts.

Nach  meinen  Erkundigungen  sollte  die  Entfernung
  von  Soris-Soris  bis  zur  Küste  114  km
betragen,  in  Komatsarab  das  letzte  trinkbare
Basser  vorhanden  sein.  Die  Entfernung  Ugabmund
  —  Huabmund  berechnete  ich  auf  45,  Huabmund
  —Kap  Croß  auf  120  bis  130,  Kap  Croß
bis  an  den  Ostrand  der  Namib  auf  etwa  80  km,
so  daß  rund  380  km  ohne  Wasser  zurückzulegen
waren.

Die  Kamele,  die  mir  zur  Verfügung  standen,
waren  sämtlich  Lastkamele,  einige  zugeritten,  alle

 

net,  aber  mit  zwei  Ausnahmen  kräftige,  tragfähige
Tiere.  Bis  auf  eine  Spanierstute,  die  bald  versagte,
  befanden  sich  alle  Kamele  in  gutem  Training.
  Ich  rechnete  als  Tagesleistung  30  bis
35  km,  so  daß  ich  etwa  zwölf  Tage  ohne  Wasser
sein  würde.  Die  zwölftägige  Wasserportion  wurde
in  Fässern  und  Kochgeschirren  von  Soris-Soris
aus  mitgeführt.  In  Wirklichkeit  war  ich  nicht
länger  wie  vier  Tage  ohne  Wasser,  so  daß  ich
infolge  der  unrichtigen  Angaben  über  die  Wasserverhältnisse
  die  Kamele  unnötig  schwer  beladen
hatte.  Da  ein  Marsch  von  zehn  bis  zwölf  Tagen
ohne  Wasser  für  Kamele  keine  besondere  Leistung
ist,  wenn  genügend  Weide  vorhanden,  so  beabsichtigte
  ich,  von  Salzpütz  aus,  wo  das  letzte  Schilf
im  Ugab  gedeihen  sollte,  alle  Kamele  mit  Schilf  zu
beladen  und  zunächst  zu  Fuß  weiter  zu  marschieren;
für  den  Marsch  an  der  Küste  führte  ich  für  jedes
Kamel  eine  Tagesration  von  2  kg  Hafer  mit.

Bis  1  km  östlich  Komatsarab  ist  das
Ugabrivier  flach;  die  Ufer  steigen  ganz  allmählich
zu  einer  mit  spärlichem,  aber  gutem  Grase  bewachsenen
  Fläche  an.  Bis  Komatsarab  ist  das
Flußbett  dicht  mit  mächtigen  Dornbäumen  bestanden,
  der  Weg,  stets  im  Flußbett  führend,  sehr
sandig.  Komatsarab,  das  in  den  nordöstlichen
Ausläufern  des  Brandberges  liegt,  besitzt  einen
Brunnen  von  4  m  Tiefe.  Das  Wasser  ist  gut
und  fließt  sehr  schnell  nach,  der  Brunnen  ist  aber
sehr  verwahrlost  und  muß  deshalb  vor  Gebrauch
erst  vertieft  und  gereinigt  werden.  Ein  Holztrog
gestattet,  gleichzeitig  drei  Pferde  zu  tränken.

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(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  5,  S.  171.)

 

 

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

 

Unachweisung  der  Brutto-Sinnahmen  bei  den  Küsten  Jollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Oonat  Dezember  1909.

 

 

 

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228  20

Am  13.  August  ritt  ich  nach  dem  etwa  11  km
von  Soris-Soris  entfernten  Tseisab,  um  die
dort  befindlichen  Buschmannszeichnungen  zu  besichtigen.
  Auf  dem  Rückwege  fand  ich  in  einer
Seitenschlucht  des  Tseisab-Riviers  an  einer  Stelle,
wo  zahlreiche  Binsen  auf  Grabwasser  schließen
lassen,  Buschmannszeichnungen  gleicher  Art  wie
in  Tseisab  selbst.  Von  besonderem  Interesse  ist
nur  eine  Figur,  die  den  noch  jetzt  üblichen  Buschmannsköcher
  trägt;  in  ihm  sind  drei  Wurfkirris
dentlich  zu  erkennen.  Einen  Kirri  trägt  die  Gestalt
  in  der  zum  Wurfe  erhobenen  Rechten.

Am  Nachmittag  marschierte  die  Patrouille  von
Komatsarab  ab  und  erreichte  am  Morgen  des  14.
Riet.  Die  Entfernung  Komatsarab—  Riet  beträgt
28  km.  Der  Weg,  markiert  durch  einige  schlecht
sichtbare  Wagenspuren,  ist  meist  sandig.  Die  dichte
Bewachsung  im  Rivier  läßt  von  Komatsarab  an
nach.  Meist  wachsen  nur  Davisbäume  im  Flußbett,
  Dornbäume  stehen  nur  noch  in  einzelnen
Gruppen.  Bei  Riet  münden  zwei  größere  Riviere
in  den  hier  wieder  dicht  mit  Dornbäumen  bewachsenen
  Ugab.  Am  Ostende  einer  großen
Schilffläche  ist  im  Flußbett  ein  etwa  2  m  tiefes
Loch  gegraben,  das  leicht  brackiges,  schnell  nachfließendes
  Wasser  enthält.  Bis  Riet  findet  sich
im  Ugab  und  den  Seitenrivieren  spärlich  Gras.

Am  15.  August  wurde  Schilfpütz  erreicht.
In  dichtem  Schilf  steht  an  vier  Stellen  Wasser,
das  zwar  brackig  ist,  aber  von  den  Kamelen  gern
genommen  wurde  und  auch  bei  Menschen  keine
ungünstigen  Folgen  zeitigte.  Außer  Davisbäumen
find  nur  vereinzelte  Dornbäume  vorhanden,  die
Kamelweide  aber  immer  noch  als  gut  zu  bezeichnen.

Die  Entfernung  Riet—Schilfpütz  beträgt  23  km.

Hinter  Schilfpütz,  wo  sich  das  letzte  Trinkwasser
vor  Ugabmund  befindet,  passierte  die  Patrouille
mehrere  offene  Wasser.  9  km  westlich  Schilfpütz
befindet  sich  in  Mannshöhe  rechts  an  den  Felsen
eine  Inschrift:  „Volkmann.  Leckerwater“.  Einige
Binsen  deuten  an  dieser  Stelle  auf  Grabwaseer.

Am  Abend  des  16.  kamen  wir  in  Salzpütz
an.  Die  Entfernung  Schilfpütz—  Salzpütz  beträgt
67  km.  Das  Wasser,  das  wie  in  Schilfpütz  in
dichtem  Schilf  steht,  ist  ungenießbar.  In  einem
Seitenrivier  machte  mein  Unteroffizier  Wasser  auf,
das,  etwas  weniger  salzig,  zum  Kochen  von
Speisen  benutzt  werden  konnte.  Hier  standen
auch  einige  Dornbüsche,  während  im  Ugab  für
die  Kamele  fast  nur  Schilfweide  vorhanden  war.

Bis  hierher  hatte  der  Marsch  keine  große  Anforderungen
  an  die  Leistungsfähigkeit  der  Kamele
gestellt.  Da  aber  von  jetzt  die  Weide  aufhörte,
so  ließ  ich  den  Unteroffizier  mit  den  Kamelen
einen  Ruhetag  machen.  Ich  selbst  marschierte
am  17.  August  nach  Ugabmund  ab,  wo  ich  am
18.  morgens  eintraf.
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Etwa  800  m  vor  der  Mündung  beginnt  im
Rivier  wieder  die  Vegetation,  die  wenige  Kilometer
  hinter  Salzpütz  fast  völlig  aufhört.  Außer
Brackbüschen  gedeihen  an  der  Mündung  eine
Futterbuschart  und  Strandhafer,  so  daß  die  Kamele
  wenigstens  etwas  Weide  hatten.  Direkt  an
der  Flutgrenze  steht  in  einem  metertiefen  Loch
schnell  nachfließendes  gutes  Wasser.  Die  Ugabmündung
  ist  durch  ein  weithin  sichtbares  Signal
leicht  zu  finden.  Die  Küste  zwischen  Ugabmund
und  Hogdenhafen  ist  sandig,  von  dort  bis
Huabmund  hart.  Am  19.  erreichte  die  Patrouille
  den  Huab  etwa  1  km  östlich  von  der
Mündung,  die  durch  einen  Mast  gekennzeichnet
ist.  Etwa  5  km  östlich  der  Mündung  fließt  der
Huab  in  mehreren  Armen;  er  bildet  dabei  große
Tümpel  und  Salzsümpfe.  Das  über  1  km  breite
mit  3  bis  4  m  hohem  Schilfdickicht  bewachsene
Flußbett  beherbergt  viel  Wild,  in  der  Hauptsache
Gemsböcke,  aber  auch  Nashornlosung  war  vorhanden.
  Löwen,  die  wir  im  Ugab  nur  vereinzelt
spürten,  werden  hier  wohl  zahlreich  vorkommen.

Am  20.  August  traf  ich  mit  meinem  Unteroffizier
  in  Ugabmund  wieder  zusammen.  Es  ging
nun  größtenteils  zu  Fuß  die  Küste  entlang  nach
Kap  Croß.  Die  Kamele  waren  durch  den  seit
dem  18.  August  jeden  Vormittag  wehenden  glühend
  heißen  Ostwind  erschöpft.  Wir  kamen  deshalb
  nur  langsam  vorwärts.  Südlich  Ugabmund
zieht  sich  bis  Kap  Croß  ein  2  bis  3  km  breiter
Schwemmlandstreifen  an  der  Küste  entlang,  vom
Meere  nur  durch  eine  Düne  getrennt  und  zeitweise
  zum  Teil  von  der  Flut  erreicht.  In  der
Dunkelheit  geriet  ich  in  dieses  Schwemmgebiet.
Die  Kamele  sanken  bis  an  die  Knie  in  den  Sumpf
und  waren  schließlich  weder  vor=  noch  rückwärts
zu  bewegen,  so  daß  wohl  oder  übel  im  Sumpf
übernachtet  werden  mußte.  Dichter  Nebel  und
fehlendes  Brennmaterial  machten  die  Lage  sehr
unangenehm.

Für  spätere  Patrouillen  empfehle  ich,  am
Ostrand  des  Schwemmgebietes  zu  marschieren.

Am  22.  August  wurde  Kap  Croß  erreicht.
Hier  teilte  ich  die  Patrouille.  Ein  Teil  marschierte
nach  dem  Eiseb  und  diesen  aufwärts  nach  Okombahe,
  während  ich  mit  den  besten  Kamelen  über
Goworosib  nach  Goarab  ritt.  Goworosib  hatte
kein  Wasser  mehr,  dagegen  fand  ich  in  Goarab
reichlich  gutes  Wasser.  Goarab  hat  Bankwasser,
doch  meist  hält  das  Wasser  das  ganze  Jahr  hindurch.
  Von  Kap  Croß  nach  Goarab  (Entfernung
85  km)  führt  ein  stark  ausgefahrener  Weg.

Am  24.  August  wurde  Daunaub  erreicht.
Hier  war  die  tiese  Bank  bereits  versiegt.  Die
Entfernung  Goarab—  Daunaub  beträgt  46  km.
Von  Daunaub  erreichte  ich  am  25.  abends,  querfeldmarschierend,
  Okombahe.  Die  Kamele  kamen

 

in  gutem  Zustande  an,  trotzdem  sie  in  vierzeh
Tagen  500  km  zurückgelegt,  also  eine  Tages
leistung  von  35  km  erreicht  hatten.  Der  gut
Zustand  war  wohl  hauptsächlich  dem  mitgenon
menen  Schilffutter  und  dem  vorhergegangene
Training  zu  danken.

in  den  Dünen  der  Namib.
Von  Oberleutnant  Trenk.

(Mit  einer  Kartenfskizze.)

Am  10.  August  brach  die  Expedition  mit  dr
Buschleuten  als  Führern  und  59  Kamelen  ve
Gorab  auf.  Tags  darauf  traf  sie  an  der  Gora#
Pforte  ein.  Mittags  kamen  aus  der  Namib  zwm
Prospektoren  von  Hauchab  an;  sie  teilten  m
daß  bis  zum  Flugsand  die  Spur  ihres  Wages
zu  verfolgen  sei.  Nachdem  die  Kamele  an  d1
Wassertins  nochmals  getränkt  worden  waretz
folgten  wir  der  Wagenspur,  die  in  Richtung  al
Chowachasib  über  die  Dünen  führte.  D
Berg  Chowachasib  ist  von  der  Gorab-Pforte  au
zu  sehen.  Die  hier  der  Fläche  vorgelagerte  groß
wellige,  etwa  7  km  breite  Düne  hat  an  d
höchsten  von  uns  überschrittenen  Stelle  gegen
Gorab-Pforte  eine  relative  Höhe  von  80  m,  na
der  Chowachasib-Fläche  eine  solche  von  160  1
und  nach  der  Fläche  zu  sehr  steilen  Abham
Alle  angeführten  Höhen  sind  mit  Höhenmesse
festgestellt.  Die  Dünen  wurden  noch  bei  Tages
licht  überschritten.  Abends  wurde  auf  der  Fläch
haltgemacht  und  in  der  Frühe  über  Chowachafil
bis  zu  den  Dünen  weitermarschiert.

Die  Chowachasib-Fläche  ist  eine  von  allei
Seiten  von  Dünen  eingeschlossene  große  Fläche  mi
Namib--Boden  und  mehreren  Gebirgszügen,  ir
denen  zwei  kleine  Quellen  und  eine  Anzahl  Regenwasserstellen
  liegen.  Das  in  den  südlichen  Teil
führende  Duwisib-Rivier  unterbricht  den  Dünengürtel.
  Die  Quellen  sind  Chowachasib  und
Haib  im  Awasib-Gebirge.  Mit  Ausnahme  einiger
flachen  Riviere,  die  spärlichen  Graswuchs  haben,
ist  die  Fläche  vegetationslos.  Auf  den  flach  ansteigenden
  Dünen  wächst  Stechgras,  das  die
Kamele  nehmen.  Von  hier  war  unser  nächster
Richtungspunkt,  die  Spitze  des  Berges  Guinasib,
über  den  Dünen  zu  sehen,  im  Süden  die  Spitzen
des  Awasib-Gebirges,  im  Nordosten  der  Noasib-Berg.
  Im  Osten  sah  man  jenseits  Chowachasib
die  Nubib-Berge;  bis  Guinasib  boten  die  mit
Stechgras  bewachsenen  Dünen  keine  großen
Schwierigkeiten.  Westlich  Guinasib  erstiegen  wir
die  ersten  hohen  Flugsanddünen.  Da  die  vorangehenden
  Buschleute  festen  Grund  aussuchten,
traten  die  Kamele  nur  wenig  durch.  Schwierigkeiten
  machten  nur  die  steilen  Kämme  aus  losem
        <pb n="265" />
        W  231  2e0

Sand,  auf  die  unsere  Kamele  auf  den  Knieen
hinaufkletterten;  auf  der  Abstiegseite  traten  sie  den
Sand  ab.  Hierbei,  wie  auf  dem  Marsch  auf  den
schmalen  Spitzenkämmen,  kamen  die  Kamele  öfters
zu  Fall.  Sie  mußten  dann  abgesattelt  und  der
Boden  mußte  abgetreten  werden,  um  den  Kamelen
eine  möglichst  wagerechte  Flüche  zum  Aufrichten
und  Aufstehen  zu  geben.  Während  bei  den  mit
Stechgras  bewachsenen  Dünen  im  allgemeinen
Dünen  und  Dünentäler  in  der  Richtung  von
Nordnordwest  nach  Südsüdost  zogen,  war  im
Flugsand  eine  bestimmte  Richtung  nicht  erkennbar.
Es  herrschte  ein  wildes  Durcheinander  von  Dünen
und  Kesseln.

Nach  zwölfstündigem  Marsch  trafen  wir  am
13.  August  in  Hauchab  ein.  Um  zu  der  Wasserstelle
  Harus  (Rietgras)  zu  gelangen,  mußte  ein
Paß  überschritten  werden,  der  bis  zu  seiner  Höhe
mit  Flugsand  bedeckt  ist  und  zu  einer  von  Bergen
eingeschlossenen,  nach  Nordwest  offenen  kleinen
Fläche  führt.  Nach  Überschreiten  der  Fläche
kommt  man  an  der  westlichen  Seite  in  eine
Schlucht,  in  der  zwei  Quellen  mit  leicht  brackigem
Wasser  liegen.  In  der  Schlucht  und  an  ihrem
Ausgang  wächst  etwas  Gras,  am  Fuße  der  Berge
stehen  Brackbüsche.

In  Hauchab  (Plattklippe)  fanden  wir  Leute,
die  in  der  Gegend  nach  Diamanten  schürften.
Von  diesen  wurde  die  Wasserstelle  Mios  genannt
und  als  das  sagenhafte  „Paradies“  bezeichnet.
Der  Irrtum  wird  wohl  dadurch  entstanden  sein,
daß  Buschleute  von  Bergen  erzählt  hätten,  die
weiß  seien  und,  wenn  die  Sonne  hinausscheine,
blendeten.  Hauchab  und  Uri-Hauchab  (weißer
Hauchab)  dürften  vielleicht  demnach  als  die  sagenhaften
  Diamantberge  anzusehen  sein,  die  aber
aus  Quarz  bestehen.

An  der  Wasserstelle  Harus  fanden  wir  an
einem  Felsen  Buschmannszeichnungen,  mit
Holzkohle  gemalt,  anscheinend  einen  Mann  und
Pfeile  darstellend.  Die  von  mir  über  die  Bedeutung
  befragten  Buschleute  gaben  an,  daß  es
Spielereien  von  Buschmannskindern  seien.

Auf  dem  Marsche  mußte  bei  Dunkelheit  alles
aufgeschlossen  bleiben,  weil  bei  dem  Uberklettern
und  Umgehen  der  Dünen  leicht  der  Anschluß  verloren
  gehen  konnte.  So  war  einmal  nur  für
kurze  Zeit  durch  ein  hingefallenes  Kamel  die
Verbindung  verloren  gegangen.  Ein  Leuchtpistolensignal
  des  schließenden  Unteroffiziers  benachrichtigte
  die  Spitze,  die  mit  einem  Signal  antwortete.
  Es  wurde  gehalten  und  bis  Tagesanbruch
  gewartet.  Trotz  der  nur  kurzen  Entfernung
  der  beiden  Trupps  war  eine  Augenverbindung
  nicht  möglich,  und  da  die  Spur
während  der  kurzen  Pause  bereits  verweht  war,

 

mußte  ich  Eingeborene  auf  hohe  Dünen  schicken,
um  die  Verbindung  wiederherzustellen.

Während  der  Dunkelheit  waren  wir  nach  den
Sternen  marschiert  und  richteten  uns  jetzt  nach
Kompaß  und  Sonne.  Am  Morgen  des  14.  kamen
wir  an  ein  etwa  3  km  breites  Dünental,  das
von  Nordwest  nach  Südost  führte.  Hier  stellten
die  Buschleute  fest,  daß  wir  während  der  Dunkelheit
  zu  weit  südlich  gekommen  waren.  Wir  folgten
dem  Tal  nach  Nordwesten  und  machten  halt,  um
uns  von  einer  hohen  Düne  aus  zu  orientieren.
Hier  hatten  wir  den  ersten  Blick  auf  das  Meer,
von  dem  wir  durch  einen  etwa  7  km  breiten
Dünengürtel  getrennt  waren.  Im  Nordwesten
zeigte  der  Buschmann  einige  Kuppen,  hinter  denen
die  Wasserstelle  am  Strande  liegen  sollte.  Nach
unseren  Berechnungen  und  mit  Hilfe  der  Karte
wurde  festgestellt,  daß  diese  Kuppen  die  Sylvia=Höhen
  sein  müßten.  Im  Osten  sahen  wir  die
Berge  von  Guinasib,  im  Südosten  Hauchab.
Weiter  wurde  festgestellt,  daß  der  auf  der  Kriegskarte
  östlich  Oster  Kliffs  eingezeichnete  Berg
Hauchab  ist,  der  tatsächlich  aber  weiter  nordöstlich,
  als  auf  der  Karte  verzeichnet,  liegt.
Abends  trafen  wir  an  der  Sylvia-Höhe,  einem
kleinen  Gebirge,  ein,  bei  dem  besonders  deutlich
zwei  Kuppen  hervortraten.  Hier  fanden  wir
auch  die  ersten  Schürffelder.  An  einigen  Schürfpfählen
  konnte  man  besonders  deutlich  das  Wandern
der  Dünen  beobachten.  Die  Schürftafeln  zeigten
das  Datum  des  17.  Juli.  Seit  dieser  Zeit  waren
Schürfpfähle  frei  geweht,  so  daß  sie  auf  der  Erde
lagen;  andere  auf  einer  Düne  aufgestellte  Schürfpfähle
  ragten  nur  noch  mit  dem  oberen  Teil  der
Tafel  aus  dem  Sande  heraus.  Da  die  Schürfpfähle
  mindestens  meterhoch  sein  müssen,  hatte
sich  demnach  die  Höhe  der  Düne  in  nicht  ganz
vier  Wochen  um  etwa  einen  Meter  verändert.
Während  der  Nacht  fanden  wir  hinter  den  250  m
hohen  Bergen  Schutz  gegen  die  kalten,  feuchten
Winde,  unter  denen  besonders  die  Kamele  zu  leiden
hatten.  Die  niedrigen,  an  den  Felsen  wachsenden
Büsche  gaben  zum  ersten  Male  wieder  Brennholz.

Der  alte  Buschmann  Kheib,  der  seit  Gorab
ein  Kamel  ritt,  war  am  13.  erkrankt  und  am
14.  gestorben;  er  wurde  am  Fußc  einer  Düne
begraben.  Da  er  der  einzige  gewesen  war,  der
Meob  kannte,  waren  wir  jetzt  ohne  Führer
dorthin.  Die  Hoffnung,  daß  die  beiden  anderen
Buschleute  nach  seinen  Beschreibungen  Meob  finden
würden,  war  recht  gering.  Zum  Glück  war
einem  der  Buschleute  die  Wasserstelle  an  der
Sylvia-Höhe  bekannt.  Wir  marschierten  bei  Tagesanbruch
  nach  dem  Strande,  wozu  wir  trotz  der
kurzen  Entfernung  noch  etwa  zwei  Stunden
brauchten.  Die  letzte  Düne  fällt  nach  dem  Meere
zu  steil  ab,  ist  etwa  60  m  hoch  und  besteht  aus
        <pb n="266" />
        W  232  20

losem  Sande.  Die  Kamele  sträubten  sich  zunächst,
hinabzusteigen.  Nach  vielen  Mühen  gelang  es,
die  Tiere  zum  Strande  hinunterzuführen.  Sie
setzten  sich  dabei  hinten  nieder  und  kamen  teilweise
  rutschend  am  Strande  an.  Ein  Kamel  war
auf  halbem  Hange  hingefallen;  da  ein  Aufrichten
an  dem  steilen  Hange  ausgeschlossen  war,  mußte
es  liegend  hinuntergezogen  werden.  Ein  Erklettern
des  Hanges  mit  Tieren  ist  vollkommen  unmöglich;
uns  selbst  gelang  es  nur  auf  Händen  und  Füßen
zu  dem  gestürzten  Kamel  zu  kommen.  Es  erscheint
deshalb  ausgeschlossen,  in  dieser  Gegend  mit
Tieren  den  Rückmarsch  nach  Osten  anzutreten.

Wir  kamen  bei  Ebbe  an  den  etwa  10  bis
12  m  breiten  Strand  und  marschierten  am  Strande
entlang  nach  der  S.  Franziskus-Bucht,  an
deren  tiefsten  Ecke  die  Wasserstelle  Naribis
(Muschel)  liegt.  Der  Strand  ist  hier  bei  Ebbe
etwa  20  m  breit;  dicht  an  der  Düne  war  ein
kleines  Wasserloch  gegraben,  das  wir  erweiterten
und  ausbauten.  Das  Wasser  ist  vollkommen  klar,
nicht  brackig  und  floß  so  reichlich  nach,  daß  die
seit  dem  11.  nicht  mehr  getränkten  Kamele  zweimal
getränkt  und  alle  Wasserbehälter  nachgefüllt  werden
konnten.  Von  dem  beim  Graben  ausgeworfenen
Sand  wurde  ein  Damm  um  die  Wasserstelle  aufgeworfen,
  um  sie  möglichst  vor  der  Flut  zu
schützen.  Gegen  Mittag  trat  die  Flut  ein,  vor
der  wir  uus  mit  den  Kamelen  auf  einen  etwas
höher  liegenden  Teil  des  Strandes  zurückziehen
mußten.  Ein  um  diese  Erhöhung  aufgeworfener
kleiner  Damm  bewahrte  uns  vor  dem  Naßwerden.
Sättel  und  Gewehre  wurden  an  dem  Dünenhang
hochgelegt  und  die  Kamele  dicht  an  die  Düne
herangeführt.  Der  um  die  Masserstelle  aufgeworfene
  Damm  hatte  für  diesmal  der  Flut  widerstanden,
  doch  wird  das  Wasserloch  wohl  bald
wieder  durch  das  Meer  zugeschwemmt  werden.
Von  welchem  Rivier  das  Süßwasser,  das  unter
der  Düne  heraussickert,  herkommt,  konnte  nicht
festgestellt  werden.

Hier  trafen  mehrere  Eingeborene  mit  drei
Kamelen  von  Norden  einz;  sie  sollten  in  Spencerbucht
  für  eine  Diamantexpedition  Proviant  holen.
Bei  unserem  Weitermarsch  nach  Norden  mußten
die  Kamele  zunächst  im  Wasser  laufen  und  blieben
bei  jeder  herannahenden  Welle  stehen.  Ein  Abwarten
  der  Ebbe  war  zu  unsicher,  da  die  von
Norden  kommenden  Eingeborenen  erklärten,  daß
wir  während  der  Nacht  unbedingt  an  den  „schwarzen
  Felsen“  sein  müßten,  da  sonst  der  Strand  zu
eng  sei,  um  während  der  Nachtflut  einen  trockenen
Platz  zu  gewähren,  und  es  unmöglich  schien,  diesseits
  des  schwarzen  Felsens  auf  die  Düne  hinaufzukommen.
  Ich  mußte  deshalb  möglichst  früh  abmarschieren,
  um  auf  jeden  Fall  den  schwarzen
Felsen  vor  der  Flut  zu  erreichen.  Nachdem  die

 

Flut  nachgelassen  hatte,  machte  der  Marsch  am
Strande  zunächst  keine  Schwierigkeiten,  bis  wir
gegen  Abend  an  See-Klippen  kamen.  Hier  hatte
die  Brandung  an  dem  sehr  engen  Strand  meterhohe
  Gischt  abgelagert,  durch  die  wir  hindurch
mußten.  Da  die  Bodenbeschaffenheit  des  unter
der  Gischt  befindlichen  klippigen  Untergrundes
nicht  zu  erkennen  war,  wurde  abgestiegen.  Wir
wateten  bis  zum  Leibe  in  der  alles  durchnässenden
Gischt  und  tasteten  uns  mit  den  Füßen  durch  die
Klippen  vorwärts.  Besonders  schwierig  wurde  es
während  der  Dunkelheit,  in  der  sowohl  Mensch
wie  Tier  in  Wasserlöcher  traten,  hinfielen  und  in
Gischt  verschwanden.  Hier  fingen  einige  Kamele
an,  zu  versagen.  Sergeant  Kadur  erhielt  den
Befehl,  diese  Kamele  mit  einigen  Leuten  nachzubringen
  und  möglichst  den  schwarzen  Felsen  vor
1  Uhr  nachts  zu  erreichen.  Nach  sehr  anstrengendem
  Marsche  durch  die  Gischt  erreichten  wir  abends
den  schwarzen  Felsen,  fanden  jedoch  hinter  ihm
nicht  genügend  Platz  für  die  Kamele.  Es  wurde
deshalb  weitermarschiert;  auf  einer  ersteigbaren
Düne  machten  wir  endlich,  vollkommen  durchnäßt,
Nachtruhe.  In  der  Nacht  wehte  ein  scharfer,
feuchtkalter  Wind,  unter  dem  besonders  die  Kamele
zu  leiden  hatten.  Da  kein  Holz  vorhanden  war,
konnte  auch  kein  Feuer  angemacht  werden.

liber  den  Marsch  der  zurückgebliebenen  Leute
meldete  Sergeant  Kadur  später,  daß  drei  Kamele
von  der  Brandung  fortgerissen  worden  seien,  kurz
ehe  sie  nach  Mitternacht  den  schwarzen  Felsen
erreichten.  Unsere  Leute  hatten  die  Kamele  mit
großen  Schwierigkeiten  durch  die  Gischt  hindurchbekommen;
  als  während  der  Nacht  die  Flut  immer
mehr  stieg,  marschierten  sie  bis  zum  Leibe  im
Wasser.  Die  Wellen  schlugen  über  den  Köpfen  zusammen.
  Die  Kamele  vorwärts  zu  bekommen,
hatte  große  Mühe  gemacht;  aber  auf  jeden  Fall
sollte  der  schwarze  Felsen  erreicht  werden.  Bis
dicht  an  den  Felsen  kamen  die  Kamele  alle  mit
—  da  legten  zwei  sich  hin  und  wollten  nicht  mehr
aufstehen.  Kadur  brachte  zunächst  die  anderen
Kamele  in  Sicherheit  und  stieg  mit  den  Reitern
in  das  Wasser  zurück,  um  die  Kamele  aufzuheben;:
sic  brachen  jedoch  jedesmal  in  den  Knicen  wieder
zusammen  und  konnten  auch  nicht  aufstehen,  als
die  Wellen  über  sie  hinweggingen.  Man  mußte
sic  deshalb  liegen  lassen,  um  selbst  aus  der  Brandung
  herauszukommen.  Während  der  sehr  stürmischen
  Nacht  sind  die  Tiere  von  der  Brandung
fortgerissen  worden.

Zwei  Reiter  und  ein  Eingeborener  waren  an
den  unter  der  Gischt  nicht  sichtbaren  Klippen  zurückgeblieben,
  weil  schon  dort  ein  Kamel  hingefallen
  war.  Die  Verbindung  war  in  der  Dunkelheit
  verloren  gegangen  und  beim  Getöse  der  sehr
heftigen  Brandung  nicht  wiederherzustellen.  Die
        <pb n="267" />
        W  233  20

Leute  konnten  vor  der  Flut  den  Felsen  nicht  mehr
erreichen  und  flüchteten  auf  den  Dünenhang  hinauf,
  wo  sie  für  die  Kamele  eine  kleine  Fläche  abtraten,
  in  der  die  Tiere  liegen  konnten.  Wie  sie
in  der  Dunkelheit  die  Kamele  den  steilen  Dünenhang
  hinaufbekommen  hatten,  konnten  sie  selbst
nicht  mehr  erklären.  Das  dritte  Kamel  hinaufzubringen
  war  unmöglich,  da  es,  ebenso  wie  die
beiden  anderen  verlorenen,  stets  wieder  in  den
Beinen  zusammenbrach,  sobald  es  aufgehoben  war.
Um  sich  selbst  aus  der  Brandung  zu  retten,  mußten
die  Reiter  das  Tier  liegen  lassen.  Es  ist  dann
ebenfalls  von  der  Brandung  fortgerissen  worden.
Die  drei  Leute  brachten,  vollkommen  durchnäßt,
die  kalte  stürmische  Nacht  ohne  Schutz  am  Dünenhange
  dicht  über  der  Brandung  zu.

Die  Kamele  scheinen  durch  die  ungewohnte
Kälte  und  Nässe  eine  Art  Verschlag  gehabt  zu
haben,  der  sie  am  Stehen  verhinderte,  da  ihre
Versuche  aufzustehen,  als  das  Wasser  immer  höher
kam,  vergeblich  waren,  und  sie,  aufsgehoben,  immer
wieder  zusammenbrachen.  Sergeant  Kadur  hatte
mit  seinen  Leuten  unter  den  denkbar  größten
Schwierigkeiten  und  unter  Lebensgefahr  versucht,
die  Tiere  zu  erhalten.  Wie  ich  später  erfuhr,  haben
auch  Diamantsucher  an  dieser  Stelle  schon  mehrere
Kamele  verloren.

Am  16.  August  wurde  der  Strand  breiter  und
bequem  passierbar.  Die  Dünen,  in  denen  große,
weiße  Muschelflächen  lagen,  wurden  etwas  niedriger.
  Später  traten  sie  etwas  zurück;  wir  kamen
auf  eine  mit  Brackbusch  bewachsene  Fläche  und
waren  bald  an  einem  Wasserloch,  an  dem  wir  eine
Anzahl  Prospektoren  und  eine  Polizeipatrouille
von  Spencerbucht  trafen.  Diese  Wasserstelle  wurde
nach  einem  Prospektor  Reutter,  der  vor  etwa
vier  Wochen  das  Masser  aufgemacht  hatte,
Reutter  brunnen  genannt.  Die  Polizeibeamten
  gaben  an,  daß  wir  etwa  anderthalb
Stunden  weiter  wieder  ein  Grabloch,  sowie  reichlich
  Schilf  und  Brackbusch  für  die  Kamele  finden
würden.  Mittags  trafen  wir  an  diesem  Brunnen
ein,  an  dem  sich  ein  Teil  der  Expedition  eines
Kaufmanns  Tempel  befand.  Durch  meine  Eingeborenen
  ließ  ich  von  den  bei  Tempol  befindlichen
Buschleuten,  die  hier  gesessen  hatten,  den  Namen
des  Platzes  feststellen.  Zu  unserm  Erstaunen  erfuhren
  wir,  daß  wir  in  Meob  seien.  Das
Wasserloch  sei  die  Wasserstelle  der  hier  lebenden
Buschleute:  Meob-Aub  (Schilfquelle,  Meob-Schilf).
  Ein  drittes  Wasserloch,  Fischersbrunnen,
  liegt  etwa  6  km  nördlich.  Die  mit
Schilf,  Rietgras  und  Brackbusch  bewachsene  Fläche
hat  in  westöstlicher  Richtung  eine  Ausdehnung
von  etwa  12  km,  in  nordsüdlicher  Richtung  etwa
20  km.  Neben  Walfischknochen  wurden  eine
ganze  Anzahl  von  Gemsbockgerippen  gefunden,
ebenso  alte  Wildpfade  und  sehr  viele  alte  Gems- 



bocklosung.  Während  wir  sonst  an  der  Küste  von
Landtieren  den  Schakal  angetroffen  hatten,  sahen
wir  auf  Meob  neben  Landvögeln  ein  kleines  Rudel
Springböcke.

Der  guten  Weideverhältnisse  wegen  wurde  hier
ein  Ruhetag  gemacht.  Das  Wasserloch  wurde
etwa  2  m  tief  aufgegraben,  erweitert  und  mit
Wrackholz  gefestigt,  so  daß  der  von  uns  gebaute
Brunnen  eine  Anlage  von  dauerndem  Wert  bleibt
und  reichlich  Wasser  gibt,  das  aber,  ebenso  wie  in
den  beiden  andern  Wasserlöchern  etwas  brackig  ist.
Die  Kamele  konnten  hier  alle  getränkt  werden,
das  verbrauchte  Wasser  in  den  Tins  wurde  ergänzt,
  die  leeren  Grassäcke  mit  Schilf  neu  gefüllt,
so  daß  wieder  jeder  Mann  für  sieben  Tage  Wasser
mit  sich  führte  und  für  die  Kamele  auf  drei  Tage
Futter  mitgenommen  werden  konnte.

Nach  meiner  Kenntnis  des  Tsauchab,  den  ich
im  Februar  1909  erkundet  und  aufgenommen
habe,  ist  Meob  unzweifelhaft  die  Mündung
des  Tsauchab.

Da  ein  Prospektor  die  Dünen  vom  Tsauchab
nach  Westen  bereits  durchzogen  hatte,  beschloß  ich,
den  noch  unerforschten  Teil  der  Namib  in  Höhe
des  24.  Breitengrades  zu  durchqueren  und  dabei
zu  versuchen,  festzustellen,  ob  die  auf  der  Kriegskarte
  verzeichneten  Wasserstellen  existierten.  Da
Herr  Major  Märcker  den  Tsondab  abwärts  nach
Westen  vorgedrungen  war,  ohne  Wasser  zu  finden,
beschloß  ich  südlich  von  seiner  Marschlinie  nach
Osten  vorzugehen.

Für  die  Diamantsucher  sind  diese  Wasserstellen
das  fragliche  „Paradies  ““s,  in  dem  sie  den
eigentlichen  Herd  der  Diamanten  vermuten.
Die  auf  Meob  sitzenden  Buschleute  gaben  an,  daß
sie  dort  keine  Wasserstellen  wüßten,  sie  wollen  aber
gehört  haben,  daß  dort  noch  Wasser  sein  sollte.
Von  Weißen  konnte  ich  nur  die  alten  Märchen  in
verschiedener  Ausschmückung  erfahren.

Am  18.  August  marschierten  wir  nach  Norden,
um  südlich  von  der  Empfängnis-Bucht,
wo  die  Dünen  niedriger  werden  sollten,  nach  Osten
umzubiegen.  Wir  folgten  der  vollkommen  ausgetretenen,
  nach  Walfisch-Bay  führenden
Straße,  bis  wir  sic  in  dem  in  der  Nacht  aufkommenden
  dichten  Nebel  verloren.  Als  wir  vor
Sonnenaufgang  abmarschierten,  mußte  ich  nach
einer  halben  Stunde  wieder  halten  lassen,  weil  es
in  dem  dichten  Nebel  unmöglich  war,  weiterzumarschieren,
  da  man  nur  undeutlich  den  Vorderreiter
  sah  und  ein  Reiten  nach  dem  vollkommen
beschlagenen  Kompaß,  dessen  Nadel  nicht  zu  erkennen
  war,  ausgeschlossen  schien.  Auch  hatte  ich
Sorge,  daß  wir  in  eine  der  an  der  Küste  entlang
ziehenden,  trügerischen  großen  Salzpfannen,  die
oft  eine  mehrere  Kilometer  lange  Ausdehnung
haben,  geraten  könnten;  diese  Pfannen  sind  nur
        <pb n="268" />
        G  234

an  der  dunkleren  Färbung  vom  Namibboden  zu
unterscheiden;  an  trockenen  Tagen  passierbar,  versinkt
  man  in  ihnen  an  Tagen,  an  denen  die  See
hoch  geht  und  ihnen  reichlich  Feuchtigkeit  zuführt,
wie  im  Sumpfe.

Bei  Tagesanbruch  fanden  wir  den  Weg  wieder
und  folgten  ihm  bis  zu  Tempels  Lager,  wo  Mittagsrast
  gemacht  wurde,  und  die  Kamele  mit  dem
mitgebrachten  Schilf  gefüttert  wurden.  Hier  zeigte
man  uns  auch  die  ersten  Diamanten,  die  hier  gefunden
  sein  sollen.  Nachmittags  wurde  nach  Norden
  weitermarschiert  und  etwa  50  km  nördlich
Meob  nach  Nordosten  und  dann  nach  Osten  umgebogen.


Von  Mcob  nach  Empfängnis-Bucht  zieht  sich
an  der  Küste  entlang  mit  einzelnen,  niedrigen,
unregelmäßigen  Flugsanddünen,  Felspartien  und
Granitflächen  —  eine  etwa  15  bis  20  km  breite
Fläche  —,  die  im  Osten  von  der  in.  nordsüdlicher
Richtung  laufenden  Randdünen-Kette  begrenzt  ist.

Nachdem  einige  kleinere  Vordünen  ohne
Schwierigkeiten  überschritten  waren,  kamen  wir
am  20.  an  eine  mächtige  Düne,  deren  Höhe  in  dem
dichten  Nebel  nicht  erkennbar  war.  Der  Höhenmesser
  zeigte  an  der  von  uns  überschrittenen
niedrigen  Stelle  180  m  (gegen  40  m  am  Fuße).
Wir  standen  jetzt  auf  der  eigentlichen  Randdüne,
vor  mächtigen  unregelmäßigen  Dünen  mit  steilen
Rändern  und  tiefen  Kesseln,  die  oft  nicht  umgangen
  werden  konnten,  und  versuchten  in  dem
wilden  Durcheinander  ungeheuerer  Dünen  im  allgemeinen
  die  Ostrichtung  einzuhalten,  wurden
aber  zu  vielen  Abweichungen  gezwungen.  Besonders
  schwierig  war  das  Überklettern  der  auf
jeder  Düne  befindlichen  Flugsandkronen,  die,
6  bis  10  m  hoch,  sich  wie  eine  steile  Mauer  unabsehbar
  hinzogen.  Um  die  erste  Flugsandmauer  zu
überklettern,  brauchten  wir  annähernd  eine
Stunde.  Einzelne  Kamele  mußten  abgesattelt
und  hinaufgezogen  werden.  In  fünfeinhalbstündigem
  Fußmarsch  waren  etwa  11  km  zurückgelegt.
Die  Dünentäler  hatten  eine  durchschnittliche  Breite
von  etwa  1  kmn,  die  relative  Höhe  der  Dünen  betrug
  durchschnittlich  80  bis  90  m.  Die  ersten  Täler
zeigten  roten  Sandboden,  dann  Felsboden  mit
Sand  und  Kies.  Bald  fanden  wir  in  den  Tälern
vereinzelte  kümmerliche  Grasbüsche,  am  22.  August
das  erste  Stechgras,  in  dem  die  Kamele  seit  Meob
zum  ersten  Male  wieder  weiden  konnten.  Von
einer  hohen  Düne  aus  sahen  wir  in  weiter  Ferne
die  Naukluft.  Am  Abend  des  letztgenannten
Tages  wurde  der  erste  Versuch  gemacht,  Heliographen-Verbindung
  mit  Ababis  zu  bekommen,
um  einen  Richtungspunkt  zu  haben,  diese  vergeblichen
  Versuche  wurden  dann  jeden  Abend  wiederholt.
  Seit  dem  22.  hatten  wir  zahlreiche  frische
Gemsbockspuren  gesehen,  ohne  jedoch  einen  Gems- 



bock  zu  Gesicht  zu  bekommen.  Dagegen  fanden  wir
zahlreiche  Gemsbockgerippe,  die  mir  früher  auch
schon  in  der  Gegend  von  Sossus  bereits  aufgefallen
  waren.  Die  Buschleute  erklärten,  daß  die
Gemsböcke  in  grasarmen  Gegenden  Narabusch
nehmen,  dann  abmagern  und  eingehen.  Der
Saft  des  Narastengels  soll  den  Tieren  schädlich
sein.  Meine  Absicht  war  zunächst  gewesen,  den
Tsondab  zu  erreichen,  doch  mußten  wir  nach
unserer  Berechnung  bei  den  Versuchen,  hohen
Dünengipfeln  auszubiegen,  zu  weit  südlich  gekommen
  sein.  Da  erfahrungsgemäß  die  Nordseite  der
Berge  dünenfrei  ist,  entschloß  ich  mich,  um  möglichst
  bald  aus  den  Dünen  herauszukommen,  auf
eine  etwas  südöstlich  liegende  spitze  Kuppe,  und
dann  auf  die  weiter  östlich  liegenden  größeren
Berge  loszumarschieren.  Am  24.  trafen  wir  morgens
  an  der  spitzen  Kuppe  ein  und  konnten  von
hier  aus  feststellen,  wo  wir  uns  befanden.  Wir
hatten  das  ganze  Panorama  der  Naukluft  vor  uns,
im  Südosten  den  Awasebs-Berg,  der  einige
Tage  vorher  fälschlich  als  der  Hauptstock  der  Naukluft
  angesehen  worden  war,  weiter  im  Süden  den
Sessrims=  Berg,  vor  uns  die  der  Naukluft  vorgelagerten
  Berge,  im  Nordosten  die  Pforte  von
Ababis  und  im  Norden  die  den  Kuiseb  begleitenden
  Berge.  Nach  Osten  zählten  wir  noch
etwa  acht  hohe  Dünen  bis  zu  der  an  unserem  Richtungsberg
  liegenden  Fläche,  auf  der  wir  am  Abend
des  24.  eintrafen,  nachdem  wir  fünf  Tage  unter
großen  Anstrengungen  ununterbrochen  über  80
bis  90  m  hohe  Dünen  marschiert  und  durchschnittlich
  in  der  Stunde  2½  km  vorwärts  gekommen
waren.

Tags  darauf  kam  die  Erpedition  in  Ababis
an,  nachdem  sie  von  Gorab  über  500  km,  davon
etwa  300  km  in  hohen  Dünen,  marschiert  war.

Am  19.  und  20.  hatten  wir  je  ein  Kamel  verloren.
  Die  Tiere  waren  durch  das  fortgesetzte  Ersteigen
  der  hohen  und  steilen  Sanddünen  und  das
Überklettern  der  Flugsandmauern  schlapp  geworden
und  konnten  nicht  mehr  mitkommen.  Ein  Zurücklassen
  und  Nachbringen  der  Tiere  war  ausgeschlossen,
  sie  mußten  erschossen  werden.  Da  den
Buschleuten  die  Gegend  unbekannt  und  es  fraglich
war,  wann  wir  die  erste  Weide  bekommen  oder
aus  den  Dünen  herauskommen  würden,  mußten
wir  scharf  vorwärts  und  konnten  uns  der  Tiere
wegen  nicht  aufhalten.  Auch  hätten  sich  die  Leute
zu  leicht  verirren  können,  da  die  Spur  im  Flugsand
  nach  ganz  kurzer  Zeit  verweht  und  ein  Richtungspunkt
  nicht  vorhanden  war.  Erst  vom  22.
ab  glaubte  ich  die  Veramwortung  für  das  Nachbringen
  müder  Tiere  übernehmen  zu  können,  da
die  Dünen  Graswuchs  hatten  und  die  Spur  sich
hier  gut  hielt,  wie  ich  mich  an  mehrere  Tage  alten
Gemsbockspuren  überzeugt  hatte.  Außerdem  war
        <pb n="269" />
        W  235  20

von  hohen  Dünen  die  Naukluft  zu  sehen,  so  daß
gewandte  Leute  sich  nicht  mehr  verirren  konnten.
Unter  einem  zuverlässigen  Reiter  und  einem  in
der  Naukluftgegend  bekannten  Hottentotten  wurden
vier  Tiere  zurückgelassen.  Von  Ababis  sollte  dann
der  Wasserwagen  entgegenkommen,  doch  trafen  die
Leute  bereits  am  26.  mit  allen  Tieren  in  Ababis
ein.

Der  Marsch  von  West  nach  Ost  war  unvergleichlich
  anstrengender  als  der  Westmarsch.  Die
Dünen  sind  bedeutend  höher  und  schwieriger,  besonders
  durch  die  nach  Westen  fast  senkrechten
Sandmauern,  die  wir  auf  Händen  und  Füßen  erkletterten
  und  auf  die  wir  nur  mit  größten  Mühen
die  Kamele  hinaufbekommen  konnten,  die,  oben
angelangt,  vor  Anstrengung  zitterten.  Besonders
schwierig  war  die  Sache  für  die  Reiter,  die  mehrere
Tiere  hatten,  noch  mehr  erschwert  durch  das  häufige
  Hinfallen  der  Kamele  an  Steilabstiegen.  Oft
wurde  man,  nachdem  man  einen  Rand  erstiegen
hatte,  durch  ein  störriges  Kamel  wieder  heruntergezogen.
  So  waren  wir  einmal  bereits  eine
Stunde  unter  großen  Anstrengungen  auf  eine
hohe  Düne  gestiegen,  mußten  dann  aber  wieder
kehrtmachen,  um  in  der  Dunkelheit  einen  anderen
lÜbergang  zu  suchen,  weil  es  absolut  unmöglich
war,  die  Tiere  über  die  Mauer  zu  bekommen.

Beim  Ostmarsch  wurden  täglich  etwa  10  bis
!12  Stunden  marschiert;  nur  auf  ganz  kurze
Strecken  konnte  in  den  Tälern  manchmal  geritten
werden.  Innerhalb  einer  Stunde  wurden  etwa
2  bis  2½  km  Luftlinie  zurückgelegt,  während  wir
tatsächlich  meist  3  bis  4  km  marschiert  waren.
Das  von  Meob  mitgebrachte  brackige  Wasser  war
knapp  geworden,  da  beim  Fußmarsch  und  Klettern
bei  einer  Temperatur  von  30“  C.  zwei  Liter
Wasser  täglich  für  den  Mann  zu  wenig  sind.  Auch
der  Proviant  war  zu  Ende,  deshalb  wurde  der
zur  Reserve  mitgenommene  Reis  und  Fett  ausgegeben;
  am  23.  gelang  es  uns,  einen  Gemsbock
zur  Strecke  zu  bringen,  so  daß  wir  nun  mit  Fleisch
und  Reis  genügend  versorgt  waren.  Von  Gorab
mitgenommenes  Brod  war  am  20.  verschimmelt
und  vom  22.  ab  ungenießbar.  Als  Brennholz  fand
sich  an  der  Küste  genügend  Wrackholz,  im  Flugsand
  fehlte  Holz  gänzlich  und  erst  am  23.  konnten
wir  mit  Kriechholz  Feuer  machen.

Daß  in  der  Namib  sich  noch  eine  bewaffnete
Hottentottenbande  herumtrieb,  glaube  ich  nicht
mehr.  Alle  hierüber  auftauchende  Meldungen  und
Gerüchte  sind  m.  E.  Fabeln.  Ebenso  bin  ich  der
liberzeugung,  daß  die  unter  dem  24.  Breitengrade
eingezeichneten  Wasserstellen  nicht  existieren,  und
daß  das  von  Professor  Dove  erwähnte  sagenhafte
  „Paradies“  wahrscheinlich  mit  Meob
identisch  ist.  Meob  entspricht  den  mir  von  Buschleurten
  gemachten  Beschreibungen  der  Wasser- 



stelle,  die  als  die  schönste  bekannt  ist.  Auch  soll
das  sogenannte  „Paradies“  nach  den  Erzählungen
von  Ansiedlern  Mios  oder  Meos  heißen.  Da
dieser  Name  den  Buschleuten  unbekannt  ist,  halte
ich  ihn  für  eine  Verstümmelung  von  Meob.

Auf  die  unbestimmten  Angaben  von  Buschleuten
  an  der  Küste,  daß  in  den  Dünen  südlich  des
Kuiseb  noch  eine  Wasserstelle  sein  soll,  lege  ich
wenig  Wert,  weil  die  Leute  m.  E.  wohl  erst  durch
das  fortgesetzte  Fragen  von  Diamantensuchern
darauf  gekommen  sind.  Es  konnte  mir  niemand
sagen,  ob  sie  tatsächlich  existiere,  alle  haben  sie  nur
davon  gehört.  Weiter  liegen  alle  bekannten
Wasserstellen  abseits  der  Küste  in  Bergen,  wir
haben  stets  den  Horizont  abgesucht,  aber  nie  einen
Berg  gesehen.  Auch  Herr  Major  Märcker,  Prospektor
  John  und  eine  Rehobother  Expedition,
die  in  der  dortigen  Gegend  waren,  haben  keine
Berge  und  kein  Wasser  entdecken  können.  Als
weiteren  Gegenbeweis  führe  ich  einen  alten  Buschmann
  in  Ababis  an,  der  seit  Jahren  alle  Patrouillen
  gegen  seine  Stammesbrüder  geführt  hat.
Da  diese  ihm  den  Tod  zugeschworen  haben,  würde
die  Drohung,  daß  jeder,  der  das  „Paradies“  verrät,
  getötet  wird,  auf  ihn  kaum  Eindruck  machen.
Auf  meine  wiederholten  und  eindringlichen  Fragen
gab  er  nun  immer  wieder  an,  daß  es  dort  in  den
Dünen  kein  Wasser  gebe;  er  habe  in  seiner  Jugend
dort  gejagt  und  kenne  den  Sand  genau.  Es  sei
ausgeschlossen,  daß  dort  Menschen  leben  könnten,
da  dort  auch  keine  Marabüsche  vorhanden  seien.

Wenn  dort  tatsächlich  Buschleute  und  Hottentotten
  leben  sollten,  so  könnten  sie  sich  m.  E.  nicht
vollkommen  von  der  Kultur  abschließen.  Auch  die
unkultiviertesten  Buschmänner  entbehren  ungern
den  Tabak  und  man  müßte  wohl  irgendwo,
vielleicht  in  Walfischbay,  Spuren  von  ihnen
haben,  da  sie  dann  dort  wohl  ebenso,  wie  auf  den
englischen  Guanoinseln,  Tauschhandel  treiben  würwürden.
  Soviel  ich  erfahren  konnte,  ist  hiervon
nichts  bekannt.

Wenn  die  fraglichen  Wasserstellen  tatsächlich
vorhanden  sein  sollten,  so  werden  sie  wohl  in  absehbarer
  Zeit  gefunden  werden,  da  sie  als  sagenhafter
  Herd  der  Diamanten  das  Ziel  als  Diamantsucher
  sind.  Bis  dahin  muß  ich  auf  Grund
meiner  allgemeinen  Kenntnisse  der  Namib  und
Erfahrung  der  letzten  Expedition  und  auf  Grund
der  Aussagen  von  alten  Buschleuten  die  Existenz
dieser  Wasserstellen  bestreiten.

1  *
*

Die  von  mir  als  Führer  mitgenommenen
Buschleute  waren  erst  vor  kurzer  Zeit  gefangen
  und  haben,  nachdem  ihnen  der  friedliche  Zweck
der  Expedition  (Landesaufnahme)  klar  geworden
war,  sehr  gut  geführt  und  viel  erklärt.  Trotzdem
        <pb n="270" />
        W  236  20

sie  oft  ohne  Aufsicht  waren  und  beim  Traben  nachkommen
  mußten,  sind  sie  nicht  fortgelaufen,  sondern,
  selbst  nach  24  Stunden,  bei  der  Expedition
wieder  eingetroffen.  Sie  sind  jetzt  beim  Zuge
angestellt,  darunter  ein  Großmann,  der  mir  als
Viehdieb  bekannt  war.  Durch  ihn  will  ich  später
versuchen,  die  noch  in  den  Bergen  sitzenden  Buschleute
  heranzuziehen,  da  er  genau  weiß,  daß  sie
bei  Diebstählen  nicht  entrinnen  können.  Ich  habe
auch  den  in  den  Bergen  sitzenden  Buschleuten,  von
denen  mir  einige  persönlich  bekannt  sind,  sagen
lassen,  daß  sie  dort  ruhig  sitzen  dürften,  so  lange
sie  kein  Vieh  stehlen.  Ich  hoffe,  daß  sie  allmählich
Vertrauen  bekommen  und  später  dauernd  als
Farmarbeiter  Verwendung  finden  können.

70

Deutsch-MNeuguinea.

S.  O.  S.  „Cormoran“  Im  Ralserin  Kugusta-Fluß.“)

Die  Fahrt  S.  M.  S.  „Cormoran“  den
Kaiserin  Augusta-Fluß  aufwärts  bedeutet  den
ersten  Versuch,  den  wichtigen  Zugangsweg  in  das
unerschlossene,  aber  zukunftsreiche  Innere  Neuguineas
  mit  einem  größeren  seegehenden  Schiffe
zu  befahren.  Der  Gouverneur  von  Deutsch-Neuguinea,
  Dr.  Hahl,  nahm  an  der  Fahrt  teil.

Es  konnte  nur  von  Nutzen  sein,  den  Eingeborenen
  ein  Kriegsschiff  zu  zeigen  und  weitere
Beziehungen  anzubahnen;  aber  auch  die  Tatsache,
daß  ein  größeres  seegehendes  Schiff  ohne  Schwierigkeiten
  weite  Strecken  des  Flusses  befahren  hat,
mußte  als  ein  für  Neuguinea  wertvolles  Ergebnis
betrachtet  werden.

Wegen  der  heranstehenden  Regenzeit  mußte
der  Monat  November  als  günstigster  Zeitpunkt
für  die  Flußfahrt  erachtet  werden,  und  so  verließ
S.  M.  S.  „Cormoran“  am  13.  November  Herbertshöhe,
  nachdem  sich  der  Gouverneur  eingeschifft
hatte.  In  Friedrich  Wilhelms-Hafen  wurde  am
15.  der  fällige  Postdampfer  erwartet.  Am  17.
November  gingen  wir  von  dort  in  See,  um  über
Hansahafen,  wo  sich  vor  kurzer  Zeit  die  Eingeborenen
  unruhig  verhalten  hatten,  die  Flußmündung
anzusteuern.

Die  scemännischen  Vorbereitungen  für
die  Flußfahrt  bestanden  im  Klarlegen  von  Trossen
vorn  und  achtern  und  von  vier  Ankern,  achtern
dem  Strom=  und  Heckanker.  Die  Dampfpinaß  war
für  die  Einsteuerung  klar  zum  sofortigen  Gebrauch.
Für  das  Schiff  war  eine  Geschwindigkeit  von

*)  Auozug  aus  einem  Bericht  in  der  „Marine-Rundschau“
  1910,  Märzheft.  (Vgl.  auch  „D.  Kol.  Bl.“
1909,  S.  331  ff.,  739  ff.)

 

11  kn,  die  mit  drei  von  vier  Kesseln  gut  zu
halten  ist,  für  die  Fahrt  stromaufwärts  festgesetzt.

In  sanitärer  Hinsicht  war  ein  ausreichender
Schutz  gegen  Moskitos  dringend  geboten.  Es
wurden  daher  überall  für  Hängematten,  Luks,
Decksfenster,  Türen  die  Moskitonetze  der  Landungsausrüstung
  in  Gebrauch  genommen.  Deiese
6  m  langen  und  Zm  breiten  Netze  wurden  für
die  Schlafplätze  an  Deck  in  drei  Teile  zerlegt,
so  daß  sie  der  einzelnen  Hängematte  einen  sicheren
Schutz  gaben.  Für  die  Kammern  und  Messen
waren  außerdem  Seitenfenstereinsätze  aus  Messinggaze
  angefertigt  worden.

Die  Chininprophylaxe  wurde  sorgfältig  durchgeführt.
  Durch  diese  Maßnahme  wurde  es  erreicht,
  daß  die  Besatzung  wenig  unter  Mückenstichen
  zu  leiden  hatte,  obwohl  uns  vor  allem
im  Bereiche  der  Mündung  und  der  Sagosümpfe
große  Schwärme  von  Moskitos  —  Anohpheles
und  Kulex  —  überfielen.  Malariafälle  sind  vor
und  nach  Ablauf  der  Gefahrperiode  bis  auf  einen
leichten  Fall  nach  der  Flußfahrt  nicht  aufgetreten.
Mit  Rücksicht  auf  die  Möglichkeit  eines  längeren
Festkommens  im  Flusse  wurde  reichlich  Proviant
beschafft  und  lebendes  Vieh  in  größerer  Zahl  an
Bord  genommen.  Wie  sich  später  herausstellte,
war  es  nicht  möglich,  von  den  Eingeborenen  auf
friedlichem  Wege  Schweine  zu  erhalten,  obgleich
reiche  Bestände  vorhanden  waren.

Kohlen  waren  in  Friedrich-Wilhelmshafen
rechtzeitig  bestellt  worden,  da  sonst  dort  oder  in
größerer  Nähe  der  Flußmündung  keine  Kohlenlager
  vorhanden  sind.  1

Am  18.  vormittags  standen  wir  bei  mäßiger
nördlicher  Dünung  in  einer  Entfernung  von  etwa
3  bis  4  sm  vor  der  Flußmündung,  die  indes  zunächst
  nicht  auszumachen  war,  sondern  sich  nur
durch  die  gelbe  Wasserfärbung,  viel  Treibholz,
große  schwimmende  Grasinseln  bestimmt  vermuten
ließ.  Die  ausgesprochene  Flachebene  des  Küstenlandes,
  die  völlig  gleichmäßig  und  dicht  mit
Mangroven,  Kasuarinen  und  Sagopalmen  bestanden
  ist,  gab  erst  bei  größerer  Annäherung
einen  leichten,  kulissenartigen  Einschnitt  zu  erkennen.
Die  Dampfpinaß  wurde  ausgesetzt  und  vorausgeschickt.
  Die  Einsteuerung  verlief  unter  häufigen
Kursänderungen  ohne  Zwischenfall.  Tiefen  unter
Zm  wurden  nicht  gelotet;  an  den  seichteren  Stellen
geriet  das  Schiff  heftig  ins  Rollen.  Die  genaue
Lage  und  Form  der  Barre  festzustellen  war  wegen
Zeitmangels  nicht  möglich.  Nach  Passieren  der
Barre  zeigte  sich  die  östliche  Seite  der  Mündung
als  eine  fast  kanalartig  scharfe  Ecke,  an  der  die
Breite  des  schräg  zur  Küste  mündenden  Stromes
etwa  1  sm  beträgt;  das  westliche  Ufer  geht  allmählich
  in  die  Küstenlinie  über.  Das  Flußbett,
in  dem  das  Wasser  infolge  schon  eingetretener
        <pb n="271" />
        W  237  20

starker  Regengüsse  nach  Schätzung  etwa  2  bis  3m
unter  der  höchsten  scheinbar  erreichten  Höhe')
stand,  verengte  sich  auf  der  ersten  Strecke  von
25  sm  bis  etwa  600  bis  800  m,  um  bis  zum
Endpunkte  der  Fahrt  (183  sm,  d.  i.  etwa  eine
Stecke  den  Rhein  hinauf  bis  Straßburg)  eine
Breite  nicht  unter  200  m  zu  behalten.

Die  ersten  20  sm  des  Ufergebietes  zeigten  ein
ausgesprochenes  Sumpfland,  in  dem  allerdings
bereits  einige  Pfahldörfer  der  Eingeborenen  zu
finden  sind.  Weiter  stromaufwärts  werden  die
Ufer  etwas  höher,  sämtliche  Dörfer  bis  etwa  auf
120  sm  stromaufwärts  waren  indes  auf  Erdwellen
  mit  sehr  starken  Pfahlbauten  angelegt,
was  auf  die  Häufigkeit  von  Überschwemmungen
hinwies.

Der  Strom  lief  unweit  der  Mündung  mit
über  4  sm,  weiter  oberhalb  1,5  bis  4  sm.  Er
führte  sehr  viel  Baumstämme  und  Grasinseln  mit
sich,  die  sich  besonders  in  der  ersten  Nacht  zu
Anker  vor  dem  Bug  zu  einem  Berg  aufstauten.
Durch  mehrfaches  Ruderlegen  gelang  es  immer,
von  der  Hauptmasse  freizukommen,  die  sich  dann
mit  Krachen  und  Stoßen  losriß.

Die  vorgefundenen  Tiefen  schwankten  zwischen
40  und  8  m  und  waren  im  Durchschnitt  15  bis
20  m.  Es  wurde  unausgesetzt  gelotet.

Das  landschaftliche  Bild  war  trotz  der
ebenen  Ufer  durch  die  große  Fülle  der  Vegetation
sehr  abwechslungsreich.  Sobald  das  dicht  von
Sagopalmen  und  Mangroven  bestandene  Gebiet
des  Unterlaufes  hinter  uns  lag,  ging  es  bis  zum
Endpunkte  der  Fahrt  durch  eine  schöne  Parklandschaft,
  in  der  Galeriewälder  mit  guten  Nutzhölzern,
größere  Waldparzellen  und  grüne  Matten  abwechselten.
  Allerdings  enttäuschten  diese  Matten
bei  näherer  Betrachtung,  da  sie  meist  aus  sehr
hochstehendem  Schilf,  Alang-Alang,  wildem  Zuckerrohr
  und  wildem  Mais  bestehen.  Palmen  waren
oft  stundenlang  nicht  zu  sehen,  um  erst  in  der
Nähe  der  Dörfer  (Kokospalmen)  wieder  aufzumeten.
  So  verlor  die  Gegend  nicht  selten  nahezu
ihren  tropischen  Charakter.  Durchblicke  zwischen
Waldkulissen  gaben  häufig  ein  so  heimatliches
Bild,  daß  man  sich  über  einen  auftauchenden
Kirchturm  kaum  gewundert  hätte.  Der  Strom
teilte  sich  nur  einmal  auf  eine  kurze  Strecke;  es
wurde  nur  ein  kleiner  von  Süden  kommender
Nebenfluß  beobachtet,  dagegen  zeigten  sich  häufiger
blinde  Arme  aus  Lagunen,  die,  von  Lotosblumen
beiät  und  von  unzähligen  weißen  Reihern  belebt,
einen  sehr  schönen  Anblick  gewährten.

Ungefähr  85  sm  stromaufwärts  traten  auf  der
Nordseite  in  bläulicher  Ferne  leichte  Höhenzüge

*)  Es  sollen  Niveau-Unterschiede  von  6  bis  7  m
auftreten.

 

auf,  bis  sich  auf  etwa  100  sm  der  Blick  auf  eine
ganz  prächtige,  gewaltige  Berglandschaft,  das
Bismarck-Gebirge  im  Süden,  eröffnete.  Dieses
schöne  Panorama  lag  bis  zum  Ende  der  Fahrt
vor  uns.

Bis  zum  21.  November  wurde  fünfmal  vor
großen  Dörfern  geankert  und  mit  den  Eingeborenen
  in  Tauschhandel  getreten.  Diese  zeigten,
je  weiter  wir  den  Fluß  hinaufkamen,  desto  größere
Zurückhaltung.  In  einem  der  letzten  Dörfer,  das
etwas  vom  Ufer  entfernt  lag,  traten  uns  die  Eingeborenen
  bewaffnet  gegenüber  und  erhoben  ein
großes  Kriegsgeheul.  Nachdem  wir  einander  einige
Zeit  gegenüber  gestanden  hatten,  beruhigten  sie
sich,  und  es  entspann  sich  ein  vorsichtiger  Tauschhandel
  vor  dem  Dorfe.  Durch  ruhiges,  sicheres
Auftreten  gelang  es  schließlich,  in  das  Dorf  einzudringen.


Die  beliebtesten  Tauschgegenstände  waren  Beile
und  Hobeleisen,  während  Schmuckgegenstände  weniger
  Anklang  fanden.  Wir  tauschten  dafür  Waffen
und  Ethnologika  ein,  wovon  eine  Kiste  zur  Absendung
  an  das  Ethnologische  Museum  Berlin
gelangte.

Die  Kulturstufe  der  Steinzeit,  in  der  diese
stattlichen  Menschenfresser  leben,  erschien  durchaus
nicht  ärmlich.  Es  fanden  sich  schön  verzierte
Tonwaren  und  geschmackvolle  Schnitzereien,  wodurch
  die  zum  Teil  mehrstöckigen  Häuser  ein  sehr
ansehnliches  Außeres  erhielten.  Der  gesuchteste
Tauschgegenstand  waren  Waffen,  darunter  besonders
schöne  Schilde  und  Steinäxte,  ferner  die  fein  mit
Ton  ausmodellierten  und  bemalten  Köpfe  erschlagener
  Feinde,  die  einen  so  lebenswahren  Ausdruck
  wie  die  besten  Totenmasken  trugen.

Das  munter  hüpfende,  mit  hübschen  Bastschürzen
  bekleidete  schöne  Geschlecht  entfloh  gewöhnlich,
  sobald  ein  Boot  zu  Wasser  gefiert  wurde,
und  ward  nicht  mehr  gesehen.  Bei  einem  Dorf
des  Unterlaufes  wurden  nach  einiger  Zeit  zwei
Mädchen,  angstvoll  ins  Wasser  blickend,  im  Kann
längsseit  gebracht.

Nur  in  einem  Dorfe  entflohen  alle  Einwohner
und  waren  nicht  mehr  heranzulocken.  Aber  auch
während  des  Tauschhandels  traten  manchmal  unerwartete
  und  unerklärliche  Alarmzustände  ein,  so
daß  wir  plötzlich  allein  waren.  Ein  so  unbekannter
  Ton,  wie  der  der  Sirene,  hatte  die
Wirkung  des  Donnerschlags  in  einer  Verwandlungsszene;
  einige  fielen  hin,  alle  waren  in  kürzester
  Zeit  verschwunden.

Die  Eindrücke  der  Fahrt  werden  allen  Teilnehmern
  unvergeßlich  bleiben;  nur  ein  Umstand
war  zu  bedauern,  nämlich  daß  für  die  Flußfahrt
nur  wenig  Zeit  zur  Verfügung  stand.

Schießübungen  und  Reiseplan  drängten,  so
standen  wir  schon  am  22.  abends  wieder  vor  der
        <pb n="272" />
        W  238  20

Flußmündung.  An  dem  höchsten  erreichten  Punkte
hatte  der  Strom  eine  Breite  von  etwa  300  m
und  war  durchschnittlich  15  bis  20  m  tief,  so  daß
die  Fahrt  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  noch  viele
Meilen  hätte  fortgesetzt  werden  können.  Die  Reise
stromabwärts,  bei  der  wir  oft  15  kn  über  den
Grund  machten,  erforderte  bei  harten  Biegungen

 

besondere  Vorsicht;  der  günstige  Wasserstand  half
jedoch  über  alle  Schwierigkeiten  hinweg.

Der  eingangs  erwähnte  Hauptzweck  der  Reise
war  somit  erreicht,  und  zugleich  hatten  die  schönen
und  seltsamen  Eindrücke  der  Natur  und  der
Bevölkerung  in  hohem  Maße  anregend  auf  das
Offizierkorps  und  die  Besatzung  gewirkt.

Pfarrius.

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Kus  dem  „Tropenpflanzer“.

Die  soeben  erschienene  Märznummer  des
„Tropenpflanzer“  bringt  an  erster  Stelle  eine
Voranzeige  des  dritten  Deutschen  Kolonialkongresses,
  der  voraussichtlich  vom  6.  bis  zum
8.  Oktober  im  Reichstagsgebäude  zu  Berlin  stattfinden
  wird.  In  einem  größeren  Artikel  „Gefahren,
  Fehler  und  Verbesserungen  in  der
Kautschukproduktion  Asiens“  legt  der  den
Lesern  des  „Deutschen  Kolonialblattes“  wohlbekannte
  Fabrikbesitzer  Sandmann-Berlin  seine
auf  einer  Reise  nach  Ostasien  gesammelten  Er- 



fahrungen  nieder.  Der  Verfasser  schildert  hier
nicht  nur  die  bestehenden  Verhältnisse,  er  weiß
auch  mit  praktischem  Blick  aus  dem  Gesehenen
die  Konsequenzen  zu  ziehen.  Bei  der  heute  im
Vordergrunde  des  Interesses  stehenden  Kautschukfrage
  werden  die  Ausführungen  Sandmanns  jedem
Kautschuk-Interessenten  vielfache  Anregungen  bieten.
In  einem  weiteren  Artikel  berichtet  Dr.  Soskin-Berlin
  über  einen  „Besuch  des  Mahagoni-Konzessionsgebietes
  in  Süd-Nigeria“.  Beide
Abhandlungen  sind  durch  eine  Reihe  von  Originalbildern
  illustriert.

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

*Companhia  de  Mocamblque.)

Zum  ersten  Male  in  der  Geschichte  der  Mocambique-Gesellschaft
  haben  die  Einnahmen  die
afrikanischen  und  europäischen  Ausgaben  gedeckt
  und  sogar  nach  Abzug  der  Summen  für
jährliche  Amortisation  einen  Kreditsaldo  von
6753  2&amp;amp;  gelassen.  Dieses  günstige  Ergebnis  ist
nach  dem  Bericht  für  1908  einerseits  durch  Erhöhung
  der  afrikanischen  Einnahmepositionen,
andrerseits  durch  Ersparnisse  bewirkt  worden,
welche  der  Aufsichtsrat  in  bezug  auf  die  Verwaltung
  der  Kompagnie  sowohl  in  Afrika,  wie
in  Europa  mit  Erfolg  durchgeführt  hat.  Die  Einnahmen
  in  Curopa  betrugen  im  Jahre  1908
1956  L,  1104  L  weniger  als  1907,  infolge  des
geringeren  auf  Zinsen  angelegten  Kapitals.  Die
Ausgaben  in  Enropa  beliefen  sich  in  dem  gleichen
Zeitabschnitt  auf  11901  L  gegenüber  17010  L
des  Vorjahres,  so  daß  eine  Ersparnis  von  2109  L
erzielt  wurde.  Eine  vergleichende  Prüfung  der
Gesamtsummen  sämtlicher  afrikanischer  Einnahmen
  in  den  letzten  fünf  Jahren  (einschließlich
  Durchgangsgebühren,  deren  Aufnahme  in  die

*,  Aus  South  Africaa.  London,  Nr.  1087  09.

 

 

Zolleinnahmen  seit  1907  angeorduct  worden  ist)
wird  durch  folgende  Zusammenstellung  ermöglicht:

im  Jahre  1904  138  794  L
-  -15905  137  564
-  -15906  138  204
-  =  1907  146  114  =
-  -15908  151869  —-Die

  Kopfsteuer  zeigt  eine  Abnahme  von
1112  E,  was  darauf  zurückzuführen  ist,  daß  die
Einnahmen  von  1907  1204  K  enthielten,  die
aus  dem  Jahre  1906  stammten,  und  daß  im
Jahre  1908  in  dem  Bezirk  Sena  424  KL  einzuziehen
  blieben;  aber  unter  Berücksichtigung
dieser  Umstände  zeigt  sich,  daß  die  Summe  der
eingestellten,  aus  Kopf=  und  Hüttensteuer  bestehenden
  Eingeborenensteuern  in  Wirklichkeit  die
des  Vorjahres  übersteigt.  Die  aus  der  Hüttenund
  Kopfsteuer  erzielten  Einnahmen  zeigen
eine  Steigerung  in  jedem  Jahre,  was  die
Verwaltung  einerseits  auf  den  Bevölkerungszuwachs,
  anderseits  auf  die  Fortschritte  in  der
Steuereinziehung  zurückführt.  Die  Gesamtsumme
aus  Eingeborenensteuern,  die  im  Jahre  1898
nur  15  834  L  betrug,  hat  sich  in  den  letzten  fünf
Jahren  wie  folgt  gestellt:
        <pb n="273" />
        W  239  20

1904  27  372  S.
1905  29  683
1906  32  652
1907  33798.
1908  34  645  —-Die

  Steigerung  der  Zolleinnahmen  um
über  15  v.  H.  sind  ein  deutlicher  Beweis  für  die
allmähliche  Entwicklung  des  Landes.  In  den
letzten  fünf  Jahren  waren  die  Zolleinnahmen
wie  folgt:

1904  54  400  f.
1905  47288  =
1906  47  927  =
1907  46  026  =
1908  53  340

Die  Gesamtsummen  der  afrikanischen  Ausgaben
  der  letzten  fünf  Jahre,  abgesehen  von  den
Amortisationen  und  Abschreibungen,  aber  einschließlich
  der  an  die  Beira-Eisenbahn-Gesellschaft
gezahlten  Durchgangsgebühren,  die  ebenfalls  in
die  betreffenden  Einnahmetabellen  aufgenommen
find,  beliefen  sich  auf:

1904  133  428  L
1905  133  034
19066  126  748  =
1907  132  921
1908  123  041  „

Die  Entwicklung  des  Territoriums  wird
von  der  Gesellschaft  als  günstig  bezeichnet.  Die
gesamte  Bevölkerung  ist  im  Jahre  1908  ruhig
geblieben,  die  Eingeborenen  haben  sich  immer
mehr  dem  Einfluß  der  Gesellschaft  unterworfen,
der  Handel  hat  sich  entwickelt,  in  der  Landwirtschaft
  und  im  Minenbetrieb  war  der  Fortschritt
ebenfalls  bemerkenswert,  die  Eingeborenenbevölkerung
  hat  zugenommen;  für  einige  Zweige
der  afrikanischen  Verwaltung  sind  Reformen  eingeführt
  worden,  um  den  Wünschen  des  Publikums
entgegenzukommen  und  den  berechtigten  Interessen
der  Gesellschaft  zu  dienen.  In  letzter  Zeit  sind
auf  Initiative  der  Gesellschaft  insbesondere  auf
dem  Gebiete  des  Post-,  Zoll-,  Gesundheitswesens,
der  Eingeborenenarbeit,  des  Kautschuksammelns
und  der  administrativen  Organisation  des  Territoriums
  Neuregelungen  zu  erwähnen.

Im  Jahre  1907  wurde  in  Beira  ein  Landwirtschaftliches
  Departement  eingerichtet.
Die  Bemühungen  zur  Hebung  der  Landwirtschaft
im  Territorium  sind  nicht  erfolglos  gewesen.  Die
landwirtschaftliche  Entwicklung  der  letzten  Jahre
wird  durch  die  Menge  und  den  Wert  der  ausgeführten
  Produkte  bewiesen.  Die  Statistiken  der
Zölle  zeigen,  daß  der  Export  dieser  Produkte  im
Jahre  1901  auf  939  Tonnen  beschränkt  war,
mit  einem  Wert  von  15  398  #&amp;amp;,  und  daß  im
Jahre  1908  der  Export  dieser  Artikel  schon  auf

 

9609  Tonnen  mit  einem  Wert  von  120  732  #
gestiegen  ist,  was  eine  Steigerung  von  923  v.  H.
der  Menge  und  683  v.  H.  des  Wertes  bedeutet.

Kautschuk  ist  auch  im  Jahre  1908  die  bedeutendste
  direkte  Wirtschaftsausbente  der  Gesellschaft
  gewesen.  Hiervon  wurden  im  verflossenen
Jahre  22  076  kg  nach  London  und  18  743  kg
nach  Hamburg,  insgesamt  40  819  kg  Nettogewicht,
  versandt.  Die  erzielten  Preise  schwankten
zwischen  48  9d  und  18  6d  per  engl.  Pfund
und  10,20  und  6,25  per  Kilogramm.
Das  Gesamtergebnis  der  erst  im  Jahre  1909  beendeten
  Verkäufe  betrug  16  794  L.  Die  Gesamtausfuhr
  von  Kautschuk  aus  dem  Territorium
der  Gesellschaft  betrug  im  verflossenen  Jahre  nach
der  Zollstatistik  74  703  kg,  31  512  kg  mehr  als
im  vorhergehenden  Jahre.  Sie  überstieg  die
Ausfuhr  vom  Jahre  1897  um  73  v.  H.  und  den
Durchschnitt  der  jährlichen  Ausfuhr  der  letzten
14  Jahre  um  45  v.  H.

le  Eingeborenenpolitik  der  Oocçambique-Gesellschaft.


Von  Dr.  Hugo  Hardy.

Bei  der  Betrachtung  des  Eingeborenenproblems
  in  den  einzelnen  afrikanischen  Kolonien  ist
es  wichtig,  darauf  hinzuweisen,  daß  ethnographische
  und  moderne  Landesgrenzen  keineswegs
miteinander  zusammenfallen.  Im  Gegenteil
zeigt  sich,  daß  die  Stämme  der  Eingeborenen  oft
weit  hinein  in  das  Gebiet  der  benachbarten  Schutzmacht
  hinübergreifen.  Daraus  ergeben  sich  vielfach
  äußerst  wichtige  politische  Konsequenzen,
deren  vorherige  Nichtbeachtung,  namentlich  zu
Zeiten  von  Unruhen  und  Aufständen,  verhängnisvoll
  werden  kann.  Von  diesem  Gesichtspunkt
  aus  erwächst  geradezu  die  Pflicht  der  Eingeborenenfrage
  und  ihrer  Lösung  in  unseren  Kolonien
  benachbarten  Schutzgebieten  dauernde  Aufmerksamkeit
  zu  schenken.  Dazu  bedarf  es  aber
eines  eingehenden  Studiums  und  einer  Kenntnisnahme
  der  Grundlagen,  auf  denen  die  Eingeborenenfrage
  der  benachbarten  Kolonie  sowohl  historisch
  beruht,  als  auch  gegenwärtig  rechtlich,  gesetzlich
  und  administrativ  gelöst  wird.  Die  britische
Eingeborenenpolitik  in  Südafrika  kann  vielfach
auch  für  unsere  Eingeborenenpolitik  nicht  ohne
Einfluß  bleiben.  Aber  auch  die  Eingeborenenpolitik
  anderer  älterer  Kolonialmächte,  so  vor
allem  Portugals,  das  gleichfalls  wie  England
unseren  Schutzgebieten  benachbarten  Kolonialbesitz
  in  Afrika  seit  Jahrhunderten  innehat,
kann  trotz  der  von  unseren  Verhältnissen  abweichenden
  Beziehungen  der  Kolonie  zum  Mutterlande,
  trotz  des  Unterschiedes  der  Verfassung,
        <pb n="274" />
        240  2

welche  zwischen  den  beiden  Mutterländern
Deutschland  und  Portugal  besteht  und  sich  in  der
Verwaltung  der  Kolonien  widerspiegelt,  in  vielfacher
  Hinsicht  unserer  Kolonial=  und  Eingeboreneupolitik
  von  Bedeutung  sein.  Dabei  übersohen
  wir  keineswegs,  daß  die  Unterschiede  der
Kolonialpolitik  Portugals  zu  der  unfrigen  von
Natur  aus  größer  sein  mögen,  als  die  der
britischen  Verwaltung  sind,  deren  angelsächsischer
Grundcharakter  unserem  Empfinden  näher  steht,
als  die  auf  romanischem  Empfinden  aufgebauten
Grundsätze  der  portugiesischen  Kolonialverwaltung.
  Dazu  kommt  noch  ein  weiteres  Moment.
Sowohl  in  den  britischen  als  auch  in  den  portugiesischen
  Kolonien  hat  gerade  das  private
Kapital  in  der  Kolonisationsarbeit  Bedeutendes
  geleistet  und  konnte  dies  auch  auf  Grund  der
ihm  verliehenen  Hoheitsrechte.  Es  ist  sehr  fraglich,
  wenn  nicht  fast  ausgeschlossen,  ob  in  unseren
deutschen  Schutzgebieten  das  Privatkapital  zu
dieser  Stellung  jemals  gelangen  wird.  Im
Gegenteil,  bei  uns  sind  derartige  Versuche,  das
private  Kapital  mit  solchen  Hoheitsrechten  auszustatten,
  nach  anfänglichem  Bestehen  aus  verschiedenen
  Gründen  wieder  aufgegeben  worden.
Nichtsdestoweniger  erscheint  die  Lösung  der
Eingeboreneufrage  in  den  portugiesischen  Kolonien
  aus  den  angeführten  Gründen  auch  für
uns  bedeutsam  und  beachtenswert.

Um  die  heutige  Eingeborenenfrage  und  Politik
der  Mozambique-Gesellschaft  zu  verstehen,  ist
es  nötig,  einen  Blick  auf  die  ganze  Verwaltung
  des  Landes  zu  werfen.  Hier  ergibt  sich,
gegenüber  der  britischen  Kolonialverwaltung,  ein
durchgreisender  Unterschied.  In  den  britischen
Kolonien  in  Südafrika  ist  das  private  Kapital
vielfach  der  definitiven  Okkupation  des  kolonialen
Besitzes  durch  die  Regierung  vorangegangen.  Das
Reich  der  British  South  Africa  oder  Chartered
Company,  Rhodesien,  gehörte  in  seinen  beiden
Hauptbezirken  Matabele=  und  Maschonaland,  zu
der  Zeit,  als  die  Chartered  Co.  ihre  Tätigkeit  begann,
  direkt  noch  nicht  zum  britischen  Reich.
Gerade  umgekehrt  liegen  die  Verhältnisse  in  den
portugiesischen  Kolonien.  Hier  hat  das  private
Kapital,  das  übrigens  durchaus  nicht  rein  portugiesischen
  Ursprunges  ist,  sondern  auch  zahlreiche
englische  und  französische  Elemente  in  sich  schließt,
direkt  von  der  Regierung  Rechte  erhalten,  welche
letztere  vorher  allein  ausgeübt  hatte.  Portugal
selbst  hat,  weil  es  nicht  reich  geuug  war,  seinen
Kolonialbesitz  iutensiv  zu  entwickeln,  nach  mannigfachen
  Fehlschlägen  zu  dem  Mittel  greifen
müssen,  seine  Kronländereien  an  private
Gesellschaften  ahzutreten,  und  sich  an  dem
Ergebnis  dieser  Gesellschaften  meist  durch  Aktienbesitz
  zu  beteiligen.  Von  diesem  Gesichtspunkte

 

aus  sind  seit  Beginn  der  neunziger  Jahre  eine
Reihe  von  Privatgesellschaften  ins  Leben  getreten,
  von  denen  wir  unter  anderen  die  Companhia
  da  Zambegia,  die  Companhia  de  Nyassa
und  endlich  die  bedeutendste,  die  Companhia
  de  Mozambique,  nennen.  Es
sei  erwähnt,  daß  auch  in  Portugiesisch-Westafrika,
  also  in  Angola,  ähnliche  Gesellschaften,
unter  ihnen  als  eine  der  bedeutendsten  die  Companhia
  de  Mossamedes,  ins  Leben  traten.  Zahlreiche
  portugiesische  Privatgesellschaften,  die  mehr
für  bestimmte  Zwecke,  so  Erschließung  von  Kohlen=
  und  Goldfeldern,  zum  Anbau  von  Zuckerrohr
  usw.  gegründet  wurden,  lassen  wir  hier  außer
Betracht.

Die  Companhia  de  Mozambique  ist
die  größte  der  Kolonisationsgesellschaften  Portugiesisch-Ostafrikas.
  Die  ihr  von  der  portugiesischen
  Regierung  erteilten  Konzessionen  gewähren
der  Gesellschaft  ein  Administrations=  und  Explorationsrecht
  über  ein  Gebiet  von  60  000  englischen
Quadratmeilen  in  der  Provinz  Mozambigque.
Das  Territorium  der  Gesellschaft  erstreckt  sich  von
Tongaland  nördlich  bis  zum  Zambesi,  von  wo  aus
nördlich  sich  das  Territorium  der  Campanhia  de
Zambesia  mit  einem  Flächeninhalt  von  6000  englischen
  Quadratmeilen  erstreckt,  während  die
hassa  Companhia  den  nördlichsten  Teil  der
Provinz  Mozambique,  nämlich  den  Distrikt  Cabo
Delgada,  in  einer  Ausdehnung  von  etwa  100  000
englischen  Quadratmeilen  innehat.  Der  Besitzstand
  der  letztgenannten  Gesellschaft  begrenzt
Deutsch-Ostafrika  im  Süden,  während  der  Besitz
der  Mozambique-Gesellschaft  im  Westen  an  das
Territorium  der  British  South  Africa  Co.  anstößt.


Die  Companhia  de  Mozgambique  wurde  durch
Königl.  portugiesische  Charte  am
11.  Februar  1891  inkorporiert.  Die  Charte
wurde  abgeändert  durch  die  Dekrete  vom  30.  Juli
1891  und  7.  Mai  1892;  im  Jahre  1897  wurde  die
der  Gesellschaft  ursprünglich  auf  nur  25  Jahre  erteilte
  Konzession  auf  50  Jahre  erhöht.  Die  Hoheitsrechte,
  die  in  der  Verwaltung  des  Landes  bestehen,
  und  mit  den  Rechten,  Steuern  und  Zölle
zu  erheben  und  Lizenzen  und  Monopole,  sowie
Minenrechte  usw.  auszunntzen,  ferner  Gesetze  und
Verordnungen  zu  erlassen,  verknüpft  sind,  hatte
man  freilich  nur  unter  der  Bedingung  der  Gesellschaft
  verliehen,  daß  sie  eine  Eisenbahn  von
Pungwe  Bai  nach  dem  Territorium  der  Chartered
  Co.  erbaute.  Diese  Bahn  wurde  später  von
der  Beira  Railway  Co.  erbaut.  Die  Mozambique-Gesellschaft
  hat  keine  Steuer  zu  zahlen,  ist
aber  verpflichtet,  Portugal  10  v.  H.  ihrer  Aktienemissionen
  zuzuteilen.  Heute  arbeitet  die  Gesellschaft
  mit  einem  Kapital  von  1  Million  E,  von
        <pb n="275" />
        241  e.

denen  1906  noch  ein  Betrag  von  93  398  K  nicht
emittiert  worden  war.  Die  Gesellschaft  unterhält,
  da  zahlreiches  französisches  und  englisches
Kapital  an  ihr  beteiligt  ist,  neben  ihrem  Hauptbureau
  in  Lissabon  Zweigsitze  in  London  und
Paris,  außer  einem  portugiesischen  Aufsichtsrat
besteht  auch  ein  englischer  und  französischer  in  den
Hauptstädten  dieser  Länder.

Die  Companhia  de  Mozambigque  ist  in  ihren
Hoheitsrechten  hinsichtlich  der  Verwaltung
im  Innern  und  auch  nach  außen  hin  sehr  beschränkt.
  Alle  ihre  auswärtigen  Beziehungen  hat
Portugal  selbst  zu  ordnen.  In  ihrer  inneren
Verwaltung  wird  gleichfalls  die  Einrichtung  der
Gerichte  und  der  Kultgemeinschaft  durch  die  portugiesische
  Regierung  bewirkt  und  beaufsichtigt.
Die  Regierung  ernennt  die  Beamten  der  Gerichtshöfe,
  Staatsanwälte  und  Gerichtsbeamten.  Wenn
die  Beauftragten  der  im  übrigen  der  Gesellschaft
unterstehenden  Verwaltungsbehörde  richterliche
Funktionen  unter  bestimmten  Bedingungen  und
innerhalb  bestimmter  Grenzen  zu  erfüllen  haben,
so  erhalten  sie  ihre  Machtbefugnis  von  der  Regierung.
  Der  Richter  besitzt  also  eine  vollständige
  Unabhängigkeit  von  den  Verwaltungsorganen
  der  Compagnie.  Das  Gericht  hat  seinen  Sitz
in  Beira,  es  urteilt  in  erster  Instanz  in  Zivilund
  Strafsachen;  der  Appellationsgerichtshof  residiert
  in  Mozambique,  der  oberste  Gerichtshof  in
Lissabon.

Was  die  legislative  Macht  angeht,  so
ist  der  Gesellschaft  kraft  ihrer  Charte  die  Möglichkeit
  gegeben,  in  ihrem  Territorium  die  Gesetze
und  Bestimmungen,  welche  die  afrikanischen  Kolonien
  Portugals  betreffen,  anzunehmen  und  in
Kraft  zu  setzen,  anderseits  aber  auch  Bestimmungen
  selbst  zu  erlassen.  Freilich  gewinnen  dieselben
  nur  dann  Gesetzeskraft,  wenn  sie  die  Sanktion
  der  hauptstädtischen  Regierung  erhalten
haben.  Die  Legislative  wird  also  gemeinsam
durch  die  portugiesische  Regierung  und  die  Compagnie
  bewirkt.  Nur  in  zwingenden  Fällen  kann
der  Gouverneur  der  afrikanischen  Kolonien  Bestimmungen
  treffen,  die  eine  gesetzliche  Kraft  erhalten,
  bis  die  Regierung  und  der  Verwaltungsrat
  der  Gesellschaft  zu  der  Frage  Stellung  genommen
  haben.  Nach  der  Charte  ist  die  Mitwirkung
des  Gouverneurs  in  der  Legislative  nur  eine
rein  gelegentliche,  in  Wirklichkeit  hat  sie  aber  sehr
oft  stattgefunden,  besonders  in  den  ersten  Jahren
seit  der  Gründung  der  Gesellschaft.  Eine  große
Anzahl  der  Bestimmungen  der  Companhia  de
Mozambique  sind  das  Werk  der  Gouverneure,  die
sich  in  der  Verwaltung  Portugiesisch-Ostafrikas
seit  1891  abgelöst  haben.  Die  gesetzlichen  Bestimmungen
  verdanken  ihren  Ursprung  oft  schneller
Entschließung,  die  der  Augenblick  erforderlich

machte.

 

Immerhin  ist,  je  besser  die  Verwaltung
des  Landes  durch  die  Gesellschaft  wurde,  je  mehr
diese  selbst  in  ihrer  Tätigkeit  festen  Fuß  im  Lande
faßte,  die  Mitwirkung  des  Gouverneurs  aus  eigenem
  Antrieb  seltener  geworden,  wenn  dieser  auch
immer  an  der  gesetzgeberischen  Arbeit  beteiligt
blieb.  In  der  Handhabung  der  Gesetzgebung  ist
natürlich  die  Gesellschaft  an  die  Prinzipien  der
Zivil-Handels=  und  Strafgesetzgebung  Portugals
gebunden,  denn  würde  sie  anders  beschließen,  so
würde  die  portugiesische  Regierung  ihren  Bestimmungen
  wohl  keine  Zustimmung  gewähren.  In
einzelnen  Fällen  ist  die  legislative  Macht  der  Gesellschaft
  übrigens  durch  die  Charte  genau  und
ausdrücklich  abgegrenzt.  So  darf  sie  beispielsweise
  ihren  Zolltarif  frei  entwerfen  und  handhaben,
  aber  sie  muß  in  allen  Fällen  einen  Vorzugszoll
  von  50  v.  H.  auf  Waren,  die  aus  Portugal
  oder  seinen  Kolonien  stammeis,  bewilligen,
während  sie  anderseits  für  die  Erzeugnisse  ihres
Landes  in  Portugal  einen  gleichen  Vorzugszoll
genießt.

Der  Verwaltungssitz  der  Gesellschaft
befindet  sich  in  Lissabon;  ein  Administrator
ist  mit  der  Führung  des  Geschäfts  betraut.  In
dieser  Hinsicht  besitzt  die  Compagnie  ganz  die  Einrichtung
  einer  privaten  Aktien-Gesellschaft.  Wie
bei  dieser  wird  das  Amt  des  Geschäftsführers  dem
jeweiligen  Träger  durch  die  Generalversammlung
der  Aktionäre  übertragen.  Indessen  hat  die  portugiesische
  Regierung  sich  das  Recht  vorbehalten,
drei  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  zu  ernennen,
  und  außerdem  ist  die  Bestimmung  getroffen,
  daß  die  Majorität  des  Aufsichtsrats  aus
Portugiesen  bestehen  muß.  Die  Regierung  selbst
ist  außerdem  noch  durch  einen  Kommissar
vertreten,  der  an  allen  Beratungen  und  auch  an
der  Verwaltung  teilnimmt.  Diese  Bestimmungen
  erklären  sich  daher,  daß  bekanntlich  auch  ausländisches
  Kapital  und  nichtportugiesische  Aktionäre
  an  der  Gesellschaft  beteiligt  sind.  Es  bestehen,
  wie  bereits  erwähnt,  Unterkomitees  in
Paris  und  London,  die  vor  allen  Dingen  auch  auf
die  Annahme  des  Budgets  einen  Einfluß  üben
und  in  dieser  Frage  gehört  werden  müssen.

Mit  Ausnahme  der  Hauptstadt  Beira  haben
die  Einwohner  keinen  Anteil  an  der  Verwaltung.
Vor  allem  gilt  dies  für  die  Eingeborenen.  Die
Zahl  der  nichtbeamteten  Weißen  ist  so  gering,
daß  die  Frage  einer  etwaigen  parlamentarischen
Vertretung  derselben  in  der  Verwaltung  vorläufig
  nicht  aktuell  geworden  ist.  In  Portugiesisch=Afrika
  übernimmt  der  Gouverneur  die
Stelle  des  offiziellen  Repräsentanten  der  Compagnie
  und  bildet  zugleich  die  Exekutive  für  die
Bestimmungen  des  Verwaltungsrats.  Alle  übrigen
  Beamten  der  Gesellschaft  sind  ihm  unter-
        <pb n="276" />
        242  2OÖ

geordnet.  Der  Hauptsitz  der  Verwaltung
  ist  Beira,  die  einzelnen,  unter  dem  Gouverneur
  arbeitenden  Abteilungen  bilden  das  Sekretariat,
  eine  Art  Ministerium  des  Innern,  die
Verwaltung  der  Finanzen,  der  öffentlichen  Arbeiten
  und  der  Kataster,  außerdem  besteht  eine
Minenbehörde.  Zu  Verwaltungszwecken  ist  das
Land  in  neun  Bezirke  aufgeteilt,  von  denen
einige  noch  in  Unterbezirke  zerfallen.  An  der
Spitze  jedes  Bezirkes  steht  eine  Behörde,  die  wenigstens
  aus  dem  Chef,  einem  Sekretär  und  einer
kleinen  schwarzen  Polizeitruppe  besteht.  Soweit
als  möglich  hat  man  die  Einrichtungen  der  Eingeborenen
  als  nüntzliche  Hilfseinrichtungen  respektiert.


Bevor  wir  die  eigentliche  Eingeborenenfrage
vom  Standpunkt  der  Kolonisation  des  Landes  behandeln,
  sei  auf  die  gegenwärtige  rechtliche
Stellung  des  Eingeborenen  in  der
Kolonie  eingegangen.  Es  war  ausgeführt  worden,
  daß  die  Mozambique-Gesellschaft  als  solche
keinerlei  richterliche  Funktionen  besitzt.  Diese  letzteren
  ruhen  vielmehr  auf  der  einen  Seite  in  der
Hand  des  Königlichen  Kurators,  der  gewissermaßen
  als  Staatsanwalt  fungiert,  aber  doch
wiederum  auch  den  Eingeborenen  seine  Unterstützung
  in  Rechtsangelegenheiten  zu  gewähren
hat,  auf  der  anderen  Seite  in  der  Hand  des  Kö--niglichen
  Territorialrichters,  welcher
  die  Eingeborenenstreitigkeiten  schlichtet.

Tatsächlich  fungieren  allerdings  überall  im
Innern  die  Verwaltungschefs  als  Territorialrich--ter
  auf  Grund  einer  Delegation  der  richterlichen
Befugnisse  seitens  des  Königlichen  Richters.  In
dieser  Eigenschaft  haben  die  Verwaltungsbeamten
auch  eine  beschränkte  Strafbefugnis  gegen  Europäer.


über  den  Amtskreis  des  Kurators
seien  folgende  Angaben  gemacht:  Für  das  Territorium
  der  Mozambique-Gesellschaft  wird  ein  Kurator
  bestellt,  solange  dieses  Territorium  nur
einen  Gerichtsbezirk  besitzt,  für  jeden  neu  zu  beschaffenden
  Bezirk  soll  je  ein  „Kurator“  eingesetzt
werden.  Der  in  Beira  residierende  „Kurator“  ist
Vertreter  des  Staatsanwalts  in  seinem  Bezirk.
Der  „Kurator“  hat  in  jedem  Distrikt  einen  eigenen
  Vertreter,  der  ebenfalls  ein  Untervertreter
des  Staatsanwalts  ist.

Das  Bureau  des  „Kurators“  soll  als  Teil
seiner  Amtspflicht  jedem  unbemittelten  Eingeborenen
  unentgeltlich  vor  den  Gerichten  jede  von
ihm  gewünschte  Unterstützung  in  Rechtsangelegenheiten
  gewähren,  soweit  diese  Dienste  sich  mit
seiner  Eigenschaft  als  Staatsanwalt  vereinigen
lassen.

Der  „Kurator“  von  Beira  steht  an  der
Spitze  sämtlicher  „Kuratoren“  des  Territoriums,

 

hat  die  Aufsicht  über  ihre  Dienstgeschäfte  zu  führen
  und  dafür  zu  sorgen,  daß  diese  Funktionen
mit  Regelmäßigkeit  ausgeübt  werden,  und  Mißstände
  in  diesen  Dienstzweigen  zu  beseitigen.  Zu
seinen  Dienstobliegenheiten  gehören  ferner:

1.  den  Generalstaatsanwalt  von  Mozambique
über  alle  wichtigen  Ereignisse  bezüglich  Eingeborenenarbeit
  und  Arbeitstarife  zu  informieren,

2.  alle  Kompetenzkonflikte  zwischen  den  Distriktkuratoren
  und  anderen  Beamten  der  Entscheidung
  des  Generalstaatsanwaltes  zu  unterbreiten,


3.  alle  Gesetze  und  Bestimmungen,  deren
Ausführung  zum  Dienstzweig  der  „Kuratoren“
gehört,  authentisch  zu  interpretieren,

4.  die  gewissenhafte  Ausführung  der  allgemeinen
  Vorschriften  seitens  der  Distriktkuratoren
und  ihrer  Beauftragten  zu  überwachen,

5.  jährlich  dem  Gouverneur  einen  allgemeinen
  Bericht  über  die  Tätigkeit  der  verschiedenen
„Kuratoren“  zu  unterbreiten  unter  Berücksichtigung
  etwaiger,  ihm  notwendig  erscheinender  Abänderungen
  der  in  seinen  Dienstzweig  schlagenden
Gesetzgebung,

6.  die  Berücksichtigung  der  gesetzmäßigen
Rechte  und  Interessen  der  Eingeborenen  seitens
der  Verwaltungsbehörden  zu  überwachen.  Es
muß  hierbei  von  diesen  Behörden  bezüglich  der
von  ihnen  in  Aussicht  genommenen  Maßnahmen,
welche  die  Lebensverhältnisse  der  Eingeborenen
berühren,  zu  Rate  gezogen  werden.  Entsprechend
seinen  Funktionen  sind  auch  diejenigen  der  Distriktkuratoren
  festgelegt.

Der  Gouverneur  des  Territoriums  hat  den
„Kurator"  in  Beira  vor  Veröffentlichung  der  zur
Durchführung  dieser  allgemeinen  Bestimmungen
erforderlichen  Verfügungen  und  der  Arbeitstarife
um  Rat  zu  befragen.  Bisher  ist  nur  ein  Kurator
in  Beira  ernannt  worden;  seine  Funktionen  werden
  in  den  übrigen  Bezirken  von  den  Verwaltungschefs
  ausgeübt.

Die  Entscheidung  und  Schlichtung  der  Eingeborenenstreitigkeiten
  ruht  in  der  Hand  des  bzw.
der  Territorialrichter.  Derselbe  ist  verpflichtet,
  alle  Eingeborenenstreitigkeiten  stets  anzunehmen,
  wenn  sie  von  einer  Distriktsbehörde
oder  direkt  von  einer  der  Parteien  ihm  zur  Entscheidung
  vorgetragen  werden.  Im  ersteren  Fall
genügt  der  Bericht  der  Behörde,  im  zweiten  die
Klage  der  Parteien,  um  den  Prozeß  zu  eröffnen.

Zum  Zweck  der  klaren  Beurteilung  eines
Rechtsstreites  ist  die  Verwaltungsbehörde  gehalten,
  ihren  Bericht  mit  genauen  Einzelheiten  über
den  Klagegrund  zu  versehen  und  dem  Richter  alle
vorhandenen  und  einzuziehenden  Informationen
zu  geben,  nicht  nur  bezüglich  des  Tatbestandes,
sondern  auch  bezüglich  der  Sitten  und  Gebräuche
        <pb n="277" />
        W  243  2O

des  Landes,  da  eine  richtige  Entscheidung  über
Rechtsstreitigkeiten  als  wirksames  Erziehungsmittel
  bezüglich  der  Gewohnheiten  der  Eingeboreneu
  dienen  kann.  Die  Territorialrichter  sind  angewiesen,
  jedesmal,  wenn  sie  von  einem  bevorstehenden
  Prozeß  Kenntnis  erhalten,  soweit  als
möglich  von  dem  Kläger  genaue  Einzelheiten  zu
erfragen,  damit  die  Eingeborenen  die  Überzeugung
  erhalten,  daß  der  Richter  versucht,  die  wahren
  Tatsachen  zu  ergründen.  Er  soll  sich  soweit
als  möglich  bemühen,  durch  gütiges  Zureden  die
Streitigkeiten  freundschaftlich  zu
schlichten  unhd,  falls  dies  gelingt,  das  Resultat
  schriftlich  festlegen,  wodurch  eine  endgültige
Erledigung  des  Eingeborenenstreits  begründet
wird.  Sie  sind  ferner  angewiesen,  gegen  unberechtigte
  Klagen  und  falsche  Darstellungen  zur
Vermeidung  von  Ungerechtigkeiten  und  Mißachtung
  des  Gerichtes  mit  möglichster  Strenge  vorzugehen.


Die  portugiesische  Regierung  hat  allergrößten
Wert  darauf  gelegt,  die  Sitten  und  Gewohnheiten
der  Eingeborenen  den  bestehenden  Gesetzen  entsprechend
  zu  berücksichtigen.

Zu  diesem  Zweck  und  zur  möglichst  weitgehenden
  Vereinfachung  und  Einheitlichkeit  der  Entscheidung
  in  Eingeborenenstreitigkeiten  im  ganzen
Bezirk  hat  man  den  Richter  dazu  veranlaßt,  nach
Möglichkeit  alles,  was  Sitten  und  Gebräuche
  des  Landes  betrift,  zu  ermitteln
und  aufzuzeichnen.  Dem  vorgesetzten  Gericht
  sind  in  gewissen  Zeiträumen  Abschriften  der
Ermittlungen  einzureichen.

Dem  Studium  und  der  Sammlung  der  Eingeborenensitten
  und  -gebräuche  steht  auf  der  anderen
  Seite  eine  Sammlung  der,  unter  Berücksichtigung
  des  Eingeborenenrechts,  gefällten
  Eutscheidungen  gegenüber.  Hierdurch
  soll  die  richterliche  Behörde  in  die  Lage
versetzt  werden,  gefällte  Entscheidungen  zu  kennen
  und  eventuell  zur  Vermeidung  von  Wiederholung
  desselben  Prozesses  einzuschreiten,  wenn
die  unzivilisierten  Eingeborenen,  ihrer  bekannten
Gewohnheit  gemäß,  die  zu  ihren  Ungunsten  bereits
  entschiedenen  Rechtsstreitigkeiten  vor  jedem
neuen  richterlichen  Beamten  wieder  vorbringen.

Die  Sammlung  der  Cntscheidungen  in  Eingeborenensachen
  soll  eine  Unterlage  für  die
spätere  Gesetzgebung  schaffen.  Hierdurch  sollen

widersprechende  Entscheidungen  vermieden  werden,

  welche  auf  die  Eingeborenen  stets  eine
schlechte  Wirkung  hervorrufen,  da  diese  in  solchen
Fallen  leicht  auf  Parteilichkeit  der  Richter  zu
schließen  geneigt  sind,  wodurch  das  Ansehen  und
die  Autorität  der  Behörde  leidet.

Der  einheitlichen  Rechtsprechung  in  Eingeborenenangelegenheiten
  soll  auch  die  Aufstellung

 

von  Statistiken  dienen,  die  auf  Grund  der
noch  zu  erwähnenden  Register  aufzustellen  sind.

Man  zieht  oft  zu  den  Entscheidungen  eingeborene
  Häuptlinge  oder  Unterhäuptlinge
  heran,  die  gewissermaßen  als
Sachverständige  bezüglich  der  Eingeborenensitten
und  Gewohnheiten  ihre  Ansichten  zu  äußern
haben.

Über  das  Verfahren  der  Schlichtung  von  Eingeborenenstreitigkeiten
  bestehen  folgende  Bestimmungen:


Alle  Eingeborenenstreitigkeiten
müssen  im  mündlichen  und  einfachen  Verfahren
  nach  den  bestehenden  Vorschriften  entschieden
  und  nach  folgendem  Muster  schriftlich  festgelegt
  werden:

a)  mit  laufender  Nummer,  Jahr  und  Monat,
Dienstbezeichnung  des  Territorialrichters,

b)  Eintragung  in  das  Register,

c)  Vor=  und  Zuname,  Wohnort  des  Klägers
und  nähere  Angaben  zu  seiner  Identifikation,

d)  Vor=  und  Zuname,  Wohnort  des  Beklagten
  und  nähere  Angaben  zu  seiner  Identifkation,

e)  Hauptinhalt  der  Klage,

f)  Tatbestand  der  Beweise,  .

g)  Entscheidung  des  Richters  unter  tunlicher
Voransetzung  einer  Erwähnung  der  einschlägigen
Sitten  und  Gebräuche  des  Landes.

Die  Rechtsentscheidungen  werden  mit  aus—
zugsweiser  Inhaltsangabe,  Namen  der  Parteien,
Wohnort,  Streitgegenstand  und  Entscheidung  in
ein  Register  eingetragen.  Für  alle  beteiligten
Parteien  wird  eine  Abschrift  der  Verhandlung
ausgestellt  unter  Hinzufügung  der  ausdrücklichen
Erklärung,  daß  die  darin  enthaltene  Entscheidung
endgültig  erfolgt  ist,  streng  befolgt  werden  muß
und  unter  keinen  Umständen  einem  anderen  Richter
  zur  nochmaligen  Entscheidung  vorgetragen
werden  darf.  Dies  geschieht  lediglich,  um  den
Eingeborenen  an  die  Antorität  der  gerichtlichen
Entscheidung  zu  gewöhnen  und  eine  nochmalige
Klage  in  derselben  Angelegenheit  vor  einem  anderen
  Richter  zu  vermeiden.

In  besonders  wichtigen  Rechtsstreitigkeiten
sollen  die  Aussagen  der  Hauptzeugen,  ebenso  wie
die  Meinung  und  Stimme  etwa  anwesender
Häuptlinge  auszugsweise  sorgfältig  schriftlich
niedergelegt  werden.

Es  gehört  zu  den  Pflichten  des  Richters,  die
Streitigkeiten  auf  gütlichem  Wege  zu  schlichten,
und  sic  nur  dann  zur  richterlichen  Entscheidung
zu  bringen,  wenn  alle  Mittel  zur  gütlichen  Erledigung
  erschöpft  sind.

lier  die  Zuständigkeit  des  Eingreifens  des
Territorialrichters  in  die  eigentlichen  Arbeiterangelegenheiten
  wird  an  anderer  Stelle  die  Rede
sein.
        <pb n="278" />
        W  244  20

Auf  den  geschilderten  rechtlichen  Zuständen
und  Verwaltungseinrichtungen  basiert  nun  die
eigentliche  Eingeborenenpolitik.  Seit
Jahrhunderten  ist  in  Portugiesisch-Ostafrika  der
Boden  durch  die  Eingeborenen  landwirtschaftlich
ausgebeutet  worden.  Aber  auch  die  portugiesische
Regierung  hat  ebenfalls  nur  auf  frühere  Verhältnisse
  ihre  Eingeborenenverwaltung  aufbauen  können.
  Im  Mittelalter  waren  durch  Araber  und
Perser  im  heutigen  Portugiesisch-Ostafrika  zahlreiche
  Sultanate  gegründet  worden,  die  man  jedoch
  den  einheimischen  Häuptlingen  überließ.
Dieselben  zahlten  an  die  fremden  Eroberer  eine
Kopfsteuer  für  ihre  Untertanen,  blieben  aber
Herren  über  das  Land  und  ihre  früheren  Untergebenen.
  Nach  der  portugiesischen  Eroberung  im
ausgehenden  Mittelalter  traten  an  Stelle  der  eingeborenen
  Fürsten  portugiesische  Würdenträger,
während  die  ersteren  in  die  Stelle  von  Richtern
und  Verwaltungsbeamten  herabgedrückt  wurden.
Den  portugiesischen  Würdenträgern  wurde  das
Land  als  ein  Kronlehen,  als  ein  prazo  da
corda"),  freilich  mit  der  Verpflichtung  seiner
Kultivierung  übertragen.  Die  Institution  dieser
Prazos  hat  sich  bis  in  das  19.  Jahrhundert  erhalten,
  wenn  auch  die  Besitzer  vielfach  wechselten.
Eine  Kultivierung  des  Krongutes  durch  die  Lehnträger
  ist  aber  nie  ernsthaft  praktisch  betrieben
worden.  Nur  die  Kopfsteuer  der  sogenannten
Mussoco  wurde  von  den  Eingeborenen  eingetrieben.
  In  den  achtziger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts
  hat  dann,  nachdem  man  schon  mehrere
Jahrzehnte  vorher  die  Versuche  dazu  eingeleitet
hatte,  eine  Ablösung  der  Inhaber  der  Prazos
stattgefunden.  An  Stelle  derselben  trat  eine  kurzfristige
  Verpachtung  des  Kronlehens.  Der  jeweilige
  Steuerpächter  hatte  dabei  das  Recht,  die
Eingeborenen  gegen  Entgelt  zur  Arbeit  heranzuziehen.
  Eine  wirkliche  planmäßige  Kolonisation
aber  hat  trotz  der  intensiven  Arbeit  der  Eingeborenen
  auch  in  neuerer  Zeit  ebensowenig  wie
unter  den  früheren  Verhältnissen  stattgefunden.
Nachdem  infolge  zahlreicher  Unzulänglichkeiten
die  Regierung  es  selbst  versucht  hatte,  einzelne
Prazos  in  Verwaltung  zu  nehmen  und  gerade
dank  einer  weniger  auf  Raubbau  gerichteten  Kultivierung
  des  Landes  einen  höheren  Steuerertrag
von  den  Eingeborenen  erzielt  hatte,  —  dem  nur
wenige  Jahre  im  Lande  weilenden  Pächter  kam
es  natürlich  nur  darauf  an,  aus  den  Eingeboreneu
  eine  möglichst  hohe  Steuer  herauszuziehen,
während  ihm  das  Interesse  des  Landbaues,  dessen
Früchte  er  ja  doch  in  den  wenigen  Jahren  seiner
Konzessionsdauer  nicht  ernten  konnte,  gleichgültig
blieb,  —  wurde  dann  endlich  im  Jahre  1890  auf

*)  Mgl.  1#r.  Bongard:  Zeitschrift  für  Kolonialpolitik,
  Kolonialrecht  u.  Kolonialwirtschaft,  1906,  S.  95.

 

Grund  vorausgegangener  Kommissionsuntersuchungen
  ein  Dekret  erlassen,  das  wieder  auf  die
früheren  Zustände  zurückgriff,  aber  dabei  den
Pächtern  der  Prazos  ganz  bestimmte  Bedingungen
auferlegte.  Die  Pachtzeit  wird  nunmehr  auf
25  Jahre  festgelegt  und  ferner  bestimmt,  daß  dem
Pächter  nach  portugiesischem  Landesrecht  der  kultivierte
  Teil  seines  Prazos  zufällt,  wodurch  er
veranlaßt  wird,  wirklich  ernsthaft  das  Land  zu
kolonisieren.  Außerdem  wird  ein  genauer  Satz
der  Steuerzahlungen  festgelegt.  Die  800  Reis
betragende  Kopfsteuer,  die  dem  früheren  Mussoco
entspricht,  muß  zur  Hälfte  in  Arbeitsleistung  angenommen
  werden,  wobei  die  Wochenarbeit  des
Erwachsenen  mit  400  Reis  und  die  des  Kindes
mit  200  Reis  berechnet  wird.

Die  mit  Beginn  der  neunziger  Jahre  begründeten
  Gesellschaften  darunter  die  Mozambique=Gesellschaft
  haben  im  Zusammenhang  mit  anderem
  ausländischen  Kapital  ihr  Augenmerk  auf
die  Prazos  gerichtet,  und  auf  diese  Weise  wurden
einerseits  zahlreiche  Krongüter  in  die  Konzessionen
eingeschlossen  und  dann  auch  mit  den  jeweiligen
Prazospächtern  Vereinbarungen  getroffen,  um
die  Erschließung  des  Landes  und  die  Nutzung  der
Eingeborenenarbeit,  beziehungsweise  der  Arbeitspflicht
  der  Eingeborenen  in  die  Wege  zu  leiten.

Die  auf  der  Institution  der  Prazos  sich  aufbauende
  Kopfsteuer  des  Mussoco,  hat
im  Gebiete  der  Mozambique-Gesellschaft  ganz
erhebliche  Beträge  geliefert,  sie  stiegen  von  12,/
Mill.  Reis,  im  Jahre  1893,  auf  56,64  Mill.  Reis
im  Jahre  1904  und  hatten  1907  sogar  die  Höhe
von  94,89  Mill.  Reis  erreicht.

Neben  der  Kopfsteuer,  welche  alle  Eingeborenen
  vom  14.  bis  zum  60.  Jahre  zu  entrichten
haben,  besteht  eine  Hüttensteuer,  die  im
Gegensatz  zur  Kopfsteuer,  historisch  als  die  Steuer
der  freien  Eingeborenen  galt.  Auch  sie  spielt  im
Gebiete  der  Companhia  de  Mozambigque  heute
eine  große  Rolle.  Nach  dem  Dekret  vom  7.  Mai
1890,  das  1904  durch  ein  neues  ersetzt  wurde,
wird  eine  Hüttensteuer  erhoben.  Das  neue  Dekret
setzt  ihre  Höhe  auf  2250  Reis  in  Gold  fest,  die
etwa  10  7  entsprechen,  dazu  tritt  eine  Zusatz:
steuer  von  250  Reis  Silber,  die  für  den  Eingeborenen-Häuptling
  bestimmt  sind.  Von  der  Hüttensteuer
  sind  befreit  die  beiden  Hütten,  welche
der  Eingeborenenhäuptling  oder  seine  Frauen
bewohnen,  die  Hütten  der  Invaliden,  der  Kinder
und  solcher  Eingeborenen,  welche  der  Compagnie
nicht  bezahlte  Dienste  leisten  und  endlich  die  Hütten
  derjenigen  Eingeborenen,  welche  die  Kopisteuer,
  den  Mussoco,  entrichten.  Die  Hüttenstener
im  Gebiete  der  Mozambique-Gesellschaft,  die  1893
erst  1,61  Mill.  Reis  eingebracht  hatte,  brachte
1904  schon  66,53  Mill.  Reis  und  1907  89,13  Mill.
        <pb n="279" />
        S  245  20

Reis.  Entsprechend  dem  Steuerertrage  hat  sich
die  Zahl  der  Eingeborenenbevölkerung  im  Gebiete
  der  Companhia  vermehrt,  sie  hatte  1900:
108  180,  1904:  196  888  und  1907:  234  887  Personen
  betragen.  Bemerkt  sei,  daß,  um  eine  Umgehung
  der  Hüttensteuer  zu  vermeiden,  ein  Verbot
  besteht,  wonach  mehrere  Familien  nicht  zusammen
  in  einer  Hütte  wohnen  dürfen,  was  auch
aus  moralischen  Gründen  verlangt  wird.  Der
Häuptling,  welcher  die  erwähnte  Zusatzsteuer  bekommt,
  wird  für  die  fehlenden  Steuerbeträge
verantwortlich  gemacht.  Er  hat  für  die  Eintreibung
  der  Steuer  Sorge  zu  tragen,  die  aber  im
übrigen  von  den  Eingeborenen  selbst,  und  nicht
von  dem  Häuptling  abgeliefert  werden  muß.  Dem
Verwaltungschef  werden  10  v.  H.  von  der  erhobenen
  Steuer  überwiesen.

Genau  wie  der  Mussoco  so  kann  auch  die
Hüttensteuer  in  dem  gesamten  Gebiet  der  Mozambique-Gesellschaft
  durch  gewerbliche
oder  landwirtschaftliche  Arbeiten
entrichtet  werden,  vorausgesetzt,  daß  dieser  Zahlungsmodus
  zwischen  der  Gesellschaft  und  den
Eingeborenen  vereinbart  ist.  Solche  Arbeit  wird
nach  dem  von  dem  Gouverneur  des  Territoriums
festgesetzten  Tarif  bewertet,  und  soll  so  weit  als
möglich,  außerhalb  der  Distriktgrenzen,  in  welchem
  der  Eingeborene  wohnt,  verrichtet  werden.
Die  Eingeborenen  haben  stets  das  Recht,  alle  ihre
Abgaben  in  bar  zu  zahlen,  falls  sie  durch  das
später  zu  erwähnende  Arbeitszeugnis  nachzuweisen
  in  der  Lage  sind,  daß  sie  wenigstens  eine
der  Höhe  der  Abgaben  entsprechende  Zeit  hindurch
  gearbeitet  haben.

In  demjenigen  Teile  des  Territoriums,  wo
der  Eingeborene  zur  Zahlung  einer  Hüttensteuer
verpflichtet  ist,  kann  ein  jedes  Familienoberhaupt
die  Abgaben  für  die  ihm  zugehörenden  Weiber
ebenfalls  durch  Arbeit  begleichen.

Bietet  die  Steuer  mit  ihren  recht  erheblichen
Beträgen  eine  nicht  unbedeutende  Einnahme,
um  kolonisatorische  Aufgaben  zu  lösen,  so  ist
doch  die  Arbeitskraft  des  Eingeborenen  ungleich
wertvoller  für  die  Erschließung  des  Landes
und  für  die  allgemeine  Kultur,  auch  wenn  sie
ziffernmäßig  keinen  Ausdruck  findet.  Auf  der  Arbeit
  des  Eingeborenen  basiert  der  Reichtum  des
Landes  und  der  kolonisatorische  Erfolg  der  Compagnie
  de  Mozambique.  Aber  mit  der  Heranziehung
  der  Eingeborenenarbeit  zur  Kolonisation
und  ihrer  wahren  Nutzbarmachung  im  allseitigen
Interesse,  nicht  zuletzt  im  Interesse  des  Eingeborenen
  selbst,  sind  umfangreiche  Bestimmungen
verknüpft,  welche  vor  allem  auch  den  Schutz  des
Eingeborenen  sich  zur  Aufgabe  stellen  mußten.

Ohne  daß  wir  auf  die  historische  Entwicklung
im  einzelnen  näher  eingehen,  als  es  bisher  zum

 

Verständnis  der  Eingeborenenpolitik  nötig  war,
sollen  nun  die  gegenwärtigen  Verhältnisse  in  folgendem
  geschildert  werden.  Der  heutigen  Regelung
  der  Eingeborenenarbeit
im  Gebiete  der  Mozambique-Gesellschaft  liegt  eine
allgemeine  Verordnung  vom  26.  Juni  1907  zugrunde.
  Es  wird  die  moralische  und  gesetzliche
Verpflichtung  aller  Eingeborenen
im  Gebiete  der  Companhia  de  Mozambigque  festgelegt,
  durch  Arbeit  die  zu  ihrem
Lebensunterhalt  erforderlichen
Mittel  zu  erwerben  und  damit  ihre
soziale  Lage  zu  bessern.  Ganz  ähnlich
lautende  bzw.  gleiche  Bestimmungen  hat  übrigens
  auch  schon  das  Kgl.  Dekret  vom  9.  November
  1899  und  vom  16.  Juli  1902  für  die  Regelung
  der  Eingeborenenarbeit  in  der  Kolonie
Angola  erlassen.  Die  Art,  wie  die  Eingeborenen
  der  Arbeitsverpflichtung
  nachkommen  wollen,  istihrer
Wahl  vollständig  freigestellt.  Kommen
  sie  der  Arbeitsverpflichtung
jedoch  freiwillig  in  keiner  Weise
nach,  so  kann  die  Obrigkeit  die
Erfüllung  erzwingen.  Die  Arbeitsverpflichtung
  im  Sinne  der  allgemeinen  Verordnung
gilt  in  folgenden  Fällen  als  erfüllt:

1.  bei  Eingeborenen,  welche  im  Besitze  von
Vermögen  sind,  dessen  Ertrag  ihnen  einen  ausreichenden
  Lebensunterhalt  sichert,  oder  welche
regelmäßig  sich  mit  Handel,  Industrie,  freien
Künsten  usw.  befassen,  aus  deren  Einkünften  sie
solchen  Lebensunterhalt  erlangen;

2.  bei  Eingeborenen,  welche  dauernd  und  auf
eigene  Rechnung  eine  bestimmte  Anzahl  Bäume
oder  Pflanzen,  deren  Produkte  einen  Exportartikel
der  Provinz  bilden,  angepflanzt  haben  und  unter
Kultur  halten,  oder  solchen,  die  Haustiere  züchten,
  vorausgesetzt,  daß  sie  dadurch  ausreichenden
Lebensunterhalt  finden;

3.  bei  Eingeborenen,  die  in  jedem  Jahre
während  einer  bestimmten  Zeit  gegen  Lohn  arbeiten.
  Diese  Zeitperiode  wird  durch  lokale  Verordnungen
  festgesetzt,  darf  aber  6  Monate  nicht
überschreiten.

Die  obige
gilt  nicht  für:

1.  die  oben  bezeichneten  Eingeborenen  (sub
1—3,  bei  denen  die  Verpflichtung  anderweitig  erfüllt
  ist),

2.  Weiber,

3.  Männer  über  60  Jahre  oder  Kinder  unter
14  Jahren,  Kranke  und  Invalide,  Angestellte  des
Staates,  der  Mozambique-Gesellschaft  oder  Privatpersonen,
  soweit  sie  zur  Anstellung  von  Leuten
für  Aufrechterhaltung  der  Ordnung  berechtigt
sind,  vorausgesetzt,  daß  diese  Eingeborenen  we-Arbeitsverpflichtung
        <pb n="280" />
        W  246  20

nigstens  6  Monate  im  Jahr  im  Dienst  gewesen
sind,

4.  Häuptlinge  und  Unterhäuptlinge.

Es  wird  angenommen,  daß  ein  Eingeborener
seiner  Arbeitsverpflichtung  nicht  freiwillig  nachgekommen
  ist,  wenn  er  während  des  verflossenen
Jahres  keine  der  oben  genannten  Bedingungen
erfüllt  hat  und  weder  durch  Krankheit,  öffentliche
Arbeit  oder  höhere  Gewalt  an  deren  Erfüllung
verhindert  worden  ist.

Die  Companhia  de  Mozambique  aber  bietet
gleichzeitig,  indem  sie  die  Arbeitsverpflichtung  ausspricht,
  dem  Eingeborenen  die  Möglichkeit,  dieselbe
  zu  erfüllen.  So  gestattet  sie  den  Eingeborenen,
  Teile  des  öffentlichen,  unbewohnten  und
unkultivierten  Kronlandes  in  Besitz
zu  nehmen  und  ohne  besondere  Erlaubnis  zu  bebauen
  und  zu  bewohnen.  Diese  Erlaubnis  indessen
  ist  nur  solchen  Eingeborenen  eingeräumt,
die  ein  unbewegliches  Vermögen  von  nicht  mehr
als  zirka  220  “  Wert  besitzen.  Auch  darf  kein
Eingeborener  von  diesem  Land  mehr  als  1  ha
in  Besitz  nehmen  oder  benutzen.

Aus  dieser  Besitzergreifung  von  öffentlichem
unbewohntem  und  unkultiviertem  Kronland  durch
den  Eingeborenen  aber  ergibt  sich  eine  Reihe
von  Rechten  und  Pflichten  für  den  letzteren.

1.  Zunächst  darf  die  Besitzergreifung,  um
rechtskräftig  zu  sein,  nicht  länger  als  ein  Jahr  von
der  Kultur  frei  bleiben  und  muß  durch  Bebauung
  von  wenigstens  zwei  Dritteln  des  Landes
  und  festen  Wohnsitz  des  Bebauenden  kenntlich
gemacht  werden.

2.  Sodaunn  ist  es  dem  Eingeborenen  nicht
gestattet,  dieses,  von  ihm  in  Besitz  genommene
Land  zu  veräußern  oder  irgendwelche  Eigentumsrechte
  daran  auszuüben.  Eine  gewisse  Ausnahme
  besteht  darin,  daß  er  es  seinen  Erben  hinterlassen
  kann.  Falls  jedoch  die  Erben  die  Bebauung
  nicht  fortführen,  fällt  das  Land  an  die
Mogambique-Gesellschaft  zurück.

3.  Die  Jubesitzuahme  ist  zunächst  eine  kostenlose.
  Während  der  ersten  5  Jahre  hat  der  Eingeborene
  keine  Abgaben  zu  entrichten;  nach  Ablauf
  dieser  Zeit  muß  er  der  Mozambique-Gesellschaft
  eine  bestimmte  Summe,  die  durch  lokale
Bestimmungen  festgesetzt  wird,  zahlen.  Diese  Abgabe
  kann  stets  in  Naturalien  entrichtet  werden.
Im  Falle  der  Nichtzahlung  während  drei  aufeinander
  folgender  Jahre  wird  der  Eingeborene  auf
administrativem  Wege  von  seinem  Lande  entfernt,
ohne  Anspruch  auf  Ersatz  der  Meliorationen.

1.  Nach  Ablauf  von  20  Jahren  erlangt  der
Eingeborene,  wenn  er  allen  seinen  Verpflichtungen
  nachgekommen  ist,  das  volle  Eigentumsrecht
  an  dem  Lande.  So  lange  nicht  dieses  volle

 

Eigentumsrecht  besteht,  hat  er  keine  Besitzabgaben
zu  leisten.

5.  Solche  Eingeborenen,  die  auf  Grund  der
obigen  Voraussetzungen  Land  bebauen,  sind  von
der  Dienstverpflichtung  in  der  Militär=  und  Polizeitruppe
  befreit,  ebenso  von  der  Zwangsarbeit
und  von  der  Verpflichtung,  den  Behörden  als
Träger,  Ruderer  oder  Begleiter  zu  dienen.  Die
Verpflichtung,  ihren  Eingeborenenhäuptlingen
oder  Führern  im  Kriege  bei  militärischen  Aktionen,
die  auf  obrigkeitlichen  Befehl  unternommen  werden,
  zu  folgen,  besteht  aber  weiter  fort.

Die  Companhia  sieht  die  beste  Gewähr  in  der
Kultivierung  des  Landes  darin,  daß  dem  Eingeborenen
  der  Ertrag  des  von  ihm  bebauten  Landes
auch  schon  vor  Ablauf  der  Frist  bis  zur  Erlangung
des  Eigentumbesitzes  garantiert  ist.  Infolgedessen
strebt  sie  danach,  daß  der  Nießbrauch  an
Ländereien,  die  von  Eingeborenen  während
  mindestens  eines  Jahres  kultiviert  sind,  außer
in  gesetzlich  vorgesehenen  Fällen,  niemals  von  ihr
veräußert  wird.  Falls  die  Gesellschaft  in  Übereinstimmung
  mit  dem  Staat  das  Eigentum  eines
solchen  Eingeborenenlandes  doch  weitergibt,  muß
stets  in  dem  Veräußerungsvertrage  aufgenommen
werden,  daß  dieser  Nießbrauch  dem  Eingeborenen
als  Emphyteusis,  d.  h.  als  Erbpacht,  reserviert
wird,  wenn  dieser  sich  der  Zahlung  eines  in  dem
Vertrage  genau  zu  bezeichnenden  Pachtzinses
unterwirft.  Andernfalls  wird  der  Erwerber  des
Landes  nur  gegen  Zahlung  einer  dem  Wert  aller
Meliorationen  entsprechenden  Summe  zur  Enteignung
  des  Eingeborenen  berechtigt.  Hat
jedoch  der  Eingeborene  das  Land  noch  nicht  ein
volles  Jahr  im  Besitz  gehabt,  so  ist  der  Erwerber,
falls  er  den  Eingeborenen  enteignen  will,  zum  Ersatz
  der  Meliorationen  nicht  verpflichtet.  Verliert
ein  Eingeborener  auf  diese  Weise  das  Recht  auf
das  von  ihm  bebaute  Land,  so  erhält  er  von  der
Mozambique-Gesellschaft  anderes  Land  in  gleichem
  Umfange.

An  diese  Bestimmungen  schließen  sich  Ausführungsbestimmungen.
  Sie  knüpfen  geschickt
  an  die  Psyche  des  Eingeborenen  an,  denen
man  die  Bestimmungen  und  ihre  Vorteile  nahe
bringen  will.  So  werden  die  Verwaltungschefs
und  ihre  Vertreter  beauftragt,  die  Eingeborenen
über  die  Vorteile,  die  ihnen  aus  den  obigen  Bestimmungen
  erwachsen,  zu  unterrichten  und  sie  zu
veranlassen,  sich  diese  zunutze  zu  machen.  Die
Beamten  sind  zu  diesem  Zweck  berechtigt,  Teile
von  unbebautem,  herrenlosem  Land  an  Eingeborene
  zu  verteilen  und  für  sie  abzugrenzen,  wenn
diese  versprechen,  das  Land  zu  bebauen  und  dort
zu  wohnen;  anderseits  aber  sind  die  Beamten  beauftragt,
  die  Erfüllung  der  Kultivierungs=  und
Wohnverpflichtung  sowie  die  Zahlung  der  geset-
        <pb n="281" />
        W  247  20

lichen  Abgaben  dauernd  zu  überwachen  und  die
Säumigen  eventuell  zu  entfernen,  die  Voraussetzungen
  für  den  Erwerb  des  vollen  Eigentums
an  dem  Lande  im  Interesse  der  Eingeborenen
anzuerkennen  und  Streitigkeiten,  die  etwa  zwischen
den  Eingeborenen  in  bezug  auf  dieses  Land  oder
die  Grenzen  ihrer  Kulturen  entstehen,  zu  schlichten.
  Die  Verwaltungschefs  haben  zu  diesen
Zwecken  ein  Landregister  in  ihren  Bezirken  anzulegen.

(Schluß  folgt.)

Die  Baumwollernte  Agvptens  im  Jahre  1909.

Die  Baumwollernte  Agyptens  im  Jahre
1909  hat  nach  den  neuesten  Schätzungen  hiesiger
Exporteure  höchstens  5  Millionen  Kantar  (1  Kantar
  —=  44,928  kg)  gegen  6,7  Millionen  im  Vorjahre
  ergeben.  Die  Qualität  ist  bei  allen  Sorten
schlechter  als  bisher  ausgefallen.

Die  gegenwärtigen  außergewöhnlich  hohen
Preise  machen  zwar  die  Verluste,  die  das  Land
erleidet,  nicht  so  fühlbar.  Für  die  Zukunft  wird
aber  der  Rückgang  der  Ernteerträge,  die  fast  die
einzige  Einnahmequelle  des  Landes  sind,  mit
großer  Besorgnis  angesehen.  Die  Regierung  hat
eine  Kommission  eingesetzt,  die  Mittel  und  Wege
finden  soll,  um  der  Verschlechterung  der  Baumwollernten
  entgegenzuarbeiten.  Ferner  hat  sie,
um  die  Beschädigungen  der  Pflanzen  durch  Würmer
zu  verhindern,  Anfang  Januar  eine  Verordnung
erlassen,  wonach  die  Pflanzer  bis  zum  31.  Dezember
  jeden  Jahres  die  Baumwollstauden  und
die  Wurzeln  von  Hanf=  und  Bamienpflanzen,  die
den  Würmern  Nahrung  geben,  ausrotten  müssen.
Außerdem  ist  sie  bemüht,  die  Entwässerung  des
Bodens  zu  verbessern,  die  sich  bei  dem  hohen
Wasserstand  des  Nils  im  vergangenen  Sommer
als  unzureichend  erwiesen  hat.  Der  hierdurch
herbeigeführten  Steigerung  des  Grundwassers  und
zu  reichlicher  Bewässerung  der  Felder  wird  ein
großer  Teil  der  Schuld  an  dem  schlechten  Ausfall
der  Ernte  zugeschrieben.  Auch  die  ungeeignete
Fruchtfolge,  wonach  die  Felder  vielfach  alle  zwei
anstatt  alle  drei  Jahre  mit  Baumwolle  bepflanzt
werden,  wird  dafür  verantwortlich  gemacht.

Der  bei  weitem  größte  Teil  der  Ernte,  nämlich
4563  627  Kantar,  war  bis  Ende  Januar  d.  Js.
bereits  in  Alexandrien  eingetroffen.  Die  meisten
Egrenierfabriken  haben  schon  den  Betrieb  eingestellt,
  so  daß  von  März  an  kaum  noch  Zufuhren
aus  dem  Innern  zu  erwarten  sind.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Alerandrien
vom  4.  Februar  1910.)

 

Kaüakoo-  Ausfuhr  der  Dominikanischen  Republih
im  Jahre  1909.

Dezember  1909

1000  Wert
engl.  104X)
Pfund  Gourdes

Januar  /  Dezbr.  1809
1000  Wert
engl.  1000

Pfund  Gourdes

Bestimmung
Vereinigte  Staaten

von  Amerika  98  7  1  4085  1250
Deutschland  24  2  9642  741
Frankreicg  —  —  8919  764

 

Zusammen  einschl.
anderer  Länder  122  9  32673  2757
(Nach  dem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsuls  in
San  Domingo  vom  20.  Januar  1910.)

Sundstätten  verschiedener  Mineralien  in  Natal
und  Jululand.

Im  Auftrage  der  Natalregierung  hat  der
Geologe  Dr.  Hatch  die  bekannten  Fundstätten
verschiedener  Mineralien  besichtigt,  die  Abbauwürdigkeit
  studiert  und  seiner  Regierung  darüber
berichtet.  Im  Buchhandel  ist  dieser  Bericht  noch
nicht  erhältlich,  da  er  vor  vollständiger  Veröffentlichung
  dem  Parlament  unterbreitet  werden  muß.
Die  Tagespresse  in  Johannesburg  und  in  Natal
hat  jedoch  ein  Resümee  des  Berichts  veröffentlicht.

Die  Schlußfolgerungen,  zu  denen  Dr.  Hatch
betreffs  des  Wertes  der  verschiedenen  Mineral-=funde
  gelangt,  sind  nichts  weniger  als  erfreulich
und  haben  in  Natal  sowohl  wie  in  Johannesburger
  Kreisen,  die  Interessen  in  der  genannten
Kolonie  haben,  sehr  niederschlagend  gewirkt.

Nachstehend  werden  einige  Hauptpunkte  des
Berichts  kurz  hervorgehoben:

Zinn.  Dr.  Hatch  berichtet  über  zwei  Fundstellen
  im  Zululand;  zur  Ausbeutung  der  einen
ist  bereits  eine  Gesellschaft  mit  ziemlich  erheblichem
  Kapital  gegründet  worden.  Er  bezeichnet
es  bei  beiden  Stellen  keineswegs  als  ausgeschlossen,
daß  noch  abbauwürdige  Gänge  gefunden  werden;
was  aber  das  bis  jetzt  erschlossene  Gestein  anlangt,
  so  kommt  er  auf  Grund  von  Analysen  der
genommenen  Proben  zu  der  Ansicht,  daß  der
Erzgehalt  zu  gering  sei,  um  einen  nutzbringenden
Abbau  zu  ermöglichen.

Eisen.  Auch  auf  das  Vorkommen  dieses
Minerals  sind  große  Hoffnungen  gesetzt  worden.
Die  Funde  von  Eisenerz  im  Vryheid-Distrikt  führten
seinerzeit  zu  Unterhandlungen  zwischen  einem
englischen  Finanzsyndikat  und  der  Natalregierung
betreffs  der  Gründung  von  Eisen=  und  Stahlwerken.
  Die  Sache  zerschlug  sich  allerdings  damals,
  doch  erwartete  man  immer,  daß  das  Projekt
demnächst  wieder  aufgenommen  werden  würde.
Dr.  Hatch  berichtet  sowohl  betreffs  des  Vorkommens
  von  Eisen  im  Vryheid-Distrikt  als  betreffs
        <pb n="282" />
        W  248  e

eines  anderen  in  Zululand,  daß  das  Erz  zu  sehr
mit  Kieselerde  durchsetzt  sei,  um  eine  billige  Herstellung
  von  Roheisen  zu  gestatten,  die  Lager  von
Manganeisenerz  im  Vryheid-Distrikt  seien  nicht
von  genügendem  Umfang  und  das  Erz  sei  nicht
von  hinreichender  Reinheit,  um  das  Verhütten
ratsam  erscheinen  zu  lassen;  auch  an  eine  Ausfuhr
der  Erze  selbst  sei  nicht  zu  denken,  da  sie  mit
den  anderen,  auf  den  europäischen  Märkten  angebotenen
  Eisenerzen  weder  in  Hinsicht  auf  Preis
noch  Qualität  konkurrieren  könnten.  Ein  Lager
von  Eisenerz  in  der  Nähe  von  Maritzburg  beurteilt
er  zwar  günstiger,  doch  sei  ein  endgültiges  Urteil
nicht  möglich,  bevor  nicht  weitere  Aufschließungsarbeiten
  gemacht  seien.  Von  den  zahlreichen
anderen  Fundorten  von  Eisen  in  Natal  hält
Dr.  Hatch  nicht  viel;  das  Erz  trete  nirgends  in
größeren  Mengen  auf.  Es  fehle  auch  an  gutem
weißen  Kalk,  der  zum  Verhütten  unentbehrlich  sei.
Das  Projekt  der  Errichtung  von  Eisen=  und
Stahlwerken  sei  zum  mindesten  als  sehr  verfrüht
zu  bezeichnen.

Blei=  und  Silbererz.  Das  Vorkommen
dieses  Erzes  ist  schon  wiederholt  aus  Natal  gemeldet
  worden.  Dr.  Hatch  berichtet,  daß  keine
Gänge  von  irgendwelcher  Bedeutung  in  der
Kolonie  nachgewiesen  seien  und  daß  es  fraglich
erscheine,  ob  überhaupt  noch  abbauwürdige  Lage
gefunden  werden  würden.

Phosphate.  Die  im  Weenen-Distrikt  und
an  anderen  Orten  vorkommenden  Phosphate  hält
Dr.  Hatch  nicht  für  von  hinreichend  guter  Qualität,
  um  sie  in  rohem  Zustand  als  Dünger  zu
benutzen.

Graphit.  Das  Mineral,  das  bei  Port
Shepstone  vorkommt,  soll  zu  viel  Asche  enthalten,
um  von  besonderem  Werte  zu  sein;  auch  erklärt
der  Bericht  weitere  Aufschließungsarbeiten  für
unerläßlich,  ehe  ein  Urteil  über  die  Rentabilität
des  Abbaues  möglich  sei.

Asbest,  Marienglas,  Gips.  Uüber  alle
diese  Mineralien  soll  Dr.  Hatch  sich  ungünstig
aussprechen.

Petroleum.  Schon  zu  wiederholten  Malen
glaubte  man  auf  Anzeichen  des  Vorkommens  von
Petroleum  gestoßen  zu  sein,  und  Bohrungen  sind
in  kleinerem  Umfang  öfters  vorgenommen  worden,
aber  stets  resultatlos  verlaufen.  Dr.  Hatch  soll
über  die  Wahrscheinlichkeit  des  Auffindens  von
Petroleum  sehr  steptisch  urteilen.

Kupfer.  Kupfererze  verschiedener  Art  sind
an  einer  Reihe  von  Stellen  im  Zululand,  im
Bryheid-Distrikt  usw.  angetroffen  worden.  Dem
Berichte  zufolge  sind  die  Arbeiten  fast  nirgends
über  das  Stadium  des  Schürfens  hinausgegangen;
auch  bei  den  beiden  Gruben,  die  bereits  berg- 



männisch  bearbeitet  werden,  hält  der  Verfasser
sehr  umfangreiche  Aufschließungsarbeiten  für  notwendig,
  ehe  man  über  die  Rentabilität  urteilen
könne.

Gold  kommt  in  Natal  und  Zululand  verschiedentlich
  vor,  und  zwar  sowohl  in  Konglomeratschichten
  wie  in  Quarzgängen.  Es  ist  mehrfach
versucht  worden,  nachzuweisen,  daß  die  dortigen
Konglomeratschichten  mit  denen  des  Witwatersrand
in  Transvaal  identisch  seien,  aber  es  ist  fraglich,
ob  genügende  Gründe  für  diese  Theorie  sprechen.
Dr.  Hatch  weist  sie  jedenfalls  zurück  und  ist  darin
wohl  mit  der  überwiegenden  Mehrheit  der  südafrikanischen
  Geologen  von  Ruf  einig.  Der
Auszug  aus  dem  Bericht  über  das  Vorkommen
von  Gold  ist  etwas  vage,  namentlich  fehlt  darin
das  Urteil  über  die  beiden  bereits  erschlossenen
kleinen  Bergwerke,  die  „Wonder“"  und  die  „Denny-Dalton“-Grube.
  Soweit  bekannt,  haben  beide
Gruben  keine  sehr  befriedigenden  Ergebnisse  gezeigt.
Dr.  Hatch  ist  offenbar  von  dem,  was  er  an
anderen  Fundorten  von  Gold  gesehen  hat,  nicht
begeistert;  er  hält  es  aber  für  wahrscheinlich,  daß
man  bei  weiterem  Schürfen  auf  goldhaltige  Quarzgänge
  stoßen  wird,  die  bei  billigem  Betrieb  und
bei  Verwendung  von  nur  kleinen  Stampfmühlen
den  Abban  lohnen  werden.

Es  gehörte  freilich  nicht  in  den  Bereich  der
Dr.  Hatch  gestellten  Aufgabe,  auch  die  Kohlengruben
  zu  besichtigen;  er  erwähnt  aber  in  seinem
Berichte,  daß  Steinkohle  zur  Zeit  das  einzige
wirklich  als  wertvoll  bekannte  Mineral  der  Kolonie
darstelle;  es  sei  zweifellos,  daß  ungeheure  Mengen
von  bituminöser  Kohle  sowohl  wie  von  Anthrazitkohle
  vorhanden  seien.

Dr.  Hatch  schließt  seinen  Bericht  mit  verschiedenen
  Ratschlägen;  er  empfiehlt  zur  Förderung
des  Schürfens  Prämien  auf  Mineralfunde  auszusetzen,
  die  Schürfgebühren  zu  ermäßigen  oder
ganz  zu  erlassen,  gute  Wege  in  den  Bergwerksdistrikten
  anzulegen  usw.;  auch  rät  er,  den  Kohlenbergbau,
  soweit  möglich,  weiter  zu  fördern.

(Nach  einem  Berichte  des  Handelssachverständigen

beim  Kaiserl.  Konsulat  in  Johannesburg.)

Handel  der  Raopkolonie  1909.

Die  Gesamteinfuhr  der  Kapkolonie  bewertete
sich  im  Jahre  1909  auf  52  385  573  2  gegen
49  639  917  K  im  Jahre  1908.  Davon  entfielen
auf  die  Wareneinfuhr  16  945  976  L  (gegen
15  553  409  im  Jahre  1908),  auf  die  Einfuhr
für  Rechnung  der  Regierung  467  855  (417804)  K,
auf  die  Münzeinfuhr  378  370  (160  049)  2&amp;amp;  und
auf  den  Transitverkehr  (Diamanten  und  Gold)
34  593  372  (33  508  655)  L.
        <pb n="283" />
        M  249  20

Der  Gesamtwert  der  Ausfuhr  der  Kapkolonie
betrug  im  Jahre  1909:  57270  732  L  gegen
50  519  099  L  im  vorhergehenden  Jahre.  Von
dieser  Gesamtausfuhr  entfielen  auf  die  Warenausfuhr
  21  576  389  (16  178  118)  &amp;amp;,  sowie  auf
die  Ausfuhr  von  Regierungsgütern  172  809
1114  077)  X,  von  Münzen  928  162  (718  249)  LS;
der  Rest  mit  34  593  372  (33  508  655)  K  entfiel
auf  den  Transitverkehr,  und  zwar  2  395  450
(2517  236)  L  auf  Diamanten  und  32  197  922
(30  991  419)  L  auf  Gold.

Die  Gesamteinfuhr  und  zausfuhr  der  Kapkolonie
  wies  im  Jahre  1909  (und  1908)  in  den
wichtigsten  Artikeln  die  folgenden  Werte  (in
1000  L)  auf:

Einfuhr.

Überseeische  Einfuhr:  Pferde,  Esel  usw.
29,9  (22,3),  Ale  und  Bier  17,3  (19,4),  Biskuit
und  Kakes  27,2  (30,9),  Butter  100,1  (164,8),
Margarine  und  andere  Surrogate  10,0  (15,9),
Käse  65,4  (64,3),  roher  Kaffee  341,6  (286,6),
Zuckerwerk  80,8  (70,1),  Weizen  710,3  (811,2),
Weizenmehl  185,1  (171,1),  nicht  genanntes  Getreide
  und  Mehl  34,8  (34,9),  Eier  47,0  (44,3),
Fischkonserven  77,5  (73,3),  Früchte,  frisch  (einschl.
Nüsse)  14,8  (15,8),  desgl.  getrocknet  oder  konferviert
  (Datteln  ausgenommen)  20,1  (20,7),
Schmalz  31,2  (24,9),  Fleisch,  frisch  oder  gefroren
14,0  (17,5),  Speck  und  Schinken  103,7  (86.7),
Fleisch,  gesalzen  oder  in  Blechbüchsen  35,7  (25,8),
kondensierte  Milch  138,8  (159,4),  Hafer=  und
andere  Mehlpräparate  57,4  (56,9),  Reis  95,7
(94,3),  Spirituosen  88,7  (92,3),  Zucker  338,5
(415,6),  Zuckerprodukte  (Sirup,  Glykose,  Saccharin,
Melasse  36,9  (39,3),  Tee  103,5  (117,7),  Karkoffeln
  22,0  (18,6),  Weine  aller  Art  23,2  (18,7),
andere  Nahrungsmittel  159,1  (140,8),  Kohlen,
Koks  und  Preßkohlen  66,9  (72,5),  Glyzerin  zu
Fabrikationszwecken  149,9  (143,6),  Eisenbleche,
glatt  und  gewellt  119,0  (95,9),  Eisen  und  Stahl,
nicht  anderweit  genannt  39,1  (45,3),  Zinn  und
Zink  20,6  (19,7),  Nitrate  zu  Fabrikationszwecken
114,2  (125,4),  Mineralöl  128,0  (157,7),  andere
Ole,  nicht  für  den  Genuß  80,9  (70,8),  Paraffinund
  Stearinwachs  48,8  (47,4),  unbearbeitetes
Lolz  79,8  (88,8),  sonstige  nicht  genannte  Rohmaterialien
  140,2  (125,6),  landwirtschaftliche  Geräte
184,8  (117,9),  Waffen  und  Munition  73,1  (74,4),
Kleidungsstücke  1287,3  (1085,2),  Säcke  130,4
(113,2),  Sprengstoffe  16,9  (165,6),  Bücher  und
Noten,  gedruckt  155,9  (154,5),  Stiefel  und
Schuhe  683,4  (671,0),  Lichte  38,2  (38,2),  Zement
30,1  (40,5),  Uhren  aller  Art  24,8  (21,6),  Schnüre
und  Seile  (nicht  Draht-)  20,2  (18,1),  Baumwollwaren
  1769,3  (1429,9),  Arzneien  53,2  (51,2),
Chemikalien  und  Farbstoffe  204,4  (205,5),  Ton-,

 

Porzellan=  und  Glaswaren  121,6  (116,6),  Telegraphenkabel
  und  Zubehör  60,0  (48,0),  Möbel
und  Tischlerwaren  224,6  (195,4),  Posamentierund
  Putzwaren  866,8  (755,9),  Eisenkurzwaren
584,1  (550,1),  Hüte  und  Mützen  149,8  (139,3),
Schmucksachen  128,2  (106,7),  Leder  und  Lederwaren
  141,9  (130,4),  Leinenwaren  33,1  (32,5),
Maschinen  aller  Art  636,9  (531,6),  Musikinstrumente
  48,0  (43,7),  Delikateßwaren  81,4  (68,2),
Druck-,  Packpapier  und  Tapeten  134,7  (139,4),
Röhren  und  Zubehörteile  51,6  (57,5),  Eisen-  und
Straßenbahnmaterial  27,9  (16,2),  Sattlerwaren
und  Geschirre  19,5  (21,2),  Seife,  gewöhnliche
83,9  (95,9),  Schreibmaterialien  232,2  (224,0),
Tabak,  unbearbeitet  48,3  (46,2),  Zigarren  28,0
(26,6),  Zigaretten  20,6  (18,9),  Fahrzeuge:  Karren
und  Wagen  13,1  (12,0),  andere  259,2  (142,2),
Holz  für  Decken=  und  Bodenbelag  32,4  (42,8),
desgl.,  gehobelt  und  genutet  13,5  (16,1),  desgl.,
verarbeitet  69,  (86,5),  Wollenwaren  452,7
(449,7),  andere  Waren,  verarbeitet,  n.  b.  a.
591,1  (512,8).

Einfuhr  aus  anderen  Staaten
der  Zollunion.

Südafrikanische  Produkte:  Gold  aus
Transvaal  29  559,2  (28  620,4),  Süd-Rhodesia
2508,3  (2307,7),  Bechuanaland  55,6  (20,  1),
Swaziland  36,0  (19,8),  Diamanten  aus  Transvaal
  1230,2  (1970,5),  Oranjeflußkolonie  1163,6
(542,4),  andere  2730,6  (2141,2).  Nichtsüdafrikanische
  Produkte:  Rohgold  im  Transitverkehr
38,5  (23,1),  andere,  verzollt  299,2  (355,  1),
Einfuhr  für  die  Kapregierung  264,2  (304,8),
Einfuhr  für  die  anderen  Regierungen  203,6
(112,9),  Münzeinfuhr  von  üÜbersee  212,0  (102,2),
Münzeinfuhr  von  anderen  Staaten  der  Union
166,3  (57,8).

Ausfuhr.

Südafrikanische  Produkte  nach  überseeischen
  Ländern:  Pferde  14,8  (9,9),  alle
übrigen  lebenden  Tiere  22,8  (12,7),  Kupfererz  und
Regulus  430,8  (418,2),  Mais  229,7  (23,3),  Hafer
83,6  (106,4),  sonstiges  Getreide  und  Mehl  47,2
(37,2),  Diamanten,  und  zwar  aus  der  Kapkolonie
3974,8  (2279,4),  Transvaal  1230,2  (1970,5),
Oranjeflußkolonie  1163,6  (542,4),  Straußfedern
2091,2  (1738,3),  Fische,  konserviert,  gesalzen  usw.
32,7  (31,0),  getrocknete  Pflanzen  und  Gräser
17,8  (17,6),  Viehfutter  11,4  (22,4),  Früchte,
frisch  und  getrocknet  31,2  (33,7),  Rohgold,  und
zwar  aus  Transvaal  29  559,2  (28  620,4),  Süd-Rhodesia
  2508,3  (2307,7),  Bechuanaland  55,6
(20,1),  Swaziland  36,0  (19,8),  Angorawolle
809,0  (662,7),  Rindshäute  112,9  (90,8),  Ziegenfelle
  251,5  (189,5),  Schaffelle  495,3  (346,5),
        <pb n="284" />
        250  20

Wolle,  gereinigt  193,9  (245,9),  desgl.  im  Schweiß
2619,4  (1848,8),  andere  Artikel  182,7  (101,4);
nach  anderen  Staaten  der  Zollunion  4140,1
(2815,10.

 

(85,9),  verzollt  163,0  (139,3),  Postsachen  23,8
(22,6);  nach  anderen  Staaten  der  Zollunion
5456,3  (4860,0);  Ausfuhr  nach  anderen  Kolonialregierungen
  172,8  (114,0),  Münzenausfuhr  nach

Wiederausgeführte  Waren  nach  über=  Ubersee  3,7  (107,1),  desgl.  nach  anderen  Staaten
seeischen  Ländern:  Rohgold  im  Transitverkehr  der  Zollunion  924,3  (611,1).
38,5  (23,1),  im  gebundenen  Verkehr  103,1  (0  uth  African  Customs  Statistical  Burcau  Cape  Town.)

Vermischtes.

*"Frühfahrskursus  des  Instituts  für  Schiffs-  und  Tropenkrankheiten  in  Hamburg.)

Für  den  vom  4.  April  bis  11.  Juni  d.  Js.  stattfindenden  Kurfus  am  Institut  für
Schiffs=  und  Tropenkrankheiten  in  Hamburg  sind  die  nachstehenden  Vorlesungen  usw.  in

Aussicht  genommen:

N.  -—  Prof.  Nocht,  S.

-—  Giemsa,  P.  —  Dr.  v.  Prowazek,

—  Physikus  Saunemann,  F.  Prof.  Fülleborn,  W.  —  Dr.  Werner,  M.—  Dr.  Maner.
R.  =  Dr.  da  Rocha  Lima,  Gl.  =  Prof.  Glage.

Montag,  4.  April:  Einleitung  (N.)
Dienstag,  5.  April:  Normales  und  pathologisches  Blut  (F.)

Mittwoch:  6.  April:
Donnerstag,  7.  April:
Feeiag,  #  ie  6  Chininprophylaxe  (N.)
Montag,  11.  April:
Dienstag,  12.  April:
Mittwoch,  13.  April:
Donnerstag,  14.  April:
Freitag,  15.  April:
Sonnabend,  16.  April:
Montag,  18.  April:
Dienstag,  19.  April:
Mittwoch,  20.  April:

|  Schwarzwasserfieber  (N.)

Donnerstag,  21.  April:
Freitag,  22.  April:
Sonnabend,  23.  April:
Montag,  25.  April:
Dienstag,  26.  April:
Mittwoch,  27.  April:
Donnerstag,  28.  April:
Freitag,  29.  April:

 

Sonnabend,  30.  April:  #  Piroplasmen  und  Küstenfieber  (F.)
Kala-Azar  und  Delhibenle  (F.)

Montag,  2.  Mai:
Dienstag,  3.  Mai:
Mittwoch,  4.  Mai:
Donnerstag,  5.  Mai:

Spirochätenfieber  (Il.)

(Oimmelfahrt),  event.

Malaria  im  Menschenblut  (F.)
I  Klinik  und  Therapie  der  Malaria,

—  Hämoglobinbestimmung  und  Blutkörperchenzählung
  (F.)

—  klinische  Visite

—  patholog.  Anatomie  der  Malaria  (R.)

—cchem.  Untersuchung  von  Blut  u.  Harn  (G.)

Mückensystematik  und  Entwicklung  (F.)  —  klinische  Visite
Mückenanatomie  und  -Biologie  (F.)
1  Entwicklung  d.  Malaria  in  d.  Mücke
u.  Epidemiologie  d.  Malaria  (F.)  —  klinische  Visite
Bekämpfung  der  Malaria  (F.)

—  klinische  Visite

Einführung  in  das  Studium  der
pathogenen  Protozoen  (P.)

—  klinische  Visite

7“m5  und  Schlafkrankheit  (F.)  —  klinische  VWisite

klinische  Visite

Dengue  und  Verwandte,  Kedani  und  Spotted  fever  (3lI.)  —  klinische  Visite
Ausflug  nach  Curhaven  zu  Mückenbeobachtungen  im

Freien,  Mückenausräucherungen  usw.

Freitag,  6.  Mai:  .
Sonnabend,  7.  Mai:
Montag,  9.  Mai:

Dienstag,  10.  Mai:
Mittwoch,  11.  Mai:
Donnerstag,  12.  Mai:

Gelbfieber  (N.)
des  Gelbfiebers  (R.)
Pest  (AM.)

der  Elephantiasis  (W.)

*)  Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  3,

Patholog.  Anat.

—  klinische  Visite

1  Filarien  (F.)  —  Operationstechnik

—  klinische  Visite

Typhus  und  Maltafieber  (A.)

107  und  1909,  Nr.  19,  S.  920.
        <pb n="285" />
        W  251  20

Freitag,  13.  Mai:

Sonnabend,  14.  Mai
Montag,  16.  Mai:  .  Pfingstferien

Dienstag,  17.  Mai:
Mittwoch,  18.  Mai:  Lepra  und  Cholera  (M.)

Donnerstag,  19.  Mai:  Gifttiere,  parasit.  Fliegen  usw.  —

Freitag,  20.  Mai:  1  ..
Sonnabend,21.Mai:l  Beriberi  (N.)
Montag,  23.  Mai:
Dienstag,  24.  Mai:  1

1  Dysenterie  und  Leberabszeß  (N.)  —

—  patholog.  Anatomie  der  Dysenterie  (W.)
Operationstechnik  d.  Leberabsz.  (R.)
—  klinische  Visite

—  klinische  Visite

Konservierung  von  Material  (F.)

—  patholog.  Anatomie  der  Beriberi  (KR.)
—  Sprue  (M.)  —  klinische  Visite

Helminthen  allg.  und  tropische  Cestoden  (F.)
Nitwoch,  25.  Ma#:  Tropische  Trematoden  (F.)

—  klinische  Visite

Donnerstag,  26.  Mai:  Frambeesia,  trop.  Lues,  Gangosa,  Verruga  peruviana,  Uleus  tropicum,  Gundu,

Freitag,  27.  Mai:
Sonnabend,  28.  Mai
Montag,  30.  Mai:
Dienstag,  31.  Mai:
Mittwoch,  1.  Juni:
Donnerstag,  2.  Juni:
Freitag,  3.  Juni:
Sonnabend,  4.  Juni:
Montag,  6.  Juni:
Dienstag,  7.  Juni:
Mittwoch,  8.  Juni:

Tropenhygiene  (W.)

Schiffshygiene  (N.)

Madurafuß,  Ainhum,  Tinea  und  andere  tropische  Hautkrankheiten  (M.)
Ankylostomum,  Necator  und  Strongyloides  stercoralis  (F.)

—  klinische  Visite

Chemische  Wasseruntersuchung  (6.)  —  klinische  Visite

—  Rattenvertilgungsapparat  (6.)
—  Besichtigung  von  Schiffen  (8.)
—  klinische  Visite

Tomnerstag,  9.  Juni:  Fleischbeschau  und  tropische  Tierseuchen  (Gl.)

Freitag,  10.  Juni:
Sonnabend,  1  1.  Juni:

 

Katzen  als  Vorbeugemittel  gegen  Pest.

Lt.  Col.  Buchauan  vom  indischen  Gesundheitsdienst
  hat,  nachdem  vor  etwa  zwei  Jahren
in  einer  Broschüre  über  Pestvorbeugemittel  im
Naypur-Distrikt  das  Halten  von  Katzen  als  das
bestee  Mittel  gegen  die  durch  die  zahlreichen  Ratten
verbreitete  Pest  bezeichnet  worden  war,  Gelegenheit
  gehabt,  diese  Behauptung  im  Laufe  von  drei
Pestepidemien  nachzuprüfen.  Er  schreibt  über  seine
Beobachtungen  u.  a.  folgendes:

An  der  Straße  zwischen  Naypur  und  Kalmeshwar
  liegt  das  kleine  Dorf  Airla.  Wenn  in  einer
der  beiden  Städte  die  Pest  ausbrach,  flüchteten
die  Einwohner  in  die  andere  Stadt  und  berührten
auf  ihrer  Wanderung  größtenteils  das  dazwischen
gelegene  Airla.  Aber  niemals  wurde  in  diesem
Dorfe  Pest  beobachtet,  wofür  der  Ortsschulze  als
Grund  angab,  daß  es  in  Airla  keine  Ratten  gäbe.
Tas  Fehlen  der  Ratten  begründete  er  wiederum
mit  der  Anwesenheit  zahlreicher  Katzen,  welche  bei
dem  Milchreichtum  des  Ortes  —  es  wurden  dort
zahlreiche  Büffelherden  gehalten  —  sich  leicht  ernahren
  ließen.

Beispiele  dieser  Art  fand  Buchanan,  als  er
nun  weiter  darauf  achtete,  recht  häufig.

Dieses  Mittel,  Ratten  zu  vertilgen,  ist  nach
Buchanan  für  Indien  das  beste,  das  es  gibt.
Einmal  ist  es  bedeutend  wirksamer  als  Fallen

 

und  Gift  (welche  Hilfsmittel  nebenbei  auch  weiter
in  Gebrauch  bleiben  können),  dann  entspricht  es
—  und  das  ist  ein  wichtiger  Faktor  —  der  religiösen
  Anschauung  der  Mohammedaner  und  Inder,
denen  die  Katze  ein  heiliges  Tier  ist.  Während
sie  sich  sträuben  würden,  Ratten  durch  Gift  und
Fallen  zu  töten,  finden  sie  nichts  dagegen  einzuwenden,
  daß  die  Katzen  dieses  Geschäft  unter  den
Ratten  besorgen.

Wenn  also  damit  eine  Forderung  an  ein
gutes  Mittel,  die  Annehmlichkeit,  erfüllt  ist,
bleibt  es  noch  übrig,  die  zwei  anderen  Forderungen
zu  prüfen,  nämlich  die  Wirksamkeit  und  die
Verfügbarkeit.

Daß  die  Katze,  wenn  man  sie  nicht  überfüttert,
als  natürlicher  Feind  der  Ratte  ein  wirksames
Mittel  ist,  diese  Tiere  auszurotten,  wird  bewiesen
durch  einen  Versuch,  bei  dem  man  acht  nicht  besonders
  ausgewählte  Katzen  und  17  Ratten  frei
in  einen  geschlossenen  Raum  brachte,  den  man
durch  ein  Fenster  beobachten  konnte.  Der  Erfolg
war,  daß  in  wenigen  Minuten  alle  Ratten  getötet
waren;  die  Frage,  ob  genug  Katzen  zur  Verfügung
gehalten  werden  können,  bedarf  noch  der  Feststellung.

Jedenfalls  haben  genaue  Zählungen  ergeben,
daß  bei  einem  Verhältnis  von  50  Katzen  auf
100  Einwohner  eine  Pestepidemie  als  ausgeschlossen
gelten  kann,  auch  wenn  der  betreffende  Ort  mitten
        <pb n="286" />
        G  252  20

in  einem  pestverseuchten  Distrikt  gelegen  ist.  Auch
die  Vergleichung  einzelner  Häuser  in  einem  und
demselben,  von  Pest  frisch  befallenen  Orte  fiel  in
allen  Fällen  zugunsten  der  Häuser  mit  Katzen
aus.  So  ergaben  in  einem  Dorfe  Asegaon
(700  Einwohner),  in  welchem  seit  einem  Monat
35  Pestfälle  auftraten,  die  Untersuchungen,  daß
von  acht  an  der  Straße  gelegenen  Häusern  in
sieben  keine  Pestfälle  vorgekommen,  aber  Katzen
vorhanden  waren,  während  im  achten,  wo  die  Katzen
fehlten,  ein  Pestfall  vorgekommen  war.

In  einem  Distrikt,  in  welchem  Pest  herrschte,
fanden  sich  vier  zusammenliegende  Dörfer,  von
welchen  das  erste  einen  Prozentsatz  von  19,  das
zweite  einen  solchen  von  55,  das  dritte  von  57
und  das  vierte  von  75  v.  H.  Katzen  aufswies.
Die  ringsherum  verbreitete  Pest  zeigte  sich  nur
in  einem  von  diesen  vier  Dörfern,  nämlich  in
dem,  welches  den  geringsten  Prozentsatz  an  Katzen
(19  v.  H.)  hatte.  In  diesem  Dorfe  waren  von
35  Pestfällen  fünf  aufgetreten  in  Häusern  mit
Katzen  und  30  in  solchen  ohne  Katzen.  Zwei
von  den  fünf  Fällen  betrafen  Leute,  welche  sich
in  fremden  Häusern  infiziert  hatten;  in  ihren
eigenen  Häusern  fand  man  keine  toten  Ratten.
In  den  drei  anderen  Häusern  fand  man  tote
Ratten,  obwohl  eine  Katze  da  war,  aber  diese
reichte  für  die  vielen  Ratten  nicht  aus.

Gegen  den  aus  London  erhobenen  Einwand,
daß  auch  durch  die  Katzen  die  Pest  verbreitet
werde  —  eine  Dame  sollte  durch  Infektion  von
ihrer  pestkranken  Schoßkatze  erkrankt  sein  —  wird
erwidert,  daß  Katzen  selbst  zwar  eine  chronische
Pest  (geschwollene  Halsdrüsen)  bekommen  können,
aber  die  Pest  nicht  übertragen.  Dr.  Hintze.

 

 

Literatur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandi.)

Von  der  „Deutschen  Kolonial-Gesetzgebung“
  (Verlag  der  Königlichen  Hofbuchhandlung
  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn)  liegt  jetzt  der
zwölfte  Band  (Jahrgang  1908)  vor.  Herausgeber
  sind,  wie  in  den  Vorjahren,  Wirklicher
Admiralitätsrat  Dr.  Köbner  und  Wirklicher
Legationsrat  Gerstmeyer.  Der  Band  schließt
sich  nach  Auswahl  und  Einteilung  des  Stoffes
an  die  früheren  Bände  an.  Er  umfaßt  wie
diese  das  gesamte  für  die  deutschen  Schutzgebiete
(einschließlich  Kiautschon)  in  Betracht  kommende
Material  an  Gesetzen  und  Verordnungen,  Erlassen
und  internationalen  Vereinbarungen.  Die  Ursachen,
welche  im  Jahre  1907  ein  Anwachsen  des  in
Betracht  kommenden  Materials  zur  Folge  hatten,
haben  auch  im  Jahre  1908  fortgewirkt.  Der
Teil  2  (Bestimmungen  für  die  afrikanischen  und

Südseeschutzebiete)  weist  dementsprechend  wieder!

 

eine  beträchtliche  Zahl  der  Nummern  auf.  Von
den  neuen  Verordnungen  usw.  entfallen  auch
diesmal  die  meisten  auf  solche  Rechtsmaterien,
in  denen  die  wirtschaftliche  Aufwärtsbewegung
der  Schutzgebiete  am  unmittelbarsten  ihren  Einfluß
  äußert,  so  namentlich  auf  das  Eisenbahnund
  sonstige  Verkehrswesen  sowie  die  Zoll=  und
Steuerverwaltung.

Im  einzelnen  sind  an  Gesetzen,  Verordnungen
usw.,  welche  für  alle  oder  mehrere  Schutzgebiete
gelten,  hervorzuheben  der  Vertrag  mit  den
Niederlanden  über  die  gegenseitige  Anerkennung
der  Aktiengesellschaften  usw.,  der  auch  für  die
deutschen  Schutzgebiete  Geltung  hat,  die  Koaiserliche
  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der
Verwaltung  und  die  Eingeborenen-Rechtspflege,
das  Brüsseler  Abkommen  vom  22.  Juli  1908
über  das  Verbot  der  Einfuhr  von  Feuerwaffen,
Munition  und  Schießpulver  nach  einer  bestimmten
Zone  Westafrikas  und  die  Verfügungen  des
Reichskanzlers  über  die  standesamtliche  Zuständigkeit
  in  den  afrikanischen  und  Südseeschutzgebieten
sowie  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  und  das
Kostenwesen  daselbst.

Von  den  für  Deutsch-Ostafrika  erlassenen
Bestimmungen  find  besonders  zu  erwähnen  das
deutsch-englische  Abkommen  über  die  Bekämpfung
der  Schlafkrankheit,  die  Verträge  über  den  Bau
der  Eisenbahn  von  Morogoro  nach  Tabora,  die
neue  Jagdverordnung  nebst  Ausführungsbestimmungen
  und  die  Bekanntmachung  betreffend  die
Schürffreiheit  im  Gebiet  der  Irangi-Bergbauund
  Landkonzession.  Für  Deutsch-Südwestafrika
  sind  vor  allem  die  auf  die  Diamanten
bezüglichen  Verordnungen  bemerkenswert,  jerner
die  Verordnung  betreffend  die  Versteuerung  des
Branntweins,  der  neue  Zolltarif,  die  Hasenverordnung
  für  Swakopmund,  eine  Reihe  von
Verfügungen  betreffend  den  Verkauf  von  Regierungsland,
  die  Verträge  mit  der  deutschen
Kolonial-Gesellschaft  für  Südwestafrika  und  der
South  West  Africa  Co.  über  deren  Bergwerksgerechtsame,
  sowie  schließlich  die  Verordnung
betreffend  Kreditgeschäfte  Eingeborener.  Für
Kamerun  kommen  u.  a.  in  Betracht  die  Verordnung
  zur  Regelung  des  Träger=  und  Karawanenwesens
  sowie  des  Wandergewerbes,  die
neue  Jagdverordnung  und  die  Ausführungsbestimmungen
  zur  Kaiserlichen  Bergverordumg,
für  Togo  die  Verordnung  zur  Bekämpfung  der
Stechmückengefahr,  die  Verordnung  betreffend  den
Erwerb  von  Rechten  an  herrenlosem  Land,  sowie
die  Verträge  über  den  Bau  von  Lome  nach
Atakpame  und  die  Arbeiteranwerbung  hierfür,  für
Deutsch-Neuguinea,  die  neue  Zollverordnung,
das  Gesotz  und  der  Vertrag  über  die  Postdampfschiffs-Berbindung
  mit  diesem  Schutzgebiet  und
die  Verordnung  zur  Anderung  der  Strafverord-
        <pb n="287" />
        G:.  253  20

nung,  für  Samoa  die  Pflanzenschutz-Verordnung
und  für  Kiautschou  die  Vorschriften  zur  Regelung
des  Warenverkehrs  im  Hafen  und  Lagerhausbetriebes
  sowie  über  die  Zulassung  zur  Rechtsanwaltschaft.


Mehrfach  sind  auch  in  diesem  Jahrgang
wieder  Statuten  von  Gesellschaften  usw.  zum
Abdruck  gelangt,  so  z.  B.  die  Satzungen  der  Neuguinea-Kompagnie
  und  der  deutschen  Kolonial=Gesellschaft
  für  Südwestafrika  in  der  jetzt  geltenden
Fassung,  ferner  die  Statuten  der  Sparkasse  für
Daressalam.

Schließlich  enthält  der  vorliegende  Band
auch  einen  Nachdruck  der  organisatorischen  Bestimmungen
  für  die  Kaiserlichen  Schutztruppen
(Schutztruppen-Ordnung).  Die  letztgenannten  Bestimmungen
  haben  durch  die  seither,  namentlich
aber  durch  die  im  August  1908  erschienenen  Deckblätter
  so  wesentliche  Veränderungen  erfahren,
daß  es  erwünscht  erschien,  sie  —  abgesehen  von
einigen  unverändert  gebliebenen  oder  die  Offentlichkeit

  weniger  interessierenden  Anlagen  —  in
der  jetzt  geltenden  Fassung  nochmals  vollständig
wiederzugeben.

Ein  nach  Schutzgebieten  und  Materien  geordnetes
  sachliches  Inhaltsverzeichnis,  ein  alphabetisches
  Register,  auf  dessen  Vollständigkeit  und
Ubersichtlichkeit  besondere  Sorgfalt  verwendet  ist,
sowie  zahlreiche  Anmerkungen  erhöhen  die  Brauchbarkeit
  des  Werkes,  das  sich  bei  den  kolonialen
Behörden  sowie  in  allen  sonstigen  kolonialen
Kreisen  verdienter  Wertschätzung  erfreut.

Professor  Dr.  Velten:  Suaheli-Wörterbuch.
I.  Teil:  Suaheli-Deutsch.  Durch  alle  Buchhandlungen
  zu  beziehen.  Berlin  1910.  Selbstverlag
  des  Verfassers,  Dorotheenstraße  6.  Preis
gebunden  79.  —

Der  Verfasser  hat  durch  Herausgabe  des
Wörterbuches  einem  seit  langer  Zeit  bestehenden
Bedürfnis  abgeholfsen.  Das  Werk  dient  dem
Verständnisse  der  über  das  gewaltige  Gebiet  von
Ostafrika  verbreiteten  Verkehrssprache,  des  Kisuaheli.
  Eine  große  Schwierigkeit  in  der  Bearbeitung
  eines  Suaheli-Deutschen  Wörterbuchs  liegt
in  dem  grammatikalischen  Aufbau  der  Sprache,
die  durch  ihre  Fürwörter  dem  Laien  zunächst  den
Stamm  des  Wortes  verschleiert  und  eine  alphabetische
  Auffindung  erschwert.  Dieser  Schwierigkeit
ist  im  Interesse  der  mit  der  Grammatik  nicht
vertrauten  Leser  insofern  Rechnung  getragen,  als
der  Verfasser  bei  allen  Hauptwörtern  die  Klasse,
zu  der  sie  gehören,  in  Zahlen  angegeben,  die
Fürwörter  für  sämtliche  Klassen  der  Hauptwörter
besonders  aufgeführt  und  die  am  häufigsten  vorkommenden
  abgeleiteten  Formen  der  Zeitwörter
außer  bei  der  Grundform  noch  einmal  im  alphabetischen
  Verzeichnis  unter  Hinweis  auf  die  Grund- 



form  genannt  und  ferner  für  den  Anfänger  nicht
leicht  zu  erkennende  Zeitformen  besonders  aufgeführt
  hat.

Bei  den  meisten  Wörtern  ist  am  Schluß
kurz  auf  die  Abstammung  hingewiesen.  Auch  die
Abstammung  von  Wörtern  aus  anderen  Sprachen
ist  durch  besondere  Zeichen  erkennbar  gemacht.

Das  Wörterbuch  enthält  einen  außerordentlich
  reichen  Wörterschatz  und  ist  in  seiner  handlichen
  Form  als  einziges  seiner  Art  von  ganz
besonderem  Werte.

Professor  Dr.  Velten:  Suaheli-Sprachführer
für  Postbeamte.  Berlin,  1910.  Selbstverlag
des  Verfassers,  Dorotheenstr.  6.  Preis.  3,  30.

Dieser  Sprachführer  gibt  eine  praktische  Anleitung
  für  den  Verkehr  mit  den  Eingeborenen

im  ostafrikanischen  Postdienst.  Er  enthält  ein

Wörterverzeichnis  Deutsch-Suaheli,  Gespräche,  Bekanntmachungen

  des  Postamts,  eine  Dienstanweisung

für  die  Schaffnerpost  an  der  Usambarabahn,  Berichte
  über  Post,  Telegraph  und  Telephon,  von

Suaheli-Lehrgehilfen  am  Orientalischen  Seminar

verfaßt,  Briefe  von  farbigen  Postangestellten  an

die  Postbehörde  und  zwei  Suaheligedichte  auf
den  Telegraph  und  das  Telephon,  die  in  ihrer

Eigenart  einen  interessanten  Einblick  in  den

Ideengang  ihres  schwarzen  Verfassers  gewähren.

Der  Sprachführer  wird  jedem  jungen  Postbeamten,
  der  nach  Ostafrika  geht,  den  Dienst
wesentlich  erleichtern.

Hassert:  Deutschlands  Kolonien.  Erwerbungs=
  und  Entwicklungsgeschichte,  Landes=  und
Volkskunde,  wirtschaftliche  Bedeutung  unserer
Schutzgebiete.  Zweite,  erweiterte  und  vollständig
  umgearbeitete  Auflage.  Mit  7  Karten,
2  Diagrammen,  29  Vollbildern  und  59  Abbildungen
  im  Text.  Leipzig  1910.  Verlag
von  Dr.  Seele  &amp;amp;  Co.

Einzel-Wandkarten  der  deutschen  Schutzgebiete.
  I.  Togo.  Maßstab  1:  500  000.
Bearbeitet  von  P.  Sprigade.  Ein  Blatt  im
Format  von  70—128  cm  in  mehrfarbigem
Steindruck.  Berlin  1909.  Verlag  von  Dietrich
Reimer  (Ernst  Vohsen).  Preis  in  Umschlag
6,  —,  auf  Leinwand  mit  Stäben  (19,
Mit  der  Karte  von  Togo  beginnt  die  Verlagshandlung
  die  Herausgabe  einer  Folge  von  Einzel-Wandkarten
  der  deutschen  Kolonien  in  größerem
Maßstabe,  deren  Bearbeitung  amtliches  Material
zugrunde  liegt.  Die  vorliegende  Karte  zeigt  die
wichtigsten  Ortschaften  und  die  administrative  Einteilung
  Togos  nach  dem  neuesten  Stand;  ebenso
sind  die  Be  zirkshauptorte,  Postanstalten,  Zollstellen,
Missionsstationen  und  Eisenbahnen  in  übersichtlicher
  Weise  kenntlich  gemacht.  Die  Karte  hat

!nicht  nur  für  alle  Kolonialfreunde  Interesse,  son-
        <pb n="288" />
        dern  besonders  auch  für  Lehranstalten  und  für
kaufmännische  Bureaus,  die  mit  Togo  Handelsverbindungen
  unterhalten  oder  anknüpfen  wollen.

Brockmann:  Die  deutsche  Frau  in  Südwestafrika.
  Ein  Beitrag  zur  Frauenfrage  in
unseren  Kolonien.  Berlin  1910.  Verlag  von
E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung.
  Preis.  %  1.—.

Schlagintweit:  Die  Kolonie  Belgisch-Kongo
(CTongo  Belge).  Zur  Orientierung  über
diese  jüngste  afrikanische  Kolonie.  Mit  einer
Kartenskizze.  München  1910.  Verlag  von
Piloty  &amp;amp;  Loehle.  Preis  .  1,—.

 

254  20

Joseph  Chailler:  L'Inde  Britannigque.
Société  indigène-Politique  indigène:  les  ldées
directriges.  Avec  deux  cartes  en  couleur
hors  texte.  Paris  1910.  Librairie  Armand
Colin.  —  Preis  broschiert  10  Franken.

Frankfurter  Wirtschaftsbericht  für  das  Jahr
1909.  Erstattet  von  der  Handelskammer  zu  Frankfurt
  a.  M.  Frankfurt  a.  M.  1910.  Im  Selbstverlage
der  Frankfurter  Handelskammer.

Parzer-Mühlbacher:  Photographisches  Unterhaltungsbuch.
  Anleitungen  zu  interessanten  und
leicht  auszuführenden  photographischen  Arbeiten.
Dritte,  vollständig  umgearbeitete  und  bedeutend
vermehrte  Auflage.  Mit  185  belehrenden  Abbildungen
  im  Terte  und  auf  20  Tafeln.  Berlin  1910.
Verlag  von  Gustav  Schmidt  (vorm.  Robert  Oppenheim).
  Preis  geh.  “  3,60,  in  Leinenband  77.100.

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

Am  15.  Februar  ist  in  Rehoboth  (Deutsch-Südwestafrika)  ein  Ortsfernsprechnetz  mit
zunächst  sieben  Teilnehmer-Anschlüssen  und  einem  Nebenanschluß  in  Betrieb  genommen  worden.

Ostafrikanische  3Zentralbahn.
Fahrplan  für  die  Streche  Daressalam  —  kilossa.
Gültig  vom  1.  Jannar  1910  ab.

Richtung  Daressalam—  Kilossa.

Richtung  Kilossa—Darecssalam.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-ug  1  verkehrt  als  gemischter  Personen=  und  Gütering  Montage,  Mittwochs  und  Freitags:

 

 

 

 

 

ug  1  Zug  3  ug  5  7  Zug  4  Zug  6
Zug  Zug  Zug  Sug  %%C  8  Zug
ent-  o
Au-Av-Au-Av-»An-Av-An-Ab-W»»mStationen  An-  Ab-An-  Ab—
kunft  fahrt  kunft  fahrt  kunft  fahrt  kunft  fahrt  x  "  kunft  fahrt#kunft  fahrt  kunft  fahrt
ein  em
i1  42  925  125  0  Daressalam  13.  130  710  50  1105

710  711  3.15  —  --r  40  mW7#  ·  ·
IT  7½  %%%  „  13½%  Mbaruku  ra  6  #2  6  %%  #
*72  1  55  510010  10102%  12203  Pugu  Wies  6.0  4  41559  9.

Iy  716  .  .  2(3,.-.30.Kisscrawc  «»·.Z(32!(3L!s  «
.  .  1110  1110  40%00  Um  40,6  1s  .  .

825  -.-·;  .  .  .  «):  «  «  73073I1.  .  .  .
»n«  Its-  CZW  Ho  -  .--.  .·-  EIN-P  Vpivi  14,8734  5  *  225  27D  73
4  6  915  5  G.  1  1  115  2.0  245  56,  90:  Soga  1.570  115  4  6  225  2.  17—  1—
9  m—  4  .  .  Hm  Kifulu  22719  a  4½  40  ä
1010  1015  715  7-%%  10%U  „  ½v%  8:3,637  Ruvu  16  35  31512  125  L  6#

4100%503|  /4½  100  18„
119  1109910  915  15  2  „55  525188653  km  118  15  2%%  25HIMô  1155½  „
12  122  3"  K  755MWidugallo6#  10  6  „1
124.  110  1020  1025  315  10  W—  64  148,05%  Ngerengere  31  00.  12  M  11510O010  10-%  30  4  1
22  21H1140  11  Sll  520  8  8000,02  Mikesse  1  renee  1  16  115  HMD  9ç964  2.5

315  31060  .Z  ç  ·  2  50  (0  .  .  .  .
105  2.  si7  n  110  Fnsn  Lingolwira  .  700  1  5ä  1  Z###o  10  12  1.7)

*&amp;amp;r#  6|151255  12562  6—4%%  Morg  ½3T5/00  10%"  12

44  1%  2W  5  101  Mkatta  27  00  EEEIIIEILIII
58  8R  :330  3%7  n  8.  1115  1120273,|  12  Kimamba  1  *  F  6160  65.110%  11½

5%%  5%  .  .  .  .  .284,712  Kondoa  5°%  8l5  8  .  "%
EEIEIIIIIEIIEIEIIIE  Kilosse  t44  GM  53  10

I  -  —

 

Sonntags.

Dienstags.  Donnerstags  und  Sonnabends  als  Materialzug.
ug  2  verkehrt  als  gemischter  Personen=  und  Güteriung  Dienstags,  Donnerstags  und  Sonnabends:
Montags.  Mittwochs  und  Freitags  als  Material-Leerzug.

Von  den  Zügen  3,  5  und  7  verkehren  zwei  Züge  an  den  Tagen,  an  denen  Zug  1  als  gemischter  Zug

verkehrt.  jedoch  nur  ein  Zug  an  den  anderen  Tagen.

Analoges  gilt  von  den  Zzugen  4  und  6.

In  den  gemischten  Zügen  1  und  2  sind  während  der  ganzen  Fahrt  kalte  Speisen  und  Getränke  zu  haben.
        <pb n="289" />
        255  20

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schnsgebieten  für  den  Monat  März  1910.

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:

1  beutsch-Sstafrika.  Neapel  28.  März  Mombasa  O  16—17  Tage26.  März  1010

#)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda).  geurihe  Schiffe)

Muansa  (mit  Usumdura)

und  Schtran  Marseille  10.  jedes  MonatsMombasa  O  17  Tage  .  jed.  Mts.  10  40
b  Von  W  Wr

eförderun  #!:  de  anda-  -  ;  8—  ·
bahnundvoondkkåndkwim  Brindisi  Mombasa  O  15  Tage  .  .  .  ...  1010

zu  Schiff  nach  den  Bestim  (engl.  Schtffe)

mungsorten.  !  —ix*i-e

bd.  nach  Tanga  (einschl.  Amani.  !  Neapel  28.  März  Tanga  19  Tage  26.  März  1040

Fie  pi  eha.nn“

umbara  ombo  0  ·  —  ,  –  .  --MuhmPangamunthl
  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  101
belmstal)

Neapel  28.  März  Daressalam  21  Tage  20.  März  1010

ej  nach  Daressalam  sowie  nach  S  ·  —
Bagamojo,  Bismarckburg,  (deutsche  Schiffe)
s-  .  LKiose.  Marseille  10.  jedes  MonatsBanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  4
Mabenge.  Mikindan!,  Mo-  (von  Zanzibar  unmittelbar
hono  Morogoro  Mpapua  4  Weiterbeförderun  nach
Muaja.  Neu:-  Langenburg.  Daressalam  durch  (ouverne-Ngerengerc,
  Sadani.  S  songca,  mentsdampfer  in  6  Stund.)
wbora,  Tschote,  Udllaft..4|rindiii  Zanzibar  17  Tage  .  .  .  .  ..  1070

(engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  Huer
mit  nächster  Gelegenbeit

2.  Deutsch-Sübwestafrika.  *r1s  r  mir  V1%

a)  nach  Swatopmund  sowie  Hamburg  23.  März  Swakopmund  26  Tage22.  März  12.
—2NNn-*-*-2  Swakopmund  21  Tage26.  März  104
Lechadenan,  rgongien  (deutsche  Schiffe)

Groß  Barmen.Groß-Witvley.  20.  Mär  20  T—  28.  Mär  .«

READ  wälzt  h  Pte  März  Swakopmund  20  Tagess  S.  März  11.23
Lobewarte.  Jakalswater.  Jo  —  .  »  .  .
dann-Albrechtsböhe,.5knltfeld,couthampton19.Nmr52.9lprtl  Swakopmund  20,  18.  März  1.  April  11.23
Karbib.  Rban.  Kub.  Kubas.  22  Tage

znchns  ahsdamm  F  i-  Hamburg  18.  jedes  Monatss  Swakopmund  25  Tage  jed.  Mts.  6.19
guen  Bün-  Olawpt  En-  Southampton  26.  März  Swakopmund  24  Tage,25.  März  11.23
n-——t]?d“  Hamburg  1.  jedes  Monatswakopmund  unbestimmt  1.  jedes  Monats  6.190
de  Mercken  i.  (Notterdoam  6.  jedes  MonatsSwakopmund  unbestimmt  5.  jedes  Monats  1012
BMaldau.  Waterberg.  Wil-  (deutsche  Schiffe)

deimstal  und  Windhut  Southampton  19.  März  2.  April  Lüderitzbucht  19—20  Tg)März  1.  April  11.23

k  nach  Kdert  le  Hamburg  23.  März  Lüderitzbucht  27  Tage22.  März  12..
Haatzen,  Hrarkwaßer  t..4  ntwerpen  28.  März  Lüderitzbucht  22  Tage  26.  März  10.42
fomtem  Su.  Kauus  Kt#-  (beutsche  Schiffe)
mansboop.  Kuibis.  Malta-  S  29.  Mä  üderi  28.  M  .2;
at  Biinemen  d2  ameng.  Suhagten  März  Lüderitzbucht  21  Tage  8.  März  11.23

jIIt.  Seeheim.  amas  un  ..  .  ..  --  2  ·  «

Warmdad  #Hamburg  18.  jedes  MonatsLüderitzbucht  36  Tage  18.  jed.  Mts.  6.19
Hamburg  1.  jedes  Monats.  Lüderitzbucht  40  Tage  1.  jed.  Mis.  6.19
Rotterdam  6.  jedes  Monats  üderitzbucht  35  Tage  5.  jedes  Monats  1012
(deutsche  Schiffe)

 

 

 

3.  Niantschen.

 

a)  Briefe,

Vostkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Druckfachen,  Geschäftspapiere.  Warenproben

  —  über  Rußland:

Neapel
0eursche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(kranz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

Montags,  Donnerstags,

Sonnabends,  ab  Berliu  733  u.  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

25.  Marz  Tsingtau  35  Tage  24.  März  1010
jeden  Sonntag  Tsingtau  33—37  Tageeden  Freitag  10410
27.  März  Tsingtau  37  Tage  25.  Marz  10  10
25.  März  Tsingtau  35  Tage  24.  März  8.35

18.  Maärz  1.  Aprihssingtau  35  Tage  16.  30.  März  10..

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  nach  Kiautschon  auch  mit  den  unter  b)
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten:  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  Vork  befördert.
        <pb n="290" />
        W  256  20

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

 

 

Briefe  müssen  aus

 

 

 

 

 

Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am-  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1  .  Viktoria  18,  27  Tage
(  10.  jedes  MonatsDuala  20,28—48  Tage
Hamburg  4  25  jedes  Monats  Kribi  21,  28—43  Tage  O.  jed.  Mts.  9.1
»  ilkOOUU  Plantation21,28—4319.  «.·  «·
4.  Kamerun.  Longji  21,  28.43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
25.  jedes  Monats  Campo  28—43  Tage
a)  06  —  Bibundi  28—43  Tage
.  I  ,  .  ..
nglilukbec  LäglnkxmbasiIBUcOC  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
Kalsts  ge
baffl.  Jaunde,  Jobann-A.deursche  Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
burchenbe,  Sos  Kribt  Lobe-  -  Plantation  20  Tage
tal,  Lolodorf,  Lomie,  Longii,  I  -  "2
Marienberg.  Mundeck.  Nyan-  Longit  20  Tage
#a.  Ssfidinge,  Vlantatton,Liverpoo  7.  April  Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage
Gr.  Batanga  30—32  Tage  .  -
Lonqji30—322age  õ.  April  108
Kribi  30—32  Tage
Plantation  30—32  Tage
Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
b)  nach  Rio  del  Rey.  von  dort  weiter  über  Ikang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  7.  April  Rio  del  Rey  25  Tage  5.  April  10  12
e)  nach  dem  Tschadsee-Gebiet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kussert)  von  dort  weiter  über
Lokodsa-Vola-Antwerpen
  24.  März  14.  April)  Matadi  20-—1  Tage  23.  März  13.  April  1.0
von  da  weit  t  der  Eisen-"1)
  nach  Molundi  La  Rochelle  27.  März  17.  April  bahn  tis  Veopoldwille  lens  25.  März  15.  April  8.35
(belgische  Schiffe)  dann  mit  Flußdampfern  auf
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dem  Kong,  Ssauuga  und  23.  jed.  Mts.  1045
Brindisi  30.  April  Jap  49  Tage
(engl.  Schiffe)  ...
odeuKawliuen,palau-  «  Jap  43  u.  36  Tage
Inseln,  Marianen  aus-  I  Angaur  39  Tage  ..  .
schließiich  Guam.“)  Neapel  250.  März  Palau  41  Tage  2350.  März  16.  April
(deutsche  Schiffe)  Saipan  47  Tage  100
Ponape  54  Tage
*)  Sendungen  nach  Guam  wer  #  Brindsffti  .  .  Jap  19  Tage

den  über  San  Francisco
geleitet.

)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.

 

(engl.  Schiffe)

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Brieffendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.

 

6.  Marshall=  Inseln.

a)  nach  Jaluit

b)  nach  Nuun

#
l

Taranto  10.  April

(engl.  Schiffe)
Neapel
(deutsche  Schiffe)

Neapel  30.  März
(deutsche  Schiffe)

Brindisi  20.  März  3.  April
(engl.  Schiffe)

Taranto  27.  März  10.  April

(engl.  Schiffe)

 

!

 

l

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschaftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

Jaluit  59  Tage
Jaluit  60  Tage

Adelaide  27—30  Tage,
dann  weitet  mit  der  Eisen—
bahn  nach  Melbourne  oder
Sydnen  AUon  dort  mit
Dampfer  der  Pacific  Phosphate
  Company  oder  mit
Dampier  „Germania“  der
Jalnitlinie  nach  Nauru

 

8.  April  1010

18.  25.  28.  März
1.  8.  April  1040
        <pb n="291" />
        W  257  20

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein.  v  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1
Reapel  25.  März  8.  April  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  hafen  88  u.  44  Tage
1  Simpfonhafen  41  u.  47T.  23.  März  1.  6.  April
n„  Brindisi  3.  April  Simpsonhafen  40  Tage  10  40
.  dentsch·  Neugninea.  cenql.  Schifte)  Friedrich-Wilhelmshafen
  43  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

Queenstown.  27.  März  24.  April

 

Apia  31  Tage

 

 

 

5  semes.  25.  März  22.  April  11.23
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  Nachversand  1.0
Hamburg  25.  März  Lome  22—20  Tage25.  März  6.19
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1040
]  von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  106
.  von  da  ab  Landverbindung
9  (#  e  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  10  12
%  von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
amburg  1.  jedes  Monats  Lome  24—26  Tage  1.  jed.  Mts.  6.19
1Rotterdoam  6.  jedes  MonatsLome  21—23  Tage  5.  jed.  Mts.  10  12
(Seutsche  Schiffe)
1Hamburg  1  16.  jedes  Monats  Lome  30—39  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
RNRotterdam  1  22.  jedes  Monats  Lome  24—33  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
(beutsche  Schiffe)

 

„)  Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs=  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
beutsch-Neugninea  .Neapel  23-.20.  Marz  6-  Apri)  Neapel..  28*.  März
—-  ..  Brindisi...18.Märzl.April
Neapel....26«.Marz  Marsei  —  «  .

..  -  arseille.  .  .  17.  31.  März  3.  April
dentsh  ·  Oafrika.  Prinisg“.  "  kg  Fdärths  Liverpoolh  ..üb.Bancouv.
-...---»»»—,——-·—»-—-»',«'»',—————»-»  Plymouth,  -  .

Southampton  31*.  März  Klautschon  Southampton,l  über  San  Faranete#  der
beutscS##westafrika  Southampton  jeden  Sonntag  Le  Havre  oder  (65—6  mal  monatlich)
Hamburg  15".  16°.  März  Queenstown
—  —  Sibir.  Eisen=  in  der  Regel  Montag,  Mitt-Hamburg
  15-  jed.  Mss.  bahn  1  woch,  Freitag,  Sonntag
—  Southampton  30“.  März  Plymouth  üb.  Vancouv.  unbestimmt
Liverpooll  25.  März  Samoa  Queenstown
—  —  —  oder  Havre  über  San  Francisco
den  Narolinen,  1  od.  Plymouth  1  (unbestimmt)
auen,  Neapel  26"“.  März  6“.  April  —  —
Palan-Jusel#  1  Hamburg  15*.  16  .  März
««—---  «-———-——————————-—————--Togo..Southampton30«.März
W-Jtielu...Neapel....19.April  Liverpool  jeden  Montag

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="292" />
        258  20

 

 

 

 

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Postdampfer  Reise  Lette  Nachrichten
von  nach  bis  11.  März  1910.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Durban  am  7.  März  ab  Neapel.
„Alexandra  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  10.  März  Ouessant  passiert.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  6.  März  Dover  passiert.
„Arnold  Amsinck"“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  2.  März  ab  Swakopmund.
„Eduard  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  S.  März  Quessant  passiert.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  10.  März  Curhaven  passiert.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  März  ab  Lome.
„Frieda  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  8.  März  in  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Delagoa  Bay  am  8.  März  ab  Southampion.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  9.  März  ab  Las  Palmas.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  7.  März  in  Rufisqur.
„Irma  Woermann“  Oamburg  Burutu  am  1.  März  ab  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  6.  März  ab  Teneriffe.
„Kurt  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  6.  Mär;  ab  Lagos.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  14.  März  ab  Hamburg.
„Linda  Woermann“  Napstadt  Swakopmund  am  2.  März  ab  Kapstadt.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Akkra  am  7.  März  in  Sierra  Leone.
„Lucie  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  10.  März  ab  Victoria.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Akkra  am  10.  März  Dover  passiert.
„Max  Brock“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  1.  Mär;  ab  Las  Palmas.
„Paul  Woermann“.  Calabar  Hamburg.  am  28.  Februar  in  Conakry.
„Thekla  Bohlen“  Kotonon  Hamburg  am  66.  Marz  in  Hamburg.
Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea“  Hamburg  Mossamedes  am  11.  Marz  in  Antwerpen.
„Kamerun“  Hamburg  Kamerun  am  20.  Februar  in  Victoria.
„Lome“  Hamburg  Kotonou  am  24.  Februar  in  Kotonou.
„Otavi“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  v7.  März  in  Hamburg.
„Savoia“  Swakopmund  Hamburg  am  5.  Marz  ab  Las  Palmas.
„Swakopmund“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Marz  ab  Aktra.
„Togo“  Mossamedes  Hamburg  am  23.  Februar  in  Oamburg.
„Windhuk“  Delagoa  Bay  Hamburg  am  10.  Marz  ab  Mozambique.
Hamburg-  Vremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald"  Delagoa  Bay  Hamburg  am  3.  Mar;  ab  Port  Elizabeth.
„Friderun"  Mossamedes  Hamburg  am  10.  Marz  ab  Mossamedes.
„Henner“  Akkra  Hamburg  am  26.  Februar  ab  Akkra.
„Immo“  Hamburg  Assinie  am  8.  Märr  ab  Las  Palmas.
„Ingbert“.  Mossamedes  Hamburg  am  6.  März  ab  Lome.
„Ingo“  Akkra  «  Hamburg  am  3.  Manz  in  Bissao.
„Ingraban“  Hamburg  L#üderitzbucht  am  1.  Marz  in  Inittu.
„Irmfried“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  18.  Marz  ab  Hamburg.
„Irmgard“  Hamburg  Kotonou  am  8.  Marz  ab  Las  Palmas.
„Ivo“  ..  Hamburg  Assinie  am  3.  März  in  Tabou.
„Walburg“  Hamburg  Calabar  am  5.  März  in  Calabar.
        <pb n="293" />
        GW  259  20

Marktbericht.

 

Baumwolle:  Von  ostafrikanischer  Baumwolle  wurden
lettbin  etwa  300  Ballen  verkauft.  Der  Markt  für
agyptische  Baumwolle  blieb  bis  Ende  der  letzten
Woche  steigend;  die  Steigerung  war  im  Laufe  der
letten  14  Tagen  etwa  1  Pence.  In  den  letzten
Tagen  hat  sich  eine  kleine  Abschwächung  eingestellt,
doch  ist  ägyptische  Baumwolle  immer  noch  100  v.  H.
hober  als  zur  gleichen  Zeit  im  Vorjahre  und  augenblicklich
  ebenfalls  doppelt  so  teuer  wie  amerikanische
Sorten.

Von  Togo-Baumwolle  sind  gleichfalls  einige
bundert  Ballen  an  den  Markt  gekommen;  es  notiert
diese  Provenienz  in  guter  Ware  (Durchschnittsaualität)
  73—731½  Pf.  für  ½  kg.  geringere  68  bis
70  Pf.,  je  nach  Oualität.

Baumwollsaatpreise  haben  sich  letzthin  wenig  im
Preise  geändert.  Prima-Ware  wertet  etwa  140  bis
115  .  für  1000  kg:  geringere  Ware  nur  etwa
100  .K.

Blei  ist  schwächer.  Englisches  Blei  in  Mulden  notierte
14.¼für  50  kg  (gegen  15.50  c),  deutsches  Blei
in  Mulden  14.50  .7  für  50  kg  (gegen  16  im
Vormonat).

Elfenbein  bleibt  unverändert  fest  bei  einem  Wert
von  10  für  ½  kg  für  Kamerun-Zähne  mit
einem  Durchschnittsgewicht  von  15—16  Pfd.  engl.

Erdnüsse.  Der  Preis  für  westafrikanische  Erdnüsse
schwankte,  wie  im  Vormonat,  zwischen  20  und  21.1
für  100  kua.  Eine  Ladung,  vom  Senegal  stammend,
  ist  bereits  eingetroffen,  und  werden  einige
weitere  erwartet.  Die  Aussichten  sind  günstig.
Geschälte  Erdnüsse  sind  augenblicklich  sehr  gefragt.
Der  Preis  stellt  sich  für  gute  Ware  anf  15.¾  für
50  kg,  vielleicht  noch  etwas  höher.  Im  Vormonat
schwankte  der  Preis  zwischen  14,25  und  14,75.%
für  50  kg.

Oanf.  Flauer  bei  nachgebenden  Preisen;  deutschostafrikanischer
  Sisalhanf  notiert  für  100  kg:
la  Ware  loko  55—56  .7,  Ware  auf  Abladung
*6  .  Mittelqualität  52—  54  ./.  Heede  34  bis
346  .¼.  Auch  die  indischen  Sorten  sind  im  Preise
zurückgegangen;  die  Bombaysorten  notieren  nach
Qualität  von  29—38  ¾  für  50  kg.

Naffee  ist  wieder  etwas  fester.  Liberia  erzielte
50½  Pf.  für  ½  kg.  Die  Lage  des  Artikols  erscheint
  günstig.

RNakao.  Der  Markt  ist  ziemlich  unverändert.  Kamerun
  =  Plantagenkakao  notiert  51.50  —  52  7,
Victoria  44  7.  Victoria  (rauchig)  37.  J¼,  Lagos
10.50  —47.50  ,  Accra  48—18,  /5.  Old  Calabar
1.,.50—48  .MA.  feiner  Sao  Thomé  51.50—53  7%
se  nach  Lermin),  Kurant  Sao  Thomé  18.50—50.
hlie  nach  Termin)  für  50  kg.

Aautschuk.  Dieser  Artikel  ist  im  Preise  außerordentlich
  gestiegen  und  hat  in  den  letzten  Wochen  ein
großes  Geschäft  stattgefunden.  Parü-Kantschuk  ist
in  Eugland  auf  10  sh  2  d  für  1  Pfd.  engl.  getrieben,

———  —  ——  —

 

welcher  Preis  einem  hiesigen  Wert  von  etwa  22,80./7
für  1  kg  entspricht.  Der  Markt  schließt  im  großen
und  ganzen  fest.  Es  notieren  für  1  kg  etwa:
Kamerun-Batanga-Sorten  8,50  —11  .  Gaboon
8.10  —8.80  .  Südkamerun  11.7,  Ia  Kamernn-Würste
  10,60  .K,  Ia  Kamerun-Kuchen  8,10  .J.
Ia  Goldküsten-Lumps  6.80—7.  K,  Ia  Togo-Lumps
5,60—6  JA,,  Ia  rote  Togo-Adeli-Bälle  14,60—15.1.

Kolanüsse  sind  unverändert.  je  nach  Oualität  0.10
bis  0,60  .  für  1  kg  wert.

Kopal.  Preise  ziemlich  unverändert.  Es  notieren  für
100  kg:  Kamerun  70—80  4,  Zanzibar  glatt  90  bis
300  ..  Madagaskar  70—280  /4.

Kopra  ist  einigen  Schwankungen  unterworfen  gewesen.
Die  Lage  ist  gesund,  jedoch  ist  das  Niveau  hoch.
Westafrika-Sorten  notieren  für  50  kg  21—23  „¼l
Ostafrika  24,.50.—26  K.  Südsee  25,50  —25,75  .
Singapore  25.50—26  .7.

Kupfer  ist  von  68  (lengl.  raff.)  für
65  .Kx  gefallen.

Mais  befindet  sich  in  weichender  Tendenz.  Togo.
schwimmend  und  loko,  notiert  121/120  .Togo,
schwimmend,  März-Abladung  122  121./¾  für  1000kg
für  La  Qualitäten.

Mangrovenrinde  ist  im  großen  und  ganzen  unverändert
  geblieben.  Lokopartien.  Ia  Warc,  erzielen
11,75—12  %  für  100  ka.  Auf  Lieferung  sind
einige  Abschlüsse  zu  etwas  über  12  .&amp;amp;  gemacht
worden.  Diese  Preise  verstehen  sich  für  Madagaskar-Ware.
  Von  Festlandsware  ist  fast  nichts  importiert
und  angeboten  worden.

Palmkerne  sind  in  den  letzten  vier  Wochen  etwa  1./%
für  50  ka  gestiegen.  Augenblicklich  ist  der  Markt
still  geworden  und  halten  Käufer  sich  gänglich  zurück.
Es  notieren  augenblicklich  für  Lagos  Kumerun
18,05  .,  Togo  17,85  .,  Elfenbeinküsten  17,75
für  50  kg  einschl.  Säcke.

Palmöl  ist  in  guter  Frage  und  ist  die  Lage  des  Artikels
  gesund.  Die  Notierungen  betragen  für  50  kt
für  Lagos  Portonovo  31,50—32.¼  Kamernn  31.50
bis  32  ¾,  Liberia  26,75—27.

Reis.  Markt  fest  und  steigend.  Für  neue  Ernte  notieren:
  geschält  Rangoon  9—10,75  .7.  geschält
Java  14,75—18  ¾  für  50  kg.

Sesamsaat.  Markt  fest  mit  guten  Aussichten.
Umsätze  haben  in  heller  Ware  zu  14,871  2.¼  für
50  ktg  stattgefunden.  Augenblickliche  Werte:  Westafrikauische
  Saat  (Benuisced)  13,50  —  14,75  /,  oftafrikanische
  14,50—10.N  für  100  kz.

Silber  ist  von  71,12½  .  für  1  ku  im  vorigen
Monat  auf  69,25.4  heruntergegangen.

Wachs  wird  wenig  angeboten  bei  guter  Nachfrage  für
die  nächste  Zukunft.  Die  jetzigen  Preise  sind  für
100  kg  für  deutsch-ostafrikanische  Sorten  275—277.7¼.
Madagaskar  268—270  .J  Benguela  276—278  .
Chile  287,50—290  ./¼

50  kk  auf

Kleine

*  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nicht  anders  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  11.  März  1910.
        <pb n="294" />
        Telephon:  Amt  l  9229  und  9224.  Telegramm-  Adresse:  Heydtlontor

260  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Beydt'sches  Kolonialkhontor  G.  m.  b.  BP.,  Berlin  W.ö4.

—.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I  vor-Erün-
  :  s  letzte
dun  gs-  Kapital  #0  äfts--  *r#v  Divi-  il  Nachfragel  Angebot
jahr  AM  ia  ahr  dende  dende  5%  5%

r  is
1907I1850000  10.  10  0  Afritanische  Kompagnie  A..-e.  P9  3  —
1906  20000  000  1.  1.  1—  6  4,  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-GB.  «  85  90
1905"  1  000  O000  1.  K.  15  17½  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.  »

«  !FOIoff8-CoA-G  .·175-=1905«1200000
  1.  4)  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  —  60
1905.  600  O0000  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  #  —  80
1890%  1  500  000  1.  1  50  50  China-Export-,  Import-=  u.  Bank-  compagnie  300  —
189112  600  000  1.  10.  7  9  Chocolnd  Plantagen-Gesellschaft  —  120
1905  220  000  1.  1.  20  3  Debundscha-Pflanzung  A  —  120
1900  800  O000  1.  1.1  7  7  Deutsche  #gaden-Gesellchaft  .  —  65
1878  1  2  750  000  1.  1.  16  24  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellcchaft  #  ·

El  II  der  Südsee-Inseln  389  3340
1885%2000  000  1.  4.  20  25  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwest-Afrika  j1350  1370
1907  2  500  OC00  1.  11—  0Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  l  70  —
1902  1000000  1.  10.100  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  45  50
19084500000  1  5—  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Ges.  l  —  230
19002  10000  000  (1.  5b.]  8/  8  Deutsche  Togogeselschaft.  1221r  —
188511  721  000  1.  1.]005  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Anteile  124  125
1886  1  400  000  1  1.10  0  Deutsch-  Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  .  A  20,  —  —

—  —  do.  do.  Vorz.  Aktien  8  Kx  190.—  1  —
1903  11  495  000  1  1.  1  3½3½  Deutsch-Ostafrikanische  3½%  Schuldverschrei-H

  bungen  (vom  Reich  sichergestellt)  .  95  ½  .  961.
1897  2250  0O000  1.  1.0  5  7  Deutsch-Westafrikanische  handelsgeselischast  .  98  100
1899  4000  000  1.  1.  ·0  0  Gesellschaft  Nordwestkamerun  A.  A  15  —

360  000  r  .  0  0  1  do.  do.  12.  B.  —  18
1898  9000000  1.  1.  0  0  Gesellschaft  Südkamerun.  .  .  .  .  Lit.  A.  125  —

1600000  6868  do.  Hit.  B.,  115  —
1889  2  000  000  1.  10.0  0  0  Guatemala  Plantagen-  Gesellschaft  ...  40  45
1897  1  153  000  1.4  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft  —  40
1889  8000000  1.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschatt  .  ...  –  32
1887.  1200  000  1.  1.  20  18  Naluit-Gesellschaft.  geteilte  Aktien  2384  285

.  6  Genußscheene  2  2892,—.K  2894.—
1906  T&amp;amp;  3  000  000  T—  1.  1.  "  —  4  Kamerme  S-gautschuk-  Compognie  ...-  75  80
1895  10  000  OCo0  1.  1.  0  0  Kaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  ..  93—  95
1908  1  1,.000  O000  1.  1.  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A--S.  72  77
18999  2000  000  1.  7.  0  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaat  83  87
1885!)  6000  000  1.  4)  0  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  109  #  —

II  0  0  Stamm-Anteile  59  —
1906  1200  000  11.  1.]  0  0Ostafrika-Kompagnie  F  82  87
1904  21000000  1.  1.  3  8  Otstafrikanische  Eisenbahngesellschaft  Anteile  s

is  ·,«  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und

I  «7  1200Nnckzahlnnggarantterv.  .«»  —  —
1900  1  20  000  000  1.  4.  9  11  Otavi-Minen-  und  Eisenbahngesellschaft  d225  .  226

200  0O000  4  %6  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  119.—  1
1902  &amp;amp;  125  000  1.  1.  50  50  Pacific  Phosphate  C.  .  61%  S  6½  K
1897  12000,000  1.  100  6  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  ....tI  —  100
1895  1  500  000  1.  1.  0  l  0"Rln1nnclic  Vandl1-Plantagcnchclljclmft  ..«  40  —
1908  800  000  1.  1,.  0  0  Safata-Samoa=  Gesellschaft  .  .  ..  ..·  —  30
1905  2000  000  1.  1.1  4  4  Samoa—-Kautschnk-Compagnie  .  .  .  .  ....  33  38
1897  500  000  1.  1.  0  0  Sigi  Pflangungs-Gesellschafft  105  —
1900  8  500  000  1.  7J.0  0  South  Aftican  Territories  113  sh  94  14  sh  3d
1892  L  2  000  O000  1.  7.  0  5  S0outh  Wist  Africa  Co.  .  36  sh  3d  36  Sh  0  I
1893  T—  869  100  1.  4.  0  0  UAllsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-nteile  35  1  10

-  142200I  0  0:  do.  Vorzugs-Anteile  78  —
1897  2100  000  1.  1.  6  9  Westafrik.  Pflanzungsgesellsch.  Bibundi  Anteile  9.#  98
1897  4500  000  1.  1.  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria

l  J  I  zusammengelegte  Stamm-Aktien  51  —

8  8  do.  Vorz.-Aktien  108  112
1895.  1  800  000  1.  1.  0  O  AWesstdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Düsseldorf!  —  7

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

—  —  —

 

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  S8W  68,  Kochstr.  68—719

Dieser  Nummer  liegt  das  1.  Heft  des  XXIII.  Bandes  der  „Mitteilungen  aus  den
dentschen  Schutzgebieten“  bei.
        <pb n="295" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

21.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  RHpril  1910.  Uummer  7.

Diese  Zeirschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
eimmal  viertelfäbrlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiberr
v.  Danckelmuaun.  Der  biertelfährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblan  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Suge  durch  die
Vost  und  die  Buchhandlungen  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schupgebern  und  Osterreich=  Ungarns.  b)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Aufragen
find  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Stegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWös,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Abänderung  der  Verordnung  vom  28.  Januar
14799,  betr.  die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika.  Vom  16.  März  1910  S.  261.  —  Verordnung  des  Gouverneurs
  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Ergänzung  des  FZolltarifes  vom  20.  Mai  1908.  Vom  21.  Januar  1910  S.  262.
—  Dexgleichen  betr.  Abänderung  der  Verordnung  vom  28.  Februar  1909  betr.  die  Erhebung  eines  Ausfuhrzolles  auf

Diamanten.  Vom  4.  Februar  1910  S.  262.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.
den  Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten.  Vom  4.  Februar  1910  S.  263.  —  Verordnung  des  Gouverneurs

von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Anzeige  von  der  Belegung  von  Schürffeldern.  Vom  8.  Februar  1910  S.  263.  —
Verordnung  des  Gouverncurs  von  Togo,  betr.  Verbot  des  unbefugten  Tragens  und  der  Einfuhr  von  militärischen
Umsformen  und  Abzeichen  sowie  des  Handels  mit  solchen.  Vom  10.  Februar  1910  S.  263.  —  Verordnung  des  Gouverneurs
  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  das  Kreditgeben  an  Eingeborene  und  den  Abschluß  von  Verträgen  mit  Eingedorenen.
  Vom  14.  Mai  1909  S.  264.  —  DecKgleichen  betr.  Zusatz  zu  der  Verordnung  betr.  das  Kreditgeben  an  Eingeborene
  und  den  Abschluß  von  Verträgen  mit  Eingeborenen  vom  141.  Mai  1909.  Vom  20.  Dezember  1909  S.  265.—
Larif  der  Beihilfen  zu  den  Frachtkosten  für  die  Beamten  und  Offiziere  usw.  der  FZivil=  und  der  Militärverwaltung  des
Schuyxgebiets  Deutsch=  Südwestafrika  S.  266.  —  Personalien  S.  269.
Nichtamtlicher  Teil:  Zur  Frage  der  Rentabilität  der  Eisenbahnen  in  den  deutschen  Schutzgebieten  S.  271.

Deutsch-Ostafrika:  Vom  Bau  der  Usambarabahn  S.  276.

Kamerun:  Ulbersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  III.  Viertel  des  Kalendersabres
  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  276.

Togo:  Vom  Bau  der  Ointerlandbahn  S.  279.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo
in  den  Monaten  Oktober,  November  und  Dezember  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  280.

Deutsch-Südwestafrika:  Dattelkultur  in  Deutsch-Südwestafrika.  S.  281.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern
  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  Monat  Dezember  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  281.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  Eingeborenenpolitik  der  Mocambique-Gesellschaft
Schluß;  S.  281.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Februar  1910  S.  289.  —  Kakao=  und  Kaffee-Ausfuhr  von  Süo
S#bome  im  Jahre  1900  S.  289.  —  Baumwollanbau  im  Kaukasus  S.  289.  —  Die  indische  Baumwollernte  1909/10
S.  290.  —  Uberwachung  des  Verkehrs  mit  Kautschuk  in  den  Malaiischen  Schutzstaaten  S.  201.  —  Gummiausfuhr  über
Va##  1909  S.  202.  —  Die  kommerziellen  und  industriellen  Verhältnisse  der  Elfenbeinküste  S.  202.  —  Erdnußernte
Bunsch-AIndiens  1909  10  S.  293.  —  Handel  Transvaals  1909  S.  294.  —  Handel  Natals  1909  S.  294.  —  Handel
don  Swanland  im  Jahre  1908/09  S.  295.  —  Handel  des  Nyassa-Protektorats  1908/09  S.  295.  —  Tunis  S.  296.
—MNord  Nigeria  S.  206.  —  Frankreich  S.  296.  —  Einfuhrbeschränkungen  für  Bienen  und  Honig  in  Portugiesisch-Ostafrika
  S.  207.  —  Neuer  Zolltarif  für  Britisch-Ostafrika  S.  297.
Vermischtes:  Das  Hamburgische  Kolonialinstitut  im  Sommer  1910  S.  297.  —  Internationale  Kautschuk-Ausstellung
  in  London  1911  S.  3000.  —  Der  Antwerpener  Elfenbeinmarkt  1909  S.  300.  —  Koloniale  Literatur  (I.)
S.  301.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  303.  —  Schiffsbewegungen  S.  307.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte
  S.  308.

Anzeigen:  Offentliche  Ausschreibung  S.  19.

EEGOGAOSGOA)  AHnÖMich#er  Teis3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Hbänderung  der  Verordnung  vom  28.  Januar
1900  betr.  die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika.
Vom  16.  März  1910.
Einziger  Paragraph.
§5  95  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika,
  vom  28.  Januar  1909  (Kol.  Bl.  1909,  S.  141  ff.)  erhält  folgende  Fassung:
        <pb n="296" />
        G  262

„In  bezug  auf  das  Wahlrecht,  auf  die  Wählbarkeit,  auf  die  Wahlperiode,  auf  die  Wohl—
handlung  und  das  Wahlverfahren  finden  die  Vorschriften  in  88  15  bis  21,  22  Satz  1,  25  bis  35
sinngemäße  Anwendung.“

Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.
Berlin,  den  16.  März  1910.
Der  Reichskanz  ler.
In  Vertretung:
Dernburg.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Ergänzung  des
Jolltarifes  vom  20.  Oaoi  1908.

Vom  21.  Januar  1910.

Auf  Grund  des  §  6  der  Zollverordnung  vom  31.  Januar  1903  wird  hiermit  verordnet,
was  folgt:

Einziger  Paragraph.
Der  Zolltarif  vom  20.  Mai  1908  erhält  mit  Wirkung  vom  1.  Februar  1910  ab  folgende  Zusätze:
Bei  Tarifstelle  1  hinter  „Kisten  ohne  Blecheinsatz  25  v.  H.“:
„Blechumschließungen  25  v.  H.“
Zusatztara:  „Einzeln  in  Blech  eingelötete  kleine  Kisten  18  v.  H.“
Bei  Tarifstelle  2  hinter  „Tara  wie  zu  Nr.  1“.:
„Blechumschließungen  25  v.  H.“
Bei  Tarifstelle  4  hinter  „Fässer  25  v.  H.“:
„Blechumschließungen  25  v.  H.“
Zusatztara:  „Blechumschließungen  18  v.  H.“
Swakopmund,  den  21.  Jannar  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  HRbänderung  der  Verordnung
  vom  28.  Februar  1909  betr.  die  Erhebung  eines  RHusfuhrzolles  auf  Diamanten.
Vom  4.  Februar  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse

und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom

27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  mit  Ermächtigung  des  Reichskanzlers  verordnet,
was  folgt:

§  1.  Der  §  2  der  Verordnung  vom  28.  Februar  1909  erhält  folgenden  Wortlaut:

„Die  Ausfuhr  ist  nur  seewärts  und  nur  über  die  Zollämter  Lüderitzbucht  und  Swakopmund
  beziehungsweise  die  im  Verordnungswege  zu  bestimmenden  Zollstellen  durch  die  gemäß

§*  1  und  4  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  16.  Jannar  1909  ermächtigten  Behörden  oder
Personen  gestattet.“

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.
Windhuk,  den  4.  Februar  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.
        <pb n="297" />
        W  263  2

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  den  Handel
mit  südwestafrikanischen  Diamanten.

Vom  4.  Februar  1910.

Die  Bekanntmachungen  vom  28.  Februar  und  11.  März  1909,  betreffend  den  Handel  mit
südwestafrikanischen  Diamanten  werden  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  dahin  ergänzt,  daß  auch
die  Filiale  der  Afrika-Bank  in  Swakopmund  zur  Empfangnahme  von  Diamanten  aus  dem
der  Verwaltung  des  Bezirksamtes  Swakopmund  unterstehenden  Diamantengebiet  (vgl.  Bekanntmachung
  vom  29.  Dezember  1909,  „Deutsch-Südwestafrik.  Zeitung“  1910,  Nr.  3)  gemäß  §  1  der
Kaiserlichen  Verordnung  vom  16.  Januar  1909  ermächtigt  ist.

Windhnk,  den  4.  Februar  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Kngeige  von
der  Belegung  von  Schürffeldern.

Vom  8.  Februar  1910.

Auf  Grund  des  §  28,  Absatz  3  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  August  1905
(Reichs-Gesetzbl.  S.  717)  wird  hiermit  bestimmt,  daß  künftig  die  Schürfanzeigen  nebst  Anlagen
(Handzeichnung)  bei  der  zuständigen  Bergbehörde  (Windhuk  oder  Lüderitzbucht)  in  zweifacher,  bei
einem  Bezirks=  oder  Distriktsamt  in  dreifacher  Ausfertigung  einzureichen  sind.

Die  Weitergabe  der  Schürfanzeigen  hat  mittels  eingeschriebenen  Briefes  zu  erfolgen.  Die
Portokosten  fallen  dem  Anzeigenden  zur  Last  und  sind,  falls  die  Anzeige  bei  einem  Bezirks=  oder
Distriktsamt  eingereicht  wird,  gleichzeitig  mit  den  Schürfgebühren  zu  entrichten.

Windhnk,  den  8.  Februar  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Togo,  betr.  Verbot  des  unbefugten  Tragens  und
der  Einfuhr  von  militärischen  Uniformen  und  Kbzeichen  sowie  des  Handels  mit  solchen.
Vom  10.  Februar  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  folgendes  verordnet:

§  1.  Eingeborene,  welche  unbefugt  Militärmützen  oder  militärähnliche  Mützen,  Kokarden,
metallene  Uniformknöpfe  der  deutschen  Armee,  Marine  oder  Schutztruppe  oder  deutscher  Beamter,
Uniformen  der  Polizeitruppe,  der  Polizisten  oder  der  Grenzwächter  des  Schutzgebiets  oder  einzelne
Stüücke  solcher  Uniformen  tragen,  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  100  /7“  oder  mit  Gefängnis  mit
Zwangsarbeit  bis  zu  14  Tagen  bestraft,  sofern  nicht  nach  allgemeinen  Grundsätzen  eine  höhere
Strafe  verwirkt  ist.

Das  Tragen  von  Fezen,  abgesehen  von  Rollfezen,  ist  erlaubt.

§  2.  Die  Einfuhr  der  Gegenstände,  deren  Tragen  durch  Eingeborene  im  §  1  verboten  ist,
und  der  Handel  mit  solchen  ist  nur  mit  Erlaubnis  des  Gouverneurs  gestattet.

Die  Erlaubnis  kann  auf  Antrag  auf  eine  bestimmte  Zeit  im  voraus  erteilt  und  an  bestimmte
Bedingungen  geknüpft  werden.
        <pb n="298" />
        264  20

Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmung  in  Absatz  1  oder  gegen  die  im  Absatz  2  erwähnten
Bedingungen  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  600  /4  oder  mit  Haft  bis  zu  sechs  Wochen,  an  Eingeborenen
  nach  Maßgabe  der  Reichskanzlerverfügung  vom  22.  April  1896  (Kol.  Bl.  S.  241)  bestraft.

§  3.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1910  in  Kraft.

Lome,  den  10.  Februar  1910.
Der  Gouverneur.

Graf  Zech.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-MNeuguinea,  betr.  das  Kreditgeben  an
Eingeborene  und  den  KRbschluß  von  Verträgen  mit  Eingeborenen.

Vom  14.  Mai  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813),  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und
das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  September
  1903  (Kol.  Bl.  S.  506)  und  des  §  1  Nr.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  Einrichtung
  der  Verwaltung  und  die  Eingeborenen-Rechtspflege,  vom  3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.
S.  397)  wird  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea  einschließlich  des  Inselgebietes  der  Karolinen,
Palau,  Marianen  und  Marshall-Inseln  mit  Ermächtigung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)
verordnet,  was  folgt:

§  1.  Rechtsgeschäfte  zwischen  Nichteingeborenen  und  Eingeborenen,  durch  die  eine  Verpflichtung
  des  eingeborenen  Teiles  zu  einer  erst  künftigen  Leistung  an  Geld  oder  anderen  beweglichen
Sachen  begründet  oder  anerkannt  werden  soll,  bedürfen  zu  ihrer  Gültigkeit  der  Genehmigung  durch
die  zuständige  Behörde.

§  2.  Diese  Genehmigung  soll  grundsätzlich  nur  in  Ausnahmefällen  erteilt  werden.  Auf
Antrag  kann  von  der  zuständigen  Behörde  erlaubt  werden,  daß  Rechtsgeschäfte  zwischen  nichteingeborenen
Kaufleuten  und  Eingeborenen,  die  als  Händler  mit  diesen  in  dauernder  Geschäftsverbindung  stehen,
der  im  §  1  vorgeschriebenen  Genehmigung  nicht  bedürfen.  Die  Erlaubnis  ist  für  den  Geschäftsverkehr
  mit  jedem  eingeborenen  Händler  besonders  und  schriftlich  auf  die  Dauer  eines  Kalenderjahres
  zu  erteilen.

§  3.  Rechtsgeschäfte  der  in  den  §  1  und  2  Abs.  2  bezeichneten  Art  sind  schriftlich  und
in  deutscher  Sprache  abzufassen.  Dasselbe  gilt  von  allen  Verträgen  mit  Eingeborenen  über  bewegliche
Sachen,  bei  denen  die  dem  eingeborenen  Teil  obliegende  Leistung  den  Wert  von  500  übersteigt.
Mündliche  Nebenabreden  sind  nichtig.

§  4.  Die  Urkunden  über  die  in  den  §§  1  und  2  erwähnten  Rechtsgeschäfte  sind  von  dem
nichteingeborenen  Vertragschließenden  der  zuständigen  Behörde  in  zweifacher  Ausfertigung  zur  Genehmigung
  einzureichen.  Im  Falle  der  Genehmigung  wird  seitens  der  Behörde  je  ein  mit  dem
Genehmigungsvermerk  versehenes  Exemplar  des  Vertrages  an  die  Vertragschließenden  ausgehändigt.

§  5.  Als  zuständige  Behörde  im  Sinne  dieser  Verordnung  gilt  die  örtliche  Verwaltungsbehörde
  (Bezirksamt,  Station),  in  deren  Bezirk  der  eingeborene  Vertragschließende  seinen  Wohnsitz  hat.

§  6.  Rechtsgeschäfte,  welche  unter  Verletzung  der  Vorschriften  dieser  Verordnung  geschlossen
worden  sind,  desgleichen  Rechtsgeschäfte,  durch  welche  diese  Verordnung  umgangen  werden  soll,
sind  nichtig.

§  7.  Die  in  den  Westkarolinen  und  Palau  bei  Erlaß  dieser  Verordnung  bereits  zu  Recht
bestehenden  Forderungen  sind  bei  den  zuständigen  Behörden  (§  5)  innerhalb  einer  von  diesen  zu
bestimmenden  Frist  anzumelden.

§  8.  Für  jeden  gemäß  §  2  Abs.  2  erteilten  Erlaubnisschein  haben  die  nichteingeborenen
Kaufleute  eine  Gebühr  von  5  /4,  für  jede  gemäß  §§  1  und  4  erteilte  Genehmigung  haben  die
nichteingeborenen  Vertragschließenden  eine  Gebühr  von  Eins  vom  Hundert  des  Vertragswertes
zu  entrichten.

Den  Vertragswert  bestimmt  im  Zweifel  die  nach  §  5  zuständige  Behörde.
        <pb n="299" />
        G  265  20

§*  9.  Nichteingeborene,  welche  es  unternehmen,  ohne  die  in  dieser  Verordnung  vorgeschriebene
  Genehmigung  Rechtsgeschäfte  mit  Eingeborenen  abzuschließen,  werden  mit  einer  Geldstrafe
bis  zu  1000  „I  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  bestraft.

§*  10.  Gegenwärtige  Verordnung  tritt  am  1.  Januar  1910  in  Kraft.  Am  gleichen  Tage
treten  außer  Kraft:

1.  die  Verordnung  des  Kaiserlichen  Kommissars  der  Marshall-Inseln  vom  25.  Januar  1887,
betreffend  das  Kreditgeben  an  Eingeborene  und  die  Anmeldung  alter  Schulden  derselben  (Kol.  Gesetzgeb.
BDd.  1,  S.  925);

2.  die  Verordnung  desselben  Kommissars  vom  14.  August  1887,  betreffend  das  Kreditgeben
an  Eingeborene  (Kol.  Gesetzgeb.  Bd.  1,  S.  626);

3.  die  Verordnung  desselben  Kommissars  vom  16.  Oktober  1889,  betreffend  Verträge  mit
Eingeborenen  über  höhere  Wertobjekte  (Kol.  Gesetzgeb.  Bd.  1,  S.  627);

4.  die  Verordnung  des  Vizegouverneurs  von  Ponape  vom  10.  April  1900,  betreffend  das
Kreditgeben  an  Eingeborene  und  den  Abschluß  von  Verträgen  mit  Eingeborenen  über  höhere  Wertgegenstände
  (Kol.  Bl.  1901,  S.  66,  Kol.  Gesetzgeb.  Bd.  5,  S.  58);

5.  die  Verordnung  des  Bezirksamtmanns  von  Saipan  vom  25.  Oktober  1900,  betreffend
das  Kreditgeben  an  Eingeborene  und  den  Abschluß  von  Verträgen  mit  Eingeborenen  über  höhere
Wertgegenstände  (Kol.  Gesetzgeb.  Bd.  6,  S.  261);

6.  die  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea  vom  18.  Juni  1904,  betreffend
das  Verbot  des  Kreditgebens  an  Eingeborene  (Kol.  Bl.  S.  581,  Kol.  Gesetzgeb.  Bd.  8,  S.  138).
Herbertshöhe,  den  14.  Mai  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-euguinea,  betr.  Jusatz  Ju  der  Verordnung
betreffend  das  kreditgeben  an  Eingeborene  und  den  Kbschluß  von  Verträgen  mit
Eingeborenen  vom  14.  (Mai  1909.

Vom  20.  Dezember  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  die  konsularischen
Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee
dom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea  verordnet,
  was  folgt:

s  1.  3  8  der  Verordnung,  betreffend  das  Kreditgeben  an  Eingeborene  und  den  Abschluß
von  Verträgen  mit  Eingeborenen  vom  14.  Mai  1909,  erhält  nach  Absatz  2  folgenden  Zusatz:  Wer
im  Bismarck-Archipel  und  den  Salomo-Inseln  einen  im  Schutzgebiet  heimischen  Eingeborenen  als
Unterhändler  verwendet,  hat  dies  der  Verwaltungsbehörde  anzuzeigen  und  für  das  Kalenderjahr  für
ken  Unterhändler  eine  Gebühr  von  40  .  zu  erlegen.  Die  Vorschrift  des  Absatz  1  wird  hierdurch
nicht  berührt.

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Januar  1910  in  Kraft.
Herbertshöhe,  den  20.  Dezember  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.
        <pb n="300" />
        266

Tarif  der  Beihilfen  zu  den  Srachtkosten  für  die  Beamten  und  Offiziere  usw.  der
tvil-  und  der  (Militärverwaltung  des  ÖSchutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika.
Durch  Erlaß  des  Reichs-Kolonialamts  vom  6.  März  1910  ist  der  Gouverneur  ermächtigt

worden,  mit  Wirkung  vom  1.  April  1910  ab  den  Gouvernementsangehörigen  an  Stelle  der  bisherigen
  Frachtfreiheit  Frachtbeihilfen  gemäß  den  Sätzen  des  nachfolgenden  Tarifs  zu  gewähren.

 

 

 

Tarif.
Bezeichn  ung  der  Zuständige
Klasse  Vergütung  für
Beamten  Militärpersonen  Verh.  Ledige
1  Beamte  der  Besoldungsklassen  2  bis  5  6  Offiziere,  Sanitäts=  und  Veterinär--2500  kg  1500  xg
offiziere  sowie  obere  Militärbeamte  s
vom  Range  des  Hauptmanns  auf-  —
wärts.
2  Beamte  der  Besoldungsklassen  6  bis  10  Offiziere,  Sanitäts=  und  Veterinär-000  1250
offigiere  sowie  obere  Militärbeamte,
soweit  sie  nicht  zur  Klasse  1  gehören,
ferner  die  Unterzahlmeister  und  die
ihnen  gleichgestellten  Militärpersonen.  r
3  Beamte  der  Besoldungsklassen  11  bis  13,  Die  Militär-Unterbeamten  1500  1000  -

 

soweit  sie  nicht  zum  Bezuge  freier
Naturalverpflegung  berechtigt  sind.

 

Verheiratete  Beamte  usw.,  deren  Frauen  sich  außerhalb  des  Schutzgebiets  befinden,  erhalten  nur  den
Satz  der  Unverheirateten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1  I  2  3  4  5  6
Entfernung  Klasse  1.  Klasse  2.  Klasse  3.

a.  b.  a.  5P.  a.  P.  a.  b.

Lfd.  »·  .  ».  ·

Nr.  Stationsort  Sci-  Land-  Verh.  Ledige  Verh.  Ledige  Verh.  Ledige  Bemerkungen
I  weg  weg  12500kg  1500  kgl2000  kg  1250  kg500  kg  1000  kg
ktm  em  %  4•4%  ½  %

Kbschnitt  A.  Eisenbahnlinie  Jwakhkopmund—-Windhuh.
1.  Die  Eisenbahnstationen.
1  Nonidas  10  .  10  6  8  5  6  4
2  Richthoen  20  .  20  12  16  10  12  8
3  Rössing  .  .  ..  40  .  40I24  32  20  24  16
4  Khn  60  .  60s36  48  30  86  24
5  Wellwitsch  70  .  70  42  56  685  42  28
6  Pforte  90  .  90  54  72  15  54  36
7  Jakalswater  100  100  60  80  50  60  40
8  Sphinr  130  130  78  104  65  7  52
9  Dorstrevier  140  140  84  112  70  84  56

10  Kubas  150  150  90  120  75  90  60

11  Abbabis  170  170  102  136  85  102  68

12  Habis.  180  180  108  144  90  108  72

13F  Karibib  .  200  200  120  16E0  100  120  80

11  Friedrichsfelde  210  210  126  168  105  126  #  84

15  Joh.  Albr.  Höhe  220  220  1324726  1102  88

16  Wilhelmotal  250  250  150200  125  150  100

17  Olkasise  270  270  162  216  135  162  108

18  Waldau  290  200  174  232  115  174  116

19  Okahandja  320  320  l  192  256  160  192  128

20  Teusfelsbach.  340  3110  204  272  170  204  136

21  Otjihavera  360  3600  216  288  180  216  144

22  Brakwater  370  370  222206  185.222  118

23  Windhuk  390  390  234  312  195  234  156

l
        <pb n="301" />
        G  267  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1  2  8  4  5  6
Entfernung  Klasse  1.  Klasse  2.  Klasse  3.
sd  a.  b.  a.  b.  ab.  a.  b.
A##  Stationsort  Schie-Land=  Verh.  Ledige  Verh.  LedigeVerh.  Ledige  Bemerkungen
weg  weg  2500  kgf1500  ke2000  kg  1250  kg100  Kkgx  1000  Kk.
ktm’  km  M  1%  .  4  ..
2.  Die  abseits  der  Bahn  gelegenen  Stationen.
11  Otjimbingwe  56  208.  178.30|  178,30,  119,20  ab  Karibib.
2  Otjisongati  *“  65  33,75  260,  25847  216,88260,  25  173,.2  Okahandja.
3  Seeis  390  65  503,75  302,250  251.88302,  25/201,  50  Windhuk.
4  Gr.  Witvley  390  167682,25  409,3545,80  341,  139409350%½  -
5  Gobabis  390  221|176,75  466,05621,40  388,381466,05,  310,70  -
6  Oas  300  272866  510.,6092·80  433  619.60|346%
7  Lehmwater  300  272  866  519,60692,80  433  519,60  346,10  "0'
8  Aminuis  390  365.1028,75  617,25823  514,381617,25|411,530%  "Ol
9  Epukiro  390  2900  897,50  538,5018  4375  538,50)  359  -
10|  Rehoboth  3900  90  547.60,  328.5038  273,75|328.50|  219  -  -
Iilgeauchas  3901170687,50j412,50550l343,75412,50;275--igjsku
  .  390205748,751449,265991874,38449,25I299,50-  -
13,  Hoachanas  390  217169,75S  88  307,00  -
141Vatpamas  39086538,75323,25431«269,38328,25s215,50--Ists-owns
  89012861436840491202307  868,40245,60-  -
tolDomfontein  390180705428564I352,50428  282
7  Friedrichsruh  s8900  70  12.5030  50  410  256,255307,50  205  -  -
18Illruras  .  90157,6094,50126  78,7594,5063  -Swakopmund.
19  Kuis  3900  21761  456.60  608,80  380,50%56,60|  304,40  Windhufk.
20  Büllsport  390  284887  632,20/709,  6O  443.50532,20  354,800  -
21IAkeb.  390176698418,80558,401349,00418,80279,20-  -
22  Schlip  390  175696.25.  417,75557  348,131417,75|  278.5  -  -
Gurumanas  3900  78526,50,  315.900421.20  263.25315.00)  210.00¼  —
3  I  pmhkmgwc  320«105003-0«302,25403i251,88302,25201,50-O·tqhand1a.
25  Haigamkhab  20  24  62  37,2  460  31  37,20  24,80  Richthofen.
26  Treuenfels  250  20|  1···  228  14250  171  114  Wilhelmstal.
27  Steinhausen  390  160067  402  536  335  402  268  Windhuk.
Gosorobis  3900  1705  412,  50  50  343,75412,50|  275  -  -
29  Oujossa  250  #  25  293,  75  176,2535  146,88176,25  117,  530%  Wilhelmstal.
30  Arahoab.  ..  390  358  H016,50  609,00  818,20  60825  „90,  406,60  Windhufk.
31  Kallfontein-Nord.  390  208|  859  515.40687,  20  429,0515,  40  60Z  "
Kbschnitt  B.  Eisenbahnlinie  Swahopmund—0Otavi-—Grootfontein.
1.  Die  Eisenbahnstationen.
1  Namib  30  30  18  24  15  18  12
2  Rössing  50  50  30  40  25  30  20
3  Arandis  60  60  36  48  30  36  24
4  Treckkopje  80  80  48  64  40  46  s  3
5  Karub..  100  100  60  80  50  o
sEbony  120  120  72  96  60  72  48
1Stinkbank  130  130  738  104  65  78  52
8  Aukas.  140  110  84  112  70  84  56
9  lisakos  160  1600  96  80  96  64
10  Onguati  180  180  108144  9908  J2
11  Erongo  200  200  1206½0  100  80
12  Kanona  220  220  13276  110  132  88
13  Omaruru  240  240  144  192  120  144  096
14  Enyako.  270  270  1602  216  13562  108
15  Otuo  200  2900  174  232  145  174  116
16  Kalkfeld  310  310  1886  155  124
17  Erundu.  350  300  2100  15  1340
18  Otjiwarongo  380  380  229304  1900½8  1352
19  Okawdwe  410  41%  2628  205  164
20  Okaputa  440  110  26452  220264  176
21  Komukanti  470  4120  282  876  285282  138
22  Otavi.  500  500  300  100  250  300  200
        <pb n="302" />
        W  268  20

 

 

 

 

 

1  2  8  4  5  66
Entfernung  Klasse  1.  Klasse  2.  Klasse  8.
Lsd  a.  b.  a.  b.  a.  b.  a.  5.
Nr.  Stationsort  e  zas  Verh.  Ledige  Verh.  Ledige  Verh.  Ledige  Bemerkungen
weg  2500  kg.  1500  kgl  2000  kg  1250  kg.1500  kg  1000  kg
k  m  *  A.  4  M  .M.  *  Z  4%  1
—
23  Korab  530  530  318  424  265  318  212
24  Bobos  550  550  330  410  275  330  220
25  Tsumbe  570  570  3156  28532  228
26  tavifontein.  510  I  510s3064082558063204
27sguis.  550  550  3380  440  27530  220
28/1  Guchab  560  560  336  418  2980  336  224
29  Grootfontein.  600  600  360  480  300  360  240
2.  Die  abseits  der  Bahn  gelegenen  Stationen.
1  Outjo-  380  1  75  511,25  306,(5509  255.63306,75  204,50  b  Otjiwarongo.
2  Zeßsontein  380  41261125,50  675,30000,40  562,75  675,30  150,20|0  -
3  Franzfontein  380  l  2104  N354%%½  "
4  Otjituo  600.  55696,25  417.7557  318.13  417.7527S,  50|R|-Grootfontein.
5  Neitsas  600  75331,25  438,75585  365,63  135.75  292,500  O
6  Esere  500  50  587,50  352,50|  410  293,75352,50  235  Otavi.
7  Choantsas  570  70  692,50  415.50|554  346,25415,50|277  Tsumeb.
8  Otjomaware  600  5506,25  417,755557  348.13417,75|  278,.50  Grovotfontein.
9  Okombahe  2140|  68  359  215,.40  287,20  179,  501,  10,  143,600)  Omarurn.
10|Namutoni  570  104752  451,20601,60  376  451,20  300,800“  Tsumeb.
11|Gamgois  (Ondera70  100745  447  5906  372,50  447  298  -  -
12  Okankuejo  380  191714,25  428,  551  671,  40  357,  131  428,  55  285,70  )“Otzjiwarongo.
18/Waterberg  380  70  502,50  301.5002  251,25  301,50  201  -  -
14  Otjosondn  380  100  555  333  414  277,.50|333  222  -  -
15  Otjohorongo  210  80  380  228  304  190  228  152  -DOmaruru.

Kbschnitt  C.  Eisenbahmnlinie

 

1  |  Kolmannskuppe

3

4  l

2  Grasplatz

Rotkuppe.
Tschaukaib.
Garub
Aus
Schakalskuppe
Kuibis  .
-  Buschholzbrunn
Brackwasser
Sandverhaar
Feldschuhhorn
Seeheim
Gobas
Keetmanshoop.
Gawachab
Holoog.
Kleinkaras
Grünau
Kanus

 

Gibeon
Geitsabis

3  Mariental

4  I

Goamus.

 

 

Kalksontein-  Süd

 

20

30

10

80
110
140
180
210
210
260
280
290
320
360
370
30
390
120
450
480
500

2.  Die  abseits  der  Bahn

370
370
370

 

370

188
236
262
185

 

 

 

1.
20  12
30  18
40  #  24
80  1
110  66
140  84
180  108
210  126
240  144
260  l  156
280  l  168
290  174
320  192
360  1  216
370  222
350  210
390  1  231
420  252
450  270
480  288
500  300

 

699  419.40
788  449,80
828,500  497,10
693,75/  416,25

 

 

 

 

 

16  10
24  15
32  20
64  40
88  55
112  70
144  90
168  105
192  120
208  130
224  140
232  145
256  160
288  180
2906  185
280  175
312  195
336  210
360  225
384  #  210
400  200

 

 

 

12  8
18  12
24  16
48  32
66  44
84  56
108  72
126  84
144  96
156  104
168  112
174  116
192  1  128
2166  144
222  148
210  140
231  156
252  #  168
270  180
288  192
300  200

gelegenen  Stationen.

559,20/  349,50
626,40  391,50
662,80|  414.25
5655  346,88

419.40
469,80  313,20
197,10  331,40
416,25|  277,  0

279.60

 

 

Lüderitzbucht-Kee#ttmanshoop-  kalhfontein-Südbd.
Die  Eisenbahmnstationen.

 

ab  Keetmanshoop.

M

*l  ##
        <pb n="303" />
        W  269  20
1  2  3  4  5  6
Entfernung  Klasse  1.  Klasse  2.  Klasse  3.
esd  a.  h.  a.  b.  a.  Pp.  a.  h.
Stationsort  Schte-  Land=  Verh.  Ledige  Verh.  Ledige  Verh.  Ledige  Bemerkungen
weg  weg  2500  ku  1500  kr  2000  ki  1250  kul  1500  ku  1000  kg
—i  km  M  AM  .  .M  Al  .M
5  Gamagams.  370  23002,50  463,50618  386,25463,  50  309  ab  Keetmanshoop.
6  Gelwater  370  1171827,25  376,305  501,  80  313,6376,35  250,  0-  -
7  Hasuur  370  178681,50  408,900045,20  340,750  272,60  -
§  Rlippdamm  370  205  28,  75  437,  255  364,38%  -
9  Kiriis-Ost  370  170667,50  400,  50534  333,750,  50  267  -  -
10  Berseba  370  79508,25/  304.9506,  60  254,13  304,95  203.30,  -
11  Davignab  500  110745  447  596  372,50  298  Kallkfontein--Süd.
12  Warmbad  500  625608,50  365,10.186,80  304,25365,10  243,10.  -
13  Ramansdrift  500  138741,50  444,90  593.20  370,7544  296,  60  -
11  Ukamas  500  132731  438,60|584,80  365,.5060  292,  40%  -
15  Stolzenfels  500  199848,25  508,95678,60  421,13508,95  339,30.  -
16  Angras  Juntus  .  130227,5()136,50182  113,75136,50.91  -Liidckitzbucht,
17Pomonapfoktc.  .  60105  63  84  52.50  12  -  -
18  Kunjas  140  98811,  50  186,0049,20  155,756,  900  124,60)  Aus.
19  Maltahöhe  110  2560577.50  346,0162  288.755346,50  231  --  «
20  Lahnstein  140  280630  378  504  315  378  252  --21Nam....
  140  210  507,50  304,50  406  253,7504,50  203  ri
22  Alt-Malta  höhe  140  225533.75  320,  257  266.88820,  25  213,  50
23  Ruichas  260  6065  219  292  182.50219  116  =  Brackwasser.
24  Bethanien  2600  298410,75  186,1455248,60  155,38186,15  124,30  -
25  Prinzbucht  4070  12  56  35  42  28  Lüderitzbucht.
26  Kochena  370  100  545  327  136  272,50|  327  218  =  Kectmanshoop.
2°  Weißbrunn  140  115  1341,25  204,751  273  170,63204,75  1306,50  Aus.
26  Gochas  370  220|55  153  604  377,50  453  302  Kectmanshoop.
29  Ulhabis  500  13638  H2,  80  590,  40  3609  442,  80  295,  20---NRKalkfontein-Süd.
30  Udabis  500  18841,  50  444,00593.20  370.754,90  296,60  --  -
31  Koes  370  138611,50  366,90  189,20  305.75366,90  244,60  )Keetmanshoop.
32  Chamis  260  100|35  26“48  217,.501  17v4  Brackwasser.
33  Churutabis  260  110  152,50  271,5062  226,25271,50  181  -  -
34  Hudab  500  85  648,75  389,251  519  3214,388389,  25  259,50)-Kalkfontein-Süd.
Der  Berechnung  sind  zugrunde  gelegt:

a)  für  den  Schienenweg  4  Pfennige  pro  Kilometer-Doppelzentner,

b)

*  r

Landweg  7

7

—
—

2

=

 

 

 

 

Dersonalien.
Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,

 

dem  Polizeiwachtmeister

  bei  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Burwig  das  Militär-Ehrenzeichen
2.  Klasse  und  dem  Vizefeldwebel  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  Nickel  das  Allgemeine
Ehrenzeichen  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  1.  März  1910.

Hebrank,  Oberintendantursekretär,  scheidet  mit  Ablauf  des  31.  März  1910  behufs  Wiederanstellung
im  Bereiche  der  Königlich  Württembergischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur
XIII.  Armeekorps)  aus  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  aus.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  2.  März  1910.

Kochanowski,  Intendanturrat,  scheidet  mit  Ablauf  des  31.  März  1910  behufs  Wiederanstellung

im  Bereiche  der.  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  der  2.  Garde-Division)
  aus  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  aus.
        <pb n="304" />
        W  270  20

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  14.  März  1910.
Huschens,  Feld-Intendantursekretär,  scheidet  mit  Ende  März  1910  behufs  Wiederanstellung  im
Bereiche  der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  XIV.  Armeekorps)
  aus  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  aus.
Schneider,  Feld-Intendantursekretär,  scheidet  mit  Ende  März  1910  behufs  Wiederanstellung  im
Bereiche  der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  des  Gardekorps)
aus  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  aus.

 

 

Deutsch-Ostafrika.

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am
7.  März:  Bezirksamtmann  Richter,  Techniker
Haken,  Polizeiwachtmeister  Kleinschmidt,  Steuermann
  Terfloth,  Maschinist  Holstein;  am  14.  März:
Kassenvorstand  Dahlgrün.

Im  Schutzgebiet  sind  wiedereingetroffen:  Polizeiwachtmeister
  Schmidt,  Obergärtner  Broennle,
Maschinist  Stiehler.

Das  Schutzgebiet  haben  am  21.  Februar  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Sekretär  Thiesen,  die
kommiss.  Sekretäre  Schülein  und  Mathis,
Bureauassistent  2.  Klasse  Hockel.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  10.  März  in  Neapel
eingetroffen:  Sergeant  Moerz.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  7.  März  von  Neapel  aus  angetreten:  Feldwebel
  Federowski,  die  Sanitätsfeldwebel  Pfand
und  Ziegelmeier  sowie  Sanitätsunteroffizier
K.  Schneider.

Kamerun.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Materialienverwalter  Peter,  Polizeimeister
  Beyler.

Auf  Heimaturlaub  ist  in  Deutschland  eingegetroffen:
  Regierungsbaumeister  Eitel.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  angetreten:
am  25.  Februar:  Landmesser  Lyohme;  am  9.  März:
die  Gerichtsassessoren  Seger,  Bomke  und  Eltester,
Agrikulturtechniker  Dr.  Zeller,  Finanzpraktikant
Hahn,  die  Gerichtsschreiber  Gühlholtz  und
Kauß,  die  Stenerpraktikanten  Schnäbele  und
Kuntz,  die  Polizeimeister  LVindemann,  Klöppel,
Helmchen  und  Uebler;  am  25.  März  ist  wiederausgereist:
  Sekretär  Langkraer.

 

 

Togo.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  einge—
troffen:  Regierungsbaumeister  Hoffmann,  kommiss.
Sekretär  Madretzke,  Arbeiterkommissar  Dustert.

Die  Wiederausreise  nach  dem  Schutzgebiet
haben  angetreten:  am  25.  Februar:  Gerichtsassessor
  Hermans  und  Bureauvorstand  Heß:
am  10.  März:  Bezirksleiter  Professor  Mischlich,
Stationsassistent  Mucke  und  Gärtner  Gropp.

Die  Ausreise  nach  dem  Schutzgebiet  hat  am
24.  März  angetreten:  Oberleutnant  Kittel.

Deutsch-Südwestatrika.

Heimgereist  sind:  am  14.  Februar:  Magazinverwalter
  Gelbke;  am  17.  Februar:  Zollassistent
Naewy,  Zollaufseher  Heinrich  und  Polizeisergeant
  Ruhland;  am  18.  Februar:  Verkehrsinspektor
  Salomon,  Kanzlist  Beck  und  die  Polizeisergeanten
  Schuler  und  Wagner.

Angenommen  sind:  als  Inspektionsoffizier  der
Landespolizei:  Oberleutnant  Jungschulz  von
Roebern;  als  Polizeisergeanten:  Barnick  und
Hellwig.

Die  Ausreise  haben  am  23.  März  angetreten:
die  Tierärzte  Rode  und  Dr.  Boden;  die  Wiederausreise:
  Oberrichter  Bruhns,  Gouvernementssekretär
  Cassens,  Bezirksschreiber  Müller,
Stationsverwalter  Riegel  und  die  Polizeisergeanten
  Hepfer  und  Kunow.

Deutsch-Heugulnea.

Der  kommiss.  Regierungsarzt,  Medizinalrat
Dr.  Wendland  und  Heilgehilfe  Schumann  sind
am  14.  Jannar  im  Schutzgebiet  Neuguinea  eingetroffen.


Samoa.

Die  Wiederausreise  nach  dem  Schutzgebiet  hat
angetreten:  Zollamtsassistent  1.  Klasse  Berking.
        <pb n="305" />
        271  20

 

 

 

 

 

 

AHichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Zur  Frage  der  Rentabilität  der  Eisenbahnen  in  den  deutschen
Schutzgebieten.

Von  Geh.  Baurat  F.  Baltzer.

 

J.

Finanzielle  Ergebnisse  einiger  deutscher
Kolonialbahnen.

Seitdem  nunmehr  die  finanziellen  Ergebnisse
von  einigen  deutschen  Kolonialbahnen,  nämlich
der  Usambarabahn  in  Deutsch-Ostafrika,  der  beiden
Togobahnen  (Küsten=  und  Inlandbahn)  sowie  der
Swakopmund—Windhuker  Bahn  und  der  Otavibahn
  in  Deutsch-Südwestafrika  für  die  Rechnungsjahre
  1907  und  1908  vorliegen,  erscheint  es  angezeigt,
  diese  Ergebnisse  auf  eine  gemeinschaftliche
Einheit,  d.  i.  das  Kilometer  Betriebslänge  zurückgeführt,
  für  die  verschiedenen  Bahnen  miteinander
zu  vergleichen  und  etwas  eingehender  zu  würdigen.
Die  nachstehende  Zusammenstellung  A.  enthält  für
die  beiden  genannten  Jahre  die  Leistungen  des
Betriebes  und  die  Größe  des  Verkehrs,  die  Roheinnahmen
  und  die  Betriebsausgaben  der  verschiedenen
  Bahnen,  ferner  das  Anlagekapital,  alles
bezogen  auf  1  km  Betriebslänge,  sodann  die
durchschnittlichen  Einnahmen  für  eine  Person  und
das  Personenkilometer,  für  die  Tonne  und  das
Tonnenkilometer,  ferner  die  Länge  der  Durchschnittssahrt
  der  Person  und  der  Gütertonne  und
die  Durchschnittsleistung  des  Zugkilometers  in  der
Zahl  der  beförderten  Personen  und  Tonnen.

In  der  letzten  Spalte  der  Zusammenstellung
sind  die  entsprechenden  Ziffern  der  Preußisch-Hessischen
  Staatsbahnen  für  das  Jahr  1907  hinzugefügt,
  um  an  den  heimischen  Verhältnissen
einen  gewissen  Maßstab  zu  gewinnen.

Aus  dieser  Übersicht  läßt  sich  mit  Bezug  auf
die  anzustrebende  Rentabilität  der  Kolonialbahnen
ein  Urteil  darüber  gewinnen,  welche  Betriebsleistungen
  und  welche  Verkehrsgrößen  im  Personenund
  Güterverkehr  ungefähr  erreicht,  und  welche
durchschnittlichen  Tarifsätze  vorerst  etwa  angewandt
werden  müssen,  um  einerseits  zunächst  den  Bahnen
zu  einem  befriedigenden  finanziellen  Ergebnis  zu
verhelfen,  und  um  andererseits  im  Schutzgebiet
den  Personen=  und  Güterverkehr  so  zu  beleben
und  zu  entwickeln,  wie  es  für  die  allgemeine
Hebung  der  Ein=  und  Ausfuhr,  für  die  Steigerung
der  Zolleinnahmen,  für  die  Stärkung  der  Erzeugungs=
  und  Verbrauchsfähigkeit  der  Eingeborenen-Bevolkerung
  in  den  Schutzgebieten  notwendig  ist.

 

Einige  Zahlenangaben  der  Tabelle  bedürfen
noch  einer  näheren  Erläuterung:

Zunächst  ist  zu  erwähnen  in  bezug  auf  das
kilometrische  Anlagekapital  der  außerordentlich
niedrige  Satz  der  Küstenbahn  von  rund  20  300  1
darin  begründet,  daß  bei  dieser  Bahn  wesentliche
Höhenunterschiede,  Geländeschwierigkeiten,  Erdarbeiten
  und  besondere  Bauwerke  fehlen.  Auch
das  niedrige  Anlagekapital  der  Otavibahn  —
31  300  für  das  Kilometer  —  ist  im  wesentlichen
  durch  ihre  günstigen  Geländeverhältnisse,
die  überaus  einfache  Ausstattung  der  Stationen
und  besonders  durch  die  schmale  Spurweite  (0,60m)
begründet.  In  bezug  auf  die  Verkehrsverhältnisse
ist  zu  erwähnen,  daß  der  Personenverkehr  der
Usambarabahn  mit  66700  Reisenden  für  das  Kilometer
  als  hoch  bezeichnet  werden  darf.  Er  ist
reichlich  2,3  mal  so  stark  als  bei  der  Togo-Inlandbahn
  und  beträgt  das  Sechs=  bis  Siebenfache  der
Staatsbahn  Swakopmund—Windhuk.  Auch  auf
der  Togo-Küstenbahn  hat  sich  der  Personenverkehr
lebhaft  entwickelt.  Der  Güterverkehr  der  Usambarabahn
  ist  noch  schwach,  hat  sich  aber  vom
Jahre  1907  auf  1908  nahezu  verdoppelt,  so  daß
die  Tonnenkilometer  des  Jahres  1908  sich  bereits
auf  14600  stellen.  Der  Güterverkehr  der  Togo-Inlandbahn,
  die  erst  am  27.  Januar  1907  eröffnet
wurde,  steht  naturgemäß  noch  ganz  im  Anfange
der  Entwicklung.  Die  Einnahme  aus  dem  Personenverkehr
  ist  bei  der  Usambarabahn  unverhältnismäßig
  gering  infolge  des  ungewöhnlich  niedrigen
Tarifes,  1  Heller  =  1½/  Pf.  für  das  Personenkilometer
  in  der  3.  Klasse  für  die  Farbigen,  ein
Satz,  der  die  Selbstkosten  nicht  deckt  und  nur  in
der  Befürchtung  begründet  war,  daß  die  Eingeborenen
  die  Kosten  der  Bahnbeförderung  anfänglich
zu  sehr  scheuen  würden.  Eine  Erhöhung  dieses
Tarifes  auf  1½  Heller  =  1,77  Pf.  für  das  Personenkilometer
  ist  inzwischen  am  1.  Dezember  1909
in  Kraft  getreten.  Die  Tabelle  zeigt  weiter,  daß
der  Güterverkehr  der  Swakopmund  —Windhuker
Bahn  mit  20700,  und  der  Otavibahn  mit  39600
und  46700  Tonnenkilometer  bereits  ansehnlichen
Umfang  erreicht  hat.  Der  Otavibahn  kommen
dabei  die  über  die  ganze  Bahn  in  geschlossenen
Zügen  zur  Küste  durchgehenden  Erz=  und  Kupfertransporte
  besonders  zugute.
        <pb n="306" />
        272  20
A.
Ostafri  T  Südwestafri  Preußisch-Ostafrika
  Togo  Südwestafrika  Hessische
Swat  d  Staats-Auf
  1  km  Betriebslänge  Usambarabahn  Küstenbahn  Inlandbahn  Swatomun  Otavibahn  badgen
*
129  km  45  km  119  km  382  km  581  km  (1.4.0½
1907  1908  1907  /  19081907  1908,#1907  1908.1907  190885594  km
Befördert:
Zugkilometer  809  1  19251  641  641  1  989  13  257
Jahl  d.  Züge  wochentägllsllm  3.32.4  214  32  45
Personenkilometer  66  253.  66  77636  211  51  022224  6G5S5  8701  3  5½  5144.7  617  118
Tonnenkilometer.  7351  14  620,  59  204  16  668688  553/727720  767  1790039  651  4  743967  783
Einnahmen  aus:  #  i
Personenverkeher.  1323  1381  960  1118  737  671  680  564  402  406  15  163
Güter=  u.  Viehverkehr  1  672  3237  277  550714  204  6046  4  826  700  6954  36  567
Verschiedenen  137  —  —  —  —.  —  154.  126  128,  242  3  768.
Im  ganzen3  132  41626237  169112481  27286880,  55127320  76054817
Betriebsausgabe.  11  2  40  S  20  3006  o26
Betriebskoeffizient  v.  S.8  53,6131,6  109,8  54,  2  63,876,  5  95,30,9  39,,536754
Rohüberschuß.  G  —  —3  0%4  26042  4565  177591
Anlagekapital  rund.  .-  170167  —0290  —  62261  —  40094  —  81  300  —  275  687
Verzinsung  durch  den  Roh-  s
überschuß  v.  S.  2,  33  3,06  —  —  11,83  1,68  4,037  0,65  14  14,8  6.45
Kosten  d.  Zugkilometers.  64%5  2082  50273  2,72  4443  3004  2,79
Einnahme  für:  "  #  #
1  Person  .  -  0,  87  0,83  10,84  0,63  11,92  1,24  7.66  7,14  112,50  10,48  0.56
1  Personenkilometer  -  0.02  0,0196  0,0265  0,0220,0304  0,0230,063  0.0644,081  0,078  0.0237
1  Tonne.  .  -18,(3418,4351,27  0,8717,0()1(),7()49,7()69,6164,10i67,98  1.06
1  Tonnenkilometer  -  0,227  0.21303  0O.033  ,  2309  0,28  0,291  0,27  0,169  0,15  0,0354
Durchschnitts-Fahrt
  der  Person  km43.,0  13,02  :31,8  28,6  63.0  53  121,5  110,11  158  151,41  23,43
Lauf  der  Tonmnn83.,0  86  12,3  20,23,  605  38,270,7  258,44380  458  114,5
1  Zugkilometer  befördert:
an  Personen  82  56  T  79  55  4.8  8,4  5,7  6.2  5,2  46.5
an  Tonnen.  9,!  12,3  14,1  25,8  117,2  119,4  16,1  11,74406  47.3  73,0

Bei  den  Betriebsausgaben  ist  die  Bahn  Swa—
kopmund  —Windhuk  infolge  ihrer  überaus  ungünstigen
  Linien-,  Wasser=  und  Oberbauverhältnisse,
infolge  des  geringen  Raddruckes  und  der  dadurch
wesentlich  eingeschränkten  Leistungsfähigkeit  ihrer
schmalspurigen  Zugeinheit  sehr  ungünstig  gestellt.
Diese  Betriebsausgabe  mit  5262  7/  für  das  Kilometer
  ist  daher  weitaus  die  höchste  aller  hier  in
Betracht  kommenden  Bahnen.

In  bezug  auf  die  Betriebskoeffizienten  steht
von  allen  übrigen  unerreicht  günstig  da  die  Otavibahn
  mit  40,9  und  39,5  v.  H.  Das  verdankt  sie
ihren  günstigen  Linien=  und  Verkehrsverhältnissen,
aber  auch  ihren  hohen  Tarifen,  in  deren  Festsetzung
sie  seither  unbeschränkt  war.  Der  hohe  Betriebskoeffizient
  der  Küstenbahn  von  Togo:  131,6,  der
indes  im  Jahre  1908  auf  109,8  zurückgegangen
ist,  erklärt  sich  durch  die  bekannte  tarifarische
Eigentümlichkeit,  daß  die  Mehrzahl  der  durchgehenden
  Bahnfrachten  auf  der  Küstenbahn  Lome  —
Anecho  frachtfrei  befördert  wird,  während  die
Gebühren  für  den  Bahntrausport  in  dem  Tarif
der  Landebrücke  mit  zur  Erhebung  gelangen.  Die
Küstenbahn  Lome  —Anecho  ist  daher  als  eine  Art

 

 

 

Privatanschlußbahn  für  die  Kaufleute  des  Küstenbezirks
  an  die  Landungsbrücke  in  Lome  anzusehen.

Die  auffallend  starke  Zunahme  des  Betriebskoeffizienten
  der  Bahn  Swakopmund—Windhuk
von  1907  auf  1908  ist  darauf  zurückzuführen,
daß  in  dieser  Zeit  die  Militärtransporte  stark  abgenommen
  haben,  und  daß  im  Jahre  1907  die
Verwaltung  vielfach  noch  die  aus  dem  Kriegszustande
  und  Militärbetriebe  her  aufgesammelten
Materialien  verwenden  konnte;  die  Betriebsausgaben
  für  1907  erscheinen  daher  nicht  in  der
vollen  tatsächlichen  Höhe.  Ferner  ist  der  Güterverkehr
  auf  der  oberen  Strecke  Karibib—Windhnk,
der  infolge  der  Nachwirkungen  des  Aufstandes  im
Jahre  1907  noch  ziemlich  stark  war,  beträchtlich
zurückgegangen;  andererseits  konnte  der  wenig
wirtschaftliche  Betrieb  der  unteren  Strecke  durch
Abgabe  des  Verkehrs  an  die  Otavibahn  erheblich
entlastet  werden.  Die  Ergebnisse  des  Jahres  1907
konnten  daher  noch  nicht  den  Durchschnitt  darstellen
  und  es  war  von  vornherein  zu  erwarten,
daß  die  des  folgenden  Jahres  wesentlich  ungünstiger
  ausfallen  würden.

Die  Verzinsung  des  Anlagekapitals  durch  den
        <pb n="307" />
        #  273  20

Rohüberschuß  hat  bei  der  Usambarabahn  für  das
Jahr  1908  bereits  die  Höhe  von  3,06  v.  H.  erreicht.
  Ganz  besonders  hoch  ist  die  Verzinsung
bei  der  Otavibahn:  14  und  14,8  v.  H.  infolge
ihrer  hohen  Tarife  und  zahlreichen  Erzverfrachtungen.


Die  ungünstigen  Betriebsverhältnisse  der  Bahn
Swakopmund  —  Windhuk  kommen  auch  in  den
hohen  Kosten  des  Zugkilometers  —  4,09  und
3,.44.“%  —  zum  Ausdruck,  während  sonst  bei
unseren  Kolonialbahnen  ein  Satz  von  2  bis  37
ausreicht.  Die  hohen  Beträge  in  der  Tabelle  bei
den  Einnahmen  für  die  Tonne,  insbesondere  bei
der  Otavibahn  mit  64  und  68  „NJ,  find  eine
Folge  der  ungewöhnlich  hohen  Tarissätze,  die  inzwischen
  bereits  zum  Teil  eine  Ermäßigung  gefunden
  haben.  Die  hohen  Zahlen  in  den  Leistungen
für  das  Zugkilometer,  nämlich  82  Personen  bei
der  Usambarabahn  und  40,6  und  47,3  Tonnen
bei  der  Otavibahn,  sind  in  dem  starken  Personenverkehr
  der  ersteren  und  dem  starken  regelmäßigen
Güterverkehr  der  letzteren  begründet.  Eine  befriedigende
  Ausnutzung  der  Zugeinheit,  mit
79  Reisenden  und  25,8  Tonnen,  findet  sich  sonst
nur  noch  bei  der  Togo-Küstenbahn  für  1908,
während  sic  bei  den  übrigen  Bahnen  noch  zu
wünschen  läßt.

Die  Zahlen  des  Jahres  1907  werden  durch
die  Zahlen  des  Jahres  1908  im  wesentlichen  bestätigt;
  an  einzelnen  Stellen,  so  insbesondere,  wie
schon  erwähnt,  bei  der  Usambarabahn,  find  die
Jahlen  des  Jahres  1908  günstiger  geworden.
Es  ist  nicht  zu  verkennen,  daß  sich  auch  bei  den
kolonialen  Bahnen  eine  allmähliche  Zunahme  der
Betriebsausgaben,  begründet  durch  die  hohen
Personalkosten  und  die  hohen  Kosten  für  Kohle
und  Wasser,  geltend  macht.  In  der  Steigerung
der  Betriebskoeffizienten  bei  der  Usambara=  und
der  Togo-Inlandbahn  kommt  dies  scharf  zum
Ausdruck.  Die  Tabelle  zeigt  aber,  daß  die  wirtschaftlichen
  Ergebnisse  der  hier  aufgeführten  Bahnen
im  allgemeinen  für  den  Anfang  der  Entwicklung
wohl  als  befriedigend  angesehen  werden  können.

Auf  Grund  der  hiermit  gewonnenen  Ergebnisse
läßt  sich  nun  der  Frage  der  Finanzierung  von
Eisenbahnen  in  unseren  Schutzgebieten  nähertreten.

II.

Die  Finanzierung  von  Kolontalbahnen.
Die  Frage  der  allgemeinen  Finanzierung
einer  Kolonialbahn  stellt  sich  nach  den  gegenwärtigen
  Zinsverhältnissen  im  allgemeinen  in
kolgender  Weise  dar:

Neben  der  Deckung  der  Betriebs=  und  Unterhaltungskosten
  ist  eine  4  prozentige  Verzinsung
des  Anlagekapitals  und  seine  Tilgung  mit  0,6  v.  H.

 

jährlich,  entsprechend  einer  Tilgungsfrist  von  nicht
ganz  60  Jahren,  zu  verlangen.  Daneben  ist  für
die  Erneuerung  des  Oberbaues  und  der  Betriebsmittel
  als  jährliche  Rücklage  in  den  Erneuerungsfonds
  der  Bahnen  ein  Betrag  abzuführen,  der
sich,  nach  der  wahrscheinlichen  Lebensdauer  ermittelt,
  wie  folgt  zusammensetzt:

In  Prozenten  der  Beschaffungskosten:

2  v.  H.  für  Schienen,  eiserne  Schwellen,  Weichen
und  Kleineisenzeug,

6  v.  H.  für  Holzschwellen  (auf  eisernen  überbauten
  von  Brücken),

2½  v.  H.  für  Lokomotiven,

1½  v.  H.  für  Wagen.

Bei  einem  Betrage  der  Anlagekosten  einer
meter=  oder  kapspurigen  Kolonialbahn  von
80  000  .  für  das  Kilometer  erfordert  der  Zinsenund
  Tilgungsdienst  für  das  Kilometer:

80  Ooo  4,6  v.  H.  =  3680  .

Die  Rücklage  in  den  Erneuerungsfonds,  nach
den  vorerwähnten  Prozenten  ermittelt,  ergibt  für
die  Usambarabahn  einen  Betrag  von  392,  für
die  Togobahnen  einen  Betrag  von  360  „KI  für
das  Kilometer.  Ein  Satz  von  400  .N  für  das
Kilometer,  das  ist  etwa  ½⅛  v.  H.  des  Anlagekapitals,
  dürfte  mithin  als  angemessen  anzusehen
  sein.

Die  Betriebskosten  kann  man  mit  rund  4.7
für  das  Zugkilometer  veranschlagen.  Werden
wöchentlich  6  Züge  in  jeder  Richtung  gefahren,
so  belaufen  sich  die  Betriebskosten  für  das  Jahr
auf  6.  2.  52  4  —  2496  oder  rund  2500  77
für  das  Kilometer.

Demnach  müßte  der  Verkehr  der  Bahn  jährlich
3680  +  400  +  2500  =  6580  oder  rund  6600  .
für  das  Kilometer  an  Roheinnahmen  bringen,
wenn  die  Bahn  rentieren  soll.

Bei  einem  kilometrischen  Personenverkehr  von
50  000  Reisenden  im  Jahr,  das  sind  wochentäglich
  50%  oder  167,  und  bei  einem  Tarisfsatz
von  durchschnittlich  2,2  Pf.  für  das  Personenkilometer
  ergibt  sich  eine  Einnahme  aus  dem
Personenverkehr  von  2,  2.  50  000  Pf.  =  1100+
für  das  Kilometer.

Bei  einem  kilometrischen  Güterverkehr  von
25  000  t  im  Jahr  =  wochentäglich  83  /8  t,  und
bei  einem  Durchschnittssatz  von  22  Pf.  für  das
Tonnenkilometer  erhält  man  eine  Einnahme  von
22.-25  000  Pf.  =  5500  X  für  das  Kilometer.
Wenn  wochentäglich  ein  Zug  in  jeder  Richtung
gefahren  wird,  so  können  damit  167  Reisende
und,  unter  Berücksichtigung  unvermeidlicher  Leerläufe
  und  selbst  unter  Annahme  eines  vorwiegenden
Verkehrs  in  einer  Richtung,  831/3  t  Nutzlast,
        <pb n="308" />
        M  274  20

das  sind  rund  8⅛  Wagenladungen  im  täglichen
Durchschnitt,  allenfalls  befördert  werden,  wenn
die  Bahn  nicht  allzu  ungünstige  Linienverhältnisse
aufweist.  Die  kilometrische  Verkehrseinnahme
würde  demnach  betragen  1100  +  5500  =  6600—
und  somit  die  Betriebskosten  decken,  das  Anlagekapital
  mit  4  v.  H.  verzinsen,  mit  0,6  v.  H.  tilgen
und  noch  eine  angemessene  jährliche  Speisung  des
Erneuerungsfonds  gestatten.

Einen  kilometrischen  Personenverkehr  von  jährlich
  50  000  Reisenden  haben  die  Usambarabahn
und  die  Togo-Küstenbahn  bereits  jetzt  aufzuweisen.
Ein  kilometrischer  Güterverkehr  von  25  000  t  im
Jahr  ist  indes  bisher  nur  bei  der  Otavibahn
erreicht,  dort  sogar  überschritten  worden.  Die
übrigen  deutschen  Kolonialbahnen  bleiben  aber
zur  Zeit  noch  erheblich  hinter  einem  solchen  Güterverkehr
  zurück.  Hierbei  ist  indes  zu  beachten,
daß  eine  Roheinnahme  von  6600  .  und  eine
Betriebsausgabe  von  nur  2500  .7“  für  das  Kilometer
  den  ungewöhnlich  niedrigen  Betriebskoeffizienten
  von  25:  66  =  rund  38  v.  H.  voraussetzt.
  Auf  einen  so  niedrigen  Betriebskoeffizienten
ist  aber  bei  unseren  Kolonialbahnen  nur  unter
besonders  günstigen  Verhältnissen  zu  rechnen,
selbst  die  billig  gebaute  schmalspurige  Otavibahn
hat  ihn  in  ähnlicher  Höhe  (40  v.  H.)  nur  vermöge
  ihrer  ungewöhnlich  hohen  Tarife  halten
können.  Es  ist  daher  offenbar,  daß  die  Betriebskosten
  bei  den  in  Frage  stehenden  Betriebsleistungen
sich  mit  2500  für  das  Kilometer  im  allgemeinen
  kaum  werden  bewältigen  lassen.  Eine
starke  Steigerung  der  Betriebsleistungen  würde
selbstverständlich  zu  einer  Ermäßigung  der  Einheitskosten
  für  das  Zugkilometer  führen,  da  bei
einer  Zunahme  des  Betriebes  bekanntlich  nur  ein
Teil  der  Betriebsausgaben  eine  Steigerung  erfährt.

Eine  vollauf  befriedigende  unmittelbare  Rentabilität,
  die  eine  Verzinsung  des  Anlagekapitals  mit
4  v.  H.  ermöglicht,  wird  sich  daher  für  die  Kolonialbahnen
  erst  erreichen  lassen,  wenn  den  gesteigerten
Betriebsaufwendungen  regelmäßige  Massenfrachten
in  geschlossenen  Zügen  auf  lange  Strecken  durchlaufend
  gegenüberstehen,  die  einen  Tarifssatz  von
durchschnittlich  20  bis  25  Pf.  für  das  Tonnenkilometer
  tragen  können.  Anderseits  ist  aber
hieraus  zu  erkennen,  daß  auch  der  Tarifsatz  für
den  Personenverkehr  nicht  zu  weit  herabgedrückt
werden  darf,  wenn  nicht  die  Rente  der  Bahn
leiden  soll.  Werden  mehr  Züge  gefahren,  um
gesteigerten  Frachtansprüchen  gerecht  zu  werden,
so  entsteht  damit  sofort  die  Gefahr  einer  wesentlichen
  Steigerung  der  Betriebsausgaben.  Es
kommt  daher  vorerst  alles  darauf  an,  die  Züge
bis  zur  vollen  Zugbelastung  auszunutzen,  keinen
Zug  zu  fahren,  der  nicht  seine  volle  Last  an
Personen  und  Gütern  enthält,  und  Leerläufe

 

möglichst  zu  vermeiden.  Es  steht  auch  nichts  im
Wege,  die  Rentabilität  der  Bahn  bei  höher  entwickeltem
  Personenverkehr,  solange  der  Güterverkehr
  noch  schwach  ist,  dadurch  zu  steigern,  daß
man  den  Personentarif  etwas  höher  anspannt,
selbstverständlich  nur  so  weit,  daß  die  Mehrausgabe
  bei  der  einzelnen  Reise  auch  nicht  einen
einzigen  Reisenden  von  seiner  beabsichtigten  Fahrt
abschreckt.  Man  darf  nicht  übersehen,  daß  hierbei
die  sogenannte  mittelbare  Rentabilität  der  Kolonialbahnen
  noch  nicht  berücksichtigt  ist;  diese
besteht  bekanntlich  darin,  daß  durch  die  Bahnen
die  Einnahmen  an  Zöllen,  Kopf-,  Hütten-,  Wege-,
Arbeitssteuern  u.  dergl.  gesteigert,  die  Ausgaben
für  die  allgemeine  Verwaltung  und  Sicherung  des
Schutzgebiets  (Schutztruppe)  vermindert  werden.

Das  angeführte  Beispiel  für  den  Nachweis
der  Rentabilität  einer  Kolonialbahn  gilt  natürlich
  nur  ganz  im  allgemeinen  und  soll  zeigen,
daß  einige  unserer  Kolonialbahnen  schon  jetzt  sich
dem  Zustande  nähern,  wo  sie  mit  Hilfe  eines  gut
entwickelten  Personen=  oder  Güterverkehrs  den
Schutzgebieten  eine  befriedigende  Rente  auf  das
verwendete  Anlagekapital  sichern.

Um  einen  lebhaften  Ausfuhrhandel  zu  entwickeln,
  wird  es  freilich  mit  der  Zeit  notwendig
werden,  die  Tarifsätze  des  Güterverkehrs  von
20  bis  22  Pf.  für  das  Tonnenkilometer  wesentlich
  herabzusetzen,  namentlich  wenn  es  sich  erst
um  weitere  Frachtwege  von  200  bis  300  km
Länge  und  mehr  handelt.  Denn  bei  einem
Frachtsatz  von  beispielsweise  22  300  Pf.  =  66./7
für  die  Tonne  können  natürlich  nur  hochwertige
Güter  für  die  Verfrachtung  in  Betracht  kommen.
Hier  wird  also,  sobald  erst  einmal  eine  befriedigende
  Rentabilität  der  Bahn  erreicht  ist,
alsbald  mit  Einführung  von  Staffeltarifen  und
mit  Tarifermäßigungen  vorzugehen  sein,  um  auch
für  geringwertige  Güter  in  größeren  Frachtmengen
und  auf  weitere  Entfernungen  eine  Verfrachtung
zu  ermöglichen.

III.

Selbstkosten  für  das  Personen-  und  das
Tonnenkilometer.

Für  die  Beurteilung  der  einzuführenden  Tarife
ist  von  großer  Bedeutung  die  Kenntnis  der
Selbstkosten  für  das  Personenkilometer  und  für
das  Tonnenkilometer  bei  der  Höhe  eines  bestimmten
  Verkehrs.  In  dieser  Beziehung  gibt  die
nachstehende  Nachweisung  bemerkenswerte  Aufschlüsse.
  Sie  enthält  für  das  Rechnungsjahr  1908
für  die  Usambarabahn,  für  die  Togobahnen
(Küsten=  und  Jnulandbahn)  und  für  die  Bahnen
in  Deutsch-Südwestafrika  die  Zugkilometer,  die
Wagenachskilometer,  das  Prozentverhältnis  der
Leerläufe  der  Güterwagen  und  die  Durchschnitts-
        <pb n="309" />
        leistungen  des  Zugkilometers  an  Achskilometern
der  Wassertender,  der  beladenen  und  leeren  Güterwagen
  und  der  Personenwagen;  ferner  die  Personenkilometer,
  die  Tonnenkilometer  und  die  Betriebsausgaben.
  Die  Nachweisung  der  Wagenachskilometer
  in  ihrer  Verteilung  auf  Wassertender,
Güterwagen,  beladen  und  leer,
wagen  ermöglicht  zunächst  die  Ermittlung  der
Durchschnittsleistungen  des  Zugkilometers  in  der
Beförderung  von  Achsen,  die  dem  Personenverkehr
einerseits  und  dem  Güterverkehr  anderseits  zugute
kommen,  und  daraus  ergibt  sich  eine  wertoolle
Unterlage  zur  überschlägigen  Ermittlung  der  Selbstkosten
  des  Betriebes  für  ein  Personenkilometer
und  ein  Tonnenkilometer.

annimmt,

Indem  man  nämlich
daß  die  gesamten  Betriebskosten  sich
auf  den  Personen=  und  den  Güterverkehr  nach

und  Personen-W

  275  20

 

B.

Tonnenkilometers.
eine  Übersicht  darüber,  wie  sehr  diese
von  dem  Verkehrsumfange  selbst  abhängen  und

dem  Verhältnis  der  in  der  durchschnittlichen  Zugeinheit
  gefahrenen  Achsen  der  Personen=  und  der
Güterwagen  verteilen,  gewinnt  man  aus  diesem
Verhältnis  je  eine  Teilungsziffer  für  den  Personenund
  den  Güterverkehr,  mittels  der  man  aus  den
Betriebsausgaben  der  Bahn  die  anteiligen  Ausgaben
  für  den  Personenverkehr  und  den  Güterverkehr
  ausscheiden  kann;  indem  man  nunmehr
die  so  erhaltenen  Betriebsausgaben  des  Personenverkehrs
  durch  die  Zahl  der  gefahrenen  Personenkilometer,
  die  Betriebsausgaben  des  Güterverkehrs
durch  die  Zahl  der  gefahrenen  Tonnenkilometer
teilt,  erhält  man  die  gewünschten  Selbstkosten  für
die  Einheit  des  Personenkilometers  und  des
Man  gewinnt  dabei  zugleich

Selbstkosten

 

 

 

 

 

 

Rechnungsjahr  1908

 

6  Südwestafrita

 

 

 

 

 

 

 

 

%Z  Togo-Bahnen  —
Usambara.-  Swakope“  Karibib—  Gae  kir  —]
bahn  —.  mund.Windhuk  Stwakov=  Otavibahn
bahn  bahn  Karibib  Windbur
-  '  l
a)  Zugkilometer.  153  554  29  108  76  259  325  387!  257  516  582  9083  572  817
b)  Wagenachskilometer:  "  ·
Wassertender.  8646  —  —  2609622  1078653  3688076  735  056
Güterwagen,  beladen.  1  135  67130  600  305  894453  734  l  38324908406224  14  468  184
-  leer  390  O008)s  161  2290  528  2  985  142  1  958  512  4943  654  4  758  112
.  Gepächwagen
«  .  1046  448
Personenwagen  1  0280112  584  562  980  730  812  1  325  07/2  055  849  1  537  860
zusammen  2  562  336|774  504  1  159  402  Hlo  se#  210  8  189  502  19  oss  8o?  2254  660
T)  Leerläufe  der  Güter-  %  —
wageen  295,56  v.  0.2.2  v.  H.  48.7  v.  C.%  v.  O.  33,8  v.  O  37,0  v.  G.  24,8  v.  H.
d)  Ein  Zugkilometer  .
leistet  an  Achskilom.:  r  l
Wassertender...  0,056  —  8  42  6.3  1.3
Güterwagen,  beladen.  7,4  146  4,0  14,1  14.9  1,4  26,8
-  leer  2,54  5.5  3,8  9,2  7,6  8.5  8.3
i  i  Gepäckwagen
1.8
Personenwagen.  6.7  6,3  7,4  2,3  n  5,2  3.5  2.7
)  Zugstärke:  Achsen.  16.7  26,6  16,2  33,6  #  31,9  32.7  39.3
f)eilungsziffer  für  Güter-  :
verkeht..  0,60  0,76  0,51  0,91  0,817  0,87  0,893
K)  Teilungsziffer  für  Ver-  n
Z————2  0,40  0,24  0,49  0,00  0,186  0,13  0107
b)  Personenkilometer.  8  614  1182296  002  8  411  22711119  290  2264  497  3383  7877  2983  971
ß,  Tonnenkilometer  .1886  044  750  962  866  0323649  563  3  186  945  6836  508  27  111  082
k)  Betriebsausgaben  in  .  319  911  83  545  207  209  105  108  916  295  2  021  396  1  743202
"  l  328609
Ruclage  in  den
Erneuer.-Fonds
Selbstkosten  in  Pfennig:  1  Sa.  2071  811
h,  für  1  Personenkilometer“  1,19  sy  20  8,8  7,.5  77  6.25
mI  =  1  Tonnenkilometer  10,18  8,  46  12220  27,5  23,19  205.7  5.75
I  ·-  6,85
(mit  Berũ  qu.
#n  6  der
agen  in  *

 

 

 

Erneuer.-Fonds)
        <pb n="310" />
        W  276  20

wie  sehr  sie  durch  gesteigerten  Massenverkehr  herabgedrückt
  werden  können.

Wenn  auch  diese  Verteilung  der  Betriebskosten
  auf  den  Personen=  und  Güterverkehr  nach
den  anteiligen  Leistungen  des  Zugdienstes
vom  Standpunkte  der  Theorie  vielleicht  nicht
völlig  unanfechtbar  ist,  so  dürfte  sie  doch  auf  die
zur  Zeit  einfachen  Betriebs=  und  Verkehrsverhältnisse
  unserer  Schutzgebietsbahnen  sehr  wohl  anwendbar
  sein  und,  mangels  anderer  Möglichkeiten,
den  Kostenanteil  des  Personen=  und  Güterverkehrs
genauer  abzugrenzen,  immerhin  eine  wertvolle
und  annehmbare  Unterlage  zur  Ermittlung  der
Selbstkosten  liesern.  Bei  den  Betriebsausgaben
sind  die  Rücklagen  in  den  Erneuerungsfonds
ebenso  wie  die  Ausgaben  für  den  Zinsen=  und
Tilgungsdienst  der  Anleihen  für  das  Barkapital
der  verschiedenen  Bahnen  nicht  berücksichtigt.  Die
hier  ermittelten  Selbstkosten  für  das  Personenkilometer
  und  das  Tonnenkilometer  gelten  daher
gleichfalls  nur  für  die  reinen  Betriebsausgaben.

 

Selbstverständlich  würde  es  keine  Schwierigkeit
bieten,  die  Selbstkosten  auch  unter  Berücksichtigung
der  Rücklagen  in  den  Erneuerungsfonds  und  der
Aufwendungen  für  den  Zinsen=  und  Tilgungsdienst
des  Anlagekapitals  festzustellen;  sie  werden  dann
natürlich  wesentlich  höher.

Die  zur  Zeit  recht  auffälligen  Unterschiede  in
den  Selbstkosten  der  fünf  verschiedenen  Eisenbahnen
der  Tabelle  B  erklären  sich  natürlich  aus  der
Verschiedenheit  ihrer  Linienverhältnisse  und  namentlich
  der  Verkehrsgrößen,  die  hierbei  zu  bewältigen
  sind.  Die  Selbstkosten  für  das  Personenkilometer
  sind  beispielsweise  bei  der  Togo-Küstenbahn,
die  einen  etwa  zehnmal  so  starken  kilometrischen
Personenverkehr  aufweist  als  die  Otavibahn  (ogl.
Tabelle  A),  nur  0,87  Pf.,  während  sie  bei  der
letzteren  6,25  Pf.  betragen.  Der  kilometrische
Güterverkehr  der  Otavibahn  ist  2,6  mal  so  stark
als  bei  der  Windhuker  Bahn;  die  Selbstkosten  für
das  Tonnenkilometer  sind  aber  bei  dieser  etwa
4,5  mal  so  hoch  als  bei  der  Otavibahn.

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostafrika.

Vom  Bau  der  Usamdaradbahn.)
Auf  der  Teilstrecke  Buiko-—  Mabirioni  (Kilometer  190,4)  ist  am  5.  Februar  d.  Js.  der

beschränkte,  provisorische  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Tarife  und  Tarifbestimmungen  der  Stammstrecke  sind  auch  für  diese  Teilstrecke  maßgebend.

Kamerun.

Uversicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schut-geblets  Kamerun  im  III.  Vertel  des  Ralenderlahres
  1900  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seitraum  des  Vorjahres.

 

(Agl.  „Teutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  3.  S.  89  ff.)
Im  Im
III.  Viertesl  III.  Viertes  zunahmesUbnahme
Beuennun  der  Warengruppen  *)  «
«  arurn  1000  1908

Wert  .  Wert  .“

Wert  .  Wert  .#

A.  Einfuhr.

I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der
sowic  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .

b)  Anollengewächse,  Gemise  und  Früchte

c)  Koloniale  Verzgehrungogegenstände,  Genußmittel.

4)  Getränke  (außer  Mineralwasser!

e)  Sämereien,  lebende  Pflangen  und  Futtermittel  .

h»muml(m,ut.
gsLmuqmmdu  msmwtrtmmst

Forstwirtschaft

 

Zusammen  J.

*)  Ugl.  zuletzt  „D.  Nol.  Ml.“  1910.,  S.  170.

 

 

 

 

285  932  112  691  —  126  759
53  783  10  555  13228  —
255  799  227919  27  879  —
202  201  240  215  21  986  —-22
  21.1  17  751  4493  —
936  97  839  —
111988  #9  3306  72  652  —
992  882—  978  564  14318  —
        <pb n="311" />
        W  277  20
Im  Im
Beuennung  der  Warcugruppen  III.  Vierte  I.  Viertellunahme  Abnahme
1909  1908
Wert  .  Wert  .  Wert  .  Wert  .

II.  Tiere  und  tierische  Ergeugnisse:

a)  Lebende  Tiere  .  .  9459  18  107  —  8  648
5)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  477  912  428  102  49810  —-Zusammen
  11  487  371  416  209  41  162  —

III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe.  Mineralöle  225  116  276  392  —  1276

IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  ...  46506  41  722  1784  —

V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
«  Schießbedarf  und  Sprengmitteln).  102  419  99  534  2  885  —

VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  *

„  laußer  Lederwaren)  1  183  12881015  404  167724  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  1rschnerwaren  59870  60  209  —  339
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  ....  11049  3316  7  733  —

IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  62  411  37  836  24  575  –

X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  29124  26  124  3  000

XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  63  000  55  114  7886  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen

  und  Waffen:
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  E  15  818  356  781  —  340  963
b)  Fabrikate  .  478  496  767  433  —  288  937
Zusammen  r  194  34144121214  —  629  900
XIII.  Austrumente,  Maschinen  und  Fahrzenge  211  116  247  416  —  6300
XIV.  Baffen  und  Munition.  .  51  017  71681  —  23  664
XV.  Geld  .  .  314  968  21  105  293  863  —-Summedchinfuhkimlll.Vierte11909bzw.19()843642914507840
  —  143  549
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  4626  953  4366  301  —  —-Zunahme
  —,  Abnahme  —  —  262  6624141  539  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Ergeugnisse  des  Landbaues  1  809  827129  97  223  —-b)
  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  2  079  3181241  774  837  574  —
Zusammen  I.  38891681  2954371  934  797  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse  184  998  226  096  —  41  098
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  90  896  138  763  —  41  867
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  14  585  29234  14  619
V.  Geld  .  50  260  25  014  25  246  —
Summe  der  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1909  bzw.  19008  4  235  9073373  478  862  429  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  3  134  989027T7  353  —  —-Zunahme
  —,  Abnahme  —.  41100918  4  5899  125  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1909  bzw.  1908  4  7  881  318  718  880  —

Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.

7  761  942

7  140  654

 

Zunahme  —,  Abnahme  —.

—E  838  256  #  740  664
        <pb n="312" />
        W  278  20

Wichtigste  Warenpositionen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  III.  ViertellIm  III.  Viertel
Beuennung  des  Kalender-  des  Kalender-  Zunahme  Abnahme
der  jahres  1909  jahres  1908
Waren  Menge  WertMenge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  AM  ke  4  kte  4  —e
A.  Einkuhr.
Reis  1.007  333,  220  606611422  580  336270  —  —1115247  115661
Mehl  und  Backwaren  100  194,  55  84|122  808  68  708B  22  614  12911
Tabak  .  112444F16818210166321491231078119059  —  —
Tabakfabrikate  ...  4424  46  489  3691  309148  733  73411  —  —
Stille  Weine  Liter1  863  34309924497  27  5527366  6817
Branntweine  aller  Art.  .-  272  547  137962245  939  121  01660  16  946  —  —
Bier  .  .  10800866324104  270468225  4638  —  1901
Bau=  und  Nutzhols  613  169  111  988  2os  222  30  300  314247,  72  66  —  —
Fleisch,  Fische,  Eier,  Milch,  Honig  und  i
sonstige  tierische  Nahrungsmittel  621  273,  477  7634438  157  427  70483  116  50  059  —
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige  Erden  «  j
und  Steine  ·  626440F385095700364777956404z-—  -j.927t)
Sal.  .1261748963811497585102339  —  —  235  837  59583
Stechkohlenn.  Brauntohlen.  Briketts  1059  690  48  608  1694  71179  162  —  —  635  021  30554
Petroleum  142  285  31  2543  319  —  —
Seifen  aller  Art  88  269,  27722.88277  30  213  –  —  8  24601
Gewebe  aller  Art  238  881  852  32376  529  661  062  62  352191  261  –  —
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mützen,  Posa-  ·
mentierwaren,  Schirme,  Filzwaren  82  927  306  388  69  113  333  044381  —  —  #·26646
Schuhe  und  Stiefel.  .  6  763  36  705  529330  167  1  475  6538  —
Glas  und  Glaswaren  .  .  37100s501552855042357  861017798  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen.  Stangen-  |  -  »  1
Blöcke  usw.  120  779  13477  2285  226  350  599  —  —  12174471337  12
Wellblech  ..  180  575  45  372  86  022126  902  44  554  18  470  —
Eisenwaren,  nicht  besonders  genannt  701  158  382  591|  8042  872  685  643  —  23117141  303  052
Waren  aus  anderen  unedlen  Metallen  18  693)  46  625  18792  47  327  —  —9.  702
Feuerwaffen  Stück  94  7128  43723026  —  313  15  903
Goldmünzgen  ...  -——J4100  —  6105  —  2005
Silbermünzen  310  868  —  15000  —  297,  368  —
B.  Ausfuhr.
Kakao  896  608|/784  288)  699  209)  731  578/107  319  52ios  —
Palmkerne  G7  65  349  O0  14O  12  32  —  —
Palmöb  10  278321  1414515  297  oO281  60  763,  24  119  —  —
Bau-  und  Nubbols  .786  945  63  015  568  41898  60  67368  527  2342  —  —
Kautschuk  .  406  1702  015933309  357|1  180956  96  S813  834  977  —  —1
Elfenbein  11  217.  180  049  13  1504  720  —  —  1  9140  24671
Sonstige  fossile  Robstoffe“  und  Mine-  n  |  1
ralien  aller  Art  ·  272620J9678825070713742621913»—  —«"40W
l  I  «
—
Gegen  den  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  b.  Bei  der  Ausfuhr:
zeigt  die  Einfuhr  eine  Abnahme  von  3  v.  H.  6.  Kautschuk  mit  834  977  .A
und  die  Ausfuhr  eine  Zunahme  von  20  v.  H.  7.  Kakao  52  710.
Diese  Gegenüberstellung  auf  den  Gesamthandel  8.  Ol  =  24  119.

bezogen,  ergibt  eine  Zunahme  von  8  v.  H.  Die
höchsten  Zunahmen  weisen  folgende  Warenpositionen

  auf:

a.  Bei  der  Einfuhr:

Gewebe  aller  Ul.lt
Bau=  und  Nutzbohz
Fleisch,  Fische  usw.

Tabak
Wellblech

V

#

mit  191  261.7

72  688
50  059
19  059
18  470

V

l

 

##

Den  größten  Anteil  an  diesen  Zunahmen  hat

bei  weitem  der  Kribi-Bezirk;

es  entfallen  auf

ihn  vorwiegend  die  Zunahmen  bei  Ziffer  1,  3
Es  folgt  dann  der  Duala-Bezirk,  auf
den  vorwiegend  die  Zunahmen  bei  Ziffer  2,  4,
5  und  8  entfallen,  während  die  Zunahme  bei
Ziffer  7  neben  Duala  auch  noch  zu  je  einem
nennenswerten  Teile  auf  den  Victoria=  und
Rio  del  Rey-Bezirk  entfällt.

und  6.
        <pb n="313" />
        W  279  20

Starke  Abnahmen  weisen  nach:
a.  Bei  der  Einfuhr:

1.  Roheisen,  eis.  Schienen  usw.  mit  337  122.7%
2.  Eisenwmaren  303  052
3.  Reis  115  664
4.  Kohn  30554
5.  Leibwasche  .  ..  26646—
.  Bei  der  Ausfuhr:
6.  onftcge  usiienkontoft  usw.  mit  40  638.77
7.  Elfenbein  =  24  671

Von  diesen  Abnahmen  entfallen  die  bei  Ziffer  1,
2,  3,  4  und  7  vorwiegend  auf  den  Duala-Bezirk,
  die  bei  Ziffer  5  vorwiegend  auf  den
Duala=  und  Kribi-Bezirk  und  die  bei  Ziffer  6
vorwiegend  auf  den  Garua“Bezirk.

Immerhin  geht  aus  der  Übersicht  hervor,  daß
bei  der  Mehrzahl  der  wichtigsten  Warenpositionen
eine  Zunahme  besteht.  Wenn  sich  demnach  bei
der  Einfuhr  eine  Abnahme  von  3  v.  H.  ergibt,
so  ist  dies  darauf  zurückzuführen,  daß  einzelne
Warenpositionen  mit  besonders  hohen  Werten
zurückgegangen  sind,  wie  z.  B.  Reis,  Roheisen,
eiserne  Schienen  und  nicht  besonders  genannte
Eisenwaren.  Diese  Abnahmen  haben  indessen
nichts  Beunruhigendes  für  den  Handel,  denn  sie
sind  lediglich  eine  vorübergehende  Folgeerscheinung
des  Bahnbaues.  Das  Gros  der  an  der  Nordbahn
  beschäftigten  Arbeiter  wird  vorwiegend  mit
Planten  statt  wie  früher  mit  Reis  verpflegt.  Diese
Tatsache  erklärt  dann  weiter  die  geringe  Zunahme
der  Palmöl=  und  Palmkern-Ausfuhr  trotz  der  den
Eingeborenen  gezahlten  guten  Preise,  denn  der
günstige  Absatz  der  Planten  veranlaßte  zur  Zeit
die  Bewohner  des  Nordbahn-Bezirks,  sich  mehr
der  müheloseren  Plantenkultur  zuzuwenden.  Immerhin
  muß  festgestellt  werden,  daß  die  Ausfuhr  vorgenannter
  Produkte  gegen  das  III.  Viertel  1907,
in  welchem  Jahre  diese  die  bislang  höchsten
Ausfuhrziffern  erreichten,  nicht  sehr  zurücksteht.
Auch  der  starken  Abnahme  der  beiden  anderen
genannten  Einfuhrpofitionen  kann  für  ein  Land,
das  seine  erste  größere  Bahn  baut,  keine  große
Bedeutung  beigemessen  werden,  da  die  größeren
Transporte  von  Baumaterial  in  unregelmäßigen
Zeitabschnitten  abgelassen  werden  und  daher  für
das  Gesamtbild  des  Handels  in  nicht  berechenbarer
  Weise  ins  Gewicht  fallen.

Bei  der  Zunahme  verdienen  besondere  Beachtung
die  Steigerungen  bei  Gewebe  und  Kautschuk.
Auf  dem  europäischen  Markt  ist  der  Kautschukpreis
  wieder  bedeutend  gestiegen,  und  eine  weitere
Preissteigerung  wird  von  der  Kameruner  Kaufmannschaft
  erwartet.  Dies  veranlaßte  die  Firmen,
den  Gummi  möglichst  schnell  zur  Küste  zur  Verschifung
  zu  bringen.  Die  bislang  höchsten  Gummiausfuhrziffern
  wies  das  Jahr  1907  auf.  Mit

 

406  170  kg  übersteigt  das  Berichtsvierteljahr  die
Gummiausfuhr  des  entsprechenden  Zeitraums
dieses  Jahres,  und  nur  dem  Umstande,  daß  zur
Zeit  die  hohen  Gummipreise  von  damals  noch
nicht  wieder  erreicht  sind,  ist  es  zuzuschreiben,
daß  ihr  Wert  um  etwa  117  000  „*  zurückbleibt.
Mit  diesem  Anwachsen  der  Gummiausfuhr  mag
die  Zunahme  bei  der  Einfuhr  von  Geweben  aller
Art  in  Verbindung  stehen,  denn  von  den
191  261.7¼,  um  welche  diese  Position  gegen  den
gleichen  Zeitabschnitt  des  Vorjahres  gewachsen  ist,
entfallen  allein  163  482  .¾  auf  den  Kribi-Bezirk.
Der  Kakao,  das  Hauptprodukt  des  Nordbezirks,
erreicht  bei  einer  Gegenüberstellung  des  Berichtsvierteljahres
  mit  den  entsprechenden  früheren  Zeiträumen
  mit  896  608  kg  die  bislang  hcbchste
Ausfuhrziffer  dieses  Produkts  überhaupt.  Indessen
stehen  die  Kakaopreise  auf  dem  Weltmarkt  zur
Zeit  sehr  niedrig,  so  daß  eine  bedeutende  Abnahme
seines  Gesamtausfuhrwertes  eintreten  müßte.

Wenn  hiernach  die  Lage  des  Gesamthandels
auch  besser  sein  könnte,  so  muß  sie  doch  als  befriedigend
  bezeichnet  werden.

M

Togo.

Vom  Bau  der  Hinterlandbahn.
Dezember  1909.*)

Am  Schluß  des  Monats  Dezember  waren  die
Erdarbeiten  zur  Herstellung  des  Planums  ins—
gesamt  auf  einer  Strecke  von  98,83  km  fertiggestellt.


Die  Gesamtleistung  im  Berichtsmonat  betrug
4,28  km  gegenüber  4,25  km  im  November.

Die  Gleisspitze  hatte  Ende  Dezember  den
Haho,  also  Kilometer  76,1,  erreicht.

Die  Telephonleitung  war  bis  Kilometer  65
hergestellt.

Die  Wasserbohrung  auf  der  Wasserstation
Amakpapyhe  ist  fertiggestellt;  sie  hat  eine  Tiefe
von  75  m  erreicht.

Die  Baustrecke  südlich  der  Hahobrücke  in
Kilometer  76,1  wurde  fertiggestellt.  Das  Mauerwerk
  der  Pfeiler  ist  beendet.  Mit  dem  Gerüst
für  den  eisernen  Uberbau  ist  begonnen  worden.
Die  Eisenteile  des  Überbaues  werden  an  die  Baustelle
  geschafft.

Auf  der  weiteren  Strecke  sind  mehrere  Bauwerke
  in  der  Ausführung  begriffen.  Sie  werden
so  beschleunigt,  daß  die  Fortführung  der  Erdarbeiten
  und  das  Vorschieben  der  Gleisspitze  keinen
wesentlichen  Aufenthalt  erleidet.

Am  Anfang  des  Monats  Dezember  waren

3  Val.  „D.  Kol.  Bl.“

1910,  S.  171f.
        <pb n="314" />
        280  2e

beim  Bahnbau  2519  und  am  Ende  2242  Pflichtarbeiter
  tätig.  Außerdem  wurden  im  Laufe
des  Monats  1276  freiwillige  Arbeiter  beschäftigt,
von  denen  etwa  die  Hälfte  als  ständige  Arbeiter

durchweg  gut.  Erkrankungen  sind  insgesamt  acht
vorgekommen,  davon  sechs  an  Malaria.

Der  Gesundheitszustand  der  eingeborenen
  Arbeiter  hat  sich  gegenüber  dem  früheren

in  Ansatz  gebracht  werden  können.

Die  Versorgung  der  Arbeiter  auf  der  Baustrecke
  mit  Lebensmitteln  und  Wasser  machte  keine
Das  Verhalten  der  Arbeiter  gab

Schwierigkeiten.

zu  besonderen  Klagen  keinen  Anlaß.

Der  Gesundheitszustand  der  Europäer
an  der  Bahnstrecke  war  im  Laufe  des  vergangenen
Vierteljahres  (Oktober

bis  Dezember)

wieder

 

Vierteljahr  nicht  unwesentlich  verschlechtert.

Am

1.  Dezember

Lome  —Tslewie

Berkehr

freigegeben.
wöchentlich  drei  Züge  in  jeder  Richtung.

ist

(34,2  km)  dem
verkehren

Es

die

erste  Teilstrecke
öffentlichen

zunächst
Die

Preise  für  Personen=  und  Güterbeförderung  sind
unter  Zugrundelegung  des  Tarifs  der  bestehenden
Verkehrsanlagen  festgesetzt  worden.

Uachweisung  der  bei  den  JSollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  in  den  Oonaten  Ohtober  bis  Dezember  1909
fälllg  gewordenen  Sollbeträge.

(Dgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  23,  S.  1103.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  in  obigen  G  „
Z  «  egen  den  gleichen
9  Jollä  Monaten  des  Rechnungsjahres  v
Namen  der  Zollämter,  !-  L  Zeitraum  des
bei  welchen  die  Zölle  1909  1908  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
%  .4  #  #  ½  *#
Oktober.
Lome  Zollamt30  419,80  299,25  130  719,05  111  504,20  370,75  1111  874,9518844,  10  —
Agbanale  -  54,  40  0.20  54.65  85,15  1.—  86,  15  —  31.50
Toklplil  134.60  2.25  136,85  125,20  1,.75]  126.95  9,90  —
Noepe  .  ..  -  2110.35,  399,.50  2.539,85  2273.55  313.—-—  2616,55  —  76.70
Ho  Zollhebestelle  42,10  106.—  5½5,101  41  59435  —  59,2
Apandu  -  118.05  65,25  213.30  150.—,.  11.25  194,25  19,051  –
Kete-Kratschi  -  127,90  6.25  134,.15  123,10  3,.25  126,  35  7.80  –
Tetetu  -  35.20  —  35,20  10,20  0.80  6  11.—  24.20
Agome-Palime  219,80  —  219.80  184.451  —  184,15  65.35
s  –%  „  –  —  —  »  .  D,  –m
Im  gangen33  739,20  878.75  131  617,9051114  709,20  1  105,80  115  815,.—8  9  167,  45
18  802,  5  —
Hovember.
Lome  .  Zollamt146  469,65  288.—  146  757,661925¼.20  225,.75  92  769,05|53  987,70  —-Agbanake
  -  196,70  4.75  201,15  133.95  7.75  141.70  59.75  —
Tokpli  -  248,  90  4.00  253,  40  119.4.  0.50  1190,05  103.45  —
Noecde  1980,25  1  005,25  3  0  455006.  2  082.70  95280
Ho  Zollhebestelle  660,60  520,—  1180.60  419,10  564,25  983,35  197.25  —
Kpandu.  -  116.00  377.—  823.70  274.15  142,75  416.90  106.80  —
dete-Kratschi  -  96.10  11.25  107,35  254,65  7.—  261.65  —  )  154.30
Tetetu  -  26,10  —  26,10  28,  —  —  28.—  —  1.#0
Agome-Palime  383.20  —  38.3,20  150.35U  —  1  150,35  232.85  —
5%  1  .
nganzcn.150  5()8,2()!  226(),75  152  768,95  95  330,55  1  654.—  96  9841,  5555  940,60  156.20!
6  55  784,410)  —
Dezember.
Lome  gollamt105  642,  50  332,75  105  975,25128  668,45  63-3,25  129  301.70  –  2½  326,4%
Agbanake  -  286,  60  13.25  299.85  178,65  0.25  178,90  120,.95  —
Tokpli  "  201.20  6.50|]  270,7,64.00  0,50  267,10  rodü
Nocbhe  2  345.60  631,25,  2  970.35468.00  1452.—)  2020.00  5
Ho  Zollhebestelle  757.85  919.7511  677,60  173.75  931.—  1  404,75  272,85  -
Npandu.  -  721,85  678,50  1  100,35  517,.  —  196.75  713.75  686,60  **-Kete-Kratschi
  -  107,30  1,25  108.55  267,95.  8,25  276.20  —  167.65
Tetett  -  33.10  —  3#3,10  38.80.  —  38,80  —  d.
Agome-Palime  -—  466,70  —  466,70  135.35.  —  135,5  31,.35  —
l  I  *
Im  ganzen.  1110  626,  -2583,  25  118  200,  25  132  315,  75.  3  222,  -  135  537,76  1171,  -23  499.50
—  2232895
        <pb n="315" />
        W  281  2eO

Deutsch-Südweftafrika.
Dattelkhultur  In  Deutsch-Südwestakfrika.

Über  die  Erfolge  der  Dattelkultur  in
Deutsch-Südwestafrika  ist  einem  Bericht  des
Gouverneurs  folgendes  zu  entnehmen:

Auf  der

 

Forststation

Ukuib  sind
mit  im  ganzen  5000  Datteln  bepflanzt.
1500  Pflanzen  sind  noch  Bewässerungsanlagen
erforderlich,  4  ha  sind  neu  gerodet.
Palmen  werden  in  diesem  Jahre  tragen.

jetzt

15  bis  16  ha

Für

Die  ersten

nachweisung  der  bel  den  Jollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrina  im  Oonat  Dezember  1909
fällig  gewordenen  JSollbeträge.

(Vgl.  „D

eutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  5,  S.

180.)

 

Namen  der  Zollamter,
  bei

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  dellarierten)  Hölle
im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres

Gegen  den  gleichen

Zeitraum

 

 

 

"  Diamantenausfuhrzölle  find  unberücksichtigt  geblieben.

 

 

 

Die  Eingeborenenpolitik  der  Oozambique-Gesellschakt.


Von  I)r.  Hugo  Hardy.

Die

lung  gewesen.

(Schluß.)

Arbeitsverträge
renen  find  schon  seit  längerer  Zeit  Gegenstand  der
Aufmerksamkeit  und  Sorgfalt  seitens  der  Verwal-Es
  bestehen  portugiesische  Bestimder



Eingebo- 



chen.

 

heben.

 

träge  aus.

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

 

welchen  die  Zölle  1909  1908  des  Vorjahres
fallig  geworden  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger

an  ½  f  1  #gfl.]  uatl  MW.]  #tl  #  %

1  s  I
Swakopmund.  71  888  90  —  —174883901  6168616501  1551  —63237  50  11646401  —  —
Lüderitzbucht  119  192.20  5  —  114  0  —  —61—
Windhuk  .  25236  50  —  —252361/150  60  —  —11  056  60  9  1799001.  —
Ramansdrift  —  —  —  —  —  —  1944.50  —  —  1944  50  —  1944  50
Ururas.  114  11.—  32  20  5  —  3720  ll  23  20
Laigamkhab.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Karibib.  —  —  ——8558—  B  "S5ST  S  S·
Otahandja.  —  ——572  8DE  3572  80  L  3T72SO
Gobabis.  —  —  ——230980  —  43  UU  2309  s80
Cmarurn  —  WV.  —  —  2111220  —  —  211|220|  21|20
Lutio  —————-——  187,20——  18720—-—187i20
Grootsontein  —  —  —  —  —  287  60  —  —  287  60  287°  60
lakos  1  53120  —  —153420  210,80  —  —  210801  13283  101  —
Ctjiwarongo.  —  —  —  —  —  —  359/10  —  —  359/10  —  359  10
Otavi  —  —  —  —  —  120  30  —  —  120  30  —  —  120  30
Tsumeb.  —  —  —  —  —  94  30  —  —  84801  —  —  94  30
choboth  —  —  —  —  —  —  1215  91  —  —  1  215,.91  —
—  H  —  6440———  64,14  64  40
enn-  .  —-—  ——  ——  -—  365·50  —  —  365|50  —  —  365  50
Reetmans  hoop  13  95590  —  —  133955  0  18  139.  —  —  18  189·!—  —  —1  10
Oasuur  2  40  —  —  2  10  198.50  —  —  198  50  —  —  196  10
Varmbad  .  —  —  —  —  —  867.60  —  —  867.,60  —  —  867  60
Dawignab.  4—  —  —  1—  55  —  —  —  55%  —  —  51  —
Utamas.  55¼dAe□Ü  b  551  6#0  +  —  —113842  35
Stolzenfels  8l.—  —  —  8.—  315  35  —  —  315  85  —  —  307  35
Bethanien.  —  —  —  —  —  —  2520  —  —  7ö  20  —  —  75|20
Zusammen64  925  65  5  —  264  f2  0“  65  185  612  36  1556  —18S7168  36T6GZE9—

mungen  für  die  westafrikanischen  Kolonien  und
für  Portugiesisch-Ostafrika,  die  sich  gänzlich  glei-Der
  gleichzeitige  Schutz  des  Eingeborenen,
die  Erhaltung  seiner  Individualität  trotz  der  Verpflichtung
  zur  Arbeit  spricht  sich  deutlich  in  den
nachfolgenden  Bestimmungen  über  die  Arbeitsver-Für
  das  Gebiet  der  Mozambique-Gesellschaft
  sind  folgende  Hauptmomente  hervorzu-
        <pb n="316" />
        282  20

Die  Eingeborenen  des  Gebietes  der  Mozam—
bique-Gesellschaft  haben  das  Recht,  nach  eigenem
Ermessen  Arbeitsverträge  abzuschließen.  Ein
solcher  Vertrag  ist  jedoch  ungültig,  wenn  er  eine
Arbeitsdauer  von  mehr  als  5  Jahren  vereinbart,
dem  Dienstherrn  eine  Barentschädigung  erläßt,  ihm
das  Recht  erteilt,  den  eingeborenen  Arbeiter  kör—
perlich  zu  züchtigen,  den  Arbeiter  daran  hindert,
seine  gesetzlichen  Rechte  auszuüben,  ihn  zu  gesetzlich
  verbotenen  Handlungen  zwingt  oder  für  den
Arbeiter  mit  Gefahr  oder  ernstlichem  Nachteil
verbunden  ist.

Lehrlingsverträge  können  für  eine
längere  Zeit  als  fünf  Jahre  abgeschlossen  werden,
aber  nur  unter  Hinzuziehung  des  „Kurators“  für
gewerbliche  und  ländliche  Arbeiter.

Die  Freiheit  des  Eingeborenen,  selbst  Verträge
abzuschließen,  schließt  indessen  auch  die  Mitwirkung
  der  Behörden  nicht  aus.  Letztere
tritt  in  dem  Falle,  daß  der  Vertrag  nicht
unter  ihrer  Mitwirkung  geschlossen  wurde,  nur
dann  ein,  wenn  eine  der  kontrahierenden  Parteien
die  vereinbarten  Bedingungen  nicht  erfüllt.  Es
hat  dann  die  Behörde  allerdings  nur  nach  den
allgemeinen  Vorschriften  dazu  Stellung  zu
nehmen.

Ist  indessen  der  Kontrakt  unter  Mitwirkung
und  Anerkennung  der  Behöäörde  abgeschlossen,  so
hat  die  Behörde  von  Amts  wegen  für  die  Erfüllung
  Sorge  zu  tragen  oder  die  Bestrafung  bei
Nichterfüllung  herbeizuführen.  Die  für  den  Abschluß
  von  Arbeitsverträgen  der  Eingeborenen
allein  zuständigen  Behörden  sind  die  Bezirkschefs
und  ihre  Stellvertreter.  Kontrakte,  welche  Eingeborene
  zur  Arbeit  außerhalb  des  Territoriums
verpflichten,  können  nur  unter  Zuziehung  von
„Kuratoren“  oder  ihren  Stellvertretern  abgeschlossen
  werden.  Die  Bezirkschefs  bzw.  ihre
Stellvertreter  dürfen  bei  Arbeitsverträgen  auf
Ansuchen  der  Vertragschließenden  nur  in  Aktion
treten,  nachdem  sie  sich  davon  überzeugt  haben,
daß  beide  Parteien  in  allen  Einzelheiten  des  Vertrages,
  für  welchen  sie  verantwortlich  sind,  übereinstimmen.
  Kontrakte,  die  eine  Nichtigkeitsklausel
  enthalten,  können  nicht  beglaubigt  und
zur  Unterschrift  zugelassen  werden.  Über  den
Inhalt  dieser  Verträge  sind  ausdrückliche
  Vorschriften  gegeben.  Sie  müssen  vor  allem
über  folgende  Punkte  klare  Bestimmungen  treffen:

1.  die  Dauer  der  Arbeitsverpflichtung,  die
5  Jahre  nicht  übersteigen  darf,

2.  Art  der  Arbeit,

3.  Entgelt  in  bar,

4.  die  Begeichnung  des  Arbeitsortes.

Alle  Arbeitsverträge,  welche  unter  Hinzuziehung
  der  Behörde  abgeschlossen  sind,  müssen

 

auch  Bestimmungen  enthalten,  welche  den  Arbeitgeber
  verpflichten:

a)  den  Arbeitnehmer  im  Krankkheitsfalle  zu  unterstützen
  oder  ihn  ärztlich  behandeln  zu
lassen,

b)  dem  Arbeiter  im  Falle  der  Nahrungsmittelnot
  an  dem  Arbeitsort  auf  Kosten  seines
Lohnes  Lebensmittel  zu  verschaffen,

c)  für  hygienische  Unterkunft  und  gesunde,  reichliche
  Nahrung  zu  sorgen,  falls  freie  Station
vereinbart  ist,

d)  es  peinlich  zu  unterlassen,  den  Arbeiter  direkt
oder  indirekt  zu  zwingen,  ihm  oder  seinen
Angestellten  irgend  welche  Waren  abzukaufen,

e)  den  Lohn  oder  den  Teil  desselben  einzubehalten
  oder  unter  irgend  einem  Vorwande
sein  Eigentum  mit  Beschlag  zu  belegen.

Jeder  Arbeitgeber,  der  von  der  Behörde  Eingeborene
  für  häusliche  oder  Tagesarbeit  übernimmt,
  ist  der  Behörde  gegenüber  verpflichtet,
nicht  nur  den  Bestimmungen  des  Vertrages  streng
zu  folgen,  sondern  auch  dem  Angestellten  gegenüber
  den  moralischen  Pflichten  einer  wohlwollenden
  Fürsorge  nachzukommen  und  alle  möglichen
Mittel  anzuwenden,  um  seine  Erziehung  zu  verbessern.
  Unter  diesen  Voraussetzungen  können
lokale  Bestimmungen  vorsehen,  daß  die  Dienstherren
  eines  größeren  Arbeiterkontingents  besondere
  Einrichtungen  zum  Unterricht  und  zur  moralischen
  Hebung,  wie  Schulen  und  Religionsunterricht
  treffen  Als  eine  Folge  der  unter  behördlicher
  Autorität  abgeschlossenen  Verträge  erhalten
die  Dienstherren  die  erforderliche
Macht,  um  die  Erfüllung  der  von  den  Angestellten
  übernommenen  Verpflichtungen  zu  sichern,
wenn  die  Behörde  dazu  nicht  imstande  ist.  Hierzu
kann  es  gestattet  werden,

1.  einen  Arbeiter,  der  sich  gegen  die  Strafgesetze
  vergeht,  einzusperren  und  sofort  der  Verwaltungsbehörde
  zu  überliefern,

2.  der  Behörde  Leute,  welche  bei  ihrer  Verhaftung
  geflohen  sind,  und  solche,  die  die  Arbeit
verweigern  oder  einen  von  ihnen  vertretbaren
Schaden  anrichten,  den  zu  ersetzen  sie  sich  weigern,
festzunehmen  und  als  Gefangene  zu  überliefern,

3.  alle  erforderlichen  Maßregeln  zu  treffen,
um  sie  vor  Trunkenheit,  Spiel  und  anderen  Lastern
und  schlechten  Gewohnheiten,  durch  die  sie  moralischen
  und  körperlichen  Schaden  nehmen  könnten,
zu  bewahren.  Es  ist  indessen  den  Arbeitgebern
ausdrücklich  verboten,  die  Angestellten  zu  mißhandeln,
  sic  an  ungesunden  Orten  festzuhalten,  sie
mit  irgend  welchen  Mitteln  an  freier  Bewegung
zu  hindern,  ihnen  Nahrung  vorzuenthalten  und
Geldstrafen,  die  von  dem  Lohn  abgezogen  werden,
  aufzuerlegen.  Es  versteht  sich,  daß  die  hierdurch
  den  Arbeitgebern  gegebene  Machtbefugnis
        <pb n="317" />
        G  283  20

nur  solchen  eingeräumt  wird,  die  Eingeborene

mit  Unterstützung  und  in  Übereinstimmung  mit

der  Behörde  angenommen  haben.

Allen  übrigen  Arbeitgebern  stehen  nur  die,
durch  die  portugiesischen  Zivilgesetze  eingeräumten
Rechte  den  Arbeitern  gegenüber  zu.

Die  Arbeiterfrage  wird  aber  nicht  nur  im  Verwaltungswege
  geordnet,  sondern  sie  ist  vor  allem
anch  der  zivilrechtlichen  und  strafrechtlichen  Regelung
  unterworfen.  Dieselbe  triktt  schon  bei  der
Auslegung  des  Arbeitsvertrages  in  Aktion.

Hier  gilt  nun  folgendes:  Die  Territorialrichter
  haben  Jurisdiltion  und
Strafbefugnis  im  mündlichen  summarischen
  Verfahren  auf  Grund  des  Dekrets  vom
23.  Dezember  1897  in  bezug  auf  folgende  Pflichtversäumnisse
  auf  seiten  der  Arbeitgeber  und  Arbeiter.
  Ihnen  steht  von  Amts  wegen  das  Einschreiten
  bezüglich  der  Vertragserfüllung,  soweit
die  Verträge  von  ihnen  beglaubigt  sind,  zu:

1.  auf  seiten  des  Arbeitgebers:

u|  bei  Nichtbezahlung  der  den  Arbeitern  zustehenden
  Löhne,

b)  Festhalten  der  Arbeiter  über  ihre  Vertragszeit
  hinaus  oder  im  Falle  der  Arbeiter  zur
Kündigung  rechtlich  befugt  ist,

Jc)  Mißhandlung,  wenn  auch  hierdurch  Arbeitsunfähigkeit
  nicht  verursacht  ist,

h  bei  Verstoß  gegen  die  obigen  Bestimmungen
über  Festnahme  von  straffälligen  Arbeitern,

Unterlassung  der  Verpflichtungen  bezüglich
der  Bestimmungen  über  Arbeitsverträge;

2.  auf  seiten  der  Arbeiter:
a|s  bei  Flucht  ohne  gerechtfertigte  Ursachen,

b)  Arbeitsverweigerung,

e)  gewohnheitsmäßigem  Ungehorsam  oder  Insubordination,


d1)  schlechten  Sitten  oder  urverbesserlichen
Lastern,  die  Arbeitsunfähigkeit  oder  Schaden
für  andere  verursachen.

Obige  Vergehen  werden  bei  dem  Arbeitsgeber
mit  Geldstrafen  zwischen  20  und  900  .  bestraft,
  zu  denen  eventuell  die  Zahlung  von  Schadenersatz
  an  den  klagenden  Arbeiter  hinzukommt.
Bei  den  Arbeitern  werden  die  obigen  Vergehen
mit  Gefängnis  oder  Zwangsarbeit  von  15  bis  90
Tagen  bestraft.  Überschreiten  die  Verstöße  oder
Vergehen  gegen  Arbeiter  oder  umgekehrt  die
Jurisdiktion  der  Territorialrichter,  so  werden  sie
den  ordentlichen  Gerichten  zur  Aburteilung  überwiesen.


Gegen  die  Entscheidungen  der  Territorialrichter
  ist  unter  gewissen  Voraussetzungen  Bernfung
  an  die  ordentlichen  Gerichte  zulässig.  (Dekret
vom  23.  Dezember  1807.)

Die  Territorialrichter  haben  von  der  Nichter- 



füllung  von  Vertragsverpflichtungen  seitens  der
Arbeiter,  so  weit  die  Verträge  von  der  Behörde
nicht  beglaubigt  sind,  ex  oklicio  nicht  Notiz  zu
nehmen.  Indessen  haben  sie  im  Falle  der  Zuwiderhandlung
  seitens  der  Arbeitgeber  den  Fall
ex  officio  zu  berücksichtigen  und  den  ordentlichen
Gerichten  zur  Aburteilung  zu  überweisen.

Desertierte  Arbeiter  werden  gezwungen,  in  den
Dienst  ihrer  Arbeitgeber  zurückzukehren;  außer
wenn  die  Territorialrichter  dies  nicht  für  angezeigt
  halten.  In  diesem  letzteren  Falle  wird  der
Arbeiter  gezwungen,  die  rückständige  Kontraktzeit
abzuarbeiten,  abgesehen  von  etwaigen  oben  vorgesehenen
  verwirkten  Strafen.

Die  Arbeiterausfuhr  unter  Staatsaussicht
  erfolgt  seit  1881  in  größerem  Umfange.
Besonders  ist  das  Aufblühen  der  Minenindustrie
  in  Rodesien  an  die  Beschaffung  schwarzer
Arbeitskraft  geknüpft  gewesen,  und  aus  Portugiesisch-Ostafrika
  allein  arbeiteten  bereits  1899  nicht
weniger  als  70  000  Eingeborenc  in  den  südafrikanischen
  Minen.  Man  wird  angesichts  des  Umstandes,
  daß  in  der  Mozambique-Gesellschaft  englisches
  Kapital  stark  vertreten  ist,  schließen  dürfen,
daß  diese  Gesellschaft  sich  nicht  gegen  die  Auswanderung
  gesperrt  hat.  Das  ist  indessen  nicht  der
Fall  gewesen.  Im  Gegenteil  liegt  es  im  Interesse
der  Kolonisierung  der  Kolonie,  sich  die  eingeborene
Arbeitskraft  zu  erhalten,  besonders  wenn  derartige
  Arbeitskraft  schon  an  sich  nicht  billig  ist.
So  hat  die  Companhia  zeitweise  sogar  scharf  gegen
die  Arbeiterausfuhr  protestiert,  aber  die  portugiesische
  Regierung  ist  aus  politischen  Motiven  auf
die  Wünsche  der  Companhia  nicht  immer  eingegangen,
  allerdings  verfügte  sie  schließlich,  daß  der
General-Gouverneur  der  Provinz  Mozambique
nach  Anhörung  des  Gouvernementsrates  und  auf
Ersuchen  des  Gonverneurs  der  Mozambique-Gesellschaft
  oder  mit  dessen  Einwilligung  die  Auswanderung
  von  eingeborenen  Arbeitern  aus  dem
gesamten  Territorium  oder  aus  gewissen  Distrikten
zeitweise  verbieten  kann,  wenn  politische  oder  wirtschaftliche
  Erwägungen  dies  wünschenswert  erscheinen
  lassen.

Um  dieses  Verbot  durchführen  zu  können,  wird
weiterhin  bestimmt,  daß  kein  Eingeborener  den
Distrikt,  in  welchem  dieses  Verbot  gilt,  ohne  Paß
verlassen  darf.  Dieser  Paß  kann  durch  die  Verwaltungsbehörde
  nur  solchen  Eingeborenen  ausgestellt
  werden,  welche  ein  Handwerk  oder  freie
Künste  ausüben,  in  öffentlichen  Diensten  stehen,
Gewerbe=  oder  Häuserabgaben  leisten,  Besitzer
kaufmännischer  Unternehmungen  sind  oder  einen
triftigen  Grund  haben,  sich  au  einen  anderen  Ort
zu  begeben,  und  deren  Abwesenheit  eine  Zuwiderhandlung
  gegen  die  Arbeiter-Auswanderungsvorschriften
  nicht  bedeutet.
        <pb n="318" />
        —M  284  20

Jeder,  der  eingeborene  Arbeiter  für  Arbeit
außerhalb  des  Gebietes  anwirbt  oder  aus  dem  Territorium
  gegen  ein  bestehendes  Verbot  auswandert,
sowie  diejenigen,  die  hierbei  mitschuldig  sind  und
Hilfe  leisten,  werden  mit  Gefängnis  und  Zwangsarbeit
  bis  zu  einem  Jahr,  außerdem  mit  einer
Geldstrafe  von  etwma  4150  7  eventuell  mit  Ausweisung
  aus  dem  Territorium  bestraft.

Eingeborene,  welche  gegen  obige  Bestimmung
verstoßen,  werden,  falls  sie  ohne  Paß  angetroffen
werden,  in  jedem  Teil  des  portugiesischen  Territoriums
  festgenommen  und  in  den  Distrikt  ihres
Wohnortes  zurückgeführt,  wo  sie  mit  einem  Jahr
Zwangsarbeit  bestrast  werden.  Falls  sie  jedoch
freiwillig  in  den  Distrikt  zurückkehren,  unterliegen
sie  einer  von  den  Lokalbestimmungen  abhängigen
Geldstrafe,  die  bei  Zahlungsunfähigkeit  in  Arbeit
umgewandelt  wird.

Die  Ausfuhr  der  Arbeiter  unter
Staatsaufsicht  erfolgt  unter  gewissen  rechtlichen
  Formen,  es  tritt  hier  wiederum  der  schon
öfter  genannte  Kurator  in  Funktion,  unter  dessen
Hinzuziehung  alle  Arbeitskontrakte,  welche  Arbeiter
  zum  Verlassen  des  Territoriums  verpflichten,
abgeschlossen  werden.  Die  Arbeitgeber  oder  ihre
Agenten,  welche  gegen  diese  Bestimmungen  verstoßen,
  werden  im  ersten  Falle  mit  einer  Geldstrafe
  von  80  bis  220  /  für  jeden  Arbeiter,  den
sie  angeworben  haben,  und  im  Wiederholungsfalle
mit  einer  Gefängnisstrafe,  mit  Zwangsarbeit  oder
Geldstrafe  von  880  bis  1100  .“  und,  falls  sie
Fremde  sind,  mit  Ausweisung  aus  dem  Territorium
  bestraft.

Ein  weiterer  Schutz  für  die  unter  Staatsaufsicht
  erfolgende  Arbeiterausfuhr  besteht  in  einer
besonderen  Adbfassung  der  Kontrakte.  Kontrakte
  für  Arbeit  außerhalb  des  Territoriums
  miussen  stets  außer  den  bereits  angeführten
  noch  diejenigen  Bestimmungen  enthalten,
daß  die  Arbeitgeber  nach  Ablauf  der  vereinbarten
Dienstzeit  für  die  Rückbeförderung  der  Arbeiter  in
die  Heimat  verantwortlich  sind.  Die  Arbeitgeber
haben  dabei  für  Trausportmittel  zu  sorgen  und
die  Trausportkosten  zu  übernehmen.

Wünscht  der  Arbeiter  nicht  in  die  Heimat  zurückzukehren,
  so  hat  ihn  der  Arbeitgeber  dem  „Kurator“
  seines  Distrikts  zu  übergeben  oder,  wenn
dies  nicht  möglich  ist,  ihm  davon  Mitteilung  zu
machen.

Arbeitskontrakte,  welche  unter  Mitwirkung  der
Behörde  abgeschlossen  worden  sind,  können  rechtlich
nur  von  der  zuständigen  Behörde  des  Arbeitsortes
  erneuert  werden.  Bei  Arbeitsverträgen,
deren  Erfüllungsort  außerhalb  des  Territoriums
der  Mozambique-Gesellschaft  liegt,  hat  der  „Kurator“
  Abschriften  der  Verträge  dem  „Kurator“  der
betreffenden  Arbeitsorte  zu  übersenden.

 

Letztere

sind  dann  verpflichtet,  die  Erfüllung  dieser  Kontrakte
  zu  überwachen  und  erhalten  die  den  Territorialrichtern
  bezüglich  der  vertragschließenden
Parteien  zustehende  Jurisdiktion.  Die  „Distriktkuratoren“,
  bei  welchen  innerhalb  des  Territoriums
  der  Mozambique-Gesellschaft  eingeborene
Arbeiter  angeworben  sind,  haben  besonders  die
Erfüllung  der  Bestimmung,  welche  den  Dienstherrn
zur  Heimsendung  der  Arbeiter  verpflichtet,  sicherzustellen
  und  zu  diesem  Zwecke  die  richterliche  Befugnis,
  Zuwiderhandeluden  Geldstrafen  von  110
bis  2220  ¼  aufzuerlegen.  Diese  von  den  Kuratoren
  auferlegten  Geldstrafen  werden  auf  administrativem
  Wege  erhoben.  Der  Kurator  hat
ferner  den  Arbeitertrausport  von  und  nach  dem
Arbeitsort  außerhalb  seines  Distrikts  in  bezug  auf
Sicherheit,  Gesundheitsverhältnisse  und  Bequemlichkeit
  zu  kontrollieren.  Der  „Kurator“  erhält
für  die  mit  Arbeitern  abgeschlossenen  Verträge;
bei  denen  er  mitwirkt,  mäßige  Gebühren,
deren  Höhe  durch  lokale  Bestimmungen  festgesetzt
ist,  und  die  nur  von  dem  Arbeitgeber  zu  entrichten
sind.  *

Um  die  staatliche  Uberwachung  der  Arbeitsverpflichtungen
  zu  erleichtern,  können  lokale  Bestimmungen
  darüber  erlassen  werden,  daß  alle
Anwerber  eingeborener  Arbeiter  unentgeltlich
Arbeitszeugnisse  auszustellen  haben,  in
denen  die  Art,  Beginn  und  Ende  der  Arbeit  enthalten
  sein  müssen.  Wenn  ein  Arbeitgeber  sich
weigert,  dem  Arbeiter  ein  Zeugnis  über  geleistete
Arbeit  auszustellen,  kann  letzterer  bei  dem  Territorialrichter
  Klage  hierüber  führen.  Erweist  sich
die  Klage  als  begründet,  so  unterliegt  der  Arbeilgeber
  einer  Geldstrase  von  20  bis  80  +q%  Die
falsche  Ausstellung  von  Arbeitszeugnissen  wird  von
der  Behörde  den  Gerichten  angezeigt  und  von
diesen  mit  einer  Strafe  von  80  bis  220  belegt.

Während  die  Arbeiterauwerbung  nach
außerhalb  ohne  Mitwirkung  der  Behörde  ebenso
wie  die  Bestechung  oder  kontraktliche  Verpflichtung
zu  Arbeitszwecken  nach  außerhalb  durch  die  Verordnung
  vom  26.  Juli  1907  unbedingt  verboten
wurde,  ist  innerhalb  des  Territoriums  die  Anwerbung
  oder  kontraktliche  Verpflichtung  von  Eingeborenen
  für  landwirtschaftliche,  gewerbliche  oder
kaufmännische  Zwecke  gestattet,  jedoch  von  einer
Lizenz  abhängig;  dieselbe  wird  von  dem
Distriktschef  oder  von  dem  Gouverneur  in  Beira,
der  sie  je  nach  der  Art  des  Antrages  gewähren
oder  verweigern  kann,  ausgestellt.  In  dem  Antrage
  muß  der  Antragsteller  erklären,  ob  er  in
dem  Territorium  seinen  Wohnsitz  hat,  welchen
Beruf  er  ausübt,  ob  er  Landeigentümer,  Pflanzer,
Viehbesitzer,  Kaufmann  oder  Industrieller  ist.

Für  jeden  Eingeborenen,  den  der  Antragsteller
anwerben  oder  kontraktlich  verpflichten  will,  hat
        <pb n="319" />
        W  285  20

er  eine  Gebühr  von  10  .¼7  zu  zahlen,  welche  bei
Antragstellung  auf  Lizenz  zu  erlegen  ist.  Die  erlegte
  Summe  wird  dem  Antragsteller  bei  Verweigerung
  der  Lizenz  zurückerstattet.  Befolgt  der
Antragsteller  die  obigen  Voraussetzungen  nicht,
so  gilt  der  Antrag  als  ungültig.  Die  Lizenzen
sind  während  eines  Monats  in  Kraft,  nach  Ablauf
desselben  sind  sie  wirkungslos,  auch  wenn  der  Besiter
  keinen  Gebrauch  von  ihnen  gemacht  hat.

Dieienigen,  welche  gegen  diese  Bestimmungen
verstoßen,  oder  Eingeborene  auf  irgend  eine  Art
veranlassen,  das  Territorium  zu  verlassen  oder
außerhalb  seiner  Grenzen  zu  arbeiten,  werden  festgenommen
  und  von  dem  betreffenden  Bezirkschef
mit  einer  Geldstrafe  von  410  bis  1320  71  bestraft.
Zahlt  der  Zuwiderhandelnde  diese  Geldstrafe  nicht,
so  wird  er  der  richterlichen  Behörde  übergeben
und  mit  einer  Strafe  von  59  Tagen  Gefängnis
und  110  .7  in  bar  belegt.

Die  allgemeinen  Vorschriften  über  die  Verpflichtungen
  zur  Arbeit  sprechen  in  ihrem  negativen
  Teil  gleichfalls  aus,  daß  ein  Eingeborener,
welcher  die  gesetzliche  Verpflichtung  zur  Arbeit
nicht  anerkennt  und  sich  derselben  zu  entziehen
sucht,  zur  Zwangsarbeit  herangezogen  werden
  kann.  Es  handelt  sich  hier  um  Bestimmungen,
  die  nicht  nur  im  Gebiete  der  Mozambique-Gesellschaft,
  sondern  auch  in  den  gesamten  portugiesisch-afrikanischen
  Kolonien  angewandt  sind.

Die  Notwendigkeit  für  den  Arbeitgeber,  sich
event.  Zwangsarbeiter  zu  beschaffen,  ist  sogar
für  die  westafrikanischen  Kolonien  mit  ihrer  geringen
  Anzahl  von  Arbeitskräften  noch  dringender
  gewesen,  als  dies  in  Ostafrika  der  Fall  ist.
Im  allgemeinen  kann  man  sagen,  daß  das  Verhältnis
  des  Zwangsarbeiters  zum  Arbeitgeber
dasselbe  wie  das  des  freien  Arbeiters  ist.  Natürlich
  fallen  beim  Abschluß  des  Vertrages,  soweit
man  hier  von  einem  solchen  reden  kann,  gewisse
Bedingungen  und  Bestimmungen  fort.  Mit  der
Zwangsarbeit  im  engen  Zusammenhang  steht  die
Besserungsarbeit,  die  als  eine  Strafe
gilt.  Bevor  wir  auf  die  einzelnen  Bestimmungen
cingehen,  sei  bemerkt,  daß  im  allgemeinen  eine
Lontrolle  der  Arbeitsleising  der  Eingeborenen
ausgeübt  wird,  dieselbe  erfolgt  gelegentlich  der
Jählungen  für  die  Steuer  seitens  der  Distriktchefs.
  Hierbei  werden  sowohl  diejenigen  Eingeborenen,
  welche  ihren  Arbeitspflichten  nachkommen,
  wie  auch  diejenigen,  welche  sich  derselben
entziehen,  namentlich  in  die  Stenerheberolle  eingetragen.
  «

Die  Verwaltungsbehörde  soll  zu  diesem  Zwecke,
so  weit  angängig,  die  eingeborenen
Machthaber  (Häuptlinge  usw.)  benutzen,  um
diefsenigen  Eingeborenen,  welche  ihrer  Arbeitsverpflichtung
  nicht  nachkommen,  nicht  allein  festzu- 



stellen,  sondern  sie  auch  zur  Erfüllung  derselben
aufzufordern  und  eventuell  hierzu  zu  zwingen.
Es  kann  dabei  diesen  eingeborenen  Machthabern
für  jeden  nachgewiesenen  Säumigen  eine  Prämie
ausgesetzt  werden.  «

Desgleichen  können  für  die  einzelnen  verschie—
denen  Gegenden  des  Territoriums  zur  Durchführung
  des  aufgestellten  Prinzips  bei  der  Her—
anziehung  zur  zwangsweisen  Arbeitsleistung  den
Verhältnissen  angepaßte  Maßregeln  zur  Vermei—
dung  von  Unruhen  und  Gewalttätigkeiten  ange—
ordnet  werden;  so  weit  sich  der  Arbeitszwang  aber
nicht  friedlich  durchführen  läßt,  kann  davon  abgesehen
  werden.

Für  die  zwangsweise  Heranziehung  der  Arbeiter
  zur  Arbeit  gelten  nun  im  einzelnen
folgende  Bestimmungen:  Eingeborene,  welche
ihrer  Arbeitsverpflichtung  nicht  freiwillig  nachkommen,
  werden  von  der  Verwaltungsbehörde  zur
Arbeit  bei  der  Mozambique-Gesellschaft  oder  bei
Privaten  herangezogen,  wann  immer  die  Behörde
Arbeit  für  sie  beschaffen  kann,  eventuell  sind  sie
durch  Gewalt  zur  Erfüllung  ihrer  Arbeitsverpflichtung
  zu  zwingen.  Vor  Aufforderung  oder
Anwendung  von  Zwang  hat  jedoch  die  Behörde
sorgfältig  zu  prüfen,  ob  der  Eingeborene  nach  den
obigen  Voraussetzungen  von  der  Arbeitsverpflichtung
  befreit,  oder  ihr  bereits  ordnungsmäßig
nachgekommen  ist.

Die  Mittel,  welche  der  Verwaltungsbehörde
  zur  Verfügung  stehen,  um  ihrer  Aufforderung
  im  Falle  der  Nichtbeachtung  mehr  Nachdruck
zu  verleihen,  sind  nun  die  folgenden:

a)  den  Zuwiderhandelnden  vor  sich  zu  zitieren,
falls  nötig,  unter  Zwang,  dem  Eingeborenen
die  verlangte  Verpflichtung  auseinander  zu
setzen  und  ihm  die  Nichterfüllung  vorzuhalten;

b)  den  Eingeborenen  unter  allen  erforderlichen
Vorsichtsmaßregeln,  die  ein  Entweichen  verhindern,
  an  den  Ort  zu  führen,  wo  ihm  die
Arbeit  ermöglicht  ist;

J)  ihn  den  Angestellten  der  Mozambique-Gesellschaft
  und  sonstigen  Arbeitgebern,  welche  Arbeit
  zu  vergeben  haben,  vorzuführen  oder
vorführen  zu  lassen.

Die  Anwendung  irgendwelcher  anderer  Mittel
ist  untersagt.

Erst  wenn  diese  Mittel  des  Zwangsverfahrens
versagen,  tritt  die  Strafe  der  Zwangsarbeit
ein.  Die  Bestimmungen  verfügen  hier  folgendes:
Eingeborene,  welche  der  Aufforderung  zur  Arbeit
nicht  nachkommen  oder  obigem  Zwangsverfahren
Widerstand  entgegensetzen,  oder  solche  Eingeborene,
welche  von  dem  Platze,  an  dem  ihnen  Arbeit  zugewiesen
  ist,  oder  auf  dem  Wege  dorthin  entfliehen
oder,  nachdem  sie  ihrem  Dienstherrn  zugeführt
sind,  die  Arbeit  verweigern,  werden  den  Territo-
        <pb n="320" />
        M  286  20

rialrichtern  zugeführt  und  mit  Zwangsarbeit  bestraft.


Mit  der  Ausübung  von  Zwangsmitteln  und
der  Bestrafung  zur  Zwangsarbeit  aber  hat  die
Behörde  gewissermaßen  die  Pflicht  auf  sich  genommen,
  auf  alle  Weise  Arbeit  zu  beschaffen
  und  alle  Möglichkeiten  und  Wege,  selbst  Arbeit
  zu  vermitteln,  zu  beschreiten.  Zu  diesem
Zweck  bestimmen  lokale  Verordnungen,  daß  die
mit  der  Aufsicht  von  öffentlichen  Arbeiten  betrauten
  Beamten  und  Privatpersonen,  welche  Arbeiter
zu  beschäftigen  berechtigt  sind,  an  die  Verwaltungsbehörde
  das  Ersuchen  richten  können,  ihnen  Eingeborene
  zu  überweisen,  die  nach  obigen  Grundsätzen
  zur  Erfüllung  ihrer  Dienstverpflichtung  gezwungen
  sind.

Die  Behörden,  an  welche  diese  Ersuchen  zu
richten  sind,  sind  folgende:

1.  der  Polizeikommissar  in  Beira,

2.  das  Eingeborenenarbeiteramt  in  Beira.

Der  Gouverneur  des  Territoriums  gibt  die
erforderlichen  Anweisungen,  damit  alle  Requisitionen
  von  den  ihm  untergeordneten  Verwaltungsbehörden
  richtig  ausgeführt  und  insbesondere  die
Arbeiter  aus  den  hierzu  geeignet  erscheinenden
Gegenden  genommen  werden.  Alle  Arbeiter-Requisitionen
  —  sei  es  für  öffentliche  oder
private  Dienste  —  müssen  schriftlich  und  mit  folgenden
  Einzelheiten  abgefaßt  sein:

1.  Zahl  der  gewünschten  Arbeiter,

2.  Ort  der  Verwendung,

3.  Art  der  gewünschten  Arbeit,

"47.  Zeitdauer,  während  welcher  der  Antragsteller
  sie  zu  beschäftigen  beabsichtigt.  Die  Requisitionen
  für  private  Dienste  können  nur  von  Eigentümern
  oder  Pächtern  von  ländlichem  Grundbesitz
von  nicht  weniger  als  10  ha,  ferner  von  Eigentümern
  eines  Industrieunternehmens  oder  von
ansässigen  Kaufleuten  bzw.  ihren  Angestellten  gestellt
  werden.

Anträge  auf  Stellung  von  Zwangsarbeitern
können  aber  nicht  von  jedermann  gestellt  werden.
Es  sind  von  der  Berechtigung  solcher  Anträge  ausgeschlossen:


1.  Personen,  welche  von  den  ordentlichen  Gerichten
  oder  Territorialrichtern  wegen  Nichterfüllung
  gegenüber  den  Eingeborenen  bestraft  sind;

2.  Personen,  welche  Freiheitsstrafen  abzubüßen
  haben:

3.  Fremde  im  Auftrage  ihrer  Regierungen;

4.  Fremde,  die  ihren  Wohnsitz  nicht  im  Gebiet
der  Gesellschaft  haben.

Die  Bestimmungen  verbieten  ausdrücklich,  daß
die  Verwaltungsbehörden  für  ihre  privaten  Dienste
die  Stellung  von  zur  Arbeit  zwangsweise  herangezogenen
  Eingeborenen  beantragen.

 

Die  Anträge  werden  in  folgenden  Fällen  nicht
berücksichtigt:

1.  wenn  weniger  als  zehn  Arbeiter  verlangt
werden,  oder  diese

2.  für  häusliche  Dienste  (Köche,  Diener  usw.),

3.  für  private  Trägerdienste  (für  Hängematten
  oder  ähnliche  Fortbewegungsmittel),

4.  für  private  Dienste  von  weniger  als  drei
aufeinanderfolgenden  Monaten,

5.  für  private  Dienste  an  Bord  von  Schiffen,
welche  außerhalb  der  portugiesischen  Gewässer  verkehren,


6.  für  Dienste  in  fremdem  Land,

7.  für  gefährliche  und  ungesunde  Arbeiten,

8.  für  Jagdgesellschaften  oder  als  Treiber,

9.  für  unmoralische  oder  verbotene  Zwecke
verwendet  werden  sollen.

Was  den  Gestellungsmodus  nach  dem  Auslande
  betrifft,  so  ist  endlich  zu  bemerken,  daß
Requisitionen  auf  zwangsweise  angestellte  Arbeiter
für  Arbeit  außerhalb  des  Territoriums  nur  stattgegeben
  werden  kann,  wenn  dies  vom  Generalgouverneur
  der  Provinz  Mozambique  im  Einverständnis
  mit  dem  Gouverneur  des  Territoriums
ausdrücklich  genehmigt  wird.  In  den  übrigen
Fällen,  also  für  Arbeit  innerhalb  des  Territoriums,
  werden  die  Arbeiter  den  Antragstellern  am
Sitze  der  Behörde,  bei  welcher  der  Antrag  gestellt
ist,  oder  am  Arbeitsort  selbst,  je  nach  den  Verhältnissen,
  übergeben.  Auf  jeden  Fall  haben  die  Antragsteller
  alle  Kosten  des  Transports,  auch  für
die  aufsichtführende  Begleitung,  zu  tragen.  Die
Behörde  läßt  von  den  Antragstellern,  bevor  ihrem
Antrage  stattgegeben  wird  und  die  Arbeiter  ihnen
überwiesen  werden,  eine  Erklärung  vor  zwei  Zeugen
  unterzeichnen,  in  welcher  sie  sich  ausdrücklich
verpflichten:

1.  den  Arbeitern  den  zu  vereinbarenden  und
ihnen  nach  den  Vorschriften  zustehenden  Lohn  zu
zahlen,

2.  auf  eigene  Kosten  für  gesunde  und  reichliche
Verpflegung,

3.  für  gesunde  Wohnung  zu  sorgen,

4.  im  Krankheitsfalle  ihnen  Hilfe  zu  leisten
und  alle  Kosten  für  ärztliche  Behandlung  zu
tragen,

5.  die  Arbeiter  während  einer  bestimmten,
fünf  Jahre  nicht  überschreitenden  Zeit  zu  behalten,
wenn  die  Arbeit  privaten  Charakter  trägt,

6.  alle  durch  die  Beförderung  entstandenen
Auslagen  der  Behörde  zu  erstatten,  sobald  die
Dienstzeit  beendet  oder  Arbeitsunfähigkeit  eingetreten
  ist,

7.  den  die  Arbeiter  begleitenden  und  mit  ihnen
lebenden  Familien  keine  Schwierigkeiten  zu  bereiten,
  wenn  sie  ihre  Heimat  verlassen  müssen,
        <pb n="321" />
        287  0

8.  für  den  Fall,  daß  die  Arbeiter  ihren  Wohnorl
  verlassen  müssen  und  nicht  wünschen,  von  ihren
Familien  begleitet  zu  werden,  ihnen  einen  Teil
ihres  Lohnes,  der  nach  den  Lokalbestimmungen
jestzusetzen  ist,  vorzuschießen,

9.  den  für  Arbeiteranwerbung  erlassenen  allgemeinen
  Bestimmungen  nachzukommen,

10.  die  Arbeiter  nicht  ohne  Einwilligung  der
Verwaltungsbehörde  anderen,  sei  es  entgeltlich
oder  unentgeltlich,  zu  überlassen.

Arbeitgeber,  denen  zur  zwangsweisen  Arbeit
überlassene  Arbeiter  entlaufen,  sind  verpflichtet,
der  Verwaltungsbehörde  des  Ortes,  von  dem  sie
emlaufen  sind,  hiervon  sofort  Kenntnis  zu  geben.
Falls  eine  solche  Meldung  ohne  ausreichenden
Grund  unterlassen  wird  und  die  entlaufenen  Arbeiler
  bei  einem  anderen,  der  sie  nicht  requiriert
hal,  bei  der  Arbeit  angetroffen  werden,  werden  sic,
als  von  ihm  abgetreten,  angesehen.  Die  Umgehung
  obigen  Verbots  wird  dann  mit  Gefängnis
bis  zu  sechs  Monaten  und  einer  Geldstrafe  bis  zu
4110  .  bestraft.  Falls  die  Meldung  dazu  diente,
auf  betrügerische  Weise  die  Abtretung  zu  verheimlichen,
  wird  der  Abtretende  mit  dem  Hoöchstmaß
  der  Strafe  belegt.  Diese  Strafen  werden
indessen  nur  von  den  ordentlichen  Gerichten  verhüängt.
  Den  Dienstherren  von  zwangsweise  zur
Abbeit  he  rangezogenen  Arbeitern  stehen  dieselben
Befugnisse  zu  wie  den  früher  erwähnten  Arbeitgebern
  von  Kontraktarbeitern.  Ebenso  haben  die
Terrikorialrichter  die  entsprechende  Jurisdiktion
über  das  Verhältnis  zwischen  Arbeitgebern  und
Arbeitern  und  umgekehrt,  jedoch  mit  der  Erweilerung,
  daß  bei  Vergehen  von  Arbeitern  die  Strafbesugnis
  auf  Zwangsarbeit  bis  zu  300  Tagen  ausgedehnt
  ist.

Die  Löhne  für  zwangsweise  Arbeiter  werden
durch  bestimmte,  öffentlich  bekanntgegebene  Tarife,
welche  an  jedem  Ort  dem  Durchschnittslohn  für
ähnliche  Dienste  entsprechen  sollen,  festgesetzt.  Privatpersonen
  haben  für  diese  Arbeiter  eine  der
Dienstzeit  entsprechende  mäßige  Gebühr  zu  zahlen.

Haben  wir  bisher  die  Zwangsarbeit  als  einen
Ausfluß  der  Bestimmungen  gegen  diejenigen  Eingeborenen
  betrachtet,  welche  sich  ihrer  Arbeitsverbflichtung
  entzogen  haben,  so  gilt  dieselbe  auf  der
anderen  Seite  auch  als  Strafart  neben  anderen
Strafarten  des  Strafgesetzbuches.  Die  Zwangsarbeit
  als  Strafe  für  Vergehen  besteht
darin,  daß  der  Strafgefangene  unter  besonderer
Aussicht  der  Polizei  gegen  einen  bestimmten  Lohn
arbeitet;  diese  Strafe  darf  nicht  geringer  als
15  Tage  sein  und  ein  Jahr  nicht  überschreiten.
Die  Tagc,  an  denen  aus  irgend  einem  Grunde  von
dem  Strafgefangenen  nicht  gearbeitet  wird,  kommen
  für  die  Abbüßung  der  Strafe  nicht  in  Betracht.


 

Die  Strafe  auf  Zwangsarbeit  kann  sowohl  von
den  ordentlichen  Gerichten  als  vom  Territorialrichter
  verhängt  werden.  Die  zur  Zwangsarbeit
verurteilten  Eingeborenen  werden  der  Verwaltungsbehörde
  überwiesen,  welche  dafür  verantwortlich
  ist,  daß  sie  nicht  der  Arbeit  entlaufen.
Die  Strafgefangenen  sollen,  soweit  als  möglich,
die  Zwangsarbeit  in  dem  Distrikte,  in  welchem  das
Gericht  bzw.  die  verurteilende  Behörde  den  Sitz
hat,  leisten.

Zur  Zwangsarbeit  verurteilte  Eingeborene,
welche  sich  hartnäckig  der  Arbeit  widersetzen,  sowie
wiedereingesangene  Deserteure  werden  dem  Gouverneur
  des  Territoriums  zur  Verfügung  gestellt.
Dieser  ist  berechtigt,  sie  dem  Territorialkorps
  einzureihen  und  sie  unter  besondere  Aufsicht,
  welche  ein  abermaliges  Entlaufen  unmöglich
macht,  zu  beschäftigen.  In  besonderen  Fällen
können  sie  dem  Generalgouverneur  von  Mozambique
  zur  weiteren  Bestimmung  übersandt  werden.
Strafgefangene  müssen  von  der  Mozambique-Gesellschaft
  freie  Station  und  einen  Lohn  in  bar  erhalten,
  welcher  einem  Drittel  des  Lohnes  entspricht,
  den  die  zur  zwangsweisen  Arbeit  herangezogenen
  Arbeiter  bekommen.

Die  zur  Zwangsarbeit  verurteilten  Strafgefangenen
  können,  wenn  die  Mozambique-Gesellschaft
  sie  zu  beschäftigen  nicht  in  der  Lage  ist,  auch
Privatpersonen  auf  Requisition  als  Arbeiter  zugewiesen
  werden.  Hierbei  finden  dieselben  Bestimmungen
  wie  bei  Bestellung  von  zwangsweise
zur  Arbeit  herangezogenen  Arbeitern  Anwendung,
nur  mit  der  Maßgabe,  daß  die  Arbeitgeber  sie
außerhalb  der  Arbeitsstelle  und  auf  Grund  besonderer
  Vereinbarungen  mit  der  Behörde  in  den
öffentlichen  Gefängnissen  unterbringen  können.

Diese  privaten  Arbeitgeber,  welche  zur  Zwangsarbeit
  verurteilte  Sträflinge  beschäftigen,  müssen
sich  der  Behörde  gegenüber  verpflichten,  die  Arbeiter
  nach  Ablauf  der  Dienstzeit  zurückzubefördern
und  eventuell  für  jeden  nicht  verstorbenen  140  .4
zu  zahlen.

Die  im  vorangegangenen  behandelten  Bestimmungen
  und  Gesetze  über  die  Arbeit  der  Eingeborenen
  werden  im  einzelnen  noch  durch  eine
Reihe  von  Polizeiverordnungeun,  die  vom
Gouverneur  zu  verschiedenen  Zeiten  erlassen  worden
sind,  ergänzt.  So  eristiert  z.  B.  eine  Polizeiverordnung
  für  die  Stadt  Beira  vom  Jahre  1896,
welche  Bestimmungen  über  die  Niederlassung  der
Eingeborenen  enthält.  Im  allgemeinen  dürfen
sich  Eingeborene  nicht  in  der  Hauptstadt  Beira
niederlassen,  dagegen  wird  hiervon  eine  Ausnahme
gemacht,  wenn  Eingeborene  vor  dem  Polizeikommissar
  die  Absicht  aussprechen,  Arbeit  zu  suchen,
Gewerbetreibende  jeder  Art,  Eingeborene,  die
landwirtschaftliche  Produkte  des  Landes  zur  Stadt
        <pb n="322" />
        W  288  20

bringen,  müssen  natürlich  auch  das  Recht  der
Niederlassung  besitzen,  das  selbstverständlich  ebenso
Eingeborenenangestellten  der  Mozambique-Gesellschaft,
  des  Gouverneurs  oder  der  Privatangestellten
  zugestanden  wird.

Diejenigen  Eingeborenen,  die  in  Beira  auf
diese  Weise  zugelassen  sind,  haben  sich  in  ein  Arbeitsbuch
  einzutragen  und  erhalten  zu  ihrer
Kenntlichmachung  eine  numerierte  Metallmarke.
Hat  ein  so  eingetrageuer  Eingeborener  keine  bestimmte
  Arbeit,  so  erhält  er  eine  besondere  Nummer
  und  wird  dem  Departement  für  öffentliche
Arbeiten  zur  Verfügung  gestellt.  Geschäftsstellen
oder  Privatpersonen  können  eine  Requisition  auf
Eingeborene  an  den  Polizeikommissar  richten,
welcher  die  Eingeborenen  nach  der  Reihenfolge
seines  Buches  zuteilt  und  den  Namen  des  Antragstellers
  sowie  Datum  des  Dienstantritts  in  das
Buch  einträgt.

Den  obigen  Eingeborenen  werden  Jdentitätszeugnisse
  ausgehändigt,  zu  deren  Vorzeigung
  sie  auf  Verlangen  jedes  Beamten  verpflichtet
  sind.  Diese  Zeugnisse  müssen  jährlich  kontrolliert,
  mit  dem  Datum  versehen  und  unterschrieben
  werden.

Jeder  Eingeborene,  der  in  den  Dienst  von
Privaten  tritt,  ohne  vorher  vor  dem  Polizeikommissar
  die  Erklärung  abgegeben  zu  haben,  daß  er
Arbeit  sucht,  muß  sich  bei  diesem  melden,  um  eingetragen
  und  mit  einem  Ausweis  versehen  zu
werden.

Kein  eingetragener  Eingeborener  darf  sich  weigern,
  die  Arbeit,  für  die  er  angefordert  oder  von
Einwohnern  oder  Fremden  direkt  angenommen
worden  ist,  zu  leisten,  noch  kann  er  als  Lohn  eine
andere  als  die  Eutschädigung  verlangen,  die  in
dem  Tarif,  nach  dem  jeder  sich  zu  richten  verpflichtet
  ist,  enthalten  ist.

Es  ist  den  Eingeborenen  ausdrücklich  verboten,
ihre  Ausweise  zu  vertauschen  oder  an  andere  weiterzugeben.
  Eingeborene,  die  gegen  diese  Bestimmung
  verstoßen,  unterliegen  einer  Geldstrafe  von
6  bis  13  /¼  die  in  Gestalt  von  unter  Polizeiaufsicht
  bei  den  öffentlichen  Arbeiten  auszuführenden
Diensten  erhoben  wird.  Im  Wiederholungsfalle
verdoppelt  sich  die  Strafe.  Hierauf  wird  dem
Eingeborenen  aufgegeben,  sich  nach  Arbeit  umzusohen,
  und  wird,  falls  ihm  dies  nicht  gelingt,  aus
Beira  ausgewiesen.

Die  Dienstherren  dürfen  den  Eingeborenen
weder  mehr  noch  weniger  als  die  tarifmäsßigeu
  Löhne  zahlen.  Wer  weniger  bezahlt,  muß
das  Doppelte  entrichten;  wer  die  Zahlung  verweigert,
  wird  vor  den  Polizeikommissar  oder  einen
seiner  Angestellten  gerufen  und  im  Weigerungssalle
  ebenfalls  zur  Leistung  des  doppelten  Lohnes
gezwungen.  Der  Lohn  beträgt  für  Beira  monat- 



lich  20  &amp;amp;¾  und  im  Innern  12  4  neben  freier
Verpflegung  (1  Maß  Reis  täglich).  Sind  die
Löhne  für  zwei  oder  mehr  Monate  rückständig,
kann  der  Eingeborene  sich  weigern,  weiter  zu  arbeiten;
  der  Dienstherr  ist  alsdann  verpflichtet,  den
geschuldeten  Lohn  zu  zahlen.  Bei  Streitigkeiten
hierüber  gilt  in  Ermangelung  von  Beweisen  die
Erklärung  des  Dienstherru  als  ausschlaggebend.

Auch  diejenigen  Arbeiter,  die  nur  eine  Stunde
gearbeitet  haben,  sind  den  obigen  Bestimmungen
unterworfen.

Die  Eingeborenen  können  ihre  Dienstherren
außer  im  Krankheitsfalle  oder  bei  Mißhandlung
nicht  vor  Ableistung  einer  Arbeit  von  wenigstens
drei  Monaten  Dauer  verlassen.

Wird  ein  Eingeborener  ohne  ausreichenden
Grund  entlassen,  worüber  der  Polizeikommissar  zu
entscheiden  hat,  so  hat  er  auf  seinen  vollen  rückständigen
  Lohn  Anspruch.  Eingeborene,  die  ihren
Dienstherren  mit  oder  ohne  Ausweis  entlaufen,
werden  verhaftet  und  zu  acht  Tagen  öffentlicher
Arbeit  gezwungen,  worauf  sie  dem  betreffenden
Dienstherrn  wieder  übergeben  werden;  dieser  kann
ihre  Dienste  alsdann  annehmen  oder  verweigern.

Personen,  die  Eingeborene  an  der  Arbeit  bei
ihren  Dienstherren  verhindern  oder  sie  beeinflussen,
  die  Arbeit  zu  verlassen,  unterliegen  einer
Strafe  von  200  JJ.  Handelt  es  sich  um  Verleitung
  Minderjähriger,  so  erhöht  sich  die  Strafe  auf
600  .  Ist  die  Entziehung  der  Eingeborenen
von  der  Arbeit  bei  ihren  Dienstherren  mit  Gewalt
  oder  durch  Versprechungen  erfolgt,  so  tritt
cine  noch  höhere  Strafe  von  900  r  in  Anwendung.
Im  Wiederholungsfalle  verdoppelt  sich  die  Strafe.

Es  ist  den  Eingeborenen  ausdrücklich  unter
Androhung  einer  Strafe  von  2  X  verboten,  sich
nach  der  Retraite  auf  der  Straße  zu  zeigen,  ausgenommen
  in  dem  Falle,  daß  sie  sich  im  Dienst
befinden.  Eine  Erklärung  des  Dienstherrn,
welche  für  den  Tag  der  Ausstellung  gilt  und  mit
dem  Datum  versehen  sein  muß,  genügt  hierzu.

Außer  diesen  Bestimmungen,  die  sich  im  wesentlichen
  auf  die  Regelung  der  Eingeborenenarbeit
in  der  Hauptstadt  beziehen  und,  wie  bemerkt,  die
allgemeinen  Gesetzesbestimmungen  für  den  Einzelfall
  ergänzen,  sei  noch  auf  einige  interessante  Polizeibestimmungen
  hingewiesen.  So  ist  den  Eingeborenen
  das  Kartenspiel  verboten.  Wer
dabei  angetroffen  wird,  wird  sestgenommen  und
sein  Geld  beschlagnahmt.  Eine  weitere  Bestimmung
  bildet  die  Zulässigkeit  einer  Verdachtsstrafe
  bei  Diebstahl.  Erhält  der  Polizeikommissar
  den  Bericht  über  einen  von  Eingeborenen
  begangenen  Diebstahl,  und  glaubt  er,
von  der  Tat  überzeugt  sein  zu  können,  ohne  genügende
  Beweise  für  eine  richterliche  Bestrafung
zu  besitzen,  kann  er  als  Präventivmaßregel  eine
        <pb n="323" />
        W  289  20

der  Wichtigkeit  der  Tat  entsprechende  Strafe,  die

aber  nicht  90  -%“  oder  30  Tage  unter  Polizeiaufsicht
  bei  den  öffentlichen  Arbeiten  zu  verrichtenden
  Dienst  ohne  Anspruch  auf  Lohn  übersteigen
darf,  verhängen.

Was  den  Tarif  für  Eingeborenenlöhne  betrifft.
so  mögen  darüber  noch  folgende  Angaben  am
Platze  sein:

monatl.
Bootsleute  20—40  *
Köche  .  20—53
Männliche  Dienstboten  .  13—25  =
Weibliche  -  9—17
Eingeborenenboys  41—  6  4
Packer  und  Arbeiter  13—20  =
tägl.
Diener  und  Hängemattenträger  0,85  A
Bootsleute  .  1,25-Frauen
  0,45  =
Kinder  0,35  —
stündl.
Diener  und  Hängemattenträger  0,20  M
Bootsleute  0,35-5
Frauen  0,12
Kinder  0,08  =

Für  die  Arbeit  während  der  Nacht  werden  un-·
gefähr  die  doppelten  Löhne  in  Ansatz  gebracht.

Der  Lissaboner  Kahüomarht  im  Februar  1910.T)

Im  Februar  ist  der  Preis  für  S.  Thomé=Kakao
  in  Lissabon,  wie  erwartet  wurde,  allmählich
gestiegen.  Am  Ende  des  Monats  wurde  für  feine
Qualitäten  383700  und  für  mittlere  38500  Reis
notiert.  Da  die  Nachfrage  anzuhalten  scheint,  so
rechnet  man  hier  mit  einer  weiteren  Preiserhöhung.

In  dem  Konsulatsbericht  vom  4.  Februar  ist
bei  Aufgabe  der  statistischen  Zahlen  ein  Versehen
vorgekommen,  insofern  als  52  010  Sack  als  verschifft
  angegeben  worden  find,  die  allerdings
bereits  im  Januar  zur  Verladung  angemeldet
waren,  aber  in  Wirklichkeit  erst  im  Februar  verladen
  worden  sind.  Die  Vorratszahl  vom  31.  Januar
  war  daher  in  Wirklichkeit  um  52  010  höher
als  angegeben.

Um  diesen  Fehler  zu  berichtigen,  sind  diese
52  010  Sack  in  der  Ausfuhrzahl  für  Februar
der  nachstehenden  übersicht  nicht  eingerechnet
worden,  so  daß  die  Vorratszahl  vom  28.  Februar
richtig  ist.

Es  betrug  im  Februar  1910  (und  1909):
die  Zufuhr  56  187  Sack  (57  549),  die  Ausfuhr
13  289  Sack  (65  990),  der  Vorrat  am  28.  Februar
144  095  Sack  (116  057).

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  4.  März  1910.)

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  191.

 

Ranac-  und  Kaffee-  Ausfuhr  von  Sao  chome
im  Jahre  1909.

Von  Säo  Thomé  wurden  im  Jahre  1909
insgesamt  29619  265  kg  Kakao  und  1301682  kg
Kaffee  ausgeführt.

(Aus  einem  Berichte  des  RNaiserl.

Vizekonsulats
—  in  Süo  Thomé.)

Baumwollanbau  im  Rauhasus.

In  dem  östlichen  Transkaukasien  ist  das  Jahr
1909  für  die  Baumwollkultur  sehr  günstig  gewesen.
  Die  Ernte  war  nicht  nur  guantitativ,
sondern  auch  qualitativ  außerordentlich  gut.  Neun
Zehntel  der  Ernte  war  erster  Sorte:  weiß,  rein
und  gut  gereift.  Die  Preise  für  Baumwolle  erreichten
  1909  eine  Höhe,  die  schon  längst  nicht
zu  verzeichnen  gewesen;  für  das  Pud  von  Samen
nicht  gereinigter  Baumwolle  zahlte  man  4  Rbl.
50  Kop.  und  sogar  5  Rbl.,  für  gereinigte  Baumwolle
  14½  bis  15  Rbl.  pro  Pud.  Im  Mugangebiet
  beginnt  sich  die  Baumwollkultur  besonders
in  den  russischen  Neuansiedlungen  sehr  auszubreiten.
  Die  staatlichen  Versuchsfelder  erzielten
mit  Ausnahme  eines  Feldes  sehr  gute  Resultate.
Am  besten  schnitt  das  Versuchsfeld  in  Karajafi
ab,  wo  bis  48  Pud  an  reinem  Faserstoff  von
der  Dessätine  gewonnen  wurden.  Insgesamt
wurden  von  den  fünf  staatlichen  Versuchsfeldern
(11  Dessätinen)  an  reinem  Faserstoff  etwa  300  Pud
geerntet.  Verkaufst  wurde  diese  Menge  für
4350  Rbl.,  d.  h.  pro  Pud  14½  bis  15  Rbl.,
den  Baumwollsamen  nicht  gerechnet.  Die  einzelnen
  Versuchsfelder  ergaben  also  nur  von  der
Baumwolle  einen  Bruttoertrag  bis  zu  696  Rbl.
pro  Dessätine.  Wenn  man  den  Wert  der  Saat
noch  hinzurechnet,  so  stieg  infolge  der  hohen
Baumwollpreise  der  Bruttoertrag  pro  Dessätine
auf  800  Rbl.  und  mehr.

(St.  Petersburger  Herold.)

Die  indische  Baumwollernte  1909/10.

Das  Schlußmemorandum  über  die  indische
Baumwollernte  für  die  Saison  1909/10,  welches
am  17.  Februar  d.  Is.  veröffentlicht  ist,  baut  sich
auf  den  aus  den  einzelnen  Provinzen  bis  zum
1.  Februar  d.  Is.  eingegangenen  Berichten  auf
und  gibt,  soweit  es  möglich  ist,  Vergleiche  mit
der  Ernte  im  voraufgegangenen  Jahre.  «

Die  Saison  ist  verhältnismäßig  zufriedenstellend
  verlaufen.

Die  gesamte  mit  Baumwolle  bestellte  Fläche
wird  jetzt  zu  20227000  Acres  angegeben;  sie  ist
um  228,.000  Aecres  oder  1  v.  H.  größer  als  die
vorjährige.  Der  Gesamtertrag  beläuft  sich  auf
        <pb n="324" />
        W  290  e

4502000  Ballen  von  je  400  engl.  Pfund  gegen
3691000  Ballen  im  Vorjahre  und  ist  also  um
811000  Ballen  oder  um  22  v.  H.  größer  als  der
vorjährige.  Hierzu  kommen  noch  24300  Ballen,
von  denen  18000  Ballen  aus  Bombayer  Distrikten
stammen,  für  die  Berichte  nicht  vorliegen,  800
Ballen  aus  Eingeborenenstaaten  Bengalens,  für
die  gleichfalls  keine  Berichte  erstattet  sind,  und
5500  Ballen  aus  Dholpur.  Nach  den  Angaben
der  „Bombay  Cotton  Trade  Asscciation  Ltd.“
waren  die  Zahlen  für  den  Erport  und  den  Verbrauch
  für  das  mit  dem  30.  September  1909
endende  Jahr  die  folgenden:  Netto-Export
1  990  000  Ballen,  Baumwolleverbrauch  in  den
Spinnereien  1  744  000  Ballen,  außerhalb  der
Spinnereien  750000  Ballen,  zusammen  4484000
Ballen.  Gegenüber  der  Schätzung  auf  3691000
Ballen  würde  sich  mithin  ein  Unterschied  von
793000  Ballen  ergeben.

Im  einzelnen  ergeben  sich  nach  dem  endgültigen
Schätzungsberichte  für  die  einzelnen  Gebictsteile
Indiens  im  Vergleich  mit  dem  Vorjahre  folgende
Anbauflächen  und  Erträge:

1909/10  1908/09

Provinzen  und  Staaten  1000  1000  1000  1000
Acres  Ballen  Acres  Ballen
Vombay"  ).  5376  1354  5618  1111
Zentralprovinzen  u.  Berar  4229  1014  4176  766
Madras  *)  110636  176  1576  162

Punjab")  1135  399  1562  324

 

Vereinigte  Probinzen  )  .  1241  384  1392  426
Sind)  218  106  259  101
Burma.  .  .  .  .  ..  196  32  204  41
Bengalen,  *).  67  17  64  14
Ostbengalen  und  Assam  98  17  97  21
Vordwwesliche  renzprovin  32  7  54  12
Aimer-Merwara  39  13  10  9
Hyderabad  :340|1  38Ö0  2902  307
Zentralindien.  1057  220  978  144
Barda  .  ..  675  235  623  171
Rajputana.  .  .  .  ..  446  142  389  79
Mysrer  81  6  65  3
Zusammen  20227  4502  19999  3691

Aus  den  Einzelberichten  der  Provinzen,  denen
der  Prozentsatz,  mit  welchem  sie  an  der  Gesamtanbaufläche
  Britisch-Indiens  beteiligt  sind,  in
Klammern  beigesetzt  ist,  mögen  noch  folgende  Angaben
  über  die  Ernte  hervorgehoben  werden:

Bombay  (28,8  v.  H.).  Die  gesamte  mit  früher
oder  später  Baumwolle  in  den  britischen  Gebietsteilen
  bepflanzte  Fläche  wird  zu  3388000  Aeres
gemeldet,  woraus  sich  eine  Zunahme  von  218000
Acres  oder  6,9  v.  H.  gegen  das  Vorjahr  ergibt.
Die  Eingeborenenstaaten  (mit  Ausnahme  von  Baroda)
  haben  1988000  Acres  mit  Baumwolle  bestellt
  gegen  2  448000  Acres  im  Vorjahre;  sie
haben  hiernach  das  Anbauareal  um  18,8  v.  H.

Einschließlich  der  Eingeborenenstaaten.
Ohne  Eingeborenenstaaten.

!)

 

verringert.  Seit  dem  Dezemberbericht"“)  hat  die
Frühernte  in  Gujarat  unter  zu  großer  Kälte  und
den  Dezember=  und  Januarregen  gelitten,  die  die
Blüten  und  Kapseln  zum  Abfallen  brachten.  Dagegen
  wurde  die  Späternte  durch  diese  Regen
erfrischt.  In  Karnatak  haben  die  Trockenheit  und
die  Ostwinde  die  Saaten  geschädigt.  Der  Gesamtertrag
  stellt  sich  jetzt  auf  1354  000  Ballen  (780  000
Ballen  in  den  britischen  Gebietsteilen  und  574000
Ballen  in  den  Eingeborenenstaaten)  gegen
1111.000  Ballen  (463000  Ballen  in  den  britischen
Gebietsteilen  und  648  000  Ballen  in  den  Eingeborenenstaaten)
  im  Vorjahre.  Er  ist  also  um
22  v.  H.  gestiegen.  Außerdem  rechnet  man  noch
mit  einem  Ertrag  von  18000  Ballen  von  64000
Acres  aus  Gebieten,  die  gewöhnlich  keine  Berichte
erstatten.

In  den  Zentralprovinzen  und  Berar
(22  v.H.)  wird  das  Areal  jetzt  auf  4229.000  Acres
(1197000  in  den  Zentralprovinzen  und  3032000
in  Berar)  angegeben  gegen  4  176  000  Aeres
(1158000  in  den  Zentralprovinzen  und  3018000
in  Berar)  im  Vorjahre,  d.  i.  eine  Steigerung  um
1,3  v.  H.  Die  Schätzung  des  Ertrages  ergibt
1014000  Ballen  (3390000  in  den  Zentralprovinzen
und  675  000  in  Berar)  gegen  766  000  Ballen
(226  000  in  den  Zentralprovinzen  und  540  000
in  Berar)  im  Vorjahre.

In  Madras  (8  v.  H.)  wird  die  in  den  Raiyatwaridörfern

  bis  Ende  Jannar  besäte  Fläche  auf

1431000  Acres  angegeben;  sie  übersteigt  die  vorjährige
  Fläche  um  etwa  3  v.  H.,  eine  Folge  der
rechtzeitigen  und  genügenden  Regenfälle.  Der
Stand  der  Felder  ist  im  allgemeinen  ziemlich  gut
bis  gut,  trotzdem  dieselben  teilweise  unter  Regenmangel
  litten.  Der  Ertrag  wird  auf  150  000
Ballen  geschätzt,  er  übersteigt  somit  den  vorjährigen
um  etwa  6  v.  H.  Die  Nichtraiyatwaridörfer  haben
eine  Flüche  von  1800000  Aeres,  d.  s.  etwa  9  v.  H.
mehr  als  im  Vorjahre,  mit  Baumwolle  bepflanzt.
Der  Ertrag  von  dem  gemeldeten  Areal  wird  auf
22000  Ballen  geschätzt.  Die  Eingeborenenstaaten
haben  25000  Aeres  bestellt.  Der  Ertrag  wird
auf  etwa  4000  Ballen  geschätzt.

Aus  dem  Punjab  (7,7  v.  H.)  wird  die  Anbaufläche
  in  den  britischen  Distrikten  zu  1  284,000
Acres  gemeldet  gegen  1  446  000  Acres  im  Vorjahre,
  d.  s.  11,2  v.  H.  weniger.  Der  Gesamtertrag
wird  auf  351000  Ballen  geschätzt  gegen  296000
Ballen  im  Vorjahre.  In  den  Eingeborenenstaaten
sind  151  000  Acres  mit  Baumwolle  bepflanzt
worden,  deren  Ertrag  auf  48000  Ballen  geschätzt
wird.  Im  Vorjahre  wurden  116000  Aeres  bestellt
  und  28000  Ballen  geerntet.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910.  S.  100  ff.
        <pb n="325" />
        W  291  20

Aus  den  Vereinigten  Provinzen  (6,2  v.  H.)
wird  für  die  britischen  Distrikte  ein  Areal  von
1224000  Acres  gegen  1377000  Acres  im  Vorjahre
  gemeldet.  Der  Ertrag  wird  auf  380000
Ballen  gegen  423000  Ballen  im  Vorjahre  geschätzt.
Für  die  Eingeborenenstaaten  haben  sich  die  Verhältnisse
  gegenüber  der  Dezemberschätzung  nicht
geändert  (17.000  Acres,  4000  Ballen  gegen  15000
Acres  und  3000  Ballen  im  Vorjahre.

Aus  Sind  (1,2  v.  H.)  melden  die  Berichte
eine  Gesamtfsläche  von  218.000  Acres  gegen
259  000  Acres  im  Vorjahre.  Die  Ernteberichte
lauten  für  Thar  und  Parkar  gut  und  ziemlich  gut
für  Hyderabad.  Der  Gesamtertrag  der  Ernte  wird
auf  106000  Ballen  angegeben,  womit  sie  die  vorjährige
  Ernte  um  5  v.  H.  übersteigt.  Infolge
Regenmangels  zur  Saatzeit  gibt  es  in  Sind  keine
ägyptische  Baumwolle.

In  Burmo  (0,9  v.  H.)  wird  die  Gesamsäche
jetzt  auf  196000  Acres  gegen  204000  Acres  im
Vorjahr  angegeben.  Die  Ernte  ist  nicht  zufriedenstellend.
  Wenn  auch  bei  den  günstigen  Frühregen
die  Aussaat  erfolgreich  war,  so  richteten  doch  die
heftigen  Novemberregen  stellenweise  Schaden  an.
Der  Ertrag  wird  auf  32000  Ballen,  von  anderer
Seite  auf  34000  Ballen  geschältzt.

Aus  Bengalen  (0,35  v.  H.)  wird  die  Gesamtfläche
  jetzt  zu  67000  Aeres  gemeldet  gegen  64000
Acres  im  letzten  Jahre.  Die  Saison  war  für  die
Frühsaat  im  allgemeinen  günstig,  weniger  günstig
dagegen  für  die  Spätsaat,  da  in  den  beiden  wichtigen
  Distrikten  von  Saran  und  Muzaffarpur  die
Ernte  unter  den  heftigen  Augustregen  litt.  Der
Ertrag  wird  auf  17000  Ballen  gegen  14000  im
Vorjahre  geschätzt.  Daneben  wird  in  den  Eingeborenenstaaten,
  für  welche  keine  statistischen  Angaben
  erhältlich  sind,  auf  einen  Ertrag  von  rund
800  Ballen  gerechnet.

Das  Areal  in  Ostbengalen  und  Assam
(0,3  v.  H.)  beläuft  sich  auf  98000  Acres  gegen
97000  Acres  im  Vorjahre.  Der  Ertrag  wird  auf
17.000  Ballen  geschätzt  gegen  21.000  Ballen  im
vorangegangenen  Jahre,  d.  s.  19  v.  H.  weniger.

Für  die  Nordwestliche  Grenzprovinz
(0,25  v.  H.)  ist  eine  Anderung  gegenüber  dem
Dezemberbericht  nicht  eingetreten,  das  Baumwollareal
  ist  zu  32  000  Acres  gemeldet  worden
gegen  54  000  Acres  im  Vorjahre.  Der  Ertrag
wird  auf  7000  Ballen  gegen  12  000  Ballen  im
vorhergehenden  Jahre  geschätzt.

Ajmer-Merwaro  (0,  2  v.  H.)  meldet  ein  Areal
von  39  000  Acres  gegen  40  000  Acres  im  Vorjahre.
  Der  Ertrag  wird  auf  13000  Ballen  gegen
9000  Ballen  im  Vorjahre  geschätzt.

In  Hyderabad,  Deccan  (14,1  v.  H.)  wird
die  Anbauflüäche  auf  3  401.000  Acres  gegen
2902000  im  Vorjahre  angegeben,  das  sind  17,2

 

v.  H.  mehr.  Es  fehlte  an  den  nötigen  Spätregen.
Die  Ernte  wird  jetzt  auf  380  000  Ballen  angegeben
  gegen  307000  Ballen  im  Vorzjahre.

In  Zentralindien  (4,6  v.  H.)  sind  1057000
Acres  mit  Baumwolle  bestellt  worden  gegen
978  000  Acres  im  Vorjahre,  woraus  sich  eine
Zunahme  um  8,1  v.  H.  ergibt.  Der  Ertrag  wird
auf  220000  Ballen  geschätzt  gegen  144  000  Ballen
im  Vorjahre.

Für  Baroda  (3  v.  H.)  wird  die  Anbaufläche
auf  675.000  Acres  angegeben  gegen  623000  Acres
im  Vorjahre.  Der  Ertrag  wird  auf  235000  Ballen
geschätzt  gegen  171000  Ballen  im  Vorjahre,
daß  hier  eine  Zunahme  von  37,4  v.  H.  zu  “
zeichnen  ist.

Aus  Rajputana  (2  v.  H.)  wird  eine  Anbauflüche
  von  446  000  Acres  (mit  Ausnahme  von
Dholpur)  und  ein  Ertrag  von  142  000  Ballen
gemeldet  gegen  389  000  Acres  und  79000  Ballen
im  Vorjahre.

Aus  Mysore  (0,38  v.  H.)  wird  eine  Anbaufläche
  von  81  000  Acres  und  ein  Ertrag  von
6000  Ballen  gemeldet  gegen  65  000  Acres  und
3000  Ballen  im  Vorjahre.

Die  überseeische  Ausfuhr  von  Rohbaumwolle
hat  sich  in  den  letzten  Jahren  folgendermaßen
gestaltet  (in  cwts):  April  bis  Dezember  1905:
4865593,  1906:  4370952,  1907:  6385557,
1908:  3873671,  1909:  4683528.

Die  Preise  für  Broach-Baumwolle  in  Bombay

haben  in  den  letzten  Jahren  folgende  Schwankungen
  ergeben:

1905  1906  1907  1908  1909
Preise  in  Rupien  pro  Kandy  von  784  engl.  Pfund
September  250  235  268⅛  227  280
Oktoberr  —  241½  270  229  305
November  245  243  265  226  280
Dezember  252  245  271  220  282

ÜUberwachung  des  Verkehrs  mit  Kautschun  in  den
Oalalischen  Schutzstaaten.

Ein  von  dem  Präsidenten  der  Vereinigten
Malaiischen  Schutzstaaten  eingebrachter  Gesetzentwurf,
  betreffend  die  Uberwachung  des  Verkehrs
mit  Kautschuk,  sieht  u.  a.  vor,  daß  niemand  ohne
behördliche  Genehmigung  Kautschuk  in  irgendwelcher
  Form  erwerben  noch  für  anderen  als  auf
dem  eigenen  Grund  und  Boden  erzeugten  Kautschuk
  Fabrikanlagen  oder  Faktoreien  zur  Bearbeitung
  von  Kautschuk  sowie  Vorratshäuser  oder
Verkaufsstellen  dafür  halten  darf.

(Pederated  NMalay  States  Gorernment  Gazette.)
        <pb n="326" />
        W  292  20

Gummiausfuhr  über  Dard  1909.

Nach  einer  Mitteilung  des  britischen  Konsuls
in  Par  stellte  sich  die  Gummiausfuhr  über  Pará
im  Jahre  1909,  wie  folgt:

Fine  Medium  Coarse  Caucho  Zus.
t  t  t  t  t
Nach  den  Ver.  Staaten
von  Amerika,  von:

 

 

 

Parä  1154  651  4134  716  9655
Manaos  5356  1149  1735  1898  10  138
Itacoatiara  4  2  4  2  12
Jquitos  23  2  8  72  105

Zusammen  9537  1804  5881  2688  19  910

Nach  Europa,  von:

Parä  5278  576  1869  1951  9674
Manaos  3  672  720  725  2240  7357
Itacoatiara  71  11  53  13  148
Jquitos  796  127  326  1102  25651

Zusammen  9  817  1434  2973  5606  19  830

Jusgesamt  19  354  3238  8854  8294  39740

Im  Jahre  1908  betrug  die  Gummiausfuhr
über  Parä  37  686  t  und  im  Jahre  1907:
37  .514  t.  (The  Board  of  Trade  Journal.)

Die  kommerziellen  und  industriellen  Verhältnisse
der  Elfenbeinküfte.

Der  stellvertretende  Gouverneur  der  französischen
  Elfen  beinküste  hat  auf  Anfrage  eines  französischen
  Kapitalisten  eine  nähere  Auskunft  über
die  dortigen  wirtschaftlichen  Verhältnisse  erteilt,
die  im  Journal  officiel  de  la  côte  d’lvoire  veröffentlicht
  worden  ist.  Einem  im  Bulletin  der
Pariser  Handelskammer  vom  22.  Jannar  1910
daraus  wiedergegebenen  Auszuge  wird  folgendes
entnommen:  Seit  mehr  als  fünfzehn  Jahren
haben  einige  Handelshäuser  an  der  Elfenbeinküste
sich  niedergelassen  und  aus  den  natürlichen  Hilfsquellen
  dieser  Kolonie,  den  von  den  Eingeborenen
angebotenen  Produkten,  ihre  Vorteile  gezogen.
Diese  Produkte,  bestehend  aus  Elfenbein,  Olen,
Palmkernen,  Gold,  Kautschuk  usw.,  wurden  anfangs
  gegen  europäische  Waren,  wie  Zucker,  Tabak,
Branntwein,  kleine  Glasartikel  und  Spielwaren,
eingetauscht,  später  aber  wurde  das  bare  Geld
eingeführt.  Die  Eingeborenen  lernten  dasselbe
allmählich  kennen,  setzten  ihre  Waren  in  Geld  um
und  befriedigten  auf  diese  Weise  ihre  Bedürfnisse,
die  sich  naturgemäß  einstellten.  Es  sind  indes
noch  viele  ungehobene  und  unbenutzte  Schätze  in
der  Kolonie  vorhanden,  die  neuen  Kapitalien  und
Unternehmungen  noch  ein  ersprießliches  Feld  eröffnen.
  Dabei  können  die  bereits  bestehenden
Unternehmungen  furchtlos  dem  Entstehen  von
Konkurrenzunternehmungen  ins  Auge  sehen.  Anzuempfehlen
  ist  die  Errichtung  eines  Geschäftshauses,
  das  direkte  Verbindungen  mit  dem  Mutterlande,
  sowie  Filialen  und  Unterfilialen  an  den

 

wichtigsten  Punkten  der  Kolonie  unterhält.  Der
Hafen  Grand  Bassam  ist  der  wichtigste  Handelsplatz
  der  östlichen  Küste.  Er  liegt  an  der  Mündung
des  großen  Flusses  Comoé,  im  änußersten  Osten
der  großen  schiffbaren  Lagune  Ebrié,  welche  von
Osten  nach  Westen  fast  den  vierten  Teil  der
Küstenlänge  der  Kolonie  durchzieht,  und  vermittelt
auch  den  Verkehr  mit  der  Kopfstation  der  Eisenbahn
  in  Abidjan.  Assinie  erfreute  sich  noch
kürzlich  einer  bemerkenswerten  Prosperität.  Die
Kautschuk=  und  Holzkrise  hat  diesem  Ort  aber
einen  empfindlichen  Schlag  versetzt;  auch  ist  seine
Zukunft  durch  die  Erschöpfung  des  Kautschuk  liefernden
  Waldbestandes  bedroht.  Grand  Lahon
wird  in  etwa  zwei  Jahren  durch  einen  Wasserweg
mit  Bassam  direkt  verbunden  sein.  Der  Ort  ist
für  Ausschiffungen  nur  von  untergeordneter  Bedeutung,
  auch  ist  seine  Sandbank  besonders  gefährlich.
  Sein  Hinterland  aber,  das  Land  Dida,
bietet  eine  Fülle  von  Naturprodukten,  die  augenblicklich
  nur  mäßig  ausgebeutet  werden.  Tabu,
der  westlichste  Hafen  der  Kolonie,  an  der  Mündung
  eines  Flusses  gleichen  Namens,  verdankt
seine  Bedeutung  der  Sicherheit,  die  er  den  Schiffen
bietet,  da  seine  Sandbank  meist  ungefährlich  ist.
Auch  ist  seine  Umgebung  reich  an  Kautschuk  und
Olbäumen.  In  der  Nähe  ist  das  reiche  Tal  des
Flusses  Cavally,  an  dessen  beiden  Ufern,  sowohl
auf  der  liberianischen  als  auf  der  französischen
Seite,  man  beachtenswerte  Kulturen  von  Reis,
Kakao-,  Kaffeepflanzungen  und  Maniok  antrifft.
Die  deutsche  Woermann-Linie  hat  bereits  den
Fluß  bis  Tiboto  mittels  zweier  kleinen  Schleppdampfer
  erforscht;  sie  führt  nach  Ober-Liberia
Manufakturerzeugnisse  und  Branntwein  ein  und
Kautschuk,  Kaffee,  Kakao,  Palmöl  und  Elfenbein  aus.

Was  die  Industrie  anlangt,  so  wurde  von
Europäern  daselbst  bisher  nur  die  Holzindustrie
betrieben.  Die  Eingeborenen  stellten  das  Ol
aus  Palmen  und  sonstigen  fetthaltigen  Stoffen,
ferner  Palmkerne,  Kantschuk  sowie  die  Textilfaser,
wie  Piassava  und  Raphiabast,  her.  Die  Piassavafaser
  geht  ausschließlich  über  den  Hafen  von
Bereby.  Der  Raphiabast  wird  bisher  noch  nicht
ausgeführt  und  nur  von  den  Eingeborenen  verarbeitet.
  Die  Industrien  der  Eingeborenen  sind
naturgemäß  noch  unausgebildet;  sie  müssen  in
wirkliche  Fabrikstätten  umgestaltet  werden.  Der
Holzschlag  wird  noch  nicht  planmäßig  betrieben.
Abgesehen  von  einer  Sorte  bis  jetzt  allein  ausgebeuteter
  Mahagonihölzer  könnten  noch  andere
wertvolle  Kunsttischler=  und  auch  gewöhnliche
Zimmermannshölzger  in  reichlicher  Menge  nach
Europa  exportiert  werden.  Es  sind  etwa  zwanzig
Arten  Hölger  zu  verzeichnen,  die  benutzt  werden
könnten,  u.  a.  Eiche,  Teakholz,  Esche,  Polisander,
Pockholz,  Hölzer  für  Eisenbahnschwellen,  Wagenbau
        <pb n="327" />
        —  293  2

und  Drechslerei.  Die  Industrie  fetthaltiger  Stoffe,
durch  Europäer  mit  vervollkommneten  Geräten
berieben,  wird  eine  große  Zukunft  haben.  Die
Kolonie  ist  überreich  an  Palmölbäumen.  Der
Kokosnußbaum  ist  an  der  Küste  allgemein  verbreitet,
  wird  aber  noch  nicht  industriell  ausgebeutet.
  Die  Kultur  dieses  Baumes  könnte  mit
großem  Erfolge  auf  Millionen  von  Hektaren  ausgedehnt
  werden,  so  daß  nach  Verlauf  von  sieben
bis  acht  Jahren  verschiedene  Kopra-Preßmühlen
beschäftigt  werden  würden.  Auch  die  Preßrückstände
  (Olkuchen)  haben  einen  gewissen  Wert  als
Futter  und  Dungmittel  und  bezahlen  reichlich
ihren  Transport  nach  Europa.  Endlich  bergen
auch  die  Wälder  und  Savannen  eine  Fülle  von
Bäumen,  deren  Fruchtkerne  im  allgemeinen  feste
felthaltige  Stoffe  enthalten.

Eerdnußernte  Britisch-Indiens  1909/10.“)

Das  Schlußmemorandum  über  die  Erduußerme
  Britisch-Indiens  für  die  Saison  1909/10
ist  unter  dem  17.  Februar  d.  JIs.  veröffentlicht
worden.  Das  gesamte  Areal  wird  auf  940  000
Acres  angegeben  gegen  1091000  Acres  im  Vorjahre,
  es  hat  mithin  um  fast  14  v.  H.  abgenommen.
Der  Gesamtertrag  wird  auf  413700  Tons  gegen
1541700  Tons  nach  der  Januarschätzung  des  Vorjahres
  angenommen,  so  daß  auf  einen  Minderertrag
  von  71  000  Tons  gerechnet  wird.  Seit
dem  Septemberberichte,  der  dem  vorläufigen  Memorandum
  zugrunde  gelegt  war,  hat  sich  die
Anbaufläche  der  Provinz  Madras  erheblich  vergrößert
  und  stellt  sich  nunmehr  auf  fast  75  v.  H.
der  gesamten  Anbaufläche.

Aus  den  einzelnen  Berichten  aus  den  Provinzen,
  denen  der  Prozentsatz,  mit  welchem  sie  an
der  Gesamtanbaufläche  Britisch-Indiens  beteiligt
sind,  in  Klammern  beigesetzt  ist,  mögen  noch  folgende
  Angaben  Platz  finden:

Die  Berichte  aus  Madras  (75  v.  H.)schildern
die  Lage  nach  dem  Stande  am  Ende  des  Monats
Januar.  Für  die  Raiyatwaridörfer  ergibt  sich
eine  Abnahme  der  Anbaufläche  um  etwa  11  v.  H.
im  Vergleich  mit  dem  Vorjahre.  Die  Nichtraiyatwaridörfer
  melden  eine  Gesamtanbaufläche  von
46500  Acres,  das  sind  viermal  mehr  als  im
Vorsahre.  Die  Gesamtanbaufläche  weist  mithin
6/8500  Acres  auf.  Die  Ernteaussichten  werden
als  ziemlich  gut  bis  gut  bezeichnet.  Die  wahrscheinliche
  Ausbeute  an  Erdnüssen  in  der  Schale
wird  auf  211700  Tons  in  den  Raiyatwaridörfern
und  10  200  Tons  in  den  Nichtraiyatwaridörfern,

—  —  —

*  Ual.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  27.

 

 

insgesamt  also  auf  221900  Tons  gegen  246500
Tons  im  Vorjahre  geschätzt,  was  eine  Abnahme
im  Ertrage  von  10  v.  H.  bedeutet.

Bombay  (13,5  v.  H.).  Die  Schätzungen  reichen
bis  zum  10.  Dezember.  Die  besäete  Fläche  wird
auf  124500  Acres  (91200  Acres  in  den  britischen
Bezirken  der  Präsidentschaft  und  33300  Acres  in
den  Eingeborenenstaaten)  geschätzt  gegen  133700
Acres  im  Vorjahre.  Hieraus  ergibt  sich  eine  Abnahme
  von  etwa  7  v.  H.  Diese  ist  teilweise  dem
Regenmangel  zur  Saatzeit  infolge  des  frühen
Aufhörens  des  Monsuns,  teils  der  Bevorzugung
des  Baumwollanbaues  und  anderer  Kulturen  beizumessen.
  Teilweise  sind  indessen  auch  die  Berichte
nicht  vollständig  eingegangen.  Im  allgemeinen
verlief  die  Saison  ziemlich  günstig.

Die  Saat  litt  im  Osten  stellenweise  durch  die
anhaltende  Trockenheit  im  Juli  und  August,  doch
verbesserten  die  Septemberregen  die  Aussichten
etwas.

Der  Gesamtertrag  beläuft  sich  auf  130800
Tons,  wovon  96200  Tons  auf  die  britischen  Be—
zirke  und  34  600  Tous  auf  die  Eingeborenenstaaten
entfallen,  gegen  129  500  Tons  im  Vorjahre,  in
welchem  die  britischen  Bezirke  mit  103  100  Tons
und  die  Eingeborenenstaaten  mit  26  400  Tons  an
der  Ernte  beteiligt  waren.  Außerdem  rechnet
man  noch  auf  einen  Ertrag  von  600  Tons  aus
575  Acres  aus  Distrikten,  von  denen  gewöhnlich
statistische  Angaben  nicht  gemacht  werden.

Burma  (15,7  v.  H.).  Die  sechs  Haupterdnußdistrikte
  haben  ein  Areal  von  137000  Acres  mit
Erdnüssen  bestellt  und  weisen  hiermit  gegenüber
dem  Vorjahr  einen  Rückgang  von  42,6  v.  H.  auf.
Der  Rückgang  ist  hauptsächlich  darauf  zurückzuführen,
  daß  die  Produzenten  nicht  genügende
Preise  erzielten.  Man  erwartet  einen  Ertrag  von
61000  Tons.  Die  übrigen  Distrikte  dürften  5000
Tons  Erdnüsse  gewinnen,  so  daß  ein  Gesamtertrag
von  66000  Tons  zu  erwarten  ist.

Die  in  den  neun  Monaten  von  April  bis
Dezember  1909  ausgeführten  Erdnußmengen  vergleichen
  sich  mit  den  Gesamtergebnissen  in  den
voraufgegangenen  fünf  Jahren,  wie  folgt:

Ausfuhr  aus

Madras  Bombay  Burma  and  urnn
Menge  in  emt

1904/05  1567  430  12  408  63.290  1281
1905/06  1  817  037  1140  550  106  578  1040
1906,07  1  300  006  130356  243  575  1223
1907/08  1  218092  93  553  212227  183
1908  00  1  186  871  117930  174  557  2191
1909/10  1  162  976  101  437  60  488  647

(neun  Monate!
Einen  Uberblick  über  die  Erdnußproduktion

Britisch-Indiens,  wie  sie  für  die  Saison  1909/10

geschätzt  ist,  geben  die  folgenden  Tabellen:
        <pb n="328" />
        G  294  2d

 

Areal.
Laufende  Vorjährige  Fünkjähr.  Zehnjäbrige
ç  Frnte  vos  c  Durchschnittsfläche
Provinzen  (1909°10,  I  in  Acres
Madras  678  500  718  700  538  700“)  471  100“)
Burma  137000  238  600  94  7007)  —
Bombay  mit
Eingeborenenstaaten.
  124  500  133  700  103  100  92  100
Jnsgesamt  910  000  1091000  731  500  —

Ertrag  an  Erdnüssen  in  Schalen.
Menge  in  Tons

 

Madras  221  000  246  500  179  300)  id

Burma  61  000  108  700  47500“)  —-Bombay

  mit

Eingebore-=nenstaaten.

  130  800  129  500  72300  59500
Insgesamt  413  700  484  700  299  100  —

Handel  Transvaals  1909.

Die  Gesamteinfuhr  Transvaals  bewertete
sich  im  Jahre  1909  auf  19  643  615  L  gegen
16  196  692  L  im  Jahre  1908.  Davon  entfielen
auf  die  Wareneinfuhr  17  010  807  L  (gegen
14  153  656  K  im  Vorjahre),  auf  die  Einfuhr  für
Rechnung  der  Regierung  453  101  K  (312  458  TD),
für  Rechnung  der  anderen  südafrikanischen  Regierungen
  462  L  (—),  auf  die  Münzeinfuhr
2  179  245  L  (1730  578  E).  An  der  Gesamteinfuhr
  waren  die  übrigen  Staaten  der  südafrikanischen
  Zollunion  mit  5040  606  L  (3923889  T)
beteiligt,  während  der  Rest  von  14  603  009  L
(12  272  803  L)  auf  andere  Länder  entfiel.

Der  Gesamtwert  der  Ausfuhr  Transvaals
betrug  im  Jahre  1909  34  131  956  K  gegen
33  323590  L  im  vorhergehenden  Jahre.  Von
dieser  Gesamtausfuhr  entfielen  auf  die  Warenausfuhr
  33  238  538  L  (32  696  008  E),  auf  die
Wiederausfuhr  von  gebundenen  und  vergollten
Waren  478  487  #K  (512  859  DL),  auf  wiederausgeführte
  Poststücke  18  288  L  (17  417  00,  auf
die  Wiederausfuhr  nach  den  übrigen  südafrikanischen
  Regierungen  57  880  K  (21  996  )  und
auf  die  Münzansfuhr  338  763  L  (75  310  2).

Die  Gesamtausfuhr  Transvaals  wies  in  den
wichtigsten  Artikeln  die  folgenden  Werte  (in
1000  L)  auf:

Pferde  73,7  (49,6  im  Jahre  1908),  alle
anderen  lebenden  Tiere  48,9  (45,9),  Kohlen  43,8
(34,8),  Kupfererz  und  Regulus  99,9  (49,8),  Mais
157,4  (141,7),  sonstiges  Getreide  und  Mehl  27,9
(54,2),  Diamanten  1238,8  (1977,5),  Rohgold
30  660,8  (29  615,0),  Gold,  aufbereitetes  17,2
(28,7),  Angorawolle  22,6  (19,7),  Rindshäute
89,2  (19,5),  Ziegen=  uno  Schaffelle  93,4  (55,1),

)  Unvollstandig.

 

Zinnerz  37,1  (73,1),  Tabak  101,3  (103,5),  Schafwolle
  im  Schweiß  309,9  (226,9),  andere  Waren
südafrikanischer  Produktion  178,4  (130,4).

(South  African  Customs  Statistical  Bureau  Cape  Tonn.)

Handel  atals  1909.
Die  Gesamteinfuhr  Natals  bewertete  sich

im  Jahre  1909  auf  11  142  097  &amp;amp;2  gegen
9  325  225  L  im  Jahre  1908.  Davon  entfielen
auf  die  Wareneinfuhr  9  858  878  L  (gegen

8  627  817  im  Jahre  1908),  auf  die  Einfuhr  für
Rechnung  der  Regierungen  493  883  (270  161)  #
und  auf  die  Münzeinfuhr  789  336  (427  247)  C.

Der  Gesamtwert  der  Ausfuhr  Natals  betrug
im  Jahre  1909  11277765  2  gegen  9622474  L
im  vorhergehenden  Jahre.  Von  dieser  Gesamtausfuhr
  entfielen  auf  die  Warenausfuhr  9  186  513
(7729  909)  &amp;amp;  sowie  auf  die  Ausfuhr  von  Gold
(laus  Transvaal)  1  101  374  (994  566)  #&amp;amp;,  von
Münzen  902  898  (796  541)  L#  und  von  Regierungsgütern
  86  980  (101  458)  K.

Die  Gesamteinfuhr  und  zausfuhr  Natals  wies
im  Jahre  1909  (und  1908)  in  den  wichtigsten
Artikeln  die  folgenden  Werte  (in  1000  D—)  auf:

Einfuhr.

Uberseeische  Einfuhr:  Pferde,  Esel  usw.
11,4  (9,1),  Schafe  und  Ziegen  12,6  (15,8),  Ale
und  Bier  11,0  (12,9),  Speck  und  Schinken  686
(74,5),  Biskuit  und  Kakes  13,7  (17,9),  Butter
113,6  (210,8),  Margarine  und  andere  Surrogate
26,5  (30,0),  Käse  38,4  (43,1),  roher  Kaffee  52,3
(46,7),  Zuckerwerk  46,0  (45,0),  Weizen  45,9
(49,3),  Weizenmehl  227,9  (218,2),  nicht  genanntes
Getreide  und  Mehl  46,9  (53,0),  Fischkonserven
57,6  (57,6),  Früchte,  frisch  (einschl.  Nüsse)  10,9
(20,2),  desgl.  getrocknet  oder  konserviert  (Datteln
ausgenommen)  15,9  (17,2),  Marmelade  und
Gelees  10,6  (12,5),  Schmalz  11,0  (10,6),  Fleisch,
frisch  oder  gefroren  57,5  (181,1),  Fleisch,  gesalzen
oder  in  Blechbüchsen  18,5  (19,5),  kondensierte
Milch  64,8  (72,1),  Hafer=  und  andere  Mehlpräparate
  23,5  (26,3),  Reis  160,8  (186,3),
Spirituosen  148,6  (137,2),  Zucker  24,2  (44,3),
Zuckerprodukte  (Sirup,  Glykose,  Saccharin,  Melasse)
12,7  (14,2),  Tee  62,3  (70,8),  Weine  aller  Art
25,6  (20,0),  andere  Nahrungsmittel  97,2  (92,,2),
Glyzerin  zu  Fabrikationszwecken  50,0  (7,7),  Eisenbleche,
  glatt  und  gewellt  94,2  (82,7),  Eisen  und
Stahl,  nicht  anderweit  genannt  39,1  (35,7),  Blei
10,2  (11,2),  Nitrate  zu  Fabrikationszwecken  43,0
(19,0),  Mineralöl  53,3  (48,7),  andere  Ole,  nicht
für  den  Genuß  86,4  (79,1),  Paraffin=  und
Stearinwachs  25,1  (16,5),  unbearbeitetes  Holz
151,3  (106,5),  sonstige  nicht  genannte  Rohmaterialien
  85,5  (87,6),  landwirtschaftliche  Geräte
        <pb n="329" />
        .295

127,4  (57,9),  Waffen  und  Munition  74,2  (66,5),
Kleidungsstücke  352,1  331,8),  Säcke  125,1  (96,4),
Sprengstoffe  46,1  (15,4),  Bücher  und  Noten,  gedruckt
  37,2  (42,5),  Stiefel  und  Schuhe  210,4
(211,8),  Lichte  18,4  (18,4),  Zement  12,9  (20,  1),
Uhren  aller  Art  12,5  (8,8),  Schnüre  und  Seile
(nicht  Draht-)  10,1  (7,8),  Baumwollwaren  916,0
(323,8),  Arzneien  38,2  (35,1),  sonstige  Drogen,
Chemikalien  und  Farbstoffe  119,2  (116,8),  Ton-,
Porzellan=  und  Glaswaren  90,8  (76,8),  Telegraphenkabel
  und  Zubehör  169,0  (85,8),  Möbel
und  Tischlerwaren  122,3  (94,2),  Posamentierund
  Putzwaren  659,0  (605,0),  Eisenkurzwaren
410,5  (317,8),  Hüte  und  Mützen  25,6  (26,7),
Schmucksachen  43,1  (35,3),  Leder  und  Lederwaren
  58,8  (42,8),  Maschinen  aller  Art  727,3
(523,1),  Mufikinstrumente  45,9  (33,4),  Druck-,
Packpapier  und  Tapeten  49,3  (50,7),  eiserne
Röhren  21,6  (26,5),  Eisen=  und  Straßenbahnmaterial
  75,7  (27,6),  Sattlerwaren  und  Geschirre
15,9  (10,7),  Seife,  gewöhnliche  29,2  (37,3),
Schreibmaterialien  104,5  (86,7),  Zigarren  19,5
(15,6),  Zigaretten  31,3  (27,5),  Fahrzeuge:  Karren
und  Wagen  12,1  (12,9),  andere,  einschl.  Zweiräder
  109,1  (80,7),  Holz,  gehobelt  und  genutet
35,8  (24,1),  desgl.,  verarbeitet  58,4  (42,1),
Wollenwaren  117,0  (124,2),  andere  Waren,  verarbeitet,
  n.  b.  a.  386,3  (307,0).

Einfuhr  aus  anderen  Staaten
der  Zollunion.

Südafrikanische  Produkte:  Gold  aus
Transvaal  1101,3  994,5),  andere  1461,41983,2);
nichtsüdafrikanische  Produkte:  verzollt  157,9
(201,9),  Einfuhr  für  die  Natalregierung  350,3
(249,9),  Einfuhr  für  die  anderen  Regierungen
143,4  (20,2),  Münzeinfuhr  von  übersee  601,1
(325,0),  Münzeinfuhr  von  anderen  Staaten  der
Union  188,1  (102,2).

Ausfuhr.

Südafrikanische  Produkte  nach  überseeischen
  Ländern:  Borken  192,9  (133,5),
Bunkerkohlen  621,8  (572,4),  andere  Kohlen  134,8
(142,2),  Mais  420,7  (163,5),  Rohgold  aus
Transvaal  1101,3  (994,5),  Gold,  aufbereitetes,
aus  Transvaal  8,8  (17,8),  Angorawolle  52,5
(4,3),  Rindshäute  197,2  (116,6),  Schaffelle  56,5
(27,8),  Wolle,  gereinigt  und  gewaschen  24,8
(32,8),  desgl.  im  Schweiß  882,2  (626,6),  andere
Artikel  49,4  (23,8);  nach  anderen  Staaten
der  Zollunion  2166,1  (1868,5).

Wiederausgeführte  Waren  nach  überseeischen
  Ländern:  im  gebundenen  Verkehr
28,2  (31,7),  verzollt  94,2  (70,0);  nach  anderen
Staaten  der  Zollunion  4205,2  (3793,4),
Ausfuhr  nach  anderen  Kolonialregierungen  86,9

 

-*—

(101,4),  Münzenausfuhr  nach  übersee  34,6  (97,0),
desgl.  nach  anderen  Staaten  der  Zollunion  868,2
(699,4).

(South  Aftican  Customs  Statistical  Bureau  Cape  Tonn.)

Handel  von  Swaziland  im  Jahre  1908/09.

Der  Gesamthandel  Swazilands  bewertete
sich  im  Jahre  1908/09  auf  103  516  K  gegenüber
100  998  L  im  Vorjahre.  Die  Einfuhr  betrug
im  Jahre  1908/09  (und  1907/08)  47  310  L
(37  850  L),  während  sich  die  Ausfuhr  auf
56  206  L  (63  148  D)  belief.

Nach  den  einzelnen  Warengruppen  stellte  sich
der  Wert  der  Einfuhr  folgendermaßen:

Einfuhr.
Südafrikanische  Fremde
Produkte  Produkte
1908/09  1907/08  1908/09  1907,0.
8  #  9  2
Lebende  Tiere  173  60  —  337
Nahrungs=  und  Genußmittel.
  16  396  10  477  6945  6507
Rohmaterialien.  1  583  330  1  045  1  083
Fabrikate  3060  2093  16  953  16570
Waren  für  die  Regierung.
  82  20  1073  373
Ausfuhr.

Die  Ausfuhrartikel  wiesen  in  den  Jahren
1908/09  (und  1907/08)  die  folgenden  Werte  auf:
Zinnstein  36  524  L  (49  568  0),  Feingold
19  580  L  (13  203  L),  Orangen  24  L  (24  D),
Rohbaumwolle  60  L  (353  L),  Baumwollsamen
5  &amp;amp;  (—),  Hörner  4  L  (J—),  Zwiebeln  und
Aloefaser  9  L  (—).

(Colonial  Reports  Nr.  596  und  627.9

Handel  des  Uvassa-Drotehtorats  1908/09.

Der  Gesamthandel  des  Protektorats  bewertete
  sich  im  Jahre  1908/09  auf  263  560  8
gegenüber  238  145  L  im  Vorjahre.  Während
die  Einfuhr  eine  Abnahme  von  28  625  K  zeigte,
ist  die  Ausfuhr  um  54  040  K  gestiegen.

Die  Ziffern  der  Einfuhr  und  der  Ausfuhr
während  der  letzten  fünf  Jahre  gibt  folgende
Tabelle:

Einfuhr  Ausfuhr
L  C
1904/05  220  697  48  449
1905/06  222  581  56  778
1906/07  242  935  50  247
1907/08  169  541  68  604
1908/090)  140  916  122  644
Die  wichtigsten  Einfuhrgegenstände  waren

1908/09  (und  1907/08):  Waffen  und  Munition
        <pb n="330" />
        W  296  20

1696  (1486)  L,  alkoholische  Getränke  2087
(2363)  L,  Nahrungsmittel  (einschl.  Bier  und  Wein)
18  456  (19  415)  E,  Eisenwaren  11469  (10  893)  L,
Textilwaren  71006  (70  464)  L,  Freigüter  27  854
(57  856)  L,  Verschiedenes  3143  (7034)  L,  Geld
2205  (—)  L;  zusammen  140  916  (169  541)  K.

Es  wurden  ausgeführt  1908/09(und  1907/08);

Kaffee  19  477  (16  253)  L,  Elfenbein  2549
(1315)  L,  Flußpferdzähne  35  (35),  Kautschuk

3083  (3301)  L,  Olsaat  989  (332)  L,  Bienenwachs
  3876  (2307)X1,  Strophantus  1161  (3674)  T,
Pfeffer  780  (540)  L,  Tabak  11253  (9239)  E,
Baumwolle  28  355  (13999)  L,  Erdnüsse  633
(1119)  X,  Verschiedenes  6300  (2227)  LT,  Geld
10  853  (14233)  L;  zusammen  122644  (68  604)  L.

Von  der  Einfuhr  kamen  Waren  im  Werte
von  107  713  L  (im  Vorjahre  128  994  1T)  aus
dem  Vereinigten  Königreich,  Waren  im  Werte
von  10  696  L  (12203  L)  aus  britischen  Besitzungen
  und  Waren  im  Werte  von  22  477  L
(28  344  L)  aus  fremden  Ländern,  davon  8687  L
(11  559  #EK)  aus  Deutschland.

Waren  im  Werte  von  97  460  L  (im  Vorjahre
38  974  OC)  gingen  nach  dem  Vereinigten  Königreich,
  1330  L  (21.275  0)  nach  britischen  Besinungen
  und  23  854  L  (im  Vorjahre  8355  )
nach  fremden  Ländern,  davon  5193  KL  nach
Deutschland  gegen  5211  L  im  Vorjahre.

(Voloninl  Reports  Nr.  619.)

Tunis.
Inkrafttreten  der  Zuschlagsabgabe  bei  der
Ausfuhr  von  Olivenöl.

Durch  eine  Verordnung  der  tunesischen  Regierung
  vom  22.  Februar  d.  Js.  ist  der  Zeitpunkt
für  das  Inkrafttreten  der  Verordnung  vom  31.  Dezember
  1909,  betreffend  Erhebung  einer  Zuschlagsabgabe
  von  allem  aus  Tunis  ausgeführten
Olivenöl")  bis  zum  1.  Juni  1910  hinausgeschoben
  worden.  (Journal  officiel  Tunisien.)

Uord-Migeria.
Vorbot  der  Einfuhr  von  Zündhölzern  mit
weißem  Phosphor.

Durch  eine  die  Bekanntmachung  vom  Jahre
1904  abändernde  Verordnung  (Nr.  19/1909)
wird  bestimmt,  daß  vom  31.  Dezember  1909  ab
die  Einfuhr  von  Zündhölzern,  die  weißen  (gelben)
Phosphor  enthalten,  verboten  ist.

Verbot  der  Eiufuhr  und  des  Verkaufs  von
Spirituosen  und  Wein  durch  Eingeborene.

Eine  die  „Northern  Nigeria  Liquor  Prohillition

  Proclamation“  abändernde  Bekannt-“)

  Vgl.  „D.  Lol.  Bl.“  1910,  S.  106.

 

machung  (Nr.  17/1909)  bestimmt,  daß  vom
31.  Dezember  1909  ab  die  Einfuhr  und  der
Verkauf  von  alkoholhaltigen  Getränken  und  Wein
durch  Eingeborene  aus  dem  tropischen  Afrika,  die
außerhalb  des  Schutzgebiets  geboren  sind,  verboten
  ist.

Als  tropisches  Afrika  wird  derjenige  Teil  des
Festlandes  angesehen,  der  zwischen  dem  20.  Grade
nördlicher  und  dem  22.  Grade  südlicher  Breite
liegt.  (The  Board  of  Trade  Journal.)

Frankreich.

Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Erzeugnissen
der  Zahnküste.

Laut  Verordnung  der  französischen  Regierung
vom  16.  Februar  1910  dürfen  während  des
Jahres  1910  60  000  kg  Kaffee  von  der  Zahnküste
  unter  den  in  den  Verordnungen  vom
30.  Juni  1892  und  25.  Angust  1900  angegebenen
Bedingungen  nach  Frankreich  eingeführt  werden.

Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Erzengnissen
des  französischen  Kongogebiets.

Eine  Verordnung  der  französischen  Regierung
vom  16.  Februar  1910  setzt  für  Kaffee  und  Kakao
in  Bohnen  die  Mengen,  die  aus  dem  französischen
Kongogebiete  (konventionelles  Kongobecken)  während
des  Jahres  1910  unter  der  in  der  Verordnung
vom  22.  April  1899  angegebenen  Vergünstigung'")
  in  Frankreich  eingeführt  werden  können,
auf  50  000  kg  bzw.  25  000  kg  fest.

Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Kakao  in
Bohnen  und  Schalen  aus  Dahomoy.
Gemäß  Verordnung  der  französischen  Regierung

vom  16.  Februar  1910  ist  für  Kakao  in  Bohnen
und  Schalen  dahomeyischen  Ursprungs  die  Menge,
die  während  des  Jahres  1910  unter  der  in  der
Verordnung  vom  17.  August  1907  angegebenen
Vergünstigung“")  nach  Frankreich  eingeführt  werden
  darf,  auf  10  000  kg  festgesetzt.

(Journal  officiel  de  la  Républiiine  Françuise.)

Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Vanille  aus
den  französischen  Besitzungen  in  der  Südsee.

Durch  Verordnung  der  französischen  Regierung
vom  21.  August  1909  ist  die  Menge  Vanille,
die  aus  den  französischen  Besitzungen  in  der
Südsee  in  der  Zeit  vom  1.  Juli  1909  bis
30.  Juni  1910  unter  den  durch  die  Verordnung

*)  Die  Vergünstigung  besteht  in  einem  gollnachlasse
von  12  Franken  für  1  (z  Naffee  und  9  Franken  füur
1  ilz  KNatao.  .

*")  Die  Vergünstigung  besteht  darin,  daß  nur  die
Hälfte  der  Zolles  des  Mutterlandtarifs  erhoben  wird.
        <pb n="331" />
        W  297  20

vom  30.  Juni  1892  vorgeschriebenen  Bedingungen
nach  Frankreich  eingeführt  werden  kann,  auf
20  000  kg  festgesetzt.
(Journal  officiel  de  la  République  Françuise
vom  8.  März  1910.)

Einfuhrbeschränkungen  für  Bienen  und  Hb5onig
in  Dortugiesisch  -  Ostafriha.

Die  Einfuhr  von  Bienen  in  den  Bezirk  von
Lourenco  Marques  ist  nur  auf  Grund  besonderer,
von  der  Entomologischen  Abteilung  des  Landwirtschaftsministeriums
  eingeholter  Erlaubnis  gestattet;
die  Einfuhr  von  Honig,  sei  es  in  Waben  oder
geschleudert  und  in  Flaschen  gefüllt,  aus  avderen
Ländern  als  Südafrika  ist  gänzlich  verboten.

(The  Bonn  of  Trade  Journal.)

Neuer  Solltarif  für  Britisch  -  Ostafriha.

Durch  eine  Verordnung  vom  10.  Januar  1910
—  Customs  Tariff  Ordinance,  1909  (Nr.  1/1910)
—  ist  in  Britisch-Ostafrika  ein  neuer  Zolltarif
eingeführt  worden.  Die  Ein=  und  Ausfuhrzölle,
die  auf  Grund  der  „Liquor  Ordinance“  vom
Jahre  1902  und  der  „Customs  Ordinance“  vom
Jahre  1904  erhoben  wurden,  sind  durch  die  neue
Verordnung  aufgehoben  und  durch  neue  Zäölle
ersetzt.

Der  Einfuhrzoll  auf  destillierte  Getränke  (andere
  als  bona  kide  für  Heilzwecke  eingeführte
Drogen  und  Arzneien)  ist  von  2  auf  5  Rupien
für  die  Gallone  zu  50  Grad  des  Gay  Lussacschen
Alkoholometers  bei  einer  Temperatur  von  15  Grad
Celsius  erhöht  worden.

Der  allgemeine  Zollsatz  von  10  v.  H.  des
Wertes,  der  von  allen  anderen  zollpflichtigen
Waren  erhoben  wurde,  ist  bestehen  geblieben;  die
Liste  der  zollfreien  Einfuhrartikel  ist  indes  sehr
erweitert  worden.

Der  Ausfuhrzolltarif  ist  im  Vergleich  mit  dem
bisherigen  in  folgender  Weise  abgeändert:

 

Aus  fuhr  zölle
nach  dem  nach  dem
alten  Tarif  neuen  Tarif

Maren

Gewürzuelken  (ohne  Unterscheidung
  hinsichtlich

des  Ursprungs.  .  vom  Werte  30  v.  O.  —-Elfenbcin.....-
  -  15  5  v.  H.
Kopalgummi  -  -  15  —-  6  —
Kautschuk  .  -  10  --15
Boritis  (Holzbalken  -  10  —
Häute  -  10  223)
Rhinozeroshörner  und  10  -

Flußpferdzähne  -  -  10  -225)
Schildkrötenschalen  -  -  10  =
Pfefferschoten  -  10  -
Straußfedern  -  -  10  -  —-Ebenholz
  und  and.  Edel—

hölzer,  die  von  Zeit

zu  Zeit  besonders  be—

zeichnet  werden  .  .  -  -  5  5  =
Kaurimuscheln  und  andere

  Seemuscheln.  .  -  -  5  =  5
Pferdde  Stiülck  21  Rup.  21  Rup.
Kamelle  ..  -  1  4  =
Esel  ...-  -  2  z  2

Die  Bestimmungen  über  die  nach  der  Zollverordnung
  vom  Jahre  1899  der  Berechnung  der
Wertzölle  zugrunde  zu  legenden  Werte  sind  in
folgender  Weise  abgeändert  worden:

Als  Wert  der  Waren,  für  welche  ein  Wertzoll
erhoben  wird,  soll  für  die  Zwecke  dieser  Verordnung
der  Preis  bei  Barzahlung  angesehen  werden,  für
den  die  Waren  im  Zollamt  ohne  Gewinn  oder
Verlust  für  den  Ein=  oder  Ausführer  zu  der  Zeit
und  am  Orte  ihrer  Ein=  oder  Ausfuhr  je  nach
Lage  des  Falles  verkauft  werden  können  ohne
jeglichen  Nachlaß  oder  Abzug  mit  Ausnahme  (bei
den  eingeführten  Waren)  des  Zollbetrags,  der  bei
der  Einfuhr  zu  entrichten  ist.

Der  Zollvorstand  kann  mit  Genehmigung  des
Gouverneurs  einen  Prozentsatz  oder  Prozentsätze
festsetzen,  die  den  ersten  Kosten  der  zu  bewertenden
Waren  zuzurechnen  sind,  um  alle  Kosten  einzuschließen,
  die  in  Erwägung  gezogen  werden  sollen
bei  Abschätzung  der  Kosten,  zu  denen  die  Waren
am  Einfuhrplatze  geliefert  werden  können  und  die
schwer  zu  bestimmen  sind.

(The  Boanl  of  Trade  Journal.)

 

 

 

Vermischtes.

*  Das  bamburgische  Kolonialinstitut
im  Sommer  1910.)
A.

Senatskommissar:  Senator  Dr.  v.  Melle.
Kommissar  des  Reichs-Kolonialamts:  Geheimer

  Oberregierungsrat  Dr.  Schnee,  Berlin.
Kommissar  des  Reichs-Marine-Amts:  Wirklicher

  Admiralitätsrat  Professor  Dr.  Köbner,

Berlin.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1009,  S.  843  ff.

 

Kaufmännischer  Beirat:  Justus  Strandes,
Vorsitzender,  Marx  M.  Warburg,  F.  C.  Paul
Sachse.

Rat:  Dr.  Förster.

Zentralstelle  des  Kolonialinstituts:  Generalsekretär:
  Kaiserl.  Geheimer  Regierungsrat
Dr.  bhil.  Stuhlmann  (von  dem  Staatssekretär

)  Anderer  als  Plantagenkautschut.
2)  Und  Felle.
*)  Andere  als  Jagdtrophäen.
        <pb n="332" />
        W  298  e20

des  Reichs-Kolonialamts  nach  Hamburg  beurlaubt).


Lehrkörper  des  Kolonialinstituts.

a.  Professorenrat:

Professor  Dr.  Thilenius,  Vorsitzender;  Proessor
  Dr.  Rathgen,  stellvertretender  Vorsitzender;
Professor  Dr.  Perels,  Schriftführer.

Becker,  Dr.  phil.,  Professor  der  Geschichte
und  Kultur  des  Orients;  Franke,  Dr.  phil.,
Professor  der  Sprachen  und  Geschichte  Ostasiens;
Gürich,  Dr.  phil.,  Professor,  Direktor  des  Mineralogisch
  =  Geologischen  Instituts;  Kraepelin,
Dr.  phil.,  Professor,  Direktor  des  Naturhistorischen
Museums;  Marcks,  Geheimrat,  Dr.  phil.,  Professor
  der  Geschichte;j  Meinhof,  Professor  der
afrikanischen  Sprachen;  Nocht,  Dr.  med.,  Professor,
  Medizinalrat,  Institut  für  Schiffs=  und
Tropenkrankheiten;  N.  N.,  Professor  der  Geschichte;
Passarge,  Dr.  phil.,  Professor  der  Geographie;
Perels,  Dr.  jur.,  Professor  des  öffentlichen  Rechts;
Rathgen,  Dr.  rer.  pol.;  Professor  der  Nationalökonomie;
  Schorr,  Dr.  phil.,  Professor,  Direktor
der  Sternwarte;  Thilenius,  Dr.  medl.,  Professor,
Direktor  des  Museums  für  Völkerkunde;  Zacharias,
  Dr.  phil.,  Professor,  Direktor  der  Botanischen
Staatsinstitute.

b.  Dozenten  mit  Lehrauftrag:

Brick,  Dr.  phil.,  Wissenschaftlicher  Assistent  an
den  Botanischen  Staatsinstituten;  Cortijo,  Direktor
  der  Berlitz  School  of  Languages;  Frl.
Cy,  Lehrerin  der  portugiesischen  Sprache;  Fülleborn,
  Dr.  med.,  Professor,  Stabsarzt  in  der
Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika,  Externassistent
  am  Seemannskrankenhaus  und  Institut
für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten;  Glage,  Professor,
  Obertierarzt;  Graef,  Dr.  jur.,  Regierungsrat,
  Düsseldorf;  Graff,  Dr.  phil.,  Observator
der  Sternwarte;  Hagen,  Dr.  phil.,  Professor,
Wissenschaftlicher  Assistent  am  Museum  für  Völkerkunde;
  Hara,  Wissenschaftlicher  Assistent  am
Museum  für  Kunst  und  Gewerbe;  Harris,  Lehrer
der  englischen  Sprache;  Heering,  Dr.  phil.,
Wissenschaftlicher  Hilfsarbeiter  an  den  Botanischen
Staatsinstituten;  Klebahn,  Dr.  phil.,  Professor,
Wissenschaftlicher  Assistent  an  den  Botanischen
Staatsinstituten;  Koock,  Bücherrevisor;  Lübbert,
Fischereidirektor;  Lavoipière,  Dr.  phil.,  Lehrer
der  französischen  Sprache;  Michgelsen,  Dr.  phil.,
Professor,  Wissenschaftlicher  Assistent  am  Naturhistorischen
  Museum;  Neumann,  Dr.  phil.,  Direktor
  der  Schlachthof=  und  Viehmarktverwaltung;
Obst,  Dr.  phil.,  Wissenschaftlicher  Hilfsarbeiter  am
Seminar  für  Geographie;  Paul,  D.,  Pastor  in
Lorenzkirch  (Kgr.  Sachsen);  Peter,  Dr.  pbil.,
Professor,  Staatstierarzt;  Reh,  Dr.  phil.,  Wissen- 



schaftlicher  Assistent  am  Naturhistorischen  Museum;
Schmidt,  Dr.  jur.,  Referendar  und  Dolmetscher;
Schwassmann,  Dr.  phil.,  Observator  der  Steinwarte;
  Sokolowsky,  Dr.  phil.,  Wissenschaftlicher
Assistent  an  Hagenbecks  Tierpark;  Sperber,
Oberingenieur;  Uhde,  Baumeister;  Voigt,  Dr.
phil.,  Professor,  Wissenschaftlicher  Assistent  an  den
Botanischen  Staatsinstituten;  Warnecke,  Kaiserl.
Obergärtner  a.  D.;  Winter,  Kaidirektor;  Ziebarth,
  Dr.  phil.,  Oberlehrer  am  Wilhelm-Gymnasium.


Bureau  des  Senatskommissars  und  des  Kolonialinstituts:
  Hamburg  36,  Dammthorstraße  25  I.

B.

Verzeichnis  der  Vorlesungen  und  Ubungen
vom  15.  April  bis  13.  August  1910.

I.  Vorlesungen.

1.  Geschichte,  Rechts=  und  Staatswissenschaften.



N.  N.:  Kolonialgeschichtliche  UÜbungen.
1  stündig.

Professor  Dr.  Perels:  Kolonialrecht.  II.  Teil.
2stündig.

D.  Paul  (Lorenzkirch):  Die  Mission  in  den
deutschen  Kolonien.  23.,  25.,  27.  Mai.
Dr.  Graef  (Düsseldorf):  Verwaltungspraxis
in  den  Kolonien  mit  besonderer  Berücksichtigung
  der  Eingeborenenverwaltung.  Alle  14  Tage.

2stündig.

Professor  Dr.  Rathgen:  Kolonialpolitik  mit
ÜÄbungen.  II.  Teil:  Koloniale  Wirtschafts—
politik.  4  stündig.

Professor  Dr.  Rathgen  und  Professor  Dr.  Voigt:
Besichtigung  von  Warenlagern,  Aufbereitungsanstalten
  und  industriellen  Anlagen.
Alle  14  Tage.

Koock:  Buchführung  und  Bilanzkunde  mit
UÜbungen.  kZstündig.

2.  Kolonialwirtschaft  und  angewandte
Naturwissenschaften.

N.  N.:  Einführung  in  die  tropische  und
subtropische  Landwirtschaft.  kstündig.
Professor  Dr.  Voigt:  1.  Praktische  Ubungen  im
Erkennen  und  Untersuchen  pflanzlicher
Erzeugnisse  des  Handels.  3stündig.

2.  Koloniale  Nutzpflanzen,  ihre  Kultur
und  ihre  Produkte.  2stündig  mit  Demonstrationen.
Professor  Dr.  Voigt  und  Professor  Dr.  Rathgen:
Besichtigung  von  Warenlagern,  Aufbereitungsanstalten
  und  industriellen  Anlagen.
Alle  14  Tage.
Professor  Dr.  Klebahn:
der  Bodenkunde.

1.  Die  Grundlagen
II.  Teil.  1  stündig.
        <pb n="333" />
        W  299  20

2.  Einführung  in  die  Grundlagen  der
landwirtschaftlichen  Pflanzenzüchtung
und  in  die  Lehre  von  den  Pflanzenkrankheiten.
II.  Teil.  1  stündig.

Dr.  Reh:  1.  Tierische  Schädlinge  der  Kulturpflanzen
  unserer  Kolonien  und  ihre  Bekämpfung.
  1  stündig.

2.  Zoologische  Exkursionen.

Dr.  Brick:  Krankheiten  der  tropischen
Kulturpflanzen,  verbunden  mit  praktischen
Ubungen.  1  stündig.

Dr.  Heering:  Grundzüge  der  Pflanzengeographie
  mit  besonderer  Berücksichtigung
der  natürlichen  Grasvegetation  der  deutschen
Kolonien.  6  Stunden.

Dr.  Neumann:  1.  Die  natürlichen  und  wirtschaftlichen
  Faktoren  der  Landwirtschaft
mit  Berücksichtigung  der  Kolonien.  1  stündig.

2.  Landwirtschaftliche  Tierzucht  mit
Berücksichtigung  der  Kolonien.  I.  Teil:  Pferdezucht,
  Rindviehzucht.  2  stündig  mit  praktischen
Demonstrationen.

3.  Landwirtschaftliche  Exkursionen.

Professor  Dr.  Peter:  1.  Die  hauptsächlichsten
Tierseuchen  in  den  Kolonien,  die  Maßnahmen
zu  ihrer  Verhütung  und  Tilgung  (Reichsviehseuchengesetz).
  1  stündig.

2.  Verschiedene  Krankheiten  der  Haustiere

  mit  Demonstrationen,  ausgewählt  nach

ihrer  wirtschaftlichen,  forensischen  oder  hygienischen
  Bedeutung.  1  stündig.

Professor  Dr.  Fülleborn  und  Professor  Glage:
Tropische  Tierseuchen  und  ihre  Erreger.
1  stündig.

Fischereidirektor  Lübbert:  Ausnutzung  von
Fischgewässern  an  der  Küste  und  im  Binnenlande,
  mit  praktischen  Demonstrationen  und
Besichtigungen  von  Fischereibetrieben.  1  stündig.

Dr.  Sokolowsky:  Führung  durch  Hagenbecks
  Tierpark  und  Demonstrationen  von
Nutz=  und  Haustieren  der  deutschen  Kolonien.

Baumeister  Uhde:  Übersicht  über  das  Maschinenwesen
  unter  Betonung  der  für  die
Kolonien  wichtigen  Einrichtungen  mit  Besichtigungen
  industrieller  und  gewerblicher  Anlagen
(Fortsetzung).  2sstündig.

(Die  chemische  Technologie  wird  im  Wintersemester
  vorgetragen  werden.)

Professor  Dr.  Gürich:  1.  Die  nutzbaren  Minerale
  und  Gesteine  der  deutschen  Schutzgebiete.
3  stündig.

2.  Praktische  Ubungen  im  Anschluß  an
die  Vorlesung.  1  stündig.

3.  Exkursionen  und  Übungen  im  geologisch-agronomischen
  Kursieren.

 

3.  Landes=  und  Völkerkunde.

Professor  Dr.  Passarge:  1.  Landeskunde  der
deutschen  Kolonien  (Südsee  und  Kiautschou).
2stündig.

2.  Geographie.  4  stündig.
3.  Geographische  UÜUbungen.
4.  Exkursionen.

Dr.  Obst:  Landeskunde
1  stündig.

Dr.  Schwassmann  und  Dr.  Graff:  Anleitung
zu  topographischen  Aufnahmen  und  geographischen
  Ortsbestimmungen  mit  einfachen
Instrumenten,  verbunden  mit  praktischen  Ubungen
auf  der  Sternwarte  Bergedorf.  1  stündig.

Professor  Dr.  Becker:  Geschichte  und  spezieller
  Charakter  des  Islams  in  Afrika.
2stündig.

Professor  Dr.  Thilenius:  Völkerkunde  der
deutschen  Kolonien  mit  Ubungen.  kstündig.

4.  Sprachen.
Professor  Meinhof:  1.  Suaheli  für  Anfänger.
4  stündig.
2.  Suaheli  für  Fortgeschrittene.  2stündig.
3.  Ubungen  in  Suaheli  mit  dem  Lektor.
Täglich  2  stündig.

4.  Vergleichende  Grammatik  der  Bantusprachen.

  1  stündig.

5.  Phonetik  mit  besonderer  Berücksichtigung

rafrikanischer  Sprachen.  Mit  Ubungen.  1  stündig.

Professor  Dr.  Franke:  1.  Einführung  in  die
Kenntnis  derchinesischen  Sprache.  2stündig.

2.  Ubungen  in  der  Erklärung  leichterer

chinesischer  Texte.  kstündig.

Professor  Dr.  Hagen:  Japanisch  für  Anfänger.
2  stündig.

Hara:  Japanisch  für  Fortgeschrittene.  2  stündig.

N.  N.:  Arabisch  für  Anfänger.  kstündig.

Dr.  Schmidt:  Arabisch  für  Fortgeschrittene.
2stündig.

N.  N.:  Türkisch  für  Anfänger.  kstündig.

Dr.  Ziebarth:  Neugriechisch  für  Fortgeschrittene.
  2  stündig.

Harris:  1.  Englisch  für  Anfänger.  kstündig.
2.  Englisch  für  Fortgeschrittene.  2  stündig.
Dr.  Lavoipière:  1.  Französisch  für  Fortgeschrittene.

  2  stündig.

2.  Französisch  für  Fortgeschrittenere.  2tdg.
Cortijo:  Spanisch  für  Fortgeschrittene.  2stündig.
Frl.  Ey:  Portugiesisch  für  Fortgeschrittene.

2stündig.

II.  Unterricht  in  technischen  Hilfsfächern.

Dr.  Reh:  Anleitung  zum  Sammeln,  Beob—
achten  und  Konservieren  von  Insekten
im  Anschluß  an  die  Vorlesung  über  tierische
Schädlinge.  2  Stunden.

2stündig.

von  Kamerun.
        <pb n="334" />
        300  2Ö

Professor  Dr.  Zacharias  und  Obergärtner  Warnecke:
  Ubungen  im  Anlegen  und  Bewirtschaften
  kolonialer  Nutzgärten.  Demonstration
  von  Obstanlagen.

Oberingenieur  Sperber:  Anleitung  zum  Daus-,
Wege=  und  Brückenbau  in  den  Kolonien.

Kaidirektor  Winter:  Kai=  und  Hafenbetrieb.

Präparatoren  des  Naturhistorischen  Museums:
  Anleitung  zum  Abbalgen,  Skelettieren,
  Konservieren  und  Ausstopfen
der  höheren  Wirbeltiere.

In  Aussicht  genommen  sind:

1.  Kursus  der  Photographie.

2.  Anleitung  zum  geographischen  und  ethnographischen
  Zeichnen  in  den  Justituten.

III.  Unterricht  in  körperlichen  Übungen.

Reitunterricht,  Rudern  und  Segeln,
Fechtunterricht.

Zur  Ergänzung  der  Vorlesungen  des
Kolonialinstituts  werden  die  Hörer  und  Hospitanten
  auf  die  folgenden  Vorlesungen  und  Übungen
des  Allgemeinen  Vorlesungswesens  hingewiesen:


Professor  Dr.  Perels:  Ubungen  im  öffentlichen
  Recht  und  Kolonialrecht.

Professor  Dr.  Rathgen:  Einführung  in  die
Sozialpolitik.  '
Dr.  Wagemann:  Übungen  über  Bankwesen.
Professor  Dr.  Becker:  Einführung  in  die
arabische  Paläographie  und  Papyrus—
kunde.  Arabisches  Praktikum.  Syrisches

Praktikum.

Professor  Dr.  Franke:  Die  Religionen  Chinas.

Dr.  Graff:  Allgemeine  Astronomie.  II.  Teil.

Professor  Dr.  Voigtländer:  Die  Nahrungs—
und  Genußmittel.  Fortsetzung.  Die  pflanzlichen
  Nahrungsmittel.

Professor  Dr.  Voigt:
für  Getreide-,
mittelhändler.

Praktische  lÜbungen
Saaten=  und  Futter-Internationale

  Kautschuhausstellung  in  London  1911.

In  der  Zeit  vom  12.  bis  28.  Juni  1911

soll  in  London  in  der  Royal  Agricultural  Hall,
Islington,  eine  internationale  Kautschukausstellung
  unter  dem  Namen:  „The  international
  Rubber  and  allied  Trades  Exhibition“
stattfinden.  Ihre  Leitung  liegt  wiederum  in  den
Händen  des  Veranstalters  der  internationalen
Kautschukausstellung  von  1908,  Mr.  A.  Staines
Manders.

 

Der  Kntwerpener  Elfenbeinmarkt  1909.

Nachdem  der  Antwerpener  Elfenbeinmarkt  im
Jahre  1908  einen  beträchtlichen  Rückgang  erlitten
hatte,  weist  er  1909  einen  neuen  Aufschwung
auf.  Die  Bedeutung  dieses  Aufschwungs  liegt
nicht  nur  in  einer  bemerkenswerten  Festigkeit  der
Preise  und  in  der  Einfuhrziffer,  sondern  hauptsächlich
  in  der  Menge  der  zum  Verkauf  gelangten
Ware.  Die  Einfuhr  von  Elfenbein  in  Antwerpen
belief  sich  im  Jahre  1909  auf  369  000  kg  gegen
347  000  kg  im  Vorjahre,  während  der  Verkauf
von  227  000  kg  im  Jahre  1908  auf  377  000  kg.
im  Jahre  1909,  also  um  36  v.  H.,  stieg  und
somit  den  Durchschnitt  der  letzten  sechzehn  Jahre
(285  000  kg)  weit  überragt.  Dem  Antwerpener
Verkauf  in  Höhe  von  377  000  kg  stehen  London
mit  310  000  kg  und  Liverpool  mit  24  000  kg
gegenüber.

Die  größte  Nachfrage  war  wieder  vorhanden
nach  großen  Zähnen,  die  während  des  ganzen
Jahres  trotz  bedeutender  Angebote  feste  Preise
behaupteten;  feine  Qualitäten  erzielten  fast  die
höchsten,  für  hartes  Elfenbein  je  gezahlten  Preise.
Für  „Bangles“  machte  sich  bei  den  Versteigerungen
  von  Mai  bis  November  die  Konkurrenz
weniger  fühlbar,  bei  den  letzten  November-Auktionen
  büßten  sie  aber  die  bei  den  Februarverkäufen
  erreichte  Preissteigerung  von  2  Fr.  für
das  Kilogramm  wieder  ein.  Die  Preise  für
„Scrivailles“  waren  erst  im  Mai  gestiegen,  erlitten
  aber  später  dieselbe  Schwankung.  Elfenbein
für  Billardbälle  erfuhr  infolge  der  bei  den  letzten
Versteigerungen  verminderten  Nachfrage  einen
Rückgang  von  2  Fr.  WMeiches  Elfenbein  war
sehr  gesucht;  nachdem  die  Preise  im  Mai  und
Juli  etwas  nachgelasson  hatten,  näherten  sie  sich
bei  den  letzten  Versteigerungen  wieder  denen  zu
Anfang  des  Jahres.  Die  Ware  vom  Senegal,
die  in  ständiger  Zunahme  auf  dem  hiesigen  Markt
erscheint  (15  000  kg  im  Jahre  1909  gegen
11  000  kg  im  Vorjahr)  erfreute  sich  während
des  ganzen  Jahres  einer  regelmäßigen  Nachfrage
bei  sehr  festen  Preisen.

Die  Vorräte  wurden  am  Jahresschluß  auf
etwa  247  000  kg  geschätzt.

Die  im  Jahre  1909  zum  Verkauf  gelangten
377  000  kg  setzten  sich  aus  folgenden  Sorten
zusammen:  Kongo,  hart  207  370  kg,  Kongo,  weich
14  424  kg,  Angola  113  390  kg,  Senegal  15  100  kg,
Gabun  4640  kg,  Abessinien  8890  kg,  Mozambique
75  kg,  Ambrize  365  kg,  Kamerun  1752  ke,
Westküste  8648  kg,  Agypten  1987  kg,  Flußpferdzähne
  191  kg,  Seltenheiten  usw.  110  kg,
Mammut  58  kg.  ·

Der  Durchschnittspreis,  ohne  Rücksicht  auf
Qualität  oder  Gewicht,  belief  sich  im  Jahre  1909
        <pb n="335" />
        Q
auf  25,14  Fr.  für  das  Kilogramm,  das  Durchschnittsgewicht
  auf  85⅝8  kg.

Die  Elfenbeinversteigerungen  für  1910  sind
Koloniale

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen.
*Bonn,  Moritz  Julius:  Nationale  Kolonialpolitik.

Vortrag.  (Schriften  d.  Sozialwiss.  Vereins  d.  Univ.
München.  1909.  Heft  5.)  München:  Rieger  1910.
32  S.  80.  1..

I#

Jöhlinger.  Otto:  Die  wirtschaftliche  Bedeutung
unserer  Kolonien.  6  Vorlesungen  für  Kaufleute.  Mit
6  Kolonialkt,  Berlin:  D.  Reimer  1910.  80.  XA,
120  S.  4  l2
’Metz:  Die  Zukunft  unserer  inneren  Kolonisation
im  östlichen  Deutschland,  besonders  in  Pommern.

Berlin:  P.  Parey  1910.  30  S.  80.  0.80  .  (3
"KMüllendorff,  Prosper:  Ost-Afrika  im  Aufstieg.

Essen:  Baedcker  1910.  IV,  253  S.  80.  2.10.KXA.  14
II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der

Kolonialpolitik.

ory,  G.  E.:  The  Rise  of  South  Africa.  A  historr
of  the  origin  of  South  Aftican  colonisation  and  of  its
development  towards  the  enst  from  the  carliest  times
io  150%  In  4  vols.  Vol.  1.  London:  Longmans,
Green,  &amp;amp;  Co.  1910.  So.  (ö

Külx,  Wilhelm:  Deutsch-Südafrika  im  25.  Jahre
deutscher  Schutzherrschaft.  Skizzen  und  Beiträge  zur
Geschchte  Deutsch-Südafrikas.  2.  Aufl.  Berlin:
W.  Süsserott  (1910).  375  S.  80.  6.4.  le

III.  Geographie.

Ilustrierte  Völkerkunde.  Unter  Mitwv.  vo
hreg.  von  Dr.  Georg  Buschan.  Mit  17  Taf.  und
19  Textabb.  Stuttgart:  Strecker  &amp;amp;  Schröder  (1910).
XIV,  461  S.  80.  2,60  .4.  "1

Cornet:  Au  Tchad.  Trois  ans  chez  les  Senous-Sistes,
  les  Quaddaiens  et  les  Kirdis.  Paris,  Plon-Nouriit
  et  Cie.  1910.  331  S.  26  Grav.  S0.  4  Fr.  I#

Dubois,  Marcell:  La  France  et  ses  colonics.
6e  Gd.,  rerue,  1902.  (Cours  complet  de  geögraphie.
Second  eyxcle.  Classe  de  lre.)  Paris,  Masson  et  Cie.
1910.  1420  S.  So.  4  Fr.  (6

Egypt  and  the  Sudan,  including  a  Description  of
the  Route  through  Uganda  to  Mombasa.  6th  ccl.
London:  Mac  Millan.  196  S.  80.  .  10

*  Hassert,  Kurt:  Deutschlands  Kolonien.  Erwerbungs-
  u.  Entwicklungsgeschichte,  Landes-  u.  Volkskunde
  u.  wirtschaftl.  Bedeutung  unserer  Schutzgebiete.
2.,  erw.  u.  vollst.  umgearb.  Aufl.  Mit  7  Kt.,  2  Diagrammen,
  29  Vollbild.  u.  59  Abb.  (In  11  Ligen.)
Leipzig:  Scele  19(009—)10.  80o.  11.4.  L

Heudebert,  Lucien:  L'Indo-Chine  française.  Le
Pays  et  les  Habitants  au  commencement  du  XXN
Sieche  d'apres  les  meilleurs  récits  de  voyageurs  et  les
observations  personnelles  de  l’auteur.  Paris:  Dujarric

1909.  314  S.  So.  4  Fr.  12
Doecuments  ethnographiques  congolais.  I.  siche
Huterea  u.  13

ln  diener  Rubrik  sollen  fortan  versuchsweise  die  neuesten
Erscheinungen  systematisch  geordnet  mitgeteilt  werden.  Mit
Siem  “  sind  die  Titel  der  Werke  bezeichnet,  welche  bei  der
R-daktion  des  Kolonlalblattes  eingingen  oder  in  Besitz  der
Bibliothek  des  Reichs-Kolonialamtes  gelangten.

Der  Verlag  erklirt  sich  gern  zur  Annahme  und
Weiterbe  förderung  derjenlgen  Werke  bereit,  welche
als  Rerensionsexrxemplare  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnls  lhm  zugeschleckt  werdon.

 

301  20

auf  den  1.  Februar,  3.  Mai,  26.  Juli  und
2.  November  festgesetzt.
(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Antwerpen.)

Literatur.)
I.

Hutereau,  A.:  Notes  sur  la  vie  familiale  et  juridique
  de  qduelques  populations  du  Congo  belge.  Avec
la  collaboration  du  Bu  Alph.  de  Hauteville  et  du
Dr.  Joseph  Maes.  Ouvrage  orné  de  nombr.  grav.  et
de  2  cartes.  (Documents  ethnographiqucs  congolais.  1.)
Bruxelles:  Schepens  1910.  VII,  101  S.  0.  14

»Merker,  Mcoritz)y:  Die  Masai.  Ethnogr.  Monographie
  e.  ostafrikan.  Semitenvolkes.  2.  verb.  u.  verm.
Aufl.  Berlin:  D.  Reimer  1910.  XXXI,  456  S.  460.
12  AM.  (15

*  Rehse,  Hermann:  Kiziba.  Land  und  Leute.  Eine
Monographie.  Mit  c.  Vorw.  von  IFelix)  v.  Luschan.
Hsg.  mit  Unterstützung  des  Reichs-Kolonialamts.
Mit  131  Abb.,  1  Taf.  u.  1  Kt.  Stuttgart:  Strecker  &amp;amp;
Schröder  1910.  XI.  3941  S.  40.  20·.  ¾,  geb.  24  .M.  sis

[Schmidt,  Wiilhelm]:  Die  Stellung  der  Pygmäenvölker
  in  der  Entwicklungsgeschichte  des  Menschen.
(Studien  u.  Forschungen  zur  Menschen-  und  Völkerkunde
  6/7.)  Stuttgart:  Strecker  &amp;amp;  Schröder,  1910.
IX,  315  S.  80.  9.60  .  u7

Sprigunde  und  Molsel,  Max:  Karte  von  Deutsch-Südwestafrika.
  Mabßstab  1:  2  000  O00.  Mit  Namenverzeichnis.
  Berlin:  D.  Reimer  1910.  5  J4.  118

»Thurnwald.,  Richard:  Im  Bismarckarehipel  und
auf  den  Salomoinseln  1906—1909.  Aus:  Zeitschrift
f.  Ethnologie,  Heft  1.  1910.  S.  98  bis  147.  l10

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Deuerling,  Oswald:  Die  Pflanzenbarren  der  afrikanischen
  Flüsse.  Mit  Berücks.  d.  wichtigsten  pflanzlichen
  Verlandungserscheinungen.  (Münchener  Geographische
  Studien.  St.  24.)  München:  Ackermann
1910  (1909).  253  S.  80.  (20

V.  Rechtsquellen.

Nores,  Edmond:  Essai  de  codification  du  droit
musulman  algérien  (statut  personnel).  Alger:  Jourdan

1909.  LII,  533  S.  860.  21
VI.  Staatsrecht.
Halot-Gevaert,.  Aleskandre:  La  charte  coloniale

belgxe.  (ommentaire  de  la  loi  de  gouvernement  du
Congo  belge  éclniré  par  les  discussions  parlementaires

et  la  comparaison  des  LEgislations  GEtrangeres.  Präaf.
par  Edmond  Picard.  Brugelles:  van  Fleteren  1910.
VIII,  344  S.  Ö0.  22

VII.  Verwaltungsrecht.

Annualre  du  gouvrernement  général  de  I’Aftique
occidentale  française  pour  ’année  1909.  Paris:  E.  Lurose
  1909.  922  S.  8D0.  (23

VIII.  Justizwesen.

Coffard,  Eugene:  La  Propriécté  foncière  en  Algérie.
  Etablissement  du  droit  de  proprictéc.  (Loi  du
16  février  1897)  (Thesch.  Paris:  E.  Larose  1909.
215  S.  S—o.  24

Codice  civile  per  la  Colonia  Eritrea.  Roma:
Stamperia  reale  1900.  4  S.  80.  (25

Codiee  penale  per  la  Colonia  Eritrea  con  le
disposizioni  per  T’upplicazione  del  codice  meldesimo.
Roma:  Kamperia  reale  1908.  211  S.  80.  26
        <pb n="336" />
        G  302  20

Codice  dicommercio  per  la  Colonia  Eritrea.  Roma,

Stamperia  reale  1909.  307  S.  So.  l27
odice  di  procedura  civile  per  la  Colonia  Eritrea.
Roma:  Stamperia  reale  1909.  239  S.  80.  28

Codice  di  procedura  penale  per  la  Colonia  Eritrea.
Roma:  Stamperia  reale  1909.  129  S.  820.  (29
Massonlé,  Gilbert:  Législation  algérienne.  Traité
théorique  et  pratigue  de  la  compétence  et  de  la
——  cn  matière  musulmane  (Tell,  Kabylie,  Sahara).

ttre-erefate  de  M.  Emilie  Larcher.  Paris:
Rousscau  1909.  206  S.  80.  30
IX.  Völkerrecht.
WVacat.

X.  Bevölkerungswesen  in  den  Kolonien.

*  Brockmann,  Clara:  Die  deutsche  Frau  in  Südwestafrika.
  Ein  Beitrag)  zur  Frauenfrage  in  unseren
Kolonien.  Berlin:  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1910.  V,
66  S.  S0.  1  ..  B9

Challley,  Joseph:  L'’Inde  britannidue.  Scciété
indigene.  Politique  indigdne:  Les  indées  directrices.
Avcc  2  ct.  Paris:  Colin  1910.  XVI,  513  S.  80.  10  Fr.

(32

*  Deutsch-Südwestafrika.  Amtlicher  Ratgeber  für
Auswanderer.  Mit  41  Bildern  und  2  farb.  Karten
des  Schutsgebietcs.  3.  veründ.  Ausg.  Berlin:  D.  Reimer
1910.  XXIV,  160  S.  So.  1.7.  33

XI.  Statistik.

l.  Organisation  des  serviecs  de  statistigque  agricole
dans  les  divers  pays.  T.  1.  (Institut  internat.  d’'agriculture.)
  Rome:  Impr.  de  la  Chambre  des  Déhutés
lübergeklebt:  Bretschneider]  1909.  P0.  (34

XII.  Finanzwesen.
Vacat.

XIII.  Landwirtschaft.

Adam,  J.:  Les  Plantes  oléifdres  de  l’Afrique
occidentalc  françaisc.  II.  Le  Palmier  à  I’huile.  Habi--tation.
  Variétés.  Conditions  de  végétation.  Culturc.
Produits.  Commerce.  Conservation  de  palmernices.
Amélioration  de  la  production.  Considérations
Gonomiques.  (Gouvernement  général  de  l'Afrique
occidentale  françaisc.)  Paris:  libr.  A.  Challamel  1910.
278  S.  auv.  tableuux.  80.  E

Promising  root  erops  for  the  South.  I.  Barress,
O.  W.:  Tautias,  Taros  and  Dasheens.  II.  Cook,  O.  F.:
Agricultural  historv  and  utility  of  the  cultiruted  Aroids.
(U.  S.  Dep.  of  Agric.  Bur.  of  plant  industry.  Bull.
No.  16l.)  Washington:  Gor.  print.  off.  13  S.  80.  36

Berthold,  Hans:  Rationelle  Straußenzucht  in
Süd-Afrikua.  (Koloninle  Abhandlungen  29.)  Berlin:
W.  Süzscrott  1910.  19  S.  80.  0.10  ¼.  37

Bruy,  Willium  L.::  The  Mistletoe  pest  in  the
Southwest.  W.t  S.  Dep.  of  agric.  Bur.  of  plant
industrv.  Bull.  No.  166.)  W’ashington:  (20V.  print.  off.
1910.  39  S.  80.  38

Chartier,  Marcel:  Etude  sur  la  produetion  du
caoutchouc  dans  les  colonies  françaises.  Thèse.  Paris:
LE.  Larosc  1909.  162  S.  80.  (39

Crosby.  M.  A.:  The  utilisation  of  peacannery
refusc  for  foruge.  (U.  S.  Dep.  of  Agric.  Bur.  of  plant
industry.  Circ.  No.  15.)  12  S.  S0.  (40

Fokkens.  F.  Les  grandes  Cultures  dans  lile  de
Javu.  III.  de  30  photogr.  Arec  unc  préf.  de  Mlelchior]
Treub.  Lerde:  Brill  1000).  VII.  53  S.  4.  41

WGarner,  Wightman,  W.:  The  present  status  of
the  tobacco  industry.  (U.  S.  Dep.  of  agric.  Bur  of
bluant  industry.  Circ.  No.  4.)  13  S.  8.  (4

 

*  Lindinger,  Leonhard:  Die  wirtschaftliche  Bedeutung
  der  Baumaloê  für  Deutsch-Südwestafriks.
Mi  1  Taf.  Hamburg:  Lucas  Grüfe  &amp;amp;  Sillem  1909.  80.
Aus  dem  Jahrbuch  der  Hamburgischen  Wissenschaft.
lichen  Anstalten.  XXVI.  1909.  S.  47—58.  #

*  Pilger,  R.:  Südwestafrikanische  Futtergräser.
(Notizblatt  des  königl.  Dotan.  Gartens  zu  Berlin-Dahlem.
Nr.  46.  5.  Bd.  S.  133—155.)  Leipzig:  W.  Engelmann,
  1910.  80.  1,60  .K.  (G#

Brospectus,  of  the  Agricultural  Research  Institute
and  College,  Pusa.  Calcutta:  Superint.  Gov.  Print.
1909.  10  S.  80.  (6.
Schanz,  Morit:  Baumwollbau  in  deutschen  Kolo-(Koloniale

  Abhandlungen.  30.)  Berlin:  W.
Süsserott,  (1910).  28  S.  80.  0,10  ..  (1

[Sawer,  E.  R.:  Cedara  Memoirs  on  South  African
Agriculture.  Vol.  1  containing  Reports  of  Expenments
  in  the  Cultivation  of  the  cereals  in  South  Africn.
Pietermaritzburg:  City  Printing  Works  1909.  IIXI,
343,  XVIII  S.  40.  4

Vinall  H.  N.:  Prickly  comfrey  as  a  forage  crob.
(U.  S.  Dep.  of  Agric.  Bur.  of  plant  industry  Cire.
No.  47.)  9  S.  80.  1#

Westgate,  J.  M.:  Variegated  Alfalfa.  (U.  S.  Dep.

nien.

of  Agric.  Bur.  of  plant  industry.  (Bull.  No.  109.)
Washington:  CGov.  Print.  off.  1910.  63  S.  8o.  1
XIV.  Wasserwesen.

Vacat.

XV.  Bergbau.

*Rohrbach,  Paul.:  Zur  Diamantenfrage.
für  Südwestafzika  und  die  Südwestafrikaner.  (Er.
u.  bearb.  S.-Abdr.  aus  den  Preuß.  Jahrb.)  Berlin:
(1.  Stilke  1910.  80.  0,60  At.  (5

Vlard,  Edouard:  L'Afrique  française  aurifdre.
2e  éd.  Montdlidier:  impr.  Carpentier,  1910.  80.  32  S.  lo0

XVI.  Handelswesen.
XVII.  Gewerbe-  und  Industriewesen.
XVIII.  Verkehrswesen.

Vacant.

Ein  Wort

XIX.  Gesundheitswesen.

*  Anwelsung  zur  militärärztlichen  Rappomn-  und
Berichterstattung  über  die  Kaiserlichen  Schutztruppen.
Rapp.  A.  Vom  I.  April  1910.  Berlin:  Mittler  1910.
56  S.  80.  52

7  Brachmer,  Otto:  Die  Tropen-Apothcke.  Technischer
  Ratgeber  und  Vademekum  für  Kolonisten  als
Haug-  Apothekenbesitzer.  (Süsserot''s  Kolonialbibliothek.

B.)  Berlin:  W.  Stüsserott,  1910.  61  S.  80.  Geb.
2%  (os

Ihe  Veterinary  Bacteriologien!  Laboratories.
Iissucch  in  commemoration  of  the  opening  of  the
new  laboratories  at  Onderstepoort,  Pretoria  198.
lransvaal  Dep.  of  Agric.)  Pretoria:  Gov.  Pr.  &amp;amp;  Stat
Off.,  1909.  161  S.  40.  15“

XX.  Sprach-  und  Literaturwissenschaft.

Brundt,  Fr.  W.:  Mwalimu  wa  kidachi.  Deutsche
Sprnchlehre  für  Eingeborene  von  Ostaftika.  Bunzlau:
G.  Kreuschmer's  Verl.,  1909.  VIII,  201  S.  S80.  4..  (5

Emesson,  Nuthanicl  Blright#:  Unwritten  Literature
  of  Hawali.  The  sacred  songs  of  the  Hula.  Coll.
and  transl.  with  notes  and  an  account  of  the  Hula.

(Smithson.  Institution.  Bureau  of  American  Ethno-LIoxie.
  Bulletin  38.)  Wachington:  Gov.  Pr.  Off.,  1909.
288  S.  (56
        <pb n="337" />
        6  303  20

Meinhos,  Carl:  Die  Sprache  der  Herero  in  Deutsch-Südwestafrika,
  bearb.  (Deutsche  Kolonialsprachen.
Bd.  1.)  Berlin:  D.  Reimer,  1909.  VIII,  114  S.  80.  (57

Velten,  C.:  Suaheli-Sprachführer  für  Postbeamte.
Berlin:  Selbstverlag  1910.  IV,  112  S.  8S0.  3,50  .K.  lS8.

Velten.,  C.:  Praktische  Suaheli-Grammatik  nebst
einem  Deutsch-Suaheli-Wörterverzeichnis.  3.  verm.
Aufl.  Berlin:  Selbstverlag  1910.  VIII.  379  S.  1  Tab.
P.  4  löo

Velten,  C.:  Suaheli-Wörterbuch.  I.  Teil.  Suaheli-Deutsch.
  Berlin:  Selbstverlag  1910.  XV,  529  S.  80.
geb.  9.4¼.  leo

XXI.  Missions-  und  Schulwesen.

Hoffmann,  (Carll:  Nicht  vergeblich  gearbeitet.
Missions-Erlebnisse  aus  Kriegs-  und  Friedenszeiten.
Berlin:  Evang.  Missionsgesellschaft,  1910.  39  S.  80.  s631

Der  Ehrwürdige  Pater  Libermann  und  die  Negermission.
  Von  einem  Priester  der  Kongregation  vom
Heiligen  Geist.  Dormagen:  Missionshaus  Knechtsteden
1910.  62  S.  S8o.  #

Mirbt,  Carl:  Mission  und  Kolonialpolitik  in  den

 

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.

Sieper.  E.;  Die  Behandlung  der  deutschen
Kolonien  im  Unterricht  der  Volksschule.  (Pädago--gische
  Abhandlungen.  H.  110.)  Bielefeld,  Helmich,
(19091.  25  S.  So.  let

XXIII.  Militür-  und  Marinewesen.
Vacat.

XXIV.  Technologie.

Ellis,  L.  W.:  Minor  articles  of  farm  equipment.
(U.  S.  Dep.  of  Are.  Bur.  of  plant  industr.  Circ.
JNo.  44.)  15  S.  S80.  66
#

*

Neue  Eingänge  nichtkolonialen  Inhalts.

*  Dove,  Karl,  und  Frankenhhuser:  Deutsche
Klimatik.  Grundritg  der  Lehre  von  Luftkuren  Erholungsbedürftiger
  und  Kranker.  Mit  Tabellen  und
14  Karten.  Berlin:  D.  Reimer  1910.  XII,  280  S.  8.4.

Handbuch  für  Heer  u.  Flotte.  Encyklopädie  der

 

 

 

deutschen  Schutzgebieten.  Tübingen:  Mohr  1910.Kriegswissenschaften.  Hrsg.  von  Georg  von  Alten.
XII.  28°  S.  So.  6.7.  lesTLTief.  20—21.  Berlin:  Bong  &amp;amp;  Co.
Verkehrs-Nachrichten.

Die  Postanstalt  in  Brackwasser  (Deutsch-Südwestafrika)  befaßt  sich  nur  noch  mit  der
Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  und  von  gewöhnlichen
Paketen  ohne  Nachnahme,  außerdem  mit  dem  Telegraphen=  und  Fernsprechdienst.

Am  Nachnahme=  und  Postanweisungsdienste  nimmt  die  Postanstalt  nicht  mehr  teil.

Schiffsverhehr  auf  der  Beebe  von  Lome  (Togo)  1909.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nationalität  der  Schiffe  Kalenderjahr  Zunahme  Abnahme  Bemerkungen
1909  1908
I.  Anzahl  der  Schiffe:
a)  Dampfer:
deutsche  188  155  33  —  Kriegsschiffe:  2.
englische  149  76  73  —
französische  32  26  6  —
b)  Segelschiffe:
amerikanische  3  —  3
portugiesische  —  —  —  —
I
Zusammen.  369«260  112  3
II.  Registertons:
a)  Dampfer:
deutsche  399  084  312  495386  589  —  Kriegsschiffe:  1018.
englische  247130  12072226  408  –
französische  43  790  35  577  8213  —
b)  Segelschiffe:
amerikanische  —  2346  —  2346
portugiesische  —  —  —  —
Zusammen.  690  004  471  140221  21002346
        <pb n="338" />
        G  304  20

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  #pril  1910.

 

 

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt

am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

1.  Deutsch-Gstafriha.

u)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),
Muansa  (mit  Usumbura)
und  Schira

Von  Mombasa  Weiterbeförderung
  mit  der  Ugandabahn
  und  von  der  Endstatton
zu  Schiff  nach  den  Bestimmungsorten.


b)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,
Aruscha,  Buiko,  Korogwe,
Mkumbara.  Mombo,  Moschi,

vom  Einschiffungshafen
  #
Neapel  18.
hbeuce  Sa##h
Marseille  10.
Brindisi  10.
(engl.  Schiffe)  #
Neapel  18.

(deutsche  Schiffe)

25.  April  9.  Mai

April
April

25.  April  9.  Mai

Mombasa  O  16—17  Tage

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  O  15  Tage

Tanga  17,  19,  17  Tage

16.  28.  April  7.  Mai  1040

8.  April  1040
8.  April  10.40

16.  23.  April  7.  Mai  1010

 

 

Muhesa.  Pangani  und  Wil-  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  104
helmstal)

Neapel  18.  25.  April  9.  Mais  Daressalam  21  Tage16.  28.  April  7.  Mai  1010
nach  Daressalam  sowi  –

5l  bvechada  o  a  lorie  nach  wautche  Scme)

Fga,  Kiltmartror,  Kioff  Warseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  4
Mahenge,  Mitindank  Mo-  (von  Zanzibar  unmittelbar
orro,  Morogoro,  Mpapug,.  Weiterbe  —  nach
afa,  Neu-h  Langeburg.  Daressalam  durch  guberne-Agerrngere
  Fan,  Jongel  mentsdampfer  in  6  Stund.)
Wbora.  Tschote,  AdstdtUlrindiss  10.  April  Zanzibar  17  Tage  8.  April  1040
(engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenbeit

2.  Deutsch-Südwestafrika.  ·

a)  nach  E  Hamburg  13.  April  4.  Mai  Swakopmund  26  Tagepril  3.  Mai  12..
nach  Abbadte  Arts,  Aub,  Antwerpen  18.  April  9.  Mai  Swakopmund  21  Tage.  April  7.  Mai  1045
Lecbevuhre  Gadaul,eussche  Schife
Hro“  a-armen  Grotz  Wuroltn.  Somthap#ton  19.  April  10.  Mai  Swakopmund  20  Tage18.  April  9.  Mai  11.23

—  5deutsche  Schiffe)
,  l  ,-  .  .
HFZTZYFZFZMRZEEFUSouthamptoul2.9.23.30.AkakSwakopmund20-24Tg.1.8.22.29.Apu111.23
ribib,  Khan,  Kub,  Kubas,
dt  du  dnt  Hamburg  18.  jedes  Monats.  #wakopmund  25  Tage  18.  jed.  Mts.  6.19
Mombae,  Omgrurn.  Lu.Southampton  16.  April  7.  Mei  Swakopmund  24  Tage  15.  April  6.  Mai  1123
Ss  #Hamburg  2.  jedes  Monats  Swakopmund  unbestimmt  ?.  jedes  Monats  6.19
r-mWin.  Spoteth  Ufüccht-  Rotterdom  6.  jedes  Monats.Swakopmund  unbestimmtb.  jedes  Monats  1012
aldau,  Waterberg,  Wil-  (deutsche  Schiffe)
helmstal  und  Windhuk
Southampton!  2.  H.  23.  30.  April  Lüderitzbucht  19—20  Tg..  22.  29.  April  11.23

br  nach  Küdertksnucht  seteamburg  13.  April  4.  Mai  Lüderitbucht  27  Tage  12.  April  8.  Mai  122
Deshanien,  Hrackwasler,  Gt..elntwerpen  13.  April  9.  Mai  vLuũderitzbucht  22  Tage  J16.  April  7.  Mai  108
sontein  (Süds,  Kanus,  Keet-  (beutsche  Schiffe)  Z  "„
zur  c  Mali-  S  19.  April  10.  Mai  Lüderitzbucht  21  Tage.  April  9.  Mai  11.23
drift.  im,  «  eutsche  e)

Weeelm  U  und  Hamburg  18.  jedes  MonatsLüderitzbucht  36  Tage  18.  jed.  Mts.  6.19
FHamburg  2.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  40  Tage  2.  jed.  Mts.  6.19

 

 

 

—

 

3.  Niantschon.

 

Gewöhnliche  und  einges
proben  —  Über  Rußla

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(kranz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  na

n

a)  Briefe,  Postkarten.

chriehn  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Elhästspapiern  Warenz;
  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  724  u.  Dien

stags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

jieden  Sonntag
10.

22.
15.

8.

22.  April  6.  Mai

24.  April

April
29.  April

 

aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten;

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  87  Tage

Tsingtau  85  Tage
Tsingtau  85  Tage

riefsendungen  jeder  Art  an

 

6.  20.April  4.  Mai  10
jeden  Freitag  104#0
8.  22.  April  1020

21.  April  8.85
13.  27.  April  100.

Klautschou  auch  mit  den  unter  d)

Über  New  Hork  befördert.
        <pb n="339" />
        I  305  2e.

 

—

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1  A  Viktoria  19,  27  Tage
«  .10.’edesMonatsDU01020-28—43Tage
Hamburg  2  17  des  Monats  Kribi  21,  28—43  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
.  slke«OUULPlantation21,28—43Tg  .«.««0
4.  Kamerun.  Longji  21,  28J43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
25.  jedes  Monats  Campo  28—43  Tage
nach  nchemgnoue,  Luer  6  Bibundi  28—43  Tage
Bipindihos  ..
Vonaöerhvonambasi  Buea,  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
Campo.  aDula.  fur  Mer  "  Duala  19  Tage
a  n  Ie.  3.  deutsche  ea  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
bafft.  3  Johann-Al-  .  «
brechtshdhr.sotoMt  Lobe-  Plantation  20  Tage
zal.  Kolpvorf  Lon  Kmte,  A  Longji  20  Tage
*7  d  sLLiverpooll  J.  April  5.  MiViktoria  26  Tage
Duala  29  Tage
Gr.  Batanga  30—32  Tage
Longji  30—32  Tage  5.  April  3.  Mai  1045
1  Kribi  30—32  Tage
)  Plantation  30—32  Tage
Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
|  Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
b)  nach  Rio  del  Key#.  .  von  dort  weiter  über  Ikang
Z  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  7.  April  5.  Mai  Rio  del  Rey  25  Tage  5.  April  3.  Mai  1012
6)  moch  dem  Tschadsee-Gebtet)  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kufserl)  —v  von  dort  weiter  Über
1  Lokodja-Dola
Antwerpen  14.  April  5.  Mai  Vatadi  20—21,  San  13.  April  4.  Mai  1.0
·  v  weit  t  -
ch  nach  Molundu.  ...  La  Nochelle  17.  April  8.  Mei  bahn  big  deopoldwile  und  15.  April  6.  Mai  8.35
(belgische  Schiffe)  dann  mit  Flußdampfern  auf
Bordeaur  25.  jedes  Monats  dem  onse  Slang,  und  23.  jed.  Mts.  1045
|
Brindisi  30.  April  10.  Mai  Jap  49  u.  50  Tage
ö.  ken  Naroliken,  palan.  cgee  li
aroltnen,  palau  Neapel  2220.  April  Jap  36  Tage
Juseln,  Marianen  ans-  0enssch-  Schiffe)  "ö  Jap  —  r  .
iu-  *  Angaur  73  Tage  12.  200.  280.  April
schließlich  Guam.“)  »  .
,,»  »  ,  Palau  72  Tage  13.  Mai  1010
inrinoist,  15.  Mai  Saipan  65  Tage
n  Semungen  nach  Guam  wer-  (eng  Ponape  55  Tage
über  San  Francisco  Jap  49  Tage

—

)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs-  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

6.  Marshall=  Inseln.

 

Taranto  10.  April
(engl.  Schtffe)

Brindisi  15.  Mai
(engl.  Schiffe)

Neapel  27.  April
(deutsche  Schiffe,

Brindissi  3.  17.  April  1.  Mai
(engl.  Schiffe)

Taranto  10.  24.  April  8.  Mai
(engl.  Schiffe)

 

Jaluit  59  Tage
Jaluit  47  Tage

Adelaide  27—30  Tage,
dann  weitei  mit  der  Etsenbabu
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacific  Phosphate
  Company  oder  mit
Baerse  „Germania“  der
Jaluitlinte  nach  Nauru

8.  April  13.  Mai  1040

1.S.  15.  22.  25.29.  April
6.  Mai  1040

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.
        <pb n="340" />
        W  306  20

 

 

..V.

––  —  —  .  .-—

.  Die  Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

 

Ausschiffungshafen.

 

Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  "  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
l
Neapel  8.  22.  April  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  hafen  45  u.  39  Tage
Simpsonhafen  46  u.  45T9.(1.  6.  20.  29.  April
Brindisi  3.  April  1.  Mai  Simpsonhafen  42  Tage  10  40

7.  Deutsch=  enguinea.

(engl.  Schiffe)

 

Friedrich-Wilhelmshafen
  45  Tage

 

1
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

 

 

 

8.  Samoa  Queenstopn  17.  April  15.  Mai  Apia  31  Tage  15.  April  13.  Mai  11.23
·  «  -  Nachversand  1.0
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

Hamburg  .  25.  jedes  Monats  Lome  22—26  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
•emch  Schiff)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1040
von  da  ab  Landtbebindung
#Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  28.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
9.  Togo.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
,  Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  30.  jedes  Monats  Lome  24—26  Tage  29.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  5.  jedes  Monats,  Lome  21—23  Tage  4.  jed.  Mts.  1012
(beutsche  Schiffe)
Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  30—39  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
NRotterdam  22.  jedes  MonatsLome  24—33  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
(deutsche  Schiffe)

 

)  Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Pest-  aus  den  deutschen  Schutzzebieten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

           

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fallig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fallig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
l  l
ventichtnenguincc  .Ncapcl  6“.  24.  April  4*.  Mai  Neapel  6“.  20*.  April  4*.  Mai
Neggel.  12.  22—  AprilB  Mae  12.2  .  albrib,aie
deutsch-Estafrika  .  Brindisi  22.  April  22.  Mai  Liverpool  üb.  Vancouv.  Tpr.  1.  Mai
Marseille.  16.  jed.  Mts.  Plomouth.  v  *in
6„  *  Kiantschon  '  über  San  Francisco  oder
Southampton  214.  April  12“.  Mai  der  Seattle  unbestimmt
deutsch-Südwestafritka  Southampton  jeden  Sonntag  e  Havre  oder  (5—6  mal  monatlich
"  14  15  Queenstowmn  ch
Hamburg  1  .14*.  15*.  jed.  Mts.
0  JJ  ——  Sibir.  Eisen-  in  der  Regel  Montag,  Mittbahn.
  .wo  reitag,  Sonnta
Southampton  30“.  jed.  Mts.  bahn=  –  ch.  d  8
Kamenn  Hamburg  1  *  Mts.  Plpmouth  AKö.  Vancouv.  unbestimmt
Liverpool  22.  Apri  neenstown
–  —  —  Samog  oder  Havre  über  San  Francisco
den  Karolinen,  ,I  4  od.  Plymouth  (unbestimmt)  !4
rt—-  nrb  s*  April  Hamburg  5-.  14.  15.jedes  Monats
—  5—  ·  logo  Lo#hurs..  30*.  jedes  Monats
Marshall  Inseln  ..  .  Neapel.  20.  April  Liverpool  jieden  Montag

 

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="341" />
        W  307  20

 

 

 

 

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
·  Reise  Letzte  Nachrichten
r

Vostdampfe  von  nach  bis  24.  Marz  1910.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Durban  am  18.  März  ab  Aden.
„Alexandra  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  25.  März  ab  Hamburg.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  15.  März  ab  Las  Palmas.
„Arnold  Amsinck“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  19.  März  in  Duala.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  März  ab  Monrovia.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  22.  März  in  Conakry.
„Errna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  19.  März  ab  Lome.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  22.  März  in  Swakopmund.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Delagoa  Bay  am  14.  März  ab  Las  Palmas.
„Lans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  23.  März  in  Victoria.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  19.  März  ab  Sao  Thomé.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Burutu  am  15.  März  in  Lagos.
„Jeannette  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  24.  März  Cuxhaven  passiert.
„Hurt  Woermann“.  Burutu  Hamburg  am  21.  März  ab  Bolama.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  20.  März  Dover  passiert.
„Linda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  2.  März  ab  Kapstadt.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Akkra  am  18.  März  in  Sekondi.
„Lucie  Woermaonn“.  Duala  Hamburg  am  23.  März  ab  Las  Palmas.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Akkra  am  17.  März  ab  Las  Palmas.
„Max  Brock“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  17.  März  in  Swakopmund.
„Baul  Woermaonn“.  Calabar  Hamburg  am  24.  März  in  Hamburg.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  21.  März  in  Rotterdam.
„Durendart".  Hamburg  Lüderitzbucht  am  18.  März  ab  Rotterdam.

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika--Dienst.
„Edea“  Hamburg  Mossamedes  am  22.  März  in  Madeira.
„Kamerun“  Kamerun  Hamburg  am  20.  März  ab  Lagos.
Lome  Kotonou  Hamburg  am  20.  März  in  Dakar.
„Otavi·  Lüderitzbucht  Hamburg  am  7.  März  in  Hamburg.
„Sovoia  —  —  am  15.  März  in  Hamburg.
„Swakopmund“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  21.  März  ab  Madeira.
„Loggoo  —  —  am  23.  Februar  in  Hamburg.
„Windhuk"  Delagoa  Bay  Hamburg  am  10.  März  ab  Mozambiquec.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald“  Delagoa  Bay  Hamburg  am  22.  März  ab  Las  Palmas.
„Friderun“  Mossamedes  Hamburg  am  10.  März  ab  Mossamedes.
Denner“.  Akkra  Hamburg  am  23.  März  ab  Las  Palmas.
„Immo“  Hamburg  Assinie  am  18.  März  ab  Bathurst.
„Ingbert“.  Mossamedes  Hamburg  am  19.  März  ab  Las  Palmas.
„Ingo"  Akkra  Hamburg  am  19.  März  ab  Las  Palmas.
„Ingraban  Hamburg  Lüderitzbucht  am  12.  März  ab  Lome.
„Irmfried“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  März  Dover  passiert.
Irmgard“  Hamburg  Kotonou  am  8.  Mäaz  ab  Las  Palmas.
„Ivo“.  Assinie  Hamburg  am  14.  März  ab  Tabou.
Zalburg“  Hamburg  Calabar  am  20.  März  ab  Bonny.
        <pb n="342" />
        G  308  2e0

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heuydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.64.

 

 

Telephon  Amt  l1  9229  und  9224.  Telegramm-  Adresse  Heydtlontor  29.  März  1910.
Grün-  .  Ge-  vor-  letzte  "  6

dungs-  Kapital  schäfts-  leate  Divi-  n  Nachfrage  Angebot
lahr  M.  jahr  dende  dende  %%  %%

n  1  l
1907  1  850  000  1.  10.  10  0  Afrikanische  Kompagnie  AU..-V.  112  —
1906  2000  000  1.  1.  —  4  Borneo-Rautschuk-Compagnie  A-G.  92  —
1905  1  000  000  4.  15  17½  Biemer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.

F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-GS.  .  175  —
1905  1  200  000  1.  4.  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  —  60
1905  600  000  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  .  .  .  —  80
1890  1  500  000  1.  1.  50  50  China-Erport-,  Import=  u.  Bank-  Compagnie  300  —
1891  2600  000  1.  10.  7  9  Chocoln  Plantagen-Gesellschaafft  .  .  .  —  1419
1905  220  000  1.  1.  20  3  Debundscha-Pflanting  .  .  —  110
1900  800000  1.1.  7.  7  Deoeutsche  Agaven-Gesellschaft  —  70
1878  2  50  000  1.  1.  16  24  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-  Gesellschaft  s  .

«  der  Südsee-Inseln  ..  339  341
1885  2000000  1.  4.  20  25  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südweßt-Afrika-  1470  1400
1907  2  500  000  1.  1.  —  —0  Dedutsche  KRautschuk-Aktiengesellschat  822  87
1902  1  000  000  1.  1  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschfftt  45  50
1908  4500  000  1.  5.  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Gef.  195  200
1902°  1  000  000  1.  5.  3  8  Deutsche  Togogesellschaf  Q  71  —
1885  11  721  0O000  1.1.  5.  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Anteilel  123  124
1886  %  100  000  1.  1.  0  0„O0  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  30.—  T  —
«  —  —  do.  do.  Worz.-Aktien  4  230.—  .7  250
1903  11  195  000  1.  1.  3½  3½  Denutsch-Ostafrikanische  3½  %  Schuldverschreibungen
  (vom  Reich  sichergestelllt)  .  95½  961  ,
1897  2250  000  1.  1.  5  I  Deutsch-Westafrikanische  Handels  gesellschaft  95  98
1899.  4  000  000  1.  1.  ·0  Gesellschaft  Nordwestkamern.  .  Lit.  A.  44  15  —
360  000  0  0O0  do.  do.  it.  B.  —  4–1
1898  1  000  000  1.  1.  0  0  Gesellschaft  Südkamerr  .  .  Lit.  A.  —  125
1  000  000  0DO0  D0  do.  do.  [I  iitt.  B.,  —  «  115
1889  2000000  1.  10.  0  0  Guatemala  Plantagen-  Gesellschaft  ....,  —E  43
1897  1  153  000  1.  1.  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft  ..“  —  40
1880  3  000  000  1.  10  0  0  Hoanseatische  Plantagengesellschaft.  .  .  .  .  —  32
1887  1200  000  1.  1  20  18  Jalnuit-Gesellschaft,  geteilte  Aktten  286  2988
do.  Genußschene  16  2560.  —  .t  2880,  -
1906  3  000  0O000  1.  1.  —  4  Kamerun-Kautschul-Compognie  ...  ·  80
1895  10000000  1.  1.  0  0  Kaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  .  8  )
1903  1  000  000  1.  1.  —  0O  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-.  72  77
1899  2  000  000  1.  7.  0  5  Moliwe-VPflanzungs-Gesellschat  .  84  88
1885  6  000  000  1.  4.  0  Neu  Guinen  Compagnie  Vorzugs-Auteile  114  116
0  0  Stamm-Anteile  65  70
1906  1  200  000  1.  1.  0  OÖstafrika-Kompagnie  ..  81  84
1904  21  000  000  1.  1.  3  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft.  Anteile
"  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und
120%  Rückzahlung  garantier)  .  --—.  —
1900  20  00000V0  1.  4.  9  11  Otavi-Minen-  und  Eisenbahngesellschaft  2214  226
200  000  .%4  %Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genuhscheine  .K  118,.—  .  K¼  119j
1902  L  125  000  1.  1.  50  50  Pacific  Phosphate  Co.  .  .i-ZI"1«L
1897  2000000  1.  10  6  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  ..  ..!  —  90
1895  1  500  000  1.  1  0  0  Rheinische  Handel-  Viamagengesellshaft.  ..  40  —
1903  800  000  1.  1.  0  0  Safata-=  amoa-Gesellschafftt  ....'  —  50
1905  2  000  000  1.  1.  4  4  Samoa-Kautschuk-Compagnie.  .  .  .  .  ..  32  36
1897  500  000  1.  1  0  0  Sigi  Pflan  zungs-Gesellschaat  ..  1005  —
1900  L  500  000  1.  7  .0  0  South  African  Territories  148s8b  3d’  14  sh  9d
1892  82000000  1.  7  0  5  Oouth  West  Africa  C0o.  36  sh  94  3Z'sh  3d
1893.  869  100  1.  4  0  0  UAlsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile#  «  36  —
142  200  0  0  do.  Vorzugs-Anteile  78  —
1897  2100000  1.  1.  6  9  Wecstafrik.  Pflanzungsgesellsch.  Bibundi  Anteile  —  98
1897  4500  000  1.  1.  0  Westafrikanische  Pflangungsgesellschaft  Victoria
«  »  -  zusammengelegte  Stamm-Aktien  52  —
8  l  8  do.  Vorz.-Aktien  115  120
1895  1  800  000  1.  1.  0  0  Wecstdeutsche  Hand.  *  U.  Plantagenges.  Düsseldorf  —  70

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  kih  stets  gern  bereit.

 

 

Berantworklicher  Redakteur  für  den  n  enichtamtlichen  Teil:  star  Biesenthal.  vBerlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  5  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW’  68,  Kochstr.  68—71.
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        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

21.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  Hpril  1910.  Uummer  8.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
eimmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiberr
v.  Danckelman.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  berägt  beim  Bezuge  durch  die
Vost  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schutzgebiete  und  Osterreich-=  Ungarns,  b)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
sind  an  die  Könntalsche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWôs,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

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Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  den  Regierungsschoner  „Delphin“.  Vom
18.  März  1910  S.  309.  —  Aerfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  Aufhebung  der  Verfügung  vom  30.  Juni  1905,  betr.
Edelsteinbergbau  im  Süden  des  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebietes.  Vom  29.  März  1910  S.  310.  —  Verfugung
  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  die  Errichtung  eines  Bezirksgerichts  in  Lomie.  Vom  22.  März  1910  S.  310.—
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Anderung  des  Zolltarifs  C  (Ausfuhrzölle).  Vom  2.  Februar
1910  S.  310.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  die  Erhebung  einer  Hundesteuer  (HDundesteuerverordnung  t.
Vom  3.  Februar  1910  S.  311.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  den  Erwerb  von  Rechten  an
(Grundstücken  Eingeborener.  Vom  10.  Februar  1910  S.  311.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch  Neuguinea,
  betr.  Verlegung  des  Gouvernementssitzes  von  Herbertshöhe  nach  Rabaul.  Vom  10.  Januar  1910  S.  312.  —
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  die  Offnung  des  Hafens  von  Morobe  (Adolfhafen)  für  den
Ausland  sverkehr.  Vom  241.  Januar  1910  S.  312.  —  Desgleichen  betr.  Ergänzung  der  Ausführungsbestimmungen  zur
Zollverordnung  vom  10.  Juni  1908.  Vom  21.  Januar  1910  S.  312.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,
betr.  Abanderung  des  Steuertarifs  vom  1.  Juli  1901.  Vom  12.  November  1909  S.  312.  —  Personalien  S.  314.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  316.  —  Plantagenstatistik  von  Deutsch-Ouafrika
  für  1908  S.  317.  —  Ulbersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-zostafrikanischen  Schutzgebiets  über
die  Jollstellen  der  Binnengrenze  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen

Zeitraum  des  Vorjahres  S.  320.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  von  Deutsch=O
  stafrika  im  Monat  November  1909  S.  322.  —  Despgleichen  bei  den  Küstenzollstellen  im  Monat  Januar  1910  S.  323.
Kamerun:  Vom  Bau  der  Nordbahn  S.  323.  —  Vom  Bau  der  Mittellandbahn  S.  324.  —  Botanisch-zoologische
Forschungserpedition  S.  324.
Deutsch-Südwestafrika:  Die  Diamantenfelder  bei  der  Conceptionbucht  S.  326.  —  Aus  dem  Ambolande
.  331.  —  Tod  des  Bondelkapitäns  S.  331.

Deutsch-Neuguinea:  Von  Eitape  nach  Hollandia  S.  331.

Samoa:  Nachweisung  der  beim  Zollamt  Apia  im  III.  Biertel  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  335.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S.  336.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  British  South  Africa  Company  S.  336.  —  Der
Nakao=  und  Kakaobuttermarkt  im  Jahre  1909  S.  337.  —  Kakaoausfuhr  der  Dominikanischen  RNepublik  im  Januar  1910
339.  —  Der  Kautschukreichtum  und  handel  im  Freistaat  Liberia  S.  339.  —  Gummiausfuhr  des  Staates  Matto
GGrosio  im  ersten  Halbjahr  1909  S.  310.  —  Ausfuhr  von  Wolle  und  Mohair  aus  den  Häfen  der  Kapkolonie  S.  340.
—  Handel  Britisch-Südafrikas  1909  S.  341.  —  Handel  Transvaals  1909  S.  341.  —  Handel  der  Oranjeflußkolonie
.  442.  —  Oranjeflußkolonie  S.  342.  —  Transvaal  S.  343.——  Natal  S.  343.  —  Goldküste  S.  343.  —  Sierra  Leone  S.  343.

Vermischtes:  Der  Antwerpener  Kautschukmarkt  1900  S.344.  —  Koloniale  Literatur  (II.)  S.345.  —  Verkehrs=Nachrichten
  S.  316.  —  Schiffsbewegungen  S.  350.  —  Marktbericht  S.  351.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.352.

Anzeigen:  Offentliche  Ausschreibung  S.  19.

J  ..  ?  Amtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  den  Regierungsschoner  „Delphin“.
Vom  18.  März  1910.

Auf  Grund  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betr.  die  Erstreckung  der  für  Kauffahrteischiffe
geltenden  Vorschriften  auf  die  Gouvernementsfahrzeuge  der  Schutzgebiete  vom  5.  Juli  1903  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  257),  wird  hiermit  verfügt:

Auf  den  Regierungsschoner  „Delphin“  des  Schutzgebiets  Deutsch-Neuguinea  finden  die  für
Kauffahrteischiffe  geltenden  Vorschriften  Anwendung.

Berlin,  den  18.  März  1910.
Der  Reichskanz  ler.
In  Vertretung:
Dernburg.
        <pb n="344" />
        G  310  20

Verfügung  des  ZReichskanzlers,  betr.  Rufhebung  der  Verfügung  vom  30.  Juni  1905,
betr.  Sdelsteinbergbau  im  Süden  des  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebietes.
Vom  29.  März  1910.

Die  Verfügung  vom  30.  Juni  1905,  durch  welche  die  Bezirke  Gibeon  und  Bersaba  dem
Landesfiskus  von  Deutsch-Südwestafrika  zur  ausschließlichen  Aufsuchung  und  Gewinnung  von  Edelsteinen
  bis  auf  weiteres  vorbehalten  werden,  wird  hiermit  aufgehoben.

Berlin,  den  29.  März  1910.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
v.  Lindequist.

 

Verfügung  des  Reichs-Rolonialamts,  betr.  die  Errichtung  eines  Bezirksgerichts  in  Lomie.
Vom  22.  März  1910.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des  §  1
Nr.  7  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee  vom  25.  Dezember  1900  (Kol.  Bl.  1901  S.  1)  wird  bestimmt:

1.  Im  Schutzgebiet  Kamerun  wird  von  dem  Dienstbereiche  des  Bezirksgerichts  Kribi

ein  östlicher  Gerichtsbezirk  abgetreunt,  dessen  Grenzen  folgende  sind:

Im  Süden:  vom  Einfluß  des  Dscha  in  den  Ssanga  die  Landesgrenze  bis  zum  Einfluß
des  Lobo  in  den  Kom.

Im  Westen:  der  Lobo  bis  zum  Einfluß  des  Kong.  Von  dort  der  Kong  bis  zu  seiner
Qunelle.  Von  dieser  eine  gerade  Linie  bis  zur  Mündung  des  Awoo  in  den  Mimbo,  sodann
der  Mimbo  bis  zum  Pfala,  dieser  abwärts  bis  zur  Mündung  der  vereinigten  Sso  und  Pfala
in  den  Njong,  sodaunn  der  Njong  aufwärts  bis  Atok,  von  dort  eine  gerade  Linie  bis  zum
Omwang  (Gele)-Sumpf,  von  dort  eine  gerade  Linie  bis  Einfluß  des  Jee  in  den  Sanaga.

Im  Norden:  der  Sanaga  (Lom)  von  der  Einmündung  des  Zee  aufwärts  bis  zu
seiner  Quelle;  von  dort  eine  Linie,  die  in  genau  östlicher  Richtung  auf  die  Landesgrenze  stößt.

Im  Osten:  die  Landesgrenze  bis  zum  Einfluß  des  Dscha  in  den  Ssanga.

2.  Der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  diesem  Bezirk  ermächtigte  Beamte  hat
seinen  Amtssitz  in  Lomie.
3.  Diese  Verfügung  tritt  am  1.  April  1910  in  Kraft.

Berlin,  den  22.  März  1910.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Dernburg.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  fnderung  des  Jolltarifs  C
(Ausfuhrzölle).
Vom  2.  Februar  1910.
Auf  Grund  des  §  6  der  Zollverordnung  vom  13.  Juui  1903  wird  nach  Genehmigung  des
Reichskolonialamtes  folgendes  verordnet:
Die  Nummer  20  des  Zolltarifs  C  (Ausfuhrzölle)  erhält  an  Stelle  des  bisherigen  Wortlautes:
„Zuckerrohr  und  daraus  gewonnene  Erzeugnisse“  die  Fassung:  „Zuckerrohr  in  unverarbeitetem  Zustande“.
Die  Anderung  tritt  am  Tage  ihres  Bekanntwerdens  auf  den  einzelnen  Zollstellen  in  Kraft.
Daressalam,  den  2.  Februar  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
von  Spalding.
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        G  311  20

Verordnung  des  Souverneurs  von  Togo,  betreffend  die  Erhebung  einer  Hundesteuer
(Hundesteuerverordnung).
Vom  3.  Februar  1910.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  hiermit  folgendes  verordnet:

§  1.  In  den  durch  öffentliche  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  zu  bezeichnenden  Ortschaften
  des  Schutzgebietes  unterliegt  jeder  Hund  im  Alter  von  mehr  als  drei  Monaten  der  Besteuerung.


Zur  Entrichtung  der  Steuer  verpflichtet  ist  der  Halter  des  Hundes.

§  2.  Die  Steuer  beträgt  10.7  für  das  Kalenderjahr  und  ist  im  Laufe  des  Januar  jeden
Jahres  zu  entrichten.

Für  einen  im  Laufe  des  Jahres  geborenen  Hund  ist  die  volle  jährliche  Steuer  zu  entrichten,
  bevor  er  ein  Alter  von  vier  Monaten  erreicht  hat.

Für  jeden  in  einen  Steuerbezirk  eingeführten  Hund  ist  der  volle  jährliche  Steuerbetrag
binnen  eines  Monats  zu  entrichten,  sofern  der  Hund  nicht  bereits  in  einem  anderen  Steuerbezirk  des
Schutzgebietes  versteuert  ist.

§  3.  Der  Gouverneur  kann  die  Steuer  für  einzelne  Ortschaften  durch  öffentliche  Bekanntmachung
  auf  einen  geringeren  als  den  im  §  2  bezeichneten  Betrag  festsetzen.

§*  4.  Die  Steuer  ist  ohne  besondere  Aufforderung  an  die  Kasse  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde
  zu  entrichten.  Die  Quittung  wird  durch  Aushändigung  einer  Blechmarke,  auf  der  der
Steuerbezirk  und  das  Stenerjahr  kenntlich  gemacht  sind,  erteilt.

§*  5.  Werden  Hunde  ohne  Steuermarke  betroffen,  so  können  sie  von  den  Organen  der
Verwaltungsbehörde  zwecks  Feststellung  des  Halters  und  Ausübung  der  Steuerkontrolle  eingefangen
werden.  Ergibt  sich,  daß  die  Steuer  entrichtet  ist,  so  ist  der  Hund  seinem  Halter  gegen  Erstattung
der  Fütterungs=  und  Aufbewahrungskosten  zurückzugeben.

Läßt  sich  der  Halter  des  Hundes  nicht  ermitteln  oder  wird  der  Hund  nicht  binnen  drei
Dagen  abgeholt  oder  wird  die  Zahlung  der  Fütterungs=  und  Aufbewahrungskosten  verweigert,  so
kann  der  Hund  meistbietend  verkauft  oder,  falls  dies  aussichtslos  erscheint,  zu  wissenschaftlichen  Versuchen
  an  die  Regierungsärzte  des  Schutzgebietes  abgegeben  oder  getötet  werden.  Räudige  oder  sonst
mit  einer  ansteckenden  Krankheit  behaftete  Hunde  können,  sofern  ihr  Halter  nicht  ermittelt  ist,  unverzüglich
  getötet  werden.

Der  Versteigerungserlös  verfällt  dem  Fiskus.

§*  6.  An  Fütterungs=  und  Aufbewahrungskosten  ist  für  jeden  eingefangenen  Hund  und  für
jeden  angefangenen  Tag  1  ./7  zu  bezahlen.

§  7.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  §§  2  und  4  der  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe
bis  100  ¼  bestraft.  ,

8  8.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1910  in  Kraft.  Die  Verordnungen  des  Kaiser—
lichen  Kommissars  vom  10.  Januar  1892  und  des  Kaiserlichen  Landeshauptmannes  vom  27.  Mai
1897  für  die  Stadtbezirke  Lome  und  Klein-Popo,  werden  mit  Wirkung  vom  gleichen  Tage  ausgehoben.

Die  Steuer  für  das  laufende  Kalenderjahr  ist  in  ihrem  vollen  Betrage  im  Laufe  des
Monats  April  zu  entrichten,  soweit  nicht  die  Steuer  bereits  auf  Grund  der  aufgehobenen  Verordnungen
  entrichtet  wurde.  «

Lome,  den  3.  Februar  1910.
Der  Gouverneur.
Graf  Zech.
Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  TLogo,  betr.  den  Erwerb  von  Zechten  an
Grundstüchen  Eingeborener.
Vom  10.  Februar  1910.

Die  nach  §  1  der  Verordnung  vom  5.  September  1904  betr.  den  Erwerb  von  Rechten
an  Grundstücken  Eingeborener  (Kol.  Bl.  S.  631)  erforderliche  Genehmigung  des  Gouverneurs  wird
bei  Grundstücken,  für  welche  ein  Grundbuchblatt  noch  nicht  angelegt  worden  ist,  nur  dann  erteilt,
wenn  die  Erklärungen  der  Beteiligten  durch  das  Bezirksgericht  oder  eine  örtliche  Verwaltungsbehörde
(Bezirksamt,  Station)  beglaubigt  vorgelegt  werden.  Ferner  wird,  falls  es  sich  um  die  Ubertragung
des  Eigentums  handelt,  die  Genehmigung  nur  dann  erteilt,  wenn  die  Ubertragung  des  Eigentums

2
        <pb n="346" />
        C  312  20

unbedingt  und  unbefristet  erfolgt.  (Vgl.  Kaiserl.  Verordnung  betr.  die  Rechte  an  Grundstücken  vom
21.  November  1902  §  18  Abs.  3,  Kolonialblatt  S.  566).

Lome,  den  10.  Februar  1910.
Der  Gouvernenur.

Graf  Zech.

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  Verlegung  des
Gouvernementssitzes  von  Herbertshöhe  nach  Rabaul.
Vom  10.  Januar  1910.
Der  Sitz  des  Kaiserlichen  Gouvernements  und  des  Kaiserlichen  Obergerichts  wird  mit  dem
18.  Januar  nach  Rabaul  verlegt.
Herbertshöhe,  den  10.  Januar  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Meuguinea,  betr.  die  öffnung  des  Hafens
von  (ODorobe  (Rdolfhafen)  für  den  Ruslandsverkehr.
Vom  24.  Januar  1910.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813),  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (D.  Kol.  Bl.  1903,  S.  509)  und  in
Ausführung  des  §  4  der  Zollverordnung  vom  10.  Juni  1908  wird  bestimmt,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.
Der  Hafen  von  Morobe  (Adolfhafen)  wird  für  den  Auslandsverkehr  geöffnet.
Rabaul,  den  24.  Januar  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.

Verfügung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Meuguinea,  betr.  Ergänzung  der
Ausführungsbestimmungen  zur  JSollverordnung  vom  10.  Juni  1908.
Vom  24.  Januar  1910.
Die  Aunsführungsbestimmungen  zu  der  Zollverordnung  vom  10.  Juni  1908  erhalten  in  den
Anordnungen  zu  §  4  und  zu  §  7  hinter  „Nauru“  den  Zusatz  „Morobe“.
Rabaul,  den  24.  Januar  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.

 

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Somoa,  betr.  Rbänderung  des  Steuertarifs
vom  1.  Juli  1901.5)

Vom  12.  November  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen
  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten
  Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Die  Positionen  B  bis  II  des  mit  der  Verordnung  vom  1.  Juli  1901  (Gouv.  Bl.  B.  III

Nr.  10)  veröffentlichten  Tarifs  werden  aufgehoben.  An  ihre  Stelle  tritt  der  folgende  Tarif:
Einnahme-Tarif  1000.
I.  Allgemeine  per  sönliche  Steuer:

Für  alle  im  Schutzgebiet  von  Samoa  sich  aufhaltenden,  über  18  Jahre  alten  männlichen
Nicht-Eingeborenen  (Weiße,  Fremde)  und  ihnen  Gleichgeachtete,  sofern  ihr  Aufenthalt
die  Dauer  von  6  Monaten  übersteigt,  jährlich  .  »M-·—)

  Vgl.  „D.  Rol.  Bl.“  1001,  S.  627  ff.
        <pb n="347" />
        G  313  eo

II.  Jährlich  zu  erhebende  besondere  Stenern:

1.  auf  Boote,  in  denen  gewerbsmäßig  Passagiere  befördert  werden.  ¼  10
2.  auf  Leichter  und  andere  Boote,  die  Handelszwecken  dienen  „  20
3.  auf  Wohnhäuser,  mit  Ausnahme  der  samoanischen  Hütten  der  Eingeborenen,  und  auf
Land  und  Gebäude,  die  Handelszwecken  dienen  .  .  .  vom  Werte  eins  vom  Hundert
4.  auf  jeden  Lagerraum,  Laden,  sonstigen  Raum  oder  Platz,  aus  dem  jährlich  verkauft  wird
Klasse  1
für  mehr  als  200000  /“  zuzüglich  ½  vom  Hundert  des  Umsatzes  über  200000.74  „7  1000
Klasse  2
für  nicht  weniger  als  100000  “  bis  zu  200  000  1/%  „  800
Klasse  3
für  nicht  weniger  als  50000  bis  zu  100000  #.  „  500
Klasse  4
unter  50000  H.  .  „  300
5.  auf  jeden  Kopraschuppen,  der  nicht  unter  Position  4  Klasse  1—  4  besteuert  ist  „  50
III.  Gelegentliche  Steuern.
1.  auf  Urkunden  über  Grundbesitz  vom  Werte  der  gezahlten  Gegenleistuung  „½⅝  vom  Hundert
2.  Fleischer,  die  keine  Lizenzgebühr  entrichten,  von  ihren  Verkäufen  3  vom  Hundert
3.  für  Schaustellungen  (wie  Karussell,  Zirkus,  Theater,  Kinematograph  und  dergleichen)
  von  der  jedesmaligen  Kasseneinnahrt  5  vom  Hundert

IV.  Lizenzgebühren.

Niemand  soll  als  Eigentümer  oder  Leiter  in  einer  der  nachfolgenden  Berufsarten  oder

Beschäftigungen  tätig  sein,  ohne  hierfür  eine  Lizenz  erlangt  zu  haben.  Hierfür  ist  im  voraus
Steuer  zu  zahlen:
a.  für  den  Betrieb
der  Gast=  oder  Schankwirtschaft  .....
des  Brauer=  oder  Brennergewerbes
einer  Mineralwasserfabrik
einer  Eisfabrik
einer  Druckerei
des  Fleischergewerbes
des  Bäckergewerbbeb
jedes  anderen  dandwerts  oder  Gewerbes,  das  nicht  besonders  versteuert  wird

b.  für  die  Ausübung  des  Berufs  als:

—–  S  S  =  „  1

S

1.  Zahnarzt,  Zahntechniker
2.  Rechtsanwalt.  .
3.  Praktischer  Arzt
4.  Landmesser  .
5.  Auktionator  und  Kommissionsagent  .
b.  Prozeßagent  ...
7.  Photograph
§.  Staatsbeamter  oder  Privatangestellter  mit  einem  Gesamtgehalt  von
Klasse  1
über  30000  “  .....
Klasse  2
20001—30000  ....
Klasse  3
12001  —20  000  ....
Klasse  4
8001  —12000  .  .
Klasse  5

4001—  8000.7“
9.  nicht  angesessener  Geschäftsreisender,  Lommissionsagent  oder  Eintäufer
Bei  einmaligem  Aufenthalt  von  höchstens  drei  Monaten  ermäßigt  sich  dieser  Seb  auf  die
Hälfte,  und  für  Reisende  ohne  Muster  auf.  ..  ....  ...

folgende

.2-l!-800

„  300
„  300
„  200
„  100
„  50
„  50
„  25

74  250

„  250
„,  200
„  200
150
125
„  50

400
„200

„100

„20
„  500

,  150
        <pb n="348" />
        314

l-V.

  Nebenceinnahmen.

1.  Klarierungsgebürbwen5410000
2.  Hafen=  und  Lotsengebühren,  pro  Fuß  Tiefgang  eines  Schiffes  je  ein=  und  auswärts  „  5000
3.  Quarantänegebühren  für  je  100  Registertonnen  „  5,00
4.  Zollniederlage-Gebühren,  pro  Kollo  unter  1  ehm  Rauminhalt,  monatlich  „  —.20
5.

Arbeitslohn  für  Aufnahme  in  die  Niederlage  pro  Kollo  „  —,  0
(Für  Kollis  je  über  1  ehm  Inhalt  sind  die  doppelten  Gebühren  4  tubien)
6.  Beitrag  zur  Vergütung  von  Hilfszollaufsehern,  pro  Tag  ..

VI.  Sonstige  Abgaben.
Waffenerlaubnisscheine,  Wegereinigungsgebühren,  Hundesteuer,  Wagen-  und  Fahrrad-Steuer,
Gesundheitspässe,  Durchfuhrgebühren  nach  Maßgabe  der  darüber  erlassenen  Verordnungen.
Vailima,  den  12.  November  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Solf.

Der  Präsident  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  hat  eine  Proklamation
erlassen,  durch  welche  der  amerikanische  Minimaltarif  den  Erzeugnissen  aller  deutschen  Schutzgebiete
  und  Kolonien  eingeräumt  wird.

—  —  —  —  —
—  —  —  —  —
—  —

 

 

Personalien.

Im  Reichs-Kolonialamt  sind  ernannt:  zum  Geheimen  Registrator:  der  Geheime  Sekretariats—
assistent  Mettke;  zu  Geheimen  expedierenden  Sekretären  und  Kalkulatoren:  die  Geheimen  Sekretariatsassistenten
  Häusler  und  Pflug;  zu  Buchhaltern  in  der  Kolonialhauptkasse:  die  Assistenten  Schlötcke
und  Winzer;  zu  Geheimen  Sekretariatsassistenten:  der  kommissarische  Eisenbahnsekretär  Uckley  und
Diätar  Lambrecht;  zu  Geheimen  Registraturassistenten:  Amtsgerichtssekretär  Jaeckel,  Diälur
Trantow,  Steuersekretär  Wirth  und  Diätar  Neumann.

Kaoiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  22.  März  1910.
v.  Diezelsky,  Oberlentnant,  scheidet  am  31.  März  aus  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  aus
und  wird  mit  dem  1.  April  1910  im  Husaren-Regiment  König  Wilhelm  I.  (1.  Rheinischem
Nr.  7  angestellt.
v.  Marcses,  Oberleutnant,  Autrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  auf
weitere  2½  Jahre  wird  genehmigt.
Schutztruppe  für  Südwestafrika:
A.  K.  O.  vom  22.  März  1910.
Aus  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  scheiden  am  31.  März  aus  und  werden  mit  dem  1.  Anpril
im  Heere  angestellt:
Schaumburg,  Oberleutnant,  in  der  Maschinengewehr-Abteilung  Nr.  9.
Genschow,  Oberleutnant,  im  Leib-Grenadier-Regiment  König  Friedrich  Wilhelm  III.  (1.  Brandenburgischen)
  Nr.  8.
Neuhaus,  Oberleutnant,  bei  den  Reservcoffizieren  des  Feldartillerie-Regiments  von  Holtzendorf
(1.  Rheinischen)  Nr.  8
Ferner:
Rentel,  Major,  unter  Kommandierung  nach  Württemberg  behufs  Verwendung  als  Bataillouskommandeur
  im  Grenadier-Regiment  König  Karl  (5.  Württembergischen)  Nr.  123.
Fingerhut,  Hauptmann,  unter  Verleihung  eines  Patents  vom  12.  September  1902  als  Batteriechet
im  Fußartillerie-Regiment  von  Hindersin  (Pommerschen)  Nr.  2

I)r.  v.  Bültzingslöwen,  Dr.  Maaß,  Stabsärzte,

Hannemann,  Kahle,  Oberärzte,  —  Anträge  um  Bolassung  bei  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika
auf  weitere  3½  Jahre  werden  genehmigt.

v.  Tschiruhaus,  Bar.  v.  Tiesenhausen,  Leutnants,  zu  Oberleutuants  befördert.
        <pb n="349" />
        G  315  20

A.  K.  O.  vom  29.  März  1910.

v.  Heydebreck,  Major  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  wird  von  dem  Kommando  zur  Dienstleistung
  beim  Gouvernement  von  Südwestafrika  enthoben.

Bethe,  Major  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  wird  zur  Dienstleistung  beim  Gouvernement

von  Südwestafrika  kommandiert.

Graf  Heuckel  v.  Donnersmarck,  Rittmeister  im  Garde-Kürassier-Regiment,  zur  Dienstleistung  beim

Reichs-Kolonialamt,

v.  Rentzell,  Leutnant  im  Garde-Schützen-Bataillon,  zum  Reichs-Kolonialamt  behufs  Ausbildung
beim  Kolonialinstitut  in  Hamburg,  —  werden  in  ihrem  Kommando  bis  Ende  September

belassen.

Schutztruppe  für  Kamerun.

A.  K.  O.  vom  22.  März  1910.
Harbers,  Leutnant  im  4.  Hannoverschen  Infanterie-Regiment  Nr.  164,  scheidet  am  6.  April  aus
dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  7.  April  1910  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  angestellt.


Freyer,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt  befördert.

Kommando  der  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  22.  März  1910.
Dr.  Kuhn,  Stabsarzt  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  wird  im  Anschluß
an  dem  ihm  durch  A.  K.  O.  vom  24.  März  1909  bewilligten  Urlaub  ohne  Gehalt  ein
weiterer  Urlaub  ohne  Gehalt  bis  zum  31.  März  1911  bewilligt.

A.  K.  O.  vom  22.  März  1910.
Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  den  mit  den  Gesuchslisten  zum  1.  d.  Mts.

eingereichten  Antrag,  betreffend  die  Anlegung

nehmigen  geruht:

eines  nichtpreußischen  Ordens,  heute  zu  ge-Schutztruppe

  für  Deutsch-Ostafrika:
das  Ritterkreuz  des  Königlich  Portugiesischen  San  Thiago-Ordens:

dem  Hauptmann  Abel.

Deutsch-Ostafrika.

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am
28.  März:  Kapitän  Stichler,  Lehrer  Krumm,
Vermessungstechniker  Ruprecht,  Förster  Jahn,
Kanzleigehilfe  Knaupe;  am  10.  April:  Zollhilfsbeamter
  Wagner.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  13.  März:  Assessor  Dr.  Stier,
kommiss.  Sekretär  Berndt,  Maschinist  Wallenstein,
  Schlosser  Hanusch;  am  14.  März:  Forstassessor
  Deininger.

Die  Aus=  bzw.  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  am  28.  März  1910  von  Neapel
aus  angetreten:  Feldwebel  Winzer  und  Sergeant
K.  Ehert.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  25.  März  1910
in  Neapel  eingetroffen:  Oberstabsarzt  Dr.  Meixner,
  Oberarzt  Dr.  Schönebeck;  am  31.  März:
Feldwebel  Nickel.

 

Kamerun.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Regierungsarzt  Dr.  Ufer,  Landmesser
Seekamp,  Follamtsassistent  Meinert,  Maschinenbauer
  Metelmann.

—

 

 

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  die  Gouvernementssekretäre  Jung  und
Schäfer,  Vermessungstechniker  Barthel,  Obersenne
  Zech,  die  Maschinenbauer  Antaszek  und
Behr,  Maurer  Meckel.

Am  9.  April  haben  die  Wiederausreise  angetreten:
  Gerichtsassessor  Dr.  Steinkopf,  Stations-=leiter
  Frank,  Sekretär  Gniß,  Gärtner  Reußner,
Kesselschmied  Nowarra.

Die  Aus=  bzw.  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  am  9.  April  1910  von  Hamburg
aus  angetreten:  Major  Dominik,  Oberleutnant
Schipper  und  Leutnant  Harbers.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  31.  März  1910  in
Hamburg  eingetroffen:  VBizefeldwebel  Geßler.

ogo.
Die  Stationsassistenten  Dehn,  Voß  und
Schneider  sind  am  26.  Februar  wieder  im
Schutzgebiet  eingetroffen.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Regierungsarzt  Dr.  Krueger,  Grenzerpeditionsarzt
  Dr.  Sunder,  Zolldirektor  Reinhardt,
  Baumwollsachverständiger  Pape.

3
        <pb n="350" />
        316  2e0

Deutsch-Südwestafrika.

Angenommen  als  Zollaufseher  sind:  Rathenow,
  Helmich,  Schaaf,  Müller,  Hettich,
Meyer;  angenommen  als  Polizeisergeanten:
Trommler,  Klebow,  Forster.

Zum  Vollziehungs=  und  Zustellungsbeamten
ist  ernannt:  Polizeisergeant  Schönberg.

Ausgeschieden  sind:  Lehrerin  von  Gfug  und
Lokomotivführer  Schulte.

 

Zu  Polizeiwachtmeistern  sind  befördert:  mit
Wirkung  vom  1.  Januar  1910:  Polizeisergeant
Dohndorf;  mit  Wirkung  vom  27.  Jannar:  die
Polizeisergeanten  Nowakowski,  Tolitt,  Franke
und  Otto  Schmidt  I.

Auf  Heimaturlaub  sind  gereist:  am  8.  März:
Geologe  Dr.  Range;  am  11.  März:  Eisenbahnkommissar
  Rukwied,  Distriktschef  Wasserfall,
Kalkulaturvorsteher  Nürnberger,  kommiss.  Gonvernementssekretär
  Monski,  Polizeiwachtmeister
Dartsch,-  sowie  die  Polizeisergeanten  Stumpf,
Meyer  und  Schaller.

 

 

 

 

 

 

 

Tiichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostafrika.

Die  entralbahn.“)

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  aus  Daressalam
  hat  die  Gleisspitze  der  ostafrikanischen  Zentralbahn
  Ende  März  Kilometer  203  hinter  Morogoro
  erreicht.

1  1
1

Über  den  Fortschritt  der  Arbeiten  an
der  Zentralbahn"““)  in  den  letzten  Monaten  des
vergangenen  Jahres  berichtet  der  Eisenbahnkommissar:


Von  Kilometer  425  bis  460  ist  die  Geländeaufnahme
  beendet,  die  Linie  vereinbart
und  die  Absteckung  im  Gange,  von  Kilometer
460  bis  644  wird  das  Gelände  aufgenommen.

Die  Erdarbeiten  sind  bis  Kilometer  185,2
in  der  Hauptsache  beendet.  Von  Kilometer  185,2
bis  218,75  wird  an  drei  Stationen  noch  gerodet,
  im  übrigen  sind  die  Erdarbeiten  zum  Teil
in  Angriff  genommen,  zum  Teil  beendet.

Alle  Kreuzungen  mit  der  Karawanenstraße
(Barabara)  sind  mit  Schotter  befestigt,  zum  Teil
auch  mit  Bohlen  abgedeckt.

Die  Durchlässe  und  Brücken  sind  bis  Kilometer
  183,65  in  Arbeit.  Das  Material  der
zur  Zeit  im  Bau  befindlichen  Durchlässe  ist
Granit,  Gneis  und  Syenit.

Die  Gleisspitze  liegt  bei  Kilometer  18100.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  6,  S.  224.
*)  Agl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  22,  S.  1052f.

 

Der  Monatsfortschritt  beträgt  20  ktm.  Die  Beschotterung
  geht  nur  langsam  vorwärts.

Die  Telegraphenleitung  ist  im  Betriebe
bis  Station  Kidete,  die  Telephonleitung  bis
Kilometer  182,0.  An  der  Telegraphenleitung
konnte  im  Monat  Dezember  wegen  Erkrankung
des  Personals  nicht  gearbeitet  werden.

Auf  der  Station  Mnuinisagara  sind  die
Gleisanlagen  und  das  Empfangsgebäude  fertig.
In  Kidete  sind  die  haupsächlichen  Gleisanlagen
hergestellt  und  die  Gebände  im  Bau  begriffen.
Der  Brunnen  ist  fertig,  liefert  aber  zu  wenig
Wasser.  Die  Station  für  Mpapua  wurde  bei
Kilometer  164  festgelegt  und  erhielt  den  Namen
Gulwe.  Das  Planum  des  Bahnhofs  ist  soweit
fertig,  daß  die  notwendigsten  Gleisanlagen  hergestellt
  werden  konnten.

Die  Gesundheitsverhältnisse  der  Aufsichtsbeamten
  waren  schlecht.  Von  den  fünf  Beamten
  waren  im  Dezember  nur  zwei  vollständig
dienstfähig.  Ein  Beamter  ist  am  29.  Dezember
an  Typhus  gestorben.  Für  die  Ausscheidenden
konnte  rechtzeitig  Ersatz  geschaffen  werden.

Der  Gesundheitszustand  des  weißen  und
farbigen  Personals  war  gut.  Epidemien  sind
nirgends  ausgebrochen,  und,  wo  sie  herrschten,
völlig  erloschen.  Nur  das  Lokomotivpersonal
war  öfter  erkrankt.

Zur  Wahrnehmung  der  Interessen  der  Arbeiter
  wurde  ein  eigener  Distriktskommissar  mit
dem  Sitze  in  Papua  angestellt.

An  Verpflegungszuschuß  (Poscho)  werden
nunmehr  nach  Wahl  gegeben:  Geld,  Reis,  Bohnen,
Mehl,  Hirse,  Mtama,  Mhogo,  Fleisch  und  Salz,
        <pb n="351" />
        zuweilen  auch  Haifisch.  Der  Poschosatz  beträgt

durchschnittlich  20  hl.

An  Zügen  verkehrten  ein  Personenzug  von
im  übrigen  Bau-Morogoro

  bis  fKidete,
Wasserzüge.

Der  Automobilverkehr  wurde  eingestellt
und  soll  völlig  aufgegeben  werden
daran  ist  zum  größten  Teile  den  schlechten  Wegen

zuzuschreiben.

317  20

bzw.  stand.

Die  Schuld

 

Unfälle  statt,

bei

Dlantagenstatistik  von  Deutsch-Ostafrika  für  1908

Leider  fanden  in  den  Berichtsmonaten  einige
denen  Eingeborene  verunglückten
  und  bedeutender  Materialschaden

ent-Am

  20.  bis  22.  Dezember  fand  die  erste  Abnahme
  der  Strecke  Morogoro  —Kidete  statt.
Der  Betrieb  auf  dieser  Strecke  wird  vom  1.  Januar
  1910  ab  von  der  Ostafrikanischen  Eisenbahngesellschaft
  übernommen.

 

 

 

 

 

nach  den  vom  Kaiserlichen  Gouvernement  in  Daressalam  ermittelten  abschließenden")  Zahlen.
Berichts-  Slt  Abjahr
  1908  Vorjahr  +  Zunahme  nahme
anzahl  der  Plantagenunternehmungen
  bzw.  Plantagenbetriebe  362  62  —

Grundkapital  derselben,  nur  mit—- 



300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

geteilt  von  112  Unternehmungen9  549  011  l  8311nternel)m.mit22026750.--ØsWUnternehmnnt061Ø  —
Davon  eingezahlt:  nur  mitgeteilt  I
von  86  Unternehmungen  19  580  710  57  -  9855600  -1429  -  9725110  -  —
vebaute  Fläche  Pflanzenzahl  ———
—  ê  ha  Davon  ertragfähig  ha  JIusgesamt  Stück  Deauvon  ertragfähig  Stück
Be.  Vor-  „Zun.  Be.  Vor-  Zun.Berichts-  *  Zun.  Berichts-  .  +  Zun.
ichts.  richtss  7  Vorjahr  v  Vorjahr
v  jahr  —  Abn.  fahr  jahr  —  Abn.]  fahr  jah  —  Abn.  jahr  jah  —  Abn.
«  l
ha  ha  ha  ha  ha  ha  Stück'  Stück  Stück  Stück  Stück!  Stück
l  -  ,  -
Malao  130  123  4  7  20  16  4  59  641  60  141|.  490  1  105  8  100  —  6995
ee  3  sae  4189  —  367280  2301  2137192  ö  472  3150  835  12338  115  006  3  193  *i  78  4
vlckria  33  15T  18  —  —  27  025  4  737  22288  —  —  —
Rarilloa  42  —  —  42  —  —  40  418  19  •.  40  369  —  1  —
Mulhor  slaziorü  12  853.  10  180  726732150  1065  11085|  1  G  3BST71  925  179  996  455  7929  021
«  Lanille  —  205  —  295  10  —  10  70  940  000  —  939  925  25  2  750.  —  27725
Liener.  11  —  1111  —  —  —  206  018.—  18  717  1  187  301  18  717  —  18  717
Tabak  10,14  10,4.  —  7  10  –  3  —  —  —  —  —
Kokospalmen.  6275  4786  114891  1292  88  604  574  666  4429414  131724  106  113  60  194  4  45919
Laumwolle  6  367  4300  7J2067367  1  4300  42067  —  —  —  —  —
Sisalagaven  14  316,  10  554  3762  376  4173  T  203  40  979  061  31  105  010  59  81410517868  406  8  728  t005  —859  599
Kapok  663  —  1  6633352  —  K  352  240  021,  12  640|4  7738128  128  127.700.  —  128
ezuckerrohr.  81  70,“  11  811  70  —  11  —  —  —  —  —
l
—  ———  —
.·.  .  .·  -—i—Zunabme
Berichtsjahr  1908  Vorjahr  —  Abnahme
Weiße  Beamte  Angahl  323  301  22
Farbige  Arbeiter  -  36  126  ·  38  956  -  —  2830
Gesamtareal,  bebaut  und  unbebaut.  bha  366  25:  269  700  +  06  553
Bebaute  Fläche  ...  ..-  45  614  67  425  (geschätzt)  —  21  811
Schweine  Stück  1123  1215  —  92
Rindvieh  .-  14  237  12281  +  1956
Kleinvieh.  -  6  445  6  085  +  360
Esel  -  1345  «  1269  —  V6
Pferde.  -  82  83  —  1
Maultiere  -  57  60  —  3

In  der  Veröffentlichung

 

der  Jahresdenkschrift  1908/09  fehlten  u.  a.  noch  die  Angaben  über  Moschi.
        <pb n="352" />
        Für  die  einzelnen  Bezirke

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl  Katao  m2  Kaffee  Kickria  Kasktilloa
S  Name  uder.  ha  ha  Bäume  ertrag-  ha  ha  #  Bäume  ertrag-  ha  Bäume  ha  Bäum
2  des  Bezirks  neh-  ins=  ertrag-,  ins-  ins-  ertrag-  ins-  ean.  ins-=  ins-  ins-  ins-E.
  mungensgesamt  fähig  gesamt  fähig  gesamt  fähig  gesamt  fähig  aesant  gesant  gesamt  gesan
1Tanga.  s1  t110  20  351009  1100  1900  i515  1140  504  1000  546  1  672  9½
2  Pangani  24  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
3Bagamojo  10  —  —  21  1  —  —  4  4  —  —  —  —
4  Daressaiam.  36—  —  221W4  —  240  —  —  50—
5Mohoro  6  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
6  Kilwo  1  —  —  —  —  —  —  —  —  —
7  Lindii  15  —  —  —i—  —·»—.i  —  —  —  —  —
s  Wilbelmsial.  %  —  639  6G77  2ois  ao8  i  207  000  0  2  2
9|  Morogoro  21  —  —  —  —  6  3  6000  3000  —  –  —
10  Ssongea.  .  5  —·—F—!—  2  —  1  000  —  —  —  —  —
11Neu--Langenburg  22  —  —  —  —  28  23  30  672,  25  212  32,5  25  s00  30  30  10
12  Mahenge  1  —  —  —  —  1  1  2000  16001  —  —  —  —
13Iringa  6  —  —  —  —  5  3  1450  700  —.  —  —  —
14  Kilimatinde  3  —  —  —  —  —  —  —  —  80  —  —
15  Mpapua  3  —  —  —  —  1  —  400  —  —  —  —  —
16|  Muanna  5  —  —  —  —  1  —  300.  —  —  —  —  —
17  Butkoba  9  —  —  —  —  28  1|  15944  1  2000—  —  —  307
18Moschi“)  110  20  —  8500  —  916  156,5  825  130  215  6900  066  400  —
19Udjidji.  3  —  —  —  —  —  50.  —  —  —  —  —
20  Tabora  1  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
«  I  l  «  !  E
362  130  20  69  641  1105  3822  2280  637  192  3  115  006  33  *1  025  42  450  147
T  l  I  I
Anzahuum  Sisalagaven  m  Kapok  Zuckerrohr
2  der  «  I  I
Name  Unter-  ha  ha—  Stũckzahl  ha  ha  #  Bäume  ertrag-  ha  ba
des  Bezirks  neh-  ins=  ertrag-  ins-  ertrag=  ins=  ertrag=  ins-  17  ins--  ertrag
«...  .  ....g  ...  fähig  I  -
37  mungens  gesamt  fähig  gesamt  fähig  gesamt  fähig  gesamt  gesamt  fäbig
l  I  l
1Tanga.  51  5923  2868  15  028  561  4974  4061  448  852  182  406  I  127676691««50
2Pangani.  24  3  682  1794  10254  000  2  474  000  94  —  22  000  —  5.—
3Bagamojo  10  —  —  —  —  —  —  —  —  4.  —
4Daressalam  36  193  24  133  500  60  0058  —  17500  400  —
5Mohoro  6  —  —  —  —  —  —  I  —  —  —  —
6  Kilwa  11  2  —  4000  —  —  ——  —  3%—  —
7  Lindi  1582716  150  9646  000!  300  03  1  875  —  3  2
8  Wilhelmstal.  79  1  490  40  4  780  500  60  Ol  Jl  —  —  —  3½  312
2Morogoro  24  104  —  312  000  —  6%  —  390000  —  —  —
10  Ssongean.  5  —  —  —  —  —  30.  —  —  —
11|Neu-Langenburg  —  —  —  —  —  —  —  —
12|  Mahenge  1  —  —  —  —  —  —  50  —  —  —
13Iringa  6  –  —  –  –  —  l  —«  —  —  —  —
14  Kilimatinde  3  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
15  Mpapua  3  —  —  I  —  —  —  —  —  —  —
16  Muanza  5  200  —  800  000  H—  —  —  —  —  —  —
17  Buloba  9  —  —  —  —  —  —  —  —  —
18  Moschi')  110  6  —  20  500  —  Ilhé  40  —  —  —
19Udjidji.  3  —  —  —  —  —  —  120  20  —  —
20  Tabora  1  —  I  —  —  I  —  —  —  —  —  2
I  ·  i  «  angenommen
362  141  316  4376  40  979  061  7868  140663  352  l  2400211281288181
I  «  I
*)  Ferner  110  ha  Mais,  41  ha  Weizen,  25  ha  Clfrüchte,  15  ha  Gerberakagien,  10.5  ha  Obst-Gemüse,  70  Straußen
        <pb n="353" />
        G  319  20

siellen  sich  die  Zahlen,  wie  folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Manihot  Glaziovii  Vanille  Pfeffer  Tabak  Kokospalmen  Baumm
  .  Bzume  —  Bä  E  --—-"
b  ha  Bäume  ertrag-  Bäume  ertrag-  ha  Bäume  ha  ha  ha  ha  Bäume  ertrag=  na
ins=  ertrag=  ins-  e-  ins-  *5#*½5  ins=  ins-  ins=  ertrag-]  ins-  ertrag-,  ins-  *5#v15  insges
gesamt)  fäbig  gesamt  fähig  gesamt  fähig  gesamt,  gesamt  gesamt  fähig  gesamt  fähig  gesamt  fähig  angebaut
C  !  D!  .
3W7  950  3  655  401  835  0001  —  —  —  60001  —  —  2901  536  286  019|  58  707  433
2153  5162476  000  578  oool  —  —1—  —  —  —  60  8  3135  79510
16  —  15620s  20025  2—  —  1  —737  456  28  100  170001069
397  —  6061  193,  30  10  —  –  —  —  —  11671  246  158  334/  23750  245
*3  —  214000  —  —  —  —  |  —  2  —  170  —  146
208  1031  127  911  18  2—  —  —  —  —  —  637  15  66  218  1  530  540
70  311  890  353  26  660  —  —  —  —  —  —  235  31.  29526  43314207
3131  41410  3  139  000  403  20010  —  10  2000183½|1  —  26  —  2580)0  —  1076
64  583  000  62000  H.  —  1  —  —  —  15.  —  150  —  870
4  —  1900  —  —  —  —  —  —  —  —  3.  —  —
DÜT  6100  4  —  —  ——  —  —  —  —
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
EEEEIEEEEEEEEIIEBEE
45.  —  2353  500  —  —  1  —  —  —  6
5  —  5000  —  —  ——  —  I  +A—  —  —  —
142  o6  30200  6000  +1N  —  —1  —  —  —  —  213
—  2228  —  —  —  —  —  —  1
si  1  792700  1025——  —  —  6uu  6½½—  —  —  —  222,5
—  18000  —  ..„.  .-  400  —H.
—  –  –  —.  —  —-  –  –  —  —  1  —  —  28
I  !  «  l  #  —
12  83  2150  112  661  10  )  1  925  479  5  #  25  11  206  01810  7  orn  1292  574  665/106  118  367
l  s
Gesamt-  #  »  ,s3..«..·.
:YZIZATMI-s0  2  —-  Grün=  Davon  Gründungs=  3
*Hbebaute  |EE  ————  2  —  .-  «  kapital  Ezs
7.  2  S  2  dungs--  ein-  mitgeteilt
23.  junbebaute  2  .  S
r..  S  —.—  ——  „  -  vonllnteersszeO
Fläche  EEIEEIILLE  m1212  1Sèkapital  gezahlt  ns
ha  ha  ha  has#  —  —  nehmungen  5  32
—  21  87  70665  42670|11  894  2  102  4244%  963  7  415  449  24  21
2  —  48  559  6264466926  1  292  390  13882  4½15  333  7992  500  19  11
o  —  43  466851%%%  58000  11500  3  1
13  —  11910  25231  111  12151  4  2701  1231  481  7  2  233  999  100  199  5  5
—  —  3  186  149  1  4401  —  241  117  31  —  2  233  333  215  000  2  2
—  —  878913731  10  680  3  2281  54  224  11  —  250  000,  190  000  2  2
13.—  15  002  120  271  32851  61  131  3631  MINIBB50  O00  2278  863  5  7
%  44611  7033  60  548J8%  592  400  11  8
—  —  359455344332B3]223B  117633  7  »
—  15  602  149  10  90  61  32529320|0  1  —-  —  —-——---—
  20  3415  3451  19  698  2641  30651  3981  2271  11  —  60  000  60  000  2  2
—  —  265  42  —  9  15  —  —  l1  —  —  —  —
—  3  1  108  131  1  1221  251  13701  1931  711  —  1  —  26  000  24  000  2  2
—  —  2326  361  1  1351  401  15751  1501  790  —  3  16  000  140  0066  2  2
—  660  40|0000.  111709  100|113  *  3  000  —  t
—  —  1  735  688  —  200  J%%%  –  120  000  120  000  2
4  3827  1424%3%%%  465]  30  190  —1—  —  —  —
—  12  57  481SS  291  15781  661  2248  120051  2151  10  3  786  650  118.000  19  14
—  —  306  100—  38  2  132731  22  7500  –  1
—.  354  321  —  13—  121100  0  0%  41500  —  1
15  608360  25345  64C150  710  (12  96
        <pb n="354" />
        320  0

Udersicht  über  die  Bewegung  des  Hbandels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgeblets  über  die  Jollstellen
der  Binnengrenze  im  III.  Viertel  des  Kalendersahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen

eitraum  des  Vorjahres.
(Vgl.  Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  3,

Q#

S.  83  ff.)

 

Im  Im
III.  Veertel  III.  Viertel  ZunahmesAbnahme
1908

Benennung  der  Warengruppen  1909

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[.Wert  Wert  Wert.  Wert.“
A.  Eintfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:  "#
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  12  405  12  969  —  564
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  7675  6751  924  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  23549  30  976  7  427
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  2335  4560  —  2225
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  .  31870  33  794  1921
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Zuttermittei  .  1  064  666  398  —
5  Pflanzenfasern  .  18  1124  1  106
)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  7  624  8561  —  1  037
Summe  I  86  440  99  401  —  12  961
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  3  760  1  587  2  173  —
b)  Fleisch  und  eßbare  lierische  Erzengrisse  aller  Ari  8  956  9  508  –  552
Jc)  Tierische  Rohstoffe  19  232  725711975  —
Summe  ñ  31  948  18  352  13  596  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralölen.  10  911  9848  1  063  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  4  916  8  316  —  3  400
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  9286  11  487  —  2201
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  canber
Lederwaren)  .  568  733  447  482  116251  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachsinch,  Kürscnerwaren  11  461  8818  2643  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  ..  147  202  —  55
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  1234  6  145  —  1911
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  8  559  8855  —  296
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  16  665  28974  —  12  309
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (anßer  Instrumenten,  Woschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug.  1  848  101  1  747  —
b)  Fabrikate  74916  79224  4  308
Summe  XII  76764  79325  –  2561
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  29  3887  48  009  —  13  622
XIV.  Waffen  und  Munition  .  7088  13  333  —  624
XV.  Geld  ..  1248  —  1248  —
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  1909  862  787  783  54179J:“40  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  819  176  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  .  14  43  611  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  12  255  47614  35  359
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  129  48  86  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Gemömitte  82  505  84  142  —  1  637
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  91  904  135  402  —  48  498
e)  Getränke  —  124  —  124
s)  Sänmereien,  lebende  Pflanzen  und  Juttermittei  —  45  —  45
g)  Pflanzenfasern  .  10  512  —  10  512  —
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .  76  148  23020  68119  —
Summe  1  273  453  290  399  —-  16  946
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  2  061  6  268  —  4192
b)  Tierische  Nahrungsmittel.  38  553  22  660  15864  —
c)  Tierische  Rohstoffe  .  ....  541  515  2875442538  971  —
Summe  II  582  129  316  486265  643  –
        <pb n="355" />
        Im  Im
III.  Viertel  III.  Viertel  Zunahme'Abnahme
Benuennung  der  Warengruppen  1909  1908  h
Wert.4  Wert..Wert.  Wert.
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  112  543  21611110  382  —
I  Geweröliche  Erzeugnisse  3260  8  013  —  4753
.Geld  .  .  .  537  —  537  —-SummedckAusfuhrimIII.Viertel1909.
  971  922  617059  35“  863  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  539  386  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  +  432  536  –  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1909  14„  4234  103  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  1  358  562  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  .  476  147  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  III.  Viertel  Im  III.  Viertel
des  Kalenderjahres-des  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909  1908
Mengee'  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  „½5  ko  Lit  kg  Al  kteg  ½
A.  Ein  fuhr.
Reis  3  4166  001  3  103.  1  078  13.  —  —  177
Mebl  und  Backwaren  23  171  11  127  22  889  11  637  282  —  —  510
Zucker,  roh  und  raffiniert  12  458  4339  28  033,  11  759  —  —  15  575  7420
TDabakfabrikate  2  537  10  652  3  189  10  593  —  59  952  —
Stille  Weine  aller  Art  7502  6  358  13  105  13  670  —.  —  5  903  7312
Branntweine  aller  Art  .  5  0711  9519  7399,  8395  —  1  124  2328  —
Bier  .  30  722  12  732  21204  9259  9518  34473  —  —
Bau=  und  Nutzholz.  5450  55  237  —  —  16  238  1  880
Fleisch  u.  eßbare  tierische  Erzeugn.  4308:  8956  39690  9508  339  —  —  552
Zement.  ç  27365  2263459576  5203  —  —  32211  2940
Salz  15  806ö“  1  514379  1  970  427  —  —  457
Stein-,  Braunkohlen,  Briketts  —  —  —  I  —  —.  —  —  —
Petroleum  ...  34  031.  6  931  9  1563.  230004  4631  —i  —
Seifen  aller  Art  5386  3199  108  7976  —  —  8722  4477
Baumwollgewebe  220  197,  512  9958138  577  384  6291  620°  128  329  —  —
Baumwo  llene  Bekleidungen.  *  3  555,  23  352  6  6410  36234  —  —  3  085.  12882
Wollengarne  und  -waren,  auch  «
halbwollene  11846  7152  4399.  33799140  37  —
Garne  und  Waren  aus  Leinen,  6  1
Jute  usw.  6438  9320|  68  176681  —  —  7  7300  8348
Posamentierwaren,  Schirme,  geug-  Z  i
schuhe  1  306  3  550  594  2271  712,  1279  —  —1
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  959  7929  639  5  754  z20  2  175  —  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  392“  2592  3831  2455  9  137  —  —
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  3  410  2831  3270  4061  1400  —  —  1  230
Papier  und  Pappe,  Waren  daraus  2118.  3  412  1  144½2  CP  704  583  —  —1
Tonwaren  und  Porzellan  47  576  855  945  —  —  428  369
Glas  und  Glaswaren.  .  85178156242857327142—  —  20  056,  11  518
Roheisen,  eiserne  Schienen,  |  1
Stangen  usw.  .  3316  1  157  255  90  3061  106071  —
Wellblech  56  304  18  484  10  9111  4119  40  393,  14  365  —  —
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren.  22  009  25  2010  787  44  408  —  —  18778  19115
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  19  807  30  944295  29  279  5512  1  665  —  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  4889,  6020  512,  1292  4377.  4  728  —  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  6  0600  898507  32363  —  —  33  967  23378
Transportmaschinen  u.  Fahrzeuge  6  «
aller  Art,  auch  Fahrräder  4971  9650  3  102  5844  1569,  3  806  —  —
Feuerwaffen  Stückzahl  38  4504  101  857  —  —  63,  4070
Goldmünzen  ....  —I—  —  —  —.  —  —  —
Silbermünzen  11  12s18  —  —  11  1248  —  —
        <pb n="356" />
        322  20

 

 

 

 

 

 

Im  III.  Viertel  Im  III.  Viertel
des  Kalenderjahres  des  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909  1908
Menge  WertMenge  WertMenge  WertMenge  WVeru
kg  M.  kg  M  kg  ½#  kg  2#
B.  Rus  fuhr.
Reis.  87640  10  0191  263  0O80  44  606  —  —  175  410  34587
Mtama  1  390,  621  2589  236  —  386  1  199  —
Hülsenfrüchte  —  20838  264  —  —  2083  2634
Kaffee  .  203  500  824511  222957  84033  —  —  19  457.  1582
Sirup,  Melasse  —  —  —  —  —  —1  —  —
Tabat  55  54  61  601  —  —  6  6
Kopra  r  [  —  –  "  —  —  —  —  —
Erdnüsse  697  676,  90  180803  718  133.093  —  —  106  042  42913
Sesam  14  184  1664  13  611  2  033  573  —  3#09
Rohbaumwolle  8  5  10  512  –  8  421  10  512  —  —
Sisalagavenhanf  ..  —  —  —  —  —  —  —
Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer,  roh,  i  -  s
bearbeitet  ...  —-  —  —  —  —  —  —  I  —
Brennholz  und  Holskohlen  .  —ä  —  —  —  —  —  —  —
Gerbhölzer,  Gerbrinden.  —  —  —  —  —  —  —.—
Kautschuk  und  Guttapercha:  #  Ü  1
#a)  Plantagen-Rautschuk.  —  —  —  —  —  —  —  —
b)  wild  wachsender  ...  1574076143  6594  23  020  9146  63  123  —  —
Rindvieh.  .  .  .  Stückzahl  1  10  5  267  —.  —  4  257
Milch.  Butter,  Käse,  Eier  usw  88  253)  38  23239  957  22  6328296  15  6001.
Elfenbein  1  215  24  538  1  045  18  463  170  6075  —-  —
Häute  und  Felle  387  337  448  07418  358  132  198  218979  315  876  —-Insektenwachs
  30  777  63  309)60  765|125  351  —  —  29  988  62012
Glimmer  —  —  —  —  —  —  —
Kopal  —  —  —  —  —  —  —  —
Gold  49  111  031  —  —  49  111  031  —  —
l  l  I  .

 

 

 

 

 

nachweliungdastund-einnehmendeldenBinnengrenz-IollitellenvonveutfchOstafklka
lmmonatnovemderlm.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

(DBgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  6,  S.  224  f.)
fi  NAusfuhr=  Salz-  "  „Q  Gegen  Vorjahr
gollitell  Einfuhr=  Ausfuhr  verbrauchs-  Neben  Insgesamt  Im  1
Dollstelle  zoll  zoll  Abgabe  Einnahmen  Vorjahr  mehr  J  weniger
Nup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  M  Pf.AMPf.  AAa4aS  Pf.  .  bvi.
l  l
Moschi..  3  657  90  892  73  19  90  5  55%  Wie  2372  19  872919  —
Schirati  709  40  788  60  —  —  36  271153427  2045  70107717  968231  —
Muansa  16  5553114  159  73  13  20  254  01  30  982  25  41  309671871561122594  06  —  —
Buloba=  7151771  7  305  46  60  65  488  5315006  4220  008  5668789  60|11  118  966  6  —  —
Usumbura  150  75  13  80  —  —  13  37,5  17792,5  23723  25  63  211701  —  —
Udjidjin.  30  8  —  —  —  —  14  —  44  80  59  73  80  644  —  26  90
Bismarckburg  —  —  —  —  —  8  02,  802,5  10•70  3  55  715  J  —
Unjika-Posten  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Neu-  Tangenburg  3901  —  —  —  —  390  520  83  137—  —
Mucia  5350  36  13.76  —  84  5  87.5  585  83.5  781  1111  1178—  —  336  76
Wiedhafen.  812,,  —  —  —  12,5  —  825  11—  0  —  11...  —  ——
Ssongea  ---  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
.  l
SummcinRup.288():-532,523  204  08  94  71,.,825  58,052  927  10,70  570  27821892788744  60!  363  66
.W  38  404  4830  9338  7s26  291100  787057027  I  3  381  —  —
Nov.  1908  .118787  44112806  03  153  37  442  43132  189  27
Gegen  Vorjahr
Zun.  I,  Abn.  —  *1961699  18132  74  27  O8  658  35038381  —
        <pb n="357" />
        Brutto-Eeinnahmen  bel  den  Küftengollstellen  von  Deutsch-Ostafriha  im  Oonat  Januar  1910.

nachwelsung  der

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  6,  S.  228.)

—  ——

323  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Kamerun.

Vom  Bau  der  Norddahn.“)

Der  Stand  der  Bauarbeiten  an  der  Nordbahn
  (Manengubabahn)  war  im  letzten  Vierteljahr
  1909  folgender:

Das  Bahnplanum  ist  ohne  Unterbrechung
fertig  bis  Kilometer  128  +  500.  In  Arbeit  ist
die  Strecke  von  Kilometer  128  +  500  bis  135
+  800  und  von  Kilometer  141  +  300  bis
Kilometer  144.

Die  Strecke  von  Kilometer  135  +  800  bis
141  +  300  wird  von  zwei  zur  Zeit  im  Umzug
befindlichen  Schächten  besetzt  werden.

Von  Kilometer  128  +  500  bis  Kilometer
135  +  800  sind  fünf  Schächte  angesetzt.

Die  Brücken  bei  Kilometer  106  +  900,
Kilometer  107  +  500  und  113  +  100  fsind
fertig;  an  den  Eisenkonstruktionen  ist  noch  der
Anstrich  anzubringen.

An  der  Brücke  über  den  Dibombe  bei
Kilometer  115  +  100  ist  der  eine  Blechträger
mit  10  m  Stützweite  —  Offnung  gegen  Nlohe
—  eingebracht  und  zum  Nieten  vorbereitet.

Der  durch  das  Hochwasser  weggerissene  Bock
für  die  Mittelöffnung  von  36  m  Spannweite  ist
wieder  aufsgestellt.

Die  ganze  aus  drei  Offnungen  bestehende
Brücke  wird  voraussichtlich  Mitte  oder  Ende  März
fertig  aufgestellt  sein.

Die  Durchlässe  und  kleineren  Brücken
bis  Kilometer  146  sind  größtenteils  in  Arbeit,
einzelne  schon  fertiggestellt.

Von  der  Brücke  über  den  Mellobach  mit
30  m  Stützweite  bei  Kilometer  141  +  950  find
die  Widerlager  bis  Auflagerunterkante  fertig.

Von  der  Haltestelle  Mundeck  zum  Mungo
gegenüber  dem  Vorwerk  der  Mukonje-Pflanzung
wurde  ein  Weg  trassiert  und  mit  dem  Ausbau
begonnen.  Die  Bauausführung  erfolgt  durch  die
Mukonje-Pflanzung.

Die  Wegverlegungen  des  Regierungsweges
  Lum  —Bare  zwischen  Kilometer  121—M  460
und  134  +  300  sind  fertiggestellt.

Der  Oberbau  ist  bis  Kilometer  115  +  100
(Dibombebrücke)  fertig  verlegt.

Die  Fernsprechleitung  ist  mit  einem
Drahte  bis  Kilometer  114  verlegt  und  im  Betrieb.

Die  Hochbauten  der  Bahnhöfe  und  Haltestellen
  mit  Ausnahme  der  Abortanlagen  und  der
regensicher  eingedeckten  Lager  für  Heizungsholz
der  Lokomotiven  nebst  Ladebühnen  sind  bis  Lum
erstellt.

Im  Betriebe  sind  zur  Zeit:  8  Lokomotiven,
14  gedeckte,  110  offene  Güterwagen,  1  Saal-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr  24,  S.  1149  f.
4
        <pb n="358" />
        G  324  20

wagen,  1  Personenwagen,  1  Post=  und  Gepäckwagen.


Die  Spundwände  für  die  Kaimauer  in
Bonaberi  sind  geschlagen  und  die  Fläche  innerhalb
  derselben  etwa  zur  Hälfte  auf  die  vorgeschriebene
  Tiefe  ausgebaggert.  Die  die  Kaimaner
  tragenden  Pfähle  (I.-Träger)  sind  auf  eine
Mauerlänge  von  etwa  10  m  geschlagen.

Auf  dem  Bahnhof  Bonaberi  wurde  die
Zentesimalwage  eingebaut.

Für  die  Firma  Woermann  &amp;amp;  Cie.  ist  ein
Anschlußgleis  von  Bahnhof  Bonaberi  zum
Faktoreigrundstück  gelegt  worden.

Der  Baufortschritt  im  Berichtsvierteljahr
ist  trotz  der  zum  Teil  sehr  schwierigen  Erdarbeiten
  (Fels)  als  zufriedenstellend  zu  betrachten.


Vom  Bau  der  Mittellandbahn.“)

lber  den  Fortschritt  der  Arbeiten  in  den
Monaten  September  bis  Dezember  1909
wird  berichtet:

Vorarbeiten:  Die  Erkundung  des  Nkelleüberganges
  und  der  anschließenden  10  km  gegen
Jaunde  zu  ist  ausgeführt  und  die  Linienführung
im  allgemeinen  festgelegt.  Auf  der  Strecke
Japoma  bis  20  km  hinter  Edea  wird  an  der
ausführlichen  Geländeaufnahme  gotoarbeitet.
Von  den  Strecken  bis  Kilometer  49  und  Kilometer
  70  bis  87  liegt  diese  bereits  vor.

Die  Bahnarxe  ist  bis  Kilometer  29  und  von
Kilometer  82—+  400  bis  Kilometer  86  abgesteckt,
die  Linienführung  von  Kilometer  70  bis  86
genehmigt.

Die  landespolizeiliche  Genehmigung  der
ersten  20  km  erfolgte  am  12.  Oktober,  welcher
Termin  als  Baubeginn  nach  dem  Vertrage
gelten  wird.

Die  Rodungsarbeiten  sind  bis  Kilometer
23500,  bei  Kilometer  26,  sowie  vom  Nordarme
des  Sanaga  rückwärts  in  der  Richtung  auf
Japoma  von  Kilometer  82—+700  bis  85—+400
zum  Teil  beendet,  zum  Teil  in  der  Ausführung
begriffen.

Die  Erdarbeiten  sind  bis  Kilometer  21—
600  im  Gange.

Von  dem  in  Bonepupa  gelegenen  Steinbruch

  wurde  ein  regelmäßiger  Steintransport
mit  einer  Barkasse  und  drei  Leichtern  nach
Japoma  eingerichtet.  Die  Leistung  betrug

65  echm  in  der  Woche.  Ein  weiterer  Steinbruch
wird  auf  der  Sanagainsel  in  der  Nähe  des
Nordfalles  angelegt.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  998.

 

Auf  dem  Bahnhof  Duala  sind  die  Erdarbeiten
  am  Hange  der  Akwaseite  vollendet.  Die
Häuser  auf  der  Akwaseite  sind  bis  auf  den
Anstrich  sämtlich  fertiggestellt.  Auf  der  Bellseite
  ist  das  Dienstgebäude,  das  Betriebsleitergebäude
  und  ein  weiteres  Wohnhaus  im  Rohbau
fertig;  außerdem  ist  mit  dem  Bau  zweier
weiteren  Häuser  angefangen  worden.

Die  Lazarettanlage  ist  bis  auf  ein  Wellblechhaus
  für  den  schwarzen  Heilgehilfen  fertiggestellt,
  mit  einem  Drahtzaun  eingefriedigt  und
bezogen.  Am  Hange  der  Akwaseite  wurde  ein
vorläufiger  Brunnen  aufgestellt  und  auf  der
Bellseite  eine  Pumpe  eingebaut.  Beide  Anlagen
  liefern  brauchbares  Wasser.

Die  Uberführung  der  Bell-Akwastraße
wurde  fertiggestellt.

Die  Rohrdurchlässe  auf  dem  Bahnhof
Duala  und  bis  Kilometer  11—+—200  sind  vollendet
bzw.  bis  zum  Uberbau  hergestellt.

An  der  Dibambabrücke  wurde  mit  dem
Einbringen  des  Fundaments  am  rechtsufrigen
Widerlager  begonnen.

In  Edea  ist  die  Landungsgelegenheit  am
rechten  Nordarmufer  des  Sanaga  fertiggestellt.

Die  Arbeiterverhältnisse  können  als  zufriedenstellend
  bezeichnet  werden.  Das  gleiche
kann  im  allgemeinen  von  den  Gesundheitsverhältnissen
  gesagt  werden,  wenn  auch  in  der
zweiten  Hälfte  des  Dezember  bei  den  eingeborenen
Arbeitern  in  den  Schächten  jenseits  des  Dibamba
infolge  der  Nähe  des  Sumpfes  häufiger  Sterbefälle
  vorkamen.

Die  Ernährung  der  Arbeiter  läßt  nichts  zu
wünschen  übrig.

In  den  Monaten  September,  Oktober  und
November  wurden  die  Arbeiten  zeitweilig  durch
Niederschläge  wesentlich  beeinträchtigt  und  zum
Teil  größere  Nacharbeiten  an  den  Dämmen
erforderlich.  Im  Dezember  waren  die  Witterungsverhältnisse
  sehr  günstig,  so  daß  die  Erd=  und
landmesserischen  Arbeiten  einen  befriedigenden
Fortgang  nahmen.

Botanisch-SJoologische  Forschungserxpedition.

Uber  vorläufige  Ergebnisse  der  Botanischzoologischen
  Forschungsexpedition  nach
Kamerun  berichtet  der  Direktor  der  Botanischen
Zentralstelle  für  die  Kolonien  am  Königl.  Botanischen
  Museum  in  Dahlem,  Geh.  Reg.  Rat  Prof.
Ir.  Engler,  u.  a.  folgendes:

Der  Botaniker  Ledermann,  der  vier  Monate
vor  dem  Zoologen  Riggenbach  ausreiste,  benutzte
  die  vor  dem  Aufsbruch  der  Expedition  verbleibende
  Zeit,  um  auftragsgemäß  die  Strandflora
        <pb n="359" />
        W  325  20Ö

Kameruns,  besonders  aber  die  Algenvegetation
seiner  Meeresküsten  zu  erforschen.  Er  sammelte
der  Reihe  nach  an  den  Plätzen  Viktoria,
Dikollo,  Kribi,  Groß-Batanga,  Bodje,
Campo,  Elabe-Ilende,  Nkolebunde  und
Maneman  zji,  suchte  also  methodisch  das  ganze
Küstengebiet  von  Viktoria  bis  zum  äußersten
Süden  ab  und  brachte  dabei  eine  Kollektion  von
rund  1000  Nummern  zusammen.  Es  befinden
sich  darunter  gegen  150  Meeresalgen,  die  meist
durch  Dredgezüge  erbeutet  wurden.  Sie  wurden
in  Formol  konserviert  und  dadurch  in  einen
Erhaltungszustand  versetzt,  der  ihre  sichere  Bestimmung
  ermöglichte.  Da  Westafrika  in  bezug
auf  die  Algenvegetation  seiner  Küsten  so  gut  wie
unbekannt  war,  läßt  sich  schon  jetzt  sagen,  daß
das  erzielte  Resultat  höchst  wertvoll  und  erfreulich
  gewesen  ist.  Viele  Arten  stellten  sich  als
neu  für  die  Wissenschaft  heraus,  bei  anderen
ergab  sich  eine  überraschende  Übereinstimmung
mit  westindischen  Arten.

Die  Expedition  selbst  brach  Mitte  November
1908,  nachdem  Herr  Riggenbach  zu  ihr  gestoßen
war,  von  Jabassi  aus  ins  Innere  auf.  Sie
wandte  sich  zunächst  nach  Norden  zum  Manengubagebirge,
  umkreiste  dieses  und  hielt  sich  an
den  östlichen  Ausläufern  der  anschließenden  hohen
Gebirgsketten,  über  Bare,  Mbo,  ÖDschang,
Babadju  und  Bamenda  marschierend,  bis  zu
den  Kumbobergen.  Sie  bewegte  sich  dabei  meist
in  Höhenlagen  zwischen  1200  und  1800  m,  bestieg
  aber  auch  einige  Gipfel,  die  sich  als  2000
bis  2300  m  hoch  erwiesen  und  eine  äeußerst
interessante  Flora  darboten.  Nunmehr  ostwärts
wandernd,  erreichten  die  Reisenden  Anfang
Januar  1909  die  Banjo-Station.  Nach  Über—
schreitung  des  6.  Breitengrades  war  im  Charakter
der  Vegetation,  die  bis  dahin  immer  noch  Anklänge
an  die  Urwaldregion  der  Küstenbezirke  gezeigt
hatte,  eine  Wandlung  eingetreten.  Man  hatte
die  typischen  Graslandschaften  Adamauas  erreicht
und  verblieb  in  diesen  bis  Garua,  dem  Zielpunkt
  der  Expedition.

Ein  längerer,  bis  Mitte  März  sich  hinziehender
Aufenthalt  im  Banjo-Bezirk,  der  schon  wegen
Verpackung  und  Heimsendung  der  bis  auf  2600
Nummern  angewachsenen  Pflanzensammlungen
nötig  war,  wurde  zu  einem  Vorstoß  noch  weiter
nach  Osten  bis  Tibati  verwendet.

Nach  Wiederaufnahme  der  nördlichen  Route
gelangte  man  auf  dem  durch  von  Stetten  erschlossenen
  Wege  über  Jakuba,  den  Mao  Jim
und  Dodo  nach  Kontscha,  wobei  der  1420  m
hohe  Paß  Tschape  zu  überschreiten  war.  In
Garua  traf  die  Expedition  am  4.  April  ein.
Mit  der  Station  als  Basis  wurde  noch  vor  Schluß
des  Monats  eine  Reise  südlich  zum  Ssari-Ge- 



gebirge  angetreten  über  Alhadschin-Galibu
bis  zum  Posten  Ssagdje  marschiert,  dann  ostwärts
  zum  Benue  abgebogen  und  dem  Lamido
in  Rei-Buba  ein  Besuch  abgestattet.  Auf  dem
Wasserwege  kam  man  nach  Garua  zurück.  Ein
weiterer  Abstecher  brachte  die  Reisenden  westlich
bis  zur  englischen  Grenze.  «

Herr  Riggenbach  trennte  sich  nun  von  Leder—
mann,  nahm  alle  bis  dahin  zusammengebrachten
Sammlungen  mit  sich  und  fuhr  auf  dem  Benue
zur  Küste,  während  Ledermann  am  10.  September
den  Rückmarsch  zu  Fuß  antrat.  Eine  88-tägige
Wanderung,  die  durch  die  eingetretene  Regenzeit
und  Überschwemmung  aller  Flußtäler  sehr  behindert
  war,  ließ  ihn  erst  am  8.  Dezember  wieder
nach  Duala  gelangen  und  nötigte  ihn,  zur
Wiederherstellung  seiner  infolge  der  überwundenen
Strapazen  erschütterten  Gesundheit  noch  vier
Wochen  auf  Teneriffa  zu  bleiben.  Wenn  er  sich
entschloß,  den  Rückmarsch  auf  ungefähr  demselben
Wege  wie  den  Hinmarsch  zu  machen,  so  war
dafür  die  Erwägung  maßgebend,  daß  er  dadurch
die  gleichen  Gegenden  unter  völlig  veränderten
Verhältnissen  wiedersah,  daß  er  neben  den  in
der  Trockenzeit  blühenden  oder  fruchtenden  Pflanzen
jetzt  auch  die  Vegetation  auf  der  Höhe  ihrer
Entwicklung  kennen  lernte.  Der  Rückmarsch
brachte  ihm  noch  1500  Nummern  blühender
Gewächse  ein  und,  wie  sich  zeigt,  ganz  anderer,
als  die  Hinreise  geliefert  hatte.

Ledermann  hat  eine  reiche,  mustergültig  präparierte
  und  etikettierte  Sammlung  heimgebracht.
Sie  umfaßt  6500  Nummern,  ist  fast  ausnahmslos
  in  einem  Zustande,  der  die  Möglichkeit  ihrer
Bestimmung  gewährleistet  und  bietet  eine  brauchbare
  Grundlage  zur  Beurteilung  der  Vegetationsverhältnisse
  eines  weit  ausgedehnten  Gebietes  dar.

Obgleich  ihre  Bearbeitung  naturgemäß  ein
bis  zwei  Jahre  beansprucht,  läßt  sich  doch  schon
jetzt  erkennen,  daß  sie  eine  Fülle  neuer  Gattungen
und  Arten  bringen  und  damit  dem  Ausbau  des
natürlichen  Pflanzensystems  von  großem  Nutzen
sein  wird.  Aber  auch  nach  der  praktischen  Seite
ist  sie  von  Bedeutung.  Gewissenhaft  geführte
Tagebücher,  Aufzeichnungen  über  alle  am  Wege
zur  Beobachtung  gekommenen  Pflanzenformationen
und  Kulturen  der  Eingeborenen,  Augaben  über
eine  etwaige  Verwendung  der  ausgenommenen
Gewächse,  pflanzengeographische  Skizzen  und
Photographien,  die  der  Sammlung  beigegeben
sind,  legen  davon  Zeugnis  ab,  daß  Herr  Ledermann
bestrebt  gewesen  ist,  nicht  nur  der  reinen  Wissenschaft
  zu  nützen,  sondern  auch  die  wirtschaftlichen
  Verhältnisse  des  durchwanderten  Gebiets
erläuterndes  Material  zu  gewinnen.

75
        <pb n="360" />
        W  326  20

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Diamantenkelder  bei  der  Conception-Bucht.
Von  Dr.  Voit.

Die  Untersuchung  der  Diamantenfelder  südlich
Conception-Bucht  mußte  mich,  um  zu  einem  halbwegs
  klaren  Resultat  zu  gelangen,  naturgemäß
zur  Untersuchung  des  ganzen  Küstenstrichs  bis
Spencer-Bai  führen,  da  ein  Fachmann  den  Küstenstrich
  noch  nicht  bereist  hatte.  Ich  muß  betonen,
daß  ich  nur  ein  ganz  beschränktes  Areal  einigermaßen
  gründlich  untersuchen  konnte.  Es  ist
einmal  jetzt  in  der  Zeit  der  Südweststürme  nur
eine  geringe  Anzahl  von  Tagen,  an  denen  man
—  und  zwar  meistens  nur  von  5  bis  10,
höchstens  12  Uhr  —  arbeiten  kann,  zweitens  sind
die  Verhältnisse  in  den  bereisten  Gegenden  ganz
unsagbar  schwierig.  Man  kann  sich  der  Bewunderung
  nicht  verschließen,  wenn  man  sieht,  mit
welcher  Zähigkeit  und  mit  welchem  Aufwand  an
Kraft  und  Energie  der  Prospektor  in  die  dortigen
Gegenden  vordringt,  und  ich  muß  sagen,  daß  ich
die  Erzählungen  von  dem  wüsten  Terrain,  von
den  unglaublichen  Schwierigkeiten  und  Entbehrungen,
  die  der  Prospektor  dort  erdulden  muß,
bewahrheitet  fand.  Die  Verhältnisse  sind  zum
Teil,  wenn  man  es  nicht  selbst  durchgemacht  hat,
in  des  Wortes  eigentlichster  Bedeutung  unglaublich.


Beschreibung  des  Küstenstriches
der  Tour  Swakopmund-Lüderitzbucht.

Im  Gegensatz  zu  dem  Besuch  des  Küstenstriches
  südlich  Lüderitzbucht,  welcher  größere
Schwierigkeiten  nicht  bietet,  ist  die  Bereisung  des
nördlichen  Küstengebietes  ungemein  erschwert,
da  die  Dünen  vielfach  bis  ans  Meer  herantreten.
  Die  Dünen  sind  zum  größten  Teil  unpassierbar,
  besonders,  wenn  man  den  verhältnismäßig
  leichten  ersten  Gürtel  nach  Osten  zu  überwunden
  hat.  Sie  streichen  fast  durchweg  von
Süden  nach  Norden,  bilden  aber  nicht  immer
streng  zusammenhängende  Züge,  sondern  unterbrechen
  sich,  um  etwas  mehr  östlich  bzw.  westlich
von  neuem  einzusetzen.  Diese  gleichen  Unterbrechungen
  geben  dann  die  Möglichkeit,  nach  Osten
vorzudringen.

Im  Jahre  1903  versuchte  ich  einmal  mit
Pferden  die  Tour  von  Klipnuis  im  Kuiseb  nach
der  Küste,  um  eventuell  bis  Sandfischhafen  zu
gelangen.  Von  dem  dortigen  Bastard  Coetzee
wurde  mir  mitgeteilt,  dieses  Ziel  sei  in  großen
Zickzackuegen  nicht  so  schwer  zu  erreichen.  Ich
mußte  seinerzeit  trotz  guter  Führung  und  Ausrüstung
  umkehren,  und  ich  möchte  sagen,  daß
nach  allem  dem,  was  man  hört,  sich  die  Verhältnisse
  nur  noch  verschlechtert  haben.  Coetzee

und

 

will  noch  das  alte  Bett  des  Kuisib  von  Swartbank
  aus  bis  Sandfischhafen  zu  gelegentlich  durch
die  Dünen  verfolgt  haben.  Schon  damals  waren
davon  Spuren  nicht  bemerkbar,  und  an  einen
Transport  von  Swakopmund  über  die  Dünen,
der  das  englische  Gebiet  vermeiden  würde,  ist
meines  Erachtens  heute  nicht  mehr  zu  denken.

Es  besteht  allerdings  für  mich  wenig  oder
gar  kein  Zweifel,  daß  der  Kuisib  in  der  Nähe
von  Swartbank  seinen  durch  Dünen  verdeckten
Hauptwasserarm  direkt  nach  Westen  sendet,  der
ein  großes  Delta  von  Gorochas  bis  Sandfischhafen
  bildet.  Desgleichen  scheint  es  mir  im
höchsten  Grade  wahrscheinlich,  daß  die  Wasserstelle
  Erhornspütz  unter  den  Dünen  in  einem  unsichtbaren
  Bett,  das  vielfach  in  große  Vleys  ausweitet,
  mit  dem  Tsondab  in  Verbindung  zu
bringen  ist;  mit  anderen  Worten,  daß  Erhornspütz
die  versandete  Mündung  des  Tsondab  darstellt.
Schließlich  ist  wohl  gar  kein  Zweifel  mehr,  daß
Mcob  mit  Reutersbrunn  die  Deltamündung  des
Tsauchab  darstellt,  welcher  allerdings  schon  hinter
Seßriem  sich  in  Vleys  zu  verlieren  scheint.  Tatsächlich
  ist  in  regenarmen  Gegenden  und  Wüsten
diese  Ausweisung  der  Reviere  in  Vleys  bzw.
Oasen  eine  bekannte  Erscheinung,  wie  denn
schließlich  auch  der  Tsauchab  sich  im  Sossob-Vley
  tot  zu  verlaufen  scheint,  in  Wirklichkeit
aber  wahrscheinlich  nur  von  Dünen  üÜberdeckt
wird.  Das  ganze  orographische  Bild  hat  sich
außerdem  im  Namigürtel  durch  säkulare  Hebungen
und  Senkungen  bedeutend  verwischt.

Ich  möchte  noch  bemerken,  daß  man  überall
in  den  Deltas  Wasser  aufmachen  kann,  das  fast
immer  recht  gut  ist,  mit  Ausnahme  von  Erhoruspütz,
  das  sich  aber  wohl  auch  noch  verbessern
  lassen  wird.

Während  von  Swakopmund  bis  Conception=Bucht
  die  Dünen  ganz  nahe  ans  Meer  herantreten
  und  nur  in  einem  schmalen  Streifen  am
Strande  gelegentlich  das  anstehende  Gebirge,
Fundamental--Gneis  mit  seinen  Variationen  und
intrusivem  Granit,  hervortreten  lassen,  treten  bei
Conception  die  wirklichen  Dünen  ostwärts  zurück
und  lassen  in  einem  langgestreckten  Tal,  das  sich
südlich  bis  Meob  hinzieht,  das  Grundgebirge,
vorwiegend  Granit  der  ersten  Intrusivperiode,
mit  einer  Unmenge  von  Diabasgängen  zutage
treten,  während  der  ganzen  Küste  entlang  trügerische
  Salzpfannen  auftreten.  Dieses  langgestreckte
Tal  ist  mehr  oder  weniger  mit  Schürffeldern  belegt,
  deren  Zahl  ziemlich  nahe  an  6000  kommen
dürfte,  und  ist  der  Mittelpunkt  der  augenblicklichen
  Schürftätigkeit.  Südlich  Meob,  dessen  letzte
südliche  Wasserstelle  Reutersbrunn  getauft  ist,
treten  die  Dünen  wieder  ganz  ans  Meer  heran;
diese  Tour  ist  bis  südlich  von  Sylvia-Hügel  recht
        <pb n="361" />
        G  327  20

unangenehm.  Ohne  größeres  Gepäck,  mit  peinlich
  genauer  Benutzung  der  Ebbezeiten,  bei  Vorlegen
  von  Proviant  und  Wasser  kann  man  natürlich
  auch  diese  Tour  glatt  erledigen.  Ich  ging
von  Meob  mit  zwei  Pferden  und  einem  zuverlässigen
  Hottentotten,  der  sich  bewährt  hatte,  an
die  Reise.  Nach  Osterklipp  hatte  ich  Hafer  gelegt,
  auch  für  Wasser  (Kondensator)  sorgen  lassen.
Leider  hatte  ich  nicht  vorsorgen  können,  von
Sylvia-HLügel  eventuell  ins  Innere  zu  gehen,
denn  gerade  dieser  Punkt  bot  mir  ungemein  überraschendes
  und  hat  mich  geologisch  reichlich  für
die  Unannehmlichkeiten  der  Reise  entschädigt.
Von  Osterklipp  ab  mußte  ich  leider  meine  Reise
nach  Lüderitzbucht  beschleunigen,  da  die  beiden
Pferde  anfingen,  bedenklich  schlapp  zu  werden.
Sechs  Wochen  nur  Hafer,  der  überdies  beim
Landen  durch  Seewasser  gelitten  hatte,  jede  Nacht
Nebel,  der  sogar  durch  den  Schlafsack  dringt,  eine
Kälte,  welche  die  Tiere  ganz  klamm  und  krumm
zieht  —  das  alles  arbeitet  die  armen  Kreaturen
mächtig  herunter.

Vor  Sylvia-Hügel,  ungefähr  bei  Schwarze-Kuppe
  (auch  Noas-Kuppe  genannt),  beginnt  die
sehr  abwechselnde  Fundamental-Gneisformation
den  eintönigen  kristallinen  Schiefern  Platz  zu
machen,  die  mit  dentlichem  Nord-Süd-Streichen
und  wechselndem  flacherem  oder  steilerem  Einfallen
nach  Westen  die  Fundamental-Gneise  ganz  deutlich
  überlagern.

Letztere  scheinen  nach  den  kärglichen  Beobachtungen,
  die  man  machen  kann,  sich  an  das
Conception-Meob--Granitmassiv  anzuschließen,  eine
Beobachtung,  die  hervorragend  mit  meinen  Beobachtungen
  am  östlichen  Namibrande  Übereinsuammt.


Der  Strand  wird  auf  dieser  Strecke  vielfach
von  nordsüdlich  verlaufenden  Diabasgängen  gebildet,
  die  sich  unter  dem  Einfluß  der  Brandung
in  ein  ganz  übles  Haufwerk  abgerundeter  aalglatter
Kopfklippen  zersetzt  haben,  über  dem  der  Meeresschaum
  oft  meterhoch  liegt.  Da  die  Brandung
vielfach  direkt  auch  kleine,  bis  ein  Meter  breite
und  drei  bis  vier  Meter  tiefe  Schluchten
ins  Gestein  bis  an  die  steilen  Dünen  gefressen
  hat  und  der  Weg  am  Fuß  der
Tünen  selbst  nicht  passierbar  ist,  so  kann  man  sich
bisweilen  nur  unter  großer  Anstrengung  mit  den
zitternden  und  nervösen  Tieren  vorwärts  arbeiten.
Ganz  auffallend  ist  die  zuweilen  enorme  Steilheit
  der  Dünen:  Bei  sehr  tiefen  Ebben  wird  eine
Tüne  bis  ans  Wasser  vorgebaut;  die  Flut  reißt
dann  immer  mehr  vom  Fuße  ab,  bis  schließlich
nach  der  Springflut  eine  völlig  senkrechte  Mauer
stehen  bleibt,  die  sich  natürlich  dann  durch  Nachstürzen
  der  Sandmassen  etwas  verflacht.  Ich
selbst  passierte  eine  zur  Zeit  hundertfünfzig  Meter

 

lange,  zehn  Meter  hohe,  völlig  senkrechte  Dünenwand,
  deren  abrieselnde  Sandmassen  das  Passieren
in  nächster  Nähe  direkt  lebensgefährlich  machten.

Über  diesen  kristallinen  Schiefern,  die  übrigens
meistenteils  in  Gestalt  von  Quarziten,  quarzitischen
Schiefern  usw.  zutage  treten,  erhebt  sich  nun
der  Sylvia-Hügel  in  seiner  blendenden  Weiße  bis
zu  einer  Höhe  von  einigen  achthundertfünfzig
Fuß  (nach  meinem  nicht  ganz  zuverlässigen
Aneroid).  Am  Fuße  dieses  imposanten  Hügelmassivs
  findet  man  ein  ausgezeichnetes  Wasser,
die  Wasserstelle  wird  bei  Hochflut  vom  Meere
überspült.  Wir  haben  es  mit  Johannesburger
Dolomit  zu  tun,  mit  einem  ganz  flach  bzw.
wellenförmig  nach  Norden  gelagerten  System  von
Kalken,  Dolomiten  (in  allen  Farben,  lila,  blau,
weiß),  Marmoren  und  kalkigen  Schiefern.  Die
Schichten  sind,  wie  zu  erwarten,  ungemein  silizifiziert
  und  entsprechen  in  jeder  Weise  den  Kalken,
Dolomiten  usw.  des  Naukluftsystems.  Wie  wir
also  im  Süden,  bei  Pomona,  über  unserer  alten
archäischen  Formation  die  Tafelberge,  eine  in
puncto  Alter  dubiöse  sedimentäre  Ablagerung
haben  (wahrscheinliches  Alter  black-Reef),  tritt  uns
bei  Sylvia-Hügel  eine  geologisch  fixierte  Formation
entgegen,  die  eventuell  bis  in  die  Länge  von
Naukluft  zu  verfolgen  ist.

Der  Dolomit  ist  die  Wasserformation  in  Südafrika,
  die  das  große  Johannesburg  mit  seinen
Minen  mit  unerschöpflichem  Wasser  versorgt,
das  trotz  der  Überflutung  bei  Hochwasser  nur
leicht  salzigen  Geschmack  zeigt.  In  dieser,  bezüglich
  Atmosphärilien  ungemein  aufnahmefähigen,
kalkigen  Formation  finden  wir  daher  einen  relativ
üppigen,  jedenfalls  sehr  erfrischenden  Wuchs  von
allerhand  grünen  Buschsorten,  die  wunderbarerweise
auf  der  Höhe  des  Plateaus  dem  rasenden  Südwestorkan
  trotzen.  Die  Formation  bedeckt  nach  Süden
zu  in  immer  abnehmender  Mächtigkeit  die  kristallinen
  Schiefer,  welche  dann  schließlich  nördlich
Spencer-Bai  dem  alten  intrusiven  Granit  Platz
machen.  Es  steht  zu  erwarten,  daß  südlich
Sylvia-Hügel,  insbesondere  bei  Osterklipp  noch
Quellwasser  gefunden  wird,  wenn  Wasser  auch
nach  Süden  zu  immer  spärlicher  auftreten  dürfte,
da  die  Dolomitformation  im  Maße  ihrer  nach
Süden  zu  abnehmenden  Mächtigkeit  auch  die
Aufnahmefähigkeit  für  atmosphärilische  Wasser
einbüßt.  Nördlich  Spencer-Bai  setzen  wieder
Fundamental-Gneise  mit  intrusivem  Granit  ein,
die  das  Gelände  bis  Lüderitzbucht  bilden.

*  Sollte  wirklich  an  dem  sog.  „Hottentottenparadies“
  etwas  sein  —  ich  persönlich  halte  die
Geschichte  für  ein  recht  albernes  Märchen  eines
phantasievollen  Reisenden  —  so  würde  es  wohl
östlich  von  Sylvia-Hügel  in  diesem  Dolomitsystem
  zu  finden  sein.  Bei  dem  reichlichen  Gehalt
        <pb n="362" />
        G  328  2.

von  Wasser  in  dieser  Formation  ist  es  ja  schließlich
  nicht  ausgeschlossen,  daß  an  einigen  geschützten
Stellen  im  Innern  die  Lebensverhältnisse  für
Wild  und  Buschleute  recht  angenehm  sind,  insbesondere
  wenn  sich  nach  einem  regenreichen
Jahre  die  Formation  einmal  wieder  gründlich
voll  Wasser  gesogen  hat.

Allgemeine  Verhältnisse.

Nach  den  unliebsamen  Erfahrungen,  die  ich
mit  einem  Betrüger  hatte  machen  müssen,  bin
ich  mit  der  größten  Sorgfalt  an  die  Prüfung
der  einzelnen,  nach  eigenen  Angaben  fündig  gewordenen
  Schürfer  gegangen,  soweit  diese  überhaupt
  auf  den  Feldern  waren.  Man  mag  sich
einmal  überlegen,  was  es  heißt,  wenn  ein
Prospektor  vom  nächsten  Platz  aus  (das  ist
Swakopmund)  versucht,  seinem  Schürffeld  nahe
zu  kommen.  Das  Lasttier  kann  im  allergünstigsten
Falle  soviel  tragen,  als  es  selbst  für  dreißig  Tage
braucht.  Wo  bleiben  z.  B.  die  Waschvorrichtungen
(ein  großes  schweres  Faß),  eine  Unmenge  Siebe,
wo  bleiben  Wasserfässer,  um  das  zum  Waschen
der  Diamanten  notwendige  Wasser  heranzuholen?
Wassersäcke  leiden  im  dortigen  Klima  derart,  daß
an  einen  Transport  im  großen  in  ihnen  nicht
zu  denken  ist.  Wo  bleiben  die  Tiere  selbst  mit
Trinkwasser?  Schließlich  braucht  ein  Prospektor
auch  verschiedenes  andere,  ein  Zelt,  in  dem  er
Schutz  vor  den  rasenden  Stürmen  suchen  kann,
Proviant  und  etwas  Komfort,  um  die  ganz  abscheulichen
  Verhältnisse  noch  einigermaßen  ertragen
zu  können.  Ich  habe  mich  nicht  gewundert,  daß
ich  nur  recht  wenige  Leute  getroffen  habe,  die
bei  den  unglaublichen  Zuständen  es  überhaupt
fertig  brachten,  ein  paar  Tage  zu  waschen,  d.  h.
regelrecht  zu  schürfen.  Die  meisten  Prospektoren
waren  da,  um  ihre  durch  die  Ungunst  der
Witterung  gefährdeten  Schürffelder  wieder  in
Ordnung  zu  bringen,  um  die  Schürfpfähle  zu
erneuern,  die  mutwillige  Leute  zum  Feueranmachen
  vereinnahmten  oder  sonst  verschleppten,
um  zu  „jumpen“",  wie  der  schöne  verdeutschte
Ausdruck  des  Miners  slang  „jump“  lautet  —
kurz:  bei  dem  absoluten  Fehlen  jeder  Kontrolle,
jeder  Aufsicht,  jeder  Möglichkeit,  sich  des  Diebstahls
und  der  Schädigung  der  Felder  zu  erwehren,
waren  tatsächlich  die  Leute  darauf  angewiesen,
lediglich  ihre  Schürffelder  und  ihr  Eigentum  zu
verteidigen.

Salzen  von  Feldern.

Das  Salzen  von  Feldern  hat  nach  meinen
Untersuchungen  glücklicherweise  nicht  den  Umfang
angenommen,  den  ich  nach  meiner  Erfahrung
gleich  am  ersten  Tage  meiner  Anwesenheit  auf
den  Feldern  vermuten  mußte.  Von  dem  erwähnten
Betrugsfall  abgesehen,  habe  ich  Verdacht  nur

 

noch  bei  zwei  ganz  untergeordneten  Fällen,  die
weiter  zu  verfolgen  sich  in  Swakopmund  als
möglich  herausstellte.

Die  Diamantenfelder.

Ich  habe  im  vorhergehenden  die  schwierigen
Verhältnisse  absichtlich  eingehend  geschildert,  um
eine  Erklärung  dafür  zu  geben,  warum  das
Prospektieren  bis  jetzt  recht  langsam  vor  sich  gegangen
  ist  und  warum  auch  die  Resultate  eigentlich
  recht  minimal  sind.  Auch  traf  ich  zu  einer
Zeit  ein,  als  alle  Prospektoren  ihre  Felder  völlig
zurecht  gemacht  hatten  und  nun  nach  Lüderitzbucht
  oder  Swakopmund  verzogen  waren,  um

sich  für  die  Prospektiertätigkeit  auszurüsten.  Das
Prospektieren  geht  überhaupt  erst  los.
Nach  meinen  Untersuchungen  habe  ich  in

einem  langgestreckten,  ausgefegten  Tale,  das  sich
von  Meob  bis  in  die  Breite  von  Conception=Bucht
  erstreckt,  Diamanten  konstatiert,  und  zwar
von  vielleicht  20  km  südöstlich  Landungsstelle
Conception-Bucht  bis  einige  15  km  nördlich  von
Mcob.  Ich  selbst  habe  keinen  Zweifel,  daß
auch  die  restlichen  15  km  südlich  bis  Moob,
wenn  auch  nur  spärlich,  Diamanten  führen.
Gefunden  habe  ich  selbst  aber  dort  nichts,  auch
ist  mir  nicht  bekannt,  daß  die  Leute  da  fündig
geworden  sind.  In  der  Tat  ist  das  ganze
Tal  von  der  Höhe  Conception-Bucht  bis  zur
Wasserstelle  Meob  mit  Schürffeldern  belegt,  zum
Teile  sind  auch  die  Pfannen  direkt  am  Strande
belegt,  wie  schließlich  das  ganze  Terrain  von
Erhornspütz  bis  an  die  Landungsstelle.  JIch
glaube,  daß  die  Gesamtzahl  der  Schürffelder  an
6000  herankommen  dürfte,  obwohl  recht  viele  Felder
nicht  angemeldet  worden  sein  mögen.  Sie  sind
lediglich  zu  Spekulationszwecken  herausgenommen
worden,  als  sich  das  erste  Fieber  und  damit  die
sofortige  Verwendungsunmöglichkeit  herausgestellt
hatte.

Von  Meob  selbst  bis  Syloia-Hügel  ist  meines
Wissens  bis  jetzt  nichts  belegt;  es  existieren  keine
Dünentäler,  wenigstens  nicht  in  der  Nähe  der
Küste,  während  auf  Sylvia-Hügel  und  sdlich
wieder  Schürffelder  stehen,  die  sich  dann  wieder
bei  Osterklipp  häufen.  Mit  Ausnahme  der  Stellen,
die  von  mächtigen  Dünen  eingenommen  find,
oder  die  durch  die  Wildheit  und  Zerrissenheit
des  Terrains  sich  von  selbst  abschließen,  ist  der
ganze  Küstenstreifen  bis  herunter  nach  Anichab
belegt  worden.

Am  eingehendsten  habe  ich  die  Felder  südlich
Conception  untersucht,  weniger  genau  diejenigen
von  Osterklipp  und  noch  weiter  südlich.  Ich  bin
dabei  zu  dem  Resultat  gekommen,  daß  die
Diamanten  wohl  über  das  ganze  enorme  Areal
verbreitet,  und  daß  wohl  auch  abbauwürdige
        <pb n="363" />
        G  329  20

Felder  zu  erwarten  sind.  Mit  den  südlichen
Feldern  ist  das  Vorkommen  allerdings  bis  jetzt
in  keiner  Weise  zu  vergleichen,  doch  halte  ich  es
nicht  für  ausgeschlossen,  daß  die  Leute  überhaupt
noch  nicht  auf  der  richtigen  Stelle  sind,  die  vielmehr
  noch  Osten  hin  zu  suchen  sein  wird,  wenn
dort  gelegentlich  Dünentäler  bis  aufs  Grundgebirge
  ausgefegt  sein  sollten.

Was  die  Diamanten  selbst  anbetrifft,  so  sind
sie  von  den  Diamanten  der  südlichen  Felder
doch  nicht  so  verschieden,  wie  ich  früher  auf
Grund  der  Untersuchung  einer  ganz  beschränkten
Anzahl  von  Steinen,  angenommen  hatte.  Zweierlei
ist  allerdings  recht  merkwürdig:  das  sind  einmal
zahlreiche  Splitter,  also  wirklich  zerbrochene  Steine,
die  sich  bei  den  nördlichen  Feldern  finden  (vielleicht
  25)  und  dann  zahlreiche  schlechte  Diamanten,
punktierte  Steine.

Unser  Diamantenvorkommen  bleibt  nach  wie
vor  im  höchsten  Grade  unerklärlich.  Immerhin
haben  wir  nun  im  Laufe  der  Zeit  verschiedene
Anhaltspunkte  bekommen,  die  auch  ein  Licht  auf
das  nördliche  Vorkommen  zu  werfen  geeignet  sind.

Bei  einer  Betrachtung  der  südlichen  Felder
drängt  sich  einem  die  Idee  dreier  Streuungszentren
  beinahe  mit  Gewalt  auf.  Wir  wissen,
daß  von  Angras  Juntas,  Pomona  und  Elisabeth-Bai
  aus  ein  Kleinerwerden  der  Steine  stattfindet,
daß  also  die  drei  Gegenden  die  Zentren  sind,
von  denen  aus  die  Südorkane  eine  Verstreuung
nach  Norden  zu  vorgenommen  haben.  Ganz
besonders  augenfällig  ist  diese  Beobachtung  von
Elisabeth-Bai  aus  bis  Spencer-Bai,  wo  schließlich
die  Diamanten  ganz  ungemein  klein  werden.

Ferner  wissen  wir,  daß  die  Dünen  mit  den
Diamanten  wohl  kaum  etwas  zu  tun  haben,  daß
sie  sich  nur  zufällig  in  der  Nähe  der  Küste  halten
und  später  mit  dem  gröberen  Dünenmaterial
durch  den  Wind  in  Verbindung  gebracht  worden
find.  Das  geht  daraus  hervor,  daß  die  Diamanten
sich  vorzüglich  in  den  nackt  gefegten  Tälern  finden.
In  Ausnahmefällen,  besonders  wenn  die  Diamanten
sehr  klein  find  und  sich  mit  dem  gröberen  Gravel-Material
  auf  weiten  Flächen  infolge  der  Einwirkung
  des  Sturmes  vermischen  konnten,  tritt
dies  nicht  sehr  deutlich  hervor.  Wir  dürfen  aber
ganz  ruhig  und  mit  Bestimmtheit  sagen,  daß  der
Diamant  mit  dem  wirklichen  Dünenmaterial,  den
aus  dem  Meere  stammenden  feinen  Sanden,  gar
nichts  zu  tun  hat,  sondern  sich  nur  findet  mit
dem  gröberen  Gravel,  dem  infolge  der  Orkane
rundlich  abgeschliffenen,  gröberen  oder  feineren
Detritus  der  anstehenden  Gebirgsarten.  Daß
sich  dabei  vorzugsweise  Quarzarten  finden,  ist
wohl  selbstverständlich,  denn  alle  anderen  Mineralien
  wie  Feldspat,  Glimmer  usw.  werden  außerordentlich
  schnell  zerstört.  Die  charakteristischen

 

Mineralien  des  jeweiligen  Gravels  erklären  sich
ganz  einfach  aus  der  mineralogischen  Zusammensetzung
  des  entlang  der  Küste  anstehenden  Gesteins,
das  ungemein  reich  an  widerstandsfähigen  Mineralien
  wie  Quarz  —  mit  seinen  Varietäten
Katzenauge,  Chalzedon,  Eisenkiesel,  Hornstein,  Lüdit,
Jaspis,  Achat  usw.  —  ferner  an  Epidot,  Granat,
Diabas  ist.

Man  darf  von  den  Begleitmineralien  des

jeweiligen  Gravels  sprechen;  von  Begleitmineralien

unseres  Diamanten  zu  sprechen,  ist  gänzlich  unwissenschaftlich
  und  irreführend,  da  wir  eben  von
den  sonst  üblichen  Begleitmineralien  des  Diamanten
keinen  einzigen  finden.  Granat  gehört  dem
Gneis-Gebirge  als  häufiger,  zufälliger  Gemengteil
an,  ebenso  der  Carbon  (Titan=  und  Chromeisen),
den  ich  bei  Osterklipp  sah;  er  hat  aber  nicht  die
üblichen  rundlichen  Formen  des  Carbons  aus
den  Minen  (Pipes),  sondern  stammt  mit  seinen
eckigen  plattförmigen  Gestalten  aus  den  etwas
mineralisierten  Quarzgängen.

Wir  haben  ferner  den  geradezu  überwältigenden
Beweis,  daß  die  Diamanten  mit  dem  feinen
Dünenmaterial  zusammen  unmöglich  in  letzter
Zeit  aus  dem  Meere  hergekommen  sein  können,
in  den  folgenden  Beobachtungen:

Überall  an  der  Külte  ist  bei  den  östlich  sehr
stark  ins  Land  springenden  Buchten  der  südliche
Strand  diamanthaltig  nur  dann,  wenn  in  seiner
südlichen  Richtung,  also  wo  der  Wind  herkommt,
Diamantenfelder  liegen.  (Natürlich  kann  sich
auch  einmal  infolge  südlich  wehender  Stürme
ein  Diamant  nach  dahin  verlaufen  haben.)  Der
nördliche  Strand  der  Buchten  ist  fast  immer  steril.
Hier  müßte  infolge  der  transportierenden  Südstürme
  gerade  die  größte  Anreicherung  von
Diamanten  aus  dem  Meere  stattgefunden  haben,
kämen  sie  mit  dem  Dünensand  aus  dem  Meere.
Diese  Beobachtung  haben  wir  bei  der  Elisabeth-Bai
  gemacht.  Ganz  frappant  ist  sie  wieder  bei
einer  sich  ins  Meer  erstreckenden  Landzunge  und
einer  Bucht  bei  Osterklipp.  Die  Landzunge  völlig
steril,  weil  kein  Land  im  Süden  liegt,  der  südliche
  Strand  der  Bucht  diamanthaltig,  weil  er
in  der  direkten  Windrichtung  der  südlicher  hochgelegenen
  Diamantfelder  liegt.

Hier  sind  die  Diamanten  direkt  bis  an  den
Strand  geblasen  worden,  so  daß  sie  sich  in  einem
dünnen  Striche  bis  fast  an  den  Strand  im
Muschelschotter  des  Meeres  finden.  Interessant
ist  ferner,  daß  sich  die  Diamanten  weiter  im
Innern,  am  ersten  Dünengürtel  finden  sollen
(ausgefegtes  Tal).  Da  ich  weiter  im  Norden
die  Felder  eingehend  geprüft  habe  und  alle  Angaben
  richtig  fand,  habe  ich  zunächst  keinen  Grund,
an  diesen  Angaben  zu  zweifeln.  Ich  selbst  konnte
da  nicht  waschen  wegen  Mangel  an  Transport-
        <pb n="364" />
        W  330  2e

kräften,  und  da  der  Proviant  knapp  wurde.
Natürlich  sind  alle  diese  Beobachtungen  für  die
weiter  unten  aufgestellte  Hypothese  von  der  Herkunft
  des  Diamanten  von  größter  Wichtigkeit.

Wir  dürfen  ganz  im  allgemeinen  sagen,  daß
uns  unsere  Erfahrung  hoffen  läßt,  entlang  der
ganzen  Küste  unter  den  Dünen,  sofern  sie  keine
Anhöhungen  bedecken,  auf  dem  anstehenden  Gestein
  Diamanten  zu  entdecken.  Wie  die  Diamanten
dorthin  gekommen  sind,  entzieht  sich  zunächst  nach
wie  vor  unserer  Beurteilung,  wir  können  da  nur
Vermutungen  anstellen.  Als  jetzigen  Ursprungsort
  und  als  Streuungszentrum  der  Diamanten
entlang  der  Küste  müssen  wir  jedenfalls  die  tiefer
gelegenen  Partien  des  festen  Gebirges  an  der
Küste  annehmen.

Osterklipp  als  selbständiges  Streuungszentrum.


Nördlich  Spencer-Bai  finden  wir  nur  ein  ziemlich
  hochliegendes  Hügelland.  Daß  vom  Süden,
bei  so  ungünstigen  Terrainverhältnissen,  Diamanten
nach  Norden  geweht  sein  sollten,  halte  ich  für
ausgeschlossen.  Ferner  sind  die  Diamanten,  die
von  Spencer-Bai  stammen,  durchweg  sehr  klein,
8  bis  10  gehen  auf  das  Karat.  Die  Steine
dagegen,  die  ich  bei  Osterklipp  gesehen  habe,
ferner  diejenigen,  die  ich  bei  der  Regiestelle  in
Lüderitzbucht  als  von  Osterklipp  stammend  studierte,
  sind  bedeutend  größer  und  stimmen  im
ganzen  mehr  mit  den  Steinen  der  nördlichen
als  mit  denen  der  südlichen  Felder  überein.  Ich
möchte  daher  stark  bezweifeln,  daß  die  Diamanten
bei  Osterklipp  und  nördlich  vom  Süden  stammen
sollten.  Viel  eher  möchte  ich  sogar  nach  Norden
zu  wieder  mehrere  Streuungszentren  annehmen.
Jedenfalls  wäre  es  sehr  schwierig,  sich  vorzustellen,
  daß  die  Diamanten  von  Osterklipp  aus
ihren  Weg  über  das  Sylviagebirge  nach  Hollamsbird
  gefunden  haben  sollten,  da  hier  die  gleichen
schwierigen  Terrainverhältnisse  bestehen  wie  in
Spencer-Bai  und  Osterklipp.

Gerade  diese  ungemein  schwierigen  Terrainverhältnisse
  haben  es  wohl  auch  bis  jetzt  verhindert,
  daß  wir  zwischen  Osterklipp  und  Sylvia-Hügel
  Diamanten  in  größerem  Maße  gefunden
haben  und  daß  von  Sylvia-Hügel,  die  Eristenz
von  Diamanten  daselbst  habe  ich  nicht  prüfen
können,  bis  Hollamsbird  wieder  eine  klaffende
Lücke  entsteht.  Zu  gleicher  Zeit  sagen  uns  aber
diese  eigentümlichen  Verhältnisse,  daß  wir  uns
möglicherweise  noch  auf  ÜUberraschungen  gefaßt
machen  müssen.  Wir  mögen  weiter  im  Innern
ausgefegte  Dünentäler  treffen,  wo  sich  der
Diamant  reichlich  findet.  Die  ganzen  Verhältnisse
  veranlassen  mich,  die  Möglichkeit  ins  Auge

 

zu  fassen,  daß  wir  in  bezug  auf  die  nördlichen
Diamantenfelder  vielleicht  noch  gar  nicht  die
richtigen  Stellen  gefunden  haben.

Ursprung  der  Diamanten.

Wenn  ich  alle  Eigentümlichkeiten  unserer
Felder  ins  Auge  fasse,  komme  ich  immer  wieder
auf  meine  alte  Idee  zurück,  der  ich  schon  früher
Ausdruck  gab,  daß  nämlich  die  Diamanten  aus
dem  Innern  des  Landes  stammen  und  an  die
Küste  transportiert  worden  sind.  Die  ursprüngliche
  Orographie  des  Landes  wurde  durch  säkulare
  Hebungen  absolut  verwischt;  diese  kamen
zweifellos  vor  und  finden  eine  neue  Illustrierung
an  den  verwischten  Betten  aller  westlich  verlaufenden
  Reviere,  die  sich  möglicherweise  unfern
der  Küste  stauten.  Nachdem  die  Diamanten  an
der  Küste  in  kleineren  oder  größeren  Zentren
angesammelt  worden  waren,  wurden  diese  sekundären
  Lagerstätten  mit  den  Dünen  bedeckt.  Durch
die  nördlich  fegenden  Orkane  wurden  die
Diamantenablagerungen  in  ihren  westlichen  Teilen
bloßgelegt  und  an  diesen  bloßgelegten  Punkten
griffen  dann  die  Orkane  ein  und  zerstreuten  die
Diamanten  strichweise  nach  Norden.  Wir  dürften
demnach  unter  den  Dünen  weiter  ostwärts,  den
alten  Flußbetten  folgend,  noch  Diamanten  zu
erwarten  haben.

Gegen  diese  Theorie  spricht,  wie  ich  gleich
bemerken  will,  die  völlige  Abwesenheit  der  Begleitmineralien
  des  Diamanten;  wir  müssen  mit
dem  gesunden  Menschenverstand  folgern,  daß
unsere  Diamanten,  wie  alle  afrikanischen,  aus
dem  Kimberlit  stammen  und  nicht  aus  einem
hypothetischen  anderen  Gestein,  welches  das  Fehlen
der  Begleitmineralien  erklären  könnte.  Schließlich
  könnte  man  ja  für  deren  Fehlen  das  alles
zersetzende  Klima  unserer  afrikanischen  Südwestküste
  verantwortlich  machen.

Für  die  Theorie  würde  sprechen,  wenn  tatsächlich,
  sei  es  auch  nur  vereinzelt,  in  ausgefegten
Tälern  weiter  im  Junern,  wie  bei  Osterklipp,
Diamanten  gefunden  würden.  Sehr  merkwürdig
kommen  mir  auch  die  vielen  zerbrochenen  und
die  punktierten  Diamanten  vor.  Beide  finden
wir  fast  gar  nicht  in  den  südafrikanischen  alluvialen
  Feldern,  während  man  umsomehr  von  der
Unvollkommenheit  unserer  südwestafrikanischen
Diamanten  überzeugt  wird,  je  mehr  man  Gelegenheit
  hat,  diese  zu  studieren.  Auf  einem
langen  Transportwege  würden  die  punktierten
Diamanten,  die  schließlich  nur  schlecht  kristallisierten
  Kohlenstoff  darstellen,  sehr  bald  der  Vernichtung
  anheimgefallen  sein.  Vielleicht  verbergen
  sich  unsere  primären  Diamantenminen
  in  nicht  zu  großer  Entfernung  von
der  Küste  unter  den  Dünen.
        <pb n="365" />
        66  331  ꝛ

Dies  ist  natürlich  reine  Hypothese,  aber  aus
dem  Grunde  keine  ganz  unfruchtbare,  weil  sie  zu
neuen  Untersuchungen  im  Dünengürtel  anzuregen
geeignet  ist.

fAus  dem  Ambolande.“)

Im  Monat  Januar  haben  nach  amtlichem
Bericht  die  Station  Namutoni  südwärts  passiert
546  Ovambos,  von  denen  der  größte  Teil  für
die  Diamantenfelder  angeworben  wurde;  180
kehrten  nach  dem  Ovambolande  zurück.

Die  Station  Okaukwejo  passierten  südwärts:
163  Ondongas,  82  Unkuambis,  128  Unkuanjamas
und  62  Ongandjeras;  es  kehrten  zurück:  69  Ondongas,
  37  Unkuambis  und  9  Ongandjeras.

Die  Station  Outjo  passierten,  aus  dem  Ovambolande
  kommend:  123  Unkuanjamas,  91  Unkuambis,
31  Ongandjeras  und  210  Ondongas;  es  kehrten
zurück:  38  Unkuanjamas,  57  Unkuambis,  5  Ongandjeras
  und  48  Ondongas.

Die  Ovambo-Großleute  Itope  und  Martin
befinden  sich  zur  Zeit  auf  dem  Transport  von
Otjeru,  wo  ihnen  vorläufige  Zuflucht  gegen  Verfolgungen
  Kambondes  gewährt  worden  war,  nach
Kub.  Sie  sollen  dort  beschäftigt  und  daraufhin
kontrolliert  werden,  daß  eine  Verbindung  mit
ihren  Anhängern  nicht  stattfindet.  Ein  Verlassen
des  ihnen  angewiesenen  Wohnsitzes  wird  ihnen
vorläufig  nicht  gestattet  werden.

Lod  des  Bondelkhaopitäns.

Am  5.  März  verstarb  nach  einem  Berichte
des  Gouvernements  zu  Warmbad  der  Bondelkapitän.
  Johannes  Christian.  Die  Bondels
verhalten  sich  ruhig.  An  die  Spitze  des  Bondelstammes
  ist  ein  Rat,  bestehend  aus  den  Vorleuten
Joseph  Christian,  Onkel  des  verstorbenen  Kapitäns,
  Jakobus  Christian  und  Abraham
Kaffer,  getreten.

“

Deutsch-Neuguinea.

Von  Eltape  nach  Hollandia.
Reisebericht  von  Dr.  Friederici.
Nach  vierwöchentlichen  Märschen  im  Hinterland
  von  Eitape  und  an  der  Neuguineaküste

von  Jakomul  bis  zur  holländischen  Grenze  bin
ich  am  12.  Januar  in  Hollandia  (Hollän=———



*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  5,  S.  177.

 

disch-Neuguinea)  eingetroffen.  Man  wußte
bisher  bei  uns  nur,  daß  sich  auf  dem  Inselchen
Metü-Debi  Jötafa-Bai,  ein  holländischer
postkonder  (Halbblut)  mit  ein  paar  eingeborenen
Soldaten  befand.  Zu  meinem  Erstaunen  fand
ich  jedoch  in  der  neu  gegründeten  Kolonie  Hollandia
  an  der  Humboldt--Bai  eine  bedeutende
Truppenmacht  vor.  Ein  vollständiger  malaiischer
Kampong  von  rund  300  Seelen  ist  in  einer  Zeit
von  3½⅛½  Monaten  an  der  Mündung  des  kleinen
Baches  Ambai  entstanden.  Die  Kolonie  besteht
aus  einer  halben  Kompagnie  im  Atjeh-Kriege  bewährter
  maréchansées  mit  allem,  was  drum  und
dran  hängt,  Weibern,  Kindern,  Troß,  sowie  aus
einem  Trupp  von  70  Strafgefangenen,  die  im
Kampong  als  Arbeiter,  auf  den  Zügen  ins  Innere
als  Träger  verwendet  werden.  Der  Kommandant
hat  drei  ausgesuchte  Offiziere  zu  seiner  Verfügung,
einen  älteren  kriegserfahrenen  Oberleutnant,  einen
Oberleutnant  zur  See  und  einen  Militärarzt  mit
Oberleutnantsrang.  Zwei  Dampfpinassen  stehen
ihm  zu  Diensten;  einmal  monatlich  hat  er
Dampferverbindung  mit  Ternate  und  Surabaya,
  seinen  Depots.  Die  Expedition  ist  auf
zwei  Jahre  berechnet;  sie  erfordert  zweifellos  sehr
erhebliche  Ausgaben,  da  alles  Material,  selbst  das
Gaba-Gaba  zum  Häuserbau,  aus  den  Molukken
und  von  Java  herbeigeschafft  werden  muß.  Der
rührige  Kommandant,  Hauptmann  Sachs  —  er
wie  sein  Oberleutnant  im  Kolonialdienst  groß
geworden,  im  Kolonialkrieg  geschult  und  zudem
beide  niederländische  Kriegsakademiker  —  ist  schon
gegen  60  km  nach  Süden  ins  Innere  vorgerückt
und  hat  bereits  zwei  kleinere  Stationen  für  die
niederländisch-deutsche  Grenzkommission
vorbereitet.  Er  hat  den  Auftrag,  dieser  demnächst
  erwarteten  Kommission  die  Wege  zu  ebnen,
mit  ihr  Hand  in  Hand  zu  arbeiten,  um  dann
nach  Beendigung  der  Grenzregulierung  im  Innern
von  Neuguinea  selbständig  weiterzuforschen.  Die
Holländer  sind  augenblicklich  ganz  außerordentlich
  rührig  in  Neuguinea.  Außer  der
Hollandia-Expedition  sind  noch  sechs  andere,  ganz
ähnlich  organisierte  Forschungskolonnen  oder  Militärkolonien
  im  holländischen  Teil  der  großen
Insel  tätig.  Eine  stößt  von  Manukwari  (früher
als  Doreh  bekannt)  ins  Innere  vor,  eine  andere
bei  Fak-Fak  an  der  Westküste;  eine  dritte,  sehr
wichtige,  ist  Mitte  Januar  den  großen  Fluß
Membrano  hinaufgegangen.  Drei  andere  arbeiten
  an  der  Südküste  von  Neuguinea.  Rechnet
man  dazu  noch  die  Expedition  Goodfellows,
der  die  Holländer  eine  Truppenabteilung  unter
einem  Leutnant  zur  Sicherung  und  Beobachtung
mitgegeben  haben,  so  zählen  wir  acht  Forschungsexpeditionen,
  die  augenblicklich  im
holländischen  Teil  der  großen  Insel  arbeiten.  Es
        <pb n="366" />
        W  332  20

mögen  im  ganzen  über  2000  unter  dem  Militärgesetz
  stehende  Personen  sein.

Mein  Marsch  von  Eitape  nach  der  holländischen
  Grenze  war  höchst  interessant,  sowohl  in
geographischer  wie  in  ethnologischer  Hinsicht.  Er
ging  trotz  der  ungünstigen  Jahreszeit  sehr  glatt
vor  sich.  Schwierigkeiten  machten  nur  die  Berge
von  Ssera  mit  ihrem  andauernden  Hinauf  und
Hinab,  das  rauhe  Bougainville-Gebirge  und
Umgebung,  sowie  einige  Flüsse,  die  nicht  durchwatet
  oder  durchschwommen  werden  konnten.

Ein  erheblicher  Teil  der  Küste  wird  gleich
hinter  dem  schmalen  Dünenstrich  von  Lagunen
oder  Sümpfen  begleitet,  ein  Wegebau  nach  dem
Innern  zu  ist  daher  so  gut  wie  ausgeschlossen
und  würde  auch  angesichts  der  ganz  spärlichen
Bevölkerung  zunächst  zwecklos  sein.  Für  ein
Vordringen  zur  Erforschung  würde  sich  auf  dieser
Strecke  vielleicht  der  Babue  (Neumayer-Fluß)
eignen,  wenn  er  auch  nach  Angaben  der  Eingeborenen
  nicht  unmittelbar  aus  Süden,  sondern
mehr  von  der  Seite  der  holländischen  Grenze
herkommt.  Die  ganze  Küstenlinie  von  Jakomul
bis  über  den  Babue  nach  Westen  hinaus  ist  rifffrei;
  dann  bemerkt  man,  zunächst  nur  schwach
und  auch  ziemlich  weit  außen,  eine  Erscheinung,
die  wie  ein  Barriereriff  aussieht,  später  sich
nähert  und  dann  ein  Strandriff  zu  sein  scheint.
Die  nach  einiger  Zeit  möglich  werdende  nähere
Untersuchung  ergibt  dann  aber,  daß  die  riffbauenden
  Korallentiere  keinen  Anteil  an  dieser
Formation  haben,  sondern  daß  es  sich  um  ein
sehr  hartes  feinkörniges  Konglomerat,  um  eine
Art  grobkörnigen  Sandsteins,  handelt,  und  daß
wir  offenbar  in  diesem  Riff  eine  ehemalige  Strandlinie
  vor  uns  haben.  Auf  einer  langen  Strecke
begleitet  dieses  sonderbare  Riff  die  Küste,  bis  es
dann  kurz  östlich  der  Make-Halbinsel  vom  Angriffshafen
  durch  ein  wirkliches  Korallenkalkriff
abgelöst  wird.  Von  nun  an  bis  zur  Humboldt-Bai
  bildet  die  Küste  ein  mehr  oder  weniger  gehobenes
  Kalkriff,  das  sich  in  früheren  geologischen
Perioden  an  einem  Kern  von  Eruptivgestein  gebildet
  hat.  Spuren  von  Hebungen  und  Senkungen
  ganz  jungen  Datums  konnten  an  der
Küste  mehrfach  festgestellt  werden.  Auch  Erdbebenerscheinungen
  sind  diesem  Teil  von  Neuguinea
  nicht  so  fremd,  wie  man  wohl  geglaubt
hat;  in  der  doch  erst  3½  Monate  alten  Kolonie
Hollandia  konnten  bereits  drei  nicht  unerhebliche
Beben  festgestellt  werden.

Die  Gegend  der  deutsch-holländischen  Grenze
ist  zuletzt  von  Professor  Dr.  Wichmanu  mit
einigen  Mitgliedern  seiner  Neuguinea-Expedition
und  dann  von  Gouverneur  Dr.  Hahl  in  Begleitung
  des  Stationsleiters  von  Eitape  besucht
worden.  Professor  Wichmann  fuhr  zu  Wasser  um

 

Germania-Huk  herum  von  der  Tami-Mündung
nach  Wutung  (von  den  Holländern  Unaki  genannt),
  um  hier  einige  geologische,  zoologische
und  ethnologische  Anschlußarbeiten  vorzunehmen.
Dr.  Hahl  erreichte  Metu-Debi,  Humboldt-Bai,
von  Eitape  aus  mit  dem  Motor-Schuner  „Möwe“,
ließ  sich  durch  Boot  an  einem  später  auch  von
mir  passierten  Punkt  des  südöstlichen  Teils  der
Bai  an  Land  setzen  und  ging  dann  über  Land
bis  zur  Tami-Mündung,  von  wo  er  durch  ein
Boot  der  hierher  beorderten  „Möwe“  wieder
abgeholt  wurde.

Über  die  heutige  deutsch-holländische  Grenze
find  also  beide  Parteien  nicht  gegangen,  und  ich
darf  wohl  sagen,  daß  sie  dadurch  auch  nichts
versäumt  haben.  Es  ist  eine  ganz  üble,  durch
Blutegel  verpestete  Wildnis  auf  gehobenem  Korallenkalk.


Daß  die  bisher  mathematisch  festgelegte  Grenze
durch  eine  natürliche,  leicht  auffindbare  ergänzt
werden  soll,  ist  zur  Beaufsichtigung  des  Grenzverkehrs
  nur  zu  billigen.  Der  Paradiesvogel  ist
allerdings  bisher  das  einzige  Wertobjekt  dieser
Gegenden.  Die  Lizenzen  müssen  jedoch  kontrolliert,
  der  Schmuggel  unterbunden  werden
können.  Das  ist  sicherlich  notwendig  angesichts
des  erstaunlichen  Preisunterschiedes  in  Deutschund
  Holländisch-Neuguinea  und  angesichts  des
Umsatzes  auf  dem  Paradiesvogelmarkt,  in  den  ich
an  den  holländischen  Plätzen  JTamna,  Mokmer,
drei  Orten  auf  der  Insel  Jappen,  in  Manukwari,
  Saonek,  Sorong  (alle  Holländisch-Neuguinea)
  und  schließlich  auf  dem  Hauptplatz  Ternate
  einen  kleinen  Einblick  gewonnen  habe.  Im
vergangenen  Jahre  zahlte  man  in  Eitape  und
Friedrich-Wilhelmshafen  17  oder  19,  für  ganz
besonders  gute  Exemplare  von  paradisea  papuana
23  “  per  Stück.  In  diesem  Jahre  mit  unnatürlich
  hohen  Preisen  sind  diese  Zahlen  bis  zu
30  /4  hochgegangen.  In  den  soeben  genannten
Plätzen  von  Holländisch-Neuguinea  aber  zahlt
man  für  gleiche,  vielleicht  ein  wenig  größere  und
vollere  Exemplare  derselben  paradisea  papuana
23,  25  oder  mehr  Gulden.  In  Ternate  endlich
sind  augenblicklich  30  holländische  Gulden  der
Durchschnittspreis  für  einen  guten  Paradiesvogel.
Solche  Preisunterschiede  fordern  ja  zu  llbbertretungen
  und  Schmuggel  geradezu  heraus!

Was  die  an  der  Grenze  sitzende  Bevölkerung
betrifft,  so  gehören  die  drei  Skoo=  oder  Seka-Dörfer
  sprachlich  noch  zu  der  Familie,  die  in
Deutsch-Neuguinea  über  Wutung,  Mako,  Waremo
  und  Wanimo  bis  nach  Laitere  geht.
Sie  spricht  eine  Papug-Sprache.  Westlich  der  Skoo-Leute
  kommen  dann  an  der  Humboldt--Bai  die
melanesisch  sprechenden  Jotafa,  deren  Dörfer
Tubadi,  Ngros,  Ngran,  Enuchan  und  Imbi
        <pb n="367" />
        G  333  2

ich  untersucht  habe.  Am  benachbarten  Sentanisee
wohnen  dann  wieder  Leute  mit  Papua-Sprachen,
die  im  übrigen  einen  vorgeschobenen  Posten  an
der  Jotafa-Bai  behauptet  haben.  Östlich  der
Laitere-Leute  folgen  am  unteren  Babue  die  Kutai,
die  eine  Papua-Sprache  zu  reden  scheinen;  dasselbe
  scheint  bei  den  mir  leider  ebensowenig  bekannt
  gewordenen  Nori-Leuten  der  Fall  zu  sein,
von  denen  ein  Teil  neuerdings  weiter  östlich  von
den  Bergen  an  die  Küste  herabgestiegen  ist.

Weiter  nach  Osten  haben  wir  dann  in  den
Ssera-,  Ssissano-,  Arop=  und  Malol-Leuten
eine  dazwischengeschobene  melanesische  Sprachgruppe
  vor  uns,  in  deren  Hinterland  die  Warupu,
ein  offenbar  reines  Papua-Volk,  sitzen.  Es  reihen
sich  dann  nach  Osten  die  das  sogenannte  Valman
redenden  nichtmelanesischen  Stämme  von  Vokau,
Pro,  Vernagol,  Akur,  Laliab  und  Tsinapäli
  an,  denen  dann  noch  weiter  nach  Osten  die
melanesisch  redenden  Völker  von  Paup  und
Jakomul  folgen.  Im  Hinterland  dieser  beiden
zuletzt  genannten  Gruppen  finden  wir  zwei  andere,
die  je  eine  unter  sich  und  vom  Valman  verschiedene
  Papug-Sprache  reden.  Es  sind  das  die
Leute  vpon  Koppam-Kabine  und  von  Afur-Lalai.
  Die  melanesisch  redenden  Inselbewohner
zeriallen  linguistisch  in  zwei  Unterabteilungen,
DTumleo  auf  der  einen,  Seleo,  Ali  Angel
auf  der  anderen  Seite.

Die  Kultur  aller  dieser  genannten  Stämme
muß,  mit  dem  großen  ethnologischen  Maßstab
gemessen,  als  eine  einheitliche  bezeichnet  werden,
wenn  auch  im  einzelnen  recht  viele  Unterschiede
vorhanden  sind.  Das  gleiche  gilt  von  den  somatischen
  Verhältnissen.  So  erscheinen  die  Waldleute
  des  Hinterlandes  durchweg  um  einen  Schatten
dunkler  als  die  Küstenbewohner.  Je  nach  gröfderer
  und  geringerer  Vermischung  mit  malaiiferenden
  Elementen  und  beeinflußt  zudem  auch
ganz  offenbar  durch  Menge  und  Güte  der  Nahrung
erscheinen  die  Leute  größer,  kräftiger  und  fettleibiger.
  So  sind  die  Ssera-Leute  erheblich  größer
und  kräftiger  als  ihre  Nachbarn  von  Loitere,  die
Jako-Leute,  auffallend  kleiner  und  zarter  als  ihre
unmittelbaren  Nachbarn  von  Waremo  und  Wanimo.
die  gewaltige  Papua-Haarfrisur,  wie  man  sie
noch  bei  Warupu=  und  Ssissano-Leuten  in  der
dollendung  bewundern  kann,  fängt  an,  den  Einüussen
  der  westlichen  Zivilisation  zu  weichen,
tbenso  wie  die  Gesichtsbemalung,  von  der  ich
eigentlich  nur  noch  in  Wutung  und  in  den  Skoo-Törfern
  schöne  Beispiele  sah.  Der  hier  offenbar
don  alters  her  einheimische  Ringwurm  sucht  manche
Torfer  gewaltig  heim,  während  die  später  eingeschleppte
  Kaskas-Krätze  wohl  weniger  häufg,
aber  doch  leider  auch  schon  in  großem  Umfange
angetroffen  wird.

 

Dagegen  scheinen  diese  Gegenden  von  Geschlechtskrankheiten
  heute  noch  frei  oder  wenigstens
so  gut  wie  frei  zu  sein.  Das  verdanken  die
Eingeborenen  ihrer  gefährlichen  Brandung,  die
das  seefahrende  Volk,  die  Verpester  der  Südsee,
am  Landen  verhindert  hat  und  das  zum  Teil
noch  heute  tut.  Beschneidung  kennen  diese  Leute
nicht,  wenigstens  sicherlich  nicht  die  von  Ssera
einschließlich  bis  zur  Humboldt-Bai.

Die  Leute  von  Jakomul  bis  Loaitere
tragen  das  Malo  aus  Rindenstoff.  Die  Laitere-Männer
  haben  wohl  sicher  früher  auch  das
Penis-Futteral  getragen,  wie  das  noch
heute  ihre  Stammesbrüder  von  Wanimo  bis
zum  westlichsten  Skoo-Dorf  tun.  Die  Jotafaan
  der  Humboldt-Bai  haben  früher  zweifellos
gar  nichts  getragen,  wie  das  noch  heute  bei
ihren  Nachbarn  am  Sentani-See  und  mehr  im
Innern  der  Fall  ist.  Jetzt  binden  sie  sich
schmutzige,  unserer  Kultur  entlehnte  Lappen  um,
ohne  dadurch  schöner,  reinlicher,  gesunder  und
moralischer  zu  werden.  Nach  jeder  der  auf
meinen  Wanderungen  so  häufigen  Wat=  und
Schwimmpartien  durch  Flüsse  und  hüfthohe  Sümpfe
waren  übrigens  sowohl  Malo=  wie  Penis-Futteralträger
  für  einige  Minuten  außer  Gefecht  gesetzt.
Die  ersteren  mußten  ihr  Malo  ablegen,  auswringen
  und  neu  umlegen,  weil  sonst  der  nasse
und  strämmende  Rindenstoff  sie  wund  scheuern
würde;  den  Penis-Futteralträgern  auf  der  anderen
Seite  war  ihr  Töpfschen  voll  Wasser  gelaufen;  sie
mußten  ihn  nun  erst  wieder  ausgießen  und  die
Blatteinlage  zum  Verhindern  des  Scheuerns  erneuern.
  Die  meisten  Leute  tragen  den  bekannten
Rottang-Gürtel,  fast  alle  einen  geschmackvollen
Stäbchenkamm  im  Haar.  Die  einseitige  Fuß-=stellung
  (Storchstellung)  kann  man  bei  den  jungen
Leuten  überall  beobachten,  während  ich  Spuren
von  dem  über  die  ganze  Südsee  verbreiteten
Tränengruß  nur  bei  Paup=  und  Jakomul-Leuten
sowie  bei  den  Bewohnern  der  Eitape  vorgelagerten
Inseln  gefunden  habe.  Der  Tränengruß  gehört
offenbar  in  den  polynesisch-melanesischen  Kulturkreis,
  nicht  in  den  papuanischen.

In  der  Hauptsache  leben  die  Leute  von  Sago,
mit  Fischen  als  Zukost.  Sago  hat  bekanntlich
bei  weitem  nicht  den  Nährwert  von  Taro  und
Yam  und  reicht  auch  an  Süßkartoffeln  und  Bananen
nicht  heran.  Im  Acchipel  unterscheiden  die  Eingeborenen
  ganz  ausdrücklich  zwischen  Taro-Leuten
und  Sago-Leuten.  Erstere  sind  die  Forschen,
Strammen,  letztere,  in  Gegensatz  zu  den  Taro-Leuten
  gebracht,  die  Schlappen.  Gute  Bananenund
  Yam-Pflanzungen  habe  ich  nur  in  der
Jakomul-,  Paup=  und  Vokau-Gegend  gesehen,
        <pb n="368" />
        W  334  2e

schöne  Bananen-Pflanzungen  auch  bei  Afur  am
Fuß  und  an  den  Hängen  des  Torricelli-Gebirges.
Weiter  hinauf  bei  den  Palai-Leuten  gibt  es  auch
guten  Taro.  Taro  hat  aber  in  allen  mir  bekannten
  Gebieten  Neuguineas  nicht  annähernd  die
Verbreitung  und  Güte,  wie  auf  dem  Bismarck-Archipel
  und  den  Salomonen.  Dagegen  gehören
die  im  fetten  Alluvialboden  des  Augusta-Stromes
gezogenen  Yams  zu  den  größten  und  schönsten,
die  ich  je  gesehen  und  gegessen  habe;  nur  auf
der  Insel  Tanna  (Neue  Hebriden)  sind  mir
größere  vorgekommen.

Schweine  sind  verhältnismäßig  selten  und  um
so  schwerer  zu  erhalten,  als  sie  gewöhnlich  den
Weibern  gehören,  die  damit  ihre  Kochtöpfe  bezahlen
  wollen,  denn  diese  werden  nur  in  gewissen
Gegenden  gemacht.  Tabak  wird  gepflanzt  und
mit  Hilfe  trockener  Bananenblätter  in  Zigarettenform
  geraucht.  Das  hier  überall  für  Tabak  gebräuchliche
  Wort  scheint  auf  den  ersten  Blick  ein
originaler,  einheimischer  Ausdruck  zu  sein.  Eine
Sprachvergleichung  zeigt  aber,  daß  jenes  Wort
mit  Leichtigkeit  über  den  Weg  West-Neuguinea—
Halmahera—Ternate  auf  das  portugiesische  tabaco
zurückzuführen  ist.  Alles  kaut  Arekanuß,  zur  sehr
geringen  Freude  des  die  Sprache  aufnehmenden
Ethnologen.

Die  Hütten  sind  in  der  Hauptsache  Pfahlbauten,
  von  Laitere  nach  Westen  ausnahmslos.
Laitere  ist  seiner  Anlage  nach  das  schönste,
charaktervollste  Pfahldorf,  das  ich  je  gesehen  habe;
so  ungefähr  müssen  die  Pfahlsiedlungen  auf  kleineren
  schweizerischen  Seen  ausgesehen  haben.

Während  für  die  Malol-Ssera-Gruppe  die
großen  Bienenkorbhütten  als  Familienhäuser  typisch
sind,  fangen  in  Laitere  die  Pyramidenhäuser  an,
denen  vom  Sentani-See  an  die  Schildkrötendachhäuser
  folgen.  Die  Pyramidenhütten  von  Laitere
bis  Jotafa  einschließlich  sind  quadratisch  nach
Grundriß  und  Aufbau;  sehr  häufig  geben  ihnen
aber  auf  den  vier  Kanten  aufgelegte  schmale
Dachstreisfen  eine  etwas  abgerundete  Form,  eine
Erscheinung,  die  bei  größeren  Gebäuden  so  auffällig
  wird,  daß  die  schönen  Geisterhäuser  von
weitem  wie  buddhistische  Pagoden  oder  chinesische
Dagobas  aussehen.

Charakteristisch  in  den  Hütten  sind  die  schwebenden
  Herde  und  Räucheröfen.  Überall  in  den
Hütten  findet  man  irdene  Töpfe,  Sago=  und
Wasserkiepen  aus  Stiparinde,  holzgestielte  Kokosschalen
  als  Schöpflöffel,  Kopfbänke,  Fischnetze,
vielzackige  Fischspeere  und  -pfeile,  Bogen,  Pfeile,
Sagoschlägel  und  —  wo  noch  vorhanden  —  in
Holz  gefaßte  Steinkelte.  Von  Jakomul  bis  Ssera
einschließlich  besitzen  Steinbeil  und  Sagoschlägel
das  Einsatz-Zwischenstück,  von  Laitere  an  nach
Westen  fällt  dieses  fort.  Diese  letzteren  beiden

 

Instrumente,  Bogen,  Pfeile,  Kasuarknochen-Dolche,
Kokosöffner,  Eberzahnschmuck,  gehäkelte  Täschchen
werden  fast  ausnahmslos  von  den  Buschleuten
im  Hinterland  hergestellt  und  dann  an  die  Küstenbewohner
  verkauft.  Andere  Gegenstände  der  Industrie,
  wie  alle  Tridakna-,  Trochus-,  Nassa=  und
andere  Seemuschel-Arbeiten,  Hundezahn-Halsbänder,
  Lanzen,  kommen  durch  Zwischenhandel
Hunderte  von  Kilometern  von  Osten  her.  Jedes
einzige  der  Tausende  von  Muschelschmuckstücken
in  den  Dörfern  zwischen  Eitape  und  Wanimo  ist
durch  Handel  aus  einer  anderen  Gegend  erworben
worden,  denn  auf  dieser  ganzen  Strecke  gibt  es
kein  Riff,  kein  riffbewohnendes  Muscheltier.  Tumleo
ist  ein  Zentrum  für  Topfindustrie,  Seleo,  Ali,
Angel  liefern  unglaublich  viele  Kanus,  Wampu,
Arop  und  Akru  sind  Hauptplätze  für  Bogenund
  Pfeilfabrikation.

Handtrommeln  (Kundu)  sind  überall  vorhanden,
  zum  Teil  in  der  Henkelform  Neuguineas;
auch  sie  werden  von  —  uns  meist  unbekannten  —
Buschleuten  hergestellt  und  an  die  Küste  verkauft.
Die  Schlitztrommel  (Gaormut)  wird  nach  Westen
immer  seltener;  in  Tubadi  habe  ich  sie  nicht  mehr
finden  können.  Es  besteht  sehr  häufig  ein  großer
Unterschied  zwischen  dem  Ort,  wo  ein  Sammler

einen  ethnologischen  Gegenstand  erworben  hat,

und  dem  Ort,  wo  das  Ding  eigentlich  herstammt
und  seiner  Kulturzugehörigkeit  nach  hingerechnet
werden  muß.  Diese  unzweifelhafte,  für  die  Südsee
mühelos  zu  belegende  Tatsache  scheint  in  den
Museen  für  Völkerkunde  nicht  immer  genügend
geklärt  zu  sein  und  könnte  für  Theoretiker  unter
den  Ethnologen  eine  Quelle  unangenehmer  Trugschlüsse
  werden.

Die  Kunst  jener  Gegenden  äußert  sich  in
mancherlei  Form,  in  den  Schnitzereien  an  Bogen,
Pfeilen,  Kanus,  Papajen,  Kabang-Gefäßen  und
Penis-Futteralen,  in  der  Form  der  Häuser,
Stäbchenkämme,  Kopfbänke.  Ziemlich  genau  da,
wo  der  141.  Längengrad  die  bisherige  deutschholländische
  Grenze  bezeichnet,  fand  ich  mitten
über  dem  Pfad  liegend  einen  Baumstamm,  in
dem  sorgfältig  und  geschickt  eine  große  Eidechse
eingeschnitten  war.

Selbst  für  eine  so  flüchtige  Skizze,  wie  es  die
vorstehende  nur  sein  kann,  würde  es  eine  Lücke
bedeuten,  wenn  ich  nicht  das  allen  diesen  Leuten
angeborene  und  anerzogene  Gefühl  für  Ordnung
und  Sauberkeit  erwähnen  wollte,  das  sie  aber
leider  zu  verlassen  scheint,  wenn  sie  mit  unserer
Kultur  in  Berührung  kommen.  Sie  baden  und
waschen  sich  gern  und  häufig,  reinigen  aber  niemals
  ihr  europäisches  Hemd  oder  Lendentuch.
Nie  habe  ich,  um  ein  Beispiel  unter  vielen  zu
nennen,  in  anderen  Gegenden  so  saubere  und
sorgsam  gefegte  Orte  gesehen  wie  die  Siedlungen
        <pb n="369" />
        335  20

von  Paup  und  Jakomul.  Aller  Unrat,  alle
Essensreste,  Fruchtschalen,  Federn  werden  sorgsam
aufgelesen,  an  den  Strand  gebracht  und  ins  Meer
geworfen.  Diese  Leute  scheiden  keinerlei  Übelriechende
  Ausdünstungen  aus  wie  afrikanische
Neger  und  die  Bewohner  der  Gazelle-Halbinsel
nebst  ihren  nächsten  Verwandten  auf  Neu-Mecklenburg.


Als  Träger  find  diese  Leute  leider  wenig  zu
gebrauchen.  Eine  Last  von  35  Pfund  bedeutet
für  sie  die  äußerste  Grenze  ihrer  Leistungsfähigkeit.
  Auch  sind  sie  im  deutschen  Grenzgebiet  viel
zu  wenig  zahlreich,  um  für  größere  Expeditionen
ernstlich  in  Frage  zu  kommen.  Wollte  man  aus
den  Dörfern  Wanimo,  Waremo,  Jako  und
Wutung  in  größerem  Umfange  für  längere  Zeit
Träger  rekrutieren,  so  würde  man  diese  Plätze
wahrscheinlich  für  immer  knicken,  vielleicht  vernichten.


Aus  den  vorstehenden  Angaben  wird  so  viel
zu  erkennen  sein,  daß  die  Mitglieder  der  jetzt
ausreisenden  deutsch-holländischen  Grenzkommission
  vor  einem  hochinteressanten
Wirkungsfeld  stehen.  Aber  manche  Schwierigkeiten
  werden  sie  zu  überwinden  haben,  ihre
Arbeit  wird  manchmal  nicht  leicht  sein.  Es  ist
hier  nicht  so  wie  in  Afrika,  in  Asien  oder  Amerika.
Die  Südsee  hat  ihre  Eigenheiten,  die  in  ein  aus
Afrika  oder  Amerika  mitgebrachtes  Schema  nicht
hineinpassen.

Und  wahrlich,  es  ist  nicht  immer  leicht,  nicht
immer  reine  Freude  im  Archipel,  auf  den  Salomonen,
  auf  Neuguinea  zu  arbeiten.  Manches
Mal  in  wüsten,  scheinbar  für  immer  der  Kultur
verschlossenen  Wildnissen,  auf  stiefelvernichtendem
scharfen  Gestein,  im  Wasser  unten  und  oben,
unfähig  im  andauernden  Sturzregen  zu  arbeiten,
von  Ungeziefer  angefressen,  mit  Hautkrankheit
belastet,  angeekelt  durch  die  Kanaker,  die  häufig
stark  auf  die  Nerven  fallen  —  manches  Mal

 

 

habe  ich  mich  da  gefragt,  wie  ich  nur  so  ein
Narr  sein  konnte,  mich  freiwillig  in  solch  gottverlassene
  Gegenden  zu  begeben.  Aber  derartige
Augenblicke  der  Entmutigung  sind  schnell  vorüber.
Wenn  die  Sonne  des  Südens  wieder  durchgebrochen
  ist,  mit  so  viel  Wärme,  mit  so  viel  Licht,
wenn  der  Wanderer,  halbwegs  getrocknet  und
leidlich  gesättigt,  abends  am  Lagerfeuer  sitzt,
umgeben  von  denselben  Kanakern,  die  doch  auch
wieder  gut  find  und  unter  ihrer  braunen  Haut
ein  menschliches  Herz  haben,  wenn  Kanopus,
Antares  und  das  Südliche  Kreuz  ihren  milden
Schein  durch  Palmenkronen  und  Brotfruchtbaum
herabsenden,  wenn  im  nahen  Wald  die  Grillen
ihr  Konzert  aufführen,  die  fliegenden  Hunde  in
den  Papayas  rascheln  und  hunderte  von  Glühwürmchen
  über  den  Büschen  exerzieren  —  dann
ist  das  alles  vergessen.  Der  Reisende  überblickt
beim  matten  Schein  seiner  Lagerlampe  den  bescheidenen
  Ertrag  einer  harten  Tagesarbeit;  er
trifft  die  Anordnungen  für  den  kommenden
Morgen;  er  weiß,  daß  er  vielleicht  auf  Hunderten
von  Kilometern  im  Umkreise  der  einzige  Weiße
unter  Schwarzen  und  Braunen  ist,  daß  von  ihm,
seiner  Erfahrung,  seiner  Energie  und  seinem
Willen,  sich  durchzusetzen,  alles  abhängt,  daß  er
hier  der  Herr  sein  oder  scheitern  muß.  Das
Gefühl  der  Verantwortlichkeit  ist  allgegenwärtig,
aber  es  bedrückt  nicht,  sondern  löst  stille  Freude
und  Genugtuung  aus,  wenn  schließlich  alles  gelingt.
  Wenn  dann  die  Abschiedsstunde  kommt,
dann  hängt  der  Blick  des  Scheidenden  voll  Wehmut
  an  jenen  Bergen  von  Neuguinea,  an
jenem  Land,  das  so  groß,  so  wild,  so  unerforscht
ist,  an  jener  grünen  Insel,  die  hinter  Brandung,
Sümpfen  und  Bergen  ihre  Schätze  verbirgt,  an
jener  nahezu  lückenlosen  Wildnis,  die  so  sehr
abstößt  und  doch  wieder  anzieht,  und  die  nun
stumm,  doch  eindringlich  zu  fragen  scheint:  „Kannst
Du  mich  je  vergessen?“

Samoa.

Uachweisung  der  beim  Jollamt  Apia  im  III.  Viertel  1909  fällig  gewordenen  JSollbeträge.
(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  3,  S.  98.)

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zollbeträge  Gegen  den  gleichen
im  obigen  Viertel  des  Rechnungsjahres  Zeitraum  im  Vor-10903
  13508  H9e  P
Einfuhr  Ausfuhr  #  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  1  Zusammen  mehr  weniger
4#  .  4  M.  22  1——p.pp  AM  4%
122  307,27  –  122  307,27.83  429,57  —  83  429,5738  877,70  —
        <pb n="370" />
        W  336

—

Kolonialwirtschaftliche  OMitteilungen.

Kus  dem  „Tropenpflanzer“.

Die  soeben  erschienene  Aprilnummer  des
„Tropenpflanzer“  bringt  an  erster  Stelle  einen
Bericht  von  Aaronsohn-Haiffa  über  den  Vierten
Dry  Farming  Congreß  zu  Billings,  Montana.
Der  Verfasser,  der  im  Auftrage  des  Kolonial=Wirtschaftlichen
  Komitees  den  Kongreß  zur  Klärung
der  „Dry  Farming“"-Frage  besuchte,  gibt  hier  ein
Stimmungsbild  des  Kongresses  und  weist  auf  die
Erfolge  hin,  welche  die  Amerikaner  mit  dieser
Landwirtschaftsmethode  in  Gebieten  mit  wenig
Regenfall  erzielt  haben.  Der  Verfasser  belebt
seine  Schilderung  durch  Vergleiche  mit  anderen
Ländern  und  durch  Hinweise  auf  die  Schwächen,
die  dem  System  heute  noch  anhaften.  Eine  ausführliche
  Arbeit  über  „Dry  Farming“  im  allgemeinen
  wird  als  Beiheft  zum  „Tropenpflanzer"
folgen.

Der  Artikel  von  Sandmann-Berlin:  „Gefahren,
  Fehler  und  Verbesserungen  in  der
Kautschukproduktion  Asiens“  wird  fort- 



geführt.  Der  Verfasser  bespricht  in  diesem  Teile
ausführlich  die  Verarbeitung  der  Kautschukmilch
in  ihren  sämtlichen  Phasen,  u.  a.  auch  die  Koagulationsmittel,
  Herstellung  der  verschiedenen
Handelsmarken,  Versand  u.  a.  Auch  unsere
Kautschukpflanzer  dürften  aus  den  Ausführungen
Sandmanns  manches  lernen  können.

Des  weiteren  enthält  die  Nummer  eine  kleine
Abhandlung  über  den  Kaffeemarkt  im  Jahre
1909  von  Schanz,  über  Verbrauch  von  Kakao,
Kaffee  und  Tee  in  den  Haupt-Konsumländern,
sowie  kleinere  Mitteilungen  aus  dem  Gesamtgebiete
  der  tropischen  Agrikultur.

Dieser  Nummer  ist  als  zweites  Beiheft  des
Jahres  eine  ausführliche  Arbeit  von  Dr.  La
Baume-Berlin  über  Afrikanische  Wanderheuschrecken
  beigegeben.  Die  Arbeit  behandelt
sämtliche  in  Afrika  vorkommenden  schädlichen
Wanderheuschrecken  nach  dem  heutigen  Stande
unserer  Kenntnis,  sowie  die  Methoden  ihrer  Bekämpfung.


 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

British  South  Africa  Company.

Aus  dem  Berichte  der  Direktoren  der  British
  South  Africa  Company  für  das  am
31.  März  1909  endende  Geschäftsjahr,  welcher
den  Aktionären  der  Gesellschaft  in  der  Generalversammlung
  am  28.  Februar  d.  J.  überreicht
wurde,  entnehmen  wir  folgende  Einzelheiten:

Nachstehende  Tabelle  zeigt  den  Einnahmeund
  Ausgabeetat  für  das  Berichtsjahr  und  den
Etatsvoranschlag  für  das  folgende  Jahr:

 

#  s  d
Verwaltungseinnahmen.  551789  9  6
„  ausgaben  524470  16  5
Uberschuß  27318  13
Voranschlag  der  Verwaltungseinnahmen
  ...  565560  0  0
zuzügl.  Uberschuß  des  Vorjahres
  .  27318  13  1

 

592878  13  1

Verwaltungsausgaben  592497  0  0
Der  laufende  Ansgabevoranschlag  zeigt  eine
Erhöhung,  weil  beschlossen  worden  ist,  den  Uberschuß
  des  Vorjahres  auf  die  durch  Anwachsen  der
Geschäfte  und  Vermehrung  der  Bevölkerung  ver-350

  144  L.
weitaus  größter  Teil  aus  Südafrika  stammt,  in
derselben  Zeit  eine  Vermehrung  von  291  177  L
erfahren.

 

ursachten  öffentlichen  Arbeiten  zu  verwenden.

Die  von  dem  Administrator  Süd-Rbodesiens
aufgestellten  Statistiken  zeigen  einen  raschen  Aufschwung
  des  Landes  in  letzter  Zeit;  insbesondere
ist  das  stetige  Steigen  der  Mineralproduktion,
welches  in  der  Hauptsache  auf  die  günstige  Entwicklung
  der  Goldindustrie  zurückzuführen  ist,  bemerkenswert.
  Der  Wert  der  letzteren  stieg  von
2329392  K  des  Jahres  1907/8  auf  2679536  L
im  Jahre  1809/9,  zeigt  also  ein  Plus  vom
Ebenso  hat  die  Einfuhr,  deren

Der  Wert  der  Wareneinfuhr  während  der

letzten  drei  Jahre  war,  wie  folgt:

1906.  1  164457  L
1907.  1288279  „
1908.  1579456  „
Die  Herkunft  der  eingeführten  Waren  war:
llberseee  Gesamteinfuhr
Britisch  72  v.  H.  77  v.  H.
Ausland  28  „  23  „
Die  gewöhnliche  Vorzugsbehandlung  der  britischen
  Waren  auf  Grund  der  Zollkonvention

brachte  diesen  eine  Zollersparnis  von  24759  T—,
        <pb n="371" />
        G  337  20

während  die  besondere  Bevorzugung  auf  Grund
der  „Rhodes  Clause“  den  britischen  Produzenten
und  Fabrikanten  einen  weiteren  Vorteil  von
21421  K  gewährte.

Der  Gesamtwert,  der  während  des  Jahres
1908  ausgeführten  Landesprodukte  betrug
2614496  L  gegen  2319250  K  im  Jahre  1907.
Den  Hauptanteil  an  der  Ausfuhr  hat  das  Rohgold
  mit  2391552  K.

Die  Wohlfahrt  der  eingeborenen  Bevölkerung
macht  beständige  Fortschritte  und  wird  durch  folgende
  Tabelle  illustriert:

Bevölkerung  Großvieh  Schafe  Ziegen
1901:  487200  43850  48600  171000
1906:  639500  164000  167000  507000
1907:  662  800  180000  190000  562000
1908:  683000  204000  202535  593860

Die  Versorgung  mit  Eingeborenenarbeit  zeigte
eine  gewisse  Besserung,  wenn  sie  auch  —  hauptsächlich
  infolge  des  raschen  Wachsens  der  Bedürfnisse
  der  Minenindustrie  —  noch  nicht  der  Nachfrage
  gleichkommt.  Der  Bericht  stellt  mit  Befriedigung
  fest,  daß  die  Einführung  einer  freigebigeren
  Verpflegungsvorschrift  und  die  strengere
Uberwachung  der  Minenwohnstätten  eine  merkbare
  Besserung  der  Gesundheitsverhältnisse  gezeitigt
  haben.

Der  Kakao-  und  Rakaobuttermarkt  im  Jahre  1909.

Die  Lage  des  Kakaomarktes  war  zu  Anfang
des  Berichtsjahres  ruhig;  in  den  ersten  Monaten
des  Jahres  wurden  noch  verhältnismäßig  höhere
Preise  gezahlt,  weil  einige  Produktionsländer,  wie
hauptsächlich  Guayaquil,  Trinidad,  St.  Thomé
und  Bahia  einen  gezwungen  hohen  Standpunkt
einnahmen.  Eine  unruhige  Bewegung  entstand
infolge  der  Berichte,  daß  die  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  den  Einfuhrzoll  auf  Kakao  erheblich
erhöhen  wollten:  diese  hielt  fast  die  ganze  erste
Hälfte  des  Jahres  an,  bis  feststand,  daß  die  Erhöhung
  unterbleiben  würde.  Die  lange  Zeit
hoch  gehaltenen  Preise  der  obengenannten  Sorten
gingen  allmählich  zurück  und  ungefähr  im  Mai
war  die  Marktlage  sowohl  für  den  direkten  Bezug
als  auch  für  spätere  Sendungen  sehr  günstig.
Die  Preise  für  Guayaquil-Kakao  waren  damals
infolge  außerordentlich  großer  Zufuhren  auf  einem
besonders  niedrigen  Standpunkt  angekommen;
was  auch  die  Preise  für  Bahia-,  St.  Thomé=  und
Trinidad-Kakao  drückte.  Es  wurden  daher  ansehnliche
  Mengen  dieser  Kakaosorten  hier  abgesetzt,
  während  infolge  der  großen  Ernte  an  der
Goldküste  auch  der  von  dort  stammende  Kakao
hier  in  bedeutendem  Umfange  zu  günstigen
Preisen  eingeführt  oder  für  spätere  Lieferungen
bestellt  wurde.

 

In  dem  letzten  Teil  des  Jahres  wurde  die
Lage  verschiedener  Kakaosorten  wieder  ungleichmäßiger.
  Durch  Spekulation  in  die  Höhe  getrieben,
  trat  einige  Male  eine  unbegründete
Preiserhöhung  ein.  Bahia-Kakao  blieb  jedoch
fest  im  Preise  und  zwar  infolge  der  besonderen
Vorliebe  Englands  und  Amerikas  für  diese  Sorte.
Abgesehen  von  den  erwähnten  kleinen  Marktbeunruhigungen
  kann  das  Jahr  1909  als  ein
günstiges  für  die  Produktion,  den  Preis  und  den
Verbrauch  des  Kakaos  bezeichnet  werden,  und  der
Standpunkt,  den  er  im  allgemeinen  jetzt  erreicht
hat,  zeigt  im  großen  und  ganzen  einen  fast  normalen
  Marktzustand,  der  nur  durch  spekulative
Einwirkung  geschädigt  werden  oder  durch  ungünstige
  Witterungseinflüsse  und  schlechte  Ernten
leiden  kann.

Was  den  Markt  der  einzelnen  Kakaosorten
anbetrifft,  so  wurde  in  den  ersten  Monaten  des
Jahres  für  feinen  Sommer-Arriba-Kakao  etwa
70,  für  Machala-Kakao  57  bis  58,  Trinidad-Kakao
  36,  Bahia-Kakao  49,  St.  Thomé-Kakao  31,
Samana-Kakao  29  bis  30  und  Accra-Kakao
28  Cents  gezahlt.  Diese  Preise  erweckten  wenig
Kauflust.  Im  Monat  Mai  trat  ein  vollständiger
Rückschlag  ein.  Arriba-Kakao  fiel  auf  57  Cents,
Machala-Kakao  auf  50  bis  52,  feine  Sorten  von
Trinidad-Kakao  waren  für  33  bis  34  Cents  zu
erhalten,  gute  gängige  Ware  schon  für  30  bis
32  Cents.  Auch  Bahia-Kakao  war  infolge  großer
Zufuhren  bei  günstiger  Ernte  im  Preise  bis  auf
43  bis  44  und  für  bessere  Sorten  bis  auf  47
bis  48  Cents  zurückgegangen.  Feiner  St.  Thomé=Kakao
  erzielte  zu  dieser  Zeit  etwa  28½  bis
29  Cents;  Samana-Kakao  etwa  28,  Accra-Kakao
26  Cents.  Von  westindischen  Sorten  wurden
Puerto  Cabello  und  Caracas  zu  40  bis  60  Cents,
je  nach  der  Beschaffenheit  verkauft;  Venezuela-Kakao
  schwankte  zwischen  30  bis  34  Cents.  Nach
Ceylon-Kakao  war  geringere  Nachfrage,  da  diese
Sorte  durch  den  Java-Kakao  mehr  und  mehr
vom  niederländischen  Markte  verdrängt  wird.
Gegen  Ende  des  Berichtsjahres  zeigten  sich  die
Guyaquil-Sorten  viel  fester;  Epoca-Arriba-Kakao
stand  auf  59  bis  60  Cents  und  Machala-Kakao
auf  58  Cents.  Diese  erzwungene  Preissteigerung
hielt  zwar  nicht  lange  an,  der  Preisrückgang  war
indessen  nur  gering.  Auch  Bahia-Kakao  wurde
zu  Ende  des  Jahres  fester.  Blankodeckungen,
beschränkte  Zufuhren  und  starke  Nachfrage  aus
Amerika  bildeten  den  Hauptgrund  für  die  feste
Stellung  dieser  Kakaosorte;  die  Preise  dafür  waren
52  Cents  für  feine  Sorten  und  48  bis  49  für
die  anderen.  Für  feinen  St.  Thomé-Katao  wurde
am  Ende  des  Jahres  283¾  bis  29  Cents  verlangt.
  Auch  die  Preise  für  Samana=  und  Acera=Kakao
  zogen  an,  Samana-Kakao  erzielte  schließ-
        <pb n="372" />
        W  338  20

lich  29  bis  29½  Cents  und  Accra-Kakao,  guter
Beschaffenheit,  28  bis  28⅛  Cents.  Es  fragt
sich  aber,  ob  diese  Sorte  bei  ihrer  gewaltigen
Produktion  den  besseren  Mittelsorten  gegenüber
diesen  hohen  Stand  wird  behaupten  können.  Der
Kakaomarkt  schloß  am  Ende  des  Jahres  mit  festen
Preisen  für  alle  Sorten.

Eingeführt  wurden  nach  Amsterdamer  Berechnungen:


1908  1907  1906
Nach:  Tonnen
den  Niederlanden  25  226  20  789  21.231
Großbritannien  30  381  25  963  23576
Frankreich  54  829  34  254  42  194
Hamburg  53  673  42  828  47  694

Ballen
Amerika  593  053  510  400  532  977
und  soweit  Angaben  bereits  vorliegen:
Nach:  Tonnen
Großbritannien  (1.  Jan.  bis  30.Nov.1909)  31  809
Frankreich  (1.  31.Okt.  1909)  49  666

U

Deutschland  (11.-.  31.  1909)  34  055
den  Niederlanden  1..  31.—  1909)  26  287
Amerika  (1...  31.1909)  46  785

Java-Kakao.  Auch  in  dem  Berichtsjahre
war  der  Java-Kakao  wieder  von  großer  Bedeutung
  für  den  niederländischen  Markt.  Zwar
war  die  Geschäftsabwicklung  unregelmäßig,  doch
blieb  die  Nachfrage  nach  besten  und  guten  Mittelsorten
  andauernd  eine  rege.  Für  die  geringeren
Sorten  war  meist  nur  wenig  Interesse  vorhanden,
wohl  im  Hinblick  auf  die  billigen  Preise  für  Kakao
aus  St.  Thomé,  Bahia  und  Accra.  Berichten
aus  Java  zufolge  sollen  übrigens  die  dortigen
Kakaoplantagen  durch  heftige  Regengüsse  sehr  gelitten
  haben.

Zum  öffentlichen  Verkauf  wurden  gestellt:  im
Januar  rund  5900,  im  Februar  rund  4550,  im
April  rund  4400,  im  Mai  rund  3800,  im  Juli
rund  4100,  im  August  rund  2650,  im  Oktober
rund  3100  und  im  November  rund  4000  Ballen.

Im  Vorrat  verblieben  am  Ende  des  Berichtsjahres
  rund  2700  Ballen  Java-Kakao;  die  Einfuhr
  nach  den  Niederlanden  betrug  im  Jahre
1909:  18500  Ballen  gegen  22600  im  Jahre  1908.

Die  öffentlichen  Versteigerungen  sind  für  das
Jahr  1910  auf  den  12.  Januar,  23.  Februar,
6.  April,  18.  Mai,  29.  Juni,  24.  August,  5.  Oktober
  und  16.  November  festgesetzt.

Surinam-Kakao.  Ocbgleich  noch  nicht  alle
Hoffnungen  bezüglich  der  Kakaoproduktion  in
Surinam  erfüllt  sind,  herrscht  doch  in  den  Interessentenkreisen
  über  das  bisher  Erreichte  große
Befriedigung.  Die  Produktion  hat  zugenommen,
ein  Beweis  dafür,  daß  die  unermüdlichen  Ver- 



suche  zur  Bekämpfung  der  Kakaokrankheiten  erfolgreich
  gewesen  sind.  Die  Beschaffenheit  des
Kakaos  war  allerdings  nicht  immer  nach  Wunsch,
wodurch  natürlich  auch  die  Preise  beeinflußt
wurden.

Die  Ausfuhr  von  Surinam-Kakao  wird  angegeben
  auf:  1  625  276  kg  für  das  Jahr  1907,
1  698  933  kg  für  das  Jahr  1908,  1  841  047  kg
für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  31.  Oktober  1909.

Die  Kakavernte  ist  für  die  nachstehend  aufgeführten
  Bezirke,  wie  folgt,  berechnet  worden:

Tonnen

Ecuador  vom  1.  Jan  bis  15.Dez.  1909:  27  931
gegen  1  ...  15.  1908:  27  954

=  1  .  15  .  107:  17521

Trinidad  vom  1.  =  .  28.Nov.  1909:  20  114
gegen  1  228.  -13808:15528

1.  -  228.  -1907:13674

St.  Thomé  vom  1.  -  230.  --  1909:25  038
gegen  1.  -  230.  -13908:23221

1.  -  230.  -1907:19584

Bahia  .  .  vom  1.  -  230.  -13909:24470
gegen1.  -  30.  -1908:24645

1.  -  230.  -1907:19761

Goldküste.  vom  1.  -  31.Okt.  1909:  13  551
gegen  1.  -  231.  -15908:  6298

1.  ---  231.  -1907:  4  873

S.  Domingo  vom  1.  -  231.  -  1909:145661
gegen  1.  -  31.  -13908:18138

1.  -  231.  -1907:  9643

Grenada-  vom  1.-.  31.  19009:  4  869
gegen  1.  -  -231.  --13908:  4  156

1.  -  231.  -1907:  3448

Para  .  .  .  vom  1.  -  331.  -1909:  4703
gegen  1.  -  -31.  -13908:  3240

1.  -  231.  -13907:  3407

Surinam  .  vom  1.  -  231.  --1909:  1841
gegen1.  -  231.  -1908:  1648

1.  -  231.  -1907:  1621

Ceylon  ..  vom  1.  -  22239.  Nov.  1909:  2998
gegen  1.  -  29.  -1908:  2192

1.  -  229.  --1907:  3742

Pikuls

Java  .  .  vom  1.=  .  31.Aug.  1909:  25727
gegen  1.  ..  31.  190  :  29  155

-  1...  31.  1907:24  846

Der  Kakaoverbrauch  ist  für  einzelne  Länder
  angegeben  auf:

1908  1907
Tonnen
Deutschland  34  352  34  515
Frankreich  20  445  23  180
Großbritannien  21  052  20  158
Ballen
Amerika  557  420  493  513
        <pb n="373" />
        W  339  20

und  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  31.  Oktober

1909  1908  1907
Tonnen
Deutschland  34  055  28  133  30550
Frankreich  18  900  16  416  19  167
Großbritannien  20  365  18  138  16  114

Die  Ausfuhr  stellte  sich  nach  Amsterdamer
Berechnungen  auf:

1908  1907  1906
aus:  Tonnen
Ecuador  29  219  18  285  20  712
St.  Thomé  28  631  24  194  24  620
Trinidad  21  737  18  967  13256
Bahia  29  426  21  048  22  912
San  Domingo  18  989  10  142  14  314
Venezuela  16  303  13  471  12  865
Goldküste  Westafith  12  935  9  495  83964
Grenada  5108  4  612  4  940
Para  3  278  3502  2  105
Surinam  1  699  1625  1  41
Ceylon  2  833  4  475  2507
Java  2  40)  1508  1  42
Die  Vorräte  werden  angegeben  auf:
1909  1908  1907
Ballen

Deutschland  am
30.  Nov.  (allein
Hamburg)  48  480  54  740  21  370

Tonnen

Frankreich  am  31.  Okt.  21  471  18  076  10  409

Großbritannien  am

30.  Nov.  8  051  5  084  2  119
Auf  dem  Amsterdamer  Markt  sind  insgesamt
öffentlich  zum  Verkauf  gestellt  worden:

1909  1908
Ballen

1907

Java-Kakao  (Ballen  zu

50  kg).  21  590  20  100  13  538
Surinam-Kakao  (Ballen
zu  80  bis  100  kg)  66  210  552

Andere  Sorten.  314  48  98

Zusammen  21  970  20  358  14  088

Kakaobutter.  Von  der  Firma  C.  J.  van
Houten  &amp;amp;  Zoon  in  Weesp  wurden  im  Berichtsjahre
  rund  947  000  kg  Kakaobutter  zum  Verkauf
  gestellt  gegen  900  000  kg  im  Jahre  1908
und  860  000  kg  im  Jahre  1907.  Der  Durchschnittspreis
  betrug  im  Berichtsjahre  62¼  Cents
gegen  783/  im  Vorjahre.  Die  in  den  Ver--steigerungen
  regelmäßig  angebotenen  Mengen  der
Marke  de  Jong  wurden  einige  Male  wegen  ungenügender
  Offerten  zurückgezogen;  die  Preise
schwankten  zwischen  60  und  55  Cents.  Die  Marken
„Helm“",  „Suchard“  und  „Mignon“  erschienen
einige  Male  auf  den  Versteigerungen;  es  wurde

 

 

jedoch  nur  wenig  davon  verkauft.  Von  Kakaobutter
  solcher  niederländischen  Fabrikanten,  die
ihre  Ware  nicht  zum  öffentlichen  Verkauf  stellen,
war  stets  ein  großer  Vorrat  vorhanden,  der  zu
schwankenden  Preisen,  je  nach  der  Nachfrage,
verkauft  wurde.

In  der  ersten  Hälfte  des  Jahres  wurden  auf
die  Nachricht  von  der  geplanten  amerikanischen
Zollerhöhung  große  Mengen  Kakaobutter  nach
den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  abgesetzt,
ohne  daß  dies  indessen  von  besonderem  Einfluß
auf  die  Preislage  gewesen  wäre.  Infolge  des
späteren  Rückschlages  überstieg  aber  die  Produktion
sowohl  in  den  Niederlanden  als  auch  im  Auslande
  die  Nachfrage  so  bedeutend,  daß  die  Preise
im  Berichtsjahre  einen  solchen  Tiefstand  erreichten,
wie  kaum  zuvor  in  den  letzten  zehn  Jahren.
Die  Stimmung  war  am  Ende  des  Jahres  etwas
fester,  jedoch  waren  die  Käufer  nicht  geneigt,
höhere  Preise  anzulegen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Amsterdam.)

Kakaüoausfuhr  der  Dominikanischen  Republik  im
Januar  1910.

Aus  der  Dominikanischen  Republik  wurden
im  Januar  1910  insgesamt  2  044  883  kg  Kakao
im  Werte  von  339  640  Gourdes  zur  Ausfuhr
gebracht.  Davon  gingen  nach  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  977  887  kg  für  173  932
Gourdes,  nach  Deutschland  722  934  kg  für
112  120  Gourdes  und  nach  Frankreich  344062  kg
für  53  588  Gourdes.

(Nach  dem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsuls  in  San  Domingo
  vom  17.  Februar  1910.)

Der  Kautschukreichtum  und  handel  im  Freistaat
Elberia.

Nach  einem  amerikanischen  Konsulatsberichte
ist  die  Kautschuk  erzeugende  Flora  Liberias  äußerst
mannigfaltig.  Wenigstens  36  verschiedene  Arten,
von  welchen  10  bisher  nur  in  Liberia  beobachtet
worden,  sind  hier  vertreten,  von  kleinen  Sträuchern
  bis  zu  9  Zoll  im  Durchmesser  starken
Bäumen.  Während  die  Entwicklung  der  Kantschukindustrie
  vor  sich  ging,  ist  eine  Anzahl  Stationen
  von  Zeit  zu  Zeit  an  verschiedenen  Punkten
des  reichen  Waldgebietes  errichtet  worden.  Die
erste  Station  war  im  Jahre  1904  seitens  der
Monrovia  Rubber  Company  nicht  weit  von  Bopora
  angelegt  worden.  Es  folgten  Stationen
ungefähr  20  Meilen  von  der  Küste  am  Mount
Barclay,  in  Kakatown,  Sikonbe,  Putu  usw.  Diesen
Hauptstationen,  die  von  europäischen  Forstleuten,
meistens  von  solchen  des  Botanischen  Gartens  in
        <pb n="374" />
        340  e

Edinburg,  besetzt  sind,  führen  die  Eingeborenen,
sofern  sie  monatsweise  angestellt  sind,  den  Kautschuk
  zu;  andere  Eingeborene  verkaufen  den  Kautschuk
  an  den  Stationen  oder  bringen  ihn  an  die
Küste.  Die  Kautschukflüssigkeit  wird  durch  Kochen
und  durch  Lösungen  von  Reagentien  wie  Limonensaft
  oder  Tannin  von  wilden  Früchten  oder
Borkenertrakt  zum  Gerinnen  gebracht.

Die  Kautschukausfuhr  betrug  im  Jahre  1908
allein  100  624  Pfund  im  Werte  von  35  156  5.
Der  an  Ort  und  Stelle  gezahlte  Preis  beträgt
pro  Pfund  24  Cents  in  Geld  oder  30  Cents  in
Waren.  Der  letztnotierte  Preis  von  Liberianischem
  Kautschuk  in  Europa  betrug  am  24.  September
  1909:  60  bis  72  Cents  für  1  Pfund,
während  der  Preis  für  jene  Zeit  im  Jahre  1908
38  bis  39  Cents  war.  Der  tägliche  Lohn  des
gewöhnlichen  Arbeiters  stellt  sich  auf  18  bis
24  Cents.  Bei  ständiger  Arbeit  kann  ein  Mann
unter  normalen  Bedingungen  täglich  3  bis  4  Pfund
Kautschuk  sammeln;  würde  er  nur  für  seine  eigene
Rechnung  arbeiten,  könnte  er  72  Cents  bis  1  6
erzielen,  also  mehr  noch  als  in  den  anderen

Hauptindustrien  des  Landes  verdient  werden  kann.
(Dail  Consular  Rep0orts  Nr.  3708.)

Gummiausfuhr  des  Staates  Oatto  Grosso  im  ersten
Halbjahr  1909.

Zum  ersten  Male  liegt  eine  spezifizierte  Statistik
  über  die  Gummiausfuhr  aus  den  Nord-Distrikten
  des  Staates  Matto  Grosso  vor.
Bisher  ist  die  Gummiausfuhr  nur  in  Corumba
registriert  worden,  die  im  Verhältnisse  zum  Export
  über  Manäos  nur  gering  ist.

Im  ersten  Halbjahr  1909  wurden  nach  der
Statistik  der  Delegacia  Fiscal  des  Staates  Matto
Grosso  in  Mansos  verschifft:

 

 

 

 

 

 

Agencia  —
—  —  S  "  —  —!  2.2  —
————
190S—l  SS—
S  ——  S  I.  .  —
S  .“
——
Menge  in  1000  kg
..  -«-  -  I»-Borracha
  fina  59  138  135  20  0.55352
Sernamby  de  n!
borracha  7  19  17  1  0,0857
Caucho  —  17  1  6  0,04
Sernamby  de  ·  i
cauch  60  38  396  142  0.1137
136  212  540  72  1.0“4%.

Die  Gesamteinnahme  des  Staates  im  Nord-Distrikt
  belief  sich  im  ersten  Halbjahr  1909  auf
945690261  Rs.,  hiervon  kommen  allein  auf
Rechnung  der  Gummianusfuhrzölle  917690  101  Rs.,

 

die  sich  auf  die  verschiedenen  Agenturen,  wie
folgt,  verteilen:  Machado  und  Jamary  682697140
Rs.,  S.  Manoel  165  655200  Rs.,  Salto  Theotonio
  68129  646  Rs.,  Mamoré  1208115  Rs.;
zusammen  917690101  Rs.

Die  Gesamtausfuhr  über  Corumba  belief
sich  im  ersten  Halbjahr  1909  auf  nachstehende
Mengen  in  1000  kg:  Borracha  fina  70,  Sernamby
  55,  Mangabeira  33,  zusammen  158,  und
brachte  dem  Staate  an  Ausfuhrzoll  99766  852  Rs.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserlichen
Bigekonsulats  in  Cuyabä.)

KAusfuhr  von  Wolle  und  Oohair  aus  den  bälen  der
RKaopholonie.

Nach  den  von  dem  hiesigen  statistischen  Bureau
veröffentlichten  vorläufigen  Daten  sind  in  den
letzten  vier  Jahren  folgende  Mengen  Wolle  (gewaschen,
  gereinigt  und  im  Schweiß)  aus  den
Häfen  der  Kapkolonie  ausgeführt  worden:

1906:  70896  386  engl.  Pfund  im  Werte  von
2173879  E,  1907:  77469254  engl.  Pfund  im
Werte  von  2490297  L,  1908:  80011329  engl.

Pfund  im  Werte  von  2105219  LT,  1909#:
101007893  engl.  Pfund  im  Werte  von
2820716  E.

In  der  Menge  zeigt  sich  also  gegen  das
Vorjahr  eine  Zunahme  von  über  25  v.  H.  und
gegen  1906  von  über  40  v.  H.  Auch  der  Wert
stellt  sich  sowohl  absolut  wie  relativ  höher  gegen
1908,  bleibt  aber  in  letzterer  Hinsicht  gegen  1906
noch  erheblich  zurück.  Durch  die  stattgehabte
Vergrößerung  der  Ausfuhr  sind  auch  die  weitgehendsten
  Erwartungen  übertroffen  worden.

Auch  Mohair  weist  eine  starke  Zunahme  der
Menge  und  dem  Werte  nach  auf.  Die  Ausfuhr
betrug:

1906:  14651046  engl.  Pfund  im  Werte  von
795  604  &amp;amp;,  1907:  17574349  engl.  Pfund  im
Werte  von  914597  L,  1908:  16866530  engl.
Pfund  im  Werte  von  662722  TL,  1909:
18320084  engl.  Pfund  im  Werte  von  809  070  K.

Die  Wertangaben  beweisen  indes,  daß  die
Preise  für  Mohair  sich  im  Jahre  1909  bedeutend
  niedriger  als  1906/07  stellen.  In  letzterem
Jahr  wurden  rund  745000  Pfund  weniger  als
1909  exportiert,  und  doch  stellte  sich  der  Gesamtwert
  über  100000  K  höher.  Infolge  dieser  Verhältnisse
  ist  die  Zahl  der  im  Kapland  gehaltenen
Angoraziegen  in  den  letzten  drei  Jahren  beständig
zurückgegangen.  Sie  stellte  sich:  1907  auf
3528717,  1908  auf  3114  505,  1909  (30.  Juni)
auf  2942826  Stück.

Vielleicht  werden  die  besseren  Preise  für  Mohair,
  die  im  letzten  Jahr  in  England  erzielt
        <pb n="375" />
        W  341  20

wurden,  die  Farmer  wieder  ermutigen,  der
Angoraziegenzucht  mehr  Interesse  zuzuwenden.
Immerhin  ist  es  beachtenswert,  daß  Kap-Mohair
  erster  Sorte  das  ganze  Jahr  um  3d  pro
Pfund  niedriger  notiert  hatals  türkische  Durchschnittsware,
  während  gewöhnlich  der  Unterschied  nur
1  d  beträgt.  Dies  zeigt,  daß  Kap-Mohair  von
den  Fabrikanten  nicht,  als  der  geeignetste  Artikel
für  die  Verwertung  bei  der  Fabrikation  angesehen
wird.  (Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  Kapstadt.)

Handel  Britisch-Südafrikas  1909.

Die  Gesamteinfuhr  Britisch-Südafrikas  bewertete
  sich  im  Jahre  1909  auf  29  842  056  K
gegen  26  202  855  L  im  Jahre  1908.  Davon
entfielen  auf  die  Wareneinfuhr  27  183  853  L
(gegen  24  438  266  K  im  Jahre  1908),  auf  die
Einfuhr  für  Rechnung  der  Regierung  1  151  858
(824  675)  L  und  auf  die  Geldeinfuhr  1  506  345
(939  914)  KL.

Der  Gesamtwert  der  Ausfuhr  belief  sich  auf
51  151  463  L  gegen  45  876  714  LK  im  Jahre
1908.  Hiervon  entfielen  auf  die  Ausfuhr  von
südafrikanischen  Erzeugnissen  50  532  427  L  (gegen
45  209  537  L  im  Jahre  1908)  und  auf  die
Wiederausfuhr,  einschl.  der  Geldausfuhr  von
62  585  (221  315)  X,  619  036  (667  177)  L.

Ein=  und  Ausfuhr  zeigen  also  im  Vergleiche
mit  dem  Jahre  1908  eine  nicht  unbedeutende
Zunahme.

Die  Wareneinfuhr  und  die  Ausfuhr  südafrikanischer
  Erzeugnisse  wickelten  sich  in  den  Jahren
1900  (und  1908)  über  die  einzelnen  Häfen  in
folgender  Weise  ab:

Einfuhr:  über  Kapstadt  4  468  735  L
z(k4  361  291  T),  desgl.  Postsendungen  571  015  L
(564  405  0);  über  Port  Elisabeth  5920  852  gS
(5331652  L);  über  East  London  2831  471  #.
(2  661  337  T);  über  Mossel  Bay  357  663  #
(327744  0);  über  andere  Kaphäfen  121164  M
(150  194  &amp;amp;);  über  Durban  7078784  L
(6381748  L);  über  Delagoa  Bay  (Lourenco
Marques)  4  826  371  L  (31916  993  #&amp;amp;);  über
Beira  983  638  K  (724  442  L)  und  über  Feira
und  Überland  24  160  K  (18  460  J).

Davon  über  britische  Häfen  21  373  844  L
(19  796  831  IT)  und  über  portugiesische  Häfen
5  810  009  L  (4641  435  9.

An  der  Einfuhr  waren  beteiligt:  Großbritannien
mit  15  802  882  S  =  58,2  v.  H.  (13741  295  K
—  56,2  v.  H.),  die  britischen  Besitzungen  mit
3345  008  L  =  12  v.  H.  (3417  945  L  —
14  v.  H.)  und  die  fremden  Staaten  mit  8035  963  L
—  29,  5  v.  H.  (7  279  026  TA  =  2y9,8  v.  H.).

 

Ausfuhr:  über  Kapstadt:  Diamanten
6370  301  L  (4796655  L),  Rohgold  32159  603  L
(30  969  024  E)  und  sonstige  südafrikanische  Produkte
  1  116  155  2  (822  467  2&amp;amp;);  über  Port
Elisabeth  3  338  495  &amp;amp;  (2649  902  2);  über
East  London  1740  003  L  (1245  649  ÄA);  über
Mossel  Bay  1  084  578  L  (836  783  Ä);  über
andere  Kaphäfen  435  455  LE  (419  934  LA);
über  Durban:  Rohgold  1101374  (994566  T),
aufbereitetes  Gold  8802  L  (17841  T)  und  sonstige
südafrikanische  Produkte  2  677  584  L  (1942567  L);
über  Delagoa  Bay  (Lourenco  Marques)
259  987  L  (253  698  &amp;amp;T);  über  Beira:  Rohgold
42  712  L  (83754  4),  aufbereitetes  Gold
79892  (113452  4)  und  sonstige  südafrikanische
Produkte  116  217  LK  (62  145  ÄA);  über  Feira
und  Überland  1269  L  (1100  T).  Davon  über
britische  Häfen  50  033  619  L  (44  696  488  9)
und  über  portugiesische  Häsen  498  808  L
(513  049  4).

(South  African  Customs  Statistical  Bureau  Cape  Town.)

bandel  Transvaals  19009.

Im  Anschluß  an  die  früher  gebrachten  Zahlenangaben
  über  den  Handel  Transvaals  im  Jahre
1909“)  werden  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
  in  Pretoria  folgende  erläuternden  Angaben
entnommen:

Die  Einfuhrzahlen  legen  Zeugnis  dafür  ab,
daß  die  von  der  Regierung  unterstützten  Bestrebungen,
  den  Bedarf  in  Vieh  und  in  Nahrungsund
  Genußmitteln  nach  Möglichkeit  in  Südafrika
zu  decken  und  das  Land  allmählich  von  europäischen,
  australischen  und  amerikanischen  Zufuhren
  unabhängig  zu  machen,  nicht  ohne  Erfolg
gewesen  sind.

Die  zahlreichen  landwirtschaftlichen  Ausstellungen
  im  Transvaal  und  im  übrigen  Südafrika
  bieten  den  hiesigen  Landwirten  geeignetes
Material  zur  Auffrischung  ihrer  Viehbestände  und
regen  durch  die  Schaustellungen  von  gutem  Vieh
die  Verbesserungen  des  alten  Materials  allgemein
an;  diesen  Umständen  ist  es  zuzuschreiben,  daß
die  Einfuhr  von  Vieh  aus  Südafrika  im  letzten
Jahre  um  über  500000  K  zugenommen  hatj  erleichtert
  wird  dies  noch  durch  billige  Frachtraten
für  südafrikanisches  VBieh  auf  den  südafrikanischen
Eisenbahnen.  Ganz  wird  die  Einfuhr  des  ausländischen
  Zuchtviehs  nicht  zu  vermeiden  sein,
um  den  hiesigen  Herden  neues  Blut  zuzuführen.
Von  den  500000  K  entfallen  ungefähr  400000  L
auf  Rindvieh.

Mit  Rücksicht  auf  die  gleichen  Bestrebungen,

den  südafrikanischen  Staaten  den  Vorzug  zu

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  294.
        <pb n="376" />
        S  342  20

geben,  zeigt  sich  auch  eine  Abnahme  der  Einfuhr
ansländischer  Nahrungs=  und  Genußmittel.  Insbesondere
  sind  hierauf  zurückzuführen  die  erheblichen
  Verminderungen  der  Einfuhr  in  Butter,
Weizenmehl,  frischem  und  gefrorenem  Fleisch.

In  der  Gruppe  der  Halbfabrikate  zeigt  sich
dagegen  in  der  Einfuhr  eine  enorme  Steigerung,
namentlich  von  Eisen  und  Stahl  sowie  rohbearbeitetem
  Holz.  Auch  hier  versucht  man  allmählich
  eine  südafrikanische  Konkurrenz  einzuführen,
  da  die  Einrichtung  eines  Hochofens  beschlossen
  ist,  der  zunächst  das  massenhaft  in  den
Eisenbahnwerkstätten  liegende  alte  Eisen  aufbrauchen
  soll,  daneben  aber  auch  zu  Versuchszwecken
  mit  den  hier  vorhandenen  Eisenerzen
verwandt  werden  soll.

Ebenso  hat  die  Einfuhr  von  Fabrikaten  eine
Besserung  in  allen  solchen  Gegenständen  erfahret,
wo  keine  Konkurrenz  mit  südafrikanischen  Erzeugnissen
  vorliegt,  wie  dies  bei  Stiefeln,  Sprengmitteln
  und  Kerzen  der  Fall  ist.  Die  bedeutenden
  Zunahmen  in  der  Einfuhr  von  landwirtschaftlichen
  Geräten,  fertigen  Kleidern,  Baumwollfabrikaten,
  Chemikalien,  elektrischen  Anlagen,
Möbeln,  Posamenten  und  Putzwaren,  Metallwaren,
  Maschinen,  eiserne  Röhren,  Eisenbahnund
  Straßenbahnmaterial  lassen  deutlich  erkennen,
daß  die  Bergwerksindustrie  blüht  und  daß  die
Kaufkraft  der  Bevölkerung  im  Wachsen  begriffen
  ist.

In  den  Ausfuhrziffern  ist  außer  der  Zunahme
von  Rohgold  um  eine  Million  Pfund  Sterling
bemerkenswert  die  Zunahme  in  Häuten  und
Fellen  sowie  Schafwolle.  Abgenommen  hat  die
Ausfuhr  von  Diamanten  um  über  ein  Drittel,
was  der  schwierigen  Realisierung  von  noch  aus
dem  Vorjahre  stammenden  Diamanten  zugeschrieben
  wird.

Handel  der  Oranseflußkolonie  1909.

Die  Gesamteinfuhr  der  Oranjeflußkolonie
bewertete  sich  im  Jahre  1909  auf  3  662  696  L
gegen  2  945  860  TC  im  Jahre  1908.  Davon
entfielen  auf  die  Wareneinfuhr  3  365.725  K.
(gegen  2  807  370  L  im  Vorjahre),  auf  die  Einfuhr
  für  Rechnung  der  Regierung  58  653  L
(52  500  LE),  auf  die  Münzeinfuhr  238  318  E
(85  990  KT).  An  der  Gesamteinfuhr  waren  die
übrigen  Staaten  der  südafrikanischen  Zollunion
mit  1  403  544  L  (968  320  DO)  beteiligt,  während
der  Rest  von  2259  152  L  (1977540  T)  auf
andere  Länder  entfiel.

Der  Gesamtwert  der  Ausfuhr  betrug  im
Jahre  1909  4777  126  L  gegen  3  558  373  L
im  vorhergehenden  Jahre.  Von  dieser  Gesamtausfuhr
  entfielen  auf  die  Warenausfuhr  4553  328  L

 

(3  160  354  L),  auf  die  Wiederausfuhr  von  gebundenen
  und  verzollten  Waren  137  049  L
(212  154  4),  auf  wiederausgeführte  Poststücke
2458  L  (3096  #),  auf  die  Wiederausfuhr  nach
den  übrigen  südafrikanischen  Regierungen  11  458  e#
(19  292  ÄA)  und  auf  die  Münzausfuhr  72  833  L
(163  477  L).

Die  Gesamteinfuhr  der  Oranjeflußkolonie  wies
in  den  Warengruppen  die  folgenden  Werte  (in
1000  L)  auf:

Einfuhr:
1909  1908
südafr.  fremde  südafr.  fremde
Erzeng=  Erzeug=  Ersieng=  Erzeugnisse
  nisse  nisse  nisse
Lebende  Tiere  310,7  38,1¼  194,4  25,6
Nahrungs=  u.  Genußmittel.
  521,0  235,  2  385,  7  263,2
Rohmaterialien  und
Halbfabrikate  94,2  107,3  55,8  93,9
Ganzfabrikate.  l  474,3  1584,4  327,1  1461,2

An  der  Einfuhr  waren  beteiligt  Großbritannien
mit  1  301  4066  L  =  66,2  v.  H.  (1  250  973  L
—  67,8  v.  H.),  die  anderen  britischen  Besitzungen
mit  166  997  L  =  8,5  v.  H.  (136  841  L  —
7,4  v.  H.)  und  die  fremden  Staaten  mit  496  852  K
—  25,  3  v.  H.  (456  332  L  =  24,8  v.  H.).

Ausfuhr:

Die  wichtigsten  Ausfuhrartikel  waren  in  den
Jahren  1909  (und  1908)  nach  Wert  in  1000  K..
folgende:

Pferde  151,5  (119,4),  alle  anderen  lebenden
Tiere  685,7  (661,5),  Mais  559,5  (286,3)  sonstiges
Getreide  und  Mehl  177,2  (214,5),  Diamanten
1386,9  (725,1),  Ziegen=  und  Schaffelle  115,7
(79,9),  Schafwolle  989,4  (713,2).

(South  Aftican  Customs  Statistical  Bureau  Cape  Town.)

Oranjeflußkolonie.

Einfuhr  von  Honig,  gebrauchten  Bienenkörben,
  Bienenwachs  und  künstlichen
Waben.

Eine  Verordnung  vom  12.  Januar  1910
(Nr.  21/1910)  hebt  die  früheren  Bekanntmachungen
Nr.  66  und  118  vom  Jahre  1909“)  auf  und
bestimmt,  daß  infolge  der  in  verschiedenen  Ländern
bestehenden  Faulbrutkrankheit  die  Einfuhr  von
Honig,  gebrauchten  Bienenkörben  und  gebrauchten
Zubehörteilen  oder  Geräten  oder  irgend  eines
Gegenstandes  oder  einer  Sache,  die  zur  Zusammenhaltung
  oder  Behandlung  von  Bienen  oder
Bienenwachs  gebraucht  worden  ist,  gänzlich  verboten
  ist.

Die  Einfuhr  von  Bienenwachs  und  künstlichen
Waben  ist  nur  gestattet,  wenn  zuvor  eine  schrift-*)

  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  1111.
        <pb n="377" />
        W  343  20

liche  Erlaubnis  vom  Direktor  für  Landwirtschaft
eingeholt  wird  und  bei  jeder  Sendung  eidesstattliche
  Erklärungen  in  der  vorgeschriebenen
Form  vorgelegt  werden.

Das  Verbot  findet  keine  Anwendung  auf
Erzeugnisse  oder  Waren,  die  aus  den  übrigen
südafrikanischen  Kolonien  eingeführt  werden,  soweit
  sie  entsprechende  Einfuhrbeschränkungen  erlassen
  haben.  (The  Board  of  Trade  Journal.)

Transvaal.

Vorschriften  für  die  Einfuhr  von  Bienen,
Honig  und  Wachs.

In  einer  Bekanntmachung  der  Regierung  vom
24.  Dezember  1909  (Nr.  1463/1909)  wird  in
Ausführung  des  „Importation  of  Bees  Regulation
Act  Nr.  6  vom  Jahre  1909“")  bestimmt,  daß  die
Einfuhr  von  Bienen,  Bienenwachs,  künstlichen
Waben,  Honig,  gebrauchten  Bienenstöcken  oder
gebrauchten  Zubehörteilen  oder  Geräten  oder
irgend  eines  Gegenstandes  oder  einer  Sache,  die
zur  Zusammenhaltung  oder  Behandlung  von
Bienen  oder  Bienenwachs  gebraucht  worden  sind,
nur  gestattet  ist,  wenn  zuvor  eine  schriftliche
Erlaubnis  des  Direktors  für  Landwirtschaft  eingeholt
  ist.  Die  Erlaubnis  wird  nur  erteilt,  wenn
die  Sendungen  von  eidesstattlichen  Erklärungen
in  der  vorgeschriebenen  Form  begleitet  sind.

Diese  Vorschriften  finden  keine  Anwendung  auf
Erzeugnisse,  die  aus  den  übrigen  südafrikanischen
Kolonien  eingeführt  werden,  soweit  sie  entsprechende
Einfuhrbeschränkungen  erlassen  haben.

(The  Transvaal  Government  Ciazette
vom  31.  Dezember  1909.)

Natal.

Vorschriften  für  die  Einfuhr  von  Bienen,
Honig  und  Wachs.

In  einer  Bekanntmachung  der  Regierung  vom
17.  Januar  1910  (Nr.  41/1910)  werden  in
lbereinstimmung  mit  dem  Absatz  1  des  Gesetzes
Nr.  115  vom  Jahre  1909““)  die  Bedingungen
veroffentlicht,  unter  denen  Bienen,  ihre  Larven,
Lonig,  Bienenwachs,  künstliche  Waben,  Honigwaben
  und  andere  unverarbeitete  landwirtschaftliche
  Erzeugnisse  in  die  Kolonie  eingeführt  werden
konnen.  Danach  ist  die  Einfuhr  von  Bienen,
Lienenlarven,  Bienenwachs,  künstlichen  Waben,
Lonigwaben  und  Honig  aus  Gegenden  außerhalb
Britisch-Südafrikas  nur  gestattet,  wenn  zuvor  eine
schriftliche  Erlaubnis  vom  Minister  für  Landwirtn,

  *)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  872  und  1910,
Z.  200.

**)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  68.

 

schaft  eingeholt  ist.  In  dem  Gesuche  sind  Menge
und  Beschaffenheit  der  in  Aussicht  genommenen
Einfuhrwaren,  ferner  Ursprungsort  und  die  Person
oder  der  Vertreter  genau  aufzuführen,  von  welchem
oder  durch  welchen  die  Einfuhr  stattfinden  soll.
Werden  Bienenwachs  und  künstliche  Waben  ein—
geführt,  so  sind  ferner  bei  jeder  Sendung  eidesstattliche
  Erklärungen  aus  dem  Herkunftsort  in
der  vorgeschriebenen  Form  vorzulegen.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

Goldhüste.

Bestimmungen  über  die  Einfuhr  und  den
Verkauf  von  Feuerwaffen  und  Munition
in  den  nördlichen  Territorien.

Durch  eine  in  der  „Gold  Coast  Government
Gazette“  vom  24.  Dezember  1909  veröffentlichte
Verordnung  vom  4.  November  1909,  die  auf
Grund  von  Abschnitt  23  (10)  der  „Northern
Territories  Administration  Ordinance  Nr.  1
vom  Jahre  1902“  erlassen  ist,  wird  die  Einfuhr
und  der  Verkauf  von  Feuerwaffen  und  Munition
in  den  nördlichen  Gebieten  der  Goldküste  geregelt.
Danach  ist  die  Einfuhr  von  Feuersteingewehren
mit  glatten  Läufen,  von  Handelsschießpulver  und
Blei  in  Stangen  oder  Platten  nur  mit  schriftlicher
Erlaubnis  des  Oberkommissars  gestattet.  Werden
diese  Gegenstände  für  Handelszwecke  eingeführt,
so  müssen  sie  in  einer  Regierungs=  oder  Privatniederlage
  am  Bestimmungsort  aufbewahrt  werden.
Für  die  in  einer  Regierungsniederlage  gelagerten
Waffen  und  Munition  werden  folgende  Gebühren

erhoben:

-  Gebühren  für  den  Monat  oder  Teil
Gegenstände  eines  Monats

Schießpulver  1  d  für  20  Pfund  oder  einen
Bruchteil  davon
Patronrnen  3  „  „  100  Stück  oder  einen
Bruchteil  davon
Zündhütchen  3„  „  2000  Stück  odereinen
Bruchteil  davon
Feuersteingewehre  2  „  „  jedes  Stück
Präzisionswaffen  2  „  „  „  „

Besitzer  von  Feuerwaffen,  und  zwar  anderen
als  Feuersteingewehren  mit  glatten  Läufen,  müssen
innerhalb  7  Tagen  nach  der  Einfuhr  solcher
Waffen  in  die  nördlichen  Territorien  eine  schriftliche
  Genehmigung  des  Oberkommissars  einholen.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Sierra  Leone.
Bezeichnung  der  Waren  in  den  Einfuhrerklärungen.


Eine  in  der  „Sierra  Leone  Royal  Gazette“
vom  24.  Dezember  1909  veröffentlichte  Rats-
        <pb n="378" />
        344  20

verordnung  vom  21.  Dezember  1909  hebt  die  stimmung  mit  einer  revidierten  Einfuhrliste  den
Verordnung  vom  13.  Januar  1909“")  auf  und  Vorschriften  gemäß  anzumelden  sind.  Die  Liße
bestimmt,  daß  alle  nach  Sierra  Leone  eingeführten  zeigt  die  Bezeichnungen,  nach  welchen  die  Waren
Waren  mit  Wirkung  vom  1.  Januar  1910  ab  zu  unterscheiden  sind,  und  die  Angaben  (Menge
in  dem  Einfuhrhafen  oder  -Zorte  in  Uberein=  oder  Wert),  nach  denen  sie  einzeln  in  den  Einfuhrerklärungen
  anzumelden  sind.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  414.  (The  Board  of  Trade  Journal.)

 

Vermischtes.

Der  Kntwerpener  Kautschuhmarkt  im  Jahre  1909.

Infolge  der  Anderung  des  Wirtschaftssystems  im  belgischen  Kongo  hat  sich  die  Einfuhr  von
Kongokautschuk,  der  den  größten  Teil  der  auf  den  hiesigen  Markt  gelangenden  Mengen  ausmacht,
ziemlich  verringert,  während  die  Einfuhr  anderer  Sorten,  die  hier  einen  leichten  und  lohnenden
Absatz  finden,  zugenommen  hat.  v

Die  Kautschukeinfuhr  in  Antwerpen  betrug  im  Jahre  1909:

 

aus  dem  Kongo  .  .  .  éetwa  3  492  332  kg  gegen  4  262  531  kg  im  Jahre  1908,
=  anderen  Länden  =  1  193  626  -  772  8133  .  19088
zusammien  4  685  958  kg  gegen  5  035  344  kg  im  Jahre  1908.

Die  im  Jahre  1909  verkaufte  Ware  beläuft  sich  auf  4740  181  kg  gegen  5  446  503  kg
im  Vorjahre.  Die  am  Schlusse  des  Jahres  1909  hier  vorhandenen  Vorräte  wurden  auf
541512  kg  geschätzt.

Die  Preise  waren  im  letzten  Jahre  starken  Schwankungen  unterworfen.  Nachdem  Para  infolge
  der  amerikanischen  Krisis  im  Februar  1908  bis  auf  2/9  heruntergegangen  und  bis  Ende  1908
wieder  bis  auf  5/1  gestiegen  war,  hatten  die  Preise  im  Jahre  auch  weiter  dauernd  eine  steigende
Tendenz  bis  Oktober  1909,  wo  der  bisher  bekannte  höchste  Kurs  von  9/1  erreicht  wurde.  In  den
letzten  Monaten  des  Jahres  beruhigte  sich  der  Markt  und  die  Preise  flauten  bis  Jahresschluß  langsam
  und  regelmäßig  auf  7/6  ab.

Die  Kongo=  und  anderen  Sorten  sind  den  steigenden  Preisen  für  Para  nicht  immer  in  dem
gleichen  Verhältnis  gefolgt.  Hierauf  dürfte  zurückzuführen  sein,  daß  sich  die  Kongosorten  am  Jahresschluß
  behaupten  konnten.

Im  einzelnen  stellten  sich  die  Notierungen  Ende  Dezember  1909  im  Vergleich  zu  dem  Vorjahre,
  wie  folgt:

Ende  Dezember  Ende  Dezember

 

1908  1909  Hausse
Kasai  rot  I.  122,35—12,85  14,00—14,37½  11,86  v.  H.
--(Genre  Loanda  I).  89,75—  9,25  11,00—11,50  24.2
-schwarz  12,35—  12,85  14,00—14,37½%  11,86
Weißer  Gummi  (Equateur,  Itelemba,  Lopori  *  12,35—12,85  14,75—  15,00  16,73  =
„Haut  Congo  ordinarreee  11,00—  11,50  13,25—  13,50  17,9
Aruwimi  lellslss  e  11000—11,50  13,25—  135,50  17,9
Mongala  lanièöres  11,00—11,50  13,25—138,50  17,9  -4
Congo  Wamba  rot  (nntertautschu)  8,00—  8,80  9,00—  9,70  10,22
Para  Fine  ...  50—  –5  7/2—7/6  45,16
An  Kopalgummi  wurden  in  Antwerpen  eingeführt:
1909  1908  1907
Kongosorten  8654  279  kg  1  618  895  kg  1  060  295  kg
sot  23  233  70  196  154  494  =
zusammen  877512  kg  1  689  091  kg  1214  789  kg

Der  sich  aus  den  vorstehenden  Zahlen  ergebende  bedeutende  Rückgang  der  Einfuhr  im
Jahre  1909  wird  hier  derselben  Ursache  wie  eingangs  für  den  verminderten  Import  von  Kongokautschuk
  angeführt,  zugeschrieben.  Anscheinend  handelt  es  sich  aber  nur  um  eine  vorübergehende
Erscheinung.

Kopalgummi  hat  auf  dem  hiesigen  Markte  während  des  ganzen  Berichtsjahres  einen  leichte
Absatz  gefunden.  Die  Preise  haben  wenig  Veränderung  erfahren  und  stellten  sich  Ende  1909,  int
Vergleich  mit  dem  Vorjahre,  wie  folgt:
        <pb n="379" />
        W  345  20

Kongo,  sortiert,  weiß,  von  guter  Qualität
-,  klar,  durchscheinend
„ziemlich  klar  ....
,undurchsichtig.

-  -  -
,

-,unsortiert

1908  1909
310—330  315—.340  Franken
210  —235  225—255  OD
150—185  135—180  OD
135—180  130—160  -
125—145  105—130  -

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Antwerpen.)

Koloniale  Literatur.-)
II.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen.

Jahrbuch  über  die  deutschen  Kolonien.  Hrsg.  von
Karl  Schneider.  3.  Jg.  Mit  1  Bildnisse  des  Vor-Sitzenden
  des  Kolonial  -  Wirtschaftlichen  Komitees,
Fabrikbesitzers  Karl  Supf,  Berlin,  1  Ubersichtskarte
von  Afrika  und  4  Kärtchen  von  Südwestafrika  zur
Veranschaulichung  der  Orographie,  der  Geologie,  der
Verbreitung  der  nutzbaren  Mineralien  und  der  Formation
  der  Gebirge.  Essen:  G.  D.  Baedecker  1910.

VI.  (II.  306  S.  5..  S0.  fi
II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

Vacat.

III.  Geographie.

Albertis,  E.  A.  T:  Periplo  dell’  Africa.  Con  510
incisioni  da  fotogr.  dell’  autore,  e  3  carte  a  colori.
Alilano:  Frat.  Trevis  1910.  VII,  572  S.  17  N.  lI2

Berson,  Arthur:  Bericht  über  die  aerologische  Ex-Dedition
  des  Königlichen  Aeronautischen  Observatoriums
nach  Ostafrika  im  Jahre  1908,  erstattet  von  ihrem  Leiter.
Mit  13  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen  und
21  Tafeln.  (Ergebnisse  der  Arbeiten  des  Kgl.  Acronaut.
Observatoriums  bei  Lindenberg  hg.  von  Richard  ABmann.)
  Braunschweig:  F.  Vieweg  u.  Sohn  1910.
II),  7,  [1],  XXXIII,  119  S.  10  J.  40.  [3

Scholefleld,  Gur  H.:  New  Zealand  in  Evolution.
Industrial,  Economic  and  Political.  IIInstr.  London:
T.  Fiahher  Unwin  1910.  10  sA  6  d.  Se.  [(4

Sieglerschmidt,  Reinhold:  Das  Klima  der  Nieder-Guinca-Küste
  und  ihres  Hinterlandes.  Diss.  Berlin:
Mittler  (1910).  59  S.  2  K.  8e0.  (ö

Schlagintweit,,  Max:  Die  Kolonie  Belgisch  Kongo
(Congo  Belge).  Zur  OCrientierung  über  diese  jüngste
afrikanische  Kolonie.  Mit  einer  Kartenskizze.  München:
Piloty  &amp;amp;  Lochle  1910.  41,  (1)  S.  1  .  8%.  6

Taurat,  W.:  Die  Zauberei  der  Basotho.  (Aus:
Mission  u.  Pfarrhaus.)  Berlin:  Berliner  Missionsgesellsch.
1910.  20  S.  0,25  N.  So.  1

Van  der  Linden,  Fritz:  Le  Congo.  Les  Noirs  et
nous.  2e  6d.  Paris,  A.  Challemel  1910.  389  S.  80.  (#

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.
Tournier,  Gaston:  Les  Eléphants.  Préf.  d’Edmond

Perrier.  Ouvr.  orné  de  35  ill.,  d'après  la  narure.
Paris:  Bibliotheque  générale  éditions  1909.  V,  23.  S.
10  Fr.  vo.  [9
V.  Rechtsquellen.
Vacat.
VI.  Staatsrecht.
Vacat.

VII.  Verwaltungsrecht.

lLes  Fonctionnalres  coloniaux.  ler  Supplément.
Documents  officics  précédés  de  noticcs  bistoridues.
T.  3.  Colonies  éerlandnises.  Colonies  allemandes.

 

Colonies  françuises.  Colonics  britanniques.  (Bibliothèque
coloniale  internationale.  2e  Forie.)  Brugelles:  Institut
colonial  international  1910.  736  S.  8o.  10

»Schultze,  J.:  Anregungen  zur  Selbstverwaltungsfrage
  in  den  deutschen  Kolonien.  (Kolonialpolitische

Zeitfragen.  Hrsg.  vom  Deutschnationalen  Kolonialverein.
  Heft  III.)  Berlin:  W.  Süsserott  (1910|].  21  S.
0,50  .Kr.  80.  lix
VIII.  Justizwesen.
Vacat.
IX.  Völkerrecht.
Rosst-Toesea,  V.:  I  diritti  del  Giappone  sulla  Corea.

(Istituto  coloniale  italiano.  Biblioteca  di  studi  coloniali
diretta  da  Renato  Paoli  N.  2.)  Roma:  Unione  editrice
1910.  27  S.  1  7.  8go.  (12

X.  Bevölkerungswesen.

Lane,  Adolf:  Deutsche  Bauernkolonien  in  Rußland.
  Ein  Beitrag  zur  Orientierung  über  ihren  Zustand
  und  über  die  Rückwanderer-Bewegung.  (Koloniale
Abhandlungen.  Heft  31.)  Berlin:  W.  Büsserott  (1910].
28  S.  0.10  .E.  80.  (13

Luca,  Paclo  Emilio  de:  Dell’  emigrazione  europca
ed  in  particolare  di  quella  italiana.  4  volumi.  Torino:
Bocca  1910.  30  7.  80.  [14

XI.  Statistik.

Vacat.
XII.  Finanzwesen.

Compte  döéfinitif  des  dépenses  de  l’exercice  1907
du  ministöre  des  colonies.  Paris:  Imprim.  nationale
1909.  180  p.  0.  [15

*Return  relating  to  the  rates  of  import  duties
levied  upon  the  principal  and  other  articles  imported
in  to  the  British  Colonies,  Possessions,  and  Protectorates.
  (Duties  in  foree  Sept.  1909.)  Presented  to
both  Houses  of  Parliament.  (Colonial  Import  Duties
London:  Eyre  &amp;amp;  Spottisw  oode  1909.  ICd  4874.
28h  9d.  b.  #

Folltarif  für  Britisch-Ostindien.  Aus:  Deutsches
Handels-Archir.  Berlin:  Mittler  1910.  12  S.  „K  0,50.

.  L
XIII.  Landwirtschaft.

Bollettino  del  R.  Orto  hotanico  e  giardini  coloniali
di  Palermo.  Anno  VIII.  Palermo:  A.  Trimarchi  1910.
280  S.  m.  8  Taf.  12  7.  5D060.  (18

„Ollverz  Cicorge  W:¾  Jew  methods  of  plant  breeding.
  (U.  S.  Dep.of  agricult.  Bureau  of  plant  industr.
Bull.  No.  167  )Washington:  Gov.  print.  off.  1910.
39  8.  119

"P)  In  dieser  Rubrik  sollen  fortan  versuchsweise  die  neuesten
Erscheinungen  Systematisch  georduet  mitgeteilt  werden.  Mit
einem  "  Sind  die  Titel  der  Werke  bezeichnet,  welche  bei  der
Reüuktion  des  Kolonialblattes  eingingen  oder  in  Besitz  der
Bibliothek  des  Reichs-Koloninlamtes  gelangten.

Der  Verlag  erklürt  sien  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derlenigen  Werke  bereit,  welche
als  Rezensionsexemplare  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnis  ihm  zugeschickt  werden.
        <pb n="380" />
        346  ꝛ

XIV.  Wasserwesen.
Vgcat.

XV.  Bergbau.

T.égislation  minière  des  colonies  françaises  et  pays
dle  protectorat.  Afriquc  continentalc  (Algéric  ct  Tunisie
edcept  ).  Afrique  occidentale  française.  Congo  françgais.
Cote  françaisc  des  Somalis.  Paris:  E.  Laroste  1909.
15  S.  80.  1207

XVI.  Handelswesen.

*7  Boselli.  G.  E.:  Nota  sul  commercio  della  colonin
Eritrea.  (Istituto  coloniale  italiano.  Biblioteca  di  studi

coloniali  diretta  du  Renato  Paoli.  N.  1.)  Roma:
Unione  elitrice  1910.  22  S.  1  7.  80.  2
XVII.  Gewerbe-  und  Industriewesen.
Vucat.

XVIII.  Verkehrswesen.

Compte  d'administration  des  chemins  de  fer  algériens
  de  IEtat.  Réscau  de  I’Est  algérien.  Exercise
18.  Paris:  Imprim.  nationalc  1909.  83  p.  10.  l22

XIX.  Gesundheitswesen.

Külz:  Zur  Pathologie  des  Hinterlandes  von  Südkamerun.
  (Archiv  für  Schiffs-  u.  Tropenhygiene.  14.  Bd.
JIg.  1910.  1.  Beiheft.)  Leipzig:  J.  A.  Barth  1910.
35  S.  m.  1  Kartenskizze.  1.50  E.  40.  (23

*Lepra.  Bibliotheca  internationalis.  ..  edita  a
Ernest  Besnier  .  .  .  Albert  Neisser.  Vol.  9  Fasc.  1  ff.
Leipzig:  J.  A.  Barth  1909  pr.  eCplt.  20..  do.  (24

*  Reinecke,  (leorg:  Beiträge  zur  Kenntnis  und  Bekämpfung
  der  südafrikanischen  Pferdesterbe.  Inaug.-Diss.
  Bern.  Jena:  Frommann  1909.  87  S.  d0.  l125

*Reinecke  (Georg):  Ein  Beitrag  zur  Kenntnis  des
experimentellen  Verhaltens  des  Virus  der  Pferdesterbe
mit  Rücksicht  auf  den  natürlichen  Infektionsmodus.
Vorläufige  Mitteilung.  S.-A.  1910.  S.  76—80.  80.  s26

*Report  of  the  Internationa!  Opium  Commission
Shanghai,  China  February  1  to  February  26,  19009.
Shanghai:  North-China  Daily  Ne#s  &amp;amp;  Herald  Ltd.
1909.  Fol.  127

Vol.  1.  Report  of  the  Proceedings.  II],  117,  II]  S.
Vol.  2.  Report  of  the  Delegations.  IIVI,  392  S.,7  Tab.

 

XX.  Sprach-  und  Literaturwissenschaft.

Seidel,  A.:  Wörterbuch  der  deutsch-japanischen
Umgangssprache  mit  einem  Abriß  der  Gmmmatik  der
japanischen  Umgangssprache  und  unter  Berücksichtigung
  der  Phrascologie.  1.  Licf.  Berlin:  Springer  1910.
48  S.  1  X.  8t0X.  26

XXI.  Missions-  und  Schulwesen.

„Hippel,  v.:  Ein  kurzer  Uberblick  über  die  evangelischen
  Missionen  unserer  deutschen  Kolonien.  Neumünster:
  G.  Ihloff  &amp;amp;  Co.  (1909).  27  S.  0,10..  80.  25

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Militär-  und  Marinewesen.
Vacat.

XXIV.  Technologie.

Vacat.
1  *

Neue  Eingänge  nichtkoloninlen  Inhalts.

*Dunker,  Rudolf:  Wirtschaftsstudien  aus  Südamerika,
  speziell  über  Chile.  Leipzig:  Duncker  4&amp;amp;
Humblot  1910.  202  S.  5  .  80.  30

*Flur,  F.:  Im  eignen  Hause  nicht  teurer  als  in
einer  Mietswohnung.  Rentabilität  des  Figenhausbaues.
3.  Aufl.  Mit  50  Ansichten  und  Grundrissen.  Wiesbaden:
Westdeutsche  Verlagsgesellsch.  1909.  38  S.  1.1.  8So.  31

*  Lebensbilder  aus  der  Tierwelt.  Hrsg.  von  H.  Meerwarth.
  Leipzig:  R.Voigtländers  Verl.  80.  à  Lief.O,  75.  “.

I.  Reihec.  Säugetiere.  Licf.  2—3.  32

II.  Reihe.  Vögel.  Lief.  2—3.

Scheibe,  W.:  Die  Central-Luftheizung  für  das
Einfamilienhaus.  Eine  h#gienische  und  praktische
Untersuchung.  Wiesbaden:  Westdeutsche  Verlagsgesellsch.
  1910.  29  S.  0O,60  .  8S0.  (33

Schlagintweit,  Max:  Routen-Aufnahme.  Praktische
  Erfahrungen  und  Anleitung.  S.-A.  aus  den
Mitteilungen  der  Geaographischen  Gesellschaft  in

Alünchen.  Bd.  V.  1.  Heft  1910.  Mit  1  Tafel  und
8  Skizzen  im  Text.  München:  Th.  Ricqel’s  Buchb.
1910.  18  S.  1  S0.  3

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

Nach  einer  Mitteilung  des  Reichs-Postamts  wird  der  Weg  über  Sibirien  zur  Beförderung
von  Briefen  und  Postkarten  (nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapieren  und  Warenproben)  zwischen
Deutschland  und  den  deutschen  Schutzgebieten  in  der  Südsee  (ausschließlich  Samoa)  sowie
den  Philippinen-Inseln  künftig  in  beiden  Richtungen  auch  ohne  ausdrückliches  Verlangen  des  Absenders
benutzt,  insoweit  die  Sendungen  ihren  Bestimmungsort  dadurch  voraussichtlich  früher  erreichen,  als

auf  den  übrigen  Wegen.

 

Die  Postagentur  in  Truk  (Karolinen)  ist  zur  Teilnahme  am  internationalen  Postanweisungsdienst
  unter  denselben  Bedingungen  wie  die  übrigen  deutschen  Postanstalten  in  der  Südsee  ermächtigt,
ferner  sind  im  Verkehr  zwischen  Deutschland  und  Truk  Nachnahmen  bis  800  J/“  auf  Postpaketen

zugelassen  worden.

 

Das  Kabel  der  Deutsch-Südamerikanischen  Telegraphengesellschaft  Emden  —  Teneriffa  ist

im  März  nach  Monrovia  verlängert  worden.
21.  März  eröffnet.

Der  Betrieb  auf  dem  Monrovia-Kabel  wurde  am
Die  Wortgebühr  für  Telegramme  nach  Monrovia,  Liberia  beträgt  4.J  10  Pf.

 

Die  Postanstalt  in  Richthofen  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  7.  Februar  aufgehoben  worden.
        <pb n="381" />
        347

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  April  1910.

 

 

Ausschiffungshafen.

 

 

 

 

 

Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
I  dentsch-Ostafrika.  Neapel  1  18.  25.  April  9.  Mais  Mombasa  O  16—17  Tage  16.  23.April  7.  Mai  1040
a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),  (eutsche  Schiffe)
Muansa  (mit  Usumbura)  -  «
UUVSOUssssis  fMarseille  .....  Mombasa017que«...  10  40
EXSemrmehde-ger
r  er  Uganda-  indi
dohr  und  Wntdes  nseartrni)nn  Brindi  ..  Mombasa  O  15  Tage  42  104
zu  Scut  nach  den  Bestim-  (engl.  Schiffe)
mungsorten.  ·  »  »  re  -  »
b  nach  Tanga  (einschl.  Amam,  Neapel  18.  25.  April  9.  Mais  Tanga  17,  19,  17  Tage16.  23.  April  7.  Mai  1040
"  Aruscha,  Gars  a.  Oeuccene  Schiffe)
ara.  ,  .  .  .  .  -
Muhesa.  Vangant  ind  Wll  1!  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  1045
helmstal)
Neapel  18.  25.  April  9.  Mail  Daressalam  21  Tage  16.  23.  April  7.  Mai  1040
0)  nach  Daressalam  sowie  na  ½
Bahcde  Fene  "*[v  1  (beutsche  Schiffe)
ringa  e.  Kilossa,  ;
Kondd#  Irar  Marseille  10.  jedes  Monats  Nanzibar  ud  Tage,  on  8.  jed.  Mts.  10  0
Gabenge.  Mitindam,  MVo-  Weiterbeförderung  nach
—  egergen  *  Daresfalam  durch  Gouverne-MWreter
  gdani  W73  mentsdampfer  in  6  Stund.)
abordo  ote
«  «  «  Brindn.....  antbar17Tae.....  1032
MMMM  (engl.  istnh  Jar  Oerssalam  Heuer
mit  nächster  Gelegenbeit
2.  Deutsch-Südwestafrika.  «
a)  nach  Sabberneen  Hamburg  4.  Mai  Swakopmund  26  Tage  3.  Mai  120.
S  W  derdn  wuntweren,  18.  April  V.oi,Swakomund  21  Tage46.  April  7.  Mai  108
Qnas,  Tootfontein,
Groß-Barmen,  Groß-Wiwley  S  il  10.  Mai  S  20  8.  il  9.  Mai  11.23
n  Sen  n  dandh  Guchamten  19.  April  10.  MaiSwakopmund  Tage8.  April  9.  Mai
Ja  er.  So-  .  .
hann  ·  Albr  tshöhs-Kalissld.  Southampton  283.  30.  April  Swakopmund  20-24  Tg.22.  29.  April  11.23
zun  Okaßse  Diuutdes  Hamburg  18.  jedes  Monatis  Swakopmund  25  Tage18.  jed.  Mts.  6.19
e  n  W#ren,  Da-  Southampton]  16.  April  7.  Mai  Swakopmund  24  Tage  15.  April  6.  Mai  11.23
S  Hamburg  2.  jedes  Monats  Swakopmund  unbestimmt  2.  jedes  Monats  6.19
Lene  Otlo.  Redboth  Micht.,Kotterdam  6.  jedes  MonatsSwakopmund  unbestimmt5.  jedes  Monats  10.2
Waldau.  Waterberg.  Wil-]deutsche  Schtffe)
belmstal  und  Windhuk
Southampton23.  30.  April  Lüderitzbucht  19—20  Tg.22.  29.  April  11.23
Hamburg  4.  Mai  Lüderitzbucht  27  Tage  Mai  120.
nten.  ra  a  er,  2  ·  :  r.r  3  2  7  M  s  10  45
deon,  Gochas,  „Kalk-  Antwerpen  18.  April  9.  Mai  Lüderitzbucht  22  Tage  16.  April  7.  Mai  1015
Pa  4  *  Sauchampton,  10  .  bucht  21  18.  April  9.  Mai  11.23
«  ,  alta-  S  0.  1  »  '  ««'  '  '  «  2
zuP  „  amen-  Sauthampton  19.  April  10.  Mai  Lüderitzbucht  Tage  Apri  ai
Warmbad  Hamburg  18.  jedes  MonatsLüderitzbucht  36  Tage  J  18.  jed.  Mts.  6.19
Hamburg  2,  jedes  Monats  Lüderitzbucht  40  Tage  2.  jed.  Mts.  6.19

 

 

 

3.  Kiantschon.

 

Neapel  22
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille  29
(engl.  Schiffe)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Brie
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten;

April  6.  Mai
6  jeden  Sonntag

21.
22.

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags.  Sonnabends,  ab  Berlin  728  u.  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

April
April

 

April

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

Tsingtau  35  Tage

ngen  jeder

20.  April  4.  Mai  1040
jeden  Freitag  1040
22.  April  1040

21.  April  8.35
27.  April  100.

t6  und  Postkarten  noch  Kiautschon  auch  mit  den  unter  b)
riessendu  Dtt  auch  über  New  Vork  befördert.
        <pb n="382" />
        Die  Abfahrt  erfolgt

 

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

Nach  vom  Ein-  am.  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  «  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
b  19,  27  Tage
10.  jedes  Monats,Duala  20,  28—43  Tage
Hamburg  1  1!  Kribi  21,  28—43  Tage  9.  jed.  5
*-  1  25.  jedes  MonatsHlantation  21,28-43g.  ha.  Mis  0.16
Ramerun.  Longji  21,  28—43  Tage  jed.  Mts.  6.1
25.  jedes  Monats  Campo  28—43  Tage
a)  0h  d  a.  gaeen,  .-  Bibundi  28—43  Tage
LDeule  erl.  Domamast  Ben  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
Campo,  Dschang,  Duala,  ur  Mer  Duala  19  Tage

Dume,  Ebolowa,  Edea,  Jabasst,

  JZaunde,  Johann-Albrechtshöhe,

  Joko,  Kribi,  Lobetal,

  Lolodorf,  Lomie,  Longti,

Marienberg,  Mundeck,.  Nyan-9a

  Osstdinge,  Plantation,
tltoria

b)  nach  Rio  del  Rey  .  .  .

e)  nach  dem  Tschadsee-Gebiet
(Garua,  Kusseri)

d)  nach  Molundu

 

l

Liverpool

(deutsche  Schiffe)

5.  Mai

Oamburg  25.  jedes  Monats

 

Liverpool  jeden  Mittwoch
Liverpool  5.  Mai
Liverpool  jeden  Mittwoch
Antwerpen  5.  Mai

La  Rochelle  17.  April  8.  Mai
(belgische  Schiffe)

Bordeaux  #  25.  jedes  Monats

Kribi  20  Tage
Plantation  20  Tage
Longji  20  Tage

Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage
Gr.  Batanga  30—32  Tage
Longji  30—32  Tage
Kribi  30—32  Tage
Plantation  30—32  Tage

Rio  del  Rey  28—43  Tage
Calabar  19  Tage

von  dort  weiter  über  Ikang

nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen

Rio  del  Rey  25  Tage

Forcados  17  Lage
von  dort  weiter  Üüber
Lokodta—Dola

Matadi  20—21  Tage
von  da  weiter  mit  der  Eisenbahn
  bis  Leopoldville  und
dann  nut  Flußdampfern  auf
dem  Kondo,  Ssanga  und
Diab  bis  Molundu

0.  jed.  Mts.  1.0

 

3.  Mai  1045

25.  jed.  Mts.  6.19
jeden  Montag  1045

3.  Mai  1012
jeden  Montag  10.5

4.  Mai  1.0
15.  April  G.  Mai  8.35

23.  jed.  Mts.  1045

 

5.  den  Narolinen,  Palau=Inseln,
  Marianen  ausschließlich
  Gü#am')

*)  Sendungen  nach  Guam  werden
  über  San  Francisco
geleitet.

)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.

Brindisi  L10.  Mai
(engl.  Schiffe)

Neapel  220.  April
(deutsche  Schiffe)

Brindisi  15.  Mai

(engl.  Schiffe),

 

Jap  49  u.  50  Tage

Jap  36  Tage

Angaur  73  Tage
Palau  72  Tage
Saipan  65  Tage

 

Ponape  55  Tage
Jap  49  Tage

200.  290.  April
13.  Mai  1040

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

6.  Marshal-Inseln.

a)  nach  Jaluit

b)  nach  Naurn

l
l

 

Taranto
(engl.  Schiffe)
Brindisi  15.
(engl.  Schiffe),
Neapel  27
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Taranto  21.
(engl.  Schiffe)

Mai

.April
17.  April  1.  Mai

April  8.  Mai

 

Jaluit  59  Tage
Jaluit  47  Tage

dann  weiter  mit  der  Eisenbabn
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacific  Phosphate
  Company  oder  mit
Dampfer  „Germania“  der
Jaluitlinie  nach  Nauru

1  Adelaide  27—30  Tage,

 

13.  Mai  104#0

15.  22.  25.  29.  April
6.  Mai  1040

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.
        <pb n="383" />
        Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Eineet

  1  am:

Ausschiffungs  hasen.
Dauer
der  Uberfahrt

Priese  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

J.  Deutsch=  Reuguinea.

Neapel

22.  April
(deutsche  Schiffe)

Brindisi  1.  Mai
(engl.  Schiffe)

 

Friedrich-Wilhelmshafen
  45  u.  39  Tage

Simpsonhafen  46  u.45g.

Simpsonhafen  42  Tage
Friedrich-Wilhelmshafen
  45  Tage

 

20.  29.  April
10  40

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

l
17.  April  15.  Mai

 

 

 

 

8.  Sam  Queenstown  Apia  31  Tage  15.  April  13.  Mai  11.23
oa.  9  «  E  Nachversand  1.0
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
Hamburg  25.  jedes  Monats  Lome  22—20  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1040
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotoncu  18  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
9.  Loge.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
#Hamburg  30.  jedes  Monats  Lome  24—26  Tage  29.  jed.  Mts.  6.10
Rotterdam  5.  jedes  Monats  Lome  21—23  Tage  4.  jed.  Mts.  10  12
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  30—39  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
#Notterdam  22.  jedes  Monats  Lome  24—33  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
(deutsche  Schiffe)

 

)  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beforderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

—  ——  —„

Eintreffen  der  Post  aus  den  dentschen  Schntzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  ——  —  —  —
Von  Landungs-  Die  Post  ist  fähig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fähig
hafern  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
.  l
beutsc-Nengnineg  Neapel.  24.  April  4°.  Mai  Neapel.  .  20-  April  4.  Mai
————2  Brindii  .  .  15.  29.  April  15.  Mai
Neapel  .  22«  April!  7*.  Mai  «  .-..
s·  Marictllc...14.28.Apr1112.chn
-  ...«9
dentsch·  Otafrika  Schon  s  *  uhi  Nat  Liverpool  üb.  Vancouv.  3.  Apr.  1.  Mai
—  2  Plymouth,  über  S  .-»
  S  -.  d
Southanpton!  212  April  12-.  MaisKlautschen  Southampton,  ũ  r  San  Franeinco  oder
deutsch-S##westafrina  Southampton  jeden  Sonntag  Le  Havre  oder  (5—6  mal  monatlich)
Hamburg  .  15.  14*.  15*.  jed.  Mts.  Queenstown  L.
–  Sibir.  Eisen=  '  in  der  Negel  Montag,  Mittken
  Southampton  30“.  jed.  Mts.  pbahn  1!1  woch,  Freitag.  Sonntag
esss  Hamburg  15“".  jed.  Mts.  Plymouth  Ub.  Vancouv.  unbestimmt
Liverpool  22.  April  Queenstown
WWW.  –  Samog  oder  Havre  über  San  Francisco
bdeu  Narelinen,  I  od.  Plymouth  (unbestimmt)
anen  Neapel  20".  247.  April  —  —  —  .  H
palan  Inseln  1  4°.  Mai  "5  Hamburg  0  14“.  15“.  jedes  Monats
—  —  logo  n3  30“.  jedes  Monats
Uershal-Inseln  Neapel  .  20“.  April  Liverpool  jeden  Montag

 

 

 

Fülligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="384" />
        G  350  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

 

Posedampfer  Reise  Letzte  Nachrichten
von  nach  bis  12.  April  1910.
„Adolph  Woermann!  Hamburg  #  Durban  am  8.  April  in  Durban.
„Alexandra  Woermann“.  Hamburg  r  Kamerun  am  8.  April  in  Monrovia.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  15.  März  ab  Las  Palmas.
„Arnold  Amsinck“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  10.  April  ab  Lome.
„Eduard  Woermann“.  Lüderitzbucht  4  Hamburg  am  5.  April  in  Duala.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  9.  April  ab  Victoria.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  11.  April  in  Antwerpen.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  I7.  April  ab  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Delagoa  Bay  am  8.  April  ab  Durban.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  T  Kamerun  am  12.  April  in  Victoria.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  31.  März  in  Mossamedes.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  I  Burutu  am  15.  März  in  Lagos.
„Jeannette  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  9.  April  in  Dakar.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  i  Burutu  am  14.  April  ab  Hamburg.
„Lili  Woermann“  Hamburg  I  Burutu  am  6.  April  ab  Akkra.
„Linda  Woermann“  Kapstadt  .  Swakopmund  am  2.  März  ab  Kapstadt.
„Lothar  Bohlen“  Akkra  #  Hamburg  am  4.  April  in  Sierra  Leone.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  #  Duala  am  11.  April  ab  Boulogne.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Akkra.  am  4.  April  in  Sierra  Leone.
„Max  Brock".  .  Lüderitzbucht  Hamburg  am  4.  April  ab  Swakopmund.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  8.  April  Onessant  passiert.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonon  am  31.  März  ab  Las  Palmas.
„Durendart“.  Rotterdam  Lüderitzbucht  am  6.  April  ab  Lagos.
„Andromeda"“  Rotterdam  T  Duala  am  11.  April  Dover  passiert.
Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea“  Hamburg  Mossamedes  am  27.  März  ab  Las  Palmas.
„Kamerun“  Kamerun  Hamburg  am  9.  April  ab  Madeira.
„Lome“  Hamburg  Kotonou  am  16.  April  ab  Hamburg.
„Nauplia“  Rotterdam  Swakopmund  am  6.  April  in  Rotterdam.
„Otavi“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  10.  April  ab  Notterdam.
„Savoia“  .  Hamburg  Kotonou  am  5.  April  ab  Rotterdam.
„Swakopmund“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  18.  April  ab  Hamburg.
„Togo“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  4.  April  Curhaven  passiert.
„Windhuk"“  Delagoa  Bay  Hamburg  am  9.  April  ab  Lissabon.
Hamburg-  Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald“  Delagon  Bay  Hamburg  am  4.  April  in  Oamburg.
„Friderun"  Mossamedes  Hamburg  am  5.  April  ab  Lome.
„Henner“.  Hamburg  Akkra  am  10.  April  in  Rotterdam.
„Immo“  Hamburg  Assinie  am  5.  April  ab  Grand  Bassam.
„Ingbert“.  Hamburg  Mossamedes  am  10.  April  in  Antwerpen.
„Ingo“  ..  —  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Ingraban  Hamburg  Lüderitzbucht  am  28.  März  in  Lüderitzbucht.
„Irmfried"  Hamburg  Lüderitzbucht  am  2.  April  ab  Monrovia.
„Irmgard“  Hamburg  #  Kotonou  am  24.  März  in  Lome.
„Ivo  Assinie  s  Hamburg  am  4.  April  ab  Tenerife.
„Walburg“  Calabar  i  Hamburg  am  5.  April  ab  Monrovia.
        <pb n="385" />
        W  351  20

Marktbericht.)

 

Baumwolle:  Von  ostafrikanischer  Baumwolle  wurden
etwa  250  Ballen,  weißer  und  brauner  Ware,  verkauft:
  von  Togo  ebenfalls  einige  Hundert  Ballen.
Agyptische  Baumwolle  ist  etwas  niedriger  gegen
letzte  Berichte.  Es  notieren  augenblicklich  Liverpool
Mai  1513  u  d.  Juli  148//4  d,  November  123  /8,  d.
Der  Markt  im  allgemeinen  war  seit  Ende  voriger
Boche  etwas  matter  infolge  günstigerer  Wetterberichte
  aus  den  Vereinigten  Staaten.  Seitdem  ist
eine  geringe  Besserung  eingetreten,  da  der  Konsum
bessere  Frage  zeigt,  sowie  infolge  von  Deckungen
seitens  der  Spekulation.  Middl.  Amerik.  notiert
741„  Pf.  Togo,  gute  Durchschnittsware,  wertet
etwa  74  Pf.,  geringere  68—70  Pf.  nach  Oualität.

Baumwollsaat  hat  weiter  im  Preise  angezogen.
Primissima=  Ware  wertet  bis  165  .X  per  1000  kg;
geringere  dürite  bis  herab  zu  110.#  zu  notieren  sein.

Blei  ist  weiter  im  Preise  gefallen.  Englisches  Blei
in  Mulden  notiert  für  50  kg  13,50  .7¼  (gegen  14.4
im  Vormonat),  deutsches  Blei  in  Mutden  13,7/6  bis
14.  /  igegen  14,50  +K  im  Vormonat).

Elienbein  ist  unverändert  ruhig,  aber  fest,  bei  einem
Wert  von  10—10,25  M  für  ½  kt  für  Kamerun—
Gaboon-Zähne  (mit  einem  Durchschnittsgewicht  von
15—16  Pid.  engl.)  gegen  10.1/  für  ½  kg  im  Vormonat.

Erdnüsse.  In  besserer  Frage.  Der  Senegal  hat
einige  größere  Abladungen  gemacht.  Der  Wert
dieser  Provenienz  dürfte  etwa  21  ./K  für  100  kg
sein.  Die  Auosichten  sind  günstig.  Diese  Tendenz
derrscht  auch  für  ostafrikanische  (geschälte)  Erdnüsse,
welche  etwa  14.75—15,25.&amp;amp;  für  50  kg  werten,  wie
im  Vormonat.  Die  Aussichten  sind  sehr  gut.

Bani.  Deutiche  Ostafrika-Sorten  sind  in  etwas  besserer
Frage.  Angekommene  etwa  175  Tonnen  wurden,
soweit  sie  nicht  durch  frühere  Kontrakte  bereits  disponiert
  waren,  schlank  ab  Kai  verkauft.  Werte  für
reguläre  Ware  loko  und  prompte  Abladung  etwa
57.%  für  100  kg  (im  Vormonat  55—56.,  sekunda
bis  Mittelware  54—56  J/.,  geringere  Ware  52  bis
51.  7.  Abfall  (HOeede)  36  .7.

KLaffee  ist  ruhig,  aber  behauptet.  Liberia
50½  Pf.  für  ½  kg,  wie  im  Vormonat.
Nautschuk  hat  im  Preise  weiter  sehr  bedentend  augejogen,
  es  hat  zu  steigenden  Werten  ein  großes
Geschäft  stangefunden.  Par#-Kautschuk  ist  in  England
  von  10  Sh  2d  (im  Vormonat)  auf  fast  12  sh
für  1  Pid.  engl.  gestiegen,  welcher  Preis  einem
biesigen  Wert  von  26,75.Kf  für  1  kg  entspricht  (im
Vormonat  22,80  .  ).  Trotz  des  enorm  hohen  Niveaus
  glaubt  man  nicht  an  einen  baldigen  Rückgang
  der  Rurse  sondern  an  einc  weitere  Besserung.
Es  notieren  für  1  kg:  Kamerun--Batanga-Sorten
sent  10—12  %  (im  Vormonat  8.50  —  11  ./0,
Gaboon  9,50  —  10,50  .N  (8,10  —  8,80  /%„  Südkamerun
  11—16  .X  (11  .##0,  Ia  Kamerun-Würste
13  .  (10,60  .,  Ia  Kamerun-Kuchen  9,50  bis
10.0.  S,  10.  ,  I  Goldküsten-Lumps  8-  8,50  .%
(V.  00  —  7  ..  I  Togo-Lumps  8—8,40.  K  (5.60  bis
6.  W.  In  rote  Togo-Adeli-Bälle  17—18,50.K  (11,60

bis  15  .  .  «
siulanüiscfindunverändert0,40——0,60.-6fürlkg
wert  wie  im  Vormonath.

wertet

 

Kopal.  Ziemlich  unverändert,  eher  eine  Idee  in
besserer  Frage.  Kamerun  notiert  etwa  70—80.
Zanzibar  glatt  90—300.%,  Madagaskar  70—280.1
für  100  kg.

Kopra  ist  mehrfachen  Schwankungen  unterworfen  gewesen,
  doch  war  der  Markt  im  allgemeinen  recht
fest.  Es  notieren:  Westafrika-Sorten  22—26  .  M
(im  Vormonat  21—23  4),  Ostafrika-Sorten  25  bis
27,.50.  (24,50—26  .4),  Südsee-Sorten  26—27  /1
(25,50—25,75  .,  Singapore-Sorten  26,.50—27  .M
(25,50—26  .)  für  50  kg.

Kupfer  ist  in  weichender  Tendenz  gewesen.  ZJetziger
Preis  für  engl.  raff.  61,50  X  lim  Vormonat  65.4).

Mais.  In  flauer  Tendenz.  Togo  schwimmend  und
loko  119—118  ¾  (vorher  121/120  .#%/),  spätere  Abladung
  ist  schwer  zu  lassen.  Preise  verstehen  sich
für  tadellose  Ware.

Kakao.  Der  Markt  ist  überfüllt  und  belaufen  sich
die  Vorräte,  allein  von  Accra-Sorten,  auf  10.000
bis  12  000  Sack.  Es  notieren  heute:  Kamerun-Plantagenkakao
  50,50—51  4  lim  Vormonat  51,50
bis  52  .,  Victoria  43  .  (44  „½),  Victoria
(rauchig)  36  .¼  (37.  0,  Lagos  45.50—46  (45,.50
bis  47,50  .  ,  Accra  46.50  7  (48—48,  75  .  40,  Old
Calabar  46  (47.50—48  .  K),  feiner  Sao  Thomé
50—50,50  (51,50—53  .k  ).  Kurant  46—46,50  .%
(48.50—50  .)  für  50  kg.  ·

Mangrovenrinde  ist  ganz  unverändert  geblieben.
Die  Notierung  ergibt  nach  wie  vor  11,75—  12  .
für  prima  Qualität  in  Madagaskar-Ware  für
100  kg.  Von  anderen,  festländischen,  Provenienzen
ist  nichts  hereingekommen.

Palmkerne  sind  weiter  im  Preise  gestiegen.  Allerdings
  ist  in  den  letzten  Tagen  ein  kleiner  Rückgang
eingetreten,  der  für  vorübergehend  gehalten  wird.
Lagos'  Kamerun  notieren  19,62½  gegen  18.05  ./(∆4
im  Vormonat,  Togo  19.42½  gegen  17,85.#  4,  Elfenbeinküste
  19.32½  gegen  17,75.“  für  50  kg  einschl.
Sack.  Der  Markt  schließt  fest  und  glaubt  man  an
eine  weitere  Besserung.

Palmöl  ist  in  guter  Frage,  zu  gestiegenen  Preisen.
Die  Notierungen  betragen  für  50  kg  für  Lagos-Portonovo
  33,75—34  gegen  31,50—32  im  Vormonat,
  Kamerun  33,75—34  gegen  31,50—32  7,
Liberia  28.75—29  gegen  26,75—27  .

Reis  fest  und  steigend.  Für  neue  Ernte  notieren:
geschält  Rangoon  9,20—  11  (im  Vormonat  9  bis
10,75.%40,  geschält  Java  14,90—18,20.  (14.75  bis
18  .)  für  50  kg  nach  Oualität.

Sesamsaat.  Markt  fest  mit  guten  Aussichten.  Es
notieren:  Benuisaat  (westafrikanische  13.50  bis
14.75  .7  (im  Vormonat  13.50  —  14,75.  0,  ostafrikanische
  Saat  15—15,50  K&amp;amp;  (14.50—  15  .%.

Silber  ist  eher  etwas  stetiger  geworden  und  notiert
(für  1  ka)  69,75  .  K  (gegen  69,25  ..

Wachs  bleibt  gefragt  für  loko  und  prompte  Ankünfte.
Die  Preise  sind  für  100  kg  für  deutsch-ostafrikanische
  Sorten  278—280  .K&amp;amp;  lim  Vormonat  275  bis
277  .  ).  Madagaskar  276—278  (268—270  0.
Benguella  278—280  .K  (276—278  40,  Chile  288
bis  292,50  .%  (287,50—290  %.

"*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nicht  anders  angegeben,  den  OLamburger  Platz  am  11.  April  1910.
        <pb n="386" />
        W  352  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HZeudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.6t4.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-  Ddresse:  Heydtkontor-=  12.  April  1910.
.
-  !  1
Her  Kapital  aale-  gen  s  Ists-  qNachsragc  Angebot
jahr  4  jahr  dende  dende  %  1  00

1  I  ·!  !  6  »

1907  1  1  850  000  1.  10  10  „O  Efrikanische  Kompagnie  A-S.  112  —
1906  2  000  000  1.  1.—  4  UBorneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  6  91  95
1905,  1,0000000  1.  4.  15  17½  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.

1  E  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A-G.  14  —
1905  1  200  O000  1.4.  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  kr  —  68
1905  600  O000  1.  1.  5  5  —  Centralafrikanische  Seengesellschaft  55  —
1890  1  500  000  1.  1.  50  50  China-Export-,  Import=  u.  Bank-  Combagnie  !1  250  —
18911  2  600  000  1.  10.  7  9  Chocols  Plantagen-Gesellschaft.  113  110
1905  220  O0O00  1.  1."  20  38  Debundscha-Pflanzzug  —  110
1900  800  000  1.  11  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  65  70
1878]  2750  000  1.  1.  16  24  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft  8

;··  der  Südsee-Inseln  -  342  315
1885%  2000  000  1.  4  20  25  .  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwest-  afrikas  1470  150
190  12500000  1.  1.  —  0  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  82  r7
19022%  1000  000  1.  10  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  .  .  47  52
1908  4500  000  1.  5.  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Ges.  200  210
1902  1  000  000  1.  5.  3  8  Deutsche  Togogesellschaft  75  80
1885!11  721  000  1.  1.)  5  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Anteile.  126  —
1886  400  000  1.  1.)  0  0  /  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  J.  ¼  20,—  ¼%  30.—
.  —  —  d  do.  Vorz.  Aktien  I.“¾  230.—  7/250.—
1903  11  495  000  1.  1.  3½  3½  Deutsch-Ostafrikanische  3½  %  Schuldverschrei-  6

«  Es  bungcn(vomRetchstchergestellV..  .»  95,20  —
18897  2250000  1.  1.  5  7  Deutsch-Westafrikanische  Hawdelsgeiellscaft  95  98
18999  4000  000  1.  1.  0  .  Gesellchaft  Nordwestkamerun  t.  A.  4  15  #  —

8060  000  0  do.  .  Ln  B--—.-«-18
1888  1000000  1.  1.0  .  crlan  Südkamerun  Lit.  A.  —  1925

lL10000000  0  0D0  do.  do.  „Hit.  3J.  —  15
1889  2  0000  000  1.  10.)  0  45  Guale  mala  Plantagen-Gesellschaft  ....i  40!  45
1897  1163000  1.  1.  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  s  —  40
1889  8000000  1.  10  0  ·0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  ...  —  32
1887  1200  000  1.  1.]  20  18  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  290  2905

T  #  1.  do.  Genußscheine  —  2650-—
1906  3,0000001.  11—  4  „Kamerun-Kautschu-Compognie-  75  80
1895  10  000  000  1.  1.,  0  0  Kaoko  Land=  und  Minen-  Ges.  Anteile  9V2  91
1903  1  000  000  1.  11—  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-GSG.  65  75
18999  2  000  000  1.  71  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  85  —
1885  Dr  6  000  000  1.  4.  0  ·0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  135  140

0  0  I  Stamm-Antetle  «  85  0
1906  I  12000()0-1.1..0  0  Ostafrika-Kompagnie  95  —
1904  21000  000  1.  1.8  3  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft  Unteile

1r  #  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und

#  «  «  120%  Rückzahlung  garantiert)  ..  102  —
1900|]  20  000  O00  1.  4,  9  11  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft  226  227

I  200  000,  5.¼  4  (¼6  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  A  116.  —  4(  °  117—
1902  L  125  000  1.  1.)  50  50  Pacific  Phosphate  Co.  .  «63-«-:-·-,-»4-1897
  I  2000000  1.  10.  6  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  —  82
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  Riiheinische  Handel-  BPlantagengesellchaft.  40  —
1908  800  O000  1.  1.)  0  0  Sasfsata-Samoa-Gesellschaft  —  55
1905  2!  000  O000  1.  1.  4  4  Samoa-Kautschuk-Compagnie  10  —
1897  500  000  1.  1.  0  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  .  120
1900  86  500  000  1.  J10  0  South  African  Territories  13  sh  84.  13  Sh  9d
189282000  000  1.  70  5  South  West  Africa  Co.  .  36  Sh  9d  I  Nshsd
1893i  869  100  1.  4.,  0  0  lisambara  Kaheebaugesellfhoft  Stamm-unteile  I  ,  40

!  142  200  90  ·  Vorzugs-Anteile,  0  I  —·—
1897]2  100  000  1.  11  6  9  Westafrik.  Pflh  zungsgesellsch.  Bibuͤndi  Anteile  —  95
1887  4500  000  1.  1.  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria  I  I

·-  i  Eufammengelegte  Stamm-Aktien  52  „  —

8  8  Vorz.-Aktien  120  —
1895“  1  800  000  1.  1.0  0  0  Westdeutsche  Sooa#“  u.  Plantagenges.  Düässeldorf“  —  7u

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.

Oskar  Biesenthal,  Berlin.
S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW  68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="387" />
        deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

21.  jmahrgang  Berlin,  den  1.  Mai  1910.  Uummer  9.

Diese  Zeitschrift  erf  #  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Dertfelben  werden  als  Bethefte  beigefügt  die  mindestens
mmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiberr
7.  Dancke-lman.  Der  viertelsähruache  Abonnementspreis  für  das  Kolonitalblau  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
Lost  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unter  eh  a,  durch  die  Vertagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schutzgebiete  und  OlerreichUn  arns,  b)  M.  5°—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Aufragen
find  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  bon  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWes,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  die  Aufhebung  des  Bezirksgerichts  in
ikioria.  Vom  21.  April  1910  S.  353.  —  Abkommen,  betr.  Erwerb  und  Verwertung  der  Landgerechtsame  der  Kamerun-Eisenbahn-Gesellschaft
  längs  der  Nordbahn.  Vom  17./24.  März  1910  S.  354.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
von  Deutsch=  Südwestafrika,  betr.  Inkraftsetzung  des  Vertrags  betr.  das  Landungswesen  in  Swakopmund.  Vom  21.  Januar
  1910  S.  354.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Betriebs=  und  Signalordnung
für  den  Verschiffungs=  und  Landungsbetrieb  der  Woermann-Linie  in  Swakopmund.  Vom  21.  Januar  1910  S.  355.  —
Desgleichen  betr.  den  Tarif  für  den  Hafen  von  Swakopmund.  Vom  21.  Januar  1910  S.  355.  —  Desgleichen  betr.
die  Hafenordnung  im  Hafenbezirk  von  Lüderitzbucht.  Vom  17.  Januar  1910  S.  355.  —  Betriebsordnung  für  die
Personen-,  Tier=  und  Güterbeförderung  im  Roberthafen  von  Lüderitzbucht,  einschließlich  Signalordnung.  Vom  17.  Januar
  1910  S.  358.  —  Tarif  für  den  Hafen  von  Lüderitzbucht  S.  365.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von
Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Ausdehnung  des  Geltungsbereichs  der  Hundesteuerverordnung  vom  23.  Februar  1907.
Vom  12.  März  1910  S.  366.  —  Desgleichen  betr.  das  Ergebnis  der  Wahlen  und  die  Ernennung  der  Mitglieder  für
den  Landesrat.  Vom  13.  März  1910  S.  366.  —  Die  Satzungen  der  Deutsch-Westafrikanischen  Bank  S.  367.  —
Bekanntmachung,  betr.  Sperrung  der  unteren  Strecke  der  südwestafrikanischen  Staatsbahn  Swakopmund  —Windhufk.
Lom  24.  Februar  1910  S.  367.  —  Personalien  S.  368.

Nichtamtlicher  Teil:  Baumwollfragen  S.  370.  4

Deutsch-Ostafrika:  Ermordung  eines  Missionars  in  Ruanda  S.  382.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des
dandels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen  der  Küste  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres  1909
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  382.

Togo:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  in  den  Monaten  Januar  und  Februar  1910
fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  385.

Deutsch=  Südwestafrika:  Errichtung  neuer  Zoll=  und  Polizeistationen  im  Diamantengebiet  S.  385.  —  Zum  Tode
des  Bondelkapitäns  S.  3Z85.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika
im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  386.
—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  Monat  Januar  1910  fällig  gewordenen
  Zollbeträge  S.  388.

Deutsch-Neuguinea:  Verschlagene  Karoliner  S.  389.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Aus  dem  Arbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  S.  389.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Sagogewinnung  in  Niederländisch-Indien  S.  394.—
der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  März  1910  S.  395.  —  Maisausfuhr  aus  Britisch-Südafrika  1009  S.  396.  —  Kakao-=Ausfuhr
  der  Dominikanischen  Republik  Januar  bis  Februar  1910  S.  396.  —  Kautschukausfuhr  Mexikos  im  Jahre
100,09  S.  306.  —  Handel  Britisch-Südafrikas  1909  S.  396.  —  Britisch-Somaliland  S.  397.  —  Noyassaland=Schurgebiet
  S.  397.  —  Sierra  Leone  S.  397.  —  Goldküste  S.  397.  —  Papua  S.  397.

Vermischtes:  Handelsauskunftsstellen  englischer  Kolonialregierungen  in  London  S.  398.  —  Der  Verkehr  auf  den
vom  RNeiche  subventionierten  Dampferlinien  1908  S.  398.  —  Koloniale  Literatur  (III.)  S.  100.  —  Verkehrs-Kachrichten
  S.  403.  —  Schiffsbewegungen  S.  407.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  408.

Anzeigen:  Offentliche  Ausschreibung  S.  21.

Enc  Amtlicher  Teis###ccI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  die  Kufhebung  des  Bezirksgerichts  in
Viktoria.
Vom  21.  April  1910.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  des

&amp;amp;  1  Nr.  7  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  den  Schutzgebieten
  Afrikas  und  der  Südsee  vom  25.  Dezember  1900  (Kol.  Bl.  1901  S.  1)  wird  bestimmt:
        <pb n="388" />
        W  354  20

§  1.  Das  Bezirksgericht  Viktoria  wird  aufgehoben.  Der  seitherige  Dienstbereich  dieses
Gerichts  wird  mit  dem  Bezirk  des  Kaiserlichen  Bezirksgerichts  Duala  vereinigt.

§  2.  Diese  Verfügung  tritt  am  1.  Juli  1910  in  Kraft.
Berlin,  den  21.  April  1910.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Dernburg.

 

Kbkommen,  betr.  Erwerb  und  Verwertung  der  Candgerechtsame  der  Kamerun-Eisenbahn-Gesellschaft
  längs  der  Nordbahn.

17.  .
Vom  März  1910.

Zwischen  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  und  der  Kamerun-Eisenbahn-Gesellschaft
  ist  bezüglich  des  Erwerbs  und  der  Verwertung  der  Landgerechtsame  der  Gesellschaft

längs  der  Nordbahn  in  Ausführung  der  §§  11  und  13  ihrer  Bau=  und  Betriebskonzession  folgendes
vereinbart  worden.

§  1.  Der  Gesellschaft  wird  Kronland  bis  zu  einem  Ausmaße  von  insgesamt  17  250  ha
an  der  Bahnstrecke  bis  zum  vorläufigen  Endpunkte  der  Bahn  bei  Kilometer  151,1  zugewiesen.  Falls
vor  Beendigung  der  Zuweisung  die  Strecke  bis  zum  Endpunkte  bei  Kilometer  160  gebaut  sein  sollte,
kann  eine  Zuweisung  von  etwa  vorhandenem  Kronlande  innerhalb  des  vorbezeichneten  Höchstmaßes
auch  zwischen  Kilometer  151,1  und  160  erfolgen.

§  2.  Bis  zur  beendigten  Zuweisung  erfolgt  die  Verwertung  sowohl  der  an  die  Gesellschaft
übergehenden  als  der  dem  Landesfiskus  des  Schutzgebiets  verbleibenden  Kronlandsflächen  lediglich
durch  das  Gouvernement  von  Kamerun  im  Wege  des  Verkaufs  nach  den  allgemeinen  für  die  überlassung
  von  Kronland  geltenden  Grundsätzen  und  Bedingungen.  Die  eingezogenen  Kaufpreise  werden
der  Gesellschaft  ausbezahlt,  sofern  das  verkaufte  Land  unter  die  an  sie  überwiesenen  Flächen  fällt.

§  3.  Bis  zur  erfolgten  Zuweisung  hat  die  Gesellschaft  das  Recht,  auf  dem  gesamten
innerhalb  der  Zweikilometerzone  belegenen  Kronlande  nach  den  allgemeinen  forstwirtschaftlichen
Grundsätzen  des  Gouvernements  Holz  zu  fällen  und  zu  verwerten.

§  4.  Nach  beendeter  Zuweisung  erfolgt  die  Verwertung  der  der  Gesellschaft  überwiesenen
Ländereien  nach  den  für  die  Überlassung  von  Kronland  geltenden  Grundsätzen  und  Bedingungen
sowohl  durch  die  Gesellschaft  als  durch  das  Gouvernement  für  Rechnung  der  Gesellschaft.

§  5.  Die  Gesellschaft  ist  verpflichtet,  falls  sie  nach  Ablauf  von  zehn  Jahren  seit  Betriebseröffnung
  der  Bahnstrecke  bis  Kilometer  151,1  nicht  wenigstens  die  Hälfte  der  ihr  zugewiesenen
Ländereien  in  Kultur  genommen  oder  nach  Maßgabe  der  vorliegenden  Vereinbarung  verkauft  hat,

die  weder  in  Kultur  genommenen  noch  verkauften  Grundstücke  unentgeltlich  an  den  Landesfiskus  von
Kamerun  zurückzuübertragen.

Berlin,  den  9  März  1910.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.  Kamerun-Eisenbahn-Gesellschaft.
Dernburg.  Mosler.

 

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Inkraftsetzung
des  Vertrags  betr.  das  Landungswesen  in  Swakopmund.
Vom  21.  Januar  1910.

Der  in  der  Nummer  77  der  „Deutsch-Südwestafrikanischen  Zeitung“  vom  25.  September  1909

bekannt  gemachte  Vertrag,  betreffend  das  Landungswesen  in  Swakopmund,)  gilt  mit  rückwirkender
Kraft  vom  1.  Oktober  1909.

10.  Juli
Der  Vertrag  vom  10.  August  1907  ist  erloschen.

Swakopmund,  den  21.  Januar  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.

*)  UAgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  20,  S.  935  ff.
        <pb n="389" />
        G  355  20

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Betriebs-  und
Signalordnung  für  den  Verschiffungs-  und  Candungsbetrieb  der  Woermann-Cinie
in  Swakhopmund.

Vom  21.  Januar  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konfularischen  Befugnisse
und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  September
  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  unter  Aufhebung  der  Verordnung  vom  15.  Oktober  1907,
betreffend  Betriebs=  und  Signalordnung  für  den  Verschiffungs-  und  Landungsbetrieb  der  Woermann=Linie
  in  Swakopmund,  verordnet,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.
Die  in  der  Nummer  77  der  „Deutsch-Südwestafrikanischen  Zeitung“  vom  25.  September  1909
bekannt  gemachte  Betriebs=  und  Signalordnung")  tritt  mit  Wirkung  vom  1.  Oktober  1909  in  Kraft.
Swakopmund,  den  21.  Januar  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  den  Tarif
für  den  Hafen  von  Swakopmund.
Vom  21.  Januar  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom
27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  unter  Aufhebung  der  Verordnungen  vom
15.  Oktober  1907  und  4.  Dezember  1908,  betreffend  den  Tarif  für  den  Hafen  von  Swakopmund,
derordnet,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Der  in  der  Nummer  77  der  „Deutsch-Südwestafrikanischen  Zeitung“  vom  25.  September  1909
bekannt  gemachte  Tarif  für  den  Hafen  von  Swakopmund““')  tritt  mit  Wirkung  vom  1.  Oktober  1909
in  Kraft.

Swakopmund,  den  21.  Januar  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

v.  Schuckmann.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Hafenordnung
im  Hakenbe  zirt  von  Cüderitzbucht.
Vom  17.  Januar  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom
27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

Hafenbehäörde.

§  1.  Die  allgemeine  Aufsicht  und  die  Hafenpolizei  im  Hafenbezirk  von  Lüderitzbucht  wird
durch  das  Hafenamt  ausgeübt.  Die  Geschäfte  des  Hafenamtes  werden  durch  das  Bezirksamt
wahrgenommen.
Hafenbezirk.
§  2.  Der  Hafenbezirk  umfaßt:
1.  Den  Lüderitzhafen.  Dieser  Hafen  wird  im  Norden  und  Osten  begrenzt  durch  eine  Linie,
die  von  der  Angraspitze  nach  dem  Angrariff  und  von  dort  nach  der  Nordspitze  der  Pinguin-  Insel

*)  Vel.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  20,  S.  940  ff.
)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909.  Nr.  20,  S.  947  ff.
        <pb n="390" />
        W  356  20

läuft.  Dann  bilden  die  Grenze  die  Pinguin=  und  die  Haifßisch-Insel  und  die  beide  Inseln  verbindende
  kürzeste  Linie,  sowie  der  Damm  von  der  Haifisch-Insel  nach  dem  Festlande.

2.  Den  Roberthafen.  Dieser  Hafen  wird  im  Westen  durch  Flamingo-,  Seehund-,  Pinguinund
  Haifisch-Insel  und  die  diese  Inseln  verbindenden  kürzesten  Linien,  sowie  den  Damm  zwischen
Haifisch-Insel  und  Festland  begrenzt.

3.  Das  Gelände,  welches  begrenzt  wird:

a)  im  Süden  durch  die  Hafenstraße,

b)  im  Westen  durch  den  Lüderitzhafen,

c)  im  Norden  durch  den  Roberthafen,

d)  im  Osten  durch  die  Grenzen  des  fiskalischen  Geländes  am  Roberthafen.

4.  Die  Haifisch-Insel.

Beschwerdeweg.

§*  3.  Den  Anordnungen  des  Hafenamts  ist  innerhalb  des  Hafenbezirks  sofort  und  ohne
Rücksicht  auf  den  Erfolg  einer  etwaigen  Beschwerde  Folge  zu  leisten.

Gegen  die  Anordnungen  und  Entscheidungen  des  Hafenamtes  findet  Beschwerde  an  das
Gouvernement  und  gegen  dessen  Entscheidung  weitere  Beschwerde  an  das  Reichs-Kolonialamt  statt.

Bestimmungen  für  Ein=  und  Ausfahrt  in  und  aus  dem  Roberthafen.

§*  4.  Die  den  Roberthafen  anlaufenden  und  verlassenden  Schiffe  müssen  beide  Buganker
klar  zum  sofortigen  Fallen  haben.

§  5.  Alle  den  Roberthafen  ansteuernden  und  verlassenden  Schiffe  find  verpflichtet,  einen
Lotsen  an  Bord  zu  nehmen.

Das  Einlaufen  in  den  Roberthafen  ohne  Lotsen  ist  nur  im  Falle  der  Not  gestattet.

Ausgenommen  von  der  Verpflichtung,  einen  Lotsen  an  Bord  zu  nehmen,  sind  die  Schiffe
der  Kaiserlichen  Marine,  die  Dienstfahrzeuge  des  Gouvernements  und  die  im  Landungsbetriebe  benutzten
  Schlepper,  Barkassen,  Leichter  und  Flöße  sowie  die  Fischkutter.

Das  Verlassen  des  Hafens  kann  lotsenpflichtigen  Schiffen,  die  mindestens  einmal  monatlich
den  Hafen  anlaufen,  auf  Antrag  vom  Hafenamt  auch  ohne  Lotsen  gestattet  werden.

§&amp;amp;  6.  Die  Dienstzeit  des  Lotsen  dauert  von  morgens  6  Uhr  bis  eine  halbe  Stunde  vor
Sonnenuntergang.  Jedoch  bleibt  es  dem  Lotsen  überlassen,  auch  außerhalb  dieser  Stunden  Schiffe
ein=  und  auszulotsen,  sofern  der  Schiffsführer  das  Ersuchen  stellt  oder  die  Sicherheit  eines  Schiffes
es  erfordert.

Der  Lotse  hat  dem  Ansuchen  eines  jeden  Schiffes  auf  Ein=  und  Auslotsen  während  seiner
Dienstzeit  unverzüglich  nachzukommen,  sofern  es  nicht  mit  Rücksicht  auf  Wind  und  Wetter  oder  die
Sicherheit  des  Schiffes  als  untunlich  erscheint.  Einem  kurz  vor  Schluß  der  Dienstzeit  gestellten
Ersuchen  muß  er  jedoch  nur  dann  Folge  leisten,  wenn  es  mindestens  eine  Stunde  vor  Sonnenuntergang
  gestellt  worden  ist.  Gestatten  Wind=  und  Wetterverhältnisse  es  nicht,  ein  Schiff,  ohne
seine  Sicherheit  zu  gefährden,  während  der  Dienstzeit  ein=  oder  auszulotsen,  so  ist  der  Lotse  verpflichtet,
  das  Schiff  auf  Ansuchen  auch  vor  Beginn  und  nach  Schluß  seiner  Dienstzeit  aus=  oder
einzulotsen,  sofern  es  nicht  mit  Rücksicht  auf  Wind  und  Wetter  oder  die  Sicherheit  des  Schiffes  als
untunlich  erscheint.

§  7.  Die  zur  Annahme  eines  Lotsen  verpflichteten  Schiffe  haben  bei  der  Annäherung  an
den  Lüderitzhafen  die  Lotsensignale  des  internationalen  Signalbuchs  zu  geben  und  den  Lotsen  vor
der  Einfahrt  in  den  Roberthafen  in  der  Nähe  der  Angrariff-Heultonne,  jedoch  im  diesseitigen  Fahrwasser,
  zu  erwarten,  beim  Auslaufen  aber  vor  Verlassen  ihres  Liegeplatzes  den  Lotsen  an  Bord
zu  nehmen.

Wenn  der  Lotse  infolge  ungünstiger  See  nicht  an  Bord  des  lotsensuchenden  Fahrzeuges
kommen  kann,  so  sind  die  Signale  der  Signalstation  oder  die  Zeichen  des  etwa  vorausfahrenden
Lotsenfahrzeuges  (Schleppers)  zu  beachten.

§  8.  Stellen  ein  einzulotsendes  und  ein  auszulotsendes  Schiff  gleichzeitig  das  Ersuchen,
so  wird  das  ausgehende  Schiff  zuerst  bedient;  wünschen  zwei  ausgehende  Schiffe  gleichzeitig  den
Lotsen,  so  erhält  das  Schiff  den  Vorzug,  welches  am  günstigsten  zur  Ausfahrt  liegt.

Kriegsschiffe  gehen  allen  anderen  Schiffen  vor.  Segelschiffe,  welche  zur  Ausfahrt  außer  dem
Lotsen  auch  eines  Schleppers  bedürfen,  können  nur  aus  dem  Hafen  bugfiert  werden,  wenn  der  Lolse
dies  mit  Rücksicht  auf  Wind  und  Wetter  für  gefahrlos  erachtet.
        <pb n="391" />
        W  357  20

Lotsen=  und  Zuschlaggebühren.

§  9.  Für  das  Ein=  und  Auslotsen  einschließlich  des  Anbordbringens  und  des  Abholens
des  Lotsen  ist  eine  Lotsengebühr  von  hundert  Mark  an  den  Lotsen  zu  entrichten.

Fällt  das  Auslotsen  nach  §  5  Absatz  3  fort,  so  beträgt  die  an  den  Lotsen  zu  entrichtende
Gebühr  fünfzig  Mark.

Bei  einer  Inanspruchnahme  des  Lotsen  außerhalb  der  Dienstzeit  und  zwischen  12  Uhr  und
2  Uhr  mittags  find  für  jede  Über=  und  Vollstunde  zehn  Mark  Zuschlagsgebühren  zu  entrichten.
Angefangene  Stunden,  die  15  Minuten  überschreiten,  gelten  für  voll.

Ist  der  Lotse  mit  Rücksicht  auf  die  Sicherheit  des  Schiffes  in  Tätigkeit  getreten,  so  entfällt
die  Zuschlaggebühr  von  zehn  Mark.

Befreit  von  den  Lotsen=  und  Zuschlaggebühren  sind  Dienstfahrzeuge  des  Gouvernements.

§  10.  Die  den  Roberthafen  anlaufenden  Schiffe  haben  an  dem  ihnen  vom  Lotsen  zugewiesenen
  Platze  vor  Anker  zu  gehen.

Außer  im  Falle  der  Not  und  höherer  Gewalt  darf  der  angewiesene  Platz  nur  mit  der  Zustimmung
  des  Hafenamtes  verändert  werden.

Einsicht  der  Schiffspapiere  usw.
§  11.  Die  Führer  der  im  Hafenbezirke  liegenden  Schiffe  haben  dem  Hafenamt  jederzeit
Meßbriefe,  Musterrollen,  Schiffszertifikate,  Zollmanifeste  und  Passagierliste  auf  Wunsch  zur  Einsicht
vorzulegen  und  auf  Erfordern  wahrheitsgetreue  Angaben  über  Namen,  Nationalität,  Ladung,  Herkunftsund
  Bestimmungshafen  des  Schiffes  sowie  Zweck  der  Reise  zu  machen.

Lichterführung,  Nebelsignale  usw.

§  12.  Die  Vorschriften  der  Seestraßenordnung  vom  5.  Februar  1906  (Reichs-Gesetzbl.  1906,
S.  120)  finden  auch  für  den  Hafenbezirk  Lüderitzbucht  Anwendung,  soweit  nicht  ausdrücklich  ein
anderes  bestimmt  ist.

§*  13.  Schlepper,  Barkassen,  Leichter  und  Boote,  die  am  Strande  liegen  oder  längs  der
Brücken  oder  an  den  in  der  Nähe  derselben  befindlichen  Tonnen  festgemacht  sind,  sind  von  der  Ver-Pflichtung,
  Ankerlaternen  zu  führen  und  Nebelsignale  zu  geben,  befreit.

Geschleppte  Leichter  oder  Boote  brauchen  weder  Seitenlichter  zu  führen  noch  Nebelfignale
  zu  geben.

§  14.  Die  im  Hafen  liegenden  Schiffe  müssen  mit  einer  Sturmleiter  oder  Fallreeptreppe
versehen  sein,  mittels  welcher  das  Schiff  jederzeit  bestiegen  werden  kann.

Verunreinigung  des  Hafenwassers.

§*  15.  Weder  vom  Lande  noch  von  den  Brücken  oder  den  Fahrzeugen  dürfen  Leichen,
Kadaver,  Steine,  Erde,  Sand,  Asche,  Unrat  und  ähnliche  Gegenstände  in  das  Hafenwasser  geworfen
  werden.

Gegenstände,  die  der  Schiffahrt  gefährlich  werden  können.

§&amp;amp;  16.  Wer  im  Hafengebiete  Anker,  Ketten,  Taue  oder  andere  Gegenstände  verliert,  die
der  Schiffahrt  hinderlich  sind  oder  werden  können,  hat  dies  unverzüglich  dem  Hafenamte  zu  melden.

Der  Schiffsführer  oder  Schiffseigentümer,  welcher  einen  der  angeführten  Gegenstände  verloren
  hat,  ist  verpflichtet,  ihn  auf  eigene  Kosten  aus  dem  Hafenwasser  zu  entfernen.  Kommt  er
einer  diesbezüglichen  Aufforderung  des  Hafenamtes  nicht  binnen  angemessener,  vom  Hafenamt  zu  bestimmender
  Frist  nach,  oder  erklärt  er,  ihr  nicht  nachkommen  zu  wollen,  so  kann  das  Hafenamt  die
Entfernung  auf  Kosten  des  Verpflichteten  vornehmen.

Löschen  und  Laden.

&amp;amp;  17.  Die  Personen-,  Tier=  und  Güterbeförderung  zwischen  Schiff  und  Land  und  umgekehrt
  ist  nur  unter  Benutzung  des  Südufers  des  Robertstrandes,  und  zwar  der  dort  von  der  Zollbehörde
  bestimmten  Stellen,  gestattet.

Das  Hafenamt  ist  nach  Anhörung  des  Zollamtes  befugt,  die  Personen-,  Tier=  und  Güterbeförderung
  zwischen  Schiff  und  Land  und  umgekehrt  auch  an  anderen  Stellen  zuzulassen,  wenn  die
Joanfpruchnahme  weiterer  Landungs=  und  Einschiffungsstellen  im  allgemeinen  Verkehrsinteresse
geboten  ist.

§  18.  Gegenstände,  die  infolge  ihrer  Schwere  oder  Größe  die  Landungsanlage  gefährden
können,  dürfen  an  den  fiskalischen  Brückenanlagen  nicht  gelöscht  oder  geladen  werden.
        <pb n="392" />
        W  358  20

§  19.  Zur  Landung  und  Verschiffung  von  Sprengstoffen  und  Pulver  ist  mindestens  eine
Stunde  vor  Vornahme  der  Landung  oder  Verschiffung  die  Zustimmung  des  Hafenamtes  einzuholen.
Das  Hafenamt  bestimmt  die  etwa  erforderlich  erscheinenden  Sicherheitsmaßnahmen,  die  auf  Kosten
des  Antragstellers  getroffen  werden.  Beschädigungen,  welche  durch  solche  Stoffe  entstehen,  werden
auf  Kosten  des  Antragstellers  beseitigt.

§  20.  Das  Festmachen  von  Fahrzeugen  längs  der  Brücke  an  anderen  als  den  hierfür
vorgesehenen  Stellen  und  Vorrichtungen  ist  verboten.

Weigert  sich  der  Führer  eines  entgegen  dieser  Bestimmung  festgemachten  Fahrzeuges,  den
Liegeplatz  zu  verlassen,  so  ist  das  Hafenamt  befugt,  die  Entfernung  des  Fahrzeuges  auf  Kosten  und
Gefahr  des  Eigentümers  zu  veranlassen.

Im  Falle  dringender  Gefahr  kann  das  Hafenamt  Ausnahmen  von  der  Vorschrift  des
Absatz  1  zulassen.

§  21.  Die  Befestigung  von  Fahrzeugen  längs  der  Brücken  und  das  Anlegen  an  ihnen
hat  in  der  Weise  zu  geschehen,  daß  dadurch  das  Lösch=  und  Ladegeschäft  nicht  behindert  wird.

Tonnen.

§  22.  Die  zur  Bezeichnung  der  Fahrwasser  oder  der  Untiefen  ausgelegten  Tonnen  dürfen
weder  entfernt  noch  verlegt  werden.  Das  Festlegen  von  Fahrzeugen  an  diesen  Tonnen  sowie  das
Auslegen  neuer  Tonnen  ist  verboten.

Der  Landungsunternehmer  ist  berechtigt,  im  Hafenbezirk  nach  vorher  eingeholter  Zustimmung
des  Hafenamtes  die  für  den  Landungsbetrieb  nötigen  Festmachetonnen  auszulegen.

§  23.  Das  Fischen  ist  an  den  Landungsanlagen  untersagt  und  außerhalb  dieser  im  Bereich
des  Hafenbezirks  nur  mit  Erlaubnis  des  Hafenamtes  gestattet.

§&amp;amp;  24.  Die  Schiffsführer  oder  Eigentümer  von  Schiffen  sowie  der  Landungsunternehmer
sind  für  alle  Schäden,  die  an  den  fiskalischen  Landungsanlagen,  den  Hebevorrichtungen  und  den
Seezeichen  durch  Verschulden  ihres  Personals  bei  den  diesem  übertragenen  Verrichtungen  entstehen,
verantwortlich  und  zum  Schadenersatz  verpflichtet.

Strafbestimmungen.
§*  25.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  der  §§  3  Absatz  1;  4,  5  Absatz  1;
6,  7,  10,  12,  14,  15  Absatz  1  und  2;  16  Absatz  1;  17,  18,  19  Absatz  1;  20  Absatz  1;  21  und
22  Absatz  1  dieser  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  ,  im  Unvermögensfalle  mit
Haft  bestraft,  soweit  nicht  nach  anderen  Vorschriften  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist.
Gegen  Eingeborene  finden  diejenigen  Strafmittel  Anwendung,  die  in  den  allgemeinen  die
Strafrechtspflege  gegenüber  Eingeborenen  regelnden  Vorschriften  für  zulässig  erklärt  sind.

Inkrafttreten  der  Hafenordnung.
§  26.  Diese  Verordnung  tritt  mit  ihrer  Veröffentlichung  in  Kraft.
Swakopmund,  den  17.  Januar  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.

 

Betriebsordnung  für  die  Dersonen-,  Tier-  und  Güterbekörderung  im  Roberthaten  von
Lüderitzbucht,  einschließlich  Signalordnung.
Vom  17.  Januar  1910.

A.  Arbeitszeit.

1.  Die  Arbeitszeit  des  Betriebes  dauert  von  6  Uhr  vormittags  bis  6  Uhr  nachmittags
mit  Essenpausen  von  insgesamt  zwei  Stunden.  Es  steht  der  Pächterin  frei,  die  Essenpausen  so  zu
legen,  wie  es  ihr  am  besten  erscheint.

Mit  der  Abnahme  der  Personen,  Tiere  und  Güter  von  längsseits  des  Schiffes  wird  so
rechtzeitig  aufgehört,  daß  auch  die  letzten  Personen,  Tiere  und  Güter  bis  6  Uhr  nachmittags  gelandet
sein  können.

2.  An  Sonn=  und  Festtagen  wird,  abgesehen  von  der  Beförderung  der  Post  und  Passagiere,
nur  in  dringenden  Notfällen  gearbeitet.  Ob  ein  solcher  vorliegt,  entscheidet  im  Streitfall  die
Hafenbehörde.
        <pb n="393" />
        359  20

Als  Feiertage  in  diesem  Sinne  gelten:  der  Neujahrstag,  Kaisersgeburtstag,  Charfreitag,
die  beiden  Ostertage,  Himmelfahrt,  die  beiden  Pfingsttage,  Bußtag  und  der  erste  und  der  zweite
Weihnachtstag.

3.  Für  Arbeiten  außerhalb  der  Arbeitszeit  oder  an  Sonn=  und  Festtagen,  welche  auf
Antrag  der  Leitung  eines  Schiffes  oder  deren  Vertreter  am  Lande  von  der  Pächterin  ausgeführt
werden,  sind  dieser  von  dem  Antragsteller  die  daraus  entstehenden  Extrakosten  (Uberstundenlöhne,
JZoll,  Uberstundenkosten  der  etwa  nötig  werdenden  Beleuchtung  usw.)  zu  ersetzen.

Die  Pächterin  ist,  abgesehen  von  der  Beförderung  der  Post  und  Passagiere,  sowie  von
dringendem  Notfall,  nicht  verpflichtet,  einem  solchen  Antrag  zu  entsprechen.  Ob  ein  dringender
Notfall  vorliegt,  entscheidet  im  Streitfall  die  Hafenbehörde.

4.  Die  Pächterin  ist  berechtigt,  den  Betrieb  auch  während  der  Arbeitszeit  einzustellen,  wenn
insolge  Dunkelwerdens,  Nebels  oder  durch  den  Zustand  der  See  die  Durchführung  des  Betriebes
erheblich  beeinträchtigt  wird  oder  Gefahr  für  Menschenleben  oder  Eigentum  durch  die  Fortführung
des  Betriebes  droht.  Die  Einstellung  und  Wiedereröffnung  des  Betriebes  bei  solchen  Ereignissen
wird  die  Pächterin  nach  eigenem,  bestem,  sachverständigem  Ermessen  bestimmen,  ohne  irgendwelche
Verantwortung  dafür  zu  übernehmen,  daß  dies  rechtzeitig  geschieht.

B.  Auftragerteilung.

1.  Die  Pächterin  wird  für  jeden,  welcher  ihre  Mitwirkung  in  Anspruch  nimmt,  die
Beförderung  von  Personen,  Tieren  und  Gütern  von,  nach  und  zwischen  Schiffen  ausführen,  welche
im  Roberthafen  von  Lüderitzbucht  verankert  sind.

2.  Die  Pächterin  ist  nur  verpflichtet,  solche  Aufträge  auszuführen,  die  ihr  schriftlich  in  der
vorgeschriebenen  Form  erteilt  werden.  In  dem  Antrage  hat  der  Auftraggeber  den  Namen  des
betreffenden  Schiffes,  die  Art  der  gewünschten  Leistung  (Landung,  Verschiffung  oder  Umladung)
sowie  die  Anzahl  der  Personen  und  der  Gepäckstücke,  der  Tiere  und  Güter,  unter  Bezeichnung  der
Menge,  Gattung  und  Art,  anzugeben  und  sich  unter  ausdrücklicher  Anerkennung  der  Betriebsordnung
zu  verpflichten,  die  tarifmäßigen  Gebühren  zu  entrichten.  Dieser  Auftrag  kann  von  dem  betreffenden
Schiffsführer  oder  von  seinem  Vertreter  am  Lande,  oder  auch  von  dem  Empfänger  ausgehen.  Geht
dieser  Auftrag  von  dem  Empfänger  aus,  so  ist  dem  Auftrag  der  oder  die  Frachtscheine  über  die
betreffenden  Tiere  oder  Güter  beizufügen.  Ferner  ist  dem  Auftrage  das  Schiffsmanifest  über  die
gesamten  in  Lüderitzbucht  durch  die  Pächterin  zu  landenden  oder  umzuladenden  Tiere  und  Güter
beizufügen.  Das  Manifest  muß  Angaben  enthalten  über  Marken  und  Nummer,  Anzahl,  Art,  Inhalt,
Empfänger,  Maß  und  Bruttogewicht  der  einzelnen  Stücke.  Sendungen  an  „Order“  sind  als  solche
zu  bezeichnen.  Im  Zollmanifest  sind  aber  noch  für  „Order-Güter“  die  Empfänger  anzugeben.

3.  Werden  die  Fahrzeuge  der  Pächterin  in  Anspruch  genommen,  ohne  daß  der  vorgeschriebene
  schriftliche  Auftrag  erteilt  ist,  so  gilt  der  Benutzer  der  Fahrzeuge  als  Auftraggeber  und
die  Verpflichtungen,  welche  ein  solcher  Auftrag  nach  sich  zieht,  als  von  ihm  der  Pächterin  gegenüber
eingetragen,  unbeschadet  der  gesetzlichen  Rechte  letzterer,  sich  an  den  ihr  übergebenen  Gepäckstücken,
Tieren  oder  Gütern  schadlos  zu  halten.

C.  Personenverkehr  und  Gepäckbeförderung.

1.  Die  Beförderung  von  Personen  zwischen  Schiffen  im  Roberthafen  oder  zwischen  Schiff
und  dem  Lande  geschieht  auf  Gefahr  der  Beförderten.  Sie  erfolgt  gegen  Lösung  einer  Fahrkarte.
Diese  berechtigt  nicht  zu  der  Forderung  auf  Gestellung  einer  besonderen  Beförderungsgelegenheit;
die  Fahrgäste  haben  vielmehr  zu  warten,  bis  sich  eine  geeignete  Überfahrtsgelegenheit  nach  oder  von
den  in  Frage  kommenden  Schiffen  bietet.

2.  Handgepäck  in  bescheidenem  Umfange  (nicht  mehr  als  zwei  Stücke  für  jede  Person)  wird
nach  Möglichkeit  zugleich  mit  den  Passagieren  in  denselben  Fahrzeugen  befördert.  Das  übrige,  den
Passagieren  gehörige  Gepäck  kann  mit  besonderen  Fahrzeugen  gelandet  bzw.  verschifft  werden.  Bei
der  Beförderung  des  sogenannten  Raumgepäcks  von  Land  an  das  Schiff  sind  die  vorschriftsmäßigen,
bei  der  Pächterin  erhältlichen  Formulare  für  die  Auftragerteilung  und  Schiffszettel  ordnungsmäßig
ausgefüllt  der  Pächterin  zusammen  mit  dem  Gepäck  einzureichen.  Für  das  vom  Schiff  an  Land  zu
befördernde  Raumgepäck  find  seitens  des  Kapitäns  auf  Verlangen  der  Pächterin  Gepäckscheine
auszustellen.

3.  Die  Beförderung  des  Hand=  und  Kabinengepäcks,  welches  die  Fahrgäste  mit  sich  führen,
erfolgt  kostenlos.  Für  die  Beförderung  des  Raumgepäcks  werden  die  tarifmäßigen  Hafenabgaben
und  die  Beförderungsgebühren  erhoben.
        <pb n="394" />
        W  360  20

4.  Die  Pächterin  haftet  nicht  für  beschädigtes  oder  in  Verlust  geratenes  Gepäck,  soweit
für  dasselbe  Beförderungsgebühren  nicht  erhoben  werden.  Für  das  Raumgepäck,  für  welches  die
Beförderungsgebühren  erhoben  werden,  haftet  fie  keinesfalls  mit  einem  höheren  Betrage  als  50  %
für  jedes  Kolli.

D.  Verkehr  mit  den  Schiffen.

1.  Die  Pächterin  braucht  den  gemäß  Abt.  B  Absatz  2  ordnungsmäßig  erteilten  Aufträgen
zur  Landung,  Verschiffung  oder  Umladung  von  Personen,  Gepäckstücken,  Tieren  oder  Gütern  nur
dann  zu  entsprechen,  wenn:

a)  das  Schiff  die  behördliche  Verkehrserlaubnis  erhalten  hat,

b)  allen  von  der  Zoll=  und  der  Hafenbehörde  erlassenen  Vorschriften  entsprochen  ist,

c)  der  Führer  des  Schiffes  zwei  von  ihm  gezeichnete  Listen  der  zu  landenden  oder  umzuschiffenden
  Passagiere  und  deren  Gepäckstücke  mit  summarischer  Angabe  von  deren  Zahl
für  jeden  Passagier  und  drei  von  ihm  gezeichnete  vollständige  Manifeste  über  die  zu
landenden  oder  umzuschiffenden  Tiere  oder  Güter  bei  der  Pächterin  eingereicht  hat.

Die  Manifeste  müssen  Angaben  enthalten  über  Marken,  Nummern,  Anzahl,  Art,
Inhalt,  Empfänger,  Maß  und  Bruttogewicht  der  Kolli.  (Bei  Sendungen  an  „Order“
sind  die  Namen  der  Empfänger  anzugeben.)

d)  der  Schiffsführer  sich  durch  Unterschrift  verpflichtet  hat,  die  sonstigen  Bedingungen  der
Betriebsordnung  zu  erfüllen.  Falls  die  Pächterin  von  diesem  Erfordernis  absieht,  kann
sie  die  Erfüllung  der  dem  Schiffe  Echifer,  Reeder)  in  dieser  Betriebsordnung  auferlegten
Verpflichtungen  nicht  verlangen.

2.  Zur  Beschleunigung  der  Erledigung  dieser  Vorschriften  hat  ein  Angestellter  der  Pächterin,
nachdem  die  behördliche  Verkehrserlaubnis  erteilt  worden  ist,  und  sofern  der  Zustand  der  See  solches
ohne  Gefahr  zuläßt,  sich  an  Bord  des  Schiffes  zu  begeben,  die  Listen  und  Manifeste  in  Empfang  zu
nehmen  und  dem  Schiffsführer  eine  Ausfertigung  der  Betriebsordnung  einzuhändigen.

E.  Verteilung  und  Behandlung  der  Leichterfahrzeuge.
1.  Die  Leichterfahrzeuge  werden  nach  folgenden  Grundsätzen  verteilt:
Kriegsschiffe  erhalten  vor  allen  anderen  Schiffen  den  Vorzug;
Post=  und  Passagierdampfer  erhalten  vor  Frachtdampfern  und  Seglern  den  Vorzug;

Als  Post=  und  Passagierdampfer  werden  angesehen  die  Dampfer  regelmäßiger  Linien,  welche
nach  einem  festen,  veröffentlichten  Fahrplane  verkehren  und  Passagiere  befördern.

Die  Kriegsschiffe,  nach  ihnen  die  Postschiffe  und  Passagierdampfer,  nach  ihnen  die  sonstigen
Dampfer  und  Segler  erhalten  nach  der  Reihenfolge  ihrer  Ankunft  und  nach  Maßgabe  des  vorhandenen
  Materials  so  viele  Fahrzeuge,  als  sie  ohne  Verzug,  nachdem  die  Fahrzeuge  längsseits
gebracht  sind,  beladen  oder  entlöschen.  Bei  Meinungsverschiedenheiten  über  die  Reihenfolge  entscheidet
  die  Hafenbehörde.

2.  Die  Festmachetrossen  für  die  Fahrzeuge  sind  vom  Schiffe  zu  stellen.  Die  Schiffe  sind
verantwortlich  für  Verlust  oder  Beschädigungen  von  Fahrzeugen  der  Pächterin  infolge  ungenügenden
Festmachens,  ungenügenden  Trossenmaterials,  zu  kurzen  Anbindens,  Überladens  oder  Hinunterfallens
von  Tieren  oder  Gütern  oder  sonstiger  Gegenstände  von  Deck,  aus  der  Schlinge  oder  den  sonstigen
UÜbernahme=  oder  Entlöschungsvorrichtungen.

3.  Gerät  ein  Fahrzeug  ins  Treiben  oder  sonst  in  Gefahr,  so  ist  das  Schiff  verpflichtet,
durch  Abgabe  der  vorschriftsmäßigen  Signale  gemäß  der  anliegenden  Signalordnung  auf  die  Tatsache
aufmerksam  zu  machen  und  das  Signal  in  kurzen  Pausen  so  lange  zu  wiederholen,  bis  Hilfe  kommt.

4.  Für  Schäden  an  den  Schiffen,  welche  durch  Festmachen  längsseits  oder  Achteraushalten
von  Fahrzeugen  entstehen,  kommt  die  Pächterin  nicht  auf,  soweit  diese  Befreiung  von  der  Haftung
nach  dem  geltenden  Zivilrecht  möglich  ist.

5.  Die  Schiffsführer  sind  verpflichtet,  alle  Fahrzeuge  der  Pächterin,  für  welche  dies  beansprucht
  wird,  auch  solche,  die  nicht  dem  Verkehr  mit  dem  betreffenden  Schiffe  dienen,  am  Schiffe
festzumachen.  Sie  haben  bei  Tag  und  Nacht  über  die  Sicherheit  ihrer  am  Schiffe  festgemachten
Fahrzeuge  der  Pächterin  wachen  zu  lassen.  Dies  gilt  besonders  auch  dann,  wenn  eintretende
schwere  See  eine  Flucht  der  Schiffe  von  ihrem  Ankerplatz  im  Roberthafen  nach  der  hohen  See
erforderlich  macht.

6.  Werden  Leichterfahrzeuge  der  Pächterin,  welche  der  Obhut  des  Schiffsführers  anvertraut
        <pb n="395" />
        G  361  20

find,  beschädigt,  oder  geraten  fsie  in  Verlust,  so  werden  sie  an  der  der  Bedienung  des  betreffenden
Schiffes  dienenden  Anzahl  Fahrzeuge  gekürzt.

7.  Sind  durch  Aufkommen  schlechter  See  oder  aus  einem  sonstigen  Grunde  weiße  oder
eingeborene  Angestellte  der  Pächterin  daran  gehindert,  an  Land  zurückzukehren,  so  ist  jeder  Schiffsführer
  verpflichtet,  ihnen  angemessene  Unterkunft  und  Verpflegung  für  Rechnung  der  Pächterin
so  lange  zu  gewähren,  bis  vom  Lande  der  Betrieb  wieder  aufgenommen  wird.  Die  Pächterin  wird
den  Schiffsführern  für  diese  Leistung  ersetzen:

“  3,—  für  den  Tag  für  jeden  weißen  Angestellten  einschließlich  Kaffee  oder  Tee;
.  0,50  für  den  Tag  für  jeden  Eingeborenen.

Ein  angefangener  Tag  wird  für  voll  gerechnet.  Den  Eingeborenen  ist  genügend  Wasser
zu  verabfolgen,  und  wenn  das  Kochen  nicht  schiffsseitig  geschieht,  ausreichende  Gelegenheit  hierzu
zu  bieten.

Für  die  Kosten  durch  Verabfolgung  von  Spirituosen  an  weiße  oder  farbige  Angestellte
kommt  die  Pächterin  keinesfalls  auf.

8.  Solche  Dampfer,  die  mit  Barkassen  ausgerüstet  sind,  sind  verpflichtet,  solche  auf  Wunsch
der  Pächterin  zum  Schleppen  ihrer  Leichterfahrzeuge  zur  Verfügung  zu  stellen.  Eine  Vergütung
seitens  der  Pächterin  findet  nicht  statt,  weder  für  Mannschaften  und  Kohlen,  noch  für  die  Benutzung
der  Barkasse  selbst.  Weigert  sich  ein  Schiffsführer,  seine  Barkasse  der  Pächterin  auf  Wunsch  zur
Verfügung  zu  stellen,  so  ist  diese  berechtigt,  dessen  Schiff  in  der  Bedienung  entsprechend  zurückzusetzen.

F.  Verschiffung.

1.  Die  zur  Verschiffung  bestimmten  Gepäckstücke  und  Güter  müssen  mindestens  24  Stunden
vor  Abfahrt  des  Schiffes,  für  welches  sie  bestimmt  sind,  der  Pächterin  im  Zollhof  ordnungsmäßig
übergeben  werden.  Sie  ist  nicht  verpflichtet,  Güter  früher  als  drei  Tage  vor  Abfahrt  des  Schiffes
im  Zollhof  in  Empfang  zu  nehmen;  doch  sind  ihr  größere  Gütermengen  auf  ihren  Wunsch  schon  früher
zu  übergeben.

2.  Die  Empfangnahme  von  Tieren  durch  die  Pächterin  erfolgt  erst  im  Augenublick  der
Verschiffung.  Der  Verschiffer  oder  sein  Vertreter  muß  während  der  Verschiffung  zugegen  sein.  Bei
Anlieferung  der  Güter  hat  der  Verschiffer  der  Pächterin  die  ordnungsmäßig  ausgefüllten  Übernahmescheine
  sowie  auch  die  Schiffszettel  zu  übergeben.  Die  Übernahmescheine  und  Schiffszettel  sind  bei
der  Pächterin  erhältlich.  v

3.  Vor  der  Übergabe  müssen  die  betreffenden  Gepäckstücke,  Tiere  oder  Güter  von  der
Zollbehörde  freigegeben  sein.

Über  die  empfangenen  Tiere,  die  Raumgepäckstücke  und  Güter  wird  die  Pächterin  dem
Anlieferer  eine  Empfangsbescheinigung  erteilen.

4.  Gepäck  und  kleinere  Gütermengen  erhalten  bei  der  Verschiffung  den  Vorzug.

5.  Gütermengen  von  über  100  t  sind  möglichst  frühzeitig  bei  der  Pächterin  anzumelden,
welche  die  Zeit  der  Anlieferung  jeweilig  festsetzen  wird.

6.  Die  Pächterin  hat  alle  ihr  vorschriftsmäßig  übertragenen  Verschiffungsaufträge  auszuführen.
  Eine  Haftung  für  ihre  rechtzeitige  Ausführung  trifft  sie  jedoch  nicht,  wenn  während  der
Frist  für  die  Übergabe  an  die  Schiffe  Verhältnisse  eintreten,  welche  nach  dieser  Betriebsordnung
eine  zeitweilige  Einstellung  des  Betriebes  notwendig  machen,  oder  wenn  es  sich  um  größere  Gütermengen
  handelt,  die  später  als  einen  Tag  für  je  100  t  vor  der  erwähnten  24  stündigen  Frist  vor
Abfahrt  des  betreffenden  Schiffes  ihr  übergeben  wurden,  oder  wenn  das  Schiff  den  Roberthafen  vor
der  angegebenen  Abfahrtszeit  verläßt.

7.  Die  Übergabe  der  zur  Verschiffung  bestimmten  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  durch  die
Pächterin  an  die  Schiffe  findet  durch  Einlegen  in  die  Schlinge  oder  eine  sonstige  schiffsseitig  zu
stellende  Ubernahmevorrichtung  statt.  Die  Schiffsleitung  hat  den  Beamten  der  Pächterin  über  dergestalt
  empfangene  Tiere  und  Güter  eine  Bescheinigung  in  doppelter,  über  empfangene  Gepäckstücke
in  einfacher  Ausfertigung  auszustellen.  Eine  Ausfertigung  hat  die  Pächterin  dem  Verschiffer
von  Tieren  und  Gütern  auf  dessen  Wunsch  zu  überlassen.  Z„

G.  Landung.

1.  Die  Empfangnahme  der  zu  landenden  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  durch  die  Pächterin
geschieht  längsseits  der  Schiffe  in  ihren  Fahrzeugen  durch  Herausnehmen  aus  den  Schlingen  oder
sonstigen  Löschvorrichtungen.
        <pb n="396" />
        G  362  20

2.  Die  Feststellung  der  Stückzahl  der  gelandeten  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  und
etwaiger  Beschädigungen  an  diesen  geschieht  auf  der  Brücke  beim  Herausnehmen  aus  der  Schlinge
des  Krans  oder,  wenn  die  Landung  am  Strande  stattfindet,  nach  dem  Herausnehmen  aus  den
Fahrzeugen  in  flutfreier  Höhe.  Ist  die  Feststellung  an  den  genannten  Orten  nicht  möglich  gewesen,
  so  hat  sie  sofort  nach  Verbringung  in  den  Zollhof  zu  erfolgen.  Die  Schiffsführer  sind  verpflichtet,
  sich  bei  diesen  Feststellungen  vertreten  zu  lassen.  Kommen  sie  dieser  Verpflichtung  nicht
nach,  so  können  sie  Einwendungen  gegen  die  Feststellungen  der  Pächterin  nicht  erheben.  Die
Beamten  der  Pächterin  haben  den  Vertretern  der  Schiffsführer  auf  Wunsch  eine  Empfangsbescheinigung
  über  die  empfangenen  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  auszustellen.  In  diesen  Bescheinigungen
  haben  sie  ihre  Wahrnehmungen  über  nicht  ordnungsmäßige  äußere  Beschaffenheit  der
Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  und  deren  Anzahl  zu  verzeichnen.

3.  Die  Pächterin  ist  nicht  verpflichtet,  sich  mit  der  Landung  oder  Verschiffung  oder  Umladung
  loser  Kohlen,  Briketts,  Koks,  Getreide,  Erze,  Guano  oder  sonstiger  loser  Güter  irgendwie
zu  befassen.  Sie  kann  von  dem  Schiffsführer,  dem  Empfänger  oder  Verschiffer  verlangen,  daß
solche  Güter  vor  ihrer  Entlöschung  vom  Schiff  oder  vor  der  UÜbergabe  an  die  Pächterin  (bei  Verschiffungen)
  zum  Zwecke  der  Landung  oder  Verschiffung  gesackt,  gebündelt  oder  sonst  zur  Zufriedenheit
  der  letzteren  verpackt  werden.

4.  Die  Landung  und  Verschiffung  von  Stücken  im  Einzelgewicht  von  mehr  als  4½
kann,  wenn  überhaupt  möglich,  nur  über  die  Gleitbahn  am  Strande  des  Roberthafens  erfolgen.

5.  Die  Pächterin  ist  berechtigt,  ungehobeltes  Holz  in  Flößen  an  die  Brücke  zu  bringen
und  dort  mit  den  Kranen  aufzunehmen.  Seitens  des  entlöschenden  Schiffes  ist,  falls  solches  von
der  Pächterin  gewünscht  wird,  eine  größere  Anzahl  der  zu  flößenden  Planken,  Bretter  und  Balken
durch  starke  Schnürung  zu  einem  Floße  zu  vereinigen.  Solche  Flöße  sind  schiffsseitig  nicht  eher  zu
Wasser  zu  lassen,  oder  so  lange  längsseits  vertäut  zu  halten,  bis  das  zum  Schleppen  des  Floßes
bestimmte  Fahrzeug  der  Pächterin  sich  in  Bereitschaft  für  diese  Arbeit  beim  Schiff  befindet.

H.  Ubergabe  gelandeter  Tiere,  Güter  und  Gepäckstücke.

1.  Als  berechtigter  Empfänger  gelandeter  Tiere  und  Güter  gilt  derjenige,  der  der  Pächterin
das  ordnungsmäßige  indossierte  Konnossement  für  die  betreffenden  Tiere  und  Güter  aushändigt.
Als  Ausweis  für  den  rechtmäßigen  Empfang  der  Gepäckstücke  dient  der  mit  Empfangsbescheinigung
versehene  Gepäckschein.

2.  Die  UÜbergabe  der  gelandeten  Tiere  geschieht  am  südwestlichen  Strande  des  Roberthafens.
Der  Empfänger  oder  sein  Vertreter  muß  bei  der  Landung  zugegen  sein  und  die  Tiere  sofort  in
seinen  Gewahrsam  nehmen.  Die  Pächterin  hat  den  Empfänger,  wenn  ihr  dieser  bekannt  ist,  möglichst
früh  von  der  Landung  in  Kenntnis  zu  setzen.  Ist  der  Empfänger  oder  sein  Vertreter  nicht  zu
ermitteln,  oder  versäumt  er,  die  Tiere  rechtzeitig  in  Empfang  zu  nehmen,  so  ist  die  Pächterin  berechtigt,
  die  Tiere  gegen  Empfangsbescheinigung  in  ihr  geeignet  scheinende  fremde  Obhut  zu  geben.
Die  der  Pächterin  hieraus  entstehenden  Kosten  sind  ihr  vom  Empfänger  zu  ersetzen.  Wenn  der
Empfänger  bekannt  oder  zu  ermitteln  ist,  hat  ihm  die  Pächterin  eine  Mitteilung  zu  machen,  in
welcher  der  Ort  angegeben  wird,  wo  die  Tiere  untergebracht  sind.

3.  Die  Übergabe  der  gelandeten  Gepäckstücke  und  Güter  durch  die  Pächterin  an  die
Empfangsberechtigten  erfolgt  im  umfriedigten  Zollhof  an  vom  Zollamte  im  Einverständnis  mit  der
Pächterin  bestimmten  Plätzen.

4.  Zum  Zwecke  der  Ablieferung  werden  die  Güter,  sofern  sie  sich  dazu  eignen,  gestapelt.
Die  Stapelung  hat  nach  Möglichkeit  so  stattzufinden,  daß  die  Hauptmarken  der  einzelnen  Kolli,
wenn  sie  entsprechend  angebracht  sind,  an  der  Außenseite  des  Stapels  ersichtlich  find.  Kolli,  welche
eine  sichtbare  Beschädigung  ohne  weiteres  erkennen  lassen,  sind  gesondert  zu  halten.  Die  Stapelung
loser  Güter  geschieht,  wenn  sie  nicht  in  der  Verpackung,  welche  zur  Landung  gedient  hat,  erfolgt,
durch  Ausschütten  in  Haufen,  welche  nicht  über  1  m  hoch  zu  sein  brauchen.

5.  Für  den  Empfang  der  Gepäckstücke  und  Güter  hat  der  Empfänger  selbst  zu  sorgen.
Die  Pächterin  wird  dem  Empfänger  von  der  Landung  und  beendeten  Stapelung  dieser  Güter  tunlichst
  Anzeige  machen.  Die  Pächterin  ist  berechtigt,  die  Ladungs=  und  Gepäckempfänger  unter
Stellung  einer  Frist,  die  nicht  kürzer  als  72  Stunden  sein  soll,  zur  Empfangnahme  jeder  beliebigen
Menge  ihrer  Güter  und  Gepäckstücke,  ohne  Rücksicht  auf  den  Inhalt  der  Konnossemente  bzw.  Gepäckscheine
  aufzufordern.  Kommt  der  Empfänger  innerhalb  der  gestellten  Frist  einer  solchen  Aufforderung
nicht  nach,  so  ist  die  Pächterin  berechtigt,  unter  Hinzuziehung  von  zwei  Zeugen  ein  Protokoll  über
Anzahl  und  äußerliche  Beschaffenheit  der  den  Gegenstand  der  Aufforderung  bildenden  Gepäckstücke
        <pb n="397" />
        W  363  20

oder  Güter  aufzunehmen,  welches  an  Stelle  der  Übergabe  der  Güter  oder  Gepäckstücke  tritt.  Die
hierdurch  etwa  entstehenden  Kosten  sind  von  den  Empfängern  zu  ersetzen.

6.  Ist  der  Empfänger  nicht  aufzufinden,  oder  besitzt  er,  wenn  er  nicht  am  Platze  ansäsfig
ist,  dort  keinen  Vertreter,  so  findet  die  Aufforderung  zur  Empfangnahme  der  Güter  oder  Gepäckstücke
durch  öffentlichen  Anschlag  im  Zollhof  statt.  Nach  Ablauf  der  Empfangnahmefrist  wird  in  der  im
vorhergehenden  Absatz  vorgesehenen  Weise  verfahren.

7.  Die  Pächterin  braucht  nur  gegen  Erteilung  einer  Bescheinigung  für  jede  einzelne  Übergabe
  die  Güter  an  den  Empfänger  herauszugeben.  Diese  Bescheinigungen  müssen  etwaige  Ausstände
enthalten.  Zur  Wahrung  von  Ansprüchen  aus  der  Übergabe  bedarf  es  ferner  in  jedem  Fall  der
Hinzuziehung  eines  Beamten  der  Pächterin  vor  beendeter  Übergabe.

I.  Haftung  des  Betriebsunternehmers.

1.  Die  gesetzliche  Haftung  der  Pächterin  richtet  sich  in  Ermangelung  besonderer  Bestimmungen
in  dieser  Betriebsordnung  nach  den  Grundsätzen  des  Deutschen  Seefrachtrechts.

2.  Die  Pächterin  haftet  nur  ihrem  Auftraggeber,  d.  h.  demjenigen,  welcher  ihre  Mitwirkung
in  Anspruch  genommen  hat.

3.  Die  Haftung  der  Pächterin  beginnt  mit  der  Empfangnahme  und  endet  mit  der  Übergabe.

4.  Die  Beibringung  der  Empfangsbescheinigung  des  empfangenen  Schiffes  befreit  die
Pächterin  bei  Verschiffungs=  oder  Umladungsaufträgen  dem  Auftraggeber  gegenüber  von  jeder
Haftung  für  die  von  dem  Schiffe  der  Anzahl  und  äußeren  Beschaffenheit  nach  vorbehaltlos  übernommenen
  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter.

5.  Bei  Landungsaufträgen  haftet  die  Pächterin  dem  Auftraggeber  nur  für  diejenige  Anzahl
Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter,  für  welche  sie  dem  Schiffe  Empfangsbescheinigung  erteilt  hat.  Weist
diese  Empfangsbescheinigung  bezüglich  der  äußeren  Beschaffenheit  der  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter
einen  Vorbehalt  auf,  so  erfährt  ihre  Haftung  eine  entsprechende  Einschränkung.

6.  Die  Pächterin  ist  nicht  verantwortlich  für  Verluste,  Schäden  und  Kosten,  verursacht
durch  die  Gefahren  der  See,  Feinde,  Seeräuber,  gewaltsame  Beraubung  (Diebstahl  ausgenommen),
Arrest  und  Verfügungen  von  hoher  Hand;  desgleichen  nicht  für  Schäden,  Verluste  und  Kosten,
entstanden  durch  Kollision,  Strandung,  Leckspringen,  Sinken,  Kentern  von  Fahrzeugen,  Brechen  von
Schlepptrossen  und  alle  anderen  Schiffahrtsunfälle,  selbst  wenn  die  dadurch  entstehenden  Schäden,
Verluste  oder  Kosten  auf  irgend  eine  rechtswidrige  Handlung,  einen  Fehler,  eine  Nachlässigkeit  oder
einen  Irrtum  der  Angestellten  der  Pächterin  zurückzuführen  find,  desgleichen  nicht  für  Schäden,
Verluste  und  Kosten  durch  Explosionen,  Platzen  von  Dampfkesseln  oder  Rohrleitungen,  Brechen  von
Schäften  oder  irgend  einem  verborgenen  Fehler  an  dem  Rumpf  von  Schleppern,  Leichtern,  Flößen
oder  sonstiger  im  Betrieb  verwendeter  Fahrzeuge  oder  an  deren  Maschinen;  desgleichen  durch  Krieg,
Blockade,  Aufstand  oder  Aufruhr,  Streike  oder  Aussperrungen  oder  durch  Feuer,  Blitzschlag,  Regen,
Explosion,  Spritzwasser,  Uberschwemmung,  Fortwehen  oder  Einflüsse  von  Wind  und  Wetter,  Temperatur
und  Klima,  wie  auch  durch  Vertreiben  von  Holz  beim  Anlandflößen,  Sich-Werfen,  Springen  oder
Splittern  von  Holz,  Lösung  von  Bündeln,  Verletzung,  Verenden  oder  Überbordspringen  von  Tieren,
Befleckung  unverpackter  Güter  oder  Verpackungen,  Verderb,  Fäulnis,  Ratten=  oder  Wurmfraß,  Rost,
Schweiß,  Zersetzung,  Schwinden,  Leckage  oder  irgend  einen  anderen,  aus  der  natürlichen  Beschaffenheit
  der  Güter  oder  deren  äußerlich  nicht  erkennbaren  mangelhaften  Packung,  oder  durch  deren
Berührung  mit  oder  der  Ausdünstung  und  Leckage  von  anderen  Gütern  entstandenen  Schaden;
ferner  nicht  für  durch  ungenaue  oder  mangelhafte  Adressierung  oder  durch  Verwischen  der  Marken
und  Adressen  und  Bezeichnung  der  Gepäckstücke  oder  der  Güter  verursachte  Versehen.

7.  Die  Pächterin  ist  nicht  verantwortlich  für  Diamanten,  Gold,  Silber,  Edelmetalle,  Geld,
Dokumente,  Juwelen,  Kunstwerke  und  Gegenstände  von  Liebhaberwert;  für  andere  Gegenstände  ist
sie  nur  verantwortlich  mit  4./74  per  Kubikdezimeter  bis  zu  einem  Höchstbetrage  von  2000  ¼  per
Kollo,  es  sei  denn  der  Wert  ihr  vorher  ausdrücklich  bekannt  gegeben,  entweder  von  dem  Kapitän
des  Schiffes,  dem  Empfänger  oder  dem  Verschiffer.  Mündliche  Mitteilungen  werden  für  Erklärungen
im  Sinne  dieser  Bestimmung  nicht  angesehen.

K.  Allgemeine  Bestimmungen.
1.  Gewicht,  Maß,  Qualität,  Inhalt  und  Wert  der  Kolli  oder  Güter,  Gepäckstücke  und
Tiere,  selbst  wenn  in  den  Manifesten,  Konnossementen,  Mitwirkungsaufträgen  oder  sonstigen  Dokumenten
  angegeben,  gelten  als  der  Pächterin  unbekannt,  ausgenommen,  wenn  das  Gegenteil  ausdrücklich
  anerkannt  und  schriftlich  vereinbart  ist.
        <pb n="398" />
        W  364  20

2.  Werden  der  Pächterin  Güter  abgegeben,  deren  Beschädigung,  schlechte  Beschaffenheit
oder  schlechte  Verpackung  sichtbar  ist,  so  hat  sie  diese  Mängel  in  der  Empfangsbescheinigung  zu
bemerken,  widrigenfalls  sie  dem  Empfänger  dafür  verantwortlich  ist.

3.  Die  Pächterin  ist  berechtigt,  auch  entzündliche,  explosive,  ätzende  oder  sonst  gefährliche
Güter  zu  befördern.

4.  Die  Reedereien  oder  Verschiffer  sind  haftpflichtig  für  jeglichen  durch  solche  Güter  anderen
Gütern,  Menschen,  Tieren,  den  Fahrzeugen  oder  den  Anlagen  am  Lande  verursachten  Schaden,
wenn  solche  gefährlichen  Güter  ohne  genaue  Angabe  ihrer  Natur  gelöscht  oder  zur  Verschiffung
angeliefert  werden,  gleichviel  ob  der  betreffende  Schiffsführer  bzw.  Verschiffer  sich  der  gefährlichen
Natur  der  Güter  bewußt  gewesen  ist  oder  nicht,  oder  ob  derselbe  für  eigene  Rechnung  oder  im
Auftrage  Dritter  gehandelt  hat.

L.  Schadensforderungen.

1.  Die  Empfänger  oder  Verschiffer  sind  verpflichtet,  Ansprüche  gegen  die  Pächterin  wegen
Beschädigung  oder  Verlust  von  Gepäck,  Gütern  oder  Tieren  innerhalb  eines  Monats  nach  beendeter
Beladung  oder  Entlöschung  des  betreffenden  Schiffes  bei  der  Pächterin  schriftlich,  wenn  auch  zunächst
ohne  Wertangabe,  geltend  zu  machen.  Später  gestellte  Ansprüche  ist  die  Pächterin  berechtigt  zurückzuweisen.
  Nur  wenn  der  Empfänger  nachweisen  kann,  daß  er  wegen  ganz  besonderer  Umstände
nicht  in  der  Lage  gewesen  ist,  seine  Schadensforderung  innerhalb  der  angegebenen  Frist  bei  ihr
anzubringen,  verlängert  sich  ausnahmsweise  die  Frist  zur  Einreichung  der  Schadensforderung  bis
auf  zwei  Monate  nach  Abgang  des  betreffenden  Schiffes  von  Lüderitzbucht.

2.  Nach  beendeter  Entlöschung  oder  Beladung  eines  jeden  Schiffes  hat  die  Pächterin  den
betreffenden  Tag  durch  Aushang  an  einer  Tafel  in  dauerhafter  Schrift  an  ihrem  Geschäftshause
bekanntzugeben.  Der  Aushang  muß  bis  zum  Ablaufe  der  für  die  Stellung  von  Ansprüchen  festgesetzten
  einmonatigen  Frist  aufrecht  erhalten  werden.

3.  Die  Pächterin  ist,  unbeschadet  der  Bestimmungen  unter  K  2,  nicht  verpflichtet,  die  Interessen
  der  Empfänger  für  vom  Schiffe  nicht  oder  beschädigt  gelandete  Tiere,  Güter  bzw.  Gepäckstücke
wahrzunehmen;  dies  haben  die  Empfänger  selbst  zu  tun.

4.  In  den  Schadenansprüchen  gegen  die  Pächterin  sind  die  Preise  der  fehlenden  oder
beschädigten  Güter  nach  dem  Grundsatze  aufzumachen,  daß  nur  für  den  Kostenpreis  der  Güter  im
Verschiffungshafen  zuzüglich  etwa  bezahlter  Fracht  und  Versicherungsprämie  Ersatz  geleistet  wird.
Die  Pächterin  ist  berechtigt,  zwecks  Feststellung  dieser  Werte  von  dem  Empfänger  die  Vorlegung
der  Originalfaktura  zu  fordern.

M.  Gebühren.

1.  Die  Gebührenrechnungen  der  Pächterin,  sowie  deren  Rechnungen  für  die  von  ihr  einzuziehenden
  fiskalischen  Hafenabgaben  sind  in  allen  Fällen  vor  Ausführung  der  Leistungen  zu  begleichen.

2.  Der  Pächterin  steht  nach  Maßgabe  des  §  623  H.  G.  B.  an  allen  beförderten  Gepäckstücken,
  Tieren  und  Gütern  ein  Pfandrecht  zu  für  die  Beschaffung  ihrer  Gebühren  und  der  sonstigen
aus  dem  Betriebe  sich  ergebenden  Forderungen,  sowie  der  Hafengebühren,  mit  deren  Einziehung
sie  betraut  ist.

Signale  für  den  Landungsbetrieb.
Flaggen=  und  Pfeifensignale  an  Bord  der  Dampfer.
B:  „Leichter  oder  Floß  ist  voll,  wünsche  Schlepper“.
R  A  oder  vier  lange  Töne  mit  der  Dampffpfeife:
„Floß,  Leichter  oder  Boot  treibt  weg“.
F:  „Aufsichtsführender  Beamter  der  Pächterin  wird  gewünscht"“.

Die  Steuerer  der  Schiffsbarkassen  sind  von  der  Schiffsleitung  zu  unterrichten,  daß  sie  den
Anordnungen  des  aufsichtsführenden  Beamten  vom  Außendienst,  sowie  dem  Brückenaufseher  der
Pächterin  Folge  zu  leisten  haben.

Vorstehende  Betriebs=  und  Signalordnung  tritt  mit  Wirkung  vom  1.  Oktober  1909  in  Kraft.
        <pb n="399" />
        W  365  20
Tarik  für  den  Hafen  von  LCüderitzbucht.

Für  die  auf  dem  Seewege  ankommenden  oder  abgehenden  Personen,  Tiere  und  Güter  ist
eine  Hafengebühr  zu  zahlen.

Güter  und  Tiere,  die  unter  Zahlung  der  Hafengebühr  nach  Lüderitzbucht  eingeführt  sind,
im  späteren  Verlauf  aber  von  dort  nach  einem  anderen  Platze  des  Schutzgebiets  wieder  ausgeführt
werden  sollen,  sind  von  der  sonst  bei  der  Ausfuhr  zu  zahlenden  Hafengebühr  befreit.

Sie  unterliegen  jedoch  bei  der  Wiedereinfuhr  an  einem  anderen  Platze  der  dort  bestehenden
Hafengebühr.

Die  Hafengebühr  beträgt:

1.  Für  Personeen.wr  ijjre.  1,—
2.  für  Tiere:
a)  Pferde  (einschl.  Ponys),  Kamele,  Maultiere,  Esel,  Rinder,  Kälber  pro  Stück  -2,—
b)  Schafe,  Ziegen,  Schweine,  Hunde  pro  Stück  .  .  -0,50
3.Wasserfur1000kg.  ...  -1,50
4.  für  alle  übrigen  nicht  genannten  Güter  für  1000  ꝛg  bzw.  pro  Aubikmeter  ...  -2,50
An  Beförderungsgebühren  sind  zu  zahlen:
1.  Personenbeförderung:
Für  die  Leforderung  von  Personen  zwischen  Schif  u  und  Land  oder  von  Schiff
zu  Schiff  ..  je  M  1,50
2.  Gepäckbeförderung:
Für  die  Beförderung  von  auf  Gepäckschein  zu  verladendem  Gepäc  zwischen
Schiff  und  Land  oder  von  Schiff  zu  Schiff  pro  Stück  -0,50
3.  Tierbeförderung:
Für  die  Beförderung  von  Tieren  zwischen  Schiff  und  dem  Südstrand  des  Roberthafens:
a)  Pferde  (einschl.  Ponys),  Kamele,  Maultiere,  Kälber  pro  Stck  15,  —
b)  Schafe,  Ziegen,  Schweine,  Hunde  pro  Stück  ..  -5,—
e)  Geflügel,  Ferkel  und  sonstige  Tiere,  welche  in  aafigen.  2  usw.  vervach
werden  können,  für  das  Kubilmeter  ...  -6,50
4.  Beförderung  von  Gütern  im  Einzelgewicht  bis  zu  4½  %
a)  für  Kontanten,  Wertgegenstände  usw.  3/8  v.  H.  vom  erklärten  Werte,  mindestens
  jedoch  für  jedes  Kollo  .  6.—
b)  für  alle  sonstigen  Güter  bis  zum  vöchgewicht  von  1½%  für  das  Kubik-  Z
meter  oder  1000  S  .  -6,50
(Der  unter  3e  und  4b  erwähme  Satz  von  6,  50  5#%  —  1,50.  5
5,—  „X  verteilt  sich  gegebenenfalls,  wie  folgt:
3,50  ./  für  Beförderung  von  Längsseite  des  Schiffes  bis  gestapelt  auf
die  Eisenbahnwagen  unter  den  Kränen  und
1,50  .%¼%  für  Abladen  von  den  Eisenbahnwagen  am  Bestimmungsplatz.
sowie  Stapelung  und  Ablieferung  der  Güter  dortselbst.)
5.  Beförderung  von  Gütern  im  Einzelgewicht  von  über  4½t  (über  die  Gleitbahn  am
Strande  zu  landen)  für  Stücke  bis  7  t  Eigengemlichtt#  .  9.—
-  -Üüber  7t  bis  10t......  ..  ....  *.  11,50
---10t..  16,50
Der  Mindestsatz  für  eine  Landung  von  schweren  Stücken  über  die  Gleitbahn  beträgt  -55,  —
Die  Ablieferung  gelandeter  Stücke  von  über  4½mt#  Gewicht  erfolgt  auf  der  Gleitbahn
  am  Strande  in  flutfreier  Höhe.
6.  Umladung  im  Hafen:
Für  das  Umladen  von  Tieren  und  Gütern  von  Schiff  zu  Schiff  im  Hafen:
a)  für  Großvieh,  Pferde  ussrro.iie:e  10,—
.  2.—

b)  für  Kleindiee  Ie

csGuterpro  Kubikmeter  oder  1000  *W/  3,50
        <pb n="400" />
        W  366  20

7.  Besondere  Bestimmungen:

a)  die  gesamten  Maße  und  Gewichte  eines  jeden  Konnossements  werden  auf  ½10  ebm  oder
100  kg  nach  oben  abgerundet;

b)  im  allgemeinen  erfolgt  die  Berechnung  der  Gebühren  für  die  Güterbeförderung  nach
Kubikmeter,  wenn  es  sich  um  Maßgut,  und  für  1000  kg,  wenn  es  sich  um  Schwergut
handelt;

c)Kohlen  und  Briketts  (nicht  aber  Koks),  rohe  Häute,  Felle,  Tierhörner,  ausgeführtes
frisches  Gemüse  oder  frisches  Fleisch  werden  indes  stets  nach  Gewicht,  auch  wenn  es
sich  um  Maßgut  handelt,  berechnet.

 

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestakrika,  betr.  Kusdehnung  des
Geltungsbereichs  der  Hundesteuerverordnung  vom  23.  Februar  1907.

Vom  12.  März  1910.

Gemäß  §  1,  Absatz  1  der  Verordnung  vom  23.  Februar  1907,  betr.  die  Besteuerung  von
Hunden  (Kol.  Bl.  S.  385)  wird  hiermit  bestimmt,  daß  der  Wohnplatz  Maltahöhe  als  Ortschaft  im
Sinne  dieser  Verordnung  zu  betrachten  ist  und  daß  dort  mit  Wirkung  vom  1.  April  1910  die
Hundesteuer  zur  Erhebung  kommt.

Windhuk,  den  12.  März  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

 

Bekonnmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  das  Ergebnis
der  Wahlen  und  die  Ernennung  der  WMitglieder  für  den  Candesrat.

Vom  13.  März  1910.

I.  Gemäß  der  §§  106  und  107  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Selbstverwaltung
  in  Deutsch-Südwestafrika,  vom  28.  Januar  1909  sind  als  Mitglieder  des  Landesrats
gewählt  bzw.  ernannt  worden:

a.  Gewählte  Mitglieder:
Der  Farmer  Hubert  Janson  in  Franzfontein  (Bezirk  Outio),
der  Farmer  Gustav  Prion  in  Ondengaura  (Bezirk  Grootfontein),
der  Kaufmann  Gustav  Voigts  in  Windhnk  (Bezirk  Windhuk),
der  Gastwirt  Frank  Schliemann  in  Usakos  (Bezirk  Karibib),
der  Kaufmann  Arnold  Schad  in  Swakopmund  (Bezirk  Swakopmund),
der  Farmer  Albert  Voigts  in  Voigtsgrund  (Bezirk  Gibeon),
der  Rechtsanwalt  Dr.  Otto  Forkel  in  Keetmanshoop  (Bezirk  Keetmanshooy),
der  Bergbautreibende  und  Hauptmann  d.  L.  Karl  Weiß  in  Lüderitzbucht,
der  Redakteur  Rudolf  Kindt  in  Swakopmund  (Distrikt  Omaruru),
der  Farmer  Arel  Zillmann  in  Okaimpuro  (Distrikt  Okahandja),
der  Farmer  Karl  Goldbeck  in  Okahoa  (Distrikt  Gobabis),
der  Farmer  Max  Sievers  in  Naos  (Distrikt  Rehoboth),
der  Farmer  Hans  Meyer  in  Nomtsas  (Distrikt  Maltahöheh),
der  Farmer  Ferdinand  Gessert  in  Sandverhaar  (Distrikt  Bethanien),
der  Farmer  Adolf  Klein  in  Lovadale  (Distrikt  Warmbad).

b.  Durch  Ernennung:

Der  jeweilige  Kommandeur  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  bzw.  sein

Stellvertreter,
der  jeweilige  Erste  Referent  bzw.  sein  Stellvertreter,
der  jeweilige  Oberrichter  bzw.  sein  Stellvertreter,
der  Farmer  Karl  Schlettwein  in  Otjitambi  (Bezirk  Outjo),
        <pb n="401" />
        W  367  20

5.  der  Farmer  Jakobus  Lombard  in  Streidfontein  (Bezirk  Grootfontein),

6.  der  Bergwerksdirektor  Dr.  Paul  Heimann  in  Tslumeb  (Bezirk  Grootfontein),
7.  der  Farmer  Erich  Rust  in  Ondekaremba  (Bezirk  Windhuk),

8.  der  Rechtsanwalt  und  Notar  Dr.  Max  Fritzsche,  Bürgermeister  in  Windhuk,
9.  der  Farmer  Otto  Bohnstedt  in  Kaltenhausen  (Bezirk  Karibib),

10.  der  Kaufmann  Eduard  Wardesky  in  Swakopmund,

11.  der  Kaufmann  Eugen  Mansfeld  in  Swakopmund,

12.  der  Farmer  Hermann  Brandt  in  Marienthal  (Bezirk  Gibeon),

13.  der  Farmer  Johann  Wittmann  in  Naute  (Bezirk  Keetmanshooy),

14.  der  Direktor  August  Stauch  in  Kolmannskuppe  (Bezirk  Lüderitzbucht),

15.  der  Kaufmann  Hugo  Abraham  in  Gobabis.

II.  Soweit  Landesratsmitglieder  nicht  am  Orte  der  Verhandlungen  wohnen,  erhalten  sie
Tagegelder  in  Höhe  von  15  .&amp;amp;  für  jeden  Tag  der  notwendigen  Abwesenheit  von  ihrem  Wohnsitz.
Außerdem  wird  ihnen  Ersatz  für  die  tatsächlich  entstandenen  Fuhrkosten  gewährt.

Windhuk,  den  13.  März  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

In  Vertretung:
Hintrager.

 

Die  Satzungen  der  Deutsch-Westafrikanischen  Bank

(D.  Kol.  Bl.  1905,  Nr.  3,  S.  63  ff.)  haben  unterm  5.  März  d.  Is.  mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers
  folgende  Abänderung  erfahren:
Der  §  2  wird,  wie  folgt,  geändert:
In  Ziffer  2  werden  die  Worte  „aus  diesen  Papieren“  bis  „beigegeben  sein“  gestrichen.

In  Ziffer  3  werden  hinter  dem  Worte  „bewegliche“  die  Worte  „und  unbewegliche“  eingeschaltet.

In  Ziffer  5  werden  die  Worte  „und  gegen  Deckung“  gestrichen.

 

Bekaonntmachung,  betr.  Sperrung  der  unteren  Strecke  der  südwestafrikanischen
Staatsbahn  Swakopmund—Windhuk.

Vom  24.  Februar  1910.

Gemäß  Reichsgesetzes  geht  vom  1.  April  d.  Is.  der  gesamte  Durchgangsverkehr  der  Staatsbahnstrecke
  Swakopmund  —  Jakalswater  —  Karibib  auf  die  Otavibahn  über.  Die  Staatsbahnstrecke
  Swakopmund  —Jakalswater—Karibib  wird  für  den  Durchgangsverkehr  geschlossen.

Zur  Bedienung  des  Lokalverkehrs  der  Strecke  Swakopmund  —Jakalswater  —  Karibib  wird
auf  Anordnung  des  Herrn  Gouverneurs  je  nach  dem  Bedarfe  der  Anlieger  Tierbetrieb  zugelassen
werden.  Angebote  von  Unternehmern,  die  diesen  Betrieb  übernehmen  wollen,  werden  von  der
Eisenbahnverwaltung  in  Windhuk  entgegengenommen,  von  der  auch  die  Bedingungen  bezogen
werden  können.

"  Zur  Erleichterung  des  Überganges  werden  jedoch  Lokomotivzüge  noch  zwei  Monate  lang
in  Abständen  von  14  Tagen  verkehren.

Windhuk,  den  24.  Februar  1910.

Kaiserliche  Eisenbahn  =  Verwaltung.
Rintelen.
        <pb n="402" />
        E  368  e

 

 

personalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika
  v.  Schuckmann  in  Anerkennung  seiner  Verdienste  um  die  Vorbereitung  und  Ausführung
  der  Expedition  in  die  Kalahari  im  März  1908  die  Südwestafrika-Denkmünze  aus  Bronze
zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Schutzgebietsbeamten  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  und
Ehrenzeichen  zu  erteilen,  und  zwar:

des  Ritterkreuzes  des  Portugiesischen  Christusordens:
dem  Bezirksamtmann  bei  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Keudel;

der  Sächsischen  Friedrich  Angust-Medaille  in  Silber:
den  Polizeisergeanten  bei  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  Pohl,  Bähr  und  Thelen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisherigen  Wirklichen
Legationsrat  Gerstmeyer  zum  Geheimen  Ober-Regierungsrat,  den  bisherigen  Geheimen  Baurat
Baltzer  zum  Geheimen  Ober-Baurat  und  die  bisherigen  Geheimen  Regierungsräte  Dr.  Ernst,
Haber  und  Nachtigall  zu  Geheimen  Ober-Regierungsräten  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Geheimen  expedierenden
Sekretären  und  Kalkulatoren  Petzke,  Rades,  Seidel,  dem  Buchhalter  in  der  Kolonial-Hauptkasse
Michaelis,  dem  Geheimen  Registrator  Damm,  dem  Geheimen  expedierenden  Sekretär  und  Kalkulator
  Kriegbaum,  dem  Geheimen  expedierenden  Sekretär  Wiedenroth,  den  Geheimen  expedierenden
Sekretären  und  Kalkulatoren  Schaepe  und  Alt  den  Charakter  als  Rechnungsrat  zu  verleihen.

Raiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen.

A.  K.  O.  vom  20.  April  1910.

Lange,  Hauptmann  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  wird  vom  25.  April
bis  zum  8.  Juli  1910  zur  Dienstleistung  beim  1.  Nassauischen  Infanterie-Regiment  Nr.  87
kommandiert.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  20.  April  1910.

Dr.  Ahlbory,  Stabsarzt,

Dr.  Taute  und  Fischer,  Oberärzte,  —  Anträge  um  weitere  Belassung  in  der  Schutztruppe  für
Deutsch-Ostafrika  auf  2⅛½  Jahre  werden  genehmigt.

Professor  Dr.  Fülleborn,  Stabsarzt  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  kommandiert  zur
Dienstleistung  beim  Reichs-Kolonialamt,  wird  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und
der  Erlaubnis  zum  Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  unter  gleichzeitiger  Verleihung  des
Charakters  als  Oberstabsarzt  bewilligt.

Frhr.  v.  Haxthausen,  Leutnant  im  Königin  Elisabeth  Garde-Grenadier-Regiment  Nr.  3,  scheidet
am  4.  Mai  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  5.  Mai  1910  in  der  Schutztruppe  für
Deutsch-Ostafrika  angestellt.

v.  Stegmann  u.  Stein,  Kratz,  Frank,  Oberleutnants,  zu  Hauptleuten,  vorläufig  ohne  Patent,
befördert.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  20.  April  1910.

Baron  v.  Tiesenhausen,  Oberleutnant,  scheidet  am  30.  April  aus  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika
  aus  und  wird  mit  dem  1.  Mai  1910  im  Dragoner-Regiment  von  Arnim  (2.  Brandenburgischen)
  Nr.  12  angestellt.

Frhr.  Seutter  v.  Lötzen,  Oberleutnant,  scheidet  am  31.  Mai  behufs  Rücktritts  in  Königlich
Württembergische  Militärdienste  aus  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  aus.
        <pb n="403" />
        S  369  20

Frhr.  Hiller  v.  Gaertringen,  Oberleutnant  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  wird  ein  einjähriger
  Urlaub  ohne  Gehalt  vom  5.  Mai  1910  ab  nach  Mexiko  bewilligt.
Fischer,  Oberleutnant,  Antrag  um  weitere  Belassung  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  auf

3½⅛½  Jahre  wird  genehmigt.

Hildebrandt,  charakterisierter  Hauptmann,  erhält  ein  Patent  seines  Dienstgrades.
Befördert  werden:

v.  Rappard,  Hauptmann,  zum  Major,
Hensel,  Oberleutnant,  zum  Hauptmann.
Dr.  Saßerath,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt.

Schutztruppe  für  Kamernn.
A.  K.  O.  vom  20.  April  1910.
Edler  v.  der  Planitz,  Leutnant,  Antrag  um  weitere  Belassung  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun

auf  2  Jahre  wird  genehmigt.

Am  6.  Mai  scheiden  aus  dem  Heere  aus  und  werden  mit  dem  7.  Mai  1910  in  der
Schutztruppe  für  Kamerun  angestellt:
Meyer,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  Prinz  Friedrich  der  Niederlande  (2.  Westfälischen)  Nr.  15;
v.  Scheffer,  Leutnant  in  der  Maschinengewehr-Abteilung  Nr.  7;
Naumann,  Leutnant  im  Badischen  Fußartillerie-Regiment  Nr.  14;
Wanka,  Königlich  Bayerischer  Leutnant  im  5.  Infanterie-Regiment  Großherzog  Ernst  Ludwig  von
Hessen,  wird  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Bayerischen  Heere  mit  dem
7.  Mai  1910  mit  einem  Patent  vom  9.  März  1903  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun

angestellt.

Befördert  werden:
Schwartz  und  v.  Stephani,  Oberleutnants,  zu  Hauptleuten,  vorläufig  ohne  Patent;

Dr.  Jaeger,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt.

 

Im  „Deutschen  Kolonialblatt“  1910,  Nr.  6  (vom  15.  März),  S.  222,  muß  es  heißen:

„Der  Königlich  Bayerischen  Prinz-Regent  Luitpold-Medaille,  bronzene,  am  Bande
der  Jubiläumsmedaille:

dem  Sergeanten  Weidner;

der  Königlich  Sächsischen  Friedrich  August-Medaille  in  Silber  mit  dem  Bande
für  Kriegsdienste:
dem  Unterzahlmeister  Figowski,  den  Sergeanten  Schöne  und  Callewe.“

 

 

 

Deutsch-Ostatrika.

Dem  Königlich  Belgischen  Konsul  Herrn  Friedrich
Vörtmann  zu  Daressalam  ist  namens  des  Reichs
das  Exequatur  erteilt  worden.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  18.  April  von  Neapel  aus  angetreten:  Oberleutzmant
  Schulz,  Stabsarzt  Geisler.

 

Mit  Heimaturlaub  ist  am  31.  März  in  Neapel
eingetroffen:  Unterzahlmeister  Deininger.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  10.  April  von  Hamburg  aus  angetreten:
Vizefeldwebel  Sören  Jensen,  Sergeant  Otto
Röder,  Unteroffizier  Friedrich  Osterberg.

 

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  angetreten:
am  9.  April:  die  Regierungsbaumeister  Lederer
und  Herzberger,  Regierungsarzt  Löhlein,
Polizeimeister  Weicker,  Meßgehilfe  Naumann;
am  25.  April:  Staatsanwalt  Hinz,  Bausekretär
Kupfer,  Landwirt  Streetz,  Sekretär  Studer.

Togo.

Dem  an  Stelle  des  Herrn  John  Grey
Baldwin  zum  Königlich  Großbritannischen
Generalkonsul  für  das  Schutzgebiet  Togo
ernannten  Herrn  Braithwaite  Wallis  ist  namens
des  Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

Der  amtliche  Wohnsitz  des  Generalkonsuls  ist
Dakar  (Senegal).
        <pb n="404" />
        370  20

Deutsch-Südwestatrike.

Rechtsanwalt  Dr.  Erich  Lübbert  aus  Hamburg
  ist  zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft
beim  Kaiserlichen  Bezirksgericht  in  Lüderitzbucht
zugelassen  worden.

Wiederausgereist  ist  am  18.  April:  kommiss.
Bezirksamtmann  Dr.  Schultze.

 

Mit  Heimaturlaub  sind  am  1.  April  abgereist:
Bezirksschreiber  Köppen  und  Streckenaufseher
Pohl,  ferner  (krankheitshalber)  Bahnmeister  Hillbrecht.


Angenommen  ist:  als  Lehrerin:  Hedwig  Dannert;
  als  Zollaufseher:  Bachmann.  Zum  Materialienverwalter
  ist  ernannt:  Magazinaufseher
Brendel.

 

 

 

 

 

 

 

Tichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Baumwollfragen.

Vortrag,  gehalten  von  Seiner  Erzellenz  dem  Herrn  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  Dernburg
auf  Veranlassung  des  Deutschen  Handelstages  am  14.  April  1910.

Meine  Herren!  Als  ich  vor  Ihnen  vor  etwas
über  drei  Jahren  von  dieser  Stelle  aus  über
die  Zielpunkte  der  deutschen  kolonialen  Entwicklung
  sprechen  durfte,  habe  ich  als  eine
Hauptaufgabe  bezeichnet  eine  höchst  weitgehende
Befreiung  der  deutschen  Industriewirtschaft  von
der  Bevormundung  durch  andere  Nationen,  welche
die  unentbehrlichen  Rohstoffe  beherrschen.  Die
Kolonien  sollten  durch  Produktion  der  Rohstoffe
Deutschland  in  dem  Bezug  unabhängiger  gestalten,
  monopolistische  Bestrebungen  auf  dem
Weltmarkt  zu  verhindern  suchen  und  ein  Machtelement
  abgeben,  auf  das  bei  den  vielfachen
Zollabmachungen  sich  der  Unternehmer  stützen
kann.  Wenn  ich  damals  diese  Ziele  als  vermittels
  unseres  Kolonialbesitzes,  allerdings  mit
mancherlei  Einschränkungen,  für  erreichbar  erklärt
habe,  so  bin  ich  heute,  nachdem  mehr  als  drei
Jahre  verflossen  sind,  in  der  Lage,  im  wesentlichen
meine  damalige  Anschanung  aufrechtzuerhalten.  Ja,
wir  können  heute  sagen,  daß  für  manche  wichtige
Rohstoffe  die  feste  Basis  gewonnen  ist,  die  uns  mit
Sicherheit  im  Verlaufe  von  kurzen  Fristen  einen
großen  Teil  des  betreffenden  Rohmaterials  liefern
wird.  Wenn  das  in  den  gegenwärtigen  Ziffern
des  tatsächlichen  Exports  aus  den  Kolonien  noch
nicht  mit  Deutlichkeit  hervorgeht,  so  liegt  das
daran,  daß  diese  Kulturen  eines  längeren  Zeitraums
  bis  zur  Erntereife  bedürfen.

Wenn  z.  B.  der  deutsche  Konsum  an  Kopra
im  Jahre  1907  einen  Wert  von  23½⅛½  Millionen
Mark  gehabt  hat  und  der  Gesamtexport  im
Jahre  1908  aus  unseren  Kolonien  nur  einen
Wert  von  5,7  Millionen  Mark  hatte,  so  wird
man  hierbei  doch  nicht  vergessen  dürfen,  daß  in
Ostafrika,  welches  ungefähr  für  1  Million  Mark
Kopra  geliefert  hat,  die  Statistik  104  000  tragfähige
  und  470  000  noch  nicht  tragfähige  Bäume

 

verzeichnet,  und  das  gleiche  ist  für  Neu-Guinea
und  das  Inselgebiet,  welches  für  etwa  2½  Millionen
  Mark  Kopra  geliefert  hat,  der  Fall,  wo
mindestens  sechsmal  soviel  Kokosbäume  plantagenmäßig
  gebaut  werden,  als  zur  Zeit  fruchtbringend
sind.  Da  eine  zehnjährige  Palme  eine  normale
Ernte  zu  bringen  pflegt,  so  können  Sie  aus
diesen  Ziffern  selbst  ersehen,  wie  innerhalb  ganz
kurzer  Zeit  in  den  deutschen  Kolonien  so  viel
Kopra  gezogen  werden  wird,  als  im  Jahre  1907
der  deutsche  Import  war.

Dasselbe  ist  der  Fall  hinsichtlich  der  Hanfstoffe,
  wo  z.  B.  in  Ostafrika,  welches  einen  Export
im  Jahre  1908  von  3  Millionen  Mark  hatte,
von  einigen  40  Millionen  Sisalagaven  nur
7½  Millionen  ertragsfähig  gewesen  sind.  Der
Gesamtbedarf  an  Manila-Hanf,  Sisal-Hanf  und
indischem  Hanf  war  aber  im  Jahre  1907  nur
etwa  8  Millionen  Mark.  Die  Sisalkultur  hat
eine  vierjährige  Periode.  Es  berechnet  sich
daraus,  daß  jeder  deutsche  Bedarf  schon  in  etwa
1—2  Jahren  gedeckt  werden  wird.

Anders  steht  es  allerdings  mit  anderen  kolonialen
  Produkten,  wie  z.  B.  dem  Kautschuk,  bei
dem  Deutschland  etwa  100  Millionen  Mark  zu
den  Preisen  des  Jahres  1907  an  das  Ausland
zu  bezahlen  hatte.  Das  Gesamtquantum  war
15  800  t.  Ostafrika  hat  im  Jahre  1908  250  t
geliefert,  davon  etwa  ein  Drittel  aus  Plantagen.
Aber  die  Plantagenstatistik  zeigt,  daß  ungefähr
nur  ein  Neuntel  der  gesamten  Plantagen-Kautschukbäume
  in  das  Erntestadium  eingetreten  waren,
so  daß  auch  hier  ein  ganz  erheblicher  Fortschritt
in  kurzer  Zeit  offenkundig  werden  muß.  In
Kamerun  sind  nach  der  Plantagenstatistik  im
ganzen  2700  ha  in  Kickria  angepflanzt,  aber  erst
13  ha  tragfähig.  270  ha  sind  mit  Hevea  angepflanzt,
  wovon  noch  nichts  tragfähig  ist.  Außer-
        <pb n="405" />
        W  371  20

dem  findet  eine  sehr  intensive  Belehrung  der
Eingeborenen,  ein  erheblich  energischerer  Waldschutz
  statt,  so  daß  auch  in  Kamerun,  wo  die
Ausfuhr  1214  t  betragen  hat,  mit  steigenden
Exportziffern  gerechnet  werden  kann.  Immerhin
macht  dieses  ganze  Quantum  aus  den  deutschen
Kolonien  bisher  nur  erst  10%  des  gesamten
deutschen  Bedarfs  des  Jahres  1907  aus,  wird
sich  aber,  wie  gezeigt,  in  kurzen  Jahren  mindestens
verdreifachen.

Diese  Beispiele  lassen  sich  noch  beliebig  vermehren.
  Das  Bedeutsame  aber  ist,  daß  die  Ergebnisse
  erzielt  find,  ohne  daß  die  Eisenbahnen
bei  der  Steigerung  der  Produktionsziffern  bisher
irgend  eine  Rolle  haben  spielen  können.  Denn  wenn
auch  das  deutsche  Volk  innerhalb  der  letzten  drei
Jahre  nicht  weniger  als  etwa  300  Millionen
Mark  für  die  Erbauung  kolonialer  Eisenbahnen
bewilligt  hat,  so  haben  diese  doch,  mit  Ausnahme
  des  älteren  Teiles  der  Usambara-Bahn,
nicht  zur  Hebung  der  Bodenkultur  beitragen  können;
denn  wenn  auch  die  Gelder  bewilligt  sind,  sind
die  Bahnen  doch  noch  nicht  gebaut,  und  wenn
sie  gebaut  sind,  so  können  sie  ihre  Wirkung  nicht
unmittelbar  äußern  und  es  ist  deshalb  mit  um
so  größerer  Sicherheit  anzunehmen,  daß  unsere
Zwecke  hinsichtlich  der  Rohstoffversorgung  erreicht
werden  können,  als  der  deutsche  Unternehmungsgeist
  schon  ohne  dieses  unentbehrliche  Transportmittel
  wirklich  erhebliches  geleistet  hat,  auch  im
Vergleich  mit  den  anderen  in  Afrika  kolonisierenden
Nationen,  die  zum  Teil  bereits  überflügelt  sind.

Aber,  wie  ich  Ihnen  früher  auseinandergesetzt
habe,  obschon  es  diesem  Kreise  gegenüber  gar
nicht  einer  solchen  Auseinandersetzung  bedurft
hätte,  daß  Kolonien  nicht  ohne  Eisenbahnen  erschlossen
  und  produktionsfähig  gemacht  werden
können,  so  muß  ich  ein  zweites  heute  hinzufügen:
  ohne  eine  intensive  Fürsorge  für  die  den
betreffenden  Ländern  angepaßten  Kulturen  können
auch  die  Eisenbahnen  allein  die  Länder  nicht  erschließen
  und  für  sich  selbst  nicht  prosperieren.
Das  ist  aber  nötig,  weil  unsere  Kolonien  bereits
heute  mit  einer  nicht  unbedeutenden  Zinslast  bepackt
  sind,  die  sie,  wie  ich  mich  freue  sagen  zu
können,  allerdings  ohne  Störung  ihres  finanziellen
Gleichgewichts  zu  tragen  imstande  sind.  Die
Etats  der  Schutzgebiete  ergeben,  daß  Ostafrika  im
Jahre  1910  1007  000  &amp;amp;,  Togo  300  000  %
an  das  Reich  als  Zinsen  abführten,  und  im
Jahre  1911  wird  Südwestafrika  die  Zinslast  für
die  Südbahn  nach  dem  Gesetz  zu  übernehmen
haben  und  auch  übernehmen  können,  mit  etwa
1  400  000  &amp;amp;,  so  daß  nahezu  an  3  Millionen
Mark  aus  den  Kolonien  für  Verzinsung  von
Eisenbahnanlagen  abgeführt  werden,  was  einem
nominalen  Kapital  von  75  Millionen  Mark  ent- 



spricht.  Dieses  bringt  mich  auf  den  Grund,  warum
ich  gerade  zu  dieser  Zeit  die  Verstärkung  der
Ausgaben  für  Kulturzwecke  in  den  Kolonien  anrege
  und  als  unerläßlich  betone.

M.  H.!  Als  wir  vor  drei  Jahren  uns  hier
zusammenfanden,  boten  die  finanziellen  Verhältnisse
  der  Kolonien,  insbesondere  infolge  der
sehr  hohen  Militärlasten  ein  ziemlich  trübes
und  recht  undurchsichtiges  Bild,  wenn  es  auch
bei  weitem  nicht  so  schlimm  war,  wie  es
manche  wahr  haben  wollten.  Wir  können  heute
eine  wesentlich  günstigere  Berechnung  aufmachen,
wobei  ich,  wie  bei  allen  meinen  Ausführungen,
mich  auf  die  Kolonien  beschränke,  welche  meinem
Amt  unterstellt  sind.  Die  gesamten  Zuschüsse  des
Reichs  für  die  Kolonien  mögen  zur  Zeit,  nach
dem  Etat  für  1910,  auf  etwa  21  Millionen  Mark
berechnet  werden.  Davon  haben  Sie  zu  kürzen
die  Versorgungsgebührnisse  der  im  Feldzug  von
Südwestafrika  Verwundeten  oder  sonst  erwerbsunfähig
  gewordenen  Militärpersonen  bzw.  die
Hinterbliebenenversorgung  Gefallener  mit  4,1  Millionen
  Mark,  5  Millionen  Mark,  welche  aus  dem
Ordinarium  des  südwestafrikanischen  Etats  für
Bahnbauten  verwendet  werden,  also  aus  der  Einnahme
  eines  Jahres  eine  dauernde  rentable  Anlage
  herstellen,  700  O000  ,  die  zurückgezahlt
find  auf  einen  Reichsvorschuß  an  das  Schutzgebiet
  Kamerun,  350  000  /“  Zuschüsse,  die  die
Kolonien  an  das  Reichs-Kolonialamt  für  die
Zentralverwaltung  leisten,  und  die  Einlagen  in
den  Ausgleichsfonds  der  Kolonien,  welche  im
Jahre  1910  allein  über  3½  Millionen  Mark
betragen,  so  daß  sie  auf  etwa  7  Millionen  Mark
netto  Reichsleistung  für  die  Kolonien  kommen,
welche  die  gesamten  Ausgaben  für  das  Militär,
die  Zivilpensionen  usw.,  einschließen.  Die  Gerechtigkeit
  gebietet,  hinzuzufügen,  daß  hierzu  noch
einige  Posten  kommen,  welche  auf  den  Etat  des
Reichsamts  des  Innern  für  die  Dampferlinien
nach  Neu-Guinea,  auf  den  Etat  des  Reichs-Postamts
  für  Fehlbeträge  der  Postverwaltung  in  den
Kolonien  und  auf  den  des  Reichs-Marine-Amts
für  Stationäre  und  Kreuzer  zum  Küstenschutz  usw.
ausgebracht  sind.  Aber  immerhin,  diese  kolonialen
Ausgaben  betragen  nicht  mehr  als  ein  halbes
vom  Hundert  der  Reichsnettoeinnahmen  nach
Ausscheidung  der  Betriebsverwaltungen  und  ein
Viertel  vom  Hundert  des  gesamten  Reichsetats.
Die  Ausgleichsfonds  bei  den  Kolonien  haben  nunmehr
  den  Betrag  von  5⅛½  Millionen  Mark  erreicht,
  für  eine  Einrichtung,  die  nicht  über  zwei
Jahre  alt  ist,  ein  erhebliches  Ergebnis.

Man  wird  deshalb  sagen  können,  daß  gegenwärtig
  ein  Stand  erreicht  ist,  welcher  gestattet,
daß  solche  Summen,  wie  sie,  ohne  das  Gleichgewicht
  der  Kolonien  zu  stören,  aufgebracht  werden
        <pb n="406" />
        G372  ꝛ

können,  zur  weiteren  kulturellen  Erschließung
flüssig  gemacht  werden  sollten.  Naturgemäß  wird
sich  hierbei  das  Augenmerk  zunächst  auf  diejenigen
Produkte  richten  müssen,  bei  denen  der  größte
Bedarf  in  der  Weltwirtschaft  herrscht,  weil  diese
vom  Standpunkt  der  Kolonien  aus  den  sichersten
Absatz  am  Markte  haben  und  vom  Stande  der
heimischen  Industrie  aus  geeignet  sind,  besonders
schwer  empfundene  Verhältnisse  zu  mildern.  Ich
möchte  aber  hier  gleich  einschalten,  daß  ich  nicht
denke,  daß  die  Erzeugung  solcher  Produkte  etwa
der  Heimat  allein  zugute  kommen  oder  sie,  sofern
sie  nicht  durch  die  deutsche  Industrie  selbst  erfolgt,
von  dem  Weltmarkt  unabhängig  machen  sollte.
Dazu  würde  es  merkantilistischer  Einrichtungen
bedürfen,  deren  Freund  ich  nicht  bin.  Aber  je
mehr  von  einem  besonders  auf  dem  Weltmarkt
gebrauchten  Rohprodukt  zur  Verfügung  steht,  desto
leichter  kann  es  jeder  sich  beschaffen,  und  je  verschiedener
  die  Quellen  und  Produktionsgebiete  sind,
desto  leichter  ist  es,  den  in  der  Neuzeit  so  beliebten,
künstlichen,  auf  Monopolisierung  und  Preistreibereien
gerichteten  Manipulationen  entgegenzutreten.

Sie  alle  wissen,  daß  die  Beschaffung  der
Textil-Rohstoffe,  insbesondere  der  Baumwolle,
  mit  die  allergrößten  Schwierigkeiten
macht,  und  wenn  wir  vielleicht  auch  für  den
Augenblick  in  einer  abnormen  Periode  leben,  so
ist  doch  gerade  dieser  Augenblick  besonders  geeignet,
  handgreiflich  darzutun,  welche  Zustände
eintreten  werden  und  müssen,  wenn  etwa  die
natürliche  Gestaltung  der  Dinge  dazu  führt,  diesen
aus  einer  bemerkenswert  knappen  Welternte  hervorgegangenen
  Zustand  zu  einem  dauernden  zu
machen.  Diese  Zustände  sind  ja  innerhalb  der
Textilindustrie  und  innerhalb  der  kaufmännischen
Kreise  ausreichend  bekannt.  Es  gibt  kaum  eine
Branche,  die  nicht  einen  direkten  Nachteil  davon
in  ihren  Kalkulationen  empfindet,  so  daß  ich  für
eine  Zeitlang  gezögert  habe,  ob  ich  so  offenbare
Mißstände  überhaupt  zum  Gegenstand  eines  Vortrags
  machen  sollte.  Aber  ich  glaube,  daß  gerade
das  Forum  des  Deutschen  Handelstages,  der
berufenen  und  gewählten  Vertretung  des  deutschen
Gesamthandels,  geeigneter  ist  als  irgend  ein
anderes,  um  diese  Erkenntnis,  die  wir  gemeinsam
seit  langem  besitzen,  auch  in  die  weiten  Kreise
hineinzuverpflanzen,  denen  solche  Gegenstände
ferner  liegen.  Dadurch,  daß  sachverständige  Personen,
  wie  Sie,  m.  H.,  die  die  Richtigkeit  meiner
Ausführungen  prüfen  können,  sich,  wie  ich  hoffe,
mir  in  meinen  Endschlüssen  anschließen  werden,
und  wenn  Sie  dies  tun,  auch  überall  in  Ihren
einzelnen  Handelskammern  im  Sinne  dieser  Endschlüsse
  wirken,  glaube  ich  doch,  daß  ein  erhebliches
  Gutes  erreicht  werden  kann.

Wenn  es  vor  Ihnen,  m.  H.,  auch  keiner  Er- 



läuterung  bedarf,  daß  gegenwärtig  wenigstens  der
Baumwollhandel,  die  Spinnerei  und  Weberei
und  der  Vertrieb  der  Erzeugnisse  sich  in  einer
außerordentlich  schwierigen  Lage  befinden,  wird
man  doch  mit  großer  Sorgfalt  zu  untersuchen
haben,  welche  Ursachen  hierbei  im  wesentlichen
am  Werke  sind,  und  diese  scheiden  mühssen  in
solche,  welche  vorübergehender  Art  sind,  und  in
solche,  welche  eine  dauernde  Gefahr  bilden  müssen.
Wenn  man  es  wagen  soll,  einer  überaus  komplizierten
  Situation  einen  Ausdruck  in  einem  Satze
zu  geben,  so  möchte  es  vielleicht  der  sein,  daß
die  Fabrikation  in  ihren  Einrichtungen  dem  Bedarf
  der  Welt  an  Waren  vorausgeeilt  und  die
Rohstoffversorgung  hinter  diesem  Bedarf  zurückgeblieben
  ist.  Wenn  dies  richtig  ist,  was  ich  zu
beweisen  haben  werde,  so  ist  es  klar,  daß  diese  beiden
Faktoren  dahinwirken  müssen,  die  Selbstkosten  der
Waren  zu  erhöhen,  und  damit  für  die  Kalkulation
und  den  Absatz  Schwierigkeiten  zu  schaffen.  Es  ist
klar,  daß  nur  ein  vollständig  ausgenütztes  maschinelles
  Inventar  billig  und  zweckmäßig  produzieren
  kann,  und  daß,  wenn  ein  Teil  dieser
Einrichtungen  als  tote  Kapitalsaufwendungen  und
Zinslast  auf  dem  Reste  lastet,  die  Selbstkosten
eine  erhebliche  Verteuerung  erfahren.  Generalien,
Zinsen  und  Abschreibungen  verteilen  sich  eben  auf
einen  zu  geringen  Fakturwert.  Ebenso  wirkt  aber
die  Knappheit  des  Rohmaterials  und  die  daraus
entstehenden  Mehrkosten,  welche  gerade  in  diesem
Jahre  einen  ganz  unerhörten  Umfang  erreicht
haben,  auf  den  Preis  der  Ware  ebenso  wie  auf
den  Absatz  und  machen  die  Überproduktion  an
Spindeln  nur  um  so  fühlbarer.  Die  Folge  müßte
sein  beides,  eine  Reduktion  am  Unternehmergewinn
  und  ein  Abzug  am  Arbeitslohn.

Nun,  m.  H.!  Die  Weltspindelzahl  hat  sich  in
den  letzten  acht  Jahren  in  einem  Umfang  erhöht,
wie  er  nach  den  bisherigen  Erfahrungen  nicht
hätte  eintreten  dürfen.  In  den  Vereinigten
Staaten,  welche  die  prozentual  größten  Fortschritte
  gemacht  haben,  stellt  sich  die  Zahl  wie
folgt:  1900:  19  472  000,  1909:  28  018.000,  in
England:  1900:  45500  000,  1909:  53  312,000,
in  Deutschland:  1900:  8000  000,  1909:
10  163  000.  Dazu  tritt  in  allen  anderen  Ländern,
besonders  in  den  neueren  Industriegebieten,  wie
in  Italien,  Indien,  China  und  Japan  insgesamt
ein  Zuwachs  von  9  195  000  Spindeln.  Hat  man
früher  angenommen,  daß  eine  Vermehrung  der
Spindelzahl  um  ½  v.  H.  im  Jahr  dem  wachsenden
  Bedarf  genüge,  so  ist,  wie  Sie  sehen,  man
weit  über  dieses  Maß  hinausgegangen.  Aber  es
ist  ebenso  klar,  daß  dieser  ungünstige  Faktor  in
absehbarer  Zeit  überwunden  werden  wird.  Es
bedarf  dazu  nur  einer  verständigen  Selbstbeschränkung
  der  einzelnen  und  einer,  ja  bisher  nicht
        <pb n="407" />
        W  373  20

überall  gelungenen,  aber  doch  im  Fortschritt  befindlichen
  Verständigung  der  Gesamtheit,  um  die
maschinelle  Apparatur  mit  dem  tatsächlichen  Weltkonsum
  an  Fabrikaten  wieder  in  Einklang  zu
bringen,  und  das  muß  in  verhältnismäßig  kurzer
Zeit  gelingen.  Denn  der  Baumwollverbrauch  der
Welt  ist  mangels  jedes  Ersatzmittels  von  irgendwelcher
  Bedeutung  in  einem  ständigen  Steigen
begriffen.  Neben  die  regelmäßige  Zunahme  der
bisher  konsumierenden  Weltbevölkerung  tritt  als
ein  anreizender  Faktor  die  steigende  Wohlhabenheit
  insbesondere  der  großen  Massen,  und  zu  den
bisherigen  Konsumenten  treten  sowohl  im  äußersten
asiatischen  Osten,  in  Indien  und  insbesondere  auch
in  Afrika  große  Mengen  neuer  Konsumenten  hinzu.
Der  erheblichste  Teil  der  aus  Afrika  bezogenen
Rohstoffe  wird,  oft  unter  Umgehung  des  Geldverkehrs,
  in  Baumwollstoffen  abgegolten.  Und
einen  großen  Teil  unseres  Exports  aus
unseren  Kolonien  bezahlen  wir  mit  Waren
aus  amerikanischer  Baumwolle.

Aber  wenn  dem  auch  so  ist,  so  hat  der  Zustand
  doch  die  ebengeschilderten  Nachteile  gehabt
und  wird  sie  bis  zum  Ausgleich  auch  noch
weiter  haben,  und  die  Nachteile  legen  sich  mit
besonderem  Druck  namentlich  auf  die  Arbeiterschaft
  in  der  Textilindustrie  der  ganzen
Welt.  War  dieser  Druck  aber  noch  erträglicher,
als  das  Kapital  durch  billigere  Rohstoffe  weniger
angestrengt,  die  Spekulation  durch  die  Hoffnung
auf  höhere  Preise  auch  stärkere  Orders  gab  und
dadurch  eine  freiere  Disposition  der  Fabrikanten
ermöglichte,  so  ist  der  Notstand  dann  besonders
scharf  aufgetreten,  als  im  letzten  Jahre  eine  ungewöhnlich
  knappe  Baumwollernte  in  den  Vereinigten
  Staaten  und  Agypten  nur  teilweise  durch
eine  hohe  indische  Ernte  wettgemacht  wurde.  Der
Weg,  in  dem  die  Fabrikation  diesem  Ubelstande
begegnete,  bestand  teilweise  in  dem  sogenannten
„short  time  movement“,  das  bereits  im  Jahre
1903  leise  eingesetzt  hat  und  zur  Zeit  augenblicklich
  in  der  ganzen  Welt  die  Regel  ist.  Die  Methode
  besteht  in  systematischen  Arbeitskürzungen,
welche  im  Jahre  1904  in  England  und  einigen
anderen  Ländern  begannen,  aber,  wie  bereits  gesagt,
  sich  erst  als  eine  Folge  der  letzten  knappen
Ernte  zur  gegenwärtigen  Schärfe  entwickelten.
Gleichzeitig  sind  selbstverständlich  die  Dividenden
und  Reingewinne  außerordentlich  heruntergegangen.
  Die  nachfolgenden  Angaben  habe  ich  aus
Zeitungsnachrichten  und  Fachblättern  sammeln
lassen  und  ich  muß  gleich  sagen,  daß  ich  weder
für  die  Vollständigkeit  noch  für  die  absolute
Richtigkeit  eine  Gewähr  übernehmen  kann.  Aber
sie  zeigen  doch,  auch  wenn  sie  im  einzelnen  nicht
durchaus  richtig  sind,  in  grellem  Streiflicht  die
allgemeine  Lage  der  Spinnindustrie.

 

In  dem  letzten,  Ende  1909,  erschienenen
Vierteljahrsbericht  der  Betriebsgemeinschaft  der
englischen  Baumwollspinner  ist  gesagt,  daß  bei
einer  amerikanischen  Ernte  von  11  Millionen
Ballen  die  Aussichten  auf  Besserung  gering  seien
und  bald  darauf  wurden  die  tatsächlichen  Ernten
nur  auf  10  Millionen  Ballen  geschätzt.  Die  verkürzte
  Arbeitszeit  wurde  bis  Ende  Februar  empfohlen
  und  die  Regierung  dringend  aufgefordert,
entscheidende  Maßregeln  zu  ergreifen,  um  die  Gebiete
  zu  erweitern,  woher  die  Baumwolle  bezogen
werden  kann.  Mit  der  Zuspitzung  der  Lage  hat
sich  nun  die  Verkürzung  der  Arbeitszeit  und  teilweise
  Betriebseinschränkung  allmählich  auf  fast
alle  Baumwollindustrieländer  ausgedehnt.  Auch
in  Amerika  mußte  die  Baumwollindustrie  dazu
übergehen,  und  zwar  ist  sie  zu  einer  einheitlichen
Einschränkung  übergegangen,  welche  sie  als  Rettung
  vor  einem  viel  schwereren  Unglück  bezeichnete.
  In  den  letzten  Monaten  haben  sich  die
Nachrichten  über  die  Betriebseinschränkungen  so
vermehrt,  daß  sich  vielfach  bereits  eine  Notlage
der  Arbeiter  ergab.  Anfang  März  war  die  internationale
  Lage  der  Baumwollindustrie  folgende:

Die  italienischen  Baumwollspinner  feiern
1½  Tage  in  der  Woche.  In  der  Schweiz  hat
die  Baumwollindustrie  eine  15  prozentige  Betriebseinschränkung,
  also  um  ½,  eingeführt,  welche
vom  1.  Mai  ab  dauern  soll.  In  Rußland  war
die  Einschränkung  keine  einheitliche.  Im  Lodzer
Bezirk  sind  eine  große  Anzahl  Spindeln  zum
Stillstand  gekommen,  während  in  Moskau  und
Umgebung  die  Spinner  die  Einschränkung  für  das
Frühjahr  und  den  Sommer  beschlossen.  In
Japan  findet  eine  einheitliche  Einschränkung  in  Höhe
von  27  v.  H.  bis  Ende  April  statt.  Eine  üÜbereinstimmung
  haben  die  österreichischen  Baumwollspinner
  erzielt.  Dort  schränken  90  v.  H.  um  ½
auf  sechs  Monate,  oder  um  ¼  auf  acht  Monate
ein.  In  Belgien  wird  ein  Tag  in  der  Woche
gefeiert.  Die  durchschnittliche  Betriebseinschränkung
  ist  etwa  10  v.  H.,  während  in  Frankreich
nur  freiwillige  Betriebseinschränkungen  Platz  gegriffen
  haben.  Ebenso  ist  es  in  Deutschland,
wo  eine  einheitlich  organisierte  Betriebseinschränkung
  noch  nicht  durchgeführt  werden  konnte.  Das
elsassisch-lothringische  Syndikat  der  Baumwollindustriellen
  hat  eine  Betriebsreduktion  eingeführt.
  In  England  arbeiten  die  Spinner  amerikanischer
  Baumwolle  schon  länger  als  sieben  Monate
  short  time.  Am  bemerkenswertesten  ist  aber
die  seit  Ende  1909  einsetzende  kritische  Lage  der
Baumwollindustrie  in  den  Vereinigten  Staaten
selbst.  Sowohl  im  Nordosten  wie  im  Süden
findet  mehr  und  mehr  eine  Einschränkung  des
Betriebes  statt,  obwohl  reichliche  Aufträge  vorlagen.
  Die  Produktion  kann  mit  der  Preis-4
        <pb n="408" />
        W  374  20

steigerung  des  Rohmaterials  auch  in  Nordamerika
nicht  mehr  Schritt  halten.  In  Massachusetts  ist
in  verschiedenen  Fabriken  die  Tagesarbeit  für  unbestimmte

  Zeit  um  20  Minuten  verkürzt.  Diese
Fabriken  beschäftigen  18000  Arbeiter.  Die
Everett  Mill  in  Lawrence  hat  50  Stunden

Wochenarbeit  eingeführt,  statt  der  bisherigen  56
Stunden.  Im  Süden  hat  die  160  Baumwollfabriken
  einschließende  Georgia  Industrial  Association
  beschlossen,  bis  Ende  des  Jahres  den  Betrieb
  um  25  v.  H.  einzuschränken.  In  Carolina
liegt  Ahnliches  vor.  Die  letzten  Nachrichten  aus
Amerika  lauten  dahin,  daß  die  Einschränkung
jetzt  allgemein  bis  auf  ¼  gestiegen  ist,  und  aus
England,  daß  die  woöchentliche  Arbeitszeit  von
56  auf  40  Stunden  herabgesetzt  werden  mußte.

Sie  sehen,  wie  durch  eine,  allerdings  anormale
Situation,  welche  aber  doch  schon  mehr  oder
minder  seit  langem  besteht,  insbesondere  die
Textilarbeiter  leiden,  indem  durch  die  Umgehung
der  übrigen  Faktoren,  die  ja  selbstverständlich
gleichfalls  an  der  Notlage  mittragen,  eine  direkte
Lohnkürzung  auf  dem  Wege  der  Arbeitseinschränkung
  vorgenommen  wird.  Wenn  20  Mitnuten
  am  Tag,  das  ist  das  geringste  der  eben
verlesenen  Beispiele,  auch  nicht  viel  klingt,  vielleicht
  nur  einen  Wert  von  10  bis  20  Pfennig
hat,  so  macht  das  doch  im  Jahre  30  bis  60  .
aus.  Das  ist  auch  der  Grund,  (weshalb  die
englische  Arbeiterschaft  sich  so  energisch  der
Bewegung  angeschlossen  hat,  die  die  Spinner  begonnen
  haben,  nämlich  sich  durch  Erschließung
neuer  Produktionsmärkte  von  dieser  drückenden,
  gefährlichen,  und  vor  allen  Dingen  durch  die
große  Unsicherheit,  welche  sie  in  die  gesamte
Produktion  bringt,  auch  spekulativen  Situation  zu
befreien.  Ich  wiederhole,  die  Situation  ist  nicht
allein  durch  die  Baumwollknappheit  der  Welt  erzielt,
  sondern  auch  durch  eine  zu  rasche  Ausdehnung
  der  Fabriken.  Aber  sie  zeigt,  und  darauf
  kommt  es  mir  an,  wie  nahe  die  Gefahr  an
und  für  sich  liegt,  und  wie  wenig  sich  zu  ereignen
  braucht,  um  Milliarden  europäischen  Kapitals
  dividendenlos  zu  machen,  und  Millionen
Arbeiter  um  einen  erheblichen  Teil  ihres  doch
gewiß  nicht  übermäßig  reichlichen  Verdienstes  zu
schädigen.

Ist  die  gegenwärtige  Lage  der  Spinn=  und
MWebeindustric  also  eine  Kombination  einer  zu
starken  maschinellen  Expansion  einerseits  und  einer
knappen  und  vor  allen  Dingen  durch  ihre  sprunghafte
  Bewegung  teuren  Rohstoffversorgung  mit  den
unangenehmsten  spekulativen  Nebenerscheinungen
und  Answüchsen,  und  haben  wir  festgestellt,  daß
der  erste  dieser  Faktoren  zweifellos  beseitigt  werden
kann,  so  will  ich  jetzt  versuchen  festzustellen,  inwieweit
  die  zweite  Schädigung  ausgemerzt  werden

 

kann,  d.  h.  inwieweit  man  für  die  Zukunft  auf
eine  bessere,  mit  dem  Verbrauch  schritthaltende
und  vor  allen  Dingen  wohlfeile  Rohstoffversorgung
wird  rechnen  können.  Dieser  Teil  der  Untersuchung
  ist  erheblich  viel  schwieriger.

Die  Weltproduktion  des  Jahres  1908,  umgerechnet
  auf  Ballen  von  500  Pfund  englisch
netto,  betrug  19574000.  Die  Ziffern  find  einer
amerikanischen  offiziellen  Denkschrift  entnommen
und  haben  die  folgende  Unterteilung:  Vereinigte
Staaten  13  002  000,  Britisch-Indien  2  914  000,
Aegypten  1  275  000,  Rußland  846  000,  China
600  000,  Brafilien  425  000  Ballen,  verschiedene
kleinere  Produzenten  492  000  Ballen.  Für  das
Jahr  1909  stehen  folgende  Ziffern  als  Schätzungswerte
  zur  Verfügung:  Vereinigte  Staaten  10  Millionen
  Ballen,  Britisch-Indien  4  Millionen  Ballen,
Agypten  960  000  Ballen.  Nimmt  man  die
übrigen  Produzenten  ebenso  an  wie  im  Jahre
1908,  so  ergibt  sich  hieraus  eine  Minderernte
von  1  840  000  Ballen.  Das  ist  nahezu  der
Baumwollebedarf  Deutschlands.  Will  man  nun
aber  in  seinen  Untersuchungen  weitergehen,  so
wird  man  von  jetzt  ab  eine  theoretische  Unterscheidung
  machen  müssen  zwischen  den  Ländern,
welche  Baumwolle  produzieren  und  konsumieren
und  solchen,  welche  Baumwolle  nur  konsumieren.
Zu  den  letzteren  gehören  der  ganze  europäische
Kontinent  und  auch  Rußland,  welches  zu  der  eigenen
Produktion  von  Baumwolle  noch  genötigt  ist,
Baumwolle  aus  anderen  Gebieten,  den  Vereinigten
Staaten,  Agypten,  Kleinasien  und  Persien  einzuführen.
  Auch  muß  hier  die  ägyptische  Baumwollproduktion
  ausscheiden,  weil  nach  Qualität  und
Preis  sie  in  eine  ganz  andere  Kategorie  gehört
und  auch  nach  ihrer  Verwendungsart  nicht  zu
denjenigen  Textilien,  welche  dem  Bekleidungsbedarf
der  großen  Massen  dienen.  Was  uns  hier  interessiert,
  ist  die  Versorgung  Europas,  insbesondere
Deutschlands  mit  Rohbaumwolle  der  amerikanischen
  und  ähnlichartiger  Baumwollevarietät.

Schon  die  oben  angegebene  Ziffer  von  13
bzw.  10  Millionen  Ballen  amerikanischer  Produktion
  zeigt,  daß  eine  Einsicht  in  diese  Verhältnisse
  nur  durch  das  Studium  der  Baumwollproduktion
  und  -Konsumtion  der  nordamerikanischen
  Union  gewonnen  werden  kann.  Daneben
aber  habe  ich  auch  die  Baumwollverhältnisse
der  anderen  Produktionsländer  studieren  lassen,  insbesondere
  im  wesentlichen  um  eine  Kenntnis  über
die  Baumwollzucht  in  ariden  und  semi-ariden
Ländern  zu  gewinnen,  Russisch-Asien,  insbesondere
Turkestan.

Auch  ist  Ihnen  bekannt,  daß  ich  im  vorigen
Jahre  mit  sachverständiger  Begleitung  in  den
Vereinigten  Staaten  gewesen  bin,  um  an  Hand
neuerer  Einblicke  meine  Kenntnisse  über  die  Pro-
        <pb n="409" />
        E  375  20

dukrionsart  und  ihren  Umfang  aufzufrischen.  Ich
mache  diese  Bemerkung,  um  dem  Einwand  zu
begegnen,  daß  man  bei  einer  kurzen  dreiwöchigen
  Anwesenheit  einem  fremden  Gegenstand  von
so  außerordentlicher  Wichtigkeit  schwerlich  mit  der
notwendigen  Gründlichkeit  nahe  kommen  kann.

Für  die  verschiedenen  Baumwollproduktionsgebiete
  beginnen  sich  jetzt  bereits  Konsumtionszentren
  zu  bilden,  welche,  wenn  auch  von  dem
Weltmarkt  und  seiner  Preisgestaltung  nicht  unabhängig,
  die  Baumwolle  sozusagen  loco,  d.  h.
ohne  daß  sie  tatsächlich  den  großen  Markt  berührt,
  verbrauchen.  Der  Konsumtionskreis
neuesten  Datums  ist  der  ostafiatisch  z  indische,  in
dem  Japan  sowohl  aus  China  als  aus  Indien
direkte  Rohstoffbezüge  vornimmt,  um  seine  eigene
geringe  Produktion  zu  ergänzen.  Ein  anderer  Kreis
ist  der  russische,  welcher  die  turkestanisch-kaukasische,
persische  und  kleinasiatische  Baumwolle  an  sich
heranzieht,  zur  Ergänzung  seines  amerikanischen,
allerdings  zollbelasteten  Imports.  Der  dritte  und
gewaltigste  Kreis  sind  die  Vereinigten  Staaten
selbst,  welche  bei  etwa  29  Millionen  Spindeln
eine  Konsumkraft  von  bis  5½  Millionen  Ballen
besitzen.  Die  Transport=  und  Spesenverhältnisse,
auch  die  lokale  Zugehörigkeit  bringen  es  hierbei
mit  sich,  daß  die  Neigung  besteht,  sich  zunächst
gewissermaßen  binnenwirtschaftlich  zu  versorgen.
Daß  der  amerikanische  Garn=  und  Gewebemarkt
dabei  durchaus  unabhängig  und  konkurrenzfähig
bleibt,  zeigen  z.  B.  die  Ziffern  des  Jahres  1909,
welche  nach  Abzug  der  Importen  in  hochveredelten
  Baumwollefabrikaten,  nämlich  Spitzen,
Gardinen  usw.,  einen  Exportüberschuß  von  etwa
4  Millionen  Dollar  in  Fertigware  zeigen,  ferner
aber  auch  den  Beweis  liefern,  daß  die  amerikanische
  Baumwollwarenproduktion  vollständig  im
eigenen  Lande  untergebracht  wurde.

Daraus  würde  sich  der  Schluß  ziehen  lassen,
daß  für  die  Versorgung  Europas  nur  dasjenige
Quantum  in  Frage  kommen  könnte,  welches  nach
Abzug  der  eigenen  Konsumtion  der  Vereinigten
Staaten  übrig  bleibt.  Ahnlich  liegt  es  mit  Indien,
  wo  etwa  60  v.  H.  der  eigenen  Produktion
versponnen  wird,  also  nur  höchstens  1½  Millionen
  Ballen  zum  Export  gelangen.  Da  Rußland
  trotz  eigener  Produktion  noch  importiert,
Agypten  ausscheidet,  und  die  anderen  Länder
nicht  wesentlich  in  Frage  kommen  können,  so
bleiben  für  die  Versorgung  des  europäischen  Kontinents
  an  Rohbaumwolle  lediglich  der  Überschuß
der  Baumwolle  aus  den  Vereinigten  Staaten  und
Indien.  Das  indische  Areal  für  Baumwolle
nimmt  nur  langsam  zu.  Die  englische  Regierung
macht  allerdings  große  Anstrengungen  durch  Bewässerung
  und  durch  andere  Methoden,  eine  intenfivere
  Bewirtschaftung  zustande  zu  bringen.  Um

 

auf  die  Dauer,  denn  die  letzte  Ernte  war
ganz  besonders  durch  Umstände  begünstigt,  sehr
viel  größere  Quanten  zu  schaffen,  würde  es  einer
ganz  außerordentlichen  weiteren  Ausdehnung  des
Baumwollbodens  bedürfen,  wobei  außerdem  noch
zu  bemerken  ist,  daß  gerade  Indien  eine  starke
Steigerung  seines  eigenen  Konsums  infolge  einer
ungeheueren  und  im  wesentlichen  in  Baumwolle
gekleideten  Bevölkerung  hat.  Hat  doch  Ostindien
trotz  der  großen  eigenen  Fabrikindustrie  immer
noch  eine  Einfuhr  von  Baumwollwaren  im  Betrage
  von  32  Millionen  Pfd.  Sterl.  Das  durchschnittliche
  Reinerträgnis  von  Baumwolle  per
Hektar  ist  in  Indien  nur  200  Pfund,  in  den  Vereinigten
  Staaten  475  Pfund  und  in  Agypten
(ausschließlich  bewässertes  Land)  900  Pfund.  Der
Schlüssel  der  Situation  liegt  also  für  den
europäischen  Spinner  und  Arbeiter  in  der
Beurteilung  der  Lage  in  den  Bereinigten
Staaten.

In  den  Vereinigten  Staaten  ist  die  Spindelzahl
  gestiegen  in  den  letzten  6  Jahren  von  22
auf  29  Millionen  Spindeln,  d.  h.  um  ein  volles
Drittel.  Demgemäß  ist  auch  der  Konsum,  der  im
Jahre  1900  noch  3  870  000  Ballen  war,  auf
5  200  000  Ballen  rund  gestiegen,  würde  also  bei
gleich  intensiver  Arbeit  wie  im  Jahre  1909  die
halbe  Baumwollernte  jenes  Jahres  für  sich  beanspruchen
  und  der  Welt  die  andere  Hälfte  von
etwa  4  900  000  Ballen  überlassen.

Mit  dieser  Steigerung  des  Konsums  und  der
fabrikatorischen  Einrichtungen  würde  nunmehr  in
Vergleich  zu  setzen  sein  der  Fortschritt,  welcher  in
der  Rohbaumwollproduktion  in  den  gleichen  sechs
Jahren  gemacht  worden  ist.  Das  ist  nun  deshalb
  außerordentlich  schwierig,  weil  gerade  in
dieser  Zeit  die  Ernten  sehr  ungleichmäßig  ausgefallen
  sind  und  die  Quanten  deshalb  nicht  in
Vergleich  mit  der  Spindelzahl  gesetzt  werden
können.  Eine  andere,  aber  für  den  tatsächlichen
Baumwollbau  viel  sicherere  Nachweisung  ergibt
sich  jedoch  aus  der  in  Kultur  genommenen  Fläche.
Im  Jahre  1904  waren  unter  Kultur  30053000
Acres  (ein  Acre  ist  —  ½16  ha),  1905  26,1,
1906  31,3,  1907  31,3,  1908  32,4,  1909  31,2
Millionen  Acres,  und  dieses  auf  Grund  der
Theorie,  daß  ein  höherer  Preis  einer  in  Quantität
größeren  Ernte  vorzuziehen  sei,  d.h.  in  sechs  Jahren
ist  das  Areal  um  nicht  mehr  als  1,1  Millionen
Hektar  gestiegen,  d.  i.  etwa  3  v.  H.  gegenüber  einer
Steigerung  der  Spindelzahl  um  das  Zehnfache.

Dabei  ist  noch  zu  bemerken,  daß  die  Produktion
  der  wesentlich  durch  Weiße  betriebenen
Farmen  nicht  größer  im  Durchschnitt  gewesen  ist,
als  die  der  durch  Schwarze  betriebenen  Farmen,
vermutlich  eine  Folge  der  verschiedenen  Bodenqualität
  und  der  im  Westen  eingetretenen  Schädi-
        <pb n="410" />
        W  376  0

gung  durch  Insekten;  denn  im  Durchschnitt  der

letzten  drei  Jahre  war  zum  Beispiel  der  Ertrag
per  Acre  in  Louisiana  (schwarzer  Betrieb)  197
Pfund,  in  Texas  (weiße  Leitung)  180,5  Pfund.

Wenn  nun  innerhalb  eines  doch  immerhin
für  die  gegenwärtige  Weltwirtschaft  erheblichen
Zeitraums  das  Baumwolle-Areal  nicht  gewachsen
ist,  während  doch  die  Vereinigten  Staaten  sich
nicht  nur  in  einer  dauernden  großen  Prosperität
befinden,  sondern  auch  einen  außerordentlichen
Menschenzuwachs  erfahren  haben,  so  wird  man
wohl  daran  tun,  die  Produktionsbedingungen  zu
untersuchen,  auf  Grund  deren  dieses  Areal  in
Benutzung  genommen  ist,  weil  man,  wenn  dies
schon  überhaupt  sehr  schwer  ist,  nur  auf  diese
Weise  zu  einer  Schätzung  über  die  vermutliche
Weiterentwicklung  kommen  kann.  Dabei  wird
gleichzeitig  untersucht  werden  müssen,  welche
Selbstkostenpreise  in  der  Zukunft  für  diese  amerikanische
  Baumwolle  angenommen  werden  müssen,
weil  von  ihnen  mehr  oder  weniger  bei  der  dominierenden
  Stellung  der  amerikanischen  Baumwolle
  auf  dem  Weltmarkt  und  der  Zielbewußtheit
  der  dortigen  Interessenten  auch  die  Weltmarktpreise
  abhängig  sein  werden.

Ich  bin  bei  diesen  Untersuchungen  zu  folgenden
  Schlüssen  gekommen:

1.  Für  die  Annahme  einer  sehr  großen  Vermehrung
  der  amerikanischen  Anbaufläche  und  Produktion
  in  kurzer  Frist  habe  ich  hinreichende  Anhaltspunkte
  nicht  gefunden.

2.  Eine  wesentliche  Verbilligung  der  Baumwollproduktion
  durch  bessere  und  intensivere  Arbeitsmethoden
  auf  dem  gegenwärtigen  Areal  halte
ich  gleichfalls  für  die  nächste  Zeit  nicht  für  wahrscheinlich.


Gewiß,  das  in  den  Vereinigten  Staaten  zur
Verfügung  stehende,  zum  Teil  noch  jungfräuliche
Arcal  ist  so  groß,  daß  theoretisch  ein  Mehrfaches
der  gegenwärtigen  Produktion  gezogen  werden
könnte.  Die  Arbeitsmethoden  sind  außerdem,
besonders  im  sogenannten  alten  Süden,  so  primitiv
  und  wenig  wirtschaftlich,  daß  auch  eine  intensivere
  Ausnutzung,  etwa  wie  sie  bei  der  deutschen
Landwirtschaft  üblich  ist,  sehr  erhebliche  Mehrerträge
  ergeben  müßte.  Es  ist  weiter  durchaus
anzuerkennen,  daß  das  landwirtschaftliche  Versuchswesen
  durch  eine  ausgedehnte  Organisation
nach  vielen  Richtungen  Nützliches  wirkt  und  gute

Fingerzeige  gibt.  Aber  diese  Einwirkung
ist  doch  nur  sporadisch  erkennbar.  Hauptsächlich
  steht  entgegen  einer  intensiveren
Wirtschaft  und  stärkeren  Ausbreitung  der

Baumwollkultur  der  überaus  starke  Einschlag,
den  das  Negerelement  bei  den  in  der  Baumwollkultur
  beschäftigten  Arbeitern  abgibt.  Es
hat  sich  ja  eine  größere  Anzahl  von  weißen

Farmer

Personen,  besonders  in  Texas,  mit  der  Baumwollkultur
  sozusagen  in  eigener  Regie,  im  Gegensatz
  zu  dem  Pacht=  oder  Halbscheidsystem,  beschäftigt,
  auch  sind  ab  und  zu  Südeuropäer  als
Pächter  an  die  Stelle  von  Negern  getreten.  Das
aber  darf  nicht  die  Erkenntnis  verhindern,  daß
bei  weitem  der  größte  Teil  der  amerikanischen
Baumwollproduktion  Negerarbeit  bleibt,  daß  bei
den  verschiedensten  Erntearbeiten  der  weiße
ohne  geringwertige  Hilfe  nicht  auskommen
  kann,  und  daß  besonders  im  Osten  die
Einwirkung  des  weißen  Besitzers  auf  seinen
schwarzen  Pächter  oder  Halbscheidfarmer  außerordentlich
  gering  ist.  Zwar  werden,  besonders
im  südlichen  Texas,  zu  den  Erntezeiten  vielfach
Mexikaner,  und  im  nördlichen  Leute  aus  Arkansas
herangezogen,  aber  der  Grundstock  derjenigen,
die  die  tatsächliche  Hand=  und  Pflückarbeit  tun,
bleibt  zur  Zeit  der  Neger.  Ich  lege  auf  die

Konstatierung  dieser  Tatsache  so  besonderen  Wert,
weil  die  für  die  Farmarbeit  zur  Verfügung

 

stehende  Negerbevölkerung  sich  in  den  Baumwollstaaten
  nicht  oder  nur  unwesentlich  vermehrt.
Die  dort  entstehenden  außerordentlich  umfangreichen
  Eisen-,  Petroleum=  und  besonders  Baumwollindustrien
  ziehen  einen  großen  Teil  der
Arbeiter  durch  bessere  Bezahlung  an  sich,  ebenso
üben  das  Nichtstun  und  die  großen  Städte  auf
den  Neger  ganz  besonders  in  seiner  jetzigen  Freizügigkeit
  und  bei  dem  Verschwinden  der  auch
über  die  Sklavereizeit  hinaus  geltend  gewesenen
patriarchalischen  Zustände  einen  immer  größeren
Einfluß  aus.  Daneben  herrscht  eine  außerordentlich
  große  Kindersterblichkeit,  eine  Verseuchung
des  zum  allergrößten  Teil  aus  Mischblut  bestehenden
  schwarzen  Elements  durch  Tuberkulose
und  andere  Krankheiten,  so  daß  der  Sterbekoeffizient
  der  Negerbevölkerung  ungefähr  das
zweifache  des  Durchschnitts  der  Weißen  in  den
gleichen  Staaten  bedeutet.  Damit  geht  Hand  in
Hand  eine  geringe  körperliche  Leistungsfähigkeit,
eine  gewisse  Unruhe,  welche  den  Neger  beständig
die  Arbeitsstelle  wechseln  läßt,  und  eine  Abneigung
  zu  regelmäßiger  und  planvoller  Arbeit,
die  gerade  das  Pacht=  und  Halbscheidsystem,  von
dem  jetzt  die  Rede  sein  wird,  herbeigeführt  haben.
Alle  Versuche  zur  Hebung  dieser  Rasse,  so  gut
sie  gemeint  sind,  haben  bisher  doch  nur  indifferente
  Erfolge  gehabt.  Die  Zahlen,  welche
der  amerikanische  Statistiker  Walter  F.  Wilcor
über  die  wahrscheinliche  Zunahme  der  Neger  gibt,
zeigen,  daß  während  bis  zum  Abschluß  der  Vereinigten
  Staaten  gegen  den  Negerimport  in  der
20  jährigen  Periode  eine  Vermehrung  von
76,8  v.  H.  stattgefunden  hat,  in  der  nächsten
Doppeldekade  diese  Vermehrung  nur  62),,2,  in  der
folgenden  54,6,  in  der  folgenden  48,2  und  in
        <pb n="411" />
        W  377  20

der  Doppeldekade  1880—1900  gar  nur  34,  2  v.  H.
gewesen  ist.  Der  allgemeine  Gesundheitszustand,
die  absolute  Sorglosigkeit  gegenüber  seinem  Körper,
der  Einfluß  des  Alkohols  und  eine  große  Unsittlichkeit
  machen  außerdem  den  Neger  zu  einem
körperlich  sehr  wenig  leistungsfähigen  Arbeiter.
Nun  findet  eine  Auffrischung  des  Blutes  bei  dem
Neger  nicht  mehr  statt.

Der  Zuzug,  den  die  Vereinigten  Staaten  aus
Europa  bekommen,  nimmt  gleichfalls  in  der  Zahl
ab  und  ist  auch  bei  den  andauernd  guten  industriellen
  Verhältnissen  in  den  höher  kultivierten
Ländern  unseres  Kontinents  in  der  Qualität  außerordentlich
  zurückgegangen,  da  er  sich  vor  allem
aus  Osteuropa  rekrutiert  und  zum  großen  Teil
aus  Personen  besteht,  welche  für  den  Ackerbau  nicht
geeignet  sind.  Der  selbst  auch  klimatisch  außerordentlich
  gut  veranlagte  Italiener  sucht  in  den
letzten  Jahren  mit  Vorliebe  die  ein  mittleres  Klima
habenden  Staaten  Südamerikas  auf,  dessen  Bevölkerung
  ihm  nach  Sprache  und  Rasse  verwandter
  ist.  -

Da  aber  jede  Produktion  abhängig  ist  von
der  Zahl  der  zur  Verfügung  stehenden  Kräfte,
(Maschinen,  welche  geeignet  wären,  insbesondere
die  Pflückarbeit  zu  übernehmen,  mit  Erfolg  noch
nicht  konstruiert  sind)  so  ist  gerade  auf  diese
Seite  des  Problems  eine  besondere  Aufmerksam-=keit
  zu  verwenden.
geführt,  daß  ein  großer  Teil  der  Produktion  auf

dem  Pacht-,  oder  mehr  noch  auf  dem  Halbscheid-System

  beruht.

Der  Besitzer  der  Baumwollfarm,  in  der  Regel

ein  Weißer,  verpachtet  in  dem  einen  Falle  den
Acker  —  ½/10  ha,  gegen  5—7  3  per  Jahr.  Im
andern  Falle,  und  das  ist  die  Mehrzahl,  findet
ein  ziemlich  kompliziertes  Verhältnis  statt,  welches
den  Anspruch,  rationell  zu  sein,  nicht  erheben
kann.  Der  Vertrag,  der  im  übrigen  auch  in
Agypten  ähnlich  beliebt  wird,  geht  im  wesentlichen
dahin:  Die  Ernte  wird  ihrem  Gelderträgnis  nach
geteilt.  Der  Farmbesitzer  führt  die  Bücher,
er  liefert  gegen  die  Hälfte  der  Ernte  den  Grund
und  Boden  und  die  halbe  Saat,  die  Hütte,  den
Wagen,  den  Pflug,  das  Maultier  und  das  Futter
für  dieses.  Für  die  andere  Hälfte  eröffnet  er
seinem  Halbscheid-Pächter  einen  Kredit  in  seinem
Laden,  in  welchem  dieser,  der  ja  kein  Betriebskapital
  hat,  seinen  Lebensunterhalt  während  der
Zeit  des  Anbaues,  seine  Kleider  und  Schuhe  und
den  geringen  Luxus,  den  er  sich  erlauben  darf,
zu  solchen  Preisen  eindeckt,  wie  sie  nach  Ansicht
des  Farmbesitzers  dem  Risiko,  welches  er  läuft,
entsprechen.  Und  daß  er  dieses  nicht  gering  einschätzen
  muß,  liegt  auf  der  Hand,  wo  ein  Pächter
nichts  dabei  riskiert,  wenn  er  etwa  über  Nacht
verschwindet.  Da  auch  der  Farmer,  welcher  den

Ich  habe  auch  bereits  ausjenige,



 

Kredit  gewährt,  ihn  seinerseits  in  Anspruch
nehmen  muß,  um  Zinsen  und  Steuern,  die  Bestockung
  seines  Ladens,  und  in  vielen  Fällen  auch
seinen  eigenen  Lebensunterhalt  bis  zur  Ernte  zu
decken,  und  der  übliche  Zinsfuß  bei  den  Banken
des  amerikanischen  Südens,  wie  ich  mich  wiederholt
  habe  vergewissern  können,  neben  einer
Kommission  von  1  v.  H.  per  OQuartal,  1  v.  H.
per  Monat  beträgt,  so  ist  leicht  einzusehen,  wie
hoch  die  Preise  für  den  Halbscheid-Pächter  werden
müssen.  In  vielen  Fällen  wird  man  die  Zinslast,
  die  auf  einem  Pfund  Baumwolle  ruht,  auf
ein  Viertel  bis  ein  Drittel  vom  Wert  berechnen
müssen.  Eine  Einwirkung  auf  seinen  Halbscheid-Pächter
  hat  der  Grundbesitzer  oft  nur  da,  wo  er
ihn  durch  Abschneidung  des  Kredites  zwingen
kann,  seinen  Anordnungen  zu  folgen.  Diese
Situation  macht  es  zur  Regel,  daß  die  Halbscheid-Pächter
  sehr  oft  wechseln  und  aus  der
dem  Neger  angeborenen  Sucht  nach  Neuerung
möglichst  oft  auf  andere  Stellen  zu  kommen
suchen.  Möbelwagen  zu  ihrem  Umzug  brauchen
sie  nicht.  Um  nun  anderseits  diesen  Wechsel
möglichst  zu  vermeiden,  muß  der  Eigentümer  mit
seinem  Kredit  möglichst  liberal  sein,  weil  er  einen
Pächter  nur  dann  an  der  Scholle  festhalten  kann,
wenn  dieser  ihm  noch  im  Buche  verschuldet  ist.
Auf  Grund  dieser  Tatsache  hat  man  mir  von
den  verschiedensten  Seiten  versichert,  daß  in
Louisiana  und  im  östlichen  Süden  die  Produktion
von  Baumwolle  unter  10  Cents  pro  Pfund  überhaupt
  keine  Rendite  mehr  abgäbe.  Auf  Grund
vieler  Kalkulationen  halte  ich,  wenn  Zinsen  und
Fracht  bis  zum  Lokal-Markt  eingerechnet  werden,
dies  für  richtig,  selbst  wenn  ich  den  Saatwert  in
Abzug  stelle.  Daß  die  quantitativen  und  gqualitativen
  Resultate  einer  solchen  Wirtschaft  keine
guten  sein  können,  liegt  auf  der  Hand.  Derjenige
  Partner  in  diesem  Halbscheid-Verhältnis,
der  den  Verstand  hat,  tut  nicht  die  Arbeit,  derder
  die  Arbeit  tut,  hat  nicht  den  Verstand.
  Nun  liegt  ja  in  Texas,  dem  Hauptproduktionsstaate,
  mit  seinen  verhältnismäßig  viel
weißen  Baumwollbauern,  die  Sache  etwas  günstiger.
Aber  auch  fie  können,  wie  ich  schon  gesagt  habe,
des  schwarzen  Hilfsarbeiters  nicht  entraten  und
müssen  ihrerseits  höhere  Ansprüche  an  den  Lebensunterhalt
  stellen,  so  daß  auch  bei  ihnen  keine
billigeren  Produktionskosten  vorhanden  sind.  Dies
hängt  insbesondere  mit  der  ganz  enormen  Steigerung
  sämtlicher  Lebensmittelpreise  in  den  Vereinigten
  Staaten  zusammen,  die  teils  durch  die
natürliche  Vermehrung  der  Bevölkerung,  teils  durch
kunstreich  aufsgebaute  Kombinationen  in  den  letzten
Jahren  herbeigeführt  worden  ist.  Würde  man  selbst
annehmen,  daß  eine  größere  Baumwollerzeugung
durch  sehr  viel  günstigere  Ernten,  durch  Ausdehnung
        <pb n="412" />
        W  378  20

des  Areals,  geschaffen  werden  würden,  auf  sehr  viel
billigere  Baumwolle  ist  nach  dem  Gesagten  nicht
zu  rechnen.  Aber  auch  das  Mehr  an  Baumwolle,
von  dem  ich  eben  gesprochen  habe,  wird  nicht  nur
aufgehalten  durch  den  Mangel  an  Arbeitskräften,
sondern  wird  auch  aufgehalten  durch  andere
Feinde,  wie  z.  B.  den  mexikanischen  Rüsselkäfer
,Bollweevil“),  gegen  den  man  dort,  entgegen  gewissen
  Meldungen,  die  aus  Amerika  gekommen
sind,  ein  wirksames  Schutzmittel  nicht  gefunden  hat.
Gerade  dieses  Insekt  hat  besonders  große  Ausfälle
in  den  Ernten  verursacht  und  dringt  anscheinend
unaufhaltsam  über  den  Mississippi  ostwärts  vor.

Wenn  nun  auch  nach  und  nach  an  Stelle  jener
unrationellen  Kontrakte  und  Methoden  bessere
treten  werden,  was  bei  der  geistigen  Unbeweglichkeit
  jener  Millionen  von  Negern,  die  nun  einmal
Baumwolle  zu  bauen  verstehen  und  nichts  anderes,
lange  Zeit  dauern  muß,  und  wenn  nach  und
nach  kapitalkräftigere  Unternehmer  auch  im  Baumwollbau
  eine  größere  Rolle  spielen  werden,  so
liegt  gerade  darin  wieder  eine  andere  Gefahr
für  den  Verbraucher  am  Weltmarkt,  nämlich  die,
daß  ihm  durch  bessere  Organisation  der  Verkäufer
die  Preise  weiter  in  die  Höhe  gesetzt  werden.
Hierbei  hilft  der  große  Selbstverbrauch  in  Amerika,
der  die  Mengen,  die  dem  Weltmarkt  zugeführt
werden  können,  außerordentlich  einschränkt.  Es
find  ja  schon  mancherlei  Versuche  gemacht,  die  nicht
durchaus  geglückt  sind.  Daß  sie  für  eine  gewisse
Zeit  wohl  den  Weltmarkt  diktieren  können,  haben
die  Corner  von  Privatspekulanten  bewiesen.
Während  aber  früher  mangels  entsprechender
Lagerhäuser  oder  weil  die  Banken  ihr  Geld
haben  wollten,  oder  weil  eine  genaue  Kalkulation
den  Baumwollpflanzern  fern  gelegen  hat,  die  Baumwolle
  unmittelbar  nach  der  Ernte  auf  den  Markt
geschafft  wurde,  der  wegen  der  Masse  des  vorhandenen
  Materials  und  der  Notwendigkeit,  es
fortzubewegen,  unter  einem  gewissen  Preisdruck
stand,  ist  nunmehr  das  genossenschaftliche  Zusammengehen
  der  Produzenten,  die  Herstellung
von  Baumwollagerhäusern,  die  Bevorschussung
auf  Warrants  und  ein  gesteigertes  ökonomisches
Verständnis  am  Werke,  um  auch  auf  dem  Weltmarkte
  solche  Chancen  abzupassen,  wie  sie  dem
Verkäufer,  der  Genossenschaft  usw.,  günstig  erscheinen.
  Daß  eine  solche  Organisation,  die  die
Tendenz  hat,  die  Preise  zu  erhöhen,  eine  Annehmlichkeit
  für  den  europäischen  Konsumenten,  der
von  ihr  abhängig  wird,  bilden  könnte,  wagt  wohl
niemand  zu  behaupten.  Zu  welchen  Konsequenzen
diese  Situation  führen  wird  und  schon  seit  einer
Reihe  von  Jahren  geführt  hat,  empfinden  die
Spinner  am  eigenen  Leibe,  mehr  noch  vielleicht
als  der  Fabrikant,  der  Arbeiter.

Ehe  ich  die  Darstellung  der  amerikanischen  Ver- 



hältnisse  verlasse,  will  ich  nicht  verfehlen,  auch  auf
das  große  Interesse,  welches  sowohl  die  heimische
Landwirtschaft  wie  die  heimische,  im  wesentlichen
auf  Auslandsrohstoffe  angewiesene  Olmüllerei
an  der  Lösung  unserer  Frage  hat.  Jedem  Ballen
Faserbaumwolle  entspricht  etiwa  ½  t  Baumwollsaat.
  Einem  deutschen  Baumwollbedarf  von
2200  000  Ballen  also  1  100000  t  Saat!  Diese
enthält  etwa  75  v.  H.  hochwertiges  Futtermittel
8325  000  t  und  etwa  15  v.  H.  zur  Speisefettbereitung
  und  Seifenindustrie  verwendbares  Ol,
also  etwa  165.000  t  dieser  wichtigen  Verbrauchsstoffe.
  Der  Wert  einer  Tonne  Saat  ist  etwa  100./
in  normalen  Zeiten,  d.  h.  bei  einer  Deckung  des
Heimatsbedarfes  an  Baumwolle  aus  den  Kolonien
würden  noch  für  allein  100  Millionen  Mark
Nebenprodukte  der  deutschen  Landwirtschaft  und
Industrie  nutzbar  gemacht  werden  können.
Wenn  auch  die  ganze  Schärfe  der  vorstehend
gekennzeichneten  Situation  erst  in  den  letzten
Jahren  hervorgetreten  ist,  so  haben  doch  die  vorausschauenden
  Kaufleute  aller  Nationen  schon
seit  langem  die  Notwendigkeit  betont,  neue
Produktionszentren  zu  suchen.  Und  wohin  sollten
sich,  nachdem  die  Welt  durch  die  Abmachungen
der  90  er  Jahre  definitiv  verteilt  erschien,  die
Blicke  der  verschiedenen  Nationen  anders  wenden,
als  nach  den  großen,  ihnen  besonders  in  Afrika
zugefallenen  Gebieten?  So  hat  England  und
Frankreich,  so  hat  Deutschland  die  Versuche  aufgenommen,
  um  zunächst  in  roher  Weise  festzustellen,
  ob  diese  neu  erworbenen  Länder  wohl
geeignet  sein  möchten,  in  größerem  Umfange  dem
drohenden  Rohstoffmangel  auch  auf  diesem  Gebiete
abzuhelfen,  trotzdem  Afrika  nur  in  Agypten,  wo
die  Kultur  auch  keineswegs  eine  alte  ist,  Baumwolle
  produzierte.  Die  Versuche  sind  in  England
durch  die  British  Cotton  Growing  Association,
in  Frankreich  durch  die  Association  Cotonnière
Coloniale,  ferner  in  Italien,  Belgien  usw.  und
in  Deutschland  teils  durch  die  Kolonialregierung,
teils  durch  das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee
vorgenommen  worden;  das  letztere  eine  Körperschaft
  von  gemeinnützig  denkenden,  kolonialfreundlichen
  Personen  aus  Industrie  und  Wissenschaft,
dem  bisher  der  größte  Teil  der  Aufklärungsarbeit
in  Deutschland  zugefallen  ist.  In  England  haben
reiche  Spenden  Privater  und  Industrieller,  insbesondere
  aber  auch  Beiträge  der  englischen
Arbeiterschaft  stattgefunden.  .
Die  entstehenden  Lohnausfälle  sind  selbstverständlich
  enorm  und  die  organisierte  englische
Arbeiterschaft  hat  deshalb  auch  schon  seit  langem
mit  Beiträgen,  die  bis  zum  Arbeitsverdienst  eines
Tages  per  Monat  gehen,  nicht  gezögert,  die  Versuche
  zu  unterstützen,  welche  eine  besondere
englische  Vereinigung  seit  Jahren  vornimmt,  um
        <pb n="413" />
        W  379  20

eine  Erweiterung  des  Baumwollbaugebietes  außerhalb
  der  Herrschaft  der  Vereinigten  Staaten  zu
erreichen.  Und  ich  gebe  mich  bei  dem  wachsenden
Verständnis,  welches  sich  auch  bei  den  deutschen
organisierten  Arbeitern  und  deren  Führern  für
diese  Frage  in  den  letzten  Jahren  gezeigt  hat,
der  Hoffnung  hin,  daß  wir  bei  einer  gleichgerichteten
  Arbeit,  von  welcher  später  zu  sprechen
sein  wird,  eine  gleiche  Unterstützung  und  Sympathie
finden  werden.  Die  Beiträge  der  englischen
Arbeiter  für  die  British  Cotton  Growing
Association  erreichen  in  diesem  Jahre
nach  mir  gegebenen  Ziffern  etwa  den  Betrag
  von  1  Million  Mark.

Im  ganzen  hat  die  British  Cotton  Growing
Asscciation  bisher  9½  Millionen  Mark  aufgebracht,
gegenüber  1,7  Millionen  Mark  des  Kolonial=Wirtschaftlichen
  Komitees  und  900  000  der
französischen  Assoziation.

Die  Erfolge,  die  diese  drei  Körperschaften  gehabt
  haben,  sind  nach  der  Natur  der  von  ihnen
bearbeiteten  Gebiete  verschieden.  Die  Engländer
haben  das  alte  Baumwolland  Lagos  besser  bearbeiten
  können,  weil  ihre  Eisenbahn  bereits  erheblich
  ins  Innere  vorgedrungen  war,  und  nicht
unbedeutende  Quantitäten  freilich  noch  immerhin
ziemlich  gering  gegenüber  dem  englischen  Bedarf,
produziert.

Berhältnismäßig  am  schwächsten  sind  noch  die
französischen  Resultate,  die  im  Jahre  1908  knapp
600  Ballen  aus  Dahomey,  Algier,  vom  Senegal
und  Niger  gebracht  haben.

Die  deutschen  Kolonien  zeigen  eine  sehr
schöne  und  stetige  Kurve.  Es  kommt  da  zunächst
Ostafrika  in  Frage,  das  im  Jahre  1902  mit
370  kg  begonnen  hat,  im  Jahre  1904  188000  kg
gebracht  hat  und  im  Jahre  1908  247000  kg  =
etwa  1000  Ballen  Baumwolle  der  ägyptischen
Barietät.  Ferner  Togo,  welches  1901  mit
10  000  kg  anfing,  hat  1908  420  000  kg  =
1620  Ballen  produziert.

Was  hier  geschehen  ist,  ist  eine  reine  Versuchsarbeit.
  Gab  schon  die  Tatsache,  daß  in  den  meisten
deutschen  Kolonien  Baumwolle  verwildert  vorkommt,
oder  auch  in  Eingeborenenkultur  gezogen  und
verwoben  wird,  zu  Erwartungen  Grund,  daß  Anbauversuche
  Erfolg  haben  würden,  so  ist  durch  die
Arbeit  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  und
der  Regierung  festgestellt  worden,  daß  auf  größeren
Flächen  erhebliche  Quantitäten  gezogen  werden
können.  Es  find  auch  vielerlei  Erfahrungen  über
die  besonderen  Bedingungen,  welche  für  die  einzelnen
  Schutzgebiete  gelten,  gesammelt  worden,
vor  allem  find  Entkernungsmaschinen  aufgerichtet,
Preisgarantien  gegeben,  Saat  geliefert,  Mittel,
durch  die  allein  der  Eingeborene  dazu  veranlaßt

 

werden  könnte,  sich  einer  ihm  gänzlich  unbekannten
  Kultur  zu  widmen.

Das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee  gibt
periodisch  sehr  interessante  Publikationen  heraus,
von  denen  ja  wieder  eine  demnächst  bevorsteht,
und  durch  die  sich  die  Anwesenden  leicht  über
das  bisher  Geleistete  zu  vergewissern  vermögen.

Anschließend  an  diese  Arbeiten  des  Kolonial=Wirtschaftlichen
  Komitees  aber  und  vermutlich
durch  die  Mitteilungen,  welche  ich  und  andere
Reisende  aus  eigenen  Beobachtungen  in  den
Schutzgebieten  haben  machen  können,  haben  sich
eine  Reihe  von  Industriellen  veranlaßt  gesehen,
größere  Flächen  Baumwollbodens  in  den  Kolonien
zu  belegen  und  man  wird  für  das  Jahr  1909
zum  ersten  Male  das  Resultat  dieser  jetzt  in  Betrieb
genommenen  Anlagen  in  der  Exportstatistik  vorfinden
  können.  Daß  es  sich  da  im  Vergleich  zu
den  bisherigen  um  erhebliche  Quantitäten  handeln
wird,  kann  ich  aus  den  mir  zur  Verfügung
stehenden  Vierteljahrsberichten  der  deutschen  Schutzgebiete,
  die  noch  nicht  veröffentlicht  worden  sind,
feststellen.  Das  Plus  aus  Ostafrika  in  den  ersten
3  Quartalen  des  Jahres  1909  ist  etwa  700  Ballen,
in  Togo  etwa  180  Ballen.  In  Ostafrika  bestehen
  jetzt  17  mittlere  und  kleinere  Europäerpflanzungen,
  die  2000  ha  mit  Baumwolle,  ferner
24  Pflanzungen,  die  in  Zwischenkultur  etwa
3300  ha  mit  Baumwolle  verpflanzt  haben.  In
Entwicklung  begriffen  sind  12  Baumwollplantagen,
die  im  ganzen  85000  ha  belegt  haben,  aber
natürlich  erst  im  Laufe  der  Zeit  in  die  Produktion
einrücken,  da  die  Anlage  erhebliche  Kapitalmittel
erfordert  und  es  nicht  weise  erschien,  von  vornherein
  zu  große  Aufwendungen  bei  den  ersten
Versuchen  zu  machen.  Alle  diese  Neuanlagen
sind  erst  möglich  geworden  durch  den  Bau  der
ostafrikanischen  Zentralbahn,  die  heute  bereits
  ungefähr  550  km  von  der  Küste  erreicht  hat
und  in  rascher  Folge  bis  nach  Tabora  vorgestreckt
wird,  das  1000  km  von  der  Küste  entfernt,  das
Zentrum  desjenigen  Distriktes  wird,  welcher  allem
Anschein  nach  nach  der  Intelligenz  seiner  Bevölkerung,
  der  Qualität  seines  Bodens,  soweit  sie
bisher  bekannt  ist,  verspricht,  ein  größeres  Baumwollgebiet
  zu  werden,  vorausgesetzt,  daß  die
Niederschläge  günstige  sind.  Der  Tabora-Distrikt
hat  etwa  die  Größe  des  Königreichs  Bayern,  der
daran  nördlich  anstoßende  Muansa-Distrikt  die
des  Königreichs  Sachsen.

Bei  diesen  Versuchen  hat  sich  herausgestellt,
daß  Südtogo  eine  Baumwolle  produziert,  welche
Ersatz  für  amerikanische  Baumwolle  zu  bieten
geeignet  ist,  und  es  ist  anzunehmen,  daß  auch  Ostafrika
  eine  gleiche  Qualität  abgeben  wird,  wie  dies
die  angrenzenden  englischen  Nyassa-Länder  zeigen.
Bisher  wird  in  Ostafrika  nur  die  sehr  hoch-
        <pb n="414" />
        W  380  2

wertige  ägyptische  Varietät  gezogen.  Auch  in
Kamerun,  in  dem  Grasland  nach  Adamaua  zu,
dürfte  eine  der  Upland-Baumwolle  gleichwertige
Sorte  gedeihen.  Aber,  wie  im  Eingang  gesagt,
ein  wirklich  durchgreifender  Versuch,  die  Baumwolle
  als  Plantagen=  und  als  Eingeborenen=Kultur
  in  großem  Maßstabe  einzuführen,  war
mangels  der  Verbindungen  einerseits  und  dem
Mangel  der  Erfahrungen  anderseits  doch  noch
ein  wenig  aussichtsreiches  Unternehmen,  insbesondere
  gegenüber  den  Eingeborenen,  welche  man
durch  Verleitung  zu  Kulturversuchen,  die  schließlich
  hinterher  doch  nicht  glücken,  eher  abschreckt
und  gegenüber  welchen  man  hinreichende  Machtmittel,
  sie  gerade  zur  Kultur  eines  bestimmten
Gewächses  zu  zwingen,  nicht  besitzt.  Auch  standen,
wie  eingangs  angeführt,  die  finanziellen  Verhältnisse
  der  Kolonien  auf  der  einen  Seite,  ebenso
wie  eine  mangelnde  Erkenntnis  der  Notwendigkeit
  solcher  Aufwendungen  in  der  Heimat  anderseits,
  der  Ausdehnung  der  Kultur  entgegen.
Und  die  Regierung  war  mehr  oder  weniger  genötigt,
  diese  wichtige  Frage  der  Lösung  der  Privatindustrie
  zu  überlassen,  die  sich  mit  dankenswertem
Opfermut  seit  einigen  Jahren  mit  erheblichen
Beträgen  selbst  besteuert  hat,  um  die  notwendigen
Erfahrungen  zu  gewinnen.  Der  Zeitpunkt  scheint
aber  doch  jetzt  gekommen,  wo  die  weitere  Fortführung
  der  Versuche  einen  solchen  Erfolg  zu
versprechen  scheint,  wo  die  in  dieser  Industrie
investierten  Kapitalien  einen  Umfang  annehmen,
daß  auch  die  Reichsregierung  zur  Fortführung
der  Arbeit  und  zum  Schutz  der  Prosperität  dieser
Anlagen  das  ihrige  beizutragen  veranlaßt  ist.
Hat  sie  bisher  ihre  Hauptaufgabe  darin  gesehen,
durch  Erschließungsbahnen  überhaupt  erst  den
Boden  vorzubereiten,  so  wird  sie  jetzt  mit  der
Privatindustrie  in  eine  Arbeitsteilung  eintreten
können,  von  der  wir,  die  wir  uns  mit  der  Angelegenheit
  intensiver  befaßt  haben,  uns  Nützliches
  versprechen.

Unsere  Chancen  dabei  sind  nicht  schlecht.
Zunächst  verfügen  wir  in  Deutschland  in  dem
wissenschaftlich  und  wirtschaftlich  vorgebildeten
deutschen  Landwirt  über  eine  Unterstützung,
welche  den  anderen  Kolonialnationen  nicht  zur
Hand  ist;  dann  ist  das  landwirtschaftliche  Versuchswesen
  bei  uus  auf  eine  Höhe  gebracht,
daß  wir  durch  eine  zweckmäßige  Übertragung  desselben
  und  Aupassung  an  die  lokalen  Verhältnisse
anch  in  Afrika  vielleicht  rascher  zum  Ziel  kommen
können,  wie  andere.  Der  Beweis,  daß  Baumwolle
  gut  gedeiht,  ist  durch  das  Kolonial-Wirtschaftliche
  Komitee  erbracht.  Land,  wenn  auch
nicht  überall  Neuland,  so  doch  von  entsprechender
  Qualität,  steht  in  großen  Mengen
zu  Preisen  zur  Verfügung,  die  den  10.  bis  20.

 

Teil  desjenigen  ausmachen,  was  in  älteren  Baumwolländern
  gleichartiges  Areal  kostet.  Ferner
haben  wir  die  wirksamsten  Düngemittel  in  unserer
eigenen  Heimat  in  großen  Quantitäten  aus  erster
Hand.  Wir  haben  eine  starke,  sich  an  die  Arbeit  verhältnismäßig
  leicht  gewöhnende  schwarze  Bevölkerung,
  wie  jene  etwa  60  000  Schwarzen  in
Ostafrika  beweisen,  die  heute  regelmäßig  Arbeiter
bei  Bahnen  und  Plantagen  sind.  In  bezug  auf
Löhne  sind  diese  Leute  nicht  verwöhnt.  Wir
haben  eine  leistungsfähige  und  energische  Schifffahrt
  und  hinreichende  Schienenwege,  die  die
Produktion  unserer  Kolonien  nicht  mit  viel  höheren
Frachten  belasten  werden  und  können,  als  für
Produkte  anderer  fremder  Produktionsgebiete  gezahlt
  werden  müssen.  Wir  haben  zuletzt  eine  starke
und  leistungsfähige  deutsche  Industrie,  deren
weiter  Blick  Deutschland  mit  an  die  Spitze  der
produzierenden  und  Handel  treibenden  Nationen
gerückt  hat.  Schließlich  aber  ist  der  deutschen
Nation  das  Verständnis  für  die  Wichtigkeit  der
hier  behandelten  Fragen  aufgegangen  und  auch
in  den  Kreisen  der  organisierten  Arbeiterschaft
finden  heute  die  Bestrebungen  auf  die  Erzeugung
billigerer  Rohstoffe  ein  Verständnis,  so  daß  ich  die
feste  Hoffnung  hege,  daß  es  unserer  geduldigen
Arbeit  gelingen  wird,  auch  diese  an  der  Frage
am  meisten  interessierte  und  wichtige  Volksschicht
zur  aktiven  Mitarbeit  heranzuziehen.

Freilich,  der  Weg  geht  immer  noch  bergan.
Unsere  Erfahrungen  sind  immer  noch  sporadisch.
Ein  Land  von  der  vorzüglichen  Geeignetheit  wie
der  amerikanische  Süden  steht  uns  aller  Voraussicht
  nach  nicht  zur  Verfügung.  Jede  neue
Kultur  erweckt  neue  Feinde  in  Tier=  und  Pflanzenwelt.
  Die  Kulturmethoden  unserer  Eingeborenen
sind  noch  überaus  primitive  und  ihre  politischen
Verhältnisse  keineswegs  derart  geklärt,  daß  wir
uns  in  eine  große  Sorglosigkeit  einwiegen  dürfen.
Aber  das  deutsche  Volk  hat  vor  größeren  Aufgaben
  gestanden  und  sie  erfolgreich  gelöst.  Sollte
es  uns  gelingen,  zu  unserer  Arbeit  dassjenige
Vertrauen  uns  zu  sichern,  auf  welches  wir  jetzt
nach  langer  Arbeit  einen  Anspruch  zu  erheben
uns  berechtigt  glauben,  so  werden  wir  auch  hier
aus  der  Not  eine  Tugend  machen  und,  gedrängt
durch  die  übermächtige  Konkurrenz  anderer
Nationen  und  Staaten,  uns  durch  fleißige  und
zielbewußte  Arbeit  eine  Quelle  neuen  Nationalreichtums
  eröffnen.  Wenn  wir  die  Wege  betrachten,
die  uns  nach  dem  erwünschten  Ziel  führen  sollen,
so  brauchen  wir  nur  denjenigen  nachzugehen,  die
uns  in  der  Heimat  zum  Erfolg  geführt  haben.
Der  Erfolg  ist  erzielt  und  Deutschland  mit  an
die  Spitze  der  ackerbautreibenden  Nationen  gerückt
durch  ein  Hand-in-Hand-gehen  staatlicher  und
privater  Initiative,  durch  ein  Zusammenarbeiten
        <pb n="415" />
        GW  381  20

von  Wissenschaft  und  Praxis.  Die  private
Industrie  ist  genötigt,  möglichst  in  kurzer  Frist
praktische  Erfolge  zu  sehen.  Die  stille  und  geduldige
  Arbeit  theoretischer  Entwicklung  ist  nicht
das  Feld  oder  das  Gebiet,  welches  sie  liebt.
Demnach  wird  die  Arbeit  dahin  zu  teilen  sein,
daß  die  wissenschaftliche  Erforschung  die  Arbeit
der  Reichs-Kolonialverwaltung,  die  praktische  Exploration
  die  der  heimischen  Interessenten  sein
wird.  Unter  diesem  Gesichtspunkt  habe  ich  in
Verhandlungen  mit  dem  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitee  unter  der  dankenswerten  Mithilfe  meines
Herrn  Kollegen  vom  Reichsamt  des  Innern,  welcher
die  Kaiserliche  Biologische  Anstalt  für  Landund
  Forstwirtschaft  für  die  in  der  Heimat  auszuführenden
  technischen  Arbeiten  zur  Verfügung  gestellt
  hat,  einen  Arbeitsplan  aufgestellt,  der  in  dem
laufenden  Jahr  zum  ersten  Male  ins  Werk  gesetzt
  werden  soll.  Nach  diesem  Plan  sollen  dem
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee  weiterhin  für  die
Dauer  die  folgenden  Aufgaben  verbleiben:

Das  Komitee  fährt  fort,  eine  Baumwollschule
in  Mpanganya  zu  unterhalten  und  eine  kaufmännische
  Geschäftsstelle  mit  Pflug=  und  Gerätdepot
  in  Ostafrika.  Diese  Einrichtungen  haben
den  Zweck,  die  Eingeborenen  mit  besseren  Kulturmethoden
  vertraut  zu  machen  und  ihnen  die  notwendigen
  technischen  Hilfsmittel  an  die  Hand  zu
geben;

ferner  die  Einrichtung  weiterer  Entkernungsanstalten
  unter  Heranziehung  der  deutschen  Maschinenindustrie
  und  von  Aufkaufmärkten;

die  Festsetzung  und  Gewährung  von  Prämien
und  Garantiepreisen,  welche  unabhängig  von  der
Weltmarktkonjunktur  den  Eingeborenen  zeigen,  daß
bei  der  neuen  Kultur  für  sie  ein  Nutzen  herauskommt;


der  Aufkauf  und  die  Lieferung  von  Saatgut,
die  Leistung  von  Pflanzprämien,  Qualitätsprämien,
  Pflugprämien,  Transporteinrichtungen
und  Erntevorrichtungen;

die  Verwertung  der  Nebenprodukte,  die  Kontrolle
  und  Begutachtung  der  Qualitäten  in  Deutschland
  und  die  allgemeine  Propaganda  innerhalb
des  deutschen  Volkes  über  den  Wert  und  die
Wichtigkeit  der  Aufgabe.

Das  Komitee  wird  dabei  der  Unterstützung
der  Reichsregierung  sicher  sein  und  seinerseits

seine  Organisationen  der  Reichsregierung  für  diejenigen

  Zwecke  zur  Verfügung  stellen,  welche  mit
dem  andern,  der  Reichsregierung  zufallenden  Teil,
in  Verbindung  stehen.  «

 

Dagegen  wird  die  Kolonialverwaltung  in  die
Hand  nehmen  die  Errichtung  landwirtschaftlicher
Stationen  mit  besonderer  Berücksichtigung  der
Baumwollsortenversuche,  Saatzucht,  Düngung  und
Bewässerung,  die  Bekämpfung  der  Schädlinge,
die  wissenschaftliche  Untersuchung  der  Baumwollböden,
  den  meteorologischen  Dienst,  und  eine  geeignete
  Einwirkung  auf  die  Eingeborenenbevölkerung,
  sich  diesem,  der  deutschen  Nationalwirtschaft
so  wichtigen  Zweige  zu  widmen.

Die  landwirtschaftlichen  Stationen  werden
in  allen  in  Frage  kommenden  Kolonien  eine
weitere  Ausbreitung  erfahren,  den  Bezirksämtern
sollen,  ähnlich  wie  dies  schon  in  Kamerun  geschehen
  ist,  landwirtschaftliche  Beamte  beigegeben
werden,  und  in  Ostafrika  werden  dabei  auch  die
bei  den  Kommunen  verfügbaren  wirtschaftlichen
Kräfte  und  Geldmittel  herangezogen  werden.  Für
diese  Arbeit  stehen  für  das  Jahr  1910  insgesamt
400  000  /¼  zur  Verfügung,  welche  etwa  hälftig
zwischen  beiden  Faktoren  geteilt  werden.  Ein
großer  Teil  dieser  Summe  kommt  aus  der  Selbstbesteuerung
  der  deutschen  Industrie.

M.  H.!  Ich  hoffe  und  erwarte,  daß  die
deutsche  Kaufmannschaft  und  Industrie,  durchdrungen
  von  der  Wichtigkeit  des  Gegenstandes,
ihrerseits  nicht  erlahmen  wird,  um  mit  möglichst
starker  Beteiligung  eine  Aufgabe  zur  Lösung  zu
bringen,  wie  sie  in  gleichem  Umfange  selten  gestellt
  worden  ist.  Ich  weiß,  daß  wir  vielerlei
Schwierigkeiten  begegnen  und  manche  Nackenschläge
empfangen  werden.  Aber  ich  bin  der  Meinung,
daß  wir  selbst,  wenn  unsere  Aussichten  weniger
günstig  wären,  als  ich  sie  Ihnen  an  Hand,  wie
mir  scheint,  zuverlässiger  Daten,  und  getragen  von
der  Überzeugung,  daß  sich  noch  manches  und
vieles  erreichen  läßt,  dargestellt  habe,  doch  im
Interesse  unserer  wirtschaftlichen  Unabhängigkeit,
im  Interesse  der  vielen  Millionen  deutscher  Arbeiter,
des  hohen,  in  der  Industrie  investierten  Kapitals,

nuns  das  Zahlmittel  selbst  schaffen  müssen,  mit  dem

wir  die  anderen  Rohprodukte  unserer  Kolonien
lösen  können,  und  daß  wir  nichts  unversucht  lassen
dürfen,  derjenigen  Schwierigkeiten  Herr  zu  werden,
welche  sich  heute  uns  noch  entgegenstellen,  von
denen  wir  aber  heute  annehmen  dürfen,  daß  sie
auf  die  Dauer  auch  überwunden  werden  können.
Zu  diesem  Versuche,  m.  H.,  bei  dem  Arbeitgeber
  und  Arbeitnehmer,  Landwirtschaft  wie
Textil=  und  Fettindustrie  soweit  als  möglich  zusammengehen
  sollten,  werden  Sie  die  Reichsregierung
  mit  Rat  und  Tat  an  Ihrer  Seite  finden.
        <pb n="416" />
        382

2

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostafrika.

Ermordung  eines  Missionars  in  Ruanda.

Aus  der  Nordwestprovinz  Deutsch-Ostafrikas,
dem  Sultanat  Ruanda,  wird  die  Ermordung
eines  katholischen  Missionars  gemeldet.  Nach
einem  telegraphischen  Bericht  des  stellvertretenden
Gouverneurs  hatte  der  Pater  Loupias  einen
gegen  den  Sultan  Msinga  rebellischen  Grenzhäuptling
  Lukarra  aufgesucht,  um  eine  Klage
Eingeborener  wegen  Viehraubes  zu  vertreten.

Arm,  um  ihn  zurückzuhalten,  worauf  die  Leute
des  Lukarra  auf  dessen  Befehl  den  Pater  mit
ihren  Speeren  töteten.  Die  Mörder  flüchteten
nach  der  anderen  Seite  des  Muhavura  auf  kongobelgisches
  Gebiet.  Der  Vorfall  hat  sich  am
1.  April  ereignet.  Am  5.  April  wurde  eine  von
der  11.  Kompagnie  verstärkte  Polizeiabteilung  an
die  Grenze  in  Marsch  gesetzt.  Der  Vorfall  ist
nach  der  Auffassung  des  Residenten  für  Ruanda
von  rein  persönlicher  Bedeutung  und  wird  voraussichtlich
  ohne  weitere  Folgen  für  die  Ruhe  des

Lukarra  wollte  sich  entfernen,  angeblich  um  das

Vieh

 

zu  holen.  Der  Pater  faßte  ihn  darauf  am

 

Landes  bleiben.

Die  übrige  Grenzbevölkerung
beteiligt  sich  an  der  Verfolgung  der  Mörder.

Uvbersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des  deutsch-oftafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Sollstelen
der  Küste  im  III.  Viertel  des  Kalendersahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Bandel  im  gleichen  Seitraum

des  Vorfahres.

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  24,  S.  1145  ff.)
III.  ##  III.  d
Benennung  der  Warengruppen  düertel  —  Zunahme  Abnahme
Wert  MWert  AWert  A  Wert
A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  677  917  604  99172986  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  76259  90  127  —  13  868
)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Gemuzmitel.  330  725  282  9441417  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  .  22218  14  821  7397  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  202  551  190  400  2  4  —
s)  Samereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermitel  1  816  3  1922  —  2  106
g)  Pflanzenfasern.  .  619  1228  —  604
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .  98  191  65  57632215  —
Summe  1  1  410  2606  1253  94991156  347  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  19  168  25  571  —  6  403
b)  Fleisch  und  eßbare  tieriche  Etzeugnisse  aler  Art  200  791  164  6682  36  109
c)  Tierische  Rohstoffe  884  836  48  —
Summe  II  220  848  191089  29764  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  238  714  251  765  —  13  051
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  OSlen  73  518  86  315  —  12  797
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  152  S874  192  366  —  39  492
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  lauber
Lederwaren)  .  .  1  905  8951649  744255  651  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kirschnerwaren.  93  680  161  455  —  67825
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  8  034  6  820  1714  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  .  54  987  79  482  —  24  445
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  76  680  87  601  —  10  921
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  .  97153  91  799  5354  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  1  061  501  390  584670  917  —
b)  Fabrikate  794  404  659  476  134  928  —
Summe  xũ  1855  905  1060  060  805  845  —
        <pb n="417" />
        G  383  20
6  **5  un  in  III  d  5  6
j„Viertel  .  Viertel  Zunahmel  Abnahme
Benennung  der  Warengruppen  1909  1908  Zunah  h
Wert  MWert  AM  Wert  MWert  AM
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  720  267  490  523229744  —
XIV.  Waffen  und  Munition  .  .  95  965  139  885  —  43  920
XV.  Geld  52  791  145  901  —  93  110
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  1900  7  057  052  5  878  204  1178848  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  7954217  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  9897  165  —  —  —
B.  Rusfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
à)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  20  527  12  480  8  047  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  3677  1957  1720  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Genußmitel  46  729  98  415  —  51  686
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  .  310  990  328  183  —  17  193
e)  Getränke  207  141  66  —
h  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermitel  17  700  1  38666394  —
g)  Pflanzenfasern.  ..  742  749  881  699  —  138  950
„h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  1  054  568  276  324778244  —
Summe  1  21971471600  505596642  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  30  985  61  552  —  30  567
b)  Tierische  Nahrungemittel  24  859  15  537  9322
I)  Tierische  Rohstoffe  .  504  259  381  346  122913  —
Summe  II  560  108  458  48501  668
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe  ....  80  716  118  726  —  38  010
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  .  18  867  20  788  —  1921
V.  Geld  —  —  —  —
Summe  der  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1900  2  856  8332198  454448  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  2263  206  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  693  627  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1909  9913  8858  076  658  1837227  —-Dagegen
  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  .10217423  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  6808  688  —  —  –
Wichtigste  Warenposttionen.
Im  III.  Viertel  Im  III.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909  1908
Menge  Wert  JMenge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kta  4  "  ktag  1  kg  1  4  kg  M
A.  Eintuhr.
Reis  3166  444665  7262041  657  462  833|1124  787,  102  893  —  —
Mehl  und  Badwaren  ..  191  641  75  205251  248  100  758  —  59  607  25  463
Zuder,  roh  und  raffiniert  419  639,  140  3644366  475  116  46353164,  23  901  —  —
abakfabrikate  .  39  082,  131  223  37  382  106  774  1  700,  24  449  —  —
Stille  Beine  aller  Art  47  169  43  2897  872  44  4511111—  703.  1162
Branntweine  aller  Art  48  828  65  481  42  473  53512  6  355,  11  969  —  —
Bier  .  13481860087138267761579  —  3  419  1  492
Bau=  und  Nutzholz.  .  8211739723549298665044  3282  237  32  191  —  —
Fleisch  u.  ebbare  herische  ***  181  545.  200  7091162  329  161  03219  216,  36  109  —  —
Zement.  1643  009  98  3571819  292  135  108  —  —  176  283  36  751
Salz  311  215.  21779219859  12591  91  306  9  188  —  —
Stein-,  Braunkohlen,  Briketts  765  451,  26  7599  141  264  9590  624  187  17  169  —  —
        <pb n="418" />
        W  384  20

 

 

 

Im  III.  Viertel

 

Im  III.  Viertel

Zunahme

 

 

 

 

     

 

 

 

des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909  1908
Menge  |  Wert  Menge  Wert  Nenge  Vert  Menge  Wert
kg  A.  kg  44  kg  M
«  I
Petrolcum.  .  331  950  63910|  879  831  81  012  —  —  47  881  20  102
Seifen  aller  Art  79  805.  48  6E202493  52  0C  1  —  —  11  788,  3407
Baumwollgewebe  52919791450  105450  306  1332692  79  673  117  413  —  —
Baumwollene  Bekleidungen.  46  185  195  1925499  120  20  10  66  7499444  —  —
Wollengarne  und  -waren,  auch  »
halbwollene  21  113  70  200  3  671  27  182  17  412  43  018  —  —
Garne  und  Waren  aus  Leinen,  i  !  !
Jute  usw.  55  992  713  479  56  226  83  608  —  —  234  10129
Posamentierwaren,  Schirme,  Zeug-  #
schuhe  .  10  252  31  708  5979  17820  4  273.  13  888  —  —
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  5882  36  938  6  677  96589  —  —  795,  59651
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren.  5  480  39  066  5110  34  196  370  4870  —
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  26  815  30  361  45  711  56  158  —  —  18  8966.  25  797
Papier  u.  Pappe,  Waren  daraus  650  356  56  313  51  463  62  254  13  893.  —  —  5  241
Tonwaren  und  Porzellan  33  212  18  491  25  562  19517  —  —  1  026
Glas  und  Glaswaren.  50  824  70  00736618.  65  3100142066  4711—  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  i  7  l
Stangen  usw.  6943  081  1058200  1708  622  368  935  6234  459  689  265  —  —
Wellblech  228936  80  8866  38  6111112  901  42751,  —  —
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren  1044  741,  591  0162237  387  477553  —  113  463  1192  646.  —
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  55  851  110  50  69  283  132  141  —  —  13  432  21  637
Landwirtschaftliche  Maschinen  108  243.  181  5338324  854  308294  —  –  116  611  126  756
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  59  001  51  841  21  709  46  32837292,  56513  —
Transportmaschinen  und  Fahr-  I  i  I
zeuge  aller  Art,  auch  Fahrräder  421  406.  4417611  154006  915081  267  400  350  253  —  8  —
Feuerwaffen  .  (Stückzahl)  503¾  30225  506  38  494  MW  —  8  269
Goldmünzen  ....  1384()—l—  11  38410  r#  —
Silbermünzen  303,  36  951  255,  30  787  “  6164  —  —
l  s
B.flusfithr.
Mais  121  649  8  276  78  528  66209  13  121  1  647  —  «  —
Mtama...  85  704  8373  6  145  1  419  79  559  6954  —  —
Hülsenfrüchte  38  454  358875208  3  880  —  36  754.  297
Kaffee  .  21  608  35  693  85  927.  89  066  —  —  61  319  53373
Sirup,  Melafs  65  622  9126  1  094,  251  64  528  8875  —  —
Tabak  .  452  281  14972  8095  —  14  520  7814
Kopra  519  0941,  119  825690  639  161  682  —  —  141  545  11  857
Erdnüsse  „  130  287  26  396661  744  60  622  —  131  457  34  226
Sesam  .  639461134760431068103613  208  393  31147  —  —
Rohbaumwolle  78315  64  743  3  207  3  197  75  108  61  546  —  —
Sisalagavenhanf.  1  885  938  672  565  1211  467  843  198574  471.  —  —  170  633
Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer,  rob.  1  .  .  «
bearbeitet  .  .  337768219441402601363119750358313  —  —
Brennholz  und  Holzkohlen  .  32111  382  29  661  303  24450  79  —
Gerbhölzer,  Gerbrinden  550  0599  73381218  300,  12  181  —  —  662  2411  4843
Kautschuk  und  Guttapercha:  l  .  T
u)aufPlantagegctvoimener  70918  418  870  27145.108  956  43  773  309  914  —  —
b)  wild  wachsender  ...  87847z605636  29  397  137  771  58  450  467  865  —
Rindvieh  Stückzahl  310  13  813  614,  28  803  —  —  304  14  990
Milch,  Butter,  Käse,  Eier  usw.  19  891.  21  703  5  659  7808  11  232  13895  —  —
Elfenbein  .  ...  13913252666  5(.)24-105689  8889  146  977  —  —
Häute  und  Felle  99  530  91  758  62  107  51  877  37  423,.  42  881  —
Insektenwachs  52  S38  121  973  87  58  193  698  —.  —  34  920  71  725
Glimmer  12  378  35  820  165  253  12  713.  35  567  —
Kopal  31  256  39  690698  25633,  33  450o  5623  6231—  —
Gold  25  6571  —  —  25  671/1  —  —

[—
        <pb n="419" />
        (Vgl.

385

—

Togo.

nachweisung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Togo  in  den  Monaten  Januar  und  Februar  1910
fällig  gewordenen  Sollbeträge.

„Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  7,  S.  280.)

 

Namen  der  Zollämter

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  öce  in  ebigen
.  Monaten  des  Rechnungsjahres

 

 

 

Gegen  den  gleichen
Zeitraum  des

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bei  welchen  die  Zölle  1010  1909  Vorjahres
faͤllig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  werniger

-——ti  t  M  Islt  M.  Al  A.  Al  Al.

Januar.

Lome  Zollamt  113  8009.70  193,.—  114  002,701138  637,10  315,  138  952,10  —  24  919,40

Agbanake  -  266,  35  8,25  274,60  208,95  4.  212,.95  61,65  —
Tolpli.  ..  -  195,70  8.—  203,70  244,45  1,50  245,95  –  .  42,25
Noe...-  224150l039,20g2780,802242,80.722,75  2  965.55  Ulu  18475

Hao  .  Zollhebestelle  748,05  1  105,.—  1  853,05  6836,15  479,—  1  115,15  737,90  —

Kpandu.  254.  69.—  323—  4P6  323.—
Kete-Kratschi  -  152,  20  8,25  155.45  288,20  8,75  291,95  —  s  136,50
Tetetu  -  23,  85.  –—  23,85  43.—  —  43.—  —  19,15

Agome-Palime  230,90  —  230,90  135,35  —  1335,35  95,55  —

Agnega  -  498.30  88,  —  586,30  —  —  —  586.30“  —

.  ,  «  -  I
nganzcu.118420,602013,75  120  434,35  142  690,  —  1  595.—  144  285——  1481,40  25  332,05
6  —  23  8560,65
Februar.

Lome  Zollamt113  974,60  378,—  114  352,603  78,65  327.—  94  085.65120  266,95  —

Agbanake  181.—  075  181753  O0503  45,.55  —

Tokpdolll  -  226,35  7.—  233,35  220,95“  0.25  221.20  12,15  –
Noepe  -  1  900,85  320,.—  2  220,  S2  15  758,25  2585,140  —  :364,55

So  Zollhebestelle  878,05  1  405,25  2283,364  32,  0  1  127,35155.95  —

Kpand  u.  .  -  342,65  291,.75  634.40  251,60  205.—  516.60  117,80  —-Kete-Krat1cht-
  184,05  6.75  190.80  258,  85  1.—  259,85  —  I  69,05
Tetetu  -  17,20  —  17,20  26,80  —  206,80  —  I  9,60

Agochalnne-  136,95  —  136,  95  64.55  2  64,55  72,40  —

Aguega  -  455,.20  29,50  484.70  —  —  —  184,  70  —
Im  ganzen118  296,90  2  439,—  120  735,00300,  10  1  714,50  99  023.6022  155.550  443,20

i  21712,305——

Deutsch-Südwestafrika.

Errichtung  neuer  Joll-  und  Dolizeistationen
im  Diamantengebiet.

Infolge  der  Entwicklung  der  Dinge  auf  den
Diamantfeldern  Deutsch-Südwestafrikas  nördlich
vom  Sperrgebiet  hat  sich  die  Errichtung  neuer
Zoll=  und  Polizeistationen  nicht  länger  auf-Der
  Gouverneur  hat  daher  die
Errichtung  mehrerer  mit  Zollbeamten  besetzter
an  der  Swakopmündung,
Sandwichhafen
Empfängnisbucht,  sowie  einer  Polizeistation  in

schieben  lassen.

Zollstationen,
Nonidas,

Empfängnisbucht,

Haigamkhab  wird  mit  dem  Tage  der  Indienststellung
  der  Zollstation  Nonidas  aufgehoben.

Ururas,

verfügt.

 

in
und

Die  Zollstation

 

Jum  Tode  des  Bonbelkapitäns.

Zum  Tode  des  Bondelkapitäns  Johannes
Christian,  über  den  in  der  letzten  Nummer
des  Kolonialblattes  (S.  331)  berichtet  wurde,
meldet  der  Gouverneur  weiter,  daß  die  Bondels
  sich  offenbar  mit  dem  Gedanken  vertraut
gemacht  haben,  daß  ihre  Stammesangelegenheiten
  in  Zukunft  von  einem  Rate  und  nicht
mehr  von  einem  Kapitän  geleitet  werden  sollen.
Sie  sind  den  Anordnungen  der  Verwaltung
bereitwillig  gefolgt  und  haben  nicht  auf  eine
Kapitänswahl  gedrängt.

Der  zu  dem  neueingesetzten  Rate  gehörige
        <pb n="420" />
        386  20

Bondelführer  Abraham  Kaffer  ist  von  den
Vorleuten  als  Werftältester  für  Warmbad  gewählt
  und,  da  er  zuverlässig  erscheint,  als  solcher
anerkannt  worden.

Dem  jetzigen  Kommissar  ist  es  gelungen,  einen
unbedingten  Einfluß  auf  die  Bondels  zu  gewinnen,
es  hat  sich  gezeigt,  daß  er  das  Vertrauen  der
Leute  in  hohem  Maße  besitzt.

 

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgediets  Deutsch-Südwestafriha  im  III.  Veertel  des
Kalenderjahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  5,  S.  177  ff.)

 

u  mmmmm
Benennung  der  Warengruppen  III.  Viertell.  Viertel  Zunahme  Abnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1909  1908
Wert  .  Werto  Wert.é¼  Wert  4
A.  Einkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  1372273  1054517317756  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  281  461  230  081  51  380  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittei  642  662  367  9902284672  —
d)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  619  778  507  37112405  —
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermiel.  116  066  161  697  —  45  631
1)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  290  216  291  780  —  1664
Zusammen  I  3  322  456  2  603  438  719  018  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  886  973  777756  5P9217  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  675  052  448  543226509  —
Zusammen  11  1  512  025  1  226  200  285.726
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe.  Mineralöle  565  019  28708177938  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  93  187  65  872  27315
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmittelty  143  958  110  739  83  219  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Belleidungsgegenstände  2
(außer  Lederwaren)  954  159  647729  806  430  –
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  259  611  236  334  23277  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  17  848  13  341  4507  –
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  255  924  190  129  65  795  —
X.  Papier-  und  Pappwaren,  literarische  und  zunstegenstände
  .  93  143  79  774  13  369
Xl.  Stein-,  Ton-  und  Glaswaren  ..  104  345  97640  6  705  —
XII.  Metalle  u.  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  23  418  634  369  —  610  951
b)  Fabrikate  .  .  1  019  356  792844  226  712
Zusammen  xũ  1042774  1  427  013  384289
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  178  585  177  126  1  459  —
XIV.  Waffen  und  Nunition  208  575  236  123  27548
XV.  Geld  —  —  —  —
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  1909.  8  751  609  7398  638  1352971  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  9  323  758  –  —  —
Zunahme  +J.  Abnahme  —  —  572144  –  –  —
B.  Ausfuhr.
J.  Erzengnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe  101  1  736  —  1  335
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  18  291  5  385  12  906  —
b)  Tierische  Erzeugnissen.  55  534  63  638  —  8204
Zusammen  II  73  825  69028  1802  —
        <pb n="421" />
        G  387  20
III  d  1|L  v
Vierte  .  Viertel
Beuennung  der  Warengruppen  1908  1908  Zunahme  Abnahme
Wert  .“  Wert.  é4  Wert.Wert  4
III.  Mineralische  und  fossile  nohliofte  5  157  534  2628  9862533  548  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  ..  129  059  42  485  86  574  —-V.
  Geld.  —  28  202  —  28  202
Summe  der  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1909.  5  360  819  2  765  4322595  387  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  5358  575  —  —  —
Zunahme  +,.  Abnahme  —  +  2244  –  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  19000.  14  112  4810  164  070  8  948  358  –
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  ..  14  682  828  —  —  —.
Zunahme  —+,  Abnahme  —  .  l  —569900  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  III.  Viertel  Im  III.  Viertel
des  des  Zunahme  Abnahme
Beuennun  g  der  Waren  Kalenderjahres  1909  Kalenderjahres  1908
Menge  Wert  sMenge  Wert  s  Menge  Wert  Menge  Beri
ke  A  kg  M  kg  44  kg
A  Einkuhr.
Reis  603  715149  307  950  942  250  915  —  —  347227|  101  608
Mehl  und  Backwaren  1  900  475605  1181536  630  445  359  368  845  159  759  —  —
Gemüse=  und  Obstkonserven,  ein-  .  .
gemachtesObst.  .  187467159648  11396791248  73610l68400  —-Zucker,
  Sirup,  Zucerwaren  .  441149176358296084118181  145  115,  58227  —  —

Tabak  .  1647  4870  40  77  1  607  4293  —  —
Tabansarritate  48  308  256  885  20  5999  132330  27704  124  505  —  —
Stille  Weine  ...  6186960221  3842740923  22942  19298  —  —
Branntweine  aller  Art  Liter  33  696  77814  31  00475  881  2  692  1933  —  —-Bier
  ...  912218426288  747901358781  164312166602  —

Bau=  und  zusbols  4é  4  7  18  *  —  -5164
Pfete..  ..Stück  342227490  6011608  900  —  —  260  381  410
Rinddiieeeeee  791203  418  29  7440  762  195  973  —  —
Fleischkonserven.  188  93194  455  77  319  105  182  61  617,  89  273  —  —1
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  8  .
und  sonstige  tierische  Nahrungs-  I
mittel.  226  076  262613  178  2411196  451  17  555r  56  162  —  —
Zement,  Kalkt,  Kreide,  sonstige

Erden  und  Steine  .  11  785  498  128  190  894  467  79217  891  ogs  48  978  —  —
Salz.  96  169  12  064  63  992  9546  32  177  2518  —  —
Steinkohlen,  Erauntohlen  v  eitets  6  176  21299  08060609  557/121  7025  566  655  177383441L  —
Petrolem  940  991|108  270,58  162  46  1444442  8299  62  06022410.  —
Seifen  aller  Art  55  022  37265  785799  52201  —  —1  23  557  14  936
Gewebe  aller  Art.  36  8891140  408  29  485  111  118  7  404  29295  —  —
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mügzen,  —

Posamentierwaren,  Schirme,  s

Filzwaren  ...  99  7351  607  126  92  224%  443  828  7511.  163  298  —
Schuhe  und  Stiefe.  23254  144  806  22  779.  134  669  475  10  137  —  —
Möbel  und  Tischlerwaren  234  894  198  893956747  163  558  78  147  35  335  —
Glas  und  Glaswaren  47  615  46  158  57  735  54  530  —  —  10  120  8372
Noheisen,  eiserne  Schienen,  1  #

Stangen,  Blöcke  usw.  54  284  13  8338893  697  621  640  —  —  3839413  607  807
Wellblech  250  988  86  192  156  085,  64  435  94  958  31  757  —  —
Eisenwaren,  nicht  besonders  ge-  .

nannt  1  219  601  849  737  806  939  613  046  412  662  236  691  —  —
Waren  aus  anderen  unedlen  —

Metallen  24  868  76  437  80  164  109  879  —  —  55  296  33  442
Landwirtschaftliche  Maschinen  15  496  21  269  7395  11583  8  10  96861  —  —
Maschinen  fürindustrielle  Betriebe  25  423  36749  59  498  68  739  —  —  34  075  31  990
Transportmaschinen  und  Fahr-  «

zeuge  aller  Art,  auch  Fahr-  I  -

räder  .  .  .Stück  68  49  532  77.  25935  —  23597  9  —-
        <pb n="422" />
        —

G  388  2S

 

 

 

 

 

Im  III.  Viertel  Im  III.  Viertel
des  des  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Kalenderjahres1909  Kalenderjahres  1908
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  4  k  44  —..l  kg  .M
«  I  -
Feuerwaffen  Stück  376  68  110  999  88  439  —  —  623  20  329
Goldmünzen  -...  —  —  —  —  —  —  —  —
Silbermünzen.  —  —  —  —  —  —  —  —
Malz#  2371  682  39  539  26456  —  —  37  168,  25  774
Hopfen  —i  —  639  1  004  —  —  639  1  004
B.  Kusfuhr.
Männliches  Rindvieh  Stück  10!  2700  53  5300  —  —  43  2600
Weibliches  Rindviehee  1  200  —  —  1  2011
Kleinvieh  .  15s  183  6  55  9  128  —]  —
Häute  von  Ochsen,  Zegen,  Schafen  23  721  30566  26  902  21  .472  —  9094  3181  —
Robbenfelle.  .  .Vtu  6  92  109  1  280  —  —  103,  1  138
Straußenfedern  116,2,  5898  165,6.  14925  —.  —  49,4  09027
Guano  .  —  —  —  —  —  —
Kupfererz  8  027  bos  1145  5997  12  397  922·  2  274  433  —  —  44370356|1128436
Diamanten  mit  Ausnahme  der  l
fertig  geschliffenen  25,073  3661  325  —  —  25,o78  3661  325  —
Blei,  roh,  in  Barren  oder  reewalz  1  160  244  348  957161  650  348  800  —  157  40  —
Wolle.  6  443,  4196  41  210  13  479  —  —  31  767  9283

"  Schätung  des  Zollamtes  in  Lüderitzbucht.

 

Nachweisung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestafrika  im  Oonat  Januar  1910
fällig  gewordenen  Sollbeträge.)

 

 

 

 

Gol  Deutsches  Kol.  Bl.“  1910.  Nr.  7,  S.  281.)
4  Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  G  den  gleichen
Namen  der  Zoll-  S  egen  den  gle
ämter,  bei  !4•••  im  obigen  Monat  des  Rechnungs  jahres  Zeitraum

welchen  die  Zölle  1910  1909  des  Vorjahres
fällig  —*  orden  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
in  %  m  l  WM]  VP..  6  %  F  A  v.  f  .  AM  #.

l  '  I  i«
Swakopmund.  78  169.10  3.—  8172  10  1  80  —  —  58051  80  1ZOC0  —
Lüderitzbucht  116  795  50  21  60  116  817,10  62  491  80  2  —  62503  80  54  313.30  —  —

Windhuk  16  756.70  4  1016  761  10  15  381  90  —  —  15384,  90  1  37620  I
Ranmnsdrift.  5705  —  —  57  05  958  —  —  —  958  —  —  —  900  95
Ururas  .  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Haigamkhab.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Karibbb.  —  —  —  —  —  —  4691  70  —  ——  169170  —  1  70
Okahandja:.  —  —  —  —  —  —2045  80  —  —  2  80  —  —0½5  80
Gobabis  —½%“%  3521  601½
Omarurn  —  —  —  —  —  —  50  401  —  —  —  50  40
Outio  —  020120
Grootfontein  —  —  —  278  90  —  —  278.90  —  2890
lisakos  1  145  50  —  —  1  145  50  66  —  —  —  66•—  1  079  55  —
Otjiwarongo  —  —  —  —  25820  —  —  25820  1—  258  20
Otavi  —  —  —  —  106  3q  —O  106  3Z2  H1030
Tsumeb.  —  —  —  —  —  —  68  70  —  1—  68  70  —  68  70
Rehoboth.  —  —  —  —  —  —  777  80  —  —  777  80  ———
Kub.  .  .  .  .  —  —  —  —  —  —  46  5  —  46  0%  —4
Gibeon.  —  ——  519  300  —  —  519  30  U1  30
Keetmanshoop  17  741  10  —  —11774110  7  406  50  —  —146  50  0  —  —
Hasuur  62  60  850  —  912  60  233  —  —  —  233—  679|60  –
Warmbad.  —  —  —  —  —  159  10  —  —  159  10  —  —  159  10
Dawignab.  4  —  1—  20  +  —  —  —-V-  16  —
Ukamas.  590  70  —  —  500  70  218  60  —  —  218  60  342  10—
Stolzenfels  275  —  —  2175  10  81  —  10861  —  —  8.10
Bethanien.  —  —  —  —  —  —  94  10  —  —  9410  —  —  94.  10
Zusammen231  325487922500|95|1
        <pb n="423" />
        W  389  20

Deutsch-Meuguinea.

Verschlagene  HKaroliner.

Einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Bezirksamtmanns
  von  Jap  über  verschlagene  Karoliner
entnehmen  wir  folgende  Einzelheiten:

Nach  dem  Karfreitag-Taifun  von  1907  herrschte
auf  Oleai  (Ifaluk)  großer  Nahrungsmangel.
Mehr  als  die  Hälfte  der  Bevölkerung  mußte  zu
ihrer  Erhaltung  nach  Saipan  befördert  werden
und  ist  nun  dort  fest  angesiedelt.  Auch  die  in
Oleai  Zurückgebliebenen  hatten  —  trotz  der  wiederholten
  Zuwendungen  von  Reis  und  Konserven
—  noch  längere  Zeit  unter  dem  Mangel  an
frischer  Nahrung  zu  leiden.

Drei  im  September  1909  von  Shanghai  hierher
  zurückbeförderte  Eingeborene  gaben  an,  sie
und  eine  Anzahl  ihrer  Landsleute  seien  damals
mit  sechs  Kanus  von  Oleai  nach  dem  etwa
150  Seemeilen  entfernten  Lamutrik  gesegelt,  um
Lebensmittel  zu  holen.  Dort  hielten  sie  sich  geraume
  Zeit  auf,  legten  Felder  an  und  bepflanzten
sie;  zu  Anfang  1909  segelten  sie  wieder  nach
Oleai  zurück.  Auf  der  Fahrt  überraschte  sie  ein
Sturm,  fünf  Kanus  landeten,  wie  sich  später  herausstellte,
  wohlbehalten  auf  Ululsi  (290  Seemeilen
  nordwestlich  von  Oleai),  das  sechste  und
kleinste  aber  verlor  die  übrigen  aus  Sicht  und
rieb  97  Tage  auf  hoher  See.  Die  fünf  Insassen
nährten  sich  von  Fischen,  die  sie  nachts  fingen,
und  von  Regenwasser.

Fällt  kein  Regen,  so  erhalten  sich  die  Leute,
wie  ich  von  erfahrenen  Karolinern  hörte,  in  der
Weise,  daß  sie  längere  Zeit  untertauchen;  die  Haut
resorbiert  dann  die  nötige  Feuchtigkeit.  Fischzüge
und  Schildkröten  bemerken  sie,  wie  ich  selbst  wiederholt
  beobachtete,  auf  große  Entfernungen  an
der  Bewegung  der  Meeresoberfläche,  gewisse  Arten,

 

besonders  Schweinsfische  (Delphine),  locken  sie
herbei,  indem  sie  mit  den  Händen  das  Wasser  in
heftige  gurgelnde  Bewegung  setzen.  Zieht  ein
Sturm  herauf,  so  versenken  fie  das  aus  leichtem,
schwimmenden  Holz  (Brotfrucht  oder  Calophyllum)
gebaute  Kanu  unter  die  Meeresoberfläche  und
halten  sich  schwimmend  daran  fest.  Daher  ist
auch  ein  etwaiges  Kentern  ihres  Fahrzeuges,  das
mir  selbst  wiederholt  zustieß,  ganz  ungefährlich,
so  lange  nicht  ein  wesentlicher  Bestandteil,  Mast,
Ruder,  Ausleger  bricht  oder  die  Paddel  verloren
gehen.  Besonders  ausgebildete  Steuerleute  führen
die  Kanuflotte,  sie  steuern  ohne  Kompaß  nach
Sonne  und  Sternen  und  sind  über  die  Lage  der
verschiedenen  Inseln,  über  die  wechselnden  Strömungen
  und  Passatwinde,  über  die  Lage  von
Riffen  und  Untiefen,  wo  sie  sicher  sind,  Fische  und
Schildkröten  zu  finden,  genau  orientiert.

So  erklären  sich  die  kühnen  Reisen  der  Mikronesier
  zwischen  den  durch  Hunderte  von  Seemeilen
getrennten  Inseln,  von  denen  fast  jedes  Jahr
einzelne  Kanus  nach  den  Philippinen  und  —  wie
im  vorliegenden  Fall  —  bis  an  die  asiatische
Küste  verschlagen  werden,  so  erklärt  sich  überhaupt
die  ganze  Besiedlung  der  pazifischen  Inselwelt
durch  die  Malaio-Polynesier.  Meistens  lehnen
die  Verschlagenen  die  ihnen  durch  die  Vermittlung
der  amerikanischen  Behörden  und  des  deutschen
Konsulats  angebotene  Heimkehr  auf  dem  Dampfer
ab.  Ich  habe  indessen  das  Kaiserliche  Konsulat
in  Manila  ersucht,  die  Leute  stets,  auch  gegen
ihren  Willen,  auf  diesem  Wege  heimzubefördern,
da  gerade  die  Rückfahrt  gegen  die  fast  das  ganze
Jahr  herrschenden  Ostwinde  überaus  gefährlich
ist  und  die  meisten  Opfer  fordert;  trotzdem  gibt
es  alte  Leute,  die  bereits  fünfmal  die  Wikingerfahrt
  nach  den  Philippinen  und  zurück  gemacht
haben.

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Kus  dem  fKrbeltsbereich  des  Holonial-Wirtschaft.
lichen  Komitees.)

An  der  am  13.  und  14.  April  unter  Vorsitz
dvon  Karl  Supf  abgehaltenen  Frühjahrskagung
  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees
  nahmen  Vertreter  der  Reichsregierung,
königlicher  Ministerien,  der  Industrie  und  der
kolonialen  Landwirtschaft  teil.  Von  allgemeinem
Interesse  sind  die  Verhandlungen  über  das  heimische
  Kapital  und  die  Kolonien  (Bericht-*)

  AUgl.  „D.  Nol.  Bl.“  1909,  Nr.  21.  S.  1009  ff.
und  Nr.  22,  S.  1056fff.

 

erstatter:  Geheimrat  Paasche),  über  Eisenbahnbau
  (Geheimrat  Lenz),  über  wasserwirtschaftliche
  Vorarbeit  in  der  Mkattasteppe  und  am
Viktoriasee  in  Ostafrika  (Geheimrat  Schmick),
über  die  Anlage  einer  Olpalmen-Versuchspflanzung
  in  Ostafrika  (Karl  Supf),  über
das  vorläufige  Ergebnis  der  Guttapercha=  und
Kautschuk-Expedition  nach  Neuguinea  (Professor
  Warburg),  über  die  Ausdehnung  der
Baumwollkulturversuche  in  Verbindung  mit
der  Kolonialverwaltung  (Karl  Supf)  und  über
den  neuerdings  erfolgten  Anschluß  der  Eisen-,
Stahl-,  Leder=  und  chemischen  Industriegruppen
        <pb n="424" />
        390  e

der  Landwirtschafts-Gesellschaft  an  das  Komitee
zu  gemeinsamer  kolonialer  Arbeit.

Eisenbahnbau.

Über  den  heutigen  Stand  der  Eisenbahnen
in  den  deutschen  Kolonien  berichten  die  Direktoren
  der  kolonialen  Eisenbahngesellschaften,  Geheimer
  Kommerzienrat  Lenz  und  Dr.  Kliemke:

Deutsch-Ostafrika.

Die  Vorarbeiten  für  die  Verlängerung  der
Usambarabahn  über  Buiko  hinaus  bis  Moschi
sind  beendet.  Die  Erdarbeiten  auf  der  Neubaustrecke
  waren  Ende  Februar  bis  Kilometer  206  —
berechnet  von  Tanga  aus  —  fertiggestellt.  Von
dem  Oberbau  sind  25  km  vorgestreckt,  und  man
rechnet  damit,  daß  der  Betrieb  auf  der  ersten
Teilstrecke  bis  Same  (75  km)  noch  im  Laufe
dieses  Jahres  eröffnet  wird.  Die  Reststrecke  bis
Moschi  wird  voraussichtlich  ausgangs  1911  betriebsfertig
  hergestellt  sein.  Der  Verkehr  auf  der
bestehenden  Strecke  Tanga  —Buiko  entwickelt  sich
befriedigend  weiter,  und  dem  Reichs-Kolonialamt
floß  für  das  Betriebsjahr  1908/09  eine  Summe
von  85  594,84  “  über  den  Pachtzins  hinaus
zu.  Erwähnenswert  ist  noch,  daß  in  dem  Bauvertrag
  für  Buiko  —Moschi  auch  die  Arbeiten  für
den  Ausbau  des  Hafens  von  Tanga  aufgenommen
  worden  sind.  Diese  Arbeiten,  für  die
von  den  gesetzgebenden  Körperschaften  des  Reiches
das  erforderliche  Kapital  bewilligt  worden  ist,
sind  in  Angriff  genommen.

Die  Arbeiten  an  der  ostafrikanischen  Zentralbahn
  schreiten  rüstig  vorwärts.  Die  Trassierungsarbeiten
  für  die  Strecke  Morogoro  —  Tabora
sind  für  365  km  über  Morogoro  hinaus  fertig.
Das  Gleis  liegt  bis  Kilometer  203  hinter  Morogoro,
  von  Daressalam  aus  gerechnet  also  412  km.
Der  Neubau  wurde  im  Anfang  des  Jahres  durch
die  sehr  heftig  einsetzende  Regenperiode  erheblich
gestört.  Der  Verkehr  auf  der  alten  Strecke  hat
sich  günstig  weiter  entwickelt.  Die  Betriebsmittel
sind  erheblich  vermehrt  worden.  Durchschnittlich
fuhreen  monatlich  26  Personen=  (gemischte)  Züge
von  Daressalam  nach  Morogoro  und  zurück,
außerdem  108  Bau-Arbeits=  und  sonstige  Züge.

Im  Jahre  1909  wurden  befördert  4097  Weiße
und  46  068  Farbige,  zusammen  50  165  Personen,
gegen  42  639  Personen  im  Jahre  1908.  Die
Einnahmen  aus  dem  Personenverkehr  ergaben
98  181,45  Rupien.

Am  1.  Januar  1910  wurde  der  Tarif  für
die  Beförderung  von  Schwarzen  von  1  Peller
auf  1½⅛  Heller  pro  Personenkilometer  erhöht.
Die  Frachteinnahmen  erfuhren  gleichfalls  eine  erhebliche
  Steigerung.  An  Gepäck  sind  etwa  214  t
befördert  und  dafür  13  966,75  Rupien  bezahlt

 

worden.  Die  Beförderung  von  6824  t  Frachtgut,
ohne  Baugut,  brachte  241  399,35  Rupien  und
die  Fracht  für  2270  Stück  VBieh  brachte  eine
Einnahme  von  4640,30  Rupien.

Togo.

Von  der  Strecke  Lome  —  Atakpame  wurden
die  ersten  34  km  bis  Station  Tsewie  am
31.  Juli  1909  dem  Betriebe  übergeben.  Das
Gleis  lag  Ende  Januar  1910  bis  Kilometer  76,
während  die  Erdarbeiten  auf  der  ganzen  Strecke
bis  Atakvame  in  Angriff  genommen  worden  sind.
Trotz  zahlreicher  schwieriger  Brückenbauten  werden
die  Arbeiten  voraussichtlich  bis  spätestens  zum
1.  April  1911  beendigt  sein.  Die  Betriebseinnahmen
  auf  der  Binnenlandbahn  Lome—
Palime  und  der  Küstenbahn  Lome  —  Anecho
find  in  steter  Entwicklung  begriffen.

Kamerun.

Auf  der  Strecke  Duala  —Lum  (107  km)
der  Manengubabahn  ist  am  1.  Juli  1909  der
provisorische  Betrieb  aufgenommen  worden,  um
Personen  und  Güter  mit  dem  Arbeitszuge  zu  befördern.
  Die  Erdarbeiten  sind  bis  Kilometer  131
fertiggestellt  und  der  Oberbau  ist  bis  zur  Dibombebrücke
  bei  Kilometer  115  vorgestreckt.  Man  hoftt,
die  Bahn  bis  Kilometer  151,  dem  vorläufigen
Endpunkte,  noch  vor  Oktober  dieses  Jahres  eröffnen
  zu  können.

An  der  Kameruner  Mittellandbahn  gestalten
  sich  die  Arbeiten  zwischen  Dibamba  und
Sanaga  recht  schwierig,  doch  darf,  nach  dem
heutigen  Stande  der  Arbeiten  zu  urteilen,  damit
gerechnet  werden,  daß  die  Strecke  Duala  —  Edea
zum  Frühjahr  1911  fertiggestellt  ist.

Die  Brücken  über  den  Dibamba  (Lichtweite
320  m),  den  Sanaga-Nordarm  (Lichtweite  240  m)
und  den  Sanaga-Südarm  (Lichtweite  160  m)
sehen  ihrer  Vollendung  im  Herbste  dieses  Jahres
entgegen.

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Bahn  von  Lüderitzbucht  nach  Keetmanshoop
  ist  fertiggestellt  und  die  ganze  Linie
wurde  bereits  von  der  Behörde  abgenommen.
Von  der  geplanten  Nord—  Süd-Eisenbahn
Keetmanshoop  —  Windhuk  ist  die  316  km  lange
Strecke  Keetmanshoop  —  Kub  der  Deutschen
Kolonial-Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsgesellschaft
zum  Bau  übergeben  worden.  Die  Arbeiten  auf
dieser  Strecke  sind  in  Angriff  genommen.

Das  heimische  Kapital  und  die  Kolonien.

liber  „Das  heimische  Kapital  und  die
Kolonien“  hielt  Geheimer  Regierungsrat  Professor
  Dr.  Paasche  einen  interessanten  Vortrag,
dem  wir  auszugsweise  folgendes  entnehmen:
        <pb n="425" />
        G  391  20

Der  Zusammenhang  des  heimischen  Kapitals
mit  den  Kolonien  besteht  in  zweierlei  Richtung:
Unsere  Kolonien  brauchen  das  heimische  Kapital,
und  das  heimische  Kapital,  unser  Handel  und
Industrie,  werden  von  Jahr  zu  Jahr  die  Kolonien
weniger  entbehren  können.

Es  war  natürlich,  daß  sich  das  Kapital  in
der  ersten  Zeit  unserer  Kolonialwirtschaft  von
kolonialen  Unternehmungen  zurückhielt.  Die  Unsicherheit
  des  Eigentums  und  des  Lebens,  die
unsicheren  Rechtsverhältnisse,  das  Fehlen  von
Transportwegen,  Eisenbahnen  usw.  war  nicht
dazu  angetan,  das  heimische  Kapital  zu  größeren
Unternehmungen  in  den  Kolonien  zu  verlocken.
Trotzdem  wurden  bald  nach  der  Besitzergreifung
der  Kolonien  mit  großem  Wagemut  verhältnismäßig
  bedeutende  Kapitalien  angelegt,  z.  B.  im
Kaffeebau  in  Usambara  und  in  einer  Zurckerindustrie
  am  Rufiyi  in  Deutsch-Ostafrika.  Rückschläge
  und  Mißerfolge  waren  bei  diesen  Unternehmungen
  in  einem  ganz  fremden  Lande  unvermeidlich.
  Trotz  dieser  Mißerfolge  wurden  die
ersten  Pionierarbeiten  zur  wirtschaftlichen  Erschließung
  unserer  Kolonien  fortgesetzt;  Anfang
der  neunziger  Jahre  wurde  eine  Menge  kleinerer
Gesellschaften  gegründet.  Nach  vorübergehender
Stockung  ist  dann  auf  das  System  hingearbeitet
worden,  unsere  Kolonien  finanziell  möglichst  selbständig
  zu  machen.  Das  Interesse  für  die  koloniale
  Arbeit  wuchs;  durch  den  Eisenbahnbau  sind
große  Kapitalien  in  den  Kolonien  angelegt  worden.
Viele  Unternehmungen  haben  begonnen,  Renten
abzuwerfen.  An  der  Börse  werden  heute  Kolonialwerte
  in  großer  Zahl  gehandelt.  Neue  Hilfsauellen
  find  durch  mineralische  Schätze  eröffnet,
die  Minen  sind  für  das  koloniale  Wirtschaftsleben
von  größter  Bedeutung  geworden.

In  Deutschland  werden  aus  dem  Auslande
für  etwa  zwei  Milliarden  Mark  Rohstoffe  eingeführt.
  Wir  müssen  daher  danach  streben,  daß
die  Kolonien  mehr  und  mehr  eine  Produktionsstätte
  für  Rohstoffe  für  die  heimische  Industrie
werden.  Der  Schwerpunkt  der  Kolonien  liegt
heute  weniger  darin,  daß  deutsche  Auswanderer
dort  Arbeit  und  Lohn  finden,  und  daß  die  Kolonien
uns  die  sogenannten  „Kolonialwaren“,  wie  Zucker,
Kaffee  usw.,  liefern  —  für  letztere  bestehen  in
fremden  Ländern  Produktionszentren,  welche  diese
Produkte  billiger  liefern  können  —,  das  Ziel  ist
vielmehr  das,  Rohstoffe,  wie  Baumwolle,  Hauf,
Olfrüchte,  Wolle,  Felle  und  Gerbstoffe,  für  die
Industrie  zu  gewinnen.  Die  Vorbedingungen
hierfür  sind  in  unseren  Kolonien  gegeben.  Es
liegt  daher  im  Interesse  der  Industrie,  die  mit
zu  den  Repräsentanten  des  heimischen  Kapitals
gehört,  Bestrebungen  der  Unternehmer  und  des

 

Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  zu  unterstützen.

Das  deutsche  Nationalvermögen  erleidet  z.  B.
durch  die  Abhängigkeit  auf  dem  Baumwollmarkte
von  Amerika  große  Verluste.

Zur  Erreichung  des  Zieles,  Deutschland  im
Bezuge  seiner  Rohstoffse  vom  Auslande  möglichst
unabhängig  zu  machen,  kann  das  kleine  wie  das
große  Kapital  beisteuern.  Das  kleinere  Kapital
darf  für  größere  Plantagenunternehmungen  bei
dem  vorhandenen  Risiko  erst  nach  einer  Reihe
von  Jahren  herangezogen  werden.  Zur  finanziellen
Unterstützung  des  kleineren  Pflanzers  in  den  ersten
Jahren  empfiehlt  Geheimrat  Paasche,  in  den
Kolonien  Landeskultur-Rentenbanken  nach
dem  Vorbild  der  Hypothenbank  in  Kiautschou
zu  errichten.  .

Das  Großkapital  muß  in  ganz  anderer  Weise
wagemutig  vorgehen;  in  erfreulicher  Weise  be—
teiligt  es  sich  heute  mehr  als  bisher  an  kolonialen
Unternehmungen.  Daß  sich  auch  fremdes  Kapital
in  unseren  Kolonien  betätigt,  können  wir  nicht
hindern;  auch  unser  Kapital  arbeitet  in  beträcht—
licher  Höhe  im  Auslande.  Anderseits  darf  uns
das  Eindringen  fremden  Kapitals  nicht  beunruhigen,
es  bleiben  doch  Erzeugnisse  auf  deutscher  Scholle,
die  auf  deutschen  Schiffen  verfrachtet  werden
müssen  und  eventuell  der  heimischen  Industrie
vorzugsweise  zugute  kommen.  Aufgabe  des
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  muß  es  sein,
immer  mehr  durch  fleißige  Arbeit  zu  zeigen,  daß
und  wo  in  unseren  Kolonien  die  Vorbedingungen
für  eine  gute  Kapitalsanlage  vorhanden  find,
und  dahin  zu  wirken,  daß  der  Bedarf  der  heimischen
  Industrie  an  den  benötigten  Rohstoffen
immer  mehr  in  den  eigenen  Kolonien  gedeckt  wird.

Im  Anschluß  an  das  Referat  wurde  beschlossen,
  der  Frage  der  Landpolitik  und  Errichtung
  von  Landeskultur-Rentenbanken  in  den
Kolonien  bei  der  nächsten  Tagung  des  Komitees
näherzutreten.

Wasserwirtschaftliche  Untersuchungen  für
die  Berieselung  der  Mkattasteppe.
Über  den  derzeitigen  Stand  der  wasserwirtschaftlichen

  Untersuchungen  für  die

Berieselung  der  Mkattasteppe,  insbesondere

im  Interesse  des  Baumwollbaues,  berichtete

Geheimer  Oberbaurat  Schmick:

„Nach  den  bisherigen  Untersuchungen  des
Ingenieurs  Boos  kommen  für  die  Bewässerung
der  Mkattasteppe  im  wesentlichen  zwei  Flüsse  in
Betracht,  einmal  der  bei  Kilossa  aus  dem  Nord-Rubeho-Gebirge
  austretende  Mukondokwa  und
ferner  der  nördlich  davon  aus  dem  gleichen  Gebirgszuge
  kommende  Wami,  endlich  noch  dessen
Nebenfluß  Kissagata.

Der  Mukondokwa  bildet  unmittelbar  unterhalb
Kilossa  zuerst  den  Mkwadanisumpf,  aus  dem  er
        <pb n="426" />
        W  392  20

einesteils  als  Mukondokwa,  andernteils  als  Gomberenga
  in  besonderen  Flußbetten  weiterfließt.
In  seinem  weiteren  Verlauf  gelangt  er  in  den
Tendigasumpf,  aus  dem  er  als  Mkatta  austritt.
An  seinem  Nebenflusse,  dem  Gomberenga,  liegt
der  Gomberengasumpf,  aus  dem  das  Wasser  wieder
einerseits  als  Gomberenga,  anderseits  als  Pseudo-Mukondokwa
  abfließt.  Der  Gomberenga  ergießt
sich  in  den  Wami,  der  Mukondokwa  und  der
Pseudo-Mukondokwa  fließen  als  Mkatta  ebenfalls
dem  Wami  zu.

Diese  sämtlichen  Flußläufe  durchziehen  und
begrenzen  die  Mkatta-Ebene.  Soweit  die  Vermessungsarbeiten
  vorliegen,  ist  festzustellen,  daß
das  Gebiet  der  Mkatta-Ebene  zwischen  dem
Mkattafluß  im  Osten  und  dem  Gebirge  im  Westen,
zwischen  dem  Wami  im  Norden  und  dem  Mukondokwa
  im  Süden  aus  diesen  Flüssen  bewässert
werden  kann.  Notwendig  ist  jedoch,  daß  der
Wasserabfluß  in  den  Flußbetten  ordnungsgemäß
geregelt  wird  und  daß  die  erwähnten  Sümpfe
beseitigt  werden.  Durch  die  Beseitigung  der
Sümpfe  würden  auch  die  in  diesen  Gebieten
herrschenden  Krankheiten  vermindert  oder  beseitigt
werden.

Die  von  den  Flüssen  mitgeführten  Wassermengen
  schwanken  in  den  verschiedenen  Jahreszeiten
  außerordentlich.  Weitere  noch  vorzunehmende
Messungen  werden  über  die  Wasserführung  der
Flüsse  während  und  nach  der  Regenzeit  genaueren
Aufschluß  zu  geben  haben.  Aus  den  großen
Schwankungen  in  der  Wasserführung  der  Flüsse
ergibt  sich  die  Notwendigkeit,  den  Wasserüberfluß
zurückzuhalten;  es  müssen  daher  Staubecken  in
dem  Gebirge  angelegt  werden.  Die  bisherigen
Untersuchungen  haben  ergeben,  daß  an  mehreren
Flüssen  geeignete  Stellen  hierfür  vorhanden  sind.

Inzwischen  ist  der  Boden  der  Mkattasteppe
näher  untersucht  worden  und  es  scheint,  daß  in
dem  bereits  bezeichneten  Gebiete  zwischen  den
Flüssen  und  dem  Gebirge  fast  überall  die  Anpflanzung
  der  Baumwolle  möglich  ist.

Nach  den  bisherigen  Untersuchungen  erscheinen
die  gehegten  Hoffnungen  für  die  Erschließung  der
Mkattasteppe  zum  Baumwollbau  berechtigt,  und
es  darf  angenommen  werden,  daß  die  Ergebnisse
der  weiteren  Untersuchungen  diese  Voraussicht
bestätigen."

Wasserwirtschaftliche  Erkundung
am  Viktoriasee.

Bei  seiner  letzten  Tagung  hat  das  Kolonial=Wirtschaftliche
  Komitee  u.  a.  beschlossen,  nach  Ausführung
  der  wasserwirtschaftlichen  Vorarbeit  in
der  Mkattasteppe  eine  wasserwirtschaftliche
Erkundung  am  Viktoriasee  auszuführen.  Die
Aufgabe  dieser  Erkundung  soll  sein,  generell  fest- 



zustellen,  ob  eine  Bewässerung  bestimmter  acider,
für  die  Landwirtschaft,  insbesondere  für  den
Baumwollbau  in  Betracht  kommender  Gebiete
am  Viktoriasee  durch  die  Wassermassen  des  Viktoria-Nyansa
  oder  durch  Flüsse  möglich  ist.  Eventuell
sind  bestimmte  Gebiete  zu  bezeichnen  und  die
generellen  Kosten  ihrer  Bewässerung  zu  berechnen.

Mit  der  Ausführung  der  für  die  Erkundung
notwendigen  Aufnahmen  an  Ort  und  Stelle  ist
der  Ingenieur  Boos  betraut;  seitens  des  Komitees
wird  ein  Betrag  bis  zu  10  000  für  die  Erkundung
  ausgesetzt.

Olpalmen-Versuchspflanzung  in  Ostafrika.

Die  fast  unbegrenzte  Aufnahmefähigkeit  des
Weltmarktes  für  Olfrüchte  und  der  Vorteil,  der
unserer  ostafrikanischen  Kolonie  durch  die  Kultur
der  Olpalme  erwachsen  würde,  veranlaßt  den
Beschluß  des  Komitees,  eine  Olpalmen-Versuchspflanzung
  einzurichten.

Während  Togo  und  Kamerun  mit  etwa
5½  Millionen  Mark  an  der  jährlichen  Einfuhr
von  Palmöl  und  Palmkernen  nach  Hamburg  allein
im  Werte  von  über  70  Millionen  Mark  beteiligt
sind,  findet  eine  Ausfuhr  aus  dem  klimatisch
dhnlichen  Deutsch-Ostafrika  bis  jetzt  nicht  statt.
Interessiert  sind  an  der  Einfuhr  zahlreiche  Industrien,
  wie  die  Kerzen-,  Seifen-,  Schmieröl-,
Speiseöl-,  Margarine-,  Parfümerie-,  die  chemische
Industrie  und  unsere  heimische  Landwirtschaft
(Olkuchen  als  Viehfutter).

Ermutigend  für  die  Einführung  der  Olpalme
in  Ostafrika  und  für  eine  vermehrte  Ausbeute
der  Olpalmenbestände  in  Westafrika  wirkt  die  infolge
  eines  Preisausschreibens  erfundene  Palmölund
  Palmkern-Gewinnungsmaschine,  die  nunmehr
auch  eine  durch  Europäer  zu  betreibende  Olpalmen=Plantagenkultur
  ermöglicht;  bei  der  jetzigen  Bereitungsweise
  der  Eingeborenen  gehen  etwa  zwei
Drittel  des  in  den  Früchten  enthaltenen  Oles
einfach  verloren.  Tausende  von  Tonnen  der
Früchte  verfaulen  in  den  Wäldern  Westafrikas,
weil  es  an  Transportmitteln  und  namentlich  an
Maschinen  fehlt,  diese  an  Ort  und  Stelle  rationell
zu  verarbeiten.

Es  ist  eine  besondere  Olpalmen-Kommission,
bestehend  aus  industriellen  und  kolonialen  Sachverständigen,
  eingesetzt  worden,  die  sich  u.  a.  mit
der  Olpalmen-Versuchspflanzung,  mit  der  Verteilung
  von  Pflanz-,  Qualitätsprämien  und  Transportvergütungen,
  mit  der  Errichtung  von  Pionier=Palmöl=
  und  Palmkern-Gewinnungsmaschinen  befassen
  soll.

Die  Versuchspflanzung  in  Ostafrika  ist  an  die
Baumwollschule  Mpanganya  am  oberen  Rufiyi
angeschlossen  und  soll  insbesondere  planmäßige
Versuche  mit  westafrikanischen  und  anderen  Sorten
        <pb n="427" />
        G  393  20

und  die  Abgabe  von  Pflänzlingen  an  Europäerplantagen
  und  an  die  eingeborene  Bevölkerung
betreiben.

Dividivikultur  in  Deutsch-Ostafrika.

Einer  Anregung  des  Gouvernements  von
Deutsch-Ostafrika  entsprechend,  hat  sich  das  Komitee
mit  den  heimischen  Gerbstoff-Interessenten  wegen
Aufbringung  von  Mitteln  für  die  Beschaffung
der  kostspieligen  Dividivisaat  in  den  nächsten  drei
Jahren  in  Verbindung  gesetzt.

Der  Centralverein  der  deutschen  Lederindustrie
und  das  Komitee  haben  beschlossen,  die  jährlich
etwa  1500  i  betragenden  Kosten  zu  ½  bzw.  ½
gemeinsam  zu  tragen.

Die  bis  jetzt  mit  der  Dividivikultur  gemachten
Versuche  versprechen  ein  gutes  Resultat.  Die
außerordentlich  einfache  Art  der  Gewinnung  der
Gerbstoffhülsen  läßt  die  Kultur  auch  als  für
Eingeborene  geeignet  erscheinen.

Reiskultur  in  Deutsch-Ostafrika.

Mit  der  Frage  der  Reiskultur  in  Deutsch-Ostafrika
  wird  sich  das  Komitee  dauernd  beschäftigen.
  Als  geeignete  Maßnahme  erscheint  u.  a.,
ähnlich  wie  bei  der  Baumwoll=  und  Olpalmenkultur,
  die  Errichtung  von  Pionier-Dampfreisschälwerken
  und  deren  Überleitung  an  neu  zu
bildende  Genossenschaften.  Zur  Zeit  wird  Reis  in
großen  Mengen  aus  Indien  in  das  Schutzgebiet
eingeführt,  der  wegen  seiner  besseren  Aufbereitung
dem  von  den  Eingeborenen  produzierten  Reis
vorgezogen  wird.

Guttapercha=  und  Kautschuk-Unternehmen
in  Neuguinea.

Professor  Dr.  Warburg  berichtet  über  die
vorläufigen  Ergebnisse  des  Guttapercha=  und
Kautschuk-Unternehmens  in  Neuguinea,
das  bekanntlich  von  Dr.  Schlechter  geführt
wurde  und  der  Oberleitung  des  Gouverneurs
Dr.  Hahl  unterstand:

Nach  dreijähriger  Dauer  hat  das  Guttaperchaund
  Kautschuk-Unternehmen  in  Neuguinea  im
Oktober  vorigen  Jahres  programmäßig  seinen
Abschluß  gefunden.  Sovweit  bis  jetzt  beurteilt
werden  kann,  scheint  von  mehreren  aufgefundenen
Gutta-Arten  nur  das  von  Schlechter  schon
früher  entdeckte  Palaquium  Supfianum  wirklich
gute  Gutta  zu  liefern.  Die  Verbreitung  dieses
Baumes  ist  in  dem  Gebiete  recht  stark.  Mit
Sicherheit  ist  die  Art  bis  jetzt  bekannt  von  der
Gegend  des  Kap  Croisselle  bis  zur  Ray-Küste;
doch  ist  es  wahrscheinlich,  daß  sich  das  Verbreitungsgebiet
  noch  bedeutend  nach  Osten  und
Westen  ausdehnt.  Nach  dem  Innern  zu,  also
nach  Süden,  erstreckt  sich  das  Vorkommen  bis  in

 

das  Bismarck-Gebirge.  Die  Erträge  der  einzelnen
Bäume  schwankten  recht  bedeutend.  So  ergab
ein  Baum  von  182  cm  Stammumfang  etwa
20  engl.  Pfund  Gutta,  während  ein  solcher  von
187,5  cm  Umfang  nur  9⅛  Pfund  brachte,  ein
dritter  von  180  cm  Umfang  wieder  10½  Pfund
und  ein  vierter  von  192,5  cm  Umfang  nur
7  Pfund.  Die  Gründe  für  diese  Erscheinung
sind  noch  nicht  geklärt.  Man  kann  ungefähr
mit  einem  Baum  pro  Hektar  rechnen.

Die  Ausbeutung  aufgefundener  Bestände  ist,
soweit  dieses  die  Witterungsverhältnisse  und  das
vorhandene  Personal  erlaubten,  durchgeführt
worden.  Durch  die  Expedition  und  später  die
Sammeltätigkeit  der  Eingeborenen  sind  im  Jahre
1907  660,  1908  1510,  1909  2660  und  1910
bis  März  1100  kg  nach  Deutschland  verschifft
worden.  Weitere  Sendungen  nach  Deutschland
sind  unterwegs.  Damit  ist  der  erste  Anfang
einer  allmählichen  Versorgung  Deutschlands  mit
einem  der  wichtigsten  Rohstoffe  aus  den  deutschen
Kolonien  gemacht,  der  wegen  der  Legung  deutscher
Kabel  auch  des  politischen  Hintergrundes  nicht
entbehrt.  Das  Komitee  hat  nunmehr  aus  eigenen
Mitteln  dem  Gouvernement  Gelder  für  den
weiteren  Aufkauf  von  Guttapercha  zur  Verfügung
gestellt,  bis  dieser  von  Interessenten  übernommen
wird.  Damit  die  Eingeborenen  nur  bessere
Qualitäten  Gutta  produzieren  und  besonders  auch
auf  die  Reinheit  des  Produktes  achten,  wurde
beschlossen,  den  zunächst  garantierten  Minimalpreis
  von  1  pro  kg  bis  auf  weiteres  auf
1  J  bis  2  J  pro  kg,  je  nach  Qualität,  zu
erhöhen.  Den  Behörden  in  Neuguinea  ist  eine
Summe  bis  zu  10  000  .“  für  Aufkaufzwecke  pro
1910  zur  Verfügung  zu  stellen.

Die  Heranziehung  und  Anlernung  der  Eingeborenen
  zur  rationellen  Guttagewinnung  ist  mit
Unterstützung  der  Regierung  in  verschiedenen
Teilen  des  Schutzgebietes,  besonders  im  Bezirke
Friedrich-Wilhelmshafen,  mit  Erfolg  durchgeführt
worden.  Die  noch  verbleibenden  Mittel  der
Expedition  sind  dem  Gouvernement  für  die  weitere
Durchführung  der  Anlernung  der  Eingeborenen
durch  die  amtlichen  Organe  zur  Verfügung  gestellt
  worden.

Durch  Schlechters  Reisen  sind  im  Schutzgebiete
bisher  fünf  Kautschukpflanzen  mit  Sicherheit
bekannt  geworden;  drei  derselben  gehören  der
Familie  der  Apocynaceen,  zwei  der  Familie  der
Moraceen  an.  Besonders  letztere,  Arten  der
großen  Gattung  Ficus,  scheinen  für  manche  Teile
Neuguineas  von  wirtschaftlicher  Bedeutung  zu
sein.  Als  Durchschnittsertrag  für  eine  mittelstarke
  Liane  von  etwa  15  cm  Durchmesser  kann
etwa  1  bis  1½  Pfund  Kautschuk  angenommen
werden.  Die  Ausbeutung  von  Kautschuk  und
        <pb n="428" />
        G  394  2#

Anlernung  der  Eingeborenen  zu  einer  rationellen
Gewinnung  wird  von  den  amtlichen  Organen
nach  Möglichkeit  in  gleicher  Weise  durchgeführt
wie  bei  Guttapercha.

Als  weitere  Nutzpflanzen  sind  Rotang,  eine
Faser-Banane,  sowie  eine  Dipterocarpaceen-Art,
  die  ein  dem  Dammar  ährliches  Harz  liefert,
zu  nennen.  Die  Begutachtungen  von  Produktenproben
  dieser  Pflanzen,  die  bis  jetzt  im  allgemeinen
wenig  günstig  lauteten,  erlauben  über  den  wirtschaftlichen
  Wert  dieser  Pflanzen  noch  kein  abschließendes
  Urteil.

Wichtig  und  von  bleibendem  Wert  sind  auch
die  wissenschaftlichen  Ergebnisse  der  Expedition;
sie  bestehen  hauptsächlich  in  der  botanischen
Erschließung  eines  großen  Gebietes  von  Kaiser-Wilhelmsland,

  zum  Teil  in  Ergänzung  früherer

Erkundungen.  Dr.  Schlechter  hat  ein  großes
Herbarium  angelegt  und  der  botanischen  Zentralstelle
  in  Berlin  übersandt.  Zur  Bearbeitung
sollen  besondere  Spezialisten  herangezogen  werden.

Im  allgemeinen
Expedition  befriedigend.  Mit  Gouverneur  Dr.  Hahl
und  dem  Expeditionsleiter  Dr.  Schlechter  werden
demnächst  Verhandlungen  in  Berlin  gepflogen
werden,  die  durch  ein  weiteres  gemeinsames  Vorgehen
  zwischen  Kolonialverwaltung  und  Komitee
in  der  Guttapercha-Kautschukfrage  in  Neuguinea
einen  dauernden  Erfolg  der  Expedition  sicherstellen
  sollen.

Schulsammlungen  kolonialer  Produkte.
Um  das  allgemeine  Interesse  für  die  Kolonien
und  insbesondere  das
koloniales  Wirtschaftsleben  schon  bei  der  Jugend

 

sind  die  Ergebnisse  der

Verständnis  für  unser

 

zu  wecken,  gibt  das  Komitee,  im  Einvernehmen
mit  dem  Kultusministerium  und  dem  Reichs-Kolonialamt,
  Sammlungen  kolonialer  Produkte
  für  Volksschulen  heraus.

Um  auch  weniger  bemittelten  Schulen  die
Möglichkeit  der  Anschaffung  einer  Produktensammlung
  zu  geben,  ist  eine  solche  zu  dem
billigen  Preise  von  10  Z  zusammengestellt  worden.
Die  Sammlung  enthält  in  hübscher  Aufmachung
Proben  unserer  wichtigsten  Kolonialprodukte  wie
Elfenbein,  Baumwolle,  Sisalhanf,  Kaffee,  Kakao,
Erdnüsse,  Kopra,  Palmkerne,  Reis  (in  Hülsen),
Sorghumhirse,  Kautschuk,  Guttapercha,  Ebenholz
und  Mahagoni.  Eine  „Erläuterung  zu  der
Schulsammlung“  mit  anschaulichen  Bildern  über
Herkunft,  Aufbereitung  und  Handel  der  einzelnen
Produkte  und  eine  kleine,  von  Hauptmann
Leßner  verfaßte  Schrift:  „Was  müssen  wir
von  unseren  Kolonien  wissen?"  ist  der  Sammlung
beigefügt.

Kolonial-Wirtschaftliches  Archiv.
Das  Kolonial-Wirtschaftliche  Archiv,  Berlin,
Unter  den  Linden  43,  ist  neuerdings  erheblich
erweitert  worden.  Von  56  neuen  Pflanzungsund
  Handelsunternehmungen  in  den  deutschen
Kolonien  und  deutschen  Unternehmungen  im
Auslande  ist  Material,  wie  Denkschriften,  Prospekte,
Geschäftsberichte  und  Zeitungsnotizen  hinzugekommen,
  so  daß  das  Archiv  heute  über  400  Gesellschaften
  Auskunft  zu  erteilen  vermag.  Nur
mit  weitgehender  allgemeiner  Unterstützung  kann
das  Ziel  erreicht  werden,  durch  das  Archiv  ein
getreues  Spiegelbild  unseres  kolonialen  Wirtschaftslebens

  zu  schaffen.  «

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Sagogewinnung  in  Miederländisch-Indien.

Auf  Sumatra  gedeihen  fast  in  allen  Teilen  der
Insel  vier  verschiedene  Varietäten  der  Sagopalme,
von  denen  Metroxylon  Rumphü  als  die  beste
gilt.  Sie  kommen  in  großen  Mengen  in  wild
wachsendem  Zustande  vor,  werden  aber  auch  von
der  eingeborenen  Bevölkerung  angebaut.

Die  Sagopalme  erfordert  ungemein  wenig
Pflege.  Sie  ergänzt  sich  selbsttätig,  gleich  der
Banane,  durch  die  Hervorbringung  von  Schößlingen
  aus  dem  Wurzelstock;  die  sich  sehr  schnell
weiter  entwickeln.

Der  genießbare  und  äußerst  nahrhafte  Bestandteil
  des  Baumes  ist  das  Mark  des  Stammes,  das

 

dessen  Juneres,  von  einer  nicht  sehr  dicken  äußeren
Rinde  umgeben,  vollständig  ausfüllt.  Es  hat
ungefähr  die  Struktur  des  Hollundermarks  und
läßt  sich  mit  Hilfe  von  Messern  oder  Schabwerkzeugen
  leicht  auslösen.

Das  Mark  wird  auf  verschiedene  Weise  gewonnen.
  Nachdem  der  Baum  gefällt  ist,  wird
er  entweder  durch  Querschnitte  in  eine  Anzahl  von
Stammabschnitten  geteilt  und  das  Mark  nach  Entfernung
  der  äußeren  Rinde  abgeraspelt,  oder  er
wird  durch  Längsschnitte  gespalten  und  das  Mark
mit  geeigneten  Werkzeugen  herausgekratzt,  nachdem
es  mit  Wasser  aufgeweicht  worden  war.

Das  Mark  wird  einem  Wasch-,  Preß=  und
        <pb n="429" />
        395  20

Trockenprozeß  unterworfen  und  sodann  als  feines
weißes  Sagomehl  in  den  Handel  gebracht.

Um  Perlsago  zu  gewinnen,  wird  das  noch
nasse,  teigförmige  Sagomehl  durch  Schütteln  und
Sieben  zu  kleinen  Körnchen  geformt.

Ein  Baum  ist  imstande,  150  bis  300  kg
marktfähigen  Produkts  zu  geben.  Er  ist  am
markreichsten  unmittelbar  vor  der  Blüte,  die  im
Alter  von  12  bis  15  Jahren  eintritt.  Dieses
Lebensalter  ist  daher  das  geeignetste  zum  Fällen
des  Baumes.

Fabriken  der  allerursprünglichsten  Art  zur
HOerstellung  von  Handelssago  gibt  es  bisher  allein
in  den  Händen  von  Chinesen,  in  etwas  größerem
Maßstabe  beispielsweise  in  Bengkalis,  einer  der
Ostküste  von  Sumatra  vorgelagerten  Inseln  und
Freihafengebiet,  sowie  angeblich  in  Singapore.

Das  Produkt  geht  fast  ausschließlich  nach
Singapore,  dem  einzigen  größeren  Sagoausfuhrplatz
  der  Welt.

Dorthin  wurde  an  Sago  im  Jahre  1908  verschiff:
  an  gereinigtem  Sago:  aus  Djambi
2600,  aus  Bengkalis  503  236,  aus  dem  Freihafengebiet
  Riouw  648580,  aus  Indragiri  11  852,
aus  West-Borneo  3629  800,  aus  Celebes  7316  kg;
und  an  ungereinigtem  („rohem“)  Sago:  aus
Ost-Sumatra  20  500,  aus  dem  Freihafengebiet
von  Riouw  3461  876,  aus  Indragiri  7  430  238,
aus  West-Borneo  694  398,  aus  Süd=  und  Ost-Borneo
  14  508  und  aus  Celebes  390  352  kg.
Kleine  Mengen  gingen  auch  nach  Penang,  den
Niederlanden  und  nach  Japan.

Von  Sago  wird  bei  der  Ausfuhr  aus  dem
Niederländisch-Indischen  Zollgebiet  ein  Ausfuhrzoll
erhoben,  der  bei  der  Ausfuhr  aus  West-Borneo
und  Celebes  5  v.  H.  des  Werts,  aus  Süd=  und
Ost-Borneo  8  v.  H.  des  Werts  und  bei  der  Ausfuhr
  aus  Indragiri  und  Ost-Sumatra  0,60  fl.
für  100  kg  gereinigten,  0,40  fl.  für  100  kg  ungereinigten
  Sago  beträgt.

Wie  sich  aus  vorstehender  Zusammenstellung
ergibt,  kommt  die  Sagopalme  außer  auf  Sumatra
auch  auf  Borneo  und  Celebes  in  großen  Mengen
vor.  Sie  soll  auf  Celebes  in  so  üppiger  Fülle
wachsen,  daß  sich  die  Eingeborenen  nicht  einmal
die  Mühe  geben,  alle  Stämme  zu  ernten;  sie
lassen  sie  vielmehr  vielfach  von  selbst  umfallen
und  verrotten.  Der  Eingeborene  auf  Celebes  ist
zu  faul,  um  für  die  Ausfuhr  zu  arbeiten.  Er
arbeitet  lediglich  so  viel,  als  zur  Befriedigung
seines  eigenen  Bedarfs  unumgänglich  ist.

Von  dem  gesamten  geernteten  Material  gelangt
nur  ein  verschwindend  kleiner  Teil  zur  Ausfuhr.
Der  größte  Teil  wird  an  Ort  und  Stelle  zu
Nahrungszwecken  konsumiert.  In  vielen  Gegenden

 

der  drei  großen  Inseln  bildet  Sago  an  Stelle
von  Reis  die  Hauptnahrung  der  eingeborenen
Bevölkerung  und  ihres  Viehs,  und  zwar  sowohl
der  Pferde,  wie  des  Rind=  und  Kleinviehs  und
Geflügels.  Die  Stämme  werden  für  das  Vieh
in  der  Regel  der  Länge  nach  gespalten  und  das
Mark  mit  Wasser  etwas  aufgeweicht.  Die  Tiere
fressen  es  dann  aus  der  umhülllenden  harten
Rinde  heraus.

Auf  Sumatra,  besonders  in  West-Sumatra,
sieht  man  vielfach  Stümpfe  von  Sagopalmen  am
Rande  der  großen  Fahrwege  aufgestellt,  um  als
Futter  für  die  Zugtiere  der  passierenden  Fuhrwerke
  zu  dienen.

Der  europäische  Unternehmungsgeist  hat  sich
bisher  der  systematischen  Ausbeutung  der  wertvollen
  Bestände  der  großen  Inseln  an  Sagopalmen
  noch  nicht  zugewendet,  wohl  vorzugsweise
wegen  des  niedrigen  Preises,  mit  dem  das  Produkt
auf  dem  Singapore-Markt  bewertet  wird.  Es
holt  dort  angeblich  nicht  mehr  als  6  3  für  den
Pikol,  während  die  Ausfuhrfirmen  in  Makassar
sogar  nur  4  Gulden  für  den  Pikol  geben  wollten.
Ein  europäischer  Unternehmer,  der  Perlsago  im
großen  Maßstabe  fabrikmäßig  herstellen  wollte,
würde  sich  daher  wohl  ein  Absatzgebiet  in  Europa
oder  Amerika  bzw.  den  größeren  ostasiatischen
Handelszentren  unter  Umgehung  von  Singapore
suchen  müssen.  Es  liegen  jedoch  Anzeichen  dafür
vor,  daß  auch  dieses  Produkt  anfängt,  die  Aufmerksamkeit
  europäischer  Unternehmerkreise  auf  sich
zu  ziehen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Batavia.)

Der  CLissaboner  Rakaomarkt  im  März  1910.)

Die  Erwartungen  der  Pflanzer  auf  ein  weiteres
  Steigen  der  Kakaopreise  im  März  haben  sich
nicht  erfüllt.  Die  Nachfrage  ist  viel  geringer  geworden
  und  das  Geschäft  infolgedessen  sehr  flau.
Der  Preis  für  feine  Qualitäten  ist  auf  38.600  Reis
zurückgegangen.

Im  März  1910  (und  1909)  betrug  die  Zufuhr
  36  219  Sack  (26  930),  die  Ausfuhr  57  976
Sack  (71  234),  der  Vorrat  am  31.  März
122  338  Sack  (71  753).

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  5.  April  1910.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  289.
        <pb n="430" />
        396

*i

ODalsausfuhr  aus  Britisch-Südafrika  1909.

Nach

einer  amtlichen  Bekanntmachung  des  Landwirtschafts-Departements  der  Kolonie

Transvaal  sind  im  Jahre  1909  folgende  Quantitäten  Mais  aus  der  Kapkolonie,  dem  Transvaal,
der  Oranjekolonie,  Natal  und  Basutoland  über  See  exportiert  worden:

 

»  aus  den  *  d  us  de  aus  ..
über  Tranevaal  aus  Natal  Kap  koonmie  Oranjetolonie  Basutoland  Zusammen
Durban  120  373“)  312.522  –  568  186  —  1001081
Kapstadt  ..  56  189  –  —  218  680  72  109  346  973
Port  Elizabeth.  7801  –  —  39  818  300  47  919
East  London  18  580  —  120  130  972  5  537  155  209
Zusammen  202  943  312522  120  957  656  77  946  1  551  187.

Zu  diesen  über  die  Kaphäfen  und  Durban  exportierten  310  237  400  englischen  Pfund  Mais
treten  nach  der  südafrikanischen  Handelsstatistik  für  1909  noch  135  514  engl.  Pfund,  die  über

Lourengo  Marques  sowie  2  009  035  engl.  Pfund,  die  über  Beira“")  ausgeführt  worden  sind.

Der

Gesamtexport  betrug  somit  rund  312  382  000  engl.  Pfund  oder  1  561  910  Sack.

Kahao-  RKusfuhr  der  Dominikanischen  Republikh
Januar  bis  Februar  1910.

Februar
Bestimmung  1910
ku  Gourdes  kg

Januar  bis  Februar
1910

—  Gourdes
Ver.  Staaten

 

von  Amerika  5387637  103761  1  505  524  277693
Deutschland  232  571  39  775  005  505  151  895
Frankreich.  360  924  57719  704  986  111  307

Im  ganzen  1  181  132  201  255  3.226  015  540  895

(Nach  dem  Berichte  des  Raiserl.  Konsuls  in
San  Domingo  vom  21.  März  1910.)

Rautschukausfuhr  Oexikos  im  Jahre  1908  o9.

Aus  Mexriko  wurden  im  Fiskaljahr  1908/09
(bis  Juni  1909)  insgesamt  18°781  399  Pfund
Kautschuk  ausgeführt,  wovon  9699  257  Pfund
aus  „Castilloa“  und  9082142  Pfund  aus  „Guahule“
  gewonnen  waren.  Fast  die  ganze  ausgeführte
  Menge  ging  nach  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika;  Frankreich,  Belgien  und  Deutschland
  erhielten  nur  kleine  Mengen.  Ungefähr
1,2  Millionen  Pfund  Castilloa-Kautschuk  lieferten
die  Bäume  der  Pflanzungen.  Im  IJuni  1909
wurde  die  Ausdehnung  der  Kautschukpflanzungen
mit  126  437  Acres  (zu  40,5  Ar)  angegeben.  Voraussichtlich
  sind  die  Pflanzungen  infolge  der  hohen
Kautschukpreise  in  der  letzten  Hälfte  des  Jahres
1909  wesentlich  vergrößert  worden.

(Nach  Bulletin  of  the  International  Bureau
of  the  American  Republics.)

 

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Kapstadt.)

Handel  Britisch-Südafrikas  1909.

In  Anschluß  an  die  in  der  letzten  Nummer
des  „Kol.  Bl.“  aus  „South  African  Customs
Statistical  Bureau  Cape  Town“  veröffentlichten
Angaben  über  den  Handel  Britisch-Südafrikas
1909  werden  der  untenstehenden  Quelle  einige
weitere  Daten  entnommen:

Nach  Warengruppen  bewertete  sich  die  Einund
  Ausfuhr  Britisch-Südafrikas  im  Jahre  1909,
verglichen  mit  1908,  wie  folgt:

 

1909  1908
Wert  Anteil  Wert  Anteil
in  L  v.  O.  in  S  v.  O.
Einfuhr:
Lebende  Tiere  79  8829  0/13  72974  03
Nahrungs=  und
Genußmittel  5723260  21,1  6062272  21,8
Rohmaterialien  u.
Oalbfabrikate  2  779  921  10,2  2387014  9.8
Fabrikate  18  600  78.3  68,4  15  915  976  60.1
Zusammen  27  183  853  100  24438  266  100.
Ausfuhr:
Gold.  33  303  906  65.2  32  047  314  70.2
Diamanten.  6  370  301  12,5  4796  655  10.5
Rohmaterialien  u.
Halbfabrikate  9  817  620  19,2  7812  228  17.1

Lebende  Tiere  34  197  0,1  28313  01

Nahrungs=  und

 

 

Genußmittel  921  470  1.8  479847  1.0
Fabrikate  84  933  0,1  45  150  0.1
Südafrikanische

Erzeugnisse  50  532  427  98.9  45  209  537  99.0
Andere  Erzeugnisse  506  451  1.1  415  862  1.0

Insgesamt  51  088  878  100  45  655  399  100.

An  der  Einfuhr  waren  im  Jahre  1909
(und  1908)  unter  anderem  die  nachstehend  be-*)

  Die  Ziffern  geben  die  Anzahl  von  Säcken  (1  Sack  =  200  engl.  Pfund)  an.
*“)  Die  letzigenannme  Zahl  enthält  auch  den  Export  über  Feira  am  Zambesi  und  über  Land.
        <pb n="431" />
        W  397  20

zeichneten  Länder  mit  folgenden  Werten  (in  1000Ä)
beteiligt:  Großbritannien  15  811,7  (13  741,5),
Kanada  479,1  (422,9),  Britisch-Indien  795,1
(754,6),  Ceylon  134,2  (144,0),  Australischer  Bund
1568,5  (1638,9),  Mauritius  187,6  (287,6),
ÖOsterreich  98,1  (120,4),  Belgien  432,2  (286,8),
Frankreich  465,2  (396,1),  Deutschland  2453,8
2134,2),  Holland  418,2  (368,1),  Italien  119,6
(143,8),  Schweden  410,1  (362,0),  Vereinigte
Staaten  von  Amerika  2182,3  (2008,6),  Argentinien
  58,4  (248,0),  Brasilien  415,9  (337,8),
Chile  181,2  (192,2).

Die  Ausfuhr  nach  den  nachstehend  aufgeführten
  wichtigeren  Ländern  gestaltete  sich  (die
Werte  in  1000  K  angegeben)  dagegen,  wie  folgt:
Großbritannien  46  759,3  (42  453,8),  Britisch-Indien
  79,0  (82,1),  Mauritius  32,4  (42),7),
Australischer  Bund  84,9  (135,8),  Belgien  538,5
(336,6),  Deutschland  1745,1  (1173,6),  Deutsch-Südwestafrika
  230,5  (155,1),  Portugiefisch-Ostafrika
  127,9  (136,9),  Vereinigte  Staaten  von
Amerika  420,2  (214,4).

(Tade  of  the  Colonies  and  Territories  forming
the  South  African  Customs  Union.)

Britisch-Somallland.
Ausfuhrzoll  für  Perlen.

Laut  Bekanntmachung  vom  18.  Juni  1909
ist  mit  Wirkung  von  diesem  Tage  ab  der  Ausfuhrzoll
  für  Perlen  in  allen  Häfen  des  Schutzgebiets
auf  1  v.  H.  ihres  Wertes  festgesetzt  worden.  Früher
betrug  der  Ausfuhrzoll  für  Perlen  in  Zeila  1  v.  H.
und  in  den  übrigen  Häfen  des  Schutzgebiets
7  vb.  H.  ihres  Wertes.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Nvassaland-Schutzgebiet.

Durchfuhrabgaben.

Eine  Bekanntmachung  vom  27.  Januar  1910
hebt  die  frühere,  am  1.  November  1907  in  Kraft
getretene  Bekanntmachung")  auf  und  bestimmt,
daß  in  Abänderung  der  Tabelle  IV  der  „Con--Solidating
  Customs  Ordinance  1906"  folgende
Gebühren,  wie  sie  in  Tabelle  II  der  erwähnten
Verordnung  vorgeschrieben  sind,  für  Durchfuhrgüter
  zu  erheben  sind:

1.  Wege  und  Flußabgaben  1  Schilling  für  den
Zentner  oder  einen  Bruchteil  davon.

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  S.  704.

 

2.  Kaiabgaben  ½  v.  H.  des  Wertes.
3.  Einschreibegebühren  6  Pence  für  das  Packstück.

Während  der  sechs  Monate  vom  1.  April  bis
30.  September  1910  werden  indes  von  den  Waren,
die  durch  Nyassaland  mit  der  Bestimmung  nach
Nordost-Rhodesia  durchgeführt  werden,  weder  Wegeund
  Flußabgaben  noch  Einschreibegebühren  erhoben.
  (The  Board  of  Trade  Journal.)

Sierra  Ceone.

Angabe  der  Herkunfts-  und  Bestimmungs—
länder  in  den  Einfuhr-  und  Ausfuhr—
anmeldungen.

Durch  eine  Verordnung  im  Rate  vom  9.  Fe—
bruar  1910  (Nr.  4/1910)  wird  in  Übereinstimmung
mit  Abschnitt  84  der  „Sierra  Leone  Customs
Consolidation  Ordinance  Nr.  12  vom  Jahre
1902“  bestimmt,  daß  vom  1.  Februar  1910  ab
jeder  Waren-Einführer  oder  -Ausführer  neben
einigen  anderen  Angaben,  die  nach  gesetzlicher
Vorschrift  auf  den  Vordrucken  für  die  Einfuhroder
  Ausfuhranmeldungen  zu  machen  sind,  bei
der  Einfuhr  von  Waren  das  Herkunftsland  und
bei  der  Ausfuhr  von  Waren  das  Bestimmungsland

  anzugeben  hat.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

Goldkhüfte.

Eröffnung  von  Beyin  als  Zollstelle  für
die  Verladung  von  Waren.

Nach  einer  in  der  „Gold  Coast  Government
Gazette“  vom  26.  Februar  1910  veröffentlichten
Verordnung  vom  8.  Februar  1910  ist  in  Beyin
im  Aximbezirk  eine  Zollstelle,  aber  nur  für  die
Verladung  von  Waren,  auf  Grund  von  Abschnitt  16
der  „Customs  Ordinance“  vom  Jahre  1876  errichtet

  worden.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

Papua.
Ausfuhrabgabe  von  Nutzholz.

Durch  ein  Gesetz  vom  31.  August  1909  —
Timber  Ordinance  (consolidated),  1909  (Nr.
28/1909)  —,  welches  das  Gesetz  über  einheimisches
Nutzholz  in  Papua  zusammenfaßt  und  ergänzt,
ist  eine  Ausfuhrabgabe  von  Nutzholz  vorgeschrieben,
deren  Höhe  durch  Verordnung  festgesetzt  werden
kann,  aber  in  keinem  Falle  mehr  als  7  Schill.
6  Pce.  für  1000  Quadratfuß  betragen  soll.

(The  Board  of  Trade  Journal.)
        <pb n="432" />
        W  398

Vermi

Bandelsaushunftsstellen  englischer  Kolonialregierungen
  in  London.

Eine  Reihe  englischer  Kolonialregierungen
unterhält  in  London  Handelsauskunftsstellen,  deren
Adressen  in  nachfolgender  Zusammenstellung  enthalten
  sind:

Kanada:  73,  Basinghall  Street,  E.  C.;
Australischer  Bund:  72,  Victoria  Street,  S.W.;
Neuseeland:  13,  Bictoria  Street,  S.  W.;  Neusüdwales:
  123-5,  Cannon  Street,  E.  C.;  Victoria:
  Melbourne  Place,  Strand,  W.  C.;  Queensland:
  409,  West  Strand,  W.  C.;  Südaustralien:
85,  Gracechurch  Street,  E.  C.;  Westaustralien:
15,  Victoria  Street,  S.  W.;  Tasmanien:  5,
Victoria  Street,  S.  W.;  Kapkolonie:  100,  Victoria
  Street,  S.W.;  Natal:  26,  Victoria  Street,
S.  W.;  Transvaal:  72,  Victoria  Street,  S.  W.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Der  Verhehr  auf  den  vom  Reiche  subventionlerten
Dampferliniten  1908.

Der  Verkehr  auf  den  vom  Reiche  subventionierten
  Dampferlinien  im  Jahre  1908  gestaltete
sich  nach  der  amtlichen  Statistik,  wie  folgt:

1.  Linie  nach  Ostasien  und  Australien.

Der  Gesamtverkehr  der  beiden  Linien  —  Ausreise
  und  Heimreise  zusammen  belief  sich  auf
371  670  t  im  Werte  von  408  759  000  7  gegen  327  726  t
im  Werte  von  432  168  000  im  Jahre  1907.  Hierin
sind  nicht  gerechnet  Edelmetalle  und  Kontanten  im
Betrage  von  142  936  000  &amp;amp;  im  Jahre  1908  gegenüber
22  130  000  im  Jahre  1907.

Es  entfielen  auf  die  Ausreise  198  649  t  im  Werte
von  180  196  000  “  gegen  168  006  t  im  Werte  von
184  001  000  %  im  Jahre  1907,  auf  die  Heimreise
173  021  t  im  Werte  von  228  563  000  gegenüber
159  720  t  im  Werte  von  248  167  000.  im  Jahre  1907.
Danach  zeigt  die  durch  die  Reichspostdampfer  vermittelte
  Aus=  und  Einfuhr  im  Jahre  1908  gegen  das
Vorjahr  eine  Zunahme  der  beförderten  Güter  um
43  9#4  t.  während  der  Wert  der  beförderten  Güter  um
23  109000  .  hinter  dem  des  Vorjahrs  zurückgeblieben
  ist.

Die  Zahl  der  Reisen  hat  wie  im  Vorjahre  79  betragen,
  davon  sind  Ausreisen  40,  Heimreisen  39.

Von  den  ausgegangenen  Gütern  wurden  dem  Werte
nach  32,9  v.  H.  der  in  europäischen  Häfen  aufgenommenen
  Ladung  in  Hamburg.  26  v.  H.  in  Bremerhaven,
1,1  v.  H.  in  Rotterdam,  31,7  v.  O.  in  Antwerpen,
6,7  v.  H.  in  Genna  und  1,6  v.  H.  in  Neapel  geladen.
Gelöscht  wurden  auf  der  Heimreise  in  Neoapel  2,5  v.  H.,
in  Genna  35,4  v.  H.,  in  Gibraltar  0,1  v.  H.,  in  Antwerpen
  18,2  v.  HO.,  in  Amsterdam  7,0  v.  H.,  in  Bremerhaven
  15,7  v.  H.  und  in  Hamburg  20,5  v.  H.  vom  Gesamtwert
  der  nach  europäischen  Häfen  bestimmten  Güter.
In  Southampton  wurden  nur  geringe  Mengen  gelöscht.

Die  hauptsächlichsten  Frachtgegenstände  bildeten

2

schtes.

Zeugwaren,  Eisenwaren,  Verzehrungsgegenstände  aller
Art,  Maschinen  und  Maschinenteile,  Garne  und  Watien,
Metalle  und  Metallwaren,  Instrumente  und  Apparate,
Papier  und  Papierwaren,  Posamenten  und  Stickereien,
Eisen  und  Stahl,  Waffen  und  Schießbedarf,  Kleidung
nnd  Hutwaren,  Leder  und  Lederwaren,  Strumpfwaren
und  Trikotagen,  Tonwerkzeuge,.  Schnitzstoffe  und  Schnitzwaren,
  Gummiwaren,  Motorwagen,  Glaswaren,  Zigarren
  und  Zigaretten,  Ole  und  Fette  und  Drucksachen.

Auf  der  Heimreise:  Seide  aller  Art.  Wolle  (einschl.
Abfälle),  Vergehrungsgegenstände,  Tabak  und  Tabakauszüge,
  Häute  und  Felle,  Drogen,  Chemikalien  und
Farben,  Zinn,  Erze,  Kupfer,  Guttapercha  und  Kautschuk,
Sesam,  Zeugwaren,  Blei  und  Silberblei,  Kuriositäten,
Kopra,  Strohgeflechte  und  Matten,  Bettfedern,  Graphit.
Rohr  und  Stuhlrohr,  Baumwolle  (einschl.  Abfälle,
Talg  und  Wachs  aller  Art,  Borsten,  Kurzwaren  und
Schmuck.

Deutscher  Herkunft  waren  von  den  auf  der
Ausreise  beförderten  Gütern  151  842  t  im  Werte
von  137  886  000  .  K,  d.  h.  76,4  v.  H.  des  Gesamtgewichts
und  76,5  v.  H.  des  Gesamtwertes  der  ausgeführten
Waren  gegen  128  384  t  im  Werte  von  137  552  000.
(76.4  v.  H.  bzw.  74.8  v.  H.)  im  Vorjahre.  Die  Ausfuhr
deutscher  Güter  mittels  der  Reichspostdampfer  ist  also
dem  Gewichte  nach  um  23  468  t,  dem  Werte  nach  um
334  000  .  K  gestiegen.

Von  den  auf  der  Heimreise  geladenen  Gütern
waren  124  557  t  im  Werte  von  106  110  O00  .  ,  d.  h.
72,0  v.  H.  des  Gesamtgewichtes  und  46,4  des  Gesamtwertes,
  für  Deutschland  bestimmt,  gegen  117  876
im  Werte  von  121  766  000  ¼4  (73,8  v.  H.  bgqw.  49,1  v.  H.
im  Jahre  1907.

Die  Ostasiatische  Linie  nahm  an  der  Beförderung
auf  der  Ausreise  und  Heimreise  zusammengenommen
  mit  232837  t  im  Werte  von  308  164000.1
teil  —  auch  hier  wieder  ohne  Einrechnung  der  Edelmetalle
  und  Kontanten.

Auf  die  Ausreise  entfielen  135  695  t  im  Werte
von  142  908000  .F.,  darunter  deutscher  Herkunsft
107  576  t  im  Werte  von  113  299  000.,  d.  h.  79,3  v.  L.
des  Gesamtgewichts  und  ebensoviel  Prozent  des  Gesamwertes
  der  auf  dieser  Linie  nach  fremden  Häfen  beförderten
  Güter.

Von  den  auf  der  Heimreise  verfrachteten  97142
im  Werte  von  165  256  000  ¼%  waren  61  022  t  im  Werte
von  55  244  000  .K,  d.  h.  62,8  v.  O,  des  Gesamtgewichts
und  33.4  v.  H.  des  Gesamtwertes  für  Deutschland
bestimmt.

Der  Anteil  der  Australischen  Linie  an  der  Gesamtbeförderung
  betrug  ohne  Edelmetalle  und
Kontanten  —  138  833  t  im  Werte  von  100  595  000.  .
Hiervon  kamen  auf  die  Ausreise  62  954  t  im  Werte
von  37288000  .  ,  darunter  deutscher  Herkunst  44266
im  Werte  von  24587.000.4,  d.  h.  70,3  v.  H.  vom  Gesamtgewicht
  und  65.,9  v.  H.  vom  Gesamtwert  der  auf
dieser  Linie  nach  dem  Auslande  verladenen  Güter.
Von  den  auf  der  Heimreise  aufgenommenen  75879  t
im  Werte  von  63  307  000  waren  63  535  t  im  Werte
von  50  866  000  7,  d.  h.  83,7  v.  H.  des  Gesamtgewichte
und  80,3  v.  H.  des  Gesamtwertes  für  Deutschland
bestimmt.

Ungewöhnlich  hoch  war  1908  auf  der  Heimreise

 

 

auf  der  Ausreise:  Drogen,  Chemikalien  und  Farben,

der  Wert  der  Kontanten  und  Edelmetalle.  nämlich
        <pb n="433" />
        399  20

122  332  000  /K,  davon  100  527.000.KX  für  Deutschland
bestimmt.

Die  Austral-Japan-Linie  hat  die  Verbindung
von  Sydney  über  die  Häfen  von  Neuguinea,  Manila
und  Hongkong  nach  Japan  (okohama  und  Kobe)  mit

vierwöchentlicher  Abfertigung  der  Dampfer  aufrechterhalten.


Der  Personenverkehr  auf  den  Reichspostdampferlinien
  gestaltete  sich,  wie  folgt:

 

 

1908  1907
»  Zusammen  -«  —  Zusammen
A#!.  s
Klasse  Klasse  Klasse  Klasse
I  II  III  I  bis  1II  1  II  III  I  bis  III
Ostasiatische  Linie.
Ausreise  6259  1301  3376  13936  5140  3868  2971  11979
Heimreise  5741  1003  3346  13090  4642  3605  3214  11461
Zusammen  12000  8304  6722  27026  9782  7478  6185  23440
Australische  Linie.
Ausreise  1540  1440  4260  7240  1776  1485  3084  6344
Heimreise  1475  1321  2370  5166  1596  1359  2160  5415
Zusammen  3015  2761  6680  12406  3371  2844  5544  11759.

2.  Deutsche  Ostafrika-Linie.

Der  Gesamtverkehr  dieser  Linie,  Ausreise  und
Heimreise  zusammengenommen,  belief  sich  auf
233278t  im  Werte  von  123549000  gegen  205059  t
im  Werte  von  114  136  “  im  Jahre  1907.  Hierbei
sind  nicht  mitgerechnet  Edelmetalle  und  Kontanten  im
Werte  von  4278000  im  Jahre  1908  gegenüber
1  839  000  K  im  Jahre  1907.

Die  Dampfer  dieser  Linie  machten  im  Jahre  1908
im  ganzen  43  Aus=  und  44  Heimreisen,  von  denen
je  17  Aus=  und  Heimreisen  auf  die  westliche  Rundfahrt,
je  18  Aus=  und  Heimreisen  auf  die  östliche  Rundfahrt,
während  auf  die  Zwischenlinie  8  Aus=  und  9  Heimreisen
  entfallen.  m  Jahre  1907  bellief  sich  die  Gesamtzahl
  der  Fahrten  auf  42  Aus=  und  41  Heimreisen,
und  zwar  fanden  je  16  Ausreisen  und  15  Heimreisen
auf  der  östlichen  und  der  westlichen  Rundfahrt,  10  Ausund
  11  Heimreisen  in  der  Zwischenlinie  statt.

Es  entfielen  auf  die  Ausreise  125  871  t  im  Werte
von  64  718  000  %  gegen  109  435  t  im  Werte  von
53  328  000  im  Jahre  1907,  auf  die  Heimreise
107  407  t  im  Werte  von  68  831  000  /  gegen  96  624  t
im  Werte  von  60  808  0O00  K  im  Jahre  1907.

Auf  der  Ausreise  wurden  dem  Werte  nach  zwei
Drittel  der  in  europäischen  Häfen  geladenen  Güter,
nämlich  66,6  v.  H.,  in  Hamburg  und  nur  0,5  v.  H.  —
wie  im  Vorjahre  —  in  Bremerhaven,  0,9  v.  H.  in
Emden,  11,2  v.  H.  in  Rotterdam,  8,3  v.  H.  in  Antwerpen,
  0,9  v.  H.  in  Southampton,  6,4  v.  H.  in  Lissabon,
2,3  v.  H.  in  Marseille  und  2,9  v.  H.  in  Neapel  genommen.
  Gelöscht  wurden  auf  der  Heimreise  in
Zanzibar  0,1  v.  H.,  in  Port  Said  1,2  v.  H.,  in  Neapel
5,1  v.  H.,  in  Marseille  12,1  v.  H.,  in  Lissabon  1,3  v.  H.,
in  London  0,6  v.  H.,  in  Antwerpen  8,2  v.  H.,  in  Rotterdam
  1,9  v.  H.  und  in  Hamburg  69,5  v.  H.  vom  Gesamtwert
  der  heimwärts  beförderten  Güter.

Die  hauptsächlichsten  Beförderungsgegenstände  bildeten
  auf  der  Ausreise  Zeugwaren,  Eisenwaren,  Verzehrungsgegenstände
  (vorzugsweise  Zucker,  Bier,  Hopfen
und  Malz,  eingedickte  Milch.  Konserven,  Wein  und
andere  alkoholhaltige  Getränke),  Drogen,  Chemikalien
und  Farben.  Metalle  und  Metallwaren,  Maschinen  und
Maschinenteile,  Ole  und  Fette,  Instrumente  und  Apparate,
  Wagen  und  Wagenteile,  Tabak  und  Tabakwaren,
Waffen  und  Schießbedarf,  Holzwaren,  Zement,  Kleidung
  und  Hutwaren  und  Motorwagen.

 

Auf  der  Heimreise  wurden  besonders  Wolle,
Nelken  und  Nelkenstengel,  Häute  und  Felle,  Kautschuk,
Kopra,  Hanf  und  Werg,  Wachs,  Rinden  und  Wurzeln,
Erdnüsse,  Elfenbein,  Kaffee,  Ole  und  Fette,  Mais  und
Maismehl,  Phosphat.  Erze,  Kakao,  Gummiharze,
Früchte  und  Küchengewächse,  Baumwolle  (einschl.  Abfällc),
  Olkuchen  und  Olkuchenmehl  und  Auszüge  (Extrakte)
  befördert.

Von  den  ausgehenden  Gütern  waren  deutscher
Herkunft  82  573  t  im  Werte  von  35  687.000  .f,  d.  h.
65,6  v.  H.  des  Gesamtgewichts  und  55,1  v.  H.  des  Gesamtwertes
  der  auf  der  Ausreise  verladenen  Waren
gegen  70  571  t  im  Werte  von  28  329  000.  ¼  (64,5  und
53,1  v.  H.)  im  Vorjahre.

Von  den  einkommenden  Gütern  waren  48495  t.
im  Werte  von  31  020  000  Nx  für  Deutschland  bestimmt,
d.  h.  45,2  v.  H.  des  Gesamtgewichts  und  52,7  v.  H.  des
Gesamtwertes  der  auf  der  Heimreise  verfrachteten  Güter
gegen  45  872  t  im  Werte  von  29  566  000.K  (48,0  und
48,6  v.  H.)  im  Jahre  1907.

Auf  der  östlichen  Rundfahrt  gelangten,  die
Aus=  und  Heimreise  zusammengenommen,
81  376  t  im  Werte  von  48  684  000  mP  zur  Beförderung,
auch  hier  wieder  ohne  Hinzurechnung  der  Edelmetalle
und  Kontanten.  Auf  die  Ausreise  entfielen  hiervon
55  028  t  im  Werte  von  34  232  000  .K,  darunter
deutscher  Herkunft  35604t  im  Werte  von  15  695.0000.  ,
d.  h.  64,7  v.  H.  vom  Gesamtgewicht  und  45,8  v.  H.  vom
Gesamtwert  der  auf  diesen  Fahrten  nach  dem  Auslande
beförderten  Güter.

Von  den  auf  der  Heimreise  verfrachteten  26  348t
im  Werte  von  14  452  000.  M  waren  12  715  t  im  Werte
von  8  852  000  .  Kx,  d.  h.  48,3  v.  H.  des  Gesamtgewichts
und  61,3  v.  H.  des  Gesamtwertes  für  Deutschland
bestimmt.

Der  auf  die  westliche  Rundfahrt  entfallende
Anteil  an  der  Gesamtbeförderung  betrug  —  ohne  Edel—
metalle  und  Kontanten  —  104  695  t  im  Werte  von
56  013  000  .  W.  Hiervon  wurden  auf  der  Ausreise
50  816  t  im  Werte  von  21  958  000  „  befördert,  darunter
deutscher  Herkunft  34972t  im  Werte  von  15806000.  ,
d.  h.  68,8  v.  H.  des  Gesamtgewichts  und  72,0  v.  H.  des
Gesamtwertes  der  aufs  diesen  Fahrten  für  fremde  Häfen
verladenen  Güter.  Von  den  auf  der  Heimreise  genommenen
  53  81419  t  im  Werte  von  34  085  000.¾“  waren
23  144  t  im  Werte  von  16  739  000  17,  d.  h.  43,0  v.  H.
vom  Gesamtgewicht  und  49,1  v.  LO.  vom  Gesamtwert
für  Deutschland  bestimmt.
        <pb n="434" />
        W  400  20

Auf  der  Zwischenlinie  wurden  —  ohne  Edelmetalle
  und  Kontanten  —  im  ganzen  47  207  t  im
Werte  von  18  822  000  ¼—  befördert.  Hiervon  entfallen
auf  die  Ausreise  19  997t#  im  Werte  von  8  528  000  4,
darunter  deutscher  Herkunft  11  997  t  im  Werte  von
4186  000  1r,  d.  h.  60,0  v.  H.  des  Gesamtgewichts  und
49.,1  v.  H.  des  Gesamtwertes  der  auf  dieser  Linie  nach

ausländischen  Häfen  verschifften  Güter.  Von  den  auf
der  Heimreise  geladenen  27  210  t  im  Werte  von
10294000  öP  waren  12636  t  im  Werte  von  5  429000.77.
d.  h.  46,4  v.  H.  vom  Gesamtgewicht  und  52.7  v.  H.  vom
Gesamtwerte,  für  Deutschland  bestimmt.

Der  Personenverkehr  gestaltete  sich,  wie  folgt:

 

 

 

 

1908  1907
ʒ  Zusammen  .-  Zusammen
Klasse  Klasse  Klasse  Klasse
1  II  III  Ibis  III  1  II  III  Ibis  III
Ostliche  Rundfahrt.
Ausreise  2557  1813  1603  5973  2270  1619  1562  5151
Heimreise  1047  1060  2221  4328  590  669  2583  3842
Zusammen  3004  2873  3824  10301  286E0  2288  4145  9293
Westliche  Rundfahrt.
Ausreise  1198  1356  1383  3937  818  998  1175  2991
Heimreise  2318  1966  2271  6555  2101  1769  2002  5872
Zusammen  3516  3322  3654  10492  2919  2767  3177  8863
Zwischenlinie.
Ausreie  —  —  —  —  269  296  16  581
Heimreise  —  —  —  —  492  584  10  1086
Zusammen  —  —  —  —  761  880  26  1667
Alle  Linien.
Ausreise  Mi  3169  2986  9910  83607  2913  2753  9023
Oeimreise  3365  3026  4492  10883  3183  3022  4595  10800
Zusammen  7120  6195  7478  20793  6540  5935  7318  19823.

 

 

 

Koloniale  Liter  atur.)
III.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen.

Anglo-African  Who'’s  Who.  Edited  b  Leo  Weinthal.
  London:  W.  Iudd.  1910.  320  S.  7  86  d.  80.  H1

Collet,  Octave  J.-A.:  L’ile  de  Java  sous  la  domination
  françuise.  Essai  sur  la  politique  coloniale
de  la  monarchie  et  de  lI’empire  dans  la  Alaluisie  archi-Pélagiduc.
  Brugelles:  Falk  1910.  XIII,  558  S.  10  Fr.
80.  12

The  Direetory  and  Chronicle  for  China,  Japan,
Corea,  Indo-China,  Straits  Settlements,  Malay  States,
Siam,  Netherlands,  India,  Borneo,  The  Philippines  Kc.
for  1910.  148th  year.  London:  Hong-Kong-Daily  Press.
1852  S.  30  .  (

*  Deutsches  Kolonial-Handbuch.  Nach  amtlichen
Quclien  bearbeitet.  10.  Ausg.  1910.  Berlin:  H.  Pactel
(1910)  VIII,  258  S.  5.¾.  8e%.  14%

*  Kulz:  Französisch  Guinen  und  Kamerun.  Aus:
Koloniale  Rundschau  1910,  Heft  1,  2,  3.  8#.  (

In  dieser  Rubrik  sollen  fortan  versuchsweise  die  neuesten
Ercheinungen  astematisch  geordnet  mitgeteilt  werden.  Mit
einem  '  bind  die  Titel  der  Werke  bezeichnet,  welche  bei  der
Reidaktion  des  Kolonialblattes  eingingen  oder  In  Besitz  der
Bibliothrk  des  Reichs-Kolonialamtes  kEelangten.

Der  Verlag  erklürt  sich  vgern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derlenigen  Werke  bereit.  velche
als  Rezensionsexmplure  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnis  lhm  zugeschickt  werden.

 

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.
Vacat.

III.  Geographie.

Alexls,  M.  G.:  La  France  coloniale  illustré.
I.Algéric  et  les  auties  colonies  françaises  Considéree
au  point  de  vue  historique,  géographique,  ethnographiqdue
  et  commercial.  e  Tours:  A.  Mamc  et
füs  1910.  368  S.  S0.  1"

*Gröben,  Otto  Friedrich  von  der:  Guinesische  Reise-Beschreibung.
  Nebst  einem  Anhange  der  Expelition
in  Morca.  Marienbung:  S.  Reiniger  1694.  Mit  Geleitwort
  von  C.  Grotewold.  Facsimile-Druck  im  Auftrage
  des  Insel-Verlages.  (1909).  IXI.  134,  (1|,  26.
(11  S.  18.%  80  I=  1

Publieations  of  the  Princeton  expedition  10  Abrssinia,
  b#  Enno  Littmann.  Lerden:  Late  E.  J.  Bri

I.  Tales,  customs,  names,  and  dirkes  of  the
Tigre  tribes:  Tigre  text.  18,  287  S.  8S,  5  1F.

II.  English  translation.  20,  344  S.  5.75  77.

*NMacqueen,  Peter:  In  Wildest  Africa.  The  Record
of  a  Hunting  and  Exploration  -  throngh  U’ganda.
Victorin  Nynnza,  the  Kilimanjaro  Region  and  Britis
        <pb n="435" />
        W  401  2O

Enst  Afric  ..  With  Illustr.  from  Originals  Photogr.
by  Peter  Datkewich.  London:  G.  Bell  &amp;amp;  Sons  1910.
XIII,  402  S.  9.50  .K.  ·

Mahaffy,  Arthur:  Report  on  a  Visit  to  the  Gilbert
and  Ellice  Islands,  1909.  (Western  Pacific.)  London:
Wyman  &amp;amp;  Sons  1910.  (Cd  4992.  8  S.  Fol.  1  d.  (0

Routledge,  W.  Scoresby  and  Katherine:  With  a
rehistoric  people.  The  Akikuya  of  British  East  Africa.
Loadon:  E.  Arnold  1910.  424  S.  21  5A.  S0o.  11

Piquet,  Victor:  Les  civilisations  de  I'Afrique  du
Nord.  Berbères-Arabes-Tures.  Avec  4  cartes  hors
texte.  Paris,  A.  Colin  1909.  IX,  396  S.  4  Fr.  80.  (12

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.
„La  Baume,  W.:  Die  afrikanischen  Wanderheusehrecken.

  Mit  10  Abb.  im  Text  u.  4  Taf.  (Beihefte
zum  Tropenpflanzer.  Bd.  11  Nr.  2.)  (13

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Duparc.  J.:  Verzameling  von  Nederlandsch-Inlische
  rechtspraak  en  rechtsliteratur,  1898—1907.
le  vervolg  1908/09.  ’s  Gravenhage:  Martinus  Nyhoff
1910.  8,  169  S.  4,50  1fk.  80.  14

VI.  Staatsrecht.

’Ihe  Bechunnaland  Protectorate  (Lands)  Order
in  Council,  1904.  (Statutory  Rules  and  Orlers,  1904.
Jo.  969.)  (London:  Eyre  &amp;amp;  Spottiswocde  1904.)  2  S.
1  A.  8So.  15

„The  Bechunnaland  Proteetorate  (Lands)  Order
in  Council,  1910.  (Statutory  Rules  and  Orders,  1910.
Jo.  68.)  (London:  Wyman  &amp;amp;  Sons  1910.)  2  S.  1  “.
G#  16

VII.  Verwaltungsrecht.
Vacat.

VIII.  Justizwesen.
Vacat.

IX.  Völkerrecht.

Hanotaux,  Gabriel:  Le  partage  de  I’Afrique.
Faschoda.  Paris:  E.  Flammarion  1909.  XII,  356,
|1!  S.  3  .K.  bo.  11

X.  Bevölkerungswesen.
Archer,  W.:  Through  Afro-America:  An  LEnglish
Reading  of  the  Race  Problem.  London  1910.  312  S.
10  8  6  d.  8o0.  I18

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Landboubw,  boschwezen,  veeteelt.  visscherijen,  gouvernements
  bedrijven,  scheepvaart,  handel  en  nijverheid
in  Nederlandsch  Indie  gedurende  1908  (volzgens  het
Koloniaal  verslag  van  1909).  Batavia:  Allg.  Landsdrukkerij.
  165,  6  S.  1,50  7.  80.  158

„Report  of  the  Philippine  Commission  to  the  Secretary
  of  War  1909.  (In  one  part.)  Washington:
Gdov.  Print.  Off.  1910.  VIII.  211  S.  Ho.  20

XII.  Finanzwesen.

Protectorat  de  la  Cöte  française  des  Somalis  et
dépendances.  Compte  Gdéfinitif  des  recettes  et  des
dépenses  du  service  local,  pour  Pexercice  1908.  Paris:
Impr.  nationale  1910.  46  S.  40.  21

 

Customs  Regulations  1909  sof  the  Commonwealth
of  Australial.  (Statutary  Rules  1909  No.  126.)  (2

*Entwurf  eines  Gesetzes,  betr.  die  Aufstandsausgaben
  für  Südwestafrika.  (Drucks.  d.  Reichstags
190  No.  299.)  8  S.  Fol.  23

*Reports  by  His  Majesty's  Agent  and  Consul-General
  on  the  Finances,  Administration,  and  Condition
  of  Egyrpt  and  the  Soudan  in  1908.  (Egrpt
No.  1.  1909.)  London:  Harrison  (1909).  75  S.  2  86C0
8½  d.  I[Cd  45801.  Fol.  24

Tolltari  für  Kanada  nach  dem  Stande  vom  1.  II.
1910  m.  den  auf  dem  Vertrage  mit  Frankreich  beruhenden
  Bestimmungen.  Aus:  Deutsches  Handels-Archiv.
  Berlin:  R.  v.  Deckers  Verl.  1910.  1,50  /Z.  8o.  25

XIII.  Landwirtschaft.

*Ball,  Carleton  R.:  Three  much-misrepresented
sorghums.  (U.  S.  Dep.  of  agric.  Bur.  of  plant  inustry.
  Circ.  No.  50.)  Washington:  Gov.  Print.  Off.
1910.  11  S.  80.  26

Brunel,  Charles:  Le  Coton  en  Algérie.  Histoire
Culture,  Préparation  et  Vente.  Débouchés.  Alger.
Impr.  Montégut  &amp;amp;  Deguili  1909.  265  S.  5  Fr.  80.  27.

*Cook,  O.  T.:  Mutative  reversions  in  cotton.  (U.  S.
Dep.  of  agric.  Bur.  of  plant  industry.  Circ.  No.  53.)
Washington:  Gov.  Print.  Off.  1910.  18  S.  So.  28

otton,  I.  S.:  Improvement  of  pastures  in  Enstern
New  Tork  and  the  New  England  States.  (U.  S.  Dep.
of  agric.  Bur.  of  plant  industry.  Circ.  No.  49.)
Washington:  Gov.  Print.  Off.  1910.  10  S.  80.  129

*Ellis,  L.  W.:  Traction  plowin  g.  (U.  S.  Dep.  of
agric.  Bur.of  plant  industry.  Bull.  No.  170.)  Washington:
Gov.  Print.  Off.  1910.  45  S.  80o0.  30

*Gould,  H.  P.:  Fruit  growing  for  home  use  in  the
central  and  southern  great  plains.  (U.  S.  Dep.  of
agric.  Bur.  of  plant  industry.  Circ.  No.  51.)  Washington:
Gov.  Print.  Off.  1910.  23  S.  80.  31

Madelra,  Percy  C.:  Hunting  in  British  East  Africa.
With  a  foreword  by  Frederick  Courteney  Selous  and
129  illustr.  London:  J.  B.  Lippincott  Comp.  1909.
304  S.  25  .  SPo.  132

Peake,  R.  J.:  Cotton;  from  the  raw  material  to
the  finished  product.  IIlustr.  London:  Pitman  1910.
132  9  6  d.  8e6.  4#

Weason  and  Crop  Report  on  the  Bombay  Presidenecy
  for  the  Tear  1908—  1909.  (Dep.  of  agric.
Bombay  Presid.)  Bombay:  (iov.  Centr.  Press  1909.
d  or  8cd.  Fol.  (34

Scott,  W.  M.:  The  substitution  of  lime-sulphur
preparation  for  Bordeanxz  mixture  in  the  treatment  of
apple  diseases.  (U.  S.  Dep.  of  uagric.  Bur.  ot  plant
industry.  Circ.  No.  54.)  Wushington:  Gov.  Print.  Off.
1910.  15  S.  80.  35

Scott,  W.  M.,  and  Ayres,  T.  W.:  The  control  of
peach  brown-rot  and  senb.  (U.  S.  Dep.  of  agric.  Bur.
of  plant  industry.  Bull.  No.  IT4.)  Washington:  (iov.
print.  off.  1910.  31  S.  8e.  (36

XIV.  Wasserwesen.

WVacat.

XV.  Bergbau.

*  Deutsch-Sud-West-Afrika.  Denkschrift,  betreffend
dic  Verhältnisse  im  Diamantengebict.  Lüderitzbucht.
[Hsg.  von  den  Mitgliedern  des  Bezirksrates  Lüderitzbucht:
  E.  Kreplin,  G.  F.  Schmidt.  G.  Roesemann.
  H.  (cider,  A.  Stauch,  C.  Weiß.]  Berlin:
Deutscher  Schriftenverl.  1910.  76  S.  2  ..  Fol.  137
        <pb n="436" />
        W  402  2e0

*Gallus:  Die  Diamantvorkommen  in  Deutsch-Südwestafrika
  und  ihre  Bedeutung  für  das  Schutzebiet.
  S.-A.  aus  der  2schr.  f.  Kolonialpol.  1909
eft  12  u.  1910  Heft  1.  S.  914—990.  8e.  38

*  Gegen  die  Lüderitzbuchter  Diamanten-Denkschrift.
+A#n###dusirt  der  Deufschen  Kolonia!-Gesellschaft  r
Sücwmest-4  P##d  der  Deufschen  Diamanten-Gesellschaff
  m.  5.  NM.)  Berlin:  D.  Reimer  1910.
11  S.  80.  lesa

WPerels,  Kurt:  Das  Bergrechtsabkommen  vom
17.  Februar/2.  April  1908  und  die  bergrechtliche  Stellung
der  Deutschen  Kolonial-Gesellschaft  für  Südwest-Afrika
unter  besonderer  Berücksichtigung  der  Rechtsverhältnisse
  im  Lüderitzbuchter  Diamantsperrgebict.  Berlin:
E.  S.  Mittler  1910.  25  S.  0,75  JZ.  80.  lasb

XVI.  Handelswesen.

*Banca  commerciale  italiana.  Bericht  des  Verwaltungsrathes.
  (1909.)  Mailand  1910.  40.  (30

*  Breckeuridge,  Roeliff  Morton:  The  History  of
Banking  in  Canada.  (National  Monetary  Commission.
61  st  Congr.  24  Sess.  Dec.  No.332.)  VI  S.,  S.3—310.  (40

Rubber  Producing  Companies  (Capitalisc  in
Sterling).  With  a  list  of  directors,  by  Gow,  Wilson
&amp;amp;  Stanton,  Ltd.  Repr.  of  34  cd.  rev.  up  to  March,
190.  London:  Financial  Times  1910.  510  S.  2  dA
6  d.  S8eo.  ·  41

XVII.  Gewerbe-  und  Industriewesen.

Witt,  Otto  N.,  und  Lehmann,  Ludwig:  Chemische
Technologie  der  Gespinnstfasern,  ihre  Geschichte,  Gewinnung,
  Verarbeitung  und  Veredelung.  Braunschweig:
F.  Vieweg  u.  Sohn.  S8o.  12

I.  Bd.  Die  Geschichte  der  Textilindustrie,  die
(iespinnstfasern  und  die  Hilfsmittel  ihrer  Veredlung.
Mit  111  Abb.  (Zugleich  als  5.  Bd.  2.  Gruppe  des
Hdb.  d.  chem.  Technol.)  1910.  XXI,  956  S.  41.7.

XVIII.  Verkehrswesen.
*Berichte  über  die  Schlafkrankheit  in  Deutsch-Ostafrika.
  Aus:  Koloniale  Rundschau.  80  48

I.  Viktoria-See.  Mit  4  Karten  und  einer
Einleitung  von  Generaloberarzt  Prof.  Dr.  Steudel.
Aus  1909,  Heft  12.

II.  Tanganika-See.  Aus  1910,  Heft  2.
III.  Nyassa-Sce.  1910,  Heft  3.

XIX.  Gesundheitswesen.

Hartenberg.  P.:  Les  troubles  nerveux  et  mentaux
chez  les  coloniaux.  Paris:  Impr.  Dangon  (1910)  25  S.

80.  144
*Kohlstoek,  Paul:  Ratgeber  für  die  Tropen.  Handbuch
  für  Auswanderer  .  über  Ausrüstung,  Aufenthalt

und  Behandlung  von  Krankheiten  und  Unglücksfällen
in  heißen  Ländern.  3.  Aufl.  Vermehrt  u.  neu  bearb.
von  Mankiewitz.  Stettin:  H.  Peters  1910.  VIII,

466  S.  8o.  45

XX.  Sprach-  und  Literaturwissenschaft.

.  Basset,  René:  Mission  au  Senégal.  (Publication  de
I’Ecxole  des  lettres  d’Alger.  Bulletin  de  correspondance

africaine.  T.  39)  Paris,  E.  Laroux.  80.  46
T.  ler.  Etude  sur  le  dialecte  zénaga.  Notcs
vsur  le  Hassania.  Recherehes  historiques  sur  les

Mauris  1909.  II,  283  8.

Ker,  Annic:  Papuan  Fairy  Tales.  With  IHustrations.
  London:  Macmillan  &amp;amp;  Co.  1910.  XI,  149  S.
5,00  .K  .  0%.  2

 

XXI.  Missions-  und  Schulwesen.
Vacat.

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.

*  Roering,  Arthur:  Zur  Entlastung  der  Vollanstalten.
Aus:  Zcitschrift  für  Philosophie  u.  Pädagogik.  17.  Jg.
7.  Heft.  (NVeirifdusstattung  der  Landwmirtschaflichen
  Schulen  mit  Paratlelk#ursen  fuũr
Koloniaolbetrieb.  18

*  Stüdtisches  Frledrichs-Polytechnikum  zu  Cöthen

in  Anhalt.  Sommer-Semester  1910.  49.  Semester.  40.
Entdut  Bericht  betr.  Ferienkurse  fr  koloniale

echnik,  genalten  von  19  Dozenten.)  40

XXIII.  Militär-  und  Marinewesen.

Deseription  des  uniformes  des  troupes  coloniales
en  France  et  aux  colonies.  Volume  arrété  à  la  date
du  ler  janvier  1910.  Paris:  L.  Fournier  1910.  380  S.
80.  bo

XXIV.  Tochnologie.

Vacat.

*  1
1*

Neue  REingänge  nichtkolonialen  Inhalts.

*Asmis,  W.:  Der  ländliche  Arbeitsvertrag  nach
bürgerlichem  und  Gesinderecht.  Aus:  Landwirtschaftliche
  Jahrbücher.  80.

Das  Getreide  im  Weltverkohr.  Statistische
Tabellen  über  Produktion,  Handel,  Konsum  und  Preiue.
3.  Folge.  Zusammengest.  i.  Auftr.  des  k.  k.  Ackerbauministeriums
  durch  die  k.  k.  statistische  Zentral--kommission.
  Wien:  W.  Frick  1910.  284  S.  12  K.  Se.

Baltz,  Constanz:  Preußisches  Baupolizeirecht
1.  verm.  u.  verb.  Aufl.  unter  Mitarbeit  von  Kuno
Graf  von  Westarp.  Berlin:  C.  Heymann  1910.
XXIV,  677  S.  16..  86.

*Brünneck,  Wilhelm  von:  Die  Pfandbriefsysteme
der  preußischen  Landschaften.  Berlin:  F.  Vahlen  1910.
VIII.  344  S.  6  JK.  80.

Cardauns,  Hermann:  Fünfzig  Jahre  Kölnische
Volkszeitung.  Ein  Rückblick  zum  goldenen  Jubiläum
der  Zeitung  am  1.  April  1910.  Köln:  J.  P.  Bachen
(1910).  40.

Grubert,  Edwin:  Der  sachverständige  Reisebegleiter.
  Ein  Handbuch  zum  Verständnis  der  Naturerscheinungen
  und  der  wichtigsten  Verkehremittel  der
Jeuzeit.  Hannover:  Hansa-Verl.  1909.  I],  X,  260  S.
5,  50  A.  80.

*Jahrbueh  der  Statistix.  Eine  internationale  Ubersicht
  der  statistischen  Verwaltung  und  Wissenschaft.
Hg.  von  H.  Platzer.  1  Jg.  1909.  Straßburg:
K.  J.  Trübner.  VIII,  218  S.  5.4.  8o.

*Iversen,  Julius:  Uber  die  Wirkung  des  neuen
Arsenprüparates  (606)  Ehrlichs  bei  Rekurrens.  S.-A.
aus  dleer  Münchener  medizinischen  Wochenschrift  No.  15.
1910.  10  S.  80.

Naumann,  Fricilrich:  Die  politischen  Parteien.
Berlin:  Hilfe  1910.  109  S.  2..  So0.

Niemeyer,  Theodor:  Das  Scekriepsrecht  nach  der
Londoner  Deklantion  vom  26.  Februar  1909.  Berlin:
J.  Guttentag  1910.  39  S.  1·X.  8S.

Shackleton,  E.  H.:  21  Meilen  vom  Südpol.  Die
Geschichte  der  britischen  Südpol-Expedition  1907/09
        <pb n="437" />
        W  403  20

3  Bd.  Die  wissenschuftlichen  Resultate  der  Expedition
.  .  .  Ubersetzt  und  bearbeitet  von  Frederick  Bec  ker.
Berlin:  W.  Süsserott  (1910).  So.  104.

sStatistique  des  chemins  de  frer  français  au
31.  déecembre  1907.  ler  vol.  France.  Intéret  général.
Melun:  lmpr.  admin.  1909.  VII.  512  S.  40.  5  Fr.

irimborn  II.  Max:  Das  Scheckwesen  insbesondere

"*Verein  Berliner  Kaufleute  und  Industrieller.  Tätigkeits-Ubersicht
  für  das  Jahr  1909.  Zugleich  Bericht
über  die  Tütigkeit  des  Centialausschusses  Berliner
kaufmännischer,  gewerblicher  und  industrieller  Vereine
u.  der  Centralstelle  für  die  Interessen  des  Berliner
Fremdenverkehrs.  Nebst  einem  Uberblick  über  den
wirtschaftlichen  Verlauf  des  Berichtsjahres  und  die

gegenwärtige  Lage  des  Weltmarktes.  Berlin:  Druck

der  deutsche  Postscheckverkehr.  2.  A.  Hanau:  von  G.  Bermstein  201  8.

B##er  &amp;amp;  Thiemann  1910.  59  S.  1,50  .  .  8ee.

 

—üru.  —  ——————-----=  .  J.  —  —  —  —   —

 

Verkehrs-BNachrichten.

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  des  Postamts  Windhuk  ist  die  Landtelegraphenlinie
Warmbad—Ramansdrift—  Steinkopf  am  13.  April  in  Betrieb  genommen  worden.  Die  Wortgebühr
  zwischen  Deutsch-Südwestafrika  und  der  Kapkolonie  über  diese  Linie  beträgt  bei  gewöhnlichen
Telegrammen  30  Pf.,  bei  Preßtelegrammen  15  Pf.

 

Die  Postanstalt  in  Abbabis  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  27.  Februar  aufgehoben  worden.

 

In  Hatsamas  (Deutsch-Südwestafrika),  südöstlich  von  Windhuk,  ist  am  12.  März  eine
Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen
  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  erstreckt.

 

In  Aus  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  20.  April  ein  Ortsfernsprechnetz  mit  zunächst
sechs  Teilnehmeranschlüssen  in  Betrieb  genommen  worden.

 

Lösch-  und  Cadeverkehr  in  Swakopmund  während  der  onate  COktober
bis  Dezember  1909.

I.  Einfuhr  und  Einwanderung:  25  820  chm  bzw.  1##Güter,  67  Stück  Großvieh,
2176  Stück  Kleinvieh,  1490  Personen.  691  Personen  kamen  von  außerhalb  des  Schutzgebiets,
799  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebiets  gelegenen  Häfen;  von  den  Gütern  waren  20  245  chm
Privat-,  5575  chm  Regierungsgüter.

II.  Ausfuhr  und  Auswanderung:  13714  chm  bzw.  t  Güter,  23  Stück  Großvieh,
1179  Personen.  360  Personen  gingen  nach  außerhalb  des  Schutzgebiets,  819  Personen  nach  innerhalb
  des  Schutzgebiets  belegenen  Plätzen.

Die  Güterausfuhr  hat  durch  erhöhre  Erzausfuhr  eine  erhebliche  Steigerung  erfahren.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  war  mithin  folgender:  39  534  chm  bzw.  t  Güter,
90  Stück  Großvieh,  2176  Stück  Kleinvieh,  2669  Personen.

An  16  Tagen  ruhte  der  Lösch=  und  Ladeverkehr  vollständig  und  zwar  an  13  Sonn=  und
Festtagen  und  an  3  Werktagen  wegen  Mangels  an  Ladung.  Die  Zahl  der  Löschtage  betrug  demnach

  76,  die  durchschnittliche  tägliche  Leistung  beim  Löschen  340  chm,  beim  Verladen  180  chm
und  die  durchschnittliche  tägliche  Güterbewegung  rund  520  ehm.
        <pb n="438" />
        M  404  20

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Mai  1910.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
-  l
1.  Deutsch-Ostafrika.  Neapel  9.  30.  Mai  6.  Juni  Mombasa  O  16-18  Tage.  28.  Mai  4.  Juni  102
a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),eutsche  Schiffe),
Muansa  (mit  Usumbura)  s
und  Schtrat  Marseille  10.  jedes  Monats  Mombasa  0  17  Tage  jed.  Mts.  1029
8  Von  Mombasa  Weiterdekrderung
  der  Uganda.  Brindisß.  8.  Mai  5.  Juni  WMombasa  O  17  Tage  G6.  Mai  8.  Juni  1080
zu  Schis  nach  den  Bestim.engl.  Schife)
mungsorten.  .  ·  .  ,..,..  -.  ·.  --.
b)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,  !  r'e  el  9.  30.  Mai  6.  Juni  Tanga  17,  17,  19  Tage  7.  28.  Mai  4.  Juni  1030
zinsb.  at.  sdek  M
umbara.  Mombo,  0  .  .  ,  .  -
Muhesa,  Pangani  und  Wil-  I.  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  1015
helmstal)
Neapel  0.  30.  Mai  6.  Juni  Daressalam  18  21  Tkage,28.  Mai  4.  Juni  10.2
(deutsche  Schiffe))

e)  nach  Daressalam  sowie  nach  l  »  «  ·
Bogamvitk-«Btsmakckplsm-  Marseille  10.  jedes  Monats  JZanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  4
Jringa.  Kilimatinde,  Kilossa.  (von  Zanzibar  unnuttelbar
Kilwa,  Kondoa-Jrangi,  Lindi,  Wetecheferder#  nach
Wahenge.  Mikindani,  Mo-  Daressalam  durch  Gouvernehorro,
  orogoro,  Mpapua,  mentsdampfer  in  6  Stund.)

Muaja.  Neu  Langenburg,  Z  ·  ,
Ngerengere,  Sadani,  Ssongea,  Brindisi  5.  Juni  Zanzibar  19  Tage  3.  Juni  103
Tabora,  Tschote,  Udjidfi,ngl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
Wiedhafen  mit  nächster  Gelegenheit

57  „  8.  Mai  „  6.  Mai  100

2.  "Deutsch-Südwestafrika.  .

a)  nach  ¾52  r  p  dnd  sowie  Hamburg  4.  25.  Mai  Swakopmund  26  Tage  3.  24.  Mai  120
Eashu  Gobübis,  Goaern  Hntwerpen  9.  30.  Mai  Swakopmund  21  Tage  7.  28.  Mai  1045
egann  V-ontgumpton,  10.  31.  Ma  Swakopmund  20  T  9.  30.  Mai  11.23

4  ,  ##  "  .  U  S  «  31.  "  .  .  Vta  .2
tçRT
#llbrechtshöhe,  Kaltfeld,  Ka  Southampton)  14.  21.  Mai  4.  Juni  Swakopmund  20-24  Tg.3.  20.  Mai  3.  Juni  11.23
ribib,  Khatm  Kub.  Kubas,  P
ghianuchas  dkustdapg  ne-  Hamburg  27.  Mai  Swakopmund  25  Tage27.  Mai  6.19
guen,  Snn  orn  Dn-  Southampton  7.  28.  Mai  Swakopmund  unbestimmt  6.  27.  Mai  11.23
J———  73  Ha  Oamburg  2.  jedes  Monats  Swakopmund  unbestimmt  2.  jedes  Monats  6.19
au  WWtW-  W

,  ,  au,,,»  ,  »  »,  «  .  .
EITHER-kmBeilohclmstccill  undCouthampton14.21.Mm4.JumLuderttzbucht19—21Tg.13.20.Ma13.3un111.23

indhu  Hamburg  4.  25.  Mai  Lüderitzbucht  27  Tage  8.  24.  Mai  120

b)  nach  Lüderitzbucht  sowie  Antwerpen  9.  30.  Mai  Lüderitzbucht  22  Tage  7.  28.  Mai  1045
nach  Araboag  A  Persev,  (deutsche  Schiff
Hehamen  Hrachwasser=  gue-  4  Southampton  10.  31.  Mai  Lüderitzbucht  21  Tage  9.  30.  Mai  11.23
minin  Snk  kü.ambr  16.  zees  Monats  Lüderieucht  39  Tage  15.  jed,  Mis.  6.1
manshoop.  Kuibis.  Malta-  jedee:  «  üderi  a  .  .  ..
höBcfPrinchbuchLRamanss  fpamurg  ledes  Monats  n  erit  uch  ge  e
dutit.  Secheim,  Ukamas  undd,  Hamburg  2.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  33  Tage  2.  jed.  Mts.  6.19

#rl

#Southampton!  7.  28.  Mai  Lüderitzbucht  unbestimmt  6.  27.  Mai  11.23

 

 

————

 

3.  Niantschon.

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

 

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Brtefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warrnproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  728  u.  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

6.  20.  Mai  3.  Juni

jeden  Sonntag
8.  22.  Mai

 

13.  Mai  3.  Juni
13.  27.  Mai

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Brie
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten;

Tsingtau  85  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

4.  18.  Mai  1.  Juni  1030
jeden  Freitag  1030
6.  20.  Mai  1030

12.  Mai  2.  Juni  8.35
11.  25.  Mai  10.0.

e  und  Postkarten  nach  Kiaurschou  auch  mit  den  unter  b)
Grund  Vostiart  jeder  Art  auch  über  New  Vork  befördert.
        <pb n="439" />
        G  405  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  #  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am.  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1  Viktoria  19,  27  Tage
10.  jedes  MonatsDuala  20,  28—48  Tage
LDamburg  *o*m  fsi  21,  28—43  Tag  ed.  Mis.  b.1
¶  Uauerun  25.  jedes  Monats  Leen  21,  284  TL.½%  jed.  Mts-  9.17.
Ramerun.  Longji  21,  28—43  Tagejed.  Mis.  6.
25.  jedes  Monats  Campo  28—43  Tage
h  30.  AWe#i  —  Samenda  of  Btbundt28—4ZTage
oaaüettvon  ca.  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
L####.  e  ur  Mer  Duala  19  Tage
ds  SWolozwa  pe  ra.  .  (deutsche  Schtffe)  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
öhe,  Joro  D  Lobe-  Plantation  20  Tage
tal,⅜  Lorse  L#mte,  rW  Longji  20  Tage
—.  —  Vlanta  Pa  #Liverpool  5.  Mai  2.  Juni  Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage
Gr.  Batanga  30—32  Tage  .-Longji
  30—32  Tage  3.  31.  Mai  108
Kribi  80—32  Tage
Plantation  30—32  Tage
1Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—48  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
b)  nach  Rio  del  Rey  .  von  dort  weiter  über  Ikang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  5.  Mai  2.  Juni  Rio  del  Rey  25  Tage  3.  31.  Mai  1012
e)  nach  dem  Tschadsee-GebietLiverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tafe,  jeden  Montag  1045
(Garna,  Kufseri)  von  dort  weiter  Über
Lokodta-—pola
Antwerpen  5.  26.  Mai  Matadi  20—21  7  e  4.  25.  Mai  1.0
w  -
q  nach  Molundu  ..  La  Nochelle  8.  29.  Mai  bohn  P0  Saepol-  #n56.  27.  Mai  8.35
(belgische  Schiffe)  dann  nunt  fern  auf
Bordeaux  25.  jedes  Monats  s  Slanga,  und  28.  jed.  Mts.  1045
Jap  49  Tage  #
Brindisi  29.  Mai  Palau  58  Tage
(engl.  Schtffe)  Angaur  59  Tage
.  *  W  3—  Jap  36,  37  Tage
Jra-  aus-  Neapel  20.  Mai  17.  Juni  Palau  67,  39  Tage
3  ießlich  Elaun.)  qheucch-  Schtffe)  Angaur  68,  40  Tage  13.  18.  27.  Mai  1030
Angaur  78  Tage
.  .  Palau  72  Tage
Brindisi  15.  Mai  Saipan  65  Tage
n)  —  nach  Guam  wer-  enal.  Schiffe)  Vonape  55  Tage
über  San  Francisco  Jap  49  Tage

2

5  nur  für  Sendungen  nach  Jap.

 

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

——
a)  nach  Jalutt

Tecdel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Taranto
(engl.  Schtffe)

 

 

29.  Juli
15.  Mai
25.  Mai
15.  29.  Mai

8.  22.  Mai  5.  Juni

Jaluit  60  Tage
Jaluit  47  Tage

Adelaide  27—30  Tage,
dann  wetter  mit  der  Etsenbabn
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacifie  Phos-Hue
  Company  oder  mit
Dampfer  „Germania“  der
Jaluttlinie  e  nach  Nauru

 

 

18.  Mai  27.  Juli  1030

6.  18.  20.  23.  27.  Mai
3.  Juni  1030

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
        <pb n="440" />
        W  406  20

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  20.  Mai  3.  Juni  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schtffe)  hafen  39  u.  43  Tage
Nabaul  41  u.  46  Tage  .  .
Brindisi  15.  Mai  Nabaul  41  Tage  13.  18  27.  Mai
7.  Deutsch=  Neugninea.  Cengl.  Schiffe)  Friedrich-Wilhelms-  —
-  29.  Mai  hafen  45  Tage
Rabaul  42  Tage

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

S8.  Samoa.

 

Queenstowom  15.  Mai  19.  Juni

 

Apia  31  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

13.  Mai  17.  Juni  11.23
Nachversand  1.0

 

9.  Logo.

Hamburg  25.  jedes  Monats
Hamburg  10.  jedes  Monats
Boulogne  s.  M]  11.  jedes  Monats
(deutsche  Schtffe)
Marseille  12.  jedes  Monats
7Bordeaux  25.  jedes  Monats

l
fLivetpoolsjedenMittwoch

fHamburg  30.  jedes  Monats

Notterdooam  4.  Mai
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  16.  jedes  Monats

Rotterdam  22.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)

 

 

Lome  22  Tage
Lome  17  Tage
Lome  16  Tage

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

Lome  34  Tage
Lome  29  Tage

Lome  30—39  Tage
Lome  24—33  Tagye

 

25.  jed.  Mts.  6.19
9.  jed.  Mts.  9.1
10.  jed.  Mts.  1.0

10.  jed.  Mts.  1030
23.  jed.  Mts.  1065
Montag  1012

29.  jed.  Mts.  6.19
3.  Mai  925

16.  jed.  Mts.  6.19
21.  jed.  Mts.  92

Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

——

Eintreffen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

—  “—

 

 

 

—  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
deutsch-Neugninea  .Neapel  #  47.  20—  22.  Mai  Neapel  4“.  187.  Mai  1“.  Juni
Neapel.  .  13—Mai  3—.Juni  enn  7“  16.  25  noat  za  .en
«  «.  '«.  aeie...·1..ai.:uni  «
VesifchsOfokkICsi  *7  «  fä  kdm  JszJUm  Liverpool»üb.Vancouver1-31.Mat
—  .  Plymouth,  üb  isco  oder
Southampton  12“°.  Mai  2“.  Juni  Klantschon  Southampton  eSan  Ernnr
Deutsch-Südwestafrihka  Southampton  jeden  Sonntag  Le  Havre  oder  (5—6  mal  monatlich
Hamburg  .  .  1*.  14*.  15*.  jed.  Mts.  Queenstown  .
-  Sibir.  Eisen-  aun  der  Regel  Montag,  autbahn
  woch,  itag,  Sonntag
Southampton  30“.  jed.  Mts.  —  —  —  h  4  hoch,  Freitag,  Oom  ##
Kamern  Hamburg  15“·  jed.  Mts.  Plymouth  üb.  Vancouv.  unbestimmt
Liverpool  20.  Mai  Samoa  Queenstown
—  —  oder  Havre  über  San  Francisco
den  Narolinen,  6  od.  Plymouth  (unbestimmt)
.43.  227.  Mai  3.  Jul  ———
Marianen,  Ne  22-Nai  3“  Juni  Hamburg  57.  14“.  15“.  jedes  Monats
Palau-Inseln  9  »
cdgd..Southampton80«.1edesMonats
Mckfhcl-Jufeln».Neapel»»2«.Juli  Liverpool  jeden  Montag

 

 

 

 

 

Faälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="441" />
        W  407  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
oftdampfer

Vostdanyf  von  nach  bis  25.  April  1910.
„Adolph  Woerman"  Durban  Hamburg  am  22.  April  ab  Swakopmund.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  16.  April  in  Victoria.
„Anna  Woermann"  Hamburg  Calabar  am  15.  März  ab  Las  Palmas.
„Amold  Amsinsr“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  22.  April  ab  Las  Palmas.
„Eduard  Woermann  Lüderitzbucht  Hamburg  am  20.  April  ab  Swakopmund.
„Eleonore  Woermann"“  Duala  Hamburg  am  23.  April  ab  Teneriffe.
„Erna  Woerman..x  Hamburg  Lüderitzbucht  am  2.  Mai  ab  Hamburg.
„Frieda  Woermann“"  Swakopmund  Kapstadt  am  19.  April  in  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Delagon  Bay  Hamburg  am  24.  April  ab  Zanzibar.
„Dans  Woermann".  Kamerun  «  Hamburg  am  26.  April  ab  Lome.
„Denriette  Woermann"  Hamburg  l  Mossamedes  am  31.  März  in  Mossamedes.
„Irma  Woerman.  ..n  Burutu  6  Hamburg  am  23.  April  ab  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann!"  Hamburg  l  Assinie  am  16.  April  in  Monrovia.
„Kurt  Woermann"t"  ..  Hamburg  Burutu  am  23.  April  Ouessant  passiert.
„Lili  Woermannu"  Hamburg  Burutu  am  10.  April  in  Lagos.
„Linda  Woermann  "  —  1  —  fährt  zwischen  Swakopmund  und  Kapstadt.
„Lothar  Bohle  .  .  ..  Akkra  I  Hamburg  am  22.  April  ab  Las  Palmas.
„Lucie  Woermann“.  ..  Hamburg  Duala  am  24.  April  in  Monrovia.
„Nartha  Woermann"  Hamburg  ]  Akkra  am  15.  April  in  Sekondi.
——D  Lüderitzbucht  1  Hamburg  am  23.  April  in  Lagos.
„Paul  Woerman  ""  Hamburg  #  Calabar  am  22.  April  in  Monrovia.
„Thekla  Bohlen  "  Hamburg  Kotononu  am  16.  April  in  Lome.
„Durendartt  ..  Rotterdam  Lüderitzbucht  am  18.  April  in  Swakopmund.
„Andromeda“.  .  ..  Rotterdam  «  Duala  am  21.  April  ab  Las  Palmas.
—  D  Rotterdam  i  Swakopmund  am  21.  April  ab  Las  Palmas.

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika--Dienst.

„Edea“  .  ..  Hamburg  Mossamedes  am  18.  April  in  Sao  Thomé.
„Kamerun“  ..  ..  Hamburg  Kamerun  am  26.  April  ab  Hamburg.
—.  -ß  .....  Hamburg  Kotonou  am  19.  April  ab  Nordanham.
„Otavriiiiii  Hamburg  Lüderitzbucht  am  18.  April  ab  Las  Palmas.
„Savoia“.  ...  Haniburg  Kotonou  am  18.  April  in  Bassao.
„Swakopmun  .  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  April  Cuxhaven  passiert.
„Togo““.  .  .  ....  Hamburg  Lüderitzbucht  am  21.  April  in  Monrovia.
„Windhuk  Hamburg  Durban  am  25.  April  in  Rotterdam.

 

 

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answal““““  Hamburg  Delagoa  Bay  am  28.  April  ab  Hamburg.
„Fridern  ...  Mossamedes  Hamburg  am  20.  April  ab  Las  Palmas.
Dennereeerr  Hamburg  Akkra  am  21.  April  ab  Las  Palmas.
——  ““IJ.  Assinie  Hamburg  am  21.  April  ab  Mossamedes.
„Ingbertt.  Hamburg  Mossamedes  am  16.  April  Dungeneß  passiert.
"«.......  Rotterdam  Lagos  am  15.  April  in  Rotterdam.
„Ingrabayxnzz  Lüderitzbucht  Hamburg  am  11.  April  ab  Swakopmund.
„Irmfried“  .  ..  Hamburg  Luͤderitzbucht  am  13.  April  in  Swakopmund.
„Imgard“  .  ..  Hamburg  Kotonou  am  24.  April  in  Lome.

„Jo  .  .  .  ...  Hamburg  Assinie  am  22.  April  in  Rotterdam.
„Walbunrgg  Hamburg  Calabar  am  28.  April  ab  Hamburg.
        <pb n="442" />
        W  408  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

mitgeteilt  durch  von  der  Zeydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  64.
Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtkontor“.  27.  April  1910.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  G.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68.  Kochstr.  66—71.

Oskar  Biesenthal,  Berlin.

¾  e-  vor-  1.
lern  Kapital  0  öäfts-  letzte  ite  Nachfrage  Angebot
jahr  jahr  Divi-  dende  #.  0
M  dende  /o  6
1½  l
19071I1850000  .11  10.  10  0  Ü  Afrikanische  Kompagnie  a.  r.  113  116
1906  2000000  1.  1.  —  4  «  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A-G.  91  95
1905  I  10000001..ss1517VszremerKolomalHandelsgesellpchaft  vorm
II  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  .  185  —
1905  6  1  200  000  „1.  4.,  0  0  1  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  50  65
1905  600  000  H1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaftt  60  7
EIIIE  50  China-Export-,  Import.  u.  Bank-Compagnee  300  —
189V1  2  600  000  /  1.  10.)  7  9  Chocola  Plantagen-Gesellschaft  —  119
1905  220  0O000|  1.  1.  r  20  3  Debundscha-Pflanzung  80  110
1900  s  800000  1.  1.,  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  65  70
1878  2760  000  1.  1.16  24  II  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft
hên  der  Südsee-Inseln  365  70
1885  1  2  000  O0od  1.  4.  20  25  Deutsche  Kolonial-  Gesellsch.  für  Südwestmrika  1660  1700
1907  2  500  000|  1.  1.—  0  Deutsche  LautschusAktiengesellschaft  84  88
.  000  000  1.  1.0  0  0  „  Deutche  Samoa-Gesellschaft  50  55
1908  D  4  500  000/1.  5.  —  —  „Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Ges.  .  195  205
1902  1000000  1.  6.  8  8  Deutsche  Togogesellschaft  I  83  88
1885  11721000  1.  1.  6  5  /Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Anteilel136  —
1886  400  O000|1U.  1.  0  0  Deutsch-  Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  AMA  ——  30—
——  —  do.  do.  Vorz.-Aktien.  .250
190)14495  000  1.  1.1  3½¼3½  Deutsch-Ostafrikanische  3½%  Schuldverschreil
  I  bungenwomRetchstchergeftellv..  .  95½  96½
1897  2250  000/.  1.|  5  7  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesenschaft  95  98
1899  4  000  000  1.  1.  0  0  Gesellshaft  Nordwestkamerun  it.  4  MA  165  —
860  000  4  0  do.  Lit.  B.  420  AM2
1898  1  000  00H.  1..  0  0  I  Gesellschaft  Sudkamerun.  Lit.  A.  180  —
1  000  000  0  do.  Lt.B.120  —
1889  2000000  1.  10.  0  0  ebnn  Plantagen-Gesellschaft  .  ..  —  43
1897  1153  000  1.  1.  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  ..  —  40
1889  3  000  000  T  1.  10.  Ü  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaat  —  32
1887  1  200  000  1.  1.20  18  /uit  Gesellschaf,  geteilte  Aktien  1  02  306
»  Genußscheine  A  3010  I  .K&amp;amp;  3050
1906  8000  000  1.  1.  —  4  K  tamerndoznantschnt=  Femußschern  .  .  78  82
1895  1  000  O00  11l.  1.  0  0  Kaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  85  90
1903  1000  000  1U.  11—  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  72  77
1899  2000  OCo.  7..  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  .  90  100
1885  6  000  0001.  4  „  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  .  130  133
0  4o  Stamm-Anteile  82  87
1906  1200000  1.  1.  0  0  OÖstafrika=  -Kompagnie  105  110
19042  1.  1.  8  3  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft.  Unteile
&amp;amp;  6  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und  .
»  »  1200X0Ruckzahlunggarantcery.  .  ——  —
1800  20000000  1.  4.  9  11  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft  229  230
l  200  000  II  «.-ø4.w6Otav1-Nh11en-11EisenbGefellsch  Genußscheine  AM  119  .  120
1902  L  125  000  1.  1.,  50  50  Pacific  Phosphate  Co.  .  9748  RAE
1897  2000000  1.  10.  6  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  –  90
1895  1500  000  .  1)  0  0  Rheinische  Handel-  Piantagengesellshaft.  40  —
1808  800  000  1.  1.0  0  Safata-Samoa=  Gesenschaft-  ..  50  55
1905  2  000  000  „1.  1.  T  4  4  S  Samoa-Kautschuk-C  ompa  55  60
1897  I  500()00!«"1.1.·I0  0  Sigi  Pflan  zungs-Gesells  aft  115  120
1900  l  25000()0«k1.7.-10  0ISouthAkr1csa11Temtones.  .14sh6d158h-d
189282000000  «  1.7.«0  5  South  West  Africa  Co.  36sh  9d  37e#h  6d
1893  869  100  1.  4.  0  0  mandara  tiaffeebaugefellhat  Stamm-Anteile  35  —
142  200  0  0  Vorzugs-Anteile  78  —
1897  2  100  000  J1.  1.6  9  1  Westafrik.  Pledesungsgeseussch  Bibundi  Anteile  —  95
1897  4500  0O000  1.  1.0  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria
1  I  zusammengelegte  Stamm-Aktien  55  —
I  8  8  do.  Vorz.-Aktien0  —
1895  1  1  800  O000]  1.  1.  0  0  Westdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Düsseldorf  70
        <pb n="443" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

7——“44
—i-———  —.—t.—i
7———“"

21.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  Oai  1910.  Uummer  10.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Feel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutgebieten-,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelm  an.  Der  vpierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
bosft  dunde,  die  Buchhandlungen.  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verfagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.

chen  Schutzgebiete  und  Osterreich-Ungarns,  b)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Ginsemsnn  und  Aufragen
#  der  die  Köriiglicge  Hofbuchhandlung  von  rnfi  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWös,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  Ergänzung  der  Verfügung  betr.  die  standesamtliche
  Zuständigkeit  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsce  vom  27.  März  1908.  Vom  21.  April  1910  S.  409.
—  Abkommen  mit  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika.  Vom  7.  Mai  1910  S.  410.  —  Abkommen
mit  der  Deutschen  Diamantengesellschaft  m.  b.  H.  Vom  7.  Mai  1910  S.  412.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von
Kamerun,  betr.  Abänderung  der  Verordnung  betr.  das  Löschen  und  Laden  von  Seeschiffen  an  Sonn=  und  Feiertagen
vom  24.  Mai  1909.  Vom  5.  März  1910  S.  415.  —  Personalien  S.  415.

Nichtamtlicher  Teil:  Die  Verträge  mit  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  und  der  Deutschen
Diamantengesellschaft  m.  b.  H.  S.  417.

Deutsch-Ostafrika:  Impfgeschäft  und  Lymphgewinnung  in  Deutsch-Ostafrika  S.  418.—  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen
  bei  den  Küstenzollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Februar  1910  S.  421.  —  Desgleichen  bei  den
Binnengrenz-Zollstellen  im  Monat  Dezember  1909  S.  422.

Deutsch-Südwestafrika:  Um  das  Tiras-Gebirge  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  422.

Deutsch-Neuguinea:  Nachweisung  der  bei  den  Zollstellen  des  Bezirksamts  Ponape  in  der  Zeit  vom  15.  Juli
1908  bis  Ende  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  424.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Baumwoll-Organisation  S.  425.  —  Aus  dem  „Tropenpflanzer"  S.427.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Der  Kopramarkt  in  den  Straits  Settlements  S.  427.

Vermischtes:  Deutscher  Kolonial-Kongreß  1910  S.  429.  —  Deutsche  Kolonial-Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsgesellschaft
  S.  429.  —  Besteuerung  der  Eingeborenen  in  Britisch-Ostafrika  S.  432.  —  Hafenabgaben  in  Mozambique
132.  —  Verbot  des  Verkaufs  von  Feuerwaffen  und  Munition  in  Liberia  S.  433.  —  LiteraturBericht  S.  433.
Koloniale  Literatur  (IV.)  S.  431.  —  Koloniale  Preßstimmen  S.  437.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  440.
Schiffsbewegungen  S.  444.  —  Marktbericht  S.  445.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  446.

Anzeigen:  Offentliche  Ausschreibungen  S.  17.

6.

 

 

 

1

 

 

Amtlicher  TeilSccuuccccc

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  Eergänzung  der  Verfügung  betr.  die  standesamtliche
  Juständigkeit  in  den  Schutzgebieten  RKfrikas  und  der  Südsee  vom  27.  MOärz  1908.

Vom  21.  April  1910.

I.  Die  Verfügung,  betreffend  die  standesamtliche  Zuständigkeit  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und
der  Südsee,  vom  27.  März  1908  (Kol.  Bl.  S.  372)  wird,  wie  folgt,  ergänzt:

§  1  erhält  unter  Nr.  II  Ziffer  3  hinter  dem  Worte  „Amtsbezirke“  folgenden  Zusatz:
und  der  Bezirksamtmann  in  Viktoria  innerhalb  seines  Amtsbezirks  und  innerhalb  des
Gebietes  der  Station  Buea.

II.  Diese  Verfügung  tritt  am  1.  Juli  1910  in  Kraft.
Berlin,  den  21.  April  1910.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Dernburg.
        <pb n="444" />
        W  410  e2e.

Kbkommen  mit  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika.
Vom  7.  Mai  1910.

Verhandelt  zu  Berlin,  am  7.  Mai  1910.

Vor  dem  unterzeichneten,  zu  Berlin  in  der  Victoriastraße  Nummer  5  wohnhaften  Notar  im
Bezirk  des  Königlichen  Kammergerichts,

Justizrat  Dr.  Herman  Veit  Simon,

erschienen  heute  im  Reichs-Kolonialamt  zu  Berlin,  Wilhelmstraße  Nummer  62,  wohin  sich  der  Notar
auf  Ansuchen  begeben  hatte:

1.  Seine  Exzellenz  der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  Herr  Bernhard  Dernburg,
zu  Grunewald  wohnhaft,

2.  der  Generalkonsul  und  Kommerzienrat  Herr  Rudolf  von  Koch,  zu  Berlin  wohnhaft,

3.  der  Kaiserliche  Gouverneur  außer  Diensten  Herr  Rudolf  von  Bennigsen,  zu  Charlottenburg
  wohnhaft,

4.  der  Direktor  Herr  F.  Carl  Mühlinghaus,  zu  Berlin  wohnhaft.

Die  Erschienenen,  die  dem  Notar  von  Person  bekannt  sind,  und  zwar  der  Erschienene  zu  1
namens  des  Reichs-Kolonialamts  einerseits,  der  Erschienene  zu  2  in  seiner  Eigenschaft  als  Vorsitzender
des  Aufsichtsrats,  die  Erschienenen  zu  3  und  4  in  ihrer  Eigenschaft  als  Vorstandsmitglieder  der
Kolonialgesellschaft  in  Firma:  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  zu  Berlin  namens
dieser  Gesellschaft  (nachstehend  Kolonialgesellschaft  genannt)  andererseits,  schlossen  folgenden

Vertrag:
§  1.  Der  Bergrezeß  vom  1908  wird  unter  Entsagung  aller  Einreden  gegen

seine  Rechtsbeständigkeit  erneut  bestätigt.

§  2.  I.  Unter  den  Bergrezeß  fallen  die  in  der  angehefteten  Karte  rot  schraffierten  Gebiete,
soweit  sie  nicht  gelegentlich  des  Baues  der  Lüderitzbuchtbahn  an  den  Fiskus  oder  des  Baues  der
Otavibahn  an  die  Otavi-Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft  hinsichtlich  der  Bergrechte  abgetreten  sind.
Da  die  angeheftete  Karte  nur  einen  Lageplan  in  großen  Zügen  darstellt,  bleibt  die  Feststellung  der
Ausdehnung  und  der  genaueren  Grenzen  der  einzelnen  Gebiete  vorbehalten,  soweit  sie  bisher  noch
nicht  erfolgt  ist.

Es  besteht  indessen  Einverständnis  unter  den  Vertragschließenden,  daß  die  Entscheidung  der
Frage,  ob  und  inwieweit  der  Kolonialgesellschaft  im  Gebiete  der  Roten  Nation  (Hoachanas)  Bergrechte
  zustehen,  im  ordentlichen  Rechtswege  zum  Austrag  gebracht  wird.  Da  es  erwünscht  ist,  daß
die  Streitfrage  in  letzter  Instanz  durch  ein  in  Deutschland  befindliches  Gericht  entschieden  wird,  so
wird  das  Reichs-Kolonialamt  bis  zum  31.  März  1911  keine  gerichtlichen  Schritte  unternehmen;  der
gleichen  Verpflichtung  unterwirft  sich  die  Kolonialgesellschaft.  »

Die  innerhalb  des  Gebiets  von  Hoachanas  auflaufenden,  auf  dem  Gebiet  des  Bergwesens
liegenden  Gebühren  und  Abgaben  werden  bis  zur  rechtskräftigen  Erledigung  des  fraglichen  Rechtsstreits
  vom  südwestafrikanischen  Landesfiskus  in  Verwahr  genommen.

II.  Alle  in  den  unter  den  Bergrezeß  fallenden  Gebieten  fällig  werdenden  bergrechtlichen

Abgaben  stehen,  soweit  nicht  der  Bergrezeß  vom  Eirrüt  1908  anderes  bestimmt,  der  Kolonial-=gesellschaft

  zu  und  sind  demgemäß  an  sie  abzuführen.

Die  für  das  Gebiet  vom  26.  Grad  südlicher  Breite  bis  zum  Kuiseb  aufgelaufenen  und  bisher
vom  südwestafrikanischen  Landesfiskus  einbehaltenen  bergrechtlichen  Abgaben,  welche  nach  dem  Bergrezesse
  der  Kolonialgesellschaft  zustehen,  werden  an  diese  ausgezahlt.

§  3.  Das  Reichs-Kolonialamt  und  die  Kolonialgesellschaft  sind  darüber  einig,  daß  das
Eigentum  an  dem  gesamten  Landgebiet  der  letzteren,  soweit  es  nicht  bereits  verkauft  ist,  an  den
südwestafrikanischen  Landesfiskus  mit  dem  Tage  des  Vertragsabschlusses  übergeht  mit  Ausnahme

1.  der  ihr  noch  gehörenden  Teile  des  Weichbildes  von  Swakopmund  in  seiner  jetzigen  Ausdehnung
und  einer  Zone,  welche  der  gegenwärtigen  Weichbildperipherie  folgend  8  km  breit  ist;

2.  eines  Gebietes  in  Halbkreisform  mit  einem  Radius  von  30  km  um  das  Cap  Croß;

3.  der  Farm  Spitzkoppje  mit  einem  Flächeninhalt  von  100000  ha,  von  denen  die  noch  fehlende

Fläche  unter  Beibehaltung  der  bisherigen  Vermessung  durch  die  Kolonialgesellschaft  zusammenhängend
  zuzumessen  ist;
        <pb n="445" />
        —  411  20

4.  eines  Gebietes  von  ungefähr  45  km  Länge  und  5  km  Breite  am  südöstlichen  Fuß  der  Chuosund
  Geisibberge,  auf  das  durch  Vertrag  vom  12.  August  1908  der  Kaufmann  Hugo  C.  F.  Smidt
Rechte  erworben  hat;
der  ihr  noch  gehörenden  Teile  des  Weichbildes  von  Lüderitzbucht  in  seiner  jetzigen  Ausdehnung;
eines  Hektars  im  Weichbild  von  Aus;
von  500  ha,  anschließend  an  die  Conceptionsbay  und  die  Spencerbay.  Das  für  die  Schiffahrt
im  allgemeinen  Interesse  benötigte  Gelände  bleibt  dem  Fiskus  vorbehalten;
der  Farm  Kanus  in  einer  Ausdehnung  von  100000  ha,  zusammenhängend  zu  vermessen;
einer  Farm  von  ungefähr  12000  ha,  südlich  des  Kuiseb  gelegen,  deren  Grenzen  gebildet
werden:  im  Norden  durch  den  Kuiseb,  im  Osten  durch  die  Westgrenze  der  Wilhelm-Schmidtschen
Farm,  im  Süden  durch  die  Nordgrenze  der  Stormerschen  Farm,  im  Westen  durch  eine  die
letztere  Grenze  mit  dem  Kuiseb  derart  verbindende  gerade  Linie,  daß  der  Flächeninhalt  der
Farm  12000  ha  groß  wird.
Die  Flächen  von  6  bis  9  hat  die  Kolonialgesellschaft  innerhalb  zwei  Jahren  nach  Abschluß
dieses  Vertrages  auszusuchen;
10.  des  Sperrgebiets  (vergl.  §  1  des  Vertrages  zwischen  dem  Reichs-Kolonialamt  und  der  Deutschen
Diamantengesellschaft  m.  b.  H.  vom  heutigen  Tage).

Jedoch  verpflichtet  sich  die  Kolonialgesellschaft,  das  Sperrgebiet  dem  Fiskus  des  südwestafrikanischen
  Schutzgebietes  zu  Eigentum  zu  übertragen,  nachdem  die  Diamantengewinnung  und  der
Bergbau  im  größeren  Umfange  in  dem  Gebiet  aufgehört  haben.  Diese  Verpflichtung  umfaßt  nicht
das  jetzige  Weichbild  von  Lüderitzbucht  und  solche  Grundstücke,  die  in  der  Zwischenzeit  von  der
Kolonialgesellschaft  oder  ihren  Tochtergesellschaften  mit  gewerblichen  Anlagen  oder  Wohngebäuden
irgend  welcher  Art  besetzt  sind.  Soweit  abgetretene  Gebietsteile  zur  Zeit  des  Abschlusses  des  Vertrages
  von  der  Kolonialgesellschaft  verpachtet  sind,  bleiben  die  Rechtswirkungen  aus  den  einzelnen
Pachtverträgen  bis  zu  ihrem  Ablauf  unberührt.

Der  Fiskus  wird  der  Kolonialgesellschaft  auf  deren  Antrag  das  für  ihren  Bergbaubetrieb
in  allen  in  diesem  Vertrage  abgetretenen  Landgebieten  nötige  Gelände  unentgeltlich  zur  Benutzung
zuweisen.

§  4.  Die  Kolonialgesellschaft  ist  verpflichtet,  die  unter  1  bis  9  benannten  Gebiete  auf  ihre
Kosten  binnen  zwei  Jahren  vom  Tage  der  Unterzeichnung  dieses  Vertrages  ab  vermarken  zu  lassen.
Sind  sie  innerhalb  dieser  Zeit  nicht  vermarkt,  so  ist  das  Gouvernement  berechtigt,  die  Vermarkung
auf  Kosten  der  Gesellschaft  vornehmen  zu  lassen.

Innerhalb  des  nach  dem  Vorstehenden  abzutretenden  Gebietes  verbleiben  der  Kolonialgesellschaft

  die  Bergrechte  aus  dem  Rezeß  vom  4  1908.  Der  Kolonialgesellschaft  steht
außerdem  das  ausschließliche  Recht  zu,  auf  dem  von  ihr  abgetretenen  Gebiet  Marmor  und  Guano
aufzusuchen  und  von  dem  Landesfiskus  das  für  die  Gewinnung  und  den  Transport  von  Marmor
und  Guano  erforderliche  Gelände  zurückzuerwerben,  und  zwar  zu  0,50  ¾  für  das  Hektar  in  der
Namib  und  zu  1.7“  im  übrigen  Gebiet.  Dieses  Recht  erlischt  nach  Ablauf  von  zwei  Jahren  vom
Tage  der  Unterzeichnung  dieses  Vertrages  ab.  Während  des  zweijährigen  Zeitraumes  wird  der
südwestafrikanische  Landesfiskus  in  dem  fraglichen  Gebiet  Grundstücksveräußerungs=  oder  verpachtungsverträge
  erst  dann  abschließen,  nachdem  die  Kolonialgesellschaft  die  Erklärung  abgegeben  hat,  daß
sie  von  dem  ihr  gegebenen  Rückkaufsrecht  keinen  Gebrauch  machen  wird.  Gibt  die  Kolonialgesellschaft
binnen  vier  Wochen,  seitdem  ihrer  Vertretung  im  Schutzgebiete  durch  die  Behörde  schriftliche  Mitteilung
von  der  Vertragsabsicht  gemacht  ist,  keine  Erklärung  ab,  so  ist  der  Fiskus  zum  Abschluß  der  Verträge
berechtigt.

Der  deutsch-südwestafrikanische  Landesfiskus  tritt  mit  allen  zur  Zeit  bestehenden  Rechten  und
Pflichten  in  den  Vertrag  ein,  den  die  Kolonialgesellschaft  am  11.  September  1909  mit  den  Kaufleuten
  L.  Scholz  und  A.  Gerecke  in  Swakopmund  abgeschlossen  hat,  ebenso  in  alle  etwa  seitens  der
Kolonialgesellschaft  abgegebenen  Landverkaufofferten.

#§*  5.  Die  Kolonialgesellschaft  verpflichtet  sich,  von  ihrer  Beteiligung  an  der  Deutschen
Diamantengesellschaft  m.  b.  H.  ohne  Einwilligung  des  Reichs-Kolonialamts  nicht  mehr  als  725000.7
zu  veräußern  und  überhaupt  im  Besitz  der  Majorität  des  Stammkapitals  zu  bleiben.

§  6.  Die  Kolonialgesellschaft  erklärt  sich  damit  einverstanden,  daß  sie  Ansprüche  auf  Grund

des  §  8  des  Rezesses  vom  kur  Snt  1908  nicht  mehr  zu  erheben  hat.

JJ#n

2
        <pb n="446" />
        —  412  20

§  7.  Die  Kolonialgesellschaft  erklärt  sich  damit  einverstanden,  daß  zwischen  dem  26.  Grad
südlicher  Breite  und  dem  Kuiseb  die  Förderungsabgabe  für  nachweislich  dort  geförderte  Edelsteine
auf  4  v.  H.  herabgesetzt  wird,  von  der  je  2  v.  H.  dem  Fiskus  und  der  Kolonialgesellschaft  zufallen.

§  8.  Der  Fiskus  tritt  in  die  Verpflichtung  ein,  welche  die  Kolonialgesellschaft  gegenüber
der  Lüderitzbucht-Gesellschaft  L.  Scholz  &amp;amp;  Co.  m.  b.  H.  durch  Abkommen  vom  22.  Februar  1905
übernommen  hat,  nämlich  dieser  Gesellschaft  eine  Vergütung  von  20  v.  H.  an  dem  Barerlös  für
Neuverkäufe  und  Neuverpachtungen  bis  zum  31.  Dezember  1912  in  dem  Gebiet  zwischen  dem  26.
und  27.  Breitengrad  zu  zahlen.

§*§  9.  Falls  eine  letzte  Instanz  für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet  in  der  Heimat  eingeführt
  wird,  und  solange  bei  dieser  in  der  Revisionsinstanz  die  Revision  gegen  duas  conformes
nicht  allgemein  ausgeschlossen  ist,  entscheiden  über  Streitigkeiten  aus  dem  vorliegenden  Vertrage  und
aus  dem  Bergrezeß  vom  17.  Februar  1908  die  für  das  Schutzgebiet  zuständigen  ordentlichen  Gerichte.
Bis  zu  dem  vorstehend  angeführten  Zeitpunkt  gilt  für  diesen  Vertrag  und  den  Bergrezeß  vom
Son  100  die  im  Bergrezeß  vorgesehene  schiedsgerichtliche  Regelung.  Jedoch  sollen  die  Mitglieder
  des  Schiedsgerichts  in  der  Weise  ernannt  werden,  daß  der  Präsident  des  Kammergerichts,  der
Vorsitzende  des  Vorstandes  der  hiesigen  Anwaltskammer  und  der  Präsident  der  hiesigen  Handelskammer
je  ein  Mitglied  ernennen.  Das  Schiedsgericht  tritt  im  Bezirk  des  Landgerichts  Berlin  1  zusammen.
Die  Ernennungsberechtigten  können  sich  selbst  als  Schiedsrichter  bestellen.  Wenn  ein  Schiederichter

das  Amt  nicht  annehmen  oder  fortführen  kann  oder  will,  wird  der  Ersatzmann  jeweilig  von  derselben
Stelle  ernannt,  die  die  Ernennung  bewirkt  hat.

§  10.  Die  Vertragschließenden  sind  darüber  einig,  daß  die  Beschleunigung  der  Einführung
eines  Berggrundbuches  im  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiete  erwünscht  ist.

Die  Vertragschließenden  geben  den  Wert  des  Gegenstandes  auf  3000  000  an.
Es  wurde  beantragt:

diese  Verhandlung  viermal  und  zwar  für  jede  Vertragspartei  zweimal  auszufertigen  und
jeder  Vertragspartei  zwanzig  Abdrücke  der  Verhandlung  zu  erteilen.
In  Gegenwart  des  Notars  wurde  diese  Verhandlung  den  Beteiligten  vorgelesen,  von  ihnen
genehmigt  und  von  ihnen  eigenhändig,  wie  folgt,  unterschrieben:
Dernburg.
Rudolph  von  Koch.
R.  v.  Bennigsen.
C.  Mühlinghaus.
Dr.  Herman  Veit  Simon,  Notar.

Kbkommen  mit  der  Deutschen  Diamantengesellschaft  m.  b.  H.
Vom  7.  Mai  1910.
Verhandelt  zu  Berlin  am  7.  Mai  1910.
Vor  dem  unterzeichneten,  zu  Berlin  in  der  Victoriastraße  Nummer  5  wohnhaften  Notar  im
Bezirk  des  Königlichen  Kammergerichts,
Justizrat  Dr.  Herman  Veit  Simon,
erschienen  heute  im  Reichs-Kolonialamt  zu  Berlin,  Wilhelmstraße  Nummer  62,  wohin  sich  deor  Notar
auf  Ansuchen  begeben  hatte:
1.  Seine  Exzellenz  der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts,  Herr  Bernhard  Dernburg,
  zu  Grunewald  wohnhaft,
2.  der  Generalkonful  und  Kommerzienrat  Herr  Rudolf  von  Koch,  zu  Berlin  wohnhaft,
3.  der  Rechtsanwalt  Herr  Willy  Krüger,  zu  Berlin  wohnhaft,  «
4.  der  Kaufmann  Herr  Walter  Bredow,  zu  Berlin  wohnhaft.
Die  Erschienenen,  die  dem  Notar  von  Person  bekannt  sind,  und  zwar  der  Erschienene  zu  1
namens  des  Reichs-Kolonialamts  einerseits,  der  Erschienene  zu  2  in  seiner  Eigenschaft  als  Vorsitzender
        <pb n="447" />
        W  413  20

des  Aufsichtsrats,  die  Erschienenen  zu  3  und  4  in  ihrer  Eigenschaft  als  Geschäftsführer  der  Gesellschaft
  in  Firma:  Deutsche  Diamantengesellschaft  mit  beschränkter  Haftung  zu  Berlin  namens  dieser
Gesellschaft  (nachstehend  Diamantengesellschaft  genannt)  andererseits,  schlossen  folgenden

VDertrag:

§  1.  Für  den  Teil  des  Bergrechtsgebiets  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwest-Afrika,
  der  im  Norden  durch  den  26.  Grad  südlicher  Breite,  im  Süden  durch  das  nördliche  Ufer
des  Oranjeflusses,  im  Westen  durch  den  Atlantischen  Ozean  und  im  Osten  durch  eine  100  km  vom
Meeresufer  entfernte  und  mit  letzterem  parallel  laufende  Linie  begrenzt  wird,  ist  auf  Grund  der
Sperrverfügung  vom  22.  September  1908  in  Verbindung  mit  §  1  des  Abkommens  vom  28.  Januar
1909  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika,  jetzt  der  Deutschen  Diamantengesellschaft
  m.  b.  H.  als  ihrer  Rechtsnachfolgerin,  das  Recht  zur  ausschließlichen  Aufsuchung  und  Gewinnung
von  Diamanten  bis  zum  1.  April  1911  verliehen  worden,  soweit  dem  nicht  wohlerworbene  Rechte
Dritter  entgegenstehen.

Auf  das  vorstehend  bezeichnete  Gebiet  kommen  die  Vorschriften  der  Kaiserlichen  Bergverordnung
  für  Deutsch-Südwestafrika  vom  8.  August  1905  und  die  Bestimmungen  des  Bergrezesses
vom  r  ass  1908  —  abgesehen  von  der  Schürffreiheit  —  zur  Anwendung.

§*  2.  Die  Diamantengesellschaft  gewährt  dem  Fiskus  an  ihrem  bilanzmäßig  festgestellten
Reingewinn,  d.  h.  nach  Absetzung  aller  nach  kaufmännischen  Grundsätzen  notwendigen  Abschreibungen,
Rückstellungen  und  sämtlichen  Unkosten  einschließlich  der  satzungs=  oder  vertragsmäßigen  Tantiemen,
eine  Gewinnbeteiligung  von  31½⅛  v.  H.,  nachdem  zuvor  für  die  Anteilseigner  als  Vorzugsdividende
6  v.  H.  des  jeweilig  eingezahlten  Stammkapitals  in  Abzug  gebracht  sind.

Im  Falle  der  Liquidation  der  Gesellschaft  fallen  dem  deutsch-südwestafrikanischen  Landesfiskus
31½  v.  H.  der  Liquidationsmasse  zu,  nachdem  zuvor  106  v.  H.  des  eingezahlten  Stammkapitals  an
die  Anteilseigner  ausgeschüttet  sind.

Der  Fiskus  kann  die  Liquidation  der  Gesellschaft  verlangen,  wenn  er  in  zwei  aufeinanderfolgenden
  Jahren  nicht  einen  Gewinnanteil  bezogen  hat,  der  insgesamt  10  v.  H.  des  jeweilig  eingezahlten
  Stammkapitals  erreicht.

Die  Diamantengesellschaft  darf  ihr  Kapital  nur  im  Falle  eines  wirklichen  in  den  Verhältnissen
  der  Gesellschaft  begründeten  Bedürfnisses  erhöhen.  Die  Gewinnbeteiligung  des  Fiskus  beginnt
mit  dem  1.  Januar  1910.

§*  3.  Die  auf  Grund  der  Verfügung  vom  22.  September  1908  und  des  Vertrages  vom
28.  Januar  1909  zugunsten  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  verfügte  Sperre  erreicht  mit  dem
31.  März  1911  ihr  Ende.

Die  bis  zu  diesem  Zeitpunkte  von  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  oder  ihrer  Rechtsnachfolgerin,
  der  Diamantengesellschaft,  ordnungsmäßig  belegten  Edelmineral-Schürffelder  sind  nach
den  Vorschriften  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom  8.  August  1905  in
Bergbaufelder  umzuwandeln.  Die  Diamantengesellschaft  verpflichtet  sich  jedoch,  für  ihre  Rechnung
auf  diesen  Feldern  nur  Diamanten  abzubauen.  Die  Gewinnung  anderer  unter  die  Bergverordnung
fallender  Mineralien  bleibt  der  nach  Absatz  3,  4  und  5  dieses  Paragraphen  zu  bildenden  neuen
Gesellschaft  vorbehalten.

Da  die  Gründe,  welche  für  die  Sperrverfügung  vom  22.  September  1908  maßgebend
waren,  auch  jetzt  noch  vorliegen,  und  über  den  31.  März  1911  weiterwirken  werden,  wird  die  Sperre
über  den  genannten  Zeitpunkt  hinaus  verlängert  werden  zugunsten  des  Fiskus,  der  die  Erforschung
und  Bearbeitung  des  Sperrgebiets  einer  neu  zu  bildenden  Gesellschaft  übertragen  wird.

Die  Verlängerung  der  Sperre  geschieht  mit  der  Maßgabe,  daß  die  Sperre  sich  vom
1.  April  1911  an  auf  alle  Mineralien  erstreckt  und  daß  die  nach  diesem  Zeitpunkt  durch  die  neue
Gesellschaft  (Absatz  3)  ordnungsmäßig  belegten  Fundstellen  durch  diese  Gesellschaft,  an  der  der
Fiskus  —  für  sich  oder  andere  Interessenten  —  einerseits,  und  die  Diamantengesellschaft  andererseits
  je  zur  Hälfte  beteiligt  werden,  ausgebeutet  werden  sollen.

Die  Rechtsform  der  neuen  Gesellschaft  muß  die  einer  deutschen  Kolonialgesellschaft  sein.
Die  Höhe  des  Grundkapitals  hat  mindestens  600  000.“¾  zu  betragen;  für  die  Organisation  der
Gesellschaft  ist  das  zur  Zeit  der  Errichtung  der  Gesellschaft  in  Geltung  befindliche  Normalstatut  für
DTeutsche  Kolonialgesellschaften  maßgebend.

§  4.  Die  Diamantengesellschaft  verpflichtet  sich,  alle  diejenigen  Felder,  die  jetzt  auf  Grund
der  Behauptung,  daß  sie  zum  Pomonagebiete  gehören,  strittig  sind,  falls  und  soweit  sie  durch  Ent-
        <pb n="448" />
        W  414  20

scheidung  der  Bergbehörde  oder  des  Gerichts  endgültig  als  zum  Sperrgebiete  gehörig  erklärt  werden,
der  nach  §  3  zu  gründenden  Gesellschaft  zu  überweisen.
Falls  der  über  diese  Felder  bestehende  Streit  außergerichtlich  seine  Erledigung  findet,  kommt
die  in  vorstehendem  Absatz  von  der  Diamantengesellschaft  übernommene  Verpflichtung  in  Wegfall.
Die  Diamantengesellschaft  ist  vorbehaltlich  wohlerworbener  Rechte  Dritter  damit  einverstanden,
daß  auch  die  Gewinnung  von  Mineralien  aller  Art  auf  der  Farm  Marmora,  Ludwig  Scholz  gehörig,
der  nach  §  3  zu  bildenden  neuen  Gesellschaft  zufällt.

§  5.  Die  Diamantengesellschaft  verpflichtet  sich,  ihre  Anteile  an  der  neu  zu  gründenden
Gesellschaft  (§  3)  nur  mit  Einwilligung  des  Reichs-Kolonialamts  zu  veräußern.

§&amp;amp;  6.  Der  Gewinn  aus  der  zu  gründenden  Gesellschaft  (§  3)  fällt  —  insoweit  er  der
Diamantengesellschaft  auf  Grund  ihrer  Kapitalsbeteiligung  zufließt  —  nicht  unter  die  im  §  2  Absatz  1
und  2  vorgesehene  Gewinnbeteiligung  des  Fiskus.

§  7.  Der  Fiskus  erkennt  —  und  zwar  mit  rückwirkender  Kraft  —  an,  bezüglich  der  in
§  3  des  Vertrages,  betreffend  Schürfen  und  Bergbau  im  Lüderitzbuchter  Diamantengebiete,  vom
26.  März  1909  festgesetzten  fünfprozentigen  Abgabe  an  die  Diamantengesellschaft  die  gleiche  Verpflichtung
  übernommen  zu  haben,  welche  die  im  genannten  Vertrage  unter  Ziffer  4  aufgeführten
Vertragschließenden  übernommen  haben.  .

Beide  Vertragschließende  sind  darüber  einig,  daß  die  fünfprozentige  Abgabe  nur  für  solche
Felder  zu  entrichten  ist,  für  welche  eine  größere  Fläche  als  8  ha  verliehen  wurde.  Die  Diamantengesellschaft
  verpflichtet  sich  demgeemäß,  diejenigen  Abgaben,  die  ihr  auf  Grund  des  Vertrages  vom
26.  März  1909  für  kleinere  Felder  bereits  gezahlt  sind,  den  Berechtigten  zu  erstatten.  Andererseits
wird  der  Fiskus  die  von  ihm  bisher  nicht  entrichteten  Abgaben  für  die  rückliegende  Zeit  unverzüglich
  nach  Abschluß  des  Vertrages  an  die  Diamantengesellschaft  abführen.

§  8.  Die  Diamantengesellschaft  hat  mit  tunlichster  Beschleunigung  für  die  genaue  Kartierung
des  durch  die  Sperrverfügung  vom  22.  September  1908  bestimmten  Gebietes  unter  Bezeichnung
von  Wasserplätzen  und  Weiden  zu  sorgen.  Aufgefundene  Minerallagerstätten  sind  in  den  Karten  mit
ihrer  Ausdehnung  ersichtlich  zu  machen.  Die  fraglichen  Karten  sind  in  mindestens  drei  Exemplaren
dem  Reichs-Kolonialamt  zur  Verfügung  zu  stellen  und  fortlaufend  nach  den  neuesten  Forschungen
zu  ergänzen.

§  9.  Falls  eine  letzte  Instanz  für  das  Schutzgebiet  Südwestafrika  in  der  Heimat  eingeführt
wird  und  solange  bei  dieser  in  der  Revisionsinstanz  die  Revision  gegen  duas  conformes  nicht
allgemein  ausgeschlossen  ist,  entscheiden  über  Streitigkeiten  aus  dem  vorliegenden  Vertrage  die  für
das  Schutzgebiet  zuständigen  ordentlichen  Gerichte.

Bis  zu  dem  vorstehend  angeführten  Zeitpunkt  werden  Streitigkeiten,  die  sich  aus  diesem
Abkommen  ergeben,  durch  ein  Schiedsgericht  entschieden,  das  seinen  Sitz  in  Berlin  hat.  Soweit
gerichtliche  Handlungen  in  Frage  kommen,  ist  ausschließlich  das  Landgericht  1  Berlin  zuständig.  Das
Schiedsgericht  besteht  aus  drei  Mitgliedern,  von  denen  je  eins  vom  Präsidenten  des  Kammergerichts,
vom  Vorsitzenden  des  Vorstandes  der  hiesigen  Anwaltskammer  und  vom  Präsidenten  der  hiesigen
Handelskammer  ernannt  wird.  Die  Ernennungsberechtigten  können  sich  selbst  zu  Schiedsrichtern
bestellen.  Wenn  ein  Schiedsrichter  das  Amt  nicht  annehmen  oder  fortführen  kann  oder  will,  wird
der  Ersatzmann  jeweilig  von  derselben  Stelle  ernannt,  die  die  Ernennung  bewirkt  hat.

Die  Vertragschließenden  geben  den  Wert  des  Gegenstandes  auf  .  10  000  000  an.
Es  wurde  beantragt:

diese  Verhandlung  viermal  auszufertigen  und  zwar  jeder  Vertragspartei  zweimal  und
außerdem  jeder  Vertragspartei  zwanzig  Abdrücke  zu  übersenden.

In  Gegenwart  des  Notars  wurde  diese  Verhandlung  den  Erschienenen  vorgelesen,  von  ihnen
genehmigt  und,  wie  folgt,  eigenhändig  unterschrieben:
Dernburg.
Rudolph  von  Koch.
Willy  Krüger.
Walter  Bredow.
Dr.  Herman  Veit  Simon,  Notar.
        <pb n="449" />
        W  415  20

Verordnung  des  Couverneurs  von  Kamerun,  betr.  Kbänderung  der  Verordnung  betr.
das  Löschen  und  Laden  von  Seeschiffen  an  Sonn-  und  Feiertagen  vom  24.  Oail  1909.7
Vom  5.  März  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des

§5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verordnet,
  was  folgt:

§*  1.  Der  §  1  der  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betreffend  das  Löschen
und  Laden  von  Seeschiffen  an  Sonn=  und  Feiertagen,  vom  24.  Mai  1909  (Amtsblatt  S.  91)  erhält
folgenden  Zusatz:  .

Der  Gouverneur  kann  in  besonderen  Fällen  das  Löschen  und  Laden  im  Seeschiffsverkehr
auch  an  Sonn=  und  Feiertagen  gestatten.

Für  die  Erteilung  der  Erlaubnis  ist  eine  Gebühr  von  200  und,  wenn  das  Laden  und
Löschen  bis  9  Uhr  vormittags  beendet  ist,  eine  solche  von  100  “  zu  entrichten.

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.
Buea,  den  5.  März  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

 

 

 

 

 

Dersonalien.
Uachruf.

Am  29.  April  1910  erlag  im  Gouvernements-Krankenhause  zu  Daressalam  nach  kurzem
Leiden  einer  bösartigen  Gelbsucht  der  Hauptmann  in  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika
  und  2.  Inspekteur  der  Polizeitruppe
Hherr  Karl  Srank.

Wenige  Tage  nach  seiner  Beförderung  zum  Hauptmann  wurde  er  unerwartet  seiner  vielseitigen
  kolonialen  Tätigkeit  entrissen,  der  er  seit  fast  zwölf  Jahren  in  zwei  Schutzgebieten  seine  beste
Kraft  in  Krieg  und  Frieden  mit  opferfreudiger  Hingabe  und  reichstem  Erfolge  gewidmet  hatte.

Das  Offizierkorps  der  Schutztruppe  verliert  in  dem  Entschlafenen  einen  pflichttreuen,  allgemein
beliebten  Kameraden,  dessen  Andenken  allzeit  treu  in  Ehren  gehalten  werden  wird.

Berlin,  den  29.  April  1910.
v.  Glasenapp,

Kommandeur  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

 

Deutsch-Ostafriha.

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am
18.  April:  Botaniker  Dr.  Braun,  Vorstand
Cohrs,  Sekretär  Bopp,  Polizeiwachtmeister
Voigtländer,  Tischler  Brühl;  am  25.  April:
die  Sekretäre  Meyer  und  Neugebauer,  kommist.
Bureauassistent  1.  Klasse  Verch;  am  9.  Mai:  die
Sekretäre  Bleich,  Engel  und  Schmidt,  Maschinist
  Rohleder,  Polizeiwachtmeister  Schilder,
Förster  Bittkau,  Bureaugehilfe  Schlicke.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  683.

 

Im  Schutzgebiet  sind  neueingetroffen  am
5.  März:  Assessor  Eggebrecht,  Vermessungstechniker
  Weigele,  die  Polizeiwachtmeister  Moll,
Hürster,  Hebell,  Piorr,  Rupprecht,  Voß
und  Kanzlist  Hofmann.

Vom  Heimaturlaub  sind  wieder  eingetroffen:
am  2.  März:  Bezirksamtmann  Köstlin,  Distriktskommissar
  Häuser;  am  5.  März:  Kapitän  Neumüller,
  Polizeiwachtmeister  Preetz.
        <pb n="450" />
        G  416  20

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  26.  März:  Kanzleigehilfe  Siegert;
am  3.  April:  Assessor  Dr.  v.  Boxberger,  Landmesser
  Henderkott,  die  kommiss.  Sekretäre
Maeffert  und  Scharlau,  kommiss.  Zollamtsassistent
  2.  Klasse  Führ,  Laboratoriumsgehilfe
Heinrich,  Kanzlist  Rottmann.

Die  Aus=  bzw.  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  von  Neapel  angetreten:  am  18.  April:
Vizefeldwebel  Koch,  Unteroffizier  Kasten,  die
Sanitätsunteroffiziere  Seidel,  Hoppe  und  Bause
sowie  die  Büsenmacher  Laurisch  und  Wolf;
am  9.  Mai:  Leutnant  Frhr.  v.  Haxthausen.

—..  —

Mit  Heimaturlaub  sind  am  20.  April  in
Neapel  eingetroffen:  die  Feldwebel  Mierswa,
Scharte,  Linke  und  Röser,  Sanitätsfeldwebel
Prinz,  Bizefeldwebel  Brzezinski,  Sanitäts-Vizefeldwebel
  Dormeyer  und  Sanitätssergeant
Ryck.

Ramerun.

Am  25.  April  hat  die  Wiederausreise  angetreten:
  Sekretär  Watter.

Im  Schutzgebiet  find  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Bezirksrichter  Kirchhof,  Regierungsbaumeister
  Fahrner,  Lazarettinspektor  Nierling,
Steuermann  Janssen,  Polizeimeister  Nolte.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
9.  Mai  von  Hamburg  aus  angetreten:  die  Leutnants
Wanka,  Meyer,  Naumann  und  v.  Scheffer.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  30.  April  in  Hamburg
  eingetroffen:  Feldwebel  Ritzinger,  Sanitätsfeldwebel
  Frick,  die  Vizefeldwebel  Schwan  und
Piotrowics,  Sanitätssergeant  Flor.

Deutsch-Südwestafriha.

Mit  dem  20.  Februar  d.  Is.  haben  die
Rechtsanwälte  Sidler  und  Kohler  in  Swakop- 



mund  ihre  Bureaus  zwecks  gemeinschaftlicher  Ausübung
  der  Rechtsanwaltschaft  vereinigt.

 

Angenommen  ist  als  Lehrerin:  Hermine  Horn;
zu  Polizeiwachtmeistern  sind  ernannt  die  Polizeisergeanten
  Springborn  und  Arnhold;  ausgeschieden
  ist  Polizeisergeant  Daecke.

 

Die  Ausreise  hat  angetreten  am  4.  Moi:
Landmesser  Steffen;  die  Wiederausreise:  Landmesser
  Wenderdel,  Sekretär  Hilzebecher  und
die  Polizeisergeanten  Schmidt,  Linser,  Beyer,
Füchsel  und  Brunk.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  4.  Mai  von  Hamburg  angetreten:  Intendantursekretär
  Seifert.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Cuxhaven  eingetroffen:
  am  24.  April:  Zahlmeister  Polewka,
die  Unterzahlmeister  Wechmann,  Ganter,  Hahn
und  Roethig;  am  26.  April:  Unterzahlmeister

Hennig.
Deutsch-HNeuguinea.

Der  Gouverneur  von  Deutsch-Neuguinea
Dr.  Hahl  hat  das  Schutzgebiet  am  18.  April  mit
Heimaturlaub  verlassen.  Für  die  Dauer  seiner
Abwesenheit  werden  die  Gouverneurgeschäfte  von
dem  Referenten,  Regierungsrat  Dr.  Oßwald,
wahrgenommen.

 

Rechtsanwalt  Dr.  Büsing  ist  auf  seinen  Antrag
  in  der  Liste  der  beim  Kaiserlichen  Obergericht
zu  Rabaul  und  beim  Kaiserlichen  Bezirksgericht
zu  Herbertshöhe  zugelassenen  Rechtsanwälte
gelöscht  worden.

Stationsleiter  Kirn  Ff.

Am  29.  April  ist  im  evangelischen  Krankenhause
  zu  Moskau  an  den  Folgen  einer  Lungenentzündung
  der  auf  der  Urlaubs-Oeimreise  begriffene
  kommissarische  Stationsleiter  Karl  Kirn
aus  Saipan  verstorben.
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        W  417  2d0

 

 

 

 

 

 

 

siichtamtlicher  Teil

 

ELL

 

 

 

 

 

 

Die  Verträge  mit  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika
und  der  Deutschen  Diamantengesellschaft  m.  b.  H.

Zu  den  an  anderer  Stelle  der  vorliegenden
Nummer  abgedruckten  Verträgen  zwischen  dem
Reichs-Kolonialamt  und  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
  für  Südwestafrika  bzw.  der  Deutschen
Diamantengesellschaft  m.  b.  H.  ist  folgendes  zu
bemerken:

Im  September  1908  ist  zugunsten  der  Deutschen
  Kolonialgesellschaft,  welche  ihre  Rechte  auf
Diamantengewinnung  an  die  Deutsche  Diamantengesellschaft
  übertragen  hat,  der  zwischen  dem  22°7
südlicher  Breite  und  dem  Oranjefluß  gelegene
Wüstengürtel  in  einer  Tiefe  von  100  Kilometern
der  Schürffreiheit  entzogen  oder,  wie  der  inzwischen
eingebürgerte  Ausdruck  lautet,  „gesperrt“  worden.

lber  die  Notwendigkeit  dieser  Maßnahme,
welche  im  übrigen  allseitig  anerkannt  wird,  hat
sich  der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamtes
in  der  letzten  Reichstagssession  so  ausführlich  ausgesprochen,
  daß  darauf  nicht  mehr  zurückzukommen
ist.  Nachdem  das  Gutachten  des  Reichsjustizamtes
erklärt  hat,  daß  zugunsten  anderer  Personen  (also
auch  nicht  zugunsten  des  Fiskus)  diese  Sperre
nicht  habe  verhängt  werden  können,  lag  die
Aufgabe  der  Verwaltung  darin,  für  die  der
Kolonialgesellschaft  durch  den  Ausschluß  der  konkurrierenden
  Tätigkeit  Dritter  zugefallenen  erheblichen
  Vorteile  auf  dem  Vertragswege  möglichst
große  Gegenwerte  zu  erhalten.

Infolgedessen  sieht  das  in  zwei  separaten
Verträgen  geordnete  neue  Vertragsverhältnis  folgende
  Regelung  vor:

1.  Die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  überträgt
mit  einigen  Ausnahmen,  die  insgesamt  einen
Flächeninhalt  von  313  000  ha  darstellen,
ihr  gesamtes  Landgebiet  in  Deutsch-Südwest-Afrika
  an  den  Fiskus  zu  Eigentum.  Der
Umfang  des  überwiesenen  Gebietes  beträgt
nach  den  Angaben  der  Gesellschaft  etwa
11  Millionen  ha.  Hierdurch  scheidet  die
Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika
  aus  der  Reihe  der  Landgesellschaften
aus,  wodurch  ein  Ziel  erreicht  ist,  das  vor
Bekanntwerden  der  Diamantenfunde  sowohl
in  der  Offentlichkeit  als  auch  in  der  Kommission
  zur  Prüfung  der  südwestafrikanischen
Gesellschaften  im  Vordergrund  der  Wünsche
stand.

 

2.  Der  deutschnationale  Charakter  der  Diamantenausbeutung

  im  Sperrgebiet  wird,  soweit  die
Diamantengesellschaft  (also  ein  sehr  erheblicher
  Interessenkreis)  in  Betracht  kommt,  in
weiterem  Umfange  als  bisher  gewährleistet.

Der  Anspruch  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft

  für  Südwestafrika  aus  §  8  des  Bergrezesses
  auf  Verleihung  von  Sonderrechten,
der  in  der  Praxis  zu  unliebsamen  Erscheinungen
  und  schwierigen  Verhältnissen
führen  könnte,  wird  beseitigt.

Der  kostspieligen  und  wegen  des  unwirtlichen

Geländes  nicht  leichten  Ausbeutung  des  Gebietes
  zwischen  dem  26.  Grad  südlicher  Breite
und  dem  Kuisib  wird  dadurch  Rechnung  getragen,
  daß  dort  an  Stelle  der  bisher  bestehenden
  10  prozentigen  Förderungsabgabe
nur  eine  solche  von  4  v.  H.  zur  Erhebung
gelangt,  die  zur  Hälfte  dem  Fiskus  zufällt
und  die  weitere  Folge  hat,  daß  der  Gesellschaft
  nunmehr  nur  die  in  der  Bergverordnung
  vorgesehene  2prozentige  Förderungsabgabe
  zufällt.

.  Neben  dem  Ausfuhrzoll  und  den  sonstigen

Auflagen  erhält  der  Fiskus  eine  neue  Beteiligung
  an  dem  Reingewinn  und  einer
etwaigen  Liquidationsmasse  der  Diamantengesellschaft
  in  Höhe  von  31½⅛  v.H.,  nachdem
eine  Vorzugsdividende  von  6  v.  H.  ausgeschüttet
  worden  ist.  Hiernach  berechnet
sich  die  Gesamtbeteiligung  des  Fiskus  an
den  Ausbeutungsergebnissen  der  Deutschen
Diamantengesellschaft  unter  Zugrundelegung
einer  Jahresforderung  von  200  000  Karat
zu  30  ¼“¾  pro  Karat  wie  folgt:

200  000  Karat  à  30%  6.000  000  ¼

 

 

Kosten:
Förderung  30  v.  0.  9,  —  .M
Regie  5  v.  H..  .  ...  1,50
Zoll  33⅛  v.  H.  9,50  -
Bergwerksgeb.  10  v.  S.  2,85-22,85

Nutzen  7,15  —
        <pb n="452" />
        W  418  20

oder  auf  200  000  Karat
à  7,15.7#  1  430  000,  %

 

 

 

 

 

ab  6  v.  H.  auf  2500000..  150  000,—.

1  280  000,—.7

31½⅛  v.H.  an  den  Fiskus  401  000—4

879  000.—.%

hierzu  obige  150  000,—
bleibt  Nutzen  für  die

Diamantengesellschaft.  1  029  000.—  =

Dagegen  erhält  der  Fiskus:

½  von  5  v.H.  Regiegebühr  0,75=für

  Felderbewachung  0,25  =

Sol  9,50

Bergwerksabg.  6⅜  v.H.  1,90

12,10.%

auf  200  000  Karat  2  480  000,—

hierzu  obenstehend.  401  000  —

 

für  den  Fiskus.  2  881  000,—.¼
Vom  Gesamtnutzen  von  3  910  000  ¾  erhält
  der  Fiskus  also  73,69  v.  H.,  die
Diamantengesellschaft  26,31  v.  H.

Diese  Rechnung  ändert  sich  auch  nicht
wesentlich,  wenn  die  Förderung  ein  Mehrfaches
  erreichen  sollte,  oder  wenn  die  Gestehungskosten
  und  Verkaufspreise  wechseln.
Somit  ist  der  Fiskus  an  dem  gesamten
Nutzen  der  Diamantengesellschaft  mit  etwa
3¾  beteiligt.

6.  Die  Deutsche  Diamantengesellschaft  hat  ein
ausschließliches  Recht  zum  Erwerb  des  Bergwerkseigentums
  in  den  von  Briten  nicht
belegten  Teilen  des  Sperrgebietes  lediglich
bis  31.  März  1911  und  nur  in  Ansehung
von  Diamanten.  Nach  dem  genannten  Zeitpunkte
  tritt  die  Sperre  zugunsten  des  Fiskus
ein  und  wird  zur  Ausbeuntung  der  übrigen
Mineralien  auf  den  Feldern  der  Diamantengesellschaft
  sowie  der  sonst  nicht  belegten
Stellen  im  Sperrgebiet  eine  besondere  unter
Aufsicht  des  Kolonialamtes  stehende  Gesellschaft
  gegründet,  an  der  der  Fiskus  zur
Hälfte  zu  beteiligen  ist.

 

In  diese  Gesellschaft  sind  auch  diejenigen
Teile  des  streitigen  Pomonagebietes,  die
etwa  nach  Erledigung  des  Streitfalles  in
das  Sperrgebiet  fallen,  sowie  die  bisher  in
Streit  befangenen  Bergrechte  auf  der  Farm
Marmora  einzubringen.  Hierdurch  hat  die
auf  die  Farm  Marmora  bezügliche  Differenz,
die  darin  besteht,  daß  diese  Farm,  weil  sie
von  der  Kolonialgesellschaft  verkauft  worden
ist,  von  Schürfinteressenten  als  nicht  zum
Sperrgebiet  gehörig,  und  daher  außerhalb
der  Bergrechte  der  Kolonialgesellschaft  fallend
erachtet  wird,  ihre  Erledigung  gefunden.

7.  Dem  Wunsche  der  Interessenten,  hinsichtlich
derjenigen  Bergbaufelder,  die  das  in  der
Bergverordnung  vorgesehene  Maß  von  8  ha
nicht  übersteigen,  von  der  im  Vertrage  vom
26.  März  1909  wegen  Vergrößerung  der
Felder  vereinbarten  an  die  Diamantengesellschaft
  zu  zahlenden  Zuschlagsgebühr  von
5  v.  H.  befreit  zu  werden,  ist  Rechnung
getragen.

8.  Für  Streitfälle  aus  den  Verträgen  wird  die
gerichtliche  Entscheidung  in  den  Vordergrund
gestellt,  während  nach  der  bisherigen  Vertragslage
  eine  solche  durch  schiedsrichterliche
Rechtsfindung  ersetzt  war.

Es  ist  erfreulich,  daß  das  vorstehende  Ergebnis
  —  ohne  daß  der  Kolonialverwaltung  Zwangsmittel
  der  Gesellschaft  gegenüber  zur  Verfügung
standen  —  im  Verhandlungswege  erreicht  werden
konnte,  angesichts  einer  Rechtslage,  die  sowohl
nach  Ansicht  der  Kolonialverwaltung,  als  auch
nach  Auffassung  der  im  Reiche  zur  Begutachtung
von  Rechtsfragen  zuständigen  Behörde,  auf  Seiten
der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  einen  Anspruch
auf  dauernde  Ausbeutung  ihrer  bis  zum  31.  März
1911  innerhalb  des  Sperrgebietes  belegten
Diamantenabbaustellen  sowie  auf  die  Einbeziehung
des  Gebietes  zwischen  dem  26.  Grad  südlicher  Breite
und  dem  Kuisib  in  die  Vertragssphäre  des  Bergrezesses
  ergibt.

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostafrika.

Impfgeschäft  und  LVmphgewinnung  in
Deutsch-Ostafrika

Wenn  man  die  soziale  Hygiene  als  die  höchste
Aufgabe  des  Sanitätsdienstes  auch  in  den  Kolonien

*)  Aus  einem  Bericht  des  Medizginalreferenten  beim
Gouvernement  in  Daressalam.

 

anerkennt  und  ihre  maßgebenden  Faktoren  prüft,
die  bei  dem  Mangel  einer  grundlegenden  Medizinalstatistik
  nicht  leicht  zu  entwirren  sind,  so  wird
man  wohl  allgemein  zu  dem  Schlusse  kommen,
daß  eine  Herabsetzung  der  Sterblichkeit  unter  den
Eingeborenen  durch  Bekämpfung  der  gemeingefährlichen
  Krankheiten  das  Ziel  sein  muß,  das  am
chesten  zu  erreichen  ist.
        <pb n="453" />
        W  419  20

Unter  allen  Seuchen,  die  unsere  Schutzgebiete
im  tropischen  Afrika  heimsuchen,  find  es  die
Pocken,  welche  sich  am  schnellsten  durch  die  einjache
  Methode  der  Schutzimpfung  zurückdrängen
lassen.  Den  Anteil,  den  sie  an  der  Sterblichkeit
haben,  ganz  auszuschalten,  liegt  nach  dem  Vorbilde
  der  Kulturstaaten  im  Bereiche  der  Möglichkeit.


Die  Aufgabe,  die  hiermit  der  Medizinalverwaltung
  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebietes
gestellt  wird,  ist  die  systematische  Durchimpfung
der  gesamten  Bevölkerung,  und  zwar  mit
Rücksicht  auf  die  erfahrungsmäßige  Kurzzfristigkeit
der  Immunität  der  Neger  sowohl  nach  erfolgreicher
Vaccination  als  auch  nach  überstandener  Variola
—  zunächst  mehrmals  und  späterhin  eine  regelmäßige
  Impfung  aller  Säuglinge  und  mindestens
zweimalige  Wiederimpfung  der  Halberwachsenen,
endlich  eine  Impfung  aller  Einwanderer  und
Durchreisenden.

Diesem  Ideal,  das  freilich  erst  nach  langjähriger
  Arbeit  zu  erreichen  sein  wird,  ist  in  den
letzten  vier  Jahren  dadurch  zugestrebt  worden,
daß  in  fast  allen  Bezirken  des  Schutzgebietes  ein
regelmäßiges  Impfgeschäft  eingerichtet  wurde.
Und  jenes  Ideal  hat  in  den  letzten  beiden  Jahren
eine  gewisse  Aussicht  auf  Durchführbarkeit  insofern
gewonnen,  als  die  Lymphbereitung  im  Schutzgebiete
  selbst  dauernd  geglückt  ist.

Das  Impfgeschäft  stößt  draußen  auf  Hindernisse,
  die  in  der  Heimat  nicht  oder  nur  in  ganz
geringem  Maße  in  Erscheinung  treten.

Es  besteht  —  außer  für  die  Angehörigen  der
Schutztruppe  —  kein  Impfzwang.  Selbst  wenn
er  eingeführt  würde,  wäre  doch  die  Verwaltung
in  den  meisten  Bezirken  noch  nicht  in  der  Lage,
alle  Impfpflichtigen  —  zunächst  die  gesamte  Bevölkerung,
  später  sämtliche  Säuglinge  und  große
Gruppen  der  Halberwachsenen  —  zu  bestimmten
Terminen  an  einem  Ort  dem  Impfarzt  vorzuführen.
  Das  Impfgeschäft  muß  also  auf  Reisen
vorgenommen  werden.  Das  bedeutet  in  einem
Lande,  das  größer,  aber  weit  dünner  bevölkert
ist  als  Deutschland  und  bei  der  Art  des  Verkehrs
mit  Trägerkarawanen  (soweit  nicht  die  neuen
Bahnen  in  Frage  kommen)  einen  beträchtlichen
Kosten=  und  Zeitaufwand.  Eine  weitere  unangenehme
  Folge  davon  ist,  daß  eine  Nachschau  der
Geimpften  vielfach  unmöglich  erscheint  und  daher
die  Impfresultate  meist  auf  Schätzungen  beruhen
müssen.

Die  Bereitwilligkeit  der  Eingeborenen,  si
impfen  zu  lassen,  ist  in  den  einzelnen  Bezirken
und  oft  auch  bei  der  gleichen  Bevölkerungsgruppe
zu  verschiedenen  Zeiten  höchst  wechselnd.  Der
Schutz,  den  die  erfolgreiche  Impfung  bietet,  ist

 

Pocken  vielfach  ausgeübt;  aber  der  gleiche  Zauber-Aberglaube,
  der  die  Neger  in  einem  Fall  in
Scharen  dem  Impfenden  zuführt,  treibt  sie  in
einem  anderen  in  wilde  Flucht  vor  ihm  weg,
wenn  ein  unkontrollierbares  Gerücht  auftaucht,
daß  er  sie  behexen  wolle.  Nur  geduldige  Belehrung
  kann  hierbei  den  Mißerfolgen,  die  nie  ganz
ausbleiben  werden,  entgegenarbeiten.

Die  größte  Schwierigkeit  aber  bestand  in
früheren  Jahren  in  der  Versorgung  der  Innenstationen
  mit  wirksamer  Lymphe,  solange  diese
ausschließlich  von  außerhalb,  meist  aus  Europa,
bezogen  werden  mußte.  Kam  sie  auch,  im  Kühlraum
der  Postdampfer  aufbewahrt,  an  der  Küste  fast
immer  im  brauchbaren  Zustande  an,  so  ging  ihre
Virulenz  auf  dem  wochenlangen  Transport  ins
Innere  meistens  verloren,  obwohl  seit  Jahren
die  verschiedensten  Verpackungsarten  durchprobiert
wurden.

Lange  Zeit  blieb  die  Impfung  von  Arm  zu
Arm  der  mitgenommenen  Träger  usw.  das  einzige
Mittel,  um  überhaupt  Impfstoff  ins  Innere  zu
befördern.  Nicht  nur  die  Gefahr  der  Übertragung
von  Krankheitskeimen,  sondern  auch  die  schnelle
Abnahme  der  Wirksamkeit  der  rein  humanen
Lymphe,  spricht  gegen  diese  Methode.

Die  Forderung  eines  Instituts  für  Lymph-=bereitung
  wurde  schon  in  den  ersten  Jahren  der
deutschen  Besitzergreifung  gestellt;  auf  der  letzten
Tagung  der  Tropenmedizinischen  Gesellschaft  tauchte
sie  wieder  auf.  Abgesehen  von  anderen  und
nicht  zum  geringsten  den  pekuniären  Schwierigkeiten,
  würde  ein  solches  Institut  bei  den  erwähnten
  Verkehrsverhältnissen  nicht  das  ganze
Schutzgebiet,  sondern  nur  die  Bezirke  in  seiner
näheren  Umgebung  mit  Lymphe  versorgen  können.
Es  blieb  somit  als  einziger  Ausweg,  eine  dezentralisierte
  Lymphbereitung  einzurichten.  Die  Vorversuche
  erstrecken  sich  über  rund  zehn  Jahre.
Zum  ersten  Male  war  es  nach  den  vorliegenden
Berichten  im  Jahre  1899  dem  damaligen  Oberarzt
  Dr.  Fülleborn  in  Langenburg  gelungen,
Kälberlymphe  herzustellen,  alsdann  1902  dem
damaligen  Oberarzt  Dr.  Exner  in  Bismarckburg.
  1904  mehrten  sich  die  Erfolge  auf  den
verschiedenen  Stationen,  1905  fiel  als  Aufstandsjahr
  fast  völlig  aus,  1906  wurde  die  Arbeit
erneut  erfolgreich  in  Angriff  genommen,  1907
konnte  bereits  die  Hälfte  aller  Impfungen  mit
selbstgewonnener  Lymphe  ausgeführt  werden,  und
seit  1908  konnte  dazu  übergegangen  werden,
neben  der  gelegentlichen  Impfgewinnung  nach
den  jeweiligen  örtlichen  Bedürfnissen  an  einzelnen
Stationen  eine  ständige  einzurichten,  die  regelmäßig
  produziert.

Zur  Zeit  sind  Impfgeschäft  und  Lymphmeistens

  bekannt,  wird  doch  die  Inokulation  der  bereitung  im  Schutzgebiet  folgendermaßen  organi-3
        <pb n="454" />
        W  420  e.

siert:  Alle  Bezirke  sind  in  Impfkreise  eingeteilt.
Dem  Sanitätspersonal  sind  Mittel  bereitgestellt,
aus  denen  es  die  Kosten  für  durchschnittlich  drei
Monate  dauernde  Impfreisen  bestreiten  kann,
und  es  ist  Vorsorge  getroffen,  daß  diese  Mittel
im  Falle  eines  Pockenausbruchs  entsprechend
erhöht  werden,  um  eine  längere  Reisedauer  zu
ermöglichen.  Solange  nicht  ein  derartiger  Fall
Ausnahmen  notwendig  macht,  ist  eine  bestimmte
Reihenfolge  in  der  Bereisung  der  Impfkreise
derart  vorgeschrieben,  daß  jeder  im  Verlauf  von
fünf  Jahren  einmal  besucht  wird.  Dadurch  wird
erstrebt,  daß  wenigstens  ein  bestimmter  Prozentsatz
  der  Bevölkerung  gleichmäßig  Impfschutz  erhält,
wenn  auch  die  Durchimpfung  der  gesamten  Eingeborenen
  noch  nicht  erreicht  werden  kann.  Leider
hat  dies  Prinzip  in  den  beiden  letzten  Jahren
in  den  Bezirken  am  Tanganzjika  nicht  durchgeführt
werden  können,  wo  die  Bekämpfung  der  Schlafkrankheit
  das  Sanilätspersonal  gänzlich  in
Anspruch  nimmt.

Eine  ständige  Lymphbereitung  ist  in  Daressalam
  zur  Versorgung  der  Küstenbezirke,  in
Mpapua,  jetzt  verlegt  nach  Kilimatinde,  zur
Versorgung  der  Bezirke  an  der  Baustrecke  der
Zentralbahn  seit  September  1908  eingerichtet;
ebenso  in  Iringa  und  Neu-Langenburg  seit
Anfang  1909  zur  Versorgung  der  Südbezirke.
Nach  einigen,  durch  äußere  Umstände  veranlaßten
Unterbrechungen,  wird  der  Nordwesten  des  Schutzgebietes
  seit  den  letzten  Monaten  von  Tabora
und  Bukoba  aus  mit  Lymphe  versorgt,  während
im  Nordosten  Moschi  für  sich  allein  sorgt.
Gelegentliche  Lymphbereitung  hat  auf  fast  allen
Sanitätsdienststellen  stattgefunden,  namentlich  als
sich  in  den  beiden  letzten  Jahren  die  Pocken  fast
über  das  ganze  Schutzgebiet  ausbreiteten.

Die  Erfahrungen,  die  beim  Impfgeschäft  und
bei  der  Lymphbereitung  gemacht  worden  sind,
können  zwar  hier  nicht  durch  exakte  Versuchsreihen
  belegt  werden;  dazu  hat  sich  bei  den
mannigfachen  Anforderungen  des  hiesigen  Sanitätsdienstes
  bisher  fast  nie  die  erforderliche  Zeit  gewinnen
  lassen.  Aber  aus  den  eingelaufenen
Berichten  lassen  sich  folgende  Ergebnisse  zusammenstellen:


Als  Imupftiere  sind  vorzugsweise  Kälber
benutzt,  in  einem  Fall  auch  mit  Erfolg  Hammel
und  in  einem  anderen  Ziegen.  Diese  Tiere
werden  zum  Teil  aus  dem  Gouvernementsvieh
gestellt,  zum  Teil  von  Farmern  ermietet  (Höchstsatz
  5  Rupie  =  6,66  J/0).  Sie  nachher  zu
schlachten,  hat  sich  noch  nicht  als  nötig  erwiesen,
zumal  Tiertuberkulose  nicht  vorkommt.  Kaninchen
waren  an  den  meisten  Stationen  nicht  zu  erhalten;
nur  in  Daressalam  ist  von  ihnen  neben  meist

 

negativen  Erfolgen  zuweilen  brauchbare  Lymphe
gewonnen  worden.

Als  Ausgangsmaterial  dient  Kälberlymphe.
Diese  wird  immer  noch  aus  Europa  bezogen  (in
letzter  Zeit  in  vorzüglicher  Beschaffenheit  vom
Hamburger  Staatsimpfinstitut),  um  stets  einwandfreie
  Vaccinestämme  zur  Hand  zu  haben.  Neuerdings
  ist  es  in  zwei  Fällen  gelungen,  afrikanische
Variola  in  Vaccina  und  in  einem  Fall  in  Ovine
umzuzüchten.  Von  diesen  Stämmen  abgesehen,
über  deren  Virulenzdauer  noch  keine  Erfahrungen
vorliegen,  hat  es  sich  allgemein  gezeigt,  daß  ein
ständiger  Wechsel  von  Vaccine  auf  Menschen,
von  Humane  auf  Kälber  die  besten  Resultate
nach  Menge  und  Wirksamkeit  der  Lymphe  ergibt.

Die  verschiedenen  Methoden  der  Beschickung
des  Impffeldes  haben  keinen  Einfluß  auf  die
Erzeugung  großer  Lymphmengen  ergeben,  ebensowenig
  die  Höhenlage  der  Station,  die  Jahreszeit
  und  die  Behandlung  der  Kälber  im  Weidegang,
  im  Stall  oder  gar  mit  Stoffüberzügen  bekleidet.
  Für  die  Verarbeitung  der  Lymphe  hat
sich  das  von  Professor  Voigt  zusammengestellte
Impfbesteck  vorzüglich  bewährt;  in  Daressalam
ist  neuerdings  eine  Lymphmühle  nach  Chalybaeus
in  Gebrauch  genommen.  Zur  Keimverminderung
und  Verdünnung  wird  nur  Glyzerin  im  Verhältnis
  von  3:  1  Rohstoff  verwendet.  Zur
Abfüllung  sind  sterilisierte  Kapillaren  am  meisten
benutzt.  Ob  die  Hitze  beim  Zuschmelzen  der
Kapillaren  die  Lymphe  durch  chemische  Veränderung
  des  Glhyzerins  schädigt,  erscheint  noch
nicht  sicher  nachgewiesen,  andrerseits  ist  der  Verschluß
  mit  Schellack  und  dergleichen,  weil  leicht
abbröckelnd,  mehrfach  beanstandet  worden.  In
letzter  Zeit  wurde  die  Abfüllung  in  sterile  Glasröhren
  zu  0,5  bis  4  cem  versucht;  sie  erscheint
überall  da  vorzuziehen,  wo  genügend  Impflinge
an  einem  Tage  zusammenzubringen  sind,  denn  in
einem  einmal  geöffneten  und  angebrauchten  Gefäß
  verdirbt  die  Lymphe  anscheinend  sehr  schnell.

Die  im  Schutzgebiet  hergestellte  Lymphe
verliert  nach  allen  Berichten  auch  bei  kühler
Aufbewahrung  ihre  Wirksamkeit  viel  schneller,  als
die  aus  Europa  bezogene,  oft  schon  innerhalb
eines  Monats  von  100  v.  H.  auf  30  v.  H.  und
darunter.  Eine  zureichende  Erklärung  fehlt.  Für
die  Praxis  hat  sich  jedoch  die  Forderung  ergeben,
nur  zwei  bis  drei  Wochen  alte  Lymphe  zu  verwenden
  und  die  übrige  zu  vernichten,  wenn  sie
in  dieser  Frist  nicht  verwertet  werden  kann.
Infolgedessen  stellt  sich  die  Zahl  der  im  Schutzgebiet
  bereiteten  Portionen  Lymphe  etwa  doppelt
so  hoch,  als  die  unten  angegebene  Zahl  der  mir
ihr  ausgeführten  Impfungen.

Nur  durch  die  Erzeugung  der  Lymphe  im
Schutzgebiet  ist  es  möglich  gewesen,  die  Zahl  der
        <pb n="455" />
        421  20

Impfungen  in  den  letzten  Jahren  dauernd  zu
steigern.  Nach  den  vorliegenden  Aufzeichnungen
berug  der  jährliche  Durchschnitt  der  Impfungen
in  den  Jahren  1891  bis  1895  unter  1000,  in
den  nächsten  zehn  Jahren  20  000.  Dann  stieg
sie  schnell  1906  auf  33  540,  1907  auf  86  465,
1908  auf  117  863  und  im  letzten  Jahre  auf
über  500  000.  Davon  entfallen  auf  Impfungen
mit  selbst  bereiteter  Lymphe:  1906:  10  658,
1907:  41  529,  1908:  62570  und  1909  werden
es,  soweit  sich  bisher  übersehen  läßt,  etwa
400  000  sein.  .

Wenn  man  die  ganze  Bevölkerung  des  Schutzgebietes
  auf  7500  000  Menschen  schätzt,  so  sind
davon  in  den  letzten  vier  Jahren  etwa
10  v.  H.  geimpft.  Im  letzten  Jahre  allein
etwa  7  v.  H.  Diese  Zahlen  sind  noch  weit  entfernt
  von  dem  anfangs  aufgestellten  Jdeal,  das
zur  Durchimpfung  der  gesamten  Bevölkerung
jährlich  etwa  20  v.  H.  verlangen  muß,  aber  sie
bedeuten  doch  einen  erheblichen  Fortschritt.  Noch
ist  an  eine  bemerkbare  Herabsetzung  der  Sterblichkeit
  nicht  zu  denken.  Im  Gegenteil  hat  das
Schutzgebiet  gerade  im  letzten  Jahre  eine  starke
Ausbreitung  der  Pocken  und  an  einer  Stelle,  im
Bezirk  Morogoro,  einen  heftigen  Ausbruch  der
Seuche  erleben  müssen,  aber  das  ist  wenigstens
erreicht,  daß  es  trotz  der  zunehmenden  Freizügigkeit
  im  Schutzgebiet  nicht  zu  der  befürchteten  Pandemie
  gekommen  ist,  daß  vielmehr  sich  jener  größte
Pockenherd  hat  austilgen  und  die  Seuche  allenthalben
  hat  in  Schranken  halten  lassen.  Erhebliche
wirtschaftliche  Schädigungen,  insbesondere  bezüglich
der  Versorgung  der  Bahnbauten  und  Pflanzungen
mit  Arbeitern,  sind  nicht  eingetreten.

Nicht  zu  unterschätzen  ist  die  pekuniäre  Bedeutung
  des  geschilderten  Verfahrens  eigener  Lymph-=gewinnung.
  Jede  Portion  europäischer  Lymphe
kostet  mit  Transportspesen  etwa  11  Pf.  Wenn
sie  am  Bestimmungsort  unwirksam  ankommt,  so
kann  es  vorkommen,  daß  eine  erfolgreiche  Impfung
auf  mehrere  Mark  zu  stehen  kommt;  in  einem
Fall  hatten  26  erfolgreiche  Impfungen  400  “
gekostet.  Jetzt  hat  das  Schutzgebiet,  abgesehen
von  der  nach  wie  vor  aus  Deutschland  bezogenen
Lymphe,  für  die  hier  hergestellte  Lumphe  etwa
1  Pf.  aufzuwenden.  Denn  die  im  letzten  Jahre
hier  hergestellten  und  verimpften  rund  400.000
Portionen  (zu  denen  nochmals  etwa  400  000
nicht  verwertete  kommen),  haben  schätzungsweise
an  Kälbermiete,  Material  und  Abnutzung  der
Instrumente  etwa  8000  .¾  gekostet,  während  für
sie  beim  Bezug  aus  Europa  etwa  44  000  /4)
hätten  bezahlt  werden  müssen.

*)  Bei  Berechnung  des  Preises  der  im  Schutzgebiet
gewonnenen  Lymphe  sind  die  Kosten  für  das  bei  der
Thmphbereitung  beschäftigte  Personal  nicht  berücksichtigt
  worden.

 

Uachwelsung  der  Brutto-Sinnahmen  bel  den  Küften  ollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Oonat  Februar  1910.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  8,  S.  323.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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        W  422  20

Die  für  Reisen  des  Sanitätspersonals  aufgewendeten
  Mittel,  sowie  der  Anteil  an  dessen  Gehalt,
  soweit  es  für  das  Impfgeschäft  anzusetzen
wäre,  blieben  in  beiden  Fällen  ungefähr  gleich.
Bringt  man  ihn  auch  in  Rechnung,  so  wäre  die
einzelne  Impfung  im  ersten  Falle  auf  23  Pf.
gekommen,  während  sie  tatsächlich  unter  Einrechnung
  der  aus  Europa  bezogenen  Stammlymphe
13  Pf.  gekostet  hat.

Die  vorstehende  Darstellung  soll  nur  die
historische  Entwicklung  eines  Zweiges  des  Sanitätsdienstes
  in  Deutsch-Ostafrika  und  die  hygienischen

Ziele,  die  ihm  gesteckt  sind,  bekanntgeben;  e
wissenschaftliche  Studie  war  nicht  beabsichtigt.“
gestreiften  Probleme  —  Umzüchtung  der  Vari’
africana  zu  Vaccine,  die  Möglichkeit  verschiede
Varietäten  der  afrikanischen  Variola,  die  Ku
fristigkeit  der  Immunität  der  Negerrassen,
schnelle  Abschwächung  der  Virulenz  afrikanisa
Vakzine,  die  Empfänglichkeit  verschiedener  Tiera#
für  das  Variola=  und  Vakzinevirus  usw.  —  müß
einer  späteren  speziellen  Bearbeitung  überlaß
bleiben.“)

 

Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-  Zollstellen  von  Deutsch-Ostakrika
im  Oonat  Dezember  1909.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  8,  S.  322.)

Einfuhr=  Ausfuhr-  6  chs-  Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  zoll  zoll  Abgabe  Einnahmem  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  M  Pf  M  PfJ  A  Pf  89

I  l  i  I  !  l  l  «
Moschi..  322642124173716i67907224574686099573799i972299s60—I-Schirati.
  713068  000  44%  —  —
Muansa  16  218  8311  685  99334  651124  70.0/29  064  16,5|38  752  22|19  76477|18  98745—  —
Bukoba  13  o84  50  s8  889  101  11  sis6  2421s60  os  2s  26791  is  80s  ↄ1  i6  a488s  ——
Usumbura  15  10  101  275O  3|  S  J
’e  —  —  —1  75  16  75  2234  59  2SS3  8.
Bismarckburg  —  —  —  —  —4  14  72,5  1472,6  19  63  32671  —  —  13  0"
Unjika-Posten3  U.——  —  ————  —  —73
Neu-Langenburg  —  —  —  ——  —  —  —  —  —  5161  —  —  5/16
Mueia  75499—  —  —  —  1  3,57563508  414660  –  1719
Wiedhafen  24311  1  ——  1—25  39  33  855  13060  20  26  —
Ssongea  —  —  —  —  —1  b—  —  —  —  —  —  .□—  —  —Ü
Summe  in  Nup.:40  32247415  o  804  26.  77  192  354  160%  O  -472  25
"  4  162  56444  77  10285  383702775  –  □

Dez.  1908.424  323  47/15  490  60026  86223  6740  1671°60  l

Gegen  Vorjahr

Zun.  k,  Abn.  —21059  6914471932  77  +1  517  90  37027  75  T  .
.  -  .  .- 



 

 

 

 

 

 

 

Deutsch-Südwestafrika.

Um  das  Tiras-Gebirge.
(Mit  einer  Kartenskizge.)
J.
Von  Bethanien  über  Tiras-Numis  nach
den  Kunguib-Bergen.
Bericht  des  Hauptmanns  v.  Rappard.

Zur  Aufklärung  des  Kunguib-Gebirges  wurde
Leutnant  v.  Haxthausen  am  27.  Juni  1909
mit  einer  Kamelpatrouille  von  Bethanien  übor
Chamis—  Gamochas—Tiras  nach  Numis  entsandt.
Ich  selbst  benutzte  dorthin  einen  direkten  Fußweg
Bethauien  —Tiras.  Der  vielen  Klippen  und  des

 

schwierigen  Abstiegs  wegen  mußten  die  Kamele
über  Chamis  gehen.  Am  29.  erfolgte  der  Aufbruch
  von  Bethanien.  Der  Abmarsch  nach  Tiras
gestaltete  sich  sehr  schwierig.  Dem  Schwarzrand
ähnlich  verläuft  von  Kunjas  über  Tiras  in  südlicher
  Richtung  ein  schroffer  Steilabfall.  Die
Hottentotten  bezeichnen  dies  Gelände  als  un-*)

  Auf  Nachweise  aus  der  einschlägigen  Literatur
ist  deshalb  auch  verzichtet  worden.  Sie  ist  zum  Teil
in  den  Medizinaljahres  berichten  der  Schutzgebiete  enthalten,
  zum  Teil  findet  sie  sich  in  Referaten  zusammengestellt
  in  den  Impfberichten,  die  Professor  BVoigt  im
Archiv  für  Kinderheilkunde  jährlich  erscheinen  läßt.
        <pb n="457" />
        W  423  20

wegsam.  In  Numis  ist  hinreichendes  Bankwasser
vorhanden.  Da  mir  bekannt  war,  daß  ein  Übergang
  über  die  Dünen  westlich  Numis  nach  dem
Kunguib-Gebirge  weniger  Schwierigkeiten  bot,
hatte  ich  Numis  zum  Sammelplatz  gewählt.
Leutnant  von  Haxthausen  traf  mit  den  Kamelen
im  Laufe  des  1.  Juli  dort  ein.  Am  andern
Tage  wurde  nach  dem  Kunguib-Gebirge  abmarschiert.
  Die  Dünen,  obwohl  teilweise  Wanderdünen,
  sind  höchstens  20  bis  25  m  hoch  und
der  Dünenstreifen  hat  hier  nur  eine  Breite  von
15  bis  20  km.  Der  Streifen  selbst  läuft  von
Kunbis  in  südlicher  Richtung  bis  nach  Tiras.
Die  Dünen  nehmen  von  Norden  nach  Süden
sowohl  an  Höhe  wie  an  Breite  ab.

Im  Koichab-Rivier  machten  wir  eine  Ruhevause.
  Das  Rivier,  in  dem  Kamele  hinreichend
Futter  finden,  läuft  westlich  von  dem  angegebenen
Dünenstreifen.  Aus  dem  starken,  teilweise  verdorrten,
  alten  Baumbestand  ist  zu  schließen,  daß
hier  früher  viel  Wasser  niedergegangen  ist.  Der
Beitermarsch  erfolgte  am  Rande  des  Koeichab-Riviers.
  Kurz  vor  dem  Kunguib-Gebirge  ging
die  Patrouille  in  drei  Abteilungen  zu  Fuß  vor
und  fand  ziemlich  viel  Wasser.

Ich  gewann  die  überzeugung,  daß  das
Kunguib-Gebirge  bzw.  die  dortige  Waseerstelle,
von  Hottentotten  und  Buschleuten  als  Durchgangsstation
  aus  dem  Innern  nach  der  Küste
benutzt  wird.  Der  Weg  über  das  Kunguib-Gebirge
  nach  der  Küste  bietet  nicht  die  Schwierigkeiten,
  wie  der  über  Awasib  oder  noch  weiter
nördlich.  Um  über  das  Gelände  nördlich  vom
Kunguib-Gebirge,  namentlich  über  die  Frage,  ob
die  Flüche  vom  Kunguib-Gebirge  bis  nach  Awasib
reicht,  Aufklärung  zu  erhalten,  sandte  ich  den
Leutnant  von  Haxthausen  über  Awasib—Chowasib
—Numib  —  Gorab  nach  Chamis  zurück  (s.  u.).

Ich  selbst  ritt  vom  Kunguib-Gebirge  nach
Namtop  und  stellte  fest,  daß  die  Dünen  nach
Norden  sowohl  an  Höhe  wie  an  Breite  bedeutend
zunehmen.  Der  geschilderte  Dünenstreifen  hängt
mit  dem  Hauptdünengürtel,  der  bis  zum  Meere
reicht,  nicht  zusammen.  Über  die  Ausdehnung
der  Fläche  beim  Kunguib-Gebirge,  wie  über  die
Breite  des  Hauptdünengürtels  bis  zum  Meere
werden  spätere  Patrouillenritte  Aufklärung  geben.
Von  Namtop  trat  ich  den  Rückmarsch  nach
Bethanien  an,  wo  ich  nach  zweitägigem  Ritt
wieder  eintraf.

II.

Eine  Kamelpatrouille  Chamis  —  Tiras  —
Numis  —Kunguib—Kunbis  —  Aunis—
Auboris  —  Kunjas  —  Chamis.

Bericht  des  Oberleutnants  v.  Harthausen.

Die  Patrouille  ritt  am  27.  Juni  1909  von
Chamis  ab.  Die  21  Kamele  gingen  die  ersten

 

Tage  sehr  schlecht.  Bis  Numis  hatten  sie  sich
einigermaßen  eingelaufen.  Von  hier  aus  führte
Hauptmann  von  Rappard  die  verstärkte  Patrouille
über  den  Dünengürtel  zwischen  Tirasbergen  und
Koichab-Rivier  nach  dem  Kunguib-Gebirge,  wo
sich  Hottentotten  und  Buschleute  aufhalten  sollten.
Es  wurde  dort  jedoch  nichts  Verdächtiges  gefunden.
  Am  Nachmittage  des  3.  Juli  ritt  Hauptmann
  v.  Rappard  nach  Namtop  und  gab  mir
den  Befehl  von  Kunguib  nach  Awasib,  von  dort
nach  Chamis  zurückzureiten.

Nach  Aussage  eines  landeskundigen  Buschmanns
  sollte  sich  westlich  von  Kunguib,  in  einer
Nacht  zu  Fuß  zu  erreichen,  die  Wasserstelle
Gachab  befinden.  Sie  sollte  stets  Wasser  enthalten
  und  mit  Vorliebe  von  Eingeborenen  besucht
  werden.  Ich  entschloß  mich  daher,  in  der
übernächsten  Nacht  nach  Gachab  zu  reiten.  Der
Marsch  auf  Gachab  führte  30  km  durch  feste
Sandwüste  (nur  vereinzelt  standen  Brackbüsche),
dann  in  die  unbewachsenen  Berge  bei  Gachab.
In  den  Gachabbergen  vor  einem  Steilabfall  ließ
ich  halten,  da  die  Führung  des  Buschmanns
unsicher  wurde.  Nach  der  Beschreibung  des
Buschmanns  lag  Gachab  selbst  noch  15  km  vor
uns,  erkenntlich  an  einer  zum  Teil  weißen  Kuppe.
Von  einer  Bergspitze  sah  ich,  daß  wir  uns  etwa
20  km  von  der  See,  zwischen  Lüderitzbucht  und
Anichab,  befanden.  Bei  dem  regen  Verkehr  von
Diamantsuchern  in  dieser  Gegend  war  es  ausgeschlossen,
  daß  sich  feindliche  Eingeborene  bei
Gachab  hätten  aufhalten  können.

Da  das  Weitermarschieren  bei  dem  knappen
Proviant  unzweckmäßig  gewesen  wäre,  entschloß
ich  mich  zu  dem  Marsche  auf  Awasib.  Von  dem
genannten  Berge  aus  waren  die  Höhen  von
Awasib,  Aunis  und  Kunbis  gut  sichtbar.  Auch
konnte  ich  den  günstigsten  Weg  nach  Awasib
erkunden.

Bis  auf  etwa  30  bis  40  km  an  Awasib
herangekommen,  stand  ich  vor  einem  ununterbrochenen
  Gewirr  von  hohen  Dünen.  Ein  Weitermarsch
  auf  das  geplante  Ziel  hätte  bei  der
Schwerfälligkeit  der  Kamele  sowohl  für  die  Tiere
als  auch  für  die  Reiter,  die  auf  jede  Düne
mehrere  Male  hinauftreiben  mußten,  zu  großen
Verlusten  führen  können.  Nach  Awasib  gebrauchte
ich  mindestens  drei  Tage,  dabei  war  dort  kein
Wasser  zu  erwarten;  nach  Kunbis,  der  nächsten
Wasserstelle  waren  es  zwei  Tage.  Ich  beschloß
deshalb  nach  Kunbis  abzubiegen.  Südlich  war
eine  flachere  Dünenformation  zu  erkennen,  noch
weiter  südlich  folgten  dann  wieder  hohe  Dünen.
Der  Vormarsch  wurde  durch  unzählige  kleine
Wanderdünen  sehr  erschwert.  Die  Bewachsung
innerhalb  des  Dünengebirges  war  spärlich.  Später
wurde  das  Gelände  günstiger,  die  hohen  Dünen
        <pb n="458" />
        —  424  20

traten  zurück,  die  kleinen  Wanderdünen  wurden
seltener.  Die  20  km  lange  Kunbiser  Fläche
war  mit  vielen  Grasstumpfen  bedeckt.  Der  durch
den  scharfen  Wind  hin=  und  hergetriebene  Sand
feilt  innerhalb  eines  halben  Jahres  jeden  Grashalm
  ab.  Kurz  vor  Kunbis  wurde  an  den
Bergen  Halt  gemacht.  In  Kunbis  selbst  ist  viel

 

Deutsch-Meuguinea.

Wasser,  sehr  reichlich  Gras  und  genügend  Baumweide
  vorhanden.

Nach  einem  Ruhetag  und  einem  Abstecher
nach  Aunis,  wo  kein  Wasser  zu  finden  war,
wurde  von  Kunbis  über  Auboris—  Kunjas  der
mehrtägige  Rückmarsch  nach  Chamis  angetreten.

Uachweisung  der  bei  den  Jollstellen  des  Bezirhsamts  Donape  in  der  Seit  vom  15.  Juli  19081)
bis  Ende  1909  fällig  gewordenen  Sollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  Gesamtbetrag
Namen  der  fällig  gewordenen  Zölle  Namen  der  fällig  gewordenen  Zölle
der  1908  der  1908
Zollstellen  Einfuhr  AusfuhrZusammen  Vollstellen  Einfuhr  *  hutr  ös
d  Pf  däfl%  Pf.  %  PTfi.  .  f.
15.  Juli  bis  30.  September  1908.  I.  Viertel  1909.

Ponapde1369s5  )  174  531  1544  .  19  196  66

..i  ..!  -l  Ponape  10  910  17  ¾  303  10|11409  8
-  231.  2)1  22  2  .
Truk  234  10|1  236  81  1  471  #  21  Truk  830  68  291  894  s  52  2  725  20
IV.  Viertel  1908.  II.  Viertel  1909.
#  164  50  1  ½4  /41
Ponape  12  038  65½)  225  64228  79  Ponape  .  3246s24-)7-6  41  43
Truk  1  945.  08%)  121  752066  83  Truk  752  00%1  980  2422  21
*  *½
*#
Geiamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  Gegen  den  gleichen
Namen  1  r  1909  —  J  *  190  Zeitraum  im  Vorjahr
der  Jollstellen  EinfuhrAusfuhr  bie  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammenhr  weniger
BA  BA  Pf.)]  4%  Pf.  %%  Pf.  %  Pf.  Pf.]  Vi.
III.  Biertel  1909.

Ponape  4206  34  36  s  754243  091369  56  174  53544  #  192698  l  90  —  —
Truk.  325  5—  562570  234  405)  1236  811471211  51
IV.  Viertel  1909.

"  13  58  "  164  50
Ponape  6  4177  142)  986  96777  1412038  6520225  61  12  4289  7  —  —  4951  11
Trut.  1  550  45%)  1676  823227  27  1945  082  121  752066  83  160  44  —

 

1)  Tag  des  Inkrafttretens  der
2)  Kopragzoll.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zollverordnung  vom  10.  Juni  1968.
        <pb n="459" />
        G  425  20

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Baumwollbau-Organisation.

Die  von  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts
  bei  seinem  Vortrag  über  „Baumwollfragen“
  angekündigte  Veröffentlichung  des
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  ist  jetzt
erschienen.  Der  Frühjahrsbericht  über  die
deutsch=  kolonialen  Baumwoll-Unternehmungen
  ")  gibt  insbesondere  Aufschluß  über  die
praktische  Exploration,  die  nach  der  Vereinbarung
zwischen  dem  Reichs-Kolonialamt  und  dem  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitee  das  Arbeitsgebiet  des
letzteren  bildet.

Die  Geldaufwendung  beträgt  für  1910  insgesamt
  400  000  /4,  und  zwar  182  500  .7  durch
das  Reichs-Kolonialamt,  182  500  .  durch  das
Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee,  35000  .  durch
das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee  und  die  Ostafrikanische
  Eisenbahngesellschaft  für  wasserwirtschaftliche
  Vorarbeit  im  Interesse  der  Baumwollkultur.


Die  Organisation  des  Komitees  in  Deutsch-Ostafrika
  und  Togo  wirkt  erstens  in  der  Richtung
  der  Exploration  bestimmter  Wirtschaftsgebiete;
sie  veranlaßt  zweitens  Maßnahmen  zur  gleichheitlichen
  Förderung  der  Eingeborenenkultur,  der
europäischen  Pflanzungs=  Kleinbetriebe  und  der
enropäischen  Pflanzungs-Großbetriebe.

So  ist  in  Togo  durch  die  im  Jahre  1904
gegründete  Baumwollschule  Nuatjä  (setzt  Ackerbauschule
  des  Gouvernements)  durch  kostenfreie  Verteilung
  von  Saatgut,  durch  Belehrung  der  Eingeborenen
  usw.  das  Interesse  für  den  Baumwollbau
geweckt  und  durch  ein  Netz  von  Entkörnungsanlagen
  als  sichtbares  Zeichen  des  Interesses  des
Europäers  am  Baumwollgeschäft  das  Vertrauen
des  Negers  zum  Anbau  der  Baumwolle  gestärkt
worden.  Infolge  der  Übernahme  der  Einrichtungen
  des  Komitees  durch  das  Gouvernement
und  durch  Erwerbsgesellschaften  erscheint  die
weitere  Einführung  und  Ausbreitung  der  Kultur
gesichert.  Die  Organisation  des  Komitees  in
Togo  gestaltet  sich  nunmehr,  wie  folgt:

Auf  Grund  einer  an  die  Baumwolle  aufkaufenden
  Firmen  erlassenen  Rundfrage  ist  für
das  Jahr  1910  ein  Garantiepreis  festgesetzt  in
Löhe  von  30  Pf.  pro  Pfund  entkörnte  Baumwolle
  loko  Eisenbahnstationen,  an  welchen  Entkörnungsanlagen
  betrieben  werden,  wie  Kpeme,
Palime,  Nuatjä  und  Atakpame;  ferner  haben
die  fortgesetzten  Klagen  der  deutschen  Baumwollspinnereien
  über  ungleiche  Qualität  das  Komitee
veranlaßt,  dem  Gouvernement  Qualitätsprämien

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  4#7  fi.

 

zunächst  im  Betrage  von  3000  zur  Verteilung
an  Eingeborene  in  den  Bezirken  Atakpame,
Misahöhe,  Sokode  und  an  die  Ackerbauschule
Nuatjä  zur  Verfügung  zu  stellen.

Die  Baumwollproduktion  in  Togo  ist  im
Jahre  1908/09  um  38,2  v.  H.  gegen  das  Vorjahr
  gestiegen.  Sie  belief  sich  auf  2337  Ballen
zu  250  kg  gegen  1691  Ballen  im  Jahre  1907/08.

Die  Ernte  von  Ostafrika  1908  ergab  infolge
ungünstiger  Witterungsverhältuisse  insgesamt  1081
Ballen,  also  nur  10  v.  H.  mehr  als  im  Vorjahre.
Die  Ernteaussichten  für  die  Saison  1909/10  lassen
eine  erheblich  größere  Ausfuhr  erwarten,  zudem
rücken  die  noch  jungen  europäischen  Pflanzungsbetriebe
  allmählich  in  die  Ertragsfähigkeit  ein.

Die  Exploration  bestimmter  an  den  Verkehr
angeschlossener  Wirtschaftsgebiete  Deutsch-Ostafrikas
  vollzieht  sich  folgendermaßen:

Im  Rufiyi-Gebiet  hat  die  im  Jahre  1904
errichtete  Baumwollbauschule  Mpanganya  bahnbrechend
  gewirkt.  Dort  sind  heute  bereits  etwa
45  000  ha  Baumwolland  von  europäischen  mittleren
  und  Großpflanzungen  belegt,  die  verpflichtet
sind,  jährlich  ein  Zehntel  des  belegten  Landes  in
Kultur  zu  nehmen.  Zugleich  hat  sich  die  Eingeborenenkultur
  dort  in  größerem  Maßstabe  entwickelt
  und  im  Bezirk  Kilwa  allein  im  Jahre
1908/09  eine  Produktion  von  über  400  Ballen
zu  250  kg  ergeben.

Das  Sadani-Gebiet  ist  durch  die  1906  gegründete
  Versuchspflanzung,  die  im  Jahre  1908
in  den  Besitz  der  Leipziger  Baumwollspinnerei
(Leipzig  =  Lindenau)  übergegangen  ist,  für  den
Baumwollbau  erschlossen  worden.  Hier  befaßt
sich  außer  dieser  Großpflanzung  ein  Teil  der
Eingeborenenbevölkerung  mit  dem  Baumwollbau.

Im  Usambara-Gebiet  hat  die  Errichtung
von  Entkörnungsanlagen  zur  Aufnahme  des
Baumwollbaues  als  Zwischenkultur  geführt.

Zur  Aufschließung  des  Mkatta-Gebietes
für  Plantagen=  und  Eingeborenenkultur  sind  zur
Zeit  Arbeiten  im  Gange.  U.  a.  soll  eine  wasserwirtschaftliche
  Erkundung  die  Möglichkeit  einer
Berieselung  des  etwa  700  Quadratkilometer  —
70  000  ha  umfassenden  Gebietes  feststellen  und,
falls  die  Ergebnisse  günstig  sind,  auf  die  Bildung
einer  wasserwirtschaftlichen  Genossenschaft  einwirken.
  Mit  einer  in  Morogoro  zu  bildenden
Ginnerei-Genossenschaft  verhandelt  das  Komitee
wegen  Lieferung  deutscher  Maschinen  zu  besonders
günstigen  Bedingungen  und  wegen  einer  finanziellen
  Beihilfe.

Im  Muansa-Bezirk  soll  die  landwirtschaftliche
  Erschließung,  insbesondere  für  den  Baum-
        <pb n="460" />
        G  426  20

wollbau,  dadurch  erfolgen,  daß  zunächst  die  Möglichkeit
  einer  Bewässerung  der  dortigen  ariden
Ländereien  durch  die  Wassermassen  des  Viktoriasees
  festgestellt  wird.  In  Muansa  und  Bukoba
werden  ferner  Entkörnungsfabriken  eingerichtet,
für  welche  ausreichende  Mittel  bereitgestellt  sind.
Auch  für  Beschaffung  von  Uplandsaat,  die  sich
für  die  dortigen  höheren  Lagen  empfiehlt,  und
für  Pflanzprämien  sind  Beträge  ausgesetzt.

Im  Pare-Gebiet,  das  zum  Teil  als  Baumwolland
  angesprochen  wird,  sind  Untersuchungen
bezüglich  einer  Bewässerung  durch  den  Pangani
in  Aussicht  genommen,  die  eventuell  als  Unterlage
  für  eine  zu  bildende  Genossenschaft  dienen
sollen.

Über  besondere  Maßnahmen  zur  Förderung
  der  Baumwollkultur  in  Deutsch-Ostafrika
  ist  zu  bemerken:

Die  Eingeborenenkultur  wird  unterstützt
u.  a.  durch  kostenfreie  Verteilung  von  Saatgut,
durch  Pflanzprämien  in  den  Bezirken  Lindi,
Mohoro,  Kilwa,  Morogoro,  Muansa,  Bukoba
  pro  1910  im  Betrage  von  insgesamt
6000  .¾,  durch  fortgesetzte  Belehrung  der  Eingeborenen,
  durch  eine  Preisgarantie  von  8  bis
10  Heller  pro  1  Pfund  unentkörnte  Baumwolle,
die  außer  den  genannten  Bezirken  auf  die  Bezirke
Bagamoyo  und  Sadani  ausgedehnt  ist  und
die  den  Eingeborenen  unabhängig  von  den  unsicheren
  Weltmarktpreisen  eine  sichere  und  rentable
Verwertung  des  Produktes  verbürgt.  Es  ist  festgestellt,
  daß  der  Eingeborene  bereits  bei  7  Hellern
auf  seine  Rechnung  kommt.  Der  Spielraum  des
Garantiepreises  soll  auf  eine  bessere  Sortierung
der  Baumwolle  einwirken.

Der  Förderung  der  europäischen  mittleren
und  kleinen  Pflanzungsbetriebe  dienen  insbesondere
  Herausgabe  und  Verteilung  einer  gemeinverständlichen
  Kulturanleitung,  die  u.  a.  auch  die
Schädlingsfrage  und  die  Pflugfrage  behandelt,
kostenfreie  Lieferung  von  Saatgut,  Lieferung  von
Pflügen  und  landwirtschaftlichen  Geräten  zum
Einstandspreise  auf  mehrjährige  Abzahlung  —
dem  Pflug=  und  Gerätedepot  des  Komitees  in
Daressalam  sind  zu  diesem  Zwecke  zunächst
8000  .“  zur  Verfügung  gestellt  —,  Lieferung
von  kompletten  Entkörnungsanlagen  und  Dampfpflügen
  an  Ginnerei-Genossenschaften  oder  Dampfpflug-Genossenschaften
  —  die  Lieferung  erfolgt
unter  besonders  günstigen  Bedingungen  auf  Abzahlung,
  außerdem  wird  in  bestimmten  Fällen
eine  besondere  finanzielle  Beihilfe  gewährt  —,
Ausarbeitung  von  Projekten  und  Kostenanschlägen
für  Be=  und  Entwässerungsanlagen,  für  welche
vom  Komitee  für  dieses  Jahr  insgesamt  45000  /%
ausgesetzt  sind  —  zur  Verwertung  dieser  Vorarbeiten
  empfiehlt  das  Komitee  den  Zusammen- 



schluß  von  europäischen  Kleinpflanzungs=  und
Großpflanzungsbetrieben  —;  endlich  kostenfreier
Verkauf  der  Baumwolle  in  Deutschland,  von  dem
gerade  von  den  mittleren  und  kleinen  Betrieben
ausgiebiger  Gebrauch  gemacht  wird.

Die  Förderung  der  europäischen  Pflanzungs-Großbetriebe,
  die  selbst  als  Pioniere
und  Lehrmeister  für  Kleinbetriebe  und  Eingeborenenkultur
  wirken  und  diese  durch  Erntevorschüsse  und
Aufkauf  der  Rohbaumwolle  fördern,  geschieht  durch
die  oben  erwähnten  Arbeiten  zur  Erschließung
neuer  Baumwollproduktionsgebiete,  ferner  auf
Wunsch  durch  Lieferung  von  Saatgut,  kompletten
Entkörnungsanlagen,  Dampfpflügen,  durch  Beratung
  neuer  Unternehmungen,  Begutachtung  von
deutschen  und  fremdländischen  Qualitäten,  Information
  über  die  moderne  landwirtschaftliche
Technik  und  insbesondere  über  Fortschritte  in  der
Herstellung  deutscher  und  ausländischer  Baumwollkultur=
  und  Erntebereitungs-Maschinen.

Nach  Darlegung  der  Organisation  des  Komitees,
die  auch  die  Bereisung  fremdländischer  Baumwollgebiete,
  Verwertung  der  Baumwoll-Nebenprodukte,
Ausstellungen  usw.  umfaßt,  dürfte  ein  Vergleich
mit  der  Organisation  der  Cotton  Growing
Association  in  den  englischen  Kolonien  interestieren.
  Während  das  deutsche  Kolonial-Wirtschaftliche
  Komitee  gemeinnützig  arbeitet,  ist  der
British  Cotton  Growing  Asscciation  der  „Royal
Charter“  verliehen  mit  der  Ermächtigung,  ein
Aktienkapital  bis  zu  10  Millionen  Mark  aufzubringen.
  Die  Gesellschaft  verzichtet  auf  einen
Gewinn  oder  Verzinsung  bis  einschließlich  1914.
Vom  Jahre  1915  ab  dürfen  eventuell  3  oder
4  v.  H.  Zinsen  gezahlt  werden,  ein  etwaiger
Gewinn  aber  muß  wieder  für  Kulturversuche  verwendet
  werden.  Beide  Körperschaften  verfolgen
die  gleichen  Wirtschaftsmethoden,  nämlich  in  Westafrika:
  Eingeborenenkultur,  in  Ostafrika:  Plantagen=
  und  Eingeborenenkultur.  Auch  die  Maß-=nahmen
  bezüglich  der  kostenfreien  Saatverteilung,
der  Kultur=  und  Düngungsversuche  und  der  Errichtung
  von  Pionier-Ginanlagen  und  Aufkauf--märkten
  sind  die  gleichen,  ebenso  die  Preisgarantie
  für  Westafrika.  Wie  die  englische  Gesellschaft,
  so  hat  auch  das  deutsche  Komitee  bei
Darlehen  und  Erntevorschüssen  Verluste  zu  verzeichnen.


Der  Grundsatz  der  englischen  Gesellschaft  ist:
Selbstbetrieb  von  Versuchspflanzungen  und  Ginanlagen;
  der  Grundsatz  des  deutschen  Komitees:
UÜberleitung  seiner  Versuchspflanzungen  und  Ginanlagen
  an  Regierung,  Erwerbsgesellschaften  und
Genossenschaften.

Von  Interesse  sind  ferner  die  bisherigen  Ergebnisse
  der  kolonialen  Baumwollkulturversuche
  Englands,  Deutschlands  und
        <pb n="461" />
        W  427  20

Frankreichs.  Die  Aufbringung  von  Mitteln
für  Kulturversuche  beträgt  bis  1909:  Cotton
Growing  Assceiation  9,4  Millionen  Mark,  Kolonial-Wirtschaftliches
  Komitee  1,7  Millionen  Mark,
Asscciation  Cotonniere  Coloniale  0,9  Millionen
Mark.

Die  Produktion  als  Folge  der  Kulturversuche
beträgt  bis  1908:  englische  Kolonien  in  Afrika
12,1  Millionen  Mark,  deutsche  Kolonien  in  Afrika
2,8  Millionen  Mark,  französische  Kolonien  0,5
Millionen  Mark.

Die  Beisteuer  der  englischen  Industrie  erfolgt
nach  folgender  Methode:  40  /“  pro  1000  Spindeln,
  1  /4  pro  Webstuhl,  1,25  /“  pro  Fabrikarbeiter.


Die  deutsche  Industrie  leistet  infolge  Beschlusses
der  Baumwoll-Konferenz  vom  Oktober  1909  Beiträge
  zum  Satze  von  10  v.  H.  der  Abgabe  an
die  Berufsgenossenschaft.  Bis  zum  18.  April  ist
die  Summe  von  etwa  242  000  pro  1910,
1911  und  1912  gezeichnet.  An  diesem  Betrag
ist  der  Verein  deutscher  Eisen=  und  Stahl-Industrieller,
  Berlin,  mit  1500  J4,  der  Verein
zur  Wahrung  der  Interessen  der  chemischen  Industrie
  Deutschlands  mit  etwa  24  000  .&amp;amp;  beteiligt.
  Für  das  Jahr  1910  beträgt  demnach
die  bis  jetzt  gezeichnete  Beihilfe  der  Industrie
rund  80  O00  “,  während  90  000  .“  veranschlagt
  sind.  Beiträge  stehen  noch  aus  von  einem
Drittel  der  Textilindustrie  (3  317  064  Spindeln
und  189  880  Webstühle),  von  dem  gesamten
Baumwollhandel  und  von  der  deutschen  Textil-Arbeiterschaft.


Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts
hat  in  seinem  jüngsten  Vortrage  vor  dem  Handelstag
das  einheitliche  Interesse  von  Handel,
Industrie  und  Arbeiterschaft  an  den  Bestrebungen
  zur  Erreichung  einer  allmählichen  Un- 



abhängigkeit  Deutschlands  von  dem  amerikanischen
Baumwollmonopol  nachgewiesen.  Im  eigenen
Interesse  der  beteiligten  Kreise  liegt  es,  mitzuwirken
  an  der  Lösung  dieser  großen  Aufgabe,
die  mit  ausschlaggebend  ist  für  die  künftige
Stellung  Deutschlands  auf  dem  Weltmarkte.

Kus  dem  „TKropenpflanzer“.

Das  soeben  erschienene  Maiheft  des  „Tropenpflanzer"
  bringt  an  erster  Stelle  einen  illustrierten
Artikel  „Zur  Djati-Anpflanzung  und  Ausschlagkultur"
  von  van  der  Haas-Bindjei
(Sumatra).  Der  Verfasser,  der  seit  Jahren  als
Oberförster  in  Holländisch-Indien  tätig  ist,  weist
hier  auf  die  allgemeine  Bedeutung  der  Kultur
des  Teakbaumes  hin  und  betont  insbesondere  den
großen  Wert  der  Verjüngung  der  Teakwälder
durch  die  Ausschlagmethode.  Die  Ausführungen
des  Verfassers  werden  auch  für  unsere  Jorstbehörden
  in  den  Kolonien,  wo  mit  der  Teakkultur
bereits  gute  Anfänge  gemacht  sind,  von  Interesse
sein.  In  einem  weiteren  Artikel  gibt  Friedrichs=Cordoba
  (Argentinien)  einen  ausführlichen  Überblick
  über  die  wirtschaftliche  Erschließung
Patagoniens,  eines  Landes,  das  vor  etwa  fünfzehn
  Jahren  noch  fast  unbekannt  war  und  in
kurzer  Zeit  einen  großen  wirtschaftlichen  Aufschwung
genommen  hat.  Der  deutschen  Kolonisation  stehen
hier  noch  weite  Gebiete  mit  günstigen  wirtschaftlichen
  Vorbedingungen  offen.

Dieser  Nummer  ist  als  drittes  Beiheft  des
Jahres  der  Frühjahrsbericht  über  die  „Deutschkolonialen
  Baumwoll  =  Unternehmungen“
von  Karl  Supf,  Vorsitzendem  des  Kolonial=Wirtschaftlichen
  Komitees,  beigegeben.

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Der  Kopramarkt  in  den  Straits  Settlements.

Die  Zunahme  der  Kopraproduktion  im  Hinterindischen  Archipel  hat,  wie  erwartet,  in  den
letzten  beiden  Jahren  zu  einem  Anschwellen  der  Ein=  und  Ausfuhrziffern  in  diesem  Artikel  geführt.
Aber  nur  das  Jahr  1908  zeigte  gegenüber  dem  Vorjahre  ein  größeres  Wachstum  von  Import  und
Export.  Im  Jahre  1909,  wofür  die  Statistiken  noch  nicht  vorliegen,  dürfte  eine  noch  weitere
Steigerung  des  Singaporer  Handels  nicht  eingetreten  sein.

In  der  amtlichen  Statistik  für  1908  zeigen  einzelne  holländisch-indische  Koprahäfen  eine
beträchtliche  Zunahme  der  Ausfuhrziffern  von  25  v.  H.  und  mehr  (Sumatra,  Natunainseln  usw.),  während
die  Staaten  der  Halbinsel  (Johore,  Kelantan,  Tringganu,  Selangor  usw.),  sämtlich  kein  sichtliches

Vachstum  in  der  Produktion  aufweisen.
        <pb n="462" />
        W  428  e.C

 

Es  wurden  eingeführt:  1907  1908
Pikuls  *  Pikuls  *
Borneo  (niederländisch).  292  940  2  668  404  343  941  2  420  030
Natunas-Inseln  194  002  1  321  266  183  641  1  273  508
Bali  und  Lombok  81  060  767  365  148  490  1  070  808
Sumatra  93  362  948  000  143  490  1  002  387
Celebes  107  458  1  114  930  127  085  921213
Johore  80  856  735  .507  80  147  545  567
Molukken  und  andere  Niederländ.  Inseln,
außer  Java,  Sumatra,  Celebes  39  413  365  935  49711  358  219
Kelantan  ...  50  232  480  400  19  826  349  370
Sulu-Archipel  17  866  167  172  30  867  225  212
Atchinesische  Häfen  25  817  225987  24  714  159  739
Selangor  13  976  87  046  15  632  111  457
Tringganu.  ...  11  950  109  509  11  788  81  451
insgesamt  einschl.  andere  Plätze  1  028  882  9  480  892  1  283  034  9  020  297

Wie  die  Ziffern  zeigen,  wertete  die  um  etwa  255  000  Pikul  (oder  25  v.  H.)  höhere  Einfuhr
1908  um  fast  eine  halbe  Million  Dollar  weniger  als  die  Einfuhr  1907.  In  der  Tat  brachte  das
Jahr  1908  die  niedrigsten  Preise  für  Kopra,  das  sich  erst  in  letzter  Zeit  wieder  erholt  hat.  Es
wurde  notiert  das  Pikul  Kopra:

Preise:
1.  Dezember  1907  in  Singapore  10,15  8  zu  9,60  8  in  Europa,
1.  Juli  1907  -  -  8,50  8  8,00  S  =  On
1.  Januar  19008=  -  7,30  8  -6,70  S8  —  -
1.  April  19008  -  6,10  8  5,90  8  —  -
1.Juli1908.-  -  7,20  5  6,75  5  =  -
1.  Januar  1909  —  OD  8,00  S  7.,  45  S.=1.
  Juli  1909  -  -  8,15  5  765  S  „  -
1.  Januar  1910  —  —  10,30  5  9,90  5.=  —

Trotz  der  ungünstigen  Preise  war  die  Ausfuhr  1908  recht  lebhaft  und  zeigte  größere  Verschiffungen
  als  1907,  ja  größere  Ziffern  als  die  Einfuhr  1908.  Dies  erklärt  sich  daraus,  daß  auch
in  der  Kolonie  insbesondere  bei  Penang  eine  größere  Kokosnußproduktion  stattfindet  und  daß  offenbar
oin  Teil  der  Einfuhr  1907  erst  1908  weiter  gehandelt  werden  konnte.  Der  Verbrauch  in  der
Kolonie,  der  insbesondere  in  Singapore  durch  die  „Singapore  Oil  Mills“,  ein  deutsches  Unternehmen,
ein  namhafter  ist,  ist  offenbar  einstweilen  doch  noch  geringer  als  die  einheimische  Produktion.

In  der  Ausfuhr  hatte  früher  Rußland  als  Bezugsland  die  Spitze  eingenommen;  die
Frachtfätze  nach  dort  waren  und  sind  billiger  als  nach  dem  übrigen  Europa,  da  die  russischen  Dampfer
der  Homeward  Conference  nicht  beigetreten  sind.  Aber  im  Jahre  1908  hat  gleichwohl  Frankreich
Rußland  um  einen  großen  Betrag  überflügelt.  Die  Ausfuhr  nach  England  (Liverpool)  hat  ganz
bedeutend  zugenommen  und  läßt  vermuten,  daß  dort  die  Margarine=  und  Seifenindustrie  entsprechend
gewachsen  ist.  Deutschland  bezog  etwa  15000  Pikul  mehr  als  im  Vorjahre,  zahlte  aber  130  000  5„.

 

weniger.  Im  einzelnen  ergibt  sich  folgendes  Bild  der  Ausfuhr:
1907  1908
Pikuls  *  Pikuls  S

Frankreich  300  193  2  861  644  111  198  2  906  848
Rußland  311  230  2  998  088  326  184  2339  167
Großbritannien  28  166  286  016  132  036  925  315
Belgien.  .  102  918  928  177  155  810  809  269
Deutschland  86  722  846  215  101  890  717  733
Italien  74  564  705  282  99  792  703  913
Spanien  36  001  352  517  46  026  323  536

insgesamt  einschl.  anderer  Länder  953  759  9104599  1  300  828  9199  638

Die  früheren  Klagen  über  Oualitätsverschlechterung  haben  kaum  nachgelassen.

Zeitungsnachrichten

  zufolge  erwägt  die  holländische  Regierung  zur  Zeit  den  Erlaß  einer  Verordnung,  wie  sic,
        <pb n="463" />
        —  429  r20

nebenbei  bemerkt,  ähnlich  schon  der  Gonverneur  von  Samoa  für  die  deutsche  Kolonie  unter  dem

12.  September  1909  erlassen  hat.

Auch  das  von  M.  Dybowski,  Direktor  der  Kolonialgärten  in

Paris,  erfundene  Verfahren  der  Desinfektion  von  Kopra  während  des  Trockenprozesses  wäre  wohl
geeignet,  eine  Besserung  des  Marktes  herbeizuführen,  wenn  die  von  der  französischen  Papierfabrik
bei  Penang  unternommenen  Versuche  sich  bewähren.

(Bericht  des  Raiserl.  Generalkonsulats  in  Singapore.)

 

 

 

Vermischtes.

Deutscher  Kolonlal-Kongrebß  1910.

Den  in  den  Jahren  1902  und  1905  abgehaltenen
  Deutschen  Kolonial-Kongressen  soll
in  der  Zeit  vom  5.  bis  8.  Oktober  d.  Js.  ein
dritter  folgen,  für  dessen  Sitzungen  das  Reichstagsgebäude
  zur  Verfügung  gestellt  worden  ist.

Präsident  des  Deutschen  Kolonial-Kongresses
ist  wiederum  Herzog  Johann  Albrecht  zu  Meckleuburg,
  Präsident  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft;
  als  Vizepräsident  wird  ihm  der  Kaiserliche
Botschafter  a.  D.  Wirkliche  Geheime  Rat  Dr.
v.  Holleben  zur  Seite  stehen.

Die  Zahl  der  den  Kongreß  veranstaltenden
Vereine  und  Institute  ist  von  70  im  Jahre  1902
auf  117  gestiegen.

Gegenstände  der  Verhandlungen
werden  sein:

1.  Geographie.  Ethnologie  und  Naturkunde  der
Kolonien  und  überseeischen  Interessengebiete.

2.  Tropenmedizin  und  Tropenhygiene.

3.  Die  rechtlichen  und  politischen  Verhältnisse
der  Kolonien  und  überseeischen  Interessengebiete.


4.  Die  religiösen  und  kulturellen  Verhältnisse  der
Kolonien  und  überseeischen  Interessengebiete.

5.  Die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  der  Kolonien
und  überseeischen  Interessengebiete.

6.  Die  Besiedlung  deutscher  Kolonien  und  die
Auswanderung  in  fremde  Länder.

7.  Die  weltwirtschaftlichen  Beziehungen  Deutschlands
  und  seiner  Kolonien.

Anmeldungen  für  Vorträge  nimmt  der  Vorsitzende
  des  Vortragsausschusses  Paul  Staudinger,
Berlin  W.  30,  Nollendorfstr.  33)  entgegen.  Mitglieder
  des  Kongresses  können  Herren  und  Damen
gegen  einen  Beitrag  von  12.7“  werden.  Die
Stellung  eines  Ehrenförderers  wird  durch  einen
Beitrag  von  mindestens  500  .  erworben.

Wir  wünschen,  daß  der  dritte  Deutsche  Kolonial-Kongreß
  ein  würdiger  Nachfolger  seiner  Vorgänger
  werden  möge.

 

Deutsche  Kolonial-Sisenbahn-Bau-  und  Betriebs-Gesellschaft.“)


Über  unsere  geschäftliche  Tätigkeit  haben  wir
folgendes  zu  berichten:  «

A.  Usambarabahn.

Die  Verlängerung  der  Usambarabahn  von
Mombo  über  Mkumbara  nach  dem  Pangani  zu
bis  Buiko  (46  km)  wurde  im  laufenden  Ge—
schäftsjahre  mit  einem  Baukostenaufwand  von
rund  3  Millionen  Mark  fertiggestellt.  Der  Betrieb
auf  der  Strecke  wurde  am  1.  August  1909
eröffnet.

Der  bis  jetzt  in  Betrieb  genommene  Teil  der
Usambarabahn  von  Tanga  bis  Buiko  beträgt
175  km.

Die  Usambarabahn  wird  zunächst  nur  bis
Moschi,  d.  h.  um  etwa  175  km,  und  nicht,
wie  früher  beabsichtigt,  bis  Aruscha  verlängert
werden,  da  das  Reichs-Kolonialamt  erst  von  der
Verkehrsentwicklung  der  nach  Moschi  hin  auszuführenden
  Bahn  die  Weiterführung  des  Bahnunternehmens
  nach  Aruscha  abhängig  machen  will.

Die  unter  unserer  Mitwirkung  von  dem
Kaiserlichen  Gouvernement  ausgeführten  Vorarbeiten
  bis  Moschi  sind  beendet.

Der  Antrag  auf  Erbauung  der  Strecke  bis
Moschi  konnte  dem  Reichstage  in  der  vorigen
Session  noch  nicht  zur  Genehmigung  unterbreitet
werden.  Die  Genehmigung  ist  inzwischen  erteilt
worden.  Die  Baukostensumme  dürfte  sich  auf
etwa  12½  Millionen  Mark  belaufen.

Die  Erdarbeiten  auf  der  Neubaustrecke  waren
Ausgang  Februar  1910  bis  Kilometer  206  (berechnet
von  Tanga  aus)  fertiggestellt.  Von  dem  Oberbau
  sind  25  km  vorgestreckt.

Wir  rechnen  damit,  daß  der  Betrieb  auf  der
ersten  Teilstrecke  bis  Same  (75  km)  noch  im
Laufe  des  Jahres  1910  eröffnet  wird.  Die
Reststrecke  bis  Moschi  wird  bei  verfügbaren
Arbeitskräften  voraussichtlich  Ausgang  1911  betriebsfertig
  hergestellt  sein.

Der  Verkehr  auf  der  von  uns  gepachteten
Strecke  Tanga—Buiko  entwickelte  sich  befriedigend

)Aus  dem  Bericht  über  das  V.  Geschäftsjahr  (1909).
        <pb n="464" />
        SO#

weiter,  wie  aus  der  vergleichenden  Zusammenstellung
  folgender  Zahlen  ersichtlich  wird.
1907/08  1908/09

1909/10
AM.
Die  Einnahmen

haben  betragen  404  000  597  000  639  000
Die  Ausgaben

 

rund  193  000  320  000  359  000
Mithin  überschuß
rund  211  000  277  000  280  000

Für  die  in  das  Jahr  1910  fallenden  Monate
Januar,  Februar  und  März  können  die  Einnahmen
  und  Ausgaben  nur  geschätzt  werden,
doch  wird  sich  das  tatsächliche  Ergebnis  eher
günstiger  stellen.

Die  große  Steigerung  der  Einnahmen  im
Jahre  1908/09  ist  in  der  Hauptsache  auf  die
erheblichen  Bautransporte  zurückzuführen.

Der  Pachtzins  für  die  Strecke  von  Tanga
bis  Buiko  beträgt  bis  31.  März  1910  152  000.,
von  da  ab  246  000  .7.

Nach  Abzug  der  Pachtsumme
ergab  sich  für  1908/09  ein
Reinüberschuß  von  .  ..
Aus  diesem  erhielt  unsere  Gesellschaft
  zunächst  die  ihr  vertraglich
  zustehende  Entschädigung  von  30  000,—  „

und  von  den  verbleibenden  95  105,38.7“
die  ihr  zustehenden  10  v.  H.  mit  9510,54  M,
während  dem  Reichs-Kolonialamt  über  den  Pachtzins
  hinaus  die  Summe  von  85  594,84.  /N  zufloß.

Mit  dem  Reichs-Kolonialamt  ist  eine  Vereinbarung
  getroffen,  daß  wir  nach  Vollendung  der
Neubaustrecke  bis  Moschi  den  Betrieb  des  Gesamtunternehmens
  von  Tanga  bis  Moschi  unter
folgenden  grundlegenden  Bedingungen  übernehmen:

Bis  zur  Betriebseröffnung  des  gesamten  Unternehmens
  soll  es  bei  der  vom  1.  April  1910  ab
von  uns  zu  zahlenden  erhöhten  Pachtsumme  von
246  000  ¼“  verbleiben.  Nach  Betriebseröffnung
der  Gesamtstrecke  bis  Moschi  erhöht  sich  der  Pachtzins
  auf  760  000  .  Zur  Abschwächung  des
hiermit  übernommenen  Risikos  hat  uns  das  Reichs-Kolonialamt
  zugestanden,  die  Überschüsse,  welche
auf  Grund  des  jetzt  bestehenden  Pachtvertrages
von  uns  für  die  Betriebszeit  vom  1.  April  1908
ab  zu  zahlen  sind,  einem  besonderen  Dispositions-Fonds
  zufließen  zu  lassen.  Dem  gleichen  Fonds
werden  wir  vom  1.  April  1910  ab  die  uns  zu
zahlende  jährliche  Entschädigung  in  Höhe  von
30  000  J“  und  den  auf  uns  entfallenden  10  prozentigen
  Gewinnanteil  zuwenden.  Aus  dem
Dispositions-Fonds  werden  während  der  ersten
füuf  Jahre  nach  Eröffnung  der  Gesamtstrecke

125  105,38.

 

430

 

2

Tanga—  Moschi  diejenigen  Beträge  entnommen,
um  welche  der  erzielte  Reingewinn  hinter  der
gewährleisteten  Pachtsumme  von  760  000  /
zurückbleibt.

Ergibt  sich  nach  Ablauf  von  fünf  Jahren,
daß  der  Dispositions-Fonds  nicht  in  ganzer  Höhe
in  Anspruch  genommen  worden  ist,  so  werden
unserer  Firma  die  von  ihr  in  diesen  Fonds  geleisteten
  Zuschüsse  ohne  Zinsen  wiedererstattet,
soweit  dazu  die  noch  vorhandenen  Mittel  ausreichen.


Für  die  restliche  Vertragszeit  von  fünf  Jahren
beteiligt  sich  der  Fiskus  an  etwaigen  Fehlbeträgen
mit  33½  v.  H.

Ferner  ist  vereinbart,  daß  nach  Eröffnung
der  Gesamtstrecke  bis  nach  Moschi  die  an  uns  zu
zahlende  Betriebsentschädigung  sich  von  30000./7
auf  50  000  “  erhöht  und  die  überschüsse  über
das  von  uns  zu  gewährleistende  Reinerträgnis
von  760  000  zwischen  dem  Schutzgebietsfiskus
und  uns  in  dem  Verhältnis  von  9:1  geteilt
werden.

Endlich  erwähnen  wir,  daß  in  den  Bauvertrag
  für  Buiko  —Moschi  auch  die  Arbeiten  im
Hafengebiet  von  Tanga  aufgenommen  werden
sollen,  welche  zur  Verbesserung  der  schon  für  den
jetzigen  Verkehr  kaum  ausreichenden  Hafeneinrichtungen
  notwendig  geworden  sind.  Das  zum
Ausbau  erforderliche  Kapital  ist  von  den  gesetgebenden
  Körperschaften  des  Reichs  inzwischen
bewilligt.

B.  Togobahnen.

Die  Arbeiten  auf  der  Strecke  Lome  —  Atakpame,
  deren  Länge  nach  den  inzwischen  angefertigten
  speziellen  Vorarbeiten  rund  160  km
beträgt,  sind  in  dem  abgeschlossenen  Berichtsjahre
derart  gefördert  worden,  daß  die  ersten  34  km
von  Lome  bis  Tsewie  am  31.  Juli  1909  dem
Betriebe  übergeben  werden  konnten.  Das  Gleis
lag  Ende  Januar  1910  bis  Kilometer  76,  während
die  Erdarbeiten  auf  der  ganzen  Strecke  bis
Atakpame  in  Angriff  genommen  sind.

Trotz  zahlreicher  schwieriger  Brückenbauten
hoffen  wir  die  Arbeiten  bis  spätestens  zum
1.  April  1911  beendigen  zu  können.  Zur  Zeit
schwebeen  noch  die  Ermittlungen  wegen  der  endgültigen
  Festsetzung  des  Kostenanschlages.  Sobald
diese  erfolgt  ist,  soll  der  definitive  Vertrag  geschlossen
  werden,  während  bis  dahin  auf  Grund
von  Vorverträgen  die  Arbeiten  zur  Ausführung
kommen.

Die  Betriebseinnahmen  auf  der  Binnenlandbahn
  Lome  —  Palime  und  der  Küstenbahn
Lome  —  Anecho  sind  in  steter  Entwicklung  begriffen.
        <pb n="465" />
        W  431  20

1907/08  1908/09  1909/10
Die  Einnahmen  stel-  .-  JØ  Al
len  sich  auf  743000  864000  905000
Die  Ausgaben  auf.  457000  528000  551000
Mithin  erzielter
Uberschuß  rund  286000  336000  354000

Für  1909/10  sind  die  Einnahmen  und  Ausgaben
  in  den  Monaten  Januar  bis  März  geschätzt.


Der  im  Berichtsjahre  erzielte  Überschuß  der
Betriebseinnahmen  gestattete  die  Zahlung  des
vertraglichen  Pachtzinses  von  306  500  .¼.

Der  verbleibende  Betrag  von  29  403,50
deckte  fast  die  uns  zustehende  Betriebsentschädigung
von  30  000  F.

 

C.  Kamerunbahnen.

Bei  dem  Bau  der  Manengubabahn  (Nordbahn),
  die  wir  für  die  Kamerun-Eisenbahn-Gesellschaft
  ausführen,  wurden  im  Berichtsjahre
die  Erdarbeiten  bis  Kilometer  131  fertiggestellt.

Der  Oberbau  wurde  bis  zur  Dibombebrücke
bei  Kilometer  115  vorgestreckt.  Die  Arbeiten  auf
der  Reststrecke  sind  bis  Kilometer  147  im  Gange.

Zwischen  Duala  und  Lum  (107  km)  ist  am
1.  Juli  1909  der  provisorische  Betrieb  aufgenommen,
  um  Personen  und  Güter  mit  den  Arbeitszügen
  zu  befördern.

Voruntersuchungen  über  die  Weiterführung  der
Bahn  über  Kilometer  160  hinaus  haben  ergeben,
daß  bei  einer  Fortsetzung  des  Unternehmens  die
letzten  8—9  km  der  Manengubabahn  möglicherweise
  nutzlos  gebaut  sein  würden.  Um  dies  zu
vermeiden,  hat  sich  die  Kamerun-Eisenbahn-Gesellschaft
  mit  dem  Reichs-Kolonialamt  in  Verbindung
gesetzt,  den  Endpunkt  der  Bahn  zunächst  bei
Kilometer  151  belassen  und  die  Fertigstellung  bis
Kilometer  160  solange  hinausschieben  zu  dürfen,
bis  über  die  Fortführung  der  Linie  über  diese
Stelle  hinaus  Klarheit  gewonnen  ist.  Bis  Kilometer
  151  hoffen  wir  die  Bahn  noch  vor  Oktober
  1910  eröffnen  zu  können.

Für  die  Kameruner  Mittellandbahn  von
Duala  nach  dem  Nyong  sind  zwischen  Duala
und  Edea  die  umfangreichen  Erdarbeiten  auf
Bahnhof  Duala  und  auf  der  Strecke  bis  Kilometer
  16  bis  zum  Dibamba  fertiggestellt.

Ferner  sind  wir  damit  beschäftigt,  für  die
ganze  Strecke  zunächst  das  Spezialprojekt  und  den
definitiven  Kostenanschlag  aufzustellen.

Die  speziellen  Vorarbeiten  zwischen  Duala  und
Edea  können  als  abgeschlossen  gelten.  Die  Pläne
befinden  sich  in  der  Ausarbeitung.  Wir  hoffen,
daß  es  uns  gelingen  wird,  auch  die  Projektarbeiten
zwischen  Edea  und  dem  Nyong  noch  im  Laufe
des  Jahres  1910  zu  beenden.

 

Die  Brücken  über  den  Dibamba  (Lichtweite
320  m),  den  Sanaga-Nordarm  (Lichtweite  240  m)
und  den  Sanaga-Südarm  (Lichtweite  160  m)
sind  teils  an  die  Brückenbauanstalt  Gustavsburg,
teils  an  die  Firma  Friedr.  Krupp,  Aktiengesellschaft,
Essen,  teils  an  die  Gute  Hoffnungshütte  vergeben
worden.  Als  Vollendungstermin  für  diese  Bauten
wird  der  Herbst  1910  angenommen.
Diie  Arbeiten  auf  der  Strecke  zwischen  dem
Dibamba  und  Sanaga  gestalten  sich  recht  schwierig,
doch  darf,  falls  genügend  Arbeitskräfte  vorhanden
sind,  damit  gerechnet  werden,  daß  die  Strecke
Duala  —  Edea  zum  Frühjahr  1911  vollendet  ist.

D.  Lüderitzbuchtbahn.

Im  Berichtsjahre  wurden  die  Restarbeiten
auf  der  Strecke  von  Aus  nach  Keetmannshoop
(228  km)  beendet.  Die  ganze  Linie  wurde  am
30.  September  1909  von  der  Behäörde  abgenommen.


Die  Seitenlinie  von  Seeheim  bis  Kalkfontein
  (180,3  km)  wurde  ebenfalls  im  Berichtsjahre
  fertiggestellt.  Ihre  behördliche  Abnahme
erfolgte  Ende  Januar  1910.

Am  1.  Oktober  1909  und  am  1.  Februar  1910
hat  unsere  Gesellschaft  den  Betrieb  auf  beiden
Strecken,  sowie  den  Landungsbetrieb  im  Hafen
von  Lüderitzbucht  übernommen,  und  zwar  zunächst
auf  die  Dauer  von  drei  Jahren.

Laut  §  15  des  abgeschlossenen  Vertrages  ist
bezüglich  der  Deckung  zukünftiger  Betriebsfehlbeträge,
  der  an  uns  für  die  Betriebsführung  zu
zahlenden  Entschädigung  und  etwaiger  Gewinnbeteiligung
  an  weiteren  Üüberschüssen  folgende  Vereinbarung
  getroffen:

„Falls  in  einem  Pachtjahre  die  Betriebsausgaben
  der  Bahn  ihre  Betriebseinnahmen  übersteigen,
  steht  der  Verpächter,  d.  h.  der  Fiskus,
der  Pächterin  für  eine  Roheinnahme  aus  der
Bahnlinie  in  Höhe  von
700  000  für  das  erste  halbe  Betriebsjahr

(1.  Oktober  1909  bis  31.  März  1910)

und
1  400  000  /  für  jedes  der  folgenden  Betriebsjahre

insoweit  ein,  daß  er  den  Betrag  etwaiger  Mindereinnahmen
  bis  zur  Höhe  von

100  000  1/  für  das  erste  halbe  Betriebsjahr  und
200  000  ./  für  jedes  der  folgenden  Betriebsjahre
aus  eigenen  Mitteln  zuschießt.

Etwaige,  durch  die  Zuschüsse  des  Verpächters
nicht  gedeckte  Betriebsausfälle  des  Verkehrsunternehmens
  werden  als  Betriebsausgaben  auf  das
folgende  Jahr  übernommen.

Von  etwaigen  Betriebsüberschüssen  erhält  zunächst
  der  Verpächter  den  Ersatz  seiner  früheren
Zuschüsse.  Der  dann  noch  verfügbare  Betrag  fällt
        <pb n="466" />
        bis  zu  30  000  /  für  das  Jahr  der  Pächterin  als
Entschädigung  für  die  Betriebsführung  zu,  während
der  etwaige  Rest  zu  ½16  an  die  Pächterin  und
zu  9/10  an  den  Verpächter  geht.“

Die  Einnahmen  in  den  Monaten  Oktober,

November,  Dezember  1909  haben  zusammen
rund  ......  605  600  M
und  die  Ausgaben  rund  417  600  /%
betragen.  -

Inzwischen  ist  eine  Vereinbarung  mit  dem
Reichs-Kolonialamt  über  den  Bau  der  Strecke
Keetmanshoop  —Kub  getroffen.  Diese  Strecke
ist  316  km  lang  und  das  Bauobjekt  beziffert  sich
auf  rund  18  Millionen  /“.  Die  Bauarbeiten
auf  dieser  Strecke  sind  in  Angriff  genommen.

*#  4
1

Die  Gewinn=  und  Verlustrechnung  enthält
auf  der  Einnahmenseite  die  Zinserträgnisse  des
Jahres  1909  mit  193  578  J¼,  den  Gewinnanteil
aus  Kolonial-Baugeschäften  von  der  Firma
Lenz  &amp;amp;  Co.  mit  236  500  .,  Uberschuß  aus  der
Betriebsverwaltung  der  Usambara-Bahn  mit
39  510  ¼  und  der  Verkehrsanlagen  in  Togo
mit  29  403  .77,

auf  der  Ausgabenseite  Unkosten  in  Höhe
von  49  555  .77,  vertragsmäßige  Zahlung  an  die
Aktiengesellschaft  für  Verkehrswege  in  Höhe  von
127.549  .  und  den  Betrag  des  Reingewinnes
in  Höhe  von  321  887.7.

Die  Vermögensbilanz  ergibt  auf  der  Aktivseite
  folgendes  Bild:

Guthaben  848  963  /“,  Effekten  (3½  prozentige
Reichsanleihe)  4  243  710  J1J/%  Avale  500  000  ¼7,

auf  der  Passivseite  das  Grundkapital  von
4  000  O000  4  den  Betriebsreservefonds  mit
400  000  J,  den  ordentlichen  Reservefonds  mit
122  621  und  den  anußerordentlichen  Reservefonds
  mit  248  163  /¼.

Außerdem  enthält  die  Passivseite  noch  den
Reingewinn  in  Höhe  von  321  887./“  und  für
Avale  500  000  .¾.

Besteuerung  der  Eingeborenen  in  Britisch-Ostafrika.

Für  Britisch-Ostafrika  ist  eine  Verordnung
vom  11.  März  1910,  betreffend  die  Besteuerung
der  Eingeborenen,  erlassen  worden.

Die  genannte  Verordnung  ist  am  1.  April  in
Kraft  getreten  und  ersetzt  unter  dem  Namen
„An  Ordinance  to  amend  the  laws  relating  to
the  Taxation  of  Natives“  die  bisherige  Hütten-432



h

In  der  neuen  Verordnung  wird  an  dem
Prinzip  der  Hüttensteuer  festgehalten,  die  für  jede
Hütte  3  Rupien  (früher  bis  zu  3  Rup.)  beträgt.
Doch  wird  daneben  für  jeden  erwachsenen  männlichen
  Eingeborenen,  der  keine  Hüttensteuer  bezahlt,
eine  Kopfsteuer  von  3  Rup.  eingeführt.  Nach  der
früheren  Gesetzgebung  waren  solche  Eingeborene
nur  dann  steuerpflichtig,  wenn  sie  mit  anderen
zusammen  in  einer  Hütte  lebten.  Die  neue  Verordnung
  trifft  auch  diejenigen,  die  keinen  festen
Wohnsitz  haben,  insonderheit  die  zahlreichen  Träger.
Diese  Kopfsteuer  wird  jedoch  nur  in  Bezirken
bzw.  von  Stämmen  erhoben,  bezüglich  deren  eine
besondere  Bekanntmachung  seitens  des  Gouverneurs
  ergeht.

Bemerkenswert  ist  ferner,  daß  auch  die  Vielweiberei
  besteuert  wird,  insofern  als  ein  Ehemann
für  jedes  zweite  und  weitere  Weib,  das  mit  ihm
in  einer  Hütte  lebt,  je  3  Rup.  Zuschlagssteuer
bezahlen  muß.

Die  Steuer  ist  in  Bar  zu  zahlen,  kann  aber
mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  auch  in  Vieh
oder  Produkten  geleistet  werden.  Der  Verkauf
geschieht  auf  Rechnung  des  Steuerpflichtigen.  Die
Steuer  kann  auch,  wenn  der  Steuerpflichtige  nach
Ansicht  des  Steuererhebers  nicht  zahlungsfähig  ist,
abgearbeitet  werden.  Für  je  3  Rup.  tritt  eine
Arbeitszeit  von  einem  Monat.

Säumige  Steuerzahler  verfallen  der  Pfändung
und  bei  Fehlen  pfändbarer  Sachen  einer  Gefängnisstrafe
  bis  zu  drei  Monaten.  Auch  verfallen
  Hütten,  deren  Inhaber  21  Monate  lang
mit  der  Steuer  rückständig  bleiben,  der  Einziehung
durch  die  Regierung.

In  JFällen  von  Bedürftigkeit  können  die
Steuererheber  einzelnen  Personen  die  Steuer  ganz
oder  teilweise  erlassen.

Der  Gouverneur  kann  mit  einzelnen  Stämmen
oder  Ortschaften  anstatt  der  Hüttensteuer  eine
jährliche  Pauschalsumme  vereinbaren;  auch  kann
er  bestimmte  Personen,  Angehörige  bestimmter
Stämme  oder  Bewohner  gewisser  Bezirke  oder
Ortschaften  von  der  Steuerpflicht  ganz  oder  teilweise
  dispensieren.

HPafenabgaben  in  Mozambique.

Auf  dem  Scewege  ein=  und  ausgehende  Waren
werden  in  Lourenco  Marques  und  Quelimane
  mit  einer  Hafenabgabe  („für  Leuchtturm
und  Bakenlegung“)  von  100  Reis  für  die  Tonne
belegt.  Diese  Abgabe  ist  in  Lourengo  Marques
durch  Verfügung  des  Königlichen  Kommissars  vom

 

stenerverordnung  vom  28.  August  1903.

24.  Dezember  1895  und  in  Ouelimane  durch
        <pb n="467" />
        S  433  20

Provinzialverfügung  vom  1.  Mai  1908  eingeführt
worden.

Nach  einer  Bekanntmachung  der  Zolldirektion
für  Portugiesisch-Ostafrika  wird  die  Abgabe  von
100  Reis  nunmehr  auch  in  allen  übrigen  Häfen
der  Kolonie  Mozambique  erhoben,  die  unter  unmittelbarer
  staatlicher  Verwaltung  stehen,  und
zwar  in  allen  Häfen,  wo  sich  Zollämter  befinden,
von  allen  ein=  oder  ausgehenden  Waren  so  oft,
als  sie  ein=  oder  ausgehen.

Unter  unmittelbarer  staatlicher  Verwaltung
stehen  in  der  Kolonie  Mozambique  die  Zollämter
in  Lourenco  Marques,  Inhambane,  Chinde,
Luelimane  und  Mozambique  (Stadt).  Dagegen
  unterstehen  im  Gebiete  der  Companhia  do
Mocambique  (mit  dem  Haupthafen  Beira)  sowie
im  Gebiete  der  Companhia  do  Nyassa  (mit  den

 

Plätzen  Porto  Amelia  und  Jbo)  die  Zollämter
den  betreffenden  mit  staatlichen  Hoheitsrechten
ausgestatteten  Gesellschaften.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lourengco  Marques.)

Verbot  des  Verkaufs  von  Feuerwafken  und  Munition
für  Kriegszweckhe  in  Ciberia.

Durch  eine  Entscheidung  der  liberianischen
Regierung  vom  12.  Februar  d.  Js.  ist  der  Verkauf
  von  Feuerwaffen  und  Munition  für  Kriegszwecke
  im  Gebiete  der  Republik  ohne  ausdrückliche
schriftliche  Genehmigung  des  Oberintendanten  oder
Befehlshabers  der  Streitkräfte  der  Republik  verboten
  worden.

(Tournal  officiel  de  la  République  Frangçnisc.)

 

 

 

Literatur-Bericht.

Das  Schutzgebietsgesetz  nebst  der  Verordnung  betr.
die  Rechtsverhültnisse  in  den  Schutzgehieten
  und  dem  CGesetz  über  die  Konsulargerichtsburkeit
  in  Anwendung  auf  die  Schutzgebicte  sowie
den  Ausführungsbestimmungen  und  ergünzenden
Vonschriften.  Erläutert  von  Johannes  Gerstmeyer.
Wirkl.  Legationsrat  u.  vortr.  Rat  im  Reichs-Kolomialamt.
  Berlin  1910.  Verlag  von  J.  Guttentag
G.  m.  b.  H.  Preis  .  N  3.

Das  Grundgesctz  für  die  deutschen  Kolonien  ist
das  K-hutzgebietsgesctz.  Schon  seit  lungem  wird  es  in
der  Kolonialverwaltung  als  ein  Mungel  empfunden,
dalz  es  an  einer  übersichtlichen  IHandausgabe  dicses
Gieetzes  fehlt.,  welche  bis  in  die  neueste  eit  fortgeführt
  ist  und  namentlich  ausführende  und  ergänzende

  Vorschriften  in  der  nötigen  Vollständikkeit
DHrücksichtigt.  Es  ist  duaher  besondes  zu  begrützen,

dal,  der  als  Mitherausgeber  der  Deutschen  Kolonial-(wmetgebung
  bekannte  Autor  es  unternommen  hut,
„ine  Olche  Ausgabe  zu  veranstalten.  Das  vorliegende
Buch  bringt  zunüchst  einen  Abdruck  des  Textes  des
NWhutzgebictsgesetzes,  wic  er  auf  (irund  des(icsetzesvom
20.  Juli  1900  durch  die  Bekanntmachung  des  Rcichskanzlers
  vom  10.  November  1900  festgestellt  ist.  Dann
folat  ein  Kommentar  des  Schmzgebietsgesctzes.  in  dem
überall  auf  die  Ausführungsbestimmungen  und  das  sonst
zur  Ergänzung  des  Schutzgebictsgesctzes  in  Betrucht
Kkemmende  Matecrial  an  gesctzlichen  Vorschriften,  Vercninungen.
  Erlassen  und  internationalen  Verecinbarungen
  hingewicsen  ist.  Weiter  sind  die  Kaiserliche
Vemm#nung  betr.  die  Rechtsverhäültnisse  in  den  Schnutzkebieten
  vom  9.  November  1900,  die  erst  die  praktische
Anwendung  des  Schutzgebietsesetzes  ermöglicht.  sowie
  die  in  dem  letzteren  angezogenen  Vorschriften  des
Gestzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  abgedruckt
und  in  der  gleichen  Weise  wie  das  Schutzgebictscsctz
S#bst  erläntert.  Im  Anhang  sind  endlich  die  vom
RKeirhakanzler  zum  Schutzgebietsgesetz  und  der  Veroninung
  vom  9.  November  1900  erlassenen  Austührungsbestimmungen,
  sowie  eine  Reihe  weiterer  das
Schutzgebietsgesctz  ergänzender  oder  für  die  ’taxis
beonders  interessierender  Vonschriften  alledruckt.

 

Auch  dicese  sind  an  rielen  Stellen  mit  Erläutcrungen
verschen.  Hervorzuheben  sind  hier  namentlich  die
Verfügungen  des  Reichskanzlers  über  die  (ierichtsburkecit
  und  das  Kostenwesen  in  den  afrikanischen  und
den  Südscoe-Schutzgehbieten,  die  Bestimmungen  über
den  Verkehr  der  inländischen  Gerichte  mit  den  Schutzgebietsgerichten,
  die  Kaiserlichen  Verordnungen  betr.
die  Rechte  un  C(irundstücken  in  den  Schutzgebieten
und  betr.  die  Schaffung  von  Kronland,  das  Gesetz
betr.  die  Eheschlietzung  und  die  Beurkundung  des
Pesonenstandes  vom  1.  Mai  1870,  die  Kaiserliche  Verordnung
  betr.  die  Einrichtung  der  Verwaltung  und
die  Eingeborenenrechtspflege  in  den  afrikanischen  und
Südsee-Schutzagebieten,  sowie  die  verschicdenen  über
die  Eingeborenengerichtsharkeit  in  jenen  Schmezgebieten
rlassenen  Bestimmungen  des  Reichskanzlers  und  der
Gouverneure,  die  Bestimmungen  über  die  Errichtung
des  Rcichs-Koloninlamts,  dus  (iesctz  über  die  Einnahmen
  und  Ausgaben  der  Schutzgebiete  in  der
neuesten  Faussung,  die  Kaiserliche  Verordnung  betr.
die  Bildung  von  Kommunalverbünden.  die  Verfügung
des  Reichskanzlers  betr.  die  Bildung  von  Cicurernementsräten
  und  betr.  das  Verorduungsrecht  der  Behörden,
  die  Kaiserliche  Verorinung  betr.  Zwangsund
  Strafbelugnisse  der  Verwaltungsbehönlen  in  den
Schutzgebieten  Afrikas  und  derSüdscc  vom  1#l.  Juli  1905,
das  Schutztruppengesetz  und  die  Kaiserlichen  Verordnungen
  betr.  die  Rechtsverhältuinse  der  Landesbeamten.
Ein  eigener  Abschnitt  des  Anhangs  ist  dem  Schuzgebiet
  Kinntschon  gewidmmet,  welcher  die  besonderen
für  dieses  Schutzgebiet  in  betreff  der  Gerichtsbarkeit
und  Verwaltung  erlassenen  Bestimmungen  enthält.
Schlichlich  folgt  noch  eine  Ubersicht  über  die  Behörden
  in  den  Schutzgebicten  nuch  dem  Stande  vom
April  1910.

Das  Werk  bietet  hiernach  im.  Grunde  mehr,  als
sein  Titel  besagt.  Es  gibt  cine  Ubersicht  über  die
wichtigsten  auf  dem  (liebiete  des  Koloninlrechts  überhaupt
  in  Beiracht  Kkommenden  gesctzlichen  und  Ver-Waltungs-Volschriften.
  ES  eisscheint  deshall  namentlich
  auch  gecignet.  heimischen  Richtern,  Verwallungs--beamten
  und  Anwälten  als  IIlfsmitel  zu  einer  raschen
        <pb n="468" />
        W  434  e.

Orientierung  in  der  Kolonialgescizgebung  zu  diencn.
sOowie  Studierende  und  Beamte.  welche  sich  für  die
Koloniallaufbahn  vorbereiten.  in  das  Kolonialrecht  einzuführen.
  Vom  wissenschaftlichen  Standpunkt  aus
verdienen  insbesondere  die  LErläuterungen  zum  Schu:zkebietsekxesetz
  und  zum  (iesctz  über  die  Konsulargerichlebarkeit
  Beachtung.  Der  Verfasser  behandelt.
unter  Berücksichtigung  der  Literntur  des  Kolonial--rechtes,
  die  sämtlichen  wichtigeren.  in  diesem  hervorgetretenen
  Kontroresen  und  nimmt  überall  in  beachtenswerter
  Weise  zu  diesen  Stellung.  Vielfach
finden  sich  auch  Hinweise  nuf  die  Rechisprechung
zaund  zwar  u.  a.  auch  auf  solche  Entscheidungen  der
Kolonialgerichte  und  heimischen  (ierichte.  welche
bieher  euh  nicht  veröffentlicht  sind.  Das  Werk,  dem
ein  ausführliches  Sachregister  beigegeben  ist.  stellt
zweifellos.  trotz  scines  billigen  Preises,  eine  herrorrugende
  Erscheinung  auf  dem  (lebiete  der  Kolonial-Techts-Literntur
  dar  und  dürfte  allen  Kreisen,  die  sich
mit  dem  Kolonialrecht  zu  beschäftigen  haben.  willkommen
  sein.

Eine  Reise  durch  die  deutschen  Kolonien.  Herausgegeben
  von  der  illustrierten  Zeitschrift  „Kolonie
und  Heimat“.  II.  Band:  Kamerun.  Mit  2  Karten
und  209  Abbildungen.  darunter  14  anzscitigen  Bildern.
  Berlin.  Verlag  kolonialpolitischer  Zeitschriften
G.  m.  b.  H.  Preis  .  K  5  in  Leinwand  gebunden.
mit  furbiger  Decrkelzeichnung.

Die  bekannte  Zeitschrift  „Kolonie  und  Heimat“
gibt  unter  Obizem  Titel  ein  ausgezeichnetes  IHustrationswerk
  über  unsere  Kolonien  hernus,  von  dem  bereits
vor  einem  halben  Jahre  der  erste  Band  über  Ostafrika
erschienen  ist.  Dieser  hat.  wie  wir  hören,  allenthalben
830  grolzen  Anklang  gefunden.  daß  demnächst  bereits
die  zweite  Auflage  zur  Ausgabe  gelangen  kann.  Nunmehr
  liegxt  der  zweite.  Kamerun  behandelnde  Band
vor,  der  bei  gleichem  Preise  den  ersten  an  Reichhaltigkcit
  fast  noch  übertrifft.

Wie  im  ersten  Bund  wird  die  Natur  und  Wirtschaft
  des  Landes  in  kurzen.  in  sich  abgeschlossenen
Aufsützen  von  dem  bekannten  Kolonialschriftsteller

 

Rudolf  Wauner  behandelt;  jeder  Darstellung  stehen
die  entsprechenden  Bilder  gegenüber.  Landschaft.
Tier-  und  Pflanzenwelt,  Bevölkerung.  insbesonderc  aber
unsere  Kolonialarbeit,  werden  in  Wort  und  Bild  so
eingechend  ueschildert,  wie  dies  für  die  Allgemeinheit
von  Wert  ist.

Auch  der  zweite  Band  wird  in  der  Familie  jedes
Kolonialfreundes  willkommen  sein.  Den  Verlag  darf
man  zu  der  vorziglichen  Idee  dieses  deutschkolonialen
i.  Reisen  erkes“  erneut  beglückwünschen.

Lebensbilder  aus  der  Tierwelt.  Herausgegeben  von
H.  Meerwarth.  R.  Voigtlündem  Verlug.  Leipzig.
1.  Reihe:  Süugetiere.  2.  Reihe:  Vögel.  3.  Reihe:
Kricchticre,  Lurche  und  Fische.  4.  Reihe:  Nic„lere
Tiere.  1.  u.  2.  Reihe  in  48  Lief.,  3.  u.  4.  Reibe  in
32  Lief.,  je  75  Pf.  Vollst.  in  10  Bd.  à,  12  ungeb.

Diese  Lebensbilder  machen  es  sich  zur  Aufgabe.

durch  Wort  und  Bild  die  Liche  zur  heimischen  LTierwalt
  zu  fürdern.  In  zwunglosen  Aufsätzen  werden
Sängetiere.  Vögel.  Kricchtiere.  Lurche,  Fische  und
schlichlich  die  wirbellosen  Tiere  geschildert.  Ein  sorgfültiges
  Studinm  und  ein  licberolles  Versenken  in  das
Leben  der  Tiere  zeichnen  diese  Schilderungen  aus.  die
in  ansprechender  und  gemeinverstündlicher  Form  geschrichen
  sind  und  größtenteils  von  dem  Leben  und
Treiben  der  Tiere  wührend  der  verschicdenen  Jahreszeiten
  berichten.  Was  sie  aber  noch  besonde  venvoll
  macht.  ist  die  grolse  Anzahl  von  Bildem.  die
jedem  Artikel  beigegeben  sind.  Es  sind  die  seit
Schillings  und  Berger  so  belicbt  gewordenen  Momemtphotographien,
  die  uns  die  Tiere  in  und  bei  ihrer
Behausung,  beim  Hausbau,  bei  der  Asung,  beim
neckischen  Spiel  und  in  der  Ruhe  zeigen  und  dic  oh
so  kühn  aufgenommen  sind,  daß  man  sich  staunend
fragt.  wie  es  maglich  war,  die  doch  in  der  Nutur
meistens  schenen  Tiere  so  zu  belanschen.  Es  ist  sicher.
dals  vielc.  die  diese  Lebensbilder  lesen,  reiche  Anrexung
  linden  und  künftig  selbst  eingehende  Beobachtungen
  in  der  Natur  und  bei  ibren  Bewohnern
machen  werden,  gewiß  sich  selbst  zur  Freude.

Koloniale  Liter  atur.)
IV.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen.

Curzon.  Lord  of  Kedleston:  Indiens  Stellung  im
britischen  Weltreich.  Ein  Vortrag  gechalten  vor  der
ID’hilosophischen  (iesellschaft  in  Edinburgh  am  19.  Okt.
%9.  (Koloniale  Abhandlungen,  llest  31  35.)  Berlin:

W.  Süsserott  (1910).  29  S.  0.80  .  KM.  80.  I1
*7Dunker,  Carl:  Der  deutsche  Kaufmann  und  die

koloninle  Expansion  der  Völker  Westeuropas.  Zur
Feier  des  (ichurtstages  Sr.  Ilujestüt  des  Kaisers  am
27.  Januar  1908  in  der  Auln  der  Handelzghochschule
IBerlin]  vorgetragen.  Berlin:  (i.  Reimer  1910.  27  S.
O0.  8S0  .  ..  -

)  In  dieser  Rubrik  sollen  fortan  versuchsweise  die  neuesten
Erscheinungen  Ustematisch  Erordnet  mitgeteilt  werden.  Mit
einem  ’  Sind  die  Titel  der  Werke  bezeichnet,  welche  bei  der
Redaktion  des  Kolonialblattes  einginuen.

Der  Verlag  erklärt  Sich  pern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derjenigen  Werkr  bereit.  welche
als  Rezensionsexremplure  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzelchnis  ihm  zugeschickt  werden.

 

Sladen,  Douglas:  Egypt  and  the  English.  Showing
Britich  Public  Opinion  in  Exrpt  upon  the  Ezrptian
Question  London:  Hurst  &amp;amp;  “  1910.  596  S.
10  3  6·  .  80.  3

Vulmor.  J.:  Les  problèmes  de  la  colonisation.
Pnris:  JI.  Rivièrc  1909.  III.  218  S.  3.50.  K.  D.  14

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

Johnston,  Sir  Harrr:  Britain  Across  the  Seas:
Afrira.  A  history  and  description  of  the  Britisch
Empire  in  Africa.  London:  Jational  Socictv.  1910.
450  S.  10  Fô  6  d.  s

Mantegazzu,  Vico:  Menelik.  I’Italia  e  l'Etiopia.
Ailano:  Libr.  ediir.  milan.  1910.  200  8.  3  L.  õO  c.  S.  lo

Kossettl,  Carlo:  Storia  diplomatica  dell’  Etiopia
durnnte  il  regno  di  Menelik  II.  Trattati,  accordi.
convenzioni.  protocolli.  atti  di  concessione,  ed  alin
        <pb n="469" />
        G□„  435  20

documenti  relativi  all'  Etiopia  corredati  da  note  esplicatire,
  un  indice  e  due  carte.  Torino:  Soc.  tipogr.-=edir.
  naz.,  (1910).  441  S.  8  .K.  80.  1

Wahlberg,  Ferdinand  v.:  Christian  Bode.  Eine
Erzählung  aus  den  deutschen  Kolonien  in  der  Wolga-###eppe.
  Wien:  W.  Braumüller  1910.  VII,  179  8S.
——  80.  (8

III.  Geographie.

Eine  Reise  durch  die  deutschen  Kolonien.  Herausgereben
  von  der  illustrierten  Zeitschrift  „Kolonie
und  Heimat“.  II.  Band:  Kamerun.  Mit  2  Karten
und  209  Abbildungen,  darunter  14  ganzseitigen  Bildern.
  Berlin,  Verlag  kolonialpolitischer  Zeitschriften
(i.  m.  b.  H.  Preis  .¾  5  in  Leinwand  gebunden,  mit
larbier  Deckelzcichnung.  (Siele  Lit#ralzn-Bericht.)

19

Seligmann,  C.  G.:  The  Melanesians  of  British
New  Guinea.  Cambridge:  1910.  799  S.  21  8#k  Se.  i

Vischer,  H.:  Across  the  Sahnra  from  Tripoli  to
Bornu.  London:  1910.  328  S.  12  #  6  d.  So.  11

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Dewar,  Douglas:  Indian  Birds:  Being  a  key  to
the  common  birsls  of  the  pluins  of  India.  London:
Laune  1910.  228  S.  6  N#6#.  S0.  (12

*  Reharz,  P.  Steph.:  Der  geologische  Bau  von
Kaiser-Wilhelms-Land  nach  dem  heutigen  Stand  unseres
Wissens.  ((ieologische  Mitteilungen  aus  dem  Indo-Australischen
  Archipel  hraeg.  von  (icorg  Bochm.  VII.)
Aus:  Neues  Jahrbuch  für  Mineralogie.  Beil.-Bd.  29,
S.  10.—536.  Stuttgart:  E.  Schweizerbart'sche  Verlags-Duchb.,
  1910.  80.  (13

Sternfeld:  Die  Schlangen  Deutsch-  Ostafrikas.
(„hie  Fauna  der  deutschen  Kolonien  Reihe  III:

Ieutsch-Ostafrika,  Heft  2.)  Berlin:  R.  Fricdlünder
1910.  4  S.  8S0.  I4

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
Vacat.

VI.  Staatsrecht.

Entwurf  eines  Kolonialbeamtengesetzes  nebst  Begründung.
  (Drucksachen  des  Reichstags.  12.  Legisl.-Per.
II.  Ses.  1900,  10.  Nr.87.)  Berlin:  C.  He#mann  (1910).
4%  S.  0.70  .K.  10.  (15

erstmeyer,  Johannes:  Dus  Schutzgebietskesctz
nebst  der  Verorlnung  betr.  die  Rechtsverhältnisse  in
den  Schutzgebieten  und  dem  Gesctz  über  die  Konsular-Zerichtsbarkeit
  in  Anwendung  auf  die  Schuzgebicte
Owie  den  Ausführungsbestimmungen  und  ergänzenden
Vorschriften.  Erläutert.  (Guttentag'sche  Jammlung
TDeutscher  Reichsgesetze.  Nr.  97).  Berlin:  J.  Guttentag
1910.  XXVIII.  280  S.  3  .  16

VII.  Verwaltungsrecht.
Vacat.
VIII.  Justizwesen.
Vucat.
IX.  Völkerrecht.
Vacat.

XN.  Bevölkerungswesen.

Alston,  Leonard:  Education  and  Citizienship  in
India.  London:  Longmans  1910.  1  8  6  u  &amp;amp;.  1

 

Aubin,  E.:  En  Haiti.  Planteurs  d’autrefois.
Nôgres  aujourd’hni.  Paris:  1910.  348  p.  5  Fr.  80.  I18

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Die  wirtschaftliche  Entwicklung  unserer  Kolonieen
(sic!)  im  Jahre  1908/09.  (Beitrag  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees.)  Aus:  Reichs-Arbeitsblatt.  April
1910.  4  S.  10.  10

XII.  Finanzwesen.

*Civil  Services  and  Revenue  Departments.  Approprlation
  Accounts  1908—1909,  with  the  Reports  of
the  Comptroller  and  Auditor  General  Ahercon.  London:
Eyre  &amp;amp;  Spottiswoode  (1910).  120

*Colonial  Estimates  lof  thel  Straits  Settlements.
(Ordinance  XV  of  1909.)  1910.  (Supplement  to  the
Straits  Settlements  Government  Gazette  Extraordinarr
Vol.  XLIV,  Nr.  6C4.)  Singapore:  Gov.  Print.  Off.  1910.
Fol.  121

*Civil  Serrices  and  Revenne  Departments.,  1910—
11.)  Vote  on  Account.  Estimates  for  Civil  Serviccs
and  Rerenue  Departments.  London:  Eyre  and  Spottiswoocde
  (1910).  6  S.  1  d  ..  40.  (l*?D

XIII.  Landwirtschaft.

Adam,  Jean:  Les  pPlantes  oléifres  de  UAfriguc#ccidentale
  françgaise.  Paris:  A.  Challamel.  23
I.  L'Arachide.  Culture,  produits,  commerce,

amélioration  de  la  production.  1908.
II.  Le  palmier  à  huile.  Habitat.  Variéctés.
Conditions  de  vegétation.  Culture  1910.

Belli,  P.:  II  cufft.  II  suo  paese  e  la  sua  importanza.
  (S.  Paulo  nel  Brasile.)  Alilano:  U.  Hoepli  1910.
XXIV,  395  p.  con  18  tav.,  7  diagrammi  a  carta  delle
zone  caffeifere.  4  E.  50  c.  S80.  24

"Dernburg,  Bernhard:  Baumwollfragen.  Berlin
E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Schn,  1910.  10  S.  0.60  .  80.  25

Jagd-Bilder  und  Szenen  aus  Afrika  (Umschlagt.:

Der  dunkle  Weltteil  vom  Standpunkte  des  Weidmannes.)

  1.  Heft.  Wien:  Huber  &amp;amp;  Lahme  JNachi.
1909.  26  S.  1  „.  8e%.  26

Jagden  in  Ostindien.  Wien:  Huber  &amp;amp;  Lahme
Nachf.  1910.  27  S.  1  .  0P0.  #

Departement  von  landbouw  Buitenzorg.  Jahrboek
1908.  Gouvrernemems  kina-onderneming.  87  S.  80.  s28

Kleydorff,  W.  Frhr.  v.:  Jagderlebnisse  und  Reisebilder
  aus  Somaliland,  Tunesien.  Eritrea  (Afrika),  Sardinien
  und  dem  Sudlan.  Berlin:  Vossische  Buchh..
1910.  IX,  218  S.  m.  124  Abbild.  u.  16  farb.  Tat.
10  „K.  8S0.  *

Parry,  M.  S.,  and  Murdour,  E.  M.:  The  AB  C
to  Rubber  Planting  Companies  in  Malaya.  London:
E.  Wilson  1910.  2  J  P0.  30

Strakosch,  Siegfried:  Erwachende  Agrarländer.
Jationallandwirtschaft  in  Agrpten  und  Sudun  unter
englischem  Einflusse.  Alit  einer  Karte  des  englischügyptischen
  Sudan.  Berlin:  1910.  XlII,  236  S.  6.7.
S.  31

Supf,  Karl:  Deutsch-koloninle  Banmwoll-V’nternehmungen.
  Bericht  XII  (Frühjuhr  1910)  mit  1  Tafel
und  1  Karten  der  Baumwollbau-Kommission  erstattet.
(Beihefte  zum  Tropenpflanzer.  Bd.  11.  Nr.  3.  S.  129
his  250.)  32

Tables  de  Paurité  pDour  cotons  par  la  Sccicte  des
anciens  courtiers.  Havre.  Læ  Havre:  Impr.  des  anciens
courtiers  (1910).  18  S.  3  47.  0  c.  0.  #
        <pb n="470" />
        W  436  20

XIV.  Wasserwesen.
Vacat.

XV.  Bergbau.

Hagen,  Florinn:  Marmorfunde  in  Deutsch-Südwestafrika,
  und  zwar  in  Swakopmund,  Sphink,  Navachab,
  Habis,  Karibib.  Kubas.  (Ilit  Abbildungen  und
Karte.)  (Koloniale  Abhandlungen.  Heft  32/33.)  Berlin:
W.  Süsscrott  (1910).  20  S.  0.80  .  S.  131

Mining  Acts  and  Regulations  sof  New  Zealands.
1908—09.  Wellington:  J.  Mackay  1908—09.  4
9  d.  0.  (35

Westhof,  Wilhelm:  Geschichte  des  deutschen  Bergrechts.
  Aus  dem  Jachlasse  hrsg.  u.  bearb.  von  Wil--helm
  Schlüter.  E.  Das  Bergrecht  in  den  deutschen
Schutzgebieten.  In:  Zeitschr.  f.  Bergr.  51.  Bd.  2.  H.
S.  217—275.  36

XVI.  Handelswesen.

Rubber  Share  Handbook:  Details  of  Companies
owning  Rubber  and  other  Produce  Properties.  London:
Financier  &amp;amp;  Bullionist.  2  .  137

XVII.  Gewerbe-  und  Industriewesen.
Vacat.

XVIII.  Verkehrswesen.

Vagcat.

XIX.  Gesundheitswesen.

Craig,  C.  F.:  The  malarial  Fevers.  hacmoglobinuric
  Fever  and  the  Blood  Protozoa  of  Man.  London:
1910.  1  L.  86.  38

Gabbet.  P.  C.:  Notes  on  operations  in  India  for-Hernia.
  Hydrocecle  and  Elephamiasis.  With  notes  on
(ataract  Extraction  br  R.  H.  Elliot.  London:  Luzac,
1910.  57  S.  2  8###.  S#e4  39

Kleinweg  de  Zwann,  I.  P.  De  genceskunde  der
Alcnangkabau-maleiess.  Amsterdam:  1910.  4,  409  p.
5  F.  50  c.  8S..  40

II.  internationale  wissenschaftliche  Lepra-Konferenz,
  abgehalten  vom  16.  bis  19.  August  1909  in
Bergen  (Norwegen).  Mitteilungen  und  Verhandlungen
hrsg.  von  H.  P.  Lie.  Bd.  1—2.  Leipzig:  I.  A.  Barth
19000—10.  10.  (41

XX.  Sprach-  und  Literaturwissenschaft.
Vacat.

XXI.  Missions-  und  Schulwesen.

Flierl.  Johannes:  Cedenkblatt  der  Neuendettelsauer
  Heidenmission  in  Queecnsland  und  Neu-Guinca.
(1885—1910.)  2.  verb.  Aufl.  m.  Bildern  (auf  Taf.)  u.
1  fuarb.  Karte:  Neuen-Dettelsau:  Diakonissen-Anstalt
1910.  90  S.  1  .  S8S0.  42

Flierl,  Johannes:  30  Jahre  in  Wüsten  und  Wildnissen.
  Neuen-Dettelsau:  Diakonissen-Ansmlt  1910.

135  S.  0,80  ..  do.  (4
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.

Vacat.

XXIII.  Militür-  und  Marinewesen.

Hannn,  H.  B.:  The  Second  Afghan  War.  1878—
59  —  0.  Iis  causes.  its  conduct,  and  its  conseduences.
Vol.  3.  London:  Constable  1910.  592  S.  15  s.  80.  44

 

XXIV.  Technologie.
Vacat.

*  1#

Neue  Eingünge  nichtkolonialen  Inhalts.

*Bericht  des  Berliner  Vereins  vom  Roten  Kreuz
f.  d.  J.  1000.  Berlin.  860.

Dambitsch,  Ludwig:  Die  Verfassung  des  Deutschen
Reichs  mit  Erläuterungen.  Berlin:  F.  Vahlen  1910.
VI,  696  S.  14  ..  80.

Gerland,  Heinrich  B.:  Die  englische  Cerichtsverfassung.

  Eine  s’stematische  Darstellung.  2  Halbbünde.
  Leipzig:  G.  J.  Göschen  1910.  XVI,  1020  S.
15  .A.  do.

*Henking.  H.:  Festscehbrift.  25  Jahre  im  Dienste
der  deutschen  Scefischerci.  Ein  Rückblick  auf  die-Tätigkeit
  des  Deutschen  Seefischerei-Vereins.  Die
Scecfischereischulen  des  Deutschen  Seefischerei-Vereinz.
Die  Samariterkurse  des  Deutschen  Seetischerei-Vercins.
Mit  1  Karte.  (Abhandlungen  des  Deutschen  Sefischerei-Vereins
  Bd.  XI.)  Berlin:  O.  Selle  1010.  VIII.
216  S.  8o.

Illustriertes  Jahrbuch  der  Naturkunde.  S.  J.
190.  Von  H.  Berdow.  Teschen:  Prochaska  (1910.
222  Sp.  1.50  .  10.

*Iahresberieht  der  Hamburger  Kolonne  vom  Roten
Kreuz  für  das  Jahr  1909.  o.  O.  u.  J.  80.

Klrehner,  Martin:  Lehrbuch  der  Militär-Gesundheitspflexge.
  2.  Aufl.  des  „Grundrig  der  Militärgesundheitspflege“.
  1.  Bd.  Mit  245  Figuren  im  lext.
Leipzig:  S.  Hirzel  1910.  IXN,  517  S.  15  ..  80.

Marburg,  Gustav:  Soziale  Reformen.  Ein  ProgErsmm
  für  die  Mittelstandsparteien  des  Staates.  9.  zeilgemähte
  Aufl.  Wien:  G.  Szclinski  1910.  IIVI,  108  S.
————  b0.

Passon,  Richard:  Die  Bilanzen  der  privaten  Unternehmungen
  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Aktiengesellschaften,
  Gesellschaften  mit  beschrünkter  Haftung.
Genossenschuften  und  ((ewerkschaften,  der  Bank-,  Versicherungs-
  und  Eisenbahn-Unternehmungen.  Leipzig:
B.  G.  Teubner  1910.  XII,  355  S.  9..  80.

*  Rooserelt,  Theodore:  Staats-  und  Lebenskunst.
Aus  seinen  Reden  und  Botschaften  ausgewählt  von
Max  Kullnick.  2.  Aufl.  Berlin:  K.  Curtins  (19101.
195  S.  8So.

Schiedsspruch  in  Sachen  „Transatlantica“  Rhederei
A.-G.  Hamburg,  und  Compagnie  Rovrale  Belgo-Alzentine.
  Antwerpen,  gegen  Seetransportgescllschaft  m.  b.  H.
Hamburg  (Ilenzell-Deppe-Hohenlohe-Streit).  Schiedrichterc:
  Lonis  Renault,  Beenacrt,  von  Jacobs.
Paris.  4.  April  1910.  o.  O.  u.  J.  14  S.  80.

*  Die  Seeschiffahrt  im  Jahre  1908.  2.  T.  Schifftunfülle
  deutscher  Seeschiffe.  —  Schiffsunfälle  an  der
deutschen  Küste.  (Statistik  d.  D.  R.  Bd.  225.  II.)

Streiks  und  Aussperrungen  im  Jahre  19/0.
(Statist.  d.  D.  R.  Bd.  2309.)

*  Tille,  Alexander:  Die  Ausgleichung  der  Roheisenselbstkosten
  in  Südwestdeutschland-Luxemburg  und
Niedlerrheinland-W’estfalen  1902—1907.  Denkschrift.
(Südwoestcutsche  Wirtschaftsfragen.  Heft  16.)
Saarbrücken:  C.  Schmidtke  1908.  80.

7#
        <pb n="471" />
        437  ꝛ

Koloniale  Preßstimmen.

Unter  der  Überschrift
„Die  Sudwestafrikaner  und  die  Reichsregierung“

bringt  die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“
vom  12.  ds.  Monats  an  ihrer  Spitze  folgende
Ausführungen:

Nach  einer  überseeischen  Korrespondeng  hat  der
Landesrat  in  Windhuk  mit  einer  Resolution  geschlossen,
in  welcher  er  erklärt,  außerstande  zu  sein,  der  Politik
des  Reichs-Kolonialamts  mit  zuversicht  zu  folgen.

Die  Resolntion  soll  veranlaßt  sein  neben  der  in
ihr  selbst  enthaltenen  Begründung  durch  wiederholte
Ausdrücke  der  Nichtachtung,  welche  der  Staatssekretär
gegenüber  den  Südwestafrikanern  gebraucht  habe.  Gelegentlich
  der  Erörterung  der  Frage,  ob  und  in  welchem
Umfange  die  Selbstverwaltungsbefugnisse  des  südwestafrikanischen
  Schutzgebiets  auszudehnen  seien,  hat  der
Staatssekretär  bei  der  allgemeinen  Schilderung  des
wirtschaftlichen  und  sozialen  Aufbaues  auf  Grund  der
von  dem  Gounvernement  eingereichten  Jahresdenkschrift
die  Feststellung  zu  machen  gehabt,  daß  in  dem  Schutzgebiet
eine  nach  Nationalitäten  stark  gemischte  Bevölkerung
ihren  Wohnsitz  habe,  daß  die  Kriminalität  der  Weißen
im  Vergleich  mit  der  Heimat  eine  außerordentlich  hohe,
der  Alkoholverbrauch  der  weißen  Bevölkerung  ein  sehr
bedenklicher  sei,  und  das  Anwachsen  des  Mischelements,
der  sogenannten  Bastards,  gerade  in  den  letzten  Jahren
eine  sehr  bedrohliche  Ausdehnung  gewonnen  habe.
Diese  objektiven  Feststellungen  sind  bioher  nach  keiner
Richtung  entkräftet  worden.  Sie  waren  für  die  Beurteilung
  der  Sachlage  nicht  entbehrlich.

Schließlich  hat  gegenüber  einem  Antrage,  die  Erteilung
  von  Konzessionen,  Bergwerks=  und  Landberechtigungen
  von  der  Anhörung  des  Landesrats  abhängig
  zu  machen,  Herr  Dernburg  darauf  hingewiesen,
zu  welchen  Zuständen  in  anderen  Ländern  die  Verteilung
  von  Gewinnmöglichkeiten  durch  erwählte,  von
Interessenten  nicht  freie  Körperschaften  geführt  habe,
und  wie  sich  in  Südwestafrika  bei  einer  Tendenz,
welche  die  gesamten  Schätze  des  Schutggebiets  für  die
zur  Zeit  dort  anwesende  Bevölkerung  reserviert  wissen
will,  ähnliche  Zustände  mit  Notwendigkeit  entwickeln
müßten.  Es  ist  dabei  darauf  hingewiesen  worden,  daß
in  keiner  vorgeschrittenen  Staatswirtschaft  die  Verfügung
  über  derartige  Rechte  der  Verwaltung  entgogen
sei,  wie  denn  in  Preußen  z.  B.  die  Verpachtung  der
Domänen,  die  Verwertung  von  Holäaschlagrechten,  die
Verleihung  von  Bergwerken,  die  Verdingung  von  Lokomotiven,
  Schienen  und  Kohlen,  im  Reich  der  Bau  der
Kriegsschiffe,  der  Kasernen  usw.,  lediglich  als  Verwalmmgssache
  behandelt  würden.  Diese  Ausstellungen
haben  den  Staatssekretär  nicht  gehindert,  dem  Gemeinsinn
  der  Südwestafrikaner  auf  anderem  Gebiet  alle
Anerkennung  zuteil  werden  zu  lassen.

In  der  Resolution  selbst  wird  der  Ausdruck  des
Mißtrauens  damit  begründet,  daß  Staatssekretär
Dernburg  es  abgelehnt  habe,  bezüglich  des  Vertrages
mit  der  Kolonialgesellschaft  den  Landesrat  anzuhoren.

Der  Landesrat  ist  errichtet  auf  Grund  der  Verordnung
  des  Reichskanzglers  vom  28.  Jannar  1909.
Nach  dieser  Verordnung  gehören  zur  Zuständigkeit  des
Landesrats  als  beratenden  Organs  der  Verwaltung  die
jährlichen  Vorschläge  zum  Haushaltsplan  des  Schutzgebiets,
  die  vom  Gouverneur  zu  erlassenden  oder  vor- 



zuschlagenden  Verordnungen,  soweit  sie  lediglich  lokale
Bedeutung  haben,  und  alle  vom  Gouvernement  sonst
zur  Beratung  vorgelegten  Angelegenheiten.  Der
Landesrat  kann  eigene  Anträge  dem  Govuverneur
unterbreiten.  Beschließende  Funktionen  hat  der  Landesrat
  nur  insoweit,  als  ihm  bestimmte  Materien  vom
Reichskanzler  überwiesen  werden.  Die  Begutachtung
von  Verträgen  der  Zentralverwaltung  gehört  demnach
nicht  zu  den  Funktionen  des  Landesrats,  und  eine  dahingehende
  Petition  von  Lüderitzbuchter  Diamantinteressenten
  ist  vom  Reichstag  dem  Reichskanzler  lediglich
als  Material  überwiesen  worden.  Einen  Anspruch  auf
Anhörung  in  dem  vorliegenden  Falle  besaß  der  Landesrat
  also  nicht.

Materiell  lag  die  Sache  so:  In  dem  Diamanten
führenden  Gebiet  besaß  die  Deutsche  Kolonial-Gesellschaft
  für  Südwestafrika  infolge  der  Häuptlingsverträge
und  auf  Grund  der  von  der  Reichsregierung  wiederholt
ausgesprochenen  Anerkennung  dieser  Verträge  bis  zum
Jahre  1908  das  ausschließliche  Bergrecht.  Hierüber
sagt  die  Raiserliche  Bergverordnung  vom  15.  August  1889:
„In  diesen  Gebietsteilen  steht  es  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
  für  Südwestafrika  frei,  nach  ihrem
Ermessen  Bergbau  selbst  zu  betreiben  oder  durch
andere  betreiben  zu  lassen,  und  die  Bedingungen  festzusetzen,
  unter  welchen  letzteres  geschehen  soll.  Von
dem  Bergbau  sind  weder  Gebühren  noch  Abgaben  an
die  Bergbehörde  zu  entrichten.“  Diese  Rechte  sind  über
zwei  Jahrgehnte  lang  weder  ihrem  Umfang  noch  ihrem
Inhalt  nach  von  irgend  einer  Seite  angegriffen  worden.
Gelegentlich  der  Tagung  der  gemischten  Kommission
zur  Prüfung  südwestafrikanischer  Gesellschaften  wurde
als  allgemeiner  Wunsch  hingestellt,  daß  das  Bergwerksgebiet
  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  der
allgemeinen  Schürffreiheit  unter  den  gleichen  Bedingungen
  eröffnet  würde,  wie  dies  hinsichtlich  des
öffentlichen  Bergwerksgebiets  auf  Grund  der  Bergverordnung
  vom  8.  August  1905  der  Fall  ist.
Diesem  Wunsche  hat  die  Kolonialverwaltung  durch  den

Vertrag  mit  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  vom
17.  Februar  2.  April  1908,  den  sogenannten  Bergrezess,
  Rechnung  getragen.  Es  kann  danach  innerhalb

  des  Gebietes  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
jeder  schürfen,  Felder  belegen  und  Bergwerkseigentum
erwerben  zu  den  gleichen  Bedingungen,  wie  im  bergfreien
  Teile  des  Schutzgebiets.  Die  sämtlichen  mit  der
Berghoheit  verknüpften  Funktionen  übernahm  der  Fiokur,
welcher  lediglich  die  gleichen  Schürsfgebühren,  Felderstenern
  und  Forderungsabgaben  wie  in  seinem  Gebiete
eingieht  und  an  die  Kolonialgesellschaft  abführt.  Eine
Gegenleistung  zugunsten  der  Kolonialgesellschaft  ist
dabei  nicht  ausbedungen  worden,  trotzdem  die  Gesellschaft
  auf  das  ihr  aus  §  48  der  Bergverordnung  vom
Jahre  1889  zustehende  Recht  der  Verfügung  über  die
Hälfte  des  Uberschusses  der  Einnahmen  über  die  Ausgaben
  der  Bergverwaltung  verzichtete,  ein  Verzicht,
welcher  angesichts  der  heutigen  Verhältisse  nach  Millionen
  zu  bewerten  ist.  Es  blieben  ihr  —  im  Vergleich
mit  anderen  Schürfern  —  lediglich  zwei  Ansprüche;
da  der  Rezeß  von  dem  Gesichtspunkt  ausging.  daß  die
allgemeine  Schürffreiheit  zu  erstreben  sei,  und  in  dem
Sinne  auch  von  der  Kolonialgesellschaft  angenommen
ist,  wird  diese  verlangen  können,  daß  die  Schürffreiheit
auch  im  allgemeinen  aufrecht  erhalten  bleibe.  Ferner
hatte  sie  den  Anspruch  auf  Verleihung  von  Sonderrechten
  in  gewissem  Ausmaß,  soweit  nicht  öffentliche
        <pb n="472" />
        Interessen  entgegenstehen.  Dieses  letztere  Recht  ist
durch  den  neuen  Vertrag  mit  der  Deutschen  Kolonial-=gesellschaft
  beseitigt.  Wurde  also  früher  von  allen
Seiten  der  Grundsatz  der  Schürffreiheit  an  die  Spitze
gestellt,  so  ist  mit  der  Entdeckung  der  Diamanten  im
Jahre  1908  in  dieser  Anschauung  ein  Wandel  eingetreten.
  Das  in  Lüderitzbucht  ausgebrochene  Gründungsfieber,
  die  Schwierigkeit  der  Bewachung  der
Felder,  der  befürchtete,  zum  Teil  eingetretene  Ubergang
  von  Diamantgerechtsamen  in  ausländische  Hände
und  die  Notwendigkeit,  für  eine  spätere  Einschränkung
der  Produktion  rechtgeitig  Vorkehrung  zu  treffen,  haben
es  der  Regierung  angezeigt  erscheinen  lassen,  einen
erheblichen  Teil  des  Diamanten  führenden  Bodens,
nachdem  bereits  eine  Zahl  von  Gesellschaften  gegründet
war,  und  Rechte  erworben  waren,  dem  öffentlichen
Verkehr  zu  entziehen.

Die  Notwendigkeit  dieser  unter  dem  Namen
„Sperre“  bekannten  Maßnahme  ist  sowohl  im  Schutzgebiet
  als  auch  in  der  Heimat  allseitig  anerkannt
worden.  Der  jetzt  bestehende  Streit  gipfelt  in  der
Frage,  ob  jene  Sperre,  wie  geschehen,  zugunsten  der
Deutschen  Kolonialgesellschaft  hätte  ausgesprochen  werden
dürfen,  oder  ob  die  Möglichkeit  bestand,  sie  für  den
Fiskus  des  südwestafrikanischen  Schutgebietes  vorzunehmen.


Diese  Frage  ist  eine  reine  Rechtofrage.  Sie  kann
weder  aus  opportunistischen,  lokalpolitischen,  noch  aus
fiskalischen  Gesichtspunkten  entschieden  werden.  Da  die
Entscheidung  von  Rechtofragen  nirgends  zur  Kompetenz
von  Körperschaften  der  Selbstverwaltung  gehört,  gehört
sie  auch  nicht  vor  das  Forum  des  Landesrats.  Derartige
  Fragen  sind  im  Streitfalle  vor  die  Gerichte  zu
bringen.  In  solchen  Fällen,  die  zur  Kompetenz  der
stnatlichen  Verwaltung  gehören,  sind  sic  durch  die  mit
der  Beratung  der  Verwaltung  von  Amts  wegen  betrauten
  Stellen  zu  erörtern.  Da  der  letztere  Fall
vorlag,  hat  die  Kolonialverwaltung  ein  Gutachten  des
Reichsjustizamts  eingeholt,  welches  dahin  ging.  daß
nach  Lage  der  zur  Prüfung  stehenden  Rechtsverhältnisse
zugunsten  des  Fiskus  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes
  eine  Sperre  nicht  zulässig  wäre.  Diese  Sachlage
  nötigte  die  Kolonialverwaltung,  den  Weg  des
Vertrages  zu  beschreiten.

Konnte  demnach  für  die  Entscheidung  der  Rechtsfrage
  durch  den  Landesrat  nichts  geleisiet  werden,  so
hatte  die  südwestafrikanische  Bevölkerung  anderseits
volle  Gelegenheit,  sich  über  die  sachliche  Gestaltung
dieses  Vertragsverhältnisses  zu  äußern.  Sie  hat  davon
  in  weitem  Umfange  Gebrauch  gemacht.  Im  Jahre
1909  war  eine  Deputation  sämtlicher  Lüderitzbuchter
Mineninteressenten  in  Berlin  anwesend.  Die  Kolonial-=verwaltung
  war  in  der  Lage,  alle  vorgebrachten
Wünsche  zu  befriedigen.  Seitdem  haben  die  Mineninteressenten
  in  Telegrammen,  Streitschriften  und
Petionen,  durch  Artikel  in  ihnen  zur  Verfügung  stehenden
lokalen  und  heimischen  Blättern  ihre  Ansichten  zum
Auedruck  gebracht.  Allerdings  haben  sie  verabsäumt,
in  einer  Abordnung  selbst  an  dem  Sitz  der  gentrale
zu  erscheinen.  Wenn  eine  mündliche  Erörterung  der
Angelegeuheit  mit  der  gentralverwaltung  nicht  stattgefunden
  hat,  trägt  diese  hieran  keine  Schuld.  Da
der  Kolonialverwaltung  eine  weitere  Aufklärung  über
die  Wünsche  der  Interessemen  auch  aus  den  Verhandlungen
  des  Landesrats  nicht  geworden  ist,  trondem
der  wesentliche  Juhalt  der  fraglichen  Verträge  durch
Telegramme  der  Deutsch-Südwestafrikanischen  Zeitung
dem  Schutzgebiete  bekannt  gegeben  war,  ist  nicht  abzusehen,
  welche  Zwecke  mit  dem  Verlangen  auf  Vorlegung
  des  Vertrages  an  den  Landesrat  verfolgt  werden

 

438  20

sollten,  es  sei  denn,  ein  Präjudiz  zu  schaffen  für  zukünftige
  Fälle,  worauf  sich  die  Reichsregierung  nicht
einlassen  kann.

Wenn  der  Landesrat  in  dem  Abschluß  des  Vertrages
mit  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  eine  Beeinträchtigung
  öffentlicher  Interessen  zugunsten  privater
Erwerbsgesellschaften  erblickt,  so  darf  nicht  übersehen
werden,  daß  er  selbst  eine  private  Erwerbsgesellschaft
für  die  Ausbentung  der  Diamantfelder  in  Vorschlag
gebracht  hat,  und  zwar  zu  Bedingungen,  welche  die  Interessenten
  selbst  alo  „ein  für  den  Unternehmer  glänzendes
Geschäft"“  bezeichnet  haben.  Dabei  wurde  aber  vergessen,
  daß  die  Reichsregierung,  ganz  gleichgültig  ob
dadurch  ein  oder  mehrere  Individuen,  sei  es  im  Schutzgebiet
  oder  in  der  Heimat,  pekuniäre  Vorteile  erhalten,
sich  von  dem  Rechtsboden,  wie  er  durch  das  Reichsjustizamt
  festgestellt  worden  ist,  nicht  entfernen  darf.

Der  Landedrat  erhofft  eine  Gesundung  der  südwestafrikanischen
  Situation  von  einer  Stärkung  der
Selbständigkeit  des  Gouvernements  und  des  Landesrats.
  Auch  hier  ist  wieder  auf  die  Rechtslage  hinzuweisen.


Nach  dem  Schutzgebietsetatgesetz  vom  Jahre  1892
sind  alle  Ausgaben  und  Einnahmen  des  Schutzgebiets
auf  den  Reichsetat  zu  bringen.  Für  ihre  gesetzmäßige
Bewirtschaftung  ist  der  Reichskangler  und  auf  Grund
des  Stellvertretungsgesetzes  der  Staatssekretär  des
Reichskolonialamts  verantwortlich.  Er  kann  demnach
die  Verantwortung,  welche  sich  aus  der  Bewirtschaftung
des  Etats  ergibt,  weder  auf  den  Gouverneur,  welcher
lediglich  das  unter  der  Verantwortung  des  Staatssekretärs
  ausführende  Organ  ist,  noch  auf  den  Landesrat
  übertragen.  Ebensowenig  kann  nach  der  bestehenden
Gesetzgebung  das  Verordnungsrecht  so  in  das  Schutzgebiet
  verlegt  werden,  daß  Verordnungen  vom
Landesrat  oder  vom  Gonverneur  unter  Ausschaltung
der  Verantwortlichkeit  des  Staatssekretärs  des  Reichskolonialamts
  erlassen  werden.  Das  Verordnungsrecht
ruht  zur  Zeit  lediglich  bei  dem  Kaiser  und  denjenigen
Organen,  denen  es  delegiert  ist.  Verantwortlich  für
die  Ausübung  des  Verordnungsrechts  bleibt  der  Rcichskanzler
  bzw.  sein  Stellvertreter.  Diese  Verantwortung
kann  er  nur  übernehmen,  solange  er  die  betreffenden
Materien  selbst  entscheidet,  und  er  muß  sie  tragen,  bis
ein  Gesetz  ihn  davon  entbindet.  Nun  hat  der  Staatssekretär
  zu  wiederholten  Malen  seiner  Ansicht  dahin
Augsdruck  gegeben,  daß  eine  Abänderung  der  bestehenden
Gesetzgebung  in  der  Richtung  der  vom  Schugebiet
geäußerten  Wünsche  mit  der  Zeit  wohl  vorgenommen
werden  könne;  keineswegs  aber  früher,  als  für  eine
sachgemäße  und  objektive  Mitwirkung  des  Schutzgebiets
die  Gewähr  vorhanden  sei.  Demgegenüber  verfolgt
man  im  Reichstag  eine  entgegengesetzte  Tendenz,  indem
man  eine  Einschränkung  des  kolonialen  Verordnungerechts
  zugunsten  von  Bundesrat  und  Reichstag.  eine
Verstärkung  des  Etatsrechts  des  Reichstags  und  die
Genehmigung  von  Konzessionen  und  Verträgen  fur  sich
in  Anspruch  nimmt.  Während  man  also  in  Südwestafrika
  und  in  gewissem  Grade  auch  im  Reichskolonialamt
  einer  Dezentralisation  das  Wort  redet,  befinder
sich  allem  Anschein  nach  die  Mehrheit  des  Reichstages
auf  dem  entgegengesetzten  Boden.

Der  Landesrat  glaubt  sich  schließlich  noch  bei  der
Budgetkommission  des  Deutschen  Reichstages  bedanken
zu  sollen,  daß  sie  die  Verantwortung  für  den  fraglichen
Vertrag  mit  der  Kolonialgesellschaft  abgelehut  hat.
Von  ciner  derartigen  Ablehnung  kann  nicht  gesprochen
werden.  Die  Andgeikommission  hat  vielmehr  anerkannt,
daß  der  Abschluß  solcher  Verträge  nicht  zu  ihroer  Nompetenz
  gehöre.  Ein  Beschluß  in  der  fraglichen  Ver-
        <pb n="473" />
        W  439  20

tragsangelegenheit  ist  von  der  Budgetkommission  nicht
gefaßt  worden.  Im  übrigen  hat  sich  die  Mehrbeit
  des  Reichstages  auf  den  Boden  gestellt,  daß  ein
Vertrag  zu  schließen  sei,  und  daß  die  hierfür  von  der
Budgetkommission  einstimmig  niedergelegten  Wünsche
auch  im  wesentlichen  bei  dem  neuen  Vertragsentwurf
erfüllt  seien.  Dagegen  hat  niemand  im  Reichstage
auch  nur  die  moralische  Verantwortung  für  die  Führung
eines  Prozesses  mit  der  Kolonialgesellschaft  übernehmen
wollen,  wie  der  Staatssekretär  in  der  Sitzung  vom
4.  Mai  d.  J.  ausdrücklich  festgestellt  hat.  Derjenige
Abgeordnete,  welcher  den  Vertrag  am  schärfsten  bekämpfte,
  hat  sich  hinsichtlich  der  Verantwortung  für  die
Führung  eines  Progesses  dahin  geäußert,  daß  das  nicht
seine  Sache  sei,  und  daß  darüber  das  Reichskolonialamt
zu  befinden  habe.  Also  auch  dieser  Abgeordnete  hat
gegenüber  dem  Gutachten  der  Reichsjustizverwaltung
es  nicht  über  sich  vermocht,  das  Reichskolonialamt  auf
den  Weg  des  Prozesses  hinzuweisen.

Es  erhebt  sich  schließlich  die  Frage,  ob  dem  Schutzgebiete
  durch  die  eingangs  erwähnte  Resolution  des
Landesrats  gedient  ist.  Eine  solche  Resolution  gehört
zweifellos  nicht  zu  seiner  Kompetenz,  und  sie  wäre
besser  privaten  Vereinigungen  überlassen  geblieben;
auch  läßt  sie  die  unentbehrliche  Objektivität  vermissen.
Der  Landesrat  ist  ein  beratendes  Organ  der  Verwaltung.
Setzt  er  sich  durch  eine  solche  Resolution  in  offenen
Gegensatz  zur  Verwaltung,  so  wird  er  schwerlich  verlangen
  können,  daß  die  Verwaltung  ihm  mit  Vertrauen
entgegenkommt.

Kamerun  und  die  deutsche  Sprache.

Eine  Berliner  Wochenschrift  hatte  jüngst  den
Brief  eines  farbigen  Oberhändlers  aus  dem  Schutzgebiet
  Kamerun  mitgeteilt,  in  dem  über  die
Bevorzugung  der  englischen  Sprache  auf
Kosten  der  deutschen  in  dieser  Kolonie  Klage
geführt  wurde.  Hierzu  erhält  die  „Welt-Korrespondenz“
  von  einer  mit  den  Kameruner
Verhältnissen  genau  vertrauten  Seite  folgende

Zuschrift:

„.  Selbstverständlich  sei  es  sein  Wunsch,  daß
unsere  deutsche  Muttersprache  dermaleinst  allgemeine
Umgangssprache  in  Kamerun  werde  und  das  entsetzliche
Kanderwelsch  des  Pigeon-Englisch  aus  der  Kolonie  verschwinde;
  zur  Zeit  aber  wolle  es  die  bittere  Notwendigkeit
  noch  anders."“

Mit  diesen  Worten  eines  Offiziers  der  Schutztruppe
  Kamerun,  dem  auf  Grund  einer  mißverstandenen
  oder  entstellten  Außerung  der  Vorwurf  mangelnden
Heimatstolzes  gemacht  worden  war,  hat  der  Herr
Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  in
der  Reichstagssitzung  vom  17.  März  d.  Is.  die  tatsächliche
  Auffassung  unserer  Kameruner  Offiziere  und
Beamten  gekennzeichnet  und  damit  die  Legende  zerstreut,
  als  werde  an  maßgebenden  Stellen  die  deutsche
Sprache  in  unserer  aussichtsreichen  Kolonie  am  guineischen
  Golf  zugunsten  der  englischen  stiefmütterlich
behandelt.  Wenn  die  nachstehenden  Ausführungen  zur
Klärung  beitragen  sollen,  möge  von  vornherein  der
dringende  Wunsch  betont  werden,  mit  allen  verfügbaren
Mitteln  und  an  allen,  auch  den  nichtamtlichen  Stellen,
der  Verbreitung  unserer  Muttersprache  in  den

 

afrikanischen  Besitzungen  vorzuarbeiten  und  die
Wege  zu  ebnen.  Denn  sie  hat  dort  noch  heute  mit
ungewöhnlichen  Schwierigkeiten  zu  kämpfen.

Diese  sind  in  der  Hauptsache  zurückzuführen  auf
das  Sprachengewirr  der  zahlreichen  Kamerunstämme
  einerseits  und  anderseits  auf  das  umfang-ä
reiche  Bedürfnis  von  Truppe  und  Kaufmannschaft
  an  ausländischem  Personal.  Es  ist  dabei
gleichzeitig  daran  zu  erinnern,  daß  die  Erschließung
des  IJunern  Kamernns  doch  erst  neueren  Datums  ist;
üÜber  anderthalb  Dezennien  war  dies  Schutzgebiet  das
Stiefkind  unserer  afrikanischen  Kolonien  und  seine  Verwaltung
  auf  einen  schmalen  Küstenstreifen  beschränkt;
erst  mit  dem  Jahre  1900  hat  hier  eine  systematische
Erschliehung  des  Innern  begonnen.

Da  machte  sich  dann  sofort  der  vollständige
Mangel  eines  einigermaßen  vorherrschenden
Landesidioms  in  der  nachteiligsten  Weise  fühlbar.
Die  Eingeborenensprachen  der  Küstenstämme  wurden
im  Innern  von  niemandem  verstanden.  Dort  traten
uns  im  Süden  das  Ngumba,  Jaunde,  Bulu,  Bakoko,
Ntum,  Voghebelinga,  Mpfong,  Maka  u.  a.  m.  zunächst
als  ganz  neue  und  unerforschte  Idiome  entgegen.
Nördlich  des  Sanaga  war  es  in  den  Gebieten  Tinto,
Fontem,.  Jabassi,  Dschang.  Ossidinge,  Bamenda,  Bamum
und  Joko  nicht  viel  besser.  In  Adamang  folgte  das
Fulbe  der  Fullahstämme  sowie  die  noch  heute  nicht
erforschten  Sprachen  der  zahlreichen  Heidenstämme:
im  Tschadseegebiet  trafen  wir  auf  das  Kotoko,  Arabisch
und  die  Sprachen  der  Heidenstämme  im  Zwischenstromland.
  Dazu  kam  schließlich  noch  das  Haussah,  als  diese
Händler  um  1904  allmählich  aus  den  Fullahgebieten
bis  zur  Küste  sich  durchgehandelt  hatten.

Der  einzgige  Dialekt  aber,  den  wir  auch  im  Innern
fast  überall  antrafen,  war  das  an  der  ganzen  Westküste
Afrikas  verbreitete  Pigeon-Englisch,  ein  Gemisch
von  schlechtestem  Portugiesisch  und  Englisch,  das  den
Vorzug  leichten  Erlernens  hat.

Die  Verbreitung  dieses  „entsetzlichen  Kauderwelsches“
  im  Innern  war  eine  gang  natürliche  Folge
des  vordringenden  Handels,  der  ja  auch  in  Kamerun
bekanntlich  vor  der  Verwaltung  seinen  Zug  ins  Inland
  unternommen  hat.  Die  Handelssprache  an  der
gangen  Küste  aber  war  —  und  ist  auch  heutzutage
noch  vielfach  —  damals  ausschließlich  das  Englische
bew.  Pigeon-Englisch.  Und  das  war  auch  wieder  ganz
erklärlich;  denn  zwei  der  bedeutendsten  Firmen  an  der
Kamernner  Küste  waren  englisch,  während  die  deutschen
schlechterdings  darauf  angewiesen  waren,  ihren  Bedarf
an  Händlerpersonal  aus  englischen,  zu  einem  geringen
Prozentsatz  auch  aus  franzgösischen  Kolonien  zu  decken.
Mit  diesen  Händlern  aber  zog  das  Pigcon-Englisch
ins  Jnnere,  und  was  war  bei  dem  dortigen  Sprachgewirr
  natürlicher,  als  daß  auch  die  eingesessenen  Elemente,
  die  sich  dem  Händlerberuf  widmeten,  das  Idiom
ihrer  Lehrer  annahmen?  Wenn  man  nun  außerdem
noch  bedenkt,  daß  im  Südbezirk  eine  amerikanische
Mission  ihre  Stationen  bereits  in  das  Innere  vorgeschoben
  hatte,  die,  wenn  auch  nicht  absichtlich  fördernd,
schon  durch  ihre  Anwesenheit  eine  gewisse  Propaganda
für  das  englische  Idiom  abgab,  so  wird  man  verstehen,
mit  welchen  Schwierigkeiten  die  1900  beginnende  Erschließung
  des  Innern  in  sprachlicher  Begiehung  zu
kämpfen  hatte.

Was  aber  hatten  die  damaligen  Offiziere  und
Beamten  an  Rüstzeug  zur  Verfügung"?  Als  die  Engländer
  Nigerien,  die  Franzosen  ihren  Kongo  erschlossen,
da  standen  ihnen  in  anderen  Kolonien  seit  Jahren  er-
        <pb n="474" />
        SJ  440  2

probte  und  in  afrikanischen  Verhältnissen  erfahrene
Europäer  zur  Verfügung,  die  außerdem  in  Truppe
und  Handel  einen  Stamm  ebeuso  erprobter  und  ihre
Muttersprache  redender  Eingeborenenelemente  mitbrachten.
  Wir  aber  erschienen  mit  Neulingen  auf  dem
Platz,  die  selbst  erst  lernen  mußten,  denen  man  auch
nicht  eines  der  in  Frage  kommenden  Eingeborenenidiome
  mit  auf  den  Weg  hatte  geben  können  und  die
froh  sein  mußten,  sich  auf  irgend  eine  Weise  in  diesen
schvierigen  Sprachverhältnissen  zurechtzufinden.  Uber
die  Hälfte  dersenigen  Elemente  aber,  mit  denen  sie
zunächst  zu  tun  hatten,  nämlich  die  farbigen  Mannschaften
  der  Truppe,  stammten  aus  englischen
oder  englisch  redenden  KRKolonien.  Was  war  natürlicher,
  als  daß  auch  sie  aufs  Englische  zurückgreifen
mußten,  und  daß  nun  auch  die  Namernuner  Eingeborenen,
die  als  Soldaten  in  die  Truppe  einzutreten  begannen,
sich  bald  das  leicht  erlernbare  Pigeon-Cnglisch  ancigneten,
  der  Erlernung  der  ungemein  viel  schwereren

deutschen  Sprache  aber  die  größten  Schwierigkeiten
bereiteten.  Nicht  unerwähnt  soll  bleiben,  daß  man

eine  ganze  Reihe  von  Jahren  seohr  geteilter
Ansicht  darüber  war,  ob  sich  die  Einführung
der  deutschen  Sprache  zunächst  überhaupt
empfehle.  War  es  doch  mehr  als  einmal  vorgekommen,
  daß  auf  Erpeditionen  die  Gegner  von  den
Absichten  der  deutschen  Truppe  Kenntnis  erhalten
hatten,  und  zwar  durch  die  hellhorigen  Jungen  der
Curopäer,  denen  ein  Wort  oder  ein  Name  der  deutschen
Unterhaltung  schon  genügt  hatte,  den  Zusammenhang
zu  erraten  und  ihre  Stammesgenossen  zu  benachrichtigen.
  Nun  man  mit  Recht  seit  1902  diese  Bedenken
hat  fallen  gelassen,  ist  es  der  Spracherforschung  doch
erst  in  letzterer  Zeit  mit  Hilfe  von  Missionen,  Offizieren
und  Beamten  gelungen,  zwei  der  in  Frage  kommenden
Eingeborenenidiome  (Jannde  und  Fulbe)  lehren  zu

 

können  und  so  den  hinausziehenden  Europäern  eine
gewisse  Unterlage  für  ihre  sprachlichen  Aufgaben  zugeben.

Angesichts  dieser  Sachlage  wird  sich  wohl  niemand
des  Eindrucks  erwehren  können,  daß  sich  in  Kamernun
unseren  Pionieren  in  sprachlicher  Hinsicht
ganz  ungewöhnliche  Schwierigkeiten  in  den
Weg  stellten.  Der  unvermeidbare  Personal=  und  Stellenwechsel
  hat  bei  dem  vorhandenen  Sprachengewirr  der
zahlreichen  Stämme  naturgemäß  auch  vielfach  der  Verwertung
  erworbener  Sprachkennmisse  im  MWege  gestanden.
  Dabei  lagen  auch  die  Ersatzverhältinisse  der
farbigen  Truppe  selbst  nicht  günstig  für  die  Verbreitung
der  deutschen  Sprache.  In  dem  Etat  für  1910  finden
wir  zum  ersten  Male  Mittel,  die  das  Festhalten  der
farbigen  Soldaten  bei  der  Truppe  über  die  bishberige
zeit  von  drei  Verpflichtungsjahren  ermöglichen  sollen.
Nun  ist  ja  in  der  Kameruner  Truppe  die  Kommandosprache
  von  jeher  deutsch  gewesen  und  auch  die  Erteilung
  von  deutschem  Unterricht  an  die  farbigen  Mannschaften
  seit  1902  eingeführt  worden.  Bei  den  zahlreichen
  Expeditionen,  welche  die  Truppe  in  dieser  geit
ans  zuführen  hattc,  ist  aber  naturgemäß  die  Sprachenfrage
  in  den  Ointergrund  getreten.  Berücksichtigt  man
außerdem,  daß  die  farbigen  Mannschaften  nach  Beendigung
  ihrer  kurzen  Dienstzeit  in  ihre  heimatlichen  Verhältnisse
  zurückkehrten  oder  sich  dem  lukrativen,  aber
englischsprechenden  Handel  zuwandten,  so  kann  man
sich  einen  Begriff  machen,  wieviel  an  deutschen  Sprachkenntnissen
  bei  diesen  Leuten  übrig  geblieben  ist.  Mit
der  Verlängerung  der  Dienstverpflichtungen  ist
aber  auch  in  diesem  Punkt  eine  ganz  wesentliche
Besserung  zu  erwarten,  die  sich  später  nicht  zum
wenigsten  dadurch  bezahlt  machen  wird,  daß  neben  den
„positiven  Leistungen  eines  zu  Ordnung  und  Verdienen
erzogenen  Elements“  auch  die  deutsche  Sprache  in  die
Bevölkerung  hineingetragen  wird.

 

Verkehrs-Nachrichten.
In  Kete  Kratschi  (Togo)  ist  am  20.  April  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für  den

internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Kete  aratschi  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  den

übrigen  Anstalten  des  Schutzgebiets.

Fostdaupfschiffsverbiudungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Mai  1910.

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Nach  vom  Einschiffungshafen



am:

Aus  schiffung.  bhafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

 

Neapel  20.
(deutsche  Schiffe)

Brindisi  15.  Mai
(engl.  Schiffe)

2
*

1.  Deutsch-Neuguinea.
209.  Mai
l

 

Mai  3.  Juni

Friedrich-Wilhelmshafen
  B9  u.  43  Tage
Rabaul  41  u.  46  Tage
Nabaul  41  Tage
Friedrich  "  Wilhelmshafen
  45  Tage
Nabaul  42  Tage

13.  18.  27.
10  0

Mai

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschaftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.
        <pb n="475" />
        W  441  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus

Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens

schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  beutsch-Estafrika.  Neapel  30.  Mai  6.  Juni  Mombasa  O  16—18  Tage  28.  Mai  4.  Juni  1030
a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),.,eutsche  Schiffe)
Muansa  (mit  Ufumbura)  ]
und  Schtirat  Marseille  10.  jedes  Monats  Mombasa  O  17  Tage  8.  jed.  Mts.  1030
Von  Mombasa  Weiterdesnnenung
  urt  dent  anda,Brindisi  5.  Juni  Mombasa  O  17  Tageß.  Juni  10  30
zu  Schten  #  ach  den  Bestim-  (engl.  Schy.h
mung  .  .  .,..  .  .  .
d;  Tanga  (einschl.  Amani,  Neapel  30.  Mai  6.  Juni  Tanga  17,  17,  19  Tage  28.  Mai  4.  Juni  1030
u8  v  *  geurshe  Schift
saibe  Vanean  and  Wür-  1.  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  S.  jed.  Mts.  1045
t
Neapel  30.  Mai  6.  Juni  Daressalam  18-21  Tage8.  Mai  4.  Juni  1030
(deutsche  Schiffe)
che  oe  Iarfeile  140  jedes  MonatsZonzibar  18  T  8.  jed.  Mts.  10.

-  arseille  jede  ona  anzibar  age  .  jed.  .
WCCIMCUUVC  Anossa  —  ibar  —n—s  —
Kllwa,  Kond-  Sa  !  Lindi.  Wetterbess,  der#  nach
*  Pormt  *  aund  40“  Wo-  Daressalam  durch  Gouverne-Aas
  Neu-  Wrin  esurg.  8  3  Languor  10  70  Stund.)  *  *5

gerrngere,  Sadant,  Sson  rindisi  5.  Juni  anzibar  age  u  Juni  10:
Tabora,  Tschote,  1ie.  I.  Schi  "  Daressal  weite  #  —
Wied  cdbafen  (enal.  Schiffe)  ugh  .
f».....  ».....  1030
3.  Deutsch-Sübwestafrika.  ·
»  »Es  ggakapmztstnggwie  Hamburg  25.  Mai  Swakopmund  26  Tage24.  Mai  120.
Aub  rachwater  2  .  -
Antwerpen  30.  Mai  Swakopmund  21  Tage.  Mai  1045
Epuüro.  Gobabts,  G  -  .  -
tåaåm  onåqotfgnäiåkv  tagtäg-  (deutsche  Sit
en,  Groß-  ey.  Gu-  31.  i  2  30.  ·.
*  te  8  Southanton  Mai  Swakopmund  20  Tage  30.  Mai  11.23
Altrechtsboöbe.  Kallfeld,  Ka=  #  Southampton  21.  Mai  4.  Juni  Swakopmund  20-24  Tg.20.  Mai  3.  Juni  11.23
Khan,  Kub,  Kubas,
ra  Hamburg  27.  Mai  Swakopmund  25  Tage  27.  Mai  6.19
ð  OsonaW##.  **êvbP-e  t#.  Southampton  28.  Mai  Swakopmund  unbestimmt  27.  Mai  11.23
——  77—  S  #Hamburg  1  2.  jedes  Monats  Swakopmund  unbestimmt  2.  jedes  Monats  6.19
d  WV  ,
S  F  Wilhelmstal  und  Southampton  21.  Mai  4.  Juni  Lüderitzbucht  19—21  Tg.20.  Mai  3.  Juni  11.23
Hamburg  #25.  Mai  Lüderitzbucht  27  Tage  24.  Mai  120.
by  nach  HKürrüt  ducht  sowie  Antwerpen  30.  Mai  Lüderitzbucht  22  Tage28.  Mai  1045

ahoab,  Aus,  Bersebaß  deutsche  Schiffe)
weren  Mern  r-  Southampton,  31.  Mai  Lüreritzbucht  21  Tage  30.  Mai  11.23
semen  udh  Jwus  r-5½„  (deutsche  Schiffe)  "
nia  J-  l  3  *8
elert  Rab###s=  Hamburg  18.  jedes  MonatsLüderitzbucht  36  Tage  18.  jed.  Mts.  6.19

kuehe.  kamas  und  Hamburg  2.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  33  Tage  2.  jed.  Mts.  6.19
((Southampton  28.  Mai  Lüderitzbucht  unbestimmt  27.  Mai  11.23
a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Posttarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Erschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  724  u.  Dienstags  7.52.
b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
Neapel  20.  Mai  3.  Juni  Tsingtau  35  Tage  18.  Mai  1.  Juni  1070
leursch  Schiffe)
Brindisi  jeeden  Sonnta  Tsingtau  33—37  Tagejeden  Freitag  1030
4.  Niantschon.  (engl  Sallse)  1  g8  sing  g  1  F  9
Marseille  22.  Mai  Tsingtau  37  Tage  20.  Mai  1030
(franz.  Schiffe)
Liverpool  3.  Juni  Tsingtau  35  Tage  2.  Juni  8.35
Marseille  27.  Mai  Tsingtau  35  Tage  25.  Mai  10..

(engl.  Schiffe)

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Brtefe
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten;

 

und  Postkarten  nach  Kiautschon  auch  mit  den  unter  b)

riefsendungen  jeder

ftrt  auch  über  New  Vork  befördert.
        <pb n="476" />
        442

 

 

 

 

 

 

 

 

geleitet.
)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am-  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
(Lerw  19,  27  Tage
-  10·-edcsMonatsDuala20,28—4BTage
Hamburg  Kribi  21,  28—43  Tage  9.5
5.  Ram  1  25.  iedes  MonatsKuantation  2,  28.43T,1020  jed.  Mts.  0  0.
.  Kamerun.  Longj#  21,  28—43  Tage  5.  jed.  Mts.  6.1
25.  jedes  Monats  Campo  28—43  Tage
à)  mach  Abonollnga,  Wamenda,  Bibundi  28—43  Tage
anjo,  Bibundi,  indihof,  .  .  .
Bonaberi,ngtatttbatthlkäzltttdäik  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
Lande  God  hang  Dug.  zur  Mer-  Tuala  19  Tage
dasst,  Jumde,  Johann-Al-  eutsche  Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
brrhtebesi,  Soo  Kertbr  vobe.  Plantation  20  Tage
al,  Lolodorf,  Lomte.  Lo  ,  «  ii  20  !t
Marienberg.  Mundeck,  Nön  Longji  20  Tage
La.  #lsidinge,  Vlantation,,  Liverpool  2.  Juni  Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage
«  Gr.  Batanga  30—32  Tage  ..-Longji
  30—32  Tage  31.  Nai  108
Kribi  30—32  Tage
Plantation  30—32  Tage
##Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  10#
d)  nach  Rio  del  Rey.  ·  s  von  dort  weiter  über  Ikang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  2.  Juni  Rio  del  Rey  25  Tage31.  Mai  1012
e)  nach  dem  Tschadsee-Gebtet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  108
(Garua,  Kussert)  von  dort  weiter  über
Lokodta—Dola
Antwerpen  26.  Mai  Matadi  20—21  Tage  25.  Mai  1.0
"  von  da  weiter  mit  der  Eisen-  .
d)  nach  Moluna  La  Rochelle!  29.  Mai  bahn  bis  Leppoldville  kes  27.  Mai  8.35
(belgische  Schiffe)  dann  mit  Flußdampfern  auf
Bordeaux  25.  jedes  Monatsdem  onge,  Slanga  und  23.  jed.  Mts.  100
!  Jap  49  Tage
Brindisi  29.  Mai  Palau  58  Tage
(engl.  Schiffe)  Angaur  59  Tage
6.  den  Narolinen,  palau-  Jap  36,  37  Tage
Inseln,  Marianen  aus-  Neapel  „20.  Mai  17.  Juni  Palau  67,  39  Tage  ··
schließlich  Guam.“)  (deutsche  Schiffe)  (  Angaur  68,  40  Tage13.  18.  27.  Mai  103
Angaur  73  Tage
.  -  .  Palau  72  Tage
etindisi  15.  Mai  Saipan  65  Tage
.  S  7  558
*)  Sendungen  nach  Guam  wer-  ¾  Ponape  55  Tage
den  über  San  Francisco  Jap  49  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.

Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

7.  Marshal=  Inseln.
a)  nach  Jaluit

b)  nach  Naurnu

Neapel  29.  Juli

(deutsche  Schiffe)
Brindisi  15.  Mai

(engl.  Schiffe)

Neapel  25.  Mai
(deutsche  Schiffe)

Brindisi  15.  29.  Mai
(engl.  Schiffe)

Taranto  22.  Mai  5.  Juni

Jaluit  60  Tage

Jaluit  47  Tage

Adelaide  27—30  Tage,
dann  weiter  mit  der  Eisenbabu
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacific  Pbosphate
  Company  oder  mit
Dampfer  „Germania“  der

 

(engl.  Schiffe)

 

Jaluitlinie  nach  Nauru

 

13.  Mai  27.  Juli  10.9

13.  20.  28.  27.  Mai
3.  Juni  10.0

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
        <pb n="477" />
        E  443  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
3  ##  Queenstown  15.  Mai  19.  Juni  Apia  31  Tage  13.  Mai  17.  Juni  11.23
damoa.  .  Nachversand  1.0
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
Hamburg  25.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  s.  M]  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1030
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
9ö  leg.0  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  30.  jedes  Monats  Lome  34  Tage  29.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  .  .  .  ..  Lome  29  Tae  92
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  30—39  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  24—33  Tage  21.  jed.  Mts.  1925
(beutsche  Schtffe)

 

 

D0  DDen  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beforderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
beutsch-Neuguinea  Neapel  .  20*.  22.  Mai  3*.  Juni  Neapel  18°.  Mai  1“.  Juni
WMW  2  —ps  Brindisi  .  .  15.  29.  Mai  12.  Juni
Neapel.  .  ..  13  *.  Mai  B*.  Juni  «  -.«·
..  .  J.  Marsetlle...26.Ma19..8um
denn-Wa«  äråtrtsdetifls  *  7.  Le  ,  Juni  Liverpooll  üb.  Vancouver  31.  Mai
————  .  Plymouth,  -  -
Southampton  12“.  Mai  27.  Juni  Flantschon  Southampton,  über  San  gemakiero  der
beutsch-Sldwestafrina  Southampton  jeden  Sonntag  Le  Havre  oder  (5—6  mal  monatlich)
Hamburg  .  1.14.  15.jed.  Mts.  Queenstown
Sibir.  Eisen=  U#in  der  Regel  Montag,  Mitt-Southanpton,
  30=  jed.  Nis.  bahn  .  ...  woch,  Freitag,  Sonntag
—.  Hamburg  15"  jed.  Mts.  Plymouth  üb.  Vancouv.  unbestimmt
Liverpool  20.  Mai  samoa  Queenstown.
—  oder  Havre  über  San  Francisco
den  Karolinen,  od.  Plymouth  (unbestimmt)
auen.  Neapel  .  ..  22*.  Mai  8*.  Juni  «  ».  -
hin-Inseln  Hamburg  5“.  14“.  15“.  jedes  Monats
ogo  Southampton  30“°.  jedes  Monats
Rershall·  Inseln  ..  .  Neapel..  .  .  2*.  Juli  Liverpool  jeden  Montag

 

 

 

 

 

Füälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="478" />
        W  444  20

 

 

 

 

 

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten
ostdampfer

Vostdampf  von  l  nach  bis  10.  Mai  1910.
„Adolph  Woermann“.  Durban  Hamburg  am  6.  Mai  ab  Teneriffe.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  16.  April  in  Victoria.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  30.  April  in  Bonny.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Mossamedes  am  10.  Mai  Cuxhaven  passiert.
„Eduard  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  4.  Mai  in  Lagos.
„Eleonore  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  10.  Mai  ab  Hamburg.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  3.  Mai  in  Notterdam.
„Frieda  Woermann“.  Swakopmund  Kapstadt  am  6.  Mai  ab  Swakopmund.
„Gertrud  Woermann“.  Delagoa  Bay  Hamburg  am  7.  Mai  ab  Port  Said.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  8.  Mai  ab  Madeira.
„Henriette  Woermann“  Mossamedes  Hamburg  am  7.  Mai  in  Monrovia.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  14.  Mai  ab  Hamburg.
„Jeannette  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  2.  Mai  in  Assinie.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Burutu  am  7.  Mai  in  Monrovia.
„Lili  Woermann“".  Burutu  Hamburg  am  7.  Mai  ab  Lagos.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  9.  Mai  in  Rotterdam.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala.  am  29.  April  in  Victoria.
„Martha  Woermann“  Accra  Hamburg  am  7.  Mai  ab  Sierra  Leone.
„Max  Brock".  .  Lüderitzbucht  Hamburg  am  6.  Mai  in  Monrovia.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  1.  Mai  in  Lagos.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  29.  April  in  Kotonou.
„Durendart“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Mai  ab  Lüderitzbucht.
„Andromeda“  Hamburg  Duala  am  9.  Mai  ab  Lagos.
„Nauplia"  Hamburg  Swakopmund  am  10.  Mai  in  Swakopmund.

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea"  Hamburg  Mossamedes  am  30.  April  in  Mossamedes.
„Kamerun“  Hamburg  Kamerun  am  6.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Lome“  Hamburg  Kotonou  am  27.  April  ab  Las  Palmas.
„Otavi“  Hamburg  .  Lüderitzbucht  am  5.  Mai  in  Swakopmund.
„Savoia“  .  Hamburg  Kotonou  am  3.  Mai  in  Lome.
„Swakopmund“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  4.  Mai  in  Monrovia.
„Togo“  Hamburg  l  Lüderitzbucht  am  29.  April  in  Victoria.
„Windhuk“"  Hamburg  Durban  am  9.  Mai  ab  Neapel.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  5.  Mai  ab  Lissabon.
„Friderun"  Hamburg  Accra  am  7.  Mai  in  Notterdam.
„Henner“.  Hamburg  Accra  am  5.  Mai  ab  Sierra  Leone.
„Immo“  Assinie  Hamburg  am  7.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Ingbert“.  Hamburg  Mossamedes  am  4.  Mai  ab  Rufisque.
„Ingo"  Rotterdam  Lagos  am  4.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Ingraban“.  Luderitzbucht  Hamburg  am  7.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Irmfried“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  8.  Mai  in  Libreville.
„Irmgard“  Kotonou  Hamburg  am  8.  Mai  ab  Lagos.
„Ivo“.  Hamburg  Assinie  am  6.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Walburg“  Hamburg  Calabar  am  5.  Mai  Ouessant  passiert.
        <pb n="479" />
        W  445  20

Marhktbericht.)

 

Baumwolle:  Von  ostafrikanischer  Ware  wurden  etwa
140  Ballen,  von  westafrikanischen  (Togo)  Provenienzen
einige  Hundert  kleine  Ballen  eingeführt  und  fast
sämtlich  verkauft.  Etwa  110  Ballen  kurgstapelige
Togo-Ware  holte  nur  59  Pf.  für  ½  ku,  während
gute  Durchschnittsqualität  gleicher  Herkunft  73  Uf-.
für  1½  kg  wertet.  Agyptische  Baumwolle  hat  einen
weiteren  Preisrückgang  zu  verzeichnen  gehabt  und
notiert  diese  Sorte  in  Liverpool  augenblicklich:  per
Juli  1267/04  d,  November  111½/6,  d.  Middling  Amerik.
wertet  75  Pf.

Baumwollsaat  hat  sich  im  abgelaufenen  Monat
wenig  verändert.  Primissima-Ware  wertet  bis
165  .¾  per  1000  kg;  geringere  dürfte  bis  herab  zu
110  M  zu  notieren  sein.

Blei  hat  sich  wenig  verändert  und  war  etwas  ruhiger.
Englisches  Blei  in  Mulden  notiert  für  50  kg  138,  50  M
(gegen  13,50  im  Vormonat),  deutsches  13,/5  bis
14  (gegen  13.75—14  4  im  Vormonat).

Elfenbein  war  ruhiger.  Wert  für  Kamerun-Gaboon=Zähne
  (mit  einem  Durchschnittsgewicht  von  15  bis
16  Pfd.  engl.)  12½.—  10  K&amp;amp;  für  ½  kg  gegen
10  .  für  ½  kg  im  Vormonat.

Erdnüsse.  In  guter  Frage  zu  steigenden  Preisen.
Vom  Senegal  und  Gambia  sind  in  dieser  Saison
bis  jetzt  im  ganzen  fast  20  000  Tons  nach  Deutschland
  angebracht,  außerdem  noch  einige  Tausend  Tons
von  Portugiesisch-Guinca  (alles  ungeschälte  Ware).
Gleiche  Tendenz  herrscht  auch  für  ostafrikanische
(geschälte)  Ware,  welche  etwa  16.50  ¾  für  50  kg
wertet  (gegen  15,25  K&amp;amp;  im  Vormonat).

Hanf.  Angekommene  etwa  450  Tons  wurden  schlank
ab  Kai  verkauft.  Werte  für  regnläre  Ware  58.4%
für  100  kg  (gegen  57  .%  im  April),  Sekunda=  bis
Mittelware  55—57K  (gegen  54—56  4),  geringere
Ware  52—54  #%  (gegen  52—54  ),  Abfall  (Heede)
34—38  (gegen  36  .K  im  AIpril).

Kaffee  bleibt  ziemlich  unverändert.  Liberia  wertet
0,49—0,50  %  für  ½  kg  gegen  0,50½  .M  im  Vormonat.


Kautschuk  war  in  der  zweiten  Hälfte  des  Vormonats
noch  weiter  im  Preise  gestiegen,  doch  traten  seitdem
heftige  Schwankungen  ein,  bis  zu  1  sh  von  einem
Tage  zum  anderen.  Der  Wertstand  ist  vom  höchsten
Punkt  von  12  sh  7  d,  für  Parä,  (für  1  Pfd.  engl.)
auf  10  sh  7  d  heruntergegangen.  Es  notieren  für
1  kg:  Kamerun-Batanga-Sorten  jetzt  9,50—11.%
(im  Vormonat  10—12.40,  Gaboon  9,25—10,25.  %
(9,50—10,50  A),  Südkamerun  13,50—13.K  (14  bis
16  .44),  Ia  Kamerun-Würste  13—12,50  44  (13  .¼0,
Ila  Kamerun-Kuchen  9—10  (9,050—10,50  .%,
Ia  Goldküsten  =  Lumps  8—8,50  (8—8,50  4),
Ia  Togo-Lumps  8—8,40.¼  (8—8,  40  .),  Ia  Togo-Adeli-Bälle
  17—18  (17,50—18,50  5%.

Kolanüsse  sind  je  nach  Qualität  0,10—0,60  .  für
1  kg  wert  (wie  im  Vormonat).

 

 

Kopal  unverändert  im  Preise.  Kamerun  notiert
etwa  70—80  %¼,  Sansibar  glatt  etwa  90—300  #,
Madagaskar  etwa  70—280  für  100  kg.

Kopra  war  auch  im  vergangenen  Zeitraum  Schwankungen
  unterworfen  und  schließt  der  Markt  zu  gewichenen
  Preisen,  nachdem  gegen  Ende  April  eine
Steigerung  von  etwa  1—2.X  stattgefunden  hatte.
Es  notieren:  Westafrika-Sorten  22—25,50  .  (im
Vormonat  22—26  .4),  Ostafrika-Sorten  25—27.4
(25—27,50.4%0),  Südsee-Sorten  26—27./(26—27.44),
Singapore-Sorten  26,50  —  27  (26,50  —27  4)
für  50  kg.

Kupfer  ist  ferner  im  Preise  gewichen,  und  notiert
engl.  raff.  Ware  59,75  +  (im  April  61,50  +,  im
März  65./4)  für  50  kg.

Mais  bleibt  flau.  Togo  loko  und  schwimmend  etwa
116.¼  (im  Vormonat  118—119  .)  für  1000  kg.

Kakoao  bleibt  ebenfalls  in  schwacher  Haltung.  Kamerun-Plantagenkakao
  50.3  (im  Vormonat  50,50—51  44),
Victoria  42.  K  (43  .“),  Victoria  (rauchig)  34  .“
(36.1%0),  Lagos  43—44.4¼  (45,  50—46.  4%,  Accra  45.4#%
(46,50  .  K),  Old  Calabar  44  At  (46  Ac),  feiner  Sao
Thomé  49.¼¾  (50—50,50  .  4),  Kurant  45.4  (46  bis
46,  50  Ac)  für  50  kg.

Mangrovenrinde  ist  ziemlich  unverändert  geblieben.
Die  Notierung  ergibt  nach  wie  vor  11.75—12  .
für  100  kg  für  tadellose  ostafrikanische  Ware.  Es
ist  nur  Madagaskar-Ware  hereingekommen.

Palmkerne  haben  sich  auf  dem  inzwischen  erreichten
Höhestand  von  20,37½  für  50  kg  für  feine
Sorten  wie  Kamerun  Lagos  nicht  halten  können
und  haben  1.50—1,60  verloren.  Es  notieren
jetzt  Lagos-Kamerun  18,75—  18,70  “  (gegen
19,62½  .  &amp;amp;  im  Vormonat),  Togo  18.85—  18,50  A.
(19.12½  4),  Elfenbeinküsten  18.45  —  18,40  4
(1932½  .)  für  50  kgx  einschl.  Sack.

Palmöl  ist  im  Preise  gewichen.  Die  Notierungen
sind  heute  Lagos-Portonovo  32—34,50  (gegen
33,75—34.  im  Vormonat)),  Kamerun  32—31,50.4
(33.75—34  K),  Liberia  29—28,50  x  (28,75—29  ./K)
für  50  kg.

Reis  hält  sich  im  Preise.  Es  notieren:  geschält
Rangoon  9,10—11  (im  Vormonat  9,20—11  40),
geschält  Java  14,90—18,20  %  (14,90—18,20.4)  für
50  kug  nach  Onalität.

Sesamsaat  bleibt  fest  mit  guten  Aussichten.  Es
notieren:  Bennisaat  (westafrikanische)  11—  16  4
(im  Vormonat  13,50  —  14,.75  K),  ostafrikanische
Saat  16—16,50  .F  (15—15,50  .%)  für  50  kg.

Silber  ist  unverändert  geblieben.  69,75.7“¼  für  1  kg.

Wachs  hat  im  Preise  nachgelassen.  Es  notieren  für
deutsch-ostafrikanische  Sorten  278—280.“  (im  Vormonat
  278—280  .#4),  Madagaskar  268—270  4
(276—278.7),  Benguella  272—274.7  (278—280.7),
Chile  288—292  F  (288—292,50  ¼)  für  100  kg.

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nicht  anders  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  11.  Mai  1910.
        <pb n="480" />
        W  446  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HKeydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  BP.,  Berlin  W.  64.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtkontor“.  12.  Mai  1910.
Grün-  Ge-  vor-  letzte
dungs-  Kapital  chäfte“  leete  Divi-  Nachfrage  Angebot
jahr  M  jahr  dende  dende  5%  5%
|
1906  1  850  000  1.  10.—  6  „  Afrikanische  Kompagnie  A.-G.  111  113
1906  2000000  1.  1.  4  —  Borneo-Kautschul-Compagnie  A.-G.  90  95
1905  1  000  00  U.  4  17½  Bremer  Kolonial=  Hanklsgesellschaft  vorm.
F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  190  —
1905  1200000  1.  4.  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  —  65
1902  400  000  1.  1.  0  —  KCentralafrikanische  Seengesellschaft  60  70
1890  1  500  0001.  1150  64  China-Export-,  Import-  u.  Bank-  Compagnie  300  —
1891  2  600  O0O0  1.  10.  9  10  Chocolà  Plantagen-Gesellschaft.  .4  124½  125½
1908  L  125  00  1.  2A—  55  Colmanskop  Diamond  Mines,  Limited  ¼  70½  5K  711
1905  220  O000.  1.  3  —  Debundscha-  Pflanzung  .  ...  95  105
1885  8000000  1.  1.  5  —  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  ..  .  150  152
1886  114  000  .  1.  0  —  Deutsch-  -Ostafrikanische  Plantagengeselschaft  –  .  30
1886  468  000/1.  1.  ·0  —  do  do.  Vorz.-Aktien  —  A  2560
1896  2250000  1.  1.  7  —  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft  —  100
1900  206  800  1.  1.  7  —  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  65  70
1878  2  750  O00.  1  —  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-  Gejellshaft
der  Südsee-Inseln  .  380  385
1907  2600000  1.  1.  0  —  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  ..  85  88
1885  2  000  O000U.  4  25  T  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Sidwesrufrikar  1800  1830
1902  1  000  O0  .  114  —  II  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  52  7
190000  000  1.0  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-  Ges  ...  195  205
1902  1  000  000,  1.  5ö.  3  0  Deutsche  Togogesellschaft  ....,  83  88
1899  4  000  Ob0  1.  1.  ·0  —  Gesellschaft  Nordwestkamerun  Lit.  A.1]  4  30  .  M.  40
1899  St.  30  0001.  1.  0  —  do.  do.  Lit.  B.  20  M  22
1898  1000000  1.  1.  0  —  Gesellschaft  Südkamerun.  ...  140  —
1898  1  000  Od0  1.  1..  —]  do.  do.  140  —
1903  1  022  1001.  11.  0  «  Gibeon  Schürf-n.  Handelsgesellschaft  m.  b.  v  55  60
1887  1  200  000  1.  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  .  295  297
St.  2  400  uvbz  130  —  T  do.  Genußscheine  .%  2500  4  2700
1906  3  000  000  1.  1.  4  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  .  .  83  88
1895  10000  000  1.  1.  ·0—  —  Kaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  92  94
1903  900  000  1.  1.  0  —  „Kautschuk-Pflanzung  „Meanja“  A.-G.  75  —
1908  1250  000  1.  1.  0  «  Kironda  Goldminen  Gesellschaft  m.  b.  H.  108  110
1899  2  000  000/1.  7.)  6  —  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  .  95  100
1886  4  021  000  1  4  0  —  4  Guinea  Compagnie  Stamm-Anteile  78  80
8  479  000  «  —  Vorzugs-Anteile  .  126  128
1906  1  200  000  J/1.  1.  0  Ostafrika-Kompagnie  .  .  .  104  107
190020  000  000  U.  4.  9  11  il  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft  235  236
St.  200  000  1.  4.  ¼4  4K6  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  121  122
.  2  ·
1902·9375000  1.  1.  hru  Er  Pacific  Phosphate  Co.  ..  28  9¾  L  10
1897  2  000  000  1.  10.  6  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  86  88
1895  1  500  000  1.  1.  ·  .0  Nheinische  Handei-Plantagengesellschaft.  40  —
1908  900  000  1.  1.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  .  60  65
1905  2  000  000  1.  1ui.  —  Samoa-Kautschuk-Compagnie  .  71  74
1899  54  000  000  1.  11  4¾  Schautung  Eisenbahn  Gesellschaft  a.  G.  139  141
St.  54  000  I  do.  Genußschein  176  177
1897  500  000/1.  1.  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  SH.  115  —
1895  #  L  500  000  1.  7.  0  «  Somh  African  Territories,  Limitel.  1.—  14.6
1898.  L  150  000  1.  1.  0  South  lenst  Afrien,  Limited:.  ...  11.—  11.6
18924220000  000  1.  1.  5  —  South  West  Africa  Co.),  Limited-  .  s89,—  39.6
1898  869  100  1.  4  0  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-  Anteile  33
18V03  142  200|1.  4.  nT  0  —  E  do.  Vorzugs-Anteile  80  —
1W7i21000()0!«1.1.-9  —estafrtk  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi  90  95
1897  200  000  1.  1.  0  0  Westafr.  Pflang  Ges.  Victoria,  Stamm-Aktien  55  60
1897  2800  000  „1.  1.  8  —  Vorzugs-Aktien;  120  125
1895  1500  000  1.  16  0  –  r  Westdeutsche  Handels-  u.  Plantagengesellschaft  70
6  r  !

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oslar  Blesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW.  68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="481" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amisblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

21.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  Juni  1910.  Uummer  11.

Diese  Zettschrift  ersf  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derfelben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mittellungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
kv.  Danckelman.  Der  indiertell  rliche  Abonmementspreis  für  das  Kolonialblan  mit  den  Beiheften  berägt  beim  Bezuge  durch  die
bost  und  die  Stchhamwln  3,—,  direkt  unter  ESträistand  durch  die  Vertagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.

ne  dutschen  qchuß  ebiete  #nd  Osterrerch=  Ungarns,  db)  M.  5,—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Aufragen
find  e  ö6  Hofbuchhandlung  von  Dznst  Stegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWös,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch  Ostafrika,  betr.  den  Gouvernementsrat.
  Vom  12.  April  1910  S.  447.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Durchführung  der
Verordnung  betr.  die  Erhebung  einer  Hundesteuer  (Hundesteuerverordnung)  vom  3.  Februar  1910.  Vom  26.  März  1910
S.  118.  —  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Errichtung  von  Eisenbahn-Kommissariaten.
Vom  21.  März  1910  S.  448.  —  Desgleichen  betr.  Errichtung  der  Kaiserlichen  Eisenbahnverwaltung  als  selbständige
or#tliche  Behörde.  Vom  21.  März  1910  S.  449.  —  Zusatzverordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea  zu
der  Zollverordnung  vom  10.  Juni  1908.  Vom  26.  März  1910  S.  449.  —  Bekanntmachung,  betr.  Neuausgabe  des
Tarijs  der  Tuderitzbucht-Eisenbahn.  Vom  11.  Mai  1910  S.  450.  —  Personalien  S.  450.  —  Spenden  für  Errichtung
eines  Denkmals  zu  Ehren  der  Gefallenen  von  Südwestafrika  S.  455.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  457.  —  Von  der  Usambarabahn  S.  457.—
Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küstenzollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Rechnungsjahr  1909  S.  458.—
Desgleichen  im  Monat  März  1910  S.  458.

Ramerun:  Das  Gebiet  der  Ntum  und  Mwei  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  459.

Togo:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutggebiets  Togo  im  Monat  März  1910  fällig  gewordenen
Vollbeträge  S.  465.

Deutsch=  Südwestafrika:  Errichtung  von  Handelskammern  S.  466.  —  Eine  Ovambo-Siedlung  im  Hereroland

S.  166.  —  Ubersicht  über  die  Nationalität  der  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete  ansässigen  weißen  Farmer  S.  466.
—  Masser-Erschließung  in  der  Kalahari  S.  466.  —  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets
Deutsch  Südwestafrika  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum
des  Vorjahres  S.  467.  —  Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Außenhandels  des  Schutzgebiets  Deutsch-Sudwestafrika
  im  Nalenderjahre  1909  im  Vergleiche  mit  dem  Handel  des  Vorjahres  S.  469.  —  Nachweisung  der  bei
den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  Monat  Februar  1910  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  469.

Kolonia  lwirtschaftliche  Mitteilungen:  Kaoko-Land=  und  Minen-Gesellschaft,  Berlin  S.  469.  —  Kilimanjaro
Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  S.  470.  —  Jaluit-Gesellschaft  S.  474.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  April  1910  S.  475.—

Nakaomarkt  auf  Ceylon  S.  475.  —  Kakaomarkt  in  Guayaquil  im  1.  Viertel  1910  S.  475.  —  Der  (Gsummimarkt  auf
Ceylon  S.  476.  —  Stand  der  Baumwollsaaten  in  Agypten  im  April  1910  S.  476.  —  In  Sicht  gekommene  Baumwolle
  der  Ernte  1909  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  S.  477.  —  Schaf=  und  Ziegenzucht  in  der  Kapkolonie
S.  177.  —  Der  Außenhandel  Neuseelands,  insbesondere  Aucklands  1909  S.  478.  —  Britisch-Ostafrika  S.  480.
—  Liberia  S.  480.  .

Vermischtes:  Der  Kampf  um  den  Transvaalverkehr  S.  480.  —  Koloniale  Literatur  (V.)  S.  480.  —
Roloniale  Preßstimmen  S.  483.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  486.  —  Schiffsbewegungen  S.  489.  —

Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  490.

Amtlicher  Teis##

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  den  Gouvernementsrat.
Vom  12.  April  1910.

Auf  Grund  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Bildung  von  Gouvernementsräten,
  vom  24.  Dezember  1903  und  der.  Ausführungsbestimmungen  vom  21.  Februar  1904  habe
ich  zum  Gouvernementsrat  bei  dem  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Deutsch-Ostafrika  auf  die  Dauer
der  Kalenderjahre  1910  und  1911  als  außeramtliche  Mitglieder  folgende  Herren  berufen:

1.  den  Plantagenbesitzer  Hans  v.  Horn  in  Mabungu,
2.  den  Missionssuperintendenten  Martin  Klamrot  in  Daressalam,
        <pb n="482" />
        W  448  20

den  Brauereibesitzer  Wilhelm  Schultz  in  Daressalam,
den  Generalvertreter  der  D.  O.  A.  G.  Friedrich  Voertmann  in  Daressalam,
den  Plantagenbesitzer  Otto  Weber  in  Hale,

dilund

  als  deren  Stellvertreter  folgende  Herren:

den  Plantagenleiter  Ulrich  Danckwarth  in  Mayani,
den  Unternehmer  Franz  Günter  in  Daressalam,
den  Plantagenleiter  Udo  v.  Katte  in  Ngomeni,

den  Provikar  Anton  Ruedel  in  Daressalam,

den  Kaufmann  Max  Steffens  in  Daressalam.

——

Als  amtliche  Mitglieder  haben  dem  Gouvernementsrat  anzugehören:

der  Erste  Referent,
der  Oberrichter,
der  Kommandant  der  Schutztruppe.

Daressalam,  den  12.  April  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
v.  Spalding.

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Togo,  betr.  Durchführung  der  Verordnung
betr.  die  Erhebung  einer  Hundesteuer  (Hundesteuerverordnung)  vom  3.  Februar  1910.7)
Vom  26.  März  1910.

Die  Verordnung,  betreffend  die  Erhebung  einer  Hundesteuer,  vom  3.  Februar  1910  trit
am  1.  April  1910  für  die  Ortschaften  Lome,  Anecho  und  Palime  in  Kraft.  Als  Ortschaftsgrenzen
  gelten  für  Lome  und  Palime  die  in  der  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  zur  Durchführung
  der  Verordnung,  betreffend  die  Bekämpfung  der  Stechmückengefahr,  vom  23.  Januar  1903

(Amtsblatt  S.  11),  für  Anecho  die  in  der  Bekanntmachung  des  Gouverneurs,  betreffend  die  Durchführung
  der  Baupolizeiverordnung,  vom  8.  Mai  1907  (Amtsblatt  S.  88)  angegebenen  Grenzen.

Lome,  den  26.  März  1910.

Der  Gouverneur.
Graf  Zech.

Verfügung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Errichtung  von
Eisenbahn-Kommissariaten.

Vom  21.  März  1910.

Auf  Grund  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  18.  Januar  1910,  betreffend  Ermächtigung
  des  Gouverneurs  zur  Neuschaffung,  Verlegung  und  Aufhebung  von  Verwaltungsbehäörden,
verfüge  ich  hiermit,  was  folgt:

§  1.  Zur  Wahrnehmung  der  Aufsicht  über  Bau  und  Betrieb  der  im  §  2  genannten
Bahnstrecken  wird  ein  Eisenbahnkommissariat  des  Nordens  und  ein  Eisenbahnkommissariat  des  Südens
errichtet.  Der  Dienstsitz  der  Eisenbahnkommissariate  wird  im  Wege  der  Bekanntmachung  bestimmt.

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  311.
        <pb n="483" />
        G  449  20

§  2.  Der  Geschäftskreis  des  Eisenbahnkommissariates  des  Nordens  umfaßt  die  Umbaustrecke
Karibib  Windhuk  und  das  Nordstück  der  Nord-Südbahn,  der  des  Eisenbahnkommissariates  des  Südens
die  Linien  Lüderitzbucht  —Keetmanshoop,  Seeheim—  Kalkfontein  und  das  Südstück  der  Nord-Südbahn.

§  3.  Die  Eisenbahnkommissariate  bilden  mit  den  ihnen  zugeteilten  Beamten  selbständige
Behörden  im  Sinne  des  §  81  Absatz  3  des  Reichsbeamtengesetzes  vom  18.  Mai  1907  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  245)  und  unterstehen  unmittelbar  dem  Gouvernement.

§  4.  Die  Zuständigkeit  der  Eisenbahnkommissariate  bestimmt  sich  nach  den  vom  Gouvernement
zu  erlassenden  Dienstanweisungen.

§  5.  Diese  Verfügung  tritt  mit  ihrer  Veröffentlichung  in  Kraft.  Gleichzeitig  tritt  die  Verfügung
  des  Auswärtigen  Amts,  Kolonialabteilung,  vom  24.  März  1906,  betreffend  Errichtung  der
Dienststelle  eines  Eisenbahnkommissars  in  Lüderitzbucht,  außer  Kraft.

Windhuk,  den  21.  März  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

 

Verfügung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Errichtung  der  Kaiserlichen
  Eisenbahnverwaltung  als  selbständige  örtliche  Behörde.
Vom  21.  März  1910.

Auf  Grund  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  18.  Jannar  1910,  betreffend  Ermächtigung
  des  Gouverneurs  zur  Neuschaffung,  Verlegung  und  Aufhebung  von  Verwaltungsbehörden,
versüge  ich  hiermit,  was  folgt:

8  1.  Es  wird  eine  Eisenbahnverwaltung  mit  dem  Dienstsitze  in  Windhuk  errichtet.  Sie
besitzt  die  Eigenschaft  einer  selbständigen  örtlichen  Behörde  im  Sinne  des  §  81  Absatz  3  des  Reichsbeamtengesetzes
  vom  18.  Mai  1907  (Reichs-Gesetzbl.  S.  245).

§  2.  Die  Zuständigkeit  der  Eisenbahnverwaltung  bestimmt  sich  nach  der  vom  Gonvernement
zu  erlassenden  Dienstanweisung.

§  3.  Veränderungen  des  Dienstsitzes  werden  jeweils  im  Wege  der  Bekanntmachung  bestimmt.
§  4.  Diese  Verfügung  tritt  mit  ihrer  Veröffentlichung  in  Kraft.
Mindhnuk,  den  21.  März  1910.
Der  Kaiserliche  Gounverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

 

Zusatzverordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Neuguinea  zu  der  Sollverordnung
vom  10.  Juni  1908.
Vom  26.  März  1910.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
8  5  der  Verfügung  des  Reichskauzlers  vom  27.  September  1903  (D.  Kol.  Bl.  1903,  S.  509)  wird
für  das  Schutzgebiet  Neuguinea  einschließlich  der  Inselbezirke  der  Karolinen,  Palan,  Mariauen  und
Marshall  =  Inseln  verordnet,  was  folgt:
Einziger  Paragraph.
Für  diejenigen  in  das  Schutzgebiet  eingeführten  Waren,  die  zur  Zeit  des  Inkrafttretens  der
Zollverordnung  vom  10.  Juni  1908  schwimmend  waren  und  nicht  wieder  zur  Ausfuhr  gelangt  sind,

2
        <pb n="484" />
        2  450  .

wird  der  Zoll  insoweit  zurückerstattet,  als  er  nicht  schon  nach  dem  vorher  geltenden  Zolltarif  zu
entrichten  war.

Den  Anträgen  auf  Erstattung  sind  die  Zollquittungen  beizufügen,  außerdem  die  Ladungspapiere
  und  sonstige  Unterlagen,  aus  denen  sich  ergibt,  daß  sich  die  Gegenstände  zu  der  Zeit  des
Inkrafttretens  der  Zollverordnung  auf  See  befanden.

Die  Entscheidung  darüber,  ob  dieser  Nachweis  als  erbracht  anzusehen  ist,  steht  dem
Gouverneur  zu.

Rabaul,  den  26.  März  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.

 

Bekanntmachung,  betr.  Neuausgabe  des  Tarifs  der  Lüderitzbucht-isenbahn.
Vom  11.  Mai  1910.

Mit  Gültigkeit  vom  1.  September  d.  Is.  wird  der  Tarif  der  Lüderitzbucht-Eisenbahn
neu  herausgegeben.

Die  Neuausgabe  enthält  gegenüber  dem  jetzigen  Tarife  einige  Anderungen  und  Ergänzungen,
die,  wie  die  Versetzung  von  Fellen  und  Hänten  von  Rindern,  Schafen  usw.  aus  Wagenladungsklasse  II
und  Stückgutklasse  A  in  Wagenladungsklasse  III  und  Stückgutklasse  B,  teils  Frachtermäßigungen,
teils  einzelne  Tariferhöhungen  zur  Folge  haben.  Nähere  Auskunft  hierüber  erteilen  neben  den
Abfertigungsstellen  der  Lüderitzbucht-Eisenbahn  die  Betriebsleitung  der  Bahn  in  Seeheim  (Südwestafrika)
  sowie  die  Deutsche  Kolonial-Eisenbahnbau=  und  Betriebsgesellschaft  in  Berlin  NW.  7,  Neue
Wilhelmstraße  1.

Der  neue  Tarif  kann  von  den  genannten  Stellen  für  den  Preis  von  1.7°,  die  zugehörige
Allgemeine  Kilometer-Tariftabelle  für  den  Preis  von  1,50  /“  das  Stück  bezogen  werden.

Berlin,  den  11.  Mai  1910.
Reichs-Kolonialamt.

 

 

 

 

,

 

 

Dersonalien.

Uachrufe.
Wirklicher  Geheimer  Rat  Drofessor  Dr.  Robert  Koch  F.

Am  27.  Mai  ist  in  Baden-Baden  infolge  eines  Hergleidens  der  berühmte  Bazkteriologe,
Wirkliche  Geheime  Rat  Professor  Dr.  Robert  Koch  verstorben,  in  dem  wir  zugleich  den  größten
deutschen  Forscher  auf  dem  Gebiete  der  Tropenkrankheiten  verlieren.

Der  Entschlafene  hat  schon  frühzeitig  sein  Interesse  an  Tropenkrankheiten  gezeigt  und  betätigt.
Er  ist  mit  seinen  reichen  Erfahrungen  der  Kolonialverwaltung  nicht  nur  stets  mit  größter  Bereitwilligkeit
  beratend  zur  Seite  gestanden,  sondern  er  hat  auch  eine  Menge  von  Anregungen  gegeben
und  Vorschläge  über  Maßregeln  gegen  Tropenkrankheiten  gemacht.

Das  Interesse  für  die  Tropenkrankheiten  dürfte  bei  ihm  in  erster  Linie  durch  seine  Reisen
nach  Agypten  und  Indien  als  Leiter  der  Deutschen  Cholera-Kommission  im  Jahre  1883  geweckt
worden  sein.  Wenn  sich  auch  in  den  folgenden  Jahren  seine  Haupttätigkeit  noch  auf  die  Erforschung
heimischer  Krankheiten,  besonders  der  Tuberkulose  und  sonstiger  Infektionskrankheiten,  und  auf  Fragen
der  Desinfektion  beschränkte,  so  zeigt  doch  schon  der  Bericht  über  die  Tätigkeit  jener  Kommission,  wie
sohr  Koch  allen  Tropenkrankheiten  seine  Aufmertsamteit  schenkte.  Im  Jahre  1896  unternahm  er  eine
        <pb n="485" />
        W  451  0

Reise  nach  Südafrika,  wo  die  Rinderpest  bereits  enorme  Werte  zerstört  hatte.  Es  ist  ihm  damals
durch  sein  Verfahren  der  Gallenimpfung  gelungen,  die  Seuche  zum  Stillstand  zu  bringen.  Auch  in
unserem  südwestafrikanischen  Schutzgebiet,  in  das  Koch  seinen  Reisebegleiter,  Professor  Dr.  Kohlstock,
abgeordnet  hatte,  wurde  damals  die  gänzliche  Vernichtung  des  Viehstandes  durch  gleiches  Vorgehen
verhindert.  Die  weitere  Verfolgung  der  begonnenen  Studien  über  die  Rinderpest  und  andere  Tropenkrankheiten,
  besonders  die  Bubonenpest,  führten  Koch  nach  Indien  und  Deutsch-Ostafrika,  so  daß  er
erst  im  Mai  1898  nach  Deutschland  zurückkehrte.  Noch  im  gleichen  Jahre  begann  er  seine  Studien
über  Malaria  in  Italien,  die  er  in  den  folgenden  zwei  Jahren  in  Indien  und  Neuguinea  weiterführte.
  Er  hat  durch  zahlreiche  Blutuntersuchungen  den  Nachweis  erbracht,  daß  in  ausgesprochenen
Malariagegenden  die  Kinder  der  Eingeborenen  in  frühester  Jugend  die  Malaria  überstehen  und  mit
zunehmendem  Alter  immer  mehr  immun  gegen  diese  Krankheit  werden,  daß  also  in  den  Kindern
der  Eingeborenen  die  gefährlichsten  Träger  des  Infektionsstoffes  zu  erblicken  sind.  Im  weiteren
Verfolg  dieser  Feststellungen  hat  Koch  durch  einen  praktischen  Versuch  in  Stephansort  bewiesen,  daß
es  möglich  ist,  durch  Aufsuchen  und  Behandlung  aller  Menschen  an  einem  Orte,  welche  Malariaparasiten
  in  ihrem  Blute  beherbergen,  die  Malaria  zum  Verschwinden  zu  bringen.  Diese  grundlegenden
  Arbeiten  haben  in  tropischen  Ländern  vielfach  praktische  Nutzanwendung  gefunden;  besonders
ist  die  Malariabekämpfung  der  ostafrikanischen  Städte  Daressalam  und  Tanga  darauf  aufgebaut.
Wenn  Daressalam  jetzt  den  Ruf  einer  relativ  malariafreien  und  gesunden  Tropenstadt  genießt  und
sich  diesen  Ruf  auch  in  den  letzten  Jahren  —  trotz  der  durch  den  Bahnbau  geschaffenen,  für  die
Ausbreitung  von  Malaria  außerordentlich  günstigen  Verhältnisse  —  zu  bewahren  verstanden  hat,  ist
dies  in  erster  Linie  den  Kochschen  Arbeiten,  die  von  seinen  Schülern  weiter  verfolgt  wurden,
zu  verdanken.

Im  Jahre  1904  wurde  Koch  von  der  englischen  Regierung  wiederum  nach  Südafrika  berufen,
  um  eine  neue  Rinderseuche  zu  bekämpfen,  die  in  Rhodesia  große  Verheerungen  angerichtet
hatte.  Koch  erkannte  diese  Seuche  als  die  an  der  ostafrikanischen  Küste  verbreitete,  von  ihm  „Küstenfieber“
  benannte  Krankheit  der  Rinder.  Es  gelang  ihm  auch,  eine  Methode  der  Immunisierung
von  Rindern  zu  ersinnen,  jedoch  gewann  diese  Methode  bei  der  Bekämpfung  des  Küstenfiebers  aus
praktischen  Gründen  späterhin  keine  weitere  Verbreitung.  Auch  über  Pferdesterbe  hat  Koch  in  dieser
Zeit  wertvolle  Untersuchungen  angestellt.

Schon  gegen  Ende  des  Jahres  1904  kehrte  der  Gelehrte  nach  Afrika  zurück,  um  seine
Studien  über  Tropenkrankheiten,  und  zwar  diesmal  in  Deutsch-Ostafrika,  fortzusetzen.  Wissenschaftliche
Arbeiten  über  Küsten=  und  Texasfieber,  sowie  über  das  ostafrikanische  Rückfallfieber,  sind  das  Ergebnis
dieser  Reise.  Auch  wurde  durch  eingehende  Studien  über  die  Tsetsefliegen  schon  der  Grund  gelegt
für  die  letzte  Afrika-Reise  Kochs,  die  er  in  den  Jahren  1906  und  1907  als  Leiter  der  Deutschen,  zur
Erforschung  der  Schlafkrankheit  nach  Uganda  und  Deutsch-Ostafrika  entsandten  Kommission  ausführte.
Bei  dieser  Expedition  stellte  er  an  einer  großen  Zahl  von  Kranken  fest,  daß  die  Behandlung  der
Schlafkrankheit  mit  Arsen-Präparaten,  besonders  mit  Atoxyl,  nicht  so  aussichtslos  ist,  wie  es  vorher
allgemeine  Ansicht  war.  Durch  sein  planvolles  Vorgehen  und  von  seiner  Antorität  getragen,  ist  das
deutsch-englische  Schlafkrankheits-Abkommen  und  in  Deutsch-Ostafrika  die  Organisation  einer  ausgedehnten
  Bekämpfung  der  Schlafkrankheit  ermöglicht  worden;  und  wenn  wir  heute  sagen  können,
daß  es  an  dem  deutschen  Teil  der  Küste  des  Victoria-Sees  gelungen  ist,  dem  weiteren  Vordringen
der  schweren  Seuche  Einhalt  zu  gebieten,  müssen  wir  auch  diese  erfreuliche  Feststellung  den  Erfolgen
Robert  Kochs  zuzählen.

Die  unvergänglichen  Verdienste  des  Verstorbenen  und  der  schwere  Verlust,  den  die  Menschheit
durch  seinen  Tod  erlitten  hat,  werden  die  Teilnahme  an  seinem  Hinscheiden  weit  über  Dentschland
hinaustragen.  Besonders  schmerzlich  wird  sein  Tod  von  der  Kolonialverwaltung  und  in  den  Kolonien
empfunden,  denen  er  unersetzliche  Dienste  geleistet  hat  und  noch  hätte  leisten  können.

Berlin,  den  30.  Mai  1910.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
v.  Lindequist.
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        452  0

Am  2.  Mai  verstarb  im  Sanatorium  Waldhaus  zu  Nikolassee  bei  Berlin  an  den  Folgen
der  Schlafkrankheit  der  Allerhöchst  zur  Dienstleistung  beim  Reichs-Kolonialamt  kommandierte  Hauptmann
  im  Vorpommerschen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  38

Oskar  Soerster.

Seit  Oktober  1898  war  der  Verstorbene  in  dem  beschwerlichen  und  verantwortungsvollen
Grenz-Vermessungsdienst  der  Schutzgebiete  tätig.  Zuerst  gehörte  er  der  Usambara-Vermessungserpedition
  in  Deutsch-Ostafrika  bis  Ende  Dezember  1899  an.  Vom  Juni  1901  bis  Januar  19041
nahm  er  als  zweiter  deutscher  Kommissar  an  der  Süd-Kamerun-Grenzexpedition  teil.  Vom  Jannar
1905  bis  März  1907  war  er  mit  der  Führung  der  deutschen  Abteilung  der  deutsch-französischen
Ostkamerun-Grenzexpedition  beauftragt.  Am  8.  November  1908  reiste  Hauptmann  Foerster  nach
Deutsch-Neuguinea  aus,  um  die  Leitung  der  deutschen  Expedition  zur  Feststellung  der  Grenze  gegen
das  englische  Gebiet  zu  übernehmen.  Nach  Durchführung  seiner  Aufgabe  trat  Hauptmann  Foerster
in  schwer  krankem  Zustande  am  2.  Oktober  1909  die  Heimreise  aus  dem  Schutzgebiet  an.

Während  seiner  langjährigen  dienstlichen  Tätigkeit  in  den  verschiedenen  Schutzgebieten  hat
Hauptmann  Foerster  Hervorragendes  geleistet  und  sich  stets  als  außerordentlich  pflichttreuer  und
gewissenhafter  Offizier  bewährt.  Die  Kolonialverwaltung  verliert  in  dem  Dahingeschiedenen  einen
durch  unermüdlichen  Pflichteifer,  selbstlose  Hingabe  an  seinen  Beruf  und  Reinheit  der  Gesinnung
gleich  ausgezeichneten  Offizier.  Sein  Andenken  wird  allezeit  in  Ehren  bleiben.

Berlin,  den  21.  Mai  1910.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
v.  Lindegquist.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  13.  Mai  1910.

Spalding,  Leutnant  im  Lauenburgischen  Jäger-Bataillon  Nr.  9,  scheidet  um  25.  Mai  aus  dem  Heere
aus  und  wird  mit  dem  26.  Mai  1910  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  angestellt.

A.  K.  O.  vom  17.  Mai  1910.

NRitter  u.  Edler  v.  Berger,  Oberleutnant,  wird  vom  1.  Juni  bis  31.  Juli  1910  zur  Dienstleistung
  beim  Garde-Pionier-Bataillon  kommandiert.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  6.  Mai  1910.

Pabst,  Oauptmann  im  Kurmärkischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  39,

Frhr.  v.  Schade  (Karl),  Leutnant  im  Junfanterie-Regiment  Herwarth  von  Bittenfeld  (1.  Westsälischen)
  Nr.  13,

Kreusler,  Leutnant  im  Jnfanterie-Regiment  von  Lützow  (1.  Rheinischen)  Nr.  25,

Deininger,  Leutnant  im  5.  Badischen  Infanterie-Regiment  Nr.  113,

Machatius,  Leutnant  im  Westpreußischen  Infanterie-Regiment  Nr.  140,

Frhr.  Wolf  v.  Gudenberg,  Leutnant  in  der  Maschinengewehr-Abteilung  Nr.  9,

Blumenthal,  Leutuant  in  der  Unteroffizierschule  in  Jülich,

Fonck,  Leutnant  im  Telegraphen-Bataillon  Nr.  4,

Bernhard,  Leutnant  im  Eisenbahn-Regiment  Nr.  3,  —  scheiden  mit  dem  16.  Mai  aus  dem  Heere
ans  und  werden  mit  dem  17.  Mai  1910  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  angestellt.
        <pb n="487" />
        I  453  2O

Nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Bayerischen  Heere  werden  mit  dem  17.  Mai  1910
in  der  Schutztruppe  angestellt:
Wilm,  Hauptmann  im  Königlich  Bayerischen  Infanterie-Leibregiment,  mit  seinem  bisherigen  Patent,
Meyer,  Leutnant  im  Königlich  Bayerischen  2.  schweren  Reiter-Regiment  Erzherzog  Ferdinand  von
Osterreich-Este,  mit  Patent  vom  9.  März  1903,
v.  Huber-Liebenau,  Leutnant  im  Königlich  Bayerischen  6.  Chevaulegers-Regiment  Prinz  Albrecht
von  Preußen,  mit  Patent  vom  28.  Januar  1904.

Tschoertner,  Leutnant  im  Königlich  Sächsischen  7.  Infanterie-Regiment  „König  Georg“  Nr.  106,
wird  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Sächsischen  Heere  mit  dem  17.  Mai  1910
mit  seinem  bisherigen  Patent  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  angestellt.

A.  K.  O.  vom  17.  Mai  1910.

Wobring,  Major,  als  Bataillonskommandeur  im  7.  Rheinischen  Infanterie-Regiment  Nr.  69,

Goerke,  Oberleutnant,  unter  Verleihung  eines  vordatierten  Patents  vom  11.  April  1908,  im
Eisenbahn-Regiment  Nr.  1,  und

v.  Padberg,  Leutnant  im  Kolbergschen  Grenadier-Regiment  Graf  Gneisenau  (2.  Pommerschen)  Nr.  9,
—  scheiden  am  31.  Mai  aus  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  aus  und  werden  mit
dem  1.  Juni  1910  im  Heere  angestellt.

Streitwolf,  Hauptmann,

Medding,  v.  Petersdorff-Campen,  Kirchheim,  Oberleutnants,

Trews,  Leutnant,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schuptruppe  für  Südwestafrika  auf  weitere
3½  Jahre  werden  genehmigt.  Oberleutnant  Medding  wird  gleichzeitig  zur  Dienstleistung
beim  Gouvernement  von  Südwestafrika  kommandiert.

Berfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  9.  Mai  1910.

Dürschnabel,  Oberveterinär,  scheidet  am  31.  Mai  1910  behufs  Wiederaufnahme  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  aus  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  aus.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  21.  Mai  1910.
Die  Proviantamts=  und  Bekleidungsamtsassistenten  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika
führen  —  wie  im  Heere  —  fortan  den  Titel  Proviantamts=  bzw.  Bekleidungsamts-Inspektor.
Soweit  sie  ein  Stellendienstalter  von  mehr  als  6  Jahren  haben  oder  sobald  sie  ein  solches
Dienstalter  erreichen,  dürfen  sie  auf  den  Achselstücken  eine  Rosette  tragen.  Neue  Bestallungen  werden
nicht  erteilt.

Schutztruppe  für  Kamerun.

A.  K.  O.  vom  13.  Mai  1910.

Dr.  Schwengberg,  Stabsarzt  beim  Grenadier-Regiment  König  Wilhelm  I.  (2.  Westpreußischen)  Nr.7,
scheidet  am  16.  Mai  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  17.  Mai  in  die  Schutztruppe
für  Kamerun  angestellt.

Dr.  Rinke,  Assistenzarzt  beim  Infanterie-Regiment  von  Grolman  (1.  Posenschen)  Nr.  18,  scheidet
am  6.  Juni  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  7.  Juni  in  der  Schutztruppe  für
Kamerun  angestellt.  .

-

 

Deutsch-Ostakrika.  Vermessungstechniker  Lenhardt,  kommiss.  Bureau-Das

  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub  assistent  2.  Klasse  Schneider;  am  24.  April:
verlassen:  am  17.  April:  Botaniker  ProfessorRegierungsrat  Zache,  Regierungs-Tierarzt  Dr.
Dr.  Zummermann,  Distriktskommissar  Michels,  Sommerfeld,  Sekretär  Weber,  kommiss.  Bureaudie
  kommiss.  Sekretäre  Jopp,  Paul  und  Rudan,  assistent  1.  Klasse  Sachse,  Techniker  Hirt,  Wegebau-
        <pb n="488" />
        M  454  20

techniker  Buchner,  die  Kanzleigehilfen  Otto
und  Paul,  Polizeiwachtmeister  Röhl,  Bootsmann
Schaa;  am  25.  April:  Regierungsrat  Gunzert,
kommiss.  Sekretär  Scheffler,  Kanzleigehilfe  Ladeburg;
  am  27.  April:  Kanzleigehilfe  Müller.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Neapel  eingetroffen:
am  4.  Mai:  Unterzahlmeister  Hüttig,  die  Sanitäts-Vizefeldwebel
  Lerch  und  Hoff,  Sanitätssergeant
  Pohlig;  am  11.  Mai:  die  Feldwebel
Holzhausen  und  Ernst,  Sanitäts-Vizefeldwebel
Scholler,  die  Sanitätssergeanten  Geißler,
Schreiber  und  Keitel;  am  18.  Mai  in  Venedig:
Stabsarzt  Dr.  Breuer.

Koamerun.

Am  9.  Mai  haben  die  Wiederausreise  angetreten:
  Regierungsassessor  Wipfler,  die  Sekretäre
Gehrts  und  Meinecke,  Stationsleiter  Liebert,
Steuermann  Eckelt,  Techniker  Holstein.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  Polizeimeister
  Rispeter,  Schlosser  Lehmann.

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  April  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Gerichtsassessor  Dr.  Ruppel,
  die  Sekretäre  Rück  und  Schoknecht,  Kapitän
  Borbe,  Obermaschinist  Zielesch,  Lehrer
Steffen,  Landwirt  Klimowitz,  die  Techniker
Haubold,  Cordes  und  Gasbager,  Vorwerksleiter
  Kammerer,  die  Polizeimeister  Vasel,
Hornke  und  Roggenbug,  Wegebauer  Bergau,
Senne  Eberhard,  Zimmermann  Huhn.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  30.  April  in  Hamburg
  eingetroffen:  Vizefeldwebel  v.  Fersen.

 

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  die  Gerichtsassessoren  Bomke  und
Eltester,  die  Sekretäre  Nagel,  Kauß  und
Kuntz,  Lehrer  Haas,  Zollassistent  Wendt  und
Ziegelmeister  Borchardt.

Am  20.  April  haben  das  Schutzgebiet  verlassen:
  Kassenvorstand  Kräuter,  Landmesser
Steinwarte,  Sekretär  Ahrens,  Lehrer  Götze.

 

Togo.

Im  Schutzgebiet  ist  neu  eingetroffen:  Regie—
rungsarzt  Dr.  Rodenwaldt;  wiedereingetroffen
sind:  Gärtner  Gropp  und  Stationsassistent  Mucke.

 

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wieder
eingetroffen:  Oberleutnant  Kittel,  Bureauvor—
stand  Heß,  Bezirksleiter  Mischlich,  Gerichtsassessor
  Hermanns.

Das  Schutzgebiet  hat  mit  Heimaturlaub  verlassen:
  Stationsassistent  Sonntag.

Deutsch-Südwestafrika.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  21.  April:  Sekretär  Seydel,  Magazinbeamter
  Dietz,  die  Polizeiwachtmeister  Busch,
Eschen  und  Eggersglüß,  die  Polizeisergeanten
Bold,  van  Severen,  Zierer,  Hergert,  Richter,
  Schneider,  Wieder  und  Bockes;  am
22.  April:  Bezirksrichter  Bach,  Landmesser
Schmidt,  Lokomotivführer  Mnich,  Magazinbeamter
  Hüttig,  Inspektionsoffizier  der  Landespolizei
  Oberleutnant  Fuhrmann,  Polizeiwachtmeister
  Leis,  die  Polizeisergeanten  Wiesemann,
Fidelak,  Rüdiger,  Glubsch,  Henke,  Kudell,
Müller,  Przewerzinski.

Zu  kommissarischen  Zollaufsehern  sind  ernanni:
die  Polizeisergeanten  Knabe,  Lochhaas,  Uhde
und  Behnke.

—..  —

Angenommen  ist  als  Polizeisergeant:  Koppetsch;
  ausgeschieden  sind:  die  Polizeisergeanten
Damrath  und  Leß,  Lokomotivführer  Anacker,
Zustellungs=  und  Vollziehungsbeamter  Raschke.

Die  Ausreise  haben  am  25.  Mai  angetreten:
Diplomingenieur  Marung  und  Lehrer  Göing,
die  Wiederausreise:  Distriktschef  Runck,  die  Sekretäre
  Schmolck  und  Bohr,  Gerichtsassistent  Manruschat,
  Polizeisergeant  Krause.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  24.  April  in  Curhaven
  eingetroffen:  Unterzahlmeister  Schmidt.

Samoa.

Regierungslandmesser  Lammert  ist
11.  März  im  Schutzgebiet  wieder  eingetroffen.

Aln
        <pb n="489" />
        —  455  2e□

Senen  für  Errichmns  eines  Denkmals  zu  epren  der  Sefallenen  von  Sücwestafrika.

Beim  Kommando  der  Schutztruppen  sind  zur  Errichtung  eines  Denkmals  in  Windhuk
die  nachstehenden  weiteren  Beträge  eingegangen,  deren  Empfang  im  Namen  der  Kaiserlichen  Schutztuppe

  für  Südwestafrika  dankend  bescheinigt  wird:

1010

S.  3.:
K.  1.:
13.  4.:

15.  1.:

16.  1.:

Eingegangen  von  7
Hauptmann  Kuhn,  Würzburg  148,50
Sr.  Kgl.  Hoheit  Großh.  v.  Baden  300,—
Generaloberst  Frhr.  v.  der  Goltz,

Halensee.  10,—
Major  v.  Berge  u.  Herrendorf,

Halensee.  5.—
Oberst  v.  Redern,  Hannover  10,  —
Inf.  Regt.  Nr.  135,  Diedenhofen  15,—
1.  Brandenburg.  Drag.  Regt.

Nr.  2,  Schwedt  -20,—
Gewehrfabrik  Spandau.  .  11550
Train-Bat.  Nr.  7,  Münster  i.  W.  20,—
Hus.  Regt.  Nr.  17,  Braunschweig  20,—
4.  Westpr.  Inf.  Regt.  Nr.  140,

Hohensalla  .  15,—
Fortif.  Metz-Ost  (Ing.  Offiz.)  5.—
Garnisonverwaltung  Gumbinnen  5,.—
Jäger-Bat.  von  Neumann  Nr.  5,

Hirschberg  15,—
Proviantamt  Allenstein  ..  4,90
42.  Inf.  Brig.,  Frankfurt  a.  M.  20,—
Offizierkorps  Feldart.  Regts.  Prinz

Augustv.  Preußen,  Gumbinnen  50,—
Militärbauamt  Hanau  1,05
Generalmajor  Cleve,  St.  Avold  2.—
Hauptm.  Pabst  v.  Ohain,  1.—
Mil.  Bauamt  IV,  Berlin  Beamte)  8,—
Oberstleutnant  Minckwitz,  Posen  10,—
3.  Thüring.  Inf.  Regt.  Nr.  71,

5.  Komp.,  Erfurt  5,.—
Königs  =  Inf.  Regt.  Nr.  145,

Montigny  10.—
Topogr.  Abteilung  der  Landesaufnahme,

  Berlin  ..  36,80
Inspektion  der  Inf.  Schulen,

Berlin  (Offiziere)  .  10,—
v.  Harbou,  Gen.  Major,  Bromberg  10,  —
Offizierkorps  des  Pion.  Bats.

Nr.  4,  Magdebunrg  20,—
Pion.  Bat.  Fürst  Radziwill  Nr.  1,

Königsberg  i.  Pr.  .  10,—
Generalmajor  v.  Reichenbach,

Hammerstein  3.—
Oberleutnant  v.  Westernhagen,

Hammerstein  1.—
Frw.  Hptm.  Knoch,  Hammerstein  1,50
Gen.  Major  v.  Plüskow,  Potsdam  3,.—
Kantine  des  2.  Garde-Regts.

zu  Fuß,  Berlin  40,  —

Zusammen

847,25

 

1910

16.

18.

19.

N  U

M  V

V  AN  M

N  W

K  M

Eingegangen  von

Übertrag

:  Hus.  Regt.  Nr.  14,  Cassel

Kadettenhaus  Naumburg  (Saale)
Oberstleutnant  Anton,  Jüterbog
Militärtechnische  Akademie,  Charlottenburg
  2
Feldart.  Regt.  Nr.  75,  Halle
Inf.  Leib-Regt.  Groberbogn
Nr.  117,  Mainz  .
Oberarzt  Dr.  Richter,  Driburg.
Inf.  Regt.  Nr.  141,  Grandenz

Hus.  Regt.  Nr.  6,  Leobschütz

"  Offizierkorps  Juf.  Regts.  Nr.  ibi,

Sensburg
Major  Oehme,  Hannover
Proviantamt  Münster  i.  W.
I.  Bat.  Leib-Gren.  Regts.  Nr.  109,
Karlsruhe
Feldart.  Regt.  Nr.  18,  Frankfurt
  a.  O.
Kriegsschule  Potsdam  (Offiziere)
12.  Komp.  Leib-Gren.  Regts.
Nr.  8,  Frankfurt  a.  O.
Baurat  Kolb,  Darmstadtt
Leib-Kür.  Regt.  Großer  Kurfürst
Nr.  1,  Breslau  ..
Gesells  chaftskasse  Fußart.  Regts.
Encke,  Magdeburg  .
Bezirkskommando  Minden
Niederschles.  Train-Bat.  Nr.  5,
Posen
Ulan.  Regt.  Kaiser  Alerander  II.
(3.),  Fürstenwalde  (Spree)
Bez.  Kmdo.  u.  Res.  Offiz.,  Ruppin

Ober-Int.  Sekr.  vom  Gülich  und
Int.  Sekr.  Gieß,  Straßburgi.  E.

Major  Kirchner,  Metz  .

Offiz.  der  Gewehrfabrik  Erfurt

Major  v.  Raumer

Hauptm.  Schroetter  Königsberg

Leutnant.  v.  Proeck

1.  Leib-Hus.  Regt.  Nr.  1,  Danzig

Offizierkorps  2.  Kurhess.  Feldart.
Regts.  Nr.  47,  Fulda

Offizieren  der  Haupt-Kadettenanstalt,
  Groß-Lichterfelde

4.  fahr.  Battr.  Feldart.  Regts.
von  Peucker,  Breslau

Zusammen  1

½

847,25

50,—

10,20

—  2
—
l

—

—  —  —
—
J1

S  —E
S.  Si—
S

d

52
        <pb n="490" />
        1910

19.

W.  *  V

21.

22.

23.

*l  u  u  W

V  U  M  U

U  U  U  U

u  #  *Dl  U

W  456  20

Eingegangen  von  .
Übertrag  1522,05
Offizierkorps  1.  Großherzogl.  Mecklenburg.
  Drag.  Regts.  Nr.  17,
Ludwigslust.  .  .  .  20,—
II.  Bat.  Inf.  Regts.  Nr.  18,
Osterode,  Ostpr.  .  ..  25.—
Zahlmeister  Borrmann,  Hersfeld  2,  —
Unterzahlmeister  Biedebach,  —  1.—
3  Registraturbeamten  Intend.
I.  Armeek.,  Königsberg  i.  PLr.  2,—
Jäger-Bat.  Nr.  1,  Ortelsburg  30,—
.:  Garde-Füs.  Regt.,  Berlin  23.—
:  Kartogr.  Abteilung  der  Landesaufnahme,
  Berlin.  .  4,50
Fortifikation  Straßburg  3,50
Oberleutnant  Hosemann,  Cöhn.  5.—
Rittm.  v.  Eschwege,  Oldenburg  3,—
Militär-Lehrschmiede  Hannover  16,
Rhein.  Jäger-Bat.  Nr.  8,  Schlettstadt
  ..  26,70
Offizieren  Feldart.  Regts.  Nr.  37,
Insterburg  14,50
Unteroffizieren  und  Maunschaften
desselben  Regiments  20,—
Oberstabsarzt  Dr.  Richter,  Altona  5.—
Oberstleutn.  z.  D.  Langhoff,  Mainz  2,90
Bez.  Kdo.  II,  Mülhausen  i.  Els.  3,—
Braunschweig.  Inf.  Regt.  Nr.  92,
Braunschweig  20,—
Minna  Bredereck,  Lehngut
Lichtenow  bei  Herzfelde  5.—
Hauptmannv.  Wißmann,  Döberitz  20,—
Oberstleutu.  Coupette,  Siegburg  3,—
Hauptmann  Roloff,  -  3.  —
Kür.  Regt.  von  Seydlitz,  Halberstadt
  20,—
Landw.  Offiz.  Vereinigung  Hameln  56.—
Proviantamt  Coblenz.  5,80
Art.  Depot  Ul  .  6,80
Offizierkorps  des  Landw.  Bezirks
Saarbrücken  25.—
Zusammen  1893,75

 

1910

23.

25.

U  M

M  U  U  U  U  U

U  U  U

U  U

U  U

4.:

Eingegangen  von  u
Übertrag  1893,

Maschinengewehr-Abt.  Nr.  *n

Lötgzen  10.—
Inf.  Regt.  Nr.  150,  Allenstein.  78,60

Offizierkorps  3.  Garde  Regts.

zu  Fuß,  Berlin  ..  20,—
Oberlt.  Dippe-Bettmar  Langen-  3.—
Leutnant  Eichert  salza  2.—
Bezirkskommando  Kattowitz  50,—
Hauptmann  v.  Alt-Stutterheim,

Schwerin  3—
Inf.  Regt.  Nr.  77,  Celle  —  20—

I.  Abt.  5.  Bad.  Feldart.  Regts.

Nr.  76,  Freiburg  i.  Bl.  10,—
Offizieren  der  Fortifikation  Feste

Kaiser  Wilhelm  II.,  Mutzig  14,—
Inf.  Regt.  Nr.  159,  Mülheim  Ruhr  25,—
Feldart.  Regt.  Nr.  56,  Lissa  i.  P.  8),50
8.  Ostpr.  Inf.  Regt.  Nr.  45,

Insterburg  .  .  10.—
Thür.  Hus.  Regt.  Nr.  12,  Torgau  25.—
Feldart.  Regt.  Nr  76.  Freiburg

  i.  Br.  10.—
6.  Komp.  3.  Thüring.  Inf.  sens

Nr.  71,  Erfurt  25.—
Inf.  Regt.  Nr.  160,  Ben  20,—
1.  Bad.  Leib-Drag.  Negt.  Nr.  20,

Karlsruhe  20.—
1.  Kurhess.  Feldart.  Regt.  Nr.  11,

Cassel  .  100,  —
Registratur  Intendantur  IV.  Armeekorps,

  Magdeburg  .  2,——
Feldart.  Regt.  General-Feldmarschall

  Graf  Maldersee,

Itzehen  .  20,—
3.  Pion.  Insp.,  Magdeburg  6.—
2.  Nassau.  Pion.  Bat.  Nr.  2,

Mainz-Kastel  8,95
Kür.  Regt.  Graf  Geßler  (Rhein.  )

Nr8Coln..  3.—
Königl.  Kadettenhaus,  Bensberg  10.—

Im  ganzen  2397,  80

Kommando  der  Schutztruppen.

Im  Audftrage:

Bender,

Major.
        <pb n="491" />
        —  457  20

 

 

E#ELE.

 

 

 

 

 

Ticchtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Uachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostafrika.

Die  Zentralbahn.)

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  aus  Daressalam
  ist  die  Gleisspitze  der  ostafrikanischen
Zentralbahn  Ende  April  d.  Is.  bei  der  Station
Kikombo  (Kilometer  232,5  hinter  Morogoro)
angelangt.

Von  der  Usambdarabahn.“)

Über  den  Stand  der  Arbeiten  an  der  Neubaustrecke
  Buiko  —  Moschi  am  Ende  des  Monats
März  d.  Js.  berichtet  der  Eisenbahnkommissar:

Die  Trassierung  ist  bis  Kilometer  255  beendet.
  Die  Lage=  und  Höhenpläne  find  bis
Kilometer  252  vorgelegt  und  genehmigt,  desgleichen
  die  Pläne  der  Brücken  und  Durchlässe
bis  Kilometer  222.

Die  Rodungs=  und  Vorarbeiten  erstrecken
sich  bis  Kilometer  255.

Die  Erdarbeiten  sind  durchlaufend  fertiggestellt
  bis  Kilometer  212  +  900  und  zum  Teil
bis  Kilometer  229  +  800.  Im  ganzen  beträgt
die  Länge  des  fertigen  Unterbaues  43,850  km.

Die  Brücken  und  Durchlässe  sind  —  bis
auf  einige  Stirnmauern  —  bis  Kilometer  206
fertiggestellt,  bis  Kilometer  214  +  900  in  Angriff
  genommen.

Der  Oberbau  ist  28,7  km  weit  vorgestreckt,
die  Gleisspitze  hat  Kilometer  203  erreicht.  Wegen
Mangels  an  Oberbaumaterial  mußten  die  Vorstreckarbeiten
  eine  Zeitlang  ruhen.  Das  Gleis
ist  in  zweiter  Lage  in  voller  Stärke  unterschottert
bis  Kilometer  194  und  von  Kilometer  196  bis
197  sowie  in  erster  Lage  fortlaufend  bis  Kilometer
  199  +  850.

Die  Fernsprechleitung  ist  bis  Kilometer  209

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  8,  S.  316.
*")  Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  170.

 

+  800  fertig  und  bis  Makanja  (Kilometer  217)
in  Angriff  genommen.

Bei  Mabirioni  ist  eine  provisorische  Wasserstation,
  bestehend  aus  Lokomobile,  Zentrifugalpumpe
  nebst  Hochbehälter  mit  Rohrleitung  zum
Pangani  errichtet.

Das  Stationsgebäude  in  Tanda  (Kilometer
  200)  ist  fertiggestellt.

Die  Gesamtzahl  der  Arbeiter  bewegte  sich
in  den  Berichtsmonaten  zwischen  4084  bis  4205.
Es  gelang  stets,  den  Abgang  durch  entsprechenden
Zugang  zu  decken.

Der  Durchschnittslohn  ist  auf  33  Hellern
geblieben,  wozu  noch  Poscho  (Verpflegung)  kommt.
Es  wird  vorwiegend  Reisnahrung  gegeben,  dazwischen
  etwa  einmal  in  der  Woche  Bohnen.

Nach  dem  Hospitalbericht  waren  monatlich
drei  bis  fünf  Europäer,  hauptsächlich  an  Malaria,
  erkrankt.  Der  als  an  Typhus  erkrankt  gemeldete
  Techniker  ist  wiederhergestellt.

Der  Krankenstand  der  Eingeborenen  bewegte
  sich  in  den  Berichtsmonaten  zwischen  2,4
bis  3,2  v.  H.;  jedoch  beziehen  sich  diese  Zahlen
nur  auf  die  im  Hospital  behandelten  Fälle.  Im
großen  und  ganzen  kann  damit  gerechnet  werden,
daß  7  v.  H.  der  Arbeiter  als  krank  in  den  Listen
geführt  und  in  den  Lagern  behandelt  werden.
Im  Hospital  gestorben  sind  im  Januar  5,  im
Februar  4  und  im  März  7  eingeborene  Arbeiter.

Bis  Mitte  Januar  regnete  es  fast  täglich,
jedoch  trat  eine  nennenswerte  Störung  in  den
Arbeiten  nicht  ein.  Im  Februar  und  März  war
es  trocken  und  heiß.  Gegen  Ende  März  setzte
der  Regen  wieder  ein.

Die  Schwierigkeit  der  Wasserbeschaffung
macht  sich  infolge  der  großen  Transportweite  schon
sehr  bemerkbar.  Der  eingeführte  Wassertransport
mit  Rollfässern  (250  1),  die  von  einem  Esel  oder
vier  bis  sechs  Mann  gezogen  werden,  hat  si
bisher  von  allen  Transportmitteln  am  besten
bewährt.
        <pb n="492" />
        Uachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Hülstenzollstellen  von  Deutsch-Ostafriha  im  Rechnungssahr  1909.
Gegenübergestellt  dem  Vorjahre.

.  EinfuthusfuhrsV  THIS  Schiffahkis-sotzschcaq-Nehm-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  Zon  1  erbrauchs-  ·  Insg  Vori
⁊  o  Zo  Abgabe  Abgabe  Gebuhren  s  Einnahmen  orjahr  mehr  weniger

Rup.  Rup.Rup.  .  RKup.  5,  Rup  H.  Rub.  H  Rup.  H.  A  VPV.  AM..  pf.  IEIIIIL
I  i  l  I  -  l
Tanga....  464167s32,541617-53,5974572,5  810  —  101  10  11341  43,61  527  773  42  703697  88  676  746  02  26  951  Ö  86  —
Pangani.  .  ..  77  454  89  25  593  67,.52305  79  163  —  15—  90“  57  152  695  97  —  —  9446  74
Bagamolo  130  141  4857238  42,5299  61,,  212  —  —  —2061  69,51  4  742  65  —  —  82471  71
Daressalam.  ..  820  036  3093  8212523  827119  734  —  —  —  18  505  911456  924  66275  899  55  22  35133  —-Kilwa....
  681591731170«94,51273i74  322—8264«48814194,51073:-3228143109271109233716338'2:55  —  —
Lindi.  114  319  193804114  98  370  —.  3398110  2  606  55.170  4710106060227295  9324668454  —  —1993388  61
Summe  in  Nup.  29|35,5287  482  97|52  1590441  —|6778  998880  562  10·52  06  802  24  2  4  56  394  175  74  l111807  o6
.  "  1  «
Summesz223239780383  910  6460  545  373481  ½  9038  64%523  24  ,  i
«  l  l  l
Dagegen  im  l
VorjahrJØ2025353393031388784897512  4047998951  50  1  260  69  2  467  65456  i
Zun.-O—,Abn.—4207039414801715774535175—566  67|87  14811  488  78..282  868  68  282268  68
Uachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  Hüsten  ollstellen  von  Deutsch-Ostafriha  im  Oonat  Oärz  1910.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  10,  S.  421.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

W  458  20

 

-  gfuhr—  *  Im  Gegen  Vorjahr
Einfuhr  Ausfuhr  Verbrauchs-  Schiffahrts=  Holzschlag  Neben  Insgesamt  v  9

Sollstelle  Zoll  Zoll  Abgabe  Abgabe  Gebühren  Einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger

Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  Ö.  Rup.  O.  Rup.]  H.  Rup.  Ö.  .M  Pf.  MA..  pf.  *#

l  T  l  i

Tanga....  41339l224452  4111746  75  144  —  —  —3156  65.4  525  72,59367  6381226  97  –  —
Pangani.  .  ..  10  109  43  893  55  400  13  35.  —  —  —  284  12  11  153  99  14  871  99  103834  37  4037  62  —
Bagamolo  8318  32980  70  10  01  21  —  —  —13  71  9696  33129  0„  —
Daressalon  79  498  791172,  86|D  61  131  —  ——  32  02860¼2  73,14  723  6  66  E  7526  44  90  —-Kicwa.....
  4961  90  3  083  83  15  68  31  —  55  03  971  77,  7  175  66.5  9567  56  7890  91  1  676  65  —  —
Lidndd  13019  91  6  823  86  5053  67  38  —  8541  35  46869  25  108  —33  477  331  82209,  36  —  215732  03
Summe  in  Rup.  157  247/  5720  711  85  400  90  48  %  6  5022  11  730  51

i  .

Summe  in  Mark09  608  139875  611368  47  533  33S  G0  .  15  #  l  «  l

Vf.  u##s#n

 

21  859  34

 

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Dagegen  im  1  s  ;  ·
Vorjahr  it  212  480.  03  "  1283.  39021  763  *  516.—  562  30886  3110257464  50

Zun.  .  Abn.  —  2817  60  55.2  *  1101  J  1  17  „„um  31I35  140  91  12  „II1  ß  1  12541.91
        <pb n="493" />
        459  20

Kamerun.

Das  Geblet  der  Utum  und  Mwel.
(Mit  einer  Kartenskigzc.)

Erst  neuerdings  ist  damit  begonnen  worden,
die  im  Flußgebiet  des  Ntem  (Kampo)  südlich
von  den  Bulu  wohnenden  Volksstämme  in  intensivere
  Verwaltung  zu  nehmen.  Der  zu  diesem
zweck  unter  ihnen  errichtete  Posten  hat  seinen
vrovisorischen  Sitz  in  Ambam  (unweit  nordwestlich
  der  Einmündung  des  Kje  in  den  Ntem).
Er  untersteht  dem  Bezirksamt  Kribi.

Der  zur  Gründung  und  Führung  des  neuen
Postens  ausersehene  Stationsleiter  Oskar  Zimmermann,
  der  früher  elf  Jahre  lang  der  Kameruner
Schutztruppe  angehört  hat,  ist  zunächst  mit  einer
mehrmonatigen  Bereisung  und  Erkundung  des
Gebietes  beauftragt  worden.  Seinem  Reisebericht
entnehmen  wir  die  nachstehenden  Einzelheiten:

Den  Marsch  ins  Ntum-Gebiet  trat  ich  in
Kribi  am  22.  April  mit  10  Polizeisoldaten  und
12  Trägern  an.  Der  Weg  führt  zunächst  auf
der  Straße  Kribi—Nkomakak—  Ebolowa.  Bei  Bibuleman,
  nahe  am  Biwume,  geht  der  Weg  von
dieser  Straße  ab.

Bibuleman  verließ  ich  am  28.  April  und
überschritt  am  selben  Tage  die  Bulu-Ntum-Grenze.
Die  erste  Ntum-Ortschaft  im  Norden  ist  Ewuma.
Sie  besteht  aus  sechs  größeren  Dörfern,  die
Einwohner  gehören  dem  Stamm  Essambida  an.

Ich  begann  den  Eingeborenen,  vor  allem
den  Häuptlingen,  bekannt  zu  geben,  daß  das
Gouvernement  das  Ntum=  und  Mwei-Gebiet  in
Verwaltung  nehmen  würde,  und  daß  im  Süden
des  Ntum-Landes  in  der  Nähe  des  Ntem  (Kampoflusses)
  eine  Regierungsstation  errichtet  würde.

In  Ewuma  und  in  den  Mywei-Ortschaften
Awom,  wo  ich  am  28.  April  Lager  bezog,
wurde  mein  Erscheinen  mit  gemischten  Gefühlen
aufgenommen.  Auf  meine  Frage  ob  dieser
Stimmung  wurde  mir  offen  erklärt,  daß  man
viel  lieber  nach  Kribi  gehe,  als  nach  dem  Ntem,
denn  nach  der  Küste  seien  die  Wege  gut,  nach
dem  Ntem  sehr  schlecht.  Hier  war  ein  deutlicher
Beweis,  daß  die  Eingeborenen  die  guten  Wege
wohl  zu  schätzen  wissen,  nur  an  der  Herstellung
weniger  Interesse  zeigen.

Abwechselnd  Ntum=  und  Mwei-Ortschaften
passierend,  in  deren  Umgebung  sich  große,  zum
Teil  recht  gut  gepflegte  Farmen  befinden,  erreichte
ich  am  1.  Mai  den  Mwila-Fluß.  Dieser  war
zur  Zeit  an  der  Übergangsstelle  gegen  25  m
breit  und  5  m  tief.  Auf  einem  aus  Baumstämmen
  gefertigten  Floß  wurde  das  andere
Ufer  erreicht,  an  dem  fünf  Minuten  entfernt  die
Ortschaft  Nemajong  (Karte  von  Moisel  1906

 

Enemajong)  liegt.  In  der  großen  Regenzeit  soll
der  Mwila  an  dieser  Stelle,  da  die  Ufer  sehr
flach  gelegen  sind,  über  100  m  breit  sein  und
auch  eine  ziemlich  starke  Strömung  haben,  so  daß
das  Ubersetzen  auf  den  vorhandenen  Flößen  fast
nie  ohne  Verluste  an  Lasten,  ab  und  zu  auch
an  Menschenleben,  vor  sich  geht.

Von  Nemajong  kam  ich  nach  Maju  (Majus),
Wohnort  des  Oberhäuptlings  Ndanga  vom
Stamme  Essambida.  Ndanga,  ein  älterer  Mann,
macht  einen  guten  Eindruck  und  scheint  einer  der
größten  und  einflußreichsten  Ntum-Häuptlinge  zu
sein,  denn  von  den  Essambida,  die  im  ganzen
Ntum-Lande  zerstreut  wohnen,  wird  er  überall
anerkannt.  Hier  in  Maju  wurde  es  mit  Freuden
begrüßt,  daß  in  der  Nähe  des  Ntem  eine  Station
errichtet  werden  sollte.

Am  4.  Mai  passierte  ich  den  Mboro-Fluß,
der  ganz  den  Charakter  des  Mwila  hat.  Auf
Flößen  erreicht  man  das  andere  Ufer.  Über
Biji,  Maju  —  hiermit  ist  nicht  die  Ortschaft
Maju  des  Oberhäuptlings  Ndanga  gemeint;  im
Ntum=  und  Mwei-Gebiet  gibt  es  sehr  viel  Ortschaften
  gleichen  Namens  —  erreichte  ich  am
5.  Mai  Ambam.  Die  Därfer  von  Ambam  liegen
in  einem  Talkessel,  umgeben  von  mehreren  Hügelketten
  von  mittlerer  Höhe.  Auf  einem  dieser
Hügel,  der  in  früherer  Zeit  von  Essamangum
(Samagunde)  bewohnt  war,  haben  die  Afrikanische
Kompagnie  und  die  Firma  Randad  &amp;amp;  Stein
ihre  Hauptfaktoreien  aufgebaut.  In  Ambam
wurde  mehrere  Tage  Rast  gemacht,  und  eingehend
  Umschau  in  der  näheren  Umgebung  gehalten,
  da  meiner  Instruktion  gemäß  Ambam
als  Stationsplatz  mit  in  Frage  kam.

Am  9.  Mai  wurde  der  Weitermarsch  nach
Akonanzji  angetreten.  Nach  dreistündigem  Marsche
von  Ambam  aus  erreichte  ich  den  Ntem  (Kampofluß).
  Der  gegen  200  m  breite  Strom  mußte
auf  ebenso  primitive  Art  überschritten  werden,
wie  der  Mwila  und  der  Mboro,  d.  h.  auf  3
bis  4  Baumstämmen,  mit  Lianen  (sogenannten
bushrope)  verbunden.  Auf  diese  Flöße  gehen
höchstens  3  Mann  ohne  oder  2  Mann  mit  Lasten,
mithin  wird  geraume  Zeit  gebraucht,  um  eine
größere  Koloune,  bei  der  Breite  des  Stromes
wie  hier,  nach  dem  anderen  Ufer  zu  bringen.
Am  selben  Tage  erreichte  ich  nach  8½⅛½  Stunden
Marsch  Akonanzji.

Vom  Mwila  über  Ambam  nach  Akonanji
war  ich  durch  ein  Gebiet  gekommen,  das  nur  von
Ntum  bewohnt  wird.  Da  ich  Fühlung  mit  den
östlich  der  Ntum  wohnenden  Mwei  nehmen  sollte,
marschierte  ich  von  Akonanji  nach  Ngoasi,
Nkin  Bikuk.

Ngoasi  liegt  am  linken  Ufer  des  Kje-Flusses,
der  die  deutsch-französische  Grenze  im  Osten
        <pb n="494" />
        W  460  20

bildet.  Da  ich  vermeiden  mußte,  französisches
Gebiet  zu  betreten,  ging  ich  von  Ngoasi  an  die
Fährstelle  am  Ntem  zurück,  welche  ich  am  9.  Mai
auf  meinem  Marsche  von  Ambam  nach  Akonanji
passiert  hatte,  um  so  nach  meinem  nächsten  Ziele,
Nkin,  zu  gelangen.

Nkin,  am  Ntem  gelegen,  ist  ein  kleiner  bedeutungsloser
  Ort,  in  dem  die  Expedition  kaum
Verpflegung  und  Unterkommen  finden  konnte;
und  doch  befindet  sich  in  nächster  Nähe,  direkt
am  Ntem-Ufer  gelegen,  die  Faktorei  der  Hamburg-Afrika-Gesellschaft.
  Das  hier  gegenüberliegende
Ufer  ist  französisches  Gebiet.

Von  Nkin  marschierte  ich  noch  einen  Tag
durch  Ntum-Ortschaften  bis  an  die  sogenannte
Ebolowa-Straße.  Von  hier  an  begann  reines
Mwei-Gebiet.

Am  18.  Mai  erreichte  ich,  den  Lobofluß  überschreitend,
  Bikuk,  einen  größeren  Mwei-Ort.
In  dieser  Ortschaft  waren  mehrere  Handelsfirmen
durch  farbige  Händler  vertreten.  Von  Bikuk
führt  außer  der  Straße  nach  Ebolowa  ein  direkter
Weg  nach  dem  Posten  Akoafim.

Da  ich  nur  Fühlung  mit  den  an  der  Ostgrenze
  der  Ntum  wohnenden  Mwei  nehmen
sollte,  ging  ich  über  Bikuk  nicht  hinaus,  sondern
marschierte,  über  den  Lobo-Fluß  zurückgehend,  die
nordwestlich  führende  Ebolowa-Straße  entlang,
an  der  sich  zum  Teil  der  Einfluß  der  Militärstation
  bemerkbar  machte.  Vor  allem  war  der
Weg  stellenweise  sehr  gut,  und  in  der  Nähe
größerer  Orte  begannen  die  Bewohner  mit  dem
Durchschlagen  großer  breiter  Straßen.

Nachdem  ich  bereits  am  24.  Mai  den  Mboro
bei  Bendemajus  überschritten  hatte,  ging  ich
am  25.  Mai,  den  Mwila  überschreitend,  von  der
Ebolowa-Straße  ab,  erreichte  bei  Mbekum  die
Straße  Bibuleman  —  Ambam—  Akonanji,  und  befand
  mich  wieder  im  Ntum-Gebiet.

In  einem  Dorfe  der  großen  Ntum-Landschaft
Massama  (Massambe),  bezog  ich  am  27.  Mai
Lager.  Mein  Ziel  war  von  hier  aus  Nemajong
in  der  Nähe  des  Biwume-Flusses.

Mit  der  Ortschaft  Bindem,  welches  nur
15  Minuten  von  dem  letzten  Dorf  der  Landschaft
Massama  entfernt  liegt,  begann  wieder  Mwei-Gebiet
  bis  Nemajong.  Die  Dörfer,  sämtliche,
von  Bindem  bis  Nemajong,  machten  alle  den
Eindruck  des  Verfalles.  Die  Häuser  waren  schlecht
gebaut,  die  Dörfer  unsauber.  Die  schlechte  Bauart
  der  Hänser  mag  wohl  mit  daran  liegen,  daß
es  in  dieser  ganzen  Gegend  trotz  reichlichem
Vorhandensein  von  Sümpfen  keine  Raphiapalmen
gibt,  deren  Blätter  und  Blattrippen  bekanntlich
ein  vorzügliches  Material  für  den  Hausbau  der
Eingeborenen  liefern.  Auch  Lebensmittel  waren
hier  schwer  zu  bekommen;  die  Leute  sagten,  daß

 

der  Boden  hier  sehr  schlecht  sei  und  keinen  Ertrag
bringe.  Nach  allem,  was  man  sah,  schien  dies
wirklich  der  Fall  zu  sein.  Die  meisten  der
Bewohner  dieses  Gebiets  äußerten  ihre  Absicht,
das  Gelände  zu  verlassen  und  mehr  nach  Südosten
  in  die  Gegend  zwischen  Mboro  und  Ntem
zu  wandern.  Es  scheint,  als  ob  die  Mwei,  von
Osten  her  bedrängt,  das  im  Norden  weniger
stark  bewohnt  gewesene  Ntum  -Gebiet  durchbrochen,
und  dann,  des  Umherziehens  müde,  sich  in  dieser
weniger  guten  Gegend  festgesetzt  haben.

Nach  fünftägigem  Marsche  erreichte  ich  die
aus  fünf  großen  Dörfen  bestehende  Ortschaft
Nemajong,  wo  sich  eine  Faktorei  der  Firma
Küderling,  von  einem  farbigen  Händler  geleieet,
befindet.  Eine  Stunde  vom  Orte  fließt  der
Biwume-Fluß.  Über  den  Biwume  bin  ich  nicht
gegangen,  da  sich  dort,  wenn  auch  nur  wenig,
der  Einfluß  der  Station  Kampo  bemerkbar  machte.
Die  Mwei  wohnen  jedoch  noch  über  den  Biwume
hinaus,  und  nach  eingezogenen  Erkundigungen
fast  bis  an  die  Küste.

Von  Nemajong  wandte  ich  mich  dem  nächsten
für  die  Errichtung  einer  Station  in  Betracht
kommenden  Orte  Ngoa  zu.  Eine  halbe  Stunde
von  Nemajong  wurde  der  in  den  Ntem  mündende
Nso-Fluß  überschritten,  der  zugleich  die  Grenze
zwischen  Ntum  und  Mwei  in  dieser  Gegend
bildet.  In  südöstlicher  Richtung  führt  der  Weg  in
der  Nähe  des  Ntem  entlang.  Hier  hat  der  Ntiem
ein  ganz  eigenartiges  Stromsystem.  Zwischen  den
Ortschaften  Lunsok,  Bimbiong,  Akam,  Ngoa
und  Jebebak,  wurde  der  Ntem,  der  hier  eine
Breite  von  300  bis  400  m  hat,  fünfmal  überschritten.
  Um  den  richtigen  Lauf  des  Ntem  in
dieser  Gegend  festzustellen,  wird  es  noch  mancher
Bereisung  des  Landes  bedürfen.  Da  das  ganze
Land  sehr  tief  gelegen  ist,  sind  in  diesem  Gebiete
viele  Sümpfe,  die  jetzt  in  der  kleinen  Regenzeit
beim  Passieren  schon  reichlich  Schwierigkeiten
machten.  Nach  Angaben  der  Eingeborenen  sind
Stellen,  die  ich  jetzt  noch  begehen  konnte,  in  der
großen  Regenzeit  nicht  passierbar.  Eigentümlicher
Weise  sind  die  Bewohner  nur  sehr  wenig  wasserkundig,
  was  die  sehr  primitiven  Kanus  und  die
noch  viel  unzulänglicheren  Flöße  und  deren  Handhabung
  beweisen.  Selbst  die  Leute,  welche  das
Ubersetzen  besorgen,  sind  des  Schwimmens  nicht
kundig.  Es  ist  wohl  anzunehmen,  daß  sowohl
die  Ntum,  als  auch  die  Mwei  kaum  viel  länger
als  eine  Generation  in  diesem  Stromgebiete  wohnen.

Durch  viel  Sumpf  und  Wasser  marschierend
erreichte  ich  am  8.  Juni  Akam  am  Ntem,  dreiviertel
  Stunden  von  Ngoa  entfernt.  In  Akam
befindet  sich  eine  Faktorei  der  Firma  Randad
&amp;amp;  Stein,  in  Ngoa  eine  solche  der  Firma  A.  Küderling.
  Ob  der  tiefen  Lage,  und  des  nicht  allzu-
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        2

W  461

 

 

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ell  ¾l

              

 

   

 

      

 

831N:  LANM  n  #dN  sop  dunsioaog  oip  aoq
NNVNUZMNNMIZ  UVOSO  SJONÖiSUOBNEN  SÖD  1Ö1°Ö  O  Z  9zZZHN
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        W  462  re0

regen  Verkehrs  halte  ich  die  Umgebung  von  Ngoa
für  eine  Stationsanlage  nicht  geeignet.  Bei  Ngoa
ging  ich  über  den  Ntem  und  marschierte  über
Mabang,  Misele  in  fünf  Tagen  nach  Ambam.
In  Misele,  einen  Tagemarsch  von  Ambam  entfernt,
  ist  eine  Faktorei  der  Afrikanischen  Kompapnie.

Sind  die  Wege  in  der  Ntem-Niederung  überhaupt
  nicht  gut  zu  nennen,  so  begann  auf  dem
nördlichen  Ufer  von  Jebebak  bis  zwei  Marschtage
vor  Ambam  ein  Marsch  nur  durch  Sumpf  und
Wasser,  bedingt  durch  die  niedrige  Lage  und  die
unzähligen  kleinen  Flüsse,  die  alle  hier  dem  Ntem
zufließen.  In  den  wenigen  und  auch  nicht  allzugroßen
  Ortschaften  gab  es  zahllose  Moskitos.  Von
einem  späteren  Ausbau  dieses  Weges  wird  wohl
abgesehen  werden  und  eine  Verlegung  stattfinden
müssen.

Am  12.  Juni  traf  ich  in  Ambam  ein,  um
die  nach  hier  bestellte  Post  in  Empfang  zu  nehmen.

Um  auch  das  Ntum-Gebiet  südlich  des  Ntem
an  der  spanischen  Grenze  und  die  im  sog.  großen
Kampobogen  wohnenden  Essamangun  (Samagunde)
kennen  zu  lernen,  trat  ich  am  19.  Juni  den
Marsch  von  neuem  an.  Uüber  die  Ortschaft  Mjin
erreichte  ich  in  vier  Stunden  den  Ntem.  Nach
dem  Übersetzen  marschierte  ich  anderthalb  Tage
südwestlich  und  erreichte  dann  die  Straße  Akonanji
—  Belun  —  N  goa.

Fand  ich  auf  meinem  Marsche  Ngon  —
Mabang  —  Ambam  sehr  schlechten  Weg,  so  war
hier  auf  dem  südlichen  Ufer  das  Gegenteil  der
Fall.  Durch  ein  stark  bevölkertes  Gebiet,  in  dem
der  Urwald  durch  Anlage  von  Farmen  fast  vollständig
  verschwunden  ist,  führt  ein  guter,  fast
überall  breit  ausgeschlagener  Weg  bis  einen  halben
Tagemarsch  vor  Ngoa,  wo  wieder  sumpfiges
Buschland  beginnt.  Zum  Teil  führt  dieser  Weg
stundenlang  fast  direkt  am  Ntem  entlang.

Die  Ortschaft  Belun,  welche  gegenüber
Abumasok  gelegen  hat,  wurde  verlassen  und
nur  noch  als  mit  Buschwerk  bestandener  Dorfplatz
  angetroffen.  Belun  ist  schon  seit  über  zwei
Jahren  verlassen.

Ngoa  erreichte  ich  am  27.  Juni.  Da  ich
genaue  Erkundigungen  über  die  Verhältnisse  im
großen  Kampobogen  einziehen  mußte,  denn  es
wurde  viel  von  der  Frechheit  und  Raublust  der
dort  ansässigen  Essamangun  erzählt,  machte  ich
einen  Ruhetag.  Hier  wurde  mir  gesagt,  daß  die
Essamangun  Schwierigkeiten  machen  würden,  denn
sie  hätten  schon  damit  geprahlt,  daß  bei  ihnen
kein  „Gobina“  (bei  diesen  Leuten  ist  jeder  Regierungsbeamte
  „Gobina“,  d.  h.  Governor)  durchs
Gebiet  zu  ziehen  wagen  dürfe.  Dennoch  machte  ich
mich  am  29.  Juni  nach  dort  auf  den  Weg.

Von  Ngoa  marschierte  ich  in  westlicher  Richtung.
  Alle  Dörfer,  durch  die  ich  kam,  fand  ich

 

verlassen.  In  dem  Orte  Nsiangu  bezog  ich  Lager.
Nach  einiger  Zeit  stellten  sich  einige  Männer  ein,
aber  das  richtige  Vertrauen  hatten  sie  nicht.  Am
30.  Inni  morgens  ging  es  weiter.  Nach  zweieinhalbstündigem
  Marsche  erreichte  ich  die  Ortschaft
  Alan.  Von  hier  aus  war  es  schon  schwer
einen  Führer  nach  der  zwei  Stunden  weiter
gelegenen  Landschaft  Njassa  zu  bekommen.  Nach
Passieren  eines  Busches  erreichte  ich  das  erste
Dorf  von  Njassa.  In  diesem  ersten  Orte  war
alles  auf  und  davon.  Vor  einem  Hause  stand
noch  ein  Zündhütchengewehr,  das  einer  in  der
Eile  anscheinend  vergessen  hatte,  denn  es  war
fertig  zum  Abschießen.  In  dem  nächsten  Dorfe
sprang  gerade  ein  Kerl  mit  Gewehr  aus  seinem
Hause  heraus  und  rief  mir  zu,  ich  solle  halten
und  zurückgehen,  sonst  würde  geschossen.  Ich
nahm  die  Sache  immer  noch  nicht  so  ernst,  sondern
  ging,  meine  Routenaufnahmen  machend,  in
aller  Ruhe  weiter  und  ließ  durch  den  Dolmetscher
den  Leuten  zurufen,  daß  ich  keine  feindlichen
Absichten  hätte,  doch  wurde  mir  erwidert,  es
würde  niemand  durch  ihr  Gebiet  gelassen,  ich  solle
zurückgehen.  An  ein  Zurückgehen  war  natürlich
gar  nicht  zu  denken,  denn  dann  wäre  meine  Kolonne
erst  recht  beschossen  worden.  Als  ich  in  das  dritte
Dorf  kam,  gelang  es,  einen  Mann,  der  gerade
mit  einer  Hand  voll  Speeren  aus  dem  Palaverhaus
  trat,  festzunehmen.  Dieser  mußte  nun  den
Dolmetscher  unterstützen,  den  Leuten  zuzurufen,
nicht  zu  schießen.  So  durchzog  ich  ein  Dorf
nach  dem  andern,  auf  beiden  Seiten  hinter  den
Häuserreihen  und  den  Bananenbüschen  von  Hunderten
  von  Männern  mit  schußfertigen  Gewehren
verfolgt.  Als  ich  das  neunte  Dorf  erreichte,  erfuhr
ich  von  meinem  unfreiwilligen  Führer,  daß  dieses
das  Häupliingsdorf  sei.  Hier  machte  ich  halit,
und  sandte  diesen  Mann  mit  den  Speeren,  um
den  Häuptling  zu  rufen.  In  wenigen  Minuten
war  das  Dorf  umstellt.  Ich  ließ  nochmals  zum
Frieden  ermahnen  und  stellte  mich  ohne  Waffen
auf  den  Dorfplatz.  Dies  schien  zu  wirken,  nach
und  nach  wurden  die  Gewehre  zur  Seite  gestellt,
und  die  mutigsten  oder  frechsten  kamen  ins  Dorf.
Nach  längeren  Unterhandlungen  kam  der  Häuptling.
  Ob  er  es  wirklich  war,  weiß  ich  bis  heute
noch  nicht.  Den  richtigen  Grund  der  feindlichen
Haltung  konnte  ich  nicht  erfahren.  Auf  jeden
Fall  ist  es  die  Art  der  Essamangun,  allen  durchziehenden
  Kolonnen  gegenüberzutreten;  sie  ahmen
darin  ihre  Stammesbrüder  auf  spanischem  Gebiet
nach.  Denn  die  Spanier  können,  heißt  es,  bis
heute  nicht  sehr  weit  über  Bata  hinaus,  ohne  von
den  dort  bis  fast  an  die  Küste  sitzenden  Essamangun
belästigt  zu  werden.  Meine  Lage  war  sehr  erust:
wäre  es  zum  Schießen  gekommen,  ich  wäre  mit
meiner  Kolonne,  die  durch  10  Soldaten  zu  wenig
        <pb n="497" />
        W  463  20

Deckung  hatte,  vollständig  aufgerieben  worden.
Ein  unbesonnener  Schuß  von  seiten  der  Eingeborenen
  oder  meiner  Soldaten  hätte  der  Kolonne
sehr  gefährlich  werden  können.  Ich  trug  keine
Waffen,  um  den  Leuten  meine  friedlichen  Absichten
darzutun.  Der  größte  Teil  der  Leute  war  mit
guten  Zündhütchengewehren,  der  Rest  mit  Steinschloßgewehren
  bewaffnet.  An  ein  Beschlagnehmen
der  Zündhütchengewehre  konnte  ich  bei  meiner
geringen  Macht  natürlich  nicht  denken.

Durch  die  feindliche  Haltung  der  Njassa-Leute
ließ  ich  mich  aber  nicht  abhalten,  meinen  Marsch
in  der  geplanten  Weise  fortzusetzen.

Am  1.  Juli  morgens  wurde  der  Weitermarsch
angetreten.  Da  in  diesem  Gebiete  gar  kein  Verkehr
  herrscht,  waren  die  Wege  so  verwachsen,  daß
ein  Weiterfinden  ohne  Führer  unmöglich  gewesen
wäre.  Auf  mein  Verlangen  nach  einem  Führer
stellten  sich  eigentümlicherweise  der  angebliche
Häuptling  und  der  Mann  zur  Verfügung,  der
mir  Tags  zuvor  beim  Betreten  des  zweiten  Ortes
das  Gewehr  entgegengehalten  hatte.  Ich  wurde
mißtrauisch,  ich  glaubte,  daß  man  mich  nach  einem
Hinterhalte  verschleppen  wollte.  Denn  die  Ortschaft
  Njassa  ist  sehr  groß,  es  sollen  gegen  dreißig
  Dörfer  sein.

Auf  meinem  Marsche  kam  ich  noch  durch  eine
Anzahl  Orte  von  Niassa  und  erreichte  dann  die
Landschaft  Ekowong  (ebenfalls  Essamangun),  wo
ich  gegen  Mittag  im  Häuptlingsdorfe  Lager  bezog.
Alle  Männer  und  Jungen  trugen  Gewehre,  die
aber  bei  meinem  Erscheinen  nach  und  nach  versteckt
  wurden.  Die  Haltung  der  Leute  war  nicht
feindlich,  aber  im  höchsten  Grade  frech.  So  sagte
z.  B.  der  Häuptling:  So  ein  paar  Soldaten  wie
ich  hätte,  wären  nichts,  soviel  hätte  im  spanischen
Gebiete  jeder  Kaufmann,  und  es  liege  nur  an
ihmn,  ob  ich  durch  sein  Gebiet  käme  oder  nicht.
Geld  als  Bezahlung  für  Verpflegung  wurde  einfach
  zurückgewiesen.  Schwierigkeiten  für  den
Weitermarsch  wurden  mir  nicht  gemacht,  und  so
erreichte  ich,  die  Ortschaft  Ngom  passierend,  am
3.  Juli  Nguambang.  Dies  war  mein  westlichster
  Punkt.

Von  hier  wandte  ich  mich  nordöstlich,  Essamangun
  und  andere  Ntum-Ortschaften  durchziehend,
und  kam  am  6.  Juli  an  den  Ntem  bei  der  Ortschaft
  Njabesan.

Nach  dem  gewonnenen  Einblick  ist  der  große
Kampobogen,  vor  allem  aber  die  Südgrenze  sehr
stark  bevölkert,  jedoch  fühlen  sich  die  Bewohner
von  Ngoa  bis  Nguambang  zu  Spanien  gehörig,
was  sie  auch  offen  aussprechen;  die  Station
Kampo  kennen  sie  nur  dem  Namen  nach,  denn
alle  Eingeborenen  gehen  zur  Erledigung  ihrer
Handelsgeschäfte  nach  Bata.  Zu  berücksichtigen
ist  nämlich,  daß  der  Hauptteil  ihrer  Stammes- 



genossen,  und  der  Oberhäuptling  der  Essamangun
im  spanischen  Gebiet  ansässig  sind.

Die  Essamangun  sind  ebenfalls  Ntum  -Leute,
liegen  aber  mit  ihren  ganzen  Bruderstämmen
und  den  Mwei  in  Fehde.  Denn  wo  ich  hingekommen
  bin  und  gefragt  habe:  auf  die  Essamangun
  war  man  nirgends  gut  zu  sprechen.  Bei
allen  Erzählungen  wurden  fast  immer  die  Zeichen
des  Kopfabschneidens  gemacht.  Kein  Ntum  und
Mwei  ist  zu  bewegen,  durch  dieses  Gebiet  zu
gehen,  er  käme  auch  gar  nicht  durch.  Die  Essamangun
  sind  ein  ausgesprochenes  Raubgesindel.
Kommt  eine  Kolonne,  mit  der  sie  glauben  fertig
zu  werden,  so  wird  sie  einfach  angegriffen  und
ausgeraubt;  wer  nicht  hat  entfliehen  können,  wird
umgebracht.

Am  6.  Juli  überschritt  ich  den  Ntem  bei
Njabesan.  Mit  dem  Überschreiten  des  Ntem  verließ
  ich  zugleich  das  Ntum-Gebiet,  denn  Njabesan,
am  rechten  Ufer  liegend,  ist  eine  Mwei-Ortschaft.

Am  7.  Juli  erreichte  ich  Nemajong,  wo  ich
bereits  am  1.  Juni  war,  als  ich  von  Bindem
aus  durchs  Mwei-Gebiet  marschierte.

Von  Nemajong  ging  ich  südöstlich  und  kam,
den  Nso-Fluß  überschreitend,  wieder  in  Ntum-Gebiet.
  Nach  dreitägigem  Marsche  erreichte  ich
die  Straße  Kampo  —  Nemajong  (hier  ist  das
Nemajong  am  Mwila-Fluß  gemeint),  bog  aber
einen  Tagemarsch  vor  Nemajong  in  die  nach
Süden  führende  Straße  Bindem  —  Abumasok—
Akonanji  ein,  da  ich  den  für  die  Errichtung
der  Station  in  Betracht  kommenden  Ort  Abumasok
in  Augenschein  nehmen  mußte.  Bei  meiner  Anwesenheit
  am  25.  Juni  in  dem  seit  etwa  zwei
Jahren  verlassenen  Orte  Belun  war  es  aus
Mangel  an  Fahrgelegenheit  über  den  gegen
200  m  breiten  Ntem  nicht  möglich  gewesen,  Abumasok
  zu  besichtigen.  Abumasok  kann  wegen  seiner
tiefen  Lage  und  des  nur  sehr  schwachen  Verkehrs
wohl  kaum  als  Stationsplatz  in  Frage  kommen.

Von  Abumasok  marschierte  ich  über  Misele  in
zwei  Tagen  nach  Ambam,  wo  ich  am  18.  Juli
wieder  eintraf,  und  womit  der  Hauptteil  der  Ntum-Reise
  seinen  Abschluß  gefunden  hat.

Das  von  mir  bereiste  Ntum-Gebiet  ist  durchweg
Waldland  mit  mittleren  Bodenerhebungen.  Urwald
  in  primärer  Form  tritt  fast  nur  noch  an
nicht  gut  zugänglichen  Stellen,  wie  Sümpfen,
Flußufern  und  Höhen  hervor.  Sonst  trifft  man
nur  Buschland  an,  in  dem  schnellwachsende  Holzarten
  dominieren.

Dieses  Buschland  zeugt  davon,  daß  das  ganze
Gebiet  früher  noch  viel  stärker  bevölkert  gewesen
ist  als  heute.  Nach  den  Berichten  der  Eingeborenen
  hat  früher  eine  Abwanderung  nach
        <pb n="498" />
        W  464  20

dem  Süden  und  Südwesten  stattgefunden.  Jetzt
macht  sich  eine  ziemlich  starke  Rückwanderung,
vor  allem  aus  dem  französischen  Gebiet,  bemerkbar.

Das  Stromgebiet  des  Ntem  mit  seinen  großen
Nebenflüssen,  Biwume,  Mwila,  Mboro,  Lobo  und
Kom,  und  den  unzähligen  zum  Teil  nicht  unbedeutenden
  Bächen  kann  wohl  als  das  wasserreichste
  Gebiet  Kameruns  bezeichnet  werden.  Leider
hat  aber  auch  der  Ntem,  wie  alle  Ströme  unseres
Schutzgebiets,  derartig  viel  Schnellen  und  Wasserfälle,
  daß  er  der  Schiffahrt  wohl  kaum  dienstbar
gemacht  werden  kann.

Die  Ntum  und  Mwei  gehören  dem  Volke  der
Fan  an  und  sind  sich  in  Sitten  und  Gebräuchen
sowie  in  der  Sprache,  die  ebenso  wie  z.  B.  Jaunde
und  Bulu  ein  Dialekt  der  Fan-Sprache  ist,  ganz
gleich.  Sie  unterscheiden  sich  nur  durch  ihre
Namen.  Denn  auch  die  Tätowierung  findet  man
bei  beiden  Stämmen  ganz  gleich.  Was  die  Namen
Ntum  und  Mwei  bedeuten,  war  trotz  häufigem
Nachfragen  nicht  zu  erkunden.  Ich  erhielt  immer
die  Antwort,  man  wisse  es  selbst  nicht.  Das  Wort
Ntum  ist  nur  bei  den  Bulu  gebräuchlich,  denn
sie  selbst  nennen  sich  „Ntumu“.

Wohl  aber  sind  Ntum  und  Mwei,  was  ihre
Wohnsitze  angeht,  etwas  schärfer  voneinander  geschieden.
  Zwei  Mwei-Komplexe  gruppieren  sich
nordöstlich  und  nordwestlich  um  den  im  Süden
weit  über  die  Kamerun-Grenze  sich  ausdehnenden
Komplex  des  Ntum-Stammes.  Nur  dort,  wo
dicht  an  der  Bulu-Grenze  diese  Komplexe  wie
Keilspitzen  zusammenstoßen,  ist  ein  Durcheinanderwohnen
  bemerkbar.

In  ihrer  Gesamtheit  erstrecken  sich  die  Ntum
und  Mwei  nördlich  bis  an  die  Grenze  der  Bulu,
westlich  bis  nahe  an  die  Küste  heran,  südlich  weit
ins  spanische  und  französische  Grenzgebiet  hinein,
und  östlich  ungefähr  bis  etwa  zum  zwölften
Längengrad,  wo  sie  an  den  Stamm  der  Mfang
angrenzen.  Die  nördlich  von  der  Station  Kampo
wohnenden  sog.  Mpangwe  sollen  Mwei,  die  südlich
davon  wohnenden  sollen  Ntum  sein.

Während  bei  den  Ntum  und  Mwei  die  Männer
mit  wenigen  Ausnahmen  neuerdings  sich  mit  den
in  den  Faktoreien  gekauften  Zeugen,  Hüten,
Hemden  u.  dgl.  kleiden,  haben  die  Frauen  noch
ihre  ursprüngliche  Tracht  vollständig  beibehalten.
In  die  Haare  werden  die  verschiedenen  Arten
Perlen,  Polsternägel,  Kauri-Muscheln,  Hemdenknöpfe
  aus  Porzellan  usw.  eingeflochten  und  daraus
eine  Art  Helm  gebildet.  Als  weiterer  Schmuck
gelten  3  bis  4  kg  schwere  Halsringe.  Besonders
vornehme  oder  schöne  Weiber  tragen  deren  zwei
um  den  Hals.  Einige  Perlenschnüre  werden
durch  die  Nase  gezogen,  so  daß  diese  Perlen  auf
der  Oberlippe  und  den  Backen  aufliegen.  Bekanntlich
  durchlöchern  alle  Fan,  Männer  wie

 

Weiber,  die  Nasenwand  in  der  Nähe  der  Nasenspitze.
  Fuß=  und  Fingerringe  aus  Messing,  ebenso
wie  auch  Halsringe,  werden  von  beiden  Geschlechtern
  getragen.  Der  Haarschmuck,  wie  ihn
heute  noch  die  Frauen  haben,  wurde  früher  auch
von  den  Männern  getragen;  vereinzelt  sieht  man
sie  noch  heute  so  herumlaufen,  vor  allem  bei  den
Essamangun.

Bestimmte  Handwerker  gibt  es  nur  wenig:
Haarkünstler,  die  den  Frauen  die  eigentümlichen
Haarhelme  zurechtmachen,  und  Schmiede,  die  aus
Messing  Hals=  und  Fußringe  sowie  aus  Eisen
Speere,  Hacken  für  die  Feldarbeit  und  ähnliches
machen.  Sonst  überläßt  der  Ntum  und  Mwei
die  Hauptarbeit  den  Frauen.  Beim  Gummischneiden
  ist,  wenigstens  auf  deutschem  Gebiete,
der  Ntum  nur  selten  zu  treffen.  Am  liebsten
leisten  die  jungen  Leute  Trägerdienste  für  die
Faktoreien.

Wie  stark  die  Ntum-Bevölkerung  ist,  kann  ich
zur  Zeit  auch  schätzungsweise  noch  nicht  angeben.

Die  Bodenbearbeitung  und  Farmwirtschaft
der  Ntum  und  Mwei  weicht  nicht  bedeutend  von
der  der  anderen  Fan-Stämme  ab.  Es  werden
Mais,  Erdnüsse,  Koko,  Jams,  Kassada,  Planten
und  reichlich  Bananen  angebaut.  Die  Eingeborenen
  bauen  von  den  aufgeführten  Nahrungsmitteln
  nicht  mehr  an,  als  sie  für  sich  brauchen.
Eher  ist  das  Gegenteil  der  Fall.  Fast  in  den
meisten  Gebieten,  vor  allen  aber  bei  den  Moei,
fand  ich,  daß  es  an  Lebensmitteln  fehlte.  Fragte
man  nach  dem  Grunde  des  Mangels,  so  hieß  es
jedesmal:  die  Elefanten  haben  die  Farmen  verwüstet
  und  alles  aufgefressen.  Dies  ist  eine
wunderbare  Umkleidung  der  Negerfaulheit;  denn
oft  gab  es  in  diesem  Gebiete,  wo  gerade  Nahrungsmangel
  war,  gar  keine  Elefanten.  Während
meiner  ganzen  Reise  habe  ich  eine  einzige  von
Elefanten  verwüstete  Farm  gesehen.  Ist  wirklich
zu  erwarten,  daß  Wild  in  die  Farmen  einbricht,
so  weiß  sich  der  Eingeborene  schon  zu  helfen,
indem  er  nachts  in  seiner  Farm  wacht  und  Feuer
anzündet  und  das  Wild  vertreibt;  auch  Schreckschüsse
  werden  abgegeben:  etwas  Pulver  ist  überall
noch  vorhanden.

Großvieh  gibt  es  im  ganzen  Gebiet  nicht.
Schafe  und  Ziegen  sind  stellenweise  in  reicher
Zahl  vorhanden.  Sie  wurden  aber  fast  stets
beim  Aumarsch  der  Expedition  fortgetrieben.

Hühner  gibt  es  in  großer  Anzahl;  jedoch
wäre  hier  eine  Blutauffrischung  am  Platze.  Die
Hühner  sind  klein  und  dürftig,  so  daß  es  sich
manchmal  nicht  lohnt,  sie  zu  schlachten.  In
manchen  Orten  wurden  auch  Enten,  aber  nur
in  geringer  Anzahl,  vorgefunden.  Dies  mag
seinen  Grund  darin  haben,  daß  junge  Enten
sorgfältiger  Pflege  bedürfen.
        <pb n="499" />
        W  465  20

Die  Tierwelt  ist  vertreten  durch  Elefanten,
die  aber  nicht  in  der  Anzahl  vorhanden  sind,

wie  allgemein  angenommen  wird.  Während
meines  ganzen  Marsches  habe  ich  nicht  ein
einziges  Tier  zu  Gesicht  bekommen,  und  die

Spuren  ließen  erkennen,  daß  nur  junge  Tiere
mittlerer  Größe  vorkommen.  Jedenfalls  ist  hier
kein  Standwild  wie  am  Sanaga  und  im  Hinterlande
  von  Jabassi;  es  sind  hier  meistenteils  junge
Tiere,  die  nur  wechseln  und  dann  nach  ihrem
Stand  am  Kongo  zurückgehen.  Außer  Elefanten
gibt  es  Gorillas,  Wildschweine  (Pinselohrschweine;
diese  sind  zahlreich),  im  übrigen  was  in  der
Urwaldzone  von  Kamerun  vorkommt.  Bei  der
Vogelwelt  ist  der  Graupapagei  am  häufigsten
vertreten.

Als  Verkehrswege  dienten  bis  zum  Eintreffen
der  Expedition  fast  ausnahmslos  die  Negerpfade.
Die  Eingeborenen  wurden  sofort  angewiesen,  die
Wege  breiter  auszuschlagen  und  an  den  sumpfigen
Stellen  Knüppel  zu  legen.  Im  Busch  teilweise,
in  den  Dörfern  und  ihrer  Nähe  fast  überall  sind
die  Leute  der  Weisung  nachgekommen.  Manchen
Weg  fand  ich,  wenn  ich  ihn  auf  meinem  Hinund
  Herziehen  zum  zweitenmal  beging,  in  leidlichem
  Zustande.

Der  erste  gut  auszubauende  Weg  wird  der
von  Bibuleman  —  Ewuma  —  Nemajong  —
(am  Mwila)  —  Ambam  —  Akonanzji  sein,  denn
dieser  gibt  wohl  von  Kribi  aus  die  kürzeste
Durchquerungsstraße  durch  das  Ntum-Gebiet  ab.
Auf  diesem  Wege  ist  übrigens  schon  jetzt  der
regste  Verkehr  und  dieser  wird,  wenn  die  Station
nach  Ambam  kommen  sollte,  in  kurzer  Zeit
sicherlich  bedeutend  zunehmen.  Bei  diesem  Aus- 



bau  werden  auch  andere  Verhältnisse  an  den
Fährstellen  am  Ntem,  Mboro  und  Mwila  geschaffen
  werden  müssen,  so  daß  auch  in  der  großen
Regenzeit  das  Üübersetzen  glatt  vonstatten  geht.
Den  an  den  Fährstellen  wohnenden  Leuten  den
Kanubau  zu  übertragen,  wäre  verfehlt,  da  sie
unfähig  sind,  ein  gutes  Kanu  zu  bauen.  Denn
diese  Stämme  wohnen,  wie  ich  schon  an  anderer
Stelle  hervorgehoben  habe,  nicht  länger  als  eine
Generation  in  dieser  flußreichen  Gegend.

Der  Handel  im  Ntum-Gebiete  wird  bis  jetzt
von  vier  Firmen,  deren  Hauptsitz  in  Kribi  bzw.
Longji  ist,  betrieben.  Sie  haben  Vertreter  in
Ambam  (4),  Akonanji  (1),  Nkin  (1),  Ngoa  (1),
Akam  (1),  Misele  (1).  Von  diesen  Vertretern
hat  jeder  eine  größere  Anzahl  farbiger  Händler
mit  ständigen  Faktoreien.  Von  diesen,  die  meistens
Batanga-,  Bane=  und  Jaunde-Leute  sind,  werden
wieder  eine  Anzahl  Unterhändler  gehalten,  die
das  Wandergewerbe  betreiben.  Diese  Unterhändler
sind  fast  nur  Eingeborene  und  gehen  meistens
nicht  über  ihre  Stammesgrenzen  hinaus.  Das
Handelsprodukt  ist  fast  ausschließlich  Gummi.
Elfenbein  wird  nur  wenig  gehandelt.  Viel  Elfenbein
  scheint  übrigens  nicht  mehr  im  Gebiet  zu
sein,  und  davon  geht  ein  Teil  für  geschmuggelte
Gewehre  und  Pulver  über  die  Grenze.

Das  Zahlen  mit  Bargeld  gelang  auf  der
ganzen  Reise.  In  manchen  Gegenden  machte
es  den  Leuten  der  Expedition  selbst  keinerlei
Schwierigkeit,  für  ihr  Geld  etwas  zu  bekommen.
Meistenteils  aber  mußte  die  Verpflegung  von  den
Häuptlingen  gestellt  werden;  ihnen  wurde  dann  das
Verpflegungs=  und  Quartiergeld  übergeben.  Auch
Nickelgeld  ist  gleich  mit  in  Umlauf  gebracht  worden.

 

Togo.

Uachweisung  der  bei  den  Jollämtern  des  Schutzgeblets  Togo  im  Monat  Marz  1910
fällig  gewordenen  Sollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  9,  S.  385
Gesamtbettag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen  G  d  lei
z  Monat  des  Reck  nun  jahres  egen  den  gleichen
Namen  der  Zollämter,  Monat  des  Rechn  nasj  rt  Zeitraum  des
bei  welchen  die  Zölle  1910  1909  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Aus  sfuhr  [Zusammenmehr  weniger
4  44  M.  MA  u  %  44
Lome  JZollamt141  216,03,  61.25  141  308,181110  826,.90  173.—  1110  999,00  30  2  —
Agbanakske  302,10,  1.—1  303,10  127,10  2.—  129,14  —
Tolpli.  .  .  -  250,75  3,.50  254,25  206,85“  4,25  211,10  43,15  —
Noepe...-  100590157,75I1250,95159)())492,502()88,45  —  837,50
Zaollhebestell075,65  1  583,75,  2659,10  562,25,  180.—  742,25917.15  —
Kpandu.  -  128.55  428,75  837,30  219.—  287,25  536,25  321,05  —
Kete-Kratschi  —  17482  6.50  181,32  391,75.  1.—  392.75  —  211,48
Tetetun.  -  25.8090  —  2580  14,.80  —  11,80  11.—  —
eAlgome-Palime  23120  J—  23200203.85.  —  203,55,5  —
Agnega  -  519.—,  32,25  551,25  —  —  —  551,25  —
Im  ganzen45  354.—  2274  75  14  628,75  15  1  140.  115  318,4533  359,23  1018.93
"  32  310,30  —
        <pb n="500" />
        466  20

Deutsch-Südwestafrika.

Errichtung  von  Handelshammern.

Auf  Grund  der  bekannten,  von  Staatssekretär
Dernburg  im  Schutzgebiet  selbst  gegebenen  Anregung
  hat  der  stellvertretende  Gouverneur  nunmehr
  für  die  Bezirke  Windhuk,  Swakopmund
und  Lüderitzbucht  eine  Zusammenfassung  aller
kaufmännischen  und  gewerblichen  Kreise  in  Handelskammern
  in  Aussicht  genommen.

Das  Ergebnis  der  demgemäß  geführten  Verhandlungen
  war,  daß  für  Windhuk  mit  dem
1.  April  1909  eine  „Korporation  der  Kaufmann-=schaft“
  (Vorsitzender  G.  Voigts)  und  als  deren
Ausschuß  eine  „Handelskammer“  ins  Leben  getreten
  ist  und  daß  für  Swakopmund  die  Errichtung
  einer  Handelskammer  unmittelbar  bevorsteht.


Für  Lüderitzbucht  wurde  mit  Rücksicht  auf
die  Errichtung  einer  „Minenkammer“  der  Plan
der  Gründung  einer  Handelskammer  vorläufig
aufgeschoben.  Die  gewerblichen  Interessen  gravitieren
  dort  derart  nach  der  bergbaulichen  Seite,
daß  die  übrigen  ihnen  gegenüber  zunächst  einer
besonderen  Organisation  nicht  bedürfen.

Die  Versuche  dieser  beruflichen  Zusammenfassung
  begegneten  sowohl  in  Windhuk  wie  in
Swakopmund  nicht  unbeträchtlichen  Schwierigkeiten,
  da  innerhalb  der  gewerblichen  Kreise,
zwischen  den  größeren  Kaufleuten  und  den  sog.
Kleinstores  und  Handwerkern,  naturgemäß  gewisse
Gegensätze  bestehen.

Eine  Ovambo-Siedlung  im  Hereroland.

Der  südlich  von  Outjo  gelegene  Platz  Otjern
hat  sich  nach  einem  amtlichen  Bericht  seit  1904
zu  einer  großen  Ovambowerft  entwickelt,  die  heute
annähernd  hundert  Köpfe  zählt.  Da  die  Ovambo
den  Behörden  bisher  keinerlei  Schwierigkeiten  bereitet
  haben,  auch  verträgliche  und  arbeitsame
Leute  sind,  so  hat  das  Bezirksamt  Outjo  die
Leute  auf  Anweisung  des  stellvertretenden  Gouverneurs
  dort  dauernd  angesiedelt.

Das  so  geschaffene  kleine  Opvambo-Reservat
außerhalb  des  Ambolandes  wird  gewiß  ein  neues
Band  zwischen  unserer  Herrschaft  und  den  Ovambo
bilden.  Aus  ihm  werden  auch  für  künftige  Reisen
ins  Amboland  Führer  und  Dolmetscher  zu  gewinnen
  sein.

Uvbersicht
über  die  NMationalltät  der  im  südwestafrikanischen
Schutzgebiete  ansässigen  weißen  Farmer.

Nach  dem  Stande  am  1.  April  1909.

 

I
i

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  —  —  .  —9
S  -

#  1  1  b

S  -  .  vg-«

:-  Ezt-½

  s-III-Z·FZEZ.EOELEE

TANZMEISTE-A,ge,c-,9-Z,O»ij:cz-


  I-  ·
Groptfontein82—-  —  8  —  —  1  9959
Outio  36.  —  —  —  ———  F  30  1
Omarurnu  99  1  1  —  ——  110  2
Karibib.  371  i  112/4
Okahandiad66.  —  —  —  1  —
Gobabtbs  —  3  —  —  79  —
Windhuk.  83  —  —  –  891
Rehoboth  47  —  —  -*.  54
Gibeon  601——  16r  771  16
Maltahöhe9—  1  3———  —84  9
Keetmanshoop  31  —  88  IEIEIE
Bethanien  99  9  —  —  18  —
Warmbad  19  ——  13.  1—  6
Lüderitzbucht  3—  —
Swakopmund13  2—-115|—

66  6  nt  1  9!  1#  824

 

 

Wasser-Erschllehung  #in  der  Kalahari.

Nachdem  schon  Ende  vorigen  Jahres  im
Kalahari-Gebiet,  und  zwar  am  Auob,  in  der
Mitte  zwischen  Geiachab  und  Kowes,  bei  einer
Bohrung  in  30  m  Tiefe  reichlich  Wasser  erschlossen
worden  war,  ist  neuerdings  in  derselben  Gegend,
bei  Gochas,  eine  artesische  Quelle  erbohrt
worden,  die  in  der  Stunde  über  25  cbm  kristallklares
  Wasser  ergibt.  Das  Wasser  kommt  in
freiem  Strahl  aus  dem  56  m  tiefen  zweizölligen
Bohrloch  2  m  hoch  zutage.

Nach  dem  Urteil  Sachverständiger  soll  die
Möglichkeit  ähnlicher  Wassererschließungen
für  das  ganze  Kalahari-Gebiet  bestehen.
        <pb n="501" />
        ##—
r—

W  467

2

Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  IV.  Veertel
des  Kalenderjahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  elelchen  Jeitraum  des  Vvorjahres.

Gol

„Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  9,

 

Benennung  der  Warengruppen

Im
IV.  Viertel

S  80ff)

Im
IV.  Viertel

 

Zunahme  sAbnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1909  1908
Wert  M  Wert  AMA.  Wert  M  Wert  A.
A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  1  501  859  863  988  637  876  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  392  376  295  222  97  1564  —
e)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genahmite  664  238  490  338  167900  —
d)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  682  081  621  165  60  916  —
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futternittel.  209  897  74  061  135  836  —
1)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  329  280  163  66665  595  —
Zusammen  I  3  779  731  2  514  4641  265  277  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  421  839  296  16  126  785  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  603  195  406  7.3196452  —
Zusammen  11  1  025  034  702  81322187  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  935  224  468  72566  499
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  86  239  100  414  —  14  175
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  163  818  112  687  51  131  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren)  .  1  026  933  005  498  121  435
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  292  464  304  525  —  12  061
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  15  831  12  319  83612
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  376  120  274  244441  876
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Knsigegenstände
  150  449  115  635  84  814
XI.  Stein-,  Ton-  und  Glaswaren  95  857  89  886  5971  —
XII.  Metalle  u.  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Netalle  und  Halbzeug  61  686  1  005  160  —  943  474
b)  Fabrikate  .  1  069  248  928  364%  4  —
Zusammen  xil  1  130  934  1  933  524  —  802  590
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  218  492  186  327  32  165  —
XIV.  Waffen  und  Munition  275  137  98  014(  —
XV.  Ged  .  .....  —  —  —  —
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1909.  9572263  7  819  000  1  753164  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahrn  8751  609  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —  +  820  654  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe  7220  1  83  5  887  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  .  56  868  380  56  538  —
b)  Tierische  Erzeugnisse  ..  79  588  87  658  —  8  070
Zusammen  II  136  456  87988  48  468  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  80907741  1808082  16  481  682
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  ..  108  444  42  448  65  995  —
V.  Geld  —  —  —  —
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1909.  8  312  894  1  741  3326601532  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  5  360  819  –  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —  +  2982  075  —  —  —-C.
  Gesamthandel.
Zumme  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1900  17  915  157  9  560  46118  354  696  —
agegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  .  14  112  428  —  —  —

 

Junahme  +,  Abnahme  —

 

+  3  802  *20
        <pb n="502" />
        W  468  2e□

Wichtigste  Warenpositionen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  IV.  Viertel  Im  IV.  Viertel
des  des  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Kalenderjahres  1909  Salenbe-iebres  1908
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  .M.  kg  A  kg  Il  kg
A  Einkuhr.
Reis  786  2181  198  8i90609  5354151  417  176  683.  47  393  —  —
Mehl  und  Backwaren  1  499  074.  479  00664  —  5932161  180.  —
Gemüse=  und  Obsttonseroen.  ein-  I  »  i  s
gemachtesOst.  .2409193196230155683.127080  85  236  69  150  —  —
Zucker,  Sirup,  Zuckerwaren  .  409257181140310392152038  98  865  29  102  —  —
Tabak  .  ..  19105671  1  5  1915  5666  —  —
Tabakfabrikate  39  988r  242  029  31  605|  188  655  8  383  53  374  —  —
Stille  Weine  ...  62  134,  65  165  55  444  6  691,  17  087  —  —
Branntweine  aller  Art.  Liter  31  1500  S2  759  28  281725  1  2  863,  10  218  —  —
Bier  .  ..  9708564684861008980461791  —l66-l-588124—
Bau-  und  W  .  1607931s320184  984  064“  162  113  623  867  158  071  —  —
Pferde  ..  .  Stück  109  72  800  24  11700  85  61  100  —  —
Rinddiee  .-  7900  98  830  188  7f  4  100  302.  24  730  —  —
Fleisch  und  Fleischwaren  ..  53  071  85  382  35  373  46  011  17  698.  39  371  —i  —
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  s  !
und  sonstige  tierische  Nahrungsmittel.
  225  77  268  969  151  487  204  323  74  250  64  640  —  —
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige
Erden  und  Steine  ..  3  493  352  221  9921072149  92  455  2421  203.  129  5637  —  —
Salz.  93  690  14  245  77  009  9  101  16  690  5144  —.  —
Stelrkohlen,  Eraunkohlen  Vriett  9  621  166  622  3295  293937  298  732  4327  229  323  597  —  —
Petroleum  .  ..  .  18128361859  126  781  42269  54  502  19  090  —  —
Seifen  aller  Art.  71  027,  53  612  62  576,  36  203  8  451  17409  —  —
Gewebe  aller  Art  .  409869107678·392105172107  1776—  —  64  429
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mützen,
Posamentierwaren,  Schirme,  I  I
Filzwaren  ....  142  019.  747244  103  978,  590  037  38  041  157.207  —  —
Schuhe  und  Stiefel  .  35  842,  169  937  39  723°  202  665  —  —  3881  82728
Möbel  und  Tischlerwaren  238  221128  462  208  371,  239  779  29  850  88  683  —  —
Glas  und  Glaswaren  .  47  001  48228  53  063,  47  789  —  4341  6052  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  l  -  !
Ctangeu,  Blöcke  usw.  120  779  44  3144  851  992  209  —  —  5867072,  947  865
Wellblech  480  341144  669  226  120  88  605  260  221  56  064  —  —
Eisenwaren,  nicht  besonders  ge-  U  "
nannt  1  032  083  823  4621090  435.  732211  —  91  251158352  —
Waren  aus  anderen  unedlen  1  s  E
Metallen.  .  2225674463  3869690597  —  —-  16  370  16  134
Landwirtschaftliche  Maschinen  17  769,  25  034  50  351,  52  461  —  38  582  27427
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  54  034,  48  466  59  774  43  468  —  4998  5740  —
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge
  aller  Art,  auch  Fahr-  6  s
räder  .  ..  ctuck  67547530  30s17493  37  30037  —  —
Feuerwaffen  282  82  419  802  51  519  30  900  520  —
Fleischkonserven  119  697  184  938  69  874  107295  10  823,  77643  —  —
Malz#  33610  15  084  59  588  48  600  —  —  25  978  33  516
Hopfen  —.  —  712,  1405  —  —  712.  1405
B.  Ausfuhr.
Männliches  Rindvieh  Stück  —  8250  2  140  —  8110  —  —
Weibliches  Rindvien  —  —  —.  —  —.  —  —  —
Kleinvieh  566  48  518  12  190  554  48  328  —  —
Häute  von  Ochsen,  22  Schafen  30  1465  32  769  22225  21  625  8240  1114  —  —
Robbenfelle  Stück  600,  17271  1  555  18  730  —  —  865  1459
Straußenfedern  .  39,7.«11170  247,32433:-3  —;——  207,is«13163
Guano  —  —  —  —  —  —  —.  —
Kupfererz  112173  29411  508281OC  67  249  273  475  —.  —
Diamanten  mit  Ausnahme  der  I  s
fertig  geschliffenen  43.315.6  450219  416.16  51  18042898,81  #  6399039  —  —
Blei,  roh.  in  Barren  oder  gewalzi  433  950  130  18554541900  309  683  —  —  100950  179  498
Wolle.  .  5004  4100  2949  3  800  2  055  300  —  —

Schähung  des  gollamtes  in  Lüderitzbucht.
        <pb n="503" />
        Einfuhr

im  Nalenderjahre  1000  im  Vergleiche  mit  dem  Handel  des  Vorjahres.

Ausfuhr

W  469  20

II.  Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Zußenhandels  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika

 

1909  1908  Zunahme
AM.  AM  7
34  713  688  33  180  184  1  533  504
22  072  333  7  795  305  14  277  028
56  786  021  40  975  489  15  810  532

Gesamthandel

 

Uachwelsung  der  bel  den  Jollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Sübwestafriha  im  Monat  Februar  1910
fällig  gewordenen  JSollbeträge.

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  9,  S.  388.)

 

Namen  der  Zollämter,
  bei

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres

Gegen  den  gleichen
Zeitraum

2

 

 

welchen  die  Zölle  1910  1909  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhr  Ausfuhr  zusammenEinfuhr  Ausfuhr  Busammen  mehr  weniger

sind  EIEXIIIIEEIEIELIIIEEIIIEIIIEIELIIIIEIIE
Swakopmund.  60  665  50  —  —(3(1)6(3.-««305156610  1—r-15i3710n()2)840———
Lüderitzbucht  108  319  10  1408319  10·S  001  —  !  79004  —+M%  10  –  —
Windhuk  15  044  30  —  1004  30  —13969  —  1  075  30  –  —
Ramansdrift  1130  —  —  1130  98120  —  —  98120  —  —  969  90
Ururas.  2  —  10  12  46  50  —  46  50  —  —  34  50
Haigamkhab.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  ————
Karibib.  —  —  —  —  —  —  4143470  —  —  443470  —  —4434  70
Olahandja.  —  —  —  ——  1863  —]  —  —1  1869  —  —  —  1869  —
Gobabis  —  —  —  —  —  —  3  085  70  —  —  3  085  70  8  085  70
Omarurn  —  —  —  —  —  —  105  35  —  —  165  35  —  —  165  35
Outjo  —  —  ——  —  —  177604  —  —  177601  —  —177  60
Grootfontein.  —  —  —  —  153.70  —  —  153.70  —  —  153  70
Usakos=  1  054  70  —  —  1  004  70  9720  ——  9720  957  05  —
Otsiwarongo  —.  —  —  —  —  —  42160  —  —  121  60  —  —  121  60
Otavi  —  —  —  —  —  —  19  80  —  —  49  80  —  —  49  80
Tsumeb  —  —  —  —  —  68  90  —  —  68  90  —  —  68  90
Rehoboth  —  —  —  —  —  609  06  —  609  06  —  —  609  006
Kub.  —  —  —  190  —  —  190  ———  1  90
Gibeon  —  —  —  –  —  1793  10  –  1793.40  —  —  1793  40
Keetmanshoop  750950  —  —7509501  750090  ——  7500  10  9  10—  —
Hafuur  21  60  —  —  21  60  14430  —-—  14490  —  —  123  30
Warmbad  —  —  —  —  —  276  40  276  31  276  30
Dawignab.  22  —  —  —  22  5—  —  —  5—  17  —  —  —
Ukamas.  130  10  —  130  10  17870  —  17870  —  —  78  60
Stolzenfels  3  35  —  335  2300  23  90  —  —  20  55
Bethanien.  —  —  —  —  —  —  6725  —  —  6725  6725

Zusammen92·783  45  10  —  192  793  49165  68786  4  —1165691861  27101591  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Raoko-Cand·  und  OMinen-Gesellschaft,  Berlin.“)

ÜVber  die  Verwertung  der  Landrechte  unserer
Gesellschaft  ist  ein  Abkommen  mit  dem  Reichs-Kolonialamt
  erzielt  worden,  wonach  wir  unser  gesamtes
  Landgebiet  dem  Gouvernement  auf  die
Dauer  von  zehn  Jahren  an  die  Hand  geben.

jahr  (1909).

*)  Aus  dem  Bericht  über  das  vierzehnte  Geschäfts-Kolonialwirtschaftliche

  Mitteilungen.

 

Das

 

Gouvernement  kann  die  in
fallenden  Grundstücke  für  unsere  Rechnung  zu
den  jeweils  für  den  Verkauf  von  Regierungsland
geltenden  Bestimmungen  veräußern.

Zur  Förderung  der  Wassererschließung  innerhalb
  des  Gesellschaftsgebietes  werden  der  Regierung
  je  nach  Maßgabe  der  geleisteten  Arbeiten
  in  Teilbeträgen  einmalig  100000  “  und

diesen  Bereich
        <pb n="504" />
        470  2eO

von  dem  Erlöse  aus  verkauften  Grundstücken
10  v.  H.  zur  Instandhaltung  und  Verbesserung
der  Wege  und  Verkehrsverhältnisse  im  Gesell—
schaftsgebiet  zur  Verfügung  gestellt.

Die  Verhandlungen  über  die  Einführung  der
Kaiserlichen  Bergordnung  sind  noch  in  der
Schwebe.

Infolge  des  Beschlusses  der  Generalversamm—
lung  von  1909  hat  im  letzten  Sommer  eine  vorläufige
  Bereisung  des  Koaokofeldes  durch
Herrn  Oberingenieur  Toennesen,  den  Generalvertreter
  der  South  West  Africu  Company,  und
den  bisherigen  Geologen  dieser  Gesellschaft  Herrn
Ashmore,  stattgefunden,  um  einen  allgemeinen
Überblick  über  die  geologisch-mineralogischen  Verhältnisse
  des  Gebietes  zu  gewinnen.

Auf  Grund  der  über  diese  Bereisung  erstatteten
  Berichte  sind  wir  zu  dem  Entschluß  gelangt,
  eine  eingehende  Untersuchung  unseres  Gebietes
  auf  abbauwürdige  Mineralvorkommen  vornehmen
  zu  lassen.  Wir  stehen  zur  Zeit  mit
Herrn  Bergingenieur  Kuntz  behufs  üÜbernahme
einer  auf  zwei  Jahre  berechneten  Expedition  in
Verhandlung.

Zur  Bilanz  wird  im  Geschäftsbericht  bemerkt:

Das  Grundkapital  der  Gesellschaft  von
10  000  O000  ,  von  dem  8  000  000  begeben
  sind,  ist  unverändert  geblieben.

Die  Aktiva  zeigen  das  Landbesitz=  und  Grundrechte-Konto
  unverändert  mit  7  200  000  „J.

An  liquiden  Mitteln  sind  vorhanden  190  000.“
Preuß.  3  v.  H.  Konsols  zum  Einstandswerte  von
100,20  v.  H.  und  Kurswerte  von  85,20  v.  H.

Ferner  verfügen  wir  bei  unserer  Bank  über
ein  zu  3  v.  H.  bis  2.  Januar  1910  und  von  da
ab  bis  2.  Januar  1911  mit  4  v.  H.  fest  verzinslich
angelegtes  Guthaben  von  321  035,—  Al
und  ein  weiteres  in  laufender

Rechnung  von
Kassenbestand

3  328,50  „
72,58  „

324  436,08%

Das  Hypotheken-Konto  Carl  Schlettwein
ist  durch  die  Tilgungsraten  von  seiner  ursprünglichen
  Höhe  von  25  000  .  auf  12  318,90  7
zurückgegangen.

Am  31.  Dezember  1908  schloß  das  Gewinnund
  Verlust-Konto  mit  einem  Verlustsaldo  von

256  698,25.
Hierzu  kommen  im  laufenden  Jahre
sämtliche  Verwaltungskosten
Expeditionskosten
Kursverlust  auf  Effekten
Gehalt  Vertreter  im  Kaokofeld

 

11  968,10  „
45  382,70  „
570.—  7
5000,—  „

319  619,05/%

 

 

Es  gehen  ab
Effekten=  u.  andere

 

Zinsen  .  17193,70  M
Kursgewinn  auf
Effekten  227,—  „  17  420,7027
Demnach  bleibt  ein  Berlustsaldo
von  302  198,35  M

Die  Zunahme  des  Verlustsaldos  ist  durch  die
Kosten  der  Expedition  und,  was  Verwaltungskosten
  anbetrifft,  durch  den  Druck  der  Dividendenbogen
  zu  unseren  Anteilscheinen  verursacht  worden.

Schließlich  wird  bemerkt,  daß  jene  Expeditionskosten
  nur  einen  Teilbetrag  bilden,  und  daß  die
restliche  Summe  erst  im  nächsten  Geschäftsjahre
zur  Verrechnung  gelangen  wird.

Kllimanfaro  Dflan  zungs-Gesellschaft  m.  b.  5.-)

Das  Kilimanjarogebiet  hatte  im  Jahre
1909  wiederum  einen  größeren  Zuzug  von  Ansiedlern
  zu  verzeichnen.  Besonderes  Interesse
wurde  neuerdings  der  Viehzucht  (Rinder=  und
Schafzucht)  entgegengebracht,  zu  deren  Betriebe
eine  größere  Zahl  von  Farmen  in  der  Steppe
belegt  wurde.

An  Stelle  der  vorjährigen  Teuerung  trat  im
Laufe  des  Jahres  1909  eine  Überproduktion  von
Lebensmitteln  ein,  die  dadurch  hervorgerufen
wurde,  daß  die  Pflanzer  zunächst  zur  Deckung
ihres  eigenen  Bedarfes,  dann  aber  auch,  um
Einnahmen  zu  erzielen,  fast  durchweg  größere
Maiskulturen  angelegt  hatten.

In  den  Verkehrsverhältnissen  machtesich  insofern
eine  Besserung  bemerkbar,  als  durch  neue  Transportunternehmen
  die  Preise  der  Frachten  etwas
herabgedrückt  wurden.

Die  hauptsächlichsten  Warentransporte  gehen
vorläufig  immer  noch  über  Mombassa-Voy;
doch  erwartet  man,  daß  die  Usambarabahn,
die  voraussichtlich  in  der  zweiten  Hälfte  dieses
Jahres  die  Station  Same  erreichen  wird,  allmählich
  den  durch  strenge  Vorschriften  für  Zugtiere
  erschwerten  Durchgangsverkehr  durch  Britisch-Ostafrika
  nach  dem  deutschen  Gebiete  ablenken
wird.  Abgesehen  davon,  daß  die  beiden  Eisenbahnstationen
  Voy  und  Same  ungefähr  gleichweit
  von  Moschi  entfernt  sind,  bietet  Same
den  Vorteil,  daß  auf  dieser  Strecke  Ochsenwagen
für  den  Transport  verwendet  werden  können,
wobei  noch  besonders  hervorgehoben  werden
muß,  daß  die  Tsetsegefahr  zwischen  Same  und
Moschi  sehr  gering  ist.  Über  die  britische  Grenze
dürfen  nur  mit  ECseln  bespannte  Wagen  dann

*)  Aus  dem  Bericht  für  das  vierte  Geschäftsjahr
(1909).
        <pb n="505" />
        GW  471  20

passieren,  wenn  die  Zugtiere  geimpft  und  nach
längerer  Beobachtung  mit  einem  Brande  gekennzeichnet
  sind.

Der  Dampflastwagenverkehr,  worauf  man
große  Hoffnungen  gesetzt  hatte,  ist  inzwischen
wieder  eingestellt  worden.

Lasten,  die  früher  von  Mombo  und  Mkumbara
  aus  vorwiegend  durch  Träger  heraufgebracht
  wurden,  werden  jetzt  von  Buiko  aus,
allerdings  noch  zu  höheren  Preisen  als  von  Voy,
in  der  Hauptsache  durch  Burenwagen  befördert.

Als  ein  wesentlicher  Fortschritt  ist  die  Anstellung
  eines  Postbeamten  in  Moschi  und  die
Einrichtung  eines  direkten  Postpaketverkehrs  zu
bezeichnen.

Auch  am  Berge  selbst  wurden  Verkehrsverbesserungen
  vorgenommen;  so  wurde  eine
Brücke  über  den  Karanga  fertiggestellt.  Eine
weitere,  sehr  notwendige  Brücke  über  den  Weruweru
  befindet  sich  im  Bau,  desgleichen  auch  ein
Fahrweg  nach  dem  Westen  des  Kilimanjaro.

Die  Regenverhältnisse  waren  noch  ungünstiger
als  im  Jahre  1908.  Die  große  Regenzeit  setzte
am  1.  April  ein  und  brachte  während  der  nächsten
drei  Wochen  346,8  mm  Regen,  im  Mai  aber
nur  72,3  mm.  Von  Ende  April  bis  Ende  November
  fehlte  es  überhaupt  an  durchdringendem
Regen.  Erst  die  verspätete  kleine  Regenzeit,  die
am  26.  November  einsetzte  und  bis  zum  Jahresschlusse
  anhielt,  brachte  die  verhältnismäßig  reichliche
  Regenmenge  von  220,7  mm.  Die  Gesamtregenhöhe
  des  Jahres  1909  betrug  in  Kibohöhe
  nur  805,3  mm  gegen  1125,85  mm  im
gleichfjalls  trocknen  Vorjahre;  sie  stellt  sich  noch
weit  geringer  auf  den  nach  der  Steppe  zu  gelegenen
  Teilen  der  Pflanzung.

Die  Kulturen  wurden  durch  die  außergewöhnliche
  Trockenperiode  ungünstig  beeinflußt.

Am  Kikafu  wurden  bis  zur  großen  Regen- 



zeit  1909  70  ha  urbar  gemacht  und  bis  zum
Jahresschlusse  noch  etwa  119  ha  geschlagen,  wovon
  54  ha  durchgehackt  wurden.  Im  ganzen
werden  dort  nach  der  nächsten  großen  Regenzeit
etwa  250  ha  mit  Baumwolle  bepflanzt  sein,  wonach
  die  Bedingungen  der  Regierung  für  die
gepachteten  580  ha  am  Kikafu  erfüllt  sind.

Weitere  200  ha  am  Kikafu  unterhalb  des  Weges
Moschi-Aruscha  sind  uns  zugesagt.

Der  Pachtvertrag  über  das  Viehzuchtland  am
Olmolog  ist  dahin  festgestellt  worden,  daß  uns
außer  der  vorläufig  verpachteten  Fläche  von  über
5000hanoch  6000  ha  reserviert  wurden.  (Ursprünglich
  waren  uns  etwa  10  000  ha  als  Reserve  in  Aussicht
  gestellt  worden.)  Unser  Gesuch,  den  Preis
des  Viehzuchtlandes  von  3  auf  2  Rupien  für
den  Hektar  herabzusetzen,  wurde  vom  Gouvernement
  abgelehnt,  desgleichen  auch  die  Erlaubnis,
ehemalige  Askari  mit  Hinterladern  zum  Schutze
gegen  Viehdiebstahl  zu  bewaffnen.  Dagegen  erklärte
  sich  das  Gouvernement  mit  einer  Ausdehnung
  unserer  Südgrenze  bis  zum  Waldreservate
  einverstanden.

Von  Wichtigkeit  für  die  Viehzucht  ist  die
Gouvernementsverordnung  vom  1.Dezember  1909,
wonach  der  Einfuhrzoll  auf  glatten  Draht  aufgehoben
  wurde.

Die  Regierung  hat  den  Preis  der  Kronländereien
  wesentlich  gesteigert.  So  kosten  Viehzuchtländereien,
  je  nach  der  Entfernung  von  der  projektierten
  Eisenbahn,  2  bis  6  Rup.  p.  Hektar,  während
für  Plantagenland  sogar  7,5  bis  15  Rup.  je
nach  Qualität  gefordert  werden.  Eine  weitere
Preissteigerung  ist  beabsichtigt.

Die  Gesundheitsverhältnisse  unserer  Beamten
waren  auch  in  dem  abgelaufenen  Berichtsjahre
  gut.

Uber  den  Stand  der  Anlagen  Ende  1909
in  Afrika  ist  folgendes  zu  berichten.

I.  Kulturen.
Kautschuk  (Manihot  glaciovil).

Feld  I,
Feld  II,
Feld  III,

32,25  ha  in  der  Regenzeit  1908  gepflanzt  und  1909  nachgepflanzt  mit
10,75  ha  in  der  Regenzeit  1908  gepflanzt  und  1909  nachgepflanzt  mit
39,00  ha  a)  4  ha  mit  4700  in  der  Regenzeit  1906  gepflanzten

10  700  Bäumen
3  535  v

Bäumen  wovon  40  bis  50  v.  H.  zapfreif  sind.
b)  24  ha  mit  18  704  in  der  Regenzeit  1907  gepflanzten
Bäumen,  wovon  etwa  20  v.  H.  im  Juni  1910  zapfreif

  sind.

c)  1  ha  mit  157  in  der  Regenzeit  1908  gepflanzten  Bäumen
51,25  ha  a)  10,75  ha  mit  6047  in  der  Regenzeit  1907  gepflanzten

Feld  IV,

23  561  „

und  1909  nachgepflanzten  Bäumen,  davon  20  v.  H.

im  Juni  1910  zapfreif.
b)  40,5  ha  mit  37  462  in  der  Regenzeit  1908  bepflanzen
und  1909  nachgepflangten  Bäumen

43  509  „
        <pb n="506" />
        472

Feld  V,  56,75  ha  a)  42  ha  mit  32576  in  der  Regenzeit  1907  gepflanzten
Bäumen.
b)  14,75  ha  (am  Dolo)  mit  2452  in  der  Regenzeit  1908
gepflanzten  Bäumen  35  028  Bäumen
Feld  VI,  71,00  ha  mit  43  408  in  der  Regenzeit  1908  gepflanzten  Bäumen,
teilweise  nachgepflanztt  43  408  „
Feld  VII,  37,25  ha  a)  7  ha  mit  3100  Bäumen,  i  in  der  Regenzeit  1907  gepflanzt.

b)  30,25  ha  mit  6650  Bäumen,  in  der  Regenzeit  1908
gepflanzt  zurückgeblieben  .  9750  »
Feld  VIII,  80,50  ha  a)  4  ha  mit  1330  in  der  Regenzeit  1906  gepflanzten
Bäumen.
b)  76,50  ha  mit  16  950  in  der  Regenzeit  1908  gepflanzten
  Bäumen  18  280  „
Feld  X,  38,00  ha  a)  Kautschuk.  a)  20  ha  mit  7650  Bäumen,  in  der
Regenzeit  1906  gepflanzt.
b)  18  ha  mit  2990  in  der  Regenzeit  1908  gepflanzten
Bäumen  ..........  10  640  :

 

Summe  406,75  ha

Zum  Nachpflanzen  befinden  sich  etwa  70.000  bis
75  000  Pflänzlinge  in  den  Saatbeeten.

Mit  dem  Zapfen  der  ältesten  Bestände  wurde
im  Juli  begonnen;  doch  mußte  diese  Arbeit
bald  eingestellt  werden,  da  die  Bäume  infolge
der  außergewöhnlichen  Dürre  bereits  im  Oktober
die  Blätter  verloren.  ZJetzt  haben  sich  die  Bäume
sichtlich  erholt,  so  daß  das  Zapfen  inzwischen
wieder  ausgenommen  sein  wird.

Die  im  Versuchsgarten  gepflanzten  Manihot
piauhyensis  und  Manihot  dichotoma  haben  sich
gut  entwickelt.

Kaffee.

An  Kaffeebeständen  sind  vorhanden:
Auf  Feld  III  etwa  3  ha

a)  0,5  ha  mit  738  fast  5  jährigen  Kaffeebäumen
  mit  reichem  Fruchtansatze

b)  5,5  ha  mit  12  925  in  der  Regenzeit
1907  gepflanzten  Bäumen,  1910  zum
ersten  Male  tragend,  etwa  25  v.  H.
davon  wurden  1909  nachgepflanzt  12  925

c)  2  ha  mit  2230  größtenteils  1909
nachgepflan  zten  Bäumen

738

2  230

Summe  15  893
Die  gesamten  Kaffcebestände  wurden  jeden
Monat  gehackt  und  in  der  Trockenzeit  auch
monatlich  bewässert,  trotzdem  ist  bei  der  außergewöhnlichen
  Dürre  ein  größerer  Teil  der  zuletzt
nachgepflanzten  Bäumchen  eingegangen.  Der
größere  Kaffee  wurde  zweimal  leicht  gedüngt.
In  den  Früchten  trat  die  weiße  Kaffeemade
auf,  wodurch  ein  Teil  der  Bohnen  wertlos
wurde.  Zur  Zeit  der  Ernte  zeigte  sich  ferner
auf  den  älteren  Beständen  die  Hemilein  vastatrix,
die  sich  im  Bezirke  Moschi  schon  weit  verbreitet

 

 

Summe  198  411  Bäume.

findet.  Nach  der  Düngung  haben  sich  jedoch  die
Bäume  wieder  erholt.

Zwischen  den  jungen  Kaffee  (2,5  ha)  wurden
Straucherbsen  (Cajanus  indicus)  ausgepflanzt,
die  sich  in  Kibognoto  als  Schattenpflanzen  gut
bewährt  haben.  Sie  liefern  außerdem  eine
Fruchternte  und  bereichern  den  Boden  an  Stickstoff.

In  den  Saatbeeten  stehen  etwa  4000  Pflänzlinge
  zum  Nachpflanzen.

Wegen  der  vielen  Schädlinge  wird  es  sich
nach  den  seitherigen  Erfahrungen  nicht  empfehlen,
die  Kaffeebestände  zu  vergrößern.

Sisalagave.

Die  versuchsweise  angepflanzten  15.000  bis  20000
Agaven  sind  vorwiegend  zu  Einfriedigungen  verwendet
  worden.  Sie  sind  gut  gediehen  und
haben  die  Dürre  ohne  Nachteil  überstanden.

Es  ist  uns  gelungen,  eine  weitere  Anzahl  Zapupe-Schößlinge
  aus  Mexiko  zu  beschaffen,  welche  ein
gutes  Fortkommen  zeigen.

Der  Anbau  von  Agaven  zur  Hanfgewinnung
kann  erst  in  Frage  kommen,  wenn  die  Eisenbahn
bis  in  unsere  Nähe  fortgeführt  sein  wird.

Baumwolle.

Agyptische  Baumwolle  in  Kibohöhe:

Die  sehr  verspätete  kleine  Regenzeit  im  Jahre
1908  (gegen  Weihnachten)  hatte  zur  Folge,  daß
die  Baumwolle  noch  in  reichem  Maße  Blüten
ansetzte.  Für  die  Reife  der  Früchte  blieb  jedoch
bis  zum  Einsetzen  der  großen  Regenzeit  nicht
genügend  Zeit.  Es  konnten  daher  nur  6055  kg
Samenbaumwolle  geerntet  werden.

Diese  selbe  Baumwolle  (etwa  36  ha  in
Zwischenkultur  mit  Kautschuk  auf  Feld  1I)  wurde
dann  in  der  Regenzeit  zurückgeschnitten.  Sie
        <pb n="507" />
        G:  473  20

entwickelte  sich  anfangs  recht  gut,  doch  bildete
sie  wegen  der  anhaltenden  Dürre  nur  wenig
Blüten.  Als  die  Kapseln  zu  reifen  begannen
(Ende  November),  setzte  die  kleine  Regenzeit  ein,
so  daß  hiervon  nur  1300  kg  (auch  etwas  verregnet)
  geerntet  werden  konnten.

Die  neugepflanzte  Baumwolle,  22  ha  in
Zwischenkultur  zwischen  Kautschuk  auf  Feld  IV,
kam  wegen  der  Dürre  gar  nicht  zur  Entwicklung.

Caravonica-Baumwolle  am  Kikafu.

Von  den  70  ha,  die  am  Kikafu  zur  großen
Regenzeit  in  Kultur  genommen  wurden,  entfallen
65  ha  auf  Caravonica.

Wegen  der  Minderwertigkeit  der  ersten  Saat
(sie  war  bereits  zwei  Jahre  alt)  hatten  die  Bestände
  viele  Fehlstellen  aufzuweisen.  Die  zweite
Saatsendung  war  schon  etwas  besser,  doch  ließ
ihre  Keimfähigkeit  immer  noch  zu  wünschen  übrig.
Hiervon  wurde  ein  Teil  in  Saatbeete  gebracht
und  ebenso  wie  die  doppelten  Pflanzen  nach  und
nach  ausgepflanzt.  Die  Methode  hat  sich  recht
gut  bewährt.

Komplett  sind  35  ha  Wool  und  Alpaca  und
ein  Teil  von  Silk.  Da  die  Silksaat  sehr  spät
hier  eintraf,  so  konnten  diese  Bestände  noch  nicht
vollständig  ergänzt  werden.  Gerodet  wurden
noch  10  ha,  wo  die  neue  Silksaat  ausgelegt
wurde.  Dieses  Saatgut  war  von  vorzüglicher
Qualität,  so  daß  in  diesem  Felde  nur  wenige
Pflanzen  fehlen.

Die  gesamte  mit  Caravonica  bepflanzte  Fläche
umfaßt  hiernach  75  ha.

Abassi-Baumwolle  am  Kikafu.

Bis  zum  Jahresschlusse  wurden  119  ha  geschlagen
  und  davon  54  ba  gerodet.

Bis  zur  großen  Regenzeit  sollen  etwa  175  ha
für  Abassi  vorbereitet  werden,  so  daß  sich  unser

gesamter  Baumwollbestand  auf  250  ha  belaufen
wird.

Gerberakazie  (Acacia  mollissima).

Trotzdem  die  Bestellung  der  Gerberakazie
gleich  zu  Beginn  der  großen  Regenzeit  vorgenommen
  und  auch  sorgfältig  ausgeführt  wurde,
it  diese  Kultur  wiederum  vollständig  mißlungen.
Die  geringe  Wassermenge,  die  wir  vom  Dolo
nach  dem  Akazienfelde  leiten  konnten,  genügte
nicht,  um  die  Pflänzchen  am  Leben  zu  erhalten.
Gerberakazien  in  Pflanzkörbchen  wurden  am
Kikafn  zur  Abgrenzung  der  verschiedenen  Caravonica-Varietäten
  und  in  Kibohöhe  an  der  Westgrenze
  von  Feld  III  verwendet.

Mais.

Hinsichtlich  seiner  Wachstumsbedingungen  muß
der  Mais  als  eine  der  geeignetsten  Kultur- 



pflanzen  hiesiger  Gegend  bezeichnet  werden.  Leider
fehlt  es  jedoch  für  größere  Quantitäten  an  Absatz.

Der  erste  Anbau  von  Mais  in  Kibohäöhe,
etwa  17  ha  in  Zwischenkultur  zwischen  Kaffee
und  Kautschuk,  wurde  zur  Versorgung  unserer
Arbeiter  mit  Nahrung  vorgenommen.  Für  den
größten  Teil  der  Ernte  hatten  wir  guten  Absatz.
Da  inzwischen  eine  üÜberproduktion  eingetreten
war,  konnten  die  Vorräte  nicht  vollständig  verkauft
  werden.  Gegenwärtig  läßt  sich  nur  Maismehl

  in  kleineren  Quantitäten  absetzen.  Unsere
Mühle  befindet  sich  bei  der  Baumwoll-Entkörnungs-Anlage
  am  Kikafu;  infolgedessen

wurden  vorwiegend  die  dortigen  Maisvorräte
zum  Mahlen  verwendet.

Nach  Vorschrift  von  Dr.  Thomatis  wurde
Mais  zwischen  Caravonica  gepflanzt.  Die  Ernte
am  Kikafu  wird  sich  etwa  auf  100  Tonnen  belaufen.
  Einige  30  Tonnen  waren  am  Schluß
des  Berichtsjahres  noch  zu  ernten.

Es  sind  inzwischen  Verhandlungen  mit  einem
geeigneten  Abnehmer  eingeleitet,  der  sich  bereiterklärt
  hat,  den  Verkauf  unseres  Maismehls  in
die  Hand  zu  nehmen.

Versuchsgarten.

Wie  es  sich  inzwischen  herausgestellt  hat,  umfaßte
der  Versuchsgarten  bisher  nur  3,25  ha.  0,75  ha
wurden  daher  noch  im  vergangenen  Jahre  urbar
gemacht  und  bepflanzt.

Abgesehen  von  der  Anlage  von  Saatbeeten
für  Kautschuk,  Kaffee  und  Maletto  (Eucalyptus
occidentalis)  wurde  eine  Reihe  von  Nutzpflanzen
versetzt,  wie  Hevea  brasiliensis,  Manihot  dichotoma
  und  piauhyensis,  Canaigre  (KRumesx  hymenosepalus,
  Zapupe  (Agave  Zapupe)  Carica
Papaya,  Bambus,  Kixia  elastica  u.  a.  m.

Ferner  wurden  mit  Tabak,  Havanna  und
Sumatra,  Versuche  angestellt.  Der  Tabak  liefert
ein  aromatisches,  gut  brennbares,  aber  sehr
schweres  Produkt.

Die  Schwierigkeiten  beim  Tabakbau  liegen
einerseits  in  dem  ungeeigneten  Arbeitermaterial,
anderseits  in  der  geringen  Luftfeuchtigkeit,  die
der  Fermentation  hinderlich  ist.  Die  fehlende
Luftfeuchtigkeit  kann  in  besonderen  Fermentierräumen
  künstlich  erzeugt  werden.

II.  Viehzucht.

Die  Einrichtung  unseres  Viehzuchtbetriebes
am  Omolog  hat  sich  besonders  durch  die  Verhandlungen
  mit  dem  Gonvernement  wegen  der
Steigerung  des  Landpreises  und  falsche  Vermessung
  der  Südgrenze  wesentlich  verzögert.  Auf
unser  Gesuch  traf  gegen  Ende  Dezember  1909
die  Antwort  ein,  daß  das  Gouvernement  eine
Herabsetzung  des  Kaufpreises  für  das  Omolog-
        <pb n="508" />
        W  474  20

land  abgelehnt  habe,  dagegen  mit  der  Ausdehnung
  der  Südgrenze  bis  zum  Waldreservate
einverstanden  sei.  Letztere  Entscheidung  ist  insofern
  von  Wichtigkeit,  als  zu  dem  fraglichen
Terrain  im  Süden  die  günstigste  Stelle  zur  Anlage
  der  Viehboma  und  der  Gebäude  gehört.

Leider  trat  im  Dezember  unter  unserem  Vieh
in  Geraragua  eine  seuchenartige  Erkrankung  auf
(vermutlich  eine  Art  Gallenfieber),  wodurch  wir
35  männliche  und  8  weibliche  Tiere  verloren.
Es  ist  anzunehmen,  daß  die  andauernde  naßkalte
  Witterung  und  das  üppig  gewachsene  junge
Gras  das  heftige  Auftreten  der  Krankheit  verstärkt
  haben.

Der  Viehstand  betrug  am  1.  Januar  1910:
188  Kühe  und  Färsen,  42  Kuhkälber,  301
Ochsen  und  Bullen,  41  Bullenkälber,  zusammen
572  Stück  Rindvieh,  ferner  28  Csel,  darunter
2  Maskateselstuten  und  11  Stück  Kleinvieh.

Zur  Bewässerung  des  Kikafulandes
wurde  ein  Wassergraben  aus  dem  Namui  abgeleitet.
  Seine  Länge  beträgt  außer  den  Zweiggräben
  6624  m,  seine  Breite  1  m.  Außerdem
wurde  zum  Auffangen  des  Nachtwassers  ein
Staubecken  angelegt.

Mit  der  Vergrößerung  der  Kikafupflanzung
macht  sich  die  Anlage  eines  weiteren  großen
Wassergrabens  notwendig,  der  jedoch  wegen  des
steilen  und  felsigen  Ufers  des  Kikafu  ziemliche
Schwierigkeiten  verursachen  wird.

Die  Arbeiterverhältnisse  waren  günstiger
als  im  Vorjahre.  Namentlich  fand  ein  größerer
Zuzug  von  fremden  Arbeitern  statt,  was  wohl
in  der  Hauptsache  den  in  reichem  Maße  vorhandenen
  und  billigen  Nahrungsmitteln  zuzuschreiben
  war.

Während  wir  zu  Anfang  des  Jahres  noch
höhere  Werbekosten  für  Wanyamwezi  zu  zahlen
hatten,  stellten  sich  später  zahlreiche  Arbeiter
ohne  Vermittlung  eines  Anwerbers  hier  ein.
Zum  Teil  wurden  uns  durch  frühere  Arbeiter
neue  Wanyamwezi  zugeführt.  Diesen  wurde  in
der  Regel  pro  Mann  eine  Rupie  Bakschisch  gezahlt.


Das  zur  Zeit  der  Teuerung  auf  25  Heller
gesteigerte  Verpflegungsgeld  wurde  auf  15  Heller
pro  Tag  herabgesetzt.

Der  Umsatz  des  Ladens  war  etwas  geringer
als  im  Vorjahre;z  er  stellte  sich  auf  14420,50  Rupien.

In  der  Bilanz  pro  1909  steht  bei  einem
Stammkapital  von  426000  „  das  afrikanische

Unternehmen  der  Gesellschaft  mit  zusammen
341  953  bewertet.  Der  Gewinn  dieses
Kontos  Afrika  betrug  11  114  J¼,  zu  denen

762  “  Zinseneinnahmen  traten;  daher  Gesamt- 



gewinn  11  876  /7,  die  durch  die  Berliner  Unkosten
  absorbiert  worden  sind.  An  Außenständen
besaß  die  Gesellschaft  Ende  1909  27221  d1#
an  Bankguthaben  67  534  %  Demgegenüber
standen  afrikanische  Verpflichtungen  9834  ./7.

Jalult-Gesellschaft)

Wir  sind  in  der  Lage,  eine  erheblich  günstigere
  Gewinn=  und  Verlustrechnung  vorzulegen
als  im  verflossenen  Jahre.  Das  bessere  Ergebnis
  ist  neben  den  guten  europäischen  Koprapreisen,
  die  dem  laufenden  Jahre  in  noch  höherem
Maße  zugute  kommen  werden,  dem  günstigen
Resultat  zu  danken,  welches  die  Pacific  Phosphate
  Company  für  ihr  Geschäftsjahr  1908
erzielte,  und  welches  für  uns  ein  wesentlich
höheres  Erträgnis  aus  unserer  Beteiligung  als
in  den  Vorjahren  ergab.

Die  Gesellschaft  hat  ihr  Ordinary  Share-Kapital
  inzwischen  von  125  000  K  auf  375  000  L
erhöht.  Die  bei  dieser  Gelegenheit  zu  pari  erworbenen
  Anteile  haben  wir  zum  Anschaffungspreise
  auf  unserem  Effektenkonto  zu  Buch  gestellt,
dessen  Bestand  sich  dadurch  von  325  000  auf
580  000  .¼  erhöht  hat.

Die  schon  in  unserem  letzten  Bericht  erwähnte
  schwache  Lage  des  Phosphatmarktes  hielt
leider  das  ganze  Jahr  1909  hindurch  an,  was
zur  Folge  hatte,  daß  die  Gesamtabladungen  von
Nauru  und  Ocean  Island  gegen  das  Vorjahr
eingeschränkt  wurden;  trotzdem  dürfen  wir  wieder
einen  befriedigenden  Ertrag  aus  unserer  Beteiligung
  bei  der  Pacific  Phosphate  Company  erwarten,
  wenn  er  auch  hinter  dem  im  abgelaufenen
  Jahre  verrechneten  zurückbleiben  wird.

Die  Geschäftslage  in  unserem  Inselgebiet  war
im  allgemeinen  normal.  Der  Warenumsatz  litt
allerdings  unter  den  im  Berichtsjahre  erstmalig
voll  zur  Wirkung  kommenden  Einfuhrzöllen;  es
ist  aber  anzunehmen,  daß  die  Konsumenten  sich
mit  diesen  allmählich  abfinden  werden.  Dagegen
befinden  sich  diese  Inselgebiete  durch  den  Kopraausfuhrzoll
  in  einer  ungünstigeren  Lage,  als  fast
alle  andern  Kopra  exportierenden  Länder.

Für  die  im  Vorjahre  verloren  gegangenen
beiden  Schoner  haben  wir  Ersatz  beschafft;  eines
der  Schiffe  ist  bereits  in  den  Inselverkehr  eingestellt,
  während  das  andere  in  kurzem  folgen  wird.

Von  schädigenden  elementaren  Ereignissen  ist
unser  Arbeitsfeld  auch  im  Berichtsjahre  verschont
geblieben,  ebenso  von  Unruhen  unter  den  Eingeborenen.
  Es  ist  mit  Freuden  zu  begrüßen,

*)  Aus  dem  Jahresbericht  für  1909,  vorgelegt  in
der  Generalversammlung  vom  18.  Mai  1910.
        <pb n="509" />
        W  475  20

daß  die  australische  Station  der  Kaiserlichen
Marine  mit  einem  zweiten  Kreuzer  besetzt  worden
und  somit  die  Möglichkeit  gegeben  ist,  auch  in
jenen  entlegenen  Schutzgebieten  die  Flagge  häufiger
als  seither  zu  zeigen.

Mit  Rücksicht  auf  einige  zweifelhafte  Forderungen
  führten  wir  unserem  Abschreibungskonto
einen  Betrag  von  8010,85  .“  zu,  wonach  sich
dieses  auf  250  000  .K  abrundet.

Der  für  1909  erzielte  Reingewinn  ist  einschließlich
  52  468,75  .“  Vortrag  aus  dem  Vorjaher
  775  622,92  %
Wir  schlagen  vor,  diesen  Betrag
  wie  folgt  zu  verteilen:

4  v.  H.  Dividende  48  000,  —  AM
40.  /  auf  jeden
Genußschein
Tantieme  an  den
AufsichtsratspCt.
auf579  154,17.4  28  957,71.
16p  Ct.  Superdividende

  192  000,—

96  000.—.

 

Reingewinn  wie  nebenstehend  775  622,92  %
160  Fauf  jeden
Genußschein.  384  000,—.%

und  den  verbleibenden  Saldo
von  ....
auf  neue  Rechnung  vorzutragen.

Aus  den  Aktiven  der  Bilanz  pro  1909  ist
hervorzuheben:  Bankguthaben  und  Kasse  331774.2“,
schwimmende  Produkte  347  172  .¾,  Waren  und
Kohlen  31  612  J¼  Effekten  580  000  ,  Schiffe
450  000  —,  Häuser  und  Grundstücke  auf  den
Stationen  sowie  Pflanzungen  275  467  ,  Buchwert
  der  Hauptagentur  zu  Jaluit  1  312  193  J“.
Demgegenüber  figurieren  unter  den  Passiven
neben  dem  Aktienkapital  von  1,2  Millionen
u.  A.  verschiedene  Reserven  in  Höhe  von
796  459  “  sowie  das  Abschreibungskonto  im
Betrage  von  250  000  -.  Für  Abschreibungen
auf  Schiffe,  Gebäude  usw.  sind  letzterem  pro  1909
138  557  zugeflossen.

748  957,71  .%

 

 

26  665,21.

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Der  Cissaboner  Rakaomarkt  im  Kpril  1910.)

Auch  im  Monat  April  ist  das  Kakaogeschäft
in  Lissabon  sehr  still  gewesen.  Die  Nachfrage
hat  ganz  aufgehört,  und  der  Preis  ist  demgemäß
auch  von  38600  Reis  allmählich  auf  38  450  Reis
zurückgegangen.

Im  April  1910  (und  1909)  betrug  die  Zufuhr
  26  489  Sack  (28  852),  die  Ausfuhr  32  070
Sack  (37877),  der  Vorrat  am  30.  116  757  Sack
(62  728).

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  3.  Mai  1910.)

 

KRohoomaorht  auf  Ceyvion.

Vom  1.  Januar  bis  4.  April  1910  betrug
die  Ausfuhr  von  Ceylon-Kakao  27  930  ecwts
gegen  18  753  ewts  in  der  gleichen  Zeit  des
Vorjahres.

Nach  den  hauptsächlichsten  Bestimmungsländern
wurden  in  dem  erwähnten  Zeitraum  der  Jahre
1910  (und  1909)  folgende  Mengen  in  ewts
ausgeführt:  nach  Deutschland  4130  (1388),
Großbritannien  19  279  (13246),  Frankreich
1185  (593),  Vereinigte  Staaten  von  Amerika
350  (829),  Holland  125  (475).

In  den  Monaten  Januar  und  Februar  1910
ist  die  Nachfrage  nach  Ceylon-Kakao  etwas  besser

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  395.

 

gewesen,  und  die  Preise  sind  infolgedessen  ungefähr
  um  5  Rs.  pro  ewt  gestiegen.  Man  bezahlt
  heute  (20.  April  1910):  für  Plantagen-Kakao
  39  bis  42  Rs.,  mittlere  Sorten  35  bis
39  Rs.,  refuse  Kakao  28  bis  30  Rs.

Das  Angobot  hat  der  Nachfrage  nicht  immer
genügt.  Die  letzte  Ernte  ist  bis  auf  Kleinigkeiten
geräumt.  Die  kleine  Sommerernte  wird  nicht
vor  Ende  Mai  bis  Anfang  Juni  erwartet.  Die
Berichte  über  die  Aussichten  lauten  widersprechend.
  In  einzelnen  Distrikten  sind  die  Aussichten
  sehr  gut,  während  andere  Distrikte  einen
Ausfall  erwarten.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kalkutta
vom  20.  April  1010.)

 

Rohdomarkt  Iin  Guavaqull  im  1.  Viertel  1910.

Die  Kakaoankünfte  in  Guayaquil,  welche  schon
während  des  Monats  Dezember  1909  gering  gewesen
  waren,  waren  im  Jannar  1910  fast  noch
um  die  Hälfte  kleiner  als  in  dem  gleichen  Monat
des  Vorjahrs.  Es  liefen  in  der  ersten  Hälste
des  Monats  Januar  einige  Aufträge  von  New-York
  und  Hamburg  ein  und  dadurch  wurde  der
Vorrat  des  vom  Syndikat  eingelagerten  Kakaos
stark  gelichtet,  so  daß  sich  die  hier  bezahlten
Preise  befestigten.  Gute  Partien  Arribakakao  erzielten
  21,,10  Sneres  (1  Suere  =  2,04  770
pro  spanischen  Zentner  (à  46  kg),  die  anderen
        <pb n="510" />
        MW  476  20

Sorten  werteten  im  Verhältnis.  Die  Ankünfte
betrugen  in  1000  Pfund:  Arriba  466  (1.  Hälfte
Januar  1909:  717),  Balao  und  Naranjal  145
(186),  Machala  157  (92),  zusammen  767  (995).

In  der  zweiten  Hälfte  des  Januar  blieben
die  Ankünfte  außerordentlich  klein,  und  infolgedessen
  stieg  der  Preis  für  Arriba,  nach  und
nach  auf  23  Sucres  pro  spanischen  Zentner.  Das  Ergebnis
  war  in  1000  Pfd.:  Arriba  372  (743),
Balao  und  Naranjal  126  (88),  Machala  68
(60),  zusammen  565  (891).

In  der  ersten  Hälfte  des  Monats  Februar
waren  die  Zufuhren  anhaltend  klein.  Hier
wurde  der  Preis  vom  Syndikat  noch  immer
auf  23  Sucres  für  Arriba,  für  die  anderen
Sorten  entsprechend  niedriger  gehalten,  obwohl
man  drüben  die  hiesigen  Notierungen  nicht  mehr
bewilligen  wollte.  Die  Zufuhren  stellten  sich  in
1000  Pfund,  wie  folgt:  Arriba  461  (1237),
Balao  und  Naranjal  104  (121),  Machala  35
(70),  zusammen  600  (1428).

In  der  zweiten  Hälfte  des  Februar  blieb
die  Marktlage  ziemlich  unverändert,  die  Ankünfte
  waren  nach  wie  vor  sehr  klein;  nach  Berichten
  aus  den  Kakaodistrikten  herrschte  ein  für
die  Ernte  ungünstiges  Wetter,  so  daß  an  einigen
Stellen  pazmazon  (Fäulnis)  auftrat.  Die  hier
bezahlten  Preise  blieben  ungefähr  dieselben,
nämlich  23  Sucres  pro  spanischen  Zentner  für
gute  Mittelqualitäten  Arribakakao,  obwohl  die
überseeischen  Märkte  noch  immer  mit  dem
Kaufen  zurückhielten.  Die  Ankünfte  hatten
folgendes  Ergebnis  in  1000  Pfund:  Arriba  576
(1248),  Balao  und  Naranjal  35  (50),  Machala
30  (26),  zusammen  641  (1324).

Im  Monat  März  waren  die  Kakaoankünfte
schon  größer,  obwohl  sie  bei  weitem  nicht  die
Höhe  des  vorigen  Jahres  erreichten.  Die  Preise
blieben  in  der  ersten  Hälfte  dieselben  wie  im
Vormonat,  doch  flaute  die  Nachfrage  vom  Auslande
  ganz  besonders  ab.  Die  Berichte  von
den  Haciendas  lauteten  dagegen  etwas  günstiger,
so  daß  man  auf  eine  gute  Haupternte  in  den
Monaten  April,  Mai  und  Juni  hoffte.  Die
Ankünfte  betrugen  in  1000  Pfund:  Arriba  1289
(2342),  Balao  und  Naranjal  53  (57),  Machala
21  (31),  zusammen  1363  (2430).

Trotzdem  die  Zufuhren  bedeutend  hinter  den
letzttährigen  zurückblieben,  löste  sich  das  von
Sanchez  Bruno  geleilete  Syndikat  auf,  da  es
nicht  genügend  Unterstützung  fand  und  die
Preise  fielen  am  gleichen  Tage  sofort  um  3  Sueres
pro  spanischen  Zentner,  indem  ankommende
Partien  zuerst  gar  keine  Käufer  fanden  und
schließlich  zu  20  Sueres  weggegeben  wurden;
kleinere  Partien  fanden  erst  nach  langen  Bitten
Käufer  zu  19  Sucres  und  die  Preise  fielen  noch

 

weiter.  Da  die  Mitglieder  des  Syndikats  gleichzeitig
  große  Plantagenbesitzer  waren,  so  konnte
natürlich  die  rapid  fallende  Tendenz  des  Marktes
sie  nicht  unberührt  lassen,  so  daß  sie  aufs  neue
ihre  Bemühungen  begannen,  indem  sie  aber
von  vornherein  eine  niedrigere  Preisbasis  aufstellten.
Man  verpflichtete  sich  schließlich,  allen  an  den
Markt  kommenden  Arribakakao  aufzukaufen,  der
zu  21,50  Sucres  pro  spanischen  Zentner  keinen
Käufer  fände.

Die  Zufuhren  betrugen  in  der  zweiten  Hälste
des  März  in  1000  Pfund:  Arriba  1839  (4876),
Balao  und  Naranjal  84  (126),  Machala  8  (75),
zusammen  1931  (5077).

Das  Gesamternteergebnis  bis  Ende  März
betrug  5  867351  Pfund  gegen  12145  809  Pfund
im  Jahre  1909,  was  also  einen  ganz  bedeutenden
Minderertrag  bedeutet.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Guayaquil
vom  9.  April  1910.)

Der  Gummimarkt  auf  Cevion.)

Die  Preise  für  Gummi  sind  seit  Januar
weiter  in  die  Höhe  gegangen.  Es  werden  zur
Zeit  (20.  April)  gezahlt:  für  Nr.  1  Gummi  9,00
bis  9,25  Rs.,  für  Nr.  2  Gummi  je  nach  Qualität
7,00  bis  8,75  Rs.,  für  Serap  Gummi  6,50
bis  7,00  Rs.

Die  Ausfuhr  hat  sich  mehr  als  verdoppelt
und  betrug  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis
4.  April  1910:  613  679  lbs  gegen  252  039  lbs
in  der  gleichen  Zeit  des  Vorjahres.  Die  Ausfuhrzahlen
  für  die  einzelnen  Länder  vergleichen
sich,  wie  folgt:

Deutschland  1910  66831bs  (1909:  73061bs#,
Großbritannien  303  767  lbs  (171  085  lbs),
Amerika  296  656  lbs  (59  803  lbs),  Belgien
4210  lbs  (5806  lbs).

Das  Angebot  hat  der  Nachfrage  bei  weitem
nicht  genügt,  und  es  erklärt  sich  dadurch  die
stetige  Aufwärtsbewegung  der  Preise.  Für  die
nächsten  2  Jahre  werden  hohe  Preise  erwartet.

Für  1911  sind  weitere  Ernten  verkauft  zu
Preisen  bis  6,25  Rs.  pro  lb  englisch,  lieferbar
in  Colombo.  Es  sollen  auch  bereits  Abschlüsse
für  1912-Ernten  gemacht  worden  sein,  jedoch  ist
über  die  Preise  nichts  Genaueres  bekannt  geworden.

  (Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  Ralkutta  vom  20.  April  1910.)

—  —  —

Stand  der  Baumwollsaaten  in  Agypten
im  Kpril  1910.
In  Unterägypten  ist  das  Bestellen  der
Baumwollfelder  normal  verlaufen  und  fast  ohne

)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  192.
        <pb n="511" />
        M  477  20

Ausnahme  beendigt.  Die  Temperatur  war  anfangs
  günstig;  im  Laufe  des  Monats  April  trat
indes  Unwetter  ein;  es  gab  kühle  Tage,  welche
ein  wenig  das  Bestellen  verzögerten  und  teilweise
Neubestellung  verursachten.  Jedoch  hat  das  schöne
Wetter  der  letzten  Tage  des  Monats  das  Wachstum
  der  jungen  Pflanzen  begünstigt,  welche  nunmehr
  im  guten  Zustande  sind  und  gesundes  Aussehen
  zeigen.  Die  Baumwollanbaufläche  scheint
nur  wenig  größer  als  die  des  Vorjahres  zu  sein.
Wie  gewöhnlich  überwiegt  die  Sorte  Mit-Asisi
und,  was  die  übrigen  Qualitäten  anbetrifft,  hat
die  mit  der  Sorte  Nubari  bestellte  Fläche  sich
vergrößert,  während  die  der  Sorte  Joanovich
stationär  geblieben  und  die  der  Sorte  Abassi  sich
verringert  hat.  Wasser  ist  überall  im  Uberfluß
vorhanden.  Vereinzelt  und  in  unbedeutender
Menge  zeigten  sich  Würmer;  sie  haben  aber  keinen
Schaden  angerichtet.  Die  Regierung  hat  indes
ernstliche  Maßnahmen  getroffen,  um  die  Würmer
während  der  Sommerszeit  zu  bekämpfen.

In  Oberägypten  und  Fayoum  ist  das
Säen  beendigt.  Der  augenblickliche  Stand  der
Pflanzen  ist  gut.  Die  Anbaufläche  ist  größer  als
im  Vorjahre.  Die  Sorte  Achmouni  überwiegt
wie  gewöhnlich.  Wasser  ist  reichlich  vorhanden.
(Bericht  der  Alexandria  (leneral  Produce  Asscciation

vom  3.  Mai  1910.)

in  Sicht  genommene  Baumwolle  der  Ernte  1909  in
den  Vereinigten  Staaten  von  RKmeriha.

Nach  einer  von  der  Baumwollbörse  von  New-Orleaus
  veröffentlichten  Zusammenstellung  stellt
sich  die  Abnahme  der  in  den  ersten  sieben  Monaten
  des  Betriebsjahres  1909/10,  d.  i.  in  der
Zeit  vom  1.  September  v.  Is.  bis  30.  März
d.  Is.  „in  Sicht  gekommenen"  Baumwolle  im
Vergleiche  zu  dem  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahrs
  für  den  Staat  Texas  allein  auf  rund
1  009  000  Ballen,  für  die  anderen  Golfstaaten
(Arkansas,  Louisiana,  Mississippi,  Tennessee,  Missouri
und  Oklahoma)  auf  1  340  000  und  für  die  atlantischen
  Staaten  (Nord=  und  Süd-Carolina,
Georgia,  Florida,  Alabama  und  Virginia)  auf
470  000  Ballen,  so  daß  der  Gesamtrückgang  für
sieben  Monate  2  819  000  Ballen  beträgt.

Wenn  auch  feststeht,  daß  die  diesjährige
Baumwollernte  klein  ist,  so  fallen  die  Zahlen
im  Vergleiche  zum  Vorjahr  dadurch  noch  besonders
  als  gering  auf,  weil  die  Ernte  von
1908/09  mit  13  825  000  Ballen  die  größte  bisherige
  überhaupt  gewesen  ist.  Man  erhält  ein
genaueres  Bild,  wenn  man  die  bis  Ende  März
in  Sicht  gekommene  Menge  einige  Jahre  zurück
verfolgt,  wie  dies  in  nachfolgender  Tabelle  geschieht.


 

In  Sicht  gekommen  während  sieben  Monate,
endend  31.  März  in  Ballen:

Teras  1910  1909  1908  190

allein  2  392  083  3  400  661  1895  501  3  727330
Andere

Golfstaaten

  2  500  58.3  3  841  127  3512922  4  102  847
Atlantische

Staaten  4230  260  4  700  213  4517642  4204  424

 

Insges..  9  122  926  11  942  031  9  926  065  12  034  601
Die  nachstehende  Tabelle  gibt  eine  Ubersicht
derjenigen  Mengen  (in  Ballen),  welche  die  einzelnen
  Staatengruppen  zur  Gesamtiahresernte  in

den  drei  letzten  Jahren  beigetragen  haben:
1908.09  1907,08  1906,07

Teras  allein  .  3819  000  2221000  4050  000
Andere  Golfstaaten  4  310  000  4242  000  14792000
Atlantische  Staaten  5  666  000  5109000  4669  000

Gesamtjahresernte  13  825  000  11  572  000  13  511,.000
(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  New-Orleans
vom  21.  April  1910.)

 

Schaf-  und  Sliegenzucht  in  der  Hapkolonie.

Nach  einer  in  der  Kapstädter  Gouvernements-Zeitung
  vom  11.  März  d.  Is.  veröffentlichten
Statistik  über  die  Zahl  der  in  der  Kapkolonie
Ende  1909  vorhandenen  Schafe  und  Ziegen  hat
gegen  das  Vorjahr  allgemein  eine  erhebliche  Zunahme
  stattgefunden.  Folgende  Zahlen  dürften
daraus  von  Interesse  sein:

Es  waren  Ende  1909  (und  1908)  vorhanden:
  Wollschafe  11  955  588  (11  161  955),
Kreuzungen  6  851  580  (6  144  506),  Angoraziegen
  3  373  544  (3  043  538),  andere  Ziegen
4  901  576  (4789  309),  zusammen  27  082  288
(25  139  308).  Während  im  Laufe  des  Jahres
1908  gegen  1907  ein  Rückgang  in  Kleinvieh
von  713  000  Stück  zu  verzeichnen  gewesen
war,  weist  demnach  1909  eine  Zunahme  von
rund  1  913  000  Stück  auf.  Der  natürliche  Zuwachs

  stellte  sich  1909  viel  höher  als  im  Jahre

vorher.  Er  betrug  7  609  476  Stück  gegen
5  972  191  im  Jahre  1908,  während  die  Verluste
  durch  Trockenheit  und  Krankheit  sich  stellten
auf  1  132  265  Stück  gegen  1  745  668  im  vorhergehenden
  Jahre.

Dadurch  erklärt  sich  auch,  daß  der  Bestand
an  Angoraziegen,  deren  Zunahme  330  000  Stück
betrug,  am  Ende  des  Jahres  1909  denjenigen
des  Vorjahres  wieder  überholt  hatte,  freilich  hat
er  denjenigen  des  Jahres  1907  noch  nicht
wieder  erreicht.

Bemerkenswert  ist,  daß  die  größte  prozentuale
Zunahme  (50  v.  H.)  das  zur  Kapkolonie  gehörige
  Betschuanaland  aufweist,  was  für  die
zunehmende  Besiedlung  und  Entwicklung  dieses
Landesteils  spricht.  Die  Statistik  weist  dort
        <pb n="512" />
        W  478  20

Ende  1909  an  allem  Kleinvieh  1  240  000  Stück
nach  gegen  813  000  Ende  1908.

An  Desinfizierungsbädern  (Dipping  tanks)
besaß  die  Kapkolonie  Ende  des  Jahres  11  305.
Trotzdem  stieg  der  Prozentsatz  der  an  Räude
(scab)  erkrankten  Tiere  von  2,5  im  Jahre  1908
auf  2,8  Ende  1909.  Einige  Distrikte  sind  ganz
frei  von  dieser  Seuche,  darunter  die  unserem
Schutzgebiete  nahegelegenen  Namaqualand  und
van  Rhynsdorp,  wogegen  Calvinia,  Carnarvon
und  Fraserburg  die  schlimmsten  Zahlen  aufweisen.
  In  diesen  Bezirken  widerstreben  die
Farmer  vielfach  der  Kontrolle  und  den  Anordnungen
  der  Schafinspektoren.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Kapstadt.)

Der  Rußbenhaondel  UNeuseelonds,  insbesondere
Kuchlands  1909.

Das  Jahr  1909  war  dem  Handel  Neuseelands
  im  allgemeinen  günstiger;  die  Verhältnisse
sind  gesundet.  Die  Ausfuhr  überstieg  die  Einfuhr
  um  rund  3½  Millionen  Pfund  Sterling.

Die  Provinz  Auckland  hat  wieder  enorme
Fortschritte  gemacht.  Auckland  ist  die  volkreichste
Provinz  und  der  Handel  wächst  mit  jedem  Jahre,
da  viele  Farmer  aus  dem  Süden  sich  dort  niederlassen.
  Landwirtschaft  und  Viehzucht  sind  in
stetem  Aufblühen  und  die  Aussichten  die  denkbar
günstigsten.

Auch  finanziell  ist  wenig  zu  klagen;  namentlich
  ist  Geld  seit  3  bis  4  Monaten  billiger.  Man
diskontiert  zu  5½  bis  6  v.  H.  und  gute  Hypotheken
  werden  5  bis  5½  v.  H.  gesucht.

Die  Einfuhr  Neuseelands  ist  im  Jahre  1909
etwas  zurückgegangen.  Die  hohen  Zahlen  des
Vorjahrs  wurden  durch  die  Preferentialzölle  begründet;
  gegen  Ende  des  Jahres  1909  nahm
aber  die  Einfuhr  wieder  zu.  Die  Einfuhr  von
Deutschland  ist  wohl  aus  den  gleichen  Gründen
etwa  50  000  L  geringer  als  im  Vorjahr.  Die
Ausfuhr  nach  Deutschland  ist  gestiegen;  es
wurde  mehr  Wolle  verschifft.

Die  Produktion  von  Wolle  macht  erfreuliche
Fortschritte.  Die  Provinz  Auckland  erzeugt
bessere  Qualitäten  mit  jedem  Jahre.  Die  Züchter
verwenden  mehr  Mühe  auf  das  Sortieren  und
Packen  als  früher.  Die  Ausfuhr  hat  zugenommen.
Die  Preise  waren  ebenfalls  höher,  wie  aus  nachstehenden
  Zahlen  hervorgeht:

November  November  Dezember
1908  1909  1909
d  d  d
Half-bred  &amp;amp;  Aerino  8½—91¼  91,—1134  10—13¾¼
Fine  erces-bre  *  1  1—834  10  —14  10—15
Shrepshire  .  ½—83  9  —I1!  9—11
Alium  eross-Drud.  6½  —F!  8  —9  8—11
arse  cross-breel  6  —612  71—81  8—  9½

 

Kauri-Kopal.  Anmerika  trat  wieder  als
Käufer  auf  und  es  wurden  5295  -  t  dahin  verschifft,
  während  Europa  3364  t  abnahm;  davon
gingen  wieder  etwa  700  t  nach  Deutschland.
Die  Produktion  stieg  von  5531  t  im  Jahre  1903
auf  8130  t  im  Jahre  1909.  Die  Preise  sind
gegen  1908  ziemlich  die  gleichen.  Die  Ausfuhr
bestand  namentlich  in  geringen  Sorten  für  die
Linoleumindustrie.  Guter  Kopal  ist  äußerst  selten;
die  Nachfrage  danach  ist  auch  mäßig.  Der  Wert
der  Ausfuhr  ist  von  372  798  L  im  Jahre  1908
auf  552  698  K  im  Jahre  1909  gestiegen.

Neuseeländischer  Flachs  (Phormium
tenax).  Amerika  hat  den  Artikel  auch  im  Jahre
1909  vernachlässigt.  Es  herrscht  jedoch  gute
Nachfrage  von  Neusüdwales  und  die  lokalen
Fabriken  traten  mehr  als  bisher  als  Käufer  auf.
Auch  von  Europa  wurde  der  Markt  unterstützt.
Viele  Mühlen,  welche  die  Arbeit  im  Jahre  1908
eingestellt  hatten,  haben  wieder  zu  prodpyuzieren
angefangen.  Die  Preise  sind  durchschnittlich
2  bis  3  L  in  die  Höhe  gegangen.  Die  Ausfuhr
  bewertete  sich  auf  307  973  L  gegen  396  288  L
im  Jahre  1908  und  die  Aussichten  für  1910  sind
günstiger.

Bergbau.  Gold  und  Silber  wurden  in
ähnlichen  Mengen  wie  in  den  Vorjahren  gewonnen.
  Die  größte  Grube,  die  Waihi,  hat  seit
15  Jahren  über  8  000  000  L  Gold  und  Silber
geliefert.  Am  Thames-Goldfeld  wird  durch  Tiefbau,
  den  die  Regierung  unterstützt,  ein  neuer
Aufschwung  erwartet.  Kohlen  wurden  in  der
Provinz  Auckland  auch  in  größeren  Mengen  gewonnen
  und  lokale  Bedürfnisse  werden  ganz  mit
Kohlen  aus  der  Provinz  gedeckt.  Für  Gasfabriken
  und  Bunkerkohle  wird  nach  wie  vor
meistens  Westportkohle  gebraucht.

Die  Holzindustrie  war  sehr  beschäftigt.  Es
wurde  wieder  kanadisches  Holz  eingeführt,  da  viele
Häuser  gebaut  wurden.  Dagegen  wurde  Kauriholz
  viel  nach  Europa  exportiert,  wo  es  für  die
Möbelfabrikation  verwendet  wird.

Das  Molkereiwesen  der  Provinz  Auckland
macht  große  Fortschritte.  Die  Ausfuhr  von  Butter
und  Käse  ist  von  rund  360  000  L  im  Jahre  1908
auf  über  500  000  L  im  Jahre  1909  gestiegen.

In  gefrorenem  Fleisch  wird  aus  der  Provinz
Auckland  weniger  verschifft.  Die  ganze  Produktion
  wird  lokal  verbraucht;  die  Fiji-,  Tongas,
Samoa-,  Cook=  und  Gesellschaftsinseln  werden
mit  Büchsen=  und  Salzfleisch  von  dort  versorgt.
Samoa  allein  nahm  im  Jahre  1909  für  fast
45  000  K.

Der  Schiffsverkehr  Neuseelands  ist  anscheinend
  etwas  zurückgegangen,  wenn  man  die
Tonnenzahl  vergleicht;  dies  wird  durch  die  verminderte
  Einfuhr  begründet.  Speziell  Auckland
        <pb n="513" />
        W  479  2.0

wird  aber  bald  alle  anderen  Häfen  Neuseelands  Auf  die  hauptsächlichsten  Herkunfts=  und
überflügelt  haben,  da  die  neuen  Hafenanlagen  Bestimmungsländer  verteilen  sich  die  Eingroße
  Vorteile  bieten.  Deutsche  Schiffe  haben  und  Ausfuhrwerte  in  folgender  Weise:

nur  in  geringem  Maße  verkehrt.

Einfuhr  Ausfuhr
Herkunfts=  und  Bestimmungsländer  1908  1909  1908  1909
L  L  #  ##

Vereinigtes  Königreich  10  459  148  9286  978  13  137976  16  193  002
Australischer  Bund  2778  853  2713  693  2  082  434  1  898  314
Tasmanien  62  554  50  555  20  857  21277
Südseeinsen  624  101  654  543  203  945  258  164
Asieen:  787  330  806  728  118  185  151  511
Deutschland  ....  389  531  327  883  40  191  77969
Übriges  Europa.  .  ..  365  214  365  247  36  070  69  389
Amerika  (Ostküste)  1  501  181  821  078  320  679  665  437
(GWestküste)  142  752  139  097  5  736  19  373

 

Zus.,  einschl.  anderer  Länder  17  471  284  15  670  901  16  317541  19  661  781

Die  Werte  (in  L)  der  wichtigsten  Ausfuhrartikel  Neuseelands  im  Jahre  1909  (1908)
waren  folgende:  Wolle  6  305  838  (5  327  335),  Gold  2  007  353  (2004  799),  Silber  180  872
(175  337),  Steinkohlen  183  961  (85  846),  Fische  29  148  (23  475),  Kauri-Kopal  552  698  (372  798),
Holz  341  549  (377  987),  Butter  1  639  380  (1  172229),  Käse  1  105  390  (783  419),  Häute
216  629  (167  458),  Fleisch,  haltbar  gemacht  139  655  (82  568),  Fleisch,  gefroren  3  601  364
(3  188  716),  Fungus  11  530  (7  336),  Schinken  und  Salzfleisch  24  687  (18  757),  Schaffelle  684  301
(519  560),  Talg  650  308  (481  345),  Mehl  3253  (862),  Gerste  31  656  (12  278),  Hafer  454  005
(108  997),  Därme,  gesalzen  69  282  (61  577),  Kaninchenfelle  89  533  (66  529),  Weizen  305  902
(344),  Kartoffeln  2871  (1575),  Mais  28  (39),  Flachs  (Phormium)  307  973  (396  288),  Leder
32  338  (38  530),  Samen,  Gras=  und  Klee-,  94  410  (34  881),  Lebendes  Vieh  74  422  (59  230).

Die  Ein=  und  Ausfuhrwerte  der  am  Handel  mit  Auckland  hauptsächlich  beteiligten
Länder  für  das  Jahr  1909  im  Vergleiche  mit  1908  ergeben  sich  aus  der  nachfolgenden  llbersicht:

Einfuhr  Ausfuhr
Herkunfts=  und  Bestimmungsländer  1908  1909  1908  1900
L  L  L  L

Vereinigtes  Königreich.  .  2428  918  2  327230  2  016  311  2340  105
Australischer  Bund  670  633  582  461  311  306  217264
Tasmann  9  142  7  143  1  297  1  135
Südseeinsen  549  469  587  083  175  367  224  034
Asin  213  489  205  702  111  186  142  523
Deutschland  111  189  92.  594  26  760  24  738
Ubriges  Europa.  .  ..  89  735  85.707  2  821  2  354
Amerika  (Ostküste)  371  847  248  449  217.278  379  327
(Westküste)  .  ..  66  536  56  703  5  327  3  455
Afrika  ....  3000  1538  27277  17  087
Jana  28  896  25  709  21  33

 

Zus.  einschl.  anderer  Länder  4  671  295  4  333  657  2  901598  3  371  407

Für  die  Ausfuhr  aus  dem  Hafen  von  Auckland  im  Jahre  1909  (1908)  kamen  folgende
  Warengattungen  (Wert  in  IX)  in  Betracht:  Gold  1  142  601  (1  171  469),  Silber  180  872
(175  337),  Holz  161  260  (150  003),  Fleisch  155  901  (88  044),  Kauri-Kopal  552  398  (372  797),
Fungus  9034  (5402),  Butter  480  038  (339  252),  Salzfleisch  13  656  (12  680),  Flachs  (Phormium)
58  747  (85  588),  Käse  32  492  (19  638),  Wolle  251  497  (230  218),  Talg  54  731  (36  722),  Leder,
Felle,  Häute  52  129  (28  532),  Steinkohlen  16  748  (18  085),  Fische  1373  (2100).

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Auckland.)
        <pb n="514" />
        O

Britisch  -Ostafrika.

Bestimmungen  gegen  die  Einschleppung  der
Insektenpest  und  von  Pflanzenkrankheiten.

Dem  Gesetzgebenden  Rate  des  britisch  -ostafrikanischen
  Schutzgebiets  ist  der  Entwurf  eines  Gesetzes
  vorgelegt  worden,  der  Maßregeln  gegen
die  Einschleppung  und  Verbreitung  der  Insektenpest
und  von  Pflanzenkrankheiten  trifft.  Dem  Gouverneur
  wird  darin  die  Befugnis  erteilt,  Bestimmungen
zum  Schutze  der  Pflanzen  gegen  Krankheiten  zu
erlassen,  Erlaubnis  zur  Anlage  von  Pflanzschulen
und  anderen  Plätzen,  in  denen  Pflanzen  gezogen
werden,  zu  erteilen  und  ihre  Besichtigung  anzuordnen,
  sowie  die  Gebühren  für  die  Erlaubniserteilung
  festzusetzen.

Es  ist  in  Aussicht  genommen,  die  Verordnungen
  über  die  Kaffeeblattkrankheiten  (Coffee
Leaf  Disease  Ordinances)  vom  Jahre  1904,
1905  und  1908“)  aufzuheben;  es  sollen  indes
die  auf  Grund  dieser  Verordnungen  getroffenen
Anordnungen  in  Kraft  bleiben,  bis  neue  Vorschriften
  erlassen  sind.

Vorschriften  für  die  Ausfuhr  von  Mais.

Nach  einem  dem  Gesetzgebenden  Rate  des
Schutzgebiets  Britisch-Ostafrika  zugegangenen  Ge-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  319.

 

480  D055

setzentwurfe  soll  derjenige  Mais,  welcher  zur
Ausfuhr  seewärts  bestimmt  ist,  einer  Prüfung
durch  das  Landwirtschaftsdepartement  des  Schutzgebiets
  unterliegen.  Dabei  soll  Mais,  der  mit
Würmern  behaftet  oder  in  ungenügender  Weise
getrocknet  ist,  von  der  Ausfuhr  aus  dem  Schntzgebiet
  ausgeschlossen  sein.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

”„

Ciberia.

Aufhebung  des  Kautschukmonopols.

Das  der  „Monrovia  Rubber  Company“  alias
„Liberian  Syndicate“  verliehene  Monopol  des
Ankaufs  und  der  Ausfuhr  von  Kautschuk  ist  aufgehoben
  worden.  Seither  kann  jedermann,  unter
Beobachtung  der  geltenden  Handelsbestimmungen,
überall  in  der  Republik  Kautschuk  ankaufen  und
ausführen.  (Rerue  du  Commer#e  Exttrieur.)

Erklärung  von  Saß  Town  als  Eingangshafen.


Laut  einer  Bekanntmachung  der  liberianischen
Zollverwaltung  ist  Saß  Town  vom  1.  Februar
1910  ab  als  Eingangshafen  der  Republik  Liberia
erklärt  worden.

(The  Board  of  Trade  Journal,  Nr.  694.)

 

 

 

Vermischtes.

Der  Kampf  um  den  Transvaalverhehr.  #)

Wie  seiner  Zeit  mitgeteilt,  hatten  sich  Transvaal
und  Mozambigque  über  ein  zehnjähriges  Abkommen
geeinigt,  wonach  Lourengo  Marques  nur  einen
Anteil  von  50  bis  55  v.  H.  an  der  Uberseeeinfuhr
  für  die  Wettbewerbszone  (das  ist  das
Minengebiet  Transvaals)  erhalten  sollte.  Mit  den
ersten,  im  Juli  v.  Is.  eingeführten  Tarifen  ließ
sich,  wie  bald  erkannt  wurde,  das  Ziel  nicht  er-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  69  und  200.

 

—  —
—  —
—  —

 

 

 

—  —

 

reichen.  Am  1.  Januar  d.  Is.  traten  dann
Tarifermäßigungen  für  die  britischen  Zufuhrlinien
von  Port  Elisabeth,  East  London  und  Durban
in  Kraft.  Auch  sie  haben  versagt,  denn,  wie  wir
der  African  World  entnehmen,  hat  Lourenco
Marques  im  letzten  Januar  über  70  v.  H.  und
im  Februar  72  v.  H.  von  jenem  Verkehr  erhalten.
Der  Kampf  gegen  die  verkehrsgeographische  überlegenheit
  der  Delagoabai  verlangt,  wie  man  sieht,
mehr  Kriegskosten,  als  auf  britischer  Seite  angenommen
  gewesen  zu  sein  scheint.

 

 

 

 

 

Koloniale  Literatur.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen.

Alldridge,  T.  J.:  A  trunsformed  Colonk.  Sierra
Lene  as  it  was,  and  as  it  is,  its  progress.  Peoples.
hative  customs,  and  undevcloped  wenlih.  With  C6Gillustr.
&amp;amp;  a  map.  London:  Scecley  and  Co.,  1910.  3602  S.
16  3%.  S8o.

Clavery,  Edouard:  I.  Inde.  sa  condition  actuelle.
A  propos  du  Cinquantenaire  de  son  incorporation  au

 

V.

domaine  iic  la  Conronne  britannique.  Paris:  Berger
Lerrault  &amp;amp;  Cie.,  1910.  VII,  106,  II]  S.  86.  2

*Leßner:  Was  müssen  wir  von  unsern  Kolonien
wissen?  Alit  Karten  von  allen  Kolonien.  23.—33.  Taus.
B3.  A.  Berlin:  W.  Weicher  1909.  29  S.  0.  30.  M.  do.  13

*M##er,  R.:  Reisccindrücke  vom  Kongo  und  den
portugiesischen  Kolemien  Woestafrikas.  Berlin:  Deutscher
Kolonial-Verl.,  (1010).  51  S.  1  .  80.  K4
        <pb n="515" />
        W  481  2

Niederlein,  Gustav:  Argeminien  und  die  Bedentung
  seiner  Jubilüums-Ausstellung.  (Berlin  1910.)
24  S.  P0.  (5

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

Ashemecnd-Bartlett,  E.:  The  Passing  of  the
Shereefiun  Empire.  Edinburgh  and  London:  W.  Blackwoodl
  and  Sons,  1910.  XlI,  532  S.  15  /K.  80.  l6

Schanz,  Alorit:  Das  erste  Vierteljahrhundert
deutscher  Kolonialwirtschaft.  Cöthen  i.  A.:  Druck  von
P.  Dünnhaupt.  15  S.  8S.  Als  lolkssehrift  vom

Kolonial-Wirtscehastlichen  Konmtitee  verbreitet.

III.  Geographie.

Bossière,  René  E.:  La  Terre  de  Koergudlen.  colonie
frangaise.  Aus:  Bulletin  de  ln  société  de  géographic
commerciale  de  Paris.  T.  32  No.  1.  Paris  1910.  26  S.
1  Karte.  P0.  6QÖ

Hesler,  Carl,  und  Gacbler,  Eduanl:  Schul-Wandkartc
  der  deutschen  Kolonien.  9.  Aufl.  Leipzig:  Georg
Lang  (1910).  6  Bl.  zu  je  82  K  58,2  cm.  Farbendr.
13  .  .  auf  Leinw.  m.  Stäben  18.K.  5t

Die  deutschen  Kolonien.  Hrsg.  Vvon  Kurc##
Schwabe.  6.  Lief.  (2.  Bd.  S.  1—32).  Berlin:  Verlagsanst.
  f.  Farben-Photogr.,  (19100.  Subskr.  D’r.  20.1x.
Fol.  10

Meyer,  Hans:  Das  Deutsche  Koloninlreich.  Eine
Länderkunde  der  deutschen  Schuzgebiete.  U’nter  Mitarbeit
  von  Siegfried  Passarge.  Leonhardt  Schultze,
Wilhelm  Sievers  und  Georg  Wegener  hreg.  Leipzig
u.  Wien:  Bibliogr.  Instit.  80.  10a

2.  Bd.  Togo.  Südwestafrika,  Schutzgebiete  in
der  Südsee  u.  Kiautschougebiet.  Mit  6  Tnf.  in
Farbendr.,  33  Doppeltaf.34  farb.  Kartenbeil.  u.
Textkart.,  Profilen  u.  Diagrammen.  1910.

MNorin,  H.:  Unter  der  Tropensonne.  Streifzüge
auf  Jarn.  Sumatra  und  Ceylon.  München:  lsara-Verl.,
(1910).  176  S.  8.50.  .  5  [11

Eine  Reise  dureh  die  Deutschen  Kolonien.  Hrsg.
von  der  illustr.  Zeitschr.  „Kolonie  und  Heimat.  1.  Bd.
Deutsch-Ostafrika.  Mit  2  Karten  u.  1609  Abbhildl.,
darunter  23  ganzs.  Bilder.  2.  verb.  Aufl.  Berlin:  Verl.
koloninlpol.  Zeitschr.,  1910.  VIII,  128  S.  5  ..
Quer  20.  [12

Riehet.  Etienne:  Sur  les  routes  d'Afrique  de  Port-Etcnne
  à  Abemer.  Paris:  G.  Fieker,  (1910).  310  S.
3  Fr.  50  c.  D0#.  (13

Sisson,  IH.  D.:  La  Républidue  Argentine.  Description.
  Gtude  sociale  et  histoire.  Paris:  Plon  ourrit
i  Cie,  1910.  II,  335  S.  3  Er.  50  c.  8o.  L

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Guillemain,  C.:  Beitrüge  zur  Geologie  von  Kamerun.
Unter  Beteiligung  von  E.  Harbort,  0.  Jükel.
O.  Klautzsch.  Menzel  im  Auftrage  des  Reichs-Kolonial-Amtes
  bearbeitet.  Mit  2  geologischen  Karten.
g  Textskizzen,  2  Fossiltafel....  Hrag.  von  der  Kgl.
Prenß.  Geolog.  Landesanstalt.  (Abhandlungen  der  Kal.
Preuß.  Geolog.  Landesanstalt.  N.  F.  Hleft  62.)  Berlin:
Kel.  Preutz.  Geolog.  Landesanstalt,  1000.  VII,  166  S.
—  15

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Aets  of  Parliament  lof  the)  Colony  of  the  C(ape
of  (iood  Hope.  Sessions  of  1909  being  the  34  and
Ath  sessions  of  the  12th  parliam.  El.  br  Colonial  Se
chtary's  Department.  Cape  Town:  Cape  Times  Imtd.,
1909.  Po.  #

 

Amtsblatt  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika.
  H#g.  vom  Kaiserl.  (iourernement  in  Windhuk.
1.  Jg.  Nr.  1fft.  Windhuk:  Swakopmunder  Buchh.

G.  m.  b.  H.  1910.  10.  Bezugspr.  viertelj.  1,50  .
Ausgabe  in  d.  Regel  am  1.  u.  15.  jed.  Non.  17
VI.  Staatsrecht.

*Salge,  Ernst:  Die  Rechtsrerhältnisse  der  Kolonialbeamten.
  Inaug.-Diss.  Münster  i.  W.  Borna-Leipzig:
R.  Noske,.  1910.  VI,  II|,  141,  II]  S.  P0.  18

Tournuy-Detillleux,  J.:  Loi  sur  le  gouvernement
u  Congo  belge.  Resumé  complet  des  discussions.
Brugxelles.  A.  et  G.  Bulens  frres.  1909.  XI.  III,
196  S.  80.  19

VII.  Verwaltungsrecht.

*W  Besoldungsregelung  der  aus  dem  Etat  für  das
Schutzgebiet  Kiautschon  und  deas  ostasiatische  Marinedetachement
  nach  Dienstaltersstufen  bescldeten  Beamten
vrom  I.  April  1910  ab.  (Kiautschon-Besoldungsregelung.)
Berlin:  Reichs-Marine-Amt  1910.  55  S.  do.  20

VIII.  Justizwesen.

Bulletin  officiel  de  I’administration  penitentiaire
à  la  Guyanc.  Annde  1906.  ISlelun:  Impr.  administr.,

1%%.  XXN,  310  S.  5.  21
IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.

Guyot,  (icorges:  Le  problème  de  la  main-d’oeure
dans  les  colonies  d'exploitation.  La  Cöte  Est  de  Sumatra.
  Thesc.  Paris:  A.  Pedone  1910.  252  S.  80.  22

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Estadistien  gräfica  de  la  Repüblica  Argentina.
(Umschlagtit.:  Donnés  graphiducs  et  illustrecs  sur  la
Republique  Argentine.)  (Schichlad  rural  argentina.
Bucnos  Aires.)  Bucnos  Aires:  Ofic.  metcorolog.  artz.
1909.  52  S.  80.  —E

*Relazione  sulla  Somalia  italiana  del  governatore
della  colonia  Comm.  Tommaso  Carletti  per  l'anno
1907—908  (Art.  22  della  lexge  5  aprile  190.  nu.  161)
bresentata  del  Ministero  degli  affari  esteri  ((iniccardlini)
nella  scduta  del  19  marzo  1910.  (Atti  parlaum.  Legisl.  23.
Sess.  1909—10.  (am.  dei  dep.  Doc.  27.)  Romna.  10.  11

!*7  Reports  bv  Ilis  #laj-s  Agent  and  (onsul-ieneral
on  the  Finances.  Administration,  and  (’ondition  of
Egrpt  and  the  Soudan  in  1909.  (Egpt.  No.  1.  (1910.)
London:  Harrison  &amp;amp;  Sons  (1910).  Fol.  25

XII.  Finanzwesen.

Bursinn,  Alex.:  Die  Häuser-  und  Hüttenstener
in  Deutsch-Ostafrika.  (Abhundlungen  des  stuatswiss.
Seminam  zu  denn.  8.  Bd.  2.  II.)  Jena:  Ci.  Fischer
1910.  VIII,  77  S.  2  Tab.  2.50  ..  H.%  26

Garnler,  D.:  Mannel  pratique  de  serviee  et  de
comptabilité  à  I’usage  des  trésories-phayeurs  des  colonies.
Paris:  Berger-Lerrault  &amp;amp;  Cie.,  1910.  334  S.  6  Fr.
80.  27

XIII.  Landwirtschaft.

Cadbury,  William  A.:  Labour  in  Portuguese  West
Africn.  24  ecl.  with  an  uatdlled  chapter:  London:
G.  Routledge  and  sons  I#l.,  1910.  XII.  187  S.  50.  H

CGuide  du  planteur  de  coton.  (Seciété  anonrme
des  cotons  d’Algéric.)  Alger:  Impr.  Fontana  frres
et  Cie.,  1910.  12  S.  80.  129
        <pb n="516" />
        W  482  20

Knapp.  Seaman  A.]:  Cotton.  the  greatest  of  cash
Crops.  (U.  S.  Dep.  of  Agric.  Office  of  the  Secretury.
Circ.  No.  32.)  10  S.  P0.  30

Macqonald,  William:  Dry-  farming  in  Amecrica.

leing  a  repomn  presented  to  the  Transvaal  Government.
T’retoria:  (iovernm.  Print.  and  Station.  Off.  1909.
61  S.  8e0.  31

Koloniale  Produkte.  Erlünterungen  zu  der  Schulkammlung.
  Berlin:  Kolonial-W’irtschaftliches  Komitce
1910.  18  S.  m.  19  Abbild.  860.  (32

*  Annunl  Report  of  the  Agricultural  Stations  in
LEastern  Bengal  and  Assam  for  the  Fcar  ending  the
:%30th  June  1909.  Shillong:  Eastern  Bengal  and  Assam
Secret.  Print.  Off.,  1910.  1  3//.  8P6.  (33

XIV.  Wasserwesen.

Barth,  Chr.  G.:  Dber  die  Flubildung  in  unsern
afrikanischen  Schutzgebieten.  In:  Zeitsehr.  f.  d.  ges.
Wasserwirtsch.  1.  Jg.  21.  II.  S.  353—356.  140.  J3s

XV.  Bergbau.

Vacat.

XVI.  Handelswesen.

Boselli.  G.  E.:  Nota  sul  commercio  della  colonia
Fritrea  (Istituto  coloniale  #alinno).  (Biblioteca  degli
etudi  coloninli,  diretta  da  Renato  Paoli.  No.  1.)  Roma:
Tip.  unione  clitr.,  1910.  22  S.  1  c.  00.  (35

*kaul,  A.:  Die  La  Plata-Rindhunt  im  internationalen
  Handel.  In:  21.  Jahresbericht  der  Deutschen
(ierberschule  in  Freiberg  i.  S.  Ostern  1009  bis  Ostern
10.  Freiberg:  Gerlachsche  Buchdr.,  (1910).  dꝰ.  36

XVII.  Gewerbe-  und  Industriewesen.
Koch,  Waldemar:  Die  Industrialisicrung  Chinas.
Berlin:  J.  Springer,  1910.  86  S.  2.40  .  S%  17
XVIII.  Verkehrswesen.

*Barth,  Chr.  G.:  Die  Eisenbahnen  unserer  Schutzpgebiete.
  In:  Organ  f.  d.  PFortschritte  des  Eisenbahnwesens.

  X.  F.  47.  Bd.  6.  H.  1910.  S.  108—109.
L—  38
XIX.  Gesundheitswesen.

Vacat.
XX.  Sprach-  und  Literaturwissenschaft.

Boulifn  Si  A.  Suid:  LEne  première  anncée  de
langue  kabvxle  (dialecte  zouaoua)  à  l'usage  des  candidats
  à  la  prime  et  au  brevet  de  Kabyxle.  2e  éd.
Alger:  A.  Jourdun  1910.  228  S.  do.  30

XXI.  Missions-  und  Schulwesen.

Becker.  C.  II.:  L'Islam  et  la  colonisation  de
lAfriqne.  Conférence.  Paris:  Impr.  Levc,  1910.
24  S.  0.  40

Ostasintische  Lehrerzeitung.  Organ  zur  Förderung
  des  deutschen  U’nterrichts  in  Ostasien.  H’sg.
R.  Kunze.  1.Jg.  I.  Heft.  April  1910.  Shanghai.  I

Warneck,  Gustav:  Abrilßt  einer  Geschichte  der
protestantischen  Missionen  von  der  Reformation  bis
auf  die  (iegenwart.  Mit  cinem  Anhang  über  die  katholischen
  Missionen.  9.  Aufl.  Berlin:  M.  Warneck,  1910.

IX,  567  S.  7.J.  8%.  #
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.

Rkuthgen,  Karl:  Irms  llamburgische  Kolonialinstitut.
  Aus:  Internationalc  Wochenschrift  für  Wissenschaft,
  Kunst  und  Technik.  Berlin,  A.  Scherl,  1910.
1.3  Sp.  10.  13

 

XXIII.  Militär-  und  Marinewesen.

Mordrelle:  Conférences  sur  la  guerre  coloniale.
Professées  en  1908  à  l’Cole  supérieure  de  guerre.  Aveet-13
  croquis  duns  le  texzte.  Paris:  H.  Charles-Larauzelle.
1900.  255  S.  [43  a

XXIV.  Technologie.

Vacat.

*r  *:'  4#
2

Neue  Eingünge  nichtkolonialen  Inhalts.
Brunckow,  Oskar:  Die  Wohnplätze  des  Deutschen

Reiches.  Auf  Crund  der  amtlichen  Materialien  bearb.
u.  hrög.  Neue  vollst.  umgearb.  Ausg.  Berlin-Schöneberg:
  Sclbstverl.

Abt.  I.  Deutsches  Reich.  1909.

Abt.  II.  Deutsches  Reich  auBer  Preulen.  1910.

Bruck,  Ernst:
tungsrecht  von  Elsaß-Lothringen.
Karl  J.  Trübner,  1908—10.  80.

Cosack,  Konrad:  Lehrbuch  des  Handelsrechts.
7.  Autl.  Stutigart:  F.  Enke,  1910.  XVI.  905  S.  00.

Dungs,  Hermann:  Sechs  Haager  Abkommen  über
Internationales  Privatrecht.  Berlin:  J.  Guttentags,
1910.  116  S.  1,50  .  0.

Erzberger,  Mlatthins):  Das  deutsche  Zentrum.
(Politische,  volkswirtschaftl.  und  apologet.  Studien.)
Amsterdam:  „Messis“,  1910.  143  S.  1,50  F.  2e

Gehe  &amp;amp;  Co.  Aktien-Gesellschaft,  Dresden.  Festschrift
  aus  Anlalt  des  7ôoährigen  Bestehens  der  Firma.)
Berlin:  C.  Flemming.)  16  S.  Fol.

Geographen-Kulender.
Fachgenossen  hrsg.  v.  Hermann  Haack.
(lotha:  J.  Perthes,  1910.  6  K.  O.

Das  Gericht.  Unabhängige  nationale  Wochenschrift
  für  Gerichtswesen  und  öffentliches  Leben.
(Hrsg.:  Emil  Simson  d.  i.  Emil  Simonsohn.)  Ig.  1
Jr.  1  fl.  Berlin:  Gericht.  1910.  80.

Grunzel,  Josef:  Grundriß  der  Wirtschaftspolitik.
In  5  Bünden.  Wien  u.  L.:  A.  Hölder:

Das  Verfassungs-  und  Verwal-3
  Bde.  Strulburg:

In  Verbindung  mit  vielen
S.  Jg.  1910.

1.  Bld.  Allgemeine  Volkswirtschaftslehre.  19009.
2.  Bd.  Agrarpoluik.  1910.

3.  Bd.  Industriepolitik.  1910.

CGugel.  Hermann:  Das  Besoldungsgesctz  vom
15.  Juli  1909  mit  den  Ausführungsbestimmungen  für
Preußen.  Bayern.  Sachsen  und  Würtiemberg,  dem
Reichsbeumengeset-z  (Auszug),  dem  Cffizierspensionsund
  dem  Alannschaftsversorgungsgesctz.  Handausgabe
mit  Erläut.  u.  uusführl.  Sachreg.  Nürnberg:  U.  E.
Sebauld.  1910.  VIII,  51°  S.  8.K.  0.

Iiotz.  W.:  Die  wirtschaftliche  Bedeutung  der
Bleizinkerzlugerstätten  der  Welt  im  Jahre  1907  mit
besonderer  Berückeichtigung  der  genctischen  Lager-Eruppen.
  Alit  franz.  u.  engl.  Resümee.  Hierzu  2  Taf.
(Bergwirtschaftl.  eitfragen.  Hrsg.  von  Max  Krmuhmann.
  Heft  2.)  Berlin:  Max  Krahmann.  1910.  35  S.
2  M.  10.

Hue  de  Grais,  Graf:  Handbuch  der  Verfassung
und  Verwaltung  in  Preuen  und  dem  Deutschen  Reiche.
20.  Aufl.  Berlin:  J.  Springer,  1910.  XI,  III.  14  S.  S0.

Koch,  Rlichard:  Die  Reichsgesetzgebung  über
Alünz-  und  Notenbankwesen,  Papiergeld.  Prämien-Daliere
  und  Reichsschulden.  Text-Ausg.  m.  Anmeerk.
u.  Suachreg.  6.  Autl.  (Cuttentag's  Sammlung  deutscher
  Reichsgesetze.  Nr.  26.)  Berlin:  J.  Guttening,
1910.  XVI,  511  S.  4.¼%.  8.

Krahmnunn,  NMux:  Die  Aufgaben  der  Bergwirtschaft
  im  Rechts-  und  Kultursstaat.  I.:  Haupttext
(Anmerk.  u.  Diseussionen"  folgen.)  Mit  fianz.  u.
engl.  Resümee  und  Epilog.  (Bergwirtschaftl.  Zcitfragen.
Lieft  1.)  Berlin:  Ang  Krahmann,  1908.  43  S.  2.  .  P0.
        <pb n="517" />
        W  483  20

IProspekt  der!]  Hundels-IHochschnle  München.
München:  Kunstanst.  Graphia,  1910.  9  S.  do.

Die  Schultheiss'’'  Brauerel  in  Vergangenheit  und
Gezenwan.  Berlin:  (Meisenbach  Riffarth  &amp;amp;  Co.)  1910.
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Der  Staatsbürger.  Halbmonatsschrift  für  politische
  Bildung.  H’sg.  von  Hanns  Dorn  in  Verbind.
zuit  Groth  und  Wappes.  Nr.  1  ff.  Leipzig  u.  Berl.:
Fr.  Wilh.  Grunow.  (1910).  80.

trutz:  Betrachtungen  zur  Reichszuwachssteucr.
Berlin:  C.  Hermann,  1910.  99  S.  80.

Troje:  Das  Vereinszollzesetz  vom  1.  Juli  1869
mit  Ausführungsbestimm.,  Erläut.  u.  einem  Anhange
wichtiger  ((esctze  usw.  Nach  amtl.  Quellen  neu  bearb.

 

u.  vorvollst.  von  A.  Düffe.  (Troje-Bibliothek.  Bd.  2.)
J.  Aufl.  Harburg  a.  d.  Elbe:  G.  Elkan,  1910.  XII,
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Europe.  (61  St  Congr.  24  Sess.  Sennte.  Doc.  No.  10.
Jational  Alonctary  C((ommission.)  Washington:  Gov.
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1910.  Als  S.-A.  erschienen.

 

 

 

Koloniale  Dreßstimmen.

Über  die  Kussichten  kür  junge  Landwirte  in  den
NKolonien  und  ihre  Rusbildung

schreibt  Dr.  Hillmann-Berlin  in  den  „Mitteilungen
  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft“
  u.  a.:

Seit  der  Begründung  der  Kolonialabteilung  der
Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  werden  oft  Anfragen
  von  jungen  Landwirten,  sowohl  von  solchen,
welche  wissenschaftlichen  Smdien  obliegen,  als  auch
Inspektoren  und  dergl.,  an  diese  gerichtet  mit  der
Bitte  um  Stellenvermittlung  in  den  Kolonien  und
Auskunft  über  zweckmäßige  Ausbildung.

Ein  großer  Teil  der  Aufragenden  ist  sich  anscheinend
  nicht  klar  über  die  Aussichten,  welche  sie  erwarten
  und  über  die  Vorbedingungen,  welche  zu  erfüllen
  sind.  Es  scheinen  allerdings  die  geiten  mehr
vorüber  zu  sein,  wo  solche  Auswanderungspläne  hauptsächlich
  aus  Abentenerlust  und  unbestimmtem  Drang
in  die  Ferne  entstanden.  Aus  den  Briefen  spricht
meistens  der  ernste  Mille  zur  Arbeit  und  Schaffung
ceiner  Lebensstellung  in  den  Kolonien.  Anderseits  ist
der  Andrang  in  den  letzten  Jahren  so  groß  gewesen,
daß  man  von  einer  gewissen  Berufsüberfüllung
in  der  tropischen  Landwirtschaft  schon  jetzt
sprechen  kann,  wenigstens  soweit  die  Bewerber  ohne
wesentliche  Geldmittel  sind  und  Beamtenstellungen  auf
großeren  Pflanzungs=  und  Wiehbetrieben  suchen.
Dieser  Wettbewerb  hat  auch  bereits  die  nutzliche  Folge
gebabt,  daß  höhere  Anforderungen  an  die  Bewerber
gestellt  werden  und  nicht  rückhaltlos  jeder  ohne  entsprechende
  Vorbildung  aus  allen  möglichen  Berufen
und  als  mohr  oder  weniger  im  bisherigen  Beruf  gescheiterte
  Eristenz  aufsgenommen  wird.  Es  hat  sich
nun  herausgestellt,  daß  für  Verwendung  in  der  kolonialen
  Landwirtschaft  die  beste  Grundlage  eine  tüchtige,
  praktisch-landwirtschaftliche  Ausbildung
in  der  Heimat  mit  guter  Lehrstelle,  natürlich  nicht  als
.Volontär“,  ist.  Die  Verhältnisse  bringen  es  mit  sich,
daß  das  richtige  Lebensalter,  um  in  den  praktischlandwirtschaftlichen
  Dienst  in  den  Kolonien  zu  treten,
dasjenige  nach  der  militärischen  Dienstzeit  ist,  wo
Körper  und  Charakter  etwas  mehr  gefestigt  sind:
anderseits  wäre  es  im  allgemeinen  verkehrt,  wenn
altere  Personen,  also  etwa  Ende  der  dreißiger  Jahre,
dauernd  in  die  Kolonien  hinausgingen,  wenn  nicht  ein
größerer  Ausgleich  dieses  Nachteils  durch  größeres
Rissen,  Können  und  persönliche  Energie  vorhanden  ist,
die  eine  rasche  Auffassung  für  die  kolonialen  Verhältnisse
  und  leichteres  Einleben  bewirken.  Demnach  steht

 

von  der  Zeit  der  Schule  bis  zum  Hinausgehen  in  die
Kolonien  je  nach  dem  Schulabgang  ein  Zeitraum  von
3  bis  6  Jahren  zur  Verfügung.  Die  späteren  Ziele
und  die  aufzuiuchenden  Kolonien  können  schon  bei  der
Vorbereitung  in  der  heimischen  Landwirtschaft  ins
Auge  gefaßt  werden,  wenn  schon  bestimmte  Neigungen
für  eingelne  Teile  der  Kolonien  oder  Zweige  der  kolonialen
  Landwirtschaft  vorhanden  sind.

So  bieten  sich  dem  künftigen  kolonialen  Landwirt
zwei  Hauptwege:

1.  Die  Laufbahn  als  Pflangungsbeamter  in  den
tropischen  Kolonien,  meistens  bei  größeren  Pflanzungsunternehmungen.
  Zur  selbständigen  Anlage
  oder  Ubernahme  einer  Pflanzung  gehören  meistens
erhebliche  Mittel,  welche  bei  denselben  Ansprüchen
ebenso  hoch  sind,  wie  sie  in  Deutschland  zur  Pachtung
eines  großen  und  Ankauf  eines  mittelgroßen  Gutes
gehören.  Dabei  ist  das  Risiko  gewiß  nicht  geringer
als  in  Deutschland,  weil  die  Erfahrungen  mit  den
einzelnen  Kulturen  in  den  Kolonien  noch  verhältnismäßig
  jung  find.  Es  sollte  daher  auch  jeder,  welcher
sich  auf  diesem  Wege  selbständig  zu  machen  sucht,  der
Grundausbildung  in  der  heimischen  Praris  und  der
Aneignung  der  nötigen  wissenschaftlichen  Grundlagen
eine  weitere  praktische  Tätigkeit  in  den  Rolonien,  die  eigentliche
  kolonial-landwirtschaftliche  Lehrgeit,  anschließen.
Gefürchtet  sind  in  den  Kolonien  diejenigen,  welche  zu
Hause  schon  alles  gelernt  zu  haben  glauben.  Kolonien
mit  größeren  Gebieten  für  tropische  Pflan  zungen  und
damit  weniger  günstigen  Gesundheitsverhältnissen  sind
Deutsch-Ostafrika.  Kamernn,  in  einzelnen  Teilen  auch
Togo,  Deutsch-Neuguinea  einschließlich  der  zugehörigen
umliegenden  Inseln:;  vielleicht  kommt  später  auch  der
noch  nicht  ausgeschlossene  Teil  des  nördlichen  Südwestafrika
  mit  in  Betracht.

2.  Eine  zweite  Richtung  der  landwirtschaftlichen
Betätigung  bildet  der  Betrieb  der  Viehzucht,  in
erster  Linie  der  Wollschaf=  und  Rindviehzucht  in
Deutsch-Südwestafrika  mit  seinen  gesunden  subtropischen
Trockengebieten.  Bioher  weniger  von  seiten  der
Deutschen  ist  die  Viehzucht  in  Deutsch-Ostafrika  in  Angriff
  genommen.  Mit  Entwicklung  des  Verkehrswesens
  ist  diese  aber  dort  ebenso  wie  vielleicht  auch
im  Hinterland  von  Kamerun  auf  den  an  beiden
Stellen  vorhandenen  trockneren  und  gesünderen  Hochländern
  entwicklungsfähig.

Drittens  kann  auch  eine  beschränkte  Anzahl  junger
Landwirte,  mit  entsprechender  vollwertiger  und  abgeschlossener
  talso  mindestens  6semestrigem  wissenschaftlichen
  Hochschulstudium)  und  nicht  zu  kurzer
heimatlicher  Vorbildung,  in  die  Dienste  der  Gouverne-=ments
  zur  Verwendung  in  den  Verwaltungen  und  zur
        <pb n="518" />
        W  484  20

Betätigung  für  Versuchsanstalten  verschiedener  Art
treten,  also  mit  etwa  25  bis  30  Jahren,  ferner  vorwiegend
  praktisch  ausgebildete  Landwirte  als  Hilfsorgane
  der  staatlichen  Versuchsunternehmungen.-“


Je  nach  Zweck  und  Ziel  muß  also  die  Ausbildung
verschieden  sein.  Wer  schon  gleich  nach  der  Schulzeit
sich  in  möglichst  kurzer  geit  für  die  Kolonien  vorbereiten
  will,  kann  sich  mit  guten  Erfolgen  der  bewährten
  Kolonialschule  in  Witzenhausen  bedienen.
  Der  Kursus  ist  ein  dreijähriger.  Im  ersten
Jahre  entspricht  die  Tätigkeit  ungefähr  der  eines
landwirtschaftlichen  Lehrlings.  Es  wird  dort  tüchtig
in  allen  landwirtschaftlichen  Obliegenheiten,  außerdem
mit  besonderer  Berücksichtigung  für  die  Kolonien  auch
im  Baumschulenbetrieb  und  in  bestimmten  Handwerken,
wie  Tischlerei,  Sattlerei,  Bauhandwerk,  Schmiede  usw.,
gearbeitet.  In  den  beiden  weiteren  Jahren  treten
neben  die  praktische  Ausbildung  eine  Reihe  von  landwirtschaftlichen,
  kolonialwirtschaftlichen  hugienischen
und  technischen  Vorlesungen  und  Ubungen  mit  den
nötigen  Grundfächern,  so  daß  dort  in  der  Ausbildung
für  die  Kolonien  in  drei  Jahren  alles  Menschenmögliche
geleistet  wird.  Der  Erfolg  ist  ein  solcher,  daß  gahlreiche
  Pflanzungsgesellschaften  bei  Anstellung  von
Pflanzungsbeamten  in  Witzenhausen  ausgebildete  Landwirte
  bevorzugen.  Ein  kürzerer  Besuch  des  Lehrganges
  von  Witenhausen  als  zwei  Jahre  ohne  vollständigen
  Lehrgang  der  dort  gehaltenen  Vorlesungen
ist  zwecklos.  Witzenhansen  ist  Internat.  Jeder  Schüler
muß  in  der  Anstalt  wohnen  und  sich  der  strengen
Oausordnung  fügen.  Der  Umstand,  daß  neben  der
praktischen  und  wissenschaftlichen  Ausbildung  auch  die
allgemeine  Ergiehung  für  die  Kolonien  dem  Charakter
nu#/sw.  nach  im  Internat  in  entsprechender  Weise  beeinflußt
  wird,  bringt  es  mit  sich,  daß  dort  eine  ganze
Angahl  von  Schülern  mehr  oder  weniger  freiwillig
vor  Beendigung  des  Lehrganges  ausscheiden.  Diese
vorübergehenden  Besucher  haben  dann  leider  wohl  zu
der  in  manchen  KPreisen  ungünstigen  Beurteilung
Witzenhausener  Kolonialschüler  geführt.  Als  normaler
Absolvent  von  Witzenhausen  kann  also  nur  derjenige
betrachtet  werden,  welcher  mindestend  zwei  Jahre  dort
gewesen  ist  und  darüber  ein  Zeugnis  der  Anstalt  beibringt.


Für  diejenigen,  welche  nur  den  zweijährigen  Vorlesungskursus
  in  Witzenhausen  besuchen,  wird  mit  Recht
eine  vorausgehende  richtige  landwirtschaftliche  Lehrgeit
von  1  bis  2  Jahren  verlangt,  in  welcher  der  betreffende
Lehrling  wohl  bei  den  herrschenden  Verhältnissen  im
allgemeinen  weniger  zu  körperlicher  Arbeit  wie  in
Witzenhausen  während  des  ersten  Jahres  herangegogen
wird,  dafür  aber  vielleicht  etwas  mehr  gelernt  hat,
schon  Arbeitern  gegenüber  als  Vorgesetzter,  wenn  auch
in  geringem  Maße,  aufzutreten  und  mehr  in  das
eigentliche  praktische  Leben  hineinzusehen.  Um  diesen
letzteren  Mangel  Witzenhausens  an  Fühlung  mit  dem
praktischen  Leben  und  Ausbildung  als  Vorgesetzter  zu
ersetzen,  ist  es  gut,  nach  Absolvierung  des  dreijährigen
Kursus  in  Witzenhausen  sich  noch  in  Deutschland  1  bis
2  Jahre  als  landwirtschaftlicher  Verwalter  zu  betätigen.


Wie  soll  sich  nun  derjenige  Landwirt  vorbereiten,
welcher  schon  eine  Reihe  von  Jahren  Verwalter  oder
Inspektor  gewesen  ist?  Nach  unserer  Ansicht  gehört

*)  Auch  werden  praktische  Landwirte  als  Stations-Assistenten
  eingestellt;  diese  müssen  wegen  Wahrnehmung
  polizeilicher  Funktionen  und  als  Vorgesetzte
einer  Polizeitruppe  Soldat  gewesen  sein.  (Anm.  d.
Red.)

 

dazu  in  den  meisten  Fällen  ein  regelrechtes  landwirtschaftliches

  Studium  von  mindestens  4  bis

5  Semestern,  denn  um  fremde  Verhältnisse  bald  verstehen

  zu  lernen,  muß  die  Bildung  vielseitiger  sein,

als  sie  nur  unsere  landwirtschaftliche  Praris  gibt.

Nur  einzelne  Auserlesene  haben  die  Energie,  sich  ohne

wissenschaftliches  Studium  an  einer  Hochschule  eine

allgemeinere  Bildung  im  praktischen  Leben  anzneignen.

Wer  schon  in  der  Praxis  gewesen  ist  mit  der  Absicht,

sich  in  den  Kolonien  zu  betätigen,  mit  einer  der  genannten

  Arbeitsrichtungen  vor  Augen,  hat  vielleicn

schon  in  der  Praxis  Wirtschaften  einerseits  mit  großerer

Viehzucht,  Lesonders  Wollschäfereien,  oder  anderseits
solche  mit  recht  vielseitigen  Pflanzenbauverhältnissen.
ausgedehntem  Hackfruchtbau.  möglichst  auch  Baumschulen,
vorziehen  können.  In  der  Studienzeit  ist  nun  Gelegenheit
  gegeben,  das  spätere  Ziel  für  Betriebe  der  kolonialen
  Landwirtschaft  weiter  zu  berücksichtigen;  der
spätere  koloniale  Viehzüchter  muß  z.  B.  auch  die  bei
jeder  landwirtschaftlichen  Hochschule  und  Universitätsinstitut
  gebotene  Gelegenheit  der  Ausbildung  im  VBeterinärwesen
  möglichst  mit  ausnützen.  Ferner  soll  er
in  den  Ferien  möglichst  noch  einen  besonderen  Wollkursus
  an  einer  Wollspinnerei,  wie  es  z.  B.  jetzt  durch
die  Deutsche  Landwirtschafts-Gesellschaft  bei  der  Wollwäscherei
  und  Kämmerei  in  Hannover-Döhren  ermöglicht
  ist,  mitmachen.  Der  zukünftige  Pflanzer
sollte  besonderen  Wert  in  seinen  Studien  auf  Bodenkunde,
  Saatzucht,  Obstbau  und  Forstwirtschaft,  wie
überhaupt  auf  eine  gute  botanische  Ausbildung  legen,
auchmöglichst  in  einer  Maschinenfabrik  sich  weiter  praktisch
ausbilden.  Während  der  Studienzeit  sind  besonders  kolonialpolitische
  kolonialwirtschaftliche  und  geographische
Vorlesungen  im  Anschluß  an  die  von  Landwirten  allgemein
  gehörten  Vorlesungen  über  Naturwissenschaften.
Volkswirtschaft  und  Landwirtschaft  zu  berücksichtigen.
Ferner  kommen  in  Botracht  Tropenhygienc,  die  jegzt
fast  an  jeder  Universität  in  kurzen  populären  Vorlesungen
  geboten  wird.  Schließlich  ist  es  wichiig,
auch  möglichst  —  wenn  schon  eine  bestimmte  Kolonie
in  Auosicht  genommen  ist  —  die  Hauptsprache  der
Kolonie  zu  lernen,  besonders  für  Deutsch-Ostafrika
Kifuaheli,  d.  i.  die  Sprache  der  Wasuaheli,  d.  h.  des
Volks  der  Suaheli.  Selbstverständlich  ist  es  auch,
daß  derjenige,  welcher  überhaupt  in  die  Welt  hinausgehen
  will,  einige  Sprachkenntnis  des  Englischen  haben
muß.  Die  Universität  Halle  a.  S.  hat  die  kolonialen
Vorlesungen  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Landwirtschaft
  zusammengefaßt  als  sogenannte  Kolonialakademic.
  Dort  wird  bekanntlich  studierenden  Landwirten
  sehr  viel  durch  weitgehenden  Auobau  des
landwirtschaftlichen  Studiums  und  ausgedehnte  Versuchseinrichtungen
  wie  Haustiergarten  usw.  geboten.
In  sprachlicher  Beziehung  ist  eine  besondels  s  gule
Ausbildung  durch  das  Seminar  für  orientalische
Sprachen  in  Berlin  möglich.  so  daß  z.  B.  derjenige,
welcher  an  der  Landwirtschaftlichen  HoRchschule
in  Berlin  studiert  oder  dort  seinem  Hauptsundium
obliegt,  ohne  weiteres  sein  sprachliches  Wissen  für  die
Kolonien  und  in  Hygiene,  kolonialer  Landeskunde  usw.
am  geuannten  Seminar  ergänzen  kann.  Das  Ham—
burgische  Kolonialinstitut  in  Hamburg  gibt  in
erster  Linie  eine  allgemeine  wisseuschaftliche  Ausbildung
für  die  Kolonien  für  Beamte  und  Kaufleute  im  Laufe
von  zwei  Semestern.  Ein  so  gründliches  landwirtschaftliches
  Studium,  wie  es  unsere  bewährten  Hochschulen
  und  Universitäten  bieten,  von  denen  wir  nur
die  für  die  Kolonien  besonders  viel  leistenden  nannten.
ist  natürlich  dort  nicht  möglich,  wohl  aber  werden
auch  lürzere  kolonial-landwirtschaftliche  Vorlesungen
gehalten,  so  daß  auch  dort  der  studierende  Landwirt.
        <pb n="519" />
        5  485

welcher  Interesse  für  die  Kolonien  hat,  mit  Vorteil
1  bis  2  Semester  studieren  kann,  z.  B.  auch  nach  Absolvierung
  eines  anderweitigen  landwirtschaftlichen
Studiums.  Das  Bild  des  Hamburger  Handels  und
der  Verwertung  der  tropischen  Produkte  wird  besonders
dem  künftigen  tropischen  Pflanzer  manche  wertvollen
Anregungen  bieten.  An  dieser  Stelle  wird  natürlich
davon  abgesehen,  das  eine  oder  andere  Institut  oder
die  cine  oder  andere  Ausbildungsrichtung  einseitig  zu
cemo#ufehlen.  Die  Auswahl  muß  sich  nach  den  besonderen
Interessen,  nach  Lebensalter  und  Geldmitteln  des
cin  zelnen  richten.  Sie  wird  auch  teilweise  von  dem
Ruf  abhängen,  welchen  die  Lehrer  an  derartigen  Anfialten
  als  kolonial-wissenschaftliche  Landwirte,  Tierzuchter,
  Pflangenbauer  usw.  genießen.  Wer  wählen
will,  muß  sich  die  Programme  der  einzelnen  Anstalten
jsenden  lassen  und  einen  zweckmäßigen  Plan  nach  Maßgabe
  seiner  Geldmittel  und  geit  zusammenstellen,
wobei  sowohl  die  Leiter  der  betreffenden  Institute,
als  anch  die  Kolonialabteilung  der  Deutschen  Landwirischafts-Gesellschaft
  gern  behilflich  sind.  Wie  wir
emofohlen  haben,  der  wissenschaftlichen  Ausbildung
lÜberhaupt  immer  eine  gründliche  praktische  landwirtsehuftliche
  Ausbildung  vorangehen  oder  ergänzend  zur
Seite  treten  zu  lassen,  so  ist  es  auch  im  Smdium
wichtig,  nicht  zu  vieles  betreiben  zu  wollen,  sondern
cinige  Fücher  bei  kur  zer  zeit  lieber  gründlich  und
nrben  den  Vorlesungen  die  sich  anschließenden
Ubungen  in  den  Laboratorien  und  die  Demonstrationen
auf  den  Versuchefeldern  usw.  nicht  zu  versäumen,  ohne
welche  niemand  eine  gründliche  Ausbildung  in  den
Naturwissenschaften  und  damit  zusammenhängenden
praktischen  Berufsarten  erwerben  kann.  Ein  kürzeres
landwirtschaftliches  Stndium  mit  Berücksichtigung  der
Nolonien  als  vier  Semester  ist  zwar  nur  als  ein
Notbehelf  zu  betrachten,  bei  welchem  eine  zweckmäßige
Auswahl  der  zu  hörenden  Vorlesungen  besonders
wichtig  ist,  aber  auch  derartige  flüchtigere  Anregungen
sind  besser  als  nur  praktische  Vorbildung,  denn  sie
konnen  eine  Anregung  und  der  Ausgangspunkt  für
weitere  ecigene  Studien  werden.  Den  großen  Wert
der  Militärdienstzeit  für  die  koloniale  Tätigkeit  alos
Schule  der  besonders  wichtigen  körperlichen  Abhärtung,
Dunplin  und  Willensstärke  noch  zu  betonen,  erscheint
ilberflussig.  Wer  nicht  militärtanglich  ist,  wird  meistens
.  auch  für  die  tropischen  Kolonien  nicht  die  nötigen  gefundheitlichen
  Eigenschaften  besitzen.  Jeder,  der  in
die  NRolonien  gehen  will.  muß  daher  auch  eine  ernste
Rucksprache  mit  einem,  die  kolonialen  Gesundheitsverbalumsse
  möglichst  aus  eigener  Anschauung  kennenden
Arzt  nehmen.  Auch  dies  erhöht  die  Wahrscheinlichkeit,
daß  ihm  aus  mangelndem  Gesundheitszustand  hervorgebende
  Enttänschungen  erspart  bleiben.

Häufig  werden  auch  an  die  Kolonialabteilung  der
Demschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  direkte  Gesuche
um  Stellenvermittlung  in  den  Kolonien  gerichtet.
  Die  Kolonialabteilung  hat  sich  aber  bisher,
wenn  sie  auch  jedem  sich  Meldenden  gern  nach
Kräften  behilflich  ist,  nicht  zur  GEinrichtung  eines
Stellenvermittlungswesens  entschlietsen  können,  und
zwar  aus  dem  Grundc,  weil  nach  Erfahrungen  anderer
Geschäftostellen  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesollschaft
  das  Stellenvermittlungswesen  durch  die  geringe

 

Rücksichtnahme  der  Vewerber  meistens  sohr  undankbar
ist.  Sowohl  diesenigen,  welche  eine  Stelle  erhalten
haben,  ald  auch  diesenigen,  welche  eine  Stelle  zu  vergeben
  haben.  unterlassen  fast  regelmäßig  die  für
Oandhabung  eines  guten  Stellenvermittlungswesens
notwendige  sofortige  Mitteilung,  daß  sie  eine  Stellung
erhalten  oder  eine  solche  in  zufriedenstellender  Weise
besetzt  haben,  so  daß  das  Stellenvermittlungswesen
leicht  eine  grose  Quelle  von  Arger  und  unnützen
Schreibereien  werden  kann.  GCs  bleibt  daher  besser
bei  gelegentlicher  Hilfe  ohne  jegliche  Verpflichtung.
Die  MWege,  welche  zu  betreten  sind,  um  in  der  einen
oder  andern  Weise  eine  Stellung  in  den  Kolonien  zu
erhalten,  sind  aber  folgende:

1.  Wer  in  den  Dienst  der  Reichs-Kolonialverwaltung
  treten  will,  muß  sich  in  der  bei  Behörden
üblichen  Form  mit  einem  Gesuch  und  Angaben  über

praktische  und  wissenschaftliche  Befähigung  an  das
Reichs-Rolonialamt  in  Berlin,  Milhelmstraße  62,
wenden.

2.  Landwirtschaftliche  Anfangestellungen  weist  auch
das  Taschenbuch  für  Südwestafrika')  nach
welches  überhaupt  für  die  erste  Orientierung  sehr
geeignet  ist,  ebenso  wie  entsprechend  das  Taschenbuch

  für  Deutsch-Ostafrika'),  das  in  demselben
Verlage  erscheint.  Weitere  Auokunft  dürften  die

Farmervercinigung  für  Südwestafrika  unter  dem
Vorsitz  des  Rechtsanwalts  Erdmann  in  Windhuk  und
andere  derartige  Vereinigungen  erteilen.

Wer  eine  Stellung  bei  tropischen  Pflanzungen  anstrebt,
  wird  am  besten  tun,  sich  an  größere  Pflauzungs-Gesellschaften
  zu  wenden.  Ein  Vergeichnis  derselben
  findet  sich  im  KRolonial-Handelsdadreßbuch
des  Kolonialwirtschaftlichen  Komitees  Berlin,  Unter
den  Linden  43,  dessen  Mitgliedschaft  sich  der  angehende
Tropenlandwirt  erwerben  sollte,  sowie  auch  diecjenige
der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  mit
ihrer  Kolonialabteilung.  Auch  die  staatliche  Zeutral-Auskunftsstelle
  für  Auswanderer,  Berlin,
Schellingstraße  4,  steht  jedem  Deutschen,  welcher  in
Ausland  auswandern  will,  zur  Auskunfterteilung  zur
Verfügung.  Ferner  dient  zur  allgemeinen  Orientierung
  mit  kurzen  Angaben  und  einem  Derzeichnis
der  Pflanzungegesellschaften  der  nach  Art  unserer
heimischen  landwirtschaftlichen  Kalender  bearbeitete
landwirtschaftliche  Kalender  für  die  Tropen  „Der
Tropenwirt"“.)

Auf  die  Ansiedlungsverhälmisse  für  Aleinsiedler,
  welche  im  wesentlichen  die  eigene  körperliche
  Arbeit  auszunngen  haben,  wollen  wir  nicht  weiter
eingehen.  Für  derartige  Verhältnisse  wird  hauptsächlich
  die  zemralauskunftssftelle  für  Auswanderer
Anokunft  erteilen  können.  Cy  ist  jedem  zu  raten,  sich
nicht  ohne  Rückfrage  bei  dieser  amtlichen  Stelle  auf
Auswanderungsanerbietungen  ausländischer  Regierungen
  und  Unternehmungen  einzulassen.  Zum
Schlusse  ist  auf  den  Amtlichen  Ratgeber  für
Deutsch-Südwestafrika  (Preis  1  Mk.)  hin  zuweisen.

*)  Verlag  von  W.  Weicher,  Berlin.  Preis  3.50  Mk.
**)  Soskin,  Der  Tropenwirt  (Oinstorff,  Wiomar).
        <pb n="520" />
        G  486  en
Verkehrs-Nachrichten.

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Jnni  1910.

Nach

D

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Einschiffungshafen

  am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Uberfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spatestens
abgesandt  werden  am:

 

1.  Deutsch-Ostafriha.

#)nach  Bukoba  (mit  Rnanda),
Muansa  lmit  Usumbura)
und  Schirattt

Von  Mombasa  Weiterbeförderung
  mit  der  Ugandabahn
  und  von  der  Endianon
zu  Schiff  nach  den  Beslimmungsorten.

nach  Tanga  leinschl.  Amant,
Arnscha,.  Buiko,  Korogwe,
Mikumbara.  Mombo.  Moichi.
Muheia.  Pangam  und  Wulhelmstal)


!—r—

nach  Daressalam  sowie  nach
Bagamojo,  Birsmarckburg,
Jringa,  Kilimatinde.  Nilossa.
Kilwa.  Kondda  Jrangi,,  Lundi,
Mabenge,  Mik#ndam.  Mo
horro,  Morogoro,  Mpavpua,
Muaja,  Neu  Langenburg.
Ngerengerc.  Sadani,  ##ongea,
Tabora,  Ischote,  Udjidi,
Wiedhafen

c

—

Neapel  6.  20.  Juni  11.  Juli
(deutsche  Schiffe)

Marseille  10.  Juni

Brindisi  5.  Juni  3.  Juli
(engl.  Schiffe)

Neapel  6.  20.  Juni  11.  Juli
(deutsche  Schiffe)

Narseille  10.  Juni

Neapel
(deutiche  Schiffe)

6.  20.  Juni  11.  Juli
Marseille  10.  jedes  Monats

Arindisi  5.
(engl.  Schiffe)

Juni  3.  Juli

Mombasa  O0  16-18  Tage

Mombasa  O  17  Lage

Mombasa  O  17

Tage
Tanga  19,  17,  17  Tage
Tanga  20  Lage
Daressalam  18  21  Tage

Zanzibar  18  Tage

(von  Zanzibar  unnuttelbar

Wlserbeloderng  nach
Daressalam  durch  Gouvernecmentodampfer
  in  6  Sumd)

Zanzibar  19  Tage
nach  Daressalam  weiter
mit  nachster  Gelegenheit

1.  18.  Juni  9.  Juli  10.5

8.  Juni  1070

3.  Juni  1.  Juli  10—2
1.  18.  Juni  9.Juli  10.3
8.  Juni  1042

.  18.  Juni  9.  Juli  10.3

8.  jed.  Mts.  10  4

3.  Juni  1.  Juli  102

 

2.  Deutsch-Südwestafrika.

a)  nach  ZJwakopmund  sowie
nach  Aris,  Aub.  Brackwater.,
Cypnkiro.  Gobabis,  Gochaganas,
  (Groolfontein.  Groß=Barmen.
  Gros,  Witviey.  Gu
chab.  Laris,  Hoachangx,  Hohe
warte.  Zakalswater.  Johann=Albrechtsböhe,
  Kalkfeld.  Karibib,
  Khan,  Kub,  Kudas,
Nauchas,  Neudamm,  Okahandju.
  Okasise,  Lkankwesjo,
Ckombabhe,.  Omaruru,  On
uani.  Osona.  Otawi.  Olji
bawera.  Otsimbingwe.  Otfjiwarongo.
  Ouuvero,  Otlosonjali.
  Omjo,  Rohoboth.  Sreis.
Ifumeb,  lisakos.  Waldau.
MWMaterberg.  Wilhelmstal  und
Umdhut

1)  nach  Lüderitzbhncht  sowie
nach  Arahoab,  Aus.  Berseba.
Beihanien.  Brackwasser,  Gi
beon,  Godms,  Lafunr.  Kalksontein
  Sud.  Kanus.  Kecll
mansboorp.,  Kminms.  Mallahobe,
  Prinzenbuau,  Namansdrutl.
  Soheim,  Utamas  und
Warmbad

OHamburg  15.  Juni  6.  Juli
Antwerpen  20.  Juni  11.  Juli
(demsche  Schiffel
Southampton  21.  Juni  12.  Juli
(deutsche  Schiffe)
Southampton  4.11.25.  Juni  2.  Juli
FHamburg  18.  Juni
FSouthampton  18.  Juni  9.  Juli

 

pHamburg  2.  jedes  Monats

4.  11

Southampton  25.  Juni  2.  Juli

Hamburg  15.  Juni  6|.  Juli
Antwerpen  20.  Juni  11.  Juli

(deutiche  Schiffe)
Southampton
(deusche  Schiffe
Oamburg

21.  Juni  12.  Juli

18.  jedes  Monats

Hamburg  2.  jedes  Monats

18.

 

Southampton  Juni  0.  Juli

Swakopmund  26  Tage

Swakopmund  21  Tage

Swakopmund  20  Tage

Swakopmund  20-214  Tg.

Swakopmund  25  Lage
Swakopmund  unbestimmt

Swakopmund  unbestimmt

Lüderitzbucht  19—21  1g;.

—

Lüderipbucht  27  Tage
Lüderibucht  22

Tage

Lüderitybucht  21  Tage

Lüderitbucht  30  Tage

Luderitzbucht  33  Tage

Lüderitzbucht  unbestimmt

 

 

11.  Juni  5.  Juli  5.30
18.  Juni  9.  Juli  100

20.  Juni  11.  Juli  11.23
3.  10.  24.  Juni  1.  Juli  11.23
18.  Juni  6.19

17.  Juni  B.  Juli  11.23

2.  jedes  Monats  6.19

3.10.21  Juni  1.  Juli  11.23
14.  Juni  5.  Juli  5.30
13.  Juni  4.  Juli  10.0
20.  Juni  11.  Juli  11.23
18.  jed.  Mis.  6.19

2.  jed.  Mts.  6.19

17.  Juni  8.  Juli  11.23

——

 

3.  Kiautschou.

 

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postlarten

nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Warenüber
  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  723  u.  Dienstags  752.

lo  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

proben  —
Neapel  3.  17.  Juni  1.  Juli
(deutiche  Schiffe!
Brindisi  jeden  Sonntag
(engl.  Schiffe)
Marseille  5.  19.  Juni
(franz.  Schiffe)
Ljverpool  .  21.  Juni
Marseille  10.  21.  Juni

(eugl.  Schiffe)

 

Tsingtau  35  Tage

Tsingtau  33—37  lage

Tsingtau  37  Tage

35  Tage
35  Lage

T  singtau
Tsingtau

 

1.  15.  29.  Juni  100
jeden  Freitag  10.0
7.  Juni  10.0

Juni  8.35
Juni  10.0,

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Buefe  und  Postkarten  nach  Kiamschon  auch  mit  den  unter  b!
aufgefuhrten  Beförderungsgelegenbenen;  Briessendungen  jeder  Art  auch  uber  New  Vork  befördert.
        <pb n="521" />
        GV  487  20

 

 

 

 

 

 

Die  Absahrt  erfolgt  Ausschisfungshafen.  Briese  mussen  aus
Nach  vom  Ein-  #  Dauer  Derlin  spätestens
schiffungoahafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Viktoria  19,  27  Tage
10.  jedes  Monats  Duala  20,  28—43  Tage
Hamburg  *&amp;amp;  Kribi  21,  28—43  Tage  9.  jed.  MtS.
4  Nam  25.  jedes  Monats  Plantation  21,28  43  J49  ied  Ats  9Vnen
a  erun.  Longji  21,  28—43  Tage  20.  Ied.  Mits.  3.1
25.  jedes  Monats  Campo  28—43  Tage
Banjo  undi.  o  .  ..
vonaberi,  #  Buea,Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
Lamwo  Er  dschoeng.  Duala,  sur  Mer  Duala  19  Tage
Jholowa  Sdea  2  cdeutsche  Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
6  ß  Subtger  Plantation  20  Tage
8  olodo  omie,  Long  «  ji  20  T
Marienderg.  Mundeck,  Nyan-  Longji  20  Tage
Mori  Ostidinge,  Vlantation.  Liverpool  10.  Juni  Viktoria  26  T  Tage
TDuala  29  Tage
EEIIItDEIIIDDIIEIII
Longji  30—32  Tage  28.  Juni  108
Nribi  30—32  Tage
Plantation  30—32  Tage
#Hamburg  25.  jedes  Monats  Nio  del  Rey  28—43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Liverpool  seden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1015
bi  hach  Rio  del  Rey.  von  dort  weiter  über  Ikang
|  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  30.  Juni  Rio  del  Rey  25  Tage  #Juni  1012
Thch  nach  dem  Tschadsee-GebietLiverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
(Warna.  Kusserl)  von  dort  weiter  Über
Lokodta-DYola-1
  Antwerpen  16.  Juni  7.  Juli  1  Matadi  20—01  Lage  15.  Juni  6.  Juli  1.0
.  .  ,  von  da  weiter  mit  der  Eisen-  s—iesrssp.
4)  nach  Molundn  La  Rochelle  10.  Juni  10.  Juli  bahn  bis  Leopoldville  sur  17.  Juni  8.  Juli  8.35.
(belgische  Schiffe)  dann  nmiit  Flußdampfern  auf
VBordeaux  25.  jedes  Monats  bem  Ko  Slan  und  23.  jed.  Mts.  1015
Brindisi  267.  Juni  Jap  19  Tage
(engl.  Schiffe)  .  Z
5.  den  Karolinen,  Palan-  15.  21  ;  Juni
J  eln  inen,  p  aus-  E—  Jap  37,  30  Tage  13.  Juli  10.0
(4  #ewßiüch  ——  Neapel  17.  Juni  15S.  Juli  Palau  39  Tage
*  (deutsche  Schiffe)  Angaur  40  Tage

 

 

Nächste  Verbindung  nach  Saipan:  ab  Neapel  29.  Juli.
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postlarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

#

Sendungen  nach  Guam  werden
  über  San  Francisco
geleitet.

7)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.

 

 

 

6.  Marsthall=  Inseln.
a)  nach  Zallit  Neapel  29,  Juli  Jaluit  60  Tage  27.  Juli  1020
(deutsche  Schiffe)
Neapel  22.  Juni  Adclaide  27—30  Tage,
(deutsche  Schiffe).  dann  weiter  mit  der  Ersenbahn
  nach  Melbourne  oder  ·
b)  nach  Naurn  Brindisi  12.  26.  Juni  .  Indus-fix  dauan  dorl,  it  3.  10.  17.  20.  21.  Juni
iff  Dampfer  der  Pacific  Pbos-  9
(engl.  Schiffe)  phate  Compan  oder  mit  1.  Juli  10.0
—  10  „„  „  „1;  Dampfer  „Germanig“  der
(eTaranto)  5  19.  Juni  3.  Juli  Jaluitlinie  nach  Naurn
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briese  und  Postlarten  —  nicht  auch  Drucksachen,

 

Geschäftpapiere  und  Warenproben  -  uber  Sibiiieu  Schangbhai  geleucct.
        <pb n="522" />
        488

 

 

 

 

 

 

Die  Abfayrt  erfolgt  Ausschisfungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  #  Dauer  Berlin  spätestens
schissung  Shafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
CI□  n
„  3.  17.  Zuni  15.  Zuli  Friedrich-Wilhelms—
deni  r  cisfe,  5.  17.  Juni  15.  Juli  hafen  43.  40  u.  39  Tage
Rabaul  46,  42  und  1.  15.  21.  Jumi  13.  Auli
7.  deutsch-Neuguinea,  14141  Tage  10  f55  ..
Naiser-Wilhelmsland  Vrindisi  r  Eriedrich  Fruthelms-  !  rD
·  rindisi  26.  Juni  jafen  45  Tage
und  Bismarch-Krchipel.engl.  Schtifte)  Rabaul  42  Tage
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucssachen.
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.
8.  Samoa  Queenstown  19.  Juni  17.  Inli  Apia  30,  31  Tage  17.  Juni  15.  Juli  1123
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  Nachversand  1.0
Hamburg  l  25.  jedes  Monats  J  Lome  22  Tage  25.  jed.  Mts.  6.18
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  f.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonon  18  Tage  10.  jed.  Mt#s.  10
D  von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotoncu  18  Tage  23.  jed.  Mts.  10
von  da  ab  Landverbindung
9.  Uogo.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
#amburg  30.  jedes  Monats  Lome  34  Tage  29.  jed.  MtS.  6.19
Rotterdam  3.  Juni  5.  Juli  Lome  29  Tage  2.  Juni  1.  Juli  92.
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  16.  jedes  MonatsLome  30—39  Tage  16.  jed.  Mt5.  6.19
"  Notterdam  22.  jedes  Monats  Lome  21—33  Tage  21.  jed.  Mis.  92
(deutsche  Schiffe)

 

 

 

)  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffeverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Veförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

Von  Landungs=  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fallig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
deutsch-Neuguinea  Neapel.  3“.  19.  Juni  1.  Juli  Neapel.  2  °.  16.  30.  Juni
—  ».  «,»,».  ».
Neapel  3“.  185.  245.  Juni  Vrimns“  —  135  /  Juni.  10  ul
QJ  inn  Brindisi  .  .  19.  Juni  17.  Juli  .·  sx  Juli
beutsch-Ostafrika  Prindist!  10.  Jum  1/4.  Juli  Liverpool  bb.  Vancouver  21.  Juni
Marseille.  16.  jed.  Mts.  Plumouth.
—  —  Ôæ  —  —  '  -  ·  r  —  Gier  der
Zun  5„  „  Klautschon,Soumonüber  San  Franeinko  ode
Southampton  2  2  uni  *  r  Seattle  unbestimmt
deutsch-Südwestafrikaf  Southampton  jeden  Sonntag  Le  Hauvre  oder56  mal  mionatlich
Hamburg  1“.  14.  15  jed.  Mts.  Queenstown—  *5  “
—  —  Sibir.  Eisen=  1in  der  Regel  Montag.  Mitl-Sonthampton
  30“.  jed.  Mts.  bahn:  "  4wodc,  Freitag,  Sonntag
—  «  -  -  —-Kamkklmssssss
  Hamburg.»1;.)«.1cd.Mt-3.  Plumouth.uli.«L-ancouv.unbchmm
Liverpool.17.fxuni  ancnthownl
-  .-  -  «  Samm«  oder  Havre  über  San  Francisco
»d.  Plym  A
in  anelinen,  4r½  .  ..  3*.  19.  Juni  1*.  Juli  Plumouth  (unbestinimi)  -
Dalau-Inseln  Hamburg  ÖH“.  14°.  1  jede  Monat
—  Togo..  Southampton  307.  jedes  Monat5
Marshall-  Inseln  .  .  .  INeapel.  .  .  .  28*.  Juli  Liverpool  jeden  Montag

 

 

 

Fäalligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Pojten.
        <pb n="523" />
        W  489  20
Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten
r
boftdampfe  von  1  nach  bis  26.  Mai  1910.
„Molph  Woermann“.  Hamburg  Delagoa  Bay  am  26.  Mai  Cuxhaven  passiert.
„Alexandra  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  24.  Mai  ab  Lome.
„Una  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  20.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Amold  Amsinc“  Hamburg  Mossamedes  am  23.  Mai  in  Madeira.
„Eduard  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  21.  Mai  ab  Accra.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  24.  Mai  in  Monrovia.
„na  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  26.  Mai  in  Monrovia.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  19.  Mai  ab  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Delagoa  Bay  Hamburg  am  25.  Mai  in  Hamburg.
„bans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  26.  Mai  ab  Hamburg.
„benriette  Woermann“  Mossamedes  Hamburg  am  26.  Mai  in  Hamburg.
„Ima  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  22.  Mai  Ouessant  passiert.
„Jemmette  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  20.  Mai  ab  Monrovia.
Zurt  Woermann“.  Hamburg  Burutu  am  13.  Mai  in  Lagos.
„li  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  21.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  26.  Mai  in  Bissao.
„Lucie  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  23.  Mai  ab  Teneriffe.
„Northa  Woermann“.  Accra  Hamburg  am  7.  Mai  ab  Sierra  Leone.
„Nex  Brock“.  .  Lüderitzbucht  Hamburg  am  24.  Mai  in  Hamburg.
„aul  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  16.  Mai  in  Bonny.
Thella  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  12.  Mai  ab  Lome.
„TDurendart“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  20.  Mai  in  Libreville.
„Andromeda“  Notterdam  Duala  am  10.  Mai  in  Lome.
„Dwade“  Notterdam  Kotonou  am  22.  Mai  ab  Rotterdam.
„Nechstag“"“.  Hamburg  Assinie  am  26.  Mai  Dover  passiert.
„Enka“  Hamburg  Kotonou  am  30.  Mai  ab  Hamburg.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea"  Mossamedes  I  Hamburg  am  26.  Mai  ab  Libreville.
„Lmerun“  Hamburg  1  Kamerun  am  19.  Mai  in  Lagos.
Lome“  Hamburg  Kotonou  am  23.  Mai  in  Kotonou.
Otavi  Hamburg  Lüderitzbucht  am  5.  Mai  in  Swakopmund.
„Sopoia“.  Hamburg  Kotonou  am  13.  Mai  in  Kotonou.
„Swakopmund“  Hamburg  .  Lüderitzbucht  am  13.  Mai  in  Swakopmund.
„logoo“o  Lüderitzbucht  Hamburg  am  25.  Mai  ab  Swakopmund.
„Mindhuk““  Hamburg  I  Durban  am  19.  Mai  ab  Aden.
„Nauplia  Hamburg  Srpakopmund  am  10.  Mai  in  Swakopmund.
„Abenania“  Hamburg  #  Lüderitzbucht  am  27.  Mai  ab  Hamburg.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Answald“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  5.  Mai  ab  Lissabon.
Friderun“  Hamburg  Accra  am  19.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Denner“.  Accra  Hamburg  am  25.  Mai  in  Sekondi.
„Jmmo“  Assinie  Hamburg  am  20.  Mai  in  Hamburg.
„Ingbert“.  Hamburg  Mossamedes  am  21.  Mai  in  Libreville.
Ingo"“  Notterdam  Lagos  am  24.  Mai  in  Addah.
Ingraban“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  23.  Mai  in  Hamburg.
.„Anmfried-  Lüderitzbucht  Hamburg  am  14.  Mai  ab  Libreville.
Imgard“  Kotonou  Hamburg  am  24.  Mai  ab  Las  Palmas.
Jooé%.  Hamburg  Assinie  am  20.  Mai  in  Monrovia.
Balburg“  Hamburg  Calabar  am  23.  Mai  ab  Monrovia.
Gundrun“.  Hamburg  Swakopmund.  am  2.  Juni  ab  Hamburg.
        <pb n="524" />
        W  490  e.

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  P.,  Berlin  W.  64.

 

 

 

 

 

 

 

Telepbon-  Amt  l  9229  und  9224.  Telegramm-  Tdresse:  Leydtkontor-  ç  27.  Mai  1910.
»  vor-  l  I  «

skllåkk  tKapitall  chCistI  lTeltztle  Basle-  .E  Nachfrage  Angebot

jahr  jahr  dende  dende  5%  *

"1  *  "  «

1906,  1  850  000  1.  100  —  #  6  Afrikanische  Kompagnie  A-.  111  113
19068  2000000  1.1.  4  —  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-SB.  94  96
1905  1  000  000  1.  4.  15  17½  Bremgg  grgt—  Handelsgesellschaft  vorm.

II  ;  J  lof  Co.,  A.-G.  .  200  —
1905  1200  000  1.  4.  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  ·  .·  —  60
1902  400  000  1.  1.  0  —  Centralafrikanische  Seengesellschaft  70  #  80
1890  1500000  1.  1.  50  64  China-  Export-,  Import=  u.  Bank-  conwagnie  300  —
1891  J  26()0000;i1.10.«9110ChocolaPlantagewGeIellIchaft..  .136E138
19()8;;Z125000,»1.2.··—155iLolmmIskopDtamonthnesLumted...«-669",x.-4!701,,
1905  220  000  1.1.  3—  Debundscha-Pflanzung  .  ....  110
1885  8  000  000  ;  1.  100  5  —  „Deutsch-  Ostafrikanische  Gesellschaft  .  153½  154½
1886  114000  1.  1  0  —  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  M  30
1886  468  000  1.  1110—  do.  do.  Vorz.-Aktien  —  4250
18906  2250  000  1.  1.  7  Deutsch-  Westafrikanische  Handelsgesellschaft  —  95
1900  206  800  (1.  1.  7  —  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  .  605  70
1878  2750  000  1.  1.  24  —  Druutsche  Handels=  und  Plantagen-  -Ges  —  Z

.  der  Südsee-Juseln  ..,.  «  880
1907  2500  000  1.  1.  0  —  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  ..  Z  88
1885  E  2  000  O000  1.  4.  20  25  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwest-ufrika  r  1155  1750
1902  1000  000  /1.  !  o—  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  ..  55  60
1908  4  500  000  „1.  11  0  Deutsche  Sidseephosphat  Akt.  Ge-  1  195  205
1902  1,  000  000  1.  5.  3  0  „Deutsche  Togogesellschaft  .  »  83  88.
1899  4000  000  1.  1.]  0  —  Gesellschaft  Nordwestkamenm  a.  r  14¾  %½  560
1899  St.  30  000  1.  1.  0  –  do.  do.  HLet.  K  24  .727
1898  1  1  000  000  1.  1.  0  1  —  IGefellIchaft  Oudkmnerun.  143  145
1908  1  022  100  .  1.  11.,  0  —  Gibeon  Schürf=  u.  Handelsgesellschaft  M.  b.  65  5
1887  1200  000  1.  1.  13  Jaluit-Gesellcchaft.  geteilte  Aktien  327  330

1  St.  2  400  M  180  —  do.  Genußscheine  1  3250  J+  350
1906  3000  000  1.  1.  4  4  Kamernn=  Kautschul-Compagnie  94  97
1895.  10  000  000,  1.  1.  0  —  Kaoo“  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  89  92
1903  #  900  000  (1.  1.  0  —  Kautschul-Pflanzung  „Meanja“  Al..-G.  D  82  87
1908.  1250  000  1.  1.  0  —  Kironda  Goldminen  Gesellschaft  m.  b.  9.  1114  117
1899  2  000  000  1.  7.  5  —  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  ...  100  1004
1886  4  021  000  11  4  0  —  Neu  Guinea  Compagnie  Stamm-Anteile  4  123  126

3479000  —  Vorzugs-Anteile  165  17(
1906  1200  000  (1.  1.r  0  Ostafrita-  Kompagnie  .  104  108
1900  20  000  000  1.  4.  9  11  Otavi-Minen=  und  Eiseubahngesellschaft  236  3238

St.  200  000  1.  4.  4  7  6  Otavi--Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  1227  "  128

a  1  1  -  "

1002  2  375  000  1.  1.  i  .201  Paeific  Phosphate  .  2  56%  29
1897  29  000000  11.  10.  6  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  ..-  —11C)«9
1895  1  500  000  1.  1.  0  1  0  Mheinische  Handei-Plantagengesellschaft.  40.  —
—  90  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  679  4
1905  2000000  1.1.  4  —  Samoa-Kautschuk-Compagnie  .  68  72
1899  54  000  000  1.  1.]  4¾  —  Schantung  Eisenbahn  Gesellschaft  a.  G.  .  139  141

St.  51000  D  -  do.  *½“  Genußscheine  M  175  7  177
1897  500  000  1.  1.  r  —0—  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  115  —
1895  L  500  000  1.  7.  0  South  African  Territories.  Limited  .13,9  146
1898  LC  150  000  1.  1.  0  —  South  Eanst  Africh,  Limitell  .  .  .  6,9  7•9
1892  822  000  000  1.  1.  5  Ornuth  West  Africa  Co.  Limitcd.  3993  399
1893  869  100  1.  4.  O.Ulsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  350  —
1893  142200  1.  4  0  do.  Vorzugs  Anteile  80  –
1897  2100  000  1.  1.  D  —  Westafrik.  Pflanzgungsgesellschaft  Bibundi  90  #  95
1897  200  000  1.  1.  0  0  Westafr.  Pflanz.  Ges.  Victoria,  Stamm-Aktien  60  —
1897  2800  000  1.  1  8  —  6  do.  Vorzugs-Aktien  123  1226
1895  1  500000  1.  1.  0  —  Westdeutsche  Handels-  u.  Plantagengesellschaft  —  70

1  .
Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SM  68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="525" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

 

21.  Lahrgang  Berlin,  den  15.  Juni  1910.  Uummer  12.
Diese  Zeitschrift  ers  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens

einmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  ien  deutschen  Schutzgebieten-,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  viertelfährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
Vost  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verragsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schutzgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  d)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
find  an  die  Königliche  Hofbuchbandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWös,  Kochstraße  66—71,  zu  richten.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  Erteilung  einer
Sonderberechtigung  zum  Schürfen  und  Bergbau  an  den  Fiskus  des  Schutzgebiets  Deutsch-Neuguinea.  Vom  1.  März
1910  S.  491.  —  Allgemeine  Verfügung  des  Justizministers  und  des  Ministers  des  Innern,  betr.  Regelung  der  Vollstreckung
  militär=  und  zivilgerichtlich  erkannter  Gesamtstrafen  an  Personen  des  Beurlaubtenstandes  sowie  der  Voll--streckung
  von  Freiheitsstrafen,  die  von  Militärgerichten  auf  Grund  der  §9§  156,  160  und  161  des  Militärstrafgesetzbuchs
verhängt  sind.  Vom  11.  Mai  1910  S.  492.  —  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Abänderung
  der  Grenzen  der  Bezirke  Swakopmund  und  Lüderitzbucht.  Vom  28.  April  1910  S.  492.  —  Bekanntmachung
des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Ausfuhr  von  Angoraziegen,  Straußen  und  Straußeneiern
nach  Britisch  -Südafrika.  Vom  8.  Mai  1910  S.  493.  —  Beschluß  des  Bundesrats,  betr.  die  Außerkurssetzung  der
Eintalerstücke  deutschen  Gepräges  S.  493.  —  Personalien  S.  493.  .

Nichtamtlicher  Teil:  Kinderzahl  und  Kindersterblichkeit  unter  den  Eingeborenen  Kameruns  und  Deutsch-Ostafrikas
  S.  495.

Kamerun:  Die  Jabassi-Expedition  1908°09  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  498.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  Bondels  S.  499.  —  Aus  der  Namib  S.  501.  —  Bahnbilder  aus  Deutsch-Südwestafrika
  (mit  vier  Abbildungen)  S.  506.

RKolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Beiträge  zur  Lösung  der  Kautschukfrage  in  Kamerun  (mit  12  Abbildungen)
  S.  507.  »  ·

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  Baumwollernte  Agyptens  im  Jahre  1909  S.  518.
—  Schädigung  der  amerikanischen  Baumwollernte  durch  Frost  S.  519.  —  Stand  der  Baumwollsaaten  in  Mittelasien
S.  520.  —  Kakao-Ausfuhr  der  Dominikanischen  Republik  Januar  bis  März  1910  S.  520.  —  Kautschukausfuhr  aus
Jauitos  1909  S.  520.  —  Zur  allgemeinen  wirtschaftlichen  Lage  in  der  Kapkolonie  S.  521.  —  Einfuhr  Deutschlands
nach  Tripolis  1909  S.  521.  —  Handel  der  französischen  Kolonie  Gabon  S.  521.  —  Die  Hauptausfuhrartikel  der
AInsel  Mauritius  S.  522.  —  Transvaal  S.  522.  —  Basutoland,  Swasiland  und  Betschuanaland  S.  522.  —  Uganda-Schutgebiet
  S.  522.  —  Belgisch-Kongo  S.  522.

Vermischtes:  Deutscher  Kolonialkongreß  1910  S.  523.  —  Erklärung  von  Atafu  zum  Eingangshafen  der  Gilbertund
  Ellice-Inseln  S.  524.  —  Koloniale  Literatur  (VI.)  S.  524.  —  Koloniale  Preßstimmen  S.  526.  —
Verkehrs  -Nachrichten  S.  528.  —  Schiffsbewegungen  S.  532.—  Marktbericht  S.  538.  —  Kurse  deutscher
Kolonialwerte  S.  534.

————————WWsM——–2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-  Kolonialamts,  betr.  Erteilung  einer
Sonderberechtigung  zum  Schürken  und  Bergbau  an  den  Fiskus  des  Schutzgebiets
Deutsch-MNeuguinea.

Vom  1.  März  1910.

Auf  Grund  des  §  93  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  27.  Februar  1906  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  363)  wird  dem  Fiskus  des  Schutzgebiets  Deutsch-Neuguinea  eine  Sonderberechtigung
zur  ausschließlichen  Aufsuchung  und  Gewinnung  von  Phosphaten  für  die  gesamten  nordwestlichen
Inseln  des  Bismarck-Archipels  vorbehaltlich  bestehender  Rechte  Dritter  erteilt.

Berlin,  den  1.  März  1910.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Dernburg.
        <pb n="526" />
        W  492  2O

Allgemeine  Verfügung  des  Justizministers  und  des  Ministers  des  Innern,  betr.
Regelung  der  Vollstrechung  militär-  und  zZivilgerichtlich  erkannter  Gesamtstrafen  an
Dersonen  des  Beurlaubtenstandes  sowie  der  Vollstrechung  von  Freiheltsstrafen,  die
von  Militärgerichten  auf  Grund  der  §§  156,  160  und  161  des  (ilitärstrafgesetzbuchs

verhängt  sind.
Vom  11.  Mai  1910.

Auf  Grund  einer  zwischen  den  Bundesregierungen  und  dem  Herrn  Statthalter  in  Elsaß-Lothringen
  getroffenen  Vereinbarung  wird,  zugleich  mit  Zustimmung  des  Herrn  Reichskanzlers  (Reichs-Marine-Amt
  und  Reichs-Kolonialamt),  folgendes  bestimmt:

I.  Ist  an  Personen  des  Beurlaubtenstandes  eine  Gesamtstrafe  zu  vollstrecken,  die  sich  aus
militär=  und  zivilgerichtlich  erkannten  Strafen  zusammensetzt,  so  erfolgt  die  Vollstreckung  durch  den
Teil  (Militär=  oder  Zivilbehörde),  der  nach  dem  Gesamtbetrage  der  von  seinen  Gerichten  erkannten
oder  für  verwirkt  erachteten  Einzelstrafen  am  höchsten  beteiligt  ist.  Dies  gilt  auch  für  den  Fall,
daß  die  Gesamtstrafe  nicht  in  der  regelmäßigen  Form,  sondern  in  der  Form  einer  sogenannten
Zusatzstrafe  festgesetzt  ist.

Bei  Berechnung  des  Gesamtbetrags  der  Einzelstrafen  sind  der  Art  nach  verschiedene  Strafen
nach  ihrem  gesetzlichen  Geltungsverhältnisse  (§  21  des  Reichsstrafgesetzbuchs,  §  54  des  Militärstrafgesetzbuchs)
  in  Anschlag  zu  bringen.

Ergibt  sich,  daß  Militär=  und  Zivilbehörden  mit  einem  gleichen  Höchstbetrag  an  der  Gesamtstrafe
  beteiligt  sind,  so  ist,  falls  ein  Teil  bereits  eine  in  die  Gesamtstrafe  einbezogene,  ihr  gleichartige
Einzelstrafe  vollstreckt,  von  diesem  auch  die  Gesamtstrafe  zu  vollstrecken.  Anderenfalls  hat  der  Teil
die  Vollstreckung  der  Gesamtstrafe  zu  übernehmen,  dessen  Gericht  die  Gesamtstrafe,  sei  es  in  der
regelmäßigen  Form,  sei  es  in  der  Form  der  Zusatzstrafe,  festgesetzt  hat.

Eine  Erstattung  der  Kosten  der  Strafvollstreckung  findet  nicht  statt.

II.  In  den  Fällen  der  §§  156,  160  und  161  des  Militärstrafgesetzbuchs  find  die  militärgerichtlich
  verhängten  Freiheitsstrafen  von  den  Zivilbehörden  zu  vollstrecken  (zu  vergleichen  §  9  Nr.  1
Abs.  1  der  Militärvollstreckungsordnung,  §  8  Nr.  1  Abs.  1  der  Marine-Strafvollstreckungsordnung).

Ist  die  Tat  von  einem  Ausländer  im  Auslande  begangen,  so  wird  die  Strafvollstreckung
von  den  bürgerlichen  Behörden  des  Bundesstaats  übernommen,  dessen  Strafanstalt  (Anlagen  4  zur
Militärstrafvollstreckungsordnung  und  zur  Marine-Strafvollstreckungsordnung)  mit  dem  geringsten
Aufwand  an  Transportkosten  erreicht  werden  kann.  Hält  sich  der  verurteilte  Ausländer  in  einem
Schutzgebiet  auf  oder  verursacht  sein  Transport  dorthin  geringere  Kosten  als  sein  Transport  in  einen
Bundesstaat,  so  vollziehen  die  Behörden  dieses  Schutzgebiets  die  Strafe.

Freiheitsstrafen  von  kürzerer  Dauer  können  an  den  in  den  genannten  Paragraphen  bezeichneten
  Personen  zur  Vermeidung  lästiger  Transporte  soweit  als  möglich  von  den  Militärbehörden
gleich  im  Felde  vollstreckt  werden.

Berlin,  den  11.  Mai  1910.

Der  Justizminister.  Der  Minister  des  Innern.
Beseler.  Im  Auftrage:
v.  Kitzing.

 

Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Rbänderung  der
Grenzen  der  Bezirke  Swakopmund  und  Lüderitzbucht.
Vom  28.  April  1910.

§  1.  Mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  wird  als  Nordgrenze  des
Bezirks  Lüderitzbucht  beziehungsweise  als  Südgrenze  des  Bezirks  Swakopmund  der  Breitengrad
des  Sylvia-Hügels  bestimmt.

§  2.  Die  Verfügung  vom  12.  Oktober  1909,  betreffend  die  Selbständigmachung  und  Begrenzung
  der  Distrikte  Maltahöhe  und  Bethanien  und  Anderung  der  Nordgrenze  des  Bezirks
Lüderitzbucht  wird  insoweit  aufgehoben,  als  darin  die  Nordgrenze  des  Bezirks  Lüderitzbucht  anders
als  im  vorstehenden  §  1  bestimmt  worden  ist.

Windhuk,  den  28.  April  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.
        <pb n="527" />
        G5  493  ꝛ

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  detr.  die  Kusfuhr  von

Kngoraziegen,  Straußen  und  Strauzeneiern  nach  Britisch-Südafrika.

Vom  8.  Mai  1910.

Gemäß  §  3  der  Kaiserlichen  Verordnungen  vom  15.  Februar  1909,  betreffend  die  Ausfuhr
von  Angoraziegen  aus  dem  Schutzgebiete  Deutsch-Südwestafrika  und  betreffend  die  Ausfuhr  von
Straußen  und  Straußeneiern  aus  dem  Schutzgebiete  Deutsch-Südwestafrika  (Reichs-Gesetzbl.  S.  403
und  404)  findet  die  Bestimmung  des  §  1  der  erwähnten  Verordnungen  auf  die  Ausfuhr  von  Angoraziegen,
  Straußen  und  Straußeneiern  nach  allen  britischen  Besitzungen  Südafrikas  keine  Anwendung.

Von  den  britischen  Regierungen  Südafrikas  ist  bereits  im  Wege  der  Gegenseitigkeit  die
Ausfuhr  von  Angoraziegen,  Straußen  und  Straußeneiern  nach  Südwestafrika  nunmehr  zollfrei  gestattet.

Windhuk,  den  8.  Mai  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  28.  April  1910  in  Verfolg  der  am  27.  Juni
1907  beschlossenen  Außerkurssetzung  der  Eintalerstücke  deutschen  Gepräges  (vgl.  Bekanntmachung
vom  gleichen  Tage,  Reichs-Gesetzbl.  S.  401)  die  Bestimmung  getroffen,  daß  die  bei  den  Reichs=  und
Landeskassen  noch  eingehenden  Eintalerstücke  deutschen  Gepräges  durch  Zerschlagen  oder  Einschneiden
für  den  Umlauf  unbrauchbar  zu  machen  und  alsdann  dem  Einzahler  zurückzugeben  sind.  Ferner
hat  der  Bundesrat  sich  damit  einverstanden  erklärt,  daß  die  Kassen  der  Reichsbank  mit  diesen  Talern
in  gleicher  Weise  verfahren.

 

 

 

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts,
  Wirklichen  Geheimen  Rat  Dernburg  unter  Verleihung  der  Brillanten  zum  Roten
Adler-Orden  1.  Klasse  die  nachgesuchte  Dienstentlassung  zu  erteilen  und  den  Unterstaatssekretär  im
Reichs-Kolonialamt  Dr.  von  Lindequist  unter  Verleihung  des  Charakters  als  Wirklicher  Geheimer  Rat
mit  dem  Prädikat  Exzellenz  zum  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  zu  ernennen  und  mit  der
Stellvertretung  des  Reichskanzlers  im  Geschäftskreise  des  Reichs-Kolonialamts  nach  Maßgabe  des
Gesetzes  vom  17.  März  1878  (Reichs-Gesetzbl.  S.  7)  zu  beauftragen.

1
Dem  Wirklichen  Geheimen  Rat  Dernburg,  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts,  ist
anläßlich  des  Ausscheidens  aus  seinem  Amte  das  nachstehende  Allerhöchste  Handschreiben
zugegangen:

#  Da  Sie  zu  Meinem  Bedauern  auf  dem  Wunsche  bestanden  haben,  aus  Ihrem  Amnte  als  Staatssekretär
des  Reichs-Kolonialamts  entlassen  zu  werden,  habe  Ich  Mich  entschlossen,  Ihnen  durch  Order  vom  heutigen
Tage  den  erbetenen  Abschied  in  Gnaden  zu  bewilligen.  Ich  spreche  Ihnen  hierbei  Meine  vollste  Anerkennung
für  die  hervorragenden  Verdienste  aus,  die  Sie  sich  in  vierjähriger,  an  Erfolgen  reicher  Arbeit  um  die  ECntwicklung
  der  deutschen  Schutzgebiete  erworben  haben.  Als  Zeichen  dieser  Meiner  Anerkennung  habe  Ich  Ihnen
die  Brillanten  zum  Roten  Adler-Orden  erster  Rlasse  verliehen  und  die  Generalordenskommission  beauftragt,
Ihnen  die  Dekoration  zugehen  zu  lassen.  *r*

Ihr  wohlgeneigter  Kaiser  und  König
Neues  Palais,  den  9.  Juni  1910.  Wilhelm,  I.  R.
An  den  WMirklichen  Geheimen  Rat  Dernburg,  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Vortragenden  Rat  im
Reichs-Kolonialamt,  bisherigen  Geheimen  Regierungsrat  Dr.  Meyer-Gerhard,  zum  Geheimen
Ober-Regierungsrat  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Apothekenbesitzer
  Ludwig  Bernegau  in  Berlin-Halensee  in  Anerkennung  seiner  Verdienste  um  die  wirtschaftliche
  Hebung  der  westafrikanischen  Schutzgebiete  den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Der  bisherige  Regierungsbaumeister  Georg  Ruthe  ist  zum  Baninspektor  im  Reichs-Kolonialamt
  ernannt  worden.  2
        <pb n="528" />
        494  20

Raiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  6.  Juni  1910.
An  nachbenannte  Sanitätsoffiziere  und  -unteroffiziere  sind  folgende  Auszeichnungen  verliehen:
der  Rote  Adler-Orden  4.  Klasse:  dem  Stabsarzt  Dr.  Breuer,

der  Königliche  Kronen-Orden  3.  Klasse:

dem  Oberstabsarzt  Dr.  Meixner,

der  Königliche  Kronen-Orden  4.  Klasse:  den  Oberärzten  Dr.  Taute  und  Fischer,

das  Allgemeine  Ehrenzeichen:

den  Sanitätsfeldwebeln  Zehle  und  Patriok,  dem  Sanitäts-Vizefeldwebel

  Hoff,  dem  Sanitätsunteroffizier  Menne,  dem  ehemal.  Vizefeldwebel  Meyer.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.

A.  K.  O.

vom  17.  Mai  1910.

Kalau  v.  Hofe,  Leutnant  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  wird  zum  Oberleutnant  befördert.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)  vom  20.  Mai  1910.

1.  Der  bisherige  Intendanturdiätar  Lehmann  zum  kommissarischen  Intendantursekretär,

2.  die  bisherigen  diätarischen  Magazinauffeher  Schardt,  Kraemer,  Andrege  und  Deichselbohrer
  zu  kommissarischen  Magazinaufsehern,

3.  der  bisherige  Oberbüchsenmacher  Rosenthal  zum  kommissarischen  Waffenmeister  mit  der

Dienstbezeichunng  Oberbüchsenmacher,

4.  die  diätarischen  Büchsenmacher  bzw.  Waffenmeister  Ernstberger,  Owandner,  Jakoby,
Schoenemann,  Rumpf,  Smago,  Peter,  Hoff  und  Müller  zu  kommissarischen  Büchsenmachern

  bzw.  Waffeumeistern  —  ernannt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)  vom  13.  Mai  1910.

Das  Kommando  des  Oberarztes  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  Dr.  Stechele  zur  Dienstleistung
  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  ist  mit  dem  31.  Mai  1910  beendet.

 

 

Deutsch  -Ostafrika:

Die  Aus=  bzw.  Wiederausreise  haben  von
Neapel  aus  angetreten:  am  9.  Mai:  Sergeant
Weber;  am  30.  Mai:  Oberleutnant  v.  Marcos,
Stabsarzt  Dr.  Lott.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Neapel  eingetroffen:
am  25.  Mai:  Sanitätssergeant  Erler;  am  1.  Juni:
Feldwebel  Winkler,  Sanitätssergeant  Weiser,
überzähl.  Feuerwerker  Fiederling.

Kamerun.
Mit  Heimaturlanb  sind  am  30.  April  in
Hamburg  eingetroffen:  gFeldwebel  Bitzinger,

Sanitätssergeant  Flor,  Vigefeldwebel  Pichowicz,
Sanitätsfeldwebel  Frick,  Bizefeldwebel  Schwan.

Die  Aus=  bzw.  Wiederausreise  haben  von
Hamburg  aus  angetreten:  am  9.  Mai:  Bizefeldwebel
  Schneider,  Unteroffizier  Herner,  Feunerwerker
  Breuer;  am  25.  Mai  über  Südwestafrika:
  die  Sanitätsunteroffiziere  Mein,  Küken
und  Wacker;  am  10.  Juni:  Hauptmann  Schwartz,
Oberarzt  Dr.  Stechele.

Deutsch-Südwestafrika.

Dem  britischen  Konsul  für  Deutsch-Südwestafrika,
  Herrn  Ernst  Heinrich  Wilhelm  Müller,
mit  dem  Amtssitz  in  Lüderitzbucht,  ist  im  Namen
des  Reiches  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

Mit  Heimaturlaub  sind  am  24.  April  in  Cuxhaven
  eingetroffen:  Zahlmeister  Polewka,  die
Unterzahlmeister  Ganter,  Hahn,  Weckmann,
Roethig  und  Hennig.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Gerichtsassessor  Dr.  Seger,  die  Sekretäre
  Langkraer,  Mätz  und  Schwaebele,
die  Techniker  Beyer  und  Kleböhmer,  Stationsbeamter
  Hartig,  die  Polizeimeister  König,
Uebler  und  Helmchen,  Schlosser  Lehmann.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  haben  angetreten:
  am  9.  Mai:  die  Bureaugehilfen  Kühl
und  Musal,  Zollassistent  2.  Klasse  Freund;
am  25.  Mai:  Polizeimeister  Hin  ze;  am  9.  Juni:
Chemiker  Dr.  Fickendey,  Materialienverwalter
Gerlach.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  Regierungsrat  Krücke,  Bezirksamtmann
Dr.  Mansfeld,  Leiter  der  Versuchsanstalt
Dr.  Bücher,  Forstassessor  Reder,  Regierungsbaumeister
  Fritzen,  Geologe  Dr.  Mann,  Zollverwalter
  Berghaus,  Zollassistent  Krause,
Bureauassistent  Wichert,  die  Polizeiwachtmeister
George  und  Heist,  Maschinist  Rißler,  Buchhalter
  Vesper,  Hospitalverwalter  Lückerath,
Geologengehilfe  Neu,  Stationsassistent  Erdmann,
Zollbeamter  Westphal,  Materialienverwalter
Falkner;  am  9.  Mai:  Hauptzollamtsvorsteher
        <pb n="529" />
        W  495  20

Herz  und  Lokomotivführer  Kloß;  am  12.  Mai:
Sekretär  Tormann;  am  13.  Mai:  Distriktschef
Hauptmann  Fromm,  Magazinvorstand  Gruschka,
Hauptzollamtsvorsteher  Köhler,  Hafenmeister
Hellwig,  Bureauassistent  1.  Klasse  Kelz,  Bureaugehilfe
  v.  Thümen,  die  Polizeisergeanten  Faath,
Landzick,  Ludwig,  Kubeth,  Meyer,  Surén
und  Weber,  Kupferschmied  Hübner  und  Schlosser
Langholz.

 

Die  Aus=  bzw.  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  am  25.  Mai  von  Hamburg  aus

angetreten:  Oberleutnant  Fischer,  Leutnant
Kiekebusch.  *r“

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Hamburg  eingetroffen:
  am  11.  Mai:  Intendantursekretär

Hilliges;  am  4.  Juni:  Oberarzt  Kickton.

 

 

 

 

 

 

 

Tsichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Kinderzahl  und  Kindersterblichkeit  unter  den  Eingeborenen  Kameruns
und  Deutsch-Ostafrikas.

Von  Generaloberarzt  Professor  Dr.  Stendel.

Regierungsarzt  Dr.  Külz  hat  im  Beiheft  1
zum  „Archiv  für  Schiffs=  und  Tropenhygiene"“
1910  in  der  Arbeit  „Zur  Pathologie  des
Hinterlandes  von  Südkamerun“  Zahlenangaben
  über  Kinderzahl  und  Kindersterblichkeit
unter  einem  von  der  Kultur  noch  wenig  beeinflußten
  Volk  Kameruns  gebracht.  Seine  Angaben
darüber  sind  folgende:  v

Sehr  verbreitet  ist  im  Jaundebezirk  die  erfolgreiche
Anwendung  von  Abortivmitteln.  Indessen  war
es  mir  unmöglich,  die  sorgsam  geheim  gehaltenen
Pflanzen,  aus  denen  man  sie  bereitet,  zu  ermitteln.
Leider  hat  diese  Gepflogenheit  der  Fruchtabtreibung  in
der  letzten  Zeit  bei  vielen  Stämmen  ganz  auffällig
eugenommen,  so  daß  neuerdings  bisweilen  sogar  die
Häuptlinge  auf  der  Station  erscheinen  und  sich  über
diese  Unsitte  ihrer  Frauen  beklagen.  Es  liegt  darin
ein  sehr  ernstes  Symptom,  das  unsere  vollste  Aufmerksamkeit
  erfordert  bei  Abschätzung  aller  der  Gründe,  die
bisaher  eine  Vermehrung  der  Bevölkerung  verhindern.
Ich  habe  dieser  Kardinalfrage  aller  angewandten  Eingeborenenhygiene
  und  Kolonialwirtschaft  zugleich:  ist
die  Bevölkerung  unserer  Schutzgebiete  in  einer  Zunahme
begriffen  oder  geht  es  bergab  mit  ihr  ?,  überall  meine
Aufmerksamkeit  gewidmet.  Es  hat  sich,  soweit  nicht
nur  Schätzungen,  sondern  Zählungen  der  Männer,
Frauen  und  Kinder  vorliegen,  die  ernste  Tatsache  ergeben,
  daß  für  verschiedene  Stämme  des  an  sich  nur
mangelhaft  bevölkerten  Südkameruner  Inlandes  die
Fortpflan  zungsquote  bei  weitem  nicht  die  Hohe  hat,
die  den  augenblicklichen  Bevölkerungsstand  zu  erhalten,
geschweige  denn  zu  vermehren  vermag:  mit  anderen
Worten,  daß  sie  in  der  Degeneration  begriffen  sind.
Die  Mitteilung  der  Einzelheiten  der  diesbezünlichen
Beobachtungsergebnisse  liegt  außerhalb  des  Rahmens
dieser  Arbeit.  Nur  eine  Stichprobe,  die  ich  zur  Ergründung
  einer  sehr  wichtigen  Frage,  derjenigen  der
Kinderzahl  und  ihrer  Sterblichkeit  hielt,  sei,
als  ins  Gebiet  der  Pathologie  des  Kindesalters  gehörig,
  erwähnt.  Es  lag  mir  daran,  diese  Probe  vor
allem  an  einem  Stamme  angustellen,  der  sich  noch
möglichst  unbeeinflußt  von  unserer  Kultur  erhalten
hatte  und  so  ursprüngliche  Verhältuisse  darbot:  der
ferner  in  den  letzten  Jahrzehnten  von  keiner  verbeerenden
  Seuche,  wie  etwa  den  Pocken,  heimgesucht
war  und  bei  dem  auch  Geschlechtskrankheiten  noch  nicht
überhand  genommen  und  so  abnorme  Fortpflanzungs- 



anderen  Völkern

verhältnisse  bewirkt  hatten.  Diese  Bedingungen  erfüllte
der  etwas  abseits  der  großen  Verkehrostraßen  wohnende,
verhältnismäßig  kleine  Stamm  der  Etüms,  etwas
westlich  von  Jaunde.  Gleichzeitig  bot  sich  mir  eine
besonders  günstige  äußere  Gelegenheit,  die  erwünschten
Nachforschungen  unter  ihnen  zu  halten.  Ich  traf  auf
einem  meiner  Märsche  eine  nach  mehreren  Hunderten
zählende  Arbeiterkolonne,  die  beim  Wegebau  beschäftigt
war  und  nur  von  Leuten  gerade  dieses  Stammes  gestellt
  wurde.  Bei  ihr  befanden  sich  auch  203  Weiber
des  verschiedensten  Alters.  Der  den  Bau  beaussichtigende
  Offigier  stellte  mir  seine  Leute  bereitwilligst
für  meine  Erhebungen  zur  Verfügung.  Ich  lasse  zunächst
  die  reinen  Zahlenergebnisse  folgen:

 

 

 

 

1  31n—
2  z3—  5  3  )  Kinderlos
Lebensalter  m  z  —  waren
—  —  —  —o
der  Frauen  S.  s  3#  uunter  den
—  S—
*  ((  Befragten
l  *  i  4  K.
bis  zum  15.  Jahr8  3  2  35  —  92  v.  O.
16.  bis  20.  4  3  20—  84
21.  bis  30.  .  .  .  68  164  *#  54  7—  10
31.  bis  zur  Meno-  6
pause  46  18381  44  1—  9
Jenseit  der  Meno-  l
pause  27  1631  70  13  2—  —-—
Gesamtzahl.203  517  214  17

 

An  diesem  Resultate  ist  besonders  auffällig  die
verschwindend  geringe  Kinderzahl  gerade  der  jung  verheirateten
  Meiber.  Bei  den  Kuliurvölkern  ist  es  genau
umgekehrt,  und  in  Dentschland  haben  z.  B.  die  verheirateten
  Frauen  im  Alter  von  19  bis  20  Jahren  die
weitaus  hoöchfsten  relativen  Geburtengahlen.  Es  ist  mit
Bestimmtheit  anzunehmen,  daß  die  so  niedrige  Vermehrung
  der  sjugendlichen  Jahrgänge  bei  den  Eingeborenenweibern
  auf  das  Schuldkonto  der  Fruchtabtreibung
  zu  setzen  ist.  Die  Negermädchen  werden
schon  imKindesalter  verheiratet  und  auch  der  Geschlechtsverkehr
  setzt  sehr  geitig,  meist  vor  voll  erlangter  körperlicher
  Entwicklung,  ein,  nicht  aber  das  Kindergehären.
Da  bei  diesem  Stamme  der  Elüms  die  Fruchtabtreibung
meistens,  wenn  nicht  auoschließlich,  während  der  jungen
Jahre  des  Weibes  geubt  wird,  so  liegt  der  Gedanke
nicht  fern,  daß  sie  ursprünglich  —  viclleicht  auch  bei
—  den  instinktiven  Zweck  verfolgte,
        <pb n="530" />
        W  496  20

die  minderwertigen  Erstlingsfrüchte  unreifer  Weiber
auszuschalten  und  so  im  Interesse  einer  tüchtigen  Nachkommenschaft
  ein  Korrektiv  ihres  zu  frühen  Geschlechtsverkehrs
  zu  schaffen.  Weiter  ergibt  sich  aus  der  Tabelle
  die  enorm  hohe  Kindersterblichkeit  von  47  v.  H.
im  Durchschnitt,  wobei  ich  noch  hinzufügen  muß,  daß
fast  alle  Todesfälle  nach  Angabe  der  Mütter  in  die
früheste  Kindheit  fielen.  Um  die  Fruchtbarkeit  der
Weiber  an  sich  zu  veranschlagen,  darf  man  natürlich
nur  die  jenseits  ihrer  Menstrnation  angelangten  ins
Auge  fassen.  Da  27  von  ihnen  163  Kinder  geboren
haiten,  so  würde  das  die  hohe  Durchschnittsgahl  von
6  Kindern  für  eine  Frau  bedeuten.  Die  höchste  Einzelleistung,
  die  vorlag,  waren  12  Kinder.  Ulberraschend
groß  ist  für  ein  Naturvolk  die  Zahl  der  sterilen  Frauen.
Betrachten  wir  diejenigen  als  wirklich  unfruchtbar,  die
jenseits  des  30.  Jahres  noch  kein  Kind  haben,  so
würden  es  6  auf  73  =  8v.  H.  sein.  Auch  hierfür
müssen  wir  wohl  das  künstliche  Abortieren  mit  seinen
oft  gesundheitsschädigenden  Folgen  als  Ursache  anschuldigen.
  Was  unn  den  Kinderreichtum  anbetrifft,
so  stehen  die  von  mir  zu  einer  nüheren  Probe  gewählten
  Etuüms  sehr  günstig  da  im  Vergleich  zu  den
meisien  anderen  Nachbarstämmen.  Während  bei  ihnen
das  Verhältnis  der  Frauen  zu  den  Kindern  203:273
(--100:  135)  ist,  hat  sich  bei  den  Volkszgählungen
anderer  meist  eine  bedeutend  ungünstigere  Verhältniszahl
  ergeben,  wobei  gerade  die  am  längsten  kultivierten
am  schlechtesten  abschneiden,  so  daß  bei  ihnen  oft  auf
100  Frauen  noch  nicht  100  KRinder  entfallen.  Die  eben
erst  unterworsenen  Malkas  weisen  trotz  ihrer  jämmerlichen
  äußeren  Lebensbedingungen  die  hochste  Kinderzahl
  (100:  150)  auf!  Bei  näherem  Zusehen  liegen
allerdings  die  Verhältnisse  für  einen  direkten  Vergleich
deshalb  nicht  gang  einsach,  weil  selbst  bei  dicht  benachbarten
  Stämmen  völlig  verschiedene  Sitten  hinsichtlich
  der  Kinderernährung  und  der  geschlechtlichen
Abstinenz  herrschen,  die  bei  den  einen  nur  kurze  Zeit,
bei  anderen  hingegen  während  der  gangen  Dauer  der
oft  bis  ins  vierte  Lebensjahr  des  Kindes  ausgedehnten
Laktation  befolgt  wird.

Etwa  zu  gleicher  Zeit  hat  Oberarzt  Dr.  Peiper
  im  XIV.  Band,  1910,  des  „Archivs  für
Schiffs=  und  Tropenhygiene“  eine  Abhandlung
„Uber  Säuglingssterblichkeit  und  Säuglingsernährung
  im  Bezirk  Kilwa  (Deutsch-Ostafrika)“
  veröffentlicht.  Er  macht  hierbei  eine
statistische  Zusammenstellung  über  472  Frauen
auf  und  führt  bei  jeder  einzelnen  den  Stamm,
das  geschätzte  Alter,  die  lebenden  und  verstorbenen
Kinder  je  nach  Alter  und  Geschlecht  und  endlich
die  Todesursache  der  verstorbenen  Kinder  an.
Dazu  teilt  er  noch  folgendes  mit:

Die  Bevölkerung  an  der  nüste  ist  naturgemäß  sehr
gemischt.  Neben  den  Einheimischen  finden  sich  viele
Hörige,  die  oft  von  weither,  z3.  B.  vom  Njassasee,
stammen,  sowie  viele  Zugewanderte.  Nach  dem
Inneren  zu  folgt  dann,  entlang  der  Reiseronte,  die
Bevölkerung  der  Matumbi-Berge,  die  sich  bisher,  wie
vielsach  die  Bergvölker,  in  Sprache,  Sitte  und  Aussehen
  ziemlich  rein  erhalten  hat.  Im  Gegensatz  zu
den  schlanker  gebauten,  hellfarbigeren,  mit  Araberblut
vielfach  vermischten,  dem  Jslam  zumeist  angehörenden
Küftenbewohnern,  den  Wasuaheli,  sind  sic  breite,  stämmige.
  untersetzte  schwar  ze  Gestalten,  die  abgesondert
in  ihren  Bergen  leben  und  dem  FZetischglauben
huldigen.  Weiter  nach  Mesten  zu,  in  der  weiten
Cbene  des  Lugonju-Flusses,  folgt  dann  wieder  eine

 

gemischte,  meist  aber  schon  aus  Wangindos  bestebende
Bevölkerung.  die  in  der  Gegend  von  Madaba  und
weiter  nach  Süden  sich  rein  erhalten  hat.  Eiwa  bei
dem  Dorfe  Kaprimas  beginnt  nach  der  Küste  zu  die
Bevölkerung  wieder  eine  gemischtiere  zu  werden.
Weas  das  Alter  der  Frauen  anbelangt,  so  komme
dieses  naturgemäß  nur  schätzungsweise  angegeben
werden,  und  diese  Schätzungen  sind  bei  Negern  außerordentlich
  schwer.  Hervorheben  möchte  ich  übrigens,
daß  in  der  Statistik  nur  verheiralete  bzw.  in  riner
Art  Eheverhälmis  stehende  Weiber  Aufnahme  gefunden
  haben.  Bemerkenswert  ist,  ein  wie  geringes
Alter  die  Frauen  erreichen,  45  Jahre  alte  sind  nicht
allzu  häufig,  50  Jahre  alte  schon  selten,  und  diese
Frauen  sehen  schon  recht  gebrechlich  aus.  Weißhaarige
alte  Frauen,  wie  man  sie  in  Küftenstädten  wie  Rilwa,
wenn  auch  nicht  häufig,  so  doch  ab  und  zu  zu  sehen
bekommt,  habe  ich  auf  der  Reise  überhaupt  nicht  bemerkt,
  trotzdem  ich  behaupten  darf,  wohl  alle  Frauen
der  bereisten  Ortschaften  gesehen  zu  haben.  Das
Durchschnittsalter  aller  in  der  Liste  aufgeführten
Weiber  beträgt  28,15  Jahre.

Aus  der  Zusammenstellung  der  lebenden  und  verstorbenen
  Kinder  und  der  Todesursachen  ergibt  sich
nun  folgendes:

Von  den  lebenden  Kindern  waren:  m.

Sa.  432.

Im  zZustande  der  Schwangerschaft  waren:  22  Weiber.
Von  den  verstorbenen  Kindern  waren:  m.  291,  w.  251,

Sa.  542.

Bei  den  stattgehabten  Aborten  waren:  m.  21,  w.  13,

Geschlecht  nicht  festzustellen:  14,  Sa.  48.

Von  den  Zwillingsgeburten  waren:
2  Pärchen  m.  +  w.  (lebend),
1  Pärchen  w.  —+  w.  (tot).
Es  starben:
im  Aufstande  1905/06

211,  w.  221.

56  Kinder

an  Bronchialkatarrh  8  -
-Blutharnen.  ..  6e6D
Darmkatarrh.  .  .  .  .  .  .  .165  -
Frambösien.  .  .  .  .  26  -
-  Uleuts  tropieunn.  .  9
-Krämpfen  4
Lebeneschwäche  .  .  .  55
-WMalaria..  .  .  341  -
-  Nahrungsmangel  .  .  .  .  ..  36  -
=  den  Pocken  27  -
-Rheumatismus..  .  .  .  5  -
-Brandwunden  ......1  -
-  Anchylostomiasis.  ..  .  .  22
es  ertrank  1  -

wurde  als  Aufständischer  (Er—
wachsener)  gehängt

wurden  von  Löwen  zerrissen

wurden  von  Wangonis  erschlagen  2

starben  aus  den  Müttern  unbekannter
  Ursache  50

an  Kopsschmerzen  38  -

vn

S  Vt  —

A

Unter  den  Todesursachen  figuriert  an  erfter  Stelle
der  Darmkatarrh  mit  165  Toten.  Ach  bin  aber
über  zeugt,  daß  er  als  Todesursache  noch  höher  bewertet
  werden  muß.  Es  gehört  unter  seine  Rubrik
sicher  eine  ganze  Anzahl  der  „im  Aufstande“  sowie
„an  Nahrungsmangel“  verstorbenen  Kinder,  ferner
auch  wohl  viele  der  aus  unbekannter  Ursache  Verstorbenen,
  Fälle,  in  denen  die  Mütter  sich  nicht  mehr
der  Todesursache  erinnern  konnten.  Die  große  Zabl
der  Todesfälle  an  Darmkatarrh  wird  durch  die  m
einem  der  folgenden  Absätze  geschilderte  Säuglinge-
        <pb n="531" />
        W  497  20

ermährung  erklärlich:  alle  mit  Brei  zum  Teil  oder
ausschließlich  Ernährten  fallen  ihm  wohl  zum  Opfer.

Uber  die  anderen  Krankheiten  als  Todesursachen
ist  im  allgemeinen  nicht  viel  zu  sagen:  zum  Teil  sind
es  im  Bezirke  endemische,  wie  Malaria.,  Frambösie,
Anchylostomiasis.  Unter  „Blutharnen“  kann  man  sich
wohl  die  „Bilhargia“  vorstellen,  die  häufig  hier  beobachtet
  wird;  „Kopsschmerzen“  könnte  man  wohl  unbedenklich
  unter  die  Malariatoten  einreihen.  Da  in
der  Staristik  nicht  nur  Säuglinge,  sondern  alle  von
den  befragten  Müttern  geborenen  Rinder,  die  zum  Teil
schon  erwachsene  Leute  sind,  ausgenommen  wurden,
so  figuriert  auch  ein  im  Aufstande  Gehängter  darin.

Die  Aussichten  für  eine  erfolgreiche  Bekämpfung
der  Kindersterblichkeit  sind  meines  Erachtens  keine
ichlechten;  sie  wird  sich  aber  voraussichtlich  auf  lange
en  nur  in  einer  Richtung  bewegen  können:  in  der
Ubung  der  Hygiene  und  der  Bekämpfung  der  Eingeborenenkrankheiten
  überhaupt,  die,  wie  wir  ja  oben
gesehen,  neben  dem  Darmkatarrh  eine  recht  erhebliche
Rolle  spielen.  Und  in  dieser  Richtung  sind  im  Bezirke
schon  gure  Erfolge  zu  verzeichnen.  Pocken  sind  seit
Jahren  überhaupt  nicht  mehr  aufgetreten,  die  Durchimpfung
  der  etwa  90  000  Köpfe  zählenden  Bevölkerung
  erfolgt  seit  über  einem  Jahre  mit  hochvirnlenter,
in  Rilwa  selbst  gewonnener  Kälberlymphe,  die  Wurmkrankbeit
  hat  in  Anzgahl  und  Schwere  der  eingelnen
Falle  erheblich  nachgelassen.

Eine  direkte  Einwirkung  auf  die  Mütter  in  betreff
der  Kinderernährung  ist  natürlich  vorläufig  völlig  ausgeschlossen.
  Es  ist  aber  klar,  daß  in  friedlichen,
ruhigen  geitläuften,  wie  sie  jetzt  seit  drei  Jahren
wieder  im  Bezirk  herrschen,  wo  der  Ackerbauer  seiner
Beschäftigung  eifrig  nachgeht,  und  unter  günstigen
Ernteverhältnissen,  wie  sie  besonders  in  diesem  Jahre
hier  vorhanden  waren,  der  Ernährungsgustand  der
Bevolkerung  ein  ausgezeichneter  wird,  und  daß  damit
auch  die  Widerstandsfähigkeit  gegenüber  Krankheiten
wachst.  Die  Folge  werden  kräftigere  Kinder  und
grozerer  Milchreichtum  der  Mütter  sein.  Wic  günstig
solche  ruhige  Zeiten  auf  die  Kinderzahl  einwirken,  ist
auch  ohne  weiteres  aus  der  Statistik  zu  berechnen;  in
den  vielen,  in  die  Statistik  mit  einbezogenen  Jahren
vor  dem  Aufstande  1905/06  wurden  geboren:  m.  131,
w.  123,  in  Sa.  254  Kinder,  in  den  drei  Jahren  nach
dem  Aufstande  jedoch:  m.  78,  w.  98,  in  Sa.  176  Kinder.

Es  ist  also  mit  Sicherheit  zu  erwarten,  daß  bei
der  Fortdauer  friedlicher  Zeiten  und  bei  der  Fortemwicklung
  der  Eingeborenenhygiene  die  Kinderzahl
sich  weiter  erhöhen,  und  die  Säuglingssterblichkeit
noch  weiter  erheblich  nachlassen  wird.

Es  dürfte  von  Interesse  sein,  das  Ergebnis
der  beiden  Veröffentlichungen  zu  vergleichen.  Ich
habe  daher  versucht,  aus  der  genauen  Zusammenstelung
  Peipers  eine  Tabelle  auszuziehen,  welche
sich  direkt  der  Tabelle  von  Dr.  Külz  gegenüberstellen
  läßt.  Dabei  sind  die  von  Dr.  Peiper  aufgeführten
  Schwangerschaften  der  befragten  Frauen
und  ebenso  die  Fehlgeburten  außer  Acht  gelassen,
da  ich  annehme,  daß  Dr.  Külz,  welcher  hierüber
keine  Angaben  macht,  diese  ebenfalls  nicht  berücküchtigt
  hat.  Ebenso  habe  ich  die  einzige  15  jährige,
welche  unter  den  472  Befragten  sich  befindet,
weggelassen.

Dementsprechend  muß  bei  der  Vergleichung
auch  aus  der  Külzschen  Tabelle  die  erste  Zahlen-—
  der  Frauen  bis  zum  15.  Lebensjahre  ausscheiden.


 

Da  über  die  Menopause  sich  in  der  Peiperschen
  Tabelle  keine  Angaben  finden,  habe  ich  die
entsprechenden  Zahlenreihen  vom  31.  bis  40.
Lebensjahre  und  über  40  Jahre  alt  aufgenommen.

Die  eingeklammerten  Zahlen  bedeuten  die
entsprechenden  Werte  aus  der  Külzschen  Arbeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

E  G(—#ß
S  EEILE
S  *—....  .

·  l  4  —  2  Kinderlos
Lebensalter  5  "  2  #  *  waren  unter
der  Frauen  *—  S  2  den

—  *  .  s
.  —S  —Befragten
5  S  SESSES
GEe  E  Ac5
16  bis  2114  74  30  41  o  s-  63—  550
(24)  (4)  (3)  (0.  17)  (o,on(20  =  814  )
21  bis  30217  466  2511  54  2,15.  0.099631—  15
(68)  (164)  (88)  (54)  (2.10  (Il1—  10)
31  bis  409  271  11  67  2,803  -1
(bis  zur46)  (183),  (81)  (44)  (4,0)  (2,2))4—  9  .l)
Menopause)  k
über  4  1188  49  2,75  1444
(ienseits  der27)  (163)  (70)  (43)  (6,0)  (3,5)(2—  2)
Menopause)  *-l

Gesamtzahc471I929520j56il1,95"0,g7118-25vH.
(165)(514)«(242)s(47),(3,1)E(1,s)(»3:3-30-)

Wenn  man  die  Zahlen  beider  Tabellen  ver—
gleicht,  so  fällt  sofort  auf,  daß  die  ostafrikanische
Aufstellung  ein  weit  ungünstigeres  Ergebnis  zeigt
als  die  von  Kamerun.  Daß  die  Kindersterblichkeit
mit  56  v.  H.  noch  größer  ist  als  in  Kamerun  mit
47  v.  H.  läßt  sich  daraus  erklären,  daß  Oberarzt
Peiper  seine  Aufstellung  zum  Teil  bei  einer  Bevölkerung
  gewonnen  hat,  welche  kurz  zuvor  unter
Aufstand  und  Hungersnot  zu  leiden  hatte.  Daß
aber  auf  471  Frauen  im  Alter  von  mindestens
16  Jahren  im  ganzen  nur  929  Geburten  kommen,
also  durchschnittlich  nicht  einmal  ganz  zwei  Geburten
  auf  jede  Frau,  während  bei  der  Külzschen
Statistik  3,1  Geburten  auf  jede  Frau  fallen,  ist
bemerkenswert.  Wenn  man  bei  der  Aufstellung
von  Peiper  nur  die  Frauen,  welche  mehr  als
40  Jahre  alt  sind,  zählt,  beträgt  die  Geburtenzahl
pro  Frau  nur  2,75,  während  Külz  für  jede  Frau
jenseits  der  Menopause  sechs  Geburten  zählt.
Diese  geringe  Fruchtbarkeit  der  ostafrikanischen
Negerfrauen  ist  umso  auffallender,  als  Peiper  angibt,
  daß  er  in  seiner  Aufstellung  nicht  alle  Frauen
aufgenommen  habe,  sondern  nur  diejenigen,  welche
verheiratet  waren  bzw.  in  einer  Art  Eheverhältnis
gestanden  haben.  Sicher  wären  die  Zahlen  noch
ungünstiger  geworden,  wenn  Peiper  auch  den  Rest
mit  berücksichtigt  hätte.

Külz  berechnet  die  Zahl  der  sterilen  Frauen
bei  den  Etüms  in  Kamerun  auf  8  v.  H.  und  bezeichnet
  diese  Zahl  für  ein  Naturvolk  als  überraschend
  groß.  Nach  der  Aufstellung  von  Peiper

3
        <pb n="532" />
        W

19  v.  H.!

es  bei  den  frühreifen  Ostafrikanerinnen  auffallen,

daß  114  verheiratete  Frauen  im  Alter  von  16

bis  20  Jahren  nur  74  Geburten  gehabt  haben.

Dabei  ist  jedoch  in  Betracht  zu  ziehen,  daß

bei  den  Aufstellungen  das  Alter  nur  geschältzt  ist,

also  nur  annähernd  richtig  sein  kann.  Überhaupt
müssen  wir  damit  rechnen,  daß  in  den  Aufstellungen

manche  Fehler  enthalten  sind.  Peiper  gibt  zu,
daß  bei  seiner  Aufstellung  ein  Irrtum  durch  Verheimlichen
  von  Kindern  nicht  ganz  ausgeschlossen
sei.  Ja,  ich  möchte  es  sogar  für  möglich  halten,
daß  ältere  Eingeborenenweiber  bei  ihrem  schlechten
Gedächtnis  für  die  Vergangenheit  gar  nicht  immer
imstande  sind,  die  Zahl  ihrer  Kinder  und  die

 

498  20

ergeben  sich  für  die  Ostafrikanerinnen  17  bis
Die  geringe  Kinderzahl  der  jungen
Eingeborenenweiber  bis  zu  20  Jahren  führt  Külz
ebenso  wie  die  Sterilität  der  Frauen  auf  die
häufigen  Abtreibungen  der  Kameruner  Volksstämme
zurück.  Auch  in  der  Aufstellung  von  Peiper  muß

Zeit  ihrer  Geburten  vollständig  und  richtig  ar
zuzählen.

Trotz  der  zweifellos  vorhandenen  nicht  gering
Fehlerquellen  bilden  diese  Aufstellungen  aber  de
sehr  wertvolles  Material;  das  beweist  auch?
Vergleich  der  Külzschen  und  Peiperschen  Zahle
Da  wir  zur  Zeit  im  größten  Teil  unserer  Schy
gebiete  noch  nicht  imstande  sind,  eine  genaue  ð
völkerungsstatistik  durchzuführen,  sind  solche  W
stellungen  das  einzige  Mittel,  um  ein  Bild  ül
Zuwachs  oder  Abnahme  der  Bevölkerung  bei  ?
afrikanischen  Volksstämmen  zu  gewinnen.  9
durch  zahlreiche  Mitarbeit  mit  den  örtlichen  V
hältnissen  genau  vertrauter  Arzte  lassen  sich
vielen  noch  vorhandenen  Lücken  ausfüllen  und
jetzt  noch  anhaftenden  Fehler  vermeiden.  Dadus.
wird  erst  eine  feste  Grundlage  für  unser  Hand
geschaffen  und  ein  Urteil  darüber  gewonnen,
und  mit  welchen  Mitteln  wir  die  Verhältm
bessern  können.

—

 

NHachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Komerun.

Die  Jabasst-Expedition  1908/09.
Nach  den  Berichten  des  Hauptmanns  Freiherrn  v.  Stein.
(Hierzu  eine  Kartenskigze.)

Die  umfangreichen  Berichte  über  diese  für  die
Erschließung  des  weiteren  Hinterlandes  von  Jabassi
und  damit  des  mittleren  Teiles  von  Kamerun
wichtige  Expedition  können  an  dieser  Stelle  nur
ganz  auszugsweise  zum  Abdruck  gelangen.

Nachdem  Frhr.  v.  Stein  zunächst  (November
bis  Dezember  1908)  das  Gebiet  zwischen  Jabassi
und  Bamum  bereist  hatte,  unternahm  er  in  der
Zeit  vom  18.  Januar  bis  Ende  Februar  1909
einen  weiteren  Vorstoß,  der  ihn  von  Jabassi  über
Bangsom—Fombong—Kargaschi  in  das  Zusammenflußgebiet
  des  Nun  mit  dem  Mbam  und  von  dort
über  Abanda  durch  das  Inubutal  nach  Ndole,
Njamata  und  Jabassi  zurückführte.

Das  Gebiet  zwischen  Jabassi  und  dem  übergang
  über  den  Makombe  ist  hügelig,  gut  bewohnt
und  zwischen  den  eingesprengten  Streifen  richtigen
Urwaldes  stark  mit  Olpalmen  und  einzelnen
Kokospalmen  bestanden.  Jenseits  des  Makombe
wird  die  Gegend  auffällig  unfruchtbar  und  steinig;
sie  wird  von  waldigen  Höhen  von  100  bis  150  m
relativer  Höhe  durchschnitten.  Olpalmen  und  eingesprengte
  Graslandparzellen  sind  ziemlich  häufig.
In  der  Landschaft  Hung  wurde  eine  große  Haussa-Niederlassung
  mit  zahlreichen  gut  aussehenden

 

Buckelrindern  und  großen  Mengen  schönen  Klei
viehs  angetroffen.  Jenseits  des  Makombe  fint
sich  zunächst  noch  ein  größerer  Grenzwald,  da
aber  nimmt  das  schwach  besiedelte  Land  na
Fombong  zu  immer  mehr  den  Charakter  ein
Parklandschaft  mit  vielen  Olpalmen  an.  D
Steilanstieg  nach  dem  Gr.  und  ist  hier  800  b
1000  m  hoch,  meist  mit  Wald  und  Palmen  b
standen,  aber  immerhin  wesentlich  bequemer,  al
der  Aufstieg  bei  Babossa  auf  dem  Jabassi-Bamum-Weg,
  da  er  auf  halber  Höhe  einen  breite
Absatz  von  geringerer  Steigung  aufweist.  In
dessen  scheint  das  wenig  weiter  nördlich  ver
laufende  Nehebtal  vielleicht  für  den  Aufstieg  nock
besser  geeignet  zu  sein.  Auf  der  Höhe  ist  den
nun  begiunenden  Grasland  ein  Urwaldsaum
westwärts  vorgelagert.  Östlich  sind  dem  Platean
lange  Zungen  von  nach  Osten  immer  niedriger
werdenden  Bergzügen  aufgesetzt.  Das  hügelige
Grasland  mit  eingesprengten  Waldparzellen  erstreckt
  sich  bis  zum  Nun.  Es  fällt  im  allgemeinen
von  Norden  nach  Süden  leicht  ab,  obwohl  in
seinen  südlichen  Partien  wieder  300  bis  400  m
hohe  aufgesetzte  Berge  den  Horizont  begrenzen.
Als  Wasserscheide  zwischen  verschiedenen  Stromsystemen
  ist  es  recht  wasserarm,  aber  wildreich:
die  Nächte  waren  sehr  kalt.

Die  in  seiner  Mitte  gelegenen  Kargaschidörfer
sind  erst  wenige  Jahre  alt.  In  der  Hauptsache
besteht  die  Bevölkerung  aus  Tibati-Leuten,  ferner
aus  einer  großen  Haussa-Niederlassung  und  aus
        <pb n="533" />
        -

mMFm—F]m———-2
+#
        <pb n="534" />
        W  499  20

versprengten  Leuten  aus  Wute,  Bamum,  Bafia,
Biongele  usw.  Ja  sogar  eine  kleine  Ansiedlung
von  Lagos-Leuten,  die  sich  auf  dem  Landwege
cingefunden  haben,  wurde  festgestellt.

Beim  Weitermarsch  nach  dem  Nun  wurden
vereinzelte  Löwen=  und  Hyänen=  sowie  sehr  viele
Leopardenfährten  beobachtet.  Der  schmale,  aber
t'iefe  Nschebo  und  der  reißende  Nun  mit  sehr
breitem  inselbesäten  Felsbett  dürften  in  der  Regen-Seit
  kaum  passierbar  sein.  Beide  Flüsse  sind  bis
ur  Bamumstraße  hinauf  an  ihren  Ufern  unhewohnt
  und  bieten,  zusammen  mit  den  Schnellengebieten
  des  Mbam,  den  wenigen  noch  vorhandenen
  Flußpferden  Westkameruns  einen  der
letzten  Zufluchtsorte.

Ostlich  von  Nun  wird  das  Gelände  noch
hügeliger  und  findet  in  drei  auffälligen  Bergspitzen
von  etwa  200  m  relativer  Höhe  nahe  bei  Banja
zeine  höchsten  Erhebungen.  Waldparzellen,  reich
an  Kickria,  bedecken  etwa  zwei  Fünftel  des  Gebietes
  zwischen  Mbam  und  Nun.  In  Banja  findet
sich  ebenfalls  eine  jüngere  Haussa-Niederlassung.
Die  Balom-Ansiedlungen  find  zerstreut  und  klein,
ader  zahlreich.  Die  Kickria-Pflanzung  der  Firma
Arfred  Schmidt  in  Banja  ist  noch  sehr  jung,  ercheint
  aber  nicht  aussichtslos.

Durch  hügeliges,  mit  häufigen  Waldparzellen
gemischtes  Grasland  wurde  Abinschu  erreicht,  wo
bereits  Durrah  den  Maisanbau  der  westlicher  gelegenen
  Graslandschaften  zu  ersetzen  beginnt.  Von
Abinschu  aus  wurde  in  der  Nacht  ein  etwa  10  km
weiter  östlich  gelegener  größerer  Mbamfall  deutlich
gehört.  Südlich  des  etwa  60  m  breiten,  auf
einer  Fähre  zwischen  massenhaften  kleinen  Schnellen
überschrittenen  Nun  liegt  der  Sitz  des  auf  der
Karte  bisher  mit  Musche  bezeichneten  Balom-Hauptchefs
  Wonang.  Von  hier  wurde  über  den
Mbam  bis  Sase  vorgestoßen.  Sase  ist  identisch
mit  der  alten  Wute-Siedlung  „Ngute“  oder
„Kudue“.  An  Stelle  der  Wute  sind  hier  überall
neue  Balom-Dörfer  entstanden.

Der  Mbam-Ubergang  liegt  mitten  in  einem
ausgedehnten  Schnellengebiet;  das  Flußbett  zeigt
bei  einer  Breite  von  300  bis  400  m  massenhafte
Klippen.  An  eine  Schiffbarkeit  des  Flusses  ist
nicht  zu  denken.

Auf  dem  Rückweg  zur  Küste  wurde  zunächst
der  Hauptort  Abanda  des  Jambetalandes,  in
einer  mit  vielen  Buschparzellen  untermischter
Graslandschaft,  berührt.  Die  Häuser  sind  hier
im  Gegensatz  zu  den  meist  üblichen  Rundhütten
eckige  Lehmhütten.  Schon  hier  beginnen  in  den
Buschparzellen  bereits  massenhaft  Olpalmen  aufzutreten,
  die  an  Zahl  und  Dichtigkeit  küstenwärts
3lner  mehr  zunehmen.  Durch  eine  wellige,

isserreiche  Baumsteppe  führte  der  Weg  nach

 

Biongele.  Unterwegs  fielen  Blöcke  eines  Schmeleflusses
  von  hohem  spezifischen  Gewicht  auf;  die
mitgebrachten  Proben  wurden  von  der  Landeskulturanstalt
  in  Victoria  für  Lava  erklärt,  obwohl
weit  und  breit  kein  sonstiges  Eruptivgestein  oder
eine  vulkanische  Bergformation  zu  bemerken  war,
die  Blöcke  vielmehr  auf  Gneis  und  Granit  auflagen.


Der  Steilabstieg  von  dem  Inlandplateau,  der
einige  Stunden  westlich  Biongele  mit  ziemlich
scharfem  Ubergang  vom  Grasland  in  das  Waldgebiet
  hinabführt,  ist  viel  weniger  schroff  markiert,
wie  überall  weiter  im  Norden.  In  zusammenhängendem
  Wald  beginnt  zunächst  ein  ungefähr
450  m  hoher  Steilabstieg  bis  etwa  Mandi,  von
wo  daun  in  durchaus  waldbedeckter  Mittelgebirgslandschaft
  bis  Mweledik  hin  das  Gelände
sich  stetig  senkt.  Die  Bewohner  dieses  Gebietes
sind  Bane  sprechende,  den  Bakoko  nahe  verwandte
Stämme.  Das  Gelände  ist  längs  der  Hänge  des
Hombotales  nach  Ndogobu  zu  recht  schwierig  und
steinig.  In  Ndogobu  machten  sich  bereits  direkte
Handelsbeziehungen  zu  Jabassi  bemerkbar,  wie
die  ziemlichen  Mengen  der  versandfertig  gemachten
Palmkerne  bewiesen.

Nach  Überschreitung  der  hohen  und  steinigen
Wasserscheide  zwischen  Hombo=  und  Molotal  wurde
in  letzterem  abwärts  marschiert,  die  Mündung
des  Molo  in  den  50  bis  60  m  breiten  Inubu
erreicht  und  dann  auf  den  Hängen  des  400  bis
600  m  hohen,  waldbedeckten  südlichen  Talrandes
des  Inube  weiter  marschiert.  Nach  abermaliger
Durchwatung  des  Inube  wurden  die  Mittelgebirgszüge
  des  nördlichen  Talrandes  erstiegen,
die  offenbar  die  fast  bis  an  den  Makombe  nach
Westen  reichenden,  sich  auflösenden  und  sich  allmählich
  abdachenden  Ausläufer  des  vom  Fombong-Anstieg
  her  gesichteten  Steilrandes  darstellen.

Die  letzte  vorgelagerte  Steilrandstufe  nach  dem
Makombe—JInube-Zusammenfluß  wurdein  stundenlangen
  Waldbergen  mit  geringen  relativen  Höhendifferenzen
  bei  einer  Gesamthöhe  von  etwa  500  m
passiert.  In  der  Banenlandschaft  Ndole  wurde
der  Anschluß  an  die  alte  Schimmelpfennigsche
Route  erreicht.

75

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Bondels.)

Einem  Berichte  des  Bondelskommissars,  Oberleutnants
  Ebeling,  entnehmen  wir  über  das

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  331  und  S.  385f.
        <pb n="535" />
        G  500  20

Verhalten  der  Bondels  im  Jahre  1909/10
die  nachstehenden  Einzelheiten:

Seit  der  Bewegung,  welche  durch  die  Rolfbande
  im  vergangenen  Jahre  hervorgerufen  wurde,
haben  sich  die  Bondels  ruhig  verhalten;  sie  scheinen
mit  ihrem  Schicksal  ausgesöhnt  zu  sein.  Jedenfalls
  sind  Unruhen  in  größerem  Maßstabe  nicht
mehr  zu  befürchten,  schon  allein  deswegen  nicht,
weil  waffenfähige  Männer  niemals  in  einer  größeren
  Zahl  in  den  Lokationen  oder  in  deren  Umgebung
  vereinigt  sind.  Hiervon  abgesehen,  ist
aber  auch  das  Vertrauen  der  Bondels  zur  Regierung
  offensichtlich  im  Wachsen  begriffen.  Sie
fühlen  sich  unter  den  augenblicklichen  Verhältnissen
anscheinend  wohl  und  denken  nur  ungern  an  die
Kriegszeiten  zurück.

Die  Führung  der  Bondels  war  im  Berichtjahre
  im  allgemeinen  gut.  Sie  sind  willig  und
bescheiden;  Betteln  und  Trunksucht  haben  mehr
und  mehr  nachgelassen.  Von  Viehdiebstählen  ist
seit  Abraham  Rolf  nichts  bekannt  geworden.
Infolgedessen  lag,  abgesehen  von  kleineren  Vergehen,
  die  meist  disziplinarisch  bestraft  wurden,
nur  selten  Veranlassung  vor,  strafrechtlich  gegen
die  Bondels  vorzugehen.  Die  exemplarische  Bestrafung
  Abraham  Rolfs  und  seiner  Bande  hat
einen  guten  Einfluß  auf  sämtliche  Bondels  gehabt.
Die  Anwesenheit  der  Großleute  bei  der  Gerichtsverhandlung
  war  ebenfalls  sehr  heilsam.  Das
gefällte  Urteil  wurde  allgemein  für  gerecht  gehalten:
  „Was  der  Mensch  säet,  das  wird  er
ernten“,  sagte  der  Kapitän.

Lediglich  die  Bondels  von  Hairachabis,  die
erst  kürzlich  dem  Kommissariat  unterstellt  wurden,
geben  noch  zu  Klagen  Veranlassung.  Sie  treiben
sich  noch  viel  umher,  fallen  den  Farmern  zur
Last  und  wollen  nur  ungern  arbeiten.  Wenn  sie
arbeiten,  laufen  sie  nach  einigen  Wochen  wieder
weg  oder  zwingen  durch  ihre  Faulheit  den  Dienstherrn,
  sie  wieder  fortzuschicken.

Die  Kopfzahl  der  Bondels  beträgt  673  Männer,
781  Weiber  und  412  Kinder,  insgesamt  1866
Seelen.  Diese  Zahlen  können  jedoch  nicht  als
genau  bezeichnet  werden,  da  die  Zählung  durch
das  Kommissariat,  insbesondere  auf  den  Farmen
nordöstlich  von  Warmbad,  noch  nicht  überall
durchgeführt  ist.

Von  den  Bondels  arbeiteten  zur  Zeit  des
Berichtes  461  Männer;  die  anscheinend  sehr  große
Zahl  der  nicht  arbeitenden  Männer  erklärt  sich
teilweise  dadurch,  daß  alle  Bondels  über  sieben
Jahre  eine  Paßmarke  erhalten  und  als  „Männer“
geführt  werden.  Ferner  arbeiteten  155  Weiber.
Hieraus  ergibt  sich,  daß  die  Arbeitswilligkeit  bei
den  Bondels  in  steigendem  Maße  vorhanden  ist.
Eine  Weigerung,  dorthin  zu  gehen,  wohin  das

 

Kommissariat  die  Arbeiter  schickt,  kommt  nicht  vor.
Sie  haben  keine  Furcht  mehr,  sich  weiter  von
ihrem  Wohnsitz  zu  entfernen,  und  melden  sich
teilweise  freiwillig  dazu.  Es  arbeiteten  Leute  in
Lüderitzbucht,  Kalkfontein,  Kuibis,  Keetmanshoop,
Churutabis  usw.  Die  Arbeitgeber  sprechen  sich
sehr  befriedigt  über  die  Bondels  aus  und  bitten
ständig  um  neue  Arbeiter,  so  daß  das  Kommissariat
nicht  immer  in  der  Lage  ist,  allen  Nachfragen
gerecht  zu  werden.

Der  Bondel  ist  aber  nicht  nur  ein  guter
Arbeiter,  sondern  zeigt  auch  großes  Geschick  für
Sattler-,  Schuster-,  Tischler=  und  Schmiedearbeiten,
so  daß  die  Möglichkeit  vorhanden  ist,  die  Bondels
als  gute  und  billige  Handwerker  auszubilden.

Was  den  Viehbestand  der  Bopndels  betrifft,
so  erhielten  sie  nach  dem  Friedensschluß  insgesamt
3278  Bockins  zugewiesen.  Hiervon  ist  infolge
Alters  und  der  Dürre  des  Sommers  1908/09
ein  beträchtlicher  Teil  eingegangen,  so  daß  nur
noch  ein  Viehbestand  von  44  Ziegenrammen,
1995  Ziegen,  910  Lämmern,  21  Schaframmen,
415  Schafen,  59  Lämmern  vorhanden  war.  Eine
erneute  Zählung  hat  inzwischen  nicht  mehr  stattgefunden.
  Jedoch  hat  sich  inzwischen  die  Zahl
des  Kleinviehs  infolge  des  vergangenen  guden
Regenjahres  wieder  etwas  gehoben  und  verspricht
sich  weiter  zu  vermehren.  Es  gibt  allerdings
Leute,  die  kein  Stück  Vieh  mehr  haben.  Die
Weide  in  den  Lokationen  ist  vorzüglich,  allerdings
ist  es  fast  nur  Großviehweide.

Die  Bondels  sind  im  allgemeinen  ganz  gute
Viehzüchter,  wenn  sie  auch  auf  diesem  Gebiete
bei  weitem  nicht  an  die  Hereros  heranreichen.

Die  Versuche  auf  dem  Gebiete  des  Ackerund
  Gartenbaues  sind  noch  im  Anfangsstadium.
Eingeborenengärten  sind  in  Warmbad,  Haib  und
Dreihuk  angelegt  worden.  An  den  beiden  letzteren
  Orten  werden  durch  den  Anbau  von  Tabal,
Mais,  Hafer,  Luzerne,  Melonen  usw.  ganz  gute
Erträgnisse  erzielt,  obwohl  die  Wasserverhältnisse
noch  mancherlei  zu  wünschen  übrig  lassen.

Dagegen  will  der  Garten  auf  der  Werft
Warmbad  nicht  recht  gedeihen.  Trotzdem  der
Boden  3/4  m  tief  ausgehoben  und  gute  Erde  aus
Haib  und  Dreihuk  dafür  verwendet  wurde,  stirbt
alles  nach  kurzer  Zeit  wieder  ab.  Das  Wasser
scheint  zu  brackig  zu  sein  und  die  keimenden
Pflanzen  zu  töten.

Außer  diesen  Eingeborenengärten  sind  in  Haib
und  Dreihuk  Stationsgärten  vorhanden,  welche
als  Mustergärten  bezeichnet  werden.

Die  Sterblichkeit  unter  den  Bondels  ist
verhältnismäßig  groß,  größer  als  die  Zahl  der
Geburten.  Im  Jahre  1909  starben  18  Männer,
        <pb n="536" />
        G  501  20

24  Weiber  und  21  Kinder.  Sehr  verbreitet  ist
unter  den  Bondels  die  Syphilis,  Tripper,  Malaria,
auch  Ruhr.  Die  Errichtung  eines  Eingeborenenlazaretts
  in  Warmbad  erscheint  zur  Besserung  der
Gesundheitsverhältnisse  durchaus  notwendig.

Am  5.  März  d.  Is.  starb  in  Gabis  der
Kapitän  Johannes  Christian.  Als  sein  Nachfolger
  käme  an  sich,  da  die  Kapitänschaft  bei  den
Bondels  erblich  ist,  dessen  ältester  Sohn  Wilhelm
in  Betracht.  Dieser  ist  aber  nach  Angabe  der
Mission  erst  18  Jahre  alt  und  jener  Stellung
daher  noch  nicht  gewachsen.  Es  ist  beabsichtigt,
eine  einstweilige  Regelung  der  Nachfolge  dahingehend
  zu  treffen,  daß  dem  jungen  Wilhelm  bis
zu  seiner  Großjährigkeit  ein  Rat,  bestehend  aus
den  drei  Werftältesten  von  Dreihuk,  Haib  und
Warmbad,  zur  Seite  gesetzt  wird.  Der  Vorschlag
einer  solchen  Regelung  hat  auch  ohne  jede  Unruhe
  und  Erregung  Zustimmung  bei  den  Bondels
gefunden.

Es  steht  zu  erwarten,  daß  der  Stamm  der
Bondels,  wie  nunmehr  seit  drei  Jahren,  auch
in  Zukunft  friedlich  in  den  Lokationen  leben  und
der  Arbeit  nachgehen  wird.

AKus  der  Namib.
Von  E.  Seydel,  Kaiserl.  Distriktschef  in  Maltahöhe.

J.
Eine  Namib-Expedition.“)

Noch  vor  einigen  Jahren  galt  eine  Durch—
querung  der  Namib  zwischen  dem  24.  und
26.  Grad  südlicher  Breite  für  undurchführbar.
Wiederholt  war  es  versucht  worden,  von  Malta—
höhe  aus  den  Atlantischen  Ozean  zu  erreichen,
u.  a.  auch  von  dem  im  Aufstand  gefallenen  Bezirksamtmann
  v.  Burgsdorff;  aber  immer  vergebens.
  Erst  in  diesem  Jahre  gelang  es  einzelnen,
  zuerst  einer  Patrouille  unter  Führung
des  Hauptmanns  v.  Rappord  aus  Ohamis,
später  einem  Prospektor  Stillger  aus  Bethanien,
bald  darauf  einer  kleinen  Expedition  des  Hauptmanns
  v.  Wolf  in  Duwisib,  das  Meer  zu  erreichen.
  Die  Hoffnung,  Diamanten  zu  finden,
war  bei  den  zwei  zuletzt  genannten  Expeditionen
die  Triebfeder.  Das  Beispiel  lockte,  und  andere
folgten.  Auch  der  Führer  des  in  Maltahöhe
stationierten  Zuges  Schutztruppe,  Oberleutnant

*)  Über  die  hier  (im  Teil  1)  geschilderte  Erpedition
wurde  bereits  früher  (vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,
—.  230  ff.)  von  Oberleutnant  Trenk  berichtet.  Es  ist
demgemäß  auch  auf  die  damals  beigegebene  RKartenskizgze
  zu  verweisen.

 

Trenk,  trug  sich  schon  lange  mit  dem  Plane,
die  Namib  zu  durchqueren,  daselbst  womöglich
neue  Wasserstellen  zu  entdecken  und  festzustellen,
ob  sich  Buschleute  in  größerer  Zahl  in  der  Wüste
aufhalten.  Zu  einer  solchen  Namib-Patrouille
gehören  aber  Reit=  und  Tragkamele,  und  die
konnte  Oberleutnant  Trenk  bisher  nie  erhalten.
Da  traf  es  sich  glücklich,  daß  Gouverneur
v.  Schuckmann  im  Juli  1909  Maltahöhe  besuchte.
  Er  ließ  sich  über  die  Durchführbarkeit
einer  Kamelexpedition  in  die  Namib  ausführlichen
Bericht  erstatten,  ebenso  über  die  Ziele,  die  damit
erstrebt  werden  sollten.  Der  Gouverneur  genehmigte
  dann  die  Ausführung  der  Expedition,
stellte  dazu  die  Forderung,  daß  den  Buschleuten.
nur  friedlich  gegenüber  getreten  werden  dürfte,
und  ordnete  an,  daß  der  Verfasser  dieses  Berichts
  an  der  Expedition  teilnehmen  sollte.

Die  Vorbereitungen  wurden  schnell  getroffen.
Als  Führer  wurden  drei  Buschleute:  An-Gaib,
Nabib  und  Navosab  mitgenommen.  An  Instrumenten
  standen  zwei  Kompasse  und  ein  Höhenmesser
  zur  Verfügung;  ein  Kamel  trug  eine  komplette
  Heliographenausrüstung,  ein  anderes  Apotheke,
  Krankenbahren  und  Krankenzelt.

Am  10.  August  nachmittags  brach  die  Expedition
  von  Gorab  auf.  Ich  stieg  zum  ersten
Male  auf  ein  Reitkamel.  An  den  Kamelschritt
und  Paßgang  (Trab)  gewöhnt  man  sich  schnell.
Das  Kamelreiten  ist  nach  meinen  Erfahrungen
eine  wunderbar  bequeme  und  angenehme  Sache.
Im  Verlaufe  der  Expedition  wirkte  ja  oft  störend,
daß  die  Tiere,  um  sie  in  gleicher  und  flotter
Gangart  zu  halten,  viel  mit  dem  Schambock,
der  Nilpferdpeitsche,  geschlagen  werden  mußten;
aber  da  ich  das  Glück  hatte,  ausgesucht  gute
Tiere  unter  mir  zu  haben,  blieb  mir  die  Prügelarbeit
  meist  erspart.  Wir  legten  am  10.  August
35  km  zurück  und  bezogen  am  Fuße  der  Nubib-Berge
  das  erste  Nachtlager.  Bis  hierher  war
auch  noch  ein  Farmer  v.  Koenen  aus  Satansplatz
  (Bezirk  Gibeon)  in  unserer  Gesellschaft;  er
wollte  der  Expedition  mit  zwei  Kamelen.  folgen,
im  wissenschaftlichen  Interesse  und  um  nach
Mineralien  zu  schürfen.  Leider  blieb  sein  Eingeborener
  mit  seinem  Kamel  zurück,  erreichte  den
Anschluß  an  unsere  Abteilung  nicht  wieder  und
zwang  so  Herrn  v.  Koenen,  selbst  umzukehren.

Am  11.  Angust  wurden  nur  16  km  bis  zum
Nubib-Revier  marschiert.  Etwa  12  km  nordöstlich
  von  unserem  Rastplatz  liegt  in  den  Bergen
gleichen  Namens  die  Wasserstelle  Nubib;  sie  ist
nur  für  Menschen  und  Pferde  zugänglich,  Ochsen
oder  Kamele  können  sie  nicht  erreichen.  Am
Nubib-Fluß  trafen  wir  Teilnehmer  einer  Diamantenexpedition.
  Von  ihnen  erhielten  wir  wichtige
        <pb n="537" />
        G  502  2C

Aufschlüsse  über  den  Weg  zur  Küste,  welche  jene
Expedition  allerdings  selbst  nicht  erreicht  hatte.

Westlich  von  den  Nubib-Bergen  begannen  die
Dünen;  sie  sind  reich  mit  Gras  bewachsen,  steigen
bis  80  km  an  und  fallen  nach  Westen  um
160  m.  Unser  Weg,  der  durch  Tier=  und  Wagenspuren
  von  Diamantenepxpeditionen  deutlich  gekennzeichnet
  war,  führte  uns  noch  vor  Einbruch  der
Nacht  wieder  in  eine  Fläche.  In  dieser  hatte
eine  Patrouille  des  Zuges  Maltahöhe,  welche
auf  Pferden  beritten  bis  Chowachasib  uns
vorausmarschierte,  um  zwischen  der  Expeditionstruppe
  und  Maltahöhe  die  Fühlung  möglichst
lange,  eventuell  auf  heliographischem  Wege,  aufrechtzuerhalten,
  Rast  gemacht.  Als  die  Pferde
der  Patrouille,  etwa  10  Stück,  unsere  Kamele
witterten,  gingen  sie  trotz  der  Spannfesseln  an
den  Beinen,  im  Galopp  nach  Westen  ab.  Da
die  Pferde  in  Richtung  unseres  Weges  wegliefen,
blieb  uus  nichts  weiter  übrig,  als  zu  halten,
weil  die  Pferde  so  unruhig  geworden  waren,
daß  nur  durch  Niederlegen  der  Kamele  an  ein
Einfangen  zu  denken  war.  Mitternacht  war
vorüber,  als  es  der  Patrouille,  die  etwa  10  km
zu  Fuß  den  Pferden  nacheilen  mußte,  endlich
gelang,  ihrer  Tiere  wieder  habhaft  zu  werden.
Pferde,  auch  Maultiere  werden  durch  den  Geruch
des  Kamels  immer  wieder  in  Aufregung  versetzt,
so  lange  sie  sich  nicht  durch  längeres  Zusammenleben
  daran  gewöhnt  haben.

Am  nächsten  Morgen  passierte  es  mir,  daß
ich  mit  meinem  Kamele,  stürzte.  Da  das  Kamel
jedoch  nur  nach  und  nach,  nicht  gleich  in  seiner
ganzen  Länge  hinstürzt,  ist  das  Stürzen  für  den
Reiter  mit  keiner  großen  Gefahr  verbunden.
Bei  Tagesaubruch  erreichten  wir  die  Chowachasib-Berge;
  in  ihnen  befindet  sich  eine  Wasserstelle,
die  aber  nur  für  wenige  Menschen  Trinkwasser
hergibt.  Chowachasib  liegt  76  km  westlich  Gorab,
wir  hatten  uns  unserem  Ziele,  dem  Ozean,  also
schon  beträchtlich  genähert.

Vom  12.  auf  den  13.  wurde  eine  Gewalttour
  gemacht:  55  km  in  elf  Wegstunden,  unter
recht  schwierigen  Verhältnissen,  bei  hohen  Dünen
und  Sandsturm.  Bei  dem  Dünenmarsch  nach
Hauchab  bewährte  sich  der  junge  Buschmannführer
  Nowosab;  immer  führte  er  so,  daß  wir
um  die  schlimmsten  Flugsanddünen  herum  und
an  gefährlichen  Dünenkesseln  vorbei  kamen,  und
das  in  stockfinsterer  Nacht.  Als  der  anbrechende
Tag  des  13.  August  uns  kurz  vor  den  Hanchab-Bergen
  fand,  hatte  sich  der  Sandwind  gelegt;
im  Morgenrot  boten  auch  die  Dünenkämme  und
Täler,  am  westlichen  Horizont,  überragt  von  dem
weiß  schimmernden  Hanchab-Gebirge  einen  erhabenen
  Anblickl;  die  Mühen  des  Nachtmarsches

 

waren  schnell  vergessen.  Noch  galt  es  einen
dreistündigen  Marsch  über  einen  steilen  Gebirgsrücken
  zurückzulegen,  ehe  wir  an  die  Wasserstelle
Hauchab  kamen.  Kurz  davor  fiel  der  greise
Buschmann  Au-Gaib  vom  Kamelj;  infolge
Altersschwäche  konnte  er  sich  nicht  mehr  im
Sattel  halten.

Die  Wasserstellen  Hauchab  liegen  am  Osthange
des  Gebirges  gleichen  Namens.  Dort  trafen  wir
mehrere  Prospektoren.  Das  Wasser  ist  nicht  sehr
ergiebig,  von  den  Diamantensuchern  aber  doch
so  gut  erschlossen,  daß  einige  Kamele  getränh
und  unsere  Wasserbehälter  nachgefüllt  werden
konnten.  Die  Kamele  fanden  etwas  Stechgras.
An  einem  Felsen  in  der  Nähe  des  Wassers  waren
Buschmannzeichnungen  (Pfeile  und  Teile  von
solchen)  zu  sehen.  Wir  wurden  auf  diese  Zeichnungen
  von  einem  Namib-Forscher  aufmerksam
gemacht.  In  der  Nähe  von  Hauchab  sind  viele
Schürffelder  belegt  worden.

Die  Küste  konnte  von  Hauchab  nur  noch
höchstens  45  km  entfernt  sein,  und  unsere  Spannung
wuchs  von  Stunde  zu  Stunde.  Tatsächlich  legten
wir  bis  zur  Franziskusbucht  55  km  Weg
zurück,  weil  wir  der  Dünen  wegen  etwas  nach
Norden  ausbiegen  und  oft  im  Zickzack  marschieren
mußten.  Die  Kamele  hatten  auf  dem  Wege  von
Hauchab  nach  der  Küste  schwere  Arbeit  zu  leisten.

Der  14.  August  brachte  uns  noch  eine  Störung.
Der  Buschmann  Au-Gaib  war  den  Strapazen
der  letzten  Nacht  zum  Opfer  gefallen  und  auf
dem  Kamel  gestorben.  Als  es  bemerkt  wurde,
hielt  die  ganze  Abteilung;  wir  konstatierten  mit
Hilfe  des  Sanitätsunteroffiziers  den  Tod  und
Au-Gaib  wurde  in  den  Dünen  von  den  Eingeborenen
  begraben.  Für  uns  ein  schwerer
Verlust!  Oberleutnant  Trenk  hatte  gerade  aui
Au-Gaib  seinen  ganzen  Expeditionsplan  gegründet.
Aber  was  half  es,  wir  mußten  vorwärts.

Im  Schutze  eines  Dünentales  führte  uns
Nowosab  direkt  auf  die  Sylvia-Hügel  zu.  Man
hörte  deutlich  die  Brandung  und  sah  das  Meer.
Die  aus  dem  Meere  wachsende  erste  Düne  von
50  m  Höhe  steigt  fast  senkrecht  an.

Am  Strande  waren  frische  Spuren  von
Menschen,  Pferden  und  Kamelen  zu  sehen.  Und
als  wir  uns  dem  Innern  der  Franziskusbucht
näherten,  sahen  wir,  wie  zwei  berittene  Männer
eben  die  Bucht  nach  Norden  zu  verließen.  Trotz
unserer  Rufe  schienen  die  Fremden  uns  nicht  zu
bemerken  oder  sie  wollten  uns  nicht  bemerken.
Wir  fanden  in  der  Franziskusbucht  Süßwasser
und  es  wurde  beschlossen,  hier  bis  zum  Wiedereintritt
  der  Ebbe  zu  rasten.  Bei  Flut  steht  fast
der  ganze  Strand  unter  Wasser,  auch  das  Süßwasser
  in  der  Bucht.  Die  Waseerstelle  heißt
        <pb n="538" />
        G  503  20

Naribis,  was  „Muscheln“  bedeuten  soll,  die  in
großer  Zahl  vorhanden  waren.  Die  Muscheln
sind  eßbar;  wir  kochten  sie  uns  mit  Pfeffer  und
Zwiebeln.  Das  Gericht  schmeckte  wie  unsere
„Pfahlmuscheln“.  Nach  dem  Halt  wurde  zunächst
ein  großes  Wasserloch  gegraben,  in  dem  sich  bald
schönes  Süßwasser  in  unausschöpfbarer  Menge
ansammelte.  Da  es  inzwischen  warm  wurde,
war  Franziskusbucht  bald  zum  Badeort  umgewandelt.
  Franziskusbucht  dürfte  übrigens  infolge
  felsigen  Grundes  und  starker  Brandung  ein
schlechter  Hafen  für  Schiffe  sein.

Von  hier  wollte  Oberleutnant  Trenk  nach
Norden  vorstoßen  und  dann  die  Namib  in  östlicher
  Richtung  durchqueren,  um  dabei,  wenn
möglich,  das  „Buschmannparadies“  zu  finden.
Der  Marsch  vom  15.  zum  16.  August  wurde
der  anstrengendste  und  gefährlichste  der  ganzen
Reise.  Ununterbrochen  wurde  bis  zum  Mittag
geritten.  Da  trafen  wir  48  km  nördlich  Naribis
auf  mehrere  Wasserstellen.  Die  Dünen  waren
zuletzt  immer  mehr  vom  Strande  zurückgetreten,
Brakbusch  überzog  den  hügeligen  Strand  und
große,  mit  hohem  Schilf  bewachsene  Flächen
dehnten  sich  vor  uns  aus.  Eine  Polizeipatronille
aus  Spencerbucht  und  andere  Reiter  (Prospektoren),
die  wir  trafen,  erklärten  uns,  daß  wir  uns  in
Höhe  der  Hollands-Vogel-Inseln  befänden,  und
daß  die  erste  Wasserstelle  Reuttersbrunnen  getauft
  worden  sei;  etwas  nördlich  lägen  aber  noch
bessere  Wasserstellen,  dort  würden  wir  auch  weiße
Diamantensucher  und  Buschleute  antreffen.  Dahin
ritten  wir  noch  und  hielten  an  einem  Wasserloch
mitten  in  schöner  Kamelweide.  Die  hier  ansässigen
Buschleute  nannten  diese  Wasserstellen  Meob.
Das  war  ja  das  Paradies,  wohin  uns  der  gestorbene
  Au-Gaib  führen  wollte.  Ein  Paradies
im  Eingeborenen-Sinne  konnte  man  diese  Gegend
schon  nennen:  Weide,  Wasser,  sicherlich  viel  Wild,

ein  Meeresstrand  mit  eßbaren  Muscheln!  Hier
kann  sich  auch  ein  Weißer  wohlfühlen.
Meob  soll  „Schilfquelle“  bedeuten.  Oberleutnant

  Trenk  beschloß,  bis  zum  18.  August  in
Meob  zu  rasten.  Der  Alteste  auf  der  in  Meob
gelegenen  kleinen  Buschmannswerft  nannte  sich
Au-Habib;  ihm  ging  es  recht  gut,  seitdem  er
sich  Diamantenexpeditionen  nützlich  machen  konnte.
Wohl  flunkerte  er  uns  etwas  von  Wasserstellen
vor,  die  östlich  Meob  in  der  Namib  liegen  und
von  kriegerisch  gesinnten  Hottentotten  bewohnt
sein  sollten;  er  selbst  Zollte  aber  nicht  dagewesen
sein  und  auch  den  Weg  zu  diesen  Wasserstellen
nicht  kennen.

Von  Meob  bis  Conceptionbucht  führt  ein
durch  viele  Spuren  deutlich  erkennbarer  Weg
wenige  Kilometer  östlich  der  Küste  an  einer  Salz- 



pfanne  von  großer  nördlicher  Ausdehnung  entlang.
  Die  Entfernung  Meob  —  Conceptionbucht
beträgt  71  km.  Wir  bogen  am  19.  August  nach
Osten  zu  in  die  Dünen  ab.  Damit  begann  der
Rückmarsch  durch  die  Namib  in  Höhe  des
24.  Grades  südlicher  Breite.  Diese  Durchquerung
der  Namib  nach  dem  Innern  bis  zur  Wasserstelle
Ababis  nahm  sechs  Tage  in  Anspruch.

Am  24.  August  kamen  wir  aus  den  Dünen
heraus  und  befanden  uns  vor  dem  Naublluft-Gebirge
  in  Höhe  der  Wasserstelle  Tsams.  Tags
darauf  waren  wir  in  Ababis,  am  28.  kehrte
ich  nach  Maltahöhe  zurück.

Der  Teil  der  Namib,  der  zwischen  dem  24.
und  26.  Grad  südlicher  Breite  liegt  und  in  der
Hauptsache  zum  Distrikt  Maltahöhe  gehört,  ist
heute  keine  terra  incognita  mehr.  Wichtiges
Kartenmaterial  ist  gesammelt  worden.  Die  Leistungsfähigkeit
  der  Kamele  in  schwerem  Dünengelände
hat  die  Probe  bestanden.  Anstrengend  war  die
Expedition  für  ihre  Teilnehmer,  aber  lehrreich
und  von  Erfolg  gekrönt.

II.

Die  Gewohnheiten  und  Rechtsanschauungen  der
Namib-Buschleute.

Zwischen  dem  14.  und  16.  Längengrad  sowie
dem  24.  und  26.  Grad  südlicher  Breite,  westlich
von  den  Nankluft=  und  Zarris-Bergen  und  in
diesen  Bergen  selbst,  wohnen  Buschleute  mit
Namen  Ganin  und  Géinin.  Ihre  Kopfzahl
wurde  noch  vor  der  im  ersten  Teil  geschilderten
Expedition  auf  400  geschätzt;  es  dürften  aber
tatsächlich  nur  100  Köpfe  sein.  Die  Buschleute
sind  kleine,  sehnige,  breitschulterige  Menschen  von
dunkelgelber,  ins  Kupferrot  überspielenden  Hautfarbe.
  Ihre  Nahrung  besteht  in  erbeutetem
Fleisch,  das  Gemsböcke  und  andere  Antilopen
sowie  Hasen  und  Schakale  liefern;  Feldkost,  in
Beeren,  gurkenartigen  Früchten  und  Wurzeln  bestehend,
  bilden  die  Zutat.  Früher  trugen  Männer
und  Weiber  der  Buschleute  Umhänge  aus  zusammengenähten
  Fellen;  jetzt  beobachtet  man
diese  Tracht  nur  noch  bei  einzelnen  Frauen.
Die  Mehrzahl  ist  fast  unbekleidet  und  trägt  nur
einen  Hüftschutz  aus  Fellen.  An  den  Füßen
tragen  die  erwachsenen  Buschleute  Sandalen  aus
Gemsbockfell.  Der  Buschmann  baut  sich  zur
Unterkunft  nur  einen  Windschutz  aus  Fellen,
Buschwerk  oder  Binsen;  bei  Kälte  und  Regen
zieht  er  sich  in  natürliche  Felshöhlen  zurück.
Die  Buschleute  wohnen  nur  in  geringer  Zahl
zusammen;  der  Werftälteste  hat  das  Amt  eines
Schiedsrichters  inne.  Religiöse  Vorstellungen  sind
so  gut  wie  unbekannt.  Früher  hatten  die  Busch-
        <pb n="539" />
        G  504  20

leute  Zauberer.  Blitz  und  Donner  finden  noch
heute  gewisse  Beachtung;  der  vom  Bilitz  getroffene
und  erschlagene  Mensch  erleidet  den  Tod  als
Strafe  für  begangenes  Unrecht.  Die  Buschleute
sprechen  die  Namasprache.  Ursprünglich  hießen
sie  Songuas.  Schon  1668  finden  sie  in  einem
holländischen  Werke  über  Völkerkunde  Erwähnung
als  Bewohner  von  Südafrika.  Die  Buschleute
find  offenbar  die  Urbewohner  von  Südafrika  und
von  dort  auch  nach  ihren  jetzigen  Wohnsitzen  in
der  Namib  vorgedrungen  bzw.  von  anderen
Stämmen  dahin  verdrängt  worden.

Über  die  Gewohnheiten  und  Rechtsanschauungen
der  Namib-Buschleute  habe  ich  manches  in  Erfahrung
  bringen  können,  was  der  Aufzeichnung
wert  ist.  Ich  wohne  seit  zwei  Jahren  in  der
Nachbarschaft  der  Buschleute  und  bin  als  Verwaltungsbeamter
  und  Eingeborenenrichter  vielfach
mit  den  Namib-Buschleuten  in  Berührung  gekommen.
  Anspruch  auf  Vollständigkeit  machen
jedoch  meine  Aufzeichnungen  naturgemäß  nicht.

Der  Buschmann  als  Familienvater  ist  in  jeder
Beziehung  das  Haupt  seiner  Familie.  Den  Anordnungen
  des  Familienoberhauptes  wird  unbedingt
  Folge  geleistet.

Das  Vermögen  des  Familienvaters,  welches
in  Waffen,  Kleidungsstücken,  Sandalen,  Kochgeräten
  und  Jagdhunden  besteht,  erbt  der  älteste
Sohn.  Die  Witwe  und  Töchter  sind  von  der
Erbfolge  völlig  ausgeschlossen.  Der  älteste  Sohn
erbt  auch  die  Hegemonie  in  der  Familie  und
kann  als  deren  Oberhaupt  auch  von  der  verwitweten
  Mutter  Gehorsam  fordern.  Gleichzeitig
besteht  aber  die  Sitte,  daß,  sobald  der  älteste
Sohn  Universalerbe  seines  verstorbenen  Vaters
wird,  das  bisherige  Besitztum  des  ältesten  Sohnes,
wie  Waffen,  Kleidungsstücke  usw.,  auf  dessen  nächstjüngeren
  Bruder  übergehen  uff.

Der  Familienvater  hat  zwar  volle  Gewalt
über  Frau  und  Kinder,  ein  Verkaufen,  Verpfänden
  oder  Verleihen  ist  jedoch  ungebräuchlich
—  bis  auf  eine  Ausnahme:  Töchter  werden
manchmal  an  Männer  als  Ehegattinnen  verkauft.
Der  Familienzusammenhang  ist  ein  enger.  Die
Mahlzeiten  werden  gemeinsam  eingenommen;  es
wird  dabei  getreulich  geteilt.

Steht  die  Geburt  eines  Kindes  unmittelbar
bevor,  dann  wird  vom  Vater  vor  dem  Windschutz,
dem  „Elternhause“,  ein  kleines  Feuer  angemacht
und  sorgfältig  unterhalten.  Auf  dem  Feuerchen
darf  kein  Topf  stehen,  darf  nicht  gebraten  und
gekocht  werden.  Es  herrscht  der  Glaube,  daß
das  Unterlassen  dieses  Brauches  der  Mutter  und
dem  neugeborenen  Kinde  das  Augenlicht  koste.
Nach  der  Geburt  wird  neben  dem  kleinen  Feuer
noch  ein  großes  Freudenfeuer  angezündet,  ohne

 

Unterschied,  ob  ein  Knabe  oder  ein  Mädchen  zur
Welt  gekommen  ist.  Außer  dem  Feuer  genießen
auch  einige  Tiere  eine  gewisse  Verehrung,  z.  B.
die  Paviane;  sie  werden  nicht  getötet  und  der
Buschmann  enthält  sich  auch  bei  größtem  Hunger
des  Genusses  ihres  Fleisches.  Als  Grund  hierzu
gab  man  mir  die  Menschenähnlichkeit  der  Affen
an.  Bei  Freudenfesten  wie  bei  Geburten,  find
auch  Tiertänze  üblich.  Die  Gangart  der  Antilopen,
  besonders  aber  die  der  Paviane  wird  bei
diesen  Tänzen  nachgeahmt.

Bei  der  Bestattung  eines  erwachsenen  Toten
werden  folgende  Feierlichkeiten  beobachtet:  Der
Tote  wird  in  der  Regel  am  folgenden  Morgen
begraben,  jedenfalls  nicht  früher,  als  bis  von  den
nächsten  Nachbarn  der  Tod  konstatiert  worden
ist.  Angehörige  des  Toten  und  die  Nachbarn
ergehen  sich  sprechend  und  singend  in  Totenklagen.
  Ein  2  m  tiefes,  nach  oben  sich  verengendes
  Loch  wird  gegraben,  der  Boden  des
Grabes  mit  kleinen  Büschen  bedeckt;  darauf  wird
der  Tote  gelegt,  wieder  mit  Büschen  zugedeckt,
auf  denen  dann  kleine  weiße  Steine  aufgetürmt
werden.  Die  Offnung  wird  dem  Erdboden  gleichgemacht
  und,  ebenso  wie  die  Leiche  selbst,  min
Wasser  begossen,  das  mit  einer  Medizin  (Gift  aus
einer  Wurzel)  vermengt  ist.  Dadurch  sollen
Schakale  und  Wölfe  von  der  Begräbnisstelle
ferngehalten  werden.  Die  Bestattung  von  Kindem
erfolgt  in  ähnlicher,  nur  einfacherer  Weise,  lediglich
  durch  die  nächsten  Familienangehörigen.

Oben  wurde  schon  der  Werftälteste  erwähnt.
Die  Buschleute  leben  in  Werftverbänden,  die  sich
meist  aus  den  nächsten  Verwandten  zusammensetzen.
  Es  herrscht  das  Bestreben,  die  Familienglieder
  so  lange  wie  möglich  in  einem  Werttverbande
  zu  vereinen.  Für  Familienbezeichnungen
haben  Männer  und  Frauen  die  gleichen  Ausdrücke.
  Es  konnten  nur  wenige  Verwandtschaftsbezeichnungen
  festgestellt  werden:  náob  für  Großvater,
  dadäb  für  Vater  und  Schwiegervater,
mamäs  für  Mutter  und  Schwiegermutter,  1  gäb
für  Bruder  und  !  gäs  für  Schwester.

Ehen  werden  von  den  Männern  meist  im
Alter  von  18  Jahren  geschlossen,  von  den
Mädchen  schon  mit  13  Jahren.  Der  Eheschließung
  geht  ein  Verlöbnis  voraus.  Der
Bräutigam  zieht  vor  der  Verheiratung  auf  Jagd
und  muß  mindestens  einen  Gemsbock  erlegen.
Diesen  bringt  er  der  Braut  zum  Geschenk.  Die
Eheschließung  wird  mit  einem  Festmahl  gefeiert,
zu  dem  der  erlegte  Gemsbock  den  Braten  liefert;
zur  Feier  wird  aus  Wurzeln,  wildem  Honig  und
heißem  Wasser  ein  sehr  berauschendes  Honigbier
gebraut  und  getrunken.  Die  junge  Frau  bringt
als  Aussteuer  Felle  und  Kochgerät  (Teller  und
        <pb n="540" />
        505  20

Töpfe  aus  Holz  oder  Stein)  mit  in  die  Ehe  und
folgt  dem  Manne  nach  dessen  Wohnsitz.  Die
Aussteuer  wird  Eigentum  des  Mannes.  Die
Frauen  der  Buschleute  tragen  jedoch  nicht  den
Namen  ihrer  Männer,  sondern  behalten  ihren
Geburtsnamen  bei.  Die  Eltern  geben  jedem
neugeborenen  Kinde  einen  Namen.  Vielmännerei
und  Vielweiberei  wird  beobachtet,  in  letzterem
Falle  werden  Frauen  aufgekauft.  Der  Kaufpreis
besteht  in  Jagdbeute,  Hausgerät,  Tabakpfeifen
aus  Stein  (Röhren)  und  seine  Höhe  wird  durch
die  Schönheit  und  das  Alter  der  Frau  bestimmt.
Das  Weib  ist  bei  den  Buschleuten  rechtlos.
Ein  Mann  kann  sich  von  seinem  Weibe  scheiden,
wenn  dieses  untreu  oder  unfruchtbar  ist.  Das
verlassene  Weib  geht  zu  ihren  Eltern  zurück.

Das  Alter  ehrt  der  Buschmann.  Greise  und
Greisinnen,  die  nicht  mehr  selbst  ihren  Unterhalt
sich  beschaffen  kömnen,  werden  von  den  Verwandten
oder  Werftangehörigen  ernährt.

Bei  den  Männern  findet  man  vielfach  Tätowierungen,
  die  allerdings  auf  recht  unappetitliche
Weise  hergestellt  werden:  sie  werden  durch  Einritzen
  mit  scharfen  Gegenständen  in  die  Haut  an
der  Stirn  oder  an  den  Oberarmen  angebracht;
in  die  Ritzwunden  wird  Schweiß  und  Schmutz
vom  Körper  des  Tätowierten  geschmiert.  Die
Tätowierungen  nimmt  der  Vater,  Bruder  oder
auch  die  Frau  des  zu  Tätowierenden  vor,  sie
finden  nur  im  Mannesalter  statt.  Als  Grund
für  solche  Tätowierungen  wurde  angegeben,  daß
es  eine  Buße  dafür  sein  soll,  daß  ein  Buschmann
bei  der  Jagd  keine  Erfolge  erzielt,  oder  daß  er
keine  Feldkost  findet;  durch  das  Tätowieren  soll
der  Mangel  an  Jagdtalent  usw.  beseitigt  werden.

Der  Buschmann  ist  Nomade.  Wo  Wasser,
Wild  oder  Feldkost  ist,  da  läßt  er  sich  nieder.
Lockt  ihn  ein  günstigeres  Jagdgebiet,  dann  verläßt
er  seine  alte  Wohnstätte,  wandert  weiter,  baut
sich  einen  neuen  Windschutz  oder  legt  sich  unter
einen  gut  schützenden  Busch  oder  bezieht  irgend
eine  natürliche  Höhle.  Von  Grundeigentum  kann
man  daher  beim  Buschmann  kaum  sprechen.  Wo
aber  mehrere  Buschleute  zusammen  wohnen,  weist
der  Werftälteste  ihnen  Grund  und  Boden  an.
Durch  Bebauung  mit  Windschutz  und  Kochstellen  wird
der  angewiesene  Platz  Eigentum  des  Buschmanns,
und  zwarimmer  Eigentum  des  Familienoberhauptes.
Im  übrigen  herrschen  kommunistische  Verhältnisse.
Wenn  auch  kein  Recht  auf  Teilnahme  des  einen
am  Überfluß  des  andern  besteht,  so  ist  dies  doch
Sitte.  Der  Zugewanderte  hat  Anspruch  auf  Gastfreundschaft
  und  Unterstützung;  beides  wird  ihm
in  reichem  Maße  zuteil.

Ein  allgemeines  Tauschmittel  (Geld)  ist  nicht
im  Gebrauch.  Die  Tauschmittel  bestehen  in  Ver- 



pflegungsgegenständen,  Tabak,  Fellen,  Geweihen.
Ein  Gemsbockgeweih  läßt  sich  der  Buschmann  vom
Europäer  mit  drei  Platten  Tabak  im  Werte  von
einer  Reichsmark  bezahlen.  Der  Austausch  erfolgt
Zug  um  Zug.  Leiht  ein  Buschmann  seine  Hetzhunde,
  dann  erhält  der  Hundebesitzer  Geweih  und
Fell  des  erbeuteten  Wildes.

Von  einer  gewissen  Rechtspflege  kann  man  bei
den  Buschleuten  wohl  sprechen.  Während  früher
auch  bei  Ehebruch  Blutrache  üblich  war,  existiert
sie  jetzt  nur  noch  bei  Mord;  eine  geminderte,  nicht
bis  zum  Tode  reichende  Blutrache  gibt  es  allerdings
  auch  heute  noch  bei  Ehebruch:  der  schuldige
Teil  wird  mit  Stockhieben  halbtot  geschlagen.  Die
Blutrache  wird  von  den  Werftangehörigen  ausgeübt
  und  ist  nur  gegen  den  Mörder  gerichtet.
Bei  den  Buschleuten  herrscht  genossenschaftliches
Strafrecht;  es  wird  durch  den  Werftältesten  ausgeübt.
  Die  Todesstrafe  wird  mit  dem  Kirri,
einer  Keule,  oder  durch  Steinigen,  Freiheitsstrafen
werden  durch  Festbinden  an  Bäume  vollzogen.
Der  Werftälteste  hat  auch  das  Recht  der  Begnadigung.
  Der  Versuch  einer  Missetat  oder  die
Beihilfe  und  Anstiftung  zu  einer  solchen  wird
wie  die  Missetat  selbst  bestraft.  Notwehr  bleibt
straflos.  Auch  auf  Hochverrat  steht  wie  auf  Mord
Todesstrafe.  Selbstmorde  kommen  bei  den  Buschleuten
  nicht  vor.  Diebstahl,  Hehlerei,  Raub,
Körperverletzung  und  Sittlichkeitsverbrechen  werden
mit  Prügelschlägen  bestraft.

Bei  Vergehen  geringerer  Art  wird  von  den
Buschleuten  sehr  häufig  Selbsthilfe  ausgeübt.  Nur
bei  Aburteilung  über  schwere  Verbrechen  wird
eine  ordentliche  Gerichtsverhandlung  geführt.  Das
Gericht  besteht  aus  einem  Richter,  dem  Werftältesten,
  bei  Aburteilung  über  Mord,  Totschlag,
Hoch=  und  Landesverrat  zieht  der  Werftälteste
einen  zweiten  Richter  hinzu  Der  Richter  kann
Zeugen  vorladen  oder  vorführen  lassen;  die  Zeugenaussage
  wird  zur  Bekräftigung  wiederholt  und
lebhaft  beteuert.  Der  Werftälteste  kann  von  selbst
gegen  Verbrecher  einschreiten.  Nur  bei  kleinen
Vergehen  gilt  der  Satz:  wo  kein  Kläger,  da  ist
kein  Richter.  Um  auf  die  Spur  eines  Verbrechers
zu  kommen,  wird  Spur  geschritten.  Der  Buschmann
  ist  wohl  der  beste  Spurleser  unter  den
Eingeborenen,  seinem  Auge  entgeht  nichts.  In
diesem  Spurlesen  werden  schon  die  Buschmannkinder
  unterrichtet  an  der  Hand  von  Zeichnungen,
die  täuschend  ähnlich  Menschen=  und  Tierspuren
darstellen.  Die  Buschleute  malen  diese  Zeichnungen
  mit  Farbe  aus  bunter  Tonerde  auf  Felswände
  oder  meißeln  die  Spuren  in  Stein  ein.
Geständnisse  werden  vielfach  durch  Prügelschläge
oder  Festbinden  an  Bäume  erzwungen.  Das  Urteil
wird  vom  Richter  in  Gegenwart  aller  Werft-4
        <pb n="541" />
        G  506  20S

bewohner  feierlich  verkündet.  Das  Urteil  kann
auch  auf  Zweikampf  lauten;  dieser  besteht  in
Faust=  und  Ringkämpfen,  wird  aber  nicht  bis  zur
Tötung  eines  Gegners  ausgefochten.

Der  Hauptberuf  der  Buschleute  ist  der  als
Jäger,  daneben  gibt  es  nur  noch  einen  Berufsstand:
  die  Waffenschmiede.  Diese  fertigen  sehr
geschickt  Pfeile  und  Speere  an.  Neben  dem  mehrerwähnten
  Werftältesten  tritt  als  Führer  auch  ab
und  zu  ein  Häuptling  auf,  aber  nur  im  Falle
eines  Kriegszuges.  Der  Häuptling  ist  dann  auch
immer  noch  an  die  Beschlüsse  eines  Kriegsrates
gebunden,  dem  jeder  männliche  Kriegsteilnehmer
angehört.

So  kümmerlich  wie  die  äußere  Erscheinung
der  Buschleute  ist,  so  dürftig  sind  ihre  Gewohnheiten
  und  Rechtsanschauungen.  Wenn  die  ärgsten
Feinde  der  Namib-Buschleute,  die  Witboois,  noch
als  Stamm  existieren  würden,  wären  die  Ganin
und  Géinin  wohl  schon  längst  aufgerieben.  Die
spärlichen  Reste  werden  jetzt  von  den  der  Namib
benachbarten  Farmern  und  von  der  Regierung
zu  friedlicher  Arbeit  herangezogen.  Ein  echter
Buschmann  nach  dem  andern  geht  so  in  dem
Eingeborenengemisch  von  Maltahöhe  auf.  Die
Ganin  und  Géinin  der  Namib-Wüste  werden  in
wenigen  Jahren  ganz  verschwunden  sein.

—..

Bahnbilder  aus  Deutsch-Südwestakrika.
(Mit  vier  Abbildungen.)

Die  Bahnstrecke  Swakopmund  —  Jakalswater
  —  Karibib  ist  seit  dem  1.  April  d.  Js.
für  den  Durchgangsverkehr  geschlossen.  Die  von
ihr  durchzogene  Landschaft,  großenteils  die
„Namib“,  ist  im  allgemeinen  eintönig  und  reizlos
und  zwar  in  solchem  Maße,  daß  der  Reisende  es
schon  als  anregende  Abwechslung  empfindet,  wenn
ihm  die  hier  häufigen  Luftspiegelungen  eine  blanke
Wasserfläche  in  der  Ferne  vortäuschen.  Eine
glänzende  Ausnahme  bildet  die  Partie  im  Khangebirge.
  Schroffe,  scharfgezackte,  riesenhafte  Felsmassen,
  von  der  tiefen  Rinne  des  Khans  und
seiner  Seitenarme  durchfurcht,  geben  ein  Bild  von
eigenartiger  Schönheit.

Auf  der  Lüderitzbahn  macht  die  sogenannte
Dünenstrecke  dem  Betriebstechniker  viel  Sorge.
Vom  Meere  ans  Land  gespült,  zum  Teil  auch

 

dem  Wüstenschutt  entstammend,  wälzen  sich  jahraus
  jahrein  längs  der  Küste  des  Namalandes
unabsehbare,  erstarrten  Meereswogen  vergleichbare
Sandmassen,  von  dem  fast  ständig  wehenden  Südwinde
  getrieben,  in  einer  hier  loseren,  dort  festeren,
hier  breiteren,  dort  schmaleren  Kette  von  Wanderdünen
  nach  Norden.  Durch  diese  Dünenkene
läuft  die  Lüderitzbahn  von  Kilometer  19  bis  26.
Sie  muß  sich  ihrer  in  hartem  Kampfe  erwehren.
Namentlich  im  südwestafrikanischen  Sommer  ist
der  Andrang  des  Sandes  so  groß,  daß  ständig
starke  Arbeiterkolonnen  zu  tun  haben,  um  die  auf
die  Bahn  kommenden  Sandmassen  zu  entfernen.
Diese  Arbeiten  nehmen  einen  solchen  Umfang  an,
daß  man  jetzt  zu  dem  Versuche  Übergeht,  maschinell
  den  der  Bahn  nahe  kommenden  Sand  anzusaugen
  und  auf  die  See(Nordgseite  zu  drücken.
Daneben  gehen  die  Bestrebungen  dahin,  die  Sandmassen
  südlich  der  Bahn  zu  stauen.  Man  hat
Versuche  mit  einer  Begrünung  der  Dünen  nach
heimischem  Muster  gemacht.  Sie  sind  bisher  an
der  enormen  Regenarmut  dieses  Landstriches  gescheitert.
  Einstweilen  müssen  statt  der  lebenden
tote  Decken  helfen:  weite  Flächen  sind  mit  Matten,
andere  mit  Dung  bedeckt.  Man  ist  auch  dazu
geschritten,  versuchsweise  auf  der  Seeseite  der  Bahn
einen  durchgängigen  Schutzwall  aus  den  Sandmassen
  selbst  zu  errichten;  an  ihm  sollen  die  von
Süden  anwandernden  Dünen  zur  Ruhe  kommen.
Das  Hochziehen  des  Walles  geschieht  in  einfacher
Weise  mittels  einer  Wand  von  senkrecht  mit
Zwischenräumen  nebeneinander  gestellten  Bohlen,
die  —  wie  jedes  derartige  Hindernis  —  die
Sandmassen  zur  Ablagerung  zwingen.  Ist  der
Sand  etwa  bis  auf  einen  Fuß  unter  die  Oberkante
  der  Wand  gestiegen,  so  werden  die  Bohlen,
eine  nach  der  andern,  mit  Wuchtbäumen,  die  an
umgelegten  Ketten  angreifen,  leicht  und  rasch
hochgezogen,  und  das  Spiel  beginnt  von  neuem.

Ob  es  mit  diesen  und  ähnlichen  Mitteln  gelingen
  wird,  der  Versandung  dauernd  und  genügend
  Herr  zu  werden,  muß  die  Erfahrung
lehren.  Wenn  alles  andere  versagt,  stehen  noch
zwei  Radikalmittel  zur  Verfügung:  die  Einlegung
einer  Tunnel=  oder  die  einer  Hochbahn-Strecke
auf  die  ganze  Breite  des  Dünengürtels.  Das
würde  allerdings  einige  Millionen  Mark  kosten
und  daher  nur  im  wirklichen  Notfalle  zu  rechtfertigen
  sein.
        <pb n="542" />
        Bahnbilder  aus  Deutsch-Südwestakrika.
I.  Lvon  der  Jakalswater-Cinle:

 

 

 

 

 

 

 

 

Iim  Khangebirge.
II.  Von  der  LTüderitzbahn:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dünenpartie  (im  Vordergrund  eine  mit  (atten  belegte  Düne).  Schutzwall  in  der  Dünenstreche.

Zu:  Deutsches  Kolonialblatt.
        <pb n="543" />
        G3507

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Beiträge  zur  Cösung  der  Kautschukfrage  in  Kamerun.
Von  Dr.  H.  Bücher,  Leiter  der  Versuchsanstalt  für  Landeskultur  in  Victoria.

(Mit  12  Abbildungen.)

1.  Die  Bekämpfung  des  Naubbaus.

Die  Erfahrung  der  Kolonial-Völker  Afrikas
läuft  darauf  hinaus,  daß  wilde  Kautschukbestände
weder  durch  Gesetze  noch  durch  sonstige  Maßnahmen
vor  dem  Raubbau  und  somit  der  teilweisen  Vernichtung
  bewahrt  werden  können.  Wer  mit  den
Verhältnissen  in  afrikanischen  Kautschukländern
vertraut  ist,  wird  dies  begreiflich  finden.

Bei  der  extensiven  Bodenbewirtschaftung  der
Eingeborenen,  bei  der  auf  lateritischem  Boden  meist
schon  nach  einer  Begetationsperiode  das  Land
gewechselt  werden  muß,  werden  in  jedem  Jahre
große  Flächen  Urwald  geschlagen  und  gebrannt.
In  dicht  bevölkerten  Gegenden  sind  auf  diese
Weise  schon  vor  dem  Erscheinen  des  Europäers
große  Kautschukbestände  vernichtet  worden.  Die
Kunst  der  Kautschukgewinnung  ist  den  Eingeborenen
Afrikas,  im  Gegensatz  zu  Amerika,  erst  von  dem
Europäer  gebracht  worden.  Man  entddeckte  in  den
letzten  Jahrzehnten  des  vorigen  Jahrhunderts  die
KickxKia  elastica  und  die  verschiedenen  Kautschuklianen.
  Der  Rohkautschuk  stand  hoch  im  Preise,
denn  die  Entwicklung  der  Industrie  schritt  rapide
vorwärts  und  nirgends  auf  der  Welt  waren  Kautschukbäume
  in  größerem  Umfange  plantagenmäßig
angepflanzt.  Selbst  für  afrikanische  Verhältnisse
war  es  ein  „gutes  Geschäft"“".  Es  war  zunächst
glatt  und  mühelos.  Schwarze  Händler  wurden
in  den  Busch  geschickt  und  von  diesen  lernten  es
die  ansässigen  Eingeborenen.  Wie  der  Kautschuk
gewonnen  wurde,  war  dem  Kaufmann  gleichgültig,
wenn  nur  recht  viel  angebracht  wurde.  Die  Bestände
  erschöpften  sich  schnell.  Dafür  setzte  aber
bei  allen  Kolonialvölkern  das  Bestreben  ein,  die
erworbenen  Gebiete  zu  okkupieren  und  überall
wurden  wissenschaftliche  und  militärische  Expeditionen
  ins  Innere  geschickt.  Mit  dieser  vorrückenden
Okkupation  hielt  der  Kaufmaun  gleichen  Schritt,
ja  er  eilte  ihr  in  vielen  Fällen  voraus,  immer
begleitet  von  einem  Schwarm  farbiger  Händler.
Che  nun  eine  tatsächliche  Verwaltung  in  den  Bezirken
  eingerichtet  war.  war  das,  was  in  den
dicht  besiedelten  Gegenden  noch  an  Kautschukbäumen
  vorhanden  war,  längst  dem  Ansturm  der
Händler  zum  Opfer  gefallen.  Die  Bäume  wurden

 

mit  Axt  und  Haumesser  angezapft,  d.  h.  sie  wurden
umgeschlagen  und  dann  Wunden  in  die  Rinde
eingehauen,  aus  denen  man  die  Milch  durch
untergestellte  Gefäße  auffing.  Auch  die  Erforschung
der  Natur  der  Kautschukbäume  konnte  nicht  gleichen
  Schritt  mit  dem  rapiden  Vorwärtsdringen
der  Händler  halten.  Hat  man  doch  erst  in  den
letzten  Jahren  Methoden  herausgefunden  und
Instrumente  konstruieren  können,  die  den  einzelnen
Arten  der  Kautschukbäume  angepaßt  sind  und  auch
hierbei  herrschen  noch  viele  Meinungsverschiedenheiten
  der  einzelnen  Fachleute.  Von  der  Erfindung
einer  Zapfmethode  bis  zu  deren  Nutzanwendung
in  dem  wenig  besiedelten  Lomie=  oder  Dumebusch
ist  aber  ein  weiter  Weg.

Der  Eingeborene  Kameruns  ist  zu  primitiv,
um  sofort  den  Nutzen  einzusehen,  der  ihm  aus
einer  dauernden  Nutzung  der  Kautschukbestände
erwächst,  er  wurde  von  den  Händlern  mit  ihren
Waren  und  Rum,  und  oft  auch  ihrer  Gewalttätigkeit
  überrumpelt.

Es  kommt  dann  hinzu,  daß  die  Hauptkantschukbestände,
  wie  das  bei  der  Wirtschaft  der  Eingeborenen
  natürlich  ist,  gerade  in  solchen  Gegenden
  gesunden  wurden,  die  spärlich  oder  gar  nicht
bevölkert  sind.  Hier  fehlen  Wege  und  vor  allen
Dingen  die  Obrigkeit  und  das  wachsame  Auge
des  eingesessenen  Eingeborenen,  der  den  Busch
gegenüber  dem  Händler  als  sein  Eigentum  betrachtet.
  Hier  kann  jeder  tun  und  lassen  was  er  will,
—  wenn  er  nicht  von  seinen  eigenen  Leuten  angezeigt
  wird,  oder  der  Zufall  ihn  entlarvt.  Und
wenn  Kautschukschutzgesetze  eristiert  hätten,  wer
soll  den  Ubeltäter  melden  und  wer  ihn  verfolgen,
auf  welchem  Wege?  Man  hätte,  wollte  man  hier
schützend  eingreifen,  jedem  Händler  einen  Aufseher
mitgeben,  oder  die  Kautschukgewinnung  monopolisieren
  müssen.  Zu  dem  einen,  wie  dem  anderen
fehlten  die  Mittel  und  die  Möglichkeit.

Auch  die  Eingeborenen  selbst  zu  belehren,  war
von  sehr  geringer  Bedeutung  und  kaum  von  Erfolg,
  denn  die  großen  Karawanen  der  Händler
zahlten  für  Verpflegung.  große  Summen  und  wenn
ihnen  solche  nicht  geliesert  wurde  oder  werden
konnte,  so  wurde  sie  einfach  genommen.  Infolge
        <pb n="544" />
        G  508  2e

dieser  Erpressungen  wanderten  ganze  Stämme  in
den  dichten  Busch,  ja  sogar  über  die  Grenze.

Ein  weiterer  Grund  für  die  Vernichtung  besteht
in  der  Art  der  Kautschukbäume  selbst.  Wenn  die
Kautschukbestände  am  Amazonas  (Hevea  brasiliensis)
  so  lange  ergiebig  gewesen  sind  und  es
noch  lange  sein  werden,  so  hat  dies  seinen  Grund
darin,  daß  der  Seringuero  weiß,  daß  er  sich  mit
dem  Umschlagen  des  Baumes  unnütze  Mühe  macht,
denn  ein  geschlagener  Baum  wird  ihm  wenig
Kautschuk  geben.  Er  weiß,  daß  er  hohe  Erträge
erzielt,  wenn  er  längere  Zeit  täglich  anzapft.

Anders  ist  es  bei  den  afrikanischen  Kautschukbäumen:
  Kickxia  elastica  und  Landolphien  verschiedener
  Art.  Die  Kickxia  elastica  gibt
bei  einer  Anzapfung  fast  alles,  was  sie  an
Kautschuk  hat  und  ist  dann  für  Monate,  ja
für  ein  Jahr  und  mehr  nicht  mehr  anzapfbar.
  Man  kann  sie  hierbei  bis  in  die  äußersten
Astspitzen  mit  Erfolg  anzapfen.  Diese  Arbeit  ist
natürlich  viel  beguemer,  wenn  man  den  Baum
fällt.  Vei  Landolphien  erzielt  man  die  höchsten
Erträge,  wenn  man  sie  über  dem  Boden  abhaut,
die  Rinde  schält,  im  Wasser  verrotten  läßt  und
dann  den  Kautschuk  ausstampft  und  auswäscht.
Sollte  der  Neger  sich  selbst  überlassen,  sich  viel

mehr  Arbeit  machen,  mit  Leitern  auf  den  Baumklettern

  und  sich  mit  einem  viel  geringeren  Ertrage
  begnügen?  —  Wer  dies  von  ihm  verlangt,
der  kennt  den  Neger  nicht.

Es  kommt  noch  hinzu,  das  Kickxiga  gegen
Verwundungen  sehr  empfindlich  ist,  während  Heveas
ein  außerordentliches  Regenerationsvermögen  besitzt.
  Man  kann  eine  Kickxia  auch  totzapfen,
wie  von  vielen  Reisenden  und  Beamten  aus  den
Kautschukdistrikten  berichtet  wird.  Wer  will  hier
die  Grenze  ziehen,  zumal  sich  der  Schaden  erst
viele  Monate  später  zeigt?

Totzapfen  ist  aber  noch  viel  schlimmer,  als
Umschlagen;  denn  im  ersteren  Falle  geht  der
ganze  Baum  ein,  während  beim  Umschlagen  der
Stock  wieder  Triebe  macht,  die  eventuell  später
wieder  zapfbar  werden.

Die  Verhältnisse  in  den  Kautschukbezirken  haben
sich  in  den  letzten  Jahren  wesentlich  dadurch
geändert,  daß  die  betreffenden  Bezirke  (Lomie,
Dume,  Akoafim,  Dendeng)  in  Verwaltung  genommen
und  energisch  gegen  den  Raubbau  angekämpft
wurde;  da  sich  das  Interesse  der  Händler  und
Kaufleute  auf  immer  weniger  ausgedehnte  Gebiete
konzentriert,  sind  heute  polizeiliche  und  sonstige
Maßnahmen  leichter  durchführbar,  und  werden  von
den  Bezirksleitern  dringend  erbeten.  Anderseits
sind  sowohl  die  Kaufleute,  als  auch  die  Ein- 



geborenen  allmählich  zur  Uberzeugung  gelangt,
daß  man  bei  stetem  Wandern  auch  einmal  ans
Ende  kommt.  Es  sollte  deshalb  kein  Mittel  unversucht
  bleiben,  das  auch  nur  einigermaßen  eine
Wahrscheinlichkeit  auf  Erfolg  hat,  den  Raubbau
zu  beseitigen,  oder  doch  wenigstens  zu  verringern.
Mir  scheinen  die  folgenden  anwendbar:

1.  Beschaffung  von  Zapfmessern  bester  Konstruktion
  und  deren  Verteilung  an  die  Eingeborenen.


2.  Belehrung  der  Eingeborenen  und  Verteilung
von  Reproduktionen  von  Photographien  richtiger

Zapfweise.

Zapfmesser  guter  Konstruktion  sind  fast  nirgends
im  Gebrauch.  Das  in  Abbildung  1  und  2  anliegende
  Dreikantmesser,  sowie  der  Meißel  zum
Aufstecken  auf  eine  Stange  sind  in  der  Hand
eines  Negers  wahre  Mordinstrumente.  Die  Firma
Schlieper  in  Remscheid  bringt  neuerdings  ein
Messer  in  den  Handel,  das  die  übrigen  Kickxia-Zapfmesser
  an  Brauchbarkeit  weit  übertrifft.  (Siehe
anliegende  Abbildung  Nr.  3).  Die  Firma  hat
dieses  Zapfmesser  zu  folgenden  Preisen  angeboten:

10  Stck.  2,00.pro  S4l.
100  1,900
1000  =  1,80.

Preis  bei  Abnahme  von

U  V

—
2

V  u

—
=

—
=  2  *

Es  würde  hier  zu  weit  führen,  die  Vorteile  dieses
Instrumentes  gegenüber  anderen  Instrumenten
genauer  auseinanderzusetzen.  (Ich  verweise  auf
mein  Gutachten  zu  J.  Nr.  9245/09).  Mein  Vorschlag
  würde  nun  dahin  gehen,  dieses  Zapfmesser
in  vorläufig  etwa  1500  Exemplaren  zu  beschaffen
und  den  Stationen  in  den  Kautschukbezirken  zu
überweisen;  hierfür  kämen  Ebolova,  Joko,  Dume
und  Lomie  in  Betracht.  Da  auf  den  Neger  eine
Prämie  nur  in  Gestalt  von  gemünztem  Silber
Eindruck  macht  und  er  gegen  jede  Leistung  des
Europäers,  für  die  er  nichts  zu  zahlen  braucht
mißtrauisch  ist,  so  würde  es  nach  meiner  Ansicht
verfehlt  sein,  wenn  man  diese  Instrumente  kostenlos
  an  die  Eingeborenen  verteilen  würde.  Man
muß  den  Leuten  einen  Preis  dafür  abverlangen
und  wenn  es  nur  ein  Finger  einer  Banane  ist;
den  für  ein  Messer  zu  zahlenden  Betrag  festzusetzen
  ist  Sache  der  einzelnen  Verwaltungsstellen.

Es  ist  natürlich,  daß  jeder  Beamte,  besonders
aber  derjenige,  dessen  Beruf  es  ist,  Kautschukkulturen
  zu  betreiben,  jede  Gelegenheit,  die  sich  ihm
bietet,  dazu  benutzen  wird,  um  die  Eingeborenen
in  der  Kautschukzapfmethode  und  in  der  Aufbereitung
  der  Kautschukmilch  zu  belehren.

Für  den  Beamten,  der  fast  ausschließlich  keine
der  Eingeborenen-Sprachen  spricht,  ist  es  aber
        <pb n="545" />
        GW  509  20O

dußerst  schwierig,  sich  dem  Neger  verständlich  zuf  mit  dem  Europäer  kaum  in  Berührung  gekommene,
machen  und  ihn  in  den  gebräuchlichen  Anzapf=  hat  Verständnis  für  Abbildungen  und  kann  aus
methoden  zu  unterrichten,  wenn  er  es  ihm  nicht  ihnen  lesen.  Könnte  man  nicht  durch  Verbreitung
am  Baum  selbst  zeigen  kann;  auch  wird  hierbei  von  Reproduktionen  eines  in  richtiger  Weise  einen
in  den  meisten  Fällen  nur  der  direkt  Belehrte,  Baum  anzapfenden  Mannes,  sowie  der  Aufbereiden
  Nutzen  davontragen.  Jeder  Neger,  auch  der  tung  des  Kautschuks  usw.  viel  nützen?  Derartige

 

dig  1:  Dreikantmesser.

O
Fig.  2:  Umgearbeitete  Speerspitze  (vielfach  von  den  Haufssa  benutzt).
Fig.  3:  Schliepersches  Zapfmesser.  “

 

 

—
——.“  —
—  —
—
—
.2

 

 

 

 

 

 

Fig.  2.  Fig  3.
Zapfmesser  (3/8  der  nat.  Größe).

Lilder,  die  in  großen  Mengen  sehr  billig  her=  Die  Zapfmethoden  für  Kick  ia  elastica.
getellt  werden,  könnten  durch  die  Polizisten  oder  Die  Zapfmethoden  der  Kautschukbäume  sind
Stationsboten  unter  den  Leuten  verbreitet  werden.  abhängig  von  der  Beschaffenheit  der  Rinde  und
Sei  Stationsboten  müssen  natürlich  auf  ·  den  der  Verteilung  der  Milchschläuche  in  der  Rinde.
die  Vonen  genau  informiert  sein.  (Siehe  hierzus  Doa  diese  bei  den  einzelnen  Arten  sehr  verschieden
ie  Photographien  der  Anlage  1.)  sind,  so  muß  auch  für  jeden  Kautschukbaum  eine
        <pb n="546" />
        W  510  e.

besondere  Zapfmethode  und  dadurch  meist  wieder
ein  besonderes  Kautschukzapfinstrument  erfunden
werden.

Kickxia  elastica  hat  eine  verhältnismäßig
sehr  dünne  Rinde;  sie  ist  bei  5=  bis  6  jährigen
Bäumen  bei  einem  Stammumfang  von  40  bis

60  cm  nur  4  bis  5  mm  dick,  auch  bei  älteren
Bäumen  hat  sie  höchstens  7  bis  8  mm  Durch-Die
  Verteilung  der  Milchschläuche  im

messer.

   

 

 

     

 

Fig.  e.

P
«"

(0%

a-I%%  aueqeschteinstßno

Fig.  5.

Meooenochmeide.

Nachschnittmesser  fir  Kickria-gapfung

(nat.  Größe).
Gewebe  ist  derart,  daß  in  der  äußersten  Rindenschicht
  bis  zu  1  mm  Dicke  Milchschläuche  nur
spärlich  vertreten  sind.  Hieran  schließt  nach  innen
das  eigentliche  Milchschlauch  führende  Gewebe
an,  das  sich  nach  dem  Kambium  zu  etwas  verbis

  aufs  Kambium  durchführt.

 

 

dichtet,  so  daß  ein  bis  auf  das  Kambium  durchgeführter
  Schnitt  mehr  Milch  ergibt,  als  ein
weniger  tiefer  Schnitt.  Die  Milchschläuche  haben
in  der  Rinde  keine  bestimmte  Richtung,  sondern
laufen  kreuz  und  quer;  es  ist  deshalb  für  den
Milchfluß  ziemlich  gleichgültig,  ob  man  Längsoder
  Querschnitte  herstellt.  (Siehe  Fig.  6.)  Der
Zapfschnitt,  der  sich  nach  meinen  Erfahrungen
am  besten  bewährt  hat,  ist  der,  daß  man  mit
dem  oben  abgebildeten  Zapfmesser  von  Schlieper
eine  flache  Rille  in  der  Rinde  herstellt  und  in
dieser  Rille  mit  einem  scharfen  Messer  (siehe  Abbildung
  Nr.  5)  oder  mangels  eines  solchen,  eines
scharfen  Taschenmessers,  einen  einfachen  Schnitt
Da  jede  Verletzung
  des  Kambiums,  d.  h.  der  dünnen  Zellschicht,
  in  der  das  Dickenwachstum  der  Bäume
vor  sich  geht,  meist  dauernde  Schädigungen  des
Baumes  nach  sich  zieht,  so  ist  bei  dem  Nach-—

  Aädr#schutt.

5%  —  ·4%
cSetr  Sckicht

uam  Gucn,  Auncie  l  e  e  esn"

muml  Geha  ef  G  ec.
xx  x  hewebe  mit  heoondar-  atarter  Guäah#ngdew  Siketrh

Schematischer  Cuerschnitt  durch  Rinde  eines  7—g8  jährigen  Kickriastammes.  (5.  d.  nal.  Griit

schneiden  mit  dem  Messer  sehr  sorgfältig  zu  verfahren.
  —  Von  den  verschiedenen  Anzapfmethoden
haben  sich  der  Grätenschnitt  und  der  Längsschnitt
  am  besten  bewährt.  Spiralschnitt,  Vschnitt
  usp.  werden  heute  nirgends  mehr  angewandt.


Die  Methode  des  Längsschnittes  ist  aus
Anlage  1  ersichtlich.  Die  einzelnen  Schnitte
müssen  hier  eine  Handspanne  weit  auseinanderliegen.
  Angestellte  Versuche  haben  gezeigt,  daß
man  durch  eine  Vermehrung  der  Schnitte  kein
wesentlich  höheres  Milchergebnis  erhält.

Einen  besseren  Milchfluß  erzielt  man  aber,
wenn  man  nicht  sämtliche  Schnitte  an  einem
Tage  herstellt,  sondern  stets  nur  zwei  Schnitte
auf  gegenüberliegenden  Seiten  ausführt  und  bis
        <pb n="547" />
        Sig.  4.

¼-Grätenschnitt-(ethode.
Es  wurden  an  vier  verschiedenen  Tagen  gezapft:

1.  Die  oben  sichtbare  Grätenserie  mit  dem  Längsschnitt,  ausgenommen  die  mit  ##  bezeichneten
  Gräten.

2.  Die  auf  der  Gegenseite  des  Stammes  liegende  Grätenserie.

3.  Die  mit  S#x  bezeichneten  Gräten  auf  obiger  Seite.

4.  Die  ax  entsprechenden  Gräten  auf  der  Gegenseite.

Iwischen  den  Sapfungen  1  und  2  lagen  zwei  Tage,  zwischen  2,  3  und  4  je  ein  Tag.
        <pb n="548" />
        511  20

zur  Herstellung  der  folgenden  2  bis  4  Tage
verstreichen  läßt.

Diese  Methode  ist  ihrer  Einfachheit  halber
den  Eingeborenen  besonders  zu  empfehlen.

Bei  der  Grätenschnittmethode  ist  folgendes
zu  beachten.  Die  einzelnen  Gräten  müssen  25
bis  30  cm  voneinander  entfernt  sein  und
möglichst  in  einer  Steigung  von  60  bis  70°  zur
Horizontalen  angelegt  werden.  Die  Gräten  dürfen
nur  auf  etwa  2K8  des  Stammumfanges  ausgedehnt
  werden,  da  sonst  der  Baum  zu  sehr  im
Wachstum  gestört  wird.

In  neuerer  Zeit  wende  ich  eine  kleine  Modifikation
  der  Grätenschnittmethode  mit  gutem  Erfolge
an.  Dieselbe  besteht  darin,  daß  ich  die  Gräten
nur  einseitig  nach  rechts,  und  zwar  nur  auf  ¼
des  Stammumfanges  ausführe  (vgl.  Fig.  4).  Nach
2  bis  4  Tagen  wird  auf  der  entgegengesetzten
Seite  des  Stammes  derselbe  Grätenschnitt  ausgeführt.
  Hierbei  bleiben  zwei  gegenüberliegende
Viertel  der  Stammesoberfläche  unangezapft.  Bei
der  nächsten  Zapfperiode  wird  ein  neuer  Längsschnitt
  etwa  5  cm  nach  links  gelegt  und  die
Gräten  in  der  Mitte  zwischen  den  früheren  gezogen.
  Es  wird  auf  diese  Weise  viel  ökonomischer
mit  der  Rinde  des  Baumcs  verfahren,  als  bei
der  gewöhnlichen  Grätenschnittmethode,  und  die
einzelne  Zapfung  ergibt  trotzdem  dasselbe  Resultat
wie  bei  dem  gewöhnlichen  Grätenschnitt.  —  Das
Auffangen  der  Milch  geschieht  am  besten  in  den
käuflichen  Zapfbechern  aus  gestanztem  Bilech.
Diese  sind  so  eingerichtet,  daß  sie  in  der  Rinde
befestigt  werden  können.  Sind  solche  Becher  nicht
vorhanden,  so  kann  man  auch  Milch=  und  Konservenbüchsen
  benutzen.  Hierbei  stellt  man  sich  vorteilhaft
  aus  Petroleumtins  Blechrillen  her,  durch
die  die  Milch  von  der  Zapfrille  in  die  Gefäße,
die  man  am  Boden  aufstellt,  geleitet  wird.

Das  Ergebnis  der  Anzapfung  ist  abhängig
  von  der  Jahreszeit,  der  Tageszeit
und  dem  physiologischen  Zustande  des
Baumes.

Es  gelten  im  allgemeinen  folgende  Regeln:

Die  beste  Jahreszeit  zum  Zapfen  der
Milch  ist  der  Beginn  der  Regenzeit,  einmal
  weil  in  der  Regenzeit  die  Vernarbung  der
Wunden  eine  viel  schnellere  ist,  dann  auch,  weil
die  Feuchtigkeit  der  Luft,  bedeckter  Himmel  und
Windstille  dem  Milchfluß  förderlich  sind.  Die
besten  Zapftage  sind  erfahrungsgemäß  solche,  an
denen,  nach  vorhergegangenem  Regen,  die  Bäume
eben  trocken  geworden  sind,  so  daß  die  Milch
nicht  über  die  Rille  herausläuft.  In  der  Regenzeit
  zu  zapfen  verbietet  sich  schon  deshalb,  weil
durch  den  Regen  große  Verluste  an  Milch  eintreten;
  die  Milch  wird  stark  verdünnt  und  weg- 



geschwemmt.  Geeignet  ist  auch  die  Übergangszeit
zur  Trockenzeit,  jedoch  sollte  man  in  dieser  Zeit
den  Nachschnitt  weglassen  und  dafür  einfach  nur
mit  dem  Zapfmesser  bis  zu  3  bis  4  mm  Tiefe
einschneiden;  man  wird  zwar  weniger  Milch
ernten,  hat  aber  auch  weniger  Schädigungen  an
den  Bäumen.  In  der  Trockenzeit  sollte  man
überhaupt  nicht  zapfen.  Man  zapft  am  besten
frühmorgens  bis  gegen  9  Uhr.  Hat  man  viele
Bäume  zu  zapfen,  so  soll  man  versuchen,  bei
Laternenschein  schon  gegen  4  oder  5  Uhr  zu
beginnen  und  eventuell  früher  aufhören.

An  Nachmittagen  sollte  man  nur  im  Notfalle
zapfen  und  nur  von  4  Uhr  an;  die  Erträge
find  bedeutend  geringer  als  am  Morgen.  Von
Vorteil  ist  es,  wenn  man  die  Schnitte  in  dieser
Zeit  auf  der  Ostseite  des  Stammes  anbringt.
Hat  es  lange  nicht  geregnet,  so  ist  ein  vorhergehendes
  Befeuchten  der  Stammesoberfläche  und
ein  Begießen  des  Bodens  mit  Wasser  von  Einfluß
  auf  den  Milchfluß;  dies  Verfahren  dürfte
aber  in  der  Praxis  kaum  zur  Anwendung  gelangen.


Bäume,  die  Blätter  geworfen  haben  oder
reichlichen  Fruchtansatz  haben,  sollte  man  überhaupt
  nicht  anzapfen,  sondern  bis  zur  nächsten
Zapfperiode  ruhen  lassen.

Verbesserung  der  Methode  der  Kautschukaufbereitung.


Der  jammervolle  Preis,  den  der  aus  den
wilden  Kickriabeständen  stammende  Kautschuk  auf
dem  Markte  erzielt,  ist  lediglich  eine  Folge  der
schlechten  Aufbereitung.  Der  Neger  kocht  den
Kautschuk  aus  der  unverdünnten  Milch  aus.
Dabei  wird  der  Kautschuk  teilweise  angebrannt.
Das  Hauptübel  aber  ist,  daß  der  ausgekochte
Kautschuk  stets  Hohlräume  einschließt,  die  noch
Milch  oder  Serum  enthalten  und  dadurch  zu
Fäulnisherden  werden.  Der  Kautschuk  kommt
deshalb  schon  verdorben  an  der  Küste  an  und
hat  seinen  halben  Wert  verloren.  Die  Verbesserung
  der  Aufbereitungsweise  muß  daher  eine  der
ersten  Aufgaben  der  Kautschukinspektion  bilden.
Als  Ersatz  für  das  Auskochen  kann  ein  Verfahren
dienen,  das  wenig  Mühe  macht  und  sehr  einfach
ist.  Dieses  Verfahren  besteht  darin,  daß  man  die
Milch  in  dünner  Schicht  auf  eine  ebene  Unterlage
  ausgießt  und  eintrocknen  läßt.  Diese  in
vielen  Ländern  angewandte  Methode  ist  in  Kamerun
  zuerst  vom  Pflanzungsleiter  Strauß,
Moliwe,  für  die  Kickriamilch  angewandt  worden.
Strauß  führte  dabei  noch  die  Neuerung  ein,
daß  er  als  Unterlage  Holz  benutzte.  Holz  empfiehlt
  sich  deshalb,  weil  es  einen  Teil  der
Feuchtigkeit  aufzusaugen  imstande  ist.  Der  so
aufbereitete  Kautschuk  hat  sehr  gute  Preise  erzielt.
        <pb n="549" />
        512  20

Vor  dem  Ausgießen  ist  die  Milch  durchzuseihen,
um  grobe  Unreinlichkeiten  (Rindenteilchen  usw.)
zu  entfernen.  Sobald  die  Milch  eingetrocknet  ist,
wird  der  Kautschuk  abgezogen  und  am  besten  in
Würste  gerollt.  In  dieser  Form  ist  er  dann
marktfähig.  Dieses  Verfahren  einzuführen  wird
keine  Schwierigkeiten  haben,  da  es  nicht  mehr
Arbeit  beansprucht  als  das  alte.  Sobald  die
Eingeborenen  mit  der  neuen  Aubbereitungsweise
bekannt  geworden  sind,  wird  es  vielleicht  zweckmäßig
  sein,  die  Ausfuhr  von  ausgekochtem  Kautschuk
  überhaupt  zu  verbieten.

2.  Kautschuk  als  Volkskultur.

Der  Vernichtung  der  Kautschukbestände  kann
am  ehesten  und  am  sichersten  dadurch  entgangen
werden,  daß  man  neue  Pflanzungen  anlegt.
Dies  ist  keine  neue  Jdee.  Abgesehen  davon,  daß
in  den  Nachbarkolonien  in  derselben  Weise  vorgegangen
  wird,  war  auch  schon  in  der  ersten
Fassung  der  Instruktion  für  die  Beamten  der
Kautschukinspektion  vorgesehen,  daß  diese  dafür
Sorge  zu  tragen  haben,  daß  die  ausgenutzten
Bestände  durch  Neuanpflanzungen  angemessen
wieder  ergänzt  werden.  Für  diese  Neuanpflan-=zungen
  wurden  je  nach  Lage  und  Ortlichkeit  vier
verschiedene  Verfahren  empfohlen:

1.  Ist  reichlich  Saatgut  vorhanden,  so  kann
der  Wald  vollkommen  niedergelegt  werden,  und
der  Same  ist  gleich  an  Ort  und  Stelle  so  dicht
auszusäen,  daß  die  jungen  Pflanzen  sich  von
Anfang  an  beschatten  und  Unkraut  nicht  aufkommen
  lassen.  Die  Kulturflächen  sind  namentlich
  in  den  ersten  2  bis  3  Jahren  zu  revidieren,
verdämmendes  Unkraut,  Stockausschläge  usw.  sind
zu  entfernen.  Steht  der  Jungwuchs  zu  dicht,  so
sind  die  überzähligen  Stämmchen  anfangs  auszureißen
  oder  abzuschneiden,  später  totzuzapfen,
bis  die  verbleibenden  Stämme  etwa  6  bis  8  m
Entfernung  voneinander  haben.  Dabei  ist  darauf
  zu  achten,  daß  die  zu  erhaltenden  Stämme
einen  geraden  und  glatten  Schaft  haben,  der
eine  spätere  rationelle  Kautschukgewinnung  ermöglicht.


Daß  durch  dichte  Aussaat  das  Aufkommen
von  Unkraut  verhindert  werden  kann,  ist  nach
meinen  Erfahrungen  unmöglich.  Wenn  man  selbst
in  gut  angelegten  Saatbeeten  junge  Pflanzen  erzielen
  will,  muß  man  regelmäßig  und  zwar  in
Abständen  von  wenigen  Tagen  das  Unkraut  jäten,
sonst  kommen  nur  wenige  Pflangen  auf.  Außerdem
  dürfte  dieses  Verfahren  viel  mehr  Kosten
verursachen  als  eine  reguläre  Anpflanzung.  Ferner
haben  Versuche,  die  Herr  Professor  Weberbauer
anstellte,  ergeben,  daß  selbst  fünfjährige  Bäume
beim  Totzapfen  nicht  mehr  Kautschuk  ergeben,

 

als  wenn  sie  regelrecht  angezapft  wurden,  vor
allen  Dingen  aber  lieferten  sie  so  geringe  Mengen
Kautschuk,  daß  es  sich  nicht  lohnte,  sie  überhaupt
anzuzapfen.  Die  Erfahrung  lehrt,  daß  man  beim
Lichten  weniger  Wert  auf  die  Entfernung  der
einzelnen  Bäume  voneinander  legen  muß,  als
darauf,  daß  die  am  wenigsten  entwickelten  Bäumchen
  entfernt  werden.

2.  Steht  Saatgut  nur  in  geringen  Mengen
zur  Verfügung,  so  ist  es  zunächst  nur  in  Saatbeeten
  auszulegen  und  die  jungen  Pflanzen  sind,
sobald  sie  genügend  gekräftigt  sind,  im  Dreiecksverbande
  mit  4  bis  5  m  Entfernung  auszupflanzen,
am  besten  zu  Beginn  der  Regenzeit.  Zweckmäßig
ist  es,  den  jungen  Pflanzen  für  die  ersten  1½
bis  2  Jahre  durch  Voranbau  von  Mais  und
Bananen  bzw.  Planten  etwas  Schatten  zu  gewähren.


Dies  scheint  mir  im  Prinzip  das  zweckentsprechendste
  Verfahren  zu  sein,  ich  werde  später
hierauf  zurückkommen.

3.  Fehlt  es  an  den  nötigen  Arbeitskräften,
so  kann  man  sich  damit  begnügen,  den  Busch
von  Unterholz  und  Unkraut  zu  reinigen,  mittelstarke
  Stämme  als  Schattenbäume  stehen  zu  lassen
und  die  jungen  Kautschukpflanzen  in  angemessener
Entfernung  voneinander  auszupflanzen.  Ein
regelrechter  Verband  wird  sich  hierbei  nicht  innehalten
  lassen.  Die  stärksten  Stämme,  bei  denen
zu  fürchten  ist,  daß  sie  in  absehbarer  Zeit  einem
Tornado  zum  Opfer  fallen  werden,  sind  gleich
zu  Anfang  herauszuhauen.  Später  ist  je  nach
Bedarf  nachzulichten.  Dabei  sind  die  zu  entfernenden
  Stämme  durch  Ringeln,  d.  h.  durch
völliges  Entfernen  der  Rinde  auf  einem  etwa
zwei  Hand  breiten  Streifen  um  den  ganzen
Stamm  herum  zum  Absterben  zu  bringen,  um
Fällungsschäden  in  den  Kautschukpflan  zungen  möglichst
  zu  vermeiden.

Wer  den  Neger  kennt,  weiß,  daß  dieses  Verfahren
  nur  sehr  schwer  durchzuführen  ist,  und  wenn
es  durchgeführt  wird,  wird  es  überaus  teuer  sein,
es  beansprucht  m.  E.  mehr  Arbeitskräfte  als  eine
regelrechte  Pflanzung.  Nach  den  bisherigen  Erfahrungen
  auf  den  Kamerunpflanzungen  soll  man
sich  bei  Arbeitermangel  darauf  beschränken,  geringere
  Flächen  anzulegen.  Ganz  abgesehen  von
dem  bedeutend  besseren  Wachstum  der
Kickria  im  Freischlage,  kostet  das  vorgeschlagene
allmähliche  Lichten  des  Urwalds,  bei  dem  ein
Brennen  ausgeschlossen  ist,  mehr  Zeit  und  Arbeitslohn
  als  der  aufängliche  Freischlag.

4.  Sind  samentragende  Kautschukbäume  in
genügender  Anzahl  im  Walde  vorhanden,  so  ist
auf  deren  natürliche  Verjüngung  hinzuwirken.  Es
sind,  wie  unter  3.  angegeben,  der  Unterwuchs,
soweit  er  nicht  schon  aus  jungen  Kautschukpflanzen
        <pb n="550" />
        G  513

besteht,  und  die  stärksten  Stämme  zu  entfernen,
die  alten  Kautschukbäume  eventuell  durch  vorsichtiges
  Freischlagen  zum  reichlichen  Samentragen
anzuregen  und  es  ist  später,  je  nach  der  Entwicklung
  des  Jungwuchses,  nachzulichten.  Lücken
in  der  Naturverjüngung  sind  rechtzeitig  durch
Pflanzung  auszufüllen.

Sollte  dies  Verfahren  in  den  Tropen,  in
Kamerun,  wirklich  anwendbar  sein?  —  Ich  bezweifte
  es  schon  aus  dem  Gurunde,  weil  der
Unterwuchs  im  Waldbestande  zumeist  nicht  aus
Jungwuchs  der  darüber  ragenden  Urwaldriesen
besteht,  sondern  aus  besonderen  Pflanzenarten,
  die  den  Lichtverhältnissen  und
sonstigen  Wachstumbedingungen  angepaßt
sind.

Wie  aus  meinen  Bemerkungen  ersichtlich,
bestehen  gegen  die  oben  angegebenen  Verfahren
der  Verjüngung  der  Kautschukbestände  mancherlei
Bedenken;  ich  kann  mir  keinen  großen  Erfolg
von  deren  Anwendung  versprechen  und  bin  darauf
  nur  näher  eingegangen,  weil  diese  Instruktion
tatsächlich  in  Kraft  getreten  ist  und  die  Beamten
der  Kautschukinspektion  danach  zu  arbeiten  haben.

Viel  erfolgreicher  müßte  es  meines  Erachtens
sein,  wenn  gesundes  Pflanzmaterial  von  Kautschukbäumen
  in  großen  Mengen  an  die  Eingeborenen
abgegeben  würde,  und  diese  durch  die  Verwaltungsbehörde
  veranlaßt  würden,  Kautschukbflanzungen
  anzulegen.  Um  hierzu  in  der
Lage  zu  sein,  müßte  unter  Leitung  von  Beamten
der  Kautschukinspektion  auf  besonderen  Anzuchtstationen
  Pflanzmaterial  in  großen  Mengen
angezogen  werden.“)
breitung  des  hier  gewonnenen  Pflanzmaterials
unter  die  Eingeborenen  muß  deren  landwirtschaftlichem
  Betriebe  angepaßt  sein;  nach  meiner
Meinung  ist  es  sehr  wohl  möglich,  die  Kautschukkultur
  in  den  landwirtschaftlichen  Betrieb  der
Eingeborenen  aufzunehmen,  ohne  daß  eine  prinzipielle
  Anderung  des  Betriebes  einträte  oder
umfangreiche  Neurodungen  hinzukämen.  Die  Verbreitung
  der  Kautschukkultur  könnte  in  der  Weise
geschehen,  daß  die  Eingeborenen  gezwungen
würden,  bei  der  Neuanlage  von  Kulturen  zugleich
bei  dem  Auspflanzen  der  Feldfrüchte  Kautschukbäume
  zwischen  dieselben  zu  pflanzen.  Um  diese
Möglichkeit  einzusehen,  bedarf  es  einer  genaueren
nenmmis  der  Landwirtschaft  der  Eingeborenen.

Da  diese  bei  den  verschiedenen  Volksstämmen
und  bei  den  verschiedenen  klimatischen  Bedingungen
  in  den  einzelnen  Bezirken  sehr  verschieden
is,  läßt  sich  keine  allgemeine  Schilderung  geben.

 

Näheres  über  Anlage  der  Angxuchtstationen
aund  Anzucht  siche  unten  Anlage  zur  Dienstanweisung
der  Kautschukinspektionsbeamten.

Die  Methode  der  Ver- 



Als  Beispiel  sei  im  folgenden  die  Wirtschaft  der
Bakwiri,  die  mir  genauer  bekannt  ist,  beschrieben.
Vorausschicken  möchte  ich  aber,  daß  es  eine
wichtige  Aufgabe  der  Beamten  der  Kautschukinspektion
  ist,  diese  Verhältnisse  auch  für  die
Bezirke,  die  für  die  Kautschukinspektion  in  Frage
kommen,  festzustellen.

Buschschlagen:  Der  Januar  ist  bei  den
Bakwiri  die  Zeit,  in  der  der  Busch  geschlagen
wird.  Diese  Arbeit  wird  in  jedem  Jahre  ausgeführt;
  nur  faule  oder  altersschwache  Leute
schlagen  alle  zwei  Jahre  Busch.  Das  Schlagen  des
Busches  ist  Männerarbeit.  Zur  Anlage  einer  Farm
sucht  er  sich  einen  Platz  aus,  der  möglichst  lange
nicht  bebaut  worden  war  und  an  dem  der  Boden
wenig  Steine  zeigt.  Er  beginnt  mit  dem  Buschmesser
  das  Unterholz  zu  entfernen,  mit  diesem
haut  er  auch  noch  arm=  und  beinstarke  Aste  und
Stämmchen  ab;  größere  Bäume  läßt  er  stehen.
Stehen  diese  zu  dicht,  so  werden  sie  abgebrannt.
Dies  ist  Arbeit  der  Weiber  und  wird  nicht  zum
Buschschlagen  gerechnet.  In  neuerer  Zeit  benutzen
die  Bakwiri  auch,  wie  dies  in  den  Pflanzungen
geschieht,  europäische  Axte  zum  Buschschlagen.

Brennen:  Beim  Brennen  wird  das  mit
dem  Haumesser  Zusammengeschlagene  angesteckt
oder  um  die  großen  Bäume  herum  aufgeschichtet,
und  hier  Feuer  gemacht.  Ein  sehr  großer  Baum
fällt  dann  am  3.  bis  4.  Tage.  Wenn  eine  Frau
viel  Holz  zur  Verfügung  hat,  kann  sie  an  einem
Tage  zehn  je  3Am  im  Durchmesser  haltende
Stämme  abbrennen.  Diese  Arbeiten  sind  gegen
Ende  Februar  beendigt.

Pflanzzeiten:  Januar,  Februar,  März  sind
die  besten  Monate,  um  YDams  und  Makabo  zu
pflanzen.  Im  April  pflanzt  man  Planten.  Wenn
im  März  schon  etwas  Regen  fällt,  beginnt  man
mit  der  Aussaat  von  Mais.  —  Die  Pfflanz-=arbeit
  fällt  im  allgemeinen  der  Frau  zu;  sie
pflanzt  Makabo,  Mais  und  alle  anderen  Kleinigkeiten;
  der  Mann  hilft  einzig  beim  Pflanzen  von
Yams  und  Planten.

Größe  der  Farm:  Das  in  jedem  Jahre
neu  gerodete  Land  hat  je  nach  dem  Alter  des
Mannes  und  je  nach  der  Menge  der  Weiber
sehr  verschiedene  Größe.  Mehrere  Frauen  eines
Mannes  bewirtschaften  die  Farmen  gemeinsam,
doch  werden  in  jedem  Jahre  pro  Frau  ungefähr
8  bis  12  ar  angelegt.

Anlage  der  Farm:  Auch  in  der  Art  des
Pflanzens  besteht  ein  Unterschied  zwischen  Reichen
und  weniger  Bemittelten,  insofern,  als  die  Reichen
mehr  Makabo  in  Reinkultur  pflanzen,  während
die  Armeren  meist  nur  Mischkultur  treiben.

Pflanzweite:  Die  Zwischenräume  zwischen
den  einzelnen  Pflanzen  werden  durch  keinerlei
        <pb n="551" />
        514  20

Maße  oder  Instrumente  bestimmt.  Man  pflanzt
lediglich  nach  Gutdünken.  Die  Abstände  betragen
bei  Makabo  ½  m  und  weniger.  Die  Zwischenräume
  bei  Planten  betragen  in  einer  mit  Mais
und  Makabo  gemischten  Farm  3  m  und  mehr,
in  einer  Plantenfarm  mit  nur  Mais  als  Zwischenkultur
  1½  m  und  mehr.  hamspflanzen  werden
in  Abständen  von  1  bis  1¼  m  gepflanzt.

Jäten:  Es  folgt  dann  die  Arbeit  des  Jätens
und  Unkrautrupfens,  was  je  nach  Bedürfnis
monatlich  einmal  oder  öfter  geschieht.  Die  Frauen
haben  weiterhin  eigentlich  immer  in  der  Farm
zu  arbeiten.

Ernte:  Die  Ernte  tritt  ein  bei:

Yams  nach  6  Monaten,  im  Monat  August,
September,  Oktober.

Makabo  nach  6  Monaten  im  Monat  September
  usw.,  jederzeit  zu  ernten.
Planten  nach  12  Monaten,  im  Monat
Februar  usw.,  je  nach  Reife  zu  ernten.
Cassada  nach  9  Monaten  im  Monat  November
  usw.

Mais  nach  3  Monaten  im  Monat  Mai,
August,  kann  auch  bei  Aussaat  Ende  der
Regenzeit  im  Januar,  Februar  reifen.

Kickxia  elastica  läßt  sich  nur  in  der  Regenzeit
  verpflanzen,  also  in  den  Monaten  Juni  bis
September,  Oktober.  Die  besten  Monate  sind
jedoch  Juli,  August.  In  dieser  Zeit  steht  im
Felde:

Makabo  in  der  Reife,  beschattet  den  Boden
vollständig,  die  Farm  bleibt  erhalten  und
bringt  im  zweiten  Jahre  noch  Früchte.

Yams  in  der  Reife,  beschattet  den  Boden
nicht  vollkommen,  muß  im  November  geerntet
  sein;  das  Land  wird  nicht  für  eine
zweite  Kultur  benutzt.

Cassada  ist  noch  nicht  geerntet,  beschattet  den
Boden  vollkommen,  die  Farm  bleibt  erhalten,
die  Frucht  wird  im  zweiten  Jahre  noch
geerntet.

Planten  sind  noch  nicht  geerntet,  beschatten
den  Boden  teilweise,  werden  auch  im  zweiten
Jahre  geerntet.

Mais  ist  geerntet  und  vom  Felde  verschwunden.
Bei  der  gemischten  Farmkultur  der  Bakwiri  ist
also  mit  Ausnahme  der  Yamsfarm  der  Boden
allenthalben  von  Blättern  bedeckt.  Bevor  ich
nun  zum  Pflanzen  schreite,  muß  ich  daher  Baumscheiben
  von  etwa  1  m  Durchmesser  an  den  Pflanzstellen
  reinigen;  dies  läßt  sich  ohne  Schwierigkeit
und  ohne  dem  Makabo  oder  Cassada  usw.  zu
schaden  bewerkstelligen.  Das  Auspflanzen  erfordert
keine  weitere  Bodenbearbeitung;  man  wird,  wie
in  der  Instruktion  genauer  ausgeführt,  eine
möglichst  geringe  Pflanzweite  wählen,  damit  die

 

Kickrien  möglichst  schnell  den  Boden  decken,  das
Aufkommen  des  Unkrautes  verhindern  und  hochgehen
  können.  Zu  empfehlen  ist  eine  Pflanzweite
von  2  mal  2  m.  Mit  Ausnahme  der  damsfarm,
  die  wenn  abgeerntet,  brach  liegen  bleibt,
werden  die  Farmen  normalerweise  zwei  Jahre
lang  reingehalten.  Die  Kickria  erfordert  also  in
dieser  Zeit  keine  besondere  Pflege;  die  Frauen
müssen  nur  jedesmal  beim  Reinigen  die  vorgeschriebene
  Baumscheibe  von  1  m  Durchmesser  um
die  jungen  Bäumchen  herum  frei  machen.  Die
Yamsfarm,  die  gepflanzten  Kickrien  müssen  im  zweiten
Jahre  mehrmals  gereinigt  werden.  Im  dritten
Jahre  sollen  2  mal  2  gepflanzte  Kickrien  sich
schon  decken.  Es  müßte  nur  noch  einmal,  höchstens
zweimal  gereinigt  werden.  Im  dichten  Bestande
bedarf  die  Kickria  dann  einer  weiteren  Pflege
nicht.

Da  die  Bakwiri  von  Natur  den  Makabo
und  die  Cassada  sehr  eng  pflanzen,  so  mußte  von
dem  Kulturbeamten  und  der  Verwaltungsbehörde
darauf  gedrungen  werden,  daß  bei  Neuanlage
von  Farmen  von  vornherein  die  spätere  Bepflanzung
  mit  Kickxia  berücksichtigt  wird,  d.  h.
Baumscheiben  von  1  m  Durchmesser  freigelassen
werden.  Diese  Forderung  bietet  m.  E.  keine
Schwierigkeit  in  der  praktischen  Durchführung.
Schwieriger  dürfte  die  Ausführung  der  folgenden
Bedingung  sein,  die  aber  auch  von  geringerer
Bedeutung  ist.

Die  Eingeborenen  sind  gewohnt,  ihre  Farmen
gerade  da  anzulegen,  wo  es  ihnen  gut  dünkt;
wenigstens  bei  den  Bakwiri  findet  man  die
Farmen  allenthalben  im  Busch  zerstreut.  Eine

Dorsschaft  schematisch  eingetragen,  gewährt  ungefähr

das  Bild  der  beiliegenden  Skizze.  (Fig.  7).  Es
ist  natürlich,  daß  man  bei  Anlage  von  Eingeborenen=Kautschukkulturen
  bestrebt  ist,  eine  zusammenhängende
  Anlage  zu  erzielen.  Man  müßte  also
auf  die  Eingeborenen  dahin  wirken,  daß  sie  ihre
Farmen  zusammenhängend  anlegen.  Bei  der
Besiedelung  der  großen  Regierungsstraßen  (3.  B.
die  Jaundestraße)  ist  dies  ja  zum  Teil  schon
durchgeführt.  Für  den  Zusammenhang  der
Farmen  spricht  die  leichtere  Beaufsichtigung  durch
die  Beamten,  sowie  die  geringere  Möglichkeit  des
Übergehens  von  Schädlingen,  die  aus  dem  Urwald
kommend  in  die  Anlagen  eindringen  z.  B.  Kickria-Bohrkäfer.
  Dagegen  spricht  die  schnelle  Verbreitungsmöglichkeit
  von  Infektionskrankheiten.

Die  Verhältnisse,  die  hier  von  den  Bakwiri
angegeben  sind,  lassen  sich  nicht  verallgemeinern.
Wie  schon  gesagt,  müssen  diese  in  den  in  Betracht
kommenden  Bezirken  erst  genau  erforscht  werden.
Prinzipiell  wird  sich  dabei  jedoch  kein  Unterschied
ergeben  und  der  Beamte,  dem  diese  Aufgabe
zufällt,  wird,  wenn  er  in  der  vorstehenden  Weise
        <pb n="552" />
        515  20

vorgeht,  sich  die  für  die  Einführung  der  Kautschukkultur
  in  die  Wirtschaft  der  Eingeborenen  nötigen
Unterlagen  an  Ort  und  Stelle  beschaffen  können.

Wie  schon  erwähnt,  muß  das  zu  dieser  Pflanzweise
  nötige  Pflanzmaterial  in  bester  Beschaffen-*—..r.


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heit  auf  besonders  anzulegenden  Anzuchtsstationen
herangezogen  werden.  Diese  mühssen,  da  ja  diese
ganze  Arbeit  im  Interesse  der  Eingeborenen  liegt,
in  solchen  Gegenden  der  Kautschukdistrikte  angelegt
  werden,  die  eine  möglichst  zahlreiche  Be--


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Fig.  7.  Schematische  Skizze  eines  Bakwirl-Dorjses  mit  Farmen.

völkerung  haben.  In  sehr  spärlich  bevölkerten
Distrikten  sollte  man  es  vollkommen  unterlassen,
auf  diesem  Wege  etwas  erreichen  zu  wollen.  Da
wo  die  Dichte  der  Bevölkerung  die  Ausbreitung
der  Kautschukkultur  im  obigen  Sinne  erlaubt,
sollte  man  die  Anzuchtsstationen  möglichst  in  das

 

Zentrum  der  Gegend  legen.  Hiervon  sollte  man
sich  nicht  abhalten  lassen,  auch  wenn  dadurch  die
Anlage  einer  neuen  Station  erforderlich  wird,
und  diese  einige  Kosten  verursacht.

Es  bleibt  nur  noch  die  Frage  offen,  in  welcher
Weise  man  die  Verteilung  der  Pflanzen  an  die
        <pb n="553" />
        516  20

einzelnen  Häuptlinge  vornehmen  soll!  Wie  oben
angegeben  schlägt  ein  fleißiger  Bakwirimann  für
seine  Frau  im  Jahre  8  bis  12  ar  Busch  für
neue  Farmanlagen.  Um  in  der  Berechnung
nicht  zu  hoch  zu  greifen,  wollen  wir  im  folgenden
8  ar  jährliche  Neuanlage  pro  Frau  annehmen.
Bei  der  Ausscheidung  der  Reservate  am  Kamerungebirge
  nun  wurden  pro  Hütte  4  bis  6  ha
Reservatsland  für  die  Eingeborenen  aus  dem
Pflanzungsgebiete  ausgeschieden.  Es  dürfte  nicht
zu  hoch  gegriffen  sein,  wenn  man  des  Weiteren
pro  Hütte  zwei  Frauen  rechnet.  An  Dorfplatz
und  Viehweide  (unter  Viehweide  ist  hier  der  um
Dörfer  der  Bakwiri  herumliegende,  meist  mit
einer  lebenden  Hecke  oder  einem  Zaun  umgebene
Niederbusch  verstanden)  muß  pro  Hütte  von  den
durchschnittlichen  5  ha  Land  ein  Hektar  abgezogen
werden;  es  muß  ferner  an  nicht  kulturfähigem
Lande  ein  Abzug  in  Anschlag  gebracht  werden,
der  durchschnittlich  nicht  festzulegen  ist;  angenommen,
  es  sei  auf  die  5  ha  pro  Hütte  ¼  ha
unbrauchbares  Land  (am  Kamerungebirge  ist  es
meist  beträchtlich  mehr!)  so  restieren  pro  Hütte
an  kulturfähigem  Lande  3344  ha  oder  pro  Frau
—  1N⅝  ha.  Bei  der  Wanderwirtschaft  der
Bakwiri  wird  nun  eine  Frau,  den  obigen  jährlichen
  Neuschlag  von  8  ar  festgehalten,  in
21  Jahren  erst  wieder  in  die  Lage  kommen,
dasselbe  Land  wieder  bebauen  zu  müssen.  Im
allgemeinen  genügen  jedoch  12  bis  15  Jahre,
um  den  Boden  genügend  ausruhen  zu  lassen.
Die  Frau  braucht  also  tatsächlich  nicht  ganz
1/8  ha  zu  ihrer  Feldwirtschaft.  Das  übrige
Land  (2/8  ha)  könnte  hier  für  die  Kautschukkultur
in  Angriff  genommen  werden;  mehr  jedoch  keinesfalls,
  es  sei  denn,  daß  man  ein  neues  Wirtschaftssystem
  (Düngung)  einführte,  das  es  ermöglicht,
denselben  Boden  dauernd  zu  bestellen.

Diese  Verhältnisse  müssen  in  den  Kautschukdistrikten
  ebenfalls  untersucht  werden,  auch  wenn
dort  Kronland  noch  nicht  ausgeschieden  ist  und
pro  Hütte  ein  viel  größeres  Arcal  zur  Verfügung
steht.  Die  Reservate  der  Bakwiri  sind  zu  klein;
der  Beamte  achte  darauf,  daß  in  seinem  Bezirke
die  Eingeborenen  bei  eventueller  Landausscheidung
genügend  Land  (7  bis  10  ha  pro  Hütte)  erhalten.
Das  Land  am  Kamerungebirge  ist  im  allgemeinen
sehr  fruchtbar,  in  den  Südbezirken,  wo  lateritischer
Boden  vorherrscht,  ist  der  Boden  weniger  ergiebig;
s  müssen  dort  auch  schon  zur  Ernährung  der
Eingeborenen  größere  Farmen  angelegt  werden.  —
Hat  der  Beamte  sich  für  seinen  Bezirk  eine
Durchschnittszahl  der  Neurodungen  im  Jahre  pro
Hütte  oder  Person  ermittelt,  so  kann  er  sich
ohne  weiteres  aus  der  Bevölkerungsziffer  berechnen,
  wieviel  Pflanzen  er  anziehen  muß  und
wieviel  der  einzelne  Oäuptling  davon  zu  erhalten

 

hat.  Bei  den  Bakwiri  ist  die  Berechnung  die
folgende:  Eine  Frau  legt  8  ar  neu  an  im
Jahre  und  soll  hier  2XX/2  m  Käickria  pflanzen.
800:  4—  200  Pflanzen  oder  pro  Hütte  400
Pflanzen.

Diese  Arbeiten  setzen  eine  genaue  Lokalkenntnis
  voraus,  und  es  scheint  mir  besser,  zunächst
  nicht  den  ganzen  Bezirk  heranzuziehen,
sondern  nur  die  umliegenden  Häuptlinge  und
Dörfer,  anstatt  sogleich  den  ganzen  Bezirk  mit
Pflanzenmaterial  zu  überschwemmen.  Wie  ich
mir  dieses  Vorgehen  denke,  habe  ich  auf  der
Skizze  (Fig.  8)  schematisch  einzutragen  versucht.
Es  sollen  zunächst  die  Eingeborenen,  die  an  den
großen  Regierungsstraßen  sitzen,  herangezogen
werden,  weil  diese  Leute  leicht  zu  kontrollieren
sind,  und  weil  auch  hier  meist  die  Bevölkerung
am  dichtesten  sitzt.  Ist  die  Strecke  bearbeitet,  so
geht  man  in  konzentrischen  Kreisen  um  die
Station  vor.  Diese  Art  des  Vorgehens  soll
natürlich  keine  conditio  sine  dqua  non  sein,
sondern  nur  eine  Möglichkeit  angeben,  wie  ich
überhaupt  die  Behandlung  der  Fragen  vom
verwaltungstechnischen  Standpunkte  den  einzelnen
Bezirksämtern  und  Stationen  überlassen  wissen
möchte.

Gegen  die  Forderung,  die  Kickriakultur  in  die
Wirtschaft  der  Eingeborenen  selbst  einzuführen,
wurden  mir  von  verschiedener  Seite  Bedenken
entgegengehalten,  derart,  daß  die  Bodenbewirtschaftung
  der  Völker  des  Südens  eine  viel  primitivere
  wäre  und  daß  das,  was  bei  den  Bakwiri,
Duala  usw.  ginge,  hier  undurchführbar  sei.

Sollte  es  sich,  was  ich  nicht  annehme,  wirklich
  so  herausstellen  (bei  den  Bulu  und  Jaunde
ist  dies  nicht  der  Fall),  so  müßte  man  die  Eingeborenen
  zwingen,  die  alten  verlassenen  Farmen
wieder  zu  reinigen  und  mit  Kickrien  zu  bepflanzen.
Der  zu  erwartenden  schlechten  Pflege  halber  müßte
man  die  Leute  veraulassen  noch  enger,  etwa
1½  X  1⅛  oder  gar  1,25  X  1,25  m  zu  pflanzen.

Man  muß  sich  aber  im  voraus  darüber  klar
sein,  daß  der  auf  diese  Methode  zu  erzielende
Erfolg  ein  viel  geringerer  sein  wird,  obwohl  er
eine  größere  und  sorgfältigere  Aufsicht  erfordert.

1.  Auf  abgebautem  Boden  wächst  die  Kickria
zwar,  aber  bei  weitem  nicht  so  gut  als  auf  frischem
Boden,  auch  wenn  sie  dort  unter  anderen  Kulturen
  steht.

2.  Der  Eingeborene  hat  größere  Mühe;  denn
die  Arbeit,  die  durch  das  Einpflanzen  und  Zäten
der  Kickrien  im  obigen  Falle  entsteht,  besorgt  ihm
sein  Weib,  die  ja,  wie  auch  bei  den  Bakiwiri,  das
ganze  Pflanzgeschäft  und  die  Unterhaltung  der
Farm  zu  besorgen  hat.  Eine  neue  Kickriafarm
würde  er  selbst  aulegen  und  pflegen  müssen.  Er
wird  sich  dieser  Arbeit  entziehen,  denn  er  hat
        <pb n="554" />
        —  db#rechafr.
————

ODäas  A##chtetati#
.  s#e  ##e

"6  I.  2  Lao##

II.

7W.  4  -
Fig.  8.  Schematische  Skizze  des  Verbreitungssystems  junger  Pflanzen.
        <pb n="555" />
        518  20

100  Möglichkeiten,  das  zu  tun,  als  Träger,  als
Kautschuksammler  usw.

Man  sollte  daher  den  Versuch  der  Einführung
der  Kickriakultur  in  die  Wirtschaft  der  Eingeborenen
erst  machen,  ehe  man  zu  der  zweiten  Maßnahme
greift.

Ich  möchte  es  unterlassen,  einen  Blick  in  die
Zukunft  zu  tun  und  zahlenmäßig  vorzuführen,
was  auf  diese  Weise  eventuell  alles  geleistet  werden
könnte  und  kann;  sicher  ist,  daß  wir  bei  der  Durchführung
  dieses  Planes  allmählich  neue  geschlossene
Kautschukdistrikte  bekommen  werden.  Sind  solche
vorhanden,  so  wird  es  wünschenswert  sein,  auch
die  Aufbereitung  des  Kautschuks  zu  zentralisieren;
vielleicht  würden  die  Kaufleute  ein  genossenschaftliches
  Aufbereitungsunternehmen  auftun,  vielleicht
müßte  die  Regierung  die  Sache  in  die  Hand
nehmen,  jedenfalls  wäre  ein  derartiges  Werk
vielleicht  die  einzige  Möglichkeit  später  den  Kamerun-Kautschuk
  auf  dem  Markte  konkurrenzfähig
zu  erhalten.  Ein  solches  Werk  braucht  aber  eine
gleichmäßige  Zufuhr  von  Rohstoffen,  in  diesem
Falle  Kautschukmilch.  Da  m.  E.  die  Eingeborenen
sich  nur  schwer  an  Regelmäßigkeit  gewöhnen,  so
würde  es  eine  Vorbedingung  für  ein  derartiges
Werk  sein,  wenn  zugleich  bei  den  Anzuchtstationen
eine  Regierungsplantage  geschaffen  würde.  Auf
den  meisten  Stationen  wird  die  Verpflegung  für
Arbeiter  usw.  selbst  angebaut  werden  müssen;  dieses
Land  sowie  eine  Rodung  von  zusammen  15  bis  20  ha
jährlich  würde  für  die  Anlage  einer  Plantage
genügen.  Rechnen  wir  Erträge  nach  10  Jahren,
so  sind  bei  der  Anzuchtstation  150  bis  200  ha  Plautage
  vorhanden,  eine  Menge,  die  zu  obigem
Zwecke  mehr  als  ausreichend  ist.

Zum  Schlusse  möchte  ich  noch  erwähnen,  daß
die  Einführung  der  Kultur  der  Heven  hbrasiliensis
  ebenfalls  versucht  werden  sollte;  diese
Art  muß  m.  E.  in  den  Kautschukdistrikten  (Ebolova,
Akoafim,  Lomie,  Djah,  Atok,  Dume,  Dendeng,
Akonolinga),  ebenso  gut  fortkommen,  wie  irgendwo
in  der  Kolonie.  Da  die  Samen  von  UHerca  bras.
die  Keimkraft  nur  sehr  kurze  Zeit  behalten,  so
hat  die  Versuchsanstalt  nach  längerem  Probieren

 

ein  Verfahren  gefunden,  das  es  ermöglicht,  etwa
500  Pflanzen  in  eine  Trägerlast  verpackt,  beliebig
weit  zu  befördern,  ohne  daß  dem  Wachstum  derselben
  Eintrag  getan  würde.  Es  hat  sich  ferner
gezeigt,  das  Pflanzen-Transporte  nach  dem
Inneren  nur  dann  gut  ankommen,  wenn  sie  von
einem  Gärtner  oder  Landwirte  geleitet  werden;
es  werden  deshalb  nur  noch  bei  solchen  Gelegenheiten
  größere  Pflanzenmengen  versandt.  Die
von  der  Versuchsanstalt  für  Landeskultur  nach
dem  Inneren  versetzten  Beamten  erhalten  bei  ihrem
Weggange  1000  bis  2000  Heveapflanzen.  Sie
werden  genau  über  die  Behandlung  der  Pflanzen
auf  der  Reise  instruiert  und  ebenso  über  die  Anlage
  der  Pflanzungen.  Auf  diese  Weise  sind  in
den  letzten  beiden  Monaten  nach  Jannde
1000  Pflanzen,  nach  Dume  1000  Pflanzen,  nach
Ebolova  1000  Pflanzen,  nach  Akoafim  1000  Pflanzen,
  nach  Edea  2000  Pflanzen  versandt  worden.
Für  sämtliche  weiter  in  Frage  kommenden  Stationen
  (Lomie,  Atok,  Akonolinga,  Deugdeng)  stehen
bei  der  Versuchsanstalt  so  viele  Pflanzen  bereit,
daß  alle  Stationen  2000  Pflanzen  erhalten
können.

Zeigt  es  sich,  daß  die  Hevea  auf  den  Stationen
gut  wächst,  so  kann  man,  wenn  die  dorthin  gelieferten
  Pflanzen  Samen  tragen,  eventuell  an
deren  Verbreitung  denken.  Es  unterliegt  keinem
Zweifel,  daß  Hevea  ein  ergiebigerer  Kautschukbaum
ist,  als  Kickxia  elastica;  sie  hat  auch  noch  den
Vorteil,  daß  sie  viel  lebenskräftiger  ist  als  die
letztere.  Hevea  treibt  auch  schneller  hoch  und
wird  bei  schlechter  Pflege  nicht  leicht  von  Unkranut
erstickt.  Hevea  hat  aber  ein  sehr  umständliches
zeitraubendes  Zapfverfahren,  während  Kickria
eine  sehr  einfache  Zapfmethode  hat;  da  beide
Bäume  im  Alter  einer  Pflege  nicht  bedürfen,  das
Anzapfen  also  die  einzige  Arbeit  ist,  so  halte  ich,
da  Kickria  mit  wenig  Arbeit  verhältnismäßig  sohr
viel  Milch  liefert,  die  Kickria  für  den  zur  Einführung
  bei  den  Eingeborenen  geeigneteren  Kautschukbaum.
  Trotzdem  sollte  nichts  versäumt  werden,
um  obige  Versuche  mit  Hevea  exrakt  durchzuführen.

(Schluß  folgt.)

 

 

 

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Die  Baumwollernte  Hägyptens  im  Jahre  1909.

Im  Anschluß  an  den  früheren  Artikel  „Die
Baumwollernte  Agyptens  im  Jahre  1909“")
werden  einem  Berichte  des  Kaiserlichen  Konsulats
in  Kairo  vom  7.  April  d.  Is.  noch  folgende  Angaben
  entnommen:

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  2717.

 

Das  Jahr  1909  litt  immer  noch  unter  den
Folgen  der  Krisis  von  1907.  Es  machten  sich
zwar  im  Laufe  des  Jahres  Anzeichen  einer  langsamen
  Besserung  geltend,  die  Banken  wurden
vertrauensvoller,  die  gesamte  kaufmännische  Tätigkeit
  begann  sich  zu  beleben.  Der  hauptsächlichste
Grund  hierfür  lag  in  den  großen  Hoffnungen,
mit  welchen  man  den  Ergebnissen  der  Baumwoll-
        <pb n="556" />
        Anlage  1.

Kaiserl.  Versuchsanstalt  für  Landeskultur  in  Victoria.

 

Flugblatt  Nr.  1.  (1910.)

Anleitung  zur  Kautschukgewinnung.

 

——————8—3  Kaat8““““.--.  A-dIltI3IAIArreGGeGeeeeiaiaeinananaeeescäcäeseeenmeeeeGeüäse  „  ::s:%:.

Wer  in  richtiger  Weise  Kautschuk  zapfen  will,  mu·ß  dazu  ein  gutes
Zapfmesser  haben.  Ein  solches  erhält  man  auf  der  Regierungsstation
für  wenig  Geld.  Mit  diesem  Messer  macht  man,  wie  es  der  Mann  hier
auch  tut,  einen  langen  Schnitt  in  die  Rinde  des  Baumes.
        <pb n="557" />
        Dieser  Schnitt  darf  nicht  bis  ins  Holz  des  Baumes  gehen;  denn
sonst  wird  der  Baum  geschädigt,  und  man  bekommt  doch  nicht  mehr
Kautschuk.  Von  diesen  Schnitten  kannst  du  mehrere  machen,  jedoch  nur
so  viele,  daß  jeder  Schnitt  von  dem  andern  zwei  Hände  breit  entfernt  ist.
Wenn  du  mehr  Schnitte  am  Baum  machst,  nützt  es  dir  nichts,  du  machst
dir  unnötig  Arbeit,  weil  du  doch  nicht  mehr  Kautschuk  bekommst.  Zum
Sammeln  der  Milch  kann  man  jedes  reine  Gefäh  benutzen.
        <pb n="558" />
        Man  sammelt  die  Milch  von  allen  Bäumen,  die  man  an  einem  Tage
angezapft  hat,  in  einem  größeren  Gefäße  und  geht  möglichst  schnell  an
die  Herstellung  des  Kautschuks.
        <pb n="559" />
        Zu  diesem  Zwecke  macht  man  sich  aus  weichem  Holze  glatt
gehobelte  Bretter  von  beliebiger  Länge  und  Breite,  die  ringsum  mit  einer
etwa  einen  Finger  dick  überstehenden  Leiste  verschen  werden.  Auf  die
50  hergestellten  flachen  Holzschalen  gießt  man  die  Kautschukmilch  in
dünner  Schicht  aus.  Beim  Ausgielßen  lätzt  man  die  Milch  durch  einen
alten  Lavalapp  laufen,  um  die  Rindenteilchen  und  den  Schmutz  daraus
zu  entfernen.  Die  ausgegossene  Milch  läh3t  man  in  einer  schattigen
Halle  (nicht  in  der  Sonnel)  eintrocknen.  Ist  sie  eingetrocknet,  so  wird
der  Kautschuk  abgezogen  und  am  besten  in  Würste  aufgerollt.  Der
50  aufbereitete  Kautschuk  wird  von  den  Faktoreien  gern  gekauft  werden.

%
        <pb n="560" />
        519  20

ernte  entgegensah.  Diese  gründeten  sich  auf  das
während  der  Wachstumsperiode  reichlich  vorhandene
  Wasser  und  das  während  der  Blüte  herrschende
milde  Wetter.  Leider  haben  die  Ernteergebnisse
diesen  Erwartungen  nicht  entsprochen.  Wenn  auch
die  bisherige  Schätzung  der  Ernte  des  Jahres  1909
mit  5¼  Mill.  Kantar  voraussichtlich  doch  zu  niedrig
  angegeben  wird,  so  muß  die  Ernte  trotzdem
als  durchaus  unzureichend  bezeichnet  werden.  Der
Grund  dieses  nicht  vorausgesehenen  Rückganges
der  Menge  und,  wie  es  scheint,  auch  der  Güte
der  Baumwolle  wird  von  den  einen  in  der  verheerenden
  Tätigkeit  des  Baumwollwurmes  und
des  Kapselwurmes,  und  was  Unterägypten  betrifft,
von  den  anderen  außer  in  diesen  Plagen  in  der
durch  das  gegenwärtige  Bewässerungssystem  hervorgerufenen
  Durchdringung  des  Bodens  mit
Wasser  und  Feuchtigkeit  gesucht,  welche  die  sehr
empfindlichen  Wurzeln  der  Staude  angreift,  schwächt
und  kränkeln  macht,  wodurch  naturgemäß  das
Fruchtergebnis  aufs  empfindlichste  beeinflußt  werden
  muß.  Die  anderen  Bodenerträgnisse  kommen,
was  ihre  Wichtigkeit  für  Agypten  betrifft,  im  Vergleich
  mit  der  Baumwolle  bedeutend  weniger  in
Betracht.  Die  Regierung  widmet  daher  den  der
Baumwolle  drohenden  Gefahren  das  ernsteste
Augenmerk.  Gegen  die  Schädlinge  der  Pflanze
aus  der  Insektenwelt  sind  Verordnungen  über
Einsammeln,  Verbrennen  der  betreffenden  Stauden,
genaues  Beobachten  derselben  erlassen,  welche
einigen  Erfolg  haben  können,  wenn  der  ägyptische
Bauer  sie  wirklich  befolgt,  und  der  mit  der  Aufsicht
  betraute  Dorfschulze,  gleichfalls  ein  ägyptischer
Bauer,  die  Aufsicht  wirklich  ausübt.  Die  Frage
der  Bodendurchsickerung  wird  ernstlich  studiert,  und
es  sind  im  Budget  für  das  Jahr  1910  Summen
zu  Versuchen  eingesetzt.  Sofern  die  Stimmen
derer  Recht  behalten,  welche  die  Durchsickerung
des  Bodens  in  erster  Linie  verantwortlich  machen,
wird  nach  Lage  der  Sache  und  der  großen
Schwierigkeit  der  Abhilfe  eine  Besserung  erst  sehr
allmählich  zu  erreichen  sein.  Es  mehren  sich  daher
  die  Stimmen,  welche  die  Schaffung  eines
Ackerbauministeriums  fordern,  da  eine  planmäßige
Besserung  der  Bodenverhältnisse  erst  durch  die
Tätigkeit  einer  zentralen  Behörde  gewährleistet
würde.

Wenn  trotz  dieses  ungünstigen  Ernteergebnisses
die  langsame  Besserung  der  allgemeinen  wirtschaftlichen
  Lage  Agyptens  zu  Ende  1909  noch  angehalten
  hat,  so  liegt  der  Grund  hierfür  in  den  für
die  ägyptische  Baumwolle  im  letzten  Viertel  1909
erzielten  Preisen,  deren  Steigerung  sich  zu  Anfang
1910  sogar  noch  fortsetzte.

Besser  als  in  Unterägypten  war  die  Ernte  der
Baumwolle  in  Oberägypten.  Die  der  Ausbreitung
  des  Baumwollwurmes  schädlichere  größere

Wärme  und  die  durch  die  höhere  Bodenlage  gewährleistete
  leichtere  Bewegungsmöglichkeit  hatten
zur  Folge,  daß  die  diesjährige  oberägyptische  Ernte
durchaus  zufriedenstellend  verlief.  In  Oberägypten
besteht  auch  die  Möglichkeit,  durch  Bewässerungsanlagen
  bisher  brachliegendes  Kulturland  zum
Anbau  zu  bringen  und  so  durch  immer  größere
Kulturanlagen  den  durch  ungünstige  unterägyptische
  Ernten  verursachten  Ausfall  allmählich  hereinzubringen.
  Regierung  wie  private  Unternehmer
haben  denn  auch  die  Wichtigkeit  neuer  Bewässerungsanlagen
  in  Oberägypten  erkannt.  Die  größte
derartige  private  Gesellschaft,  die  Upper  Egypt
Irrigation  Compagnie,  ist  deutsch.

Schädigung  der  amerikanischen  Baumwollernte
durch  Frost.

Der  Süden  der  Vereinigten  Staaten  ist  zwischen
dem  23.  und  26.  April  d.  Is.  unerwartet  von
kaltem  Wetter  und  Frost  heimgesucht  worden,
wodurch  die  Ernte  vielfach  Schaden  gelitten  hat.
Wenn  sich  die  Beschädigung  der  Baumwollfelder
auch  nicht  ziffernmäßig  nachweisen  läßt,  so  zeigen
doch  Meldungen  aus  dem  Südwesten  von  Teras,
Louisiana,  Mississippi,  Alabama  und  Arkansas,
daß  die  jungen  Baumwollpflanzen  durch  Frost  in
vielen  Orten  zerstört  sind.  Es  darf  als  sicher
gelten  und  wird  sich  in  der  allernächsten  Zukunft
ausweisen,  daß  auch  der  noch  nicht  aufgegangene
Samen  in  den  betroffenen  Landstrichen  „sauer
geworden“,  d.  h.  zerstört  worden  ist.  In  beteiligten
  Kreisen  besteht  kein  Zweifel  darüber,  daß
die  Baumwollernte  eine  Schädigung  erhalten  hat
wie  seit  Jahren  nicht.  Es  kam  für  das  neue
Erntejahr  darauf  an,  wegen  der  mangelnden
Vorräte  eine  große  und  eine  frühe  Ernte  zu
haben;  für  beides  schienen  die  Aussichten  sehr
günstig.  Jetzt  macht  es  sich  nötig,  Baumwolle
neu  zu  pflanzen.  Der  Durchführung  steht  als
Hindernis  indessen  ein  fühlbarer  Mangel  an
Saatgut  entgegen,  wie  sich  an  dem  gegenwärtigen
Preise  für  Baumwollsamen  zeigt,  der  zur  Zeit
75  bis  150  8  die  Tonne  kostet.  Es  muß  daher
damit  gerechnet  werden,  daß  ein  Teil  der  ursprünglich
  mit  Baumwolle  bestellten  Felder  zum
Ziehen  anderer  Früchte  Berwendung  finden  muß.
Aber  auch  da,  wo  Neupflanzungen  vorgenommen
werden,  ist  diese  Maßnahme  aus  einem  anderen
Grunde  bedenklich:  die  Baumwolle  wird  dann
nicht  mehr  so  zeitig  reif,  um  dem  von  Mitte  Juli
ab  besonders  schädigend  auftretenden  Boll  weevil
zu  entgehen.  Da  man  bisher  noch  kein  sicheres
Mittel  gegen  diesen  Schädling  besitzt,  sucht  man
ihm  durch  so  frühzeitiges  Pflanzen  zu  begegnen,

 

daß  die  Ernte  im  wesentlichen  bis  zu  dem  Zeit-
        <pb n="561" />
        G  520  2n

punkt  beendigt  sein  kann,  wo  sein  vermehrtes
Auftreten  zu  erwarten  ist.  Der  Anfang  Juni
herauskommende  erste  Bericht  des  Bundesamts
für  Ackerbau  in  Washington  wird  zahlenmäßig
ausweisen,  ob  und  inwieweit  das  mit  Baumwolle
bepflanzte  Areal  unter  den  letzten  Witterungseinflüssen
  zurückgegangen  ist.

Der  Markt  ist  von  diesen  Nachrichten  nicht
allzu  stark  berührt  worden,  da  er  schon  seit  einigen
Wochen  unter  besonderen  Einflüssen  steht.  Die
Maßnahmen  der  Haussiers  in  New  VYork  und  die
gegen  sie  seitens  der  Bundesregierung  in  Washington
angeordnete  Untersuchung  wirken  auf  das  Spekulationsgeschäft
  lähmend.  Am  25.  April,  als
die  ersten  Frostnachrichten  kamen,  stiegen  die  Notierungen
  für  die  neue  Ernte  naturgemäß.  Oktober-Baumwolle,
  die  zwei  Tage  vorher  12,36
notiert  hatte,  stieg  um  mehr  als  50  Punkte  und
notierte  am  Schlusse  der  Börse  12,91,  ist  seitdem
aber  wieder  auf  12,64  gefallen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsuls  in  New  Orleans
vom  28.  April  1910.)

Stand  der  Baumwollsaaten  in  Mittelasien.

Das  Börsen-Komitee  von  Kokand  berichtet
über  den  dortigen  Stand  der  Baumwollsaaten
das  folgende:  Die  Aussaat  ist  überall  beendet.
Die  Anbaufläche  ist  um  10  bis  15  v.  H.  größer
als  im  vorigen  Jahre.  Die  Aussaat  hat  sich
gegen  das  vorige  Jahr,  wo  sie  allerdings  ausnahmsweise
  früh  erfolgte,  um  20  bis  25  Tage

 

 

Wasser  ist  in  genügenden  Mengen  vorhanden,
das  Wetter  ist  günstig  und  Schädlinge  haben  sich
bisher  noch  nicht  gezeigt.  Der  niedergegangene
Regen  und  Hagel  haben  den  Baumwollsaaten
keinen  Schaden  zugefügt,  mit  Ausnahme  eines
unbedentenden  Rayons  im  Kreise  Namangan.
Überall  ist  man  jetzt  mit  dem  ersten  Behäufeln
beschäftigt,  das  Ende  Mai  beendet  sein  wird.
Infolge  der  rechtzeitigen  energischen  Maßnahmen
der  Administration  sind  die  Heuschrecken  im
Fergana-Gebiet  vernichtet  worden.  In  der  Hunger-Steppe
  (Golodnaja-Steppe)  war  es  infolge  der
enormen  Fortpflanzung  der  Heuschrecken  unmöglich,
  diese  zu  vernichten.  Bisher  sind  indessen
die  Heuschrecken  nicht  über  die  Grenzen  des  Kreises
Chodschent  hinausgekommen;  wenn  sie  nun  nicht
nach  dem  Fergana-Gebiet  hinüberfliegen,  so  ist
man  hier  in  diesem  Jahre  von  keiner  großen
Heuschreckengefahr  bedroht.

(Nach  der  Torg.  Prom.  Gazeta  vom  25.  Mai  1910  n.  St.)

Kakaoo  -  Ausfuhr  der  Dominikanischen  Republih
Januar  bis  Oärz  1910.

 

März  Januar  bis  März

Bestimmung  1910  1910
xB  Gourdes  kg  Gourdes

Ver.  Staaten

von  Amerika  510  762  88  290  2076  286  305  983
Deutschland  206  0900  35777  1161  595  187  672
Frankreich  190  181  32  149  8595  167  113  456
Im  ganzen  907  033  156  216  4  133  048  697  111

(Nach  dem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsuls  in

 

 

verspätet.  Die  Saaten  sind  gut  ausgegangen,  San  Domingo  vom  21.  April  1910.)
RKautschuhausfuhr  aus  laquitos  1909.
Netto-  Durchschnittswert

.  ,  —  15  k—  Bes
Sorte  gewicht  Ausfuhrzoll  pro  Ar  2  kt)  Gesamtwert

1000  kg  1907  1908  1909  L
Feingummi  748  D  54,75  48,30  82,00  408  881
Mittelffenn  624  49.50  41,25  77,00  32  366
Sernamby  von  Fein  30620  Centavos38,50  28,90  48,00  98  118
Kautschuk  in  Platen  31  puro  kg  29,50  21,15  36,50  7  434
Sernamby  von  Kautschuk  850Bruttogewicht4,00  34,85  51,50  291  950
Putumayo-tails  398  29,00  21.00  36,50  96  831
Schwach-Fein  12  46.50  31,45  64,00  52  211
Zusammen:  im  Jahre  19009)  2519  60  351  #  987  851
-  1908..2385  551  286
-  1907  2568  796  675
-  1906  2676  937  541.

Hiervon  gingen  im  Jahre  1909  (und  1908)  in  1000  kg  nach:  Havre  1188  (908),
Liverpool  1091  (1206),  Hamburg  124  (209),  New  York  116  (62).
        <pb n="562" />
        521  20

Während  im  allgemeinen  die  ausgeführte  Menge  im  Jahre  1909  größer  ist  als  im  Jahre
1908,  find  an  Putumayo-tails  ungefähr  90  000  kg  weniger  ausgeführt  worden  als  im  Jahre  1908.
Diese  Art  Gummi  kommt  ausschließlich  aus  den  Besitzungen  der  Peruvian  Amazon  Co.  am  Flusse

Putumayo.

(Aus  dem  Jahresberichte  des  Kaiserl.  Vizekonsulats  in  Jquitos  für  1909.)

Jur  allgemeinen  wirtschaftlichen  Lage
in  der  Rapkolonie.

In  der  Jahresversammlung  der  Kapstädter
Handelskammer  vom  11.  April  d.  Is.  führte  der
Vorsitzende  Mr.  Jagger,  einer  der  bekanntesten
Abgeordneten  des  Kapparlaments  und  seinerzeit
Mitglied  des  südafrikanischen  Unionskonvents,  bei
Erstattung  des  üblichen  Jahresberichts  an  der
Hand  der  Handels=  und  Wirtschaftsstatistiken  aus,
daß  in  Handel  und  Wandel  in  der  Kapkolonie
im  Laufe  des  verflossenen  Jahres  eine  entschiedene,
anhaltende  Aufwärtsbewegung  eingesetzt  habe.
Alle  gewöhnlichen  Anzeichen,  wie  steigende  Einfuhr
  und  steigende  Verkehrsergebnisse  der  Eisenbahnen,
  deuteten  nach  dieser  Richtung.  Die  Ursachen
  der  Besserung  der  Lage  seien  in  einer  erheblich
  wachsenden  Produktion  während  der  letzten
Jahre  in  Landwirtschaft  und  Bergbau  bei  sehr
zufriedenstellenden  Preisen  zu  suchen.  Die  Farmer
hätten  im  allgemeinen  mehrere  gute  Wirtschaftsjahre
  hinter  sich;  sie  fühlten  sich  daher  stark  genug
zu  erhöhten  Geldaufwendungen.  Gesteigerter
Unternehmungsgeist  und  Tatkraft  mache  sich  unter
ihnen  bemerkbar.  Gold=  und  Diamantproduktion
weisen  gleichfalls  eine  erfreuliche  Zunahme  auf.

Die  schwache  Stelle  im  Wirtschaftsleben  Südafrikas
  sei  gegenwärtig  die  allzu  große  Abhängigkeit
  von  der  Minenindustrie.  Bei  voller  Würdigung
ihrer  großen  Bedeutung  dürfe  man  doch  den  ihrer
Natur  nach  temporären  Charakter  dieser  Industrie
nicht  vergessen.  Daher  müsse  man  mit  aller
Energie  danach  trachten,  andere  Industrien
dauernder  Natur  zu  fördern,  soweit  sie  sich  für
Südafrika  eigneten.  Er  glaube  nicht  an  das
Wiederbevorstehen  eines  „boom“  im  südafrikanischen
  Wirtschaftsleben;  aber  er  sehe  einer  ständigen
  Aufwärtsbewegung  wie  in  den  Jahren
nach  der  Depression  von  1882  bis  1886  entgegen
und  fühle  sich  mit  allen  Anwesenden  darin  einig,
daß  eine  solche  nachhaltige  Aufwärtsbewegung  für
den  Handelsstand  und  für  das  Allgemeinwohl
förderlicher  sei  als  ein  „boom“.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats

in  Kapstadt.)

 

Einfuhr  Deutschlands  nach  Tripolls  1909.

Der  Wert  der  Einfuhr  Deutschlands  nach
Tripolis  wird  im  Jahre  1909  auf  350000  Franken
geschätzt  gegenüber  491  832  Franken  im  Jahre
1908.  Die  wichtigsten  Einfuhrartikel  waren  Tee
mit  75  000,  Mehl  mit  85  000,  Eisen=  und  Kurzwaren
  mit  56  000,  Baumwollstoffe  mit  30  000,
Tuche  mit  15  000,  Essenzen  mit  15  000,  Chemikalien
  und  Farben  mit  10  000,  gegerbte  Häute
und  Felle  mit  8000,  Bier  und  andere  Getränke
mit  5000,  Zucker  mit  5000,  Maschinen  (meist
Nähmaschinen)  mit  4000,  Schleier,  Spitzen,  Besatzartikel
  mit  2000  Franken.  Im  wesentlichen  liegt
der  deutsche  Einfuhrhandel  in  den  Händen  von
vertrauenswürdigen  Vertretern.  Deutsche  Geschäftsreisende
  kommen  so  gut  wie  nicht  nach  Tripolis.
Empfehlenswert  dürfte  es  sein,  wenn  die  dort
vertretenen  deutschen  Häuser  sich  gelegentlich  selbst
an  Ort  und  Stelle  über  Land  und  Leute  orientieren
  würden,  wie  dies  von  Geschäftshäusern
anderer  Staaten  mit  Nutzen  geschieht.

(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Tripolis.)

Handel  der  kranzösischen  Kolonie  Cabon.

Die  Zolleinnahmen  (Wert  in  1000  Franken)
betrugen  für  den  Zeitraum  vom  1.  Januar  bis
31.  August  1909  (und  1908)  in  Libreville  19,4
(268,2),  Cap  Lopez  193,7  (256,8),  Sette  Cama
20,0  (29,7)  und  Loango  90,2  (96,2).  In  dem
gleichen  Zeitraume  1909  (und  1908)  wurden
aus  der  Kolonie  folgende  Produkte  (Mengen  in
1000  kg)  verschifft:  Elfenbein  11,9  (16,2),  Palmkerne
  220,8  (259,6),  Kaffee  22,0  (10,7),  Kakao
64,2  (56,2),  Vanille  0,07  (0,08),  Palmöl  40,9
(54,7),  Copal  2,3  (2,1),  Kautschuk  327,5  (196,0),
Ebenholz  0,8  Tons  (0,6),  dunkles  Mahagoni  3,5
Tons  (4,  1),  helles  Mahagoni  23,7  Tons  (38,1),
Nutzhölzer  1,3  Tons  (4,4),  Piassawa  45,0  (193,6).

Im  Anschluß  hieran  sei  bemerkt,  daß  von
vielen  Exporteuren  in  Europa  recht  wenig  zuverlässiges
  Adressenmaterial  benutzt  wird.  Häufig
kommen  Zusendungen  in  der  Kolonie  an,  welche
an  Firmen  oder  Personen  adressiert  sind,  die  seit
25  und  mehr  Jahren  nicht  mehr  bestehen  oder
vorhanden  sind.  Es  liegt  demnach  sehr  im  Interesse
  der  Exporteure,  durch  Anfragen  bei  den
        <pb n="563" />
        522  2O

Konsulaten  oder  geeigneten  Persönlichkeiten  ihr
Adressenmaterial  von  Zeit  zu  Zeit  zu  berichligen.
(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Libreville.)

Die  Hauptausfuhrartikel  der  Insel  Oauritius  1909.

Die  Hauptausfuhrartikel  der  Insel  Manritius
waren  im  Jahre  1909  Zucker,  Rum,  Vanille
und  Aloefasern.  Die  Zuckerausfuhr  betrug  1908/09
insgesamt  191  669  518  kg  gegen  169  160  663  kg
im  Jahre  1907/08.  Hierbei  entfielen  im  Jahre
1908/09  (und  1907/08)  auf  die  einzelnen  Bestimmungsländer
  die  folgenden  Mengen  (in
1000  kg):  Großbritannien  22  647,2  (21  526,  2),
Australische  Kolonien  2500,6  (3387,4),  Südafrika
18  360,5  (23  856,6),  Indien  131  128,7
(111  113,6),  Amerika  15  451,2  (8085,3).  Der
Rest  ging  nach  verschiedenen  anderen  Ländern.

Die  Ausfuhr  der  übrigen  Artikel  gestaltete  sich
im  Jahre  1909  (und  1908),  wie  folgt:  Rum
239  676  (655  439)  1  im  Werte  von  43  693
(72  408)  Rupien,  Vanille  3321  (3648)  kg  im
Werte  von  58  487  (57  666)  Rupien  und  Aloefasern
  1  878.599  (2  141  901)  kg  im  Werte  von
530  697  (599  491)  Rupien.  Als  die  wichtigsten
Bestimmungsorte  für  die  Rumausfuhr  im  Jahre
1909  sind  zu  nennen:  Seychellen  (33  388  l),
Aden  (9968  1)  und  Großbritannien  (193  7390).
Vanille  wurde  nach  Frankreich  (1936  kg),  nach
Großbritannien  (1254  kg)  und  nach  Deutschland
  (131  kg)  verschifft.  Alvefasern  endlich
wurden  hauptsächlich  nach  Großbritannien
(1  652  682  kg),  Frankreich  (72  670  kg),  Belgien
(93  095  kg),  Deutschland  (30  973  kg)  und

Indien  (25  989  kg)  ausgeführt.
(Nach  einem  Berichte  des  Laiserl.  Konsulats

in  Port  Louis.)

Transvaal.

Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von
Früchten.

Durch  eine  in  der  „Transvaal  dovernment
Gazette“  vom  24.  März  d.  JIs.  veröffentlichte  Bekanntmachung
  vom  17.  März  d.  Is.  (Nr.  284/1910)
wird  zwecks  Verhinderung  der  Einschleppung  und
Verbreitung  der  Insektenpest  und  Pflangenkrankheiten
  die  „Diseases  of  Plants  Prevention  Ordinance
  1904“  dahin  ergänzt,  daß  es  niemandem
gestattet  sein  soll,  Orangen  oder  andere  mit  dem
Schwarzfänluispilz  (Diplodia  natalensis,  Pole
Evans)  behaftete  Früchte  nach  Transvaal  einzuführen.
  Sendungen  von  Früchten,  die  mit  diesem

 

Pilze  behaftet  sind,  sollen  durch  das  Landwirtschaftsministerium

  mit  Beschlag  belegt  und  vernichtet

  oder  an  den  Absender  zurückgesandt  werden.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

Basutoland,  Swasiland  und  Betschuanaland.
Vorschriften  für  die  Einfuhr  von  Bienen,
Honig  und  Wachs.

Durch  Bekanntmachungen  Nr.  15,  16  und  17
vom  14.  April  1910,  veröffentlicht  in  der  „Offieia-Gazette
  of  the  lligh  Commissioner  for  South
Akrica“  vom  15.  April  1910,  sind  von  dem  Oberkommissar
  für  Südafrika  Vorschriften  für  die  Einfuhr
  von  Bienen,  Honig  und  Wachs  nach  Basutoland,
  Swasiland  und  Betschnanaland  erlassen,
wonach  die  Einfuhr  von  Bienen  von  jedem  Platze
nur  mit  besonderer  Erlaubnis  des  betreffenden
Landeskommissars  gestattet  und  die  Einfuhr  von
Honig  in  Waben  oder  geschleudert,  von  Bienenwachs,
  künstlichen  Waben,  gebrauchten  Bienenkörben
  oder  gebrauchten  Zubehörteilen  oder  Geräten
  zu  Bienenkörben  oder  von  irgendwelchen
Gegenständen,  die  zur  Zusammenhaltung  oder
Behandlung  von  Bienen  gebraucht  sind,  aus  irgend
einem  Platze  außerhalb  Südafrikas  verboten  ist.

Der  Oberkommissar  ist  indessen  ermächtigt,
durch  Bekanntmachung  in  der  „Gazette“  zu  erklären,
  daß  die  Einfuhr  von  Bienen  aus  anderen
Kolonien  oder  Gebieten  Südafrikas,  wo  gleichlautende
  gesetzliche  Vorschriften  bestehen,  zugelassen
werden  kann.

Die  Bekanntmachungen  sind  mit  dem  Tage
ihrer  Veröffentlichung  in  Wirksamkeit  gotreten.

Uganda-Schutzgebiet.

Verbot  der  Herstellung,  Einfuhr  usw.  von
Zündhölzern  mit  gelbem  Phosphor.
Eine  Verordnung  vom  8.  April  d.  Is.  —

The  Phosphorous  Matches  Ordinance,  1910  —

verbietet  die  Herstellung,  die  Einfuhr  und  den

Verkauf  von  Zündhölzern,  die  weißen  (gelben)

Phosphor  enthalten.

The  U’ganda  Official  (dnzette.)

Belgisch-Kongo.
Gewerbescheine  für  Händler.
Eine  Königliche  Verordnung  vom  22.  März
1910  bestimmt  u.  a.  folgendes:
Wer  in  der  Kolonie  kein  Geschäft  besitzt,  für
das  er  die  persönliche  Steuer  entrichtet,  muß  sich,
        <pb n="564" />
        W  523  20

um  Handel  treiben  zu  können,  mit  einem  Gewerbeschein
  versehen,  für  den  folgende  Gebühren  erhoben
  werden:

1.  500  Franken,  wenn  der  Handel  den  Einoder
  Verkauf  von  Kautschuk,  Kopal  oder  Elfenbein
umfaßt;

2.  500  Franken,  wenn  er  den  Verkauf  von
anderen  Waren  als  frischen  Lebensmitteln  an
Bord  von  Schiffen  umfaßt,  die  auf  dem  unteren
Kongo  ankern;

3.  200  Franken  in  allen  anderen  Fällen.

Dieser  Verpflichtung  unterliegen  nicht  die  Angestellten
  des  Geschäftshauses,  das  als  erste  Grundlage
  für  die  Erhebung  der  Personalsteuer  dient,
vorausgesetzt,  daß  sie  für  die  Einschätzung  in  die
zweite  Stufe  angemeldet  sind.

Die  eingeborenen  Händler  der  Kolonie,  mit
Ausnahme  derjenigen,  welche  mit  Personen  oder
für  Rechnung  von  Personen  Handel  treiben,  die
im  Ausland  wohnen  und  die  persönliche  Steuer
oder  die  Gewerbesteuer  in  der  Kolonie  nicht  entrichten,
  sind  von  der  Verpflichtung,  sich  mit  einem
Gewerbeschein  zu  versehen,  befreit.

Der  Gewerbeschein  wird  von  dem  Bezirkskommissar
  oder  seinem  Vertreter  auf  ein  Jahr
erteilt.

Die  Angestellten,  welche  die  oben  erwähnte
Vergünstigung  genießen,  können  nur  Handel  treiben,
nachdem  sie  von  denjenigen,  welche  sie  beschäftigen,
  mit  einer  von  der  Verwaltung  kostenfrei
ausgestellten  Ausweisbescheinigung  versehen  sind.

Der  Gewerbeschein  und  die  Ausweisbescheinigung
  müssen  auf  Erfordern  vorgewiesen  werden.
Beim  Betreten  und  Verlassen  des  Gebiets  sind
sie  den  Grenzposten  vorzulegen,  wo  sie  von  dem
Finanzbeamten  oder  von  dem  durch  den  Bezirkskommissar
  besonders  zu  diesem  Zwecke  bezeichneten
Beamten  gegen  Entrichtung  einer  Kanzleigebühr

 

don  5  Franken  visiert  werden.

Die  Verordnung  vom  28.  Juli  1905,  betreffend
  Gewerbescheine  für  Handelsagenten,  und
die  Verordnung  vom  22.  Januar  1906,  welche
sie  bestätigt,  ferner  die  Verordnungen  vom  4.  Mai
1894  und  30.  März  1901,  betreffend  den  Verkauf
von  Waren  an  Bord  von  Schiffen,  die  im  unteren
Kongo  ankern,  sowie  die  Verordnungen  vom
30.  Juni  1894  und  7.  Mai  1901,  welche  sie
bestätigen,  sind  aufgehoben.

Die  Verordnung  soll  am  1.  Juli  1910  in
Kraft  treten.

Besteuerung  des  in  der  Kolonie
gewonnenen  Kautschuks.

Laut  Verordnung  vom  22.  März  1910  werden
von  dem  in  der  Kolonie  gewonnenen  Kautschuk,
soweit  er  nicht  Pflanzungskautschuk  ist,  folgende
Steuern  erhoben:

Kautschuk,  der  aus  Bäumen  oder  Lianen  gewonnen
  ist,  für  1  kg  75  Centimes.

Kautschuk,  der  aus  Kräutern  gewonnen  ist,
für  1  kg  50  Centimes.

Die  Steuer  ist  von  dem  Ausführer  zugleich
mit  dem  Ausfuhrzolle  nach  dem  bei  der  Ausfuhr
festgestellten  Gewichte  zu  entrichten.

Es  sind  aufgehoben  die  Verordnung  vom
30.  Oktober  1892,  betreffend  den  Domanialzins,
die  Verordnung  vom  1.  Februar  1898,  betreffend
Erhebung  einer  Lizenzabgabe  von  5000  Franken
für  jedes  für  die  Einerntung  von  Domanialerzeugnissen
  geschaffene  Unternehmen,  die  Verordnung
  vom  1.  Februar  1898,  betreffend  die
Ergänzungssteuer,  und  die  Verordnung  vom
3.  Juni  1906,  betreffend  den  Domanialzins  und
die  Ergänzungssteuer.

Die  Verordnung  soll  am  1.  Juli  1910  in
Kraft  treten.  (Bulletin  Officiel  du  Congo  Belge.)

 

....J...--SS  -———

Vermischtes.

Deutscher  KRolonlalhkongrehß  1910.

Die  Sektionen  des  vom  6.  bis  zum  8.  Oktober
1910  stattfindenden  Deutschen  Kolonialkongresses
  befassen  sich  zur  Zeit  mit  der  Aufstellung
ihres  vorläufigen  Vortragsprogramms.  Die  wirtschaftliche
  Sektion  I[V]  (Obmann  Karl  Supf,
Berlin,  Unter  den  Linden  43)  hat  das  folgende
vorläufige  Vortragsprogramm  angenommen:

1.  Fortschritte  des  Eisenbahubaues  und
der  Technik  in  den  Kolonien.  Redner:  Geh.

Kommerzienrat  Lenz,  Berlin.  2.  Entwicklung
und  Aussichten  des  Handels  der  Kolonien.
Redner:  Regierungsrat  Professor  Dr.  Zoepfl,
Berlin.  3.  Eutwicklung  und  Aussichten  der
Landwirtschaft  in  den  Kolonien.  Redner:
Direktor  des  Landwirtschaftlichen  Instituts  der
Königlichen  Universität  Halle,  Geh.  Regierungsrat
Professor  Dr.  Wohltmann,  Halle.  4.  Viehzucht
in  den  Kolonien.  Redner:  Privatdozent  an  der
Universität  Halle  Dr.  Golf.  5.  Die  koloniale

 

Wollproduktion.  Redner:  Kommerzienrat
        <pb n="565" />
        Scheidt,  Kettwig,  event.  Stellvertreter  Rittergutsbesitzer
  Gadegast,  Mannschatz.  6.  Forstwirtschaft
  in  den  Kolonien.  Redner:  Professor
Dr.  Büsgen,  Hann.  Münden.  7.  Wasserwirtschaft
  in  den  Kolonien.  Redner:  Geh.  Oberbaurat
  Schmick,  München.  8.  Der  koloniale
Baumwollbau.  Redner:  Moritz  Schanz,
Chemnitz.

Die  Vorträge  1  und  2  sind  als  Vorträge  für
die  Plenarsitzung  anzumelden.

Die  Sektion  hat  ferner  beschlossen,  dafür  ein- 



 

524  20

zutreten,  daß  auch  die  Schiffahrts=  und  Kabelfrage
  in  das  Programm  des  Kongresses  aufgenommen
  wird.

Erklärung  von  Ktafu  Jum  Eingangshaten  der
Gllbert-  und  Sllice-Infseln.

Laut  Proklamation  vom  14.  Januar  d.  Js.
ist  die  Insel  Atafu  vom  1.  April  d.  Is.  ab  zum
Eingangshafen  im  Sinne  der  Gilbert  and  Ellice-(Quarantine-Regulation
  1909  erklärt  worden.

Koloniale  Literatur.)
VI.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen.

Bericht  über  das  1.  Studienjahr  des  hamburgischen
Kolonialinstitutes.  Wintersemester  1908.09,  Sommersemester
  1909.  Erstattet  von  G.  Thilenius  und
Stuhlmann.  Hamburg:  Lucas  Grüfe  &amp;amp;  Sillem,  1909.
88  S.  2  „.  8o.  1

*Leßner:  Was  müssen  wir  von  unsern  Kolonien
wissen?  Slit  Karten  von  allen  Kolonien.  31.—40.Tausend.
4.  Aufl.  Berlin:  W.  Weicher,  1910.  29  S.  0,30.  K.  80.  Ha

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

Cana,  Frank,  R.:  South  Africa  from  the  Creat
Trek  to  the  Union.  London:  Chapnm##n  &amp;amp;  Hall.  1909.
X,  310  S.  10  8#  6  d.  0P0.  12

III.  Geographie.

*  Busson,  Henri,  Fürre,  Joschh.  Hauser,  Henuri:
Notre  empire  coloninl.  Aver  108  gmmvures  et  cartes
dans  le  texte.  Paris:  F.  Alcan,  1910.  II,  272  S.
5  Pr.  SPo.  (3

Deutscher  Kolonialatlas  mit  illustriertem  Jahrbuch.
  Hrsg.  auf  Veranl.  d.  Deutschen  Kolonialgescllschaft.
  Benrb.  von  P.  Sprigade  u.  M.  Moiscl.  Ausgabe
  1910.  Darin:  Illustriertes  Jahrb.  (Uhersichten
u.  Rückblicke  von  Hubert  Henoch).  Berlin:  D.  Reimer.
1910.  36  S.  8  Karten.  0,80  .  .  4.  4

Langsdorf,  Bon  de:  Voyage  et  chasses  en  Ouganda.
Ouvr.  illustr.  de  45  gravures  .  ..  et  d’une  carte.  Pauris:
Libr.  Hachette,  1910.  231  8.  4  Fr.  bo.  (o

Morissenu,  Jules:  Sur  les  hauteus  du  Katanga.
Du  lac  Moero  à  Lutafu.  ltinéraire  du  Prince  Albert
de  Belgzidue.  Bruxellens:  (h.  Bulens,  1910.  85  S.
1  TEr.  do.  6

“))  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
in  sytematischer  Orüänungz  mitgeteilt.  Mit  einem  eind  dle
Tiitel  der  Werkt  bezeichnet,  velche  bei  der  kedaktion  des
Kolonialblattes  eingingen.

Der  Verlag  erklärt  sleh  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelördrrung  derjenigen  Werke  bereit.  welche
als  Rezensiouseremplare  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzelchuis  ihm  zugeschickt  werden.

 

*  Rlcharz,  P.  Steph.:  Der  geologische  Bau  von
Kaiser  Wilhelms-Land  nach  dem  heutigen  Stand  unseres
  Wissens.  (Geologische  Mitteilungen  aus  dem
Indo-Australischen  Archipel.  Unter  Mitw.  von  Fachgenossen
  hrsg.  von  Georg  Bochm.  VII.)  Aus  dem
Neuen  Jahrb.  f.  Mineralogie  Beilagebd.  29.  S.  100
bis  536  u.  Taf.  XIII—XV.  Stuttgart:  E.  Schweizerbart,
  1910.  "1

Sapper,  Karl:  Beiträge  zur  Kenntnis  Neupommerns
und  des  Kaiser-Wilhelms-Landes.  Nach  den  Aulnahmen
  von  G.  Friederici,  nach  Aufzeichnungen
von  Full  und  eigenen  Beobachtungen.  Aus:  Petermanns
  Geogr.  Mitteil.  1910,  H.  4  u.  5.  S.  189  bis
193,  255.  8

Voinot,  L.:  Le  Tidikelt.  Etude  sur  la  géographie.
T’histoirc,  les  miurs  du  pays.  18  Planches  et  5  Cartes
hors  texte.  Extrait  du  Bulletin  de  la  Société  de  Géographie
  et  d'Archéologie  de  la  province  d'Oran.  Tome  29.
Fax.  129,  130,  131.  Oran:  L.  Fouqué,  1909.  155  S.
5  Frx.  80.  [9

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Die  Fauna  der  deutschen  Kolonien.  U##sg.  mir
Vnterstätzung  des  Reichs-Koloninlamtes  vom  cologischen
  Musenm  in  Berlin.  Berlin:  R.  Friedlünder
Sohn,  1910.  hüio

Reihe  1:  Kamerun.  Heft  2:  Nieden.  Friz:

Die  Reptilien  (außer  den  Schlangen)  und  Amphibien.

Mit  1  Karte  u.  155  Fig.  1910.

Müller,  Lorenz:  Beitrüge  zur  Herpetologie  Kameruns.

  Aus:  Abhandlungen  d.  k.  baver.  Akall.  d.
Wiss.  S.  545—626.  München:  G.  Frnnz,  1910.
4  K.  D.  In
V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
Vacat.
VI.  Staatsrecht.
Vacat.

VII.  Verwaltungsrecht.
Cnhu,  Raxmond:  L'’Administration  centwle  des
colonies  britannigues  (The  Colonial  Office).  Tbese.
Paris:  L.  Larose  et  L.  Turin,  1910.  173  S.  S#.  In?
        <pb n="566" />
        VIII.  Justizwesen.
Vacat.

IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.

Guerra,  Paclo:  L'’emigrazione  italiana  e  gli  Stati
Uniti  dell'  America  latina.  Roma:  M.  Carra  e  C.,
1910.  132  S.  2  L.  80.  (13

Hennig,  P.  O.:  Aftikanische  Kolonial-  und  Eingeborenen-
  Politik.  In:  Evangel.  Missions-Magazin.
Basel:  Basler  Missionsbuchh.,  1910.  #

XI.  Statistik.  Jahresberichte.
Vacat.

XII.  Finanzwesen.

'Budget  des  recettes  et  des  dépenses  sdu]  Dahomer
  &amp;amp;  Dependances.  Exercice  1910.  (Gouvernement
  général  de  UAfrique  occidentale  française.)  Porto-Novo:
  Impr.  du  Gouv.,  1910.  [16

Zolltarif  für  die  Philippinen.  In:  Deutsches
Handels-Archiv.  Als  S.-Abdr.  ersch.  Berlin:  E.  S.
Mittler  &amp;amp;  Sohn,  1910.  37  S.  0,80  „r.  8o.  I16

Zolltarilgesetz  nebst  Zolltarif  (für]  Japan.  Vom
14.  April  1910.  (Nach  der  amtl.  Ausg.  des  Tarifentwurfs
  in  englischer  Sprache  unter  Berücks.  der  v.  d.
gesetzgeb.  Körpeschaften  beschlossenen  Abänderungen.)
Berlin:  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  1910.  0,60  .  80.  I1

XIII.  Landwirtschaft.

*Die  Kolonialwirtschaftliche  Ausstellung  der  Deutschen
  Kolonialgesellschaft  auf  der  Wanderausstellung
der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  vom  2.  bis
4.  Juni  1910  in  Hamburg.  Festgabe  zur  Deutschen
Kolonialzeitung.  Berlin:  Mosse  (1910).  52  S.  So.  I18

Ing#alt:  Beschreibung  der  Ausstellung.  —  Die
wirtschaftl.  Lage  der  dtsch.  Kolonien  von  A.  Schulte
im  Hofe.  —  Die  Vichzucht  der  Kolonien  von  Neumann.
  —  Futterpflanzen  der  dtsch.-  südwestafr.

Weide.  —  Der  Bedarf  Deutschlands  an  W’olle  u.  die

Wollschafzucht  in  S.-W.-Afrika.  —  Ober  einige

tropische  Tierseuchen.  —  Produktion  und  Konsum

von  Kaffee  und  Kakao  von  Carl  Singelmann.  —

Die  Einfuhr  von  Olfrüchten  u.  Saaten  u.  ihre  Bedeutung

  f.  d.  disch.  Industrie  u.  Landwirtschaft.  —

Die  Sisalhanf-Kultur  in  D.-Ostafrika.  —  Dic  Bedeutung

  des  Baumwollbaues  i.  d.  dtsch.  Kolonien

f.  d.  Mutterland.  (Beitr.  d.  Kol.-Wirtsch.  Komitces.)

—  Kautschuk  -  Produktion  und  -Konsum.  —  Die

Deutsche  Kolonialgesellschaft.

Gordon,  John,  H.:  Experiments  in  supplemental
Uurigation  with  small  water  supplies  at  Cheyenne,  Wyo.,
iu  1909.  (U.  S.  Dep.  of  Agr.  Off.  of  Exper.  Stat.
Circular  95.)  Washington:  Gov.  Print.  Off.,  1910.
11  S.  80.  L

Hbert.  Paul,  et  Dupré,  Emile:  Le  Manioc.  Culture.
  rendements  .  commerce.  (Bibliothequc  pratique
du  colon.)  Paris:  H.  Dunod  et  E.  Pinat,  1910.  X.
368  S.  8  Fr.  80.  20

*Markowitsch,  W.:  Akklimatisations-Aufgaben  des
Betanischen  Gartens  in  Süchum..  St.  Petersburg:
1908.  8  S.  Sp.  IIn  russischer  Sprache.)  21

 

525  «

Passon,  M.:  Die  Kultur  der  Baumwollstaude  mit
besonderer  Berücksichtigung  derjenigen  von  Brasilien
nach  dem  gleichnamigen  Werke  von  D’'Utra.  Mit
7  Abbild.  Stuttgart:  F.  Enke,  1910.  IVIII,  118  S.
5  NK.  8e0.  122

VReport  on  the  Cawnpore  Agricultural  Station  in
the  United  Provinces  for  the  year  ending  30th  june
Allahabad:  F.  Luker,  Supdt.,  Gov.  Press.  1910.  I23

Annual  Report  sof  the]  Department  of  Agriculture
loff  British  East  Africa.  1908  —  1909.  London:
Waterlow  and  Sons,  L/d.  1909.  [24

*Report  on  the  Partabgarb  Agrieultural  Station  of
the  United  Provinces  of  Agra  and  Oudh.  For  the
year  ending  june  30th,  1909.  Allahabad:  F.  Luker,
Supdt,  Govern.  Press  1909.  125

Schanz.  Moritz:  Baumwollbau  in  deutschen  Kolonien.
  Referat  für  den  7.  internationalen  Baumwoll-Kongreß
  zu  Brüsscl,  Juni  1910,  vorbereitet.  Manchester:
Taylor,  Garnett,  Evans  &amp;amp;  Co.,  Ltd.  (1910).  32  S.  0e.  26

Stuhlmann,  Franz:  Die  Pflanzungsunternehmungen
der  Europäer  in  den  deutschen  Schutzgebieten.  Aus:
Jahrb.  üb.  d.  dtsch.  Kolonien.  3.  Jg.  S.  121—147.  H(2

XIV.  Wasserwesen.

Vacat.

XV.  Bergbau.

Die  dentschen  Minenkonzessionen  in  Marokko.
Berlin:  Lindendruckerei  (1909).  Blaubuch  hrsg.  v.
Reinhard  Mannesmann.])  38  S.  10.  28

Wehberg,  Hans:  Sind  die  Ansprüche  der  Gebrüder
  Mannesmann  nach  Treu  und  Glauben  in  vollem
Umfange  zu  rechtfertigen?  Tübingen:  J.  C.  B.  Mohr,
1910.  34  S.  0,60  AM.  86.  [20

XVI.  Handelswesen.

*Bericht  der  Deutschen  Afrika-Bank  Aktiengesellschaft
  für  die  ordentl.  Generalversammlung  der
Aktionaire.  Hamburg.  4.  Geschäftsj.  1909.  40.  l30

Ein-  und  Ausfuhrhandel  Hvonl  Britisch-Südafrika
im  Jahre  1908.  (Bericht  des  Handelssachverständigen
Renner  beim  Kaiserlichen  Konsulat  in  Johannesburg,
erstattet  im  September  1909.)  landelsberichte  über
das  Ausland.  Serie  III.  Nr.61.  S.-A.  aus  dem  Deutschen
Handels-Archiv,  Aprilheft  1910.  86  S.  S0.  31

Gay-Lugny,  Louis:  Du  commerce  extérieur  de
I’Indo-Chine.  These.  Paris:  E.  Larose,  1910.  114  S.
80.  32

XVII.  Gewerbe-  und  Industriewesen.
Vacgt.

XVIII.  Verkehrswesen.

Vacat.

XIX.  Gesundheitswesen.

*  Sleeping  Sickness:  How  to  Aroid  Infection:
With  an  account  of  Glossina  palpalis  and  Ilustrations
of  this  and  other  Biting  Plies.  For  the  Use  of  Travelles
  and  Residents  in  Tropical  Africa.  Issucd  under
the  direction  of  the  Honorary  Managing  Committee.
London:  Slecping  Sickuess  Bureau,  1910.  15  S.
2  Laf.  806.  33
        <pb n="567" />
        526  2e0

Sticker,  Georg:  Abhandlungen  aus  der  Senchen-Leschichte
  und  Seuchenlch.  (lielten:  A.  Töpelmann.
  80/.  134

I.  Bad.:  Die  Pest.

1.  Teil:  Die  Geoschichte  der  Pest.  Alit  einer  Beilage
von  12  Karten.  1968.

2.  Teil:  LDie  Pest  als  Seuche  und  als  l'lage.
5  Texthildern.  1910.

Mit

XX.  Sprach-  und  Literaturwissenschaft.

Lndemann.,  Gebharch:  Tierfabeln  und  andere  Erzählungen
  in  Sunheli  wiedergegeben  von  Leuten  aus

lem  Innern  Deutsch-Cstafrikus,  gesammelt.  Uhersetzt
von  Ludwig  Kansch  und  Alfred  Reuss.  (Archiv
f.  IL.  Studium  deutscher  Koloninlsprachen.  12.  Bd.)

Berlin.  G.  Reimer,  1910.  IV,  120  S.  2,25.K.  5e.  (5

Tönses,  IH#rmann:  Lehrhuch  der  Orambo-Sprache
Osiknanjuma.  (I##rbiher  des  Seminars  f.  oriental.
Sprachen  zu  Berlin.  21.  Bil.)  Berlin:  ((.  Reimer.
19010.  XllI,  235  S.  geb.  in  Leinw.  10.  K.  80.  36

XXI.  Missions-  und  Schulwesen.
Raffki  vangu.  IInhari  kwa  wukristu  wa  missioni
katoliki  na  khan  wutu  wote  waliczitaka.  Awaka  wa
1.  Jo.  Va  l.  Vanuar  1910.  [Sechriftleiter:  Ihomas
Spreites.)  Druckerei:  Kathol.  Mission  Daressalam.  I37

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.  "
Vacut.

XXIII.  Militür-  und  Marinewesen.
Vacat.

XXIV.  Technologie.

Vaat.
n
#

Neue  Eingünge  nichtkoloniulen  Inhalts.

*  Bder-Almanach.  Alitteilungen  der  Bäder.  Luft-Kurorte
  u.  Heilanstalten  in  LDeutschland.  Csterreichingurn,
  der  Schweiz  u.  den  angrenzenden  (chieten
für  Arzte  u.  llcilldürftige.  An  Karte  der  Bäller,
Kurorte  u.  Hoeilanstalten.  11.  Ausk.  1910.  Berlin:
R.  d#losse  (1910).  682  S.  Ö0.

Beigel,  R.:  Vorteile  einer  Bankverbindung.  Für
len  Privat-  und  kleinen  (leschäftsmann.  Auttgart:
((.  u.  A.  LU#IhöOfer.  1910.  158  S.  50.

Fairwenther,  Wallace  ('ranston:  Forcizen  and

Lonton:  ('onstallc  and  Com-270

  S.  H#

„colenial  zimient  laus.
Inend  Ll##l.,  1910.  N.

 

Handbuch  für  Eisenbetonbau.  2.,  neu  bearb.  Aufl.
H#g.  von  F.  von  Emperger.  Berlin:  W.  Ernst  &amp;amp;

Sohn.
3.  B:  (inund-  u.  Manerwerkhan.  Bearb.  von
F.  von  Emperger  u.  A.  Jowak.  AMit  1008
Textabbild.  1910.

Hann,  Julins:  Handbuch  der  Klimatolegie.  3.  Aufl.
Stuttgart:  J.  Engelhorn.

1.  Bd.:  Allgemeine  Klimalehre.
Text.  1908.

2.  Bd.:  Klimatographie.  1.  Teil.  Klima  der  Tropenzone.
  Mit  7  Abbild.  im  Text.  1910.

Hartwich,  (:  Die  menschlichen  (lenuhmittel.
lhre  Iekunft,  Verbreitung.  (ieschichte,  Bestandteile.
Anwendung  und  Wirkung.  Ait  ca.  21  Taseln  im
Amoetrpie,  mehreren  Ka#ten  sowic  zahlr.  Abbild.  im
Text.  (Vollst.  in  16  Lief.)  Lief.  1—4.  Leipzig:  Chr.
H.  Tauchnitz,  1910.  86.

Heymann,  Ernst:  (iuschäftsanwülte  und  Treuhand---gesellschaften
  als  Vermögensverwulter  nach  englischem
und  deutschem  Reche..  Eine  rechtsvergleichende  u.
rechtspolitische  Belrachtung.  Aus  der  Festgabe  für
Karl  Güterbock  S.  563—596.  Berlin:  F.  Vahlen.
1910.  8.

Amtlicher  Katulok  #lier  deutschen  Abteilung  slder]
Internationalen  Ausstellungen  Buenos  Aires  1910.
Berlin:  G.  Stilke  (1910).  32,  34  S.  80.

*Liefmann,  Robert:  Betciligzungs-  und  Finanzierunksgescellschaften.
  Eine  Stutdlie  über  den  modernen
Kapitalismus  und  das  Effektenwesen  (in  Deutschland.
den  Vereinigten  Stanten,  England,  Frankreich,  Belgien
und  der  Schweiz).  Jena:  (i.  Fischer,  1909.  X,  19.,  S.
12  .  M.  80.

*  Meissner,  P.:  Cesundheits-Brerier.  2.
Berlin:  K.  (’urtins,  1910.  IIVI,  127  S.  d#.

Wunner,  Adoelph:  Sozinlökononische  Theorie  des
Kommunikations-  und  Transportwesens.  Tunlichst  im
Prinzipiclier  Behandlungsweisc.  (Wagner.  Theoretische
Sezinalökonomik.  2.  Abt.  1  Bd.)  Leipzig:  C.  F.  Winter.
  1900.  VIII.  99  S.  5.

Wehberz,  IIans:  Die  Abkommen  tier  Hlanger
Priellenskonforenzen,  der  Londener  Seckriegskonferene
nebst  (dienfker  Konvention.  Text-Ausg.  mit  Einl.,  Anm.
Tesonen-  u.  Suchreg.  Ait  Vorwort  von  Zorn.  (Liuttenlagsche
  Sammlung  Deutscher  Reichsgesctze.  Nr.  90.)
Berlin:  J.  (uuttemug.  1910.  XII.  270  S.  3.  M.  S#.

Zollinger.  W.:  Talelllen  zur  Kum-  und  Rentabili-Mit

  22  Abbild.  im

Aufl.

tüts-Berechnung  von  Anlihen  nebst  theorctischen
Erläuterungen.  Pmnnenfeld:  Huber  &amp;amp;  (oh.,  (1910).
92  S.  10

 

 

Roloniale  Dreßstimmen.

Zur  Frage  der  Führung  der  südwestafrikanischen
  Nord-Südbahn  bringt  das  „Amtsblatt  für
das  Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika"
(Nr.  2)  die  nachstehenden  Ausführungen:

liber  die  Führung  der  Nord-Südbahn  sagt
die  dem  zweiten  Nachtragsctat  für  Südwestafrika  auf
1909  beigegebene  Eisenbahndentschrift  auf  Seite  34:2

 

„Die  Führung  der  Nord-Südbahn  ist  auf  dem
südlichen  Teile  von  der  Natur  vorgezeichnet:  von
KNeelmanshoop  ausgebend,  hat  sie  sich  in  der  großen,
nordsüdlichen  Lundfurche  zu  halten,  die  der  Lauf
des  gFischilusses  kenn  zeichnet  und  die  den  kultursähigen
  Streifen  zwischen  der  Namib  im  Westen
und  der  Grenze  im  ÖOsten  ziemlich  genau  in  der
Mitte  durchschneidet:  eine  Bahn,  die  in  dieser  Senke
verläuft,  erhält  die  günstigste  Lage  sowohl  für  die
        <pb n="568" />
        W  527  20

wirtschaftliche  Versorgung  des  Gebietes  im  Osten
wie  im  Westen,  als  auch  für  die  mililärische  Sicherung
  nach  links  wie  rechts.  Geländeschwierigkeiten
begegnen  dem  Bau  hier  nicht.  Dagegen  stellt  sich
weiter  im  Norden  ein  grosses  Hindernis  in  den
direkten  Weg  nach  dem  Südkopfe  der  Mittelbahn:
die  Auasberge  nebst  den  gesamten  Gebirgsmassiven,
die  im  weiten  Bogen  rings  um  Mindhuk  lagern  und
nur  nach  Norden  nur  eine  enge  Lücke  lassen.

Vorerst  ist  damit  gerechnet  worden,  daß  die
Anasberge  ungefähr  im  Zuge  der  Trasse  1)
durchauert  werden  müssen.  Erwogen  sind  zwar
auch  noch  zwei  andere  Lösungen:  Die  Trasse  2.
die  einen  weiter  östlich,  am  Nordrande  der  Anasberge
  liegenden  Paß  zur  Überschreitung  der  Ge—
birgekette  benutzt,  und  die  Trasse  3.5“)  die,  im
grossen  Bogen  ausholend  und  als  Flachlandbahn  am
Ostfuße  des  Berglandes  verlaufend,  bei  Waldau  in
dic  bestehende  Bahnlinie  einmündet.  Der  Gesamtaufwand
  läßt  sich  für  alle  drei  Linien  voraussichtlich
  in  derselben  Grenze  halten,  wenn  man  berücksichtigt,
  daß  bei  der  Wahl  der  Linie  3  die  Strecke
Karibib—Windhuk  nur  zur  Hälfte  Durchgangslinie
wird  und  aus  diesem  Grunde  nur  in  geringem
Umfange  umgebaut  zu  werden  braucht,  wobei  auf
die  Einlegung  der  Kapspur  bis  auf  weiteres  zu
ver  zichten  sein  wird,  weil  sic  für  das  Stück  Waldan
—Windhuk,  das  nur  noch  den  Lokalverkehr  zu  bedienen
  haben  würde,  nicht  nötig  ist,  und  dann
zweckmäßig  vorläufig  auch  auf  dem  Stücke  Karibib
—Waldau  nicht  eingelegt  wird,  damit  die  Windhnker
Güter  nicht  zweimal  —  in  Waldau  und  in  Naribib
—  umgeladen  werden  müssen.

Ob  eine  der  beiden  Wahllinien  zur  Ausführung
kommen  soll,  kann  ebenso  wie  die  Wahl  sonstiger
Abweichungen  von  der  Trasse  1  erst  auf  Grund  der
dem  Bau  unmittelbar  vorhergehenden  aueführlichen
Untersuchungen  entschieden  werden.  Nur  wenn  diese
sehr  gewichtige  Vorteile  für  andere  Lösungen  zutage
fördern,  darf  daran  gedacht  werden,  von  der  Linic  1,
der  kür  zesten  Verbindung  der  beiden  militärisch  und
politisch  wichtigen  Zemralen  des  Damara=  und  des
Namalandes,  Windhuk  und  Rectmansbvop,  wesentlich
  ab  zuweichen.“

#enkschrift
vorgenommenen  Ergänzung  der  Ertundungen  ist  vormeg
  zu  berichtigen,  daß  die  Trasse  2,  die  Kappsfarmlinic.
  nicht  ungefähr  ebenso  teuer,  sondern  reichlich
drei  Millionen  Mark  teurer  wird  als  die  Trasse  1,
die  Arislinic.

Der  Verkehrspolitiker  muß  damit  rechnen,  datß
die  Aufnahmefähigkeit  Südwestafrikas  für  Bahnen  gering
  bleibt,  weil  ihnen  voraussichtlich  von  den  beiden
Hauptwirtschafts  zweigen  der  Kolonie,  der  Landwirtschaft
  und  dem  Bergban,  die  erstere  nur  geringe  Gütermengen
  und  beide  nur  Massengüter  von  geringer
Frachtzahlfähigkeit  zuführen  werden.  Um  so  wichtiger
ist  die  Auswahl  der  Linien  für  die  großen  Schienenwege
  und  zu  diesem  Zwecke  Klarheit  über  die  grundsäolichen
  Fragen  der  südwestafrikanischen  Vertehrspolitik.


Wir  dürfen  annehmen,

Auf  Grund  der  seit  Abfassung  dieser  D

daß  in  einem  entwickelten
Südwestafrika  der  Außenverkehr  den  Binnenverkehr
und  darin  der  Ülberseeverkehr  den  interkolonialen
Festlandsverkehr  an  Umfang  und  Bedeutung  stets
übertreffen  wird.

*)  Mindbuk—Aris—Kcetmanshoop.

—

1*)  Windhul  —Kappsfarm  —  Keetmanshvoop.
**)  Waldau—Otjihangwe  —  Seetmanshoop.

 

Für  den  voraussichtlich  größeren  Teil  des  Übersceverkehrs,
  die  Ausfuhr,  besteht  begüglich  der  Frachtbelastung
  eine  strikte  Grenge,  nämlich  der  Unterschied
zwischen  Weltmarktpreis  einerseits  und  den  Produktionskosten
  nobst  Mindestgewinn  anderseits.  Je  niedriger
die  Frachtkosten  gehalten  werden  können,  um  so  höher
dürfen  die  Produktionskosten  sein,  um  so  weiter  greift
die  Ausfuhrfähigkeit,  desto  tiefer  sinkt  z.  B.  der  Mindestgehalt
  an  Metallen,  den  Erze  haben  müssen,  um  die
Auofuhr  zu  lohnen,  desto  mehr  wird  von  einem  Ergkörper
  abbauwürdig,  von  desto  gröszerer  Danuer  ist  der
Betrieb  einer  Mine  und  seine  Belebung  von  Handel
und  Wandel.  Für  die  Festlandsausfuhr  gilt  Ahnliches,
doch  wird  sie,  wie  schon  bemerkt,  von  geringerer  Bedeutung
  bleiben.  Das  letztere  trifft  auch  für  den
Minnenverkehr  zu.  Dieser  kennt  zudem  keine  so  strengen
Grenzen  für  seine  Frachtbelastung,  da  er  gegen  den
Welimarkt  nötigenfalls  durch  Zölle  geschützt  werden  kann.

Aus  dem  Gesagten  erhellt,  daß  der  ÜUberseeverkehr
in  stärkerem  Maße  als  der  Festlandverkehr  im  allgemeinen
  und  als  der  Binnenverkehr  im  besonderen  den
Hauptbahnen  des  Landes  den  Weg  weisen  muß.  Als
selbstverständlich  darf  dabei  gelten,  daß  in  erster  Linie
die  eigene  Ein=  und  Ausfuhr  als  volkswirtschaftlich
wichtiger,  und  erst  in  zweiter  Linie  die  Durchfuhr  Berücksichtigung
  verdient.  Gewissen  Staatsnotwendigkeiten
allerdings,  besonders  den  „Notwendigkeiten  militärischer
und  politischer  Natur“,  hat  auch  der  Überseeverkehr
nachzustehen.

Die  Hauptbahnen  des  Landes  sollen  Sammelkanäle
  werden,  von  denen  später  einmal  die  Saugkauäle
  in  Gestalt  von  Zweigbahnen  ausgehen  sollen.
Sie  sind  so  zu  führen,  daß  die  Gesamtheit  der  vermutlichen
  Transporte  ihres  Einflußgebietes  und  dessen
ihrer  Zweigbahnen  tunlichst  billig  wird.  Vorübergehbende
  Verhältnisse  und  dadurch  bedingte  Verschiedenheiten
  im  augenblicklichen  Wirtschaftsstande  können
dabei  nicht  den  Ausschlag  geben.  Wo  keine  natürliche
wirtschaftliche  und  namentlich  bergbauliche  Uberlegenheit
des  einen  über  den  anderen  Teil  des  Gebietes  besteht
und  feststeht,  wird  der  Hauptlinie  die  technisch  günftigste
Führung  zwischen  den  Zwangspunkten  zu  geben  sein,
eine  Führung  also,  die  im  Falle  der  wirtschaftlichen
Gleichwertigkeit  aller  Teile  des  Einflußgebietes  der
eben  ausgesprochenen  Forderung  der  tunlichsten  Billigkeit
  der  Gesamtheit  der  Trausporte  gerecht  wird.  Abseits
  liegende  Gebicte  sind  nicht  von  der  Hauptlinie
aufzzusuchen,  denn  deren  Umwege  sind  Umwege  für  das
Einflusgebiet  aller  daran  hängenden  Seitenlinien,
sondern  durch  eine  Zweiglinie  zu  erschließen,  damit  der
Nachteil  der  Abwegigkeit  auf  die  Transporte  des  abwegigen
  Gebictes  beschränkt  bleibt.

Die  Anwendung  dieser  Grundsätze  auf  die  Linienwahl
  für  die  Nord-Südbahn  ergibt  folgendes:

Militärisch  und  politisch  notwendig  ist  die  unmittelbare
  Schienenverbindung  des  Nama=  und  des  Damaralandes
  und  im  besonderen  ihrer  beiden  politischen  und
militärischen  Zentralen  im  Anschluß  und  in  der  Fortsetzung
  der  vorhandenen  Bahnen.  Im  Süden  wird
damit  Keetmanshoop  Zwangspunkt,  da  es  für  den
Vorsftoß  der  Schienen  nach  Norden  günstig  liegt.  Am
Norden  würde  kein  Zweifel  sein,  daß  ebenso  Windhul
einen  zwangspunkt  bildet,  wenn  sich  nicht  südlich  vor
die  Hauptstadt  die  hohe  Schranke  der  Anasberge  legte,
dic  co  zweiselhaft  erscheinen  läßt  und  zur  Untersuchung
darüber  zwingt,  ob  nicht  eine  Umgehung  statt  der
Durchstoßung  dieser  Schranke  vorteilhaft  ist.

So  ergab  sich  die  Pflicht,  außer  der  direkten  Arislinic
  noch  die  Trasse  2,  die  Kappsfarmlinie  und  die
Trasse  3,  die  Otjihangwe-Linie,  zu  untersuchen.
        <pb n="569" />
        528  20

Die  Kappsfarmlinie  behält  noch  Windhuk  als
Zwangspunkt  bei.  Die  Ermittlungen  über  sie  haben
die  Vermutung  ihrer  bau=  und  betriebstechnischen
Überlegenheit  über  die  Arislinie  nicht  bestätigt.  Sie
wird  nicht  nur  reichlich  3  Millionen  Mark  teurer,
sondern,  ohne  einen  neunenswert  niedrigeren  Paß  zu
benutzen  und  ohne  irgendwelche  Kinstigen  Neigungsverhältnisse
  aufguweisen,  etwa  55  km  länger  als  jene,
belastet  also  das  Schutzgebiet  mit  einem  unnötigen
Mehr  an  Anleihezinsen  und  vertenuert  alle  Transporte
zwischen  Norden  und  Süden  um  die  Betriebskosten  für
55  km.  Es  wird  für  sie  ins  Feld  geführt,  daß  sie
das  Bastardland,  das  zur  Zeit  für  die  Besiedlung  nur
beschränkt  verfügbar  ist,  unter  Durchquerung  wirtschaftlich
  aufblühender  anderer  Landstriche  umgeht  und
nicht,  wie  die  Arislinie,  auf  große  Lünge  durchschneidet.
Nach  dem  oben  Gesagten  muß  aber  einleuchten,  daß
es  ein  verhängnisvoller  Fehler  wäre,  wenn  man  wegen
dieser  zeitweiligen  Verhältnisse  die  Hauptlinie  einen
großen  Umweg  machen  lassen  wollic.  Uberdies  ist  das
Bastardland  für  den  Bergbau  schon  jetzt  frei.  Auch
wer  der  Landwirtschaft  in  Südwestafrika  höhere  Bedentung
  beilegt  als  dem  Bergbau,  wird  anerkennen,
daß  dieser  mehr  auf  Bahnen  angewiesen  ist  und  sie
eher  ernähren  kann  als  jene.  Wer  die  Bahnen  günstig
für  den  Bergbau  legt,  erweist  der  Volkswirtschaft  und
selbst  der  Landwirtschaft  einen  größeren  Dienst,  als
wer  für  kleine  Vorteile  einer  örtlich  eng  begrengzten
Landwirtschaft  die  Bahn  in  eine  die  bergbaulichen
Transporte  verteuernde  Führung  drängt.  Erreichen
die  östlichen  Landstriche  einmal  eine  Entwicklung,  die
zu  ihrer  Bewahrung  und  Steigerung  eine  Bahn  wirklich
nötig  hat,  so  ist  die  eingig  richtige  Lösung  eine  Stichbahn.
  Die  Kappsfarmlinie  aber  ist  unhaltbar.  Ubrigens
  würde  sie,  da  der  ausgeworfene  Baufonds  nicht
ansreicht,  nicht  ohne  Befragung  der  gesetzgebenden
Körperschaften  und  daher  nicht  vor  Ablauf  etwa  eines
Jahres  in  Angriff  genommen  werden  können.

Wenn  die  Kappsfarmlinie  nicht  möglich  ist,  kann
die  Anasschranke  nur  unter  Ausschaltung  Windhuks
umgangen  werden.  Die  beste  Lösung  hierfür  ist  die
Otjihangwe-Linie.  Ihr  Bauaufwand  ist  reichlich  5  Millionen
  Mark  höher  zu  veranschlagen,  als  der  der  Arislinie.
  Die  Beschaffung  dieser  5  Millionen  Mark  würde
allerdings  insofern  nicht  auf  dieselben  Schwierigkeiten
stoßen,  wie  die  des  Mehrbedarfs  der  Kappsfarmlinie,
als  sie  in  diesem  Falle  dadurch  eingespart  werden
können,  daß  das  daun  zur  Lokalstrecke  werdende  Bahnstück
  Waldau—--Windhuk  in  wesentlich  kleinerem  Maße
verbessert  wird  als  für  den  Fall  des  Baucs  der  Arislinice.
  In  den  volkswirtschaftlichen  Vergleich  aber,  in
einen  Vergleich,  der  die  spätere,  endgültige  Gestalt  des
Bahnnetzes  berücksichtigt,  ist  nicht  der  Aufwand  für
diesen  vorläufigen  primitiven,  sondern  der  für  den
schließlich  einmal  nötigen  gründlichen  Umbau  Waldau.
Windhuk  einzustellen.  Anderseits  ist  zu  berücksichtigen,
daß,  wie  mit  Recht  geltend  gemacht  ist,  die  Otsihangwe-Linie
  schon  ein  Stück  Ostbahn  in  sich  schließt,  also
nicht  nur  den  Süden  mit  dem  Norden  verbindet,  son-—

  —
—  —

—  —
—  —
—  —  —  —

dern  auch  den  Osten  eröffnet.  (Die  Ostbahn  wird

einmal  kommen  und  muß  —  das  darf  nach  den  jetzigen

Erkundungen  gesagt  werden  —  etwa  von  Waldan,

nicht  von  Windhuk  ausgehen.)  Für  den  gleichen,

doppelten  volkswirtschaftlichen  Effekt  müßte  im  Falle

der  Wahl  der  Arislinie  noch  eine  Strecke  besonderer

Ostbahn,  etwa  von  Waldau  aus,  ebenfalls  für  rund

5  Millionen  Mark,  gebaut  werden.  Die  beiden  Vergleichsobjekte,

  Arislinie  plus  Windhuk—  Waldau  plus  Ostbahnstück

  einerseits  und  Otjihangwe-Linie  plus  Waldau—

Windhuk  anderseits  dürfen  als  gleich  teuer  gelten.  Da

ferner  die  Stichbahnbetriebe  Ostbahnstück  und  Maldau—

Windhuk  ungefähr  mit  gleichem  Betriebskostenbedarf

eingestellt  werden  dürfen,  steht  betriebstechnisch

zum  Vergleich  die  Otjihangwe-Linie  gegen  die  Arisroute

  plus  Waldau—Windhuk.  Die  erstere  Strecke

von  Waldau  (genauer  Kilometer  276)  bis  Keetmanshoop

  ist  etwas  über  80  km  länger  als  die  letztere.

Transporte  vom  Teilungspunkte  bis  zum  Vereinigungspunkte

  der  beiden  Routen  werden  auf  der  Otjihangweroute
  um  den  Betrag  der  allgemeinen,  der  Streckenund
  der  Stationskosten  für  jene  80  km  Umweg
verteuert,  was  schon  bei  geringem  Verkehr  jährlich
150  000  !  ausmacht.  Die  Steigungsverhältnisse  der
Trasse  3  sind  allerdings  besonders  günstig,  trondem
sind  infolge  der  großen  Mehrlänge  die  reinen  Zugkosten
  für  jene  Transporte  ebenfalls  höher  und  zwar
etwa  14  v.  H.  oder  zwei  Drittel  Mark/t.  Nicht  unerwähnt
  darf  bleiben,  daß  der  Personenverkehr  zwischen
Windhuk  und  Keetmanshoop  über  die  Otjihangwe-Linie
  fast  um  60  v.  H.  teurer  wird  als  über  die  Arislinie.
  Nun  wird  angeführt,  daß  der  Binnenverkebr
einmal  eine  direkte  Linie,  etwa  von  Grootfontein  über
Otjihangwe  nach  Keetmanshoop,  erfordern  und  daher
die  jetzt  zu  bauende  Linie  zweckmäßig  im  Zuge  dieser
Bahn  Grootfontein  —  Keetmanshoop  geführt  werde.
Dem  ist  entgegenzuhalten,  daß  längere  Wege  über
bestehende  Bahnen  billiger  zurückzulegen  sein  können
als  kürzere  Wege  über  neue,  zum  Zweck  der  Abkürzung
erst  angulegende  Bahnen.  Auf  den  ersteren  sind  die
Transporte  noch  vorteilhaft,  wenn  sie  nur  wenig  mehr
als  die  reinen  Zugkosten  decken,  auf  den  letzteren  müssen
sie  außerdem  die  ganzen  allgemeinen,  die  Stationsund
  die  Streckenkosten  sowie  die  gesamten  Anleibezinsen
tragen.  Infolgedessen  kann  es  billiger  sein,  ein  Gut
von  Grootfontein  über  die  bestehenden  Linien,  über
Otavi,  Karibib,  Waldau,  Windhuk  zu  fahren  als  über
eine  hierfür  besonders  gebaute  Linie  Grootfontein  —
Otjihangwe  und  weiter  über  die  als  bestebend  ange—
nommene  Strecke  Otsihangwe  —  Keetmanshoop.  Erinnern
  wir  uns  noch  daran,  was  im  Eingang  über
die  Notwendigkeit  der  erstlinigen  Berücksichtigung  des
liersceverkehrs  gesagt  wurde,  und  beachten  wir.  daß
die  Arislinie  die  militärischen  und  politischen  Bedürfnisse
  am  besten  befriedigt  sowie  daß  die  Ausschaltung
  Windhuks  gegen  die  Otjihangwe-Linie  spricht.
so  muß  die  Entscheidung  zugunsten  der  Arislinie
  fallen.

 

 

 

Verkehrs-MNachrichten.

Die  Postanstalt  in  Jakalswater  (Deutsch-Südwestafrika)  nimmt  am  Paket-,  Postanweisungsund

  Nachnahmedienste  nicht  mehr  teil.
        <pb n="570" />
        G  529

r.

Hestdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Juni  1910.

 

—  —  —  —

Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

 

 

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen,  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
l
1-V««M«"W"s  Ne  20.  Juni  i1.  Juli  NMombasa  O  16.18  Tage  18.  Juni  9.  Juli  100
a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda).,deutf  isg.
Muansa  (mit  Usumbura)
und  Schtra  ..  Marseille  #  10.  Juni  Mombasa  O  17  Tage  8.  Juni  1030
#  Von  Mombasa  Weiter-  1
erderung  ant  dee  Uganda,rindisi  3.  Juli  Mombasa  O  17  Tageß;  Zuli  102
zu  Schiff  nach  den  Bestim-  (engl.  Schiffe))
mung  orten,  Neapel  20.  Juni  11.  Juli  Tanga  18,  17,  17  TageJuni  9.  Juli  1030
F  I.  4  /  4  in.  1
arq.  on
Muhesa.  Pangani  end?  Wil-  Marseille  10.  Juni  Tanga  20  Tage  8.  Juni  1045
helmstal)
Neapel  20.  Juni  11.  Juli  Daressalam  18  21  Tage.  Juni  9.  Juli  1030
(deutsche  Schiffe)
k  eansnaMarseile  10  jedes  Monats  Zanziber  18  2  8.  jed.  Mts.  104
-  arseille  .jedes  Monats  s  Zanzibar  age  .  jed.  Mts.  10  G
FKringa-  Kiltmannde,  Moss  eonöhenr  ibar  iineldar  D!
KAwa-Kondoa-Irang,  Lindi,  Watebes  beer  un  nach
Mahenge  forrteindant  Mo-  .  #  Daressalam  durch  Gouvernew
  Nerr  Ln  ngenburg.  1  mentsdampfer  in  6  Stund.)
eren  Sa  „  .  ..  «  .  .  .
qgm  n  r  Brindisi  3.  Juli  Zanzibar  19  Tage  1.  Juli  1070

Tühera:;  Tschote,
ledhafen

(engl.  Schiffe)
6

nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenheit

 

2.  Deutsch-Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

nach  Zwakopmund  sowie  Hamburg  15.  Juni  6.  Juli  Swakopmund  26  Tage.  Juni  5.  Juli  5.30
nach  Aris,  Aub,  Brackwater,  (  9  rSrrnn  -s  «  .  ,.  5
Epu#tro,  Gobabis,  Gochaga-  Antwerpen  20.  Juni  11.  JuliäSwakopmund  21  Tages  Juni  9.  Juli  10  4
nas.  Grootfontein,  Saa:  (deutsche  Schiffe)

e  Groß.  ½  Southampton  21.  Juni  12.  JuliSwakopmund  20  Tage  20.  Juni  11.  Juli  11.23

wart.  Jakalswater,  Johann-  Oeutsche  Schtffe  »  .  .  .  .  -

Ilbrechtshöhe  Rätseln  àSouthampton  25.  Juni  2.  Juli  Swakopmund  20-24  Tg.21.  Juni  1.  Juli  11.23

gesse  .  Hamburg  18.  Juni  Swakopmund  25  Tage  Juni  6.19

ES  ieruru.  S.4Southampton  18.  Juni  9.  JuliiSwakopmund  unbestimmt!  17.  Juni  8.  Juli  11.23

S#sh  —  Ha-  Hamburg  2.  jedes  Monats  Swakopmund  unbestimmt  2.  jedes  Monats  6.19

tt

umeb,  a  —  .  .  .·  .  .  .

EIWWthelmstal  und  Southampton  25.  Juni  2.  Juli  Lüderitzbucht  19—21  Tg.24.  Juni  1.  Juli  11.23
ut  Hamburg  15.  Juni  6.  Juli  Lüderitzbucht  27  Tage  14.  Juni  5.  Juli  5.30

b  nach  Lüderitzbucht  sowie  Antwerpen  20.  Juni  11.  Juli  Lüderitzbucht  22  Tage  13.  Juni  4.  Juli  101
nach  Arahoab,  Aus.  Berseba,,  eutsche  Schiffe)
deon,  venrer  hase  àSouthampton  21.  Juni  12.  Juli  Lüderitzbucht  21  Tage0.  Juni  11.  Juli  11.23
fontein  (Süd),  Kanus,  Keet-Oeutsche  Schtffe)
een  #Hamburg  18.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  36  Tage  18.  jed.  Mts.  6.19
er  Serbeim  sst  und  Hamburg  2.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  33  Tage  2.  jed.  Mts.  6.19

Southampton  18.  Juni  9.  Juli  Lüderitzbucht  unbestimmt  17.  Juni  8.  Juli  11.23
a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland:  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  722  u.  Dienstags  7.02.
b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
Neapel  17.  Juni  1.  Juli  Tsingtau  35  Tage  15.  29.  Juni  1030
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  jieden  Sonnta  Tsingtau  33—37  Tageseden  Freitag  10.0
*  Nlautschon.  (engl.  Schiffe)  sing  s  Fretteg
Marseille  19.  Juni  Tsingtau  37  Tage  17.  Juni  1030
(franz.  Schiffe)
Liverpool  24.  Juni  Tsingtau  35  Tage  23.  Juni  8.35
Marseille  Juni  Tsingtau  35  Tage  22.  Juni  10.0.

 

(engl.  Schiffe)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Brtefe
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten;

1  24.

 

und  VPostkarten  na
riefsendungen  jeder

 

Kiautschon  auch  mit  den  unter  b)
btt  auch  über  New  Hork  befördert.
        <pb n="571" />
        G  530  20

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

Friefe  müssen  aus

 

tal,  Lolodorf.  Lomic,  Lonnsi,
Marienberg,  Mundeck.  Nyana.
  Ossidinge,
zltorla

Plantation,

b)  nach  Rio  del  Rey

Jc)  nach  dem  Ischadsce-Gebiet
(Garua,  Kussert)

4)  nach  Molundu

Liverpool

 

 

Hamburg
Liverpool

Ic  werbon

Liverpool

Antwerpen

La  Rochenle
(belguche  Schiffe)

Bordceaux

jeden  Mittwoch

jieden  Mittwoch

16.  Juni  7.  Juli  1

30.  Juni

25.  jedes  Monats

30.  Juni

19.  Juni  10.  Juli

25.  jedes  Monats

 

Longji  20  Tage

Viktoria  26  Tage

Duala  29  Tage

G#r.  Batanga  30  32  Tage
Longji  30—32  Tage
Kribi  30—32  Tage
Plantation  30—32  Lage

Rio  del  Rey  28—43  Tage
Calabar  19  Tage

von  dort  weiler  uber  Stang
nach  Rio  del  Rey  ius  Tagen
Rio  del  Rey  20  Tage

Forcados  17  Lage
von  dort  weiter  uber
Lokodja-Vola

Matadi  20—21  Tage
von  da  weiter  mit  der  Eisenhahn
  bis  Leopoldville  und
danumu  Flußdampfern  auf
drm  Kongo.,  Ssanga  und
Diah  bis  Molundu

Juni  10#5

Nach  vom  Ein-  #  m:  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1  Viktoria  19,  27  Tage
10.  jedes  Monats  Duala  20,  28—43  Tage
Hamburg  Kribi  21,  26—43  Tage
"  5  jedr  )  »  *  *  8.
4.  Kamerun  25.  jedes  MonatsPlantation  21,28—43  2g.  50.  ied  9
"  "  #  Longji  21,  28—43  Tage  je
20.  jedes  Monats  Campo  28—43  Tage
a)  nach  Akonolinga  Bamenda  1  Bibundi  28—43  Tage
anso,  Bibundi,  Bipindihof,  «  .  .  .  .
BonavmBonmnbast,Buca,Boulognc  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
rn  Erlenema.  Dnat,  sur  Mer  Duala  19  Tage
ume  dlowa  ed  a-  Schife.  14051  JJ
basst,  Jaunde,  Johann  Al-  -demtsche  Schiffe)  Kribi  20  zage  *  10,  jed.  Mts.  1.0
brechtshöhe,  Zoko.  Kribi.  Lobe  .  Plantation  20  Tage

25.  jed.  Mts.  6.19
seden  Montag  1045

28.  Juni  1012

jeden  Montag  1045

15.  Juni  6.  Juli  1.0
7.  Juni  8.  Juli  8.35

23.  jed.  Mis.  1045

 

5.  den  Narolinen,  palau-Inseln,
  Marianen  ausschließlich
  Guam)

Sendungen  nach  Guam  wer
den  über  San  Francisco
gelettet.

Brindisi  ·
(engl.  Schiffe)

1T
Neapel

(deutsche  Schiffe)

260%.  Juni

17.  Juni  1557.  Juli

 

Nächste  Verbindung  nach  Saipan:

.—  —

Jap  19  Tage

Jap  Z37,  36  Tage
Palau  39  Tage
Angaur  140  Lage

15.  24—.  Juni
130.  Juli  1030

 

ab  Nrapel  2

219.  Juli.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  uber  Japan

 

 

Auf

 

—  cleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.
0)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.  gelen  lahrüch  gelschn
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefse  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschaftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.
6.  Marshall-Insein.  —
a)  nach  Jalutt  Neapel  29.  Juli  Jaluit  60  Tage  27.  Juli  1030
(deutsche  Schiffe
1
l
Neapel  22.  Juni  Adclaide  27—30  Tage,
(deutsche  Schiffe  dann  weiter  mit  der  Eisen-"
  bahn  nach  Melbourne  oder  #
b)  nuch  Naurn.  Brindisi  26.  Juni  Sydney  dme#  dorl  mit  17.  20.  21.  Juni
—  çlaiff  "  Tmnmrrcrsactcswcss-  5n
(engl.  Schiffe)  phate  Company  oder  mit  1.  Juli  10.0
—  um  ;  2  Pn  Dampfer  „Germanin“  der
Taranto  19.  Juni  3.  Juli  Jaluitlinte  nach  Nauru
(engl.  Schiffe)

 

Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschaftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —

Schanghai  geleitet.
        <pb n="572" />
        G  531  20

 

Priefe  massen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

 

 

 

15.  24.  Juni  13.  Juli
10  30

 

17.  Juni  15.  Juli  11.23
Nachversand  1.0

 

25.,  jed.  Mts.  6.19
9.  jed.  Mts.  9.1
10.  jed.  Mts.  1.0

10.  jed.  Mts.  10  30
23.  jed.  Mis.  1045
Montag  1012

29.  jed.  Mts.  6.19
4.  Juli  925

16.  jed.  Mts.  6.19

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt
l  ..  .
·  Friedrich-Wilhelms-Genskavel.
  )  14.  Jumi  15.  Julim,  hafen  43,40  u.  39  Tage
6  Rabaul  46,  42  und
7.  Deutsch-Reuguinea,  441  Tage
Naiser-Wilhelmsland  Brindisi  6.  Juni  driedrich  Feilbeim.
«  rindisi  26.  Juni  afen  age
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
Queenstown  6  19.  Juni  17.  Juli  Apia  30,  31  Tage
8  Samoa.  ·  .  J  p  9
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
Hamburg  25.  jedes  Monats  Lome  22  Tage
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage
Boulogne  s.  M|]  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage
(deutsche  Schifse)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung
9.  Logo.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  30.  jedes  Monats  Lome  34  Tage
Rotterdam  5.  Juli  Lome  29  Tage
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  30—39  Tage
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  24—33  Tage
(deutsche  Schiffe)

 

 

 

 

21.  jed.  Mts.  925

·  f)Dendurch-fbezeichnetenSchiffsverbindungenwerdenBriefsendungennntdannzugcführt,wenndetAbfender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs.  l  Die  Post  ist  fallig  Von  Landungs-  ö  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
beutsch-Neuguinea  Neapel.  ..  19.  Juni  1“.  Juli  Neapel  16“.  30“.  Juni
Neapel.  18°.  247.  Juni  Bpested  7  20.  Jum  0ao
1I  i  IT.  Juli
beutsch-Sstafria  Sräne  e  *  1  Pmi  ##  Juli  Liverpool  üb.  Vancouver  21.  Juni
—  —  —  sed.  —  Kiantschon  Plymouth  über  San  Francisco  oder
Southampton"  23“.  Juni  Southampton,  Seattle  unbestimmt
beutsch-  Sũdwestafrika  Southampton  jeden  Sonntag  —–  "  (5—6  mal  manatlich)
Hamburg  1.  14“.  15*.  jed.  Mts.  Queenstown
—  Ê  .  Sibir.  Eisen—  in  der  Regel  Montag,  Mitt—
J  —  #  bahn.  woch,  Freitag,  Sonntag
Southampton  30“.  jed.  Mts.  —
Nemenn  Hamburg  15“.  jed.  Mts.  Plymouth  üb.  Vancouv.  unbestimmt
Liverpool  17.  Juni  —  Queenstown
—  —  —  —  oder  Havre  über  San  Francisco
den  Karolinen,  !I  l  od.  Plymouth,  (unbestimmt)
Rarianen,  Neapel  .  .  .  19.  Juni  1*.  Juli  ——  —  ——T—°  —
PHalan-=  Inseln  Hamburg  #15.  jedes  Monats
–  #  —  logo  Southampton,  30*.  jedes  Monats
Merstan-Iuseln  .  ..  MNeapel  .  .  .  .  2*.  Juli  Liverpool  jeden  Montag

 

 

 

 

*Füälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="573" />
        G  532  20
Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Postdampfer  Reise  Lette  Nachrichten
von  nach  bis  10.  Juni  1910.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  6  Delagoa  Bay  am  7.  Juni  ab  Teneriffe.
„Alexandra  Woermann“.  Namerun  «  Hamburg  am  11.  Juui  in  Hamburg.
„Anna  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  31.  Mai  in  Hamburg.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  #  Mossamedes  am  5.  Juni  in  Monrovia.
„Eduard  Woermann“.  Lüderitzbucht  «  Hamburg  am  6.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Eleonore  Woermann“  Duala  ".  Hamburg  am  10.  Juni  ab  Victoria.
„Erna  Woermann“  Hamburg  1  Lüderitzbucht  am  6.  Juni  in  Lüderitzbucht.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  .  Swakopmund  am  9.  Juni  ab  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  8.  Juni  ab  Southamnpton.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  5.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Ü  Assinie  am  9.  Juni  in  Antwerpen.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Burutu  am  7.  Juni  in  Accra.
„Jeannette  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  7.  Juni  in  Hamburg.
„Kurt  Woermann“.  Burutu  Hamburg  am  p.  Juni  ab  Lagos.
„Lili  Woermann“  Burutu  #  Hamburg  am  1.  Juni  in  Hamburg.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  ·  Kotonou  am  8.  Juni  in  Lome.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  10.  Juni  Cuxhaven  passiert.
„Martha  Woermann“  Accra  Hamburg  am  11.  Juni  in  Hamburg.
„Max  Brock".  .  Lüderitzbucht  .  Hamburg  am  24.  Mai  in  Hamburg.
„Paul  Woermann“.  Calabar  ·  Hamburg  am  4.  Juni  ab  Monrovia.
„Thekla  Bohlen“  Kotonon  s  Hamburg  am  5.  Juni  in  Hamburg.
„Andromeda“  Hamburg  Duala  am  5.  Juni  in  Duala.
„Dryade“.  Hamburg  T  Lagos  am  7.  Juni  in  Monrovia.
„Durendart“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  6.  Juni  ab  Monrovia.
„Erika“  Hamburg  Kotonou  am  5.  Juni  ab  Rotterdam.
„Reichstag“  Hamburg  .  Assinie  am  3.  Juni  ab  Las  Palmas.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea“  Mossamedes  i  Hamburg  aiutsz.Junial-Accra.
„Kamerun“  Hamburg  Kamerun  am  19.  Mai  in  Lagos.
„Lome“  Hamburg  Kotonou  am  23.  Mai  in  Kotonou.
„Nauplia"  Swakopmund  "  Hamburg  am  4.  Juni  ab  Swakopmund.
„Otavi“  Hamburg  T  Lüderitzbucht  am  5.  Mai  in  Swakopmund.
„Rhenania“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  5.  Juni  in  Teneriffe.
„Savoia“.  .  Hamburg  Kotonou  am  7.  Juni  ab  Bissao.
„Swakopmund“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  6.  Juni  ab  Swakopmund.
„Togo“  Lüderitzbucht  I  Hamburg  am  4.  Juni  in  Libreville.
„Windhuk“  Hamburg  .  Durban  am  9.  Juni  in  Delagoa  Bay.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  4.  Juni  in  Delagoa  Bay.
„Friderun“  Hamburg  Accra  am  28.  Mai  ab  Conakry.
„Gundrun“  Hamburg  Swakopmund.  am  4.  Juni  in  Notterdam.
„Henner“  Accra  i  Hamburg  am  8.  Juni  in  Sierra  Leone.
„Immo“  Hamburg  Accra  am  9.  Juni  ab  RNotterdam.
„Ingbert“.  Hamburg  Mossamedes  am  31.  Mai  ab  Mossamedes.
„Ingo“  Rotterdam  s  Lagos  am  21.  Mai  in  Lome.
„Ingraban“.  Hamburg  Calabar  am  1.  Juni  in  Rotterdam.
„Irmfried"“  Lüderitzbucht  .  Hamburg  am  24.  Mai  in  Lagos.
„Irmgard“  Kotonou  I  Hamburg  am  5.  Juni  in  Hamburg.
„Ivo“  .  .  Hamburg  Assinie  am  7.  Juai  ab  Grand  Bassam.
„Walburg“  Hamburg  /  Calabar  am  8.  Juni  ab  Torcados.
        <pb n="574" />
        J  533  —2

Marhtbericht.)

 

Baumwolle:  Der  Markt  ist  in  den  letzten  Wochen

mehrfachen  Schwankungen  unterworfen  gewesen.
Afrikanische  Sorten  waren  eine  Zeitlang  schwer

Wert  entsprechend  zu  verkaufen.  Der  Preisstand
  von  Togo-Baumwolle.  von  der  einige
Hundert  Ballen  eingeführt  und  zum  größten  Teil
verkauft  wurden,  ist  für  gute  Durchschnittsware
etwa  73  Pf.,  wie  am  11.  Mai.  Agyptische  Sorten
konnten  sich  kaum  im  Preise  halten,  und  notieren
etwa  ¼  d  niedriger  als  Mitte  Mai.  Middling
Amerik.  stieg  anfänglich  von  74½  Pf.  bis  etwa
77½  Pf.;  fiel  dann  wieder  auf  74  1½  Pf.  und  schloß
in  den  letzten  Tagen  zu  76  Pf.  für  ½  kg.  Von
ostafrikanischer  Ware  sind  keine  Umsätze  bekannt
geworden.

Baumwollsaat  ist  bedeutend  im  Preise  gefallen.
Sie  wertete  im  Mai  110  bis  165  .K  für  1000  kg.
Jetzt  ist  gute  Mittelware  schwer  zu  105  bis  115.
los  zu  werden.

Blei  ist  unverändert.  Es  notieren  für  50  kg
englisches  Blei  in  Mulden  13,50.4¾  (wie  im  Mai),
deutsches  Blei  in  Mulden  13.75  bis  14  (wie
im  Mai).

Elfenbein  ist  etwas  befestigt.  Es  notieren  Kamernn=Gaboon-Zähne
  (mit  einem  Durchschnittsgewicht  von
15  bis  16  Pfd.  engl.)  10,25  für  ½  kg,  gegen  12½
bis  10  %  im  Vormonat.

Erdnüsse.  Ruhiger.  Geschälte  Mogambique  und
andere  ostafrikanische  Sorten  notieren  16,50  bis
16  .  für  50  kg  (gegen  16.50  .A,  Käufer,  im  Vormonat).


Hanf.  Trotz  Niedergang  der  Preise  für  Manilahanf
zogen  Preise  für  ostafrikanische  Provenienzen  an.
Die  Frage  war  gut  und  es  kamen  einige  Abschlüsse
zustande.  Augenblicklich  ist  die  Frage  etwas
geringer.  Es  notiert  reguläre  Ware  59  #½#
letwas  höher  als  im  Maig),  Sekunda=  bis  Mittelware
  56—58.  K,  geringere  Ware  52—55  4.  Abfall
(Heede)  31—38.  für  100  kg.  Superior-Ware
ist  mit  60  ¼  zu  lassen.

Kaffee  war  inzwischen  sehr  viel  schwächer  und  wertet
heute  höchstens  48½  Pf.  gegen  49  bis  50  Pf.  für
r½,  kgE  im  Vormonat.

Kaurschuk  hat  weiterhin  eine  weichende  Tendenz  versfolat,
  welche  nur  zeitweilig  von  kleineren  Erholungspausen
  unterbrochen  wurde.  Angenblicklich
ist  etwvas  mehr  Frage.  Es  notieren  für  1  kg:
Kamerun-Batanga-Sorten  jetzt  8  —  8,50  (im
Vormonat  9,50  —  11  „K),  Gaboon  7.75  —  8,25  %
(9,.25—10,25  .%),  Südkamerun  11.50—12.N  (13,50
bis  13  .4),  Prima  Kamerun-Würste  11.4  (13  bis
12,50.%),  Prima  Kamerun-Kuchen  8  .K  (9—  10.  %
Prima  Goldküsten  =  Lumps  8—8,50  .K  (8—8,50  .#,
Prima  Togo-Lumps  6.4¼.  (8—8,40.  fl),  Prima  Togo-Adeli-Bälle
  11—14,.50  KM  (17—18  .  %%

Kolanüsse  sind  je  nach  Qualität  0,10—0,60  .KF  für

1  kg  wert  (wie  im  Vormonat).

 

Kopal  ist,  bei  etwas  besserer  Frage,  unverändert  im
Preise.  Es  notieren:  Kamerun  70—80  Zanzibar
glatt  90—300./¼4,  Madagaskar  70—280  4%/#  für  100  kg.

Kopra  war,  wie  die  übrigen  Fettstoffe,  stark  im  Preise
gefallen.  Gegenwärtig  etwas  erholt.  Es  notieren
heute:  Westafrika-Sorten  21,50—24,25.K  (im  Vormonat
  22—25.50  .4),  Ostafrika-Sorten  24—24,50.1
(25—27.4%,  Südsee-Sorten  25—25,50.  K(26—27.  K0.
Singapore-Sorten  25—25,25  (26,50  —27  J1%.

Kupfer  ist  verschiedenen  Schwankungen  unterworfen
gewesen;  schließt  jedoch,  wie  im  Vormonat,  mit
59,75  X  für  50  kg  engl.  raff.  Ware.

Mais  war  sehr  flau,  hat  sich  jedoch  etwas  erholt.
bleibt  aber  immer  noch  für  Togo-Mais  mit  etwa

108—  109  %  unter  dem  Wert  von  116  im
Vormonat.
Kakao.  Außecerordentlich  flau  und  ohne  Geschäft.  Es

notieren:  Kamerun-Plantagenkakao  48.25.K  (im  Vormonat
  50.  0.  Victoria-Oandelskakao  41.4¼  (42.044,
desgl.  t(rauchig)  31.  (34./4),  Lagos-Oandelskakao
43.—  (48—44.  1¼),  Accra-Oandelskakao  45.#  (45.  ),
Old  Calabar-Handelskakao  14  .K  (44..  K,  feiner
Sao  Thomé-Handelskakao  49.  ¼  (19  .),  Kurant-Sao
  Thomé-Handelsware  44,50  (456  .  4%  für  50  kz.

Mangrovenrinde  ist  ziemlich  unverändert.  Die  Notierung
  ergibt  11.75—11,8%½  .XN  für  100  kg.  Die
Frage  hat  jedoch  nachgelassen.  Die  Ankünfte  von
Madagaskar  bleiben  unverändert  bedenutend.

Palmkerne  sind  im  allgemeinen  in  den  letzten  vier
Wochen  in  rückläufiger  Tendenz  gewesen.  Seit
einigen  Tagen  hat  sich  eine  kleine  Befestigung
Geltung  verschafft.  Preise  haben  vom  niedrigsten
Punkt  0,75  bis  1  .K  für  50  kg  eingeholt  und
schließen  Lagos-Kamerun  17.32½  —17,45  “  (im
Vormonat  18.75—18,70.4),  Togo  17,12½—17,25.%
(18.85—18,50  #%,  Elfenbeinküsten  17,02/—17.05.  1
(18.45—18,40  /%%.  Preise  für  50  kx  einschl.  Säcke.

Palmöl  ist  wiederum  im  Preise  gewichen.  Lagos-Portonovo
  29—29,50  &amp;amp;  (gegen  32—31.50  K  im
Maih,  Ramerun  29—29,25./%¼  (32—31,50),  Liberia
26—26,25  .J  (29—28,50  .J).

Reis  ist  ziemlich  unverändert  im  Preise  geblieben.
Es  notieren  für  50  kxEr  geschälte  Rangoon  9—11./%
(gegen  9,10—11.  im  Vormonats.  Java  14.75—18.½
(14,90—18,20  C)  nach  Qualität.

Sesamsaat.  Bennisaat  (westafrikanische)  Notierungen
fehlen  (im  Vormonat  14  bis  16./4,  ostafrikanische
Saat  (Notierungen  fehlen]  (15—15,50  .#&amp;amp;  für  50  kg.)

Silber  ist  unverändert  geblieben.  69,75.4  für  1  kg.

Wachs  ist  schwächer  gewesen.  Heutige  Preise  sind
wie  folgt:  deutsch-ostafrikanische  Sorten  268—270./(0
ttim  Vormonat  278—280  .%C0).  Madagaskar  260  .K&amp;amp;#
(268—270  ,Benguella  270  rD  (272  —274  .K,
Chile  281—286  .X  (288—290  .%)  für  100  kg.

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nicht  anders  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  11.  Juni  1910.
        <pb n="575" />
        G  534  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  BHZeudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  ö4.

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  I!  9229  und  9224.  Telegramm-  Adresse  Heydtkontor-  11.  Juni  1910.
Grün=  --  6  vor-  letzte  #  I

dungs-  Kapital  salhens=  Ette  Divi-  Fnhae  Angebot
—  Divi-  1
lahr  .  A  jahr  dende  dende  q  5%  1  %
1906  1  850  000  1.  10.  —  6  Afrikanische  Kompagnie  AM.-GGB.  —  105
1906  2000000  1.  1.  4  —  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  95  100
1900  1,000  000  1.  4.15  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.

6  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  ..200  —
1906  1200000  1.  4.  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  I  —-  60
1902  400  000)  1.  1.  0  —  Centralafrikanische  Seengesellschaft  1nb  70  80
1890  1  500  000  1.  1.  50  64  China-Erport-,  Import=  u.  Bank-  Compagnie  300  —I
18911  2  600  000  1.  10.  9  10  Chocola  Plantagen-Gesellschaft.  133½  134½
1908  .  L  125.000  1.  2.  —  55  Colmanskop  Diamond  Mines,  Limited  ——  li
19059,  220  000/1.  1.  38  —  Debundscha-Pflanzung  .  ....I—  110
1885·«80000001-1.1.l5  —  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  ..  143  144
1886  114  000  1.  1.  0  —  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  A  30
EIEXEELI  do.  do.  Vorz.-Aktien  —  260
18906  2250  000  1.  1.  7  —  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft  —  95
1900  206  800|1.  1.  7  —  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  65  70
1878]  2750  000  1.  11  214.  —  Deutsche  Handels=  und  Vlantngen-Geseüschaf.

#  Ü  der  Süsüdsee-JInseln  .  .  370  373
1907  2500  O0C00  1.  1.  0  —  Dreutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  ..  l«  85  8
1885  2000.000  1.  4.  20  25  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Sidwest=  afrita  1670  1700
19021000000  1.  110  —  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  .  l.).3  58
1908  4500  000  1.  1.  0  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-  Ges.  195  205
1802  1000000  1.  5.  8  0  Deutsche  Togogesellschaft  ....  83  88
1899  4000000  1.  1.  —  Gesellschaft  Nordwestkamerun  Lit.  A.  A  30  K  50
1899  St.  30  O0070  1.  1  0  –  do.  do.  Lit.  B.  1  24  5r  26
1898  1000000  1.  1.  0  —  Gesel  schaft  Sudkamerun  ..  148  145
1903  1022100  1.  11.  0  —  Gibeon  Schürf=  u.  Handelsgesellschaft  m.  b.  H.  73  77
1887  1200000  1.  1.  13  —  Jaluit=  Gesellschaft,  geteilte  Aktin  319  321

St.  2400  1300  —  do.  Genußscheine  31453155
1906  3  000  000  1.  1  4  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  ...l  95  100
1895  000  1.  1.0  —  Kraoko  Land-=  und  Minen-Ges.  Anteile  85  80
1903  900  OO00  1.  1..  0  —  Kautschuk-Pflanzung  „Meanja“  A.--HS.  80  85
1908  1250  0001/1.  11  0  —  Kironda  Goldminen  Gesellschaft  m.  b.  S.  115  118
1899  2000000  1.  11  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  1  97  105
1886  4  021  000  1.  4  0  Neu  Guinea  Compagnie  Stamm-Anteile  1120  123

4  3479  000  I  Vorzugs-Anteile  .  .160  168
1906  1200  000  1.  11810  Ostafrika-Kompagnie  105  —
1900  20  000  000  1.  4.  9  11  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft  1  230  233

St.  200  000  1.  4.  7  4.  6  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  123  125
1902  2  375000°  11  1.  2  5"20  Paeific  Phosphate  Co.  25%  12#*5n
1887  2  000  000  1  1.  10.  6  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  ..I.  96  101
1895  1  500  000  1.  0  Riheinische  Handei-  Plantagengesellschaft.  38  —
1903  900  000  1  1.  1.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  ......  60  70
1905  2  000000  21.  1.  4  —  Samoa-Kautschuk-  Compagnie  ..  69  74
1899  54  000  000/1.  1.)  4¾  —  Schantung  Eisenbahn  Gesellschaft  a.  G.  *  139  141

ESt.  54  000  T  #  do.  Genußscheine  A  175  •4  177
1897  D  500  000  1.  110  —  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  .  125  —

1895  8  600000  1.  7.  0  —  South  African  Territories.  Limited  §1911  12.—
1898  1  L  150  000  1.  1.1  0  —  South  East  Africa,  Limited.  7.3  8——
1892  22  000  000%  1.  1  5  Sourh  West  Afriea  Co.,  Iämitec  83%  39  9
1893  869  100  1.  4.  .  0  —  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  40  —

1893s  142  200  1.  4.  0  —  do.  Vorzugs-Anteile  79  —

1897|]  2  100  000  1.  1.  9  Westafrit.  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi  .  .  88  —

1897  200  000  1.  1.  0  .  Westafr.  Pflang.  Ges.  Victoria,  Stamm-Aktien  58  64

1897  2  8800  000  1.  1.  8  —  do.  Vorzugs-Aktien  125  130

1895  1500  000  1.  1.  0  —  Westdeuts  che  Handels-  u.  Plantagengesellschaft  —  *
11  1  1|

 

 

 

 

 

 

 

 

.  «  l.
Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

 

 

 

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S

Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Mittler  4  Sohn,  Berlin  8W.68,  Kochstr.  G—1I.

–—  "

Dieser  Nummer  liegt  das  2.  Heft  des  XXIII.  Bandes  der  „Mitteilungen  aus  den
        <pb n="576" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  ÖSchutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

21.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  Juli  1910.  Nummer  13.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Refel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
dierteljäbrlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Lbr.  Freiherin  v.  Danckelman.
Der  vierteljährliche  Abonnememspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die  Buchbandlungen
  4  4.—,  dtrekt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  .7  5,—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgebiete  und  ÖOsterreich-Ungarns,  b)  .7.  6.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8  W68,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  den  Bergbau  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete.
  Vom  12.  Mai  1910  S.  585.  —  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Abänderung  der  Verordnung  betr.  die
Kaiserliche  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom  26.  Februar  1909.  Vom  12.  Mai  1910  S.  536.  —  Kaufund
  Pachtvertrag  zwischen  dem  Fiskus  des  Südwestafrikanischen  Schutzgebiets  und  der  Otavi  Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft.
  Vom  23.  November  1909/30.  März  1910  S.  536.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,

  betr.  die  Sicherung  der  Diamantfelder  im  Bezirk  Swakopmund.  Vom  7.  Mai  1910  S.  544.  —  Bekanntmachung
des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Verbot  des  Erlegens  und  Fangens  von  Turakos  im  Bezirk  Buea.  Vom  18.  November
  1909  S.  545.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Aufhebung  der  Sperrung  eines  Teiles
des  Bezirks  Dschang.  Vom  24.  März  1910  S.  545.  —  Das  Statut  der  Diamantenregie  des  südwestafrikanischen
Schutzgebiets  S.  545.  —  Anderungen  des  Gesellschaftsvertrages  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Kautschukgesellschaft  S.  547.  —
zersonalien  S.  548.  —  Spenden  für  Errichtung  eines  Denkmals  zu  Ehren  der  Gefallenen  von  Südwestafrika  S.  550.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  551.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des
Handels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen  der  Küste  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1909
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  551.  —  Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung
des  Handels  des  ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen  der  Küste  im  Kalenderjahre  1909  im  Vergleich  mit
dem  Handel  im  Kalenderjahre  1908  S.  554.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  von
Deutsch-Ostafrika  in  den  Monaten  Januar  und  Februar  1910  S.  554.

Kamerun:  Vom  Bau  der  Nordbahn  S.  555.  —  Vom  Bau  der  Mittellandbahn  S.  555.  —  Der  Respekt  vor  dem
Maschinengewehr  S.  556.

Togo:  Vom  Bau  der  Hinterlandbahn  S.  556.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Beiträge  zur  Lösung  der  Kautschukfrage  in  Kamerun  (Schluß)  S.  556.

—  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  S.  563.  —  Sisal-Agaven-Gesellschaft  S.  566.  —  Westafrikanische  Pflanzungs-Gesellschaft
  „Victoria“  S.  567.  —  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft,  Berlin  und  Kamerun  S.  568.  —  Kautschuk-Pflanzung
  „Meanja“  A.  G.,  Berlin  und  Kamerun  S.  570.  —  Deutsch-Westafrikanische  Bank  S.  570.  —  Deutsche

Afrika-Bank  A.  G.  S.  571.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Aussichten  auf  die  Baumwollernte  Mittelasiens  zu
Ende  Mai  1910  S.  572.  —  Stand  der  Baumwollsaaten  in  Agypten  im  Mai  1910  S.  573.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt
  im  Mai  1910  S.  578.  —  Kakaoernte  in  Bahia  S.  573.  —  Kakaoausfuhr  aus  dem  Amazonas-Gebiet  1909  und
Ernteaussichten  für  1910  S.  573.  —  Maisproduktion  und  -ausfuhr  Transvaals  1910  S.  574.  —  Straußenzucht  in
Britisch-Südafrika  S.  574.  —  Außenhandel  der  portugiesischen  Kolonie  Mozambique  1909  S.  574.  —  Britisch-Ostafrika
S.  575.  —  Uganda-Schutzgebiet  S.  575.  —  Nyassaland  (Britisch-Zentralafrika)  S.  575.  —  Algerien  S.  576.

Vermischtes:  Beamte  und  Eingeborenen-Organifation  in  der  Kongokolonie  S.  576.  —  Erhöhung  des  Staatsbeitrags
  für  die  italienischen  Kolonien  in  Afrika  S.  577.  —  Literatur-Bericht  S.  577.  —  Koloniale  Literatur  (VII.)
S.  577.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.581.  —  Schiffsbewegungen  S.  585.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  586.

 

 

 

 

 

Amtlicher  Teis#hcc

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  den  Bergbau  im  südwestafrikanischen
Schutzgeblete.
Vom  12.  Mai  1910.
Auf  Grund  der  §§  94,  97  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom
3.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  727)  wird  hierdurch  bestimmt:

I.  Die  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  durch  die  Verfügung  vom
22.  September  1908  erteilte  Sonderberechtigung  endet  mit  Ablauf  des  31.  März  1911.
        <pb n="577" />
        G  536  20

II.  Die  bis  zu  diesem  Zeitpunkte  von  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  oder  ihrer  Rechtsnachfolgerin,
  der  Deutschen  Diamantengesellschaft  mit  beschränkter  Haftung,  ordnungsmäßig
belegten  Edelmineral-Schürffelder  sind  nach  den  Vorschriften  der  Kaiserlichen  Bergverordnung
in  Bergbaufelder  umzuwandeln.

III.  Vom  1.  April  1911  ab  wird  dem  Fiskus  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets  für  das  in
der  Verfügung  vom  22.  September  1908  bestimmte  Gebiet  eine  Sonderberechtigung  zur
ausschließlichen  Aufsuchung  und  Gewinnung  von  Mineralien  erteilt.

Berlin,  den  12.  Mai  1910.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Dernburg.

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Rbänderung  der  Verordnung  betr.  die
Koiserliche  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom  26.  Februar  1909.
Vom  12.  Mai  1910.

Auf  Grund  der  §8§  96,  97  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom
3.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  727)  wird  hierdurch  verordnet:

§  1  der  Verordnung,  betr.  die  Kaiserliche  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom
26.  Februar  1909  (Kol.  Bl.  S.  242)  erhält  als  Absatz  zwei  folgenden  Zusatz:

Für  Edelsteine,  die  nachweislich  in  demjenigen  Gebiete  gefördert  sind,  welches  im  Norden
durch  den  Kuiseb,  im  Süden  durch  den  26.  Grad  südlicher  Breite,  im  Westen  durch  den  atlantischen
Ozean  und  im  Osten  durch  eine  100  km  vom  Meeresufer  entfernte  und  mit  letzterem  parallel
laufende  Linie  begrenzt  wird,  beträgt  die  Förderungsabgabe  4  v.  H.  des  Wertes.

Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.

Berlin,  den  12.  Mai  1910.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Dernburg.

Kaouf-  und  Dachtvertrag  zwischen  dem  Fiskus  des  Südwestafrikonischen  Schutzgebiets
und  der  Otavi  Oinen-  und  Eisenbahn-Gesellschaft.
Vom  23.  November  1909/30.  März  1910.

Der  Fiskus  des  Deutsch-Südwestafrikanischen  Schutzgebiets,  nachstehend  „Fiskus“
oder  „Verpächter“  genannt,  vertreten  durch  den  Gouverneur,

und
die  Otavi  Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft  in  Berlin,  nachstehend  „Gesellschaft“  oder
„Pächterin“  genannt,  schließen  folgenden

Dertrag.

Gegenstand  des  Vertrages,  Kaufpreis,  Dauer  und  Kündigung  des  Pachtvertrages.

§  1.  1.  Die  Gesellschaft  verkauft  dem  Fiskus  die  Otavi-Eisenbahn,  umfassend  die  Strecken
Swakopmund  —Tsumeb  und  Onguati—  Karibib,  ferner  die  Wasserleitungsanlagen  in  Usakos  ohne  das
außerhalb  des  Bahngeländes  nach  dem  Orte  zu  gelegene  Stück  der  Rückleitung  mit  Nebensträngen
sowie  als  Bevollmächtigte  der  South  West  Africa  Company  Limited,  in  London,  die  Eisenbahn
Otavi  —Grootfontein,  nachstehend  zusammen  als  „Eisenbahn“  oder  „Pachtbahn“  bezeichnet,  unter
Ausschluß  der  den  beiden  Gesellschaften  durch  ihre  Konzessionen  verliehenen  und  sonst  von  ihnen  erworbenen
  Land=  und  Minenrechte.  Zum  Kaufgegenstande  zählt,  soweit  dieser  Vertrag  nicht  ausdrücklich
  etwas  anderes  bestimmte,  alles,  was  für  die  Eisenbahn  angelegt  und  beschafft  ist.  Der  Umfang
des  Kaufgegenstandes  ist  an  Ort  und  Stelle  gemeinsam  festgestellt.
        <pb n="578" />
        537  ꝛ0

Die  Parteien  sind  darüber  einig,  daß  das  Eigentum  an  der  Eisenbahn  am  1.  April  1910
auf  den  Fiskus  übergeht,  und  werden  die  Eintragung  des  Fiskus  als  Eigentümer  in  das  Grundbuch
beantragen.

Nicht  einbegriffen  in  diesen  Vertrag  sind:  die  vorhandenen  Vorräte  an  Betriebsmaterialien,
losen  Oberbaumaterialien,  Reparaturmaterialien,  die  Grundstücke,  welche  die  dem  nicht  öffentlichen
Verkehr  der  Gesellschaft  dienenden  Anschlußgleise  in  Swakopmund,  Tsumeb,  Kalkfeld  und  sonstwo
tragen,  diese  Anlagen  selbst  mit  den  Erz-,  Hüttenprodukts=  und  Kokslagerplätzen.

Einbegriffen  in  diesen  Vertrag  ist  der  Grund  und  Boden,  der  gemäß  vorangegangener
gemeinsamer  Feststellung  für  den  Betrieb  der  Eisenbahn  unter  angemessener  Berücksichtigung  der
voraussichtlichen  Verkehrsentwicklung  als  nötig  vereinbart  ist.  Falls  im  Laufe  der  Pachtzeit  noch
mehr  Grund  und  Boden  der  Gesellschaft  für  Erweiterungen  der  Pachtbahn  im  Sinne  des  §  5  benötigt
  wird,  hat  sie  ihn  unentgeltlich  an  den  Fiskus  abzutreten,  soweit  er  noch  nicht  mit  Schuppen
oder  anderen  Gebäuden  bestellt  ist  oder  zu  Lagerplätzen  benutzt  wird.

Der  Fiskus  zahlt  an  die  Gesellschaft  als  Kaufpreis  für  die  Otavi-Eisenbahn  die  Summe  von

22  000  000,—  Al,
ferner  für  die  Otavi-  Grootfontein  Eisenbahn  die  Summe  dndn  29330  875,24  -:,
für  die  Wasserleitungsanlagen  in  Usatss  ..  150  000  —-.

Der  Kaufpreis  für  die  Otavi-Eisenbahn  erhöht  sich  um  den  Betrag  der  folgenden  von  der
Gesellschaft  zu  leistenden  oder  im  Kalenderjahre  1909  geleisteten  Aufwendungen,  jedoch  höchstens  um
insgesamt  500  000  Ac:  Umbau  der  Strecke  Kilometer  544  bis  546,6,  Einrichtung  einer  Telegraphenlinie
  längs  der  Eisenbahn,  Ban  einer  neuen  Hauptwerkstätte  in  Usakos,  Beschaffung  von  zwanzig
neuen  offenen  und  vier  gedeckten  Güterwagen  sowie  zwei  Lokomotiven,  Einrichtung  von  drei  Wasserreinigungsanlagen
  und  einer  Reserve-Lokomobile.  Der  Kaufpreis  ermäßigt  sich  gegebenenfalls  um
die  Beträge,  die  von  den  Anlagekosten  der  Eisenbahn  etwa  durch  Veräußerungen  oder  Ausscheidungen
auf  Grund  besonderer  Vereinbarung  bei  oder  nach  der  im  ersten  Absatze  erwähnten  örtlichen  Feststellung
  über  den  Umfang  des  Kaufgegenstandes  bis  zum  1.  April  1910  in  Abzug  kommen.  Nicht
vereinbarte  Veräußerungen  und  Ausscheidungen  sind  unzulässig.

Der  Kaufpreis  ist  am  1.  April  1910  fällig  und  derartig  zu  zahlen,  daß  mindestens  insgesamt
  geleistet  sind:

am  1.  April  1110  5000  000,  Al
=  1..  1911  10000  000,

--  1.  1912  15  000  000—  =

=  1.  1913  .20  000  000,—

=  1.  1914  der  gesamte  Preis.

Zahlungen,  die  an  einem  der  ersten  drei  Werktage  eines  Rechnungsjahres  geschehen,  gelten
als  am  betreffenden  1.  April  geleistet.

2.  Der  Fiskus  verpachtet  die  Eisenbahn  am  1.  April  1910  auf  10  Jahre  an  die  Gesellschaft.
  Dieser  Pachtvertrag  wird  stillschweigend  um  je  5  Jahre  verlängert,  wenn  die  Pächterin
nicht  bis  zum  31.  März  1919,  1924,  1929  oder  1934  ihren  gegenteiligen  Willen  dem  Verpächter
schriftlich  anzeigt.

Während  der  Dauer  des  Pachtvertrages  wird  keiner  anderen  Person  oder  Gesellschaft  der
Bau  einer  in  ungefährer  Richtung  der  Pachtbahn  auf  dieselben  Orte  oder  unter  Berührung  mehrerer
ihrer  Stationsorte  laufenden  Bahn  für  den  öffentlichen  Verkehr  konzessioniert  werden.  Auch  wird
für  die  Zeit  bis  zum  31.  März  1920  und,  sobald  sich  die  Gesellschaft  jeweils  durch  Nichtausübung
ihres  Kündigungsrechtes  weiter  an  die  Pacht  gebunden  hat,  für  die  dadurch  festgelegte  fernere  Pachtzeit
keiner  neuen  Bahn  zum  Zwecke  des  öffentlichen  Güterverkehrs  der  unmittelbare  Anschluß  an  einen
Küstenplatz  des  Schutzgebietes  konzessioniert  werden,  wenn  gleichzeitig

a)  das  Gebiet,  das  sie  eröffnen  soll,  westlich  des  16⅛½  Grades  Greenwicher  Länge  nördlicher
als  Swakopmund  oder  östlich  jenes  Grades  nördlicher  als  Rehoboth  liegt;

b)  das  zu  eröffnende  Gebiet  im  Anschluß  an  eine  der  bestehenden  Bahnen  derart  erreicht
werden  kann,  daß  der  Frachtweg  bis  an  die  See  dadurch  höchstens  um  20  v.  H.,  in
keinem  Fall  aber  mehr  als  50  km  verlängert  wird;

c)  durch  einen  solchen  Anschluß  die  neu  zu  bauende  Strecke  selbst  mindestens  um  den
gleichen  Prozentsatz  in  der  Anlage  billiger  und  kürzer  wie  der  Frachtweg  länger  wird;

d)  ein  solcher  Anschluß  die  für  die  neue  Bahn  in  Aussicht  genommenen  Transporte
nicht  unwirtschaftlich  macht;

2
        <pb n="579" />
        538  ꝛ

e)  durch  Versagung  der  Konzession  wohlerworbene  Rechte  Dritter  nicht  verletzt
werden.

3.  Der  Fiskus  ist  berechtigt,  die  durch  diesen  Vertrag  verkauften  Grundstücke  auf  seine
Kosten  zu  vermessen,  doch  darf  der  Eisenbahnverkehr  dadurch  nicht  gestört  werden.

4.  Die  Gesellschaft  behält  das  ausschließliche  Recht,  soweit  es  ihr  bisher  zustand,  in  den
verkauften  Grundstücken  zu  schürfen  und  Mineralien  zu  gewinnen,  und  verpflichtet  sich,  dadurch  etwa
erforderlich  werdende  Verlegungen  der  Bahn  auf  eigene  Kosten  auszuführen.

5.  Der  Fiskus  wird  auf  seiner  Bahnstrecke  Swakopmund  —Jakalswater  —  Karibib  spätestens
am  1.  April  1910  für  Friedenszeiten  den  öffentlichen  Durchgangsverkehr  einstellen,  kann  ihn  indessen
nach  Innehaltung  einer  zweijährigen  Ankündigungsfrist  zum  1.  April  jedes  der  Jahre  1915,  1920,
1925,  1930  und  1935  sowie  nach  Beendigung  der  Pacht  jederzeit  und  ohne  Ankündigung  wieder
aufnehmen.  Als  Durchgangsverkehr  gilt  der  Verkehr,  der  die  ganze  Strecke  zwischen  Swakopmund
und  Karibib  durchläuft.

Bestimmungen  für  den  Betrieb.

&amp;amp;*  2.  1.  Die  Pächterin  ist  verpflichtet,  die  Eisenbahn  dauernd  ordnungsgemäß  und  dem
Bedürfnisse  des  öffentlichen  Verkehrs  entsprechend  zu  betreiben.  Als  Kohlen=  und  Schmiermittelreserve
  ist  mindestens  eine  Menge  gleich  dem  normalen  Halbjahrsverbrauch  zu  halten.  Die  Pächterin
wird  unter  sonst  gleichen  Verhältnissen  bei  Neueinstellungen  reichsangehörigen  Dienstbewerbern  den
Vorzug  vor  fremdländischen  geben.

2.  Die  Pächterin  wird  ohne  Einverständnis  des  Gouverneurs  keine  höheren  als  die  auf
der  Otavibahn  nach  den  Beförderungs=  und  Tarifvorschriften  vom  1.  Januar  1909  gültigen  Tarife
für  Personen  und  Güter  einführen  und  für  die  folgenden  Transporte  nicht  mehr  erheben  als

a)  für  Erze,  Hüttenprodukte,  Kohlen  (auch  Brikette),  Koks  und  Marmor,  letzteren  bei  Gestellung

  der  Wagen  seitens  der  Befrachter,  in  Wagenladungen:
I.  wenn  sie  in  Zugladungen  von  mindestens  95  tons  und  auf  mindestens  190  km  der
Pachtbahn  verfrachtet  werden,  7  Pf.  für  das  Tonnenkilometer,
II.  sonst  12  Pf.  für  das  Tonnenkilometer;
b)  für  eiserne  Gleis-,  Weichen=  und  Brückenmaterialien  12  Pf.  für  das  Tonnenkilometer;
e)  für  Viehsendungen  in  Wagenladungen  10  “  für  jedes  angefangene  Quadratmeter  der
Bodenfläche  des  Wagens  und  den  ganzen  Frachtweg.  Die  Gesellschaft  wird  mit  anderen
Bahnen  auf  deren  Wunsch  diesen  selben  Satz  mit  der  Maßgabe  vereinbaren,  daß  er
zwischen  den  Bahnverwaltungen  im  Verhältnis  ihres  Anteils  am  Frachtwege  geteilt  wird.

Die  Gesellschaft  ist  auf  Anordnung  des  Gouverneurs  gehalten,  ermäßigte  Tarife  (Notstandstarife)
  für  eine  bestimmte  Zeit  in  Kraft  treten  zu  lassen;  der  dadurch  der  Pächterin  entstehende
Einnahmeausfall  ist  ihr  vom  Fiskus  zu  erstatten.  Die  Pächterin  wird  ohne  Zustimmung  des  Gouverneurs
  keinen  Tarif  unter  die  durchschnittlichen  Betriebskosten  (einschließlich  der  jeweiligen  Rücklage
für  den  Erneuerungsfonds)  ermäßigen.  Ebenso  sind  Tarifermäßigungen,  die  in  die  Zone  zwischen
7  und  10½  Pf./  tkm  eingreifen  oder  sie  überspringen,  nur  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  statthaft.

3.  Im  übrigen,  d.  h.  innerhalb  der  durch  die  vorstehende  Ziffer  2  gezogenen  Grenzen,
bleibt  die  Bestimmnug  des  Absatzes  3  zu  Art.  18  im  Protokoll  vom  14.  11.  1892,  betreffend  die
Ausführung  der  Damaralandkonzession  vom  12.  9.  1892,  unter  Zugrundelegung  des  Kaufpreises  der
Pachtbahn  und  nach  Maßgabe  des  §  1  der  Vereinbarung  zwischen  dem  Auswärtigen  Amt  (Kolonialabteilung)
  und  der  South  West  Africa  Co.  vom  11.  Oktober  1898  in  Kraft.  Der  in  §  9  des
gegenwärtigen  Vertrages  vereinbarte  Pachtzins  rechnet  mit  zum  verteilbaren  Reinertrag  a.  a.  O.

4.  Die  Pächterin  wird  dem  Gouvernement  die  von  ihm  für  statistische  oder  militärische
Zwecke  benötigten  Nachweisungen  beschaffen  oder  einem  speziell  Beauftragten  die  Einsichtnahme  in
die  Bücher  gestatten.
5.  Beförderungen  im  Interesse  der  Landesverteidigung  gehen  auf  Verlangen  des  Gouverneurs
allen  anderen  voran.
6.  I.  Die  Pächterin  hat  auf  Verlangen  der  Postverwaltung
a)  mit  jeder  für  den  regelmäßigen  Personenbeförderungsdienst  bestimmten  Fahrt  einen
Postunterbeamten  mit  einem  Briessack  und,  soweit  der  Platz  reicht,  auch  andere
zur  Mitfahrt  erscheinende  Unterbeamte  im  Dienste  gegen  Zahlung  der  Abonnememsgebühr
  oder,  falls  solche  nicht  besteht,  der  Hälfte  des  tarifmäßigen  Personengeldes
zu  befördern;
        <pb n="580" />
        W  539  20

b)  mit  jeder  für  den  regelmäßigen  Beförderungsdienst  bestimmten  Fahrt

bb)  Postsendungen  jeder  Art  mit  Ausnahme  von  Geld=  und  Wertsendungen  durch
Vermittlung  des  Zugpersonals  zu  befördern,  und  zwar  Briefbeutel,  Briefund
  Zeitungspakete  gegen  eine  Vergütung  von  50  Pf.  für  jede  Zugfahrt,  die
anderen  Sendungen  gegen  Zahlung  des  Tarissatzes  der  allgemeinen  Stückgutklasse
  oder,  sofern  dieser  Betrag  höher  ist,  gegen  eine  Vergütung  von  2  Pf.
für  je  50  kg  und  das  Kilometer  der  Beförderungsstrecke  nach  dem  monatlichen
  Gesamtgewicht  der  von  Station  zu  Station  beförderten  Poststücke;

be)  in  Zügen,  in  denen  in  der  Regel  mehr  als  ein  Wagen  befördert  wird,  mit
Ausnahme  der  reinen  Wagenladungszüge  eine  Abteilung  eines  Wagens  für
die  Postsendungen,  das  Begleitpersonal  und  die  erforderlichen  Postdienstgeräte
gegen  Zahlung  der  in  den  Artikeln  3  und  6  des  Reichsgesetzes  vom  20.  Dezember
  1875  (Reichs-Gesetzbl.  S.  318)  und  den  dazugehörigen  Vollzugsbestimmungen
  festgesetzten  Vergütungen,  sowie  gegen  Entrichtung  des  halben
Tarifsatzes  der  allgemeinen  Stückgutklasse  einzuräumen.

II.  An  Stelle  der  Einzelberechnung  gemäß  Ziffer  I  tritt  auf  Verlangen  der  Postverwaltung
  oder  der  Gesellschaft  eine  jährliche  Pauschvergütung  auf  Grund  statistischer
Ermittlungen  während  zweier  von  der  Postverwaltung  und  der  Gesellschaft  im  beiderseitigen
  Einvernehmen  zu  wählenden  Monate.  Sie  soll  später  jedesmal  neu  festgesetzt
werden,  sobald  einer  der  beiden  Beteiligten  es  verlangt.

III.  Die  Pächterin  bringt  auf  Wunsch  der  Postverwaltung  auf  deren  Kosten  an  den  Bahnwagen
  Briefkasten  an.  Die  Postverwaltung  ist  berechtigt,  Auswechslung  oder  Leerung
an  den  Stationen,  an  denen  die  Züge  halten,  bewirken  zu  lassen.

IV.  Für  die  Wahrnehmung  des  Postdienstes  durch  das  Zugpersonal  übernimmt  die
Pächterin  keine  Verantwortlichkeit.

V.  Die  Pächterin  gesteht  der  Reichs-Telegraphenverwaltung  unentgeltlich  das  Recht  zu,
an  dem  Telegraphengestänge  der  Eisenbahn,  soweit  dies  Raum  bietet,  ihre  Telegraphen=
  und  Fernsprechdrähte  anzubringen,  sowie  das  Recht,  erforderlichenfalls  eigene
Gestänge  für  Telegraphen=  und  Fernsprechleitungen  längs  der  Eisenbahnlinie  aufzustellen.
  Die  Pächterin  wird  diese  Linien  unentgeltlich  wie  die  der  Eisenbahn  bewachen.

VI.  Die  Gesellschaft  ist  verpflichtet,  bei  dem  Bau  von  Stationsgebäuden  auf  das  Bedürfnis
  der  Reichspostverwaltung  an  Räumen  für  Post=  und  Telegraphenstationen
Rücksicht  zu  nehmen,  soweit  die  Verwaltung  die  dafür  aufzuwendenden  Geldmittel
rechtzeitig  zur  Verfügung  stellt.

VII.  Zwischen  Orten,  welche  durch  Telegraphen=  oder  Fernsprechanlagen  der  Reichs-Postverwaltung
  verbunden  sind,  darf  der  Bahntelegraph  zur  Ubermittlung  von  Nachrichten,
  die  sich  nicht  auf  den  Dienst  der  Eisenbahn  beziehen,  nur  mit  Genehmigung
der  Reichs-Postverwaltung  benutzt  werden,  im  übrigen  gelten  für  die  Beförderung
von  Privattelegrammen  durch  den  Bahntelegraphen  die  von  der  Reichs-Postverwaltung
für  ihre  Linien  in  Deutsch-Südwestafrika  festgesetzten  Tarife  und  sonstigen  Bestimmungen.
Eine  Verpflichtung  zur  Beförderung  von  Privattelegrammen  besteht  für  die  Pächterin
nicht.

7.  Die  Benutzung  der  Eisenbahn  ist  jedermann  unter  gleichen  Bedingungen  zu  gewähren.
Insbesondere  haben  die  angesetzten  Beförderungspreise  gleichmäßig  für  alle  Personen  und  Güter
derselben  Art,  mit  Ausnahme  des  Personals  und  des  Dienstgutes  der  Bahn,  Anwendung  zu  finden.
Erleichterungen  der  Beförderung,  welche  nicht  unter  Erfüllung  der  gleichen  Bedingungen  jedermann
zugute  kommen,  sind  unzulässig.

Die  Pächterin  ist  verpflichtet,  den  Anschluß  von  Privatanschlußgleisen  und  Anschlußbahnen
zu  gestatten.  Führt  die  Gesellschaft  diese  Bauten  aus,  oder  hat  sie  durch  diese  Anschlüsse  an  ihrer
Anlage  Anderungen  vorzunehmen,  so  sind  ihr  die  tarifmäßigen  Frachtkosten  und  die  Gestehungskosten
zuzüglich  10  v.  H.  Verwaltungskosten  zu  zahlen.

An  den  Gleisen  und  Anlagen  der  Pachtbahn  hat  die  Pächterin  das  ausschließliche  Recht
der  Vornahme  irgendwelcher  Arbeiten.

Die  Pächterin  ist  verpflichtet,  auf  den  anschließenden  Privatanschlußgleisen  die  erforderlichen
Fahrzeuge  gegen  angemessene  Vergütung  zu  stellen  und  ferner  den  UÜbergang  geeigneter  Fahrzeuge
von  und  nach  den  Anschlußbahnen  unter  angemessenen  Bedingungen  zu  gestatten,  sobald  die  technischen
Voraussetzungen  dafür  erfüllt  sind.
        <pb n="581" />
        540  20

8.  Im  Verkehr  zwischen  den  Stationen  der  Pachtbahn  und  anderer  fiskalischen  Bahnstrecken
findet  auf  der  Ausgangsstation,  soweit  durchführbar,  Abfertigung  für  den  ganzen  Reise=  oder  Frachtweg
  statt.  Die  Abrechnung  dieses  Verkehrs  geschieht  für  jeden  Monat  innerhalb  des  nächsten
Vierteljahres.

9.  Der  Fiskus  versieht  den  Abfertigungs=  und  Verwaltungsdienst  der  Ubergangsstation  Karibib
auf  eigene  Kosten.

10.  Die  bisherige  Staatsbahnstation  Swakopmund  wird  Gemeinschaftsstation  für  die  Pachtbahn
  und  für  die  Bahnstrecke  Swakopmund  —Jakalswater—Karibib.  Eine  Abgabe  dafür  wird  seitens
des  Fiskus  nicht  erhoben.  Die  Gesellschaft  versieht  auf  eigene  Kosten  für  beide  Bahnen  den  Abfertigungs=
  und  Verwaltungsdienst  der  Gemeinschaftsstation  einschließlich  ihrer  Unterhaltung.  Die
näheren  Bestimmungen  namentlich  darüber,  was  der  Pächterin  an  Gebäuden  einzuräumen  ist,  bleiben
einer  besonderen  Vereinbarung  der  beiden  Parteien  vorbehalten.  Will  der  Fiskus  den  öffentlichen
Durchgangsverkehr  zwischen  Swakopmund  und  Karibib  gemäß  §  15  wieder  aufnehmen,  so  kann  er
das  Gemeinschaftsverhältnis  mit  neunmonatiger  Kündigungsfrist  aufheben.

Bestimmungen  für  die  Unterhaltung,  Erneuerung  und  Ergänzung.

§  3.  Die  Pächterin  ist  verpflichtet,  die  gesamte  Eisenbahn  in  gebrauchsfähigem,  betriebssicherem
  Zustande  zu  erhalten  und  die  nötigen  Erneuerungen  und  Ergänzungen  vorzunehmen.

Allfälliger  Schaden  an  der  Bahnstrecke  und  den  dazugehörigen  Anlagen,  welcher  durch
höhere  Gewalt  oder  infolge  eines  Krieges  oder  Aufstandes  entsteht,  fällt  während  jedes  der  ersten
10  Pachtjahre  bis  zum  Betrag  von  60  0O000  der  Pächterin,  darüber  hinaus  dem  Verpächter  und
während  der  etwaigen  weiteren  Pachtzeit  zu  einem  Viertel  der  Pächterin  und  zu  drei  Vierteln  dem
Verpächter  zur  Last.

Ubergabe  der  Eisenbahn.

8  4.  Am  1.  April  1910  lassen  die  Parteien  durch  beiderseits  ernannte  Bevollmächtigte  eine  Verhandlung
  über  den  Umfang  und  den  Zustand  der  Eisenbahn  aufnehmen.

Der  Fiskus  übernimmt  die  Eisenbahn  in  dem  dann  vorhandenen  Zustande,  jedoch  mit  der
Maßgabe,  daß  etwa  noch  rückständige  laufende  Unterhaltungsarbeiten  seitens  der  Pächterin  nachgeholt
werden.  Die  Niederschrift  ist  für  die  Ubergabe  der  Bahn  am  Ende  der  Pachtung  maßgebend,  unter
Berücksichtigung  der  laut  dieses  Vertrages  vorgenommenen  Veränderungen.

Baufonds.

§  5.  Die  Pächterin  legt  zu  Beginn  der  Pachtzeit  den  Betrag  von  200  000  und  am
Schlusse  eines  jeden  Betriebsjahres  den  Betrag  von  50  000  “  in  einen  Baufonds,  der  bei  ihr
zinsfrei  in  Verwahrung  bleibt  und  zu  ihrer  freien  Verfügung  steht.  Sie  hat  daraus  die  Ausgaben
für  erforderliche  Neuanlagen,  Erweiterungen,  Vermehrungen  und  Verbesserungen  der  Eisenbahn
zu  bestreiten.  Reicht  der  Baufonds  hierfür  nicht  aus,  so  hat  der  Fiskus,  wenn  er  die  Ausführungen
genehmigt,  die  fehlende  Summe  der  Pächterin  rechtzeitig  zur  Verfügung  zu  stellen.  Für  die  Aufwendungen
  der  genannten  Art,  soweit  sie  nicht  aus  dem  Baufsonds  gedeckt  werden,  ist  vom  Beginn
des  auf  die  Vollendung  der  Anlagen  pp.  folgenden  Rechnungsjahres  ab  Pachtzins  gemäß  §  9  zu
zahlen.  Die  Pächterin  ist  verpflichtet,  über  die  Verwendung  des  Baufonds  dem  Verpächter  jährlich
Rechnung  zu  legen.

Nach  Beendigung  der  Pachtung  wird  der  dann  vorhandene  Baufonds  an  den  Verpächter
abgeführt.

§  6.  Die  Pächterin  ist  verpflichtet,  soweit  es  ihr  möglich  und  mit  dem  Betriebe  vereinbar
ist,  auf  Verlangen  des  Fiskus  auch  sonstige  für  ihren  Bahnbetrieb  nicht  unbedingt  erforderliche  Erweiterungen,
  Neuanlagen,  Verbesserungen  und  Vermehrungen  an  der  Eisenbahn  gegen  Zahlung  der
tarifmäßigen  Frachten  auf  der  Eisenbahn  sowie  der  Gestehungskosten  zuzüglich  10  v.  H.  Verwaltungskosten
  vorzunehmen.  Der  Fiskus  hat  die  hierfür  erforderlichen  Geldmittel  der  Pächterin  rechtzeitig
zur  Verfügung  zu  stellen.

Erneuerungsfonds.

§  7.  Zur  Ansammlung  der  Mittel,  die  für  die  regelmäßig  wiederkehrende  Erneuerung  des
Gleises,  der  Gebände,  der  maschinellen  Anlagen  und  der  Fahrzeuge  trotz  sorgfältiger  Unterhaltung
erforderlich  werden,  dient  der  Erneucrungsfonds.  Es  sind  hieraus  von  den  Gebäuden,  maschinellen
        <pb n="582" />
        W  541  20

Anlagen  und  Fahrzeugen  nur  die  Kosten  ganzer  Gebäude,  maschineller  Anlagen  und  Fahrzeuge,  von
den  Oberbaumaterialien  auch  diejenigen  einzelner  Stücke  zu  bestreiten.

Die  Pächterin  darf  in  jedem  Jahre  bis  zu  50  O00  “  Aufwendungen  zu  Lasten  des  Erneuerungsfonds
  ohne  Genehmigung  des  Verpächters  machen,  weitere  Aufwendungen  bedürfen  der
Genehmigung  des  Verpächters.

Die  Pächterin  legt  in  den  Erneuerungsfonds  am  1.  April  1910  den  Betrag  von
1  000  000  “  und  von  da  ab  am  Schlusse  eines  jeden  Betriebsjahres  die  Summe  von  350  000  ¾,
sowie  von  den  nach  Abschluß  des  Vertrages  für  Neuanlagen,  Erweiterungen,  Vermehrungen  und
Verbesserungen  aus  dem  Baufonds  oder  vom  Fiskus  gemäß  §  5  und  §  10  aufgewendeten  Beträgen
die  untenstehenden  Prozentsätze  des  Beschaffungswerts  bis  zur  Höhe  von  100  v.  H.  als  Entgelt  für
die  Wertverminderung.  Der  Erneuerungsfonds  verbleibt  zinsfrei  in  Verwahrung  und  zur  freien
Verfügung  der  Gesellschaft  und  wird  nur  so  lange  gespeist,  bis  er  den  Neuwert  der  zu  erneuernden
Gegenstände  erreicht  oder  wieder  erreicht  hat.

Die  Wertverminderung  für  jedes  Jahr  der  Liege=  oder  Betriebsdauer  der  einzelnen  Gegenstände
  wird  auf  folgende  Prozentsätze  der  Beschaffungskosten  einschließlich  aller  Kosten  bis  zur
betriebsfähigen  Herstellung  festgesetzt.

Feldspur  Kapspur

a)  Lokomotig  enanrlrr:  5  v.  H.  4  v.  H.
b)  Wiggen  ......  -  3
J)  Gleis  für  die  ersten  60  um  ......  10  -  10-furdenReIt...........
  III-z-  Liszd)furGebäude...........
  -  2-e)furmascl)melleAnlagen...
  ...  4-  4-Die

  Zeit  vor  dem  1.  April  1907  bleibt  unberüchichtigt.

Die  Pächterin  ist  verpflichtet,  über  die  Verwendung  des  Erneuerungsfonds  dem  Verpächter
jährlich  Rechnung  zu  legen.

Nach  Beendigung  der  Pachtung  wird  der  dann  vorhandene  Erneuerungsfonds  an  den  Ver—
pächter  abgeführt.

Betriebsjahr.

8  8.  Das  Betriebsjahr  rechnet  vom  1.  April  eines  Jahres  bis  zum  31.  März  des
nächsten  Jahres.

Pachtzins  und  Abgabe.

8  9.  1.  Die  Pächterin  verzinst  dem  Verpächter  den  Kaufpreis  der  Eisenbahn  zuzüglich
der  gemäß  §  5  vom  Fiskus  geleisteten  Aufwendungen  im

ersten  Pachtjahre  mit.  4,6  v.  H.
zweiten  4.7—

dritten  -  -  4,.8

vierten  -  -  —

fünften  -  5600

sechsten  bis  zehnten  Pachtjahre  mit  5½  =

elften  bis  zwanzigsten  -  6,0  —-einundzwanzigsten
  bis  dreißigsten  Pachtjahre  mit  6½  jährlich.

Diese  Zinsen  sind  am  Schlusse  eines  jeden  Betriebsjahres  fällig  und  in  Berlin  zu  zahlen.
Für  die  Zeit  zwischen  Fälligkeit  und  Zahlung  des  Kaufpreises  der  Eisenbahn  —  §  1,  1  —  kommen
von  ihnen  4%  jährlicher  Zinsen  auf  den  jeweils  unbezahlten  Teil  des  Kaufpreises  in  Abzug.
Zahlungen,  die  an  den  ersten  beiden  Werktagen  des  neuen  Betriebsjahres  geschehen,  gelten  als  am
Schlusse  des  alten  Betriebsjahres  geleistet.

2.  Solange  der  Fiskus  vor  und  während  der  Pachtzeit  auf  seiner  Bahnstrecke  Swakopmund—Jakalswater—
  Karibib  in  Friedenszeiten  keinen  öffentlichen  Durchgangsverkehr  unterhält,  hat
die  Gesellschaft  an  den  Fiskus  von  den  auf  die  Pachtbahn  entfallenden  Frachteinnahmen  aus  dem
Verkehr  zwischen  den  beiden  Stationen  Swakopmund  und  Karibib  (Ort  und  Durchgang)  mit  Ausnahme
der  Post=  und  Viehsendungen  sowie  aller  zu  7  Pfg./tam  oder  billiger  geschehenen  Beförderungen
Abgaben  zu  entrichten,  und  zwar:
        <pb n="583" />
        G  542  2e0

a)  ein  Fünftel  der  Frachteinnahmen  für  eiserne  Gleis-,  Weichen=  und  Brückenmaterialien;
b)  im  übrigen  ein  Drittel  der  Frachteinnahmen,  —  zu  a  und  b  jedoch  in  keinem  Falle
mehr  als  den  über  7  Pfg.  /tkm  überschießenden  Teil  der  Frachteinnahmen.
Die  für  ein  Vierteljahr  fälligen  Beträge  sind  im  Laufe  des  nächsten  Vierteljahres  an  die
Bezirkskasse  in  Swakopmund  zu  entrichten.
Im  Falle  der  Benutzung  anderer  Küstenplätze  als  Swakopmund  gilt  für  den  Verkehr  mit
diesen  dasselbe  wie  für  den  mit  Swakopmund.

3.  Solange  in  Karibib  umgeladen  werden  muß,  ist  dies  Sache  des  Fiskus,  dem  auch  die
dafür  seitens  der  Verfrachter  etwa  zu  entrichtende  Gebühr  zufällt.

Umbau  der  Bahn.

§  10.  1.  Nimmt  der  Verkehr  derart  zu,  daß  die  Pächterin  es  für  erforderlich  hält,  auf  einem
Teile  der  Eisenbahn,  der  50  km  Länge  übersteigt,  entweder  einen  stärkeren  Oberbau  oder  ein
zweites  durchgehendes  Gleis  oder  eine  breitere  Spur  zu  verlegen,  so  kann  der  Gouverneur  auf
Grund  besonderer  Ermächtigung  des  Reichskanzlers  verlangen,  daß  für  den  Fall  der  dann  von  ihm
alsbald  nachzusuchenden  Genehmigung  der  zuständigen  Verwaltungs=  und  Gesetzgebungsstellen  das
dritte  der  angegebenen  Mittel  angewandt  und  dabei  die  Kapspur  erwählt  werde.  Die  Kosten  des
Umbaues  trägt  dann  der  Fiskus,  soweit  sie  nicht  aus  dem  Erneuerungsfonds  gedeckt  werden.  Die
Pächterin  verzinst  dem  Fiskus  die  dafür  hergegebenen  Geldmittel  in  gleicher  Höhe,  wie  er  sie  seinerseits
  verzinsen  muß,  jedoch  höchstens  mit  4  v.  H.  jährlich.

Im  Falle  des  Umbaues  muß  gemäß  den  Vorschriften  für  das  Entwerfen  der  Brücken  auf
Schutzgebietsbahnen  verfahren  und  die  für  die  Einführung  der  Kapspur  auf  der  Strecke  Karibib—
Windhuk  in  Aussicht  genommene  Bauart  der  Linie  Lüderitzbucht—Keetmannshoop  so  weit  befolgt
werden,  wie  es  für  den  uneingeschränkten  Übergang  der  Fahrzeuge  zwischen  den  beiden  Strecken
nötig  ist.  1

2.  Die  Pläne  und  Kostenanschläge  zum  Bau  der  Eisenbahn  sind  dem  Gouverneur  zur
Genehmigung  vorzulegen.  Bei  der  Beschaffung  der  Materialien  für  den  Umbau  steht  dem  Fiskus
ein  Aufsichtsrecht  zu.

Buchführung.

§  11.  Die  Gesellschaft  hat  über  das  Bahnunternehmen  so  Buch  zu  führen,  daß  alle  zur
Durchführung  dieses  Vertrages  nötigen  Berechnungen  leicht  möglich  sind,  und  dem  Fiskus  über
alle  einschlägigen  Punkte  die  Aufklärung  zu  geben,  deren  er  zur  Wahrung  seiner  aus  diesem  Vertrage
  entspringenden  Interessen  bedarf.

Aufsicht  und  Prüfung.
1.  Die  Bahn  unterliegt  der  landespolizeilichen  Ausfsicht  des  Gouverneurs.

2.  Im  letzten  Viertel  jedes  dritten  Kalenderjahres  soll  durch  eine  Kommission,  bestehend
aus  höchstens  je  3  Vertretern  des  Verpächters  und  der  Pächterin,  eine  Prüfung  der  Eisenbahn
vorgenommen  werden,  um  festzustellen,  ob  die  Anlagen  der  Bahn  den  Erfordernissen  eines  ordnungsmäßigen
  Betriebes  entsprechen,  und  welche  Veränderungen  an  den  Anlagen  und  Fahrzeugen  gegenüber
  der  Übernahmeverhandlung  und  seit  der  letzten  Prüfung  vorgenommen  worden  sind.  Hierüber
ist  Niederschrift  aufzunehmen.

Die  Kosten  der  Tätigkeit  der  Kommissare  trägt  jede  Partei  an  ihrem  Teile  außerhalb
dieses  Vertrages.

Vorzeitige  Lösung  des  Pachtverhältnisses.
§  13.  Der  Verpächter  ist  berechtigt,  das  Pachtverhältnis  innerhalb  der  im  §  1  vorgesehenen
Dauer  des  Vertrages  ohne  Einhaltung  einer  Kündigungsfrist  zu  lösen,  falls

1.  über  das  Vermögen  der  Pächterin  Konkurs  eröffnet  wird,

2.  die  Pächterin  auf  zwei  hintereinander  folgende  Termine  mit  der  Zahlung  des  Pachtzinses
oder  eines  Teiles  desselben  im  Verzuge  ist,

3.  seitens  der  Pächterin  die  vertraglich  übernommenen  Verpflichtungen  durch  Vernachlässigung
des  Betriebes,  durch  mangelhafte  Unterhaltung  der  Anlagen  oder  sonstwie,  trotz  vorangegangener
  schriftlicher  Warnung  derart  gröblich  verletzt  werden,  daß  die  Anlagen  dadurch
erheblich  gefährdet  sind.  In  diesem  Falle  ist  jedoch  der  Spruch  des  Schiedsgerichts  abzuwarten,
  ob  ein  ausreichender  Grund  vorliegt,  das  Pachtverhältnis  zu  lösen.
        <pb n="584" />
        W  58543  20

Rückgabe  der  Bahn  nach  Beendigung  der  Pacht.

§  14.  1.  Bei  Beendigung  des  Pachtverhältnisses  findet  die  Rückgabe  aller  gepachteten  oder  an
ihre  Stelle  getretenen,  sowie  der  gemäß  §§  5,  6  und  10  hinzugekommenen  Gegenstände  auf  Grund
der  bei  Beginn  des  Pachtverhältnisses  gemäß  §  4  ausgenommenen  Verhandlung  und  ihrer  Ergänzungen
  statt.  Soweit  einzelne  Gegenstände  während  der  Pachtzeit  mit  Genehmigung  des
Gouverneurs  unter  Erstattung  ihres  Wertes  für  Rechnung  des  Verpächters  verkauft  worden  sind,
entfällt  für  diese  die  Rückgabeverpflichtung.  Soweit  die  im  Satz  1  bestimmte  Rückgabeverpflichtung
nicht  erfüllt  werden  kann,  ist  der  bei  der  Übergabe  oder  in  den  gemäß  §  12  Ziffer  2  gefertigten
Niederschriften  geschätzte  Wert  der  betreffenden  Gegenstände  in  Geld  zu  ersetzen.  Drei  Monate  vor
Pachtablauf  lassen  die  Parteien  durch  beiderseits  ernannte  Bevollmächtigte  eine  Verhandlung  über
den  Umfang  und  Zustand  der  Eisenbahn  aufnehmen.

2.  Die  bei  Beendigung  des  Pachtvertrages  für  die  Eisenbahn  in  Afrika  vorhandenen  und
nach  dort  schwimmenden  Vorräte  der  Pächterin  an  Betriebs-,  Oberbau=  und  Reparaturmaterialien
sowie  Reserveteilen  aller  Art  hat  der  Fiskus  zum  Selbstkostenpreis  der  Pächterin  käuflich  zu  übernehmen.

Bestimmungen  für  die  Zeit  nach  Pachtablauf.

§  15.  1.  Nach  Beendigung  des  Pachtverhältnisses  soll  für  den  Fiskus  auf  der  Eisenbahn
der  Tarif  von  7  Pf./tkm  für  die  in  Zugladungen  von  mindestens  95  t  und  auf  mindestens  190  km
Strecke  der  Pachtbahn  beförderten  Erze,  Hüttenprodukte,  Kohlen  und  Koks  bis  zum  31.  März  1960
als  Maximaltarif  gelten,  den  er  ohne  Zustimmung  der  Gesellschaft  nicht  überschreiten  darf.

Während  derselben  Zeit  soll  dieser  Tarif  auf  Verlangen  der  Gesellschaft  bis  auf  5  Pf./tkm
herabgesetzt  werden,  jedoch  (damit  der  Fiskus  auch  weiterhin  aus  der  Eisenbahn  eine  ebenso  hohe
Rente  wie  durchschnittlich  während  der  Pachtzeit  erzielen  kann)  nur  sofern  und  solange  die  Eisenbahn
nach  dem  Durchschnitte  der  jeweils  vorhergehenden  beiden  letzten  Betriebsjahre  jährlich  in  dieser
Tarifklasse  mindestens  insgesamt  36  000  000  tkm  und  gleichzeitig  mindestens  18  000  000  tkm
anderer  Gütertarifklassen  geleistet  hat.  Übersteigen  jedoch  die  nach  demselben  Durchschnitte  genommenen,
  auf  1  tkm  des  Gesamtgüterverkehrs  fallenden  Betriebskosten  den  Betrag  von  5  Pf.,
so  treten  die  Betriebskosten,  nach  Aufrundung  auf  halbe  Pfennige,  an  dessen  Stelle,  übersteigen  sie
7  Pf.,  so  bleibt  oder  tritt  letzterer  Satz  in  Kraft.  Zu  den  jährlichen  Betriebskosten  rechnen  auch
die  Rücklagen  in  Höhe  von  2  v.  H.  des  Anlage-(Kauf-preises  der  Eisenbahn  und  ihrer  Ergänzungen.

Die  hierdurch  bedingten  Tarifermäßigungen  sollen  spätestens,  die  Tariferhöhungen  sollen
frühestens  mit  Beginn  des  Betriebsjahres  Wirkung  erhalten,  das  als  zweites  auf  das  letzte  der  beiden
der  Durchschnittsberechnung  zugrunde  zu  legenden  Betriebsjahre  folgt.

2.  Der  Fiskus  wird  auch  nach  Pachtablauf  Wasser  aus  der  Anlage  in  Usakos,  soweit  es
für  den  Bahnbetrieb  nicht  gebraucht  wird,  zu  angemessenem  Preise  an  die  Interessenten  abgeben.
Dieselbe  Verpflichtung  liegt  der  Gesellschaft  während  der  Pachtzeit  ob.

Schiedsgericht.

§  16.  Alle  Meinungsverschiedenheiten  zwischen  der  Pächterin  und  dem  Verpächter  hinsichtlich
der  Rechte  und  Pflichten  aus  diesem  Vertrage,  auch  nach  Beendigung  des  Pachtverhältnisses,  werden
unter  Ausschluß  des  ordentlichen  Rechtsweges  durch  ein  Schiedsgericht  entschieden.

Der  Teil,  welcher  ein  Schiedsgericht  anrufen  will,  hat  dem  anderen  Teile  eine  darauf
hinzielende  Erklärung  zugehen  zu  lassen,  in  welcher  er  selbst  einen  Schiedsrichter  benennt.  Innerhalb
eines  Monats  nach  Empfang  hat  der  andere  Teil  einen  zweiten  Schiedsrichter  zu  benennen.  Diese
Frist  wird  auf  drei  Monate  verlängert,  sofern  sich  die  zur  Ernennung  der  Schiedsrichter  nach  dem
Vertrage  oder  kraft  besonderer  Vollmacht  berufenen  Vertreter  beider  Parteien  nicht  in  demselben
Erdteile  befinden.  Läßt  der  andere  Teil  die  Frist  verstreichen,  ohne  sich  zu  erklären,  so  ist  der  erste
Teil  befugt,  den  Präsidenten  des  Hanseatischen  Oberlandesgerichts  zu  Hamburg  um  Ernennung  eines
zweiten  Schiedsrichters  für  den  anderen  Teil  anzugehen.

Die  beiden  benannten  Schiedsrichter  haben  sich  alsbald  über  einen  dritten  Schiedsrichter,
der  zugleich  die  Stelle  eines  Obmannes  einnehmen  soll,  zu  einigen.  Sofern  sie  sich  nicht  einigen
konnen,  hat  der  Präsident  des  Hanseatischen  Oberlandesgerichts  zu  Hamburg  einen  Obmann  zu
ernennen.
        <pb n="585" />
        544  r2

Die  Schiedsrichter  sind  berechtigt,  Erhebungen  anzustellen,  auch  Sachverständige  und  Zeugen
zu  vernehmen.  Den  Erhebungen  und  Vernehmungen  der  Sachverständigen  und  Zeugen  sollen  Ver—
treter  beider  Teile  beiwohnen,  soweit  diese  nicht  ausdrücklich  darauf  verzichten.

Der  Schiedsspruch,  der  auch  über  die  Kosten  des  Verfahrens  und  ihre  Verteilung  zu  ent—
scheiden  hat,  ist  schriftlich  abzufassen  und  von  den  drei  Schiedsrichtern  zu  vollziehen.

Das  schiedsrichterliche  Verfahren  regelt  sich  im  übrigen  nach  den  Vorschriften  der  Zivil—
prozeßordnung.  In  Fällen  der  88  1045  und  1046  der  Zivilprozeßordnung  ist  das  Amtsgericht
Berlin-Mitte  zuständig.

Sicherheitsleistung.

8  17.  Zur  Sicherstellung  des  Verpächters  für  die  durch  die  Pächterin  mit  diesem  Vertrage
übernommenen  Verpflichtungen  hinterlegt  die  Pächterin  bei  der  Reichsbank-Hauptstelle  in  Berlin  binnen
14  Tagen  nach  Pachtbeginn  eine  Sicherheit  in  Höhe  von  1  000  000  /7,  ferner  für  die  Sicherstellung
des  Erneuerungs=  und  Baufonds  eine  Sicherheit  in  jeweiliger  Höhe  dieser  Fonds.  Die  Sicherstellung
geschieht  durch  Hinterlegung  eines  von  einem  ersten  Bankhause  akzeptierten  Sichtwechsels,  oder  von
mündelsicheren  Staatspapieren  zum  Nominalwerte.  Im  Falle  vertragsmäßiger  Inanspruchnahme
der  Sicherheit  hat  die  Pächterin  sie  unverzüglich  auf  die  vorgeschriebene  Höhe  zu  ergänzen.

Die  Sicherheit  wird  nach  Ablauf  des  Pachtverhältnisses  zurückgegeben,  sobald  die  Pächterin
ihre  Pflichten  aus  dem  bestehenden  Pachtvertrage  erfüllt  hat.

§  18.  Der  Vertrag  wird  mit  Zustimmung  des  Bundesrats  und  des  Reichstags  zu  den
aus  dem  Vertrage  für  den  Landesfiskus  von  Deutsch-Südwestafrika  sich  ergebenden  finanziellen  Folgen
sowie  der  Generalversammlung  der  Otavi  Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft,  Berlin,  geschlossen.

Der  Abschluß  des  gegenwärtigen  Vertrages  erfolgt  in  zwei  Hauptausfertigungen,  einer  für
den  Fiskus  und  einer  für  die  Gesellschaft.

§  19.  Die  Kosten  des  Abschlusses  dieses  Vertrages  einschließlich  des  Stempels  tragen  die
Parteien  zu  gleichen  Teilen.

Windhuk,  den  30.  März  1910.  Berlin,  den  23.  November  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.  Otavi  Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft.
J.  V.:  Labowsky.  Kloke.
Hintrager.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Sicherung
der  Diamantfelder  im  Bezirk  Swakopmund.

Vom  7.  Mai  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom
27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Das  Betreten  eines  Bergbaufeldes  auf  Edelmineralien  im  Bezirk  Swakopmund  ist
außerhalb  der  öffentlichen  Wege  nur  dem  Bergwerkseigentümer,  Pächter  oder  sonst  Berechtigten  sowie
demjenigen  gestattet,  der  einen  Erlaubnisschein  des  Berechtigten  bei  sich  führt  oder  sich  in  Begleitung
des  Berechtigten  befindet.

Welche  Wege  als  öffentliche  im  Sinne  des  Absatzes  1  anzusehen  sind,  wird  durch  Bekanntmachung
  des  Bezirksamtes  Swakopmund  bestimmt.

Die  mit  dem  Dienst  im  Diamantgebiet  betrauten  Beamten  können  die  Felder  betreten,  wenn
dies  die  Ausübung  ihres  Dienstes  erfordert.

§  2.  Wer  auf  einem  der  in  §  1  bezeichneten  Gebiete  ohne  Befugnis  oder  ohne  Erlaubnisschein
  betroffen  wird,  kann  von  dem  Berechtigten  oder  seinem  Vertreter  festgehalten  und  der  Polizei
übergeben  werden.

§  3.  Wer  ohne  Befugnis  oder  ohne  Erlaubnisschein  eines  der  in  §  1  bezeichneten  Gebiete
betritt,  wird  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  und  mit  Geldstrafe  bis  zu  10  000  ./  bestraft.
        <pb n="586" />
        W  545  2O

Sind  mildernde  Umstände  vorhanden,  so  kann  ausschließlich  auf  Geldstrafe  erkannt  werden.
Neben  der  Strafe  kann  die  Ausweisung  verfügt  werden.

§*  4.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Veröffentlichung  im  Amtsblatt  in  Kraft.
Windhuk,  den  7.  Mai  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

 

Bekonntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Verbot  des  Erlegens  und
Sangens  von  Turakos  im  Bezirk  Buea.
Vom  18.  November  1909.

Auf  Grund  des  §  2  Abs.  1  der  Verordnung,  betr.  die  Jagd  im  Schutzgebiet  Kamerun
vom  4.  März  1908  (Amtsblatt  1908,  Nr.  2,  S.  11)°)  wird  die  Jagd,  das  Erlegen  und  Fangen
von  Turakos  im  Bezirk  Buea  vom  1.  Januar  1910  ab  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  verboten.

Ausnahmen  können  gemäß  §  3  Abs.  2  der  Jagdverordnung  auf  vorheriges  Ansuchen  durch

den  Gouverneur  gestattet  werden,  sofern  es  sich  um  den  Fang  oder  die  Erlegung  zu  wissenschaftlichen
Zwecken  handelt.

Buea,  den  18.  November  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

J.  A.

Hansen.

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Ramerun,  betr.  Kufhebung  der  Sperrung
eines  Teiles  des  Bezirks  Oschang.
Vom  24.  März  1910.

Nach  Beendigung  der  Nkam—Nün-Expedition  wird  auf  den  Antrag  der  Station  Dschang
die  Sperrung  des  östlich  des  Nkam-Flusses  gelegenen  Teiles  des  Bezirks  Dschang  aufgehoben.

Die  diese  Sperrung  anordnende  Verfügung  vom  12.  Oktober  1907  (Kol.  Bl.  1908,  S.  51)
wird  hiermit  außer  Kraft  gesetzt.

In  Bana  südöstlich  von  Dschang  ist  bis  auf  weiteres  ein  Posten  errichtet,  der  der  Station
Dschang  untersteht.

Buea,  den  24.  März  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

Das  Statut  der  Diamantenregie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets

ist  durch  Beschluß  der  ordentlichen  Hauptversammlung  der  Gesellschafter  vom  4.  April  1910
und  mit  Zustimmung  der  Aufsichtsbehörde  wie  folgt  geändert  worden:
§  20  hat  folgende  Fassung  erhalten:

Von  dem  nach  Absetzung  aller  Abschreibungen  und  Rücklagen  verbleibenden  Reingewinn  der
Gesellschaft  werden  zunächst  fünf  vom  Hundert  dem  Reservefonds  der  Gesellschaft  zugeführt.  Aus
dem  verbleibenden  Teil  wird  auf  die  Anteile  ein  Gewinnteil  bis  zur  Höhe  von  zehn  vom  Hundert
der  geleisteten  Einzahlungen  ausgeschüttet.

Die  Verteilung  des  Gewinnes  auf  die  Anteile  geschieht,  wenn  die  Anteile  vollgezahlt  oder
wenn  die  Anteile  zwar  noch  nicht  vollgezahlt,  die  Einzahlungen  aber  auf  alle  Anteile  in  demselben
Verhältnisse  geleistet  worden  sind,  nach  Verhältnis  der  Nennwerte  der  Anteile.  Wenn  noch  nicht

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  16,  S.  784  ff.
        <pb n="587" />
        W  546  20

sämtliche  Anteile  vollgezahlt  und  die  Einzahlungen  auf  die  verschiedenen  Reihen  der  Anteile  nicht
in  demselben  Verhältnis  geleistet  worden  sind,  so  wird  aus  dem  verteilbaren  Reingewinn  zunächst
ein  Gewinnanteil  bis  zur  Höhe  von  fünf  vom  Hundert  auf  die  geleisteten  Einzahlungen  gezahlt.
Einzahlungen,  die  im  Laufe  des  Geschäftsjahres  zu  leisten  waren,  werden  nach  dem  Verhältnisse  der
Zeit  berücksichtigt,  welche  seit  dem  für  die  Leistung  bestimmten  Zeitpunkte  verstrichen  ist.  Der  verbleibende
  ÜUberschuß  wird  auf  sämtliche  Anteile  aller  Reihen  gleichmäßig  nach  Verhältnis  der  Nennwerte
  verteilt.

Aus  dem  der  Gesellschaft  ferner  noch  verbleibenden  Teile  des  Reingewinnes  sind  auf  die
Anteile  diejenigen  Beträge  nachzuzahlen,  welche  in  früheren  Jahren  weniger  als  zehn  vom  Hundert
als  Gewinnanteile  ausgeschüttet  worden  sind.  Die  Nachzahlungen  sind  zunächst  auf  die  zeitlich  am
weitesten  zurückliegenden  Fehlbeträge  zu  verrechnen.

Aus  dem  der  Gesellschaft  alsdann  noch  verbleibenden  Teile  des  Reingewinnes  wird  an  den
südwestafrikanischen  Landesfiskus  ein  Beitrag  zu  den  Kosten,  welche  durch  die  Zollverwaltung,  sowie
durch  die  im  Interesse  der  Gewinnung  der  Diamanten  und  des  Handels  mit  Diamanten  getroffenen
Sicherungsmaßnahmen  entstehen,  bis  zur  Höhe  von  0,25  „*“  (eine  viertel  Mark)  für  jedes  in  dem
abgelaufenen  Geschäftsjahre  von  der  Gesellschaft  verkaufte  Karat  Roh--Diamanten  gezahlt.  Die  Zahlung
dieses  Beitrages  hat  innerhalb  einer  Woche  nach  dem  Tage,  an  welchem  die  Gewinnanteile  den
Anteilseignern  zur  Verfügung  gestellt  werden,  an  die  Kolonial-Hauptkasse  zu  Berlin  zu  geschehen.
Diese  Abgabe  ist  bereits  für  das  mit  dem  28.  Februar  1910  ablaufende  erste  Geschäftsjahr  zu
entrichten.

Der  der  Gesellschaft  schließlich  noch  verbleibende  Überschuß  des  Reingewinnes  ist  einem
Dispositionsfonds  zu  überweisen.

§  21  hat  folgende  Fassung  erhalten:
Der  im  §  20  Absatz  1  erwähnte  Reservefonds  dient  zur  Deckung  eines  aus  der  Bilanz

sich  ergebenden  Verlustes.  Die  Überweisungen  aus  8§  20  hören  auf,  sobald  und  so  oft  er  den
zehnten  Teil  des  Grundkapitals  erreicht  hat.  Dem  Reservefons  ist  zuzuführen:

1.  der  Betrag,  welcher  bei  einer  Erhöhung  des  Grundkapitals  durch  Ausgabe  der  Anteile
für  einen  höheren  als  den  Nennbetrag  über  diesen  und  über  den  Betrag  der  durch  die
Ausgabe  der  Anteile  entstehenden  Kosten  hinaus  erzielt  wird;

2.  der  Betrag  von  Zuzahlungen,  die  ohne  Erhöhung  des  Grundkapitals  von  Anteilseignern
gegen  Gewährung  von  Vorzugsrechten  für  ihre  Anteile  geleistet  werden,  soweit  nicht
eine  Verwendung  dieser  Zahlungen  zu  außerordentlichen  Abschreibungen  oder  zur  Deckung
außerordentlicher  Verluste  beschlossen  wird;

3.  die  gemäß  §  8  der  Gesellschaft  aus  kraftlos  erklärten  Anteilen  zufallenden  Zahlungen.

Der  in  §  20  Absatz  5  erwähnte  Dispositionsfonds  ist  nach  den  Beschlüssen  der  Hauptversammlung

  zu  verwenden,  um  die  nach  §  20  Absatz  1  auf  die  Anteile  zu  zahlenden  Gewinnanteile
  von  zehn  vom  Hundert  der  geleisteten  Einzahlungen  ausschütten  zu  können,  wenn  in  einem
Geschäftsjahre  der  Reingewinn  zu  dieser  Ausschüttung  nicht  ausreichen  sollte.  Im  übrigen  ist  der
Dispositionsfonds  dazu  bestimmt,  die  Entwickelung  des  deutsch-südwestafrikanischen  Diamantenhandels
zu  fördern,  insbesondere  bei  Festsetzung  eines  Höchstmaßes  der  zur  Verwertung  gelangenden  Diamanten
die  Mittel  zu  Erleichterungen  zu  stellen.  Die  Verwendung  bedarf  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers
  (Reichs-Kolonialamts).

§&amp;amp;  30  Aksatz  2  hat  folgende  Fassung  erhalten:

Mit  dem  Schlusse  einer  jeden  Hauptversammlung,  welche  die  Jahresbilanz  eines  abgelaufenen
Geschäftsjahres  festsetzt,  scheiden  von  den  Mitgliedern  jedesmal  so  viele  aus,  daß  die  Amtsdauer
jedes  einzelnen  Mitgliedes  spätestens  mit  dem  Schlusse  der  vierten  ordentlichen  Hauptversammlung
nach  seiner  Wahl  endet.  Bis  die  Reihe  im  Austritt  durch  die  Amtsdauer  bestimmt  ist,  entscheidet
darüber  das  Los.  Die  ausscheidenden  Mitglieder  sind  wieder  wählbar.  Scheiden  Mitglieder  des
Aufsichtsrats  vor  Ablauf  ihrer  Amtsdauer  aus,  so  ist  eine  Ersatzwahl  vorzunehmen,  sofern  die
Gesamtzahl  damit  unter  fünf  gesunken  ist.  Das  als  Ersatz  eintretende  Mitglied  wird  für  den  Rest
der  Amtsdauer  des  ausgeschiedenen  Mitgliedes  gewählt.

§  50  hat  folgende  Fassung  erhalten:
Im  Falle  der  Auflösung  der  Gesellschaft  gelten  für  die  Liquidation  die  Vorschriften  der
§§S  48,  49  und  52  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches.  Die  Hauptversammlung,  welche  die  Auflösung
beschließt,  bestimmt  die  Art  der  Durchführung  der  Liquidation  und  wählt  die  Liquidatoren.
        <pb n="588" />
        W  547  20

Die  Verteilung  des  Vermögens  der  Gesellschaft,  zu  dem  auch  die  Bestände  des  Dispositionsfonds
  gehören,  darf  unter  die  Anteilseigner  nur  erfolgen,  nachdem  die  Liquidatoren  unter  Hinweis
auf  die  Auflösung  der  Gesellschaft  die  Gläubiger  durch  dreimalige  öffentliche  Bekanntmachung  aufgefordert
  haben,  ihre  Ansprüche  anzumelden  und  seit  dem  Tage,  an  welchem  die  öffentliche  Bekanntmachung
  zum  dritten  Male  stattgefunden  hat,  ein  Jahr  verstrichen  ist.

Die  Verteilung  des  Vermögens  erfolgt  nach  Verhältnis  des  Nennwerts  der  Anteile.  Aus
dem  UÜberschuß,  welcher  nach  Rückzahlung  der  auf  das  Grundkapital  geleisteten  Einzahlungen  verbleibt,
sind  zunächst  die  im  §  20  Absatz  3  vorgesehenen  Nachzahlungen  auf  die  rückständigen  Gewinnanteilsansprüche
  zuzüglich  der  gemäß  §  20  Absatz  2  zu  berechnenden  zehn  vom  Hundert  Gewinnteile
vom  Tage  der  Auflösung  der  Gesellschaft  an  zu  vergüten.  Von  dem  alsdann  noch  verbleibenden
Überschusse  ist  auf  die  Anteile  ein  Aufgeld  zu  bezahlen,  welches  ein  Drittel  vom  Hundert  für  jedes
angefangene  Vierteljahr  seit  Gründung  der  Gesellschaft  auf  die  in  dem  betreffenden  Vierteljahr  noch
nicht  geleisteten  Einzahlungen  beträgt.  Dies  Aufgeld  darf  indessen  nicht  mehr  betragen,  als  die
Hälfte  des  am  Tage  der  Auflösung  vorhandenen  Dispositionsfonds  ausmacht.  Der  schließlich  noch
übrigbleibende  Rest  der  Liquidationsmasse  ist  dem  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  behufs  Verwendung
  im  Interesse  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes  zu  überweisen.

Reicht  das  vorhandene  Vermögen  zur  Erstattung  der  Einzahlungen  nicht  aus,  so  haben
die  Anteilseigner  den  Verlust  nach  dem  Verhältnisse  der  Nennwerte  der  Anteile  zu  tragen.  Die
noch  ausstehenden  Einzahlungen  sind,  soweit  es  hierfür  erforderlich  ist,  einzuziehen.

Die  Verteilung  des  Vermögens  findet  gegen  Quittung  auf  den  vorzulegenden  Anteilscheinen
oder  Zwischenscheinen  statt.  Die  Anteilseigner  sind  zur  Empfangnahme  zweimal  in  einem  Zwischenraume
  von  einem  Monat  durch  öffentliche  Bekanntmachung  aufzufordern.  Beträge,  die  nicht  binnen
sechs  Monaten  vom  Tage  der  letzten  Bekanntmachung  abgehoben  worden  sind,  werden  bei  der  staatlichen
  Hinterlegungsstelle  unter  Verzicht  auf  die  Rücknahme  hinterlegt.

§&amp;amp;  51  und  52  fallen  ebenso  wie  die  Überschrift  „VIII.  Abschnitt.  übergangsbestimmungen“
  fort.  An  die  Stelle  ist  folgender  §  51  getreten:

Dem  südwestafrikanischen  Landesfiskus  steht,  sofern  die  Gesellschaft  die  Auflösung  beabsichtigt,
das  Recht  zu,  von  den  Anteilseignern  die  Anteile  gegen  Bezahlung  des  Nennwertes  der  geleisteten
Einzahlungen  und  gegen  Eintritt  in  die  etwaige  Vollzahlungsverpflichtung  der  Anteilseigner  käuflich
zu  erwerben.  Das  Erwerbsrecht  des  südwestafrikanischen  Landesfiskus  ist  spätestens  eine  Woche  vor
dem  Tage  der  Hauptversammlung,  auf  deren  Tagesordnung  die  Beschlußfassung  über  die  Auflösung
steht,  durch  eine  schriftliche  an  den  Vorstand  zu  richtende  Erklärung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamtes)
  auszuüben.  Die  Zahlung  des  Kaufpreises  hat  alsdann  spätestens  innerhalb  eines
Monats  nach  dem  Tage  der  Hauptversammlung  in  bar  zu  erfolgen.  Bei  der  Zahlung  sind  den
Anteilseignern  zehn  vom  Hundert  Zinsen  vom  Beginn  des  jeweilig  laufenden  Geschäftsjahres  bis
zum  Zahlungstage  sowie  diejenigen  Beträge,  auf  welche  die  Anteile  im  Falle  der  Auflösung  gemäß
§50  Absatz  3  Anspruch  haben,  in  bar  zu  vergüten.

finderungen  des  Gesellschaftsvertrages  der  Deutsch-Ostafrikanischen
Kautschukgesellschaft,

welche  in  der  ordentlichen  Hauptversammlung  vom  21.  Mai  1910  beschlossen  und  von  der
Aufsichtsbehörde  genehmigt  worden  sind.

§  36  des  Gesellschaftsvertrages  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Kautschukgesellschaft  (Reichsanz.
vom  3.  August  1906)  ist  durch  Beschluß  der  ordentlichen  Hauptversammlung  der  Gesellschaft  vom
21.  Mai  1910  mit  Genehmigung  der  Aussichtsbehörde  folgendermaßen  geändert  worden:
-  Das  Geschäftsjahr  beginnt  mit  dem  1.  Juli  jedes  Jahres  und  endigt  mit  dem  30.  Juni
des  folgenden  Jahres.  Das  gegenwärtig  laufende  Geschäftsjahr  umfaßt  den  Zeitraum  vom  1.  Januar
  bis  30.  Juni  1910.
        <pb n="589" />
        548  20

Dersonalien.

Im  Reichs-Kolonialamt  ist  der  Regierungssekretär  Kruse  aus  Stralsund  zum  Geheimen
Sekretariatsassistenten  ernannt  worden.

 

 

Raiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt:
A.  K.  O.  vom  16.  Juni  1910.
Dr.  Kuhn,  Stabsarzt,  zum  Oberstabsarzt  befördert.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  16.  Juni  1910.
Frhr.  v.  Schleinitz,  Major  und
Dr.  Schönebeck,  Oberarzt,  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  fernere  2½  Jahre  genehmigt.
Dr.  Kudicke,  Stabsarzt,  rückt  nach  Ablauf  des  ihm  durch  Allerhöchste  Kabinetts-Ordre  vom  19.  Juni

1909  ohne  Gehalt  bewilligten  Urlaubs  in  eine  Etatsstelle  der  Schutztruppe  wieder  ein.
v.  Sick,  Leutnant,  zum  Oberleutnant,

Jungels,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt,  —  befördert.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  vom  19.  Juni  1910.
Büttenklepper,  bisheriger  Oberbüchsenmacher,  zum  kommissarischen  Waffenrevisor  mit  der  Dienstbezeichnung
  Oberbüchsenmacher,

Dressel,  Hirt,  Engl,  Laurisch,  Loewe  und  Wolf,  diätarische  Büchsenmacher,  zu  kommissarischen
Büchsenmachern,  —  ernannt.

Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  16.  Juni  1910.

Maercker,  Moajor,  scheidet  am  30.  Juni  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem  1.  Juli  1910
als  Bataillons-Kommandeur  im  2.  Niederschlesischen  Infanterie-Regiment  Nr.  47  angestellt.

Randt,  Oberleutnant,  Antrag  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  fernere  3½  Jahre  genehmigt.

Schütze,  Königlich  Sächsischer  Leutnant  im  10.  Infanterie-Regiment  Nr.  134  wird  nach  erfolgtem
Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Sächsischen  Heere  mit  dem  4.  Juli  1910  mit  seinem  Patem
vom  22.  August  1902  in  der  Schutztruppe  angestellt.

v.  Münstermann,  Leutnant,  zum  Oberleutnant,

Dr.  Dansauer,  Stabsarzt,  zum  Oberstabsarzt,  —  befördert.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  vom  21.  Mai  1910.

Baumert,  Intendantur-Sekretär  in  der  Schutztruppe,  wird  vom  14.  Juni  1910  ab  auf  die  Dauer
von  3  Jahren  zum  Gouvernement  Deutsch-Neuguinea  mit  dem  dienstlichen  Wohnsitz  in  Jap
beurlaubt.

Schutztruppe  für  Kamerun.

A.  K.  O.  vom  16.  Juni  1910.

Stieber,  Hauptmann,  scheidet  am  30.  Juni  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem  1.  Juli  1910
unter  Verleihung  eines  Patents  vom  12.  September  1903  als  Kompagniechef  im  Großherzoglich
  Mecklenburgischen  Jäger-Bataillon  Nr.  14  angestellt.

v.  Stephani,  Hauptmann,

Rausch,  Oberleutnant  und

Dr.  Stechele,  Oberarzt,  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.

v.  Duisburg,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.

A.  K.  O.  vom  11.  Juni  1910.
Nachfolgenden  Offizieren  und  Sanitätsoffizieren  ist  das  Dienstauszeichnungskreuz  verliehen:

 

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt:
dem  Generaloberarzt  Professor  Dr.  Steudel;
        <pb n="590" />
        W  549  2e.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafriko:

dem  Hauptmann  v.  Stegman  u.  Stein,

den  Oberleutnants  Frhr.  v.  Nordeck  zur  Rabenau  und  Bock  v.  Wülfingen  (Kar.l),

dem  Stabsarzt  Dr.  Feldmann;

Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika:
den  Hauptleuten  Brentano-Bernarda,  Willeke,  Boemcken  und  Hildebrandt,

dem  Stabsarzt  Graf;

Schutztruppe  für  Kamerun:

dem  Hauptmann  Heinicke.

A.  K.  O.  vom  16.  Juni  1910.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  die  mit  den  Gesuchslisten  zum  1.  d.  Mts.
eingereichten  Anträge,  betreffend  die  Anlegung  nichtpreußischer  Orden,  heute  zu  genehmigen  geruht:

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt:
das  Ritterkreuz  1.  Klasse  des  Königlich  Württembergischen  Friedrichsordens:

dem  Hauptmann  Cramer;

Schutztruppe  für  Kamerun:
die  Offizier-Insignien  des  französischen  Ordens  Nischan  el  Anouar:

dem  Oberleutnant  v.  Oertzen.

Berichtigungen.
In  Nr.  11  des  „Deutschen  Kolonialblattes“  vom  1.  Juni  1910  muß  es  auf  Seite  453,

Zeile  27  und  28  von  oben,  heißen:

„Erlaß  des  Reichskanzlers  vom  21.  Mai  1910“.
In  Nr.  12  des  „Deutschen  Kolonialblattes“  vom  15.  Juni  1910,  im  Amlichen  Teil  —
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  —  muß  es  heißen:
„das  Allgemeine  Ehrenzeichen:  dem  Sanitätsfeldwebel  Jehle“;

—  Schutztruppe  für  Südwestafrika  —  Ziffer  3:

„der  bisherige  Oberbüchsenmacher  Rosenthal  zum  kommissarischen  Waffenrevisor  mit  der

Dienstbezeichnung  Oberbüchsenmacher"“.

 

 

Deutsch-Ostafrika.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  20.  Juni  von
Neapel:  Stabsarzt  Dr.  Feldmann;  am  25.  Juni
von  Hamburg:  Oberleutnant  Schimmer.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  22.  Juni  in  Neapel
eingetroffen:  Feldwebel  Scholz,  die  Vizefeldwebel
Tost  und  Schneemann,  Sanitäts-Bizefeldwebel
Hiese.

Kamerun.
Berichtigung.

In  der  letzten  Nummer  des  „Deutschen  Kolonialblattes“
  sind  die  Personalien  von  Kamerun  durch
ein  Versehen  der  Druckerei  zum  Teil  mit  denjenigen
von  Deutsch-Südwestafrika  verbunden  worden.
Die  Absätze,  die  mit  „Gerichtsassessor  Dr.  Seger“,
mit  „Bureaugehilfe  Kühl“  und  mit  „Regierungsrat
  Krücke“"  beginnen,  find  richtig  unter  Kamerun
zu  stellen;  der  letztgenannte  Absatz  jedoch  nur  bis
zu  dem  Namen:  „Materialienverwalter  Falkner“.

 

Im  Schutzgebiet  ist  eingetroffen:  Regierungsbaumeister
  Dr.  Lederer.

 

Das  Schutzgebiet  haben  am  20.  Mai  mit
Heimaturlaub  verlassen:  die  Sekretäre  Hellweg
und  Zeilmann,  Bautechniker  Beyer,  Bauaufseher
  Klemmt.

Wiederausgereist  ist  am  25.  Juni:
direktor  Kundt.

Finanz-=Die

  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  am  10.  Juni  von  Hamburg
aus  angetreten:  die  Sanitäts=  Unteroffiziere
Trabold,  Kleinert  und  Rogge.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  11.  Juni  in  Hamburg
eingetroffen:  Sanitäts-Sergeant  Heilmann.

Deutsch-Südwestakfrtika.
Der  kommiss.  Sekretär  Ziegler  ist  durch  Verfügung
  des  Königlich  Preußischen  Oberlandesgerichtspräsidenten
  in  Kassel  mit  Wirkung  vom
        <pb n="591" />
        1.  September  1910  als  Gerichtsschreiber  beim

Amtsgericht  in  Netra  angestellt  worden.

Am  3.  Juni  sind  abgereist:

wegen  eingetretener
Werkführer  Sommerfeld.

 

mit  Heimaturlaub:
Stationsassistent  Puch  und  Kesselschmied  Kaden;
Tropendienstuntauglichkeit:

G  550  20

 

Staatsanwalt  Frhr.

Am  15.  Juni  haben  die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise
  angetreten:
v.  Gaertingen,  Katasterhilfsarbeiter  Neurath,
Katasterzeichner  Herrmann,  Bohrmeister  v.  Hacht,
Güterbodenmeister  Knier,

Hiller

Schlosser  Langguth.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
15.  Juni  von  Hamburg  aus  angetreten:  Proviam-=amts-Inspektor
  Müller.

 

 

Spenflen  für  Errichtung  eines  Denkmals  zu  éhren  der  Gesallenen  von  Sücwmwenafrins.

Beim  Kommando  der  Schutztruppen  sind  zur  Errichtung  eines  Denkmals  in  Windhuk
die  nachstehenden  weiteren  Beträge  eingegangen,  deren  Empfang  im  Namen  der  Kaoiserlichen  Schutztruppe
  für  Südwestafrika  dankend  bescheinigt  wird:

1910
4.  2.:

Eingegangen  von

Oberleutnant  A.  Gaede,  #n#s,

berg  i.  Pr.

2.  5.:  4.  Garde-Regt.  z.  Juß,  Berlin

6.  5.:  Kadettenhaus  Potsdam.

Oberlt.  Nadrowski,  Danzig.

Leib-Hus.  Regt.  Königin  Victoria
von  Preußen  Nr.  2,  Danzig

-  Offizierkorps  des  Hus.  Regts.  von
Schill  (1.  Schles.)  Nr.  4,  Ohlau

-  Offizier-Reitschule,  Hannover

-  I.  Bataillon  Inf.  Regts.  Nr.  74,
Hannover  .

-  Art.  Depot,  Brandenburg

-  Hus.  Regt.  von  Zieten  (3),  Ra—
thenow  .  .

-  Offizierkorps  des  7.  Bad.  Juf.
Regts.  Nr.  142,  Müllheim  i.  B.

-  2.  Ober-Els.  Inf.  Regt.  Nr.  171,
Colmar

-  Offizieren  der  ünterosfizierschule
in  Potsdam

-  1.  Abt.  Lauenburg.  Feldart.
Regts.  Nr.  45,  Rendsburg

-  Proviantamtsasssst.  a.  D.  Naufjock,
Königsberg  i.  PH.

-  Inf.  Regt.  Nr.  147,  Lyck

-II.  Bat.  2.  Bad.  Gren.  Regts.
Nr.  110,  Mannheim  .  ..

-  Magdebg.  Hus.  Regt.  Nr.  10,
Stendal

-  Offizierkorps  des  Füs.  Regis.  Graf
Moltke  Nr.  38,  Glatz

-  Westf.  Dragoner-Regt.
Saarbrücken.  .

-  Offizierkorps  des  Gren.
Nr.  10,  Schweidnitz

-  Luftschiffer-  Bat.,  Reinickendorf

u

Nr.  7,

Regts.

Zusammen

17.—
610,70

1.  1910

20,  —  6.  5.:

20,—
29,30
3.—

20,  —

W.  N  u

23,  —
22.—

20,80
5,25

30.—

33.—

*  u.  u  V  V  u#  U  U  V  u#

66,35

12.  —%  5.:

20,—

10,.—
40.—

U  U  u

17.—

30.—

100,  "
18.  5.:

22
½

 

Eingegangen  von
üÜbertrag
Offizierkorps  Garde-Kür.  Regts.,

 

#

610,70

Berlin  00,80
II.  Bat.  Gren.  Regts.  König

Friedrich  I.  Nr.  5,  Danzig.  16,50
Major  Hupfeld  .  1,—
Hauptm.  Endell  Weilburg  1.—
Kadettenhaus  Oranienstein  104070
I.  Bat.  2.  Bad.  Gren.  Regts.

Nr.  110,  Mannheim  35.—
Dragoner-Regt.  21,  Bruchsal  24,80
Oberlt.  Ohling  Dv  3,  —

-Martini  3.—

-Horn  3.—

eutut.  Peters  3.—
e  ut  t  .  Karlsruhe  2,

-Fonk  2.—
Oberlt.  Grüner  3.—

-  Liebermann  3.—
II.  Abt.  Clev.  Feldart.  Regts.

Nr.  43,  Wesel  39.
4.  Komp.  Gren.  Regts.  Ar.  10

(Offiziere  und  Mannschaften),

Schweidnitz  .  .  10,05
Mil.  Bau-  Registr.  Mo.  Drüger,

Cassel  2,—
Rittm.  v.  Spankeren,  Spandan  20,
Major  Kemnitz,  Berlin  18,20
Mannschaften  Garde-Schützen-Bat.

  u.  Garde-Masch.  Gew.

Abt.  Nr.  2,  Groß-Lichterfelde  78,50
Bezirkskommando  Rastatt  10—
Inf.  Regt.  Gr.  Bose  Nr.  31,  Altona  110,
Deutsche  Kolonialgesellschaft,  Abt.

Kosel  i.  Schles.  l—
III.  Bat.  Inf.  Regts.  Fürst

Leopold  v.  Anhalt  -Dessau

Nr.  26,  Magdeburg  20.—

Zusammen  1214,25
        <pb n="592" />
        551  20

1910  Eingegangen  von  ½.  1910
Übertrag  1214,25
5.:  Oberstlt.  v.  d.  Heyde,  Gleiwitz  10—  18.  5.
-  I.  Bat.  Inf.  Regts.  Fürst  Leo-  -
pold  v.  Anhalt-Dessau  Nr.  26,  26.  5.
Magdeburg..  .  20,.—  -
Hauptmann  Kirch  Freiburg  1.—
OD  OD  Keim  i.  Br.  1,.—  "O
Zusammen  1246,25

 

Eingegangen  von
Übertrag

:  Major  Frhr.  v.  Ledebur]  Freiburg

-Vvr..  Deimling

:  Kgl.  Pulverfabrik  bei  Hanau
Kassenverwaltung  des  3.  Gardei.

  Br.

Ulanen-Regts.,  Potsdam

Bezirkskommando  Münsterberg

IM
1246,25
2.—
10.—
23,80

25,55
59,05

Im  ganzen  1366,65

 

 

 

 

 

 

 

Tlichtamtlicher  Teil

 

D

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Addruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Die  Sentralbahn.“)

Nach  den  neuesten  an  die  Baufirma  gelangten
Berichten  ist  auf  der  Zentralbahn  der  beschränke

*)  Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.-  1910,  Nr.  11,  S.  457.

worden.

 

Verkehr  am

23.  Mai

bis  Kikombo  eröffnet
Es  befindet  sich  demnach  eine  Strecke
von  zusammen  435  km  (Daressalam  —  Morogoro
—  Kikombo)  im  öffentlichen  Betriebe.
tralbahn  hat  damit  ungefähr  die  Hälfte  des
Weges  nach  Tabora  erreicht.

Die  Zen-I.

  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch.ostafrthanischen  Schutzgebiets  über  die  Jollftellen  der
RKüste  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  bHandel  im  gleichen  Seltraum  des  orjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gol  Deutsches-  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  9,  S.  382  f.)
w  eil  iv.  artel  Ab
Benennung  der  Warengruppen  7  19097½  Zunahmes#Abnahme
Wert.  Wert.  JWert.  Wert  M
A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  626  305  643  619  —  17  314
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  90  811  92  824  —  2013
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  251  676  286  162  —  34  486
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  17  397  8  530V  8867
ee)  Getränke  (außer  Mineralwasser)y  .  198  116  235  689  —  37  573
1)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermitzel  .  26949  32  472  —  5  523
5  Pflanzenfasern  1  058  1  654  —  596
)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  134  379  140  437  —  6  058
Summe  1  1  346  6011441  387  —  94  696
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  59  653  38  819925834  —
b)  Fleisch  und  eßbare  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  193  293  197  131  —  3  838
e)  Tierische  Rohstoffe  1  160  2184  —  1  024
Summe  ##t  254  106  233  1340  972  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  415  424  211220  204204  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  81  676  82  366  –  690
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  141  588  239  318  —  97  780
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  (aber
Lederwaren)  .  17114601798854  —  86894
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  72  416  69  248  31681  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  ..  8839  6  506  2333
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  78  016  103  857  —  25  841
X.  Papier-  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  111  634  98  620  13  014  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  101  090  95  970  61201  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeng:  1  634  414  700  489  933  925  —
b)  Fabritate  ..  1432466876111556355—
Summe  XII  3  066  880  1  576  600  I1  490  280  —
        <pb n="593" />
        W  552  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EIIEIEI
IV.  VierteIV.  Viertel  ZunahmesAbnahme
O
Benennung  der  Warengruppen  1909  1908
Wert  Wert.Wert.  Wert.
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  556  222  450  5585  664  —
XIV.  Waffen  und  Munition  118  068  84  8966  33  172  —
XV.  Geld  ..  56189116098——  59909
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1909  8  120  2996  608  132|1512167  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  7  057  052  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  1·  063  247  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  .  22349  23  679  —  1  330
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  4577  3  485  1  092  —
e)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Gemömiteel  211  814  117652  94  162  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  280  818  196  88683932  —-e)
  Getränke  450  241  209
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futternuteel  10  279  16  836  —  6  557
9  Pflanzenfasern  859  41111087833  —  228  392
)  Erzeugnisse  der  Forftwirtschaft.  638  500  357  811280  689  —
Summe  I  2  028  2281804  423223  805  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  9919  34  418  24  õ29
b)  Tierische  Nahrungsmittel.  11  511  9  000  2502  —
e)  Tierische  Rohstoffe  ....  345  027  423  326  78  299
Summe  II  366  457  466  783  —  100  326
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  123  497  122  535  962
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  21  188  55  573  —  34  385
V.  Geld  .  .  40  —  40  —
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1909  2  539  410|2449  3144  MWM  096  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  2  856  833  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  —  317  423  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1909  10  659  709  19  057  416  1602263  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  9913885  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  .  2  745  824  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  IV.  Viertel  Im  1v.  Viertel
des  Kalenderjahres  des  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909  1908
Menge'  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  M  kg  14  kte  4164  kg  n.
A.  Einfuhr.
Reis  2  757  056  500  994  12  279  406  542  630)  477  660  —  —  4  636
Mehl  und  Bachwaren  259  310  93  59454761.  70  18004  579  23  414A14I  —
Zucker,  roh  und  raffiniert  188  877  740831310  862  100  999  —  121  985  268356
Tabakfabrikate  .  3298812404542748I122635—  1410  9760  —
Stille  Weine  aller  Art  67904  60  53ö46  51  477  9003  —  —
Branntweine  aller  Art  12380  62  568  53769  70  467  —  —  11  389  7899
Bier  104  528  46  6493162  116  72004  —  —  57588  25  311
Bau--  und  Nutzholz.  1  0014  664  133  0903753  503  139  516  1251  1611  —  —  6  63
Fleisch  u.  eßbare  tierische  Erzeuan.  174  880  193  293  157  943  197  131  16  937  —  —  3  838
Zement.  4148  988.  167  6131  128  739  78  232  8.020  249  89  381  —  —
Salz  296634  1421744  817  %  E.  58  213  3682
Stein-,  Braunkohlen,  Briketts  4  100  153  147743503  261  1928838  596  892  128  455  —  —
        <pb n="594" />
        G  553  20

 

 

Im  IV.  Viertel

 

Im  IV.  Viertel

 

 

 

 

 

des  Kalenderjahresfdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909  1908
Mengee  Wert  Menge  Wert  Menge  WertMenge  Wert
kg  M.  kg  MM  kg  19  ke  1
U
Petrroleum.  :308  183  63  709)61  131,  87  479  —  —  152  *W  23770
Seifen  aller  Art  101  6ä25  56234406  741  54  857  —  133377  5  70  —
Baumwollgewebe  416  460  1275718848  0B  102166  —  —  1  627)  126  4148
Baumwollene  Bekleidungen.  35  339  179  1600029  583,  173  615  5756  5845  —
Wollengarne  und  -waren,  auch  ·
halbwollene  ....  8252-288109083341669—s—  831  12859
Garne  und  Waren  aus  Leinen,
Jute  usw.  .  19  757  90950  51  665  93504  —  —  1908  2554
Posamentierwaren,  Schirme,  Zeugschuhe
  12  542.  35  128  4950  18  373  7592.  16  755  —  —
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  6  685  37230  4373  26  029  2-312  11.201  —  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  5235  25892  5232  27  8564  3  —1  —  1  962
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  1  039  38  491123  5644  77142  —i  —  92  525  38  651
Papier  und  Pappe,  Waren  daraus  64  636  71  93442  402  64  12412234  78811  —  —
Tonwaren  und  Porzellan  23  695  21  1411611  22398  —  —  7916  1  251
Glas  und  Glaswaren.  42  837  70  089h9  34307  59544  8  530  10  515——  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  1
Stangen  usw.  .  15210484  1628380  242  280  696  74110968204  931  639  –  –
Wellblech  117319  45  9607146  000  4705518149  —  —  10085
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren.  5  525  582  12946551  531  720  653  9773  993  862  640  678  —
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  10285  71  966393  545150  07r71U.  —  353  260  78  113
Landwirtschaftliche  Maschinen  199242  191  666444  92  4  98  854  —1
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  27  507  447531  10460  234831  17047  21270  —  —
Transportmaschinen  u.  Fahrzeuge  1  #
aller  Art,  auch  Fahrräder  313  340  270  3108  127,  291  285115  21  8  —  —  20975
Feuerwaffen.  Stückzahl  2  105  35  493  J770,  34  513  1  335.  %  nu  —
Goldmünzen.  ....  —  1764  1  2563  –  —  1  799
Silbermünzen  285  34  425  388  4715861  —  —  103  12  733
1  i
B.Ausfulpk.
Mais  100  776  5219  31  743.  2681  69  0331  2538  —  —
Mtama  168  002  13  834  20  630.  2720  147372  11  114  —
Hülsenfrüchte  27  732  2081  38  371  4113  —  10  639  2  032
Naffee  164  353°  200  097  83  407  100  053  s0  946  100  044  —  —
Sirnp,  Melasse  41  712  6858625  5067  7512  19  206.  —  —  659
Tabak  ..  8916s4253281728610—l—  19256  4357
Kopra  389  153  123  371  3895  236  100  663  —  22  708  6  083  –
Erdnüsse  233  412,  48  81391751,  21  2146  41  661  27  567  —  —
Sesam  499  503  108  181325  155,  74  318174348  33  833  —  —
Rohbaumwolle  119  666.  131  2943  633.  120  198  6  033“  11011  —  —
Sisalagavenhanf  1  797  877.  721  726  1  228  704  938  06569  173.  —  —  216339
Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer,  Dob-  Ü  ·-bearbeitet.
  .  308  127  21  499  136  348  30  2511720799  —  —  8  752
Brennholz  und  Holzkohlen  .  20  100  89  12593  319  7507.  —  —  230
Gerbhölzer,  Gerbrinden.  815  1741  8354A1173683879897806  3475  —.  —
Kautschuk  und  Guttapercha:  1
Auf  Plantagen  gewonnen  92  144  308  53441240|167799  60  904  200  7355  —  —
Wild  wachsender  31  623,  238  638229  316/  153  2102307  85  460—  —
Rindvier  Stückzahl  36.  1  693  298  16  120  —  —  262  14427
Milch,  Butter,  T  Eier  usw.  .  9189.  9641  3421  3955  5768  5686  —  —
Elfenbein  6  946  149  829  9240  199  817  —.  —1  2294  49  988
Häute  und  Felle  93  9811  97600  69  601  61  6841  24  290  35  916  —  —
Insektenwachs  27  390  59  488  57  158.  124  349  —  —  29  768  64  861
Glimmer  25  9711  74  1300  32308.  86  06568—  —  6337  11  635
Kopal  45  135  47329  33  490,  31  580  11  636  15  749  —  —
Gold  —  —  —  60  —  —  —  60
.  t
        <pb n="595" />
        W  554  20

II.  Vorliäufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Hbandels  des  ostafrikansschen  Schutzgebiets  über  die
Jollstellen  der  Küfte  im  Ralendersahre  1909  im  Vergleich  mit  dem  bandel  im  Kalenderjahre  1908.

 

1909  1908  Zunahme  Abnahme
AM.  M.  M.  Mä
Einfuhr.  30  317  791  23  070  888  7246  903  —
Ausfuhr  10  097  983  8  808  619  1  289  364  —
Gesamthandel  40  415774  31  879  507  8  536  267  —

 

Machweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Jollstellen  von  Deutsch-Ostafrika
in  den  Oonaten  Januar  und  Februar  1910.

Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  10,  S.  422.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6  Einfuhr=  Ausfuhr.  vrrsal*  Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  zoll  zoll  Abgabe  Einnahmee  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.  ]  Rup.  H.  Nup.  H.Rup.HO.Rup.  H.  Pf..  Pfl—  —N*  —
Januar.
Moschi..  2  735.62  972  95  12  8120  4  8S5S  —  —
Schirati.  82444  481  90  70  79  492  26  869  392492  52  9009111  5916
Muansa  12  678,55  11309  44  26  95  76196  24  091  90  32  122  5320  3450811777  45  —-Bukoba
  7  796.166  20  66  2  50|17340  80  23  121.0711  569  64  3.  U.
Usumbura  25/—  1  —  8  37.5  3437.5  45  83  28  40  17444  —
Udjidjin.  3060  122  80  153  4%4  8  6ä
Bismarckburg  4½5=  1.*—  4  89,5  938  12  54%  2ss  vsoä
Unjita-Posten.  —  —  —  ————————
Neu-Langenburg  3—  50  1U01l  —  —  53  10  70  8!L  —  70  8  —
MWMuei  882281  —  —  1  48  1  12.5  9  18  2010
Wiedhafen  ——  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Ssongea  ——  —  —  —  —  —  —  —1  —  —  —
Summe  in  Rup.4  13652,5  22  336  532  70  504  47  160  71  62  880  95  38  740  144  369  72228
1½228·702200  176  94  678  2262  880  v5  2111091
Jan.  1909.  26  91  1944312  6188  710  14  1
Gegen  Vorjahr  "  6
Zun.  —.  Abn.  5  74  4  G  6
Februar.
Moschi  4  7629227715  22  08  19  2½  2
Schirati.  7670399340  4  57  3  922  768  923691  891580  542  111  3f5öSU
Muansa  13  331  250061  1111  031498  232  91  6535  50%
Bukoba  9  440  0  2  2.—17297  6423.063  5220  718  12345  39  11—
Usumbura  26  00  ä  —  —  —  8  76  35  65  4753  20  20  27  33  —
Udjidji  —  —  —  —  —  —  31  —  31  —  4134  23  10  18244  —  —
Bismarckburg  .  —  r  —  mn  —  —  4  54  4  54  605  20  5  —  11.1
Unsika-Posten,.—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  6331  —  —  6  33
Neu-Langenburgg  —  —  —  —1l  —  —  —  —  -  —  —  2  33  —  2  33
Mueia  1  165%%11  2  12,5  1267  221  1680631  6CC  260  —  —
Wiedhafen.  —  ——  ——————  —  —  "  —  —  —  —
Ssongea.  —  —  ——  ———  —  —  —  —  —  —  —
Summe  in  Nup.20  494  5,20  000  66%  33  23  11
Auota09  326  07  26  667  551  181  o8  769  7667  184  45  19  3598999  U-Febr.
  1909  .28  S73  9318  108  225  20  597|15|47  824  57  s
Gegen  Vorjahr  I
Zunt,  Abn.  —10152  1448  dõo  264  185  884162  61  19358  s
l  l  -
        <pb n="596" />
        555  20

Kamerun.

Vom  Bau  der  Uordbahn.“)

Der  Stand  der  Bauarbeiten  an  der  Nordbahn
  (Manengubabahn)  war  am  Ende  des
ersten  Vierteljahrs  1910  folgender:

Der  Unterbau  der  Strecke  ist  bis  Kilometer
133  fertiggestellt.  Die  Linie  von  Kilometer  133
bis  148  ist  an  allen  Punkten  durch  mehrere
Schächte  in  Angriff  genommen.  Beendet  sind
bereits  die  Erdarbeiten  zwischen  Kilometer  136
und  138  und  zwischen  Kilometer  139,5  und
110,59.  Der  in  diesem  Bauabschnitt  zutage
tretende  Fels  ließ  die  Bauausführung  nicht  in
der  erwünschten  Weise  vorwärts  schreiten.

Die  Brücken  und  Durchlässe  sind  bis
Kilometer  127  fertig,  ebenso  die  Durchlässe  bis
Kilometer  140,  ferner  das  Mauerwerk  sämtlicher
Bauwerke  bis  Kilometer  142.  Die  Bauwerke  bei
Kilometer  144,7,  145,2  und  146,1  sind  noch  in
Arbeit.  Die  Bauwerke  der  Reststrecke  werden  im
Laufe  der  nächsten  Zeit  in  Angriff  genommen.

Der  Oberbau  liegt  bis  Kilometer  127.

Die  Fernsprechleitung  ist  bis  Kilometer
121  fertiggestellt.

Der  Wasserturm  auf  Bahnhof  Lala  wird
jetzt  ausgeführt.

Von  der  Kaimauer  auf  Bahnhof  Bonaber
sind  31  laufende  Meter  fertig.  Der  Rest  ist  in
Arbeit.

Im  Betriebe  sind  zur  Zeit  7  Lokomotiven,
20  gedeckte  Güterwagen,  99  offene  Güterwagen,
1  Saalwagen,  sowie  1  Post=  und  Gepäckwagen.

–—  —„

Vom  Bau  der  Mittellandbahn.“)

Über  den  Fortschritt  der  Arbeiten  in  dem
ersten  Vierteljahr  1910  wird  berichtet:

Die  allgemeinen  Vorarbeiten  erstrecken
sich  über  die  gesamte  Linie  von  Edea  nach  dem
Njong;  als  wahrscheinlich  ist  anzunehmen,  daß
der  Endpunkt  der  Bahn  zweckmäßigerweise  etwa
halbwegs  zwischen  Widimenge  und  Akonolinga
am  Njong  zu  liegen  kommen  wird.

Die  ausführlichen  Vorarbeiten  sind  fertig
auf  den  Strecken  zwischen  Japoma  und  Kilometer
  36  und  zwischen  Kilometer  60  und  Kilometer
  87;  für  die  Zwischenstrecke  sind  sie  noch
in  Arbeit.  Die  Vorarbeiten  für  die  ersten
20  km  hinter  Edea  wurden  annähernd  beendet.

Die  Rodungsarbeiten  sind  bis  Kilometer
27,5  und  von  Kilometer  29  bis  34  teils  beendet,
teils  in  Ausführung  begriffen.  Der  Platz  für  das
neue  Krankenhaus  bei  Kilometer  35  ist  freigelegt.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  8,  S.  323f.
"“)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  8,  S.  324.

 

Die  Erdarbeiten  sind  bis  Kilometer
31  +  050  und  von  Kilometer  83  +  990  bis
84  +  050  im  Gange.  Der  Einschnitt  bei  Kilometer
  85  ist  fertiggestellt;  aus  ihm  wurden  etwa
400  chm  Steine  für  die  Pfeiler  der  Sanaga-Nordarmbrücke
  gewonnen.

An  der  Dibambabrücke  wurde  das  rechtsufrige
  Widerlager  fertiggestellt,  für  den  ersten
Pfeiler  ein  Brunnen  bis  zur  Flußsohle  gesenkt
und  mit  dem  anderen  begonnen;  für  den  zweiten
Pfeiler  wurde  mit  dem  Aufbringen  der  Plattform
auf  das  Arbeitsgerüst  begonnen,  und  für  den
dritten  Pfeiler  die  Spundwand  geschlagen.  Von
Bonepupa  sind  im  Laufe  des  Vierteljahrs  etwa
980  chm  Steine  in  Leichtern  angeliefert  worden.
Der  eiserne  Überbau  für  eine  Offnung  ist  bereits
im  Februar  angekommen.

Von  der  Sanaga-Nordarmbrücke  ist  das
Fundament  für  einen  Pfeiler  ausgehoben.  Für
die  übrigen  Pfeiler  ist  teils  das  Rammgerüst  aufgestellt,
  teils  imd  die  Spundwände  und  die
Pfähle  für  das  Baugerüst  geschlagen  worden.
Für  die  Betonarbeiten  wurden  rund  640  chm
Sand,  180  chm  Kleinschlag  und  300  chm  Steine
beschafft.

An  der  Sanaga-Südarmbrücke  ist  das
Fundament  zur  Hälfte  ausgehoben;  auch  sind
für  die  Betonarbeiten  rund  500  chm  Sand  und
80  chm  Steine  beschafft  worden.

Auf  dem  Bahnhof  Duala  sind  auf  der  Bellseite
  das  Dienstgebäude  fertiggestellt  und  bezogen,
  sowie  die  massiven  Wohngebäude  im  Rohbau
  hergestellt  worden.  Mit  der  Ausführung  der
Werkstattsgebäude  wurde  begonnen.

Die  Gleis=  und  Weichenanlage  auf
Bahnhof  Duala  ist  fertiggestellt.  Mit  dem  Vorstrecken
  des  Oberbaues  auf  der  freien  Strecke
wurde  begonnen;  Kilometer  3  ist  bereits  erreicht.

Die  Fernsprechleitung  nach  Japoma  ist
ausgeführt.

Der  Gesundheitszustand  der  Europäer,
der  im  Jannuar  nicht  sehr  günstig  war,  hat  sich
gebessert,  so  daß  er  jetzt  als  gut  bezeichnet
werden  kann.

Der  Gesundheitszustand  der  Arbeiter,  die
im  Februar  viel  an  Dysenterie  und  Darmkatarrhen
erkrankt  waren,  hat  sich  gleichfalls  gebessert.  Die
Zahl  der  Neuerkrankungen  ist  erheblich  zurückgegangen.


Die  Witterungsverhältnisse  im  Januar
und  Februar  waren  gut,  im  März  gingen  bereits
verschiedentlich  starke  Tornados  nieder,  jedoch  nur
nachts,  so  daß  eine  Verzögerung  im  Fortgang
der  Arbeiten  dadurch  nicht  eingetreten  ist.

—
        <pb n="597" />
        G  556  2.Ö

Der  Respeht  vor  dem  C(aschinengewehr.

Dem  Berichte  des  Hauptmanns  Strümpell
über  eine  Expedition  der  7.  Kompagnie  (Garua)
in  das  nördliche  Adamaua  entnehmen  wir
folgende  bemerkenswerte  Stelle:  „In  Marua,
wo  die  Expedition  am  9.  November  (1909)  eintraf,
  wurde  die  längere  Rast  dazu  benutzt,  dauernd
den  Fulbe  unsere  militärische  Macht  vor  Augen
zu  führen.  Nicht  nur  marschierte  die  Fußtruppe
täglich  unter  dem  Klange  von  Trommeln  und
Hörnern  zu  dem  großen  Marktplatz,  um  zu  exerzieren,
  sondern  auch  das  Maschinengewehr  machte
dort  Ubungen  und  die  berittene  Abteilung  durchstreifte
  die  Umgegend.  Zudem  wurde  —  wie
vorher  in  Binder  und  Bogo  —  das  Maschinengewehr
  feuernd  vorgestellt.  Diese  Waffe  steht
noch  in  bösem  Rufe  von  dem  Gefsecht  (gegen
Zuböirus  Scharen)  bei  Marua  her.  Der  früher
gewonnene  Eindruck  wurde  jetzt  noch  erhöht,  wenn
das  Fahrzeug  unter  Oberleutnant  Dühring  oder
Büchsenmacher  Leuschner  angaloppierte,  um  dann
in  Stellung  zu  gehen.  Wer  an  der  Zweckmäßigkeit
dieses  fahrbaren  Maschinengewehr-Materials  für
Adamana  noch  zweifeln  sollte,  möge  den  Eindruck
beobachten,  den  das  Fahrzeug  auf  die  Fullah
nicht  nur  im  Feuer,  sondern  auch  in  rascher  Fahrt
ausübt.“

MD

Togo.

Vom  Bau  der  hinterlandbahn.“)

Uber  den  Fortschritt  der  Arbeiten  im
ersten  Vierteljahr  1910  wird  gemeldet:

Die  Erdarbeiten  sind  bis  Kilometer  96,5
(Bahnhof  Nuatjä)  und  auf  der  weiteren  Strecke
in  einzelnen  Abschnitten  von  16,6  km  Gesamt—
länge  fertiggestellt.

 

Die  Rohrdurchlässe  sind  bis  Kilometer  115,
die  Plattendurchlässe,  gewölbten  Brücken  und
die  Brücken  mit  eisernem  Uberbau  bis  Kilometer
118  fertig:  nur  die  Aufstellung  der  Haho-Brücke
ist  noch  in  Arbeit.  Um  jedoch  das  Gleisvorstrecken
hierdurch  nicht  zu  hindern,  wurde  neben  der
endgiltigen  eine  vorläufige  Brücke  errichtet.

Bei  der  Chra-Brücke  in  Kilometer  122,8
(40  m  l.  Weite)  ist  mit  dem  Erdaushub  begonnen,
  an  der  Amu-Brücke  in  Kilometer  143,1
(50  und  30  m  l.  Weite)  sind  die  Maurerarbeiten
der  beiden  Widerlager  und  des  Mittelpfeilers  in
Arbeit.

Die  Gleisspitze  hat  Kilometer  90  erreicht.
Die  erste  Bettung  von  10  cm  Stärke  ist  bis
Kilometer  89  eingebracht.  Die  Bettung  ist,  teils
aus  Sand,  teils  (auf  rund  8  km)  aus  Steinschlag,
in  voller  Stärke  bis  Kilometer  60  vorhanden.

Die  Fernsprechleitung  wurde  bis  Kilometer
  86,2  (Haltepunkt  Gbele)  in  Betrieb  genommen.


Die  Hochbauten  auf  Bahnhof  Game  sind
bereits  seit  Ende  Februar  beendet.

Die  Wasserbohrung  auf  Bahnhof  Nuatjä
hat  eine  Tiese  von  90  m  erreicht,  ohne  bisher
die  genügende  Wassermenge  zu  liefern.

An  Pflichtarbeitern  sind  Ende  März  2457
und  an  freiwilligen  Arbeitern  insgesamt  1109
Mann  beschäftigt  worden;  von  den  letzteren  haben
623  den  ganzen  März  hindurch  gearbeitet.

Der  Gesundheitszustand  der  Europäer
ist  etwas  weniger  gut  als  sonst.  Auch  der  Gesundheitszustand
  der  Arbeiter  hat  sich  gegen
früher  verschlechtert.  Es  wurden  in  die  Sammelstelle
  ausgenommen:  an  Pflichtarbeitern:  im
Januar  265,  im  Februar  222  und  im  März  370
Mann;  an  Freiwilligen:  im  Jannar  10,  im  Februar
  9  und  im  März  9  Mann.  Gestorben
sind  im  Januar  22,  im  Februar  14  und  im
März  23  Arbeiter.

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

 

Beiträge  ZJur  Lösung  der  Kautschukfrage  in  KRamerun.
Von  Dr.  H.  Bücher,  Leiter  der  Versuchsanstalt  für  Landeskultur  in  Victoria.
(Schluß.)

3.  Die  Einrichtung  von  Kautschukkulturbezirken
und  der  Kautschuk.  Inspektion.

Schon  bei  früherer  Gelegenheit  wurde  darauf
hingewiesen,  daß  das  häufigere  Vorkommen  der
Kickria  in  weniger  besiedelten  Gegenden  nicht
immer  ein  rein  zufälliges  ist,  sondern  oft  mit  der
Wirtschaft  der  Eingeborenen  in  Verbindung  zu

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  7,  S.  279  f.

 

bringen  ist.  Man  kann  mit  ziemlicher  Sicherheit
annehmen,  daß  das  frühere  Verbreitungsgebiet
der  Kickria  durch  das  Buschschlagen  und  -brennen
in  dicht  besiedelten  Gegenden  eingeschränkt  wurde.

Beheimatet  ist  die  Kick  Kia  elastica  in
allen  Wäldern  Kameruns,  die  mit  dem  großen
Congo-Urwalde  in  direktem  Zusammenhange  stehen.
Aus  diesen  Gebieten  ist  sie  heute  in  zapfbaren  Eremplaren
  zum  Teil  verdrängt,  so  daß  sie  in  größeren
        <pb n="598" />
        W  557  D0

Mengen  nur  noch  im  Lomiebezirk  und  den  bewaldeten
  Teilen  des  Dume=  und  Joko-Bezirkes
angetroffen  wird.

Hier  befinden  sich  heute  auch  die  Hauptstellen
der  Kautschukbereitung.  Von  Westen  her  drängen
die  Kaufleute  und  die  Schar  der  farbigen  Händler,
von  Norden  her  die  Haussah  den  farbigen  Händlern
  an  Dreistigkeit  und  Verschlagenheit  noch  weit
überlegen,  vor.

Es  kommen  deshalb  für  den  Schutz  gegen  den
Raubbau  nur  diese  Bezirke  in  Frage.

Wenn  man  den  Satz  zu  Grunde  legt,  daß
eine  Pflanze  ihrem  ursprünglichen  Standorte  besonders
  angepaßt  ist  und  daß  sie  dort  ihr  bestes
Fortkommen  findet,  würden  sich  folgende  Gebiete
für  den  Anbau  der  Kickxia  elastica  besonders
eignen.  Der  östliche  Teil  des  Ebolovabezirks
(Bereich  der  Offiziersposten  Sangmelima  und
Akoafim)  der  östliche  Teil  des  Jaundebezirks  (Akonolinga,
  Dendeng).  Der  Lomie=  und  der  Dume-Bezirk.
  Scheidet  man  nun  in  diesen  Bezirken
diejenigen  Gegenden  aus,  die  sich  infolge  ihrer
wenig  zahlreichen  Bevölkerung  nicht  zur  Verbreitung
  der  Kickria  als  Volkskultur  eignen,  so
bleiben  für  die  Anlage  von  Kautschukkulturstationen
  die  Bezirke:  ·

Ebolova:  (Akoafim  oder  Sangmelima)

Jaunde:  (Akonolinga)

Dume:  (Dume,  von  hier  aus  könnte  auch  das

Gebiet  von  Dengdeng  mitbearbeitet  werden)
als  geeignet  übrig.

Von  diesen  Gesichtspunkten  ausgehend  sind
jetzt  Hilfsbeamte  der  Kautschukinspektion)  zugeteilt:

 

 

*)  Die  Einrichtung  der  Kautschukinspektion  ist  nicht
neu.  Den  Auregungen  der  Gummikonferenz  in  Berlin
im  Juni  1906  wurde  dadurch  Rechnung  getragen,  dasß
vom  September  1907  an  Gärtner  und  Landwirte  der
Versuchsanstalt  für  Landeskultur  in  Viktoria  zur  Ausbildung
  im  Kautschukbau  zugeteilt  wurden.  Diese  Beamten
  wurden  dann  nach  einer  2  bis  3  monatigen
Ausbildungsgeit  den  Begirken  Lomie,  Dume,  Jannde,
Dendeng  und  Ebolova  überwiesen,  um  dort  als  Instruktoren
  tätig  zu  sein  und  Kautschukschulen  zu  errichten.
Die  Beschlüsse  der  Hauptversammlung  der  deutschen
Kolonialgesellschaft  in  Dresden  vom  9.  Juni  1909
waren  also  schon  im  Jahre  1007  verwirklicht.  Wenn
von  der  Tätigkeit  dieser  Beamten  nur  wenig  greifbare
Erfolge  vorliegen,  von  denen  noch  weniger  in  die
Of#entlichkeit  gedrungen  ist,  so  liegt  dies  an  den
außerordentlichen  Schwierigkeiten,  denen  eine  derartig
einschneidende  Maßnahme  begegnet.  Wie  das  bei
derartigen  Einrichtungen  natürlich  ist,  zeigten  sich  beim
lbersetzen  in  die  Praris  sehr  bald  Mängel  in  der
Organisation,  Verschiedenheiten  in  der  Auffassung  der
einzelnen  Bezirksleiter,  und  nicht  zuletzt  Mängel  in
der  Befähigung  einzelner  Hilfobeamten  der  Inspektion.
Es  mußte  deshalb  vor  kurzem  eine  Neuregelung  der
Dienstanweisung  der  Kautschukinspektionsbeamten  eintreten,
  zumal  es  gelang,  einen  tüchtigen  älteren  Pflanzer
als  Kautschukinspektor  für  die  Dienste  des  Gonvernements
  zu  gewinnen.

 

Ebolova:  (ein  Hilfsbeamter  mit  dem  Sitze
in  Akoafim,  wird  wahrscheinlich  nach  dem
weitaus  reicher  bevölkerten  Sangmelimabezirk
  verlegt  werden),

Jaunde  (ein  Hilfsbamter  mit  dem  Sitz  in
Akonolinga),

Dume  (ein  Hifsbeamter  mit  dem  Sitz  in
Dume  Station),

Lomie  (ein  Hilfsbeamter  mit  dem  Sitz  in
Djah-Posten).

Der  Tätigkeitsbereich  der  Hilfsbeamten  der

Kautschuk-Inspektion  ist  aus  der  nachstehenden
Dienstinstruktion  ersichtlich.

Dienstanweisung  für  die  Hilfsbeamten
der  Kautschuk-Inspektion.

§&amp;amp;  1.  Die  Hilfsbeamten  der  Kautschuk-Juspektion
  sind  den  Bezirksleitern  derjenigen  Bezirke,
denen  sie  unterstellt  sind,  zugeteilt.

§  2.  Die  Tätigkeit  der  Hilfsbeamten  der
Kautschuk-Inspektion  besteht:

a.  in  dem  Überwachen  des  Bezirks  bezüglich
Kautschuk-Raubbau,

b.  in  der  Belehrung  der  Eingeborenen  bezüglich
  der  Zapfmethoden  und  der  Aufbereitung  von
Kautschuk,

c.  in  der  Anlage  von  Gouvernements-Kautschuk-Plantagen,


d.  in  der  Verbreitung  der  Kautschukkultur
unter  den  Eingeborenen.“)

§  3.  Erläuterungen  zu  2.

Zu  Za.  Auf  Dienstreisen  und  bei  jeder  anderen
Gelegenheit  sind  die  Eingeborenen,  Händler,
Haussah  beim  Zapfen  zu  beobachten.  Wird  hierbei
  Kautschukraubbau  festgestellt,  so  sind  die
Betreffenden  zu  verhaften  und  nach  der  Station
zur  Bestrafung  zu  schicken.  Unter  Kautschukraubbau
ist  nicht  nur  das  Fällen  von  Kautschukbäumen
und  -lianen  zu  verstehen,  sondern  das  übermäßig
starke  Anzapfen  und  Verschneiden  der  Rinde,  in
deren  Folge  der  Baum  eingehen  muß.

Zu  2b.  Wo  immer  die  Leute  beim  Kautschukgewinnen
  betroffen  werden  oder  auf  Häuptlings-*)

  Für  den  Bezirk  Lomie,  der  bekanntlich  nur
sehr  dünn  bevölkert  ist,  kommt  die  Verbreitung  der
Rautschukkultur  unter  den  Eingeborenen  in  Wegfall.
Der  betreffende  Beamte  ist  daher  angewiesen,  statt
dessen  eine  größere  Rickria-Pflanzung  anzgulegen.  Infolge
  der  geringen  Bevölkerungsdichte  und  der  Jnan--spruchnahme
  der  Eingeborenen  durch  die  Karawanen
sind  die  Verpflegungsschwierigkeiten  so  groß,  daß  sowohl
auf  der  Station  selbst  als  auch  auf  dem  zwei  Tagemärsche
  eutfernten  Djah-Posten  große  Verpflegungsfarmen
  angelegt  werden  mußten.  Die  abgebauten
Farmen  sowie  Neuschläge,  auf  denen  Nahrungemittel
als  Zwischenkultur  bei  Kickria  gebaut  werden  sollen,
werden  jährlich  einen  Pflanzungs  zuwachs  von  30  ha
ergeben.
        <pb n="599" />
        W  558  28

versammlungen,  in  Rastdörfern,  beijeder  Gelegenheit
des  Zusammentreffens  mit  Eingeborenen,  die  an
der  Kautschukgewinnung  interessiert  sind,  find  die
Betreffenden  in  der  Zapfmethode  und  der  neuen
Aufbereitungsweise  des  Kautschuks  zu  unterrichten.
Der  Hilfsbeamte  erhält  eine  Anleitung  zur  Aufbereitung
  der  Kautschukmilch  und  Flugblätter  zur
Verteilung  an  Eingeborene.  (S.  Anl.  1.)

Die  Beamten  werden  mit  den  nötigen  Zapfinstrumenten
  ausgerüstet  werden  und  haben  die
Resultate  der  Zapfversuche  in  Tabellen  nach
anliegendem  Schema  einzutragen.  (S.  Anl.  2.)

Zu  2.  Auf  den  Kautschukkulturstationen  sind
Kautschukpflanzungen  von  Kickxia  elastica  und
Hevea  bras.  anzulegen.  Der  Umfang  der  jährlich
neu  anzulegenden  Quartiere  richtet  sich  nach  den
vorhandenen  Mitteln  und  sonstigen  Bedingungen;
es  ist  jedoch  anzustreben,  daß  jährlich  mindestens
15  ha  Neupflanzung  angelegt  werden.

Über  Anzucht,  Pflanzweite  usw.  erhalten  die
Beamten  eine  besondere  Instruktion.

Zu  24.  Es  ist  mit  allen  zur  Verfügung
stehenden  Mitteln  darauf  hinzuarbeiten,
daß  die  Kautschukkultur  von  den  Eingeborenen
  betrieben  wird.  Die  Verbreitung
der  Kultur  unter  den  Eingeborenen  hat  in  der
Weise  zu  erfolgen,  daß  zunächst  das  Pflanzmaterial
  auf  dem  Stationsgelände  selbst  angezogen
wird.  Die  jungen  Pflanzen  werden  dann  an  die
zunächst  gelegenen  Dorfschaften  abgegeben.  Diese
haben,  wenn  sie  einen  weiter  fortgeschrittenen
Landbau  betreiben,  die  jungen  Pflanzen  in  ihre
neu  angelegten  Farmen  einzupflanzen.  Ist  der
Feldbau  der  Eingeborenen  so  primitiv,  daß  ein
Einpflanzen  in  diese  Farmen  keinen  Erfolg  verspricht,
  so  sind  die  Leute  anzuhalten,  abgebaute
alte  Farmen  von  hochkommendem  Busch  zu  klären
und  hier  regelrechte  Pflanzungen  mit  enger  Pflanzweite
  anzulegen.

§  4.  Über  die  auf  der  Station  oder  sonst  im
Bezirke  vorgenommenen  Arbeiten  ist  ein  Tagebuch
  zu  führen;  dieses  ist  dem  Bezirkschef  einmal
wöchentlich,  wenn  sich  letzterer  an  einem  anderen
Orte  befindet,  bei  Gelegenheit,  zur  Kenntnisnahme
vorzulegen.

§  5.  Die  Notizen  des  Tagebuchs  bilden  die
Unterlage  für  die  Jahresberichte  über  die  Tätigkeit
  der  Hilfsbeamten.

Instruktion  für  den  Inspektor  der  Kautschukdistrikte
  und  Kautschukkulturstationen.“)

1.  Die  Stelle  eines  Inspektors  der  Kautschukdistrikte
  wurde  vom  Gouvernement  zu  dem
Zwecke  geschaffen,  um  sich  durch  einen  Sachver-*)

  Auszugsweise  bereits  in  Nr.  3  des  D.  Kol.
Blatts  vom  1.  Februar  1910  veröffentlicht.

 

ständigen  in  einwandfreier  Weise  über  die  Lage
in  den  Kautschukdistrikten  und  über  die  Erfolge
der  ergriffenen  Maßnahmen  genau  zu  informieren,
sowie  auf  Grund  an  Ort  und  Stelle  erworbener
Kenntnisse  Vorschläge  für  Verbesserungen  und
weitere  Maßnahmen  zu  erhalten.
2.  Dementsprechend  besteht  die  Tätigkeit  des
Inspektors  in  der  Bearbeitung  folgender  Fragen:
a)  Was  ist  an  wilden  Kautschukbeständen  in  der
Kolonie  vorhanden?
b)  In  welcher  Weise  werden  diese  Bestände
gegenwärtig  genutzt  und  verwaltet?
c)  Wie  kann  die  Nutzung  verbessert  werden?

6)  Wie  wird  für  die  Erhaltung  respektive  Vermehrung

  der  Bestände  gesorgt?
3.  Erläuterungen  zu  2.

Zu  2a.  Es  sind  Erhebungen  über  Ausdehnung
  und  Dichte  der  vorhandenen  Kautschukbestände
  anzustellen.  Hierbei  ist  in  der  Weise
zu  verfahren,  daß  Probeflächen  mit  verschieden
dichtem  Bestande  an  Kautschukbäumen  ausgezählt
werden.  Hieraus  sind  für  die  durchreisten  Gebiete
Durchschnittswerte  zu  ermitteln,  die  die  Unterlage
für  eine  Abschätzung  der  Gesamtmenge  der  im
Gebiete  vorkommenden  Kautschukbäume  bilden.

Die  so  gewonnenen  Zahlen  werden  an  Genauigkeit
  viel  zu  wünschen  übrig  lassen,  werden
aber,  wenn  mit  der  nötigen  Gewissenhaftigkeit
durchgeführt,  ihren  Zweck  erfüllen,  nämlich  dem
Gouvernement  einen  ungefähren  Uberblick  über
die  vorhandenen  Kautschukbestände  geben.

Der  Reiseweg  ist  in  die  vorhandenen  Landkarten
  des  Gebietes  einzutragen  und  die  längs
des  Weges  angetroffenen,  oder  sonst  wie  festgestellten
  Kautschukbestände  sind  unter  Berücksichtigung
  der  verschiedenen  Dichtigkeit  (stark,
mäßig,  schwach)  darin  einzuzeichnen.

Zu  2b.  Wird  in  dem  durchreisten  Gebiete
Kautschukraubbau  festgestellt,  so  ist  der  Bezirkschef
hiervon  sofort  in  Kenntnis  zu  setzen.  Unter
Kautschukraubbau  ist  nicht  nur  das  Fällen  von
Kautschukkäumen  und  Kautschuklianen  zu  verstehen,
  sondern  auch  so  unsinniges  Anzapfen,  daß
infolgedessen  die  Rinde  vertrocknet  und  der  Baum
abstirbt.

Über  Umfang  und  die  Art  und  Weise  der
Kautschukgewinnung  sind  genaue  Aufzeichnungen
zu  machen.

Zu  2c.  Es  gehört  ferner  zu  den  Aufsgaben
des  Inspektors,  die  Eingeborenen,  Haussah  und
Händler  bei  jeder  sich  bietenden  Gelegenheit  in
der  Längsschnittzapfmethode  und  in  der  neuen
Aufbereitungsweise  des  Kautschuks  zu  unterrichten.

Mit  der  Belehrung  der  Eingeborenen  haben
eigne  Zapfversuche  Hand  in  Hand  zu  gehen;  die
        <pb n="600" />
        G  559  20

AKnlage  2.

RKufzeichnung  über  einen  Kautschukbereitungsversuch  aus  Kickxia  elastica.

Versuch  ausgeführt  am  Datum
Bezirk:  (Station  Ort)  Stunde

 

 

 

Meereshöhe  des  Standortes:
(genaue  Beschreibung  des  Standortes  (schattig  im
Bestande)  oder  sonnig,  feucht  oder  trocken.)

Bodenbeschaffenheit:

(steinig,  sandig  oder  lehmig.  tiefgründig,  flachgründig,
  Laterit,  vulkanisch.  Schwemmboden.)

 

Meteorologische  Zeitangabe:
(Regenzeit,  Trockengeit,  bzw.  Ubergangsgeit  von
oder  zu  der  Regenzeit.)

 

Höhe  des  Baumes:

 

Länge  des  zapfbaren  glatten  Schaftes:

 

Umfang  des  Baumes  1  m  über  dem  Boden:

 

Länge  des  Zapfschnittes:

 

Anzahl  der  Zapfschnitte:
(Die  Längsschnitte  müssen  15  cm  voneinander
entfernt  sein!)

 

Dauer  des  Milchflusses:

 

Mit  welchem  Werkzeug  wurde  geschnitten:

 

Ergebnis  der  Anzapfung:
a)  Milch
b)  Kautschuk  aufbereitet

Jc)  Kautschuk,  der  aus  dem
Schnitt  abgesammelt  ist,
sog.  scrabß.

 

Besondere  Bemerkungen:
        <pb n="601" />
        G  560  20

gewonnenen  Resultate  sind  in  Listen  nach  anliegendem
  Schema  einzutragen.

Der  Inspektor  wird  von  der  Versuchsanstalt
in  Victoria  für  diese  Zwecke  mit  den  nötigen
Zapfinstrumenten,  Zapfbechern,  einer  Handwage,
Meßgefäß  usw.  ausgerüstet.

Zu  24.  Dem  Junspektor  liegt  die  Kontrolle
der  auf  den  Kautschukkulturstationen  angelegten
und  noch  anzulegenden  Kautschukpflanzungen
ob.  Etwaige  Anstände  an  der  Tätigkeit  der
Hilfsbeamten  der  Kautschukinspektion  sind  dem
Bezirkschef  als  Vorgesetzten  der  betreffenden
Beamten  mitzuteilen.  Eine  Kontrolle  der  Tätigkeit
  der  Hilfsbeamten  kann  nur  innerhalb
der  Grenzen  der  diesen  erteilten  Instruktion
erfolgen.  Ein  Exemplar  der  letzteren  ist  zur  Insormation
  angefügt.  Die  von  den  Hilfsbeamten
zu  führenden  Tagebücher  sind  auf  ihre  richtige
Führung  zu  prüfen.  Uber  Umfang  und  Stand
der  von  den  Hilfsbeamten  der  Kautschukinspektion
angelegten  Kautschukkulturen  ist  ein  ausführlicher
Bericht  einzureichen.  In  gleicher  Weise  ist  über
die  auf  Anordnung  der  Station  von  den  Eingeborenen
  angelegten  Kautschukplantagen  und  die
Erfolge  dieser  Bestrebungen  zu  berichten.

4.  Die  Berichte  zu  2  bzw.  3  sind  an  den
Chef  des  jeweiligen  Bezirkes  mit  dem  Ersuchen
um  Kenntnisnahme  und  Weitergabe  an  das
kaiserliche  Gouvernement  einzureichen.

5.  Der  Inspektor  der  Kautschukdistrikte  ist
disziplinarisch  dem  Gouverneur  direkt,  in  seinen
dienstlichen  Obliegenheiten  dem  Leiter  der  Versuchsanstalt
  unterstellt.  Er  erhält  demgemäß  seinen
Wohnsitz  in  Victoria  angewiesen.

6.  Die  Stellung  des  Inspektors  dem  Bezirkschef
  gegenüber  ist  die  eines  technischen  Beraters.
  Es  ist  deshalb  anzustreben,  mit  diesem
möglichst  Fühlung  zu  halten  und  mit  denselben
gelegentlich  Rücksprache  zu  nehmen.

7.  Für  die  Zwecke  der  Kautschukinspektion
kommen  in  Frage  die  Bezirke

1.  Ebolova,  mit  der  Kulturstation  in  Akoafim
  (Hilfsbeamter),

2.  Jannde,  mit  der  Kulturstation  in  Akonolinga
  (Hilfsbeamter),

3.  Lomie,  mit  der  Kulturstation  in  Djah-Posten
  (Hilfsbeamter),

4.  Dume,  mit  der  Kulturstation  in  Dume
(Hilfsbeamter).

8.  Da  die  Tätigkeit  fast  ausschließlich  in
einem  Bereisen  dieser  Bezirke  besteht,  so  ist
vierteljährlich  im  voraus  der  Reiseplau  auszuarbeiten
  und  dem  Gouvernement  direkt  zu  unterbreiten.


9.  Der  erste  Reiseplan  ist  gemeinschaftlich

 

mit  dem  Leiter  der  Versuchsanstalt  auszuarbeiten
und  zur  Genehmigung  vorzulegen.

Aulage  zur  Dienstanweisung  der  Kautschukinspektionsbeamten.


Die  Anlage  der  Anzuchtstation  erfolgt
am  besten  an  einem  Orte,  der  günstige  Bodenverhältnisse
  aufweist  und  möglichst  im  Zentrum
des  mit  Pflanzmaterial  zu  versorgenden  Bezirkes
liegt.  Normaler  Weise  wird  es  eine  Regierungsstation
  oder  doch  ein  Ort  in  deren  Nähe  sein.
Sind  die  geforderten  Bedingungen  hier  nicht  gegeben,
  so  sollte  man  die  Kosten  nicht  scheuen,
eine  Station,  die  den  Anforderungen  entspricht,
zu  bauen,  auch  wenn  sie  mehrere  Tagereisen  von
der  Station  entfernt  liegen  sollte.

Nach  der  Anlage  der  Station  selbst  hat  der
betreffende  Beamte  zunächst  —  das  Vorhandensein
des  nötigen  Saatmaterials  vorausgesetzt  —  den
Hauptangenmerk  auf  die  sachgemäße  Anlage  der
Saatbeete  und  die  Anzucht  guten  Pflanzenmaterials
  zu  richten.

Die  Anzucht  von  Kickxia  elastica:
Da  die  Anzuchtsstationen  meist  in  solchen  Gebieten
liegen,  in  denen  die  Kickxia#elastica  wild  vorkommt,
  so  sollte  die  Beschaffung  von  gutem  Saatmaterial
  keine  Schwierigkeiten  verursachen.

Einsammeln,  Behandeln  der  Saat:
Man  sammelt  zur  Reifezeit  von  gut  entwickelten
Bäumen  des  Urwaldes  voll  ausgereifte  Früchte.
Das  geeignete  Reifestadium  zeigt  eine  hellere  (sast
gelbliche)  Färbung  der  bis  dahin  dunkelgrünen
Früchte  an.  Das  Abnehmen  der  Früchte  erfolgt,
ehe  sich  die  Früchte  spalten  und  die  hellgrauen
Samen,  die  an  einem  Büschel  feiner  Samenwolle
hängen,  vom  Winde  verweht  werden.  Die  Früchte
werden  im  Hause  trocken  aufbewahrt,  wo  man
das  Spalten  der  Früchte  abwartet  und  danach
die  Samen,  die  in  der  Samenwolle  eingebettet
liegen,  herausnimmt.  Man  verwahrt  die  Saan
in  leichten  Beuteln,  die  luftdurchlässig  sind  und
am  besten  im  Zimmer  aufgehängt  werden,  bis
zur  Aussaat.  Es  ist  am  besten,  wenn  diese
möglichst  bald  erfolgt,  da  die  Kickriasamen  gewöhnlich
  sehr  bald  ihre  Keimkraft  verlieren.  Ist
eine  sofortige  Aussaat  nicht  möglich,  kann  man
die  Samen  in  gut  ausgetrocknete  Flaschen  füllen,
die  leicht  zugekorkt  werden.  Die  günstigste  Aufbewahrung
  für  solche  Samen  ist  ein  gut#
schließender  Tropenkoffer,  der  wohl  meist  zur
Verfügung  stehen  wird.

An  Orten,  wo  Kickria  nicht  vorkommt,  oder
deren  Beschaffung  große  Schwierigkeiten  verursacht,
  können  die  Samen  in  den  Monaten
Dezember  bis  März  in  jeder  gewünschten
Menge  von  der  Versuchsanstalt  in  Viktoria  bezogen
  werden.
        <pb n="602" />
        561  20

Anlage  der  Saatbeete:  Zur  Anzucht  ist
es  notwendig,  Saatbeete  anzulegen.  Zur  Anlage
von  solchen  wählt  man  ein  tiefgründiges  ebenes
Stück  Land,  welches  vor  der  Abspülung  der
obersten  Erdkrume  bei  heftigen  Regen  geschützt
ist.  Dieses  Stück  Land  wird  vollständig  abgeräumt;
  alle  Bäume,  einschließlich  Palmen,
müssen  entfernt  und  der  Abraum  verbrannt
werden.  Nach  der  Klärung  wird  das  Land  gerodet
  und  hierbei  werden  alle  Wurzeln  und
Knollen  herausgenommen.  Diese  Arbeit  soll  von
Anfang  an  sehr  sorgfältig  geschehen,  da  ein  Verbleiben

  solcher  außerordentlich  lebensfähiger
Wurzeln,  besonders  von  Elefantengrasbüscheln,

ein  immer  wieder  erneutes  Austreiben  zur  Folge
hat,  und  ein  späteres  Entfernen  nur  durch  teilweises
  Zerstören  der  Saatbeete  möglich  ist.  Die
vollständige  Abräumung  und  Rodung  der  Saatbeete
  hat  auch  den  Zweck,  zu  verhüten,  daß  der
Wurzelpilz  und  sonstige  Pilze,  die  von  faulenden
Gurzeln  und  Zweigen  auf  die  Keimlinge  übergehen,
  hier  große  Zerstörungen  anrichten.

Nach  Erledigung  dieser  Arbeit  wird  das
gesamte  Land  tief  umgehackt,  alle  Erdklumpen
werden  zerschlagen,  so  daß  der  Erdboden  tief
und  gut  gelockert  ist.  Vorteilhafter  ist  das  Umgraben
  des  Landes  mit  dem  Spaten,  wobei  man
die  gegrabene  Fläche  alsbald  glatt  harkt.  Dies
wird  sich  im  Inneren,  wo  meist  geübte  Gartenarbeiter
  fehlen,  oft  nicht  leicht  ermöglichen  lassen;
um  so  sorgfältiger  sollte  dann  das  Umhacken  geschehen.


Die  Beete  sollen  in  westöstlicher  Richtung
liegen.  Mit  einer  Schnur  werden  sie  etwa  1  m
breit  abgesteckt,  worauf  man  sie  mit  schmalen  Fußstegen
  umgibt.  Dies  geschieht  in  derselben  Weise,
wie  in  Deutschland  bei  Gemüsebeeten.  Um  hier
einige  Maße  anzugeben,  die  aber  durchaus  nicht
genau  innegehalten  zu  werden  brauchen,  sondern
nur  einen  Anhalt  geben  sollen:  Das  Beet  soll
etwa  12  bis  15  m  lang  und  1  m  breit  sein;
der  es  umgebende  Fußsteg  gut  einen  Fuß  breit.
Die  Oberfläche  der  Beete  teilt  man  nun  in  vier
gleichmäßig  voneinander  entfernte  Längsrillen
ein  und  zieht  diese  längs  des  Beetes  etwa  1  cm
tief  auf.  In  diese  Rillen  werden  die  Kickriasamen
  flach  eingelegt,  so  daß  zwischen  jeden  Kickriasamen
  ein  etwa  fingerbreiter  Zwischenraum  verbleibt.


Aussaat:  Es  ist  notwendig,  die  Samen  in
diesen  Zwischenräumen  einzulegen,  um  ihnen  ein
gleichmäßiges  Keimen  zu  ermöglichen  und  um
später  das  Herausheben  der  Pflänzlinge  mit
gutem  Wurzelballen  ermöglichen  zu  können.  Nach
dem  Aussäen  deckt  man  die  Nillen  flach  ein.
Als  Grundsatz  möge  hierbei  dienen,  daß  die
Samen  nicht  höher  mit  Erde  bedeckt  sein  sollen,

 

als  sie  selbst  dick  sind.  Jedenfalls  ist  zu  vermeiden,
  daß  die  Samen  zu  tief  in  der  Erde
liegen,  was  ein  langsames,  erschwertes  Keimen
oder  gänzlichen  Mißerfolg  nach  sich  ziehen
würde.  —  Aus  dem  gleichen  Grunde  könnte
auch  eine  breitwürfige  Aussaat  der  wenig  dicken
Samen  empfohlen  werden,  wie  es  in  Deutschland
bei  Aussaat  des  Getreides  geschieht.  Indessen
erfordert  diese  Aussaat  einige  Geschicklichkeit,  um
die  Samen  gleichmäßig  über  das  ganze  Beet  zu
verteilen.  Nach  der  Aussaat  werden  die  Beete
gut  angefeuchtet.

Wo  die  Aussaat  in  der  Trockenzeit  geschah,
ist  es  notwendig,  die  Beete  künstlich  zu  beschatten.
Man  legt  über  jedem  Beete  ein  leichtes  Schattendach
  an.  Dies  geschieht,  indem  man  um  die
einzelnen  Beete  starke  Buschknüppel  steckt,  die  in
eine  Gabel  auslaufen.  Diese  Knüppel  sollen
etwa  1  m  hoch  über  der  Erde  stehen.  In  die
Gabel  der  aufrechtstehenden  Knüppel  legt  man
Längsstangen  und  befestigt  dieselben.  Auf  das
einfache  Gerüst  kommen  dann  Palmwedel  oder
sonstige  größere  Blätter.  Die  allmählich  zusammentrocknenden
  Palmwedel  oder  Bananen--blätter
  brauchen  nicht  erneut  zu  werden;  vielmehr
  geben  sie  den  ausfgehenden  und  heranwachsenden
  Pflänzlingen  immer  weniger  Schatten
und  diese  werden  so  allmählich  an  Licht  und
Sonne  gewöhnt.

In  den  ersten  Wochen  wird  es  bei  großer
Trockenheit  notwendig,  die  Beete  täglich  zu  begießen.


Gut  ausgereifte  Kickriasamen  keimen  leicht
und  willig  innerhalb  10  bis  14  Tagen.  Sie

wachsen  meist  kräftig  heran  und  die  Pflänzlinge
haben  in  etwa  sechs  Monaten  das  Stadium  erreicht,
in  dem  man  sie  an  den  definitiven  Standort
bringen  kann.

In  den  Saatbeeten  muß  das  aufkommende
Unkraut  regelmäßig  entfernt  werden,  sowie  sehr
darauf  geachtet  werden,  daß  Schädlinge  nicht
überhandnehmen.

Schädlinge:  In  den  Kickriabeeten  treten
folgende  Schädlinge  auf:

1.  Eine  Zikade  (gewöhnlich  als  Manlwurfsgrille
  bezeichnet?).  Diese  schneidet  des  Nachts
die  eben  ausgekommenen  Keimlinge  über  dem
Boden  ab;  sie  kann  große  Verwüstungen  anrichten.
  Bekämpfen  kann  man  diese  Zikade  nur
dadurch,  daß  man  ihren  Unterschlupf  sucht  und
sie  vernichtet;  sie  kommt  auf  altem  Farmland
sehr  häufig  vor.

2.  Wurzelpilz  und  andere  Pilze,  vernichten
oft  in  kurzer  Zeit  große  Saatbeete  vollständig.
Sobald  deren  Auftreten  bemerkt  wird,  müssen
die  befallenen  Pflanzen,  sowie  die  ihnen  zunächst
stehenden  mitsamt  der  Erde  ausgehoben  und
        <pb n="603" />
        562

vernichtet  werden;  das  entstehende  Loch  ist  mit
neuer  Erde  auszufüllen.

3.  Eine  Raupe;  diese  frißt  die  jungen
Blätter  an  und  verspinnt  sich  in  den  Blättern;
die  Raupe  muß  sorgfältig  abgesammelt  und  vernichtet
  werden.  Wo  Schweinfurter  Grün  vorhanden
  ist,  kann  man  sie  mit  einer  einprozentigen
Lösung  erfolgreich  bespritzen.

Richtiges  Pflanzalter:  Die  Frage  des
richtigen  Alters  zum  Verpflanzen  ist  sehr  wichtig.

Die  Keimpflanzen  sind  von  der  Bildung  des
achten  Blattes  an,  bis  sie  eine  Höhe  von  30  bis
35  em  erreicht  haben,  verpflanzbar.  Unter  und
über  diesem  Alter  ist  ein  Verpflanzen  nicht  zu
empfehlen.  Sehr  junge  Pflanzen  werden  sehr
leicht  von  Unkraut  erstickt,  zu  alte  Pflanzen  verdorren
  sehr  leicht.

Zeitpunkt  des  Verpflanzens:  Für  den
Zeitpunkt  des  Verpflanzens  sollen  in  erster  Linie
die  Witterungsverhältnisse  maßgebend  sein.  Am
besten  wird  man  im  ersten  Drittel  der  Regenzeit
pflanzen,  weil  hier  die  meiste  Aussicht  besteht,
daß  die  Pflanzen  anwachsen.  Am  Ende  der
Regenzeit  und  in  der  Ubergangszeit  zu  pflanzen,
ist  aus  dem  Grunde  nicht  ratsam,  weil  in  den
meisten  Gegenden  in  dieser  Zeit  oft  Tage  mit
völlig  klarem  Himmel  und  außerordentlich  intensiver
  Sonnenbestrahlung  häufig  sind;  in  dieser
Zeit  trocknet  besonders  lateritischer  Boden  sehr
schnell  aus.

Pflanzweite:  In  der  Plantagenkultur
kann  man  Kickxia  elastica  sowohl  zur  Zwischenpflanzung
  bei  anderen  Kulturen  benutzen,  als
sie  auch  in  reinen  Beständen  anpflanzen.  Im
ersteren  Falle  kann  man  eine  beliebige  Pflanzweite
  annehmen,  denn  da  die  erste  Kultur  regelrecht
  gepflegt  werden  muß,  verursacht  Kickria
keine  besonderen  Pflegekosten  und  bei  weiter
Pflanzung  entwickelt  sich  das  einzelne  Exemplar
besser.  Will  man  dagegen  geschlossene  Bestände
anlegen,  so  hat  man  sich  folgende  Frage  vorzulegen:


Wie  kann  ich  mit  den  denkbar  geringsten
Kosten  die  größtmögliche  Menge  gut  gewachsener
Bäume  erzielen?

Bei  enger  Pflanzung  deckt  sich  der  Bestand
schon  nach  1  bis  2  Jahren,  die  Bäume  treiben
sich  gegenseitig  hoch  und  haben  einen  glatten
Schaft.  Vom  zweiten  bis  fünften  Jahre  habe
ich  überhaupt  keine  Arbeit  mit  den  Pflanzen
und  kann  dann  die  schlechtesten  Bäume  herausnehmen
  und  auslichten  nach  Bedürfnis.

Bei  weiter  Pflanzung  bedarf  es  in  den  ersten
Jahren  einer  intensiven  Pflege  und  man  wird
am  besten  in  dem  Bestande  irgend  eine  kurzfristige
Zwischenkultur  (Mais,  Cassada)  betreiben;  der
Bestand  deckt  spät,  in  den  ersten  Jahren  muß

 

ich,  was  bei  enger  Pflanzweise  überhaupt  nicht
nötig,  um  spätere  große  Lücken  zu  vermeiden,
die  ausgebliebenen  Pflanzen  nachpflanzen.

Man  kann  daher  den  Grundsatz  aufstellen:
Wo  wenig  Arbeiter  und  Mittel  zur  Verfügung
stehen,  ist  eine  enge  Pflanzweite  anzuwenden.
Bei  Kickria  als  Zwischenkultur  oder  da,  wo  in
dem  geschlossenen  Kickriabestande  eine  Zwischenkultur
  betrieben  wird,  läßt  sich  eine  weite  Pflanzweite
  rechtfertigen,  wenn  die  Zwischenkultur  die
vermehrten  Ausgaben  deckt.

Für  die  Zwecke  der  Kautschukstationen
und  für  die  Eingeborenen  ist  unbedingt
eine  enge  Pflanzweite,  nicht  über  2½  m
im  Dreiecksverbande  anzuwenden,  die  beste
Pflanzweite  dürften  2  m  sein.

Bei  dem  Einpflanzen  in  den  Eingeborenen-Farmen
  gibt  man  dem  betreffenden  Häuptlinge
einen  2  m  langen  Stab  als  Maß  mit;  obwohl
eine  gewisse  Regelmäßigkeit  anzustreben  ist,  kommt
es  doch  keineswegs  darauf  an,  daß  in  diesen
Pflanzungen  die  Bäume  nun  in  Reih  und  Glied
stehen.

In  den  Regierungspflanzungen  selbst  wird
man  Reihen  abstecken  und  mit  der  Schnur  pflanzen,
wie  es  auch  in  Deutschland  gebräuchlich  ist.

Anzucht  von  Hevea  brasiliensis:  Um
bei  eventuellem  günstigen  Wachstum  der  Hevea
brasiliensis  in  den  Kautschukdistrikten  das  nötige
Saatmaterial  für  eine  Verbreitung  der  Heveakultur
  sofort  an  Ort  und  Stelle  zu  haben,  ist
die  Versuchsanstalt  bemüht,  den  nach  den  Kautschukdistrikten
  versetzten  Beamten  möglichst  viel
Hevea-Pflanzen  mitzugeben.  Der  Beamte  wird
also  in  den  nächsten  vier  Jahren  kaum  in  die
Lage  kommen,  Heveapflanzen  aus  Samen  heranzuziehen,
  da  Hevea  erst  im  vierten  bis  fünften
Jahre  beginnt  Früchte  zu  tragen.

Die  Früchte  sind  dreiteilig  und  enthalten
drei  Samen.  Die  Samen  find  von  einer  harten
Schale  umschlossen,  die  zur  Reifezeit  aufspringt
und  die  Samen  weit  wogschleudert.  Der
Schleudermechanismus  ist  so  eingerichtet,  daß  die
Samen  nur  bei  trockner  Luft  aufspringen.  Die
Ernte  fällt  in  die  Monate  Juni  bis  Ende  August.
Ein  volltragender  Baum  bringt  durchschnittlich
400  Früchte.

Die  Samen  müssen  sofort  nach  der
Ernte  ausgelegt  werden,  und  zwar  ebenso,
wie  dies  bei  Kickria  genauer  beschrieben  wurde,
in  wohlvorbereitete  Saatbeete.  Die  Samen  der
Hevea  werden  von  Erdratten,  Wühlmäusen  und
dergleichen  Tieren  gern  aus  der  Erde  gescharrt
und  aufgefressen;  ein  einziges  Tier  kann  in  einer
Nacht,  wenn  die  Saatbeete  nicht  genügend  geschützt
  sind,  ein  ganzes  Beet  zerstören.  Ferner
schneiden  große  Zikaden  die  eben  aus  der  Erde
        <pb n="604" />
        W  563  20

kommenden  Keime  ab  und  richten  so  viel  Unheil
an.  Die  Saatbeete  müssen  also  sehr  geschützt
angelegt  und  durch  Drahtgeflecht  oder  Matten
gegen  diese  Angriffe  geschützt  werden.  Die  Samen
legt  man  flach,  mit  der  gewölbten  Seite  nach
unten,  etwa  1  cm  tief  in  den  Boden  und  zwar
in  Abständen  von  etwa  2  cm.  Haben  die  Samen
gekeimt,  was  nach  10  bis  15  Tagen  eintritt,  so
nimmt  man  die  jungen  Pflanzen,  wenn  sie  eben
anfangen  die  ersten  Blätter  zu  bilden,  heraus
(mit  dem  Samen!)  und  pikiert  wie  in  den  Baumschulen
  in  Deutschland  auf  ein  gut  vorbereitetes
freies  Stück  Land  in  Abständen  von  30  cm  in
den  Reihen  und  50  cm  zwischen  den  Reihen.
Hier  bedürfen  die  Pflanzen  nur  in  den  ersten
Tagen  des  Schattens,  aber  auch  nur,  wenn  die
Sonne  stark  scheint.

Wenn  die  Pflanzen  den  dritten  Trieb  zu
machen  beginnen,  sie  sind  dann  etwa  ½  m  hoch,
kann  man  sie  an  ihren  definitiven  Standort
bringen,  Hevea  bildet  eine  bedeutend  mächtigere
Krone  als  Kickria  und  muß  deshalb  in  bedeutend
weiteren  Abständen  gepflanzt  werden.

Man  pflanzt  auf  gutem  Boden  in  Abständen
von  9  Lm  im  Verbande,  auf  schlechtem  Boden
in  Abständen  von  7XC  7  m  im  Verbande.

Krankheiten  der  Heveabäume  sind  bis  jetzt
in  Kamerun  nicht  bekannt  geworden,  sollten  solche
sich  auf  irgend  einer  Station  zeigen,  so  ist  sofort
die  Versuchsanstalt  davon  zu  benachrichtigen  und
das  nötige  Untersuchungsmaterial  dorthin  einzusenden.


UÜber  die  in  den  Kulturen  vorgenommenen
Arbeiten  muß  das  „Landwirtschaftliche  Tagebuch“
so  genau  Auskunft  geben,  daß  der  sich  daraus
ergebende  Jahresbericht  ein  klares  Bild  von  dem
Stand  der  Kulturen,  deren  Umfang  und  den  aufgewandten
  Kosten  gibt.

 

Gewinnung  und  Aufbereitung  des
Kautschuks.  Sind  in  der  Umgebung  der  Station
oder  überhaupt  im  Tätigkeitsbereiche  der  Beamten
wilde  ausnützbare  Kautschukbestände  vorhanden,
so  hat  der  Beamte  die  Eingeborenen  in  der  gebräuchlichen
  Zapfmethode,  nämlich  dem  Längsschnitt,
  wie  es  ihm  bei  seiner  Tätigkeit  in  der
Versuchsanstalt  in  Viktoria  gezeigt  wurde,  zu
unterrichten  (siehe  auch  Anlage  1).  Hierbei
wird  er  selbst  Bäume  anzapfen.  Die  günstigsten
  Stunden  zum  Anzapfen  sind  die  frühesten
Morgenstunden  und  die  Stunde  vor  Sonnenuntergang.
  In  den  übrigen  Stunden  liefern
freistehende  Bäume  fast  gar  keinen,  im  Bestande
stehende  auffallend  geringe  Erträge  an  Kautschuk.
Da  uns  die  Erträgnisse  wilder  Kickrien  in  den
verschiedenen  Bezirken  noch  sehr  wenig  bekannt
sind,  so  kann  der  Beamte  durch  gewissenhafte
Ausfüllung  des  anliegenden  Formulars  sehr  viel
zur  Förderung  unserer  Kenntnis  der  Kickxia
elastica  beitragen.

Es  sei  hier  darauf  aufmerksam  gemacht,
daß  nur  eine  wahrheitsgetreue,  gewissenhafte  Aufzeichnung
  Wert  besitzt  und  daß  geschätzte  oder
unbegründete  Angaben  besser  unterbleiben,  da  sie
nicht  nur  keinen  Wert  haben,  sondern  auch  geeignet
  sind,  falsche  Ansichten  zu  verbreiten.

Sämtliche  derartige  Versuche  werden  am
besten  von  dem  Beamten  selbst  und  nicht  durch
Farbige  ausgeführt.  Die  Beamten  werden  mit
den  hierzu  nötigen  Gerätschaften  ausgerüstet  und
haben  für  deren  Instandhaltung  zu  sorgen.

Die  ausgefüllten  Formulare  über  die  Aufbereitungsversuche
  sind  an  die  Versuchsanstalt  für
Landeskultur  in  Victoria  zu  übersenden.

Die  Aufbereitung  der  Kautschukmilch  geschieht
nach  der  auliegenden  Anleitung.  (S.  Anl.  1.)

 

Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschatt.)

I.  Handelsbericht.

Das  Jahr  1909  kann  für  unsere  Handelssaktoreien
  als  erfolgreich  bezeichnet  werden.  Die
günstigen  für  Produkte  erzielten  Preise  im  Verein
mit  einem  durch  die  gestiegenen  Baumwollpreise
geförderten  Absatz  von  unseren  Warenlagern,  ermöglichten
  es  der  Generalvertretung  in  Ostafrika,
mit  einem  Gewinn  von  358  763,40  ¼  gegen
294  802,13  für  das  Jahr  1908  abzuschließen.
Die  Warenlager  sind  vorsichtig  ausgenommen;
zur  Sicherung  eventuell  gefährdeter  Außenstände
find  dem  Delkrederekonto  in  Ostafrika  80  353,67  Rs.
zugeführt.  Durch  das  lebhafte  Geschäft  konnte

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1909.

 

eine  Verringerung  der  Lager  erreicht  werden,
und  ein  befriedigender  Eingang  der  Außenstände
ermöglichte  einen  Rückgang  des  in  Ostafrika  beschäftigten
  Kapitals  von  5  318  918,44  auf
4  611  838,95  ,  so  daß  unsere  Liquidität  trotz
der  Ausdehnung  unserer  geschäftlichen  Unternehmungen
  recht  befriedigend  ist.

Die  in  unserem  letzten  Bericht  in  Aussicht
gestellte  Besserung  bei  unseren  Niederlassungen
auf  Madagaskar  ist  erfreulicherweise  eingetreten.
Diese  Niederlassungen  konnten  mit  einem  Gewinn
von  76  320,20  J  nach  einer  4  prozentigen  Verzinsung
  des  arbeitenden  Kapitals  abschließen.
Das  lebhafte  und  gesündere  Geschäft  auf  Madagaskar
  ließ  eine  weitere  Einschränkung  unserer
Engagements  als  nicht  notwendig  erscheinen.  Das
        <pb n="605" />
        G:.  564  20

Debet  unserer  Niederlassungen  ist  daher  im  Betriebsjahr
  um  nur  9000  ."  zurückgegangen.

Unser  Effektenbestand  betrifft  lediglich  mündelsichere
  Papiere.  Außer  1  092  000  unserer
eigenen  Schuldverschreibungen  enthält  dieses  Konto
4prozentige  Schutzgebiets-Anleihe  sowie  Preußische
Konsols.

Bei  dem  Konto  fremder  Beteiligungen  haben
wir  bezüglich  der  Holzgesellschaft  für  Ostafrika  zu
erwähnen,  daß  dieselbe  ihre  normale  Tätigkeit
noch  nicht  entwickeln  konnte.  Die  Fertigstellung
der  Bahn  verzögerte  sich  bis  in  dieses  Jahr  hinein
und  auch  die  Frage  der  Heranbringung  der
Hölzer  ist  noch  nicht  genügend  gelöst.  Da  das
Mwuleholz  sich  nicht  nur  für  die  Kolonie,  sondern
auch  für  Europa  als  sehr  brauchbar  erwiesen  hat,
steht  zu  hoffen,  daß  sich  bei  Überwindung  der
obwaltenden  Schwierigkeiten  ein  Nutzen  gewährender
  Betrieb  ermöglichen  lassen  wird.

Die  Deutsch-Ostafrikanische  Bank  hat  wieder
gute  Resultate  erzielt  und  bringt  für  1909  eine
Dividende  von  9¾  v.  H.  zur  Ausschüttung.  Die
uns  zufallende  Dividende  wird  im  Jahre  1910
verrechnet.

An  neuen  Unternehmungen  haben  wir  uns
im  Berichtsjahre  nicht  beteiligt.

Für  die  auf  unsere  Anteile  und  Schuldverschreibungen
  bei  Ablauf  der  jetzigen  Zins=  und
Dividendenbogen  für  die  Erneuerung  zu  zahlende
Talonsteuer  haben  wir  den  ratierlichen  Anteil
mit  31000“¾  dem  Gewinn=  und  Verlustkonto
belasten  müssen.

II.  Pflanzungen.

Die  Arbeiterverhältnisse  sind  im  Berichtsjahre
zufriedenstellend  gewesen.  Bei  seinem  Schluß
wurde  das  Arbeiterangebot  aber  knapper,  und  es
war  schwieriger,  die  volle  Anzahl  von  Leuten  für
die  Pflanzungen  zu  bekommen.  Einerseits  liegt
das  in  dem  Umstand  begründet,  daß  die  Neger
im  Innern  zur  Regenzeit  ihre  Felder  bestellen
und  dann  nicht  zur  Lohnarbeit  gehen,  anderseits
darin,  daß  die  Nachfrage  nach  Arbeitern  durch
die  immer  größer  werdende  Anzahl  von  Pflanzungen
  fortgesetzt  steigt.  Hinzu  kommt,  daß  die
Eisenbahnbauten  viel  Kräfte  in  Anspruch  nehmen,
und  daß  die  Neger  des  Innern,  je  mehr  sich  die
Daressalam-Bahn  dem  Unamwesi-Gebiet  nähert,
um  so  lieber  bei  ihr  arbeiten,  da  sie  näher  bei
ihrer  Heimat  bleiben.  Wir  fürchten,  daß  die
Arbeiterfrage  in  dem  mit  Pflanzungen  eng  besäten
Usambara-Gebiet  von  Jahr  zu  Jahr  schwieriger
werden  wird,  denn  die  Eingeborenen  werden  mit
vordringender  Bahn  stets  bessere  Absatzverhältnisse
für  ihre  Landesprodukte  im  Innern  haben  und
somit  weniger  geneigt  sein,  in  die  Küstengebiete
in  Lohnarbeit  zu  gehen.

 

Das  Jahr  1909  hat  für  die  Pflanzungen  in
Ostafrika  eine  entschiedene  Besserung  gezeitigt.
Der  Preis  des  Sisalhanfes  erholte  sich  auf  ein
Niveau  von  rund  600  &amp;amp;  per  Tonne.  Wenngleich
  dieser  Preis  unter  den  früheren  Erwartungen
bleibt,  so  lassen  sich  bei  ihm  bei  sparsamer  Bewirtschaftung
  doch  noch  Uberschüsse  erzielen.  Der
Preis  für  Kautschuk  hatte  eine  steigende  Tendenz.,
so  daß  die  Pflanzungen,  die  bereits  im  Ertrage
waren,  vorteilhaft  arbeiten  konnten.

Pflanzung  Union.

Das  Ernteergebnis  1909/10  betrug  1720  Sack
à  80  Pfund  Kaffee  in  Hülsen.  Das  Ergebnis
ist  also  leider  wieder  recht  unbefriedigend.  Nach
der  schönen  Blüte  und  dem  Fruchtansatz  durfte
man  auf  eine  größere  Ernte  hoffen.  In  der
Abteilung  Monga  haben  aber  die  Stinkheuschrecken
großen  Schaden  getan.  Viele  Bäume  mußten
außerdem  wegen  des  Bohrkäfers  heruntergeschnitten
werden.  Auf  den  Abteilungen  Derema  und
Msituni  ist  durch  starke  Niederschläge  ein  größerer
Absall  der  grünen  Bohnen  hervorgerufen.
Schließlich  beeinträchtigten  dann  auch  noch  schwere
Regenfälle  während  der  Erntezeit  das  Resultat.
Der  Erlös  der  Ernte  beträgt  48  400  4.  Dadurch
  sind  die  Unkosten  nicht  gedeckt  worden,
vielmehr  erforderte  die  Kaffeepflanzung  einen  Zuschuß
  von  19  200  /4.  Auf  der  Abteilung  Derema
stehen  die  Kaffeebäume  in  einzelnen  Kesseln  recht
schlechtt  die  Reinhaltung  und  weitere  Aufwendungen
  für  diese  Bestände  lohnen  sich  nicht.
Wir  haben  daher  wieder  43  000  Bäume  abschreiben
  müssen.  Der  Bestand  beläuft  sich  nunmehr,
  alle  Abteilungen  von  Union  zusamnengerechnet,
  auf  380  000  Kaffeebäume.  Wir  fahren
mit  den  Einschränkungen  fort  und  beabsichtigen
für  die  nicht  einwandfreien  Bäume  nur  noch  die
Aberntung  ins  Auge  zu  fassen.  Wir  sind  der
festen  Uberzeugung  geworden,  daß  sich  die  Kaffeekultur
  auf  unserer  Pflanzung  kaum  je  bezahlt
machen  wird.  Wir  haben  deshalb  von  der
Pflanzung  abermals  50  000  “  zurückgestellt.

Die  Kautschukabteilung  Longusa  hat  sich  sehr
erfreulich  entwickelt.  Im  Betriebsjahre  sind  rund
46  000  Bäume  ausgepflanzt,  so  daß  die  Pflanzung
jetzt  rund  153  000  Kautschukbäume  enthält.  Auf
dieser  Höhe  soll  sie  erhalten  werden.  Von  den
älteren  Bäumen  konnten  im  Berichtsjahre  3300  kg
Kautschuk  abgeliefert  werden,  die  einen  Erlös  von
21  700  “  ergaben.  Die  Ausgaben  für  die
Pflanzung  beliefen  sich  auf  rund  24  500  ¼,  so
daß  die  Pflanzung  nur  noch  die  bescheidene
Investierung  von  rund  2800  „“  erforderte.  Im
Jahre  1910  dürfen  wir  bereits  auf  eine  Ernte
von  10  000  kg  hoffen.  Da  der  Kautschukpreis
in  den  letzten  Monaten  erneut  enorm  gestiegen
        <pb n="606" />
        W  565  20

ist,  so  können  wir,  falls  nicht  unvorhergesehene
Ereignisse  eintreten,  annehmen,  daß  die  Kautschukpflanzung
  in  diesem  Jahr  einen  erfreulichen  Uberschuß
  geben  wird.

Auf  den  Kaffeepflanzungen  wurden  gleichfalls
weitere  Kautschukbäume  ausgesetzt,  so  daß  Derema,
Msituni  und  Monga  jetzt  zusammen  rund  62  000
Kautschukbäume  enthalten.  Die  Bäume  entwickeln
sich  auch  hier  im  großen  und  ganzen  gut,  wir
haben  auch  schon  eine  kleine  Ernte  von  290  kg
erhalten.  In  diesem  Jahre  wird  die  Ernte  aus
diesen  Bäumen  voraussichtlich  ein  Quantum  von
1200  kg  erreichen.

Von  den  auf  Monga  stehenden  Gerberakazien
haben  wir  im  Geschäftsjahr  eine  kleine  Probesendung
  nach  Europa  bekommen.  Die  Qualität
war  gut  und  der  Preis  175  /  per  Tonne.  Ob
die  Kultur  dieses  geringwertigen  Artikels  sich  bei
den  verhältnismäßig  hohen  Transportkosten  bezahlen
  wird,  muß  man  bei  größeren  Sendungen
in  diesem  Jahr  abwarten.  Zunächst  glauben  wir
nicht  an  die  Rentabilität.

Pflanzung  Muoa.

Palmen.  Im  Berichtsjahre  sind  etwa  3000
Palmen  abgestorben.  Dieser  Vorgang  ist  in  der
Hauptsache  auf  große  Trockenheit  zurückzuführen.
Zwar  ist  1909  in  der  Gesamtheit  regenreicher
gewesen  als  das  Vorjahr,  es  sind  jedoch  keine
ergiebigen  und  in  den  Boden  weit  eindringenden
Regen  gefallen.  Der  Bestand  der  Palmen  beläuft
sich  Ende  des  Jahres  demnach  auf  rund  147  000
Stück,  wovon  45  000  tragen.  Der  Trockenheit
der  Jahre  1908  und  1909  ist  es  zuzuschreiben,
daß  in  1909  nur  rund  650  000  Nüsse  geerntet
worden  sind,  die  einen  Erlös  von  14  900  Rp.
ergeben  haben,  was  einen  Durchschnitt  von  23  Rp.
per  1000  Nüsse  bedeutet,  gegenüber  einem  Durchschnitt
  von  22  Rp.  im  Vorjahre.  Wenn  auch
der  Erlös  bis  jetzt  kein  bedentender  ist,  so  steht
er  doch  in  günstigem  Verhältnis  zu  den  Unkosten,
zumal  da  Reinigungsarbeiten  wegen  der  unter
den  Palmen  stehenden  Hanfpflanzen  zu  Lasten
des  Hanfkontos  gehen.

Sisalagaven.  Das  in  Aussicht  genommene
Quantum  Hanf  konnten  wir  erfreulicherweise  überschreiten.
  Es  kamen  im  Betriebsjahre  973  Tonnen
Hanf  mit  einem  Reinerlös  von  390  000  /Z  zur
Ablieferung.  In  dem  verkanften  Quantum  sind
auch  die  Sekundaware  und  Abfall  enthalten.  Der
Durchschnittserlös  ging  auf  400  %  per  Tonne
gegenüber  450  im  Vorjahre  zurück.  Heute
sind  die  Preise  wieder  etwas  besser,  so  daß  wir
auf  einen  etwas  erhöhten  Durchschnitt  für  das
neue  Jahr  rechnen  können.  Das  große  Quantum
beeinflußte  das  Ergebnis  recht  günstig,  da  die
Gewinnungskosten  mit  den  steigenden  Mengen

 

verhältnismäßig  geringer  werden.  Die  Pflanzung
lieferte  den  schönen  Uberschuß  von  153  392,08.,
wovon  50  000  /¼  auf  Erneuerungskonto  zurückgestellt
  wurden.  Den  Agavenbestand  hielten  wir
auf  der  alten  Höhe  von  rund  2  100  000  Pflanzen,
wovon  1  Million  schnittreif  sind.  Wir  rechnen  in
diesem  Jahr  auf  eine  Ernte  von  850  Tonnen  Hanf.
Pflanzung  Kikogwe.

Sisalagaven.  Im  Betriebsjahre  kamen
790  Tonnen  Hanf  zur  Ablieferung.  Der  Erlös
betrug  309  000  J,  und  war  also  durchschnittlich
etwas  schlechter  als  bei  Muoa,  weil  wir  die  alten
Zwischenpflanzungen,  deren  Entwicklung  enttäuscht
hat,  abzuernten  hatten.  Das  geerntete  Quantum
von  850  Tonnen  ist  im  Berichtsijahre  nicht  voll
zur  Verschiffung  und  daher  auch  nicht  voll  zur
Verrechnung  gekommen.  Der  überschuß  ist  im
Vergleich  mit  Muoa  geringer,  da  sich  die  Unkosten.
bei  dem  kleineren  geernteten  Quantum  fühlbarer
gemacht  und  die  neu  ausgepflanzten  486  000.
Pflänzlinge  weitere  Kosten  verursacht  haben.
Hinzu  kommt,  daß  eine  neue  Entfaserungsmaschine
aufgestellt  wurde,  die  25000  7  erforderte.  Auch.
im  laufenden  Jahr  erwarten  wir  noch  von  den.
alten  Pflanzen,  von  denen  noch  850  000  erntefähige
  vorhanden  sind,  ein  Quantum  von  850.,
Tonnen.  Von  1911  an  werden  dann  die  Neupflanzungen
  in  Ertrag  kommen,  so  daß  Kikogwe
für  die  Zukunft  wieder  gute  Aussichten  bietet.
Außer  den  850  000  erntefähigen  Agaven  befinden.
sich  jetzt  2040  000  jüngere  Agaven  in  den  Feldern,
die  recht  gut  stehen.

Dem  Erneuerungsfonds  führten  wir  für  abgeerntete
  Pflanzen  50  000  zu.

Pflanzung  Kange.

Diese  Pflanzung  hat  im  Berichtsjahre  den
Betrieb  aufgenommen.  Sie  lieferte  153  Tonnen
Hanf  mit  einem  Erlös  von  65  000  J/¼.  Leider
konnte  das  vorgesehene  Qnantum  Hanf  nicht  erreicht
  werden,  da  die  Aufstellung  der  Entfaserungsmaschine
  sich  verzögerte  und  auch  nachher  noch
Störungen  eintraten.  Aus  diesem  Grunde  hat
die  Pflanzung  die  Unkosten  noch  nicht  decken.
können.  Für  das  laufende  Jahr  ist  aber  anzunehmen,
  daß  auch  Kange  Uüberschüsse  erzielen
wird.  Es  wurden  400  000  junge  Agaven  ausgepflanzt,
  so  daß  Ende  des  Jahres  ein  Bestand.
von  rund  929  000  Agaven  vorhanden  war.  Wir
erhoffen  für  1910  eine  Ernte  von  400  Tonnen.
Der  Bestand  an  Kautschukbäumen  bleibt  unverändert
  mit  100  000  Stück.  Ende  des  Jahres
konnten  wir  die  ersten  200  kg  Kautschuk  ernten.
In  diesem  Jahr  erhoffen  wir  eine  Ernte  von
mindestens  2000  kg.  Die  Pflanzung  steht  nach.
den  Berichten  gut.

4
        <pb n="607" />
        B566  0

Der  gesamte  Rohgewinn  pro  1909  beträgt
1  050  714  „.  Davon  erforderten  Verwaltungskosten
  115  803  ,  Betriebsverlust  und  Erneuerungsrücklage
  der  Pflanzung  Union  72083.2“,
Betriebsverlust  der  Pflanzung  Kange  49  465  3&amp;amp;,
Talonsteuerrückstellung  31  000  —,  Aufwendung
für  Landuntersuchungen  an  der  Morogoro-Bahn
13  041  /,  Sonderabschreibung  auf  Immobilien
in  Ostafrika  46  000  .4,  ordentliche  Rücklage
69  752  ,  Delkredererücklage  100  0O000  %,
Pensionsfonds  20  000.¾,  Tantiemen  18776
und  6  v.  H.  (im  Vorjahr  5  v.  H.)  Dividende  auf
das  auf  8  Millionen  Mark  erhöhte  Kapital  —
480  000  “,  so  daß  34  794  .  für  neue  Rechnung
  verbleiben.  In  der  Bilanz  vom  31.  Dezember
  1909  figurieren  unter  den  Aktiven:  Guthaben
  bei  Banken  und  Bankiers  2  112  796  ,
Effekten  711  375  ./7,  verschiedene  Beteiligungen
1  242  392  ,  Häuser  in  Ostafrika  und  Madagaskar
  150  000  /4,  Pflanzungen  Union,  Kikogwe,
Muoa  und  Kange  zusammen  1  474  823  J“,
Generalvertretung  in  Daressalam  4  611  838·  „“,
Niederlassung  Nossibes-Majunga  854  402  JN“,  diverse
  Debitoren  1  223  546  .  und  Konto  des
Vertrages  mit  dem  Reich  10  188  000  .  Letzterem
  Posten  steht  unter  den  Passiven  der  gleiche
Betrag  umlaufender  Obligationen  gegenüber.
Neben  dem  Aktienkapital  von  8  Millionen  Mark
erscheinen  ferner  unter  den  Passiven  u.  a.:  ordentliche
  Rücklage  450  747.“,  Kursrücklage  130  000.z,
Versicherungsrücklage  400  000  ¼,  Delkredererücklage
  für  Debitoren  und  Kontrakte  550  000  ,

Kreditoren  827  122  ¼,  Dispositionsfonds
1  736  4131  //,  Pflanzungs-Erneuerungskonto
550  000  7.

Sisal-  Agaven-Geselischaft.“)

Die  Entwicklung  unseres  Unternehmens  hat  im
Berichtsjahr  einen  durchaus  befriedigenden  Verlauf
  genommen.  Alle  Arbeiten  konnten  programmmäßig
  durchgeführt  werden  und  auch  das  Erntequantum
  ist  nicht  hinter  den  Erwartungen  zurückgeblieben.
  Der  Stand  der  Pflanzungen  ist  nach
wie  vor  zufriedenstellend.  Die  Arbeiterverhältnisse
waren  auf  unseren  Pflanzungen  insofern  nicht
ungünstig,  als  wir  während  der  ganzen  Periode
keinen  Mangel  an  Arbeitskräften  zu  verzeichnen
hatten.  Die  Witterungs=  und  Gesundheitsverhältnisse
  haben  zu  Klagen  keinen  Anlaß  gegeben.
Zur  Abrundung  unserer  Grundstücke  sowie  zur
Sicherung  unseres  späteren  Bedarfes  an  kulturfähigem
  Boden  haben  wir  noch  einige  kleinere
Landkomplere  hinzugepachtet.

 

*)  Aus  dem  fünften  Jahresbericht  (1909).

Auf  Plantage  Pongwe  sind  zur  Sicherung
des  nötigen  Nachwuchses  561  000  Sisalagaven
auf  189  ha  neu  ausgepflanzt  worden.  In  Ernte
befanden  sich  658  806  Sisalagaven,  von  welchen
rund  50  000  als  abgeerntet  betrachtet  werden
können  und  aus  den  Beständen  gestrichen  worden
sind.  Unsere  kleine  Caoutchoucanlage  hat  sich  gut
entwickelt  und  den  ersten  Ertrag  gebracht.  Wir
beabsichtigen,  diese  Anlage  in  gemessenen  Grenzen
zu  erweitern.  Die  Fabrikanlagen,  die  maschinellen
Einrichtungen,  das  Feldbahnnetz  und  die  Wohneinrichtungen
  haben  eine  der  Ausdehnung  der
Pflanzung  entsprechende  Erweiterung  erfahren.

Auch  auf  Plantage  Kigombe  sind  eine  Reihe
von  Verbesserungen  an  den  maschinellen  Einrichtungen
  vorgenommen,  die  Fabrik=  und  Feldbahnanlagen
  erweitert  und  ein  neues  Assistentenhaus
  errichtet  worden.  Auf  dieser  Pflanzung
wurden  im  Berichtsjahr  auf  150½  ha  501.  300
Sisalagaven  neu  ausgesetzt.  In  Ernte  standen
623  400  Sisalagaven,  von  denen  rund  57  400
als  abgeerntet  anzusehen  und  aus  den  Beständen
zu  streichen  sind.  Auf  dieser  Pflan  zung  haben
wir  versuchsweise  3500  Heveag-Caoutchoucpflänzchen
(Paráä-Gummi)  ausgepflanzt.

Über  die  Sisalagavenbestände  auf  unseren
Plantagen  am  Jahresende  gibt  nachfolgende  Tabelle
  Aufschluß.  Um  einen  Vergleich  mit  der
letztjährigen  Aufstellung  zu  erleichtern,  bemerken
wir,  daß  die  Streichung  der  als  abgeerntet  zu
betrachtenden  Agaven  sowie  die  UÜbertragung  einer
gleichgroßen  Anzahl  Ersatzagaven  auf  die  Grundbestände
  in  dieser  Aufstellung  bereits  berücksichtigt
  sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alter  Plantage  Pongwe  Plantage  Kigombe
r  der  Grund=  Ersatz-  Grund-  Ersat=Pflanzen
  bestand  pflangung  bestand  pflanzung
7jährige32  40  0  —  —
6jährige  49  000  —  101  200  —
Hjährige  3•2300  –  138  800  —
4jährige  254  280  91220  186  000  —
3jährigeßeogs?20  4  2006  650  56  350
2  jährige  382  200  133000  507350.  24  450
1  jährige  —  561  000  —  501  300

1  500  000  9109  4201  500  O0O0  682  100
Plantage  Pongwe  Plautage  Kigombe
zusammen  2  19  120  2  182  100
Total  .  4601  520  Sisalagaven.

Außerdem  standen  auf  Plantage  Pongwe
48  000  Ceardá-Caoutchoucbäumchen  und  auf  Plantage
  Kigombe  3500  Hevea-Caoutchoucbäumchen.

Ernte.  Im  Berichtsjahre  sind  auf  Plantage
Pongwe  342  Tonnen  und  auf  Plantage  Kigombe
322  Tonnen,  zusammen  664  Tonnen  Sisalhanf
(1908:  410  Tonnen)  geerntet  worden.  Unsere
        <pb n="608" />
        W  567  20

ganze  Produktion  fand  prompten  Absatz.  Der
Durchschnittserlös  stellte  sich  auf  548,37  .  pro
Tonne  (1908:  723  pro  Tonne).  Die  Preise
für  ostafrikanischen  Sisalhanf  haben  eine  Anderung
gegen  das  Vorjahr  im  wesentlichen  nicht  erfahren;
sie  bewegten  sich  im  Berichtsjahre  für  I.  Qualität
zwischen  540  .  und  640  ./1  und  standen  am
Jahresschluß  auf  580  pro  Tonne.  Der  für
unser  Produkt  1908  erzielte  hohe  Durchschnittspreis
  findet  eine  Erklärung  in  frühzeitigen  Abschlüssen,
  denen  noch  die  hohen  Preise  des  Jahres
1907  zugrunde  lagen.  Im  laufenden  Jahre
haben  sich  die  Preise  bis  jetzt,  abgesehen  von
kleineren  Schwankungen,  auf  dem  vorzährigen
Stand  gehalten.  Wie  schon  oben  erwähnt,  hat
die  kleine  Caoutchoucanlage  auf  Pongwe  den
ersten  Ertrag  von  rund  900  kg  Cearäá-Caoutchouc
gebracht.  Das  Produkt  fand  bei  steigendem  Markt
gute  Aufnahme  und  erzielte  Preise  von  3,75  M
bis  5  /¼“  pro  ½  kg.

In  der  Bilanz  sind  als  Zugang  nur  die
effektiven  Neuanschaffungen  von  Maschinen,  Feldbahnmaterialien
  usw.,  die  Kosten  der  Erweiterungsund
  Neubauten  sowie  der  Unterhalt  der  noch
nicht  in  Ernte  getretenen  Agaven  (mit  Ausnahme
der  Ersatzpflanzungen,  die  ganz  dem  Betriebskonto
  belastet  werden)  verbucht,  bei  Plantage
Pongwe  auch  die  letzte  Rate  des  Kaufpreises.
Diese  Pflanzung  steht  danach  mit  487  029
zu  Buch,  während  die  Plantage  Kigombe  mit
476  178  /“  bewertet  ist.  Die  Höhe  der  Betriebskosten
  (in  Pongwe  140  815  .7  und  in  Kigombe
130  270  /7)  erklärt  sich  daraus,  daß  wir,  wie
im  vorjährigen  Bericht  bereits  zum  Ausdruck  gebracht,
  von  der  Zwischenpflanzung  ganz  abgegangen
  sind  und  sämtliche  Ersatzanlagen  auf
neuen  Feldern  ausführen.  Die  stärkere  Belastung
des  Betriebskontos  wird  so  lange  danern,  bis
genügend  Terrain  für  einen  geregelten  Umtrieb
urbar  gemacht  ist;  sie  wird  späteren  Jahren  zugute
  kommen.  Die  Abschreibungen  beziffern  sich
pro  1909  auf  47  313  ./“  und  belaufen  sich  nunmehr
  insgesamt  auf  132  247  /.

Der  Reingewinn  beträgt  in  Pongwe
33  639  /“  und  in  Kigombe  24  817.  Dazu
treten  3564  .IK  diverser  Einnahmen  und  72570./7
Vortrag  aus  1908,  nachdem  von  letzterem  30  000./7
für  eine  Spezialreserve  abgezweigt  worden  sind.
Dagegen  erheischten  Verwaltungskosten  13  865  Al,
Abschreibung  auf  das  Inventar  in  Düsseldorf
796  ¼,  Dotierung  des  Reservefonds  2424  .
und  Talonsteuer  1000  =  so  daß  der  Reingewinn
116  504  “  beträgt.  Davon  5  v.  H.  Dividende
auf  780  000  .  alter  Anteile  =  37  500  ,
5  v.  H.  Dividende  auf  104  000  neuer  Anteile
für  ½  Jahr  =  2600  ¾,  Tantiemen  8442  7,
bleiben  67  961  /  zum  Vortrag  auf  neue  Rechnung.

 

Westatrikanische  Dflan  zungs-Gesellschaft
„Victoria““).

Die  Entwicklung  der  Gesellschaft  hat
auch  im  Jahre  1909  gute  Fortschritte  gemacht.
Es  war  möglich,  die  Arbeiterzahl  in  allen  Betrieben
  gegen  das  Vorjahr  um  insgesamt  500
Köpfe  auf  1762  Schwarze  und  die  weißen  Beamten
  durchschnittlich  auf  31  zu  verringern.
Diese  Zahlen  werden  für  die  Folge  vielleicht
nicht  dauernd  einzuhalten  sein,  sondern  je  nach
Erweiterung  der  Betriebe  oder  Steigerung  der
Ernten  wieder  eine  Zunahme  erfahren  müssen.

Neuanlagen  wurden  1909  in  Kakao  nicht
gemacht.  Die  Ernte  betrug  26  008  Sack  zu  je
50  kg.  Dieses  Ernteergebnis  ist  einmal  die
Folge  sehr  günstiger  Witterungsverhältnisse  gewesen,
  dann  aber  trägt  hierzu  auch  die  seit  den
letzten  Jahren  durchgeführte  Kunstdüngung  wesentlich
  mit  bei.  Die  Verwendung  von  Dünger  zeigt
nicht  nur  in  den  schwachen  Beständen  erfolgreiche
  Wirkungen,  auch  kräftige  Bäume  werden
durch  sie  zu  größerer  Fruchtbarkeit  angetrieben
und  erstarken  noch  in  ihrer  Widerstandsfähigkeit
gegen  die  Einwirkungen  von  Schädlingen,  die
infolgedessen  auch  weniger  Verheerungen  angerichtet
  haben,  als  dies  sonst  beobachtet  wurde.
In  Zukunft  sollen  deshalb  regelmäßig  größere
Mittel  für  Kunstdüngung  in  den  Etat  eingestellt
  werden,  um  die  ganze  Pflanzung  in  möglichst
  kurzer  Zwischenzeit  durchdüngen  zu  können.
Auch  die  Braunfäule,  der  schlimmste  Feind  des
Kakaos,  dem  in  früheren  Jahren  große  Mengen
von  Früchten  zum  Opfer  gefallen  sind,  machte
sich  nur  in  geringem  Umfange  bemerkbar.

Der  Kakaomarkt  lag  im  abgelaufenen  Jahre
für  die  Pflanzer  wiederum  sehr  ungünstig.  Die
Preise  fielen  von  54  —Xx  pro  Sack  im  Anfang  des
Jahres  sehr  bald  auf  48.7¼  ohne  sich  bisher
wesentlich  zu  erholen.  Ein  großer  Teil  unserer
Jahresproduktion  fand  wie  bisher  zu  besseren
Preisen  als  in  Hamburg  willige  Aufnahme  im
Ausland.  Leider  stößt  der  deutsche  Kakao  im
eigenen  Vaterlande  immer  noch  auf  große
Schwierigkeiten,  die  vermehrt  werden  durch  die
Tatsache,  daß  deutsche  Kolonialprodukte  in  Deutschland
  denselben  Zollsätzen  unterworfen  sind,  als
würden  sie  aus  einer  fremden  Kolonie  bei  uns
eingeführt.  Mit  großem  Danke  erkennen  wir
hierbei  die  Bemühungen  an,  die  seitens  des
Reichskolonialamts  im  letzten  Jahre  gemacht
worden  sind,  deutschem  Kolonialkakao  auch  als
Verpflegungsmittel  in  der  Armee  Eingang  zu
verschaffen.

Unsere  Kautschukbestände  sind  zum  weitaus
größten  Teil  als  Zwischenkultur  gepflanzt,  da-*)

  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1909.
        <pb n="609" />
        S  568  20

neben  besitzen  wir  aber  auch  einige  Hektare  in  sich
geschlossener  Kulturen.  Sie  umfassen  insgesamt:
etwa  160  000  Pflanzen;  hiervon  entfallen  auf
Kicktzria  100  OO00,  auf  Hevea  brasiliensis
60  000  Pflanzen.

Diese  beiden  Kautschukarten  scheinen  zu
Kulturzwecken  für  Kamerun  besonders  geeignet.
Die  bisher  angestellten  Versuche  haben  leider
immer  noch  zu  keinem  abschließenden  Urteil  geführt,
  in  welchem  Alter  mit  dem  Anzapfen  der
Bäume  ohne  Gefahr  für  deren  Wachstum  begonnen
  werden  darf.  Wir  sind  dauernd  bestrebt,
unsere  Erfahrungen  nach  dieser  Richtung  hin  zu
erweitern,  um  endlich  auch  zu  größeren  Zapfungen
übergehen  zu  können.

Die  bereits  im  letzten  Jahresbericht  angekündigten
  Versuche,  einen  Teil  der  auf  unserem
Pflanzungsgebiet  wildwachsenden  Olpalmen  auszunutzen,
  haben  dazu  geführt,  eine  Haakesche
Palmölaufbreitungsanlage  anzuschaffen,  die  noch
Ende  1909  in  Kakaohafen  aufgestellt  werden
konnte.  Wir  sind  dazu  übergegangen,  die  Olpalme
  nach  und  nach  auch  plantagenmäßig  aufzuforsten
  und  haben  zunächst  die  in  der  Nähe
unserer  Pflan  zungsbahn  sich  für  andere  Kulturen
als  ungeeignet  erwiesenen  Arcale  damit  bepflanzt.


Sämtliche  in  der  Pflanzung  goernteten
Planten  wurden  ausschließlich  zur  Arbeiterernährung
  verwandt.

Die  Geschäfte  hatten  unter  der  allgemeinen
schlechten  Konjunktur  zu  leiden.  Seit  Beginn
des  neuen  Jahres  macht  sich  eine  Besserung  der
wirtschaftlichen  Lage  in  dem  Schutzgebiet  bemerkbar,
  die,  wie  wir  hoffen,  auch  der  Handelsabteilung
  zustatten  kommen  wird.

Das  Gleisnetz  der  Pflanzungsbahn  umfaßt
  insgesamt  68  km.  Neugelegt  wurden  davon
  2  km.  Es  ist  beabsichtigt,  zur  Erschließung
der  jetzt  in  Ertrag  kommenden  nördlichen  Teile
unserer  Pflanzung  von  Molyko  aus  in  der
Richtung  auf  Moli  die  Bahn  durch  Aunschlußgleise
  weiter  auszubauen.

In  das  Berichtsjahr  fällt  auch  der  Antritt
einer  längeren  Inspektious=  und  Studienreise,
  die  der  Vorsitzende  des  Aufsichtsrats,  Prinz
Alfred  zu  Löwenstein,  zusammen  mit  den
Herren  Dr.  jur.  Hoesch  und  Kemner  nach
Kamerun  und  Sao  Thomé  unternommen  hat.
Die  Herren  unterzogen  hierbei  die  Pflanzung  in
allen  ihren  Teilen  einer  eingehenden  Besichtigung.
Es  fand  sich  auch  Gelegenheit,  die  übrigen
Kameruner  Pflanzungen  von  einiger  Bedentung,
sowie  größere  Plantagenunternehmungen  auf  den
portugiesischen  Inseln  Sao  Thomé  und  Prinzipe,
dem  Mutterlande  der  Kameruner  Kakaokultur,

 

näher  kennen  zu  lernen.  Eine  Fülle  beachtenswerter
  Vergleichsmomente  und  Anregungen
lohnten  diese  Reise.

1  1
*

Der  Rohüberschuß  beträgt  mit  182  989./7
Vortrag  670  332  JA¾  und  soll,  wie  folgt,  verwendet
  werden:  Abschreibungen  213  591  ,
8  v.  H.  Dividende  auf  2,8  Millionen  Mark,
Vorzugsaktien  =  224000./“,  Tantiemen  15  375./7
und  Vortrag  217  366./%¼  Die  200000.“  Stammaktien
  gehen  mithin  leer  aus.  Der  Landbesitz
der  Gesellschaft  stand  Ende  1909  mit  803  321./
zu  BMch;  ferner  wurden  bewertet:  Pflanzungen
mit  2  Millionen  Mark,  Inventar,  Palmölwerk,
Gebäude,  Bahnanlagen  mit  1  136  680  %
Waren  mit  194  763/4.  Dabei  verfügte  die  Gesellschaft
  über  461  663./4  Bankguthaben  und
Kasse.

Deutsche  Kautschuh-Ahtiengesellschaft  Berlin  und
Kamerun.“)
Pflanzungsabteilung.

Die  Pflanzungen  haben  sich  auch  in  diesem
Jahre  befriedigend  entwickelt;  Schädlinge  sind
neunenswert  nicht  aufgetreten.

Der  Bestand  unserer  Kulturen  am  31.  Dezember
  1909  ist  aus  nachstehender  Tabelle  ersichtlich:


Kuliuren:  Bebaute  Fläche:

Kakao  alleinstehend.  119,0  h
Kautschuk  -  301,8  —
Kola  -  1.0  —
Kautschuk-Kakao  .1004,9  —
Kautschuk-Kola  16,5
Kakao-Kola  46,0

außerdem  waren  noch  295  ha,  zum  Teil  zwischen
den  oben  angeführten  Kulturen,  zum  Teil  alleinstehend
  mit  Planten  bepflanzt.  An  Wegen  wurden
etwa  4000  Kolapflänzchen  ausgesetzt.

Ende  der  laufenden  Pflanzungsperiode  1909/10
werden  auf  Grund  der  zum  Teil  fertigen  Neuschläge
  etwa  150  ha  neu  bepflanzt  sein.

Ernte.

Kakao.  Im  vergangenen  Jahre  sind  5  jährig
und  darüber  erst  etwa  284,5  ha  gewesen.  Die
Ernte  pro  1909  betrug  1943,13  Doppelzentner.
Der  Verkaufspreis  betrug  im  Durchschnitt  101,80./(
pro  Doppelzentner.  Der  Kakaomarkt  lag  auch
im  vergangenen  Jahre  für  den  Produzenten
wenig  günstig.  Die  Aussicht  auf  Besserung  der
Verhältnisse  erscheint  gering.

 

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1909.
        <pb n="610" />
        S  569  20

Die  Kakaoerträge  der  einzelnen  Jahre  sind
aus  nachstehender  Tabelle  ersichtlich:

 

 

Zahl  der  5-Größe  der  Durchschnitts-Erntejahr
  ähr.  u.  älte-  Ernte  erlös
ren  Hektare  50  Kilo-Säcke  pro  100  kg
1907  110,.0  1329  182,50
1908  216.0  2698  106,14  =
1909  248,5  3886  101,80  -- 



 

 

Die  Ernte  wurde  in  Verbindung  mit  Sonnentrochnung
  in  fünf  Mayfarth-Dörr-Apparaten  aufbereitet.
  "

Kautschuk.  Bei  der  Kickria  ist  in  diesem
Jahre  mit  Zapfversuchen  in  geringem  Umfange
begonnen  worden.  Wenn  auch  ein  abschließendes
Urteil,  von  wann  ab  und  wie  oft  im  Jahre  die
Bäume  anzuzapfen  sind,  noch  nicht  vorliegt,  erscheint
  doch  als  feststehend,  daß  die  Zapfarbeit
bei  der  Kickria  im  Vergleich  zu  der  bei  der
Hevea  notwendigen  erheblich  geringer  ist,  insbesondere
  auch  geringere  Anforderungen  an  die
Geschicklichkeit  der  Arbeiter  stellt.  Die  Probezapfungen
  ergaben  53,75  kg  Kautschuk.  Es
wurde  ein  Preis  von  bis  zu  12,50  „7  pro  Kilogramm
  erzielt.  Inzwischen  sind  jedoch  bessere
Aufbereitungsmethoden  gefunden  worden,  sodaß
zu  erwarten  steht,  daß  der  Preisunterschied
zwischen  dem  Kickriaprodukt  und  dem  der  Hevea
sich  noch  weiter  verringert.

Kola.  Die  Kultur  ist  noch  nicht  in  ertragssahigem
  Alter.
Planten.  Der  Ertrag  wurde  größtenteils

zur  Verpflegung  unserer  Arbeiter  verwandt.  Ein
kleines  Quantum  wurde  verkauft.

Olpalmen.  Eine  Zählung  ergab  etwa  10000
tragende  Olpalmen  auf  unserem  Gebiet,  deren
Früchte  zunächst  unseren  Arbeitern  zugute  kommen.
Da  bereits  von  anderer  Seite  Versuche  zur  maschinellen
  Aufbereitung  der  Palmfrüchte  im  Gange
sind,  werden  wir  deren  Ergebnisse  über  die  größere
oder  geringere  Zweckmäßigkeit  der  einzelnen  dabei
angewandten  Systeme  abwarten,  um  alsdann
ebenfalls  der  Verwertung  unserer  Palmenerträge
näherzutreten.

Handelsabteilung.
Von  der  Hauptfaktorei  Duala  aus  betrieben

wir  Handel  in  der  Umgegend  von  Duala,  sowie

auf  unserer  Pflanzung.  Geführt  wurden
ausschließlich  Artikel  für  Eingeborene.
wurden  Palmkerne,  Palmöl,  Ebenholz,  sowie
etwas  Elfenbein,  Kautschuk  und  Kakao.  Das  Ergebnis
  dieser  Abteilung  war  Anfang  des  Jahres
weniger  befriedigend,  besserte  sich  jedoch  gegen
Jahresende.  Als  Nebenbetrieb  errichtete  die
Handelsabteilung  eine  kleine  Seifensiederei,  die

fast
Exportiert

 

erst  ausgangs  des  Jahres  mit  einer  regelmäßigen
Produktion  beginnen  konnte.

1  uG
1

Auf  der  Pflanzung  wurden  ein  neues  Krankenhaus,
  —  das  alte  ist  in  ein  Handwerkerhaus
umgebaut  worden  —  ein  Doysenterie-Isolierhaus,
ein  Vorwerkshaus,  drei  Arbeiterhäuser  und  ein
kleines  Magazin  gebaut.  Durchschnittlich  waren
in  der  Pflanzungsabteilung  7  bis  8  Beamte  angestellt.
  Die  Handelsabteilung  beschäftigte  durchschnittlich
  4  europäische  Beamte.  Im  Durchschnitt
beschäftigen  wir  847  Arbeiter.  Der  Gesundheitszustand
  unter  denselben  war  im  allgemeinen
günstig.

Die  Pflan  zungsbahn  wurde  weiter  ausgebaut
und  mit  der  Legung  eines  Gleises  nach  dem
Mungofluß  begonnen.  Da  es  für  die  nächstjährigen
  Transporte  nach  dem  Mungo  ausreichen
dürfte,  haben  wir  auch  auf  dieser  Strecke  das
Einschienensystem  gewählt.  Der  Unterbau  ist
jedoch  bereits  so  angelegt,  daß  der  Zufügung
einer  Parallelschiene  nichts  im  Wege  steht,  falls
gesteigerte  Ansprüche  späterhin  ein  zweischieniges
Gleis  erforderlich  machen.  Insgesamt  waren
Ende  des  Jahres  11,1  km  Gleis  betriebsfertig.

Bilanz.

Dem  Pflanzungskonto  wurden  nur  Kosten  zugeschrieben,
  welche  bei  Bepflanzung  und  Erhaltung
der  noch  nicht  tragenden  Bestände  direkt  oder  indirekt
  entstanden,  während  die  Kosten  zur  Erhaltung
  der  tragenden  Bestände,  sowie  der  Ernte,
dem  Produktenkonto  belastet  sind.

Von  dem  laut  Bilanz,  nach  Abschreibungen
in  Höhe  von  21923  J,  bei  einem  Gewinnvortrag
  von  4021  J/¾  verbleibenden  Reingewinn
von  105  491  schlagen  wir  vor,  50  000
zur  Dotierung  des  gesetzlichen  Reservefonds  zu
verwenden,  50  0O000  “  einem  Reservefond  für
Transportmittel  zu  überweisen  und  5  491.  auf
neue  Rechnung  vorzutragen.

Eine  Dividende  auf  das  nom.  2½  Millionen
Mark  betragende  Aktienkapital,  auf  das  254  750./
noch  nicht  eingezahlt  sind,  kann  also  nicht  ausgeschüttet
  werden.  Aus  der  Bilanz  ist  zu  ersehen,
daß  die  Pflanzungen  Ende  1909  mit  1  692  534./
zu  Buch  standen,  ferner  die  Faktoreigrundstücke,
Gebäude,  Inventar,  Flußfahrzeuge  und  Bahnanlage
  usw.  mit  zusammen  202  293.J.  Die  Produktenbestände
  der  Handelsabteilung  (61  427./0)
und  der  Pflanzung  (134  036  .//0  sind  inzwischen
größtenteils  verkauft  worden.  Der  Bestand  der
Handelsabteilung  an  Waren  in  Rohprodukten
figuriert  mit  91919  J/¼7  in  der  Bilanz.  Kasse  und
Bankguthaben  bezifferten  sich  auf  235  620  .77.
        <pb n="611" />
        W  570  5

Kautschuh-Dflan  gzung  „Oeanja“  K.  6.
Berlin  und  Ramerun.“)

Pflanzung.

Das  Unternehmen  entwickelte  sich  im  abgelaufenen
  Jahre  befriedigend.  Schädlinge  sind
in  den  Kulturen  nicht  neunenswert  auf#getreten.

Der  Stand  unserer  Pflanzung  war  am  31.  Dezember
  1909  folgender:  Kautschuk  alleinstehend
254,52  ha,  Kakao  alleinstehend  40  ha,  Kautschuk-Kakao
  103,6  ha,  Kola  alleinstehend  5,75  ha.

Außerdem  waren  noch  87,1  ha  zum  Teil
zwischen  den  oben  aufgeführten  Kulturen,  zum  Teil
alleinstehend  mit  Planten  bepflanzt.

Ende  der  laufenden  Pflanzperiode  1909/10
werden  auf  Grund  der  zum  Teil  fertigen  Neuschläge
  etwa  200  ha  neu  bepflanzt  sein,  und
zwar  hauptsächlich  mit  Hevea-Kakao-Mischkultur
und  etwas  Kola.

Ernte.

Kakao.  Obgleich  die  in  dem  abgelaufenen
Jahre  tragenden  50  ha  Kakao  erst  fünfjährig
wurden,  hatten  wir  bereits  eine  Ernte  von
269,82  Doppelzentnern.  Der  Kakaomarkt  liegt
andauernd  schwach  ohne  Aussicht  auf  Besserung.
Die  Ernte  wurde  in  einem  größeren  und  einem
kleineren  Mayfarth-Dörrapparat  aufbereitet.

Kautschuk.  Beim  weiteren  Auslichten  der
eng  gepflanzten  Bestände  wurden  bei  Zapfversuchen
125,5  kg  Kautschuk  gesammelt.  Wir  erzielten
einen  Preis  von  bis  zu  12  “  pro  Kilogramm.
Da  inzwischen  bessere  Aufbereitungsmethoden  gefunden
  wurden,  sind  wir  zur  Annahme  berechtigt,
daß  der  Unterschied  zwischen  der  Bewertung  des
Kickria=  und  Hevea-Produktes  sich  noch  weiter
verringern  wird.

1  1
*

Auf  der  Pflanzung  waren  im  Berichtsjahre
zwei  Beamte  beschäftigt,  die  Arbeiterzahl  betrug
im  Durchschnitt  233  Mann.  Das  Direktionshaus
wurde  fertiggestellt.  Außerdem  wurden  gebaut:
ein  Kakaohaus,  ein  Gärhaus  und  einige  kleinere
Wirtschuaftsgebäude.

Dem  Land=  und  Pflanzungskonto  wurden  nur
die  Kosten  zugeschrieben,  welche  bei  Bepflanzung
und  Erhaltung  der  noch  nicht  tragenden  Kulturen
direkt  oder  indirekt  entstanden,  während  die  Kosten
zur  Erhaltung  der  tragenden  Bestände  sowie  der
Ernte  dem  Produktenkonto  belastet  sind.

Mit  Rücksicht  auf  das  Inkrafttreten  der  erhöhten
  Stempelsteuer  auf  Aktien  zahlten  wir  bereits
im  Berichtsjahre  den  vollen  Aktienstempel  auf
das  erhöhte  Kapital  und  haben  zur  Deckung  des
hierfür  benötigten  Betrages  von  6000  J/,  wie

 

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1909.

 

im  vorjährigen  Geschäftsbericht  ausgeführt,  den
Reservefonds  herangezogen.

Von  dem  laut  Bilanz  verbleibenden  Reingewinn
  von  26134  /¾  schlagen  wir  vor,  15.000  /(
dem  Reservefonds  zu  überweisen  und  11  134./°
auf  neue  Rechnung  vorzutragen.  Auf  das  mit
752  600  „/4  eingezahlte  Aktienkapital  entfällt  eine
Dividende  mithin  nicht.  Aus  der  Bilanz  heben
wir  hervor,  daß  das  Land  und  die  Pflanzungen
Ende  1909  mit  669  545  bewertet  sind.  An
Kasse  und  Bankguthaben  waren  118  200  „(  vorhanden.
  Die  mit  19  461  /  eingestellten  schwimmenden
  und  versandfähigen  Produkte  sind  inzwischen
  verkauft  worden.

Deutsch-Westafrikanische  Bank  ’..

Die  Erwartungen  bezüglich  der  Aussichten
für  das  abgelaufene  Geschäftsjahr  haben  sich  erfreulicherweise
  zum  größten  Teil  erfüllt.  Für  die
Entwicklung  unserer  Tätigkeit  war  es  von  wesentlicher
  Bedeutung,  daß  wir  infolge  der  im  vorigen
Jahre  beschlossenen  und  vom  Reichskolonialamt
bzw.  Reichskanzler  genehmigten  Satungsänderungen
  bei  der  Gewährung  von  Darlehen
und  der  Diskontierung  von  Wechseln  freiere  Hand
hatten.  Wir  sind  dadurch  in  die  Lage  gesetzt
worden,  den  Handelsfirmen  der  Schutzgebiete  die
zum  Ankauf  der  an  den  Markt  kommenden  Produkte
  benötigten  Gelder  in  umfassendster  Weise
zur  Verfügung  zu  stellen.  Dies  war  bei  der
außerordentlich  günstigen  Konjunktur,  welche  in  der
zweiten  Hälfte  des  vergangenen  Jahres  für  die
hauptsächlichsten  Ausfuhrartikel,  Kautschuk  und
Olprodukte,  einsetzte,  von  großer  Wichtigkeit  und
entsprechendem  Nutzen  für  beide  Teile.

Nach  den  vorliegenden  statistischen  Ziffern  hat
im  Jahre  1909  in  beiden  Schutzgebieten,  Kamerun
und  Togo,  sowohl  die  Ausfuhr  wie  die  Einfuhr,
wenn  auch  letztere  in  weniger  starkem  Maße,
eine  Steigerung  erfahren.

Unter  den  Ausfuhrziffern  erscheint  als  einzige
Ausnahme  diejenige  für  Togo-Mais  mit  einem
ganz  erheblichen  Rückgange.  Diese  bedeutende
Abnahme  der  Maisausfuhr  beziehungsweise  der
Maisernte  in  Togo  ist  auf  verschiedene  Ursachen
zurückzuführen:  die  Perioden  ausgiebiger  Niederschläge
  lagen  für  das  Wachstum  des  Mais  nicht
so  günstig  verteilt  wie  in  den  Vorjahren;  während
der  letzteren  war  das  Land  wohl  nicht  sachgemäß
bebaut  worden,  so  daß  jetzt  bereits  eine  gewisse
Erschöpfung  des  Bodens  zu  konstatieren  sein  soll,
und  schließlich  boten  die  erheblich  gestiegenen
Preise  für  Palmkerne  und  Palmöl  den  Ein- 



*)  Aus  dem  V.  Geschäftsbericht  für  1909.
        <pb n="612" />
        S  571  20

geborenen  mehr  Anreiz,  diese  Produkte  auf  den
Markt  zu  bringen.

Bei  der  gesteigerten  Nachfrage  nach  diesen
Hauptprodukten  fanden  die  auch  in  dem  benachbarten
  Dahomey  vertretenen  Togofirmen  vielfach
Gelegenheit,  auch  für  ihre  dort  bewirkten  Ankäufe
  die  Dienste  unserer  Niederlassung  in  Lome
in  Anspruch  zu  nehmen,  und  da  gleichzeitig  ein
verstärkter  Handel  der  Eingeborenen  und  Euro-=päer
  mit  der  Goldküste  sich  entwickelte,  konnten
die  Umsätze  unserer  Niederlassung  in  Lome  eine
weitere  Steigerung,  von  etwa  24½  Millionen
Mark  auf  etwa  30  Millionen  Mark,  erfahren.

Hand  in  Hand  damit  ging  eine  allmähliche
Erhöhung  der  unserer  genannten  Niederlassung
anvertrauten  Depositen=  und  Spargelder  von
etwa  112  000  “  auf  etwa  233  000  /7,  obwohl
die  beabsichtigte  Eröffnung  der  besonderen,  unter
Aufsicht  des  Gouvernements  stehenden  Sparkasse
bis  Mitte  1910  verschoben  werden  mußte.  "

Die  Anzahl  der  Kontokorrent=  und  Depositenkonten
  in  Lome  ist  im  abgelaufenen  Jahre  weiter
von  170  auf  250  gestiegen.

Bei  unserer  Niederlassung  in  Duala  ist  sowohl
  die  Umsatzziffer  wie  auch  die  Anzahl  der
geführten  Konten  in  noch  erheblicherem  Maße
gewachsen.  Der  Umsatz  auf  einer  Seite  des
Hauptbuchs  stieg  nämlich  von  14  auf  etwa  23
Millionen  Mark,  und  die  Zahl  der  Kontokorrentund
  Depositenkonten  belief  sich  Ende  1909  auf
295  gegenüber  182  Ende  1908.  Die  letztere
Steigerung  entfällt  in  der  Hauptsache  auf  die
Privatkundschaft:  Offiziere,  Beamte  und  Handelsangestellte,
  welche  sich  alle  gern  die  Annehmlichkeiten
  der  Bankverbindung  für  ihren  geldlichen  Verkehr
  untereinander  und  mit  dem  Heimatlande
sichern.

Die  Steigerung  der  Umsätze  in  Duala  ist  auf
die  stärkere  Inanspruchnahme  des  Wechselkredits
und  der  Barmittel  der  Bank,  welche  durch  die
besonders  im  Südbezirk  großen  Gummizufuhren
bedingt  war,  sowie  auf  den  fortdauernden  Geldbedarf
  für  die  verschiedenen  Bahnbauten  zurückzuführen.


In  bezug  auf  den  Einfluß  der  letzteren  auf
die  Hebung  von  Handel  und  Verkehr  haben  sich
die  in  unserem  vorjährigen  Bericht  ausgesprochenen
Hoffnungen  bereits  teilweise  erfüllt.  Die  Bahnbauten
  sind  inzwischen  rüstig  weiter  fortgeschritten.
Der  Verkehr  und  die  Betriebseinnahmen  auf  den
Linien  Lome—Palime  und  Lome  —  Anecho  sind
in  steter  Entwicklung  begriffen.

Es  steht  zu  hoffen,  daß  mit  der  fortschreitenden
Erschließung  der  beiden  Schutzgebiete  durch  den
Bahnbau  Handel  und  Verkehr  eine  weitere  Belebung
  erfahren,  und  dabei  auch  unsere  Niederlassungen
  Gelegenheit  zu  neuen  nutzbringenden

 

Transaktionen  finden,  besonders  wenn  die  günstige
Konjunktur  für  eine  Reihe  der  hauptsächlich  in
Betracht  kommenden  Produkte  anhält.  Zur  Zeit
sind  in  dieser  Beziehung  die  Aussichten  für  das
laufende  Jahr  recht  befriedigende.

Die  im  abgelaufenen  Jahre  erzielten  Mehreinnahmen
  an  Provisionen,  Zinsen  und  Diskont
wurden  leider  aufgezehrt  durch  die  höheren
Passivzinsen,  welche  wir  auf  die  angewachsenen
Guthaben  von  längerer  Dauer  zu  gewähren
hatten,  und  durch  die  größeren  Aufwendungen
für  Gehälter  und  andere  Betriebsspesen.

**.  **.
**.

Der  Reingewinn  betrug  einschließlich  35  097./7
Vortrag  153  820  +.  Davon  erforderten  Handlungsunkosten
  und  Abschreibungen  70  080  ¾,
8  v.  H.  Dividende  auf  das  erst  mit  25  v.  H.  eingezahlte
  Gesellschaftskapital  von  nom.  1  Million
Mark  =  20  000  /4,  Tantieme  3864  /%  UÜberweisung
  an  die  Reserve  B  25  000  J/(,  so  daß
34  876  “  Vortrag  bleiben.  Die  Reserven  A
und  B  enthalten  nunmehr  im  ganzen  100  000  .7J7.
In  der  Bilanz  per  31.  Dezember  1909  stehen
den  3  927  538  .  Kreditoren  und  425  759  7
Depositen  u.  a.  gegenüber:  Kasse  959  343  M,
Bankguthaben  2  925  682  ./7,  sonstige  Debitoren
237578  /“  und  Wechsel  917748  .7.

Deutsche  RKfrika-Banh  K.  6.“)

Das  Jahr  1909  stand  im  südwestafrikanischen
Schutzgebiet  ganz  überwiegend  unter  dem  Zeichen
der  Diamantenfunde.

Wenn  zu  diesen  letzteren  während  des  Berichtsjahres

  neue  Fundstätten  in  größerem  Umfange
auch  nicht  hinzugetreten  sind,  so  ist  doch  nunmehr
über  die  Bedeutung  der  Diamantenproduktion
für  die  Kolonie  Klarheit  gewonnen.  Sie  läßt
sich  dahin  zusammenfassen,  daß  auf  eine  ganze
Reihe  von  Jahren  hinaus  ein  weiteres  Rohprodukt,
  neben  dem  Kupfer,  gewonnen  ist,  welches
den  sofortigen  nutzbringenden  Export  in  größerem
Maßstabe  zuläßt.
Dhadurch  ist  der  wirtschaftlichen  Hebung  der
Kolonie,  welcher  bei  der  naturgemäß  nur  sehr
langsam  möglichen  Entwicklung  der  Farmwirtschaft
  zunächst  enge  Grenzen  gezogen  waren,  eine
plötzliche  ungeahnte  Förderung  zuteil  geworden,
sowohl  in  direkter  Beziehung  durch  namhafte  Erhöhung
  der  Exportziffern,  als  auch  indirekt  durch
das  lebhafte  Interesse,  das  der  weiteren  Prospektierung
  des  Landes  nun  seitens  des  heimischen
Kapitals  zugewendet  wurde.

*)  Aus  dem  Bericht  für  das  4.  Geschäftsjahr  (1909).
        <pb n="613" />
        Um  eine  möglichst  günstige  Verwertung  der
Diamantenproduktion  zu  erzielen,  wurde  der  Verkauf
  durch  Begründung  der  Regie-Gesellschaft  in
einer  Weise  geregelt,  welche  gegenüber  den
mächtigen  Vereinigungen,  die  bisher  den
Diamantenmarkt  beherrschten  und  manipulierten,
der  deutschen  Produktion  Selbständigkeit  und  Bewegungsfreiheit
  sichert.

Unsere  Bank  hat  die  Vertretung  für  die
Diamanten-Regie-Gesellschaft  in  der  Kolonie  übernommen,
  derart,  daß  sie  alle  geförderten  Steine
entgegennimmt  und  nach  Deutschland  zur  Versendung
  bringt,  während  sie  gleichzeitig  die
reglementmäßigen  Vorschüsse  bzw.  Anzahlungen
für  Rechnung  der  Regie  leistet.

Für  die  weitere  Erschließung  des  Landes  von
erheblicher  Bedeutung  ist  die  nunmehr  in  greifbare
  Nähe  gerückte  Erbauung  der  Nordsüdbahn
Windhuk  —  Gibeon  —  Keetmanshoop,  ferner  der
Kauf=  und  Pachtvertrag  über  die  Otavibahn
zwischen  dem  Kolonialfiskus  und  der  Otavi-Gesellschaft.


Im  Süden  wurde  die  Bahnstrecke  Seeheim—
Kalkfontein  vollendet.

In  anderer  Hinsicht  ist  die  Einführung  des
Prinzips  der  Selbstverwaltung,  zunächst  durch
Errichtung  kommunaler  Verwaltungskörper,  bemerkenswert
  als  ein  Schritt  auf  dem  Wege  zur
finanziellen  Unabhängigkeit  der  Kolonie  vom
Mutterlande.

Das  Geschäft  der  Bank  hat  sich  befriedigend
angelassen.  Insbesondere  in  Lüderitzbucht  haben
sich  die  Umsätze,  im  Zusammenhang  mit  der
Regie-Vertretung  und  sehr  lebhaftem  Geschäft  in
Kolonial=  und  Diamanten-Werten,  erheblich  gesteigert,
  wobei  allerdings  zu  berücksichtigen  ist,
daß  die  sprunghafte  Ausdehnung  des  letzteren

 

572  20

Geschäftszweiges  aller  Voraussicht  nach  nur  eine
vorübergehende  sein  wird.

Immerhin  bedang  das  Anwachsen  des  Geschäfts
  in  Lüderitzbucht  eine  Vermehrung  der  Zahl
der  Beamten;  wir  sahen  uns  aus  diesem  Grunde
veranlaßt,  zwei  kleinere  Grundstücke  als  Reserve
für  die  Errichtung  von  Beamtenwohnungen  zu
erwerben,  während  wir  auf  dem  alten  Platz  ein
Beamtenwohnhaus  errichteten,  um  in  unserem
Bankgebäude  weiteren  Raum  für  Geschäftszwecke
zu  schaffen.

In  Swakopmund  ist  unser  neues  Bankgebäude
im  Berichtsjahr  fertiggestellt  und  bezogen  worden.

Wir  haben  auf  Bankgebäude  im  Jahre  1909
den  Betrag  von  insgesamt  35  000  .  abgeschrieben.


Leider  sind,  entsprechend  unserem  Hinweis
in  unserem  vorigjährigen  Bericht,  die  Geschäftsunkosten
  weiterhin  in  erheblichem  Umfange  gestiegen;
  sie  erforderten  in  Hamburg  14  310  ½
und  in  Deutsch-Südwestafrika  267940..  Hiernach
  ergab  sich  einschl.  3978.¾“  Vortrag  ein
Reingewinn  von  66  105.  zu  folgender  Verwendung:
  15  000  Rücklage  in  den  gesetzlichen
  Reservefonds;  15  000  .  Rücklage  in  die
Spezialreserve;  30  000  .“  Dividende  von  8  v.  H.
auf  das  eingezahlte  Kapital  von  500  000  .
(davon  250  000  mit  Dividendenberechtigung  ab
1.  Juli  1909);  1304.7¾  Tantieme  und  4801.10
Vortrag.

In  der  Bilanz  vom  31.  Dezember  1909
standen  den  Hauptverpflichtungen,  nämlich  Depositen

  auf  Termine  mit  1  164  705  +  und
Giroeinlagen  sowie  Kreditoren  mit  zusammen
4  189  002  an  Aktiven  u.  a.  gegenüber:

Kasse  und  Bankguthaben  4  310  103  ¼,  Wechsel
320  234  Wertpapiere  54  207  7  und
Debitoren  1  029  655  7.

 

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

AKussichten  auf  die  Baumwollernte  Mittelasiens  zu
«  endema11910«)

Im  Gegensatz  zu  den  zwei  vorhergehenden
Jahren  erwies  sich  das  Jahr  1909  für  die  Be—
völkerung  von  Mittelasien  als  sehr  günstig.  So—
wohl  die  Baumwollernte  von  1909  als  auch  die
Preise  waren  in  der  Kampagne  1909/10  so  genügend
  hoch,  daß  die  arbeitsame  Bevölkerung
Turkestans  die  Ausfälle  der  vorhergehenden
weniger  günstigen  Baumwollernten  ersetzen  konnte.
Im  Frühjahr  1909  hatte  die  Bevölkerung  Mittel-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910.  S.  520.

 

asiens  alle  ihre  letzten  Kräfte  daran  gesetzt,  um
nach  Möglichkeit  die  sehr  günstigen  Witterungsverhältnisse
  auszunutzen.  Diese  Anstrengungen
sind  von  einem  so  bedeutenden  Erfolge  gekrönt
worden,  daß  die  turkestanischen  Baumwollpfleger
ihre  Schuldbeträge  bei  den  großen  Firmen  stark
vermindern  konnten.  Demnach  begann  die  neue
Periode  der  Aussaat  1910  bei  einer  günstigeren
wirtschaftlichen  Lage  der  Bevölkerung,  die  wiederum
  dadurch  die  Möglichkeit  erhalten  hat,  Kredit
in  dem  für  sie  erforderlichen  Umfange  zu
nehmen.  Jene  Schwierigkeiten,  die  bei  der  Bewilligung
  von  Geld  im  Jahre  1909  gemacht
        <pb n="614" />
        E  573  20

wurden,  kommen  dieses  Jahr  gar  nicht  vor.
Jetzt  hat  vielmehr  die  Bevölkerung  einen  recht
ausgedehnten  und  zugänglichen  Kredit  erhalten.
Vielfach  sind  sogar  Vorschüsse  auf  die  Ernte  von
1910  in  den  letzten  Monaten  1909  bewilligt
worden,  was  beweist,  daß  die  Steigerung  des
Kredits  auch  für  die  Kreditgeber  selbst  von  Bedeutung
  ist,  die  auf  diese  Weise  sich  eine  gewisse
Menge  Baumwolle  im  Jahre  1910  sicher  stellen
wollten.  Das  Interesse  für  den  Baumwollbau
im  Jahre  1910  ist  noch  durch  den  Umstand  gesteigert
  worden,  daß  die  Qualität  der  Baumwolle
der  vorjährigen  Ernte  sehr  hoch  war;  es  machte
nämlich  die  Menge  der  Ware  I.  Sorte  90  v.  H.
der  Ernte  aus,  was  bei  den  im  allgemeinen
hohen  Preisen  für  die  Faser  auch  zu  einer  Vergrößerung
  der  Baumwollanbaufläche  geführt  hat.

Die  vorjährige  Ernte  hat  ein  sehr  gutes
Saatmaterial  geliefert  und  überall  waren  genügende
  Mengen  von  Baumwollsamen  vorhanden.
Wasser  ist  auch  überall  in  ausreichenden  Mengen
vorhanden.

Was  die  klimatischen  Bedingungen  des  diesjährigen
  Frühlings  anbelangt,  so  macht  sich  hier
ein  Unterschied  gegenüber  dem  vorigen  Jahre
1909  bemerkbar.  Abgesehen  davon,  daß  das
Frühjahr  in  Mittelasien  sich  in  diesem  Jahr  verspätet
  hat,  hielt  im  Laufe  des  März  hier  kaltes
Wetter  an.  In  Kokand  war  am  5.  März  Schnee
gefallen.  Die  Feldarbeiten  wurden  in  diesem
Jahr  daher  später  als  im  Jahre  1909  begonnen,
wobei  diese  auch  noch  durch  Regenfälle  verzögert
wurden.  Zum  Glück  war  jedoch  diese  Verzögerung
in  der  Entwicklung  der  Baumwollstauden  in
Mittelasien  nicht  groß  und  kann  durch  die  nachfolgenden
  günstigen  Witterungsverhältnisse  leicht
eingeholt  werden.  Dafür  hat  aber  die  für  Rußland
  sehr  erwünschte  Vergrößerung  der  Anbansläche
  stattgefunden,  besonders  in  Anbetracht  der
unbestimmten  Aussichten  auf  die  Baumwollernte
in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.

(Nach  der  Torg.  Prom.  Guzeta  v.  2.  Juni  1910  u.  St.)

Stand  der  Baumwollsaaten  in  figvpten  im  Mal  1910.

Es  bestätigt  sich,  daß  die  Baumwollanbaufläche
  in  Unterägypten  nur  wenig  größer  ist  als
im  Vorjahre.  Die  Temperatur  im  Mai  war
freilich  ungleichmäßig,  hat  aber  die  Entwicklung
der  jungen  Baumwollpflanzen  nicht  verzögert;
ihr  Aussehen  ist  gesund  und  kräftig.  Der  Stand
der  Pflanzen  ist  normal;  nach  Mitteilungen
einiger  Berichterstatter  sind  sie  etwas  zurückgeblieben.
  Die  Neubestellungen  sind  seit  Mitte  Mai
vollendet.  Vereinzelt  sind  Würmer  aufgetreten
in  der  Provinz  Dakahlieh.  Die  Regierung  hat

 

aber  sofort  bei  deren  Erscheinen  energische  Maßregeln
  zu  ihrer  Vernichtung  ergriffen.  Wasser  ist

genügend,  selbst  reichlich  vorhanden.

Die  Berichte  von  Oberägypten  und  Fayoum
sind  zufriedenstellend.  Die  jungen  Pflanzen  sind
in  gutem  Zustande,  obgleich  sie  gegenüber  dem
Vorjahre  etwas  zurückgeblieben  sind.

(Bericht  der  Alexandria  General  Produce  Associntion
vom  3.  Juni  1910.)

Der  Cissaboner  kakaomarht  im  Mai  1910.“)

Die  seit  einigen  Monaten  im  Lissaboner  Kakaogeschäft
  herrschende  Stille  hat  auch  den  ganzen
Monat  Mai  angehalten.  Es  ist  keine  Nachfrage,
so  daß  nur  wenige  Verkäufe  abgeschlossen  sind.
Der  Preis  ist  auf  38350  Reis  für  15  kg  zurückgegangen,
  doch  soll  in  den  letzten  Tagen  38400  Reis
bezahlt  worden  sein,  obgleich  dieser  Preis  vom
Auslande  noch  nicht  geboten  worden  ist.

Im  Mai  1910  (und  1909)  betrug  die  Zufuhr
  39  865  (34  445)  Sack,  die  Ausfuhr  19  388
(16  024)  Sack,  der  Vorrat  am  31.  136  934
(81  149)  Sack.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  4.  Juni  1910.)

Rakaoernte  in  Bahia.

Der  Ertrag  der  letzten  Kakaoernte  des  Staates
Bahia,  die  vom  1.  Mai  1909  bis  30.  April  1910
gerechnet  wird,  hat  nach  der  sorgfältig  geführten
Statistik  einer  hiesigen,  am  Kakaohandel  interessierten
  Firma  484  739  Sack  à  60  kg  netto  betragen.


Der  Hauptkakaoplatz  des  Staates  Bahia,
Ilhéos,  hat  davon  275  000  Sack  geliefert,  dann
folgen  Belmonte  mit  91  500,  Cannavieiras  mit
72  600  und  Rio  Contas  mit  20  700  Sack.  Geringere
  Mengen  wurden  angebracht  von  Santarem,
  Valenga,  Porto  Seguro  und  anderen
Plätzen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsuls  in  Bahia.)

k##kaücausfuhr  aus  dem  Rmazonas-Gebiet  1909
und  Ernteaussichten  für  1910.

Während  des  Jahres  1909  gelangten  aus
dem  Amazonas-Gebiet  die  folgenden  Mengen  zur
Verladung:  von  Parä  3704  Tons,  von  Manäos
195  Tons,  von  Itacoatiara  931  Tons,  zusammen
4830  Tons  gegen  3277  Tons  im  Jahre  1908.
Es  ergibt  sich  somit  für  1909  eine  Zunahme  der
Produktion  von  1553  Tons.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  475.
        <pb n="615" />
        W  574  2d0

Die  Aussichten  für  die  Ernte  des  Jahres
1910  scheinen  nicht  besonders  günstig  zu  sein.
Nicht  allein  der  Umstand,  daß  die  hohen  Gummipreise
  eine  starke  Abwanderung  der  in  Kakaodistrikten
  beschäftigten  Arbeiter  in  die  nahe  gelegenen
  Gummiwaldungen  bedingen,  auch  die
Tatsache,  daß  die  diesjährige  Regenzeit  besonders
heftig  auftritt,  wodurch  die  Kakaoblüte  stark  beeinträchtigt
  worden  ist,  lassen  auf  eine  kleine  Ernte
schließen.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Par#
vom  1.  Mai  1910.)

OMaisproduktion  und  ausfuhr  Transvaals  1910.

Das  Landbau-Ministerium  in  Pretoria  macht
bekannt,  daß  die  diesjährige  Maisproduktion  des
Transvaal  auf  2  600  000  Sack  geschätzt  wird.
Der  Eigenverbrauch  des  Landes  wird  auf
2  000  000  Sack  veranschlagt,  so  daß  600  000  Sack
für  den  Export  übrig  bleiben  würden.

Es  handelt  sich  hier  um  Säcke  von  200  engl.
Pfund  Reingewicht  (ungefähr  90½⅛  kg).
(Bericht  des  Handelssachverständigen  beim  Kaiserl.
Konsulat  in  Johannesburg.)

 

Straußenzucht  in  Britisch-Südafrika.

Die  großen  Erfolge,  die  in  der  Kapkolonie
mit  der  Straußenzucht  erzielt  worden  sind,  haben
verschiedene  Farmer  in  Natal  bewogen,  auch  dort
mit  dieser  Industrie  einen  energischen  Anfang  zu
machen.  In  der  Kapkolonie  scheint  man  sich
hierdurch  etwas  beunruhigt  zu  fühlen;  die  Cape
Times=  weist  indes  darauf  hin,  daß  aus  dem
Vorgehen  Natals  auf  der  einen  Seite  ein  Gewinn
für  ganz  Britisch-Südafrika,  auf  der  andern  Seite
aber  auch  kein  Schaden  für  die  Kapfarmer  zu  erwarten
  sei,  falls  in  Natal  nur  Vögel  bester  Qualität
  gehalten  würden.  Die  Hauptgefahr  liege  in
der  Überproduktion  minderwertiger  Federn,
während  fast  alle  Sachverständigen  der  Ansicht
seien,  daß  der  Markt  für  gute  Qualitäten  noch
einer  bedeutenden  Ausdehnung  fähig  sei.  Das
Blatt  führt  an,  daß  vom  Jahre  1838  bis  1909
nach  Ausweis  der  Statistik  eine  beständige  Zunahme
  in  der  Ausfuhr  von  Straußenfedern  aus
der  Kapkolonie  zu  verzeichnen  sei,  bis  sie  im
Jahre  1909  die  Höhe  von  792  725  Pfund  im
Werte  von  2  098  085  TL  erreicht  habe.  Die
stetige  Zunahme  während  einer  so  langen  Zeit
beweise,  daß  die  Nachfrage  nach  Straußenfedern
auf  dem  Weltmarkte  fest  begründet  sei  und  daß
diese  Industrie  unabhängig  von  der  wechselnden
Mode  eine  gesunde  Basis  habe.  Die  Cape

 

Timese  ist  daher  der  Ansicht,  daß  die  Kapfarmer
keinen  Grund  hätten,  ihren  Nachbarn  in  Natal
einen  Anteil  an  dem  immer  größer  werdenden
gewinnbringenden  Markt  zu  mißgönnen,  solange
nur  durch  Hochhaltung  der  Qualität  eine  üÜberproduktion
  vermieden  würde.  Bedenklicher  als
die  Konkurrenz  Natals  sei  die  anderer  Länder.
Bisher  sei  der  Hauptkonkurrent  Nordafrika  gewesen,
  dessen  Produktion  indes  immer  mehr  zurückzugehen
  scheine.  Zur  Zeit  habe  Südafrika  ein  tatsächliches
  Monopol  in  der  Straußfeder-Erzeugung.
Die  Kapkolonie  exportiere  25  mal  mehr  als  die
ganze  übrige  Erde,  und  während  hier  mehr  als
eine  halbe  Million  zahmer  Strauße  vorhanden
sei,  gebe  es  in  allen  anderen  Ländern  zusammen
nur  etwa  30  000.  Turch  das  Verbot  der  Ausfuhr
  von  Straußen  und  Straußeneiern  hätten  die
südafrikanischen  Regierungen  versucht,  dieses
Monopol  sicher  zu  stellen.  Indes  würden  in  den
verschiedentlichsten  Teilen  der  Welt  (Europa,
Madagaskar,  Kalifornien,  Arizona,  Florida,  Argentinien,
  Australien  und  Neuseeland)  größere  oder
kleinere  Straußenzuchten  eingerichtet  und  die  Erfahrung
  habe  bewiesen,  daß  der  Strauß  in  so
ziemlich  allen  Teilen  der  Erde  leben,  brüten  und
gute  Federn  produzieren  könne.  Die  gefährlichsten
Rivalen  Südafrikas  dürften  sich  in  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  entwickeln.

(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  NKapstadt.)

Kußenhandel  der  portuglesischen  Kolonie
OMozsambique  1909.

Die  Einfuhr  Mozambiques  wies  im  Jahre
1909  einen  Wert  von  700  7008000  Reis  (rund
2,7  Millionen  Mark)  auf  gegen  524  3528  949  Rs.
(rund  2,1  Millionen  Mark)  im  Jahre  1908,
während  die  Ausfuhr  in  den  genannten  Jahren
sich  auf  634  26438855  Rs.  (rund  2,48  Millionen
Mark)  bzw.  379  7488226  Rs.  (rund  1,48  Millionen
  Mark)  stellte.

Die  wichtigsten  Einfuhrartikel  zeigten  im
Jahre  1909  folgende  Werte  in  Milreis-s  (die
Mengen  sind  in  Klammern  beigefügt):  gefärbte
und  bedruckte  Baumwollwaren  252  927  (380  352
kg),  ungefärbte  und  weiße  Baumwollwaren
118  868  (213  756  kg),  andere  Gewebe  2770
(786  kg),  Zucker  12  584  (134  107  kg),  Reis  und
Klippfisch  15  450  (221  934  kg),  andere  Lebensmittel
  66147  (447  335  kg),  Bier  3987  (20  378)),
Wein  25  340  (189  299  )),  Tabak  30  246  (34  686
kg),  Seife  6392  (52  254  kg),  Schuhzeug  3192
(3480  Paar),  Zement  und  Kalk  881  (43  266  kg),
Petroleum  9953  (181782  0),  Steingut  und  Glas
1267  (7652  kg),  Papierwaren  6411  (14  475  kg),
        <pb n="616" />
        575  20

Eisenspaten  11  061  (149  185  Stück),  andere
Metallwaren  25  850  (55  757  kg),  Glasperlen
11  900  (39  165  kg).

Der  Wert  der  wichtigsten  Ausfuhrartikel  stellte
sich  in  dem  genannten  Jahre,  wie  folgt  —  Wertangabe
  in  Milreis-S  (die  Mengen  lin  1000  kgl
sind  in  Klammern  beigefügt)  —:  Erdnüsse
301  110  (7047,1),  Sesamsaat  5509  (161,  1),
andere  Olsaaten  9900  (43,9),  Kautschuk  104  847
(258,3),  Mais  103  225  (5488,2),  Mtama  25737
(1176,8),  Mishewere  266  (14,3),  Bohnen  2198
(105,1),  Kaurimuscheln  2652  (265,1)  Mangrovenrinde
  63  612  (6445,0),  Grenadillholz  2742
(175,4),  Salz  5607  (1121,1),  Trepang  89  (1,3).

Der  Anteil  Deutschlands  an  der  Einfuhr
Mozambiques  betrug  im  Jahre  1909  rund
9  v.  H.  Z=  etwa  250  000  J/(.  Die  wichtigsten
Artikel  bestanden  in  Zucker,  Bier,  Eisenspaten,
anderen  Metallwaren  und  Papierwaren.  Großbritannien
  war  an  der  Einfuhr  mit  über  50  v.  H.,
Portugal  mit  ungefähr  18—20  v.  H.  und  die
Niederlande  mit  etwa  10  v.  H.  beteiligt.

Von  der  Ausfuhr  gingen  Waren  im  Werte
von  396  106  Milreis-3  (rund  1½  Millionen
Mark  =  60  v.  H.)  nach  Deutschland,  Waren
im  Werte  von  82  628  Milreis-s  (rund  300000./0
nach  Portugal,  im  Werte  von  63  628  Milreis-s
(rund  250  000  /4)  nach  Frankreich,  im  Werte
von  35  612  Milreis-S  (rund  140  000  1/71)  nach
den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  und  Waren
im  Werte  von  18  505  Milreis-s  (rund  70  000  /(0
nach  Großbritannien.  Der  Rest  ging  nach  anderen
Ländern.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Mozgambique.)

Britisch-Osftafrika.

Vorschriften  für  den  Verkauf  geistiger
Getränke.

Durch  eine  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Britisch-Ostafrika  vom  14.  Oktober  1909,
Nr.  12  vom  Jahre  1909,  sind  unter  Aufhebung
der  bisherigen  Bestimmungen  über  den  Verkauf
geistiger  Getränke  (The  East  Africa  Liquor
Ordinance  Nr.  27  vom  Jahre  1902  (Abschnitt  6
ist  in  Geltung  geblieben!)  und  The  East  Africa
Liquor  Ordinance  Nr.  12  vom  Jahre  1903)  für
den  Verkauf  von  Wein,  Spirituosen  und  Malzgetränken
  neue  Bestimmungen  erlassen  worden,
die  durch  Bekanntmachung  vom  1.  April  d.  Js.
vom  gleichen  Tage  ab  in  Kraft  gesetzt  sind.  In
der  Verordnung  sind  13  verschiedenartige  Lizenzen
vorgesehen,  für  die  jährliche  Gebühren  im  Betrage
  von  75  bis  500  Rupien  zu  zahlen  sind.
An  Eingeborene  dürfen  geistige  Getränke,  außer

 

für  Heil=  und  sakramentale  Zwecke,  nicht  abgegeben
  werden.  Die  nach  den  früheren  Bestimmungen
  für  die  Einfuhr  geistiger  Getränke  erforderliche
  Lizenz,  welche  jährlich  100  Rupien
kostete,  ist  weggefallen.

Vorschriften  für  die  Ausfuhr  von  Mais.

Die  geplanten  Vorschriften  für  die  Ausfuhr
von  Mais")  sind  vom  Gesetzgebenden  Rate  des
Schutzgebiets  angenommen  worden.  Das  Gesetz
vom  29.  April  d.  JIs.  —  The  Export  of  Maize
Ordinance,  1910  (Nr.  8/1910)  —,  welches  an
einem  vom  Gouverneur  durch  Bekanntmachung
in  der  „Official  Gazette  zu  bestimmenden  Tage
in  Kraft  treten  soll,  ist  in  der  ?  Offieial  Gazette
of  the  East  Africa  Protectorates  vom  1.  Mai
d.  Is.  veröffentlicht.

Uganda-Schutzgebiet.

Warenwerte  für  die  Verzollung  bei  der
Ausfuhr.

Nach  einer  Bekanntmachung  des  Schatzmeisters
des  Uganda-Schutzgebiets  vom  20.  April  d.  Is.
sind  mit  Wirksamkeit  vom  15.  Mai  d.  Js.  ab
zum  Zwecke  der  Verzollung  bei  der  Ausfuhr
folgende  Warenwerte  festgesetzt  worden:

Rp.  Cts.

Elfenbein  Vilaiti  .  Pfund  6  50
-  Gendai  .  .  .  ..  -  6  50

-  Cutch  -  6  —

-  Fakra  -  5  50

-  Chenai  -  3  50
Häute  Frasila  12  50
Ziegenfelle  Score  10  50
Schaffelllelll  -  5  50
Kalbfelle  .  Frasila  12  50
Rhinozeroshörner  .  .  Pfund  4  —
Flußpferdzdähhn  -  1  —
Kautschut..  .  .  .  ...  -  2  —
Schoten  des  spanischen  Pfeffers.  Frasila  5  —
Elfenbein-Kuriositäten  Pfund  6  50

(The  Uganda  Official  Gazette.)

—  Ú  e  e

Uvassaland  (Britisch-SZentralafrika).

Zollwerte  einiger  Artikel  für  die  Zwecke
der  Aus=  und  Durchfuhr.

Laut  Bekanntmachung  vom  31.  März  d.  Js.
(Nr.  33/1910)  sind  für  nachstehende  Artikel  mit
Wirksamkeit  vom  1.  April  d.  Is.  ab  für  Zwecke
der  Ausfuhr  und  unmittelbaren  Durchfuhr  folgende
Zollwerte  festgesetzt  worden:

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  480.
        <pb n="617" />
        V576

 

 

 

 

Pfd.  Sterl.  Schill.  Pcce.  Pfd.  Sterl.  Schill.  Pre.
Kassce  Pfund  —  —  5  Zinn  in  Barren  Tonne  150  —  —
Tee  ...  -———  —  6  Kupfer  in  Barren  -  80  —  —
Bienenwachs  —  —  1.  —  Kupfererz:
Schoten  des  spanischen  bearbeitet  -  40  —  —

Pfeffers.  .  -—  —  4  nicht  bearbeitet  -  15  —  —
Baumwolle  6Pce.  bis  1Schill.  Graphit  -  20  —  —
Baumwollensamen:  Sisalhauf  -  28  —  —

aus  Nyassaland  Up—  Mauritiushanf  -  23  —  —

land  Tonne  3  10  —  Sansevierafaser  -  20  —  —
ägyptischer  -  5  —  —  Rindvieh  Stück  3  —  —
Ingwer  .  .  Pfund  —  —  3½  Schafe  ..  -—  1  —
Erdnüsse  Tonne  12  —  —  Ziegen  OD  —  3
Strophantus  .  Pfund  —  2  6  (The  Board  of  Trade  Journal)
Flußpferdzähne  -——  2  —
Elfenben  —  —  10  —
Olsamen:

Sesam  H  4  Algerien.

Rizinus  On  —  —  1  Erhöhung  des  Zuschlags  zur  Verbrauchs—
Kautschuk  -  —  6  abgabe  von  Branntwein  für  die  Südgebiete
Desgl.,  gezogener  von  Algerien.

(cultivat9ch  —  5  —  Laut  Verordnung  der  Franzöfischen  Regierung
Tabak:  vom  26.  Mai  d.  Is.  wird  der  gemäß  den

unbearbeitet  —  —  —  6  Bestimmungen  der  Verordnung  vom  24.  Debearbeitet

  .  ..  —  —  1  —  zember  1904  in  den  Südgebieten  Algeriens
Glimmierr  1  erhobene  Zuschlag  zur  Verbrauchsabgabe  von
Mais  ..  Tonne  3  ——Branntwein  vom  1.  Januar  d.  Is.  ab  von
Maismeheel  OD  5  —  —  10  Centimen  auf  1  Frank  für  1  hl  reinen  Al-Reis
  ..  -  5  ——  —koholerhöht.
Kaktoffclll·  -  9  —  —  (ournal  officich  de  la  Républiquc  Fruncnisc.)
Vermischtes.

*  Beamte  und  eingeborenen  -Organisation  in  der
Kongoholonie.

Der  „Moniteur  Belge“  vom  12.  Mai  veröffentlicht
  mehrere  Königliche  Dekrete,  die  auch
für  uns  Interesse  bieten.

Das  erste  Dekret  enthält  Bestimmungen  über
die  Pensionierung  von  Beamten.  Danach
erhalten  eine  lebenslängliche  Pension  nach  besonderem
  Tarif  diejenigen  Beamten,  welche
mindestens  vier  Jahre  im  Dienste  der  Kongokolonie
  gestanden  haben  und  dann  dienstunfähig
geworden  sind;  ferner  ohne  Rücksicht  auf  die
Dauer  ihrer  Dienstzeit  diejenigen,  welche  Verwundungen
  oder  Unfälle  im  Dienste  erlitten;
endlich  ohne  den  Nachweis  der  Dienstunfähigkeit
diejenigen,  welche  eine  mindestens  zehnjährige
Dienstzeit  hinter  sich  haben.  Neben  der  Pension
sieht  das  Gesetz  für  jeden  Beamten  einen  besonderen
  Fonds  vor,  dem  15  v.  H.  des  Gehalts
zufließen  und  der  bei  Ausscheiden  ausgezahlt  oder
im  Falle  des  Todes  den  Hinterbliebenen  übermittelt
  wird.

 

Ein  zweites  Dekret  behandelt  die  Eingeborenen-Organisation
  der  Kongokolonie
und  bestimmt,  daß  alle  Eingeborenen  der  Kolonie
in  Häuptlingschaften  zerfallen.  Die  volljährigen
Eingeborenen  haben  sich  in  Listen  einzutragen,
die  auf  den  europäischen  Posten  geführt  werden;
im  Unterlassungsfalle  werden  sie  bestraft.  Zur
Uberwanderung  in  das  Gebiet  einer  anderen
Häuptlingschaft  bedarf  es  eines  Passes  (passeport
de  mutation),  den  der  belgische  Stationschef  nach
Anhörung  des  zuständigen  Häuptlings  oder  Unterhäuptlings
  ausstellt;  unbefugte  Überwanderung
wird  bestraft.

Die  Häuptlingschaft  wird  der  Autorität  eines
Häuptlings  untergeordnet,  dem  wiederum  die
Unterhäuptlinge  unterstehen.  Die  Häuptlinge  und
Unterhäuptlinge  werden  nach  dem  Herkommen,
eventuell  durch  Wahl  der  Heäuptlingschaft  bestimmt
  und  bedürfen  der  Bestätigung  des  zuständigen
  Distriktskommissars,  der  im  Bedarfsfalle
  die  Häuptlinge  auch  selbständig  ernennen
kann.  Sie  beziehen  ein  Gehalt,  dessen  Höhe  im
        <pb n="618" />
        W  577  20

einzelnen  Falle  —  nach  Bedentung  der  Häuptlingschaft
  —  von  dem  Generalgouverneur  festgesetzt
  wird.  Verletzen  sie  ihre  Amtspflichten,  so
können  sie  mit  Gehaltsentziehung  für  die  Dauer
von  höchstens  drei  Monaten  und  mit  Amtsentsetzung
  bestraft  werden.

Die  Häuptlinge  haben  die  Anordnungen  der
europäischen  Behörden  zu  befolgen,  die  ihre
Tätigkeit  überwachen.  Sie  üben  ihr  Amt  nach
den  Gewohnheiten  der  Eingeborenen  aus,  soweit
diese  nicht  gegen  die  öffentliche  Ordnung  verstoßen
  oder  mit  den  gesetzlichen  Vorschriften  im
Widerspruch  stehen.  Sie  haben  sich  um  die
Rechtspflege  zu  kümmern  und  den  ihnen  unterstellten
  Eingeboreneu  Schutz  und  Hilfe  angedeihen
zu  lassen.  Die  Strafgerichtsbarkeit  der  Häuptlinge
  ist  insofern  beschränkt,  als  die  europäischen
Behörden  die  von  den  Häuptlingen  gefällten
Strafurteile  nachprüfen  können;  an  körperlichen
Strafen  können  die  Häuptlinge  nur  die  Prügelstrafe
  und  auch  diese  nur  in  beschränktem  Maße
verhängen.

Auch  die  Pflichten  der  Häuptlinge  sind  einzeln
aufgezählt;  sie  haben  für  die  Sauberkeit  der
Bege  und  Därfer  zu  sorgen,  Lazarette,  hygienische
Anstalten,  Kirchhöfe,  Gefängnisse,  Schulen,  Karawansereien
  anzulegen  und  bei  der  Steuereinziehung
  mitzuwirken.

 

Die  letztere  behandelt  ein  drittes  Dekret;  es
setzt  fest,  das  jeder  männliche,  gesunde,  volljährige
Eingeborene  der  Eingeborenensteuer  (Kopfsteuer)
unterworfen  ist.  Der  Steuersatz  schwankt  nach
den  besonderen  Verhältnissen  der  Bezirke  zwischen
5  und  12  Franken.  Die  „Hauptsteuer“  entlastet
den  Familienvater  mit  einer  Frau  und  deren
Kindern;  für  jede  weitere  Frau  ist  eine  Ergänzungssteuer
  von  2  Franken  bis  zu  höchstens
60  Franken  zu  bezahlen.  Unpünktlichkeit  der
Steuerleistung  und  Nichtleistung  der  Steuer
werden  bestraft.

Erhöhung  des  Staatsbeitrags  für  die  italienischen
Rolonien  in  Kfrika.

Nach  dem  vom  Senat  genehmigten  Gesetz—
entwurf  betr.  die  Erhöhung  des  Staatsbei—
trages  für  die  italienischen  Kolonien  in
Afrika  beträgt  der  Staatsbeitrag  für  die  Kolonie
Eritrea  6  350  0000  L.  für  das  Finanzjahr
1909/10.  Er  ist  gegen  das  Vorjahr  um
502  040  L.  erhöht  worden.

Für  Ital.-Somaliland  beträgt  der  Staatsbeitrag
  2979000  L.  für  das  Finanzjahr  1910/11.
Er  ist  für  1909/10  mit  2  260  000  L.  um
602  000  L.  auf  2  862  000  L.  und  für  1910/11
auf  21  979  000  erhöht  worden.

 

—  —
—  —
—  —

 

Liter  atur-Bericht.

Das  deutsche  Koloninlreich.  Eine  Länderkunde  der
deutschen  Schutagebicbte.  U’nter  Alitwirkung  von
Prof.  LDr.  Siegfried  Passarge.  Prof.  I)r.  Leonhard
Shultze.  Prof.  Dr.  Wilhelm  Sieres  und  Ldr.  Ceorg
Wegener.  herausgegeben  von  Prof.  Dr.  Hans  #leuer.

Zweciter  Band:  Togo,  Südwestafrika.  Schutzgebicte
  in  der  Südsce  und  Kiautschengebiet.  Mit
6  Tafeln  in  Farbendruck,  33  Doppeltafeln  mit
130  Bildlern  in  Kupferätzung.  34  farbigen  Kartenbeilugzen
  und  71  Textkarten,  Drofilen  und  HDiagrammen.
  Leipzig  und  Wien  1910.  Verlag  des
Billiographischen  Institutes.  Dreis  .  15,—.

Die  Gesamtanlage  des  Werkes  und  die  Einteilung

 

des  Stoffes  bei  der  Schilderung  der  einzelnen  Kolonien
ist  bercits  früher  besprochen  worden  (Jahrgang  19°9.
S.  1070  f.).  In  dem  zweiten  Bande,  mit  welchem  dieses
für  die  Kenntnis  unserer  Kolonien  grundlegende  Werk
seinen  Abschluli  findet,  sind  die  Kolonien  Togo  von
D’rof.  D’assarge,  Südwestafrika  von  Drof.  Schultze.  die
Schutzgebiete  in  der  Südsee  von  Drof.  Sierers  und  das
Kiamschougebiet  von  Dr.  Wegener  bearbeitet  worden.
In  der  Behandlung  des  Stoffes  ist  nuch  hier  nach

modernen  8Ographischen  (irundsätzen  verfahren
Worlen.  Die  Daistellung  ist  dabei  flüssig  und  für

denu  grohen  Leserkreis.  für  welchen  das  Werk  bestimmt
ist,  durchaus  veiständlich.

 

Koloniale  Liter  atur.)
VII.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen.

Toureelle,  Bon  de,  Deschanel,  P.,  Doumer,  .  ,
Etienne,  E.,  Lebon,  Berurd,  V.,  C(nix,  R.  de,
Revon,  M.,  Rodes,  Jenn,  Rouire:  Les  qucstions
actuellis  de  politigue  étrangere  en  A#ic.  Conférences
orzanisees  à  la  Socictée  des  anciens  Gl#es  de  l'Ecole
lihre  des  Sciences  politigucs.  Avec  4  cartes  how  textc.
Paris:  F.  Alcan,  1910.  VI.  262.  2  .  3.50  Fr.  H.  k#

Dernburg.  Kol.  Rusch.  Jg.  1910,  337—3.30.  2

 

Derenter.  C.  Th.  van:  Le  role  des  parlements
en  matière  colonlale.  Conférence  faute  à  Il’Institut

“o  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
in  sstematischer  Oräümung  mittueteilt.  Mit  einem  '  Sind  die
Titel  der  Werk  brichnet,  welche  bei  der  Redaktion  des
Kolenialblattes  eingingen.

Der  Verlau  erklürt  Sich  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derjlenigen  Werke  bereit,  welche
als  Rerxensionseemj:jlae  oler  zur  Aufnahme  in
(lies  Verzeichnis  imm  zugeschiekt  werden.

*)  Jr.  VIII  wird  am  15.  August  erscheinen.
        <pb n="619" />
        W  578  20

Solvray,  le  28  férr.  1909.  Extrait  de  la  Revue  de
I’Université  de  Bruxelles  Mlars  1900.  Liege:  La  Meuse,
1900.  26  S.  80.  0,60.7.  3)

»Dove,  Ksarl]):  Die  Kobra.  Eine  Erinnerung  aus
Südostaftika.  Dtsch.  Kol.-tg.  27,  382—383,  407—409,
421—122.  435—137.  4

Fuller,  Sir  Bampfride:  Studies  of  Indian  lise
and  sentiment.  London:  J.  Murray,  1910.  XlIII,
360  S.  1  Karte.  6  sK.  0  (5

Guillemain:  Quellen  der  Kraft  im  tropischen

Afrika,  bes.  im  dentschen  Schuasrgebiet  Kamerun.
Kol.  Rdsch.  Jg.  1910.  277—291,  339—354.  (6

König,  B.  v.:  Die  französischen  Kolonien  im
Jahre  1909.  Kol.  Rolsch.  IJg.  1910.  17

Teil  I:  Einleitung  u.  Indochina.  S.  291—296.
Teil  II:  Madagascnr.  S.  301—368.  Forts.  folgt.
VKoslbel,  Ffranz):  Staatssckretir  Dernburg.  die
Kommissionen  zur  Prüfung  der  südwestafrikanischen

Ciescllschaftsfrage  und  der  Amt#rag  Erzberger.  Kol.
Ztschr.  11,  354—3.5.  ls

Kollbel,  Ffranz):  Der  neue  Herr  im  Reichs-Koloninlamt.
  Kol.  Ztschr.  11,  309—370.  66

Gift  des  Vorgessens.
F.  Fontanc  &amp;amp;  Co.,
353  S.  4  S80o.  lio
(Erschien  zuerst  in  Kolonie  u.  Ueimat.]
Neuere  Literatur  über  deutsche  und  fremde
Kolonien  unter  besonderer  Berücksichiigung  der  tropischen
  Landwirtschaft.  Zu  bezichen  durch  L.  Fricerichsen
  &amp;amp;  Co.  Hamburg.  12  S.  S860.  l11
Perry:  Die  Erschlichung  Japans.  Erinnerungen
von  der  Fahrt  der  amerikanischen  Floite  1853  51.
Bearb.  von  A.  Wirth  und  Adolf  Dirr.  (Bibliothek
denkwürdiger  Reisen.  IIg.  von  Ernst  Schultze.
2.  Bd.)  Iamburg:  Gutenberg-Verl.,  1910.  376  S.
6.  A.  db0.  112
Recs,  J.  D.:  The  real  India.  Winh  a  frontispice
24  cc.  Londen:  Aethuen  &amp;amp;  Co.,  (1910).  VIIIf,
352  S.  10sA  Gd.  v.  113
Rivett-Carnne,  J.  H.:  Manx  Memories  of  life
in  India,  at  home,  and  abroad.  Edinburgh  and
London:  W.  Blackwood  and  Sons,  1910.  XX.  II.
418  S.  10  S  6d.  80f.  #
Rohrbach,  Pnul:  Was  ist  uns  Deutsch-Ostafrika

Kotze,  Stefan  v.:  Das
Roman  aus  der  Südsce.  Berlin:
(1910).

wert?  I—IV.  In:  Die  Hilte.  Jkg.  1910.  Nr.  8—11.
Berlin:  Buchverl.  der  Hilse.  40.  15

Toepfer,  R.:  Liberia.  Kol.  Ztschr.  11,  213—216.
258—261,  277—279,  295—296,  357—360.  (16

Trietsch.  Davris:  Handbuch  über  dic  wirtschaftlichen
  Verhältnisse  Alarokkos  u.  Persiens  sowie  ihrer
Nachbargebiete  Cmschlagtit.:  Marokko  u.  L’egien.
Ein  Handbuch  .  IH##.  mit  1  Tabellarium  u.  3  Kurtenbeil.
  in  Farbendr.  Berlin:  Gen-Verl.,  (1910).  174  Sp.
3  A.  D0  (410).  (17

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.  ·
Boulger,  Demetrins  C.:  The  life  of  General
Gordon.  London:  Nelson,  1910.  180  S.  P0.  18
Theal,  (ieorge  XI/Call:  South  Africa  (The  Unien
of  South  Africa,  Rhodesia,  and  all  other  territorics
south  of  the  Zumbesi)  10th  Impr.  (ih  cd.)  With  a
nev  suppl.  chapter.  (The  storkof  the  nations.)  London:
T.  Fisher  Unwin,  (1910).  XX,  100  S.  5  F#A  80.  1#
Winkler.  C.  Die  Ceschichte  von  Air  und  die
fraunzösische  Oecupation.  tschr.  f.  Kol.-Pol.  12.
101—130.  20

 

III.  Geographie.

Favtloviten,  Jaeques:  Quer  dureh  Abessinien.
Meine  2.  Reise  zu  den  Falaschas.  Mit  60  Illustr.
nuch  Orig.-Aufnahmen  u.  1  geogr.  Karte.  Berlin:
M.  Poppchauer,  1910.  XV,  188  S.  5-X.  Sdo.  1

Fonck,  Heinrich:  Deutsch-Ost-Afrika.  Eine
Schilderung  deutscher  Tropen  nach  10  Wanderjiahren.
5  Hefte.  Berlin:  Vossische  Buchh.,  (1907—)  1910.

1.  Die  Schutztruppe.  Neuc  Geschichte,  Organisation
u.  Tütigkeit  1007.

Reisen  u.  Expeditionen  im  Inneru  ..
Land  und  Leute  1908.

Wild.  Jagd  u.  Fischerei  nebst  Jagdverordnung
für  Deutsch-Ost-Afrika  19009.
Wirtschaftliche  Verhültnisse.  1910.  22

Gosling,  W.  G.:  Labrador:  Its  discoverr.  eploration
  und  development.  Londeon:  Alston  Rire#s
Ltd.,  1010.  XII,  574  S.  21  8##.  P0.  23

Hedlex.,  John:  Tramps  in  dark  Mongolia.  With
illustr.  and  a  map.  London:  T.  Fisher  Unwin.
1910.  XII,  371  S.  12  J  6  d.  Se0.  2

Jones,  F.  Wood:  Coral  and  Atolls.  Their
History.  Description,  Theories  of  their  Origin,  both
before  and  since  that  of  Darwin,  the  Influence  of
Winds,  Tides  and  Oeean  Currents  on  their  Formation
and  Transformations,  their  present  Condition,  Producits.
Fama,  and  Flora.  London:  Lovell  Rcere,  1910.
415  S.  24  Sh.  P  2

Kabis,  Jchannes:

.  1907.

rilieln

S##

5

UUnter  dem  Zepter  des  Raidschah.

  Bilder  aus  Maisur.  dem  Lande  der  Kanarescn.
Mit  11  Abbild.  Leipzig:  Ev.-uth.  Mission,  1910.
56  S.  P0.  26

Katalog  des  ethnographischen  Reichsmuscums.
Leiden:  Buchh.  vorm.  E.  J.  Brill.  80.

1.  Bd.  Juynboll,  H.  H.:  Bornco.  1.  Abt.  1909
(UCmschlug,  Tit.:  1910).  7.

4.  Bd.  Fischer,  H.  W.:  Die  Inseln  ringsum
Sumatra.  1909.  5.4K.

5.  Bd.  Juynboll,  H.  H.:  Javanische  Altertümer.
  1909.  5..  1“„

Neger--Tharandt:  In  der  Heimat  der  Araucarie
und  der  Araucaner.  Leipzig:  Quelle  &amp;amp;  Mercr.  (19107.
Mit  25  Abbild.  u.  1  Kartenskizze.  55  S.  1,20  .  E.  8.)  28

Oldenburg,  Hermann:  Aus  dem  alten  Indien.

Drei  Aufsätze  über  den  Buddhismus,  altindische
Dichtung  und  Geschichtschreibung.  Berlin:  Geobr.

Pnetel,  1910.  110  S.  2  .K.  svo.  2
Spiezel,  Frhr.  v.:  183  Seemeilen  im  Innern

Neuguincas  anf  einem  (leutschen  Kreuzer.  Dsch.
Kol.-Ztg.  27,  121—422,  437—438,  Schluß  folgt.  130

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Daday,  E.  v.  Die  Süß6wasser-Mikrofauna  Deutsch-Ostafrikas.
  2.  Liel.  (Zoologica.  Original-Abhandlungen
  aus  dem  (esamtgebiete  der  Zoologie.  H#.
von  Carl  Chun.)  S.  57—112  mit  4  Taf.  u.  4  Bl.  Erkl.
Stuttgart:  E.  Schweizerbart,  1910.  20  ..  40.  I31

KReise  in  Ostafrika.  in  den  Jahren  1903—1905
mit  Miteln  der  Hermann  u.  Elise  geb.  Heekmann
Wentzel-Stiftung  auskeführt  von  Alfred  Vocltzkow.
Wissenschaftliche  Ergebnissc.  Stuttgart:  E.  Schweizerbart.


2.  Bd.  Spstematische  Arbeiten.  5.  Heoft.
Weise,  J.:  Chrysomclidae  von  Madagaskar.  den
Comoren  u.  den  Iuseln  Ostafrikas;  Weise.  J.:
        <pb n="620" />
        G  579  2.0

Coccinellidae  von  Madagaskar.  den  Comoren  und
den  Insehn  Ostafrikas  usw.  1910.  VII,  S.  417
bis  614.  15  ..  [32

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Alhrecht's  Klapper  op  de  wetboeken  en  het
Stantsblad  von  JNederlandsch-Indié  benevens  op  het
Bilblad  op  dut  Staatsblal.  Janrgang  1908/°1909.  Bijgewerkt
  van  de  jaren  1816  tot  ecn  met  1900.  Leiden:
A.  W.  Sythoff's  Uitgevers-maatsch,  1910.  16,  61  S.
2,90  /7.  8e.  33

VI.  Staatsrecht.
Annuaire  du  ministère  des  colonies,  pour  1910.
Paris:  Ch.  Lavauzelle,  1910.  955  S.  6  Fr.  80.  I34
Die  erste  Tagung  des  deutsch-südwestafrikanischen
Landesrats.  Zschr.  f.Kol.-Pol.  12,  473—180.  Forts.  folgt.
35
VII.  Verwaltungsrecht.

*Die  Anshebung  der  ostafrikanischen  Kommunalverbände.
  Kol.  Zschr.  11,  357.  (  36
TChallleyx,,  Joscph:  Administratire  Problems  of
Britich  India.  Transl.  hy  Sir  Willium  Aleyer.
London:  Macmillan  &amp;amp;  (o.,  1910.  XV,  590  S.
10  sA.  8S0K.  [37

Gids  voor  betrekkingen  br  den  administraticven
dienst  in  Nederlandsch-Oestindié.  Uitgeg.  door  het
Chustenlikk  comité  voor  Indié.  1I.  Wageningen:
J.  Zomer,  1910.  19  S.  0,25  77.  80.  38

Raillion,  Hubert:  Les  fonetionnaires  à  Macla-Facar.
  Personel  colonial.  Agents  métropolitains  delaches
  .  .  Annotations.  Tannarive:  Impr.  du  Progres
  de  Madagascar,  1909.  (IIII,  1V,  431  S.  5  Fr.  80.  (39

VIII.  Justizwesen.
Vacat.

IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.
Berthold,  Haus:  Ziele  und  Wege  der  kolonialen
Beiedlung.  schr.  f.  Kol.-Pol.  12,  131—172.  40

*Doceumeunts  relatifs  à  la  répression  de  la  traite
des  eselaves  publiés  en  exécution  des  articles  LXXXI

et  suivants  de  l'Acte  général  de  LBruxelles.  1909.
Bruxelles:  Hayxez,  1910.  Fol.  LIu
Goss,  Karl:  Die  indischen  Großstüädte.  (Statist.

u.  nationalökonom.  Abhandlungen  hrsg.  von  (ico
v.  Marr.  7.  Heft.)  München:  E.  Reinhardt,  1910.
9  S.  m.  13  Tab.  3,50  /%.  8o0.  [42

Bürgermeister  Kreplin  gegen  Oberbürgermeister
Dr.  Külz.  Kol.  Zschr.  11,  370—372.  Beirin  den
Artikel:  Kulz.  Peamfenschaft  u.  Bevölkerung  in
Sũduest  in  Kol.  Zschr.  [13

New  Zealand  Emlgration  Iandbook.  Loncdon:
Wyman  and  sons,  1910.  1  d.  80.  #

Wernieke,  Hugo:  Deutsch-Evangelisches  Volkstum
  in  Epirito  Santo.  Eine  Reisc  zu  dentschen
Kaffeebauern  in  einem  tropischen  Stante  Brasilicns.
Potsdam:  Sliftungsverl.,  1910.  136,  (Sl  S.  So.  2.  K.  [i5

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Vacat.

 

XII.  Finanzwesen.

Civil  Serrices  and  Rerenue  Departments.  Appropriation
  Accounts,  1908—1909,  with  the  Reports  of
the  Comptroller  and  Aunditor  Gencral  thercon.
London,  Wmnen  &amp;amp;  sons.  (1910).  Fol.  46

Bertrand,  George  Jacques:  ollpolitische  Verhältnisse
  u.  Handel  zwischen  Frankreich  u.  Tunis.
(Eine  Prognose  über  das  wirtschaftliche  Vorgechen
Frankreichs  in  Marokko.)  Berlin:  W.  Süsserott,  1910.
XVII,  237  S.,  11  Tab.  7  .  80.  #

Civil  Services  and  Rerenne  Departments,  1910—11.
Estimates  for  Civil  Serrices  and  Revenue  Departments.
London:  Wymun  &amp;amp;  sons.  (1910).  Fol.  48

*Estimates  for  eivil  services  for  the  vear  ending
31  march  1910.  Class  V.  Foreign  and  Colonial
Serrices.  London:  Wyman  &amp;amp;  sons.  (1910).  Fol.  149

König,  B.  v.:  Die  Ausdchnung  der  Verwaltung
und  die  Eingeborenen-Bestencrung  im  frangxösischen
Aduatorial-Afrika.  Zschr.  f.  Kol.-Pol.  12,  393—101.  (50

XIII.  Landwirtschaft.

*Apieultura  c  commercio  della  cera  e  del  miele
nella  (olonin  Eritrea.  (Istituto  coloniale  italiano.
Bibliotera  di  studi  coloniali  diretta  de  Renato  Paoli
N.  1.)  Roma:  Tip.  Capitolina.  1910.  17  S.  1  ".  80  51

*  Ball,  Carleton  R.:  The  history  and  distribution
of  Sorghum.  (U.  S.  Dep.  of  Agric.  Bur.  of  Plant,
Industr.  Bull.  No.  175.)  Wuaushington:  Gor.  Print.  Off.

1910.  63  S.,  1  Photogr.  50.  lör
KAfrikanische  Baumwolle.  Kol.  Rundsch.  Jg.  1910,
273—276.  63

Chartier,  Marcel:  Etude  sur  la  production  du
Caoutehoue  dans  les  colonies  françaises.  Paris:
E.  Larose,  1909.  III,  158  S.  3  Fr.  do.  154

*Clark,  W.  A.  Graham:  Cotton  Goods  in  Latin
America.  Part  I.  Cuba,  Mexico  and  Central  America.
Transm.  to  Congress  in  compliance  with  the  act  of
march  4  1909.,  authorizing  investigations  of  trade
conditions  abrond.  (House  of  Represent.  6ler  Congr.
24  Sess.  Dec.  552.)  Wushington:  Gov.  Print.  Off.,
1910.  79  S.  20.  (55

Eberhardt.  Ph.,  et  Dubard,  M.:  Luarbre  à  Caoutchonc
  du  Tenkin  ct  du  Nord-Annam.  Blcekrodea
tonkinensis  (Dub.  &amp;amp;  Eber.)  Paris:  A.  Challumel,  1910.
50,  (5)  S.  2  Fr.  50  c.  do.  (56

*  Gallus:  Karl  Supf  und  das  Kolonialwirtschuftliche
Komitee.  Aus:  Juhrb.  üb.  d.  dtsch.  Kol.  3,  1—11.  157

Kenny.  J.:  The  Coconut.  Manure  and  Tillage,
Ricce  Fertilisers  and  their  Value.  London:  Luzac,
1910.  58  S.  6  .  80.  (58

Kenny,  J.:  Tea.  a  few  hints  und  mannring.  Coffec,
Potash  as  a  fertiliser,  und  Tobncco,  Junlitv.  Soil  and
manures  re#j#uirel.  London:  Luzuc,  1910.  55  S.  6  d“.
80.  (59

Sehrwald:  Obst  der  Tropen.  Kol.  Zschr.  11,
312—313,  373—375.  Forts.  folgt.  60

*Woite.  Kurt:  Regierung  und  Farmwirtschaft  in

Deutsch-Südwestafrika.  Kol.  Zschr.  11,  305—307,
355—3506.  (#
XIV.  Wasserwesen.

Vacat.

XV.  Bergbau.

Denkschrift  und  Aktenstücke  über  deutsche  Bergwerksinteressen
  in  Alarokko.  [(Weihlhuch!.  Berlin:
Reichsdruckcrei,  1900.  66  S.  Pol.  (62.
        <pb n="621" />
        580  ꝛ

*Gallus:  Bergbau  in  Deutsch-Ostafrika.  Aus:
Zschr.  f.  Kol.-Pol.,  1910.  282—290.  63
*Gallus:  Marmorbergbau  in  Deutseh-Südwestafrika.
Aus:  Aschr.  f.  Kol.æ  Pol.  1910,  73  -  c6.  #
*Osman.,  Ilans  A.:  Die  Mannesmunn-Rechte  und
das  Weilbuch  im  Lichte  der  deutschen  Presse.  1.  Teil
S.  1—102.  II.  Teil  neu.  S.  1—100.  zweite  Hältte
dieses  Buches.  Nachträge.  Berlin:  Continent,  1910.
XIV.  102,  99,  8  S.  80  (AJ0).  (65
Regendunz.  W.:  Die  Hiamantenregie.  Kol.
Rundsch.  1910,  223—238.  29.—3s6.  1#

au  bersichtsplan  von  den  Diamantengerechtsnmen
der  Windhuker  HDiamantges.  m.  b.  II..  V’rcinigte
Diamamg.  -  (iermaninz  m.  b.  II.,  Diamamg.  „  Elisabeth--bucht
  m.  b.  HI.,  Swvakobhmunder  Dinmamg,  m.  b.  II.,
Regierungsblock,  frühere  Sütclw.--IDE.  jelzt  V.-I.
k„(iermahin,  Alit  Genchm.  reproduz.  nach  cinem  Plan
des  Dipl.  lng.  G.  Rost.  Lüderitzbucht.  Uherreicht
Udurch  die  Deutsche  Afrika-Bank,  Aktienges.  Ilumburg.
W.  (Iemhe,  o.  J.,  1  Bl.  Fol.  (07

XVI.  Handelswesen.

*  Sonth-African  Products  for  the  Netherlands,  Norhand
  C(’entral  Europe.  Amsterdam:  linted  b  J.  1.-de
Bussy,  (1910)  32  S.  duer  8#0.  (68

XVII.  Gewerbe-  und  Industriewesen.

Directory  of  the  Chief  Industries  of  India.  Cerlon
K&amp;amp;c.  London:  Thacker,  1910.  9  3/.  86.  69

XVIII.  Verkehrswesen.

Vacat.

XIX.  Gesundheitswesen.

Castellani.  Aldo,  and  Chalmers.  Albert.  .I.  Manuel
of  tropical  medicine.  London:  Ballière.  Tindall  and
Cox,  1910.  XXIII.  1242  S.  26  8¾.  50.  (10

*  Fink,  C.:  Die  internationale  Opium-Kommission.
Kol.  Rosch.  1910.  308—391.  71

Frnnz,  K.,  u.  Kolär.  II.:  zZur  Patholegie  u.  Therapie
des  Pappatacifichers.  (Archis'  f.  Schiffs-  u.  Tropenhagiene.
  14.  Bl.  Beiheft  2.)  Leipzig:  J.  A.  Barth,
1910.  26  S.  0.75  /.  D0.  12

II.  Internationalc  wissenschaftliche  Leprn-Konferenz,
  abgehalten  rom  1lü.  bis  19.  August  1900  in
Berzen  (Jorwegen!.  Mutcilungen  u.  Verhandlungen
hrag.  von  II.  P.  Lie.  3  Bde.  leipzig:  J.  A.  Barth.
1009—10.  (73

*  Pol.  J.  Hulshoff:  Beriberi-Torschungen  in  den
niederländisch-Ostindischen  Kolonien,  besonders  in
bezug  auf  I’rophy#laxis  u.  IIeilung.  (Archiv  f.  Schiffsu.
  Trobenhrgiene.  I1.  Bd.  Beihelt  3.)  lipzig:  J.  A.
Barth,  1910.  38  S.  1-.  50.  114

*Rnuchiger,  Adalbert:  (leisteskrankheit  bei  cinem
Kamerunneger,  belingt  durch  Dorozelhaliasis.  Aus:
Arch.  f.  Schitts-  u.  Tropen-Ig.  14.  170—171.  75

*  Report  of  ihe  Adrisorr  (ommittee  for  the  tropical

diseases  rescareh  found  for  the  xears  1906  -  1909.
London:  Wierman  &amp;amp;  Sons.  1907—1910.  ol.  176
Riencl:  Aufgaben  des  Gunitütsdiensten  bei  Lansub-


  ans  diem
lleft  1.)  Berlin:

dunken  u.  bei  Expeditionen  in  tropischen  u.
tropischen  (iegenden.
Gebiete  des  Alurine-Sanitütswescns,
E.  S.  Alitiler  &amp;amp;  Sohn,  1910.  V,  52  S.  50.  1

Stuhlmann.  I/ranzi:  Persönliches  von  Robert
Koch  aus  Uslafrika.  Isch.  Kol.-az.  27,  131—435.  8

 

Westphal:  Behelfsvorrichtungen  beim  Sanitätsdienste
  im  Felde.  (Vorwiegend  nach  Lrfahrungen  aus
dem  Hottentettenfeldzuge  190  1.07.)  (Bibliothek  v.  Coler
—  v.  Schjerning.  29.  Bd.)  Berlin:  A.  Ulirschwuald,
1910.  XII.  218  S.  5.K.  8D0.  0

XX.  Sprach-  und  Literaturwissenschaft.

Kats,  J.:  Jarnnnsche  bloomlezing.  2ec  deel.
Woelterreden:  Visser  &amp;amp;  Co.,  1910.  10,  396  S.  3.50  77.
80.  80

Meinhof,  Carl:  Die  Sprache  der  Suaheli  in  leutsch-Ostafriknu.
  (eutsche  Kolonialspinchen.  2.  B#.)  Berlin:
.  Reimer,  1910.  11  S.  1.J.  8D0.  81

XXI.  Missions-  und  Schulwesen.
Dilger,  W.:  HDer  indische  Seelenwanderungsglaute.
(Basler  Alissions-Studien.  lleft  37.)  Basel:  Basier
Missionsbuchh.,  1910.  28  S.  80.  (8.

Gäibler:  Die  ölitarbeit  der  Schule  an  der  Slission.
Vortrag.  Leipzig:  Lr.  luth.  Ilission,  1910.  16  S.

0,20  A.  50.  (8

Katonda  alituböra.  Episode  aus  den  Ilissionsreisen
  des  Bischofs  Ileinrich  Streicher,  apostol.  Vikam
„v.  JordJanza.  Salzburg:  St.  Petrus  Claucr-Sodaliki.
1909.  31  S.  0,10.¾.  5P0.  E

Der  chrwürdige  I’ater  Libermann  und  die  Negermission.
  Von  einem  Pricster  der  Kongregation  vom
III.  (eeist.  Dormagen:  Aissionshaus  Knechtsteden.
1910.  63  S.  0,30  /7.  8D00.  55

OQunst,  W.:  Die  Salatign-Mission  in  Mitel-Java.
Ein  kurzer  Uberblick  über  Beginn  und  Fortgang  der
Neukgirchener  Javn-AIlission.  Nach  dem  IIoll.  des
Blom  van  (lecl  deutsch  bearb.  Neukirchen:  Stursburg
Co.,  (1910).  40  S.,  1  Karte.  0,10  .  D0.  85

Römer,  Hermann:  Die  Propaganda  für  asiatische
Religionen  im  Abendland.  (liasler  Aissionstudien.
LHift  36.)  Bascl:  Basier  Alissionsbuchh.,  1910.  55,
(1.  S.  80.  (S#

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.

Verzeichnis  der  Vorlesungen  am  hamburgischen
Kolonialinstitut  u.  ullgemeines  Vorlesungswesen  im
Sommerhalllahr  1910.  llamburg:  C.  Borsen.  1910.
10  S.  0.30  ¼.  5D0.  [I

XXIII.  Militär-  und  Marinewesen.

Der  deutsche  u.  der  engliche  Soldat  in  Sücdafrika.
  Von  A.  L.  Kol.  Rdsch.  Jg.  1910,  305—364.

XXIV.  Technologie.

Vacat.
4

Neue  Eingünge  nichtkolonialen  Inhalts.

(ulkins,  Gury  X.:  Protozoologr.  Illustr.  wuh
125  ehrar.  und  41  color.  Plates.  London:  Ballibre.
Tindall  &amp;amp;  C(iox,  1910.  IXN,  S.  S.  17—349.  18  5#  6d.  0.

*Zur  Erösfunn  des  neuen  Handlelgzhochschul-C#iebäudes
  in  lL#ipzig.  Leipzig:  J.  Wörner,  1910.  4  S.  0.

VNeues  Export-Adrebuch  des  Deutschen  Reiche.
Richard  Schröder.  G.  m.  b.  II.,  Berlin  SW.  II.  Redaktion
  J.  Löwinski,  Berlin.  (1910.)  1028.  105.  XNlI.
51  S.  do.
        <pb n="622" />
        G  881

Die  Gutehoffnungshütte  Oberhausen,  Rheinland.
Zur  Erinnerung  an  das  100  jährige  Bestchen.  1810
bis  1910.  VII,  174  S.  4  Portr.,  TLaf.  A—D.  10.

Hertz,  W.  G.:  Die  Bestenerung  der  Auslünder  in
der  englischen  Einkommensteuer.  (Aünchener  volkswirtschaftliche
  Studien.  99.  Stück.)  Stuttgart  und
Berlin:  J.  (i.  Cottasche  Buchh.  Nachf.,  1910.  X.  100  S.
2,60  80.

Jahrbuch  des
Hsg.  von  Paul  Neubaur.
1910.

Bureau  voor  handelsinlichtingen.  ((iesticht  op
iniatief  der  Alaatschappi;)  van  Nijverheid).  Amsterdam.
de  Jaarverslag  der  Verecniging.  over  het  jaar  1009.
Amsterdam.  1910.  40.

Kamerlingh  Onnes,  O.:  Amsterdam  als  Hafen
und  Handelsstadt.  Vortrag  f.  d.  Mitglic#er  der  Vereinigung
  für  staatswiss.  Fortbild.  in  Berlin
Amsterdam:  J.  H.  de  Bussy,  1900.  16  S.  Fol.

Kompendium  über  Militürrecht.  Hr’g.  vom  königl.
preuß.  Kricgsministeriuim.  Neunbdr.  unter  Berück-Jorddeutschen

  Liord  1909/10.
Berlin:  Hobbing  &amp;amp;  Co.

sichtigung  der  bisher  veröffentl.  Decrkblätter  usw.
(D.  V.  E.  Nr.  362.)  Berlin:  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,
1910.  X,  192  S.  3,25  F.  bo.

*Vliste  alphabtique  des  indicatifs  d'’appel  contenns
dans  la  nomenclature  officiclle  des  stations  radiotelcgraphigues
  pullice  par  le  bureau  international
de  IUnion  téligraphidue.  Avril  1910.  —  Suppl.  1  ff.
Berne:  Burenu  internat.  de  I'(nion  télcgr.  46.

Naumann,  Friedrich:  Die  Stellung  der  Beamten

im  Haushalte  des  Staates.  Berlin:  Hilfe,  1910.  28  S.
0.10  M.  vo.

Poschinger,  Heinrich  v.:  Also  sprach  Bismurck.
Wien:  Carl  Koncgen.  1.  B(l.  1846—1870.  1910.

 

 

 

20

Romen,  A.,  u.  Rissom,  Carl:  Die  Militärstrafgerichtsordnung
  vom  I1.  Dez.  1898  uchst  dem  Einführungskesciz.
  Unter  Benutzung  der  CQuclien.  der
Literatur  und  der  Rechtsprechung  bearb.  u.  erlänt.
Mit  einem  Anhang,  enth.  die  Rceichsgesetze,  betr.  die
Entschädigung  f.  unschuldig  erlittene  Verhaftung  u.
Bestrafung.  (Guttentag's  Sammlung  deutscher  Reichsgesetze
  Nr.  3.)  Berlin:  J.  Guttentag,  1910.  967  S.
6  ..  80.

Schmid,  Georg:  Besoldungsgesctz  für  Reichsbeamte,
  Aliliärbcamte.  Olfiziere.  Sanitätsoffiziere,
Veterinüroffiziere  vom  15.  Jull  1900/21.  Mäürz  1910
nebst  sümtlichen  Ausführungsbestimmungen
Hi#sg.  u.  erläntert.  Tühingen:  A.  X&amp;amp;.  S.  Weil.
VIII,  415.  1])  S.  do.  4.30  A.

The  JNev  School  of  Japan,  founded  for  the  purpose
  of  making  the  use  of  the  newiy  invented  letters.
(Tokvo,  Juapan  1910.)  9  Bl.,  1  Portr.,  58  S.  QJuer  40.

Silberberg,  Ludwig:  Handbuch  des  Deutschen
Kartellrechts.  Berlin:  Puttkammer  &amp;amp;  Mühlbrecht.
1910.  IIII),  327  S.  8.4  80.

'Veröffentlichungen  aus  dem  Gebiecte  des  Marine-Sanitätswescns.
  Hg.  von  der  Slelizinal-Abtcilung
des  Reichs-Marine-Anns.  Berlin:  E.  S.  Mittier  &amp;amp;  Sohn.

1910.

Heft  1:  Riegel:  Aufgaben  des  Sanitätsdienstes

bei  Landungen  und  bei  Expeditionen  in  tropischen
und  subtropischen  (iegenden.  1910.
WAmtliches  Verzeichnis  des  Personals  und  der

Studierenden  sder!  Hundelshochschule.  Berlin:  Sommer-Scm.
  1910.  Berlin:  Denter  &amp;amp;  Nicolas.

'Verzeichnis  der  Vorlesungen  an  der  Königlichen
Friedrich-Wilhelms-Universitär  zu  Berlin  im  200.  Semester
  vom  16.  April  bis  15.  August  1910.  Berlin:
G.  Schade,  1910.  177,  (11  S.  80.

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

Die  Zuschlaggebühren  für  die  Beförderung  von  Postpaketen  zwischen  Lome
und  Agome-Palime  (Togo)  sind,  mit  Geltung  vom  13.  April  1910  an,  herabgesetzt  worden,

wie  folgt:

bei  Sendungen  bis  5  kg  von  1,00  auf  0,50  7

über  5  --  6  -

=  6  =  7  =  -
2  7  -  8  *  2
-  8  9  -
=  9  -10  =  -

1,20  0,70
1,.4140  0,90.
1,600  .  1,10.
1,80  1,30
2,000  1,50.

Die  Gebühren  für  den  inneren  Paketverkehr  des  Schutzgebiets  Togo  bleiben  durch  die  vorstehende

  Anderung  unberührt.
        <pb n="623" />
        W  882  20

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Juli  1910.

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Ostafriha.  Neapel  11.  18.  Juli  1.  Aug.  Mombasa  O0  16—18  Tage  9.  16.  30.  Juli  102
a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),eutsche  Schiffe),
Muansa  (mit  Usumbura)  «  «
undSchirati.  ...  Marseille  10.  Aug.  Mombasa  O  17  Tage  8.  Aug.  10  30
vesenon  Moonhasanneter  Brindisi  3.  31.  Juli  Mombasa  O  17  Tage  1.  29.  Juli  100
bahn  und  von  der  Endstatioun(engl.  Schiffe)
ttt  den  Besium-  Marseille  10.  Juli  Mombasa  O  17  Tage  8.  Juli  10  30
Neapel  11.  18.  Juli  1.  Aug.  Tanga  17,  19,  17  Tage.  16.  30.  Juli  102
b)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,  *  1.=  "  —
.ch  Butko,  Korogwe,  %%  „  Schiffe)

Mkumbara.  Mombo,  Moschi.
Mubesa.  Panganm  und  Wilhelmstal)


e)  nach  Daressalam  sowie  nach
Bagamoso,  Bismarckburg,
ringa.  Kilimatinde,  Kilossa,
ilwa,  Kondoa-Jrangi,  Lindi,
Mahenge,  Mikindani.  Mohorro,
  Morogoro,  Mpapna,
Muasa,  Neu=  Langenburg,
Ngerengere,  Sadant,  Ssongea,
Tabora,  Tschote,  Udjidji,
Wiedhafen

 

1  Marseille
Marseille

Neapel  ,
(deutsche  Schiffe)

Marseille

—

Brindisi
(engl.  Schiffe)

 

10.
11.

10.  Aug.
Juli

18.  Juli  1.  Aug.

10.  jedes  Monats

3.  31.  Juli

Tanga  20  Tage
Tanga  20  Tage
Daressalam  18—21  Tage

Zanzibar  18  Tage
(von  Zanzibar  unmittelbar
Weiterbeförderung  nach
Daressalam  durch  Gouvernementsdampfer
  in  6  Stund.)

Zanzibar  19  Tage
nach  Daressalam  wetter
mit  nächster  Gelegenheit

Aug.  1045
mJuli  10
16.  31).  Juli  100

jed.  Mts.  108

29.  Juli  10  3

 

2.  Deutsch-Südwestafriha.

,u)  nach  Swakopmund  sowie
nach  Aris,  Aub,  Brackwater,
Epukiro.  Gobabis.  Gochaganas,
  Grootfontein,  Groß-Barmen,
  Groß  Witvley.  Guchab.
  Haris.  Hoachanas,  Hobewarte.
  Jakalswater,  Johann-Albrechtshöhbe,
  Kalkfeld,  Karibib,
  Rhan,  Kub,  Kubas,
Nauchas,  Neudamm,  Okahandja,
  Okasise,  Okaukwejo,
Okombahe,  Omaruru,  Onnati.

  Osona,  Otawi,  Otzjiawera,

  Otjimbingwe,  Oljiwarongo,
  Otjiwero,  Otjosonjatl.
  Outfo.  Reboboth.  Seeis,
Tsumeb,  Usakos.  Waldau,
Waterberg,  Wilhelmstal  und
Windhuk

nach  Lüderitzbucht  sowie
nach  Arahoab.  Aus,  Berseba,
Bethanien.  Brackwasser,  (ibeon,
  Gochas,  Hafunur,  Kalkfontein
  (Sud),  Kanus,  Keetmanshoop.
  Kuibis.  Maltahöhe,.
  Prinzenbucht,  Ramansdrift,
  Secheim,  Ukamas  und
Warmbad

b)

Hamburg
Antwerpen
(deutsche  Schiffe)
Southampton,
(deutsche  Schiffe)
Southampton

 

Hamburg
Southampton
I

Southampton

Hamburg

Hamburg

 

Antwerpden
(deutsche  Schiffe)

Southampton
(deutsche  Schiffe)

Hamburg
Hamburg

Southampton

6.  27.  Juli
uJuli  1.  Aug.

12.  Juli  2.  Aug.

10

16.  23.  Juli
6.  Aug.

Juli

9.  30.  Juli

2.  jedes  Monats

2.  16.  23.  Juli

6.  Aug.
6.  27.  Juli

Juli  1.  Aug.
12.  Juli  2.  Aug.

jedes  Monats
2.  jedes  Monats
0.  30.  Juli

Swakopmund  26  Tage
Swakopmund  21  Tage

Swakopmund  20  Tage
Swakopmund  20-24  Tg.
Swakopmund  25  Tage
Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  unbestimmt
Lüderitzbucht  19—21  Tg.
Lüderitzbucht  27  Tage
Lüderitzbucht  22  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  36  Tage
Lüderitzbucht  33  Tage
Lüderitzbucht  unbestimmt

 

 

10.
11.

18.
jied.  Mts.  6.19
29.  Juli  11.23

.Juli  6.
29.  Juli  11.23

.26.  Juli  5.30
30.  Juli  1015

Juli  1.  Aug.  11.23

15.  22.  Juli  5.  Aug.

11.23
19

jedes  Monats  6.19
15.  22.  Juli  5.  Aug.
11.23
26.  Juli  5.30
31.  Juli  105
Juli  1.  Aug.  11.23

jed.  Mts.  6.19

 

3.  Niautschon.

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

 

 

a)  Briefe,  Vostkarten.

15.  29.  Juli

jeden  Sonntag

3.  17.  31.  Juli

15.  Juli  5.  Aug.
8.  22.  Juli  5.  Aug.

 

Tsingtau  85  Tage

Tsingtau  33—37  Tage

Tsingtau  37  Tage
35
35

Tage
Tage

Tsingtau
Tsingtau

 

Gewöhnliche  und  eingeschricbene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerslags,  Sonnabends,  ab  Berlin  7233  u.  Dienstags  7.32.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
13.

27.  Juni  100

jeden  Freitag  1020

1.

14.
6.

15.29.  Juli  1030

Juli  4.  Aug.  8.35
20.  Juli  3.  Aug.  10.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  nach  Kiautschon  auch  mit  den  unter  b)
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten;  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  Vork  befördert.
        <pb n="624" />
        W  883  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  4  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen.  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
i.  ..
xamerun.  Hamburg  10.  jedes  Monats  Trtorig  o
Kribi  21  Tage
.  9.  jed.  Mts.  9.1
1)  8  Aennetesd  Schelg  unnnenn  asRan  25.  .  Mts.  6.19
ahen,  Henanao  37  9G  —3  Hamburg  25.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage
Tume,  Ebolowa.  Edea,  Ja-  Duala  28—30  Tage
zust,  shamd  s  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
ul.  Lolodorf,  Lomie.  Longi,  sur  Mer  Duala  18  Tage
Darienbera  Nunde  Nyan-  deutihe  Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
„  iilidinge,  Plantation,  «  Plantation  20  Tage
Longji  20  Tage
sLiverpool  28.  Juli  Lüannnenrnag  26.  Juli  1015
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
d  nach  Rio  del  RKty  ;  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tages  25.  jed.  Mts.  6.19
Liverpool  #  28.  Juli  Rio  del  Rey  25  Tages26.  Juli  1012
*  nac  gn  arOebe  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  1(.  Tage,  jeden  Montag  1045
Tud,  v  rt  w
erh  J  Missouansis  er
Antwerpen  9.  0.  Juli  20.  Aug.)]  Matadi  20—21  Taa  e  8.  29.  Juli  19.  Aug.  1.0
i  von  da  weiter  mit  d  .  -
csmchmwiuuvu.....  (chlxiäockåeåestr),12.Ju1i2.23.Aug.  gäsn  THZTZJJDVTFU  III-IF  10.31.Ju1121.Aug.8.30
c  e  ann  mit  Flußdan  drn  au
Vordeau  25,  jed  dem  Kongo,  Wn  und  3.  j  10#
J  jedes  Monats  Djah  n  Molundu  23.  jed.  Mts.  15
eindist,  240.  Juli  Jap  49  Tage  220.  Juli  1030
(engl.  Schiffe)
1  Jap  36,  43,  36  Tage
##ns,  dannn  :«---—is«ss«illiqui-
  Neapel  15*0.  29*.  Juli  Angaur  39  Tage  137°.  27".  Juli
schliehzüch  Snam.)  Kursche  Schife)  1275.  Aug.  Salzan  47r  e  *  107%  Aug.  1030
I  Ponape  54  Tage

)  Sendungen  nach  Guamwerden
  über  San  Francisco
—t.

„nur  für  Sendungen  nach  Jap.

—

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong
von  Bp.  18  Berlin  —Alexandrowo  7  3  am  18./7.,  1./8.  u.  15.,8.  und  von  Berlin  C2
(ab  Schles.  Bhf.  7.52)  am  19./7.,  2.,—.  u.  16.8.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden
  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

 

6.  Marshal=  Inseln.
a)  nach  Jaluit  .

b)  nach  Nauru.  .  ...

 

 

 

Neapel  29*.  Juli  Jaluit  60  Tage
-  Schiffe)  «  27“.  Juli  12.  Aug.  1030
Taranto  14.  Aug.  Jaluit  57  Tage  I
(engl.  Schiffe)
Juli  Adelaide  27—30  Tage,
—  20.  Juli  dann  weiter  mit  der  Sncn-.
  ·,4·.7  YHZJFOYZZPOIJHOIZF1.8.15.18.22.
häliandefo  10  24.  Juli  7.  Aug.  Dampsfer  der  Pacific  Pbos-  29.  Juli.  Aug.  1030
⁊  17.  31.  Juusboma  bet
unrantoge.  3.  17  31.  Juli  Jaluulinie  nach  Nauru

 

*  Für  Briefe  und  Postkarten  (auch  nach  Nauru)  Nachversand  über  Sibirien—

Schanghai—Hongkong  von  Vo-  Berlin—Alerandrowo  7.#  am  1.,8.  und  von  Berlin  C2
(ab  Schles.  Bhf.  7.52)  am  2./8.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch
Drucksachen,  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  dem  unter  Anmerkung“
bezeichneten  Nachversand  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien
—Schanghai  geleitet.
        <pb n="625" />
        Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein  Z  Dauer  Verlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
½n  -.  "vkich-Wi1hccms-Neapel
  15*0.  29.  Juli  Frie
(deutsche  Schiffe)  "  12*.  Aug.  hafen  39,  43  u.  39  Tage
Rabaul  41,  46  und  13°5.  22.  27.  Zuli
7.  Deutsch-NReuguinea,  -  41  Tage  «  10-  Aug  10.2
Kaiser-Wilhelmsland  E  24.  Juli  (Friedrich  zahrme.|  —
s  Brindisi  m  Juli  fen  45

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong
von  Bp.  18  Berlin—Alerandrowo  7.8  am  18./7.)  und  15.,8.  und  von  Berlin  C#2  tab
Schles.  Bhf.  7.52)  am  19.,7.)  und  16.  8.  ((Ausgenommen  sind  Briefe  und  Ponlkkarten
nach  Berlinhafen.)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Druck
sachen,  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden
auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien—  Schanghai  geleitet.

8.  Samoa.  Queenstown  17.  Juli  14.  Aug.  Apia  31  Tage  15.  Juli  12.  Aug.  11.23
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  Nachversand  1.0
Hamburg  #  25.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  25.  jed.  Mis.  6.19
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  10
von  da  ab  Landverbindung
9.  Uogo.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  30.  jedes  Monatsome  34  Tage  29.  jed.  Mts.  6.19
Notterdam  5.  Juli  5.  Aug.  Lome  29  Tage  4.  Juli  4.  Aug.  92
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  30—39  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
l  .  .
fNottcrdamlLOjedes-Monats  Lome  24—33  Tage  21.  jed.  Mts.  9  25
(deutsche  Schiffe)

 

 

 

Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Seitvermert  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Bes  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Verlin  am  hafen  in  Berlin  am
deutsch-Neuguinea  Neapel  1“.15  5“  17.2  29.  Juli  Neapel  .  ..  14*.  28*.  Juli  11“.  Aug.
Neapel  15-  30“.  Juli  5*  Aug.  drindist  «  Io  ,?4x«:m47,lqma
«-  Marseille.  21.  Juli  4.  Aug.
Deutsch  ·  Ostafrika·  Wdn  «  duin  Aug.  Liverpool  üb.  Vancouv.  12.  Juli  2.  Aug.
···  —  Plymouth,  .  zar
Southampton  14.Juli  4-.  25  .Ang.  WMiantschon  Soutbamwton,  über  San  srren  en  vr
deutsch-Südwestafrinma  Southampton  10.  17.31.  Juli  v.  Aug.  de  Lavre  odre!5—6  mal  monatlich)
Hamburg  —.—  Queenstown
—  —  —  —  —  Sibir.  Eisen=  in  der  Negel  Montag,  Mitt-;
  bahn.  woch,  Freitag,  Sonntag
Southampton  30*.  jed.  Mts.  —  ——  —  —  –—
Kamern  Hamburg  15“.  jed.  Mts.  Plymouth  üb.  Vancouv.  unbestimmt
Liverpool  15.  Juli  12.  Aug.  Queenstown
—  -—  —  —  —  Samoa  oder  Havre  uͤber  San  Francisco
den  Karolinen,  .  od.  Plymouth  (unbestimmt)
Marianen,  Neapel  1“.  2.  17.  29.,  Juli  —  —  ————
Dalau--Inseln  Hamburg  15“.  jedes  Monats
i  —  Togo  ..  Southampton  30“.  jedes  Monats
Marshall-Inseln  .  INeapel.  .  .  .  2.  Juli  4.  Sept.  Liverpool  jeden  Montag

 

 

 

 

 

Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="626" />
        Schiffsbewegungen

W  585  20

der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
Vostdampfer  von  nach  bis  10.  Juni  1910.
„AMdlph  Woermann“.  Hamburg  Delagoa  Bay  am  22.  Juni  ab  Swakopmund.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  26.  Juni  ab  Hamburg.
„Ama  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  28.  Juni  ab  Hamburg.
„Amold  Amsinck“  Hamburg  Mossamedes  am  23.  Juni  in  Loanda.
„Eduard  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  14.  Juni  in  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Duala.  Hamburg  am  23.  Juni  ab  Teneriffe.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  6.  Juni  in  Lüderitzbucht.
„Frieda  Woermann“.  Swakopmund  Kapstadt  am  20.  Juni  in  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  20.  Juni  ab  Neapel.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  20.  Juni  in  Victoria.
„Hemiette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  22.  Juni  in  Madeira.
„Ima  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  13.  Juni  in  Lagos.
„Jeannette  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  7.  Juni  in  Hamburg.
„Zurt  Woermann“.  Burutu  Hamburg  am  23.  Juni  ab  Las  Palmas.
Lili  Woermann“  .  Hamburg  Burutu  am  23.  Juni  Ouessant  passiert.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Kotonon  am  16.  Juni  in  Kotonou.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  23.  Juni  in  Monrovia.
„Nartha  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  22.  Juni  in  Rotterdam.
„Nax  Brock“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  Juni  Dover  passiert.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  30.  Juni  ab  Hamburg.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  23.  Juni  Dover  passiert.
„Durendart“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  24.  Juni  in  Hamburg.
„Andromeda“  Duala  Hamburg  am  23.  Juni  ab  Sierra  Leone.
„Dryade“  ..  Hamburg  «  Kotonou  am  7.  Juni  in  Monrovia.
„Reichstag"  Hamburg  Assinie  am  15.  Juni  in  Monrovia.
„Erika“  Hamburg  D  Kotonou  am  18.  Juni  in  Bissao.
Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea"  Mossamedes  Hamburg  am  18.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Kamerun“  Kamerun  Hamburg  am  20.  Juni  in  Lagos.
Lome“  Kotonon  Hamburg  am  21.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Otari"“  Swakopmund  New  Vork  am  18.  Juni  in  Cap  Lopez.
„-henania“  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  Juni  in  Swakopmund.
„Savoi  ·...  Kotonou  Hamburg  am  22.  Juni  in  Hamburg.
„Swakopmund“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  19.  Juni  in  Duala.
„Togo“  »i—  Lüderitzbucht  Hamburg  am  23.  Juni  in  Accra.
„Windhuk“  Hamburg  I  Durban  am  21.  Juni  in  Kapstadt.
„Nauplia“  Swakopmund  Hamburg  am  24.  Juni  ab  Sierra  Leone.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
Answald,  ...  DelagoaBayI  Hamburg  am  20.  Juni  in  Daressalam.
Friderun  «  ·  Hamburg  Accra  am  21.  Juni  in  Accra.
Gundrun  Hamburg  Lüderitzbucht  am  18.  Juni  ab  Teneriffe.
Deuner  Accra  Hamburg  am  22.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Immo  Hamburg  Accra  am  17.  Juni  ab  Las  Palmas.
Ingbert  Mossamedes  Hamburg  am  16.  Juni  in  Libreville.
„Ingo  r%ßtr  Lagos  Hamburg  am  21.  Juni  ab  Lagos.
„Ingraban  Hamburg  l  Calabar  am  20.  Juni  in  Monrovia.
„Jrmrried-  Lüderitzbucht  Hamburg  am  17.  Juni  ab  Las  Palmas.
Jmmgard  Rotterdam  Lüderitzbucht  am  22.  Juni  Cuxhaven  passiert.
Valburg  Hamburg  ·  Calabar  am  19.  Juni  ab  Opobo.
uise4  Rotterdam  Lüderitzbucht  am  20.  Juni  in  Notterdam.
        <pb n="627" />
        W  8586  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  RKeudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  64.

 

 

 

 

 

 

 

  

Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-  Adresse  Heydtlontor  25.  Juni  1910.
Grün-  Kavital  Ge-  6W  *W7  letzte  r  ·  JN  chfiAb
dungs-  apita  schäfts-  Dii-  Divi-,  Na  rage  ngebot
jahr  D  AM  jahr  dende  dende  #  %%%  %1%

i·i«:  !  .

1906  1  850  000  1.  10  —  6  Afrikanische  Kompagnie  A-cGccTT.100  105
196068  2  000  000  1.  1.]  4  —  Bornc-Kautschuk-Compagnie  A-G.  95  100
1905  1  000  000  1.  4.  15  17½  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.  #

r  "  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  .  200  —
19806  1200000  1.  4.  O0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  ...  —  60
1902  400  000  1.  1.70  0  —  Centralafrikanische  Seengesellschafft  s  70  80
18900  1  500  0O000  1.  1.  50  64  China-Export-,  Import-  u.  Bank-  Compasnie  300  —
1891  2  600  000  „1l.  10.  9  10  Chocolà  Plantagen-Gesellschat  .!  135  136
1908)  K  125  000  1.  2.  —  #  55  Colmanskop  Diamond  Mines,  Limitte  4  69½  K  701,
1905  220  000,  1.  11  3  —  Decbundscha-Pflanzung  .....  —I110
1885  8  000  000  .  1.  11  5  I  —  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  ..  .l150·-  151
1886  114  000  1.  1.  0  —  Deutsch-  Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  □—  30
1886  il  4680()0-1.1.!IOI—  do.  Vorz.-Aktien  —  .250
189062250  000  1.1.  7  —  Deutsch-  Weslhfrilanische  Handelsgesellschaft  —  95
1900  206800  1.  1I.  7.  —  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  635  70
1878,  2  750  000  1.  1.  24  —  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-  Gesellschat

s  dercitdseeJttseltt..  .  375  377
19077  2500  000  1.  11  O0  —  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  ..  .  85  88
1885)  2000  000  1.  4.  20  25  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwest-  Afrika  1500  1530
1902  1  000  000  1.  1.  0  —  Deutsche  Samoa-Gesellschaat  .  .  53  58
1908  4500  000  1.  1.r  0  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Ge.  194  197
1902  T  1  000  000  1.  5.  6  0  Deursche  Togogesellschat  85  90
1899  4000  000  1l.  1.  0  —  Gesellschaft  Nordwestkamernn  Lit.  A  #%  30  4  50
1899  St.  30  000  1.  11  0  —  do.  do.  .  .  .  Lit.  3  .4  24  „26
1898  1000  000  1.  11  0  —  jeeellshaft  Südkamernn  140  142
1903  1  022  100  „1.  11.  0  —  Gibeon  Schürf=  u.  Handel-  agesellschaft  m.  b.  O.  773  77
18871  1200  000  1.  11  13  —  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Attiern  319  8321

*  St.  2  400  "  130  —  do.  Genußscheine..  .  .  .  AM  3150  .4  31980
1906.  3.000  000  1.  1.  4  4  Kamerun-Kautschnk-Compagnie.  .  .  .  .  .  95  100
1895  10  000  000  1.  1.  0  —  Kaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  ê  90
1903  900  000  „1.  1.  0  —  Kautschuk-Pflanzung  „Meanja“  A.-G.  860  5
1908  v  1  250  000  1.  1  0  1  —  Kironda  Goldminen  Gesellschaft  m.  b.  H.  115  118
1899  2000  000  1.  11  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  100  105
1886  4021000  1  4.  0  Neu  Guinea  Compagnie  Stamm-Anteile  113  117

3478000  l.  4  1  Vorzuge-Ameiler  153  15
1906,  1200  000  1.1  0  —  Ostafrika-  Kompagnie  105  —
1900  20  000  000  1.  4.  9  11  „  Otavi-Minen-  und  Eisenbahngesellschaft  .  220  221

St.  200  0O00  1.  4.  4  X  6  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Gemußscheine  105  106
w03  /  2  z-oüb  d  1.  u  1271  Paeifie  Phosphate  ao.  eem:.
1897  2000  000  1.  10.!  6  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  1  —  99
1895  T  1  500  O000  1.  1.  O  0O  Rieinische  Handei-Plantagengesellschaft.  ..  40  50

,|  .  I  s
1808  900  000  t.  1  o0o  O  sEasfata-Samoa--Gesellschaft  65  0
1905  20000000  1.  1.  44Samoa-Kautschuk-Compagnie  60  66
1899  54  000  O000  1.  1.  43  —  Schantung  Eisenbahn  Gesellschaft  a.  G.  139  141

St.  ö54000  .  do.  Genusßscheine  M  175  4  177
1897  500  000  1.  1.)  0  —  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  k)  115  —
1895  2L  500  000  1.  7.  0  —  South  Affrican  Territories.,  Limite  1193  11.9
1898  L  150  000  1.  1.  0  —  South  East  Africa,  Limitel  8.—  8  6
1892  rvr  9L.  2  000  000  1.  1.  5  "  —  Kouth  W.  est  Africa  Co.,  Limited  38/—  1  38  3
1893  869  100  1.  4.4  0  llsambara  Kafferbaugesellschaft  Stamm-Anteile  35  —
1893  142  200  1.  4.  0  —  Vorzugs-Anteile  80  —
1897  2  100  000  1.  1.  9  —  Vestafrik.  anndozungsgesellschaft  t  Bibundi  89  91
1897  200  000  1.  1.  0  0MWestafr.  Pflanz.  Ges.  Victoria,  Stamm-Aktien  55  65
1897  2  800  000  1.  1.  8  —  do.  Worzug-Attien,  122  126
1895  1  500  000  1.  1.  0  —  Westdeutsche  Handels-  u.  Plantagengesellschaft  —  65

.-  l  .  .
Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  S8W  68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="628" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Hherausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

21.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  Juli  1910.  Nummer  14.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefugt  die  mindestens  einmal
bierteljahrlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  demschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherrn  v.  Danckelman.
Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die  Buchhondlungen
  &amp;amp;  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung  a)  .  5,—  für  Deutschland  cinschl.  der  deutschen
Schutzgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  K+  6.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8  W8.  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Kolonialbeamtengesetz.  Vom  8.  Juni  1910  S.  587.  —  Zollverordnung  für  das
Schutzgebiet  Togo.  Vom  24.  März  1910  S.  596.  —  Ausführungsbestimmungen  zu  der  Zollverordnung  für  das
Schufgebiet  Togo  vom  24.  März  1910  S.  605.  —  Verordnung,  betr.  den  Zolltarif  für  das  Schutzgebiet  Togo.  Vom
24.  Marz  1910  S.  617.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Bekämpfung  der  Stechmückengefahr.  Vom
10.  Mai  1910  S.  619.  —  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Abänderung  der  Verpflegungsvorschriften
bei  der  Verwaltung  von  Togo.  Vom  26.  Mai  1910  S.  620.  —  Aerfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestairika,
  betr.  die  Umwandlung  der  Distriktsämter  Rehoboth  und  Warmbad  in  Bezirksämter.  Vom  12.  Mai  1910
S.  620.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  Abänderung  der  Verordnung  betreffend  die
Erhebung  einer  Jahreskopfsteuer  von  den  Eingeborenen  vom  18.  März  1907  S.  621.  —  Personalien  S.  621.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch  ostafrikanischen
  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen  der  Vinnengrenze  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1900  im  Vergleich  mit
dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  622.  —  Vorläufige  Ubersicht  uber  die  Bewegung  des  Handels  des
deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  gollstellen  der  Binnengrenze  im  Kalenderjahre  1909  im  Vergleich  mit
dem  Handel  im  Kalenderjahre  1908  S.  625.  —  Desgleichen  über  den  Gesamthandel  des  deutsch-oftafrikanischen  Schutzgebiets
  im  Kalenderjahre  1909  S.  625.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küstenzollstellen  von  Deutsch-Ostafrika
  im  Monat  April  1910  S.  626.

Deutsch-Südwestafrika:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im
Monat  März  1910  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  625.  —  Einfuhr  von  Wollschafen  S.  626.

Kamerun:  Marmorlagerstätten  in  Adamaua  S.  626.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Ostafrikanische  Eisenbahn-Gesellschaft  S.  627.  —  Deutsche  Handelsund
  Plantagen-Gesellschaft  der  Südsee-Inseln  zu  Hamburg  S.  628.  —  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  S.  629.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Baumwollbau  in  Uganda  S.  631.  —  Baumwollanbauversuche
  im  russischen  Gouvernement  Kiew  S.  632.  —  Rußlands  Baumwollernte  und  zeinfuhr  1900  S.  632.  —
Baumwollanbauversuche  in  Südfrankreich  S.  633.  —  Handel  von  Baumwolle  in  Adzerbeidjan  (Persien)  S.  633.  —
Stand  der  Baumwollfelder  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  Ende  Mai  1910  S.  634.  —  Kakavausfuhr  Brasiliens
  1909  S.  635.  —  Der  Koprahandel  in  Niederländisch=  JIndien  S.  635.  —  Förderung  der  Zuckerkultur  in  Natal
S.  635.  —  Bergbau  und  Mineralienausbeute  in  Algerien  S.  636.  —  Außenhandel  des  britischen  Schutzgebiets
Uganda  1908/09  S.  637.  —  Außenhandel  Algeriens  1909  S.  637.  —  Handel  der  Regentschaft  Tunis  im
Jabre  1909  S.  638.  —  Ananaskultur  auf  Portorico  S.  639.

Vermischtes:  Dr.  Th.  Toeche-Mittlers  goldenes  Doppeljubilaum  S.  6410.  —  Deutscher  Kolonialkongreß  1910
S.  641.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  641.  —  Schiffsbewegungen  S.  615.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  646.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Kolonialbeomtengeset3.
Vom  8.  Juni  1910.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  ufsw.,
verordnen  im  Namen  des  Reichs,  nach  erfolgter  Zustimmung  des  Bundesrats  und  des  Reichstags,
was  folgt:

Allgemeine  Vorschriften.

§  1.  Auf  die  Beamten,  die  für  den  Dienst  eines  Schutzgebiets  angestellt  sind  (Kolonial-=beamten),
  und  ihre  Hinterbliebenen  finden,  soweit  sich  aus  diesem  Gesetze  nicht  ein  anderes  ergibt,
die  Vorschriften  des  Reichsbeamtengesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1907  S.  245)  und  des  Beamten-
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        G  588  20

hinterbliebenengesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1907  S.  208)  sowie  die  an  ihre  Stelle  tretenden  Vorschriften
mit  folgender  Maßgabe  Anwendung:

1.  An  Stelle  des  Reichs  und  der  Einrichtungen  des  Reichs  tritt,  soweit  nicht  in  diesem
Gesetz  ein  anderes  bestimmt  ist,  das  Schutzgebiet  und  dessen  Einrichtungen.

2.  Der  Reichsdienst  oder  der  Dienst  in  einem  anderen  Schutzgebiete  steht  dem  Dienste
in  einem  Bundesstaate  gleich.

3.  Die  dem  Bundesrate  vorbehaltenen  Bestimmungen  und  Entscheidungen  erfolgen  durch
den  Reichskanzler.

Besoldung.

2.  Die  Kolonialbeamten  erhalten  als  Diensteinkommen  im  Schutzgebiet

1.  ein  festes  Gehalt,

2.  eine  Kolonialzulage,

zu  1  und  2  nach  Maßgabe  der  etatsrechtlichen  Festsetzungen,

3.  freie  Dienstwohnung  mit  oder  ohne  Ausstattung  oder  eine  entsprechende  Entschädigung
(Wohnungsgeld).  Die  Höhe  der  Entschädigung  (Wohnungsgeld)  wird  durch  den
Haushaltsetat  für  die  Schutzgebiete  bestimmt.

Weitere  Zulagen  können  ihnen  nach  Maßgabe  des  Etats  gewährt  werden.

Die  §§  2,  3,  §  11  Abs.  1,  §  12  des  Besoldungsgesetzes  vom  15.  Juli  1909  (eichs-Gesetzbl.
  S.  573)  finden  entsprechende  Anwendung,  desgleichen  die  §§  7  und  8  bezüglich  der  Festsetzung
  des  pensionsberechtigenden  Gehalts.

Während  einer  dienstlichen  Verwendung  außerhalb  des  Schutzgebiets  erhalten  die  Kolonial-=beamten,
  vorbehaltlich  anderweitiger  Regelung  durch  den  Etat,  ihre  pensionsfähigen  Bezüge  (§  23).
Der  Reichskanzler  bestimmt,  wieweit  ihnen  darüber  hinaus  die  im  Abs.  1  genannten  Bezüge  zu
belassen  sind.

Die  Vorschriften  des  Abs.  4  finden  auch  dann  Anwendung,  wenn  die  vorgesetzte  Dienstbehörde
  im  dienstlichen  Interesse  die  Heimreise  oder  einen  sonstigen  Aufenthalt  eines  Beamten
außerhalb  des  Schutzgebiets  anordnet.

§  3.  Der  Reichskanzler  bestimmt,  wie  weit  Kolonialbeamten  und  ihren  Ehefrauen  und
ihren  ehelichen  oder  legitimierten  Kindern  im  Schutzgebiete  bei  Erkrankung  freie  ärztliche  Behandlung,
freie  Arzneimittel,  freier  Aufenthalt  in  einem  Krankenhause  sowie  Ersatz  der  aus  Anlaß  der  Erkrankung
  erwachsenden  Reisekosten  gewährt  werden  können.

§

Pflichten  und  Rechte.

§  4.  Die  Vorschriften  über  den  Urlaub  der  Kolonialbeamten  und  ihre  Stellvertretung  sowie
über  die  während  des  Urlaubs  zu  gewährenden  Gebührnisse  erläßt  der  Reichskanzler.

§  5.  Die  Vorschriften  über  die  Tagegelder  und  Fuhrkosten  bei  Dienstreisen  außerhalb  des
Schutzgebiets,  über  die  Umzugskosten  bei  der  Aus=  und  Heimreise  und  bei  Versetzungen  zwischen
Schutzgebieten  werden  durch  Gesetz  bestimmt.  Die  übrigen  Vorschriften  über  die  Tagegelder,  Fuhrkosten,
  Verpflegung  und  Messeeinrichtung  erläßt  der  Reichskanzler.

§  6.  Ein  Kolonialbeamter  darf  innerhalb  der  Schutzgebiete  nur  mit  Erlaubnis  des  Reichskanzlers
  Grundeigentum  erwerben  oder  sich  an  Erwerbsunternehmungen  beteiligen.  Der  Reichskanzler
kann  die  Gouverneure  zur  Erteilung  der  Erlaubnis  ermächtigen.

§  7.  Die  Kolonialbeamten  haben,  soweit  für  sie  nicht  reichsgesetzlich  ein  anderes  bestimmt
ist,  in  Ansehung  ihres  Gerichtsstandes  ihren  Wohnsitz  in  dem  Schutzgebiet,  in  dem  sie  angestellt  sind.

§  8.  Die  Gouverneure  und  die  richterlichen  Beamten  behalten  in  Ansehung  des  Gerichtsstandes
  für  bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten  neben  ihrem  Wohnsitz  in  dem  Schutzgebiete  den  Wohnsit,
den  sie  im  Heimatsstaate  hatten.  Hatten  sie  dort  keinen  Wohnsitz,  so  gilt  die  Hauptstadt  des
Heimatsstaats,  haben  sie  keinen  Heimatsstaat,  so  gilt  Berlin  als  ihr  Wohnsitz.  Ist  der  Ort  in
mehrere  Gerichtsbezirke  geteilt,  so  bestimmt  die  Landesjustizverwaltung,  und  für  Kolonialbeamte,  die
keinen  Heimatsstaat  haben,  der  Reichskanzler,  welcher  Bezirk  als  Wohnsitz  gilt.

Auf  die  anderen  Kolonialbeamten  finden  die  Vorschriften  des  Abs.  1  mit  der  Maßgabe  Anwendung,
  daß  das  Gericht  des  Wohnsitzes  in  der  Heimat  nur  für  Klagen  wegen  solcher  vermögensrechtlicher
  Ansprüche  zuständig  ist,  die  gegen  die  Beamten  während  ihres  Aufenthalts  in  der  Heimat
entstanden  sind.
        <pb n="630" />
        W  889  20

§&amp;amp;  9.  Ist  gegen  einen  Kolonialbeamten  bei  dem  Gericht  eines  Schutzgebiets  ein  Strafverfahren
  anhängig  geworden  und  hat  der  Beschuldigte  seinen  dauernden  Aufenthalt  im  Reichsgebiete,
  so  kann  das  Gericht  des  Schutzgebiets  auf  Antrag  oder  von  Amts  wegen  die  Sache  an  das
sachlich  zuständige  Gericht  verweisen,  zu  dessen  Bezirke  der  Aufenthaltsort  gehört.  Vor  der  Entscheidung
  sind  die  Staatsanwaltschaft  und  der  Beschuldigte  tunlichst  zu  hören.  Gegen  die  Entscheidung
findet  Beschwerde  statt;  weitere  Beschwerde  ist  zulässig.  Bei  dem  Gericht,  an  das  die  Sache  verwiesen
  ist,  wird  das  Verfahren  in  der  Lage  fortgesetzt,  in  der  es  sich  befindet.

Die  Vorschriften  des  Abs.  1  finden  entsprechende  Anwendung,  wenn  ein  Strafverfahren
gegen  einen  Kolonialbeamten  im  Reichsgebiet  anhängig  geworden  ist  und  der  Beschuldigte  seinen
dauernden  Aufenthalt  in  einem  Schutzgebiete  hat  oder  wenn  ein  Strafverfahren  gegen  einen  Kolonialbeamten
  in  einem  Schutzgebiet  anhängig  geworden  ist  und  der  Beschuldigte  seinen  dauernden  Aufenthalt
  in  einem  anderen  Schutzgebiete  hat.

Vorstehende  Vorschriften  finden  auf  das  militärgerichtliche  Verfahren  keine  Anwendung.

§  10.  Sind  in  die  Personalakten  Vorkommnisse  eingetragen,  die  dem  Beamten  nachteilig
sind,  so  kann  eine  Entscheidung  hierauf  nur  gegründet  werden,  nachdem  dem  Beamten  Gelegenheit
zur  Außerung  gegeben  ist.  Eine  etwaige  Gegenerklärung  ist  den  Personalakten  beizufügen.

Versetzung  in  ein  anderes  Amt.

§  11.  Kolonialbeamte  müssen  sich,  wenn  das  dienstliche  Bedürfnis  es  erfordert,  die  Versetzung
  in  ein  Amt  desselben  oder  eines  anderen  Schutzgebiets  oder  in  ein  Reichsamt  gefallen  lassen,
falls  das  neue  Amt  mit  einem  nicht  geringeren  Range  und  pensionsfähigen  Diensteinkommen  verbunden
  ist  und  die  vorschriftsmäßigen  Umzugskosten  vergütet  werden.

Einstweilige  Versetzung  in  den  Ruhestand.
§  12.  Kolonialbeamte  können,  wenn  sie  eine  Kaiserliche  Bestallung  erhalten  haben,  durch
Verfügung  des  Kaisers,  andernfalls  durch  Verfügung  des  Reichskanzlers  jederzeit  mit  Gewährung
des  gesetzlichen  Wartegeldes  einstweilig  bis  zu  3  Jahren  in  den  Ruhestand  versetzt  werden.
Gouverneure,  erste  Referenten  und  Referenten  beim  Gouvernement  können  durch  Verfügung  des
Kaisers  einstweilig  in  den  Ruhestand  versetzt  werden.

Versetzung  in  den  Ruhestand.

§&amp;amp;  13.  Hat  ein  Kolonialbeamter  eine  Kaiserliche  Bestallung  erhalten,  so  erfolgt  die  Entscheidung
  über  seine  Versetzung  in  den  Ruhestand  durch  den  Kaiser.

In  betreff  der  übrigen  Beamten  steht  die  Entscheidung  der  obersten  Reichsbehörde  zu.
Diese  Entscheidung  ist  endgültig.

Pensions=  und  Wartegeldansprüche.

&amp;amp;  14.  Die  §§  34,  36,  37,  39  des  Reichsbeamtengesetzes  finden  auf  Kolonialbeamte,  die
nicht  aus  dem  Reichs=  oder  heimischen  Staatsdienst  in  den  Kolonialdienst  übernommen  sind,  keine
Anwendung.  An  die  Stelle  dieser  Vorschriften  treten  für  sie  die  §§  15  bis  21  dieses  Gesetzes.

§&amp;amp;  15.  Für  die  im  §  14  bezeichneten  Kolonialbeamten  ist  Erwerbsunfähigkeit  Vorbedingung
des  Anspruchs  auf  Pension.

§&amp;amp;  16.  Ein  Kolonialbeamter  (§F  14),  welcher  infolge  eines  körperlichen  Gebrechens  oder
wegen  Schwäche  seiner  körperlichen  oder  geistigen  Kräfte  zur  Erfüllung  seiner  Amtspflichten  dauernd
unfähig  (kolonialdienstunfähig)  ist  und  deshalb  in  den  Ruhestand  versetzt  wird,  hat  Anspruch  auf
Pension,  wenn  und  solange  seine  Erwerbsfähigkeit  aufsgehoben  oder  um  wenigstens  10/100  vermindert
  ist.

Für  die  Dauer  völliger  Erwerbsunfähigkeit  ist  die  nach  den  Vorschriften  für  etatsmäßige
Reichsbeamte  unter  Berücksichtigung  der  §§  23,  24  dieses  Gesetzes  berechnete  Pension  (Vollpension),
für  die  Dauer  teilweiser  Erwerbsunfähigkeit  derjenige  in  Hundertsteln  auszudrückende  Teil  der  Vollpension
  zu  gewähren,  welcher  dem  Maße  der  Einbuße  an  Erwerbsfähigkeit  entspricht  (Teilpension).

§  17.  Bei  der  Beurteilung  des  Grades  der  Erwerbsunfähigkeit  ist  der  von  dem  Kolonialbeamten
  (§  14)  vor  seinem  Eintritt  in  den  Kolonialdienst  ausgeübte  Beruf  zu  berücksichtigen.  Hat
der  Beamte  keinen  besonderen  Beruf  ausgeübt,  so  ist  die  allgemeine  Erwerbsfähigkeit  maßgebend.

§  18.  Einem  Kolonialbeamten  (§  14),  der  wegen  Unfähigkeit  zum  Kolonialdienst  ohne
Pensionsberechtigung  ausscheidet  oder  dessen  nach  den  Vorschriften  dieses  Gesetzes  begründeter
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        W  590  ce0C

Pensionsanspruch  späterhin  in  Wegfall  kommt,  kann  auf  seinen  Antrag  für  die  Dauer  einer  festgestellten
  Bedürftigkeit  eine  Pension  bis  zu  dem  Betrage  von  10/100  der  Vollpenfion  gewährt  werden.
Neben  der  Pension  kann  ein  Zuschuß  bis  zur  Höhe  der  Tropenzulage  (§  25)  bewilligt  werden.

Zum  ersten  Male  ist  die  Gewährung  nur  bis  zum  Ablauf  von  zwei  Jahren  nach  dem
Ausscheiden  oder  nach  dem  Wegfall  des  Pensionsanspruchs  zulässig.

§  19.  Die  Pensionsgebührnisse  der  Kolonialbeamten  (§  14)  werden  auf  Antrag  oder  von
Amts  wegen  anders  festgesetzt  oder  entzogen,  wenn  in  den  Verhältnissen,  welche  für  die  Bewilligung
maßgebend  gewesen  sind,  eine  wesentliche  Veränderung  eingetreten  ist.

Die  Erhöhung  einer  wegen  Erwerbsunfähigkeit  bewilligten  Pension  ist  indes  nur  zulässig,
wenn  die  weitere  Verminderung  der  Erwerbsfähigkeit  eine  Folge  des  Kolonialdienstes  ist;  sie  kann
nur  innerhalb  der  im  §  31  Abs.  1  bezeichneten  Fristen  erfolgen.

Die  Zahlung  der  erhöhten  Gebührnisse  beginnt  mit  dem  Monat,  in  welchem  die  Voraussetzungen
  für  die  Erhöhung  erfüllt  sind,  bei  Erhöhung  auf  Antrag  jedoch  frühestens  mit  dem  Monat,
in  welchem  der  Antrag  gestellt  ist.  Eine  Minderung  oder  Entziehung  tritt  mit  dem  Ablauf  des
Monats  in  Wirksamkeit,  in  welchem  der  die  Veränderung  aussprechende  Bescheid  zugestellt  ist.

§*  20.  Die  Pensionsgebührnisse  der  Kolonialbeamten  (§  14)  werden  von  Amts  wegen
anders  festgesetzt  oder  entzogen,  sobald  erwiesen  ist,  daß  die  Voraussetzungen,  unter  denen  sie
bewilligt  worden  waren,  den  tatsächlichen  Verhältnissen  nicht  entsprochen  haben.  Die  Vorschriften
über  die  Anfechtung  gerichtlicher  Urteile  bleiben  unberührt.

§*  21.  Die  unter  dem  Vorbehalte  des  Widerrufs  oder  der  Kündigung  angestellten  Kolonialbeamten
  (§  14)  haben  einen  Anspruch  auf  Pension  nach  Maßgabe  der  §§  14  bis  20  dieses  Gesetzes
nur  dann,  wenn  sie  eine  in  den  Besoldungs-Etats  aufgeführte  Stelle  bekleiden;  es  kann  ihnen
jedoch,  wenn  sie  eine  solche  Stelle  nicht  bekleiden,  bei  Eintritt  völliger  oder  teilweiser  Erwerbsunfähigkeit
  eine  Pension  bis  auf  Höhe  der  durch  dieses  Gesetz  für  etatsmäßige  Kolonialbeamte
bestimmten  Sätze  bewilligt  werden.  Das  Gleiche  gilt  von  der  Tropenzulage,  sofern  die  Voraussetzungen
  des  §  25  vorliegen.

§*  22.  Einem  Kolonialbeamten,  der  dem  Kolonialdienst  in  Deutsch-Ostafrika,  Kamerun,
Togo  oder  Deutsch-Neuguinea  (außer  dem  Inselgebiete  der  Karolinen,  Palau,  Marianen  und
Marshallinseln)  zwölf  Jahre,  in  Deutsch-Südwestafrika,  Samoa  oder  dem  Inselgebiete  der  Karolinen,
Palau,  Marianen  und  Marshallinseln  oder  dem  Kiautschougebiete  fünfzehn  Jahre  angehört  hat,  steht
auch  ohne  den  Nachweis  der  Dienstunfähigkeit  oder  der  Erwerbsunfähigkeit  ein  Anspruch  auf  lebenslängliche
  Pension  zu.  Bei  der  Berechnung  dieses  Zeitraums  findet  keine  Doppelrechnung  statt,  und
es  wird  nur  die  in  den  Schutzgebieten  tatsächlich  zugebrachte  Zeit  berücksichtigt.

Bei  dem  Ubertritt  eines  Kolonialbeamten  in  den  Dienst  eines  anderen  Schutzgebiets  oder
bei  der  Wiederanstellung  eines  ausgeschiedenen  Kolonialbeamten  bestimmt  sich  der  Zeitraum,  nach
dessen  Ablauf  die  Pensionsberechtigung  gemäß  Abs.  1  eintritt,  nach  dem  Verhältnis  der  in  den
einzelnen  Schutzgebieten  zugebrachten  Dienstzeiten.

§  23.  Bei  Berechnung  der  Pension  und  des  Wartegeldes  wird  das  ausdrücklich  als
pensionsfähig  bewilligte  Diensteinkommen  oder,  falls  ein  solches  nicht  bewilligt  ist,  das  bei  der
Pensionierung  nach  Maßgabe  der  geltenden  Bestimmungen  anzurechnende  Diensteinkommen  zu
Grunde  gelegt.

An  Stelle  des  Wohnungsgeldes  oder  der  freien  Wohnung  kommt  der  Wohnungsgeldzuschuß
zur  Anrechnung,  der  den  in  gleichartigen  Dienststellen  befindlichen  Reichsbeamten  durchschnittlich  zusteht.
Welche  Stellen  im  Reichsdienst  den  Stellen  im  Kolonialdienst  gleichartig  sind,  wird  durch  den
Haushaltsetat  für  die  Schutzgebiete  bestimmt.

Die  Kolonialzulagen  sind  nicht  anrechnungsfähig.

§  24.  Die  in  den  Schutzgebieten  oder  auf  Seereisen  in  außerheimischen  Gewässern  zugebrachte
  Dienstzeit  wird  bei  der  Pensionierung  doppelt  in  Anrechnung  gebracht,  sofern  sie  mindestens
sechs  Monate  ohne  Unterbrechung  gedauert  hat.  Außerheimische  Gewässer  sind  die  Gewässer,  welche
weder  zur  Ostsee  noch  zur  Nordsee  gehören,  diese  gerechnet  bis  zur  Linie  Dover—Calais,  längs  der
Ostküste  Englands  bis  zum  3.  Grad  Westlänge  von  Greenwich  und  bis  zum  Breitenparallel  von
60  Grad  Nordbreite.

Fällt  die  Dienstzeit  in  solche  Jahre,  die  bereits  als  Kriegsjahre  zu  erhöhtem  Ansatz  kommen,
so  findet  die  Doppelrechnung  nicht  statt.

§  25.  Kolonialbeamte,  die  entweder  infolge  außerordentlicher  Einflüsse  des  Klimas  während
eines  dienstlichen  Aufenthalts  in  den  Schutzgebieten  oder  infolge  der  besonderen  Fährlichkeiten  des
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        591  20

Dienstes  in  den  Schutzgebieten  pensionsberechtigt  geworden  sind,  haben  für  die  Dauer  des  Pensionsbezugs
  auf  eine  Tropenzulage  Anspruch,  falls  sie  nicht  die  Dienstunfähigkeit  oder  Verminderung
ihrer  Erwerbsfähigkeit  vorsätzlich  herbeigeführt  haben.

Der  Mindestsatz  der  Tropenzulage  beträgt  bei  Beamten  in  einer  Gehaltsklasse  mit  einem
pensionsfähigen  Endgehalte

bis  3000  4  einschließligggg  300  %,
.  4000  "  60000o00
k  5000  "  JxJx80
über  3000o  9p9po00

Die  Tropenzulage  wird  nur  insoweit  gewährt,  als  dem  Beamten  nicht  auf  Grund  anderer
Bestimmungen  aus  Mitteln  eines  Schutzgebiets  oder  aus  Reichsmitteln  eine  Tropenzulage,  Kriegszulage
  oder  Pensionserhöhung  zusteht.

Der  Anspruch  auf  die  Tropenzulage  kann  noch  bis  zum  Ablauf  von  zehn  Jahren  nach  dem
Ausscheiden  geltend  gemacht  werden.

Scheidet  ein  Kolonialbeamter  erst  nach  der  Rückkehr  in  die  Heimat  aus  dem  Kolonialdienst
aus,  so  beginnt  der  Lauf  der  Frist  schon  mit  der  Rückkehr  in  die  Heimat.

§  26.  Die  Tropenzulage  derjenigen  Beamten,  welche  ohne  Unterbrechung  länger  als  drei
Jahre  in  den  Schutzgebieten  verwendet  worden  sind,  steigt  mit  jedem  weiteren  vollen,  wenn  auch
nicht  im  Anschluß  an  die  frühere  Dienstzeit  in  den  Schutzgebieten  geleisteten  Dienstjahr  um  ein
Sechstel  bis  zur  Erreichung  des  doppelten  Betrags.  Eine  Doppelrechnung  von  Dienstzeit  findet
hierbei  nicht  statt,  auch  wird  nur  die  in  den  Schutzgebieten  tatsächlich  zugebrachte  Zeit  angerechnet.

Der  Reichskanzler  kann  bestimmen,  daß  in  besonderen  Fällen  ein  vorübergehender  Aufenthalt
außerhalb  des  Schutzgebiets  nicht  als  Unterbrechung  im  Sinne  des  Abs.  1  Satz  1  anzusehen  ist.

§  27.  Die  Tropenzulage  bleibt  bei  der  Veranlagung  zu  den  Steuern  und  anderen
öffentlichen  Abgaben  jeder  Art  außer  Ansatz,  auch  ist  sie  der  Pfändung  nicht  unterworfen  und  bleibt
bei  der  Ermittlung,  ob  und  zu  welchem  Betrag  ein  Einkommen  der  Pfändung  unterliegt,  außer  Ansatz.

Wegen  des  Anspruchs  des  Fiskus  auf  Rückzahlung  zu  Unrecht  erhobener  Pensionsgebührnisse
ist  die  Pfändung  von  Pensionsansprüchen  ohne  Beschränkung  zulässig.

§*  28.  Bei  Anwendung  der  die  Kürzung,  Einziehung  und  Wiedergewährung  der  Pensionen
betreffenden  Vorschriften  ist  die  Tropenzulage  ebenso  wie  die  sonstige  Pension  zu  behandeln.  Im
Falle  des  §  58  Abs.  2  des  Reichsbeamtengesetzes  bleibt  sie  jedoch  bei  Berechnung  der  Kürzungsgrenze
  außer  Betracht.

§  29.  Ein  Kolonialbeamter  oder  ehemaliger  Kolonialbeamter,  der  dauernd  oder  vorübergehend
  nicht  mehr  zum  Kolonialdienst,  wohl  aber  zum  Dienste  in  der  Heimat  fähig  ist,  darf  eine
Stellung  im  Reichs=  oder  heimischen  Staatsdienst  nicht  ablehnen,  wenn  das  mit  ihr  verbundene
Gehalt  das  letzte  pensionsfähige  Gehalt  im  Kolonialdienst  erreicht.  War  er  aus  dem  Reichs=  oder
heimischen  Staatsdienst  in  den  Kolonialdienst  übernommen,  so  darf  er  auch  den  Wiedereintritt  in
eine  sein  heimisches  Dienstalter  wahrende  Stellung  im  Reichs=  oder  heimischen  Staatsdienst  nicht  ablehnen.
  Soweit  das  Gehalt  der  Stelle  im  Reichs=  oder  heimischen  Staatsdienst  hinter  dem  letzten
pensionsfähigen  Gehalt  im  Kolonialdienst  zurückbleibt,  hat  der  Beamte  Anspruch  auf  Zahlung  des
Unterschieds  zwischen  beiden  aus  Mitteln  des  Schutzgebiets.  Lehnt  der  Beamte  die  Stellung  ab,  so
fallen  alle  weiteren  Ansprüche  aus  dem  bisherigen  Dienstverhältnisse  fort.

Mit  der  Aufnahme  in  den  Reichs=  oder  heimischen  Staatsdienst  erlöschen  alle  bis  dahin
nicht  fällig  gewordenen  Ansprüche  aus  dem  bisherigen  Dienstverhältnisse,  soweit  nicht  in  den  §§  30,
35  ein  anderes  bestimmt  ist.  Ein  Anspruch  auf  die  Tropenzulage  kann  unter  den  im  §  31
angegebenen  Voraussetzungen  geltend  gemacht  werden,  desgleichen  von  den  Hinterbliebenen  ein  Anspruch
  auf  die  Zulagen  des  §  34  unter  den  dort  angegebenen  Voraussetzungen.

Die  Vorschriften  des  Abs.  1  finden  auf  Beamte,  welchen  ein  Pensionsanspruch  aus  §  22
zusteht,  keine  Anwendung.

§  30.  Erdient  ein  wegen  Unfähigkeit  für  den  Kolonialdienst  ausgeschiedener  und  in  den
Reichs=  oder  heimischen  Staatsdienst  übernommener  Kolonialbeamter  in  der  neuen  Stellung  eine
Pension,  so  hat  er,  soweit  diese  Pension  hinter  den  Bezügen  zurückbleibt,  die  er  im  Falle  seiner
Pensionierung  zur  Zeit  seines  Ausscheidens  aus  dem  Kolonialdienst  erhalten  haben  würde,  Anspruch
auf  einen  entsprechenden  Zuschuß  aus  Mitteln  des  Schutzgebiets.  Die  Tropenzulage  bleibt  bei  der
Berechnung  außer  Betracht.
        <pb n="633" />
        W  592  2e0

§*  31.  Ist  ein  Kolonialbeamter  ohne  Pension  ausgeschieden  und  stellt  sich  erst  nach  dem
Ausscheiden  heraus,  daß  er  infolge  einer  Krankheit,  Verwundung  oder  sonstigen  Beschädigung,  die
er  sich  bei  Ausübung  oder  aus  Veranlassung  des  Dienstes  in  den  Schutzgebieten  ohne  Vorsatz
zugezogen  hat,  für  den  Reichs=  oder  heimischen  Staatsdienst  unfähig  oder  erwerbsunfähig  geworden
ist,  so  kann  er  einen  Anspruch  auf  Pension  noch  bis  zum  Ablauf  von  zwei  Jahren  und,  wenn  die
Voraussetzungen  des  §  25  vorliegen,  noch  bis  zum  Ablauf  von  zehn  Jahren  nach  dem  Ausscheiden
geltend  machen.  Der  §  25  Abs.  5  findet  Anwendung.  Die  Zahlung  der  Gebührnisse  beginnt  mit
dem  Monat,  in  welchem  die  Voraussetzungen  für  sie  erfüllt  sind,  jedoch  frühestens  mit  dem  Monat,
in  welchem  der  Anspruch  erhoben  ist.

Diese  Vorschriften  finden  keine  Anwendung  auf  Kolonialbeamte,  die  auf  Widerruf  oder
Kündigung  angestellt  waren  und  ausdrücklich  wegen  grober  Verletzung  der  Dienstpflichten  entlassen
worden  sind.

Ansprüche  der  Hinterbliebenen.

§  32.  Bei  Berechnung  des  Witwen=  und  Waisengeldes  bleibt  die  Tropenzulage  außer
Betracht,  wenn  ein  Anspruch  auf  die  im  §  34  bezeichneten  Zulagen  gegeben  ist.

§  33.  Die  Witwe  und  die  ehelichen  oder  legitimierten  Kinder  eines  nicht  aus  dem  Reichsoder
  heimischen  Staatsdienst  in  den  Kolonialdienst  übernommenen  Kolonialbeamten  haben  Anspruch
auf  Witwen=  und  Waisengeld,  soweit  ihnen  solches  zustehen  würde,  wenn  der  Verstorbene  aus  dem
Reichs=  oder  heimischen  Staatsdienst  in  den  Kolonialdienst  übernommen  worden  wäre.

Steht  ihnen  ein  Anspruch  nicht  zu,  so  kann  Witwen=  und  Waisengeld  gewährt  werden,
soweit  es  bewilligt  werden  könnte,  wenn  der  Verstorbene  aus  dem  Reichs=  oder  heimischen  Staatsdienst
in  den  Kolonialdienst  übernommen  worden  wäre.

§  34.  Ist  der  Tod  eines  Kolonialbeamten  bei  Ausübung  des  Dienstes  oder  vor  dem  Ablauf
von  zehn  Jahren  nach  dem  Ausscheiden  entweder  infolge  außerordentlicher  Einflüsse  des  Klimas
während  eines  dienstlichen  Aufenthalts  in  den  Schutzgebieten  oder  infolge  der  besonderen  Fährlichkeiten
  des  Dienstes  in  den  Schutzgebieten  erfolgt,  so  haben  seine  Hinterbliebenen  für  die  Dauer  des
Bezugs  eines  Witwen=  oder  Waisengeldes  Anspruch  auf  Zulagen.

a)  Die  Zulage  der  Witwe  beträgt  jährlich,  wenn  der  Verstorbene  einer  Gehaltsklasse  angehörte
  mit  einem  pensionsfähigen  Endgehalte

bis  3000  +  einschließlich  300  ,

·=  4000  =  -  .  ..600  -

-5000  --  -  .  .  .  .  .  780  =
über  5000  =  900

b)  Die  Zulage  der  ehelichen  oder  legitimierten  Kinder  beträgt  jährlich  für  jedes  Kind,
wenn  der  Verstorbene  einer  Gehaltsklasse  angehörte  mit  einem  pensionsfähigen  Endgehalte


bis  3000  %  einschließlich  120  7½/
=  4000  -  .  150
.  5000  =  -  200
über  5000  =  ·  250  —

Die  Zulage  erhöht  sch  für  den  Fall,  daße  ein  find  auch  mutterlos  ist  oder
wird,  je  nach  der  Gehaltsstufe  des  Verstorbenen  auf  160  ¼4,  200  J,  250  Is,
300  jährlich.
Der  §  25  Abs.  5  findet  Anwendung.
Die  Zulagen  sind  auch  zahlbar,  während  das  Recht  auf  den  Bezug  des  Witwen=  oder
Waisengeldes  aus  einem  anderen  Grunde  als  wegen  fehlender  Reichsangehörigkeit  ruht.

§  35.  Steht  den  Witwen  und  den  ehelichen  oder  legitimierten  Kindern  von  Beamten,  die
wegen  Unfähigkeit  zum  Kolonialdienst  ausgeschieden  und  in  den  Reichs=  oder  heimischen  Staatsdienst
übernommen  sind,  Witwen=  und  Waisengeld  zu,  so  haben  sie,  soweit  die  Bezüge  hinter  denjenigen
zurückbleiben,  die  sie  erhalten  haben  würden,  wenn  die  Beamten  zur  Zeit  ihres  Ausscheidens  aus
dem  Kolonialdienst  mit  der  Vollpension  pensioniert  worden  wären,  Anspruch  auf  einen  entsprechenden
Zuschuß  aus  Mitteln  des  Schutzgebiets.  Bei  der  Berechnung  bleiben  die  Zulagen  zum  Witwen=  und
Waisengeld  außer  Betracht.

§  36.  Ist  ein  ohne  Pension  ausgeschiedener  Kolonialbeamter  nicht  in  den  Reichs=  oder
heimischen  Staatsdienst  übernommen  und  infolge  eines  der  im  §  34  Abs.  1  erwähnten  Umstände
        <pb n="634" />
        W  593  20

vor  Ablauf  von  zwei  Jahren  nach  dem  Ausscheiden  verstorben,  so  haben  die  Witwe  und  die  hinterbliebenen
  Kinder  aus  einer  vorher  geschlossenen  Ehe  Anspruch  auf  Witwen=  und  Waisengeld  und  auf
die  Vergünstigungen  des  §  34.  Der  §  25  Abs.  5  findet  Anwendung.

*§  37.  Jedem  Verwandten  der  aufsteigenden  Linie  eines  verstorbenen  Kolonialbeamten,
auf  dessen  Tod  die  Voraussetzungen  des  §  34  Abs.  1  zutreffen,  kann  für  die  Dauer  der  Bedürftigkeit
  ein  Elterngeld  gewährt  werden,  wenn  der  Verstorbene  zur  Zeit  seines  Todes  oder  bis  zu  seiner
letzten  Krankheit  den  Lebensunterhalt  des  Verwandten  ganz  oder  überwiegend  bestritten  hat.

Das  Elterngeld  beträgt  jährlich,  wenn  der  Verstorbene  einer  Gehaltsklasse  angehörte  mit
einem  pensionsfähigen  Endgehalte

bis  3000.%  einschließlich,  DHHiocchstens  250  "
-  4000  =  ......  -  350  =
über  e00  -  450  --§

  38.  Auf  die  Zulagen  zum  Witwen=  und  Waisengeld  und  auf  das  Elterngeld  findet  die
Vorschrift  des  §  27  Abs.  1  Anwendung.

§  39.  Hinterbliebene,  welche  mit  dem  Kolonialbeamten  einen  Hausstand  bildeten,  haben
innerhalb  eines  Jahres  nach  dem  Tode  des  Beamten  Anspruch  auf  freie  Beförderung  in  ihre  Heimat
nach  Maßgabe  der  vom  Reichskanzler  zu  erlassenden  Vorschriften.

Die  freie  Rückbeförderung  kann  auch  den  nichteingeborenen  Dienstboten,  welche  in  den
Hausstand  aufsgenommen  waren,  innerhalb  der  bezeichneten  Frist  gewährt  werden.

Der  in  einem  Schutzgebiete  befindliche  Nachlaß  eines  Kolonialbeamten  kann  den  Angehörigen
  kostenfrei  nach  ihrem  Wohnort  übersandt  werden.

Dienstvergehen,  Disziplinarverfuhren.

§  40.  Die  Befugnis,  Geldstrafen  bis  zum  höchsten  zulässigen  Betrage  zu  verhängen,  steht  auch
den  Gouverneuren  zu.  Gegenüber  den  der  Justizverwaltung  unterstellten  Beamten  wird  diese  Befugnis
  durch  die  Oberrichter  wahrgenommen.

Den  Bezirksamtmännern  sowie  den  Vorständen  der  sonstigen  dem  Gouverneur  unmittelbar
untergeordneten  Behörden  und  der  Bezirksgerichte,  sowie  dem  Vorsteher  der  Intendantur  und  dem
dienstältesten  Kriegsgerichtsrat  einer  Schutztruppe  steht  die  Befugnis  zu,  Geldstrafen  bis  zum  Betrage
von  dreißig  Mark  gegen  die  ihnen  unterstellten  Beamten  zu  verhängen.

§  41.  Wenn  Gefahr  im  Verzug  ist,  kann  einer  der  im  §  40  Abs.  1  bezeichneten  Beamten
vorläufig  die  Einleitung  des  Disziplinarverfahrens  verfügen  und  den  untersuchungsführenden  Beamten
ernennen.  Er  hat  alsdann  die  Genehmigung  der  obersten  Reichsbehörde  einzuholen  und,  wenn  die
Genehmigung  versagt  wird,  das  Verfahren  einzustellen.

8  42.  Entscheidende  Disziplinarbehörden  find  in  erster  Instanz  die  Disziplinarkammer  für
die  Schutzgebiete,  in  zweiter  Instanz  der  Disziplinarhof  für  die  Schutzgebiete.  Der  Sitz  dieser  Behorden
  wird  durch  Kaiserliche  Verordnung  bestimmt.  Sie  treten  nach  Bedürfnis  zusammen.

Die  Disziplinarkammer  besteht  aus  sieben,  der  Disziplinarhof  aus  elf  Mitgliedern.  Bei
jener  müssen  der  Präsident  und  wenigstens  drei  Beisitzer,  bei  diesem  der  Präsident  und  wenigstens
fünf  Beisitzer  sich  in  richterlicher  Stellung  im  Dienste  des  Reichs  oder  eines  Bundesstaats  befinden.

Die  Mitglieder  der  Disziplinarkammer  und  des  Disziplinarhofs  werden  für  die  Dauer  der
zur  Zeit  ihrer  Ernennung  von  ihnen  bekleideten  Reichs=  oder  Staatsämter  vom  Kaiser  ernannt;  sie
werden  für  die  Erfüllung  der  Obliegenheiten  ihres  Amtes  verpflichtet.

Die  Disziplinarkammer  entscheidet  in  der  Besetzung  von  fünf,  der  Disziplinarhof  in  der
Besetzung  von  sieben  Mitgliedern.  Der  Vorsitzende  und  bei  der  Disziplinarkammer  wenigstens  zwei,
beim  Disziplinarhof  wenigstens  drei  Beisitzer  müssen  zu  den  richterlichen  Mitgliedern  gehören.

Soweit  Geschäftsgang  und  Verfahren  der  Disziplinarbehörden  nicht  gesetzlich  geregelt  sind,
werden  sie  durch  eine  Geschäftsordnung  bestimmt,  welche  der  Disziplinarhof  mit  Genehmigung  des
Reichskanzlers  erläßt.

§  43.  Die  im  §  127  und  im  §  128  Abs.  2  des  Reichsbeamtengesetzes  der  obersten  Reichsbehörde
  übertragenen  Befugnisse  werden  gegenüber  den  Beamten,  welche  eine  Kaiserliche  Bestallung
erhalten  haben,  sowie  gegenüber  den  richterlichen  Beamten  vom  Reichskanzler,  gegenüber  den  übrigen
Beamten  vom  Gouverneur  ausgeübt.  Gegen  die  Entscheidung  des  Gouverneurs  findet  Beschwerde
an  den  Reichskanzler  statt.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

3
        <pb n="635" />
        W  594  2e0

Die  im  §  131  Abs.  1  des  Reichsbeamtengesetzes  vorgesehenen  Befugnisse  stehen  gegenüber
den  Beamten,  welche  eine  Kaiserliche  Bestallung  erhalten  haben,  dem  Gouverneur,  gegenüber  den
richterlichen  Beamten  dem  Oberrichter  zu.

Sonstige  Vorschriften.

§  44.  Als  Reichs=  oder  heimischer  Staatsdienst  im  Sinne  dieses  Gesetzes  gilt  jede  im  6r
Nr.  2  Abs.  2  des  Reichsbeamtengesetzes  aufgeführte  Anstellung  oder  Beschäftigung.

§  45.  Für  die  Beurteilung  der  vor  Gericht  geltend  gemachten  Ansprüche  sind  die  Entscheidungen
  der  obersten  Reichsbehörde  über  folgende  Fragen  maßgebend:

1.  ob  Dienstunfähigkeit,  ob  und  in  welchem  Grade  Erwerbsunfähigkeit  vorliegt,  sowie  ob
die  Dienstunfähigkeit  oder  die  Erwerbsunfähigkeit  eine  dauernde  oder  vorübergehende  ist,

2.  ob  die  Dienstunfähigkeit  oder  die  Minderung  der  Erwerbsfähigkeit  oder  der  Tod  auf
eine  der  in  den  §  31  Abs.  1,  §  36  bezeichneten  Ursachen  zurückzuführen  ist,

3.  ob  die  Voraussetzungen  der  §§  25,  34  erfüllt  sind.

4.  ob  bei  der  Entlassung  eines  auf  Widerruf  oder  Kündigung  angestellten  Kolonialbeamten
  zutreffend  der  Fall  grober  Verletzung  der  Dienstpflichten  angenommen  ist.

Über  die  in  Nr.  1  bis  4  genannten  Fragen  entscheidet  ein  innerhalb  der  obersten  Reichsbehörde
  gebildetes,  aus  drei  Mitgliedern  bestehendes  Kollegium  endgültig.

§  46.  Als  Zustellung  im  Sinne  dieses  Gesetzes  gilt  jede  Bekanntgabe,  die  in  einer  für
gerichtliche  Zustellungen  vorgeschriebenen  Form  vorgenommen  ist.  Den  vereidigten  Verwaltungsbeamten
  kommt  dabei  derselbe  Glaube  zu  wie  den  Gerichtsvollziehern.  Der  Zustellung  steht  die  Eröffnung
  zu  Protokoll  sowie  jede  sonstige  durch  einen  vereidigten  Verwaltungsbeamten  bescheinigte
Bekanntgabe  gleich.

§  47.  Der  Reichskanzler  kann  bestimmen,  daß  der  Aufenthalt  eines  Beamten  außerhalb
des  Schutzgebiets,  sofern  er  unter  ähnlichen  klimatischen  Verhältnissen  im  Dienste  der  Schutzgebietsverwaltung
  stattfindet,  dem  Aufenthalt  im  Schutzgebiete  gleich  zu  erachten  ist.

Besondere  Vorschriften  für  richterliche  Beamte.

§  48.  Soweit  die  Kolonialbeamten  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  nach  §  2  des  Schutzgebietsgesetzes
  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  berufen  sind,  üben  sie  ihr  Amt  als  unabhängige,  nur
dem  Gesetz  unterworfene  Richter  aus.

Gegen  richterliche  Beamte  können  Ordnungsstrafen  nur  vom  Reichskanzler  verhängt  werden.

§  49.  Als  etatsmäßiger  Richter  kann  in  einem  Schutzgebiete  nux  angestellt  werden,  wer
die  Fähigkeit  zum  Richteramt  in  einem  Bundesstaat  erlangt  hat.

§  50.  Die  etatsmäßigen  Richter  haben  einen  Rechtsanspruch  auf  die  Gehaltszulagen  und
die  anderen  etwa  im  Etat  bereitgestellten  Zulagen.

Ihr  Anspruch  ruht,  solange  gegen  sie  ein  Disziplinarverfahren  oder  wegen  eines  Verbrechens
  oder  Vergehens  ein  Hauptverfahren  oder  eine  Voruntersuchung  schwebt.

Führt  das  Verfahren  zum  Verluste  des  Amtes,  so  findet  eine  Nachzahlung  der  zurückgehaltenen
  Beträge  nicht  statt.

§  51.  Auf  die  etatsmäßigen  Richter  finden  die  Vorschriften  des  §  11  keine  Anwendung,
die  des  §  12  nur  dann,  wenn  das  von  ihnen  verwaltete  Amt  infolge  einer  Umbildung  der  Kolonialbehörden
  aufhört.

Besondere  Vorschriften  für  Schutztruppenbeamte.

§  52.  Auf  die  Schutztruppenbeamten  finden  die  Vorschriften  der  §§  14  bis  28,  des  §  29
Abs.  2,  der  §§  30,  31,  32  bis  39,  45,  60  keine  Anwendung.  Es  bleiben  die  sie  betreffenden
Vorschriften  des  Offizierpensionsgesetzes  vom  31.  Mai  1906  (Reichs-Gesetzbl.  S.  565)  und  des
Militärhinterbliebenengesetzes  vom  17.  Mai  1907  (Reichs-Gesetzbl.  S.  214)  in  Kraft.

§*  53.  Auf  Schutztruppenbeamte,  welche  ausschließlich  unter  Militärbefehlshabern  stehen,
findet  der  §  120  des  Reichsbeamtengesetzes  keine  Anwendung;  für  sie  ist  entscheidende  Disziplinarbehörde
  erster  Instanz  die  bei  dem  Generalkommando  des  Gardekorps  zusammentretende  Militärdisgiplinarkommission.


§  54.  Auf  die  richterlichen  Justizbeamten  der  Schutztruppen  finden  die  Vorschriften  dieses
Gesetzes  über  zwangsweise  Versetzung  in  den  Ruhestand,  über  Disziplinarbestrafung  und  über  vor-
        <pb n="636" />
        595  20

läufige  Dienstenthebung  sowie  die  §§  48,  51  keine  Anwendung.  Für  sie  gelten  die  entsprechenden
Vorschriften  des  Gesetzes,  betreffend  die  Dienstvergehen  der  richterlichen  Militärjustizbeamten  und  die
unfreiwillige  Versetzung  derselben  in  eine  andere  Stelle  oder  in  den  Ruhestand,  vom  1.  Dezember  1898
(Reichs-Gesetzbl.  S.  1297).  Disziplinargericht  ist  in  erster  Instanz  die  für  den  Bereich  des  Gardekorps
  gebildete  Disziplinarkammer.

Besondere  Vorschriften  für  Polizeibeamte.

§  55.  Auf  die  Landespolizeibeamten  und  Beamten  der  Polizeitruppen  findet  dieses  Gesetz
nur  insoweit  Auwendung,  als  nicht  durch  Kaiserliche  Verordnung  abweichende  Vorschriften  erlassen  sind.

§  56.  Die  Vorschriften  der  im  §  1  erwähnten  Gesetze  über  militärische  Unternehmungen
finden  auf  Unternehmungen  der  Polizeitruppen  entsprechende  Anwendung.

Vorschriften  für  Kommunalbeamte,  Ehrenbeamte  und  Notare.

§  57.  Auf  Beamte  im  Dienste  der  Komunalverbände  und  anderer  Verbände  des  öffentlichen
  Rechtes  in  den  Schutzgebieten  sowie  auf  Beamte  im  Ehrenamt  und  Notare  finden  die  Vorschriften
  dieses  Gesetzes  nur  insoweit  Anwendung,  als  dies  durch  Kaiserliche  Verordnung  bestimmt  wird.

Vorschriften  für  eingeborene  Beamte.

§  58.  Für  Beamte,  welche  im  Sinne  des  Schutzgebietsgesetzes  zu  den  Eingeborenen  gehören,
  gilt  die  Vorschrift  des  §  57.

Schlußvorschriften.

§  59.  Auf  Reichsbeamte,  welche,  ohne  in  den  Kolonialdienst  übernommen  zu  sein  (§  1),
in  einem  Schutzgebiete  beschäftigt  und  durch  diesen  Dienst  dauernd  unfähig  zur  Fortsetzung  des
Dienstes  in  der  Heimat  geworden  sind,  sowie  auf  ihre  Hinterbliebenen  finden,  sofern  es  für  sie
günstiger  ist,  die  Vorschriften  dieses  Gesetzes  Anwendung.  Auch  können  solchen  Reichsbeamten
während  ihrer  Verwendung  in  den  Schutzgebieten  und  bis  zur  Wiederaufnahme  ihrer  Tätigkeit  im
heimischen  Dienste,  abgesehen  vom  Gehalte,  dieselben  Gebührnisse  wie  den  Kolonialbeamten  gewährt
  werden.

§*  60.  Wird  ein  Beamter,  der  vor  dem  Inkrafttreten  dieses  Gesetzes  im  Kolonialdienst
stand,  nach  diesem  Zeitpunkt  pensioniert,  so  darf  der  Gesamtbetrag  seiner  Pensionsgebührnisse  nicht
hinter  der  Summe  derjenigen  Beträge  zurückbleiben,  die  ihm  zugestanden  haben  würden,  wenn  er
zur  Zeit  des  Inkrafttretens  dieses  Gesetzes  nach  den  bis  dahin  geltenden  Vorschriften  pensioniert
worden  wäre.

Stirbt  ein  solcher  Beamter  nach  dem  Inkrafttreten  dieses  Gesetzes,  so  dürfen  die  Versorgungsgebührnisse
  seiner  Hinterbliebenen  nicht  hinter  denjenigen  zurückbleiben,  die  diesen  zugestanden  haben
würden,  wenn  der  Tod  zur  Zeit  des  Inkrafttretens  dieses  Gesetzes  eingetreten  wäre.

§  61.  Die  Vorschriften  dieses  Gesetzes  treten,  soweit  sie  sich  auf  die  Besoldung,  die  Pensionsund
  Wartegeldansprüche  sowie  die  Ansprüche  der  Hinterbliebenen  beziehen,  mit  Wirkung  vom  1.  April
1910,  im  übrigen  mit  der  Verkündung  in  Kraft;  gleichzeitig  treten  die  entsprechenden  Vorschriften
der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  Landesbeamten  in  den  deutschen
Schutzgebieten,  vom  9.  August  1896  (Reichs-Gesetzbl.  S.  691)  und  der  Kaiserlichen  Verordnung
wegen  Abänderung  und  Ergänzung  der  Verordnung  vom  9.  August  1896,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse
  der  Landesbeamten  in  den  Schutzgebieten,  vom  23.  Mai  1901  (Reichs-Gesetzbl.  S.  189)
außer  Kraft.

§  62.  Soweit  in  diesem  Gesetz  auf  die  Regelung  durch  ein  besonderes  Gesetz  verwiesen
ist,  bleiben  die  bestehenden  Vorschriften  bis  31.  März  1911  in  Geltung.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.
Gegeben  Neues  Palais,  den  8.  Juni  1910.
Im  Allerhöchsten  Auftrage  Seiner  Majestät  des  Kaisers  und  Königs:

Wilhelm,  Kronprinz.
(L.  S.)  v.  Bethmann  Hollweg.
        <pb n="637" />
        W  596  20

Sollverordnung  für  das  Schutzgebiet  Logo.“)
Vom  24.  März  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  818),  des  §  5  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bli.  1903  S.  509)  und  der  Kaeiserlichen
  Verordnung  vom  7.  November  1902  (Kol.  Bl.  S.  903)  wird  verordnet  was  folgt:

Zollgebiet.

§  1.  Als  Zollinland  oder  Zollgebiet  gilt  das  Schutzgebiet  Togo.  Als  Zollausland  werden
alle  nicht  zu  Togo  gehörenden  Gebiete  angesehen.  Die  Zollgrenze  wird  gebildet  lanbeinwärts  durch
die  Landesgrenzen  des  Schutzgebietes  Togo,  seewärts  durch  die  jedesmalige  den  Meeresspiegel  begrenzende
  Linie  des  Landes.

Künstliche  in  das  Meer  hinausreichende  Anlagen,  wie  Molen  oder  Ladebrücken,  sind  als
Teile  des  Landes  anzusehen.

Allgemeine  Bestimmungen  über  die  Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr.

8§  2.  Alle  Erzeugnisse  der  Natur  sowie  des  Kunst=  und  Gewerbefleißes  dürfen  vorbehaltlich

der  in  den  §§  3  und  4  vorgesehenen  Ausnahmen  ein-,  aus=  und  durchgeführt  werden.

§*  3.  Die  Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr  von  Feuerwaffen,  Schießbedarf  und  Sprengstoffen
aller  Art  unterliegt  den  darüber  erlassenen  und  noch  zu  erlassenden  besonderen  Verordnungen.

§  4.  Sonstige  Ausnahmen  von  dem  in  §  2  ausgesprochenen  Grundsatze  können  zeitweise
für  einzelne  Gegenstände  beim  Eintritt  außerordentlicher  Umstände,  sowie  aus  gesundheits=  oder
sicherheitspolizeilichen  Rücksichten  für  den  ganzen  Umfang  oder  einen  Teil  des  Schutzgebietes  durch
Bekanntmachung  des  Gouverneurs  angeordnet  werden.

Ein  Verbot  der  Einfuhr  bedingt  gleichzeitig  das  Verbot  der  Durchfuhr.

Zollstraßen  und  Landungsplätze.

§*  5  1.  Wer  zgollpflichtige  Waren  oder  solche  Gegenstände  mit  sich  führt,  welche  zwar
zollfrei,  aber  dergestalt  verpackt  sind,  daß  ihre  Beschaffenheit  nicht  sogleich  erkannt  werden  kann,  darf
über  die  Zollgrenzen  nur  während  der  Tageszeit  und  nur  auf  einer  Zollstraße  eintreten.

2.  Zollstraßen  sind  die  über  die  Zollgrenzen  führenden  mit  einer  Zollstelle  versehenen  Landund
  Wasserstraßen,  welche  als  solche  ausdrücklich  bezeichnet  werden.

3.  Bei  außergewöhnlichen  und  dringenden  Umständen  ist  die  Zollbehörde  befugt,  die  Einund
  Ausfuhr  auch  auf  anderen  Straßen  als  Zollstraßen  unter  besonderen  Kontrollmaßregeln  zu  gestanen.

Zollpflicht.  ·
§  6.  Die  Zölle  werden  erhoben  nach  Maßgabe  des  jeweils  gültigen  Tarifes.
§  7.  Die  Zollpflicht  wird  begründet  durch  die  Überschreitung  der  Zollgrenze  durch  die  einoder
  ausgehenden  Gegenstände  oder  durch  Entnahme  der  Einfuhrgegenstände  aus  den  Zollniederlagen.
§*  8.  Waren,  die  durch  das  Schutzgebiet  durchgeführt  werden  sollen,  können  von  Ein=  und
Ausfuhrzöllen  freigelassen  werden.  Die  Festsetzung  etwaiger  besonderer  Bedingungen  erfolgt  im  Wege
der  Bekanntmachung  durch  den  Gouverneur.

Zollstellen.

5*  9.  Zur  Sicherung,  Feststellung  und  Erhebung  der  Ein=  und  Ausfuhrzölle  und  der  auf
Grund  dieser  Verordnung  zu  erhebenden  Gebühren  sind  die  Zollämter,  Zollhebestellen  und  Grenzposten
  bestimmt.
Verkehrserleichterungen.

8  10.  Gegenstände,  welche  aus  dem  Schutzgebiet  stammen,  und  bereits  verzollte  Gegenstände
fremden  Ursprungs,  die  von  einem  nach  einem  anderen  Platze  des  Schutzgebietes  durch  das  Zoll—
ausland  übergeführt  werden,  unterliegen  bei  Erfüllung  der  vorgeschriebenen  Kontrollvorschriften  weder
dem  Ausfuhr=  noch  dem  Einfuhrzoll.

§*  11.  Vom  Ausfuhr=  und  Einfuhrzoll  sind  befreit  Gegenstände,  die  aus  dem  Schutzgebiet
in  das  Ansland  zu  vorübergehendem  Gebrauch,  zur  Ausbesserung,  zur  Abänderung  oder  zur  Ver- 



*  Abackür  #t  .  O.
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        G  397  20

edlung  verbracht  werden,  vorausgesetzt,  daß  die  Wiedereinfuhr  binnen  einer  von  der  Zollbehörde
festzusetzenden  Frist  erfolgt,  die  zwölf  Monate  nicht  übersteigen  darf.

Gegenstände,  welche  infolge  der  Ausbesserung,  Abänderung  oder  Veredlung  im  Auslande
bei  der  Wiedereinfuhr  eine  derartige  Veränderung  zeigen,  daß  ihre  Tarifierung  eine  höhere  Verzollung
  im  neuen  als  im  ursprünglichen  Zuftande  bedingen  würde,  werden  mit  dem  durch  die  Ver-#enderung
  hervorgerufenen,  bei  der  Wiedereingangsabfertigung  festgestellten  Unterschiede  zur  Verzollung
  gezogen.

§*  12.  Vom  Einfuhr=  und  Ausfuhrzoll  sind  befreit  Gegenstände,  die  unter  Anmeldung  zur
Wiederausfuhr  in  das  Schutzgebiet  eingeführt  werden,  vorausgesetzt,  daß  ihre  Identität  zollamtlich
festgehalten  wird,  und  daß  die  Wiederausfuhr  binnen  einer  von  der  Zollbehörde  festzusetzenden  Frist
erfolgt,  die  sechs  Monate  nicht  überschreiten  darf.

Auf  Verlangen  der  Zollbehörde  sind  bei  der  Einbringung  solcher  Gegenstände  die  Eingangsabgaben
  im  vollen  Betrage  oder  zu  einem  Teilbetrage  zu  hinterlegen.  Die  hinterlegten  Eingangsabgaben
  werden  bei  der  Wiederausfuhr  zurückgezahlt.

Person  des  Zollpflichtigen.

§  13.  Zur  Entrichtung  des  Zolles  ist  derjenige  verpflichtet,  welcher  in  dem  Augenblic,  in
dem  die  Zollpflicht  begründet  wird,  Inhaber  des  zollpflichtigen  Gegenstandes  ist.

An  seine  Stelle  tritt  bei  einem  Wechsel  in  der  Person  des  Inhabers  des  zollpflichtigen
Gegenstandes  der  neue  Inhaber.

Bei  der  Ausfuhr  haftet  neben  dem  Inhaber  auch  der  Versender  für  die  Zollgefälle.

Haftung  der  zollpflichtigen  Gegenstände.

§*  14.  Die  zollpflichtigen  Gegenstände  haften,  ohne  Rücksicht  auf  die  Rechte  Dritter,  für
die  auf  ihnen  ruhenden  Zollgefälle  und  können,  solange  der  Zoll  nicht  der  amtlichen  Festsetzung
entsprechend  gezahlt  ist,  von  der  Zollbehörde  zurückbehalten  oder  mit  Beschlag  belegt  werden.

Das  an  den  Inhaber  eines  zollpflichtigen  Gegenstandes  von  einem  Zollbeamten  ergehende
Verbot  der  weiteren  Verfügung  über  den  Gegenstaud  hat  die  Wirkung  der  Beschlagnahme.

Die  Verabfolgung  von  Gegenständen,  auf  welchen  noch  ein  Zollanspruch  ruht,  kann  nicht
eher  verlangt  werden,  als  bis  der  auf  den  Gegenständen  haftende  Zoll  bezahlt  ist.

§  15.  Einfuhrgegenstände,  deren  Empfänger,  und  Ausfuhrgegenstände,  deren  Absender
nicht  bekannt  ist,  werden  nach  Maßgabe  der  Ausführungsbestimmungen  unter  Aufnahme  in  eine
Zollniederlage  von  Amts  wegen  bis  zur  Dauer  eines  Jahres  aufbewahrt.  Nach  Ablauf  der  Aufbewahrungsfrist
  und  nach  erfolgter  Prüfung  der  Gegenstände,  deren  Ergebnis  schriftlich  niederzulegen
und  zu  bescheinigen  ist,  hat  eine  öffentliche  Bekanntmachung  mit  der  Ankündigung  der  Versteigerung
der  Gegenstände  stattzufinden.  Bleibt  dieselbe  ergebnislos,  so  werden  die  Gegenstände  öffentlich
meistbietend  versteigert.  Der  Erlös  wird  nach  Abzug  sämtlicher  auf  den  Gegenständen  ruhenden,
fiskalischen  Forderungen  zugunsten  des  unbekannten  Eigentümers  für  die  Dauer  eines  Jahres  aufbewahrt
  und  verfällt  dann  dem  Landesfiskus.

Waren,  welche  dem  Verderb  ausgesetzt  sind,  und  deren  Empfänger  oder  Absender  nicht
bekannt  sind,  werden  baldmöglichst  öffentlich  meistbietend  versteigert.  Für  die  Aufbewahrung  und
den  Verfall  des  Erlöses  gelten  die  obigen  Bestimmungen.

Verjährung  der  Zollgefälle.

§  16.  Alle  Forderungen  und  Nachforderungen  von  Zöllen,  desgleichen  alle  Ansprüche  auf
Ersatz  wegen  zuviel  oder  zu  Ungebühr  entrichteter  Zollgefälle  verjähren  binnen  dreier  Jahre  von
dem  Tage  an  gerechnet,  an  welchem  die  Gegenstände  in  den  freien  Verkehr  oder  ins  Ausland
abgelassen  worden  find.  Der  Anspruch  auf  Nachzahlung  absichtlich  hinterzogener  Gefälle  verjährt  in
fünf  Jahren.

Im  übrigen  finden  die  Vorschriften  der  §§  198  ff.  des  B.  G.  B.  über  die  Verjährung
entsprechende  Anwendung.

Ort  der  Zollabfertigung.

8  17.  Zum  Löschen  und  Laden  der  seewärts  ein-  und  ausgehenden  Gegenstände  ist  die
vorherige  Erlaubnis  der  Zollbehörde  einzuholen.
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        W  598  2e0

§*  18.  Wenn  ausnahmsweise  das  Laden  und  Löschen  außerhalb  der  fiskalischen  Landungsbrücke
  gestattet  wird  (vgl.  Hafenordnung"),  so  erläßt  der  Gouverneur  die  zur  Durchführung  des
Zolldienstes  erforderlichen  Anordnungen.

§&amp;amp;  19.  Die  Zollabfertigungen  finden  an  ordentlicher  Amtsstelle,  das  heißt  in  den  Zollhäusern
  statt.  Die  Zollbehörde  kann  Anträge  auf  Abfertigung  an  nicht  ordentlicher  Amtsstelle,  z.  B.
entfernt  von  der  Zollstelle,  in  Privatlagern  usw.,  gegen  Entrichtung  einer  besonderen  Gebühr  (§  49)
genehmigen.

Manifeste.

8§  20.  ÜUber  die  seewärts  eingehenden  Gegenstände  ist  von  dem  Schiffsführer  der  Zollstelle
ein  Eingangsmanifest  in  doppelter  Ausfertigung  zu  übergeben,  welches  außer  dem  Namen,  der
Nationalität,  dem  Nettoraumgehalt  in  Registertonnen  des  Schiffes  und  dem  Hafen  oder  den  Häfen,
wo  die  Ladung  eingenommen  ist,  folgende  Angaben  über  die  in  dem  Hafen  des  Schutzgebietes  zu
löschenden  Gegenstände  zu  enthalten  hat:

1.  die  Namen  der  Empfänger  der  zu  löschenden  Frachtstücke,

2.  Zahl,  Bezeichnung  und  Verpackungsart  der  einzelnen  Frachtstücke,
3.  Gattung  der  Gegenstände  nach  ihrer  handelsüblichen  Benennung,
4.  Gewicht  oder  Maß  der  Frachtstücke,

5.  Ort,  Datum  und  Unterschrift  des  Schiffsführers.

Vor  Ubergabe  des  Manifestes  darf  mit  dem  Löschen  der  Ladung  nicht  begonnen  werden.

Das  Manifest  ist  vom  Schiffsführer  spätestens  innerhalb  24  Stunden  nach  Beendigung  des
Löschens,  jedoch  stets  vor  dem  Verlassen  der  Reede,  zu  berichtigen,  wenn  mehr  oder  weniger  Frachtstücke
  gelöscht  worden  sind,  als  das  Manifest  nachweist.

§  21.  über  die  seewärts  ausgehenden  Gegenstände  ist  von  dem  Schiffsführer  der  Zollstelle
ein  Ausgangsmanifest  zu  übergeben,  welches  außer  dem  Namen,  der  Nationalität  und  dem  Bestimmungshafen
  des  Schiffes  folgende  Angaben  über  die  in  dem  Hafen  des  Schutzgebiets  geladenen
Gegenstände  zu  enthalten  hat:

1.  die  Namen  der  Versender  der  geladenen  Frachtstücke,  sowie  deren  Empfänger,

2.  Zahl,  Bezeichnung  und  Verpackungsart  der  einzelnen  Frachtstücke,

3.  Gattung  der  Gegenstände  nach  ihrer  handelsüblichen  Benennung,

4.  Gewicht  oder  Maß  der  Frachtstücke,

5.  Ort,  Datum  und  Unterschrift  des  Schiffsführers.

Das  Manifest  ist  vor  dem  Verlassen  der  Reede  zu  übergeben,  andernfalls  hat  der  Schiffsführer

  einen  Beauftragten  mit  schriftlicher  Vollmacht  zu  hinterlassen,  welcher  das  Manifest  innerhalb
24  Stunden,  nachdem  das  Schiff  die  Reede  verlassen  hat,  einzureichen  hat.

Begleitzettel.

§*  22.  Die  über  die  Landungsbrücke  eingehenden  Güter  sind  von  dem  Warenführer  der
Zollstelle  für  jedes  einzelne  Eisenbahnfahrzeug  mittels  Begleitzettels  zu  übergeben.  Dieser  Begleitzettel
hat  zu  enthalten  Namen  des  Schiffes,  aus  welchem  die  Güter  gelandet  sind,  Zahl,  Verpackungsart
und  Bezeichnung  der  einzelnen  Frachtstücke,  sowie  Datum  und  Unterschrift  des  verantwortlichen
Angestellten  des  Warenführers.

Anmeldung.

§  23.  Gegenstände,  welche  ein=  oder  ausgeführt  werden,  sind  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  sie
zollpflichtig  oder  zollfrei  sind,  der  nächsten  Zollstelle  schriftlich  auf  einem  amtlichen  Formular  anzumelden.

Die  Anmeldung  hat  zu  enthalten:
Zahl,  Bezeichnung  und  Verpackungsart  der  Frachtstücke,
Gattung  der  Gegenstände  nach  ihrer  handelsüblichen  Benennung,
Gewicht,  Maß  oder  Stückzahl  der  Gegenstände,
Wert  der  Gegenstände  (8  26),
Bei  der  Einfuhr  das  Herkunftsland  und  den  Herkunftsort  oder  den  Verschiffungshafen,
den  Namen  und  Wohnort  des  Empfängers;  bei  der  Ausfuhr  das  Bestimmungsland
und  den  Bestimmungsort,  sowie  den  Namen  und  Wohnort  des  Versenders.

St——

 

 

*7)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  301  f.
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        G  599  20

Dabei  ist  als  Herkunftsland  dasjenige  Land  zu  betrachten,  aus  dessen  Eigenhandel
  der  Einfuhrgegenstand  stammt,  als  Bestimmungsland  dasjenige,  in  dessen
Eigenhandel  der  Ausfuhrgegenstand  übergehen  soll.

6.  Die  Unterschrift  des  Ausstellers  der  Anmeldung.

Enthält  ein  Frachtstück  verschiedenartige  Gegenstände,  so  sind  diese  getrennt

nach  Menge  und  Wert  anzumelden.

§*  24.  Die  Anmeldung  der  Einfuhrgegenstände  hat  sofort  mit  dem  Eintreffen  bei  der
Zollstelle  zu  erfolgen.  Ist  die  Anmeldung  der  über  See  eingeführten  Gegenstände  nicht  binnen
3  mal  24  Stunden  nach  der  Beendigung  der  Einlagerung  in  den  Zollschuppen  bei  der  Zollstelle
erfolgt,  werden  die  Gegenstände  von  Amts  wegen  auf  Kosten  der  Zollpflichtigen  zur  Niederlage
angemeldet.

Die  Anmeldung  der  Ausfuhrgegenstände  hat  bei  der  Ausfuhr  stattzufinden.

*  25.  Zur  Anmeldung  ist  verpflichtet  der  Warenführer,  an  dessen  Stelle  bei  der  Einfuhr
der  Warenempfänger,  bei  der  Ausfuhr  der  Warenversender  die  Anmeldung  erstatten  kann.  Eine
bereits  abgegebene  Anmeldung  kann  vervollständigt  oder  berichtigt  werden,  solange  die  zollamtliche
Prüfung  (§  27)  noch  nicht  begonnen  hat.

Bei  kleineren  Warenposten  genügt  die  mündliche  Anmeldung.

Erklärt  der  Zollpflichtige  sich  außerstande,  zuverlässige  Angaben  über  die  Gattung  der
Gegenstände,  deren  Wert  und  Menge  zu  machen,  so  ist  ihm  die  Offnung  der  Zollstücke  zum  Zwecke
der  Aufstellung  einer  Zollanmeldung  zu  gestatten;  der  Zollpflichtige  kann  außerdem  durch  schriftlichen
Vermerk  auf  dem  Anmeldungsformular  oder  bei  mündlicher  Anmeldung  (Absatz  2)  mündlich  die
Feststellung  durch  die  Zollbehörde  beantragen;  in  diesem  Falle  ist  die  Festsetzung  durch  die  Zollbehörde
  endgültig.

§  26.  Der  Angabe  des  Wertes  in  den  in  §  23  vorgeschriebenen  Anmeldungen  ist  zugrunde
  zu  legen:

1.  Bei  der  Einfuhr,  sowohl  an  der  Küsten=  als  auch  an  der  Binnengrenze:

Der  Fakturapreis  derjenigen  Person  oder  Firma,  von  welcher  der  Empfänger
bezieht,  und  welche  die  Rechnung  über  die  Lieferung  dem  Empfänger  im  Schutzgebiet
  aufmacht,  zuzüglich  aller  durch  die  Überführung  nach  dem  Schutzgebiet
entstehenden  Kosten,  wie  Fracht,  Versicherungs=  und  Landungskosten,  sowie  eines
Zuschlages  von  5  v.  H.  auf  den  Fakturapreis  der  Waren  frei  an  Bord  im  Verschiffungshafen.
  Falls  eine  Faktura  nicht  beigebracht  werden  kann,  tritt  an  Stelle
des  Fakturapreises  der  Marktpreis  der  Ware  am  Verzollungsort  abzüglich  des  auf
ihr  lastenden  Zollbetrages.

2.  Bei  der  Ausfuhr  der  Engros-Maktpreis  an  der  Küste.

Abfertigung.

§  27.  Die  abgegebenen  Zollanmeldungen  (§  23)  unterliegen  der  Prüfung  durch  die  Zollbehörde.
  Sofern  kein  Anlaß  zu  dem  Verdacht  einer  unrichtigen  Zollanmeldung  vorliegt,  sind  die
prüfenden  Beamten  berechtigt,  sich  nach  eigenem  Ermessen  mit  einer  probeweisen  Prüfung  zu  begnügen
oder  auch  von  einer  solchen  ganz  abzusehen.

38  28.  Der  Zollpflichtige  hat  die  zu  prüfenden  Gegenstände  so  darzulegen,  daß  die  Beamten
die  Prüfung  gehörig  vornehmen  können;  auch  muß  er  die  dazu  nötigen  Handleistungen  nach  der
Anweisung  der  Beamten  auf  eigene  Gefahr  und  Kosten  verrichten  oder  verrichten  lassen.

§  29.  Um  die  Prüfung  der  Wertanmeldung  für  die  einem  Wertzoll  unterliegenden  Gegenstände
  zu  ermöglichen,  sind  der  Zollbehörde  von  dem  Zollpflichtigen  die  auf  die  Sendung  bezüglichen
Rechnungen,  Frachtbriefe,  Konnossemente,  auf  Verlangen  auch  sonstige  für  die  Ermittlung  des  Wertes
in  Betracht  kommenden  Unterlagen  vorzulegen.

Entstehen  begründete  Zweifel  an  der  Richtigkeit  des  gemäß  §  26  angemeldeten  Fakturapreises,
  so  sind  auf  Verlangen  die  zur  Nachprüfung  der  Richtigkeit  dieses  Preises  dienenden  Unterlagen
  (Originalrechnungen  usw.)  von  dem  Zollpflichtigen  vorzulegen.

§  30.  Entsteht  über  den  Wert  der  einem  Wertzoll  unterliegenden  Gegenstände  eine
Meinungsverschiedenheit  zwischen  dem  Zollpflichtigen  und  der  Zollbehörde,  so  soll  er  durch  zwei
Sachverständige,  von  welchen  jede  Partei  einen  ernennt,  festgesetzt  werden.  Können  sich  die  Sachverständigen
  nicht  einigen,  so  haben  sie  einen  Obmann  zu  wählen,  dessen  Wertfestsetzung  als  die
        <pb n="641" />
        600  2S

entscheidende  anzusehen  ist.  Können  sich  die  beiden  Sachverständigen  über  die  Wahl  des  Obmannes
nicht  einigen,  so  wird  dieser  durch  den  Bezirksrichter,  falls  ein  solcher  am  Orte  vorhanden,  sonst
durch  die  örtliche  Verwaltungsbehörde  ernannt.

Die  bei  diesem  Verfahren  entstehenden  Kosten  trägt  der  Zollpflichtige,  wenn  der  von  den
Sachverständigen  oder  dem  Obmann  ermittelte  Wert  dessen  Angabe  um  mehr  als  10  v.  H.  übersteigt,
andernfalls  die  Zollbehörde.

§*  31.  Die  Erhebung  des  Zolles  findet  nach  demjenigen  Tarissatze  statt,  welcher  zu  der
Zeit  in  Kraft  ist,  zu  der  die  Zollpflicht  begründet  wird.

Für  Gegenstände,  die  in  beschädigtem  oder  verdorbenem  Zustande  ankommen,  ist  auf  Antrag
des  Zollpflichtigen  der  Zoll  unter  der  Bedingung  zu  erlassen,  daß  sie  unter  zollamtlicher  Aufsicht
vernichtet  werden.

Zollabfertigung  im  Innern.

8  32.  Sofern  das  Bedürfnis  vorliegt,  kann  widerruflich  gestattet  werden,  daß  die  Schlußabfertigung
  sowie  die  Erhebung  von  Einfuhrzöllen  bei  einer  Zollstelle  im  Innern  stattfindet.

§  33.  Der  Warenführer  hat  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Gegenstände  in  unverändertem
Zustande  bei  der  Abfertigungsstelle  des  Binnenlandes  vorgeführt  werden.

Postsen  dungen.

§*  34.  Die  im  Paketverkehr  mittels  der  Reichspost  ein=  oder  ausgehenden  Gegenstände
müssen  mit  einer  schriftlichen  Inhaltserklärung  versehen  sein,  welche  den  Vorschriften  des  Weltpostvereins
  für  den  internationalen  Paketverkehr  zu  entsprechen  hat.  Bei  den  ausgehenden  Paketen
haftet  der  Absender  für  die  Richtigkeit  und  Vollständigkeit  der  Inhaltserklärung.

Die  vom  Ausland  eingehenden  Postpakete  werden  gegen  Vorzeigung  der  Begleitadresse  von
der  Zollstelle  des  Postbestimmungsortes  dem  Empfänger  oder  dessen  Beauftragten  nach  geschehener
Prüfung  und  Verzollung  ausgehändigt.

Briefsendungen  sind  ohne  Rücksicht  auf  das  Gewicht  vom  Zolle  und  von  jeder  zollamtlichen
Behandlung  befreit.

Reisendenverkehr.

§  35.  Reisende,  welche  zollpflichtige  Gegenstände  mit  sich  führen,  sind,  wenn  diese  nicht
für  den  Handel  bestimmt  sind,  nur  zu  einer  mündlichen  Anmeldung  verpflichtet.  Auch  steht  es
ihnen  frei,  sich  ohne  Anmeldung  der  Prüfung  zu  unterziehen.  In  diesem  Falle  sind  sie  nur  für
solche  Gegenstände  wegen  Kontrebande  oder  Schmuggels  verantwortlich,  die  sie  durch  besondere
Vorkehrungen  der  Kenntnis  der  Zollbehörde  zu  entziehen  gesucht  haben.

Zollzahlung  und  Fstundung.

§  36.  Sofort  nach  Festsetzung  des  Zolles  ist  er  in  zum  Umlauf  zugelassener  Münze  zu
zahlen.  An  Stelle  der  Entrichtung  in  barer  Münze  können  die  fälligen  Zollbeträge  auf  Grund
besonderer  Stundungsvorschriften  gestundet  werden.

Quittungsleistung  und  Ablassung.

§  37.  Über  die  erfolgte  Entrichtung  des  Zolles  wird  Quittung  erteilt.

§  38.  Nach  Entrichtung  oder  Stundung  der  Zollgefälle  und  der  sonstigen  auf  den  Gegenständen
  ruhenden  Gebühren  oder  nach  Feststellung  der  Abgabenfreiheit  sind  die  zur  Einfuhr  bestimmten
  Gegenstände  in  den  freien  Verkehr  des  Zollinlandes,  die  zur  Ausfuhr  bestimmten  Gegenstände
  in  das  Ausland  abzulassen.

§  39.  Erfolgt  nicht  binnen  dreier  Tage  nach  der  Festsetzung  der  Zollgefälle  die  Bezahlung
oder  die  Abgabe  des  Stundungsanerkenntnisses,  so  kann  der  Gegenstand  zur  Deckung  der  auf  ihm
ruhenden  Zollabgaben  und  Kosten  öffentlich  meistbietend  verkauft  oder  auf  Kosten  und  Gefahr  des
Zollpflichtigen  in  eine  Zollniederlage  (§  40)  ausgenommen  werden.

Zollniederlagen.

§  40.  Zur  Erleichterung  des  Verkehrs  können  unter  besonderen  Bedingungen  öffentliche
Niederlagen  errichtet  sowie  auf  Antrag  Privatlager  genehmigt  werden.
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        W  601  20

Üüberwachung.

&amp;amp;  41.  Die  mit  der  Wahrnehmung  der  Zollgeschäfte  betrauten  Beamten  sowie  die  Beamten
und  Angestellten  des  Polizei=  und  Sicherheitsdienstes  sind  verpflichtet,  Uübertretungen  der  Zollvorschriften
  zu  verhindern  oder  zur  sofortigen  Anzeige  bei  der  nächsten  Zollstelle  zu  bringen.

Sie  find  berechtigt,  in  Ausübung  ihres  Dienstes  auch  solche  Grundstücke  und  Wege  zu
betreten,  zu  denen  der  allgemeine  Zugang  verboten  oder  beschränkt  ist.

§  42.  Liegt  gegen  eine  Person  der  Verdacht  der  Kontrebande  oder  des  Schmuggels  oder
der  Teilnahme  an  einem  dieser  Vergehen  vor,  so  können  zur  Ermittlung  der  strafbaren  Handlungen
Nachsuchungen  vorgenommen  werden.  Die  Anordnungen  und  die  Leitung  der  Durchsuchungen  steht
den  mit  der  Wahrnehmung  der  Zollgeschäfte  betrauten  Beamten  zu.  Im  übrigen  sind  für  die  Zulässigtkeit
  der  Durchsuchung  und  die  dabei  zu  beobachtenden  Förmlichkeiten  die  Vorschriften  der  Reichs-Strafprozeßordnung
  maßgebend.

Die  Zollbeamten  sind  zur  Prüfung  eines  jeden  Warentransports  befugt,  sobald  hinsichtlich
desselben  der  Verdacht  einer  Zuwiderhandlung  gegen  die  Zollvorschriften  besteht.

§  43.  Die  zollamtliche  Überwachung  erstreckt  sich  auf  das  Meer  in  einer  Ausdehnung  von
zehn  Seemeilen  vom  Rande  des  niedrigsten  Wasserstandes.

Dienststunden.

§  44.  Die  Löschung  und  Beladung  von  Schiffen  darf  an  Wochentagen  nur  in  der  Zeit
von  6  Uhr  morgens  bis  6  Uhr  abends  stattfinden.

Die  Zollverwaltung  kann  Ausnahmen  zulassen.

§  45.  An  Sonn=  und  Feiertagen  ist  das  Löschen  und  Laden  im  Schiffsverkehr  verboten.

Ausgenommen  ist:

1.  Der  Passagier=  und  Postverkehr,

2.  das  Laden  von  Kautschuk,  Elfenbein,  Kakao  und  Mais  nach  den  Dampfern  für  beschleunigten
  Post=  und  Passagierverkehr,  Mais  jedoch  nur,  soweit  er  für  Kamerun
bestimmt  ist,

3.  das  Löschen  und  Laden  von  lebenden  Pflanzen,  lebendem  Vieh  und  Geldsendungen
von  und  nach  den  unter  2.  genannten  Dampfern,

4.  das  Löschen  von  frischem  Fleisch,  frischem  Obst  und  Gemüse,  Bier  in  Fässern  und  Eis,

5.  die  Bergung  von  Strandgut.

Als  Feiertage  gelten:  der  Neujahrstag,  der  Karfreitag,  der  erste  und  zweite  Ostertag,  der
Himmelfahrtstag,  der  erste  und  zweite  Pfingsttag,  der  erste  und  zweite  Weihnachtstag  sowie  außerdem
der  Geburtstag  Seiner  Majestät  des  Deutschen  Kaisers  (vgl.  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom
12.  April  1907,  Kol.  Bl.  S.  427).

§  46.  Die  Zollverwaltung  kann  auf  Antrag  das  Löschen  und  Laden  auch  an  Sonn=  und
Feiertagen  gestatten.

Für  die  Erteilung  der  Erlaubnis  ist  eine  Gebühr  zu  entrichten  (§  48).

In  dringenden  Fällen  kann  diese  Gebühr  erlassen  werden.

§  47.  Die  Dienststunden  für  die  Zollstellen  werden  durch  öffentlichen  Anschlag  bei  den
Vollstellen  bekannt  gemacht.

»  8  48.  Auf  Antrag  können  zollamtliche  Dienstverrichtungen  außerhalb  der  dafür  festgesetzten
Zeiten  gegen  Entrichtung  einer  besonderen  Gebühr  (§  49)  vorgenommen  werden.

Gebühren.

§  49.  Eine  besondere  Gebühr  ist  zu  entrichten:

1.  für  die  Beaufsichtigung  der  Entlöschung  und  Beladung  von  Schiffen  außerhalb  der
in  §  44  genannten  Tageszeit;

2.  für  die  in  §  46  vorgesehene  Erlaubniserteilung;  ·

3.  für  die  Abfertigung  von  Gegenständen  außerhalb  der  gemäß  §  47  festgesetzten  Dienststunden
  (§  48);

4.  für  die  Abfertigung  von  Gegenständen,  wenn  sie  von  der  Zollstelle  entfernt  stattfindet
(§  19)  und  für  die  Beausfsichtigung  der  Entlöschung  und  Beladung  von  Schiffen
außerhalb  der  Landungsbrücke  (§  18);

4
        <pb n="643" />
        602  20

5.  für  die  Mühewaltung  der  Zollbehörden  bei  Waren,  die  zur  Durchfuhr  oder  die  von
Zollniederlagen  zur  Ausfuhr  abgemeldet  werden  (§5  8  und  12);

6.  für  die  Benutzung  der  öffentlichen  Niederlagen  (§  40);

7.  für  das  Ausfertigen  von  Zollpapieren  durch  Zollbeamte.

Der  Betrag  der  Gebühren  wird  vom  Gouverneur  festgesetzt.

Entscheidung  über  die  Auslegung  der  Zollverordnung  und  des  Zolltarifs.

§  50.  Wenn  über  die  Auslegung  der  Zollverordnung  und  deren  Ausführungsbestimmungen
oder  die  Anwendung  des  Zolltarifs  zwischen  der  Zollbehörde  und  den  Zollpflichtigen  Meinungsverschiedenheit
  entsteht,  so  ist  gegen  die  Entscheidung  der  Zollverwaltung  Beschwerde  bei  dem  Gouverneur,
  in  zweiter  Instanz  bei  dem  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  zulässig.

Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

Strafbestimmungen.

§  51.  Wer  es  unternimmt,  Gegenstände,  deren  Ein-,  Aus=  oder  Durchfuhr  für  das  Zollgebiet
  oder  einen  seiner  Teile  verboten  oder  erst  nach  Erfüllung  vorgeschriebener  Bedingungen  gestattet
  ist  (§§  3  und  4),  diesen  Bestimmungen  zuwider  ein-,  aus=  oder  durchzuführen,  macht  sich  der
Kontrebande  schuldig.  Er  hat,  sofern  nicht  in  anderen  Gesetzen  oder  Verordnungen  eine  häöhere
Strafe  festgesetzt  ist,  neben  der  Einziehung  der  Gegenstände,  in  bezug  auf  welche  das  Vergehen  begangen
  ist,  eine  Geldstrafe  verwirkt,  welche  dem  zehnfachen  Wert  jener  Gegenstände  gleichkommt,
mindestens  aber  50  beträgt.  Kann  die  Einziehung  der  kontrebandierten  Gegenstände  selbst  nicht
vollzogen  werden,  so  ist  auf  Erlegung  des  Wertes  der  Gegenstände  und,  wenn  sich  dieser  nicht  genan
ermitteln  läßt,  auf  Erlegung  einer  als  angemessener  Wert  festgestellten  Geldsumme  zu  erkennen,
die  auch  der  daneben  zu  verhängenden  Geldstrafe  zugrunde  zu  legen  ist.

§*  52.  Die  Kontrebande  wird  insbesondere  als  vollendet  angesehen,  wenn  Gegenstände  der
im  §  51  bezeichneten  Art,  unter  Umgehung  der  Zollstelle,  über  die  Grenze  gebracht  find,  oder  wenn
verbotene  Gegenstände  unrichtig  oder  gar  nicht  angemeldet  oder  bei  der  zollamtlichen  Prüfung  verheimlicht
  werden.

Sind  jedoch  solche  Gegenstände  vorschriftsmäßig  bei  einer  Zollstelle  zur  Prüfung  gebracht,
so  ist  dem  Einführer  zu  gestatten,  diese  Gegenstände  wieder  über  die  Grenze  zurückzuschafsen.
Geschieht  dieses  nicht,  so  können  die  Gegenstände  beschlagnahmt  oder  auf  Kosten  des  Einführers
vernichtet  werden.

§*  53.  Wer  es  unternimmt,  Ein=  oder  Ausfuhrzölle  zu  hinterziehen,  macht  sich  des  Schmuggels
schuldig  und  hat  neben  der  Einziehung  der  Gegenstände,  in  bezug  auf  welche  das  Vergehen  verübt
worden  ist,  eine  dem  vierfachen  Betrage  der  vorenthaltenen  Zollgefälle  gleichkommende  Geldstrafe
verwirkt.  Der  Zoll  selbst  ist  neben  der  Strafe  zu  entrichten,  bei  Ausfuhrgegenständen  nur,  wenn
deren  Ausfuhr  wirklich  stattgefunden  hat.

Kann  die  Einziehung  der  geschmuggelten  Gegenstände  nicht  selbst  vollzogen  werden,  so  ist
auf  Erlegung  des  Wertes  der  Gegenstände  und,  wenn  sich  dieser  nicht  genau  feststellen  läßt,  auf
Erlegung  einer  angemessenen  Geldsumme  zu  erkennen.  Daneben  ist,  falls  die  Höhe  des  hinterzogenen
  Zolles  und  infolgedessen  die  Höhe  der  verwirkten  Geldstrafe  nicht  genau  festgestellt  werden
kann,  eine  Geldstrafe  bis  zu  10  000  .  zu  verhängen.

§  54.  Der  Schmuggel  wird  insbesondere  als  vollendet  angesehen:

1.  wenn  zollpflichtige  Gegenstände  entgegen  den  Bestimmungen  dieser  Verordnung  ohne
behördliche  Erlaubnis  auf  anderen  als  auf  den  für  die  Ein=  und  Ausfuhr  bestimmten
Straßen  (§  5)  ein=  oder  ausgeführt,  oder  an  anderen  als  den  dafür  bestimmten
Stellen  (§  18)  gelöscht  oder  geladen  werden;

2.  wenn  zollpflichtige  Gegenstände  der  Zollstelle  überhaupt  nicht  oder  unrichtig  angemeldet
  werden,  so  daß  sie  einen  geringeren  als  den  auf  ihnen  ruhenden  Zoll  zu
zahlen  hätten.

Kann  jedoch  der  Beschuldigte  nachweisen,  daß  eine  Zollhinterziehung  nicht
beabsichtigt  war,  so  ist  nur  eine  Ordnungsstrafe  gemäß  §  57  zu  verhängen.  Auf
Warenführer,  Spediteure,  Zolldeklaranten  usw.  findet  diese  Bestimmung  mit  der
Maßgabe  Anwendung,  daß  dieser  Nachweis  außer  von  ihnen  selbst  auch  von  ihren
Auftraggebern  zu  führen  ist.
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        W  603  20

Unrichtige  Angaben  über  Gewicht  und  Wert  der  Gegenstände  bleiben  straffrei,
wenn  der  Unterschied  zwischen  den  Angaben  der  Anmeldung  und  dem  Befund  10  v.  H.
nicht  übersteigt.

Straffreiheit  tritt  jedoch  nicht  ein,  wenn  der  gemäß  §  26  angemeldete  Fakturapreis
  auf  falschen  Grundlagen  beruht;
wenn  zollpflichtige  Gegenstände  bei  der  Prüfung  verheimlicht  oder  verborgen  werden;
wenn  über  zollpflichtige  Gegenstände,  die  unter  Zollaufsicht  stehen  und  auf  denen  noch
ein  Zollanspruch  ruht,  ohne  amtliche  Genehmigung  verfügt  wird;

5.  wenn  Personen  oder  Gesellschaften,  denen  der  Bezug  an  sich  zollpflichtiger  Gegenstände
unter  der  Bedingung  der  Verwendung  zu  einem  bestimmten  Zwecke  zollfrei  oder  gegen
einen  geringeren  als  den  tarifmäßigen  Zoll  gestattet  ist,  diese  anderweit  verwenden
oder  unentgeltlich  oder  gegen  Entgelt  veräußern,  ohne  vorher  den  vollen  Betrag  des
Zolles  nachgezahlt  zu  haben.

§  55.  Wenn  verbotene  oder  zollpflichtige  Gegenstände  bei  der  Ein-  oder  Ausfuhr  zum
Zweck  der  Umgehung  des  Verbots  oder  der  Hinterziehung  des  Zolles  in  geheimen  Behältnissen  oder
sonst  auf  künstliche  und  schwer  zu  entdeckende  Art  verborgen  werden,  so  sind  die  in  den  §§  51  und  53
festgesetzten  Strafen  um  die  Hälfte  zu  verschärfen.

§  56.  Im  Wiederholungsfalle  der  Kontrebande  oder  des  Schmuggels  nach  vorhergegangener
rechtskräftiger  Verurteilung  wird  außer  der  Einziehung  der  Gegenstände  des  Vergehens  die  in  den
88  51  und  53  festgesetzte  Strafe  verdoppelt;  im  zweiten  und  jedem  weiteren  Wiederholungsfalle
wird  diese  Strafe  verdreifacht.

Eine  Straferhöhung  findet  jedoch  nicht  statt,  wenn  seit  dem  Zeitpunkt,  in  welchem  die  Strafe
für  das  zuletzt  begangene  frühere  Vergehen  bezahlt,  verbüßt  oder  erlassen  worden  oder  verjährt  ist,
drei  Jahre  verflossen  sind.

§  57.  1.  Ein  Schiffsführer  oder  sein  Bevollmächtigter,  welcher  Manifeste  abgibt,  in  denen
unrichtige  Angaben  über  die  angelaufenen  Plätze  und  die  zu  löschende  oder  zu  nehmende  Ladung
enthalten  sind,  wissend,  daß  sie  unrichtige  Angaben  enthalten,  wird  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu
eintausend  Mark  bestraft,  sofern  nicht  eine  höhere  Strafe  nach  den  allgemeinen  strafgesetzlichen  Vorschriften
  oder  nach  dieser  Verordnung  verwirkt  ist.

2.  Zuwiderhandlungen  gegen  §  45  dieser  Verordnung  werden  mit  einer  Geldstrafe  bis
eintausend  Mark  bestraft.

3.  Alle  übrigen  Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  und  die  zu  ihrer  Ausführung
öffentlich  bekannt  gemachten  Bestimmungen  können,  soweit  nicht  Kontrebande  oder  Schmuggel  vorliegt,
  mit  einer  Ordnungsstrafe  bis  150  M  belegt  werden.

§  58.  Wenn  die  in  den  §§  51,  53,  55,  56  und  57  vorgesehenen  Geldstrafen  im  Falle
des  Unvermögens  des  Verurteilten  nicht  beigetrieben  werden  können,  so  tritt  an  ihre  Stelle  in  Gemäßheit
  der  Bestimmungen  des  §  61  eine  Freiheitsstrafe  bis  zu  einem  Jahr.

An  Stelle  der  Geldbeträge,  die  nach  den  §§  51  und  53  im  Falle  der  Unmöglichkeit  der
Einziehung  der  kontrebandierten  oder  geschmuggelten  Gegenstände  als  Werterlegung  zu  zahlen  sind,
kann  auf  eine  Freiheitsstrafe  nicht  erkannt  werden.

Auch  finden  hinsichtlich  dieser  Geldbeträge  die  in  den  §§  55  und  56  vorgesehenen  Straferhöhungen
  nicht  statt.

§  59.  Die  Grundsätze  über  die  Bestrafung  des  Versuches,  der  Begünstigung  und  Teilnahme
  (Mittäterschaft,  Anstiftung  und  Beihilfe),  sowie  diejenigen  über  die  Verjährung  richten  sich
nach  den  Bestimmungen  des  Strafgesetzbuches.

§&amp;amp;*  60.  Die  in  den  §§  51,  53,  55,  56  und  57  angeführten  Vermögensstrafen  werden
durch  den  Vorstand  der  Zollverwaltung  durch  Strafbescheid  verhängt.  Gegen  den  Strabbescheid  steht
dem  Beschuldigten  binnen  zweier  Wochen  vom  Tage  der  Zustellung  an  die  Beschwerde  bei  dem  Gouverneur
  zu;  an  Stelle  der  Beschwerde  kann  der  Beschuldigte  den  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung
stellen.  In  der  Einlegung  des  einen  dieser  beiden  Rechtsmittel  liegt  der  Verzicht  auf  das  andere.

Die  Beschwerde  oder  der  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  sind  bei  der  Behörde  anzubringen,
  welche  den  Strafbescheid  erlassen  hat.

Das  Beschwerdeverfahren  richtet  sich  nach  den  Bestimmungen  der  Kaiserlichen  Verordnung

betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und
der  Südsee  vom  14.  Juli  1905.

—
        <pb n="645" />
        W  604  20

§*  61.  Die  Umwandlung  nicht  beizutreibender  Geldstrafen  in  Freiheitsstrafen  (§  58)  und
die  Vollstreckung  der  letzteren  erfolgt  auf  Antrag  der  Zollverwaltung  durch  die  Gerichte;  wenn  es
sich  um  Farbige  handelt,  auf  Antrag  der  Zollbehörde  durch  die  Bezirksämter  und  Stationen.  Die
Umwandlungsbefugnis  gegenüber  Farbigen  kann  in  besonderen  Fällen  dem  Vorstand  der  Zollverwaltung
  übertragen  werden.  Die  Umwandlung  erfolgt  nach  Maßgabe  der  §§  28  und  29  des
Strafgesetzbuches.

§  62.  Eingeborene  werden  unter  analoger  Anwendung  des  in  den  vorstehenden  Bestimmungen
  bezeichneten  Strafrahmens  nach  Maßgabe  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April
1896  (Kol.  Bl.  1896  S.  241)  bestraft.

Schlußbestimmungen.

§  63.  Alle  das  Zollwesen  betreffenden  Verordnungen,  Verfügungen  und  Bekanntmachungen
des  Kommissars,  Landeshauptmanns  oder  Gouverneurs  von  Togo  werden  aufgehoben.

Insbesondere  werden  aufgehoben:

1.  Verordnung,  betreffend  Verpflichtung  der  Schiffsführer  zur  Abgabe  ihrer  Manifeste  vom
15.  Februar  1888  (Kol.  Ges.  I.  S.  268).

2.  Verordnung,  betreffend  das  Verfahren  bei  Erhebung  von  Einfuhrzöllen  in  dem  Schutzgebiet
  von  Togo  vom  1.  Oktober  1888  (Kol.  Ges.  I.  S.  271).

3.  Verordnung  zum  Zwecke  der  Aufstellung  einer  Ein=  und  Ausfuhrstatistik  vom  27.  August
1890,  15.  Juni  1891  (Kol.  Bl.  1891  S.  311).

4.  Ziffer  3  der  Ausführungsbestimmungen  zu  der  Verordnung  vom  16.  September  1892,
betreffend  die  Einfuhr  von  Schußwaffen  und  Munition  (Kol.  Ges.  I.  S.  265).

5.  Ausführungsbestimmungen  zur  Verordnung  vom  25.  März  1893,  betreffend  das  Lagern
von  Schießpulver  in  Lome  und  Umgegend  (Kol.  Bl.  1893  S.  260).

6.  Verordnung,  betreffend  die  Handelsstatistik  in  Togo  vom  1.  Juli  1893  (Kol.  Bl.  1893
S.  397).

7.  Verordnung,  betreffend  die  Zollerhebung  in  Togo  vom  5.  November  1893  (Kol.  Bl.
1894  S.  3).

8.  Verordnung,  betreffend  das  Lagern  von  Schießpulver  in  Lome  vom  6.  Mai  1894
(Kol.  Bl.  1894  S.  302).

9.  Verordnung,  betreffend  die  Privattransitläger  in  Togo  vom  18.  Mai  1894  (Kol.  Bl.
1895  S.  130).

10.  Bekanntmachung  über  die  Zollerhebung  von  Paketen  vom  15.  Juni  1894  (Kol.  Bl.
1895  S.  130).

Geändert  durch  Bekanntmachung  vom  17.  Dezember  1894.  (Die  Anderungen  find  bei
dem  Abdruck  in  der  Kol.  Ges.  II.  S.  102  bereits  berücksichtigt.)

11.  Verordnung  vom  6.  Juli  1894,  betreffend  Anderung  der  Verordnung  vom  18.  Mai
1894,  betreffend  Privatniederlagen  unter  Zollverschluß  in  Togo  (Kol.  Bl.  1894  S.  473).

12.  Verordnung,  betreffend  Abänderung  der  Verordnung  vom  6.  Mai  1894  vom
1.  März  1896.

13.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  vom  2.  Mai  1898  betreffend  die  Anmeldung  von
Ein=  und  Ausfuhrgut  zu  statistischen  Zwecken.

14.  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betreffend  Anmeldung  der  zur  Ausfuhr
kommenden  Gegenstände  vom  25.  März  1903  (Kol.  Bl.  S.  255).

15.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Gewährung  von  Zollkredit  vom  10.  Januar  1906
(Amtsblatt  Nr.  2).

16.  Verordnung  vom  19.  Januar  1907,  betreffend  das  Laden  und  Löschen  von  Seeschiffen
  an  Sonn=  und  Feiertagen  (Amtsblatt  S.  49).

17.  Bekanntmachung  des  Gonverneurs,  betreffend  Aufhebung  des  Zollamts  Anecho  vom
23.  November  1907  (Amtsblatt  S.  248).

18.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Gewährung  von  Zollkredit  vom  23.  Februar  1908
(Amtsblatt  S.  30).

19.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verzollung  der  für  Anecho  bestimmten  Postpakete  vom
8.  April  1908  (Amtsblatt  S.  54).

20.  Bekanntmachung  vom  19.  November  1908,  betreffend  Inanspruchnahme  von  Zollstundung
  (Amtsblatt  S.  234).
        <pb n="646" />
        G  605  20

21.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Errichtung  neuer  Zollhebestellen  vom  25.  Januar  1909
(Amtsblatt  24).

22.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Aufhebung  der  Zollhebestelle  in  Anecho  und  die  Zulassung
  von  Privatlagern  in  Anecho  ohne  zollamtlichen  Mitverschluß  vom  17.  Februar  1909  (Amtsblatt
  S.  47).

§  64.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1910  mit  der  Maßgabe  in  Kraft,  daß  diejenigen
  über  die  Landgrenzen  ein=  oder  ausgeführten  Gegenstände,  für  welche  gemäß  der  Verordnung
des  Gouverneurs  vom  5.  November  1906,  betreffend  die  Erhebung  einer  Wegegebühr  in  den  Bezirken
  Mangu-Jendi,  Sokode-Bassari  und  Kete-Kratschi  (Amtsblatt  Nr.  23  S.  1),  eine  Wegegebühr
erhoben  wird,  bis  auf  weiteres  nicht  zollpflichtig  sind,  auch  dann  nicht,  wenn  sie  auf  den  in  der
Bekanntmachung  des  Gouverneurs  vom  5.  November  1906,  betreffend  Erhebung  der  Wegegebühr
(Amtsblatt  Nr.  23  S.  2),  bezeichneten  Handelsstraßen  befördert  werden.

Lome,  den  24.  März  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Graf  Zech.

Kusführungsbestimmungen  zu  der  Jollverordnung  für  das  Schutzgebiet  Logo  vom
24.  Märzs  1910.)
Vom  24.  März  1910.

Zollstellen.

§  1.  Die  zur  Sicherung,  Feststellung  und  Erhebung  der  Ein=  und  Ausfuhrzölle  bestimmten
Zollstellen  (§  9  Z.  V.  O.),  desgleichen  Veränderungen  in  den  bestehenden  Zollstellen  und  Neuschaffungen
von  Zollstellen  werden  öffentlich  bekannt  gemacht.

Zollstraßen  und  Landungsplätze.

§  2.  Die  Zollstraßen  (§  5  Z.  V.  O.)  werden  öffentlich  bekannt  gemacht.
Wo  die  Zollgrenze  durch  ein  schiffbares  Wasser  gebildet  wird,  umfaßt  die  Bezeichnung  der
Jollstraße  die  Bezeichnung  des  Landungsplatzes.

Verkehr  auf  den  Zollstraßen.

§  3.  Der  Weg  von  der  Zollgrenze  bis  zur  nächsten  Zollstelle  und  umgekehrt  muß  auf  der
Zollstraße  ohne  Abweichung  und  willkürlichen  Aufenthalt  und  ohne,  daß  die  beförderten  Gegenstände
ihre  Gestalt  verändern,  fortgesetzt  werden.

Grenzaufsicht.

§  4.  Die  Aussicht  über  den  Warenein=  und  ausgang  längs  der  Zollgrenze  wird  durch  eine
uniformierte  und  bewaffnete  Grenzwache  ausgeübt,  die  zum  Gebrauch  ihrer  Waffen  nach  den  darüber
bestehenden,  besonderen  Bestimmungen  befugt  ist.

Unverpackte  Waren  können  von  den  Grenzwächtern  und  anderen  Beamten  und  Angestellten
der  Zollverwaltung  an  Ort  und  Stelle  geprüft  werden,  verpackte  Gegenstände  sind  zur  Vornahme
der  Prüfung  zur  nächsten  Zollstelle  zu  begleiten.

In  Verdachtsfällen  sind  Haussuchungen  und  körperliche  Durchsuchungen  zulässig;  bei  Europäern
sind  derartige  Haussuchungen  und  Durchsuchungen  unter  Leitung  europäischer  Beamter  vorzunehmen
(6  42  Z.  V.  O.).

Anmeldung.

§  5.  Die  vorgeschriebene  Anmeldung  (§§  23  bis  26  Z.  V.  O.)  hat  auf  Vordrucken  nach
dem  angeschlossenen  Muster  zu  erfolgen.  Der  Anmelder  hat  auf  diesen  Vordrucken  die  Titelseite  und
die  Spalten  1  bis  8  auszufüllen.
·  Die  Anmeldungen  sind  in  deutscher  Sprache  und  nach  deutschem  Maß  und  Gewicht,  sowie
in  deutscher  Währung  auszustellen;  sie  sollen  deutlich  und  sauber  geschrieben  sein  und  dürfen
keine  Rasuren  enthalten.  Anmeldungen,  welche  diesen  Bedingungen  nicht  entsprechen,  können  zurückgewiesen
  werden.

 

*)  Abgefürzt  A.  Z.  V.  O.

½
        <pb n="647" />
        W  606  20

Die  Vordrucke  sind  gegen  Erstattung  der  Herstellungskosten  erhältlich;  der  Preis  beträgt
0,50  &amp;amp;  für  10  Stück.  Einzelne  Vordrucke  können  unentgeltlich  abgegeben  werden.

Bei  des  Schreibens  unkundigen  Personen  bewirkt  die  Zollstelle  gegen  eine  Gebühr  (§  49  Ziff.  7
Z.  V.  O.)  die  Ausfertigung  der  Eingangsanmeldung.

Bei  Gegenständen,  welche  versehentlich  gelandet  worden  sind,  bedarf  es,  wenn  sie  im  Zollhause
  verbleiben,  der  Ausfertigung  einer  Anmeldung  nicht.

Statt  der  schriftlichen  Anmeldung  genügt  die  mündliche  (§  25  Abs.  2  Z.  V.  O.),  falls  der
von  den  Gegenständen  zu  zahlende  Zollbetrag  voraussichtlich  15  K  nicht  übersteigen  wird,  bei  zollfreien
  Gegenständen,  wenn  deren  Wert  150  .K  nicht  übersteigt.  Waren,  die  auf  Manifesten  verzeichnet
  sind,  sind  stets  schriftlich  anzumelden.

In  den  Anmeldungen  sind  zollpflichtige  und  zollfreie,  ebenso  solche  Gegenstände,  die  verschiedene
  n  Zollsätzen  unterliegen,  voneinander  getrennt  zu  halten.

Abfertigung.

§*  6.  Bei  der  Abfertigung  (§8  27  bis  31  Z.  V.  O.)  sind  von  der  Zollstelle  auf  den  Anmeldungen
  die  Spalten  9  bis  16  auszufüllen;  der  angemeldete  Wert  der  Gegenstände  bzw.  deren
Menge  ist  von  dem  abfertigenden  Beamten  zu  prüfen  und  gegebenenfalls  zu  berichtigen.

Bei  der  Zollberechnung  sind  die  unter  ein  und  dieselbe  Tarifstelle  fallenden  Gegenstände  ein
und  derselben  Zollanmeldung  zusammenzuziehen.  Der  abfertigende  Beamte  hat  seine  Eintragung
mit  dem  Datum  und  seiner  Unterschrift  zu  versehen;  bei  den  mit  mehreren  Beamten  besetzten  Zollstellen
  haben  sich  an  der  Prüfung,  soweit  angängig,  zwei  Beamte  zu  beteiligen  und  die  Eintragung
zu  unterschreiben.

Die  zur  Prüfung  der  Anmeldung  vorgelegten  Rechnungen,  Frachtbriefe,  Konnossemente  usw.
sind  mit  einem  Stempelabdruck  der  Zollstelle  zu  versehen  und  zurückzugeben.

Ordnungsmäßig  angemeldete  Güter  sollen  bei  der  Abfertigung  stets  den  Vorzug  genießen.

Vorläufige  Abfertigung.

§  7.  Ist  bei  solchen  Gegenständen,  die  einem  Wertzoll  unterliegen,  der  Verzoller  mangels  rechtzeitigen
  Eintreffens  der  Rechnungen  und  dergleichen  außerstande,  eine  richtige  Anmeldung  abzugeben,
so  kann  er  eine  vorläufige  Abfertigung  bis  zum  Eintreffen  der  Rechnungen  beantragen.  In
diesem  Falle  kann  die  Zollbehörde  nach  bestem  Wissen  und  Können  den  Wert  festsetzen,  jedoch
so,  daß  eine  zu  geringe  Wertschätzung  und  somit  eine  Beeinträchtigung  des  Landesfiskus  ausgeschlossen
  erscheint.  Die  Zollbehörde  bestimmt  nach  billigem  Ermessen  eine  Frist,  bis  zu  welcher
die  fehlenden  Rechnungen  usw.  behufs  endgültiger  Feststellung  des  Wertes  der  Gegenstände
vorzulegen  sind.

Der  Zoll  von  dem  schätzungsweise  festgestellten  Werte  der  Gegenstände  ist  zu  hinterlegen.
Werden  nach  Ablauf  dieser  Frist  die  Rechnungen  nicht  vorgelegt,  so  wird  die  vorläufige  Abfertig  ung
als  endgültig  angesehen.

Durchfuhr.

§  8.  Gegenstände,  welche  durch  das  Schutzgebiet  durchgeführt  werden  sollen  (§  8  3.  V.  O.),
sind  bei  der  Eingangszollstelle  gemäß  §  23  Z.  V.  O.  in  doppelter  Ausfertigung  anzumelden.  Die
Zollstelle  prüft  die  Anmeldung  und  berechnet  die  Zollgefälle,  welche  zu  hinterlegen  sind;  sodann  setzt
sie  die  Frist  fest,  bis  zu  welcher  die  Waren  der  Ausgangsgollstelle  bzw.  Verwaltungsstation  zur
Wiedera  usfuhr  vorzuführen  sind.  Die  zweite  Ausfertigung  der  Anmeldung  ist  dem  Warenführer  zu
übergeben,  welcher  verpflichtet  ist,  die  Gegenstände  in  unveränderter  Gestalt  und  ohne  willkürlichen
Aufenthalt  nach  der  Ausgangsgollstelle  zu  bringen.

Die  Ausgangszollstelle  vergleicht  die  Anmeldung  mit  den  vorgeführten  Gegenständen;  sofern
Anstände  nicht  zu  machen  sind,  bescheinigt  sie  die  erfolgte  Ausfuhr,  zahlt  die  hinterlegten  Zollgefälle
  zurück  und  sendet  die  Anmeldung  mit  den  erforderlichen  Bescheinigungen  an  die  Zolleingangsstelle
  zurück.

Verkehrserleichterungen.

9.  Gegenstände,  die  von  einem  nach  einem  anderen  Platze  des  Schutzgebietes  durch  das
Ausland  übergeführt  werden  sollen,  sind  der  Ausgangsgollstelle  schriftlich  anzumelden  gemäß  §  23
Z.  V.  O.;  diese  hat  die  Anmeldung  abzustempeln  und  sie,  mit  einer  entsprechenden  Bescheinigung
versehen,  dem  Warenführer  als  Ausweis  zur  zollfreien  Wiedereinfuhr  der  Gegenstände  zurückzugeben.

Gegenstände,  die  nach  §  11  Z.  V.  O.  behufs  späterer  Wiedereinfuhr  ausgeführt  oder  nach
§  12  3Z.  V.  O.  behufs  späterer  Wiederausfuhr  eingeführt  werden,  sind  der  Zollstelle  schriftlich  mittels
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        W  607  20

doppelter  Anmeldungen  anzumelden.  Auf  der  Anmeldung  ist  der  Befund  sowie  der  Zeitpunkt,  bis
zu  welchem  die  Wiedereinfuhr  oder  Wiederausfuhr  zu  erfolgen  hat,  zu  vermerken;  eine  Ausfertigung

der  Anmeldung  ist  dem  Warenführer  als  Ausweis  zur  zollfreien  Wiedereinfuhr  oder  Wiederausfuhr
der  Gegenstände  zurückzugeben.

Haftung  der  Zollbehörde.

§*  10.  Für  Waren,  die  in  eine  öffentliche  Niederlage  aufgenommen  find,  muß  die  Zollbehörde
  für  die  wirtschaftliche  Erhaltung  der  Niederlageräume  in  Dach  und  Fach,  für  ihren  Verschluß
sowie  für  Abwendung  von  Feuersgefahr  sorgen  und  haftet  nur  für  solche  Beschädigung  der  lagernden
Waren,  welche  aus  einer  ihr  zur  Last  fallenden  Unterlassung  oder  Vernachlässigung  dieser  Fürsorge
  entstehen.

Im  übrigen  haftet  die  Zollbehörde  für  Beschädigung  oder  Abhandenkommen  der  im  Zollgewahrsam
  niedergelegten  Gegenstände  nur  insoweit,  als  ihr  ein  Verschulden  nachgewiesen  werden
kann.  Diese  Haftung  tritt  erst  ein,  nachdem  die  Ware  in  der  Niederlage  ausgenommen  und  die
amtliche  Bescheinigung  hierüber  erteilt  worden  ist.

Es  ist  Sache  der  Besitzer  der  in  den  Zollhäusern  lagernden  Gegenstände,  sich  durch  Feuer-,
Transport=  und  andere  Versicherungen  vor  Schaden  zu  bewahren.

Postsendungen.

§*  11.  Sämtliche  mittels  der  Reichspost  vom  Zollausland  eingehenden  Pakete  (§34  Z.  V  O.)
unterliegen  der  zollamtlichen  Abfertigung  und  sind  von  den  Postanstalten  den  Zollstellen  vorzuführen.
Die  Zollstellen  haben  auf  Verlangen  über  die  erfolgte  Ablieferung  der  eingegangenen  Postpakete
Ouittung  zu  erteilen.

Eine  Rückgabe  von  Postpaketen  an  die  Postanstalten  erfolgt  nur  gegen  Quittung.  Die  den
Paketen  beizufügenden  Zollinhaltserklärungen  dürfen  in  deutscher,  englischer  oder  französischer  Sprache
verfaßt  sein;  sie  werden  wie  Zollanmeldungen  behandelt.

In  Fällen  dringenden  Verdachtes  der  Zollhinterziehuug  oder  der  Kontrebande,  insbesondere
auch  wenn  der  auf  der  Zollinhaltserklärung  angegebene  Wert  offenbar  zu  gering  ist,  kann  die  Zollstelle
  die  Pakete  öffnen  und  prüfen  lassen  oder  Vorlage  von  Rechnungen  oder  dergleichen  verlangen.
Alsdann  findet  die  Verzollung  auf  Grund  der  hiernach  gemachten  Feststellungen  statt.

Die  Postverwaltung  ist  berechtigt,  auf  Wunsch  des  Empfängers  die  Zollabfertigung  zu
übernehmen.

Die  Zollstellen  liefern  die  eingegangenen  Postpakete  gegen  Vorzeigung  und  Aushändigung
der  zugehörigen  Begleitadressen  aus.

Die  Begleitadressen  werden  von  der  Zollstelle  aufbewahrt  und  von  Zeit  zu  Zeit  der  zuständigen
  Postanstalt  zuzückgegeben.

Gehen  Postpakete  ohne  Begleitadresse  ein,  so  berechtigen  die  von  der  Post  ausgestellten  Notadressen
  zur  Empfangnahme  der  Pakete.

Fehlt  bei  den  eingehenden  Postpaketen  die  zugehörige  Inhaltserklärung,  so  genügt  eine  von
der  vorführenden  Poststelle  ausgestellte  Notinhaltserklärung.

Bei  Postpaketen,  die  in  äußerlich  beschädigter  Verpackung  eingehen,  oder  bei  solchen,  deren
Inhalt  beschädigt  oder  verdorben  ist,  ist  stets  ein  Postbeamter  bei  der  Zollabfertigung  hinzuziehen,
wenn  nicht  der  Empfänger  auf  Ersatzansprüche  wegen  der  Beschädigung  usw.  ausdrücklich  schriftlich
Verzicht  leistet.

Bleiben  zollpflichtige  Postpakete  bei  der  Zollstelle  unabgeholt,  so  hat  diese  nach  2  Monaten
die  Postanstalt  zu  benachrichtigen.  Im  übrigen  gelten  für  solche  Pakete  die  Niederlagevorschriften.

Postpakete,  deren  Annahme  der  Empfänger  verweigert  oder  deren  Empfänger  nicht  zu  ermitteln
  ist,  sind  der  Postbehörde  mit  den  Inhaltserklärungen,  die  mit  einem  entsprechenden  Vermerk
zu  versehen  sind,  gegen  Empfangsbestätigung  zurückzugeben.  "6

Reisendenverkehr.

§  12.  Das  Handgepäck  von  Reisenden  ist  nur  dann  einer  Prüfung  zu  unterziehen,  wenn
der  Verdacht  unrichtiger  Inhaltsangabe  vorliegt  (§  35  Z.  V.  O.).

Zollzahlung.
§  13.  Zollbeträge  unter  0,05  „  bleiben  unerhoben,  bei  höheren  Zollbeträgen  wird  die

letzte  Pfennigzahl,  soweit  sie  nicht  durch  5  teibar  ist,  nach  unten  auf  5  oder  0  abgerundet
(§  36  3.  V.  O.))  1
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W  608  e

Zollstundung.

§  14.  Zollgefälle  können  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  gegen  vorherige  Gestellung
einer  Sicherheit  bis  zum  Ablauf  des  zweitfolgenden  Monats  gestundet  werden  (§  36  Z.  V.  O.).

Zollbeträge  unter  50  “  sind  von  der  Stundung  ausgeschkossen.  Die  Stundung  ist  eine
widerrufliche.  Der  Widerruf  der  Stundung  kann  namentlich  dann  ausgesprochen  werden,  wenn  der
Stundungsnehmer  auch  nur  einmal  versäumt,  die  gestundete  Abgabe  bis  zum  Fälligkeitstage  zu
zahlen,  oder  Stundungsanerkenntnisse  rechtzeitig  abzugeben,  oder  in  Fällen  von  Stundungsüberschreitungen
  die  geforderten  Abzahlungen  bis  zu  dem  ihm  bestimmten  Zeitpunkte  zu  leisten.

Die  Stundung  ist  eine  fortlaufende,  d.  h.  sie  umfaßt  sämtliche  von  dem  Stundungsnehmer
zu  entrichtenden  Zollbeträge  je  über  50  ..

Bei  der  Bewilligung  der  Stundung  wird  der  Höchstbetrag  der  Zollbeträge  festgesetzt,  bis
zu  dem  die  Stundung  beansprucht  werden  kann  (Stundungssumme).  Die  Stundungssumme  muß
mindestens  die  Höhe  der  in  zwei  Monaten  durchschnittlich  gezahlten  Zollbeträge  erreichen;  bei  der
ersten  Festsetzung  wird  die  Stundungssumme  nach  dem  mutmaßlichen  Geschäftsumfange  des  Antragstellers
  bemessen.

Alle  im  Laufe  eines  Monats  gestundeten  Zollbeträge  werden  zwischen  dem  25.  und  dem
letzten  Werktage  des  zweitfolgenden  Monats  fällig  und  sind  durch  Barzahlung  oder  durch  Schecks
auf  die  hiesige  Zweigniederlassung  der  Deutsch-Westafrikanischen  Bank  abzulösen.

Die  vorgelegten  Schecks  dürfen  nur  dann  angenommen  werden,  wenn  sie  einen  Vermerk
der  Bank  tragen,  daß  sie  anstandslos  von  ihr  anerkannt  werden.

Für  jede  Inanspruchnahme  einer  Zollstundung  ist  ein  Stundungsanerkenntnis  nach  beiliegendem
Muster  abzugeben.  Über  die  im  Laufe  eines  Monats  angeschriebenen  Stundungsbeträge  ist  unaufgefordert
  in  den  ersten  drei  Tagen  des  folgenden  Monats  ein  Hauptanerkenntnis  nach  beiliegendem
Muster  abzugeben,  wogegen  die  Stundungsanerkenntnisse  zurückgegeben  werden.

Sicherheitsleistung  für  gestundete  Zollbeträge.

§  15.  Die  Sicherheitsleistung,  welche  die  Höhe  der  Stundungssumme  erreichen  muß,  kann
bestehen:

a)  In  der  Hinterlegung  von  sicheren,  bei  der  Reichsbank  beleihbaren  Wertpapieren.

b)  In  der  dauernden  Verpfändung  von  Immobillien.

c)  In  der  Verpfändung  von  Waren.

d)  In  der  Hinterlegung  von  Wechseln.

Zu  a)  Es  kommen  nur  mündelsichere  (§  1807  des  B.  G.  B.)  Wertpapiere  zum  Kurswerte,
nicht  über  den  Neunwert  hinaus,  in  Betracht.  Es  ist  Sache  des  Hinterlegers  darauf  zu  achten,  ob
die  verpfändeten  Wertpapiere  zur  Auszahlung  ausgerufen,  ausgelost  oder  gekündigt  werden  oder  ob
sonst  eine  Anderung  betreffs  ihrer  eintritt  oder  vorzunehmen  ist.

Dies  gilt  auch  hinsichtlich  der  Folgen  einer  nicht  rechtzeitigen  oder  nicht  richtigen  Abtrennung,
Verwertung,  Aushändigung  oder  Neubeschaffung  der  Zinsscheine,  mag  die  Abtrennung  von  dem  Verpfänder
  selbst  oder  auf  seinen  Antrag  von  einem  Beamten  vorgenommen  werden.

Zu  b)  Die  verpfändeten  Immobilien  werden  mit  ⅜  ihres  Wertes  nach  Abschätzung  durch
den  vom  Gouverneur  beauftragten  technischen  Beamten  als  Sicherheit  angenommen.

Gebäude  müssen,  solange  sie  als  Pfand  dienen,  gegen  Feuersgefahr  versichert  sein.  Der
Versicherungsschein  ist  dem  Gouverneur  zur  Einsicht  vorzulegen.  Der  Gouverneur  ist  berechtigt,  aber
nicht  verpflichtet,  den  Versicherungsvertrag  an  Stelle  und  für  den  Versicherungsnehmer  zu  erfüllen  und
ihn  zu  verlängern.  Erlischt  der  Versicherungsvertrag,  so  werden  die  gestundeten  Beträge  sofort  fällig
und  weitere  Zollstundung  wird  nicht  gewährt.

Ist  das  Grundstück  in  das  Grundbuch  nicht  eingetragen,  so  genügt  die  Sicherheitsleistung
durch  Bestellung  einer  Sicherheitshypothek  nur  dann,  wenn  zugleich  die  zur  Eintragung  des  Grundstücks
  in  das  Grundbuch  erforderlichen  Anträge  gestellt  werden,  und  die  eidesstattliche  Versicherung
abgegeben  wird,  daß  das  Grundstück  anderweit  dinglich  noch  nicht  belastet  ist.

Zugleich  sind  dem  Gouverneur  die  in  §§  1133  bis  1135  des  B.  G.  B.  bestimmten  Rechte
einzuräumen.  .

Zu  c)  Die  Verpfändung  der  Waren  ist  nur  dann  zulässig,  wenn  sich  die  Waren  unter
zollamtlichem  Verschluß  befinden.  Sie  dürfen  höchstens  zu  ⅝8  des  Marktwertes  als  Sicherheit  angenommen
  werden.

Vor  der  Verpfändung  hat  der  Stundungsnehmer  die  Waren  gegen  Feuersgefahr  zu  versichern
  und  die  Versicherung  sowie  ihre  regelmäßige  Erneuerung  dem  Gouverneur  nachzuweisen.
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        W  609  S

Zu  d)  Die  Annahme  von  Wechseln  als  Sicherheit  ist  nur  dann  zulässig,  wenn  Aussteller,
Akzeptant  und  Bürgen  jeder  für  sich  die  volle  Gewähr  dafür  bieten,  daß  sie  die  übernommene
Wechselverpflichtung  erfüllen.  Von  der  Gestellung  von  Bürgen  kann  Abstand  genommen  werden.

Wechsel  und  Wertpapiere  sind  auf  der  Gouvernementshauptkasse  gegen  Empfangsbestätigung
zu  hinterlegen.

Quittungsleistung.

§  16.  Quittungen  (§  37  Z.  V.  O.)  werden  nach  anliegenden  Mustern  erteilt,  von  denen
Muster  D  gleichzeitig  als  Beförderungsausweis  dient.  Gestundete  Zollbeträge  sind  als  solche  auf
der  Quittung  ersichtlich  zu  machen.

Zollniederlagen.

Allgemeine  Bestimmungen.

§  17.  Es  dürfen  nur  Waren,  auf  denen  noch  ein  Zollanspruch  haftet,  zur  Niederlage  gelangen
  (§  40  Z.  V.  O.);  Gegenstände  des  freien  Verkehrs  nehmen  mit  der  Aufnahme  in  eine  Niederlage
  die  Eigenschaft  unverzollter,  ausländischer  Waren  an  und  sind  nach  den  Bestimmungen  für  die
letzteren  zu  behandeln.

Die  zur  Einlagerung  angemeldeten  Gegenstände  müssen,  sofern  es  ihre  Beschaffenheit  verlangt,
  gut  verpackt  sein.  Beschädigte  Verpackungen  müssen  vor  der  Aufnahme  in  die  Niederlage
ausgebessert  werden.  Die  Bezeichnung  der  einzelnen  Packstücke  durch  Marke  und  Nummer  muß  derartig
  sein,  daß  eine  Vertauschung  oder  Verwechselung  ausgeschlossen  ist.

Zur  Niederlage  werden  nicht  angenommen:

Lebende  Tiere,  der  Verpestung  verdächtige  Sachen,  Gegenstände,  welche  zur  Selbstentzündung
geneigt  oder  der  Explosion  fähig  sind  oder  deren  Aufbewahrung  den  nahe  lagernden  Waren  nachteilig
  sein  kann,  sowie  Waren,  die  bald  in  Fäulnis  überzugehen  pflegen.

Die  Anmeldung  zur  Aufnahmec  in  die  Niederlage  geschieht  mittels  Anmeldungen  in  doppelter
Ausfertigung  nach  beiliegendem  Muster,  welche  nach  den  Bestimmungen  der  §§  23  und  24  Z.  V.  O.
auszufertigen  sind.

Vor  der  Aufnahme  der  Waren  in  die  Niederlagen  sind  sie  genau  daraufhin  zu  prüfen,  ob
sie  den  vorstehenden  Bestimmungen  genügen.

Die  zur  Niederlage  gebrachten  Waren  dürfen  darin  nicht  länger  als  zwei  Jahre,  die  auf
Grund  des  §  15  Z.  V.  O.  ausgenommenen  Gegenstände  nicht  länger  als  ein  Jahr  lagern.

Eine  Umpackung  und  Teilung  der  in  den  Niederlagen  befindlichen  Waren  ist  nicht  gestattet;
auf  Antrag  kann  die  Zollverwaltung  Ausnahmen  zulassen.

Im  Zollgebäude  zu  Lome  befindet  sich  eine  öffentliche  Niederlage.

Niederlagescheine.

§*  18.  Nach  geschehener  Niederlegung  wird  dem  Niederleger  das  Doppel  der  Anmeldung,
in  welcher  die  Eintragung  in  das  von  der  Zollstelle  geführte  Niederlagebuch  und  die  Aufnahme  der
Waren  in  die  Niederlage  zollamtlich  bescheinigt  ist,  als  Niederlageschein  übergeben.

Die  Zollbehörde  ist  befugt,  denjenigen,  welcher  ihr  den  Niederlageschein  vorlegt,  als  zur
Verfügung  über  die  in  ihm  bezeichneten  Waren  berechtigt  anzusehen.

Ist  ein  Niederlageschein  verloren  gegangen,  so  hat  die  Zollverwaltung  auf  die  Anzeige  des
rechtmäßigen  Eigentümers  einen  Vermerk  im  Niederlagebuch  zu  machen  und  so  lange  keine  Verfügung
über  die  niedergelegten  Waren  zuzulassen,  bis  über  den  rechtmäßigen  Besitz  des  Niederlagescheines
oder  seine  Kraftloserklärung  von  der  zuständigen  Behörde  entschieden  ist.

Jede  Abschreibung  im  Niederlagebuche  ist  von  der  Zollstelle  auf  dem  vorzulegenden  Niederlageschein
  zu  vermerken.  Wird  durch  die  Abschreibung  nicht  der  ganze  Inhalt  eines  Niederlagescheins
erledigt,  so  erhält  der  Niederleger  den  Schein  zurück.  Sind  sämtliche  darauf  verzeichnete  Waren  aus
der  Niederlage  entnommen,  so  verbleibt  der  Schein  bei  der  Zollstelle.

Abmeldung  von  Waren  aus  den  Zollniederlagen.

§  19.  Die  niedergelegten  Gegenstände  können  jederzeit  während  der  Dienststunden  ganz
oder  teilweise  von  der  Niederlage  entnommen  werden.  Vor  der  Entnahme  der  Waren  ist  der  zuständigen
  Zollstelle  eine  Abmeldung  von  der  Niederlage  nach  beiliegendem  Muster  zu  übergeben.
Die  Zollstelle  prüft  die  Ubereinstimmung  der  Angaben  mit  dem  Niederlagebuche  und  bescheinigt  dies
auf  der  Abmeldung.

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        W  610  20

Sind  die  abgemeldeten  Waren  zur  Ausfuhr  bestimmt,  so  kann  die  Abmeldung  in  doppelter
Ausfertigung  verlangt  werden.

Die  Entnahme  der  Gegenstände  von  der  Niederlage  ist  erst  nach  erfolgter  Zollzahlung  gestattet.
  Der  Zollberechnung  ist  der  Wert  oder  die  Menge  zugrunde  zu  legen,  die  die  Gegenstände
zur  Zeit  der  Einlagerung  hatten.  Durch  Eintrocknen,  Verdunsten  oder  gewöhnliche  Leckage  in  der
Zeit  der  Einlagerung  entstandene  Fehlmengen  können  auf  Antrag  zollfrei  belassen  werden.

Die  zur  Wiederausfuhr  aus  dem  Schutzgebiet  von  den  Niederlagen  abgemeldeten  und  abgefertigten
  Waren  bleiben  von  der  Zollzahlung  befreit,  wenn  binnen  einer  von  der  Zollbehörde  festzusetzenden
  Frist,  welche  30  Tage  nicht  übersteigen  darf,  dieser  Behörde  die  geschehene  Wiederausfuhr
genügend  nachgewiesen  wird.  Dieser  Nachweis  ist  für  jede  im  Niederlagebuch  gesondert  angeschriebene
Warenpost  gesondert  zu  erbringen.

An  Stelle  der  Ausgang=  oder  der  Landungsbescheinigungen  kann  die  Zollbehörde  amtliche
Begleitung  bis  zur  Grenze  eintreten  lassen;  die  Kosten  trägt  der  Lagerinhaber  (§  49  Z.  V.  O.).

Privatlager  unter  Mitverschluß  der  Zollbehörde.

§  20.  Denjenigen  Geschäftshäusern,  welche  jährlich  mindestens  5000  M.  an  Einfuhrzöllen
entrichten,  kann  auf  Antrag  von  der  Zollverwaltung  widerruflich  gestattet  werden,  daß  sie  in  ihren
Geschäftsräumen  private  Zollniederlagen  (Privatlager)  für  zollpflichtige  Einfuhrgegenstände  unter
Mitverschluß  der  Zollbehörde  einrichten,  wenn  diese  Räume  den  zur  Sicherung  des  Zollinteresses
nötigen  Bedingungen  entsprechen.

Diese  Bedingungen  sind:

a)  der  Raum  soll  möglichst  nur  eine  Tür  haben;  sämtliche  Türen  des  Raumes  stehen
unter  Verschluß  der  Zollbehörde;

b)  die  Türen  des  Raumes  müssen  fest  und  die  Fenster  mit  Eisenstäben  vergittert  und
außerdem  noch  mit  einem  engmaschigen,  starken  Drahtnetz  verschlossen  sein;

c)  die  Abschließung  des  Lagerraumes  muß  eine  so  vollständige  sein,  daß  ohne  Lösung  des
amtlichen  Verschlusses  oder  leicht  wahrnehmbare  Beschädigung  der  Umschließungen  des  Lagerraumes
Waren  weder  in  ihn  hinein,  noch  aus  ihm  herausgebracht  werden  können.

d)  der  Lagerinhaber  hat  den  amtlichen  Anforderungen  in  bezug  auf  die  sichernde  Einrichtung
  der  Lagerräume  Folge  zu  leisten.

Der  zollamtliche  Verschluß  geschieht  mittels  besonderer  Kunstschlösser,  welche  die  Zollbehörde
auf  Kosten  des  Lagerinhabers  liefert  und  nach  Auflösung  des  Lagers  zurücknimmt.  Eine  Erstattung
der  Anschaffungskosten  findet  hierbei  nicht  statt.

Der  Niederlageraum  ist  neben  dem  zollamtlichen  Verschluß  seitens  des  Lagerinhabers  stets
unter  Privatverschluß  zu  halten.

Der  Lagerinhaber  haftet  für  die  tarifmäßigen  Zollgefälle,  welche  auf  den  zu  einem  Privatlager
  abgelassenen  Waren  ruhen  und  zwar  nach  Maßgabe  ihres  bei  der  Ablassung  festgestellten
Wertes,  Gewichtes  oder  ihrer  festgestellten  Menge  und  ohne  Rücksicht  auf  eine  daran  während  der
Lagerung  durch  irgendwelche  Einflüsse  oder  Ereignisse  eingetretene  Verminderung,  Verschlechterung
oder  Zerstörung.

Die  Zollbehörde  kann  jederzeit  die  Privatlager  nachprüfen  und  Bestandesaufnahmen  vornehmen.
  Der  Lagerinhaber  oder  sein  Bevollmächtigter  hat  der  Nachprüfung  und  der  Bestandesaufnahme
  beizuwohnen  sowie  die  zu  ihrer  Vornahme  nötigen  Handleistungen  auf  eigene  Kosten  und
Gefahr  verrichten  zu  lassen.

Fehlmengen  sind  sofort  zu  verzollen,  unbeschadet  der  Befugnis  der  Zollbehörde  zur  Einleitung
  des  Strafverfahrens  wegen  Zollhinterziehung.

Als  Privatlager  unter  amtlichem  Mitverschluß  können  Räume  im  Zollgebäude  zu  Lome  und
in  dem  östlich  Lome  errichteten  Pulverschuppen  an  hiesige  Geschäftshäuser  vermietet  werden;  der
Mietspreis  beträgt  5  “  für  das  Quadratmeter  Lagerfläche  und  das  Jahr.

Privatlager  ohne  zollamtlichen  Mitverschluß.

§  21.  Den  in  Anecho  ansässigen  Firmen,  welchen  bis  zum  31.  März  1908  die  Haltung
eines  Privatlagers  unter  Zollverschluß  gestattet  war,  kann  auf  Antrag  durch  den  Gouverneur  widerruflich
  die  Haltung  eines  Privatlagers  ohne  zollamtlichen  Mitverschluß  unter  der  Voraussetzung,  daß
sie  das  Vertrauen  der  Zollverwaltung  genießen,  und  unter  folgenden  Bedingungen  gestattet  werden:
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        W  611  20

a)  Der  Lagerinhaber  hat  über  die  An=  und  Abmeldung  von  Waren  zum  Privatlager
ordnungsmäßig  ein  Lagerbuch  zu  führen,  welches  auf  Erfordern  der  Zollbehörde  zur
Einsicht  vorzulegen  ist.  ·

b)  Für  die  auf  den  niedergelegten  Waren  ruhenden  Zollgefälle  kann  eine  Sicherheitsbestellung
  nach  den  Vorschriften  über  die  Gewährung  von  Zollstundung  gefordert  werden.

c)  Die  zu  Privatlagern  genehmigten  Räumlichkeiten  sind  vom  Lagerinhaber  stets  unter
Verschluß  zu  halten.

d)  Sollen  Waren  von  dem  Privatlager  entnommen  werden,  so  ist  die  Abmeldung  spätestens
mit  der  Entnahme  der  Waren  zur  Post  zu  geben.

Dem  Antrag  auf  Bewilligung  eines  solchen  Lagers  kann  nur  stattgegeben  werden,  wenn
der  Antragsteller  eine  die  nötige  Sicherheit  bietende  Person  namhaft  macht,  welche  die  Haftung  für
die  auf  den  niedergelegten  Waren  ruhenden  Zollgefälle  übernimmt.  Eine  Erklärung  dieser  Person,
daß  sie  die  Haftung  übernimmt,  ist  beizufügen.

Bei  Widerruf  der  Erlaubnis,  welche  insbesondere  dann  erfolgt,  wenn  der  Lagerinhaber  die
vorstehenden  Bedingungen  nicht  erfüllt  oder  wenn  er  oder  die  von  ihm  namhaft  gemachte  Person
das  Vertrauen  der  Zollverwaltung  verliert,  werden  die  Zölle  für  die  eingelagerten  Waren  sofort
fällig,  unbeschadet  der  Befugnis  der  Zollbehörde  zur  Einleitung  des  Strafverfahrens  wegen  Zollhinterziehung.


Wegen  Nachprüfung  und  Bestandesaufnahmen  der  Privatlager  gelten  dieselben  Vorschriften
wie  für  die  Privatlager  unter  Mitverschluß  der  Zollbehörde.

Beförderungsausweis.

§*  22.  Innerhalb  eines  Tagemarsches  von  den  Landesgrenzen  (§  1  Z.  V.  O.)  unterliegt
die  Beförderung  zollpflichtiger  Waren,  bei  welchen  es  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  zur  Sicherung
gegen  heimliche  Einfuhr  oder  Ausfuhr  notwendig  erscheint,  der  zollamtlichen  Beaufsichtigung.

Zu  diesem  Zwecke  hat  jeder,  der  solche  Waren  innerhalb  des  Schutzgebietes  befördert,  sich
durch  eine  amtliche  Bescheinigung  darüber  auszuweisen,  daß  er  zur  Beförderung  der  Waren  befugt  ist.

Als  Beförderungsausweis  dienen  die  Zollquittungen,  oder  die  von  den  Handelshäusern  des
Schutzgebietes  ausgestellten  Verkaufszettel,  nachdem  sie  der  nächsten  Zollstelle  oder  in  Ermangelung
einer  solchen  am  Orte  der  zuständigen  örtlichen  Verwaltungsbehörde  (Bezirksamt,  Station)  zur
Abstempelung  und  Angabe  des  Weges  vorgelegt  worden  sind.

Die  Verkaufszettel  müssen  den  Tag  des  Verkaufes  angeben  und  die  verkauften  Waren  so
genau  bezeichnen,  daß  eine  Identifizierung  möglich  ist.

Für  Schießpulver  in  Fässern  oder  anderen  Behältnissen  gilt  innerhalb  des  ganzen  Schutzgebietes
  die  Bestimmung,  daß  die  Fässer  oder  sonstigen  Behältnisse  an  der  unteren  und  an  der
oberen  Bodenseite  je  einmal  den  Stempelabdruck  der  Zollbehörde  tragen  müssen.

Beim  Eingang  aus  dem  Auslande  und  in  der  Richtung  von  der  Grenze  nach  der  Zollstelle
bedarf  es  auf  der  Zollstraße  keines  Beförderungsausweises.

Dienststunden.

§  23.  Die  Dienststunden  (§  47  Z.  V.  O.)  für  das  Hauptzollamt  Lome  und  die  Zollhebestelle
  Agome-Palime  sind  an  den  Wochentagen  von  8  bis  12  Uhr  vormittags  und  von  2  bis  5  Uhr
nachmittags;  Warenabfertigungen  finden  nur  während  der  Dienststunden  statt.  Das  Gepäck  von
europäischen  Reisenden  ist  auch  außerhalb  der  Dienststunden  und  an  Sonntagen  abzufertigen.

Im  Kleinverkehr  über  die  westliche  Landgrenze  werden  in  Lome  Eingeborene  sowohl  an
Werktagen,  wie  an  Sonntagen  von  6  Uhr  vormittags  bis  6  Uhr  nachmittags  abgefertigt.

Die  Dienststunden  der  Zollstellen  an  den  Landgrenzen  sind  täglich  von  6  Uhr  vormittags
bis  6  Uhr  nachmittags.

Anderungen  in  den  Dienststunden  werden  öffentlich  bekannt  gemacht.

Gebühren.

§  24.  Die  Gebühren  betragen:

a)  Im  Falle  des  §  49  Ziffer  1  Z.  V.  O.  für  jeden  zur  Abfertigung  oder  Beaussichtigung
erforderlichen  europässchen  Zollbeamten  2  “  und  für  jeden  farbigen  Zollangestellten  0,50  für
die  Stunde;  angefangene  Stunden  werden  für  voll  gerechnet.

b)  Im  Falle  des  §  49  Ziffer  2  Z.  V.  O.  10  v.  H.  des  Nettotonnenraumgehaltes  des  Schiffes,
in  Mark  umgerechnet  und  auf  10  nach  oben  abgerundet,  mindestens  jedoch  150  “.  Wenn  das
        <pb n="653" />
        612  2e0

Löschen  und  Laden  bis  12  Uhr  mittags  beendet,  oder  nach  diesem  Zeitpunkt  begonnen  wird,  die
Hälfte  der  vorstehenden  Sätze.

c)Im  Falle  des  §  49  Ziffer  3  Z.  V.  O.  wie  zu  a.

d)  Im  Falle  des  §  49  Ziffer  4  Z.  V.  O.  wie  zu  a.

Die  Einlagerung  von  Schießpulver  in  den  Pulverschuppen  in  Lome  erfolgt  gebührenfrei;
für  die  Auslagerung  werden  nur  dann  Gebühren  erhoben,  wenn  sie  an  anderen  als  an  den  Tagen
erragt.  e  denen  die  Betriebsleitung  zur  kostenlosen  Abfuhr  des  Pulvers  verpflichtet  ist.  (Vgl.  Brückenordnung.


e)  Im  Falle  des  §  49  Ziffer  5  Z.  V.  O.  1  .“  für  jedes  Packstück;  Postgüter  sind
gebührenfrei.

k)  Im  Falle  des  §  49  Ziffer  6  Z.  V.  O.  für  jedes  Packstück  unter  0,50  chm  monatlich

0,25  “  Lagergeld,  für  größere  Packstücke  0,50  .;  das  Lagergeld  ist  stets  für  volle  Kalendermonate
  zu  berechnen.

Wird  das  Ein=  oder  Auslagern  durch  Zollarbeiter  bewirkt,  so  werden  für  jedes  Packstück
unter  0,50  chm  0,  10  Al,  für  größere  Packstücke  0,20  “  Arbeitslohn  erhoben.

8)  Im  Falle  des  §  49  Ziffer  7  Z.  V.  O.  1  /¾  für  jede  An=  oder  Abmeldung.

Strafverfahren.

§&amp;amp;  25.  In  einem  von  der  Zollbehörde  eingeleiteten  Verfahren  wegen  Zuwiderhandlung
gegen  die  Bestimmungen  der  Z.  V.  O.  und  der  vorstehenden  Ausführungsbestimmungen  sind  Beschuldigte,
  Zeugen  und  Sachverständige  verpflichtet,  den  an  sie  von  der  Zollbehörde  ergehenden
ordnungsmäßigen  Ladungen  Folge  zu  leisten.

Der  Strafbescheid  soll  enthalten  Name,  Stand  und  Wohnort  des  Angeschuldigten,  die  strafbare
  Handlung,  die  angewendete  Strafbestimmung  und  eintretendenfalls  den  Wert  der  einzuziehenden
Gegenstände;  ferner  soll  er  die  Beweismittel  bezeichnen,  auch  die  Eröffnung  enthalten,  daß  es  dem
Beschuldigten  freisteht,  binnen  zweier  Wochen  Beschwerde  bei  dem  Gouverneur  einzulegen  oder  auf
gerichtliche  Entscheidung  bei  der  Zollverwaltung  oder  bei  der  Dienststelle,  welche  den  Strafbescheid
bekannt  gemacht  oder  zugestellt  hat,  anzutragen.

Die  zwangsweise  Beitreibung  der  rechtskräftigen  Geldstrafen  erfolgt  durch  die  Zollstellen
oder  auf  Ersuchen  der  Zollverwaltung  durch  die  örtlichen  Verwaltungsbehörden  nach  Maßgabe  der
Vorschriften  über  das  Verwaltungszwangsverfahren.

Diese  Ausführungsbestimmungen  treten  gleichzeitig  mit  der  Z.  V.  O.  in  Kraft.
Lome,  den  24.  März  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Graf  Zech.

Muster  A.

Abgegeben  am  19  Eingetragen  in  das  Zoll-Anmeldebuch  A
unter  Vr.

Anmeldung  zum  Waren-Eingang.

Ich  Endesunterzeichneter  melde  dem  Kaiserlichen
Zollamte  zu.  ......  innen  verzeichnete,  mit  Dampfer
angekommene  Gegenstände  zur  zollamtlichen
Abfertigung  an  und  versichere  die  Richtigkeit  und  Vollständigkeit  meiner  Angabe.

,  den  1
        <pb n="654" />
        W  613  20

I.  Anmeldung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der  Packstücke  Gattung  Menge  WertHerkunfts-  »
en  Pach  der  Gegenstände  der  Gegenstände  der  land  und  Anträge
fd.  i,  Angabe  .
Nr  Zeichen  nach  #  Rein-  Gegen-  des  Ver-  des
Zahl  Art  und  ihret  vandersnblichen  bcht  stände  schiffugs—  Anmelders
afen
#  Nr.  ¾  #Liter  Stich  plolus
1  2  3  4  5  6  7
1
i  !!
I  !
Mit  der  Rechnung  und  dem  Manifest  übereinstimmend.
II.  Zollamtliche  Abfertigung.
„,  Der  Gegenständ  Menge!  Summe  Weiterer
Der  Packstücke  Be-  genstände  nach  Ab-  für  die  8  Nachweis  Begei
  Rein-  der  tarif-  rechnung  betrag!]  ständemer-Zeichen]
  nach  .  des  g
Maßgabee-  maßigen,  de  des  Buches
Zahl  Art  und  wicht  Tara  Wertzolles  Be-  Seue  kungen
I  Nr«Zolltarifskngitjertiickkgisz»--sz..-le.—.--EPf.-"åkmusxl3kk.  —
8  9  10  11  12  18  14  15  16
1
Stundungsanerkenntnis.  Muster  B.

Der  Unterzeichnete  erkennt  hierdurch  an,  daß  der  am

bei  dem  Hauptzollamt  Lome  zu  entrichtende  Zollbetrag  von

stabdbmbeen.  ,  gestundet  worden  ist.
Der  Unterzeichnete  verpflichtet  sich,  diesen  Betrag  spätestens  bis  zum

unaufgefordert  an  die  Kasse  des  Hauptzollamtes  Lome  einzuzahlen.

,  den

(Firmenstempel.)

Zoll-Einnahmebuch  r1r.
Stundungsbuch  Blatt  V9r.

M

19

„Pf.,  in

(Unterschrift.)

Buch-
        <pb n="655" />
        G:.  614  2e.C

 

Muster  C.  Hauptanerhenntnis.

Der  Unterzeichnete  erkennt  hierdurch  an,  daß  er  aus  dem  Monaetete  .........
derKassedesHauptzollamteszuLomeangestundetenZöllendieSummevon.................··.........  «-J!.........·.  Pf.,
in  Buchstabennn  :,  &amp;amp;;;;;;;;  schuldet  und  verpflichtet
sich,  diesen  Betrag  bis  spätestens  zum  unaufgefordert  an  die  Kasse  des
Hauptzollamtes  Lome  einzuzahlen.

......................  den  19
(Firmenstempel.)  (Unterschrift.)
Stundungsbuch  Blatt  V7r.
Ouittung.
Betrag  erhalten.
Lome,  den  19

Kaiserl.  Hauptzollamt.
Stundungsbuch
Abschreibung  Bl.  Nr.

 

Muster  D.
Nr.

 

des  Zoll-Einnahmebuches.  Soll--Quittung.
(Name)
aus...................................................................,.............  hat  hier  verzollt:
Zollbetrag  Mark
in  Worten:;:2  ,.-.....,...................·...·..,..............-.....
Genannte.....................·.....  gehtvonhiernach»

Kaiserl.30ll»»»»»
(Unterschrift:)

 

 

Luster  x.  Zoll-Einnahmebuch  Seite  Nr.
Die  Finrnrnrrenn  uu
hat  an  Eingangsabgaben  gezahlt:
3„
eid.  Mengen  Gegenstand  der  Verzollung  Betrag
Nr.

 

 

 

 

Summe

 

 

in  Worten:
,  den  19
        <pb n="656" />
        W  615  20

Abgegeben  um.  19  Niederlage-Buch

Zu  Anmeldung  Nr.  vom

Anmeldung  zur  Uiederlage

der  Firma

Ich  Unterzeichneter  melde  dem  Koaiserlichen
Zollamte  zu  .

Gegenstände  zur  Aufnahme  in  die  Niederlage  an.

 

innen  verzeichnete

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

,  den  ten  19.
I.  Anmeldung.
Der  Packstücke  Gattung  der  Menge  Wert  Herkunftsod
  ——  Gegenstände  nach  der  Gegenstände  der  gland  und  Anträge
er,  geichen  ihrer  Rein-  Gegen-  Wer-  des
Zahl  Art  und  handelsüblichen  t  stände  schiffungs=  Anmelders
·  Benennun  *  hafens
EEEIIEIBIIBEEIIIEIEII
!  2  3  4  5  6  7
D
I
II.  Einlagerung.
..—.—  ———  ——„  — 
D  »  Menge  Des  Nieder—
Lid  Der  Packstücke  Benennung  der  der  eingelagerten  Waren  lagebuches
—  Gegenstände  na  5
Vr.  Zeichen  gensn  be  ch  »  —  Bemerkungen
Jahl  Art  und  des  Zolltarifs  ke  Liter  Stück  Wert  Seite  Nr.
5  IO  #
nHEE
—"  10  11  12  18
        <pb n="657" />
        W  616  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Muster  G.
Abgegeben  am  19  Niiederlage-Buch  Seite  Nr.

Kbmeldung  von  der  Uiederlage

der  Firma  .

Ich  Unterzeichneter  melde  dem  Kaiserlihen  Zollamte
zu............»..............................................................................·...................................................,...  innen  verzeichnete
  Gegenstände  zur  Entnahme  aus  der  Niederlage  an.
..............................................................  ,den  ten19

I.  Anmeldung.
F%  Menge  -
Der  Packstücke  »  Herkunftsdeun
  ber  Gegenstämde  der  Gegenständeert  der  (land  und  An.nträge

Rein-  stä  be  des  Ver-  des
Lfd.  gahl  urt  Zeichen  nach  Maßgabe  des  ge-  Gegenstände  grepeng  Ab
Nr.  und  Ar.  Zolltarifs  wich  hafens  melders

ks  [Liter  Stükff  Pf  m

1  2  3  4  5  6  7

i
l
II.  Zollamtliche  Abfertigung.

Der  Pacstücke.□  Der  Gegenstände  nMenge,  Summe  We  echt
#  Be-  Menge  für  die  Gefälle=  egenständee
Zeichen  nennung  —  rechnung  Berech-Tarifsatz  *  .
1  Art  d  nach  Rein-  der  tarif-  nung  des  betrag  des  uche“
Zah  un  Maßgabe  Be-  1  maßigen  Wertzolles  Be-  Seite
Nr.  des  Zoll=  wicht  Tara-  nen-  und5
m—————————————————————————*
8  9  10  11  12  13  14  15  16
        <pb n="658" />
        W  617  20

Verordnung,  betreffend  den  Jolltarik  für  das  Schutzgebiet  Togo.“)
Vom  24.  März  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813),  des  §  5  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  der  Kaiserlichen
Verordnung  vom  7.  November  1902  (Kol.  Bl.  S.  903)  wird  verordnet  was  folgt:

§  1.  Die  Zölle  werden  erhoben  nach  Maßgabe  des  anliegenden  Zolltarifes.
§  2.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1910  in  Kraft.

Alle  den  Zolltarif  betreffenden  Verordnungen  und  Bekanntmachungen  des  Gouverneurs  von
Togo  werden  vom  gleichen  Tage  ab  aufgehoben.

Insbesondere  werden  aufgehoben:

a)  Verordnung  betreffend  die  Erhebung  von  Einfuhrzöllen  vom  29.  Juli  1904  (Kol.  Bl.
1905  S.  3).

b)  Bekanntmachung  betreffend  Zollfreiheit  von  Nähmaschinen,  sowie  von  Schmierölen  und
Fetten,  soweit  sie  zum  Betriebe  von  Motoren  und  Arbeitsmaschinen  dienen  sollen  vom  18.  März
1907  (Amtsbl.  S.  69).

Tc)  Verordnung  betreffend  Erhöhung  des  Einfuhrzolles  auf  Spirituosen  vom  4.  Juni  1907
(Amtsbl.  S.  102).

d)  Verordnung  betreffend  die  Einführung  eines  Zolles  auf  getrocknete  Fische  und  die  zollfreie
  Zulassung  französischen  Geldes  bis  zum  Einzelbetrage  von  20  vom  20.  September  1907.
(Amtsbl.  S.  191).

e)  Verordnung  betreffend  die  Zollberechnung  bei  der  Einfuhr  von  Genever,  Rum  und
Petroleum  vom  30.  April  1908.  (Amtsbl.  S.  78.)

t)  Die  Verordnung  betreffend  Zollfreiheit  von  Benzin,  Spiritus  und  Petroleum  bei  ihrer
Verwendung  zu  motorischen  Zwecken  vom  10.  Januar  1907  (Amtsbl.  S.  10).

8)  Die  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  betreffend  Gewährung  einer  Zollrückvergütung
für  Petroleum,  welches  zum  Antrieb  der  in  den  Baumwollentkernungsanlagen  verwendeten  Explosionsmotoren
  gedient  hat,  vom  4.  November  1907  (Amtsbl.  S.  247).

h)  Bekanntmachung  betreffend  Rückvergütung  des  gezahlten  Zolles  für  Petroleum,  welches
in  der  Entkernungsanlage  der  Togo-Baumwollgesellschaft  m.  b.  H.  zu  Ho  verwendet  worden  ist,  vom
7.  Mai  1908  (Amtsbl.  S.  111).

Lome,  den  24.  März  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Graf  Zech.

Solltarif.
A.  Einfuhrzölle.  .

1.  Spirituosen  und  alkoholhaltige  Flüssigkeiten  aller  Art  mit  Ausnahme  von  stillem  Wein,
Schaumwein  und  Bier.

A.  Solche  Spirituosen  und  alkoholhaltige  Flüssigkeiten,  welche  weder  füß  noch  mit  einer
Substanz  versetzt  find,  durch  welche  die  Feststellung  des  Alkoholgehaltes  mittels  des  Alkoholometers
verhindert  ist,

a)  bei  einem  Alkoholgehalt  von  50  v.  H.  Tralles  1  Liter  0,80  .J,

b)  bei  einem  Alkoholgehalt  von  mehr  als  50  v.  H.  Tralles  für  jedes  Prozent  mehr  1,6  Pfe%,

Jc)  bei  einem  Alkoholgehalt  von  weniger  als  50  v.  H.  Tralles  für  jedes  Prozent  weniger  1,6  Pf.

B.  Solche  Spirituosen  und  alkoholhaltige  Flüssigkeiten,  welche  entweder  süß  oder  mit  einer
Substanz  versetzt  sind,  durch  welche  die  Feststellung  des  Alkoholgehaltes  mittels  des  Alkoholometers
verhindert  ist  1  Liter  1,20  “¾.

2.  Tabak  für  1  kg  0,50  7.

3.  Salz  für  1  kg  0,02  M.

4.  Zucker  für  1kg  0,O05  A.

*)  Abgekürzt  Z.  T.  V.  O.
        <pb n="659" />
        W  618  2e0

5.  Petroleum  und  Brennöl  für  1  Liter  0,055  /.

6.  Feuerwaffen  für  1  Stück  3..

7.  Pulver  für  1  kg  1  .x.

8.  Fische  afrikanischen  Ursprungs,  getrocknet,  gesalzen,  geräuchert,  gekocht  oder  gebraten  für
1  kg  0,05  7.

9.  Alle  übrigen  Gegenstände,  soweit  sie  nicht  ausdrücklich  für  zollfrei  erklärt  sind,  10  v.  H.
vom  Wert.

Anmerkung.  Bei  der  Zollberechnung  find  bei  der  Einfuhr  von  Genever  in  Glasflaschen,  in  Kisten
verpackt,  für  die  durch  Flaschenbruch  unterwegs  oder  beim  Landen  entstandenen  Verluste
allgemein  1½  v.  H.  von  der  zur  Verschiffung  gelangten  Menge  in  Abzug  zu  bringen.

Bei  der  Einfuhr  von  Rum,  Sprit,  Petroleum  und  den  übrigen  zollpflichtigen  Waren
sind  die  unterwegs  oder  beim  Landen  entstandenen  Verluste  auf  Antrag  und  Kosten  des
Empfängers  festzustellen,  solange  sich  die  betreffenden  Waren  noch  im  Zollgewahrsam
befinden,  und  bei  der  Verzollung  in  Abzug  zu  bringen.

B.  Liste  der  vom  Einfuhrzoll  befreiten  Gegenstände.

1.  Alle  vom  Gouvernement  selbst  eingeführten  Gegenstände.

2.  Alle  von  der  Kaiserlichen  Marine  und  der  Reichspostverwaltung  zu  dienstlichen  Zwecken
eingeführten  Gegenstände.

3.  Alle  von  christlichen  Missionen,  Kirchengesellschaften,  Kranken=  und  Heilanstalten  eingeführten
  Gegenstände,  die  unmittelbar  den  Zwecken  des  Gottesdienstes,  des  Unterrichts  oder  der
Krankenpflege  dienen.

4.  Alle  Maschinen,  Geräte,  Betriebsmittel  und  Gegenstände,  welche  unmittelbar  zum  Bau
oder  zur  Unterhaltung  von  Wegen,  sowie  unmittelbar  zum  Bau,  zur  Unterhaltung  oder  zum  Betriebe
von  Eisenbahnen  oder  öffentlichen  Transporteinrichtungen  bestimmt  sind.

5.  Das  ÜMbliche  Handgepäck  europäischer  und  ihnen  gleichgestellter  Reisender,  desgleichen
die  üblichen  am  Körper  zu  tragenden,  für  den  Gebrauch  des  Reisenden  bestimmten  Schmuck=  und
Gebrauchsgegenstände.

6.  Kleidungsstücke,  Leibwäsche  und  kleinere  Mengen  von  Genußmitteln,  letztere  im  Gesamtwerte
  von  5  7,  welche  Reisende  zum  eigenen  Gebrauch  mit  sich  führen.

7.  Getragene  Kleidungsstücke  und  getragene  Wäsche,  sofern  sie  nicht  zum  Verkauf  eingehen.

8.  Künstliche  Düngemittel.

9.  Umschließungen  und  Verpackungsmittel,  als  solche  eingeführt,  wie  leere  Kisten  und  Fässer,
beide  auch  in  zerlegtem  Zustande,  leere  Flaschen,  Säcke,  Sackleinen,  Teertuch  und  Bandeisen.

10.  Lebende  Tiere  aller  Art,  einschließlich  Geflügel,  sowie  frisches  Fleisch  und  frische  Fische.

11.  Sämereien  und  lebende  Pflanzen.

12.  Landwirtschaftliche  Maschinen  und  deren  Ersatzteile,  landwirtschaftliche  Geräte,  einschließlich
  Geräte  für  Zuchtzwecke.

13.  Maschinen  für  bergmännische  Betriebe,  sowie  für  Wasserbohrungen  und  deren  Ersatzteile.

14.  Feldbahngerät,  Lastwagen  und  Boote  für  Lastenverkehr.

15.  Kohlen,  Koks  und  Briketts,  auch  Holzkohlen.

16.  Physikalische,  astronomische,  chemische,  mathematische,  optische  und  ähnliche  Geräte,  die
wissenschaftlichen  Zwecken  dienen;  sowie  Gegenstände,  welche  von  wissenschaftlichen  Anstalten  Deutschlands
  zum  Zwecke  wissenschaftlicher  Forschung  an  Arzte  und  andere  Personen  hier  eingehen,  insbesondere
  Sammelflaschen  und  Konservierungsflüssigkeiten.

17.  Medizinische  Instrumente,  Apparate,  Verbandmittel  und  Arzneien,  letztere  nur  soweit,
als  solche  im  Arzneibuch  für  das  Deutsche  Reich  (Pharmacopoea  Germanica)  aufgeführt  sind.

18.  Gedruckte  und  beschriebene  Bücher,  Landkarten,  Noten,  vollständig  bedrucktes,  beschriebenes
  und  lithographiertes  Papier.

19.  Eis.
20.  Mineralwasser,  künstliches  und  natürliches.
21.  Filter.

22.  Alle  zur  persönlichen  Bekleidung  bestimmten  Gegenstände  der  Berufsbeamten,  europäischen
Angestellten  und  Offiziere  des  Gouvernements,  der  Berufsbeamten  der  Reichspost,  sowie  der  Schwestern
und  Krankenpflegerinnen  der  Krankenhäuser;  Leibwäsche  ausgenommen.

23.  Särge  oder  deren  Teile,  Grabsteine,  Grabschmuck.
        <pb n="660" />
        G  619  20

24.  Musterkarten  und  Muster  in  Abschnitten  oder  Proben,  die  nur  zum  Gebrauch  als
solche  geeignet  sind.

25.  Münzen  und  Papiergeld  aller  Währungen.  (Maria-Theresientaler  sind  zu  den  nach
Zisser  25  dieser  Freiliste  zollfreien  Münzen  nicht  zu  zählen  und  daher  nach  Nr.  9  des  Tarifes
gollpflichtig.)

26.  Elfenbein;  Kautschuk,  Palmkerne,  Palmöl,  Kola,  Mais  und  andere  landwirtschaftliche
Erzeugnisse  westafrikanischen  Ursprungs,  auch  gemahlen.

C.  Ausfuhrzölle.
D.  Liste  der  vom  Ausfuhrzoll  befreiten  Gegenstände.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  TLogo,  betr.  Behämpfung  der  Stechmüchengetahr.
Vom  10.  Mai  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  vom  27.  September  1903  (Kol.  Blatt  S.  509)
wird  hiermit  unter  Aufhebung  der  Verordnung  betr.  Bekämpfung  der  Stechmückengefahr  vom
23.  Januar  1908  (Amtsblatt  S.  10)  für  die  vom  Gouverneur  im  Bekanntmachungswege  näher
bezeichneten  oder  noch  zu  bezeichnenden  Ortschaften  oder  ihre  Teile  folgendes  verordnet:

§  1.  Gefäße  oder  sonstige  Vorrichtungen,  in  denen  bestimmungsgemäß  Wasser  aufbewahrt
wird  (Kühler,  Regentonnen  u.  dergl.),  sind  mit  mückensicherem  Verschluß  zu  versehen  oder  mindestens
jeden  vierten  Tag  derart  zu  entleeren,  daß  eine  Weiterentwicklung  von  Mückenlarven  nicht  stattfinden
kann.  Anstatt  dessen  genügt  es,  wenn  das  angesammelte  Wasser  in  ausreichender  Menge  mit
Mückenlarven  tötenden  Stoffen  (Petroleum  u.  dergl.)  versetzt  ist.  Dasselbe  gilt  für  Boote  und
Einbäume.

§  2.  Gegenstände,  in  welchen  sich  Wasser  ansammeln  kann  (Konservenbüchsen,  Flaschen
u.  dergl.),  ausgenommen  Boote  und  Einbäume,  find  derart  aufzubewahren,  daß  eine  Wasseransammlung
nicht  stattfinden  kann;  desgleichen  ist  bei  Bodenvertiefungen  Sorge  zu  tragen,  daß  eine  länger  als
24  Stunden  dauernde  Wasseransammlung  nicht  stattfindet.

Die  Vorschriften  anderer  Verordnungen  über  die  Ablagerung  von  Abfallstoffen  bleiben
unberührt.

&amp;amp;  3.  Auf  Verlangen  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  sind  unbebaute  oder  unbestellte
Grundstücke  von  Buschwerk,  welches  Stechmücken  als  Zufluchtsort  dienen  kann,  freizulegen.

§  4.  Der  Regierungsarzt  und  der  von  der  zuständigen  örtlichen  Verwaltungsbehörde
bestellte  Aufsichtsbeamte  find  berechtigt,  die  Grundstücke  und  Räumlichkeiten  zum  Zwecke  der
gesundheitspolizeilichen  Uberwachung  zu  jeder  Tageszeit  allein  oder  in  Begleitung  der  Gesundheitsaufseher
  zu  betreten.

Den  Gesundheitsaufsehern  allein  steht  das  Recht  nur  an  bestimmten,  vom  Regierungsarzt
oder  von  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  festzusetzenden  und  öffentlich  bekannt  zu  machenden
Tagen  und  Tageszeiten  zu.  Die  öffentliche  Bekanntmachung  erfolgt  vierteljährlich  im  Amtsblatt  und
zwar  mindestens  eine  Woche  vor  Beginn  des  Vierteljahres,  auf  welches  sie  sich  bezieht.

Die  Inhaber  der  Grundstücke  und  Räumlichkeiten  haben  die  zur  Ausübung  der  gesundheitlichen
  Uberwachung  erforderlichen  Handlungen  zu  dulden.

§*  5.  Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  werden  an  Nichteingeborenen  mit  Geldstrafen
  bis  zu  100  J,  an  deren  Stelle  im  Unvermögensfalle  Haft  bis  zu  2  Wochen  tritt,  an  Eingeborenen
  nach  Maßgabe  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  (Kol.  Blatt
S.  2410  bestraft.

Bei  Zuwiderhandlungen  gegen  die  §§  1  und  2  wird  bestraft:

1.  der  Eigentümer  der  im  §  1  genannten  Gefäße  und  Vorrichtungen,  ferner  derjenige,
der  den  vorschriftswidrigen  Zustand  der  im  §  2  genannten  Gegenstände  herbeigeführt  hat,

2.  falls  der  unter  Ziffer  1  Genannte  sich  nicht  ermitteln  läßt,  oder  seine  Bestrafung  aus
sonstigen  Gründen  nicht  möglich  ist,  der  Eigentümer  des  Grundstücks,  auf  welchem  die  vorschriftswidrigen
  Gegenstände  oder  Einrichtungen  sich  befinden,
        <pb n="661" />
        M  620  2#1

3.  falls  auch  der  Grundstückseigentümer  sich  nicht  ermitteln  läßt,  oder  seine  Bestrafung  aus
sonstigen  Gründen  nicht  möglich  ist,  derjenige,  der  als  Vertreter,  Mieter,  Pächter,  Nutznießer,
Beauftragter  oder  in  einem  ähnlichen  rechtlichen  oder  tatsächlichen  Verhältnis  an  Stelle  des  Eigentümers
  das  Grundstück  in  Besitz  hat  oder  verwaltet.

Ist  von  einem  unter  Ziffer  3  genannten  Verhältnis  dem  Regierungsarzt  oder  der  örtlichen
Verwaltungsbehörde  durch  den  Grundstückseigentümer  schriftliche  Anzeige  erstattet  worden,  so  ist  für
die  Dauer  des  Verhältnisses  der  Grundstückseigentümer  bei  Zuwiderhandlungen  gegen  die  §8  1  und  2
nicht  strafbar.

§&amp;amp;  6.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Juli  1910  in  Kraft.

Lome,  den  10.  Mai  1910.
Der  Gouverneur.

J.  V.

v.  Doering.

Verfügung  des  Couverneurs  von  Togo,  betr.  Kbänderung  der  Verpflegungsvorschriften
  bei  der  Verwaltung  von  Togo.

Vom  26.  Mai  1910.

Mit  Genehmigung  des  Reichs-Kolonialamts  erhält  der  Absatz  1  des  §  10  der  Vorschriften
über  die  Verpflegung  des  europäischen  Zivil=  und  Militärpersonals  bei  der  Verwaltung  von  Togo
vom  10.  März  1904  nachstehende  Fassung:

„Für  Dienstreisen  zwischen  den  Küstenstationen  sowie  für  den  vorübergehenden  Reiseaufenthalt
auf  den  letzteren  erhalten  als  Vergütung,  wenn  wenigstens  einmal  übernachtet  werden  mußte,  sämtliche
  Gouvernementsangehörige  ohne  Unterschied  des  Ranges  täglich  4  4.“

Diese  Fassung  tritt  vom  1.  Januar  1910  an  in  Kraft.  Im  übrigen  bleibt  der  seitherige
Wortlaut  von  §  10  bestehen.
Lome,  den  26.  Mai  1910.

Der  Gouverneur.
J.  V.:
v.  Doering.

Verfügung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Umwandlung
der  Distriktsämter  Rehoboth  und  Warmbad  in  Bezirksämter.

Vom  12.  Mai  1910.

Auf  Grund  der  §§  1  und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  betreffend  die  Einrichtung  und
Verwaltung  und  die  Eingeborenen-Rechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten  vom
3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  und  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  betreffend  die  Ermächtigung
  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  zur  Neuschaffung,  Verlegung  und  Aufhebung
von  Verwaltungsbehörden  vom  18.  Jannar  1910  (Kol.  Bl.  S.  117)  wird  hiermit  verfügt  wie  folgt:

Einziger  Paragraph.
Die  bisherigen  Distriktsämter  Rehoboth  und  Warmbad  werden  mit  Wirkung  vom
1.  April  dieses  Jahres  ab  in  Bezirksämter  umgewandelt.
Windhuk,  den  12.  Mai  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.
        <pb n="662" />
        M  621  2e0

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-MNeuguinea,  betr.  Kbänderung  der  Verordnung
  betreffend  die  Erhebung  einer  Jahreskopfsteuer  von  den  Eingeborenen
vom  18.  Oärz  1907.

Vom  25.  April  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  vom  10.  September  1900  (Reichs-Gesetzbl.
  1900,  S.  813)  und  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  1903,
S.  509)  wird  für  das  Schutzgebiet  Neuguinea  mit  Ausschluß  des  Inselgebiets  der  Karolinen,  Palau,
Marianen  und  Marshall-Inseln  verordnet,  was  folgt:

Der  §  1  der  Verordnung,  betreffend  die  Erhebung  einer  Jahreskopfsteuer  von  den  Eingeborenen,
  vom  18.  März  1907  (Kol.  Bl.  1907,  S.  708)  erhält  folgende  Fassung:

Jeder  erwachsene,  männliche  arbeitsfähige  Eingeborene  hat  eine  Jahreskopfsteuer  nach  dem
Satze  von  5,  7  oder  10  zu  entrichten,  sofern  die  Gemeinde  (die  Landschaft),  in  der  er  zur  Zeit
der  Steuererhebung  wohnt  oder  sich  aufhält,  als  steuerpflichtig  erklärt  wird.  Das  Steuerjahr  reicht
vom  1.  April  bis  zum  31.  März.  Die  Erklärung  einer  Gemeinde  (Landschaft)  als  steuerpflichtig
und  die  Bestimmung  des  Steuersatzes  erfolgt  durch  die  örtliche  Verwaltungsbehörde  vorbehaltlich
der  Genehmigung  des  Gouverneurs.

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  mit  ihrer  Verkündung  in  Kraft.
Rabaul,  den  25.  April  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

In  Vertretung:
Oßwald.

 

 

 

 

 

Hersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  vortragenden
Räten  im  Reichs-Kolonialamt,  Geheimen  Legationsrat  Dr.  Golinelli  den  Königlichen  Kronen-Orden
  zweiter  Klasse  und  Geheimen  Ober-Regierungsrat  Dr.  Schnee  den  Roten  Adler-Orden
dritter  Klasse  mit  der  Schleife  zu  verleihen.

 

 

Deutsch-Ostatriha.  Im  Schutzgebiet  sind  neu=  bzw.  wiedereinge-Rechtsanwalt
  Klöckner  aus  Dresden  ist  zur  troffen:  am  22.  März:  Landmesser  Lyhme;  am
Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  beim  Kaiser-=  28.  März:  Dr.  Zeller,  kommiss.  Sekretär  Gühllichen
  Bezirksgericht  in  Tanga  zugelassen  worden.  holtz,  die  Polizeimeister  Klöppel  und  Lindemann;
  am  29.  April:  Gerichtsassessor  Dr.  Steinkopf,
  Regierungsbaumeister  Herzberger,  Re-Kamerun.
  gierungsarzt  Dr.  Löhlein,  Stationsleiter  Frank,
Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  angetreten:  Sekretär  Gniß,  Kesselschmied  Nowarra,  Gärtner
am  9.  Juni:  die  Polizeimeister  Hautmann  und  Reußner;  am  29.  Mai:  Regierungsassessor
Nappl,  Maurer  Timmermann,  Sanitätsgehilsfe  Wipfler,  die  Sekretäre  Gehrts  und  Meinke,
Nießlein,  Landwirt  Wiedenhoeft,  SchreiberStationsleiter  Liebert,  Steuermann  Eckelt.
Schäfer,  Kupferschmied  Cassel;  am  25.  Juni:  —-Lehrer
  Klein-Schonnefeldt,  Förster  Dam—  Deutsch  ·  Sudwestafrika.
köhler.  –  Auf  Heimaturlaub  sind  am  3.  Juni  abgereist:
Gerichtsassistent  2.  Klasse  Walter,  die  Polizeisergeamen
  Gröger,  Walther  und  Olfermann,
Lokomotivheizer  Schmidt.

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  Juni  mit  Urlaub
verlassen:  Gerichtsassessor  Dr.  Schürmann,  Gärtner
Simon,  kommiss.  Sekretär  Wittek,  Polizeimeister

Hoffmann.  Z  .  ,..  .
**-  Am  6.  Juni  haben  die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise

  angetreten:  Zollanfseher  Heinrich,  Kanzlist
        <pb n="663" />
        W  622  20

tannischen  Regierung  zum  Konsul  für  das
Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea  ernannt
worden.  Nachdem  Herr  Forsayth  namens  des
Reichs  das  Exequatur  erhalten  hat,  ist  er  auch
seitens  des  Kaiserlichen  Gouvernements  in  der
gedachten  Eigenschaft  anerkannt  und  zugelassen
worden.

Beck,  die  Schlosser  Sommerer  und  Schlicht,
Farmer  Holm,  Zugführer  Katz,  Katasterhilfsarbeiter
  Henrich.

Deutsch-Neuguinea.

Der  Kaufmann  J.  M.  C.  Forsayth  in  Herbertshöhe
  ist  seitens  der  Königlich  Großbri- 



 

 

 

Michtamtlicher  Teil

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch-Ostafrika.

I.  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des  deutsch-ostafrihanischen  Schutzgeblets  über  die  Sollstellen
der  Binnengrenzge  im  IV.  Viertel  des  Kalendersahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Bandei  im  glelchen
eitraum  des  Vvorfahres.

„Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  8,

(Vgl.  S.  320ff.)

Im  Im
IV.  Viertel  IV.  Viertel  Zunahme  Abnahme

Benennung  der  Warengruppen

 

 

 

 

 

 

 

 

1909  1908
Wert  .A.  Wert  A.Wert  .  ]  Wert
A.  Ein  kuhr.
I.  Erzengnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  11  544  13  643  —  2099
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  6  882  5  187  1  395  —
9  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  22  194  24  469  —  2275
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  2  553  1  005  1  548  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  .  39  135  33  557  5  578  —
l)Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Zuttermitrei  973  1042  —  69
5  Pflanzenfasern  22  729  707
)  Ergeugnisse  der  Forstwirtschaft  24  407  5  614  18.  793—
Summe  I  107  710  85  5462214“  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  2987  1  381  1  606
b)  Fleisch  und  eßbare  ierische  Erzeugnise  aller  Art  6  666  6277  389  —
c)  Tierische  Rohstoffen.  30  958  13482  174761  —
Summe  II  40  611  21  14194  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralölen.  4  962  32  315  —  27  353
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  4223  5  885  —  1  662
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  15  906  10  992  4914  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegensiände  usw.  (anßer
Lederwaren)g  .  806  313  121  78684527  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  12  720  7192  5  528
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  ..  309  627  —  318
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  4  911  6526  1  615
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  11  245  7240  4  005  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren.  26  045  23  426  2  619  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeng:  4220  417  3  83U
b)  Fabrikate  .  ..  93  904  111  896  —  17992
Summe  xi  98  124  112-313  –  14  189
        <pb n="664" />
        W  623  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    

 

Im  Im
ç  IV.  Viertel  IV.  ViertelZunahmes  Abnahme
Benennung  der  Warengruppen  1909  1908
Wert  Wert.  Wert  AA  Wert  Al
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  41  777  99  235  —  57  458
XIV.  Waffen  und  Munitio  8  699  8  105  594  —
XV.  Geld  —  7833  —  7833
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1909  1  183  555  850  1611833394
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  862  787  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  320  768  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  13  943  28  610  —  14  667
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  18  13  5
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Genubmittei  52  844  28  30  1514  –
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  29  550  89  638  —  60  088
e)  Getränke  —  —  —  —
)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermiteel  .  —  —  —  —
8  Pflanzenfasern.  ...  11061  21  448  10  387
)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  95  230  27629  67601  —
Summe  1  202  646  195  668  6  978  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  419  3  682  —  3  263
b)  Tierische  Nahrungsmittel.  17  332  14  901  2431
c)  Tierische  Rohstoffe  ..  ..  655  884  393  495  262  389  —
Summe  II  673  635  412  078261  557  –
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  56  080  13355947
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  .  1  657  5249  —  3592
V.  Geld  .  —  —  —
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1909.  934  018  613  128320  S90  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  971  922  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  37904  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1909  2  117  5723463  289  654244
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  1  834  709  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  1282  864  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  IV.  Viertel!Im  IV.  Viertel
des  Kalenderjahres]des  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909  1908
Menge  Wert  J  Menge  Wert  s  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  A  kg  At  kg  A.  kg  AM
A.  Einkuhr.
Reis  3  428  886  12  643  2  857  —  —  9215  1971
Mehl  und  Backwaren  .  23468101902363710379  —  169  189
Zucker,  roh  und  raffiniert  14923  524224627  8904  —  —  9704  3  662
Tabakfabrikate  ..  10  846  3238810  294  1  552  675.  —
Stille  Weine  aller  Art  800  7S399  5  6147  2  40,  1  69  U.  —
Branntweine  aller  Art  6841  1522½157  14070  I  243  —
Bier  19  144,.  10  45318253  7801  2  6602—
Bau=  und  Nutzholz.  24  707  3  646¼%%  n  4834  1329
Fleisch  u.  *  tiericche  Erzenen.  29600  6666  3266  6277  —  80  306
Zement  5  715  571192182  15  236  —  186  467  14  665
Salz  9443.  9231254  14181  —  —  1806,  495
Stein-,  Braunkohlen,  Britetts.  —  —  6  420  1355  —  —  6  420.  1355
        <pb n="665" />
        W  624  20

 

 

Im  IV.  Viertel

 

Im  IV.  Viertel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909  1908
Menge  Wert  JMenge  Wert  sMenge  sWert  J  MengeVert
kg  Al  kg  A.  kg  4  ke  4
Petroleum.  .  11  150  2846  65  9431  13  376  —  —  54  484,  10  530
Seifen  aller  Art  3  632,  2584  6  272  4823  —  —  2  6400  2239
Baumwollgewebe  323  782°  761  40]134  562  378  7311189  220  382  678  —  —
Baumwollene  Bekleidungen.  3  775.  22  7726  26  424  —  —  10  4851  365
Wollengarne  und  -waren,  auch  1
halbwollene  3299  2130  389  2707  —  —  60  57
Garne  und  Waren  aus  Leinen,  I
Jute  usw..  6977;  8366  7702  8204  —  162  725—
Posamentierwaren,  Schirme,  Jaugschuuhe
  .  162  1061  543  1740  —  —  381  679
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  797.  7343  530,  3832  2671511  —  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  527  2911  720  2825  —  86  199  —
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  3  805  2  497  4953  5629  —  —  14  148  3132
Papier  und  Paypk“  Waren  darans  4469  702  4  108,  398882358  8039  —
Tonwaren  und  Porzellan  585.—  687  3  576,  1555  —  —  2  2991  es
Glas  und  Glaswaren.  12  2524  723  11  709  21  223  542,  3500  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,
Stangen  usw.  8  410.  4  043  610  208  7800  3  835
Wellblech  18  039  5987/164  363.  56  13—  —  146  3244  501
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren.  44  370  44  166362  529|  38  286  1  8411  5879  —
Waren  aus  and.  unedleu  Metallen  23  1211  43  300  7805  16  534A45  816  26  768  —  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  1  492  2526  259  633  1  233  1  893  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  948  1  908  77688  79  512  —  —  76  7400  77#4
Transportmaschinen  u.  Fahrzgeuge  l  -
aller  Art,  auch  Fahrräder  33  079  32  7100  |11  736,  12  7721343/  19993  —  —
Feuerwaffen  Stückzahl  45  4810  70  —-  —  3141  1#t
Goldmüngen.  ....  —  —  12422—  —  1½22
Silbermünzen  —  —  5  411  –  —-  45  #  5  411
1
B.  Rusfuhr.
Reis  135  25882998203031125  115  —  —  67773  12117
Mtama  —  —  14  89110  U1.  148911  1  1/8
Hülsenfrüchte  —  —  875  96  1  —  875  66
Kaffee  111  395266060  405  278414A4  24  861  4  —
Sirup,  Melasse  —  —  —  —  —  —  —  —
Tabak  29  184  555  181  —  —  526  29°
Kopra-  —  —  —  —  —  —  —
Erdnüsse  224  314,.  28254412  7421  87  030  —  —  288  428.  *  76
Sesam.  85611  1228  13  250  2  181  —  —  4  689  95
Rohbaumwolle  8710  11  061  11  867  21  448  —  —  3  157  10  3
Sisalagavenhanf  —  —  —  —  —  —  —
Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer  rob,  »
bearbeitet.  –  —  —  —  —  —  —
Brennholz  und  Holskohlen  .  148  589  SS  —  148  589  8871  —  —
Gerbhölzer,  Gerbrinden  —  —  —  —  —  —  —  —
Kantschuk  und  Guttapercha:
Auf  Plantagen  gewonnen  —  —  —  —  —  —
Wild  wachsender  18.  862  94  343  6  546  276091  12316  66  734  —
Rindvieh  Stückzahl  8  90  89  2894  —  —  86  25641
Milch,  Butter,  Käse,  Eier  usw.  39  8031  173161  29  3681  148261  10525  2490  —  —
Elsenbein  ....  433  8  329  317,  7  188  86.  11s  —  —
Häute  und  Felle  445  000  596  879268  724  256  81876366.  340  066  –  —
Insektenwachs  24431  46942  56  147,  110  477  —  —  31  716  63  535
(Glimmer  —  —  90  133  —  —  90  143
Kopal  —  —  —  —  —  —  —  —
Gold  27  51  1001½¼  27  5414995  U  —
        <pb n="666" />
        W  625  20

II.  Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des  deutsch-ostafrihanischen  Schutzgebiets  Über
die  Jollstellen  der  Binnengrenzge  im  Kalendersahre  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  Kalenderjsahre  1908.

 

1909  1908  Zunahme  Abnahme
M  M  M  AM
Einfuhr  .  .  .  3623916  2716  883  908  033  —
Ausfuhr  3021  498  2  065  237  956  261  —
Gesamthandel  66845  414  4  781  120  1  864  294  —

 

III.  Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Gesamthandels  des  deutsch-ostafrihanischen  Schutzgeblets
im  Kalenderjahre  1909  im  Vergleich  mit  dem  Hbandel  im  Kalendersahre  1908.

1909  1908  Zunahme  Abnahme
AM  AM  M  AM
Einfuhr  über  die  Küstengrenee  30  317  791  23  070  888  7246  903  —
Binnengrenz  34623  916  2  715  883  908  033  —

 

Gesamteinfur  33  941  707  25  786  771  8  154  936  —
Ausfuhr  über  die  Küstengrenee  .  10097983  8  808  619  1  289  364  —

 

-Binnengrenzzz  30  021  498  2  0665  237  956  261  —
Gesamtausfurr  13  119  481  10  873  856  2  245  625  —
Gesamthandel  uüber  die  Küstengrenze.  40415774  31879607  8  536  267  —

=  Binnengrenze  66445  414  4  781  120  1  864  294  —
Gesamthandel  des  Schutzgebietse  47  061  188  36  660  627  10  400  561  —

 

 

Nachweisung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestafrika  im  Oonat  OMärz  1910
fällig  gewordenen  Soilbeträge.
(Igl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  11,  S.  169.)

 

 

 

Namen  der  goll-  Gesautbetrag  der  fällig  Lewordenen!  nen  derarierten)  Zölle  Gegen  den  gleichen
ämtr  bei  im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  geitraum
welchen  die  Zölle  1910  1909  des  Vorjahres
allig  geworden  Einfuhr  Aus  fuhr  Zusammeninfuhr  Ausfuhr  Lusammen  mehr  weniger
sind  —l—————————————————N231
Swakopmund  72  905  80  50)2955  8S0  410  30  10  2  425  300  530  5  #  —
Lüderitzbucht.  .  110200190  22  4002  021  30  98  21490  13  822790  3  796  4|0  —  —
windhul  .  .  .128137560  28137501  13  116  50  1193116  55|50221  —A  —
Ramansdrift  6(0  —  4  60  —  1  281  900  —  1  281  90  —  1221  90
Ururss  57  85  —  57  85  25  20  25  20  3265651  —  —
Haigamkhab  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Karibb.  —  —  —  —  —  —  5  19925  5  4992.5  5499  25
Okahandia  —  —  —  —  2  338  60  —  2338  60  —  —2338  60
Gobabbe  —  —  —  —  -—  3310950  —  —  3  10950  109  50
Omarum  —  —  —  —  —  —  2420  —  —  2420  —  —  24  20
OLutio  —  —  —  —  85  90  —  85  90  —  —  85  90
Grootfontein  ..  —  —  —  —  —  —  106  30  —  —  106  30  —  —  106  30
Usakos.  .  ..  1  198  50  —  —  1  19850  255  10  —  255  10  943  101  —  —
Otjiwarongo  ..  —  —  —  —  —  438  70  —  —  438  70  —  —  38  70
Otoab  –  —  —  50  10  —  —  55  10  —  —  55  10
Tsumeb.  .  .  .  —  —  —  —9290  —  —  92  90  —  —  92  90
Rehobott  —  71320  ———  7182»—718-30
L1lb.....  —  —  —  —  —  159  70  —  —  159  70  —  —  159  70
Giben  —  —  —  —  —  560  90  —  —  560  90  —  —  560  90
Keetmanshoop  8  802  —  §  38922TCG  —  12706·—  8851  —
Hasuur.  .  ..  8  —  -—  8  212  60  —  21260  —  —  204  60
Warmbad  —  —  —  —  2660640  —  —  2660640  —  2606  40
Dawignab  4  1  —  —  —  —  —  1  —
Ukamas.  352  40  —  302  10  296  90  —  —  296  90  55  501  —  —
Stolzenfels  5710  ———  571"  420  —  —  120  52
Bethanien  —  —  —  —  —  —  10  —  10.—  —  —  10
Zusammen13  635  0  72  10213  707  158132955  28  18130750  9Q9  —  —
        <pb n="667" />
        (Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  11,  S.  458.)

 

 

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

 

Uachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  HKülsten  zollstellen  von  Deutsch-Ostafriha  im  Oonat  fHpril  1910.

 

 

 

 

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Kilwa.
Lindi

 

 

 

W  626  20

Deutsch-Südwestafrika.

Einkuhr  von  Wollschaken.

Dem  Gouvernement  in  Windhuk  hat  sich  eine
besonders  günstige  Gelegenheit  geboten,  dem
Wunsche  vieler  Ansiedler  nachzukommen  und  junge
erstklassige  Wollschafe  und  Angoras  aus  der  Kapkolonie
  einzuführen.

Der  Einkauf  konnte  mit  besonderer  Sorgfalt
ausgeführt  und  es  konnten  Gebiete  zum  Ankauf
gewählt  werden,  die  dem  unfrigen  ähnlich  sind.
Hierdurch  war  die  Alkklimatisation  der  Tiere
sehr  gefördert  und  größeren  Verlusten  von  vornherein
  vorgebeugt.

Es  gelangten  82  Merinoramme,  4466  Merinomuttertiere,
  48  Angoraramme  und  380  Angoramuttertiere,
  zusammen  4976  Zuchttiere  zum  Ankauf.
  Die  Tiere  wurden  von  einer  Kommission,
bestehend  aus  den  mit  den  Verhältnissen  der  Kapkolonie
  gut  vertrauten  Herren  Cheftierarzt
Henning,  Farmer  Rust-Monte-Christo  und
Blank-Keetmanshoop  direkt  von  den  Züchtern
aufgekauft  und  nach  Kapstadt  versandt.

Sobald  dort  eine  Dampferladung  zusammen
war,  erfolgte  ihr  Weitertransport  nach  Lüderitzbucht
  oder  Swakopmund  und  von  dort  weiter
bis  zum  Verwaltungssitz  (Bezirks=  oder  Distriktsamt)
  der  Besteller.

Alle  Kosten  übernahm  zunächst  das  Gouvernement
  auf  die  von  der  Wohlfahrtslotterie  zur  Verfügung
  gestellten  Mittel,  wie  es  auch  das  Rißio
für  das  Eingehen  der  Tiere  bis  zur  Abgabe  trug.
An  die  Besteller  wurden  die  Wollschaframme  für
100  ./,  die  Wollschafmuttertiere  für  20  .,  die
Angoraramme  für  75../  und  die  Angoraziegen
für  25  ./“  pro  Stück  abgegeben.

Der  Gesundheitszustand  der  Tiere  war  im
allgemeinen  befriedigend,  wenngleich  die  Tiere  in
der  ersten  Zeit  infolge  des  anhaltenden  starken
Regens  viel  zu  leiden  hatten.  Bei  einem  in  so
großem  Stil  ausgeführten  Unternehmen,  wie  es
die  Einfuhr  von  Tausenden  von  Zuchttieren  in
alle  Teile  des  Schutzgebiets  darstellt,  werden
naturgemäß  von  Anfang  bis  zum  Ende  mancherlei
und  zum  Teil  sehr  bedeutende  Schwierigkeiten
überwunden  werden  müssen.  Doch  ist  zu  hoffen,
daß  die  jetzt  auf  dem  Gebiete  der  Wollschafzucht
geleistete  Arbeit  Früchte  bringen  wird,  die  dem
Lande  zum  dauernden  Nutzen  gereichen.

M

Komerun.

Marmorlagerstätten  in  Kdamaua.

Der  Geologe  Dr.  Mann  hat  in  Adamana
bei  Bidjar  (100  km  nordöstlich  Garua  an  der
        <pb n="668" />
        W  627  20

französischen  Grenze)  sehr  ausgedehnte  Marmorlager
  entdeckt.  Es  handelt  sich  meist  um  dickbankigen,
  reinweißen,  daneben  aber  auch  um
grauen  Marmor.  Für  Bildhauerzwecke  erscheint
ersterer  bei  seiner  gleichmäßigen  Farbe,  seiner
Durchsichtigkeit  und  seinem  guten  Bruch  hervorragend
  geeignet.  Mehrere  Kisten  mit  Proben
zur  näheren  Untersuchung  befinden  sich  auf  dem
Transport.  An  Ort  und  Stelle  könnte  der  Marmor
  zu  Bauzwecken,  ferner  zur  Kalkbereitung,
sowohl  als  Ersatz  für  Zement  als  auch  zur

 

Düngung  Verwendung  finden;  in  letzterer  Eigenschaft
  ist  er  besonders  für  die  in  Adamaua  beabsichtigte
  Tabakkultur  von  Wichtigkeit.  Das  Lager
befindet  sich  unweit  des  Mas  Lue,  eines  schiffbaren
  Nebenflusses  des  Kebi,  so  daß  Abtransport
zu  Schiff  auf  dem  Benus-Niger  bis  zum  Meere
möglich  ist.  Allerdings  ist  die  Schiffbarkeit  des
Flußweges  besonders  im  Oberlauf  des  Benus
mit  seinen  Nebenflüssen  auf  kurze  Zeit  des  Jahres
beschränkt.

 

 

Kolonitalwirtschaftliche  Oittellungen.

Ostafrihonische  Sisenbahngesellschaft.“)

Für  unsere  Stammstrecke  Daressalam  —  Morogoro
  ist  das  abgelaufene  Geschäftsjahr  das  erste
mit  vollem  eigenen  Betriebe  gewesen.  Im  Vorjahre
  ging  der  Betrieb  noch  teilweise  für  Rechnung
  des  Baues,  und  so  kann  zwar  hinsichtlich
der  Betriebseinnahmen,  nicht  aber  der  Betriebsausgaben
  ein  Vergleich  zwischen  1909  und  1908
gezogen  werden.

Größere  Kosten  sind  uns  wieder  durch  vermehrten
  Schottereinbau  entstanden,  weil  sich  die
Dämme,  namentlich  während  der  großen  Regenzeit,
  noch  erheblich  setzen.  An  einigen  besonders
gefährlichen  Stellen  wurden  die  Böschungen  gesichert.
  Mit  solchen  Arbeiten  muß  auch  weiter
fortgefahren  werden,  bis  die  Strecke  die  dem
Tropenregen  widerstehende  Festigkeit  erlangt  hat.
Auch  muß  auf  die  größeren  Anforderungen  des
Baubetriebes  und  auf  die  neuen  schwereren  Fahrzeuge
  Rücksicht  genommen  werden.

Namhafte  Erweiterungs=  und  Neubauten
wurden  auf  der  alten  Strecke  nicht  ausgeführt.
Die  Beamtenhäuser  in  Daressalam,  deren  Bau
im  Jahre  1908  begonnen  hatte,  sind  fertig  und
bezogen.  Die  Bureaus  in  Daressalam  mußten
vergrößert  werden.

Am  Hafen  von  Daressalam  wird  ein
dritter  elektrisch  betriebener  Transporter  für  das
größer  gewordene  Lösch=  und  Ladegeschäft  aufgestellt
  und  ein  neuer  Personen-Landesteg  eingebaut.


Die  Fahrzeuge  sind  zur  Beförderung  der
Baumaterialien  für  den  Weiterbau  unserer  Bahn
weiter  vermehrt  worden.  Die  Anschaffungskosten
werden  aus  dem  Neubaufonds  bestritten.

Der  Betriebsmittelpark  umfaßte  am  Ende
des  Geschäftsjahres:

32  Lokomotiven,  13  Wasserwagen,  1  Revisionswagen
  (vierachsig),  12  Personenwagen  (5.  I./II.,

*)  Aus  dem  sechsten  Geschäftsbericht  (1909.)

 

2  III.,  5  IV.  Kl.),  4  Gepäckwagen,  30  gedeckte

Güterwagen,  148  offene  Güterwagen  (davon
25  Mittelbord=  und  10  Hochbordwagen),  60  Schienenwagen,
  7  Motordraisinen,  23  Bahnmeisterwagen.


Im  Bau  befanden  sich  am  Ende  des  Geschäftsjahres:


12  Lokomotiven,  10  Wasserwagen,  1  Revisionswagen
  (vierachsig),  3  Personenwagen  I./II.  Kl.
(vierachsig),  5  gedeckte  Güterwagen  (vierachsig),
10  offene  Güterwagen  (vierachsig),  2  Motordraisinen,
  die  sämtlich  noch  in  diesem  Jahre  geliefert
  werden  sollen.

Im  regelmäßigen  Betriebe  verkehrte  je  ein
gemischter  Zug  in  der  Richtung  Daressalam  —
Morogoro  jeden  Montag,  Mittwoch  und  Freitag
und  in  der  Richtung  Morogoro  —Daressalam
jeden  Dienstag,  Donnerstag  und  Sonnabend.  Als
Baugüge  wurden  mit  einigen  Ausnahmen  täglich
zwei  Materialzüge  gefahren.

Am  1.  Januar  1910  haben  wir  die  Strecke
Morogoro—Kilossa  (81  km)  von  der  Baufirma
  übernommen  und  dem  öffentlichen  Betriebe
übergeben.

Die  Arbeiten  an  der  Weiterbanstrecke  haben
gute  Fortschritte  gemacht.  Die  Tracierungsarbeiten
  sind  zu  Ende;  das  Gleis  liegt  bis
km  240.  So  weit  ungefähr  befördern  auch  die
Bauzüge,  die  täglich  verkehren,  Personen  und
Güter.

Die  elektrische  Zentrale  hat  im  vergangenen
Geschäftsjahre  den  Ansprüchen  noch  genügt,  doch
für  den  in  diesem  Jahre  infolge  weiterer  Anschlüsse
  zu  erwartenden  größeren  Stromverbrauch
ist  die  ursprünglich  nur  für  unseren  eigenen  Bedarf
  eingerichtete  Anlage  unzureichend.  Es  mußte
eine  größere  Antriebmaschine  und  ein  größerer
Dynamo  beschafft  und  die  Akkumulatorenbatterie
vergrößert  werden.  Die  neue  Anlage  wird  voraussichtlich
  Ende  dieses  Jahres  in  Betrieb  gesetzt
werden.
        <pb n="669" />
        W  628  20

Der  Stromverbrauch  betrug  im  Jahre  1909
etwa  92000  Kilowattstunden  und  die  Brutto-Stromeinnahmen
  etwa  55000  ..

Die  Plantagenanlagen  an  der  Bahn  haben
sich  weiter  ausgedehnt.  Am  Ruvu  (km  80)  befindet
  sich  guter  Boden  für  Baumwollkultur,  wovon
  etwa  4500  ha  bereits  belegt  und  zum  Teil
in  Kultur  aufgenommen  worden  sind.  Ländereien
von  ähnlich  guter  Beschaffenheit  gibt  es  noch  am
Ngerengere  (km  150)  in  unmittelbarer  Nähe
der  Bahn.

Aus  unserem  Land-Konzessionsgebiet  haben
wir  im  Berichtsjahr  1800  ha  verkauft.  Unsere
Versuchs-Farm  Kifulu  mit  Nebenanlagen  hoffen
wir  im  laufenden  Jahre  ungefähr  zum  Buchpreis
zu  verkaufen;  ihr  Zweck,  zu  erproben,  welche
Kulturen  an  der  Bahn  gedeihen,  und  zur  Anlage
  von  Plantagen  anzuregen,  war  erfüllt;  auch
hätte  der  weitere  Betrieb  der  Farm  bei  der  inzwischen
  stattgehabten  Ausdehnung  größere  Mittel
verlangt,  als  nun  für  solche  Zwecke  zur  Verfügung
stehen.  '

Unsere  Reis-  und  Baumwoll-Anlage  am  Ruvu
—  etwa  80  ha  —  hat  sich  weiter  gut  entwickelt;
wir  haben  im  vergangenen  Jahre  für  rund
8000  „N  ägyptische  Baumwolle  geerntet.

Das  von  uns  übernommene  Hotel  „Kaiserhof"
war  gut  besucht,  die  Wirtschaftseinnahmen  betrugen
  rund  120000  .  und  ließen  einen  überschuß
  von  15  500  ,  der  zu  Abschreibungen  verwandt
  wurde.  Durch  den  im  Berichtsjahr  angefangenen
  Erweiterungsbau  werden  28  Zimmer
neu  geschaffen,  von  denen  ein  Teil  für  unsere
Beamtenschaft  bestimmt  ist.

Der  Gesundheitszustand  unserer  Beamten
war  trotz  einer  an  der  Bahn  herrschenden  Pockenepidemie
  zufriedenstellend.  Todesfälle  sind  nicht
vorgekommen.  In  unseren  Diensten  standen  am
Ende  des  Geschäftsjahres:  Im  allgemeinen  Verwaltungsdienst
  10  Europäer,  etwa  50  Farbige,
im  Bahn-Unterhaltungs=  und  Bahn-Uberwachungsdienst
  4  Europäer,  etwa  800  Farbige,  im  Stations=Abfertigungs=
  und  Zugbegleitungsdienst  8  Europäer,
  etwa  100  Farbige,  im  Zugbeförderungs=  und
Werkstättendienst  26  Europäer,  etwa  300  Farbige,
im  Elektrizitätswerk  5  Europäer,  etwa  30  Farbige.

Die  Betriebseinnahmen  weisen  gegen  das
Geschäftsjahr  1908  in  allen  Zweigen  eine  Zunahme
  auf.

4

Befördert  wurden  1909  an  Personen
4097  weiße  und  46  068  farbige,  zusammen  50  165
(i.  V.  42639),  an  Gütern  46062  Zentner  (i.  V.
12148  Zentner),  an  Großvieh  276,  an  Kleinvieh
  1994,  zusammen  2270  Stück  (i.  V.
1623  Stück).

 

Die  Betriebseinnahmen  der  Bahn  betrugen
  1909  1526202  ",  wozu  101093  .7
Zinsenerträgnis  treten.  Dagegen  erforderten  die
Betriebsausgaben  1261896  ",  Kurssverlust
17172  7,  Erneuerungsrücklage  267679  .  und
die  Rücklage  II  80548..  Da  ein  Gewinn
somit  nicht  erzielt  worden  ist,  so  hat  das  Reich
die  Garantiesumme  von  713265  K  den  Anteilseignern
  ganz  zu  zahlen.  Die  Hauptaktiven  der
Bilanz  sind  die  Bahnanlagen  Daressalam—
Morogoro  18278747“  und  Morogoro—Tabora
21  868  953  ,  ferner  Fonds  2853  353  ,  Debitoren
  384083  “  sowie  Betriebsmaterialien
288723..4.  Unter  den  Passiven  erscheinen  neben
dem  Aktienkapital  von  21000000  .K  das  Reichsdarlehn
  in  Höhe  von  21034  875  N  und  Kreditoren
  mit  1229213  I.

Deutsche  Handels-  und  Plantagen  -  Gesellschakt  der
Südsee-Inseln  zu  Hamburg.  “)

In  Samoa  ist  die  Kokosnußernte  ungefähr
auf  derselben  Höhe  geblieben  wie  im  Vorzjahre,
auf  den  Tonga-Inseln  war  sie  dagegen  größer
als  bisher.  Unsere  Palmenpflanzungen  lieferten
fast  dasselbe  Quantum  an  Kopra  wie  im  Jahre
1908.  Gegen  Ende  des  Jahres  machten  sich
bereits  die  Folgen  einer  anhaltenden  Trockenheit
auf  den  Samoa-Inseln  bemerkbar,  die  in  dem
laufenden  Jahre  sich  noch  weiter  zeigen  werden.

Die  hohen  Preise,  welche  an  die  Eingeborenen
  für  Kopra  bezahlt  wurden,  kamen  auch
dem  Warengeschäfte  auf  den  Inseln  zugute.
Eine  neue  Konkurrenz  trat  in  Tonga  in  Gestalt
einer  „Handelsvereinigung  von  Eingeborenen“
auf,  welche  den  Verkauf  von  Eingeborenen-Kopraund
  den  Import  von  Waren  ohne  Vermittlung
der  ansässigen  weißen  Händler  selbständig  besorgte
und  dadurch  deren  Handel  beeinträchtigte.

Die  Ernte  von  unseren  Kakao-Anpflanzungen
ist  in  langsamem  Steigen  begriffen;  durch  die
zahlreich  angebrachten  Schutzbleche  um  die  Kakaobäume
  ist  der  Rattenfraß  vermindert  worden.
Aber  es  wird  trotzdem  noch  ein  ziemlich  erheblicher
  Teil  des  Kakaos  von  den  Ratten  angefressen.
  In  den  Kakaokulturen  Samoas  trat
eine  Rinderkrankheit  auf,  gegen  die  sofort  energische
  Maßnahmen  ergriffen  wurden.  Das
Gouvernement  sorgte,  unter  Mitbeteiligung  der
Pflanzer  an  den  Kosten,  für  die  Aussendung  eines
Pflanzenpathologen,  von  welchem  Anleitungen  zu
einer  rationellen  Bekämpfung  der  Krankheit  erwartet
  werden.

Die  Ruhe  unter  den  Samoanern  wurde
nach  der  zu  Anfang  des  Berichtsjahres  unter

*)  Aus  dem  Bericht  über  das  Geschäftsiahr  1909.
        <pb n="670" />
        W  629  20

Mitwirkung  der  Kaiserlichen  Marine  erfolgten
Bestrafung  unbotmäßiger  Häuptlinge  in  keiner
Weise  gestört.  Die  Verbannung  der  Ruhestörer
hat  vielmehr  einen  nachhaltigen  Eindruck  auf  die
Samoaner  gemacht.  Im  Laufe  dieses  Jahres
wird  wiederum  eine  größere  Anzahl  von  Kriegsschiffen
  vor  Samoa  erwartet.

Der  Vulkan  auf  der  Insel  Savaii  war  auch
im  letzten  Jahre  unausgesetzt  tätig,  ohne  jedoch
weiteren  Schaden  angerichtet  zu  haben.

Die  Aussichten  für  das  laufende  Jahr  find
als  gut  zu  bezeichnen.

Unsere  Vorrechtsanleihe  wurde  wiederum  durch
Auslosung  um  50000  vermindert.  Von
unseren  unbebauten  Ländereien  konnten  wir  für
etwa  87000  X  verkaufen,  wogegen  noch  eine
Auslosung  stattzufinden  hat.

Die  Postverbindung  mit  Samoa  ist  noch
immer  recht  mangelhaft.  Die  die  Post  befördernden
Dampfer  änderten  beliebig  ihre  Abfahrtzeit  von
San  Francisco;  teilweise  mußten  sie  die  Fahrten
sogar  ganz  einstellen,  da  sie  infolge  des  Ausstandes
  der  Kohlenarbeiter  in  Australien  auf  keine
Versorgung  mit  Kohlen  für  die  Rückfahrt  rechnen

konnten.
4  4
r—

Der  Betriebsausschußeinschließlich  31791./4
Vortrag  betrug  1909  1245713  /  und  soll,  wie
folgt,  verwendet  werden:  Abschreibungen  173770.,
28  v.  H.  Dividende  —=  770000  ,  Tantieme
an  den  Aufsichtsrat  69761  „,  Rücklage  34  906  A,
Exraabschreibungen  150  423  und  Vortrag
46853  AM.  .

Unter  den  Passiven  der  Bilanz  figurieren
neben  766  600  MA  Anleiheschulden  456  107  MA
Kreditoren  und  177  368  MA  Alzepte.  Demgegen—
über  werden  unter  den  Aktiven  aufgeführt:  Kasse,
Wechsel,  Bankguthaben,  zusammen  39722  ,
schwimmende  Produkte  840924  K,  Effekten
869  303  /,  die  Hauptagentur  Apia  steht  mit
1277120  zu  Buch;  die  Pflanzungen,  unbebauten
  Ländereien  und  Gebäude  auf  den
Samoa-Inseln  find  zusammen  mit  4855074
in  die  Bilanz  eingestellt.

Deutsche  Somoao-Gesellschaft.)

Die  Kakaopflanzung  unserer  Niederlassung
in  Tapatapao  befand  sich  während  des  Berichtsjahres
  in  guter  Verfassung.  Trotz  der  verringerten
Arbeiterzahl  war  es  möglich,  bis  auf  eine  Parzelle
die  Felder  frei  von  schädlichen  Unkräutern  und
unter  gutem  Schnitt  zu  halten.

 

*!)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  das  Jahr  1909.

 

Erhebliche  Opfer  forderte  der  von  benachbarten
  Pflanzungen  infolge  ungenügender  Beauffichtigung
  leider  auch  auf  die  Tapatapaopflanzung
  übertragene  Kakaokrebs.  Wenngleich
es  infolge  energischer  Bekämpfung  gelang,  die
Krankheit  in  Tapatapao  zu  einem  vorübergehenden
  Stillstand  zu  bringen,  so  kann  von  einem
Erlöschen  leider  noch  keineswegs  die  Rede  sein.
Die  letzten  Berichte  aus  Samoa  melden  vielmehr
ein  neues  Wiederausbrechen  der  Krankheit,  hervorgerufen
  durch  andauernden  Regenfall,  welcher
die  Pilzbildung  natürlicherweise  in  erhöhtem  Maße
begünstigt.  Indessen  hoffen  wir,  daß  es  dem
Pflanzenphysiologen  Dr.  Gehrmann,  welcher  zum
Studium  des  Kakaokrebses  auf  Samoa  von  den
vereinigten  samoanischen  Pflanzern  mit  Unterstützung
  der  Regierung  engagiert  wurde,  gelingt,
ein  erfolgreiches  und  zugleich  ökonomisches  Mittel
zur  Bekämpfung  der  Krankheit  und  zur  Vorbeugung
  zu  finden.

Insgesamt  hat  die  Baumzahl  eine  Einbuße
von  rund  4000  Bäumen  erlitten,  die  erstere
beträgt  zur  Zeit  rund  117  000  gegenüber  121  000
am  Beginn  des  Berichtsjahres;  wir  hoffen  indessen,

  diesen  Ausfall  in  allernächster  Zeit  wieder

ausgleichen  zu  können,  da  die  Arbeiterzahl
neuerdings  auf  96  erhöht  wurde,  ein  Zuwachs
an  Arbeitskräften,  der  auch  im  Hinblick  auf  die
in  wenigen  Monaten  voraussichtlich  zu  erwartenden
  größeren  Erntemengen  unumgänglich  nötig
erschien.

Die  unter  Kultur  gebrachte  Fläche  wurde  zu
Beginn  des  Jahres  um  2,03  ha  (5  acres)  vergrößert,
  so  daß  heute  im  ganzen  216,77  ha
(535,6  acres)  sich  unter  Kultur  befinden.

Das  Ernteergebnis  des  Berichtsjahres  war
nach  Lage  der  Verhältnisse  nicht  unbefriedigend.
Einschließlich  des  für  Saatzwecke  auf  der  eigenen
Pflanzung  verwendeten  und  an  andere  Pflanzungen
  verkauften  Kakaos  wurden  rund  35  000
Kilo  geerntet,  gegenüber  14  300  Kilo  im  Vorjahre.
Die  Ernte  hat  sich  also  im  Vergleich  zum  Vorjahre
  etwa  verzweieinhalbfacht.  Diese  Steigerung
wäre  aber  noch  größer  gewesen,  wenn  nicht  infolge
  einer  Trockenheit,  wie  sie  seit  Jahren  auf
Samoa  nicht  erlebt  war,  die  Bäume  derart  gelitten
  hätten,  daß  ein  starkes  Entlauben  der  Kakaobäume
  eintrat  und  die  Herbsternte  so  gut  wie
ausfiel.  Wenn  nun  anderseits  trotz  dieser  Steigerung
  der  Ernte  aus  dem  auf  der  Pflanzung  gewonnenen
  Kakao  nur  rund  36  000  J  erzielt
wurden,  so  hat  das  weiterhin  seinen  Grund  in
dem  anhaltenden  Preissturz  auf  dem  Kakaomarkte.
Während  im  Anfang  des  Vorjahres  Preise  bis  zu
90  J  hinauf  für  50  Kilo  erzielt  wurden,  mußten
wir  im  Berichtsjahre  uns  mit  Preisen  begnügen,
        <pb n="671" />
        G  630  20

die  sich  annähernd  durchschnittlich  auf  der  Basis
von  60  M  für  50  Kilo  loko  Hamburg  bewegten.

Bezüglich  der  Ernteaussichten  für  1910
und  für  die  folgenden  Jahre  ist  zu  berücksichtigen,
daß  von  den  insgesamt  216,77  ha  (535,6  acres)
heute  erst  34,40  ha  (85  acres)  mit  etwa  18  000
6½-bis  7  jährigen  Bäumen  als  knapp  volltragend
bezeichnet  werden  können,  auf  welch  ersteren  wir
teilweise  erst  einen  Durchschnittsertrag  von  500  Kilo
pro  Hektar  erzielt  haben.  Weitere  93,09  ha
(230  acres)  mit  52  000  Bäumen  sind  als  in
den  Ernteanfängen  begriffen  anzusehen  und  ergaben
  im  Durchschnitt  einen  Ertrag  von  rund
200  Kilo  trockenen  Kakaos  auf  1  ha.  Der  Rest
der  Pflanzung  mit  47  000  Bäumen  trägt  entweder
  überhaupt  noch  nicht  oder  erst  in  so
geringem  Umfange,  daß  von  einem  Erlös  hieraus
  kaum  die  Rede  sein  kann.

Der  bisher  erzielte  Erntehöchstertrag  von
knapp  500  Kilo  pro  Hektar  ist  für  samoanische
Verhältnisse  im  allgemeinen  als  gering  zu  bezeichnen;
  er  steigert  sich  erfahrungsgemäß  in
späteren  Jahren  noch  auf  mindestens  600  bis
700  Kilo  Durchschnittsertrag  pro  Hektar.  Ferner
wird  in  Zukunft  natürlich  eine  entsprechende
Ertragssteigerung  auf  jenen  93,09  ha  stattfinden,
welche  im  vergangenen  Jahre  erst  etwa  200  Kilo
pro  1  ha  brachten.  Hierzu  treten  dann  noch  die
zuerst  allerdings  nur  kleinen  Erntemengen  aus
den  jungen,  zum  ersten  Ertrage  kommenden
Feldern.

Wenn  also  im  Berichtsjahre  die  Steigerung
der  Ernten  im  Vergleich  zu  der  des  Vorjahres
eine  etwa  2½  fache  war,  so  könnte  für  1910
die  Ernte  auf  das  Doppelte  etwa  des  Jahres
1909,  also  unter  normalen  Verhältnissen  und
angesichts  der  oben  gegebenen  Anhaltspunkte  auf
rund  70  000  Kilo,  abgeschätzt  werden.  Ob  indessen
  diese  Erntemenge  tatsächlich  erreicht  wird,
erscheint  neuerdings  recht  zweifelhaft;  denn  abgesehen
  davon,  daß  die  Frühjahrshaupternte  infolge
  der  vorjährigen  Trockenheit  schon  eine  Verzögerung
  von  etwa  2  bis  3  Monaten  erleiden
mußte  und  erst  im  Mai/Juni  1910  zu  erwarten
sein  wird,  melden  die  letzten  Berichte  von  drüben,
daß  infolge  des  neuerdings  seit  Wochen  Tag  und
Nacht  niedergehenden  Regens,  welcher  als  eine
Reaktion  der  außergewöhnlichen  Trockenheit  in
1909  anzusehen  ist,  ein  großer  Teil  der  bereits
hängenden  Früchte  an  den  Bäumen  verfaulte
und  der  neue  Fruchtansatz  sehr  beeinträchtigt
wurde.

Wenngleich  nun  die  Aussichten  auf  die  in
den  nächsten  Jahren  nach  unserer  Uberzeugung
noch  merklich  steigerungsfähigen  Ernteerträge
unserer  Kakaokulturen  trotz  der  erwähnten
Faktoren,  welche  die  Ernteergebnisse  des  ver- 



gangenen  Jahres  ungünstig  beeinflußt  haben  und
möglicherweise  auch  die  des  laufenden  Jahres
beeinträchtigen  werden,  immerhin  noch  als  befriedigend
  bezeichnet  werden  können,  so  glauben
wir  doch  im  Hinblick  auf  die  immer  mehr  zunehmende
  Nachfrage  nach  Plantagenkautschuk,
unsere  Kautschukkulturen  ebenfalls  weiter
ausdehnen  zu  müssen.  Da  wir  Kautschuk  in  der
Hauptsache  als  Zwischenkultur  pflanzen,  welche
Methode  für  Samoa  insbesondere  Professor
Dr.  Preuß  lebhaft  vertritt,  so  entstehen  außer
den  Kosten  für  die  Beschaffung  des  Pflanzmaterials
  und  für  die  Arbeit  des  Pflanzens  zunächst
  keine  weiteren  Extraauslagen,  noch  werden
solche  in  Zukunft  zu  berücksichtigen  sein,  abgesehen
  natürlich  von  den  Spesen,  welche  das
spätere  Zapfen  der  Bäume  verursacht.

Nach  den  Erfahrungen  in  anderen  Plantagenkolonien
  ist  eine  Kautschuk-Zwischenkultur  besonders
  da,  wo,  wie  bei  uns,  hauptsächlich  Hevea
brasiliensis  gepflanzt  ist,  nicht  nur  ein  wertvoller
  finanzieller  Wertzuwachs,  sie  gewährt  daneben
  auch  für  die  Kakaobäume  den  nötigen  und
infolge  der  Beschaffenheit  der  Kautschukbäume
auch  unbedingt  zuverlässigen  Windschutz,  den  wir
bisher  in  Samoa  trotz  wiederholter  Versuche  mit
in  anderen  Gegenden  bereits  erprobten  Schattenbäumen,
  z.  B.  Erythrinen  und  Albitien,  in  genügendem
  Maße  nicht  erreichen  konnten.  Die
Anzahl  der  Kautschuks  beläuft  sich  jetzt  auf  rund
26  000.  Die  Bäume  entwickeln  sich  gut,  und
sind  bereits  einige  Zapfversuche  vorgenommen
worden,  die  aber  infolge  des  geringen  Alters
der  Bäume  guantitativ  natürlich  noch  kein
nennenswertes  Resultat  haben  konnten.  Daß
die  Qualität  des  auf  Samoa  gewonnenen  Kautschuks
  recht  gut  ist,  ist  inzwischen  auf  älteren
samoanischen  Pflanzungen,  z.  B.  der  Samoa=Kautschuk
  Co.,  festgestellt  worden.

Hiernach  halten  wir  auch  die  Aussichten  auf
die  späteren  Erträge  aus  unseren  Kautschukkulturen
  für  gut,  umsomehr,  als  die  letzteren
zum  Teil  jetzt  schon  mehrjährig  find  und  dadurch
einen  gewissen  Vorsprung  vor  den  heute  mit
geradezu  fieberhaftem  Eifer  anderweitig  angelegten
  Kautschukpflanzungen  haben.

Die  Arbeiterverhältnisse  waren  im  Berichtsjahre
  gut.  Es  gelang  uns,  von  den  76
Stammarbeitern  52  zum  Verbleiben  in  Samoa
zu  bewegen;  von  dem  Neutransport  im  November
1909  übernahmen  wir  44  Mann.  Infolge  Ungleichheit
  der  neuen  Arbeitskontrakte  mit  den  alten
—  besonders  im  Hinblick  auf  die  abweichende
Festsetzung  der  Arbeitszeiten  —  traten  zunächst
allerdings  Differenzen  in  die  Erscheinung,  die  bei
uns  aber  glücklicherweise  in  kürzester  Zeit  gütlich
beigelegt  werden  konnten,  wie  überhaupt  das
        <pb n="672" />
        G  b631

Verhältnis  zwischen  unserm  weißen  Aussichtspersonal
  und  unseren  chinesischen  Arbeitern  ein
durchaus  harmonisches  gewesen  ist.

Mit  Rücksicht  auf  den  Umstand,  daß  es  gelungen
  ist,  den  Umsatz  wieder  auf  die  durchschnittliche
  Höhe  der  früheren  Jahre  zu  bringen,
konnte  im  Berichtsjahre  ein  besseres  Resultat  aus
dem  Warengeschäfte  erzielt  werden.

4  4

Der  Jahresabschluß  ergibt  einen  Verlust
von  37  980  (im  Vorjahre  40  710  .7),  der

 

wieder  der  Pflanzungsrechnung  belastet  werden
soll.  Die  Verwaltung  begründet  diesen  Vorschlag
damit,  daß  für  die  überhaupt  noch  nicht  oder
nur  gering  tragenden  Felder  zur  Zeit  immer
noch  ein  großer,  in  bestimmtem  Umfange  unwirtschaftlicher
  Aufwand  von  Unkosten  erforderlich  ist,
der,  wie  man  immerhin  hoffen  dürfe,  in  den  Erträgnissen
  kommender  Jahre  seine  Ausgleichung
finden  werde.  In  der  Bilanz  stehen  den  mit
18  122  ¾  ausgewiesenen  Kreditoren  gegenüber
an  Bankguthaben,  Waren,  Kasse  und  Debitoren
zusammen  208  207  .7.

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

*  Baumwollbau  in  Uganda.

Der  Baumwollbau  ist  in  Uganda  lediglich
Eingeborenenkultur;  nur  etwa  250  Acres  werden
als  Versuchsstation  durch  das  Gouvernement  bepflanzt.
  Im  Jahre  1904  wurde  die  erste  Saat
durch  die  Regierung  an  Eingeborene  verteilt,  und
zwar  1½  Tonnen.  Man  benutzte  damals  ägyptische
  Sorten,  je  ½  Tonne  Abassi,  Affifi  und
Ashmouni,  welche  Sorten  man  aber  inzwischen,
als  für  die  Verhältnisse  nicht  geeignet,  wieder
hat  fallen  lassen.  Durch  Verfügung  des  Gouverneurs
  vom  März  1908  darf  nur  noch  amerilanische
  Upland  angebaut  werden,  die  die  besten
Erträge  gibt.  Wird  irgend  jemand  nachgewiesen,
daß  er  eine  andere  Sorte  anbaut,  so  wird  diese
Baumwolle  verbrannt  bzw.  konfisziert.

Seit  dem  Jahre  1904  hat  sich  der  Export
von  Baumwolle  enorm  schnell  gehoben,  wie  die
nachstehenden  Ziffern  zeigen:

Der  Export  betrug:

im  Jahre  1904  ·05:  9  To.  Wert  235  L
:  10905  06:  43  =  -  1  089.=.
  1906.07:  175=  =  6292.

:  1907/08:  645  =  (entkernte)
213  =  (nicht  entk.)  49  690.

·  1908/09:  512  =  (lentkernte)
640  =  (l(nicht  entk.)  41223=Für

  das  Jahr  1909/10  wird  der  Export  auf
über  2000  Tonnen  geschätzt.  Bis  Ende  Februar
1910  betrug  derselbe  606  Tonnen  entkernte  und
1368  Tonnen  nicht  entkernte  Baumwolle.  Also
in  dem  kurzen  Zeitraum  von  kaum  fünf  Jahren
hat  sich  der  Export  der  Menge  nach  verhundertfünfund
  zwanzigfacht  und  dem  Werte  nach  fast
verzweihundertfacht.

Der  höhere  Wert  der  Ausfuhr  1907/08
gegen  eine  fast  gleiche  Quantität  1908/09  lag  in
der  besseren  Konjunktur  in  Europa  und  Amerika.

Die  Uganda-Regierung  tut  natürlich  alles,
um  diese  Kultur  zu  vergrößern  und  zu  befestigen,

 

der  Export  wird  weiter  stark  steigen,  sobald  die
Jinja-Kakindubahn  fertiggestellt  ist.

Die  Saat  erhalten  die  Eingeborenen  frei
durch  das  Gouvernement  von  den  Bezirkskommissaren
  (Distriktkommissioners).  Ausdrücklich
erwähnt  sei,  daß  nur  von  der  Regierung  verteilte
  Saat  ausgesät  werden  darf;  die  Einfuhr
von  Baumwollsamen  ist  verboten.

Im  Jahre  1907  war  die  Baumwollkultur
schwer  bedroht.  Das  Mischen  aller  Qualitäten
—  die  Eingeborenen  säten  natürlich  alle  Sorten
bunt  durcheinander  —  hätte  fast  zu  einem  großen
Fehlschlag  geführt.  Die  Krisis  wurde  aber  durch
das  rigorose  Eingreifen  der  Regierung  glücklich
überwunden.  Sie  veranlaßte  die  „Uganda  Cotton
Ordinance  vom  März  1908“.

Die  Ausfuhr  der  Baumwolle  ist  entkernt  und
auch  unentkernt  gestattet.

In  Ankoli,  also  dem  Teil  des  Uganda-Protektorates,
  der  an  das  deutsche  Gebiet  stößt,  ist
der  Baumwollbau  wenig  aufgenommen  worden,
ebenso  wie  in  Unyoro.  Er  sagt  den  Eingeborenen
anscheinend  nicht  zu.  Zum  Teil  findet  dies  aber

auch  wohl  seine  Erklärung  in  den  augenblicklich

noch  fehlenden  Transportmitteln,  denn  einen
langen  Trägertransport  kann  Baumwolle  natürlich
  nicht  vertragen.

Die  Uganda-Bahn  berechnet  die  folgenden
Frachten  für  Baumwolle:

Unentkernt  237,20  Rup.  per  10  Tonnen
(nicht  weniger)  von  Entebbe  nach  Mombassa.

Entkernte  und  gepreßte  Baumwolle:

Ganz  gepreßt  (25  lbs  auf  den  Kubikfuß)
1,79  Rup.  per  100  lbs,

3/  gepreßt  (20/25  lbs  auf  den  Kubikfuß,)
2,13  Rup.  per  100  lbs,

½  gepreßt  (15/20  lbs  auf  den  Kubikfuß)
2,65  Rup.  per  100  lbs  für  die  ganze  Strecke
von  Entebbe  nach  Mombassa,  759  engl.  Meilen.
        <pb n="673" />
        In  Uganda  befassen  sich  5  Firmen  (3  eng—
lische,  1  französische  und  1  deutsche)  mit  dem
Aufkauf  von  Baumwolle.  Sie  haben  Dampf—
anlagen  zum  Entkernen.  Eine  dieser  Firmen  hat
auch  die  Fabrikation  von  Baumwollsamenkuchen
aufgenommen.

Baumwollanbauversuche  im  russischen  Gouvernement
Riew.

Der  „Kijewljanin“  berichtet  über  Versuche,
im  Gouvernement  Kiewm  Baumwolle  anzubauen,
wie  folgt:

Auf  Veranlassung  des  Direktors  des  Odessaer
Versuchsfeldes  W.  G.  Rotmistrow  hat  man  im
vorigen  Jahre  versucht,  im  Gouvernement  Chersson
Baumwolle  zu  kultivieren,  und  zwar  mit  recht
günstigem  Erfolge,  da  die  gewonnene  Baumwolle
der  mittelafiatischen  an  Güte  wenig  nachsteht.
Dieser  Erfolg  hat  einerseits  die  Landwirte  im
Gouvernement  Chersson  bestimmt,  die  Versuche  bedeutend
  zu  erweitern,  und  anderseits  die  Frage
angeregt,  ob  die  Baumwolle  nicht  auch  nördlich
vom  Gouvernement  Chersson  gedeihen  würde.
Theoretisch  ist  letztere  Möglichkeit  gegeben;  denn
in  den  südlichen  Kreisen  der  Gouvernements  Kiew
und  Podolien  reift  Mais  ebenso  gut  wie  im
Gouvernement  Chersson;  dasselbe  gilt  von  Weintrauben,
  und  zwar  nicht  nur  den  frühen,  sondern
auch  den  mittleren  Sorten.  Im  Hinblick  hierauf
wird  man  im  laufenden  Frühling  auch  im  Gouvernement
  Kiew  Versuche  anstellen.  Auf  dem
Gute  des  J.  M.  Rewa  im  Kreise  Lipowez  ist
bereits  am  15./28.  April  der  von  Rotmistrow  gelieferte
  Samen  gelegt  worden.  Die  Aussaat  ist
nach  den  von  dem  Odessaer  Versuchsfelde  versandten
  Instruktionen  erfolgt;  außerdem  werden
die  Versuchsfelder  während  der  Entwicklung  der
Pflanzen  mehrfach  von  sachverständigen  Baumwollzüchtern
  zwecks  Belehrung  der  Pflanzer  besucht
  werden.  Die  Witterung  des  diesjährigen
Frühlings  ist  für  die  Kulturen  entschieden  günstig,
da  nach  dem  10./23.  April  im  Gouvernement
Kiew  keine  Nachtfröste  aufgetreten  sind,  was  zu
den  großen  Seltenheiten  gehört.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Kiew.)

–.  ‘iæ  -

Rußbllands  Baumwollernte  und  cnfuhr  1909.

Die  Baumwollernte  in  den  asiatischen  Besitzungen
  Rußlands  weist  gute  Resultate  auf.
lliber  den  Umfang  der  Ernte  ergibt  sich  nach  einer
Umfrage  des  Baumwollkomitees  an  der  Moskauer
Börse  bei  den  interessierten  Firmen  folgendes:

632  20

Ferghana:  FLauung
Baumwolle:

aus  amerikanischem  Samen  .  6344000

aus  örtlichem  Samen  46  000
Syr-Darja-Gebiet:

aus  amerikanischem  Samen.  318  000
Samarkand:

aus  amerikanischem  Samen.  496  000

aus  örtlichem  Samen  10  000
Kaspisches  Gebiet:

aus  amerikanischem  Samen  420  000
Buchara:

aus  amerikanischem  Samen  128  000

Gusolom  ....  837000
Chiwa:  »

aus  amerikanischem  Samen  213  000

aus  örtlichem  Samen  306  000
Kaukasus:

aus  amerikanischem  Samen.  700  000

aus  örtlichem  Samen  00  000

 

Zusämmen  9943  000.

Die  Abschätzungen  schwankten  von  8,7  bis
10,25  Mill.  Pud.

Da  die  russische  Baumwollindustrie  ungefähr
20  Mill.  Pud  jährlich  braucht,  so  würde  bei
einem  Verbrauche  von  etwa  1,2  Mill.  Pud  ägyptischer
  und  1,2  bis  1,5  Mill.  Pud  persischer  Baumwolle
  im  kommenden  Jahre  an  amerikanischer
Baumwolle  nicht  mehr  als  6  bis  7  Mill.  Pud
eingeführt  zu  werden  brauchen.

Die  Hoffnungen  der  russischen  Baumwoll-=industrie
  gehen  dahin,  sich  allmählich  vom  Auslande
  selbständig  zu  machen.  Einerseits  sucht
man  ein  Anwachsen  des  Baumwollanbaus  zu
erreichen,  indem  man  das  Gebiet  von  Ferghana
mit  einer  Bahnverbindung  nach  dem  Semiretschegebiet
  versieht.  Auf  diese  Weise  soll  dem  Ferghanagebiet
  die  Möglichkeit  gegeben  werden,  das
gesamte  Gebiet  für  die  Baumwollkultur  frei  zu
machen  und  das  Getreide  zur  Versorgung  der
Bevölkerung  aus  dem  Semiretschegebiet  zu  beziehen.
  Anderseits  arbeitet  man  an  dem  Plane
der  Besteuerung  der  russischen  Baumwolle  zur
Bildung  eines  Fonds,  der  zur  Entwicklung  der
Baumwollkultur  und  Bekämpfung  der  Hindernisse
dieser  Entwicklung  (Heuschrecke,  Wassermangel)
dienen  soll  und  aus  dem  auch  Kredite  der  örtlichen
  Bevölkerung  gewährt  werden  sollen.  Man
hofft,  daß  auf  diese  Weise  jährlich  mehr  4  Mill.  Rbl.
zusammengebracht  werden.

Die  Preise  für  Ferghanabaumwolle  I.  Sorte
normal  in  Moskau  (in  Rbl.  pro  Pud)  waren:
Januar  12,35  bis  12,60,  Februar  11,.45  bis  11,55,
März  12,30  bis  12,40,  April  12,70  bis  12,83,
Mai  13,10  bis  13,25,  Juni  13,19  bis  14,10,
Juli  14,35  bis  15,20,  August  14,65  bis  14,85,
Sept.  14,80  bis  15,60,  Oktober  15,40  bis  16,90,

 

Nov.  16,35  bis  16,80,  Dez.  16,80  bis  17.30.
        <pb n="674" />
        W  633  20

Die  Einfuhr  von  Rohbaumwolle  hat  sich  im
Berichtsjahre  der  Menge  nach  bedeutend  vermindert;
  sie  betrug  nur  9,6  Mill.  Pud  gegen
13,4  Mill.  Pud  im  Vorjahre  (Verminderung
3,8  Mill.  Pud).  Der  Unterschied  des  Wertes
der  Einfuhr  des  Jahres  1908  gegen  den  des
Berichtsjahres  ist  noch  größer.  1908  betrug  er
111,965  Mill.,  1909  nur  87,605  Mill.  Rol.
(Unterschied  24,360  Mill.  Rbl.).

Wenn  man  die  Ziffern  für  die  Einfuhrmengen
in  den  letzten  Jahren  zusammenstellt,  so  ergibt
sich,  daß  die  Einfuhr  einen  ziemlich  sprunghaften
Charakter  hat.  Sie  betrug  (in  1000  Pud):

1904  1905  1906  1907  1908  1909
10  910  9349  8815  9736  13  411  9639.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  St.  Petersburg.)

Baumwollanbauversuche  in  Südfranbreich.

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Marseille  berichtet:

Seit  dem  Jahre  1903  hat  die  „Association
Cotonnière  Coloniale"  in  den  verschiedensten  französischen
  Kolonien  den  Anbau  von  Baumwolle,
und  zwar  der  besten  ägyptischen  und  amerikanischen
  Marken,  versucht  und  besonders  auf
Martinique,  Réunion,  Madagaskar  und  in  Indochina
  gute  Erfolge  erzielt.  Der  Ertrag  der  Versuchsfelder
  ist  von  1000  kg  im  Jahre  1904  auf
107  000  kg  im  Jahre  1907  gestiegen.

Wie  einer  hiesigen  Fachzeitschrift  zu  entnehmen
  ist,  sollen  auch  die  in  Algerien  mit  dem
Baumwollanbau  angestellten  Versuche  ein  günstiges
Resultat  ergeben  haben.  Nach  den  Veröffentlichungen
  der  französischen  Handelskammer  in
Liverpool  sollen  die  dort  eingetroffenen  ersten
50  Ballen  Baumwolle  algerischer  Herkunft  angeblich
  dieselben  Preise  erzielt  haben  wie  die
besten  ägyptischen  Qualitäten,  und  die  Sachverständigen
  von  Liverpool  hätten  ebenso  wie  die
Spinner  von  Manchester  die  Vorzüglichkeit  der
algerischen  Baumwolle  gerühmt.

Diese  Erfolge  haben  zu  dem  Gedanken  geführt,
  die  Baumwollkultur  auch  im  Süden  Frankreichs
  einzuführen.  Es  dürfte  wenig  bekannt
sein,  daß  hier  bereits  zur  Zeit  des  ersten  Kaiserreichs
  Versuche  mit  dem  Anbau  von  Baumwolle
gemacht  worden  find,  die  befriedigende  Ergebnisse
hatten.  Durch  die  politischen  Ereignisse  wurde
die  Aufmerksamkeit  Napoleons  von  diesen  Versuchen,
  die  ihn  sehr  interessiert  haben  sollen,
wieder  abgelenkt;  sie  scheinen  nicht  wiederholt
worden  zu  sein.  Die  besten  Resultate  sollen  damals
  in  den  Departements  Hérault  und  Var  erreicht
  worden  sein.

 

Ob  dieser  Anregung  Folge  geleistet  werden
wird,  bleibt  abzuwarten.  Jedenfalls  könnten  sich
nur  die  Besitzer  größerer  Ländereien  auf  solche
Versuche  einlassen;  auch  werden  die  Bewässerungsanlagen
  neu  geschaffen  oder  für  den  neuen  Zweck
verbessert  werden  müssen.

Handel  von  Baumwolle  in  KRdgerbeidjan  (Hersien).

Die  Preise  für  Rohbaumwolle  sind  in  Adzerbeidjan
um  etwa  30  v.  H.  gestiegen.  Die  letzte  Ernte
war  verhältnismäßig  befriedigend,  nur  wurde
wegen  der  vorhergehenden  Unruhen  weniger  angebaut.
  Verstärkte  russische  Nachfrage  und  wohl
auch  die  bedeutenden  Vorräte,  welche  für  eine
im  Bau  befindliche  Baumwollspinnerei  in  Täbriz
aufgekauft  wurden,  haben  diese  Preissteigerung
des  Rohmaterials  veranlaßt.  Es  steht  somit  zu
erwarten,  daß  der  Baumwollanbau  bei  sonst
günstigen  Verhältnissen  im  kommenden  Jahre  bedeutend
  gesteigert  werden  wird.  Vom  21.  März
1908  bis  21.  März  1909  wurden  aus  der  Provinz
  Adzerbeidjan  474  936  kg  Rohbaumwolle
ausgeführt,  und  zwar  zum  größten  Teile  nach
Rußland.  Der  Preis  betrug  im  Durchschnitt  90
bis  100  Pfennige  pro  Kilo.

Ein  bedeutender  Teil  der  Ernte  wird  im
Lande  selbst  durch  Handarbeit  versponnen  und
verwebt.  6

Der  Anbau  der  Baumwolle  ist  in  fast  allen
Teilen  der  Provinz,  vorwiegend  aber  in  den
Ufergebieten  des  Urmiasees,  noch  sehr  großer
Steigerung  fähig.  Das  Sinken  der  Getreidepreise
und  die  erhebliche  Einschränkung  des  Weinbaues
durch  das  Auftreten  der  Phylloxera  wird  voraussichtlich
  veranlassen,  daß  man  sich  außer  dem
Tabakbau  besonders  der  Baumwollkultur  immer
mehr  zuwendet.

Die  Qualität  der  in  Adzerbeidjan  gedeihenden
Baumwollarten  ist  sehr  verschieden.  Amerikanische
Baumwolle  hat  fast  durchweg  gute  Resultate  ergeben.
  Die  Faser  wird  etwas  kurz  und  spröde,
doch  kommen  in  einzelnen  wasserreichen  Distrikten
auch  Qualitäten  vor,  die  sehr  gelobt  werden  und
wo  die  einzelne  Staude  besonders  viele  und  große
Kapseln  liefert.

Die  Zubereitung  der  Rohbaumwolle  für  den
Export  ist  noch  völlig  rückständig.  An  einzelnen
Stellen  sind  Egreniermaschinen  aufgestellt,  doch
wird  zu  allermeist  mit  der  Hand  entkernt.  Die
Baumwollsaat  wird  verfüttert.  Die  Ballen  gehen
fast  ausschließlich  in  großer  lockerer  Form,  also
ungepreßt,  über  die  Grenze.  Der  Aufkauf  geschieht
  durch  persische  und  kaukasische  Agenten,
zumeist  in  der  Form,  daß  Vorschüsse  auf  die
Ernte  gegeben  werden.  Es  werden  durch  erste
        <pb n="675" />
        G  634  20

Hand  auf  diese  Weise  oft  sehr  günstige  Abschlüsse
getätigt,  weit  unter  Marktpreis.  Bisher  ist  keine
einzelne  Firma  dominierend,  sondern  der  Handel
wird  zumeist  nebenher  von  vielen  kleinen  Kaufleuten
  betrieben.

Die  Gesamtausfuhr  Persiens  an  Baumwolle
betrug  für  das  Jahr  1908/09  im  ganzen
18  393  411  kg,  mithin  bedeutet  der  Export  aus
der  Provinz  Adzerbeidjan  ½9  des  gesamten  persischen
  Baumwollexports,  ist  also  gegenüber  der
Produktion  Masanderans  und  anderer  Provinzen
nicht  groß;  doch  hat  man  hier,  obwohl  die  Bodenund
  Witterungsverhältnisse  in  einzelnen  anderen
Provinzen  günstiger  sind,  den  Baumwollbetrieb
sehr  vernachlässigt  und  nicht  im  entferntesten  die
Anbaumöglichkeiten  erschöpft.  Wie  gesagt,  ist  in
Zukunft  eine  bessere  Entwicklung  zu  erhoffen.

(Nach  einem  Berichte  der  Kaiserl.  Konsularagentur
in  Täbriz  vom  2.  April  d.  Jeo).

Stand  der  Baumwollfelder  in  den  Verelnigten
Staacten  von  Kmeriheo  Ende  Oal  1910.

Die  statistische  Abteilung  des  Bundesamts  für
Ackerbau  in  Washington  hat  am  2.  Juni  1910
den  ersten  ihrer  diesjährigen  Monatsberichte
über  den  Stand  der  Baumwollfelder  und  über
den  Umfang  des  mit  Baumwolle  bepflanzten
Areals  veröffentlicht.

Derselbe  berechnet  gemäß  den  am  25.  Mai
abschließenden  Meldungen  einen  Stand  von
82  v.  H.  des  Normalstands  gegenüber  einem
solchen  von  81,1  im  Vorjahre  und  einem  Durchschnittsstande
  von  80,9  für  die  letzten  zehn  Jahre
an  demselben  Tage.

In  den  verschiedenen  Baumwollstaaten  wird
der  Stand  wie  folgt  angegeben:

 

Durchschnitt

1910  1909  der  letzten

10  Jahre
Virginia  .  .  90  85  86
Nord-Carolina  84  83  83
Süd-Carolina  78  83  82
Georgig  81  84  82
Florida  84  91  87
Alabama  833  83  80
Mississippi.  .  82  75  80
Louisiana  76  74  80
Teras  33  78  80
Arkansas  81  84  82
Tennesseen.  86  85  83
Missouri  .  .  87  93  85
Oklahoma  484  84  82
Kalifornien  90  —  —

Im  ganzen  82  81,1  80,9

 

Wie  diese  Liste  zeigt,  ist  1910  auch  Kalifornien
  in  die  Reihe  der  Baumwollstaaten  eingetreten,
  und  zwar  wies  der  Staat  eine  Anbaufläche
  von  18  000  Ackern  (zu  40,5  Ar)  auf.

Die  Größe  des  mit  Baumwolle  bepflanzten
Areals  ist,  wie  folgt,  angegeben  und  ergibt  eine
Zunahme  um  2,8  v.  H.  gegenüber  dem  Vorsjahr:

Staat  1910  1909  1910  von
Acres  Acres  1909:
Virginia  34  000  26  000  130  v.  H.
Nord-Carolina  1  477000  1  420  000  104  =
Süd-Carolina  2  601  000  2  550  000  102
Gcorgia  4  811  000  4  763  000  101  -—
Florida  270  000  250  000  108  =
Alabama  3  641  000  3570000  102
Mississippi  3  312  000  3  450  000  96  =
Lonisiana  1  089  000  1  100000  99
Texas  10  504  000  10  100  000  104  =
Arkansas  2  446  O000  2375  000  103  =
Tennessee  777000  754  000  103  =
Missonuri  88  000  81  000  105.=Oklahoma
  2  128  000  1  850  000  115  =
Kalifornien  18  000  —  —

 

Zusammen  33  196  000  32292  000

Hieraus  geht  hervor,  daß  sämtliche  Staaten,
mit  Ausnahme  von  Mississippi  und  Louisiana,
ihre  Baumwollanpflanzungen  im  Vergleiche  zum
letzten  Jahre  vergrößert  haben,  am  meisten
Virginia  mit  30  und  Oklahoma  mit  15  v.  H.
Diese  Zunahme  ist  ohne  Zweifel  eine  Folge  der
letztjdährigen  hohen  Preise  gewesen,  während  die
Staaten  Mississippi  und  Louisiana,  durch  den
großen  vom  boll  weevil  angerichteten  Schaden
veranlaßt,  auf  den  Anbau  anderer  Produkte  übergegangen
  sind.

Infolge  günstiger  Witterungsverhältnisse  sowohl
  wie  infolge  der  hohe  Gewinne  versprechenden
Preislage  des  Spinnstoffs  ist  die  diesjährige  Ernte
ungemein  früh  gepflanzt  worden;  sie  versprach
bis  gegen  Ende  des  Monats  April  nicht  nur  sehr
frühzeitig,  sondern  auch  ungemein  ergiebig  zu
werden.  Kaltes  Wetter  mit  Frost  zerstörte  diese
günstigen  Aussichten  auf  einem  großen  Teile  des
angepflanzten  Areals;  die  schon  der  Erde  entsprossenen
  Pflanzungen  wurden  getötet  und
mußten  wie  auch  ein  großer  Teil  der  noch  nicht
gekeimten  Saat,  welche  durch  den  Einfluß  von
Schnee  und  kaltem  Regen  in  der  Erde  verfaulte,
aufs  neue  angepflanzt  werden.

Da  infolge  der  verlockend  hohen  Preise  Saatsamen
  von  vornherein  in  geringerem  Maße  als
gewöhnlich  zurückbehalten  war,  mußten  die
Pflanzer  vielfach  bei  den  Olmühlen  Samen  geringerer
  Güte  zu  Teuerungspreisen  zum  Nachpflanzen
  einkaufen,  wodurch  in  vielen  Gegenden
ein  mittelmäßiger  Stand  der  Errnte  sich  ergeben
hat.  Seit  zwei  Wochen  ist  der  Regenfall,  der
zum  Anwachsen  der  zweiten  Anpflanzung  notwendig
  war,  wie  auch  die  sonstige  Witterung
        <pb n="676" />
        E  635  20

durchaus  günstig  gewesen,  so  daß  nur  mit  einer
teilweisen  Verspätung  der  Ernte  von  1  bis
2  Wochen  gerechnet  zu  werden  braucht.

Es  wird  gefürchtet,  daß  der  boll  weevil  in
diesem  Jahre  seine  Wirkung  bis  in  den  Staat
Alabama  fühlbar  machen  wird,  wie  es  als  sicher
anzunehmen  ist,  daß  dieser  Schädling,  wenn  nicht
ein  wirkungsvolles  Mittel  gegen  ihn  entdeckt
wird,  in  einigen  Jahren  sämtliche  Baumwoll-=staaten
  des  Südens  heimsuchen  wird.

In  Voraussicht  des  nicht  ungünstigen  Bureauberichts
  waren  die  Terminpreise  der  Baumwolle
schon  seit  einigen  Tagen  bedeutend  gewichen,  für
die  Sommermonate  um  annähernd  1  Cent  für
das  Pfund.  Indessen  erholten  sich  die  Preise
sehr  bald  wieder  und  schlossen  am  2.  Juni  höher
als  am  ersten.

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  New  Orleanus.)

 

Mk#hooausfuhr  Brastliens  1909)

 

—

Wert

berkunft  Menße  100  Keter9
Manaãos.  .  .  .  ....  197  158
Itacoatiara.  .  .  ...  808  623
Obidos.  ..  .  ...  131  97
Parãä.  .  3783  2  834
Maranhaoaa  10  8
Fortalllttga  2  1
Pernambuco  .  .  ..  17  12

Maceion  0,3  0,2
Bahia  28  864  21  781
Victoria..  .  .  ...  4  3
Rion  2  2
Zusammen  1909  .  33  818  25  519
Dagegen  1908  32956  31  606
-  1907  24397  32043
Wert

Bestimmungsland  I##  9  100  aen-Deutschland
  8  346  6262
Argentinien.  .  714  563
OÖsterreich-Ungarn.  549  414
Belgien  225  171
Chile.  6  6
Dänemark  138  103
Vereinigte  Staaten  7  683  5  786
Frankreich  8  649  6519
Großbritannien  5  666  4  295
Niederlande  1546  1  178
Italien  275  206
Uruguay  21  16
Zusammen  1909  33  818  25  519
Dagegen  1908  .  32  956  31  606
OD  1907  .  24  397  32  044

 

*.)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.-  1910,  S.  573.

 

Die  vorstehenden  Zahlen  sind  die  der  amtlichen
  brasilianischen  Statistik.  Sie  zeigen,  daß
bei  einem  geringen  Mehr  der  Produktion
(2½  v.  H.)  der  Wert  erheblich,  d.  h.  um  etwa
20  v.  H.,  hinter  dem  der  Ausfuhr  im  Jahre
1908  zurückgeblieben  ist.  Der  Durchschnittspreis
für  1  kg  stellte  sich  auf  03754  gegen  08959
im  Jahre  1908  und  13313  im  Jahre  1907.
Von  der  Ausfuhr  gingen  25½  v.  H.  nach  Frankreich.

  Es  folgten  Deutschland  mit  24½  v.  H.,

die  Vereinigten  Staaten  mit  22  v.  H.  und  Großbritannien
  mit  16  ½  v.  H.  Etwas  über  85  v.  H.
der  gesamten  Kakaoausfuhr  Brasiliens  kommt  aus
dem  Staate  Bahia.  Daneben  kommt  noch  Pará
mit  11  v.  H.  in  Betracht.

Der  Jahresdurchschnittskurs  des  Papiermilreis
stellte  sich  in  den  Jahren  1909  und  1908  auf
15  5/82  d,  im  Jahre  1907  auf  15  7/2  d.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Rio  de  Janeiro.)

Der  Roprahandel  in  Miederländisch-Indien.

Der  Kaiserliche  Generalkonsul  in  Batavia
berichtet:

Der  von  der  hiesigen  Handelsvereinigung
herausgegebene  Jahresbericht  erwähnt,  daß  die
in  meinem  Berichte  vom  16.  Dezember  v.  Is.“)
bereits  zur  Sprache  gebrachte  Absicht  der  indischen
Regierung,  eine  zwangsweise  Prüfung  der  hiesigen
Kopra  einzuführen,  den  Gegenstand  einer  Ende
August  v.  Is.  stattgehabten  Versammlung  der
hiesigen  Handelsvereinigung  gebildet  hat.  Das
Ergebnis  der  Besprechungen  war  ein  einmütiger
Protest  gegen  die  zwangsweise  Einführung  der
Prüfung,  was  ein  Fallenlassen  des  Projektes
seitens  der  Regierung  zur  Folge  hatte.  Die
Handelsvereinigung  hält  es  für  zweckmäßiger,
wenn  die  Regierungsorgane  dem  kleinen  Landbauer
  mit  Rat  und  Tat  zur  Seite  stehen  und
verweist  auf  die  mit  diesem  System  auf  den
Molukken  bereits  erreichten  erfreulichen  Resultate.

Sie  hält  die  Verbesserung  der  Kopra  für  eine
Frage  von  hoher  Bedentung.

Körderung  der  Sucherhultur  in  Natal.

Die  Regierung  der  Natalkolonie  macht  bekannt,
  daß  sie  bereit  sei,  eine  zentrale  Zuckerfabrik
  am  Umfolozifluß  in  Zululand  zu  konzessionieren.


Das  am  Umfolozi  für  Zuckerkultur  geeignete
Land,  das  der  Regierung  gehört,  umfaßt  etwa

*)  Ugl.  den  Artikel  „Die  Kopraausfuhr  Niederländisch-Judiens“
  in  Nr.  5  des  „D.  RKol.  Bl.“  1910
(S.  195  ff.).
        <pb n="677" />
        .

12  000  Acres.  (1  Acre  =  ungefähr  40½  a.)
Dieses  Land  wird  in  Parzellen  von  300  bis
400  Acres  aufgeteilt  werden;  die  Parzellen  werden
an  geeignet  erscheinende  Leute  auf  99  Jahre  verpachtet.
  Die  Pächter  haben  sich  zu  verpflichten,
während  der  ersten  drei  Jahre  mindestens  7½  v.  H.
ihres  Areals  mit  Zuckerrohr  zu  bepflanzen;  späterhin
  mühssen  sie  stets  mindestens  15  v.  H.  unter
Zuckerrohrkultur  halten.

Die  Fabrik  muß  imstande  sein,  mindestens
10000  Tonnen  Zuckerrohr  im  Erntejahr  zu  verarbeiten.


(Nach  einem  Berichte  des  Handelssachverständigen
bei  dem  Kaiserl.  Konsulat  in  Johannesburg.)

Bergbau  und  Minerallenausbeute  in  Rlgerien.

Die  algerische  Bergwerkserzeugung  hat  in  den
letzten  Jahren  keine  Fortschritte  gemacht.  Insbesondere
  gilt  dies  von  dem  Jahre  1908.  Nach
dem  Exposé  des  Generalgouverneurs  für  1909
haben  sich  die  geförderten  Mengen  verringert,  die
zeitweise  eingestellten  Betriebe  vermehrt,  die  Zahl
der  überhaupt  Betriebsergebnisse,  insbesondere
einen  Reingewinn  liefernden  Minen,  ist  zurückgegangen
  und  damit  auch  der  Ertrag  aus  den
Bergwerksabgaben.

Es  wurden  im  Jahre  1908  (und  1907)  gewonnen
  (Menge  in  Tonnen):  Eisenerze  921  296
(951  520),  Zink=  und  Bleierze  90  496  (83  519),
Kupfererze  6115  (24  151),  Quecksilber  804
(18  200),  Antimon  189  (330)  und  Schwefel  0
(10).  Ferner  wurden  im  Jahre  1908  an  Petroleum
  121  020  1  gegen  135  500  1  im  Jahre
1907  gewonnen.

Nach  dem  Stand  in  den  ersten  3  bis  4  Monaten
  des  Jahres  1910  (und  1909)  gab  es  insgesamt
  94  (93)  Minenkonzessionen,  und  zwar  im
Departement  Oran  7  (7)  betriebene,  3  (3)  nichtbetriebene;
  Algier  6  (5)  betriebene,  17  (18)
nichtbetriebene  und  Constantine  37  (42)  betriebene,
  24  (18)  nichtbetriebene.

Von  den  konzessionierten  Bergwerken  hatten
im  Jahre  1908  (und  1907)  zu  verzeichnen  Betriebsergebnisse
  46  (54)  und  Betriebsüberschüsse
21  (25).

An  Minenabgaben  (festen  und  nach  Reingewinn
  bemessenen)  wurden  von  der  Kolonie  vereinnahmt
  1909:  187  155  Franken  für  die  1908
zutage  geförderten  Mineralien  und  1908:
286  213  Franken  für  die  1907  zutage  geförderten
Mineralien.

Der  Anteil  der  Minen  und  der  nur  für  Eisenerze
  in  Betracht  kommenden  Minieres  an  der
Mineralienausbeute  des  Jahres  1908  ist  aus
nachstehender  Aufstellung  ersichtlich:

636

 

Name  der  Mine  und  Menge  der  Wert  in
des  gewonnenen  9e  :  1000
Minerals  Mineralien  Franken
in  Tonnen
Departement  Oran.
Ain-Zeft  (Petroleum)  121  020  21.8
Maazis  (Zink  u.  Blei)h  1  167  57.8
Masser  (desgl.)  198  142

Fillaoucen  desgl.)  *-“'  77  9.4

Bab  M'Teurba  (Eisen)  35  327  450.4
Dar-Rih  (desgl.)  20  244  247,5
Camérata  (desgl.)  24  743  3844
Departement  Algier.
Djebel-Hadid  (Eisen)  2  483  29.3
Quarsenis  (Zink)  9713  44.3
Djahamama  (desgl.)  986  50,2
Tizi-N'Taga  (desgl.)  860  38,6
Guerrouma  (desgl.)  2363  224,5
Departement  Constantine.
Ain-Mokra  (Eisen)  2134  38,4
Bou-Hamra  (desgl.)  5  000  30.1
Marouania  (desgl.)  100  1.0

Timezrit  (desgl.)

.  31  800  298.3
Djebel-Quasta  Gint  und

Blei)  ..  8730  864,5
Mesloula  (desgi.).  5287  6920
Hammam  N  Bails  (desgl.  6  811  251,.4
M  Cid-Aicha  (desgl.)  1  100  115.5
Djebel-Soubella  (desgl.)  6  080  348,5
Dra-Sfa  (desgl.)  4295  410.7
Tiou-Knine  (desgl.)  1  234  101.7
Djebel-Anini  (desgl.).  2210  202.7
Ain-Roua  (desgl.)  2  983  282,.6
Kef-Semmah  (desgl.).  5240  470,5
Boukedema  (desgl.)  194  17.7
Djebel-Z'Dim  (desgl.)  410  1,2
ODjendeli  (desgl.)  849  50.9
Djebel-Gustar  (besar  2  435  243,8
Kherzet-Youssef  (besgl.):  1  142  134.1
Chellala  (desgl.)  2101  125,2
Ain  Arko  (desgl.)  ..  11870  721,1
Djebel-Felten  deogl.)  8  345  721.9
Sidi-Rouman  (desgl)  776  37.5
Dsebel-Guendou  (desgl.)  295  30.6
Fedj-M'Kamdne  (desgl.)  93  12,5
Ain-garora  (desgl.)  523  35,5
Diebel  Forer  (desgl.)  681  26.2
Merouana  (deogl)  1  176  99.0
Hadjar-Mckouch  (desgl.).  273  —
Cavallo  (Kupfer)  115  12.3
Tadergount  (desgl.)  165  13.2
Ain-Barbar  (desgl.)  5  835  356.9
Taghit  (Quecksilber)  804  16,9
Taya  (Antimon)  189  55,4

Von  den  aufgeführten  Minen  und  Minicres
entfielen  1908  (und  1907)  auf  das  Departement
Oran  7  (7)  und  2  (2),  Algier  5  (5)  und  8  (8)
sowie  Constantine  34  (42)  und  2  (3).

Es  förderten  im  gleichen  Zeitraum:  Eisenerze
  8  (7)  Minen  und  11  (13)  Minieres,  Zinkund
  Bleierze  32  (35)  Minen,  Kupfererze  3  (7)
Minen,  Antimon  1  (2)  Minen,  Quecksilber  1  (1)
Mine,  Schwefel  0  (1)  Mine  und  Petroleum  1  (1)
Mine.

Im  Jahre  1908  waren  sechs  neue  Kon-
        <pb n="678" />
        S

zessionen  erteilt  worden,"')  1909  wurde  nur  eine
Konzession  für  die  in  der  gemischten  Gemeinde
L'Oued  Marsa  (Dep.  Constantine)  belegene  Mine
„Beni  Séghoual“  zur  Ausbeutung  von  Zink,
Blei  und  ähnlichen  Mineralien  erteilt.  Im  Laufe
der  beiden  Jahre  wurde  den  Konzessionären  der
Minen  „L'Oued  Merdja“,  „L'Oued  El  Koöbir“
und  „Messelmoum“  das  Bergbaurecht  entzogen.
Bei  der  im  August  1909  stattgehabten  öffentlichen
  Versteigerung  fand  nur  die  Mine  „L'Oued
Merdja“  einen  Erwerber.

Was  die  Phosphatlager  betrifft,  so  beschäftigt
sich  das  Exposé  nur  mit  den  im  Departement
Constantine  belegenen.  Am  1.  Januar  1909
waren  dort  135  Erlaubnisscheine  in  Kraft;  im
Laufe  des  Jahres  find  59  neu  hinzugekommen
und  66  erneut  worden.  Mit  den  Schürfungsarbeiten
  in  den  im  vorjährigen  Berichte  genannten
Feldern  wurde  fortgefahren.  Besonders  günstig
sollen  die  Ergebnisse  in  dem  Djebel  Onk  ausgefallen
  sein.  .

In  den  Phosphatlagern  von  Tobessa,  Bordj
R'dir  und  Tocqueville  wurden  1908  im  ganzen
gewonnen  452  060  t  gegen  373  402  t  im  Vorjahre.


(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Algier.)

Kußenhandel  des  britischen  Schutzgebiels  Uganda
1908.

Die  Einfuhr  Ugandas  wies  im  Jahre  1908/09
einen  Wert  von  419  303  L  auf  gegen  371  567  L
im  Jahre  1907/08,  während  die  Ausfuhrwerte
sich  auf  257  028  (1907/08:  178  608)  L  stellten.

Die  hauptsächlichsten  Einfuhrartikel  zeigten
im  Jahre  1908/09  (1907/08)  folgende  Werte  in
1000  L.:  Reis  5,8  (5,0),  Mehl  6,3  (4,7),
Lebensmittel  europ.  Art  19,8  (16,5),  Zucker  5,3
(4,1),  Wein  und  Spirituosen  12,1  (8,3),  Bauholz
6,3  (4,6),  Elfenbein  43,8  (27,2),  Wellblech  8,1
(5,2),  Eisenwaren  13,8  (12,3),  Maschinen  21,2
(12,2),  Baffta  12,1  (9,5),  Americano  45,8  (31,6),
andere  Sorten  Tefxtilerzeugnisse  64,1  (149,  1),
Kleidungsstücke  7,6  (13,2),  Gold  und  Goldbarren
47,0  (56,5).

Die  wichtigsten  Ausfuhrartikel  bewerteten
sich  in  den  gleichen  Jahren,  wie  folgt  (Wert  in
1000  L):  Gheebutter  5,3  (7,6),  Lebensmittel
enrop.  Art  5,5  (0,6),  Baumwolle,  entkernt  30,0
(47,1),  desgl.,  nicht  entkernt  11,2  (4,4),  Häute
12,5  (10,7),  Elfenbein  70,8  (41,5),  Kautschuk
7,8  (14,6),  Ziegenfelle  21,4  (24,2),  Manufakturwaren
  aller  Art  8,2  (1,3),  Gold  und  Goldbarren
13,9  (0,2).

*)  Ugl.  den  vorjährigen  Bericht  in  Nr.  12  des
.-DO.  Rol.  Bl.“  1909,  S.  584  f.

637

 

*

An  der  Einfuhr  in  das  Schutzgebiet  waren
1908/09  (und  1907/08)  beteiligt:  Großbritannien
mit  183  231  (149  801),  die  britischen  Besitzungen
mit  76  607  (52  518),  Deutschland  mit  29  273
(38  081),  Belgien  mit  23  018  (15  044),  die
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  mit  39.226
(27  410)  und  Belzisch-Kongo  mit  46225
(65  676)  L.  Der  Rest  entsiel  auf  die  übrigen
Länder.  «

An  der  Ausfuhr  nahmen  teil  im  Jahre
1907/08  —  1908/09  ist  darüber  keine  Statistik
geführt  —:  Großbritannien  mit  48  728,  die
britischen  Kolonien  mit  119  226,  Deutschland
mit  733,  die  deutschen  Besitzungen  mit  2604,
Frankreich  mit  1838,  Agypten  mit  1550  und
Belgisch-Kongo  mit  3600  L.  Der  Rest  entfiel
auf  die  übrigen  Länder.

(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Vizekonsulats  in
Entebbe.)

Außenhandel  RKlgeriens  1909.

Nach  den  vorläufigen  Feststellungen  der  algerischen
  Zollbehörde  gestaltete  sich  der  Spezialaußenhandel
  Algeriens  im  Jahre  1909  im  Vergleich.
mit  dem  Vorjahre?)  wie  folgt:

 

Einfuhr  Ausfuhr
Warengruppe  1909  1908  1909  19008
·  «  Werte  in  1000  Franken
I.  Tiere  und
tierische  Stoffe  27161  30  895  84647  70  270
II.  Pflangenstoffe  82  650  74  876  212  258  195  055
III.  Mineralstofse  29  672  28  775  35  987  37773
IV.  Fabrikate  311  339  314  723  16  410  15207
Zusammen.  450  822  449  269  329  302  319  .205

Der  Gesamtwarenverkehr  hat  sich  demnach
auf  rund  780  Millionen  Franken  gegen  768  Millionen
  Franken  im  Jahre  1908  bewertet,  und  das
Berichtsjahr  1909  hat  mit  einem  fast  ausschließlich
auf  die  Ausfuhr  entfallenden  Mehr  von  rund
12  Millionen  Franken  abgeschlossen.

Die  Einfuhr  stand  deutlich  unter  den  Nachwirkungen
  der  ungünstigen  Wirtschaftslage,  wie  sie
die  schlechte  Cerealienernte  des  Jahres  1908  dem
Lande  gebracht  hatte  und  die  eine  Abnahme  der
Kaufkraft  herbeiführte,  deren  Wirkungen  während
des  größten  Teils  des  Jahres  1909  bemerkbar
waren.  Erst  an  seinem  Ende  erfuhr  sie  eine
Stärkung  infolge  einer  reichen  Getreideernte  und
hoher  Weinpreise.

In  den  Warengruppen  erreichte  die  Ausfuhr  der
wichtigsten  Artikel  im  Jahre  1909  (die  Zahlen
für  1908  sind  in  Klammern  beigefügt)  die  folgenden
  Wertsummen  in  1000  Franken:

*)  Die  Werte  für  1908  sind  berichtigt.
        <pb n="679" />
        W  638  20

Gruppe  I.  Rinder  3495  (7724),  Widder,
Schafe,  Hammel  30  831  (37  334),  Häute,  roh,
frisch  oder  getrocknet,  große  2569  (1660),  Häute
von  Hammeln  1472  (1047),  Häute  von  Ziegen
4308  (3208),  Rohe  Wolle  12  324  (7363),  Fische,
getrocknet,  gesalzen  und  geräuchert  2330  (3002).

Gruppe  II.  Weizen  29  978  (17  854),  Hafer
8222  (9953),  Gerste  13  870  (11  856),  Weizenmehl
  1393  (2221),  Bohnen  1003  (1123),  Erbsen
in  Schalen  1003  (144),  Kartoffeln  2449  (2000),
Mandarinen  1283  (1275),  Johannisbrot  1352
(830),  Tafeltrauben  2065  (2179),  Weintrester
und  Weinmost  1002  (567),  Tafel-Feigen  2122
(1854),  Tafel-Datteln  2228  (1988),  Tabak  in
Blättern  oder  Rippen  3531  (1663),  Zigaretten
3266  (3245),  Andere  Tabakfabrikate  (außer  Zigarren)
  1601  (1458),  Olivenöl  3096  (15  317),
Geranium  903  (1025),  Korkholz,  rohes  2137
(3275),  in  Platten  10  302  (12  090),  Holz  für
Kunsttischlerarbeiten  1534  (1056),  Pflanzenhaar
4551  (4443),  Halfa  5972  (6795),  Gerberrinde
1828  (1816),  Futter  1726  (1615),  Kleie  1810

 

(1554),  Mistelles  (Getränke)  2166  (3202),  Gewöhnliche
  Weine  in  Fässern  83  724  (69  094),
Spirituosen  aller  Art  2704  (2722).

Gruppe  III.  Phosphate  11  171  (12  246),
Eisenerze  9433  (9309),  Bleierze  2756  (3438),
Zinkerze  9827  (10  728).

Gruppe  IV.  Roher  Weinstein  1814  (1536),
Wäsche  und  Kleidungsstücke  1886  (630),  Bearbeitetes
  Korkholz  1205  (1115),  Postpakete  2117
(2133).

Der  Anteil  des  Auslands  an  dem  aldgerischen
Außenhandel  ging  im  Jahre  1909  dem  Werte
nach  um  9  436  000  Franken  gegen  das  Vorfahr
zurück,  wovon  auf  die  Einfuhr  4  364  000  Franken,
auf  die  Ausfuhr  5072  000  Franken  enutfielen.
Dagegen  trat  in  dem  Handel  mit  Frankreich  eine
Zunahme  von  21  086  000  Franken  ein.  Für
5  917  000  Franken  wurden  aus  dem  Mutterlande
Waren  mehr  bezogen  als  1908  und  für
15  169  000  Franken  mehr  dorthin  ausgeführt.

(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Algier.)

 

hoandels  der  BRegentschaft  Tunis  im  Jahre  1909.
Der  Außenhandel  der  Regentschaft  Tunis  im  Jahre  1909  (1908)  erreichte  einen  Wert  von

223612803  (217183147)  Franken.

Davon  entfielen  auf  die  Einfuhr  114446768  (123028  142)

Franken,  während  die  Ausfuhr  sich  auf  109  166035  (94155005)  Franken  belief.
Diese  Werte  (in  1000  Franken)  verteilten  sich  auf  die  einzelnen  Herkunfts=  und  Bestimmungsländer,

  wie  folgt:

 

Land  Einfuhr  Ausfuhr
1909  190  1909  1908

Frankreich  69  380,3  68  788,5  50  279,9  42  143,1
Algerien  9364,6  16  414,2  4  678,9  443,3
Großbritannien  9  369,8  9  963,8  16  769,8  10  383,5
Italien  5  417.7  6  269,4  18  743,8  19  283,6
Belgien.  2  238,0  4  252,1  6  142,9  5  175,3
Rußland  2  073,3  757,0  331,6  102,5
Deutschland  3  415,1  3  563,8  2  626,6  2  363,8
Tripolitanien  794.6  768.4  511,4  686,  8
Osterreich-Ungarn  1  222,1  1  672.1  1  185,2  506,6
Agyptn::  153,3  293,5  1  289,1  1  966,9
Vereinigte  Staaten  von  Amerika  2  350,  1  2  161,4  261,9  135,4
Türkei  1  242,0  1  025,2  63,3  40,  8
Schweiz  1  241,4  2.214,6  3,9  3,0
Portugal  43,8  36,3  684,0  387,2
Brasilien  967,2  876,5  1,1  2,1
Spanien  627,6  607,7  1188,4  955,9
Niederlande  153,3  401,1  2207,5  1  200,0
Malta  248,3  334,3  1  173,2  2  180,3
Schweden.  635,7  749.5  77,3  315,2
Rumänien  .....  1  392,1  532.3  78,7  6,5
Zusammen,  einschl.  des  Handels  mit

anderen  Ländern  114  446,7  123  028,1  109  166,0  94  155,0
        <pb n="680" />
        639  20

Der  Anteil  Frankreichs  am  Handel  Tunesiens  ist  demnach  erheblich  größer  als  derjenige

aller  übrigen  Länder  zusammen,  selbst  wenn  man  Algerien  den  letzteren  zuzählt.

Sein  Einfuhrhandel

  betrug  1909  60,  63  v.  H.  gegenüber  55,92  v.  H.  im  Jahre  1908.  Die  Beteiligung  Deutschlands
  am  Einfuhrhandel  war,  wie  aus  obigen  Ziffern  zu  ersehen,  nicht  ungünstig  und  machte  fast

3  v.  H.  aus.

Die  deutsche  Einfuhr  bestand  hauptsächlich  in  Maschinen  und  Maschinenteilen,  Metallarbeiten,

  künstlichen  Farben,  bearbeiteten  Häuten  und  Lederwaren,  baumwollenen  Geweben  sowie

Gold=  und  Silberarbeiten.

Auf  die  einzelnen  Warengruppen  verteilte  sich  der  Ein=  und  Ausfuhrhandel  Tunesiens

(Wert  in  1000  Franken)  in  folgender  Weise:
Warengruppen

Lebende  Tiere

Tierische  Erzeugnisse

Fische

Tierische  Erzeugnisse  für  Arzneien  und  Vorlünerie
Mehlhaltige  Nahrungsmittel

Früchte  und  Körner.

Kolonialwaren

Pflanzliche  Ole  und  Säfte.

Holl=Faserstoffe

  und  Kornfrüchte

Farb=  und  Gerbstoffe

Verschiedene  Erzeugnisse  und  Abfälle

Getränke

Marmor,  Steine,  Erden  und  mineralische  Brennstoffe
Metalle  à1’7Io-DD*D
Chemische  Erzeugnisse

Gegenstände  verschiedener  Zusammensetzung

Ton,  Glas  und  Kristallwaren.  ..
Garne  .  ....

Gewebe

Papierwaren

Häute  und  Felle.

Metallwaren

Vaffen,  Pulver  und  Munition

Möbel  und  Holzarbeiten

Korb=  und  Flechtwaren.

 

Einfuhr  Ausfuhr

1909  1908  1909  1908
2  116,1  2  852,1  3  357.,7  3  254,2
3  671,2  3  670,4.  5  071,0  2  531,4
549.2  535.4  4  207,  2  3  006,0
338,9  123,1  1  968,4  1  867.5
24  071,1  21  512,5  27  562,1  6  850,9
1  509,7  1  271,4  1  840,2  2  184,4
7  163,5  6  681,8  156,6  18,0
2  376,9  1  696,3  3  875,8  15  432.0
2  865,  2  3  439,9  1  477.0  1  381,4
157,2  212,1  4  849,1  4  167,4
164,2  209,9  1  382,2  1  498.6
890,5  948,1  355,9  377.6
2  043,2  2  029,8  1  460.1  1  483,9
6  855,1  7  930,1  30  901,5  31  817,5
5  410,9  6  418.0  14  495.0  9971,1
1  141,2  1  123,3  514,8  480.7
2  147,1  2  042,8  266,0  752.7
1  261,8  1  392,0  65,.7  81,6
1  483.,6  1  928,2  44,9  65,0
12  588,4  13  400.1  1  507,8  2  446,  2
1  403,  8  1  318,6  63,4  41,.1
2  102,3  2  393,8  31,0  19,0
16  837,.0  20  616,7  462.9  350,.3
1  039,6  562.2  0,4  4,9
717,1  895,0  228,8  211,3
379.  0  336,9  686,.7  496.7
123  028,1  109  166,0  94  155,0

Zusammen,  einschl.  der  nicht  aufgeführten  Waren  114  446.7
(Aus  dem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Tunis.)

 

Ananaskultur  auf  Dortorico.

Bald  nach  der  Besitznahme  Portoricos  durch
die  Vereinigten  Staaten  wurde  die  Kultur  von
Orangen  und  Ananas  dort  durch  amerikanische
Einwohner  begonnen.  Die  Ananaskultur  wurde
mit  großem  Eifer  unternommen,  da  sie  schnell
Erräge  abwirft;  die  Besitzer  der  Orangenplantagen
konnten  letztere  mit  den  Erträgen  der  Ananasanpflanzungen
  in  die  Höhe  bringen.  Orangen
und  Pompelmusen  geben  erst  im  fünften  Jahre
nach  der  Anpflanzung  einen  Ertrag,  während
Ananas  schon  10  bis  14  Monate  nach  der  An-Pflanzung
  geerntet  werden  können.

 

Die  einheimische  Ananas,  unter  dem  Namen
„Pan  de  Asuere“  bekannt,  ist  eine  sehr  wohlschmeckende
  Frucht,  aber  so  empfindlich,  daß  sie
die  Versendung  nicht  verträgt.  Deshalb  lenkten
die  Farmer  ihr  Augenmerk  auf  drei  Spielarten,
die  „Smooth  Ceyenne“,  die  „Cabezona“  und
die  „Red  Spanish“.  Erstere  vertrug  auch  den
Versand  nicht  und  ihre  Kultur  wurde  deshalb
aufgegeben,  die  Cabezona  wird  wenig  gezogen,
aber  die  Red  Spanish  wird  in  großem  Umfange
angebaut,  weil  sie  den  größten  Ertrag  bei  bestem
Geschmack,  widerstandsfähigster  Pflanze  und  den
Käufern  angenehmster  Fruchtgröße  ergibt.  Die
        <pb n="681" />
        W  640  2S

Cabezona  trägt  sehr  große  Früchte,  bis  zu  12  Pfund
schwer,  aber  die  Frucht  muß,  um  das  Zerstoßen
zu  vermeiden,  so  sorgfältig  behandelt  werden,
daß  die  Bewirtschaftung  der  Pflanzungen  dadurch
  verteuert  wird.  Immerhin  werfsen  die  vorhandenen
  Cabezonapflanzungen  hohe  Gewinne
ab;  eine  Frucht  dieser  Art  wird  in  den  Märkten

—  —
—  —
—  —  —

 

des  Nordens  mit  50  Cent  verkauft.  Käufer  für
so  teure  Früchte  find  aber  viel  seltener  als  solche
für  die  kleineren  von  Red  Spanish,  die  zu  10  Cents
käuflich  sind;  daher  wird  letzterer  Sorte  bei  der
Anpflanzung  auf  Portorico  der  Vorzug  gegeben.

(Nach  Weekly  Consular  and  Trade  Repons.)

 

 

 

Vermischtes.

Dr.  Th.  Toeche-Mittiers  goldenes  Doppeljublläum.

Der  Seniorchef  der  Königlichen  Hofbuchhandlung

  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn  in  Berlin,
Dr.  Theodor  Toeche-Mittler,  beging  am
Sonntag,  den  3.  ds.  Mts.,  die  50.  Wiederkehr
des  Jahrestages  seiner  Doktorpromotion.
Durch  den  Dekan  der  philosophischen  Fakultät  an
der  Berliner  Universität,  Geheimen  Regierungsrat
Professor  Dr.  Roethe,  der  in  Begleitung  der
Universitätsprofessoren  Geheimen  Regierungsrats
Dr.  v.  Schmoller,  Geheimen  Regierungsrats
Dr.  Penck,  Dr.  Tangl  und  Universitätsrichters
Geheimen  Regierungsrats  Dr.  Daude  erschien,
wurde  dem  Jubilar,  dem  Verfasser  eines  grundlegenden
  Werkes  über  den  Hohenstaufenkaiser
Heinrich  VI.,  vormittags  in  seinem  Berliner  Heim
die  Erneuerungsurkunde  des  Doktordiploms  überreicht.
  Im  Mittelpunkt  der  bei  der  Feier  gewechselten
  Reden  stand  die  Persönlichkeit  Leopold
v.  Rankes,  der  den  Jubilar  einst  als  seinen
letzten  Schüler  bezeichnet  hat.
An  Tage  nach  seiner  Doktorpromotion  war
Dr.  Th.  Toeche-Mittler  in  den  buchhändlerischen
Beruf  und  in  das  Geschäft  seines  Großvaters
eingetreten.  So  folgte  Montag,  den  4.  ds.  Mts.,
die  Feier  des  goldenen  Berufsjubiläums.
Sie  begann  am  Vormittag  in  den  festlich  geschmückten
  Betriebsräumen  mit  einer  stimmungsvollen
  Feier,  in  der  u.  a.  die  vom  Personal  gewidmete
  Bronzebüste  des  Begründers  der  Firma,
Ernst  Siegfried  Mittler,  sowie  die  Bronzebüste
des  Jubilars  selbst,  ein  Geschenk  des  Sohnes  und
Juniorchefs  Dr.  Konrad  Toeche-Mittler,  enthüllt
und  übergeben  wurden.  Der  Jubilar  erhöhte
aus  Anlaß  des  Jubiläums  das  Kapital  der  von
ihm  vor  25  Jahren  begründeten  Personalunterstützungskasse.


Von  nah  und  fern  trafen  im  Laufe  des
Tages  Glückwünsche  ein.  Zum  Teil  waren  sie
von  kunstvollen  Angebinden  begleitet,  zum  Teil
wurden  sie  persönlich  abgestattet.  Aus  der  langen
Reihe  der  Gratulanten  seien  genannt:  Reichsmarine-Koönigin-Luise-Stiftung,



 

amt,  Offiziere  des  Kriegsministeriums  und  des
Generalstabes,  der  durch  den  Oberquartiermeister
Oberst  Frhrn.  v.  Freytag-Loringhoven  und  die
Abteilungschefs  Oberst  Friederich  und  Major
v.  Borries  gratulieren  ließ,  General  der  Infanterie
  Dr.  v.  Verdy  du  Vernois,  General  der
Infanterie  v.  Blume,  Wirklicher  Geheimer  Rat
v.  Radowitz,  Wirklicher  Geheimer  Rat  Dr.  v.  Holleben,
Oberhofmeister  Frhr.  v.  Mirbach,  Geheimrat
Prof.  Dr.  Felix  Dahn,  Geheimrat  Prof.  Dr.  Schäfer,
Große  Landesloge  der
Freimaurer  von  Deutschland  u.  a.  m.  Ihnen
gesellten  sich  zahlreiche  Autoren  und  Berufskollegen
  hinzu.

Staatssekretär  Dr.  v.  Lindequist  sandte  am
5.  Juli  an  den  Doppeljubilar  nachstehende  Depesche:


„Bei  meiner  Rückkehr  von  einer  kurzen  Urlaubs-=reise
  erfahre  ich,  daß  Euer  Hochwohlgeboren  in  den
letzten  Tagen  die  Doppelfeier  Ihres  goldenen
Doktor=  und  Berufs-Jubiläums  begehen  durften.
Gedenkend  der  hohen  Verdienste,  die  Sie  sich,  an
der  Spitze  einer  altangesehenen  Firma,  bei  der  Schafiung
und  Ausgestaltung  unseres  amtlichen  Publikanonsorgans
  wie  auch  als  Verleger  zahlreicher  wertvoller
kolonialer  Schriften  um  die  koloniale  Sache
Deutschlands  erworben  haben,  spreche  ich  ZIhnen
nachträglich  meine  aufrichtigsten  Glückwünsche  zu  Ibrem
Ehrentage  aus.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts:
v.  Lindequist.“

Am  Abend  des  4.  Juli  versammelte  der
Jubilar  sein  gesamtes  Geschäftspersonal  zu  einem
Festessen  um  sich,  das  von  dem  vortrefflichen
Einvernehmen  zwischen  Chefs  und  Angestellten
Zeugnis  ablegte.  Se.  Majestät  der  Kaiser  und
König  hat  den  Jubilar  aus  Anlaß  seines  Jubiläums
durch  Verleihung  des  Kronenordeus  zweiter
Klasse  ausgezeichnet.
        <pb n="682" />
        641  2.

Deutscher  Kolonialhongreß  1910.

Die  VI.  Sektion  des  Deutschen  Kolonialkongresses
  (Obmann:  Regierungsrat  a.  D.  Profesor
  Dr.  Leidig,  Berlin  W15,  Pfalzburger
Straße  72a),  die  zum  Gegenstande  ihrer  Verhandlungen
  die  Auswanderung  nach  fremden
Ländern  sowie  die  Besiedelung  unserer  Deutschen
  Kolonien  hat,  hat  in  ihrer  letzten  Sitzung
das  vorläufige  Vortrags-Programm  festgestellt.
Danach  wird  Lic.  Dr.  Rohrbach  in  einem  einleitenden
  Vortrage  die  Frage  der  Besiedelung
in  unseren  deutschen  Kolonien  erörtern,  woran
sich  dann,  wie  erwartet  werden  darf,  eine  ausgiebige
  Diskussion  über  die  Streitfragen  der  Besiedelung
  in  den  einzelnen  deutschen  Kolonien
anschließen  wird.  Für  diese  Diskussion  haben
bereits  eine  Reihe  hervorragender  Kenner  der
einzelnen  Kolonien  ihre  Beteiligung  zugesagt.

Im  Anschluß  daran  wird  Frau  Stabsarzt
Kuhn,  Berlin,  auf  Grund  eigener  Erfahrung
über  „Die  Stellung  der  Frau  in  Deutsch-Südwestafrika“
  sprechen.  Die  Besprechung
dieses  wichtigen  Problems  wird  gewiß  die  Teilnahme
  weiter  Kreise  der  an  der  Entwicklung
unserer  Kolonien  interessierten  Frauen  erregen.
Zwei  wichtige  Einzelfragen  werden  dann  noch

 

 

zur  Erörterung  kommen.  Professor  Dr.  Plehn-Berlin
  hat  zugesagt,  einen  Vortrag  über  „Die
Akklimatisationsaussichten  der  Germanen
im  tropischen  Afrika“  zu  halten  und  Dr.  Hartmann-Berlin
  wird  über  „Die  Mischrassen  in
unseren  Kolonien,  besonders  in  Südwestafrika“
  sprechen.

Den  Auswanderungsfragen  sind  drei
Vorträge  gewidmet.  Redakteur  Flachsbarth=Charlottenburg
  spricht  über  „Die  Kolonisation
im  Staate  Sao  Paulo“.  Dr.  Julius  Wolf-Berlin
  berichtet  über  „Die  Auskunftserteilung
an  Auswanderungslustige  und  die  Entwicklung
  der  Zentralauskunftsstelle  für
Auswanderer“.  Und  endlich  wird  Pastor
Dedekind,  der  Leiter  der  evangelischen  Gesellschaft
  für  die  Protestanten  in  Amerika,  das  Thema
behandeln:  „Welche  Aussichten  hat  das  deutsche
Volkstum  in  Südamerika,  und  was  ist  zu
seiner  Erhaltung  und  Pflege  seitens  der  deutschen
Heimat  zu  tun?“

Die  Erörterung  der  mit  der  Auswanderung
zusammenhängenden  Fragen  ist  diesmal  etwas
beschränkt  worden,  weil  die  Sektion  den  Problemen
  der  Auswanderung  auf  dem  letzten  Kolonialkongreß
  einen  weiten  Raum  zugewiesen  hatte.

Verkehrs-Nachrichten.

Der  Norddeutsche  Lloyd  wird  —  zunächst  versuchsweise  —  bei  jeder  zweiten  Reise  der

ostasiatischen  Reichspostdampferlinie,  und  zwar  ausgehend  von  Reise  459  ab  und  heimkehrend  von
Reise  460  ab,  Tsingtau  unter  Auslassung  von  Nagasaki  anlaufen  lassen.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Juli  1910.

 

Nach

 

Ausschisfungehafen.
Dauer
der  Uberfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

1.  Deutsch=  RNeugninea,
Kaiser-Wilhelmsland
und  Bismarck:Archipel.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Einschiffungshafen
  am:
1
Neapel  15“0.  29.  Juli
(deutsche  Schiffe)  12*.  Aug.
Brindisi  24.  Juli
(engl.  Schiffe)
it

Für  Briefe  und

Friedrich-Wilhelmshafen
  39,  43  u.  39  Tage
Nabaul  41,  46  und

41  Tage

(Friedrich  Milhelmshafen

  45  Tage
Nabaul  42  Tage

 

13“5.  22.  27.  Juli
10“°.  Aug.  10  30

zostkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong

von  Bp.  18  Berlin—Alerandrowo  7  3  am  18.7.1  und  15.  8.  und  von  Berlin  E2  (ab
Schles.  Bhf.  7.  52)  am  19.7.  und  16.  8.  (Ausgenommen  sind  Vriefe  und  Postkarten

nach  Berlinhafen.)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  den  vorbe  zeichneten  Nachversanden
auch  mit  den  übrigen  Beförderungegelegenheiten  über  Sibirien  —  Schanghai  geleitet.
        <pb n="683" />
        W  642  2e.

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

 

 

 

 

Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
2,  deutsch-Ostafriha.  Neapel  18.  Juli  1.  Aug.  Mombasa  O  16-—18  Tage.  30.  Juli  1030
a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),,eutsche  Schiffe)
Muansa  (mit  Usumbura)  *4  6  Z
und  Schirit  Marseille  10.  Aug.  Mombasa  O  17  Tage  8.  Aug.  1030
;  b  Leiter-  .  .  .  .
hksozksksssnszs  VIII-Flä-  Brindisi  31.  Juli  Mombasa  O  17  Tage  1298.  Juli  100
bahn  und  von  der  Endstationengl.  Schifse)
S  if  sti  ?.8  5  —  ¾
zu  Sches  nach  den  Bestim  WMarseille  .  .  .  ..  Mombasa  O  17  Tage  J  .  .  .  .  .  10
8.  Juli  1.  Aug.  Tanga  17,  19,  17  Tage.  30.  Juli  1000
b)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,  Neapel  18.  Ju  g  g  19,  9  PU  —
Bruschg.  list  Poro  woe,  (deutsche  Schiffe)
"  mbara.  Mombo,  Moschi,  *  3  —  5
Mubohen  Pangam  und  Wil-  Marseille  10.  Aug.  Tanga  20  Tage  8.  Aug.  1045
helmetal)  Marseilllel  ..  Tanga  20  Tage  10
.  Neapel  18.  Juli  1.  Aug.  Daressalam  18  21  Tage16.  30.  Juli  1000
B——]iellssnn
Bagamoso,  Bis  ,  ..  .  .  «  -
Jrikmcy  Kilimatinde,  Kllossa,  Marseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  4
Kilwa.  Kondoa  Jrangi,  Lindi,  (von  Zanzibar  unmittelbar
Mahenge,  Milindani.  Mo-  Weiterbeförderung  nach
horro,  Morogoro,  Mpadua,  Daressalam  durch  Gouverne-Nnaig
  Neu  d#oangenburg,  mentsdampfer  in  6  Stund.)
crengere.  Sadani,  S  songea,  .  ».  .  ,.
Tsvomq  Tichom  Udjcgjy  Brindisi  31.  Juli  Zanzibar  19  Tage  29.  Juli  103
Wiedhafen  (engl.  Schiffe)  kurs)  Taresfalam  wr
mu  nächster  Gelegenhe
3.  Deutsch-Südwestafrika.  ,  ·
a)  nach  Swakopmund  sowie  Hamburg  27.  Juli  Swakopmund  26  Tage.  Juli  5.30
saahenris,  Täub,  Bruckwater,  Antwerpen  1.  Aug.  Swakopmund  21  Tage30.  Juli  1045
nas,  Grootfontein.  Groß-  (deutsche  Schiffe)
Barmen,  Groß  Witvley.  Gu=  Southampton  2.  Aug.  Swakopmund  20  Tage  1.  Aug.  11.23
chab,  Haris,  Hoachauas.  Hohe-veutsche  Schiffe)
warte,  Jakalswater,  Johann-  s  »·»·  —  90  Aiali
Albrechtahoͤhe,  Kaltfeld.  Ka-  Southampton  16.  23.  Juli  Swakopmund  20-24  Tg.15.  22.  Juli  5.  Ang.
ribib.  Khan,  Kub,  Kubas,  6.  Aug.  11.238
Naugchas  Ohirnbasn  ba-  Hamburg  18.  Juli  Swakopmund  25  Tage  Juli  6.19
t  he,  —  ,  .  –  .  r
Otennbate  Omgrurn  G-  #Southampton,  30.  Juli  Swakopmund  unbestimmt29.  Juli  11.23
W  Hamburg  2.  jedes  Monats  Swakopmund  unbestimmt  2.  jedes  Monats  6.19
zua  –v-e?B:¾ZdJ  16.  23.  Jul  b  19—21  Ig.15.  22  A
Tsumeb,  akos,  Waldau,  S  m  3.  23.  Juli  nderi  —  ç  5.  22.  Juli  5.  Aug.
ss-  ban  Southampton  16  5  -  Luderitzbucht  g.1  Ti  .  Aug
indhu  5  .  9  .  II-Hamburg
  27.  Juli  Lüderitzbucht  27  Tage.  Juli  5.30
d)  nach  Lüderiobucht  sowie  Antwerpen  1.  Aug.  Lüderitzbucht  22  Tage1.  Juli  1045
nach  Anaboag  deriehn  (deutsche  Schiffe);
ethanien,  Brackwasser,  Gi—  S  I  —-bmä
  GotchM  banan  Zau-  Sonthampton  2.  Aug.  Lüderitzbucht  21  Tage  1.  Aug.  11.23
tein  (Ste.  dl.  §.  Kect-  S  -
Isothlcfglsgolopl  dKuisleigkuWiafth  '  8.  jedes  M  «  )"'  36  18.  j  Mts.  6.19
wonns  e,  —  Hamburg  18.  jedes  Monats  Küderitzbucht  36  Tage  jed.  Mts.  6.
wiit  Secheeim,  Ukamas  und  Hamburg  2.  jedes  Monats  Lüderitzbbucht  33  Tage  2.  jed.  Mts.  6.19
Southampton"  30.  Juli  Lüderitzbucht  unbestimmt  8.  29.  Juli  11.23

 

 

 

——

 

4.

Kiantschou.

 

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
l

 

Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

17.

15
22

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Brtefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapierc.  Darenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerslags,  Sonnabends,  ab  Berlin  72322  u.  Dienstags  7.5#

jeden  Sonntag

31.  Juli

uJuli  5.  Aug.
.Juli  6.  Aug.

 

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
15.  29.  Juli

13.  27.  Juni  102
jeden  Freitag  10.2
15.  29.  Juli  10

14.
20.

Juli  4.  Aug.  8.35
Juli  3.  Aug.  100.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Vostkarten  nach  Klautschon  auch  mit  den  unter  b
Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  Vork  befördert.

aufgefuhrten  Beförderungögelegenhetten,
        <pb n="684" />
        Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

 

 

 

 

Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am-  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
O  Hamburg  10.  jedes  Monats  Viktoria  19  Tage
ö.  Kamerun.  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage  .
.  *„  9.  jed.  Mts.  9.1
a)  nach  Akonolinga,  Bamenda,  Plantation  21  Tage  25.  ied.  Mt—
Banjo,  Zicunl  Bipindihof.  Longji  21  Tage  25,  jed.  Mts.  6.19
Souaderl,  pnampast  hue,  Hamburg  25.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage
Dume,  Ebolowa,  Edea,  Ja-  Duala  28—30  TLage
bass.  Zaund,  Sobann  Al.)  Boulogne  11,  jedes  Monats  VBiktoria  18  Tage
tal,  Lolodorf,  Lomie,  Longji,  fur  Mer  Duala  19  Tage
Marienberg,  Mundeck,  Nyan--Deutsche  Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
4  iisibinge,  Plantation,  Plantation  20  Tage
Longji  20  Tage
##Liverpool  28.  Juli  Viktoria  26  Tage  105
Duala  29  Tage  26.  Juli  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
»  vondortwriterüdcrskang
d)uachRtodechy.  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Liverpool  28.  Juli  Nio  del  Rey  25  Tage.  Juli  1012
e)  nach  dem  Tschadsee-Gebiet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kusseri)  von  dort  weiter  über
Lokodja—Dola-Antwerpen
  30.  Juli  20.  Aug.  Matadi  20—21  Tage  29.  Juli  19.  Aug.  1.0
'  von  da  weit  t  der  Cisen-  .-d)
  nach  Molundu  La  RNochelle  2.  23.  Aug.  bahn  bior-  Vcopolddillie  Lenr  31.  Juli  21.  Aug.  8.35
(belgische  Schiffe)  dann  mit  Flußdampfern  auf
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dem  nse  Slauga  und  23.  jed.  Mts.  10#5
Brindisi  240.  Juli  Jap  49  Tage  220.  Juli  1010
(engl.  Schiffe)  Z
6.  den  Narolinen,  Palan=  La,  90  Tage
Inseln,  Mariauen  aus-  Neapel  15½0.  29“.  Juli  39  46  13*0.  27*.  Juli
schlietzlich  GSnam.“"“.)  ddeutsche  Schiffe)  12*0.  Aug.  angaur  Zage  10*0.  Aug.  10

")  Sendungen  nach#uàamwer-6)

  nur  für  Sendungen  nach  Jap.

den  über  San  Francisco
gelcitet.

 

Saigan  47  Tage

 

Ponape  54  Tage

Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai  —Hongkong
von  Bp.  18  Berlin  —  lerandrowo  73  am  18./7.,  1./8.  u.  15.,8.  und  von  Berlin  (/2
(ab  Schles.  Abf.  7.52)  am  19./7.,  2./8.  u.  16..8.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden
  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.
  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit

 

7.  Karsthal=  Inseln.

a)  nach  Jalutt

b)  nach  Nauru

l
Neapel
(deutsche  Schiffe)

Taranto
(engl.  Schiffe)

Neapel
(dentsche  Schiffe

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Taranto  I
(engl.  Schiffe)

 

29“.  Juli
14.  Aug.
20.  Juli
21.  Juli  7.  Aug.

17.  31.  Juli

*  Für  Briefe  und  Postkarten

Jaluit  60  Tage
Jaluit  57  Tage

Adelaide  27—30  Tage,
dann  weiter  mit  der  Eisenbahn
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacifie  Phosphate
  Company  oder  mit
Dampfer  „Germania“  der
Jaluitlinte  nach  Nauru

 

Ü  27*.  Juli  12.  Aug.  10  30

15.  18.  22.  20.  Juli
5.  Aug.  1030

 

(lauch  nach  Nauru)  Nachversand  über  Sibirien  —
Schanghai—Hongkong  von  Bp.  Berlin—Alerandrowo  7.  am  1.,8.  und  von  Berlin  C2
(ab  Schles.  Abhf.  7.52)  am  2./8.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch
Drucksachen.  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  dem  unter
bezeichneten  Nachversand  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten
—Schanghai  geleitet.

Anmerkung
über  Sibirien
        <pb n="685" />
        W  644  2e0

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus

Nach  vom  Ein-  .  Dauer  Verlin  spätestens
schiffungvhafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
g.  samoa.  Oucenstown  1  17.  Juli  14.  Aug.Apia  31  Tage  15.  Juli  12.  Aug.  11.23

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch

über  Sydney.

Nachversand  1.0

 

9.  Togo.

Hamburg  25.  jedes  Monats
Hamburg  10.  jedes  Monats
Voulogne  s.  M]  11.  jedes  Monats

(deutsche  Schiffe)

Marseille  12.  jedes  Monats

 

 

 

Bordeaux  #  25.  jedes  Monats
Liverpool  jeden  Mittwoch
#Hamburg  30.  jedes  Monats
Rotterdam  5.  Aug.

(deutsche  Schiffe)

Hamburg  16.  jedes  Monats
Rotterdam  22.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)

Lome  22  Tage
Lome  17  Tage
Lome  16  Tage

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Laudverbindung

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

Lome  34  Tage
Lome  29  Tage
Lome  30—39  Tage

Lome  24—33  Tage

 

 

25.  jed.  Mts.  6.19
9.  jed.  Mt  3.  9.1

10.  jed.  Mts.  1.0
10.  jed.  Mts.  1030
23.  jed.  Mts.  101#5

Montag  1012

29.  jed.  Mts.  6.19
4.  Aug.  9

16.  jed.  Mts.  6.19
21.  jed.  Mts.  9  25

Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

Von  undnngs“  4  Die  Posti  ist  fänig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Verlin  am
beutsch-Reuguinea  Neapel  15“.  17.  297.  Juli  Neapel.  14.  287.  Juli  117.  Aug.
–  -  .»
Neapel.  1  52  30*.  Julis  5*  Aug.  Yrindie  *“#5  21.  Nn  4  ua.
Deutsch-Ostafrinaa  Grindisi  .  .  .  17.  Juli  14.  Au  *  ··«..'«  «
sch-Ostaf  Senn  16.  jed.  Mts.  Poerbcaa,  Üb.  Vancouv.  2.  23.  Aug.
—  22  :  yhmouth,  ·
Southampton  14.  guli  4.25  .  Aug.  Fiautschon  Southampton,  über  San  neien  ade
beutsch-Südwestafrika  Seuthampton.  17.  31.  Juli  7.  Ang.  Le  Havre  aer  (5—6  mal  monatlich),
Lamburg  1“.  147.  10“.jed.  Mts.  Queenstown
—  —  —  —  -  Sibir.  Eisen-  in  der  Negel  Montag,  Mitt-»
  bahn  woch,  Freitag,  Sonnta
Southampton  30“.  jed.  Mts.  ——  u-  —/  t  g  ntag
Kamenn  Hamburg  15.  jed.  Mts.  Plymouth  .  üb.  Vancouv.  unbestimmt
viverpool  .  15.  Juli  12.  Aug.  Oucenstown
—  .  —  Samoa  oder  Havre  über  San  Francisco
den  Karolinen,  A  od.  Plymouth  (unbestimmt)
Marianen,  Neapel  .  .  .  17.  29“.  Juli  —  —  —  ———  —
palau-Inseln  Hamburg  15*.  jedes  Monats
—  —  —  —  —  ——  —  Togo  .  .  Southampton  30“.  jedes  Monats
Marshall:Inseln  .  .  .  Neapel.  .  .  ..  4.  Sept.  Liverpool  jeden  Montag

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="686" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

 

G  645  25

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
r

Postdampfe  von  nach  bis  12.  Juli  1910.
„Dolph  Woermann“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  8.  Juli  ab  Delagoa  Bay.
„Aexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  5.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  11.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Arnold  Amsinck“  Mossamedes  Hamburg  am  10.  Juli  ab  Swakopmund.
„RZuard  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  10.  Juli  Dover  passiert.
„Eeonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  11.  Juli  ab  Boulogne.
„Erna  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  5.  Juli  ab  Swakopmund.
„Krieda  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  12.  Juli  in  Kapstadt.

d  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  7.  Juli  in  Mombassa.
dans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  20.  Juni  in  Victoria.
„Lemiette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  10.  Juli  in  Monrovia.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  13.  Juni  in  Lagos.
Jeannette  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  7.  Juni  in  Hamburg.
„urt  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  14.  Juli  ab  Hamburg.
„Lli  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  29.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  12.  Juli  ab  Bissao.

„ucie  Woermann“.  Duala-  Hamburg  am  10.  Juli  ab  Victoria.
„Nartha  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  8.  Juli  in  Dakar.

„Nax  Broc“  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  6.  Juli  in  Accra.

„K#ul  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  9.  Juli  Ouessant  passiert.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  1.  Juli  ab  Las  Palmas.
Andromeda“  Duala  Hamburg  am  12.  Juli  in  Hamburg.
„Dwade“.  Rotterdam  Kotonou  am  26.  Juni  in  Lome.
„Erika"  Hamburg  Kotonou  am  4.  Juli  in  Lome.
„Neichstag“  Hamburg  Assinie  am  15.  Juni  in  Monrovia.

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

„Edea".  Hamburg  Mossamedes  am  10.  Juli  in  Antwerpen.
Kamerun“  Kamerun  Hamburg  am  7.  Juli  ab  Madeira.
„Lome  Kotonou  Hamburg  am  29.  Juni  in  Hamburg.
Otavi!“  Swakopmund  New  Vork  am  28.  Juni  ab  Monrovia.
„#henania“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  11.  Juli  ab  Swakopmund.
„Savoia“  Kotonou  Hamburg  am  22.  Juni  in  Hamburg.
-Swakopmund“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Juli  ab  Lome.

„Togo“  Lüderizzbucht  Hamburg  am  6.  Juli  ab  Las  Palmas.
-Vindhut“  Durban  Hamburg  am  8.  Juli  ab  Teneriffe.
„Kauplia“  Swakopmund  Hamburg  am  11.  Juli  Alissingen  passiert.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Inswald,  Delagoa  Bay  Hamburg  am  22.  Juni  ab  Daressalam.
„  Eun.  Accra  Hamburg  am  10.  Juli  ab  Sierra  Leone.
Gundrun-“  -·..  Hamburg  Swakopmund  am  9.  Juli  in  Lüderitzbucht.
H##eer  Hamburg  Accra  am  12.  Juli  ab  Hamburg.
JImmooee  .  Hamburg  Accra  am  7.  Juli  ab  Grand  Bassam.
dugbert“.  Mossamedes  Hamburg  am  3.  Juli  ab  Lagos.
Ingo“  „,  Lagos  Hamburg  am  9.  Juli  in  Sierra  Leone.
Ingraban  Hamburg  Calabar  am  2.  Juli  ab  Lagos.
Hrurrried,  Lüderitzbucht  Hamburg  am  26.  Juni  in  Hamburg.
Jrugard  Hamburg  Lüderitzbucht  am  2.  Juli  ab  Rotterdam.
Valbur  Calabar  Hamburg  am  7.  Juli  ab  Monrovia.
„Louise“  Hamburg  Swakopmund  am  4.  Juli  ab  Las  Palmas.
        <pb n="687" />
        646  .

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B..,  Berlin  W.6.
Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-  Adresse  :  Heydtkontor-12.

  Juli  1910.

 

 

)
Grün-  1

vor- 



 

 

 

 

 

I
dungs-  Kapital  selie  letzte  ½%  l  Nachfrage  Angebot
.«:.  .—-’-.thjahr
  4  jahr  dende  dende  5%  ½%
1906  1  850  000  .  1.  10.  —  6  Afrikanische  Kompagnie  A.-S.  122  1227
1906  2  000  000  1.  1.  4  —  .  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  102  106
1905)  1000  000  1.  4.  15  17½  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.  .

3  T  ,  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.“G.  ..  195  205
1905  1200  000  1.  4  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  I  —  60
1902  1  400  000  1.  1.  0  —  Centralafrikanische  Seengesellschaft  .  i  85  93
18900  1  500  000  1.  1.  50  64  China-Export-,  Import-  u.  Bank-  Compagnie  300  —
18911  2  600  000  1.  10.  1  9  10  Chocolna  Plantagen-Gesellschaft.  134  135
1908  2  125  000  1.  2.  —  55  Colmanskop  Diamond  Mines,  Limited.  ·  I  -tt)41·«t).)
1905«i  220  000  1.  1.)  3  —  Debundscha-Pflanzung  .  .  .  109
1885  8  000  O000  1.  1,  5  —  Denutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  11½  147
1886  I  114  000  1.  1.)  0  —  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  (1#.%  30
1886  468  000  1.  1.  0  —  do.  do.  Vorz.-Aktien  —  »so
1896I2250000  ;I1.1.-i7  —  IDeutsch  Westafrikanische  Handelsgesellschaft  —  95
1900  206  80.  1.  1.  7  —  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  75  80
1878.  2750  000  I1.  1.  24  —  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Geseischaft

3  6  "  der  Südsee-Inseln  .  .  388  Z  390
1907  2500  000  1.  1.1  0  —  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  82  „  T
1885  2  000  000  „1.  4.  1  20  25  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwest-  Afrita  1410  14330
1902  1,  000  000  1.  1.  v  .  —  Dieutsche  Samoa-Gesellschaft  ..  i  51  5
1908  4500  000  1.  1.  0  —  Deutsche  Südseephosphat  Alt.-  Ges.  196  198
1902  1  000  000  1.  5.  #  8  Deutsche  Togogesellschaft  )  5  —
1899  4  000  000  1.  1.  0  —  Gesellschaft  Nordwestkamerun  Lit.  A..  %  30  4.
1899  St.  30  000  1.  1.  0  —  do.  do.  Lit.  B.  4  22  425
1898)  1,000  000  1.  1.  0  —  Gesellschaft  Südkamernn  140  142
1903  T  1  022  100  (1,  11.  0  —  Gibeon  Schürf=  u.  Handelsgesellschaft  m.  b.  v.  75  80
1887  1  200  OC00  1.  1.  13  —  Jaluit=  Gesellschaft.  geteilte  Aktien  319  321

r  St.  2  400  7  1300  Genußscheine  J.  A  3150  I  3200
1906,  30000  000  „1.  1.  4  4  Kamernegauschnk  Venußshein  ..  P6P65  100
1895  10  000  O000  1.  1.  0  —  Kaoko  Land-  und  Minen-Ges.  Anteile  .-  60  65
1903  900  000  1.  1.|  0  —  Kantschuk-Pflanzung  „Mcanja“  A.-G.  80  835
1908  1250  0O000  1.  1  0  —  Kironda  Goldminen  Gesellschaft  m.  b.  H.  118  —
1899  2:  000  0O000  1.  1  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  95  100
1886,  4  021  000  1.  4  918  Neu  Guinea  Compagnie  Stamm-Anteile  113  117

13479  000  5¾„  I  VorzugsAntetle.k«-IZZ1155
1906l1200000-·1.1.I70  —  Ostafnka  Kompagnie  .  .  107  110
1900  20  000  000/1.  4.  1  9  11  Otavi-  Minen=  und  Eisenbahngesellschaft  142  143

St.  200  000  r  1.  4.  1  .7  4  X  6  Otavi--Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  104  166
1902  l  L  375  000  1.  1.  lhk.  520  tDPacifie  Phosphate  Co.  I  L  6½  *.  66
1897  29000000  1.  10.  6  I  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  I  —  98
1895  1  500  000  1.  1.  0  „O0  Rheinische  Handei-Plantagengesellschaft.  Z  10  50
1908  900  000  1.  1.  0  0  Safata-  Samoa-Gesellschaft  I  65  70

l
1905I20000001sli4I——camoaFlautjchukCompngme.  .l62  65
1899  51  000  0O00O00  1.  1.  1?)7v  —  Schantung  Eisenbahn  Gesellschaft  a.  G.  *ê  137  138

St.  54000  i  do.  Genußscheine  167/.7  170
1897  500  000  1.  1.  0  —  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  .  10  150
1895  1  L  500  000  1.  7.  0  I  —  South  Affican  Territories.  Limited  11/3  119
1898  150  000  1.  1.  —  South  Enast  Africa,  Lmited.  .  1()()·«116
1892  L  2  000  000  1.  1.  1  5  —  South  West  Africa  Co.,  Limited  35  35  6
1893  869  100  1.  4,  0  —  AUlsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile#  10  50
18931  1142  200  1.  40  —  do.  Vorzugs-Anteile  85  90
1897  2100  000  1.  1.  9  —  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi  99  18.
1897  200  000  1.  1.  0  0  Westafr.  Pflanz.  Ges.  Victoria,  Stamm-Aktien  55  65
157  2800  000  1.l.  S  —  do.  Vorzugs--Altien]  130  15
1895  1  500  000  1.  1.  ·0  I  —  Westdeutsche  Handels-  u.  Plantagengesellschaft  —  60

I
l

Zu  r  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

—  —

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S

Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SWés,  Kochstr.  6—71.
        <pb n="688" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

 

21.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  August  1910.  Uummer  15.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Bethefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
vierteljabrlich  erscheinenden:  „NMitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  heraungegeben  von  Dr.  Preiherrn  v.  Danckelman.
Der  vierteljahrliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die  Buchhandlungen
  4  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Veriagsbuchhandlunge  a)  +&amp;amp;  5,—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schungebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  .X¼  6.—  für  die  Länder  des  Weltvostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W####,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Ausstellung  von  Auslandspässen
durch  das  Reichs-Kolonialamt.  Vom  30.  Juni  1910  S.  647.  —  Verordnung  des  Neichskanzlers,  betr.  Abänderung
der  Vorschriften  vom  31.  Mai  1901,  betr.  den  Urlaub,  die  Stellvertretung,  die  Tagegelder,  Fuhr=  und  Umzugskosten
der  Landesbeamten  in  den  Schutzgebieten  mit  Ausnahme  von  Kiautschon.  Vom  11.  Juli  1910  S.  619.  —  Bekanntmachung
  des  (Jouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Bestellungen  des  Medizinalreferenten  in  Duala.  Vom  5.  Februar  1910
6410.  —  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Einrichtung  des  Berggrundbuchs.  Vom
30.  Mai  1910  S.  650.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  das  Verbot  der  Einfuhr
von  Vieh  zur  Abwehr  der  Surra.  Vom  3.  Juni  1910  S.  600.  —  Personalien  S.  651.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  653.  —  Entdeckung  einer  großen  Höhle  in
den  Matumbi-Bergen  S.  654.  —  Nachweisung  der  Vrutto-Einnahmen  bei  den  Rüstenzollstellen  von  Deutsch-O  stafrika
im  Monat  Mai  1910  S.  657.

Deutsch=  Südwestafrika:  Am  Naukluft-Gebirge  S.  657.

Ramerun:  Ulbersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1900  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  662.

Samoa:  Ulbersicht  über  den  Außenhandel  des  Schutngebiets  Samoa  im  Kalenderjahr  1909  S.  664.  —  Schiffsverkehr
  im  Hafen  von  Apia  während  des  Kalenderjahres  1909  S.  666.

Deutsch-Neuguinea:  Nachweisung  der  bei  den  gollstellen  des  alten  Schutgebiets  Deutsch-Neuguinea  im  2.

7„§

und  3.  Vierteljahr  1909  fällig  gewordenen  gollbeträge  S.  667.  —  Nachweisung  der  bei  den  gollstellen  des  Bezirksamts
Jaluit  im  Jahre  1008  und  im  1.  bis  3.  Vierteljahr  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  667.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Lindi-Kilindi-Gesellschaft  S.  668.  —  Westafrikanische  Pflanzungs-(öesellschaft
  „Bibundi“  S.  609.  —  Deutsch=  O  stafrikanische  Bank  S.  670.  »

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Stand  der  Baumwollsaaten  in  Agypten  im  Juni  1910
671.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Juni  1910  S.  671.  —  Kakaoausfuhr  der  Dominikanischen  Republik  im
Avril  1910  S.  671.  —  Britisch=  O  stafrika  S.  671.  —  Kapkolonie  S.  671.  —  Transvaal  S.  672.  —  Sud-Nigeria
S  72.  —  Nord-Nigeria  S.  672.  —  Natal  S.  673.

Vermischtes:  Der  Rampf  um  den  Transvaalverkehr  S.  673.  —  Münzwesen  in  Italienisch-Somaliland  S.  673.
—  Verkehrs-Nachrichten  S.  673.  —  Schifisbewegungen  S.  677.  —  Rurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  678.

Anzeigen:  Offentliche  Ausschreibung  S.  17.

WW..N  Amtlicher  Teil  EEEEBROAGEO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Bekanntmachung  des  Beichskanzlers,  betr.  die  Ausstellung  von  Kuslandspässen
durch  das  Reichs-Kolonialamt.
Vom  30.  Juni  1910.

Auf  Grund  des  §  6  Abs.  2  des  Gesetzes  über  das  Paßwesen  vom  12.  Oktober  1867
(Bundes-Gesetzbl.  S.  33)  hat  der  Bundesrat  in  seiner  Sitzung  vom  18.  April  d.  JIs.  beschlossen:

·  Dem  Reichs-Kolonialamte  wird  die  Befugnis  beigelegt,  an  Beamte  und  Militärpersonen
im  Dienste  der  Reichs-Kolonialverwaltung  sowie  deren  Ehefrauen  und  minderjährige  Kinder  für
Reisen,  die  eines  der  afrikanischen  oder  Südsee-Schutzgebiete  zum  Ziele  haben,  nach  dem  anschließenden
Formular  Auslandspässe  mit  Angabe  des  Reiseziels  zu  erteilen.
Berlin,  den  30.  Juni  1910.
Der  Reichskanzler.

von  Bethmann  Hollweg.
        <pb n="689" />
        G  648  20

Heutsches  Reich

Pass-  Veraeichnis

 

 

W2.
ersucht  hiermit  sämtliche  Zivil-  und  Militärbehörden,  Vorzeiger  dieses
frei  und  ungehindert  reisen,  ih  auch  nötigenfalls  Schutz  und  Beistand

angedeihen  zu  lassen.

Berlin,  den

Reichs-Kolonialamt.
(I.  S.)

Reise-PaB

gültig  auf

Bemerkung.  Die  Beifügung  einer  Personalbeschreibung  bleibt  dem  Reichs-Kolonialamt  überlassen.
        <pb n="690" />
        W  649  20

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Rbänderung  der  Vorschriften  vom  31.  Mai  1901,
betr.  den  Urlaub,  die  Stellvertretung,  die  Tagegelder,  Kuhr-  und  Umzugskosten  der
Landesbeamten  in  den  Schutzgebieten  mit  Kusnahme  von  Rüautschou.

Vom  11.  Juli  1910.

Auf  Grund  des  §  4  des  Kolonialbeamtengesetzes  vom  8.  Juni  1910  (Reichs-Gesetzbl.  S.  881)
wird  in  Abänderung  der  Vorschriften  vom  31.  Mai  1901,  betreffend  den  Urlaub,  die  Stellvertretung,
die  Tagegelder,  Fuhr=  und  Umzugskosten  der  Landesbeamten  in  den  Schutzgebieten  mit  Ausnahme
von  Kiautschou,  verordnet,  wie  folgt:

Artikel  1.

In  Absatz  1  des  §  4  wird  das  Wort  „Gouverneur“  durch  folgende  Worte  ersetzt:  „der  im
Artikel  3  ausgeführten  Gouverneure“;  ferner  erhält  der  Absatz  1  folgenden  Zusatz:  „Sofern  jedoch
eine  Verlängerung  des  Urlaubes  aus  anderen  als  gesundheitlichen  oder  dienstlichen  Gründen  stattfindet,
  bestimmt  die  oberste  Reichsbehörde,  inwieweit  für  die  vier  Monate  übersteigende  Urlaubszeit
Gebührnisse  zu  zahlen  sind."“
Artikel  2.
§  5  Absatz  1  erhält  folgenden  Zusatz:  „.und  von  der  Behörde,  die  ihre  Annahme  verfügt
hat,  ihre  weitere  Verwendung  im  Kolonialdienst  beschlossen  wird“.  Die  Absätze  2  und  3  des  §  5
werden  durch  folgende  Vorschrift  ersetzt:  „Im  übrigen  finden  auf  die  nicht  etatsmäßigen  Beamten
die  für  die  Urlaubsbewilligung  an  etatsmäßige  Beamte  geltenden  Grundsätze  mit  der  Maßgabe  Anwendung,
  daß  ihnen  ein  Anspruch  auf  Urlaub  nicht  zusteht  und  an  die  Stelle  des  pensionsberechtigenden
  Gehaltes  und  Wohnungsgeldzuschusses  das  pensionsfähige  Gehalt  nebst  Wohnungsgeldzuschuß
  tritt."“
Artikel  3.
Die  Vorschriften  der  §§  10  und  11  finden  nach  dem  1.  April  1910  nur  noch  auf  die  vor
dem  Beginn  des  Etatsjahres  1910  in  dieser  Stellung  befindlich  gewesenen  Gouverneure  von  Deutsch-Ostafrika
  und  Deutsch-Südwestafrika  Anwendung,  im  übrigen  werden  sie  aufgehoben.

Hohenfinow,  den  11.  Juli  1910.
Der  Reichskanzler.
v.  Bethmann  Hollweg.

 

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Ramerun,  betr.  Bestellungen  des
Medizinalreferenten  in  Duala.

Vom  5.  Februar  1910.

Der  Medizinalreferent  in  Duala  ist  ermächtigt  worden,

1.  Leistungen  und  Lieferungen  für  das  Gouvernement  zur  allgemeinen  oder  zur  engeren
Bewerbung  auszuschreiben;

2.  unter  Ausschluß  jeder  Ausschreibung  bei  den  unter  A.  III.  1  bis  4  der  „Allgemeinen
Bestimmungen  betr.  die  Vergebung  von  Leistungen  und  Lieferungen  im  Bereiche  der
Kolonialverwaltung",  gültig  vom  1.  April  1907  (Deutsches  Kol.  Bl.  Nr.  10  vom
15.  Mai  1907)  gegebenen  Voraussetzungen  Waren  direkt  bei  Firmen  in  Deutschland
anzukaufen.

Ziffer  3  des  Abschnitts  „Zur  Beachtung“  der  „Vorschriften  der  Kolonialverwaltung  über
Lieferung,  Verpackung  und  Versendung  von  amtlich  bestellten  Bedarfsgegenständen  für  die  deutschen
Schutzgebiete  in  Afrika  und  der  Südsee“  (Kol.  Bl.  Nr.  15  vom  1.  August  1907)  finden  somit  auf
die  Ausschreibungen  und  Bestellungen  des  Medizinalreferenten  keine  Anwendung.

Buea,  den  5.  Februar  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.
        <pb n="691" />
        W  650  2e.

Verfügung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Sinrichtung  des
Berggrundbuchs.
Vom  30.  Mai  1910.

Auf  Grund  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  30.  November  1902  (Kol.  Bl.  S.  568)
zur  Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken  in  den  deutschen
Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902  (Reichs-Gesetzbl.  S.  283)  in  Verbindung  mit  der  Verfügung
des  Auswärtigen  Amtes,  Kolonial-Abteilung,  vom  3.  Dezember  1905  zur  Ausführung  der  Kaiserlichen
  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom  8.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  7271,
vom  3.  Dezember  1905  (Kol.  Bl.  S.  732)  wird  hiermit  folgendes  bestimmt:

§  1.  Das  Berggrundbuch  ist  bei  den  Bezirksgerichten  für  den  Umfang  der  Gerichtsbezirke
einzurichten.

§  2.  Die  Einrichtung  des  Berggrundbuchs  hat  in  sinngemäßer  Anwendung  der  Vorschriften
in  der  eingangs  bezeichneten  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  30.  November  1902  über  die  Einrichtung
  des  Grundbuchs  mit  folgenden  Maßgaben  zu  erfolgen:

1.  In  dem  Formular,  Anlage  II  zu  §  3,  wird  das  Wort  Grundbuch  durch  das  Wort
„Berggrundbuch"“  und  das  Wort  „Grundstücks“  durch  das  Wort  „Bergwerks“  ersetzt.

2.  Der  Titel  enthält  in  der  ersten  Hauptspalte  eine  Beschreibung  des  Bergwerks,  welche
den  wesentlichen  Juhalt  der  das  Bergwerkseigentum  begründenden  Urkunde  (§  48  der  Kaiserlichen
Bergverordnung  vom  8.  August  1905)  wiedergibt.

3.  Ist  das  Bergwerkseigentum  durch  Konsolidation,  Teilung  von  Bergbaufeldern  oder
Austausch  von  Feldesteilen  erworben,  so  enthält  der  Titel  in  der  ersten  Hauptspalte  den  wesemllichen
Inhalt  der  das  Bergwerkseigentum  an  jedem  Bergbaufeld  begründenden  Urkunde  und  des  von  der
Bergbehörde  bestätigten  (§  50  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  August  1905)  Konsolidations-,
Teilungs=  oder  Austauschakts.

§  3.  Die  in  den  Artikeln  23  bis  25  des  Preußischen  Ausführungsgesetzes  zur  Grundbuchordnung
  vom  26.  September  1899  bezeichneten  Obliegenheiten  des  Oberbergamts  sind  von  der
Bergbehörde  des  Schutzgebiets  wahrzunehmen.

§  4.  Diese  Verfügung  tritt  sofort  in  Kraft.

Windhuk,  den  30.  Mai  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  das  Verbot  der
Einfuhr  von  Vieh  zur  Kbwehr  der  Surra.
Vom  3.  Juni  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  sowie  des
§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen
und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas
und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  S.  509),  wird  hiermit  für  den  Bereich  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets
  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  Einfuhr  von  Kamelen,  Pferden,  Maultieren,  Eseln,  Rindvieh,  Ziegen,  Schafen
und  Hunden  aus  Indien,  Mauritius,  Angola  und  Nord-Rhodesien  ist  verboten.

§  2.  Wer  diesem  Verbote  zuwiderhandelt,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  10  000  .J  oder
Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  allein  oder  in  Verbindung  miteinander  bestraft.
Das  dem  Verbote  zuwider  eingeführte  Vieh  unterliegt  der  Einziehung.

§  3.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Juli  dieses  Jahres  in  Kraft.
Windhuk,  den  3.  Juni  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.
        <pb n="692" />
        6

 

—  —  Personalien.

1  20

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Beamten  des  Reichs-Kolonialamts  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  fremden

Ordensauszeichnungen  zu  erteilen,  und  zwar:

des  Kommandeurkreuzes  des  japanischen  Ordens  des  heiligen  Schatzes:
dem  vortragenden  Rat,  Geheimen  Regierungsrat  Dr.  Heinke;

des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Herzoglich  Braunschweigischen  Ordens
Heinrichs  des  Löwen:

dem  derzeitig  dem  Gouvernement  Deutsch-Ostafrika  als  bantechnischer  Beirat  überwiesenen  Baninspektor

  Brandes.

Raiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

A.  K.  O.  vom  4.  Juli  1910.
Seyfried,  Hauptmann  in  der  Schutztruppe,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  bewilligt.

Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  4.  Juli  1910.

Hoelscher,  Hauptmann  und  Kompagniechef  im  Magdeburgischen  Pionier-Bataillon  Nr.  4,  scheidet  am
8.  Juli  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  9.  Juli  1910  in  der  Schutztruppe  angestellt.



Zugleich  wird  derselbe  zur  Dienstleistung  beim  Gouvernement  kommandiert.

A.  K.  O.  vom  9.  Juli  1910.

Oinsch,  Hauptmann  beim  Stabe  des  Trierschen  Feldartillerie-Regiments  Nr.  44,  scheidet  am  24.  Juli
aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  25.  Juli  1910  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  7.  Juli  1910.

Krzywicki,  Intendanturdiätar  in  der  Schutztruppe,  wird  mit  einem  Rangdienstalter  vom  4.  Juli  1910
und  mit  Wirkung  vom  1.  Juli  1910  ab  zum  Intendantursekretär  ernannt.

 

 

Deutsch-Ostafrika.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  Am  25.  April:  Regierungsrat  Gunzert,
Tierarzt  Dr.  Sommerfeld,  Bootsmann  Schaa;
am  15.  Mai:  Regierungsbaumeister  König,  Rechnungsrat
  Brandenburg,  Techniker  Lergemüller,
  Bureauassistent  2.  Klasse  Dietz;  am
26.  Mai:  Zollassistent  Unger,  Maschinist  Buß,
Maschinenassistent  Heinß;  am  27.  Mai:  Labora- 



toriumsgehilfe  Pauly;  am  30.  Mai:  Sekretär
Paulssen.
Vom  Heimaturlaub  sind  im  Schutzgebiete

wieder  eingetroffen:  Am  7.  April:  Kassenvorstand
Dahlgrün;  am  13.  April:  Katasterzeichner
Ruprecht;  am  15.  April:  Kapitän  Stichler,
Lehrer  Krumm,  Förster  Jahn,  Kanzleigehilfe
Knaupe;  am  22.  April:  Lehrer  Lorenz;  am
3.  Mai:  Kanzleigehilfe  Wagner;  am  6.  Mai:
Botaniker  Dr.  Braun;  am  7.  Mai:  Vorstand  des

 

Hauptmagazins  Cohrs,  kommiss.  Sekretär  Bopp,
Polizeiwachtmeister  Voigtländer,  Tischler  Brühl;
am  19.  Mai:  die  kommiss.  Sekretäre  Moyer,
Neugebauer  und  Verch.

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  Am
20.  Juni:  Sekretär  Fritz,  Steuermann  Haasenritter,
  kommiss.  Bureauassistent  2.  Klasse  Kuhne,
die  Kanzleigehilfen  Graßböck  und  Heinemann,
Wegebauaufseher  Kotter.

 

Neu  eingetroffen  sind:  Am  7.  April:  Regierungsassessor
  Kaempfe,  Bergassessor  Zingel;
am  13.  April:  Katasterzeichner  Bernoth;  am
15.  April:  die  kommiss.  Sekretäre  Mostertz,
Grosche,  Metzler  und  Pfennig,  Zollsekretär
Vierkorn,  Techniker  Schlosser;  am  7.  Mai:
Chemiker  Dr.  Schultze;  am  29.  Mai:  Landmesser
Schnecko.
        <pb n="693" />
        G  652  20

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das

Schutzgebiet  haben  angetreten:

von  Neapel  aus:  am  20.  Juni:  Sanitätsunteroffizier
  Schöpe;  am  11.  Juli:  die  Stabsärzte
Dr.  Leupolt  und  Dr.  Kudicke;

von  Hamburg  aus:  am  25.  Juni:  Sanitätssergeant
Lappe.

Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:

in  Neapel:  am  16.  Juni:  Unterzahlmeister  Voigt;
am  13.  Juli:  Oberarzt  Taute,  Unterzahlmeister
Grunow,  VBizefeldwebel  Ungefroren  und
Sanitätsfeldwebel  Steinberg;

in  Triest:  am  28.  Juni:  Feldwebel  Hoenicke.

Der  Kaiserliche  Gouverneur  von  Deutsch-Ostafrika
  hat  dem  Apotheker  Carl  F.  Hatzig,
zur  Zeit  Homburg  v.  d.  H.,  die  Erlaubnis  zur
Errichtung  und  zum  Betriebe  einer  Apotheke
in  Tabora  erteilt.

Ramerun.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
von  Hamburg  aus  angetreten:  am  9.  Juli:  Leut—
nant  Weyse;  am  10.  Juli:  die  Vizefeldwebel
Schultz  und  Exner,  Sergeant  Vogler,  die
Sanitätssergeanten  Bauer  und  Stehr,  Unteroffizier
  Spintig.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Hamburg  eingetroffen:
  am  1.  Juli:  die  Feldwebel  Bäse  und
Dambacher,  Sergeant  Jütersonke;  am  15.  Juli:
Vizefeldwebel  Becker.

Togo.

Im  Schutzgebiet  Togo  sind  am  27.  Mai  neu
eingetroffen:  Leutnant  Stockhausen,  Stationsassistent
  Schulze,  Vermessungstechniker  Fiedler;
wieder  eingetroffen:  Landrentmeister  Gärtner.

 

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Vermessungstechniker  Burbulla,  die
Bautechniker  Leschin,  Schallöhr,  Munier  und

 

Sander,  die  Stationsassistenten  Hoffbauer,
Sonntag,  Schulz  und  Kallweit,  Zollamtsassistent
  2.  Klasse  Rebstein,  Bureauassistent  2.  Klasse
Monts,  Arbeiterkommissar  Mohr,  Wegebauer
Schmetzpfenning.

Die  Wiederausreise  nach  dem  Schutzgebiet  Togo
haben  angetreten:  Gerichtsassessor  Dr.  phil.  et  jur.

Asmis,  Stationsassistent  Groß,  Bautechniker
Wunderlich,  Zollamtsassistent  2.  Klasse  Lang.

 

Die  Ausreise  nach  Togo  hat  Stationsassistent
Prösch  am  10.  Juli  angetreten.

Deutsch-Südbwestafrika.

Am  10.  Juli  ist  nach  einer  telegraphischen
Meldung  der  Polizeisergeant  Ernst  Müller  aus
Suhl  verstorben.  Die  Todesursache  war  dem
Kaiserlichen  Gouvernement  bei  Absendung  des
Telegramms  noch  nicht  bekannt.

Auf  Heimaturlaub  sind  am  24.  Juni  abgereist:
Bezirksamtsassessor  Kastl,  Hauptmann  und  Inspektionsoffizier
  bei  der  Landespolizei  Hildebrandt,
  Bureauvorsteher  Rechnungsrat  Lauterbach,
  kommiss.  Gouvernementssekretär  Tschöppe,
Bureauassistent  1.  Klasse  Pätzold,  Techniker  van
Bärle,  Bureaugehilfe  Teschmer,  Lokomotiv-=führer
  Kloke,  Polizeisergeant  Vierkant.

Die  Heimreise  nach  Deutschland  haben  am
23.  Juni  angetreten:  die  Polizeiwachtmeister
Kittelmann  und  Schneider  und  Polizeisergeant
Arnold.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:
von  Hamburg  aus:  am  6.  Juli:  Leutnant  Schütze,
die  Sergeanten  Miebach,  Pape,  Löwe  und
Mücke;  am  27.  Juli:  Unterzahlmeister  Falco;

von  Antwerpen  aus:  am  11.  Juli:  Hauptmann
Hoelscher.
        <pb n="694" />
        G  6

3  20

 

 

 

 

 

 

 

Tlichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Die  Sentralbahn.“)

Der  Fortschritt  der  Arbeiten  an  der
zentralbahn  vom  Januar  bis  Ende  April
stellt  sich,  wie  folgt:

Die  Vorarbeiten  sind  im  Felde  bis  Tabora
fertig;  an  der  Ausarbeitung  der  Pläne  wird  noch
gearbeitet.  Die  Abgrenzung  des  Bahngeländes
  ist  bis  Kilossa  endgültig  und  bis
Kilometer  271  provisorisch  vorgenommen.

Die  Erdarbeiten  sind  bis  Kilometer  239,0
fertiggestellt,  bis  Kilometer  332  +  400  zum  Teil
beendet,  zum  Teil  in  Angriff  genommen.  Die
großen  Einschnittarbeiten  zwischen  Kilometer  279
bis  281  machen  wegen  Leute=  und  Dynamitmangels
  geringe  Fortschritte,  so  daß  bereits  mit
einer  Umfahrung  im  Kandefluß  gerechnet  wird.

Wegeübergänge  wurden  bei  Kilometer  66
sowie  zwischen  Kilometer  231  und  262  angelegt;
die  letzteren  wurden  für  den  Viehtrieb  mit  Planken
eingefaßt.

Die  Brücken  und  Durchlässe  sind  im  wesentlichen
  bis  Kilometer  210  fertig  und  bis  Kilometer
  235  +  500  größtenteils  in  Arbeit  genommen.
  Infolge  der  starken  Regenfälle  wurden
an  den  Brücken  und  Durchlässen  im  Mukondokwa-Tale
  weitere  Befestigungen  notwendig.  Das  durch
Hochwasser  im  Januar  zum  Einsturz  gebrachte
Widerlager  der  10  m-Brücke  bei  Kilometer
90  —  260  ist  neu  aufgebaut  und  die  eingerichtete
Umfahrung  wieder  ausgeschaltet  worden.

Die  Vorstreckarbeiten  haben  im  Jannar
fast  vollständig  geruht,  ebenso  auch  die  Schotterarbeiten.
  Die  Gleisspitze  hat  am  2.  Mai  die
Station  Kikombo  (Kilometer  232,2)  erreicht.
Auf  den  Strecken  Kilometer  80  bis  167  +  100,
175  +  500  bis  180  und  202  +  500  bis  205
ist  die  Beschotterung  jetzt  beendet  bzw.  die  Nachschotterung
  aufgenommen.  Das  Material  entstammt
  den  Depots  bei  Kilometer  101  und  110
sowie  den  Steinbrüchen  bei  Kilometer  123
und  159.  Der  bei  Kilometer  123  aufgestellte
Doppelsteinbrecher  leistete  bisher  anstatt  120  chm
rund  95  chm  täglich.  Seit  21.  Februar  verkehren
  täglich  drei  Schotterzüuge.  Am  2.  Mai

 

 

*)  Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  8,  S.  316f.

 

wurde  der  Steinbrecher  bei  Msagali  (Kilometer
  182)  in  Betrieb  genommen.  Das  Material
ist  harter  Granit.  In  Muinisagara,  Kidete
und  bei  Kilometer  143  befinden  sich  größere
Lager  von  Schwellen;  außerdem  wird  ein  Oberbaudepot
  in  Msagali  angelegt.

Die  Fernsprechleitung  ist  bis  Kilometer  205,
die  Fernschreibleitung  bis  Kilometer  208
hergestellt.

Die  Arbeiten  an  den  Stationsanlagen  in
Muinisagara,  Kidete  und  Gulwe  sind  noch
nicht  beendet.

Der  23  m  tiefe  Brunnen  in  Gulwe  liefert
sehr  kalkhaltiges  Wasser,  das  zum  Kesselspeisen

ungeeignet  und  außerdem  noch  salzhaltig  ist.  Der

Brunnen  in  Kikombo  ist  erfolglos  bis  auf  26  m
abgeteuft;  es  ist  beabsichtigt,  mit  Diamantbohrer
tiefer  zu  bohren.  Das  Wasser  für  den  Baubetrieb
soll  einstweilen  dem  Wagogobrunnen  bei  Kilometer
  233  entnommen  werden;  zu  diesem  Zwecke
wird  dorthin  ein  Gleis  gelegt.  In  Humwa  bei
Kilometer  245,2  ist  bis  jetzt  ebenfalls  ohne
Erfolg  gebohrt  worden.  In  Dodoma  haben
fünf  Bohrungen  zwischen  Kilometer  262  und  264
gezeigt,  daß  genügend  Wasser  für  eine  große
Station  vorhanden  ist.  Die  Bohrung  bei  Kilometer
  261,5  links  ist  trotz  29  m  Tiefe  bisher
ergebnislos  verlaufen.  Bei  Singe  (Kilometer  275)
ist  noch  etwas  Wasser  in  den  Wagogobrunnen;
von  da  ab  aber  bis  Kilometer  309  ist  an  der
Trasse  kein  Tagwasser  mehr  vorhanden.  Die
Baufirma  beabsichtigt,  in  den  Kandefluß,  der
von  Kilometer  278  bis  283  neben  der  Trasse
läuft,  kleine  Sperren  einzubauen,  um  während
der  Regenzeit  Wasser  aufzufangen.  Das  bei
Kilometer  311  +—  500  eingebaute  Stauwehr  ist
vom  Hochwasser  Ende  April  weggeschwemmt  worden.

Im  Monat  Januar  besonders  herrschte  überall
großer  Arbeitermangel,  da  die  Eingeborenen
durch  das  Bestellen  ihrer  Felder  in  Anspruch  genommen
  waren.  Im  April  stieg  die  Arbeiterzahl
durch  Zuzug  aus  Tabora.  Die  Wagogo  beteiligten
  sich  reger  am  Bahnbau,  doch  halten  sie
es  nicht  lange  bei  der  Arbeit  aus.

Der  Gesundheitszustand  war  bei  den
Europäern  und  Eingeborenen  im  allgemeinen
normal.  Im  Januar  ist  ein  Aufsichtsbeamter
gestorben.  Es  kamen  einige  Schwarzwasserfälle
        <pb n="695" />
        G  654  28

vor,  unter  Schwarzen  sogar  einige  vereinzelte
Pockenfälle.  Die  Baufirma  ist  bestrebt,  jeden
neu  hinzutretenden  Arbeiter  zu  impfen.  Der
früher  in  Kilossa  stationierte  Bahnarzt  ist  seit
Ende  Februar  in  Dodoma,  die  beiden  anderen
Arzte  sitzen  in  Morogoro  und  Kidete.  Das
Lazarett  der  Vorstreckkolonne  wurde  von  Gulwe
nach  Msagali  (Kilometer  182,7)  verlegt  und  in
Humwa  ein  neues  Schwarzenlazarett  gebaut.
In  jedem  Arbeiterlager  wurden  für  Darmkranke
besondere  Aborte  angelegt.

Die  gleich  mit  Beginn  des  Jannar  sehr  heftig
einsetzende  Regenperiode  hat  sich  in  den  ersten
Monaten  mit  Unterbrechungen  auf  die  ganze
Neubaustrecke  ausgedehnt,  während  im  April  nur
streckenweis  größere  Regenmengen  niedergingen,
die  zum  Teil  an  den  Erdarbeiten  großen  Schaden
anrichteten  und  das  eine  Widerlager  der  Mukondok-Brücke
  bei  Kilometer  90  +  260  zum
Einsturz  brachten.  In  Kinsagai  herrschte  infolgedessen
  große  Moskitoplage.

Der  provisorische  Betrieb  wurde  ziemlich
regelmäßig  eingehalten.  Außer  den  nötigen
Schotterzügen  verkehrten  je  ein  Personen-,  Wasserund
  Vorstreckzug,  letzterer  zum  Teil  nur  jeden
zweiten  Tag.

Der  Automobilbetrieb  ist  nach  verschiedenen
Wiedereinrichtungsversuchen  Mitte  April  völlig
aufgegeben  worden.

In  den  Berichtsmonaten  sind  verschiedene
Unfälle  vorgekommen,  die  einen  bedeutenden
Materialschaden  jedoch  nicht  verursachten.  Leider
sind  bei  der  —  wahrscheinlich  wegen  Dammsenkung
  infolge  starken  Regens  am  18.  Januar
erfolgten  —  Entgleisung  eines  gemischten  Zuges
bei  Kondoa  ein  Europäer  sowie  ein  Negerweib
erheblich  verletzt,  am  8.  April  bei  der  —  aus
bisher  unaufsgeklärter  Ursache  erfolgten  —  Entgleisung
  eines  Oberbauleerzuges  bei  Weiche  Kilometer
  83  ein  Lokomotivführer  und  ein  farbiger
Heizer  getötet  worden.

Auf  der  am  1.  Februar  von  der  Ostafrikanischen
  Eisenbahngesellschaft  übernommenen  Teilstrecke
  Morogoro  —Kilossa  fand  in  der  Nacht
vom  18.  zum  19.  April  infolge  wolkenbruchartigen
Regens  und  Austretens  des  Morogoro-Baches
ein  Dammbruch  bei  Kilometer  209,090  statt  und
am  28.  April  eine  Leerzugentgleisung  infolge
schlechter  Gleisanlage  und  Versagens  der  Kuppelung,
ohne  jedoch  erheblichen  Schaden  anzurichten.

Am  28.  Februar  wurde  die  Bauabteilung  I
in  Morogoro  aufgelöst.  Die  Rückstände  werden
von  Daressalam  aus  erledigt.

 

Entdechung  einer  großen  Höhle  in  den
Motumbi-Bergen.“)

Einem  Schreiben  des  Missionars  Ambros
Mayer  von  der  katholischen  Mission  Nambiligja
in  den  Matumbi-Bergen  (Bezirk  Kilwa)  an  den
Geheimen  Bergrat  Bornhardt  entnehmen  wir
folgende  interessante  Mitteilungen:

„Im  August  1909  entdeckte  Polizeiwachtmeister
Weckauf  von  der  Bezirksnebenstelle  Kibata  im
Berge  Nangoma,  eine  Stunde  südwestlich  von
Nandembo,  eine  riesige  Höhle,  welche  bisher  allen
das  Land  bereisenden  Weißen,  auch  der  Schutztruppe
  während  des  Aufstandes  1905/06,  unbekannt
  geblieben  war.  In  der  Höhle  konnten
sich  Tausende  von  Aufständischen  mit  Weibern,
Kindern  und  genügenden  Vorräten  sicher  verstecken,
ohne  von  den  rechts  und  links  vorüberziehenden
Truppen  aufgestöbert  zu  werden.  Während  des
Marsches  vom  Mbingarücken  nach  Nandembo  war
Weckauf  rechts  vom  Wege  ein  Hügel  aufgefallen,
der  im  Gegensatz  zu  den  mit  Busch  bestandenen
oder  gänzlich  abrasierten  anderen  Kuppen  und
Hängen  eine  hervorragende  Bewaldung  zeigte.
Um  das  Holz  auf  seine  Verwendbarkeit  als  Bauholz
  zu  untersuchen,  bestieg  Weckauf  den  Abfall
des  Hügels,  unbekümmert  um  die  Bemühungen
der  Eingeborenen,  die  ihn  von  weiterem  Vordringen
  abzuhalten  suchten,  aber  auch  ohne
Ahnung  von  dem  Grunde,  weshalb  er  von  seinem
Vorhaben  abstehen  sollte,  bis  er  bei  Tiefersteigen
in  einen  dichtbewaldeten  und  üppig  bestandenen
Kessel  vor  der  Mündung  einer  gewaltigen  Höhle
stand.  Durch  herbeigerufene  Askari  ließ  Weckauf,
um  etwaiges  Raubzeug  aufzuscheuchen,  vorerst
eine  Salve  in  die  Höhle  feuern,  und  drang  dann
bis  zum  Ausgang  vor.

Ende  Februar  konnte  ich  Weckauf  zu  einer
wiederholten  Besichtigung  und  Untersuchung  begleiten.
  Je  mehr  man  sich  dem  Oöhlenberg
Nangoma  nähert,  desto  mehr  tritt  der  unberührte
Hochwald,  eigentlich  nur  eine  Parzelle,  hervor.
Die  Eingeborenen  haben  diese  offenbar  nur  deshalb
  geschont,  um  den  Zugang  zur  Höhle  zu  verdecken;
  tatsächlich  dürfte  die  Höhle  nicht  einmal
allen  Matumbi-Leuten  bekannt  gewesen  sein;
wenigstens  wurde  sie  vor  allen  Europäern  streng
geheim  gehalten  aus  leicht  erklärlichem  Interesse,
wie  auch  die  Auffindung  und  Zugänglichmachung
der  Höhle  für  die  Matumbi  mehr  bedeutet  als
eine  empfindliche  Niederlage,  insofern  als  dadurch
ein  sicheres  Versteck  brachgelegt  ist.

 

*)  Es  handelt  sich  um  eine  Schlauchhöhle  im
Kalkgebirge  mit  Einsturgtrichter  am  oberen  Ende,  die
durch  Wasserwirkung  entstanden  ist.  In  welche  Zeit
ihre  Entstehung  zu  verlegen  ist,  dafür  fehlt  es  an  allen
Anhaltspunkten.
        <pb n="696" />
        G  655  20

Kaum  tritt  man  in  die  Urwaldparzelle  ein,
so  neigt  sich  der  Pfad  plötzlich  und  steil  in  die
Tiefe,  in  eine  Art  Kessel  oder  richtiger  „Trichter“;
zuerst  sieht  man  nur  üppigen  wirren  Busch,  aus
dem  Baumriesen  von  etwa  30  m  Höhe  kerzengerade
  emporragen.  Kommt  man  bis  etwa  zur
Hälfte  dieses  Bergtrichters  hinab,  so  starrt  einem
von  Süden  her,  aus  dem  Grün  und  der  Wildnis
auftauchend,  eine  senkrechte  Felswand  entgegen,
deren  Anblick  um  so  mächtiger  wirkt,  als  über
ihr  der  Trichter  sich  in  steilem  Aufstieg  mit  denselben
  Baumriesen  fortsetzt.  Gegen  die  Sohle
hin  öffnet  diese  senkrechte,  halbrunde  Felswand
plötzlich  einen  Schlund  von  gigantischer  Größe,
in  einer  Weite  von  43  m,  in  einer  Höhe  von
21  m,  wie  wir  nachher  durch  Messung  feststellten.
Die  Schwelle  dieses  Schlundes  und  auch  die  erste
Hälfte  der  „Vorhalle“  ist  nicht  eine  Gerade,
sondern  gegen  die  Mitte  hin  durch  das  Wasser
ausgebuchtet,  während  die  Seitenwände  dieses
Schlundes  von  an=  und  eingeschwemmten  Erdmassen
  und  Steintrümmern  verschüttet  sind,  so
daß  der  Schlund  ehemals  weit  größere  Dimensionen
gehabt  haben  dürfte.  Daß  die  Grundschwelle
ehedem  viel  breiter  als  heute  nach  mächtigen
Verschüttungen  gewesen  sein  muß,  beweist  die
Innenweite  der  „Vorhalle“",  welche  65  m  beträgt,
sowie  eine  kleine,  fast  völlig  durch  Steintrümmer
und  Erden  verschüttete  Lichtöffnung  in  der  linken
Ausbuchtung  vom  Eingang  ans,  woselbst  man
auch  auf  eine  Art  Brunnen  mit  trinkbarem  Wasser
von  ziemlicher  Tiefe  stößt.

Sobald  man  unter  diesem  monumentalen
Portale  steht,  ist  man  unwillkürlich  überwältigt
von  dem  ersten  Eindruck,  der  übrigens  die  gewaltigen
  Dimensionen  noch  gar  nicht  zum  Bewußtsein
  kommen  läßt,  dagegen  bedeutend  verstärkt
  wird  durch  die  eigenartige  hellgrüne  Dämmer--beleuchtung,
  hervorgerufen  durch  das  einfallende
Tageslicht  und  die  zarte  Algenvegetation,  welche
das  ganze  Gestein  überdeckt.

Die  „Vorhalle“  ist  nach  ihrem  Gewölbe  einem
ungeheuren  Backofen  zu  vergleichen,  dessen  Vorderwand
  fehlt,  dessen  Gewölbe  nach  rückwärts  —
von  der  Mündung  aus  gesehen  —  in  dunkle
Tiefen,  in  einen  gewaltigen  Schlauch,  die  Fortsetzung
  der  Höhle,  deren  Mittelstück,  verläuft.
Die  Höhle  insgesamt,  wie  sich  besonders  in  ihrer
„Vorhalle“  und  in  ihrem  Ausgange  nach  Südosten
  gut  beobachten  läßt,  zeigt  durchweg  horizontale
  Schichtung  des  Gesteins,  anscheinend  feinkörnigen
  Sandsteins.  Der  schichtenweise  Aufbau
dieses  an  sich  einheitlichen  Gesteins  zeigt  sich
besonders  an  den  Erosionsspuren  der  Höhle:  das
Gewölbe  verläuft  nicht  in  glattem  Halbrundbogen,
sondern  in  schmalen,  aber  öfters  ziemlich  breiten

 

Stufen;  man  wird  selten,  wenn  überhaupt,  halbrunde
  Ausschleifung  konstatieren  können.  Der
Gesamteindruck  natürlich,  der  die  Einzelheiten
verschwinden  läßt,  ist  der  eines  ungeheuren  Gewölbes,
  dessen  Ausdehnung  man  sich  vergegenwärtige
  an  den  Maßen:  21  m  Höhe  im  Scheitel
—  wobei  eigentlich  die  ganze  eingeschwemmte
Erd=  und  Steinmasse  von  der  Höhlensohle  aus
zu  berechnen  und  zu  den  21  m  zu  addieren  wäre  —,
65  m  Breite  und  etwa  140  m  Tiefe.  Für  die
Tiefe  der  „Vorhalle“  können  wir  kein  festes  Maß
angeben,  weil  die  „Vorhalle“  nach  rückwärts  in
die  Mittelpartie  unvermerkt  übergeht,  wir  sonach
nur  die  Gesamtlänge  der  ganzen  Höhle  (329m)
gemessen  haben.  Von  dieser  Gesamtlänge  schätzen
wir  etwa  50  m  auf  die  Mündungshöhle  im  Südosten,
  während  die  Mittelpartie  und  die  „Vorhalle“
ziemlich  gleich,  also  je  140  m,  lang  sein  dürften.

Die  „Vorhalle“  weist  vom  Eingang  her  gegen
die  Mittelpartie  hin  ein  ziemlich  starkes  Gefälle
aus,  hervorgerufen  durch  die  eingeschwemmten
Erd=  und  Steinmassen,  welche  die  Regenzeiten
im  Laufe  der  Jahrtausende  aus  dem  Trichter  in
das  Innere  der  Höhle  transportiert  und  abgelagert
  haben.  Auf  gleiche  Herkunft  dürfen  wir
auch  die  mehr  oder  weniger  großen  Steintrümmer
zurückführen,  welche  zerstreut  herumliegen,  aus
den  Erden  aufragen  und  ganz  besonders  den
Zugang  zur  ersten  Strecke  der  Mittelpartie  erheblich
  erschweren.  Die  ganze  Höhlensohle  ist
mit  seit  Jahrtausenden  angesammeltem  Guano
zahlloser  Fledermäuse  bedeckt,  dessen  eigenartiger
Geruch  sich  besonders  in  der  Mittelpartie  bemerkbar
  macht.

Folgen  wir  dem  vom  „Trichter“  her  eintretenden
  Wasserriß  in  die  Tiefe  gegen  den  Hintergrund
  der  Höhle  zu,  so  werden  wir  nach  rechts
hingewiesen,  wo  die  sich  ehedem  stauenden  und
aufwirbelnden  Wasser  seltsame  Gebilde  aus  dem
festen  Gestein  herausgearbeitet  haben.  Man  glaubt
plötzlich  vor  einem  Portal  zu  stehen,  dessen  untere
Hälfte  verbarrikadiert  ist  von  einem  stehengebliebenen
  Stein,  dessen  Hinterseite  in  den  Augen  der
Eingeborenen  einer  ngoma  (Negertrommel)  gleicht.
Vielleicht  hat  von  dieser  den  Neger  besonders
interessierenden  Eigenheit  die  ganze  Höhle  mit
ihrem  Berge  bzw.  der  ganze  Berg  mit  seiner
Höhle  den  Namen  nangoma  erhalten.

Soweit  ich  urteilen  kann,  ist  dieses  „Portal“
gebilde  nicht  gleichzeitig  mit  der  Erosion  der
unteren  Höhlenhälfte  entstanden,  sondern  —  an
Tropfstein  ist  hier  gar  nicht  zu  denken  —  erst
viel  später  durch  Einwirkung  der  Alluvialwasser;
wären  diese  in  dauerndem  Fluß  und  in  alter
Gewalt  geblieben,  so  würden  sie  zweifelsohne
hier  in  der  Höhle  fortgearbeitet  und  eine  Neben-2
        <pb n="697" />
        G  656  20

höhle,  etwa  gegen  Südwesten  hin,  ausge  „fressen“
haben.  So  aber  trat  ein  neuer  Umschlag  ein:
Etwas  oberhalb  des  „Portals“  mit  seiner  „ngoma“
muß  das  zeitenweise  einflutende  Alluvialwasser
einen  Spalt  im  Sedimentärgestein  der  Höhlensohle
gesunden  haben,  so  daß  hier  eine  Art  Senkschacht
entstand,  den  wir  wegen  mangelhafter  Beleuchtung
  nicht  genügend  untersuchen  konnten.  Nur
so  viel  war  wahrzunehmen,  daß  das  Wasser  auch
hier  groteske  Gebilde  herausgearbeitet  hatte:
Mulden,  Schalen,  Schachte,  von  denen  sich  einer
wie  eine  Wendeltreppe  ausnahm.  Der  niedersteigende
  Neger  verschwand  auf  einige  Augenblicke
und  trat  wie  bei  einem  neuen,  zweiten  Portal
unten  hervor,  um  alsbald  emporzuklimmen.  Wer
es  unternimmt,  die  Höhle  im  ganzen  wie  in  ihren
Einzelheiten  wissenschaftlich  zu  untersuchen,  wird
neben  den  nötigen  Instrumenten  sich  auch  mit
einer  Anzahl  Fackeln  versehen  müssen.

Von  der  „Vorhalle“  aus  stiegen  wir  über  ein
Chaos  von  Steintrümmern,  Stein=  und  Erdmassen
zur  Mittelpartie  der  Höhle  empor.  Ich  hatte  das
Bewußtsein,  in  einem  riesigen  Schlauche  mit  teilweise
  größeren  Ausweitungen  vorwärtszutasten;
erst  wiederholtes  Passieren  wird  ein  größeres  Gefühl
  von  Sicherheit  gewähren.  Weckauf  schätzte
die  durchschnittliche  Höhe  dieses  Schlauches  auf
mindestens  8  m,  die  Weite  ist  jedenfalls  beträchtlicher.
  Diese  Mittelpartie  bildete  das  eigentliche
Versteck  für  Tausende  von  Aufständischen  1905/06.
Für  heute  ist  die  Nangomahöhle  als  Versteck
entwertet;  denn  jedenfalls  wird  man  bei  neuen
kriegerischen  Verwicklungen  darauf  ein  ganz  besonderes
  Augenmerk  haben,  womit  allerdings  noch
nicht  gesagt  ist,  daß  die  Matumbi  nicht  noch
mehrere  solcher  Höhlen  kennen.

Der  Höhlenboden  der  Mittelpartie  zeigt  noch
überall  Spuren  vom  ehemaligen  „Feldlager“:
Fenerstellen  und  Speiseabfälle.  Die  JFaeces
konnten  in  den  Schwemmassen  und  angesammelten
Guanoschichten  verscharrt  werden.  Da  hier  ohne
Zweifel  reichliche  Vorräte  schon  vor  und  bei  dem
Ausbruche  des  Aufstandes  aufgespeichert  worden
waren  und  die  Höhle  selbst  eine  Art  Brunnen
mit  reichlichem  Wasser  barg,  hatten  die  Flüchtlinge
keinen  Anlaß,  sich  zu  entfernen,  so  daß  die  üppig
wuchernde  Vegetation  schnell  die  Spuren  zur
Höhle  verwischen  konnte.  Ubrigens  haben  zweifelsohne
  ausgestellte  Posten  vor  den  Mündungen
und  auf  den  nächsten  Höhen  die  Insassen  jeder- 



zeit  auf  dem  laufenden  gehalten  und  besonders
bei  Annäherung  vorüberziehender  Truppen  gewarnt.
  Möglicherweise  hätte  das  dumpfe  Geräusch
der  mehlstampfenden  Weiber  die  Höhle  verraten
können;  wegen  der  Feuerstellen  war  Vorsicht
kaum  geboten.

Wie  die  Matumbi  aber  1905/06  getan  haben,
so  werden  sie  und  ihre  Vorfahren  auch  früher
diese  Höhle  als  Versteck  benutzt  haben,  um  sich
bei  drohenden  Überfällen  mächtigerer  Gegner  in
Sicherheit  zu  bringen.  Damit  aber  eröffnet  sich
eine  ungeahnte  Aussicht  auf  ein  reiches  Forschungsgebiet.
  Die  Ausbeutung  der  Guanolager,  ein
Wegschaffen  der  Stein=  und  Erdmassen,  das  Ausräumen
  der  Höhle  würde  sicher  reiche  Funde  aus
der  Vorzeit  erschließen.  Nun  ist  ja  richtig,  daß
in  den  Tropen  die  Einwohner  viel  weniger  auf
Höhlen  angewiesen  waren,  als  unter  dem  rauhen
Himmel  Mittel=  und  Nordeuropas,  daß  wir  also
nicht  auf  Aufdeckung  dauernder  Wohnstätten  rechnen
dürften,  wohl  „aber  auf  Flüchtlingslager,  wohin
in  Notzeiten  nicht  bloß  Lebensmittel,  sondern  auch
der  ganze  Kulturbesitz  in  Hab  und  Gut  gerettet
wurde.

Gegen  Ende  der  Mittelpartie  der  Höhle  senkt
sich  das  Gewölbe  ganz  bedeutend,  und  zwar  derart,
  daß  man  beim  Ubergang  in  ihren  dritten
Teil,  ihren  Mündungsschlauch,  zunächst  nur  langsam
  und  gebückt  vorwärts  dringen  kann,  zuletzt
aber  genötigt  ist,  auf  Händen  und  Füßen  zu
kriechen.  Aus  der  Beschaffenheit  des  Bodens,  der
weder  anstehendes  Gestein  noch  Schuttmassen  zeigt,
dagegen  aber  pulverisierten  Guano,  dürfte  man
auf  Verschwemmung  und  Auffüllung  der  Höhlensohle
  schließen.

Kaum  gestattet  die  Höhe  des  Gewölbes  wieder
das  Aufrichten  des  Körpers,  da  fällt  von  ferne
leichter  Lichtschimmer  herein,  die  Höhle  erweitert
sich  wieder,  und  zwar  nach  oben  und  nach  den
Seiten  hin.  Das  Portal  des  Ausganges  weist
geradezu  ein  monumental-architektonisches  Aussehen
  auf;  es  erinnert  an  einen  halbverschütteten
Tunneleingang.  Die  senkrecht  aufsteigende  Mauer
der  Schlucht  biegt  in  einem  weiten  Winkel  nach
rechts  um,  schließt  nach  oben  hin  in  einer  Geraden
ab,  über  welcher  der  Berg  in  steilem  Aufstieg  sich
fortsetzt,  während  unten  die  großenteils  verschüttete
Höhlenmündung  sich  in  einer  Höhe  von  etwa
7  m,  einer  Breite  von  16  m  repräsentiert.“
        <pb n="698" />
        W  657  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gol.  „Deutsches  Nol.  Bl.—  1010.  Nr.  14  S.20.)

 

 

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

 

 

t  Mali  1910.
Nachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  HKüstenollftellen  von  Deutsch-Ostafrima  im  Mona

 

 

 

 

 

 

SEÖ8#b  Deutsch-Südwestafrika.
LBSr#  —
.  z  Am  Nauklutt.Gebirge.
5  8  2  ——  7  Aus  einem  Bericht  des  Majors  Märcker,  Kommandeurs
—  s  des  Nordbezirks.  *i1*
*  ——.—..ll  —  Vom  9.  bis  14.  Juni  1909  fuhr  ich  im  Kraftms
  ——————  ——  Windhuk  über  Choaberib  bis
7  wagen  von  Win
—A  8111111  1  Hornkranz  und  ritt  dann  über  Tauan
"  Namakorabis  nach  Awabes.  Dieser  Tei  b  e
F  Bastardlandes  ist  durch  das  Distriktsamt  Rehoboth
2Es58322S132  in  ausgiebiger  Weise  mit  Vegwenen  i-m
:=  r  *  —*i  —!T  kr  n  fand  ich  die  räber  er  2
[—  SSoesSsao—  In  Hornkra  3  anb
s-  fallenen  von  1893  in  sehr  gutem  Zustande  vor.
*  S  Den  ehedem  so  gefürchteten  Abstieg  von
338223g  2  Namakorabis  hat  der  Farmer  Oestlund  durch
2  Wegräumen  von  Klippen  Lanst  angiar  I-—
  322323212  macht,  daß  wir  selbst  die  des  Kletterns  un—
8  23333253  gewohnten  Kalaharikamele  ohne  besondere  Schri
—-  —  rigkeiten  und  ohne  Beschädigungen  berunlerbrach  en.
—  *  mim  ich  am  15.  einen
———  “6"  34
—  eszss  2  33  Tsondab  unterhalb  Awabes
HBIEE—  3  *D  tigte,  den  Lauf  des  Tson
il  #sdses:  2  8  darch  Routenaufnahmen  festzulegen,  den  Charakter
—  ——  dber  Dünenregion  zu  rhnden  die  Auch  zwscchen
4.  SAAwabes  und  dem  Meer  erstreckt,  un
5  —  auf  der  Kriegskarte  verzeichneten  „Wasserstellen,
#53###/E  vvon  Nama  bewohnt“,aufzusuchen.  Venn  siee
S5  5  *--  +  —  Mensch  und  Tier  mögli
—  besondere  Gefahr  für
St  4  B9  war,  wollte  ich  bis  zum  Meer  durchstoßen.
V#  —  S  .r
7o“  *  E  *  —  2  Als  Begleiter  sahm  ich  den  Farne  Oullund
EEEIIIIIOIEE  &amp;amp;  mit,  der  schon  in  früheren  Jahren
z  3  3  —  —  r  r  aus  birsün  ur-  in  den  an  umternommen
ichli  ein
2  2  atte.  Wir  führten  reichlich  Wasser  un
z3  r  3  .  5  ige  Verpflegung  bei  uns,  begingen  aber
z3  —  S  —  siebentägig  gu  ür  die  Kamele
——.—  —.–  den  großen  Fehler,  kein  Kraftfutter  für  die
S  2  —  2  *  Z
**  mitzunehmen.  6  Südufer  des
7  f4spôgze2z  2  2  5  Unterhalb  Awabes  liegt  am  „  eiwa
————.——————  Tsondab  eine  „Schwarze  Kuppe“  von  #
ssd  51  3333  E  Som  Höhe,  die  eine  Steinbake  als  Grenzzeichen
##  .E““  1  *  #  des  Gebietes  der  Deutschen  Kolonkalgeellhané
)  —*  trägt.  Hier  sind  zwei  Brunnen  er  *
———..—.  ——  reichlich  gutes  Wasser  geben.  Da  mir  ge  h
——sce  &amp;amp;2  3  leute  von  Awabes  mit  aller  Bestimmtheit  e
*  25  Hgamtten,  daß  lche  bis  zum  Meerr  hin  nicht  auf
*  êsee  2  n  Wasser  zu  rechnen  hätte,  so  nahm  ich  von  hier
77  —  inen  Ochsenwagen  mit  250  1  Wasser  30  km
588SsZSI2  3“  aus  einen  ·  le  nicht  zum  Saufen
*  58  r  MW—0—w-wueit  mit,  doch  waren  die  Kame  e  ni  m
—  ———.3s  *  zzu  bewegen,  wahrscheinlich  weil  sie  erst  zwei  Tag
22  U„  –  tränkt  waren.  Die  Regelmäßigkeit  im
.  —  —  s  lso  gelegentlich  auch  ihre  Schatten-A
  Tränken  kann  also  ge
D  *  eiten  haben.
z  ndab-Lauf,  der  3  km  oberhalb  Awabes
„  2m  —  Der  Tso  /  sken
S  „„„  —  us  der  steilwandigen,  außerordentlich  piteres  e
S  *s95  2:S8  Kalschlucht  zwischen  dem  Naukluft=  und  Inen
5  55  „  Fgariser-Gebitge  beraustritt,  die  mich  in  einzelnen
*i  5dsrsss2ssss  S  5  Partien  lebhaft  an  die  Dolomiten  bei  Bozen  er-*
  S—
        <pb n="699" />
        G  658  20

innerte,  kennzeichnet  sich  vom  Gebirgsaustritt  an
als  reine  Erosionsrinne,  die  nur  2  bis  3  m  tief
in  eine  mit  scharfem  Kalkgeröll  bedeckte,  teilweise
mit  Brackbusch  bestandene  Fläche  eingerissen  ist.
Der  Kalk  erstreckt  sich  noch  bis  etwa  35  km  westlich
Awabes,  wo  er  in  typische  Namibfläche  übergeht.

Im  Bett  des  Tsondab  steht  ein  schöner  Bestand
  alter  Giraffenakazien  und  hin  und  wieder
finden  sich,  besonders  bei  Awabes  und  der  Schwarzen
Kuppe,  große  Feigenbäume  (kicus  damarensis).
35  km  unterhalb  Awabes  werden  die  Ufer  höher.
Einige  30  bis  40  m  über  die  Talsohle  reichende
Tafelbergformationen  und  Spitzkuppen  bilden  hier
die  nördlichsten  Vertreter  der  dem  Namalande
eigenen  „Inselformationen“,  die  am  typischsten
östlich  Unis  (gegenüber  der  Naukluft)  auftreten.

Bald  treten  von  Süden  her  rote  Flugsand-Dünen,
  spärlich  mit  Stechgras  bewachsen,  in  spitzem
Winkel  an  den  Tsondab  heran,  überschreiten  ihn
aber  nirgends.  Zwischen  den  Dünen  stehen
größere  Gruppen  abgestorbener  alter  Giraffenakazien,
  ein  Beweis  dafür,  wie  die  Dünen  allmählich
  nach  Osten  und  Norden  vorschreiten.
Auch  im  Revierbett  selbst  treten  abgestorbene
Haine  in  immer  größerer  Zahl  und  Ausdehnung
auf.  Hunderttausende  von  Kubikmetern  besten
Brennholzes  gehen  hier  zugrunde.

Bis  68  km  unterhalb  Awabes  behält  der
Tsondab  rein  westliche  Richtung  bei.  Hier  hat
er  sich  durch  eine  etwas  höhere  Terrasse  hindurcharbeiten
  müssen.  Auf  dem  linken  Ufer  ist  sie  von
einer  hohen  Düne  überlagert,  die  bis  ins  Revier
reicht,  das  rechte  Ufer  fällt  50  bis  60  m  steil  ab.
In  dieser  Enge  hat  das  reichlichere  Grundwasser
mächtige  Giraffenakazien  hervorgebracht.  Einen
Baum  maß  ich  1  m  über  dem  Erdboden  mit
einem  Umfange  von  7,80  m.

Bei  dieser  Enge  macht  der  Tsondab  eine  starke
Biegung  nach  Nordnordwest  und  erweitert  sein
Tal  auf  1,5  bis  2  km.  Zur  Linken  begleitet
ihn  ein  geschlossener  Wall  hoher,  roter  Flugsanddünen,
  zur  Rechten  wird  das  Tal  durch  den  bis
60  m  hohen  Steilabfall  der  Fläche  begrenzt,  die
von  der  sog.  Schanzwüste  aus  hierher  herüberreicht.)


Noch  18  km  weit  behält  der  Tsondab  die
gleiche  Richtung  bei,  dann  lagert  sich  ihm  ein
hohes,  massiges  Dünengebiet  vor.  Ein  Ausbiegen
nach  Westen  war  nicht  möglich.  So  machte  er
noch  einen  kurzen  vergeblichen  Versuch,  sich  nach
Nordosten  durchzuschlagen.  Abkommende  Wasser

—  —  ——

*)  Ich  schreibe  absichtlich  Schanzwüste  und  Schanzberg,
  in  der  Hoffnung,  daß  die  durch  die  Kriegskarte
allgemein  gewordene  Verballhornisierung  von  Skanz
(—  Schanz)  in  Gans  von  den  neueren  Karten  wieder
verschwinden  wird.

 

stauen  sich  hier  in  einer  etwa  1  qkm  großen
Vley,  an  deren  Südseite  ein  abgestorbener  Hain
großer  Bäume  steht.  Das  ist  das  Ende  des
Tsondab-Laufes.  Das  Vorhandensein  so  vieler
abgestorbener  Bäume,  die  nicht  etwa  an  Alterschwäche
  eingingen,  denn  man  sieht  auch  viele
junge  Bäume  darunter,  und  der  Umstand,  daß
die  gleiche  Erscheinung  am  unteren  Kuiseb  und
besonders  am  unteren  Tsauchab  zu  beobachten
ist,  scheinen  mir  ein  Glied  mehr  in  der  Beweiskette
  für  die  von  Meteorologen  angefochtene  Behauptung
  zu  sein,  daß  das  Schutzgebiet  noch  in
neuerer  Zeit  eine  regenreichere  Klimaperiode  durchgemacht
  hat,  als  wir  sie  jetzt  haben.

Ich  bemerke  vorweg,  daß  ich  die  Frage  nach
dem  Verbleib  der  Tsondab-Wasser  nicht  beantworten
  kann.

Vom  unteren  Flußlauf  aus  erstreckt  sich  noch
weit  nach  Nordwesten  ein  Flächenrücken,  der  von
einzelnen  Sanddünen  überlagert,  im  allgemeinen
aber  sandfrei  ist.  Er  fällt  nach  Südwesten  und
nach  Nordosten  ab.  Es  ist  nicht  ausgeschlossen,
daß  die  jetzt  von  Dünen  überlagerte  Senke  zwischen
diesem  Rücken  und  dem  Plateau,  in  das  sich  der
Kuiseb-Unterlauf  hineingefressen  hat,  die  Tsondab-Wasser
  zum  Meere  führt,  und  dann  würde  auch
die  landläufige  Ansicht  richtig  sein  können,  daß
der  Tsondab  bei  Sandwichhafen  mündet.  Mir
persönlich  ist  diese  Ansicht,  die  zwei  große  Flüsse
fast  100  km  weit  nur  15  bis  20  km  voneinander
entfernt  in  einer  spitz  zur  Küste  verlaufenden
Richtung  fließen  läßt,  niemals  recht  annehmbar
erschienen.

Wenige  hundert  Meter  nordöstlich  der  Vley
am  Tsondab-Ende  liegt  in  den  Dünen  eine  mit
saftigem  Brackbusch  bestandene  Pfanne,  die  umsomehr
  ins  Auge  fällt,  als  alle  anderen,  zwischen
den  Dünen  gelegenen  Pfannen  durchaus  vegetationslos
  sind.  Vielleicht  weist  dies  darauf  hin,
auch  den  Weiterlauf  des  Tsondab  in  nördlicher
Richtung  zu  suchen.  Dann  würde  er  also  ein
linker  Nebenfluß  des  Kuiseb  sein.  Aber  man
sollte  annehmen,  daß  in  dem  250  m  tiefen  Kanon
des  Kuiseb,  dessen  Südufer  allerdings  im  Dünensand
  begraben  ist,  das  Hinzukommen  einer  bedeutenderen
  Wassermenge  erkennbar  sein  müßte.
Denn  wenn  der  sichtbare  Tsondab-Lauf  auch  nur
125  km  lang  ist  und  die  unteren  85  km  ein
Gebiet  mit  sehr  geringem  Regenfall  durchfließen,
so  bringt  der  Tsondab  doch  aus  der  Büllsporter
Ebene  sowie  aus  dem  Naukluft=  und  dem  Zariser-Gebirge
  so  viel  Wasser  zu  Tal,  daß  ein  völliges
Verdunsten  oder  Versickern  bis  zum  oberirdischen
Tsondab-Ende  nicht  gut  anzunehmen  ist.

Es  ist  nicht  ausgeschlossen,  daß  eine  weitere
Untersuchung  der  kurzen  Strecke  zwischen  Hudaub
        <pb n="700" />
        G  659  20

und  dem  Tsondab-Ende  noch  Anhaltspunkte  zur
Klärung  dieser  Frage  liefert.

Daß  der  Tsondab  von  dort  aus,  wo  er  oberirdisch
  versiegt  oder  gar  noch  von  einem  Punkte
weiter  südwärts  seine  Grundwasser  nach  Westen
entsendet,  halte  ich  für  nahezu  ausgeschlossen.
Dem  widerspricht  die  Geländegestaltung  zu  sehr.
Auch  würde  sich  das  wohl  in  der  Vegetation  der
Dünentäler  und  der  freiliegenden  Pfannen  irgendwo
bemerkbar  machen.  Wie  die  meisten  zum  Atlantischen
  Ozean  fließenden  Reviere  des  Schutzgebietes
hat  auch  der  Tsondab  ein  sehr  starkes  Gefälle.
Nach  barometrischen  Messungen  liegt  die  Talsohle
des  Tsondab  bei  Büllsport  (Kilometer  8  unterhalb
  des  Tsondab-Anfangs)  auf  1414  m,  bei
Awabes  (Kilometer  43)  auf  1117  m,  bei
Schwarze  Kuppe  (Kilometer  52)  auf  1083  m,
bei  Kilometer  86  auf  82  m,  bei  Kilometer  115
auf  720  m,  bei  Tsondab-Ende  (Kilometer  128)
auf  670  m.

Das  Gefälle  beträgt  also  im  Gebirge  8,6  m
auf  1  km,  von  Awabes  bis  zum  Eintritt  in  die
Dünenregion  7,7  m  auf  1  km,  im  Unterlaufe
3,6  m  auf  1  km.  Es  ist  klar,  daß  in  Erosionsrinnen
  fließende  Gewässer  von  solchem  Gefälle
das  Land  nicht  bewässern,  sondern  ganz  direkt
eine  Drainage  bilden.

Vom  Tsondab-Ende  führte  eine  stark  betretene
Wildspur  nach  Westen  in  die  Dünen  hinein.
Gewiß  hätten  wir  richtig  gehandelt,  wenn  wir
ihr  gefolgt  wären.  Aber  der  Wunsch,  Einblick  in
die  Dünen  zu  gewinnen,  die  in  der  bisherigen
Tsondab-Richtung  lagen,  verleitete  mich  dazu,
den  Dünenrand  nach  Norden  hin  zu  ersteigen.
Wir  betraten  hier  eine  Region  mächtiger,  festliegender,
  im  allgemeinen  sanft  gewellter  und  mit
Stechgras  bewachsener  Dünen.  Es  war  bei
einigem  Zickzackreiten  möglich,  zu  steile  Auf=  und
Abstiege  zu  vermeiden,  und  der  Marsch  wäre
rasch  und  leicht  vonstatten  gegangen,  wenn  nicht
auf  die  festliegende  Dünenmasse  lange,  schmale
Flugsanddünen  von  erheblicher  Höhe  aufgesetzt
gewesen  wären,  genau  senkrecht  zu  unserer  Marschrichtung
  lagen.  Die  Bewältigung  dieser  steilen,
losen  Dünen  bereitete  uns  erhebliche  Schwierigkeiten.
  UÜberhaupt  waren  die  Verhältnisse,  unter
denen  wir  marschierten,  nicht  günstig.  Schlimm
war,  daß  wir  nur  tags  marschieren  konnten.
Denn  die  Reise  sollte  ja  vornehmlich  kartographischen
  Zwecken  dienen  und  wir  hatten  keinen
Mond.  Das  Reiten  tagsüber  beeinträchtigte  aber,
da  die  Tage  ungewöhnlich  warm  waren,  die
Leistungsfähigkeit  der  Kamele.  Das  Böseste  war,
daß  seit  mehreren  Tagen  starker  Ostwind  wehte,
der  auf  die  großen  Dünenrücken  nochmals  kleine
2  bis  4  m  hohe  Kämme  losen  Flugsandes  auf- 



gesetzt  hatte.  Für  die  Kamele  bedeutete  die  Bewältigung
  einer  solchen  kleinen,  neu  aufgeschütteten
Düne,  in  die  fie  bis  zum  Bauch  einsanken,  sehr
viel  mehr  Anstrengung,  als  das  Uüberschreiten  der
großen,  festliegenden  Sandberge.

An  einer  kreisrunden,  etwa  1  qkm  großen
Pfanne  mit  ein  wenig  Brack  machten  wir  die
erste  Mittagspause.  Die  Kamele  schienen  müde
zu  sein,  denn  sie  legten  sich  sofort  nach  dem  Absatteln
  hin  und  rührten  das  am  Pfannenrand
stehende  Stechgras  nicht  an.

Wie  in  der  Kalahari,  scheinen  auch  in  der
Namib  die  Dünen,  die  sich  um  eine  Pfanne
lagern,  besonders  hoch  zu  sein.  Mittags  erstieg
ich  eine  Düne,  die  eine  Höhe  von  110  m  über
der  Pfanne  hatte.  Umliegende  Dünen  waren
noch  höher.  Die  Pfanne  selbst  zeigte  reinen,
staubfreien  Namibboden  ohne  eine  Spur  von
Begetation.

Nachmittags  erreichten  wir  eine  Fläche,  die
ich  mittags  von  der  Düne  aus  erblickt  hatte.  Sie
führte  uns  nach  Westen,  so  daß  wir  an  diesem
Nachmittage  und  am  nächsten  Vormittage  in  der
gewollten  Marschrichtung  gut  vorwärts  kamen.

Die  Fläche  hat  typischen  Namibcharakter.  Sie
ist  hart,  eben,  mit  Steingeröll  bedeckt,  durchaus
staubfrei  und  vegetationslos.  Die  Kiesel  waren
dort  in  stärkerem  Maße,  als  ich  es  sonstwo  gefunden
  habe,  mit  Wüstenlack  überzogen  —  viele
sahen  großen  Stücken  Schokolade  täuschend  ähnlich
  —,  so  daß  die  Fläche  im  Sonnenschein  hell
glänzte.  Sie  ist  in  ihrer  Längsrichtung  und  nach
Westen  hin  stark  geneigt.  Einigemale  fällt  sie  in
10  bis  15  m  hohen  Terrassen  in  diesen  Richtungen
ab.  Auf  diese  Fläche  sind  langgestreckte,  von
Norden  nach  Süden  streichende  schmale  Flugsanddünen
  aufgesetzt,  die  anscheinend  rasch  wandern.
Bei  einigen  kleinen  Dünen,  die  offenbar  erst
unter  der  Wirkung  des  letzten  starken  Ostwindes
entstanden  waren,  war  während  der  Dauer  einer
Mittagspause  das  Wandern  festzustellen.

Am  Mittag  des  vierten  Marschtages  erreichten
wir  das  Ende  der  Fläche  in  einer  Region  unregelmäßig
  durcheinander  liegender,  niedriger
Dünen,  die  aber  aus  losem  Sande  bestanden
und  deshalb  den  Kamelen  wieder  viel  Mühe
machten.

Um  einigen,  im  Westen  liegenden,  sehr  hohen
Dünen  auszuweichen,  holte  ich  nachmittags  nach
Norden  aus,  kam  aber  hier  in  ein  böses  Gewirr
sehr  steiler  Dünen,  die  durch  zahlreiche  Querriegel
miteinander  verbunden  sind  und  die  für  die  Kamele
  tatsächlich  ein  unüberwindliches  Hindernis
bildeten,  so  daß  ich  wieder  westliche  Richtung
einschlagen  mußte.  Ich  nehme  an,  daß  sich  hier
        <pb n="701" />
        G  660  20

bereits  der  Einfluß  des  Kuiseb-Kanons  auf  die
Dünenbildung  bemerkbar  macht.

Nach  Westen  hin  kamen  wir  in  ein  Gebiet
ganz  regelmäßig  geformter,  parallel  zueinander
verlaufender  Dünen,  die  stetig  an  Höhe  zunahmen.
  Die  höchste  von  mir  erstiegene  Düne
hatte  eine  relative  Höhe  von  nicht  ganz  160  m,
einige  andere  Dünen  waren  nicht  unbeträchtlich
höher.  Der  Abstand  von  Dünenkamm  zu  Dünenkamm
  beträgt  durchschnittlich  1000  m.  Die  Ostseiten
  der  Dünen  steigen  allmählich  an,  der  Sand
liegt  hier  fest,  und  es  macht  keine  besonderen
Schwierigkeiten,  bis  in  die  Nähe  des  Dünenkammes
  zu  kommen.  Diesem  war  stets,  wie
schon  erwähnt,  durch  die  letzten  Ostwinde  eine
neue  kleine  Düne  aufgesetzt,  an  deren  Lurpseite
sich  tiefe  Trichter  mit  sehr  steilen  Wänden  von
losem  Sande  befanden.  Die  Kamele  um  diese
Trichter  herum  auf  den  neuen  Dünenkamm
heraufzubekommen,  bereitete  uns  große  Schwierigkeiten.
  Die  Tiere  sanken  bis  weit  über  die  Kuie
und  Sprunggelenke  in  den  losen  Sand  ein,
rutschten  in  ihm  dauernd  aus  und  strebten  in
ihrer  Dummheit  stets  dem  Trichter  zu;  wäre  ein
Tier  in  einen  solchen  hineingeraten,  so  wäre  es
sicher  nicht  wieder  herausgekommen  und  verloren
gewesen.

Nach  Westen  zu  fallen  die  Dünen  sehr  steil
ab.  Die  Dünentäler  sind  mit  Sand  gefüllt,  der
meist  ziemlich  festliegt  und  dann  für  die  Kamele
einen  guten  Marschboden  abgibt.  Der  allen
Dünen  gemeinsame  Querschnitt  —  allmählicher
Anstieg  von  Osten,  steiler  Abfall  nach  Westen  —
scheint  mir  darauf  hinzudeuten,  daß  hier  trotz
der  Nähe  des  Meeres  der  Ostwind  vorherrscht.

Die  Dünen  sind  von  einer  schwarzen  Käferart
und  zahlreichen  Wanzen,  die  eine  vorzügliche
Farbenanpassung  zeigen,  belebt.  Das  sind,  außer
einer  seewärts  streichenden  Krähe  und  einem
Chamäleon,  die  einzigen  Lebewesen  gewesen,  die
wir  in  sechs  Tagen  gesehen  haben.  Die  zahlreichen
  Wildfährten  aber  und  eine  große  Zahl
von  Gemsbockskeletten,  die  in  den  Dünentälern
liegen,  sind  ein  Beweis  dafür,  daß  in  guten
Regenjahren  (das  diesjährige  war  für  Awabes
nicht  gut)  die  Dünentäler  Weide  haben  und  dem
Wilde  in  diesen  heuer  so  unwirtlichen  Regionen
gesicherte  Weideplätze  geben.

In  der  Nacht  vom  19.  zum  20.  Juni,  die
wir  auf  einer  hohen  Düne  verbrachten,  auf  der
uns  die  Dunkelheit  festgehalten  hatte,  steigerte
sich  der  Ostwind  zu  schwerem  Sturm,  der  die
Sandmassen  in  Bewegung  brachte  und  uns  und
den  Tieren  stark  zusetzte.  Man  träumte,  daß
sich  das  Kamel,  an  dessen  Leeseite  man  sich
niedergelegt  hatte,  auf  einen  gelegt  habe  und  —

 

fand  sich  morgens  vom  Sande  völlig  zugeweht.
Leider  gingen  mir  in  diesem  Sandsturm  wichtige
Ausrüstungsgegenstände  verloren.  Sie  waren
verweht  und  nicht  mehr  auffindbar.  Bemerkenswert
  war  es,  daß  am  nächsten  Frühmorgen,  als
wir  aufsattelten,  unsere  Decken,  besonders  die
während  der  Nacht  vom  Winde  gepeitschten  Kamelhaardecken
  so  mit  Elektrizität  geladen  waren,
daß  sie  beim  Ausschwingen  Tausende  von  Funken
ausstrahlten.

Ich  kann  nicht  umhin,  hier  den  außerordentlichen
  Eindruck  hervorzuheben,  den  diese  großartige
  Natur  mit  ihrem  Schweigen  und  ihrer
Einsamkeit,  mit  der  ewigen  Gleichmäßigkeit  ihrer
unabsehbar  langen,  parallel  laufenden  Riesendünen,
  mit  der  starken  Wucht  ihrer  schneidenden
Sandstürme  gemacht  hat.  Mir  fiel  die  Strophe
aus  Freiligraths  Gedicht  „Die  Wüste“  ein:  „Wer
sie  durchritten  hat,  den  graust!“

Am  Vormittage  des  21.  Juni  befanden  wir
uns  nach  meiner  Routenaufnahme  noch  etwa
20  km  vom  Meere  entfernt  und  auf  der  Länge
der  gesuchten  Wasserstellen.  Da  wir  nach  den
bisherigen  Erfahrungen  täglich  nur  7  bis  8
Dünen  bewältigen  konnten,  brauchten  wir  zum
Meer  und  zurück  noch  etwa  fünf  Tage.  Als
mir  mein  Sergeant  auf  die  Frage,  ob  die  Kamele
  das  noch  leisten  könnten,  mit  einem  entschiedenen
  „Nein“  antwortete,  befahl  ich  den
Rückmarsch,  nachdem  ich  noch  die  nächste  hohe
Düne  erstiegen,  von  dort  nach  Westen  zu  aber
noch  immer  neue  und  noch  immer  höhere  Dünen
gesehen  hatte.

Die  auf  der  Karte  verzeichneten  „Wasserstellen,
  von  Nama  bewohnt“,  liegen  ganz  sicher
nicht  auf  dem  angegebenen  Fleck,  über  den  ich
hinwegmarschiert  bin.  Wenn  sie  überhaupt  vorhanden
  sind,  dann  liegen  sie  wohl  unweit  der
Küste.

Am  25.  erreichten  wir  den  Tsondab  wieder
in  der  Nähe  seines  Endes.

Ich  habe  bei  diesem  Vorstoß  in  die  Küstenwüste
  den  —  allerdings  durch  die  Laufänderung
des  Tsondab  hervorgerufenen  —  Fehler  gemacht,
mich  zu  weit  nördlich  zu  halten.  Augenscheinlich
haben  sich  im  Winkel  zwischen  Kuiseb  und  Küste
die  Dünen  besonders  zusammengedrängt  und  sie
sind  hier  auch  besonders  hoch  und  steil.  Schon
auf  dem  Rückwege  konnte  ich  bemerken,  daß  die
Dünen  weiter  nach  Süden  zu  nicht  allein  niedriger,
  sondern  auch  sanfter  geböscht  sind.  Ich
bin  anscheinend  gerade  in  die  schwierigste  Ecke
hineingeraten,  denn  bei  Sandwichhafen  sind  die
Dünen  wieder  weniger  schlimm.

Von  Awabes  ritt  ich  über  Büllsport  zur
Naukluft.  In  Johann-Albrechtsauelle,
        <pb n="702" />
        661

wo  selbst  im  November  des  regenarmen  Jahres
1905  eine  ganze  Kompagnie  zugleich  baden
konnte,  fanden  wir  einen  etwa  3  km  langen,
an  einzelnen  Stellen  10  m  breiten,  stark  fließenden
Bach  vor.  In  Aub  (5  km  südwestlich)  maß  ich
einen  berühmten  alten  Feigenbaum.  Er  hat  1m
über  dem  Erdboden  einen  Umfang  von  8,20  m.
In  Neuhof,  zwischen  Nabis  und  Zaris,
trafen  wir  eine  Schürfgesellschaft  an,  die  von
Nubib  aus  in  die  Richtung  auf  Spencerbay  vordringen
  wollte.

Von  Zaris  aus  unternahm  ich  einen  Besuch
des  Gefechtsfeldes  von  Nubib.  Es  ist  mir  bei
diesen  Besuch  erst  recht  zum  Bewußtsein  gekommen,
  welch  eine  hervorragende  unübertreffliche
  Leistung  der  Transport  von  23  Kranken
und  Verwundeten  vom  Gefechtsfelde  in  die  800  m
liefer  liegende  Namib  gewesen  ist.  Gesunde
Offtziere  und  Mannschaften  haben  sich  damals
streckenweise  an  Ochsenstricken  heruntergelassen.
Auch  uns  machte  jetzt  der  Abstieg  die  fast  senkrechten
  Wände  herab  große  Mühe.

*
*

Am  5.  Juli  trat  ich,  begleitet  von  meiner
Frau,  einen  abermaligen  Kamelritt  in  die  Namib
an.  Dieser  Ritt  verfolgte  lediglich  den  Zweck,
ein  südwestlich  der  Nubib-Berge  gelegenes  Felsengebirge,
  für  welches  ich  mich  vom  Feldzuge  her
interessierte,  zu  kartographieren.

In  den  Flächen  zwischen  den  Gebirgen  fanden
wir  viele  alte  Spuren  von  Eingeborenen,  alte
Pontoks,  Feuerstellen,  gelegentlich  auch  Patronenhülsen.

  Wir  haben  aber  nur  eine  frische
Menschenspur  gesehen.  Die  alten  Spuren  rühren
wohl  noch  aus  der  Kriegszeit  her.  Hier  saß

1905  der  Bastard  Hendrik  Brandt  (setzt  in
Okanjande)  mit  viel  geraubtem  Vieh  aus  dem
Bethanierlande,  bis  er  einer  Aufforderung  von
Andreas,  in  Nubib  zu  ihm  zu  stoßen,  Folge
leistett,  um  zwei  Tage  nach  seiner  Ankunft  dort
von  uns  gefaßt  zu  werden.  Jetzt  ist  das  von
uns  durchrittene  Gebiet  tatsächlich  unbewohnt.

Wenn  auch  die  Numib-Berge  westlich  Nam
und  Gorab  menschenleer  sind,  so  halte  ich  doch
das  Vorhandensein  kleinerer  Buschmannssippen  in
den  Nubib=  und  Zaris-Bergen  für  wahrscheinlich.
Daß  diese  mit  den  auf  den  Farmen  beschäftigten
Eingeborenen,  Hottentotten  wie  Buschleuten,  in
Verbindung  stehen,  erscheint  mir  sicher.  Deshalb

 

—

sind  die  Farmer  an  der  Namib-Grenze  schlimm
daran.  Sie  werden  VBiehdiebstähle  kaum  verhindern
  können.  Aber  ein  wenig  mehr  Obacht
könnten  sie  schon  auf  ihr  Vieh  geben,  als  es
mitunter  geschieht.  So  traf  ich  Kleinvieh  6  km
von  einer  Farm  ohne  jede  Aufsicht  im  Felde
stehen.  Dabei  war  gerade  jener  Farmer  schon
mehrfach  von  Buschleuten  gebrandschatzt  worden.

Von  Zaris  aus  entsandte  ich  Oberleutnant
v.  Hantelmann  an  der  noch  nicht  bekannten
Westseite  der  Nubib-Berge  entlang  nach  Sessrim.
Ich  selbst  ritt  nach  Büllsport  zurück.  Dort
hatte  ein  Polizeisergeant  eine  Höhle  gefunden,
deren  Erkundung  er  für  lohnend  hielt.  Dann
wußte  er  eine  Stelle  mit  Buschmannszeichnungen
und  schließlich  erfuhr  ich  durch  ihn,  daß  in  den
Zariser-Bergen  zwei  Buschmannsskelette  lägen,  die
ich  retten  wollte.

Die  Höhle  liegt  am  Südhange  der  karstartig
zerklüfteten  Zariser-Berge,  etwa  2  km  von  Toms
entfernt.  Sie  hat  einen  niedrigen  unscheinbaren
Eingang,  der  in  eine  Vorhöhle  führt,  von  der
man  durch  einen  engen  Spalt  in  ein  anscheinend
weit  ausgedehntes  Höhlengebiet  kommt.  Die
einzelnen  Höhlen,  zwischen  1,50  und  4  m  hoch,
sind  in  mehreren  Etagen  übereinander  gelagert
und  alle  miteinander  verbunden.  Wir  mögen
wohl  60  m  tief  hineingedrungen  sein,  ohne  das
Ende  erreicht  zu  haben.  Wir  fanden  Dutzende
von  alten  Feuerstellen,  aber  keine  Anzeichen  dafür,
  daß  die  Höhle  noch  in  neuester  Zeit  benutzt
worden  ist.  Der  Besuch  der  Höhle  ist  lohnend,
nur  rate  ich  künftigen  Besuchern,  sich  einen
Ariadnefaden  mitzunehmen.  Wir  hatten  trotz
unserer  Spuren  nicht  geringe  Mühe,  den  Ausgang
  zu  finden.

Die  Buschmannszeichnungen  befinden  sich  im
Tale  eines  rechten  Nebenflusses  des  Tsondab,
der  oberhalb  Awabes  mündet.  Sie  sind  einfarbig
  (rot)  und  von  gleichem  Charakter  wie  die
Zeichnungen  am  Erongo.  Interessant  ist  eine
Giraffe,  die  anscheinend  mit  einem  Stein  in  die
Felswand  eingekratzt  ist.

Die  beiden  Buschmannsskelette  habe  ich  geborgen
  und  eines  dem  Museum  für  Völkerkunde
in  Berlin,  das  andere  dem  Landesmuseoum  in
Windhuk  überwiesen.  Ich  glaube  übrigens  nicht,
daß  es  in  der  Namib  noch  reine  Buschleute  gibt.
Alles,  was  ich  an  sog.  Buschleuten  gesehen  habe,
zeigte  starke  Nama-Beimischung.
        <pb n="703" />
        G  662  20

Kamerun.

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgeblets  KRamerun  im  IV.  Viertel  des  HMalender.
jahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  leichen  Seltraum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  7.  S.  250  f.  )
Im  Im
IV.  Viertel  IV.  Viertel]  Zunahme  Abnahme
Benennung  de  aren  n
g  der  s  gruppe  1000  1808
Wert  AM  Wert  Ar  Wert  MBert  .M
A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  310  453  816  624  —  6  171
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  59  548  46  727  12  821  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  298  777  187  920  110  857  —
d)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  262  253  199  385  62  868  —
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  zuttermittel-  5248  6  239  —  991
f)  Faserpflanzen  .  848  398  450  —
g)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  100  023  96  696  3  327
Zusammen  1.  1  037  150  853  989  83  161  —
II.  Tiere  und  tierische  Ergeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  21  440  7892  13  548  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art.  546  845  343  751  203  094  —
Zusammen  II  568  285  351  648  216  612  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  365  223  299  461  65  762  2
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  59  610  34  795  24  815  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  153  951  119  626  34  325  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(laußer  Lederwaren)  .  113099  269  889  991  509  278  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  71  475  54  207  20  268  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  10  485  2  940  7  545  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  70  430  55  413  14  987  —
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  57  233  29517  27  716  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  62  444  47  545  14  899  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  419  276  16  489  402  787  —
b)  Fabrikate  598  078  883  913  214  165  —
zusammen  #.  1  017  354  400  402  616  952  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  203  592  246  232  –  42  610
XIV.  Waffen  und  Munition.  18  858  17  303  1  555  —
XV.  Geld  610  000  92  838  547.162  —
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1909  bzw.  19085738  35993  495  9322242  4427  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  4364291  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  1  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Erzeugnisse  des  Landbaues  2464263  1808527  655  736  —
b)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  2489  512  1207939111281  581  *s
Zusammen  1.  4953  7753016  4581  937317  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse  421  480  255  193  166  287  —
III.  Mineralische  und  fossile  Robstoffe  706  790  —  8
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  9181  11720  —  2539
V.  Geld.  .  1  165  —  1  165  —
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1909  bzw.  190055  386  307]|824  16011102146  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  4  235  907  —  —  —*“]Q
Zunahme  .  Abnahme  —.1  150  100  —  —  —
        <pb n="704" />
        E663  e.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  IV.  Viertel  IV.  Vierte  Zunahme  Abnahme
1909  1908
Wert  M  Wert  .  M  Wert  .M  Wert  M
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1909  baw.  1  1908  111124666  6780  093  4344  573  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  8  600  198  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.2524  408  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  IV.  Viertel  Im  IV.  Viertel
Benennung  des  Kalender-  des  Kalender-  Zunahme  Abnahme
der  jahres  1909  jahres  1908
Waren  Menge  Wert  Menge  Wert  JsMenge  Wert  s  Menge  Wert
kg  kg  M  kg  M  kg  M
A.  Einfuhr.
Reis  1034  59827022  1  298,  233  678  9300  —  —  6656
Mehl  und  Backwaren  128  8811750  18124  703,  69  055  417  8  5993  —  —
Tabak  .  117  402  173  4144S  883  84  8541  —  —
Labakfabrikate  ...  4605,  58  454  3  756  62  110  849  —  —  3  656
Stille  Weine  .  Liter  32  917  1  10  401  17  5711  21  87885  34.  18  523  —
Vranntweine  aller  Ait  258  008,  136  244420  085  107  7731  88  003  28  4711  —  —
Bier  .....-  9188357562  8183314781510  050  9  747  —  —
Bau=  und  Nutzholz  825  648  100  023591  326  96  696234  322  3  327  —  —
Fleisch,  Fische,  Eier,  Milch,  Honig  und
sonstige  tierische  Nahrungsmittel  626  521  545  902  399  003  342  938  618  202  964  —  —
Zement.  Kalk.  Kreide,  sonstige  Erden
und  Steine  .  .1626686«10289673836552409888321-50487  —  —
»tle.  .  .95152ZZJ  176  1091136  487  146  22810078751|  29  S881  –  —
Sieinkohlen,  Braunkohlen,  Briketts  1353  090  479471512  448  71  068  —  —  159  358  23  121
Petroleum  .....  107  202  21  694  79  200  198321  28002  4862  —  —
eiien  aller  Art  101  707/  35  8614/7T2654  2625444  42  960]  —
Gewebe  aller  Art.  273  473  1012233451  211  569  786122  262  442  47  —  —
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mützen,  Posa-  l
mentterwarcnVchtrtne,ky1thva1en  85  834  348  355  65  566  300  208  48  118  –  —
Schuhe  und  Stiefel.  ..  84:3()T48464  631l32823  2  113  10  641  —  —
Glas  und  Glaswaren  31923.  45567  275687  38227  4336.  7340  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  Stangen  n  l
Blöcke  usw.  ...  .2282180·41749412367075157492154473401745  —  —
Wellblech  195  256.  52  6411108  137  32  14  119  20  497
Eisenwaren,  nicht  besonders  genannt  793  164  181  285618  585  308647174  579  172638  —  —
Waren  aus  anderen  unedlen  Metallen  30  817  61  489  16  0311  370791786  21  410  —  —
Fenuerwaffen  .Stück  427,  10  971  104  11  666  323  —  —  692
Goldmünzen  ...  —  4000  —  18  838  —  —  —  14  838
Silbermünzen  —  636  000  —  74  000  —  50  00  —  —
B.  Ausfuhr.
Kakao  .  11898  628  1597  946  1320  470  1254857  578  158  343  089  —  —
Palmkerne  .13226  726  685  8592060  390  418  03111  166336  267  S28  —  —
Palmöl  168  419  157  635328  180,  103  9480  239  533  687  —  —
Bau=  und  ubble  531  133  46608577214A  62570  —  —  46  081  15  962
Kautschuk  1452  874  24412  8999276589,1145261176  285  297  598  —  —
Elienbein  9  173  414  662  14  545  247898  —  (4166  764  5  072  —
Kolanüsse  —  —  22  609  13  176  —  —  22  609  13  176
Nsabinüsse  .  893  118  188813  14045  —  —  187  920  13  927
Andere  Genußmitzel!  und  2  Gewrze  3  300  3.163  126  4438  –  —  59  826  4092
Wolle  .  —  —  2  ½  30001  —  —  2400  3000
        <pb n="705" />
        W  664  er
Samoa.
Ubersicht  über  den  Kußenhandel  des
(Bgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,
A.  Einfuhr.
Davon  für
«  Benennun  «  Fi  Rechnun
*  9  Gesami  Einfuhr  8  g  Einfuhr  1908  Zunahme
10
der  Regierung  #
"E  Waren  .
S  Menge  Wert  2  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
M  4  4  D  *#.
„#
11  Biere  Liter  71214  64082]  —  —  65  720  59  148  5494  1395
2  5Hpirituosen  -  19  675,  49  187  236  829  42  0732846  115
3Euile  Weine  O  20  042,  21  050  90  10815  921  19  100  121  1945
4Schaumweine  -  1149  91921  —  —  1093  8  744  56  11
5  Tabak  kg  4225  15  749  —  —  6  333  23609  —  —
6EZigarren  usw.  -  1  43565  287001  —  —  1  188  23160  77  5  540u
7  Fenerwaffen  Stück  55!  1  195  -—  250  5  430  —  —
8SSchicßpulver.  ..  kg  146  3  865  11  28  1219  3  048  327  818
9  Verzehrungsgegenstände  1  202  1544  16133  1015  425  —  186729
10  Gewebe  und  Bektkleidungsgegenstände
  798  3081  —  234  —  519  347  2/8961
11/|Metallwaren  (außer  Maschinen)  983181  —  2591  —  59  845  338871|3
12“  Holz  und  Baumaterial  —  3544701  —  211851  —  149  193  —  205271
13  Maschinen  und  Fabrzeuge  .  —«88565  550—  43  815  —  39  750
14Sonstiges.  .  .  —  6047841  —  46  095  —  510  464  —  94  320
Einfuhr  1000  –  3337629HLoOi  D  C  —  656522
Dagegen  im  Jahre  1008  —  2  482  11606—  36  6261  —  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  —  855  2231  —  [  33  4691  —  —  —  856  2
15Gold=  und  Silbermüngen  –  —  —  —  —  —  —  —
B.  ustuhr.
—  ...ee.  .  ..  ....——
S□E
Benennung  der  Ausfuhr  1909  Ausfuhr  1908  Zunahme  Abnahme
.  Waren  —1  ---.—  —--.--  —-Menge
  WVert  Menge  c  IWcri  Men  e  ge  wWert  Menge  Len
«  «  !
18iopra.  kg9214511E2580068102400002333200  224  8631025  489.  —
2  Kakao  kg  386  836  406  178  20)4  1460  245  352  182  376,  160  0  826  —  —
3  Kaffee.  kg  82  98  250  300  168  202
4Tabak.  .  134  536  350  1  00  —  —  216.  64
5  Kawawurzeln  .kg  16299  32598  34350  61  830  —  l  —  18  051  29232
6Kokosnüsse  Stück  30  640  1  88  102520  6  151  —  71880  1313
7|Ananas  ku  340  68  5  000  1  000  —  —  4  660  L
«  l
Ausfuhr  1909:  —  302137981  —  267123851  —  3501461  —  —
Dagegen  1908:  —  2671  233  —  —  —  —  —
Zunahme  —,  5  ,
Gesamthandel  1909:  —  6359  008  —  —  —  —  —  —
Dagegen  1808:  —  5  153  639  —  —  —  —  —  —
nunahme  —,  1903  36  —  —  E
Abnahme  —  —  +1  205369  «  —  —  —
l  l
        <pb n="706" />
        G  665  20

Schutzgeblets  Samoa  im  HRalenderjahr  1909.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr.  15,  S.  742  ff.)
A.  Einfuhr.
Länder  der  Herkunft  der  Waren.  6
Abnahme  4  "  «  ini  S
h  Deutschland  Australien  und  Vereinigte  Staaten  England  Andere
Südsee-Inseln  von  Nordamerika
1  n
NMenge,  Wert  Menge!  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  1  Wert  Menge  Wert
i  M.  *  6  Al  s  ,-  -*GB*  1  2#
I  1l  1
—.  —  55  böe  49906  13360  #  12  024  1378  1210  31114579  521
—  —  76599  19147  10  393  25  982  88  220  1102  2  755  433  1  083
—  —  5  422  6506  9275  11  130  3138  3  766  —  —  2207  2;648
—  —  699  5592  407  3256  21  192  —  19  152
2108  7863  345  1287  1  595  5939  510  1  902  69  362  678  6259
—  —  896  17  920  436  8720  2  10  5  720  65  1300
195  1235  16  99  9  196  —  —  —  —  —  —
—  —  —  —  —  1546  3  8665#U#  4  —
—  —  —  62877  —  935  612  —  151697  1120  17818
l
—  —-  —  207  856  —  454  685  —  12  490  37  148  86  129
–—  –  —  23221  56  240  —  14572  214  4071
—  —  —  74380  —  163216  —  108  810  1  5  426  2  608
—  —  —  18  395  —  36  927  —  22  S847  3750  1  640
—  –  —-  149  794  —  375  321  —  3  196  —  5  934  40  539
—  —  —  637  970  2089248  —  354  86070  —  60746  194  798
—  —  —  543  658  —  1  639304  —  167  288  —  35  565  90  591
—  —  —  —943121  —  4  DDN  1  98  207
1  l
B.  Ausfuhr.
—  ——  Länder  der  Bestimmung  der  Waren  n  „
-  Australien  und  Südsee-  Vereinigte  Staaten  von
Deutschland  Ubriges  Europa  Inseln  nm–—m  Nordamerika
Wert  Wert  Wert  Wert
Menge  7  Menge  %  Menge  #  5%  Menge  55%
I
4143114  1  160  072  806  658  225  864  3  754  730  1  051  327  510  000  112  800
333  377  350  046  32  664  31297  20  795  21  835  —  —-—
  —  —  —  82  98  —  —
—  —  —  —  134  536  —  —
—  —  —  —  16299c232598  —  —
—  —  —  —  30  610  1  838  —  —
—  —  —  —  340  6  68  —  —
—  1510  118  —  260  161  —  1  108  300  —  142  800
—  1252  884  —  389  653  —  890  811  —  137  885
l
—  +  257234  —  —  129  492  —  217  489  —  +  4915
—  2  148  088  —  8515  705  —  3  197  548  —  497  667
—  1  796  542  –  521  809  –  2530  115  —  305  173
I  l
—!-k—351546  —  —  6104  —  4  667  483  4192404
        <pb n="707" />
        W  666  20

C.  Durchfuhr.

Kopra,  produziert  auf  anderen  Inseln  der  Südsee:
Im  Kalenderjahr  1909

—

—

—

 

815  Tonnen  zu  280  M  —  228  200  MA
1908  395  -  -  230  -—  90850  --420
  Tonnen  137  350  Al.

Mithin  mehr  1909

Schiffsverz#ehr  im  Hafen  von  Kpia  während  des  Kalenderjahres  1909.
A.  Handelsschiffe.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I.  Eingang.
Dampfer  Segelschiffe  Zusammen
Nationalität  —  —  —  —
Anzahl  Reg.-Tons  Anzahl  Reg.-Tons  Anzahl  Reg.-Tons
Deutsch.  3  1  747  2  324  5  2071
Englisch  78  116  128  9  539  87  116  66“
Amerikanisch  —  —  12  1207  2  1.  20:
Anderer  Herkunft  1!  2299  2  1511  3810
Zusammen  82  120  174  25  3581  107  123  755
Dagegen  1908.  83  112  749  31  1837  114  1175N
Zunahme  +.  Abnahme  —  –  –  ½¼169
II.  Ausgang.
Deutsch  3  1747  2  324  5  7  /°":
Englisch  73  116  128  8  s  5368  86  116  664
Amerikanisch  —  —  12  1207  12  20.
Anderer  Herkunft  .  1  2299  3  2343  1642
Zusammen  .  82  120  174  25  +110  107  1215M
Dagegen  1908.  83  113  053  29  3828  112  116  881
Zunahme  —,  Abnahme  —.  —  5  —  73
B.  Kriegsschiffe.
Nati  itä  Ar  D  Den  Häufteir  des
Nationalität  Name  Art  Deplacement  Besatzung  Anlansfen=Deutschland.
  „Leipzig“  Kleiner  Kreuzer  3300  290  2
O"  „Arcona“  Rleiner  Kreuzer  2700  260  1
„Titania“  Geschwader-Begleitdampfer
  1215  80  2
—  „Jaguar“  Kanonenboot  899  120  1
—  „Condor“  Kleiner  Kreuzer  1600  160  2
Frankreich  „Zelee“  Kanonenboot  670  92  1
Amerika  „Annapolis“  Kleiner  Kreuzer  1067  64  2
        <pb n="708" />
        W  667  20

Deutsch-Neuguinea.

sllachweisung  der  del  den  Jollstellen  des  alten  Schutzgeblets  Deutsch-Neuguinea  im  2.  und  3.  Veerteljahr  1909
fällig  gewordenen  Sollbeträge.

 

 

Name

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegen  den  gleichen
Zeitraum  d.  Vorjahres

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1909  1908  „
der  Zollstelle  Einfuhrr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhri  Uusfuhr  Zusammen  mehr  weniger
44%4¼  Pf.  Pf.  Pf.]  %  Pf.]  Pf.6  Pfl  Pf.  Ff.
2.  Vierteljahr  1909.
Rabaul.  .89268  3224  873  09|114141  41196  979  671  —  J9  979  67160|1  !  „  —
Friedrich-Wilhelms-  ·  I  I
basen.  .  .  1I17689  592126.  2619  715  85|4  56S  966  1081  85  2  6O0  811  —  94  96
Nacwieng  2  831  58  86  12917  68509740  500  AA4  04  N
Kicta:  222.  41  2  —  224  41112601  —  —½  9
Namatanai.  —  —  —  —  ——  ———  ———  —  —  —
Eitape  149  12  634  16  783  2811  118  23  108  S122123—  —  437  l  95
)  .  ·  -
Zusammen1100610227721611377  Zl  63128020l261689,85  129710  11117  1611741  9089  22
l  —  -
l  i  i  l  .  !8072.52I——
3.  Vierteljahr  1909.
Rabaul  58  7084  23
Kriedrich-Wilhelms-  s  1*  I
bafen.  .854  58  119  5821663  16  2
Naewieng  2  520  68  92  45  6.9  Ö94
nen.  102  830%9011UU  SOI  T  TL  S26  1u½04.
Namatanai.  277.  0o71  —  —  277.  03  124  66  —  —  124  67  152  40  —  —
Eitape  5149  49  739  221288,71  70,  99  113.  50  184  41104  2—  —
l
s  *  s  si-  :  l
Zusammen8162796226843410426230137509i0919329»36156838,45L1783»61535976
l  i  J  —  1152576  15

 

 

*)  Davon  Koprazoll:  1909

1908
mehr

 

 

 

19  806,21

1

7101,40  =

 

2704,81  .

 

 

 

Hachwelsung  der  bel  den  Jollstellen  des  Bezirksamts  Jaluit  im  Jahr  1908  und  im  1.  bis  3.  Veerteljahr  1909
fällig  gewordenen  Sollbeträge.

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

Name  der  fällig  gewordenen  Zölle
der  Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen
At  Pf.  ALC  Pf.  A  l  Pf.

15.  Juli“)  bis  31.  Dezember  1908.

Naluir.  53  879  817360  6871240  52
Naurur  18062  1111016  43]  19078  54

l  .

 

 

 

 

Gesamsumme  71941,  %  18  377  1190319  0

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

Gesamtsumme  I

 

 

 

Name  der  fällig  gewordenen  Zölle
der  Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen
Uf.  %  Pffh.  V-f.
1.  Vierteljahr  1909.
Jaluit  13  171  55  39  17  952.  92
Nauru.  10  606  23  —  —  10606,  23

 

*.)  Tag  des  Inkrafttretens  der  Zollverordnung  (vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  S.  889).

*.)  Davon  Koprazoll  1908
1.  Vierteljahr  1909.

18  327,11.
4779,.89

*

1

7b

23  777  76  4781  39/.•28559
        <pb n="709" />
        W  668  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  Gegen  den  gleichen
Name  1909  1008  gzeitraum  d.  Vorjabres
der  Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  unnen  mehr  weniger
.  Pf..  Pf.l  [Pf.é  Pf.]  Pf.]  %  Pf  Pf.]  Mf.
2.  Vierteljahr  1909.
Jaluit  633,  40  6102  613  7360  0  s  688  97  3226  18  9860  5nno  591  —  —
Nauru  4  521  9111  62:  895  607  803  460  08  456,  323  946  40  661  10  —  —

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtsumme  1  12  158.  31)  7185

53  19313  8410  094  05)

3712  8013806  85  5  536  99

3.  Vierteljahr  1909.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jaluit  23638  51411905  941544•  45  13  662  378509  1922  171,  56  9372  89  —-Naurn
  45602  6ä  —  4562  C
Gesamtfummes8  201  19  905  9436  107  13½1  10  50%8  50  1929640  00  372  S9  2  1
s.  s.  I  56T

*)  Davon  Koprazölle:  2.  Vierteljahr  1009:  7  185,53.J,  1908:  3  712,80  %

3.  -  1909:  7  905,94  =  1908:  8509,19

 

15  091,47  .  K.

12  221,99

 

1909  mehr

2869.18  .K.

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

EIndi-  R#llndi-  Gesellschaft.")

Unsere  Pflanzungen  Pemba  und  Kilindi
haben  sich  im  abgelaufenen  Geschäftsjahr  in  normaler
  Weise  weiterentwickelt.  Der  Vorstand  unserer
Gesellschaft  hat  im  März/April  1910  unsere  Pflanzungen
  besucht  und  eingehend  besichtigt.

Auf  der  Pflanzung  Pemba  wurden  Ende
1909  weitere  200  000  Agaven  ausgepflanzt,  so
daß  unser  Gesamtbestand  nunmehr  1  020  000
Agaven  beträgt;  die  Pflanzung  soll  auf  dieser
Höhe  gehalten  werden.  Sämtliche  Pflanzen  zeigen
ein  gesundes  Wachstum;  Krankheitserscheinungen
kamen  nicht  vor.  Die  in  der  Pflanggeit  1907/08
ausgepflanzten  400  000  Agaven  werden  Ende
1910  schnittreif,  die  Hanfgewinnung  soll  daher
Anfang  Januar  1911  beginnen.  Wir  hoffen  1911
auf  eine  Gewinnung  von  etwa  200  Tonnen  Hanf.
Die  Fabrikanlage  soll  Ende  Juni  1910  zur  Aussendung
  nach  Mikindaui  gelangen.  Die  Wasserverhältnisse
  sind  gut;  die  von  der  Pflanzungsleitung
  angelegten  Brunnen  können  das  für  den
Fabrikbetrieb  benötigte  Wasser  reichlich  beschaffen.

Das  Nachpflanzen  soll  nicht  durch  Zwischenpflanzen,
  sondern  durch  Vornahme  von  Neurodungen
  erfolgen,  da  sich  das  Zwischenpflanzen
auf  anderen  Pflanzungen  nicht  bewährt  hat.  Es
müssen  daher,  um  die  Pflanzung  auf  der  Höhe

 

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1909.

 

von  1000  000  schnittreifen  Agaven  zu  halien,
jährlich,  zuerst  Anfang  1911,  335  000  Agaven
neu  ausgepflanzt  werden.

Die  früher  zahlreich  auftretenden  Wildschweine
wurden  erfolgreich  bekämpft,  indem  die  ganze
Pflanzung  mit  einem  einfachen  Zaun  umgeben
wurde;  außerdem  wurden  einige  eingeborene  Jäger
angestellt,  die  den  Wildschweinen  außerhalb  des
Zaunes  nachspüren  und  sie  dann  mit  Gift  oder
Gewehren  ausrotten.  Wir  haben  infolgedesen
seit  langem  unsere  Pflan  zung  völlig  frei  von
Wildschweinschäden.

Die  Baumwollzwischenkultur  hat  zwar  nur  die
Hälfte  des  veranschlagten  Ertrages  ergeben;  der
Unterschied  ist  aber  durch  außerordentlich  hobr
Preise  wieder  ausgeglichen.  Wir  ernteten  36  Normalballen
  zu  500  Pfund  reiner  Baumwolle,  von
denen  34  Ballen  1,08  .7  und  die  restlichen  zwei
Ballen  1.¼  für  ½  kg  in  Hamburg  erzielten.
Etwa  15  Tonnen  Baumwollsaat  konnten  wir  zu
150  /  pro  Tonne  verkaufen.  Wir  verdanken
die  hohen  Baumwollpreise  nächst  der  günstigen
Marktlage  insbesondere  der  ausgezeichneten  Sortierung
  der  Baumwolle.  Die  Baumwollspinnerei,
welche  die  34  Ballen  Baumwolle  erwarb,  dat
die  Partie,  wie  folgt,  begutachtet:

„Die  Ballen  1  bis  8  sind  hochklassig,  baben  vollen

Auszug  und  langen  Stapel.  Die  Ballen  9  bis
enthalten  teils  sehr  schönklassige  Ware.  teils  ist  die
        <pb n="710" />
        G  669

Baumwolle  fleckig  und  grau,  doch  ist  auch  bei  diesen
Ballen  der  Stapel  weich  und  kräftig  und  meist  lang.
Meines  Erachtens  kann  die  Baumwolle  der  oberäguptischen
  gleichgestellt  werden.  Die  Partie  steht  insbesondere
  wegen  des  gleichmäßigen  Stapels  über
den  früher  erhaltenen  ostafrikanischen  Lieferungen.“


Die  Ausgaben  für  die  Baumwoll-Zwischenkultur
  (Aussaat,
  Ernte,  Säcke,  Transport
  zur  Ginnerei  Kilwa,
die  Reinigungskosten  gehen
dabei  zu  Lasten  der  Hauptkultur,
  also  der  Agaven-  74
pflanzung)  beliefen  sich  auf  4179,52
Für  Aufbereiten  der  Baumwolle
  wurden  verausgabt  1876,—
6055,52
Der  Erlös  aus  Baumwolle  und  Baumwollsaat
  belief  sich  abzüglich  Fracht
u#sw.  auf  1564,80
abzüglich  obiger  6055,52

so  daß  ein  Reinerlös  verbleibt  von  12509,28

Durch  dies  günstige  Ergebnis  ermutigt,  haben
wir  in  der  Pflanzzeit  1909/10  wiederum  200  ha
mit  Baumwolle  in  Zwischenkultur  bepflanzt.  Auf
weiteren  100  ha  sind  versuchsweise  Erdnüsse  als
Zwischenkultur  ausgepflanzt  worden.  Beide  Kulturen
  hatten  nach  den  jüngsten  Berichten  einen
ausgezeichneten  Stand,  so  daß  wir  günstige  Resultate
  erwarten  dürfen.  Die  Erdnußernte  wird
inzwischen  bereits  eingebracht  sein,  indessen  liegen
genaue  Zahlen  über  den  Umfang  noch  nicht  vor.
Die  Baumwollernte  hat  Anfang  Juni  begonnen.

Die  Kulturversuche  mit  Caravonica-Baumwolle,
die  bisher  noch  kein  günstiges  Resultat  ergaben,
sollen  fortgesetzt  werden.

Auf  der  Pflanzung  Kilindi  hat  eine  genaue
Zählung  der  ursprünglichen  Kokospalmenbestände
die  Zahl  von  22  600  Palmen  ergeben,  wovon
etwa  1350  tragen.  Die  geernteten  Kokosnüsse
werden  zur  Zeit  noch  nach  Mikindani  verkauft;
die  Erzeugung  von  Kopra  kann  erst  in  Angriff
genommen  werden,  wenn  der  größte  Teil  der
Pflanzung  ins  Ertragstadium  kommt,  was  in
eimigen  Jahren  der  Fall  sein  dürfte.  In  der
Pstanzzeit  1909/10  sind  weitere  12  750  junge
Palmen  aus  den  Saatbeeten  ins  Feld  verpflanzt
worden,  so  daß  der  Gesamtbestand  35  350  Palmen
beträgt.  Die  Pflanzungsleitung  ist  angewiesen,
weitere  20000  Saatnüsse  in  Saatbeete  zu  legen,
die  teils  als  Ersatz  für  eingegangene  Pflanzen
dienen,  teils  in  der  Pflanzzeit  1910/11  ausge-Rlanzt
  werden  sollen.  Der  Preis  für  Saatnüsse
Nx  infolge  der  hohen  Preise  für  Olfrüchte  nicht
unerheblich  gestiegen  und  beträgt  zur  Zeit  zwischen

 

2#

35  und  40  Rup.  für  1000  Nüsse  gegenüber  20
bis  25  Rup.  in  früheren  Jahren.

Auf  dem  Areal  der  ausgepflanzten  jungen
Kokospalmen  sind  etwa  60  ha  mit  Baumwolle
als  Zwischenkultur  bepflanzt  worden.

Die  versuchsweise  ausgepflanzte,  aus  Togo
bezogene  Olpalmensaat  ist  zum  Teil  gut  ausgegangen;
  eine  Anzahl  Pflanzen  konnte  vor  kurzem
ins  Feld  verpflanzt  werden.

Der  Gesundheitszustand  unserer  Angestellten
und  Arbeiter  war  gut.  Das  Angebot  von  Arbeitskräften
  war  stets  größer  als  unser  Bedarf;
um  nicht  vorübergehende  Arbeiterentlassungen
vornehmen  zu  müssen,  haben  wir  Reinigungsarbeiten
  auf  einer  benachbarten  Pflanzung  übernommen.
  Auf  Pemba  waren  täglich  etwa  200
Arbeiter,  auf  Kilindi  etwa  70  Arbeiter  beschäftigt.

Am  31.  Dezember  1909  belief  sich  das  gezeichnete
  Kapital  auf  399  000  .;  inzwischen
sind  weitere  Zeichnungen  auf  etwa  40  000  ./%
eingegangen,  so  daß  zur  Zeit  rund  440  000  ./(q0
gezeichnet  sind.  Es  steht  zu  erwarten,  daß  die
restlichen  60  OO0  “  unter  der  Hand  ausgebracht
werden  können.  Die  im  afrikanischen  Betriebe
entstandenen  Aufwendungen  sind,  wie  üblich,  den
Pflanzungskonten  belastet.  Laut  Gewinn=  und
Verlustkonto  ergibt  sich  ein  Uberschuß  von
4009,11  J,  den  wir  vorschlagen,  auf  neue
Rechnung  vorzutragen.

Die  Pflanzungen  Pemba  und  Kilindi  sind
in  der  Bilanz  per  31.  Dezember  1909  mit
270  139  bewertet.

Westafrihonische  Dflan  zungs-Gesellschaft
„Blbundi“.)

In  unserem  Pflanzungsbetriebe  waren  im
Berichtsjahre  durchschnittlich  12  weiße  Beamte,
3  schwarze  Aufseher,  15  Handwerker  und  11838
Arbeiter  tätig,  mithin  345  Arbeiter  mehr  als
im  Vorjahr.

Dem  vorhandenen  größeren  Arbeiterbestand
entsprechend,  wurden  größere  Neuanpflanzungen,
die  zum  Teil  allerdings  erst  1910  fertig  wurden,
vorgenommen,  und  zwar  wurden  in  Bibundi
etwa  100  ha,  in  Isongo  53,5  ha  und  in  Mokundange
  33  ha  neu  angelegt,  und  ausgepflanzt:
92100  Stück  Kakaobäume,  29  300  Stück  Kautschukbäume,
  5050  Stück  Olpalmen,  350  Stück  Kolabäume
  und  etwa  90  000  Stück  Planten.

Die  Aufwendungen  für  diese  Neuanlagen  sowie
  die  Kosten  für  die  Reinhaltung  und  Pflege
der  jüngeren,  noch  nicht  erntereifen  Bestände  haben

 

*)  Aus  dem  Bericht  für  das  13.  Geschäftsjahr  (1909).
        <pb n="711" />
        #

wir  mit  53  500,18  dem  Pflanzungskonto
belastet.

Die  bereits  im  vorjährigen  Bericht  erwähnte
Aufbereitungsanstalt  zur  Ausnutzung  unserer  Olpalmenbestände
  in  und  um  Mokundange  haben
wir  im  Berichtsjahre  entsprechend  erweitert  und  in
Betrieb  gesetzt.  Um  die  Maschinenanlage  künftig
intensiver  ausnutzen  zu  können,  haben  wir  einesteils
  größere  mit  Olpalmen  bestandene  Urwaldflächen
  ausholzen  lassen,  damit  die  Palmen  besser
gedeihen,  und  andernteils  Neuanpflanzungen  mit
Olpalmen  vorgenommen.

An  unseren  Kautschukbeständen  haben  wir  eine
Probeanzapfung  mit  befriedigendem  Erfolg  vorgenommen;
  die  Qualität  ist  sehr  gut  beurteilt
worden.

Die  Kakao-Ernte  ergab  9219  Sack  à  50  kg,
sie  blieb  damit  gegen  das  Vorjahr  um  589  Sack
zurück,  was  auf  die  ausnahmsweise  trockene
Witterung  in  den  ersten  Monaten  des  Jahres
zurückzuführen  sein  dürfte;  die  Ernte  setzte  infolgedessen
  spät  ein,  und  das  Versäumte  konnte  nicht
wieder  eingeholt  werden.  Es  gelang  uns  trotz
der  ungünstigen  Marktlage,  für  die  Ernte  einen
Durchschnittspreis  von  50¼  Pf.  für  ½  kg  zu
erzielen.

Die  Verbesserung  des  Bodens  durch  Düngung
haben  wir  im  Berichtsjahre  energisch  fortgesetzt,
und  außer  den  Kosten  für  das  Unterbringen  dieses
Düngers  dafür  etwa  24  000  /  aufgewendet.

Wenn  wir  dieses  Jahr  vorschlagen,  von  der
Verteilung  einer  Dividende  abzusehen,  so  hat  dies
seinen  Grund  in  dem  unerwarteten  Ausfall  in  der
Kakao-Ernte,  in  der  verhältnismäßig  ungünstigen
Marktlage,  und  in  den  kostspieligen  Aufwendungen,
die  wir  zur  dauernden  Verbesserung  unserer
Pflanzungen  gemacht  haben.

Trotz  der  kleineren  Kakao-Ernte  wurde  ein  Betriebsgewinn
  von  78  303  k  erzielt,  der  mit  dem
Gewinnvortrage  aus  dem  Jahre  1908  von
39288  E&amp;amp;  bis  auf  738  1/7,  die  auf  neue  Rechnung
vorgetragen  werden,  ganz  zu  Abschreibungen  benutzt
  wird.

Nach  diesen  Abschreibungen  stehen  u.  a.  zu
Buch  die  Pflanzungen  mit  1685789  ./4,  Gebäude
mit  109080  ./¼4,  Maschinen  mit  85762.¼.  Das
Terrainkonto  figuriert  unverändert  mit  227270  /
in  der  Bilanz.

Der  von  einer  Informationsreise  nach  Kamerun
zurückgekehrte  Direktor  Retzlaff  berichtet,  daß  er
auf  allen  Pflanzungen  unserer  Gesellschaft  einen
guten  Blüten=  und  Fruchtansatz  beobachten  konnte,
der  für  1910  eine  frühe,  gute  Vorernte  erwarten
  läßt.

 

670  20

Deutsch-Ostafrihanische  Bonk.“)

Auch  das  abgelaufene  Geschäftsjahr  zeigt  eine
für  unser  Unternehmen  günstige  Fortentwicklung.
Die  Zahl  der  in  unseren  Büchern  geführten
Konten  hat  wiederum  eine  Vermehrung  erfahren
und  ist  von  543  zu  Anfang  des  Jahres  auf  710
am  Ende  des  Jahres  gestiegen.  Der  größere
Geschäftsverkehr  hat  naturgemäß  eine  Vermehrung
des  Personals  nötig  gemacht  und  auch  sonst  Ausgaben
  erfordert,  die  in  einer  entsprechenden  Erhöhung
  der  Handlungsunkosten  zum  Ausdruck
kommen.

Wenn  auch  der  Wechselverkehr  sich  noch  immer
in  bescheidenen  Grenzen  bewegt,  so  ist  dennoch
infolge  der  günstigen  Entwicklung  der  Kolonie
ein  Fortschritt  zu  verzeichnen;  das  laufende  Jahr
läßt  hierin  eine  weitere  Besserung  erkennen.

Der  Notenumlauf  zeigt  eine  befriedigende
Steigerung.  Wie  im  Jahre  1908  hat  sich  auch
im  abgelaufenen  Jahre  die  Vorliebe  für  die  großen
Noten  erhalten,  so  daß  deren  Umlauf  sich  wesentlich
vermehrt  hat,  während  derjenige  in  kleinen  Noten
einen  geringen  Rückgang  aufweist.  Insgesamt
waren  am  Ende  des  Jahres  1  567  000  Ruv.
Noten  gegen  1  308  720  Rup.  zu  Ende  1908  im
Umlauf.  Die  Kosten  für  Beschaffung  neuer  Noten
haben  wir  wieder  vollständig  abgebucht.

Der  Geldverkehr  im  Schutzgebiet  hat  sich  in
normaler  Weise  abgewickelt;  Knappheit  an  Silber
trat  während  des  Berichtsjahres  nicht  ein.

Der  Bau  der  Eisenbahn  nach  Tabora
ist  inzwischen  rüstig  gefördert  worden;  von  ihm
ist  ein  weiterer  günstiger  Einfluß  auf  die  wirtschaftlichen
  Verhältnisse  im  Schutzgebiete  zu  erwarten.

Die  Fertigstellung  des  Bankgebäudes  in  Datessalam
  hat  sich  leider  um  einige  Monate  verzögert,
  so  daß  erst  Anfang  November  der
Geschäftsbetrieb  in  dem  neuen  Gebäude  aufgenommen
  werden  konnte.

Die  Bank  verdiente  1909  an  Zinsen  143712./
und  an  Provision,  Sorten  und  Wechseln  118.002.7.
Nach  Abzug  der  Unkosten,  Rücklagen  usw.  bleiben
97500  „K  zur  Ausschüttung  von  93¾  v.  H.  Dividende
  auf  das  mit  50  v.  H.  eingezahlte  Grundkapital
  von  nom.  2  000  000  .,  während  der
Landesfiskus  des  deutsch-ostafrikanischen  Schusgebietes
  47485  .“  als  Gewinnanteil  erhält.

Nach  der  Bilanz  per  31.  Dezember  standen
den  Verpflichtungen,  bestehend  aus  2  089  466  .
Notenumlauf  und  4171709  .K  Kreditoren,  als
Aktiven  u.  a.  gegenüber:  Kasse  1  465  050  7
Wechsel  854  057  .,  Effekten  (deutsche  Staatspapiere)
  2169712  „/“4,  Bankguthaben  und  Debitoren
  2238  113  .17,  Lombardvorschüsse  760  674.7.

*)  Aus  dem  fünften  Geschäftsbericht  (für  1909)1.
        <pb n="712" />
        W  671  20

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Stand  der  Baumwollsaaten  in  fg#pten
im  Juni  1910.“)

Die  Witterung  in  Unterägypten  war,  obgleich
  ein  wenig  frisch,  im  allgemeinen  ziemlich
günstig.  Das  Aussehen  der  Felder  ist  normal,
ausgenommen  bei  den  nochmals  besäten,  die  um
etwa  vierzehn  Tage  zurück  sind.  Der  Stand  der
Pflanzen  ist  befriedigend.  Wasser  ist  genügend
vorhanden,  außer  auf  einigen  entlegenen  Plätzen,
wo  es  reichlicher  sein  könnte.  Würmer  sind  in
allen  Provinzen  aufgetreten,  haben  aber  bis  jetzt
keinen  merklichen  Schaden  angerichtet;  die  Pflanzer
haben,  von  der  Regierung  unterstützt,  allenthalben
Maßregeln  zu  ihrer  Vernichtung  getroffen.

Die  Witterung  in  Oberägypten  und  Fayoum
war  den  Pflanzen  günstig.  Letztere  stehen  gut.
Wasser  ist  genügend  vorhanden.  Mitteilungen
über  das  Auftreten  von  Würmern  liegen  nicht  vor.

(Bericht  der  Alexandria  (ieneral  Produee  Association
vom  1.  Juli  1910.)

 

Der  Cissaboner  Kahaüomarkt  im  Juni  1910.7)

Das  Kakaogeschäft  ist  auch  im  Juni  in  Lissabon
sehr  schleppend  gewesen;  denn,  wenn  auch  die
Nachfrage  etwas  lebhafter  geworden  ist,  so  ist
doch  der  Abschluß  von  Geschäften  durch  das  fortwährende
  Sinken  des  Goldagios,  das  natürlich
auch  den  Preis  in  Reis  herunterdrückt,  sehr  erschwert.
  Zu  dem  jetzt  geforderten  Preise  von
38300  Reis  sind  nur  schwer  Abnehmer  zu  finden.

Im  Juni  1910  (und  1909)  betrug  die  Zufuhr
  27  324  (33  813),  die  Ausfuhr  29  076
(21  117),  der  Vorrat  am  30.:  135  182  (93  845).

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  4.  Juli  1910.)

Kokücausfuhr  der  Dominikanischen  Republik
im  April  1910.“

Aus  der  Dominikanischen  Republik  wurden
im  April  1910  insgesamt  1  244  083  kg  Kakao
im  Werte  von  212  179  #  ausgeführt.  Davon
gingen  nach  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
684  363  kg  für  122  305  8,  nach  Deutschland
473  820  kg  im  Werte  von  75  483  5S  und  nach
Frankreich  85  900  kg  für  14  391  8S.
(Nach  dem  Berichte  des  Raiserl.  Konfsulats
in  San  Domingo  vom  10.  Juni  1910.)

—  —
Ê

*]  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,

„½  S.  573.
Ugl.  „D.  Kol.  Bl."  1910.  S.  573.
)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  520.

 

Britisch  -Ostakrika.
Durchfuhrbestimmungen.

Nach  einer  in  der  „Official  Gazette  of  the
East  Africa  Protectorate“  vom  1.  April  1910
veröffentlichten  Bekanntmachung  des  Zollvorstandes
in  Mombassa  vom  18.  März  1910  ist  für  Durchfuhrgüter,
  die  aus  fremden  Gebieten  des  Binnenlandes
  kommen  und  behufs  Ausfuhr  durch  das
Schutzgebiet  Britisch-Ostafrika  durchgeführt  werden,
entweder  bei  der  Zolleingangsstelle  des  Schutzgebiets
  der  Einfuhrzoll  zu  entrichten,  wobei  sie
mit  einer  Durchfuhraumeldung  versehen  werden,
oder  es  ist  in  dem  Ausgangsorte  des  fremden
Gebiets  im  Binnenlande  von  der  Zollbehörde  ein
in  englischer  Sprache  abgefaßtes,  zollamtlich  bescheinigtes
  und  gestempeltes  Begleitpapier  einzuholen,
  in  welchem  das  Ursprungsland,  der
Bestimmungsort,  die  Anzahl  der  Packstücke,  die
Menge  nach  Gewicht,  Maß  oder  Stückzahl,  die
Bezeichnung  und  der  Wert  der  Waren  zu  bescheinigen
  ist.  Dieses  Begleitpapier  ist  in  dem
endgültigen  Ausgangshafen  des  Schutzgebiets  der
Zollbehörde  vorzulegen  und  von  dieser  zurückzubehalten.


In  denjenigen  Fällen,  in  welchen  die  mit
keinem  Begleitpapier  versehenen  Waren  an  der
Grenzeingangsstelle  Britisch-Ostafrikas  verzollt
worden  sind,  wird  der  entrichtete  Zollbetrag,
wenn  die  Ausfuhr  der  Waren  der  Zollbehörde
hinreichend  nachgewiesen  ist,  zurückerstattet.

—

Hopkolonie.

Vorschriften  für  die  Beförderung  von
Waren  von  und  nach  den  Kolonien  und
Gebieten  des  Südafrikanischen  Zollvereins.

Eine  in  der  Cape  of  Gocd  Hope  Government
Gazette  vom  27.  Mai  1910  veröffentlichte  Bekanntmachung
  vom  26.  Mai  1910  (Nr.  621  vom
Jahre  1910)  bestimmt,  daß  vom  1.  Juni  1910
ab  gewisse  Zollvorschriften  (die  Verordnungen
Nr.  838/1906,  1219/1908,  1349/1908  und
1476/1909),  betreffend  die  Beförderung  von
Waren  von  und  nach  den  Kolonien,  Territorien
und  Schutzgebieten  des  Südafrikanischen  Zollvereins,
  außer  Wirksamkeit  treten.  Es  bleiben
indes  in  Kraft  die  Bestimmungen:  über  die  Beförderung
  von  Waren  nach  Süd=  und  Nordwest-Rhodesia;
  über  den  Verkehr  mit  Spirituosen  und
Bier  innerhalb  des  Südafrikanischen  Zollvereins;
über  den  Verkehr  mit  Waren  unter  Zollverschluß;
über  verbotene  Waren  und  über  Waren,  für
welche  die  Zollentrichtung  aufgeschoben  ist;  über
        <pb n="713" />
        G  672  20

die  zur  Beförderung  von  und  nach  der  Kolonie
angemeldeten,  verzollten  ausländischen  Spirituosen,
die  nach  dem  Gesetze  Nr.  26  vom  Jahre  1905
einem  Zuschlagszoll  unterliegen.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Transvaal.

Zollnachlaß  für  im  Gebiete  des
Südafrikanischen  Zollvereins  erzeugten
Branntwein.

Nach  einer  Bekanntmachung  vom  27.  April
1910  (Nr.  30/1910)  wird  für  gewöhnlichen
Branntwein,  der  im  Gebiete  des  Südafrikanischen
Zollvereins  hergestellt  ist,  wenn  er  ausschließlich
im  Gewerbebetrieb  in  Transvaal  verbraucht  wird,
unter  gewissen  Bedingungen  Zollnachlaß,  abzüglich
1  Schill.  für  die  Gallone  von  Normalstärke,  gewährt.

Vorschriften  über  die  bei  der  Ein=  und
Ausfuhr  von  Waren  zu  beobachtenden
Förmlichkeiten.

Durch  eine  Bekanntmachung  Nr.  594  vom
Jahre  1910  sind  die  JFörmlichkeiten  geregelt
worden,  die  vom  1.  Juni  1910  ab  in  Transvaal
bei  der  Ein=  und  Ausfuhr  von  Waren  zu  beobachten
  sind.  (The  Board  of  Tradle  Journal.)

Süd-Uigeria.

Geplante  Erhebung  von  Gebühren  für  die
Untersuchung  von  Ausfuhrartikeln.

Dem  Gesetzgebenden  Rate  Süd-Nigerias  ist
ein  Gesetzentwurf  vorgelegt  worden,  wonach  in
Abänderung  der  Verordnung,  betreffend  die  Verfälschung
  von  Erzeugnissen,  für  die  Untersuchung
von  Erzengnissen  aller  Art,  die  von  irgend  einem
Orte  Süd-Nigerias  ausgeführt  werden,  Gebühren
zu  erheben  sind  und  der  Gouverneur  ermächtigt
wird,  die  Höhe  der  Gebühren  sowie  die  Höhe
der  für  jedes  Erzeugnis  zulässigen  Verfälschung
festzusetzen.  (The  Board  of  Trade  Journal.)

Nord-Uigeria.
Spirituosenzölle.

Durch  eine  Verordnung  vom  15.  April  d.  Js.
(Nr.  3/1910)  werden  die  Bestimmungen  der
„Customs  Tariff  (Amendment)  Proclamation,
1909“  (Nr.  11/1909)  wieder  ausgehoben  und  die
Zölle  für  die  Einfuhr  von  Spirituosen  in  das
Schutzgebiet  in  folgender  Weise  festgesetzt:

 

Branntwein,  Wacholderbranntwein,
Rum,  Liköre,  parfümiert,  mit  Heilmittelstoffen
  versetzt,  und  verschiedene
  Spirituosen  oder  starke  Getränke,
  die  nicht  versüßt  oder  mit
einem  Stoffe  so  vermischt  sind,
daß  der  Stärkegrad  durch  Tralles
Hydrometer  nicht  festgestellt  werden
  kann:

für  jede  Imperialgallone  von
einer  Stärke,  die  50  Grad
Tralles  nicht  übersteigt
für  jeden  Grad  oder  Teil  eines
Grades  über  eine  Stärke  von
50  Grad  Tralles  für  eine
Imperialgallone  ein  Zuschlag
von..  8S6b  2½  d
für  jeden  Grad  unter  einer
Stärke  von  50  Grad  Tralles
für  eine  Imperialgallone  ein
Nachlaß  von  .  .  .  —sh  1¼  d
Immer  mit  der  Maßgabe,  daß
der  erhobene  Zoll  in  keinem  Falle
weniger  als  4  Schilling  für  eine
Imperialgallone  betragen  soll.
Branntwein,  Wacholderbranntwein,
Rum,  Liköre,  parfümiert,  mit  Heilmittelstoffen
  versetzt,  und  verschiedene
  Spirituosen  oder  starke  Getränke
  sowie  jede  alkoholhaltige
Zusammensetzung,  die  verfüßt  oder
mit  einem  Stoffe  so  vermischt  ist,
daß  der  Stärkegrad  durch  Tralles
Hydrometer  nicht  festgestellt  werden
  kann,  für  die  Imperialgallone  5  s.  —  d
(lhe  Board  of  Trade  Journal.)

5  sh  —  d

Verbot  der  Herstellung  und  des  Verkaufs
von  Zündhölzern  mit  weißem  Phosphor.
Im  Anschluß  an  die  Bekanntmachung  Nr.  19
vom  Jahre  1909,  betreffend  Verbot  der  Einfuhr
von  Zündhölzern  mit  weißem  Phosphor  in  das
Schutzgebiet,“!)  ist  eine  weitere  Bekanntmachung
(Nr.  4/1910)  ergangen,  wonach  die  Verwendung
von  weißem  Phosphor  bei  der  Herstellung  von
Zündhölzern  verboten  ist  und  eine  Beaufsichtigung
der  Zündhölzerfabriken  im  Schutzgebiet  angeordnet
wird.  Auch  der  Verkauf  oder  Besitz  von  Zündhölzern
  mit  weißem  Phosphor  ist  durch  die  neuere
Bekanntmachung,  die  am  1.  Mai  d.  Is.  in  Krakt
getreten  ist,  verboten  worden.  Für  Kleinhändler
tritt  das  Verbot  indes  erst  am  1.  Jannar  1911
in  Wirksamkeit.  (Ebenda.)

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“=  1910,  S.  296.
        <pb n="714" />
        G:  673

Hatal.
Vorschriften  für  die  Beförderung  von
Waren  von  und  nach  den  Kolonien  und
Gebieten  des  Südafrikanischen  Zollvereins.

Eine  Bekanntmachung  vom  19.  Mai  1910
(Nr.  46/1910)  bestimmt  in  Abänderung  der  in
Natal  geltenden  Zollvereinsvorschriften,  daß  vom
31.  Mai  1910  ab  die  in  §  1  bis  11  enthaltenen
Vorschriften  der  Bekanntmachung  Nr.  59  vom
Jahre  1908,  betreffend  die  Förmlichkeiten  bei  der
Versendung  eingeführter  Waren  von  Natal  nach
anderen  Gebieten  des  Südafrikanischen  Zollvereins,
nur  Anwendung  finden:

1.  auf  solche  Waren,  die  nach  Süd-Nordwest-Rhodesia
  versandt  werden,

2.  auf  Spirituosen,  die  nach  der  Kapkolonie
gesandt  werden.

Die  Vorschriften  des  §  11  der  erwähnten  Bekanntmachung
  vom  Jahre  1908  für  die  Anmeldung
und  Erlaubnis  zur  Einfuhr  von  Spirituosen  und
Bier  aus  anderen  Gebieten  des  Südafrikanischen
Zollvereins  nach  Natal  bleiben  indes  in  Kraft.

Die  Vorschriften  in  den  §§  1  bis  3  der  Bekanntmachung
  Nr.  2  vom  Jahre  1910,  daß  für
Waren,  die  im  Südafrikanischen  Zollverein  erzeugt
oder  verfertigt  sind,  einschließlich  derjenigen,  bei
welchen  eine  beträchtliche  Menge  eingeführten
Materials  mitverarbeitet  ist,  bei  der  Versendung
aus  Natal  doppelte  Versendungserklärungen  auszufertigen
  sind,  sind  ebenfalls  aufgehoben  worden.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

und

 

Vermischtes.

Der  Rampf  um  den  Transvaalverkehr.“)

Laut  Beschluß  der  durch  Artikel  26  des
Mocçambique--Transvaalabkommens  vom  1.  April
1909  geschaffenen  gemischten  Kommission  sind  am
1.  Juli  d.  Is.  wieder  einmal  Tarifermäßigungen
für  Durchgangstransporte  auf  den  englischen
Linien  nach  dem  Rand  in  Kraft  getreten.  Die
Ermäßigungen  gelten  für  die  Transporte  nach
allen  Stationen  von  Germiston  bis  Klerksdorp
einschließlich  der  Südrand=  und  der  Zeerustlinie
und  erniedrigen  den  Frachtvorsprung  der  Delagoabai
  in  der  Zwischenklasse,  Zwischenklasse  B,
der  Rohstoff-,  Rohstoff-B=  und  Rohstoff-C-Klasse
von  98  24  auf  78  1d  für  die  Tonne  (von
2000  lbs)  und  in  der  Importprodukten-,  Pferchmaterial=
  und  Düngemittelklasse  von  8  s  4  d  auf
78  1d  für  die  Tonne.

Oünzwesen  In  Italienisch-Somaliland.

Durch  Königliche  Verordnung  vom  15.  Mai  d.  Is.
ist  die  Königliche  Münze  zur  Prägung  von
500  000  Stücken  zu  1  Besa  und  von  250  000
Stücken  zu  4  Besa  für  das  italienische  Somaliland
  ermächtigt  worden.  (Gazzetta  Uffiziale.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  480.

Verkehrs-Nachrichten.
Die  Reichs-Telegraphenanstalt  in  Awasab  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  30.  Mai  wieder

geschlossen  worden.

 

Norddeutscher  Llovd  (Eiliale  Rabaul).

Fahrplan  der  v„Sumatra  von  August  1010  ab.

 

Ankunft  Abfahrt  Mücktehr  Abfahrt
des  Hauptdampfers  der  Nach  der  des  Hauptdampfers
von  Sydney  „Sumatra“  „Sumatra“  nach  Sydney

—  —

 

 

August  7.:

Prinz  Sigismund“  August  10.

 

September  4.:  September  7.

Nusafahrwasser.  Naewieng,  Neu-Hannover,
Admiralitäts-  Inseln,  Kaewieng

Kaewieng,  Ostküste  Neu-  „Mecklenburg  mit

August  26.:
9  00K  I
August  „Prinz  Waldemar“

September  23.:

 

 

 

 

„Coblenz“  Inseln,  Namatanai,  Fead-Inseln  ur  „Prinz  Sigismund“
DCnober  2.:  4  Buka,  Kieta,  Bougainville,  Oktober  21:
Prinz  Waldemar“  Oktober  5.  Ostliche  Inseln  Oktober  20.  „Coblenz“
Oktober  30.:  November  3.  Nusafahrwasser,  Kaewieng,  Neu-Hannover,  November  18.:

Frinz  Sigismund“

Admiralitäts-Inseln,  Kaewieng

November  17.  „Prinz  aldemar- 



November  2  27.:

-Coblenz-  November30.

 

Kacwieng,  Ostküste  Neu-Mecklenburg  mit
Inseln,  Namatanai,  Fead-Inseln

D  Dezember  1.  17.

Dezember  16.  „Prinz  Sigismund  “

 

 

Deezember  25.:

Buka,
TFrinz  Baldemar-«

  Dezember  28.

 

Kieta,  Bougainville,
OÖstliche  Inseln

 

1911  1911
Januar  12.  Jan.  13.:  „Coblenz"

 

 

Anderungen  vorbehalten.
        <pb n="715" />
        W  674

S

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  August  1910.

 

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt

vom  Einschiffungshafen


am:

 

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

 

 

1.  Deutsch-Ostafrikha.  Neapel  22.29.  Aug.  12.  Sept.  Mombasa  O  16-—18  Tage0.27.Aug.  10.Sept.  10.9
(deutsche  Schiffe)
a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),  «  -  «
MuaniaundSchtrati...MarsetlleI10.Aug.10.Sept.Mombasa017Tage  8.Aug.8.3ept.10B
b  K  Von  Mombaa  Wettereförderung
  mit  der  Uganda-  indi  2K  «  :.
bahn  und  enn  Ensendn  ((Brindifinek  298.  Aug.  Mombasa  O  17  Tage  26.  Aug.  103
zu  Schii  nach  den  Bestim-  al.  S  l
mungsorten.  Neapel  183.  Juli  1.  Aug.  Tanga  17,  18,  17  Tage  20.27.  Aug.  10.  Sept.  10  2
b)  nach  Tanga  (einschl.  UAmami,,  Deutsche  Schiffe)
#uscha  abitg.  o  Koo  gwwe,  Marseille  10.  Aug.  Tanga  20  Tage  8.  Aug.  10
Muhesa,  Pangani  und  Wilhelmstal)
  1Marseille  10.  Sept.  Tanga  20  Tage  8.  Sept.  10
Neapel  22.29.  Aug.  12.  Sept.  Daressalam  18-21  Tage  20.27.  Aug.  10.  Sept.  102
e)  hach  Tuessalom  sowe,  nach)eutsche  Schiffe)
agamoto,  a  »  .  .  .  -
Zweig-Ho  umatinglcrseitgst  Marsctllel10.1ede-3MonatsZanztbaklsTage  8.1ed.MtH.102
lea,.Koitdoa-Jrani,Lmdt,  (von  Zanzibar  ummittelbar
Mahenge,  Mikindank,  Mka-  "„  Weecesörern  nach
lama,  Mohorro,  Morogoro,  Daressalam  durch  Gouverneeisdna,
  nan  Neu-  Lan-  .  mentsdampfer  in  6  Stund.)
enburg,  Ngerengere,  Sadani,  ....  !  -  «
Zion  mbon  Tschore  Brindisi  28.  Aug.  Zanzibar  19  Tage  26.  Aug.  100
Udjid  ih,Usumbura,  Wiedhafen  (engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenheit
2.  Deutsch-Südwestafrika.
a)  nach  cern  anhesih  Hamburg  17.  Aug.  Swakopmund  26  Tage  16.  Aug.  5.30
nach  Aris,  Aub,  Brackwater,  A  22  S  21  T  -  10  45
Uuktro.  Gobabis,  Gochaga:  ntwerpen  22.  Aug.  Swakopmund  age1.  Aug.  1045
l  *
armen,  Groß-Witvley,  Gu-  S  2.  23.  ,  S  .  22.  .11.2
gernn  unb  Saouthampten  2.  23.  Aug  Swakopmund  20  Tage32.  22.  Aug.  11
Albrechtshöhe,  Kalkfeld,  Ka#l  Southampton  6.  13.  27.  Aug.  Swakopmund  20-24  Tg.5.  12.  26.  Aug.  11.
ribib,  Khan,  Kub,  Kubas,  #
mausas  itnan  ,  Hamburg  .  18.  Aug.  Swakopmund  25  Tage  Aug.  6.19
guil  Seen.  n  Ou-  #Southampton  20.  Aug.  Swakopmund  unbestimmt]  19.  Aug.  11.23
—  Hat  #Hamburg  2.  jedes  Monats  Swakopmund  unbestimmt  2.  jedes  Monats  6.19
tNniB’ee0-e1  6.  13.  2  19—21  12.  2  1123
Tsumeb,  Usakos.  Waldau.  .13.  27.  .  «'·’  —  5.  12.  26.  11.2
Gabstern.  Wieimstalbet  Southampton  1  7.  Aug  Lüderitzbucht  Tg.5.  12.  26.  Aug
dhu  Hamburg  17.  Aug.  Lüderitzbucht  27  Tage  J  16.  Aug.  5.30
b)  nach  Lüderitzbucht  sowie  Antwerpen  22.  Aug.  Lüderitzbucht  22  Tage21.  Aug.  1045
nda  Irehoah  kus.  Persehe:  .  (deutsche  Schiffe)
ethanen.  Orackwasser,  ##n  2.  23.  A  Lüderitzbucht  21  Tage  1.  22.  Aug.  11.23
beon,  Gochas,  Hafuur,  Kalk.]  Southampton  2.  23.  Aug.  bhuch  9  "  9
sometn  (Südf,  zuiust  Kl.  Geursühe  Schiffe)  —  8  610
manshoop,  Malta-  8.  jedes“  s  Lüderi  jed.  -...
höhekambu  »Nunle  Hamburg  18.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  36  Tage  1  jed  Mts
Mis  Se  eim,  Ukamas  und  Hamburg  2.  jedes  Monats.KLüderitzbucht  33  Tage  2.  jed.  Mts.  6.19
*Southampton  20.  Aug.  Lüderitzbucht  unbestimmt  19.  Aug.  11.23

 

 

 

 

3.  Kiautschou.

 

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schifsfe)

Marseille
(franz.  Schiffe)

Liverpool

Marseille
(engl.  Schiffe)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Vostkarten  na
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten,.  Briefsendungen  jeder

11.

5.  19.  Aug.  2.  Sept.

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Garrnproben
  —  über  Rußland;:  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  723  u.  Dienstags  7.—

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

12.  26.  Aug.

jeden  Sonntag

28.  Aug.

26.  Aug.

 

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35
Tsingtau  35

Tage
Tage

 

10.  24.  Aug.  10.2
jeden  Freitag  102
12.  26.  Aug.  1030

4.  25.  Aug.  8.35
3.  17.  31.  Aug.  100.

mit  den  ur#er  d#

Ki
axE  au  ustß  befördert.
        <pb n="716" />
        675  20

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  10.  jedes  Monats  Viktoria  19  Tage
–“v  #  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage  „
i  -  «  9  jed.  Mts.  9.1
o  nach  Akonolinga,  Bamenda,  l  Plantation  21  Tage  205  „
Banso,  Vibun#  Bipindihof,  "  Longji  21  Tage  25  jed.  Mts.  6.19
haber  Oa  bant  .  Hamburg  25,  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage
Dume,  Ebolowa,  Sdea,  Ja-  Duala  28—30  Tage
dass,  Kaund.  Saban  l.Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
##l,  Lolodorf.  Lomie,  Longji,  sur  Mer  Duala  19  Tage
Worienberg.  Mundec.  Nym.  eutsche  Schiffe),  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
—  9%  Viantatton,  l  Plantation  20  Tage
Longji  20  Tage
Liverpool  25.  Aug.  Viktoria  26  Tage  5
Duala  29  Tage  28.  Aug.  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
l  von  dort  weiter  über  Ikang
d#  nach  Rio  del  Rey  .  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Liverpool  25.  Aug.  Rio  del  Rey  25  Tage23.  Aug.  1012
0)  nach  dem  Tschadsee  Gebiet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kusseri)  ·.  von  dort  weiter  über
.  Lokodfa-hola
Antwerpen  20.  Aug.  10.  Sept.  Matadi  20—21  Tage  19.  Aug.  9.  Sept.  1.0
v  ter  mit  .
nach  Molund  La  Nochelle  23.  Aug.  13.  Sept.  behn  azwwelten  den  u  21.  Aug.  11.  Sept.  8.35
(belgische  Schiffe)  dann  niit  Flußdampfern  auf
Bordeaux  26.  jedes  Monats  dem  #on  z  Slanga  und  23.  jed.  Mts.  1045
5.  den  Narolinen,  Palau-  4#½5  —  r.  .
Neapel  12*.  Aug.  9*.  Sept.  ap  36  Tage  10.  Aug.  7.  Sept.  100
Inseln.  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  g  p  Jap  9  9  p
a#  nach  9Ioor  ·
Brindisi  21.  Aug.  Jap  49  Tage  19.  Aug.  10  0
(engl.  Schiffe)
1  Ponape  55  Tage  1
nacden  übrigen  Statonen  Brindifl  Saipan  65  Dage  30.  Sept.  100

—  —

(engl.  Schiffe)

2.  Okt.

 

Palau  72  Tage

 

Angaur  73  Tage

—

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong
von  Bp.  18  Berlin—Alerandrowo  73  am  15  J.,  12/9.  und  von  Berlin  (I2  (ab  Schles.

Bhf.  7.52)  am

2  S.,  16  S.,  13,9.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden
  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

 

6.  Marsthall-Inseln.
a)  nach  Jaluit

d)  nach  Nauru#.

 

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Neapel
(deutsche  Schiffe)

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Taranto
(engl.  Schiffe)

18.  Sept.

17.  Aug.

7.  21.  Aug.

14.  28.  Aug.

 

 

Jaluit  55  Tage

Adelaide  27—30  Tage,
dann  weiter  mit  der  Eisenbahn
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacifie  PhoswWue
  Company  oder  mit
ampfer  „Germanita“  der
Jaluttlinie  nach  Nauru

16.  Sept.  1030

5.  12.  15.  19.  26.  Aug.
1030

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch
Drucksachen,  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  dem  unter  Anmerkung“
bezeichneten  Nachversand  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien
—SVchanghai  geleitet.
        <pb n="717" />
        GV  676  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen,  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
l
»  okq  »I.  Friedrich-Wilhelms-Gesbkabel
  12  Aug.  98.Sept.  hafen  39.  43  u.  39  Tage
Rabaul  41,  46  und  10.  19.  Aug.  .  zen.
7.  Deutsch-Neuguinea,  41  Tage  10%  8.ch-Naiser-Wilhelmsland
  Frindit  M  Friedrich  Zithems  —
·  rindisi  21.  Aug.  jafen  45  Tage
und  Vismarch-chipel.ngl.  Schifte  ·  lRabaul  12  Tage

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai  —  Hongong
von  Bp.  18  Berlin  —  Alerandrowo  73  am  15  S.,  12  9.  und  von  Berlin  ('2  sab
Schles.  Bhf.  7.52)  am  16  S.,  13.90.  (*  Ausgenommen  sind  Briefe  und  Postkarten
nach  Berlinhafen.)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Druck.
sachen,  Geschaftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden
auch  mit  den  ubrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

g.  Samoa.  Queenstoon  14.  Aug.  11.  Sept.  Apia  31  Tage  12.  Aug.  9.  Sept.  11.23
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  Nachversand  1.0
Hamburg  25.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  s.  M.,  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deinsche  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  103
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mis.  100
von  da  ab  Landverbindung
9.  Loge.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
#Oamburg  2.  30.  Aug.  Lome  34  Tage  2.  30.  Ang.  6.19
Notterdam  6.  Aug.  5.  Sept.  J  Lome  29  Tage  5.  Aug.  4.  Sept.  10
(deutsche  Schiffe)  #
Hamburg  #  16.  jedes  Monats  Lome  30—39  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
tRotterdam  22  jedes  Monats  Lome  24—33  Tage21.  jed.  Mis.  1012
(deutsche  Schiffe)

 

 

 

Den  durch  F  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

.—

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  fällig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
beutsch-Neuguinea  Neapel  .  .  ·.  14.  26*.  Aug.  9.  Sept.  Neapel  .  .  ..  11.  25*.  Aug.  J“.  Scht.
Neapel  .  .  .  .  5*.26*.  Aug.  8*.  Sept.  deind'st  1.  21.  aug.  1.  Senl.
O„  Mrindist  „I  .  arseille.  .  .  4.  18.  Aug.  1.  Sept.
beutsch-Ostafrita  Drimo  1  ***-"  "  soschm  Sept.  Liverpool  üb.  Vancouv.  2.  23.  Aug.
.—-  ·«·  ·«  ·  klymouth,l-  -..
—"  KICMOUE  über  San  Francisco  oder
Southampton  4°.25“.Aug.  15  7.Sept.  sch  Southampton,  #  Seartle  unbestimmt
Deutsch-Südwestafrina  Southampton  7.14.23.  Aug.  4.  Sept.  vLe  Havre  oder  (5—6  mal  monariich
Hamburg  1.  14“.  15.jed.  Mts.  Queenston  -
l————--—  erbu.Eisen-ImdetRegclMontag.Mms
l  ,«’·1,·30nmag
Southampton30«.jcd.Mt.3.  ————.  bahn  —  4  woch  9  9.
Kamern  Hamburg  15“.  jed.  Mts.  PlymouthU  üb.  Vancouv.  unbemmmmt
Liverpool  12.  Aug.  9.  Sept.  Oucenstown.
—  —  —  Samea  oder  Havre  über  San  Francisco
den  KNarolinen,  I  l  od.  Plymouth  (unbestimmt)
Marianen,  Neapel  .  .  .  14.  26*.  Aug.  —  —  —  —«»·—;--—————·«
Dalau-Inseln  41.  97.  Sept.  Hamburg  15.  jedes  Monats
AAAN  ——.  logo  Southampton  30“.  jedes  Monats
Marshall·  Inseln  ...  Neapel.  .  .  .  4.  Sept.  Liverpool  jeden  Montag

 

 

 

*Faälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="718" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

W  677  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
r

ostdampfe  von  nach  bis  25.  Juli  1910.
„Adolph  Woermann“  Delagoa  Bay  Hamburg  am  17.  Juli  ab  Zanzibar.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  21.  Juli  in  Duala.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  28.  Juli  ab  Hamburg.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  19.  Juli  in  Monrovia.
„Arnold  Amsinck“  Mossamedes  Hamburg  am  24.  Juli  ab  Gabun.
„Eduard  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  22.  Juli  in  Monrovia.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  23.  Juli  ab  Monrovia.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  25.  Juli  in  Monrovia.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  21.  Juli  ab  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  21.  Juli  in  Delagoa  Bay.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  24.  Juli  ab  Lome.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  22.  Juli  in  Gabun.
„Irma  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  12.  Juli  ab  Lagos.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  22.  Juli  in  Rotterdam.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Burutu  am  23.  Juli  Ouessant  passiert.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  11.  Juli  in  Lagos.
„Lothar  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  21.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Lucie  Woermann“.  Duala  "„  Hamburg  am  24.  Juli  ab  Teneriffe.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  17.  Juli  in  Monrovia.
„Nax  Brock“.  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  16.  Juli  in  Swakopmund.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  21.  Juli  in  Bissao.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  1.  Juli  ab  Las  Palmas.
„DTwade'“  Kotonou  Hamburg  am  21.  Juli  ab  Monrovia.
„Reichstag“.  Assinie  Hamburg  am  25.  Juli  ab  Sierra  Leone.
„Erika“  Hamburg  Kotonon  am  4.  Juli  in  Lome.

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

„Edea“  Hamburg  Mossamedes  am  22.  Juli  in  Madeira.
„Kamerun“  Hamburg  Kamerun  am  25.  Juli  ab  Oamburg.
TSome“  Hamburg  Kotonou  am  23.  Juli  ab  Rotterdam.
„Otavi“  Swakopmund  New  Nork  am  15.  Juli  in  New  Vork.
„#henania“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  22.  Juli  in  Lagos.
„Savoia“.  .  Hamburg  Kotonou  am  2.  August  ab  Hamburg.
„Swakopmund“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  22.  Juli  ab  Madeira.
„Llogo"  Hamburg  Lüderitzbucht  am  2.  August  ab  Hamburg.
„Jindhuk“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  27.  Juli  ab  Haomburg.
„Nauplia“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  23.  Juli  Cuxhaven  passiert.

„Answald
„Friderun“  .
»Gundkun«.

,.Jngo«..
»Jugkaban«.
„Irmfried“
„Irmgard“
„Nalburg“
„Louise“

 

 

 

 

Hamburg-Bremer  Afrika--Linie  A.  G.

Delagoa  Bay
Accra
Hamburg
Hamburg
Accra
Mossamedes
Lagos
Calabar
Rotterdam
Notterdam
Calabar
Rotterdam

Hamburg
Hamburg
Lüderitzbucht
Accra
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Lüderitzbucht
Lüderitzbucht
Hamburg
Swakopmund

 

 

am  15
am  19

am  9.

am  17
am  18
am  16
am  20
am  16
am  20
am  20
am  17
am  12

m  Juli
.Juli
Juli
.Juli
Juli
.Juli
.Juli
.Juli
.Juli
.  Juli
.Juli
.Juli

ab  Delagoa  Bay.
ab  Las  Palmas.
ab  Lüderitzbucht.
Dover  passiert.
ab  Accra.

ab  Addah.

ab  Las  Palmas.
ab  Calabar.

in  Rotterdam.
in  Monrovia.
ab  Las  Palmas.
ab  Monrovia.
        <pb n="719" />
        G  678  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  HKeuydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  64.
Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydkontor“.  27.  Juli  1910.

 

vor- 



 

 

 

       

  

 

Grün-  6  lete  ."  .  -
dungs-  Kapital  sa  äfts-  5  Divi-  Nachfrage  Angebot
jahr  6  M  jahr  dende  dende  5%  #  5%

C  .
1907  1  850  000  1.  10.  10  1  0  Amrikanische  Kompanie  A.-G.  1277  129
1906  2  000  000  1.  1.  4“  4°  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  .  98  100
1905  1  000  000  1.  4.  15  17½  „Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.“
#  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  1910  205
1902  1  200  000  1.4.  0O0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  .  .««  5()·  60
1905  600  O000  1.  1.  5  95  Centralafrikanische  SEeengesellschaft  ..  85  90
1905  220  000  1.  1.  20  3  Debundscha-Pflanzung  .  ..  —  1098
1900  938  600  1.  1.  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  75  80
1878  2  750  O000  1.  1.  16  #  24  Dedutsche  Handels=  und  Plantagen-  Gesellschaft
-I  ..  «  der  Südsee-Inseln  .  383l387
1885  2000  000  1.  4.  25  —  Deutsche  Kolonial-Gesellsch,  für  Südwestafrika  1410  1430
19070  2500  000  1.1.  —  0O0  Denutsche  Kautschul-Aktiengesellschaft  .  82i  86
1902  1  000  000  1.  1.  0  0O  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  —  1  56
1908  4500  000  1.  1.  0  —  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  190  193
1902  1  000  000  1.  5.  3  0O  Deutsche  Togogesellschat  .  100  105
1885  8  000  000  1.  1.  5  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  ·146½  147
1886  582  000  1.  1.  0  „0  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  4  15  30
.  -()!0  do  do.  Vorz.-Aktien  .220  4.250
1896  2250  000  1.  1.  5  7  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft  —  95
1899  4  000  000  1.  1  0  0  Gecsellschaft  Nordwestkamerun  it.  A.  .  30  7  50
360  000  0  0)  do.  do.  Tit.  B.  19  .  22
1893  2000  000  1  1  1  Gesellschaft  Südkamerun  .  139  141
1889  3000000  1.  10.  ·  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  28  31
1887  1  200  O000  1.  1.  13  13  Jaluit-  Gesellschaft.  geteilte  Aktien  34  326
130  130  Genußscheine  3220  3210
1906  3  000  000  1.  1.  —  47  namerndo  autschut=  Compagnie  97  100
1903  900  000  1.  1.  0  0„O  RKautschuk-Pflanzung  „Meanja".  —  85
1908  125  000  1.  1.  55  —  Kolmaunskop  Diamond  shares  67  69
1899  2  000  000  1.  1.  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  .  92  94
1886  7500  000  1.  4.  O0  0O  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  .  149  151
0  0  do.  Stamm-Anteile  110  112
1906  1200  000  1.  1.  .0  0  Otstafrika-Kompagnie  108  111
1900  20  000  O000  1.  4.  9  11  Otavi-Minen=  u.  Eisenboahngeselschalf  Anteile  143  144
200  000  1.  4.  4  6  do.  o.  Genußscheine  103  14
1902  8  375  000  1.  1.  50  250  Pacific  Phosphate  Co.  K  61½8  28  678
1895.  1  500  000  1.  1.  0  0  Rheinische  Handes  Plantagengesenschaft.  ..  10  50
1903  800  000  1.  1.  0  0O0  Safata-Samoga-Gesellschafft  11½70  7
1905“  2000  000  1.  1.  4"  4*  Samoa-  Kautschuk-Compagnie  "  62  65
1897  500  000  1.  1.  0  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  u1  80  200
1895  2  500  000  1.  7.,  0  0  South  African  Territories.  10|6  117
1898  150000  1.  1.  —  —  South  Enst  Africashares  10|6  11--1892
  22  000  O000  1.  7.  5  7½  South  West  Africa  Co#  .)]  353  35  9
1893  1  011  300  1.  4.  0  0  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile)  45  50
1T  0  .  do.  Vorzugs-Anteile  80  90
1897  2100000  1.  1.  6  9  Westafrik.  Pflanzung:  sgesellschaft  „Bibundi“  .  91  93
1897  3000  000  1.  1.  0  8  Westafrikanische  Pflanzungegesellsch.  "
1  #  ·  zus.  gel.  zunetoren  55  65
"  0  8  Vorzugs-Aktien  180  135
18951  1  800  000  1.  1.1  0  0  Westdeutssche  Hroers  u.  Plantagengesellschaft
r/  l  in  Düsseldorf  .  1  —  65
’  —  II

 

 

*)  Bauzinsen.  Selbsthändler  bei  allen  Abschlüssen  provisionsfrei.
Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  ——
        <pb n="720" />
        deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

21.  JIahrgang  Berlin,  den  15.  Kugust  1910.  Uummer  16.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Repel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beibefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
bierteljahrlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  dentschen  Schutzgebieten“,  heransgegeben  von  Dr.  Freiherrn  v.  Danckolman.
Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die  Buchundlungen
  ¾4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlunge  a)  X  5.—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schusgebiete  und  Osterreich  -=  Ungarns,  b)  .X  6.—  für  die  Länder  des  Weltpostvercins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  S8W68.  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Stadtgemeinden  in  Deutsch-Ostafrika
(Deutsch-ostafrikanische  Städteordnung).  Vom  18.  Juli  1910  S.  679.  —  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  die
derteljahrliche  Gehaltszahlung  an  die  etatsmäßigen  Kolonialbeamten  der  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebiete.  Vom
30.  Juli  1910  S.  684.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Festlegung  der  Grenzen
des  von  der  allgemeinen  Schürffreiheit  ausgeschlossenen  Jramba-Plateaus  und  Sekenke-Distrikts  im  Gebiete  der
Frangi-Gesellschaft.  Vom  13.  Juni  1910  S.  684.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
betr.  die  Nachverzollung  von  Waren  des  freien  Verkehrs.  Vom  3.  Mai  1910  S.  685.  —  Verordnungen  des  Gouverneurs
  von  Togo,  betr.  die  Aufhebung  veralteter  Verordnungen  und  Bekanntmachungen.  Vom  10.  Februar  und
d.  Zuni  1910  S.  686.  —  Personalien  S.  687.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Eingeborenen-Gifte  S.  689.

Kamerun:  Die  Nkam—Nün-Expedition  (mit  einer  Rartenskizze)  S.  690.

Deutsch-Südwestafrika:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im
Nonat  April  1910  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  693.  «

Togo:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  in  den  Monaten  April,  Mai  und  Juni  1910
iallig  gewordenen  Zollbeträge  S.  694.

Deutsch-Neuguinea:  Nachweisung  der  bei  den  Zollstellen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Neuguinea  im  4.  Viertelsahr
  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  695.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Die  Bedeutung  des  Sojabohnenmehls  als  Kraftfuttermittel  S.  695.
—  Aus  dem  Arbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  S.  696.  —  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft
vorm.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  S.  696.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Baumwoll-Erzeugung  der  Vereinigten  Staaten  von

Amerika  im  Jahre  1909  S.  697.  —  Maisausfuhr  aus  Britisch-Südafrika  S.  697.  —  Handel  Transvaals  1909,
deteiligung  der  Herkunfts=  und  Bestimmungsländer  daran  S.  698.  —  Basutoland,  Betschuanaland  und  Swasiland
.  508.  —  Neuer  Zolltarif  für  das  Uganda-Schutzgebiet  S.  608.  —  Frankreich  S.  699.
Vermischtes:  Deutscher  Kolonialkongreß  1910  S.  699.  —  Das  Hamburzgische  Kolonialinstitut  im  Winter  1910/11
.  700.  —  Französische  Truppenverstärkungen  in  Wadai  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  702.  —  Die  Eisenbahnen  im
Tanzöischen  Westafrika  S.  704.  —  Der  Kampf  gegen  die  Heuschrecken  in  Südafrika  S.  704.  —  Errichtung  von
Siationen  für  drahtlose  Telegraphie  an  den  Küsten  Neuseelands  S.  705.  —  Koloniale  Literatur  (VIII.)  S.  705.
—Vertehrs-Nachrichten  S.  709.  —  Schiffsbewegungen  S.  714.  —  Marktbericht  S.  715.  —  Kurse  deutscher
Kolonialwerte  S.71.

Anzeigen:  Offentliche  Ausschreibung  S.  715.

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Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Stadtgemeinden  in  Deutsch-Ostafrika.
(Deutsch-ostafrikanische  Städteordnung.)
Vom  18.  Juli  1910.

.  Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813),  der  Kaiserlichen
  Verordnung  betreffend  die  Vereinigung  von  Wohnplätzen  in  den  Schutzgebieten  zu  kommunalen
Verbänden  vom  3.  Juli  1899  (Kol.  Bl.  S.  506)  und  der  Kaiserlichen  Verordnung  betreffend  die
Eirrichtung  der  Verwaltung  und  die  Eingeborenenrechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten
  vom  3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  wird  in  Ergänzung  der  Verordnung
bereffend  die  Aufhebung  der  kommunalen  Verbände  in  Deutsch-Ostafrika  vom  31.  März  1909
(Kol.  Bl.  S.  425)  für  die  in  Deutsch-Ostafrika  bestehenden  und  zu  bildenden  Stadtgemeinden
verordnet,  was  folgt:
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        G  680  e

I.  Allgemeines.

§  1.  Die  nach  §  1,  Absatz  2  der  Verordnung  vom  31.  März  1909  auf  die  Wohnplätze
innerhalb  der  Orte  Daressalam  und  Tanga  beschränkten  kommunalen  Verbände  führen  die  Namen
„Stadtgemeinde  Daressalam“  und  „Stadtgemeinde  Tanga“.

Anderungen  der  Ortsgrenzen  können  vom  Gouverneur  nach  Anhörung  der  Stadtgemeinde
mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  verfügt  werden.

§  2.  Angehörige  der  Gemeinde  sind,  mit  Ausnahme  des  Gouverneurs,  alle  Personen,
welche  innerhalb  des  Gemeindebezirks  einen  Wohnsitz  haben.

§  3.  Zu  den  Aufgaben  der  Gemeindeverwaltung  gehören:

1.  Bau  und  Unterhaltung  öffentlicher  Wege,  Plätze,  Wasserläufe  und  Brücken;

2.  Einrichtung  und  Unterhaltung  öffentlicher  Wasserversorgungsanlagen;

3.  Straßenbeleuchtung,  Straßenreinigung  und  sonstige  Einrichtungen  zur  Aufrechterhaltung

eines  freien  und  ungefährdeten  Verkehrs;

Fäkalien-  und  Müllabfuhr;

Einrichtung  und  Unterhaltung  von  Markthallen  und  Schlachthäusern;

Einrichtungen  und  Unterhaltung  der  Kommunalschulen  mit  Ausnahme  der  Besoldung

des  weißen  Aufsichts-  und  Lehrpersonals;

7.  Einrichtungen  und  Maßnahmen  im  Interesse  der  öffentlichen  Gesundheitspflege;

8.  Krankenfürsorge  und  Armenpflege  für  eingeborene,  Armenpflege  für  nichteingeborene
Gemeindeangehörige;

9.  das  Begräbniswesen  einschließlich  der  Anlage  und  Unterhaltung  öffentlicher  Begräbnisstätten;


10.  Einrichtungen  und  Maßnahmen  zum  Schutz  und  zur  Förderung  der  allgemeinen
Wohlfahrt  im  Gemeindebezirk;

11.  Einrichtungen  und  Maßnahmen  zum  Schutz  und  zur  Förderung  der  wirtschaftlichen
Interessen  der  Gemeinde  und  der  Gemeindeangehörigen.

In  welchem  Umfange  diese  Aufgaben  den  einzelnen  Gemeinden  zu  überweisen  sind,  bestimmt

der  Gonverneur  nach  Anhörung  der  Gemeindevertretung  unter  Berücksichtigung  der  Leistungsfähigkei
der  Gemeinde.

§  4.  Der  Gemeindeverwaltung  können  vom  Gouverneur  nach  Anhörung  des  städtischen
Rats  (§  10)  weitere  örtliche  Angelegenheiten  (§  3)  überwiesen  werden.

§  5.  Die  Stadtgemeinden  sind  zur  Selbstverwaltung  ihrer  Angelegenheiten  nach  Maßgabe
dieser  Verordnung  berufen.

§  6.  Die  für  den  Gemeindebezirk  bestimmten  Polizeiverordnungen,  soweit  sie  die  nach
§  3  und  4  der  Verwaltung  durch  die  Gemeinden  überwiesenen  Aufgaben  berühren,  sind  vor  ihrem
Erlaß  dem  städtischen  Rat  zur  Außerung  vorzulegen.  Ist  bei  Gefahr  im  Verzuge  sofortiger  Erlab
geboten,  so  ist  die  Außerung  nachträglich  einzuholen.

Vor  Erteilung  der  Gewerbescheine  für  Schankwirte,  Gastwirte  und  Speisewirte  ist  der  städtische
Rat  gutachtlich  zu  hören.

§  7.  Die  Stadtgemeinden  sind  befugt,  auf  den  der  Gemeindeverwaltung  zugoewiesenen
Gebieten  Bestimmungen  mit  öffentlich  rechtlicher  Kraft  (Ortssatzungen)  zu  beschließen.

Ausgenommen  sind  Bestimmungen  polizeilicher  Natur.

Die  Ortssatzungen  sind  von  dem  Vorsteher  des  Bezirksamts  zu  erlassen.  Sie  bedürfen  zu

ihrer  Gültigkeit  außer  der  im  §  29  vorgesehenen  Genehmigung  durch  den  Gouverneur  der  öffemlichen
  Bekanntmachung.

§  8.  Die  Stadtgemeinden  können  behufs  Deckung  der  Kosten  für  Herstellung  und  Unterhaltung
  von  Veranstaltungen  (Anlagen,  Anstalten  und  Einrichtungen),  welche  durch  das  öffentliche
Interesse  erfordert  werden,  von  denjenigen  Grundeigentümern  und  Gewerbetreibenden,  denen  hierdurch
besondere  wirtschaftliche  Vorteile  erwachsen,  Beiträge  zu  den  Kosten  der  Veranstaltungen  erheben.
Die  Beiträge  sind  nach  den  Vorteilen  zu  bemessen.

Die  Stadtgemeinden  können  für  die  Benntzung  der  von  ihnen  im  öffentlichen  Interese
unterhaltenen  Veranstaltungen  besondere  Vergütungen  (Gebühren)  erheben.  Die  Gebühren  sind  im

voraus  nach  festen  Normen  und  Sätzen  zu  bestimmen.  Eine  Berücksichtigung  Unbemittelter  ist  nicht
ausgeschlossen.

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        6  681  20

Die  Stadtgemeinden  sind  zur  Erhebung  indirekter  und  direkter  Steuern  befugt.  Die  direkten
Steuern  können  von  den  Gemeindeangehörigen  und  von  denjenigen  Personen  und  Gesellschaften  er—
hoben  werden,  welche  in  dem  Gemeindebezirke  Grundeigentum  besitzen  oder  Gewerbe  betreiben.  Sie
find  auf  alle  der  Besteuerung  unterworfenen  Pflichtigen  nach  festen  und  gleichmäßigen  Grundsätzen
zu  verteilen.

Die  Einführung  neuer  und  die  Veränderung  bestehender  Gebühren  und  Steuern  kann  nur
durch  Gebühren=  und  Steuerordnungen  erfolgen.

Auf  die  Gebühren=  und  Steuerordnungen  finden  die  Vorschriften  über  Ortssatzungen  Anwendung.

An  ferneren  Gemeinde-Einnahmen  kommen  in  Betracht  die  Erträge  der  von  der  Stadtgemeinde
  eingerichteten  und  übernommenen  Unternehmungen  und  Anstalten,  die  Erlöse  aus  Grundstücksveräußerungen
  sowie  die  der  Stadtgemeinde  vom  Landesfiskus  zur  Deckung  ihrer  Ausgaben

gewährten  Zuschüsse.
II.  Organisation.

§  9.  Die  Handhabung  der  Gemeindeverwaltung  steht  dem  städtischen  Rat  nach  Maßgabe
dieser  Verordnung  zu.

§  10.  Der  städtische  Rat  besteht  aus  dem  Vorsteher  des  Bezirksamts  und  vier  Mitgliedern
oder  ihren  Stellvertretern,  welche  die  Reichsangehörigkeit  besitzen  müssen.

§  11.  Von  den  vier  Mitgliedern  (§  10)  gehen  drei  aus  Wahlen  hervor,  eines  wird  vom
Gouverneur  ernannt.  Das  gleiche  gilt  für  die  Stellvertreter.

Die  Wahlen  sind  geheim  und  direkt.

Wahlberechtigt  sind  die  männlichen  Gemeindeangehörigen,  welche  die  deutsche  Reichsangehörigkeit
  besitzen,  das  25.  Lebensjahr  vollendet  und  bis  zum  31.  Dezember  des  der  Wahl  voraufgegangenen
  Jahres  seit  mindestens  einem  Jahre  ihren  Wohnsitz  in  der  Stadt  gehabt  und  ihn  bis
zur  Zeit  der  Wahl  nicht  aufgegeben  haben,  sowie  die  Erwerbsgesellschaften  deutschen  Rechts  (Aktiengesellschaften,
  Kommanditgesellschaften  auf  Aktien,  Gesellschaften  m.  b.  H.  und  Kolonialgesellschaften),
welche  im  Orte  einen  Sitz  haben,  nach  Maßgabe  der  folgenden  Vorschriften.

§  12.  1.  Ein  Mitglied  des  städtischen  Rats  wird  von  den  Hausbesitzern,  soweit  sie  für
im  Orte  belegene  Häuser  Häusersteuer  entrichten  (I.  Abteilung),  ein  zweites  Mitglied  von  den  Verretern
  des  Gewerbestandes,  soweit  sie  Abgaben  für  im  Orte  ausgeübte  Gewerbebetriebe  entrichten
(II.  Abteilung),  das  dritte  Mitglied  von  sämtlichen  übrigen  wahlberechtigten  Gemeindeangehörigen
III.  Abteilung)  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  gewählt.

2.  In  der  I.  Abteilung  wird  für  jedes  Haus  nach  Europäer-,  Inder=  oder  Araber-Art
(§  41  der  Verordnung  betreffend  die  Erhebung  einer  Hütten=  und  Häusersteuer  vom  22.  März  1905),
sofern  in  dem  vorhergegangenen  Rechnungsjahre  Steuer  gezahlt  worden  ist,  und  die  Steuerpflicht
zur  Zeit  der  Wahl  noch  besteht,  eine  Stimme  gewährt.

3.  In  der  II.  Abteilung  wird  für  jeden  angefangenen  Abgabebetrag  von  200  Rup.,  sofern
für  den  Gewerbebetrieb  nach  der  Verordnung  betreffend  die  Erhebung  von  Abgaben  für  den  Gewerbebetrieb
  vom  7.  Dezember  1907  in  dem  vorhergegangenen  Rechnungsjahre  eine  Abgabe  gezahlt  worden
ist  und  die  Abgabepflicht  zur  Zeit  der  Wahl  noch  besteht,  eine  Stimme  gewährt.

4.  Kein  Gemeindeangehöriger  darf  in  der  I.  und  II.  Abteilung  die  Wahl  mit  mehr  als
je  fünf  Stimmen  ausüben.  Die  Erwerbsgesellschaften  sind  nur  in  dem  Verhältnisse  ihrer  nach  Ziffer  2
und  3  zuständigen  Stimmen  zur  Wahl  zugelassen,  daß  die  Gesamtheit  der  ihnen  zustehenden  wahlberechtigenden
  Stimmen  ein  Drittel  der  Gesamtheit  der  den  Gemeindeangehörigen  zustehenden  wahlberechtigenden
  Stimmen  in  jeder  der  Abteilungen  I  und  II  nicht  übersteigt.  Für  die  Stimmabgabe
haben  die  Erwerbsgesellschaften  einen  Bevollmächtigten  zu  bestellen,  welcher  den  für  das  Wahlrecht
der  Gemeindeangehörigen  vorgeschriebenen  Voraussetzungen  (§  11,  Abs.  3)  genügen  muß.  Der  Bevollmächtigte
  ist  dem  Vorsteher  des  Bezirksamts  anzuzeigen.

5.  In  der  III.  Abteilung  sind  wahlberechtigt  die  Gemeindeangehörigen,  welche  nicht  zu  der
Wahl  in  der  I.  und  II.  Abteilung  befugt  sind,  mit  Ausnahme  der  Angehörigen  der  Schutztruppe.

6.  Von  der  Berechtigung  zur  Wahl  in  allen  Abteilungen  sind  ausgeschlossen  die  Gemeindeangehörigen:


a)  wenn  und  solange  ihnen  durch  rechtskräftiges  richterliches  Erkenntnis  die  bürgerlichen
Ehrenrechte  aberkannt  worden  sind;

b)  wenn  und  solange  sie  entmündigt  sind  oder  über  ihr  Vermögen  das  Konkursverfahren
  schwebt;

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        W  682  20

c)  wenn  und  solange  sie  sich  in  Straf=  oder  Untersuchungshaft  befinden,  oder  unter
polizeilicher  Aufsicht  stehen;
d)  wenn  sie  mit  ihren  Leistungen  für  die  Gemeinde  länger  als  drei  Monate  im  Rückstande
  sind;
e)  wenn  und  solange  sie  zu  ihrem  Unterhalte  Unterstützungen  aus  öffentlichen  Mineln
empfangen.
Die  Erwerbsgesellschaften  sind  von  der  Wahl  ausgeschlossen,  solange  sie  sich  im  Konkurs
oder  in  der  Liquidation  befinden.

§  13.  Wählbar  und  verpflichtet  zur  Annahme  der  Wahl  sind  alle  wahlberechtigten
Gemeindeangehörigen,  die  das  30.  Lebensjahr  zurückgelegt  haben.
Es  sind  jedoch  ausgenommen  von  der  Wählbarkeit:
1.  der  Vorsteher  des  Bezirksamts,
2.  die  im  besoldeten  Gemeindedienst  stehenden  Personen,
3.  die  polizeilichen  Exekutivbeamten.

§*  14.  Wählbar,  aber  nicht  verpflichtet  zur  Annahme  der  Wahl  oder  Weiterführung
des  Amtes  sind:  ·

1.  die  unmittelbaren  Beamten,  soweit  sie  nicht  lediglich  im  Ehrenamt  oder  Nebenamt
tätig  sind,
2.  Gemeindeangehörige,  die  über  60  Jahre  alt  sind,
3.  Gemeindeangehörige,  welche  während  zweier  aufeinander  folgender  Wahlperioden  das
Amt  eines  Mitgliedes  des  städtischen  Rats  versehen  haben,  für  die  Dauer  der  auf  die
letzte  Amtsdauer  folgenden  Wahlperiode.
8  15.  Die  Wahl  in  allen  Abteilungen  findet  statt  auf  Grund  von  Wählerlisten.
Die  Wählerlisten  werden  von  dem  Vorsteher  des  Bezirksamts  alle  zwei  Jahre  bis  zum
1.  Februar  aufgestellt  und  liegen  vom  1.  bis  15.  Februar  öffentlich  aus.  Einsprüche  gegen  die
Wählerlisten  sind  bis  zum  1.  März  beim  Vorsteher  des  Bezirksamts  anzubringen.  Uber  die  Einsprüche
  entscheidet  eine  Kommission,  die  aus  dem  Vorsteher  des  Bezirksamts  und  zwei  von  ihm  —
nach  Anhörung  des  städtischen  Rats  —  ernannten  Vertrauensmännern  besteht,  endgültig.

§  16.  Die  Wahl  findet  zwischen  dem  15.  März  und  dem  1.  April  an  einem  mindestens
eine  Woche  vorher  öffentlich  bekannt  gemachten  Termin  vor  der  im  §  15  erwähnten  Kommission  stat.

Den  Termin  und  die  Dauer  der  Wahlhandlung  bestimmt  der  Vorsteher  des  Bezirksamts.

Über  das  Ergebnis  der  Wahl  ist  ein  Protokoll  aufzunehmen.  Das  Ergebnis  ist  unverzüglich
bekannt  zu  machen.

§  17.  Als  zum  städtischen  Rat  gewählt  ist  derjenige  Gemeindeangehörige  anzusehen,  der
die  meisten  in  einer  Abteilung  abgegebenen  Stimmen  in  einem  Wahlgang  auf  sich  vereinigt.

§  18.  Wird  ein  Mitglied  in  zwei  oder  drei  Abteilungen  zugleich  gewählt,  so  hat  es  sich
zu  entscheiden,  welche  Wahl  es  annehmen  will.  Alsdann  finden  in  der  oder  in  den  anderen  Abteilungen
  neue  Wahlen  statt.

§  19.  Die  Wahlen  der  Stellvertreter  und  etwa  erforderliche  Nachwahlen  sind  innerhalb
von  vier  Wochen  nach  der  ersten  Wahl  vorzunehmen.  Auf  diese  Wahlen  finden  die  für  die  Wahlen
der  Mitglieder  geltenden  Bestimmungen  entsprechende  Anwendung.

Der  Stellvertreter  vertritt  das  von  derselben  Abteilung  gewählte  Mitglied  des  städtischen  Rats.

§  20.  Das  Amt  eines  Mitgliedes  des  städtischen  Rats  ist  ein  Ehrenamt.

§  21.  Über  die  Gültigkeit  der  Wahl  beschließt  unter  Berücksichtigung  etwa  erhobener  Einsprüche
  der  städtische  Rat.  Bei  den  ersten  Wahlen  entscheidet  der  Gouverneur  über  die  Gültigkeit.

§  22.  Die  Mitglieder  des  städtischen  Rats  und  ihre  Stellvertreter  werden  vor  der  ersten
Sitzung,  an  der  sie  teilnehmen,  von  dem  Vorsitzenden  durch  Handschlag  zur  gewissenhaften  Wahrnehmung
  ihrer  Obliegenheiten  und  zur  Wahrung  der  Interessen  der  Gemeinde  verpflichtet.

§  23.  1.  Der  Vorsitzende  beruft  den  städtischen  Rat  zur  Beratung  und  Beschlußfassung
über  die  ihm  zugewiesenen  Angelegenheiten.  Er  muß  ihn  auf  schriftlichen  Antrag  von  mindestens
zwei  Mitgliedern  innerhalb  von  zwei  Wochen  berufen.

2.  Für  den  Fall  einer  vorübergehenden  Behinderung  des  Vorsitzenden  wählt  der  städtische
Rat  eines  seiner  Mitglieder  zu  seinem  Vertreter  in  der  Leitung  der  Verhandlungen.

§  24.  Die  Sitzungen  sind  öffentlich,  die  Offentlichkeit  kann  indes  durch  Mehrheitsbeschluß
ansgeschlossen  werden.
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        G  683  20

§  25.  Die  Beschlußfassung  im  städtischen  Rat  findet  nach  einfacher  Stimmenmehrheit  statt.

Bei  Stimmengleichheit  gibt  die  Stimme  des  Vorsitzenden  den  Ausschlag.

Zur  Beschlußfassung  über  Ortssatzungen  und  zu  deren  Abänderung  ist  Zweidrittel-Stimmenmehrheit
  erforderlich.

Der  städtische  Rat  ist  beschlußfähig  bei  Anwesenheit  von  drei  Mitgliedern  einschließlich  des
Vorsitzenden,  jedoch  müssen  mindestens  zwei  der  anwesenden  Mitglieder  aus  Wahlen  hervorgegangen
  sein.

Über  die  Verhandlungen  in  jeder  Sitzung  ist  ein  Protokoll  zu  führen,  aus  dem  die  Abstimmung
  der  einzelnen  Mitglieder  ersichtlich  sein  muß.

§*  26.  Das  von  dem  Gouverneur  ernannte  Mitglied  des  städtischen  Rats  (§  11)  ist  verpflichtet,
  insbesondere  auch  die  Interessen  der  bei  den  städtischen  Wahlen  (§8  11  bis  21)  nicht  beteiligten
  Ortseingesessenen  wahrzunehmen.  Zu  diesem  Zwecke  ist  es  gehalten,  sich,  so  oft  erforderlich,
mit  den  in  Betracht  kommenden  Kreisen  der  Ortseingesessenen  persönlich  ins  Benehmen  zu  setzen.

III.  Funktionen  der  einzelnen  Verwaltungsorgane.

§  27.  1.  Der  Vorsitzende  des  städtischen  Rats  leitet  die  gesamte  städtische  Verwaltung  und
vertritt  die  Stadtgemeinde  nach  außen.  Bei  Urkunden  über  Rechtsgeschäfte,  durch  welche  die  Gemeinde
verpflichtet  wird,  und  bei  Vollmachten  ist  jedoch  die  Mitunterschrift  eines  gewählten  Mitgliedes  des
städtischen  Rats  erforderlich.
2.  Er  vollzieht  die  Bestallungen  der  städtischen  Beamten.  Die  Beamten  sind  ihm  unterstellt.
3.  Er  ist  innerhalb  der  Grenzen  des  Wirtschaftsplans  zur  selbständigen  Annahme  und
Entlassung  der  erforderlichen  Hilfskräfte  befugt.
4.  Er  hat  das  Recht  und  die  Pflicht:
a)  die  Beschlüsse  des  städtischen  Rats  vorzubereiten  und  auszuführen,
b)  gesetzwidrige  oder  den  städtischen  Interessen  zuwiderlaufende  Beschlüsse  des  städtischen
Rats  zwecks  Einholung  der  Entscheidung  der  Aufsichtsbehörde  zu  beanstanden  und
ihre  Ausführung  vorläufig  auszusetzen.
§*  28.  1.  Der  städtische  Rat  hat  das  Recht  und  die  Pflicht,  über  alle  städtischen  Angelegenheiten
  zu  beraten  und  zu  beschließen  sowie  die  gesamte  städtische  Verwaltung  zu  überwachen.
2.  Die  Beschlußfassung  des  städtischen  Rats  ist  erforderlich:
a)  zur  Aufstellung  der  Wirtschaftspläne  und  zu  allen  nicht  in  den  Wirtschaftsplänen
vorgesehenen  Ausgaben;
b)  zur  Prüfung  und  Genehmigung  der  städtischen  Abrechnungen  sowie  zur  Entlastung
der  verantwortlichen  Beamten;
c)  zur  Anstellung  und  Entlassung  der  im  §  27,  Ziffer  2  bezeichneten  städtischen  Beamten;
d)  zur  Erwerbung,  Veräußerung  oder  Belastung  von  Grundstücken  oder  Grundstücksgerechtigkeiten
  sowie  zur  Übernahme  von  Verpflichtungen  oder  Verbindlichkeiten  für
die  Stadtgemeinde;
e)  zur  Verzichtleistung  auf  Forderungen,  Rechte  und  Einkünfte;
k)  zu  den  Ortssatzungen  sowie  Gebühren=  und  Stenerordnungen  nach  näherer  Bestimmung
  dieser  Verordnung.

IV.  Aufsichtsbehörde.

29.  1.  Die  allgemeine  Dienstaufsicht  über  die  städtische  Verwaltung  führt  der  Gouverneur.
Seiner  Genehmigung  unterliegen:
a)  Ortssatzungen  sowie  Gebühren=  und  Steuerordnungen  und  deren  Abänderungen;
b)  die  Wirtschaftspläne  und  alle  in  den  Wirtschaftsplänen  nicht  vorgesehenen  Ausgaben;
e)  die  Festsetzung,  Anderung  und  Aufhebung  von  Gebühren,  Beiträgen  und  anderen
Abgaben;
d)  die  Aufnahme  von  Darlehn  und  Anleihen  sowie  die  Übernahme  von  Garantien  durch
die  Stadtgemeinde;

e)  die  Veräußerung  und  dingliche  Belastung  der  der  Stadtgemeinde  gehörenden  Grundstücke;
f)  die  Anstellung  der  im  §  27,  Ziffer  2  bezeichneten  städtischen  Beamten.

3.  Unterläßt  der  städtische  Rat  die  ihm  gesetzlich  obliegenden  oder  im  Gemeindeinteresse
nötigen  Verrichtungen,  insbesondere  die  Beschaffung  der  erforderlichen  Mittel,  so  ist  die  Aufsichts-Vc#ch
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        W  684  e0

behörde  befugt,  ihn  dazu  anzuhalten.  Bei  Ausbleiben  des  Erfolgs  kann  die  Aufsichtsbehörde  das
Nötige  auf  Kosten  der  Gemeinde  ausführen  und  die  dazu  erforderlichen  Mittel  rechtsverbindlich
festsetzen  und  einziehen  lassen.

§  30.  Dem  Gouverneur  sind  vorzulegen  die  jährlichen  Rechnungsabschlüsse  nach  ihrer
endgültigen  Feststellung  und  Prüfung.

§  31.  Der  Gouverneur  entscheidet  alle  Beschwerden  über  Maßnahmen  der  städtischen
Verwaltungsorgane.

§  32.  Den  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  dieser  Verordnung  in  den  einzelnen  Gemeinden
bestimmt  der  Gouverneur.
Er  erläßt  die  erforderlichen  Ausführungs=  und  Ubergangsbestimmungen.

Berlin,  den  18.  Juli  1910.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
v.  Lindequist.

Verkügung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  vierteljährliche  Gehaltszahlung  an  die
etatsmäßligen  Kolonialbeamten  der  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebiete.
Vom  30.  Juli  1910.

Gemäß  §  1  des  Kolonialbeamtengesetzes  vom  8.  Juni  1910  (Reichs-Gesetzbl.  S.  881)  und
§  5  Abs.  1  des  Reichsbeamtengesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1907,  S.  245)  wird  hiermit  bestimmt,  daß
die  Gehaltszahlung  an  die  etatsmäßigen  Kolonialbeamten  der  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebiete
vierteljährlich  stattfinden  kann.

Berlin,  den  30.  Juli  1910.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
v.  Lindequist.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Festlegung  der  Grenzen
des  von  der  allgemeinen  Schürffreiheit  ausgeschlossenen  Jramba-Hlateaus  und  Sekenke-Distrikts
  im  Gebiete  der  Frangi-Gesellschaft.

Vom  13.  Juni  1910.

Nach  der  Bekanntmachung  der  Direktion  der  Diskontogesellschaft  in  Berlin  als  der  Trägerin
der  sog.  Jrangi-Bergbau=  und  Landkonzession  vom  31.  August  1908  —  A.  A.  Nr.  26/08  —  ist  bei
der  Erklärung  der  allgemeinen  Schürffreiheit  im  Konzessionsbereiche

1.  das  Sekenke-Gebiet,
2.  das  Jramba-Plateau

von  der  allgemeinen  Schürffreiheit  bis  auf  weiteres  ausgeschlossen  und  die  öffentliche  Bekanntmachung
der  Grenzen  der  gesperrten  Gebiete  vorbehalten  worden.

Nach  Anhörung  der  Interessenten  werden  nunmehr  die  Grenzen  der  von  der  allgemeinen
Schürffreiheit  ausgeschlossenen  Gebiete  bestimmt,  wie  folgt:

1.  Sekenke=  Gebiet.

Die  Ostgrenze  wird  in  ihrer  ganzen  Länge  von  5,8  km  von  dem  Kirondabache  gebildet
und  ist  an  dem  südlichen  und  nördlichen  Endpunkte  durch  Steinmale  vermarkt.  Von  dem  närdlichen
Steinmal  erstreckt  sich  die  Nordgreuze  in  ungefähr  westlicher  Richtung  etwa  2300  m  weit,  von  dem
südlichen  Mal  der  Ostgrenze  läuft  die  Südgrenze  in  fast  genau  westlicher  Richtung  etwa  1800  m
weit  nach  Westen.  Die  westlichen  Endpunkte  der  Nord=  und  Südgrenze  sind  durch  Steinmale  festgelegt.
  Die  die  Westgrenze  bildende  Linie  verläuft  nordsüdlich  —  mit  einer  geringen  Abweichung
nach  Osten  —  und  ist  ungefähr  5175  m  lang.
        <pb n="726" />
        G  685  20

2.  Jramba-Plateau.

Der  Schnittpunkt  der  West=  mit  der  Südgrenze  liegt  am  Nordende  des  Kikuruzungi-Berges
und  am  Isanga-Flusse  östlich  von  dem  Dorfe  Mlimiengo  und  ist  in  der  Natur  durch  eine  Landmarke
  Nr.  I  festgelegt.

Von  dem  Dorfe  Mlimiengo  aus  folgt  die  Südgrenze  des  gesperrten  Gebiets  dem  Laufe  des
Isanga-Flusses  bis  an  die  Rumwa-Quelle,  an  der  die  Landmarke  II  steht.  Von  letzterer  aus  wird
die  Grenze  durch  einen  Fußpfad  bis  zum  Tukoto-Bache  gebildet.  An  der  Quelle  desselben  ist  die
Landmarke  III  errichtet.

Von  hier  verläuft  die  Südgrenze  in  östlicher  Richtung  bis  zu  dem  östlichen  Abfall  des
Plateaus  und  dem  Punkte,  an  dem  der  Samamba-Bach  den  Plateaurand  bei  dem  Abfall  zur
Kinyangiri-Ebene  durchschneidet.  Alsdann  wird  sie  durch  das  nördliche  Ufer  des  Samamba-Baches
gebildet,  bis  zu  dem  Punkte,  an  dem  der  Mpiula-Bach  von  dem  Verbindungsweg  Sagenda—
Mtani—  Mkalama  überschritten  wird.  Hier  steht  die  Landmarke  IV  als  Schnittpunkt  der  Süd=  und
Ostgrenze.

Die  Ostgrenze  folgt  alsdann  in  nordwestlicher  Richtung  dem  Mpiula-Flusse  und  nach  dessen
Einmündung  in  den  Dulumo-Fluß  dessen  linkem  Ufer.

Die  Nordost-,  Nord=  und  Nordwestgrenze  wird  durch  den  natürlichen  Rand  des  Iramba-=Plateaus
  und  einen  Weg  gebildet,  der  am  Fuße  des  Plateaus  entlang  durch  die  Jumbenschaften
Sangassa,  Mlangi,  Iguny  und  Mango  führt.

Die  Westgrenze  folgt  vom  Pilinga-Berge  aus  nach  Süden  zu  zunächst  dem  östlichen  Ufer
des  Msalalla-Flusses  bis  zu  dessen  Durchbruch  durch  den  Plateaurand.  Südlich  von  dem  Durchbruch
  bildet  der  untere  Rand  des  Plateauabhanges  die  Westgrenze  bis  zu  der  Durchbruchstelle  des
Isanga-Flusses  bei  dem  Dorfe  Mlimiengo.

Daressalam,  den  13.  Juni  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:

v.  Spalding.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Nachverzollung
von  Waren  des  freien  Verkehrs.
Vom  3.  Mai  1910.
Auf  Grund  des  §  6  der  Zollverordnung  für  das  Deutsch-  Südwestafrikanische  Schutzgebiet
vom  *  Peineume  *  (Beilage  zum  Kolonialblatt  vom  15.  Mai  1903  bzw.  Kolonialblatt  1910  S.  161)
wird  unter  Aufhebung  der  Verordnung  betr.  die  Nachverzollung  von  im  freien  Verkehr  befindlichen
Waren  vom  13.  Februar  1907  (Kol.  Bl.  S.  280)  hiermit  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  mit  Ablauf  des  28.  Februar  1907  im  Schutzgebiet  im  freien  Verkehr  gewesenen
ausländischen  Gegenstände  unterliegen  einer  Nachverzollung  nach  Maßgabe  des  am  1.  März  1907
durch  Verordnung  vom  13.  Februar  1907  in  Kraft  gesetzten  Zolltarifs.  Bei  der  Nachverzollung
von  Branntwein  wird  der  nach  dem  vor  dem  1.  März  1907  in  Geltung  gewesenen  Zolltarife  bereits
  gezahlte  Zollbetrag  in  Anrechnung  gebracht.

§  2.  Die  nachzuverzollenden  Gegenstände  sind  auf  einem  amtlichen  Zollformular  zu  Zolleingangsanmeldungen
  nach  Zahl,  Bezeichnung  und  Verpackungsart  der  Frachtstücke  sowie  nach  der
Gattung  und  Menge  anzumelden.  Die  Anmeldung  der  Menge  hat  nach  Gewicht,  Maß  oder  Stückzahl
  zu  erfolgen  je  nach  dem  Erhebungsmaßstab  des  Zolltarifs.

§*  3.  Zur  Anmeldung  verpflichtet  sind  diejenigen  Personen,  welche  mit  Ablauf  des
28.  Februar  1907  Inhaber  zgollpflichtiger  Gegenstände  gewesen  sind.
§  4.  Auf  die  Zollrevision,  die  an  Ort  und  Stelle  vorzunehmen  ist,  finden  die  §§  23
bis  25  der  Zollverordnung  Anwendung.

§  5.  Behufs  Nachverzollung  der  am  1.  März  1907  im  Schutzgebiet  unterwegs  gewesenen
Gegenstände  sind  die  Versender  von  Waren  verpflichtet,  alle  innerhalb  der  vorhergegangenen  acht
Tage  von  ihnen  versandten  Gegenstände  nach  Vorschrift  des  §  2  anzumelden  und  die  Anmeldungen,
für  jeden  Empfänger  besonders  ausgefertigt,  der  nächsten  Zollstelle  abzugeben.
        <pb n="727" />
        G  686  20

§  6.  Zur  Entrichtung  des  Zolles  ist  derjenige  verpflichtet,  welcher  mit  Ablauf  des
28.  Februars  1907  Eigentümer  der  zollpflichtigen  Gegenstände  gewesen  ist.  Der  Zoll  muß  spätestens
binnen  acht  Tagen  nach  Mitteilung  des  Betrages  durch  die  Zollstelle  bei  dieser  entrichtet  werden.
Kaufleuten  können  die  Nachverzollungsbeträge,  falls  sie  1000  1/“  übersteigen,  auf  eine  angemessene
Zeit  gestundet  werden.

§  7.  Eine  Aufnahme  nachverzollungspflichtiger  Gegenstände  in  eine  Zollniederlage  kam
vom  Gouvernement  unter  besonderen  Bedingungen  gestattet  werden.  Sollten  nachverzollte  Gegenstände
  aus  dem  Schutzgebiete  ausgeführt  werden,  so  kann  auf  Antrag  beim  Gouvernement  der  Zoll
erstattet  werden.

§  8.  Unrichtige  Anmeldungen  oder  nicht  rechtzeitige  Anmeldungen  zur  Nachverzollung
und  sonstige  Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  unterliegen  den  Strafbestimmungen  der
Zollverordnung.  «

8  9.  Von  der  Nachverzollung  und  der  Anmeldung  zur  Nachverzollung  befreit  bleiben
folgende  Mengen:

Zigarren  bis  1000  Stück,

Zigaretten  bis  1000  Stück,

Tabak  jeder  Art  bis  10  kg,

Bier  aller  Art  bis  zu  2  Kisten,

stille  Weine  bis  zu  50  Flaschen,

Schaumweine  bis  zu  20  Flaschen,

Branntweine  bis  zu  10  Litern.
Vorräte,  die  die  genaunten  Höchstmengen  übersteigen,  sind  einschließlich  der  Höchstmengen  der  Nachverzollung
  unterworfen.  «

8  10.  Die  den  Militärpersonen  vor  dem  1.  März  1907  gewährten  Zollbefreiungen  werden
mit  Ablauf  des  28.  Februar  1907  aufgehoben.  Liebesgaben  und  Feldpostpakete,  die  während  der
Dauer  des  Ausstandes  eingeführt  worden  find,  bleiben  zollfrei.

Die  mit  Ablauf  des  28.  Februar  1907  vorhanden  gewesenen  Bestände  zollpflichtiger  Gegenstände
  in  Kasinos,  Kantinen  und  von  Truppenangehörigen  unterliegen  vorbehaltlich  der  im  §&amp;amp;  8  bezeichneten
  zollfreien  Höchstmengen  gleichfalls  der  Nachverzollung  nach  Maßgabe  der  vorstehenden
Bestimmungen.

§  11.  Insoweit  den  Vorschriften  der  §§  1  bis  9  dieser  Verordnung  und  deu  diesbezüglichen
  Verwaltungsvorschriften  seitens  der  verpflichteten  Personen  bereits  auf  Grund  der  Vorschriften
der  Verordnung  vom  13.  Februar  1907  nachgekommen  ist,  gelten  diese  als  erfüllt.

§  12.  Diese  Verordnung  gilt  mit  rückwirkender  Kraft  vom  13.  Februar  1907.
Windhuk,  den  3.  Mai  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

 

Verordnungen  des  GCouverneurs  von  Togo,  betr.  die  AKufhebung  veralteter
Verordnungen  und  Bekanntmachungen.
J.
Vom  10.  Februar  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  hiermit  folgendes  verordnet:

§  1.  Die  nachstehenden  Verordnungen  und  Bekanntmachungen  des  Kaiserlichen  Kommissars,
Landeshauptmanns  und  Gouverneurs  werden,  weil  veraltet  und  nur  versehentlich  bisher  nicht  autzer
Kraft  gesetzt,  hiermit  förmlich  aufgehoben:

1.  Verordnung  des  Kaiserlichen  Kommissars  vom  16.  Jannar  1886,  betreffend  die  Einsetzung
  eines  Verwaltungsrats  für  das  Togo-Gebiet.
        <pb n="728" />
        W  687  20

2.  Verordnung  desselben  vom  1.  Januar  1888,  betreffend  den  Erwerb  von  Grundeigentum
durch  Nichteingeborene.

3.  Verordnung  desselben  vom  11.  April  1890,  betreffend  das  Verbot  der  Ausfuhr  von
Kriegsmaterial  aus  dem  Togo-Gebiet  nach  Dahomey  während  der  Dauer  der  Blockade.

4.  Verordnung  desselben  vom  24.  November  1892,  betreffend  das  Lagern  von  Schießpulver
in  Klein-Popo  und  Umgegend  nebst  Zusatzverordnung  vom  14.  März  1893.

5.  Bekanntmachung  des  Kaiserlichen  Landeshauptmanns  vom  2.  März  1895,  betreffend  die
Gewährung  von  Darlehnen  an  farbige  Angestellte.

6.  Verordnung  desselben  vom  14.  Februar  1890,  betreffend  den  Handel  mit  Palmkernen.

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  heute  in  Kraft.
Lome,  den  10.  Februar  1910.
Der  Gouverneur.

Graf  Zech.

II.
Vom  8.  Juni  1910.
(Berichtigung.)
Die  Verordnung  des  Gouverneurs,  betreffend  die  Aufhebung  veralteter  Verordnungen  und
Bekanntmachungen,  vom  10.  Februar  1910  wird,  wie  folgt,  berichtigt:

In  §  1  muß  es  bei  Ziffer  5  heißen:  Bekanntmachung  des  Kaiserlichen  Landeshauptmanns
vom  2.  März  1894,  betreffend  das  Kreditgeben  an  farbige  Angestellte  der  Landeshauptmannschaft
für  Togo.

Ziffer  6  fällt  weg.  Die  unter  Ziffer  6  angeführte  Verordnung  des  Kaiserlichen  Kommissars
vom  7.  Februar  1890,  irrtümlich  bezeichnet  als  vom  14.  Februar  1890,  betreffend  den  Handel  mit
Palmkernen,  ist  bereits  durch  die  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betreffend  den  Handel
mit  Palmkernen,  vom  2.  November  1904  außer  Kraft  gesetzt  worden.

Lome,  den  8.  Juni  1910.
Der  Gouverneur.

J.  V.

v.  Doering.
*....—

 

 

 

personalien.

Lachruf.
Am  2.  Juni  d.  Js.  ist  der  Stationsassistent
Wilhelm  Unger

kurz  vor  seiner  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  unerwartet  in  Berlin  verstorben.

Unger  trat  am  2.  März  1902  in  den.  Dienst  des  Schutzgebiets  und  wurde  zumeist  im
Innern  verwendet.  Während  seiner  achtjährigen  Tätigkeit  hat  er  sich  durch  seine  ersprießliche  Dienstleistung
  die  Zufriedenheit  seiner  Vorgesetzten  in  hohem  Maße  zu  erwerben  gewußt.
Sein  Andenken  wird  in  allen  Kreisen  der  Bevölkerung  des  Schußgebiets  in  Ehren  bleiben.
Lome,  den  29.  Juni  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
v.  Doering.
        <pb n="729" />
        G  688  206

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

*  A.  K.  O.  vom  25.  Juli  1910.

v.  Prittwitz  u.  Gaffron,  Major  in  der  Schutztruppe,  vom  25.  Juli  bis  zum  23.  September  1910
zur  Dienstleistung  beim  2.  Garde-Regiment  zu  Fuß  kommandiert.

v.  dem  Hagen,  Leutnant  im  Grenadier-Regiment  zu  Pferde  Freiherr  von  Derfflinger  (Neumärkischen)
Nr.  3,  scheidet  am  17.  August  1910  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  18.  August  1910
in  der  Schutztruppe  angestellt.

Dr.  Taute,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt  befördert.

Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  25.  Juli  1910.
Korsch,  Oberarzt,  scheidet  am  31.  Juli  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem  1.  August  1910
im  2.  Ober-Elsässischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  51  angestellt.
Graf  v.  Uxkull-Gyllenband,  Leutnant,  und
Graf,  Stabsarzt,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  3½  Jahre  genehmigt.

Zu  Veterinär-Offizieren  werden  ernannt:

Hancke,  Stabsveterinär,  als  Stabsveterinär  mit  Patent  vom  15.  März  1910,

Knochendöppel,  Oberveterinär,  als  Oberveterinär  mit  Patent  vom  28.  Mai  19071,

Hölscher,  charakterisierter  Oberveterinär,  als  Oberveterinär  mit  Patent  vom  1.  April  1910  A  l,
Kitzel,  Tuche,  Just,  Fuchs,  Oberveterinäre,  als  Oberveterinäre  vorläufig  ohne  Patent,

Dr.  Lüttschwager,  Fry,  Hoppe,  charakterisierte  Oberveterinäre,  als  charakterisierte  Oberveterinäre.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  19.  Juli  1910.

König,  Oberveterinär,  scheidet  am  31.  Juli  1910  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Württembergische
Militärdienste  aus  der  Schutztruppe  aus.

Schutztruppe  für  Kamerun.

A.  K.  O.  vom  25.  Juli  1910.

Haedicke,  Hauptmann  und  Kompagniechef  im  Niederrheinischen  Füsilier-Regiment  Nr.  39,  scheidet
am  7.  August  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  8.  August  1910  in  der  Schutztruppe
angestellt.

v.  Hagen,  Leutnant,  scheidet  am  31.  Juli  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem  1.  August  1910
im  Grenadier-Regiment  Prinz  Carl  von  Preußen  (2.  Brandenburgischen)  Nr.  12  angestellt.

Dr.  Mohn,  Oberarzt,  scheidet  am  31.  Juli  1910  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Sächsische  Militärdienste
  aus  der  Schutztruppe  aus.

v.  Frese,  Leutnant,  und

Professor  Dr.  Ziemann,  Oberstabsarzt,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere
zwei  Jahre  genehmigt.

 

 

Deutsch  -Ostafrika.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  5.  Juni:  Regierungsrat  Graß,
Lehrer  Urban,  die  Sekretäre  Frericks  und
Peschke,  Vollziehungsbeamter  Fritz;  am  27.  Juni:
Geheimer  Regierungsrat  Dr.  von  Spalding,
Distriktskommissar  Werner,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
  Hutter,  Sekretär  Schulz,  Kolonialeleve
  Lauff,  Techniker  Fick,  Polizeiwachtmeister
Burwig,  Maschinist  Berger,  die  Kanzleigehilfen
Soth  und  Hipper;  am  11.  Juli:  Regierungsbaumeister
  Fischer,  Sekretär  Blank,  Zollassistent

 

2.  Klasse  Mensing,  kommiss.  Zollassistent  Robscheit,
  Vermessungstechniker  Frost.

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  angetreten:
  am  11.  Juli:  Oberrichter  Vortisch,
Kanzlist  Schwabe,  Polizeiwachtmeister  Thurmann;
  am  1.  August:  Assessor  Dr.  Stier,  Sekretär
  Thiesen,  die  kommiss.  Sekretäre  Mathis
und  Berndt,  Polizeiwachtmeister  Költzsch  und
Schlosser  Hannsch.

Die  Ausreise  haben  am  1.  August  angetreten:

Regierungsarzt  Professor  Dr.  Beck,  Regierungs-
        <pb n="730" />
        W  689  20

baumeister  Mende,  Tierarzt  Dr.  Manleitner,
die  Zollsekretäre  Brixner,  Steinhilber  und
Stellrecht.

Die  dem  Rechtsanwalt  Dr.  Schultze  erteilte
Zulassung  zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft
bei  dem  Kaiserlichen  Bezirksgericht  in  Daressalam
  ist  zurückgenommen  worden.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
von  Neapel  aus  am  1.  Angust  angetreten:  Vizefeldwebel
  Klingler.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Neapel  eingetroffen:
am  13.  Juli:  Zahlmeister  Klinkert;  am  3.  August:
die  Oberärzte  Dr.  Penschke  und  Dr.  Eckhard.

Ramerun.

Ausgereist  bzw.  wiederausgereist  sind  am
9.  Juli:  Gerichtsassessor  Krohne,  Regierungsarzt
Haubold,  die  Bautechniker  Schwabe  und
Kühne,  Sekretär  Schmeiser,  Handwerkslehrer
Kollberg,  Materialienverwalter  Benicken,
Buchdrucker  Schröder.

Die  Heimreise  haben  angetreten:  am  9.  Juni:
Sekretäür  Fabian;  am  19.  Juni:  Stabsarzt
Dr.  Berké,  Bautechniker  Eckert.

 

Im  Schutzgebiet  sind  neu  bzw.  wieder  eingetroffen:
  am  21.  Mai:  Bezirksrichter  Hinz,
Landwirt  Streetz;  am  29.  Mai:  Bureaugehilfe
Kühl,  Techniker  Holstein.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  9.  August  von  Hamburg  aus  angetreten:
die  Hauptleute  v.  Raven  und  Haedicke  und
Unterzahlmeister  Mehlich.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  1.  August  in  Hamburg
  eingetroffen:  Sanitätsvizefeldwebel  Polke
und  Sergeant  Knoff.

Deutsch-Südwestatrika.

Auf  Heimaturlaub  sind  abgereist:  am  12.  Juli:
Regierungslandmesser  Beermann;  am  15.  Juli:
Bezirksamtmann  Schmidt,  Polizeiwachtmeister
Bossenberger  sowie  die  Polizeisergeanten  Adloff,
  Schmidt  II,  Wagner,  Quenzer,  Steigmeier
  und  Neumann;  krankheitshalber  ist  heimgereist:
  Katasterzeichner  Jacobs.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
27.  Juli  von  Hamburg  aus  angetreten:  Hauptmann
  Hinsch  und  Unterzahlmeister  Weidemann.

 

 

 

 

B

 

 

 

Mchtamtlicherceil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostafrika.

Eingeborenen-Gifte.
Von  Hauptmann  Nigmann-Fringa.

Ein  im  Bezirk  Iringa  sehr  häufig  zur  Anwendung
  gelangendes  Gift  ist  das  des  Sassybaums
  (Erytrophloeum  guineense  8.  iudiciale).
die  Verwendung  dieses  Giftes  ist  bei  den  Nachbarvolkern,
  den  Wa-chipeta,  den  Wa-ztonga,  den  Wagoni,
  vielfach  einwandfrei  belegt;  mithin  steht  es
außer  allem  Zweifel,  daß  das  Gift  auch  bei  den
den  Wa-ngoni  unmittelbar  benachbarten  Wa-bena,
#asangu  und  auch  bei  den  Wac-hehe  zur  Anwendung
  gelangt.  Von  meinen  ethnographischen
Mbeiten  her  ist  mir  auch  bekannt,  daß  der  frühere
Da-hehe-Sultan  Quawa  sich  das  Gift,  dessen  er
zu  seinen  Ordalien  bedurfte,  von  den  Wa-ngoni
holen  ließ.  Die  Beschreibung  dieses  Giftes  und

 

seiner  Anwendung  und  Wirkung  deckt  sich  genau
mit  derjenigen  des  Erytrophloeum  guineense.

Ein  anderes  bei  den  Was-hehe  und  den  ihnen
nahestehenden  Wa-bena  sehr  häufig  zur  Anwendung
  kommendes  Gift  stammt  aus  der  Wurzel
des  Baumes  „muhewe“  (fjefie,  mwewe)
Abutilon  indicum.  Bei  Erwachsenen,  mäßig  angewendet,
  dient  es  als  Abführmittel,  bei  Kindern,
besonders  bei  solchen  zarteren  Alters,  wirkt  es,
entsprechend  stärker  dosiert,  absolut  tödlich.  Namentlich
  die  Wa-hehe  und  ihre  Nachbarstämme
bedienen  sich  dieses  Mittels  bei  ihren  zahlreichen
Kindstötungen  gern,  da  die  erzeugte  Diarrhöe
den  Tod  des  Kindes  unauffällig  und  natürlich
erscheinen  läßt.

Ferner  werden  meiner  Kenntnis  nach  hier
folgende  Pflanzengifte  besonders  gern  benützt:
Wolfsmilchsaft  der  Euphorbienarten  („malan-3
        <pb n="731" />
        V.  690

gali“),  die  Aloearten,  Nachtschatten,  die
Liliengewächse,  endlich  auch  Tabak(bei  Kindern).

Eine  Anzahl  anderer  Medizinkräuter  hiesiger
Völkerschaften,  die  aber,  entsprechend  stärker  dosiert,
gleichfalls  tödlich  wirken  können,  hat  der  ehemalige
  hiesige  Stationsarzt,  Oberarzt  Dr.  Weck,
schon  früher  im  „Deutschen  Kolonialblatt“  eingehend
  behandelt  („Der  Wahehe-Arzt  und  seine
Wissenschaft“,  Jahrgang  1908,  Nr.  21,  S.  1048  ff.).

Ganze  Familien  der  Wa-hehe  und  der  ihnen
verwandten  Stämme  besitzen  von  einem  bestimmten
Gift  Kenntnis,  die  sich,  streng  geheim  gehalten,
durch  viele  Generationen  forterbt.  Den  einstigen
Machthabern  war  das  wohlbekannt;  die  alten
Sultane  entledigten  sich  solcher  unheimlichen  Familien
  dadurch,  daß  sie  diese  in  eine  entfernte
Landschaft  verpflanzten,  aus  der  sie  nicht  heraus
durften.  Seit  Aufrichtung  der  deutschen  Herrschaft
sind  diese  Familien  vielfach  in  ihre  alten  Heimatsorte
  zurückgekehrt;  sie  berufen  sich  darauf,  daß
die  deutsche  Rechtsprechung  die  gegen  sie  vorgebrachten
  Klagen  (mangels  hinreichenden  Beweises)
eigentlich  nie  zu  verfolgen  vermag;  auf  diese
Weise  vermögen  die  Leute  oft  einen  greulichen
Terrorismus  auszuüben,  ohne  daß  man  ihnen
beikommen  kann.

Derartiger  Familiengifte  habhaft  zu  werden,
ist  ganz  außerordentlich  schwer.  Einmal  werden
sie  zumeist  nur  ad  hoc  bereitet;  Vorräte  oder
Reste  werden  nicht  aufgehoben,  was  auch  wenig
Zweck  hätte,  da  die  Gifte  meist  nach  kurzer
Zeit  unwirksam  werden.  Dann  aber  geben  auch
überführte  Giftmörder  ihr  Familiengift  nicht  preis;
selbst  die  Aussicht  auf  Straferlaß  oder  andere
Belohnung  vermag  sie  hierin  nicht  wankend  zu
machen.  Gewöhnlich  nennen  sie  bereitwillig  eine
Anzahl  Pflanzen,  die  das  betreffende  Gift  enthalten
  sollen,  führen  auch  bereitwillig  in  den
Busch  und  zeigen  allerlei  Kräuter;  die  gezeigten
Pflanzen  entpuppen  sich  dann  aber  gewöhnlich
als  harmlos.

Gleichfalls  zu  Vergiftungszwecken  wird  hier
ein  auf  Gräsern  verkapseltes  spinnartiges  Gewebe
(wohl  eine  Puppe)  benützt,  dessen  Gennuß  selbst
erwachsenes  weidendes  Großvieh  alsbald  tötet.
Dies  Gespinst  erscheint  hier  gegen  Ende  der
Regenzeit,  etwa  im  Februar  bis  März.

Schließlich  sei  noch  erwähnt,  daß  die  Wauugoni
  und  benachbarte  Stämme  sich  vielfach  des
Leichengiftes  bedienen.  Dieses  wird  auf  Hunde
übergeimpft,  der  abgekratzte  Schorf  wird  aufgelöst,
und  damit  werden  dann  Speer=  und  Pfeilspitzen
bestrichen.  Ebenso  wird  gegebenenfalls  das
schlafende  Opfer  durch  Impfung  umgebracht.

Bei  der  Einnahme  des  Chabruma-Lagers  am
24.  Oktober  1905  wurde  eine  Flasche  mit  solchem
Gift  gefunden.

 

Komerun.

Die  Uham  —  UUn--Expedition.
Bericht  des  Oberleutnants  Rausch.
(Mit  einer  Kartenskizze.)

Durch  Gouvernements-Erlaß  vom  12.  Oktober
1907  wurde  der  südliche  Teil  des  Bezirks  Dschang,
zwischen  den  beiden  großen  Flüssen  Nkam  und
Nün,  dem  öffentlichen  Verkehr  gesperrt.“)

Den  Grund  zu  dieser  Maßnahme  bildete  die
unruhige  Haltung  der  dort  sehr  dicht  sitzenden
Bevölkerung,  zu  deren  Befriedung  damals  die
Mittel  fehlten.  Da  inzwischen  die  Manengubabahn
  näher  rückte,  ließ  sich  Eude  1909  die  Aufschließung
  dieses  wirtschaftlich  wichtigen  Gebiets,
das  in  seiner  ganzen  Ausdehnung  in  der  Ausbeutungszone
  der  Bahn  belegen  ist,  nicht  mehr
länger  aufschieben.  Vielfache  Versuche  der  Station
Dschang,  in  friedliche  Beziehungen  zu  den  Bewohnern
  der  gesperrten  Landschaften  zu  treien,
gelangen,  wenigstens  teilweise,  in  den  im  Osten
belegenen  Ortschaften,  während  sie  im  Westen
und  Süden  an  der  Abneigung  der  Bevölkerung,
die  sich  in  erbitterten  gegenseitigen  Grenzkämpfen
aufrieb,  scheiterten.

Mehrere  voraufgegangene  Erkundungen  hat#en
Aufschluß  über  den  Charakter  und  die  Stärke  des
Gegners  und  über  die  Geländeverhältnisse  gegeben.

Das  etwa  2000  qkm  große  Sperrgebiet  der
Station  Dschang  stellt  einen  Ausschnitt  aus  dem
nach  Westen  und  Süden  schroff  abstürzenden
Randgebirge  des  Hochplateaus  von  Nordwest-Kamerun
  dar.  Die  im  Südosten  gelegenen  Landschaften
  entwässern  direkt  nach  dem  oberen  Wuri
(System  des  Makombe-Mafu),  während  alle  übrigen
Gewässer  im  allgemeinen  in  westlicher  bzw.  westsüdwestlicher
  Richtung  dem  Nkam-Fluß  zustreben,
der  die  Westgrenze  des  Operationsgebiets  bildet.
Der  Nkam-Fluß  windet  sich  bis  zur  Einmündung
des  Nkumi  durch  das  reiche  Schwemmland  der
Mbu-Ngenke-Ebene  und  stürzt  sich  dann  in  äußerst
schroffen  Terrassen  von  700  (bei  Njun)  auf  300  m
absoluter  Höhe  hinab  (westlich  Ntangetong).  Sein
Tal  ist  auf  dieser  Strecke  50  bis  250  m  tief  in
das  Folsgebirge  eingenagt  und  zeigt  nur  schwer
gangbare  steile  Steinhänge.  Von  seinen  Zuflüssen
beherrscht  das  weitaus  größte  Quellgebiet,  das
sich  im  Osten  bis  auf  die  Batie-Berge,  im  Südosten
  bis  Bana  erstreckt,  der  Ngum  (Nkumil.  Das
Ngum-Tal  bildet  denn  auch  den  tiessten  Einschnitn
in  das  Randgebirge,  dessen  äußerst  schroffe,  vielfach
  dicht  bewaldete  Hänge  den  Verkehr  stark  behindern.
  Zwischen  den  einzelnen  nach  Westen
strebenden  Tälern  strecken  sich  fingerförmig  schmale

*)  Die  Sperre  ist  ingwischen  wieder  aufsgehoben
worden  (ogl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  54).
        <pb n="732" />
        M  691  2O

Gebirgsrippen  vor,  die  die  Graslandvegetation
bis  in  die  Nähe  des  Nkam-Flusses  tragen  und
gegen  diesen  dann  schroff  zu  Tal  stürzen.  Von
jenen  Vorsprüngen  fällt  das  Hochland  von  Bangwe
am  meisten  in  die  Augen;  es  schiebt  sich  bastionsartig
  zwischen  Numi  und  Mu-Tal  nach  Westen
vor.  Bei  Fontsinga-Fonjanti  schwenkt  das  Randgebirge
  nach  Osten  um  und  bricht  hier,  noch
schroffer  als  nach  dem  Nkam  zu,  nach  dem  Waldland
  nördlich  des  Wuri  ab.  Diese  jäh  aufsstei- 



gende  Mauer,  die  nur  auf  schwierigen  Felspfaden
zu  erklimmen  ist,  wirkt  um  so  imposanter,  als  sie
durch  das  2100  m  hohe  Batscha-Gebirge  gekrönt
wird,  das  mit  seinem  charakteristischen  Wellenprofil
als  südlicher  Eckturm  der  gewaltigen  Graslandfestung
  weithin  das  Land  beherrscht.  Im  Norden
winken  zu  ihm  die  schön  geformten  Tula-Berge
herüber;  auch  sie  überragen  weithin  das  Hochplateau.
  Im  Osten  wird  das  Sperrgebiet  gegen
die  Nün-Niederung  abgeschlossen  durch  das  bis

 

     

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1800  mr  steil  aufsteigende  Batie-Gebirge,  das  nach
Südosten  bis  Bangwa  und  Bangang-Fokam  ausstreicht.

  Der  obere  Rand  des  Abbruchgebirges
zeigt  eine  durchschnittliche  Höhe  von  etwa  1300  m
über  dem  Meere.  Die  Bewachsung  des  Hochlandes
  besteht  meist  aus  Gras  und  Farnen,  im
Randgebirge  und  im  Niederland,  besonders  im
südlichen  Teil,  herrscht  der  Wald  vor.  Auffallend
ist  der  enorme  Reichtum  an  Olpalmen,  die  teil- 



weise  bis  zu  1450  m  Höhe  ausgenutzt  werden.
Als  Verkehrswege  kommen  vorderhand  nur  schmale,
infolge  der  starken,  anhaltenden  Steigungen  häufig
sehr  anstrengende  Negerpfade  in  Betracht.  Der
Nkam  und  Ngum  bilden,  meist  auch  in  der
Trockenzeit,  militärische  Hindernisse,  so  daß  das
mitgenommene  Faltboot  in  Tätigkeit  treten  mußte.
Die  Hängebrücken  über  den  Nkam-Fluß  wurden
mehrfach  von  den  Eingeborenen  zerstört.  Es
        <pb n="733" />
        W  692  e0

waren  daher  umfangreiche  Absperrungsmaßregeln
notwendig,  um  die  Verbindung  mit  der  Küste
(Bare)  aufrecht  zu  erhalten.

Der  Süden  des  Bezirks  Dschang  gehört  zu
den  dichtest  bevölkerten  Gebieten  des  Schutzgebiets.
Gedrängt  durch  die  früheren  Sklavenjagden  der
Fullah  und  der  ihnen  nachahmenden  Bamumherrscher
  drängten  die  kräftigen  Graslandvölker
vom  Nün  her  immer  weiter  nach  Westen,  wo
der  leicht  zu  sperrende  Nkam-Fluß  ihrem  Weitervordringen
  sich  entgegenstellte.  Am  Nkam  haben
sich  denn  auch  noch  spärliche  Reste  der  früheren,
den  Bareleuten  verwandten  Bevölkerung  auf  dem
linken  Ufer  erhalten  (Njun,  Mbue,  Manjewo,
Balu).  Es  ist  jedoch  mit  Sicherheit  anzunehmen,
daß  auch  sie  in  kurzer  Zeit  überrannt  worden
wären.  So  ergab  sich  in  dem  Landstrich  zwischen
Nün  und  Nkam  die  für  die  Tropen  äußerst  seltene
Bevölkerungsdichtigkeit  von  etwa  40  Menschen
auf  den  Quadratkilometer.  Die  Gesamtzahl  der
Bevölkerung  wird  mit  80  000  zu  niedrig  geschätzt
sein,  die  der  waffenfähigen  Männer  beträgt  etwa
20  000.  Der  große,  kräftig  gebaute  Volksschlag
ist  den  um  Dschang  sitzenden  Bamileke  eng  verwandt.
  Der  Truppe  war  der  Gegner  in  erster
Linie  durch  seine  Zahl  gefährlich.  Die  Bewaffnung
bestand  aus  zum  Teil  gut  erhaltenen  Buschgewehren
  sowie  aus  Speeren  und  Buschmessern,
die  jeder  Graslandbewohner  trägt.  Sehr  begünstigt
  ward  der  Widerstand  durch  das  wildzerrissene
  und  unübersichtliche  Gelände,  in  dem
die  Eingeborenen  nach  kurzem  Gefecht  spurlos  zu
verschwinden  verstehen.  Die  Arbeit  der  Expedition
bestand  daher  nach  schneller  Zersprengung  des
Feindes  meist  in  der  Aufspürung  der  zersplitterten
Kräfte  in  ihren  schwer  zugänglichen  Fels=  und
Waldverstecken.  Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  diese
Aufgabe  bei  der  großen  räumlichen  Ausdehnung
des  zu  unterwerfenden  Gebiets  viel  Zeit  erforderte
und  an  die  Leistungsfähigkeit  der  Europäer  wie
der  farbigen  Soldaten  außergewöhnliche  Anforderungen
  stellte.

Zur  Durchführung  der  Unternehmung  war  die
8.  Kompagnie  durch  35  Soldaten  der  6.  Kompagnie
  verstärkt  worden.

Am  14.  Oktober  1909  brach  die  Expedition
in  Stärke  von  5  Europäern,  80  farbigen  Soldaten
  und  2  Maschinengewehren  von  Dschang
auf  und  marschierte  über  Bamugu,  Fotuni,  Banka
nach  dem  friedlichen  Bagang.  Von  hier  wurde
der  Einmarsch  in  das  feindliche  Mamele-Gebiet
erzwungen  und  bereits  Ende  Oktober  über  Manjewo
  die  Verbindung  mit  Station  Bare  aufgenommen.
  Durch  regen  Patronuillengang  wurde
das  Gebiet  unmittelbar  südlich  Mamele  vom
Feinde  gesäubert,  der,  meist  nach  kurzem  Gefecht,
in  seine  schwer  zugänglichen  Verstecke  flüchtete.

 

Mit  seinen  Hauptkräften  wich  der  Gegner  in  das
Mamele  nördlich  vorgelagerte  Hochland  von
Bangwe  aus,  dessen  Abstreifung  die  Expedition
im  November  beschäftigte.  Nachdem  auch  in
diesem  Gebiet  Ende  November  ernstlicher  Widerstand
  nicht  mehr  geleistet  wurde,  marschierte  die
Expedition  am  5.  Dezember  in  zwei  Kolonnen  in
das  Belu-Gebiet  ein.  Die  meisten  Belu-Leute
baten  bald  um  Frieden,  während  in  den  Dorfschaften
  Mboebu  und  Kem  sowie  in  der  Nkam-Niederung
  bei  Njun  und  Mbue  die  Bezwingung
des  Feindes  erst  nach  wochenlangem  Durchstreifen
des  Landes  durch  zahlreiche  Patrouillen  gelang.
Hierbei  fand  die  Expedition  Unterstützung  durch
die  Station  Bare,  welche  die  über  den  Nkam
flüchtenden  Eingeborenen  festnahm.  Kurz  nach
Jahresschluß  rückte  die  Expedition  in  zwei  Abteilungen
  über  Manjewo—Babontscha  und  Banka
—  Fonjanti  in  die  Südwestecke  des  Sperrgebiets
vor  und  nahm  Fühlung  mit  den  zu  Jabassi  gehörenden
  Mbang-Dörfern.  Im  Randgebirge
nördlich  Balu  kam  es  hierbei  mehrmals  zu  Gefechten,
  während  die  Baluleute  meist  flüchteten.

Am  24.  Januar  1910  wurde  die  Truppe  in
Bana  vereinigt  und  marschierte  am  25.  in  das
sehr  gebirgige  Batscha-Land,  dessen  Bevölkerung
mehrfach  das  Lager  beunruhigte,  so  daß  starke
Patrouillen  zur  Einschüchterung  der  Bergleute
notwendig  wurden.  Ende  Januar  hatte  der
größte  Teil  der  im  Westen  sitzenden  Dörfer  um
Frieden  gebeten  und  seine  Strafzahlungen  geleistet.
Es  konnten  daher  mehrere  Dörfer  östlich  des  Nkam
anfangs  Februar  der  Verwaltung  der  Station
Bare  übergeben  werden.  In  der  ersten  Höälfte
dieses  Monats  bestrafte  ein  Teil  der  Expedition
das  Dorf  Balambo,  dessen  Bewohner  in  frecher
Weise  eine  Verpflegungskolonne  überfallen  hatten,
und  durchstreifte  das  Gebiet  im  Südosten  nach
dem  Nün  zu  bis  Bangang-Fokam  und  Bangangte.
Hier  herrschten  jetzt  infolge  der  Verwaltungstärigkeit
  der  Station  friedliche  Zustände,  wenn  es  auch
noch  in  letzter  Zeit  zu  blutigen  Fehden  zwischen
einzelnen  Dorfschaften  gekommen  war.  Eine
zweite  Expeditionsabteilung  beruhigte  währenddessen
  weiter  das  Balu-Gebiet,  bis  sich  auch  diese
Landschaft  unterwarf.

Mitte  Februar  hatten  fast  sämtliche,  seither
feindliche  Dörfer  um  Frieden  gebeten  und  bie
auf  geringe  Ausnahmen  ihre  Strafzahlungen  geleistet.
  Die  Expedition  wurde  daher  am  15.  Februar
  aufgelöst  und  trat  den  Rückmarsch  nach
Dschang  an.  In  Bana  blieb  ein  Europäer  mit
30  Soldaten  und  einem  Maschinengewehr  zurück
dort  wird  ein  Posten  errichtet,  von  dem  aus  das
unterworfene  Gebiet  verwaltet  werden  soll.

Durch  die  Unternehmung  ist  erreicht,  daß  das
etwa  2000  akm  große  Gebiet  zwischen  Nkam  und
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        W  693

Nün  dem  öffentlichen  Verkehr  zugänglich  wird.
Reiche  Bestände  an  Olpalmen  bedecken  einen
großen  Teil  des  neuerschlossenen  Landes.  Palmkerne
  und  Palmöl  werden  daher  die  Hauptausfuhrprodukte
  sein,  die  der  Manengubabahn  von
hier  zufließen  werden.  Daneben  finden  sich,  zumal
  in  den  höäöher  gelegenen  Landesteilen,  ansehnliche
  Herden  von  Kleinvieh,  vereinzelt  auch
Großvieh.  Mais  wird  fast  überall  angebaut,
ebenso  vielfach  die  Erdnuß.  Die  kräftige,  dichtsitzende
  Bevölkerung  (20  000  bis  25000  Männer)
bildet  ein  nicht  zu  unterschätzendes  Arbeiterreservoir
für  europäische  Betriebe.  Allerdings  wird  die
Beschäftigung  dieser  Leute  im  Buschland  kaum
möglich  sein,  da  sie  in  ihrer  Heimat  ganz  andere
Lebensbedingungen  haben.  In  erster  Linie  kommen
sie  wohl  in  Frage  als  Arbeiter  für  die  Fortführung
  der  Nordbahn,  später  für  europäische
Unternehmungen  in  der  benachbarten  Mbu-Ebene
und  in  den  fruchtbaren  Niederungen  am  Nün-Fluß.
  Freies  Land  für  europäische  Unternehmer
findet  sich  in  dem  Gebiet  zwischen  Nkam  und
Batie-Gebirge  nur  in  sehr  geringem  Umfang,  da
fast  die  gesamte  Bodenfläche  von  den  dichtgedrängt
wohnenden  Eingeborenen  in  Nutzung  genommen  ist.

Von  der  Station  Dschang  aus  ist  es  nicht
möglich,  das  nunmehr  dem  Verkehr  zu  öffnende

2

Gebiet  direkt  zu  verwalten.  Es  ist  mit  Bestimmtheit
  zu  erwarten,  daß,  wenn  dieser  Versuch  gemacht
  wird,  in  kurzer  Zeit  der  Landfrieden  durch

neue  Grenzfehden  gestört  würde.

Auch  ist  es

von  Dschang  aus  unmöglich,  die  noch  in  sehr
primitiven  Anschauungen  befangenen  Eingeborenen
in  dem  Maße  zur  Arbeit  heranzuziehen,  wie  dies
Fortschritt  des  Schutzgebiets
Es  ist  daher,  wie  schon  bemerkt,  die
Errichtung  eines  Postens  bei  Bana,  etwa  in  der
Mitte  des  neuen  Verwaltungsgebietes,  vorgesehen,
der  möglichst  mit  einem  Offizier,  einem  Unteroffizier,
  30  farbigen  Soldaten  und  einem  Mader

  wirtschaftliche
erfordert.

schinengewehr  zu  besetzen  sein  wird.

Die  Hauptaufgaben

  des  neuen  Postens  für  die  nächste  Zeit
sind  folgende:  Hebung  des  Handels  und  Verkehrs
durch  Aufrechterhaltung  des  Landfriedens,  Regelung
  des  Trägerwesens,  Einrichtung  von  Märkten
und  Unterkunftsdörfern;  Bau  eines  massiven  Forts
und  von  Unterkunftshäusern  für  die  farbige  Besatzung
  auf  dem  Posten  bei  Bana;  Ausbau  eines
Reitweges  von  Bana  nach  der  Bare-Grenze,
voraussichtlich  über  Nkok—  Bagang  —  Mamele  —
Manjewo;  Ausbau  eines  Reitweges  von  Bana
in  Richtung  auf  Dschang  über  Bandumja  bis  zur
Fotuni-Grenze;  Heranziehung  der  Eingeborenen
zur  Kopf=  bzw.  Arbeitssteuer.

 

Deutsch-Südwestafrika.
Machwelsung  der  bei  den  Jollämtern  des  Schutggeblets  Deutsch-Südwestafrina  im  Donat  Kpril  1910

fälllg  gewordenen  Sollbeträge.

 

—.-#  A

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  14,  S.  625.)

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  Gegen  d  leichen
Namen  der  Zoll-  .  .  gen  den  gleich
aͤmten  bei  I  im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  Zeitraum
welchen  die  Zölle  1910  1909  des  Vorjahres
sallig  geworden  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
–  sind  M  B.  A.  vf..  A.  .I  A.  LACC  L  A.  LAM.  M.ILAM.  V.
i  -  I  «

Swakopmund.  95  30220  1.  —45  303  20  77  489  12  —  77  571  417731  80  —
Lüderitzbucht  103  560  80  41  20|  103  605  —½8982  80  14  ——89  696  S0  13  908  20  —  —
###indhuk  16  645  60  4  —16649  60/19  419  144  2789  80
Ramansdrift.  23.30  —  —  23  30  314  60  —  —  314  60  —  —  291  30
Sandwichhafen  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  ——  —  —
Urures  —  —.  32  20  L  —  322  20
Konidas  EE⅝sss&amp;amp;|  5—
Empfängnisbucht  36.60  —  —  36  60  —  —  —  —  —  36600  —
Gobabis  .  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Outito  —I  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Grootfontein.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Usakos  1  358  70  —  —  1  358  70  295  50  —  295  50  1063  201  —  —
Reetmanshoop  23  148  8  —  23  148  8  S  9  9  898  90  13  219  900  .  —
Lafuur  8891  —  88  —  10  .  —  10  —  78—  —  —
Dawignab.  10  4—  —  10  10  7350  —  —  7350  —  —  63  10
Ulamas.  62u.+  —  621.—  403  5  —  —  403  50  21750  —
Stolzenfels  140]1  10  —  1440  16701  —  —  16700  —  —  2  30

Zusammen  240  799  80  59  20240  859—  %%  1  2  60½  —
        <pb n="735" />
        W  694  e0

Togo.

Uachweisung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Togo  in  den  Oonaten  April,  Mai  und  Juni  1910
fälllg  gewordenen  Jollbeträge.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  11,  S.  465.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  gölle  in  den  obigen  Gegen  den
hi  Monaten  des  Re  Rechnungsjahres  ,  »
Namen  der  Zollämter,  hnungsjah  gleichen  Jeitrcunt
bei  welchen  die  Zölle  1910  1909  des  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfubreee  Zusammenmehr  weriget
M  M  %  4  4  4  4%  1½
Kpril.
Lome  Hauptzollamt  156905,  60  140,75  709,  40  157  755,754  069,  35  r  25  —  94  489,6063  316,15.  —
Agbanake  Zollamt  330,15  1.25  30.—  364.40  105,70  2,25  —  107,95  256,45  —
Tokplli.  -  452,  20  10,25  50,.—  512,45  213,80  —,  75—  214,55  297,900  —
l——-!  1439,40  188——  —  1627.401  —  1945.50  3181
Ho  .  .  Zollhebestelle  628,40  2148,75  —  2  772,15  628,410  57,25.  —  685,652%  —
Kpandu  .  .  -  696,30  551,50  —  1  247,80  854,.30  258.—  —  612,30  635,50  —
Kete-Kratschi  -  221,00  7.75  —  228,  80  481,30  1,50  —  482.80  —  251.—
Tetetu  -  25,30  —  —  25,30  19,55  —  —  19,55  5.75  —
Palime  -  184,45  —  184,45  193,.20  —  —  193.20  —  8,75
Aguega.  567.95  75.50  —  643,4%  —  —  63,45  —
Im  ganzen.61450,80  3  121,75  2  40  162  3,05%  164,85  1586,25  —  08  701,10/67  241,70  580.0
#  1  1  ·  ;  i  l  66660,85—
Mal.
Lome  Hauptzollamt65  815.70  10.—  304,  50/166  130,20  92  861,90,  232,——  93  093,90/73  036.30  —
Agbanake  Zollamt  535.—  3.—  46,  584.—  125,30  2,25  —  127,55  156,.15  —
Tokpil  608,90  4—  —  612,900230,  55,  6,.50  —  2937,05875,85  —
Noecdbde  1  328.80  6941,25  10.—  2033,.05%3933  —  —  1258751  ,  77330  —
HoJollhebestelle  5490,85  1241,50  350.—  2141,35372,75  214,75.  —  587,.501553.85  —
Kpandu.  -  126,100  439,25  —  865,.65  287,  30  239  50  –  526,80  38,85
Kete-Kratschi  116,85  4,.25  —  121,10  195,15,  1—  —  196,  15  —  75,(
Tetetu  -  21,0-3.—I——  21,05  29,.30  —  —  29,30—  sxzss
Palimc.  -  272,15.  —  —  272,15  174.865  —.  —  174,85  97,830  —
Aguega  O  1  065,065,  45,.50  70,—,  1181,15  —  —  —  —  1  181,15  —
Im  ganzen  170740,35  2  441,75  780,50  173  962,6095  172,  85.  1059.—  6  —  96  231,8577814,05  83.30
5  77  730,.75.  —
Juni.
Lome  F  Hauptzollamt126  122,  555  185.—  296,90  126  604,45117427.20  206.——  —  117  633,208971.25  —
Agbanake  Zollamt  589,40  8,.50  80—  677.90  108,85  10.—  1418.85  559,05  —
Tokpolli  -  320,  85  3,250  —  324,10  196,  65  1.—  —  196.65  127.450  —
Noepe  .  ..  -  1100,05  1162,  —  —  2262,05  834,65  742,  50.  —  1577.15  684.900  —
oJZollhebestelle  365.76,  705.00  20.—  1  001258405  40525  —  792.3ö098.9  —
Kpandd.  -  582.  96.  649.—  I|,  —  1242,95  266,50  370.—  —  636,50  606,45  —
Kete-Kratschi  -  168,46  6.75  #  175.20  171,95  1,75  —  173.70  1,50  —
Tetetu  O  ———  37005  54,60  —  —  54600  14.5
Palime  "D  291,04%  —  294,04  182,110  —  —  182,10111,94——
Aguega  -  1500,  75  73,5  5  5.—  1  609,25  —  —  —  —  1  609,25  —
Im  ganzen  131081,84  2  793.50  442,00  134  318.24|119625,  55  1739,  50,  —  12s  365.052  97074  17.55

 

 

1  1  6  l  l  !  IMM-
        <pb n="736" />
        VG  695  0P#

Deutsch-Neugquinea.

achweisung  der  bel  den  Jollstellen  des  Schutzgeblets  Deutsch-Meuguinen  im  4.  Vierteljsahr  1909
fällig  gewordenen  JSollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  15,  S.  667.)
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  Gegen  den  gleichen
miH##uriunn  voriert
der  Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhrAusfuhr  Zusammenmehr  weniger
4  Pf..%%  Pf  Pf.  Pf.“  Pf.  c  Pf.Pf.  Pf.
3  I  7  I  F
Tkik1bnnl.  ..1446096420793981654086269129I4515264135843988081  008  821  —  —
Friedrich-Wilhelms-  ·  «  l
hafen  .  2199860245610244547019660s3216153321275653  179  Oböo  —
Kacwieng  1  127.85  105  01  1  232  87962  91  580  5  542  91  —  —310  05
Nieta  2  080  1  —  2SO  19  485  821  —  —  485  82  11591  J1J—
Namatanai  166  399—  —  166  33177  27  13  10  81
Eitape  ..  162  37  129  50  291  87  141  67  —  —  141  67  150  20  0
Morobe  9.  3ö0  18  551SHIKSS10.
Zusammen  170242  343  503  145  401  O  86  049  297320  89
.  «  -  «  .  —  —
«  ;  78768•400—

 

 

 

*)  Davon  Kopragoll:  1909
1908

 

 

 

 

20  908,88  /%
15  743,31  =

 

mehr

5  165.57  .  At.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Die  Bedeutung  des  Sojabohnenmehis  als
RKraftfuttermittel.

Im  Band  LXXXIII.  S.  235  ff.  der  „Landwirtschaftlichen
  Versuchsstationen“  berichten  O.
Kellner  und  R.  Neumann  über  die  Verdaulichkeit
  des  entfetteten  Sojabohnenmehls.  Nach
diesem  mit  Schweinen  angestellten  Fütterungsversuch
  stellt  sich  der  Futterwert  des  entfetteten
Sojabohnenmehls  in  so  glänzendem  Lichte  dar,
daß  die  Ergebnisse  auch  für  die  Landwirte  in
den  deutschen  Kolonien  von  besonderem  Interesse
sein  werden.

Wie  nicht  allgemein  bekannt  sein  dürfte,  stellt
sich  der  Gehalt  des  Sojabohnenmehls  an  Protein
auf  51,4  v.  H.  und  an  stickstofffreien  Extraktstoffen
(Stärke,  Zucker  usw.)  auf  33,7  v.  I.  Im  Vergleich
  dazu  stellt  sich  (nach  Kellner,  Fütterungslehre)
  der  Gehalt  einiger  anderer  Futtermittel
folgendermaßen:

verdaul.  stickstofffr.

Protein  Extrakt
Baumwollsaatmehl.  42,3  v.  H.  12,9  v.  H.
Erdnußnehl  40  -  20  -
Erdnuß  (Rufisque)  46,7  4  20,6
Sesamkuchen  35,  —  11,5
Kokosnußkuchen  16,7“  =  32,1  =

 

Auf  Grund  der  neueren  Untersuchungen  ergaben
  sich  für  die  mittlere  Verdaulichkeit  des
entfetteten  Sojabohnenmehls  folgende  Werte:

Organische  Substanz  90,5  v.  H.
Rohproteln.  ..  94,0-Stickstofffreie
  Extraktstoffe  924—

Die  Preßrückstände  der  Sojabohne  gehören,
wie  die  Zahlen  zeigen,  zu  den  höchst  verdaulichen
Kraftfuttermitteln.  Die  Verdaulichkeit  des  Proteins
  ist  mit  der  der  Eiweißstoffe  der  Vollmilch
gleichzustellen  und  die  stickstofffreien  Extraktstoffe
werden  ebenfalls  gut  ausgenutzt.

Es  ist  anzunehmen,  daß  die  Nachfrage  nach
Sojabohnenmehl  auf  Grund  dieser  Versuche  sich
noch  steigern  wird.  Es  wird  daher  zweckmäßig
sein,  dem  Anbau  der  Sojabohne  in  den  dafür
geeigneten  Gebieten  der  Kolonien  vermehrte  Aufmerksamkeit
  zu  schenken,  insbesondere  diese  Kultur
auch  beim  Fruchtwechsel  im  Baumwollbau
zu  erproben.
        <pb n="737" />
        W  696  r20C

Aus  dem  Kfrbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees.

Die  am  1.  August  stattgehabte  satzungsgemäße
Mitgliederversammlung  des  Kolonial=Wirtschaftlichen
  Komitees  hat  den  Jahresbericht
  1909/1910  entgegengenommen.  Die
Rechnungslegung  für  das  Jahr  1909  ergibt  in
Einnahmen  und  Ausgaben  die  Summe  von
1  018  649..  Die  Versammlung  beschloß  die
Einsetzung  einer  „Kolonialtechnischen  Kommission“"
  zur  Bearbeitung  und  Nutzbarmachung
der  technischen  Unternehmungen  des  Komitees  in
den  Kolonien.  Sie  nahm  ferner  Kenntnis  von
dem  Beschlusse  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts
  Dr.  v.  Lindequist  bezüglich  der
Errichtung  eines  „Ständigen  wirtschaftlichen
  Beirats  der  Kolonialverwaltung“
und  begrüßt  die  Schaffung  dieser  beratenden  kaufmännischen
  Körperschaft  mit  Freude  und  Genngtuung.
  Der  Arbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees  anderseits  umfaßt  bekanntlich
die  Vorbereitung  und  praktische  Ausführung  von
wirtschaftlichen  Unternehmungen  in  den  Kolonien
und  überseeischen  Interessengebieten.

Als  Programm  für  die  Herbsttagung
wurde  festgesetzt:  Verhandlungen  über  Baumwollkulturversuche
  in  den  Kolonien  und  damit  zusammenhängende
  technische  Aufgaben  nach  Maßgabe
  der  zwischen  dem  Reichs-Kolonialamt  und
dem  Komitee  bestehenden  Vereinbarung;  Förderung
  der  Produktion  von  Olrohstoffen  und
Einführung  der  maschinellen  Olgewinnung  in  Ostund
  Westafrika;  wasserwirtschaftliche  und  landwirtschaftliche
  Erkundungen  mit  besonderer  Berücksichtigung
  volkswirtschaftlich  wichtiger  Kulturen  in
der  Mkattasteppe,  der  Landschaft  Ugogo,  des  Pare-Gebietes
  und  der  Landschaften  am  Vifktoriasee
in  Deutsch-Ostafrika;  Fortsetzung  der  Guttaperchaund
  Kautschukgewinnung  und  Förderung  des
Reisbaues  in  Neuguinca;  ferner  über  die  deutsche
Abteilung  der  Internationalen  Kautschuk-Ausstellung
  London  1911,  deren  Geschäftsführung
das  Komitee  übernommen  hat,  und  über  die  Beteiligung
  an  der  Turiner  Weltausstellung.

Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft
vorm.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  H.  G.

Der  Verlauf  des  Berichtsjahres  darf  als  ein
guter  bezeichnet  werden,  so  daß  wir  in  der  Lage
sind,  der  Generalversammlung  die  Verteilung
einer  Dividende  von  17½  v.  H.  vorzuschlagen.
Mir  haben  danach  in  den  fünf  Jahren  des  Be-*)

  Aus  dem  Bericht  des  Vorstandes  für  die  fünfte
ordentliche  Generalversammlung.

 

stehens  unserer  Gesellschaft  Dividenden  von  8,  8,
15,  17½,  17½  v.  H.  —  also  zusammen  66  v.  L.
in  fünf  Jahren,  50  v.  H.  in  den  letzten  drei
Jahren  —  zur  Ausschüttung  gebracht.  Wenngleich
  das  günstige  Resultat  des  abgelaufenen
Geschäftsjahres  zugelassen  hätte,  eine  höhere  als
die  vorgeschlagene  Dividende  zu  verteilen,  so
zogen  wir  doch  im  Interesse  einer  gewissen  Gleichmäßigkeit
  der  Gewinnverteilung  vor,  die  restlichen
56  667,70  ¾  auf  neue  Rechnung  vorzutragen.

Die  Zufuhr  von  Landesprodukten  in  denjenigen
  Gebieten,  auf  die  sich  unsere  Arbeit  erstreckt,
  war  im  Jahre  1909  wiederum  erheblich
größer  als  1908.  Die  Steigerung  betrug  bei
Palmkernen  etwa  30  v.  H.  und  bei  Palmöl  etwa
50  v.  H.  Die  Zufuhr  von  Gummi  elasticum  und
Baumwolle  blieb  sich  ungefähr  gleich,  während
diejenige  von  Mais  eine  bedentende  Abnahme
zeigte.

Trotz  dieser  günstigen  Zufuhrverhältuisse  war
es  uns  im  Berichtsjahre  infolge  der  oft  enorm
in  die  Höhe  getriebenen  Einkaufspreise  nicht  möglich,
  uus  den  uns  nach  dem  Umfange  unseres  Geschäftes
  etwa  zukommenden  Anteil  der  Zufuhr
der  Artikel  Palmkerne  und  Palmöl  und  am
Landesproduktengeschäft  im  allgemeinen  zu  sichern.
Bei  allen  Produkten  waren  unsere  Anschaffungen
im  Berichtsjahre  relativ,  d.  h.  im  Werhältnisse
zu  der  Gesamtzufuhr  in  unseren  Arbeitsgebieten,
in  einigen  Artikeln  sogar  absolut  kleiner  als  im
Vorjahre.  Indessen  haben  wir  trotz  dieser  von
uns  ausgeübten  Zurückhaltung  und  veielleicht
gerade  infolge  derselben  an  den  Produktenabladungen
  noch  erheblich  besser  verdient  als  im
Vorjahre,  in  dem  wir  unsern  vollen  Anteil  gekauft
  hatten.  Unser  Grundsatz,  uns  bei  zu  hohen
Einkaufspreisen  möglichst  zurückzuhalten,  hat  sich
also  wieder  bewährt.

Auch  das  Verkaufsgeschäft  europäischer  Importwaren
  hat  sich  bei  uns  nicht  in  dem  Maße
gehoben,  wie  wir  bei  der  gesteigerten  Ausfuhr
von  Landesprodukten  und  der  erhöhten  Kaufkraft
der  eingeborenen  Bevölkerung  erwartet  hatten.
Dies  hat  seinen  Grund  darin,  daß  die  Preise
für  Baumwollwaren  wie  auch  für  viele  andere
Importartikel  während  des  ganzen  Berichtsjahres
in  fortwährendem  Steigen  begriffen  waren,  eine
natürliche  Folge  der  sich  langsam  wieder  bessernden
Lage  der  heimischen  Industrie,  während  die  Verkaufspreise
  drüben  dieser  Steigerung  oft  gar  nicht
oder  doch  nur  sehr  langsam  folgten,  wodurch  das
Verkaufsgeschäft  ungemein  erschwert  wurde.  Trotzdem
  ist  der  Durchschnittsgewinn  auf  den  Warenkontis
  gegenüber  dem  Vorjahre  prozentual  noch
etwas  gestiegen.

Der  Gesundheitszustand  unserer  europäischen
Angestellten  in  Afrika  war  im  allgemeinen  gut.
        <pb n="738" />
        W  697  20

Außer  den  Europäern  haben  wir  uns  in  unseren
afrikanischen  Geschäften  zahlreiche  eingeborene
Mitarbeiter  herangezogen,  von  denen  viele  lange
Zeit,  eine  Angahl  sogar  schon  über  20  Jahre,
in  unseren  Diensten  stehen.  Wir  machen  es  jedem
der  Leute  zur  Pflicht,  in  verständiger  Weise  zu
sparen,  und  haben  eingeborene  Angestellte  mit
Guthaben  von  mehreren  tausend  Mark,  eine  Anzahl
  mit  Beträgen  von  bis  zu  12  000  .  Die
Zinsen  werden  einmal  im  Jahre  bar  ausbezahlt,
um  den  Effekt  des  Sparens  zu  demonstrieren.
Wir  glauben,  daß  durch  diese  zielbewußte  Erziehung
  der  Eingeborenen  zu  tüchtigen,  gut
situierten  Menschen  nicht  nur  unser  Interesse  gefördert
  wird,  sondern  daß  wir  dadurch  gleichzeitig
dem  Mutterlande  und  den  Kolonien  nützlich  sind.

Die  Aussichten  für  die  laufende  Rechnungsperiode
  sind  gut.

Der  Rohgewinn  pro  1909/10  betrug  einschließlich
  19  280  ./7  Vortrag  794  228/7.  Davon
  erfordern  Handlungsunkosten  363  923  M,

 

Abschreibungen  53  732  „/¾¼,  Dotierung  der  Reserve
  1  20  O000  “¼,  der  Reserve  II  3600  .7,
Tantiemen  121  306  1/¼  und  17½  v.  H.  Dividende
175  000  .,  so  daß  56  667“  für  neue  Rechnung
  verbleiben.  In  der  Bilanz  per  31.  März
1910  sind  die  afrikanischen  Grundstücke  mit
125  000  “  und  die  37  Läden  und  Zweigfaktoreien
  mit  80  696  (wie  im  Geschäftsbericht
betont  wird,  sehr  niedrig)  bewertet.  Die  Waren
in  Afrika  sind  mit  808  994  J¼¾¼  bilanziert.  Von
weiteren  Aktiven  sind  zu  erwähnen:  Produkten
in  Afrika  102  062  J¼  Kasse  in  Afrika  und
Bremen  50  808  ¼/¼,  Debitoren  in  Afrika  und
Bremen  153  383  J/ç,  schwimmende  Rimessen  von
Afrika  380  250  ,  schwimmende  Waren  nach
Afrika  57907.“%  und  Guthaben  bei  afrikanischen
Geschäften  443  253.Jç(.  An  Verpflichtungen  waren
vorhanden:  Kreditoren  in  Bremen  460  966  /7,
desgl.  in  Afrika  (Kautionen)  99  444  J¼,  Tratten
in  Afrika  und  Bremen  286  972  %¼¾  sowie  unbezahlte
  Zölle  100  643  ./7.

——
—  —

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Baumwoll-Erzeugung  der  Vereinigten  Staaten
von  Kmerika  im  Jahre  1909.

Nach  den  endgültigen  Zusammenstellungen
des  Zensusbureaus  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  belief  sich  die  Baumwollernte  des  Landes
im  Jahre  1909  auf  10  315  382  Ballen  von
500  Pfund  gegen  13  587  306  Ballen  im  Vorjahr
und  11  375  461  Ballen  im  Jahre  1907.  Es
wurden  10  461  554  Handelsballen,  quadratische
und  runde  (gegen  13  553  283  und  11  425  156
in  den  beiden  Vorjahren)  auf  den  Markt  gebracht;
davon  waren  9  902  595  (12  870  994  und
10  871  652)  quadratische  Ballen  Upland-Baumwolle,
  150  690  (242  305  und  198  549)  runde
Ballen  derselben  Sorte,  94791  (93  858  und
86  895)  Ballen  Sea-JIsland  -Baumwolle  und
313  478  (346  126  und  268  060)  Ballen  Linters.
Das  Rohgewicht  der  Baumwollernte  betrug  in
1000  engl.  Pfund  1909  (1908  und  1907)  insgesamt
  5.157  690  (6  793  650  und  5  687  730);
davon  entfsielen  41928  880  (6524  130  und
5470  690)  auf  Upland-Baumwolle  in  quadratischen
  Ballen,  37150  (60  230  und  48  870)  auf
solche  in  runden  Ballen,  36  4140  (36  540  und
31  030  auf  Seg-JIsland-Baumwolle  und  155220
(172  750  und  134  140)  auf  Linters.  Sea-Island-Baumwolle
  wurde  in  folgenden  Staaten
geerntet:  Florida  28  158  (31775  und  28  935)
Ballen,  Georgia  52  060  (4141549  und  44  713)

 

Ballen,  Süd-Carolina  14573  (14534  und
13  247)  Ballen.

Der  Wert  der  gesamten  Baumwollernte  belief
sich  in  1000  Dollar  für  1909  (1908  und  1907)
auf  688  350  (588  810  und  613  630;  davon
entfielen  auf  Upland-Baumwolle  678  450  (582  160
und  605  060),  auf  Sea-Island-Baumwolle  9900
(6650  und  8570).

Anu  Baumwollsamen  wurden  4  462  000  Tons
(5  904  000  und  4  952  000)  gewonnen,  deren
Wert  sich  auf  123  740  000  (92  420  000  und
87  330  000)  Dollar  stellte.

Es  waren  29  465  (30  315  und  30  822)
Baumwollentkörnungsanstalten  vorhanden,  wovon
26669  (27598  und  27592)  im  Betriebe  waren;
eine  Entkörnungsanstalt  bearbeitete  im  Durchschnitt
381  (478  und  404)  Ballen  Baumwolle.

(Nach  (otton  L’ro#luction  19000.)

ODaisausfuhr  aus  Britisch-Südafrika.

Das  Landwirtschaftsministerium  von  Transvaal
macht  bekannt,  daß  in  den  ersten  drei  Monaten
dieses  Jahres,  also  bis  Ende  März,  214  809  Säcke
Mais  von  Transvaal  nach  Ubersee  ausgeführt
wurden.

Die  Ausfuhr  verteilte  sich  auf  verschiedene
Häfen,  wie  folgt:  Durbau  120  083  Säcke,  East
        <pb n="739" />
        G  698  20

London  11  622,  Port  Elizabeth  24  880,  Kapstadt
58  224  Säcke.

Während  des  gleichen  Zeitabschnitts  exportierte
Natal  8173,  die  Oranjekolonie  303  327,  die  Kapkolonie
  637  und  Basutoland  6876  Säcke.  Diese
Zahlen  würden  eine  Gesamtausfuhr  von  533  822
Säcken  ergeben.

Ferner  macht  das  genannte  Landwirtschaftsministerium
  bekannt,  daß  die  Ausfuhr  von  nassem
oder  sonstwie  für  den  Transport  ungeeignetem
Mais  verboten  sei,  und  droht  jedem,  der  solchen
Mais  verschifft,  mit  der  Veröffentlichung  des  vollen
Namens  und  der  Adresse  des  Produzenten  und
Händlers  in  der  Government  Gazette  und  anderen

Zeitungen.  (Nach  der  Government  Gazette  vom
19.  und  27.  Mai  1910.)

HPandel  Transvaals  1909,  Beteiligung  der  Herkunftsund
  Bestimmungsländer  daran.

Im  Anschluß  an  die  früher  gebrachten  Zahlenangaben
  über  den  Handel  Transvaals  im  Jahre
1909°)  werden  einem  weiteren  Berichte  des
Kaiserlichen  Konsulats  in  Pretoria  nachfolgende
Angaben  entnommen:

An  der  Gesamteinfuhr  Transvaals  im
Jahre  1909  (und  1908)  waren  die  nachstehenden
Herkunftsländer  mit  Werten  in  1000  KL  beteiligt:

Großbritannien  7130,2  (5850,4),  Britisch-Indien
  243,9  (198,9),  Ceylon  69,4  (67,8),
Mauritius  8,0  (23,1),  Canada  243,7  (195,4),
Anstralien  349,8  (473,4),  Neuseeland  51,8  (59,9),
Südafrikanische  Produkte  5039,0  (3922,1),
Deutschland  1541,1  (1335,3),  Vereinigte  Staaten
von  Amerika  1046,2  (874,4),  Frankreich  232,0
(195,5),  Schweden  166,1  (131,8),  Belgien  147,2
(99,7),  Holland  135,9  (120,0),  Brasilien  83,4
(63,83),  Italien  70,2  (68,7),
(41,5),  Chile  66,3  (47,7),  Osterreich-Ungarn  50,9
(54,2),  Schweiz  45,2  (35,8),  Portugiesische  Besitzungen
  in  Afrika  25,0  (23,8),  Cuba  und  Portorico
20,5  (17,4),  Siam  20,1  (7,8),  Japan  19,  5  (15,2),
Dänemark  15,3  (8,9),  Türkei  14,0  (9,0),  Holländisch-Indien
  11,6  (18,3),  Argentinien  11,8
(94,0),  Portugal  11,5  (13,3),  China  12,2  (17,8),
Spanien  10,3  (12,6),  Rußland  7,4  (16,5),
Agypten  3,3  (3,6).

Für  die  Gesamtausfuhr  Transvaals  kamen
folgende  Bestimmungsländer  (mit  Werten  in
1000  L)  in  Betracht:

Großbritannien  (einschl.  Gold  und  Diamanten)
32  216,6  (31  823,7),  andere  Britische  Besitzungen

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  294  und  341f.

Norwegen  67,9

 

1391,9  (1258,1),  Deutschland  7,5  (10,0),
Deutsch-Ostafrika  0,089  (0,2),  Deutsch-Südwestafrika
  0,2  (0,1),  Holland  11,1  (27,9),
Italien  6,6  (1,8),  Portugiesisch-Ostafrika  64,4
(81,3),  Vereinigte  Staaten  von  Amerika  10,  1  (3,3).

Basutoland,  Betschuanaland  und  Swasiland.

Anderung  der  Zollvorschriften.

Laut  Bekanntmachungen  vom  26.  Mai  1910
(Nr.  38/1910  für  Basutoland,  Nr.  39/1910  für
Betschuanaland  und  Nr.  40/1910  für  Swasiland)
sind  die  Zollvorschriften  für  diese  Gebiete  dahin
abgeändert  worden,  daß  die  Bestimmungen  über
die  Beförderung  von  Waren  nach  und  von  denjenigen
  Teilen,  welche  den  Südafrikanischen  Zollverein
  bildeten,  vom  1.  Juni  d.  Is.  ab  außer
Wirksamkeit  gesetzt  sind.

Es  bleiben  indes  in  Kraft  die  Vorschriften:
über  Waren,  die  nach  Süd=  und  Nordwest-Rhodesia
befördert  werden;  über  den  Verkehr  mit  Spiri--tuosen
  und  Bier  innerhalb  des  Südafrikanischen
Zollvereins;  über  den  Verkehr  mit  Waren  unter
Zollverschluß;  über  verbotene  Waren  und  über
Waren,  für  welche  die  Zollentrichtung  ausgesetzt
ist;  über  Erzeugnisse  der  Provinz  Mozambigqur,
die  zollfrei  nach  Transvaal  eingehen  und  von
dort  nach  Basutoland  oder  Betschuanaland  ausgeführt
  werden,  und  über  solche,  die  zollfrei  nach
Swasiland  eingehen;  über  Spirituosen,  für  welche
die  Zuschlagsabgabe  in  der  Kapkolonie  entrichtet
oder  zu  entrichten  ist,  bei  der  Beförderung  von
oder  nach  dieser  Kolonie.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Neuer  Solltarif  für  das  Uganda-Schutzgebiet.

Durch  Verordnung  vom  25.  Mai  d.  Is.  —
Customs  Tariff  Ordinance  1910  (Nr.  6/1910)  —,
welche  die  Customs  Ordinance  vom  Jahre  1901
und  Abschnitt  6  und  7  der  Uganda  Liquor  Ordinance
  vom  Jahre  1903  aufhebt,  ist  ein  neuer
Zolltarif  für  das  Schutzgebiet  eingeführt  worden.

Sowohl  die  Ein=  als  auch  die  Ausfuhrzölle
sind  dieselben  wie  die  in  Britisch-Ostafrika  durch
Verordnung  vom  10.  Januar  d.  Is.  (Nr.  1/1910)7)
eingeführten.  (The  Board  of  Trade  Journal.)

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  297.
        <pb n="740" />
        W  699  20

Frankreich.

Zollfreie  Zulassung  von  Rindern  aus  den
Gebieten  am  Senegal,  am  oberen  Senegal
und  am  Niger.

Laut  Verordnung  der  französischen  Regierung
vom  29.  Juni  d.  Is.  werden  unter  den  in  der

..

 

—  —
—  —  —  —„  —  —

 

 

Verordnung  vom  4.  September  1909  vorgesehenen
Bedingungen,  d.  h.  gegen  Vorlegung  ordnungsmäßiger
  Ursprungszeugnisse,  für  das  Jahr  1910
1500  Rinder  aus  den  Gebieten  am  Senegal,
oberen  Senegal  und  am  Niger  in  Frankreich  zugelassen.
  (oniteur  Officiel  du  ((ommerce.)

Vermischtes.

Deutscher  Kolonilalhkongrehn  1910.

Auf  dem  vom  6.  bis  zum  8.  Oktober  1910  in
Berlin  stattfindenden  Dritten  Deutschen  Kolonialkongreß
  werden  die  Vorträge  teils  im  Plenum,  teils
in  den  sieben  Sektionen  des  Kongresses  gehalten  werden.

Für  das  Plenum  sind  folgende  Vorträge  in  Aussicht
  genommen:  Schinckel,  Präses  der  Handelskammer
zu  Hamburg:  Die  Kolonialwirtschaft  als  Ergänzung
der  heimischen  Volkswirtschaft;  Geh.  Hofrat  Prof.  Dr.
Mener  (Leipzig!:  Ubersicht  über  die  Ergebnisse  der
Erpeditionen  der  landeskundlichen  Kommissionen  des
Reichs-Kolonialamts;  Geh.  Kommerzienrat  Lenz
(Berlin):  die  Fortschritte  des  Eisenbahnbaues  und  der
Technik  in  den  Kolonien:;  Prof.  Dr.  Schilling  (Berlinz):
Welche  Bedeutung  haben  die  neuen  Fortschritte  der
Nropenhygiene  für  unsere  Kolonien;  Regierungsrat
Prof.  Dr.  Zoepfl  (Berlin):  Die  Entwicklung  und  Aussichten
  des  Oandels  der  Kolonien:  Pfarrer  D.  Richter
Schwanebeck):  Das  Problem  der  Negerseele  und  die
sich  daraus  für  die  Entwicklung  des  Negers  ergebenden
Folgerungen;  Wirkl.  Geh.  Admiralitätsrat  Prof.  Dr.
Köbner:  Die  Reform  des  Kolonialrechts:  Dr.  Rackette
(Berlin!:  Die  Senchen  der  Haustiere  in  ihrer  Bedeumng
  für  unsere  Schutzgebiete:  R.  Said-Ruete
(London):  Die  gemeinsamen  Interessen  Deutschlands
und  Englands  in  der  Kolonialpolitik  und  auf  dem
Weltmarkte.

liber  die  Vorträge  in  den  Sektionen  2  (Tropenmedizin
  und  Tropenhygiene),  5  (Die  wirtschaftlichen
Verhältnisse  der  Kolonien  und  überseeischen  Interessengebicte)
  und  6  (Die  Besiedelung  deutscher  Kolonien
und  die  Auswanderung)  haben  schon  früher  Veröffentlichungen

  stattgefunden.  (Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,
S.  429,  523  f.  und  641.)
In  Sektion  1  (Geographie,  Ethnologie  und

Naturkunde  der  Kolonien  und  überseeischen  Interessengebiete:
  Obmann  Staudinger,  Berlin)  werden  folgende
  Vorträge  gehalten!  werden:  Landesgeologe  Prof.
Dr.  Gagel  (Berlin):  Die  Fortschritte  in  der  geologischen
  Erforschung  und  der  Auffindung  abbanwürdiger
  Lagerstätten  nutzbarer  Mineralien  in  den
Deutschen  Schutzgebieten  seit  1905;  Landesgeologe
Prof.  Dr.  Scheibe  (Berlin):  Das  Vorkommen  der
Diamanten  und  des  Blaugrund  Deutsch-Südwestafrikas
in  geologischer  Hinsicht;  Prof.  Dr.  Eckert  (Aachen,
Technische.  Hochschule):  Die  deutsche  Kolonialkartographie;
  Oberleutnant  Weiß:  Die  in  innerafrikanischen
Gebirgsgegenden  gemachten  Erfahrungen  über  Aufnahmen
  mit  dem  Phototheodoliten  (kurze  Mitteilung“
Prof.  I)r.  Volkens  (Berlin,  Botan.  Musenm):  Die
Entwicklung  des  auf  wissenschaftlicher  Grundlage  beruhenden
  landwirtschaftlichen  Versuchswesens  in  den
Kolonien;  Prof.  Dr.  Brauer,  Direktor  des  Zoologischen
  Museums  in  Berlin:  Die  Notwendigkeit  einer
Sammel=  und  Auskunftsstelle  für  forst=  und  landwirt- 



schaftlich  wichtige  Tiere  in  unseren  Kolonien:  Prof.
I.  Thoms,  Direktor  des  Pharmazeutischen  Instituts
der  Universität  Berlin:  Die  Bedeutung  der  chemischen
Analyse  von  Kolonialprodukten  für  die  wirtschaftliche
Bewertung  derselben:  Prof.  Dr.  Meinhof  (Hamburg.
Kolonialinstitut):  Der  gegenwärtige  Stand  der  afrikanischen
  Sprachforschung;  Prof.  Dr.  Neuhaus:  Meine
Reisen  in  Deutsch-Neuguinea  (in  der  Urania  mit  Vorführung
  von  Lichtbildern);  Prof.  Dr.  v.  Luschan,
Direktor  am  Museum  für  Völkerkunde  in  Berlin:
Fremde  Kultureinflüsse  auf  Afrika:  Prof.  Dr.  Maurer,
Physiker  am  Reichs-Marinc-Amt:  Kurze  Charakteristik
des  Klimas  der  deutschen  Schutzgebiete:  Dr.  la  Baumc,
Assistent  am  zoologischen  Museum  in  Berlin:  Die
tierischen  Baumwollschädlinge  in  unseren  afrikanischen
Kolonien.

Die  Vorträge  der  Sektion  3  (die  rechtlichen  und
politischen  Verhälmisse  der  Kolonien  und  überseeischen
Interessengebiete:  Obmann  Chr.  v.  Bornhaupt,  Berlin)
sind:  Wirkl.  Geh.  Legationsrat  v.  König:  Die
Bestenerung  in  den  Kolonien  vom  Standpunkt  der
Eingeborenenpolitik:;  Kammergerichtsrat  Meyer:
Reform  des  Eingeborenenrechts:  Regierungsrat  Dr.
v.  Weickhmann:  Die  Frage  der  Schaffung  eines
selbständigen  kolonialen  Strafrechts:  Staatsanwalt
Dr.  Fuchs:  Die  Organisation  des  Bodenkredits  in
Deutsch-Südwestafrikaf:  Rechtsanwalt  IDr.  Hahn:
Abänderung  der  bergrechtlichen  Bestimmungen  in
Deutsch-Südwestafrika:  Prof.  I)#r.  Fleischmann:  Die
Mischehen  in  den  deutschen  Schutzgebieten  vom  Rechtsstandpunkte;
  v.  Bornhaupt:  Die  Reformen  im  bolgischen
  Nongo;  Rechtsanwalt  Dr.  Rohde:  Die  Crrichtung
eines  Reichs-Kolonialgerichts  mit  dem  Site  in  Berlin.

Die  Vorträge  der  Sektion  4  (die  religiösen  und
kulturellen  Verhältnisse  der  Rolonien  und  überseeischen
Interessengebiete:  Obmann  Kontre-Admiral  z.  D.
Strauch,  Friedenau)  sind:  Missiondinspektor  I#r.  Würz
(Basel)  oder  Missionsinspektor  D.  Arenfeld:  Die  Ausbreitung
  des  Islam  in  Afrika  und  ihre  Bedeutung  für
die  deutschen  Kolonien  daselbst;  Prof.  Ior.  Becker
(HGamburg):  Staat  und  Mission  in  der  Islampolitik:
Pater  Wolf  (Steyh:  Welche  Aufgaben  stellt  die  Ansbreitung
  des  Islam  den  Missionen  und  Ansiedlern  in
den  deutschen  Rolonien:  Konsistorialrat  Prof.  10r.  Mirbt
(Marburg):  Die  Bedeutung  der  Mission  für  die  kulturelle
  Erschließung  unferer  Kolonien:  Abt  Norbertus
(St.  Ottilien):  Ziele  und  Wege  der  Eingeborenen-Erziehung:
  Pastor  Schachschneider,  Leipziger  Evangelische

  Mission  am  Mern,  Deutsch-Ostafrika:  Wirtschaftliche
  Erziehung  der  Eingeborenen  durch  die
Missionen:  Provinzial  P.  Froberger  (Trierd:  Polngamie

  und  deren  kulturelle  Schäden;  Prof.  Meinhof
(Oamburg):  Die  praktische  Bedeutung  der  Einheitssprachen
  für  die  Kolonien;  Missionsinspektor  Arenfeld
  (Berlin)  oder  Prof.  Lr.  Hausleiter:  Die  Bedeutung
  der  ärztlichen  Mission  in  den  deutschen  Kolonien.
        <pb n="741" />
        GW  v700  0

Die  Vorträge  der  Sektion  7  (die  wirtschaftlichen
Bziehungen  Deutschlands  und  seiner  Kolonien:  Sbmaunn
Generalsekretär  des  Deutschen  Handelstags  Dr.  Soetbrer:
  Berlin)  sind:  Prof.  Dr.  Rathgen  (Hamburgs=Zollbegünstigung
  des  Handels  zwischen  Deutschland
lund  seinen  Kolonien:  Dr.  Vosberg-Rekow'(Potsdam):
Deutschlandes  Interessen  auf  dem  ostasiatischen  Markte;
I.  Wegener  (Berlin):  Die  neneste  Entwicklung  der
Eisenbahnen  in  China:  Prof.  I#r.  Obeniger  (Berling:
Das  Deutschmm  im  Ausland;  Dr.  Neubaur  (Berlingz:
liber  einen  auf  die  Schiffahrt  begüglichen  Gegenstand
(genauere  Fassung  vorbehalten!:  Ir.  Stöpel  (Heidelberg):
  Die  nenere  Entwicklung  Argentiniens;:  Dr.
Schacht  (Berlin):  Die  Kapitalbeschaffung  für  koloniale
Unternehmungen:  Sandmann  (Berlin):  Die  Kautschukgewinnung
  in  Amerika  und  Asien:  Dr.  Grothe  (Deisenhofen):
  Mesopotamien  und  seine  wirtschaftliche  Erschließung.


*  Das  Hamburgische  Kolonialinstitut
im  Winter  1910/11.

A.
cnatskommissar:  Senator  Dr.  v.  Melle.

Rommissar  des  Reichs-KRolonialamts:  Geheimer
Oberregierungsrat  I)r.  Schnee,  Berlin.

RKommissar  des  Reichs-Marinc-Amts:  Wirklicher
Admiralitätsrat  Professor  I)r.  Röbner,  Berlin.

Kaufmännischer  Beirat:  Justus  Strandes,  Vorsitzender,
  Mar  M.  Warburg.  F.  C.  Paul  Sachse.

Rat:  Ir.  Förster.

Zenutralstelle  des  Kolonialinstituts:  General-=sekretär:
  Raiserl.  Geheimer  Regierungerat  Dr.  phil.
Stuhlmann  (von  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Nolonialamts
  nach  Hamburg  beurlaubt).

Lebrtörpen  des  Kolonialinstituts

.  Professorenrat:

Professor  7  Rathgen,  Vorsitzender:
Dr.  Cöilenin,  stellvertretender
fessor  Dr.  Perels,  Schriftführer.

Becker,  r.  phil.,  Professor  der  Geschichte  und
Rultur  des  Orients;  Franke.  r.  phil.,  Professor  der
Sprachen  und  Geschichte  Ostasiens:  Gürich,  Dr.  phil.,
Professor,  Direktor  des  Mineralogisch-Geologischen  Instituts;
  Keutgen,  Dr.  phil.,  Professor  der  Geschichte;
Kraepelin,  U#r.  phil.,  Professor,  Direktor  des  Naturbistorischen
  Museums:  Marcks,  Geheimrat,  U##r.  phil.,
Professor  der  Geschichte;  Meinhof,  L.  L.  1).,  Professor
der  afrikanischen  SJprachen:  Nocht,  Dr.  med.,  Professor,
Medi  zinalrat.  Direktor  des  Instituts  für  Schiffs=  und
Tropenkrankheiten;  Passarge,  Dr.  phil.,  Professor  der
Geographie:  Perels,  Dr.  jur.,  Professor  des  öffentlichen
  Rechts:  Rathgen,  Dr.  rer.  pol.,  Professor  der
Nationalokonomie:  Schorr,  UDr.  phil.,  Professor,  Direktor
  der  Sternwarte:  Thilenius,  IDr.  meid.,  Prodsessor,
  Direktor  des  Museums  für  Völkerkunde:  Zacharias,
  Dr.  phil.,  Professor,  Direktor  der  Botanischen
Staatseinstiture.

Professor
Vorsitzender;  Prob.

  Dogenten  mit  Lehrauftrag:

Brick.  UDr.phil.,  Professor,  Wissenschaftlicher  Assistent
an  den  Botanischen  Staateinstituten:  Cortiso,  Direktor
der  Berlitz  Scheol  of  Langunkges:  Frl.  Ey,  Lehrerin
der  portugiesischen  Sprache:  Fesca.  Professor  der
Landwirtschaft;  Fülleborn,  Ir.  med.,  Professor,

Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  297  fi.

 

Kaiserl.  Regierungsrat,  Oberstabearzt  a.  D.  der  Schuttruppe
  für  Dennch-Ostafrika,  Abteilungsvorsteber  am
Institut  für  Schiffos=  und  Tropenkrankheiten:  Glage,
Professor,  Obertierarzt;  Graef,  Dr  jur.,  Regierungsrat,
Düsseldorf;  Graff,  Dr.  phil.,  Observator  der  Sternwarte:
  Grimme,  Dr.  phil.,  Wissenschaftlicher  Hilfsarbeiter
  an  den  Botanischen  Staatsinstituten:  Hagen,
I#ir.  phil.,  Professor,  Missenschaftlicher  Assistent  am
Museum  für  Völkerkunde:  Hara.  AMissenschaftlicher
Assistent  am  Museum  für  Kunst  und  Gewerbe:  Harrie,
Lehrer  der  englischen  Sprache:  Heering.  Dr.  phil.
Wissenschaftlicher  Hilfsarbeiter  an  den  Botanischen
Staateinstituten:  Klebahn,  Dr.phil.,  Professor,  Wissenschaftlicher
  Assistent  an  den  Votanischen  Staatsinstumen:
Loock,  Bücherrevisor;  Lavoipidre,  Dr.  phil.,  Lebrer
der  franzgösischen  Sprache:  Lauenstein,  Dr.  mal.,
Oberarzt  am  Hafenkrankenhaus:  Michaelsen.  Dr.  plal.,
Professor,  Wissenschaftlicher  Assistent  am  Naturhistorischen
Museum:  Neumann,  Dr.  phil.,  Direktor  der  Schlachthof=
  und  Viehmarktverwaltung:  Peter,  Dr.  phil.,
Professor,  Staatstierar  zt:  Pfeffer,  Dr.  phil.,  Professor,
Kustos  des  Naturhistorischen  Museums:  Radlaner.
TDr.  jur.  ct  rer.  pol.,  Wissenschaftlicher  Hilfsarbeiter  am
Seminar  für  öffentliches  Recht  und  Kolonialrecht:  Red,
Tor.  phil.,  Wissenschaftlicher  Assistent  am  Naturhistorischen
Museum:  Schwassmann,  Dr.  phil.,  Observator  der
Sternwarte:  Sennewald,  Dr.  phil.,  Professor  am
Staatlichen  Technikum;  Sokolowsky,  I#r.  pbil.,  Di
rektorialassistent  am  Zoologischen  Garten;  Tschudi,
Dr.  phil.,  Wissenschaftlicher  Hilfsarbeiter  am  Seminar
für  Geschichte  und  Kultur  des  Orients:  Uhde.  Banmeister:
  Voigt,  Dr.  phil.,  Professor,  Gissenschar
Assistent  an  den  Botanischen  Staatsinstituten:  Wagemann,
  Dr.  phil.,  Wissenschaftlicher  Hilfsarbeiter  am
Seminar  für  Nationalökonomie  und  KRolonialpoliul:
Ziebarth,  Dr.  phil.,  Oberlehrer  am  Wilhelm
Gymnasium.
Burcau  des
instituts:

Senatskommissars  und  der  Rolonial=Oamburg
  36,  Dammtborstraße  251.

B.

Verzeichnis  der  Vorlesungen  und  übungen
vom  15.  Oktober  1910  bis  11.  März  1911.

I.  Vorlesungen.
1.  Geschichte,  Rechts=  und  Staatswissenschaften

Prof.  Ir.  Keutgen:  1.  Allgemeinec  Kolonialgeschichte
  der  Neuzeit.  lI.  1#  stündig.

2.  Rolonialgeschichtliche  Ubungen.  1  stündig.
Prof.  I#r.  Perels:  Kolonialrecht.  I.  Teil.  2  stündig.
I).  Radlauer:  Ubungen  zur  Einführung  in  dar

Kolonialrecht.  I.  Für  Hörer  ohne  juristische  Vor
bildung.  2stündig.

Dr.  Graef  (Düsseldorf:  Verwaltungepraris  in
den  Kolonien  mit  besonderer  Berüccksichtigung  der
Eingeborenenrechtsprechung.  2stündig.

Prof.  10r.  Rauhgen:  Kolonialpolitik  mit  Ubungen
I.  Teil:  1.  Geschichtliche  Eutwicklung  der  modernen
Kolonialpolitik.  2.  Die  Kolonien  in  der  Weltwirt
schaft,  koloniale  Handelspolitik.  3.  Die  politische  Ol-t
ganisation.  1.  Eingeborenenpolitik.  4  stündig.

Prof.  Ior.  Rathgen  und  Prof.  I)r.  Voigt:  Besichmt
gung  von  Warenlagern,  Aufbereitungsan  nalten
  und  industriellen  Anlagen.  Alle  14  Tage

Koock:  Auchführung  und  Bilanzkunde  mit  Ubungen.
  2  stündig.
        <pb n="742" />
        W  701  2eC

2.  Rolonialwirtschaft  und  Naturwissenschaften.

Prof.  Fesca:  1.  Allgemeine  Ackerbaulehre
(Pflanzenernährungs=  und  Düngerlehre)  mit  besonderer
  Berücksichtigung  der  tropischen  Verhältnisse.
2  stündig.

2.  Spezielle  Pflanzenbaulehre  tropischer  und
subtropischer  Nutzpflanzen  (Ernährungsfrüchte.  Stimulantia.
  Faserpflanzen).  2  stündig.

3.  Plantagen=  und  Farmwirtschaft.  lstündig.

4.  Landwirtschaftliches  Laboratorium  in
Gemeinschaft  mit  Dr.  Grimme.  2sstündig.

5.  Rolloqguium  und  seminaristische  Ubungen
aus  dem  Gebiete  der  tropischen  Landwirtschaft.  Für
Fortgeschrittene.

Prof.  Dr.  Boigt:  1.  Praktische  lÜbungen  im  Erkennen
  und  Untersuchen  pflanglicher  Erzengnisse  des
Handels.  a)  Für  Beamte  und  Landwirte.  3  stündig.
b)  Für  Zollbeamte.  3stündig.  c)  Für  Kauflente.
2stündig.

2.  Koloniale  Nutzpflanzen,  ihre  Kultur,
ihre  Produkte  und  Schädlinge.  2stündig  mit
Demonstrationen.  a)  Für  Beamte  und  Landwirte.
b)  Für  Kaufleute.

Prof.  Dr.  Voigt  und  Prof.  Dr.  Rathgen:  Besichtigung
  von  Warenlagern,  Aufbereitungeanstalten

  und  industriellen  Anlagen.  Alle
14  Tage.
Prof.  Dr.  Zacharias:  Allgemeine  Botanik.  Für

Landwirte.  2  stündig.

Prof.  Dr.  Klebahn:  Die  Grundlagen  der  Bodenkunde.
  2stündig.

Prof.  Dr.  Brick:  Krankheiten  der  tropischen
Kulturpflanzen,  verbunden  mit  praktischen  Ubungen.
  1  stündig.

Dr.  Heering:  Grundzüge  der  Pflanzengeographie
  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  deutschen
Kolouien.  6  Stunden.

Prof.  Dr.  Kracpelin:  Einführung  in  die  biologischen
  Wissenschaften.  kstündig.

Prof.  I#r.  Pfeffer:  Zoologie.  2stündig.

Prof.  Ir.  Michaelsen:  Die  Tierwelt  unserer
afrikanischen  Kolonien.  1  stündig.

Dr.  Neumann:  1.  Kleinviehzucht  (Schaf=  und

Ziegenzucht)  und  Schweinezucht  mit  Berücksichtigung
  der  Verhältnisse  der  Kolonien  und  praktischen
Demonstrationen.  2stündig.

2.  Die  Milch  undihre  Verarbeitung  (Butterund
  Käsebereitung)  mit  Ubungen  im  Untersuchen  von
Milch  und  Molkereiprodukten.  2stündig.

3.  Landwirtschaftliche  Erkursionen.

Prof.  LOr.  Peter:  Anatomie  und  Physiologie  der
Haustiere,  verbunden  mit  der  Lehre  vom  Erterieur.
2  stündig.

Dr.  Sokolowsky:  Führungen  durch  den  Zoologischen
  Garten  und  Hagenbecks  Tierpark
sowie  Demonstrationen  von  Nutz=  und  Haustieren
der  deutschen  Kolonien.  2stündig.

Prof.  Dr.  Voller:  Erperimentalphysik.
Für  Landwirte.  kstündig.

Prof.  ID#r.  Sennewald:  Experimentalchemie  mit
besonderer  Berücksichtigung  der  Technik  und  Landwirtschaft.
  2stündig.

Baumeister  Uhde:  Übersicht  über  das  Maschinenwesen
  unter  Betonung  der  für  die  Kolonien  wichtigen
  Einrichtungen  mit  Besichtigungen  industrieller
und  gewerblicher  Anlagen.  2s  stündig.

I.  Teil.

 

Prof.  I)r.  Gürich:  1.  Die  nutzbaren  Minerale
und  Gesteine  der  deutschen  Schutzgebietc.
II.  Teil.  Kohlen  und  Erze.  2stündig.

2.  Praktische  Ubungen  im  Auschluß  an  die
Vorlesung.  1  stündig.

3.  Die  geologischen  GrundlagendernBodenkunde.
  Für  Landwirte.  1  stündig.

1.  Erkursionen.

3.  Landes=  und  Völlerkunde.

Prof.  Dr.  Passarge:  1.  Landeskunde  der  deutschen

  Kolonien  in  Afrika.  ästündig.
2.  Geomorphologie.  4  stündig.
3.  Geographische  Ubungen.  kstündig.

Dr.  Graff:  Vorführung  und  Erläuterung  der
wichtigsten  Instrumente  und  Methoden  zur
Ausführung  einfacherer  geographisch-astronomischer
  Arbeiten  auf  Reisen.  5  Vorlesungen.

Prof.  Dr.  Becker:  Allgemeine  Islamkunde  einschl.
des  islamischen  Rechts.  2stündig.

Prof.  Dr.  Thilenius:  Allgemeine  Völkerkunde
mit  Ubungen.  2s  stündig.

4.  Ogiene.
Prof.  Dr.  Nocht:  Tropenhngiene.
Demonstrationen  und  Ubungen.
Prof.  Dr.  Fülleborn  und  Prof.  Glage:  Verwendung
  und  Zubereitung  der  Nahrungsmittel
in  den  Tropen  einschl.  Fleischbeschau  (Rochkursus).
2  stündig.
Dr.  Lauenstein:  Samariterkursus.

2  stündig  mit

1  stündig.

5.  Sprachen.
Prof.  Meinhof:  1.  Suaheli  für  Anfänger.  1stündig.
2.  Suaheli  für  Fortgeschrittene.  2stündig.
3.  Ulbungen  im  Suaheli  mit  dem  Lektor  Mtoro
bin  Mwenyi  Bakari.  Täglich,  außer  Sonnabend.
4.  Vergleichende  Grammatik  der  Bantusprachen.
  1  stündig.
5.  Phonetik  mit  besonderer  Berücksichtigung  der
afrikanischen  Sprachen.  1  stündig.
6.  Nach  Bedarf:  Vorlesungen  über  andere
afrikanische  Sprachen.
Prof.  Dr.  Franke:  1.  Einführung  in  die  Kenntnis
der  chinesischen  Sprache.  II.  k2stündig.
2.  Ubungen  in  der  Erklärung  leichterer
chinesischer  Terte.  2stündig.
Prof.  Dr.  LOagen:  Japanisch  für  Anfänger.  1  stündig.
Hara:  Japanisch  für  Fortgeschrittene.  2stündig.
Dr.  Tschudi:  1.  Arabisch  oder  Persisch  für  Anfänger.

  2stündig.
2.  Arabisch  für  Fortgeschrittene.  2stündig.
3.  Türkisch  für  Anfänger.  2stündig.

Dr.  Ziebarth:
4  stündig.  6
2.  Neugriechisch  II.  2stündig.
Harris:  1.  Englisch  I.  für  Anfänger.

2.  Englisch  II.  2stündig.
3.  Englisch  III.  —2stündig.
Dr.  Lavoipidre:  1.  Frangösisch  I.  für  Anfänger.
4Stündig.
2.  Franzgösisch  II.  k2stündig.
Cortijo:  1.  Spanisch  l.  für  Anfänger.
2.  Spanisch  II.  2stündig.
Frl.  Ey:  1.  Portugiesisch  l.  für  Anfänger.  I  stündig.
2.  Portugiesisch  II.  2sstündig.

1.  Neugriechisch  1.  für  Anfänger.

4  stündig.

F+  stündig.
        <pb n="743" />
        W  702  e.

II.  AUnterricht  in  technischen  Hilfsfächern.

Prof.  I)Ir.  oigt:  Demonstrationen  von  Ausrüstungen
  für  botauisches  Sammeln  auf
Reisen.  2  Stunden.

Präparatoren  des  Naturhistorischen  Museums:
Anleitung  zum  Abbalgen,  Skelettieren,  Konservieren
  und  Ausstopfen  der  höheren  Wirbeltiere.


In  Aussicht  genommen  sind:

1.  Hursus  der  Photographie.

2.  Anleitung  zum  geographischen  und  ethnographischen
  zeichnen  in  den  Instituten.

III.  Anterricht  in  körperlichen  Abungen.
Reitunterricht  und  Fechtunterricht.

*  1
*.

Zur  Ergänzung  der  Vorlesungen  des  Kolonialinstituts
  werden  die  Hörer  und  Hospitanten
auf  die  folgenden  Vorlesungen  und  Ubungen  des  Allgemeinen
  Vorlesungswesens  bingewiesen:

Prof.  Dr.  Perels:
Staatsrecht.
I)r.  Ritter:  Grundzüge  des  bürgerlichen  Rechts,

I.  Teil.
Dr.  Leo:
I.  Teil.
2.  Einführung  in  das  Versicherungsrecht
einschl.  des  Seeversicherungsrechts.
Prof.  I)r.  Rathgen:  1.  Der  Welthandel  und  seine
Organisation.
2.  Allgemeine  Volkswirtschaftslehre.
3.  Volkswirtschaftliche  Ubungen.
I)r.  Magemann:  1.  Mirtschaft  und  Währung
Südamerikas.
2.  Die  Börse.
3.  Ubungen  über  das  Börsenwesen.
Prof.  Dr.  Schachner  (Jenaf:  Land  und  Leute  in
Australien.
Zyklus  über  Nahrungoamittelchemie.
Prof.  Meinhof:  Die  Dichtung  der  Afrikaner.
Prof.  Gauchat  (Zürich):  Le  roman  français  au  XVIIe
sidcIe.  Iu  französischer  Sprache.
Preston:  Llen  famous  men.  In  englischer  Sprache.
Cortijo:  Literaturn  Espaola.  In  spanischer  Sprache.
Prof.  ID#r.  Franke:  Geschichte  der  chinesischen
Verfassung,  lI.  Teil.
Prof.  I)#r.  Keutgen:  Ausgewählte  Kapitel  aus
der  neueren  Kolonialgeschichte.
Prof.  Dr.  Becker:  1.  Das  moderne  Agypten  und
die  englische  Herrschaft.
2.  Arabisches  Praktikum.  Interpretation  eines
arabischen  Schriftstellers.
:3.  Shrisches  Praktikum.
shrischen  Schriftstellers.
Prof.  10r.  Hagen:  Ethnographie  von  Japan.
1)r.  Graff:  Allgemeine  Astronomie.  III.  Teil.
Prof.  Dr.  Voigtländer:  Die  alkoholischen  Ge—
tränke  (Wein,  Bier  usw.),  ihre  Bereitung  und  Zusammensetzung,
  sowie  die  chemisch-physikalischen  Untersuchungemethoden,
  unter  besonderer  Berücksichtigung
von  zollamtlichen  Bestimmungen.

Einführung  in  das  deutsche

1.  Einführung  in  das  Handelsrecht,

Interpretation  eines

 

Prof.  10r.  Gürich:  1.  Erdgeschichte.  2.  Entwicklung
  der  Organismen.

Prof.  Dr.  Voigt:  Praktische  Ubungen  im  Erkenuen
  und  Untersuchen  pflanzlicher  Erzeugnisse
  des  Handels.

Französische  Truppenverstärhungen  in  Wadai.
(Mit  einer  Kartenskizze.)

Neben  der  Kamelreiter-Kompagnie  von  Tumbuktu
  im  Niger-Militärterritorium  hat  man  sich
anläßlich  der  letzten  Rückschläge  im  Wadai-Gebiet
französischerseits  auch  für  den  Norden  des  Tsadsee-Militärterritoriums
  zur  Aufstellung  solcher
Kamelreiter-Kompagnien  entschlossen;  für  zwei
Kompagnien  sind  870  000  Fr.  in  der  Kammer
bewilligt  worden.

Als  voraussichtliche  Standorte  dieser  beiden
neuen  Kompagnien  werden  genannt:

1.  Arada  (nördlich  Abecher,  am  Weg  nach
Ain  Galakka)  zur  Deckung  der  aus  Dar  Fur,
Ennedi  und  Borku  nach  Wadai  führenden
Straßen,  und

2.  Bir  Alali  (oder  Ziguei)  zur  Deckung
des  Kanem-Gebietes  (Nordwestteil  des  Tsadsee-Territoriums)
  gegen  Borku  und  Kauar.

Zu  Führern  der  beiden  Kompagnien  sind  die
Hauptleute  Canvin  und  Arnaud  von  der
Kolonial-Infanterie  bestimmt.  Beide  Off#ziere
sind  infolge  langjähriger  Tätigkeit  mit  den  einschlägigen
  Verhältnissen  des  Sahara-Gehbietes
innig  vertraut;  ersterer  ist  der  Organisator  der
in  Tumbuktu  stehenden  Kamelreiter-Kompagnie,
während  sich  Arnaud  durch  seine  praktischen  Vorschläge

  für  die  militärische  Organisation  des
nördlichen  Sahara-Gebietes  einen  Namen  gemacht

  hat.

Der  Aufstellung  dieser  neuen  Streitkräfte
liegen  offensive  Absichten  zunächst  wohl  nicht
zugrunde;  vielmehr  benötigt  die  Verwaltung  des
französischen  Tsadsee-Gebietes  vorerst  Zeit  und
Ruhe,  um  ohne  allzuempfindliche  Schwächung
der  übrigen  Gebietsbesatzungen  (in  Kauem,  Bagirmi
  und  Dar  Kuti)  sowie  des  heimatlichen
Geldsäckels  sesten  Fuß  in  dem  gewaltigen  Gebietszuwachs
  zu  fassen  und  die  verfügbaren
Streitkräfte  in  zweckentsprechender  Weise  gegen
die  von  Tibesti,  Borku  und  Ennedi  zu  erwartenden
  Unternehmungen  des  Gegners  zu  gruppieren.
  Die  beiden  Kompagnien  werden  also

*)  Vgl.  I##  Quinzuine  coloniale  Nr.  8  1910.
I'  Afrigque  française  Nr.  1/1910  und  Renscignemems
coloniaux  et  documents  Nr.  1/1910;  Revne  des  troufes
colon.  Nr.  96  1910.  Außerdem  vgl.  den  Artikel:  18
compagnies  méharistes  („D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  1.
.  30  ff.).
        <pb n="744" />
        W  V703  20

recht  eigentlich  Vorpostenkompagnien  im  großen
Sül,  die  vermöge  ihrer  außerordentlichen  Beweglichkeit
  und  Marschleistungsfähigkeit  trotz  der
ungeheuren  Entfernungen  —  Ziguei—  Arada  in
der  Luftlinie  rund  500  km  —  die  französischen
Maßnahmen  dem  Gegner  verschleiern  und  dessen
überraschendes  Heranbreschen  noch  rechtzeitig
melden  und  möglichst  verzögern  sollen.

Die  Aufklärungs=  und  Sicherungsgebiete  der
beiden  Kompagnien  werden  sich  voraussichtlich

unweit  des  als  WMaseerstelle  wichtigen  Platzes
Korro-Toro  berühren,  einem  im  Bar-el-Gazal-Tal
  gelegenen  Wegeknotenpunkt,  wo  sich  u.  a.
auch  die  von  den  genannten  Kompagnie-Standorten
  auf  Arn  Galakka  führenden  Routen  gabeln.
Die  Bar-el-Gazal-Senke  selbst  aber  mit  ihren
Nebentälern  aus  östlicher  Richtung  kommt  wegen
ihres  günstigen  Verlaufs  und  ihrer  verhältnismäßig
  glänzenden  Wasser=  und  Verpflegungsverhältnisse
  der  gegenseitigen  Verbindung  beider

 

 

Kauar  "

lumbultu

—
–4  rs--


 

sskscdpcco
soc

km

 

DIE-«-  O«
«  -"o«..-«-tdeckszys
»»—«,  Wadai
—  W,  °Dorca

Brazzaville

.
.

—.
.
.%

Tibesti

Borku  n

    

V##idsee-  «

«-««-«’-8.

BELGIS  H.

CONGO

—  —.  7

 

 

––

 

 

Kompagnien  außerordentlich  zustatten.  Weiter
nach  Westen  ist  der  Anschluß  der  Ziguei-Kompagnie
  an  die  Kamelreiter-Abteilung  in  Zinder
(um  Niger-Militärterritorium  gehörig)  durch  die
über  den  französischen  Tsadseeposten  Nguigmi
dorthin  führende  Route  gesichert.

Hinter  diesem  Vorpostenschleier  wird  man  die
Lauptreserve  der  französischen  Streitkräfte  in  der
Linie  Abecher—Djoua  —Fittri-Wasser  anzunehmen
  haben;  ihre  Stärke  ist  ebenso  wie  die

–
—

sonstige  Postenbesetzung  den  bisherigen  Nachrichten
nicht  mit  Sicherheit  zu  entnehmen.  Im  ganzen
werden  die  Franzosen  (die  beiden  neuen  Kompagnien
  eingerechnet)  in  ihrem  Tsadsee-Gebiet
über  acht  Kompagnien  verfügen.  (Fünf  Kompagnien
  des  Bataillons  du  Tchad;  eine  sechste,
von  letzterem  vor  Jahresfrist  zur  Formierung
des  Bataillons  de  I'Oubanqui  abgegeben,  nach
der  Vernichtung  der  Kompagnie  Fiegenschuh  aber

 

dem  Kommandanten  des  Tsadsee-Gebietes  wieder
        <pb n="745" />
        704  20

zur  Verfügung  gestellt;  schließlich  die  beiden
neuen  Kamelreiter-Kompagnien.)  Wenn  eine
neuere  französische  Meldung  angibt,  daß  in  Baguirmi
  und  Wadai  je  ein  Bataillon  stehe,  so  bedarf
die  Folgerung,  daß  diese  Streitkräfte  dauernd  in
Bataillonsverbände  zusammengefaßt  seien,  noch
der  Bestätigung.  Außer  diesen  acht  Kompagnien
verfügt  der  französische  Kommandant,  Oberstleutnant
  Moll,  noch  über  eine  Eingeborenen-Eskadron
  und  eine  schwache  Gebirgsbatterie.

Als  nächste  Reserven  stehen  ferner  in  Französisch-Aquatorial-Afrika:
  das  bereits  erwähnte
Bataillon  de  I'Oubangqui,  günstigstenfalls  noch  auf
2  Kompagnien  anzunehmen;  das  Bataillon  de
Brazzaville  (Moyen  Congo)  in  der  Stärke  von
2  bis  3  Kompagnien;  das  Bataillon  de  Libreville
  (Gabon)  mit  5  Kompagnien.

Das  Oberkommando  der  gesamten  Streitkräfte
  befindet  sich  ebenso  wie  das  General-Gouvernement
  von  Französisch-Aquatorial-Afrika
in  Brazzaville.  Die  Hauptverbindungen  von
hier  nach  dem  Tsadsee-Militärterritorium  sind:

1.  Wasserweg  Congo  —  Ubanqui  bis  Jort
de  Possel  —  Landmarsch  Fort  Sibnut—Fort
Crampel—Fort  Arekambault  —  Wasserweg  Chari
bis  Fort  Lamy.

2.  Wasserweg  Congo—-  Sanga  bis  Fort  Carnot
—  Landweg  über  Bouar—Bouala  boi  Penndefluß
  —  Wasserweg  Pennde  —Logoue  —Fort  Lamy.

Der  Telegraph  ist  bis  Banqui  fertiggestellt,
  bis  Fort  Archambault  im  Bau.

Die  Eisenbahnen  im  französischen  Westafrika.)

liber  den  Eisenbahnbau  im  französischen
Westafrika  entnehmen  wir  der  Rede,  mit  der
der  Generalgouverneur  den  Gouvernementsrat
am  20.  Juni  d.  Is.  eröffnet  hat,  nach  dem
Bulletin  du  comite  de  Il’Afrique  française,
folgende  Daten:

In  Guinea  waren  die  Erdarbeiten  Ende
1909  bis  Kouroussa  fertig,  das  Gleis  lag  bis
km  432.  Ende  Mai  d.  Js.  war  die  Schienenspitze
  bei  km  530  angelangt.  Die  ganze  Linie
(589  km)  wird  voraussichtlich  am  1.  Januar  1911
dem  Betrieb  übergeben  werden  können.

Der  Bahnbau  an  der  Elfenbeinküste  —
Abidjemlinie  —  ist  im  verflossenen  Jahre  um
19  km,  bis  N'ti,  vorgerückt,  wo  zur  Zeit  an
einem  größeren  Viadukt  gebaut  wird.

An  der  Linie  Thies  Kayes  ist  der  Unterbau
  der  ersten  Teilstrecke  fertig.  Die  Schienen

 

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  514  f.  und  S.  972.

 

liegen  bis  km  134.  Die  Fortsetzung  bis  km  210
wird  begonnen,  sobald  die  hierfür  vorgesehenen
14  000  000  fr.  aus  der  neuen  Anleihe  zur  Verfügung
  gestellt  sind.  Die  Strecke  Kayes—
Ambidédi  (43  km)  ist  im  Juli  v.  Js.  in  Betrieb
  genommen.

Im  ganzen  hat  die  Bahnlänge  Französisch-Westafrikas
  im  vorigen  Jahre  um
184  km  zugenommen  und  1905  km,  davon
1725  im  Betriebe,  erreicht.  Während  des  laufenden
  Jahres  werden  voraussichtlich  etwa  250  km
hinzukommen.  In  Dahomey  wird  die  Gleisspitze
  bis  Savé  vordringen,  und  die  Straßenbahn
  Porto  Novo  —Sakété  wird  um  20  km
verlängert  werden.

An  Reineinnahmen  haben  im  vergangenen
Jahre  gebracht:
Gesamt=  Kilometer=Linie

  betrag  betrag
fr.  fr.
Kayes—Miger  1  080  O000  1950
Konakry—Kouroussa  1  103  000  3730
Abidjemlinie.  124  000  719
Thies—  Kayes  347000  4392
Porto  Novo—Sakété  43  000  —
Dakar—St.  Louis
über  1  000  000  –

Die  Kotonulinie  hat  mit  einem  Fehlbetrage
von  388  000  fr.  (gegen  581  000  fkr.  im  Jahre
1908)  gearbeitet.

Der  Ka#mpf  gegen  die  bHeuschrechen  in  Südafrika.  )

Die  diesjährige  (4.)  Jahresversammlung
des  Aufsichts-Komitees  des  südafrikanischen
Zentral-Heuschreckenbureaus  fand  am  17.  Mai
in  Bloemfontein  statt.

Aus  den  Berichten  der  zur  Bekämpfung  von
Heuschrecken  eingesetzten  Verwaltungen  ist  ersichtlich,
  daß  das  Ungeziefer  im  Jahre  1909  nur  in
Teilen  der  Kapkolonie,  der  Oranje  River  Colony
und  in  der  portugiesischen  Kolonie  Mozambiane
in  nennenswertem  Umfange  angetroffen  und  bekämpft
  wurde.

Obgleich  in  den  ersten  beiden  Kolonien  die
Heuschrecken  zahlreich  auftraten,  gelang  es  doch
meist,  die  Schwärme  zu  zerstreuen,  ehe  sie  flügge
geworden  waren,  und  dadurch  größeren  Schaden
zu  verhüten.  Die  Brutstätte  dieser  Heuschrecken
lag  anscheinend  im  südlichen  Teile  der  Kalahari-Wüste,
  von  wo  sie  in  die  Kapkolonie  nach  Süden
bis  zum  Indischen  Ozcan  zwischen  Port  Elizabeth

*)  Vgl.  auch  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  166  ff.
        <pb n="746" />
        V05

und  East  London  niederschwärmten;  auf  dem
Wege  dorthin  wurden  dann  auch  die  südwestlichen
Teile  der  Oranje  River  Colony,  namentlich  die
Distrikte  von  Fauresmith,  Philippolis  und  Jacobsdal,
  von  Schwärmen  heimgesucht.  Zur  Vernichtung
  dieser  Schwärme  haben  außer  dem  Sprengen
mit  Arseniklösung  auch  wesentlich  beigetragen  das
Erscheinen  von  locust  birds  und  anderen  Vögeln
(namentlich  unserer  Störche),  die  in  großen
Mengen  die  Schwärme  begleiteten  und  die  Heuschrecken
  auffraßen.

In  der  Oranje  River  Colony  wurden,  außer
vereinzeltem  Auftreten  in  kleineren  Mengen,
3672  Schwärme,  in  der  Kapkolonie  15  306
Schwärme  vernichtet.  Soweit  diese  nicht  auf
natürlichem  Wege  zerstört  wurden,  geschah  die
Bekämpfung  durch  Besprengen  oder  Auslegen
von  Ködern  mit  Arseniklösung.  In  den  beiden
Kolonien  wurden  Fälle  von  Viehvergiftung  beobachtet,
  die  indessen  nur  auf  Nachlässigkeit  oder
zu  starke  Dosen  der  Arseniklösung  zurückgeführt
werden  müssen.

Auch  in  Mozambique  waren  verhältnismäßig
wenig  Heuschreckenschwärme;  allein  die  Berichte
über  diese  Schwärme  sind  unsicher,  da  das  Land
zu  wenig  erforscht  ist  und  die  Eingeborenen  jede
Sorte  von  Heuschrecken  als  die  gefährliche  Wanderheuschrecke
  ansehen.  Am  Zambesi  wurden  Schwärme
fliegender  Heuschrecken  beobachtet,  die  den  dortigen

 

—

Zuckerplantagen  Schaden  zufügten.  Die  Eier
werden  in  der  Regel  gesammelt  und  vernichtet,
während  das  Sprengen  mit  Arseniklösung  nur
vereinzelt  vorgenommen  wurde.  «

crrlchtnngvonstationenmkdkahtioietelegkaphie
andeasiüstennenieelands.

Die  Regierung  hat  die  Absicht,  Stationen  für
drahtlose  Telegraphie  zu  errichten,  und  zwar:
eine  an  der  Nordostküste  der  Nordinsel  in  Doubtleß
Bay  und  eine  an  der  Südküste  der  Südinsel  am
Bluff  mit  je  einer  Tragweite  von  1250  nautischen
Meilen,  ferner  drei  Stationen  mit  einer  solchen
von  je  500  nautischen  Meilen:  eine  in  der  Nähe
von  Gisborne  an  der  Ostküste  der  Nordinsel,  eine
am  Kap  Farewell  an  der  Nordwestküste  der  Südinsel
  und  eine  bei  Sumner  in  der  Nähe  von
Christchurch  auf  der  Südinsel.  Durch  letztere
würde  eine  Verbindung  mit  den  Chathaminseln
hergestellt  werden.  Die  Station  in  Doubtleß  Bay
würde  Sydney  und  Fiji  erreichen,  die  am  Bluff
Hobart  in  Tasmanien  und  Melbourne.  In  Zukunft
  werden  also  Schiffe  mit  drahtlosen  Telegraphenapparaten
  auf  ziemliche  Entfernungen  hin
Mitteilungen  nach  Neuseeland  machen  können.

(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Dunedin.)

 

 

 

Koloniale  Literatur.)
VIII.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen.

Grand  Annuaire  général  de  I’Algéric,  de  la  Tuusie
  et  du  Maroc,  fondé  en  1883.,  Communal.  industriel,
alministratif,  agricole  et  viticole,  pour  1910.  Alger:
Fontana  freres  et  Cie.  Paris:  F.  Le  Bourgeois,  1910.
40.  LVI,  2554,  XX  S.,  avcc  portraits,  cartes  ct  anmonces.
  18  Fr.  80.  II

"  Baaekhausen,  Alfred:  Die  japanische  Verwaltung
un  Korea  und  ihre  Tätigkeit.  Berlin:  D.  Reimer  1910.
CIV..  79  S.,  1  Karte.  2  K.  8e.  .

Gerhardt,  Emil:  Kanada  sclbstündig?  Die  natürlichen

  Entwicklungsbedingungen  Kanadas  als  (irundlage
  zur  Ausbildung  eines  selbständigen  Stantswesens

 

lAn  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
In  Istematischer  Ordnung  mitgeteilt.  Ait  einem  sind  die
Titel  der  Werke  bezeichnet,  welche  bei  der  Redaktion  des
Kolonialblattes  elogingen.

Der  Verlag  erklärt  sich  gern  zur  Annahme  und
Weiterdeförderung  derjeuigen  Werke  bercit.  welche
als  Rezensionsexzemrlare  oder  zur  Aufnahme  In
dies  Verzeichnis  ihm  zugeschickt  verden.

 

dargestellt.  Berlin:  Puttkammer  &amp;amp;  Ilühlbrecht  1910.
162  S.  3,20  .„X.  80.  3
4%  2  7—  777,  7.  als  Berliner  pulios.
z7nam-Diss.  erschlienen  mit  den  774.Bicten  die
natürlichen  Entwicklungsbelingungen  Kanadas  die
Grundlage  zur  Ausbildung  einces  selbstündigen  Staata-Wesens?

Grandidler,  Alfred.  Froldevraux,  Henrr.  et  Grandidier,
  Guillaume:  Collection  des  ouvrages  anciens  concernant
  Madagascar.  Paris:  Comité  de  Madagascar.  4

Tome  7:  Ouvrages  et  extraits  d’ouvyruges  francnis.
  Les  premie  tentatives  coloniales  françaises
aux  Indes  orientales.  Relation  du  voyage  de  Cauche.
Dictionnaire  de  la  langue  de  Madagascar  (1658).
Catéchisme  malgache  (1658)  (1601—1658).  475  S.  So.

Mahaut,  Ch.:  La  Colonie  du  Haut-Sénégal  et  Niger.
These.  Paris:  G.  Crès  et  Cie.  1910.  135  S.  80.  (5

Schultze.  Arnold:  Dus  Sultanat  Bornu  mit  besonderer
  Berücksichtigung  von  Deutsch-Bornu.  öIlit
1  Ubersichtskarte  des  mittleren  SQudan  u.  1  mehrkarhb.
        <pb n="747" />
        W  706  20

Kurte  des  Sultanats  Bornu  und  seiner  Grenzgebiete.
Essen:  G.  D.  Bac#cker  1910.  (136  S.)  4.1.  So.  6
4½  Bonner  pki#os.  I##g  -Diss.  erschtienen

(126  S.).

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

Abendanon,  J.  H.:  Britsch-IndiG  gedurende  de
laakte  viiftig  jaren.  In:  Tijdschrift  voor  economische
geCOgraphie  Iste  Jaarg.  1910.  JNr.  4  u.  5.  10.  "1

Officiäle  Bescheiden  betreffende  de  dienst  van
Multatuli  als  Oost-Indies  ambtenanr.  Uitg.  door  P.  A.
L.  de  Bruyn  Prince.  2.  verm.  dr.  Max  Havelaar
op  de  Westkust  van  Sumatr  Amersfoort:  Slothouwer

1910.  16,  352  S.  80.  s
III.  Geographie.
Behme,  F.,  u.  Krieger:  Guide  to  Tsingtan  and

its  heben  11.  Ath  ed.  with  9  maps,  1  plan  of  the
toun  and  86  illustr.  Wolfenbüttel:  Heckner  1910.
IV,  185  S.  3.J.  8.  l9

(owan,  James:  The  Maoris  of  New  Zealand.  With
numerous  ill.  (The  Makers  of  Australasia.)  Christchurch,
  N.  Z:  Whitcombe  &amp;amp;  Tombs  1910.  XXIV,
356  S.  8o.  hio

Frobenins,  Leo:  Kulturtypen  aus  dem  Westsudan.
Auszüge  aus  den  Ergebnissen  der  2.  deutschen  innerafrikanischen
  Forschungexpedition  nebst  einem  Anhang

über  Kulturzonen  und  Kulturforschung  in  Afrika.
(A.  Petermanns  Mitteilungen.  166.  EF  IH.)  (otha:
.  Perthes  1910.  V,  125  S.,  K#  1  Karte.
8.  10  c.  40.  11

*Hassert,  Kurt:  Forschunts-Epedlition  ins  Kame--run-Gebirge
  und  ins  Hinterland  von  Nordwest-Kamerun.
Alit  1  Tasel  u.  15  Abbild.  Aus:  Zschr.  d.  Gesellsch.
f.  Erdk.  zu  Berlin  Jg.  1910.  Nr.  1.  35  S.  80.  112

Heury,  Josef:  Lüäme  d'un  peuple  africain,  les  Bambara,
  leur  vie  parchiquc,  éthiquc,  sociale,  religiense.
(Amhropos-Bibliothek.  Internat.  Samml.  ethnolog.
Nlonographien.  7  Bd.  2.  Heft.)  Münster:  Aschendorff
1910.  VI,  210  S.,  11  Abbild.  21  Taf.  10..  80.  113

Peyrissac  L#n:  Aux  Ruines  des  grandes  cités
Ssoutdlanaises.  Notcs  &amp;amp;  Souvenirs  de  vorxage.  Paris:
Challamel  1910.  XIV,  215  S.  50.  1

Seydel,  Erast:  Eine  Namib-Expedition  mit  Schilderung
  der  Gewohnheiten  u.  Rechtsanschauunkgen  der
Namib-Buschleute.  Hrg.  Hierzu  eine  Skizze.  Borna-Lcipzig:
  R.  Noske  1910.  29  S.,  1  Karte.  8.  15

Die  deutsche  Togokliste  1885  und  1910.  (Mit
2  Karten).  In  Petermunns  (ieogr.  Mitteil.  1910.  Heftt.
S.  316.  10.  L

Meteorologische  Wanrnemingen  gedaan  op  de
meteorologische  stations  in  de  eolonién  Suriname  en
((urarao.  (Departement  van  landbouw  in  Suriname.)
Amstenlam.  u7

In  het  junr  1909.  (1910.)

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

5Büsgen,  M.:  Vegetationsbilder  aus  dem  Kameruner
Waldland.  (Vegetationsbilder  hrsg.  von  (i.  Karsten  u.
H.  Schenck.  8.  BReihe  v.  Heft.  Taf.  37—142.,)  Jena:
(i.  Pischer  1910.  6  Lichtdr.-Taf.,  9  S.  Text.  1.  40.  (18

 

Rechinger,  Karl:  Botanische  u.  zoologische  Ergebnisse
  einer  wissenschaftlichen  Fomschunfsreise  nach
den  Samoainseln,  dem  Neuguinea-Archipel  u.  den  Salomonsinseln.

  Aus:  Denkschr.  d.  k.  Akaid.  d.  Wiss.
(III.  TI.)  Wien:  A.  Hôldler  1910.  258  S.,  31  Fig.
18  Taf.,  18  Bl.  Erklüär.  34  .  40.  14

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Prolet  de  codification  du  (droit  muselman  Lirre  II.
Alger.:  Impr.  Fontann  frères  et  Cie.  (19102)  2°8S.  S.  v

VI.  Staatsrecht.

Correspondence  respect.  an  act  n  referendum  in
Jatal  on  the  Draft  South  Africa  Union  Act.  London:
Wyman  &amp;amp;  Sons  1910.  10  S.  LCd.  5099.)  1½  d.  Fol.  a

VII.  Verwaltungsrecht.

Nandot,  A.:  Le  régime  fonçier  dans  les  possessins
coloninles  françgaises.  Mesures,  romplémentaires  n##usaires.
  Paris:  Administration  de  la  „Tribune  des  colonies
  et  des  protectorats“,  1910.  48  S.  8D0.  v

Radlaner,  Ernst:  Finanzielle  Selbstverwaltung  und
Kommunalverwaltung  der  Schutzgebiete.  Auf  rerb'-vergleichender
  Grundlage  dargestellt.  (Abhandlungen
aus  dem  Stanats-  und  Verwaltungsrecht  m.  Einschl.
des  Kolonialrechts  und  des  Völkerrechts.  20.  Hen!
Breslau:  M.  &amp;amp;  H.  Marcus  1910.  XVI.  255  S.  8.7.

Fin  Teil  erschien  als  Wũraburger  jur.  Inaug.
Dess.  1909.  (□t4

*  Relmer,  Simon:  Die  Freizügigkeit  in  den  deutshen
Schutzgebicten.  Eine  kolonialrechtl.  Studie.  Inauk.“
Diss.  Würzburg:  A.  Boeglersche  Buchdr.,  1910.  All.
81  S.  80.  ("r

VIII.  Justizwesen.

Mary,  Pierre:  Influcnce  de  la  conversion  religien
sur  la  condition  juricligdue  des  personnes  en  Al##
De  quelqucs  qucestions  algériennes.  These.  Puri:
L.  Larose  et  L.  Tenin  1910.  274  S.  5P0.  i

1

Peltier,  Frédéric:  Le  lirre  des  ventes  du  (ah’ihd  El.
Bokhari,  sukvi  du  livre  de  Ia  vente  à  terme  (Selem  et
du  lirre  du  retrait  (Chouf'’a).  Tralluction  avec  Gelairis##
ments  et  Ccommentsires.  Aler:  Fontana  freres  ei  Cie.
1910.  VII,  215  S.  860.  5r

1

IX.  Völkerrecht.

Vacnt.

X.  Bevölkerungswesen.

Guyot,  (zseorges:  Le  problème  de  la  main-d  dauy##
dans  les  colonies  d’exploitation.  La  cöte  est  de  Sumatra.
  Parist:  A.  Pedone  1910.  IIII,  248  S.  80.  ::

Mantero,  Francisco:  La  main-d’urvre  à  San  Thome

et  à  IIlIe  du  Prinre.  Tiaduit  du  porrugnis.  Lisbonne:
Imprim.  de  l’Annuaire  commercial  1910.  196.  15
10  Tab.,  2  Kart.,  73  Taf.  80.  (10.)  —

MNeLaughlin,  James:  Ay  Friend  the  Indian.  Wib
ill.  London:  Constable  1910.  VIII,  416  S.  So.  :

*  Report  of  the  Committee  on  distressen  colonial

and  Indian  subjects.  —  Minutes  of  ervidence  and
apendices.  London:  Wyman  &amp;amp;  sons  1910.  (Cd.  5133.

513.)  Fol.  —E
        <pb n="748" />
        707  20

Xl.  Statistik.  Jahresberichte.

„Honkong  Blue  Book.  Victoria,  Honkong:  Noronha
  &amp;amp;  Co.  10.  [31
For  the  year  1909.  1910.

'Report  of  the  Dominions  Department  of  the  Colonial
  Office  for  the  year  1909—1910.  (Dominions  2.)
London:  Wyman  &amp;amp;  sons  1910.  (Cdl.  5135.]  11  d.  Fol.  (3#2

XII.  Finanzwesen.
Vacat.

XIII.  Landwirtschaft.

Beauquis,  A.:  Histoire  CEconomique  de  la  socie.
Ourrage  récompenss..  Crenoble:  Grands  établiss.
de  Timprim.  générale,  1910.  500,  LIl  S.  8o.  (33

Deutsch-  kolonigle  Baumwoll-Unternehmungen.
(Kolonial-Wirtschaftliches  Komitee  E.  V.  wirtschaftl.
Ausschuß  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft.)  (Berlin:
Alittler  &amp;amp;  Sohn.)  80.  (z3a—

Bericht  XII  (Frühjahr  1910).  erstattet  von
Karl  Supf.  (1910.)

LEnselgnement  de  lafrienkrure  rationelle  en  Algerie.
  (Gouvernement  général  de  I’Algéric.)  Alger:  Iimpr.
Fontana  frères  et  Cie.,  1910.  16  S.  860.  (34

(Umschlagtit.)  Genth,  Georg:  Pionierbünme  in
Transvraal.  (Innentit.:  Erfahrungen  beim  Anbau  wichtiker
  Pionierbüume  in  Transvaal  und  namentlich  im
„Frankenwald“  nebst  Ergebnissen  von  mit  diesen  Holzarten
  vorgenommenen  Untersuchungen.  (Naumbung
A.  S.:  Druck  von  H.  Sieling  1905.)  10  S.  10.  (85

Handbook  of  the  game  and  fish  preservation  laws
f  the  Transvaal.  Pretoria:  Governm.  Print.  and  Stationer
  Off.,  1910.  50  S.,  1  Karte.  6  d.  80.  (36

Hubert,  Paul,  et  Dupré,  Emile:  Le  Manioc.  (Bibliothedue
  pratique  du  colon.  Agriculture  Industrie.
Commerce.)  Paris:  H.  Dunod  et  E.  Pinat,  1910.  X,
35.0  p.  avec  fig.  80.  s37

Niehollo,  H.  A.  Alford:  Manual  de  agricultura
tropical.  Traducido  del  inclés  con  autorizaciön  del
autor  y  de  los  elitores  por  H.  Pittier.  2.  ed.  castellana
  revis.  y  consider.  aument.  Freiburg  i.  B.:  Herdler
1910.  XVI,  314  S.,  43  Abbild.  4.  86.  88

Northern  Nigeria  Lands  Committee.  Report  and
despatches  relating  thereto.  —  Minutes  of  evidence  and
appendices.  London:  Wyman  &amp;amp;  Sons  1910.  (Cd.  5102.
5103)  Fol.  l39

Oppel.  A.:  Die  allgemeine  Lage  des  Baumwollgeschäfts
  und  der  Anbau  von  Baumwolle  in  den
deutschen  Kolonien.  In:  Dietrich  Reimers  Mitteil.  f.
Ansiedler  4.  Jg.  1910.  Heft  2.  S.  67—83.  8o.  40

Peter,  A.:  Reisebeobachtungen  über  die  Milchvirtschaft
  in  Holland,  England,  den  Vereinigten  Staaten
und  Kanada.  Mit  36  Abbild.  Frauenfeld:  Huber  &amp;amp;
Co.  1910.  47  S.  1,60  K.  80.  41

KReport  of  the  Agricultural  Researeh  Institute  and
College.  Pusa  (includ.  Report  of  the  Imperial  Cotton
Specialist)  1907—09.  Calcutta:  Superint.  Goverum.

brinting,  India  1909.  78  S.  80.  a2

Report  on  the  Introduetion  of  Improvements  into
  Indian  agrieulture  by  the  Work  of  the  Agrieultural
Department.  Calcutta:  Superint.  Governm.  Printing.
India.  1909.  25  S.  80.  *

 

'Shadler,  A.  C.:  Australiens  Hart-  u.  Edel-Hölzer.
Hrsg.  von  der  Australischen  Holz-Import-Gesellschaft,
J.  Mähl  &amp;amp;  Co.,  Bremen.  (Bremen:  Hauschild  1910.)
39,  (11  S.  80.  (4

*  Vageler,  P.:  Die  Alkattaebene.  Beitrüge  zur
Kenntnis  der  ostafrikanischen  Alluvialböden  und  ihrer

Vegetation.  Mit  10  Abbild.,  1  Karte  u.  2  Profilen.
Aus:  Beihefte  zum  Tropenpflanzer  Bd.  11.  Nr.  4  5,
1910.  (V),  115  S.)  e.  K(#

XIV.  Wasserwesen.

Barth,  Chr.  G.:  Uber  die  Flulbildung  in  unseren
afrikanischen  Schutzgebieten.  In:  Ztschr.  f.  d.  ges.
Wasserwirtsch.  4.  Jg.  1009.  S.  353—356.  90.  46

XV.  Bergbau.

Erzberger,  Miathiasj:  Millionengeschenke.  Ie
Privilegienwirtschaft  in  Südwestafrika.  Mit  einer
Materialiensammlung  über  die  bergrechtlichen  Verhältnisse
  dieses  Schutzgebictes  nebst  Karte  von  Südwestafrika.
  Berlin:  (iermania  (1910).  96  S.  1  Karte.
1,80.  .  P0.  47

*Range,  P.:  Über  die  Diamantlagerstätten  bei

Lüderitzbucht.  Referate.  Aus  dem  Geolog.  Zentralbll.
Bd.  13.  1909.  (4  S.)  80.  48
*Range.  Paul:  Zur  Stratigraphie  des  Hererolandes.

  Aus  den  Monatsber.  d.  Dtsch.  geolog.  Gesellsch.
Bd.  61.  Jg.  1909,  Nr.  6.  S.  291—300.  50.  40

Rohrbach,  Paul:  Die  Diamanten  von  Südwest-Afrika.
  Aus  der  Frankfurter  Zeitung  vom  I7.,  20.  u.
29.  Juli.  Frankfurt  a.  M.:  Frankfurter  Societäts-  Tnr.
(1910).  19  S.  80.  9½

XVI.  Handelswesen.

Tables  relat.  to  the  Trade  of  British  India  with
British  possessions  and  forecign  countries  1904/05  to
18—09.  London:  Wyman  &amp;amp;  sons  1910  ICdl.  5109.]
1  %  ld.  Fol.  50

XVII.  Gewerbe-  und  Industriewesen.

*  Leipziger  Baum  wollspinnerel  18841—1909.  IFestbericht.]
  (Leipzig:  Buchdr.  E.  Stephan  1910.)
106  S.  10.  söl

*Bloem.,  A.  W.:  Die  Bedeutung  der  Zuckerindustrie
für  Java  (1894—1908).  In:  Dietrich  Reimen  Mitteil.
f.  Ansicdler.  4.  Jg.  1910.  Heft  2.  S.  96—99.  152

*  Dlamond  trade  reriew.  Reneved  market  activitr.
Effect  of  new.  In:  Weekly  consular  and  trade  reports.
Vol.  1.  Nr.  13.  S.  577—581.  80.  13

XVIII.  Verkehrswesen.

*Lederer,  Paul:  Die  Entwicklung  (ler  südafrikanischen
  Union  auf  verkehrspolitischer  Grundlage.  Alit
graphischen  Darstellungen  und  einer  Karte  von  Süd-Alrika.
  (Staats-  und  Sozialwissenschaftl.  Fonchungen.
H.  149.)  Leipzig:  Duncker  &amp;amp;  Humblot  1910.  VIII,
105  S.  8So.  5..  4

Die  Kap.  4,  6,  7  und  9  erschrienen  al#s
Berliner  plilos.  Thaug.-Dess.

Natal  Governement  Rallways.  Report  of  the
General  Alanager  of  railways.  (Pietermaritzhurg.)  Fol.

For  the  year  1907.  1908.  —  For  the  vear  1908.
1900.  —  For  the  Fcar  1909.  1910.  55
        <pb n="749" />
        W  708  e0

XIX.  Gesundheitswesen.

Bo#ce,  Sir  Rubert  W.:  Health  progress  and
allministration  in  the  West  Indies.  With  illustr.
London:  J.  Murray  1910.  X,  328  S.  80.  156

Boyce,  Sir  Rubert  W.:  Mosquito  or  man?  The
conquest  of  the  tropical  worlll.  With  illustrations.
2.  #(I.  London:  J.  Murray  1910.  XVI,  280  S.  8S0.  (57

Medizinal-Berichte  über  die  Deutschen  Schutzkebiete
  H’sg.  vom  Reichs-Kolomialamt.  Berlin.
Für  daus  Jahr  1908/09.  1910.  58

Monsors,  Eh.:  Etude  sur  Alger.  Station  hivernale
et  lu  ercation  d’un  Casino.  (Socicté  anonrme  d’etude
ULour  le  dereloppement  rationcl  de  Phivernage  en  Algérie.)
  Alger.:  Fontana  frres  et  Cie.  1910.  19  S.  80.  159

Olpy,  (i.:  Beitrag  zur  Ac#lizin  in  China  m.  besond.
Berücksicht.  der  Tropenpathologie.  (Arch.  f.  Schiffsund
  Tropenh’giene.  14.  Bd.  5.  Beiheft.)  Leipzig:
J.  u.  Barnh  1910.  114  S.  m.  39  Abbild.  4.50.¼.  80.  (60“

PouvourvilIe,  Comte  A.  de:  L'’opium  et  Talcoocl
en  Indechine.  (lustitut  colonial  international.  Rapport
Dréliminair#e  à  la  session  de  1910.)  Brugelles:  Etnblissements
  genéraux  (Uimprimerie  1910.  139  S.  80.  181

*Der  Stand  der  Tuberkulose-Bekümpfung  im  Frühjahre
  1910.  (Ieschaftsbericht  für  die  (ieneral-Versammlung
  des  entral-Komitees.  von  Nietner.
Berlin:  Deutsches  Zentral-Komitee  zur  Bekümpfung
der  Tuberkulose  1910.  40.  (6#2

Visentinl.  Arrvigo:  Uber  die  Morphologie  und  den

Entwicklungskreis  der  bei  Kranken  Kalabriens  und

Siziliens  beobachteten  Leishmania.  (Aus  dem  Laboratorium
  der  mellizin.  Klinik  der  kgl.  Universität  in
Rom  I  Jlitteil.)  (Arch.  f.  Schiffs-  u.  Tropenhrgiene.
11.  Bd.  1.  Beiheft.)  Leipzig:  J.  A.  Burth  1910.  15  S.,
1  farb.  Taf.  1.50  K.  P0.  163

XX.  Sprach-  und  Literaturwissenschaft.

Callistus.  P:  Chamorro-Wörterbuch,  enthaltend
I.  Deutsch-Chamorro.  II.  Chamiorro-lDeutsch,  nebst
ciner  Chamorro-(irammatik  und  einigen  Sprachübungen.
Hlongkong:  Trpis  socictutis  missionum  ad  exteros  (Umschlag:
  Tpis  Nazareth).  1910.  II  (richtiger  VI,  172,.
33°"  S.  d0  40.  64

Fuchs,  Hanns:  Sagen,  Mythen  und  Sitten  der
Musai.  Nach  der  Masaisprache  und  dem  Englischen.
HTena:  HI.  Costenoble  1910.  III,  144  S.  2.50.K.  80.  (65

Lunderoin,  I.,  et  Tilho,  J.:  Grammaire  et  contes
haoussas.  (Ilinistère  des  colonies.  Mission  Tillho.)
PParis:  Impr.  nationale  1900.  XI,  292  S.  8P0.  (66

Meinhof.  (arl:  Die  Sprache  der  Sunheli  in  Deutsch-Ostafriku
  bearbeitet.  (Deutsche  Koloninlsprachen,  Bl.2.)
Berlin:  D.  Reimer.  1910.  VIII,  109  S.  (#icb.  4.  M.  S0.  -6#

Seidel,  A.,  et  Struyf,  S.  J.:  Ia  langne  congolaise.
  (rammmire.  vocahulnire  sytématique.  phrases
Eradluces  et  lectures.  (lethole  (Gasper-Otto-Saucr.)
Heidelberg:  J.  Giroos.  1910.  VIII.  223  S.  14  80.  6E

Fierfabeln  und  andere  Erzühlungen  in  Suaheli,
wicclergegeben  von  Leuten  aus  dem  Innern  Deutsch-Ostafrikas,
  gesummelt  von  Gebhanl  Lademann,  übersetzt
  von  Ludwig  Kausch  und  Alfred  Reusch.
(Archiv  f.  d.  Studium  deutscher  Kolonialsprachen.
Bd.  12.)  Berlin:  G.  Reimer  1910.  (VII.  120  S.)  S0°.  169

 

XXI.  Missions-  und  Schulwesen.

Allalre,  Olivier  Louis:  Unter  den  Schwarzen  am
Kongo.  JNach  d.  Berichten.  OCbers.  von  Flanny)
Mersmann.  (Bearb.:  Anton  Huonder.)  Mi#
29  Abb.  u.  1  Kt.  (Missions-Bibliothek.  3.))  Freiburg
  i.  Br.:  Herder  1910.  VIII,  108  S.  1.60..  80.  0

Akenfeld:  Die  missionarische  Aufgabe  in  Deutsch-Ostafrika.

  2.  Aufl.  Berlin:  Berl.  evung.  Slissionsges.
1910.  16  S.  0,10  /.  Se.  2

9.  Bericht  des  Berliner  Komitees  für  Deutsche
Evang.  Seemannsmission  für  die  Zeit  vom  l.  Juni
1900  bis  31.  Mai  1910.  Berlin  1910.  8o0.  ##

du  Coktlosquet,  C.:  Les  retraites  à  Madagascarcentral.
  Enghien:  Bibliothktqdue  des  exercices,  1910.
81  S.  1  Fr.  60  c.  80.  i3

Geel.  Bloni  van:  Die  Salatiga-Mission  in  Mittel-Java.
  Ein  kurzer  Uberblick  über  Beginn  und  Fon-Fang
  der  Neukirchener  Java-Mission.  (Overzicht  van

ct  ontstaan  ende  ontwikkeling  der  Salatiga-Zending.)
Nach  d.  Holl.  deutsch  bearb.  von  W.  Quast,  Neukirchen,
  Kr.  Mörs:  Stursberg  (1910).  46  S.  1  Karnee.
0.  10.  M.  80.  1%.

Gourdon,  Henri:  L'enseignement  des  indignes  en
Indo-TCThine.  Conférence.  Extrait  de  „L'Asie  française“.
  Paris:  Impr.  Lerd  1910.  19  S.  So.  #

Streit,  Robert:  Die  Alissionsgeschichte  in  ihrer
gegenwärtigen  Lage  und  der  Plan  einer  Missions-Bibliographic.
  Denkschrift  im  Auftrag  des  Missionsausschusses
  des  Zentralkomitccs  der  (ieneral-Versammlung
  der  Katholiken  Deutschlands.  Freiburg  i.  hBr.
(Taritas-Verlag)  1910.  (31  S.)  1.X.  S.  6

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  fũr  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Militür-  und  Marinewesen.
Ancier,  Pierre:  La  conscription  des  incdigènes
d'Algérie  et  Torganisation  militaire  de  la  France.
Paris:  R.  Chapelot  et  Cie,  1910.  52  S.  80.  1
Annualre  officicl  des  troupes  coloniales.  pour  1910.
Paris:  A.  Lavauzelle  1910.  383  S.  6  Fr.  50  c.  Se.  I
Ruspall,  A.:  Etude  sur  le  serrice  militaire  de
indigèenes  en  Algérie.  Paris:  R.  Chapelot  et  Cie.  1910.
28  S.  86.  6½
XXIV.  Technologie.
Vacat.
*  1
*

Neue  Eingänge  nichtkolonialen  Inhalts.

*Statistical  Abstract  for  the  British  Empire.
London:  Wyman  &amp;amp;  Sons.  Fol.
In  cach  Fear  from  1894  to  1908.
1910.  (Cd.  5094.)
Bubo,  A.  Prhr.  v.,  u.  Mach,  E:  Handbuch  de
Weinbaues  u.  der  Kellerwirtschaft.  Berlin:  P.  Parer.
1.  Bd.  Weinhau.  3.  A.  Unter  Mitwirkung  von
K.  Krocnner.  G.  Leistner  neu  bearb.  von
K.  Mader  u.  Fr.  Zweifler.  2  Halbbe.
1900  —10.
2.  Bd.  Kellerwirschaft.  4.  A.  Unter  Mitwirkune
von  C.  v.  der  Heide.  J.  Fischer.  R.  Meißner
neu  bearb.  von  J.  Wortmann.  1910.

Gth  number.
        <pb n="750" />
        709  20

Buchwald,  Bruno:  Die  Technik  des  Bankbetricbes.
Ein  Hand-  u.  Lehrbuch  des  praktischen  Bank-  u.
Börsenwesens.  6.  vermehrte  u.  verbesserte  Aufl.
Berlin:  J.  Springer  1910.  XII,  453  S.  geb.  6..  80.

"'31.  Denkschrift,  betr.  die  Bekümpfung  der  Reblauskrankheit
  1908  u.  1909,  soweit  bis  Ende  Nov.  1909
Aaterial  dazu  vorgelegen  hat  (die  amtlichen  Erlasse
bis  einschließlich  März  1910).  Bearb.  in  der  Kniserl.
Biolog.  Anstalt  f.  Land-  u.  Forstwirtschaft.  (Berlin:
Reichsdruckerei  1910.)  Fol.

*Fisk,  George  M.:  The  Payne-Aldrich  Tariff.  Reprint
  from  Politic.  Science  Quaterly  Vol.  25.  No.  1.
S.  35—68.  Boston:  Ginn  &amp;amp;  Comp.  1910.  0o.

Fitting,  Haus:  Weitere  entwicklungsphrsiologische
  Untersuchungen  an  Orchideenblüten.  Aus  der
schr.  f.  Botanik,  2.  Jg.  Heft  1.  S.  225—267.  Jena
1910.  80.

Frank,  Fritz,  u.  Gnkdinger:  Untersuchungen  über
die  chemische  Lusammensctzung  der  Kerne  u.  des
Teeres  aus  dem  Holzteil  der  Früchte  ..  Aus:
Gummi-Zeitung  Nr.  38,  24.  Jg.  7  S.  S#.

Gesamtverzelchnisderjenigen  Lehranstalten.  welche
gemäß  §  90  der  Wehrordnung  zur  Ausstellung  von
Zeugnissen  über  die  Befähigung  tür  den  einjährigfreiwilligen

  Militrdienst  berechtigt  sind.  (Armce-Verordnungublatt
  f.  1909.  Jr.  23.  Beil.)  Berlin
(10909);  Reic  usdr.  52  S.  86.

Harden,  Slaximilian:  Köpfe.  2.  Aufl.  Berlin:

E.  Rei.  1910.  165  S.  80.

HKirsch,  Siegfried:  Die  Bank.  ihre  Geschäftszweige
u.  Einriehtùngen  .  .  .  hrsg.  Berlin:  R.  Weichert  1910.
320  S.  3..  ,

Internationale  Uygiene  -  Ausstellung.
1911.  Programm.]  61  S.  I1910.]  40.

Illustriertes  Jahrbuch  der  Weltcschichte.  10.  Jg.
v7on  Albin  (reyer.  Das  Jahr  1909.  (Prochaskus
illustr.  Jahrbücher.)  Teschen:  K.  Prochaska.  40.

Dresden

 

Nachwelsung  der  in  Kurorten  getroffenen  Vorkchrungen
  für  Militärpersonen  mit  Angabe  der  Kosten
(Ziffer  50  der  Kurvorschriften).  (Armec-Verorduungs--blatt.
  1910.  Nr.  12.  Beil.)  (Berlin  1910:  Reichsdr.)
105  S.  80.

Rleßer,  [Jakob]:  Die  deutschen  Grohbanken  u.
ihre  Konzentration  im  Zusammenhange  mit  der  Entwicklung
  der  Gesamtwirtschaft  in  Deutschland.

3.  Föllig  umgearb.  u.  stark  vermehrte  Aufl.  Mit
1  Ubessichtskarte.  Jena:  G.  Fischer  1910.  XIII,
715  S.  15.  ¾  8e.

Schenek,  Rudolf:  Beitrüge  zur  Bestimmung  der
Erweichungskoeffizienten  natürlicher  Bausteine.  Diss.
Berlin:  Gebr.  Borniracger  1910.  43  S.  80°  (10).

Schultze-Großborstel,  Ernst:  Streifzüze  durch  das
nordamerikanische  Wirtschaftsleben.  IalIle  a.  S.:
Waisenhaus  1910.  228  S.  5  ..  So.

The  Statesman’'s  YLear-Book.  Statistical  and
historical  annunl  of  the  states  of  the  world  for  the
year  1910  ..  57the  annual  publication.  revis.  after
official  returns.  London:  Macmillan  and  Co.  1910.  80.

*  Das  Stiftungsfest  der  Kaiser  Wilhelms-Universität
Straßburg  am  1.  Mai  1909.  Stralßburg:  J.  H.  Ed.
Heitz  1910.  142  S.  do.

Thielkow,  L.:  Die  paritütischen  Nachweise  im
Dienste  der  Gewerkschaften.  (Verein  Deutscher
Arbeitgeberverbände.)  Berlin,  April  1910.  15  S.  80.

Thielkow,  L::  Sum  Kampf  um  den  Arbeitsnachweis.
  (Verein  Deutscher  Arbeitgeberverbände.
Berlin.)  Berlin,  Juli  1910.  23  S.  80o.

Woörterbuch  des  Deutschen  Staats-  u.  Verwaltungsrechts.
  Begr.  von  Karl  Frhr.  v.  Stengel.  2.,
völlig  neu  gearb.  u.  erweiterte  Aufl.  Hg.  von  Max
Fleischmann.  lief.  1.  Tübingen:  J.  C.  B.  Mohr
1910.  80.

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

In  Mkalama  (Deutsch-Ostafrika),  150  km  nördlich  von  Kilimatinde,  ist  am  15.  Mai  eine
Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen
  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  sowie  auf  die  Annahme  und  Auszahlung  von  Postanweisungen
  im  Verkehr  innerhalb  des  Schutzgebiets  und  mit  Deutschland  sowie  mit  Britisch-Ostafrika
  und  Uganda  erstreckt.

 

Dersonen-,  Lösch-  und  Ladever##ehr  in  Swakopmund  während  der  MOonate  Januar  bis  März  1910.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr  9,  S.  403.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  1370  Personen,  103  Stück  Großvieh,  327  Stück
Kleinvieh  und  19  555  chm  bzw.  Tonnen  Güter.  434  Personen  kamen  von  außerhalb  des  Schutzgebietes,
  936  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebietes  gelegenen  Häsen;  von  den  Gütern  waren
3805  chm  Regierungs-,  15  750  chm  Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  2137  Personen,  19  Stück  Großvieh  und  13  130  chm
bzw.  Tonnen  Güter.  294  Personen  gingen  nach  außerhalb  des  Schutzgebietes,  1843  Personen  nach
        <pb n="751" />
        W  710  20

innerhalb  des  Schutzgebietes  belegenen  Plätzen.  Die  Steigerung  der  Auswanderung  rührt  daher,
daß  Eingeborene  nach  den  Landungsplätzen  der  Diamantgebiete  überführt  wurden.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  war  mithin  folgender:  3507  Personen,  122  Stück
Großvieh,  327  Stück  Kleinvieh  und  32  685  chm  bzw.  Tonnen  Güter.

An  18  Tagen  ruhte  der  Lösch=  und  Ladeverkehr  vollständig,  und  zwar  an  14  Sonn=  und
Festtagen  und  an  4  Werktagen  wegen  Mangels  an  Ladung.  Die  Zahl  der  Löschtage  betrug  demnach
  72,  die  durchschnittliche  tägliche  Leistung  beim  Löschen  272  chm,  beim  Verladen  182  ebm  und
die  durchschnittliche  tägliche  Güterbewegung  rund  454  chm.

 

Dersonen-,  Kösch-  und  Ladeverhehr  in  Lüderitzbucht  während  der  Monate  Januar  bis  (ärz  1910.

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  4122  Personen,  34  Stück  Großvieh,  454  Stück
Kleinvieh  und  21  931  ecbm  bzw.  Tonnen  Güter.  2209  Personen  kamen  von  außerhalb  des  Schutzgebietes,
  1913  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebietes  belegenen  Häfen;  von  den  Gütern  waren
3193  chm  Regierungs-,  18738  chm  Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  2483  Personen,  14  Stück  Großvieh  und  1260  ebm
bzw.  Tonnen  Güter.  1407  Personen  gingen  nach  außerhalb  des  Schutzgebietes,  1076  Personen
nach  innerhalb  des  Schutzgebietes  belegenen  Plätzen;  von  den  Gütern  waren  280  chm  Regierungs-,
980  chm  Privatgüter.

Die  Personenbewegung  bestand  zu  einem  erheblichen  Teile  in  der  Zu=  und  Rückführung
von  eingeborenen  Arbeitern  und  Kapjungen  nach  und  von  den  Diamantenfeldern.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  von  Lüderitzbucht  war  folgender:  6605  Personen,
48  Stück  Großvieh,  454  Stück  Kleinvieh  und  23  191  chm  bzw.  Tonnen  Güter.

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  August  1910.

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Ostafrika.  Neapel  22.29.  Aug.  12.  Sept.  Mombasa  O0  16—18  Tage  20.27.Aug.  10.  Sept.  100
sch·  Ostasr  0bauicche  Schiffe)  ep  8  8  ep

nach  Buloba  (mit  Randa).  ·  *  Z
9  ch  und  Schirati..)  Marseille  10.  Sept.  Mombasa  O  17  Tage  8.  Sept.  1030
Von  Mombasa  Wenerbefbrderung
  mit  der  Ugandabahn
  und  von  der  Endstation

zu  Schiff  nach  den  Bestim-Brindisi

  28.  Aug.  Mombasa  O  17  Tage26.  Aug.  102
(engl.  Schiffe)

 

 

 

mungsorten.  e  22.  29.  Aug.  12.  Sept,nga  17,  19,  17  Tage  20.27.  Aug.  10.  Sept.  10  2
v)  nach  Tanga  (uichte  Amam,]deutsche  Schiffe)

Mlusche.  Sutor#u  Boe  #  Marseille  10.  Aug.  Tanga  20  Tage  8.  Aug.  108

Muhesa,  Pangani  und  Wilbelmstal)

  Marseille  10.  Sept.  Tanga  20  Tage  8.  Sept.  10  3

Reapel  22.29.  Aug.  12.  Sept.  Daressalam  18-21  Tage20.27.Aug.  10.  Sept.  10
e.)  nach  Daressalam  sowie  nacheutsche  Schiffe)
Bagamoso,  Bismarckbur

Iringa.  Kilimatinde,  Kilossa,  Marseille  10.  jedes  MonatsZanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  4
Kilwa.  Kondoa-Iran  I.  Lindi:  (von  Zanzibar  unmtttelbar

Mahenge,  Mikindank,  Mka-  (  örderung  nach

lama,  Mohorro,  Moro  oro,  Daressalam  durch  Gouverne-Miata

  Neu-L  La  N  mentsdampfer  in  6  Stund.)

enbur  nngere,  Sadan  ..  ,

gfon  est  gaboraa  Tschote,  Brindisi  28.  Aug.  Zanzibar  19  Tage  26.  Aug.  1030
Udflfdfi,  Usumbura.  Wiedhafen  (engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  wetter

 

 

 

 

mit  nächster  Gelegenheit
        <pb n="752" />
        W  711  20

 

 

 

huat,  Osona.  Otawi,  Otztawera.
  Otsimbingwe.  Oliwarongo.
  Ontwero,  Otjoson-#a,
  Outso.  Reboboth,  Seeis,
sumeb,  Usakos,  aldau.
Waterberg,  Wilhelmstal  und

Windhu

b)  nach  Lüderitbucht  sowie
nach  Arahoab,  Aus,  Berseba,
Bethanien.  Brackwasser,  Gibcon.
  Gochas,  Hafuur.  Kalkfontein
  Süd),  Kanus.  Keetmansboop.
  Kutbts.  Maltahöbe,Prinzenbucht.
  Ramansdrift,
  Seebeim.  Ukamas  und
Warmbad

##Hamburg

Hamburg

 

Antwerpen
(deutsche  Schiffe).
Southampton!
(deutsche  Schiffe)
Hamburg

Hamburg

Southampton

(Southampton

2.  jedes  Monats
.  Aug.

u  Aug.
.Aug.
23.  Aug.

jedes  Monats
2.  jedes  Monats
.Aug.

 

Swakopmund  unbestimmt
Lüderitzbucht  19  —21Tg.
Lüderitzbucht  27  Tage
Lüderitzbucht  22  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  36  Tage
Lüderitzbucht  33  Tage
Lüderitzbucht  unbestimmt

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deutsch-Südwestafrika.  2
a)  nach  Swatohmund  sowie  Hamburg  17.  Aug.  Swakopmund  26  Tage  16.  Aug.  5.30
hachnpr  #uht  Brchwaer,  „Antwerpen  22.  Aug.  Swakopmund  21  Tage21.  Aug.  1045
zen  a  eenen  .  s  r2c9e
*  n  *  zue  Foar-  rsttänehin  23.  Aug.  Swakopmund  20  Tage22.  Aug.  11.23
e,  Jata  ater,  Johann-Albrechtshöhe,
  Kalkfeld,  Ka=  Southampton  27.  Aug.  Swakopmund  20-24  Tg.,  2.  Aug.  11.23
ribib.  Köan,  Kub,  Kubas,
aov  oi  n  Hamburg  18.  Aug.  Swakopmund  25  Tage18.  Aug.  6.19
Otombahe,  Om#arr.  On.  outhampton  20.  Aug.  Swakopmund  unbestimmt  19.  Aug.  11.23

2.  jedes  Monats  6.19
Aug.  11.23

Aug.  5.30
.  Aug.  1045

Aug.  11.23

jeed.  Mts.  6.19
2.  jed.  Mts.  6.19
Aug.  11.23

 

3.  Kiantschon.

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  #
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  7323  u.  Dienstags  7.52.

jeden  Sonntag

28.  Aug.
26.  Aug.
19.  Aug.  2.  Sept.

 

Tsingtau  85  Tage
Tsingtau  83—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtan  35  Tage

 

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
206.  Aug.

24.  Aug.  1030
jeden  Freitag  100

26.  Aug.  10  30

25.  Aug.  8.35
17.  31.  Aug.  100.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  nach  Kiautschou  auch  mit  den  unter  b)
riefsendungen  seder  Art  auch  über  New  York  befördert.

aufgefübrien  Beförderungsgelegenbeiten,

 

 

 

 

 

 

1  Samoa  Queenstown  11.  Sept.  Apia  31  Tage  9.  Sept.  11.23
"  Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  Nachversand  1.0
Hamburg  25.  jedes  MonatsLome  22  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1030
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  105
-  von  da  ab  Landverbindung
5.  Logo.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
#Oamburg  30.  Aug.  Lome  34  Tage  30.  Ang.  6.19
Notterdam  5.  Sept.  Lome  29  Tage  4.  Sept.  1012
(deutsche  Schiffe)
#Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  30—39  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
NRotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  24—33  Tage  21.  jed.  Mts.  10  12
(deutsche  Schiffe)

Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender

die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.
        <pb n="753" />
        E  712  20

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

 

 

 

3  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  10.  jedes  Monats  Viktoria  19  Tage
6.  Kamernn.  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage  «
.  9.  jed.  Mts.  9.1
Atonolinga,  Samend  Plantation  21  Tage  .
s)  nacgjo  schaman  mdeino  Longji  21  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Sachrn  Henambast  mex  Hamburg  25.  jedes  Monats  Virktoria  27  Tage
Dume,  aad  as  lfdon  –z  Duala  28—30  Tage
basst.  zund  *—  Boulogne  11.  jedes  Monats.Viktoria  18  Tage  n
tal,  Lolodorf,  Lomie,  Lonat,  fur  Mer  Duala  19  Tage
Marienderg,  Mundeck,  Nyan-deutsche  Schtffe)  Kribi  20  Tage  .  jed.  Mts.  1.0
I.  Ossbirige,  Plaination,  6  Plantation  20  Tage
#  Longji  20  Tage
Liverpool  25.  Aug.  Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage  23.  Aug.  102
1

b)  nach  Rio  del  Rhnyy

Jhc)  nach  dem  Tschadsee-Gebiet
(Garua,  Kufseri)

d)  nach  Molundu

1  Liverpool

Hamburg

Liverpool
Liverpool

Antwerpen

La  Nochelle
(belgische  Schiffe)
Bordeaux

 

jeden  Mittwoch

25.  jedes  Monats
25.  Aug.

jeden  Mittwoch

20.  Aug.  10.
23.  Aug.  13.

25.  jedes  Monats

Sept.
Sept.

Calabar  19  Tage

von  dort  weiter  über  Ikang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Rio  del  Rey  28—43  Tage

Rio  del  Rey  25  Tage

Forcados  17  Tage
von  dort  weiter  über
Lokodta-Hola

Matadi  20—21  Tage
von  da  weiter  mit  der  Eisenbahn
  bis  Leopoldville  und
dann  mit  Flußdampfern  auf
onbon  Ssanga  und
im  is  Molundu

jeden  Montag  1045

25.  jed.  Mts.  6.19
23.  Aug.  1012

jeden  Montag  1045

19.  Aug.  9.  Sept.  1.0
21.  Aug.  11.  Sext.  8.35

28.  jed.  Mts.  1045

 

7.  den  Narolinen,  Palau-Inseln,
  Marianen.

b)  nach  den  ubrigen  Statlonen

Neapel
1  (deutsche  4droo
Brindisi

(engl.  S  ise)  «

Brindisi

(engl.  Schiffe)

9“.  Sept.

21.  Aug.

2.  Okt.

 

Jap  36  Tage

Jap  10  Tage

Ponape  55  Tage

Saipan  65  Tage
Palau  72  Tage
Angaur  73  Tage

 

7.  Sept.  10380

19.  Aug.  103

30.  Sept.  1030

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong

von  Bp.  18  Berlin  —  lexandrowo  73  am  15,  8.,

Bhf.  7.52)  am  2.S.,  16·8.,  18/9.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden
  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.



dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

12/9.  und  von  Berlin  C2  (ab  Schlei.

Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohamo  geleitet,  von

——

 

8.  Marsthal=  Inseln.
a)  nach  Jaluit

b)  nach  Nauru#.

 

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Neapel
(deutsche  Schiffe)

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Taranto
(engl.  Schiffe)

 

18.  Sept.

17.  Aug.
21.  Aug.

28.  Aug.

 

Jaluit  55  Tage

Adelaide  27—30  Tage,
dann  weiter  mit  der  Eisenbabn
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacific  Phoshate
  Company  oder  mit
ampfer  „Germanta“  der
Jaluttlinlse  nach  Nauru

 

16.  Sept.  1030
15.  19.  26.  Aug.
10305

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch
Drucksachen,  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  dem  unter  Anmerkung
bezeichneten  Nachversand  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien
—Schanghai  geleitet.
        <pb n="754" />
        G  J13  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
gso  .  Friedrich-Wilhelmsderie
  ciffe  9%  Sept.  hafen  39,  43  u.  30  Tage
"  RNabaul  41,  46  und  19.  Ang.  7.  Sept
41  Tage  Aug.  7.  Sept.
l  .  10J0
riedrich=  Wilhelms-  —
9.  deutsch-  Brindisi  21.  Aug.  hafen  45  Tage
sch=  Neuguine,  (engl  SEchife,  U#nobaul  42  Toge
Koiser=  Wilhelmsland  ,„  ef  *-1•  »
apykznqkspmjei.  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong
chip  von  Bp.  18  Berlin  —  Alerandrowo  733  am  15,8.,  12/99.  und  von  Berlin  C2  (ab
Schles.  Bhf.  7.52)  am  16,8.,  13/90.  (6  Ausgenommen  sind  Briefe  und  Postkarten
nach  Berlinhafen.)
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden
auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
deutsch·  Neugninea  Neapel  .  14.26.  Aug.  9“.  Sept.  Neapel  25=  Aug.  8“.  Sept.
ow'“  "6  ——-  Brindisi  21.  Aug.  4.  Sept.
Neapel.  26*  .  Aug.  8.  Sept.  .  ,
den  Marseille.  ..  18.  Aug.  1.  Sept.
c  Sttafriha.  rindisi“  14.  Aug.  11.  Sept.  Liverpool.  üb.  Vancouv.  23.  Ang.
Marseille.  16.  jed.  Mts.  Plymouth
——  —  Niantschon  Z%  über  San  Francisco  oder
Southampton  25“-Aug.  15  Sept.  tsch  Southampton,  *§2  Franei
d  ⁊  Seattle  unbestimmt
entsc-Südwestafriha  Southampton,  14.  23.  Aug.  4.  Sept.  de  Havre  oder6  mal  monatlich)
bamburg1  14·  157jedM%  Qucenstown
—  Sibir.  Eisen=  Uin  der  Regel  Montag,  Mittbahn
  woch,  Freitag,  Sonnta
—*—  Southampton  30“.  jed.  Mts.  –  —  h  ),  Freitag,  Sonntag
aus«-«-  Hamburg..15«.jcd.Mt-z.  Plymouth  üb.  Vancouv.  unbestimmt
Liverpool  12.  Aug.  9.  Sept.  samoa  Qucenstown.
—  —  —  oder  Havre  üuüber  San  Francisco
den  NKarolinen,  od.  Plymouth  (unbestimmt)
auen.  Neapel  .  ..  14.  26*.  Aug.
Halan--Inseln  !a  4.  9.  Sept.  Hamburg  §15"/.  jedes  Monats
—  —  Togo  ..  Southampton  30*.  jedes  Monats
Nershall·  Inseln..  Neapel.  .  .  .  4.  Sept.  Liverpool  jeden  Montag

 

 

 

 

 

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="755" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann  -Linie  zwischen  Hamburg

G  y14  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
ostda  r

Voldamofe  von  I  nach  bis  12.  August  1910.
„Adolph  Woermann“  Delagoa  Bay  1  Hamburg  am  11.  August  ab  Lissabon.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  »  Kamerun  am  21.  Juli  in  Duala.
„Aline  Woermann“  Hamburg  «  Calabar  am  11.  August  ab  Las  Palmas.
„Anna  Woermann“  Hamburg  s  Calabar  am  19.  Juli  in  Monrovia.
„Arnold  Amsinck“  Mossamedes  Hamburg  am  7.  August  in  Monrovia.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  12.  August  in  Lüderitzbucht.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  11.  August  ab  Lagos.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  »  Hamburg  am  7.  August  in  Antwerpen.
„Frieda  Woermann“.  Kapstadt  Swakopmund  am  11.  August  ab  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Durban  Hamburg  am  5.  August  ab  Swakopmund.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Oamburg  am  11.  August  Dover  passiert.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  i  Mossamedes  am  9.  August  in  Mossamedes.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Burutu  am  14.  August  ab  Hamburg.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  #  Assinie  am  8.  August  in  Dakar.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  1  Burutu  am  10.  August  in  Accra.
„Lili  Woermann“.  Burutu  1  Hamburg  am  8.  August  in  Sekondi.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  1  Kotonou  am  16.  August  ab  Hamburg.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  .,  Duala  am  11.  August  ab  Boulogne.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  6.  August  in  Gr.  Bassam.
„Max  Brock“".  Lüderitzbucht  Hamburg  am  4.  August  ab  Swakopmund.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  «  Kotonou  am  9.  August  ab  Lome.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  n!  Kotonou  am  29.  Juli  in  Kotonou.
„Dryade“.  Kotonou  Hamburg  am  6.  August  in  Bissoo.
„Erika"  Kotonou  Hamburg  am  1.  August  in  Accra.
„Reichstag“  Hamburg  Assinie  am  19.  August  ab  Hamburg.

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea"  Hamburg  I  Mossamedes  am  11.  August  in  Duala.
„Kamerun“  Hamburg  Kamerun  am  12.  August  in  Monrovia.
„Lome“  Hamburg  Kotonou  am  11.  August  in  Lome.
„Otavi“  New  Vork  Westafrika  am  9.  August  ab  Newport  News.
„Rhenania“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  10.  August  ab  Lagos.
„Savoia“  Hamburg  Kotonou  am  10.  August  Luessant  passiert.
„Swakopmund“.  Hamburg  Onderitzbucht  am  18.  August  ab  Hamburg.
„Togo"  Hamburg  Lüderitzbucht  am  11.  August  ab  Teneriffe.
„Windhuk“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  8.  August  ab  Las  Palmas.
„Nauplia"  Hamburg  Lüderitzbucht  am  8.  August  in  Monrovia.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald“  Delagoa  Bay  I  Hamburg  am  11.  August  Dover  passiert.
„Friderun“  Hamburg  Acera  am  12.  August  ab  Hamburg.
„Gundrun“  Luderitzbucht  Hamburg  am  6.  August  ab  Swakopmund.
„Henner“  Hamburg  Accra  am  5.  August  ab  Conakry.
„Immo“  Accra  »  Hamburg  am  29.  Juli  ab  Sierra  Leone.
„Ingbert“.  Mossamedes  1  Hamburg  am  5.  August  ab  Las  Palmas.
„Ingo"  Rotterdam  Lüderitzbucht  am  8.  August  in  Notterdam.
„Ingraban“  Calabar  #  Hamburg  am  3.  August  ab  Calabar.
„Irmfried“  Rotterdam  1  Lüderitzbucht  am  4.  August  ab  Las  Palmas.
„Irmgard“  Rotterdam  Lüderitzbucht  am  4.  August  in  Lüderitzbucht.
„Walburg“  Hamburg  Mossamedes  am  9.  August  in  Antwerpen.
„Louise“  Rotterdam  "  Swakopmund  am  23.  Juli  in  Swakopmund.
        <pb n="756" />
        G  715  20

Marktbericht.)

Baumwolle:  Der  Markt  zeigte  im  letzten  Monat
zunächst  eine  recht  lustlose  Stimmung  und  versagte
der  Ronsum  in  Ubereinstimmung  mit  Agpptischer
Baumwolle  für  Ostafrikaner  gänglich.  In  den  letzten
Wochen  besserte  sich  auf  ungünstige  Erntenachrichten
von  Amerika  die  Stimmung.  Es  fanden  einige  kleine
Umsätze  in  Ostafrikanern  statt  und  wurde  für  Abassi
95,  für  Mitafifi  etwa  85  Pf.  für  ½  kg  bezahlt.
Auch  für  Togo  war  zunächst  wenig  Frage.  doch
besserte  sich  auch  darin  die  Lage.  Etwa  100  Ballen
wurden  zu  74—76  Pf.  für  ½  kg  gehandelt.
Middling  Amerik.  notiert  etwa  78¼  Pf.

Baumwollsaat.  Der  Artikel  bleibt  sehr  vernachsässigt.
Die  letzten  Ankünfte  wurden  mit  etwa  100  .K  für
1000  kg  für  reguläre  Ware  gehandelt.

Blei.  Die  Preise  sind  gestiegen  und  notiert  engl.  Blei
in  Mulden  14,75.4,  deutsches  Blei  in  Mulden  15./%
für  50  kg.  «

Elfenbein.DerMarktistsehrruhig:diePreise
baben  wieder  etwas  nachgegeben.  Kamerun-Gaboon=Elefanten
  zähne  (mit  einem  Durchschnittsgewicht  von
15—16  lbe)  sind  10,12⅛½—10,  25  K  für  ½  kg  wert.

Erdnüsse.  Nachdem  der  Markt  vorübergehend  recht
flau  und  rückgüngig  war,  hat  sich  derselbe  wieder
etwas  befestigt.  Mogambique  und  Deutsch-Ostafrika
notieren  etwa  15,50—16  .  für  50  kg.

Hanf.  Der  Import  im  Juli  von  Ostafrika-Sisal  betrug
  etwa  349  Tons.  Der  Markt  war  während
des  ganzen  Monats  schleppend.  Der  Abgang  der
Zufuhren  ging  infolge  der  allgemeinen  trägen  Geschäftslage
  und  des  weiteren  Rückgangs  von  Manilabanf
  nur  sehr  langsam  zu  niedrigeren  Preisen  von
statten.  Speziell  die  IIa-Qualitäten  wurden  von
dem  Preisrückgang  betroffen.  Die  für  Abladung
geforderten  Preise  waren  nicht  erreichbar.  Es  notiert
  Superior-Ware  etwa  28.75—28,50  3,  reguläre
Ia  Ware  28  .¼,  Sekunda=  bis  Mittelware  27  bis
26  K,  geringere  Ware  25,50—25  K,  Abfallhanf
11.50—17  X¾  für  50  kg.

taffee.  Der  Markt  ist  fest,  die  Preise  steigen.
Vert  für  Liberia  ist  etwa  51  Pf.  für  ½  kg.

Kautschuk.  Der  Markt  bleibt  unsicher.  Spekulationslaufe
  fehlen  gänzlich.  Bei  Bedarforders  werden
dagegen  relativ  volle  Preise  bewilligt.  Man  erwartete
  für  August  das  Eingreifen  Amerikas.  Dieses
blieb  aus;  hierdurch  wurden  die  europäischen  Käufer
sehr  entmutigt.  Für  den  Herbst  werden  niedrigere
Preise  auf  der  ganzen  Linie  befürchtet.  Kamerun-Batanga
  notieren  8,.50—8  .,  Gaboon  8—7,40  t,

Der

 

Südkamerun  11,40—11.4¼,  Prima  Kamerun-Würste
10  .,  Prima  Kamerun-Kuchen  8—7,50  —,  Prima
Goldküsten=  Lumps  7,80—7,10  .M,  Prima  Togo-Lumps
  7,80—6,80  ,  Prima  Togo-Adeli  -Bälle
16—15,60  für  1  kg.

Kakao.  Der  Markt  ist  ruhig.  Es  notieren:  Kamerun-=Plantagen
  46,50  —  47  .4,  Victoria  38.,  Victoria
(rauchig)  28—30  M,  Lagos  45  —+,  Accra  46  .¾,
Old  Calabar  40—45  J4  seiner  Sao  Thomé  47,50.,
Kurant-Sao  Thomé  43,50  A  für  50  ktr.

Kolanüsse.  Unverändert,  10—60  Pfg.  für  das  Kilogramm,
  je  nach  Qualität.

Kopal.  Der  Markt  ist  etwas  fester.  Es  notieren:
Kamerun  80—85  ,  Zanzibar  glatt  90—300  z,
Madagaskar  70—280  4K  für  100  kg.

Kopra.  Der  Markt  ist  wieder  fester  und  notieren
Westafrika  22—24  .,  Ostafrika  23—25  .K,  Südsee
24,50—25  K,  Singapore  25—25,50  K  für  50  kg.

Kupfer  ist  ebenfalls  etwas  gestiegen.  Engl.  raff.
notiert  65  .  für  50  kg.

Mais.  Der  Markt  war  in  letzter  Zeit  ziemlich  schwankend.
  Die  Preise  zogen  für  Togo  bis  auf  115  .4
an,  gingen  aber  infolge  Rückgangs  von  Amerika
wieder  zurück.  Der  Preis  beträgt  etwa  113  .#%
für  1000  kg.

Mangrovenrinde.  Der  Markt  ist  recht  flau;  Käufer
sind  sehr  zurückhaltend.  Die  Notierung  beträgt
11  .Kx  für  100  kg.

Palmkerne  zeigten  im  Juli  bis  Anfang  August  eine
steigende  Tendenz.  In  den  letzten  Tagen  flaute
der  Markt  stark  ab.  Lagos-Kamerun  notieren
18,40  &amp;amp;,  Togo  18,20  ,  Elfenbeinküste  18,10  /#%
für  50  kg  einschl.  Sack.

Palmöl.  Der  Markt  ist  fest.  Die  Notierung  beträgt
für  Lagos-Portonovo  32,75—33.KX,  Kamerun  32,50
bis  32,75  .4,  Liberia  28—28,25  .  &amp;amp;  für  50  kgx.

Reis.  Der  Markt  ist  ziemlich  unverändert.  Geschälter
Rangoon  notiert  9—11  ,  Java  15—18  für
50  kg,  je  nach  Qualität.

Sesamsaat.  Der  Markt  ist  fest.
für  Bennisaat  15—16  .4,
bis  16,50  ./  für  50  kg.

Silber  etwas  fester.  72  .N  für  1  kg.

Wachs  Der  Markt  ist  infolge  der  vorgeschrittenen
Saison  langsam  weichend.  Deutsch-ostafrikanische
Sorten  notieren  268—267.4,  Madagaskar  256  bis
255  .X,  Benguella  2608—266  ,  Chile  284—282.
für  100  kg.

Der  Preis  beträgt
ostafrikanische  Saat  16

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nicht  anders  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  11.  August  1910.

 

 

 

Effentliche  Zusschreibung.

Für  das  Kaiserliche  Gouvernement  Kamerun  soll  der  Jahresbedarf  an  Kanzlei-Material  vergeben
werden.  Die  Verdingungsunterlagen  sind  bei  der  Beschaffungsstelle,  Wilhelmstr.  62,  Zimmer  437,  einzusehen

und  von  dort  gegen  Einzahlung  von

Pf.  zu  beziehen.

Die  Angebote  sind  verschlossen  und  mit  entsprechender

Aufschrift  versehen  an  die  Beschaffungsstelle,  Zimmer  401,  bis  zum  5.  September  d.  Is.,  vormittags  11  Uhr,

einzusenden.  Die  Zuschlagsfrist  beträgt  drei  Wochen.
Berlin,  den  15.  August  1910.

Beschaffungsstelle  für  die  Schutzgebiete.
        <pb n="757" />
        716  e

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.6.

 

 

Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydkontor".  11.  August  1910.
Grin=  gapital,  Ge  l  ½  tatRé  2#  chfrage  Angebot
dungs-  apita  schäfts-  4#  Divi-  l  ach  ene  ngebo
jahr  AM  jahr  I  dende  deude  5%  5%
1  l  ;  «
1906,  1  850  000  1.  10.  —t  Afrrikanische  Kompanie  A.-GB.  .  120  125
1906,  2000  000  1.  1.  44  6  44  Borneo-Kautschuk-Compagnie  N.-G.  96  100
1905  1000  000  1.  4.  I  17I,,I—«BrcmerNolomalsHaitdclpgesellichastvorm
F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  195  205
1905  1  200  000  1.  4  0  —  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  4  50  60
1902  600  000  /  1.  1.  ·0  —  Centralafrikanische  Seengesellschaft  .  90  100
1905  220  000  1.  1  3.  0  Debundscha-Pflanzung  —  10
1900  938600  1.  170  M0d  —  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  90  1  100
1878.  2  /50  000  1.  1.)  24  28  „Deutsche  Handels=  und  Plantagen-  Gesellschaft  «
der  Südsee-Inseln  ..  438  442
1885F  2  000  000  1l.  4  25  —  Deuutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika  1310  13|½
1907  "  2500  000  1.  1.  0  —  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  82  LT
1802  1  000  000  11.  1.  O  —  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  .  .  —  568
1908  4500  000  1.  1.  0O0  —  Tevutsche  Südseephosphat-Aktien  180  19
1902  1  000  000  1.  6..  0  6  Deutsche  Togogesellschaft  .!)  104  10
1885  8000000  1.  1  5  6  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft.  .|  144  147
1886  514  000  1.1.  0  —  „Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellsch.  St.  ½  15  1  it  30
468  000  0  —  1  do.  Vorz.  Aktien  M  220  .M  250
1896  2250  000  1.  1.  7  4  DeutscheWe  rafrilcnische  Handelsgesellschaft  95
1899  4360  000  1.  1.rn  —  —  Gecsellschaft  Nordwestkamerun  Lit.  1  10
St.  30  000  0  —–  do.  do.  Lit.  B.  .  7  19  .K  22
1898  3000  000  1.  1,  0  —  Gesellschaft  Südkamernn  .  .  139  141
1889  30000001.  10.,  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  29  31
1887  1  200  000  1.  1.  !  20  bJaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  353  356
St.  2400  ¾  130.  200  do.  Genußscheine  3150  35#
1906  3  000000  1.  1.)0  14½  4  Kamerun-Kautschuk=  Compagnie  97  100
1903  900  0O000  1.  1.  0  —  RKautschuk-Pflan  zung  „Meanja“.  80  85
1908  KC  125.000,  1.  2.  55  2  p.  r.  t.  Kolmanskop  Diamond  shares  6"  69
1890  2000  000  1.  1.)  5  5  „Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  —  93
1886  3  479000  1.  4.  0  —  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  .  133()·!135
4021000i  0  ——l-  do.  Ctanun-Antetle  100  105
1906  1  200  000  1.  1.  O0  —  Ostafrika-Kompagnie  10050  10|7
1900  20  000  000  1.  4.  111  10  Otavi-Minen=  u.  Eiseubahngesellschaft,  Anteile  142  143
200  000  1.  4.  5  H  do.  do.  Genußscheine  105  106
1902  375000  1.  1.  u#  ihm  Pacifie  Phosphate  Co.  r*ie  2  10
1895  1500  000  1.  1.  0  0  Mheinische  aannn  ii  ntegenbefeotan.  l  35140
1903  900  000  1.  1  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  70  f13
1905  2000000  1.  1  4  4°  Samoa-Kautschuk-Compagnie  .  565  65
189  500  000  1.  1.  0  —  Sigi-Pflanzungs-Gesellschaft  200  210
1895  %  L  500  000  1.  7.0  0  —  Saouth  Affican  Territories.  103  109
1898  L  150  000  1.1.  0  O  South  last  Africa  shares  11.6  12
1892  22000000  1.  1L.  5  ½  South  West  Africa  Co.  36  36  6
1893  869  100  1.  4.  0  —  AUlsambara  bafseebaugesellgoft  Stamm-Anteile  15  50
4  112  200  0  –  P  Vorzugs-Anteile  85  90
1897  2100  000  1.  1.  9  0  Westafrik.  Pftanzungsgesellschaft  „Bibundi“  88  92
1897  v!  200  000  1.  1.  0  —  „Westafrikanische  Pflanzungs  gesellsch.  „Victoria“  «
i-  «i  «  zus.  gel.  Stazun-Autien.  80  85
z1iu  2300  000  !  8—  „  do.  Vorzugs-Aktien  130  135
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  Westdeutsche  Handels-  u.  Plantagengesellschaft,  6%  ·
II  in  Düsseldorf  Stamm-Anteile  —  65
#  300  000  0  —  dd.  UVULorzugs-Anteile!  —
"  #  1  .
*)  Banzinsen.  Selbsthändler  bei  allen  Abschlüssen  provisionsfrei.

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  T  Tell:

 

  

 

 

 

 

 

:  Oskar  ar  Biesenthal,  Berlin.

–

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW68,  Kochstr.  89—71.
        <pb n="758" />
        datsches  Kolonialblatt

fm  Slatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-Molonialamt.

 

21.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  September  1910.  Nummer  17.

Dree  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beidefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
bierteljahrlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  heransgegehen  von  Dr.  PFreiherrn  v.  Danckelman.
Der  viem#eljabrliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblat  mit  den  Beiheften  beträgt  detm  Bezuge  durch  die  Post  und  die  Buchdandlungen
  .&amp;amp;  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhanlunge  a)  .#  5,—  für  Dertschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgebiete  und  Osterreich-=  Ungarns,  d)  .X  6.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereius.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn.  Berlin  SW68.  Kochstraße  66—71,  zu  richten.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Ausführungsbeftimmungen
  für  die  Wohnplätze  Usakos  und  Tsumeb  zu  den  Verordnungen  des  Reichskanzlers  betr.  die  Selbstverwaltung
  in  Deutsch-Südwestafrika  vom  28.  Januar  1909  und  betr.  die  Schaffung  kommunaler  Verbände  in  Deutsch-Sudwestafrika
  vom  5.  Februar  1900.  Vom  23.  Juni  1910  S.  717.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von
Kamerun,  betr.  die  Grundsätze  für  die  Uberlassung  von  Kronland  im  Schutzgebiet  Kamerun.  Vom  18.  April  1910
.[  18.  —  Dezsgleichen  betr.  die  Grundsätze  für  die  Genehmigung  der  Uberlassung  von  Eingeborenen  =  Land  an
Richteingeborene  im  Schutzgebiet  Kamerun.  Vom  18.  April  1910  S.  720.  —  Personalien  S.  721.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Von  der  Usambarabahn  S.  723.  —  Die  Betriebsergebnisse  der
Lahn  Daressalam—  Morogoro  im  Kalenderjahr  1909  S.  724.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Rüstensollftellen
  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Juni  1910  S.  726.  —  Unterrichtskurse  in  Amani  S.  727.  —  Nachweisung
der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-ollstellen  von  Deutsch=  Ostafrika  in  den  Monaten  März,  April  und
Nai  1910  S.  727.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  Betriebsergebnisse  der  Lüderitzbahn  für  das  erste  Betriebs-Halbjahr  S.  728.  —
GWichtige  Hottentottenwechsel  im  Südosten  des  Schutzgebiets  S.  720.  —  Nachweisung  der  bei  den  JZollämtern  des
Schurgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  Monat  Mai  1910  fällig  gewordenen  gollbeträge  S.  732.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Otavi  Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft  S.  733.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Der  Anbau  von  tüurkischem  Tabak  in  der  Kapkolonie

m.  736.  —  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  Juli  1910  S.  737.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Juli  1910
.  137.  —  Kakaomarkt  auf  Ceylon  S.  737.  —  Kakaoausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik,  Januar  bis  Mai  1910
z.  38.  —  (ummiernte  des  Amazonenstromgebietes  vom  1.  Juli  1909  bis  1.  Juli  1910  S.  738.  —  Britisch-O  stafrika
(  39.  —  Handel  Agyptens  im  1.  Lalbjahr  1910  S.  730.  —  Uganda-Schutzgebiet  S.  710.  —  Aden  S.  741.  —
hanzibar  S.  741.  —  Sierra  Leone  S.  741.  —  Frankreich  S.  741.

Vermischtes:  Die  Erschließung  Katangas  S.  741.  —  Neue  Verkehrsanlagen  im  britischen  Ostafrika  S.  742.—
(RNinderpest  in  Uganda  S.  712.  —  Der  neue  japanische  Zolltarif  S.  742.  —  Literatur-Bericht  S.  742.  —
Koloniale  Literatur  (IX.)  S.  743.  —  Koloniale  Preßstimmen  S.  746.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  717.
—  Schiffsbewegungen  S.  751.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  752.

Anzeigen:  Offentliches  Ausschreiben  S.  17.

2.NAmtlicher  Teis##

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  KRusführungsdbestimmungen
  für  die  Wohnplätze  Usakos  und  Tsumeb  zu  den  Verordnungen  des
Reichskonlers  betr.  die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika  vom  28.  Januar  1900

und  betr.  die  Schaffung  kommunaler  Verbände  in  Deutsch-Südwestafrika
vom  5.  Februar  1909.
Vom  23.  Juni  1910.

Auf  Grund  der  8§8  2,  10,  23,  77  und  84  der  Verordnung  vom  28.  Jannar  1909
Kol.  Bl.  1909,  S.  141)  und  der  §§  1  und  2  der  Verordnung  vom  5.  Februar  1909  (Kol.  Bl.
1909,  S.  152)  wird  hiermit  im  Anschluß  an  die  Verordnungen  vom  15.  Mai  und  16.  August  1909
(Kol.  Bl.  1909,  S.  715  und  950)  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Schaffung  kommunaler  Verbände
in  Deutsch-Südwestafrika  vom  5.  Februar  1909,  wird  für  die  Wohnplätze  Usakos  und  Tsumeb
mit  sofortiger  Wirkung  in  Kraft  gesetzt.
        <pb n="759" />
        V  718  20

§  2.  Die  Gemeindeverwaltung  nach  der  Verordnung  vom  28.  Januar  1909  tritt  für  die
kommunalen  Verbände  Usakos  und  Tsumeb  mit  der  Maßgabe  in  Kraft,  daß  die  auf  die  Vorbereitung
der  Einführung  sich  beziehenden  Vorschriften  sofort,  die  gesamten  Vorschriften  im  Teil  I  A  der  Verordnung
  vom  1.  Oktober  1910  ab  gelten.
§  3.  Die  Zahl  der  Gemeinderatsmitglieder  beträgt  in  Usakos  und  Tsumeb  je  4.
§  4.  Berechtigt  und  verpflichtet,  je  einen  Vertreter  in  den  Gemeinderat  zu  wählen,  sind
die  nachfolgenden  berufsständischen  Gruppen:
Es  wählen:
in  Usakos:
a)  die  Betriebsbeamten,  Angestellten  und  Arbeiter,
b)  die  Handels=  und  Gewerbetreibenden  und  Angehörigen  der  freien  Berufe;
in  Tsumeb:
a)  die  Betriebsbeamten,  Angestellten  und  Arbeiter,
b)  die  Kaufleute,  Handels=  und  Gewerbetreibenden  und  Angehörigen  der  freien  Berufe.
Unter  Angehörigen  der  freien  Berufe  im  Sinne  dieser  Vorschrift  sind  Arzte,  Geistliche  und
Missionare  zu  verstehen.
§  5.  Im  öbrigen  gelten  auch  für  die  Ortschaften  Usakos  und  Tsumeb  die  Bestimmungen
der  §§  3,  5,  7  bis  14  der  Verordnung  vom  15.  Mai  1909  (Kol.  Bl.  S.  715).
Windhuk,  den  23.  Juni  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

In  Vertretung:
Hintrager.

 

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Grundsätze  für  die
Überlassung  von  Kronland  im  Schutzgebiet  Kamerun.
Vom  18.  April  1910.

Bei  der  Uberlassung  von  Kronland  kommen  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts)
  in  Zukunft  folgende  Grundsätze  zur  Anwendung:

I.

a.  Durch  Kaufvertrag  wird  Kronland  zu  Eigentum  im  allgemeinen  nur  überlassen,  wenn
es  sich  um  den  Erwerb  von  Grund  und  Boden  zur  Errichtung  von  Wohn=  und  Wirtschaftsgebäuden,
zur  Anlage  von  Gärten  und  gartenähnlichen  Pflanzungen  oder  zu  gewerblichen  Anlagen  handelt.

b.  In  diesen  Fällen  wird  indessen  in  der  Regel  nicht  mehr  wie  3  ha  Land  verkauft.

c.  Der  Kaufpreis  wird  nach  dem  tatsächlichen  Wert  des  Grundstücks  bemessen.  Der  Wert
wird  vom  Gouverneur  festgesetzt.

d.  Bei  Grundstücken  an  schiffbaren  Flüssen  soll  in  der  Regel  die  am  Flusse  liegende  Seile
höchstens  ein  Drittel  der  Tiefe  des  Grundstücks  betragen.

e.  Als  schiffbare  Flüsse  im  Sinne  dieser  Grundsätze  gelten  auch  die  nur  mit  Kann  befahrbaren
Flüsse  oder  Strecken  von  Flüssen.

k.Der  Erwerber  hat  dem  Fiskus  gegenüber  bei  den  vorstehend  bezeichneten  Kaufverträgen
die  folgenden  Verpflichtungen  zu  übernehmen:

1.  die  vereinbarte  Nutzung  binnen  der  im  Kaufvertrage  zu  bestimmenden  Frist  durchzuführen;


2.  die  etwa  auf  dem  Grundstücke  vorhandenen  öffentlichen  Wege  und  Anlegestellen  als
solche  anzuerkennen  und  die  öffentlichen  Wege  sowie  die  zu  letzteren  führenden  Zugangswege
  in  einer  Breite  von  4  m  zu  unterhalten;

3.  das  für  Wege,  Eisenbahnen,  Kanäle,  Telegraphenleitungen  und  andere  öffentliche
Anlagen  erforderliche  Land  jederzeit  auf  Verlangen  der  Behörde  gegen  Erstattung
des  anteiligen  Kanfpreises  und  Ersatz  der  gemachten  Aufwendungen,  soweit  dadurch
der  Wert  des  betreffenden  Landes  erhöht  ist,  abzutreten  bzw.  die  Schaffung  derartiger
Anlagen  auf  dem  Grundstücke  gegen  Ersatz  des  dadurch  entstandenen  unmittelbaren
Schadens  zu  dulden;
        <pb n="760" />
        W  7019  2d0

4.  auf  Aufforderung  der  Behörde  das  Land  auf  seine  Kosten  in  einer  den  Anforderungen
des  Grundbuchamts  entsprechenden  Weise  vermessen  zu  lassen;

5.  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  ein  etwaiger  neuer  Erwerber  des  Grundstücks  oder  eines
Teiles  desselben  die  vorstehend  genannten  Verpflichtungen  dem  Gouvernement  gegenüber
  mit  der  Maßgabe  übernimmt,  seinerseits  eine  Weiterübertragung  des  Eigentums
nur  gegen  UÜbernahme  der  gleichen  Verpflichtung  seitens  des  dritten  Erwerbers  vorzunehmen.


g.  In  den  Vertrag  ist  ferner  aufzunehmen,  daß  der  Fiskus  berechtigt  ist,  jederzeit  vom
Vertrage  zurückzutreten,  falls  die  vom  Erwerber  dem  Fiskus  gegenüber  übernommenen  Verpflichtungen
nicht  erfüllt  werden.

II.

Größere  Landflächen  werden  in  der  Regel  zunächst  nur  pachtweise  mit  der  Maßgabe
überlassen,  daß  das  in  Kultur  genommene  Land  unter  den  weiter  unten  angegebenen  Bedingungen
durch  Kaufvertrag  zu  Eigentum  erworben  werden  kann.  Soll  zum  Betriebe  der  Forstwirtschaft  das
Recht  auf  die  Benutzung  eines  Grundstücks  nur  in  bestimmter  Hinsicht,  nicht  seinem  gesamten  Nutzwerte
  nach  erworben  werden,  so  gelten  die  hierfür  aufgestellten  besonderen  Bedingungen.

a.  Die  Pachtdauer  beträgt  im  allgemeinen  nicht  mehr  als  25  Jahre.

b.  Die  Höhe  des  Pachtzinses  wird  bestimmt  nach  Maßgabe  des  tatsächlichen  Wertes  des
Grundstückes  zur  Zeit  der  Verpachtung.  Der  Wert  des  Grundstückes  wird,  soweit  tunlich,  durch  eine
Kommission  von  Sachverständigen,  sonst  durch  den  Gouverneur  festgesetzt.

c.  Dem  Fiskus  steht  ein  jederzeitiges  Rücktrittsrecht  vom  Vertrage  zu,  wenn  der  Pächter
den  übernommenen  Verpflichtungen  nicht  nachkommt.  Der  Pächter  kann  mit  dreimonatiger  Frist  an
jedem  Quartalsersten  kündigen.

d.  Der  Pächter  hat  folgende  Verpflichtungen  zu  übernehmen:

1.  innerhalb  der  festgesetzten  Zeit  mit  der  Bebauung  oder  sonstigen  Nutzung  des  Landes
zu  beginnen  und  dieselbe  nach  näherer  Angabe  des  Vertrages  so  lange  fortzusetzen,
bis  die  Hälfte  des  kulturfähigen  Landes  bebaut  oder  in  andere  Nutzung  genommen
ist.  Die  Bebauung  oder  sonstige  Nutzung  hat  möglichst  in  zusammenhängenden  Flächen
und  in  fortgesetzter  Folge  stattzufinden.

Der  Bebauungspflicht  wird  auch  durch  die  Errichtung  von  Wohnhäusern,  Wirtschafts--
  und  Fabrikgebäuden  mit  der  Maßgabe  genügt,  daß  nach  näherer  Angabe  des
Vertrages  eine  bestimmte  Summe  der  aufgewendeten  Baukosten  der  Bebauung  je
eines  Hektars  gleich  gesetzt  wird.

Eine  Mehrleistung  in  einem  Jahre  kann  auf  die  Leistungen  der  anderen  Jahre
angerechnet  werden.

2.  Der  Pächter  hat  die  etwa  auf  dem  gepachteten  Grundstück  vorhandenen  öffentlichen
Wege  und  Anlegestellen  als  solche  anzuerkennen  und  die  öffentlichen  Wege  sowie  die
Zugangswege  zu  den  letzteren  in  einer  Breite  von  4  m  zu  unterhalten.

3.  Er  muß  die  Herstellung  von  öffentlichen  Wegen,  Eisenbahnen,  Kanälen,  Telegraphenleitungen
  und  anderen  öffentlichen  Anlagen  unter  der  Bedingung  dulden,  daß  ihm
Ersatz  für  die  von  ihm  auf  das  in  Anspruch  genommene  Land  gemachten  Aufwendungen
geleistet  und  der  Pachtpreis  entsprechend  herabgesetzt  wird.

4.  Der  Pächter  ist  verpflichtet,  soweit  nicht  in  Verträgen  über  Holznutzung  ein  anderes
bestimmt  ist,  dem  Fiskus  zu  gestatten,  aus  den  auf  dem  gepachteten  Grundstück  vorhandenen
  Beständen  das  für  den  Bau  und  Betrieb  öffentlicher  Anlagen  erforderliche
Material  (mit  Ausnahme  von  Holz  zu  Feuerungszwecken  für  Eisenbahnen)  unentgeltlich
zu  entnehmen.  Diese  Bestimmung  bezieht  sich  nicht  auf  Kautschukbäume,  Bäume,  die
den  Bestand  von  Pflanzungen  bilden,  und  solche  Bäume,  zu  deren  Verwertung  das
Land  gepachtet  ist.

e.  Der  Pächter  ist  berechtigt,  das  von  ihm  bebaute  oder  anderweit  in  Nutzung  genommene
Land  während  der  Dauer  des  Pachtvertrages  käuflich  zu  Eigentum  zu  erwerben.  Die  zu  erwerbenden
Grundstücke  sollen  in  sich  geschlossene  Flächen  bilden  und  möglichst  rechteckige  Form  haben.  Das
Verhältnis  der  Seitenlängen  soll  möglichst  1:  4  nicht  überschreiten.  Im  Pachtvertrag  muß  für  die
zu  verkaufenden  Flächen  ein  Mindestmaß  festgesetzt  werden.

k.  Der  Kaufpreis  wird  bestimmt  nach  Maßgabe  des  tatsächlichen  Wertes  des  Grundstücks
zur  Zeit  des  Pachtvertragsschlusses.  Der  Wert  wird  gemäß  den  Bestimmungen  zu  b.  festgesetzt.

0

—t
        <pb n="761" />
        W  Jy20  c8

#.  Hat  der  Pächter  die  Hälfte  des  gepachteten  kulturfähigen  Landes  gemäß  der  Bestimmung
zu  d.  Nr.  1  bebaut  oder  anderweit  in  Nutzung  genommen,  so  kann  er  die  käufliche  Uberlassung  des
gesamten  verpachteten  Landes  zu  Eigentum  beanspruchen.

h.  Der  Erwerber  übernimmt  in  dem  Kaufvertrage  die  bei  I.  k.  Nr.  2  bis  5  und  bei  II.  d.
Nr.  4  angegebenen  Verpflichtungen.

1.  Streitigkeiten,  welche  darüber  entstehen:

1.  welches  Land  nach  den  Bestimmungen  des  Vertrages  als  bebaut  oder  in  anderweite
Nutzung  genommen  anzusehen  ist,

2.  wie  hoch  sich  die  auf  die  Anbauverpflichtung  anzurechnenden  Kosten  der  Errichtung
don  Gebäuden  und  Fabrikanlagen  belaufen,

3.  welches  Land  als  kulturfähig  anzusehen  ist,

werden  unter  Ausschluß  des  Rechtsweges  von  einem  Schiedsgericht  entschieden.
Das  Schiedsgericht  besteht  aus  einem  von  dem  Oberrichter  zu  bestimmenden  Vorsitzenden
und  zwei  Beisitzern,  von  denen  jede  Partei  einen  ernennt.

III.
Dem  Gouverneur  steht  das  Recht  zu,  von  Vorstehendem  unter  I.  und  II.  abweichende  Bestimmungen
  zu  treffen,  falls  die  Besonderheiten  einzelner  Fälle  eine  besondere  Berücksichtigung  verlangen.
Buea,  den  18.  April  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

Bekanntmachung  des  Souverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Grundsätze
für  die  Genehmigung  der  überlassung  von  eingeborenen-Land  an  nichteingeborene
im  Schutzgebiet  Kamerun.
Vom  18.  April  1910.

Bei  den  nach  §  11  der  Kronlandverordnung  vom  15.  Juni  1896  der  Genehmigung  des
Gouverneurs  unterliegenden  Rechtsgeschäften,  die  sich  auf  die  Überlassung  von  städtischen  Grundstücken
von  mehr  als  1  ha  Flächeninhalt  sowie  von  allen  ländlichen  Grundstücken  von  seiten  Eingeborener
an  Nichteingeborene  zu  Eigentum  oder  zu  Pacht  von  längerer  als  fünfzehnjähriger  Dauer  beziehen,
wird  hinfort  die  Erteilung  der  Genehmigung  regelmäßig  nur  an  die  UÜbernahme  derzjenigen  Verpflichtungen
  geknüpft,  die  im  öffentlichen  Interesse  gemäß  §  12  der  zur  Ausführung  der  Kronlandverordnung
  ergangenen  Reichskanzlerverfügung  vom  17.  Oktober  1896  aufzuerlegen  sind.

Danach  hat  der  Erwerber  in  den  Fällen  der  obenerwähnten  Grundstücksüberlassungen  sich
dem  Landesfiskus  gegenüber  schriftlich  bzw.  zu  Protokoll  des  die  Verlautbarung  aufnehmenden
Beamten  zu  verpflichten:

1.  Die  auf  dem  ihm  überlassenen  Grundstücke  etwa  vorhandenen  öffentlichen  Wege  und
Anlegestellen  als  solche  anzuerkennen  und  die  öffentlichen  Wege  sowie  die  zu  letzteren  führenden
Zugangswege  in  einer  Breite  von  4  m  zu  unterhalten.

2.  Auf  Aufforderung  der  Behörde  das  Grundstück  auf  seine  Kosten  in  einer  den  Anforderungen
  des  Grundbuchamts  entsprechenden  Weise  vermessen  zu  lassen.

3.  Dafür  zu  sorgen,  daß  ein  etwaiger  neuer  Erwerber  des  Grundstücks  oder  eines  Teiles  desselben
  die  zu  1  und  2  genannten  Verpflichtungen  dem  Gouvernement  gegenüber  mit  der  Maßgabe
übernimmt,  seinerseits  eine  Weiterübertragung  des  Eigentums  nur  gegen  Übernahme  der  gleichen
Verpflichtungen  seitens  des  dritten  Erwerbers  vorzunehmen.

Ob  im  einzelnen  Fall  noch  die  Auferlegung  einer  besonderen  Verpflichtung,  etwa  bezüglich
der  Zeit  und  des  Umfangs  der  Nutzbarmachung  des  Grundstücks,  im  öffentlichen  Interesse  unerläßlich
ist,  bleibt  nach  Anhörung  der  Beteiligten  und  auf  Grund  einer  gutachtlichen  Außerung  der  lokalen
Verwaltungsbehörde  der  Entscheidung  vorbehalten.

Buea,  den  18.  April  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Seitz.
        <pb n="762" />
        W  721  20

 

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Kaiserlichen
Staatssekretär  a.  D.  Wirklichen  Geheimen  Rat  Dr.  Dernburg  die  Erlaubnis  zur  Annahme  und
Anlegung  des  Großkreuzes  des  Albrechtordens  mit  goldenem  Ordensstern,  des  Großkreuzes  des
Lerdienstordens  des  hl.  Michael  und  des  Großkreuzes  mit  Eichenlaub  des  Ordens  vom  Zähringer
Löwen  zu  erteilen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Vortragenden
Rat  beim  Reichs-Kolonialamt  Geheimen  Regierungsrat  Dr.  v.  Spalding  die  Erlaubnis  zur  Annahme
  und  Anlegung  des  Kommandeurkreuzes  des  St.  Mauritius=  und  Lazarusordens  zu  erteilen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Direktor  der
Lestafrikanischen  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  Justo  Weiler  y  de  Lazama  den  Roten  Adler-Orden
  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Oberingenieur
bei  der  Eisenbahnbaufirma  Lenz  &amp;amp;  Co.  in  Deutsch-Südwestafrika  Sönke  Nissen,  zur  Zeit  hierselbst,
den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  ehemaligen
bizefeldwebel  in  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Kamerun  Buchholz  das  Militär-Ehrenzeichen
erster  Klasse  zu  verleihen.  m——*—

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  ehemaligen
Bureauassistenten  Weidner  vom  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  den  Königlichen
Kronenorden  vierter  Klasse  zu  verleihen.  I

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Hafenbauinspektor
  Wellmann  in  Swakopmund  den  Charakter  als  Baurat  mit  dem  persönlichen  Range  der
Räte  vierter  Klasse  zu  verleihen.

 

Kaiserliche  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  8.  August  1910.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

Baumstark,  Hauptmann,

Bock  v.  Wülfingen  (Karl),  Wintgens,  v.  Dobbeler,  Oberleutnants,

Dr.  Engeland,  Dr.  Greisert,  Fehlandt,  Stabsärzte,

Dr.  Schumacher,  Oberarzt,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre
genehmigt.

Kitter  und  Edler  Herr  v.  Berger,  Oberleutnant,  vom  1.  Oktober  d.  Is.  ab  auf  6  Monate  nach
Britisch-Indien  zum  Studium  der  Verwendung  europäischer  Truppen  in  tropischen  Ländern
kommandiert.

Dr.  Leupold,  Stabsarzt,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  unter  Erteilung  der  Erlaubnis
zum  Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.

d.  Stegmann  u.  Stein  und  Kratz,  Hauptlente,  ein  Patent  ihres  Dienstgrades  erhalten.

Hrosch,  Leutnant,  zum  Oberleutnant,

Barthels,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt,  —  befördert.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
Aus  der  Schutztruppe  scheiden  am  31.  August  aus  und  werden  mit  dem  1.  September  d.  Js.
im  Heere  angestellt:
Fhr.  v.  Falkenhausen,  Oberleutnant,  im  5.  Thüringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  94  (Großherzog
  von  Sachsen),
        <pb n="763" />
        W  722  20

Kempe,  Leutnant,  im  5.  Badischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  76,
Dr.  Frik,  Oberarzt,  im  2.  Garde-Regiment  zu  Fuß.

Hensel,  Hauptmann,  bis  auf  weiteres  mit  Wirkung  vom  1.  August  d.  Is.  zur  Dienstleistung  beim
Gouvernement  kommandiert.

Oinsch,  Hauptmann,  zum  überzähligen  Major,

Drews,  Bullrich  und  v.  Linsingen,  Leutnants,  zu  Oberlentnants,  —  befördert.

Marty,  Leutnant  im  Füsilier-Regiment  Königin  Viktoria  von  Schweden  (Pommerschen)  Nr.  34,
scheidet  aus  dem  Heere  am  4.  September  aus  und  wird  mit  dem  5.  September  d.  Js.  in
der  Schußtruppe  angestellt.

Kitzel  und  Tuche,  Oberveterinäre,  ein  Patent  ihres  Dienstgrades  vom  25.  Juli  1910  erhalten.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  10.  August  1910.

Dr.  Hentschel,  Stabsapotheker,  scheidet  am  31.  August  1910  aus  der  Schutztruppe  behufs  Anstellung
bei  der  Preußischen  Heeresverwaltung  aus.

Schutztruppe  für  Kamerun.
v.  Raven,  Hauptmann,
Winkler  und  v.  Sommerfeld  u.  Falkenhayn,  Oberleutnants,  —  Anträge  um  Belassung  in  der
Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.
Cleve,  Leutnant  im  2.  Oberrheinischen  Infanterie-Regiment  Nr.  99,  scheidet  aus  dem  Heere  am
7.  September  aus  und  wird  in  der  Schutztruppe  mit  dem  8.  September  d.  Js.  angestellt.

A.  K.  O.  vom  13.  August  1910.

Auf  die  mit  den  Gesuchslisten  zum  1.  Juli  d.  Is.  eingereichten  Ordensvorschläge  will  Ich
hierdurch  den  nachbenannten  jetzigen  und  ehemaligen  Angehörigen  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika
folgende  Auszeichnungen  verleihen,  und  zwar:

den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse:
dem  Hauptmann  Streitwolf;
den  Königlichen  Kronen-Orden  vierter  Klasse:
dem  Lazarettinspektor  Meyer  aus  Anlaß  seines  Ubertritts  in  den  Ruhestand;
das  Militär-Ehrenzeichen  zweiter  Klasse:
den  Gefreiten  Pellenz  und  Halbritter,
den  invaliden  Reitern  Habedank  und  Ulrich.

 

 

 

Deutsch-Ostafrika.  kommiss.  Sekretär  Studer,  Bausekretär  Kupfer;
Die  Wiederausreise  bzw.  Ausreise  in  das  am  29.  Mai:  Bureaugehilfe  Musal.
Schutzgebiet  haben  am  22.  August  von  Neapel

aus  angetreten:  Oberleutnant  Otto,  Leutnant  Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  haben  am
v.  dem  Hagen,  Oberarzt  Dr.  Schönebeck  und  9.  August  angetreten:  Geheimer  Regierungsrat
Unterzahlmeister  Deininger.  Hansen,  Regierungsarzt  Räbiger,  Zollassisten#t

—  —  Enders,  Vermessungstechniker  Barthel,  Gärtner
Schelske,  Bureaugehilfe  Gelhausen,  Obersenne

 

Kamerun.  Zech  und  Maurer  Mechel.
Die  Heimreise  haben  am  9.  Juli  angetreten:  ·
Vorstand  des  Hauptmagazins  Fichel,  Sekretär  Am  18.  Juli  haben  das  Schutzgebiet  mit

Freidinger,  kommiss.  Sekretär  Stein,  Bureau=  Heimaturlaub  verlassen:  Sekretär  Neßler,  Polizeiassistent
  Schmidt,  Materialienverwalter  Scholler,  meister  Müller,  Zollaufseher  Ehlert.

Vermessungstechniker  Groh  und  Kupferschmied  -
Kröhne.

 

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wieder
.  ingetroffen:  Chemiker  Dr.  Fickendey,  Sekretär

Im  Schutzgebiet  sind  neu  bzw.  wieder  ein-  rl-  hemi  dat  Ficke  )0,  S
getroffen:  am  29.  April:  Vermessungstechniker  7  "
Naumann,  Polizeimeister  Weicher;  am  21.  Mai:
        <pb n="764" />
        W  V723  20

Am  25.  August  haben  die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise
  angetreten:  Kassenvorstand  Kräuter,  die
Sekretäre  Ahrens,  Berndt  und  Falkenstein,
Landmesser  Steinwarte.

 

Die  Wiederausreise  bzw.  Ausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  am  25.  August  von  Hamburg
aus  angetreten:  die  Oberleutnants  Rausch  und
Guügge.

Deutsch-Südwestatrika.

Am  27.  Juli  haben  die  Ausreise  in  das
Schutzgebiet  angetreten:  Regierungsassessor  Ahlhorn,
  Tierarzt  Dr.  Schmid,  Tierarzt  Neugebauer,
  Zollsekretär  Schaefer,  Kaufmann  Bonn
und  Bautechniker  Ködderitzsch;  am  gleichen  Tage
sind  wieder  ausgereist:  Baumeister  Reinhardt,
Gouvernementssekretär  Monski,  die  Polizeisergeanten
  Meyer,  Schaller  und  Stumpf,

 

Materialverwalter  Gelbke,  Tischler  Reinhold
und  Kupferschmied  Hübner.

 

Etatsmäßig  angestellt  als  Bezirksrichter  in
Windhuk  mit  Wirkung  vom  1.  Juli  wurde  der
Gerichtsassessor  Fischer.

 

Am  17.  August  sind  in  das  Schutzgebiet  ausgereist:
  Bergassessor  Prömpeler,  Lehrer  Kronsbein;
  wieder  ausgereist:  Kalkulaturvorstand
Nürnberger,  Materialienverwalter  Schmidt,
Stationsverwalter  Müller,  Streckenaufseher  Pohl,
Zugführer  Quade,  Bezirksschreiber  Köppen  sowie
die  Polizeisergeanten  Dartsch  und  Lange.

Die  Wiederausreise  bzw.  Ausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  am  17.  August  von  Hamburg
aus  angetreten:  Oberarzt  Kahle  und  Intendantursekretär
  Krainick.

 

 

 

 

 

 

 

Tlichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Oeutsch-Ostafrika.

Von  der  Usamdaradbahn.“)

Der  Stand  der  Arbeiten  an  der  Neubaustrecke
  Buiko  —  Moschi  war  Ende  Juni  folgender:


Die  Trassierung  ist  bis  Kilometer  295  und
zwischen  Kilometer  310  und  320  beendet.  Die
Lage=  und  Höhenpläne  sind  bis  Kilometer  272,
diejenigen  der  Brücken  und  Durchlässe  bis  Kilometer
  237,11  genehmigt.

Die  Erdarbeiten  sind  durchlaufend  fertiggestellt
  bis  Kilometer  227,6  und  teilweise  bis
Kilometer  255.  Im  ganzen  sind  jetzt  71,15  km
Unterbau  fertig.

Die  Rodungs=  und  Vorbereitungsarbeiten
  erstrecken  sich  bis  Kilometer  278.

Die  Brücken  und  Durchlässe  sind  vollendet
bis  Kilometer  219,05  und  bis  Kilometer  229,63
zum  Teil  hergestellt.  Die  Montage  der  Makanjabrücke
  ist  beendet.

Die  Gleisspitze  liegt  auf  Kilometer  227,6.
Der  Oberbau  ist  somit  53,3  km  vorgestreckt.
Das  Gleis  ist  in  zweiter  Lage  in  voller  Stärke
durchlaufend  unterschottert  bis  Kilometer  200  und
von  Kilometer  205  bis  217,  sowie  in  erster  Lage
zwischen  Kilometer  218,2  und  227,6.  Bei

 

*)  Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  457.

 

Kilometer  219,35  zweigt  ein  anderthalb  Kilometer
  langes  Baugleis  zur  Schottergewinnungsstelle
  nach  dem  Gebirgsfuße  ab.

Die  Telephonleitung  geht  bis  Kilometer
229,6,  wo  eine  provisorische  Sprechstelle  eingerichtet
  ist.

Die  Station  Tanda  ist  fertig.  Auf  Bahnhof
  Makanja  ist  das  Stationsgebäude  im  Bau,
die  Gleisanlage  vollendet.

Beim  Brunnenbohren  in  Makanja  ist
man  in  etwa  50  m  Tiefe  auf  klares  und  wohlschmeckendes
  Wasser  gestoßen.  Die  Pumpversuche
ergaben  in  24  Stunden  20  ehm,  ohne  Senkung
des  Wasserspiegels.  Es  steht  zu  erwarten,  daß
mit  regelrechtem  Pumpenbetriebe  weit  größere
Wassermengen  gefördert  werden  können.  Die
Schwierigkeit  der  Wasserbeschaffung  ist  dadurch
wesentlich  behoben,  jedoch  ist  trotzdem  noch  ein
besonderer  Wasserzug  erforderlich,  der  Wasser  von
Mabirioni  nach  der  Bauspitze  bringt.  Zur  weiteren
  Verbesserung  wird  noch  bei  Kilometer  237
auf  Wasser  gebohrt.

In  Same  ist  die  etwa  2,7  km  lange  Rohrleitung
  von  der  Entnahmestelle  oberhalb  der
Ortschaft  Same  nach  der  Station  (Kilometer  252)
fertiggestellt.  Die  Wasserversorgung  für  den  Bau
und  Betrieb  ist  damit  reichlich  gesichert.

Die  Zahl  der  Arbeiter  stieg  von  3993
(Ende  Mai)  auf  5026  (Ende  Juni).  Der  ver-
        <pb n="765" />
        W  724  20

mehrte  Zugang  erklärt  sich  dadurch,  daß  die
Erntearbeiten  im  Innern  zu  Ende  gegangen
waren.  Leider  steht  der  Vermehrung  an  Arbeitskräften
  eine  qualitative  Verschlechterung  entgegen.
Die  Bauleitung  klagt  namentlich  über  erhebliche
Mehrkosten,  die  dadurch  entstehen,  daß  ein  großer
Prozentsatz  der  angeworbenen  Arbeiter  auf  dem
Transport  aus  dem  Innern  zur  Baustelle  flüchtet
und  ein  weiterer  großer  Prozentsatz  während  der
Vertragsdauer  entläuft;  regelmäßig  kann  nur  ein
verschwindender  Bruchteil  wieder  zurückgebracht
werden.

Neben  Reis  erhalten  die  Leute  gemahlenes
Maismehl,  das  sehr  gern  genommen  wird.  In
Same  und  über  Same  hinaus  werden  auch
Bohnen  gegeben,  die  mit  Burenwagen  aus  dem
Kilimandscharogebiet  herbeigeschafft  werden.

Die  große  Regenzeit  setzte  am  10.  April  ein
und  brachte  bis  Ende  Mai  fast  täglich  Regen,
so  daß  im  April  die  Arbeiten  zeitweilig  eingestellt
  werden  mußten.  Nennenswerte  Beschädigungen
  waren  jedoch  nicht  zu  verzeichnen.  Der
Monat  Juni  war  trocken  und  infolgedessen  der
Arbeitsfortschritt  nicht  behindert.

Nach  dem  Hospitalbericht  waren  monatlich
3  bis  4  Europäer  an  Typhus,  Malaria,  Dysenterie
oder  Schwarzwasserfieber  in  Behandlung.  Von
den  Schwarzen  wurden  monatlich  zwischen  96
und  68,  zum  großen  Teil  wegen  Dysenterie,  behandelt.
  Gestorben  sind  im  ganzen  43  Schwarze.
Die  große  Anzahl  der  Dysenterie-Erkrankungen  mit
tödlichem  Ausgang  ist  hauptsächlich  darauf  zurückzuführen,
  daß  die  neuen  Arbeiter  aus  dem  Innern
bei  ihrem  Eintreffen  meist  schon  mit  der  Krankheit
  behaftet  waren.  Anderseits  hat  auch  die
nasse  Witterung  im  April  und  Mai  den  Gesundheitszustand
  der  Arbeiter  ungünstig  beeinflußt.
Während  des  trockenen  Juni  wurde  er  wieder

 

besser;  etwa  80  v.  H.  der  in  den  Listen  geführten
Leute  traten  zur  Arbeit  an.

Seit  Anfang  Juni  liegt  der  Bahnarzt  an
schwerem  Typhus  und  Brustfellentzündung  im
Lazarett  in  Tanga;  die  neuerkrankten  Europäer
mußten  deshalb  gleichfalls  nach  Tanga  geschafft
werden,  während  die  Genesenden  im  Bauleitungshospital
  belassen  werden  konnten.

Die  diesjährige  lange  Regenzeit  hat  auch  zur
Folge  gehabt,  daß  in  Buiko  starke  Moskitoplage
aufgetreten,  während  Makanja  moskitofrei  geblieben
  ist.

In  Same  wurde  zur  Erleichterung  der
Krankenbehandlung  eine  Heilgehilfenstation  eingerichtet.


*#  4
*

Am  9.  April  ist  der  vorläufige  Betrieb
bis  Tanda  (Kilometer  199)  ausgedehnt  und  am
1.  Juli  der  beschränkte  öffentliche  Verkehr  bis
Makanja  (Kilometer  218)  eröffnet  worden.

Die  Betriebsergebnisse  der  Bahn  Daressalam—
Oorogoro  im  RKalenderjahr  1909.

Die  nachstehende  Zusammenstellung  zeigt  die  Betriebsergebnisse
  der  Stammstrecke  Daressalam  —
Morogoro  der  ostafrikanischen  Zentralbahn  für
das  Kalenderjahr  1909,  das  erste  Jahr,  in  dem
die  Stammstrecke  im  vollen  Eigenbetriebe  gestanden
hat.  Im  vorangegangenen  Jahr  ging  der  Betrieb
noch  teilweise  für  Rechnung  des  Baues.  Es  kann
daher  ein  Vergleich  zwischen  1909  und  1908
bezüglich  der  allgemeinen  Betriebsergebnisse  und
der  Betriebseinnahmen,  aber  nicht  hinsichtlich  der
Betriebsausgaben,  gezogen  werden.

.——

 

 

 

 

 

 

„  Unterschied  gegen  das
Kalenderjahr  Tn  3  1nn
Betriebslänge  209  km  —  —  —  —  ——  —
1909  1908  im  ganzen  v.  H.
Befördert:
deiße  4  0907  3  963  134  —  3.38
Farbige  ..  40  068  38  676  7392  f119,1
Zusammen.  50  165  1  42  639  +  7526  +K  17,7
Personenkilometer  6  694442  5é233  090  +  1  461  33222  T  28
Auf  das  Kilometer  Bahr  .  32030l  25  038  +  6  992  K-  27,9
Bezahltes  Gepäck  in  Tonnen  214  1  160,  14  53
Freigepäck  in  Tonnen  74  51,3  14  23
Hunden.  111  l  136  —  25
Fahrräder  108  89  +  19
        <pb n="766" />
        Kalenderjahr

 

 

—  ——

—  —
Unterschied  gegen  das

 

 

Einnahmen  aus  (in  Rp.  [—  1,33./:

 

 

»  VorIahr
Betriebslänge  209  km  3  —
1909  1908  im  ganzen  v.  H.
Gütertonnen:  #
Stückaut  3  186  2  410  —  776  +  322
Wagenladungsgut.  3  558  1  718  —  1840  +107
Baugut  39  318  8  020  +  31  298  +390
Zusammen  46  062  12  148  +  33914  +279
Tonnenkilometer:
Stück=  und  Vagenladungsgut  1  190  901  715  674  +  475227  +  66,4
Baugut  10  7568  607  )  1  758  351  +98  000  256  +512
Zusammen.  11  949  508  2474  026  +9  475  482  +383
ohne  Baugut:  Tonnenkilometer  für  6
das  Kilometer  Bahn  ..  5  698  3  424  +  2274  +  66,5
Großrihetuck  26  229  47
Kleinvieh  ....-  1994  1394  —  600
Zusammen.  -  2270  1  623  +  647

Personenverkehr  .  .
Gepäckverkehr,  Fahrräder,  Hunde  .
Güterverkehr:
Stück=  und  Wagenladungsgut
Baugut.

 

98  181,45  80  439,60
13  966,754,  96626,35=241

  399,35  144  490,50
685  860,73  65  938,17

 

 

1

 

17  741,85.  +227
4  340,  40  +  45

96  90,85,  67

 

Güterverkehr  zusammen927  260,08  210  428,607  1l-696831,41
Tierverkehr  ....  4640,30  2  724,85.  1  915,  45  +  67
Sonstiges  .  -—  6  581,42  —  —  I
Gesamteinnahmen  Ro.0  630  —  —
—  Ad  1400840  —
für  das  Kilometer  6  702  3  —  —
Betriebsausgaben  im  ganzen  1  171  264  —  —
für  das  Kilometer  .  -  5  604  —  —
Betriebskoeffizient  v.  H.  83,66  —  —
Betriebsüberschuß  im  ganzen.  .  Al  229  576  —  —
für  das  Kilometer  ...  1098  —  —
;
Kalenderjahr  Kalenderjahr
1909  1908  Züge:  1909  1908
Zugkilometer  in:  Gemischte  313  314
Gemischten  Zügen  66  674  65  854  Sonstige  1  305  721
Arbeitszügen  ...  25  229  29  918  Zusammen  1  618  1  035
Materialzugen  252  059  72  086  Z  Z
Sonderzüugen  9  685  2770  Zugstärke  im  Durchschnitt  20,5  17,8
Wagenachsen
Insgesamt  353  647  170  628ü  Zuglkilometer  f.  d.  Kilometer  1  692  816,4
Wagenachskilometer  in:  Kosten  f.  d.  Zugkilometer  3,30  %  –
Gemischten  Zügen:  :
Personenwagen  850  421  188  836  Wie  der  bergieic  der-  beiden  Jae  1909
Güterwagen  545  847  und  1908  ergi  t,  hat  im  allgemeinen  der  Verkehr
Arbeitszsügen  492  369  498  465  übberall  stetig  zugenommen.  Insbesondere  ist  die
Materialzuigen.  5  269  616  1  316  034  erhebliche  Steigerung  der  Baugutfrachten  hervor-Sonderzügen
  96  196  28  049  zuheben,  die  durch  den  Weiterbau  der  Bahn  nach
Insgesamt  7  254  449  3  031  404|  Tabora  herbeigeführt  ist.  An  Lebensmitteln
        <pb n="767" />
        G  V726  20

wurden  hauptsächlich  Konserven,  Bier,  Sodawasser
und  für  die  Eingeborenen  Reis,  Salz,  Zucker
und  Fische  befördert.  Die  Einfuhr  von  Baumwollwaren
  für  die  Farbigen,  im  ganzen  Jahre
676  t,  stieg  von  35  t  im  Januar  auf  80  t  im
Oktober.  Da  sich  verschiedene  Pflanzer  an  der
Bahn  Steinhäuser  errichteten  und  die  Bautätigkeit
an  der  Bahn  auch  sonst  zugenommen  hatete,  stieg
die  Einfuhr  der  erforderlichen  Baumaterialien
von  57  t  im  Jannar  bis  auf  236  t  im  September;
  in  den  Regenmonaten  ging  sie  etwas  zurück.
Ausgeführt  oder  an  die  Küste  befördert  wurden  an
erwähnenswerten  Erzeugnissen:  Brennholz  205  t,
Nutz=  und  Edelholz  170  t,  Mtama  (Hirse)  41  t,
Saatfrüchte  159t,  Baumwolle  200t,  Glimmer  97t.

Der  durchschnittliche  Reiseweg  des  Europäers
betrug  151  km,  des  Farbigen  132  km;  das
durchschnittliche  Fahrgeld  des  Europäers  9,2  Rp.,
des  Farbigen  1,33  Rp.,  die  Einnahme  für  das
Personenkilometer  nur  1,5  Heller  —  2  Pf.  Dieses
geringe  Erträgnis  erklärt  sich  wie  im  Vorjahre
aus  dem  niedrigen  Tarifsatze  von  1  Heller  für
das  Personenkilometer  in  der  IV.,  ausschließlich
von  Farbigen  benutzten  Wagenklasse.  Dieser  Tarifsatz
ist  inzwischen  vom  1.  Januar  1910  ab  auf
1½⅛  Heller  =  1,77  Pf.  erhöht  worden.  Auf  das
Kilometer  Bahnlänge  kamen  32  030  Personenkilometer
  für  1909  gegen  25  038  im  Jahre  1908,
und  ein  Ertrag  hieraus  von  469,75  Rp.  gegen
384,88  im  Jahre  1908.

Im  gewöhnlichen  Güterverkehr  wurden  auf
das  Kilometer  Bahn  5777  tkm  gegen  3  42141
im  Jahre  1908  geleistet.  Die  Einnahmen  aus
dem  gewöhnlichen  Güterverkehr  haben  sich  hiernach
für  das  Kilometer  Bahn  von  691,34  Rp.  im
Jahre  1908  auf  1155,02  Rp.  gehoben.

Im  Viehverkehr  betrugen  die  Einnahmen  für
das  Kilometer  Bahn  22,2  Rp.  gegen  13,04  im
Jahre  1908.

Da  während  des  Banzugbetriebes  die  Betriebsmittel
  einer  wesentlich  größeren  Abnutzung  ausgesetzt
  sind,  sollen  für  die  Bauzeit  die  Abschreibungssätze
  auf  Lokomotiven  von  2½  auf  5  v.  H.,  auf
Personen=  und  Güterwagen  von  1½  auf  3  v.  H.
erhöht  werden.  Zu  diesem  Zweck  ist  der  Betriebsüberschuß
  von  229  576  „K  in  voller  Höhe  dem
Ernenerungsfonds  überwiesen  worden.

 

 

 

 

 

 

Rup.]  H.

Einnahmen

24
42  I:

—  12321
#  —  ——  —  2—
#-  —  —  —  —  —  —  11—-i
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—  G  S——
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SS.  11
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—  —  —  —  —  —  —.
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5  13.——
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-  —  —  K  2192  —
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5  ————————  *-12
  —t  —  211  29  —  1—
—  21
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—
XX
1.—

774  44.5
63

18  :
1  095/10

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  15,  S.  (

 

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

Nachweisung  der  Brutto-Sinnahmen  bel  den  HKüstenzollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Oonat  Juni  1910.

 

 

 

 

—  —  —
B.  —  —  –
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—d?
        <pb n="768" />
        *  Unterrichtskurse  in  Kmani.

Das  Kaiserliche  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika
  beabsichtigt  in  Amani  Unterrichtskurse
für  Beamte  und  Privatpersonen,  namentlich

W  V727  2„

also  auch  für  die  Pflanzer,  einzurichten.

Kurse  werden  von  den  Beamten  des  Biologischen
Landwirtschaftlichen  Instituts  unter  Beteiligung
des  Leiters  der  Hauptwetterwarte
Gonvernements=  Tierarztes  abgehalten
Sie  gliedern  sich  in  Demonstrationen  im  Freien
und  in  Vorträge  mit  anschließender  Diskussion.

und  eines
werden.

Die

 

Tierzucht.
Schädlingen  und  Krankheiten  der  Kulturpflanzen
sowie  den  Tierseuchen  und  ihrer  Bekämpfung  zugewendet.

verhältnisse  in  ihren  Beziehungen  zum  Pflanzenanbau
  werden  Berücksichtigung  finden.

Die  Themata  behandeln  wichtige  Fragen  der
tropischen  Land=  und  Forstwirtschaft  und  der

Besondere  Aufmerksamkeit  wird  den

Auch  die  Boden=  und  Witterungs-Der

  erste  Unterrichtskursus  soll  im  Januar

1911  stattfinden.

 

Uachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  del  den  Binnengrenz-Jollstellen  von  Deutsch-Ostafrika

in  den  Oonaten  OMärz,  AKpril  und  Mal  1910.

Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.

(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  13,  S.  554.)

Seine  Dauer  ist  auf  sechzehn
Tage  bemessen.  Der  Unterricht  erfolgt  unentgeltlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einfuhr=  Ausfuhr  Salz=  „Neben-  Ins  t  Im  Gegen  Vorjahr
gollstelle  verbrauchs  Insgesam  «  .  ·
zoll  zoll  AbgabeEinnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.  Rup.  I.Nup.  O.Rup.  H.up.  5  .  A.  Pf  A.  Pf  A.  Pf.  ff.
ODärz.
Moschi.  2  107  44,  21  71  29  420  2714117477.55  566  3714  363  821  1  202  5  —  —
Schirati.  1  05760  974  64  32  26  B8æ  115)  118248,51  1576  51  —996  61  57990  —  —
Muansa  24  319  44  473  08  56  79  798  30.510  05  1  00,553  101  3124  576  8928  S24  44  —
Bukoba  7906  754  151  271  3  SSS1  1112  3S  140  —
Usumbura  41  9  —  —  —  —  319  17.5  361  12.5  481  90  23  97  457  93  —  —
Udjidji  —  —  —  —  15  26  23  26  31  01  16.84  14  11—  —
Bismarckbunrg3I  —  —  —  —  1  50  150  2  —  73171  —  —  71  17
Unjika-Posten  —  —  —  —  —  —  ——  ——————  —
Neu-Langenburß  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  41171  —  —  4  17
Mueia  764171  —  —  8  11  5  12,  T77740,51  1036  54  314  69  721851  —
Miedbafen.  ——  —  ——  —  —  —  —  1566—  —  15  66
Ssongea  —f———  —  —  ———————  —
Summe  in  Rup.36  505·5,  5  28  578  111819  2332448  0562  955  13.5983  940  1839  901  0903412925  91  —
D!  E  I  —  —
63  S1  8  104  15  29  8264  or  83  940  18  "  14403825  —  —
März  1900  .  4  9  SOSÖDR  70  216  6939  901  93  I  I
.  .  I  -
Gegen  Vorjahr  s  «  I  «
Zun.  X,  Abn.  —  1277248  *17233  20  20  50·112  38  4038  25  #  „
Kpril.
Moschi  1  980  71  838  54  9  19  189  98  3318  72  442196641076  95  348011  —  —
Schirati.  1  045  92  845  64  29  921  898  5,2  820  43,8760  582593  516  —
Muansa  20  777081125450  38  80  1386  91,  533  457  32,54  609  77O  A—
Bukoba  7232018997298  11  89  706  2516  947  1322  596  570  15  726  2|6  870  V—  —
llsumbura  41  55  50  —  —  —  33  36  124  91  166  55  45  04  121511  —  —
Üdjidji  —  —  —  —  —  —  50  S’r.  50  87.5  79  83  21  54  58  20  —
Bismarckkbu0ocSgx———  —  —  3  62.5  3  62,5  4183  1  83  3+++4—  —
Unsika-Postenn  —  —  —  —  —  —  —  —  7601  —  —  7.  60
Neu-Langenburrg  —  —  —  —  —  —  —  251  —  251  —  3381  —  —l  —  331  —  —
Mueia.  .  5()140,5————.38—62,5  502  41  669  82  136  1  1  —  1166  52
Wiedhafen.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Ssongea.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Zumme  in  Rup.  131  55865,  21  985  96  50  183079  86,107234  9976  313  302  542  3735  24505
-  1114210490129  31461  120  64  4773  15  76  313  36  33  770  931  —  —
April  1900  /4  .  3  542  37  1  1
Gegen  Vorjahr  "  v  I  -  «
Zun.  ,  Abn.  -1518513  40  413601  90  286  51911  72  33770  93  s  «

 

 

 

 

Im
        <pb n="769" />
        W  728  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"  4  Einfuhr=  Ausfuhr-  —□.—.  Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Voriahr
Vollstelle  zoll  zoll  Abgabe  Einnahmen  5  Vorjahr  Mehr  Weniger
Rup.  O.Rup.  O.Rup.  H.  ]  Rup.  O.  Rup.  v.  s—————————2
MOal.
Moschi  3125  35  41  38  94  23.1499422619563492212  662  —  —
Schirati.  858  08  139  53  41  34  5  2951344141  999  „
Muansa  18771  85  12285  66  63  36  207  35  31  328  2  770  96021  289  4020  181  536  —
Bukoba  8  998  6772?69  115  98  16  80  16  859  09Y  4S  79  416  05  A
Usumbura  7712.5  790  —  —  37  12,5  122  15  162  87  1797  144901  —  —
Udjidji  ——  —  21  —  —  —  45  12,5  66  12,5  88  16  30  63  57531  —  —
Bismarckkugg  —  —  —  —  —  —  4  50  150  6  —  8  —  2  —
Unjika-Posten—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —1  —  —
Neu--Langenburgg  —  —  —  —  —  —  157  157  2091  —  67  1421  —
Mueia  .  252  48  5  09  38  61  9  88  306  06  108  081  360—H  —  —  951  ½2
Wiedhafen  —  —  —  —  —  —  ——  ———
Ssongea  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Summe  in  Nup.32  083  50,  5/21  525  208  2  351  13154  258145172  344  19  43  126  05  31  170  39195225
42  7801|8  700  371197  64468  17/72344  19  29  2181411
-
Mai1909psiz27942021292910145782109154312605
Gegen  Vorjahr  J  i  «
Zun.4,Abn.—  414835199  415771274251"86-  1640  9829218  14  1
Deutsch-Südwestafrika.

Die  Betriebsergebnisse  der  Lüderitzbahn  für  das
erste  Betriebs-  PHalbjsahr.

(1.  Oktober  1909  bis  31.  März  1910.)

Die  nachstehende  Übersicht  zeigt  die  Betriebseinnahmen
  und  zausgaben  der  Lüderitzbahn-Strecke
Lüderitzbucht  —  Keetmanshoop  und  Seeheim—
  Kalkfontein  einschließlich  des  Landungs- 



betriebes  in  Lüderitzbucht  für  die  ersten  sechs
Monate,  seitdem  die  Bahn  dem  öffentlichen  Verkehr
  übergeben  worden  ist  und  der  Betrieb  von
der  Pächterin,  der  Deutschen  Kolonial-Eisenbahn-Bau=
  und  Betriebs-Gesellschaft  in  Berlin,  geführt
  wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einuahmen  an  s:
H-  ·-  —-.,".,-——·—""·Zonstigc  ,  »«
Personenverkehr  Güter=  und  Viehverkehr  Gesamt=  Betriebs-½
  1f..  WEG§KCKCKWKnn  Ein-Monat
  Lan=  u-  Lan-  Zu-  einnahmenhusgaben
Bahn  dungs-  Zu-  Bahn  dungs-  JZu-  nahmen  h  ge
betrieb  sammen  betrieb  sammen
%  1  .M  .  M  .M4à,  IM.  .  *i
1909  l
Oktobeer  759,30,  585,50  20  344.80  160  970,10  12  883,65  173  853,  75  5  029,18199  227,73
November1  366.60  831,00  25  201,  100114  521,55  22  450,10  136  971,.9055SSO
Dezember3OO  20  678,10  119  048,16  14  133,15  163  181.31118  216,.3302  05.7438  2551
l
1910
·  .  l  .  -...
Januar»17164,201475,0()1863920138484,9515533251490()8,2024060,01-191707,41III-HEN-Februar.27090,601298,0028388,60153542,7512
  140,85  165  683.6000  564,  51  145  649,
Märs.86533,10  1  272,50  37  805,60  (#55,00a  7879,95  185  665,0  47507  444%S.OS  S11,
l
Zusmmncn144274,906782,5()151(·)57,40RZOIDTZCSHUUZZ974363,81130974,121256395,33ZSUUSLW
Betriebsüberschuß:  370  334,33  .M
I  Betriebstoeffizient:70,6v.O.
        <pb n="770" />
        W  729  20

Die  Ergebnisse  sind  als  durchaus  befriedigend
zu  bezeichnen.  Es  ergibt  sich  für  das  erste  Halbjahr
  ein  Betriebsüberschuß  der  Verkehrsanlagen
von  rund  370  O0O00  “  bei  einem  Betriebskoeffizienten
  von  70,6  v.  H.  und  für  das  Bahnunternehmen
  allein  —  ohne  den  Landungsbetrieb
  —  eine  Roheinnahme  von  1  164  602
oder  für  das  Kilometer  bei  545  km  Betriebslänge
  2137  .J¼,  wobei  12,4  v.  H.  aus  dem  Personenverkehr,
  76,4  v.  H.  aus  dem  Güter=  und
Viehverkehr,  11,2  v.  H.  aus  sonstigen  Einnahmen
entstammen.

Bei  dem  Pachtvertrage  hatte  der  Fiskus  bekanntlich
  der  Betriebspächterin  eine  Mindest-Roheinnahme
  der  Bahn  für  das  erste  halbe  Jahr
von  700  000  /,  für  das  erste  volle  Jahr  von
1  400  000  MK  zugesichert  und  mit  einem  etwaigen
Berriebszuschusse  gerechnet,  der  für  den  Fiskus
nach  oben  hin  auf  jährlich  200  000  ¼  begrenzt
worden  war.  Um  so  erfreulicher  ist  es,  daß  statt
des  für  den  Anfang  befürchteten  Betriebs  zuschusses
schon  jetzt  mit  einem  Betriebsüberschusse  zu  rechnen
und  die  für  das  erste  Betriebsjahr  zugesicherte
Roheinnahme  von  1  400  000  in  den  ersten
sechs  Monaten  des  Betriebes  bereits  nahezu  —
mit  rund  83  v.  H.  —  erreicht  worden  ist.  Hierbei
muß  man  allerdings  berücksichtigen,  daß  die  Bangutfrachten
  für  den  Neubau  der  Strecke  Kcetmanshoop—Kub
  (Südabschnitt  der  Bahn  Windhuk—
Keetmanshoop)  seit  Beginn  dieser  Bauausführung
dem  Güterverkehr  der  Bahn  in  steigendem  Maße
zugute  kommen.

Wichtige  Hottentottenwechsel  im  Südosten  des
Schutzgebiets.

Von  Oberleutnant  Lübben.

Der  Ausdruck  „Wechsel“  ist  der  Jägersprache
entnommen,  er  bedeutet  dort  einen  ganz  bestimmten
  Weg,  den  das  Wild  regelmäßig  zu  ziehen
pflegt.  Ein  Wechsel  ergibt  sich  aus  der  natürlichen
  Beschaffenheit  der  Gegend;  er  muß  hauptsächlich
  gute  Nahrungs=  und  Wasserverhältnisse
bieten  und  dem  Wilde  die  Möglichkeit  gewähren,
stets  Ausschau  zu  halten,  ohne  selbst  gesehen  zu
werden.

Nach  den  gleichen  Gesichtspunkten  ergeben  sich
die  Hottentottenwechsel;  diese  müssen  außerdem  —
möglichst  in  ihrer  ganzen  Ausdehnung  durch
ein  Gelände  führen,  in  dem  wenige  Leute  ohne

 

 

eigene  Verluste  einer  weit  überlegenen  Abteilung
erfolgreichen  Widerstand  leisten  und  langen  Aufenthalt
  bereiten  können,  während  die  Hauptmasse
der  Hottentotten  ungesehen  verschwindet.

Die  wichtigsten  Hottentottenwechsel  im  Südosten
  des  Schutzgebietes  sind  die  Gamsibkluft
einschließlich  Keikeibisschlucht  und  die  Strecke
Beenbreek  —  Naros  —  Gründorn  —  Ondermaitje—Kubub
  —Noibis.

Die  Gamsibkluft  war  schon  1897  der  Zufluchtsort
  der  Afrikander;  im  März  und  April
1906  vereinigten  sich  dort  die  Bondels,  die  nach
dem  Gefecht  bei  Kumkum  truppweise  vor  den  die
Oranjeberge  säubernden  Abteilungen  zurückwichen,
1907  bildete  dort  Morenga  seine  Bande,  1908
zogen  sich  die  Mörder  des  Farmers  Devenish
dorthin  zurück,  die  Abraham  Rolf-Leute  unternahmen
  von  hier  aus  zunächst  kleinere  Diebstähle
und  schließlich  ihren  Raubzug,  nachdem  sie  (nach
Aussage  eines  von  ihnen  gefangen  mitgeführten
Bastards)  die  vorüberziehenden  deutschen  Streifabteilungen
  aus  sicherem  Versteck  beobachtet  hatten.

Die  Gamsibkluft  barg  für  die  Hottentotten
genügend  Wasser  und  Weide;  wegen  ihres  klippigen,
schluchtenreichen  Geländes  war  sie  für  den  Kleinkrieg
  hervorragend  geeignet  und  für  die  Hottentotten
  außerdem  noch  ganz  besonders  günstig
wegen  der  Nähe  des  britischen  Gebietes;  hier
konnten  sie  ihren  Kriegsbedarf  ergänzen,  Werften
und  Kranke  abschieben  und  sich  überhaupt  der
Verfolgung  zeitweilig  entziehen;  sie  überschritten
denn  auch  die  Grenze,  als  starke  deutsche  Abteilungen
  von  Norden,  Westen  und  Südwesten  her
gleichzeitig  vorgingen.

Jede  Truppe,  die  sich  von  Norden  oder  Westen
der  Kluft  näherte,  mußte  schon  sehr  frühzeitig  von
den  das  ebene  Anmarschgelände  weit  überragenden
Kuppen  bemerkt  werden;  ebenso  konnten  Späher
zu  Fuß  eine  am  Oranje  aufwärtsziehende  Abteilung,
  die  wegen  ihrer  Reit=  und  Packtiere  nur
ziemlich  langsam  vordringen  konnte,  mühelos
beobachten  und  lange  vor  ihrer  gefährlichen  Annäherung
  melden.

Die  Hauptmasse  der  Bondels  konnte  sogar
noch  ungefährdet  an  den  Wasserstellen  in  der
Kluft  oder  im  Backrevier  sitzen,  während  die  Angreifer
  ihre  zeitraubenden  Auf=  oder  Abstiege
unternahmen,  die  um  so  länger  dauern  mußten,
wenn  sie  nicht  auf  den  bereits  ausgetretenen
Pfaden  erfolgten;  dann  brauchten  unsere  Gegner
nur  in  eine  Nebenschlucht,  auf  einen  nahegelegenen
Berg  oder  schlimmstenfalls  über  die  Grenze  zu
ziehen;  hier  konnten  sie  das  Weitere  in  Ruhe
abwarten.

Außerdem  wußten  die  Bondels,  daß  uns  die
Gamsibkluft  damals  fast  ganz  unbekannt  war;
die  sagenhaftesten  Gerüchte  über  die  Unzugäng-
        <pb n="771" />
        G  730  20

lichkeit  der  Schlucht  gingen  bei  den  deutschen
Truppen  um;  selbst  jetzt,  wo  wohl  jeder  Reiter
der  Ukamaser  Kompagnie  ohre  die  geringste
Schwierigkeit  eine  berittene  Abteilung  vom  Eingang
  der  Schlucht  bis  zum  Oranje  führen  kann,
kennen  wir  anscheinend  noch  nicht  alle  seitwärts
der  Schlucht  gelegenen  Waseserstellen.

Die  Bondels  hatten  ja  die  Kappolizei  nicht
zu  fürchten;  als  sie  aber  doch  plötzlich  den  Engländern
  zu  mißtrauen  begannen,  kehrten  sie  von
Arils  her  durch  einen  Ausläufer  der  Gamsibkluft,
der  sich  nach  Nababis  hinzieht,  auf  deutsches
Gebiet  zurück;  genau  auf  dem  gleichen  Wege  in
umgekehrter  Richtung  wechselten  später  die  Devenish-Mörder
  ins  englische.

Ein  anderer  Wechsel  aus  der  Gamsibkluft  ist
die  Keikeibisschlucht.  Er  war  schon  früher
bekannt  —  Hauptmann  Bech  ließ  deshalb  1906
den  Farmbrunnen,  wohl  die  einzige  damals  dort
bekannte  Süßwasserstelle,  zuschüten  —,  geriet
aber  infolge  der  häufigen  Truppenverschiebungen
völlig  in  Vergessenheit  und  wurde  erst  bei  Verfolgung
  der  Rolf-Bande  wieder  entdeckt,  ebenso
wie  einige  uns  und  sogar  dem  seit  22  Jahren
in  der  Nähe  wohnenden  Farmer  unbekannte
Wasserstellen,  die  man  in  dieser  Höhenlage  nicht
vermuten  konnte.  Anscheinend  hat  sich  die  Rolf-Bande
  dort  längere  Zeit  aufgehalten,  da  sie  wohl
beobachtete,  daß  wir  trotz  mitgenommener  Buren
und  Eingeborener  ihre  Spur  nicht  halten  konnten;
sie  hat  dort  z.  B.  zwei  von  Blydeverwacht  gestohlene
  Kühe  vollständig  verzehrt.  Zum  Schutze
gegen  eine  etwa  vom  Geiab-Revier  vorgehende
Abteilung  hatte  sie  an  sehr  geschickt  gewählter
Stelle  eine  Schanze  gebaut;  bei  einem  Zusammenstoße
  hätten  die  am  Wasser  lagernden  Hottentotten
  unbemerkt  schnell  die  Schluchtränder  besetzen
  oder  flüchten  können.  ZJedenfalls  sind  die
Hottentotten  schon  früher  öfters  hier  durchgekommen,
  denn  ein  kleiner  Pfad  zieht  sich  bis
zur  Gamsibkluft;  wahrscheinlich  haben  sie  deshalb
niemals  eine  Patrouille  oder  einen  Wagenzug  in
dem  sehr  gut  zu  einem  Uberfall  geeigneten
Geiab-Revier  abgefangen,  um  den  Wechsel  nicht
zu  verraten.

Die  Gamsibkluft  und  Keikeibisschlucht  eignen
sich  ganz  besonders  zum  Einbruch  in  deutsches
Gebiet;  sogar  größere  berittene  Abteilungen  können
dort  durchziehen,  ohne  auf  längere  Strecken  dem
Auge  des  Weißen  erkennbare  Spuren  zu  hinterlasson,
  da  der  Boden  zuweilen  aus  glatten,  hellen,
langen  Klippen  besteht,  zwischen  denen  sich  nirgends
  Sand  oder  Geröll  befindet.

*  1
u

Auch  der  andere  Hauptwechsel  entspricht  allen
Anforderungen.  Wenn  die  Hottentotten  in  den

 

Oranjebergen  bei  Beenbreek  saßen,  konnte  ein
nach  Norden  vorgeschobener  Posten  schon  von
weitem  jede  ankommende  Truppe  beobachten:  die
Gegend  unmittelbar  nördlich  von  den  Oranjebergen
  ist  eine  ziemlich  übersichtliche  Hochsläche:
zog  eine  feindliche  Abteilung  am  Oranje  entlang,
dessen  vielfachen  Windungen  folgend,  dann  konnte
die  Nachricht  hiervon  auf  stark  abkürzenden  Wegen
schnell  überbracht  werden;  dazu  kam  noch,  daß
häufig  Viehherden  englischer  Farmer  auf  dem
Nordufer  des  Oranje  weideten;  die  Hirten  sorgten
durch  Pfeifen  und  Schreien  für  rechtzeitige  Warnung.

Auch  wenn  die  Hottentotten  wegen  geringer
Stärke  keine  weit  vorgeschobenen  Posten  hanen,
war  die  Gefahr,  überrascht  zu  werden,  demnoch
recht  gering;  ein  Beobachter  in  unmiteelbarer
Nähe  des  Lagers  genügte  als  Sicherung.

Die  nächste  Wasserstelle  war  Naros,  unmittelbar
  nördlich  an  den  hier  nur  3  km  breiten
Oranjebergen;  ein  alleinstehender  Felsen  gewährte
UÜberblick  nach  allen  Seiten.  Wurden  die  Hottentotten
  zu  hart  bedrängt,  oder  ließ  ein  konzentrischer
  Vormarsch  gegen  Naros  einen  Durchbruch
nach  Norden  aussichtslos  erscheinen,  dann  konnten
sie  wieder  in  den  Bergen  verschwinden  oder  einen
Uferwechsel  vornehmen.

Von  Naros  bis  Gründorn  benntzten  die
Hottentotten  den  Weg;  zu  beiden  Seiten  dieses
Weges  liegen  eine  Menge  steile,  mit  großen
Felstrümmern  bedeckte  Kuppen,  die  ständig  die
Möglichkeit  boten,  mit  geringen  Kräften  dem
Gegner  Aufenthalt  zu  bereiten,  sich  selbst  einen
Vorsprung  zu  sichern.  Schon  die  Aufklärung
kostete  dem  Verfolger  viel  Zeit,  selbst  wenn  nicht
das  ganze  seitwärts  und  vorwärts  gelegene  Gelände
  abgesucht  wurde,  sondern  die  einzelnen
Patronillen  der  Spitze,  stets  einander  übergreifend,
lediglich  2  bis  3  km  weit  entfernte  Kuppen  besetzten,
  ein  Verfahren,  das  sich  wiederholt  als
zweckmäßig  erwiesen  hatte.  Von  Gründorn  ging
der  Weg  Ham  aufwärts;  schien  der  Abstand  der
Verfolger  noch  nicht  groß  genug,  dann  zogen  die
Hottentotten,  wie  z.  B.  im  September  1906,  in
großen  Windungen  weiter,  jedesmal  die  steilsten,
zerklüftetsten  Höhen  aussuchend,  was  für  sie  um
so  vorteilhafter  war,  als  sie  selbst  zu  Fuß,  die
Gegner  beritten  waren.  Das  Halten  der  Spur,
außerdem  die  in  diesem  Falle  unentbebrliche
ausführlichere  Sicherung  kosteten  viel  Zeit;  an
einer  Stelle  führten  die  Spuren  an  einen  Hang,
den  die  Pferde  unmöglich  beschreiten  konnten:
bis  die  Tiere  wieder  zurückgeführt  wurden,  ein
Abstieg  erkundet  und  die  Spur  wieder  aufgenommen
  war,  vergingen  wohl  zwei  Stunden.
(Auf  dieser  Verfolgung  zog  die  Abteilung  Grüner,
immer  die  Spur  haltend,  von  Beenbreek  bis  ins
Backrevier.)
        <pb n="772" />
        W  731  20

Wie  gut  die  Hottentotten  die  Truppe  beobachten
  konnten,  ergab  sich  aus  der  Betrachtung
ihrer  Ruheplätze;  bis  in  die  Karrasberge  hatten
die  Hottentotten  stets,  wenn  die  Truppe  hielt,
ebenfalls  gehalten  und  abgekocht;  einmal  hatten
sie  sogar  mit  Erfolg  Springbockjagd  betrieben.
An  besonders  günstigen  Aussichtspunkten  blieben
einzelne  Späher  lange  zurück  und  schlossen  dann
in  schnellem  Laufe  wieder  auf,  wie  an  den
Spuren  deutlich  festgestellt  werden  konnte.

Die  einzige  übersichtliche,  daher  für  den  Versolger
  günstige  Strecke  des  Wechsels  liegt  zwischen
Tsamab  und  Kubub;  die  Hottentotten  wandten
hier  das  gleiche  Verfahren  wie  im  Ham  an:  sie
bogen  plötzlich  scharf  seitwärts  auf  einen  tafelbergartigen
  Höhenzug  aus  und  durchschritten  dort
mehrere  steile  Schluchten.

Hinsichtlich  der  Wasserstellen  ist  der  Wechsel
besonders  günstig  gewählt.  Für  die  Hottentotten,
die  doch  meist  in  geringerer  Stärke  als  die  Versolger
  auftraten  und  entweder  keine  oder  nur
wenige  Tiere  hatten,  war  es  erwünscht,  wenn
auf  ihrem  Wege  Wasserstellen  lagen,  die  für  sie
ausreichten,  für  die  Verfolger  aber  nicht;  so  war
es  z.  B.  bei  Kubub:  Die  drei  Brunnenlöcher
führten  damals  überhaupt  kein  Wasser.  Die
Hottentotten  hatten  eine  auch  uns  bekannte  Grabwasserstelle
  im  Ham  benutzt;  die  deutsche  Abteilung
  hätte  hier  mehrere  Stunden  arbeiten  müssen,
um  genügend  Wasser  zu  erhalten;  der  Tag  mußte
aber  zur  Verfolgung  ausgenutzt  werden.  Abends
kam  die  Abteilung  wieder  an  eine  von  den
Hottentotten  benutzte  Grabwasserstelle  und  mußte
nun  bis  in  die  tiefe  Nacht  hinein  graben  und
schöpfen.  Diese  Wasserstelle  war  von  den  infolge
des  starken  Nachdrängens  ziemlich  ermüdeten
Hottentotten  für  alle  Fälle  in  weitem  Halbkreise
mit  Schanzen  umgeben  worden.

Die  nächste  ergiebige  Wasserstelle,  Noibis,
befindet  sich  in  einem  schmalen  Flußbette,  dessen
Ufer  mit  großen  Klippen  bedeckt  sind.  Dicht
östlich  von  den  drei  Brunnen  liegt  ein  hoher
Felskegel,  der  eine  weite  Aussicht  bietet;  die
Hottentotten  hatten  ihn  sowie  die  auf  dem  nördlichen
  Flußufer  von  der  Truppe  früher  angelegten
Schanzen  während  des  Wassernehmens  besetzt
gehalten.

Den  Wechsel  Beenbreek—  Kubub  haben  die
Hottentotten  mit  kleinen  Abteilungen  im  Jannar,
mit  stärkeren  im  August  und  September,  teilweise
auch  im  Mai  1906  benntzt.

u  1
*r

Die  Lehren,  die  wir  aus  der  Kenntnis  der
Wechsel  ziehen  können,  sind  folgende:  Wenn  eine
Abteilung  die  Spuren  von  Hottentotten  aufgenommen
  hat,  wird  die  nächste  Ablösungs- 



Abteilung  zweckmäßig  an  einem  entlegeneren
Punkte  des  Wechsels  aufgestellt.  Die  Hottentotten
werden  zwar  bei  ihrer  vorzüglichen  Aufklärung
eine  solche  Bereitstellung  frischer  Kräfte  rechtzeitig
bemerken;  erfahrungsgemäß  biegen  sie  aber  dann
nur  so  weit  aus,  als  es  durchaus  nötig  ist.  So
wurde  z.  B.  bei  der  erwähnten  Verfolgung  im
September  1906  Tsamab  bereits  besetzt,  als  die
Abteilung  Grüner  noch  am  Unterlauf  des  Ham
vorging.  Die  Folge  war,  daß  die  Hottentotten
nicht  hier,  sondern  bei  Zut-Zut,  nur  wenige
Kilometer  von  Tsamab  entfernt,  den  Ham  verließen.
  Jedenfalls  wird  durch  eine  solche  Aufstellung
  der  Ablösungsabteilung  ein  unnötiges
Hin=  und  Herschieben  von  Truppen  vermieden.

Jede  Abteilung  muß  sofort  nach  Ankunft  an
ihrem  Bestimmungsorte  täglich  auf  den  den
Wechsel  kreuzenden  Wegen  Spuren  schneiden
lassen.  Dadurch  wird  erreicht,  daß  sie  nicht  auf
das  Eintreffen  der  ersten  Abteilung  zu  warten
braucht,  sondern  sofort  nach  Auffinden  der  Spur
die  Verfolgung  aufnehmen  kann;  die  bisherigen
Verfolger  müssen  dann  benachrichtigt  werden,
damit  sie  nicht  weiter  allen  „Widergängen“  der
Hottentotten  folgen,  sondern  ihr  Marschziel  auf
dem  nächsten  Wege  erreichen.

Ebenso  mühssen  alle  weiter  vorwärts  liegenden
kleineren  Abteilungen,  wie  Stationsbesatzungen
oder  an  einer  Wasserstelle  haltende  Wagenbedeckungen,
  benachrichtigt  und  mit  Spurenschneiden
  auf  den  die  Marschrichtung  der  Hottentotten
  kreuzenden  Wegen  beauftragt  werden.  So
wurde  z.  B.  1906  von  den  Höhen  bei  Ondermaitje
  aus  der  kleinen  Besatzung  von  Durdrift
der  Befehl  geblitzt,  auf  dem  Wege  nach  Osten
und  Westen  Spuren  zu  schneiden;  in  Verkennung
des  Auftrages  wurde  die  Patronille  aber  falsch
geleitet  und  fiel  den  Hottentotten  in  die  Hände.

Zuweilen  wird  die  Abteilung  selbst  eine  Patrouille
  zum  Spurenschneiden  auf  einem  kreuzenden
Wege  oder  bei  einer  Wasserstelle  vorschieben;  oft
wird  es  möglich  sein,  eine  Patrouille  bei  Nacht
und  auf  Umwegen  nach  der  übernächsten  Wasserstelle
  zu  senden;  diese  würde  so  schneller  vorwärts
kommen  als  auf  der  direkten,  meist  zerklüfteten
Strecke  und  nicht  so  leicht  abgefangen  werden;
am  besten  werden  dazu  wohl  (nach  Art  der
Eclaireurs  der  Fremdenlegion)  bereits  im  Frieden
als  „Späher"“  ausgebildete  Leute  verwendet;  sie
müssen  hervorragend  gewandt,  im  Spurenlesen
geübt  und  so  umsichtig  sein,  daß  sie  den  Hottentotten
  nicht  leicht  in  die  Hände  fallen.

Jedenfalls  muß,  wenn  die  Abteilung  eine
freiere  Fläche  erreicht,  das  Ende  der  Spur  auf
dieser  Strecke  bereits  festgestellt  sein,  damit  Umwege
  vermieden  werden  und  in  schnellerer  Gangart
  vorgerückt  werden  kann,  als  es  bei  dem
        <pb n="773" />
        Spurensuchen  während  des  Marsches  möglich  ist.
So  ersparte  eine  gegen  Kubub  vorgesandte  Patrouille
  der  Abteilung  Grüner  das  Überqueren
einiger  seitwärts  gelegenen  Schluchten.

Manchmal  wird  auch  die  ganze  Abteilung
am  besten  geschlossen  und  ohne  Rücksicht  auf  die
Spuren  direkt  nach  der  nächsten  in  Frage  kommenden
  Wasserstelle  marschieren  und  dort  die
Spur  von  neuem  aufnehmen;  dazu  gehört  freilich
eine  ganz  genaue  Kenntnis  der  Gegend,  namentlich
  aller  Wasserstellen.

In  dieser  Weise  führte  der  Bur  Cos  Lau
öfters  die  Abteilung  Krüger  bei  der  Verfolgung
der  Devenish-Mörder,  denen  nun  ihre  zur  Irreführung
  der  Truppe  angelegten  Umwege  selbst
schadeten:  ihr  Vorsprung  wurde  immer  geringer,
und  sie  mußten  von  ihren  drei  Reittieren  zwei
stehen  lassen  und  sich  aller  Habe  entledigen.

Verfolgte  Hottentotten  rasten  und  marschieren
meist  genau  zu  der  gleichen  Zeit  wie  die  Verfolger;
  gelegentlich  könnte  es  einmal  glücken,  die
Hottentotten  über  den  Verbleib  in  der  Nacht  zu
täuschen:  Die  Abteilung  hält  z.  B.  etwa  eine
Stunde  vor  Sonnenuntergang  und  kocht  ab;  nur
eine  kleine  Patrouille  folgt  der  Spur,  solange
diese  noch  zu  erkennen  ist;  bei  Dunkelheit  folgt
die  Abteilung  nach,  während  einige  zurückgelassenen
Leute  die  Feuer  am  Lagerplatz  die  ganze  Nacht

732

—

hindurch  unterhalten.  Diese  List  wandten  die
Hottentotten  ihrerseits  bei  Ondermaitje  an.

Eine  weitere  Lehre  ist  die,  daß  bei  einem
Personenwechsel  die  Kenntnis  der  von  den  Hotten—
totten  bevorzugten  Strecken  und  der  aufgefundenen
  Wasserstellen  nicht  verloren  gehen  darfgenaue,
  ständig  vervollkommnete  Karten  sind  wohl
das  geeignetste  Mittel.

Eine  Verfolgung  von  Hottentotten  kann  bei
ausführlicher  Aufklärung  nur  sehr  langsam  vonstatten
  gehen;  es  empfiehlt  sich  daher,  unter  Preisgabe
  der  Spitze  mit  großer  Tiefengliederung  zu
marschieren.  Bei  der  Annäherung  an  eine
Wasserstelle  und  in  der  Zeit  kurz  vor  Dunkelheit
dagegen  ist  wohl  eine  genauere  Erkundung  des
Vorgeländes  durchaus  geboten,  da  in  diesen
beiden  Fällen  die  Hottentotten  am  meisten  geneigt
  sind,  Widerstand  zu  leisten.

Im  Frieden  muß  jede  Gelegenheit  wahrgenommen
  werden,  Fertigkeit  im  Spurenlesen  zu
erlangen,  unbekannte  Wasserstellen  und  Schlupfwinkel
  zu  finden  und  die  Schliche  verfolgter
Hottentotten  kennen  zu  lernen.  Wenn  irgendwo
Vieh  gestohlen  ist  oder  verdächtige  Spuren  gefunden
  sind  und  selbst  die  Meldung  hiervon  so
spät  eintrifft,  daß  ein  Ergreifen  der  Hottentotten
unwahrscheinlich  erscheint,  müssen  die  Spuren
dennoch  bis  zur  Grenze  des  Bezirks  verfolgt

 

 

Nachwelsung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestafrika  im  Oonat  Oai  1910
fällig  gewordenen  Sollbeträge.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  16,  S.  693.)

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  G  den  aleichen

Namen  der  Zoll-  .  .  egen  den  gleick

ämter,  bei  —  im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  —  Zeitraum
welchen  die  Zölle  1910  1909  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhr  s  Ausfuhr  JZusammens  Einfnhr  Ausfuhr  JZusammen  mehr  weniger

ind  %  M%  Pmle  dik.!  M.l  4  l  M  .

i  -  l  I  ’  l
Swakopmund.  76  3753800U  SS  S  192  0f00f  So  8183  —  —  —
Lüderitzbucht  9720320  13  97216  29371  40  3—93740  3  141  —
Windhuk  19  092  50  —  —  190092  508  451  10  —  —1851  40  641  10  0—  —
Ramanedrift.  14  —  —  —  14  —  —  —  —  —  —  —  14  —1  —  —
Sandwichhafen  41—  —  —  1—  —  —  —  —  —  —  1  +  —
Ururts  125  —  125  131  90  —  —  131  90  —  —  127  65
Nonidas  ..  ——  ———  —  —  —  —  —  —  —  —  —  L  —
Empfängnisbucht  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1—  —
Gobabis  —  —  —  —  —  —  —  —  –  —  —  —  —  —  —  —
Outjo  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —l  —  —
Grootfontein  —  —  —  —  —.—-—-  —  —  —  —  ——n
Usakos  55380  —  —  553  8  366  —  —  —  366  —  187  80  .  —
Kectmanshoop  17236  900|  C  E  N  NS7  SO|S  f11  1  1·
Hafsuur  480  —  180  265201  —  —  266201  —  —o  10
Dawignab.  21701  —  —  2170  7—  —  —  7  —  14701  —  —
Ukamas.  101  86  —  —  101  86  323  10  —  323  10  —  —  221.27
Stolzenfels  5  10  —  5  10  60  —  —  60  —  —  51½%
Bethanien.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —l  —  —
Zusammen10617  91  13  —21063091  364  60  3  —190  367  60020  203311—  —
        <pb n="774" />
        W  733  20

werden.  Es  kommt  hinzu,  daß  eine  solche  Verfolgung
  „natürlicher“  Spuren  auf  die  Leute  sehr
viel  anregender  wirkt  als  die  noch  so  geschickt
angelegter  „Instruktionsspuren“.

1

Die  Anzahl  der  für  größere  Hottentotten-Abteilungen
  in  Betracht  kommenden  Wechsel  ist
beschränkt.  Für  den  Bezirk  Ukamas  kommen
außer  den  angeführten  keine  vor;  dicht  nördlich

 

an  der  Gamsibkluft  beginnt  Dünengelände,  westlich
  von  dem  zweiten  Wechsel  liegt  die  große
Kalkfonteiner  Fläche,  östlich  ziemlich  offenes  Gelände
  ohne  versteckte  Wasserstellen.

Ein  Teil  der  Truppe  sollte  die  Wechsel  innerhalb
  des  Bezirks  stets  genau  kennen;  einzelne
Erhebungen  müssen  einen  leicht  zu  behaltenden,
bezeichnenden  Namen  (etwa  nach  ihrer  Form)
erhalten,  damit  Abteilungen  schon  von  weither  nach
einem  bestimmten  Punkte  angesetzt  werden  können.

Kolonialwirtschaftliche  OMitteilungen.

Otavi  Oinen-  und  Eisenbahn  -Gesellschaft)

Der  im  abgelaufenen  Geschäftsjahr  einsetzende
erhebliche  Rückgang  im  Kupferpreise  übte  einen
nachteiligen  Einfluß  auf  das  Ergebnis  des  zehnten
Geschäftsjahres  aus.  Der  Kupferpreis  sank  auf
einen  seit  längerer  Zeit  nicht  erreichten  Tiefstand
von  rund  54½  K&amp;amp;  per  Tonne,  so  daß  die  gegen
Ende  des  Geschäftsjahres  erfolgten  großen  Erzverschiffungen
  zu  stark  gewichenen  Kursen  zur  Verrechnung
  gelangten.  Auch  waren  die  Gestehungskosten
  für  Gewinnung  der  Erze  aus  dem  Tiefbau
gegenüber  dem  Tagebau  des  Vorjahres  nicht  unwesentlich
  höher.  Diesen  Verhältnissen  gegenüber
betrachten  wir  es  als  ein  günstiges  Ergebnis,  daß
wir  für  das  zehnte  Geschäftsjahr  eine  Dividende
von  10  v.  H.  (11  im  Vorjahr)  auf  die  Anteile
sowie  von  5  ./7  (6)  auf  die  Genußscheine  der
Gesellschaft  vorschlagen  können.

Die  bergbaulichen  Arbeiten  in  Tsumeb
nahmen  guten  Fortgang,  wenngleich  das  Schwanken
in  der  Zahl  der  schwarzen  Arbeiter  infolge  Abwanderung
  von  Ovambos  nach  den  Lüderitzbuchter
Diamantfeldern  sich  mitunter  störend  bemerkbar
machte.

Die  Abbauarbeiten  bewegten  sich  in  der  Hauptsache,
  im  Gegensatz  zum  Vorjahre,  im  Tiefbau
auf  der  zweiten  (50  m)  und  der  dritten  (70  m)
Sohle,  während  durch  Tagebau  im  westlichen
Erzkörper  nur  geringe  Erzmengen  gewonnen
wurden.  Die  im  vorigen  Geschäftsberichte  näher
bezeichnete  Abbaumethode  konnte  unverändert  beibehalten
  werden,  und  zwar  seit  Ende  vorigen
Jahres  unter  dauernder  Anwendung  des  Bohrhammerbetriebes
  mit  sechs  Bohrhämmern,  die  sich
gut  bewährt  haben.  Erhebliche  Kosten  und  Arbeit
verursachte  die  Ausfüllung  der  abgebauten  Räume
mit  Füllbergen,  welche  ein  über  Tage  angelegter
Steinbruch  im  dolomitischen  Kalkstein  liefert.  Im
Interesse  der  geregelten  Zufuhr  dieser  Füllberge

*)  Aus  dem  Bericht  für  das  zehnte  Geschäftsjahr.

 

sowie  frischer  Wetter  in  die  Abbaue  wurde  je  ein
Absinken  im  Ost=  wie  im  Westerzkörper  hergestellt.

Das  zur  Erforschung  der  Erzlagerstätte  in
Tsumeb  von  der  dritten  Sohle  im  Westerzkörper
angelegte  Absinken  erreichte  Ende  des  Geschäftsjahres
  die  Tiefe  von  14  m  und  hatte  Mitte  Juni
1910  die  Tiefe  von  20  m  erreicht.  Uberdies  ist
im  Osterzkörper  ein  Bohrloch  von  15  m  Tiefe
niedergebracht  worden.  Sowohl  das  Gesenk  wie
das  Bohrloch  stehen  in  Erzen  von  guter  Qualität.

Die  Erzförderung  der  in  Betrieb  befindlichen
  Gruben  betrug  etwa  49  500  t  (44  950).
Hiervon  entfielen  auf  Tsumeb  44  700  t  (44  250),
auf  die  Gruben  im  Otavital  Asis,  Guchab  und
Groß-Otavi  4800  t  (700).  Verschifft  wurden
33  500  t  (28  400)  mit  durchschnittlich  16  v.  H.  Cu
(17),  26  v.  H.  Pb  (30),  0,028  v.  H.  Ag  (0,033).

Die  Gestehungskosten  der  Erze  betrugen  per
Tonne  25,30  1/7  (11,60).  Die  recht  bedeutende
Erhöhung  der  Gestehungskosten  ist  darin  begründet,
daß  im  abgelaufenen  Geschäftsjahr  im  Gegensatz
zum  Vorjahr  die  Gewinnung  der  Erze  fast  ausschließlich
  durch  Tiefbau  erfolgen  mußte.

Die  Zahl  der  eingeborenen  Arbeiter  schwankte
zwischen  401  und  1014  und  betrug  durchschnittlich
  636  Mann.  Um  stabilere  Verhältnisse  herbeizuführen,
  haben  wir  250  Kapleute  aus  der  englischen
  Nachbarkolonie  auf  einjährigen  Vertrag
eingeführt.

Für  die  Erweiterung  des  maschinellen  Bohrbetriebes
  sind  eine  größere  Dampfkesselanlage,  ein
leistungsfähiger  Kompressor  und  eine  größere  Anzahl
  von  Stoßbohr=  und  Hammerbohrmaschinen
erforderlich,  deren  Beschaffung  im  laufenden  Geschäftsjahr
  1910/11  erfolgen  wird.

Die  Aufschlußarbeiten  der  im  Otavital  an  der
Bahnlinie  Otavi—  Grootfontein  gelegenen  Fundpunkte
  Guchab  und  Asis,  außer  denen  noch
Groß-Otavi  in  Abbau  genommen  wurde,  schritten
voran.  Die  Erzgewinnung  entwickelte  sich  in
        <pb n="775" />
        W  734  20

normaler  Weise.  Bei  Guchab  sind  weitere  Schürfstellen
  neu  aufgedeckt  worden.

Die  neu  aufgeschlossene  Mine  Groß-Otavi  zeigt
Erze  bis  zu  40  v.  H.  Kupfergehalt.  Bestimmtes
über  die  Aussichten  dieser  Vorkommen  nach  der
Tiefe  zu  läßt  sich  zur  Zeit  noch  nicht  sagen,  da
diese  Erzlagerstätten  große  Unregelmäßigkeiten
zeigen.

Der  Betrieb  der  Hütte  erfuhr  im  Berichtsjahr
  verschiedene  Unterbrechungen,  weil  die  für
einen  ununterbrochenen  Schmelzbetrieb  mit  70  bis
80  t  (40)  täglichem  Durchschnittsquantum  nicht
genügend  Bleiglanze  zur  Verfügung  standen.
Produziert  wurden:  2940  t  Kupferstein  (3150)
mit  durchschnittlich  48  v.  H.  Cu  (42),  24  v.  H.  Pb
(23)  und  0,041  v.  H.  Ag  (0,044)  sowie  2732  t
Werkblei  (3000)  mit  durchschnittlich  97  v.  H.  Pb
(96)  und  0,065  v.  H.  Ag  (0,067).

Das  Probierlaboratorium  in  Tsumeb
wurde  im  Monat  Februar  1910  durch  Feuer
zerstört.  Der  durch  Versicherung  gedeckte  Schaden
ist  ersetzt  worden  und  das  sofort  wieder  ausgebaute
vergrößerte  Laboratorium  bereits  wieder  in  Betrieb
genommen.

Die  Absteckung  und  Aufmessung  der  Landgerechtsame
  der  Gesellschaft  im  Landkonzessionsgebiete
  der  South  West  Africa  Company,  sowohl
die  500  englischen  Quadratmeilen  im  1000  engl.
Ouadratmeilengebiet  als  auch  der  20  km  Streifen
längs  der  Bahn,  wurden  vollendet.  Bezüglich
des  letzteren  Landgebiets  wurde  mit  dem  Reichs-Kolonialamt
  am  21.  Dezember  1909  ein  Abkommen
  getroffen,  wonach  die  Verwertung  desselben
  außer  von  der  Gesellschaft  direkt  auch  von
der  Regierung  im  Einvernehmen  mit  uns  vorgenommen
  werden  kann.

Behufs  schnellerer  und  intensiverer  Aufschließung
des  Bergwerksgebietes  der  Gesellschaft  wurde  mit
einer  von  deutschen  und  englischen  Firmen  gebildeten
  Studiengesellschaft,  dem  Otavi  Exploring
Syndicate,  Limited,  London,  ein  Abkommen
getroffen,  durch  welches  diesem  Syndikat  unser
Bergwerksgebiet  mit  Ausnahme  von  Tsumeb,
Guchab,  Asis  und  Groß-Otavi  nebst  entsprechend
großem  Geländekomplex  zur  bergmännischen  Ausbeute
  auf  die  Dauer  von  zehn  Jahren  mit  einem
Gewinnanteil  unserer  Gesellschaft  von  35  v.  H.
überlassen  wird.  Außerdem  sind  wir  mit  11  v.  H.
des  Kapitals  an  dem  Syndikat  beteiligt.  (Diese
Beteiligung  steht  mit  139  230  zu  Buch.)

Die  Eisenbahn  hat  sich  auch  in  diesem  Jahr
allen  an  ihre  Leistungsfähigkeit  gestellten  Anforderungen
  gewachsen  gezeigt.  Die  Betriebseinnahmen
  sind  gegen  das  Vorjahr  um
1  135  000  J¼“  zurückgeblieben.  Dies  ist  in  der
Hauptsache  auf  die  Herabsetzung  der  Ergztarife
von  12  auf  7  Pf.  per  Tonnenkilometer  zurück- 



zuführen.  Der  sich  hieraus  ergebende  Einnahmeausfall
  betrug  im  Berichtsjahre  rund  1077000  .7/¼.
Ein  Ausfall  ist  dies  für  die  Gesellschaft  tatsächlich
nicht,  da  der  Betrag  in  gleicher  Höhe  bei  den
Transporten  des  Bergbaus  erspart  wurde.

An  den  Bahnanlagen  wurden  erhebliche
Verbesserungsarbeiten  ausgeführt,  und  zwar  12  km
mit  Gleisschotterung  versehen  und  31  Durchlässe
und  5  Brücken  zum  Schutze  des  Bahnkörpers
gegen  Wassergefahr  eingebaut.

An  Erweiterungen  und  Neubauten  wurden  in
Usakos  ausgeführt:  7  Wellblechhäuser  mit  ausgemauerten
  Wänden  und  ein  massives  Beamtenwohnhaus.
  Die  Häuser  waren  hauptsächlich  bedingt
  durch  die  Vermehrung  des  verheirateten
Personals.  In  einem  der  Wellblechhäuser  wurde
zur  Pflege  einer  vom  Wirtshaus  unabhängigen
Geselligkeit  ein  Klubzimmer  für  die  Beamten  mit
Bibliothek  eingerichtet,  daran  anstoßend  eine
Kegelbahn.  Ferner  wurde  ein  massives  Eingeborenenlazarett
  erbaut.  Begonnen  wurde  der
Bau  einer  neuen  Hauptwerkstätte  und  eines  massiven
Kohlenbausens  für  4000  t.  Zwei  neue  Brunnen
wurden  hergestellt,  da  der  im  Revier  angelegte
Brunnen  in  der  Trockenheit  zu  verfiegen  drohte.
Die  Gleisanlagen  in  Tsumeb  wurden  um  ein
und  in  Otavi  um  drei  Gleise  vermehrt.

Zur  Erhöhung  der  Leistungsfähigkeit  der  Strecke
Tsumeb—Otavi  wurde  zwischen  Kilometer  543
bis  546  eine  Linienverlegung  begonnen,  durch
welche  die  alte  Steigung  von  25  v.  Taus.  auf
13,6  bzw.  15  v.  Taus.  herabgemindert  wird.

In  der  Namib  gelang  es  bei  Station  Treckkopie
  (Kilometer  80)  Wasser  aufeuschließen.
Mit  der  Herstellung  einer  Pumpenanlage  soll  alsbald
  begonnen  werden.  Hierdurch  wird  ermöglicht
werden,  daß  die  Züge  auf  der  150  km  langen
wasserlosen  Strecke  unterwegs  mit  Wasser  versorgt
werden,  so  daß  nicht  mehr  bei  allen  Zügen  die
Mitnahme  eines  zweiten  Wasserwagens  erforderlich
  wird.

In  der  Werkstatt  wurden  neben  den  laufenden
  Unterhaltungsarbeiten  hergestellt:  ein  großer
Motorwagen,  ein  neuer  Personenwagen  für  42
Personen  und  zwei  weitere  schnellfahrende  Lokomotiven.


In  der  Ausbildung  des  schwarzen  Betriebspersonals
  wurde  fortgefahren.  Bis  Ende  des
Betriebsjahres  wurden  21  eingeborene  Lokomotivheizer
  beschäftigt.  Diese  sowohl  wie  das  eingeborene
  Aufsichtspersonal  auf  der  Strecke  haben  sich
gut  bewährt.

Für  die  schulpflichtigen  Kinder  in  Usakos
wurde  eine  Schule  eingerichtet.  Der  Unterricht
wird  nebenamtlich  von  dem  Missionar  der  Katholischen
  Mission  der  Patres  der  Oblaten  übernommen.
        <pb n="776" />
        G  735  20

An  den  Sanitätsdienst  wurden  erhebliche
Anforderungen  gestellt.  Bei  den  weißen  Angestellten
  wurden  1320,  bei  den  farbigen  Angestellten
2999  Krankheitsfälle  behandelt.

Betriebsunfälle,  bei  denen  Menschen  verletzt
  wurden,  find  nicht  vorgekommen.

Der  Wagenpark  wurde  vermehrt  um  20
offene  Güterwagen  zu  15  t  und  4  große  gedeckte
Güterwagen  zu  12t#  Ladegewicht.  Der  Betriebsmittelpark
  umfaßte  Ende  des  Geschäftsjahres:
33  Lokomotiven,  2  Motorwagen,  30  Wassertender,
328  Wagen.

Das  Anwachsen  des  Güterverkehrs  und  gleichzeitig
  das  Bedürfnis  einer  schnelleren  Durchführung
  des  Personenverkehrs  hat  auf  den  Strecken
Swakopmund—Tsumeb  zu  einer  Trennung  des
Güter=  und  Personenverkehrs  geführt.  Es
verkehren  in  jeder  Richtung  täglich  ein  Personenzug
zwischen  Swakopmund  und  Usakos,  wöchentlich
zwei  Personenzüge  zwischen  Usakos  und  Tsumeb
und  täglich  ein  gemischter  Zug  zwischen  Usakos
und  Karibib.  Außerdem  wurden  zwischen  diesen
letzten  beiden  Stationen  wöchentlich  zwei  Nachmittagszüge
  eingelegt.  Ferner  verkehrten  täglich
durchschnittlich  sechs  bis  sieben  Güterzüge.  Die
Reisegeschwindigkeit  der  Personenzüge  beträgt
33,6  km  in  der  Stunde.

Befördert  wurden  mit  der  Bahn  27  531
(19706)  Personen  und  58606  (62019)  t  Güter.

Die  Einnahmen  betrugen  zusammen
3274  120  (4  409  146)  .¼,  davon  aus  dem  Personen--
  und  Gepäckverkehr  298594  (235647)  .J,
aus  dem  Güter=  und  Viehverkehr  2  923  232
(4089  256)  .¼,  sonstige  Einnahmen  52  293
(84242)./“.  Die  Ausgaben  erforderten  1784.057
(2071  811  nach  Dotierung  des  Erneuerungsfonds).“
  Der  Reingewinn  beträgt  1490  062
(2337  335)  /¼.  Der  Betriebskoeffizient  stellt
sich  auf  54,5  v.  H.  (39,5  v.  H.).  Diese  Erhöhung
ist  lediglich  eine  Folge  der  vorher  erwähnten
Tarifermäßigung.  Die  Betriebsausgaben  sind
hinter  denen  des  Vorjahres  zurückgeblieben.

Die  Verhandlungen  mit  dem  Reichs-Kolonial-=amt
  über  den  Verkauf  und  die  Pachtung
unserer  Bahn  sind  zum  Abschluß  gelangt  auf
der  Basis  eines  Kaufpreises  von  22  000  000  /¼4
und  der  Pachtung  des  Betriebes  unsererseits  zunächst
  auf  zehn  Jahre  fest,  mit  unserer  Option
auf  weitere  20  Jahre.  Die  dem  Fiskus  zu  zahlende
  Pacht  beträgt  für  die  ersten  zehn  Jahre  im
Durchschnitt  5,15  v.  H.  des  Kaufpreises.  Zu  denselben
  Bedingungen  haben  wir  auch  die  von  der
South  West  Africa  Company,  Limited,  London,  an
den  Fiskus  für  2330  875,24  ./“¾  durch  uns  mitverkaufte
  Otavi  —  Grootfontein  =  Eisenbahn
vom  Fiskus  gepachtet,  wogegen  uns  die  South
West  Africa  Company  einen  jährlichen  Zuschuß

 

von  7500  2LK  auf  zehn  Jahre  gewährt.  Im  Zusammenhang
  mit  diesen  Abmachungen,  welche  vom
1.  April  1910  ab  in  Kraft  getreten  sind,  haben
wir  uns  mit  der  Kolonialverwaltung  dahin  verständigt,
  daß  diese  vom  gleichen  Zeitpunkt  ab  den
Betrieb  auf  der  Staatsbahnstrecke  Swakopmund  —
Karibib  einstellt,  wogegen  wir  einen  gewissen
Anteil  der  Betriebseinnahmen  auf  dieser  Strecke
an  den  Fiskus  abtreten.

Durch  Vorschüsse,  die  uns  von  befreundeten
Banken  und  Firmen  auf  die  in  Jahresraten  erfolgenden
  Zahlungen  seitens  des  Fiskus  auf  den
Kaufpreis  der  Bahn  gemacht  worden  sind,  haben
wir  uns  in  den  Stand  gesetzt,  zum  1.  Juli  1910
80  v.  H.  unseres  Grundkapitals  mit  80  ¼“  auf
den  einzelnen  Anteil  zurückzuzahlen.

Zur  Bergbaubilanz  ist  zu  bemerken:  Die
Abschreibungen  sind  durchweg  in  der  Höhe  des
Vorjahres  erfolgt,  nur  beim  Material  und  Inventar
  ist  eine  Erhöhung  auf  440  000  (140  000)./¼%
erfolgt,  um  namentlich  dem  Abgang  infolge  der
starken  Abnutzung  der  Erzsäcke  Rechnung  zu  tragen.

In  der  Eisenbahnbilanz  braucht  der  Erneuerungsfonds
  in  diesem  Jahre  nicht  dotiert  zu
werden,  da  dieser  Fonds  die  im  Kauf=  und  Pachtvertrage
  mit  dem  Fiskus  vorgesehene  Höhe  von
1  000000  “  bereits  um  27049  .“  überschritten
hat.  Die  Debitoren  von  483  931  .  setzen  sich
aus  einer  Forderung  an  den  Fiskus  in  Höhe
von  385  302  “  sowie  von  98628  “  gestundete
Frachten,  welche  inzwischen  eingegangen  sind,
zusammen.

Die  in  der  Generalbilanz  aufgeführten
Debitoren  von  2  828902.7¼  setzen  sich  zusammen
aus  1  050  401  für  Bankguthaben  und  im
übrigen  aus  ausstehenden  Beträgen  für  verkaufte
Erze.  Diese  letzteren  Beträge  sind  inzwischen
zum  größten  Teil  eingegangen.  Die  Kreditoren
von  4  105  374  J¼  bestehen  aus  dem  Guthaben
der  Reichspostkasse  in  Höhe  von  811  900  .  für
Eingänge  an  Postgeldern,  einer  vorübergehenden
Schuld  in  Höhe  von  3007727  J¼,  die  in  den
ersten  Tagen  des  April  1910  aus  der  Zahlung
der  ersten  Quote  des  Reiches  zur  Abzahlung  des
Kaufpreises  der  Eisenbahn  ausgeglichen  wurde,
sowie  den  noch  im  abgelaufenen  Geschäftsjahr  zu
zahlenden  Erzfrachten  und  Materiallieferungen.
In  der  Generalbilanz  erscheinen  das  Bergbaukonto
mit  6706  123“  und  das  Bahnkonto  mit
18773  206  .7.

Nach  Abschreibungen  von  715.000  J/  verbleibt
ein  Reingewinn  von  3629  364  zu  nachstehender
  Verteilung:  Rücklage  336  537  NJJ  ,  10
v.  H.  Dividende  —=  2  000  000  1¼,  Tantieme
162  162  /,  Anteil  der  Genußscheine  1000000./X
und  Vortrag  130  665  ./7.
        <pb n="777" />
        W  V736  20

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

—  .  —

*  Der  Anbau  von  tũrkischem  Tabak  in  der
Rapkolonie.

Die  Mai-Nummer  des  „Agricultural  Journal“
der  Kapkolonie  enthält  einen  Aufsatz  über  die  in
der  Kapkolonie  in  den  letzten  Jahren  gemachten
Versuche,  den  Anbau  von  türkischem  Tabak
einzubürgern.

Tabak  wird  in  der  Kapkolonie  seit  langem
angebaut  und  von  der  gewöhnlichen  Sorte,  die
den  Namen  „Boer-tobacco“  führt,  werden  jährlich
etwa  5  Millionen  Pfund  erzeugt.  Der  Verkaufspreis
  ist  niedrig  und  es  wird  nur  wenig  davon
ausgeführt,  der  größte  Teil  vielmehr  in  der  Kolonie
  selbst  verbraucht.  Die  Regierung  hat  sich
schon  in  den  sechziger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts
  bemüht,  diese  Industrie  zu  fördern,  ohne
indes  wesentliche  Erfolge  zu  erzielen.  Auch  die
Beschaffung  verschiedener  Samenarten  zum  Selbstkostenpreis
  war  kein  Erfolg,  da  die  Nachfrage
unbedeutend  blieb.  Um  so  merkwürdiger  ist  es,
daß  ein  Zusall  zu  einem  hoffnungsvollen  Beginn
des  Anbaus  von  türkischem  Tabak  geführt  hat.

Ein  Mr.  L.  M.  Stella,  der  früher  in  der
Tabakindustrie  in  der  Türkei  beschäftigt  gewesen
war,  hatte  im  Jahre  1903  angefangen,  eine  Farm
bei  French  Hoek,  etwa  80  km  von  Kapstadt,  zu
bewirtschaften  und  in  dem  gedachten  Jahr  von
oinem  Bekannten  aus  der  Türkei  eine  kleine
Menge  Samen  von  Suluk-Tabak  in  einem  Briefumschlag
  zugesandt  erhalten.  Zunächst  wurde
dies  Paketchen  vergessen  und  als  es  später  zufälligerweise
  geöffnet  wurde,  fiel  ein  Teil  des
Samens  vor  dem  Wohnhause  auf  den  Boden.
Mr.  Stella  war  überrascht,  eines  Tages  sehr  gute
Pflanzen  türkischen  Tabaks  in  seinem  Garten  zu
sehen  und  sogleich  so  überzeugt  von  der  Möglichkeit
  eines  lohnenden  Anbaus,  daß  er  40  Pflänzlinge
  aus  dem  zufälligerweise  verschütteten  Samen
gewann,  auspflanzte  und  groß  zog.  Er  beschaffte
sich  sodann  weiteren  Samen  aus  der  Türkei  und
begann  Versuche  in  größerem  Stil.  Schon  im
Jahre  1905  gewann  er  von  zwei  Acres'’)  Land
1000  Pfund,  für  die  er  allerdings  nur  1  sh
per  Pfund  erzielte.  Es  stellte  sich  indes  später
heraus,  daß  die  Ware  einen  Wert  von  2  bis
3  Sh  hatte  und  eine  Firma  bot  Mr.  Stella  diesen
Betrag  für  größere  Mengen  seines  Tabaks.

Um  diese  Zeit  kam  Mr.  Stella  in  Verbindung
mit  dem  landwirtschaftlichen  Departement  und
wurde  als  Sachverständiger  angestellt.  Die  ersten
amtlich  überwachten  Versuche  wurden  unter  seiner
Leitung  auf  verschiedenen  Versuchsstationen  und

 

*)  1  Acre  —  10  Ar.

 

neun  Farmen  der  French  Hoek--  und  Drakenstein-Täler
  auf  einer  Gesamtfläche  von  7½  Acres  angestellt.
  Es  wurden  etwa  12  000  Pflanzen  gezogen,
  doch  blieb  das  Ergebnis  infolge  verspäteten
Säens,  Mangels  an  erfahrenen  Arbeitern,  Krankheitserscheinungen
  und  anderer  Ursachen  hinter
den  gehegten  Erwartungen  zurück.  Immerhin
wurden  4000  Pfund  Ware  auf  den  Markt  gebracht.
  Der  Sachverständige  hatte  sich  die  größte
Mühe  gegeben,  die  Farmer  aber  waren,  obwohl
willig,  ganz  unerfahren  und  mußten  in  jeder
Handhabung  erst  unterrichtet  werden.  Die  Regierung
  sah  daher  das  Ergebnis  des  ersten  Probejahres
  als  hoffnungsvoll  an.  Der  Verkauf  erfolgte
  durch  Anktion  in  Freuch  Hoek.  Im  wesentlichen
  kamen  als  Käufer  nur  die  hier  bestehenden
sechs  größeren  Tabakfirmen  in  Betracht.  Es
wurden  Preise  von  2  d  per  Pfund  für  Ausschuß,
bis  zu  3  sh  2½  d  für  beste  Ware  erzielt,  im
Durchschnitt  1  sh  6  d,  was  in  Anbetracht  des
Umstandes,  daß  der  Tabak  noch  nicht  hinreichend
gealtert  war,  als  ein  günstiges  Ergebnis  angesehen
  werden  konnte.

Im  nächsten  Jahr  (1907/08)  wurden  die
Versuche  auf  neun  verschiedene  Distrikte  ausgedehnt
  und  dabei  10  000  Pfund  Blätter  erzielt,
in  zwei  Bezirken  (Riversdale  und  Mosselbay)  trat
indes  infolge  von  Nebel  Meltau  ein  und  verdarb
die  ganze  Ernte.  Überhaupt  beschränkt  sich  der
Landesteil  der  Kapkolonie,  in  dem  türkischer  Tabak
mit  Vorteil  gebaut  werden  kann,  vermutlich  auf
gewisse  Distrikte  der  Westprovinz.  Gerade  in  dieser
Gegend  würde  übrigens  die  neue  Industrie  einen
vorzüglichen  Ersatz  für  den  sich  vielfach  als  unrentabel
  erweisenden  Weinbau  bilden.  Bei  dem
Verkauf  der  1907/08er  Ernte,  der  in  der  gleichen
Weise  wie  im  ersten  Jahre  vor  sich  ging,  wurden
Preise  zwischen  6  d  und  2  sh  8½  d  ver  Pfund
erzielt,  für  eine  kleine,  besonders  gute  Partie  von
51  Pfund  sogar  4  sh  9  d,  im  Durchschnitt  1  kh
11  d,  was  ein  Anwachsen  um  5  d  gegen  das
Vorjahr  bedeutete.  Die  Farmer  hatten  indes
bedeutend  höhere  Preise  erwartet  und  die  Fabrikanten
  klagten  über  die  Qualität  des  Tabaks,  die
allerdings  erheblich  hinter  dem  importierten  zurückblieb,
  so  daß  allseits  Unzufriedenheit  herrschte.

Dieser  teilweise  Mißerfolg  spornte  aber  das
Landwirtschaftsdepartement  und  den  Sachversiändigen
  nur  zu  noch  energischerer  Tätigkeit  an.
JFast  70  Acres  wurden  1908/09  bestellt  und  man
hoffte  auf  eine  Ernte  von  35000  Pfund.  Infolge
großer  Trockenheit  und  des  Erscheinens  von
Würmern  stellte  sich  das  Ergebnis  indes  nur  al
16  000  Pfund.  Als  Dünger  war  bis  dahin
        <pb n="778" />
        W  737  20

immer  nur  Schafmist  gebraucht  worden,  dessen
Transport  infolge  seines  Volumens  große  Kosten
verursacht;  es  ist  daher  auf  der  Farm  Rust-en=Vrede,
  Simondium,  versucht  worden,  künstlichen
Dünger  zu  gebrauchen.  Das  beste  Ergebnis  wurde
mit  folgender  Mischung  erzielt:

salpetersaures  Natron  200  Pf.
Superphosphatee  224  =  per  Aocre.
schwefelsaures  Kali  160  =

Der  Verkauf  der  Ernte  1908/09  fand  im  Juni
1909  in  Kapstadt  statt,  da  man  dort  auf  eine
größere  Beteiligung  von  Käufern  rechnete.  Es
stellten  sich  indes  nur  drei  Fabrikanten  ein  und
die  erzielten  Preise  schwankten  zwischen  1  und
3  Sh,  im  Durchschnitt  2  sh.

Im  letzten  Jahr  sind  113  Acres  bestellt
worden,  von  denen  56500  Pfund  Ware  erwartet
werden.  Es  ist  indes  diesmal  nicht  nur  türkischer,
sondern  auf  neun  Acres  auch  amerikanischer  Virginia=
  Tabak  angebaut  worden,  um  die  Versuche
nicht  zu  einseitig  zu  gestalten.  Außerdem  leidet
der  Anbau  von  türkischem  Tabak  darunter,  daß
der  europäische  Markt  zu  weit  entfernt  ist  und
eine  starke  Konkurrenz  vorgeschrittenerer  Länder
besteht.

Erwähnenswert  dürfte  noch  sein,  daß  sowohl
das  Imperial  Institute  in  London  wie  zwei  dortige
  Tabakfirmen  sich  über  ihnen  zugesandte  Proben
hiesigen  türkischen  Tabaks  sehr  günstig  ausgesprochen
  haben.

Der  Bericht  des  „Agricultural  Journal“  erkennt
  selbst  an,  daß  noch  sehr  viel  Arbeit  wird
geleistet  werden  müssen,  ehe  das  Kaperzeugnis
mit  fremder  Ware  einen  erfolgreichen  Wettbewerb
antreten  kann,  glaubt  aber,  daß  ehrliche,  intelligente
  Arbeit  und  Fleiß  einen  schließlichen  Erfolg
versprechen.  Die  „South  African  News“  bemerken
dazu,  die  Geschichte  des  Anbaus  türkischen  Tabaks
in  der  Kapkolonie  sei  ein  Beispiel  dafür,  daß
Ausdauer  und  Energie  fast  jedes  Hindernis
schließlich  überwinden.

(Aus  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsuls

in  Kapstadt.)

Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  Jull  1910.-7)

In  Unterägypten  war  die  Witterung  im
Juli,  besonders  während  der  letzten  vierzehn  Tage,
günstig.  Die  Pflanzen  haben  daher  in  ihrem
Wachstum  das  früher  Versäumte  zum  Teil  nachgeholt.
  Sie  sind  gesund  und  kräftig  und  stehen
besser  als  im  vergangenen  Jahre.  Die  Blüte  ist
gut,  und  Blüten  nebst  Kapseln  sind  zahlreicher  als
in  der  gleichen  Periode  des  Vorjahres.  Von

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  671.

 

Würmern  wird  in  allen  Distrikten  berichtet,  aber
dank  der  ernsten  Maßregeln  der  Regierung  und
der  großen  Hitze  der  letzten  vierzehn  Tage  des
Juli  ist  ihre  Zahl  verschwindend  und  der  bis
jetzt  angerichtete  Schaden  unbedeutend.  Wasser
ist  zur  Bewässerung  reichlich  da,  außer  in  gewissen,
  an  den  Endpunkten  einiger  Kanäle  gelegenen
  Distrikten.  Die  Regierung  hat  beschlossen,
die  Bewässerung  bis  Ende  des  Monats  fortzusetzen.
Das  soll  die  Wirkung  haben,  daß  eine  zu  reichliche
  Bewässerung  verhindert  wird.

In  Oberägypten  und  Fayoum  war  die
Witterung  im  Juli  günstig.  Der  Stand  der
Pflanzen  ist  zufriedenstellend.  Blüten  sind  sehr
reichlich  vorhanden.  Blüten  und  Kapseln  sind
zahlreicher  als  im  vergangenen  Jahre  und  zeigen
gute  Fortschritte.  Würmer  sind  nach  Meldungen
nicht  vorhanden.  Wasser  ist  genügend  da.
(Bericht  der  Alegxandria  (senecral  Produce  Asscciation

vom  3.  August  1910.)

Der  Lissaboner  Kahdomarkt  im  Juli  1910.“)

Infolge  geringer  Nachfrage  ist  der  Preis  von
S.  Thomé-Kakao  im  Laufe  des  Monats  Juli  auf
3200  Reis  für  15  kg  gesunken.  Erst  gegen  Ende
des  Monats  hat  sich  das  Geschäft  etwas  belebt,
so  daß  die  Preise  voraussichtlich  anziehen  werden,
besonders  da  die  Zufuhren  im  August  nur  gering
sein  werden.
Im  Juli  1910  (und  1909)  betrug  die  Zufuhr
24  466  (34  375),  die  Ausfuhr  29  641  (16  274),
der  Vorrat  am  31.  130  007  (111  946)  Sack.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  2.  August  1910.)

 

Rakaomarkt  auf  Cevion.)

Die  Ausfuhr  von  Kakao  aus  Ccoylon  belief
sich  vom  1.  Januar  bis  4.  Juli  1910  auf
46  216  ewts.  gegen  35  583  ewts.  im  gleichen
Zeitraum  des  Vorjahres.

Hiervon  wurden  ausgeführt  nach:  Deutschland
  5393  (1909:  2115)  ewts.,  Großbritannien
33696  (26418)  ewts.,  China  2131  (1495)  ewts.a.
Frankreich  1410  (1121)  ewts.,  Straits  Settlements
1156  (650)  ewts.,  Amerika  782  (1042)  ewts.,
Australien  600  (1400)  ewts.,  Spanien  376
(366)  ewts.

Obwohl  die  Ausfuhr  hiernach  gegenüber  der
in  der  gleichen  Periode  des  Vorjahres  eine  erhebliche
  Zunahme  erfahren  hat,  glaubt  man  in
unterrichteten  Kreisen  nicht,  daß  das  Gesamt-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  671.

*“)  Vgl.  „D.  Rol.  Bl.“  1910,  S.  475.
        <pb n="779" />
        W  738  20

ergebnis  des  ganzen  Jahres  das  des  Vorjahres
überschreiten  wird.

Man  bezahlte  Mitte  Juli:  für  Plantagenkakao
38  bis  43  Rs.,  für  mittlere  Sorten  33  bis  37  Rs.,
für  refuse  Kakao  22  bis  30  Rs.

Die  Vorräte  aus  der  letzten  Ernte  sind  schon
seit  einiger  Zeit  erschöpft,  und  die  neue  kommt
anßerordentlich  spät  herein.  Die  Berichte  aus
den  einzelnen  Distrikten  über  die  diesjährige
Sommerernte  waren  recht  widersprechend.  Man
befürchtet  jedoch,  daß  man  nur  mit  kleinen  Zufuhren
  wird  rechnen  dürfen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kalkutta

vom  26.  Juli  1910.)

 

Raheüo-  Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republikh
Januar  bis  Mai  1910.“)

 

Mat  Januar  bis  Mat
Bestimmung  1910  4  1910
*  k#.  k

Ver.  Staaten

von  Amerika  2102  720  365  676  4  863  369  853  964
Deurtschland  783  063  121  895  2  418  478  385  000
Frankreich  121  475  17744  1  102542  175591

Im  ganzen  3007  258  505  315  8384  389  1414  605

(Nach  dem  Berichte  des  Raiserl.  Konsuls  in
Sau  Domingo  vom  13.  Juli  1910.)

 

Gummiernte  des  Kmagonenstromgebietes  vom
1.  Juli  1909  bis  1.  Juli  1910.

Die  Gummiankünfte  aus  dem  Innern  (in  Tons)
verteilen  sich  während  der  verschiedenen  Monate
des  angegebenen  Zeitraums  (verglichen  mit  denjenigen
  des  Vorjahres),  wie  folgt:  Juli  1909:
1763  (1400),  August  2155  (2311),  September
2053  (2790),  Oktober  3811  (3563),  November
1667  (3508),  Dezember  3610  (1968),  Januar
1910:  6591  (5033),  Februar  4686  (4900),  März
1803  (3677),  April  3091  (2797),  Mai  2323
(2008)  und  Juni  1910:  1567  (1458),  insgesamt
  41  120  (38  413).

Die  Ernte  1909/1910  mit  einem  Ergebnis
von  41  120  Tons  weist  gegen  die  Vorernte  mit
einer  Produktion  von  38  413  Tons  eine  Zunahme
von  2707  Tons  auf.

Die  Gesamtproduktion  verteilt  sich  auf  die
verschiedenen  Flüsse,  wie  folgt:

1909/10  1908  09
Gummi  Caucho  Gummi  Caucho

t  t  t  t

a)  Staat  Amazonas  einschl.  Freistaat  Acre:

Purad  Acre  9  802  3302  8568  3257
Madeira.  3  726  1165  3  126  1277
Jurun  2  697  1305  730
Rio  Negrtror  705  10  597  6

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  671.

 

 

1909  10  1908  09
Gummi  Caucho  Gummi  Caucho
t  t  t  t
b)  Staat  Parü:
Tapajos
Aingd  9  931  1  130  10  457  1  070
Inselgebiet  |
c)  Republik  Perd:
Perd  3900  2  000  3  167  1  #.3
32  516  86041  30  220  8  193
—
Total  41  120  38  413.

Die  Preise,  welche  während  der  Ernte  in
Parä  bezahlt  wurden,  ergeben  sich  aus  nachstehenden
  Durchschnittsnotierungen  für  sogenannte
„fein  Pará“-Qualität:

Insel  Sertüo  Insel  Ser#no
1909  fein  fein  1910  fein  fein
Rs.  Rs.  Rs.  Rs.
Juli  98000  118500  Jannar.  88600  108500
August  88000  98700  Februar  98700  1188#0
September  98800  118800  März  1  15
Oktober  88400  118000  April  128300  —
November.  88000  118300  Mai.  108400  1281½%½
Dezember.  78800  98800  Juni  ’"10F100  1280%0

Auf  Grund  vorstehender  Preise  und  unter
Berücksichtigung  der  bestehenden  Differenzen  zwischen
Sertäo  und  Insel  fein  und  entrefina  (Mittelsorte)
sowie  zwischen  fein  und  Sernamby  (minderwertige
Qualität)  ergibt  sich  als  annähernder  Wert  der
gesamten  Gummiernte  der  Betrag  von  rund
400  Millionen  Mark  (ohne  Ausfuhrzoll).

Der  Durchschnittspreis  des  Kilogramms  Gummi
im  Erntejahr  1909/10  (1908/09)  ergibt  folgendes
Resultat:  für  Sertäo  fein  118570  Rs.  (68530)
und  für  Insel  fein  98590  Rs.  (58350).

An  den  Konsummärkten  wurden  während  der
verschiedenen  Monate  etwa  folgende  Preise  bezahlt:

New  ork  Liverpool
1909  Sertäo  Insel  Sertao  Insel
ets  ets  s.  U.  s.  d.
Juli  195  87  8  2  7  10
Angust  185  70  7  81„  7  I1
September  192  181  9  DCO  8  8
Oktober  204  183  8  61
November.  183  170  7  7½  7  1
Dezember  173  166  7  4½  6  11
1910
Jannar  189  184  7  101  7  8
Februar  209  205  8  8½  8  61
Mäürz  265  –  11  5  11  4
Apri  260  —  11  4  —  —
Mai  .  210  —-  10  —  9  9
Junt  2398  224  9  11  9  1

Die  Preise  verstehen  sich  für  das  Pfund  englisch.

Die  vorstehende  Preistabelle  veranschaulicht  die
durchweg  steigende  Tendenz  des  Artikels  an  den
Konsummärkten.  Hervorgerufen  wurde  diese  Preissteigerung
  vornehmlich  infolge  der  bedeutend  vergrößerten
  Nachfrage  für  Rohgummi  seitens  der
Automobilindustrie.  Der  der  starken  wirtschaft-
        <pb n="780" />
        G  v7839

lichen  Depression  der  letzten  Jahre  gefolgte  allgemeine
  Aufschwung  ist  auch  diesem  Industriezweig
in  ungeahnter  Weise  zugute  gekommen,  so  daß
zur  Zeit  tatsächlich  der  produzierte  Gummi  den
Weltkonsum  nicht  zu  decken  scheint.

Für  das  Amazonenstromgebiet  bedeutet  die
starke  Preissteigerung  des  Gummis  naturgemäß
einen  ungeheuren  Aufschwung,  der  auf  allen  Gebieten
  des  wirtschaftlichen  Lebens  zum  Ausdruck
kommt.  Die  hohen  Preise,  die  für  die  in  jenen
Gegenden  arbeitenden  Gummisammler  einen  bedeutenden
  Gewinn  versprechen,  haben  eine  unverhältnismäßig
  große  Anzahl  von  Leuten  dorthin
gelockt.  Es  ist  zu  berücksichtigen,  daß  ein  großer
Teil  dieser  Neuankömmlinge  den  klimatischen  Einflüssen
  erliegen  wird,  und  ferner,  daß  diese  Leute,
mit  der  ihnen  obliegenden  Arbeit  wenig  vertraut,
weniger  Gummi  gewinnen  werden,  als  die  alteingesessenen
  Arbeiter.  Immerhin  herrscht  aber
die  Ansicht  vor,  daß  die  diesjährige  Ernte  etwas
größer  als  die  verflossene  ausfallen  wird,  wenn
nicht  die  jüngst  ausgebrochenen  Unruhen  im
Acredistrikt  größeren  Umfang  annehmen  und  dadurch
  ein  Ausfall  in  der  Produktion  herbeigeführt
  wird.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Par#
vom  18.  Juli  1910.)

 

Britisch  -Ostafrika.
Zollordnung.
Unter  dem  114.  Juni  d.  JIs.  ist  für  das  Schutzgebiet
  eine  Zollordnung  —  Customs  Ordinance,

1910  (Nr.  14/1910)  —  erlassen,  die  am  1.  Oktober
  d.  Is.  in  Kraft  treten  soll.  Die  bisherigen
Joll-,  Durchfuhr=  und  Wiederausfuhr-Verordnungen
und  Vorschriften  werden  dadurch  aufgehoben.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

Vorschriften  für  den  Verkauf  von  Drogen
und  Giften.
in  der  Official  Gazette  of  the  East
Africa  Protectorate  vom  15.  Juni  d.  Js.  veröffentlichte
  Verordnung  vom  10.  Juni  1910
(Nr.  20/1910),  betreffend  den  Verkauf  von  Drogen
und  Giften,  welche  am  1.  September  d.  Js.  in
Kraft  tritt,  hebt  die  „Poisons  Regulations“  vom
Jahre  1902  auf  und  bestimmt  u.  a.,  daß  jede
Patent=  und  homöopathische  Arznei,  die  für  den
menschlichen  Gebrauch  bestimmt  ist  und  irgend
ein  Gift  enthält,  unmittelbar  auf  der  die  Arznei
enthaltenden  Flasche,  Schachtel  oder  sonstigen
Umschließung  eine  wahrheitsgemäße  und  genaue
Angabe  tragen  muß,  woraus  hervorgeht,  daß
Gift  darin  enthalten  ist,  sowie  die  gewöhnliche
Bezeichnung  des  Giftes.  Wer  eine  Arznei,  die

Eine

 

*i

mit  einer  solchen  Aufschrift  nicht  versehen  ist,  verkauft
  oder  zum  Verkaufe  feilbietet,  wird  mit  einer
Strafe  bis  zum  Betrage  von  750  Rupien  belegt.
Die  Bestimmungen  der  Opium  Regulations  vom
Jahre  1902  finden  keine  Anwendung,  wenn  die
Einfuhr  und  der  Verkauf  von  Opium  für  rein
medizinische  Zwecke  und  durch  eine  Person  geschieht,
  die  mit  entsprechender  Ermächtigung  versehen
  und  zum  Verkauf  auf  Grund  der  Bestimmungen
  der  gegenwärtigen  Verordnung  befugt  ist.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

Suandel  Agvptens  im  1.  Halbsahr  1910.

Nach  den  amtlichen  Ausweisen  über  den  Handel
Agyptens  während  des  ersten  Halbjahres  1910  bezifferte
  sich  die  Gesamteinfuhr  auf  10  582  457  LEE.
gegen  10  016  468  LE.  im  entsprechenden  Halbjahre
  1909,  so  daß  sich  eine  Zunahme  von
565  989  LE.  ergibt.  Die  Gesamtausfuhr  bewertete
  sich  im  ersten  Halbjahr  auf  10  915  405  LE.,
während  sie  in  dem  gleichen  Zeitabschnitte  des
Jahres  1909  insgesamt  11663501  LE.  betrug;
es  ist  mithin  bei  ihr  eine  Abnahme  von  748  086  LE.
zu  verzeichnen.

Auf  die  einzelnen  Warengruppen  verteilte  sich
die  Gesamteinfuhr  im  ersten  Halbjahr  1910
(und  1909)  wie  folgt  (Wert  in  1000  LE.:  Tiere
und  tierische  Erzeugnisse  zu  Genußzwecken  434,8
(370,7),  Felle  und  Waren  daraus  184,8  (170,3),
andere  tierische  Erzeugnisse  und  Abfälle  39,1  (37,6),
Getreide,  Gemüse,  Mehl  usw.  1217,6  (1842,5),
Kolonialwaren,  Drogen  339,8  (425,5),  Spirituosen,
Getränke,  Ole  616,9  (582,1),  Lumpen,  Papier,
Bücher  182,1  (158,6),  Holz,  Holzwaren,  Kohlen
1200,8  (1103,0),  Steine,  Erden,  Tafelgeschirre,
Glas,  Kristall  306,0  (252,5),  Farbstoffe,  Farben
133,8  (124,9),  chemische  Erzengnisse,  Heilmittel,
Parfümerien  421,7  (272,3),  Textilwaren  2816,4
(2517,3),  Metalle  und  Metallwaren  1194,1
(1013,1),  verschiedene  Waren  919,2  (726,4),
Tabak  und  Tabakfabrikate  574,5  (419,0).

Dieselben  Warengruppen  wiesen  in  dem  gleichen
Zeitabschnitte  bei  der  Ausfuhr  folgende  Werte
(in  1000  LE.)  auf:  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse
  zu  Genußzwecken  96,7  (123,2),  Felle  und
Waren  daraus  123,4  (102,1),  andere  tierische
Erzeugnisse  und  Abfälle  28,7  (28,0),  Getreide,
Gemüse,  Mehl  usw.  1197,4  (1556,8),  Kolonial-=waren,
  Drogen  74,8  (59,0),  Spirituosen,  Getränke,
Ole  8,4  (9,1),  Lumpen,  Papier,  Bücher  12,4
(12,3),  Holz,  Holzwaren  6,8  (7,0),  Steine,  Erden,
Tafelgeschirr,  Glas  usw.  2,1  (1,9),  Farbstoffe,
Farben  8,14  (8,0),  chemische  Erzeugnisse,  Heilmittel,
Parfümerien  24,4  (16,0),  Baumwolle,  Textilwaren
  9056,2  (9448,1),  Metalle  und  Metall-
        <pb n="781" />
        W  740  D

waren  17,2  (40,7),  verschiedene  Waren  72,6
(68,0),  Zigaretten  185,2  (182,5).

Als  die  hauptsächlichsten  Ein=  und  Ausfuhrartikel
  innerhalb  der  einzelnen  Warengruppen
  kommen  in  der  ersten  Hälfte  des  Jahres
1910  (und  1909)  in  Betracht  (Wert  in  1000  LE.):
Einfuhr:  Reis  174,5  (255,7),  Getreide  und
Maismehl  640,2  (996,5),  Zucker,  roh  und  raffiniert
  115,9  (208,7),  Kaffee  117,0  (126,4),  Petroleum
  171,3  (167,3),  Steinkohlen  554,3  (586,2),

 

Gewebe  175,7  (172,7),  Eisen=  und  Stahlwaren
589,0  (479,4),  Tabak  in  Blättern  546,2  (391,7).
Ausfuhr:  Eier  75,5  (101,7),  Baumwollsamen
551,3  (1038,1),  Olkuchen  118,0  (140,3),  Zwiebeln
263,1  (259,6),  Baumwolle  8987,2  (9400,8),
Zigaretten  185,2  (182,5).

Die  Beteiligung  der  hauptsächlich  in  Betracht
kommenden  Länder  am  Werte  der  gesamten  Einund
  Ausfuhr  während  des  ersten  Halbjahres  1910
und  1909  ergibt  sich  aus  der  nachstehenden  Ubersicht:

 

Baumwollengewebe  1457,7  (1353,1),  wollene
Einfuhr  Ausfuhr
1.  Halbjahr
Herkunfts=  und  Bestimmungsländer  1910  1909  1910  1909
Wert  in  2E.

Großbritannien  .  3317547  3279979  4548  252  Z  986  073
Englische  Besitzungen  im  Mittelmeer  .  53  404  66  978  5  676  6  159
Desgl.  im  fernen  Osten  104  493  511  792  39  536  58779
Deutschland  594  080  471  872  1  431  575  1  091  167
Vereinigte  Staaten  von  Amerika  162  590  105  966  566  479  814  366
Andere  Länder  Amerikas  84  968  96  567  5  631  5  J03
Osterreich=  uüngarn  708  089  590  999  697  645  58  .  327
Belgien  47  199  331  468  40  512  30272
Bulgarien  35  583  51  055  4  255
China  usw.  .  216  394  149  308  164  520  207  706
Spanien.  38  985  24  705  258  656  177  488
Frankreich  .  1  288  440  1  400  227  1  002  571  957  427
Französische  Besitzungen  im  Mittelmeer  .  18  780  29  643  1  981  1  310
Griechenland  .....  231  792  193  415  16  854  16  312
Niederlande  41  960  34  151  105  979  66  002
Italien  523  482  106  310  390  873  310  359
Marokko  11  657  12  719  917  96
Persien  35  161  31  645  644  175
Rumänien  230  763  176  524  4622  2  307
Rußland  222  864  434016  785  096  607  123
Serbien  .  10  833  28  336  58  3  966
Schweden  und  Norwegen  140  220  77292  26  912  37  262
Schweiz  ...  52  092  48  742  428  073  364  382
Türkei.  .........  1  188  266  1  035  121  315  962  229  387

Insgesamt  (einschl.  anderer  Länder)  10  582  457  10  016  468  10  915  405  11  663  501.

Deutschland  war  also  an  der  Gesamteinfuhr
Agyptens  im  ersten  Halbjahre  1910  (und  1909)
mit  594  080  (471  872)  L  E.  beteiligt,  während
sein  Anteil  an  der  Ausfuhr  1431575(1.091  167)  LE.
betrug.  Eingeführt  wurden  aus  Deutschland
(Wert  in  1000  LE.)  im  ersten  Halbjahr  1910
hauptsächlich  Getreide=  und  Maismehl  (54,0)
sowie  Stahl=  und  Eisenwaren  (62,3),  die  Hauptausfuhrartikel
  nach  Deutschland  waren  (Wert
gleichfalls  in  1000  TKE.)  Baumwollsamen  (206,2)
und  Baumwolle  (1150,7).

(Nach  Bulletin  dlensnel  du  Commerce  Extéricur

de  I’Lgxyptc.)

Uganda-Schutzgebiet.
Vorschriften  für  den  Aufkauf  von
Baumwolle.

Der  stellvertretende  Gouverneur  des  Uganda-Schutzgebiets
  hat  unter  dem  24.  Juni  d.  Js.  in

 

Ausführung  der  Uganda  Cotton  Ordinance  vom
19.  März  1908  eine  Bekanntmachung  erlassen,
wonach  der  Aufkauf  von  Baumwolle  im  Uganda-Schutzgebiete
  nur  auf  Grund  einer  besonderen
Lizenz  zulässig  ist.  Die  Lizenz  wird  auf  die
Dauer  eines  Jahres  erteilt;  Gebühren  werden
dafür  nicht  erhoben.  Sie  kann  zurückgenommen
werden,  wenn  sich  der  Inhaber  einen  Verstoß
gegen  die  Uganda  Cotton  Ordinance  oder  eine
ihrer  Ausführungsbestimmungen  zu  schulden  kommen
  läßt.  Personen,  denen  ein  derartiger  Verstoß
nachgewiesen  ist,  kann  die  Ausstellung  verweigert
werden.

Der  Lizenzinhaber  muß  sich  gefallen  lassen,
daß  die  von  ihm  gekaufte  Baumwolle  gelegentlich
von  Gouvernementsbeamten  untersucht  wird,  und
auf  Verlangen  Auskunft  erteilen  über  Herkuntt,
Erwerb  und  Entkernung  seiner  Baumwolle  sowie
über  sonstige  Fragen,  soweit  er  zur  Beantwortung
in  der  Lage  ist.
        <pb n="782" />
        W  7041

Auf  Eingeborene  erstreckt  sich  die  Bestimmung
nicht.

Die  Uganda  Cotton  Ordinance  vom  19.  März
1908  und  eine  am  gleichen  Tage  erlassene  Ausführungsverordnung
  enthält  im  wesentlichen  dieselben
  Bestimmungen,  wie  sie  für  Britisch-Ostafrika
unter  dem  2.  November  1908“")  und  25.  Juni
1909  zum  Schutze  der  inländischen  Baumwolle
erlassen  sind.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Vizekonsulats

in  Mombassa.)

Kden.

Verbot  des  Verkaufs  von  geistigen
Getränken  und  Waffen.

Lant  Bekanntmachung  vom  12.  Juli  1910  ist
gemäß  einer  Verordnung  des  Residenten  von
Aden  vom  6.  August  1890  der  Verkauf  von  Wein,
Branntwein,  Bier  sowie  von  Waffen  und  Munition
  ohne  vorherige  behördliche  Genehmigung
in  Aden  verboten.

Zanzibar.

Zollfreiheit  für  Maschinen  zur  Bearbei—
tung  landwirtschaftlicher  Erzeugnisse.
Eine  in  der  „Zanzibar  Gazette“  vom  8.  Juni

d.  Is.  veröffentlichte  Bekanntmachung  vom  7.  Juni

1910  bestimmt,  daß  Maschinen  für  die  Bearbei—

tung  landwirtschaftlicher  Erzeugnisse  vom  1.  Juli

 

—–

1910  ab  in  die  Liste  der  zollfrei  nach  Zanzibar
einzuführenden  Gegenstände  aufzunehmen  sind.
(Journal  officiel  de  la  République  Françaisc.)

Sierra  Leone.
Zollfreiheit  für  Reis.

Nach  einer  von  der  gesetzgebenden  Versammlung
  der  Kolonie  Sierra  Leone  am  9.  Juni  d.  Js.
genehmigten  Ratsverordnung  ist  Reis  bei  der
Einfuhr  in  die  Kolonie  zollfrei.

Der  bisherige  Einfuhrzoll  für  Reis  betrug
10  v.  H.  des  Wertes.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Frankreich.

Zollbegünstigte  Einfuhr  aus  Französisch-Guinea.


Gemäß  Verordnung  der  Französischen  Regierung
  vom  1.  August  1910  ist  die  Menge  derjenigen
  Erzeugnisse  Französisch-Guineas,  die  unter
den  in  den  Verordnungen  vom  30.  Juni  1892,
22.  August  1896  und  25.  August  1900  angegebenen
  Bedingungen  während  der  Zeit  vom
1.  Juli  1910  bis  zum  30.  Juni  1911  nach
Frankreich  eingeführt  werden  können,  für  Kaffee
auf  3000  kg  und  für  Bananen  auf  1000000  kg
festgesetzt.

(Journal  officiel  de  ln  République  Françaisc.)

 

 

 

 

—  —

Vermischtes.

"Die  erschließung  Katangas.

Den  zahlreichen,  im  Sinne  einer  energischen
Verwaltungstätigkeit  in  Katanga  geäußerten
Münschen  ist  die  belgische  Regierung  nunmehr
durch  den  Erlaß  zweier  Königlicher  Verordnungen
entgegengekommen,  welche  eine  der  letzten  Ausgaben
  des  „Bulletin  Officiel  du  Congo“  veröffentlicht.


Die  erste  Verordnung  gibt  dem  Katanga-Tistrikt
  eine  neue  Verwaltung,  die  ihm  eine
besondere  Stellung  in  dem  Kolonialgebiete  anweist.
Danach  wird  das  Katangagebiet  einem  Vize-Generalgouverneur
  unterstellt,  der  vom  Könige
ernannt  wird  und  seinen  Amtssitz  in  Kambowe
hat.  Der  Vize-Generalgouverneur  ist  dem  Generalgouverneur
  der  Kongokolonie  subordiniert;  er  übt
aber  in  seinem  Gebiete  die  Exekutivgewalt  in  der

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  131  f.

 

gleichen  Weise  aus  wie  der  Gouverneur  selbst.
Er  steht  mit  der  Zentralregierung  in  Brüssel  in
direktem  Schriftwechsel;  doch  hat  er  auch  dem
Generalgonverneur  in  Boma  regelmäßig  Bericht
zu  erstatten.  Die  Verordnungen  des  Generalgonverneurs
  haben,  außer  wenn  es  sich  um  gesetzgeberische
  Maßnahmen  handelt,  in  Katanga  nur
dann  Gültigkeit,  wenn  dies  ausdrücklich  verfügt  wird.

Zum  VBize-Generalgouverneur  von  Katanga
ist  der  Oberst  Mangermée  ernannt  worden,  der
bis  jetzt  den  Distrikt  als  Gouverneur  verwaltet
hat.  In  der  nächsten  Zeit  gedenkt  die  Regierung
etwa  300  Regierungsbeamte  nach  Katanga  zu
entsenden.

Eine  zweite  Königliche  Verordnung  will  die
belgische  Einwanderung  nach  dem  Katangagebiet
  fördern.  Jeder  erwachsene  belgische  Staatsangehörige,
  der  genügende  Mittel  oder  einen
Arbeitskontrakt  aufweist,  dessen  Gesundheitszustand
        <pb n="783" />
        W  742  20

einen  Aufenthalt  in  den  Tropen  gestattet  und  der
sich  eines  guten  Leumunds  erfreut,  kann  danach
bei  der  Kongoregierung  um  eine  Reisevergütung
für  sich  und  seine  Familie  einkommen.

Ob  auf  diese  Weise  der  belgischen  Regierung
die  Besiedlung  Katangas  durch  Belgier  gelingen
wird,  läßt  sich  zur  Zeit  noch  nicht  beurteilen.
Es  hängt  dies  in  erster  Linie  davon  ab,  ob  sich
das  belgische  Kapital  mehr  wie  bisher  an  der
Erschließung  des  Landes  beteiligen  wird.

–—

*  Neue  Verkhehrsanlagen  im  britischen  Ostafrika.

Mit  dem  Bau  einer  Eisenbahn  von  Jinja
(lam  Ausfluß  des  Nils  aus  dem  Victoria-Nyanza-Sec)
  ist  jetzt  begonnen  worden.  Ihr  Endpunkt
wird  Kakindu  (am  Einfluß  des  Nils  in  den
Choga-See)  sein.  Man  hofft,  daß  die  34  Meilen
lange  meterspurige  Strecke  in  achtzehn  Monaten
fertiggestellt  sein  wird.  Die  Bahn  erschließt  das
ganze  Gebiet  um  den  Choga-See,  das  besonders
reich  an  Baumwolle  ist.

Ferner  ist  beabsichtigt,  sogleich  mit  dem  Bau
einer  Automobilstraße  von  Mruli  (Ausfluß

 

des  Nils  aus  dem  Choga-See)  nach  Butiaba
(am  Albert-Sce)  zu  beginnen.

Zwischen  Kakindnu  und  Mruli  wird  den
Verkehr  der  kleine  Dampfer  „Speke“  bedienen.
Er  ist  100  Fuß  lang,  20  Fuß  breit  und  läuft
mit  5½  Fuß  Tiefe  9  Knoten.

*  Rinderpest  in  Uganda.

Im  Norden  des  Uganda-Protektorates,  in  der
Eastern  Province,  ist  die  Rin  derpest  ausgebrochen.
Der  Herd  der  Krankheit  erstreckt  sich  nördlich  des
Nils  von  Jinja  bis  nach  Mbale,  einer  Fläche
von  etwa  100  englischen  Meilen.  Der  Bezirk  ist
gesperrt,  jegliches  Viehtreiben  verboten  worden.

*  Der  neue  japanische  JSolltarif.

In  dem  Japanischen  Staatsanzeiger  vom
19.  Juli  1910  ist  eine  Kaiserliche  Verordnung
Nr.  313  vom  18.  Juli  1910  veröffentlicht,  wonach
  das  neue  japanische  Zolltarifgesetz  am
17.  Juli  1911  in  Kraft  tritt.

 

 

 

Liter  atur-Bericht.

Hambursisches  Koloninlinstitut.  Auf  Crund  der
Bewilligung  von  Altteln  durch  die  hamburgische  Bürgerschaft
  für  Veröffentlichungen  des  Kolonianlinstitutes  ist
nun  mit  der  Vorlapsfirma  L.  Pricderichsen  &amp;amp;  Co.  ein
Kkommen  getrotfen,  wonach  diese  den  Verlag  übernommen
  hat.  Es  wirdl  sich  um  zwanglos  ebscheinende
Werke  aus  allen  kolonialen  Wissensgehieten  handleln.
Als  erste  Veröffentlihungen  sind  jetzt  in  Vorbereitung
cine  Studie  von  (lcheimrat  SBinhluunn  über  llandwerk
und  Industrie  in  COstafrika  und  von  Röhl  über  die
rammatik  der  Shambaln-Sprache,  die  von  den  Ein-Eeborenen
  des  Berglandes  l’sambara  in  Deutsch-Ostafrika
  gesprochen  wird.

 

Die  Entwicklung  der  südnufrikanischen  Inion  auf
verkehpolitischer  Crundlake.  Von  Panl  Lederer.
Hift  149  der  von  Gustavr  Sehmoller  und  Max  Bering
herausgegebenen  Staats-  und  sozialwissenschuftlichen
Forschungen.

Der  (loldminenverkechr  Tranzvanls  ist  scit  Anfang

„ler  neunziker  TJahre  ein  Steter  Zankapfel  der  Bahnverwaltungen

  Kaplands,  Jatals.  Alozambiejues  und

Transvuals  Lewesen,  die  ihn  siuh  in  erbittertem  Kampfe

von  vielfach  grotesken  PF#men  streitir  machten.  80

War  (s  vor  dem  Burenkricze.  So  wur  es  aber  auch

Inchher.  In.  das  Knäuel  der  taritj#litischen  Irrungen

und  Wirrungen  wurde  gerade  durch  das  reellu  unglitckliche

  Eingreifen  Milners  immer  mehr  unentwirrbhar.

Dahei  brnchte  es  die  (loldindustrie  in  ihrer  alles  beherrschenden

  Beleutung  mit  sich.  dauldie  sonstigen.

namentlich  die  agrarischen  Entwicklungemiuglichkeiten

Ves  Landes  wie  in  undercr,  80  auch  in  verkchr#  ##lillischer

Tinsicht  vernachlissigt  Wureicnm:  Der  Uand  mulzte  ganz

 

Südafrika.  mulite  anch  dessen  Bahnen  und  Häfen  ernühren.
  Um  so  heilßer  der  Tarifkampf  um  den  Transvaalverkehr.
  umso  ruinöser  dic  Niederlagen  in  diesem  Kampfe.
Kapland  und  Natal  muhten  nicht  nur  Schrit  für
Schritt  vor  Mozambique  zurückweichen,  sondern  befchdeten
  sich  auch  unterecinunder  in  der  heftigsten  Weise.
Ihre  Bahn-  und  damit  ihre  Staatsfinanzen  litten  schwer

darunter.  Hier  gab  es.  wenn  überhaupt.  nur  ein  Mittel
zur  Abhilse:  lie  Veschmelzung  aller  betcilmen

britisch-sidafrikanischen  Bahnen.  Diese  Erkenntnis
brach  sich  immer  mehr  Bahn.  Sie  wurde  der  strkete
Hehel  für  die  Bestrebungen  der  eloser  union.

Diese  Entwicklung  verfolgt  der  Verfasser  von  ihrm
enten  Anfüngen  bis  zur  (icgenwart  und  bringt  sie  zu
anschunlicher  Dawmtellung.  Daran  #iht  sich  die  MulCilung
  uml  Würdigung  der  nunmehr  verwirklichten
Lösungz:  Britisch-Südafrika  hat  ein  U’nionbahnne!#.
das  nach  cinheitlichen.  gesunden  (trundsützen  verwaltet.
betricben  und  ausgebant  wird  und  in  dem  die  slarken
(ilinder  die  schwachen  stützen.  Die  Turifpolitik  u#ier
Vnionluhnen  wird  die  schon  in  den  letzten  Jahren  vor
der  Verchmelzung  in  Erscheinung  getretenen  Anda#ze
zur  stärkeren  Berücksichtigung  und  Entwicklung  der
abseits  der  Goldminen  schlummernden.  nnmemlich  der
landwirtschaftlichen  Kräfte  des  Landes  in  erhoehtem
Ilate  Lflegen  und  ihre  Finanzen  weniger  ausschliellhch
umi  len  Randverkechr  stützen.  Immerhin  Win  leize##r.
wie  t(lie  Leser  des  Kolonialblatties  wissen,  auuch  heme
noch  #en  Jlozambiqne  mit  großen  Opfern  verteilhte.
Die  D’osition.  die  die  Unionhuhnen  hierbei  (durch  das
Transvanl-Slo#ambisne-Abkommen  erhalten  haben.  beurteilen
  wir  nicht  80  günstig  wie  der  Verfasser  aut

deite  72.
        <pb n="784" />
        S  743  e.

Der  Verfasser  schließt  seine  Schrift  mit  der  Bemerkung.
  gernde  die  Art  und  Weise  der  Verwirklichung
des  Staatsbahngedankens  in  der  Union  verspreche  in
seiner  weiteren  Entwicklung  noch  sehr  lehrreich  für
das  alte  Europa  zu  werden.  Das  ist  richtig.  Lehrreicher
  kann  sie  vielleicht  noch  für  das  nahe  Südwestafrtika
  werten.  Die  Parallelen  und  die  Lehren,  die
für  dies  Land  zu  ziehen  sind,  ergeben  sich  dem  aufmerksam
  lesenden  Südwestafrikaner  aus  der  vorlicgenden
  Schrift  so  augenfällig  und  klar.  duß  sie  hier  nicht
näher  erlümer  zu  werden  brauchen.

Zum  Schlusse  können  wir  es  uns  nicht  versagen,
der  (ienutuung  durüber  Ausdruck  zu  geben,  wicler
eimmal  einen  Ingenieur  —  Lederer  ist  Regierungsbaumeister
  und  hat  sich  mit  der  vorliegenden  Arbcit
den  philosophischen  Doktorhut  erworben  —  sich  mit
Clüuck  in  verkehrspolitische  Probleme  allgemeinen
(harakters  vertiefen  zu  schen.  Die  Vereinigung  technischer
  und  volkswirtschaftlicher  Durchbildung  hat  hier
wie  80  oft  eine  gute  Frucht  reifen  lassen.

 

 

Sozialökonomische  Theorie  des  Kommunikations-  und
Transportwesens.  Tunlichst  in  prinzipieller  Behand--lungsweise.
  Von  Adolph  Wagner,  Leipzig  1909.
C.  F.  Wintersche  Verlagshandlung.

In  unsern  Kolonien  beginnt  das  Verkchswesen
namentlich  seit  dem  jüngsten  erfreulichen  Aufschwung
des  Bahnbaus  ein  Faktor  von  groher  und  stetig  wachsender
  Bedeutung  für  das  gesumte  Wirtschaftsleben  zu

werden.  Verkchrspolitik  ist  vornehmlich  Wirtschafts--Politik.
  Die  volkswirtschaftlichen  (irundlagen  und  JZusammenhünge

  des  Verkchrswesens  zu  kennen  und  zu
verstchen,  ist  die  erste  Vorbedingung  für  jeden.  der
sich  mit  den  kolonialen  Verkchrsfragen  erfolgreich  befassen
  will.  Zur  raschen  Einführung  in  das  bezeichnete
  Gebict  sei  das  oben  genanne  Werk  empfohlen,
in  dem  der  greise  Gelchrte  auf  110  Seiten  mit  sicheren,
knappen  Strichen  die  Grundzüge  und  Grundsätze  der
volkswirtschaftlichen  Seite  des  Verkehrs-  und  insbesondere
  des  Tarifwesens  zeichnet.  Es  ist  als  selbständiger
aerster  Band  der  zweiten  Abteilung  des  Grundrisscs  der
Theoretischen  Sozinlökonomik  des  Verfasses  erschienen.

 

 

Koloniale  Literatur.
IX.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen.

Dernburg-Nummer.  Kol.  R.  1910.  H.  7.  (1
Dernburg  an  den  Herausgeber.  KolR.  1910,
49—470.  [Auszug  aus  der  Antwort  auf  Ubersendung

der  Dernburg-Nummer  der  Kol.  Rdech.)  2
àum  Amtsantritt  des  Staatssekretürs  v.  Lindequist.
Kolk.  1910,  465—469.  (#3

 

André,  J.  d’':  L'Angleterre  et  ses  colonies  autonome.
  Paris:  L.  Larose  ct  L.  Tenin  1910.  246  S.  80.  4
Dautremer,  Joseph:  L’empire  japonais  et  sa  vie
Gonomilne.  Paris:  E.  Guilmoto  1910.  312  S.  80.  (5
The  Handlboock  of  Nyasaland,  comprising  historical.
Satistical,  and  general  information  concerning  the
Nrasaland  Protcctorate.  2#d  ed.  London:  Wman
4  ns.  Zomba:  Governm.  Printer)  (1910).  XII.  288  SF.
3  K  6d.  le
Jüurxensen,  Jürgen:  Christian  Svarres  Kongofahrt.
Eine  Gieschichte  aus  dem  U’#wald.  Frnnkfurt  a.  Jl.:
Rütten  A&amp;amp;  Loening  1910.  324  S.  4.50  ..  80.  1r
König,  B.  v.:  Die  französischen  Kolonien  im
Jahre  1909.  Kolk.  1910.  ls
Teil  III:  Französisch-Westafrika  uncl  Aequatorial-Afrika.
  S.  473—482.
Kolonialwirtschaftliches.  I—II.-Schluß.  (Unter
Mitwirkung  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitces.)
Aus  dem  R.  Arb.  Bl.  Mai—August  1910.  40.  (9
Lorini.  E.:  La  Repubblica  Argentina  e  isuoi  makziori
hroblemi  di  eronomia  e  di  finanza.  Monografia  fatta.
Per  mecarnco  del  R.  Governo.  Roma:  E.  Locscher  &amp;amp;  C.
Vol.  3.:  II  bilancio.  1910.  20  7.  hio
Messimy,  Aldolphe):  Jotre  (Euvre  coloniale.
Accomp.  de  tablcaux.  graphidues,  statist.,  etc.  Paris:
Larose  1910.  437  S.  So.  11
.
T  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
Ftematischer  Ordnung  mitteteilt.  Ait  einem  ’  Sind  die

9  der  Werk,  bezeichnet,  welche  bei  der  Redaktion  des
olonialblattes  eingingen.

Der  Verlag  erklärt  sich  gern  zur  Annahme  und
leEiterbeförderung  derjenigen  Werke  bereit.  welche
5|  Rezensionsexemplare  oder  zur  Aufnahme  in
es  Verzeichnis  ihm  zugeschickt  werden.

 

NMolteno,  C.  W.  B.:  A  Selection  of  Short  Letters.
(Political,  Socinl,  uand  Economie.)  Touching  slighilr

some  burning  South  Afrian  CZ#ucstions.  London:
H.  Rees  1910.  413  S.  2  SKN#.  8o.  (12

Paschen,  W.:  Australische  Probleme.  KolR.  1910.
182—493.  113

Stirling,  W.  G.:  Shadows  in  the  Malay  Peninsular.
Illustr.  London:  Simpkin  1910.  2  J  6  q3  Fol.  I
Toepfer,  R.:  Liberia.  (Süsserotts  Kolonialbibliothek
  Bd.  19.)  Berlin:  W.  Süsserott  1910.  45  S.
1,50  .  8e.  15
Uyehara,  George  Etsujiro:  The  political  Derelopment
  of  Japan  1867  —  1909.  (Studies  in  economies
and  polit.  science.  19.)  London:  Constable  1910.
XXI7,  296  S.  50.  116

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

Forbes.  Avary#  II.:  Histor  of  the  British  Dominions
  bevond  the  Seas.  15585—1910.  London:  R.  Holland
1910.  210  S.  2  #%  6%%d.  5P%.  I1

Garrot,  H.:  Histoire  générale  de  l’Algerie.  Alger:
Crescenzo  1910.  1189  S.  22  Ey.  P0.  (18

III.  Geographie.

Gractz,  Paul:  Im  Auto  duer  durch  Affika.
Berlin:  G.  Braunbeck  u.  (uutenberg-Druckerei  A.  (1.
190.  VII,  357  S.  10  Taf.  6  farb.  Karten.  8.  K.  8S0.  I19

Koert,  W.,  u.  Tornau,  F.:  Zur  Geologie  u.  Hrdrologie
  von  Daressalam  und  Tanga  (TDeutsch-Ostafrika).
Mit  10  Taf,  Hrsg.  von  der  Kgl.  Preuß.  Geolog.  Landesanstalt
  (Abhdl.  d.  Kegl.  Preuß.,  Geolog.  Landesanstalt.
N.  F.  H.  63.)  Berlin:  Kgl.  Preuß.  (ieolog.  Landesanstalt
  1910.  IIII,  77  S.  7.50  KX.  S.  (2o

Kremer,  Eduard:  Die  unperiodischen  Schwankungen
  der  Nicierschläge  und  die  Hungersnöte  in
Deutsch-Ost-Afrika.  Mit  1  Taf.  u.  19  Textfig.  Aus
d.  Archiv  d.  Deutschen  Seewarte.  Jg.  33,  Nr.  1.  Hamburg:
  (Deutsche  Secwarte)  1910.  61  S.  10.  21
        <pb n="785" />
        944  20

Magnabal:  L'Indo-Chine  françgaise.  Géographie
physidue,  politique,  Conomique,  organisation  militaire
et  maritime.  Paris:  L.  Fournier  1910.  VIII,  145  S.
Avec  16  IIlustrations  et  3  cartes.  80.  [22

Mathew,  John:  Two  reprcsentative  Tribes  of
Queensland.  With  an  inquiry  concerning  the  origin
of  the  Australian  race.  With  an  introd.  bV  Alugustus!
Hlenryl  Keane,  and  a  map  and  6  ill.  London,  Leipsic:
Unwin  1910.  256  S.  80.  [23

Schonken,  F.  Tsheo]:  Die  Wurzeln  der  kapholländischen
  Volksüberlicferungen.  (Internationales  Archiv
f.  Ethnographie.  Bd.  19,  Suppl.)  Leiden:  Brill  1910.
VI,  87  S.  80.  [24

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung

der  Kolonien.

Eltringham.  H.:  African  Mimetic  Butterflies.
With  2  coloured  plates  and  map.  London:  Clarendon
Press  1910.  50  sl.  1.  25

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
LAets  Nr.  1—15  of  1910,  passed  by  the  Parliament

of  the  Transvaall.  The  Transvaal  Gov.  Gaz.  33
Nr.  676.  [26
Alexander's  Indian  Case  Law  on  Torts.  öth  elit.

by  J.  W.  O'’rr.  London:

Thacker  1910.  12  SK  So.  27
MNorand.  Marcel:

Etudes  de  droit  musulman  algérien.

  Alger:  Jourdan  1910.  508  S.  8e.  [28
VI.  Staatsrecht.
Doerr,  Fricdrich:  Kolonialbeamtenkcsetz  vom

8.  Juli  1910  auf  Grund  der  Gesctzesmaterialien  erläutert
  und  mit  den  ergänzenden  Gesetzen,  insbesondere
dem  Reichsbeamtengesetz  und  dem  Beamtenhinterblicbenengesetz
  hrste.  München  u.  Berlin:  J.  Schweitzer
1910.  (IIII,  131  S.  2.60  ..  80.  12W29

Willinek,  G.  D.:  De  Indien  en  de  nieuwe  grondwet.
Proeve  tot  vaststelling  van  normale  stantsrechtelijke
verhondingen  tusschen  het  mocderland  en  de  koloniön.
Zutphen:  P.  van  Belkum  Az.  0.60  Fr.  10.  30

VII.  Verwaltungsrecht.

Kinney.  A.:  Handbock  of  Administration  Law  in
India.  London:  Thacker  1910.  12  8.  P0.  E
Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Stadtgemeinden
  in  Deutsch-Ostafrika  (Deutsch  -  ostafrika--nische
  Stüdteordnung).  Vom  18.  Juli  1910.  DKolBl.  21
6.9—684.  (32
Woodroffe,  J.  G.:  The  Law  Relating  to  Receivers
in  British  India.  20d  ed.  London:  Thacker  1910.
15  .  80.  (133
VIII.  Justizwesen.

Olirviers,  Arthur:  La  propriété  au  Congo.  Le
droit  foncier  des  colonies  africnines.  (Extrait  de  la
Revue  de  I’Institut  du  droit  Comparee  1909.)  Brugelles:
F.  van  Bugkenhouds  1909.  101,  (1|]  S.  80.  (314

IX.  Völkerrecht.

Vacat.
X.  Bevölkerungswesen.

Fllerl,  Johs.:  Zur  Mischchenfrage.  KolB.  1910.
470—473.  (35

Hnrford,  (h.  PE:  Ratgeber  für  die  Ausrüstung
von  Reisenden  nach  Ubersee  u.  Tropen.  eutsche  Ausg.
bearb.  von  F.  Paech  u.  J.  Steiner.  Praktische  Ratschlätzc
  für  Forschungsreisende,  Expeditionen,  Aus-Wanderer
  nebst  ausführlichem  Verzeichnis  von  Büchern
und  Karten.  Berlin:  D.  Keimer  (1910).  VII,  148  S.
EI  86

 

Johnston,  Harry  H.:  The  negro  in  the  neu  vorll.
With  1  illustr.  in  colour  by  the  author  and  390  black
and  white  illustr.  br  the  author  and  others  maps  by
J.  W.  Addison.  London:  Methuen  &amp;amp;  Co.  ltd.  (10n0.
XXIX,  199  S.  25  J.  8P0.  iu

XlI.  Statistik.  Jahresberichte.

Weihaiwei:  Report  for  1909.  (Colonial  Repans.
Annual  Nr.  637.)  London:  Wyman  &amp;amp;  Sons  1910.
[Cd  1964.  11.U0  15  S.  1  d.  8go.  v

XII.  Finanzwesen.

Bocke,  J.  H.:  Tropisch-koloniale  staathuishoudkunde.
  Het  probleem.  (Proefschrift  univ.  Leiden.)
Amsterdam:  J.  H.  de  Bussy  1910.  VIII,  20  S
2  Ey.  8e0.

Fitger,  Elmil!):  Der  Zollstreit  Canadas  mu  den
Vereinigten  Staaten.  (Volkswirtschaftl.  Zeittragen.
H.  252,  53.)  Berlin:  Simion  1910.  63  S.  S.  I0

Nont-de-piété  d’Alger.  Exercice  1909.  C(ompte
rendu  des  opérations.  Alger:  impr.  Gojosso  1910.
23  S.  D0.  in

Dupuy,  A.  H.:  Les  Impets  indigènes  en  Algerie.
(Thesc.)  Alger:  Gojosso.  1910.  *'i  1n#

Verordnung  des  Gouv.  v.  DSWA.,  betr.  die  Nachverzollung
  von  Waren  des  freien  Verpchrs.  Vom
3.  Mai  1910.  DKolBl.  21  685—686.  13

Kolonial  Verslag  van  1909.  Zitting  1909—1910.  .
(iGravcnhage:  Allgemeine  Landsdrukkerij.)  Fol.

XIII.  Landwirtschaft.

*  Baumwolldüngungsrersuche  in  NXorldamerika.
Mitteilung  der  Kolonial-Abteilung  der  Deutschen  I.andwirtschafts-Gesecllschaft.
  Berlin:  Beyer  &amp;amp;  Bochme
(1910).  4  S.  Fol.  6

Eisse,  Karl,  Cesar:  Früchte  deutscher  Arlen.
Dreizehn  Jahre  Farmleben  im  fernen  Westen  Nonul-Amcrikas.
  Mit  82  Abb.  u.  2  Kt.  Leipzig:  Dietcrich
1910.  X.  225  S.  6.  .  860.  "1

Der  Farmer  und  Dflanzer  in  den  deutschen  Kolonien.
  (Aein  künftiger  Beruf]  Praktische  Anleitune
zur  Berufswahl.  S1.)  Leipzig:  E.  Bange  (1910.  25  0.
0,50  1.  80.  1

Fokkens,  F.:  The  great  cultures  of  the  urle  etf
Jara.  30  photographs.  With  a  preface  by  Treub.
Leiden:  Brill  1910.  4,75  EFr.  Fol.  4

Gironcourt,  G.  de:  Sur  la  productivité  du  paus
soudanais  du  Moyen  Niger.  Paris:  Levé  1910.  1
80.

Jacotot,  A.:  La  culture  du  cafté.  Son  arcir  duts
les  colonies  frangaises.  These.  Paris:  E.  Larose  4#
195  S.  80.

Macdonald,  William.  Dry-Farming:  its  Prine  16
and  Practice.,  Ius.  Uondoh:  7.  W.  Laurie.  1917.
301  S.  6  s.  P0.  L

*Me  Call.,  J.  Stewart  J.:  Agricultural  Impressions
of  the  American  Cotton  Crop.  (Xyasaland  Protcctorate.
Agricultural  and  Forestry  Departm.  Nr.  1  of  1%
Zomba:  Governm.  Printer.  8  S.  10.

Müller,  Rudolf  Eugen:  Regenvertcilung.  Pflanzendecke
  u.  Besic#lelung  Oberguinças  u.  de  vesthehen
Sudan.  Heildlelberger  Philos.  Inang.-Diss.  1Ls
B.  G.  Teubner  1910.  42,  (1)  S.  S0.  8

Niederlein,  Gustav:  Chancen  und  Mönliehktiten
in  Argentinien  in  Vichzucht,  Ackerbau,  Indust#ie  rn
Handel.  (Berlin  1910.)  32  S.  8e.

Nyasaland  Protectornte.  Agricultural  and  10
restr  Department  Nr.  l#of  1909.  Zomba:  ((overnm.
Printer.  1.  5
        <pb n="786" />
        G  V945  20

Rackow,  Hermann:  Ein  neues  Kulturmittel.
Disch.  Kol.  9  237—239.  [Empfchlung  der  Rodemaschine
  der  Firma  Roggatz  &amp;amp;  *  (56

Report  on  the  Botanical,  Forestry  and  Seientific
Department  loff  Lganda:  For  the  Fear  ended  31st
march,  1909.  Cd.  1972.]  (Colonial  Reports.  Miscella--neons.
  Nr.  64.)  London:  Wyman  &amp;amp;  sons.  (5

Schrwald.  Konrad:  Das  Obst  der  Tropen.  Mit
13  Abbilll.  Berlin:  W.  Süssecrott  (1910.)  95  S.
3..  86.  (58

Thompson,  H.  N.:  Gold  Coast.  Report  on  Forests.
(Colonil  Reports.  Miscellaneons.  Nr.  66.)  London:
VWmrman  &amp;amp;  sons  1910.  [(Cd.  4993.]  1  J  1d.  D0.  lI5

XIV.  Wasserwesen.

Friedrich,  Adolf:  Anlage  und  Bau  der  Stauweiher.
Vortrag.  Aus:  schr.  d.  Ver.  d.  Gas-  u.  Wasserfachmänner
  in  Osterr.-Ungarn.  48.  Bd.,  S.—10.  H.
Wien:  Gerold  &amp;amp;  Sohn  1910.  23  S.  2.K.  80.  60

Gouvernement  général  de  I’Algérie.  Campaugne
antipaludiquc  de  1909.  Alger:  Impr.  algérienne.  1910.
190  S.  S0.  [61

XV.  Bergbau.

(Bericht  über  den  Stand  der  Mannesmann-Angelegenheit.
  Besprechung  der  Denkschrift  des  Auswärtigen
Amtes.]  ZVölk  R.  4  524—529.  [62

Bordeaux,  A.:  Le  Mexique  et  ses  mines  d'argent.
Abec  1  carte  et  16  grav.  hors  texte.  Paris:  Plon-Jourrit
  et  CTie  1910.  II,  303  S.  4  Fr.  80.  (63

Kampffmeyer,  G.:  Die  lrreleitung  der  öffentlichen
Meinung  in  der  Mannesmann-Angelegenheit.  Eine
dokumentar.  Darlegung.  Berlin:  W.  Süsserott  1910.
’  S.  1..  80.  64

Kol,  van  H.:  Mijnwetgeving  en  mijnbouw  in  Ned.-IndieG.
  Amsterdam;  L.  J.  Veen  1910.  J  S.  0,75  Fr.
5.  66
KPTeport  on  the  Results  of  the  Mineral  Survey  sof!
Sonthern  Nigeria.  (Colonial  Reports-Miscellaneous.)
London:  Wman  &amp;amp;  sons.  80.  66

1006.  (Col.  Rep.  Misc.  Nr.  67.)  1910.
1067.  (Col.  Rep.  Misc.  Nr.  68.)  1910.

XVI.  Handelswesen.

Algerien  und  seine  Hauptausfuhrprodukte  auf  der
Internationalen  Weltausstellung  von  Brüssel  1910.
Algier:  A.  Jourdan  1910.  152  S.  So.  [Auch  in  englecher
  und  französischer  Sprache  erschienen.]  (67

v.  d.  Heydt's  Kolonial-Handbuch.  Jahrbuch  der
deutschen  Kolonial-  u.  Ubersee-Unternchmungen.  Hrsg.
von  Franz  Mensch  u.  Jul.  Hellmann.  4.  Jg.  1910.
Rerlin:  Verl.  d.  Börsen-  u.  Finanzlit.,  A.  G.  XXXIX,
460  S.  5  .  e.  les

Britich  South  Africa.  4th  Annual  Statement  of
Hhe  Trade  and  Shipping  of  the  Colonies  and  Territories
korming  the  South  African  Customs  Union  1009.  Compiled
  by  the  South  African  Customs  Statistical  Burcau.
Cape  Town:  Whitehead,  Morris  &amp;amp;  Co.  1910.  Fol.  6

Britisn  South  Africa.  Trade  of  the  Colonies  and
Territories  forming  the  South  African  Customs  Union.
Month  of  January,  ete.  1910.  Compiled  by  the  South
African  Customs  Statistieal  Bureau.  Cape  Town:
Wihchead,  Morris  &amp;amp;  Co.  Fol.  (20

XVII.  Gewerbe-  und  Industriewesen.

Besso,  S.  L.:  The  Cotton  Industry  in  Switzerbnd.
  Vorarlberg  and  Italy.  London:  Sherratt  &amp;amp;  H.
1910.  246  S.  3  ##  6  A.  8S.  171
„  NHarbord,  F.  W.:  Report  on  the  manufacture  of
iron  and  steel  in  the  Transvaal.  Pretoria:  Governm.
Print.  and  Stat.  Off.  1910.  (T.  G.  21—’10.]  18  S.  So.  172

 

Reuschel,  Aug.:  Textil-Treibriemen.  Folytechnikum
  2  228.  173
XVIII.  Verkehrswesen.

Vacat.

XIX.  Gesundheitswesen.

Audain.  Lion:  Fièvres  intertropicales.  Diagnostidue
hématologique  et  clinigue.  Avec  la  collaboration  de
Ch.  Mathon,  B.  Ricot.  G.  Dalencour,  V.  Lissade
et  P.  Salomon.  Port-au-Prince:  Impr.  J.  Verrollot,
1909.  (Paris:  Maloine)  IX.  1179  S.  25  Fr.  80.  14

Cantaloube,  Paul:  La  fiè#re  de  Malte  en  France.
Etude  clinique  d’après  200  cas  personnels  avec  16  graphiques
  et  figures.  Paris:  A.  Slaloine  1911.  VIII,
225  12)  S.  7  Fr.  Sa.  (7:5

Loghem,  J.  J.  van:  Uber  bazilläre  Dysenteric  in
Niederländisch-Ostindien.  Arch.  f.  Schiffs-  u.  Tropenhyg.
  14  170—476.  (176

Nigmann:  Eingeborenen  -  Gifte.  DKolBl.  21
689—090.  177

Peiper:  Schwangerschaft,  Geburt  u.  Wochenbett
bei  den  Suaheli  von  Kilwa.  Arch.  f.  Schiffs-  u.  Tropenhyg.
  14  461—469.  178

Ziemann,  Hans:  Belchrungen  für  Europüer  an
tropischen  Orten  ohne  Arzt.  3.  Aufl.  Berlin:  W.
Süsserott  1910.  0.60  K.  Pb.  7s

XX.  Sprach-  und  Literaturwissenschaft.

Kats,  J.:  Sang  hyang  Kamahäyänikan.  Oud.
Javaansche  tekst,  met  inleiding.  vertaling,  en  aantcekeningen.

  (Uitgeg.  door  het  Koninklijk  Instituut  voor
de  taal-,  land-  en  volkenkunde  van  Ned.-IndiG.)

52tGravenhage  M.  Nijhoff  1910.  3  Fr.  80.  (so

Ker,  Annie:  Papuan  Fairs  Tales.  With  ill.
London:  Macmillan  1910.  XI,  1/19  S.  80.  tz1

Landeroin,  M.  et  Tilko,  J.:  Dictionnaire  haoussa,
comprenant  haoussa-français  et  français-haoussa.  Paris:
Impr.  nationale  1909.  XV,  166  S.  8e0.  «  s2

Meinhof,  Carl:  Grundriß  einer  Lautlehre  der  Bantusprache
  nebst  Anleitung  zur  Aufnahme  von  Bantusprachen.
  Anhang:  Verzeichnis  von  Bantuwortstümmen.
2.  durchgeschene  u.  verm.  Aufl.  Mit  2  Abbild.  u.
1  farb.  Karte.  Berlin:  D.  Reimer  1910.  XI,  310  S.
14  .  A.  8S0.  (83

Meinhof,  Carl:  Die  moderne  Sprachforschung  in
Afrika.  Hamburgische  Vorträge.  Berlin:  Berliner
evang.  Missionsgescllsch.  1910.  143,  7  S.,  1  Kartc.
3.¾.  80.  4

Wtrümpell:  Vergleichendes  Wörterverzeichnis  der
Heidensprachen  Alamauas.  Mit  Vorbemerkungen  von
Bernhard  Struck.  Aus  der  Zschr.  f.  Ethmol.  1910.
H.  3  u.  4.  S.  444—488.  85

XXI.  Missions-  und  Schulwesen.

Delplace,  L.  Le  Catholicisme  au  Japon.  T.  I1.12.
Malines  19/(08—)  10:  Dierickx-Beke  (2:  Brugelles:
Dewit).  s80.  lss

1%  S.  François  Kavier  et  ses  premiers  successeurs

  15.10—93.  (1908.)

2.  L'’Ere  des  martyrs  1593—1660.  1910.

v  ur  Erinnerung  an  das  10.  Stiftungsfest  der
Deutschen  Schule  Pretoria.  (Umschlagtit.:  Deutsche
Schule  zu  Pretoria.  1899.)  1909.  Pretoria:  Atlas
Druckerci.  o.  O.  u.  J.  42  ungez.  S.  duer  8S0.  87

*Washington,  Bocker  T.:  Charakterbildung.  Sonntags-Ansprachen
  an  die  Zöglinge  der  Normal-  u.  C(icwerbeschule
  von  Tuskegee,  übersetzt  von  Estelle  du
Boys-Reymond.  Mit  einem  Vorwort  von  Wichern.
Berlin:  D.  Reimer  1910.  XV,  231  S.  4KX.  8½0.  l83
        <pb n="787" />
        746  20

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die

Kolonien.
".ung-Deutschlands  Flotten-  u.  Kolonial-Kalender.
1910.  Würzburg:  H.  Stürtz  A.  G.  80.  80

XXIII.  Militär-  und  Marinewesen.
Handbock  of  the  Boer  War  (A.  With  (ieneral
Nlap  of  Scuth  Africn  and  18  Sketch  Maps  and  Plans.
London:  (iale  &amp;amp;  P.  1910.  386  S.  5  8%  50.  (90
Maroix:  Jotice  sur  l’armée  des  Indes  anglaiscs.
Avcc  2  grav.  dans  le  tes#te.  PTaris:  Churles-Lavauzelle

(1910).  101  S.  2  Er.  D0.  91
Französische  Truppenverstürkungen  in  Wadai.
EEIIIII  192
XXIV.  Technologie.
Vacat.
*  1
*

Neue  Eingünge  nichtkolonialen  Inhalts.

Bekanntmachung,  betr.  die  Zulassung  von  Wertbapieren
  zum  Böwenhandel  san  der  Berliner  Börsel.
Finanzherold  23  619.

*7  Brieger,  L.:  Der  Antifermentgebalt  des  menschlichen
  Blutes  unter  dem  Einfluß  kachektischer  Erkrankungen,
  insbes.  des  Krebses,  und  physikalischer  Heilmethoden.
  Aus  dem  Zentralbl.  f.  d.  ges.  Therapie
19  Heft  6.  Wien:  Al.  Perles  1910.  3  S.  50.

*  Bülow,  H.  von:  Deutschlands  Isclierung.  Onkel
und  Neffe.  Wien:  R.  Lechner  &amp;amp;  Sohn  1910.  IIIII,
144  S.  80.

Grundzüge  für  eine(vereinfachte)  Geschäftsordnung
der  Regierungen.  Berlin:  C.  Heymann  (1910).  20  S.
0.30  .  80.

Grunzel,  Josef:  Handelspolitik.  (Grunzel:  Grund---rilßz
  d.  Wirtschaftspolitik.  Bd.  4.)  Wien  und  Leipzig:
Fôlder  1910.  VI,  148  S.  20.

*  Hundbuch  für  die  deutsche  Handelsmarine  auf  d.
J.  1010.  1910.  Hrg.  im  Reichsamt  des  Innern.
Berlin:  G.  Reimer.  80.

Hansemann,  Fritz  von:  Die  Lehre  von  der  einheitlichen
  Reise  im  Rechte  der  Blockade  und  Kriegskonterbande,
  unter  besonderer  Berücksichtigung  des
durch  die  Londoner  Seeckriegsrechtskonferenz  geschaffenen
  Rechtszustandes.  z.  Völk.  R.  4.  Beilngeh.

Kestner,  Fritz:  Reichsstenergesetze  nebst  Ausführungsbestunmungen
  auf  Cirund  der  Reichsfinanzreform
  von  1909.  Leipzig:  C.  L.  Hirsechfeld.  86.

Bd.  1:  Reichssteuergesctze  100)0.
Bd.  2:  Die  Ausführungsbestimmungen  zu  den
Rcichsstenergesctzen.  1910.

*  Kklug:  Beitrag  zur  Ischiasbehandlung  und  zur
Dhysikalischen  Therapie.  (Aus  der  Station.  Abteil.  der

 

U.Anstalt  f.  Hydrotherapiec.)  Aus  der  Dtsch.  med.
Wochenschr.  1910.  Nr.  14.  8  S.  8o.

VIer  Krankentransport  des  Verbandes  für  ers#e
Hülfe  E.  V.  Bericht  über  die  Betriebsjahre  1908—191.
Berlin:  Druck  Müller  &amp;amp;  Trapp  1910.  77,  I1)  S.  S.

Loeck,  P.:  Reichsstempelgesctz  vom  15.  Juli  190.
(Böfsen-,  Lotteric-,  Frachturkunden-,  Fahrkarten-,
Kraftfahrzeug-,  Tantieme-,  Scheck-  und  Crundsticksübertragungsstener.)
  Mit  den  gesamten  Ausführungsbestimmungen
  unter  besond.  Berücksichtigung  d.  Em.
scheid.  d.  beerwaltunteehorien  u.  des  Reichsgerichts.

10.  umgearkb#.  vermehrte  Aufl.  Berlin:  J.  Guttentag
  1910.  Vuli,  437  S.  6..  S80.

WMitteilungen  des  Vereins  für  Erdkunde  zu  Leipzig.
Leipzig:  Duncker  &amp;amp;  Humblot.  80.
1908.  1900.  —  1909.  1910.

*Nachweisung  der  in  Kurorten  getroffenen  Vorkehrungen
  für  Mililürpersonen.  mit  Angabe  der  Kosien.
(Ziffer  50  der  Kurvorschriften.)  (Beilage  zu  Jr.  12
des  Armce  -  Verordnungsbl.  f.  1910.)  Berlin:  E.  5.
Mittler  &amp;amp;  Sohn  1910.  105  S.  1.20.  ¼.  50.

Neumefyer,  Karl:  Internationales  Werwaltungsrecht.

München  u.  Berlin:  J.  Schweitzer.  8o0.
Innere  Verwaltung.  I.  1910.  VII,.  560  S.

Oldenburg.  (Uustav]:  Das  landwirtschaftliche  und
zweckverwandte  Unterrichtswesen  im  Königreich  Preu-Ben.
  zugleich  landwirtschaftl.  Schulstatistik  f.  d.  J.  10##.
190  u.  1908.  Mit  3  Kt.  Auf  Grund  amtl.  Unterlagen
u.  Berichte  .bearb.  (Landwirtschaftliche  Jahrbücher.
Bd.  39,  Erg.  Bd.  2.)  Berlin:  Parer  1910.  XAll.
780  S.  1000).

*  Das  Deutsche  Rote  Kreuz.  Entstchung.  Entvicklung
  und  Leistungen  der  Vereinsorganisation  seit  Abstchluß
  der  Genfer  Convention  i.  J.  1864.  Bearb.  von
Vereinsmitgliedern.  hrsg.  von  Kimmle.  3  Bde.  Berlin:
Boll  &amp;amp;  Pickardt  1910.  S#.

1.  Centralkomitee  der  Deutschen  Vereine  vom
Roten  Krenz.  Landesvereine  vom  Roten  Krenz.

2.  Frauen-Hilfs-  u.  Pflege-Vereine  unter  dem
Roten  Kreuz.

3.  Kranken-  u.  Alutterhäuser  vom  Roten  Krenz.

*Rothe,  Georg:  Die  Wünschelrnte.  Historischtheoretische
  Studie.  Jena:  E.  Diederichs  1910.  IIVI.
118  S.  2./.  9

Schnée,  Adolf:  Uber  das  Schroth'sche  Heilrer--fahren.
  Aus  d.  Ztschr.  f.  physik,  u.  diälet.  Therspie
B.  11.  Leipzig:  Thieme  1910.  10  S.  8So0.

VVerhandlungen  des  Vereins  für  Eisenbahnkunde

in  Berlin.  Berlin:  Druck  von  Cebr.  (irunert.
1009—1910.

Allerh.  Verordnung  über  die  Ehrengerichte  der
Offiziere  im  Preuhischen  Heere  vom  2.  Jlai  18°4  u.
Lrgänzunzgordre.  Teuabärg  1910.  (Zu  D.  E.  V.
Xr.  362.)  Berlin:  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1910.  S.  26.
bis  320  as.  80.

 

 

 

 

 

 

 

—
—  —

 

 

Roloniale  Preßstimmen.

Verheiratete  fungestellte  in  Deutsch-Südwest.

Über  das  vorstehende  Thema  veröffentlicht  „Der
deutsche  Kaufmann  im  Auslande“  folgende
bemerkenswerte  Zuschrift  aus  Lüderitzbucht:

Unter  der  Voraussetzung,  daß  die  Bestrebungen
des  Frauenbundes  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
bekannt  sind,  dürfte  die  Frage  berechtigt  erscheinen:

 

Wird  von  den  im  Schutzgebiet  tätigen  Gesellschaften
und  Unternehmungen  in  bezug  auf  ihre  Beamten  und
Angestellten  dem  Frauenbund  die  erforderliche  Umerstützung
  zuteil?

Hierbei  kommt  das  Gouvernement  nicht  in  Berracht,
das  in  bezug  auf  seine  Beamten  schon  in  Rücksicht  L
das  Kolonisationsproblem  den  Verheirateten  die  weitgehendste
  Unterstützung  zuteil  werden  läßt.
        <pb n="788" />
        747

Ob  aber  bezüglich  hiesiger  Gesellschaften  und
Unternehmungen  die  Frage  ohne  weiteres  mit  „ja“
beantwortet  werden  kann,  mag  dahingestellt  sein.

Heutigentags  müßte  es  jeder  Firma  im  Schutzgebiet
  gleich  sein,  verheiratete  oder  unverheiratete  Angestellte
  zu  beschäftigen.  Eigentlich  gebührte  ersteren
der  Vorzug,  da  ein  Junggeselle  eher  anderweitig  ein
Unterkommen  in  bezug  auf  Tätigkeit  und  Wohnung
erhalten  kann  als  ein  Mann  mit  Anhang.  Wer  bisher
von  den  Arbeitgebern  noch  nicht  dieser  Meinung  gewesen
  sein  sollte,  kann  als  Grund  seines  Verhaltens,
ausschließlich  mit  jungen  Leuten  zu  arbeiten,  nur  die
Wohnungsverhältnisse  in  Betracht  gezogen  haben.  Daß
diese  sich  aber  seit  den  letzten  zwei  Jahren  überall  gebessert
  haben,  dürfte  feststehen,  die  Unterbringung  einer
Familie  bietet  heute  also  nicht  mehr  die  gleichen
Schwierigkeiten  wie  früher.

Einem  Angestellten  hier  wird  meistens  neben  seinem
Gehalt  freie  Wohnung  gewährt;  wo  dies  nicht  der
Fall  ist,  erhält  er  eine  Mietsentschädigung.  Da  für
einen  solchen  mit  Familie  eine  größere  Wohnung  erforderlich
  ist  als  für  einen  Junggesellen,  der  nur  ein
Zimmer  beansprucht,  dieses  unter  Umständen  sogar
noch  mit  einem  Kollegen  teilt,  müßte  bei  jenem  eine
Mietsentschädigung  höher  veranschlagt  werden  als  bei
diesem.  In  Berücksichtigung  dieses  Umstandes  könnte
bei  einer  Vakanz  einem  sich  bewerbenden  Unverheirateten
von  seiten  des  Prinzipals  dem  Verheirateten  gegenüber
der  Vorzug  gegeben  werden,  auch  wenn  den  etwa  eingezogenen
  Erkundigungen  zufolge  der  verheiratete  Bewerber
  der  Tüchtigere  ist.

Derartige  Fälle  sind  tatsächlich  vorgekommen.
Wäre  es  nun  nicht  an  der  Zeit,  diese  Ausicht  fallen  zu
lassen?  Muß  sich  nicht  jedermann  sagen,  daß  ein  Verheirateter
  schon  in  Rücksicht  auf  seine  Familie  in  bezug
auf  Betragen  im  Geschäft  und  auch  außerhalb  dieses
sich  mehr  Zwang  auferlegt  als  ein  Junggeselle!?  Es
liegt  mir  entschieden  fern,  den  Junggesellen  im  Schutzgebiet
  eine  Moralpredigt  zu  halten,  das  soll  nicht  der
Zweck  dieser  Zeilen  sein.  Ich  möchte  nur  für  eine
gröoßere  Rücksichtnahme  den  Verheirateten  und
denjenigen,  die  es  werden  wollen,  gegenüber  eintreten.


Daß  mancher  Junggeselle,  falls  er  sich  nicht  schon
in  vorgerückteren  Jahren  befindet,  hier  draußen  ebenso
wie  anderswo  seine  Ideale  hat  und  diese  in  den  meisten
Fällen  in  einer  Ehe  gipfeln,  kann  man  annehmen.
Bäre  es  da  nicht  recht  und  billig  von  jedem  Prinzipal,
seinen  Angestellten  zur  Erlangung  dieses  Zieles  nach
jeder  Richtung  hin  zu  unterstützen,  sei  es  pekuntär  oder
in  bezug  auf  Wohnung?

Hat  nicht  schon  mancher  junge  Mann  hier  draußen,
wenn  er  einsam  auf  seinem  Zimmer  sich  befand  und
sein  freudloses  unstetes  Leben  einer  kurzen  Kritik
unterzog,  in  Rücksicht  auf  seine  verhältniomäßig  guten
Einkünfte  gedacht,  sich  eine  Lebensgefährtin  zu  nehmen?
Mancher  hat  sich  da  nicht  getraut,  ein  solches  Verlangen
  laut  werden  zu  lassen,  kannte  er  doch  nicht  die
Ansicht  seines  Prinzipals  und  wußte  nicht,  wie  dieser
sich  dazu  stellen  würde.  Stillschweigend  hat  er  fernerhin

 

seine  Arbeiten  verrichtet  und  das  Verlangen  nach  einem
eigenen  Heim  unterdrückt.

Ich  wiederhole,  daß  ich  in  vorstehendem  für  eine
größere  Rücksichtnahme  den  Verheirateten  und  solchen,
die  es  werden  wollen,  gegenüber  geschrieben  habe.
Das  gleiche  gilt  ebenfalls  für  bereits  verheiratete
Beamte  und  Angestellte,  die  ihre  Familien  in  der
Heimat  zurückgelassen  haben.

Wenn  ein  solcher  seinem  Prinzipal  gegenüber  den
Wunsch  äußert,  seine  Familie  nachkommen  zu  lassen,
so  sollte  dieser  den  Antrag  seines  Untergebenen  unterstützen,
  zumal  die  Wohnungsverhältnisse  sich  gebessert
haben.  Wenn  auch  ein  Angestellter  in  der  Heimat  bei
seiner  Anstellung  sich  damit  einverstanden  erklärt  hat,
während  der  Dauer  seines  Vertrages  im  Auslande
ohne  Familie  zu  verweilen,  so  wäre  das  kein  Grund.,
seinem  Verlangen  entgegenzutreten.

Wenn  schulpflichtige  Kinder  vorhanden  sind,  wäre
das  vielleicht  ein  Grund,  die  Familie  zu  Hause  zu  belassen.
  Aber  heute  sind  die  Schulverhältnisse  in  der
Kolonie  verhältnismäßig  sehr  gute,  so  daß  der  Grund
nicht  als  stichhaltig  angesehen  werden  kann.

Daß  in  den  letzten  Jahren  so  viele  Frauen  in  das
Schutzgebiet  eingewandert  sind  und  noch  einwandern,
ist  von  jedem  moralisch  denkenden  Menschen  mit  Freuden
zu  begrüßen.  Weiß  doch  ein  jeder,  daß  es  hier  einem
alleinstehenden  jungen  Manne  an  geistigen  Anregungen,
deren  jeder  normale  Mensch  bedarf,  um  psuychisch  und
ethisch  auf  der  Höhe  zu  bleiben,  fehlt,  und  daß  leider
nur  zu  hänfig  zum  Alkohol  als  Ersatzmittel  gegriffen
wird.  Da  bietet  das  Familienleben  die  natürlichste
und  beste  Ablenkung.

Bei  Gelegenheit  einer  Versammlung  des  Berliner
Frauenbundes  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  Anfang
vorigen  Jahres,  in  der  ein  Fräulein  Marie  Karow
über  das  Thema  „Südwestafrika  und  die  deutsche  Frau“
sprach  und  dabei  auf  die  Gefahr  hinwies,  daß  der
Farmer  ohne  eine  deutsche  Frau  leicht  verkaffern  könne,
ergriff  der  Staatssekretär  Dernburg  das  Wort.  Er
führte  dabei  u.  a.  aus:

„Es  ist  selbstverständlich,  daß  überall,  wo  die  Frau
mangelt,  das  Gemeinwohl  leidet,  daß  überall,  wo  ein
Familienleben  nicht  vorhanden  ist,  rohe  und  rauhe
Gewohnheiten  sich  nicht  abstreiten  lassen,  und  daß  die
deutsche  Zivilisation  sich  dort  immer  mehr  abstumpft.“

In  dieser  Anschauung  wird  jeder  Kenner  hiesiger
Verhältnisse  dem  Staatssekretär  recht  geben.  Deshalb
sollten  wir  alle  bestrebt  sein,  mitzuarbeiten,  einen
Wechsel  herbeizuführen,  indem  wir  das  Familien=  und
Gesellschaftsleben  pflegen.  Dadurch  wird  die  weiße
Bevölkerung,  wie  es  von  ihr  gefordert  werden  kann,
in  puncto  Moral  auf  der  Höhe  erhalten.  In  dieser
Richtung  ist  es  besser  geworden  gegen  früher,  das
wollen  wir  an  dieser  Stelle  freudig  feststellen.

Die  Bemühungen  des  Frauenbundes  gehen
daraufhin,  weiblichen  Angehörigen  in  den  Schungebieten
Ansässiger  zur  Einwanderung  (Lehilflich  zu  sein.  Der
Bund  verdient  deshalb  die  tatkräftige  Unterstützung,
und  ich  hege  die  Hoffnung,  daß  sie  ihm  zuteil  wird.

 

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

Einkuhr  und  AKusfuhr  in  den  bäfen  von  Daressalam  und  Tanga  während  der  Oonate  April  bis  Juni  1910.

Einfuhr:
Daressalam  9936
Tanga  9155

Ausfuhr:  Gesamtverkehr:
903  10  839  Tonnen
1689  10  844  -
        <pb n="789" />
        W  748  2e0

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  September  1910.

Nach

vom  Ein-  o

schiffungshafen

Die  Abfahrt  erfolgt

am:

 

 

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

1.  Deutsch-Ostafrika.

a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),
Muansa  und  Schiratt.

Von  Mombasa  Weiterbeförderung
  mit  der  Ugandabahn
  und  von  der  Endstation
zu  Schtff  nach  den  Bestimmungsorten.


b)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,

Aruscha,  Buiko,  Korogwe,
Mkumbara.  Mombo.  Moschi,
Muhesa,  Pangani  und  Wilhelmstal)


c)  nach  Daressalam  sowie  nach
Hagamote  Bismarckburg,
ringa,  Kilimatinde,  Kilossa,
wa,  Kondoa-Jrangi,  Lindi,
Mahenge,  Mitindani,  Mkalama,
  Mohorro,  Morogoro,
Mpapua,  Muaja,  Neu-Cangendurg.
  N  erengere,  Sadani,
songea,  Taborn,  Tschote,
Udjidli,  Usumbura,  Wiedhafen

N

Neapel  .
(deutsche  Schiffe)

l

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Neapel
(deutsche  Schiffe)

Marseille
Marseille

Marseille  #
#
l

 

Negapel  6
(deutsche  Schiffe)
Marseille

Brindisi
(engl.  Schtffe)

PNeapel
(deutsche  Schiffe)

5.12.  Sept.  1.  3.Okt.

10.  jed.  Mts.

25.  Sept.

5.  12.  Sept.  1.  3.Okt.

10.
10.
12.

Okt.
Sept.
Sept.  3.  Okt.

10.

25.  Sept.

5.  Sept.  1.  Okt.

jedes  Monats

Mombasa  O  16—18  Tage

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  O  17  Tage

Tanga  20,  17,  19,  17  Tg.

Tanga  20  Tage
Tanga  20  Tage
Daressalam  18  Tage

Zanzibar  18  Tage

(von  Janzibar  unmittelbar

Weiterbeförderung  nach
Daressalam  durch  Gouvernementsdampfer
  in  6  Stund.)

Zanzibar  19  Tage
nach  Daressalam  weltter
mit  nächster  Gelegenheit

Daressalam  25,  21  Tage

3.10.  29.  Sept.  1.Okt.  1080
8.  jed.  Mts.  1030

23.  Sept.  10  3

3.10.  29.  Sept.  1.Okt.  102

8.  Okt.  1045
8.  Sept.  10  30
*10.  Sept.  1.  Okt.  105

8.  jed.  Mts.#10  4

23.  Sept.  108

8.  29.  Sept.  108

 

2.  "Deutsch-Sübdwestafrika.

a)  nach  Swakopmund  sowie
nach  Aris,  Aub,  Brackwater,
Epuktro,  Gobabis,  Gochaganas,
  Grootfontein,  Großarmen,

  Groß-Wiwley,  Guab.

  Haris.  Hoachanas,  Hohewarte,
  Jakalswater,  Johann-Albrechtshöhe,
  Kalkfeld,  Karibib,
  Khan,  Kub,  Kubas,
Nauchas,  Neudamm,  OkahLanog.
  Okastse.  Okaukwefo,

kombahe,  Omaruru,  Onnati,
  Osona,  Otawi,  Stt.—
awera,.  Otsimbingwe,  Oriiwarongo,
  Ointwero,  Ottesonati,
  Outio,  Rehobo  eeis,

fumeb,  Usakos.  aldau,
Waterberg,  Wilhelmstal  und
Windhuk

b)  nach  Lüderitzbucht  sowie
nach  Arahoab,  Aus,  Berseba,
Bethanien,  Brackwasser,  Gibeon,
  Gochas,  Hafuur,  Kalkfontein
  (Süd),  Kanus,  Keetmanshoop,
  Kutbis.,  Maltahöhe,
  Prinzenbucht,  Ramansdrift,
  Seebeim,  kamas  und
Warmbad

J.

Hamburg
Antwerpen
(deutsche  Schiffe)
Southampton
(deutsche  Schiffe)
Southampton

 

Hamburg
Southampton

 

Hamburg
Southampton

Hamburg

Antwerpe
(deutsche  Schiffe)
Southampton
(deutsche  Schtffe)
Hamburg

Hamburg
Southampton

 

7.  28.  Sept.
12.  Sept.  3.  Okt.

13.  Sept.  4.  Okt.

3.  17.  24.  Sept.
8.  Okt.
18.  Sept.

10.  Sept.  1.  Okt.
2.  Sept.  2.  Okt.
3.  17.  24.  Sept.

g.  Okt.
7.  28.  Sept.

12.  Sept.  Z.  Okt.
13.  Sept.  4.  Okt.

18.

10.  Sept.  1.  Okt.

jedes  Monats
2.  jedes  Monats

Swakopmund  26  Tage
Swakopmund  21  Tage

Swakopmund  20  Tage
Swakopmund  20-24  Tg.

Swakopmund  25  Tage
Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  unbestimmt

Lüderitzbucht  19—21  Tg.
Lüderitzbucht  27  Tage
Lüderitzbucht  22  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage

Lüderitzbucht  36  Tage
Lüderitzbucht  33  Tage
Lüderitzbucht  unbestimmt

6.  27.  Sept.  5.30
10.  Sept.  1.  Okt.  108

12.  Sept.  3.  Okt.  11.23

2.  16.  23.  Sept.  7.  Okt.
11.23
18.  Sept.  6.19

9.  30.  Sept.  11.23
2.  jedes  Monats  6.19
2.  16.  23.  Sept.  7.  Ott.

11.23
6.  27.  Sept.  5.30

0.  Sept.  1.  Ott.  108

12.  Sept.  3.  Ott.  11.28

18.  jed.  Mts.  6.19
2.  jed.  Mts.  6.19
9.  30.  Sept.  11.23

——

 

 

 

8.  KRiautschon.

 

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Ge
proben  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags.  Sonnabends,  ab  Berlin  7

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
9.  23.  Sept.  7.  Okt.

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  na
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten,

a)  Briefe,  Postkarten.

jeden  Sonntag

11.  25.  Sept.  9.  Okt.

15.  Sept.  6.  Okt.

16.  30.  Sept.  14.  Okt.

 

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage
Tsingtau  85  Tage

 

Tsingtau  35  Tage

äftspapiere.  Waren-4
  u.  Dienstags  7.52.

7.  21.  Sept.  5.  Okt.  10.
jeden  Freitag  1030
9.  23.  Sept.  7.  Okt.  100

14.  Sept.  7.  Okt.  8.35
14.28.  Sept.  12.Okt.  100.

Klautschou  auch  mit  den  unter  b)

riefsendungen  kuoch  auch  über  New  ork  befördert.
        <pb n="790" />
        G  749  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
i
Hamburg  10,  jedes  Monats  Viktoria  19  Tage
4.  Kamerun.  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage
.  9.  jed.  Mts.  9.1
Alonolin  nd  Plantation  21  Tage
*  dach,  M  ned  Longji  21  Tage  25.  jed.  Mts.  6.n9
Luntche  en  n  ———  25.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage
Lanwo=  lchenoe  Dul.  Duala  28—30  Tage
pr  eur  s3-  Soulogne  11.  jedes  Monats  Liktoria  18  Tage
dorf.  Lomie,  Long.e  *  Mer  Duala  19  Tage
Marsenberg,  Mundeck,  Nom.deutsche  Schtffe  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
—  Viarnation.  Plantation  20  Tage
Longji  20  Tage
Liverpool  22.  Sept.  Viktoria  20  Tage  n  5
Duala  29  Tage  20.  Sept.  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
b)  nach  Rio  del  Nty  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Liverpool  22.  Sept.  Rio  del  Rey  25  Tage  20.  Sept.  1012
)  nach  dem  Tschadsee-  Gebiet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage,  jeden  Montag  1045
(Garua.  Kussert)  von  dort  weiter  Über
Lo  dla—ola-Antwerpen
  10.  Sept.  1.Okt.  Matadi  20-—21  Tage  9.  30.  Sept.  1.0
t
nach  Moumdn  La  Nochelle  13.  Sept.  4.  Ott.  Ibondoa,  wetberur  den  en.11.  Sept.  2.  Okt.  8.30
(belgische  Schiffe)  dann  mit  Flußdampfern  auf
Bordeaux  25.  jedes  Monats  **  -  Slanga  und  23.  jed.  Mts.  1045
5.  den  Narolinen,  Palan=  K  —#  "6%  "
eapel  9“.  Sept.  7“.  Okt.  ap  36  Tage  7“.  Sept.  5“.  Okt.  10  30
Inseln,  Marianen.  *t“4  Samne  Sep  Jap  9  ep
nach  dapb  ·..  Brindisi  18.  Sept.  Jap  49  Tage  16.  Sept.  10  0
(engl.  Schiffe)
—  Ponape  55  Tage
nach  den  übrigen  Stattonen  indift  Okt.  Saipan  65  Tage  30.  Sept.  1030
“  I  2.  Okt  Lalau  72  Tage  30.  Sept.  10  30
Angaur  73  Tage

 

 

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong
von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo  73  am  12/9.  u.  10/10.  und  von  Berlin  C2  (ab  Schles.
Bhf.  7.52)  am  13/9.  u.  11/10.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden
  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohamoa  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

————

 

 

 

6.  Narshal-Inseln.
a)  nach  Jaluit.  .  ..  Brindisi  18.  Sept.  2.  Okt.  Jaluit  55,  47  Tage  16.  30.  Sept.  10
(engl.  Schiffe)
Neapel  14.  Sept.  Adelaide  27—30  Tage,
(deutsche  Schtffe)  dann  weern  urt  der  Eisenabn
  na  elbourne  oder  .
....  2.  9.  12.  16.  23.  30.  Sept.
2.  Okt.  Sydney.  Von  dort  mit  9  p
h  uach  NunnBrindis  4.  18.  Sept.  2.  lt.,  or  dver  Voa•hrhbs..  t.  1020
Soeke  n
(eTaranto#.  11.25.  Sept.  9.  Okt.  Jalunlinie  nach  Naurn

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch
Drucksachen,  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  dem  unter  Anmerkung
bezeichneten  Nachversand  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien
—SSchanghai  geleitet.
        <pb n="791" />
        W  750  20

 

 

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

 

7  .  16.  21.  30.  Sept.
5“.  Okt.  102

 

(  Ausgenommen  sind  Briefe  und  Postkarten

 

6.  Sept.  14.  Okt.  11.2

Nach  vom  Ein-  Dauer
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt
l  ..  .
Neaec29«0.23.8et.7«.0kt.FMVUch’W«helm-7'
spemschkSchWz  Sep  hafen  39,  43  u.  39  Tage
Rabaul  41,  46  u.  41  Tage
(Friedrich-Wilhelms=Brindisi
  18.  Sept.  hafen  45  Tage
Deutsch-Reugninea,  Cengl.  Schiffe),  Nabaul  42  Tage
Kaoiser-Wilhelmsland  4  I
-  2.Ott.  Rabaul  38  Tage
und  Bismarch-Krchipel.  *  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong
von  Bp.  18  Berlin—Alerandrowo  733  am  12/9.0  und  10/10.,  und  von  Berlin  C2  (ab
Schles.  Bhf.  7.52)  am  13/96.  und  11/10.
nach  Berlinhafen.)

KAuf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Druck,
sachen,  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden
auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

8.  Samoa.  Queenstown  18.  Sept.  16.  Okt.  1  Apia  31  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

Nachversand  1.0

 

9.  Togo.

 

Hamburg  25.  jedes  Monats
Hamburg  10.  jedes  Monats

Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)
üMarseille

Bordeaux  25.  jedes  Monats

12.  jedes  Monats

 

Liverpool  jeden  Mittwoch
Hamburg  30.  Sept.
Rotterdam  5.  Sept.  5.  Okt.
(deutsche  Schiffe)

Hamburg  16.  jedes  Monats
Rotterdam  22.  jedes  Monats
(deutsche  Schtffe)

Lome  22  Tage
Lome  17  Tage
Lome  16  Tage

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

Lome  34  Tage
Lome  29  Tage

Lome  30—39  Tage
Lome  24—33  Tage

 

25.  jed.  Mts.  6.19
9.  jed.  Mts.  9.1
10.  jed.  Mts.  1.0

10.  jed.  Mts.  10  0
28.  jed.  Mts.  1045
Montag  1012

30.  Sept.  6.19
4.  Sept.  4.  Okt.  102

16.  jed.  Mts.  6.19
21.  jed.  Mts.  1012

 

Den  durch  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  faällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
deutsch-Neuguinen.  Neapel  97.  11.  237.  Sept.  Neapell  8-.222.  Sept.  6*.  Ott.
Neapel.  8..  16.  Sept.7.Okt.  Ee  4141s5  W  on
.  #  9.  Z  ..  .  „#  .
Dentsch  ·  Ostafrika·  *  «  mi  Olt  Liverpooll  üb.  Vancouv.  11.  Sept.  2.Okt.
—·'—·«'  Plymouth,  aber.
Southanpton  15-.  Sept.  GOtt,iantschen  Southampton,  ber  an  Benameineo  o  .
deutsch-Südwestafriha  Southampton  11.  18.  Sept.  2.  9.Okt.  Le  Havre  oder  (65—6  mal  monatlich
Hamburg  ..  1“.  14“.  15*.  jed.  Mts.  Queenstown  ·
Sibir.Eisen-linderRegelMontag,Ws
han«  woch,  Freitag,  Sonnta
Southampton  30*.  jed.  Mts.  h  4  ch,  Freitag  —
Kaomern  Hamburg  15“.  jed.  Mts.  Plymouth  üb.  Vancouv.  unbestimmt
Liverpooll  9.  Sept.  7.  Okt.  Queenstown
Samog  oder  Havre  über  San  Francisco
den  Narolinen,  U  49.11.2  od.  Plymouth  (unbestimmt)
Neapel  .  .  .  4.  9*.  11.  26*.  Sept.  ·
glääääekisku  eape  9.  Ott.  ep  Hamburg  15  jedes  Monats
logo  Southampton  30“.  jedes  Monats
Marshal--Inseln..  Neapel.  .  .  .  4.  Sept.  19.  Nov.  Liverpool  jeden  Montag

 

 

 

 

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="792" />
        751  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
r

Vostdamyse  von  nach  bis  12.  August  1910.
„Adolph  Woermann“.  Delagoa  Bay  Hamburg  am  11.  August  ab  Lissabon.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  21.  Juli  in  Duala.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  11.  August  ab  Las  Palmas.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  19.  Juli  in  Monrovia.
„Arnold  Amsinck“  Mossamedes  Hamburg  am  7.  August  in  Monrovia.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  12.  August  in  Lüderitzbucht.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  11.  August  ab  Lagos.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  7.  August  in  Antwerpen.
„Frieda  Woermann“.  Kapstadt  Swakopmund  am  11.  August  ab  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Durban  Hamburg  am  5.  August  ab  Swakopmund.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  11.  August  Dover  passiert.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  9.  August  in  Mossamedes.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Burutu  am  14.  August  ab  Hamburg.
„Jeannette  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  8.  August  in  Dakar.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Burutu  am  10.  August  in  Accra.
„Lili  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  8.  August  in  Sekondi.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  16.  August  ab  Hamburg.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  11.  August  ab  Boulogne.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  6.  August  in  Gr.  Bassam.
„Max  Brock“.  ..  Lüderitzbucht  Hamburg  am  4.  August  ab  Swakopmund.
„Laul  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  9.  August  ab  Lome.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  29.  Juli  in  Kotonou.
„Dryade“.  Kotonou  Hamburg  am  6.  August  in  Bissao.
„Erika“  ..  Kotonou  Hamburg  am  1.  August  in  Accra.
„Neichstag'.  Hamburg  Assinie  am  19.  August  ab  Hamburg.

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea“  Hamburg  Mossamedes  am  11.  August  in  Duala.
„Kamerun“  Hamburg  Kamerun  am  12.  August  in  Monrovia.
„Lome“  Hamburg  Kotonou  am  11.  August  in  Lome.
„Otavi“  New  Vork  Westafrika  am  9.  August  ab  Newport  News.
„Nhenania“  Luderitzbucht  Hamburg  am  10.  August  ab  Lagos.
„Savoiaté  Hamburg  Kotonou  am  10.  August  Ouessant  passiert.
„Swakopmund“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  18.  August  ab  Hamburg.
„Togo“  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  11.  August  ab  Teneriffe.
„Windhuk“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  8.  August  ab  Las  Palmas.
„Nauplia"“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  8.  August  in  Monrovia.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald“  Delagoa  Bay  Hamburg  am  11.  August  Dover  passiert.
„Friderun“  Hamburg  Accra  am  12.  August  ab  Hamburg.
„Gundrun“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  6.  August  ab  Swakopmund.
„Henner“.  Hamburg  Accra  am  5.  August  ab  Conakry.
„Immo“  Accra  Hamburg  am  29.  Juli  ab  Sierra  Leone.
„Ingbert“.  Mossamedes  Hamburg  am  5.  August  ab  Las  Palmas.
„Ingo"  Rotterdam  Lüderitzbucht  am  8.  August  in  Rotterdam.
„Ingraban“.  Calabar  Hamburg  am  3.  August  ab  Calabar.
„Irmfried“  Rotterdam  Lüderitzbucht  am  4.  August  ab  Las  Palmas.
„Irmgard“  Rotterdam  Lüderitbucht  am  4.  August  in  Lüderitzbucht.
„Waldurg“  Hamburg  Mossamedes  am  90.  August  in  Antwerpen.
„Louise“  Rotterdam  Swakopmund  am  23.  Juli  in  Swakopmund.
        <pb n="793" />
        752  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  Zenudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  ö6.
27.  August  1910.

Telephon:  Amt  I  9229  und  9224.  Telegramm-  Adresse:  Heyhtontor-.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a.vor-  1  ·
Grun-»-  6  lehte
dungs-  Kapital  146  häfts-  lehte  Divi-  Nachfrage  Angebot
jahr  M  jahr  dende  dende  *  5%  5%
.  «  «
1906  1  850  000  n  10.  0  60.  Afrikanische  Kompanie  A.-G.  .10  125
1906  2  000  000  1.  1.)  4°  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  95  100
190555%1000000  .  4.17½½  —  T  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.

s  JF.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.G.  193  200
19001200000  1.  4  0  —  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  50  60
1902  600  000  T  1.  1.)  0  —  Centralafrikanische  Seengesellschaft  .  90  100
1905  «  220000;I1.1.k3  0Debundschanlanung.  —  100
1900  938  6600/  1.  1.  0  —  Deutsche  Agaven-  esellschaft,  Vorz.  Ant.  65  75
1878  ]  2  750  000  1.  1.  Dr  24  28  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft  1

D.  s  ·,  ·  «.de1k-udsee-Jnseln..  452  654
1885  2  000  000  1.  4.  25  —  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrikal  1  15  1270
1907  2  500  000  1.  1.  0  —  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschat  A  82  97
1902  1  000  000  n  1.  0  —  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  ...  50  55
190o8s4500  000/1.  1.0  —  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  .185  190
1902  10000  O00  (1.  5.  0  6  Deutsche  Togogeselsschafft..  101  100
1885  8,000  000  1.  1.)  5  6  Denutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  142  143
1886  514  000  1.  11  0  —  Deutsch-  Ostafrikanische  Plantagengesellsch.  St.  ————.———.x

«  468  000  0  —  do.  do.  Vorz.-Aktien.  220  4250
1896  2250000  |  1.  1.  7  4  Deutsch-  Westafrikanische  Handelsgesellschaft  —  95
18999  4360  000  1.  1.  ·0  —  Gesellschaft  Nordwestkamerun  t.  A.  %  50  Al  70

Et.  30  000  1  0  —  do.  do.  8  B.  .  a.  20  .4  25
1898  3000000  1.  1.,  .0  —  Geseufchaft  Südkamerun  ..  .  .  147  149
18899  3000000  r  1.  10.  0  0Hanseatische  Plantagengesellschaft.  ....  41
1887  1200000  1.  1.  13  20  Salutt-Gesellchaf-  eeteilte  Aktien  369  371

St.  2400  18  20.  Genußscheine  1½3665  [¼3700
1906“  3  000  O000  1.  1.  4  Kamerndo  gausschuk-Semußschein,  .....  101  103
1903  900  000  1.  1.  0  —  Kautschuk-Pflanzung  „Meanja“.  -  82  85
10  „  L  125  000  1.  2.  55  125p.  r.  t.  Kolmanskop  Diamond  shares  64  K  65
1899  2000000  1.  1.  5  5  Moliwe  Pflan  zungs-Gesellschaft  .  .  —  93
1886  379  000  1.  4.  0  —  „Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  1  128  132

1021  000  0  —  do.  Stamm-Anteilel,  d0  9
1906  1  200  OC000  1.  11  0  —  Otafrita-  Kompagnie  ..  —  10
1800  20000  000  1.  4.  .A11  10  tavi-  Linen-  u.  Einenkahngesensca=  Anteile  .¼  143  +  145

200  O0C00  1.  4.  6  5  do.  Genußscheine  104  105-1902
  L  375  000  1.  1.  —de  iig  poeife  Wphate  Co.  L  65  69  Kö,
1895  15500  000  1.  1.  0  0  Rheinische  Handei-  nninNuh-sds–b  .  35  40
1903  900  000,  1.  1.  0  Safata-Samoa-Gesellschaft.  69  73
1905  2  000  000  1.  1.  4"  4°  Samoa-Kautschuk-Compagnie  —  6.
1897  500  000  1.1.  Sigt  Ptanzungs-Gesellchaft  .  180  190
1895  2  500  000  1.  7),.  0  —  South  African  Territories  1446  15
1899  2L  150  000  1.  1.  O  0  South  East  Africa  shares  11½  116
1892  62000  000,  L.  1  5  7½  South  West  Africa  Co  35/9  363
1893  869  100  1.  4.  0  —-  lUfambara  Kaffeebaugesellschaft  Ctamm-Atttetle«  45  5u

142  200  0  —  Vorzugs-Anteile  80  85
16897/  2100  000  1l.  1#.)  0  Westafrik.  Pflanzungsgesellscha  i  teie!  d
1897  200  000/1.  1.0  —  Westafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria“

zus.  gel.  Stamm-Aktien  70  80
2  800  000  s  —  do.  Vorzugs-Aktien  130  135
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  Westdeutsche  Handels-  u.  Plantagengesellschaft  i
in  Düsseldorf  .  .  Stamm  -Anteile  —  66
300  000  0  —  do.  Vorzugs-Anteile,  102  105
.

 

 

 

—.  —  —  –––#-)

  Vanzinsen.  Selbsthändler  bei  allen  Abschlüssen  provisionsfrei.

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

..0

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  66-1

46575  Dieser  Nummer  liegt  das  3.  Heft  des  XXIII.  Baudes  der  „Mitteilungen  aus  den
denutschen  Schutzgebieten“  bei.
        <pb n="794" />
        eutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

21.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  September  1910.  Uummer  18.

Diese  Zeitschrift  erscheint  im  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefugt  die  mindestens  einmal
dierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  heransgegeben  von  Dr.  Freiherrn  v.  Danckelman.
Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die  Buchbandlungen
  #&amp;amp;  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagshuchhandiung  a)  &amp;amp;  5,—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schuszgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  /%¼  6.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn.  Berlin  8W68,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Vorschriften  der  Kolonialverwaltung  über  Lieferungen  für  das  Bekleidungsdepot
der  Schutztruppen  (gültig  vom  1.  Oktober  1910  ab).  Vom  24.  August  1910  S.  753.  —  Verfügung  des  Reichskanzlers,
beir.  die  Zuständigkeit  des  selbständigen  Distriktschefs  in  Deutsch-Südwestafrika.  Vom  31.  August  1910  S.  756.  —
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Anderung  der  Verordnung  vom  15.  März  1909  betr.  die  Besteuerung
der  Eingeborenen  in  Lome  und  Anecho  (Amtsblatt  S.  73  ff.).  Vom  27.  Mai  1910  S.  756.  —  Bekanntmachung  des
Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  zur  Verordnung  vom  23.  Februar  1907,  betr.  die  Besteuerung  von  Hunden.
Vom  22.  Juli  1910  S.  758.  —  Verzeichnis  der  Haupt-Zollämter,  Zollstationen  und  Zollabfertigungsstellen  nebst  deren
Befugnissen  sowie  der  Zollstraßen  in  Deutsch-Südwestafrika  nach  dem  Stande  vom  1.  Juli  1910  S.  758.  —  Verordnung
  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  Abänderung  der  Verordnung  betr.  die  chinesischen  Kontraktarbeiter  vom
25.  April  1905  und  10.  November  1909.  Vom  18.  Juni  1910  S.  759.  —  Anderung  der  Satzungen  der  Diamanten-Lacht-Gesellschaft
  S.  760.  —  Auszug  aus  den  Satungen  der  Otavi-Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft  in  Berlin
S.  760.  —  Anderungen  der  Satzungen  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  zu  Berlin  S.  760.  —  Personalien  S.  761.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Betriebsergebnisse  der  Usambara-Eisenbahn  im  Rechnungsfahre
  1909  S.  763.

Kamerun:  Vom  Bau  der  Mittellandbahn  S.  764.  —  Eine  Reise  über  den  Kongo  nach  Südost-Kamerun  S.  765.
—  Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  Kalenderjahre  1909  im
Vergleich  mit  dem  Handel  im  Vorjahre  S.  770.

Deutsch-Neuguinea:  Von  der  deutsch  -holländischen  Grenzexpedition  in  Neuguinea  S.  770.  —  Nachweisung  der

bei  der  Zollstelle  Namatanai  im  2.  Vierteljahr  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  771.  —  Desgleichen  bei  den
Jollstellen  des  Bezirksamtes  Jaluit  im  4.  Viertel  des  Rechnungsjahres  1909  S.  771.
Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Deutsche  Togogesellschaft  S.  771.  —  Agupflanzungsgesellschaft

6%

772.  —  Pflanzungsgesellschaft  Kpeme  (Togo)  S.  773.
Aus  fremden  nolonien  und  Produktionsgebieten:  Aussichten  auf  die  Baumwollernte  Mittelasiens  zu
Ende  Juli  1910  S.  773.  —  Baumwollanbau  auf  Ceylon  S.  775.  —  Kakaomarkt  in  Guayaquil  im  2.  Vierteljahr  1910

S.  775.  —  Kokosnußgewinnung  auf  Trinidad  und  Tabago  S.  776.  —  Voraussichtliche  diesjährige  Nelkenernte  in
Znzibar  und  Pemba  S.  777.  —  Der  Gummimarkt  auf  Ceylon  S.  777.  —  Maisausfuhr  aus  Britisch-Südafrika

—-777.

  —  Handel  Madagaskars  im  Jahre  1909  S.  777.  —  Britisch-Südafrika  S.  778.  —  Belgisch-Kongo  S.  778.
Papua  (Britisch-Neuguinea)  S.  778.

c6

Vermischtes:  MRinderpest  in  Britisch-Ostafrika  S.  778.  —  Internationaler  Pflanzenfaser-Kongreß  und  -Aussellung
  in  Surabaja  (Java)  1911  S.  778.  —  Schiffsverkehr  im  Suez-Kanal  im  Jahre  1909  S.  779.  —  Literatur-Vericht
  S.  779.  —  Koloniale  Literatur  (X.)  S.  780.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  783.  —  Schiffsdewegungen

  S.  786.  —  Marktbericht  S.  787.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  788.

Anzeigen:  Offentliches  Ausschreiben  S.  17.

 

 

 

 

 

 

 

EEEEEEEEEEEEBIIELIIEVIEEEEEEEE

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Vorschriften  der  Kolonialverwaltung  über  Lieferungen  für  das  Bekleidungsbepot
der  Schutztruppen  (gültig  vom  1.  OHktober  1910  ab).
Vom  24.  August  1910.

§  1.  Die  nachstehenden  Bestimmungen  gelten  für  Beschaffungen  und  Lieferungen,  die
durch  das  Bekleidungsdepot  der  Schutztruppen  in  Berlin  bewirkt  werden.

§  2.  1.  Für  die  Beschaffungen  kommen  im  allgemeinen  ausschließlich  deutsche  Bezugsquellen
  in  Frage.  Falls  beabsichtigt  wird,  ausländische  Fabrikate  zu  liefern,  müssen  die  Angebote
einen  entsprechenden  Vermerk  enthalten.
        <pb n="795" />
        W  754  20

2.  Von  den  im  Inlande  hergestellten  Waren  werden  bei  gleicher  Preislage  und  Güte
diejenigen  bevorzugt,  deren  Rohstoffe,  sofern  solche  überhaupt  in  Deutschland  erzeugt  werden,  nachweisbar
  heimischen  Ursprungs  sind.  Das  gleiche  gilt  von  Erzeugnissen  deutscher  Kolonien.

3.  Hinsichtlich  der  Art  und  Güte  der  zu  liefernden  Waren  sind  die  vom  Bekleidungsdepot
gegebenen  besonderen  Vorschriften  und  Proben  maßgebend.

8§  3.  1.  Die  Angebote  sind  von  den  Bewerbern  zu  unterschreiben,  postmäßig  zu  verschließen
  und  portofrei  bis  zu  dem  in  der  Ausschreibung  angegebenen  Zeitpunkte  einzureichen.
Der  Umschlag  ist  mit  der  Aufschrift  zu  versehen:

„Angebot  auf  “

2.  In  dem  Angebote  sind  die  zu  liefernden  Gegenstände  in  der  Reihenfolge  der
Ausschreibung  nach  Zahl  und  Art  unter  Angabe  der  geforderten  Einheitspreise  genau  zu  bezeichnen.
Anderungen  der  Preise  (Durchstreichungen,  Radierungen  usw.)  müssen  am  Rande  durch  Unterschrift
besonders  anerkannt  werden.  Im  übrigen  soll  die  Abfassung  in  kürzester  Form  erfolgen,  etwa

wie  folgt:
„  Zu  J.  Nr.
Berlin,  den  .....·.....·.................·..............
(Postamt,  Straße,  Hausnummer).

Unter  ausdrücklicher  Anerkennung  der  Lieferungsbestimmungen,  welche  der  Ausschreibung
zugrunde  gelegt  und  mir  bekannt  sind,  biete  ich  hiermit  an:
1.  768  Stück  Gewehrschuhe  ohne  Riemen  zu  8,50  “  für  das  Stück.
2.  713  Stück  Gewehrschuhriemen  zu  0,80  /  für  das  Stück.
3.  532  Paar  Steigbügelriemen  zu  2,90  .7  für  das  Paar.
4.  1535  Stück  Hauptgestelle  ohne  Zügel  zu  2,50  /¼  für  das  Stück.
An  Mustern,  die  mit  meiner  Firma  bezeichnet  sind,  folgen  anbei:
ein  Gewehrschuh,
ein  Paar  Steigbügelriemen  und
ein  Lederstreifen  50  X  10  em.
Unterschrift.“

3.  Teilangebote  sind  zulässig,  sofern  solche  bei  der  Ausschreibung  nicht  ausdrücklich  ausgeschlossen
  sind.

4.  Angebote,  die  den  Vorschriften  nicht  entsprechen,  bis  zu  der  festgesetzten  Stunde  nicht
eingegangen  sind  oder  das  Gebot  an  Sonderbedingungen  knüpfen,  haben  keine  Aussicht  auf  Berücksichtigung.


§  4.  1.  Proben,  Muster,  Zeichnungen,  Berechnungen  und  sonstige  Angaben,  die  zur
Erläuterung  der  Angebote  dienen,  sind  kostenlos  zu  liefern  und  post=  und  bestellgeldfrei  einzureichen.
  Sie  sollen  die  Bezeichnung  der  Firma,  aber  keinerlei  Preisangaben  tragen.

2.  Etwaige  Anträge  wegen  käuflicher  Ubernahme  der  Musterstücke  zum  Preise  des  Bewerbers,
  dem  der  Zuschlag  erteilt  wird,  sind  gleich  bei  Abgabe  des  Angebots  zu  stellen.  Spätere
Anträge  können  nicht  berücksichtigt  werden.

3.  Auf  eine  Vergütung  für  die  bei  der  Prüfung  zerstörten  oder  beschädigten  Gegenstände
hat  der  Bewerber  keinen  Anspruch.

4.  Nicht  verbrauchte  Proben  und  Muster  sind  innerhalb  von  drei  Monaten  nach  dem
Zeitpunkte,  zu  welchem  die  Angebote  einzureichen  waren,  abzuholen.  Geschieht  dies  nicht,  so  kann
das  Bekleidungsdepot  die  Stücke  auf  Kosten  der  Bewerber  zurücksenden  oder  über  sie  anderweit  nach
freiem  Ermessen  verfügen.

§  5.  1.  Die  Eröffnung  der  Angebote  findet  bei  Verdingungen  zur  festgesetzten  Zeit  in
Gegenwart  der  erschienenen  Bewerber  oder  deren  Bevollmächtigten  statt.

Vertretern  von  Submissionsanzeigern  und  Tageszeitungen  ist  der  Zutritt  zu  den  Terminen

estattet.
o  2.  Uber  den  Hergang  wird  eine  Verhandlung  ausgenommen,  die  von  den  anwesenden
Bewerbern  (Bevollmächtigten)  mit  zu  unterschreiben  ist.

§  6.  1.  Der  Zuschlag  erfolgt  durch  das  Bekleidungsdepot  der  Schutztruppen.

2.  Teilung  des  Auftrages  ist  in  jedem  Falle  zulässig  und  auch  für  die  Bewerber  verbindlich,
sofern  bei  der  Ausschreibung  nicht  ausdrücklich  angegeben  ist,  daß  die  Vergebung  ungeteilt  erfolgt.
        <pb n="796" />
        I  755  e□ÖO

3.  Eine  Sicherheitsleistung  bleibt  für  einzelne  Lieferungen  vorbehalten;  ebenso  die  Errichtung
  förmlicher  Vertragsurkunden.

4.  Über  den  Zuschlag  wird  schriftliche  Benachrichtigung  erteilt.  Er  gilt  als  mit  bindender
Kraft  erfolgt,  wenn  die  Nachricht  innerhalb  der  Zuschlagsfrist  als  Depesche  oder  Brief  dem  Telegraphenoder
  Postamt  zur  Beförderung  an  die  in  dem  Angebote  bezeichnete  Adresse  übergeben  worden  ist.

5.  Nachricht  an  diejenigen  Bewerber,  welche  den  Zuschlag  nicht  erhalten,  wird  in  der
Regel  nicht  erteilt.  Sie  dürfen,  wenn  bis  zum  Ablaufe  der  Zuschlagsfrist  kein  Bescheid  ergangen
ist,  annehmen,  daß  ihr  Angebot  keine  Berücksichtigung  gefunden  hat.

6.  Alle  Sendungen  des  Bekleidungsdepots  werden  unfrankiert  abgelassen.  (Portopflichtige
Dienstsache.)  Die  Portokosten  usw.  fallen  den  Bewerbern  zur  Last.

§  7.  1.  Erfüllungsort  für  die  Lieferung  ist  Berlin.  Alle  Lieferungen  haben  „frei  Bekleidungsdepot
  der  Schutztruppen  Berlin  JW  40,  Lehrter  Straße  18/19,“  zu  erfolgen.

Etwaige  Frachtkosten  und  Rollgelder  bis  dahin  hat  also  der  Lieferant  zu  tragen,  desgleichen
Portokosten  und  Postbestellgelder.

2.  Verpackung  darf  nicht  berechnet  werden.  Auf  Wunsch  kann  sie  jedoch  der  Lieferant  auf
eigene  Kosten  und  Gefahr  zurückerhalten.

3.  Mit  jeder  Lieferung  (auch  Teillieferung)  sind  dem  Bekleidungsdepot  Rechnung  in
doppelter  und  Lieferverzeichnis  in  einfacher  Ausfertigung  einzureichen.

§  8.  1.  Die  Abnahme  der  Lieferung  erfolgt  beim  Bekleidungsdepot;  sie  bedeutet  die
Annahme  als  Erfüllungsleistung,  nicht  den  Ausschluß  der  Haftung  des  Lieferanten  für  Mängel.
Die  in  den  §§  477  und  638  B.  G.  B.  für  die  Verjährung  auf  sechs  Monate  bemessene  Frist  wird
auf  ein  Jahr  verlängert.

2.  Das  Bekleidungsdepot  trägt  die  Kosten  für  die  Abnahme,  Materialprüfung,  Zeugnisse
und  Bescheinigungen,  soweit  im  Einzelfalle  nichts  anderes  bestimmt  ist.

3.  Die  Lieferanten  sind  berechtigt,  bei  der  Abnahme  persönlich  zugegen  zu  sein  oder  sich
vertreten  zu  lassen.  Eine  Prüfung  der  Vollmacht  des  Vertreters  findet  nicht  statt.  Seine  Erklärungen
sind  für  den  Lieferanten  bindend.  Ort  und  Zeit  der  Abnahme  wird  auf  Verlangen  mitgeteilt.

4.  Erweist  sich  bei  der  Prüfung  der  vierte  Teil  der  Lieferung  (auch  Teillieferung)  als  nicht
abnahmefähig,  so  kann  die  ganze  Lieferung  (Teillieferung)  zurückgewiesen  werden,  ohne  die  übrigen
drei  Viertel  derselben  einer  Prüfung  zu  unterwerfen.

5.  Sollte  eine  Lieferung  ganz  oder  teilweise  verworfen  werden,  so  wird,  wenn  der  Wert
der  zu  verwerfenden  Gegenstände  über  300  ¼¼¾  beträgt,  dem  Lieferanten  hiervon  zunächst  Kenntnis
gegeben  und  ihm  die  Möglichkeit  zu  einer  mündlichen  Erörterung  geboten.  Erst  wenn  dies  erfolglos
geblieben  ist,  wird  eine  förmliche  Entscheidung  getroffen  und  dem  Lieferanten  zugestellt.

6.  Von  der  Abnahme  ausgeschlossene  Gegenstände  werden  dem  Lieferanten  zur  Verfügung
gestellt  bzw.  für  seine  Rechnung  und  Gefahr  zurückgesandt.

7.  Für  die  verworfenen  Gegenstände  hat  der  Lieferant  ungesäumt  Ersatz  zu  leisten.  Geschieht
  dies  innerhalb  der  vorgeschriebenen  Frist  nicht,  so  darf  nach  Ziffer  9  verfahren  werden.

8.  Werden  vom  Lieferanten  früher  bereits  verworfene  Gegenstände  wieder  eingeliefert,
  ohne  als  solche  ausdrücklich  bezeichnet  zu  sein,  so  ist  das  Bekleidungsdepot  berechtigt,  die
ganze  Lieferung  ohne  weiteres  zur  Verfügung  zu  stellen  und  vom  Lieferungsauftrage  zurückzutreten.

9.  Wenn  die  festgesetzten  Lieferungsfristen  nicht  eingehalten  werden,  wird  dem  Unternehmer
zur  Bewirkung  der  Leistung  eine  angemessene  Nachfrist  bestimmt.

Nach  Ablauf  dieser  Frist  ist  das  Bekleidungsdepot  berechtigt,  die  Leistung  abzulehnen  und
die  Gegenstände  ohne  weiteres  auf  Kosten  des  Unternehmers  anderweitig  zu  beschaffen.  Erfolgt  die
Beschaffung  unter  dem  Verdingungspreise,  so  hat  der  Unternehmer  keinen  Anspruch  auf  Erstattung
des  Unterschiedes.

§*  9.  1.  Meinungsverschiedenheiten  werden  durch  ein  Schiedsgericht  entschieden.  Dieses
setzt  sich  zusammen  aus  drei  Schiedsrichtern,  von  denen  jede  Partei  einen  und  diese  den  Dritten
ernennen.

Können  sich  die  Schiedsrichter  über  die  Wahl  des  Dritten  nicht  einigen,  so  ist  der  Vorsitzende
der  Handelskammer  in  Berlin  auf  Antrag  einer  Partei  zur  Ernennung  berechtigt.

2.  Auf  das  schiedsgerichtliche  Verfahren  finden  die  Vorschriften  des  zehnten  Buches  der
Zivilprozeßordnung  Anwendung,  soweit  das  Schiedsgericht  nichts  anderes  beschließt.

2
        <pb n="797" />
        W  756  20

§  10.  Die  Bezahlung  erfolgt  auf  Anweisung  des  Bekleidungsdepots  durch  die  Kassenverwaltung
  der  Schutztruppen,  Berlin  W  8,  Mauerstraße  45/46,  möglichst  innerhalb  von  zwei  Wochen
nach  Abnahme  der  Lieferung  (Teillieferung).

Wird  lberweisung  des  Geldes  auf  dem  Post=  oder  Girowege  gewünscht,  so  muß  die  Quittung
vorher  der  Kassenverwaltung  zugestellt  werden.  Etwaige  Kosten  für  die  Geldüberweisung  (Porto
oder  Scheckstempelabgabe)  werden  von  dem  zu  zahlenden  Betrage  in  Abzug  gebracht.

Berlin,  den  24.  August  1910.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
v.  Lindequist.

Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Juständigkeit  des  selbständigen  Distriktschefs
in  Deutsch-Südwestafrika.
Vom  31.  August  1910.

Auf  Grund  des  §  1  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der  Verwaltung
und  die  Eingeborenen-Rechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten,  vom  3.  Juni  1908
(Reichs-Gesetzbl.  S.  397),  des  §  96  Nr.  2  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika
vom  8.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  727)  und  des  §  31  der  Kaiserlichen  Verordnung  über  die
Enteignung  von  Grundeigentum  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom  14.  Februar  1903
(Reichs-Gesetzbl.  S.  27)  wird  hiermit  bestimmt,  was  folgt:

§  1.  Die  in  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika,  der  Kaiserlichen
Verordnung  über  die  Enteignung  von  Grundeigentum  sowie  in  den  Verordnungen,  Verfügungen,
Bekanntmachungen  usw.  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts)  und  des  Gouverneurs  den  Bezirksamtmännern
  in  Deutsch-Südwestafrika  zugewiesenen  Verwaltungsbefugnisse  und  Befugnisse  in  betreff
der  Eingeborenen-Rechtspflege  (einschl.  der  Rechtsstreitigkeiten  Nichteingeborener  mit  Eingeborenen)
sind  in  den  selbständigen  Distrikten  dieses  Schutzgebiets  durch  die  Distriktschefs  wahrzunehmen.

§  2.  Diese  Verfügung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Veröffentlichung  im  Kolonialblatt  in  Kraft.

Berlin,  den  31.  August  1910.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

v.  Lindequist.

 

Verordnung  des  Couverneurs  von  Togo,  betr.  Knderung  der  Verordnung  vom  15.(Där=  1909
betr.  die  Besteuerung  der  Eingeborenen  in  Lome  und  Knecho  (Kmtsblatt  S.  73  fl.).
Vom  27.  Mai  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  bestimmt,
daß  die  Verordnung  vom  15.  März  1909  folgende  Fassung  erhält:

§  1.  Jeder  arbeitsfähige  erwachsene  männliche  Eingeborene  des  Bezirks  Lome-  Stadt  und
der  Ortschaft  Anecho  zahlt  eine  jährliche  Steuer  in  Geld,  welche  sich  nach  der  Höhe  seines  Einkommens
  richtet.

Steuerpflichtig  nach  Maßgabe  dieser  Verordnung  sind  auch  diejenigen  Eingeborenen,  die,
ohne  im  Bezirk  Lome-Stadt  oder  in  der  Ortschaft  Anecho  zu  wohnen,  dort  ihrem  regelmäßigen
Erwerb  nachgehen.

Kann  die  Steuer  in  Geld  nicht  beigetrieben  werden,  so  tritt  an  ihre  Stelle  Steuerarbeit
nach  Maßgabe  der  Verordnung  vom  20.  September  1907  (Amtsblatt  S.  190).

Diejenigen  Eingeborenen,  welche  in  dem  Bezirk  der  Stadt  Lome  und  in  der  Ortschaft
Anecho  zwar  keinen  Wohnsitz,  aber  Grundvermögen  haben,  sind  der  Einkommensteuer  hinsichtlich  des
ihnen  aus  dieser  Quelle  zufließenden  Einkommens  unterworfen.

§  2.  Die  Steuerpflichtigen  werden  nach  der  Höhe  ihres  jährlichen  Einkommens  in  Klassen
eingeteilt.
        <pb n="798" />
        GW  757  20

Zur  Klasse  1  gehören  die  Steuerpflichtigen  mit  einem  Jahreseinkommen  bis  zu  400  ..
Die  jährliche  Steuer  beträgt  für  diese  Klasse  6  .  W.

Die  Klasse  II  umfaßt  die  Einkommen  von  über  400  bis  800  .  Die  jährliche  Steuer
beträgt  10  J¼.

Die  Klasse  III  umfaßt  die  Einkommen  von  über  800  bis  1200  —.  Die  jährliche  Steuer
beträgt  2  v.  H.  des  ermittelten  Einkommens.

Die  Klasse  IV  umfaßt  die  Einkommen  von  über  1200  bis  2000  .  Die  jährliche  Steuer
berägt  2½⅛  v.  H.  des  ermittelten  Einkommens.

Die  Klasse  V  umfaßt  die  Einkommen  von  über  2000  bis  5000  ..  Die  jährliche  Stener
beträgt  3  v.  H.  des  ermittelten  Einkommens.

Die  Klasse  VI  umfaßt  die  Einkommen  von  über  5000  bis  10  000  .  Die  jährliche  Steuer
beträgt  4  v.  H.  des  ermittelten  Einkommens.

Die  Klasse  VII  umfaßt  die  Einkommen  über  10  000  „E.  Die  jährliche  Steuer  beträgt
5  v.  H.  des  ermittelten  Einkommens.

Bei  der  Festsetzung  der  Einkommen  in  den  Klassen  III  bis  VII  werden  diese  auf  das
Vielsfache  von  50  nach  oben  abgerundet.

Ist  in  den  Klassen  III  und  IV  eine  derartige  genaue  Ermittlung  des  Einkommens  nicht
möglich  oder  stößt  sie  auf  erhebliche  Schwierigkeiten,  so  haben  die  Steuerpflichtigen  der  Klasse  III
eine  jährliche  Steuer  von  25  J7,  die  der  Klasse  IV  eine  jährliche  Steuer  von  50  N  zu  entrichten.

§  3.  Die  Steuerklassen  und  Steuersätze  können  durch  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
von  Jahr  zu  Jahr  geändert  werden.

§  4.  Die  Zuteilung  der  Steuerpflichtigen  zu  den  einzelnen  Klassen  erfolgt  in  Anecho  durch
den  Bezirksamtmann,  der  hierbei  zwei  angesehene  Eingeborene  mit  beratender  Stimme  zuziehen  soll.

In  gleicher  Weise  erfolgt  in  Lome  die  Zuteilung  zu  den  Klassen  I  und  II.  Die  Zuteilung
z  den  höheren  Klassen  erfolgt  durch  eine  Steuerkommission.

Die  Steuerkommission  für  den  Bezirk  Lome-Stadt  besteht  aus  dem  Bezirksamtmann  als
Vorsitzenden  und  zwei  zum  Steuerbezirk  gehörigen  Europäern,  die  der  Gouverneur  ernennt.  Sie  hat
zu  ihren  Sitzungen  ebenfalls  zwei  angesehene  Eingeborene  mit  beratender  Stimme  hinzuzuziehen.

§*  5.  Das  Steuerjahr  beginnt  mit  dem  1.  April.  Die  Veranlagung  soll  bis  zum  1.  März
erfolgen.  Sie  erfolgt  in  den  Klassen  V  bis  VII  auf  Grund  einer  von  dem  Steuerpflichtigen  dem
Bezirksamt  bis  spätestens  zum  15.  Februar  einzureichenden  Steuererklärung.

Die  Veranlagung  ist  den  Steuerpflichtigen  der  Klasse  II  und  der  höheren  Klassen  schriftlich
mitzuteilen.

§&amp;amp;  6.  Gegen  die  Veranlagung  ist  binnen  zwei  Wochen  nach  ihrer  Mitteilung  Beschwerde
an  den  Gouverneur  zulässig.

Die  Beschwerde  ist  bei  dem  Bezirksamtmann  einzulegen,  der  die  Beschwerde,  soweit  die
Veranlagung  durch  die  Steuerkommission  erfolgt  ist,  dieser  vorzulegen  hat.  Wird  der  Beschwerde
durch  den  Bezirksamtmann  oder  durch  die  Steuerkommission  stattgegeben,  so  findet  eine  Weitergabe  an
den  Gouverneur  nicht  statt.

5&amp;amp;  7.  Wird  dem  Bezirksamt  im  Laufe  eines  Steuerjahres  eine  Anderung  in  dem  angenommenen
  Einkommen  eines  Steuerpflichtigen  bekannt,  so  kann  der  Bezirksamtmann  den  für  den
Betreffenden  festgesetzten  Steuersatz  berichtigen.

§*  8.  Der  Bezirksamtmann  ist  befugt,  auf  Antrag  Personen  der  Steuerklasse  1  die  Steuer
durch  Steuerarbeit  nach  Maßgabe  der  Verordnung  vom  20.  September  1907  (Amtsblatt  S.  190)
leisten  zu  lassen.

§  9.  Eine  Verrechnung  der  Steuerarbeit,  eine  Verwaltung  von  Steuerrückständen  und  ein
Nachweis  über  unbeibringliche  Steuerbeträge  findet  nicht  statt.

§  10.  Die  Dienstherren  von  Steuerpflichtigen  sind  verpflichtet,  der  Steuerkommission  und
dem  Bezirksamtmann  über  das  Einkommen  ihrer  Angestellten  Auskunft  zu  geben.  Wissentlich  unlichtige
  Angaben  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  J¾  oder  mit  Haft  bestraft.

Wissentlich  unrichtige  Angaben  der  Steruerpflichtigen  der  Steuerkommission  und  dem  Bezirksamtmann
  gegenüber  und  Steuerhinterziehungen  werden  mit  Geld  bis  zu  1000  J/¼  oder  Gefängnis
mit  Zwangsarbeit  bis  zu  drei  Monaten  bestraft.

Der  Versuch  der  Steuerhinterziehung  ist  strafbar.
        <pb n="799" />
        V758  20

§  11.  Ausführungsbestimmungen  erläßt  der  Bezirksamtmann  mit  Genehmigung  des
Gouverneurs.

Diese  Verordnung  tritt  mit  Rückwirkung  vom  1.  April  1910  ab  in  Kraft.
Lome,  den  27.  Mai  1910.

Der  Gouverneur.
In  Vertretung:
v.  Doering.

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  zur  Verordnung  vom
23.  Februar  1907,  betreffend  die  Besteuerung  von  Hunden.
Vom  22.  Juli  1910.
Gemäß  8§  1  Abs.  1  der  Verordnung  vom  23.  Februar  1907,  betreffend  die  Besteuerung
von  Hunden  (Kol.  Bl.  S.  385),  wird  hiermit  bestimmt,  daß  der  Wohnplatz  Klein-Windhuk  für
den  gesamten  Umfang  des  Gemeindebezirks  als  Ortschaft  im  Sinne  dieser  Verordnung  zu  betrachten

ist  und  daß  dort  mit  sofortiger  Wirkung  die  Hundesteuer  zur  Erhebung  kommt,  soweit  dies  nicht
bereits  auf  Grund  bestehender  Bestimmungen  zu  geschehen  hat.

Windhuk,  den  22.  Juli  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Brueckner.

Verzeichnis  der  Haupt-Sollämter,  Jollstationen  und  Sollabfertigungsstellen  nebst
deren  Befugnissen  sowie  der  Jollstraßen  in  Deutsch-Südwestafrika  nach  dem
Stande  vom  1.  Juni  1910.7
Erläuterungen.

 

a  —  nach  Manßgabe  der  Zollverordnung  vom  31.  Jannar  1903;
b  —  öffentliche  Zolluiederlage;
—  nur  Postgollabfertigung:
4  =  nur  befugt  zum  direkten  Grenz-Ein=  und  Ausgang:
c  =  erhält  nur  vorabgesertigte  Güter;
Erhebung  von  Hafengebühren:
1.  —  -  Branntweinsteuer;
h  —  -  -  Bierstener;
i  —  Kontrolle  der  Diamantenförderung  nach  Maßgabe  der  Verordnungen,  betreffend  die
k  —  Abfertigung  ausgehender  Diamanten  Erhebung  eines  Ausfuhrzolles  auf  Diamanten.
Of  .  Abforti
efd.  Name  der  Amter  Abfertigungs-  Zollstraßen
Nr.  Befugnisse

 

[Watsichbav  —an  der  Küste—  Swakopmund.
Walfischbay—  Kilometer  6—Swakopmund.
Walfischbay—Nonidas—Swakopmund.

1.]Hauptzollamt  Swakopmund  a,  b,  f,  g,  h,  i,  k

Zollstation  Swakopmündung  ohne  —
-  Nonidads.  a  jedochcs  Walfischbay—Nonidas.
Ururs  .  -  Walfischbay—Rooibank  —  Ururas.

Sandwichhafen
Empfängnis-Bucht.
Zollabfertigungsstelle  Usakos

V  u  u

Walfischbay  —an  der  Küste  —Sandwichhafen.
u.  i  –

E—l

 

 

 

»  *)  Gemäß  §  3  der  Zollverordnung  vom  31.  Jannar  1903  und  §  1  Absatz  3  der  zugehörigen  Ausführungsbestimmungen.
        <pb n="800" />
        G  v59  20

 

Lfd.  Abfertigungs-  ·
*  Name  der  Amter  Befugniss  Zollstraßen

 

2.  Hauptzollamt  Lüderitzbucht  a,  b,  f,  g,  h,  i,  k  —-ZollstationPrinzenbucht....ajedochdu.i
  —
3.  Hauptzollamt  Windhuk.  .  .  b,  e,  g,  h  —

a)  Zollstation  Outto  a  jedoch  äi  Ondonga—Okankwejo  —Outio.
b)  -  Grootfontein  .  ..  =  u.  h  Ondonga—Amatoni—Grootfontein.
e)  -  Gobabbs  -  Rietfontein  (Nord)—Olifantskloof—  Gobabis

4.]Hauptzollamt  Keetmanshoop  a,  b,  e,  g,  h
a)  Zollstation  Ramansdrift.  a  jedoch  4  Die  Zollstraße  führt  von  dem  erlaubten
Landungsplatze  zum  Amte.

 

 

 

b)  -  Stolzenfes  -  desgleichen.

r  -  Ukamas.  .  .  ...  -  Aris  —  Ukamas.

d)  -  Dawignah  -  Upington—Dawignab.

e)  -  Hasuur  .  .  .  .  ..  -  Rietfontein  (Süd)  —Hasuur.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Samoa,  betr.  Rbänderung  der  Verordnung  betr.
die  chinesischen  Kontraktarbeiter  vom  25.  Kpril  1905  und  10.  Movember  1909.

Vom  18.  Juni  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen
  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten
  Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  S.  509),  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

I.  Die  Gouvernements-Verordnung,  betreffend  die  chinesischen  Kontraktarbeiter,  vom
25.  April  1905  und  10.  November  1909  (Gonv.  Bl.  Bd.  III,  Nr.  88)  wird  folgendermaßen  geändert:

1.  §  16  erhält  als  Absatz  7  folgenden  Zusatz:
Der  Gouverneur  kann  die  Arbeitszeit  und  die  Tage,  an  denen  die  Arbeit  ruhen  muß,
allgemein  oder  für  einzelne  Betriebe  abweichend  von  den  Bestimmungen  der  Absätze  1  und  2  festsetzen.

2.  An  Stelle  der  §§  21  bis  26  treten  folgende  Bestimmungen:

§  21.  Ein  Arbeitgeber,  Verwalter  oder  Aufseher,  der  den  Bestimmungen  dieser  Verordnung
zuwiderhandelt  oder  sich  der  körperlichen  Mißhandlung  von  chinesischen  Arbeitern  schuldig  macht,
wird,  soweit  nicht  eine  nach  den  Bestimmungen  der  Reichsgesetze  zu  ahndende  Tat  vorliegt,  und
vorbehaltlich  der  Bestimmungen  in  §§  24  und  25  dieser  Verordnung  mit  Haft  oder  mit  Geldstrafe
bis  zu  150  ¼  bestraft.

§  22.  Die  Strafgewalt  gegenüber  den  Kontraktarbeitern  wird  von  dem  Kommissar  ausgeübt.
  Zur  Entscheidung  über  die  in  sinngemäßer  Anwendung  der  Reichsgesetze  strafbaren  Vergehen
und  Verbrechen  ist  der  Bezirksrichter  zuständig.

§  23.  Gegen  Arbeitgeber,  Verwalter  oder  Auffeher  kann  der  Kommissar  wegen  Zuwiderhandlungen
  gegen  diese  Verordnung  auf  Geldstrafe  bis  zu  60  7“  oder  stellvertretende  Haftstrafen
bis  zu  acht  Tagen  erkennen.

Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  der  §§  9  bis  14  und  16  werden  nur  auf
Antrag  des  Kommissars  verfolgt,  falls  nicht  der  Kommissar  selbst  gemäß  Absatz  1  einschreitet.

§  24.  Einem  Arbeitgeber,  Verwalter  oder  Aufseher,  der  sich  mehrfacher  Zuwiderhandlungen
gegen  diese  Verordnung  schuldig  gemacht  hat,  kann  auf  Antrag  des  Kommissars  vom  Bezirksrichter
verboten  werden,  chinesische  Arbeiter  zu  beaufsichtigen.  Bei  Arbeitgebern  kann  in  besonders  schweren
Fällen  der  Gouverneur  auf  Aufhebung  der  Arbeitskontrakte  erkennen.

Der  Gouverneur  bestimmt  in  diesem  Falle  über  die  anderweitige  Beschäftigung  der  Arbeiter.

§  25.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  1000  1/¼“  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  wird  bestraft:
1.  ein  Arbeitgeber,  Verwalter  oder  Aufseher,  der  trotz  eines  nach  §  24  ergangenen
Verbots  chinesische  Arbeiter  beausfsichtigt,
        <pb n="801" />
        760

2.  ein  Arbeitgeber,  der  es  zuläßt,  daß  ein  Verwalter  oder  Aufseher,  gegen  den  ein  Verbot
nach  8  24  ergangen  ist,  in  seinem  Betriebe  chinesische  Arbeiter  beaufsichtigt.
II.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.
Vailima,  den  18.  Juni  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Solf.

 

sinderung  der  Satzungen  der  Diamanten-acht-Gesellschaft.
Zu  der  am  27.  Juli  d.  Is.  von  der  Hauptversammlung  beschlossenen  Anderung  des  §  18
der  Satzungen  der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft")  dahin,  daß  er  lautet:  „Das  Geschäftsjahr
  entspricht  dem  Kalenderjahr“  —  ist  die  Genehmigung  von  Aufsichts  wegen  erteilt  worden.

 

AKuszug  aus  den  Satzungen  der  Otavi-OMinen-  und  Eisenbahn-Gesellschaft  in  Berlin

nach  Maßgabe  der  Anderungen,  welche  in  der  außerordentlichen  Generalversammlung  vom  23.  Juni  1910
beschlossen  und  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigt  worden  sind.
II.  Grundkapital.

Art.  6.  Das  Grundkapital  der  Gesellschaft  betrug  Mark  20  000  000,—  —  Francs
25  000  000,—  —  K  Sterling  1  000  000,—,  ausgegeben  in  20  Serien,  jede  Serie  eingeteilt  in
10  000  Anteile  zum  Nennwerte  von  je  Mark  100,—  —  Francs  125,—  —  2  Sterling  5,—.
Hiervon  sind  aus  dem  Erlös  der  Otavi-Bahn  zurückgezahlt  worden  Mark  16  000  000,—.  Dos
eingezahlte  Grundkapital  beträgt  nunmehr  Mark  4  000  000.—  —  Francs  5  000  000,—  —
L  Sterling  200  000,—.

Die  Rückzahlungen  von  Mark  80,—  auf  jeden  Anteil  von  Mark  100,—  sind  durch  Stempelaufdruck
  auf  den  Anteilscheinen  vermerkt.

Eine  Erhöhung  des  Grundkapitals  kann  nur  von  der  Generalversammlung  beschlossen  werden.
In  dem  Beschlusse  find  zugleich  die  Bedingungen  festzustellen,  unter  welchen  die  neuen  Anteile  ausgegeben
  werden.

III.  Bilanz,  Ermittlung  und  Verwendung  des  Ertrages,  Reservefonds.

Art.  17.  Absatz  3  erhält  folgende  Fassung:

Der  Reingewinn  versteht  sich  nach  den  von  dem  Verwaltungsrat  festzusetzenden  Abschreibungen.


Absatz  4  fällt  fort.

Art.  19.  Der  Reservefonds  dient  zur  Deckung  von  außerordentlichen  Ausgaben  oder  Verlusten.
  Über  die  Verwendung  beschließt  der  Verwaltungsrat.

Nachdem  der  Reservefonds  50  v.  H.  des  eingezahlten  Grundkapitals  erreicht  haben  wird,
hören  die  Beiträge  zu  demselben  auf,  sofern  nicht  die  Generalversammlung  auf  Vorschlag  des
Verwaltungsrats  etwas  anderes  beschließt.  Im  Falle  von  Entnahmen  aus  ihm  ist  er  auf  den  festgestellten
  Betrag  wieder  zu  ergänzen.

Art.  25.  Anderung.  Jedes  Mitglied  muß  200  Anteile  der  Gesellschaft  besitzen  oder
erwerben,  die  während  der  Dienstzeit  bei  der  Gesellschaft  zu  hinterlegen  sind.

 

finderungen  der  Satzungen  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  zu  Berlin,

welche  in  der  ordentlichen  Hauptversammlung  vom  28.  Juni  1910  beschlossen  und  von  der  Aussichtsbehörde
  genehmigt  worden  sind.

Durch  Beschluß  der  ordentlichen  Hauptversammlung  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft
vom  28.  Juni  1910  sind  mit  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde  folgende  Satzungsänderungen
eingetreten:

§  2  erhält  folgende  Fassung:

„Die  Gesellschaft  hat  ihren  Sitz  in  Berlin.  Sie  ist  berechtigt,  Zweigniederlassungen  überal
im  Deutschen  Reiche  und  in  Ostafrika  zu  errichten.“

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  981  ff.
        <pb n="802" />
        G  761  2e.

In  §  16  ist  hinter  „Deutschen  Reichsanzeiger"  einzuschalten:
„sowie  im  Deutschen  Kolonialblatt".

*21,  Absatz  1  erhält  folgende  Fassung:

„Der  Verwaltungsrat  besteht  aus  mindestens  11  Mitgliedern,  sie  werden  aus  den  Mitgliedern
der  Gesellschaft  durch  die  Hauptversammlung  gewählt.  Mindestens  zwei  Drittel  der  Mitglieder  des
Verwaltungsrats  muß  die  Reichsangehörigkeit  besitzen.  Ihre  Wahl  erfolgt  auf  fünf  Jahre;  jährlich
scheidet  der  fünfte  Teil,  oder  wenn  die  Zahl  der  Mitglieder  nicht  durch  fünf  teilbar  ist,  der  fünfte
Teil  der  nächst  kleineren  durch  fünf  teilbaren  Zahl  aus.  Die  Reihenfolge  des  Ausscheidens  wird,
soweit  das  Dienstalter  als  Mitglied  des  Verwaltungsrats  das  gleiche  ist,  durch  das  Los,  sonst  durch
das  Dienstalter  in  der  Weise  bestimmt,  daß  immer  der  älteste  ausscheidet.  Die  Ausscheidenden  sind
wieder  wählbar.  Für  in  der  Zwischenzeit  ausgeschiedene  Mitglieder  kann  der  Verwaltungsrat  bis
zur  nächsten  Hauptversammlung  gültige  Ersatzwahlen  vornehmen.“

Absatz  3:
„Die  Wahl  zum  Mitgliede  des  Verwaltungsrats  kann  auch  vor  Ablauf  des  Zeitraumes,

für  welchen  die  Wahl  erfolgt  ist,  durch  die  Hauptversammlung  mit  einer  Mehrheit  von  drei  Vierteln
der  vertretenen  Stimmen  widerrufen  werden.“

§  25,  Ziffer  1  erhält  folgende  Fassung:

„1.  über  diejenigen  Grenzen,  innerhalb  welcher  die  Gesellschaft  auf  eigene  Rechnung
Bodenbau,  Bergbau,  Handel  und  sonstige  Unternehmungen  betreiben  oder  sich  an  solchen  beteiligen
wird  (§  1),  sowie  über  die  Errichtung  von  Zweigniederlassungen  (§  2);“

§  34.  Zwischen  Absatz  2  und  3  ist  einzufügen:

„Der  genehmigte  Vermögensstand  ist  nebst  der  Gewinn=  und  Verlust-Rechnung  in  den  in
§l  16  bezeichneten  Blättern  zu  veröffentlichen.  Außerdem  ist  der  Geschäftsbericht  im  Auszuge  unter
Angabe  des  zur  Verteilung  gelangenden  Gewinnes  im  Deutschen  Kolonialblatt  bekannt  zu  machen.“

In  §  35  fällt  Ziffer  1.  fort  und  die  Ziffern  2.,  3.,  4.,  5.  ändern  sich  in  „1.,  2.,  3.,  4.“

In  §  36,  Absatz  2  ändert  sich  Ziffer  5  in  Ziffer  4  und  in  Absatz  3  Ziffer  4  in  Ziffer  3.

&amp;amp;*  38  erhält  im  zweiten  Absatz  hinter  „Liquidatoren“  folgende  Einschaltung:

„Die  Auflösung  ist  durch  die  Liquidatoren  in  jedem  der  in  §  16  bezeichneten  Blätter
dreimal  bekannt  zu  machen;  sie  gilt  mit  dem  Ablauf  des  Tages  der  letzten  Einrückung  als  bewirkt.

Der  nach  Tilgung  der  Verbindlichkeiten  der  Gesellschaft  verbleibende  Betrag  wird  den  Mitgliedern
  nach  Verhältnis  der  von  ihnen  geleisteten  Einzahlungen  ausbezahlt.

Bekannte  Gläubiger  sind  auch  dann  zu  befriedigen,  wenn  sie  sich  nicht  melden.“

In  §  40  ändert  sich  unter  2.:  Ziffer  3  in  Ziffer  2,  unter  3.:  Ziffer  5  in  Ziffer  4.

 

 

personalien.

Im  Reichs-Kolonialamt  ist  der  bisherige  Geheime  Kanzleidiätar  Bormann  zum  Geheimen
Kanzleisekretär  ernannt  worden.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  19.  August  1910.
Rothmaler,  Oberleutnant  im  Infanterie-Regiment  von  Grolman  (1.  Posenschen)  Nr.  18,  scheidet
unter  Enthebung  von  seinem  Kommando  zur  Dienstleistung  bei  der  Landesaufnahme  am
4.  September  1910  aus  dem  Heere  aus  und  wird  in  der  Schutztruppe  mit  dem  5.  September
  1910  angestellt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  19.  August  1910.
Die  Königliche  Krone  zum  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Oberleutnant  Rausch.
A.  K.  O.  vom  5.  September  1910.
v.  Oertzen,  Oberleutnant,  am  31.  August  1910  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem
1.  September  1910  im  Garde-Füsilier-Regiment  angestellt.
        <pb n="803" />
        W  762  2

Deutsch-Ostafrika.

Der  Rechtsanwalt  Hans  Müller  in  Daressalam
  ist  zum  Notar  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Ostafrika
  mit  Anweisung  des  Wohnsitzes  in  Daressalam
  ernannt  worden.

Im  Schutzgebiet  sind  neu  eingetroffen:  am
27.  Mai  in  Tanga:  Landmesser  Bargmann;
am  29.  Mai  in  Daressalam:  Landmesser  Schnecko,
Materialienverwalter  Gebauer,  Katasterzeichner
Stuebgen,  Kanzleigehilfe  Loew.

Vom  Heimaturlaub  sind  am  29.  Mai  im
Schutzgebiet  wieder  eingetroffen:  die  Sekretäre
Bleich  und  Engel,  kommiss.  Sekretär  Schmidt,
Förster  Bittkau,  kommiss.  Bureauassistent  2.  Kl.
Schlicke,  Polizeiwachtmeister  Schilder,  Maschinist
  Rohleder.

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am
11.  August:  Kanzleigehilfe  Siegert;  am
22.  August:  kommiss.  Sekretär  Maeffert,  Zollamtsassistent
  2.  Kl.  Führ,  Laboratoriumsgehilfe
Heinrich.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  17.  Juli:  Bauinspektor  Brandes,
kommiss.  Bureauassistent  2.  Kl.  L.  Schneider;
am  27.  Juli:  Sekretär  Bayha;  am  7.  August:
Assessor  Aye,  Forstaufseher  Hofmann,  Brunnenmacher
  Rulinsky,  Vermessungstechniker  Dietrich.

 

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
angetreten:  von  Neapel  am  22.  August:  Feldwebel
Scharfe,  Sanitäts-Vizefeldwebel  Dormoyer  und
Sergeant  Mayer;  am  12.  September:  die  Oberleutnants
  Wintgens  und  Gudowius,  die  Stabsärzte
  Dr.  Exner  und  Wünn;  von  Hamburg  am
27.  August:  Sanitäts-Vizefeldwebel  Hoff  und
Sanitätssergeant  Geißler.

Ramerun.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  10.  September  von  Hamburg  aus  angetreten:
die  Oberleutnants  v.  Michaclis  und  v.  Frankenberg-Lüttwitz,
  Leutnant  Cleve.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  31.  August  in  Hamburg
  eingetroffen:  Oberfeuerwerker  Wegener.

Togo.

Wiedereingetroffen  im  Schutzgebiet  sind:  am
16.  Juli  Bautechniker  Munderlich,  am  26.  Juli
Gerichtsassessor  Dr.  Amis  und  Zollamtsassistent
Lang.  Erstmalig  eingetroffen  ist  am  26.  Juli
Stationsassistent  Prösch.

 

Die  Wiederausreise  nach  dem  Schutzgebiet
haben  angetreten:  am  10.  August:  Regierungsarzt
  Dr.  Krueger  und  Regierungsbaumeister
Hoffmann;  am  25.  August:  Regierungsarzt
Dr.  Sunder  und  Sekretär  Madretzke.  Die
Ausreise  haben  am  10.  August  angetreten:  die
Sekretäre  Daletzki  und  Schnecko,  Lehrer  Böhler,
  Wegebauer  Ottens,  Landwirt  Stendtner.

 

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:

  Werkstättenvorsteher  Poetzsch  und
Stationsassistent  Brauer.
Deutsch-Südwestafrika.

Der  Kommandeur  der  Schutztruppen,  Oberst
v.  Glasenapp,  hat  seine  Besichtigungsreise  nach
Südwestafrika  am  10.  d.  Mts.  über  Antwerpen
angetreten.  Seine  Vertretung  in  den  laufenden
Geschäften  des  Kommandos  versieht  Major  Bender
im  Kommando  der  Schutztruppen.

Auf  Heimaturlaub  sind  gereist:  am  8.  Juli:
der  Regierungstierarzt  Dr.  Lux  von  Laurenco
Marquez;  am  2.  August:  der  Katasterzeichner
Böhm  von  Swakopmund  (über  die  Ostküste);  am
4.  August:  die  Polizeisergeanten  Rappenecker
und  Templin  von  Lüderitzbucht;  am  5.  August:
der  1.  Referent  Geheimer  Regierungsrat  Dr.
Hintrager,  der  Bezirksamtssekretär  Krafft  und
der  Polizeisergeant  Kaufmann  von  Swakopmund.

Krankheitshalber  heimgereist  sind:  am  4.  August:
der  Katasterzeichner  Rothenfußer  ab  Swakopmund;
  am  5.  August:  der  Poligeisergeant  Völkening
  ab  Swakopmund.

Ausgeschieden  ist  der  Polizeisergeant  Skrobucha;
  derselbe  hat  am  5.  August  von  Swakopmund
  die  Heimreise  nach  Deutschland  angetretien.

Wiederausgereist  sind  am  7.  September:
Distriktschef  Wasserfall,  Sekretär  Seydel,  Botaniker
  Dinter,  Lokomotivführer  Muich,  die
Magazinbeamten  Dietz  und  Küttig,  die  Polizeiwachtmeister
  Leis,  Busch  und  Eggergluß,  die
Polizeisergeanten  Bocker,  Bold,  Glubsch,  Hergert,
  Kudell,  Emil  Müller,  Fidelak,  Przewerzinski,
  Richter,  Rüdiger,  van  Severen,

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  7.  September  von  Hamburg  aus  angetreten:

kommiss.  Intendantursekretär  Lehmann.

 

Mit  Heimaturlaub  sind  am  27.  August  in
Oamburg  eingetroffen:  Intendantursekretär  Mataré,
  die  Unterzahlmeister  Müsthoff  und  Schrapf.
        <pb n="804" />
        763

*i

 

 

 

 

 

 

 

Tiichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostafrika.
Die  Betriebsergebnisse  der  Usambara-Eisenbahn
im  Rechnungssahre  1909.

Durch  die  Eröffnung  des  Betriebes  auf  der
Neubaustrecke  Mombo  —  Buiko  am  27.  Juli  1909
steigerte  sich  die  Betriebslänge  der  Usambarabahn
von  129  auf  174  km.  Die  Betriebsergebnisse
des  Rechnungsjahres  1909,  verglichen  mit  denen
des  Vorjahres,  zeigt  die  nachstehende  Tabelle.

 

aAn  Rupien
(—  1,33  A)

unterschied  gegen
das  Vorjahr

 

1900  19008

im  ganzen  v.  H.

 

CEinnahmen  aus:
Versonenverkehr
Guter=  u.  Viehverker

Sonstige  Einnahmen


Gesamteinnahme

Betriebsausgabe
Berriebs  ziffer
Robüberschuß
—  4
Befördert:
Lersonen
Versonenkilom.
im  ganzen
für  1  Zugkilometer


Tonnen
Tonnenkilom.
im  ganzen
für  1  Zugkilo-=meter

Großvich  Stück
Kleindieh  —-Zugkilometer



Kosten  des  Zughlometers


Beförderte  Achskilometer:

der  Personenwagen

im  ganzen
für  1  Zugkilometer.

der  Güterwagen
im  ganzen
für  1  Zugkilometeer.


1

154  s6s  126  831
355  210  313  245

17  544  7687

1

+  27837  #  21,9

41965  418,4

 

527  422  447  763

333  534.  239  934
63,2  v.  H.  53.6  v.  H.
193  888  207  829
258  517  277  105
219  647  200  232
9068  075  8614  118

56
21  923

52.3
21  788

 

2116  155  1886  015

12,22  12,8

1  8  561

2  814  2784
173  “  153  554
2,56  2,08
1064  129  1028  011
6,14  6.7

 

1971  652  1505  679
9,8

 

14)

 

1  9857
+  79  65917,8
5  93  600  39

+9,6  v.H.

"1  94
"18  588

1  19  415  4  9.,7
(43  957  5-37
3n7  66
—  135  0.47

1230  110  —+  12,2

—  0,1

+  1  019

+  30

+  19  899  +12,9
T

+  0,18

 

 

l
436118935
—(),5(3
465  978  31,0
1,6

 

 

Die  Pächterin  hat  durch  den  Betriebsüberschuß
von  258  517  M  nicht  nur  den  Mindestpachtzins
von  152  000  Ac  und  ihre  Entschädigung  von
30  000  —,  sondern  noch  einen  Uberschuß  von
76  517  „N  herausgewirtschaftet,  von  dem  sie  ein
Zehntel,  also  rund  7652  ",  erhält,  während
dem  Gouvernement  neun  Zehntel,  also  68  865  ,
zufließen,  gegen  85  595  .J7  im  Vorjahre.

Während  die  Roheinnahmen  um  17,8  v.  H.
gegen  das  Vorjahr  gestiegen  sind,  haben  sich  die
Betriebsausgaben  um  39  v.  H.  gesteigert,  so  daß
der  Überschuß  um  18  588  7,  das  sind  6,7  v.  H.,
zurückgegangen  und  die  Betriebsziffer  von  53,6
auf  63,2  v.  H.  in  die  Höhe  gegangen  ist.  Die
nicht  unbeträchtliche  Steigerung  der  Betriebsausgaben
  um  93  600  Rp.  ist  im  wesentlichen
zurückzuführen  auf  eine  Erhöhung  der  Ausgaben
bei  den  Besoldungen  um  rund  20  000  Rp.  =
45,5  v.  H.,  bei  den  Löhnen  um  8300  Rp.  —
37  v.  H.,  Tagegeldern  und  Reisekosten  um  12000  Rp.
—  46  v.  H.,  für  Betriebsmaterialien  um  34  600  Rp.
—  55  v.  H.,  Unterhaltung  der  baulichen  Anlagen
23  500  Rp.  =  53  v.  H.,  während  bei  der  Unterhaltung
  der  Betriebsmittel  die  Ausgaben  sich  um
rund  5000  Rfp.  12,3  v.  H.  verminderten.
Die  Steigerung  der  Einnahmen  betrug  beim
Personenverkehr  21,9  v.  H.,  beim  Güter=  und
Viehverkehr  13,4  v.  HI.  In  dem  gesteigerten  Erträgnis
  des  Personenverkehrs  macht  sich  bereits
die  am  1.  Dezember  1909  eingeführte  Erhöhung
des  Tarifs  der  III.  (farbigen)  Klasse  geltend,  der
von  1  auf  1  ⅛  Heller  in  die  Höhe  gesetzt  wurde.
Die  Tariferhöhung  hat  bewirkt,  daß  für  die  ersten
drei  Monate  nach  ihrem  Eintritt  die  Einnahme
aus  dem  Verkehr  der  III.  Klasse  gegen  die  letzten
drei  Monate  vorher  um  3452,35  Rp.,  das  sind
13  v.  H.,  stieg,  während  die  entsprechende  Zahl
der  Reisenden  (vorübergehend)  um  8006  oder
14,4  v.  H.  zurückging.  Die  durchschnittliche
Einnahme  für  das  Personenkilometer  ist  von
1,48  Heller  —  1,96  Pf.  im  Jahre  1908  auf

1,7  Heller  =  2,27  Pf.  gestiegen.  Eine  dauernde
3
        <pb n="805" />
        W  V764  c

Abnahme  des  Verkehrs  in  der  III.  Klasse  scheint
trotz  der  Tariferhöhung  nicht  eingetreten  zu  sein.
Während  das  Erträgnis  des  Personenverkehrs  sich
recht  beträchtlich,  um  21,9  v.  H.,  gegen  das  Vorjahr
  gesteigert  hat,  hat  die  Zahl  der  beförderten
Reisenden  gegen  das  Vorjahr  nur  um  9,7  v.  H.,
die  Zahl  der  Personenkilometer  nur  um  5,37  v.  H.
zugenommen.  Durch  diese  Steigerung  der  Einnahmen
  aus  dem  Personenverkehr  hat  sich  der
Anteil  dieser  Einnahme  am  Gesamtertrage  der
Bahn  von  28,2  v.  H.  im  Jahre  1908  auf
29,2  v.  H.  gehoben.

Bemerkenswert  ist  ferner  die  Zunahme  im
Viehverkehr,  indem  1580  Stück  Großvieh,  gegen
561  im  Vorjahre,  also  1019  Stück  mehr  befördert
  wurden.  Die  Einnahme  aus  dem  gesamten
  Viehverkehr  betrug  4632  Rp.  gegen  3482
im  Vorjahre,  also  mehr  1150  Rp.  =  33  v.  H.

Die  durchschnittlichen  Leistungen  für  das  Zugkilometer
  sind  zurückgegangen  im  Personenverkehr
von  56  Personen  und  6,7  Personenwagenachsen
im  Jahre  1908  auf  52,3  Personen  und  6,14
Personenwagenachsen  im  Jahre  1909.  Im  Güterverkehr
  hat  eine  Zunahme  stattgefunden  von
9,8  Güterwagenachsen  auf  11,4  im  Jahre  1909,
dagegen  eine  geringe  Abnahme  von  12,3  auf
12,2  t  im  Jahre  1909.  Die  erhebliche  Steigerung
der  gefahrenen  Güterwagenachskilometer  um
31  v.  H.  gegen  das  Vorjahr,  während  die  Zugkilometer
  gleichzeitig  nur  um  12,9,  die  Tonnenkilometer
  nur  um  12,2  v.  H.  zugenommen  haben,
dürfte  beweisen,  daß  die  Ausnutzung  des  Wagenparks
  für  den  Güterverkehr  noch  einer  erheblichen
Steigerung  fähig  ist.

Die  Betriebsausgaben  haben  wesentlich  stärker
zugenommen  als  die  gefahrenen  Zugkilometer,
so  daß  die  Kosten  des  Zugkilometers  von  2,08/
im  Jahre  1908  auf  2,56  ¾  im  Jahre  1909
gesteigert  sind.  Der  durchschnittliche  Reiseweg  für
die  Person  ist  von  43,02  km  auf  41,3  km  zurückgegangen,
  für  die  Gütertonne  von  86  auf  97  km
gesteigert.

Die  Zahl  der  im  Eisenbahndienst  beschäftigten
Beamten  betrug  32  Weiße,  90  Farbige,  die  Zahl
der  farbigen  Arbeiter  420.

75

 

Kamerun.

Vom  Bau  der  Mittellandbahn.“)

Uber  den  Fortschritt  der  Arbeiten  im
zweiten  Vierteljahr  1910  berichtet  der  Eisenbahnkommissar:


Die  Baupläne  sind  bis  Kilometer  38  landespolizeilich
  genehmigt,  bis  Kilometer  84  in  bureaumäßiger
  Bearbeitung:  Bis  Kilometer  104  sind
die  Feldvermessungsarbeiten  beendet,  von  Kilometer
  104  bis  111  und  von  Kilometer  117  bis
171  ist  die  Polygonvermessung  erledigt,  dagegen
sind  die  Aufnahmen  der  Querprofile  noch  in
Arbeit.  Von  Kilometer  171  bis  181  ist  die  Polygonvermessung
  im  Gange.  Weitere  Abteilungen
erkunden  den  Aufstieg  auf  die  Hochebene  und  die
daran  anschließende  Strecke  gegen  den  Njong.

Die  Rodungsarbeiten  wurden  zowischen
Kilometer  31  und  32  durchgeführt.

Die  Erdarbeiten  sind  zwischen  Kilometer  18,3
und  31,0  sowie  bei  Edea  zwischen  Kilometer  82,7
und  86,5  im  Gange.  Infolge  der  in  der  letzten
Zeit  zahlreich  niedergegangenen  Regengüsse  find
Rutschungen  des  Einschnittes  bei  Japoma  erfolgt.
Es  werden  daher  bei  den  anderen  Einschnitten
die  Böschungen  flacher  angelegt.

An  der  Dibambabrücke  wurde  für  den
ersten  Pfeiler  der  eine  Brunnen  15,65  m  und
der  andere  Brunnen  15,95  m  über  Schneide
aufbetoniert  und  mit  dem  Ausbetonieren  begonnen.
Die  beiden  Brunnen  für  den  zweiten  Pfeiler  sind
etwa  11  m  über  Schneide  aufbetoniert  und  bis
auf  die  Sohle  abgelassen.  Für  die  beiden  übrigen
Pfeiler  mußte  wegen  der  Auskolkungen  in  der
Flußsohle  eine  Pfahlgründung  angenommen  werden,
  die  aus  11  m  langen  eisernen  Randpfählen
und  9  m  langen  Innenpfählen  bestehen  soll.  Das
Rammgerüst  für  die  Pfähle  des  dritten  Pfeilers
wurde  bereits  aufgestellt,  und  die  erforderlichen
Probepfähle  sind  geschlagen.  Für  das  linksufrige
Widerlager,  das  statt  eines  ursprünglich  vorgesehenen
eisernen  Pfahlrostes  jetzt  eine  Holzpfahlgründung
erhalten  soll,  ist  die  Baugrube  zwischen  der  Spundwand
  ausgeschachtet.  Die  Eisenkonstruktion  der
ersten  Offnung  ist  bis  auf  die  beiden  Endfelder
zusammengesetzt  und  wird  jetzt  genietet.  Für  die
zweite  Offnung  ist  das  Baugerüst  in  Arbeit.

An  der  Sanaga-Nordarm-Brücke  sind  die
beiden  Widerlager  bis  Oberkante  Auflagersteine
aufbetoniert.  Der  Fundamentaushub  für  den
ersten  Pfeiler  wurde  nach  Schlagen  der  Spundwand
  fertiggestellt  und  mit  dem  Betonieren  der
Fundamentplatte  begonnen.  Das  Baugerüst  der
ersten  Offnung  ist  ganz  errichtet  und  das  der
letzten  Offnung  teilweise  aufgestellt.  Die  Arbeiten

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  13.  S.  555.
        <pb n="806" />
        W  765  20

mußten  dann  wegen  des  hohen  Wasserstandes
eingestellt  werden.

An  der  Sanaga-Südarm-Brücke  ist  der
Aushub  beider  Fundamente  beendet.  An  Betonierungsarbeiten
  wurden  ungefähr  110  cebm
geleistet.  "

Mit  dem  Oberbau  wurde  am  21.  Mai
Japoma  erreicht  und  diese  Haltestelle  ausgebaut.
Zwei  Kolonnen  mit  zusammen  70  Mann  sorgen
für  die  Unterhaltung  der  Gleisanlage  und  für
die  Ausbesserung  der  Dämme,  welche  durch  die
ersten  stärkeren  Regengüsse  unerheblich  beschädigt
wurden.

Auf  Bahnhof  Duala  wurden  die  Erdarbeiten
an  der  Böschung  der  Bellseite,  die  Einebnung  der
Zufahrtstraße  zur  Besekebachbrücke  sowie  der
zwischen  diesem  Bache  und  dem  Hange  liegenden
Flächen  ausgeführt.  60  Mann  sorgen  für  die
Unterhaltung  der  Böschungen  und  des  Oberbaues
und  beladen  die  Kieszüge.  Größere  Wiederherstellungsarbeiten
  waren  an  der  Landungsbrücke
erforderlich,  einige  Schuppen  mußten  vergrößert
und  neu  aufgeführt  werden.  An  Wohngebäuden
wurden  weiter  fertiggestellt  das  Betriebsleiterwohnhaus
  und  ein  Beamtenwohnhaus.  Die  vom
Dienstgebäude  zum  Bahnhofsgebäude  führende
Freitreppe  ist  fertig.  Bei  der  Werkstättenanlage
wurde  die  Eisenkonstruktion  fertig  aufgestellt  und
bis  Fußbodenhöhe  einbetoniert.  Die  Dachdeckung
der  mittleren  Halle  und  einer  Seitenhalle  wurde
aufgebracht;  die  Fundamente  für  die  Transmissionen
  und  für  die  Krane  wurden  fertiggestellt.
Zur  Wasserversorgung  ist  ein  gemauerter  Brunnen
von  2  m  Weite  ausgeführt  worden.

Der  Gesundheitszustand  der  Europäer,
der  im  April  und  Mai  gut  war,  hat  sich  im
Juni  verschlechtert.  Neben  vielen  Erkältungskrankheiten
  kamen  drei  Fälle  von  Dosenterie,
verschiedene  starke  Fieberanfälle,  darunter  ein
Schwarzwasserfieber,  vor.

Der  Gesundheitszustand  der  Arbeiter,  der
im  Monat  April  gut  war,  war  im  Monat  Mai
durch  die  Neueinstellung  und  durch  den  Beginn
der  Regenzeit  nicht  besonders  günstig;  er  hat  sich
jedoch  im  Laufe  des  Juni  wieder  etwas  gebessert.

Die  Witterungsverhältnisse  waren  im
allgemeinen  für  April  und  Mai  als  gut  zu  bezeichnen.
  Zu  Beginn  des  Mai  gingen  heftige
Regengüsse  nieder,  doch  trat  gegen  Ende  des
Monats  eine  Besserung  ein,  so  daß  die  Arbeitszeit
  nur  unwesentlich  verkürzt  wurde.  Gegen
Mitte  des  Juni  setzte  jedoch  die  Regenzeit  mit
schwerem  Regen  ein.  Der  Fortgang  der  Arbeiten
wurde  durch  die  außerordentliche  Heftigkeit  der
Regengüsse  nicht  unerheblich  beeinflußt.

 

Eine  Reise  über  den  Kongo  nach  Südost-Kamerun.
Von  Regierungsarzt  Professor  Dr.  Haberer.

Am  Abend  des  30.  Juli  1909  wurde  die
Reise  nach  Molundu  über  den  Kongo  mit  dem
englischen  Dampfer  „Arxim“  angetreten.  Nachdem
wir  am  1.  August  Rio  del  Rey,  am  3.  Kribi,
am  4.  Plantation  und  am  5.  August  Batanga
angelaufen  hatten,  kamen  wir  am  folgenden  Tage
nach  der  spanischen  Kolonie  Elobey.  Das  dortige
  Hospital  wird  von  einem  älteren  Arzte  mit
einem  Lazarettgehilfen  geleitet.  Die  Abteilungen
für  Weiße  (drei  Betten)  und  für  Farbige  (fünf
Betten)  liegen  im  Erdgeschoß.  Zur  Zeit  befanden
sich  ein  kranker  Weißer  und  zwei  Farbige  darin.
Moskitoschutz  oder  Netze  habe  ich  nicht  bemerkt.
Das  Hospital  ist  das  größte  neuere  Regierungsgebäude
  unter  den  wenigen  Häusern  auf  Elobey.
Das  ursprüngliche  Hospital  wurde  abgerissen  und
in  Mosquitobay  wieder  aufgebaut,  wo  es  jetzt
zwecklos  und  leer  dasteht,  da  der  Sitz  des  Gouvernements
  auf  die  Insel  Klein-Elobey  zurückverlegt
  worden  ist.  Elobey  ist  eine  sehr  kleine
flache  Insel,  von  jeglichem  Urwald  frei,  dagegen
zum  Teil  mit  verwildertem  Gebüsch  bestanden,
aber  auch  reichlich  mit  Palmen  bepflanzt;  größere
Anlagen  von  Gemüsegärten  sind  nicht  vorhanden.
Die  Insel,  deren  Umfang  man  leicht  übersehen
kann,  macht  einen  unfreundlichen  Eindruck.  Das
Gefängnis  mit  seinem  Turm  scheint  eine  ehemalige
  Klosteranlage  zu  sein.  Elobey  besitzt  eine
ziemlich  große  katholische  Kirche  mit  umfangreichen
Priesterwohnungen.  Woermann  hat  dort  eine
Faktorei  mit  einem  weißen  Angestellten,  außerdem
  haben  sich  zwei  englische  Firmen  niedergelassen.
  Wie  ich  auf  Elobey  vernahm,  befindet
sich  seit  Ende  Juli  eine  spanische  Expedition  zur
Erforschung  der  Schlafkrankheit  auf  dem  Muniflusse.
  Die  Expedition  hat  nach  einer  Zeitungsnotiz
  ihr  Hauptquartier  auf  der  Insel  Fernando-Po
  aufgeschlagen,  wo  ein  besonderes  Laboratorium
für  sie  eingerichtet  ist.  An  ihrer  Spitze  steht  ein
Italiener,  Dr.  Pittaluga,  Teilnehmer  sind  zwei
spanische  Arzte  und  ein  Student;  über  ihre
weiteren  Ziele  habe  ich  nichts  in  Erfahrung
bringen  können.

Am  7.  August  landeten  wir  in  Libreville
(Gabun).  Libreville  ist  eine  Stadt,  die  eine
große  Vergangenheit  gehabt  hat.  Eine  Reihe
älterer  Regierungsgebäude  (eines  mit  der  Jahreszahl
  1876)  sind  vorhanden,  die  zugehörigen  Anlagen
  ziemlich  verwildert.  Innerhalb  der  Niederlassung
  sah  ich  sehr  viel  alte,  üppig  wuchernde
Mangobäume,  Planten  und  Bambus  mit  hohem
Gras.  Die  Moskitoplage  ist  denn  auch  in  der
Regenzeit  (Oktober  bis  Dezember)  sehr  groß.
Schön  sind  der  Sandstrand  und  die  Promenaden
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        W  v66  ec

mit  Kokospalmen  und  Terminalia.  An  der  Promenade
  entlang  und  auch  sonst  in  der  Nähe  des
Gouvernementsgebäudes  tritt  eine  überall  mit
Zement  eingefaßte  Wasserleitung  zutage.  Sie  ist
mit  Hahnen  versehen  und  wird  aus  den  Bergen
gespeist.  Sehr  sympathisch  wirkt  eine  gedeckte
zementierte  Markthalle.  Große  Gemüsepflanzungen
werden  außerhalb  der  Stadt  unterhalten;  aber
auch  zwischen  verwilderten  Planten  und  hohem
Gras  schauen  kleine  Gärten  mit  Kohl,  Bohnen
und  Erbsen  hervor.  Die  Wohnzone  der  Weißen
und  Farbigen  ist  in  Libreville  nicht  so  korrekt
durchgeführt,  wie  ich  es  in  andern  französischen
Niederlassungen,  wie  z.  B.  in  Brazzaville,  gefunden
  habe.

Die  Lage  des  Hospitals  ist  eine  beherrschende,
seine  Umgebung  gut  gehalten.  Die  beiden  Gebäude
  bestehen  aus  gewölbtem  Erdgeschoß  und
zwei  Stockwerken,  alles  in  Eisen=  und  Betonkonstruktion.
  Wie  es  bei  den  Franzosen  allgemein
üblich  ist,  sind  die  Verwaltungsräume  sehr  geräumig.
  Große  Räume  beansprucht  auch  die
Apotheke.  Dagegen  ist  das  Laboratorium  sehr
klein  und  dunkel.  Etatsmäßig  sind  drei  Militärärzte,
  ein  Stabsarzt  und  zwei  Oberärzte,  angestellt.
Davon  ist  einer  für  die  Truppe  verfügbar.  Einen
Oberarzt  lernte  ich  kennen  und  besuchte  unter
seiner  Führung  das  Farbigenhospital.  Die  Farbigen
  liegen  auf  Betten  mit  Strohmatratzen,  die
bei  Neubelegung  frisch  gefüllt  und  gewaschen
werden.  An  Fenstern  und  Türen  ist  kein  Moskito-Fliegenschutz
  angebracht.  Infolgedessen  wimmeln
  die  Räume  in  der  Trockenzeit  von  Fliegen,
die  von  den  Kranken  mit  den  auch  in  Kamerun
üblichen  besenartigen  Instrumenten  abgewehrt
werden.  Nur  in  der  Abteilung  für  Privatkranke
bemerkte  ich  an  einem  Bette  ein  Gestell  für  ein
Mositonetz.

Es  befanden  sich  drei  Schlafkranke  aus
Loangho  in  Behandlung.  Die  Schlafkrankheit
soll  nach  Aussage  des  Oberarztes  in  Gabun  nicht
vorkommen.

Am  10.  August  landeten  wir  in  der  kleinen
französischen  Niederlassung  Cap  Lopez.  Die
flache  Niederlassung  war  sehr  schön  gehalten,
besonders  die  am  Strand  sich  entlangziehende
Kokospalmenallee.  Wasserleitung  ist  vorhanden.
Die  Hauptausfuhr  ist  Bauholz.  Die  großen
Stämme  werden  in  Flößen  geschleppt  und  auf
französische  Dampfer  verladen.

Am  13.  August  kamen  wir  in  Loangho,
der  Heimat  der  Elfenbeinschnitzer,  an.  Die  Ansiedlung
  ist  auf  einer  schwach  mit  Büschen  besetzten,
  200  m  hohen  Küste,  die  ziemlich  steil  ins
Meer  abfällt,  prächtig  gelegen.  An  manchen
Stellen  sieht  man  vom  Meere  aus  durch  Erosion
bloßgelegten  roten  Felsen.  Die  farbige  Bevölke- 



rung  ist  völlig  aus  der  Wohnungszone  der  Europäer
  verbannt.  Loangho  hat  in  der  neuen  Zeit
seine  Bedeutung  verloren.  Man  hofft  auf  den
Bau  einer  Bahn  nach  Brazzaville.  Loangho  ist
mit  Libreville  und  Brazzaville  telegraphisch  verbunden;
  in  nächster  Zeit  soll  auch  drahtlose  Telegraphie
  eingeführt  werden;  der  Kredit  hierzu  ist
bereits  bewilligt.  Wenn  diese  Verkehrsmittel  in
Tätigkeit  getreten  sind,  glaubt  man,  daß  der  Sitz
des  französischen  Gouvernements  hierher  verlegt
werden  wird.  Wasserleitung  ist  nicht  vorhanden,
die  Folge  häufiges  Vorkommen  der  Dysenterie.
Das  Wasser  wird  aus  einer  in  der  Trockenzeit
sehr  guten  Felsquelle  geholt.  In  der  Regenzeit
(Oktober  bis  Mai)  wird  über  das  Vorkommen
vieler  Moskitos  geklagt.

Während  die  Umgebung  Librevilles  aus  Urwald
  besteht,  überwiegt  hier  Steppenlandschaft,
die  durch  Gruppen  alter  üppig  wuchernder
Mangobäume,  Kokospalmen,  Bambus  und  weit
ausgedehnte  Anpflanzungen  von  Kassada  unterbrochen
  wird.  Die  Landschaft  wird  von  einem
Flüßchen  mit  Ablagerungen  rötlichen  Sandes
durchströmt.  Die  katholische  Mission  Loangho
(Bischofssitz)  liegt  etwa  eine  halbe  Stunde  von
der  Niederlassung  entfernt;  sie  wurde  von  mir
besucht,  weil  sie  einen  interessanten  Gemüse=  und
Obstgarten  mit  einer  in  der  Trockenzeit  trefflichen
Bewässerung  besitzt.  Von  Obst  werden  kernlose
Varietäten  gezüchtet.  Auch  mit  einer  Anzahl
einheimischer  Früchte  werden  Versuche  gemacht.
Die  Mission  besitzt  eine  Herde  braunen,  buckellosen
  und  kleinen  Rindviehs.  Es  ist  eingeborenes
Vieh  von  Conakry,  das  keine  Milch  gibt  und  als
Schlachtvieh  verwendet  wird.  Man  beabsichtigt,
es  mit  bretonischem  Vieh  zu  kreuzen,  um  Milchertrag
  zu  erzielen.  Bemerkenswert  ist  der  schöne
Zustand  der  Rinder  infolge  hervorragender  Stallpflege.
  Tagsüber  geht  das  Vieh  auf  der  großen,
dem  Meere  zu  gelegenen,  mit  einzelnen  Büschen
und  Bäumen  besetzten  Ebene  zur  Weide.  Die
Kastration  der  Bullen  wird  durch  Missionsleute
besorgt.  Tsetse-Krankheit  soll  bei  diesem  Rinde
nicht  vorkommen.  Dagegen  leidet  es  in  der
Regenzeit  an  Durchfall  und  geht  vielfach  daran
ein.  Glossinen  sollen  vereinzelt  vorkommen.  Der
Bischof  und  die  Patres  erzählten  von  massenhaft
vorkommender  Schlafkrankheit,  leiten  aber  die
Ubertragung  der  Krankheit  von  Vorgängen  ab,
die  den  neuesten  Forschungen  nicht  entsprechen.
Auch  ein  Europäer  ist  hier  von  der  Schlafkrankheit
  befallen  worden  und  nach  drei  Monaten
gestorben.  Ein  sehr  rüstig  aussehender  Bruder
der  katholischen  Mission  lebt  mit  nur  drei  kurzen
Unterbrechungen  schon  35  Jahre  in  Afrika.

Am  15.  August  wurde  einige  Ladung  in
Kuilu  abgegeben,  aber  an  dem  großen  Sand-
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        W  767  20

strand  herrschte  eine  so  gewaltige  Dünung,  daß
ein  Boot  des  Dampfers  kenterte.  Ein  Batangaboy
  brach  das  Genick  und  sechs  andere  wurden
mehr  oder  weniger  verwundet.  Daraufhin  wurde
ein  neuer  Landungsversuch  aufgegeben  und  die
Weiterfahrt  angetreten.

Am  17.  August  trafen  wir  in  Landana  ein.
Auch  hier  sind  die  Landungsverhältnisse  äußerst
ungünstig.  Die  Faktoreien  sind  zu  beiden  Seiten
des  Flusses  in  der  Nähe  ausgedehnter  Mangrovenwaldungen
  gelegen,  in  denen  eine  Masse  Glossinen
vorkommen.  Mehrere  Dörfer  der  Eingeborenen
wurden  nach  großen  Verlusten  durch  die  Schlafkrankheit
  verlassen.  Viele  Alligatoren  bevölkern
den  fischreichen,  kleinen  Fluß.  Hier  wurde  mir
ein  Lungenfisch  (Protopterus)  gezeigt,  der  aber
nicht  häufig  vorkommen  soll.  Beim  Besuche  des
portugiesischen  Arztes,  der  der  französischen  Sprache
etwas  mächtig  ist,  besichtigte  ich  das  kleine
Hospital,  das  keine  Kranken  enthielt  und  als
Wohnung  des  Militärarztes  (Oberarztes)  diente.
Das  Hospital  liegt  wundervoll  mit  Aussicht  auf
das  Meer,  am  Abhange  eines  300  m  hohen
Hügels,  dessen  Spitze  die  Gouvernementsgebäude
krönen.  In  der  Regenzeit  gibt  es  hier  sehr  viele
Moskitos.

Am  18.  August  wurde  nach  Cabinda
weitergefahren.  Ich  besuchte  den  dort  stationierten
portugiesischen  Militärarzt,  der  mir  die  Hospital-=anlage
  zeigte,  große  ausgedehnte  Gebäude  mit
Eisenkonstruktion  und  praktischen  Rundhallen  mit
Oberlüftung.  Auch  hier  war  keinerlei  Fliegenund
  Moskitonetz  angebracht.  Jede  der  Hallen
hatte  ungefähr  zwölf  Betten.  Die  Farbigen
waren  ebenso  wie  die  Weißen  in  eisernen  Bettstellen
  mit  Strohsäcken  untergebracht.  Kranke
Weiße  befanden  sich  nicht  im  Hospital.  Bemerkenswert
  war  ein  sehr  hübscher  Gemüsegarten
mit  Wasserleitung.  Aus  einer  reinlich  gehaltenen
zementierten  Zisterne  wird  das  Wasser  in  gedeckte
große  Reservoirs  gepumpt,  die  das  Hospital  und
auch  die  Klosetts  versorgen.  Beim  Hospital  befindet
  sich  auf  einem  Turm  ein  kleines  meteorologisches
  Observatorium  mit  Quecksilberbarometern,
Aneroiden  und  Verdunstungsmessern.

Die  Dienstperiode  beträgt  für  Cabin  da  drei
Jahre,  für  Loanda  fünf  Jahre.  Die  Chininprophylaxe
  wird  durch  0,3  pro  die  durchgeführt.

Die  Umgebung  des  Hospitals  und  der  Regierungsgebäude
  macht  einen  sehr  guten  Eindruck.
Ganze  Alleen  eines  dem  Eucalyptus  verwandten
Baumes  mit  sehr  raschem  Wachstum  und  aromatisch
  duftenden  Blättern  sind  dort  angepflanzt.
Der  Mangobaum  kommt  sehr  häufig  vor;  auf
dem  Wege  zur  katholischen  Mission  gewahrte  ich
eine  Herde  langhornigen,  sehr  stattlichen,  in  gutem

 

Ernährungszustande  befindlichen  Rindviehs.  Es
war  Schlachtvieh  für  Cabinda.

Sehr  interessant  war  der  Garten  der  katholischen
  Mission,  die  Cabinda  mit  Gemüse  versorgt.
Der  Gemüsebau  ist  nur  in  der  Trockenzeit  durchzuführen,
  mit  Ausnahme  des  Salates,  der  aus
Samen  gezogen  und  das  ganze  Jahr  hindurch
gepflanzt  wird.

Es  werden  Versuche  mit  Apfeln  gemacht,  die
jedoch  bis  jetzt  mißlungen  sind;  die  Früchte  sind
klein  und  ungenießbar.  Auch  die  Weinrebe  ist
angepflanzt,  bis  jetzt  allerdings  ohne  Resultat.
Ein  Spargelbeet  liefert  sehr  gute  Ausbeute.

Die  Mission  besteht  in  ihrer  jetzigen  Gestalt
seit  fünfzehn  Jahren;  ich  fand  zwei  französische
Patres  vor.  Ein  Zeuge  bewegter  Vergangenheit
ist  eine  dort  befindliche  Kanone,  wahrscheinlich
englischen  Ursprungs,  aus  dem  Jahre  1802.  Die.
Farbigen  dieser  Kolonie  sollen  außerordentlich
friedfertig  sein;  es  gibt  ziemlich  viele  Mulatten,
von  denen  einige  es  zu  Reichtum  gebracht  haben.
Die  Schlafkrankheit  soll  große  Opfer  unter  den
Eingeborenen  fordern.  Glossinen  hat  der  Arzt,
der  schon  längere  Zeit  sich  in  Cabinda  aufhält,
nicht  beobachtet.

Um  Mitternacht  wurde  von  Cabinda  abgefahren,
  am  19.  August  lief  der  Dampfer  bei
Banana  in  die  Kongomündung  ein.

Der  Fluß  ist  von  weiten  Ebenen  begrenzt,
die  Ufer  sind  wie  bei  allen  nicht  regulierten
Flüssen  unterwaschen.  Das  Wasser  war  zur  Zeit
nicht  sehr  trübe,  jedenfalls  nicht  so  mit  Löß
gemischt  wie  der  Nil  oder  der  Yangtsekiang.  Auf
den  ausgedehnten  grünen  Wiesen  des  Mündungsgebietes
  weideten  Rinderherden  des  großen
Schlages,  wie  ich  sie  in  Cabinda  gesehen  hatte.

Nachmittags  wurde  in  Boma  gelandet.
Leider  war  der  Aufenthalt  dort  so  kurz,  daß  ich
keinen  Besuch  in  den  Hospitälern  machen  konnte.
Es  sind  übrigens  nur  wenige  Schlafkranke  dort.
Boma  ist  eine  sehr  gut  angelegte  Stadt;  das
Prinzip  der  Scheidung  von  schwarzer  und  weißer
Bevölkerung  ist  durchgeführt.  Schöne  Gartenanlagen
  fallen  in  die  Augen.  Dagegen  erzeugen
zwei  große  Sümpfe,  die  von  dem  nicht  im  mindesten
  regulierten  Flusse  gespeist  werden,  eine
Menge  Moskitos,  und  Glossinen  kommen  mitten
in  der  Stadt  vor.

Die  „Axim“  nahm  von  Boma  den  Kurs
flußaufwärts  nach  Matadi.  Von  Boma  an  beginnen
  die  Flußufer  sich  allmählich  zu  steilen
Höhen  von  200  bis  600  Metern  zu  erheben.
Die  waldlosen  Berge  waren  schwarz  von  frisch
verbranntem  Gras;  an  vielen  Stellen  loderten
noch  die  schnell  dahineilenden  Brände,  wie  ich
sie  im  Februar  1908  am  Sanaga  beobachtet
hatte.  In  den  Schluchten  zeigten  sich  einzelne
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        W  768  20

dünne  Streifen  von  Bewaldung  mit  Mimosen  und
Akazien.  Viele  Berge  sind  völlig  kahl  und  felsig.
In  den  Niederungen  stehen  ganze  Bestände  der
wegen  ihres  harten  Holzes  geschätzten  Borassuspalme,
  die  auch  am  Sanaga  in  vereinzelten
Exemplaren  vorkommt.  Kokos  und  Olpalmen  sind
nur  in  wenigen  Exemplaren  vertreten.  Glossinen
sollen  überall  vorkommen.  Sie  und  ihre  Brut
finden  bei  Grasbränden  Schutz  in  den  dünnen
Waldstreifen  der  Schluchten  und  an  den  meistens
mit  Gebüsch  besetzten  Ufern.  Die  ganze  Strecke
macht  zur  Trockenzeit  einen  traurigen  Eindruck,
der  noch  durch  die  große  Armut  an  menschlichen
Niederlassungen  gesteigert  wird.  Der  Kongo  bildet
die  Grenze  zwischen  dem  belgischen  und  portugiesischen
  Gebiet  bis  zur  portugiesischen  Niederlassung
  Nogi.

Die  Ankunft  in  Matadi  erfolgte  am
21.  August;  damit  erreichte  die  zweiundzwanzigtägige
  Fahrt  mit  dem  Dampfer  „Axim“  ihr

Ende.
Matadi  heißt  Stein.  Die  Stadt  ist  mit  ihren

vielen  Hotels  auf  äußerst  steinigem  und  abschüssigem

  Gelände  erbaut.  Auch  hier  ist  die
Aufgabe  sehr  gut  gelöst,  die  Wohnungen  der
Europäer  und  Farbigen  zu  scheiden.  Die  Hütten
der  letzteren  liegen  zu  Dörfern  vereinigt  in  den
Bergen  zerstreut.  Von  den  Weißen  wird  über
Mangel  an  guten  Handwerkern  geklagt.  Die
wenigen  farbigen  Handwerker  kommen  von  der
Küste  aus  anderen  Kolonien.  Auch  an  Regierungsschulen
  fehlt  es,  und  erst  in  neuester  Zeit  ist
mit  Errichtung  von  solchen  begonnen  worden.
Sierra-Leoneleute  sind  als  Zoll=  und  Bahnvorsteher,
  Kondukteure,  Wärter  usw.  beschäftigt.
In  Matadi  lebt  der  letzte  der  seinerzeit  für  den
Bahnbau  eingeführten  Chinesen  als  Schreiner.
Seine  Landsleute  sind  alle  dem  Einflusse  des
Klimas  erlegen.

Die  Umgebung  von  Matadi  ist  trostlos.  Nichts
als  Sand  und  Felsen,  mit  Ausnahme  einer  Oase
in  der  Nähe  des  sehr  schön  gepflegten  Weißenhospitals.


Sowohl  der  Bahnarzt  wie  der  amerikanische
Missionsarzt  wurden  von  mir  besucht.  Ich  sah
nur  einen  einzigen  schlafkranken  Knaben.  Die
Schlafkranken  scheinen  hier  keine  dauernde  Behandlung
  zu  erfahren.  Die  Art,  wie  Dr.  Sims,
ein  amerikanischer  Arzt,  der  seit  über  zwanzig
Jahren  am  Kongo  lebt,  Farbige  auf  Schlafkrankheit
  untersucht,  ist  erwähnenswert.  Er  legt  allen
Farbigen,  die  zu  ihm  kommen,  das  Thermometer
ein;  Leute  mit  geringer  Temperatursteigerung
(37,5  bis  38)  behält  er  zurück  und  gibt  ihnen
eine  Woche  lang  Chinin.  Wenn  die  Temperatur
nicht  beeinflußt  wird  und  nicht  ganz  bestimmte
Symptome  auf  eine  andere  Krankheit  schließen

 

lassen,  dann  stellt  er  die  Diagnose  Schlafkrankheit.
Diese  Methode  hat  bei  Massenuntersuchungen
etwas  für  sich.  Außerordentlich  häufig  soll  Trypanosomiasis
  sich  bei  Schweinen  und  auch  bei
anderen  Haustieren  finden;  auch  ist  beobachtet,
daß  Hirten  sehr  häufig  Trypanosomenträger  sind.
Das  Kleinvieh  sieht  in  Matadi  äußerst  kümmerlich
aus.  Das  Schaf  gehört  der  langbeinigen  Rasse
an,  mit  großer,  gebogener  Nase,  wie  man  es  im
Nildelta  häufig  sieht.  Es  unterscheidet  sich  jedenfalls
  bedeutend  von  der  Schafrasse,  die  in  Süd-Kamerun
  heimisch  ist.

Die  Wohnungen  der  Eisenbahnbeamten  liegen
in  der  Umgebung  von  Matadi  an  den  Bergen
zerstreut.  Es  sind  kleine,  zerlegbare  Gebäude  aus
Wellblech  und  Eisen,  meistens  mit  Moskitofliegenschutz.
  Das  Hospital  in  Matadi  ist  ein
kleines  einstöckiges  sauberes  Haus  in  Zememleisenkonstruktion
  in  schöner,  gesunder  Lage.  die
Farbigen  liegen  auf  eisernen  federnden  Beustellen
  mit  Strohmatratzen.  Ein  kleines  helles
Zimmer  mit  gutem  Operationstisch  schließt  sic
an  die  Krankenräume  an.

Am  23.  August  wurde  die  Reise  mit  der  Bahn
angetreten.  Diese  rund  400  km  lange  schmalspurige
  Bahn  folgt  kurze  Zeit  dem  Lauf  des
Kongo  und  verläßt  ihn  dann,  um  ihn  erst  nach
zweitägiger  Fahrt  in  Kinshassa  wieder  zu
treffen.  Sie  geht  in  vielen  Windungen,  an  waldlosen
  Abhängen  und  Tälern  entlang,  kreuzt  unfruchtbare
  Hochplateaus  und  erinnert  in  ihrem
ersten  Teile  durchaus  an  die  bosnisch-herzegowinische
  Bahn  in  ihrem  Verlauf  durch  das  Karstgebirge.


Neben  dem  Gleis  zieht  der  Telegraph  bin;
seine  Stangen  sind  aufgesteckte  Bahnschienen.
Manchmal,  wenn  die  Bahn  eine  Schlucht  kreuzt,
glaubt  man  sich  auf  kurze  Zeit  im  dichten  krwalde
  zu  befinden,  denn  diese  Wassersammelplätze
  sind  im  Gegensatz  zu  dem  mit  Knüppelholz
  und  Gras  auf  weite  Strecken  bestandenen
Gebirge  hochbewaldet.  In  einer  solchen  sumpfigen
Gegend,  ungefähr  in  der  Mitte  des  Weges
zwischen  Matadi  und  Thysville,  waren  reiche
Bestände  wilden  Papyrus  (Cyperus)  bemerkbar.

Mit  Thysville  (Kilometer  231)  hat  die
Bahn  den  höchsten  Punkt  (741  m  ü.  d.  M.)
erreicht.  Die  Europäer  in  Thysville  sehen  gesund
aus;  sie  schreiben  das  dem  Genußf  frischen  Gemüses
  zu,  das  in  einem  sorgfältig  angelegten
Garten  mit  Zisternenbewässerung  gezogen  wird.
Es  gedeihen  Salat,  Kohl,  Sellerie,  Rüben,  Schnitlauch,
  Zwiebeln,  Rettiche  und  Tomaten.  Ausgezeichnet
  ist  das  hier  gebackene  Weißbrot.  In
Leopoldville  wird  für  die  Bahn  und  das  Gouvernement
  täglich  Groß=  und  Kleinvieh  geschlachtet
und  die  Bahnstrecke  mit  frischem  Fleisch  versorgt.
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        W  v69  20

Übrigens  find  in  Boma,  Matadi,  Thysville,  Leopoldville
  und  Brazzaville  Eismaschinen  vorhanden.

Von  Thysville  geht  die  Bahn  —  mit  wunderbarer
  Aussicht  —  in  großen  Windungen  abwärts.
  Das  Bild  ändert  sich  nunmehr  völlig.
Statt  trockener,  oft  steriler  Bergrücken  durchquert
die  Bahn  große  Wiesenflächen  mit  Sümpfen;  die
Berge  sind  mit  Hochstämmen  und  Lianen  bewaldet.
  An  den  meisten  Haltestellen  sind  Mangobäume
  in  großer  Zahl  angepflanzt.  Die  ganze
Strecke,  welche  die  Bahn  durcheilt,  ist  beinahe
unbewohnt;  nirgends  erblickt  das  Auge  menschliche
  Niederlassungen  oder  Anlagen,  die  solche
andeuten.

An  der  Bahn  werden  manchmal  einige  Hütten
sichtbar;  sie  gehören  Bahnarbeitern.  Erst  im
letzten  Viertel  sieht  man  Dörfer  mit  Strohhütten.

Während  der  zweiten  Hälfte  der  Bahnfahrt
bemerkte  ich  mehrere  Glossinen  im  Zuge.  Sie
scheinen  sich,  wie  die  Stubenfliege,  der  Bewegung
des  Zuges  angepaßt  zu  haben.  Eines  der  Tiere
stach  trotz  des  starken  Luftzuges  einen  Bremser  in
die  Wange  und  wurde  voll  Blut  gesogen  getötet;
es  war  eine  Glossina  palpalis.

In  Kinshassa  fand  ich  Unterkunft  bei  der
Compagnie  internationale  des  Transports  du
Stanley  Pool  (Citasc).  Kinshassa  besteht  aus
dem  Gebäudekomplex  der  Kompagnie  „Citas“
und  einem  Eingeborenendorf  der  Bangallas.  Da
die  Umgebung  von  Kinshassa  nicht  saniert  ist,
und  es  an  einer  Biegung  des  Kongo  unter  riesigen
Bäumen  verborgen  liegt,  ist  es  nicht  zu  verwundern,
  daß  bei  Windstille  eine  Wolke  von
Moskitos  darüber  schwebt.  Der  Infektion  ist
um  so  mehr  Tür  und  Tor  geöffnet,  als  ein  Eingeborenendorf
  sich  unmittelbar  an  die  Europäerniederlassung
  anschließt.  Meist  handelt  es  sich
um  eine  große  Culexart,  die  durch  Oberkleider
und  Unterzeug  sticht  und  so  zur  unerträglichen
Plage  wird.

Eine  andere  sehr  empfindliche  Belästigung
bildet  eine  große  Art  von  Simulien,  die  Badenden
und  Fußgängern  ungemein  zusetzen.  Ahnliche
„Sandfliegen“  habe  ich  am  Sanaga  beobachtet.
Die  Jaunde  nennen  sie  „Obik“,  d.  h.  Menschenblutsauger.
  Diese  Simulien  erzeugen  einen  Stich,
der  nach  Verlauf  mehrerer  Stunden  einen  außerordentlichen,
  tagelang  andauernden  Juckreiz  auslöst.
  Unter  dem  Mikroskop  sieht  man  diese  etwa
hirsekorngroßen  Simulien  mit  mächtigem  Stechapparat
  ausgerüstet.

Im  Westen  von  Kinshassa  liegt  Dolo,  eine

versuche  mit  Glossinen  usw.  zu  machen.

 

große  Gemüsegärtnerei,  welche  Leopoldville  mit
Gemüsen  versorgt.  Die  Bewässerung  wird  sehr
gut  durch  Pumpwerk  vom  Kongo  her  vermittelt.
Eine  Schlachtviehzucht  befindet  sich  dabei.  Morgens
und  abends  wird  je  ein  Rind  geschlachtet  (Leopoldville
  hat  etwa  zweihundert  Weiße).  Die
Rinder  gehören  teils  der  großen  langgehörnten,
teils  der  kleinen  Rasse  an,  wie  ich  sie  in  Loangho
gesehen  habe.  Erstere  stellt  ein  Kreuzungsprodukt
mit  portugiesischen  Rindern  dar.  Das  Vieh  wird
auch  zum  Zug,  zum  Lastentragen  und  als  Reittier
  angelernt.  Vor  Jahren  herrschte  eine  Tsetseepidemie
  unter  den  Rindern.  Die  kranken  Tiere
wurden  separiert  und  geschlachtet;  seitdem  ist  eine
solche  Erkrankung  nicht  wieder  vorgekommen.
Eine  Masse  Zecken  und  vor  allem  große  Läuse
in  den  Augenbrauen  der  Rinder  wurden  von  mir
bemerkt;  trotzdem  ist  das  Vieh  in  leidlich  gutem
Ernährungszustand.

Am  25.  August  fuhr  ich  mit  dem  kleinen
Dampfer  „Simon“  der  „Citas"  nach  dem  gegenüberliegenden
  Brazzaville.  Dort  werden  im  Institut
Pasteur  die  Schlafkranken  unter  Leitung  zweier
Kolonialtruppenärzte  ambulant  behandelt.  Das
Institut  enthält  sehr  hübsche  Einrichtungen,  Mikroskopierzimmer
  mit  mehreren  Tischen,  Räume
für  Tierversuche  und  Isolierkammern,  um  Stech-Einer

der  Arzte  äußerte  sich  nicht  sehr  günstig  über  die
Atoxyltherapie  und  die  eventuell  vorkommenden
Heilungen.

Brazzaville  ist  außerordentlich  saniert  und
durch  die  besondere  Fürsorge  des  Gouvernements
zu  einer  mustergültig  angelegten  Stadt  geworden.
Große  Buschstrecken  sind  niedergelegt  und  Sümpfe
ausgetrockhnet.  Seitdem  ist,  im  Gegensatz  zum
gegenüberliegenden  Kinshassa,  die  Moskitoplage
verschwunden.  Imponierend  ist  die  große  zementierte
  Markthalle  mit  Wasserspülung,  wo  die
Produkte  der  wohlgeregelten  Flußfischerei  und  der
Gemüsegärten  verkauft  werden.  Unterkunftshäuser
  für  durchreisende  Beamte  sind  in  Bau.
Auf  den  schönen  breiten  Straßen  spielt  sich  besonders
  gegen  Abend  ein  lebhafter  Verkehr  der
europäischen  Bevölkerung  zu  Wagen  und  zu  Pferd
ab;  auch  die  ostasiatischen  Rikschas  fehlen  nicht.

Ein  solide  gebautes  Klubhaus  in  schöner  Lage
am  Strande  des  Kongo  fördert  die  Geselligkeit.
Auch  in  Brazzaville  ist  die  Wohnungsfrage  glücklich
gelöst.  Die  farbige  Bevölkerung  ist  durchaus  aus
der  Wohnungszone  der  Weißen  verbannt.

(Schluß  folgt.)
        <pb n="811" />
        V770  e#

Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  bBandels  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  Kalendersahre  1909
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  Vorfahre.“)

 

 

1909  1908  Zunahme
1  M  M
Einfuhr  17722593  16  788  864  933  729
Ausfuhr.  15  701  176  12  163  881  3  537  295
Gesamthandel  33  423  769  28  952  745  4  471  024.
Deutsch-MNeuguinea.

Von  der  deutsch-  holländischen  Crenzexpedition
in  Neugquinea.

Von  Professor  Leonhard  Schultze,  dem  Führer
der  deutschen  Abteilung  der  Neuguinea-Grenzexpedition,
  ist  folgender  Bericht  vom  20.  Juli  d.  J.
eingetroffen:

Die  Expedition  hat  am  12.  Juni  d.  J.  den
Vormarsch  von  der  Küste,  dem  Grenzmeridian
(141°  5.  G.)  folgend,  ins  Innere  angetreten.
Nach  einigen  Märschen  erkrankte  Oberleutnant

Findeis  an  Malaria  in  Verbindung  mit  schwerer-Herzaffektion,

  welche  seine  sofortige  Rücksendung
in  die  Heimat  notwendig  machte.  Die  übrigen
Mitglieder  setzten  in  steter  Fühlung  mit  der
holländischen  Expedition  den  Marsch  fort  und
überschritten  unter  größten  Schwierigkeiten  in
1600  m  Höhe  einen  der  Küste  parallel  laufenden
Gebirgszug.  Nach  Süden  zu  verschwanden  jetzt
die  Berge  vollkommen  und  machten  einer  weiten
Ebene  Platz,  in  welche  die  Expedition  dem  Laufe
eines  tiefeingeschnittenen  Flüßchens  folgend  hinabstieg.
  Letzteres  wurde  bald  durch  Zuflüsse  verstärkt
  und  nahm,  allmählich  zu  einem  wasserreichen
Fluß  angewachsen,  eine  westliche  Richtung  ein.
Die  Eingeborenen  zeigten  sich  feindselig  und
räuberisch;  es  war  unmöglich,  mit  ihnen  in  Verkehr
  zu  treten,  da  sie  überall  auswichen.  Die
hierdurch  entstandenen  Verpflegungsschwierigkeiten
und  das  Fehlen  jeglicher  Wege  in  der  wasserreichen
  Ebene  zwangen  die  Erpeditionen,  nachdem
am  15.  Juli  d.  J.  ein  Punkt  3  20“  südl.  Br.

*)  Im  Anschluß  an  die  Meröffentlichung  für  das  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1909.

Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  15,  S.  662  f.

 

und  140°555  östl.  Green.  erreicht  war,  zur  Rückkehr
nach  der  Küste.  Beide  Expeditionen  beabsichtigen
nun  durch  einen  Vorstoß  auf  dem  Kaiserin  Augusta
Fluß  wieder  in  die  Nähe  des  1417  östl.  Green.  zu
gelangen  und  die  Grenzarbeiten  weiter  südlich  des
vorher  erreichten  Punktes  wieder  aufzunehmen.
Die  holländische  Regierung  hat  hierzu  bereitwilligst
  ein  geeignetes,  flachgehendes  Kanonenboot
zur  Verfügung  gestellt.  Nach  einer  weiteren  telegraphischen
  Meldung  des  Professors  Schultze  hat
die  Fahrt  auf  dem  Kaiserin  Augusta  Fluß  bereits
ihren  Anfang  genommen.

Der  obige  Bericht  läßt  bereits  interessante
Schlüsse  über  die  orographisch  =  hydrographischen
Verhältnisse  der  Nordküste  Neuguineas  zu.  Es
scheint  überall  ein  der  Küste  parallel  laufendes
Gebirge  zu  bestehen,  von  welchem  die  kurzen
Küstenflüsse  ablaufen.  Jenseit  des  wasserscheidenden
Gebirges  liegt  eine  häufig  zu  weiten  Ebenen  verbreitete
  Rinne,  in  welcher  große  Ströme,  unter
sich  nur  durch  schwache  Talwasserscheiden  getrennt,
in  den  allgemeinen  Richtungen  West  und  Ost  abfließen.

  So  liegen  die  Verhältnisse  —  wie  die
Expedition  Dammköhler-Frölich  festgestellt
hat  —  im  Gebiete  des  Ramu=  und  Markham

Flusses,  und  dieselbe  Erscheinung  scheint  sich  weiter
westlich  bei  dem  Kaiserin  Augusta=  und  Mamberano
Fluß  (letzterer  im  holländischen  Gebiet)  zu  wiederholen.
  Der  von  der  Expedition  erreichte,  nach
Westen  ausbiegende  Fluß  scheint  ein  Quellfluß
des  Mamberano  zu  sein;  der  Expeditionsbericht
läßt  diese  Frage  noch  unentschieden.

Vgl.  „Deutsches
        <pb n="812" />
        W  771  20

Hachwelsung  der  bei  der  Jollstelle  Zamatanal  im  2.  Vierteljahr  1909  fällig  gewordenen  Jollbeträge.
(Ergänzung  zur  Nachweisung  im  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  15,  S.  667.)

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (deklarierten)  Zölle  im  obigen  Vierteljahr  Gegen

des  Rechnungsjahres  den  gleichen  Zeitraum
1909  ·  1908  des  Vorjahres

Einfuhr  Ausfuhr
Pf.  %  ff.

 

 

 

 

Zusammen  Einfuhr
Pf.  D#f.

Ausfuhr
.%  Pf.

Zusammen  mehr  weniger

..“#f.  .4  Pff.  ·——

4  45  147  so  —  —
l  i

 

 

 

 

 

 

 

 

194  24  —  5  194  5  46  45
l

 

 

 

nachweiiungderbeidenzollitellendesbezlkhsamtesjalultlm4.Vie1-teldeskechnungsiahkeslm
fälliggewordenenzollbetköge.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  15,  S.  667  f.)

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle
Foame  10900  1008  Neitraumd  Vorlahrer
der  Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger

%  PflPf.  1  Pf.4%  Pf.  Pf  Pf  uPf.  Pf.
l  l  -

 

Gegen  den  gleichen
Zeitraum  d.  Vorjahres

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

l  i
Jaluit.....25  553,1962432381  796  42133  583  5005  625  01  9  208  51—  —  112  #  09
Kaunnnn279  33—  —n  279  33123.  90  530  11  654  0L  —  —  374  68
.  -  «  I  l  .
Gesamtsumme328825262432873907537540707406  155  1246862  535  —  —7786  77
I  I  .

*)  Davon  Koprazölle  1909:  6243,23  K,
1908:  6155.12  At.
mehr.  88,11..

Nachträglich  sind  an  Zöllen  gurückerstattet  worden:  im  Rechnungsjahre  19008  15  955,42  ,
·  -  1909..5157,19J6.

Um  diese  Beträge  ermäßzigen  sich  die  bisher  nachgewiesenen  Summen.

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Mittellungen.

beutsche  Togogesellschakt.  Die  Witterung  in  der  Berichtszeit  war  nicht

Der  achte  Geschäftsbericht  für  die  Zeit  vom  so  günstig  wie  in  den  Vorjahren;  demgemäß  ist
l.  Mai  1909  bis  30.  April  1910  erwähnt  zu=  die  Maisausfuhr  im  Kalenderjahre  1909  von
nächst  den  Rücktritt  des  Staatssekretärs  Dernburg  30  000  auf  13  500  t  und  die  Baumwollausfuhr
und  weist  sodann  auf  die  Erfolge  des  Plantagen=  im  Baumwolljahre  1909/10  von  2337  auf  rund
baues  in  Deutsch-Ostafrika,  Kamerun  und  Neu=  1500  Ballen,  also  noch  unter  die  Ziffer  des
gumea  hin.  Jahres  1907/08,  zurückgegangen.  Dagegen  sind
        <pb n="813" />
        772

Palmöl  von  1330  auf  2800,  Palmkerne  von
5000  auf  8000  t  gestiegen,  während  die  Kautschukausfuhr
  bei  147  t  Menge  stehen  geblieben,
wenn  auch  entsprechend  der  Weltmarktlage  im
Werte  gestiegen  ist.

In  der  Einfuhr  sind  die  eigentlichen  Handelsartikel
  fast  ganz  stehen  geblieben.  Die  ziffernmäßige
  Steigerung  ist  dem  Eisenbahnbau  und
der  Zunahme  der  Kola-Einfuhr  in  Nordtogo
zuzuschreiben.

Landungsbrücke  und  Küstenbahn  entwickelten
  sich  befriedigend,  während  die  Palimebahn
  die  Zahl  der  Züge  einschränken  mußte.

Der  Bericht  warnt  vor  der  geplanten  neuerlichen
  Zollerhöhung  und  weist  darauf  hin,  daß
das  Handelsgewerbe  schon  sehr  stark  belastet  sei;
z.  B.  habe  die  Gesellschaft  im  Berichtsjahre  rund
182  000  .  an  Zöllen  und  Handelsabgaben
außer  62  000  .  Brückengebühren  zu  bezahlen
gehabt.

Es  wird  sodann  die  von  dem  Vorstand,  Direktor
  Hupfeld,  unternommene  Studienreise  in
die  Plantagenbezirke  von  Deutsch-Ostafrika  erwähnt,
  deren  Ergebnisse  bei  der  Verwertung  des
Landbesitzes  der  Gesellschaft  gute  Dienste  leisten
werden.

Über  die  Regelung  der  Landfrage  selbst  soll
in  der  Hauptversammlung  berichtet  und  eine
Beschlußfassung  beantragt  werden.

Das  Handelsgeschäft  hat  sich  erfreulich  gehoben,
  was  auf  die  stark  gestiegenen  Preise  der
wichtigsten  Produkte  und  auf  eine  Abschwächung
der  Konkurrenz  der  Togofirmen  untereinander
zurückzuführen  ist.  Infolge  der  hohen  Baumwollpreise
  schloß  diesmal  auch  das  Atakpamegeschäft
mit  angemessenem  Gewinn  ab.  Nur  im  Palimebezirk
  liegen  die  Verhältnisse  unerfreulich,  weil
die  tatsächliche  Entwicklung  nach  der  Eröffnung
der  Bahn  Lome  —  Palime  bisher  hinter  den  gehegten
  Erwartungen  zurückgeblieben  ist.  Im  Sokodébezirk,
  der  durch  das  Ausscheiden  seines  langjährigen
  verdienten  Leiters,  des  Regierungsrates
Dr.  Kersting,  einen  schweren  Verlust  erlitten
hat,  hielt  sich  das  Geschäft  nach  wie  vor  in  engen
Grenzen.

Auf  der  Versuchspflanzung  entwickeln  sich
vor  allem  Sisalagaven  und  Manihot  so  gut,
daß  die  Möglichkeit  dieser  Kulturen  für  die  Landschaft
  Gadja  als  nachgewiesen  anzusehen  ist.

Über  die  Agupflanzung  und  die  Plantage
Kpeme  berichten  wir  besonders.

Die  Bilanz  enthält  folgende  Aktiva:  Landbesitz
  194  969  .,  Versuchspflanzung  10  514  %¼,

 

Faktoreigrundstücke  10  515  ./,  Faktoreigebäude
111  148  4,  Ginanlagen  67  957  K,  Faktoreiinventar
  23  072  ,  Berliner  Inventar  2101  ,
Wagen  und  Boote  (nach  21  113  .KN  Abschreibung)
6344  .¼,  Fastagen  und  Säcke  10  056  .,  Waren
579  578  M,  Debitoren  in  Afrika  71  352  „7,
Debitoren  in  Europa  14  109  .¼,  Produkte  und
Rimessen  251  674  .,  Kasse  in  Afrika  67  696  .7,
Kasse  in  Berlin  447  4,  Beteiligung  an  Agupflanzungsgesellschaft
  105  300  ,  desgl.  an
Pflanzungsgesellschaft  Kpeeme  in  Togo  20  000  .

Als  Passiva  werden  aufgeführt:  Kapital
1  000  000  ,  Reservefonds  I  6594  /7,  Reservefonds
  II  11  500  „“,  rückständige  Dividenden
1438  .,  Kreditoren  in  Europa  292  274  .7,
desgl.  in  Afrika  123  486  .  Es  verbleibt  ein
Reingewinn  von  111  541  .

In  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung
stehen  einem  Gewinnvortrag  von  412  K  und
einem  Bruttogewinne  von  180  744  “  gegenüber:
  Berliner  Verwaltung  15  564  ¼,  Anteil
an  der  Studienreise  3625  .,  Zinsen  und  Provisionen
  2430  ¼,  Abschreibungen  47  995  .7.

Der  Reingewinn  soll,  wie  folgt,  verteilt  werden:
11  113  an  Reservefonds  I,  9002  “  Aufsichtsratstantieme,
  60  O00  =  6  v.  H.  Dividende;
  31  426  .  sollen  auf  neue  Rechnung
vorgetragen  werden.

Uber  das  laufende  Geschäftsjahr  sagt  der
Bericht,  es  habe  sich  bisher  normal  entwickelt
und  man  glaube,  wieder  auf  ein  befriedigendes
Ergebnis  hoffen  zu  dürfen.

Kgupfltanzungsgesellschaft.

Der  die  Zeit  vom  1.  Juli  1909  bis  30.  Juni
1910  umfassende  vierte  Geschäftsbericht  verzeichnet
  eine  günstige  Weiterentwicklung  des  Unternehmens,
  das  seinen  ursprünglichen  Bauplan
bereits  durchgeführt  hat  und  daher  Neupflanzungen
zunächst  nicht  mehr  vornimmt.

Die  Kakaoernte  stieg  von  12  500  alf
23  630  kg,  was  470  kg  pro  Hektar  der  tragenden
  Bestände  ergibt.

Die  Kautschukbestände  entwickeln  sich  bis  auf
die  Kickria  gut,  lieferten  aber  noch  keinen  Ertrag.

Die  Baumwollzwischenkultur  wurde  infolge
des  Heranwachsens  der  Hauptkulturen  aufsgegeben.
Der  Bericht  hebt  hervor,  daß  die  Agupflanzung
als  erste  in  Togo  auf  Grund  der  Reise  des  Professors
  Dr.  Wohltmann  die  Baumwollkultur
aufgenommen  hat.
        <pb n="814" />
        W  773  20

Von  besonderem  Interesse  ist  die  Errichtung
eines  Palmölwerks  nach  dem  System  Haake,
die  am  Ende  des  Berichtsjahres  noch  nicht  beendet
  war.

Die  Bilanz  enthält  bei  600  000  Kapital
und  21783  Jx  Kreditoren  folgende  Aktiva:  Grundstücke
  20  000  A,  Pflanzungsanlage  389  337  „,
Gebäude  37  648  M  ,  Palmölwerk  23  730  M,
Inventar  7272  —,  Materialien  3285  ,  Vieh
280  /4,  Kasse  6759.,  Produktenbestand  3319.“,
Bankguthaben  9866  .,  Debitoren  120  288  M.

In  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  sind
aufgeführt:  Ausgaben  in  Afrika  69075  .,  heimische
  Verwaltung  11  807  M  (einschl.  Beitrag  zu
einer  Studienreise  des  Vorstandes  nach  Ostafrika),
Abschreibungen  6033  /E.  An  Einnahmen  wurden
erzielt  aus  Produkten  25421  ,  aus  Vieh  170  ,
aus  Zinsen  und  Provisionen  6526  /E.  Der  Saldo
von  54798  wurde  als  Wertsteigerung  des
Pflanzungsanlagekontos  verbucht.

Die  liquiden  Mittel  belaufen  sich  noch  auf
118  449  .4  gegen  197  304  14  im  Vorzjahre.

Dflan  zungsgesellschaft  Rpeme  (Togo).

Aus  dem  die  Zeit  vom  1.  Mai  1909  bis
30.  April  1910  umfassenden  sechsten  Geschäftsbericht
  ist  hervorzuheben,  daß  trotz  wenig
günstiger  Regenverhältnisse  die  Pflanzung  sich  doch
erfreulich  weiter  entwickelt  hat.

Die  Koko  spalmen  lieferten,  dank  reichlicher
Düngung,  483  300  Nüsse  gegen  366  000  im

Vorjahre;  daraus  wurden  bei  erheblich  günstigerem
Ausbringen  75  gegen  51  t  Kopra  gewonnen,

 

die  Preise  bis  zu  560  „X  pro  Tonne  in  Hamburg
erzielte.  Eine  Zählung  der  Baumbestände  ergab
60  000  Palmen,  wovon  25  000  tragen,  auf  der
Hauptanlage  und  (einschließlich  1000  neugepflanzter)
  18  600  Palmen  auf  dem  Vorwerk
Bagida,  von  denen  2800  tragen.

Die  Sisalkultur  wurde  auf  insgesamt  79  ha
mit  119  000  Pflanzen  ausgedehnt.  Dagegen
wurde  die  bisherige  Baumwollzwischenkultur
nunmehr  aufgegeben,  doch  bleibt  die  Ginanlage
zur  Verarbeitung  der  in  Südtogo  von  den  Eingeborenen
  gewonnenen  Baumwolle  im  Betriebe.

Die  Bilanz  weist  an  Aktiven  auf:  Grundstücke
  3801  ¼,  Pflanzungsanlage  523  661  J¼,
Gebäude  30  269  .,  Inventar  3806  ,  Maschinen
  265  ./¼,  Ginanlage  8249.“,  Materialien
2826  .¾,  Düngemittel  2986  .¾,  Vieh  3355.4,
Produktenbestand  2223  4,  Kasse  592  ,  Bankguthaben
  17  669  ,  Debitoren  11  299  7.
Diesen  Aktiven  stehen  480  000  -  Stammkapital,
160  000  J“  Vorzugskapital  und  4024  K  Kreditoren
  gegenüber,  so  daß  ein  buchmäßiger  Verlust
von  33  023  /  gegen  53  818  .  im  Vorjahre
verbleibt;  das  Geschäftsjahr  als  solches  hat  mithin
20  795  Gewinn  gebracht.

Nach  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  betrugen,
  abgesehen  von  diesem  Verlust,  die  Ausgaben
  in  Afrika  28  877  .¾,  die  Abschreibungen
3560  .7,  die  heimische  Verwaltung  kostete  6506./7.
Dagegen  wurden  vereinnahmt  aus  Produkten
29  841  /,  aus  Ginbetrieb  2453  ,  aus  Vieh
380  .7,  für  Transporte  293  4,  an  Zinsen  und
Provisionen  1770  “.  Als  Wertzuwachs  der
Pflanzungsanlage  wurden  25  000  umgebucht.

Die  liquiden  Mittel  berechnen  sich  auf  27760./0.
gegen  33  057  N&amp;amp;  im  Vorjahre.

..mss......  -—..  ———.———

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

RKussichten  auf  die  Baumwollernte  ittelastens
zu  Ende  Juli  1910.

Die  Witterungsverhältnisse  in  Mittelasien  sind
in  diesem  Jahre  seit  Beginn  der  Aussaat  der
Baumwolle  sehr  günstig  gewesen.  Die  Menge
der  Niederschläge  war  freilich  sehr  unbedeutend,
Regen  ging  erst  Ende  Juni,  d.  h.  fast  um  diejelbe
  Zeit  wie  im  Jahre  1909,  nieder,  und  in
noch  geringerer  Menge,  es  war  aber  doch  kein
Nangel  an  Wasser  zu  spüren  infolge  der  starken
Schneeschmelze  in  den  Bergen.

 

 

Ende  April  kamen  im  Ferghanagebiet  starke
Regenfälle  und  Hagel,  bis  Anfang  Juni  herrschte
bewölkter  Himmel  vor,  dann  folgte  ununterbrochen
klares  Wetter.  Die  Lufttemperatur  in  Transkaspien
  erreichte  in  den  ersten  Tagen  des  Juli
1910:  43,50%  C.  im  Schatten  und  69,5%  in  der
Sonne.  Die  höchste  Temperatur  für  Transkaspien
wurde  jedoch  noch  nicht  erreicht,  da  das  Maximum
hierfür  54,2°  C.  im  Schatten  ist.

Im  Ferghanagebiet  begann  die  Blüte  der
Baumwolle  um  den  10.  Juni,  an  einzelnen
        <pb n="815" />
        G  774  20

Stellen  etwas  früher,  an  anderen  etwas  später
und  verlief  bei  günstigem  Wetter.

Die  früh  bestellten  Baumwollsaaten  entwickeln
sich  besser,  und  man  erwartete  anfangs  die  erste
neue  Baumwolle  um  Mitte  September,  die  volle
Ernte  jedoch  erst  im  Oktober,  infolge  der  starken
Hitze  jedoch  wird  die  Ernte  wohl  schon  um  einen
Monat  früher  gemacht  werden.  Man  erwartet
eine  bedeutend  höhere  Baumwollernte  als  im
vorigen  Jahre.

Im  Bezirk  Samarkand  (in  den  Kreisen
Katta-Kurgan  und  Chodschent)  erwartet  man  eine
um  20  v.  H.  höhere  Baumwollernte  als  im
vorigen  Jahre.

In  Transkaspien  entwickelt  sich  die  Baumwolle
üppig;  man  erwartet  hier  eine  hervorragende
Baumwollernte.

Im  Kreise  Andischan  stehen  die  Baumwollsaaten
  überall  gut  mit  Ausnahme  der  Gemeinde
Dschalal-Abod,  wo  317  Dessätinen  damit  angesät
sind.  Die  Blüte  der  Baumwolle  begann  überall

am  20.  Juni  und  verlief  bei  heißer,  heiterer

Witterung.  Wenn  nichts  Schädliches  eintritt,  wird
die  Ernte  gleich  der  vorjährigen  sein.  Angesät
mit  Baumwolle  sind  in  diesem  Jahre  für
70  844  Dess.  (1  Dessätine  —=  109,25  a),  um
11  973  Dess.  mehr  als  im  vorigen  Jahre.  Man
zahlt  hier  an  Arbeitslöhnen  1  Rbl.  20  bis  30  Kop.
den  Tag.

Im  Kreise  Nowo-Margelan  ist  der  Stand
der  Baumwollsaaten  gleichmäßig.  Die  Blüte
begann  in  der  zweiten  Hälfte  des  Juni  bei  sehr
guter  Witterung.  In  diesem  Jahre  sind  20  v.  H.
mehr  Baumwolle  angesät  als  im  vorigen;  die
Acker  sind  aber  schlechter  bearbeitet  worden.  Das
Behäufeln  hat  sich  wegen  Mangel  an  Arbeitern
verspätet,  und  man  kann  daher  auf  eine  hohe
Baumwollernte  nicht  rechnen.  Der  Ertrag  wird
gleichwohl,  da  die  Anbaufläche  um  20  v.  H.  größer
ist,  nicht  geringer  sein,  wenn  die  Baumwolle  nicht
noch  durch  irgendwelche  ungünstige  Witterungsverhältnisse
  betroffen  werden  sollte.

Im  Kreise  Namangan  ist  der  Stand  der
Baumwolle  überall  gut,  die  Blüte  begann  Mitte
Mai  unter  den  günstigsten  Witterungsverhältnissen.
Die  Ernte  wird  um  5  v.  H.  besser  werden  als  im
vorigen  Jahre,  während  die  Anbanfläche  gegen
1909  um  10  v.  H.  vergrößert  worden  ist.  Sie
beträgt  41  080  Dess.

Im  Kreise  Osch  ist  der  Stand  der  Baumwolle,
  die  am  1.  Juni  bei  gutem  Wetter  zu
blühen  anfing,  gut.  Man  rechnet  auf  eine  um
das  Doppelte  höhere  Baumwollernte  als  im
vorigen  Jahre.  Unter  Baumwolle  stehen  5310  Dess.
Land,  um  1100  Dess.  mehr  als  1909.

 

Im  Gebiet  Samarkand,  im  Kreise  Dschisak
und  zum  Teil  auch  in  der  Gemeinde  Usbek
begann  die  Blüte  der  Baumwolle  in  der  zweiten
Hälfte  des  Juni  bei  nicht  besonders  günstigem
Wetter.  Die  Baumwolle  hat  jedoch  nicht  gelitten.
Man  rechnet  auf  eine  sehr  gute  Ernte,  um
25  v.  H.  mehr  als  im  vorigen  Jahre.  Im  vorigen
Jahre  waren  mit  Baumwolle  373  Dess.  bestellt,
in  diesem  Jahre  jedoch  522,5  Dess.  Demnach
hat  die  Anbaufläche  hier  um  25  v.  H.  zugenommen.

Im  Kreise  Katta-Kurgan  steht  die  Baumwolle
  überall  gut.  Man  erwartet  eine  um  10  v.  L.
höhere  Baumwollernte  als  1909.  Angesät  waren
mit  amerikanischem  Baumwollsamen  12  947  Des..
und  mit  einheimischem  2082  Dess.  Den  Beginn
der  Saison  erwartet  man  Anfang  August.

Im  Kreise  Chodschent  verlief  die  Blüte  der
Baumwolle  bei  guter  Witterung  um  8  bis  10  Tage
früher  als  im  vorigen  Jahre.  Man  erwariet
nach  dem  Verlauf  der  Blüte  im  Juni  und  Juli
eine  gute  Baumwollernte,  jedenfalls  keine  schlechtere
als  im  vorigen  Jahre.  Angesät  sind  im  Kreise
Chodschent  mit  amerikanischem  Samen  6245  Def.
und  mit  einheimischem  300  Dess.,  im  ganzen  also
6545  Dess.  Im  Vergleich  zum  Jahre  1909  hat
die  Aussaat  von  amerikanischer  Baumwolle  um
640  Dess.  zugenommen  und  die  der  einheimischen
um  265  Dess.  abgenommen.

Das  Syr-Darja-Gebiet.  Im  Kreise  Taschkent
  hat  in  den  Gemeinden  Pfkat  und  Kandshigalin
das  Blühen  der  Baumwolle  hauptsächlich  in  den
ersten  Tagen  des  Juli  begonnen,  doch  kamen
auch  Stellen  vor,  wo  die  Blüte  auch  schon  früher
angefangen  hatte.  Man  meint,  daß  die  erste
Ernte  am  20.  bis  25.  August  erfolgen  werde.
Die  Witterung  war  während  der  Blüte  sehr
günstig,  und  auch  von  irgendwelchen  Schädlingen
haben  die  Baumwollsaaten  hier  nicht  zu  leiden
gehabt.  Besser  entwickeln  sich  aber  die  frühen
Saaten.  Die  Ernte  verspricht  sehr  gut  zu  werden.
Angesät  ist  um  25  bis  30  v.  H.  mehr  Baumwolle
als  im  vorigen  Jahre.

Im  Chanat  Buchara  begann  die  Blüte  der
Baumwolle  in  allen  Rayons  um  den  18.  Juni
bei  normalen  Witterungsverhältnissen,  und  die
Baumwollplantagen  haben  hier  durch  nichts  zu
leiden  gehabt.  Besser  stehen  jedoch  die  frühen
Saaten.  Wasser  ist  in  genügenden  Mengen  vorthanden.
  Man  rechnet  auf  eine  um  50  v.  d.
höhere  Ernte  als  im  vorigen  Jahre.

Transkaspien.  Im  Kreise  Merw  hat  die
Blüte  der  Baumwolle  bei  der  frühen  Aussaat
am  10.  Juni  und  bei  der  späten  am  15.  bis
22.  Juni  begonnen.  Man  erwartet  hier  eine
etwa  um  3  bis  4  v.  H.  niedrigere  Ernte  als  im
        <pb n="816" />
        W  775  20

vorigen  Jahre.  Die  Anbaufläche  unter  Baumwolle
  ist  nicht  erheblich  größer  als  im  Jahre  1909.

Kaukasus.  Im  Gouvernement  Kutais  begann
  die  Blüte  der  Baumwolle  schon  im  April
und  an  einzelnen  Stellen  im  Mai,  bei  warmem
Wetter,  wobei  im  Mai  häufige  Regenfälle  vorkamen.
  Man  erwartet  daher  eine  um  5  bis
10  v.  H.  höhere  Baumwollernte  als  1909.  Unter
Baumwolle  sind  800  Dess.  Land,  etwa  89  bis
100  Dess.  mehr  als  im  vorigen  Jahre.

Im  Gouvernement  Eriwan  ist  der  Stand
der  Baumwollsaaten  in  den  Kreisen  Etschmiadfin,
Surmali  und  Eriwan  fast  überall  sehr  gut,  mit
Ausnahme  einiger  Plantagen,  die  vom  Hagelschlag
gelitten  haben.  Man  erwartet  eine  etwa  um
10  bis  25  v.  H.  bessere  Ernte  als  1909.  Die
Anbaufläche  unter  Baumwolle  hat  gegen  das
vorige  Jahr  um  15  bis  20  v.  H.  zugenommen.

(Nach  der  Torg.  Prom.  Gazeta.)

Baumwollandau  auf  Ceylon.

Auch  in  Ceylon  werden  Anstrengungen  gemacht,
  um  die  Baumwollkultur  heimisch  zu  machen.

Die  Agricultural  Society,  die  sich  der  lebhaften
  Unterstützung  der  Regierung  erfreut,  hat
durch  mehrjährige  Versuche  bewiesen,  daß  ägyptische
und  „Sea  Island“-Baumwolle  in  den  östlichen
und  nördlichen  Provinzen  mit  Erfolg  angebaut
werden  kann,  zumal  in  solchen  Gebieten,  die  insolge
  ihrer  großen  Trockenheit  nichts  anderes
hervorbringen.

Der  Inangriffnahme  des  Baumwollbaues  im
großen  Stile  steht  jedoch  mancherlei  entgegen.

Zunächst  hat  der  Anbau  der  Kautschuk=  und
der  Kokosnußplantagen  das  Interesse  derart  absorbiert,
  daß  alles  andere  darüber  vernachlässigt
wird.  Alle  verfügbaren  Arbeitskräfte  werden
dorthin  gezogen  und  finden  lohnende  Beschäftigung.
Eine  andere  Schwierigkeit  liegt  in  der  Bewässerung
der  in  Frage  kommenden  Gebiete.

Der  landwirtschaftliche  Direktor  von  Nyassa,
Herr  J.  St.  J.  M  Coll,  berichtete  über  seine
auf  Ceylon  gemachten  Studien  schon  im  März
1909,  daß  die  Baumwollkultur  in  den  trockenen
Gebieten  Ceylons  während  der  heißen  Jahreszeit
eine  große  Zukunft  haben  sollte,  immer  vorausgesetzt,
  daß  geeignete  Bewässerung  vorhanden  ist.
Zurzeit  sind  etwa  80  000  ha  in  berieselungsfähigen
  Gebieten  verfügbar,  die  beträchtlich  vermehrt
  werden  könnten,  ohne  mit  bereits  bestehenden
  Kulturen  zu  kollidieren.  Die  Nordprovinz
allein  besitzt  800  000  ha  geeignetes  Land,  von
denen  erst  30  000  ha  bebaut  sind.  Der  Boden
eignet  sich  vorzüglich,  da  er  aus  dunklem  Alluvium

 

besteht,  welches  in  hohem  Grade  die  Fähigkeit
besitzt,  Feuchtigkeit  aufzunehmen.  .

Die  British  Cotton  Growing  Association  hat
seit  längerer  Zeit  eine  Gin-Anlage  in  Colombo.
Die  Vertreter  der  Association  haben  jedoch  falliert,
und  die  Anlage  ist  in  die  Hände  einer  deutschen
Firma  übergegangen.

Große  Hoffnungen  auf  schnelle  Ausbreitung
der  Kultur  macht  man  sich  aber  aus  den  bereits
angeführten  Gründen  einstweilen  nicht.  Nun
kommt  allerdings  in  Betracht,  daß  seit  kurzer  Zeit
in  Indien  der  Zoll  auf  Tabak  stark  erhöht  worden
ist.  Ceylon  führt  das  dort  im  Norden  und  Nordosten
  heimische  Produkt  in  nicht  unbeträchtlichen
Mengen  aus.  Im  Jahre  1909  gingen  etwa
6  077  000  lbs  im  Werte  von  1  238  000  Rs.
nach  Indien.  Der  bisher  übliche  Zoll  von  90  Rs.
pro  candy  —  560  lbs  —  ist  am  25.  Februar  d.  Js.
auf  sechs  Wochen  rückwirkend  auf  900  Rs.  pro
candy  hinaufgesetzt  worden  und  sofort  nach  Bewilligung
  der  neuen  Zollgesetzgebung  in  Kraft
getreten.  Auch  der  bereits  in  Indien  gelandete
Tabak,  der  sich  noch  im  bond  (Freihafenbezirk)
befindet,  also  noch  nicht  in  den  Konsum  abgeführt
war,  wird  davon  betroffen.  Die  Ceylon-Tabakpflanzer
  sind  daher  großen  Verlusten  ausgesetzt,
weil  die  große  Zollerhöhung  eine  Ausfuhr  nach
Indien  in  Zukunft  unmöglich  macht.  Man  rechnet
daher  damit,  daß  mindestens  die  Hälfte  des  jetzt
unter  Tabak  stehenden  Landes  jedenfalls  der
Baumwollkultur  den  Platz  räumen  wird.

Der  Gouverneur  ist  zugunsten  der  Betroffenen
bei  der  indischen  Regierung  vorstellig  geworden,
doch  gibt  man  sich  in  bezug  auf  den  Erfolg  keinen
großen  Hoffnungen  hin.

Wenn  aber  auch  der  Tabak  durch  Baumwolle
ersetzt  wird,  dürfte  es  sich  in  den  nächsten  Jahren
für  die  Ausfuhr  doch  nur  um  Mengen  handeln,
die  im  Vergleich  zu  dem  stets  wachsenden  Verbrauch
  verschwindend  klein  sind  und  bei  den  Bestrebungen,
  sich  von  dem  amerikanischen  Produkt
nach  Möglichkeit  unabhängig  zu  machen,  keine
Rolle  spielen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Colombo.)

Rakaomarkt  in  Guavaqull  im  2.  Vierteljahr  1910.7)

Die  Kakaoankünfte  in  der  ersten  Hälfte  des
Monats  April  waren  im  Verhältnis  zu  den
Eingängen  der  ersten  Monate  dieses  Jahres  recht
bedeutend,  besonders  in  Arriba-Kakao,  immerhin
blieben  sie  gegenüber  dem  Vorjahre  noch  um
etwa  20  v.  H.  zurück.  Da  sich  die  Nachfrage
aus  den  Konsumländern  noch  immer  zurückhielt,

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  475f.
        <pb n="817" />
        W  776  20

wenigstens  nur  Offerten  zu  sehr  niedrigen  Preisen
einliefen,  verloren  auch  die  Mitglieder  des  Syndikats
  die  Lust  und  fingen  an,  billiger  anzubieten.
Infolgedessen  machten  auch  die  anderen  Häuser
noch  billigere  Offerten  in  blanco,  so  daß  der
Markt  immer  mehr  zurückging.  Da  aber  daraufhin
Aufträge  einliefen,  zogen  die  Preise  wieder  an,
und  wertete  Arriba-Kakao  21,10  Sucres  pro
span.  Zentner,  nachdem  schon  vorher  nur  20,50
Sucres  bezahlt  worden  waren.

Die  Zufuhren  stellten  sich  während  dieses  Zeitraums

  in  1000  Pfund,  wie  folgt:  Arriba  3558,4
Pfund  (1.  Hälfte  April  1909:  5003,9),  Balao
und  Naranjal  152,8  Pfund  (323,0),  Machala
61,7  Pfund  (122,8).
FIm  zweiten  halben  Monat  April  waren  die
Zufuhren  schon  ganz  bedeutend  größer  und  ungefähr
  gleich  denjenigen  im  Vorjahr.  Infolge
der  starken  Ankünfte  und  Uneinigkeit  der  Mitglieder
löste  sich  das  Syndikat  auf,  wodurch  ein  Fallen
der  Preise  herbeigeführt  wurde.  Für  Arriba=Kakao
  wurden  nur  noch  zwischen  20  und  20,50
Sucres  bezahlt,  während  die  anderen  Sorten  im
Verhältnis  werteten.

Die  Ankünfte  ergaben  folgendes  Resultat  in
1000  Pfund:  Arriba  5922,4  (5842,2),  Balao  und
Naranjal  376,9  (552,5),  Machala  115,6  (185,2).

In  der  ersten  Hälfte  Mai  hielten  sich  die
Ankünfte  ungefähr  auf  der  gleichen  Höhe  auch  im
Verhältnis  zum  Jahre  1909.  Die  Preise  waren
auch  ziemlich  dieselben,  d.  h.  um  20  Suocres
herum,  nur  für  ein  paar  Tage  stiegen  sie  infolge
einiger  schnell  für  New  York  zu  verladender  Aufträge
  auf  21  Sucres  pro  span.  Zentner,  gingen
dann  aber  sofort  wieder  auf  20  Sucres  herunter.

Die  Zufuhren  betrugen  in  1000  Pfund:  Arriba
5831,8  (5647,2),  Balao  und  Naranjal  502,7
(828,5),  Machala  216,5  (241,9).

Die  Zufuhren  blieben  auch  während  der
zweiten  Hälfte  Mai  anhaltend  stark,  und  zwar
waren  sie  im  Vergleich  mit  dem  Vorjahr  beträchtlich
  höher,  doch  scheinen  auch  im  Verhältnis
zu  ihnen  die  Orders  eingelaufen  zu  sein,  weshalb
sich  der  Preis  immer  um  20  Sucres  herum  hielt.
Allerdings  erzielten  nur  besonders  gute  und  schönfarbene
  trockene  Partien  Arriba-Kakao  20  Sueres
pro  span.  Zentner,  während  weniger  gute  nur
19,50  Suceres  holten.

Die  Zufuhren  stellten  sich,  wie  folgt,  in  1000
Pfund:  Arriba  5326,4  (4281,6),  Balao  und
Naranjal  871,0  (564,8),  Machala  347,5  (261,4).

Im  ersten  halben  Monat  Juni  waren  die
Ankünfte  schon  kleiner,  weil  die  Haupternte  sich
ihrem  Ende  nahte  und  wohl  auch  deshalb,  weil
der  Kakao  auf  den  Plantagen  nicht  ordentlich
getrocknet  werden  konnte,  da  die  Witterung  sehr
ungünstig  war,  indem  es  viel  Sprühregen  und

 

wenig  Sonne  gab.  Infolgedessen  war  der  meiste
ankommende  Kakao  von  nicht  sehr  schöner  Farbe,
und  da  die  Aufträge  natürlich  auf  schönen  Sommer=Arriba
  lauteten,  so  wurde  der  etwas  dunklere
Kakao  vernachlässigt.  Die  Preise  blieben  auf  derselben
  Höhe  wie  im  Vormonat,  also  20  Sucres
pro  46  kg  für  guten  Arriba-Kakao.

Die  Ankünfte  ergaben  folgendes  Resultat  in
1000  Pfund:  Arriba  3456,6  (2615,4),  Balao  und
Naranjal  757,2  (596,7),  Machala  210,8  (304,0).

In  der  letzten  Hälfte  Juni  waren  die  Zufuhren
  ungefähr  gleich  groß  wie  diejenigen  der
ersten  Hälfte,  im  Vergleich  mit  dem  Jahre  1909
aber  beinahe  doppelt  so  groß.  Die  Witterung
in  den  Kakaodistrikten  blieb  anhaltend  ungünstig,
so  daß  der  geerntete  Kakao  nicht  ordentlich  getrockhnet
  werden  konnte,  wodurch  natürlich  die
Qualität  leidet.  Am  dortigen  Markt  wurden  für
Arriba-Kakao  nach  wie  vor  etwa  20  Svuocres  bezahlt,
  obwohl  der  Markt  in  den  Konsumländern
schon  zurückgegangen  sein  sollte.  Wahrscheinlich
werden  in  den  nächsten  Monaten  wieder  schönere
Kakaos  hereinkommen,  wenn  auch  fermentiert,
und  die  Ernteaussichten  find  für  die  letzten  Monate
des  Jahres  vorläufig  auf  vielen  Plantagen
recht  gut.

Die  Zufuhren  betrugen  in  1000  Pfund:  Arriba
3402,3  (1621,2),  Balao  und  Naranjal  606,2
(363,1),  Machala  206,8  (245,5).

Das  Gesamtergebnis  des  zweiten  Vierteljahres
  hat  den  schlechten  Ausfall  des  ersten  zum
Teil  wieder  gut  gemacht,  denn  wenn  im  ersten
Vierteljahr  die  Ankünfte  um  107  v.  H.  geringer
waren  als  diejenigen  im  gleichen  Zeitraum  des
Vorjahres,  so  ist  nach  Ablauf  des  zweiten  Vierteljahres
  die  Gesamtausfuhr  nur  noch  um  10  v.  B.
geringer  als  die  des  Vorjahres;  fie  stellt  sich,  wie
folgt:  37791  958  Pfund  gegen  41747  498  Pfund
im  Jahre  1909.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Guayaquil
vom  6.  Juli  1910.)

Kohosnußgewinnung  aukf  Trinidad  und  Tobago.

Vom  gesamten  Flächeninhalt  der  Inseln  Trinidad
  und  Tobago,  der  sich  auf  1  195  000  Acres
(zu  40,5  Ar)  beläuft,  sind  zwei  Drittel  unbebaut.
20  000  Acres  werden  zur  Hervorbringung  von
Kokosnüssen  benutzt.  Es  wurden  aus  beiden
Inseln  ausgeführt:

Kokosnüsse  Kopra  Kokosnußol
Jahr  Angahl  Tons  Gallonen
1902/03  10  400  000  592  25  885
1905/06  11  000  000  890  26  395
1906/07  13  000  000  1367  16  863
1907/08  15  000  000  1032  12  342
1908/09  18  500  000  1262  4  590
        <pb n="818" />
        V7  20

Im  Kalenderjahre  1909  gelangten  annähernd
20  Millionen  Stück  Kokosnüsse  zur  Ausfuhr.
6000  bis  6500  Nüsse  werden  zur  Gewinnung
1  Tonne  Kopra  und  40  bis  60  Nüsse  zur  Erzeugung
  1  Gallone  Ol  gebraucht.
(Nach  Daily  Consular  and  Trade  Reports.)

Voraussichtliche  diesjährige  Melhkenernte  in
Janslbar  und  Demba.

Nach  einem  von  dem  stellvertretenden  Direktor
des  Landwirtschaftsdepartements  in  Zanzibar
unterm  23.  Juli  d.  Is.  veröffentlichten  vorläufigen
Erntebericht  scheint  die  diesjährige  Nelkenernte
ziemlich  hinter  der  des  Vorjahres  zurückzubleiben.

Die  Bäume  haben  indessen  sehr  spät  angesetzt,
so  daß  es  unmöglich  ist,  jetzt  schon  etwas  Genaueres
  über  die  gegen  Ende  des  Jahres
kommende,  sogenannte  Späternte  zu  sagen.  Wahrscheinlich
  wird  dieser  Teil  der  Ernte  nicht  vor
Dezember  d.  Is.  reif  sein,  und  die  Aberntung
wird  sich  bis  in  das  Frühjahr  des  Jahres  1911
hinziehen.

Die  Nachrichten  über  den  Erntestand  aus  dem
Norden  von  Pemba  lauten  etwas  besser  als  die
aus  der  Mitte  und  aus  dem  Süden  Pembas.
Die  etwa  auf  die  Mitte  des  Jahres  fallende
Frühernte  wird  wahrscheinlich  sehr  gering  sein.
Auch  hier  sind  übrigens  die  Nachrichten  aus  dem
Norden  Pembas  besser  als  die  aus  dem  Süden.
Am  wenigsten  günstig  scheinen  die  Verhältnisse  in
den  Mitteldistrikten  von  Pemba  zu  liegen.

In  Zanzibar  scheint  die  Ernte  auf  der
ganzen  Insel  gleichmäßig  zu  werden.

Die  Ernte  wird  etwa  im  August  beginnen
und  nur  kurz  sein.

In  den  letzten  fünf  Jahren  sind  nach  amtlicher
  Aufstellung  folgende  Ernten  gewesen:

 

Kalenderjahr  Erntejahre

Jahr  Quantität  Jahr  Quantttät
ein  Frasilah  (35  engl.  Pfd.)  ein  Frastlah  (35  engl.  Pfd.)

Zanzibar  Pemba  Zanzibar  Pemba

19005  91  418  374  893  1905/06  181  536  109  931
1906  189  198  209  211  1906/07  56  833  202  633
1907  179  137  460  0011907/O8  213  667  541  998
1908  141  850  299  952  1908/09  165  733  419  685
1909  102224  435  001  1909/10  109  683  300  042

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Zanzibar.)

Der  Gummimarkt  auf  Cevion.  )

Die  Ausfuhr  von  Gummi  aus  Ceylon  hat  sich
gegen  das  Vorjahr  mehr  als  verdoppelt  und
betrug  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  4.  Juli

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  476.

 

1910:  1  120  182  lbs  gegen  527  638  lbs  im
Jahre  1909.

Es  wurden  hiervon  im  Jahre  1910  (und  1909)
ausgeführt  nach:  Deutschland  8946  (14  897)  lbs,
Großbritannien  583  016  (312  401)  lbs,  Amerika
501  907  (171  897)  lbs,  Belgien  25  472
(19  630)  lbs.

Die  Qualität  war  im  allgemeinen  gut,  und
es  wurde  nur  wenig  minderwertige  Ware  angeboten.


Die  Preise  konnten  sich  auf  der  abnormen
Höhe  von  12/  Shilling  pro  lb  nicht  halten  und
gingen  langsam  auf  9/2  pro  lb  zurück.  In  den
letzten  Monaten  war  der  Markt  äußerst  schwankend,
und  die  Werte  wechselten  von  einem  Tag  auf
den  anderen  manchmal  um  einen  ganzen
Shilling  pro  lb.  Die  hier  folgenden  Preise  geben
daher  nur  den  Marktwert  gegen  Mitte  Juli  wieder:
für  Biscuits  &amp;amp;  sheets  6,45  Rs.  pro  lb,  für  best
pale  Crepe  6,75  Rs.  pro  lb,  für  Scrap  3  bis
4,50  Rs.  pro  lb.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Kalkutta
vom  27.  Juli  1910.)

Oaisausfuhr  aus  Britisch-Südafrika.

Das  Landwirtschaftsministerium  von  Transvaal
macht  bekannt,  daß  in  den  ersten  sechs  Monaten
dieses  Jahres,  also  bis  Ende  Juni,  282  259  Säcke
Mais  vom  Transvaal  nach  übersee  ausgeführt
wurden.

Die  Ausfuhr  verteilte  sich  auf  verschiedene
Häfen,  wie  folgt:  Durban  159  832  Säcke,  East
London  14  331,  Port  Elizabeth  26  000,  Kapstadt
82  096  Säcke.

Während  des  gleichen  Zeitabschnitts  exportierte
Natal  8423,  die  Oranjeflußkolonie  442  207,  die
Kapkolonie  2389,  Bechuanaland  3445  und  Basutoland
  7883  Säcke.  Diese  Zahlen  würden  eine
Gesamtausfuhr  von  746  606  Säcken  ergeben.

Das  Landwirtschaftsministerium  hat  ferner  beschlossen,
  vom  1.  August  bzw.  1.  September  d.  Js.
eine  anderweite  Gradierung")  des  zum  Export
bestimmten  Maises  eintreten  zu  lassen.

(Nach  der  Government  Gazette  und  Rand  Daily  Mail.)

Handel  Oadagaskars  im  Jahre  1909.

Die  Einfuhr  Madagaskars  bewertete  sich  im
Jahre  1909  auf  34  140  335  Fr.  gegenüber
29  963  270  Fr.  im  Jahre  1908.

Die  Ausfuhr  belief  sich  in  dem  Jahre  1909
(und  1908)  auf  33  378  179  Fr.  (23  090  916).

An  der  Einfuhr  hat  Frankreich  und  seine
Kolonien  nach  wie  vor  den  größten  Anteil  mit

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  S.  486  f.
        <pb n="819" />
        W  9778  2

31  359  249  Fr.  Deutschland  beziffert  seine
Einfuhr  nur  mit  360  800  Fr.  Die  aus  Deutschland
  eingeführten  Artikel  sind  in  der  Hauptsache:
Metallwaren,  Getränke  (Bier),  Steinzeug,  Gewebe,
Musikinstrumente,  Nähmaschinen  und  chemische
Produkte.

Für  die  Ausfuhr  von  Madagaskar  ist  Deutschland
  dagegen  ein  bedeutender  Abnehmer  und
kommt  hinter  Frankreich  an  erster  Stelle.  Von
der  Gesamtausfuhr  gingen  nach  Frankreich  Waren
im  Werte  von  22  412  316  und  nach  Deutschland
8  127  000  Fr.  Deutschland  empfing  besonders
Häute,  Kautschuk,  Wachs,  Raffia,  Holz  und  Mangrovenrinde.
  Dies  letzte  Produkt  kommt  besonders
von  Nossibeé  und  dem  Nordwesten  des  Festlandes.
Die  Gesamtausfuhr  betrug  22  105  179  kg.  Ein
Drittel  des  Wertes  der  Ausfuhr  entfällt  auf  Goldstaub,
  mit  3647  kg  im  Werte  von  10  937225  Fr.
Das  meiste  ist  Alluvial-Gold,  doch  wurde  im
Norden  der  Insel,  in  der  Nähe  von  Diécgo-Suarez,
  auf  einigen  Minen  maschineller  Betrieb
eingerichtet.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Tamatave.)

Britisch-Sübafrika.

Schutzmaßregeln  gegen  die  Einschleppung
der  Schafpocken  aus  Deutsch-Südwestafrika.

Infolge  des  Auftretens  der  Schafpocken  in
Deutsch-Südwestafrika  hat  die  britische  Unionsregierung
  durch  Proklamation  vom  28.  Juli  die
Einfuhr  von  Schafen,  Ziegen,  Wolle,  Mohair,
Häuten  und  Fellen  aus  dem  genannten  Schutzgebiet
  in  die  Provinz  Kap  der  Guten  Hoffnung
verboten.  Zuwiderhandlungen  gegen  dieses  Verbot
werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  50  L  oder  im  Unvermögensfalle
  mit  Gefängnisstrafe  bis  zu  drei

.—  —  —

 

Monaten  bedroht.  Auch  unterliegen  die  betreffenden
  Tiere  oder  deren  Produkte  der  Vernichung.

Belgisch-HKongo.

Einführung  des  metrischen  Maß=  und
Gewichtssystems.

Laut  Königlicher  Verordnung  vom  17.  August
1910  kommt  vom  1.  September  1910  ab  für
den  ganzen  Umfang  der  Kolonie  das  metrische
Maß=  und  Gewichtssystem  zur  Anwendung.  Die
durch  dieses  System  für  Maße  und  Gewichte  vorgeschriebenen
  Bezeichnungen  sind  in  allen  öffentlichen
  Urkunden,  Anschlägen  und  Bekanntmachungen
zu  gebrauchen  und  treten  vom  1.  September  1911
ab  auch  für  private  Abmachungen,  Handelsregister
und  sonstige  private  Schriftstücke,  die  dem  Gerichte
vorgelegt  werden,  in  Geltung.  Die  Anwendung
anderer  als  metrischer  Maße  und  Gewichte  in
Verträgen  ist  verboten;  die  Maßbezeichnungen
„Knoten“  und  „Registerton“  sind  indes  erlaubt.

(Bulletin  Officiel  du  Congo  Bele.)

—

Dapua  (Britisch·  Neuguinea).

Zollgesetz.

Für  Papua  (Britisch-Neuguinea)  sind  unterm
30.  November  1909  ein  neues  Zollgesetz  —
The  Customs  Ordinance  1909  (Nr.  34/1909)  —
und  unterm  13.  Dezember  1909  Ausführungsbestimmungen
  dazu  erlassen,  wodurch  die  früheren
zollgesetzlichen  Bestimmungen  aufgehoben  sind  und
das  ganze  Zollwesen  in  Übereinstimmung  mit  den
im  Australischen  Bunde  geltenden  Bestimmungen
einheitlich  geregelt  ist.  Gesetz  und  Ausführungsbestimmungen
  sind  in  dem  Supplement  to  Territory
  of  Papuas  Government  Gazette  Extra  vom
13.  Dezember  1909,  Nr.  53,  veröffentlicht.

 

—  —  —
—  —

 

 

 

Vermischtes.

*  Rinderpest  in  Britisch  -Ostafriha.

Nach  aus  Daressalam  hier  eingegangenen
Nachrichten  ist  in  Britisch-Ostafrika  im  südlichen
Massaireservate  die  Rinderpest  ausgebrochen.  Die
anliegende  Grenze  von  Deutsch-Ostafrika  ist  gesperrt,
  auch  sind  sonst  umfassende  Sicherungsmaßnahmen
  für  den  Fall  des  Ubergreifens  von
Rinderpest  auf  das  deutsche  Gebiet  getroffen  worden.

 

Internationaler  pflanzenfaser-Kongreß  und
Kusstellung  in  Surabasa  Cava)  1911.

Das  niederländisch-indische  Landwirtschaftssyndikat
  hat  die  Absicht,  im  Juli  1911  in  Surabaja
  einen  Kongreß  einzuberufen  und  eine  Ausstellung
  zustande  zu  bringen  zur  Förderung  der
Kultur  der  Faserpflanzen,  der  Herstellung  von
Faserstoffen  und  ihrer  Anwendung  in  Industrie
und  Gewerbe.  Ihr  Zweck  soll  sein:  die  Kenmmis
von  der  Herstellung  der  Faserstoffe  aus  den  Faser-
        <pb n="820" />
        W  779  20

pflanzen  und  von  den  verschiedenen  Anwendungen
der  Faserstoffe  zu  verbreiten.  Diesen  Zweck  gedenkt
  man  zu  erreichen:

1.  durch  Abhaltung  sachverständiger
sprechungen  während  des  Kongresses;

2.  durch  die  Ausstellung:

a)  von  Maschinen  im  Betriebe,  die  nötig  sind,
die  Stoffe  zu  entfasern  und  weiter  zuzubereiten,
  bis  sie  für  den  Absatz  fertig  sind,
einschließlich  der  Verpackung;

b)  der  verschiedenen  Faserstoffe  selbst  in  der
Form  und  in  der  Verpackung,  in  welcher
sie  Absatz  finden  können.

Die  zur  Ausstellung  gelangenden  Maschinen
usp.  werden,  falls  sie  nicht  während  der  Ausstellung
  verkauft  werden,  frachtfrei  von  Surabaja
nach  Amsterdam,  Rotterdam,  Genua  oder  Marseille
von  den  Dampfschiffgesellschaften  „Maatschappij
Nederland“  und  „Rotterdamsche  Lloyd“  zurückbeföordert,
  vorausgesetzt,  daß  sie  auch  durch  diese
Gesellschaften  gegen  das  übliche  Frachtgeld  nach
Surabaja  gebracht  worden  sind.

Der  Transport  in  Surabaja  vom  Hafen  bis
zur  Ausstellung  und  zurück  wird  ebenfalls  kostenfrei
  stattfinden.

Die  vorhandene  Triebkraft  wird  nach  vorheriger
  Beratung  kostenlos  geliefert.

Es  wird  keine  Gebühr  für  den  in  Anspruch
genommenen  Platz  erhoben.

Das  Komitee  hat  nach  Schluß  der  Ausstellung
in  Surabaja  eine  Nach-Ausstellung  in  Amsterdam
in  Aussicht  genommen,  die  sich  jedoch  auf  die
Vorführung  der  Faserstoffe  und  der  aus  Faserstoffen
  erzeugten  Gegenstände  beschränken  wird.

Transport  von  Surabaja  nach  Amsterdam
und  die  Ausstellung  daselbst  werden  keine  Kosten
für  die  Aussteller  mit  sich  bringen.

Weitere  ausführliche  Auskunft  erteilt  G.  A.
Heyning,  Ingenieur,  im  Haag,  Van  Bleifswifkstraat
  12,  Schriftführer  des  Komitees.

Be- 



 

Ein  auf  den  Kongreß  und  die  Ausstellung  bezügliches
  Rundschreiben  liegt  während  der  nächsten
drei  Wochen  im  Bureau  der  „Nachrichten  für
Handel  und  Industrie“,  Berlin  NW  6,  Luisenstraße
  33/34,  im  Zimmer  241  für  Interessenten
zur  Einsichtnahme  aus.  Das  Rundschreiben  kann
deutschen  Interessenten  auf  Antrag  übersandt
werden.  Die  Anträge  sind  an  das  genannte
Bureau  zu  richten.  —  Die  gleiche  Drucksache  kann
auch  bei  der  Ständigen  Ausstellungskommission
für  die  deutsche  Industrie  in  Berlin  NW  40,
Roonstr.  1,  eingesehen  und  von  dort  Interessenten
auf  Antrag  zugesandt  werden.

Schiffsverkehr  im  Suez-  Kanal  im  Jahre  1909.

Der  Schiffsverkehr  im  Suez-Kanal  gestaltete
sich  in  den  letzten  beiden  Jahren,  wie  folgt:

 

1908  1909
Nationalitäten  Schiffe  Raumgebalt  Schiffe  Raumgehalt
Netto-Reg.=  Netto-Reg.-Tons
  Tons
Deutschland.  581  28310  507  600  2  381  681
America  .  .  8  17  500  30  105  793
Dänemark  34  89  768  35  98  885
Agypten  —  —  2  486
England.  2233  8302802  2561  9592387
Frankreich  2112  8l15  120  231  802  100
Griechenland  8  10  408  5  13  597
Italien.  83  189  543  90  207  958
Japrnan  69  286  456  76  357  613
Niederlande.  2146  J43  980  251  800  950
Norwegen  22  61  901  37  76997
Osterreich-Ungarn  107  387546  148  519772
Rußland.  .  81  251  820  71  221  748
Spanien.  27  77974  26  70  337
Schweden  16  49  628  23  76  222
Tüurk  30  34  601  39  51  703
Gesamtsumme
(einschl.  anderer)  3795  13633  238  4239  15  407  527

(Aus  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Suez.)

 

 

 

Literatur-Bericht.

Tagebuch  eines  Ordonnanzoffziers.  Juli  1870  bis
Februar  1871.  Von  Graf  Jlaurice  von  Héôrisson.

Autorisierte  Ausgabe.  Augsburg  1910.  Veorlagsbuchhandlung
  von  Gebrüder  Reichel.  So.  432  S.

Preis  brosch.  ¼4  3,—,  eleg.  geb.  ¼  3,50.

Eincs  der  interessantesten  Memoirenwerke  aus  der
Zrit  des  deutsch-französischen  Krieges  e#cheint  sochen
in  fünfter  Auflage.  Graf  Irisson  hat  als  OCrdonnanzoftizier
  und  Sekretür  des  ((ouverneurs  General  Trochu
an  wichtigen  Vorgängen  jener  eit  teilgenommen.
Was  er  in  anregender  Form.  vermischt  mit  trefflichen

 

Charakterschilderungen.  von  sciner  gefahrvollen  Tätig
keit  als  Ordonnanzoffizier  und  Parlamentür  berichtet.
die  Aufstünde  der  Jobilgarden,  die  Flucht  der
Kaiserin  usw.,  secine  Schilderungen  aus  dem  mililürischen
  Loben  und  Treiben  und  besondem  die  dramatischen
  Berichte  über  Verhandlungen  Jules  Fav#res  mit
Graf  Bismarek  sind  fesselnd  geschricben.  Angenchm
berührt  es,  daß  der  Verfasser  sich  von  chaurvinistischer
Auffassung  fernhält  und.  obwohl  glühender  Patrict,
auch  den  deutschen  Kümpfern  die  verdienten  Ehrungen
zu  Teil  werden  lassen.
        <pb n="821" />
        I.  Kolonialwesen  und  Kolonialpolitik
im  allgemeinen.

LAlgérie  et  ses  produits.  Alger:  Fontana  &amp;amp;  Cie
1910.  40  S.  80.  #u
ming:  Liberia.  DKolz“.  27  595—597.  2
Congrès  interdépartemental  algérien,  commercial.
agricole  et  industriel.  Compte  rendu  des  travaux  publié
sous  la  direction  de  P.  Bissonet  par  T.  Poulalion.

Alger:  Fontana  &amp;amp;  Cie.  1910.  444  8.  80.  13
Dehn,  Panl:  Eine  neue  afrikanische  Frage.
D  Kolz.  27  568—569.  4

*Fruncois,  Curt  v.:  Was  erwarten  wir  vom  neuen
Kurs?  Dtsch.  Kol.  9  265—26)0.  (o

(König,  B.  v.:  lslam  und  Kolonialpolitik.  DKolz.  27
5600  —507.

Koslbel,  F.:  Eine  deutsche  Kongoliga.
117—420.  6

Kollbel,  F.:  Staatssekretär  Dernburg.  die  Kommissionen
  zur  Prüfung  der  südwestafrikunischen  Ge-Sellschaftsfrage
  und  der  Antrag  Erzberger.  Kolz.  11

353—355.  1r#

Kol  bel,  F.  Deutschland  in  Abessinien.  Kolz.  11
481—182  l

*Ko  2  F.:  Das  liberianische  Problem.  KolZ.  11
197—499.

Koflbel,  F.:  Die  Lage  auf  Samoa.
520—532.

*kollbe!,  F.:  Abfallgelüste
Kolz.  11  515—546.  L

Magnabel:  L’'Indo-Chine  française.  Géographie
phrsique,  politidue.  Cconomique.  Organisation  militaire

  et  maritime.  Ouvrage  contenant  16  illustr.  et
3  cartes.  Paris:  L.  Fournier  1910.  VIII,  145  S.  d0.  (12

(ön
KolzZ.  11

l
Kolz.  11
[10
in  Südwestafrika?

Richett,  E.:  La  France  au  Congo.  Problemes
actusls.  Un  programme.  Paris:  G.  Ficker  (1910).
10  S.  So#.  13

Richet.  E.:  Notre  Guvre  au  Congo,  Rapport  adressé
à  Al.  le  ministre  des  colonies.  Vannes:  impr.  Lafolye

frores  (1910).  10  S.  80.  114

*The  Present  State  of  the  Congo.  Question  issued
by  The  Congo  Reform  Association.  London:  Printecd
by  E.  Hughes  &amp;amp;  Co.  (1910).  40  S.  8.  E

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

Collins,  David:  An  Account  of  the  English  Colony
in  New  South  Wales,  1°88  to  1801.  With  an  introduction
  by  James  Collier.  London:  Whitcombe  1910.
§#  6d.  (16

Fuller,  Thomas  E.:  The  Right  Honourable  Cccil
Tohn  Rhodes.  A  monokraph  and  a  reminiscence.
With  portraits  and  other  illner  London:  Longmans,
Green  &amp;amp;  Co.  1910.  XII,  276  S.  80.  (

—

J

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.

Claus:  Die  Wangeomwia.  Meinhof,  K.:;  Bemerkungen
  zu  vomtchenden  Sprachproben.  Aus  der
schr.  f.  Ethnol.  Heft  3  u.  1.  1910.  S.  180—19#.  (18

")  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
in  systematischer  Oränung  mittueteilt.  Mit  einem  Sind  die
Titel  der  Werke  bezeichnet,  welche  bei  der  Redaktion  des
Kolonialblattes  eingingen.

Der  Verlag  erklärt  sich  gern  zur  Annahme  und
Weiterbeförderunzg  derlsenigen  Werke  bereit,  welche
als  Rrzensionse  emplare  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichuis  ihm  zugeschickt  verden.

G  780  20

Literatur.)
X.

Collet.  Octare  J.  A.:  Samnwak.  Un  S#G#iur  au
Pays  des  Radjahs  blancs  Bornéo.  (Société  belge  deiud
coloniales.)  Brugelles:  Haxez  1910.  1

*  Friedlinder,  Immanuel:  Beiträge  zur  Geoloegie  (der
Samoainseln.  Mit  12  Karten  u.  7  Taf.  Aus:  Allandl.
d.  K.  Bayer.  Akad.  d.  Wiss.  2.  Kl.  21.  Bd.  3.  Alz.
507—541.  (5,
WManes,  Alfred:  Ins  Land  der  s#ozialen  Wunder.
Eine  Studienfahrt  durch  Japan  und  (lie  Südsee  nach

S.

Australien  und  Neusceland.  Mit  125  Abbild.  sowie
1  Karte.  Berlin:  Mi#tler  1911.  XII,  312  S.  pPoe.
6  /.  80.  I

Park,  James:  The  Geology  of  New  Zealand.
Introduction  to  the  historical,  structural  and  ccoucmir
geologv.  London:  Whitcombe  1910.  10  S#.  6  4.

Peyrissac,  Léon:  Aux  ruines  des  grundes  eius
soudanaises.  Notes  &amp;amp;  souvenirs  de  vovage.  DPan:
A.  Challamel  1910.  S.  I—XIV,  S.  15—245.  1  #.
3  Fr.  50c.  P0  23

Streitwolf:  Der  Caprivizipfel.  Kolz.  11  514  bi.
516,  532—  .535,  550—552.  Forts.  f.  44

Thonner,  Franz:  Vom  Kongo  zum  Ubangi.  Meine
zweite  Reise  in  Mittelafrika.  Mit  20  Textbiltlemn.
114  Licht  drucktaf.  u.  3  Karten.  Berlin:  D.  Reimer
1910.  XI,  116  S.  geb.  12.K.  Pf.  „

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Bancroft,  Keith:  A  Handbock  of  the  Funzu
Diseascs  of  West  Indian  Plants.  London:  Volh
1910.  70  S.  4  S  6  J.  80.

Dugmore,  Radclyffe:  Les  Fauves  d’Afrique  unsgraphies
  chez  eux  (1/  aprds  59  clie  hs  de  l'auteur,  1  canen
  noir.  Paris:  Hachette  1910.  271  S.  H.

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialreelkhl.

Die  erste  Tagung  des  deutsch-südwestafrikanishe.

Landesrats.  Kol  Pol.  12  43—180,  650—606.
V.I.  Staatsrecht.
Vacat.

VII.  Verwaltung.

Backhausen,  Alfred:  Die  japanische  Verwallunz
in  Korea  und  ihre  Tätigkeit.  Eine  Studie  von  eiuer
Urlanbsreise  nach  Ostasien.  Mit  1  Karte  von  Konn.
Berlin:  D.  Reimer  1910.  1V,  79  S.  2.Kl.  S.  :“

Bürgers,  Robert:  Die  Reform  Japans  in  Kotta
2  Koll’ol.  12  569—5//8.

Ier  Geschlitsgang  im  Reichskolonialamt.  *
11  513—14.

Drohender  Konflikt  zwischen  Regierung  und
Bürgeschaft  in  Kiautschou.  Kolz.  11  433—134.

*Perels,  Kurt:  Grundzüge  des  deutsch-COstatrikanischen
  Städterechts.  Kolz.  2  611—612.

*Report  of  the  Dominions  Depamment  of  kbk
Colonial  Office  for  the  vyear  1000—1910.  (Dominion-No.
  2.)  London:  Wymun  and  sons  1910.  1
Cd.  5135.)  11  d.  Fol.  “

Sächlich.  H.:  Der  wirisrhafuiiche  Beirat  der  K--R
lonialverwaltung.  Dtsch.  Kol.  9  279—291.

1

VIII.  Justizwesen.

Romberg:  Hochverrat  und  Kolonien.
516—5!#+T

Kl.  11

7
        <pb n="822" />
        W  781  20

IX.  Völkerrecht.

Dehn,  Paul:  Liberia  und  seine  internationale
Stellung.  ZKol  Pol.  12  579—586.  137

X.  Bevölkerungswesen.

Deeken,  Else:  Samoanisches  Dorfleben.  Dol.
22  598—500.  4  (38
R  ackow,  H.:  Ratschläge  für  die  Ubegsiedlung
in  das  überseeische  Deutschland  und  den  dauernden
Aufenthalt  daselbst.  Kolz.  11  313—314,  375—376,
39  —390,  400—107,  437—439,  172—4173.  485—188,

501—5014,  516—518.  39
*Stollowsky,  Otto:  Mschensi  ulein!  Kolz.  11
500—50.7  140

*Wurneerk,  G.:  Besprechung  der  Schrift  von  Paul

Rohrbach.  Kulturpolitische  Grundsätze  für  Rasseund
  Alissionsfragen.  Kolx.  11  310—342.  41

Welter,  W.:  Die  deutschen  Ansiedler  in  Palästina.
Kolz.  11.  101—103.  la2

XI.  Statistik.  Jahresberichte.
WFogo  im  Jahre  1909.  DKolz.  27  615—616.  143

XII.  Finanzwesen.

Besoldungsregelung  der  Kolonialbeamten  der
rafikanischen  und  Südsee-Schutzgebiete  nebst  Kolonialbeamtengesctz.
  Berlin:  Reichs  -  Kolonialamt  1910.
(6  S.  do.  ·
Exstimates  of  revenue  and  expenditure  lofl  Southern
Nigeria.  1910.  With  Appendices.  (Lagos:  Governm.
Press  1909)  Fol.  45

*kbnig,  B.  v.:  Die  finanzielle  Entwieklung  der
deutschen  Kolonien  bis  zum  Abschluß  der  Ara  Dernburg.
  zKol  Pol.  12  600—608.  46
Kollbel,  F.:  Das  zollpolitische  Verhältnis  zwischen
Kolonie  und  Autterland.  Kolz.  11  385—387.  419.  147
Stollowsky,  Otto:  Hüttensteuer  oder  Kopfsteuer
in  Deutsch-Ostafrika?  Dtsch.  Kol.  9  269—279.  48

XIII.  Landwirtschaft.

Aaronschn,  Aaron:  Agricultural  and  botanical
exrplorations  in  Palestine.  (U.  S.  Dep.  of  Agric.  Bur.
of  plant  industry.  Bull.  Nr.  180).  Washington:
Corernm.  Print.  Off.  1910.  64  S.  80e.  (49

’Berkhout,  A.  H.:  Noch  den  Kantschuklanden.
Tropenpfl.  14  2°77—287,  318—357,  105—413,  109—167.
Poris.  f.  4  ßo
Busse.  W.:  Ther  die  Kultur  des  Zigarettentabaks
im  Transkankssien  und  der  Krim.  Tropenpfl.  14
323—341,  392—105,  441—159.  (51

Cook,  O.  F.:  Cotton  selection  on  the  farm  Fy
the  charakters  of  the  stalks,  lLaves,  and  bolls.  (I#r.  .
Dep.  of  Arric.  Bur.  of  plant  industry.  Circ.  Nr.  66.)
Wachington:  Governm.  Print.  Off.  1010.  23  S.  80.  22

„Dampf-Reis-Schllwerke  in  Muanza.  Polytechnikum
  2  2.2.  (53
Dean,  W.  Harper:  Papers  of  corcal  and  forage
M8ecis.  The  sorghum  mide.  (U.  S.  Dep.  of  Agric.
Bur.  of  entomol.  Bull.  Nr.  85,  Part.  IV).  Washington:
Governm.  Print.  Off.  1910.  IIV|  S.,  S.  30—58.  So.  154

Einfuhr  von  Karakulschafen  nach  Deutsch-Sücdl-Wtafrika.
  DLandw  .resse  37  712.  (55

Einstein,  Max:  Deutsch-Ostafrikanischer  llanf.
Tropenpffl.  14  439—411.  (56

Die  Entwieklung  der  Kameruner  Kantschukproduktion.
  KolPo.,  12  631—6.9.  (57

Die  Förderung  der  Wollschafzucht  in  den  deutschen
Kolonien.  Kolz.  11  420—121.  (58

 

Forest  Planting  Leuflet.  (U.  S.  Dep.  of  Agric.
Forest  Serrice.  Circ.  59  (Revised).  Washington:
CGovernm.  Print.  Off.  1007.  13  S.  80o.  (59t

Girola,  Carlos  D.:  El  Algonodero  su  cultivo  en
las  varins  partes  del  mundo.  Preparaciön  y  comercio
del  Algodöobn.  Empleo  de  las  semillas  para  la  claborncion
del  ccite  del  Algodbn  yFutilizaciön  de  los  resiuos  con
referencins  especiales  à  la  repüblica  Argentinu.  Bucnhos-Aires:
  Comp.  sud-americana  de  billetes  de  banco  1910.
XXI,  1029  ,  (3)  S.  (00)  10.  (o

*Die  englischen  Gründungen  deutsch-ostafrikanischer
  Kautschukpflanzungen.  Kolz.  11  105—466.  (61

*  Hartley,  C.  P.:  A  morc  prokitable  cornplanting
method.  (II.  S.  Dep.  of.  Agric.  Farmer's  Bull.  400.)
Washington:  Governm.  Prim.  Off.  1910.  11  S.  d0.  (62

*Hedgeock.,  (dcorge.  G.:  Field  stuldies  of  the
crown--Eull  of  the  grape.  (U.  S.  Llep.  of  Agric.
Bur.  of  plunt  industrr.  Bull.  No.  183).  Washington:
CGovernm.  Print.  Off.  1010.  10  S.  5d0.  43

Holty,  R.:  Bienenzucht  auf  Kuba.  Tropenfl.  14

1478—180.  64
Hupfeld:  Die  Kamschukkultur  in  Deutsch-Ost--afrika.
  Tropenpfl.  14  43—476.  165.
Kollbel.  F.:  Ackerbau  in  Deutsch-Südwestafrikn.
Kolz.  11  483—184.  (66
Kolbe,  W.:  Kleinsiedlung  in  Australien  und  der
Südsec.  Kol  ol.  12  600—430.  67

Maus.  Th.:  Der  Maniok  als  Volksnahrungsmittel
in  Portugicsitch-Ostuafrika.  Tropenpfl.  14  476—4178.  l68
»Me  Laughlin,  Walter  W.:  Irrigution  of  grain.
(U.  S.  Dep.  of.  Agric.  Farmer's  Bull.  309.)  Washington:
  Govern.  Print.  Off.  1910.  23  S.  5P0.  40
TPalmer.  T.  S.,  Oldys.  Henry,  and  Brewster,

C.  E.:  Progress  of  Game  Protection  in  1900.  (II#.  S.
Dep.  of  Agric.  Bur.  of  Biolog.  surver.  ('irc.  No.  73.)
Washington:  Govern.  Print.  Off.  1910.  19  S.  5d0.  170

Parker,  William  B.:  Some  insects  injurious  10
truck  crops.  The  lile  bistorr  and  control  of  ihe  hop
tlea-bectle.  (U.  S.  Dep.  of  Agric.  Bur  of  Enomo  .
Bull.  No.  82  Part  IV.)  Washington:  Govern.  Print.

Off.  1910.  IV.  S.,  S.  33—58.  50.  171
*  Rein,  G.  K.:  Abessinisch-Haussa,  die  Urheininat
des  Katfee.  I)Kolz.  27  583—595.  (12
*  Rein,  G.  K.:  Landwirtschaft  in  den  Tropben  ohne
Düngung.  Kolz.  11  131—435.  1/73
Rein,  G.  K.:  Ernte  und  Pflücken  der  Baumwolle.
KolZ.  11  499.  174
*Rein,  (i.  K.:  Baumwollbau  im  Sudan  und  Upancla.
Kolz.  11  547—5f18.  (15

Sherfesce,  W.  F.:  Weood  preserration  in  the  U’nited
States.  (U.  S.  Dep.  of  Agric.  Forest  Service.  Bull.  7S.)
Washington:  Govern.  Print.  Off.  1909.  31  S.  do.  I/76

iegfried,  K.:  Deutsches  Farmerleben  in  Südwest.

KolzZ.  11  387—388.  117
Siegfried,  K.:  Alaisernte  in  Deutsch-Südwestafrika.
  KolZ.  11  407—168.  178

Thurnwald.  R.:  Die  Siedlungskolonie  in  den  Baining-Bergen
  auf  der  Gazelle-Halbinsel.  DKolz.  27
589—583.  (7t

*Tracy,  W.  X.:  The  productiv  of  vegetable  secus:
swect  corn  and  garden  penas  and  beans.  (U.  S.  Dep.
f  Agric.  Bur.  of  plam  industrv.  Bull.  No.  181.)
Washington:  (iovern.  Drint.  Otf.  1910.  39  S.  80.  I8o

*Waite,  M.  B.:  Experiments  of  the  apple  with  some
new  and  little-known  fungicides.  (U.  S.  Dep.  of  Agric.
Bur.  of  plant  industrv.  Cic.  No.  58.)  Wushinkton:
CGovern.  Print.  Off.  1910.  19  S.  80  81
        <pb n="823" />
        #  782  e

XIV.  Wasserwesen.
Vacat.
XV.  Bergbau.

Verroort,  L.:  Der  Diamant,  seine  Eigenschaften
und  seine  Bearlbeitung.  Amwerpen:  Rud.  Ackermann

1910.  5%  S.  1.80.  X  P0.  82
Woimmermann,  Emil:  Die  Erzfelder  von  Katanga.
Dolz.  27  563—50.5.  83

XVI.  Handelswesen.

Alenfeld  .  K.:  Noch  einmal:  Deutsche  Kolonialgesellschaft
  in  fremden  Kolonien.  Kolz.  11  338
bis  310.  #

*  Hennings,  C.  R.:  Der  Kautschukboom  und  die  Beteiligung
  englischen  Kapitals  an  deutschen  Kolonien.
IKol“.  27  597—598.  (85

Répertoire  des  entreprises  coloninles  suivi  la  liste
des  négociants-Commissiohnires  importateurs-xportateurs
  traitant  avcc  les  colonies  françaises.  Publi  sous
leham  patronage  de  I’I’nion  coloniale  françaisc.  Paris:
Administration  1910.  159  S.  80.  (s6

Stuhlmann,  F.:  Ausfuhr  der  wichtigsten  Produkte

 

curobälsscher  Pflanzungen  von  Deutsch-  Ostafrika.
I  Kol“.  27  586—87.  187
XVII.  Gewerbe-  und  Industriewesen.

Vacat.
XVIII.  Verkehrswesen.

'Wendling.  P.:  Die  Verbindung  unserer  afrikanischen
  Kolonien  mit  dem  Mutterlande  und  der  Anschlulz
  an  den  Weltrerkechr.  Kolz.  11  535—537,
518—5500.  lss

XIX.  Gesundheitswesen.

Berk,  AM.:  Experimentelle  Beitrüge  zur  Infektion
mit  Trrpanosoma  gambiense  und  zur  lleilung  der
menschlichen  Trrpanosomiasis.  Aus:  Arbciten  aus
dem  Kaiserlichen  (desundheitsamte.  Bd.  31.  H.  3.
S.  318—376.  P0.  (80P

Crenn,  Louis:  Jotes  d'’ophtahnologie  sur  Madagascar.

  Daris:  A.  AMaloinc  1910.  52  S.  80.  Loo

Konfessioncelie  Verwendung  von  Arzten  in  den
deutschen  Schutzgebieten.  Dargelegt  von  einem
Freunde  des  kontessionellen  Friedens.  Würzburg:
E.  Mönnich  1910.  16  S.  0,10  .  .  S0.  [91

XX.  Sprach-  und  Literaturwissenschaft.
Vacat.
XXI.  Missions-  und  Schulwesen.

*5.  Iahresberieht  der  Evangelischen  Missions-Gescllschaft
  zu  Basel  auf  1.  Juli  1910.  Basel:  Missionsverwaltung

  1919.  546.  (02
*  könig.,  B.  v.:  lslam  u.  Koloninlpolitik.  DKolzx.  27
560  —007.  Los
*Koslbel,  F.:  Nationale  Kulturpolitik  und  Alission.
Kol“.  11  3.37—3.38.  [94
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Aus  der  Prasis  für  die  Praxis.  I/Kol.  27

61#  —015.  Thetrifft  koloninle  Propaganda.]  E

 

Mosselmans,  Paul  M.:  La  publicit  coloniale.
Simple  essai.  Bruxelles:  P.  Mosselmans  1910.
36  S.  80.  (st

WSchanz,  AMoritz:  Die  deutsche  Kolonialschule  in
Witzenhausen.  Ait  21  Abbild.  (Beih.  z.  Tropenjil.

Bd.  11.  JNr.  6.  S.  397—468.)  Berlin:  Kol.-Wimsch.
Komitée  1910.  86e.  (

XXIII.  Militär-  und  Marinewesen.
Stelfen,  Jonk:  Okowi  —  ein  Hererospion?  Eine
(eecschichte  aus  dem  südwestafrikanischen  Kriege.  Mi
Titclbild.  2  Vollbild.  u.  16  Vign.  von  E.  Heims  u.
2  Karten.  Berlin:  W.  Weicher  1910.  (IVI.  236  S.
3,600  .  .  80.  (

XXIV.  Technologie.

*  Coldberg,  G.:  Die  technische  Entwicklung  Kiautschous
  während  sciner  Zugehörigkeit  zum  Deusschen
Reiche.  zZKolPol.  12  587—59)9.  [2

*  7
n

Neue  Eingänge  nichtkolonialen  Inhalts.

Hôrisson,  Graf  Maurice:  199ebc##  eines  Or-/(lonnan2ofllzierse/relk#0
  Ois  Ferur-  I8977.  6.  Aufl.
41½%r.  4%.  4½95%  „  Gebr.  Reichel  719/7.
132  S.  3..  8o.

Bnessier  Archiv.  Beiträge  zur  Völkerkunde  here#g.
aus  Ilitteln  des  Bacssler-Instituts.  Unter  Alitwirk.
der  Direktoren  der  ethnologxischen  Abteilungen  des
KI.  Auseums  für  Völkerkunde  in  Berlin.  redig.  von
P.  Ehrenreich.  Bd.  I.  Heft  1.  Berlin:  B.  G.
Teubner  1910.  10.

Pupers  relating  to  the  foreign  relarions  of  the
United  States  with  the  annnal  Message  of  the  Presidem
transmitted  to  Congress  Dec.  3.  190.  2  P.  Washingion:
(overnm.  Print.  Osf.  1910.  50.

PreuBisch-Hessische  Staatseisenhahnen.  (4|8
Mlanuskript  zum  Dienstzebrauch  gedruckt.)  Jummluns
betrieblicher  Vorschriften.  (S.  b.  V.)  I.  Teil.  Handhabung
  des  Betrichsdienstes  und  Zugbildung.  II.  Teil.

Aufstellung  und  Durchführung  des  Fahrplans.  Aus-Eahe
  1910.  Berlin:  W.  Moeser  Buchdr.  1910.  XIN.

1.9  S.  (80)  40.

Scttegust,  H.:  Illustriertes  Handiluch  des  Ganenbanes.
  Ein  Hand-.  Lchr-  u.  Nachschlagebuch  aus  der
Praxis.  Mit  rielen  Abbild.,  Abocdellen  u.  farb.
Schädlings-  u.  Blumentauf.  Leipzig:  I.  1.  Arnd  (1910,
XlI,  972  S.  20  .  80.

The  Stock  Elchange  Teur-Bock  for  1910.  4
careful  digest  of  information  relating  to  the  origin.
historr.  and  present  position  of  ench  of  the  pubhe
scceurities  and  joint  stork  companies  kuohn  to  ibe
markeits  of  the  I’nitec  Kingdom.  Br  TLhowa-Skinner.
  36th  year  of  publication.  London:  Grerham
House  (1910).  31  s%  6  cl.  P0.

Verein  IHamburger  Kheder.  Bericht  des  Ver-Waltungsrats
  über  das  Jahr  10909·.10  o.  O.  u.  J.  Pol.

Vorschlige  des  Deutschen  Juristemags  für  die
Art  der  Anführung  von  Rechtsqucllen,  Entscheidunzen
und  wissenschaltlichen  Werken.  2.  Ausg.  RBerlin:
J.  Guttentag  1910.  51  S.  O,00  KFr.  80.

(iermanischer  Liord.  Vorschriften  für  Klafikation.
  Ban  und  Ausrüstung  von  fluBeisernen  8eschiften.
  1910.  Rostock  i.  Al.:  Adlers  Prben  (1910)..  V.
        <pb n="824" />
        W  783  20

Verkehrs-Nachrichten.
Festdamyfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  September  1910.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach  vom  Ein-  .  #  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Ostafriha.  Neapel  1.  3.  Okt.  Mombasa  O0  16—18  Tage29.  Sept.  1.  Okt.  1030
(deutsche  Schiffe)  .
a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),  *4  1  ç  4
Muansa  und  Schirat.  .  Marseille  10.  jed.  Mts.  Mombasa  O  17  Tage  8.  jed.  Mts.  100
b  8  Von  Mombasa  Weter.  1
eforderung  mit  der  anda-  ·  isi  253  S4  ·  J  2  S.  *780k
bordern  omtnd  ann  (Brindisi“  25.  Sept.  Mombasa  O  17  Tages3.  Sept.  10  0
zu  Schiff  nach  den  Bestim-  al.
mungsorten.  Neapel  1.  3.  Okt  Tanga  20,  17,  19,  17Tg.2.  Sept.  1.  Okt.  1030
d)  nach  Tanga  (einschl.  NAmani,  deutsche  Schiffe),
à
M#uscha.  Buto  Poogwe,  Marseille  10.  Okt  Tanga  20  Tage  8.  Okt.  1045
Minheia,  Vangamt  und  Wile,  Marseillel  Tanga  20  Tage  .  .  .  ..  1080
Neapel  3.  Okt.  Daressalam  18  Tage  1.  Okt.  1030
(deutsche  Schiffe)
ße)  nach  Daressalam  sowie  nach  Marseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  45
Bagamoso,  Bismarcdkburg,  (von  Zanzibar  unmittelbar
Jringa,  Kilimatinde,  Kilossa,  Weiterbesörderung  nach
Kilwa,  Kondoa-Jrangi,  Lindi,  1r  Daressalam  durch  Gouverneseonnhsugt,
  (Mittindnm.  Mka=  mentsdampfer  in  6  Stund.)
ama.  Mohorro,  orogoro,  m  »  ,  ,
MvavuthmmNeu  Ton-  Brindisi  25.  Sept.  Zanzibar  19  Tage  23.  Sept.  1030
genburg,  Ngerengere,  Sadani,  (engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
Wonsen.  abora  Kchonc,  1  mit  nächster  Gelegenheit
mobura  edhafen  E  –  1
lioolt,Unmon  Neapel  I1.  Okt.  Daressalam  25,  21  Tage  29.  Sept.  100
(deutsche  Schiffe),
2.  Deutsch-Südwestafrika.  1
a)  nach  P1  Hamburg  28.  Sept  Swakopmund  26  Tage27.  Sept.  5.30
bach,  ris,  h,  racater.  Antwerpen  3.  Okt.  Swakopmund  21  Tagese.  Okt.  1045
nas,  Grootfontein,  Groß-  (deutsche  Schiffe)
Barmen,  Groß-Witvley.  Gu-Southampton  4.  Okt  Swakopmund  20  Tage,  3B.  Okt.  11.23
chab.  OLaris,  Hoachanas,  Dohe-deutsche  Schiffe)
warte,  Jakalswater,  Jobann-  *  —s  *  „  „
Albrechtsböhe,  Kalkfeld.  Ka-##  Southampton  17.  24.  Sept.  8.  Okt.  Swakopmund  20-24  Tg..  23.  Sept.  7.  Okt.
eibib.  Khan.  *7  Kubas,  11.23
8,  "  .  2  I  ;,«  —  —
benvi,  Ciaise  taunvrie,  Hamburg  18.  Sept.  Swakopmund  25  Tage3  Sept.  6.19
Etombahe,  Onagrurn,  2  Southampton  1.  Okt.  Swakopmund  unbestimmt|  30.  Sept.  11.23
marera.  ulanhin  ,  Han-  #Hamburg  2.  Okt.  Swakopmund  unbestimmt  2.  jedes  Monats  6.19
lan.  Erkioso  hns,  I  8  1  3
suine  ato  Laldau  S  17.  21.  Sept.  8.  Ctt.u  19—21  Ta.  6.  23.  Sept.
gunear  Wicheimstelban,  Southampton  «  Sept.  8.  Okt.]  Lüderitzbuch  Tg  51L3962  Sept.  7.  Okt.
zudyn  Hamburg  .  28.  Sept.  Lüderitzbucht  27  Tage?.  Sept.  5.30
d)  nach  Lüderitzbucht  sowie  Antwerpe  3.  Okt.  Lüderitzbucht  22  Tage  1.  Okt.  1045
nach  Arahoab.  Aus.  Bersebaß(deutsche  Schtffe),
giate  hce  lier  —  Southampton  4.  Okt.  Lüderitzbucht  21  Tage  3.  Okt.  11.23
sontein  ESudsn  Kamus,  Kter-  (deutsche  Schiffe)  8
mansboop  libis.  Malta-  S  8.  j  «  üderi  6.  jed.  6.1
bane  #o.  uchne  lalt.  Hamburg  18.  jedes  MonatsLüderitzbucht  36  Tage  1  jed  Mts.  6.19
dortt.  Serbeim,  Ukamas  undd  |Hamburg  2.  jedes  Monats,  Lüderitzbucht  33  Tage  2.  jed.  Mts.  6.19
Southampton  1.  Okt.  Lüderitzbucht  unbestimmt  30.  Sept.  11.23
a)  Briefe,  Vostkarten.
Gewöbhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berltu  733  u.  Dienstags  7.52.
l.)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
Neapel  23.  Sept.  7.  Okt.  Tsingtau  35  Tage  21.  Sept.  5.  Okt.  100
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  33—37  Tage  Pseden  Freitag  1070
8.  Kiantschon.  (engl.  Schiffe)  l
Marseille  25.  Sept.  9.  Okt.  Tsingtau  37  Tage  23.  Sept.  7.  Okt.  1030
(franz.  Schiffe)
Liverpool  15.  Sept.  6.  Okt.  Tsingtau  35  Tage  14.  Sept.  7.  Okt.  8.35
Marseille  16.  30.  Sept.  14.Okt.]  Tsingtau  835  Tage  14.  28.  Sept.  12.  Okt.  10.

 

(engl.  Schiffe)

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briet  und  Postkarten  nach  Kiautschon  auch  mit  den  unter  b)
riefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  Pork  befördert.

aufgefuhrten  Beförderungsgelegenheiten,
        <pb n="825" />
        Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
-  .  .  .
Hamburg  10.  jedes  Monats  Viktoria  19  Tage
4.  Kamerun.  "  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage  9.  u
.sz.  .1ed.Mtsz.9.1
VAWUWYUSE25.jcv.Mt—3.6.19

BuniaBihttttdi,Biyjiidibof,  «
Bonabert,Bonmnban,B11ea,Hamburg  25.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage
Duala  28—30  Tage

11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage

Campo,  Dschang,  Duala.
ihime  odt.  Edea,  da
assi,  Zaunnde,  Johann-Albrechiehöhe,
  Soko-Kribi  Lobe.Boulogne

1
a)  nach  Akonolinga.  Bamenda,  ..
)  Longji  21  Tage
1
I
I

 

 

tal,Lolodorf,Lomie,Lotmji,  sur  Mer  Duala  19  Tage
Marienberg.  Mundeck.  Nyan-eutsche  Schiffe),  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
La.  Sstdinge.  Plantarnion,  Plantation  20  Tage
Longji  20  Tage
Liverpool  22.  Sept.  Viktoria  26  Tage  12
6  Duala  29  Tage  20.  Sept.  102
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  10#5
|A  von  dort  weiter  über  Jkang
b)  nach  Rio  del  Rey  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen

Oamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19

 

Liverpool  22.  Sept.  Rio  del  Rey  25  Tage4.  Sept.  10.12
Pc)  nach  dem  Tschadsee-Gebiet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  10#
(Garua,  Kussert)  von  dort  weiter  über
Lorodja—Vola
Antwerpen  1.  Okt.  Matadi  20—21  Tage  30.  Sept.  1.0
von  d  it  it  d  -
d)  nach  Molundu  ..  .  .  .  LLa  Rochelle  4.  Okt.  bohn  Wciweelter  —  lerr  2.  Okt.  8.35
(belgische  Schiffe)  dann  mit  Flußdampfern  auf
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dem  on  5  Slanga  und  23.  jed.  Mts.  108
5.  den  Karolinen,  Pala##-  -  -
Neapel  9*.  Sept.  7*.  Ott.  Jap  36  Tage  7°.  Sept.  5.  Okt.  1020
Inseln,  Marianen.  leursche  Schifte  zap  g  p
a)  nach  Jap.  ..
ap  Brindisi  18.  Sept.  Jap  49  Tage  16.  Sept.  103

(engl.  Schiffe)
Ponape  55  Tage
b)  nach  den  übrigen  Stattonen  Brindisi  2.  Okt.  lten  2  üase  30.  Sept.  1030
engl.  Scht

(engl  Schiffe,  Angaur  73  Tage

 

 

 

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong
von  Bp.  18  Berlin—Alerandrowo  733  am  12/9.  u.  10/10.  und  von  Berlin  C2  (ab  Schles.
Bhf.  7.52)  am  13/9.  u.  11/10.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden
  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien—Schangbai  geleitet.
  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

—"—- 



6.  Marshal=  Inseln.

a)  nach  Jallntt  Brindisi  18.  Sept.  2.  Okt.  Jaluit  55,  47  Tage  16.  30.  Sept.  10.0
(engl.  Schiffe)  .
Neapel  14.  Sept.  Adelaide  27—30  Tage,
(deutsche  Schiffe)  danmm  weterntt  der  Eisen-Slahn
  nach  Melbourne  oder  s-  z.
b)  nach  Nauru  Brindisi  18.  Sept.  2.  Okt.  Sydney.  Von  dort  mit  12.  16.  23.  88  Sept.
Cengl.  Schiffe)  Dampfer  der  Pacific  Pbos-  J.  Okt.  10  2

Dhate  Company  oder  mit

W  *  .  —  Dampbfer  „Germania“  der
Taranto  25.  Sept.  9.  Okt.  Jaluitlinie  nach  Nauru

(engl.  Schiffe)

 

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch
Drucksachen.  Geschaftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  dem  unter  Anmerkung
bezeichneten  Nachversand  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenbeiten  über  Sibmen
—Schanghai  geleitet.
        <pb n="826" />
        W  785  20

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt

vom  Einschiffungshafen


am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Uberfahrt

 

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  ams:

 

beutsch-Neugninea,
Kaiser-Wilhelmsland
And  Bismarch-Archipel.

Neapel

Brindisi
(engl.  Schiffe)

2

23.  Sept.  7“.  Okt.
(deutsche  Schiffe)  1

18.  Sept.

 

2.  Okt.

Friedrich-Wilhelmshafen
  39,  43  u.  39  Tage
Rabaul  41,  46  u.  41  Tage

hafen  45  Tage
Nabaul  42  Tage

1  Wilhelms- 



Rabaul  38  Tage

16.  21.  30.  Sept.
5“.  Okt.  10  30

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong
von  Bp.  18  Berlin—Alerandrowo  733  am  12.9.6  und  10  10.,  und  von  Berlin  C2  (ab

Schles.  Bhf.  7.52)  am  13,  9%.  und  11,  10.

nach  Berlinhafen.)
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,

  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden

auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

(  Ausgenommen  sind  Briefe  und  Postkarten

 

Queenstown  1  18.  Sept.  16.  Okt.  1  Apia  31  Tage

16.  Sept.  14.  Okt.  11.23

 

 

 

8.  Samoa.
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydne.  Nachversand  1.0
Hamburg  25.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  s.  M.,  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1030
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
X  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  10  12
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  30.  Sept.  Lome  34  Tage  30.  Sept.  6.19
Notterdam  5.  Okt.  Lome  29  Tage  4.  Okt.  10  12
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  30—39  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  24—33  Tage  21.  jed.  Mts.  10  12
(deutsche  Schiffe)

 

 

Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
beutsc  NengnuinenNeapel  k  23“.  Sept.  9.  Okt.  Neapel  .  .  .  .  22*.  Sept.  6“.  Okt.
ê  »  Brindisi...18.Sept.2.0-kt.
Neapel....1b«.eept.c«.O-kt.  .  -
..  Marseille.  15.  29.  Sept.  13.  Okt.
dentsq  ·  ofafrin  J  *  v  v  10  Fore.  Liverpooll  üb.  Vancouv.  11.  Sept.  2.Okt.
Southampton  15.  Sept.  6“.  Okt  Niantschen  Scnenen  über  San  Franeis  0  -  der
10  Sept.  ö  ·  '  Seattle  unbestimm
deutsch·  Sdwestafrika  Southampton  18.  Sept.  2.  H.Okt.  Le  Havre  oder  (5—6  mal  monatlich)
Hamburg  ..  1.  14*.  15*.  jed.  Mts.  Queenstown
.  Sibir.Eisen-IindechgelMontag,Mitt-»
  bal)n....jwoch,Freitag,Sonntag
kam  Southampton  30“.  jed.  Mts.  —
enn  Hambur  .  15“°.  jed.  Mts.  Plymouth  üb.  Vancouv.  unbestimmt
Li  Okt  2  t
iverpool  .  T7.  Okt.  Queenstown
Samoa  oder  Havre  über  San  Francisco
den  Karolinen,  "a  od.  Plymouth  (unbestimmt)
Marianen,  Neapel  26°.  Sept.  9.  Ott3z.  ·
sum-Inseln  Oamburg  15“"“.  jedes  Monats
*  logo  Southampton  30“.  jedes  Monats
arstal-IAuseln  .  .  Neapel.  19.  Nov.  Lwerpool  jeden  Montag

 

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="827" />
        786  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Postdampfer  Reise  Lette  Nachrichten
von  l  nach  bis  10.  September  1910.
„Adolph  Woermann  ..  Hamburg  Durban  am  9.  September  in  Marseille.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  4.  September  ab  Madeira.
„Aline  Woerman"  Hamburg  Calabar  am  27.  August  ab  Lagos.
„Anna  Woermann  .  ..  Calabar  Hamburg  am  7.  September  in  Dakar.
„Arnold  Amsinck“  .  .  ..  Mossamedes  Hamburg  am  28.  August  in  Hamburg.
„Carl  Woerman"“  ..  Hamburg  Lüderitzbucht  am  4.  September  Ouessant  passiert.
„Eduard  Woermann  Lüderitzbucht  Hamburg  am  2.  September  ab  Swakopmund.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  10.  September  ab  Hamburg.
„Erna  Woerman":  Hamburg  Lüderitzbucht  am  4.  September  in  Notterdam.
„Frieda  Woermanzxzxz  Kapstadt  Swakopmund  am  5.  September  in  Swakopmund.
„Gertrud  Woermann“.  Durban  Hamburg  am  8.  September  in  Antwerpen.
„Hans  Woerman..  Hamburg  Duala  am  5.  September  ab  Las  Palmas.
„Henriette  Woermann"“  Mossamedes  Hamburg  am  30.  August  ab  Libreville.
„Irma  Woerman"  Hamburg  Burutu  am  28.  August  ab  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  29.  August  in  Assinic.
„Kurt  Woermann"  Burutu  Hamburg  am  8.  September  ab  Lagos.
„Lili  Woermann  .  ..  Burutu  Hamburg  am  29.  August  in  Hamburg.
„Lothar  Bohle"  Hamburg  Kotonou  am  31.  August  ab  Las  Palmas.
„Lucie  Woermann".  Hamburg  Duala  am  3.  September  in  Duala.
„Martha  Woermann  Hamburg  Assinie  am  7.  September  ab  Las  Palmas.
„Max  Brock".  ....  Lüderitzbucht  Hamburg  am  8.  September  ab  Lagos.
„Paul  Woermann.  Kotonou  Hamburg  am  5.  September  ab  Conakry.
„Thekla  Bohln  .  .  ..  Kotonou  Hamburg  am  3.  September  in  Hamburg.
„Reichsta  .  .  .  ..  Hamburg  Assinie  am  6.  September  in  Dakar.
Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea“...  .  .  ..  Hamburg  Mossamedes  am  6.  September  in  Mossamedes.
„Kameruumm  Hamburg  Kamerun  am  18.  August  in  Lagos.
„Lom  eee  Hamburg  Kotonou  am  24.  August  in  Kotonou.
„Otavi“..  .  .  ...  New  York  Westafrika  am  8.  September  in  Accra.
„Rhenania  .  .  ..  Lüderitzbucht  Hamburg  am  29.  August  in  Hamburg.
„Savoiiic  Hamburg  Kotonou  am  5.  September  in  Lome.
„Swakopmund“.  .  .  .  ..  Hamburg  Lüderitzbucht  am  7.  September  in  Duala.
„Togee  Hamburg  Lüderitzbucht  am  1.  September  in  Lüderiszbucht.
„Windhu  .  .  ..  Hamburg  Delagoa  Bay  am  7.  September  ab  Delagoa  Bav.
„Nauplia“..  ....  Hamburg  Lüderitzbucht  am  5.  September  in  Lüderitzbucht.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answal“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  6.  September  ab  Hamburg.
„Frideru  .  .  ..  Hamburg  Accra  am  6.  September  in  Sierra  Leone.
„Gundrn""  Lüderitzbucht  Hamburg  am  8.  September  in  Antwerpen.
„Hennrer  Hamburg  Accra.  am  31.  August  in  Sekondi.
„Immo“  .  .  .  ....  Accra  Hamburg  am  29.  August  in  Hamburg.
„Ingbertt.  Hamburg  Calabar  am  4.  September  Ouessant  passiert.
„Ingo“  .  .  .  ..  Hamburg  Lüderitzbucht  am  30.  August  ab  Monrovia.
„Ingraban“...  .  .  .  ..  Hamburg  Mossamedes  am  9.  September  ab  Hamburg.
„Irmfrieddt  .  .  ..  Hamburg  Lüderitzbucht  am  25.  August  in  Swakopmund.
„Irmgar"""  ..  Lüderitzbucht  Hamburg  am  5.  September  in  Libreville.
„Walburg  .  .  ...  Hamburg  Mossamedes  am  5.  September  in  Monrovia.
„Louise“  ..  Swakopmund  Hamburg  am  31.  August  ab  Lome.
„Erikasss  Hamburg  Kotonou  am  8.  September  in  Notterdam.
        <pb n="828" />
        787

Marktbericht.)

 

Baumwolle:  Nach  einer  vorübergehenden  starken
Steigerung,  welche  jedoch  nur  den  Terminmarkt  für
Augustlieferung  beeinflußte,  verkehrt  der  Artikel
wieder  ruhiger  und  im  Preise  nachgebend.  Die
Pflanzer  drängen  ihre  Ware  an  den  Markt,  um
möglichst  noch  von  den  höheren  Preisen  der  alten
Ernte  zu  profitieren.  Angesichts  des  Umstandes,
daß  spätere  Lieferungen  6—7  Pf.  unter  disponibler
Ware  zu  haben  sind,  sind  die  Käufer  zurückhaltend,
und  ist  das  Geschäft  für  prompte  Ware  daher  recht
schleppend.  Es  notieren:  für  Upland  von  Narunja
je  nach  Jualität  0,69—0,72.1,  Abassi  0,88—0.90  .  K,
Matafifi  0,30—0,85  .,  Caravonica  0.92  X  für
½  kg.  Von  Togo-Baumwolle  sind  nur  Kleinigkeiten
  aus  zweiter  Hand  zu  0.75.4  für  1½  kg  umgegangen.
  Für  gute  Togo-Mittelware  erzielt  man
heute  nur  noch  0,.73.1¾  für  ½  kg.  Middling  Amerik.
loko  notiert  heute  etwa  0,76¼  -E.

Baumwollsaat.  Der  Artikel  bleibt  nach  wie  vor  vernachlässigt.
  Die  Preise  variieren  zwischen  105  .4
und  1250  .4  für  1000  kg.

Blei.  Ohne  Veränderung.  Engl.  Blei  in  Mulden
14.75  für  50  kg  gegen  14,75  “  im  August,
deutsches  Blei  in  Mulden  15.X  für  50  kg  gegen
15  %  im  August.

Elfenbein.  Der  Markt  bleibt  recht  ruhig.  Kamernn=Gabunzähne
  mit  einem  Durchschnittsgewicht  von
15—16  Pfd.  eigl.  werten  heute  etwa  10,25.fK  für
½  kg.R

Erdnüsse.  Die  Befestigung  des  Marktes  hat  weitere
Fortschritte  gemacht.  Der  Wert  für  Mozambique
und  Deutsch-Ostafrika-Herkünfte  ist  auf  16.50  bis
16.75.  &amp;amp;¾  für  50  kg  gegen  15.50—16.&amp;amp;  im  Vormonat
gestiegen.

Hanf.  Von  den  zugeführten  etwa  950  Ballen  aus
Demsch-Ostafrika  war  ein  großer  Teil  auf  Lieferung
verkauft.  Der  Markt  war  rückläufig  infolge  der
sinkenden  Preise  für  Manila-Oauf,  so  daß  die  unverkauft
  eingetroffenen  Partien  nur  zu  niedrigeren
Preisen  Absatz  fanden.  Die  angenblicklichen  Werte
sind,  wie  folgt:  Superior-Ware  etwa  27.75—28  .7
(gegen  28,.75—28,50  im  Vormonat),  reguläre
Prima  etwa  27—27,50  KM  (28  ¼/%0,  Sekunda  bis
Mittel  25—26,50  (27—26  .#),  geringere  Ware
22—21,50  .r  (25.50—25  .4CO,  Abfallhauf  11—17.#
(17.50—17.  0  für  50  kg.

Kaffee.  Der  Markt  ist  steigend  und  aufgeregt.  Man
erwartet  eine  weitere  Besserung.  Der  Konsum
bleibt  sehr  gut,  wogegen  die  Nachrichten  über  die
Ernten  in  Brasilien  ungünstig  bleiben.  Der  heutige
Wert  für  Liberia  ist  ungefähr  0.54  &amp;amp;  für  ½  kg
gegen  0.51½2  X  im  August,  Mombassa  0.48  /74
fur  15  kz.

Kautschuk.  Die  Unsicherheit  des  Marktes  hält  an.
Es  feblt  Amerika,  welches  sich  sonst  regelmäßig  und
in  großen  Juanten  auf  dem  Hamburger  Markt
versorgt,  bis  jetzt  gänglich.  Sollten  diese  Orders,
wie  man  erhofft,  im  Oktober  eintreffen,  so  würde
man  eine  Besserung  sehen.  Im  entgegengesetzten
Fall  ist  ein  weiterer  Rückgang  im  Preise  wohl
ziemlich  sicher.  Es  notieren  heute:  Ramerun-Batanga

 

8—7,50  .  (gegen  8.50—8  .K  im  August),  Gabun
7.50—6,50.4%  (8—7,40.  0,  Südkamerun  11—10,40.4
(11,110—11  %4,  Ia  Kamerun-Würste  9.50  .K  (10  .  ,
Ia  Kamerun-Kuchen  7,50—6.50  .%  (8—7,50  .4),
Ia  Goldküsten-Lumps  6,60—5.60.  (7,80—6,80.  4),
Ia  Togo-Lumps  7—6.50.(7,80—6.,80.  k),  la  Togo-Adeli-Bälle
  15—14,50  F  (16—15,60  ¼)  für  1  kg.

Kakao.  Der  Markt  hat  sich  für  disponible  und
schwimmende  Ware  befestigt.  Kamerun-Plantagen
notieren  48—49  /4,  Victoria  46  .44.,  Victoria  (rauchig)
38  .  .  Lagos  46  “,  Accra  47—47.50  At,  Old
Calabar  46—46,50.  4.,  Fein  Sao  Thomé  48.50  bis
49,50  .“%.  Kurant  Sao  Thomé  45—46.4  für  50  kg.
Für  Abladung  in  den  nächsten  Monaten  reduzieren
sich  die  Preise  um  1  &amp;amp;  für  50  kg.

Kolanüsse.  Unverändert,  40—60  Pfg.  für  das  Kilogramm,
  je  nach  Qualität  (wie  im  Vormonat).
Kopal.  Der  Markt  hat  sich  nicht  gebessert.  Es
notieren:  Kamerun  80—85  #,  Zanzibar  glatt  90
bis  300  ..,  Madagaskar  70—280  für  100  kg

(wie  im  Vormonat).

Kopra  ist  fest.  Heutige  Werte  sind,  wie  folgt:  Westafrika
  21—25,50  .“  (gegen  22—24  .  im  Augufst),
Ostafrika  25—26,50  .K  (23—25  .#1),  Südsee  26  bis
27  ¼  (24,50—25  K+),  Singapore  26,50—27,50
(25—25,50  ./)  für  50  kg.

Kupfer.  Unverändert  bei  kleinen  Schwankungen.
Engl.  Raff.  notiert  heute  65  .44  für  50  kg  gegen
65  /#  im  Vormonat.

Mais.  Der  Artikel  war  geringen  Schwankungen  ausgesetzt.
  Im  großen  und  ganzen  hat  sich  der  Preis
für  Togoware  auf  etwa  114—115  .K  für  1000  kg
prima  Ware  gehalten.

Mangrovenrinde.  Der  Markt  hat  sich  etwas  befestigt,
  was  sich  mehr  in  der  Zunahme  der  Umsätze
als  in  einer  Preisveränderung  ausgedrückt.  In
den  letzten  Wochen  sind  etwa  3000—4000  Tons
Madagaskarrinde  schwimmend  und  auf  Lieferung
zu  11.Xx  für  100  kgL,  Basio  Prima  Ware,  verkauft
und  bleibt  die  Nachfrage  anscheinend  gut.  Im
Vormonat  war  der  Preis  ebenfalls  11  ./.

Palmkerne  sind  im  Preise  ferner  gestiegen;  die  gemeldete
  Abschwächung  im  August  ist  überwunden.
Lagos-Ramerun  notieren  19,621.gegen  18,10./%
im  August),  Togo  19,4210./%  (18,20./0,  Elfenbeinküste
  19,82½  „/&amp;amp;  (18,10  .)  für  50  kg  einschl.  Sack.

Palmöl.  Der  Markt  ist  fest.  Es  notieren  Lagos-Portonovoöl
  35.50—36  K  (gegen  32,75—33.K  im
Vormonat!],  Kamerun  35—35,50.4  (32,  50—32,  75.  1),
Liberia  30—30,50.%¼%  (28—28,25  Ac)  für  50  kx.

Sesamsaat.  Der  Markt  ist  fest.  Bennisaat  15,50  bis
16,50  .  Aigegen  15—16.¾  im  August),  ostafrikanische
Saat  16.50—17.K  (16—16,50  %  für  50  kg.

Silber  72.25.  für  1  kg  gegen  72.¾  im  Vormonat.

Wachs  Der  Markt  hat  sich  wenig  verändert  und  bleibt
ruhig.  Deutsch-ostafrikanische  Sorten  notieren  264
bis  265  .  K#  (gegen  268—267.  im  August),  Madagaskar
  252—255  .Kx7  (256—255  %.  Benguella  264,
bis  265.¼  (268—266  .“),  Chile  280—283  .K  (284
bis  282  .4)  für  100  kg.

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nicht  anders  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  9.  September  1910.
        <pb n="829" />
        Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydkontor“.

W  788  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  Heydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  P.,  Berlin  W.  ö64.

12.  September  1910.

 

 

 

U  Ge-]

  vor-     



 

        

letzte.  l

 

 

 

 

 

 

I
300  000

 

*)  Banzinsen.

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

—  —  ——d  ——  —  —

Verantwortlicher  Redaktcur  für  den  nichtamttlichen  Teil:
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S

 

 

 

 

 

 

1  *¼  ji

Selbsthändler  bei  allen  Abschlüssen  provisionsfrei.

—  —  ——  —  —  —  —  —  —

Ostar  Biesenthal,  Berlin.

-  .  .  .  .l  .
*——  Kapital  schäfts-  letzte  Divi-  Nachfrage  Angebot
jahr  6  jahr  Divi-  1  .
2  .  -  k6/  5
1906  1  850  000  1.  10.  1•  6  #irinige  Kompanie  Au..SSS.  1418  123
1906  2  000  O00  1.  1.  4*  4°  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-GB.  .  95  100
1905  1  000  O000  1.  47½%  Bremer  Kolonial=  *  Handelsgesellschaft  vorm.  II
8.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G..  197  20
1905  1200  000  1.  4.  0  —  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  50  60
1902  600  000  1.  1.0  —  „Centralafrikanische  Seengesellhaft  T  90  100
1905  220  000  1.  1.  3  0  Debundscha-  Pflanzung  r  —  165
1900  938  600  1.  1.  ·  —  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  .  70  80
1878  2  750  O0C0  U.  144  28  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft
1  der  Südsee-Inseln  ..  I  437-4:«..
1885  2  000  OO00  H1l.  4.)  25  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika  #  940  96.
1907  500  000  1  1.0  —  Deutsche  Kautschut-Aktiengesellschaft  is  #
1902)  1  000  000/1.  1.  0  I  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  45  50
1908  4  500  000  1.  11  0  —  Deutsche  Südseephosphat-Aktien.  198  200
1902  10000  000  1  5.]  0  Deutsche  Togogeselschaft.  104  104
1885%8000000  1.  5  6  „Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  11  112
1886  514  000  1  1.  0  —  l  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellsch.  St.  .  A  15  .  30
468  000  90  —  do.  do.  Vorz.oAktien  At  220  25
1896  2250  000  1.  1..%  4  (Deutsch-  Westafrikanische  Handelsgesellschaft  —  95
1899  4300  000/I.  1.0  0  —  Gesellchaft  Nordwestkamerun  t.  |]  50  „70
St.  30  000  1  o  do.  #  7/3  0%2
1898,  3000000  1.  11  0—  Ceselkbat.  Südtamerun  144  5  14
1889  3  000  OOodo0  1.  1.0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  42  „  45
1887  1  200  O00.  1.  13  20  Jaluit-Geseuichaft  geteilte  Aktien  369  3.71
St.  2400  4  130  ¼200  do.  Genußscheine  .  3665  3700
1906  3  000  000  1.  1.  4  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  99  10.#2
1903  900  000  1.  1.  110  Kautschuk-Pflanzung  „Meanja“.  .  82  85
1908  2  125000  r  1.  2.]55  25  .  r.t.  Kolmanskop  Diamond  sharres  ..a  61  62
1899  2:000  000  1.  11  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  ·  ..i  —  93
1886  8  479  000  II.  40  —  «  Neu-GuittonCampagmeVokzugs  Antetlc.«140  145
4  021  000),  1O  —  do.  Stamm-Anteilel.  100  #  105
1906  1  200  000  1.  110  –  Ostafrika-  -Kompagnie  «-  —-  106
180020000  000  1.  4.  .  A.  11  10  Otavi-Minen=  u.  Essenhahngesellchaft.  Anteile  145%  1
200  O000  1.  4  6  5  I  do.  Genußscheine  106  107.
1902  8  375  000  1.  1.)  Ntha.  uöm  Pacific  Phosphate  Co.  .  263  Läg
1895  1  500  000  1.  1.0  ·0  Rheinische  Handei-  *-  35  10
1908  900  000  1  11  0  Safata-Samoas-Gesellschaft  J  69  70
1905  2  000  000  1.  1.  4  4*  Samoa-Kautschuk-Compagnie  .....s  10  15
1897  500  000  l  1.  1.  0  Sigi-Pflanzungs-Gesellschaft  180  140
1895  2  500  oo?  7.  0  —  South  African  Territories.  13  9  143
1898  150  000  1.  1.  0  0  South  Enst  Africa  shares  10.7'12  11.—
1892  2200  0oo  1.  1  7½  South  West  Africa  Co.  .  l  30  »  36  3
1898  869  100  T  1.4  Usambara-  --  Stamm-anteile  ·  50
142.200  ]  ê0  —  Vorzugs-Anteile  55  ##n
1897  2  100  000  1.  1.  9  Westafrik.  #nd  ungsgeselichaft  „Bibundi“  «  89  91
1897  200  000  T  1.  1.  0  —  Westafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria“  ·
«  zus.  gel.  Silannm  ·Aitien  70  80
2  800  000  8  —  I  d  Vorzugsssttjenlsoslsd
1895  1  500  O0C00  1.  1.10  0O  0  Westdentsche  Handels-  u.  Plantagengesellschaft  «
I«  Düsseldorf  Stamm-Anteile  —  65
·0  —  do  Vorzugs-Anteile  102  105

Mittler  4  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochmr.  (1.
        <pb n="830" />
        Deutsches  Nolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-RKolonialamt.

 

 

21.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Oktober  1910.  Nummer  10.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Repel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  etumal
bierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherrn  v.  Danckelman.
Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die  Buchhandlungen
  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhand  unge  a)  K  5.—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutggebiete  und  Osterreich  =  Ungarns,  1  X  6.—  für  die  Länder  des  MWeltvostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW68,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  strafrechtlichen  und  Dissiplinarverhältnisse
der  farbigen  Angehörigen  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.  Vom  7.  September  1910  S.  789.  —
verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-O  stafrika,  betr.  die  Bekämpfung  gemeingefährlicher  Krankheiten.  (Seuchenbekampfung-Verordnung.)
  Vom  15.  August  1910  S.  796.  —  Aerordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestairika,
  betr.  Ausführungsbestimmungen  zur  Branntweinsteuer-Verordnung  vom  18.  September  1908.  Vom  1.  August
1810  S.  797.  —  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwentafrika,  betr.  Verleihung  der  Eigenschaft  einer
selbtandigen  Behörde  an  das  Kaiserliche  Oafenamt.  Vom  3.  August  1910  S.  798.  —  Anderungen  der  Satzungen  der
Sudwestafrikanischen  Schäferei-Gesellschaft  zu  Berlin  S.  798.  —  Personalien  S.  799.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Baumwollbau  in  Deutsch-Ostafrika  S.  802.  —  Nachweisung  der
Arutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Juni  1910  S.  802.  —  Des-Ateichen
  bei  den  Küstenzollstellen  im  Monat  Juli  1910  S.  803.

Namerun:  Eine  Reise  über  den  Kongo  nach  Südost-Ramerun  (Schluß)  S.  803.

Togo:  Die  Verkehrsanlagen  in  Togo  im  Rechnungsjahr  1909  S.  807.  —  Vom  Vau  der  Dinterlandbahn  S.  810.
—  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schuyzgebiets  Togo  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1909  im  Ver-#ieich
  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  810.  —  Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des
Landels  des  Schutzgebiets  Togo  im  Kalenderjahre  1909  im  Vergleiche  mit  1908  S.  813.  —  Ulbersicht  über  die  Bewegung
  des  Handels  des  Schutzgebiets  Togo  im  I.  Viertel  des  Ralenderjahres  1910  S.  813.

Deutsch-Südwestafrika:  Vom  Bahnbau  Raribib—Kceetmanshoop  S.  815.  —  Ulbersicht  über  die  Bewegung  des
vandels  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1910  im  Vergleich  mit  dem  Handel
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  816.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Sudwestafrika
  im  Monat  Juni  1910  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  818.

Deutsch-Neuguinea:  Nachweisung  der  bei  den  Zollstellen  des  Bezirksamts  Ponape  im  4.  Viertel  des  Rechnungsjahres
  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  818.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Kolonial-technische  Kommission  S.  819.  —  Sigi-Pflanzungs-Gesellschaft
  S.  819.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Verbot  des  Schürfens  auf  Edelsteine  im  britischen
Walfischbai-Gebiet  S.  820.  —  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  August  1910  S.  820.  —  Die  Aussichten  auf
die  russische  Baumwoll=  und  Flachsernte  S.  820.  —  Baumwollernte  Britisch-Indiens  1910/11  S.  821.  —  Baumwollernte
  1909/10  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  S.  822.  —  Die  Baumwollkultur  in  Jueensland  1909/10  S.  822.
—  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  August  1910  S.  823.  —  Kakao-Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik,  Januar
bis  Juni  1910  S.  823.  —  Südafrikanischer  Bund  —  Süd=  und  Nordwest-Rhodesia  S.  823.  —  Süd-Nhodesia  S.  S23.
—  Sud-Nigeria  S.  823.  —  Goldküsfte  S.  823.

Vermischtes:  Vorlesungsverzeichnis  der  Deutschen  Kolonialschule  zu  Witzenhausen  für  das  Mintersemester  1910  11

2.  §24.  —  Literatur-Vericht  S.  824.  —  Koloniale  Literatur  (Xl.)  S.  825.  —  Verkehrs-Nachrichten
S.  827.  —  Schiffsbewegungen  S.  831.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  832.

 

 

 

 

 

 

 

 

.ENo  äpHmttlicher  Teissslt

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  strafrechtlichen  und  Disziplinarverhältnisse
der  farbigen  fungehörigen  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

Vom  7.  September  1910.

Auf  Grund  des  §  27  des  Gesetzes,  betreffend  die  Kaiserlichen  Schutztruppen  in  den  afrikanischen
  Schutzgebieten  und  die  Wehrpflicht  daselbst,  vom  18.  Juli  1896  (Reichs-Gesetzbl.  S.  653)
wird  hierdurch  verordnet,  was  folgt:
        <pb n="831" />
        G  790  2

Kbschnitt  I.  Militärstrafgerichtsordnung.

§  1.  Das  strafgerichtliche  Verfahren  gegen  farbige  Angehörige  der  Schutztruppe  richtet  sich,
soweit  nicht  im  nachstehenden  abweichende  Bestimmungen  getroffen  sind,  nach  den  sinngemäß
anzuwendenden  Grundsätzen:

1.  der  Militärstrafgerichtsordnung  vom  1.  Dezember  1898  sowie  der  Verordnung,  betreffend
  das  strafgerichtliche  Verfahren  gegen  Militärpersonen  der  Kaiserlichen  Schuttruppen,
  vom  2.  November  1909;

2.  des  Militärstrafgesetzbuches  vom  20.  Juni  1872  und  des  Einführungsgesetzes  zu  demselben
  vom  20.  Juni  1872;

3.  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  wegen  Ausübung  der  Strafgerichtsbarkeit  und  der
Disziplinargewalt  gegenüber  Eingeborenen  in  den  deutschen  Schutzgebieten  von  Ostafrika,
  Kamerun  und  Togo  vom  22.  April  1896  (Kol.  Bl.  S.  241).

§  2.  Die  strafbaren  Handlungen  sind  den  Verhältnissen  des  Schutzgebiets  gemäß  derarig
zu  beurteilen,  daß  die  freieste  Auffassung  der  gesetzlichen  Bestimmungen  Platz  greift.  Insbesondere
wird  bei  zahlreichen  durch  das  Militärstrafgesetzbuch  mit  Strafe  bedrohten  Handlungen  eine  weitgehende
  Milde  anzuwenden  sein,  da  die  strengen,  auf  den  heimischen  Voraussetzungen  einer  emwickelten
  Soldatenehre  und  Untertanentreue  beruhenden  Bestimmungen  des  Militärstrafgesetzbuche
auf  den  Farbigen  nur  sehr  bedingt  übertragbar  sind.

§  3.  Die  zulässigen  gerichtlichen  Strafen  im  Sinne  dieser  Verordnung  sind:
a)  Todesstrafe,
b)  Freiheitsstrafe,  und  zwar:
1.  wenn  ihre  Dauer  mehr  als  sechs  Wochen  beträgt,  Kettenstrafe,
2.  bei  kürzerer  Dauer,  Arrest,
c)  Prügelstrafe  bis  zu  2  X  25  Hieben  gegen  farbige  Angehörige  der  Schutztruppe  ohne
Dienstgrad.

Bei  der  Strafansmessung  dient  als  Anhalt,  daß  acht  Monate  Kettenstrafe  einem  Jahr  Zuchthaus,
sechs  Monate  Kettenstrafe  einem  Jahr  Gefängnis,  zwei  Monate  Kettenstrafe  sechs  Monaten  Festungs
haft  und  bei  Gefängnis  bis  zu  sechs  Wochen  und  bei  Haft  ein  Tag  mittlerer  Arrest  einem  Tage
Gefängnis  bzw.  Haft  entsprechen.

Wo  die  allgemeinen  Strafgesetze  Geldstrafe  androhen,  tritt  an  deren  Stelle  Arrest  oder
Prügelstrafe.

§  4.  Neben  Kettenstrafe  kann  auf  Entfernung  aus  der  Truppe  erkannt  werden.  Ned#
der  Arreststrafe  kann  vom  Kommandeur  der  Schutztruppe  die  Entfernung  vom  Dienstgrad  verfügt  werden.

§  5.  Neben  Freiheitsstrafe  kann  auf  Prügelstrafe  bis  zu  2  X  25  Hieben  erkannt  werden.

§  6.  Unter  Offizieren  im  Sinne  dieser  Verordnung  sind  auch  Sanitätsoffiziere  und  obere
Militärbeamte,  unter  Unteroffizieren  auch  Sanitätsunteroffiziere  zu  verstehen.

§  7.  Sobald  der  nächste  mit  Disziplinarstrafgewalt  ausgestattete  Befehlshaber  durch  einr
Anzeige  oder  auf  anderem  Wege  von  dem  Verdacht  einer  militärgerichtlich  zu  verfolgenden  straf
baren  Handlung  Kenntnis  erhält,  so  hat  er,  soweit  nötig,  durch  ein  Ermittlungsverfahren  den  Talbestand
  festzustellen.  Der  Befehlshaber  hat  das  Ermittlungsverfahren  tunlichst  selbst  vorzunebmen.
Nötigenfalls  kann  er  eine  ihm  unterstellte  deutsche  Militärperson  mit  dem  Ermittlungsverfahren
beauftragen.

Ob  die  Ermittlungen  schriftlich  oder  mündlich  vorzunehmen  sind,  bleibt  dem  Ermessen  des
das  Ermittlungsverfahren  Führenden  überlassen.  Bildet  eine  mit  dem  Tode,  mit  Zuchthaus  oder
mit  einer  anderen  Freiheitsstrafe  von  mehr  als  fünf  Jahren  bedrohte  Handlung  den  Gegenstand  der
Untersuchung  oder  ist  der  die  Ermittlungen  führende  Befehlshaber  nicht  Offizier,  so  sind  die  Er
mittlungen  schriftlich  vorzunehmen.

§  8.  Die  Ermittlungen  sind  nach  Schluß  dem  Kompagni"  ührer  des  Beschuldigten  zu  über
senden  oder  zu  melden.  Dieser  bestimmt:

1.  ob  das  Verfahren  einzustellen  ist,  oder

2.  ob  die  strafbare  Handlung  nach  Maßgabe  der  gesetzlichen  Bestimmungen  im  Dißszbolinar
wege  geahndet  werden  soll,  oder

3.  ob  ein  gerichtliches  Verfahren  anzuordnen  ist.
        <pb n="832" />
        791  20

Betrifft  die  Beschuldigung  lediglich  eine  Übertretung  (§  1  R.  Str.  G.  B.),  so  kann  nach
vorausgegangenem  Ermittlungsverfahren  der  Kompagnieführer  in  den  Grenzen  der  ihm  zustehenden
Disziplinarstrasgewalt  (§  2  Nr.  II)  durch  schriftliche  Strafverfügung  Arrest  oder  Prügelstrafe  festsetzen.
Ein  Einspruch  gegen  diese  Strafverfügung  steht  dem  Beschuldigten  nicht  zu.

Die  vorstehend  dem  Führer  einer  Kompagnie  zustehenden  Rechte  kann  dieser  für  eine  selbständige
  Abteilung  der  Kompagnie  dem  diese  befehligenden  Offizier  übertragen.  Letzterer  darf  Strafverfügungen
  nur  innerhalb  der  Grenzen  der  ihm  zustehenden  Disziplinarstrafgewalt  festsetzen.

§  9.  Bei  jeder  Kompagnie  und  im  Falle  des  §  8  Abs.  3  bei  jeder  selbständigen,  durch
einen  Offizier  befehligten  Abteilung  wird  ein  Gericht  gebildet.

Dieses  Gericht  ist  zuständig  für  alle  Farbigen  des  Befehlsbereichs  mit  Ausnahme  der  Effendi.
Letztere  unterstehen  einem  vom  Kommando  der  Schutztruppe  besonders  zu  bestellenden  Gerichte.

Das  nach  §  7  anzuordnende  Ermittlungsverfahren  wird  auch  bei  Straftaten  der  Effendi
von  dem  im  §  7  benannten  Befehlshaber,  soweit  er  Offizier  ist,  verfügt.

§*  10.  Ordnet  der  Befehlshaber  (8§  8)  ein  gerichtliches  Verfahren  an,  so  hat  er  dem  Beschuldigten
  hiervon  Kenntnis  zu  geben  und  ihn  aufzufordern,  etwaige  Verteidigungs=  oder  Beweisanträge
  mit  Angabe  der  Beweismittel  (Zeugen  usw.)  zu  stellen.

Demnächst  befiehlt  der  Befehlshaber  den  Zusammentritt  des  Gerichts  zur  Hauptverhandlung
und  beraumt  diese  an.

§  11.  Das  Gericht  setzt  sich  zusammen  aus:
1.  dem  Befehlshaber  (§  8)  als  Vorsitzenden,
2.  zwei  deutschen  Offizieren  oder  Unteroffizieren  1
3.  drei  farbigen  Soldaten,  unter  ihnen  der  älteste  anwesende  Dienstgrad  als  Beisitzer.
und  tunlichst  ein  Angehöriger  der  Rangklasse  des  Angeschuldigten  |

Im  Notfalle  genügt  die  Beiziehung  eines  deutschen  Beisitzers  neben  den  farbigen  Beisitzern.

Farbige,  die  in  der  Strafsache  als  Zeugen  auftreten  oder  durch  die  Straftat  verletzt  sind
oder  die  Straftat  zur  Anzeige  gebracht  haben,  dürfen  als  Beisitzer  nicht  verwendet  werden.  Auch
bei  Deutschen  ist  dies  tunlichst  zu  vermeiden.

§  12.  Die  Hauptverhandlung  erfolgt  vor  dem  vorschriftsmäßig  besetzten  Gericht  (§  11)
und  in  ununterbrochener  Gegenwart  des  Angeklagten  und  der  in  §  11  genannten  Personen.

In  der  Hauptverhandlung  hat  der  Befehlshaber  (§  8)  den  Vorsitz;  er  leitet  die  Verhandlung.

Zunächst  werden  die  Personalien  des  Angeklagten  festgestellt  und  es  wird  ihm  eröffnet,
welcher  strafbaren  Handlungen  er  beschuldigt  sei.

Dann  erfolgt  die  Vernehmung  des  Angeklagten  zur  Sache.

Darauf  findet  durch  Vernehmung  der  Zeugen  und  Sachverständigen  die  Beweisaufnahme
statt.  Es  unterliegt  dem  freien  Ermessen  des  Gerichts,  ob  eine  Vereidigung  von  farbigen  Zeugen
und  Sachverständigen  stattzufinden  hat  oder  nicht.  Aussagen  abwesender,  kommissarisch  vernommener
Zeugen,  deren  Erscheinen  vor  Gericht  besonders  erschwert  ist,  können  verlesen  werden;  desgleichen
Urkunden  und  andere  als  Beweismittel  dienende  Schriftstücke;  das  gleiche  gilt  für  Gutachten  abwesender
  Sachverständiger,  deren  Erscheinen  vor  Gericht  besonders  erschwert  ist.

Nach  jeder  Vernehmung  eines  Zengen  oder  Sachverständigen,  nach  jeder  Verlesung  der
Aussage  solcher  Personen  oder  einer  Urkunde  oder  von  anderen  als  Beweismittel  dienenden  Schriftstücken
  ist  der  Angeklagte  zu  befragen,  ob  er  hierzu  etwas  anzuführen  habe.

Nach  dem  Schlusse  der  Beweisaufnahme  ist  der  Angeklagte  zu  befragen,  ob  er  zu  seiner
Verteidigung  oder  zur  Sache  noch  etwas  anzuführen  habe.  Der  Angeklagte  hat  das  letzte  Wort.
Nach  Abführung  des  Angeklagten,  nach  Abtreten  der  Zeugen  und  Sachverständigen  und  nach  Entfernung
  der  Zuhörer  trägt  der  Vorsitzende  das  Ergebnis  der  Verhandlung,  insbesondere  den  nach
seiner  Ansicht  für  erwiesen  zu  erachtenden  Tatbestand  vor  und  verliest  die  einschlägigen  gesetzlichen
Vorschriften.

Die  farbigen  Mitglieder  des  Gerichts  haben  im  ganzen  nur  eine  Stimme,  über  welche  sie
unter  sich  abstimmen;  sie  geben  zuerst  ihre  Stimme  ab.  Hinsichtlich  der  deutschen  Richter  richtet  sich
die  Reihenfolge  der  Abstimmung  nach  dem  Dienstrange.  Der  Jüngste  im  Range  stimmt  zuerst.  Der
Vorsitzende  leitet  die  Urteilsberatung  und  sammelt  die  Stimmen.  Bei  Stimmengleichheit  gibt  die
Stimme  des  Vorsitzenden  den  Ausschlag.

8  13.  Über  die  Verhandlung  ist  ein  Protokoll  aufzunehmen.  Die  Niederschrift  erfolgt
entweder  durch  den  Vorsitzenden  selbst  oder  nach  seinem  Diktat  durch  einen  der  deutschen  Beisitzer.
Das  Protokoll  muß  enthalten:

2
        <pb n="833" />
        GW  792  20

—

.  Ort  und  Tag  der  Verhandlung,

2.  Namen  des  Angeklagten  mit  Angabe  des  Dienstgrades,  der  Nummer  der  Erkennungsmarke,
  der  Kompagnie  und  der  Führung,

Namen  der  vernommenen  Zengen,  Sachverständigen  usw.,

Gang  der  Hauptverhandlung,  ihre  wesentlichen  Ergebnisse,  insbesondere  die  Aussagen
der  vernommenen  Zengen  usw.  und  die  Urteilsformel,

5.  am  Schluß  die  Unterschriften  des  Vorsitzenden  und  der  Beisitzer.

§  14.  Von  jedem  Urteil  ist  ein  Erkenntnis  auszufertigen.  Dieses  muß  enthalten:

als  Kopf  den  Namen  des  Gerichts,

Namen  des  Angeschuldigten  usw.  (§  13  Ziffer  2),

Urteilsformel,  in  der  die  Straftat,  die  einschlägigen  Gesetzesparagraphen  und  im  Falle
der  Verurteilung  die  Art  und  Dauer  der  Strafe  anzugeben  ist.  Ist  auf  Freisprechung
erkannt,  so  ist  dies  anzugeben,

4.  die  Gründe  des  Urteils  (vgl.  §  326  M.  Str.  G.  O.),

5.  als  Unterschrift  den  Namen  des  Vorsitzenden  des  Gerichts.

§  15.  Findet  eine  Hauptverhandlung  gegen  mehrere  Angeklagte  wegen  einer  und  derselben
strafbaren  Handlung  statt,  so  ist  im  Protokoll  und  im  Erkenntnis  jeder  einzelne  namentlich  zu  erwähnen,
  auch  die  Verhandlung,  soweit  als  nötig,  für  jeden  einzelnen  getrennt  zu  führen.

§  16.  Das  Urteil  wird  sofort  rechtskräftig,  wenn  auf  Freisprechung  erkannt  ist  oder  wenn
bei  Gemeinen  die  Strafe  sechs  Monate  Kettenstrafe  nicht  übersteigt.  Bei  Strafe  über  sechs  Monate
sowie  bei  Verhängung  von  Kettenstrafe  über  Dienstgrade  bedarf  das  Urteil  der  Bestätigung  durch
den  Kommandeur.

Versagt  der  Kommandeur  die  Bestätigung,  so  hat  er  das  Urteil  aufzuheben  und  dasselbe
oder  ein  anderes  Gericht  mit  erneuter  Aburteilung  zu  beauftragen;  im  Falle  der  Bestätigung  kann
er  die  erkannte  Freiheitsstrafe,  und  zwar  Kettenstrafe  bis  auf  43  Tage,  Arrest  bis  auf  einen  Tag,
mildern.  Eine  Anderung  der  Strafart  der  Freiheitsstrafe  steht  ihm  nicht  zu.

Die  Strafvollstreckung  von  Freiheitsstrafen  erleidet  durch  Einholung  der  Bestätigung
keinen  Aufschub.

Die  Vollstreckung  eines  auf  Todesstrafe  lautenden  Urteils  bedarf  der  Bestätigung  durch  den
Gouverneur.  Die  Herbeiführung  der  Bestätigung  der  Todesstrafe  hat  durch  Vermittlung  des  Kommandos
  zu  erfolgen.  Wird  die  Bestätigung  des  Todesurteils  durch  den  Gouverneur  versagt,  so  hat
der  Kommandeur  ,

a)  entweder  die  Todesstrafe  in  Kettenstrafe  umzuwandeln,
b)  oder  das  Urteil  aufzuheben  und  dasselbe  oder  ein  anderes  Gericht  mit  erneuter  Ab—
urteilung  der  Sache  zu  beauftragen.

Läßt  sich  auf  einer  im  Innern  befindlichen  Station  oder  auf  einer  militärischen  Expedition
aus  zwingenden  Gründen  die  sofortige  Vollstreckung  eines  Todesurteils  nicht  vermeiden,  so  darf  der
Vorsitzende  zur  sofortigen  Vollstreckung  der  Todesstrafe  schreiten.  Die  nachträgliche  Einreichung  des
Todesurteils  an  den  Gouverneur  ist  von  dem  betreffenden  Befehlshaber  durch  Vermittlung  des
Kommandos  umgehend  zu  bewirken.

§  17.  über  jedes  gerichtliche  Urteil  sind  dem  Kommando  sofort  einzureichen:

1.  das  Protokoll  der  Hauptverhandlung,
2.  das  Erkenntnis.

Auf  letzterem  ist  durch  den  Vorsitzenden  zu  vermerken,  ob  das  Urteil  rechtskräftig  geworden
und  wann  die  Strafe  angetreten  ist  bzw.  an  welchem  Tage  eine  noch  zu  bestätigende  Freiheitsstrafe
vorläufig  vollstreckt  worden  ist.

8  18.  Bedurfte  das  Urteil  der  Bestätigung,  so  wird  diese  durch  den  Kommandeur  bzw.
den  Gouverneur  auf  das  Erkenmtnis  gesetzt  und  dieses  zur  Bekanntgabe  und  Vollstreckung  der  betreffenden
  Kompagnie  zurückgesandt.

§  19.  Liegen  gegen  einen  Abwesenden  die  Voraussetzungen  der  Fahnenflucht  vor,  so  kann
durch  einen  vom  Kompagnieführer  zu  erlassenden  Beschluß  der  Abwesende  für  fahnenflüchtig  erklärt
und  sein  Guthaben  mit  Beschlag  belegt  werden.

Als  abwesend  gilt  ein  Beschuldigter,  wenn  sein  Aufenthalt  unbekannt  ist  oder  wenn  er  sich
in  anßerdeutschem  Gebiet  aufhält  und  seine  Gestellung  vor  das  zuständige  Gericht  nicht  ausführbar
  erscheint.

—

See—
        <pb n="834" />
        W  V793  20

Mit  Beschlag  belegte  Guthaben  für  fahnenflüchtig  erklärter  Farbiger  sind  nach  Ablauf  von
drei  Monaten  nach  dem  Tage  der  Entfernung  durch  Beschluß  des  Kompagnieführers  abzuerkennen.

§*  20.  Die  Wiederaufnahme  eines  rechtskräftig  abgeschlossenen  Verfahrens  kann  jederzeit
durch  den  Kommandeur  verfügt  werden.  Es  ist  hierbei  besonders  zu  bestimmen,  ob  dasselbe  Gericht
erneut  oder  ein  anderes  zu  urteilen  hat.

§  21.  Über  die  gerichtlichen  Urteile  führt  das  Kommando  ein  Strafbuch  nach  folgendem  Muster:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  Namerken-  Tag  ’'n  me
*  Dienstgrad  des  nungs-  Straftat  des  Strafe  *m'  Bemerkungen
#  Bestraftenmnarke  Urteils  ç  orO
5  sitzenden
1.  Ombascha  Setiman]  12  Kauo  J.  J.  97.]%%  den
bin  Ali  Kert,  ednkmmdern#er  2.  7.  97.
4½%%%%  N.  W.  3F.  7.97  dem  De-3
  zirksamt  Milioa  uberto0
  esen.
2.rob  /79  726%Gelorsams-1  Frei-  Oberber-
  #reckhmnmnon
uweigerung  M.  XN.

8  22.  Der  Zutritt  zu  den  Gerichtsverhandlungen  kann  jedem  im  Besitz  der  bürgerlichen
Ehrenrechte  befindlichen  Deutschen  gestattet  werden;  Farbigen  ist  er  nicht  erlaubt.

Kbschnitt  II.  dDisziplinarstrafordnung.

§  1.  Die  farbigen  Angehörigen  der  Schutztruppe  sind  der  Disziplinargewalt  unterworfen.
Für  die  Ausübung  der  Disziplinargewalt  gelten,  soweit  nachstehend  nicht  anders  bestimmt,
die  in  den  §§  1,  2  Nr.  3  und  4,  §§  4,  6,  15,  17  bis  19,  38  bis  46,  54,  55  der  Diseziplinarstrafordnung
  für  das  Heer  vom  31.  Oktober  1872  ausgesprochenen  Grundsätze.

Mangels  an  Offizieren  geht  die  Disziplinargewalt  auf  den  Stellvertreter  im  Kommando
auch  dann  über,  wenn  er  Sanitätsoffizier  oder  oberer  Militärbeamter  ist.

Die  Disziplinarbestrafung  ist  innerhalb  der  den  einzelnen  Vorgesetzten  zustehenden  Grenzen
der  gerichtlichen  Bestrafung  stets  dann  vorzuziehen,  wenn  dies  gemäß  §  1,  Ziffer  2  der  Dissziplinarstrafordnung
  gestattet  ist.

Über  sämtliche  verhängten  Disziplinarstrafen  ist  von  den  Kompagnien  ein  Strafbuch  nach
dem  festgesetzten  Muster  zu  führen.  Dem  Kommando  ist  vierteljährlich  eine  Nachweisung  über  die
derhängten  Disziplinarstrafen  einzureichen.

§  2.  Zuständigkeit  zur  Verhängung  von  Disziplinarstrafen.

Es  können  verhängen:

I.  Der  Kommandeur
1.  Gegen  Offiziere  (Effendi):
a)  Strafdienst,
b)  gelinden  Arrest  bis  zu  drei  Wochen,
c)  mittleren  Arrest  bis  zu  14  Tagen,
d)  Degradation.
2.  Gegen  Unteroffiziere  und  Gefreite:
a)  Strafdienst,
b)  mittleren  Arrest  bis  zu  vier  Wochen,
c)strengen  Arrest  bis  zu  drei  Wochen,
d)  Degradation  in  Verbindung  mit  einmal  25  Hieben.
3.  Gegen  Gemeine:
a)  Strafdienst,
b)  mittleren  Arrest  bis  zu  sechs  Wochen,
c)  strengen  Arrest  bis  zu  vier  Wochen,
d)  Entfernung  aus  der  Truppe,
e)  Prügelstrafe  bis  zu  zweimal  25  Oieben.
        <pb n="835" />
        W  794  20

II.  Der  Kompagnieführer  bzw.  der  vom  Kommando  mit  seiner  Vertretung  beauftragte
  Offizier:
1.  Gegen  Effendi:
a)  Strafdienst,
b)  gelinden  Arrest  bis  zu  drei  Tagen.
2.  Gegen  Unteroffiziere  und  Gefreite:
a)  Strafdienst,  6
b)  mittleren  Arrest  bis  zu  drei  Wochen,
Jc)  strengen  Arrest  bis  zu  zehn  Tagen.
3.  Gegen  Gemeine:
a)  Strafdienst,
b)  mittleren  Arrest  bis  zu  drei  Wochen,
)strengen  Arrest  bis  zu  14  Tagen,
d)  Prügelstrafe  bis  zu  zweimal  25  Hieben.
III.  Der  vorübergehend  eine  Kompagnie  führende  Offizier,  der  Führer  einer
selbständigen  Abteilung  (auch  auf  Expeditionen  und  Märschen):
1.  Gegen  Effendi:  Strafdienst.
2.  Gegen  Unteroffiziere  und  Gefreite:
a)  Strafdienst,
b)  mittleren  Arrest  bis  zu  14  Tagen.
3.  Gegen  Gemeine:
a)  Strafdienst,
b)  mittleren  Arrest  bis  zu  14  Tagen,
c)  strengen  Arrest  bis  zu  zehn  Tagen,
d)  Prügelstrafe  bis  zu  zweimal  25  Hieben.
IV.  Der  Unteroffizier  als  Führer  einer  selbständigen  Abteilung  (auch  auf  Expeditionen,
  Märschen):
1.  Gegen  Unteroffiziere  und  Gefreite:
a)  Strafdienst,
b)  mittleren  Arrest  bis  zu  drei  Tagen.
2.  Gegen  Gemeine:
a)  Strafdienst,
b)  mittleren  Arrest  bis  zu  fünf  Tagen,
c)  Prügelstrafe  bis  zu  25  Hieben.
Prügelstrafe  kann  auch  als  Zusatzstrafe  zu  Arreststrafen  verhängt  werden.

Kbschnitt  III.  Strafvollstrechungsvorschrift.
I.  Todesstrafe.

a)  Wegen  eines  militärischen  Verbrechens.

Die  Vollstreckung  geschieht  unter  sinngemäßer  Anwendung  des  §  2  der  Militärstrafvollstreckungs-Vorschrift
  vom  19.  März  1908  durch  Erschießen.

b)  Wegen  eines  gemeinen  Verbrechens.

Der  Verurteilte  wird  nach  Entfernung  aus  der  Truppe  der  nächsten  Verwaltungsstelle  zur
Hinrichtung  durch  den  Strang  überwiesen.  In  den  Fällen,  wo  eine  solche  Überweisung  nicht  durchführbar
  ist,  erfolgt  die  Vollstreckung  durch  Erschießen.  Der  Vollstreckung  hat  tunlichst  ein  Sanitätsoffizier
  oder  -unteroffizier  beizuwohnen.  Vom  Urteilsspruch  bis  zur  Vollstreckung  wird  der  Verurteilte
als  Kettengefangener  behandelt.

II.  Freiheitsstrafe.
A.  Kettenstrafe.
a.  Auf  Station.
Der  Mann  wird  gegebenenfalls  aus  der  Truppe  entfernt  und  der  nächsten  Verwaltungsstelle

zur  Vollstreckung  der  Strafe  überwiesen.  Die  Überweisung  erfolgt  mit  allen  dem  Bestraften  noch
etwa  zustehenden  Gebührnissen  und  unter  Beifügung  des  Urteils  zur  Kenntnisnahme.
        <pb n="836" />
        795  20

b.  Auf  Expedition.

Der  Verurteilte  wird  gegebenenfalls  aus  der  Truppe  entfernt;  auf  dem  Marsche  geht  er  an
der  Kette;  im  Lager  ist  er  gefesselt  bei  der  Wache.  Sobald  als  möglich  ist  der  Verurteilte  einer
Verwaltungsstelle  zur  Strafvollstreckung  zu  überweisen.

Hat  in  den  Fällen  a  und  b  der  Verurteilte  als  Landfremder  Anspruch  auf  freie  Rückbeförderung
  in  seine  Heimat,  so  ist  er  mit  nächster  Gelegenheit  dem  Kommando  zur  weiteren  üÜberweisung
  an  das  Bezirksamt  Daressalam  zuzuführen.  Falls  die  Strafe  noch  nicht  verbüßt  ist,  geschieht
der  Marsch  zur  Küste  an  der  Kette  unter  Anrechnung  des  Marsches  auf  die  Strafzeit.  Im  übrigen
verbüßt  der  Verurteilte  die  Strafe  bei  der  Verwaltungsstelle  und  wird  sodann  an  Ort  und  Stelle
entlassen.  Während  der  Kettenstrafe  ist  die  Verpflegung  der  übrigen  Kettengefangenen,  aber  keine
Löhnung  zuständig.

B.  Arreststrafe.

Der  Arrest  ist  stets  Einzelhaft  und  in  einem  geschlossenen  Raum  zu  verbüßen;  er  zerfällt
in  gelinden,  mittleren  und  strengen  Arrest.  Der  strenge  und  mittlere  Arrest  kann  gegen  Unteroffiziere,
Gefreite  und  Gemeine,  der  gelinde  nur  gegen  Effendi  verhängt  werden.  Allen  Arrestaten  ist  das
Rauchen  und  der  Genuß  geistiger  Getränke  verboten.  Bei  Tage  kann  der  Arrestat  zu  Arbeiten
unter  Aufsicht  und  auch  zum  Exerzierdienst  herangezogen  werden.  Auf  dem  Marsche,  auf  Expeditionen
  usw.  und  überall,  wo  kein  geeignetes  Arrestlokal  vorhanden  ist,  tut  der  Arrestat  den  Dienst
der  übrigen  Leute,  hat  sich  aber  während  der  dienstfreien  Zeit  auf  Wache  aufzuhalten.  Hiermit
ist  verbunden:

a)  bei  mittlerem  Arrest:  Die  Heranziehung  zu  beschwerlichen  Dienstverrichtungen  außer

der  Reihe,

b)  bei  strengem  Arrest:  Anbinden  täglich  zwei  Stunden.“)  Hierbei  ist  alles  zu  vermeiden,

was  die  Strafe  als  grausam  erscheinen  lassen  könnte.
Auf  Stationen  wird  verbüßt:

a)  strenger  Arrest  in  einer  dunklen  Zelle,

b)  mittlerer  und  gelinder  Arrest  in  einer  hellen  Zelle.

Je  nach  den  klimatischen  Verhältnissen  kann  der  Stationschef  bzw.  Abteilungsführer  die
Benutzung  einer  Matte  zum  Liegen  und  einer  oder  zweier  Decken  gestatten.  Die  Arrestaten  haben
ihre  Verpflegung  selbst  zu  beschaffen.

C.  Untersuchungshaft.

Die  Untersuchungshaft  entspricht  dem  gelinden  Arrest.  In  besonders  schweren  Fällen  kann
der  Untersuchungsgefangene  an  die  Kette  gelegt  oder  gefesselt  werden.  Auf  dem  Marsche  gehen
Untersuchungsgefangene  unter  Aufsicht  und  halten  sich  im  Lager  bei  der  Wache  auf.  Der  Expeditionsführer
  bestimmt,  ob  der  Mann  an  der  Kette  gehen  oder  gefesselt  werden  soll.  Soldaten  in
Uniform  dürfen  nie  mit  anderen  Gefangenen  gemeinsam  an  der  Kette  geführt  werden.“)

III.  Prügelstrafe.

Die  Vollstreckung  der  Prügelstrafe  erfolgt  gemäß  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom
22.  April  1896  unter  Ausschluß  der  Offentlichkeit  möglichst  an  einem  den  Blicken  Unbefugter  entzogenen
  Orte  vor  der  Truppe  in  Gegenwart  des  Kompagnie=  oder  Abteilungsführers.  Die  Prügelstrafe
wird  mit  der  vorgeschriebenen  Peitsche  vollstreckt.  Vor  der  Vollstreckung  ist  der  zu  Bestrafende  auf
seinen  körperlichen  Zustand  zu  untersuchen,  wenn  angängig  durch  einen  Sanitätsoffizier  oder  =  unteroffizier,
  der  auch  der  Strafvollstreckung  beizuwohnen  und  die  Pflicht  hat,  gegen  die  Vollstreckung  oder
den  weiteren  Vollzug  der  Prügelstrafe  Einspruch  zu  erheben,  falls  der  Gesundheitszustand  des  Bestraften
  dies  geboten  erscheinen  läßt.  Diese  Verpflichtung  geht  auf  den  die  Vollstreckung  Leitenden
über,  falls  keine  Sanitätsperson  zugegen  ist.

IV.  Ehrenstrafen.

A.  Degradation.

Bei  Degradation  werden  die  Abzeichen  in  Gegenwart  der  Kompagnie  durch  den  ältesten
farbigen  Dienstgrad  entfernt.

 

*)  §  129  Ziff.  4  M.  Str.  V.  V.:  Das  Anbinden  des  Arrestaten  geschieht  auf  eine  seiner  Gesundheit
nicht  nachteilige  Weise,  und  zwar  wird  er  in  aufrechter  Stellung,  den  Rücken  nach  der  Wand  oder  einem  Baum
gekehrt,  dergestalt  angebunden,  daß  er  sich  weder  setzen  noch  legen  kann.

*)  Über  Arrestatenlöhnung  usw.  siehe  L.  und  V.  O.  §.  12  bzw.  Anlage.
        <pb n="837" />
        W  796  20

B.  Entfernung  aus  der  Truppe.
Die  Entfernung  aus  der  Truppe  hat  den  Verlust  des  Dienstgrades  und  der  Ehrenzeichen
zur  Folge.
Die  abgenommenen  Ehrenzeichen  sind  dem  Kommando  zu  übersenden.  Der  Bestrafte  erhält
einen  Entlassungsschein,  auf  welchem  der  Entlassungsgrund  anzugeben  ist.  Landfremde  (Abschnitt  III
sub  II)  werden  durch  das  Kommando  dem  Bezirksamt  Daressalam  überwiesen.

V.  Strafdienst.
Bei  dem  Strafdienst  ist  darauf  zu  achten,  daß  durch  ihn  die  Disziplin  nicht  geschädigt  wird.
Als  Strafdienst  eignen  sich  besonders  Strafwachen  und  Beaufsichtigung  von  Arbeitsdienst  außer  der
Reihe,  Aufenthalt  auf  der  Wache  während  der  freien  Zeit,  Strafexerzieren,  Strafrapporte,  Arbeitsdienst.
Vorstehende  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  Januar  1911  in  Kraft.
Berlin,  den  7.  September  1910.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
v.  Lindequist.

Verordnung  des  GSouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  die  Bekämpfung  gemeingefährlicher
  Krankheiten.
(Seuchenbehämpfung-Verordnung).

Vom  15.  August  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  1903,
S.  509)  wird  hierdurch  für  das  ostafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,  wie  folgt:

§  1.  Eine  gemeingefährliche  Krankheit  (Seuche)  im  Sinne  dieser  Verordnung  liegt  vor
bei  jeder  Erkrankung  und  bei  jedem  Todesfall  eines  Menschen  an  Pest,  Pocken  oder  Cholera.

§  2.  Der  Verdacht  einer  Seuche  liegt  vor:

a)  der  Verdacht  auf  Pest  bei  großen  Rattensterben;
b)  der  Verdacht  auf  andere  Seuchen  bei  zahlreichen  Todesfällen  von  Menschen  in  wenigen
Wochen  unter  gleichen  Erscheinungen.

§  3.  Jeder  Ausbruch  einer  Seuche  oder  Verdacht  einer  solchen  ist  sofort  auf  dem  schnellsten
Wege  bei  der  nächsten  mit  einem  Europäer  besetzten  lokalen  Verwaltungsbehörde  anzuzeigen.

§  4.  Zur  Anzeige  sind  verpflichtet:

a)  wenn  Europäer  davon  Kenntnis  haben
1.  der  Arzt  oder  Pflegebeflissene  und,  wenn  ein  solcher  nicht  zugegen  ist,
2.  der  Haushaltungsvorstand  oder  Arbeitgeber;
b)  wenn  nur  Eingeborene  von  den  in  §  1  oder  2  angeführten  Tatsachen  Kenntnis
haben,  der  Ortsvorstand  (Jumbe).

§  5.  Die  lokale  Verwaltungsbehörde,  welche  von  dem  Ausbruch  einer  Seuche  oder  dem
Verdacht  einer  solchen  (§  4)  Kenntnis  erhält,  hat  sich  sofort  mit  den  zuständigen  Sanitätsdienststellen
  in  Verbindung  zu  setzen.  Die  zuständigen  Sanitätspersonen  haben  alsdann  an  Ort  und  Stelle
Ermittlungen  vorzunehmen.  Auf  Grund  dieser  Ermittlungen  sind  sie  alsdann,  tunlichst  im  Einvernehmen
  mit  den  zuständigen  lokalen  Verwaltungsbehörden  zu  allen  vorläufigen  Maßnahmen
befugt,  die  nach  ihrem  pflichtgemäßen  Ermessen  zweckdienlich  sind,  insbesondere

a)  Grundstücke  und  Gebäude  zu  betreten,  unbewegliche  und  bewegliche  Habe  zu  besichtigen.
Dem  Eigentümer,  Bewohner  oder  sonstigen  Berechtigten  ist  spätestens  gleichzeitig
mit  dem  Betreten  Nachricht  zu  geben.
b)  Menschen  zu  untersuchen;
e)  Leichenschau  und  Leichenöffnungen  sowie  dazu,  wenn  erforderlich,  Gräberöffnungen
vorzunehmen.
        <pb n="838" />
        W  797  20

Bei  Gefahr  im  Verzuge  können  die  zuständigen  Sanitätsdienststellen  die  erforderlichen  Ermittlungen
  auch  ohne  Aufforderung,  aber  unter  sofortiger  Benachrichtigung  der  zuständigen  lokalen
Verwaltungsbehörde  vornehmen.

Die  Befugnis  zu  c)  steht,  sofern  es  sich  um  verstorbene  Europäer  handelt,  nur  Arzten  zu.

Sind  die  zuständigen  Sanitätspersonen  nicht  erreichbar,  so  kann  die  lokale  Verwaltungsbehörde
  auch  nicht  beamtete  Arzte  zur  Vornahme  von  Ermittlungen  heranziehen  oder  die  betreffenden
Ermittlungen  selbst  vornehmen.

§*  6.  Zur  Verhütung  der  Verbreitung  gemeingefährlicher  Krankheiten  (§  1)  können  für
die  Dauer  der  Seuchen  folgende  Maßnahmen  getroffen  werden:

a)  Beobachtung  und  Absonderung  erkrankter  und  verdächtiger  Personen;

b)  Beschränkung  des  Verkehrs  Gesunder;

Jc)  Desinfektion  der  beweglichen  und  unbeweglichen  Habe  oder  ihre  Vernichtung.  Die
Vernichtung  ist  nur  anzuordnen,  wenn  sich  die  Desinfektion  unmöglich  erweist;

d)  Räumung  von  Gebäuden  sowie  Sperrung  von  Gebäuden,  Ortschaften,  Landschaften
und  Straßen;  diese  Sperrung  ist  zur  öffentlichen  Kenntnis  zu  bringen;

e)  Beschränkung  der  Benutzung  oder  Sperrung  von  Brunnen,  Teichen,  Bächen  und
Wasserplätzen  aller  Art;

f)  Schließung  bestehender  und  Anlage  neuer  Aborte;

8)  Vornahme  von  Schutzpockenimpfungen;

nh))  Vertilgung  von  Ratten  oder  anderen  Tieren,  welche  die  Seuche  verbreiten  können.

Die  Anordnung  der  vorerwähnten  Maßnahmen  erfolgt  nach  Genehmigung  durch  den
Gouverneur  durch  die  zuständige  lokale  Verwaltungsbehörde.  Ist  die  vorherige  Einholung  der  Genehmigung
  des  Gouverneurs  nicht  möglich,  weil  Gefahr  im  Verzuge  ist,  so  ist  die  zuständige  lokale
Verwaltungsbehörde  zur  selbständigen  Vornahme  der  vorstehend  erwähnten  Maßregeln  befugt;  jedoch
hat  sie  unverzüglich  die  nachträgliche  Genehmigung  durch  den  Gouverneur  zu  beantragen.

§*  7.  Bei  der  Anordnung  und  Ausführung  der  in  §§  6  aufgeführten  Maßnahmen  sind
die  zuständigen  Sanitätspersonen  soweit  tunlich  hinzuzuziehen.

Bei  Gefahr  im  Verzuge  können  die  zuständigen  Sanitätspersonen  auch  vor  dem  Eingreifen,
aber  unter  sofortiger  Benachrichtigung  der  zuständigen  lokalen  Verwaltungsbehörde  die  im  §  6
unter  a)  c)  t)  und  h)  genannten  Maßnahmen  anordnen  und  durchführen.

Sind  die  zuständigen  Sanitätspersonen  nicht  erreichbar,  so  kann  die  lokale  Verwaltungsbehörde
  auch  nicht  beamtete  Arzte  zur  Durchführung  der  Bekämpfungsmaßnahmen  heranziehen  oder
die  betreffenden  Maßnahmen  selbst  durchführen.

§  8.  Zur  Vorbeugung  der  Einschleppung  einer  Seuche  können  die  in  §  6  unter  g)  und  h)
genannten  Maßnahmen  jederzeit  angeordnet  werden.  §  7  findet  dabei  entsprechende  Anwendung.

§  9.  Wer  den  Bestimmungen  dieser  Verordnung  oder  Anordnungen,  welche  auf  Grund
dieser  Verordnung  ergehen,  zuwiderhandelt,  wird,  sofern  nicht  nach  sonstigen  Strafgesetzen  eine
höhere  Strafe  verwirkt  ist,  mit  Geldstrafe  bis  zu  3000  ¼¾,  mit  Haft  oder  mit  Gefängnis  bis  zu
3  Monaten  bestraft.  Auf  die  Geldstrafe  kann  auch  neben  der  Freiheitsstrafe  erkannt  werden.  Gegen
Eingeborene  und  die  ihnen  rechtlich  gleichgestellten  Farbigen  finden  die  nach  der  Verordnung  des
Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  ((L.  G.  G.  S.  217)  zulässigen  Strafmittel  Anwendung.

§  10.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Bekanntmachung  in  Kraft.
Daressalam,  den  15.  August  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Freiherr  von  Rechenberg.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Kusführungsbestimmungen
  Jzur  Branntweinsteuer-Verordnung  vom  18.  September  1908.

Vom  1.  August  1910.

Gemäß  §  34  der  Verordnung  vom  18.  September  1908,  betreffend  die  Erhebung  einer
Verbrauchsabgabe  von  dem  im  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiete  erzeugten  Branntwein  (Kol.
Bl.  1909,  S.  192),  wird  verordnet,  was  folgt:
        <pb n="839" />
        W  798  20

§  1.  Die  jeweils  gültigen  Ausführungsbestimmungen  zu  den  deutschen  Branntweinsteuergesetzen
  kommen,  soweit  sie  auf  Verschlußbrennereien  zutreffen,  bis  auf  weiteres  im  Schutzgebiet
zur  Anwendung.

Ausnahmen  hiervon  bleiben  besonderer  Verfügung  vorbehalten.

Die  Ausführungsbestimmungen  liegen  bei  den  Hauptzollämtern  zur  Einsicht  aus.

§  2.  Die  Verordnung  vom  3.  Oktober  1908,  betreffend  Ausführungsbestimmungen  zur
Branntweinsteuer-Verordnung  vom  18.  September  1908  (Kol.  Bl.  1909,  S.  197),  wird  mit  Wirkung
vom  1.  Oktober  d.  Is.  aufgehoben.

Windhuk,  den  1.  August  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:
Brückner.

 

Verfügung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Verleihung  der
Eigenschaft  einer  selbständigen  Behörde  an  das  Kaiserliche  Hafenamt.
Vom  3.  August  1910.

Auf  Grund  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  18.  Januar  1910  (Kol.  Bl.  S.  117),
betreffend  Ermächtigung  des  Gouverneurs  zur  Neuschaffung,  Verlegung  und  Aufhebung  von  Verwaltungsbehörden,
  verfüge  ich  hiermit,  was  folgt:

§  1.  Es  wird  mit  sofortiger  Wirkung  dem  Kaiserlichen  Hafenamt  in  Swakopmund  die
Eigenschaft  einer  selbständigen  örtlichen  Behörde  im  Sinne  des  §  81  Absatz  3  des  Reichsbeamtengesetzes
  vom  18.  Mai  1907  (Reichs-Gesetzbl.  S.  245)  verliehen.

§  2.  Der  Wirkungskreis  des  Kaiserlichen  Hafenamtes  erstreckt  sich  vorbehaltlich  besonderer
für  einzelne  Plätze,  insbesondere  Lüderitzbucht,  getroffener  Anordnungen  nach  Maßgabe  der  Verwaltungsdienstvorschrift
  auf:
1.  Die  Beschaffung,  Erbauung,  Unterhaltung  und  den  Betrieb  der  Seezeichen  auf  dem
Wasser  und  auf  dem  Lande,
2.  die  Einrichtung,  Unterhaltung  und  den  Betrieb  der  im  Interesse  der  Schiffahrt
nötigen  Anlagen,
3.  die  Erbauung  und  Unterhaltung  der  Landungsanlagen,
4.  die  Ausübung  der  Hafen=  und  Schiffahrtspolizei  in  den  Häfen  und  Küstenplätzen
nach  den  bestehenden  oder  noch  zu  erlassenden  Vorschriften,
5.  die  Unterhaltung  sonstiger  fiskalischer  Baulichkeiten  und  Anlagen  an  den  Küstenplätzen,
soweit  die  Unterhaltung  nicht  anderen  Behörden  oder  Dienststellen  übertragen  ist,
6.  die  landespolizeiliche  Prüfung,  Abnahme  und  Aussicht  der  an  der  Küste  entstehenden
privaten  Bauten  (Häfen,  Brücken,  Dämme).

Windhuk,  den  3.  August  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

J.  A.

Brückner.

 

sfinderungen  der  Satzungen  der  Südwestafrikanischen  Schäferel-Gesellschaft  zu  Berlin.
Die  Satzungen  der  Südwestafrikanischen  Schäferei-Gesellschaft"“)  sind  durch  Beschluß  der
ordentlichen  Hauptversammlung  der  Gesellschafter  vom  12.  Mai  d.  Is.  mit  Zustimmung  der  Aufisichtsbehörde,
  wie  folgt,  geändert  worden:
Zu  Paragraph  5,  Abs.  1:
Der  letzte  Satz:
„Zu  jedem  Anteilschein  wird  ein  auf  den  Inhaber  lautender  Genußschein  nach
Schema  B  ausgefertigt“
ist  zu  streichen.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1901,  S.  350.
        <pb n="840" />
        G  799  20

Zu  Paragraph  5,  Abs.  2:
Die  beiden  letzten  Reihen:

„insbesondere  auch  zu  bestimmen,  ob  zu  den  neu  auszugebenden  Anteilen
Genußscheine  ausgefertigt  werden  sollen“
find  zu  streichen.
Zu  Paragraph  6,  Abs.  1,  Satz  2:
Die  Worte:  „wie  die  Genußscheine“
sind  zu  streichen.
Zu  Paragraph  38,  Abs.  1:
Die  Worte:  „und  Genußsscheine)“
sind  zu  streichen.
Der  Absatz  1  lautet  sodann:

„Der  nach  Abzug  der  Beträge  für  Abschreibungen  und  Rücklagen  verbleibende  Reingewinn
wird  als  Dividende  auf  die  Anteilscheine,  wie  folgt,  verteilt.“

Zu  Paragraph  38,  sub  3:
Die  Neufassung  lautet,  wie  folgt:
„Der  danach  verbleibende  Rest  wird  auf  die  Anteilscheine  verteilt."
Außerdem  wurde  einstimmig  beschlossen,  zu  Paragraph  5  folgenden  neuen  Absatz  zu  bilden:
„Die  bis  zum  12.  Mai  1910  ausgegebenen  Genußscheine  werden  eingezogen.“

 

 

—  —  Personalien.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Vortragenden  Rat  im
Reichs-Kolonialamt,  bisherigen  Geheimen  Regierungsrat  Dr.  Heinke,  zum  Geheimen  Ober-Regierungsrat
  zu  ernennen.

——..  ——„  —„  *  9  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Beamten  des  Reichs-Kolonialamts  und  der  Schutzgebiete  die  Erlaubnis  zur  Annahme  und  Anlegung
der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Ordensauszeichnungen  zu  erteilen,  und  zwar:

des  Offizierkreuzes  des  Fürstlich  Schaumburg-Lippischen  Hausordens:
dem  Vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt,  Geheimen  Regierungsrat  v.  Spalding;

des  Ehrenkreuzes  3.  Klasse  desselben  Ordens:
dem  Bauinspektor  Brandes;
des  Ehrenkreuzes  4.  Klasse  mit  der  Krone  desselben  Ordens:
dem  Gerichtsassessor  Reuß  (Deutsch-Ostafrika);
des  Fürstlich  Reußischen  Ehrenkreuzes  4.  Klasse:
dem  Geheimen  expedierenden  Sekretär  Fleischmann;
der  Königlich  Sächsischen  Friedrich  August-Medaille  in  Silber:
dem  Polizeisergeanten  Uhlig  (Südwestafrika).

Im  Reichs-Kolonialamt  ist  der  Diätar  Borchardt  zum  Geheimen  Registratur-Assistenten
ernannt  worden.
        <pb n="841" />
        800  e

Kalserliche  Schutztruppen.

Kommando  der  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  10.  September  1910.
Cramer,  Hauptmann,  scheidet  am  30.  September  aus  und  wird  mit  dem  1.  Oktober  1910  als
Kompagniechef  unter  Verleihung  eines  Patents  vom  18.  Mai  1904  im  Leib-Grenadier-Regiment
  König  Friedrich  Wilhelm  III.  (1.  Brandenburgischen)  Nr.  8  angestellt.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  10.  September  1910.

Hudemann,  Oberleutnant,  scheidet  am  30.  September  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit
dem  1.  Oktober  1910  im  5.  Badischen  Infanterie-Regiment  Nr.  113  angestellt.

Frhr.  v.  Nordeck  zur  Rabenau,  Oberleutnant,  Antrag  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf
weitere  2¼  Jahre  genehmigt.

v.  Einsiedel,  Paschen  und  Oldenburg,  Oberleutnants,  zu  Hauptleuten  befördert  vorläufig
ohne  Patent.

Dr.  Neubert,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt  befördert.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  10.  September  1910.
v.  Kathen,  Oberleutnant,  scheidet  am  30.  September  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem
1.  Oktober  1910  im  Infanterie-Regiment  Graf  Bose  (1.  Thüringischen)  Nr.  31  angestellt.
Kirchheim,  Oberleutnant,  wird  vom  1.  Oktober  bis  19.  November  1910  zur  Dienstleistung  bei
Meinem  Regiment  Jäger  zu  Pferde  Nr.  1  kommandiert.
Vorberg,  Leutnant  im  9.  Lothringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  173,  scheidet  am  22.  September
aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  23.  September  1910  in  der  Schutztruppe  angestellt.
Just,  Oberveterinär,  erhält  ein  Patent  seines  Dienstgrades.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  10.  September  1910.

Weyse,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  und
Liste,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt  befördert.

Fuhrmann,  Oberleutnant  im  Dragoner-Regiment  Prinz  Albrecht  von  Preußen  (Litthauischen)  Nr.  1,
wird  mit  Ablauf  des  30.  September  1910  von  dem  Kommando  zur  Dienstleistung  beim
Reichs-Kolonialamt  enthoben.

v.  Rentzell,  Leutnant  im  Garde-Schützen-Bataillon,  wird  vom  1.  Oktober  1910  ab  auf  zwei  Jahre  —
ohne  Gebührnisse  aus  Militärfonds  —  zur  Dienstleistung  beim  Reichs-Kolonialamt  kommandien.

A.  K.  O.  vom  10.  September  1910.
Ich  verleihe  hierdurch  den  nachbenannten  Offizieren  und  Mannschaften  der  Schutztruppe  für

Deutsch-Ostafrika  folgende  Auszeichnungen,  und  zwar:

den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Oberleutnant  Grafen  v.  Sparr,
dem  Leutnant  Falkenstein;

die  Schwerter  zum  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse:
dem  Oberleutnant  Bock  v.  Wülfingen  (Karl);
das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:
dem  Vizefeldwebel  Jaster;
das  Allgemeine  Ehrenzeichen:
dem  ehemaligen  Sanitätsfeldwebel  Behr,
dem  Sanitätsfeldwebel  Oberhoffer,
dem  Sanitätssergeanten  Keitel.
        <pb n="842" />
        W  801  20

Deutsch-Ostafrika.

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am
9.  September:  Sekretär  Weber;  am  12.  September:
  Botaniker  Professor  Dr.  Ziummermann,
die  kommiss.  Sekretäre  Schülein,  Jopp,  Paul
und  Scheffler,  Wegebautechniker  Buchner,  Vermessungstechniker
  Lehnhardt,  Bootsmann  Schaa,
die  Kanzleigehilfen  Bottmann,  Otto  und  Paul,
Maschinist  Wallenstein.

Ostafrika  haben  am  20.  August  mit  Heimaturlaub
  verlassen:  Regierungsrat  Knake,  kommiss.
Hauptzollamtsvorsteher  Rohde,  kommiss.  Sekretär

Pohl.

Die  Aus=  bzw.  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  am  12.  September  von  Neapel  aus
angetreten:  Feldwebel  Mierswa,  Unteroffizier
Kaufmann,  die  Sanitäts-Vizefeldwebel  Hoff,
Scholles  und  Lerch,  die  Sanitätssergeanten
Pohlig,  Geißler,  Keitel,  Schreiber  und
Jedamzik.

 

 

Mit  Heimaturlaub  sind  am  14.  September  in
Neapel  eingetroffen:  Oberarzt  Dr.  Weck,  die  Vizefeldwebel
  Müller  und  Kraus,  die  Sanitätsgchwebel
  Patriok  und  Sacher,  Sanitätssergeant
Menne.

KRamerun.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlasse:  am  9.  August:  Bezirksamtmann
v.  Krosigk,  Regierungsarzt  Dr.  Külz,  die  Landmesser
  Kloß  und  Rick,  die  Polizeimeister  Albat
und  Herzog;  am  20.  August:  kommiss.  Oberrichter
  Authenrieth.

 

Am  9.  September  sind  nach  Kamerun  wiederausgereist:
  Landmesser  Seekamp,  Kapitän  Borbe,
die  Sekretäre  Lutz,  Schäfer,  Rück  und  Jung,
Lehrer  Steffen,  Landwirt  Klimowitz,  die  Techniker
  Haubold  und  Gastager,  Vorwerksleiter
Kammerer,  die  Polizeimeister  Vasel  und
Hornke,  Wegebauer  Bergau,  Zimmermann
Huhn,  Senne  Eberhardt.

 

 

In  Kamerun  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  am  29.  Mai  Zollassistent  Freund;
am  20.  Juni  Polizeimeister  Hin  ze;  am  29.  Juni:
Magazinaufseher  Gerlach,  Landwirt  Wiedenhöft,
  Sanitätsgehilfe  Nießlein,  Maurer  Timmermann,
  Kupferschmied  Cassel.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  10.  September  von  Hamburg  aus  angetreten:
Feldwebel  Bitzinger,  die  Vizefeldwebel  Piotrowicz,
  Schwan  und  v.  Versen  und  Unteroffizier
Vietzke.

Deutsch-Südwestakrika.

Durch  Verfügung  des  Herrn  Reichskanzlers
ist  der  bisherige  kommissarische  Sekretär  Vogler
mit  Wirkung  vom  1.  April  1909  zum  etatsmäßigen
Sekretär  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von
Deutsch-Südwestafrika  ernannt  worden.

 

Auf  Heimaturlaub  sind  gereist:

Am  25.  August  von  Swakopmund  (über  die  Ostküste):
  der  kommiss.  Sekretär  Fader  und  der
kommiss.  Bureauassistent  2.  Klasse  bei  der  Landespolizei
  Knoche  sowie  über  Kapstadt  und
Southampton  der  Betriebskontrolleur  bei  der
Staatsbahn  Paschasius;  1

am  25.  August  von  Lüderitzbucht  krankheitshalber:
der  Gerichtsassistent  2.  Klasse  Oskar  Müller;

am  26.  August  von  Swakopmund:  der  kommist.
Distriktschef  v.  Vietsch,  der  kommiss.  Zollamtsassistent
  2.  Klasse  Heinzelmann,  der  Polizeiwachtmeister
  Sievers  und  der  Lokomotivführer
Tappert.

Am  26.  August  ist  von  Swakopmund  heimgereist:
  Landmesser  Graf.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  28.  September  von  Hamburg  aus  angetreten:
Hauptmann  Streitwolf  und  Intendantursekretär
Hilliges.
        <pb n="843" />
        W  802  20

 

 

 

 

 

 

 

Tsicchtamtlicher  Teil

 

D

 

 

 

 

 

 

kgsgsssssgsg

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostafrika.
Baumwollbau  in  Deutsch-Ostafrika.

Die  auf  Erzielung  einer  einheitlichen,  guten
marktfähigen  Baumwolle  gerichteten  Bestrebungen
des  Kaiserlichen  Gouvernements  scheinen  ernstlich
gefährdet.  Es  ist  in  diesem  Jahre  besonders
auffällig  in  die  Erscheinung  getreten,  daß  von
Privaten,  Gesellschaften  und  einzelnen  Pflanzern
wahllos  Baumwollsaat  der  verschiedensten  Herkunft
  an  die  Eingeborenen  verteilt  worden  ist.
Dieses  Vorgehen  muß  mit  Naturnotwendigkeit
zu  einer  Verwilderung  des  Baumwollbaues  führen.
Ungleichmäßige  Ware  und  schlechte  Preise  werden
das  Ergebnis  sein.

Um  diesen  schlimmen  Folgen,  die  unter  Umständen
  die  ganze  Baumwollkultur  im  Schutzgebiet
  in  Frage  stellen  können,  vorzubeugen,  hat
sich  das  Kaiserliche  Gouvernement  veranlaßt  gesehen,
  die  Verteilung  von  Baumwollsaat  im  Verordnungswege
  zu  regeln.  Nach  §  1  der  Verordnung
  betr.  die  „Verteilung  von  Baumwollsaat

 

an  Eingeborene“  darf  Baumwollsaat  an  Eingeborene
  und  diesen  rechtlich  gleichgestellte  Personen
  nur  von  den  Ortsbehörden  und  von  den
durch  den  Gouverneur  besonders  ermächtigten
Personen  an  von  den  Ortsbehörden  zu  bestimmenden
  Plätzen  verteilt  werden.

Man  darf  von  der  Durchführung  dieser  Verordnung
  eine  sehr  günstige  Wirkung  für  die  weitere
  Entwicklung  des  Baumwollbaues  in  Deutsch-Ostafrika
  erwarten.  Liegen  doch  schon  gute
Erfahrungen  aus  anderen  Kolonien  vor,  die,
als  sich  die  gleichen  Mißstände  zeigten,  wie  in
unserem  Schutzgebiete,  ähnliche,  aber  noch  viel
strengere  Bestimmungen  getroffen  haben.

So  wurde,  um  der  drohenden  Entwertung
der  Uganda-Baumwolle  entgegenzutreten,  von
der  englischen  Regierung  die  Uganda  Cotton
Ordinance  (19.  März  1908)  erlassen.  Die
wesentlichsten  Bestimmungen  dieser  Uganda-Verordnung,
  soweit  sie  sich  auf  die  Verteilung  von
Baumwollsaat  beziehen,  find  folgende:

Baumwollsaat  darf  nur  von  den  vom  Gouverneur
  bestimmten  Personen  an  den  vom  Gou- 



Nachweisung  der  Brutto-Sinnahmen  bel  den  Binnengrenz-Sollstellen  von  Deutsch-Ostafrika
im  Oonat  Juni  1910.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  17,  S.  727.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Moschi..  2  7995125070  26  16  24  18401  15  5388  202854  6682533  2—  —
Schirati  521.0519  62  28  11  2  392  102  0|  28S02  732012  75  789.99  —  —
Muansa  16  116  26806  74  78  174  3623205  1630  910  2129  801  641113855  —
Bukoba  8547175751  0O03204  32  3  8614506  3819  341  8417412  53221929  32  —  —
Usumburar  60  859A33  9  385  13  144  54711  —  —
Udjidjin.  .  ————I—  —  —  26  75,5  26  775,5  35  67  850  27171  —  —
Biemarckburg  —  —  —  —  —  —  12  50  12  50  10  67  10  —  66
Unjika-Posten  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Neu-LangenburHI  —  —  —  —1  3  37.5  337,5  45050  —  155  —
Mueia  165  —+  —  —  —  24  38  189  38  252  51  488  77  —82356  26
Wiedhafen  —  —  —  —  —  —  ———  —  —  21  —  2  —  ——  —
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Ssongea  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Summe  in  Nup.  28  150  741535809966  6  311  10  41  186  6058  915  47|  52  667  32684  41  236  26
%  32  4%  6248  151  —
Juni  1909  .4134362  4217  139  53262  606  903  31|52  667  32
Gegen  Vorjahr  ·  l
Zun.  ,  Abn.  —  3  171  90  333792  226  84  1  I
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        Nachwelsung  der  Brutto-Sinnahmen  bel  den  Hüften  ollstellen  von  Deutsch-Ostafrina  im  Oonat  Juli  1910.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

W  803  2eO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  17,  S.  726.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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verneur  bestimmten  Orten  verteilt  werden.  Es
ist  verboten,  andere  als  die  vom  Gouverneur
gelieferte  Saat  auszusäen.  Jeder  Person,  die
vom  Gouverneur  Baumwollsaat  erhält,  ist  hierüber
  eine  Bescheinigung  auszustellen,  die  den
die  Durchführung  der  Verordnung  überwachenden
Beamten  auf  Verlangen  vorzuzeigen  ist.  Baumwollpflanzungen,
  deren  Besitzer  nicht  im  Besittze
  der  vorgeschriebenen  Bescheinigung  über
die  Herkunft  der  Saat  sind  und  nicht  den  Nachweis
  erbringen  können,  daß  das  Saatgut  vom
Gouvernement  bezogen  wurde,  sollen  vernichtet
werden.

Der  energischen  Durchführung  dieser  Verordnung
  ist  es  zu  danken,  daß  in  Uganda  die
Zucht  einer  Einheitsmarke  gelang.  Der  Erfolg
der  Verordnung  zeigte  sich  auch  schon  in  den
vorzüglichen  Ernteergebnissen  und  in  den  erzielten
guten  Preisen.

M

Kamerun.

Eine  Relse  über  den  KRongo  nach  Südost-Kamerun.

Von  Regierungsarzt  Professor  Dr.  Haberer.
(Schluß.)

Am  26.  August  besuchte  ich  das  mit  der  Bahn
in  etwa  einer  halben  Stunde  von  Kinshassa  erreichbare
  Leopoldville,  um  die  dortigen  Einrichtungen
  für  Schlafkranke  und  die  durch  ihre
Publikationen  bekannten  Arzte  Broden  und  Rodhain
  kennen  zu  lernen.  Dr.  Broden  behandelt
gegenwärtig  die  Schlafkranken  mit  Arsazetininjektionen
  (0,,  zweimal  die  Woche).  Er  hat
damit  keine  besseren  Resultate  als  mit  Atoxyl;  die
Anwendung  dieses  Heilmittels  ist  vielmehr  nur  eine
Probe,  da  Arsazetin  bedeutend  billiger  ist  wie  Atoxyl.
Das  Kilo  Atoxyl  soll  in  Leopoldville  350  Franken
kosten!  Das  Arsazetin  scheint  nach  Broden  in  der
Wirkung  etwas  giftiger  als  Atoxyl  zu  sein.  Die
Kranken  nehmen  bei  dieser  Behandlung  im  allgemeinen
  an  Gewicht  zu.  Broden  schreibt  dies
jedoch  nicht  allein  der  Wirkung  der  Arsenikpräparate,
  sondern  auch  der  sehr  guten  Kost  zu,  welche
die  Kranken  in  Leopoldville  bekommen,  und  darauf,
  daß  sie  nicht  zu  arbeiten  brauchen.  Broden
legt  nicht  viel  Wert  auf  Gewichtszunahme,  wie
Dr.  Martin  in  Brazzaville,  ob  mit  Recht  oder
Unrecht,  lasse  ich  unentschieden.

Das  Laboratorium  Brodens  macht  nicht  den
freundlichen  Eindruck  wie  das  Pasteursche  Institut
in  Brazzaville,  dem  man  die  reiche  Dotierung
überall  anfieht.

Im  Laboratorium  entnimmt  ein  schwarzer
Lazarettgehilfe  den  Kranken  Blut  oder  Drüsen-4
        <pb n="845" />
        W  804  20

saft,  untersucht  selbständig  die  Präparate  und
meldet  dann  das  Resultat.  Ich  hatte  Gelegenheit,
  einer  Untersuchung  der  Mannschaft  eines
auf  dem  oberen  Kongo  verkehrenden  Staatsdampfers
  auf  Schlafkrankheit  beizuwohnen.  Broden
ist  kein  Anhänger  gefärbter  Präparate.  Er  untersucht
  alles  in  frischem  Zustande.  Dauerpräparate
stellt  er  nach  Laverau  her,  nicht  nach  Giemsa,
da  erstere  sich  in  den  Tropen  besser  in  der  Färbung
  halten  sollen.  Broden  zeigte  mir  sehr
interessante  mikroskopische  Präparate,  z.  B.  Trypanosoma
  congolense  bei  Schafen  und  ein  Blutpräparat
  vom  Schaf  mit  zwei  verschiedenartigen
Trypanosomen,  welche  noch  nicht  bestimmt  sind.
Unter  Führung  Brodens  besichtigte  ich  dann  die
Schlafkrankenniederlassung,  denn  auch  in  Leopoldville
  hat  man  von  einer  Hospitalbehandlung  bei
diesen  Kranken  abgesehen.  Diese  Niederlassung
besteht  aus  einer  Reihe  von  Strohhütten  und
wird  von  etwa  zweihundert  Kranken  bewohnt,
die  ihre  Angehörigen  mitnehmen  können  und  hier
verpflegt  werden.  Große  Flächen  um  die  Niederlassung
  sind  freigeschlagen  und  mit  Maniok  und
anderen  Nährpflanzen  für  die  Kranken  angebaut.
In  einer  Hütte  stehen  zwei  bis  drei  Betten  mit
Moskitonetz.  Die  Abteilung  für  Tobsüchtige  ist
mit  Palisaden  umschlossen;  einige  dieser  Kranken
haben  lang  nachschleppende  Ketten  am  Halse,  da
sie  ständig  entweichen  und  Unheil  anrichten.  Viele
bieten  ein  Bild  völligen  Stumpfsinnes  und  totaler
Verwahrlosung.  Auch  Sterbende  sieht  man  vor
den  Hütten  liegen.  Ahnlich  erschütternde  Eindrücke
  menschlichen  Elendes  habe  ich  nur  noch
1896  auf  Hawaii,  beim  Besuche  der  Lepra-Niederlassung
  auf  Malokai  empfangen.  Die  ausgedehnte
Niederlassung  ist  nicht  umzäunt,  das  Betreten
durch  Weiße  und  Schwarze  ohne  Begleitung  des
Arztes  streng  verboten.  Häufiges  Entweichen  der

Kranken  ist  nicht  selten;  öfters  werden  Verbrechen

von  ihnen  begangen,  sie  müssen  dann  mit  Kettenhaft
  bestraft  werden.  Lebhafte  Proteste  der
Kranken,  oft  wegen  Kleinigkeiten,  werden  laut
beim  Besuche  des  Arztes  oder  der  Aussichtführenden
  —  ähnlich  wie  in  Lepraheimen,  ein
Zeichen  dafür,  daß  selbst  diese  milde  Haft  von
den  Kranken  schwer  empfunden  wird  und  daß  die
geistigen  Funktionen  dieser  Unheilbaren  nicht  mehr
intakt  sind.  Einige  der  Kranken  bilden  Ausnahmen
  von  ver  großen  Masse,  die  sich  lediglich
füttern  und  beherbergen  läßt;  sie  verdienen  Geld
durch  Bügeln,  Waschen  und  dergleichen.

Auch  eine  lepröse  Schlafkranke  befand  sich  in
der  Niederlassung.  Lepra  soll  übrigens,  soweit
den  Arzten  bekannt,  nicht  so  häufig  vorkommen
wie  in  Kamerun,  immerhin  kommt  sie  nach  Broden
häufiger  vor,  als  man  annimmt.  Die  Bekämpfung
der  Schlafkrankheit  drängt  jedoch  im  Kongostaate

 

alle  Rücksicht  auf  die  kleiner  scheinenden  Leiden
zurück.

In  Matadi  hörte  ich,  daß  mit  jedem  Dampfer
schlafkranke  Europäer  nach  Hause  reisen.  Wenn
das  auch  übertrieben  ist,  so  kommt  doch  allem
Anschein  nach  die  Schlafkrankheit  nicht  selten  bei
Weißen  vor,  was  auch  von  Dr.  Broden  bestätigt
wurde.  Etwa  30  Weiße  vom  oberen  Sangoa  sind
im  Institut  Pasteur  in  Paris  in  Behandlung.

Dr.  Broden  führte  mich  dann  noch  in  die
Krankenhäuser  für  Schwarze.  Sie  liegen  in  der
Nähe  der  Kongo-Schnellen  in  gut  sanierter  Gegend.
Jeder  Farbige  hat  ein  Feldbett  ohne  Matratze,
aber  mit  Moskitonetz.  Allgemeiner  Moskito=  und
Fliegenschutz  war  nicht  vorhanden.  Ein  sehr
hübscher,  reinlicher  und  heller  Operationssaal  liegt
neben  den  Krankenhäusern.

Ein  guter  Weg  führt  von  Kinshassa  in
13¾  Stunden  nach  Leopoldville.  Am  Sonntag,
den  29.  August,  machte  ich  diese  Tour  zu  Fuß,
da  an  Sonn=  und  Feiertagen  die  Bahn  zwischen
Kinshassa  und  Leopoldville  nicht  verkehrt.  Meine
Absicht  war,  die  dortigen  Gemüsegärten  und  vor
allem  die  Kamele  anzusehen,  die  von  Teneriffa
hier  eingeführt  wurden.  Es  sind  noch  acht  Stück
vorhanden,  die  Erdtransporte  ausführen  und
andere  Lasten  tragen.  Nur  zwei  sind  in  gutem
Ernährungszustand,  die  anderen  sehr  abgemagert.
Dieser  Versuch,  Kamele  im  Kongostaate  einzuführen,
  scheint  gescheitert  zu  sein.

Am  Sonntag  Vormittag  war  in  der  Nähe
des  Bahnhofes  von  Leopoldville  (in  Gabema)  ein
großes  Schwarzenfest.  Befonders  auffallend  war
die  lärmende  Betrunkenheit,  auch  unter  den
Weibern,  trotz  des  Verbotes  des  Whisky=  und
Rumverkaufs.  Die  Farbigen  pflegen  sich  meistens
in  Bier  oder  billigem  Rotwein  zu  betrinken.  In
verschiedenen  Teilen  der  Stadt  sah  ich  betrunkene
Gruppen  Farbiger  umherziehen.

Wie  die  Glossina  palpalis  trotz  aller  Sanierungen
  ins  Innere  großer  Niederlassungen
eindringt,  ersieht  man  daraus,  daß  mein  Jaundejunge
  in  Leopoldville  vor  einer  Faktorei  gestochen
wurde.

Am  1.  September  kam  der  erwartete  Dampfer
„Kamerun“  der  Gesellschaft  Süd-Kamerun  in
Kinshassa  an;  er  begann  am  5.  September  die
Reise  flußaufwärts  nach  Molundu.  Am  4.  September
  besuchte  ich  noch  einmal  die  französischen
Arzte  Martin  und  Ringelbach,  die  ich  am
25.  August  bei  meinem  ersten  Besuch  des  Institut-Pasteur
  in  Brazzaville  kennen  gelernt  hatte.

Die  „Kamerun“  ist  ein  kleiner,  alter  Dampfer
von  15  Tonnen.  Die  Bemannung  besteht  aus
25  Farbigen,  sog.  Bangallas;  der  einzige  Maschinist
  stammt  aus  Sierra  Leone.  Da  der
Dampfer  Holzfeuerung  hat,  aber  ohne  Einrich-
        <pb n="846" />
        G  805  2eC

tungen  zur  Holzeinnahme  für  große  Fahrt  ist,  so
wird  allabendlich  gegen  4  Uhr  gelandet,  um  Holz
zu  schlagen  oder  bei  einem  sog.  Holzposten  auf  belgischer
  oder  französischer  Seite  des  Kongo  Holz
zu  kaufen.  Nächtliche  Fahrten  können  der  Unsicherheit
  des  Fahrwassers  wegen  nur  in  hellen
Vollmondnächten  durchgeführt  werden.  Da  der
Dampfer  keine  Passagiereinrichtung  hat,  war  ich
gezwungen,  allabendlich  am  Lande  im  Zelt  zu
übernachten.

Am  vierten  Tag  geriet  das  Schiff  bei  voller
Fahrt  auf  einen  Felsen.  Ich  selbst  wurde  aus
dem  Stuhle  geschleudert.  Einer  der  farbigen
Heizer  stürzte  auf  die  Kommandobrücke  und  meldete,
daß  das  eindringende  Wasser  bereits  das  Feuer
gelöscht  habe,  und  daß  der  Dampfer  im  Begriffe
sei,  zu  sinken.  Eine  unbeschreibliche  Verwirrung
entstand  an  Bord.  Der  Kapitän  forderte  mich
auf,  schleunigst  in  eines  der  beiden  an  den  Seiten
des  Dampfers  angeketteten,  eisernen  Boote  zu
steigen,  da  höchste  Gefahr  im  Verzuge  wäre.  Das
Notwendigste  wurde  in  das  eiserne  Boot  gepackt
und,  als  der  Kapitän,  ich  und  die  Mannschaft
das  Schiff  verlassen  hatten,  nach  dem  Lande  abgestoßen.
  Dort  schlug  ich  sofort  mein  Zelt  auf
und  bereitete  mich,  so  gut  es  ging,  auf  einen
längeren  Aufenthalt  vor.  Der  Unfall  fand  im
Couloir  statt,  in  der  Nähe  der  Dunda-Post  der
amerikanischen  Konzession.  Der  Kongo  hat  an
dieser  Stelle  eine  Breite  von  ungefähr  1500  m.

Der  Dampfer  sank  indessen  nicht,  trotz  der
heftigen  Strömung,  in  der  er  sich  befand;  er
hatte  sich  an  mehreren  Stellen  auf  den  Felsen
aufgesetzt.  Der  Kapitän  kehrte  deshalb  mit
einigen  Leuten  an  Bord  zurück,  um  die  Ladung,
vor  allem  auch  mein  Privatgepäck,  an  Land  zu
bringen,  in  dem  sich  u.  a.  ein  wertvolles  Mikroskop
  befand.  Die  Ladung  war  am  10.  September
völlig  aus  dem  Dampfer  entfernt.  Dadurch
wurde  dieser  wieder  flott.  Die  Löcher  waren
vorher  mit  Säcken  verstopft  worden,  so  daß  es
möglich  war,  den  Kessel  zu  heizen  und  Dampf
aufzumachen.  So  wurde  der  Dampfer  auf  der
französischen  Seite  des  Kongo  zur  Reparatur  auf
Sandstrand  aufgesetzt;  die  drei  Löcher  wurden
mit  zwei  Tonnen  Zement  gedichtet.  Unsere
Weiterfahrt  begann  am  14.  September  mit  halber
Kraft,  nachdem  anfänglich  der  Plan  bestanden
hatte,  nach  Brazzaville  zurückzukehren,  um  dort
den  Schaden  gründlich  auszubessern.  Der
Dampfer  leckte  immer  noch  so,  daß  zwei  Leute
fortwährend  Wasser  auszuschöpfen  hatten.

Während  des  sechstägigen  Landaufenthalts
unter  dem  Zelte  wurde  ich  weniger  von  Moskitos
als  von  Glossinen  heimgesucht.  An  heißen  Tagen
war  die  Zudringlichkeit  der  Glossinen  unerträglich;
sie  stachen  durch  Oberkleider  und  Unterzeug  und

 

verkrochen  sich  in  den  Kleiderfalten,  um  Blut  zu
saugen.  Der  Stich  war  momentan  nicht  schmerzhaft,
  hinterließ  aber  große  juckende  Stellen.
Jedenfalls  habe  ich  die  Glossinen  in  Kamerun
niemals,  auch  nicht  in  heißester  Mittagszeit  oder
vor  einem  Gewitter,  so  angriffslustig  gefunden
wie  hier  am  Kongo.  Ich  bin  ungefähr  zwanzig
Mal  täglich  gestochen  worden,  trotz  des  so  dringend
empfohlenen  „mechanischen  Schutzes“,  d.  h.  trotz
ausgiebiger  Bekleidung.  Die  zahlreichen  Krokodile
  im  Kongo,  stumpf=  und  spitzschnauzige,  bieten
den  Glossinen  reichliche  Nahrung,  aber  die  Arzte
Dr.  Broden  und  Martin  stehen  der  Auffassung
sehr  skeptisch  gegenüber,  daß  eine  Ausrottung  der
Krokodile  der  Schlafkrankheit  irgendwie  Abbruch
tun  würde.  Die  Glossinen  würden  dann  eben
an  anderen  Reptilien  und  Geschöpfen  anderer
Tierklassen  Nahrung  suchen.  Ich  erinnere  nur
an  die  zahlreichen  Buschschweine,  die  nirgends
auszurotten  sind.  Wie  vielseitig  die  Glossinen
in  der  Wahl  ihrer  Nahrungsquellen  sind,  habe
ich  erfahren,  als  ich  am  Dscha  auf  dem  Marsche
im  Busch  von  einer  glossina  fusca  gestochen
wurde.  Ich  habe  das  Exemplar  konserviert,  um
jedem  Irrtum  vorzubeugen.

Leider  gelang  es  mir  nicht,  auf  unserer  Flußfahrt
  eines  der  Krokodile,  von  denen  die  breitschnauzige
  Art  als  sehr  gefährlich  gilt,  zu  erlegen.
Blutausstriche  wären  mir  sehr  erwünscht  gewesen.
Bei  dem  niederen  Wasserstande  wurden  oft
mehrere  Tiere  von  respektabler  Größe  auf  den
Sandbänken  ruhend  gesehen.  Sie  werden  jedoch
beim  Herannahen  des  Dampfers  häufig  von  einer
Art  Strandläufer  derartig  umschwärmt  und  vielleicht
  auch  angestoßen,  daß  sie  erwachen,  den
meist  im  Schlafe  geöffneten  Rachen  schließen  und
im  Wasser  verschwinden,  bevor  ein  Schuß  angebracht
  werden  kann.

Während  meines  unfreiwilligen  Aufenthalts
am  Lande  besuchte  mich  ein  Belgier,  der  auf  der
amerikanischen  Konzession  angestellt  war;  er  stellte
mir  Eier  und  Hühner  zur  Verfügung.  In  seiner
Begleitung  besuchte  ich  zwei  Dörfer  der  Eingeborenen.
  Die  Bafurunga  sind  ein  Volksstamm,
der  auf  20  000  Seelen  (2)  berechnet  wird  und
zwischen  dem  Kongo  und  dem  Sekwango  wohnt.
Die  Eingeborenen  sollen  sich  erst  neuerdings
wieder  dem  Ufer  des  Kongo  nähern,  nachdem  in
früherer  Zeit  die  Schlafkrankheit  enorme  Opfer
von  ihnen  gefordert  hat.  Ein  Dorf  war  provisorisch
  aus  großen  Blättern  der  Borassuspalmen
errichtet.  Die  eigentlichen  Hütten  sind  rechteckig,
mit  gewölbtem  Dach  aus  Rohr  und  Palmblättergeflecht.


Die  Eingeborenen  tragen  die  mittleren  oberen
Schneidezähne  bis  auf  den  Wurzelkanal  so  zugefeilt,
  daß  das  äußere  Drittel  des  Zahnes  er-
        <pb n="847" />
        W  806  e.C

halten  bleibt,  der  Wurzelkanal  aber  freiliegt.  Bis
das  endgültige  Absterben  des  Zahnnerven  eingetreten
  ist,  muß  diese  unvernünftige  Operation
an  den  sehr  empfindlichen  Schneidezähnen  ein
langdauerndes  Martyrium  hervorrufen.  Indessen
behaupten  die  Männer  der  Bafurunga  (Frauen
unterziehen  sich  dieser  Operation  nicht),  daß  durch
diese  Schmerzen  andere  Krankheiten  von  ihnen
ferngehalten  würden.  Ferner  reißen  sich  Männer
und  Frauen  Augenbrauen  und  Wimpern  aus.
Die  Tätowierung  besteht  aus  engangelegten,  senkrecht
  gehaltenen  Parallelstrichen  über  das  ganze
Gesicht.  Die  Leute  gehen  nackt  bis  auf  ein
Lendentuch.  Um  den  Hals  tragen  sie  Amulette
von  Muscheln,  Unterkiefern  und  Zähnen  von
Säugetieren.  Eine  alte  Art  der  Bezahlung  durch
kleine  Muscheln,  „Zimbu“  genannt,  hat  sich  bis
heute  erhalten.  Die  Muscheln  wurden  schon  vor
Gründung  des  Kongostaates  von  den  Portugiesen
eingeführt.  Ganze  Karawanen  mit  Schafen  und
Hühnern  gingen  seinerzeit  nach  dem  Kap,  um
solche  Muscheln  einzutauschen.

Eine  Frau  ist  bei  den  Bafurunga  6000  bis
25000  Muscheln  wert.  Ihre  Nahrung  sind
Planten,  ferner  Fufu  aus  Maniokbrei,  der  aus
weißem  Mehl  bereitet  wird,  und  Erdnüsse,  von
denen  ich  sehr  große  Vorräte  gesehen  habe.

Die  oberflächliche  Untersuchung  auf  Schlafkrankheit
  ergab,  daß  in  dem  einen  Dorfe  eine
Menge  Verdächtiger  vorhanden  war.  Die  Eingeborenen
  waren  so  schmutzig,  daß  meine  Jaundeund
  Bangwa-Leute  Essen  von  ihnen  nicht  annahmen.
  Die  Verständigung  mit  den  Eingeborenen
geschah  durch  das  sog.  Bangella,  eine  Sprache,
die  von  den  Stämmen  am  unteren
(Kinshassa)  gesprochen  wird.  Diese  Leute  bilden
beinahe  ausschließlich  die  Bemannung  der  Flußdampfer,
  und  ihre  Sprache,  die  auch  mit  einigen
portugiesischen  und  französischen  Idiomen  gemischt
ist,  hat  im  ganzen  Kongogebiete  eine  dominierende
Stellung,  so  daß  sie  für  Kaufleute  und  Kapitäne
unentbehrlich  ist.  Sie  wird  von  allen  Eingeborenen
im  Kongogebiet  verstanden,  dagegen  tritt  das
Negerenglisch  gänzlich  zurück.

Am  14.  September  wurde  abends  am  französischen
  Ufer  in  Nganschu,  einem  sehr  gesunden
Platze,  gelandet;  weder  Moskitos  noch  Glossinen
waren  vorhanden.  Hier  erfuhr  ich,  daß  der
Kapitän  des  Dampfers  „Lucie“,  ein  Holländer,
wegen  Schlafkrankheit  den  Kongo  hinnntergereist
sei,  um  sich  im  Institut  Pasteur  in  Behandlung
zu  begeben.  Das  Institut  Pasteur  in  Brazzaville
ist  in  letzter  Zeit  bei  den  Weißen  sehr  populär
geworden  und  wird  von  vielen  Europäern  aufgesucht,
  die  sich  auf  Schlafkrankheit  untersuchen
lassen  wollen.  Die  Schlafkrankheit  ist  in  diesen
Gegenden  von  den  Europäern  nicht  besonders

Kongo.

 

gefürchtet.  In  den  ersten  Stadien  sehen  die
Leute  gesund  aus  und  zweifeln  nicht  an  ihrer
Genesung.  Großes  Mißgeschick  haben  die  Amerikaner
  in  der  amerikanischen  Konzession  gehabt;
sie  wurden  fast  alle  von  Schlafkrankheit  befallen,
so  daß  jetzt  nur  Belgier  in  der  Konzession  angestellt
  sind.  Man  schreibt  diese  Empfänglichkeit
gegen  Schlafkrankheit  bei  den  Amerikanern  der
Gewohnheit  zu,  dauernd  mit  entblößten  Armen
umherzugehen  und  mittags  im  Stuhl  ohne  Moskitonetz
  auf  der  Veranda  zu  ruhen.  So  setzen  sie
sich  den  Stichen  der  Glossinen  aus.

Es  mag  sonderbar  erscheinen,  daß  im  belgischen
  Kongostaate  so  viel  von  Amerikanern,
Holländern  u.  a.  die  Rede  ist.  Tatsache  ist,  daß
unter  den  Beamten  des  Kongostaates  nur  etwa
die  Hälfte  Belgier  sind.  Meistens  sind  es  Skandinavier,
  Italiener  und  Schweizer.  In  der
Handelsmarine  sind  meistens  Skandinavier  angestellt.
  Der  stellvertretende  Commissaire  du
districte  Heer  in  Leopoldville  ist  Schweizer.
Arzte  und  Richter  sind  meist  Italiener.  Deutsche
sollen  unter  den  Beamten  gar  keine,  in  der
Handelsmarine  sehr  wenige  sein.

Am  15.  September  passierten  wir  die  Cassaimündung.
  An  dieser  liegt  das  Dorf  Santa
Maria,  dessen  Einwohner  vor  Jahren  fast  alle
durch  die  Schlafkrankheit  hinweggerafft  worden
sind.  Der  dort  stationierte  katholische  Priester
hat  seinen  Wohnsitz  aufgegeben.  Viele  Olpalmen
und  Gebäudereste  sind  an  der  Stelle  des  Dorfes
zu  sehen.  Es  ist  durchaus  frei  vom  Busch  und
in  einer  hügeligen  Landschaft  gelegen.

Abends  landeten  wir  in  Lefini  und  passierten
am  16.  Tschumbiri,  wo  sich  eine  Baptistenmission
  befindet.  Eine  große  Menge  Eingeborener
war  am  Lande  versammelt,  um  Enten,  Planten,
Zuckerrohr  und  Erdnüsse  zu  verkaufen.  Der
Kongo  verbreitert  sich  in  dieser  Gegend  manchmal
  zu  einem  wahren  See,  und  die  Ufer,  welche
von  Brazzaville  an  hügelig  waren,  werden  flacher.

Die  Regenzeit  am  oberen  Kongo  und  Sanga
macht  sich  von  Mitte  September  an  bemerkbar,
das  Wasser  wird  dann  trübe.  Der  Fluß  bildet
hier  nicht  mehr  eine  Einheit,  er  wird  vielmehr
durch  zahlreiche  Inseln  und  Arme  geteilt,  so  daß
der  Ubergang  in  den  Sanga  nicht  deutlich  erkennbar
  ist.  An  manchen  Orten,  wo  übernachtet
wurde,  waren  geradezu  erstaunliche  Mengen  von
Culices  vorhanden;  der  Aufenthalt  wird  dadurch
für  einen  Weißen  unerträglich.  Berüchtigt  sind
die  Orte  Bonga  und  Mossaka  wegen  dieser
Plage.  Mehrere  Stationen  wurden  deshalb  von
den  Weißen  verlassen  und  mit  schwarzen  Agenten
(bei  den  Franzosen  „Senegalesen“)  besetzt.  Ein
Dorf  haben  wegen  der  massenhaft  auftretenden
Moskitos  selbst  die  Schwarzen  verlassen.  Das
        <pb n="848" />
        —  807  20

Vorkommen  dieser  Culexarten  hängt  offenbar  mit
dem  hohen  Steppengras  zusammen,  denn  im
Busch  blieben  wir  häufig  gänzlich  unbelästigt.

An  einem  Orte  N'Counda  mit  holländischer
Faktorei,  in  dessen  Nähe  ein  sehr  großes  Dorf
liegt,  versicherte  man  mir,  daß  die  Schlafkrankheit
  unter  den  Eingeborenen  unbekannt  sei.

Merkwürdig  ist,  daß  da,  wo  die  Moskitos
massenhaft  auftreten,  die  Glossinen  verschwinden.
An  einzelnen  Plätzen,  wo  Culexarten  nicht  so
häufig  vorkamen,  bemerkte  ich  Anopheles.  Da
wir  vom  18.  September  ab  vollständig  in  der
Zone  des  Überschwemmungslandes  fuhren,  konnte
abends  häufig  nur  auf  einem  höbchstgelegenen
Punkte  genächtigt  werden.  Ein  solcher  Ort  ist
Bojenge  auf  dem  französischen  Gebiet.  Dort
ist  ein  Depot  mit  zwei  Weißen  vorhanden.  Die
ganze  Niederlassung  ist  von  überaus  wildreichen
Sümpfen  umgeben.  Vom  Dampfer  aus  sahen
wir  auf  den  ausgedehnten  Wiesen  mehrfach  Büffel
und  Elefanten.  Bei  dieser  Europäerniederlassung
war  aus  Indien  importierter  Bambus  angepflanzt,
der  sich  zu  erstaunlicher  Höhe  und  Schönheit  entwickelt
  hatte.  Dieser  Bambus  ist  ein  gesuchter
Hort  für  Moskitos;  deshalb  hat  neuerdings  das
französische  Gouvernement  Befehl  zu  seiner  Ausrottung
  gegeben.

Die  von  Vögeln,  manchmal  auch  von  Krokodilen
  belebten  Sandbänke  verschwanden  allmählich
im  Wasser,  und  wir  fuhren  zwischen  überschwemmtem
  Urwaldgebiet.  Mit  dem  Auftreten
des  dichten  Busches  zu  beiden  Seiten  des  immer
enger  werdenden  Flusses  fanden  sich  eine  Menge
Glossinen  auf  dem  Dampfer  ein  und  blieben  bis
zum  Ende  der  Fahrt  tägliche  Gäste  an  Bord.

Am  20.  September  kamen  wir  in  Wesso  an.
Der  Administrateur  und  der  Arzt  waren  auf
Reisen.  In  Wesso  befinden  sich  zur  Zeit  fünf
Schlafkranke  in  ärztlicher  Behandlung.  Sie  sind
jedoch  nicht  im  Dorfe  selbst  heimisch,  sondern
stammen  vom  oberen  Sanga,  der  ganz  verseucht
sein  soll.  Ich  habe  den  Eindruck  bekommen,  daß
die  Fälle  von  Schlafkrankheit  am  Dschah  nicht
bei  Einheimischen  vorkommen,  sondern  sämtlich
importiert  sind.

Die  Abfahrt  von  Wesso  erfolgte  am  29.  September;
  der  Dscha  war  enorm  im  Steigen  begriffen,
  so  daß  die  Differenz  in  einer  Nacht  1  m
betrug.  Am  Abend  des  30.  September  kamen
wir  bei  strömendem  Regen  in  Molundu  auf
deutschem  Boden  an.

Togo.

Die  Verkehrsanlagen  in  Togo  im  Rechnungsjahr
  1909.

Der  Betrieb  der  Verkehrsanlagen  in  Togo  —
der  Küstenbahn  Lome  —  Anecho,  der  Inlandbahn
Lome—Palime  und  der  Landungsbrücke  in  Lome
—  hat  im  Rechnungsjahr  1909,  in  ihrem  zweiten
Pachtjahr  der  Gesamtverpachtung,  einen  Rohüberschuß
  von  388  992  .“¼,  das  sind  53  088  M  oder
15,8  v.  H.  mehr  als  im  Vorjahre,  erbracht.  Die
einzelnen  Ziffern,  verglichen  mit  denen  des  Vorjahres,
  sind  aus  der  nachstehenden  Zusammenstellung
  ersichtlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

uspnnterschied  gegen
1909  1908  das  Vorjahr
1½  AM  im  ganzen  v.  H.
Einnahmen  aus:
Personenverkehr6  669,  135  768FT  30  901  122,8
Güter=  u.  Viehverkehhr.1
  252  7246081  26  644  3,7
Sonstig.  Quelle22095  3313F  18  782
Gesamteinnahme940016  863  6897  76  3/J360  8,8
Betriebsausgabe  551  0244277854  23239  4,4
Betriebsziffer68,6  v.  O.  61,1  v.  GS.  2,5
Rohüberschuß.388  992  335  0044  53  098715.8
Zugkilometrer.  110  287  105  367/F  4890  F  4,6

Dem  Gouvernement  Togo  fließt  aus  dem
Überschuß  zunächst  der  Mindestpachtzins  von
306  500  ¾  zu.  Der  Betriebspächter  erhält  sodann
  außer  seiner  Entschädigung  von  30  000  d
noch  die  im  vorigen  Jahre  hieran  rückständig  gebliebenen
  596,50  .“  und  von  dem  verbleibenden
Uberschuß  von  rund  51  895..“  ein  Zehntel  mit
rund  5190  /“;  der  Rest  mit  rund  46  700  %
kommt  dem  Gouvernement  zugute.  Diesem  fließt
außerdem  der  Erlös  aus  der  am  1.  April  1909
eingeführten  Erhöhung  des  Landebrückentarifes
von  9  auf  11  /“  für  die  Tonne  der  gesamten
Ein=  und  Ausfuhr  zu.  Dieser  beläuft  sich  für
den  in  Rede  stehenden  Zeitraum  auf  rund
77125.  J.  Demnach  beträgt  der  Gesamtreinertrag
der  Verkehrsanlagen  für  das  Gouvernement  im
Jahre  1909  rund  430320  gegen  306  500.%
im  Vorjahre,  also  mehr  123  800  oder  40,4
v.  H.  Diese  Steigerung  des  Erträgnisses  für  das
Schutzgebiet  darf,  wenn  sie  auch  mit  nahezu  60
v.  H.  auf  der  erwähnten  Tariferhöhung  beruht,
als  hocherfreulich  bezeichnet  werden.

Die  Betriebseinnahmen  haben  um  76327.%
oder  8,8  v.  H.,  die  Ausgaben  aber  nur  um
        <pb n="849" />
        W  808  20

23  239  oder  4,4  v.  H.  gegen  das  Vorjahr
zugenommen.  Zu  der  Steigerung  der  Roheinnahmen
  trägt  unter  anderem  eine  Einnahme  aus
den  Baufrachten,  einschließlich  der  Personenbefäörderung,
  für  den  Neubau  der  Hinterlandbahn
Lome  —Atakpame  in  Höhe  von  rund  32000./.
bei.  Die  Betriebsziffer  ist  dementsprechend  von
61,1  v.  H.  im  Jahre  1908  auf  58,6  v.  H.  im
Jahre  1909  gesunken.  Die  Leistungen  des  Betriebes
  an  Zugkilometern  sind  trotz  des  gesteigerten
Verkehrs  und  seines  erhöhten  Erträgnisses  nur
um  4,6  v.  H.  gegen  das  Vorjahr  gesteigert.  Da
die  Maisernte  im  Jahre  1909  besonders  ungünstig
  ausfiel,  so  ergibt  sich  bei  dem  Güterverkehr
  der  Landebrücke  und  bei  ihrem  Erträgnis
diesmal  ein  nicht  unerheblicher  Rückgang,  insbesondere
  bei  der  Ausfuhr  um  7785  t  und
31  265  ..  Ohne  diese  ungünstige  Maisernte
wäre  demnach  das  Gesamtergebnis  noch  wesentlich
günstiger  geworden.

I.  Küstenbahn  Lome  —  Anecho,  44  km.

 

 

 

 

Unterschied  gegen
1900  1908  das  Vorjahr
1  im  ganzen  v.  H.
Befördert:  #
Personen56355  79627/L0  3272  4.1
Personenkilom.40  284  2296  002  F144  282  J  6,3
Durchschnittl.
Fahrtlänge.  32  km  28.8km  3,2  km  KMl1,0
Tonnen  51  634  28  592K  23042  KTFS0,7
Tonnenkilon.  716,  750  962/F  57754  K  10,7
Durchschnittl.
Fahrtlänge  15.66  kmI  26,2  km  F10,54km
Zugkilometer129108  T  92  3,4
i  s
Einnahmen  aus:  %  1
Personenverkehbr0  107,  50  317/X  9790  K  19
Güter=  u.  Viehverkehr.
  29708  24758  4950  +20
Gesamteinnahme  89  815  76  100N.  13710  418
Betriebsausgabe  80  793  83  5455  2752  3.2
Betriebsüberschuß  9022  —7410K  16  462
Betriebsziffer.  H.  109,8  v.  G9
Achskilometer  der:
Personenwagen20  124
Gepäckwagenn  5952,
Wassertender  342
Güterwagen:
beladen0014  430  690
leer  129  202  161.230
Wassertender  714
Im  ganzen8  332  774504
für  den  Zuglilometer
  28,4  26,6

 

 

 

 

Wie  aus  der  vorstehenden  Zusammenstellung
ersichtlich,  hat  die  Zahl  der  beförderten  Reisenden
gegen  das  Vorjahr  zwar  etwas  abgenommen,  aber
die  gefahrenen  Personenkilometer  haben  zugenommen,
  so  daß  der  Ertrag  des  Personenverkehrs
sich  um  19  v.  H.  steigern  konnte.  Die  durchschnittliche
  Fahrtlänge  der  Reisenden  hob  sich  dabei
  von  28,8  im  Vorjahre  auf  32  km,  also  um
11  v.  H.  Die  Reisenden  verteilten  sich  auf  die
drei  Wagenklassen  im  Jahre  1909  und  im  Vorjahr,
  wie  folgt:

 

 

 

 

 

Unterschied  gegen
1909  1908  das  Vorjahr
i
l.....  441  157  +  284
III.  1  021  1  028  —  4
I1.18900  78432  3552
Zusammen355  79  627  —  3272

 

 

Man  ersieht,  daß  offenbar  ein  gewisser  Ubergang
  von  Reisenden  in  die  höheren  Wagenklassen,
insbesondere  in  der  1.  Klasse  eine  auffallende  Zunahme
  der  Reisenden  stattgefunden  hat.  Diese
dürfte  sich  aus  der  mit  dem  1.  Juli  1909  eingeführten
  Tarifänderung  erklären,  die  darin  bestand,
  daß  die  kilometrischen  Sätze  der  1.  und
2.  Klasse  von  15  und  10  Pf.  auf  10  und  5  Pf.,
der  Satz  der  1.  Klasse  also  auf  zwei  Drittel,  der
der  2.  auf  die  Hälfte  ermäßigt  wurde.  Bei  der
Inlandbahn  finden  wir  einen  ähnlichen  Vorgang.
Der  finanzielle  Einfluß  dieser  Tarifänderungen
ist  unbedeutend,  da  der  Verkehr  der  1.  und
2.  Klasse  sehr  schwach  ist.

Im  Güterverkehr  sehen  wir  eine  beträchtliche
Zunahme  der  beförderten  Tonnen,  wobei  der
Baugutverkehr  der  Neubaustrecke  Lome  —  Atakpame
mit  37190  t  beteiligt  ist  —  Einnahme  11475./.—,
aber  eine  nur  geringe  Zunahme  der  Tonnenkilometer,
  so  daß  die  durchschnittliche  Fahrtlänge
für  die  Tonne  von  26,2  km  im  Vorjahr  auf
15,66  km  sinkt.  Von  dem  Gesamtverkehr  von
51  634  t  entfallen  825,4  t  auf  Stückgut,  der  Rest
sind  Wagenladungen.  Die  Einnahme  aus  dem
Güter=  und  Viehverkehr  zeigt  bei  den  bekannten
Tarifverhältnissen  der  Küstenbahn  eine  Zunahme
um  nur  4950  ,  das  sind  20  v.  H.

Die  Gesamteinnahme  ist  um  13710  ¼,  das
sind  18  v.  H.,  gegen  das  Vorjahr  gestiegen,  die
Betriebsausgaben  um  2752  „J,  das  find  3,2  v.  H.,
zurückgegangen,  der  Betriebsüberschuß  daher  um
16  462  .&amp;amp;  gestiegen,  die  Betriebsziffer  von  109,8
im  Vorjahr  auf  90  v.  H.  heruntergegangen.  Die
durchschnittliche  Leistung  der  Zugkilometer  ist  von
26,6  Achsen  im  Vorjahr  auf  28,4  Achsen  gestiegen.
        <pb n="850" />
        W  809  20

 

II.  Inlandbahn  Lome  —Palime,  119  km.

 

 

Unterschied  gegen
im  ganzen  v.  H.
I
Befördert:
Personen  80  611  61  219  16  392.  .25,5
Nersonenkilom.681  978  3411  2274270  751  T  7,9
Durchschnittl.  nI  1
Fahrtlänge.  457km  53,2  km  1,  5  km
Tonnen  97  858  22  688  75  170  K332
Tonnenkilom.1353  418  866  032J4487  416  Jw  56,2
Durchschnittl.  -  I
Fahrtlänge.13,83km38,2km—24,4kml
Zugkilometer  82  111,  76  25997  5852  K  7.7
I  l
Einnahmen  aus:  —

PersonenverkehEl]  %  SS

Güter=  u.  Vieh- 



321  034

 

verkehr  2142  9397  78  09532
Gesamteinnahme  414  621  324  599  0  024
Betriebsausgabe  199  017  2072090  8192  3.9
„etriebsüberschuß15  604  117  388  98  216  483.7

Betriebsziffer8  v.  .  s  vuv.  O.1

Achskilometer  der:

Personenwagen603  816  562  980
Gepäckwageen50  92
Wassertender60161
Güterwagen:
beladen  495  791  305  894
leer  274  390  290  528
Wassertender  61  419

 

Im  ganzen.6  178  1159  102
für  den  Zugkilometer



 

 

 

20,0  15,2

Wie  die  Zusammenstellung  zeigt,  haben  auf
der  Inlandbahn  der  Personen=  und  der  Güterverkehr
  und  seine  Erträgnisse  erheblich  zugenommen.
An  dieser  Zunahme  ist  der  Baugntverkehr  für
die  Neubaustrecke  Lome  —Atakpame  beteiligt  mit
82  948  t  —  hauoptsächlich  Schotter  und  Bettungskies
  —  und  mit  einer  Einnahme  daraus  von
20  024  /7.  Bei  den  beförderten  Reisenden  zeigt
sich  wie  bei  der  Küstenbahn  aus  den  gleichen
Gründen  wie  dort  eine  verhältnismäßig  erhebliche
Zunahme  der  Reisenden  der  1.  Wagenklasse.  Es
wurden  befördert:

 

 

 

#  Unterschied
1909  1908  gegen

das  Vorjahr
I......  311  168  —  1273
II.  611  704  —  93
·  IlI......  73  495  63  347  +  10  148
in  Arbeitszügen.  6  161  —  +  6  164
Zusammen  .  .  80  611  641219  +  16  392

 

 

 

Von  den  beförderten  Gütern  entfallen  auf
Stückgut  2681  t  gegen  2003  t  im  Vorjahre.  Die
Gesamteinnahme  der  Bahn  zeigt  die  erfreuliche
Steigerung  gegen  das  Vorjahr  um  90  024  J¼,
das  sind  27,7  v.  H.,  während  die  Betriebsausgabe
etwas  zurückgegangen  ist;  infolgedessen  ist  der
Betriebsüberschuß  um  98  216../7,  das  sind  83,7
v.  H.,  gestiegen  und  die  Betriebsziffer  von  63,8
v.  H.  im  Vorjahr  auf  48  v.  H.  zurückgegangen.
Die  Durchschnittsleistung  des  Zugkilometers  hat
sich  von  15,2  Achsen  im  Vorjahr  auf  20  Achsen
gesteigert.  Es  ist  also  eine  etwas  bessere  Ausnützung
  der  Züge  eingetreten.

III.  Landebrücke.

 

 

 

 

 

 

 

Unterschied  gegen
C  «  ·
1000  1008  das  Vorfjahr
imganzen  v.  H.
Befördert:  «
Personen  5  022  3  006“N  20161#67
Tonnen  19714,  52  9906—  3192  —  6
Davon:  1  #
Einfauhr  19856  4593  KT23
Ausfuhr265  33O0  U  77]35  23,6
Einnahmen  aus:  .  ½
Personenverkehr  13  047  6  7227  6325..7194
Güterverkehr26,  9
Viehverkehr..  1  616  1  220  0  396
Sonstig.  Quellen  137  300114  2863
Gesamteinnahme35  580  462  987/L27  407  1  5.9
Betriebsausgabes  271  214  237032  34  182  14,4
Überschuß  164  366  225  955  L61  589  —27,2
Betriebsziffer622  v.  H.  51,2  v.  H.  11,0v.  H.

Wie  die  Zusammenstellung  zeigt,  ist  das  wirt—
schaftliche  Ergebnis  bei  der  Landebrücke  nicht  so
günstig  wie  bei  den  Bahnen.  Hier  macht  sich  die
starke  Abnahme  der  Ausfuhr,  nämlich  um  7785t,
das  sind  23,6  v.  H.,  gegen  das  Vorjahr  besonders
geltend.  Diese  ist  zurückzuführen  auf  die  ungün—
stige  Maisernte,  die  für  den  Brückenverkehr  einen
Einnahmeausfall  von  etwa  66  000  M  —  6000t
zu  11.A  —  bedeutet.  Die  Einnahme  aus  dem
Güterverkehr  zeigt  daher  einen  Rückgang  gegen
das  Vorjahr  um  31265.“(,  das  sind  6,9  v.  H.,
der  Überschuß  einen  solchen  um  61  589  “¼  oder
27,2  v.  H.

Im  Betriebsdienst  der  Verkehrsanlagen  waren
durchschnittlich  26  weiße  Beamte  —  im  Vorjahr
  24  —,  43  schwarze  Bedienstete  —  im  Vorjahr
  41  —  und  252  Arbeiter  tätig.
        <pb n="851" />
        W  810  20

Vom  Bau  der  binterlandbahn.)

Über  den  Fortschritt  der  Arbeiten  im  zweiten
Vierteljahr  1910  wird  gemeldet:

Die  Erdarbeiten  sind  bis  Kilometer  119,4
durchlaufend  und  weiter  einzelne  Stücke  von
10,64  km  Gesamtlänge  fertiggestellt.

Die  Rohrdurchlässe  sind  bis  Kilometer  140,8,
die  Plattendurchlässe,  die  gewölbten  Brücken  und
die  Mauerwerkskörper  der  Brücken  mit  eisernem
Überbau  bis  Kilometer  123  fertig.  Die  eisernen
Überbauten  sind  bis  Kilometer  114,1  aufgestellt.

Der  Oberbau  ist  bis  Kilometer  115  verlegt.
Die  provisorische  Sandbettung  hat  Kilometer  114,
die  endgültige  in  der  vorläufigen  Stärke  von
15  cm  Kilometer  104,4  erreicht.

Die  Fernsprechleitung  ist  bis  Kilometer  114
verlegt  und  war  bis  Nuatjä  (Kilometer  96,5)
im  Betriebe.

Die  Tiefbohrung  in  Nuatjä  war  Ende
Mai  ohne  Erfolg  auf  125  m  ausgeführt  und  ist
dann  eingestellt  worden.  Es  wird  jetzt  versucht
werden,  durch  Flachbrunnen  Wasser  zu  beschaffen
oder  eine  neue  Bohrung  am  Jotto  (Kilometer
  101)  anzusetzen.

Die  Hochbauten  auf  Bahnhof  Nuatjä  sind
bis  auf  geringe  Ergänzungsarbeiten  fertiggestellt.

An  Pflichtarbeitern  waren  Anfang  Juni
2613  Mann  beschäftigt.  Am  5.  Juni  kamen
238  Sokodoleute  neu  hinzu,  so  daß  nach  Abrechnung
  der  während  des  Monats  entlassenen  und
gestorbenen  Arbeiter  Ende  Juni  2581  Pflicht-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  13,  S.  566.

 

arbeiter  vorhanden  waren.  Außerdem  wurden
im  Juni  1136  freiwillige  Arbeiter  beschäftigt,
von  denen  601  den  ganzen  Monat  hindurch  gearbeitet
  haben.

Der  Gesundheitszustand  der  Europäer  war
nach  dem  Vierteljahresbericht  des  Bahnarztes
schlechter  als  im  ersten  Vierteljahr.  Der  Grund
hierzu  liegt  einesteils  in  dem  stärkeren  Auftreten
der  Regenzeit,  andernteils  in  dem  Umstande,  daß
die  meisten  Europäer  bereits  über  1½⅛  Jahre  im
Schutzgebiet  und  darum  weniger  widerstandsfähig
geworden  sind.  Von  den  45  Europäern  litren
25  an  Malaria,  Dysenterie,  Rheumatismus  und
sonstigen  Krankheiten.  Sieben  Europäer  mußten
als  tropendienstuntauglich  nach  Hause  gesandt
werden;  sie  hatten  sämtlich  eine  Dienstzeit  von
mehr  als  1½  Jahren  hinter  sich.

Auch  die  Gesundheitsverhältnisse  der  Arbeiter
haben  sich  gegenüber  dem  Vorjahre  verschlechtert.
Neben  der  starken  Regenzeit  mag  eine  unverhoffte
Teuerung  der  Lebensmittelpreise  ungünstigen  Einfluß
  ausgeübt  haben.  Dem  letzteren  ist  durch
unmittelbare  Versorgung  der  Arbeiter  seitens  der
Bauleitung  abgeholfen  worden.  Krank  waren
im  April  279,  im  Mai  335  und  im  Juni  583
Arbeiter,  davon  sind  an  Pflichtarbeitern  im  ganzen
53  gestorben.

Am  27.  April  wurde  der  regelmäßige  Betrieb
bis  Game  (Kilometer  70)  eröffnet,  und  zwar  verkehrt
  vorläufig  dreimal  wöchentlich  ein  Zug  in
jeder  Richtung.  Den  Preistafeln  für  den  Personenund
  Güterverkehr  sind  die  auf  den  bestehenden
Verkehrsanlagen  gültigen  Bestimmungen  und  Sätze
zugrunde  gelegt.

1.  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Hbandels  des  Schutzgeblets  Logo  im  IV.  Veertel  des  Ralenderjahres  1909
im  Vergieich  mit  dem  Handel  im  gleichen  eitraum  des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  4,  S.  138  *#

6  Im  "Q
IV.  Vittel  IV.  Viertel  Zu  Ab—

 

 

Benennung  der  Warengruppen  1909  1908  nahmenahme
Wert  .  Wert  Wert  MWert  “
A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  ..  20279  18  895  1384  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  Z  18  319  11  641  6678  —
Jh)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  413  079  129  822  283  257  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  .  62  768  723  62  045  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  168  530  163  220  5  310  —
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  u.  Futtermittel  letz-=tere
  soweit  nicht  unter  la  und  b  bereits  genannt  390  655  265
x)  Faserpflanzen  ...  ..  —  —  —
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  25  418  50  708  25290
Zusammen  1  708  783  375  664  333  119  —
        <pb n="852" />
        W  811  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2  r.  Zu-  Ab-Benennung
  der  Warengruppen  I  ertel  Mertel  nahmes  nahme
Wert  4  Wert  A  Wert  A  Wert  M
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  4  189  1  592  2597  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art.  127  097  94  479  32  618  —
Zusammen  II  131  286  96  071  35  215  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  182  817  133  530  49  287
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  11  509  11  673  —  164
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  ""
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  50  508  62  159  —  11651
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren).  .  731  223  621  922  109  301  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürichnerwaren  18  829  15  546  3  283  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  6371  1  898  4  473  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  51  730  33  079  21  651  —
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  24  313  24  855  —  542
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  32104  41  739  —  9  635
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Lalbzeug.  36  513  20  800  15  713  —
b)  Fabrikate  124  821  110  158  14  668  —
Zusammen  xñ  161  334  130  958  30  376  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  101  689  123  376  —  21687
XIV.  Waffen  und  Munition.  91  054  79  627  11  427  —
XV.  Geld  213  817  197  412  16  405  —
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1909  .  2520367  1  949  509  570858  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  3  058  755  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  —  538  388  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
7  flanzliche  Nahrungs=  und  Genußmittel  390  001  744  231  —  354  230
Ifrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  880  S35  281  833  599  002  —
Sämereien,  lebende  Pflanzen  .  398  887  —  489
d)  Faserpflanzen  80  568  46  616  34  052  —
e)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  408  032  338  943  69  089  —
Zusammen  I  1  759  834  1  412  410  347  424  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  71  726  40  359  31  367  —
b)  Tierische  Erzeugnisse  7503  15  978  —  8  475
Zusammen  II  79229  56  337  22  892  —
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe:  —  —  —  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  .  42  126  20  675  21  451  —
V.  Geld  .  287  468  392  386  —  104  868
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1000  2  168  657  1  881  758  286  899  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2  045  322  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  +  123  335  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1909  4  689  024  3  831  267  857  757  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  5  104  077  —  —  —
Zunah!11e—4«—,.1bnahme—.  .  —  415  053  —  —
        <pb n="853" />
        812  22

Wichtigste  Warenpositionen.

 

 

 

Im  IV.  Viertel

Im  IV.  Viertel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

des  Kalenderjahresdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909  1908
Menge  s  Wert  s  Menge  Wert  J  Menge  Wert  sMenge  Wert
kg  M  kg  A.  kg  AM  kg  X
A.  Einfuhr.
Mehl  und  Backwaren.  2758411490327080  14661  504  242  —  —
Gemüse-  und  Obstkonserven,  ein-  6
gemachtes  Obst  11137  12419  7800  7  826  3337  4593  —  —
Kolanüsse  240  439296  70  6  878  18  722229  561.  277  981  —  —
Tabak  47  842  64  852  18  481  62  121  —  2731  642  —
Tabaksabrikate  ...  122414556  953  9469  271  5087  —  —
Stille  Weine  .  (Liter)  25  041,  15  21927908  13343  —  I  1876  2867  —
Branntweine  aller  Art  (Liter)  245  949  1198891  201058  1315831  44891  —  —  11694
Bier  (Liter)5  189621.  10463]  19064  125181  —  —
Bau=  und  Nutzholz.  117092  16  6389  234  953  50  328  —  —  117  861  33  689
Fleisch  und  Zubereitungen  von  6
Fleisch,  einf  chl.  Fleischkonserven  6  08610  761  5690  9200  390,  1  561  —  —
Fische,  Seetiere  und  Süßwasser—  I
tiere  aller  Art  263  667|  98  2111255  328  69  936  8  339  28275  —  —
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig
und  sonstige  tierische  NahrungsmitelZ
  19  954  16275  8  867  12  20011  078.  4  070  —  —
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige
Erden  und  Steine  .  1850835845804200793118993075653391  —  —
Salz.  542512  30  970|  513  591.81  719g928921.  —  —  77
Steänohlen,  Braunkohlen,  Briketts  74  943,  27  2533401  450  19  270  473  4931  7  983  —
Petroleum.  (Liter))1  3%3E6  —  —  74  180  959
Seifen  aller  Art  108560  5  8553  817  6  85  —  —  2961.  1000
Baumwollgarne  20  212,  45  570  19  795  46777  417  —  —  1207
Baumwollgewebe  167  454536  672  112  973,  414  658  54  481  122  014  —  —
Leibwäsche,  Kleider,  Hite,  Mitzen,  ·  i
PosmucntterwarenNchtrmaFtlz-  ,
waren  .  193156L)32914664«5-360  465111964  —  —
Schuhe  und  Stiefel  2251111144  1  968  9661  283  1  483  —  —
Glas  und  Glaswaren  10  8660171032067.  25  447  —  —  9801  834
Roheisen,  eiserne  Schienen,  Stan-  I
gen,  Blöcke  usw.  ..  9175828882  2474015546  6701823836  —  —
Wbllbiech  .  20  525  6  519  27  998.  9432  —  —  7473  288
Eisenwaren,  nichtbesondersgenannt  156  62690  8844  507  59  60625  57119  31  182  —  —
Waren  aus  anderen  unedlen  Me—  «
tallen  ..  1184281544954.39325—I—  4377036510
Landwirtschaftliche  Maschinen  .  4673,  3901  27677  24  877  —  —  23  004  20876
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  72  315  51356  3  972,  6867  68  343  44  489  —.  —
Transportmaschinen  und  Fahrzenge  #  l  -
aller  Art,  auch  Fahrräder  28  989  308341  177  294  81  404  —  —  118  305  50  570
Feuerwaffen  (Srüchboi  27  522110116  513899  I  —  220028siis
Schiezpulver  und  Zündbiuchen  26  605  22  606530  007  25044  —  —  3  102  2319
Goldmünzen  .  14700  —  4830  —  9870  —  —
Silbermünzen  —  I  196  395  —  188  682  —  7713  —  —
Kupfermünzen  —  I  2722  —  3  900  —  —  —  1178
s
B.  Rusfuhr.
Mais  4  184  8771  308  318  10754966  698  200)  —  —  f6570  009  389  854
Kakao  .  73193  52519  48  994  35  064  24  199  17455  —1  —
Palmkerne.  2071081  462  124  2  —  —
Palmöl.  850  508  292  51676  135,  93  642  574  373  198  904  —  —
Rohbaumwolle  99  169  80  568802999  46511146170  34  057  —  —
Nautscuk  51  1914  107216  82  510  338  134  —  69  112  31  316  —
Elfenbein  486  6277  1181  139871  —  —  745  7710
Silbermünzen  —  282  348  —  392  257  —  —  —  109  9###9
        <pb n="854" />
        &amp;amp;  813  20

II.  Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgeblets  Togo  im  Kalenderjahre
  1909  im  Vergleiche  mit  1908.

 

1909  1908  Zunahme

-*n.  A.  M
Einfuhr..  .  .  .  1182235  293  8  509  380  2  725  913
Ausfuhr.  7  348  056  6  682  124  665  932
Gesamthandel  18  583  349  15  191  504  3391  845.

übersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des  Schutzgeblets  Togo  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1910
im  Vergleich  mit  dem  bhandel  im  gleichen  eitraum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

I.  Ju  r  J  Zu—  ds—
Benennung  der  Warengruppen  »  «'1911Je  '1910e9«  nahmenahme
Wert  .  Wert.  4%  Wert  Wert
A.  Einfuhr.
1.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  21  022  17  546  3  476  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  17  122  7686  9  436  —
e)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genuzmite  137206  192  713  —  55  507
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs.  722  901  557  722  344  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  185  088  158  565  26  523  —
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  u.  Futtermittel  (letztere
  soweit  nicht  unter  Ia  und  b  bereits  genannt)  624  395  229  —
g)  Faserpflanzen  .  ..  .  2025  129  1  S96  —
k)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  28  188  19  393  9  095  —
—  Zusammen  I.  1  114  476  396  984  717  492  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  ..  3297  2823  474  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  202  152  772712881  —
Zusammen  II.  205  449  80  00425  355  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  110  061  140  711  —  30  650
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  6  897  14948  —  8  051
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)n  63  996  52  867  11  129  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
laußer  Lederwaren)  .  586  414  685  005  —  148  591
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachsiuch,  Krschnerwaren  14  071  10  375  3  696  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  7  701  2860  4841  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  .  81  908  37390  44  518  —
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  16  067  20  187  —  4120
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  43  588  48  985  —  5  397
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  .  5260  387  035  —  381  775
b)  Fabrikate  .  .  307  268  192  291  114  977  —
Zusammen  xi  312  528  ö79  326  —  266  798
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  36  959  165  722  —  128  763
XIV.  Waffen  und  Munitio  89  783  82  776  7  007  —
XV.  Geld.  ..  186  791  569  992  —  888  201
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1910.  2  S826  689  2888  222  —  61  533
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2520  367  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  +  306  322  —  —  —
        <pb n="855" />
        W  814  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  tin-Benennung
  der  Warengruppen  ldre  Igte  nahme  nahme
Wert.  Wert.é  Wert.Wert.“
B.  Rusftuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:  ·  «·
a)PslanzltcheNahrungs-undGenußmtttel.  228  261  264  666  —  36  405
b)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs.  1  018  923  497  747  21  176  —
)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  ..  1422  5  075  —  653
d)  Faserpflanzen  90  660  102  150  —  11  400
e)  Erzeugnisse  der  Forstwirischaft  267  632  207  213  60  419  —
Zusammen  I.  1  606  898  1  076  8951530  047  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  50  438  47  775  2663  —
b)  Tierische  Erzeugnisse  ....  7107  24  289  —  17  182
Zusammen  II.  57  545  72  064  —  14519
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  —  —  —  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  22  061  20  057  2  004
V.  Geld  .  342  929  464  022  —  121  093
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1910  2  029  433  1  632  994396  439  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2168  657  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  —  139224  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1910  .  4  856  122  4521  216334906  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  .  4689  024  —  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —.  .  +  1067  098  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
*  Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel  [MMWB3
des  Kalenderjahres  des  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1910  1909
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  BWert
kg  1  kg  .  kg  kg.  .M
A.  Einfuhr.
Mehl  und  Backwaren  .  33  008  16  414  29  318  11  378  3684,  50366  —  —
Gemüse=  und  Obstkonserven,  ein-  .

gemachtes  Obst  ..  9381110469  9588,  2588  7881  257  —
Kolanüsse  51  475  41  56372  65  5666—  —  4  897  2372
Tabak  51.  903)  65  9057240,  84  4594  —  —  5  346  18  49
Tabakfabrikate.  9231  10  124  710  10  645  1744  —  —  521
Stille  Weine  (Liter)  16  470,.  10  862  24  49  12  958  —  —  7959  2096
Branntweine  aller  Art.  (Liter222  224  133  3803185  684,  112  9681  36  540  20  33—

Bier  (Liter)  44  184  28  328  35  706  22  308  8  178  6  020  —.  —
Bau=  und  Nutzholz  .  85292i12082148704s18727  —  —  63  412  66415
Fleisch  und  Zubereitungen  von  i  «

Fleisch,  einschl.  Fleischkonserven.  6  511  11  151  4  535,  8  613  1976  2538  —  —
Fische,  Seetiere  und  Süßwasser-  »

ttereallerArt.  ..  249  2844  92626  160  50221  88  783  48  405  —  —
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  .

und  sonstige  tierische  Nahrungs-  *  i

mittc..  11  182  95  452  9931  23  457  1250  71  995  —  —
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige  ..  .  .  .

Erden  und  Steine  2258171  224751  706  —  43  041  —  —  480207  20565
Salz  511  757  29  955  480  922  35  493  30  835  —  —  5  5
Steinkohlen,  Braunkohlen,  Brikett-ay  809)  12  6228  5300  29  791—  —  270721  17170
Petroleum  Eiter  2413766,  370911136260  28280107506  88111—  —
Seifen  aller  Art  .  10661·  5  837  20  189,  9299  —  9528  3462
Baumwollgarne  20  326.  49  058  21  195  52285  —  —  1  169  322.
        <pb n="856" />
        W  815  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

d  Im  1.  iertel  b  Im  1  zerel
es  Kalenderjahres!  des  Kalenderjahres  unahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1910  1909  8  h
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  AM  ka  4  □——  kg  4
Baumwollgewebe  1725411  86  837  142  186  528  2606530  405  —  —  142  428
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mützen,  "
Kosamentierwaren,  Schirme,  I
Filzwaren  ....  84085k65188  162345860717851s6531—
Schuhe  und  Stiefel  1  422  8256  1  480  6  830  —  1426  58.  —
Glas  und  Glaswaren.  18  660  31  16244243  503  29671  140443
Noheisen,  eiserne  Schienen,  #
Stangen,  Blöcke  usw.  2  006  65445530  3  466  —  —1853024  382  812
VBellblecch  17  599  6314  25  411  8269  —  —  7812  1  955
Eisenwaren,  nicht  besonders  ge-  l
nannt  104  4  171  259  400  279  533  114  90864  638.  144  492  –  —
Waren  aus  anderen  unedlen
Metallen  17  377  36  938  64  221  65  814  —  46  844  28876
Landwirtschaftliche  Maschinen  1  1399  1324  22611  17606660—  —  1120  441
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  4918  8  543  23  369  26  660  18  455118  117
Transportmaschinen  u.  Fahrzeuge
aller  Art,  auch  Fahrräder  7728.  18  952  43  654  130  824  —  —  135926|  111  872
Feuerwassern  .  .  (Stück)  3  145,  27963  4  974  47  485  —  —  1  8291  19522
Schießpulver  und  Zündhültchen  .  8017223898  38  781,  33  972  —  F  8609  10074
Goldmünzen  .  —  13300  —  26801  —  106701  —  —
Silbermüngden  —  163  1111.  663  82  4  —  —  400  711
.  l
B.  Ausfuhr.
Mais.  2:459  074,  180  5993684  883  233  602  —  —  1225809  53  008
Kakao  38  507  26  808  30  658.  19  844  7849  6964  —  —
Palmkerne  2  385  040  603  4221  572  560  296  941312  480|306  479  —  —
Palmöl  .  ..  1  028  7661  393  180  562  266  174  472  466  500  218  708  —
Rohbaumwolle.  94  378,  90660  124  436,  102  150  —  —  30  058,  11  490
Kautschuk  34  884  265  629  45  677S  206  378  —  59  251|  10  793  –
Elfenbein  342.  6613  875,  1291  —  533  6303
Silbermünzen.  —  342  467  —  464  022z“ä  —  —  121555
l  t
Deutsch-Südwestafrika.

Vom  Bahnbau  Karibib  Reetmanshoop.
(Ende  Juni  1910.)

Umbaustrecke

Im  Norden  find  die  Erdarbeiten  auf  verschiedenen
  Abschnitten  der

und

Nachdem  der  Umbau  der  Bahnstrecke  Karibib—
Windhuk  und  der  Neubau  der  Schienenverbindung
Windhuk—  Keetmanshoop  von  den  gesetzgebenden
Körperschaften  genehmigt  worden  waren,  begannen
die  Bauarbeiten  von  Keetmanshoop  aus  Anfang
März  und  auf  der  Umbaustrecke  Ende  April  sowie
von  Windhuk  aus  nach  Süden  Anfang  Juni  d.  Is.

Auf  dem  leichteren  Südstücke  war  der  Unterbau
am  Ende  der  Berichtszeit  schon  bis  nach  Itsawisis,
also  rund  40  km  weit  gekommen;  das  Gleis  lag
auf  den  ersten  11  km.  An  weißen  Handarbeitern
waren  mit  Einschluß  der  Soldaten  annähernd
300  Mann,  an  farbigen  etwa  1600  Kapjungen
und  annähernd  250  Eingeborene  beschäftigt.

 

zwischen  Windhuk  und  dem  Auaspaß  im  Gange.
Auch  mit  dem  Vorbau  des  Gleises  ist  von  Karibib
aus  begonnen.  Das  Gleis  wird  zunächst  dreischienig,
  für  Feld--(60  cm)  und  Kapspur,  verlegt.
Später  wird  die  mittlere  Schiene  fortgenommen
und  auf  der  Neubaustrecke  verwertet.  Im  Endzustande
  wird  also  von  Karibib  über  Windhuk
und  Keetmanshoop  bis  Lüderitzbucht  die  Kapspur
liegen.  (Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  1100.)
Beschäftigt  waren  auf  dem  nördlichen  Bauabschnitt
außer  den  Truppenangehörigen,  deren  Zahl  hier
zurzeit  nicht  bekannt  ist,  rund  65  weiße  Arbeiter,
annähernd  1500  Transkeikassern  und  etwa  270
Eingeborene.
        <pb n="857" />
        W  816  2#

Übersicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestafrika  im  I.  Veertel
des  Ralenderjahres  1910  im  Vergleich  mit  dem  bhandel  im  gleichen  eitraum  des  Vorjahres.

(Vgl.  „  Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  11,  S.  467ff.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

y  Im  55  Im  bp  6
I.  Viertel  I.  Viertel
Benennung  der  Warengruppen  gte  16-  Zunahme  Abnahme
Wert  .  Wert.  é%  Wert.  Wert.
A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:  —
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  1192292  906081286211  —-b)
  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  296  576  207  304  89272  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Gemmite  609  204  467  58  620  —
d)  Getränke  (laußer  Mineralwasser)  723  õ17  562  286  11  23s  —
e)  Sämereien,  lebende  Pflangen  und  Futtermittel.  165  693  159  351  6  312  —
Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .  382  545  184  078  198  467  —
Zusammen  1  3  369  827  2  486  634883  143  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  .  259  437  894278  —  134841
b)  Fleisch  und  tierische  Ergeugnisse  aller  Art  503  203  394  411108  782  —
Zusammen  II  762  640  788  699  –  26  059
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  502228  622  658  —  120  439
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  68  170  97  22  —  29  053
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  -·--Schießbedarf
  und  Sprengmitteln).  141  148  105  862  35  286  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren)  1  016  123  539  6600  476  463  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  314  550  182  368282  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  12  742  7141  5  601  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  215  295  162  67  2658  —
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunftgegerstände
  101  256  67  101  34  155  —
XI.  Stein-,  Ton-  imd  Glaswaren  103  346  42  180  61  166
XII.  Metalle  u.  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Netalle  und  Lalbzeug  80  078  902  991  —  822913
b)  Fabrikate  873  512  792  055  81  457  —
Zusammen  xñ  953  590  1  695  046  —  741  466
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  443  703  173  0713270  630  —
XIV.  Waffen  und  Munition  94  257  95  731  —  1474
XU.  Gellllll.  100  055  —  1030551  —
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1910  8  198  930  7  066  0631132  867  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  9572  263  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  —  1373333  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe  3  587  1  146  2441  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:  -
a)  Lebende  Tiere  .  13  509  519  12990  –
b)  Tierische  Erzeugnisse  73  185  54  674  18  511  —
Zusammen  II  86  694  55  198  81  501  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  9868811  2758  829  7109  982  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  253  727  193  473  60  254  —.
V.  Geld.  —  1  404  —  146
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1910  10  212  819  010  0457202  7744
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  8342  894  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —  +  1  869  925  —  —  —
C.  Geson  mtandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1910  18  411  740  10  0O76  10818  335611  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  171915  157  —  —  *

Zunahme  +.  Abnahme  —  +  496  52
        <pb n="858" />
        Wichtigste  Warenpolsitlonen.

W  817  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schätzung  des  Zollamtes  in  Lüderitzbucht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  J.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  des  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  gKalenberkebres  1910|  Kalenderjahres  1909
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
ke  ku  -  ke  *  kte.
A.  Einfuhr.
Reis  735  287163  677  443  526  95  908  291  761167  769  —  —
Mehl  und  Backwaren  1  826  829  525  7081  436  470  425  147  390  359|  100  561  —
Gemüse=  und  Obstkonserven,  ein-  i

gemachtesObst..  ..183001165062137037101517  45  9644  63545  –
Zucker,  Sirup,  Iuckerwaren  .  428423182485355009165056  7341417429  —  —
Tabak  .  13  219  39  615  5841!  4703  7372.  34  88222—
Tabakfabrikate  25  948  190  510  29877,  168  038  —  22472  3929.  —

Stille  Weine  62  742|  73  432  39  728690  23017  34  742  —  —
Branntweine  aller  Art.  Liter  27  643  71229  26  002  53  051  1  641  18  178  —  —
Bier  .  ...1044456607039  818259423473  226  1971  83  566  —  —
Bau--  und  W  2089281|  872  2374é„5S  1  —
Pferde  .  .Stück  10183330  4120200  60,  63  130  –  –
Rindeen  57378360  72440  940  —  —  151  26  580
Fleischkonserven  16  00027509  39  430  71  185  —  —  23  421  48676
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  I

und  sonstige  tieris  che  Nahrungsmittel

  218  148  273  660111164  1151199  393  54  03474258  —  —
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige

Erden  und  Steine  .  1778205138025  984  908  72656  788  297  65  369  —  —
Salz  98  2612724  79644  9592  18  619  3  132  —  —
Steinkohlen  Braun  tohlen,  Vritens  7230  0344284  44310  129  587  3  221  —  —  2899553s|208  778
Petroleum  .  1340024468812317834706  108249982  —  —-SeuenallerArt
  5175186790  6947137570  —  —  17720  780
Gewebe  aller  ÄAbt  48  260  182  093  23  891  81.19  24  369  100  674  —  —
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mützen,

Posamentierwaren,  Schirme,

Filzwaren  ..  .  .  .1  113821  673  433  56  649  351  682  57272  321  751  -—
SchuheundStiefel.  .  32169172099  19  028  104  290  13  141167  809  —  —
Möbel  und  Tischlerwaren  187  251  184  416  123  1501  133  760  64  101  50  656  —-Glasmthlaswaren.
  6524968340  2643627321  3881341019  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,

Stangen,  Blöcke  usw.  328  352  70  346  4281  911  880  905  —  —  3953559/810  559
Wellblecch  437  952  154  3944236606  82  473  201  346  71  921  —  —
Eisenwaren,  nicht  besonders  ge-  l

nannt  824  952  621  2211.076  46666  385  —  —  251  515  45  164
Waren  aus  anderen  umnedlen  ·

Metallen  .  80292184610  12247  34342  18045  50168  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  99  418  149  757  16  1831  151978  83  235133  779  —  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  71  872  94  392  18  265,  35  657  53  607,  58  735  —
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge

  aller  Art,  auch  Fahr-  1

räder  .  2440635134780Stück106i64476  —  70  304  —  —
Feuerwaffen  Siia  476|  36  700  4611  46  730  15  —  —  10030
Goldmünzen  .  .  —  —  —  —  —  —  —
Silbermünzen.  —  100  055  —  —  —  100  055  —  —

B.  Ausfuhr.

Männliches  Rindvieh  Stück  200  4530  2  220  18  4310  —  —
Weibliches  Rindvieh  .  .  -  —  —  —  —  —  —  —  —
Kleinvrieh  57  629  21  210  31  389  —  —
Häute  von  Ochsen,  Ziegen.  Schein  29  273,  30  794  295199  286680  —  2114  246  —
Marmor.  2411  200  —  —  2411  2001  —  —
Straußenfedern  33  9420  136  10  152  —  —  103  782
Wolle  24  106  18  759  50004  6  912  19  102  11  847  —  —
Rohe  Kupfererze  10  40  õ351379887  7  365  29211956  907  3037  243  184  080  —  —
Aufbereitete  Kupsererze  1  010  762  515  695  1  010  762  515  695  —  —
Blei,  roh,  in  Barren  oder  gewalzt197  1403  898  230)  261  309  79  910  50541  —  —
Kuriositäten  und  Verschiedenes.  13  7200  59264  208  219  188  298  —  —  194  499  129  034
Diamanten  mit  Ausnahme  der  g  g  g

fertig  geschliffenen  51  081,67  6596538  Sehonen!  2079752686091  6451  678  —  —

1
        <pb n="859" />
        W  818  20

Uachweisung  der  bei  den  JSollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  Oonat  Juni  1910
fällig  gewordenen  Sollbeträge.

(Vgl.

„Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  17,  S.

732.)

 

 

Namen  der  Zollämter,
  bei

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres

 

 

Gegen  den  gleichen
Zeitraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

welchen  die  Zölle  1910  1909  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  usfuhr  Zusammen  mehr  weniger
sin  4%  mi  4  WM  %  7#  4½%  ral  4  „
1  i  l
Swakopmund.  79227—  33  —  792  260  —  78  474  —  —  78  474.—  786  —  —
Nonidas  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Ururas.  ..  2c90  ——  2.90  ——  ——  ——  29()——
Sandwichbafen.  —"————I——  —  —  ——  —  ——  —
Emvfängniebücht  3920  —  —  39.2  —  —  —  3920
Usakksa  960701  —  —  960/70|1  80  —18aL  —15110
Lüderitzbucht  89  590/10  22  —  89612  10|108  574  90  70  10108  645  —  —  119  %
Windhuk  21  479  60  39  V70  215  519  3001  941|10  —  —  2194110  —  —  421  80
Gobabis  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Zutj-  —  ——  ..N.—.□pa  .
Grootsontein.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  ——  —
Keetmanshoop  17  562505  —  -117  502  do  15  146  300  —  15  446301  2116201  —  —
Hasuur.  .  ..  114.90  10  —  124  90  —  —  —  —  —  —  124  901  —  —
Dawignab.  —  30%  5—  5—  —  470
Ukamas.  763.56  —  —  763  56  351  80  —  —  351  80  411°  761  —  —
Stolzenfels  —  3801  —  —  —  30  1565651  —  —  15551  —  —  15  2
Ramansdrift.  22  —  —  —  22.—  231  90  —  —  231°90  —  —  209  90
Zusammen209  76300104  70209  867  70|226  152  30  10  226  22215  —  —  0
Deutsch-MNeuguinea.

Nachweisung  der  bei  den  Jollftellen  des  Bezirksamts  Donape  im  4.  Vviertel  des  Rechnungssahres  1909
fällig  gewordenen  Sollbeträge.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  10,  S.  424.)

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  gölle

 

 

 

 

Gegen  den  gleichen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nam-  10000  008  HNäeitraumd  Vorsalte
der  Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
ACRBPf.  A  Pf.  Pf.  Pf.  aA  Pf.  Pf.]“  Pf.  ¾  Nil.
l  -  I
Ponape  9287  251  6510  os  6510  910,  11  409  76111409  871  —  —  871  22
Truk.  s  266  os  2674  22  %  20%  %  s  1804  5202%  —-  ——
I  s  I
I  I  i  i
Zusammen  12  553  9933925  876479  851  740  7923942814  135  07  3216  —  8971  22
1  N  *  —
l  I  I  I  2344781

 

 

 

 

*)  Davon  Koprazoll

1909:
1908:

3192,50  1¼,
2197.62  K.

 

mehr

1294,88  .  .
        <pb n="860" />
        819  20

Kolonialwirtschaftliche  itteilungen.

Rolonial-technische  Kommission.

Die  Bildung  einer  „Kolonial-technischen  Kommission“
  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees,
die  sich  mit  der  Vorbereitung  und  Prüfung  gemeinnütziger
  technischer  Unternehmungen  in  den
Kolonien,  insbesondere  auf  dem  Gebiete  des
Kolonial-Maschinenbaues  und  der  Waseertechnik
befassen  soll,  macht  erfreuliche  Fortschritte.

Zur  Übernahme  der  Mitgliedschaft  der  Kommission
  haben  sich  jetzt  schon  bereit  erklärt:

Professor  Dr.  Gustav  Fischer  von  der  Landwirtschaftlichen
  Hochschule  Dahlem;  Baurat  Ingenieur
  Alexander  Herzberg,  Berlin;  Oberbaudirektor
  a.  D.  Professor  Kummer,  Berlin-Steglitz;
Regierungsbaumeister  Meyer,  Direktor  des  Vereins
  Deutscher  Ingenieure,  Berlin;  Professor  Dr.
ing.  Nachtweh  von  der  Technischen  Hochschule
Hannover;  Generaldirektor  Dr.  ing.  h.  c.  W
von  Oechelhaeuser,  Dessau;  Geheimer  Kommerzienrat
  Dr.  phil.  h.  c.  von  Petri,  Nürnberg;  Oberbaurat
  Professor  Rehbock,  Karlsruhe;  Baurat
Dr.  ing.  et  phil.  h.  c.  von  Rieppel,  Nürnberg;
Geheimer  Oberbaurat  Schmick,  München;  Geheimer
  Regierungsrat  Professor  Dr.  Slaby,  Charlottenburg;
  Generaldirektor  Kurt  Sorge,  Vorsitender
  des  Vereins  Deutscher  Ingenieure,  Magdeburg-Buckau;
  Professor  Dr.  Thoms,  Direktor  des
Pharmazeutischen  Instituts  der  Universität  Berlin,
Steglitz-Dahlem;  Ingenieur  Wilhelm  von  der
Geräteabteilung  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft,
  Berlin;  Geheimer  Regierungsrat  Professor
  Dr.  phil.  Otto  N.  Witt  von  der  Technischen
Hochschule  Charlottenburg.

Die  Konstituierung  wird  voraussichtlich  Ende
Oktober  erfolgen.  Die  Kommission  wird  sich  u.  a.
mit  der  Verpflichtung  eines  Oberingenieurs  des
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  für  Deutsch-Ostafrika
  befassen.

Sigi-Dflanzungs-Gesellschaft.“)

Das  Berichtsjahr  ist  für  unser  Unternehmen
erfolgreich  gewesen.  Die  Preisrichtung  für  Kautschuk
  war  das  ganze  Jahr  hindurch  eine  steigende,
so  daß  wir  die  Erträgnisse  aus  unserer  Ceara-Pflanzung
  vorteilhaft  unterbringen  konnten.  Obgleich
  die  Arbeiterverhältnisse  nicht  den  von  uns
gehegten  Erwartungen  entsprochen  haben,  ist  es
uns  dennoch  möglich  gewesen,  die  in  unserem
Berichte  vom  22.  September  v.  Is.  für  das  Jahr

—  —  ——

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1909.

 

1909  in  Aussicht  gestellte  Kautschukmenge  an  den
Markt  zu  bringen.

Kautschuk.  Die  Ceara-Kautschukpflanzung
umfaßt  300  000  Bäume,  von  denen  im  Betriebsjahre
  19  270  kg  Kautschuk  (gegen  4166  kg  in
1908)  geerntet  wurden.  Der  erzielte  Durchschnittspreis
  stellt  sich  auf  10./“  für  das  Kilogramm
  gegen  6,48  1/4  im  Vorjahre.  An  Kickxia
elastica  besitzen  wir  etwa  100  000  Bäume  in
noch  jugendlichem  Alter.  Der  Bestand  an  Hevea
brasiliensis  (Para-Kautschukl)  ist  1300  Bäume
und  an  Ficus  elastica  16  Bäume.

Kapok.  Im  Berichtsjahre  sind  an  Kapok
abgeliefert  worden  23768  kg  zum  Durchschnittspreise
  von  1,05  “  für  das  Kilogramm  gegen
1  /“  im  Vorjahre.  Der  Bestand  beträgt  unverändert
  127.000  Bäume.

Kakao.  Auf  dem  Kakaomarkte  sind  die  Preise
langsam  gewichen,  so  daß  wir  für  die  in  der
Berichtszeit  geernteten  5746  kg  nur  einen  Durchschnittspreis
  von  1,20  für  das  Kilogramm
gegen  1,74  ./“  im  Vorjahre  trotz  der  guten  Beschaffenheit
  unserer  Ware  erzielen  konnten.  Der
heutige  Bestand  umfaßt  auf  100  ha  48  800  Bäume.

Pfeffer.  Die  Pfefferpflanzung  (Piper  nigrum)
wird  soweit  wie  möglich  stetig  vergrößert.  Der
Bestand  ist  auf  etwa  30  000  Pflanzen  angewachsen.
Die  Anlage  berechtigt  zu  guten  Hoffnungen.  Wir
haben  einige  dieser  Pflanzen  zur  Blüte  gelangen
lassen;  das  Produkt  derselben  ist  auf  1,24  für
das  Kilogramm  bewertet  worden.

Die  Kardamom-Versuchspflanzung  umfaßt  jetzt
etwa  9000  Pflanzen.

Bilanz.  Das  Netto-Ergebnis  der  im  Berichtsjahre
  abgelieferten  Produkte  erscheint  auf
dem  Wirtschaftsertrags  -Konto.  Es  zeigt  mit
170  700,76  /“  gegen  58  227,94  „I  im  Vorjahre
eine  Mehreinnahme  von  112  472,82  .  Das
Store-Konto  ergibt  einen  Gewinn  von  1693,042
gegen  1595,64  /“  in  1908.  Auch  im  Berichtsjahre
  1909  haben  wir  den  weiteren  Ausbau
unserer  Kautschukpflan  zung  eifrig  gefördert.  Das
Kautschukpflanzungs-Konto  steht  mit  372  882,10.
zu  Buche.  Trotz  einer  größeren  Arbeiterzahl  hat
sich  das  Arbeiterlohn=  und  Arbeiterverpflegungs-Konto
  nicht  wesentlich  erhöht.  Aus  der  Mehreinnahme
  auf  dem  Wirtschaftsertrags-Konto  haben
wir  den  Verlust-Saldo  aus  dem  Jahre  1908  in
Höhe  von  115  383,10  .K  gedeckt.  Zu  Abschreibungen
  haben  wir  auf  Beschluß  des  Aufsichtsrates
8704,81  “  verwandt.

Aussichten  für  1910.

Kautschuk.  Die  Aufwärtsbewegung  der  Preise
hat  bis  Mitte  April  angedauert  und  ist  dann  zum
        <pb n="861" />
        820  2eC

Stillstand  gekommen.  Seitdem  sind  die  extremen
Preise  langsam  gewichen,  bis  vor  einigen  Tagen
eine  leichte  Befestigung  wieder  Platz  gegriffen  hat.
Wir  wollen  wünschen,  daß  die  Preise  sich  auf  der
heutigen  gesunderen  Basis  weiterbewegen  werden.
Für  die  Gestaltung  des  Marktes  wird  der  Bedarf
Amerikas  wohl  besonders  maßgebend  sein.  Sobald
dort  wieder  ein  dauerndes  Deckungsbedürfnis  eintritt,
  dürfte  ein  Anziehen  der  Preise  zu  erwarten
sein.  Unsere  Abladungen  an  Kautschuk  haben  sich
im  laufenden  Jahre  der  höheren  Ertragsfähigkeit
der  Bäume  entsprechend  gesteigert.  Vorausgesetzt,
daß  die  Arbeiterverhältnisse  nicht  ungünstiger
werden,  dürften  wir  bis  Jahresschluß  mit  einer
nicht  unerheblich  größeren  Zufuhr  gegen  das
Vorjahr  zu  rechnen  haben.  Wir  sind  weiter  bemüht,
  die  an  sich  schon  gute  Beschaffenheit  unseres
Kautschuks  zu  verbessern.  Wir  werden  hierdurch
den  Marktwert  unseres  Gummis  steigern.
Kapok.  An  Kapok  haben  wir  etwa  30  000  kg

 

lagern,  die  zum  Preise  von  1,10  .K  für  das
Kilogramm  verkauft  sind.  Es  wird  uns  leider
kaum  möglich  sein,  diese  Menge  bis  Jahresschluß
zum  Versand  zu  bringen,  da  es  an  ausreichenden
Arbeitskräften  fehlt.

Kakao.  Auch  die  Zufuhr  an  Kakao  wird  im
laufenden  Jahre  eine  Steigerung  erfahren;  leider
bleiben  die  Preise  gedrückt,  so  daß  es  uns  kaum
möglich  werden  dürfte,  für  unsere  schöne  Ware
bessere  Preise  zu  erzielen.

Die  Arbeiterverhältnisse  sind  nach  wie  vor
nicht  günstig.  Für  unsern  Betrieb  können  wir
nur  mit  etwa  400  Arbeitern  täglich  rechnen,  da
von  unsern  800  Arbeitern  noch  nicht  die  Hälfte
täglich  zur  Arbeit  antritt.  Um  unsere  Pflanzungen
voll  ausnutzen  zu  können,  würden  wir  die  dreifache
  Anzahl  nötig  haben.  Wir  bleiben  unablässig
  bemüht,  weitere  Arbeitskräfte  heranzuziehen;
es  ist  dies  jedoch  noch  immer  mit  großen  Schwierigkeiten
  verbunden.

HSBS..—½½ts-.  =

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Verbot  des  Schürfens  auf  Sdelsteine  im  britischen
Walkischbal-Gebiet.  ’

Mittels  Proklamation  vom  3.  August  d.  Is.
hat  die  Kapregierung  das  Aufsuchen  (prospecting)
von  Edelsteinen  auf  allen  Kronländereien  des
Walfischbai-Gebiets  verboten.  Diese  Verordnung
tritt  mit  der  in  der  Union-Gazette  vom  12.  August
erfolgten  Veröffentlichung  mit  der  Wirkung  in
Kraft,  daß  Zuwiderhandlungen  mit  Geldstrafe  bis
zu  100  L  und  im  Unvermögensfalle  mit  Gefängnis
bis  zu  sechs  Monaten  bestraft  werden.

Stand  der  ägvptischen  Baumwollernte
im  August  1910.)

In  Unterägypten  war  die  Witterung  im
August  fortgesetzt  günstig  und  infolgedessen  haben
die  Pflanzen  gute  Fortschritte  gemacht.  Würmer
haben  sich  im  August  wieder  gezeigt,  haben  indes
keinen  bedeutenden  Schaden  verursacht.  Leichte
Nebel,  die  gemeldet  sind,  haben  bis  jetzt  kaum
einen  Einfluß  auf  die  Pflanzen  gehabt.  Wasser
war  reichlich  vorhanden  und  die  Bewässerung  ist
eingestellt  worden.  Große  Besitzer  haben  mit  dem
Gebrauche  des  Wassers  Maß  gehalten,  aber  einige
kleine  Pflanzer  haben  ihre  Ländereien  zu  reichlich
bewässert  entgegen  den  Warnungen  der  Regierung.
In  einigen  Distrikten  wird  die  erste  Pflücke  einige

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  137.

 

Tage  früher  als  vergangenes  Jahr  stattfinden.
Sie  wird  allgemein  in  der  zweiten  Hälfte  des
September  beginnen  und  verspricht  reichlich  auszufallen.


Die  Nachrichten  aus  Oberägypten  und
Fayoum  lauten  sehr  günstig.  Weder  Würmer
noch  Nebel  sind  gemeldet  worden  und  die  erste
Pflücke  hat  bereits  begonnen.  Der  Stand  der
Pflanzen  ist  zurzeit  sehr  zufriedenstellend.
(Bericht  der  Alexandria  (ienernl  Produce  Asscciation

vom  2.  September  1910.)

Die  Aussichten  auf  die  russische  Baumwollund
  Flachsernte.

In  Turkestan,  Mittelasien  und  im  Kaukasus
sind  die  Aussichten  fortdauernd  gute.  Die  Ernte
hat  unter  den  günstigsten  Bedingungen  begonnen.
Der  Absatz  ist  ein  flotter.  In  Moskau  sind  bereits
  über  2½  Millionen  Pud  Vorverkäufe  abgeschlossen
  worden,  wobei  die  Preise  in  der  letzten
Zeit  sich  den  amerikanischen  näherten.

Die  Aussichten  für  die  Flachsernte  waren  zu
Mitte  August  im  allgemeinen  günstig,  und  zwar
gilt  das  sowohl  für  den  Motschenez=  als  auch  für
den  Slanez-Rayon;  man  erwartet  ein  besseres
Ergebnis  als  im  Vorjahre.  Nur  in  den  Gouvernements
  Kostroma  und  Woronesh  wird  voraussichtlich
ein  Ausfall  zu  verzeichnen  sein.  Die  Qnalität

ist  bisher  eine  zufriedenstellende,  doch  hängt  sie
        <pb n="862" />
        821  20

in  nicht  unwesentlichem  Maße  von  der  weiteren
Bearbeitung  des  Produkts  ab.  Die  Röste  war
zum  Termin  beinahe  allenthalben  beendet  worden.

(St.  Petersburger  Zeitung  vom  10.  und  11.  September
  (u.  St.]  1910.)

Baumwollernte  Britisch-Indiens  1910/11.

Das  erste  Memorandum  über  die  indische
Baumwollernte  für  die  Saison  1910/11,  welches
die  Berichte  aus  den  einzelnen  Provinzen  Britisch-Indiens
  als  Unterlage  hat,  ist  am  18.  August  d.  Is.
veröffentlicht  worden.  Die  Gebiete,  die  in  diesem
Gesamtberichte  behandelt  werden,  hatten  im  Durchschnitt
  der  fünf  mit  1908/09  abschließenden  Jahre
eine  Baumwollanbaufläche  von  15  659  500  Acres
und  machten  fast  75  v.  H.  der  gesamten  in  Britisch-Indien
  mit  Baumwolle  bestellten  Fläche  aus.
Das  Memorandum  bezieht  sich  indessen  in  der
Hauptsache  auf  die  Frühernte  und  enthält  nur
Angaben  über  die  Anbaufläche.

Als  Ergebnis  wurde  eine  Fläche  von  10  475000
Acres  gemeldet  gegen  11.002  000  Acres  zur  entsprechenden
  Zeit  im  Vorjahre.  Daraus  ergibt
sich  eine  Abnahme  um  4,8  v.  H.

Ein  Versuch,  den  voraussichtlichen  Ertrag  für
die  kommende  Ernte  abzuschätzen,  ist  nicht  gemacht
worden;  aber  im  allgemeinen,  abgesehen  von
einzelnen  Teilen  Punjabs,  wurde  der  Stand  der
Saaten  als  gut  oder  ziemlich  gut  gemeldet.

Die  Schätzung  gibt  die  Anbaufläche  für  den
Monat  August  1910  folgendermaßen  an:

1910°11  1909/10  1908,09

6(6  '  S
Provinzen  und  Staaten  Fläche  in  1000  Acres
Bombay  (Deccau),  einschl.

der  Eingeborenenstaaten  1545  1  480  1  210
Zentralprovinzen  u.  Berar  3  883  4264  4239
Madras  136  82  89

Punjab,  einschl.  der  Ein- 



geborenenstnaten.  1  285  1  559  1  353
Vereinigte  Provinzen:  "  1  485  1  347
Burna  ..  ..  185  198  207
Beugalen  .  60  67  60
Ostbengalen  und  Assam  99  99  97
Nordwestl.  Grenzprovins=  31  46  42
Ajmer  Merwara  24  28  31
Onderabad  .  2831  2768  224
Zentralindien  *)  976  983
Rajvutana.  .  .  ...  384  404  352
Myosorer  12  7  5

Zusammen  .  10  475““")  13  463  12289.

Aus  den  Einzelberichten  der  Provinzen,  denen
der  Prozentsatz,  mit  welchem  sie  an  der  Gesamtbaumwollfläche
  Britisch-Indiens  beteiligt  sind,  in
Klammern  beigesetzt  ist,  mögen  noch  folgende  Angaben
  über  den  Stand  der  Baumwollsaaten  hervorgehoben
  werden:

 

*)  Nicht  erhältlich.
**)  Ohne  Vereinigte  Provinzen  und  Zentralindien.

 

Der  Bericht  aus  Bombay  (28,6  v.  H.)  bezieht
sich  nur  auf  die  Frühsaaten  des  Dekkan  (7,5  v.  H.),
die  bis  zum  1.  August  d.  Is.  eine  Fläche  von
1545  000  Acres  (5000  in  den  Eingeborenen-=staaten)
  einnahmen  und  im  Vergleich  mit  der
vorjährigen  Schätzung  um  4,4  v.  H.  größer  ausfielen.
  Die  Berichte  sind  indessen  unvollständig,
da  die  Aussaat  noch  fortdauert.  Die  günstigen
Frühregen  und  die  im  vorigen  Jahr  erzielten
günstigen  Preise  führten  zu  umfangreichen  Anpflanzungen
  in  Ost-Khandesh  und  Nasik.  Dagegen
haben  die  unaufhörlichen  Regenfälle  in  West-Khandesh
  und  das  Ausbleiben  an  anderen  Orten
wieder  einen  Rückgang  der  Anbaufläche  herbeigeführt.
  Die  Aussaat  begann  in  Khandesh  und
Nasik  zeitgemäß  in  der  zweiten  Junihälfte,  an
anderen  Stellen  trat  eine  Verzögerung  ein.  Die
lange  Unterbrechung  der  Niederschläge  im  Juli
schadete  zunächst  der  jungen  Saat,  bis  spätere
Regenfälle  dieselbe  erfrischten,  so  daß  die  Aussichten
  überall  günstig  sind.

In  den  Zentralprovinzen  und  Berar
(21,6  v.  H.)  trat  der  Monsun  früher  als  gewöhnlich
  ein  und  es  herrschte  in  der  Provinz
genügend  Regen.  Die  Aussaaten  erfolgten  zeitig
im  Juni  und  das  Aufkeimen  ging  gut  vonstatten;
stellenweise  war  etwas  Nachsäen  nötig.  Die  Aussichten
  sind  gut.  Das  gesamte  Baumwollareal
beträgt  in  den  Zentralprovinzen  nach  Schätzung
1  260  000  Acres  und  2  623  000  in  Berar  und
ist  um  13  v.  H.  geringer  als  im  Vorjahre.  Es
ist  indessen  möglich,  daß  sich  nach  dem  Eingehen
der  ausstehenden  Berichte  eine  der  vorjährigen
sich  annähernde  Anbaufläche  ergibt.

Madras  (8,1  v.  H.).  Die  gesamte  bis  Ende
Juli  in  den  Raiyatwaridörfern  besäte  Fläche  wird
zu  125  000  Aeres  gemeldet;  sie  ist  um  70  v.  H.
größer  als  im  Vorjahre,  was  dem  zeitigen  Regen
und  den  hohen  Preisen  zuzuschreiben  ist.  Die
Nicht-Raiyatwaridörfer  haben  eine  Fläche  von
11  000  Acres  mit  Baumwolle  bepflanzt  gegen
9000  Acres  im  Vorjahre.  Die  Saat  steht
ziemlich  gut.

Aus  Punjab  (7,8  v.  H.)  wird  die  bis  Ende
Juli  in  den  britischen  Teilen  mit  Baumwolle  bestellte
  Flüche  zu  1197.000  Acres  gemeldet  gegen
1  284  000  Acres  nach  der  letzten  Schätzung  des
Vorjahres.  In  den  Eingeborenenstaaten  beträgt
die  Anbaufläche  88  000  Acres  gegen  1510000  Acres
nach  den  letzten  Angaben  für  das  Vorjahr.  Es
lag  ein  starker  Anreiz  vor,  ein  großes  Gebiet  mit
Baumwolle  zu  bestellen,  da  die  Erträge  der  letzten
Jahre  und  ebenso  die  Preise  günstige  waren.
Infolge  Fehlens  der  Winterregen  und  zu  frühen
Eintritts  der  Frühjahrsregen  waren  die  Verhältnisse
  für  die  Frühsaat  indessen  ungünstige  auf
        <pb n="863" />
        822  20

dem  bewässerten  Lande.  Auf  dem  unbewässerten
Lande  dagegen  war  in  den  meisten  Distrikten
infolge  späten  Eintritts  des  Monsuns  für  die
Aussaat  nicht  genügend  Feuchtigkeit  vorhanden,
insbesondere  in  Delhi,  dem  Hauptbaumwolldistrikte.

In  den  Vereinigten  Provinzen  (6,5  v.  H.)
begann  in  den  bewässerten  Distrikten  die  Aussaat
der  Baumwolle  zu  gewöhnlicher  Zeit  im  Mai,
in  anderen  Distrikten  Mitte  Juni,  wo  reicher
Regen  niederging.  Infolge  Aufhörens  der  Niederschläge
  trat  im  Juli  eine  lange  Unterbrechung  in
der  Aussaat  ein  und  diese  konnte  erst  zu  Ende
des  Monats,  als  genügend  Regen  niederging,
wieder  aufgenommen  werden.  Das  Aufgehen  der
Maisaaten  verlief  gut.  Nach  Ansicht  des  Ackerbaudirektors
  ist  nach  den  bisher  vorliegenden  Angaben
ein  Rückgang  der  Anbaufläche  im  Vergleich  mit
dem  Vorjahre  zu  erwarten.

Für  Burma  (0,  9  v.  H.)  werden  185  000
Acres  als  Gesamtfläche  angegeben  gegen  198.000
Acres  im  Vorjahre,  woraus  sich  ein  Rückgang
um  6,6  v.  H.  ergibt.  Die  Regen  begannen  spät,
und  in  den  meisten  Distrikten  war  Mangel  an
Niederschlägen  vorhanden,  so  daß  die  Aussaat
verzögert  und  auch  in  geringerem  Umfange  vorgenommen
  wurde.  Die  Saaten  scheinen  in  den
meisten  Distrikten  ziemlich  gut  zu  stehen.

Aus  Bengalen  (0,3  v.  H.)  wird  eine  bisher
mit  früher  und  später  Baumwolle  bestellte  Gesamtfläche
  von  60  000  Acres  gemeldet;  sie  ergibt  gegen
das  Vorjahr  einen  Rückgang  um  10,4  v.  H.  Die
Frühsaat  steht  gut,  abgesehen  von  einigem  Schaden,
der  durch  Regenfälle  im  Distrikt  von  Angul  und
in  Sambalpur  durch  Insektenschaden  angerichtet
wurde.  Der  Saatenstand  ist  gut.

Aus  dem  östlichen  Bengalen  und  Assam
(0,3  v.  H.)  wird  die  mit  Baumwolle  bestellte
Fläche  auf  99.000  Acres  angegeben,  wie  im
Vorjahre.  Auf  die  Trockenheit  in  den  Wintermonaten
  folgten  günstige  Regen  im  März  und
April.  Seit  Mai  fielen  reichliche  Regen  und  die
Aussichten  sind  ziemlich  aussichtsvoll.

Für  die  nordwestliche  Grenzprovinz
(0,3  v.  H.)  ist  die  bestellte  Fläche  zu  31  000  Acres
gemeldet  worden  gegen  32  000  Acres  nach  der
Schlußschätzung  im  Vorjahre.  Die  März-,  Aprilund
  Mairegen  waren  ungleichmäßig  und  auch
unregelmäßig  verteilt.  Die  Aussaat  fand  zur
gewöhnlichen  Zeit  statt.

Ajmer  Merwaro  (0,2  v.  H.).  Die  mit  Frühbaumwolle
  bisher  bestellte  Fläche  wird  auf  28000
Acres  geschätzt,  d.  s.  14,3  v.  H.  weniger  als  im
Vorjahre.  Der  allgemeine  Stand  der  Ernte  ist
ziemlich  gut.

Hyderabad  (14,03  v.  H.)  gibt  die  gesamte
mit  früher  (Rharif-)  Baumwolle  bestellte  Fläche

 

zu  2  831  000  Acres  an  gegen  2  768  000  Aeres
im  Vorjahre,  woraus  sich  eine  Zunahme  um
2,3  v.  H.  ergibt.  Der  Stand  der  Saaten  ist  im
allgemeinen  ziemlich  gut  bis  gut  mit  Ausnahme
weniger  Distrikte,  die  über  Regenmangel  und  über
Insektenschaden  klagen.

Rajputana  (1,9  v.  H.).  Die  bestellte  Fläche
wird  zu  384  000  Acres  gemeldet  gegen  404,000
Acres  im  Vorjahre.  Die  Aussichten  der  Erme
sind  im  allgemeinen  ziemlich  gut.

Für  Mysore  (0,36  v.  H.)  wird  die  mit  früher
Baumwolle  bis  dahin  besäte  Fläche  auf  12  000
Acres  angegeben  gegen  7000  Aecres  im  Vorjahre.
Die  Ernte  ist  stellenweise  infolge  Regenmangels
verdorrt.

——.

Baumwollernte  1909/10  der  Vereinigten  Staaten
von  Kmerika.

Die  Größe  der  Baumwollernte  der  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  in  dem  am  31.  August
  abgeschlossenen  Erntejahr  1909/10  wird  von
H.  G.  Hester,  dem  Sekretär  der  Baumwollbörse
in  New-Orleans,  welcher  als  erste  Autorität  für
Baumwollstatistik  angesehen  wird,  mit  10  609  668
Ballen  gegen  13  825  457  Ballen  im  Vorzjahre
angegeben.

 

1909/10  1908  09
Ausfuhr  nach  0  Ballen
England  2  431  211  gegen  3  545  060
Frankreich  971  20  1  063  887
dem  übrigen  europäischen
  Kontinent  2  805  818  =  3  840  102
Kanada  124  48  137  520
6  332  677  gegen  8  586  569
Vorräte  202  113  180  418
Inlandsverbrauch:

nördl.  Spinnereien  1  993  904  gegen  2  680  118
südl.  Spinnereien  2  341  303  2559  873
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  New-Orleans.)

Die  Baumwollhultur  Iin  Queensland  1909/10.

Während  des  Jahres  1909/10  waren  in
Queensland  im  ganzen  509  Acker  (206  ha)  der
Baumwollkultur  gewidmet,  also  21  Acker  (8½  ha)
weniger  als  im  Jahre  vorher.  Das  Erträgnis
war  trotzdem  größer,  da  es  sich  auf  129  245  lbs
(58  625  kg)  gegen  117  521  lbs  (53  306  ka)
im  Jahre  1908/09  belief.  Zur  Ausfuhr  kam
nur  die  auf  der  Plantage  des  Dr.  Thomatis  bei
Cairns  gezogene  Baumwolle,  alle  andere  wurde
in  Queensland  von  der  Firma  Joice  Brothers
in  East-Ipswich  verarbeitet.

(Bericht  des  Handelssachverständigen  beim  Kaiserl.
Generalkonsulat  für  Australien.)
        <pb n="864" />
        W  823  20

Der  (ssaboner  Kahüomaorhkt  im  Kuguft  1910.“)

Im  August  ist  das  Kakaogeschäft  in  Lissabon
infolge  stärkerer  Nachfrage  etwas  lebhafter  gewesen
als  im  vorhergehenden  Monat.  Demgemäß  ist
auch  der  Preis  von  3200  auf  3300  Reis  gestiegen.
  Der  festen  Tendenz  des  Weltmarktes
entsprechend  dürfte  vorläufig  ein  Zurückgehen  des
Preises  nicht  zu  erwarten  sein.

Im  August  1910  (und  1909)  betrug  die  Zufuhr
  26790  (22569),  die  Ausfuhr  37  439  (24117),
der  Vorrat  am  31.  119  358  (110  398)  Sack.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  3.  September  1910.)

 

Kakoo-Ausfuhr  aus  der  Dominihanischen  Republik,
Januar  bis  Juni  1910.

Juni  Januar  bis  Juni
1910  1910
kg  kg

Bestimmung
Ver.  Staaten
von  Amerika  1636  476  295  716
Deutschland  679  858  115  419  3  098  336  500  469
Frankreich  1047760  191  712  2  150  302  367  303
Im  ganzen  3364  094  602  847  11748  483  2017  452

(Nach  dem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsuls
in  San  Domingo.)

6  499  845  1149  680

 

Südafrikanischer  Bund  —  S1d-  und  Nordwest-Rhodesia.

Zollabkommen.

Zwischen  der  Regierung  des  Südafrikanischen
Bundes  und  den  Verwaltungen  von  Süd=  und
Nordwest-Rhodesia  ist  nach  dem  Aufhören  des
Südwestafrikanischen  Zollvereins  mit  Wirkung
vom  30.  Juni  d.  Is.  ab  ein  Abkommen  getroffen
worden,  wonach  der  zurzeit  geltende  Vereinszolltarif
  bei  den  vertragschließenden  Parteien  in
Kraft  bleibt,  bis  er  entweder  von  dem  Bunde
oder  den  Verwaltungen  auf  gesetzlichem  Wege
geändert  wird.

Das  Abkommen  bleibt  bis  zum  30.  Juni  1911
in  Geltung  und  läuft  von  da  ab  stillschweigend
auf  ein  Jahr  weiter,  wenn  nicht  mindestens  drei
Monate  vor  dem  30.  Juni  eines  Jahres  gekündigt
wird.  Wird  indes  entweder  vom  Bunde  oder
von  den  Verwaltungen  der  Zolltarif  abgeändert
oder  werden  Schritte  unternommen,  die  mit  dem
Sinne  oder  der  Abficht  des  Abkommens  in  Widerspruch
  stehen,  so  steht  es  jeder  Partei  frei,  sofort
vom  Abkommen  zurückzutreten.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  737.

 

Süd-Rhodesia.

Anderung  des  Zollvereinigungsvertrags
  usw.

Laut  einer  Verordnung  für  Süd-Rhodesia
(Nr.  12/1910),  die  am  1.  Juli  d.  Is.  in  Wirksamkeit
  getreten  ist,  hat  der  Text  des  Zollvereinigungsvertrags
  (South  African  Convention,  1906)
und  der  Customs  Management  Ordinance,  1906,
soweit  sie  auf  Süd-Rhodesia  Anwendung  finden,
infolge  der  Auflösung  des  Südafrikanischen  Zollvereins
  verschiedene  unbedeutendere  Anderungen
erfahren.  (Ebenda.)

Süd-Uigeria.

Geplantes  Verbot  der  Einfuhr  usw.  von
Zündhölzern  mit  weißem  Phosphor.
Dem  Gesetzgebenden  Rate  Süd-Nigerias  ist

ein  Gesetzentwurf,  betreffend  die  Herstellung,  den

Verkauf  und  die  Einfuhr  von  Zündhölzern  mit

weißem  Phosphor,  zugegangen.  Es  ist  in  Aussicht

genommen,  die  Vorschriften  des  Entwurfs  am

1.  Oktober  d.  Is.  in  Kraft  treten  zu  lassen.  Für

Kleinhändler  soll  das  Verbot  des  Verkaufs  von

Zündhölzern  mit  weißem  Phosphor  indes  erst  am

1.  Januar  1912  wirksam  werden.

(lhe  Southern  Nigeria  Government  Gazette.)

Vorschriften  für  die  Einfuhr  von
Baumwollsaat.

Nach  einer  Ratsverordnung  vom  10.  Juni
d.  Is.  (Nr.  8/1910)  ist  die  Einfuhr  von  Baumwollsaat
  in  die  Kolonie  oder  das  Schutzgebiet
Süd-Nigeria  außer  über  den  Hafen  von  Lagos
auf  Grund  der  „Destructive  Pests  Ordinance,
1910“  verboten.

Baumwollsaat  darf  nur  eingeführt  werden,
wenn  sie  vor  der  Verschiffung  in  einer  vom
Direktor  für  Landwirtschaft  genehmigten  Weise
desinfiziert  und  mit  einer  Bescheinigung  versehen
ist,  daß  die  Desinfizierung  in  gehöriger  und  angemessener
  Weise  ausgeführt  ist.

Alle  Baumwollsaaten,  die  ohne  Bescheinigung
ankommen  oder  mit  einer  Bescheinigung,  die  dem
Direktor  für  Landwirtschaft  nicht  genügt,  sollen
vernichtet  oder  an  einer  vom  Direktor  für  Landwirtschaft
  angewiesenen  Stelle  gelandet  und  dort
auf  Kosten  des  Wareneinführers  unter  Aussicht

desinfiziert  werden.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

Goldküsfte.

Beabsichtigte  Anderung  der  Zollordnung.

Ein  in  der  Gold  Coast  Government  Gazette
vom  16.  Juli  d.  Is.  veröffentlichter  Gesetzentwurf,
        <pb n="865" />
        824  2e0

betreffend  Abänderung  der  Zollordnung  Nr.  10
vom  Jahre  1876,  bestimmt,  daß  bei  der  Waren-Ein=
  und  Ausfuhr  die  von  der  Zollbehörde  für
notwendig  erachteten  Angaben  zu  machen  sind.
Insbesondere  ist  bei  der  Einfuhr  von  Waren  der

Name  des  Ortes  anzugeben,  von  wo  die  Waren
zuerst  nach  der  Kolonie  versandt  sind,  und  bei
der  Ausfuhr  von  Waren  der  Name  des  schließlichen
  Bestimmungsortes  der  Waren.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Vermischtes.

 

Vorlesungsverzeichnis  der  Deutschen  Kolonialschule
Fu  Witzenhausen  für  das  Wintersemester  1910/11.

a)

b)

a)

I.  Allgemeinbildende  Lehrfächer:

Kulturwissenschaften:  1.  Kolonialpolitik
der  europäischen  Kulturstaaten,  2.  Einführung
in  die  Volks=  und  Kolonialwirtschaft,  3.  Kulturgeographie:
  Direktor  Professor  Fabarius.
4.  Mission  und  Kolonialpolitik:  Geh.  Rat
Prof.  Dr.  Mirbt-Marburg.
Naturwissenschaften:  1.  Anorganische  Chemie,
  2.  Physik,  3.  Allgemeine  Botanik:  Dr.
Peppler.  4.  Zoologie:  Tierarzt  Schröter.
5.  Mineralogie  und  Geologie:  Dr.  Thiele.
6.  Chemische  und  mikroskopische  UÜbungen,
7.  Technologische  Lehrausflüge:  Dr.  Peppler.
Sonstiges:  1.  Tropengesundheitslehre:  Entstehung
  und  Eigenart  des  tropischen  Klimas.
Sein  Einfluß  auf  den  menschlichen  Körper  und
seine  einzelnen  Teile:  Sanitätsrat  Prof.  Dr.
Mense-Cassel.  2.  Rechtskunde:  Amtsgerichtsrat
  Driessen.  3.  Sprachen:  Französisch,
Portugiesisch,  Spanisch,  Suaheli:  Ttl.  Rat
Wilhelmson;  Englisch:  Cand.  cam.  Kucklentz
  und  Pfarrer  Grisebach;  Holländisch:
Amtsgerichtsrat  Driessen.  4.  Samariterkursus:
  Sanitätsrat  Dr.  Collmann.  5.  Praktische
  Ubungen  im  Präparieren:  Präparator
Bleil-Cassel.

II.  Wirtschaftliche  Lehrfächer:
Landwirtschaft:  Allgemeiner  Pflanzenbau
mit  besonderer  Berücksichtigung  der  tropischen
und  subtropischen  Verhältnisse:  1.  Klima  und
Bodenlehre,  2.  Grundzüge  der  Wirtschaftslehre
und  des  Landbaues:  Dr.  Thiele.  3.  Wassererschließung:
  Geh.  Bergrat  Prof.  Dr.  v.  Koenen-Göttingen.
  4.  Seminaristische  Ubungen
und  Repetitorium,  5.  Landwirtschaftliche  Lehrausflüge:
  Dr.  Thiele.

 

b

Tierzucht  und  Tierheilkunde:  1.  Anatomie
  und  Physiologie  einschl.  Entwicklungsgeschichte,
  2.  Allgemeine  Züchtungslehre  und
vergleichendes  Exterieur,  3.  Demonstrationen,
4.  Sektionen,  5.  Pharmazeutische  Ubungen,
6.  Anatomische  Ubungen,  7.  Ubungen  in  der
Fleischbeschau  und  Trichinenschau,  8.  Seminaristische
  Ubungen  und  Repetitorium:  Tierarz
Schröter.

c)  Praktische  Landwirtschaft:  Ubungen  in

d)

sämtlichen  Arbeiten  des  Ackerbaues,  Futterund
  Wiesenbaues,  Viehwirtschaft  und  Gespanndienst
  sowie  Molkerei  unter  Leitung  des  Inspektors
  Hunsinger.

Gärtnerei:  1.  Gemüsebau  mit  praktischen
Unterweisungen:  Gartenmeister  Sonnenberg.
2.  Praktische  Arbeiten  und  Ubungen  in  allen
gärtnerischen  Betriebszweigen  (Baumschuce,
Gemüsebau,  Gewächshaus,  Obstpflanzungen,
Weinbau).

e)  Forstwirtschaft:  Waldbau  und  Forstschutz:

)

Forstmeister  Prof.  Dr.  Jentsch-Hann.  Münden.
2.  Praktische  Arbeiten  im  Aufforsten  und
Holzhauen.

Kaufmännisches:  Doppelte  Buchführung:
Buchführung  eines  Geschäftes,  das  mit  Kolonialprodukten
  handelt,  nach  italienischer  Methode:
  Direktor  von  der  Aa-Cassel.

III.  Technische  Lehr  fächer:

Baufach:  Hochbau  (vorletztes  Semestert,
Tiefbau  (letztes  Semester):  Architekt  Professor
Strehl-Cassel.

Kulturtechnik:  1.  Feldmeßkunde,  2.  Beund
  Entwässerung:  Steuerinspektor  Hahn.
3.  Planzeichnen:  Cand.  cam.  Kucklentz.
Handwerke:  Schmiede,  Tischlerei,  Sanlerei,
Stellmacherei,  Maurerei,  Zimmerei,  Schuhmacherei.


 

Ng—  ——....————..——...  —=Liter

  atur-Bericht.

Anleitung  für  die  Buumwollkultur  in  den  deutschen

Kolonien.,

Von  Hrof.  Ir.  A.  Zimmermann,  hotaniker

  am  Kaiserlich  Biolog.-Landw.  Institut  Amani

(lemsch-Ostafrika).

z##weite,  umgearbeitete  Auflage

 

mit  26  Abbillungen  im  Text.  Berlin  1910.  Kolonial-Wirtschaftliches
  Komitee.  wirtschaftlicher  Auss#hun
der  Deutschen  Koloniallesellschaft,  Unter  den  liänden
  13.  159  S.  Preis.  2,—.
        <pb n="866" />
        W  825  20

Der  Aufschwung,  den  die  Baumwollkultur  in  den
letzten  Jahren  in  den  deutschen  Kolonien  genommen
hat.  und  das  Bedürfnis  nach  einem  wirklich  praktischen,
der  Neuzeit  entsprechenden  Handbuch  für  den  Baumwollpflanzer
  in  den  Kolonien  gaben  dem  Komitee
Vernnlassung,  die  im  Jahre  1905  in  seinem  Auftrage
von  Prof.  Zimmermann.  Amani.  verfaßte  Anle#tung
für  die  Baumwollkultur  in  den  deutschen  Kolonien  in
neuer.  vollständig  umgearbeiteter  Auflage  herauszugeben.
  Mit  großem  Fleil  hat  sich  der  Verfasser  der
Neubearbeitung  der  Schrift  unterzogen  und  dabei  nicht
nur  die  in  den  letzten  Jahren  in  unseren  Kolonien
gemachten  Erfahrungen  berücksichtigt,  sondern  auch
die  Erfahrungen  alter  Baumwollländer  verwertct.  Es
qdürfte  daher  die  Schrift  nicht  nur  hauptsüchlich  für
den  Pflanzer  in  den  deutschen  Kolonien,  sondern  auch
in  anderen  Ländern  zur  allzgemeinen  Orientierung  ein
willkommenes  Handbuch  bilden.

 

fasser  die  botanische  Seite  der  Baumwollpflanze  und
beschreibt  die  wichtigsten  Varictäten.  In  den  folgenden
Kapiteln  werden  ausführlich  die  Saatzucht,  die  Auswahl
des  Baumwolllandes,  die  Vorbereitung  des  Feldes,  die
Düngung.  Bewüsserung.  die  Saat  und  das  Aussüen,  die
spütere  Pflege  der  Pflanzen,  Ernte  und  Erntebereitung.
Fruchtwechsel  usw.  behundelt.  Im  Schlulzkapitel  werden
eingehend  die  Baumwoll-Schädlinge  beschrieben;  zahlreiche,
  gut  gelungene  Bilder  erleichtern  die  Kenntnis
der  wichtigsten  dersclben.

Zugleich  mit  dieser  Broschüre  erscheint  ein  kurz
gefaßter  Auszug  aus  de#elben  mit  besonderer  Berücksichtigung
  der  ostafrikanischen  Verhältnissc.  der  durch
das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komiter  an  die  Baumwollpflanzer
  in  Deutsch-Ostafrika  verteilt  werden  soll.
Die  gleiche  kurze  Anleitung  in  der  Suaheli-Sprache
wird  an  Eingeborene  zur  Verteilung  gelangen,  ebenso
cine  entsprechende  kurze  Anleitung  für  Togo  in  deut-In

  den  beiden  ersten  Kapiteln  beleuchtet  der  Ver-cher  und  der  Eve-Sprache.

 

 

Kolonlale  Literatur.)
XI.

I.  Kolonialwesen  und  Kolonialpolitik
im  allgemeinen.

Irus,  Reman,  en  Zwijsen,  M.  Vietor:  Onze  West.
I.  De  kolonie  Suriname.  II.  De  kolonie  Curacçao.
(gare  van  de  Verecniging  „Ost  en  West“.)  Commissie
  1o  verspreiding  van  populaire  kennis  omtrent
Nederlandsch  Oost-  en  West-  Indié.  s  Gravenhage:

J.  Cikot  1910.  80  S.  0.20  I7.  86.  1
kkollbel,  F.  Einlenken  Frankreiehs  in  der  Liberiafrage.
  Kolz.  11  561  -562.  2

o.  Lindequist:  Rede  auf  der  25.  Wanderversammlung
  der  Deutschen  Landwirtschafts  -Gescllschaft  zu
IHamburg.  Aus:  Jahrb.  d.  Dtsch.  Landw.  Ces.  1910
2.  Lief.  311—316.  (3
Die  Zeitungen  und  Zeitschriften  in  den  deutschen
Schutzgebieten.  Ergänzung  l/Kolz.  27630—632,  619.1

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

Tultru,  P:  Histoire  de  la  Cochinchine  francaise
des  origines  à  1883.  Paris:  A.  Challamel  1910.  [IIII,
4  S.  8  Pr.  SPe.  6

Dupuis,  Jean:  Le  Tonkin  de  1872  à  1886.  Histoire
et  politilue.  Paris:  A.  Challamel  1910.  IIIII,  59  S.
7.,  50  Fr.  g0.  6

Kemp,  P.  H.  van  der:  De  Teruggave  der  Oost-Indischen
  kolloise  in  1811—1816.  Juar  oorspronkelijike
stukken.  's  Gravenhauge:  M.  Nyhoff  1910.  6  kx  S  H

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.

Anthropos-Bibliothek.  Internationale  Sammlung
ethnologischer  dlonographien.  Collection  internationale
de  monographics  ethnologidques  Biblicthequc-  Anthropos.
Director  P.  W.  Sehmidt.  Münster  i.W.:  Aschendorff.  (8

Bd.  1  H.  1:  Meier,  Jos.:  Mrxthen  und  Erzählungen
  der  Küstenbewohner  der  (iazelle-Halbinsel
Ceu-Pommern)  im  Urtext  aufgezeichnet  und  ins
Deutsche  übertragen.  1900.

H.  2:  Henry,  Jos.:  Lüäme  d'un  peuple
Les  Bambara,  leur  vie  pychiqnc.  elichbe.
Avec  11  illustr.  de  texte  ct  21

africain.
Sociale,  religieuse.
planches  hors  texte.  1910.

H.  3:  Peekel,  P.  (i.:  Religion  und  Zauberei
  auf  dem  mittleren  Neu-ölee  klenburg,  Bismarck--Archipel,
  Südsce.  1910.

 

Berchon,  ('harles:  A  travers  Cuba.  Recit  de
orage  descriptif  et  Gonomique.  Scecaux:  Impr.  Charaire
1910.  204  S.  50.  (

Drews:  Erkundung  der  Hunsberge.  Alit  1  Karte

u.  1  Taf.  Mitteil.  a.  d.  Dtsch.  Schutzgeb.  23  161
bis  163.  h0
Friederici,  Georg:  Die  Amazonen  Amerikas.  Leipzig:

Jimmel  &amp;amp;  Co.

Kaufmann.  Hans:
Buschmannfomchung.

1910.  25  S.  80.  L
Die  Auin.  Ein  Beitrag  zur
Mit  4  Taf.  u.  14  Fig.  Mitteil.

a.  d.  Dtsch.  Schutzgeb.  23  135—160.  12
Kleinkemm-Kettwig:  Die  Erforschung  der  Namib.
DKolz.  27  628—630.  13

Die  deutschen  Kolonien  hrsg.  von  Kurd  Schwabe.
Lief.  S.  20.  40.  Enthält:  Kaiser  Wilhelmslund
und  die  Inselwelt  im  Stillen  Ozean.)  L

Michaelsen,  Heinrich:  Die  Kalkpfannen  des  östlichen
  Dumarnlandes.  Mit  1  Taf.  u.  7  Abbild.  Mitteil.
a.  d.  Dtsch.  Schutzgeb.  23  111—134.  15

Prop.,  G.:  Atlas  van  Nederland  en  zijne  overzeesche
bezittingen.  Ausgabe  A—F.  Zutphen:  W.  J.  Thienme
4  Cie  1910.  #

Range,  Paul:  Begleitworte  zur  Skizze  der  Küste
Deutsch-Südwestafrikas  bei  Plumpudding  und  Sinelair
Insel.  Slit  1  Kartenskizze.  Mitteil.  a.  d.  Dtsch.
Schutzgeb.  23  161—16).  (17

Schlobuch:  Alit  Lindequist  durch  Ostafrika.  DKol-27
  507—568,  6.-32—063.3.  616—648.  L

Schmiadt,  Richard:  Beiträge  zur  indischen  Erotik.
Das  Licbesleben  d.  Sanskrivolkes.  Jach  d.  CQuecllen
dargest.  2.,  ldurchges.  Aufl.  Berlin:  Barsdorf  1911.
XI,  691  S.  8o.  15

Segonzac,  Marcl,  de:  Au  cour  de  l’Atlas.  Mission
au  Maroc  1901—1900.  Préface  de  A.  Eugeèene  Etienne
et  Lyauter.  Note  de  géologie  ct  de  geographie  physique
par  Louis  G#entil.  I77  reprod.  photogr.,  15  cartes
dans  le  teste  et  hors  teste  ct  1  carte  en  couleurs.
Paris:  E.  Larose  1910.  IV),  VII,  797  S.  20.K.  80.  20

")  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
in  syStematischer  Orinung  mittueteilt.  Mit  einem  eind  die
Titel  der  Werke  be’zeichnet,  velche  bei  der  Redaktion  des
Kolonialblattes  eingingen.

Der  Verlag  erklürt  sich  gern  zur  Annaume  und
Weiterbelörderunk  derjenigen  Werke  bercit.  welche
als  Rerrenusionsoelsemplure  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnis  imm  Zugeschickt  werden.
        <pb n="867" />
        W  826  20

Streitwolf:  Der  Caprivizipfel.  Kolz.  11  514—516,
532—535,  550—552,  564—567.  21
Trenk:  Die  Buschleute  der  Namib,  ihre  Rechtsu.
  Familienverhältnisse.  Mitteil.  a.  d.  Dtsch.  Schutzgeb.
23  166—170.  122

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Bulletin  of  Entomological  Research.  Issued  by
the  Entomological  Research  Committee  (tropical  Africa)
appointed  by  the  Colonial  Office.  Editor:  The  scientific
secretary  (Arthur  Elverett!  Shipley).  Vol.  1,  P.  1.
London:  Longmans  Green,  &amp;amp;  Co  1910.  40  (S0).  123

Ditmars,  Raymond  L.:  Reptiles  of  the  world.
Tortoises  and  turtles,  crocodilians,  lizards  and  snakes
of  the  enstern  and  western  hemispheres.  With  a
frontispice  in  colour,  and  nearly  200  fllustr.  London:
Wm.  Dawson  &amp;amp;  sons,  Itd  1910.  20  sA.  80.  [24

*»Dõonitz,  W.:  Die  Zeceken  Südafrikas.  Mit  4  Tatf.
Aus:  Schultze,  Zoolog.  u.  anthropol.  Ergehnisse  e.
Forschungsreise  i.  westl.  u.  zentralen  Südafrika.  4.  Bd.
3.  Lief.  S.  399—49141.  Jena:  G.  Fischer  1910.  Nicht
im  Buchh.  (25

Elllot.  Dlaniel!)  Gliraud]:  Description  of  a  new
subspecics  of  African  monkey  of  the  gehus  Cercopithecus.
  (Smithsonian  Miscellaneous  Collections.  Vol.  50,
Nr.  7.)  Washington:  Smiths.  Inst.  1910.  2  Bl.  So.  (26

Eltringham,  H.:  African  mimetie  Butterflies.  Being
descriptions  and  ill.  of  the  principal  known  instances
f  mimetie  resemblance  in  the  Rhopalocecra  of  the
Ethiopian  region  ...  With  10  pl.  and  1  map.  Oxford:
Clarendon  Pr.  1910.  136  S.  0.  (27

Heller,  Elmund:  A  new  Sable  Antclope  from
Britich  East  Africa.  (Smithsonian  Miscellancous  Col--lections.
  Vol.  51,  p.  6.)  Washington:  Smiths.  Inst.
1910.  2  S.  P0.  les

Schilling,  C.  G.:  Mit  Blitzlicht  und  Büchse  im
Zauber  des  Eleléscho.  Kleine  Ausgabe  der  beiden
Werke:  „Mit  Blitzlicht  u.  Büchse“  u.  „Der  Zauber  des
Elecléscho“.  Mit  83  photogr.  Orig.-Tag-  u.  Juchtaufnahmen,
  urkundl.,  getreu  in  Autotypie  wiedergegeben
u.  m.  d.  Facsimile  e.  einleit.  Briefes  von  Theodore
Roosevelt  an  den  Verfasser.  1.—4.  Aufl.  Leipzig:
R.  Voigtländer  1910.  384  S.  5.4.  P0.  120

Schultze,  Leonhard:  Zoologische  und  anthropologische
  Ergebnisse  einer  Forschungsreise  im  westlichen
und  zentrulen  Südafrika,  ausgeführt  in  den  Jahren
119  mit  Unterstützung  der  Kl.  preuß.,  Akademic
der  Wissenschaften  zu  Berlin.  (Denkschr.  d.  medeic.-naturwiss.
  Gesellsch.  zu.lenn.  16.  Bd.)  Jena:  G.  Fischer.  30

6.  Bd.  Systematik  u.  Tiergeographie.  3.  Lietf.:
Janicki,  C.:  Die  Cestoden  aus  Procavia.  —  Dönitz,
W.:  Die  Zecken  Südafrikas.  —  Hungerbühler,
Max:  Studien  an  Grrocotrien  u.  Cestoden.  S.  371
bis  522,  m.  9  Taf.,  9  Bl.  Erklär.  1910.  30  ..

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Die  erste  Tagung  des  deutsch-südwestafrikanischen
Landesrats.  Kolol.  12  4°3—180,  650—656,  697
bis  1.  [31

VI.  Staatsrecht.

*  Grunds##tze  für  die  Uberlassung  von  Kronland
und  Schutzgebieten  Kameruns.  Bekanntmuchung  des
(ionverneum  vom  18.  April  1910.  -Kol.  12  l1.  32

Halewy##ck,  #lichel:  La  charte  coloniale.  Commentaire
  de  ln  loi  du  18  octobre  1908  sur  le  gourernement
Au  Congo  belge.  Bruxelles:  W.  Weistenbruch  1910.  560.

TLTome  1.  —  Appendece.  (  3

 

Romberg:  Entwurf  eines  Schutzgebietsgese##c#s
nebst  Begründung.  2  KolbP.  12  657—676.  #

VII.  Verwaltung.

Tesch,  Johannes:  Die  Laufbahn  der  deutschen
Kolonialbeamten,  ihre  Pflichten  und  Rechite.  5.  vermehrte
  Aufl.  Berlin:  Otto  Salle  1910.  XVI,  488  S.
Geb.  7,  60  A.  80.  3

VIII.  Justizwesen.

Sassen:  Zwangsvollstreckung  und  Rechitsbilfe  in
den  deutschen  Kolonien.  ZKolP.  12  685—696.  —9

IX.  Völkerrecht.
WVacat.

X.  Bevölkerungswesen.
WVacat.

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Statement  exhibiting  the  moral  and  material  progress
  and  condition  of  India  during  the  Fear  1908—9
(East  India  (Progress  and  condition.))  45th  Nr.  London:
Wyman  &amp;amp;  sons  (1910).  1  ##  2  d.  Fol.  (3

XII.  Finanzwesen.
Vacat.

XIII.  Landwirtschaft.

Cramer,  P.  J.  S.  De  cultuur  van  hevea.  Handleiling
  voor  den  planter.  Amsterdam:  J.  H.  de  Buss#
1910.  XVI,  138  S.  2,50  11.  Se.  i#s
Etesse:  La  Nouvelle  Calédonie.  Essai  d’'agron-Paris:

  A.  Challamel  1910.  111  S.  8e6.  2

Faber.  F.  C.  v.:  Pilzgallen  an  Wurzeln  von
Kickxia  elastica  Preuss.  Aus:  Annales  mycoliei.  Vol.
Nr.  4.  1910.  S.  149—451.  Berlin:  R.  Prielämier
&amp;amp;  Sohn  1910.  0,80  .E.  8e.  o

*Carl  Hagenbeeks  Tierpark.  Sonderausstellune
exotischer  Haus-  und  Nutztiere.  Juni  1910.  Stellinxen
bei  Hamburg.  Hamburg:  Druek  von  H.  Carly  (1910.
15  8.  80.  L

Carl  Hagenbeck's  Straußenfarm  in  Stellingen  und
die  wirtschaftliche  Bedeutung  derselben.  Stellingen-Langenfelde
  (1910).  11  S.  80.  iu-*Zimmermann,

  A.:  Anleitung  für  die  Baumwillkultur
  in  den  Deutschen  Kolonien.  2.  umteearb.  Aufl.
Mit  26  Abbild.  im  Text.  Berlin:  Kolonial-Wirtschall,
Komitee  1910.  159  S.  2.  .  80.  (G6

Siche  Literatur-Mericht.
vFimmermann,  A.:  Auszug  aus  der  Anleitung  fur
die  Baumwollkultur  in  den  Deutschen  Kolemen.
Deutsch-Ostafrika.  2.  umgearb.  Aufl.  Ilit  12  Ablald.
im  Text.  Berlin:  Koloninl-W’irtschaftl.  Komitee  1701%
IIIII,  29  S.  20.  *

mie.

XIV.  Wasserwesen.
Tavernler,  René,  und  Leighton,  Mamhall  O.##
The  public  Ulilitr  of  water  powes  and  their  gor#ernmental
  regulation.  (U.  S.  Geol.  Surver.  W’aler-Sulit

Paper.  238.)  W’ashington:  Gov.  Pr.  Off.  1910,
161  S.  860.  6
4  XV.  Bergbau.
Vacat.

XVI.  Handelswesen.  ·
IDeutschelcultumkbeltnnd  Handelsaussichten  #m
südlichen  Schantung.  (Aus  der  Kiautschou-Post.)  Kol-.
11  502—564.  #
        <pb n="868" />
        827  eo

XVII.  Gewerbe-  und  Industriewesen.
Jonz,  A.  W.  K.  de:  Hetgeen  voor  cen  actherischen

olienfahrikant  van  belung  is  te  weten.  (Overgecirukt
mit  „Teyrsmania).  Batavia:  (i.  Kolff  &amp;amp;  Co  1910.
2.  67  S.  1,50  IL.  D.  147

XVIII.  Verkehrswesen.

Commission  interministerielle  chargée  d'’elaborer
an  projet  de  décret  portant  röglement  d’administration
publigue  sur  la  marine  marchande  dans  les  colonies
Hrançaiscs  et  les  pays  de  protcetorat  autret  que  I’Algérie
et  la  Tunisie.  Compte  rendu  des  travanx  de  la  commission.
  (1909—1910.)  Paris:  Imprimeric  nationale
1910.  420  S.  80.  48

P’rnnzösische  Eisenbahnplline  in  Aquatorial-Afrika.
D  Kolz.  27  630.  1#%
Jucobl.  E.:  Frankreichs  drahtlosc  Telcraphenverbindungen
  nach  West-  und  Zentralafrika.  150

Hermann,  R.:  Transkontinentale  Bahnen  und  die
Kap—  Kairo-Linie.  (Mit  1  Karte.)  Aus:  Geogr.  Anz.
S#ept.  1910.  S.  193—196.  (51

XIX.  Gesundheitswesen.

Celli,  Angelo:  La  malarin  sccondole  nnovc  ricerche
etiologiche,  epidemiologiche,  profilattiche  ad  uso  dei
medici  .  .  .  Con  tav.  e  fig.  4.  ecl.  inticramente  rifatta.
Torino:  Unione  tip.  -ed.  1910.  XVI,  384  8.  80  (52

Me  Ca),  D.:  Investigations  on  Bengal  jail  dietarics.
With  some  observations  on  the  influence  of  dietarr  on
he  physical  devclopment  and  well-being  of  the  people
of  Bengal.  (Scientifie  Memoirs  by  officers  of  the  Hledical
  and  Sanitary  Dep.  of  the  Gov.  of  India.  N.  s.)

Nr.  37.)  Calcutta:  Superint.  Cov.  Pr.  1910.  II,
2½6  S.  40.  53

Peiper:  Der  Suaheli-Arzt.  Arch.  f.  Schiffs-  u.
Tropenhyg.  14  561—573,  154

XX.  Sprach-  und  Literaturwissenschaft.

Halkema,  H.:  NMlaleisch-Hollandsch  en  Hollandsch-Maleisch
  handwoonicnbock.  Met  en  toclichting  voor
het  gebruik  van  de  Aaleische  woorden  uls  zinsdeel.
Batavia:  G.  Kolff  &amp;amp;  Co.  1910.  81,  611  S.  7.50  f.  H  55

XXI.  Missions-  und  Schulwesen.
Bettin:  Die  Evangelisationskraft  der  ürztlichen
Mission.  Arztl.  Miss.  5  108.—118.  155
Olpp,  (i.:  Die  ärztliche  Mission  auf  der  Hdin--burger
  Weltmissionskonferenz.  Arztl.  Miss.  5  9—101

Ports.  f.  57
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.

Vacat.

 

XXIII.  Militür-  und  Marinewesen.

Doorman,  C.  W.  F.  Handboek  voor  het  voeren
der  administratie  bi;  compagnicen  en  detachementen
van  het  leger  in  Nederlande-h.  Indi  TIItrecht:  A.  W.
Bruna  &amp;amp;  200n  1910.  XllI,  501  S.  5  fl.  Se0.3  6s

Der  Einjiährige  in  Südwest.  Plauderei  über  den
Einjährig-freiwilligen  Dienst  in  der  Kolonie.  Kol.  u.
Heim.  4  2—3.  (59

HKIll.  J.  C:  Die  chinesische  Armeec  in  ihrer  Neu-Organisation
  und  Neu-Unisormierung.  Nach  der  amtlichen
  Ausgahe:  Ia  Cb’ring  Kuo  Lu.  Leipzig:  M.  Ruhl
(1910).  21  S.  2.50  .X.  duer  87.  60

XXIV.  Technologie.

Vacat.
*  1

Neue  Eingünge  nichtkolonialen  Inhalts.

Feld  -  Verpffegungs  -  Tabellen  (F.  V.  I.)  vom
S.  August  1910  (D.  V.  E.  Nr.  61.)  Berlin:  Mittler
1910.  III.  180  S.  80.

Gehrke,  Franz:  Bremens  Warenhandel  und  seine
Stcllung  in  der  Weltwirtschaft.  Jena:  G.  Fischer  1910.
IVl,  126  S.  3..  8o.

Glock,  J.  Ph.:  Badischer  Liederhort.  Eine  Sammlung
  der  bekanntesten  und  schönsten  Volkslieder  der
Badischen  Heimat  nach  Wort  und  Weise  aus  dem
Munde  des  Volkes  festgestellt.  Karlsruhe:  G.  Braun.

1.  Band:  Die  historischen  Volkslieder  des  Ghth.
Baden,  insbesondere  die  Kriegslicder  der  badischen
Truppen  in  den  Feldzügen  des  19.  Jahrhunderts  gesammelt.
  1910.

Kochne,  Carl:  Der  rechts-  und  stanatswissenschaftliche
  Unterricht  auf  der  Technischen  Hochschule.
(Schriften  des  Verbandes  Deutscher  Diplom-Ingenicure.
V.)  Berlin:  M.  Krayn  1910.  68  S.  2,50  Ir.  80.

Meyer,  Georg:  Das  Recht  der  Beschlagnahme  von
Lohn-  und  Cchaltsforderungen.  Auf  der  Grundlage
der  Reichsgesetze  vom  21.  Juni  1869  und  29.  Mürz  1897
u.  der  ZP(.  mit  Einl.,  Anmerk.  u.  Sachregister  dargestellt.

  ((iuttentagsche  Sammlung  Deutscher  Reichsgesetze.
  Nr.  55.)  1.  verm.  Aufl.  Berlin:  J.  Guttentag

  1910.  202  S.  2,50  .  .  5P0.

Saling's  Bilanz-  und  Rentabilitäts-Tabellen.  Erginzung
  zu  Suling's  Börsen-Jahrbuch.  Zusammen-Stellung
  sämtlicher  an  der  Berliner  Börse  gehandelten
Werte  und  deren  Rentabilitüt  innerhalb  der  letzten
drei  Jahre.  Berlin:  Verl.  für  Börsen-  u.  Finanzlit.  A.-G.

1.  Ig.  1910/11.

Verlagskatalog  von  Franz  Vahlen  in  Berlin  W.  P,
Linkstr.  16.  1870—1910.  Ausgegeben  am  15.  Juni  1910.
198  S.  87.

Handelshochschule  München.  Vorlesungen  und
Ubungen  im  Winte##cmester  1910/11.  (München:  C.
Gerber  1910.)  31  S.  8e.

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

Zu  den  Postanstalten  in  Deutsch-Südwestafrika,  die  zum  telegraphischen  Postanweisungsdienst
  im  Verkehr  untereinander  zugelassen  sind,  ist  vom  17.  August  ab  die  Postanstalt  in  Outjo

hinzugetreten.

 

In  Empfängnisbnucht  (Deutsch-Südwestafrika),  etwa  150  km  südlich  von  Swakopmund,
ist  am  10.  Juli  eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und
Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  erstreckt.
        <pb n="869" />
        828  2e.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Oktober  1910.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  .  Dauer  BVerlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:

 

3.  24.  Okt.  1.  Nov.  Mombasa  O  16—18  Tage  1.  22.  30.  Okt.  1030

Ne  el
nach  Bukoba  (mit  Ruanda),  Oeutsche  Schiffe)  .

Muansa  und  Schtratt.  Marseille  10  jed.  Mts.  Mombasa  O  17  Tage  jed.  Mts.  1030

i

1.  Deutsch-Ostafriha.

Von  Mombasa  Weiter-  indi  23.  O  21.  O  V
6.Mon  mit  der  Uganda-  gennin  23.  Ott.  Mombasa  O  17  Tage21.  Okt.  10  2

bahn  und  von  der  Endstation

zu  Schiff  nach  den  Bestim-  T  3.  21.  Okt.  1.  Nov.  Tanga  17,  17,  19  Tage1.  22.  30.  Okt.  100

..  Neapel
mungsorten.  (deutsche  Schiffe)

 

b)  nach  Kanga  (kinschtAman,  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  1015
Miumbarg.  Momo,  Molhi.  Brindisi  23.  Okt.  Tanga  unbestimmt  21.  Okt.  10#
helmstal)  (engl.  Schiffe)

Neapel  3.  24.  Okt.  Daressalam  18  Tage  1.  22.  Okt.  10  50
(deutsche  Schiffe)

e)  nach  Daressalam  sowie  nach  Marseille  10.  jedes  Monats  JJSZanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  S

Bagamojo,  Bismarckburg,  (von  Zanzibar  unmittelbar

ringa,  Kiltmatinde,  Kilossa,  Weiterbeförderung  nach

lwa,  Kondoa-Jrangti,  Lindi,  Daressalam  durch  Gouverne-Mahen
  e,  Millinden  Mtla-  mentsdampfer  in  6  Stund.)

ma,  rro,  Mor  ,  ..  ..«  .  .
Uniipäpuaowokuajm  Neue-NR  TBrindm  23.  Okt.  Zanzibar  19  Tage  21.  Okt.  10  30
genburg.  RerengereTadan,  (engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
1  en  Fah  abora.  shie  mit  nächster  Gelegenheit

—  Neapel  1.  Nov.  Daressalam  21  Tage  30.  Okt.  10.

(deutsche  Schiffe)

 

 

2.  Deutsch-Südwestafrika.  :  .
a)  nach  —  Hamburg  19.  Okt.  9.  Nov.  Swakopmund  26  Tage18.  Okt.  8.  Nov.  5.30

nach  Aris,  Aub,  Brackwater,  *’e  9  4  5
Sh  #lntwerven.  3.  24.  Okt.  11.  Nov.  Swakopmund  21  Tageß..  22.  Okt.  12.  Nov.  1045
Vobabts.  „  -
ontein,  Groß-Barmen,  Groß.outhampton  4.  25.  Oft.  15.  Nov.  /  Swakopmund  20  Tage  3.24.  Olt.  14.  Nov.  11.28
ize  n

ohe  —  I  *  7  nA
waterSohann-Albrechtshöhe,,  Southampton  8.  15.29.Okt.  5.  Nov.  Swakopmund  20-24  Tg.4.  28.  Okt.  4.  Noo.
Kalkkeld  Kartbib.  Khan  ub,  ,-  11.23
SW  r  ".  Su  Hamburg  1  18.  Okt.  Swalopmund  25  Tage  J18.  Okt.  6.19

wWele  Slpeee  ae  Southampton  22.  Okt.  12.  NooJ  Swakopmund  unbestimmt21.  Okt.  11.  Nov.  11.23

I
hWFZHJDZYthIststJZ  2.  jedes  Monats  Swakopmund  unbestimmts  2.  jedes  Monats  6.19
ati,  Outjo,  Rehoboth.  Seets.

sumeb,  Usakos,  Waldau:,!,S  15.29.  Okt.  5.  Nov.  Lüderi  —214.1Okt.  4.  Nov.
aeWildeimsal  ny  Southampton  S.  15.29.Okt.  5.  Nov.]  Lüderitzbucht  19—21  Tg.J  112  Okt.  4.  Nov
u

Hamburg  19.  Okt.  9.  Nov.  Lüderitzbucht  27  Tage#188.  Okt.  8.  Nov.  5.30

b)  nach  Lüderittzbucht  sowie  Antwerpen  3.  24.  Okt.  14.  Nov.]  Lüderitzbucht  22  Tage  1.  22.  Okt.  12.  Nov.  100
nach  Arahoab,  Aus,  Bersebas,  Oeutsche  Schiffe)

Hochamen,  Hrachwalser,  bet-  Southampton  4.  25.  Okt.  15.  Rov.]Lüderitzbucht  21  Tage  3.  24.Okt.  14.Nov.  11.23
—¾isssinnn  ssebh  6
manshoop.  Kutbis.  Malta-  *55  *  '  üderi  jed.  ..
höhPrinWbuchtRamansi  Hamburg  18.  jedes  MonatsLüderitzbucht  86  Tage  jed.  Mts.  6

l
l
dri,Secheim.UfamaöundHamburg  2.  jedes  Monats  JLüderitzbucht  33  Tage  2.  jed.  Mts.  6.19

Hamburg  6

 

 

 

 

 

Warmbad  .
i  Southampton,  22.  Okt.  12.  Nov.  Lüderitzbucht  unbestimmt  21.  Okt.  11.  Nov.  11.23
a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksfachen,  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  7228  u.  Dienstags  7.52
b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
Neapel  7.  21.  Okt.  4.  Nov.  Tsingtau  35  Tage  5.  19.  Okt.  2.  Nov.  102
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  jeden  Sonnta  Tsingtau  33—37  Tageeden  Freitag  1030
3.  Klautschon.  (eibrimdist,  9  fing  9  Freitag
Marseille  9.  23.  Okt.  6.  Nov.  Tsingtau  37  Tage  7.  21.  Okt.  4.  Nov.  102
(franz.  Schiffe)
Liverpool  7.  28.  Okt.  Tsingtau  35  Tage  6.  27.  Okt.  8.35
Marseille  14.  28.Okt.  11.  Nov.  Tsingtau  35  Tage  12.  26.  Okt.  9.  Nov.  10..
(engl.  Schiffe)

 

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  nach  Kiau  chou  auch  mit  den  unter  b.
anfgeführten  Beförderungsgelegenheiten,  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  Vork  befördert.
        <pb n="870" />
        829  2e.0

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  10.  jedes  Monats  Viktoria  19  Tage
4  kamerun.  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage
.  9.  jed.  Mts.  9.1
Alonol  Gamenda,  Plantation  21  Tage
a)  *  ——  aiz  Longj#  21  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Hag  2  H  Hamburg  25.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  «
Dslumlll  re  Umwand-ums  Duala  28—30  Tage
•r  u  l  Boulogne  11.  jedes  MonatsViktoria  18  Tage
tal,  Lolodorf,  Lomte,  Longtt,  fur  Mer  Duala  19  Tage
M  d  Nhan--deutsche  Schtffe)  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
#dlstdinge,  lantation,  Plantation  20  Tage
Longji  20  Tage
Liverpool  20.  Okt.  Viktoria  26  Tage  n  18.  5
Duala  29  Tage  —
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
|  von  dort  weiter  über  Jkang
d)  nach  Rio  del  Rey.  .  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  25.  jedes  Monats.  Nio  del  Rey  28—48  Tages  25.  jed.  Mts.  0.19
TLiverpool  20.  Ott.  Rio  del  Rey  2ö  Tage  J  18.  Okt.  1022
e)  nach  dem  Tschadsee-Gebiet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kusfsert)  von  dort  weiter  Über
Lokodfa-Dola-1
  Antwerpen  22.  Okt.  12.  Nov.  Watatt  20-—21q.  Tage1.  Okt.  11.  Nov.  1.0
v  ter  mit
d)  nach  Molund  La  Rochelle  4.  25.  Okt.  15.  Nov.  bahn  #  Erppolduile  E  2.  23.  Okt.  13.  Nov.  8.35
(belgische  Schtffe)  dann  mit  Flußdampfern  auf
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dem  #don  6  Slanga  und  23.  jed.  Mts.  1045
5.  den  Karolinen,  Palau-  Neapel  77.  Okt.  4“.  Nov.  Jap  36  Tage  5“.  Okt.  2“°.  Nov.  1030
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schtffe)  Angaur  —
a)  nach  Jap  und  Angaur.  Ge  Jadmit  nächster
Brindisi  16.  Okt.  Jap  49  Tage  14.  Okt.  10.0
(engl.  Schiffe)  Angaur  —
(Von  Jap  mit  nächster
Gelegenheit)
d)  nach  den  übrigen  Stationen  eapel  4*0.  Nov.  Palau  72  Tage  2*0.  Nov.  1030

(*  Nächste  Verbindung  nach
Saipan:  ab  Neapel  16.  Dez.

N
(deutsche  Schiffe).

leitet.

 

 

 

*  Fur  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong
von  Bp.  18  Berlin—MAlexandrowo  733  am  10/10.  u.  7/11.  und  von  Berlin  C2  (ab  Schlesf.
Bhf.  7.52)  am  11/10  u.  8/11.,

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden
  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien—Schanghai  ge-Ferner
  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohamo  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

 

6.  Marshall=  Inseln.
a)  nach  Jaluit

b)  nach  Nauru.

Taranto
(engl.  Schiffe)

Neapel
Oensee  Schiffe)

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Taranto
(engl.  Schtffe)

 

l
20.  Nov.
l
I

12.

16.  30.  Okt.

 

9.  23.  Okt.

Okt.  9.  Nov.

7.  Nov.

 

Jaluit  58  Tage

Adelaide  27—30  Tage,
dann  weiter  mit  der  Eisenbabn
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacific  Phosphate
  Company  oder  mit
Dampfer  „Germanta“  der
Jaluitlinte  nach  Nauru

l

 

 

18.  Nov.  1070

7.  10.  14.  21.  28.  Ott.
5.  7.  Nov.  1020

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch
Drucksachen,  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  dem  unter  Anmerkung
bezeichneten  Nachversand  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien
Schanghai  geleitet.
        <pb n="871" />
        Die  Abfahrt  erfolgt  Jusschiffungshafen.  Briese  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  .  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Friedrich=  Wi
—  4#  Friedrich-WilhelmswieneTan,
  Ctt.  40%  hafen  39,  43  u.  39  Tage
Rabaul  41,  46  u.  41  Tage  5  14.  Okt.  2-.  Nov
#  Friedrich-  Wilhelms-  102
"6„  Brindisi  16.  Okt.  hafen  45  Tage  –
beutsch-kenguinea,  (engl.  Schiffe)  Rabaul  42  Tage
Kalser-Wilhelmsland  1
1
und  bismarch--Krchipel.  *  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong
von  Bp.  18  Verlin—Alerandrowo  733  am  10  10.  und  7/11.6  und  von  Berlin  C2  (ab
Schles.  Bhf.  7.52)  am  11/10.  und  8/110.  (6  Ausgenommen  sind  Briefe  und  Postkarten
nach  Verlinhafen.)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden
auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

8.  Samoa.  Queenstopn  16.  Okt.  13.  Nov.  Apia  31  Tage  14.  Okt.  11.  Nov.  11.23

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

Nachversand  1.0

 

9.  Logo.

 

 

Hamburg  25.  jedes  MonatsLome  22  Tage
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats,  Lome  16  Tage
(deutsche  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Oamburg  30.  Okt.  Lome  34  Tage
at#otterdam  5.  Okt.  4.  Nov.  Lome  29  Tage
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  30—39  Tage
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  24—33  Tage
(deutsche  Schiffe)

 

25.  jed.  Mts.  6.19
9.  jed.  Mts.  9.1
10.  jed.  Mts.  1.0

0.  jed.  Mts.  102
23.  jed.  Mts.  1045
Montag  1012

30.  Ott.  60110
4.  Okt.  3.  Nov.  10|2

16.  jed.  Mts.  6.19
21.-jed.  Mts.  1012

 

Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Pan  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

—  —

 

—  —  —

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fönig  Von  Landungs-  ·  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
Deutsch-  Neuguinea  Neapel.  9.  197.Okt.  27.  6.Nov.  Neapel  (6..  19-.  Okt.  2Nov.
-  ....  „  S
Neelnnn17.  20..  277,  en.  anele  23  125.  W05.
beutsch-Estafrinta  **rv7  «  ils  2“  Liverpool  #üb.  Vancouv.2.  23.Okt.  13.2.
—  —.  Kiautschon  Viomouth,  #  über  San  Francisco  oder
Southampton  G-.  278.Of..  17  Nov.  utsch  Southampton,  Seattle  benbefäimt
Deutsch-Südwestafrina  Southampton  2.  23.Okt.  13.  Noo.  Le  Havre  oder  5—6  mal  monatlich
Hamburg  17.  14“.  15“.  jed.  Mts.  Queenstown  mal  m  .
—--——-———————---———-——  -————-—--  Ssibir.Eisen-lltnderReqelMontagM
bahn  wo  reitag,  Sonntag
——-  ho  jed.  Mts.  h  woch,  Freitag
Kamerln  Hamburg  15.  jed.  Mts.  Plymouth  üb.  Vancouv.  unbestimmt
diverpool.  .  l  7.  Okt.  4.  Nov.  Samoa  Queenstown
—  —  —  —  —  —  —  oder  Havre  ũber  San  Francisco
den  Karolinen,  J  od.  Plymouth  (unbestimmt)
Warianen,  Neapel.  9.  19°.  Okt.  6.  Nov.  .  —  —
Palau-Inseln  Hamburg  15,  jedes  Monats
-——--  ----3---——--—«—-  Logo«Qouthampton»30.1cde—3Monat-3
MatfhalsJufelu...Neapel....«19  Nov  Liverpool  jeden  Montag

 

 

 

 

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="872" />
        W  831  e0

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten

Vostdampfer  von  nach  bis  26.  September  1910.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Durban  am  23.  September  ab  Aden.
„Alexandra  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  26.  September  ab  Hamburg.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  15.  September  in  Bonny.
„Anna  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  22.  September  in  Hamburg.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  26.  September  ab  Las  Palmas.
„Carl  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  23.  September  in  Duala.
„Eduard  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  21.  September  in  Sierra  Leone.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  22.  September  ab  Conakry.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  23.  September  in  Monrovia.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  22.  September  ab  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Delagoa  Bay  am  19.  September  ab  Las  Palmas.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  22.  September  in  Duala.
„Lenriette  Woermann“  Mossamedes  Hamburg  am  24.  September  in  Hamburg.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  28.  August  ab  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  24.  September  ab  Sierra  Leone.
„Kurt  Woermann“.  Burutu  Hamburg  am  22.  September  ab  Las  Palmas.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  21.  September  Dover  passiert.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  14.  September  in  Lomo.
„Lucie  Woermann“".  Duala.  Hamburg  am  23.  September  ab  Teneriffe.
„Nartha  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  25.  September  in  Notterdam.
„Max  Brock“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  22.  September  ab  Madeira.
„Paul  Woermann“.  Kotonou  Hamburg  am  25.  September  in  Hamburg.
„TLhekla  Bohlen“  Hamburg  "  Kotonou  am  25.  September  Ouessant  passiert.
„RNeichstag“  Hamburg  «  Assinie  am  10.  September  in  Monrovia.
„Herold“.  Forcados  Hamburg  am  13.  September  in  Warri.

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika--Dienst.
„Edea“  Mossamedes  D  Hamburg  am  20.  September  in  Libreville.
„Kamerun“  Hamburg  1  Kamerun  am  24.  September  ab  Lome.
„Lome“  Kotonou  Hamburg  am  24.  September  ab  Las  Palmas.
„Otavi“  New  Vork  .  Westafrika  am  26.  September  ab  Duala.
„Kbenania“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  27.  September  ab  Hamburg.
„Savoia“.  .  Hamburg  Kotonou  am  25.  September  in  Sekondi.
„Swakopmund“.  Hamburg  6  Lüderitzbucht  am  18.  September  in  Lüderitzbucht.
„Togo“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  26.  September  ab  Libreville.
„Windhuk“  Delagoa  Bay  Hamburg  am  18.  September  ab  Zanzibar.
„Nauplia"“  Lüderitzbucht  6  Hamburg  am  23.  September  in  Lome.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  10.  September  Dover  passiert.
„Friderun“  Hamburg  l  Accra  am  13.  September  in  Benden.
„Gundrun“  Hamburg  1  Lüderitzbucht  am  2.  Oktober  ab  Hamburg.
„OHenner“.  Accra  Hamburg  am  20.  September  ab  Conakry.
„Immo“-  Hamburg  Accra  am  21.  September  ab  Las  Palmas-„Ingbert“.
  Hamburg  ·  Calabar  am  18.  September  in  Monrovia.
„Ingo“  ..  Haniburg  Lüderitzbucht  am  14.  September  in  Lüderitzbucht.
„Ingraban  Hamburg  i  Mossamedes  am  17.  September  Llyudd  passiert.
„Irmfried“  Luderitzbucht  Hamburg  am  23.  September  ab  Nap  Lopez.
„Irmgard“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  22.  September  ab  Monrovia.
„Walburg“  Hamburg  Mossamedes  am  14.  September  ab  Libreville.
„Erika“  Hamburg  Kotonou  am  18.  September  ab  Las  Palmas.
„Louise“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  17.  September  in  Forcados.
        <pb n="873" />
        W  832  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  P.,  Berlin  W.ö#4.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  I1  9229  und  9224.  Telegramm-  Adresse:  Hendlontor  27.  September  1910.
Grün=  Kapital  Lee.  leote  1  “f  «  Nachfra  Angebot
dungs-  apita  schäfts-  Sse  1  Divi-  rcr  9  gedo
jahr  M  jahr  dende  dende  Ü  u  %%

1  3  1
1906,  1  850  000  (1.  10.  0  0.  Afrikanische  Kompanie  A..-.66.  115  1418
1906  .  2  000  0001.  1.  B5  4  g  ren  Kautschul-Compagnie  A-G.  *9  10
1900,  1,000  000/1.  41  —  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.)

1  T  ÜT  JF.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  195  200
1905  1  200  000  1.  4.  0  —  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  115  55
1902  600  000  (1.  1.  0  —  Centralafrikanische  Seengesellschat  90  63
1905  220  O000  1.  11  .  1  Debundscha-Pflanzung  ..·  —I1(I)
1900  938  600  1.  1.  1  0  —  Deutsche  Agaven-  Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  80  85
1878.  2750  000  1.  1  r  24  28  Deutsche  Handels=  und  Plantagem  Ceselschaft  «  «

I»·  der  Südsee-Inseln  416  150
1885%  2000  000  1.  4.  25  —  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  einwesfti  955  9905
1907200  000  1.  1.  D  0  —  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  81  5
1902  1  000  000/1.  1.|]  0  —  Deutsche  Samoa-Gesellschat  49  52
1908  4500  000  1.  1  0  —  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  192  #  195
19802  1000000  1.  5.  0  6  Deutsche  Togogesellschaft  103  1066
1885  8000  000  1.  1.)  5  6  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  .  s  141  142
1886  5314  000  1.  1.  0  —  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellsch.  15  30

E  468  000  0  —  do.  do.  Vorz.  it  ¼4  220  .  AB
1896  2250  000  1.  1.!  7  4  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft  .  —  95
1899  4360  000  1.  110  —  Gesellschaft  Nordwestkamerun  .  .  t.  .  40  44  50

St.  30  000  Ü  .  —  do.  do.  ...  L1t  B.  4  16  K  18
18988  30000  000  1.  1.1  0  —  -esellchaft  Südkamernn  140  141
1889  3000000  1.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  ....  42  L
1887  1  200  000  1.  1.  13  20  Jaluit=  Gesellschaft,  geteilte  Aktien  3509  :362

St.  2400  1  .  %  130%  200  I  do.  Genußschein  .  3600  773700
1906  3  000  000,  1.  11  4“  4°  Kamerun-  Kautschuk-Compagnie  .....  101  103
1903  900  000  1.  1.  —0  —  KKautschnk-Pflanzung  „Meanja“..  .  80  —
18  C  125  000  1.  2.  55  25  P.  r.  t.  Kolmanskop  Diamond  shares..  .  .  4  61  62
1899  2  000  000  r  1.  1.  1  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschafft  80  90
1886  3479  000  1.  4.  1  0  —  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-  Anteile.  132  135

4021  000  1  0  —  do.  Stamm-Anteilel  94  9°
19086  1200  000  1.  1.,  0  —  Ostafrika-  Kompagnie  —  „0
1900  20  000  000  I  1.  4½  10  Otavi—-  Minen=  u.  Eisenbahngesellchalt  Anteile  %  141  J11

200  000  1.  4.  6  55  do.  Genußscheine  103  144
1902  8  375  000  1.  1.  .*  Paeisic  Phosphate  o.  L6  8  8  6“
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  Rheinische  Handei-  Kntggencesealfa.  #  35  40
1903  900  000  "  1.  1.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  —  50
1905  2  000  000  1.  I.  4  4*  Samoa--Kautschnuk-Compagnie..  .  35  1
1897  500  000,  1.  1.  0  —  Sigi-  Pflanzungs-Gesellschaft  #  178  192
1895  2  500  000  1.  7.  0  —  South  Affican  Territories.  1306  11.
1898  L  150  000  1.  1.  0  0.  South  Enst  Africa  shures  86  9—
1892  1  2  000  000  1.  1  5  7½  South  West  Africa  Co  35/3  359
1893  869  100  1.  4.  0  —  Usambara  Kaffeebangeseusihaft  Stamm-Anteile  45  55

142  200  0  —  Vorzugs-Anteile!  80  —
1897  2  100  000  1.  1.  9  0  Westafrik.  Plde-#unggsgesellschast  „Bibundi“  89  91
1897  200  000  1.  1.  0  —  Westafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria“

7  Zus.  gel.  Stamm-Aktien  —  —

2800  000  8  —  do.  Vorzugs-Aktien  134  1393
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  Westeutsche  Handels-  u.  Plantagengesellschaft  6

r  iu  Tüsseldorf  .  Stamm-Anteill  —  65

300  000  0  —  dod  .  Vorzugs-Anteile  100

Z  .  l

I

*)  Banzinsen.  Selbsthändler  bei  allen  Abschlüssen  provisionsfrei.

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Ostar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW  68,  Kochsrr.  68—7

—  —
        <pb n="874" />
        Deutsches  Nolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

21.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  OEktober  1910.  Uummer  20.

 

Diese  Zeitschrift  erscheint  imn  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
bierleljäbrlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  dentschen  Schutzgebieten-,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherrn  v.  Danckelman.
DTer  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die  Buchhandlungen
  &amp;amp;  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhand  unge  a)  ∆  5.—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgebtete  und  Osterreich-  Ungarus,  b)  X  6.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn.  Berlin  S8W68,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchster  Erlaß,  betr.  den  Anschluß  der  deutschen  evangelischen  Gemeinde  zu
Lüderitzbucht  an  die  evangelische  Landeskirche  der  älteren  preußischen  Provinzen  S.  833.  —  Personalien  S.  833.
Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  835.

Kamerun:  Vom  Bau  der  Nordbahn  S.  836.

Deutsch-Neuguinea:  Von  der  deutsch  holländischen  Grenzexpedition  in  Neuguinea  S.  836.

Samoa:  Besteuerung  der  Eingeborenen  in  Samoa  S.  837.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  kopländische  Tabakkultur,  insbesondere  die  erste
Labakanktion  der  Handelskammer  zu  Kapstadt  S.  8337.  —  Aussichten  auf  die  Baumwollernte  in  Rußland  zu  Anfang
September  (a.  St.)  1910  S.  838.  —  Statiftik  über  den  Handel  und  Verkehr  im  Gebiet  der  Nyassa  Co.  im  Jahre  1909
S.  38.  —  Handel  Britisch-  Südafrikas  im  ersten  Halbjahr  1910  S.  839.  —  Außenhandel  des  belgischen  Kongogebiets
  1909  S.  841.  —  Belgisch-Kongo  S.  842.  —  Britisch-Südafrika  S.  842.  —  Italien  S.  842.

Vermischtes:  Die  Eisenbahnen  im  französischen  Westafrika  S.  842.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  842.  —
Schiffsbewegungen  S.  846.  —  Marktbericht  S.  847.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  848.

Amtlicher  Teisssst

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Durch  Allerhöchsten  Erlaß  vom  25.  Juli  d.  Is.  ist  der  Anschluß  der  deutschen  evangelischen
Gemeinde  zu  Lüderitzbucht  in  Deutsch-Südwestafrika  an  die  evangelische  Landeskirche  der  älteren
preußischen  Provinzen  genehmigt  worden.

 

 

Dersonalien.

—  Im  Reichs-Kolonialamt  ist  der  bisherige  Geheime  Kanzleidiätar  Bünger  zum  Geheimen
Kanzleisekretär  ernannt  worden.

Die  Zulassung  des  Rechtsanwalts  Eller  zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  bei  den
Gerichten  in  Kamerun  ist  widerrufen  worden.

Kaiserliche  Öchutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  20.  September  1910.

Gudowius,  Oberleutnant,  scheidet  am  30.  September  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem
1.  Oktober  1910  bei  den  Reserveoffizieren  des  Infanterie-Regiments  General-Feldmarschall
Prinz  Friedrich  Karl  von  Preußen  (8.  Brandenburgischen)  Nr.  64  angestellt.

A.  K.  O.  vom  22.  September  1910.

Giehrl,  Leutnant  im  1.  Infanterie-Regiment  König,  wird  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem
Königlich  Bayerischen  Heere  als  Leutnant  mit  Patent  vom  29.  Januar  1904  mit  dem
30.  September  1910  in  der  Schutztruppe  angestellt.
        <pb n="875" />
        GV  834  20

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  1.  Oktober  1910.

Schlosser,  Hauptmann,  der  Abschied  zum  9.  Oktober  mit  der  Erlaubnis  zum  Tragen  seiner  bisherigen
  Uniform  zwecks  Abertritts  in  den  Zivildienst  der  Kolonialverwaltung  bewilligt.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  23.  September  1910.
Kabitz,  Semmelhaack  und  Wellmann,  däätarische  Büchsenmacher,  zu  kommissarischen  Waffenmeistern

  ernannt.

 

 

Deutsch-Ostafrika.

Im  Schutzgebiet  ist  am  16.  Juli  wiedereingetroffen:
  Regierungsarzt  Dr.  Lichtenheld.

Die  Wiederausreise  haben  am  3.  Oktober  angetreten:
  Regierungsrat  Gunzert,  Techniker
Lergenmüller,  kommiss.  Burcauassient  2.  Klasse
Schneider,  Kanzleigehilfe  Ladeburg.

Ostafrika  haben  mit  Heimaturlaub  am  28.  August
verlassen:  Regierungsrat  Methner,  Bezirksamtmann
  Dr.  Nötzel,  Landmesser  Becker,  Sekretär
Vollmering,  die  Techniker  Keller  und  Spachmann,
  Magazinaufseher  Wolf,  Gärtner  Seher.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  3.  Oktober  von  Neapel  aus  angetreten:  die
Hauptleute  Fischer  und  Styrx,  die  Oberleutnants
Bock  v.  Wülfingen  (Karl),  v.  Dobbeler  und
v.  Kornatzki  sowie  Unterzahlmeister  Hüttig.

Kamerun.
Mit  Heimaturlaub  sind  am  1.  Oktober  in
Hamburg  eingetroffen:  Sergeant  Fuhrmann

und  Sanitätsfeldwebel  Niedermaier.

Die  Wiederausreise  nach  Kamerun  haben  angetreten:
  am  1.  Oktober:  Zollbeamter  Westphal;
am  9.  Oktober:  Forstassessor  Reder,  die  Sekretäre
Schoknecht  und  Glock,  Bureauassistent  Wichert,
Hospitalverwalter  Lückerath,  Stationsassistent
Erdmann,  die  Polizeimeister  George  und  Heist,
Materialienverwalter  Falkner,  Bauaufseher
Klemmt,  Zimmermann  Huhn.

Im  Schutzgebiet  sind  wieder  eingetroffen:
Finanzdirektor  Kundt,  Gerichtsassessor  Krohne,
Bautechniker  Kühne,  Handwerkerlehrer  Wollberg,
  Materialienverwalter  Benicken.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  Regierungsrat  Steinhausen,  Tierarzt
Dr.  Springefeldt,  Bautechniker  von  Velsen,
Stationsassistent  Kummetz,  Steuermann  Iden,
Maschinist  Herzog,  Lazarettgehilfe  Oertel  und
Tischler  Lassen.

 

Togo.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Regierungsbaumeister  Sauer,  Regierungsarzt
  Stabsarzt  Dr.  Skrodzki,  Stationsassistent
  Lange,  Regierungslehrer  Kottmann.

Wiedereingetroffen  im  Schutzgebiet  sind  am
26.  August:  Regierungsbaumeister  Hoffmann,
Regierungsarzt  Dr.  Krueger.

Neueingetroffen  sind  am  26.  August:  Sekretär
Daletzki,  Finanzaspirant  Schnecko,  Lehrer  Böhler,
  Landwirt  Steudtner,  Sergeant  Ottens.

Die  erstmalige  Ausreise  nach  dem  Schutzgebiet
haben  angetreten:  am  10.  September:  Leutnam
v.  Reutzell;  am  25.  September:  Direktionsassessor
  Freyschmidt,  Sekretär  Schwenninger.

Die  Wiederausreise  hat  am  25.  September
angetreten:  Stationsassistent  Paul  Schulz.

Deutsch-Südwestakrika.

Ausgereist  am  22.  September:  Regierungsassesor
  Todt  mit  Frau,  Techniker  Liebisch;
wiederausgereist:  Landmesser  Schmidt,  Sekretär
Tormann,  Hafenmeister  Hellwig,  Zollassistent
Nacwy,  Gouvernementsschreiber  v.  Thümen,
die  Polizeisergeanten  Henke,  Kubeth,  Willi
Meyer,  Sürcen  und  Carl  Weber,  Kesselschmied
Kaden.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
28.  September  von  Hamburg  aus  angetreten:
Oberleutnant  Rothmaler,  die  Leutnants  Marty
und  Vorberg.

Deutsch-Neuguinea.

Eingetroffen  im  Schutzgebiet:  am  12.  April:
Lehrerin  Medenwaldt;  am  4.  Juni:  Gerichtsassessor
  Weber  und  Sekretär  Steffen;  am  2.  Juli:
die  Polizeimeister  Jahn  und  Haak;  am  30.  Juli:
Bureaugehilfe  Gottschalck;  am  1.  August:  Sekrelär
Arbinger  und  Bureaugehilfe  Schertel.
        <pb n="876" />
        835  e

 

 

 

 

 

 

 

Tichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostafrika.

Die  Sentralbahn.  “)

Der  Fortschritt  der  Arbeiten  an  der  Zentralbahn
  war  im  zweiten  Vierteljahr  1910  folgender:

Von  Kilometer  123  bis  Kilometer  271,  den
Grenzen  des  Bezirksamtes  Mpapua  und  der
Militärstation  Kilimatinde,  sind  die  Kronlandserklärungen
  des  Bahngeländes  durchgeführt  und
die  Eingeborenen  entschädigt  worden.  Auf  der
freien  Strecke  wurden  durchgehends  je  30  m,  auf
Bahnhöfen  je  400  m  auf  beiden  Seiten  erworben.

Die  Grunderwerbsverhandlungen  mit
den  an  der  Strecke  Morogoro  —  Kilossa  anliegenden
  Europäern  sind  zum  Teil  zum  Abschluß
gebracht.

Die  Erdarbeiten  fsind  bis  auf  kleine  Ausbesserungen
  durchgehends  fertiggestellt  bis  Kilometer
  277  und  in  Abschnitten  von  Kilometer  284,3
bis  Kilometer  401.  Die  großen  Einschnittsarbeiten
bei  Kilometer  279  bis  281  wurden  durch  Leuteund
  Dynamitmangel  in  ihren  Fortschritten  gehemmt.


Der  in  vielen  Einschnitten  angetroffene  Felsboden
  besteht  aus  sehr  gutem,  zur  Schottergewinnung
  vorzüglich  geeignetem  Gneis.

Die  Wegeübergänge  sind  bis  Kilometer  271
festgelegt  und  erhalten  eine  Breite  von  2  oder
5m,  je  nachdem  sie  dem  Personenverkehr  oder
dem  Viehtrieb  dienen.

Die  Brücken  und  Durchlässe  sind  bis  Kilometer
  222  (-—  231),  mit  Ausnahme  der  nachräglich
  angeordneten  Brücke  bei  Msagali  (Kilometer
  182)  und  der  verlangten  Befestigung  der
Durchlaßsohlen,  fertiggestellt.  Auf  der  weiteren
Strecke  bis  Kilometer  283,5  sind  die  Bauwerke
noch  sehr  im  Rückstande,  so  daß  zahlreiche  Umfahrungen
  eingerichtet  werden  mußten.  Das  im
Januar  eingestürzte  Bauwerk  in  Kilometer  90,26
ist  wiederhergestellt.

Die  Gleisspitze  hat  Kilometer  257,5  erreicht.
Bei  Kilometer  234,48  ist  ein  Zweiggleis  von
1,5  km  nach  dem  Wagogo-Brunnen  angelegt,  wo
täglich  drei  Lokomotiven  gespeist  werden.

Der  Schotter  liegt  durchgehend  bis  Kilometer
  180  in  erster  oder  zweiter  Lage.  Bis  Kilometer
  222  haben  die  Schotterarbeiten  gute  Fortschritte
  gemacht,  während  darüber  hinaus  außer

*)  Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  15,  S.  633f.

 

bei  Kikombo  (Kilometer  232,5)  noch  wenig  Schotter
liegt.  Leider  liefert  der  bei  Msagali  aufgestellte
Steinbrecher  sehr  ungleiches  Material.  Vorzüglich
ist  der  Stein,  der  bei  Kikombo  und  in  dem
Steinbruch  kurz  vor  Dodoma  (Kilometer  262)
gewonnen  wird.  Bei  Kilometer  235  ist  ein
Schotterlager  angelegt.

Die  Fernsprechleitung  konnte  wegen  Materialmangel
  nur  bis  zum  Oberbaulager  Humwa
(Kilometer  245),  die  Fernschreibleitung  nur
bis  Kikombo  geführt  werden.  Die  Stangen
sind  bis  Kilometer  260  versetzt.

In  Muinisagara  (Kilometer  96)  sind  die
Stationsgebäude  bis  auf  Kleinigkeiten  fertig.  Der
Wasserturm  ist  bereits  im  Gebrauch.

In  Kidete  (Kilometer  122)  wurde  an  der
Inneneinrichtung  der  Gebäude  und  an  der  Kanalisation
  gearbeitet.  Der  8,7  m  tiefe  Brunnen
liefert  etwa  60  chm  Wasser  in  der  Stunde.

In  Gulwe  (Kilometer  164)  sind  die  Rohbauten
  annähernd  fertig.

In  Kikombo  ist  das  Planum  fertig.  Die
Stationsgebäude  und  der  Brunnen  sind  im  Bau.

In  Dodoma  wird  am  Planum  goearbeitet
und  ist  mit  der  Tiefbohrung  des  Stationsbrunnens
begonnen  worden.

In  Singe  (Kilometer  275)  ist  das  Planum
fertig.

Die  Gesundheitsverhältnisse  des  weißen
Personals  und  der  schwarzen  Arbeiter  waren  im
allgemeinen  zufriedenstellend.

Bei  der  Baufirma  waren  im  Mai  11  000  und
Ende  Juni  11  286  schwarze  Arbeiter  beschäftigt.
Gut  in  der  Arbeit  sind  die  Waluguru,  Wassagara
und  Wanyamwanga,  sehr  beliebt  die  Wanyamwesi,
Wassukuma  und  Nyassa-Leute  und  besonders  gesucht
  die  Wangoni,  denen  auch  Sparsinn  nachgerühmt
  wird.  Die  Wagogo  gewöhnen  sich  allmählich,
  aber  nur  schwer  an  die  Arbeit.

Die  Arbeitsfähigkeit  der  Schwarzen  hat
sich  im  Laufe  der  Zeit  durch  Gewöhnung  an  die
Arbeit  erheblich  gesteigert.  In  gutem  sandigen
Boden  werden  bis  zu  4  chm  täglich,  in  hartem
Steppenboden  durchschnittlich  1½  chm  täglich
durch  den  Mann  geleistet.  Die  Maurer  (Fundi)
leisten  bei  Brücken  bis  zu  ¾  chm,  bei  Hochbauten
bis  zu  ¼  chm  für  den  Tag.  Auf  einen  Fundi
sind  zwei  Handlanger  zu  rechnen.
        <pb n="877" />
        W  836  20

Die  Lebensmittel  (Fleisch,  Eier,  Hühner,
Früchte)  zeigen  im  Bereiche  der  Bahn  bedentende
Preissteigerungen.

Die  Regenzeit  hat  Anfang  Mai  aufgehört;
die  Witterung  war  seither  fortdauernd  schön.  Die
Flußläufe  führen  nur  noch  wenig  Wasser,  und  die
entstandenen  Tümpel  sind  wieder  ausgetrocknet.

Am  23.  Mai  wurde  der  vorläufige  Verkehr
bis  Kikombo  (Kilometer  232,5)  eröffnet.

Die  Personenzüge  verkehren  dreimal
wöchentlich  im  Anschluß  an  die  Züge  von  Daressalam.
  Täglich  verkehren  ein  Bauzug  und  von
Kilometer  116  ein  Wasserzug,  daneben  die  nötigen
Vorstreck=  und  Schotterzüge.

In  der  Nacht  vom  18.  auf  19.  April  erfolgte
nach  wolkenbruchartigem  Regen  ein  Dammbruch
bei  Kilometer  209,09.  Ferner  kamen  im  April
einige  Entgleisungen  infolge  schlechter  Gleislage
und  Versagens  der  Kupplung  vor,  wobei  aber
nur  unbedeutender  Schaden  angerichtet  wurde.
Weitere  Unfälle  von  Belang  sind  nicht  vorgekommen.


*
*#

Ende  September  hat  die  Gleisspitze  auf  der
Zentralbahn")  Kilometer  300  hinter  Morogoro
  (—  Kilometer  509  von  Daressalam)
erreicht.

—

Komerun.
Vom  Bau  der  Uordbahn.  “")

Der  Stand  der  Arbeiten  an  der  Nordbahn
(Manengubabahn)  war  am  Ende  des  zweiten
Vierteljahres  1910  folgender:

Die  Pläne  für  die  Weiterführung  der  Reststrecke
  von  Kilometer  150  bis  160  sind  zur  landespolizeilichen
  Genehmigung  vorgelegt.

Die  Erdarbeiten  sind  bis  Kilometer  141,7
fertiggestellt,  mit  Ausnahme  einiger  Nacharbeiten
in  dem  Fel  seinschnitt  Kilometer  134,5  und  bei
den  im  Anfang  des  Monats  Juli  eingetretenen
größeren  Dammrutschungen  zwischen  der  Station
Lum  (Kilometer  107)  und  Nlohe  (Kilometer  115).
Kilometer  141,7  bis  152  ist  zum  Teil  fertig,  zum
Teil  in  Arbeit.

Insgesamt  sind  11  Schachtmeister  mit  etwa
2500  Mann  mit  Erdarbeiten  beschäftigt.

Sämtliche  Brücken  und  Durchlässe  sind
bis  Kilometer  149,8  im  Mauerwerk  und  die
Eisenkonstruktion  bis  einschließlich  Kilometer  130,5
fertig.  Die  Rohrdurchlässe  nebst  deren  Ummante-*)

  Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1910.  Nr.  13,  S.  551.
*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  13,  S.  555.

 

lung  sind  bis  Kilometer  151  verlegt.  Bei  der
Mbobrücke  und  der  Mellobachbrücke  werden  die
Rüstungen  für  den  eisernen  Überbau  aufgestellt.

Der  Oberbau  ist  vorgestreckt  bis  Kilometer
  134,3.

Die  einfache  Telephonleitung  ist  ausgeführt
  bis  Kilometer  134,  während  die  Doppelleitung
  von  Kilometer  0  bis  20  und  von  Kilometer
  88  bis  134  fertiggestellt  ist.

Der  Wasserturm  auf  Bahnhof  Lala  wurde
in  Benutzung  genommen.

Das  Empfangsgebäude
Manjo  ist  im  Rohbau  fast  fertig.

Von  der  Kaimauer  auf  Bahnhof  Bona—
beri  sind  50  Meter  vollkommen  fertig,  himeerfüllt,
  und  auch  das  Krangleis  hinter  der
Mauer  verlegt;  an  dem  übrigen  Teil  wird  noch
gearbeitet.

Im  Betriebe  sind  zur  Zeit:  7  Lokomotiven,
20  gedeckte  und  99  offene  Güterwagen,  1  Salonwagen,
  5  Personenwagen,  2  Post=  und  Gepäckwagen.


Infolge  der  Dammrutschungen  zmiischen
Kilometer  107  und  115  kann  der  Bauberieb,
der  sich  bereits  bis  zur  Station  Manjo  (Kilometer
  133)  erstreckte,  nur  noch  bis  Lum  zur  Ausführung
  gebracht  werden.  Die  Störung  wird
Anfang  August  wieder  behoben  sein.  Weitere
Damm=  und  teilweise  auch  Einschnittsrutschungen
kamen  infolge  der  stark  auftretenden  Regengüsse,
des  schlechten  Materials  und  der  teilweise
mangelhaften  Schüttung  auch  auf  der  Neubaustrecke
  vor.

auf  Bahnhof

70

Deutsch-Neuguinea.

Von  der  deutsch-  holländischen  GCrenzexpedition
in  Neuguinea.)

Nach  einem  weiteren  Bericht  des  Professors
Leonhard  Schultze  hat  das  holländische  Kanonenboot
  „Edi“  vor  UÜberführung  der  Kommissionen
nach  dem  Kaiserin-Augustafluß  eine  sorgfältige
Untersuchung  des  Fahrwassers  dieses  Flusses  vorgenommen,
  welche  ein  sehr  günstiges  Ergebnis
gebracht  hat.  Die  Boote  des  Kriegsschiffes  konnten
sogar  bis  über  den  141.  Grad  östl.  Gr.,  welcher
die  Grenze  zwischen  dem  deutschen  und  hollandischen
  Gebiet  bildet,  vordringen.  Die  Grenzkommissionen
  werden  etwa  Mitte  August  die  Fahr
auf  dem  Kaiserin-Augustafluß  angetreten  haben.
Mitte  November  soll  die  Rückkehr  nach  der  Küfte
erfolgen,  da  die  dann  hereinbrechende  Regenzei
weitere  Arbeiten  unmöglich  macht.

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  770.
        <pb n="878" />
        W  837  250

Die  große  Bedeutung  des  Kaiserin-Augustaflusses
  als  ausgezeichnete  Wasserstraße  zur  Erschließung
  des  deutschen  Anteils  von  Neuguinea
wird  durch  diesen  Bericht  aufs  neue  bestätigt.

O

 

Samoa.

Besteuerung  der  Eingeborenen  in  Samoa.

Nach  einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Gouvernements
  von  Samoa  ist  von  den  Eingeborenen
die  verdoppelte  Kopfsteuner  mit  rund  209  O000  /(A4
anstandslos  entrichtet  worden.

........l——-““““6-“—-“-“------—------—.  —

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Die  kapländische  Tabakhhultur,  insbesondere  die  erste
Tabahauhtion  der  bandelskammer  zu  Kapstadt.

Zum  ersten  Male  wurde  die  Ernte  des  in  der
Kapprovinz  produzierten  türkischen  und  Virginia-Tabaks
  am  10.  August  d.  Is.  durch  die  Handelskammer
  in  Kapstadt  öffentlich  versteigert.  Leider
war  der  Wunsch  der  Regierung,  daß  die  Handelskammer
  diese  Auktion  abhalten  möge,  so  spät  zum
Ausdruck  gebracht  worden,  daß  der  größte  Teil
der  Ernte  schon  vorher  freihändig  verkauft  worden
war.  Immerhin  war  die  Auktion  mit  66  Ballen
türkischem  Tabak  im  Gewichte  von  4160  lbl.
und  36  Ballen  Virginia-Tabak  im  Gewichte  von
3000  lbl.  beschickt,  also  im  ganzen  mit  7160  lbl.
Tabak  (112  lbl.  =  100  Pfund).  Es  dürfte
dieses  Quantum  etwa  ½  bis  ¼  des  gesamten
Erntebetrages  an  diesen  feineren  Tabaksorten
im  Kaplande  darstellen.

Der  türkische  Tabak  war  fast  durchweg  von
guter  Qualität.  Viele  Ballen,  besonders  derjenigen
  Pflanzer,  welche  schon  mehrere  Jahre
türkischen  Tabak  bauen,  enthielten  wirklich  sehr
gut  getrocknete  und  für  den  Verkauf  präparierte
Ware.  Nur  zwei  ganz  kleine  Ballen  türkischen
Tabaks,  wie  auch  ebenso  viele  Virginia,  enthielten
direkt  schlecht  behandelte  und  daher  unverkäufliche
Blätter.

Während  im  offiziellen  Jahresbericht  der  Regierung
  zum  Ausdruck  gebracht  war,  daß  von
türkischen  Tabaksorten  in  diesem  Jahre  mehr
Cavalla  als  Salouk  angebaut  worden  sei,  da  die
Käufer  erstere  Sorte  bevorzugten,  waren  in  demjenigen
  Quantum,  das  zur  Anktion  gestellt  war,
37  Ballen  Salouk  enthalten  gegen  nur  16  Ballen
Cavalla,  3  Ballen  Baldovisi,  2  Ballen  Malcadji
und  8  Ballen,  bei  welchen  die  Sorte  nicht  angegeben
  war.  Die  für  Salonk  erzielten  Preise
waren  auch  teilweise  sehr  hoch  und  im  Durchschnitt
  (2  ah  2½  d)  nicht  wesentlich  niedriger
als  die  des  Cavalla  (2  sh  3¼  d),  Malceadji
und  Baldovisi  brachten  3  sh  6  d.  Es  scheint,
als  ob  die  Fabrikanten  mehr  auf  die  Qualität,
welche  das  Blatt  infolge  sachgemäßer  Präparation
hat,  Wert  legen  als  auf  die  Sorte  an  sich.

 

Wie  verschieden  im  Werte  Tabake,  welche
unter  der  Anleitung  desselben  Sachverständigen
nach  derselben  Methode  angebaut  worden  sind,
und  zwar  auf  annähernd  gleichartigem  Boden,
durch  die  mehr  oder  weniger  sorgfältige  und
richtige  Behandlung  nach  der  Ernte  werden  können,
zeigen  die  einzelnen  Verkaufspreise.  Es  erzielten
Preise  für  türkischen  Tabak  1  Ballen  (Ausschuß)
11  d,  2  Ballen  (Ausschuß)  1  sh  1½  d,  1  Ballen
1  sh  2  d,  1  Ballen  1  sh  4  d,  9  Ballen  1  sh
7  d,  3  Ballen  1  sh  7½  d,  3  Ballen  1  sh  8½  d,
15  Ballen  1  sh  10  d,  4  Ballen  2  sh  1  d,
1  Ballen  2  sh  6  d,  11  Ballen  2  sh  6½  d
und  13  Ballen  3  sh  6  d  für  1  lbl.  2  Ballen
blieben  unverkäuflich.

Der  erzielte  Durchschnittspreis  betrug  2  sh
2¾  d  (etwa  2,25  /)  pro  lbl.  gegen  2  sh  im
Vorjahre,  also  hat  ein  weiteres  Steigen  der  Preise
in  diesem  Jahre  um  2¾  d  stattgefunden.  Nach
den  Angaben  von  sachverständiger  Seite  ist  aber
eher  ein  noch  höherer  Durchschnittspreis  anzunehmen,
  da  die  besten  Erzeugnisse  vor  der  Auktion
verkauft  worden  waren,  und  zwar  zu  Preisen
von  2  sh  bis  zu  3  sh  3  d.  Käufer  waren  die
Kapstädter  Zigarettenfabriken,  welche  noch  bedeutend
  größere  Qnantitäten  gekauft  haben  würden,
wenn  solche  am  Markte  gewesen  wären.

Eine  Gefahr  der  Uberproduktion  ist  für  absehbare
  Zeit  ganz  ausgeschlossen,  da  die  kapländische
  Zigarettenindustrie  noch  sehr  entwicklungsfähig
  ist.  Es  wurden  in  Britisch-Südafrika  an
Zigaretten  importiert:

1908:  143  322  lbl.  im  Werte  von  50  043  L

(etwa  1  000  860  /¼)  und
165  410  lbl.  im  Werte  von  56  582  K
(etwa  1  131  640  7).

Ein  großer  Teil  dieses  Quantums  kann  und
wird  allmählich  durch  inländische  Produkte  ersetzt
werden,  zumal  der  Geschmack  der  aus  südafrikanischen
  Tabaken  erzeugten  Zigaretten  ein  sehr
guter  ist  und  noch  besser  werden  wird,  wenn  die
richtige  Mischung  des  etwas  sehr  milden  Tabaks
mit  aromatischeren  orientalischen  Tabaken  von  den
Fabriken  angewendet  werden  wird.  Es  ist  bei

1909:
        <pb n="879" />
        W  838  20

den  verhältnismäßig  hohen  Produktionskosten  kaum
anzunehmen,  daß  der  kapländische  Zigarettentabak
auf  dem  Weltmarkt  mit  den  anderen  in  Betracht
kommenden  Ländern  wird  konkurrieren  können.
Im  Inlande  besteht  aber  noch  die  Möglichkeit,
den  Absatz  sehr  bedeutend  zu  erweitern.

Die  Kapregierung  hat  im  letzten  Jahre  auch
den  Anbau  von  Virginia-Tabak  neben  dem  türkischen
  angeregt  und  durch  Lieferung  von  amerikanischen
  Samen  und  Anleitung  der  Farmer  durch
den  staatlichen  Sachverständigen  unterstützt.

Der  auf  der  Auktion  zum  Verkauf  gestellte
Virginia-Tabak  war  durchschnittlich  weniger  gut
in  der  Qualität  als  der  türkische.  Das  dickere
und  größere  Blatt  dieses  Tabaks  macht  die  Vorbereitung
  zum  Verkauf  schwieriger.

Von  den  37  zum  Verkauf  gestellten  Ballen
trugen  nur  je  zwei  die  Sortenbezeichnung  Gold
Finder  und  Hester.  Die  übrigen  waren  nur  als
Virginia  oder  gar  nicht  bezeichnet.

Es  erzielten:  2  Ballen  2½  d,  1  Ballen  3  d,
2  Ballen  4  d,  3  Ballen  6  d,  4  Ballen  6⅛  d,
2  Ballen  7  d,  18  Ballen  8  d  und  3  Ballen
1  sh  1  d  für  1  lbl.  2  Ballen  blieben  unverkäunflich.


Der  Durchschnittspreis  betrug  pro  lbl.  nach
den  veröffentlichten  Angaben  8¾  d.

Die  Ergebnisse  der  ersten  Auktion  wurden
allseitig  als  außerordentlich  befriedigend  bezeichnet,
und  es  wurde  sowohl  von  Verkäufern  als  auch
von  Käufern  der  Wunsch  geäußert,  die  öffentlichen
Verkäufe  durch  die  Handelskammer  zu  einer
dauernden  Institution  zu  machen.

Der  gesamte  auf  der  Auktion  verkaufte  Tabak
stammt  aus  den  Westdistrikten  der  Kolonie,  deren
Zentrum  etwa  Stellenbosch  ist.  Andere  Gegenden,
deren  Boden  und  Klima  nicht  die  günstigen  Vorbedingungen
  für  den  Anbau  von  türkischem  Tabak
haben,  sind  bis  jetzt  mit  ihren  Versuchen  nicht
erfolgreich  gewesen.

(Aus  einem  Bericht  des  landw.  Sachverständigen
beim  Kaiserl.  Genceralkonsulat  in  Kapstadt.)

AKussichten  auf  die  Baumwollernte  in  Rußland  zu
Anfang  September  (a.  St.)  1910.

Das  Wetter  war  in  den  Baumwollbau  betreibenden
  Rayons  Rußlands,  und  zwar  in  Turkestan
  und  Transkaukasien  in  letzter  Zeit  für  die
Entwicklung  und  das  Reifen  der  Baumwolle  vollkommen
  günstig.

In  Mittelasien  hielt  während  des  ganzen
Monats  August  und  zu  Anfang  September  heißes
und  trockenes  Wetter  an,  das  sehr  günstig  auf
die  Entwicklung  der  Baumwollstande  einwirkte,
zumal  in  diesem  Jahr  ein  reichlicher  Vorrat  an
Wasser  für  die  Bewässerung  vorhanden  war.  Ende

 

August  (25.)  ging  im  Ferghanagebiet  Regen  nieder,
und  zu  derselben  Zeit  ungefähr  regnete  es  auch
in  anderen  Bezirken  jenes  Gebietes.  Der  ungünstige
  Einfluß  des  Regens  auf  die  Ernte  im
Ferghanagebiet  wurde  jedoch  durch  die  später
wieder  eingetretene  warme  und  klare  Witterung
zum  Teil  aufgehoben.

Das  Aufplatzen  der  Samenkapseln  wurde  im
Kreise  Chodshent  schon  am  14./27.  August  beobachtet,
  und  am  17.  August  kamen  nach  Assake
schon  300  Pud  Rohbaumwolle  der  neuen  Ernte.
In  den  darauffolgenden  Tagen  gelangte  fortgesetzt
neue  Baumwolle  auf  die  Märkte  in  Ferghana.
Den  dortigen  Baumwollhändlern  war  es  möglich,
aus  Assake  am  21.  August  den  ersten  Eisenbahnwagen
  mit  neuem  Faserstoff  nach  Europa  abzusenden.
  Bemerkt  sei,  daß  im  vorigen  Jahr  (1909)
an  dem  gleichen  Tage  zwei  Waggons  mit  neuer
Baumwolle  abgefertigt  wurden;  es  haben  daher
beide  Saisons  an  demselben  Tage  ihren  Anfang
genommen.  Die  diesjährige  Saison  1910  hat
sich  anscheinend  doch  etwas  verspätet,  was  man
daraus  schließen  kann,  daß  der  Ertrag  von  neuer
Baumwolle  verhältnismäßig  noch  gering  ist.  So
erzielte  man  in  Fedtschenko  aus  3  Pud  nur
16  Pfund  reine  Baumwolle  und  in  Assake  waren
die  Erträge  zuerst  noch  geringer  und  nahmen
später,  um  den  10.  September,  erst  zu.  Dies  ist
wohl  darauf  zurückzuführen,  daß  in  dieser  Saison
infolge  des  reichlichen  Wassers  auch  das  Ausreifen
der  Baumwolle  nicht  so  schnell  vor  sich  gegangen
ist,  als  in  trockenen  Jahren  und  auf  den  Markt
in  erster  Reihe  nicht  ganz  reife  Baumwolle  gebracht
  wurde,  die  weniger  Faser  lieferte.

In  Anbetracht  dieses  verspäteten  Ausreifens
der  Baumwolle  gewinnt  der  regenarme  Herbst
eine  besondere  Bedeutung,  da  er  den  Pflanzen
die  Möglichkeit  gewährt,  auszureifen  und  erstklassige
  Faser  zu  liefern.

Man  erwartet  eine  gute  Baumwollernte.
(Nach  der  Torg.  Prom.  Gazeta  vom  17.  30.  Sept.  1910.

Statistin  über  den  bandel  und  Verkehr  im  Gebiet
der  Uvassa  Co.  im  Johre  1909.

Das  Gesamtbild  des  Handels  hat  gegen  das
Vorjahr  einen  Fortschritt  zu  verzeichnen,  es  zeigt
sowohl  die  Ein=  auch  wie  die  Ausfuhr  einen
Mehrbetrag  von  je  etwa  100  Contos,  gleichwertend
  mit  400  000  ¼,  also  800  000  .X  auf
die  Wertziffer  des  Gesamtverkehrs.

Der  Hauptfaktor  dieses  Aufschwunges  liegt  in
der  vermehrten  Ausfuhr  von  Rohgummi,  und
zwar  der  minderwertigen,  durch  Auskochen  der
Wurzeln  der  Gummiliane  gewonnenen  Qualität.
Dieser  systematische  Raubbau  wird  in  absehbarer
        <pb n="880" />
        —W  839  2d

Zeit  die  im  hiesigen  Gebiete  noch  vorhandenen
Bestände  vernichten,  es  ist  schon  heute  die  Ausbeute
  von  erstklassigem  Kautschuk  kaum  nennenswert.

Olsaaten  zeigten  ebenfalls  mehr  Leben  und
Mais  ergab  den  doppelten  Ertrag  gegen  das
Vorjahr;  die  Ernteerträgnisse  des  Jahres  1909
können  als  gute  bezeichnet  werden  und  haben
durch  die  hierdurch  erhöhten  Zolleinnahmen,  zusammen
  mit  den  übrigen,  von  der  Nyassa  Co.
erhobenen  Abgaben  dazu  beigetragen,  daß  deren
hiesige  Verwaltung  sich  mit  ihren  Einnahmen  und
Ausgaben  balancieren  konnte.

In  der  politischen  Lage  des  Landes  hat  sich
seit  dem  Vorjahr  nichts  verändert,  die  Häuptlinge
im  Innern  verhielten  sich  friedlich  und  sind,  außer
gelegentlich  vorkommender  kleiner  Reibereien  untergeordneter
  Bedeutung,  keinerlei  Unruhen  im  Gebiete
  zu  verzeichnen  gewesen.

Der  Dampferverkehr  lag  wie  bisher  in  den
Händen  der  Deutschen  Ostafrika-Linie  und  Empreza
Nacional  Portugueza,  doch  hat  auch  zeitweise
eine  indische  Linie,  die  Bombay  and  Persia
Steam  Navigation  Co.')  eine  Verbindung  zwischen
Indien  und  der  hiesigen  Küste  ausgenommen.

*#  *#
*#

Statistische  Ubersicht  der  Ein=  und  Ausfuhr
von  Ibo  für  das  Jahr  1909.
RNs.

Wertziffer  des  Gesamthandels  .924679173

Einfuhr.

Portugal  und  Besitzungen  175  086  853

 

England  und  Besitzungen  164  265  433
Zanzibor.  41  786  170
Deutschland  und  velibungen  38  681  765
Frankreich  .  4  096  300
Holland  3  673  050
Italien  1  156  800
Belgien.  81  500
Diverse  .  11  172  930

Zusammen.  440  000  801

Haupt-Einfuhrartikel.  Rs.

Zündhölzer  1  830  400
Zement  356  500
Glasperlen  11772  860
Lebensmittel  und  Konserven  2  844  870
Landelspulver  10.572  800
Seife.  4989  205
Baumwollwaren  321  405  260
Glaswaren  usw.  1  082  000
Diverse  85  146  906

 

Zusammen.  440  000  801

*  Der  Dienst  dieser  Schiffahrtolinie  ist  jetzt  eingestellt
  worden.

 

Ausfuhr.
kg  Rs.
Erdnüsse.  .  1258  804  56  116.725
Muscheln  2  021  91  100
Rohbaumwolle.  40  321  2  034  650
Colombowurzeln  1  429  13  000
Bienenwachs  120  903  62  906  799
Mangrovenrinde  583  723  5  807  470
Kautschuk  -.0  4  364  130  239  555
Mais  und  Getreide  3  180  955  51  689  068
Sesamsaat  1  190  566  52  741  900
Elfenbein  1  729  8  752  614
Schildpatt  231  2  315  000
Trepang  175  067  17543  500
Diversee  —  41  396  991

 

Zusammen  —  434  678  372

Bestimmungsländer.  Rs.
Portugal  und  Besitzungen  11  558  385
Deutschland.  202  372  348
England.  127  031  918
China  17  192  500
Frankreich  1  278  600
Zanzibar  66  2766621
Diverse  8  968  000

 

Zusammen.  434  678  372

Handel  Britisch-Südafrikhas  im  ersten  Halbsahr  1910.

Die  Gesamteinfuhr  Britisch-Südafrikas  bewertete
  sich  in  den  ersten  sechs  Monaten  des
Jahres  1910  auf  19163  685  L  gegen  13948  814  L
im  gleichen  Zeitraume  des  Jahres  1909.  Davon
entfielen  auf  die  Wareneinfuhr  16  431  857  L
(gegen  12  598  543  LC  im  Jahre  1909),  auf  die
Einfuhr  für  Rechnung  der  Regierung  1  408  194
(368  858)  L  und  auf  die  Geldeinfuhr  1  323  634
(981  413)  TL.

Der  Gesamtwert  der  Ausfuhr  belief  sich  im
ersten  Halbjahr  auf  27  635  354  2L  gegen
21.045749  L  im  gleichen  Zeitabschnitte  1909.
Hiervon  entfielen  auf  die  Ausfuhr  von  südafrikanischen
  Erzeugnissen  27248  578  ES  (gegen
23  742  457  C  im  Jahre  1909)  und  auf  die
Wiederausfuhr  386776  (303  292)  T,  einschließlich
der  Geldausfuhr  von  81  232  (34  555)  L

Ein=  und  Ausfuhr  haben  also  im  Vergleiche
mit  dem  Jahre  1909  nicht  unbedentend  zugenommen.


Die  Wareneinfuhr  und  die  Ausfuhr  südafrikanischer
  Erzeugnisse  wickelten  sich  über  die  einzelnen
  Häfen  in  folgender  Weise  ab:
        <pb n="881" />
        W  840  2eO

 

 

Einfuhr.
Im  ersten  Halbjahr
Häfen  1910  1909
#  #
Kapstadtt  2  892  534  2  419  779
Port  Elisabeth  3  415  244  2  587  077
East  London  1  726  235  1  327  160
Mossel-Bay  202  375  158  035
Andere  Kaphäfen  26  468  62  005
Durban  4595  262  3  294  438
Delagoa-Bay  3  023  268  2  300  323
Beien  544  883  434  369
Feira  und  Überland  5  588  15  357
Zusammen  16  431  857  12598543
Davon  über:
Britische  Häsen  12  863  706  9  863  851
Portugiesische  Häfen  3  568  151  2  734  692
Ausfuhr.
Kapstadt  .  .2130355418715377
Port  Elisabeth  1  636  940  1  589255
East  London  1  042  722  903  175
Mossel-Bay  586  784  490  471
Andere  Kaphäfen  163  551  175  899
Durban  .  2  133  088  1  622  224
Delagoa-Bay.  225.222  137  611
Beira  ..  155  665  107  937
Feira  und  Überland  1052  508
Zusammen  .  27248578  23742  457
Davon  über:
Britische  Häsen.  26  867  691  23  496  909
Portugiesische  Häfen  380  887  245  548

Nach  Warengruppen  bewertete  sich  die  Einund
  Ansfuhr  im  ersten  Halbjahre  1910,  verglichen

mit  1909,  wie  folgt:
Einfuhr.
1910
Wert  in  #
Lebende  Tiere  26  053
Nahrungs=  u.  Genußmittel

Rohmaterialien,  Halbund
  Ganzfabrikate.  13  301  606

3  104  198

1909
Wert  in  L#

19  692
3  051  773

9527  078

 

16  431  857

Ausfuhr.

16  848  980
4.472  282

Zusammen

Gold
Diamanten
Rohmaterialien,  Halb-12

  598  543

16  667  759
2  175  755

 

und  Ganzfabrikate.  5  410  910  4  698  666
Lebende  Tiere  19  999  17  335
Nahrungs=  u.  Genußmittel

  466  407  182  912
Südafrik.  Erzeugnisse  27248  578  23712  457
Andere  Erzeugnisse  305  544  268  737

 

Insgesamt  27554  122

24  011  194

 

In  den  wichtigsten  Artikeln  selbst  wies  die
Ein=  und  Ausfuhr  in  den  genannten  Zeinmäumen
die  folgenden  Werte  (in  1000  4)  auf:

Einfuhr:  Fertige  Kleidungsstücke  usw.  1019,6
(778,4),  Kohlen-,  Mehl-,  Korn=  und  Wollsäcke
172,5  (154,3),  Baumwollenwaren,  Stückgüeer
713,21(547,2),  baumwollene  Decken,  Bettdecken  usw.
227,2  (154,2),  baumwollene  Strumpfwaren,
Unterzeug  223,4  (175,1),  Zyannatrium  194.6
(187,0),  elektrische  Kabel  und  Draht  130,9  (85,2),
elektrische  Ausrüstungsgegenstände,  auch  für  die
Postverwaltung  199,6  (58,7),  Butter  61,7  (143,3,
roher  Kaffee  235,8  (195,9),  Weizen  548,8  (437,4),
Weizenmehl  398,9  (381,0),  Speck  und  Schinken
116,3  (98,8),  kondensierte  Milch  oder  Rahm
167,3  (153,3),  Reis,  einschl.  Reis  in  Hülsen
153,0  (214,3),  Whisky  129,1  (112,9),  Zucker
181,5  (2145,9),  Tee  114,5  (99,5),  Glyzerin  (für
industrielle  Zwecke)  179,9  (130,6),  Posamentiierund
  Kurzwaren,  Modewaren  843,0  (703,5,
Eisen  =  Kurzwaren,  Messerschmiedewaren  759,
(505,5),  landwirtschaftliche  Geräte  169,6  (115,8,
Eisen=  und  Stahlbarren,  -zbolzen  und  sstäbe  127.0
(100,9),  eiserne  und  stählerne  Röhren  usw.  304)
(139,7),  Wellblech  und  verzinkte  Eisenplauen
193,3  (123,4),  Stiefel  und  Schuhe  527,8  (4103.0,
elektrische  Maschinen  336,6  (126,6),  Maschinen
für  den  Bergbaubetrieb  693,9  (446,8),  salpetersaure
  Salze  (für  industrielle  Zwecke)  120,7  (122,5,
Paraffin  105,9  (119,7),  Eisenbahnschienen  110,2
(56,7),  Seife,  gewöhnliche  97,7  (92,  2),  gedruckte
Bücher  107,4  (85,3),  Motorwagen  und  Teile
davon  130,1  (55,6),  Wachs  100,1  (103,0),  Holz,
Bauholz,  nicht  zugerichtet,  außer  Teakholz  259,6
(148,5),  wollene  Zeuge  und  Stückgüter  157,0
(106,4),  wollene  Decken,  Bettdecken  224,4  (171,61.

Ausfuhr:  Borken  116,9  (99,8),  Kohlen  493.0
(372,5),  Kupfererz  und  Regulus  249,8  (223.9),
Diamanten  der  Union  4471,4  (2175,  ),  Straußen
federn  1168,1  (980,5),  Mais  339,9  (37,01,
Gold,  roh,  aus  der  Union  15  534,7  (15  418,/,
aus  Rhodesia  1314,2  (1249,4),  Angorahaare
377,1  (367,0),  Häute  von  Ochsen  und  Kühen
201,8  (129,6),  Ziegenfelle  127,5  (111,9),  Schaf
felle  262,3  (228,5),  Zinn  106,2  (58,4),  Schaf
wolle,  gereinigt  142,1  (114,4),  in  Schweis
1942,8  (1795,6).

An  der  Einfuhr  waren  in  der  ersten  Hälfte
des  Jahres  1910  (1909)  unter  anderem  die
nachstehend  bezeichneten  Länder  mit  folgenden
Werten  (in  1000  D)  beteiligt:  Großbritannien
9576,3  (7063,1),  Kanada  328,4  (218,9),  Britisch
Indien  416,3  (437,2),  Ceylon  77,3  (63.  .
Australischer  Bund  927,4  (898,2),  Mauri#u=139,0
  (93,9),  ÖOsterreich  56,9  (53,2),  Belgien
366,8  (167,4),  Frankreich  2146,9  (201,  ,
        <pb n="882" />
        6  841  20

Deutschland  1740,0  (1121,4),  Holland  257,7
(190,5),  Italien  80,2  (68,2),  Schweden  240,4
(168,3),  Vereinigte  Staaten  von  Amerika  1176,2
(1049,1),  Argentinien  21,7  (31,5),  Brasilien  228,1
(173,1),  Chile  80,9  (102,  3).

Die  Ausfuhr  nach  den  nachstehend  aufegeführten
  wichtigeren  Ländern  gestaltete  sich  (di:
Werte  in  1000  K  angegeben)  dagegen,  wie  folgt-Großbrita
  nnien  24  934,1  (22  166,1),  Britisch
Indien  7,3  (46,0),  Australischer  Bund  15,4
(25,9),  Mauritius  14,0  (17,0),  Belgien  360,4
(145,2),  Frankreich  75,8  (39,6),  Deutschland
1076,3  (799,0),  Deutsch-Südwestafrika  113,1
(92,6),  Holland  16,3  (31,6),  Portugiesisch-Ostafrika-64,3
  (52,1),  Vereinigte  Staaten  von  Amerika
261,1  (192,2).

(Trade  of  the  I’nion  of  South  Africn,  Southern  and

J.  W.  Rhodesina  and  British  South  Africa.)

Ku#enhandel  des  beigischen  Kongogebiets  1909.

Der  belgische  Kolonialminister  hat  in  der
Juli  August-Nummer  der  „.Renseignements  de
V’UOffice  colonia!“  eine  Statistik  über  den  Außenhandel
  der  Kongokolonie  im  Jahre  1909  veröffentlicht.
  Nach  dem  zu  dieser  Statistik  gehörenden
Begleitberichte  ist  dem  Werte  nach  im  Vergleich
zum  Jahre  1908  eine  aufsteigende  Bewegung  zu
verzeichnen.  Diese  ist  großenteils  auf  das  Steigen
der  Kautschukvreise  zurückzuführen,  die  von  durchschnittlich
  675  Fr.  für  100  kg  im  Jahre  1908
im  vergangenen  Jahr  auf  1135  Fr.  gestiegen
sind.  Bei  den  meisten  Exporterzeugnissen  ist  ein
Rückgang  zu  verzeichnen,  so  namentlich  bei
Kautschuk,  weißem  Kopal,  Palmnüssen,  Palmöl,
Kupfererzen,  Kaffee  und  Erdnüssen.  Die  Ausfuhr
von  Kakao,  Elfenbein,  Reis,  rohen  Häuten  und
Gold  ist  dagegen  gestiegen.  Die  Einfuhr  nach
der  Kolonie  ist  im  Jahre  1909  um  fast  4½  Millionen
  Franken  gegen  das  Vorjahr  zurückgeblieben.
Hiervon  ist  namentlich  der  Import  von  Geweben,
Maschinen,  Metallwaren,  Nahrungsmitteln,  Bekleidungsgegenständen,
  Waffen,  Schiffen,  Papier,
Bureaugegenständen,  Glaswaren,  Holz  und  Möbeln
betroffen  worden.  Anderseits  ist  die  Einfuhr  von
Metallen,  Getränken,  wissenschaftlichen  Instrumenten,
  Material  für  Lager,  Drogeriewaren,
lebenden  Tieren,  Juwelen,  Uhren  und  Farben
gestiegen.  An  Alkohol  sind  im  Jahre  1909
238  708  1  im  Werte  von  135  129,98  Fr.  eingeführt
  worden  gegen  187  659  1  im  Werte  von
91  454,47  Fr.  im  Vorjahre.

Nach  den  in  der  Statistik  enthaltenen  Angaben
  beträgt  der  Wert  der  Gesamtausfuhr  aus
der  Kongokolonie  einschließlich  des  Durchgangshandels
  im  Jahre  1909  78  014  360,18  Fr.  An

 

Produkten  der  Kolonie  allein  wurde  für
56  167  223,90  Fr.  exportiert.  Davon  gingen
nach  Belgien  Waren  im  Werte  von  rund  52  Millionen
  Franken.  Der  Wert  der  nach  Deutschland
(117  183,45)  und  Deutsch-Ostafrika  (33  856,40)
ausgeführten  Gegenstände  betrug  zusammen
151  039,85  Fr.  Größer  als  nach  Deutschland
ist  der  Export  nach  den  portugiesischen  Kolonien
an  der  Küste  (1  966  344,88),  den  englischen  ostafrikanischen
  Kolonien  (593  611),  den  Niederlanden
(475  184,16),  Agypten  (360  396),  England
(352  949,82)  und  Portugal  (138  229,43).  Die
Ausfuhr  nach  deutschen  Gebieten  bestand  hauptsächlich
  aus  Kautschuk,  Palmöl,  Elfenbein  (4031  kg
im  Werte  von  108  837  Fr.),  Palmnüssen  und
rohen  Häuten.  An  dem  Durchfuhrhandel  im
Kongo  ist  in  erster  Linie  der  französische  Kongo
mit  rund  19  Millionen  Franken  beteiligt,  worauf
in  weitem  Abstande  die  deutschen  westafrikanischen
Kolonien  mit  1  605  470,70  Fr.  folgen.

Der  Wert  der  in  der  Statistik  als  „commerce
spécial“  bezeichneten  Ausfuhr,  d.  h.  der  unmittelbar
aus  der  Kolonie  stammenden  Gegenstände,  hat
im  Jahre  1909  fast  wieder  die  gleiche  Höhe  wie
im  Jahre  1907  erreicht.  Die  Summe  betrug
damals  58  894  778,26  Fr.,  um  im  Jahre  1908
auf  43  371  794,64  Fr.  zu  fallen.  Die  Gesamtausfuhr
  hat  dagegen  im  Jahre  1909  einen  etwas
höheren  Wert  als  im  Jahre  1907  und  eine  erhebliche
  Steigerung  gegen  1908  aufzuweisen.

Die  Gesamteinfuhr  betrug  28  482  241,07  Fr.
gegen  32  270  834,98  Fr.  im  Jahre  1908  und
33  437  096,50  Fr.  im  Jahre  1907.  Die  sogenannte
  Spezialeinfuhr  hatte  einen  Wert  von
22  126  994,26  Fr.  und  bleibt  damit  gegen  die
beiden  Vorjahre  etwas  zurück.  Unter  „commerce
spécial“  versteht  die  belgische  Statistik  diejenigen
Waren,  die  zum  augenblicklichen  Verbrauche  bei
der  Einfuhr  oder  beim  Verlassen  der  Depots  bestimmt
  sind.  Belgien  ist  an  der  Einfuhr  mit
15  506  690,01  Fr.  beteiligt,  Deutschland  kommt
mit  744  973,76  Fr.  an  vierter  Stelle  hinter
England  und  Frankreich,  die  für  2  673  184,02
und  1  138  787,61  Fr.  nach  dem  Kongo  importierten.
  Der  Wert  der  Einfuhr  aus  Deutsch-Ostafrika
  betrug  1417,78  Fr.  Sie  bestand  hauptsächlich
  aus  Feuerwaffen,  Patronen,  Nahrungsmitteln
  und  Baumwollstoffen.  Die  deutschen  Besitzungen
  in  Westafrika  führten  Waren  im  Werte
von  804  Fr.,  vor  allem  Baumwollstoffe,  nach
dem  Kongo  ein.

Deutschland  importierte  besonders  Metallwaren
(Küchen=  und  Haushaltungsgegenstände,  Kupferund
  Eisenringe,  Spiegel  usw.),  Bier  und  andere
alkoholische  Getränke,  Nahrungsmittel,  Petroleum,
Baumwollstoffe,  Waffen  und  Schießbedarf,.  chemische,
pharmazentische  und  Drogeriewaren,  Tabak  und
        <pb n="883" />
        W  842  20

Zigarren,  Ersatzteile  für  Schiffsmaschinen  und
Schiffskessel,  Baumaterial,  Maschinen  und  Zündhölzer.


Beigisch-Kongo.

Gebühren  für  die  Durchfuhr  von  Waren
über  den  Hafen  Leopoldville.

Eine  Verordnung  des  belgischen  Ministers  der
Kolonien  vom  27.  Juni  d.  Is.  bestimmt,  daß
mit  Wirkung  vom  1.  August  d.  Is.  ab  für  die
Handhabung  von  Waren  und  ihre  Einspeicherung
mit  unbeschränkter  Dauer  im  Hafen  Leopoldpville
sowohl  auf  der  Berg=  als  auch  auf  der  Talfahrt
eine  einheitliche  feste  Gebühr  von  0,06  Frank
für  je  10  kg  erhoben  wird.  Für  Kautschuk  und
Elfenbein  beträgt  die  Gebühr  indes  0,12  und
0,25  Frank  für  je  10  kg.

Der  Artikel  16  der  Verordnung  vom  22.  Februar
  d.  Is.,  betreffend  den  Flußtransport,  findet
für  diejenigen  Waren,  deren  Beförderung  durch
den  öffentlichen  Transportdienst  geschieht,  auf  den
Hafen  Leopoldville  keine  Anwendung.  JFür  diejenigen
  Waren,  die  durch  Spediteure  in  den
Warenspeichern  von  Leopoldville  zurückgehalten
werden,  kommen  indes  die  Vorschriften  des  erwähnten
  Artikel  16  in  Anwendung.

(Bulletin  Officicel  du  Congo  Belwe.)

Britisch-Südafrika.

Verbot  der  Einfuhr  von  Schafen,  Ziegen
usw.  aus  Deutsch-Südwestafrika  nach  der
Kapprovinz.

Nach  einer  in  der  „Union  of  South  Africa
Government  Gazette“  vom  2.  August  d.  Is.  veröffentlichten
  Bekanntmachung  Nr.  52  vom  28.  Juli
1910  ist  die  Einfuhr  von  Schafen,  Ziegen,  Schafwolle,
  Mohairwolle,  Häuten  und  Fellen  aus
Deutsch-Südwestafrika  nach  der  Kapprovinz  infolge
der  in  Deutsch-Südwestafrika  herrschenden  Schafpockenkrankheit
  mit  Wirkung  vom  Tage  der  Veröffentlichung
  dieser  Bekanntmachung  ab  verboten.

 

Alle  Schafe  oder  Ziegen  oder  die  oben  erwähnten
  Erzeugnisse,  die  hiernach  in  die  oben
genannte  Provinz  in  Ubertretung  der  Vorschriften
dieser  Bekanntmachung  eingeführt  werden,  sollen
vernichtet  oder  es  soll  auf  Anweisung  des  Ministers
für  Landwirtschaft  oder  einer  sonstigen  befugten
Person  in  anderer  Weise  darüber  verfügt  werden,
ohne  daß  Schadenersatz  gewährt  wird.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Italien.

Zollbegünstigung  für  Erdnußöl  zur  Seifenbereitung
  und  Anderung  der  Bestimmung
über  die  Zollbehandlung  von  Seife.

Durch  Königliche  Verordnung  vom  9.  Angustd.  JIs.
hat  die  Nr.  7  des  allgemeinen  Zolltarifs  folgende
Anmerkung  erhalten:

„Erdnußöl,  das  ausschließlich  zur  Seisenbereitung
  bestimmt  ist,  wird  zum  Satze  von  4  Lire
für  100  kg  zugelassen,  wenn  es  vorher  in  der
von  dem  Finanzminister  zu  bestimmenden  Art
ungenießbar  gemacht  wird  und  die  Vorschriften
und  Bedingungen  beobachtet  werden,  die  #  der
Minister  außer  der  Ungenießbarmachung  vorzuschreiben
  berechtigt  ist.“  (Ciazzelta  U  fficialt.)

Vermischtes.

Die  Eisenbahnen  im  französischen  Westafriha

Laut  L'Akrique  Française  hat  am  15.  September
  die  von  Conakry  aus  vorgetriebene  Gleisspitze
  den  Endpunkt  Kouroussa  erreicht.

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  704.

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Oktober  1910.

.—.

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Queenstopn  16.  Okt.  13.  Nov.  Apia  31  Tage  14.  Okt.  11.  Nov.  11.23
1.  Samoa.  .  4  9  0
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  Nachversand  1.
        <pb n="884" />
        W  843  20  ·

 

 

vom  Einschiffungshafen


 

Die  Abfahrt  erfolgt

am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

2.  Deutsch-Ostafrika.

a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),
Muansa  und  Schirat

Von  Mombasa  Weiterbeförderung
  mit  der  Ugandadahn
  und  von  der  Endstation
zu  Schiff  nach  den  Bestimmungsorten.


b)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,

Aruscha.  Buiko,  Korogwe,
Mkumbara.  Mombo,  Moschi,
Mubesa,  Pangani  und  Wilhelmstal)


e)  nach  Daressalam  sowie  nach

Bagamoso,  Bismarckburg,
Jringa,  Kilimatinde,  Kilossa,
Kilwa.  Kondoa-  JIrangi,  Lindi,
Mahenge,  Mikindani,  Mkalama.
  Mohorro,  Morogoro,
Mpapua,  Muaja,  Neu-Laugenburg,
  Ngerengere,  Sadani,
Ssongea,  Tabora,  ITschote,
Udjidii,  Usumbura,  Wiedhafen

&amp;amp;  Neap
#beussche  —
Marseille

Brindisi
tn  Seie  l

Alrler  —
Marseille

Brindisi
(engl.  i

4  Oweusgee  —

Marseille
I

l
ercndm
(engl.  Schiffe)
l
Deutsche  pchtfch

Okt.  1.  Nov.

10.  jed.  Mts.
.  Okt.

Okt.  1.  Nov.

—
—
m

23.  Okt.

24.  Okt.

10.  jedes  Monats

23.  Okt.

1.  Nov.

jiedes  Monats

Mombasa  O0  16—18  Tage

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  O  17  Tage
Tanga  17,  19  Tage
Tanga  20  Tage

Tanga  unbestimmt

Daressalam  18  Tage

Zanzibar  18  Tage
(von  Zanzibar  unmittelbar
Weiterbeförderung  nach

Daressalam  durch  Gouvernementsdampfer

  in  6  Stund.)
Zanzibar  19  Tage

nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenheit

Daressalam  21  Tage

22.  30.  Okt.  1030

8.  jed.  Mts.  10  20
21.  ott.  1080
22.  30.  Okt.  10.0
8.  jed.  Mts.  104
dn-n
22.  Okt.

8.  jed.  Mts.  10  45

1030

21.  Okt.  10  30

30.  Okt.  1070

 

3.  Deutsch-Südwestafrika.

à)  nach  Swakopmund  sowie
nach  Aris,  Aub,  Brackwater,
Empfängnisbucht,  Epukiro,
Gobabis,  Gochaganas,  Grootfontein,
  Groß-Barmen,  Groß-Wiwley,
  Guchab,  Haris,  Hoachanas,
  Hohewarte,  Jakalswater.

  Johann-Albrechtshöhe,

Kalkfeld,  Karibib,  Khan,  Kud,
Kubas,  Nauchas,  Neudamm,
Okahandja,  Okasise.,  Okaukwejo,
  Okombahe,  Omaruru,
Onguati,  Osona,  Otawi,  Otjihawera.
  Otlimbingwe,  Ottiwarongo,
  Otjfiwero,  Otjoson-Lena.
  Outio,  eboboth.  Seeis,

sumeb,  Usatos.  aldau,
Waterberg,  Wilhelmstal  und
Windhuk

b)  nach  Lüderisbucht  sowie

nach  Arahoab,  Aus,  Berseba,
Bethanien,  Brackwasser,  Gibeon.
  Gochas,  Hafuur,  Kalkfontein
  c  ud)  Kanus.  Keetmanshoop,
  Kuibis.  Maltahöhe.
  Prinzenbucht,  Ramansdrift.
  Seeheim,  Ukamas  und
Warmbad

Hamburg

Antwerpen

(deutsche  Schiffe)

Southampton

(deutsche  Schiffe)

à  Southampton
Hamburg

#Southampton,
sHamburg

Southampton“

Hamburg
Antwerpen
(deutsche  Schiffe)
Southampton
(deutsche  Schiffe)
Hamburg

J.

Oamburg

 

Southampton-19.

  Okt.
21.  Okt.

19.  Okt.

18.  jedes
2.  jedes  Monats
22.  Okt.  12.  Nov.

9.  Nov.

20.  Okt.

20).  Okt.  5.  Nov.

18.  Okt.

22.  Okt.
2.  jedes  Monats

29.  Okt.  5.  Nov.
9.  Nov.
24.  O7kt.

25.  Okt.

14.  Nov.

15.  Nov.

12.  Nov.

14.  Nov.
15.  Nov.

Monats

 

Swakopmund  26  Tage
Swakopmund  21  Tage

Swakopmund  20  Tage
Swakopmund  20-24  Tg.
Swakopmund  25  Tage

Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  unbestimmt

Lüderitzbucht  19—21  Tg.

Lüderitzbucht  27  Tage
Lüderitzbucht  22  Tage

Lüderitzbucht  21  Tage

Lüderitzbucht  86  Tage
Lüderitzbucht  33  Tage

Lüderitz4bucht  unbestimmt

 

8.  Okt.  8.  Nov.  5.30
22.  Okt.  12.  Nov.  101.)
21.  Okt.  141.  Nov.  11.23

28.  Oft.  4.  Nov.  11.23

18.  Okt.  6.19
21.  Oft.  11.  Nov.  11.23
2.  jedes  Monats  6.19

28.  Okt.  1.  Nov.  11.23

18.  Okt.  8.  Nov.  5.30
2.  Okt.  12.  Nov.  1045
241.  O-t.  14.  Nov.  11.23

18.  jed.  Mts.  6.19

2.  jed.  Mts.  6.19
21.  Okt.  11.  Nov.  11.23

 

1.  Miantschon.

Neapel
geutsar  Schiffe)  3
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

 

proben  —  über  Rußland;

a)  Briefe,  Postkarten.

21.  Okt.  4.  Nov.

jeden  Sonntag

23.  Okt.  6.  Nov.
28.  Okt.
28.  Okt.  11.  Nov.

 

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

Gewöhuliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Waren-Montags,
  Donnerstags.  Sonnabends,  ab  Berlin  734  u.  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

19.  Okt.  2.  Nov.  10  #0
jeden  Freitag  10.0
21.  Oft.  4.  Nov.  1030

27.  Okt.  8.35
26.  Okt.  9.  Nov.  10..

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  nach  Kiautschon  auch  mit  den  unter  b)
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten,  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  Vork  befördert.
        <pb n="885" />
        W  844  20

 

 

 

 

 

 

 

Die  abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  g  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
t  Hamburg  10.  jedes  Monats  Viktoria  19  Tage
5.  Kamerun.  1  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage
.  9.  jed.  Mts.  9.1
Akonolinga,  da.  Plantation  21  Tage
wrtdn  aaedh  bonglidi  vege  s.  .  6
Bonaberi,  Bonambast,  Bucah  Hamburg  25,  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage

bi  nach  Rio  del  RKey.

 

Campo,  Dschang.  Duala,
Dume,  Ebolowa.  Edea,  Jabassi,
  Jaunde,  Johann-Albrechtshöhe,
  Zoko.  Kribi.  Lobetal,
  Lolodorf,  Lomie,  Longsi,
Marienberg.  Mundeck.  Nyan-*##
  Ossidinge,  Plantation,
iktoria

Boulogne  1  11.  jedes  Monats
fur  Mer
(deutsche  Schiffe)
—

sLiverpool  #  20.  Okt.

 

1  Liverpool  jeieden  Mittwoch

Duala  28—30  Tage

Viktoria  18  Tage
Duala  19  Tage
Kribi  20  Tage
Plantation  20  Tage
Longji  20  Tage
Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage
Calabar  19  Tage

von  dort  wetter  über  Ikang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen

10.  jed.  Mts.  1.0

18.  Okt.

jeden  Montag  10#5

 

 

 

U#amburg  25,  jedes  Monats  Nio  del  Rey  23—43  Tage25.  jed.  Mts.  6.19
Liverpool  20.  Okt.  Rio  del  Rey  25  Tage  Okt.  1012
J%  nach  dem  Tschadsee-GebietLiverpool  #  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  10.#5
(Garua,  Kussert)  von  dort  weiter  über
Lokodlja—hola
1  Antwerpen  22.  Okt.  12.  Nov.  Matadi  20—1  Tage2.  Okt.  11.  Nov.  1.0
·  v  weit  L  nh
  nach  Molundu.  ...  La  Rochelle  25.  Olt.  15.  Nop.  etnn.  Ot.  13.Nov.  84
(belgische  Schiffe)  dann  mit  Flußdampfern  auf
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dem  Kon#o  Slanga  und  23.  jed.  Mts.  108
6.  den  Narolinen,  Palau-  Neapel  4*.  Nov.  Jap  36  Tage  2°5.  Nov.  10  3
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  Andgaur  —
a)  nach  Jap  und  Angaur  Gien  Jaom  kt  nichster
Brindisi  16.  Okt.  Jap  49  Tage  14.  Okt.  10D
(engl.  Schiffe)  I  Angaur  —
i  Von  Jap  mit  nächster
r  Gelegenhelt)
b)  nach  den  übrigen  Stationen  Neapel  I  4"9.Nov.  Palau  72  Tage  2*0.  Nov.  100
(deutsche  Schiffe)

Nächste  Verbindung  nach

Saipan:  ab  Neapel  16.  Dej.

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Oongkong
von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo  73  am  10.10.  u.  7/11.  und  von  Berlin  C2  (ab  Schlef.

Bhf.  7.52)  am  11/10.  u.  8/11.

+Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Druck.
sachen,  Geschaftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden
  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.



dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohamg  geleitet,  von

 

Marshal-Inseln.

a)  nach  Jalutt

b)ir  nach  Naurn

20.  Nov.

Taranto
(engl.  Schiffe)
l  9.  Nov.

Neape
(deutsche  Schiffe)

Vrindisi  16.  30.  Okt.
(engl.  Schiffe)
l
Taranto  23.  Okt.  7.  Nov.

(engl.  Schiffe)  l

 

Jaluit  53  Tage

Adelaide  27—830  Tage,
dann  weiter  mit  der  Eisendabn
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacific  Phoshate
  Company  oder  mit
ampfer  „Germania“  der
Jaluttlinie  nach  Nauru

l

 

18.Nov.10Y

11.  21.  28.  Okt.
5.  7.  Nov.  10.2

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch
Drucssachen.,  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  dem  unter  Anmerkung
bezeichneten  Nachversand  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibtrien

 

—Schanghai  geleitet.
        <pb n="886" />
        Briefe  müssen  aus

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
48.  Friedrich-Wilhelmslhraebn
  Nor  hafen  39,  43  u.  39  Tage
«  Rabaul  41,  46  u.  41  Tage  14.  Ott.  2*.  Nov
Friedrich-Wilhelms-  103%  ·
8,pukich.nmggimq»  Blrigdisi  16.  Okt.  hafen  45  Tage  —
kaiser-wilhelmsland  engt.  Schife  Nabaul  42  Tage
und  Bismarch-Krchipel.  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong
von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo  7.  am  10/10.  und  7/11.6  und  von  Berlin  C2  (ab
Schles.  Bhf.  7.52)  am  11.  10.  und  8  Tio.  (0  Ausgenommen  sind  Briefe  und  Postkarten
nach  Berlinhafen.)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.
  Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden
auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

Hamburg  25.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  s.  M|I  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1030
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  28.  jed.  Mts.  1046
4"  von  da  ab  Landverbindung
9l.  Lo  g.  #Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
1  von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  30.  Okt.  Lome  34  Tage  30.  Okt.  6.19
Rotterdoam  4.  Nov.  Lome  29  Tage  3.  Nov.  10  12
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  l  16.  jedes  Monats,  Lome  30—39  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  22.,  jedes  Monats,  Lome  24—38  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
(Cdeutsche  Schiffe)

 

 

 

Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs.  Die  Post  ist  fallig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
beutsch-Uenguineg  ..Neapel  19.Ot.  2.  6.  Nov.  Neapel.  .19-.Okt.  2..  Nov.
Via  FS#e.  Brindisi  16.  28.  Okt.  11.  Nov.
Neapel  20*.  26.  Ott.  .  ...
..  Marseille.  13.  27.  Okt.  10.  Nov.
beutsch-  Ostafrina  r  *#  Ser  n  diderpool  ũb.  Vancoud.  23.  Ott.  18.  Nov.
——–  ,  Plymouth,
Southampton  27“.  Okt.  17“.  Nov.  Nlantschon  Southampton,  0ber  San  erann  der
beutsch-Südwestafrika  Southampton  23.Okt.  13.  Nov.  Le  Havre  oder,  mal  monatlich
Hamburg  17.  14.  15“.jed.  Mts.  Queenstown
—  —  —  Sibir.  Eisen-  5n  der  Regel  Montag,  Mitt-Southampton
  30“.  jed.  Mts.  —  bahn.  woch.  Freitag,  Sonntag
Namern  Hamburg  .  .  15".  jed.  Mts.  Plymouth  üb.  Vancouv.  unbestimmt
Liverpool  4.  Nov.  samoa  Queenstown
oder  Havre  über  San  Francisco
den  Luerelines.  Neadel  10-  Oll  &amp;amp;  od.  Plymouth  (unbestimmt)
eapel.  .  Okt.  6.  Nov.
Palan-Juseln  ap  —  Lanhurg  64%%  16.  jedes  Vonats
..  outhampton  .jedes  Mona
Marshal-Inseln  ...  Neapel..  ..  109.  Nov.  Liverpool  jeden  Montag

 

 

 

 

 

»  Faͤlligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="887" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

 

W  846  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
er

Postdampf  von  nach  bis  11.  Oktober  1910.
„Adolph  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  5.  Oktober  ab  Mozambique.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  T  Kamerun  am  5.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Aline  Woermann“  Calabar  #  Hamburg  am  6.  Oktober  in  Monrovia.
„Anna  Woermann“  Hamburg  s  Calabar  am  5.  Ottober  Dover  passiert.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  #  Lüderitzbucht  am  7.  Oktober  in  Lome.
„Carl  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  2.  Oktober  in  Swakopmund.
„Eduard  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  10.  Oktober  in  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Duala  «  Hamburg  am  10.  Oktober  ab  Victoria.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  4.  Oktober  in  Lüderitzbucht.
„Frieda  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  4.  Oktober  in  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Delagoa  Bay  am  7.  Oktober  in  Kapstadt.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  "  Kamerun  am  22.  September  in  Duala.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  T  Mossamedes  am  9.  Oktober  Vlissingen  passiert.
„Irma  Woermann“  .  Haniburg  Burutu  am  24.  September  in  Sapelli.
„Jeannette  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  11.  Oktober  in  Hamburg.
„Kurt  Woermann“.  Burutu  Hamburg  am  1.  Oktober  in  Hamburg.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  28.  September  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Kotonon  am  26.  September  in  Kotonon.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  6  Duala-  am  11.  Oktober  Curhaven  passiert.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  «  Assinie  am  8.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Max  Brock“".  Lüderitzbucht  Hamburg  am  29.  September  in  Hamburg.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  8.  Oktober  Dover  passiert.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  8.  Oktober  in  Lagos.
„Reichstag“  Hamburg  r  Assinie  am  1.  Oktober  in  Sierra  Leone.
„Herold“.  Forcados  #  Hamburg  am  10.  Oktober  ab  Monrovia.
„Amasis“  Hamburg  Duala-  am  10.  Oktober  Cuxhaven  passiert.

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea“  Mossamedes  Hamburg  am  3.  Oktober  in  Monrovia.
„Kamerun“  Kamerun  Hamburg  am  7.  Oktober  ab  Madeira.
„Lome“  Kotonou  Hamburg  am  2.  Oktober  in  Hamburg.
„Otavi“  New  Vork  -  Westafrika  am  8.  Oktober  ab  Monrovia.
„Rhenania“  Hamburg  «  Lüderitzbucht  am  8.  Oktober  ab  Notterdam.
„Savoia“.  .  Kotonou  Hamburg  am  4.  Oktober  ab  Bissao.
„Swakopmund“.  Lüderitzbucht  «  Hamburg  am  10.  Oktober  ab  Swakopmund.
„Togo“"“  Lüderitzbucht  #  Hamburg  am  26.  September  ab  Libreville.
„Windhuk“  Delagoa  Bay  .  Hamburg  am  5.  Oktober  ab  Neapel.
„Nauplia"  Lüderitzbucht  Hamburg  am  23.  September  in  Lome.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  10.  Oktober  Dover  passiert.
„Friderun“".  Accra  Hamburg  am  6.  Oktober  ab  Arim.
„Gundrun“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  4.  Oktober  in  Rotterdam.
„Henner“.  Accra  Hamburg  am  7.  Oktober  in  Hamburg.
„Immo“  Hamburg  Accra  am  9.  Oktober  in  Conakry.
„Ingbert“.  Hamburg  Calabar  am  8.  Oktober  in  Calabar.
„Ingo"  Lüderitzbucht  Hamburg  am  8.  Oktober  ab  Swakopmund.
„Ingraban“  Hamburg  Mossamedes  am  9.  Oktober  ab  Rufisque.
„Irmfried“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  8.  Oktober  ab  Zighinchorr.
„Irmgard“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Oktober  St.  Catharina  passiert.
„Walburg“  Hamburg  Mossamedes  am  7.  Oktober  ab  Benguella.
„Erika“  Hamburg  Kotonou  am  28.  September  in  Bissoo.
„Louise“  Swakopmund  Hamburg  am  7.  Oktober  ab  Arim.
        <pb n="888" />
        W  847  20
Marhtbericht.)

Baumwolle.  Von  Togo  wurden  etwa  100  Ballen
verkauft  zu  Preisen  von  60—72  Pf.,  je  nach  Qualität.
  In  ostafrikanischer  Ware  gingen  etwa  50  Ballen
um  (etwa  13  000  kg)  zu  81—98  Pf.  Der  Markt
war  im  allgemeinen  fest  gestimmt,  da  die  Ernteberichte
  von  Amerika  nicht  gerade  befriedigend
lauteten.  Es  besteht  immer  noch  eine  ziemlich  starke
Differenz  zwischen  disponibler  und  Lieferungsware,
da  Vorräte  einstweilen  noch  knapp  bleiben.  Loco
Middling  wertet  etwa  75—76  Pf.  für  ½  ktz,  während
  November-Dezember-Lieferung  sich  auf  etwa
71  Pf.  stellt.  Für  gute  Togo-Mittelsorten  wurden
beute  71—72  Pf.  für  15  kg  erzielt.  Es  notieren:
Upland  von  Narunja,  je  nach  Jualität,  0,70—.0.85.K,
Abassi  0.75—1.00  .7,  Mitafifi  0O,70—0,00  .J.  Caravonica
  0,90—1,00  .  A  für  ½  kg.

Baumwollsaat  ist  im  ganzen  unverändert  geblieben;
jedoch  fallen  die  Qualitäten  letzthin  so  verschiedei,
daß  von  80  ¾  für  1000  kg  für  die  ordinärste  Ware
bis  herauf  zu  140  .##  notiert  werden  müßte.

Blei.  Engl.  Blei  in  Mulden  14,50  für  50  kg
gegen  14,75  .AM  im  Vormonat,  deutsches  Blei  in
Mulden  15  ¾  für  50  kg  gegen  15.4  im  Vormonat.
  Der  Markt  ist  stetig.

Elfen  bein.  Der  Markt  ist  ganz  unverändert  ruhig,
und  ist  der  Wert  für  Kamerun-Gabunzähne  von
15—16  Pfund  engl.  Durchschnittsgewicht  10,25  bis
10,35  K&amp;amp;  für  ½  kg.

Erdnüsse  bleiben  in  guter  Nachfrage  zu  steigenden
Preisen.  Der  Wert  für  Mozambique  und  deutschostafrikanischer
  Herkunft  hat  sich  von  16,.50  bis
16.75.&amp;amp;¾  für  50  kg  im  Vormonat  auf  17—17.50.
gehoben.

HOanf.  Von  den  aus  Deutsch-Ostafrika  im  letzten
Monat  zugeführten  etwa  800  Ballen  war  der  größte
Teil  schwimmend  bzw.  auf  Abladung  verkauft.  Der
Rest  der  Ankünfte  konnte  infolge  der  noch  immer
niedrigen  Manilahanfpreise  nur  zu  reduzierten
Preisen  Käufer  finden.  Schwimmend  und  auf  Abladung
  wurde  das  Geschäft  etwas  lebhhafter.  Es
noticren:  Superior-Ware  etwa  27,.50  (gegen
27.75—28  im  Vormonat)  reguläre  Prima  etwa
27—27,25  .Kx  (27—27,25  .„KM),  Sekunda  bis  Mittel
etwa  25—26,50  .  (25—26,50  ),  geringe  Ware
22  —24,50  .K  (22—24,50  .KF),  Abfallhauf  14  bis
16.75.¼  (14—17  .  K)  für  50  kg.

Kaffee.  Dieser  Artikel  war  weiterhin  fest  und  steigend.
  In  den  letzten  Tagen  fand  eine  geringe  Abschwächung
  statt.  Es  sind  Abschlüsse  auf  Lieferung
von  Liberia-Ware  zu  55  Pf.  für  ½  kg  gemacht
worden,  gegen  54  Pf.  im  Vormonat.

Kakao.  Der  Markt  bleibt  still  und  die  Umsätze  halten
sich  in  bescheidenen  Grenzen.  Es  notieren  für  Loko-Ware:
  Kamerun-Plantagen  49,50  A  (gegen  48  bis
140.—  im  September),  Victoria  15.#¼  (46.  ),  Victoria
  (rauchig)  35  “  (38  .  t,  Lagos  46  4¼  (46.4),
Accra  47.50.¾  (47—47,50./%%,  Old  Calabar  45,50  .4
(46—46,50  ./%),  Fein  Sao  Thomé  50  +%¼  (18,50  bis
49,50  .  ),  Kurant  Sao  Thomé  47.  (45—46  .4)
für  50  kg.  Spätere  Sichten,  namentlich  Abladungsware,
  sind  0,50—1.4  für  50  kg  billiger  erhältlich.

Kapock  (Pflanzenseide)  wurde  letzthin  mehrfach  eingeführt,
  sowohl  von  Ost=  wie  auch  von  Westafrika.
Die  letztbezahlten  Preise  für  Togoprovenienzen
waren  0,94.¼  für  1  kg  für  gewöhnliche  graue  Ware
und  1.23½  .  für  1  kg  für  feine  weiße  Onalität.
Der  Bedarf  in  diesem  Produkt  ist  fortwährend  im
Steigen.

 

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nicht  anderes

 

Kautschuk.  Nach  einem  weiteren  starken  Rückgang,
welcher  infolge  des  Preisfalles  für  Paragummi
(bis  herab  zu  5  sh  6d  per  lb.)  eintrat,  bewegt  sich
der  Markt  seit  einigen  Tagen  in  steigender  Tendenz.,
eine  natürliche  Folge  des  vorangegangenen  rapiden
Falles.  Auf  die  Dauer  glaubt  man  aber  nicht  an
eine  Befestigung,  und  das  Höchstniveau  der  Preise
dürfte,  wie  man  als  sicher  annimmt,  nicht  wieder
erreicht  werden.  Es  notieren  heute:  Kamernn-Batanga
  6—6,50  .“  (gegen  8—7,50  .X  im  Vormonat),
  Gabun  5.50—6  (7,60—6,50  .4),  Südkamerun
  8—9.(11—10,40.1%,  Ia  Kamerun-Würste
7,50—8  .  (9,50  4),  Ia  Kamerun-Kuchen  5,80  bis
6,  40  .  ¼  (7,50—6,50  .  ),  Ia  Goldküsten-Lumps  6  bis
7.  (6.60—5,60  #KC),  la  Togo-Lumps  5.80—6,20  ¼
(7—6,.50  „/%,  Ia  Togo-Adeli-Bälle  12,80—13,20  .
(15—14,50  #%  für  1  kg.

Kolanüsse  bleiben  unverändert,  von  10—60  Pf.  für
1  kg,  je  nach  Qualität.

Kopal.  Der  Markt  ist  in  flauer  Tendenz.  Es  notieren:
  Kamerun  70—75  Pf.  (gegen  80—85  Pf.  im
September),  Zanzibar  glatt  0,80—3  .7  xr  (0.00—3  K,
Madagaskar  0,70—2,70  .#&amp;amp;#  (0,70—2,80  ),  Bissaoboulama
  1.70—2.K  für  1  kg.

Kopra  hat  die  letzte  Steigerung  wieder  vollständig
eingebüßt  und  bleibt  noch  flau.  Hentige  Werte  sind,
wie  folgt:  Westafrika  22,50—  25  F  (gegen  24  bis
25,50  im  September),  Ostafrika  24,50—26,50  .7
(25—26,50  .  %),  Südsee  25,50—26.  (26—27  50,.  1).
Singapore  25,75—26,25.%  (26,  50—27,  50.  für  50  kg.

Kupfer.  Engl.  Raff.  notiert  heute  68  für  50  kg
gegen  65.3%4  im  Vormonat.  Der  Markt  ist  etwas  fester.

Mais.  Der  Artikel  ist  flau  und  sind  Preise  für  Togoware
  auf  etwa  112.  für  1000  kg  für  prima  Ware
gewichen.  Ein  weiterer  Rückgang  erscheint  nicht
ausgeschlossen.

Mangrovenrinde  bleibt  unverändert,  11
100  kg,  wie  im  Vormonat.

Palmkerne  sind  in  rückläufiger  Tendenz.  Es  scheint,
daß  es  noch  niedrigerer  Preise  bedarf,  um  den
Kernöl-Konsum  zu  verbessern.  Es  sind  augenblicklich
  nur  Verkäufer  im  Markt,  zu  folgenden  Preisen,
für  Oktober-Ankünfte:  Lagos-Kamerun  19  42/8  !r
(gegen  19,6215  4  im  September),  Togo  19,12,
(19,42½..4),  Elfenbeinküste  19.02½  &amp;amp;  (19,321  5“%  4
für  50  u  einschl.  Sack.  November  offeriert  man
mit  einem  Abschlag  von  10  Pf.,  Dezember  von
20  Pf.  für  50  kx  auf  obige  Preise.

Palmöl.  Der  Markt  ist  „ach  kräftiger  Steigerung
(bis  37  ¾  für  Lagos-Ol)  wieder  flauer  und  die
Preise  sind  im  Rückgang  begriffen.  Es  notieren:
Lagos-Portonovoöl  36,50—36  K  (gegen  35,50  bis
36  „  im  September),  Kamerun  35.50—35.14%¼  (35  bis
35,50.44),  Liberid  30,  50—30.S0—30,  50.  Ofür  50  kz.

Reis.  Markt  behauptet.  Es  notieren:  Rangoon  von
17—22  +,  Japan  von  29,50—32  4,  Java  von
32—36  “  für  100  kg,  je  nach  QOualität.

Sesamsaat.  Der  Markt  ist  ruhig.  Die  Zukunft  erscheint
  unsicher.  Es  nottieren:  Bennisaat  (westafrik.)
16—17  M  (gegen  15,50—  16,50  .  KF  im  September),
ostafrikanische  Sorten  16,50—17.  (16,50—17  AM)
für  50  kg.

Silber  73,50.“  für  1  kg  gegen  72,25.4  im  Vormonat.

Wachs.  Markt  ziemlich  unverändert.  Deutsch-ostafrikanische
  Sorten  notieren  266—269  .¼  (gegen  264  bis
265.%  im  September),  Madagaskar  252—256  .
(252—255  „/C0),  Benguella  266  “  (264—265  .  ),
Chile  280—282  .K  (280—283  4%/)  für  100  kg.

für

angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  11.  Oktober  1910.
        <pb n="889" />
        848  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialhkontor  G.  m.  b.  P.,  Berlin  W.  64.

 

 

 

 

Telephon:  Amt  I1  9229  und  922.  —  Adresse:  —–—  13.  Oktober  1910.
.r  «  vor-  s
Kälån  Kapital  s#iien  Eue  4½%  [Nachfrage  Angebot
jahr!  #  1  jahr  dende  dende  6  «  ofoxoxo
.  :  -.  is  s
1906.  1850  000  1.  10.  0  6  Afrilanische  Kompanie  A.-G.  einschl.  Div.  130  133
1906  2000000  1.  1.  "  4“°  Bornco-Rautschuk-Compagnie  A.-G.  98  100
19055  1  000  OO00  1.  4.  17½17½  Bremer  Kolonial-=  DHandelegesellschaft  vorm.

s  F.  Oloff  K  Co.,  A-G.  ..  .  .  185  1595
1900  1.200  000  1.  4.  0  —  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  45  1  55
1902  600  000  1.  1.  0  —  Cenutralafrikanische  Seengesellschaft  990  95
1905  220  000  1.  1.  Debundscha-Pflanzung  .  .·!  —  105
1900  938  600  1.  1.  0  —  Deutsche  Agaven-  Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  80  85
1878  2750  000  1.  1.  241  28  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-  Geseulschattn  1D

6  6  der  Südsee-Inseln  —  4355
1885  2  000  000  1.  4.  25  64  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika-  960  980
1907  2  500  000  1.  1.1)  0  0„O  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  81  85
1902  1  000  000  1.  1.  0O  0O  Deutsche  Samoa-Gesellschafft  .  .j  —  52
1908  4500  000  1.  1.  0  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  «  —  194
1902  1  000  000  1.  5.  1  0  6  Deutsche  Togogesellschaft  103  106
1885  8  000  000  1.  1.  5  6  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  .  i  146  147
1886.  514  000  1.  1.  1  0  —  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellsch.  M  15  4  30

«  468  000  0  —  do.  do.  Vorz.  W  A  220  .M  250
18966,  2  250  000  1.  1.  7  4  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft  90  100
18999  4360  000  1.  1.  0  —  GGesellschaft  Nordwestkamerun  .  .  .  Lit.  A.  4  65  Al.  80

St.  30  000“  T  0  —  do.  do.  Lit.  B.  16  1
1898  3.000  000  1.  1.  0  —  Gesellschaft  Südkamernn  —  —
1889  3  000  000  1.  10.  "  ·  —  Oauseatische  Plantagengesellschaft.  —  55
1887  4  1  200  000  1.  1.)  13  6  20  Jalnuit-  Gesellschaft,  geteilte  Aktien  —  335

St.  2400  ¾  130  200  do.  Genußscheine  .  —  73400
1906  3  000  000  1.  1.  4°  4•°  Kamerun-Kautschuk-  Compagnie.  .  .  .  105  107
1803  900  000  1.  1.  0o  —  Kautschuk-  Pflanzung  „Meanja“.  8  82
1908  L  125  000  1  1.  2.  55  5  7z  r  t.  Kolmanskop  Diamond.  share  4  65  K  66
1899  2000  000  1.  1.  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  .  «  83  —
1886“  3479000  1.  4.  0  1  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-  Anteile  129  133

4  4  021  000  0  —  do.  Stamm-Anteile  —  92
1906  1  1400  000  1.  1.  0  #  0  Ostafrika-  Kompanie  g  —  1600
1900  20000  000  1.  4.  111  10  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahngesellschaft.  Anteile  146  4  14

r  200  O000  1.  4.  6  1  5  do.  do.  Genußscheine  106  14
1902  L  375  000  1.  1.  Wo  ie  Pacific  Phosphate  Co.  gem.  Stücke  22  97  101

"  nQ  1.  9  .
1895.  1  500  000  1.  11  0  0O  Riheinische  Handef-  Plantagengesellshaft  35  40
1903  900  000  1.  1.  0  #  0Safata-Samoa-Gesellschaft  .  «.-l  —  3
1905  #  2  000  000  1.  1.  1  47½  Samoa=  Kautschuk-Compagnie  .-  30  35
1897  500  0001  1.  1.  0  0  Sigi-Pflanzungs-Gesellschaft  178  18
1895  L  500  000  1.  7.  0  1  0  South  African  Territerics.  13.3  13.9
1899  2  150  000  1.  1.]  0  6  0  South  East  Africa  shares  76  8/—
1892  62000  000  1.  1.|  5  7½  South  West  Africa  Co.  *x0|  359
1893  869  100  011.  4.  0  —  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  55

142  200  0  —  do.  Vorzugs-Anteile  8  —
1897  2100000  1.  1.  689  0  «  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  4  89  91
18971  3000000  1.  1.  8  8  Westafrikanische  V#ffanzungogesellsch.  „Victoria“;

1  1  #  !  Alktien  1335  140
1895°  1500  000  1.  1.  0  0  Westdeutsche  Handels-  u.  Plantagengesellschaft  Tê1

#  1  in  Düsseldorf  .  CtammAnthles  —  65

300  000  0  0  «  do.....Vorzugs-Anteilc  100  —

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«)Bauzinscn.

 

 

 

Selbsthändler  bei  allen  Abschlüssen  provisionsfrei.
Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S

Oskar  Biesenthal,  Berlin.

 

—  —

Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="890" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amisblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

21.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Movember  1910.  Nummer  21.

Diese  Zeitschrift  erscheint  im  der  Regel  am  1.  und  15.  fedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindesteus  einmal
bierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten-,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherrn  v.  Danckelman.
Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  dte  Buchbandlungen
  4  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  VBeriagshuchhandtunge  a)  5,  —  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgebiete  und  ÖOsterreich  -  Ungarns,  b)  6,—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW68,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil::  Allerhöchste  Verordnung,  betr.  die  Ausführung  des  Kolonialbeamtengesetzes  vom
§.  Juni  1910.  Vom  3.  Oktober  1910  S.  849.  —  Personalien  S.  850.  —  Spenden  für  Errichtung  eines  Denkmals
zu  Ehren  der  Gefallenen  von  Südwestafrika  S.  852.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Südwestafrika:  Betriebsergebnis  der  Staatsbahn  Swakopmund  —Windhuk
in  den  Fiesu  fahren  1908  und  1909  S.  853.  —  Wassererschließung  in  Deutsch-Südwestafrika  (mit  zwei  Abbildungen)
  S.  854.

Deutsch-Ostafrika:  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küstenzollstellen  von  Deutsch=  Ostafrika  im
Monat  August  1910  S.  854.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch  ostafrikanischen  Schutzgebiets
uber  die  Zollstellen  der  Binnengrenze  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1910  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  855.  —  Desgleichen  über  die  Zollstellen  der  Küste  von  Deutsch-Ostafrika  im
I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1910  S.  858.

Togo:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  in  den  Monaten  Juli  und  August  1910  fällig
gewordenen  Zollbeträge  S.  860.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  S.  861.  —  Doa-Ulantagen-Gesellschaft
  m.  b.  H.  S.  863.  —  Usambara-Kaffeebau-Gesellschaft  zu  Berlin  S.  864.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  September  1910
S.  865.  —  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  September  1910  S.  865.  —  Ergebnis  der  Baumwollernte  1909/10
in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  S.  865.  —  Die  Entwicklung  der  Baumwollspinnereien  im  Südosten  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  S.  866.  —  Betriebseinstellungen  in  der  indischen  Baumwollindustrie  S.  868.  —
Gummiausfuhr  aus  den  Norddistrikten  des  Staates  Matto-Grosso  1909  S.  868.  —  Juteanbauversuche  in  Birma
S.  868.  —  Die  Ausfuhr  Britisch=  Südafrikas  1909  S.  868.  —  Handel  Britisch-Ostafrikas  1909/10  S.  869.  —  Goldküste
  S.  869.  —  Nord-Nigeria  S.  869.  —  Rhodesia  S.  870.  —  Eritrea  S.  870.  —  Das  Tendula-Bewässerungsprojekt
in  Britisch-Indien  S.  870.  —  Zur  allgemeinen  wirtschaftlichen  Lage  in  der  Kapkolonie  im  Jahre  1909  S.  871.

Vermischtes:  Herabsetzung  der  Eisenbahn-Frachtsätze  in  der  Union  für  Mais  zum  Export  nach  Deutsch-Südwestafrika
  S.  872.  —  Literatur-Bericht  S.  872.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  872.  —  Schiffsbewegungen
S.  877.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  878.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2  !lilech  Amtlidher  Ceiss-W

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

–—·  —

Kllerhöchste  Verordnung,  betr.  die  Kusführung  des  Kolonialbeamtengesetzes
vom  8.  Juni  1910.

Vom  3.  Oktober  1910.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  ufw.,
verordnen  gemäß  §  1  des  Kolonialbeamtengesetzes  vom  8.  Juni  1910  (Reichs-Gesetzbl.  S.  881)  und
l  159  des  Reichsbeamtengesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1907,  S.  245)  im  Namen  des  Reichs,  was  folgt:

8  1.  Im  Sinne  des  Kolonialbeamtengesetzes  und  der  dieses  Gesetz  ergänzenden  und  abändernden
  Vorschriften  ist  für  die  Kolonialbeamten  der  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebiete  das
Reichs-Kolonialamt,  für  diejenigen  des  Schutzgebiets  Kiautschon  das  Reichs-Marine-Amt  als  oberste
Reichsbehörde  zuständig.  Die  nach  jenen  Vorschriften  den  höheren  Reichsbehörden  zugewiesenen  Befugnisse
  werden,  soweit  nicht  im  nachstehenden  ein  anderes  bestimmt  ist,  durch  die  Gouverneure  der
Schutzgebiete  wahrgenommen.
        <pb n="891" />
        W  850  20

§  2.  Im  Falle  des  §  151  des  Reichsbeamtengesetzes  ist  für  die  Beamten  der  affrikanischer
und  Südsee-Schutzgebiete  das  Reichs-Kolonialamt,  für  die  Beamten  des  Schutzgebiets  Kiautschou  dos
Reichs-Marine-Amt  auch  als  höhere  Reichsbehörde  zuständig.

§  3.  Eine  Kaiserliche  Bestallung  erhalten  die  Gouverneure,  die  Ersten  Referenten,  der
Zivilkommissar  für  das  Schutzgebiet  Kiautschou  und  die  etatsmäßigen  Richter.

Die  Anstellungsurkunden  der  übrigen  Kolonialbeamten  werden  im  Namen  des  Kaisers  vom
Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt  beziehentlich  Reichs-Marine-Amt)  oder  von  den  durch  den  Reichskanzler
  dazu  ermächtigten  Behörden  erteilt.

§  4.  In  Ermangelung  besonderer  gemäß  §  17  des  Reichsbeamtengesetzes  erlassener  Bestimmungen
  ist  der  Reichskanzler  ermächtigt,  in  dem  durch  das  dienstliche  Bedürfnis  gebotenen
Umfange  die  Uniform  und  Amtstitel  der  Kolonialbeamten  festzusetzen.

.  §  5.  Als  Sitz  der  Disziplinarkammer  für  die  Schutzgebiete  wird  Potsdam,  als  Sitz  des
Disziplinarhofs  für  die  Schutzgebiete  Berlin  bestimmt.

Die  Vorschriften  der  am  3.  März  1897  vom  Reichskanzler  bestätigten  Geschäftsordnung  der
Disziplinarbehörden  für  die  Schutzgebiete  bleiben  einstweilen  in  Geltung,  bis  sie  durch  anderweitige,
auf  Grund  des  §  42  Abs.  5  des  Kolonialbeamtengesetzes  erlassene  Vorschriften  ersetzt  sind.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Jagdhaus  Rominten,  den  3.  Oktober  1910.

(L.  S.)  gez.  Wilhelm  I.  K.
ggez.  v.  Bethmann  Hollweg.

 

 

DDersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Referenten  bei  den
Gouvernements  von:

Deutsch-Ostafrika:  Eberhard  Freiherrn  v.  Wächter  und  Dr.  Alois  Humann,
Kamerun:  Friedrich  Adae,
Deutsch-Südwestafrika:  Dr.  Hugo  Blumhagen  und
Togo:  Peter  Hermans
den  Charakter  als  Kaiserlicher  Regierungsrat  zu  verleihen.
Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bureauvorsteher  im  Reiche-Kolonialamt,
  Hofrat  Dollhardt,  den  Charakter  als  Geheimer  Hofrat  zu  verleihen.

—.-.  !  Ñ  eŸ

 

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Stationsleitet
bei  dem  Gouvernement
von  Togo:  Professor  Mischlich
von  Neuguinea:  Boluminski
die  Erlaubnis  zur  Annahme  und  Anlegung  des  ihnen  verliehenen  Ritterkreuzes  1.  Klasse  des
Königlich  Sächsischen  Albrechtsordens  zu  erteilen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bezirksamter
sekretär  Behmer  und  dem  Wegebautechniker  Buchner  —  beide  bei  dem  Gouvernement  Deutsch
Ostafrika  —  den  Königlichen  Kronen-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Raiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1910.

Brentzel,  Hauptmann,  Rogalla  v.  Biberstein,  v.  Blumenthal,  v.  Buchwaldt  und  Rufs,
Oberleutnants,  Ullrich  und  Dr.  Brünn,  Stabsärzte,  Dr.  Wulff,  Dr.  Eckard  und
Dr.  Weck,  Oberärzte,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitele
2  ½⅛½  Jahre  genehmigt.
        <pb n="892" />
        851  2e

Goering,  Leutnant  im  Metzer  Infanterie-Regiment  Nr.  98,  scheidet  am  10.  November  aus  dem
Heere  aus  und  wird  mit  dem  11.  November  1910  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1910.
Am  31.  Oktober  scheiden  aus  der  Schutztruppe  aus  und  werden  mit  dem  1.  November  1910
im  Heere  angestellt:

Grüner,  Hauptmann,  als  Kompagniechef  im  Infanterie-Regiment  Kaiser  Wilhelm  (2.  Großherzoglich
Hessischen)  Nr.  116.

v.  Hanenfeldt,  Oberleutnant,  im  Husaren-Regiment  Landgraf  Friedrich  II.  von  Hessen-Homburg
(2.  Kurhessischen)  Nr.  14.

Dr.  v.  Bültzingslöwen,  Stabsarzt,  beim  Infanterie  Regiment  General-Feldmarschall  Prinz  Friedrich
Karl  von  Preußen  (8.  Brandenburgischen)  Nr.  64  als  Bataillonsarzt  des  II.  Bataillons.

v.  Heydebreck,  Major,  Hensel,  Hauptmann,  Weiß,  Oberleutnant,  und  Dr.  Berg,  Oberstabsarzt,
—  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  3½  Jahre  genehmigt.

Randt,  Oberleutnant,  vom  24.  Oktober  bis  22.  Dezember  1910  zur  Dienstleistung  beim  Kürassier-Regiment
  Graf  Wrangel  (Ostpreußischen)  Nr.  3  kommandiert.

Schultze-Moderow,  Leutnant  im  Husaren-Regiment  König  Humbert  von  Italien  (1.  Kurhessischen)
Nr.  13,  scheidet  am  23.  November  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  24.  November  1910
in  der  Schutztruppe  angestellt.

v.  Cossel,  Leutnant,  zum  Oberleutnant,
Dr.  Schroedter,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt,  —  befördert.

Fuchs,  Oberveterinär,  und  Dr.  Lüttschwager,  charakterisierter  Oberveterinär,  ein  Patent  ihres
Dienstgrades  erhalten.

Schutztruppe  für  Kamerun.

A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1910.

Königs,  Oberleutnant,  scheidet  am  31.  Oktober  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem  1.  November
  1910  im  1.  Nassauischen  Infanterie-Regiment  Nr.  87  angestellt.

Dr.  Frief,  Oberarzt,  Antrag  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.

Winkler,  Oberleutnant,  vom  22.  Oktober  bis  21.  November  1910  zur  Dienstleistung  beim  1.  Unter-Elsässischen
  Infanterie-Regiment  Nr.  132  kommandiert.

Verner,  Oberleutnant,  wird  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum
Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.

v.  Briesen,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  Prinz  Moritz  von  Anhalt-Dessau  (5.  Pommerschen)
Nr.  42,  und

d.  Raven,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  Graf  Tauentzin  von  Wittenberg  (3.  Brandenburgischen)
Nr.  20,  —  scheiden  am  7.  November  aus  dem  Heere  aus  und  werden  mit  dem  8.  November
  1910  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Die  Allerhöchste  Genehmigung  zur  Anlegung  nichtpreußischer  Orden  ist  Nachbenannten  unter
dem  18.  Oktober  1910  erteilt  worden:

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt:
des  Ritterkreuzes  1.  Klasse  des  Königlich  Württembergischen  Friedrichsordens:
dem  Hauptmann  v.  Grawert;
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
des  Offizierehrenkreuzes  des  Fürstlich  Schaumburg-Lippeschen  Hausordens:
dem  Major  und  Kommandeur  Freiherrn  v.  Schleinitz;

des  Ehrenkreuzes  4.  Klasse  des  Fürstlich  Schaumburg-Lippeschen  Hausordens:
dem  Oberleutnant  Bock  v.  Wülfingen  (Wilhelm).
        <pb n="893" />
        W  852  20

Uachruf.
Am  16.  Oktober  1910  verschied  nach  kurzer  Krankheit  der  Oberleutnant  im  2.  Hannoverschen

Dragoner-Regiment  Nr.  16

Herr  Bodo  Götz  v.  EGlenhusen,
Ritter  des  Königlichen  Kronen-Ordens  4.  Klasse  mit  Schwertern.

Der  Verewigte  gehörte  1905  und  1906  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Südwestafrika  an
und  hat  mit  Auszeichnung  an  der  Niederwerfung  des  südwestafrikanischen  Aufstandes  teilgenommen.
Als  tapferer  Soldat  und  vortrefflicher  Kamerad  hat  sich  der  leider  so  früh  Dahingeschiedene
weit  über  das  Grab  hinaus  in  den  Herzen  seiner  Kriegsgefährten  ein  ehrendes  Andenken  gesichen.

Berlin,  den  24.  Oktober  1910.

Kommando  der  Schutztruppen.
In  Vertretung:
Bender,  Major.

 

 

 

 

Deutsch  -  Ostafrika.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
angetreten:  am  24.  Oktober  von  Neapel:  die  Oberleutnauts
  Rogalla  v.  Biberstein  und  v.  Buchwaldt,
  Unterzahlmeister  Voigt;  am  2.  Oktober
von  Marseille:  Stabsarzt  Dr.  Breuer,  Feldwebel
Ernst,  die  Sanitätssergeanten  Erler  und  Weiser.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  5.  Oktober  in
Neapel  eingetroffen:  Feldwebel  Herzog,  Sanitäts-Vizefeldwebel
  Heinzel,  die  Sanitätssergeanten
Hellwig  und  Schmidt,  Werkmeister  Blaschke.

 

Ramerun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  angetreten:
am  25.  September:  Magazinaufseher  Schechter;
am  9.  Oktober:  Bezirksamtmann  Schlösser;  am
25.  Oktober:  Zollsekretär  Braun.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
10.  Oktober  von  Hamburg  aus  angetreten:  Unteroffizier
  Kreuzer  und  Sanitäts-Unteroffizier  Eckhardt.


 

Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:  am  16.  Oktober
  in  Hamburg:  Vizefeldwebel  Staniszewski,

 

 

Sergeant  Matthes  und  Feuerwerker  Bremer;
am  15.  Oktober  in  Plymouth:  Büchsenmacher
Leuschner.

Deutsch-Sübwestafriha.
Am  19.  Oktober  sind  in  das  Schutzgebiet  ausgereist:
  Landrichter  Mattheus,  Polizei-Inspektionsoffizier
  v.  Tümpling,  Regierungsarzt  Dr.

Seibert,  Bautechniker  Helling;  wiederausgereist:
  Bezirksrichter  Bach,  Gerichtsassistent
Walter,  Polizeiwachtmeister  Eschen,  Polizeisergeant

  Gröger,  Stationsverwalter  Puch,  Gestütswärter
  Pietsch.

Die  Heimreise  haben  angetreten:  am  12.  September:
  Bergassessor  Dr.  Hilgenstock;  am  17.  September:
  Regierungslehrerin  Barth,  Bureaugehilfe
Krauth,  Polizeiwachtmeister  Raab  und  die  Polizeisergeanten
  Allmich,  Kling  und  Maletz.

 

Die  Wiederansreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  19.  Oktober  von  Hamburg  aus  angetreten:
Oberleutnant  Drews.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  10.  Oktober  in
Hamburg  eingetroffen:  Proviantamts=  Inspektor
Behrens.

 

Spenlen  für  Errichmng  eines  Denkmals  zu  Ehren  der  Gesallenen  von  Sücmennarrins.

Beim  Kommando  der  Schutztruppen  sind  zur  Errichtung  eines  Denkmals  in  Windhuk
die  nachstehenden  weiteren  Beträge  eingegangen,  deren  Empfang  im  Namen  der  Kaiserlichen  Schutztruppe
  für  Südwestafrika  dankend  bescheinigt  wird:

Von  der  Intendantur  VIII.  Armeekorps,  Coblenz  10,05
von  der  2.  Fußartillerie-Inspektion,  Cöln  10,—
vom  Offizierkasino  des  137.  Infanterie-Regiments,  Hagenau  20,—
von  der  Reserve=  und  Landwehroffizier-Vereinigung  des  Landwehrbezirks  Heidelberg.  é.  66,—
von  Gerichtsassessor  Leutnant  d.  R.  der  Marineinfanterie  Dr.  Nomberg,  Groß-Lichterfelde  5,.—
vom  Kaufmännischen  Verein  Lichtenfels  ....  .....  44,40-von
  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft,  Abteilung  Ulm  85,50

 

Zusammen  .  .  240,95  M
        <pb n="894" />
        2

—  853  —

 

 

D

 

 

 

 

 

Dichtamtlicherceil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Südwestafrika.

Betriebsergebnis  der  Staatsbahn  Swahopmund  —Windhukh  in  den  Rechnungssahren  1908  und  1909.

Die  Betriebsergebnisse  der  Staatsbahn  Swakopmund
  —Windhuk,  deren  Betrieb  seit  dem  1.  April
1907  in  der  Hand  der  Zivilverwaltung  liegt,
werden  nachstehend  zum  ersten  Male  und  zwar
für  die  Jahre  1908  und  1909  veröffentlicht.
Das  Rechnungsjahr  1909  ist  vorläufig  das  letzte
Betriebsjahr  der  Bahn,  denn  am  1.  April  1910,
mit  der  Verstaatlichung  der  Otavibahn,  ist  der
durchgehende  öffentliche  Verkehr  auf  der  unteren
Strecke  Swakopmund—Karibib  eingestellt  worden,

 

und  auf  der  oberen  Strecke  Karibib  —  Windhuk
hat  der  Umbau  in  Kapspur  begonnen.

Trotz  der  schwierigen  Linien=  und  Betriebsverhältnisse
  der  Bahn  ist  es  der  Verwaltung  gelungen,
  im  Jahre  1909  bei  dem  Rückgange  des
Verkehrs,  wie  er  sich  nach  der  Beendigung  des
Aufstandes  im  Schutzgebiet  aus  der  starken  Abnahme
  der  Militärtransporte  naturgemäß  ergab,
die  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes  gegen  das
Vorjahr  erheblich  zu  steigern.

 

 

 

 

 

Strecke

 

 

 

Unterschied
–  382  k  .  ..  .
Swakopmund  —  Windhut,  m  gegen  das  Vorjahr  JKaribib  Windhuk,
———  —  —  188  km
½%  „2%  u  azen  0.9..509
1.  l  2.  3.  4.  5.
|  i
Einnahme  (in  Mark)  aus:
Personenverkehr  198  743,  215  407,K  7905  130  281
Güterverkehr  1  723  8731  1  842  084  118  211—  6,42  733  886
Sonstigen  Quellen  49  361  113579—  64  218  —  56,6  17  413
Gesamteinnahme  1  971  977  2  171  070  |199  093  —  9,17  881  580
I
Betriebsausgabe  1  726  3521  2  021  398—  295  046  —  14,6  771  689
Betriebsziffer  87,5  v.  H.  193,  1  v.  O.  5,6  v.  H.  87,5  v.  H.
Rohüberschuß  245  625  149  672  95  953  +  64  109  891
Befördert:
Personen  27  402  30  200|—  2798—  9,3  21  778
Personenkilometer.  2998  714383787  3  l11,4  1  987  396
Tonnen.  25  650  26  462  812  —  3,08  16  762
Tonnenkilometer  6  265  8599  6  836  508  1#570  649  —  8,35  2  664  218
Zugkilometer  378  955  582  903#  203  948  —  35  138  489
Kosten  des  Zugkilometers.“  4,55  3,47  +  1,08  5,57
Achskilometer:
Personenwagen  1  774  7282  055  8149—  281  1211—  137  971  156
Güterwagen  12  442  44813  349  87—  907  430  —  6,  8  4  897  760
davon  leer  397375114  9413  6544-  969  903  —  19,6  1  328  390
—  31,9v.  H.  —  37  v.  H.  5,1v.  H.  27,1  v.  H.

 

 

 

 

 

 

 

rund  295  000  (/“  eingeschränkt,  dadurch  die  Betriebs
  ziffer  von  93,1  auf  87,5  v.  H.  herabgedrückt,
der  Rohüberschuß  aber  ist  um  nahezu  96  000  /

Wie  vorstehende  Zusammenstellung  zeigt,  sind
bei  einem  Rückgang  der  Einnahmen  gegen  das
Vorjahr  um  rund  199  000  die  Ausgaben  um
        <pb n="895" />
        W  854  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

das  sind  6  —.
rin  4  v.  H.,  gesteigert  worden.  Die  Vergerung

  der  Betriebsausgabe  -  r«  -—
echich  dunch  Einichränng  des  erfolgte  haupt-  EELEE
Vermi  schränkung  des  Betriebes,  d  —  rm  .

erminderung  der  Zü  „d.  h.  —l  7
um  35  g  der  Züge  —  die  Zugkilometer  sind  33  -4  r

35  D.  .
duz  gegen  das  Vorjahr  eingeschränkt  —

hVerringerun  i-  -  *  EENHEE

Handw  #  9  der  weißen  und  farbigen  5  —
F  erker  in  den  Werkstätten,  dur  ..  9  G  ——
kung  des  Stati  „b  durch  Einschrän-  S  —2m
-  ions=  und  Streckenpersonals.  Die  E  —  *

1  LL  s  -  —  —  *ö  —

gerung  der  Achskilometer  entspricht  *  *  222
dem  Verkehrsrückgange.  Die  Leerl  )jt  ungefähr  22z2
"  eer  äufe  der  1ßt  S  1  !—  —
wa  er  Güter—  —  —  —  —

gen  konnten  von  37  auf  31,9  v.  H  —.*  5  ousNA
werden.  In  der  Spalt  *  ermäßigt  S  -  2  s  -
Tabelle  sind  vatte  5  der  vorstehenden  Eunzs
Teisst  noch  die  Angaben  für  die  obe  —

eilstrecke  Karibib—  Windhuk  fü  ½.  *%2  EEn§  —
aufgeführt,  da  dies  huk  für  das  Jahr  1909  Ss
v  ,  da  diese  Strecke  auch  künftig  i  E  *  –  —
triebe  bleibt.  Dies  nftig  im  Be-3
2n  «  iese  Zahlen  haben  demn  *  *-  D
nach  Voll  ergleich  ihrer  Betriebsergebnisse  P  5„  —
Vollendung  des  Umbaues  in  K  sese  gs5  –
apspur.  *  3S5G  eens  2  –
Wasser  sisxi  8  ——  3  —
erschließung  in  Deutsch  3  Se  2  2  5  -  —  *
.  'adwc"qfkth  ð  5  KPer  *x–0
(Mit  w  39  "  —  S  iêi  4  ..

Bis  zwei  Abbildungen.)  #-  —  „
vuschbe  zum  Jahre  1907  wurden  die  Was  -+  *5  „
2  ungsarbeiten  des  Gouvern  Lasser-  s[  2  —  -2728  3  ⁊  —

eutsch-Sü  -.  -c«Mcn  "Z  »-——’  VIZOO  täeutsch-Südwestafrita
  in  der  Weis  ents  von  S  S  rnxEZIDIN
die  einzelnen  Bezirksämter  eise  betrieben,  daß  .  *m  **VZ  0
Verfü  -n  mit  den  ie  S#  *  —  *
Veritgung  gestlken  Vohrapparaien  zun  Mnen  ur  3  —
demesen  vort  arbeiteten,  wo  sich  gerade  en  Be-  9  v1TE  ê  J
...  gte.  Mit  s«  -05-'-.  SE——-—
tätigkeit  ließ  sich  dies  der  Entwicklung  der  Bohr-  —  S—  SIl  ZSS  ul
D  ieses  Verfahren  nicht  bei  2  :
Der  Umfang,  den  die  Arbeit  icht  beibehalten-  —m  r  3
«  .  eiten  —  ·

hatten,  machte  eine  einheitli  angenommen  22  .
um  so  notwendiger  eitliche  technische  Leitung  Ses  1  —.NK....

--  ndiger,  als  man  aufi  *.  9  35  —
maschinelle  Bohreinrichtungen  ei  ufing,  größere  —S  2  zssssd
i  ·  inzu  te  *——  .  S  -  —  l  *  —  —
en  ant  unbedeutendes  Lager  3u  Fle  für  die  l  *iv  5  *  —
Zubehörteilen  und  umfangreie  erve=  und  7  1

-.  umfangreich  i-.  DE  D-00.,.-·.  .—
gerüstete  nd  sonstigen  Hilfsmitteln  gut  Seug  ½½  S—
müssen.  Auch  mit  Rücksicht  frütgebolenwerden  1  EST  2  z
uverlässi  22  «  all  le  Heran  «  ——————.—  —
*  ässigen,  für  die  Bedienung  der  bildung  )

hrapparate  geeigneten  Pers  6  grözeren  8  SguzEs

.-  -.,  inheitlichen  Lei  «  .  N  «————--.

Es  wurd  de  t  S  *  x  —
·  e  deshalb,  unter  Berücksichti  -  8  5  **-in
  den  südafrikanif  ,  unter  Berücksichtign  *  „  5

n  südafrikanischen  Nachbarkoloni  Aigung  der5  .  «  —  —  —
Erfahrungen,  eine  Organis  uen  gesammelten  2  .  S  TEEEnEES  —
lichen  —  -1010Uch’  EESS  *  2—

ohrw  —i:  .  staat-  –  —  ·  S—  —  S□—  —  ——  —  —

Weise  durck  n  wesens  in  Südwestafrika  in  der  S  l  *  —
Seise  durchgeführt,  daß  man  zwei  Bohr  Sroasennks  2  6
die  eine  für  den  Norden,  di  ohrkolonnen  —  5*  —  1t
Süd  66  S  «.  -leandere".  «  —-üden
  des  Schutzgebietes  —  bildet  für  den  "  «
die  vorhandenen  Bohrgeräte  bete,  unter  wellhe  9
Diese  n  -  erteilt  wur  —  *  5  -
verstän  Kotonnen,  von  denen  jede  t  wurden-  -  W  *
ändigen  Leiter  (Bohrinspektor)  iem  sach—  S  56#  (*
gegliedert  in  Bohrtrupps.  Zu  ei  untersteht,  sind  -  s  S—  2z2  225
inem  “  Ss  [  2

nem  Bohrtrupp,  Ssz  8  „2:

———•.—.  7

7*  K  Ce  —  c  H
        <pb n="896" />
        Wassererschließung  in  Deutsch-Südwestafrika.

 

 

 

—6

d———  Wu—  .

 

»r-Ruibis.


Gesamtansicht  der  Anlagen  der  Bohrkolonne-Süd.

4

#
i-
        <pb n="897" />
        E

snrn
«  ’-«««W
«««M«C«-:M

—  —

9
        <pb n="898" />
        W  855  20

der  von  einem  Bohrmeister  geführt  wird,  gehören
ein  Bohrgerät  nebst  Zubehör  und  Wagen  sowie
die  erforderliche  Anzahl  eingeborener  Arbeitskräfte.
Dem  Bohrmeister  steht  oft  noch  ein  Bohrgehilfe
zur  Seite.  Die  Oberleitung  liegt  in  der  Hand
des  Gouvernements,  das  bei  der  Auswahl  der
Bohrstellen  geologische  Sachverständige  zu  Rate  zieht.

Als  Sitz  für  die  Nordkolonne  ist  Windhuk
gewählt  worden.  Für  die  Südbolonne,  die  anfangs
  in  Lüderitzbucht  lag,  ist  später  eine  Repa- 



raturwerkstätte  mit  Magazin  in  dem  Orte  Kuibis
eingerichtet  worden,  dessen  Lage  im  Innern  des
Landes  an  der  Bahn  Lüderitzbucht—Keetmanshoop
für  die  Zwecke  der  Bohrkolonne  geeigneter  erscheint.
Unsere  Bilder  zeigen  das  Anwesen  der
Südkolonne  mit  dem  Wohnhaus  für  den  Leiter,
die  Gebäude  für  die  Werkstätte,  das  Magazin
und  den  umfangreichen  Fuhrpark,  der  für  die
Beförderung  der  Geräte  und  Werkzeuge  sowie  für
die  Nachführung  des  Proviants  erforderlich  ist.

 

Oeutsch-Ostafrika.

üÜbersicht  über  die  Bewegung  des  Hbandels  des  deutsch-oftafrikanischen  Schutzgeblets  über  die  Jollsteilen
der  Binnengrenze  im  I.  Viertel  des  Kalendersahres  1910  im  Vergleich  mit  dem  Hhandel  im  gieichen
eitraum  des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  14,  S.  622ff.)

 

 

Benennung  der  Warengruppen

 

Im  IZm
I.  Viertel!  I.  Viertel  Zunahmel  Abnahme

 

 

 

 

 

 

 

1910  1909
UWert  Wert  Wert  Wert
A.  Eintuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  14  199  15  873  —  1  674
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  6  430  4  808  1  572  —
Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  32257  27293  4  964  —
d)  Olfrüchte,  Pflangenöle,  Pflanzenwachs  1  414  1  111  303  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  32  039  27687  4  352  —
M  Tãämereien,  lebende  Pflanzen  und  Zuitermittel  .  843  530  313  —
3  Pflanzenfasern  .  .  ....  —  76  —  76
)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  19  061  8  81906  —
Summe  I  106  243  86  21t1t3320  000  –
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  4  027  12  693  —  8  666
b)  Fleisch  und  eßbare  tierische  Erzeugisse  aller  Art  6  859  6  682  177  —
o)  Tierische  Rohstoffen.  28  975  15  121113854  —
Summe  II  39  861  34  496  ö  365  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  16  876  7201  9  675  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  12  054  6  742  5312  —
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  21  547  16  856  1  691  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  (außer
Lederwaren)  .  795  455  181  4388814  017  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kurschnerwaren  8243  8  412  —  199
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  .  549  159  390  —
IX.  Holzwaren,  Flecht-  und  Schnitzwaren  .  5439  11  546  —  6  107
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  8  39  7  756  683  –
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  36  814  10  436  26378  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeng:  3  809  2276  1  533  —
b)  Fabrikate  ..  92  566  52  377  40  189  —
Summe  xi  96  375  54  6634  725
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  101  632  14  736|86896  —
XIV.  Waffen  und  Munition  7945  7454  491
XV.  Geld  ...  —  10  240  —  10  240
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1910  1  257  472  758  39899  074  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  183  555  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  7  73917  —  —  —
        <pb n="899" />
        W  856  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
I.  VierteL  Viertel  ZunahmesAbnahme
NA
Benennung  der  Warengruppen  1910  1900
Wert.é4  WertWert.ääWer.
B.  RKus  fuhr.
I.  Ergeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  17  852  34  087  —  16  235
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  52  151  —  99
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Genußmittel  14  485  17  349  —  2864
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  ...  18  000  26  585  —  8585
e)  Getränke  .  .  —-  —  —  —
t)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futternittel  —  —  —  —
5  Pflanzenfasern  .  .  18  723  10  108  8  615  —
b)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  134  528  24  27510  253  —
Summe  I  203  640  112  555  91  085  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  3  966  863  3  103  —
b)  Tierische  Nahrungsmittel.  20  084  19  948  136  —
(P)  Tierische  Rohstoffe  .....  679  616  435  292  244  324  —
Summe  II  703  666  456  10Ö  147563  —
III.  Mineralische  und  fossile  Mohstoffe  158  304  1  672156  632  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  .  1842  4754  —  2912
V.  Geld  —  1  088  —  108
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1910.  1  067  452  576  1721491280  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  934  018  –  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  133  434  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1910  2324  921334  570  3990354  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  2  117  573  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  207  351  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  Kalenderjahres,des  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1910  1900
Menge  Wert!  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  M.  kg  kg  M.  kg  %
A.  Eintuhr.
Reis  3  789  1.064  8  100  2238  —  —  4  611  1  171
Mehl  und  Backvaren  28  97y  11070  28489,  12814  190  —  —  1  744
Zucker,  roh  und  raffiniert  32  104  11  79123767  9  182  8  637  2612  —  —
Tabakfabrikate  .  .  3629  12278  2  696  9  019  933  3259  —  —
Stille  Weine  aller  Art  2888  3778  3  026.  4527  —  —  140  749
Branntweine  aller  Art  5  788  10  883  1984.  8801  804  2  082  —  —
Bier  .  21  853  11  891  23  039  10  681  —  1210  1186  —
Bau=  und  Nutzholz.  6  799.  1940359  5239  —  —  21  560  3299
Fleisch  u.  ebare:  teerische  Erzen-  4507  6859  2512  6682  1995  174—  —
Zement.  38  193  3  106  18  496  1  409  19  997,  1  697  —  —
Salz  .  99695l399314608·175315087·-2240—  —
Braunkohlei  n,  Briketts  —  —  —  —  —  —  —
Petroleum  .  30  198  8  815  14  2255  3  407  15973,.  5408  –  —
Seifen  aller  Art  14982  8608431  56376551  2960.  —
Baumwollgewebe  300  721,  740  7388181  298  453  1219  423  287  61L  —
Baumwollene  Bekleidungen.  3846  18559  3  250  13  460  596  5  099  —  —
Wollengarne  und  -waren,  auch  |  —
halbwollene  1  397,  8440  158  1  987  1  239,  6453  —  —
        <pb n="900" />
        W  857  20

 

 

 

 

 

 

 

    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  Kalenderjahresees  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1910  1909
Menge  Wert  JMenge  Wert  JMenge  Bert  s  Menge  Wert
...  kg  .  kg  A.  kg  AM
Garne  und  Waren  aus  Leinen,
Jute  usw.  3  933,  6418  4  700  5790  —  628  767  —
Posamentierwaren,  Schirme,  *  1
schuhe  .  2072  5  063  372  871  1  700  4  192  —  —
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  615  4544  643  524  —  28  710
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  495°  2  702  329  1  981  166  721  —  —
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  1666  1  993  7270  10  328  —  —  5  704  8  335
Papier  und  Pappe,  Waren  daraus  32931  5200  3  271  666,  1  92711  —
Tonwaren  und  Porzellan  671  1111  336  466  335  645  —  —
Glas  und  Glaswaren.  16  272  35  606  6  122  9  598  9  850,  26  008  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,
Stangen  usw.  .  1968  2262  1108  873  8601  1889  —  —
Wellblech  37  542  11  181266  5388824875  5791—
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren1  508  276683270  22974  8232  46941  —
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  29  48]  53  474  12  586“  23  26009  16662  30  205  —  —
LandwirtschaftlicheMaschinen.  28  185,  65  975  1  173,  1056  27012  64  919  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  5  452  9.529  2  509  4  809  2943R  4720  —
Transportmaschinen  u.  Fahrzeuge
aller  Art,  auch  Fahrräder  29  231  21  795  1  s60  32501  27862  18645  —  —
Feuerwaffen  Stückzahl  50,  3999  45,  3695  5  304  —  —
Goldmünzen  ....  —  —  —  —  —  —  —
Silbermünzen  —  —  —  —  —  —  —  —
l
B.  Rus  fuhr.
Reis  127969  16  467238  546.  29  102  —  —  110  577  12  635
Mtama  —  —1  241234,  14241  24284,  1424
Hülsenfrüchte.  199  19  —  199  19  —  —
Kaffee  ..  .  29  647  14  452  30  502  15  .595  —  855  1143
Sirup,  Melasse  .  —  —  —  —  —  —  —
Tabak  ..  16  31  3  657  1  749  —  3  641  1  718
Kopra  —  —  –  —  —  —  —  —
Erdnüsse  139  872  17585139  915  23919  —  —  43  6  364
Sesam  1122  15216371½  26311—  —  15  249  2484
Rohbaumwolle  .  18723I18723  814810108  10  575,  8615  —  —
Sisalagavenhanf  —.  —  —  —  —  —  —  —
Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer,  rob,
bearbeitet  .  —  —  —  i
Brennholz  und  Holzkohlen  .  —  —  —  —  —  —  —  —
Gerbhölzer,  Gerbrinden.  —  —  —
Kautschuk  und  Guttapercha:
a)  auf  Plantage  gewonnener  —  —  —  —  —  —  —
b)  wild  wachsender  26  818  134  507  5629  24  275  21  189  110  232  —  —
Rindvieh  Stückzahl  —  —  —  —  —
Milch,  Butter,  Käse,  Eier  usw.  39071120  084  46709  19  918  —  136  7638  —
Elfenbein  665  14  041  1  029  22248  —  —1  364—  8207
Häute  und  Felle  482  178  632  568825  437  843  1724157041289  396  —  —
Insektenwachs  14448,  28331129  819  61  O000ü  15  37132699
Glimmer  —  —  —  —  —  —  —  —
Kopal  —  —  —  —  —  —  —  —
Gold  72  156  370  —  —  72  156  370  –  —

*
        <pb n="901" />
        W  858  20

Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch  -ostafrikanischen  Schutzgebiets  Über  die  Solistellen
der  Küfte  im  I.  Viertel  des  Kalendersahres  1910  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seitraum

des  Vorjahres.
(Vgl.  „D

eutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  13,

S.  551  ff.)

 

 

Benennung  der  Warengruppen

Im
I.  Viertel

 

Im
J.  Viertel  Zunahmes  Abnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1910
WertWert.é“  Wert  Wert.
A.  Ein  kuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  701  384111009504  —  308  120
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  108  826  89  1589668  —
)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genahmittel!.  265  866  228  2117645  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  31  340  7599123743  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  235  280  185  82  460  —
Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermittel  24  234  19  915  4319  —
g)  Pflanzenfasern.  503  1  762  —  1  259
5  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  74  676  102  793  —  28  117
Summe  1  1  412  1001644  770  —  202  661
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  75  785  46  227129  558  —
b)  Fleisch  und  eßbare  ieriche  Erzeugnisse  aller  Art  314  069  263  20650  773  —
c)  Tierische  Rohstoffe  2:040  2469  —  429
Summe  II  391  894  311  992  79  902  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  286  586  292  341  –  5  755
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  ..  117  294  77  4148  —
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  161  782  135052  26  730  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  (aeber
Lederwaren)  1  692  4771504057  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  ttirschnerworen  .  99921  6528634635  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  13  725  9  088  4  637
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren.  .  .  73  700  76  004  —  2304
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  97146  74  4922649  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  117  085  96  544  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  410  523  61  466  349  057  —
b)  Fabrikate  609  1906701  453  —  1092257
Summe:  XII  1  019  7199762919  —  743200
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  470  735  500  868  —  30  133
XIV.  Waffen  und  Munition  68  606  60  130  8  476  —
XV.  Geld  ..  271  936  575.261  –  303  325
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1910  632471517186  223  —  861  508
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  8  120  299  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  .  1795  584  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  48  948  10  551  38  397  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  1513  1707  —  194
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Genußmittel  366  175  408  737  42  662
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  662  719  362  800  299  919  —
e)  Getränke  1  152  193  959  —
1)  Sämereien,  lebende  Pflanzen.  und  Futtermiter  31  665  21  4600  206
8)  Pflanzgenfasern  ..  .  777  066  683  10%
h)  Ergeugnisse  der  Forstwirtschaft  811  784  350  044461  740  —
Summe  I  2  701  02838  642  862  388  –)
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  .  8  823  16  490  —  7667
b)  Tierische  Nahrungsmittel  11274  3  825  7449  —
c)  Tierische  Rohstoffe  ..  394367444215  —  49848
Summe  II  414  4644  —  50  066
        <pb n="902" />
        W  859  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  J.  Virtel  J.  Viertel  ZunahmeAbnahme
Werto  7sert  Wert.  Wert.
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  ç  135  610  92662  429  8
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  20  798  42  680  —  21  882
V.  Geld  —  –  —  –
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1910  3271  8942  438  534833  360  –
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2  539  410  —  —  —
Zunahme  H.  Abnahme  —.  4732  44  —  —  —
C.  Gesamthandei.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  J.  Viertel  1910  9596  609  19  624  757  —  28  148
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  10  659  709  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  —  1068  100  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  I.  Viertel  Im  l.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1910  1909  .
MengeWertMengeWertMengeWertMengeWert
kg  AM  kg  .  kg  AM  kg  M
A.  Ein  tuhr.
Reis  3080  489  566  300  8854  419  8S27  786  —  —  773930261  486
Mehl  und  Backwaren  .  282  643  102  038H347  125113  382  —  —  64  482  11344
Aucker  roh  und  raffiniert  287  773  105  510202  410  69  109  85  86386  401  –  —
abakfabrikatstte  29  6512  104  491  32  17596271  —  8220  2  668  –
Stille  Weine  aller  Art  57  568  653  033  49  846  41  238  772211  795  —  —
Branntweine  aller  Art  63  20  82514  43  188  66  986  20  014  25  628  —  —
Bier  .  .  ....  5753812110157350  22  353  188  —  —
Bau-  und  Nutzholz.  .  586  877  7  73  8413717  381  102  585  —  —  130  50428742
Fleisch  u.  ebbare  lierische  Erzeuan.  545  212  314  069  480  124  263  296  116  088  60778  —  —
Zement.  .  2093790845208180357151382  —  —  108656766862
Salz  712  3388  28276783  039  33  6242N.  70201  5346
Sie  Braunkohlen,  Briketts  1199  220  49  704870  94329  909  328277  197  795  —  —
Petroleum.  ..  .  7111410425541292567308  5818936947  —  —
Seifen  aller  Art  108  672  60  045  96  695,  50  803  11  977  9242  —  —
Baumwollgewebe  432  772|1  291  6744  32  26  808  90  S42  —  —
Baumwollene  Bekleidungen.  33  971  193  5566631  4522  O26  2519,  51  530  —  —
Wollengarne  und  -waren,  auch
halbwollene  3  59120  100  4202%  16529  —  3671  608  —
Garne  und  Waren  aus  Leinen,
Jute  usw.  62  199  55  4888  2  863,  60  2144946—  —  4725
Posamentierwaren,  Schirme,  Zeugschuhe
  20  73050  37  734  5  696  21  265  15  039  16  469  –  —
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  9  163  66  049  4  320,  30  262  4  8435  787  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren.  5279  25  158  5  910.  22930—  2228  631  —
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  60  739  41  3532515681  45  672  917Ck  —  4  320
Papier  u.  Pappe,  Waren  daraus  62  206,  64913351  1715350|  11  406  —
Tonwaren  und  Porzellan  113  950  356861  64  416  25  669534¼  9999  —  —
Glas  und  Glaswaren.  60  632  69254  42912  60  462  77201  8782  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  l
Stangen  usw.  .  3034  240  405  839238  326  51  7162795  923  354  123  —  —
Wellblech  155  360  48  16641  104  49  709  14  256  —  —  1544
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren.  .63810726  459  516  8800  968  1470791  —  —  7990242  1011  275
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  81  565  88  490  172  464  167  415  —  —  90  899  78  925
Landwirtschaftliche  Maschinen  117  252  130  60682  158“  92  38335094438  313  —  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  75  2151  93  47]  36  132  63  121  39  083,  30  356  —  —
Transportmaschinen  und  Fahr-  I
zeugeallerArt,auchFahrrädcr291  18sl  188682224  814  295  87v2  66  371—  —  107  190
Feuerwaffen  Stückzahl  23  196  264,  20  994  340  2202  —  —
Goldmünzen  ....  12  000  —  —  4  12000  —  —
Silbermünzen  1  890  204  563  4  032  481  901  —  —  2  142  277  338
        <pb n="903" />
        W  860  20

 

 

 

 

 

 

Im  I.  Viertel

Im  I.  Viertel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1910  1909
Menge  !  Wert  s  Menge  Wert  JMenge  Wert  Menge  Wert
ke  1  kg  4  kg  Al  □—.
B.  Rus  tkuhr.
Mais  239  451,  11  730  60  459  4984414%  6·46  —  —
Mtama  484  123  34  671113140.  1  80]0  983,  32  870
Hülsenfrüchte  4214  481  25  871  29144  —  —  21  657  2463
Kaffee  .  .  3088933506482940221396398  1487ll—  45  750
Sirup,  Melasse  .  92929j9962  4295  967  88  634,  8995
Tabak  1  353.  81939  5529  —  —  12  6360  4710
Kopra  1800  542  632  9061352  115  342  935548  427  289  97vO  —
Erdnüsse  14  705  3711  121  10  2914  2595  797  —  —
Sesam  105  146  26  086  5  710  16  916  29  136  9170  —  —
Rohbaumwolle  170074  166  9141  153  11510  123  8641  16  959.  43  050  —  —
Sisalagavenhauf  ..  151201860477771804755496579397149812  —  —
Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer,  toh

bearbeitet.  .  9493190127505615382920646827800106859  —  —
Brennholz  und  Holzkoblen  23  575  31922694  503  881  —  184
Gerbhölzer,  Geroͤrinden.  837  7401  219951  930  530  10  27264  11  720  —
Kautschuk  und  Guttapercha:  l

a)  auf  Plantage  gewonnener  51  166F  391  058  23  031  136  627  28  135  254  431  —  —

b)  wild  wachsender  36  046.  265  80829  582,  180  292  6  464,  85  5154  —
Rindvieh  Stückzahl  33  2168  126  6320  —  —1  93  4  152
Milch,  Butter,  Kisee  Eier  t  usw.  81071  8976  1604  1  800  6  503  7176  —  —
Elfenbein  .  ..  825131791831.()447.229258—!—  2  196  50  075
Häute  und  Felle  88  430  102  4666599914  51  821128516  50615  en  —
Insektenwachs  28  916  65  113  19  618  114  588  —  —  20  672  19  475
Glimmer  29  526,  82  746  19  073,  50  783  10  453  31  963  —  —
Kopal  40  612,  50  362  38  000  36  381  2  612  13  981  —  —
Gold  —  —  —  —  —  —  —  —

l
Togo.

Uachweisung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  in  den  Monaten  Juli  und  August  1910
fällig  gewordenen  Sollbeträge.

(AUgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  16,  S.  694.)

 

 

Namen  der  Zollämter,

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen
Monaten  des

Zölle  in  den  obigen
Rechunng:  Slahres

 

 

 

 

 

 

Gegen  den
gleichen  Zeitraum

 

 

 

 

 

 

bei  welchen  die  Zölle  1910  1909  des  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhreeen=  Zusannnen  mehr  weniger
..7  6S  ½  *#  .  14  .  4
Juli.

Lome  Hauptzollamt  146617,151  218,25  1  310,85  147  116,55  86  470.50  150.50  —  86  621,—160  525.55.  —
Agbanake  .  Zollamt  536.80  2,75  80—  619.55  154.75.  4,250  —  159.—  160,.55  —
Tokpli  -  484,00  10,25  —  4905.15  254,65  2.—  —  256,665  —
Noepe  -  1  0214,65  322,75  —  1  347,10  01  231,  65  589,75  —  1  824,40  —  477.—
Ho  volihebestelle  369,00  504,25—  874,15  459,35  222.—  —  681,35651  —
Kpandu-  400,85  983,50  79,20  16.55  239,90  529,255  —  769,1594,140  —
Kete-Kratschi  -  241.10.  5,25  —  240,6052,  20  4  —  346,200  9955
Tetetu  -  4430  —  —  44.30  90.415.  ——  9015  446.15
Palime  -  278,15  —  —  279,15  283,35.  —  —  283,35  —  40

Agucga  -  1253,100  94,76  —  1  347,85  —  —  —  —  1  34785,  —
Im  ganzen  151252.50|  2  141,75470,05|153  864,3089  529,80  1501,75  —  91.031,553  459,65  626.90

62  832,75.  —
        <pb n="904" />
        Rolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Deutsche  Holonialgesellschaft  für  Südwestatrika.“)

Das  Handelsgeschäft  unserer  Zweigniederlassung
Swakopmund  ist  zwar  recht  still  gewesen,  das  Gesamtergebnis
  dagegen  ist,  trotz  der  andauernd  gedrückten
Preise,  die  durch  im  ganzen  Lande  noch  vorhandene
große  Warenlager  hervorgerufen  waren,  verhältnismäßig
  besser  als  im  Vorjahre.

Das  Geländegeschäft  in  Swakopmund  war
ruhig,  dagegen  herrschte  in  den  ersten  Monaten  des
Berichtsjahres  lebhafte  Nachfrage  nach  Grundstücken
in  Lüderitzbucht.

Die  Erträgnisse  der  Bergwerksgerechtsame
sind  infolge  der  Diamantenfunde  in  der  Hauptsache
durch  Eingänge  von  allen  hiermit  in  Zusammenhang
stehenden  Abgaben  gestiegen.  Die  Schürftätigkeit  auf
den  Feldern  nördlich  des  26.  Breitengrades  erbrachte
uns  erhebliche  Einnahmen.

Der  auf  Beteiligungskonto  ander  Lüderitzbuchtgesellschaft
  L.  Scholz  &amp;amp;  Co.  m.  b.  H.  gebuchte  Anteil
hat  ein  besseres  Erträgnis  als  im  Vorjahre  geliefert.
Ferner  sind  auf  diesem  Konto  die  Gewinne  aus  den
Beteiligungen  an  der  Deutschen  Diamantengesellschaft
m.  b.  H.,  der  Diamantenregie  und  der  Windhuker
Farmgesellschaft  m.  b.  H.  verbucht.  Der  Gewinn  aus
dem  Verkauf  des  Restes  unserer  Anteile  der  Kaoko-Land=
  und  Minen-Gesellschaft  ist  ebenfalls  diesem  Konto
gutgeschrieben.

Zur  Bilanz  per  31.  März  1910  ist  folgendes  zu
bemerken:

Auf  Beteiligungskonto  ist  wie  bisher  der
Anteil  an  der  Hüderisbuchtgesellschaft  L.  Scholz  &amp;amp;  Co.
m.  b.  H.  mit  300  000  A  gebucht.  Die  auf  dem  gleichen
Konto  gebuchten  Beteiligungen  an  der  Windhuker  Farmgesellschaft
  m.  b.  H.  sowie  an  der  Deutschen  Diamantengesellschaft
  m.  b.  H.  sind  mit  je  1  ¼  aufgenommen.
Neu  gebucht  auf  dieses  Konto  sind  10  000  “,  weitere

*)  Aus  dem  Bericht  über  das  fünfundzwanzigste
Geschäftsjahr  (1.  April  1909  bis  31.  März  1910).

 

Einzahlung  auf  den  Anteil  von  50  000  /  am  Südwestafrikanischen
  Minen-Syndikat  und  18  000  ./  auf  den
Anteil  von  120  000  an  der  Diamantenregie  des
Südwestafrikanischen  Schutzgebiets.

Das  Landbesitz=  und  Grundrechtekonto  ist
auf  100  000  .IX  abgeschrieben  worden.

Der  Effektenbesitz,  der  mit  2  331  510  K  erscheint,
  setzt  sich  zusammen  aus  Anleihen  des  Deutschen
Reiches  sowie  des  preußischen  und  sächsischen  Staates
und  aus  preußischen  Schatzanweisungen.

Die  auf  Hypothekenkonto  (Ende  1909/10
542  005  /%)  gebuchten  Beträge  stellen  Restkaufgeldersummen
  dar,  die  auf  dem  von  uns  verkauften  Grundbesitz
  zur  ersten  Stelle  zur  Eintragung  gelangt  sind.

Das  Bergwerkskonto  erscheint  mit  30  110  4
für  Abgaben,  die  im  Berichtsjahre  fällig  waren,  jedoch
erst  im  laufenden  bezahlt  werden.

Die  Hypothekenreserve  beläuft  sich  auf
170  000  A  —  31½  v.  H.  der  dagegenstehenden  Hyposn
  auf  in  Deutsch-Südwestafrika  verkaufte  Grundtücke.


Das  Erträgnis  des  Geschäftsjahres  1909/10  beläuft
  sich  (einschl.  Vortrag  aus  1908/09  117  371,53./)
auf  1  679  619,01  AM.

Wir  gestatten  uns  vorzuschlagen,  hiervon  6  v.  H.
Dividende  auf  den  eingezahlten  Betrag  von  500000.
Vorzugsanteile  =  30  000  ,  64  v.  H.  Dividende  auf
den  eingezahlten  Betrag  von  2000  000  Stammanteile
  =  1  280  000  ¼,  10  v.  H.  Tantieme  an  den
Aufsichtsrat  =  145  224  +4  zu  verteilen  und  den  Rest
von  224  394  +Kl  auf  neue  Rechnung  vorzutragen.

Wir  möchten  ganz  besonders  darauf  aufmerksam
  machen,  daß  nach  der  heutigen  Lage
der  Dinge  im  nächsten  Geschäftsjahr  auf  eine
gleich  hohe  Dividende,  wie  sie  in  diesem  Jahre
vorgeschlagen  ist,  nicht  zu  rechnen  sein  dürfte
—  es  sei  denn,  daß  das  Ergebnis  der  zweiten
Hälfte  des  laufenden  Geschäfsjahres  wesentlich
  günstiger  ausfällt  als  das  der  ersten

W  861  20
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  in  den  obigen  Gegen  den
ä  Monaten  des  Rechnungsjahres

Ramen  der  Zollämter,  chnungsjah  gleichen  geitraum
bei  welchen  die  Zölle  1910  1909  des  Vorjahres
föllig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  /Zusammen]  Einfuhr  Ausfuhreen.  Zusammen  mehr  weniger

Al  4  1!  Al  Al  Al  4  At  4  Al  A

August.

Lome  Hauptzollamt  138603,  15,  406,80  298,45  139  308,40  124986,60  207,  755  —  125  194,35  14  114,00—

Agbanake  Zollamt  582,15  4,75  —  537.20  121,65  —  —  121,66  4  5

Toklpil  -  329,85.P  5,50  —  335,35  198,.55  1.—  —  199,55  135,80!  —
Nopbpeo  1918,40.  436.—-—  —  29354,40  580,60|  812.M—  2422,60  68.20

5o  9Zollhebestell,30|  534,0  —  9418,1011467,75,  281,5500  —  749,2598,85  —

Kpandd.  -  368,255  796,25  l  69,—:1223,50  210,45i699,75—  910,20  313,300  —
Kete-Kratsch  272,50)  5.25  —  277.756283.95.  7.25  291,2200  UD  13,45
Tetet  -  18,85  —  —  I  18,85  78,40J—  —  78,40  —  59,55

Palime  -  485,10  —  —  485,.10  208,30  —  —  208,30  276,80  —

Aguega-  "•—  1  11670  40.50  —  1s1572  ¼  —  —  1157.20  —

1  1  s

ngcmzen.144058,852229,56357,451146645,85128136,25«2039,25—130175,5016611,55141,20

I  ,  16470,351—
        <pb n="905" />
        G  862  20

Hälfte.  Zu  berücksichtigen  ist  hierbei,  daß  die
Ertragsfähigkeit  unserer  Gesellschaft  in  der
Hauptsache  von  der  Verwertung  unserer  Bergwerksgerechtsame,
  von  der  Beteiligung  an  der
Deutschen  Diamantengesellschaft  m.  b.  H.  und
dem  Ergebnis  der  Verkläufe  unseres  städtischen
Grundbesitzes  abhängig  ist.

Landverkäufe.  Bereits  im  letzten  Vierteljahr
des  Berichtsjahres  ließen  die  Landverkäufe  in  Swakopmund
  und  besonders  in  Lüderivbucht  erheblich  nach,
und  ein  Wiederaufleben  des  Geschäfts  ist  um  so  weniger
zu  erwarten,  als  die  Verhältnisse  im  Diamantengebiet
sich  konsolidiert  haben  und  der  Verkehr  abgeflaut  ist.
Ferner  haben  sehr  viele  Känfer  in  Lüderitzbucht  ihre
Grundstücke  zu  Spekulationszwecken  erworben,  und
dies  wird  zur  Folge  haben,  daß  wir  in  absehbarer
Zukunft  nur  mit  einem  geringeren  Absatz  zu  rechnen
haben  werden.

Bergwerksgerechtsame.  Die  Diamantenförderungsabgaben
  werden  auch  weiterhin  die  Haupteinnahmequelle
  bleiben,  dagegen  werden  die  Schürfgebühren
  kaum  die  stattliche  Höhe  wic  im  verflossenen
Jahre  erreichen.  Die  Schürftätigkeit  im  Gebiete  zwischen
dem  Ruiseb  und  26.  Breitengrad  hat  nachgelassen;  ob
und  inwieweit  die  Felder  abbauwürdig  sind,  ist  noch
nicht  festgestellt.  Zweifellos  handelt  es  sich  nur  um
ärmere  Diamantvorkommen.

Beteiligung  an  der  D  eutschen  Diamantengesellschaft
  m.  b.  H.  Die  in  letzter  Zeit  bei  uns
eingelaufenen  Berichte  zeigen,  daß  mit  der  Möglichkeit
gerechnet  werden  muß,  daß  die  Ausbeuteziffern  nicht
dieselbe  Stetigkeit  behalten,  die  sie  in  den  ersten
Monaten  des  Wirkens  dieser  Gesellschaft  aufwiesen.
Als  Gründe  für  die  niedrigen  Ausbeuten  werden  schlechte
Witterungsverhältnisse  und  die  Minderwertigkeit  der
gegenwärtig  im  Abbau  befindlichen  Felder  angegeben.
Ein  Urteil  über  die  künftige  Ergiebigkeit  der  Felder
der  Deutschen  Diamantengesellschaft  m.  b.  H.  zu  fällen,
ist  zurzeit  unmöglich,  da  die  Prospektierarbeiten  sich
bisher  erst  auf  einen  verhältnismäßig  kleinen  Teil  des
großen  Gebietes  erstreckt  haben.  Es  bleibt  auch  recht
zweifelhaft,  ob  die  Prospektierungen  bei  der  Eigenart
des  Diamantvorkommens  jemals  ein  so  sicheres  Bild
über  den  Inhalt  des  Geländes  ergeben  werden,  daß
an  Hand  desselben  eine  auch  nur  einigermaßen  zutreffende
  Bewertung  wird  ansgesprochen  werden  können.
Vielmehr  wird  immer  damit  zu  rechnen  sein,  daß  der
rationelle  Abbau  wesentliche  Abweichungen  nach  der
einen  oder  anderen  Seite  hin  gegen  die  Feststellungen
der  Prospektoren  ergibt.  Jedenfalls  ist  das  eine  hervorzuheben,
  daß,  sofern  nicht  die  unerwartete  Anffindung
von  unterirdischen  Lagern  eine  Verschiebung  des  Bildes
hervorruft,  die  in  den  seinerzeitigen  Angeboten  der
Lüderitzbuchter  Interessenten  sowie  in  den  Reichstagsverhandlungen
  genannten  hohen  Wertziffern  nach  den
bisherigen  Feststellungen  in  das  Reich  der  Fabel  zu
verweisen  sind.  Und  zwar  dürfte  dies  nicht  nur  für
das  Besitztum  der  D  Deutschen  Diamantengesellschaftm.  b.  H.
zutreffend  sein,  sondern  auch  für  den  weitaus  größten
Teil  der  anderen  Gesellschaften,  soweit  es  diesen  nicht
gelungen  ist,  sich  in  der  ersten  Zeit  der  Schürffreiheit
vereinzelte  Stellen  zu  sichern,  an  deren  hohem  Werte
nicht  zu  zweifeln  ist.  Daß  auch  im  Schutzgebiet  selbsft
eine  gewisse  Ernüchterung  eingetreten  ist,  dürfte  aus
dem  Rückschlag  ersichtlich  sein,  den  die  Kurse  der  meisten
der  an  der  Lüderitzbuchter  Börse  gehandelten  Diamantwerte
  inzwischen  erfahren  haben.

Im  neuen  Geschäftsjahre  haben  wir  auch  mit  der
Grundsteuer  auf  den  uns  noch  verbliebenen  Landbesitz
zu  rechnen.  Diese  Steuerlast  wird  sich  mit  ihrer  ganzen
Schwere  fühlbar  machen,  falls  es  uns  nicht  gelingen

 

sollte,  eine  Abänderung  der  bestehenden  Bestimmungen
über  die  Erhebung  der  Grundsteuer  dahingehend  zu
erwirken,  daß  für  die  Städte  ein  gestaffelter  Zonen—
tarif  für  die  Berechnung  der  Grundsteuer  eingeführt
wird,  oder  die  MWeichbilder  von  Swakopmund  und
Lüderitzbucht  entsprechend  der  wirklichen  Ausdehnung
und  Entwicklung  dieser  Städte  festgesetzt  werden.  Für
Lüderitzbucht  hat  übrigens  eine  amtliche  Festsetzung
der  Weichbildaren  zen  bisher  überhaupt  noch  nicht  endgültig
  stattgefunden.

Einen  breiten  Raum  in  der  öffentlichen  Diskussion
nahmen  im  abgelaufenen  Geschäftsjahre  die  beiden
Verträge  ein,  welche  zwischen  dem  Herrn  Staatssekretär
  des  Reichs-Nolonialamts  und  unserer  Gesellschaft
  sowie  unserer  Tochtergesellschaft,  der  Deutschen
Diamantengesellschaft  m.  b.  H.,  am  7.  Mai  1910  zustande
  gekommen  sind.

Um  unseren  Anteilseignern  über  das  durch  diese
Verträge  Erreichte  und  Preisgegebene  ein  Bild  zu  verschaffen,
  muß  hier  auf  die  Eutstehungsgeschichte  der
Verträge  und  ihren  Inhalt  kurz  eingegangen  werden.

Durch  die  Verfügung  des  Herrn  Staatssekretärs
des  Reichs-RKolonialamts  vom  22.  September  19°0  in
Verbindung  mit  dem  zwischen  ihm  und  unserer  Gesellschaft
  am  28.  Januar  190)9  getroffenen  Abkommen  war
uns  bzw.  der  Deutschen  Diamantengesellschaft  m.  b.  H.
das  sog.  „Sperrgebiet“")  zur  ausschließlichen  Aufsuchung
  und  Gewinnung  von  Diamanten  bis  zum
1.  April  1911  vorbehalten.

Der  bevorstehende  Ablauf  dieser  Sperrfrist  ließ  es
den  Verwaltungsorganen  unserer  Gesellschaft  und  der
Deutschen  Diamantengesellschaft  m.  b.  H.  wünschenswert
  erscheinen,  mit  dem  Reichs-Rolonialamt  über  eine
Verlängerung  der  Frist  in  Verhandlungen  zu  treten.
zumal  aus  dem  Schutgebiet  Berichte  bei  uns  eintrafen,
die  erkennen  ließen,  daß  die  Aufschließung  des  Sperr—
gebietes  bis  zum  1.  April  1911,  wenn  überhaupt,  so
doch  nur  mit  großen  Kosten  und  Schwierigkeiten  moöglich
sein  würde.

Ein  weiterer  Anlaß  zum  Eintritt  in  Verhandlungen
mit  dem  Reichs-Kolonialamt  war  dadurch  gegeben.
daß  durch  Entscheidung  der  Kaiserlichen  Bergbehörde
in  Lüderitzbucht  vom  6.  Juli  1909  die  von  uns  beantragte
  Umwandlung  der  durch  unsere  Gesellschaft  im
Sperrgebiet  belegten  Edelmineralschürffelder  in  Bergbaufelder
  abgelehnt  worden  war,  was  uns  zu  einem
Prozeß  gegen  den  Fiskus  nötigte,  der  in  erster  Instanz
zu  unseren  Ungunsten  ausfiel  und  dessen  endgülnige
Erledigung  bis  zur  Beendigung  der  Sperrfrist  keinesfallo
  hätte  erwartet  werden  können.

Die  hierdurch  hervorgerufene  große  Unsicherbeit,
die  den  wünschenswerten  Fortgang  der  Aufschlußarbeiten
im  Sperrgebiet  in  unerfreulichster  Weise  hemmte,  wurde
vermehrt,  als  die  Nachricht  bei  uns  eintraf,.  daß  auf
Anordnung  des  Kaiserlichen  Gonverneurs  von  Deurch-Südwestafrika
  die  Ausgahlung  der  von  uns  beanspruchten
Bergwerksabgaben  aus  dem  Gebiet  vom  26.  Grad
südlicher  Breite  bis  zum  Ruiseb  mit  der  Begründung
abgelehnt  sei,  daß  uns  in  dem  bezeichneten  Gebiet
irgendwelche  Bergwerksgerechtsame  nicht  zuständen.

Zu  alledem  kam  schließlich  noch  hinzu,  daß  die
anßerordentlich  schweren  Lasten,  welche  der  Gesellschaft
durch  die  Einführung  der  Staats=  und  Gemeindesteuern
in  den  Städten  Swakopmund  und  Lüderinzbucht  er-*)

  d.  h.  das  Gebiet  unserer  Gesellschaft,  welches
im  Norden  durch  den  26.  Grad  südlicher  Breite.  im
Süden  durch  das  nördliche  Ufer  des  Oranje-  Flusses.
im  Westen  durch  den  Atlantischen  Ozcan  und  im  Osten
durch  eine  100  km  vom  Meeresufer  entfernte  und  mit
letzterem  parallel  laufende  Linie  begrenzt  wird.
        <pb n="906" />
        863  20

wuchsen,  mit  Notwendigkeit  dazu  drängten,  den  Weg
der  Verständigung  mit  dem  Reichs-Rolonialamt  durch
vertragliche  Regelung  aller  schwebenden  Fragen  zu  suchen.

Vorstand  und  Aufsichtsrat  waren  sich  nun  von
Anfang  an  darüber  klar,  daß  die  Verwirklichung  dieses
Wunsches  ohne  nennenswerte  Konzessionen  an  den
Fiskus  nicht  zu  erreichen  sein  würde.  Die  Hauptaufgabe
  der  Verwaltungsorgane  unserer  Gesellschaft
bestand  infolgedessen  darin,  während  der  ganzen  Dauer
der  langen  und  recht  schwierigen  Verhandlungen  mit
dem  Reichs-Kolonialamt  beständig  darauf  zu  achten,
daß  ein  gerechter  Ausgleich  zwischen  dessen  Forderungen
und  dem  wohlverstandenen  Interesse  der  Anteilseigner
der  Gesellschaft  herbeigeführt  werde.

Nachdem  der  Geschäftsbericht  den  wesentlichen
Inhalt  der  Verträge  (vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  10,
S.  410  ff.)  mitgeteilt  hat,  fährt  er  fort:

Wenn  die  Vorteile,  die  unsere  Gesellschaft  und  die
Deutsche  Diamantengesellschaft  m.  b.  H.  durch  diese
Verträge  erhalten  hat,  recht  teuer  haben  erkauft  werden
müssen,  so  kann  nur  immer  wieder  darauf  hingewiesen
werden,  daß  es  den  Verwaltungsorganen  beider  Gesellschaften
  trotz  redlichstem  Bemühen  unmöglich  war,
günstigere  Bedingungen  für  den  Abschluß  der  im  Interesse
  der  Gesellschaft  notwendigen  Verträge  seitens
des  Fiskus  zu  erreichen.

Es  ist  den  Verwaltungsorganen  der  Gesellschaft
nicht  unbekannt  geblieben,  welch  große  Aufregung  sich
der  Anteilseigner  unserer  Gesellschaft  bemächtigt  hat,
als  in  der  öffentlichen  Meinung  Stimmen  laut  wurden,
die  teils  in  völliger  Unkenntnis,  teils  in  absichtlicher
Nichtachtung  der  bestehenden  Rechte  unserer  Gesellschaft
zu  einem  konfiskatorischen  Vorgehen  gegen  uns  rieten.
Da  es  leider  auch  heute  noch  nicht  an  Leuten  fehlt,
die  die  Reichsregierung  zur  Enteignung  unserer  Landund
  Bergrechte  ohne  irgendwelche  Entschädigung  veranlassen
  möchten,  wollen  wir  diesen  unseren  Bericht
mit  den  Worten  schließen,  die  der  Herr  Staatssekretär
des  Reichs-Kolonialamts  in  der  Sitzung  des  Deutschen
Neichstages  vom  29.  April  1910  (Stenogr.  Berichte
S.  2762)  unter  großem  Beifall  ausgesprochen  hat:

„  daß  die  verbündeten  Regierungen  auf
dem  Standpunkt  stehen,  daß  gegenüber  den  Kolonien
kein  anderer  Grundsatz  von  Rechts  wegen  gelten
soll,  als  er  in  den  Preußischen  und  allen  anderen
Partikularverfassungen  enthalten  ist,  nämlich,  daß
das  Eigentum  in  den  Kolonien  auch  unverletzlich
ist  und  nur  aus  Gründen  des  öffentlichen  Wohls  —
und  nicht  etwa  aus  Gründen  des  fiskalischen  Portemonnaies
  —  gegen  vorgängige,  in  dringenden
Fällen  wenigstens  vorläufig  festzusetzende  Entschädigung
  entzogen  oder,  nach  Maßgabe  des  Gesetzes,
beschränkt  werden  kann.  Das  spreche  ich  hier  aus
zur  Beruhigung  aller  derjenigen,  die  in  dieser  Beziehung
  schwer  bennruhigt  worden  sind.“

1*  *
*

Aus  der  Bilanz  heben  wir  im  Anschluß  an  die
im  Bericht  selber  enthaltenen  Angaben  noch  hervor,
daß  das  Beteiligungskonto  im  gangen  370  002  K  ausmacht.
  Ferner  figurieren  unter  den  Aktiven  Zweigniederlassung
  Swakopmund  mit  499  871.X,  Bankierguthaben
  mit  1  225  489  .K.  Debitoren  mit  404  697.4.
Diesen  Aktiven  stehen  —  außer  dem  mit  2½  Millionen
Mark  eingezahlten  Gesamtgrundkapital  und  den  rund
1  Million  Mark  enthaltenden  Reserven  —  im  wesentlichen
  nur  207  950  .“  Kreditoren  gegenüber.

 

 

Doa-Plantagen-Geseilschaft  m.  b.  5.“)

Nachdem  am  7.  Degember  1908  die  notarielle  Begründung
  unserer  Gesellschaft  mit  einem  Stammkapital
von  202  000  .K  stattgefunden  hatte,  trat  der  zur  Leitung
  der  Baumwollpflanzung  im  Rufiyi-Tale  ausersehene
  Herr  Friedrich  Mismahl  die  Ausreise  an,
um  möglichst  viel  Land  in  Kultur  zu  nehmen.  Er
glaubte  noch  150  ha  für  die  Aussaat  im  Februar  bis
April  bestellen  zu  können  und  rechnete  mit  einer  annähernd
  normalen  Ernte  von  300  Pfund  Baumwolle
vom  Hektar  bereits  für  das  erste  Anbaujahr.  Bis
Ende  des  Jahres  1909  wollte  er  eine  Gesamtfläche
von  1000  ha  für  Baumwollaussaat  fertig  machen,  so
daß  in  dem  Geschäftsjahr  1910  1000  ha  zur  Aberntung
gelangen  sollten.  Aus  verschiedenen  Gründen  sahen
sich  Aufsichtsrat  und  Vorstand  jedoch  schließlich  veranlaßt,
  Herrn  Mismahl  zu  Anfang  Oktober  1909  abzuberufen.


Die  Arbeiten  auf  der  Pflanzung  Mpingo  unter
Leitung  des  Herrn  Friedrich  Mismahl  umfaßten  etwa
30  ha  Baumwollanbau,  der  nur  einen  Ertrag  von
3743  engl.  Pfund  Samenbaumwolle,  gleich  2½  Ballen
Baumwolle,  gebracht  hat.  Weiteres  Land  war  unzulänglich
  vorbereitet,  das  angeschaffte  Zugvieh  erwies
sich  als  zu  schwach,  die  errichteten  Gebäude  waren  an
ungeeigneten  Stellen  zerstreut,  so  daß  Neuanlagen
unter  Beobachtung  größerer  Konzentration  erforderlich
waren.

Die  Gesellschaft  verkannte  nicht  die  rasche  Entwicklung
  der  nördlichen  Teile  unseres  Schutzgebietes,
glaubte  die  Gelegenheit  nicht  unbenutzt  verstreichen
lassen  zu  dürfen,  durch  Betätigung  in  jenen  Gegenden
an  deren  wirtschaftlichen  Aufschwung  teilzunehmen  und
dadurch  ihre  eigenen  Geschäftsaussichten  günstiger  zu
gestalten.  Deshalb  wurde  im  Norden  unserer  Kolonie
Deutsch-Ostafrika  in  sehr  günstiger  Lage  an  der  Usambarabahn
  das  Kaufpachtrecht  auf  rund  884  ha  Land
zur  Anlage  der  Kautschukpflanzung  Mwule  erworben,
ein  Beamter  dorthin  gesandt  und  der  Betrieb  daselbst
aufgenommen.  Da  die  in  Aussicht  genommene  Kapitalserhöhung
  in  der  kurzen  zur  Verfügung  stehenden
Zeit  nicht  durchführbar  erschien,  wurde,  um  sich  die
wertvolle  Erwerbung  im  Norden  nicht  entgehen  zu
lassen,  vom  Aufsichtsrat  beschlossen,  eine  später  wieder
abzustoßende  Anleihe  aufzunehmen,  die  jedoch  nur  in
Höhe  von  16  000  /  begeben  wurde.  Gegen  30  ha
Urwald  wurden  geschlagen,  das  Holz  zu  Brennholz
für  die  Bahn  ausfgearbeitet,  ein  Arbeiterdorf  und  provisorische
  Gebäude  errichtet.

Die  bei  Gründung  der  Gesellschaft  geschaffenen
Vorzugs=  und  Stammanteile  wurden  auf  Vorschlag
des  Aufsichtsrats  in  einer  am  30.  Juni  1909  abgehaltenen
  außerordentlichen  Gesellschafterversammlung  gleichgestellt
  und  dabei  beschlossen,  das  Stammkapital  bis  zu
500  000  #  zu  erhöhen  sowie  das  Geschäftsjahr  mit
dem  Kalenderjahr  gleich  zu  legen.  Unter  dem  8.  Dezember
  1909  fand  die  Eintragung  einer  Erhöhung  des
Stammkapitals  um  214  000  auf  416  000  1X  statt.
In  der  außerordentlichen  Gesellschafterversammlung
vom  18.  Dezember  1909  wurde  aledann  erneut  beschlossen,
  die  Erhöhung  des  Kapitals  bis  auf  500  000  4%
fortzuführen.

Was  die  weitere  Entwicklung  der  Pflanzungen  in
dem  laufenden  Geschäftsjahre  anbelangt,  so  gehört  an
erste  Stelle  die  Mitteilung,  daß  uns  der  Leiter  der
Baumwollpflanzung  Mpingo  am  Rufiyi,  Herr  Kulp,
der  mit  großem  Eifer  die  schwierigen  Verhältnisse  zurechtzurücken
  und  nach  Möglichkeit  zu  klären  suchte,

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1909.
        <pb n="907" />
        W  864  2e0

plötzlich  am  8.  Mai  1910  durch  den  Tod  entrissen  wurde.
Dieses  Ereignis  hatte  auf  den  Stand  unserer  Pflanzungen
  einen  entschieden  ungünstigen  Einfluß,  indem
während  der  bis  zur  Anstellung  eines  neuen  Beamten
verlaufenen  kontrollosen  Zeit,  die  wegen  der  besonders
trockenen  Witterung  in  diesem  Jahre  erst  spät  ausgesäte
  Baumwolle  durch  Unkraut  überwuchert  wurde  und
deswegen  nicht  den  sonst  zu  erwartenden  Ertrag  bringen
wird.  Inzwischen  sind  durch  den  jetzigen  Leiter,  Herrn
Knorre,  die  von  Herrn  Kulp  angefangenen  Gebäude
fertiggestellt  und  neue,  besonders  solche  für  Unterbringung
  des  Viehes,  errichtet  worden.

Der  zur  Anlage  und  Leitung  der  Kautschukpflan  zung
an  der  llsambarabahn  hinausgesandte  Herr  König
wurde  Anfang  Juni  durch  HOerrn  Dannenberg  ersetzt.
Auch  hier  wurden  entsprechende  Gebände  errichtet,
weiterhin  Urwald  geschlagen  und  Nautschuk  angepflanzzt,
so  daß  wir  Ende  dieses  Jahres  mit  einer  Anpflanzung
von  rund  100  ha  rechnen  können.

Der  Vorsitzende  unseres  Aufsichtsrates,  Herr
Dr.  J.  Graf  Pfeil,  weilte  mehrere  Monate  in
Deutsch-Ostafrika  und  besichtigte  bei  dieser  Gelegenheit
eingehend  unsere  Anlagen.  Nach  seinen  Ansführungen
dürfen  wir  hoffen,  sofern  nicht  besondere  Zwischenfälle
eintreten,  nunmehr  einer  günstigen  Zulunft  entgegenzugeben,
  da  alle  Grundbedingungen  für  eine  gedeihliche
Entwicklung  vorhanden  sind.

*

*#
*

Die  Bilanz  per  31.  Dezember  1909  ergibt  bei
einem  eingezahlten  Grundkapital  von  239  689.  einen
Verlust  von  35  938.¼,  der  auf  neue  Rechnung  vorgetragen
  werden  muß.  An  Einnahmen  verzeichnet  die
Gesellschaft  überhaupt  nur  547  als  Ernteertrag.

Der  Landwert  der  Doa-Plantagen  steht  mit
108  284  JX  und  der  Landwert  Mwule  mit  32  553.4
zu  Buch.

Usambara-Raffeebau.  Gesellschaft  zu  Berlin.“)

Das  Geschäftsjahr  ist  seit  dem  Bestehen  des  Unternehmens
  das  zweite,  welches  mit  einem  Gewinn  abschließßt
  und  welches  erkennen  läßt,  daß  sich  in  der
Bewirtschaftung  unserer  Kaffeepflanzung  stabilere  Verhältnisse
  geltend  gemacht  haben.  Wenn  wir  auch  im
abgelaufenen  Geschäftsjahre  von  neuem  die  Erfahrung
machen  mußten,  daß  die  klimatischen  Verhältnisse  im
Usambara-Gebirge  für  den  arabischen  Kaffeebaum
eigentlich  nicht  recht  geeignet  sind  und  daher  die  effektiven
  Erträge  meistens  dem  Blüten=  und  Fruchtansatze
nicht  entsprechen,  so  dürfen  wir  doch  anderseits  annehmen,
  daß  bei  dem  jetzigen  Baumbestande  die  Durchschnittsernten
  sich  auf  der  Höhe  der  beiden  letzten  Jahre
halten  und  bei  günstigen  Regenperioden  sogar  bessere
Erträgnisse  zu  erwarten  sein  werden,  eine  Folge  der
intensiven  Bewirtschaftung  mit  animalischer  Düngung
und  Beschattung  der  Kaffeebäume.

Auch  die  Witterungsverhältnisse  des  Berichtsjahres
waren  gerade  während  der  Haupternte  so  unvorteilhaft,
daß  größere  Verluste  durch  Abfallen  der  Früchte  unvermeidlich
  waren  und  auch  die  Qualität  des  geernteten
Kaffees  sich  als  geringer  erwies.

Die  nicht  einwandfreie  Qualität  des  geernteten
Kaffees  sowie  die  durch  die  Zollerhöhung  herbeigeführte
schlechte  Konjunktur  im  Kaffeehandel,  der  die  billigeren
Sorten  bevorzugte,  drückte  empfindlich  auf  den  Preis
und  erschwerte  dadurch  den  Verkauf  unserer  nach  Ham-*)

  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  das  16.  Geschäftsjahr
  (1.  April  1900  bis  31.  März  1910).

 

burg  verladenen  2231  Sack  Hornschalkaffee  erbeblich.
Wir  erzielten  für  diesen  Posten  einen  Durchschninspreis
von  43  Pf.  pro  Pfund  in  der  Schale  gegen  49  Pf.  im
Vorjahre.  Eine  kleine  Partie  Orokaffee  konnte  ebenfalls
  zu  angemessenen  Preisen  in  Hamburg  untergebracht
  werden,  während  ein  größerer  Posten  Oro
noch  auf  der  Pflangung  und  zum  kommissionsweisen
Verkauf  in  Zanzibar  lagert.

Die  Gesamteinnahmen  des  Jahres  einschl.  eines
Gewinnvortrages  von  7335  K  und  eines  Gewinnes
auf  Viehkonto  beliefen  sich  auf  96  916.#4,  während
sich  die  Gesamtausgaben  auf  74  122  .  K  bezifferten.
Von  dem  verbleibenden  Uoberschusse  von  22  794.4K  verwendeten
  wir  7185  .K  zu  Abschreibungen,  so  daß  ein
Reingewinn  von  15  609.41  verbleibt,  dessen  Verteilung
wir  in  folgender  Weise  beantragen:

1.  10  v.  H.  in  den  Reservefonds  mit

2.  Vertragomäßige  Tantieme  an  unseren
Verwallter  651

3.  Vortrag  auf  neue  Rechnung  13397  —

Die  Arbeiterbeschaffung  war  nach  wie  vor
mit  den  größten  Schwierigkeiten  und  Unkosten  verknüpft,
  und  die  Löhne  sind  gegen  das  Vorfjahr  wieder
erheblich  gestiegen.  Wir  zahlten  einen  Durchichninslohn
  von  14,075  Rp.  pro  Monat  gegen  12.7  Rp.  im
Vorjahre.  Zur  Zeit  der  Kaffeeernte  konnten  wir  une
durch  Heranziehung  der  Arbeiter  von  unserer  Kautschukpflanzung,
  welche  wegen  der  unmittelbaren  Näbe  der
lisambarabahn  nicht  in  dem  Maße  unter  der  Arbeiternot
zu  leiden  hat,  helfen  und  dadurch  weitere  Verluste  abwenden.


Unser  Viehbestand  hat  sich  im  allgemeinen  nicht
wesentlich  verändert.  Wir  waren  jedoch  gezwungen,
die  Rindviehhaltung  in  Grunewald  wegen  der  Tiel###
wieder  aufzugeben.

Auf  der  Kantschukpflanzung  Grunewald  ist  im
verflossenen  Jahre  eine  Probezapfung  vorgenommen
worden,  die  ein  marktgängiges  Produkt  ergab.  Leider
ist  infolge  unzureichender  Räucher=  und  Lagerräume
ein  Teil  des  geernteten  Kautschuks  durch  Brand  zerstört
  worden,  so  daß  der  Gesamterlös  nur  16551,96.4
beträgt.  Noch  heute  stehen  wir  vor  der  mißlichen
Frage,  wie  wir  uns  gegen  derartige  Katastrophen
schützen  sollen,  da  die  Versicherungsgesellschaften  sich
gegen  solche  Engagements  bisher  ablehnend  verhalten-Wir
  werden  in  Zukunft  dafür  sorgen,  daß  die  Räucherei
von  den  großen  Vorräten  abgesondert  gehalten  wird.

Im  April  des  laufenden  Jahres  hat  eine  größere
Japfung  begonnen,  die  nach  den  bieherigen  Berichten
ein  gutes  Resultat  verspricht.  Es  sind  zurzeit  elwa
135  ha  vornehmlich  mit  Manihot  Glaciovii  und  dann
Hevea  und  Kickria  bepflanzt.  #

Die  Pflan  zung  hat  im  abgelaufenen  Geschäftsjahre
nach  Abzug  des  Erlöses  aus  der  Ernte  in  Höhe  von
16  551,96  .#  noch  einen  Zuschuß  von  8132,91  .4  erfordert,
  den  wir  in  Hinsicht  auf  die  Entwicklung  der
Plantage  wieder  zum  Wertbestande  zugeschrieben  haben.

Unser  Verwalter  schätzt  die  diesjährige  Zapfung
auf  rund  150  Zentner,  die  bei  Zugrundelegung  der
jetzigen  Kautschukpreise  einen  nicht  unerbeblichen  Betrieboüberschuß
  bringen  würden.  ·

In  der  Verwertung  unserer  Waldbestände  sind
keine  Fortschritte  zu  verzeichnen.

1

Aus  der  Bilanz  per  31.  März  1910  beben  wir
hervor,  daß  die  Pflanzungen  in  Bulwa  und  Mnhusst
nach  jenen  Abschreibungen  mit  1  040  618  .  zu  Buch
stehen.  Die  Kassenbestände  betragen  5025  K.  Debrtoren

51  491.4,  Effekten  1400.#4  und  Lagerbestände  57557.1.

1  561  .%
        <pb n="908" />
        865  2O0

Demgegenüber  figurieren  unter  den  Passiven  38071.#
Kreditoren  und  83  100.4  Obligationsschulden.  Der
Reservefonds  ist  durch  die  neue  Dotierung  auf  11000  /

gestiegen.
sich  auf  869  100  und  das  Vorzugskapital  auf
142  200  .4.

Das  Grundkapital  der  Gesellschaft  beziffert

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Der  Lissaboner  Kahaomarkht  im  September  1910.Ü  )

Wider  Erwarten  haben  sich  die  Kakaopreise
in  Lissabon  im  September  nicht  befestigt,  eher
sind  sie  etwas  zurückgegangen,  was  zum  Teil
auch  auf  das  Sinken  des  Goldagios  zurückzuführen
  ist.  Am  Ende  des  Monats  wurde  für
seinen  S.  Thomé-Kakao  3200  Reis  für  15  kg
notiert.

Im  September  1910  (und  1909)  betrug  die
Zufuhr  43793  (31  914),  die  Ausfuhr  33  597
(29240)  und  der  Vorrat  am  30.  September
129  554  (113  072)  Sack.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  4.  Oktober  1910.)

 

Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte
im  September  1910."““)

In  Unterägypten  war  die  Witterung  im
September  den  Baumwollpflanzen  im  allgemeinen
günstig.  Die  erste  Pflücke,  welche  in  einigen
Gegenden  etwa  zehn  Tage  früher  begann,  findet
jetzt  im  ganzen  Lande  statt,  wenn  auch  wegen
des  Ramadanfestes  etwas  verschoben.  Der  Ertrag
der  ersten  Pflücke  stellt  sich  je  nach  den  verschiedenen
  Gegenden  auf  15  bis  40  v.  H.  mehr
als  im  vergangenen  Jahre.  Etwas  Nebel  und
Niederschläge  werden  gemeldet,  auch  die  Zerstörer
der  Samenkapseln  (boll-worm)  sind  in  einigen
Distrikten  aufgetreten,  haben  aber  bis  jetzt,  wie
es  scheint,  keinen  ernsten  Schaden  angerichtet.
Sofern  nicht  solcher  noch  später  sich  zeigen  sollte,
verspricht  die  zweite  Pflücke,  für  die  zurzeit  die
Aussichten  ziemlich  günstig  sind,  einen  besseren
Ertrag  als  im  vorigen  Jahr.  Die  dritte  Pflücke
wird  wahrscheinlich  im  allgemeinen  nicht  sehr  bedeutend
  ausfallen.  Der  Ertrag  bei  der  Entkörnung
  ist  bis  jetzt  etwas  ungleich,  wird  aber
nichtsdestoweniger  höher  eingeschätzt  als  im  letzten
Jahre.

In  Oberägypten  und  Fayoum  ist  die
Witterung  nicht  sehr  günstig  gewesen.  Nach  den
vorliegenden  Berichten  haben  hier  kalte  Nächte
und  reichliche  Niederschläge  einigen  Schaden  verursacht.
  Die  Würmer  sind  wieder  in  einigen
Gegenden  aufgetreten,  ohne  indes  bis  jetzt  großen

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1910,  S.  823.
*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1910,  S.  820.

 

Schaden  angerichtet  zu  haben.  Trotzdem  war
die  erste  Pflücke  ziemlich  zufriedenstellend.  Die
Aussichten  der  zweiten  Pflücke  sind  gut  außer  in
einigen  Distrikten.  Der  Ertrag  bei  der  Entkörnung
  ist,  wenn  auch  ungleichmäßig,  so  doch
dem  des  Vorjahres  gleich.

(Bericht  der  Alexandria  General  Produce  Asscciation
vom  3.  Oktober  1910.)

Ergebuis  der  Baumwollernte  1909/10  Iin  den
Vereinigten  Staaten  von  Rmerika.“)

Der  Sekretär  der  Baumwollbörse  in  New
Orleans  hat  seinen  Bericht  über  das  Ergebnis
der  Baumwollernte  des  am  31.  August  zum  Abschlusse
  gekommenen  Betriebsjahrs  1909/10  veröffentlicht.
  Nach  ihm  hat  die  Ernte  10  609  668
Ballen  betragen,  ein  Minderertrag  von  3215789
Ballen  gegenüber  dem  Ergebnisse  des  Vorjahrs
und  von  962298  Ballen  gegenüber  demjenigen
von  1907/08.  Obgleich  die  Ernte  die  kleinste
seit  sechs  Jahren  war,  hat  sie  den  Produktionsstaaten
  einen  höheren  Geldbetrag  eingebracht  als
irgendeine  bisherige.  Der  Gesamtwert  der  Ernte
betrug  778  894  095  S8  oder  95  Millionen  Dollar
mehr  als  die  letztjährige  3¼  Millionen  Ballen
größere  Ernte  und  150½  Millionen  Dollar  mehr
als  die  Ernte  von  1904/05,  welche  13½⅛  Millionen
oder  3  Millionen  Ballen  mehr  betrug.

Der  Durchschnittsverkaufspreis  für  das  Pfund
war  14,37  Cents  für  Middling  gegen  9,45  Cents
pro  Pfund  im  Vorjahr  und  11,42  im  Jahre
1907/08.  Der  hoöchste  erzielte  Preis  für  jenen
Grad  betrug  15¾  Cents  am  31.  Dezember  und
der  niedrigste  12½6  am  13.  September  1909.

An  dem  Gesamtergebnisse  war  Texas  mit
2676000  Ballen  beteiligt  gegen  3  819000  Ballen
im  Vorjahr,  dann  folgt  Georgia  mit  1927000
gegen  2118000  Ballen.  Jeder  Staat  zeigt  einen
Rückgang,  den  verhältnismäßig  größten  Louisiana
mit  282000  Ballen  gegen  485  000  Ballen  im
Vorjahr.  Dieser  Staat,  der  im  Jahre  1907/08
annähernd  eine  Million  Ballen  produzierte,  scheint
infolge  der  übermäßigen  Schädigung  durch  den
mexikanischen  Bohrkäfer  aus  der  Reihe  der  Baumwollstaaten
  gänzlich  ausscheiden  zu  wollen.  Von

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.-  1910,  S.  822.
        <pb n="909" />
        W  866  20

den  übrigen  Staaten  produzierte  1909/10  (1908/09)
—  in  1000  Ballen  —:  Alabama  1078  (1428),
Arkansas  718  (1052),  Florida  66  (75),  Oklahoma
566  (704),  Mississippi  1121  (1673),  Nord-Carolina
  676  (747),  Süd-Carolina  1184  (1298),
Tennessee  316  (426).

Amerikanische  Spinnereien  haben  von  dieser
Ernte  im  ganzen  4  335  207  Ballen  gekauft  und
verbraucht,  und  zwar  haben  die  südlichen  Spinnereien
  2341  303  Ballen,  die  nördlichen  1993904
genommen.  Im  Jahre  1890  stellte  sich  das  Verhältnis
  so,  daß  nördliche  Spinnereien  1799258
Ballen,  südliche  546  894  gebrauchten.

Von  dieser  Ernte  wurden  ausgeführt:

Nach
Aus  England  Frankreich  dem  übrigen  Insgesamt
Ballen

New  Orleaus  578  104  196  132  419  686  1  193  922
Galveston  725  335  398  309  981  873  2  105  517

Mobile  u.  Pensacola
  88  180  129273  81  787  299  240
Savannah  .  ..  240312  83991  47  795  772  098
New  Dork  395  058  116  035  223574  734  667
Charleston  ..  .  16901  —  98  959  115  860
Wilmington  100  6900  15  700  182  205  298595
Brunswick  87  944  5  4196  98  142  191  582
Das  Durchschnittsgewicht  der  diesjährigen

Ballen  betrug  506,62  lbs  gegen  513,30  im  Vorjahr,
  so  daß  diese  Ernte  dem  Gewichte  nach  nur
10  472000  Ballen  im  Vergleiche  mit  der  letzten
betrug.

Der  Durchschnittsgrad  der  Ernte  war  Strict
middling  oder  etwas  niedriger  als  der  Grad  der
letzten  Ernte,  dagegen  war  die  Länge  und  Stärke
der  Faser  infolge  der  Dürre  und  hohen  Temperatur
während  des  Wachstums  bedeutend  geringer  als
im  Vorjahr.

Der  Wert  des  zum  Verkauf  gekommenen  Baumwollsamens
  betrug  124  Millionen  Dollar,  so  daß
der  Gesamtwert  der  Ernte  sich  auf  902  894  095
Dollar  belaufen  hat.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  New  Orleaus

vom  8.  September  1910.)

Die  Entwichlung  der  Baumwollspinnerelen  im  Süd-#sten
  der  Vereinigten  Staaten  von  RKmerika.“)

Trotzdem  die  meisten  Spinnereien  der  Nordund
  Südstaaten  der  Union  bemüht  waren,  jeden
nur  erhältlichen  Ballen  Baumwolle  der  völlig
ausverkauften  Ernte  an  sich  zu  ziehen,  haben  sie
doch  eine  unbefriedigende  Saison  hinter  sich.
Man  hörte  viel  reden  von  beabsichtigten  Betriebs- 



 

*)  Mährend  des  mit  dem  31.  August  1910  endigenden
Geschäftsjahres.

 

einstellungen,  Kürzung  der  Arbeitszeit  und  von
dem  nachteiligen  Einfluß  der  Rohmaterialpreise
auf  den  Absatz.  Während  diese  Befürchtungen
auch  bis  zu  einem  gewissen  Grade  eingetroffen
sind,  ist  es  doch  Tatsache,  daß  nicht  nur  die  gesamte
  Baumwollernte  der  Vereinigten  Staaten
im  Jahre  1909/10  dort  und  auswärts  untergebracht,
  sondern  daß  auch  der  nahezu  1200000
Ballen  betragende  Bestand  der  vorjährigen  Ernte
verkauft  worden  ist.

Mit  Ausnahme  weniger  Spinnereien  klagen
fast  alle  übrigen  über  das  Mißverhältnis  zwischen
dem  Preise  des  Rohmaterials  und  der  gefertigten
Ware,  das,  zumal  mwährend  der  letzten  Hälfte  der
Saison,  ein  derartiges  war,  daß  viele  Spinnereien
tatsächlich  mit  Verlust  arbeiteten.  Die  geplante
Kürzung  der  Arbeitszeit  kam  trotz  verschiedener
Versuche  doch  nicht  einheitlich  zur  Durchführung.
Der  Rückgang  in  der  Menge  der  verarbeiteten
Baumwolle  ist  aber  im  großen  und  ganzen  mehr
eine  Folge  des  fehlenden  Rohmaterials  als  der
erhöhten  Preise  für  letzteres.

Die  letzte  Saison  zeigt  eine  wesentliche  Verschiebung
  des  Verhältnisses  der  in  den  Süd=  und
Nordstaaten  verarbeiteten  Baumwollmenge.  Während
  vor  drei  Jahren  die  Südstaaten  220  000
Ballen  Baumwolle  mehr  verarbeiteten  als  die
übrigen  Staaten  der  Union  zusammengenommen,
belief  sich  dieser  Mehrverbrauch  der  Südstaaten
im  vorigen  Jahre  auf  nur  60  000  Ballen  und
hat  sich  in  der  vergangenen  Saison  wieder  auf
170  000  Ballen  gehoben.  Diese  Angaben  beziehen
  sich  nur  auf  den  Verbrauch  einheimischer
Baumwolle.  In  dem  abgelaufenen  Geschäftsjahr
verbrauchten  die  Nordstaaten  135  000  Ballen
fremder  Baumwolle,  während  die  Ssdstaaten
hiervon  nur  15  000  verarbeiteten.  Aber  selbst
unter  Berücksichtigung  der  verarbeiteten  fremden
Baumwolle  haben  die  Südstaaten  doch  immerhin
noch  um  50  000  Ballen  mehr  verarbeitet  als
die  übrigen  Staaten  der  Union.

In  vielen  südlichen  Spinnereien  wurden
während  der  abgelaufenen  Saison  zum  erstenmale
Versuche  mit  kleinen  Mengen  ostindischer  Baumwolle
  gemacht.  Fremde  Baumwolle,  verschiedener
Herkunft  und  Art,  wurde  von  74  Fabriken  (gegen
12  im  Vorjahr)  verarbeitet,  doch  war  die  Gesamtmenge
  derselben,  wie  oben  erwähnt,  nicht  bedeutend.


Trotzdem  die  abgelaufene  Saison  keine  günstige
zu  nennen  ist,  hat  sich  doch  die  Gesamtzahl  der
Spindeln  in  den  Südstaaten  um  454  686  vermehrt
  und  26  neue  Spinnereien  mit  einer  Gesamtzahl
  von  327  672  Spindeln  sind  im  Bau  begriffen,
  ein  Beweis  dafür,  daß  das  Bestreben  der
        <pb n="910" />
        Südstaaten,

möglichst  viel  von  ihrer  eigenen
Baumwolle  zu  verarbeiten,  Fortschritte  macht.
Die  Gesamtmenge  (Ballen)  der  verarbeiteten
Baumwolle  betrug  im  Jahre  1909/10  (1908/09
und  1907/08)  in  den  Südstaaten  2  341  303
(2559  873  und  2  193  277),  in  den  Staaten  des
Südostens  —  Amtsbezirk  des  Kaiserlichen  Kon-W

  867  20

1  997  450).

 

Spinnereien:

sulats  Atlanta  —  2  150  910  (2  333  848  und

Die  nachstehenden  Tabellen  geben  eine  Übersicht
  über  die  Tätigkeit  in  den  Baumwollspinnereien
des  Südostens  während  des  Geschäftsjahres
1909/10,  verglichen  mit  dem  Vorjahre.

 

 

 

 

 

 

Gesamt-  In  Betrieb  Nicht  in  Im  Bau
anzahl  alte  neue  Betrieb  begriffen
Nord-Karolina  331  312  2  5  12
Süd-Karolina.  185  177  1  1  6
Georgia  157  142  1  10  4
Alabama  69  65  —  4  —
Tennessee  24  20  —  4  —
Zusammen.  766  716  4  24  22
1908/09.  766  713  9  25  19
Zu=  und  Abnahme  —  +  3  —  6  —  1  +  3
Webstühle:
Gesamt-  Z  Nicht  in  Neu  und  noch
anzahl  In  Betrieb  Betrieb  nicht  in  Betrieb
Süd-Karolina  98  805  96  027  36  2742
Nord-Karolina  58  594  55  600  502  2  492
Georgia  40  906  38  836  1  130  940
Alabama  17  871  17  066  685  120
Tennessee.  4309  4  265  44  —
Zusammen.  220  485  211  794  2  397  6294
1908/09.  .  212  477  198  224  3  939  10  314
Zu=  und  Abnahme  +  8008  +  13  570  —  1542  —  4020
Spindeln:
Gesamt-  In  Betrieb  Nicht  in  Neu  und  noch
anzahl  alte  neue  Betrieb  nicht  in  Betrieb
Süd-Karolina  4  064  320  3  940  176  10  624  9  000  104  520
Nord-Karolina  3371917  3  154  199  9  000  41  200  170  518
Georgia  1  972  833  1  868  889  2  500  52  664  48  780
Alabama:  982  459  952  643  —  29  816  —
Tennessee  258  570  250  566  —  8  004  —
Zusammen  10  353  099*)  10  166  473  22  124  140  684  323  818
1908/09  10  381  928  9  697  602  12  040  154  440  487  846
Zu=  und  Abnahme  —  28  829  +  468  871  —  19  916  —  13  756  —  14  028
Menge  der  verbrauchten  Baumwolle  in  Ballen:

 

Gesamtproduktion  Verbraucht  in  den  Prozent  der

des  Staates  Spinnereien  eigenen  Produktion

1909/10  1908/09  1909/10  1908/09  1909/10  1908/09
Nord-Karolina  676  000  747  000  682  348  759  295  100,8  101,6
Süd-Karolina  1  184  000  1  298  000  650  250  700  352  54,9  53,9
Georgia  1927  000  2  118  000  507  827  553  119  26,3  26,1
Alabama  1  078  000  1  428  000  240  309  251  871  22,2  17,6
Tennessee  316  000  426  000  70  176  69211  22,2  16,2

Zusammen  5  181  000  6  017.000  2150  910  2333  848

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Atlanta  (Georgial  vom  12.  September  1910.)

*)  Der  Additionsfehler  ist  nicht  aufzuklären.
        <pb n="911" />
        S  868  20

Betriebseinstellungen  in  der  indischen
Baumwollindustrie.

Eine  Baumwollfirma  in  Bombay  läßt  mitteilen,
  daß  sie  vom  30.  September  bis  auf  weiteres
die  unter  ihrer  Kontrolle  stehenden  Spinnereien
mit  zusammen  240  000  Spindeln  infolge  der
schlechten  Geschäftslage  und  der  hohen  für  das
Rohmaterial  herrschenden  Preise  schließen  werde.
Es  heißt  weiter,  daß  andere  Fabriken  diesem
Beispiele  bald  folgen  werden.

(Aus  einem  Berichte  des  Handelssachverständigen

bei  dem  RKaiserl.  Generalkonsulat  in  Kalkutta.)

Gummlausfuhr  aus  den  Norddistrikten  des  Staates
ODatto-Grosso  1909.

Die  Gummiausfuhr  der  Norddistrikte  des
Staates  Matto-Grosso  belief  sich  im  Jahre  1909
auf  1  621  837  kg,  einschl.  166  360  kg,  die  ursprünglich
  als  Gummi  des  Staates  Amazonas
ausgeführt  wurden.

Die  Einnahme  der  Norddistrikte  des  Staates
an  Gummiausfuhrzöllen  im  Jahre  1909  belief
sich  einschl.  159  917:995  Rs.,  die  für  die  erwähnten
  166  360  kg  Gummi  von  Amazonas
überwiesen  wurden,  auf  1  941  730:683  Rs.,  wogegen
  an  Spesen  371  210:314  Rs.  verausgabt
wurden.

Die  Einnahmen  aus  Verkäufen  von  Ländereien
  beliefen  sich  auf  28  370:000  Res.

Die  Gummiausfuhr  des  Staates  Matto-Grosso
  über  Corumba  und  Mangos  betrug  im
Jahre  1909:  2  091  356  kg.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Vizekonsulats
in  Cuyabu#.)

Jute-Anbauversuche  in  Birma.

In  der  Nähe  der  Stadt  Thaton  in  Unter-Birma
  sollen  aus  Bengalen  eingewanderte  Ansiedler
  Versuche  gemacht  haben,  Jute  anzubauen,
die  nach  den  vorliegenden  Berichten  sehr  günstig
ausgefallen  sein  sollen.

Es  dürfte  voreilig  sein,  jetzt  nun  sofort  Birma
als  demnächstigen  ernstlichen  Konkurrenten  der
vorderindischen  Provinzen  Bengalen  und  Ost-Bengalen
  anzusehen,  denn  die  Versuche  sind  bisher
noch  in  einem  zu  kleinen  Maßstab  angestellt  und
vor  allem  erst  von  ganz  lokaler  Bedeutung.  Es
kann  daraus  noch  keineswegs  geschlossen  werden,
daß  sich  auch  größere  Areale  in  Unter-Birma  für
den  Anbau  von  Jute  eignen  werden.  Denn  es
kann  nur  auf  einen  großen  Anbau  ankommen,
um  auf  den  vorderindischen  Handel  in  dieser

 

Faser  eventuell  einen  Eindruck  machen  zu  können.
Wie  sich  schon  aus  der  Ausfuhr  von  Jute  aus
Vorderindien,  die  z.  B.  im  Jahre  1909/10  etwas
über  4  Millionen  Ballen  (zu  400  lbs.)  betrug,
ersehen  läßt,  kommen  hier  nur  wirklich  große
Quantitäten  in  Betracht.

Eine  sehr  wichtige  Frage  bei  dem  Anbau  von
Jute  ist  sodann  die  Arbeiterfrage.  Bengalen  hat
den  großen  Vorteil  einer  im  allgemeinen  noch
sehr  billigen  und  genügenden  Arbeitskraft  in  den
Jutedistrikten,  während  für  Birma  die  Arbeiter
zum  großen  Teil  erst  aus  Vorderindien  herangezogen
  werden  müssen,  da  einmal  die  einheimische
Bevölkerung  Birmas  sehr  klein  ist,  und  dann
auch  der  Birmese  in  der  Regel  sehr  arbeitsscheu
ist  und  nur  das  Allernotwendigste  für  seinen
Lebensunterhalt  anbaut.

Immerhin  aber  dürfte  das  Experiment  eine
landwirtschaftliche  Tatsache  von  ungeheurem  Wert
sein  und  ein  eventueller  Fortschritt  in  dem  Anbau
der  Pflanze  in  Birma  nicht  nur  in  Kalkutta,
sondern  auch  in  Europa  das  größte  Interesse
verdienen.

(Bericht  des  Handelssachverständigen  bei  dem  Kaiserl-Generalkonsulat
  in  Kalkutta.)

Die  Rusfuhr  Britisch-Südafrihas  1909.

Der  Gesamtwert  der  Ausfuhr  südafrikanischer
Erzeugnisse“)  betrug  im  Jahre  1909  50  532427  #
gegen  45209537  L  im  Jahre  1908  und  zeigt
mithin  eine  Zunahme  von  5  322  890  T.

Diese  Summe  setzt  sich  in  der  Hauptsache  aus
einer  Zunahme  in  der  Ausfuhr  von  Diamanten
(1573646  K  mehr),  Rohgold  (1213  850  L  mehrt,
Schafwolle  (1023319  K  mehr)  zusammen.  Eine
beträchtliche  Zunahme  zeigt  auch  die  Ausfuhr  von
Mais,  Straußenfedern,  Ziegenhaar,  Häuten  und
Fellen,  Gerbrinde,  Bunkerkohlen  und  Kupfer.

Gold  und  Diamanten  find  natürlich  nach  wie
vor  die  beiden  größten  Posten  der  Ausfuhr.  Es
entfällt  auf  diese  beiden  Artikel  ein  Gesamtbetrag
von  39712779  K,  so  daß  für  sonstige  Produkte
10819  648  L  übrig  bleiben.

Die  folgende  Übersicht  dürfte  einiges  Interesse
bieten.  Es  wurden  im  Jahre  1909  (und  1908)
ausgeführt:  Bergbauprodukte  41  340  649  K.
(38  425728),  Produkte  der  Landwirtschaft  und
Viehzucht  9  026  326  L  (6692  106)  und  sonstige
Waren  165  452  L  (91  703).

Diese  Zahlen  beweisen  aufs  neue,  daß  der
Bergbau  in  Südafrika  die  wichtigste  Rolle  spielt
und  daß  das  Land  sich  sonst  nur  noch  auf  Landwirtschaft

  und  Viehzucht  stützt,  während  die  In-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1910,  S.  341  und  390f.
        <pb n="912" />
        W  869  20

dustrie  noch  ganz  im  Anfangsstadium  ist  und
jedenfalls  zur  Ausfuhr  nur  verschwindend  wenig
beiträgt.

Der  Anteil  Deutschlands  an  der  Ausfuhr
Südafrikas  beträgt  nur  3  v.  H.  Rohgold  ist  letztes
  Jahr  nach  Deutschland  nicht  ausgeführt  worden,
und  von  Diamanten  ist  so  gut  wie  nichts  nach
Deutschland  gegangen.  Von  diesen  beiden  Posten
abgesehen,  macht  aber  der  deutsche  Anteil  an  dem
Restbetrag  16,2  v.  H.  aus.  Aber  auch  dies  gibt
kein  richtiges  Bild,  denn  es  gehen  große  Posten
einiger  Waren,  namentlich  Wolle  und  Straußenfedern,
  auf  dem  Umweg  über  England  nach
Deutschland.  Ferner  sind  bei  manchen  Verschiffungen,
  besonders  bei  Erzen,  „Optional  ports
of  discharge“  üblich,  d.  h.  der  Adressat  kann  bei
Empfang  des  Konnossements  bestimmen,  in  welchem
Hafen  er  die  Waren  gelöscht  haben  will.  Solche
Verschiffungen  figurieren  in  der  hiesigen  Zollstatistik
stets  als  nach  britischen  Häfen  bestimmt.

(Aus  einem  Berichte  des  Handelssachverständigen
beim  Kaiserl.  Konsulat  in  Johannesburg.)

Handel  Britisch-Ostafrikas  1909/10.

Der  Gesamtaußenhandel  Britisch-Ostafrikas  belief
  sich  im  Rechnungsjahre  1909  (1.  April  1909  bis
31.  März  1910)  auf  1365  303  gegen  1233  471  L.
im  Vorjahre.  Davon  entfallen  auf  die  Einfuhr
775246  &amp;amp;  (797  158)  und  auf  die  Ausfuhr
590  057  L  (436  313).  In  den  Einfuhrziffern
ist  der  Handel  Ugandas  einbegriffen.  Nicht  einbegriffen
  in  die  Einfuhrziffer  sind  die  Durchfuhrwaren
  mit  228002  L  (157020),  die  Regierungswaren
  für  Britisch-Ostafrika  mit  40  577  L(73377),
desgl.  für  Uganda  mit  32  617  L  (36  874),  für
Ausbau  und  Unterhaltung  der  Ugandabahn  mit
32396  (57165)  und  Geld  mit  13965  (52420).

In  die  Ausfuhrziffer  ist  eingerechnet  der
Transithandel  Ugandas,  Deutsch-Ostafrikas  und
des  Kongostaats.  Er  beläuft  sich  auf  399389  L
(295897),  so  daß  für  Ausfuhr  von  Landesprodukten
  verbleiben  190  668  K  (140416).  Im  Jahre
1908  sind  aber  auch  in  der  Ausfuhrziffer  die
Güter  enthalten,  die  von  einem  Hafen  Britisch-Ostafrikas
  zum  andern  verschifft  worden  und  somit
vom  Außenhandel  der  Kolonie  in  Abzug  zu  bringen
sind.  Da  der  Wert  dieser  Güter  26  319  KL  betrug,
ergibt  sich  als  wahre  Ausfuhr  Britisch-Ostafrikas
im  Jahre  1908  nur  114  097  K.

Die  Einfuhr  verteilte  sich  auf  die  wichtigeren
Herkunftsländer  in  den  Jahren  1909  und  1908
(Wert  in  1000  D),  wie  folgt:

Großbritannien  269,5  (298,4),  Indien  und
Burma  179,4  (193,8),  Deutschland  79,4  (60,5),
Nordamerika  67,7  (64,1),  Holland  40,9  (47,9),

 

Österreich  =  Ungarn  28,4  (19,3),  Deutsch-Ostafrika
  17,0  (10,4),  Frankreich  16,2  (15,6)  und
Südafrika  16,4  (8,9).

Die  Ausfuhr  (Wert  in  1000  D)  richtete  sich
insbesondere  nach  folgenden  Aufnahmeländern:

Großbritannien  191,2  (96,6),  Nordamerika
112,3  (68,0),  Frankreich  82,4  (66,5),  Deutschland
  75,3  (46,8),  Zanzibar  53,8  (36,4),  Indien
und  Burma  25,5  (19,2).

Der  Anteil  Deutschlands  (Wert  in  1000  L)
an  der  Einfuhr  Britisch-Ostafrikas  in  den  beiden
letzten  Jahren  gliederte  sich,  wie  folgt:  Zucker
2,6  (10,0),  Baumwollwaren  30,4  (13,7),  Eisenund
  Stahlwaren  3,7  (3,4),  Messing=  und  Kupferwaren
  1,5  (3,4),  Landwirtschaftliche  Geräte  8,0
(3,3),  Glasperlen  2,7  (1,1),  Kleider  und  Posamentierwaren
  3,9  (1,9),  Ton=  und  Glaswaren
2,2  (1,1),  Bier  1,3  (2,1),  Lebensmittel  1,7  (1,4),
Baumaterialien  1,0  (1,3),  Tabak  3,6  (1,1).  Der
Rest  verteilte  sich  auf  verschiedene  andere  Waren.

Die  Ausfuhr  Britisch-Ostafrikas  nach  Deutschland
  (Wert  in  1000  L)  umfaßte  hauptsächlich
folgende  Waren:  Wachs  6,9  (16,3),  Kautschuk
25,8  (9,1),  Häute  5,3  (5,5),  Erdnüsse  2,7  (7),
Mangrovenrinde  2,5  (4,1),  Gold  16,5  (0,06),
Kaffee  2,0  (2),  Baumwolle  9,7  (2,1),  Elfenbein
1,7  (5,5).

(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Vizekonsulats

in  Mombassa.)

Goldhüfte.

Verbot  der  Ausfuhr  von  nicht  ausgereiftem
Nutzholz.

Nach  einer  in  der  „Gold  Coast  Government
Gazette“  vom  20.  August  d.  Is.  veröffentlichten
Bekanntmachung  vom  5.  August  1910  sind  in
der  Kolonie  Goldküste  auf  Grund  der  Vorschriften
des  Abschnitts  5  der  „Timber  Protection  Ordinance“
  Nr.  20  vom  Jahre  1907  Bestimmungen
erlassen,  wonach  der  Verkauf,  die  Ausfuhr  und
der  Besitz  von  Nutzholz  verboten  ist,  wenn  es
von  Stämmen  gefällt  ist,  die  1  Fuß  über  dem
Zusammenlaufen  der  Strebewurzeln  oder,  falls
solche  nicht  vorhanden  sind,  am  Fuße  einen  Umfang
  von  weniger  als  9  Fuß  haben.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Unord-Higeria.

Eröffnung  und  Aufhebung  von  Zollstellen.

Nach  einer  in  der  „Northern  Nigeria  Gazette“
veröffentlichten  Bekanntmachung  sind  in  Gummel
        <pb n="913" />
        W  870  20

und  Barbara  in  der  Provinz  Kano  am  16.  und
20.  Juli  d.  Is.  Zollstellen  errichtet  worden.  Die
Zollstelle  Katagum  ist  am  15.  Juli  d.  Is.  aufgehoben
  worden.  (The  Board  of  Trade  Journal.)

Rhodestia.

Strengere  Handhabung  des  Warenzeichengesetzes.



Die  Bestimmungen  des  Warenzeichengesetzes
(Merchandise  Marks  Act),  betreffend  die  Bezeichnung
  des  Ursprungslandes  bei  der  Wareneinfuhr
nach  Rhodesia,  die  jahrelang  kaum  beachtet  worden
  sind,  werden  seit  kurzem  wieder  strenger  zur
Anwendung  gebracht.  Es  empfihlt  sich  daher,
die  Bestimmungen  der  „Merchandise  Marks  Act“
bei  der  Einfuhr  nach  Rhodesia  genau  zu  beachten.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Vizekonsulats

in  Salisbury.)

Eritrea.

Verbot  der  Ausfuhr  von  Brennholz

und  Holzkohle.

Der  Gouverneur  der  Kolonie  Eritrea  hat
durch  eine  in  der  „Gazzetta  Ufficiale“  Nr.  223
vom  26.  September  d.  Is.  veröffentlichte  Verordnung
  die  Ausfuhr  von  Brennholz  und  Holzkohle
  aus  der  Kolonie  untersagt.

Das  Tendula-Bewässerungsprojekt  in  Britisch-Indien.

Das  Tendula-Bewässerungsprojekt,  das  den
ersten  Anlauf  zu  einer  Flußbewässerung  in  den
Zentralprovinzen  darstellt,  und  das  bereits  im
März  v.  JIs.  von  dem  Staatssekretär  für  Indien
sanktioniert  worden  war,  soll  nunmehr  bald  zur
Ausführung  gelangen.  Der  einzige  Grund  für
die  Verzögerung  in  dem  Beginn  der  Arbeiten
hatte  in  der  Schwierigkeit  der  Beschaffung  der
nötigen  Fonds  gelegen.  Wenn  das  Tendulaprojekt
  sich  auch  nicht  mit  den  Riesenanlagen  des
Punjabs  messen  kann,  so  muß  es  doch  als  ein
relativ  sehr  bedeutendes  Werk  bezeichnet  werden,
sollen  doch  die  dafür  veranschlagten  Kosten  bei
einer  geschätzten  Banzeit  von  acht  Jahren  etwa
zehn  Millionen  Rupien  betragen.

Die  Hauptwerke  sollen  an  dem  Vereinigungspunkt
  der  Flüsse  Tendula  und  Lukka  errichtet
werden,  etwa  zwanzig  englische  Meilen  westlich
der  Stadt  Dhamtari  in  dem  Raipur-Distrikt.  Die
erwähnten  beiden  Flüsse  führen  zwar  während
der  kalten  Jahreszeit  nur  eine  spärliche  Wassermenge
  und  trocknen  sogar  manchmal  nahezu  ganz
aus;  da  jedoch  die  Monsunregen  in  jenen  Gegenden

 

gewöhnlich  sehr  ergiebig  zu  sein  pflegen  und  die
Betten  der  Flüsse  sehr  breit  und  tief  sind,  pflegt
während  des  heißen  Wetters  die  Wasserzufuhr
ziemlich  zuverlässig  und  ausreichend  zu  sein.  Der
Zweck  der  Anlage  ist,  Wasser  durch  Anstauung
aufzuspeichern,  um  es  eintretendenfalls  den
durch  Trockenheit  gefährdeten  Kulturen  zuführen
zu  können,  sei  es  bei  Eintreten  eines  der  gefürchteten
  „Breaks“  —  Regenpausen  —  während
des  Monsuns,  sei  es  zu  irgendeiner  sonstigen
Jahreszeit.

Die  jährlich  durchschnittlich  von  den  beiden,
320  Quadratmeilen  umfassenden  Flußbetten  geführte
  Wassermenge  wird  auf  ungefähr  16  000
Millionen  Kubikfuß  geschätzt.  Die  für  das  Bewässerungsprojekt
  erforderliche  jährliche  Wassermenge
  beträgt  9000  Millionen  Kubikfuß,  liegt
mithin  so  weit  unter  dem  Durchschnitte,  daß  ein
Versagen  der  Wasserzufuhr  wohl  als  ausgeschlossen
angesehen  werden  kann.

Der  für  die  Stauanlage  nötige  Damm  soll
eine  Gesamtlänge  von  beinahe  drei  englischen
Meilen  erhalten,  bei  einer  Maximalhöhe  von
etwas  über  80  Fuß  und  einer  Gesamtfflächenausdehnung
  des  Staubeckens  von  18  Quadratmeilen.


Das  zu  errichtende  Stauwehr  soll  1500  Fuß
lang  werden  und  die  Ablassung  von  über  100.000
Kubikfuß  Wasser  in  der  Sekunde  gestatten.  In
der  Nähe  des  Wehrs  zweigt  der  Hauptkanal  ab,
der  schätzungsweise  2000  Kubikfuß  in  der  Sekunde
führen  soll.  Er  soll  40  englische  Meilen  lang
werden.  Vom  Hauptkanal  sollen  zwei  annähernd
ebenso  lange  Hauptzweigkanäle  und  ein  ganzes
System  von  Verteilungskanälen  abgezweigt  werden.

Der  Flächeninhalt  des  betreffenden  Distrikts
umfaßt  673  157  Acres,  wovon  608  516  Acres
kultivierbar  sind.  Man  schätzt  nun,  daß  es  möglich
sein  wird,  alljährlich  263  412  Acres  des  bestellbaren
  Landes  zu  bewässern.  Bei  einer  Wassertare
von  2  Rupien  pro  Acre  soll  die  Reineinnahme
aus  dem  Werk  390  927  Rupien  jährlich  betragen,
was  einer  Verzinsung  des  gesamten  angelegten
Kapitals  zu  3,9  v.  H.  gleichkommt.  Sowohl  die
Höhe  der  Wasserrate  wie  die  Fläche,  deren  Bewässerung
  voraussichtlich  möglich  sein  wird,  sind
so  vorsichtig  abgeschätzt  worden,  daß  man  wobl
sicher  darauf  rechnen  kann,  daß  das  Unternehmen
sich  rentieren  wird.

liber  den  praktischen  Wert  des  Proiekts  konn
man  nicht  im  Zweifel  sein.  Der  Drugdistiikt,
dem  das  Bewässerungswerk  zugute  kommen  sol,
ist  aus  der  früheren  westlichen  Hälfte  des  Raipurdistrikts
  gebildet  worden,  dem  Landstrich  zwischen
den  Flüssen  Karun  und  Sheonath,  mit  einer  Bevölkerung
  von  etwa  210  000  Köpfen.  Gerade
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        W  871  20

diese  Gegend  hatte  oft  schlechte  Ernten  aufzuweisen
und  hatte  unter  den  Hungersnöten  von  1896
bis  1897  und  von  1899  bis  1900  schwer  zu
leiden.  Die  Regierung  hatte  damals  in  Gestalt
von  Unterstützungen  und  Steuernachlässen  gerade
dort  erhebliche  finanzielle  Opfer  zu  bringen.  Nach
den  seinerzeit  von  der  Bewässerungskommission
aufgestellten  Grundsätzen  und  Formeln  würde  die
Anlage  noch  mit  einem  Kostenaufwande  von
145  Rupien  pro  Acre  empfehlenswert  sein,  während
die  geschätzten  Kosten  des  Tendulaprojekts  sich
nur  auf  38  Rupien  pro  Acre  belaufen,  so  daß
also  das  sehr  segensreiche  Werk  relativ  noch  recht
billig  zu  stehen  kommen  dürfte.

Die  Zentralprovinzen  haben  in  den  letzten
Jahren,  wie  bereits  erwähnt,  ziemlich  viel  für
Bewässerung  getan,  von  allen  einschlägigen  Anlagen
  dürfte  jedoch  das  Tendulaprojekt  als  das
größte,  das  bisher  in  den  Zentralprovinzen  geplant
  worden  ist,  entschieden  das  meiste  Interesse
verdienen.  Sollte  es  sich  als  erfolgreich  herausstellen,
  so  werden  ihm  zweifellos  bald  andere
Flußstauanlagen  und  Kanalsysteme  folgen.

(Nach  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  Kalkutta.)

Jur  allgemeinen  wirtschaftlichen  Lage  in  der
Koapholonte  im  Jahre  1909.)

Nach  dem  Berichte  der  Zollverwaltung  des
Kaplandes  für  das  Jahr  1909  weist  die  Einund
  Ausfuhrstatistik  deutliche  Zeichen  einer  Besserung
  der  allgemeinen  Geschäftslage  nach.  Geld
wird  mit  größerer  Leichtigkeit  ausgegeben  als  in
den  letzten  Jahren.  Die  Einfuhr  von  Kleidern
hat  um  18  v.  H.,  diejenige  von  baumwollenen
Stückwaren  um  24  v.  H.  gegen  das  Vorjahr  zugenommen;
  desgleichen  sind  mehr  Möbel,  Kurzund
  wollene  Stückwaren  eingeführt  worden.  Auch
die  Luxusartikel  haben  zugenommen:  Schmuckgegenstände
  28  v.  H.,  echte  und  unechte  Silberwaren
  11  v.  H.,  Spielsachen  44  v.  H.,  Fahrräder
67  v.  H.,  Automobile  121  v.  H.  und  Motorräder
115  v.  H.

Was  die  Einfuhr  von  Lebensmitteln  und  Getränken
  anlangt,  so  ist  es  fraglich,  ob  die  statistischen
  Zahlen  einen  sicheren  Schluß  dahin  gestatten,
  daß  die  Bevölkerung  sich  mehr  als  früher
selbst  ernährt.  Die  Gesamteinfuhr  in  das  Kapland
  stellte  sich  allerdings  1909  auf  nur
3  021  394  2  gegen  3  181  969  T,  d.  h.  also  um
5  v.  H.  niedriger;  die  herrschenden  Verhältnisse

—

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  521.

 

sind  indes  nicht  normal.  Die  Bevölkerung  in
den  großen  Städten  ist  seit  Jahren  andauernd
zurückgegangen,  und  die  Vorzugs-Eisenbahntarife
für  südafrikanische  Erzeugnisse  haben  den  Erfolg,
daß  letztere  nicht  in  den  nächsten  Zentren  verbraucht,
  sondern  weiter  ins  Land  gebracht  werden,
da  die  Bevorzugung  um  so  wirksamer  ist,  je
weiter  die  Produkte  befördert  werden.  Die  Folge
dieses  Systems  ist,  daß  die  inländischen  Teile
Britisch-Südafrikas  vom  Kapland  aus  versorgt
werden,  dieses  selbst  aber  fortfährt,  seine  Lebensmittel
  aus  dem  überseeischen  Auslande  zu  beziehen.
  Erst  wenn  dem  vermehrten  Verbrauch
von  Luxus=  und  anderen  Artikeln  ein  Einwandererstrom
  folgt,  wird  sich  herausstellen,  ob  Südafrika
eine  vermehrte  Bevölkerung  selbst  ernähren  und
die  Zufuhr  von  Lebensmitteln  von  außerhalb
einschränken  kann.

Tatsächlich  hat  gegen  das  Vorjahr  die  Einfuhr
  1909  abgenommen  in  Weizen  um  18  v.  H.,
Tee  12  v.  H.,  Butter  39  v.  H.  Dagegen  hat  sie
zugenommen  in  Schinken  (bacon  and  hams)  um
20  v.  H.,  in  Speck  und  seinen  Ersatzmitteln
25  v.  H.;  Fleischwaren  in  Büchsen  zeigen  sogar
eine  Vermehrung  von  43  v.  H.

Als  Kuriosum  hebt  der  Bericht  hervor,  daß
die  Einführung  eines  Prohibitivzolls  von  6  d
für  das  Pfund  auf  kondensierte  Milch,  die  aus
gänzlich  entrahmter  (separierter)  Milch  hergestellt
wird,  in  der  Absicht,  die  Bevölkerung  an  dem
Genuß  dieses  minderwertigen  Ernährungsmittels
zu  verhindern,  lediglich  den  Erfolg  gehabt  hat,
daß  ein  unternehmender  Mann  diesen  Artikel  nun
im  Lande  herstellt,  dem  damit  die  Regierung,
wie  der  Bericht  sagt,  ein  „fürstliches  Geschenk"
gemacht  hat.

Einen  Beweis  für  den  erneuten  Aufschwung
des  Diamantenhandels  bringen  die  Ausfuhrzahlen
des  Kaplandes.  Der  Wert  dieser  Ausfuhr  stellte
sich  1907  auf  5968212  L,  1908  auf  2279  419  g
und  1909  auf  3974  851  L.

In  lebenden  Tieren  findet  eine  zunehmende
Ausfuhr  nach  Deutsch-Südwestafrika  statt,  und
es  wird  hervorgehoben,  daß  die  Entwicklung  dieser
Kolonie  für  die  Kapprovinz  nur  von  Vorteil
sein  könnte.

Im  Handel  des  Kaplandes  mit  den  anderen,
jetzt  zum  Teil  die  Union  bildenden  Kolonien
Britisch=  Südafrikas  ist  besonders  auffallend  die
Zunahme  der  Zuckereinfuhr  aus  Natal,  die  82  v.H.
gegen  das  Vorjahr  ausmacht.  Entsprechend  ist
die  Einfuhr  vom  Auslande  her  um  77  068  #.
zurückgegangen.  Natal  lieferte  im  Berichtsjahr
40  v.  H.  des  gesamten  Zuckerverbrauchs  des  Kaplandes.
        <pb n="915" />
        W  872  20

Die  Ausfuhr  des  letzteren  in  allen  Arten  von
lan  dwirtschaftlichen  Produkten  nach  anderen  Teilen
Südafrikas  hat  ungemein  zugenommen:;  der  Bericht
nimmt  daher  an,  daß  die  Farmer,  Müller,  Schuh-Sattler,

  Möbelfabrikanten,  Gerber  und
ausgezeichnete  Geschäfte  gemacht

macher,

Wagenbauer

haben  müssen.
(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kapstadt.)

 

 

 

Vermischtes.

Herabsetgung  der  Eisenbahn-Frachtsätze  in  der  Union
kür  Oais  zum  Export  nach  Deutsch-Südwestatrika.“)

Infolge  von  Vorstellungen,  welche  seitens  des
Verbandes  der  Handelskammern  Südafrikas  bei
der  Regierung  gemacht  wurden,  hat  diese  die
Eisenbahnfrachtsätze  für  Mais,  welcher  nach  Deutsch-Südwestafrika
  exportiert  werden  soll,  auf  dieselbe
Höhe  herabgesetzt,  wie  für  Mais  zum  Export
nach  Europa.

Bisher  kostete  Mais  an  Bahnfracht  von  Transvaal
  nach  Kapstadt,  je  nach  der  Entfernung  der
Verladestation,  verschiedene  Fracht,  im  Durchschnitt
ungefähr  50  sh  pro  Tonne.  Infolgedessen  zogen
die  Händler  vor,  den  Mais  auf  dem  Wege  über
Durban  zu  beziehen.  Auf  diesem  Wege  kostete
die  Tonne  an  Bahn=  und  Schiffsfracht  etwa  20  sh,
wozu  noch  die  Umladegebühr  in  Kapstadt  von
5  Sh  kam.

 

 

*7)  Vgl.  auch  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  200  f.

 

Jetzt  kostet  die  Fracht  von  jeder  beliebigen
Station  der  Union  nach  jedem  Hafen  pro  Tonne
10  sh.

Die  Seefracht  von  Kapstadt  nach  Häfen
Deutsch-Südwestafrikas  kostet  zurzeit  bei  größeren
Quantitäten  10  sh  pro  Tonne.

Es  beträgt  demnach  jetzt  die  Gesamtfracht  von
einer  beliebigen  Station  der  südafrikanischen  Union
nach  jedem  der  beiden  Häfen  Deutsch-Südwestafrikas
  (Lüderitzbucht  und  Swakopmund)  20  sh
gegen  vorher  60  sh  bzw.  35  sh.

Hierzu  kommen  an  Unkosten  für  die  Händler
in  Kapstadt  nur  noch  1/  v.  H.  Dockgebühren  und
½  d  pro  Sack  von  100  kg  Graduierungsgeböhr.

Außer  der  Fracht  erheben  die  Schiffahrtsgesellschaften
  noch  5  v.  H.  sogenannte  Primage,
welche  nicht  rückvergütet  wird.

(Bericht  des  landwirtschaftlichen  Sachverständigen
für  Britisch-Südafrika  in  Kapstadt.)

 

 

 

Literatur-Bericht.

Kolonlalbeamtengesctz  vom  S.  Juni  1910.  Auf  Grund
der  Gesctzesmaterinlien  erläntert  und  mit  den  ergünzenden
  (iesetzen,  insbesondere  diem  Reichsbeamtengesctz
  und  dem  Beamtenhinterbliebenengesctz,  heraus-Eegeben
  von  Dr.  Priedrich  Doerr,  K.  Amtsrichter.
Privatdezent  an  der  I’nivelsität  AMünchen.  1910.
München  und  Berlin.  J.  Schweitzer  Verlag  (Arthur
Scllier).  131  S.  Preis  4¼  2.00.

TDer  Verfasser  gibt  nach  einem  kurzen  Uberblick
über  die  Entstchungsgeschichte  in  Verbindung  mit
dem  Text  des  (iesclzes  die  für  das  Veltündnis  der
zum  Teil  nicht  ganz  einfachen  Vorschriften  notwendiken
Erlüuterungen,  im  wesentlichen  im  Anschluß  an  die
Begründung.  die  dem  (iesetzentwurf  bei  seiner  Vor-—

  —
—  —

—  —
—  —
—  —  —  —

 

 

lage  an  die  gesetzgebenden  Körperschaften  beigefügt
War.  Außerdem  enthält  das  Werk  den  Text  de
Reichsbeamtengesectzes  und  des  Beamtenhimerblicbenrnsctzes,
  beile  in  der  neucsten  Fassung  vom  18.  Mai
Für  dic  Praxis  wünie  die  Arbeit  noch  an  Wen
kewonnen  haben,  wenn  auch  die  Ausführungsberummungen
  zum  Kolonialbeumtengesetz  berücksichtigt
worden  würen.  Lhie  letzteren  sind  aber  grüßtenteils
noch  in  Vorbereitung,  und  dem  Verfasser  lag  wohl
daran,  wenigstens  dem  Bedürfnis  der  Wissenscheh
nach  einer  branchbaren  Textausgabe  mötglichst  schnell
abzuhelfen.  IDiescm  Zweck  wird  das  handliche.  u
guter  Aufmachung  gchaltene  Buch  jedenfalls  gerccht.

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.
Dersonen-,  Lösch-  und  Ladever#ehr  in  Jwahopmund  während  der  Monate  Kpril  bis  Juni  1910.
(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  16,  S.  709  f.)
I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  2663  Personen,  99  Stück  Großvieh,  217  Stück  Kleinvieh

  und  27130  chm  bzw.  Tonnen  Güter.

1731  Personen  kamen  von  außerhalb  des  Schutzgebietes,

932  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebietes  gelegenen  Häfen;  von  den  Gütern  waren  1400  ehm

Regierungs-,  25  730  chm  Privatgüter.
        <pb n="916" />
        W  873  20

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  1798  Personen,  25  Stück  Großvieh  und  12  815  chm
bzw.  Tonnen  Güter.  695  Personen  gingen  nach  außerhalb  des  Schutzgebietes,  1103  Personen  nach
innerhalb  des  Schutzgebietes  belegenen  Plätzen.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  von  Swakopmund  war  mithin  folgender:  4461  Personen,
  124  Stück  Großvieh,  217  Stück  Kleinvieh  und  39  945  chm  bzw.  Tonnen  Güter.  Die
Steigerung  des  Güterverkehrs  ist  durch  die  Einfuhr  von  Oberbaumaterialien  für  den  Bahnbau  verursacht
  worden;  die  Steigerung  des  Personenverkehrs  ist  in  der  Hauptsache  hervorgerufen  durch  den
Rücktransport  ausgedienter  Schutztruppenangehöriger  und  auch  durch  den  gesteigerten  Reiseverkehr.

An  18  Tagen  ruhte  der  Lösch=  und  Ladeverkehr  vollständig,  und  zwar  an  8  Sonn=  und
Festtagen,  an  6  Tagen  wegen  schlechter  See  und  an  4  Tagen  wegen  Mangel  an  Ladung.  Die
Zahl  der  wirklichen  Löschtage  betrug  demnach  73,  die  durchschnittliche  tägliche  Leistung  beim  Löschen
372  ehm,  beim  Verladen  176  ehm  und  die  durchschnittliche  tägliche  Güterbewegung  548  chm  gegen
454  chm  im  vorhergehenden  Vierteljahr.

 

Dersonen-,  Lösch-  und  Ladeverhehr  in  Lüderitzbucht  während  der  Oonate  Kpril  bis  Juni  1910.
(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  16,  S.  710.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  2366  Personen,  80  Stück  Großvieh,  326  Stück  Kleinvieh
  und  26  525  chm  bzw.  Tonnen  Güter.  1315  Personen  kamen  von  außerhalb  des  Schutzgebietes,
1051  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebietes  belegenen  Häfen;  von  den  Gütern  waren  5446  chm
Regierungs-,  21  079  chm  Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  1672  Personen,  89  Stück  Großvieh  und  751  chm
bzw.  Tonnen  Güter.  888  Personen  gingen  nach  außerhalb  des  Schutzgebietes,  784  Personen  nach
innerhalb  des  Schutzgebietes  belegenen  Plätzen;  von  den  Gütern  waren  54  chm  Regierungs-,
697  chm  Privatgüter.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  von  Lüderitzbucht  war  folgender:  4038  Personen,
169  Stück  Großvieh,  326  Stück  Kleinvieh  und  27  276  chm  bzw.  Tonnen  Güter.

 

In  Farm  Hoffnung  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für
den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Farm  Hoffnung  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach
den  übrigen  Orten  des  Schutzgebiets;  sie  beträgt  zur  Zeit  2  /7  75  Pf.

 

In  Kalkfeld  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  12.  Oktober  eine  Reichs-Telegraphenanstalt
  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Kalkfeld  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  den
übrigen  Anstalten  des  Schutzgebiets;  sie  beträgt  zur  Zeit  2  ¼  75  Pf.

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  November  1910.

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  #  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Ulberfahrt  abgesandt  werden  am:
-  -.  drich-Wilhelms-Neapel
  4“.  18.  Nov.  27.  Dez.  Frie  -,  .-1.veutich-Ueuguinea
  (deutschcSchiffc)-  3WM4"-44.U«39?«ge
-  Nabaul  42,  47  u.  41Tagesl  94  11.  16.  30°.  Nov
aiser-Wilhelmsland  Friedrich-Wilhelms-  106%  **“é
und  Bismarch-Krchipel.  Brindisi  13.  Nov.  hafen  45  Tage  —
(engl.  Schiffe)  Rabaul  42  Tage

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien  —  Schanghai  —  Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —
Alerandrowo  733  am  7/11.69  und  5.12.  und  von  Berlin  C2  (ab  Schles.  Bhf.  7.52)  am  8.110.  und  6.12.  —  (9  Ausgenommen
  sind  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen.)

6  ##.  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  ubrigen  Beförderungsgelegenheiten  uber
Sibirien  —  Schanghai  geleitet.
        <pb n="917" />
        W  874

*n

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

 

 

fontein  (Sud).  Kanus.  Keetmanshoop.
  Kuibis.  Maltahöbe,
  Prinzenbucht,  Ramansdrift,
  Sceheim,  Ukamas  und
Warmbad

 

(deutsche  Schiffe)

Hamburg
Hamburg

18.  jedes  Monats
#  2.  jedes  Monats

Lüderitzbucht  36  Tage
Lderitzbucht  33  Tage

18.,  jed.  Mts.  9.1

2.  jed.  Mts.  9.1
0

11.  Nov.

Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
l
2.  Deutsch-Ostafrika.  sonn  pel  cif  1.  5.  Dez.  Mombasa  O0  16—18  Tage  29.  Nov.  3.  Dez.  10.0
#  eutsche  Schiffe)
6  sachautobe  Ruada  Marseille  10.  jed.  Mts.  Mombasa  O  17  Tagesesl.  jed.  Mts.  1030
Von  Mombasa  Weiter-  ,-  :
bemdmmgnmdekllqmwm  (enbwindiftn  13.  20.  Nov.  Mombasa  O  17,  15  Tage11.  18.  Nov.  10#0
bahn  uns  von.  der  Enianon  9  "1n  6
zu  Schiff  nach  den  Bestim-  Neapel  1.  5.  Dez.  Tanga  19,  17  Tage  29.  Nov.  3.  Dez.  103
mungsorten.  1  Odeutt  Schiffe)  ʒ  9  9  3.  102

)  W  sch  Amau,  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  104
Müumpara.  Mommbo,  Malhl  Brindisi  13.  20.  Nov.  Tanga  unbestimmt  11.  18.  Nov.  105
helmstal)  5  %%

1.  5.  Dez.  Daressalam  21,  18  Tage29.  Nov.  3.  Dez.  10
lheerdoel  Schiffe)

Wc)  nach  Daressalam  sowie  nach  Marseille  10.  jedes  Monats.  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  45
Bagamojo,  Bismarckburg,  (von  Zansibar  unmittelbar
Iringa.  Kiltmatinde,  Kilossa,  Weiterbeförderung  nach
Kilwa.  Kondoa  Jrangi,  Lindt.  Daressalam  durch  Gonverne-Maenge
  uistindn  Mta-  mentsdampfer  iu  6  Stund.)
ama  oborro  Orogoro,  .  .-Wipapua,

  MNucha.  Neu  Lan-  Brindisi  20.  Nov.  Zanzibar  17  Tage  18.  Nov.  102
enburg.  Ngerengere,  Sadani,  (engl.  Schiffe)  nach  Dares  salam  weiter
Klongeng  abora  Prten  mit  nächster  Gelegenheit
„Q  1  ..
nidji.  Usnmbira,  Wiedhafen  Brindisi  13.  Nov.  Daressalam  19  Tage  11.  Nov.  10.0
(engl.  Schiffe)

3  Deutsch-Sübwestafrika.

a)  nach  e  Hamburg  9.  30.  Nov.  Swakopmund  26  Taget  29.  Nov.  ö.30
saarei4all  rcg  Antwerpen  14.  Nov.  5.  Dez.  Swakopmund  21  Tage  Nov.  3.  Dez.  105
shobahis  ehockegnas  roa  (eursche  Schiffe)  07  14
ontein,  Groß-Barmen,  Gro  5.  6.  D  S  20  .  5.  Dez.  11.2
Giieg  guchno  aar,  Hea-  Sthamton  15.  Nov.  6.  Dez  Swakopmund  age  Nov.  5.  Dez
hanas,  Lobewarte,  Jakals=  «  —  *is
water  Johanm.  Albrechtrhöbe,  Southampton  5.  19.  26.  Nov.  Swakopmund  20-24  Tg.4.  18.  25.  Nov.  11.23
Kalkfeld.  Karibib,  Kban,  Kub,

Kubns  Rauchgs,  Reudam,  Hamburg  18.  Nov.  Swakopmund  25  Tage  Nov.  9.1
zuen  inneemrhne  Southampton)  12.  Nov.  2.  Dez.  Swakopmund  unbestimmt  11.  Nov.  1.  Dez.  11.23
kamera  ianbengudsn  —  Hamburg  2.  jedes  Monats  Swakopmund  unbestimmt]  2.  jedes  Monats  9.1
K.  Quiso  Ph  bon  leeis,  9—1  4  18.  2  1123

fume  akos  aldan  26.  Nov.  Ul  ·  ——·  ,  .25.  Nov.
zien  Wichsmstal  dan,  Southampton  5.  19.  26.  Nov  Lüderitzbucht  Tg  ʒ.  Nov

II  .  —  —

lr  Hamburg  1  9.  30.  Nov.  Lüderitzbucht  27  Tage  8.  20.  Nov.  5.30

b)  nach  Lüderitzbucht  sowie  Antwerpen  14.  Nov.  5.  Dez.  Lüderitzbucht  22  Tage  Nov.  3.  Dez.  108
nach  Arahoab.  Aus.  Berseba.deutsche  Sauffe)

Westaene  Brchsser  l-  Southampton  15.  Nov.  6.  Dez.  Lüderitzbucht  21  Tage14.  Nov.  4.  Dez.  11.23

#Southampton  12.  Nov.  3.  Dezj.

 

Lüderivzbucht  unbestimmt

 

Dez.  11.23

 

 

4.  Niautschon.

 

proben  —  über  Rußlan
b)

Genua  2.  Nov.
(deutsche  Schiffe)

Neapel  I  18.  Nov.  2.  Dez.
(deutsche  Schiffe)

Brindisi  jeeden  Sonntag
(engl.  Schiffe)  #

Marseille  6.  20.  Nov.  4.  Dez.
(franz.  Schiffe)

Liverpool  1  vd.  r  16.  Dez.

Marseille  11.  25.  Nov.  H.  Dez.

a)  Briefe,  Vostkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschaftspapterr,  Waren-(engl.

  Schiffe)
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Buefe  und  Postkarten  nach  Kiautschou  auch  mit  den  unter  d)
aufgefuhrten  Beförderungsgelegenheiten,  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  Vork  befördert.

 

Tsingtau  35  Tage

Tsingtau  35  Tage

Tsingtau  33—37  Tage

ingtau  37  Tage

Tsin
Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

z;  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  732  u.  Dienstags  7.

Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

1.  Nov.  8.0
16.  30.  Nov.  102
jeden  Freitag  10.0
10.2

2.  Dej.

4.  18.  Nov.

1..  Nov.  15.  Dez.  8.35
9.  23.  Nov.  7.  Dez.  10.
        <pb n="918" />
        C  875  e.□
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
l
Hamburg  10.  jedes  Monats  Viktoria  10  Tage
5.  Kamernn.  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage
a)  nach  Akonolinga,  Bamenda,  Plantation  21  Tage  9.  u.  25.  jed.  Mts.  9.1
Lunbe  Hinunel,  gomb  Lonalt  21  e
onaberi,  Donambast,  BueasLamburg  25.  jedes  Monats  iktoria  age
6  Duala.
Hame  urslsdano  Dualt  #  Duala  28—30  Tage
zasped  S  en  Mi  Boulogne  11,  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
tal,  Lolodorf,  Lomie,  Lonatt,  fur  Mer  Duala  19  Tage
Marienberg,  Mundeck,  Nyan-,deutsche  Schtffe)  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
##  Okfidinge,  Vlantatton,  ·  Plantation  20  Tage
kkioria  »  -  9
Longji  20  Tage
Liverpool  17.  Nov.  Viktoria  26  Tage  .-Liverpool
  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
|  von  dort  weiter  über  Ikang
db)  nach  Rio  del  Rey  .  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Liverpool  17.  Nov.  Rio  del  Rey  25  Tage  55.  Nov.  1012
c)  nach  dem  Tschadsee-Gebietiverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Lage  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kusfseri)  von  dort  weiter  über
Lokodfa—Dola
Antwerpen  12.  Nov.  3.  Dez.  Matadi  20—21  a  e11.  Nov.  2.  Dez.  1.0
v  weit
d)  nach  Molundu..  ...  La  Rochelle  15.  Nov.  6.  Dez.  bobn  -  90n.  elddne  ens  13.  Nov.  4.  Dez.  8.35
Hie  Schiffe)  dann  mit  Flußdampfern  auf
Bordeaur  #25.  jedes  Monats  dem  ne,  Hlanga  und  23.  jed.  Mts.  104
6.  den  Karolinen,  Palau-  Neapel  "  4*.  Nov.  2“°.  Dez.  Jap  37,  36  Tage  2“.  30“.  Nov.  1030
Inseln,  Marianen.  -weussch-  Schine  Anaaur  —  zrln
a)  nach  Jap  und  Angaur.  #  (on  Japm  t  naͤchster
Brindisi  13.  Nav.  Jap  49  Tage  11.  Nov.  1030
(engl.  S  ise)  Angaur  —
(Von  Jap  mit  nächster
Gelegenheit)
1  4“.  Nov.  Palau  39  Tage  2*0.  Nov.  1030
b)  nach  den  übrigen  Statlonen  Neapel  !a  Palau  41  Tage

 

(deutsche  Schiffe)  1l  16“.  Dez.

 

Saipan  47  Tage
(  Ponape  54  =

 

14.  Dez.  10  0

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  changhai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —Alexandrowo

  728  em  7/11.,

5,  12.  u.  22/12.  und  von  Berlin  C2  (ab  Schles.  Bhf.  7.52)  am  8/11.,

6/12.  u.  20  12.

üAuf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

Sibirien—  Schanghai  geleitet.

 

7.  Marshal-Inseln.
a)  nach  Jaluit

b)  nach  Nauru.

1

 

I  Nea
(0beursche  Schisse)

Taranto  i
(engl.  Schiffe)

Neapel  l
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)

l
Taranto  i
(engl.  Schiffe)

16“.  Dez.
20.  Nov.

9.  Nov.  7.  Dez.

13.  27.  Nov.

6.  20.  Nov.  4.  Dez.

 

Jaluit  60  Tage
Jaluit  53  Tage

Adelaide  27—30  Tage,
dann  weiter  mit  der  Eisenbahn
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacific  Phosphate
  Company  oder  mit
Dampfer  „Germanta“  der
Jaluttlinie  nach  Nauru

 

14.  Dez.  1030

18.  Nov.  1030

4.  7.  11.  18.  25.  Nov.
5.  Dez.  1030

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  außer  mit  dem  unter  Anmerkung  bezeichneten  Nachversand  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegzenheiten
  über  Sibirien  —  Schanghai  geleitet.

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—

drowo  733  am  18.  Dez.  und  Berlin  C2  lab  Schles.  Bhf.  7.52)  am  20.  Dez.

Alexan=
        <pb n="919" />
        CG  876  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  l  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Samoa  Queenstown  13.  Nov.  11.  Dez.  Apia  31  Tage  11.  Nov.  9.  Dez.  1123
"  v  Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydnev.  Nachversand  1.0
Hamburg  25.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  25.  jed.  Mts.  9.1
Hamburg  10.  jedes  MonatsLome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
lMarseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  100
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  105
von  da  ab  Landverbindung
9.  Loge.  #Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
T  Landwege  in  4—5  Tagen
OHamburg  #  30.  jed.  Mts.  Lome  31  Tage  30.  jed.  Mts.  6.19
Hotterdam  2.  Nov.  4.  Dez.  Lome  26  Tage  1.  Nov.  3.  Dez.  1002
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  30—31  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  24—26  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
(deutsche  Schtffe)

 

Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

—  —

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  "  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
l  ski-Ueuuiueq.Neel....-2«.6.16".Nov.4.D.
  Neapec—«-2-16-30-NVVdeutsch
  8  *r*  ape  5n“  Brindisi  .  .  11.  25.  Nov.  9.  Dez.
«  Marseille...10.24.Nov.8.-Des.
Neapec....18«.28«.Nov.  Wr*Dé
deutsch-Ostafrina  Brindisi  .  .  .  4.  Nov.  2.  Dez.  r**'.-  .aab.Vancouv.  13.Nov.  ö.
Marseille.  16.  jed.  Mts.  Niantschen  outh  ton  1  über  San  Francisco  oder
—  —  —  Hoore  dert  Seiuatattle  unbestimmt
Southampton  17°.  Nov.  8*.  Dez.  Queenstown  (5—6  mal  monatlich
Deutsch-Sübwestafrika  rst  13.  Ror.  4.  Ersims  Sibir.  Eisen-  on  in  der  Regel  Montag,  Mitt-J
  ,  bahn.  woch,  Freitag,  Sonntag
Southampton  80*.  jed.  Mts.  Plymouth  über  Vancouver  oder  San
Kamern  Hamburg  15"  jed.  Mtz.  Queenstonn  1  Francisco  ungefirr  am
Liverpool.  .  4.  Nov.  2.  Dez.  Samoa  ..  snss  9  2.  Nov.  u.  2.  Dez.
den  KNarolinen,  l  "  *51-,  Krindisik  .  1  voraussichtlich  Mitie  No-Marianen,
  Neapel  ..  6.  16.  19.  Nov.  4.  De.un—u..Neapel#  vember
alan-Inseln  .  Lamburg  15..  jedes  Monats
«  «  «  UND-·  Southampton  30*.  jedes  Monats
Marshal-Inseln  ...  Neapel  ...  J  19.  Nov.  20.  Jan.  Liverpool  jeden  Montag

 

 

 

 

Füalligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="920" />
        W  877  20

 

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten
r
Vosidampfe  von  nach  bis  25.  Oktober  1910.
„Adolph  Woermann“  Durban  Hamburg  am  21.  Oktober  ab  East  London.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  16.  Oktober  in  Lagos.
„Aline  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  20.  Oktober  in  Hamburg.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  19.  Oktober  in  Monrovia.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  14.  Oktober  in  Swakopmund.
„Carl  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  21.  Oktober  in  Swakopmund.
„Eduard  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  10.  Oktober  in  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  23.  Oktober  ab  Teneriffe.
„Errna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  18.  Oktober  ab  Swakopmund.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  21.  Oktober  ab  Swakopmund.
„Gertrud  Woermann“.  Delagoa  Bay  Hamburg  am  19.  Oktober  ab  Delagoa  Bay.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  24.  Oktober  ab  Lome.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  22.  Oktober  in  Madeira.
„Irma  Woermann“  .  Haniburg  Burutu  am  15.  Oktober  ab  Sekondi.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  22.  Oktober  in  Rotterdam.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Burutu  am  21.  Oktober  Dover  passiert.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  10.  Oktober  in  Lagos.
„Lothar  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  23.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  24.  Oktober  in  Monrovia.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  12.  Oktober  in  Dakar.
„Max  Brockk  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  Oktober  Dover  passiert.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  15.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  18.  Oktober  in  Lome.
„Reichstag“.  Assinie  Hamburg  am  24.  Oktober  ab  Sierra  Leone.
„Amasis“.  Hamburg  Duala  am  18.  Oktober  Dover  passiert.
„Herold“.  Forcados  Hamburg  am  19.  Oktober  ab  Las  Palmas.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea“  Mossamedes  Hamburg  am  23.  Oktober  in  Hamburg.
„Kamerun“  Hamburg  Kamerun  am  25.  Oktober  ab  Hamburg.
„Lome“  Hamburg  Kotonou  am  22.  Oktober  ab  Rotterdam.
„Otavi“  Westafrika  Hamburg  am  20.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Nhenania“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  21.  Oktober  ab  Monrovia.
„Savoia“.  .  Kotonou  Hamburg  am  23.  Oktober  in  Hamburg.
„Swakopmund“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  10.  Oktober  ab  Swakopmund.
„Togo“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  24.  Oktober  ab  Axim.
„Windhuk“  Delagoa  Bay  Hamburg  am  20.  Oktober  in  Hamburg.
„Nauplia“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  23.  Oktober  ab  Madeira.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Answald“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  15.  Oktober  in  Delagoa  Bay.
„Friderun“  Accra  Hamburg  am  22.  Oktober  ab  Conakry.
„Gundrun“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  23.  Oktober  in  Monrovia.
„Henner“.  Hamburg  Accra  am  18.  Oktober  ab  Rotterdam.
„Immo“  Hamburg  Accra  am  24.  Oktober  ab  Grand  Bassam.
„Ingbert“.  Calabar  Hamburg  am  16.  Oktober  ab  Opobo.
„Ingo"  Lüderitzbucht  Hamburg  am  17.  Oktober  ab  Lagos.
„Ingraban“  Hamburg  Mossamedes  am  12.  Oktober  in  Monrovia.
„Irmfried“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  22.  Oktober  ab  Dakar.
„Irmgard“  Hamburg  Swakopmund  am  23.  Oktober  in  Rotterdam.
„Walburg“  Mossamedes  Hamburg  am  18.  Oktober  ab  Sao  Antonio.
„Erika“"“  Hamburg  Kotonou  am  11.  Oktober  in  Lome.
„Louise“  Swakopmund  Hamburg  am  19.  Oktober  ab  Las  Palmas.
        <pb n="921" />
        Kurse

W  878  20

deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  BHeudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  64.

Telephon:  Amt  I1  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydkontor“.

27.  Oktober  1910.

 

 

Grün-,

Ge=  v

I
-.

 

 

 

.  T  letzte  ·
dungs-  Kapital  schäfts-  keht  Divi-  Nachfrage  Angebot
jabtr  üahr  dende  dende  %  5
1906  1  850  ooo  1.  10.  6  #frikanische  Kompanie  A.-G.  einschl.  Div.  .  130  #  135
1906  2000  000  #  1.  1.  4*  Bornco-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  l  99  101

1905  1  000  000  1.  4.  17½  uun  5„  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.
i-“  JF.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A-G.  190  195
1905  1  200  000  El  1.4.10  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  H  45  55
1902  1  600  000  1.  1.  0  —  Centralafrikanische  Seengesellschaft  ...»s  90  95
1905  220  000  (1.  1.  3  0  Debundscha-Pflanzung  .  —  105
1900  938  600  1.  1.)  0  —  Dreutsche  Agaben-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  .  65  80

1878  2  750  000  1.  1.  21  28  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-  Gesellschaft
ê  1  H  "derOud1ee-Jnseln.  450
18355  2)000  000  1.  4  25  64  Deutsche  Kolonial=  Gesellsch.  für  Südwestafrika  890  910
1907½  2  500000  1.  1.  0  0  Deutsche  Kautschul-Aktiengesellschaft  81  85
1902  10000  000  1.  1.)  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft.—  52
1908  4500  000  7  1.  1.  0  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  l  —  193
1902  1000000  1.  6.  0  6  Deutsche  Togogesellschaftt.  103  106
1885  8  000  O00  „1.  1.,  5  6  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschat  146  147
1886  114  800  T  1.  110  —  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellsch.  St.  15  44  30
468  000  0  —  do.  do.  Vorz.-Aktien  .220  4  250
18906  2O0½  7  4  Deutsch=  Westafrikanische  Harbelsgesellschaft  90  100
1899  4  360  000  1.  1.  .0  —  Gesellschaft  Nordwestkamerun  .  t.  A.  4  —  K  80
St.  30  000  nT  0  —  do.  ...  Ltt  B.  4—  4¾  19
18989  3000  000  1.  1.  0  —  *——□s  Südkamernn  —  —
1889  3000000  1.  10.  0  —  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  ....  —  55
1887  1200000  1.  1.)  188  20  Jaluit-Gesellchaft,  geteilte  Attien  3  330  335

St.  2  400  %  180  A  200  do.  Genußscheine  "  3300  .¼  3350
1906  3  000  O00  1.  1.  4"  4*  Kamerun--Kautschuk-Compagnie.  .  .  .  ..  85  95
1903  900  O000  1.  1.  0  0  Kautschuk-Pflanzung  „Meanjabb.  80  82
19080  125  000|1.  2.]  55  25  r.  #.  Kolmanskop  Diamond  sharess  4  65  .#K  66
1899  2  000  000  |  1.  1.  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  .  88  95
1886  3  479  000  1.  4.]  0  —  Neu  ·  Guines  Compagnie  Vorzugs-Anteile  19  133
4021,  000  1  0  —  do.  Stamm-Anteile  #  90  92
1906  1  400  000  1.  1.  0  0  Ostafrika=  Kompanie  ..  «"  100
1900  20  000  Odo  1.  4.  A  11  10  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahngeseuschat.  unteile  AMA  150  .K  151
IT  200  000  1.  4.  6  5-  do.  do.  Genußscheine  113  114
19028  375  000  v  1.  1  a#nur  16  „u  .  Pacific  Phosphate  Co.  gem.  Stücke  L  978  2  10¼

1895|  1  500  000  1.  1.  0  *i  Rheinische  Handei-  Plantagengeselhaft:  4  35  10
1908  900  000  1.  11  0  ..  Safata-Samoa-Gesell  schaft  .  —  50
1905  2000  000  1.  1.,  4%  Samoa-Kautschuk-Compagnie  25  35
1897  500  0O000  1.  1.  0  .  Sigi-Pflanzungs-Gesellschaft  .  178  182
1895  L  500  000  1.  7.  0  0  South  Aftican  Territories.  110/3  11.9
1898  L  7  000  000  1.  1.  —  —  South  East  Africa  shares  von  1910.  10|—  10·6
1892  22  000  000  1.  11  5  7½  South  West  Africu  C0.  35/9  363
1893  869  100  1.  4.  0  —  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm--Anteile.  l  45  —
142  200  0  —  Vorzugs-Anteile  80  —
1897]  2100000/1.  1.)  9  0  Westafrik.  Piineungsgesenschant  „Bibundi“  89  93

1897  3  000  000  #  1.  11  8  8  Westafrikanische  Vflanzungsgesellsch.  „Victoria“
#  1  Altien  146  150

18895  15600000  1.  1.  0  0  Westdeutsche  Handels-  u.  Plantagengeselschaft
.  1in  Düsseldorf  Stamm-Anteile  —  65
—  300  000  0  40  dodo.  Vorzugs-enteile  100  —

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»)  Bauzinsen.  Selbsthändler  bei  allen  Abschlüssen  provisionsfrei.

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

Oskar  Biesenthal,  Berlin.
.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  66—71.

—  —

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S
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        deutsches  Kolonialblatt

Amisblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

21.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Uovember  1910.  Uummer  22.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  emmal
vierteljährlich  erscheinenden:  „Mittrilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherrn  v.  Danckelman.
DTer  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beihbeften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die  Buchhandlungen
  &amp;amp;  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  A  5.—  fur  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schusgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  .X  6.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8S8#W#68,.  Kochfnaße  68—71,  zu  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchste  Verordnung,  betr.  die  ausschließliche  Berechtigung  der  Landesfisci  der
Schutgebiete  Afrikas  und  der  Südsee  zur  Aufsuchung  und  Gewinnung  von  Mineralien  im  Meeresboden.  Vom

13.  Oktober  1910  S.  879.  —  Verordnung  des  Gouvernecurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Abänderung  des  Zolltariss.
  Vom  27.  September  1910  S.  880.  —  Desgleichen  betr.  Ergänzung  der  Verordnung  vom  15.  Dezember  1905
betr.  die  Einwanderung  in  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet.  Nom  27.  September  1910  S.  880.  —  Ausführungsbestimmung
  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  zur  Zollverordnung  vom  31.  Januar  1903.  Vom
25.  September  1910  S.  881.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  den  Handel  mit  Mais,  Palmkernen
  und  Palmöl  auf  den  Märkten  in  Wo-Kutime,  Woga,  Aklaku,  Sewaga,  Degbo  und  Aguega.  Vom  21.  Sepkember
  1910  S.  881.  —  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Errichtung  eines  Strafregisters.  Vom
19.  August  1910  S.  882.  —  Personalien  S.  885.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  886.
Kamerun:  Ulbersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  I.  Viertel  des  Kalendersahres
  1910  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  887.
Togo:  Die  Festlegung  der  Nord=  und  Ostgrenze  von  Togo  (mit  12  Abbildungen)  S.  889.
Deutsch-Südwestafrika:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im
Nonat  Juli  1910  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  894.

Koloni  'alwirtschaftliche  Mitteilungen:  Rheinische  Handel-Plantagen-Gesellschaft  S.  895.  —  Central=Afrikanische
  Bergwerksgesellschaft  S.  895.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Baumwollernte  Agyptens  1909/10  S.  895.  —  Baumwollanban
  im  Uganda-Schutzgebiet  S.  8006.  —  Die  Baumwollernte  von  1910  im  Staate  Texas  und  ihre  Ausfuhr
über  Galveston  S.  897.  —  Rakao-Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik,  Januar  bis  Juli  1910  S.  898.  —  Die
Nelkenausfuhr  Zanzibars  1909  S.  898.  —  Rapland  S.  899.  —  Swasiland  S.  899.  —  Außenhandel  Agyptens  in
den  ersten  neun  Monaten  1910  S.  899.  —  Ansfuhr  von  Carnaübawachs  aus  Brasilien  1909  S.  D00.

Vermischtes:  Ausbildungskursus  für  Missionare  S.  900.  —  Eisenbahnbau  in  Mozambique  S.  900.  —  Literatur-Bericht
  S.  901.  —  Koloniale  Literatur  (XII.)  S.  901.  —  Verkehrs--Nachrichten  S.  908.  —  Schiffsbewegungen
  S.  912.  —  Marktbericht  S.  913.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  914.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EEEEEEEEEEEBOIIILLLIIIIIEEEEEE

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Kllerhöchste  Verordnung,  betr.  die  ausschließliche  Berechtigung  der  LandesfisciI  der
Schutzgebiete  Afrikas  und  der  Südsee  zur  Aufsuchung  und  Gewinnung  von  Mineralien
im  Oeeresbodben.

Vom  13.  Oktober  1910.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  ufw.,
verordnen  auf  Grund  der  §§  1,  3  und  6  Nr.  1  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900
S.  813)  und  des  §  21  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  213)
im  Namen  des  Reichs,  was  folgt:

§  1.  In  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  steht  die  ausschließliche  Berechtigung,
Mineralien  im  Sinne  der  §§  1,  96  Abs.  1  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika
  vom  8.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  727)  und  der  §§5  1,  95  Abs.  1  der  Keiserlichen
Bergverordnung  für  die  afrikanischen  und  Südseeschutzgebiete  mit  Ausnahme  von  Deutsch-Südwestafrika
        <pb n="923" />
        880  20

vom  27.  Februar  1906  (Reichs-Gesetzbl.  S.  363)  im  Meeresboden  aufzusuchen  und  zu  gewinnen,
dem  Landesfiskus  des  Schutzgebiets  zu.

§  2.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  dreitausend  Mark  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  sechs  Monaten
wird,  sofern  nicht  nach  den  bestehenden  gesetzlichen  Vorschriften  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,  bestraft:

1.  wer  unbefugt  Arbeiten  zur  Aufsuchung  oder  Gewinnung  der  im  §  1  bezeichneten
Mineralien  unternimmt  oder  zu  einem  dieser  Zwecke  Anlagen  macht;

2.  wer  unbefugt  Mineralien  der  im  §  1  bezeichneten  Art  in  der  Absicht  wegnimmt,  sie
sich  rechtswidrig  anzueignen.

Auf  Einziehung  der  benutzten  Vorrichtungen  und  Geräte  sowie  der  gewonnenen  Mineralien
kann  erkannt  werden  ohne  Unterschied,  ob  sie  dem  Verurteilten  gehören  oder  nicht.

Ist  die  Verfolgung  oder  die  Verurteilung  einer  bestimmten  Person  nicht  ausführbar,  so  kann
selbständig  auf  Einziehung  erkannt  werden.

§  3.  Gegen  Eingeborene  finden  an  Stelle  der  im  §  2  Abs.  1  angedrohten  diejenigen

Strafen  Anwendung,  die  in  den  allgemeinen,  die  Strafrechtspflege  gegenüber  den  Eingeborenen
regelnden  Vorschriften  für  zulässig  erklärt  sind.

§&amp;amp;  4.  Der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  erläßt  die  zur  Ausführung  dieser  Verordnung
erforderlichen  Bestimmungen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.
Gegeben  Neues  Palais,  den  13.  Oktober  1910.

(L.  S.)  gez.  Wilhelm  I.  K.
ggez.  v.  Bethmann  Hollweg.

Verordnung  des  Souverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  RAbänderung
des  Solltarifs.
Vom  27.  September  1910.

Auf  Grund  des  §  6  der  Zollverordnung  für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet
vom  31.  Januar  1903  (Beilage  zum  Kol.  Bl.  vom  15.  Mai  1903)  wird  mit  Genehmigung  des
Reichs-Kolonialamts  hiermit  verordnet,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Die  Position  3  der  Abteilung  B.  „Ausfuhrzölle“  (Angoraziegen,  männliche  und
weibliche)  des  Zolltarifs  vom  20.  Mai  1908  („Windhuker  Nachrichten“"  Nr.  33  und  „Deucthch-Südwestafrikanische
  Zeitung“  Nr.  34)  wird  mit  Wirkung  vom  1.  Juli  1909  ab  aufgehoben.

Windhnk,  den  27.  September  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Bruhns.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Ergänzung  der
Verordnung  vom  15.  Dezember  1905  betr.  die  Einwanderung  in  das  deutschsüdwestafrikanische
  Schutzgebiet.

Vom  27.  September  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen

und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas
und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  S.  509),  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:
        <pb n="924" />
        881  20

§&amp;amp;  1.  Der  §  6  der  Verordnung  vom  15.  Dezember  1905  erhält  folgenden  Zusatz:

„Die  gleiche  Strafe  trifft  denjenigen,  welcher  aus  dem  Schutzgebiete  ausgewiesen  ist  und
ohne  Erlaubnis  des  Gouverneurs  in  dasselbe  zurückkehrt."

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Verkündigung  in  Kraft.

Windhuk,  den  27.  September  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Bruhns.

AKusführungsbestimmung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  Jur  Jollverordnung
  vom  31.  Januar  1903.

Vom  25.  September  1910.

Auf  Grund  des  §  63  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  31.  Januar  1903  wird
verordnet,  was  folgt:

I.  Der  §  4  der  Ausführungsbestimmungen  des  Gouverneurs  zur  Zollverordnung  vom
31.  Januar  1903,  vom  10.  April  1903  erhält  folgenden  Zusatz  als  Absatz  2:

Der  Nachweis  des  Vorliegens  der  Voraussetzungen  des  §  9  Absatz  1  der  Zollverordnung
kann  von  Reisenden  hinsichtlich  mitgeführter  Waffen  und  der  dazu  gehörigen  Munition  in  kleinen
Mengen  durch  Vorlegung  eines  gültigen  Waffen-Erlaubnisscheines  (vgl.  §  7  der  Verordnung,  betreffend
  die  Einführung  von  Feuerwaffen  und  Munition,  vom  29.  März  1897)  geführt  werden.

II.  Diese  Bestimmung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.
Windhuk,  den  25.  September  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Bruhns.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Logo,  betr.  den  Haondel  mit  Mais,  Dalmkernen  und
Dalmöl  auf  den  Märkten  in  Wo-Kutime,  Woga,  Hklaku,  Sewaga,  Degbo  und  Kguega.
Vom  21.  September  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  S.  813),  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509),  wird
folgendes  verordnet:

§*  1.  Auf  den  Märkten  in  Wo-Kutime,  Woga,  Aklaku,  Sewaga,  Degbo  und
Aguega  ist  der  Handel  mit  Mais,  Palmkernen  und  Palmöl  nur  auf  bestimmten,  von  der  örtlichen
Verwaltungsbehörde  festgesetzten  Plätzen  gestattet.

§  2.  Beim  Handel  mit  Mais  und  Palmkernen  erfolgt  die  Ermittlung  der  Menge  ausschließlich
  nach  dem  Gewicht.

Beim  Handel  mit  Palmöl  erfolgt  die  Ermittlung  nach  Litermaßen.  Zulässig  sind  nur  Maße
von  20,  10,  5  und  1  Liter.

Der  An=  und  Verkauf  von  Palmöl  in  Jässern  und  die  Ausmessung  des  Rauminhalts  der
Fässer  mittels  eines  amtlich  geprüften  und  gestempelten  Maßstabes  mit  Dezimaleinteilung  bleibt  auch
fernerhin  zulässig.

Die  Gewichte  und  Maße  müssen  den  im  Deutschen  Reiche  bestehenden  gesetzlichen  Vorschriften
  entsprechen.

§  3.  Auf  den  Kleinhandel  der  Eingeborenen  untereinander,  insbesondere  den  Einkauf  von
Lebensmitteln  in  kleineren  Mengen  zum  eigenen  Verbrauch,  finden  die  Vorschriften  dieser  Verordnung
keine  Anwendung.

2
        <pb n="925" />
        W  882  20

§&amp;amp;  4.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  §§  1  und  2  der  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe
bis  zu  600  “  oder  mit  Haft  bis  zu  6  Wochen,  an  Eingeborenen  nach  Maßgabe  der  Reichskanzlerverfügung
  vom  22.  April  1896  (Kol.  Bl.  S.  241)  bestraft.

§*  5.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1910  in  Kraft.  Die  Vorschriften  der  Verordnung
  des  Kaiserlichen  Landeshauptmanns,  betreffend  die  für  das  Zumessen  und  Zuwägen  von
Palmkernen  und  Palmöl  im  öffentlichen  Verkehr  in  Togo  zugelassenen  Maße,  Gewichte  und  Wagen
vom  15.  Februar  1897  (Kol.  Bl.  S.  225),  finden  auf  den  Handel  mit  Mais,  Palmkernen  und
Palmöl  auf  den  in  §  1  bezeischneten  Märkten  vom  Tage  des  Inkrafttretens  der  Verordnung  an  nicht
mehr  Anwendung.

Lome,  den  21.  September  1910.

Der  Gouverneur.
In  Vertretung:
v.  Doering.

Verfügung  des  Couverneurs  von  Kamerun,  betr.  Errichtung  eines  Strafregisters.
Vom  19.  August  1910.

§  1.  Bei  dem  Bezirksgericht  in  Duala  als  Registerbehörde  wird  ein  Register  über  alle
rechtskräftigen  Verurteilungen  in  Strafsachen  geführt.
§  2.  Das  Register  ist  alphabetisch  zu  führen  und  verschlossen  zu  bewahren.
§  3.  In  das  Register  sind  aufzunehmen:
a)  alle  durch  rechtskräftige  Strafurteile  und  Strafbefehle  der  bürgerlichen  Gerichte  des
Schutzgebietes  ausgesprochenen  Strafen;
b)  alle  durch  rechtskräftige  polizeiliche  Strafverfügungen  und  rechtskräftige  Strafbescheide
der  Behörden  des  Schutzgebietes  gegen  Nichteingeborene  ausgesprochenen  Strafen;
c)  die  von  auswärtigen  Registerbehörden  auf  Ersuchen  mitgeteilten  Vorstrafen  von  Nichleingeborenen,
  die  sich  im  Schutzgebiet  längere  Zeit  aufhalten  (§  6).
§  4.  Der  Gerichtsschreiber  jedes  Bezirksgerichts  hat  binnen  14  Tagen  nach  Rechtskraft
des  Urteils  oder  Strafbefehls  aus  dem  Inhalt  der  Akten  eine  Strafnachricht  nach  dem  aus  Anlage
ersichtlichen  Muster  zu  fertigen,  gegenzuzeichnen  und  zur  Prüfung  und  Unterschrift  dem  Bezirksrichter
vorzulegen.  Er  hat  sodann  für  Absendung  der  Strafnachricht  an  die  Registerbehörde  Sorge  zu  tragen.
Die  Polizei-,  Steuer=  und  Zollbehörden  haben  binnen  14  Tagen  nach  Rechtskraft  einer
Strafverfügung  oder  eines  Strafbescheides  eine  Strafnachricht  nach  Muster  A  an  die  Registerbehörde
abzusenden.
§  5.  Jede  Verwaltungsbehörde  (Bezirksamt,  Station),  bei  der  sich  ein  nicht  der  Schutztruppe
  angehöriger  Nichteingeborener  zum  ersten  Male  im  Schutzgebiet  anmeldet,  ist  verpflichtet,  Abschrift
  der  Meldung  an  die  Registerbehörde  zu  geben.
§  6.  Die  Registerbehörde  ersucht  die  zuständige  registerführende  Behörde  in  Deutschland
um  Auskunft  über  etwaige  Vorstrafen  des  Neuangemeldeten  nach  Formular  C  unter  dem  Vermerk:
„Zur  Aufnahme  in  das  Strafregister  für  das  hiesige  Schutzgebiet.“
Die  eingehende  Auskunft  wird  in  das  Register  ausgenommen.
§  7.  Die  Registerbehörde  ist  verpflichtet,  gerichtlichen  deutschen  Behörden  sowie  dem  Gouvernement
  auf  jedes  eine  bestimmte  Person  betreffendes  Ersuchen  über  den  Inhalt  des  Registers
kostenfrei  amtliche  Auskunft  zu  erteilen.
Inwiefern  ausländischen  Behörden  oder  den  in  Absatz  1  nicht  genannten  deutschen  Behörden
Auskunft  zu  erteilen  ist,  bestimmt  in  jedem  einzelnen  Falle  der  Gouverneur.
§  8.  Die  mit  Führung  und  Beaufsichtigung  des  Strafregisters  beauftragten  Beamten  sind
verpflichtet,  den  Inhalt  des  Strafregisters,  soweit  Auskunftserteilung  nicht  vorgeschrieben  ist,  geheim
zu  halten.
Farbige  Hilfsarbeiter  dürfen  zur  Führung  des  Registers  oder  zu  sonstigen  Arbeiten,  die  eine
Kenntnisnahme  der  Registereintragung  ermöglichen,  nicht  verwendet  werden.
        <pb n="926" />
        G  883  20

§  9.  Die  Registerbehörde  ist  verpflichtet,  unaufgefordert  von  allen  Verurteilungen  wegen
Vergehens  gegen  die  Jagdordnung  oder  die  Vorschriften  über  das  Waffenwesen  den  zur  Erteilung
von  Jagd=  und  Waffenscheinen  berechtigten  Dienststellen  unverzüglich  Nachricht  zu  geben.

Buea,  den  19.  August  1910.
Der  stellvertretende  Gouverneur.
Steinhausen.

AKulagen.

Mitteilende  Behörde:  Aktengeichen:

Strafnachricht  (A
für  das  Strafregister  zu

Gleiche  Strafnachricht  erhielt  das  Strafregister  zu

 

Familienname  (bei  Frauen  Geburtsname)
Vornamen  (Rufname  zu  unterstreichen)

 

Familienstand  (ledig,  verheiratet,  verwitwet,  geschieden)
Vor=  und  Familien-(Geburts-)  name  des  (bzw.  früheren)  Ehegatten

 

Des  Vaters  Vor=  und  Familienname

 

Der  Mutter  Vor=  und  Geburtsname

 

 

 

Tag  Gemeinde  .,.
,  3  Landgerichtsbezirk
wr.  Monat  Gebuts  ev.  Straße,  Stadtteil  St  Ntsbeair
ag  Jahr  or  Verwaltungsbezirk“)  aa
Wohnort  ev.  letzter  Aufenthaltsort
Stand  (Beruf,  Gewerbe)  ev.  Stand  des  Ehemans.

 

Vorbestraft  wegen  Verbrechen,  Vergehen“")  oder  aus  §  361  Nr.  1  bis  8  Strafgesetzbuchs:  nein  —  ja
(ogl.  Rückseite)

—.

Sonstige  Bemerkungen  (ev.  Staatsangehörigkeit)

Vorstehend  bezeichnete  Person  ist  rechtskräftig  verurteilt  worden:

—  —

 

am  durch  1  wegen  auf  Grund  von  1  zu

.
        <pb n="927" />
        W  884  20

(Rückseite.)
Umstehend  bezeichnete  Person  ist  weiter  verurteilt  worden:)

 

 

—————  —  —  —  —  —  —  —  —  ITIS

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nach  MitteilungAkten-  ·  auf  Grund
Nr.  von  zeichen  am  durch  wegen  f  von  zu
C.
Urschriftlich  mit  der  Bitte  um  schleunige  Rücksendang
an
in....................................

 

(Datum.)  (Unterschrift.)

Urschriftlich  unter  Bezugnahme  auf  beifolgenden  Auszug  zurück
an

 

 

 

de  11111

 

Familienname  (bei  Frauen  Geburtsnareh))))))gg  ,
Vornamen  (Rufnamen  zu  unterstreichen)

 

Familienstand  (ledig,  verheiratet,  verwitwet,  geschieden)
Vor=  und  Familien-(Geburts-)  name  des  (bzw.  früheren)  Ehegatten

 

Des  Vaters  Vor=  und  Familienname
Der  Mutter  Vor=  und  Geburtsname

 

 

 

 

.  Gee  Gemeinde  Landaerichtsbezirk
à5  9H  2  1  e  L
hure  Monat  .  uts  ev.  Straße,  Stadtteil  St  1

a  or  Sta

9  1  Jahr  Verwaltungsbezirk  a
Wohnort  ev.  letzter  Aufenthaltsort
Stand  (Beruf,  Gewerbe)  ev.  Stand  des  Ehemanns

ist  ausweislich  des  Registers  verurteilt
r.  nach  Mitteilung  Akten-  am  durch  wegen  auf  Grund  zu

von  zeichen  von
        <pb n="928" />
        W  885

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,

 

-*

 

den  Unterstaatssekretär

  im  Reichs-Kolonialamt  Dr.  Böhmer  durch  Allerhöchste  Ordre  vom  18.  Oktober  d.  Is.  zum
stellvertretenden  Bevollmächtigten  zum  Bundesrate  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,

dem  Regierungsarzt  bei  dem

Kaiserlichen  Gouvernement  von  Neuguinea  Max  Girschner  in  Ponape  den  Charakter  als  Kaiserlicher

  Medizinalrat  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,

dem  Präses  der

Rheinischen  Missionsgesellschaft  in  Barmen  Missionar  August  Wulfhorst  zu  Omupanda  (Deutsch-Südwestafrika)
  den  Königlichen  Kronen-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

 

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  1.  November  1910.

Cruse,
Nr.  5,
1910  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Dr.  Westphal,

Oberarzt  beim  Garde-Füsilier-Regiment,

Hauptmann,  Kompagniechef  im  Grenadier-Regiment  König  Friedrich  I.  (4.  Ostpreußischen)
scheidet  am  24.  November  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  25.  November

scheidet  am  27.  November  aus  dem

Heere  aus  und  wird  mit  dem  28.  November  1910  in  der  Schutztruppe  angestellt.

 

 

Deutsch--Ostafriha.

Die  Wiederausreise  haben  am  24.  Oktober
angetreten:  Forstassessor  Deininger,  Distriktskommissar
  Michels,  die  Bureauassistenten  2.  Kl.
Sachse  und  Dietz,  Zollamtsassistent  2.  Kl.  Unger,
  Sekretär  Frericks,  Vollziehungsbeamter
Fritz,  Polizeiwachtmeister  Röhl,  Maschinist  Buß,
Luboratoriumsgehilfe  Pauly.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  18.  September:  Kalkulaturvorstand
Schmeiser,  Gouvernementssekretär  Freitag,
kommiss.  Sekretär  Krimling,  die  Bauleiter
Müller  und  Grasse,  Maschinist  Engel;  am
26.  September:  kommiss.  Bureauassistent  1.  Kl.
Mey,  Lehrer  Sendke,  Kanzleigehilfe  Weber;
am  9.  Oktober:  Kapitän  Prüssing,  Landmesser
Bargmann,  Steuermann  Giese,  Vermessungstechniker
  Pelz,  Werkmeister  Bergé,  Kanzleigehilfe
Hirschfeld.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
von  Marseille  aus  angetreten:

am  22.  Oktober:  die  Vizefeldwebel  Birkner  und
Nickel,  Sanitäts-Vizefeldwebel  Hiese,  die
Unteroffiziere  Wagner  und  Biernat  und
Oberfeuerwerker  Fiederling;

am  12.  November:  Major  und  Kommandeur
Freiherr  v.  Schleinitz,  die  Hauptlente
v.  Langen-Steinkeller  und  v.  Stegmann
u.  Stein  und  Leutnant  Göring.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  24.  Oktober  in
Neapel  eingetroffen:  Oberstabsarzt  Dr.  Dempwolff,
  Stabsarzt  Dr.  Neubert,  Oberarzt
Dr.  Peiper,  die  Feldwebel  Lutat  und  Wirbel
und  Sanitätssergeant  Christ.
        <pb n="929" />
        S  886  20

Kamerun.

Gouverneur  Dr.  Gleim  ist  nach  einer  telegraphischen
  Mitteilung  vom  25.  v.  Mts.  im
Schutzgebiet  Kamerun  eingetroffen  und  hat  die
Dienstgeschäfte  daselbst  übernommen.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Geheimer  Regierungsrat  Hansen,
Regierungsarzt  Dr.  Räbiger,  Lazarettgehilfe
Schulz,  Förster  Damköhler  und  Bureaugehilfe
Gelhausen.

Das  Schutzgebiet  hat  mit  Heimaturlaub  verlassen:
  gollassistent  Böhme.

Am  25.  Oktober  haben  die  Wiederausreise
angetreten:  Assessor  Dr.  Ruppel,  Sekretär  Zeilmann,
  Zollassistent  Krause,  Maschinist  Rißler.

 

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
9.  November  von  Hamburg  aus  angetreten:
die  Leutnants  v.  Raven  und  v.  Briesen.

Mit  Heimaturlaub
getroffen:
am  22.  Oktober:  Stabsarzt  Vorwerk;

am  31.  Oktober:  Feldwebel  Mellenthin  und
Sergeant  Mellenthin.

sind  in  Hamburg  ein-Togo.


Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  am  15.  September:
  Regierungsarzt  Dr.  Sunder,  Sekretär

Madretzke;  am  26.  September:  Leutnant
v.  Rentzell.

 

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Forstassessor  Metzger,  Oberleutnant
v.  Hirschfeld,  Sekretär  Maywald.

Deutsch-Südwestafriha.

Dem  zum  belgischen  Konsul  ernanmen
Rechtsanwalt  und  Notar  Dr.  Fritzsche  in  Windhuk
  ist  Namens  des  Reichs  das  Erequatur  erteilt
  worden.

Durch  Verfügung  des  Reichskanzlers  ist  der
bisherige  kommissarische  Magazinvorstand  Gruschka
mit  Wirkung  vom  1.  April  1910  zum  Hauoptmagazinvorstand
  beim  Kaiserlichen  Gouvernemem
in  Windhuk  ernannt  worden.

Auf  Heimaturlaub  sind  abgereist:  um  1.  Oltober
  (über  Ostafrika):  kommiss.  Bezirksrichter
Gerichtsassessor  Dr.  Schenke;  am  7.  Ofbtober:
Gouvernementssekretär  v.  Niewitecki,  Zollamtéassistent
  2.  Klasse  Faiß  sowie  die  Polizeisergeanten
Jock,  Besehnidt,  Haberland,  Ritter,
Schwamborn  und  Vorwald.

Heimgesandt  worden  sind:  am  17.  September:
Polizeisergeant  Behrendsen;  am  7.  Odktober:
Polizeisergeant  Glatter.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  9.  November  von  Hamburg  aus  angetreten:
HOauptmann  Fromm  und  Leutnant  Graf  v.  Urkull-Gyllenband.


 

 

 

 

 

 

 

Tiichtamtlicher  Teil

 

B

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  tellweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet)

Deutsch-Ostafrika.
Die  Sentralbahn.“)

Nach  einer  aus  Daressalam  eingegangenen  telegraphischen  Meldung  hat  die  Gleisspitze  der
Zentralbahn  Ende  Oktober  Kilometer  332,5  hinter  Morogoro  erreicht.

*)  Vgl.  zuletzt  „D.  Rol.  Bl.“  1910,  Nr.  20,  S.  836.
        <pb n="930" />
        Kamerun.

887  20

üÜbersicht  über  die  Bewegung  des  Hhandels  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres

  1910  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  zeitraum  des  Vvorjahres.
„Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  15,

(Vgl.

S.  662  f.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
..  LViertelLViertelZunahmeAbnahme
Benennung  der  W
e  g  der  arengruppen  1910  550
Wert  .4  Wert  .#  Wert.  Wert.
A.  Einkuhr.
1.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  289  617  214  949  74  668  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  51  944  47270  4  674
)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  218  966  183  866  35  100  —
d)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  253  750  176  217  77  533  —
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  uttermirtel  2767  933  1  834  —
s)  Faserpflanzen.  1  585  11  1  574  —
g)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  171  179  51  724  119  455  —
Zusammen  I.  989  8o8  64  —
II.  Tiere  und  tierische  Ergeugnisse:
8  Lebende  Tiere  11  152  12  496  —  1344
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Att.  581  411  333  168  248  243  —
Zusammen  II  592  663  345  664,  246  899  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  339  044  258  382“  80  662  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  OSlen  48  760  27248  21  512  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln).  164  135  114  095  50  040  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Belleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren)  1554530  692  235  862  295  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  ürschnerwaren  75  327  48  766  26  561  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  10  055  1  515  8540  —
IX.  Holzwaren,  Flecht-  und  Schnitzwaren  76  057  54  214  21  843  –
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  49  653  21  714  27939  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  78  339  32921  45  418  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten.  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Lalbzeug  129  553  134  499“  —  4046
b)  Fabrikate  580  401  399  116“  181  285  —
Zusammen  n  709  954  533  615  176  339  —-XIII.
  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  163  443  75  843  87  600  —
XIV.  Waffen  und  Munition:  27960  14  838  13  122  —
XV.  Geld  5500  —  5  500  —
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1910  bzw.  190„  885  1282896  020|  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  565  738  39  —  —  —
Zunahme  —,.  Abnahme  —  853  231  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Erzeugnisse  des  Landdbaues  1  173  220|270372  202  848  —
b)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  2  496  175148  028  1148  147  —

 

 

Zusammen  1.

*  Berichtigte  Werte  anläßlich  Nachprüfung  der  Anschreibungen.

.  9  969  395  2  618  400  1  350  995
        <pb n="931" />
        GW  888  2eC

 

 

 

 

 

 

 

 

 

       

 

 

 

 

 

Im  Im  .
Benennung  der  Warengruppen  I.  Viertels  L.  Viertell  Zunahme  Abnahme
1910  1909
Wert  .4  Wert  .  Wert  AWert  M
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse  166  804  311178  —  14374
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe  424  1  363  —  929
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  15  818  12  342  3  476  —
V.  Geld  .  —  700  —  700
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1910  bzw.  1909  .4152  4411  2943  9873  12606  468  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  6  386  307  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  1  233  866  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1910  bzw.  1909  9037  569  5839  99333197  572  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  .  111  —  —  —
Zunahme  —.  Abnahme  —.  r§4.7  097  —  —  —
Wichtlote  warenvelttenen-*
  **--  Am  I.  1.  Viertel  Im  J.  Viertel
Benennung  des  Kalender—-  des  Kalender—  Zunahme  Abnahme
der  jahres  1910  jahres  1909
Waren  Menge  Wert  JsMenge  Wert  JsMenge,  Wert  s  Menge  Wert
kg  41  kte  M.  kg  3  kg  .4.
A.  Einfuhr.
Reis  944  071  203  165637  199  146  512306  872  56653  —  —
Mehl  und  Backwaren  131  408  75  766119  198  60  585  11  910  15  181  —  —
Tabak  ..  78  042  116  893  89  466  132  563“  —  —  11  424  15  6.0
Tabakfabrikate  1023  50  799  1961  21  9732662  28  826  —  —
Stille  Weine  .  .Liter  31973  37  429  16  329  18  474  15  644.  18  955  —  —
Branntweine  aller  Art.  ...-  268524129258190683989247789130329  —-  —
Bier  ......-  105  999,  62  527  76  752  46  107  29  247  16  420  —  —
Bau=  und  Nutzholz  957  324  171  179338211  51  615619  113.119  564  —  —
Fleisch,  Fische.  Eier,  Milch.  Honig  und
sonstige  tierische  Nahrungsmittel  669  091  581  370131  897  333  113237194  248  257  —
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonsuge  Erden
und  Steine  ..  ...148946()947941409025WORK804352710  —  —-cal.
  ..  .  .·..20514:;214369494636468509110506875125  —  —
Steinteblen.  Braunkohlen,  Briketts  1063.125  44  114564  750  65  ’700  —  —  5/11  625  21  5#
Petroleum  .....  21761043094115109267401025()l«16354  —  —
Seifen  aller  Art.  74  601  28263  50  092  16  811524509  11  447  —  —
Gewebe  aller  UVrt  302  675  109306522690  4703779985  66  028  —
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mützen,  Posamentierwaren,
  Schirme,  Filzwaren109  235  425·776  58  818  225  743  50  417.200  033  —  —
Schuhe  und  Stiefel.  ..  744342476  5  118  24293  2  325  18  183  —  —
Glas  und  Glaswaren  ...  38  670  56579  21  234  23  0:9  17  136  33  540  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  Stangen,  ·  »
Blöcke  usw.  ..  .  .895786-128694888068183677  7718  —  —  4u8
Wellblech  .  1229161  625001  162  078  43691  67  083  18809  —  —
Eisenwaren,  nicht  besonders  genannt  5610  101  162  9221519  379  321014  133  908D  —
Waren  aus  anderen  unedlen  Metallen  24072  51  126  11  329  27  622  12  743  23  504  —
Feuerwafsen  .  Stück  80  5  507  177  V  327  —  –  9  1#
Goldmünzen  —  500  —  -—  —  500  —
Silbermünzen  5  000  —  —  —  5900  —  —

*  Berichtigte  Werte  anläßlich

 

 

Nachprüfung  der  Anschreibungen.
        <pb n="932" />
        W  889  20

 

 

 

 

 

 

 

Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
Benuennun  9  des  Kalender-  des  Kalender-  Zunahme  Abnahme
der  jahres  1910  jahres  1909
Waren  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  kta  ½  kg  .M.  kg  .M4.
B.  Ausfuhr.
Kakao  616241/  539  3944479  Oh8  431  52237  143,  107871  —  —
Palmkerne  3244  542  724  815286  226  633  651  —  91  164  —
Palmol  .  5911052056735058641983838524137290  —
Bau-  und  Niböotz  334557  249981  309  510  377551  25047  —  —  12757
Rautschut  430  218  2470877  62  13102'3  144õ93  1160604  —  —
Elfenbein  10  076  161  636  17906  308  122  —  —  7  830  146  486

Togo.

Die  Sestlegung  der  Uord-  und  Ostgrenze  von  Togo.
Aus  einem  Vortrag  des  Hauptmanns  Freiherrn
v.  Seefried.
(Mit  12  Abbildungen.)

Die  Arbeiten  der  Grenzkommission,  über  die
ich  nachstehend  berichte,  sind  in  der  Zeit  von
September  1908  bis  Ende  1909  ausgeführt
worden.  Das  Arbeitsgebiet  war  das  Gelände
der  Ost=  und  Nordgrenze  von  Togo,  der  Grenze
gegen  die  beiden  französischen  Besitzungen  Dahomey
und  Ober-Senegal—Niger.  Teile  dieser  Grenzen
wurden  bereits  1898/99  in  einfacher,  den  damaligen
  Bedürfnissen  der  interessierten  Regierungen
genügender  Weise  aufgenommen.  Im  Laufe  der
letten  Jahre  aufgetretene  Meinungsverschiedenheiten
  führten  zur  Aussendung  einer  neuen  Grenzkommission.


Der  deutschen  Abteilung  gehörten  außer  mir
an#:  Leutnant  Freiherr  v.  Reitzenstein,  der  mich
bereits  auf  der  deutsch-französischen  Ostkamerun-Grenzexpedition
  1905/07  begleitete,  dann  Leutnant
Heilingbrunner,  als  Arzt  Dr.  Sunder  vom
Gouvernement  Togo  und  die  Feldwebel  Leidl
und  Jaeger.  Sämtliche  Herren  waren  mir  stets
vorzügliche  Mitarbeiter  und  Kameraden.

Die  französischen  Kommissare  waren  Rittmeister
Fourn,  Hauptmann  Schwartz  und  Oberleutnant
Villatte,  alle  seit  Jahren  schon  in  den  westafrikanischen
  Kolonien  im  Vermessungsdienst  tätig.

Jede  der  beiden  Abteilungen  hatte  20  Soldaten
  von  den  Polizeitruppen  der  Gouvernements
zur  Verfügung.  Ein  Stamm  von  etwa  70  ständigen
  Arbeitern  wurde  an  der  Küste  angeworben;
die  sonst  benötigten  Lastenträger  wurden  von  den
Grenzortschaften  und  den  nächsten  Bezirksämtern
gestellt.

Die  Expedition  wurde  Mitte  September  in
Anecho  und  Ague  zusammengestellt.  Den  französischen
  Herren  wurde  gleich  durch  eine  Einladung
  des  Gouverneurs  von  Togo  Grafen  v.  Zech

 

Gelegenheit  gegeben,  Lome,  die  Hauptstadt  unserer
Kolonie,  kennen  zu  lernen.

Ende  September  verließ  der  Hauptteil  der
Kommission  die  Küste,  um  die  Arbeit  am
7.  Breitengrad  aufzunehmen.  Nur  Freiherr
v.  Reitzenstein  und  Oberleutnant  Villatte  mit  je
einem  Unteroffizier  blieben  für  weitere  fünf  Monate
bei  Anecho,  um  die  hier  nötigen  astronomischen
und  telegraphischen  Arbeiten  auszuführen.  Sie
mußten  unmittelbar  an  der  Lagune  östlich  von
Anecho  Buschlager  beziehen  und  wurden  dabei
tüchtig  von  Moskitos  belästigt.

Zunächst  galt  es,  von  einem  in  der  Nähe
des  7.  Breitengrades  und  in  der  Landschaft
Tado  gelegenen  Ort  eine  telegraphische  Längenübertragung
  zur  Küstenstation  auszuführen.

Der  1897er  deutsch-französische  Vertrag  bestimmt
  als  Grenze  von  der  Küste  bis  7.  Breitengrad
  in  der  Hauptstrecke  den  Fluß  Mono,  vom
7.  Grad  bis  etwas  über  den  9.  Breitengrad
hinaus  den  Meridian  der  kleinen,  nahe  Anecho
in  der  Lagune  gelegenen,  nach  dem  früheren
Gouverneur  von  Dahomey  Bayol  benannten
Insel.

Um  den  Verlauf  dieser  rund  240  km  langen
künstlichen  Grenzlinie  an  den  wichtigsten  strittigen
Orten  des  Grenzgeländes  nochmals  rasch  zu  bestimmen,
  war  für  je  einen  beim  7.,  8.  und
9.  Breitengrad  gelegenen  Ort  eine  telegraphische
Längenübertragung  von  dem  Expeditionslager  bei
der  Insel  Bayol  aus  vorgesehen.

Eine  Triangulierung  von  der  Küste  aus  wäre
bei  der  flachen  Geländegestaltung  des  nächsten
Hinterlandes  höchst  unvorteilhaft,  überhaupt  kaum
durchzuführen  gewesen.

Seit  Jahren  gibt  es  bereits  in  nicht  zu  grenzfernen
  Orten  des  Hinterlandes  Telegraphenlinien
der  beiden  Regierungen.  So  waren  nur  relativ
kurze  Anschlußleitungen  an  die  Expeditionslager
zu  bauen.

3
        <pb n="933" />
        G  890  e

Für  den  astronomischen  und  telegraphischen
Dienst  war  die  Expedition  sehr  gut  ausgerüstet.
Für  jede  der  beiden  Stationen  waren  vorhanden:
ein  Durchgangsinstrument,  eine  Pendeluhr,  ein
Chronograph,  Morse-Apparat,  mehrere  Schiffschronometer
  und  Präzisionstaschenuhren,  schließlich
Mikroskop-AUniversalinstrumente  sowie  Feldtelephonapparate
  und  für  30  km  Armee-Feldkabel
nach  Art  der  neuen  Infanterieausrüstung.

Die  französische  Kommission  war  ähnlich  ausgerüstet.
  Für  die  Zeitbestimmungen  benutzte  sie
aber,  wie  schon  bei  der  Kameruner  Grenzvermessung
1905/07,  moderne  Astrolabe  und  statt  der  Pendeluhren
  Kontakt-Boxchronometer.

Meine  Pendeluhr  wurde  schon  in  Adalewi
schadhaft;  ich  konnte  sie  erst  wieder  bei  den  später
zu  erwähnenden  Längenbestimmungen  in  Lome
verwenden  und  war  in  der  Zwischenzeit  auf  die
mühsamere  Arbeit  mit  den  Borchronometern
angewiesen.  -

Zum  Beobachtungsort  beim  7.  Breitengrad
wurde  Adalewi,  eines  der  dortigen  zahlreichen
Tundörfer,  gewählt  und  Hilfstelegraphenleitung
nach  dem  nahen  französischen  Telegraphenposten
Parahoucé  gelegt.

Die  Landschaft  Tado,  zu  der  die  Tun-Orte
gehören,  liegt  zum  größten  Teil  auf  Togogebiet
zu  beiden  Seiten  des  Mono-Flusses.  Das  Gelände
  ist  hier  ziemlich  eben.  Wo  nicht  zu  dicht
besiedelt,  herrscht  die  Baumsteppe  vor.

Die  topographische  Aufnahme  des  Tado-Gebietes
  übernahm  Leutnant  Heilingbrunner,  später
Lemnant  v.  Reitzenstein.  Es  wurden  in  Ergänzung
  der  früheren  Aufnahmen  noch  zahlreiche
astronomische  Breitenbestimmungen,  Kompaß=  und
Theodolitpolygonzüge  mit  astronomischen  Azimutbestimmungen
  ausgeführt  und  die  Vermessungen
auch  an  den  Pfeiler  in  Tetetu,  wo  ich  1903
absolute  Längenbestimmungen  mittels  Mond=  und
Sternkulminationen  am  Durchgangsinstrument
vorgenommen  hatte,  angeschlossen.

Nach  Beendigung  der  astronomischen  Arbeit
in  Adalewi  (Mitte  November)  wurde  gleich  die
Längenbestimmung  am  8.  Breitengrad  vorgenommen.
  Es  wurden  die  Längenbestimmungsarbeiten
  vorweg  durchgeführt,  um  die  Herren
von  der  Küstenstation  nicht  zu  lange  dort  zurückzuhalten
  und  auch  sie  zur  topographischen  Arbeit
heranziehen  zu  können.

Der  Marsch  zum  8.  Breitengrad  wurde  auf
guter  Straße  von  Sagada  ab  über  Atakpame
zurückgelegt;  die  meisten  Lasten  der  Eppedition
mit  von  Leuten  gezogenen  Wagen  über  Nuatjä—
Atakpame  weitergeschafft.  Der  direkte  Weg  Tetetu—
Atakpame  ist  noch  nicht  für  den  Wagenverkehr
ausgebaut.

Der  einzige  grenznahe  Weg  von  Tado  nach

 

dem  nächsten  zur  telegraphischen  Längenübertragung
  am  8.  Breitengrad  in  Aussicht  genommenen
Ort  führt  meist  auf  französischem  Gebiet  und  bietet
im  unteren  Teil  ungünstige  Verhältnisse  bezüglich
Verpflegung  und  Unterkunft  großer  Expeditionen.

Es  war  daher  zweckmäßig,  nicht  beide  Abteilungen
  auf  dem  gleichen  Wege  in  Marsch  zu  seotzen;
dieser  Weg  wurde  daher  zunächst  der  französischen
Abteilung  allein  belassen.

Der  mittlere  Teil  des  Weges  Tado—Atakvame
gehört  schon  zum  großen,  fast  unbewohnten  Gebiet,
welches  sich  vom  Tadoland  ab  bis  zu  den  Ischetiund
  Dume-Orten  hinauf  ausdehnt.  Nur  am
Glito  ist  jetzt  eine  Siedlung;  sonst  nirgends
zwischen  den  Atakpame-Orten  im  Westen,  Aguna
im  Osten,  Tado  im  Süden  und  den  Kpediji-Dume-Orten
  im  Norden.  Das  weite  Gebiet
ist  fast  eben,  nur  ab  und  zu  ragt  ein  einzelner
50  bis  200  m  hoher  Berg  hervor.  In  neduester
Zeit  soll  allerdings  die  Atakpame=  Bevölkerung
danach  trachten,  über  den  Mono  ost=  und  südostwärts
  hinaus  Siedlungen  zu  gründen.

Von  Atakpame  ging  es  zurück  zur  Grenze.
Zur  telegraphischen  Längenübertragung  wurde
Kamina,  ein  Dume-Ort,  wo  ich  ebenfalls  1903
bereits  eine  absolute  Längenbestimmung  vorgenommen
  hatte,  gewählt.  Die  gleiche  Längenübertragung
  Kamina—  Bayolinsel  machten  auch  die
französischen  Offiziere.

Zur  telegraphischen  Verbindung  mußte  diesmal
eine  45  km  lange  Leitung  bis  Nyamassilä  gelegt
  werden.  In  Nyamassilä  war  Anschluß  an
die  bestehende  Staatstelegraphenleitung  Atakpame
—  Sokode.

Die  grenznahen  Orte  zwischen  Kamina  und
der  ersten  Längenstation  in  Adalewi  wurden
von  den  Leutnants  v.  Reitzenstein  und  Heilingbrunner
  durch  Triangulation  und  Polygonzüge
angeschlossen.  Die  Triangulation  wurde  dann
nach  Norden  bis  nahe  8½  Grad  Breite  weitergeführt.


Der  Ogu-Fluß  wurde,  soweit  er  grenznah
ist,  also  von  der  Kamina-Gegend  bis  zur  Mündung
des  Afa  nahe  8⅛½  Grad  nördlicher  Breite,  mit
Meßband  und  Kompaß  aufgenommen.

In  der  recht  mühsamen  Arbeit  der  Gewässeraufnahme
  in  unbewohnter  Gegend  unterstütte
uns  der  Argt  der  Expedition  Dr.  Sunder  in  dankenswerter
  Weise.  Zu  seinen  Forschungen  über
das  Vorkommen  und  die  Lebensweise  der  die
Schlafkrankheit  übertragenden  Stechfliege  (glossina
palpalis)  bereiste  Dr.  Sunder  auch  die  weite  unbewohnte
  Baumsteppe  nordwestlich  von  Kamina
und  nördlich  von  Bagu.  Hierbei  nahm  er  mit
Kompaß  und  Uhr  den  Lauf  des  Ofe,  des  bedentendsten
  Nebenflusses  vom  Ogu,  sowie  diesen
selbst  in  der  Strecke  Alibi  —  Bagu  auf  und
        <pb n="934" />
        Die  Sestlegung  der  Nord-  und  Ostgrenze  von  Togo.

«  *7

 

 

 

Leidl  phot.

Tschautscho-(0ädchen  am  Mjala  bei  Ksfirkziri.  (Doob-Peide.

2
seidl  phot.
        <pb n="935" />
        v.  Seekried  phot.

Im  Olpalmen-Gebiet  (Süd-Togo).

sager  am  Haho.

 

 

 

 

v.  Seefried  phot.

Somba-Paus  in  Bukombe.
        <pb n="936" />
        v.  Seefried  phot.
In  Bukombe.  Sombas-Familie.

 

 

 

S  *–pmbmß

 

.  :--Z  »  «  ·»«,.«k«  :-.  -
,.«,,..».-MM-—MHWLD.--..-s·ii1«-.J-.J»;;-s-«««MM

v.5eettledpl)ot.
Dje-buri.  Krusteneisenstein-Patte.
        <pb n="937" />
        Bugur-Mãdchen.

—.

 

 

Leidl  phot.

D
        <pb n="938" />
        Namunjogo  ((Doab--Land).

 

 

 

 

—  W
v.  Seefried  phot.

(Doab--Frauen  in  Namunjogo.
        <pb n="939" />
        Ceidl  phot.

Alte  Selswohnung  der  Moab-heiden  bei  Namunjogo.

 

 

Celdi  *
Am  Rand  der  nördlichsten  Landstufe  bei  Dapong.
        <pb n="940" />
        W  891  e#

lieferte  dadurch  wertvolle  Beiträge  zur  Topographie
  der  bisher  noch  recht  wenig  erforschten
Mono-Ebene.

Das  Gebiet  nördlich  von  Kamina  ist  wie  jenes
im  Süden  unbewohnt  bis  Bagu  und  Gubi-Pira;
es  trägt  noch  durchaus  den  Charakter  der  Inselberglandschaft.
  Lichte  Baumsteppe  ist  die  vorherrschende
  Bodenbedeckung.

Mit  8“  30°  Breite  beginnt  das  Gebiet  der
sogenannten  Waldorte.

Bagu,  Gubi,  Kuschuntu  und  alle  anderen
Orte  nördlich  davon,  soweit  ich  gesehen  bis  Sugu
hinauf,  haben  eigentümlicherweise  einen  etwa
200  m  breiten  Kranz  alten  Hochwaldes  mit  dichtem
  Unterholz  um  sich,  während  sonst  die  ganze
Gegend  auch  dort  nur  den  Charakter  einer  mehr
oder  weniger  lichten  Baumsteppe  hat.

Bei  einem  dieser  Waldorte,  außerhalb  des
Ringwaldes  von  Bakamakare-Bassila,  wurde  Anfang
  Februar  die  letzte  telegraphische  Längenübertragung
  zur  Bestimmung  des  Gurenzmeridians
ausgeführt.  Besonderer  Leitungsbau  war  nicht
nötig,  weil  durch  Bassila  französische  Regierungstelegraphenlinie
  führt.  Die  Bestimmung  nahm
hier  etwas  mehr  Zeit  in  Anspruch,  weil  häufig
irgendwo  auf  der  langen  durch  Dahomey  zur
Küste  führenden  Telegraphenlinie  eine  Störung
vorkam,  meistens  infolge  von  Gewitter.

Das  Gelände  des  oberen  letzten  Teiles  der
Meridiangrenze  ist  wieder  ziemlich  flach  und  unübersichtlich.
  Daher  wurde  schon  südlich  der
Waldorte  mit  der  Triangulierung  ausgesetzt  und
die  Orte  an  den  Längenpfeiler  bei  Bakamakare
durch  Polygonzüge  mit  Theodolit  und  Kompaß
angeschlossen;  der  Pfeiler  in  Afem,  auf  dem  auch
1903  schon  absolute  Längenbestimmungen  vorgenommen
  worden  waren,  wurde  ebenfalls  durch
Theodolitzug  an  den  Bakamakarepfeiler  angeschlossen.


Mitte  April  waren  die  Arbeiten  längs  der
vom  Bayolmeridian  gegebenen  Grenze  beendet.
Die  Mitglieder  der  deutschen  Abteilung  bezogen
Lager  in  Kjirkjiri,  um  Befehle  des  Gouvernements
  wegen  Abschluß  oder  Fortsetzung  der  Expedition
  nach  Norden  abzuwarten.  Bei  der  Ausreise
  der  Kommission  von  Europa  war  nur  der
Auftrag  zur  Nachmessung  der  Bayolmeridiangrenze
gegeben  worden.  Inzwischen  hatten  aber  die
beiden  Regierungen  Verhandlungen  über  allenfallsige
  Sendung  der  Kommission  in  das  nördliche
Grenzgebiet  von  Togo-Dahomey  gepflogen.
Es  kam  dann  auch  Anfang  Mai  der  Befehl  zur
Fortsetzung  der  Expedition.

Der  Aufenthalt  in  Kjirkjiri  wurde  reichlich
ausgenützt  zur  Berechnung  des  letzten  geodätischen
und  astronomischen  Materials  und  zur  Ergänzung
der  Expeditionsausrüstung.  Verpflegung  und  Unter- 



kunft  machten  keine  Schwierigkeiten,  da  RKjirkjiri
ein  großer  Ort  mit  gut  besuchtem  Markt  ist.

Der  kommende  Aufenthalt  im  nördlichen  Gebiet
  mit  seiner  unkultivierten  Bevölkerung  bedingte
vorweg  die  Beschaffung  von  allerhand  Tauschartikeln.
  Auf  der  bisherigen  Grenzstrecke  sind  die
Eingeborenen  seit  langem  durchweg  an  deutsches
und  französisches  Geld  gewöhnt.  Die  Lebensmittel
  besorgte  sich  jeder  Soldat  und  Arbeiter
selbst  auf  den  Märkten  oder  bei  den  Quartiergebern
  gegen  Bargeld.

Die  Grenzbevölkerung  weiter  im  Norden  von
Kjirkjiri  ist  aber  noch  sehr  scheu  und  lebt  in
primitivsten  Verhältnissen.  Um  den  Aufenthalt
der  Grenzkommission  dort  oben  zu  erleichtern,
wurde  eine  Menge  Salz,  Tabak,  Reis  und  Perlen
von  Station  Sokode  beschafft.  Mit  Reis  wurden
dann  die  Soldaten  und  Arbeiter  verpflegt,  wenn
die  Eingeborenen  nicht  genügend  Mehl  lieferten.
Salz,  Tabak,  Perlen  wurden  statt  Geld  für  Mehl
und  Vieh  an  die  Eingeborenen  abgegeben.

Kjirkjiri  liegt  noch  im  oberen  Teil  der  großen
Mono-Gneisebene.  Ein  kurzer  Tagesmarsch  führt
dann  auf  die  Sudu-Dako-Hochfläche  hinauf;  jenem
am  weitesten  nach  Osten  reichenden  Teil  des
nahezu  ganz  Togo  in  der  Mitte  durchziehenden
Schiefergebirges.  Auf  dieser  Hochfläche  verläuft
auch  ein  Teil  der  Wasserscheide  der  Monn=  und
Volta-Stromsysteme.  Von  hier  ab  schon  liegt
das  ganze  Gelände  der  Ost-,  Nord=  und  Westgrenze
  Togos  im  Flußgebiet  des  Volta.

Teile  dieses  Gebirges,  wie  z.  B.  das  Gelände
um  Aledio-Kadara,  möchte  ich  zu  den  landschaftlich
  schönsten  Gegenden  Togos  rechnen.  Stundenlang
  führt  der  Weg  durch  hohe,  kahle,  durch
Verwitterung  vielartig  gestaltete  imposante  Felspartien
  hindurch.

Der  Nordrand  des  Dako-Sudu-Gebirges  fällt
steil  etwa  200  m  zur  Kara-Ebene  ab.  Diese
etwa  20  km  breite  Gneisebene  war  bisher  unbewohnt
  und  bildete  so  eine  gute  Grenz=  und
Schutzzone  zwischen  dem  nördlich  von  Kara  nun
beginnenden  Gebiet  der  heidnischen  Naturvölker
und  dem  kulturell  auf  bedeutend  höherer  Stufe
stehenden  islamitischen  Tschautscho-Reich,  dessen
Herrscher  in  der  Zeit  vor  Einrichtung  europäischer
Verwaltung  stets  Raubzüge  gegen  die  Transkara=Völker
  unternommen  hatten,  um  den  eigenen
Bedarf  an  Sklaven  und  den  der  küstenwärts
sitzenden  Häuptlinge  zu  beschaffen.  Die  Leute
des  Transkara-Gebietes  wurden  früher  bis  zur
Küste  verhandelt.

Der  bisherige  langjährige  Bezirksamtmann
von  Sokode,  Dr.  Kersting,  hat  dafür  gesorgt,  daß
die  fruchtbare  Ebene  zwischen  Kara  und  der  Sudu-Dako-Hochfläche
  von  den  Transkara-Heiden  besiedelt
  wird.  Bisher  sitzen  die  Völker  dicht  ge-
        <pb n="941" />
        W  892  20

drängt  auf  oder  nahe  den  verschiedenen  Bergen.
Die  Leute  sind  fleißige  Ackerbauer,  von  gutem
kräftigem,  hohem  Wuchs.  Männer  und  Mädchen
sind  meist  völlig  unbekleidet;  Frauen  begnügen
sich  mit  einem  Büschel  Gras  oder  Blätter;  bei
manchen  Stämmen,  z.  B.  den  Anima-Leuten,
gehen  auch  die  Frauen  ganz  nackt.

Zur  Klarstellung  des  Verlaufes  der  deutschfranzösischen
  Grenze  vom  Ende  der  Bayolmeridian=Grenze
  beim  9.  Breitengrad  bis  hinauf  zum
10.  Breitengrad  waren  in  Ergänzung  früherer
Vermessungen  nur  einige  Kompaß-Meßbandzüge
und  eine  astronomische  Azimutbestimmung  vom
Semere-Berg  zum  Schireobe-Berg  nahe  dem
10.  Breitengrad  nötig.

Über  den  Verlauf  der  Grenze  zwischen
10.  Breitengrad  und  Dje  bestanden  weitgehende
Meinungsverschiedenheiten.  Diese  Grenzstrecke
wurde  daher  in  einem  breiten  Streifen  von  der
Kommission  besonders  genau  vermessen.

Vom  Schireobe-Berg  ab  wurde  von  Leutnant
v.  Reitzenstein  im  Mai-Juni  eine  Dreieckskette
gemessen  bis  hinauf  nach  Dje,  östlich  von  Sansanne-Mangu.
  Die  Basis  wurde  bei  Tapunte  genommen
  und  astronomische  Breitenbestimmungen
bei  Semere,  Tapunte  und  Dje  ausgeführt.
Auch  die  französische  Abteilung  triangulierte  auf
der  gleichen  Grenzstrecke.  Das  Gelände  war  ja
dazu  wieder  recht  günstig.  Uber  die  Grenze  vom
10.  Grad  nach  Dje  streicht  das  Togogebirge  in
zwei  als  Landstufen  zu  bezeichnenden  Zügen,
deren  einer  von  der  Tapunte-Ebene  sauft  nordwestwärts
  ansteigend  rund  200  m  steil  zum  Kunitel-Tal,
  die  zweite,  niedere  und  schmalere  Landstufe
westlich  davon  zur  Bukombe=  oder  Mellin-Ebene
absällt.

Diese  durchschnittlich  15  km  breite  Ebene  ist
dann  weiter  im  Westen  vom  Koruntiere-Kukondo-Gebirge
  gegen  das  große,  etwa  zwei  Fünftel  des
gesamten  Togogebietes  einnehmende  Oti-Tiefland
abgeschlossen.  Das  Koruntiere-Kukondo-Gebirge
ist  ein  typisches  Rückengebirge.  Hier,  nahe  Koruntiere,
  verläuft  auch  die  geologische  Grenze  zwischen
der  Oti-Formation  und  den  Buem=  und  Hauptgebirgs-Gesteinsarten.


Die  Bewohner  des  Grenzgeländes  vom
10.  Breitengrad  bis  Koruntiere-Gegend,  unter
dem  Händlernamen  Tamberna  bekannt,  sind  erst
neuerdings  in  den  Bereich  der  Verwaltungsbehörden
  von  Togo  bzw.  Dahomey  einbezogen
worden;  sie  sind  jetzt  noch  sehr  scheu,  aber  willig,
und  werden,  wie  alle  die  anderen  urwüchsigen
Völker  des  nördlichen  Togo,  wertvolle  Hilfskräfte
in  der  Entwicklung  des  Schutzgebietes  sein.  Die
Leute  bewohnen  kastellartige  hohe  Lehmhäuser.
Die  kleinen  Burgen  stehen  weit  zerstreut  inmitten

 

der  Felder.  Man  kann  dort  stundenlang  reiten,
ohne  aus  dem  Kulturland  herauszukommen.
Hier  gestaltete  sich  die  Aufnahme  der  Ortsgemeinden
  und  des  Wegenetzes  besonders  schwierig.
Das  Tamberna  genannte  Gebiet  vom
10.  Breitengrad  bis  hinauf  nach  Koruntiere
und  der  Grunerschen  Route  möchte  ich  in  zwei
Teile  trennen.  Nahe  nördlich  von  Bukombe,
von  der  Linie  Kongo  —Tarunta  ab,  sitzen  die  aus
Gurma  eingewanderten  Tamaba  oder  Tamarda,
von  den  Händlern  Barba  genannt.  Südlich

davon  aber  bis  nach  Pida  die  Somba  oder

Bomba.  Schon  die  mäßige  Kleidung  der  Leute,
vor  allem  aber  ihre  Sprache  und  ihre  Wohnungen
ist  eine  verschiedene.  Beide  Stämme  haben  zwar
Kastelle,  während  aber  der  Somba-Mann  nur
innen  vom  Erdgeschoß  aus  zu  den  auf  der  Plattform
  der  Kastelle  aufgesetzten  Wohnhütten  steigt,
benutzt  dazu  der  Tamaba  außen  am  Hause  einen
eingekerbten  Einbaum  als  Leiter.

Unter  den  südlichen  Sombas  haben  sich  einige
Fulbe-Familien  als  Viehhirten  niedergelassen.
Im  Gebiet  nordöstlich  von  Bukombe  leben  einige
Kotokoli-,  Fulbe=  und  Saberma-Familien,  deren
Männer  Vieh=  und  Tuchhandel  mit  den  Eingeborenen
  treiben.

Für  die  Bergzüge  östlich  von  Bukombe  ist
aus  der  französischen  Literatur  die  Bezeichnung
Atakora  auch  in  die  deutsche  Literatur  übernommen
  worden.  Diese  Bezeichnung  für  diesen
Teil  allein  ist  aber  unangebracht,  weil  sie  lediglich
  Haussasprachgebrauch  ist,  angewandt  von  den
Händlern  für  das  ganze  durch  Togo  und  das
nördliche  Dahomey  bis  zum  Niger  hinziehende
Schiefergebirge.  Nach  Mitteilung  von  Professor
Mischlich  entstammt  das  Wort  der  am  mittleren
Niger  gesprochenen  Songhai-Sprache.

Einen  besonderen  Namen  für  den  Somba-Tamaba-Teil
  des  Togo-Dahomey-Schiefergebirges
haben  die  Eingeborenen  nicht;  ähnlich  wie  bei
allen  anderen  Naturvölkern,  die  nur  Eigennamen
für  einzelne  Berge  und  Kuppen  haben.

In  Koruntiere,  nordwestlich  von  Bukombe,
wohnen  zusammen  mit  den  Tamabas  Namba=Leute,
  welche  wieder  die  gewöhnlichen  Gehöfte
mit  den  niederen  Rundhütten  zu  bauen  pflegen.

Nahe  an  Kornntiere  heran  reicht  das  Land
Die,  deren  Leute  schon  zur  großen  Gurma-Gruppe
  gehören,  aber  dem  Tschokossi-Reich  tributär
sind.  Das  Gelände  ist  nun  wieder  eine  Fastebene
und  ändert  den  Charakter  nicht  mehr  längs  des
übrigen  Grenzgebietes  bis  zum  Ende  an  der
onglischen  Grenze,  mit  Ausnahme  der  Pugno-Landschaft.


Das  Gebiet  in  der  Bukombe-Gegend,  dann
weiter  längs  der  Grenze  durch  Die  hinauf  bis
Guande  ist  keineswegs  eine  Sumpflandschaft,  wie
        <pb n="942" />
        W  893  20

es  nach  den  Darstellungen  in  den  bisherigen
Karten  den  Anschein  hat.  Wo  nicht  durch  eine
dichte  Besiedlung  Ackerland  vorherrscht,  ist  die
Bodenbedeckung  durchaus  als  lichte  Baumsteppe
zu  bezeichnen.  Wohl  ist  das  Gelände  in  der
Regenzeit  starken  Uberschwemmungen  ausgesetzt,
weil  die  Gewässerrinnen  nur  sehr  schwaches  Gefälle
  zum  Oti-Tal  haben,  aber  charakteristische
Sumpfvegetation  ist  in  den  Geländemulden  nur
selten  und  dann  nur  in  geringer  Ausdehnung
vorhanden.

Im  Lande  Die  hielt  ich  mich  von  Ende  Juni
bis  Mitte  August  vorigen  Jahres  auf.  Der  weitläufig
  angelegte  Hauptort  von  Die,  Dje-buri,
befindet  sich  auf  einer  Krusteisensteinschicht  von
tennenartiger  Ebenheit.  Darunter  steht  der  Sandstein
  der  Oti-Formation  an.

Durch  Dje-buri  führt  einer  der  begangensten
Karawanenwege  aus  den  Haussastaaten  nach  dem
altbekannten  Kola-Hauptmarkt  Salaga  in  der
englischen  Goldküsten-Kolonie.

Nach  Abschluß  der  Arbeiten  im  Dje-Gebiet
marschierte  ich  über  Sansanne  Mangu  gleich  in
das  nördliche  Grenzgebiet,  wo  inzwischen  Leutnant
v.  Reitzenstein  mit  Feldwebel  Leidl  tätig  war,
um  als  letzte  Arbeit  den  Anschluß  an  meine  gelegentlich
  der  deutsch-englischen  Grenzexpedition
von  1901/02  geschaffenen  Vermessungspunkte  durchzuführen.
  Die  in  Ergänzung  der  1898/99er
Grenzerpedition  im  Gelände  nördlich  des  Dje-Landes
  bis  zum  11.  Breitengrad  noch  nötig  gewesenen
  topographischen  Arbeiten  besorgte  Leutnant
Heilingbrunner  mit  Feldwebel  Jaeger.  Für  sie
waren  nun  in  der  Regenzeit  die  Arbeiten  in  der
Oti-Ebene  sehr  beschwerlich.  Die  zahlreichen
Bäche  und  Flüsse  waren  voll  Wasser  und  die
Wege,  welche  doch  mit  Meßband  aufgenommen
werden  mußten,  waren  auch  zu  Wasserrinnen
geworden.

Der  Norden  des  Schutzgebietes  Togo  ist  nur
schwach  bevölkert  von  Moab=  oder  Mobaheiden,
dann  Fulbe,  Gurma  und  Mossi  und  diesen  nahe
verwandten  Kusas.  Unmittelbar  an  der  Grenze
sitzen  nur  die  Pugno-,  Sanga=  und  Kusas-Leute,
voneinander  durch  weite  wildreiche  Baumsteppen
getrennt.

Das  Gelände  am  11.  Breitengrad  östlich  und
westlich  von  Pugno  ist  durchaus  eben;  nur  ab
und  zu  ragt  eine  niedere  Granitkuppe  hervor.
Die  Pugno-Dörfer  mit  Ausnahme  des  früheren
Hauptortes  Sankoti  liegen  auf  dem  nordöstlichen
Ende  des  sich  ins  englische  Gebiet  südwestwärts
hinziehenden  Sandstein=  und  Tonschiefergebirges.
Dieses  bildet  in  Togo  zwei  lange  Landstufen  mit
Steilabfall  nach  Norden.

Uber  die  mächtige,  300  m  Steilabfall  habende
Nakpandur-Natjintendi-Landstufe  ist  im  Nordosten,

 

schon  westlich  von  Dapong  anfangend,  eine  im
Pugno-Gebiet  endende  zweite  niedere,  80  bis
100  m  hohe  Landstufe  vorgeschoben.  Auf  den
bisherigen  Karten  kommt  diese  zweite  Landstufe
noch  nicht  gut  zur  Darstellung.

Die  obersten  Partien  der  Steilwände  an  den
Landskufen  weisen  zahlreiche  überhängende  Felsplatten
  der  dort  horizontal  geschichteten  Sandsteinund
  Tonschieferschichten  auf.  Die  dabei  gebildeten
Hohlräume  dienten  den  Bewohnern  der  Gebirgsgegend
  als  Zufluchtsstätten,  wenn  die  Tschokossioder
  die  Gurma-Herrscher  hierher  Raubzüge  unternommen
  hatten.  Durch  Anbringung  von  Lehmwänden
  wurden  kleine  Höhlenwohnungen  geschaffen
  und  außer  dem  noch  besondere  Lehmkammern
zur  Verwahrung  von  Lebensmitteln  gebaut.

Eine  größere  Anzahl  solcher  Zufluchtsstätten
findet  man  bei  Dapong,  Namunjogo  und
Tambonga.  Auf  einem  weiter  nördlich  gelegenen
Gebiet,  der  Landschaft  Bandiagara,  hat  vor
drei  Jahren  der  französische  Forscher  Oberleutnant
Desplagnes  ähnliche  Stätten  nachgewiesen.

Die  im  allgemeinen  recht  einförmige  Moba-Gebirgslandschaft
  ist  manchmal,  so  besonders  bei
Dapong  und  Namunjogo,  durch  der  Erosion
und  Verwitterung  noch  widerstandene  Felspartien
verschönert.

In  Dapong,  dem  mit  Rücksicht  auf  die  Lebensmittellieferung
  günstigsten  Ort  in  dortiger  Grenzgegend,
  waren  in  den  Monaten  September  und
Oktober  alle  Mitglieder  der  deutschen  Abteilung
zum  ersten  Male  seit  dem  Küüirkjiri-Aufenthalt
wieder  versammelt.  Hier  wurde  die  Karte  des
Grenzgeländes  im  Maßstab  1:100000  in  provisorischer
  Weise  hergestellt.  Die  französische  Abteilung
  arbeitete  ihr  Kartenmaterial  im  nahen
Sankoti  aus.

Nach  dem  Austausch  von  Kopien  der  hergestellten
  Karten  wurden  die  Kommissionsarbeiten
Mitte  November  abgebrochen.

In  einzelnen  Abteilungen,  und  von  Sansanne
Mangu  aus  auf  verschiedenen  Wegen,  kehrte  die
Kommission  im  Laufe  des  Dezember  1909  zur
Küste  zurück.  Ich  wählte  die  westliche  Route
über  Dendi—  Kratschi.  Jendi  war  die  Hauptstadt
  des  früher  mächtigen,  kriegerischen  Dagomba-Reiches.
  Seit  Einführung  der  europäischen  Verwaltung,
  die  1896  nach  einigen  Kämpfen  der
Polizeitruppe  von  Togo  ermöglicht  wurde,  und
seit  der  Teilung  des  Reiches  in  eine  deutsche  und
eine  englische  Hälfte,  zufolge  des  deutsch-englischen
Grenzvertrages  von  1904,  ist  die  Macht  der  alten
Herrscherfamilie  natürlich  bedentend  gesunken.  —
Kratschi  hatte  in  der  Zeit  der  Bezirksleitung
des  jetzigen  Gouverneurs,  Grafen  Zech,  als  Marktplatz
  dem  alten  Salaga  den  Rang  abgelaufen,
ist  jetzt  aber,  nach  dem  deutsch-englischen  Grenz-
        <pb n="943" />
        W  894  20

vertrag,  durch  den  das  bis  dahin  neutrale  Salaga
englisch  wurde,  in  seiner  Bedeutung  wieder  gesunken.


Nach  Rückkehr  zur  Küste  Ende  Dezember  hatten
Leutnant  v.  Reitzenstein  und  ich  zur  Verbesserung
  der  Resultate  der  ohne  Personenwechsel
gemachten  telegraphischen  Längenübertragungen
an  der  Ostgrenze  noch  eine  Längenübertragung
mit  Personenwechsel  auszuführen.  Wir  wählten
hierfür  Lome  und  Agome-Palime.

Da  Agome-Palime  durch  eine  Eisenbahn  mit
Lome  verbunden  ist,  war  der  Beobachterwechsel
leicht  durchzuführen;  dann  war  auch  eine  telegraphische
  Längenbestimmung  von  Agome-Palime,
dieses  wichtigsten  Handelsplatzes  im  nächsten  Hinterland,
  vom  Gouverneur  Grafen  Zech  längst
gewünscht.

Unsere  Anwesenheit  benutzte  der  Gouverneur,
der  in  seiner  15  jährigen  Tätigkeit  in  Togo  der
Schaffung  guten  Kartenmaterials  —  auch  durch
eigene  topographische  und  astronomische  Arbeiten
  —  stets  das  größte  Interesse  entgegengebracht
  hat,  zu  einer  telegraphischen  Längenübertragung
  von  Lome  nach  einem  Punkt  der

 

englischen  Kolonie  Goldküste.  Auf  Wunsch  der
englischen  Regierung  wurde  der  Ort  Ada  dafür
genommen.  Die  dortigen  Beobachtungen  führte
Leutnant  v.  Reitzenstein  aus,  während  ich  die
astronomischen  Arbeiten  in  Lome  besorgte.  Leider
war  bei  unserer  Rückkehr  von  der  Grenzexpedition
das  Kabel  zur  Goldküste  gestört,  so  daß  zur  Ausführung
  der  Längenübertragung  bis  Anfang  März
gewartet  werden  mußte.

Da  die  englische  Küstenvermessung  durch  telegraphische
  Längenübertragung  an  die  Sternwarte
in  Kapstadt  angeschlossen  worden  war,  sind  mit
den  letzterwähnten  Arbeiten  nun  auch  für  eine
Reihe  von  Vermessungspunkten  in  Togo  zuverlässige
Längenwerte  geschaffen  worden.

Zum  Schluß  erwähne  ich  noch,  daß  das
beiderseitige  Kartenmaterial  der  Grenzkommissionen
völlig  übereinstimmte.  In  einigen  politischen
Fragen  konnte  aber  mit  dem  französischen  Chefkommissar
  eine  Einigung  nicht  erzielt  werden.
Die  endgültige  Grenzfestsetzung  wird  nun  Sache
einer  jetzt  in  Paris  zusammentretenden  neuen
Kommission  sein.

Deutsch-üdwestafrika.

Machwelsung  der  bei  den  JSollämtern  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestafrina  im  Oonat  Juli  1910
fällig  gewordenen  Sollbeträge.

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  19,  S.  818.)

 

 

 

 

 

 

 

 

Onn.  Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  Gegen  den  gleichen
Namen  der  Zoll-  .  -  8  gen  den  g
ämter,  bei  *  “  im  obigen  Monat  des  Rechnung-  lahres  —  —  Zeitraum
welchen  die  Zölle  1910  1909  des  Vorjahres
fällig  *  orden  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger

sin  EEIEILIEEIEIIEIELIEEIELIIEIELIIEIEIIEIIIII
Swakopmund.  90751901  278  00  91  02990  55  728550  —  —  55728  503  301  te  —
Nonidas  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Ururas.  .  —  —  —  —  —  —  —  50  20  00  20  50  —  —  20  50
Sandwichshafen.  13  70  —  —1  13  70  —  —  —  —  —  —  13701  —  —
Empfängnisbucht  31  60  —  —  34  60  —  —  —  —  —  —  34601  —  —
Usalos  .  .  ..  1  289  70  —  —  1  289  70  107  80  —  —  407  80  881901  —  —
Lüderitzbucht  81  450  20  7  0081  158  10  1107  283  10  82  00  107  365  10  —  —25907  00
Windhuk  20  241·65  —  —  2%%  —  ——88650  5  305  15  —  —
Gobabis  —  —1  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Outio  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Grootfontein  —  —  —  —  —  —  –—  —  —  —1  —  —  —  —  —  —
Keetmanshoop  31.230  10  —  —  31  230  183290  —  ——14832  900  16397  20—  —
Hasuur  32  60  —  —  32  60  433  80  —  —  133  80  —  —  101  20
Dawignab.  ..  —  —  —  —  —  —  13  97  —  —  13  97  —  —  13  97
Ukamas.  78620  —  —  786  20  679900  —  —  679  90  106  0  —
Stolgenfels  —  10  —  —  —  10  123  7|10  00  563  70  —  —  563  60
Ramanedrift  220  —  —  220  276  50  —  —  27650  —  —  27  4  380

gZusammen  1225  832951  285  901226  11885  194667  171  542  00  195  209  140  W  —  —
        <pb n="944" />
        895  20

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Rheinische  bandes-Plantagen-Gesellschaft

Im  Geschäftsjahr  1909  betrug  die  Kaffec-Ernte
140  000  kg,  sie  überstieg  die  Schätzung  um  40  000  kx.
Von  unserem  Kaffee  wurden  10  000  kg  von  der  Pflanuzung
  aus  abgesetzt,  während  die  übrigen  130  000  kx  in
Demschland  zum  Verkauf  gelangten.  Die  für  goc#l
areruge  Santos  im  laufenden  Jahre  eingetretene  Preissteigerung
  machte  sich  für  blaue  Kaffees  nicht  in  gleichem
Maßze  bemerkbar.  Der  unserseits  erzielte  Durchschnittspreis
  betrug  daher  wieder  wenig  über  1  .X  pro  Kilo.

Im  Gegensatz  zu  dem  Vorjahre  stand  der  Regenfall
  1909  mit  1672  mm  Niederschlägen  um  gut  100  mm
über  dem  für  Ngambo  normalen  Durchschnitt.  Dieser
Umstand  war  für  die  gedeihliche  Entwicklung  und  Instandhaltung
  der  Pflanzungen  sowie  für  die  gute  Ausreifung
  der  Kaffee-Ernte  recht  günstig.  Auch  blieben
Schäden  durch  Schädlinge  aller  Art  innerhalb  vernünftiger
  Grenzen.

Der  Arbeitermangel  hat  leider  nicht  abgenommen,
  im  Gegenteil  scheint  er  noch  akuter  geworden
zu  sein.  Unser  Pflanzungsleiter  vermochte  daher  nicht
soviel  Leute  zu  werben,  als  für  einen  wirklich  ausreichenden
  Unterhalt  der  Kaffeegärten  und  gleichgeitige
Neupflanzung  von  Kautschuk  erforderlich  war.  Notgedrungen
  mußte  daher  in  den  Kaffeegärten  manche
Arbeit  unterlassen  werden,  die  man  sonst  gern  vorgenommen
  hätte,  und  auch  die  Ausdehnung  der  Kautschukpyflan
  zung  konnte  nicht  in  dem  Maße  erfolgen,  wie
beabsichtigt.

Die  Arbeitergahl  betrug  im  Mittel  220  pro
Tag  mit  einer  Mindestzahl  für  den  Monat  März  von
156  und  ciner  Höchstzahl  für  die  beiden  Haupterntemonate
  November  und  Dezember  von  gut  330  Leuten.

Die  Aus  sdehnung  der  Kaffeepflanzung  blieb
unverändert.  Die  Kautschuipflansung,  Magunga
genannt,  wurde  im  Geschäftsjahr  um  24  ba  ausgedehnt
und  somit  auf  46  ha  gebracht,  die  ausschließlich  mit
Manihot-Glagziovii  bepflangt  sind.

Der  Erlös  der  Ernte  abzüglich  Seefracht  und
sonstiger  Spesen  beläuft  sich  auf  118  560  gegen
99  605.¼  im  Vorjahre.  Die  Betriebskosten  Ngambos
stellten  sich  auf  103  524  //KX.  wovon  für  Kautschuknenanlage
  und  Unterhalt  der  älteren  Kautschukanlagen
rund  11.  000  .  dienten.  Unser  Verlustsaldo  verringerte
  sich  um  14  114  .M  auf  113.066  .7.

Einige  Mitteilungen  über  das  laufende  Jahr
(1910)  erscheinen  angebracht:  Das  Aussehen  der
Kaffeepflanzung  blieb  trotz  der  reichlichen  Ernte
gut.  Leider  fand  die  Blüte  unter  sehr  ungünstigen
Regenverhältnissen  statt:;  die  Hauptblüte  mißlang  daher
für  den  größeren  Teil.  Die  Ernte  1910  wird  auf
80  000  ku  geschätt.  Die  Pflanzung  Magunga  wurde
in  der  letzten  großen  Regenzeit  um  65  ha  ausgedehnt.

 

Das  Aussehen  der  Pflanzung  soll  sehr  gut  sein  m

dem  Vorbehalt,  daß  die  zuletzt  gepflangten  rund  20  ha
mohr  oder  weniger  unter  Regenmangel  gelitten  haben.
Sobald  Arbeiter  anderwärts  abkömmlich  werden,  besteht
  die  Absicht,  die  ältesten  Bäume  versuchsweise  anzugapfen.


#  *
2

Aus  der  Bilanz  vom  31.  Dezember  1909  heben
wir  hervor,  daß  die  Pflan  zung  Ngambo  mit  866  675.7.
zu  Buch  steht.  Außerdem  figurieren  als  Aktien:  Grunderwerbkonto
  23  287.,  Effekten  15  891.J¼,  Bankguthaben
  52  571  7  und  Waren  109529  .;  demgegenüber
  beträgt  das  mit  80  v.  eingezahlte  begebene
Napital  1  180  000  ¾.

Central-Rfrikanische  Bergwerksgesellschaft,  Berlin.“)

Die  Central-Afrikanische  Bergwerksgesellschaft
hatte,  wie  den  Gesellschaftern  bekannt  ist,  einen  Anteil
an  der  Kironda-Goldminen-Gesellschaft  in  Höhe
von  500  000  .7.  Hiervon  hat  sie  laut  Vertrag  mit
der  genannten  Gesellschaft  im  Berichtsjahr  einen  Teilbetrag
  von  250  000  “¼  veränßert,  und  ihr  aus  dem
Erlös  236  000  .  als  Darlehen  zur  Verfügung  gestellt.

Die  Lironda-Goldminen-Gesellschaft  hatte,  wie  im
vorigen  Bericht  erwähnt,  ihren  Vollbetieb  in  Sekenke
im  Sommer  1909  eröffnet;  leider  traten  aber  in  den
ersten  Monaten  verschiedene  Betriebsstörungen  ein.
Ein  regelmäßiger  flott  gehender  Vollbetrieb  konnte
erst  seit  dem  28.  Dezember  1909  aufrecht  erhalten
werden.  In  den  ersten  drei  Monaten  des  Jahres  1910
wurden  rund  160  000.M  Gold  produziert.

Ein  neues  Goldvorkommen,  hat  Prospektor  Warneboldt
  im  vergangenen  Herbst  für  die  Gesellschaft
in  der  Landschaft  Saamuye,  etwa  8  km  von  den
früheren  dortigen  Goldfeldern  entfernt,  belegt.  Herr
Warneboldt  hatte  zahlreiche  Gesteinproben  von  drei
goldhaltigen  Riffen  nach  Sekenke  gebracht;  Bergingenieur
Zimmermann  hat  diese  Proben  dort  analysiert  und
weitere  Aufschließungsarbeiten  angeordnet.

u  *

Die  Bilanz  per  31.  März  d.  J.  schließt,  da  den
Einnahmen  aus  Zinsen  und  Agio  beim  Verkauf  der
250  000  Kirondaanteile  mit  zusammen  17260  4%
Unkosten  im  Betrage  von  34  808  .K¾  gegenüber  stehen,
mit  einer  Erhöhung  des  Verlustsaldos  um  17548.%
auf  680  882  bei  einem  Grundkapital  von  1200000..
Die  Kirondaminen-Beteiligung  steht  im  ganzen  mit
549  322  „K  zu  Buch.  Dagu  treten  als  weitere  aktiven
Kassa=  und  Bankguthaben  mit  zusammen  48  902  .
wogegen  RKreditoren  30  205  .X  zu  fordern  haben.

 

——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten.

Saumwollernte  fKgVptens  1909/10.

Die  Baumwollkampagne  1909/1910  hat  für

Agypten  eine  Enttäuschung  gebracht,  wie  man  sie
dort  wohl  nicht  erlebt  hatte.  Da  während  der

*)  Aus  dem  Bericht  über  das
(1809).

14.  Geschäftsjahr

 

geit  des  Wachstums  anscheinend  die  günstigsten
Verhältnisse  hinsichtlich  Wärme  und  Wasserversorgung
  bestanden,  und  da  die  ersten  Ankünfte  namentlich
  in  bezug  auf  Stapel  vielversprechende

*n.  Aus  dem  Geschäftsbericht  vom  1.  April  1909
bis  31.  März  1910.
        <pb n="945" />
        W  896  20

Ware  gezeigt  hatten,  war  man  aufs  unangenehmste
überrascht,  als  schon  die  erste  Pflücke  den  gehegten
Erwartungen  nicht  entsprach  und  schließlich  die
gesamte  Ernte  sich  zu  einem  völligen  Mißerfolg
gestaltete.

üÜber  die  Ursachen  dieses  Fehlschlags  sind  die
Ansichten  geteilt.  Man  wird  der  Wahrheit  am
nächsten  kommen,  wenn  man  sie  in  dem  Zusammenwirken
  von  generellen  Faktoren  (Abnützung  des
Bodens,  Verschlechterung  der  Saat)  und  von  besonderen,
  gegen  das  Ende  des  Wachstums  hinzugetretenen
  Umständen,  insbesondere  dem  außergewöhnlich
  hohen  Nilwasserstand,  Nebeln  und
Raupenschäden  erblickt.

Die  Ernte  stand  sowohl  der  Menge  wie  der
Beschaffenheit  nach  weit  hinter  der  vorangegangenen
und  hinter  dem  Durchschnitt  der  letzten  Jahre
zurück,  obwohl  die  Anbaufläche,  1597  055  Feddan
(1  Feddan  =  rund  4200  aqm)  gegen  1638040
Feddan  im  Vorjahre,  nicht  erheblich  kleiner  gewesen
  ist.  Es  sind  im  ganzen  nur  5000772
Kantar  (1  Kantar  =  44  /28  kg)  gegen  6751  133
Kantar  im  Vorjahre")  geerntet  worden.  Von
der  vorjährigen  Ernte  waren  am  1.  September
1909  noch  354600  Kantar  am  Platze.  Es  standen
somit  5  355  372  Kantar  zur  Verfügung,  wovon
bis  Schluß  der  Kampagne,  31.  August  d.  Js.,
5073037  Kantar  ausgeführt  worden  sind,  so  daß
ein  Rest  von  282  335  Kantar  auf  neue  Kampagne
übernommen  wurde.

Die  Ausfuhr  verteilte  sich,  nach  Ballen  zu
etwa  7½  Kantar  gerechnet,  auf  die  einzelnen
Bestimmungsländer,  wie  folgt:

Großbritannien  288  406,  Osterreich-Ungarn

78519,  Frankreich  67  802,  Vereinigte  Staaten
von  Nordamerika  67  542,  Italien  50  708,  Rußland
  50  576,  Deutschland  19083,  Spanien  15  161,
Holland  14547,  Japan  13517,  Schweden  1950,
Belgien  1070,  Portugal  537,  Indien  436,  andere
Länder  92.

Die  deutschen  und  unter  deutschem  Schutz
stehenden  Firmen,  sieben  von  im  ganzen  23  Exporthäusern,
  sind  daran  mit  dem  stattlichen  Betrag
von  200776  Ballen  beteiligt.

In  der  Ausfuhrziffer  für  Deutschland  sind
übrigens  nur  die  nach  Hamburg  und  Bremen
verschifften  Mengen  enthalten.  Es  ist  indes  darauf
hinzuweisen,  daß  Süddeutschland  einen  großen
Teil  der  Ware  über  Triest,  Genua  und  Venedig,
das  Elsaß  über  Marseille  und  die  Rheinlande
über  Antwerpen,  Rotterdam  und  Hull  beziehen.
Der  Gesamtbedarf  Deutschlands  an  ägyptischer
Baumwolle  betrug  während  der  Kampagne  1909/10
nach  Schätzung  einer  der  größten  dortigen  Baumwollfirmen
  etwa  70  000  Ballen.

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  1014.

 

Der  unerwartet  schlechte  Ernteausfall  hat
naturgemäß  einen  außerordentlichen  Einfluß  auf
die  Preisgestaltung  ausgeübt,  dies  um  so  mehr,
als  die  Aufwärtsbewegung  der  Preise  durch  das
ebenfalls  ungünstige  Ergebnis  der  amerikanischen
Ernte  noch  gestützt  wurde.  Während  Novemberkontrakte
  im  September  v.  Is.  mit  18  Tallaris
(1  Tallari  =  4,15  J4)  notiert  wurden,  ist  diese
Notierung  im  Laufe  des  Geschäftsjahres  bis  auf
223⅜⅝.  Tallaris,  der  Maikontrakt  vorübergehend
sogar  bis  auf  313/  Tallaris  gestiegen.

Was  das  Geschäftsjahr  1910/11  betrifft,  so
ist  zu  bemerken,  daß  der  Anbau  laut  Mitteilung
des  Finanzministeriums  von  1597  055  Feddan
auf  1  642  610  Feddan  gestiegen  ist.

Hiervon  entfallen  1  325  834  Feddan  gegen
1  326  588  Feddan  im  Vorjahr  (also  754  Feddan
weniger)  auf  das  Delta  und  316  776  Feddan
gegen  270  467  Feddan  (also  46  309  Feddan
mehr)  auf  Oberägypten.

Die  Temperatur  war  den  Kulturen  im  allgemeinen
  günstig.  Ubrigens  haben  sich  die  Grundbesitzer,
  gewitzigt  durch  die  letztjährigen  Erfahrungen,
mehr  als  je  die  Bekämpfung  der  Baumwollraupe
angelegen  sein  lassen,  während  die  Regierung
Maßregeln  zur  Vermeidung  allzu  ausgiebiger
Bewässerung  und  zur  Herbeiführung  einer  zweckmäßigeren
  Felderwirtschaft  getroffen  hat.  Die  Gefahr
eines  zu  hohen  Grundwasserstandes  mit  der  Folge
von  Infiltrationen  in  die  Baumwollfelder  ist  im
übrigen  schon  wegen  der  verhältnismäßig  geringen
Nilschwelle  in  diesem  Jahre  nicht  so  groß  wie
im  Vorjahre.

Bisher  sind  die  Ankünfte  aus  Ober=  und
Unterägypten  reichlich  und  von  befriedigender
Beschaffenheit.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Alerandrien.)

Baumwollanbau  im  Uganda-Schutzgebiet.

Boden.  Uganda  hat  wenig  Granitboden;
da,  wo  er  vorkommt,  ist  er  der  beste  Baumwollboden.
  Fast  ausschließlich  hat  Uganda  schweren
roten  Lehmboden,  eigentlich  für  Baumwolle  recht
schlecht,  nur  die  starken  und  das  ganze  Jahr
hindurch  fallenden  Regen  (1200  mm  für  das
Jahr)  lassen  ihn  leidliche  Ernten  hervorbringen.
Die  Landschaft  Usoga  hat  schwärzlichen  Boden,
hierauf  werden  die  besten  Ernten  erzielt.

Saatsorten.  Zuerst  wurde  Black  Rattler
importiert;  dies  hat  sich  mit  der  Zeit  zu  einer
Baumwolle  herangebildet,  die  man  wohl  am
besten  als  „Uganda-Baumwolle“  bezeichnet.  Sie
ist  natürlich  der  amerikanischen  Upland-Qualität
ähnlich  geblieben,  hat  aber  im  allgemeinen  einen
längeren  Stapel  und  erzielt  daher  bessere  Preije.
        <pb n="946" />
        W  897  20

Es  ist  nicht  gestattet,  neue  amerikanische  Saat  einzuführen,
  wird  dies  einmal  ausnahmsweise  erlaubt,
so  muß  diese  auf  getrennten  Feldern  ausgesät  und
die  Ernte  dem  Regierungs-Baumwollsachverständigen
  vorgelegt  werden;  ist  die  Oualität
gut,  darf  die  Saat  weiter  verwendet  werden;
andernfalls  wird  sie  vernichtet.  Es  werden  vom
Gouvernement  weiter  Versuche  mit  ägyptischer
Baumwolle  gemacht;  man  hofft  auch  darin  eine
Sorte  zu  erzielen,  die  dem  Boden  und  Klima
zusagt  und  dabei  gute  Qualität  gibt.  Es  werden
jedoch  Versuche  für  einige  Jahre  nötig  sein.

Zeit  der  Aussaat.  Man  sät  im  April,
Mai,  und  August  September;  als  beste  Zeit  zur
Aussaat  hat  man  die  Monate  Mai  bis  Juli
herausgefunden,  jedoch  läßt  sich  diese  nicht  einheitlich
  durchführen.

Ernte.  Die  Pflanzen  brauchen  5½  Monate
bis  zur  Reife,  länger  als  ein  Jahr  ist  es  nicht
erlaubt,  die  Stande  stehen  zu  lassen;  nach  dieser
Zeit  sind  dieselben  zu  verbrennen.  Da  die  Aussaat
  von  den  Eingeborenen  nicht  einheitlich  vorgenommen
  wird,  findet  ein  Pflücken  eigentlich
während  des  ganzen  Jahres  statt.

Erntemenge  pro  Acre.  In  Uganda  erntet
man  nur  etwa  300  lbs.  pro  Acre,  in  Usoga  800
bis  1000  lbs.  Diese  Menge  wird  von  dem
Cotton-Expert  der  Regierung  als  recht  schlecht
bezeichnet,  nur  die  ganz  allgemein  aufsgenommene
Baumwollkultur  läßt  so  glänzende  Gesamterfolge
erzielen.

Es  sei  hier  erwähnt,  daß  im  Jahre  1909/10
rund  1100  t  entkernte  Baumwolle  exportiert
wurden;  für  das  laufende  Jahr  schätzt  man  den
Export  auf  2500  t  und  für  das  nächste  Jahr
wohl  schon  auf  4000  bis  5000  t.  Mit  2500  t
hat  Uganda  schon  die  Lagos-Kolonie  überflügelt,
die  nach  25  jähriger  Baumwollkultur  bisher  als
die  beste  Kolonie  für  Baumwolle  galt.

In  den  Monaten  April,  Mai,  Juni  1910
wurden  635  t  entkernte  Baumwolle  exportiert;
da  die  Haupternte  in  die  Monate  Oktober/  Januar
fällt,  so  dürfte  die  Schätzung  eines  Exports  von
2500  t  für  das  laufende  Jahr  durchaus  nicht  zu
hoch  gegriffen  sein.

Stapellänge  und  Preis.  Der  Stapel  ist
durchschnittlich  11/16  engl.  Zoll;  es  werden  bei
sachverständigem  Aussuchen  erheblich  längere
Stapel  erzielt.  Der  in  Liverpool  erzielte  Preis
lag  zwischen  8  bis  10½  d.

Pflücken.  Da  die  Baumwollstaude  nicht  auf
einmal  reift,  macht  das  Pflücken  in  Uganda  mehr
Arbeit  als  in  Amerika,  wo  einfach  alle  Kapseln
auf  einmal  gepflückt  werden.  Hier  hat  der
Neger  sich  reife  herauszusuchen,  daher  kann  er

 

auch  nicht  mehr  als  etwa  20  lbs.  pro  Tag
herausbringen.

Ginkosten.  Man  rechnet,  daß  1  d  pro  lb.
ein  guter  Preis  für  das  Entkernen  ist,  der  Nutzen
übrig  läßt.

Pflugkulturen.  Von  der  Anwendung  des
Pfluges  ist  man  abgekommen;  die  Eingeborenen
verstehen  nicht,  die  Pflüge  ohne  ständige  Beaufsichtigung
  durch  einen  Europäer  zu  hantieren.
Nebenbei  zerbrechen  die  handlichen  leichten  Pflüge
schnell  und  die  schwereren  sind  nicht  geeignet  für
die  hiesigen  Ochsen.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Rizekonfsulats  in
Entebbe.)

Die  Baumwollernte  von  1910  im  Staate  Texas
und  ihre  Kusfuhr  über  Galveston.

Was  Nord-Texas  im  Jahre  1909  unter  Trockenheit
  zu  leiden  hatte,  ist  durch  reichlichen  Schneefall
im  Winter  1909/10  und  durch  Regen,  der  stets
mehr  oder  minder  ausgiebig  eintrat,  wenn  die
Wetterpropheten  über  zu  große  Trockenheit  zu
klagen  begannen,  wett  gemacht  worden.

Die  Baumwollernte  von  Texas  wird  von  Optimisten
  auf  3½  Millionen  Ballen  geschätzt.  Richtiger
  dürfte  die  vorsichtigere  Schätzung  mit  3¼
Millionen  Ballen  sein,  namentlich  wenn  man  die
Möglichkeit  eines  frühzeitigeren  Frostes  in  den
Kreis  der  Berechnung  einschließt.

Daß  die  Ernte  eine  frühe,  große  und  gute
sein  wird,  erhellt  schon  daraus,  daß  das  bloße
Gerücht  über  den  Ausbruch  eines  Streikes  in
Lancashire  den  Markt  zusammenbrechen  und  die
Baumwolle  um  3  Dollar  für  den  Ballen  billiger
verkaufen  ließ,  ferner  daraus,  daß  die  Fachzeitungen
und  die  Farmer-Vereinigungen  ihre  Kunden  warnen,
  die  Ernte  nicht  zu  schnell  zu  verkaufen,  weil
sie  sonst  den  Preis  drücken  würden.  Dabei  verweisen
  diese  darauf,  daß  die  letztjährige  Ernte  um
3  200  000  Ballen  kleiner  als  die  vorhergehende
war,  aber  für  Baumwolle  95  Millionen  Dollar
und  für  Baumwollsaat  32  Millionen  Dollar  mehr
gebracht  hat.  Es  sei  in  einer  kleineren  Ernte
weniger  Arbeit,  dafür  aber  mehr  Geld.

Den  sichersten  Beweis  aber  für  die  frühe  und
große  Baumwollernte  und  nebenbei  für  die  große
Leistungsfähigkeit  der  Verschiffungsanlagen  liefern
die  amtlichen  Zahlen  über  die  Ausfuhr  von  Baumwolle
  im  Monat  September  (dem  ersten  Monat
in  der  Baumwoll-Saison)  l.  Is.  aus  dem  Hafen
von  Galveston.  Galveston  nimmt  als  Ausfuhrhafen
  von  Baumwolle  schon  seit  Jahren  den  ersten
Rang  ein  und  verschifft  allein  mehr  Baumwolle
als  die  nächstgroßen  fünf  bis  sechs  Häfen  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  zusammen.  Die
        <pb n="947" />
        W  898  20

folgenden  Zahlen  veranschaulichen  die  Verschiffungen
von  Baumwolle  aus  dem  Hafen  von  Galveston
während  des  Monats  September  1910:

 

Bestimmung  Ballen  Gewicht  Wert  in  Dollar
Großbritannien  159  454  85  835  667  11811  440
Deutschland  94  930  51532  4c48  7  051  687
Frankreich  54931  29  746  943  4051394
Italien  25  552  13  969  387  1926  586
Spanien  20  266  11  063  405  1  198  449
Rußland  6  0906  3388  614  165  610
Belgien  5  6900  3  157  862  426  313
Pormgal  200  106  177  14467

Zusammen  367  128  198  800  5003  27  245  976

Küsltenschiffahrt
(Boston  üb.  New  York)  83  500  —  6  174  000

Zusammen  150  628  33  719  976

Einschließlich  der  Nebenprodukte  von  Baumwolle
  (Baumwollsamen,  zmehl,  -öl,  zölkuchen  usw.)
bewertete  sich  die  Ausfuhr  im  September  l.  Js.
auf  etwa  37  Millionen  Dollar.

Die  beiden  Dampfer  „Armenian“  von  der
Leyland  Line  und  „Frankfurt“  vom  Norddeutschen
Lloyd,  die  am  22.  und  24.  September  von  Galveston
  abfuhren,  hatten  die  wertvollsten  Ladungen.
Ersterer  hatte  für  rund  2  Millionen  und  letzterer
für  etwa  1½  Mill.  Dollar  Baumwolle  an  Bord.

Bis  zum  30.  September  waren  in  Galodeston
(im  ersten  Monat  der  Saison)  501  054  Ballen
Baumwolle  angefahren,  gegen  211  160  Ballen  in
Savannah;  43.292  Ballen  in  New  Orleans  und
16  211  Ballen  in  Mobile.  Insgesamt  waren  in
sämtlichen  Häfen  der  Vereinigten  Staaten  bis  zum
30.  September  1910  929  406  Ballen  Baumwolle
eingegangen.  Im  vorhergehenden  Monat  August,
also  vor  dem  eigentlichen  Beginn  der  Saison,
waren  in  Galveston  bereits  125.000  Ballen  neuer
Baumwolle  laut  den  amtlichen  Angaben  auf  der
Baumwollbörse  angeliefert  worden.

Im  Verlaufe  des  letzten  Monats  sind  zwei
neue  Dampferlinien  ins  Leben  gerufen  worden:
Baltimore  —  Galveston  und  die  erste  französische
Linie  Havre—Galveston.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsuls  in  Galveston,  Teras,
vom  3.  Oktober  1910.)

Rahoo-Rusfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republih,
Januar  bis  Juli  1910.-)

Juli  Januar  bis  Zuli
1910  1910  6

kg  *  kg  *

Bestimmung

Ver.  Staaten

von  Amerika  1024  866  177880  75241711  1327  560
Deutschland  1014  418  167961  4  112  781  668  430
Frankreich.  110  416  63  755  2560  748  131  058
Andere  Länder  508  81  5098  81

 

Im  ganzen  2450  268  409  677  14  198  751  2427  129
(Nach  dem  Berichte  des  RKaiserl.  Konsuls
in  San  Domingo.)
*n)  V#gl.  „D.  Rol.  Bl.“  1910,  S.  823.

 

Die  Nelhenausfuhr  Sanszlbars  1909.

Die  Ausfuhr  von  Nelken  aus  Zanzibar  betrug
im  Jahre  1909  20  285001  engl.  Pfund  im  Werte
von  4956  142  Rupien  gegen  14974  872  engl.
Pfund  im  Werte  von  3974  398  Rupien  im  Jahre

1908.  Die  Nelkenausfuhr  von  1909  machte
36,6  v.  H.  der  Gesamtausfuhr  aus.  Von  der
Ausfuhr  gingen  nach:
90
Menge  Wert  Menge  Wert
in  engl.  Pfld.  in  Rupien  in  engl.  Pfd.  in  Ruvpien
Europa  7  197  375  1  894  363  10  638  889  259|  630

Ver.  Staat.

v.  Amerika  651  780  181578  2364  940  589  911
Asien.  7  051  342  1876  332  7  183  252  174672
Afrika  71375  18  725  97920  22  #3

Auf  die  europäischen  Märkte  verteilte  sich  die
Ausfuhr  in  folgender  Weise:

1908  1909
Menge  Wert  Menge  Wert

in  engl.  Pfd.  in  Rupien  in  engl.  Pfd.  in  Rupien

Rotterdam  d60  351  141  704  3007720  f12148
London  2283  330  600  075  1592  492  405  447
Oamburg  3296968  886  785  4498  151  1  111  18
Marseille  894  986  225  757  1  041  S827  250  976
Die  Anteile  der  hauptsächlich  in  Betracht

kommenden  Bestimmungsländer  stellten  sich  im
Jahre  1909  (und  1908)  nach  Prozenten,  wie
folgt:  Indien  32,32  (46,0),  Deutschland  25,9
(22,3),  Großbritannien  7,9  (15,1),  Vereinigte
Staaten  von  Amerika  11,4  (4,6),  die  Niederlande
13,7  (3,6),  Frankreich  4,7  (5,7).

Wie  in  den  Vorjahren  wird  hierzu  bemertki,
daß  die  Zollstatistik  bei  den  auf  den  deutschen
Schiffen  verschifften  Nelken  als  Bestimmungsland
Deutschland  angibt,  während  die  Ladepapiere
meistens  auf  Option  Rotterdam  —  London  lauten.
Der  Weltmarkt  in  Nelken  ist  London,  und  es  gehr
der  größte  Teil  der  hier  als  nach  Deutschland
verschifften  Nelken  nicht  nach  Hamburg,  sondern
nach  London.

Im  Erntejahre  1908/09  (vom  August  bis  Juli)
wurden  insgesamt  615  418  Frasilah  Nelken  gewonnen,
  und  zwar  165  733  Frasilah  auf  der
Insel  Zanzibar  und  449  685  auf  der  Insel  Pemboa.
Der  Jahresdurchschnittspreis  der  Pemba-Nelken
betrug  8  Rupien  5  Annas;  derjenige  für  Zanzibar-Nelken
  stellt  sich  etwas  höher.

Zum  Vergleiche  seien  hier  die  Zahlen  der
Ernte  1909/10  ebenfalls  angeführt.  Es  wurden
insgesamt  480  000  Frasilah  gewonnen,  und  zwar
160  000  auf  der  Insel  Zanzibar  und  320  000
auf  der  Insel  Pemba.  Der  Jahresdurchschnitkspreis
  der  Pemba-Nelken  betrug  9  Rupien  12  Annas-An

  Nelkenstengeln  wurden  im  Jahre  1909
45146712  engl.  Pfd.  im  Werte  von  294  598  Rupien
ausgeführt,  wovon  der  größte  Teil  nach  Hamburg
        <pb n="948" />
        W  899  20

ging.  Mutternelken  sind  ausgeführt  worden  nach
Deutschland  1400  engl.  Pfund  im  Werte  von
100  Rupien.
(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Zanzibar.)

Kopland.

Vorschriften  zur  Verhinderung  der  Einschleppung
  von  Rebkrankheiten.

Laut  einer  in  der  „Union  Gazette“  vom
19.  August  d.  Is.  veröffentlichten  Bekanntmachung
vom  12.  August  1910  (Nr.  67/1910)  sind  auf
Grund  des  „Cape  of  Gocd  Hope  Vineyards
Protection  Act“  (Nr.  6/1886)  zur  Verhinderung
und  Verbreitung  der  als  Phylloxera  vastatrix
bekannten  Rebkrankheit  in  Kapland  Bestimmungen
erlassen,  wonach  alle  zur  Einfuhr  bestimmten
Sendungen  von  Bäumen,  Pflanzen,  Knollen,
Wurzeln,  Zwiebeln  oder  anderen  unterirdischen
Erzeugnissen  von  einer  vom  Absender  zu  beschwörenden
  Erklärung  begleitet  sein  müssen,  daß  sie
keine  Reben  oder  Rebteile  enthalten,  daß  sie  von
dem  Untersuchungsbeamten  der  Regierung  im
Eingangshafen  als  frei  von  Insektenplage  und
Krankheit  durchgelassen  und  von  der  als  Phylloxera
vastatrix  bekannten  Pest  völlig  frei  sind.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Swaslland.

Verbot  der  Einfuhr  von  Mangobäumen,
Mangofrüchten  und  Mangosamen.

Laut  einer  in  der  „Official  Gazette  of  the
High  Commissioner  for  South  Africa“  vom
23.  August  d.  Is.  veröffentlichten  Bekanntmachung
hat  der  Oberkommissar  unter  dem  18.  August  1910
(Nr.  61/1910)  auf  Grund  der  „Diseases  of  Plants
Prevention  Ordinance,  1904"  verordnet,  daß  die
Einfuhr  von  Mangobäumen,  Mangofrüchten  und
Mangosamen  nach  Swasiland  vom  Tage  der
Veröffentlichung  dieser  Verordnung  ab  verboten  ist.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Kußenhandel  K#yptens  in  den  ersten  neun
Oonaten  1910.

Nach  den  amtlichen  Ausweisen  über  den
Handel  Agyptens  während  der  ersten  neun  Monate
  1910  bezifferte  sich  die  Gesamteinfuhr  auf
16  504  418  KE.  gegen  15  752  931  EE.  im  entsprechenden
  Zeitraume  1909,  so  daß  sich  eine  Zunahme
  von  751  487  LE.  ergibt.  Die  Gesamtausfuhr
  bewertete  sich  in  den  ersten  neun  Monaten
  des  laufenden  Jahres  auf  14209  634  LE.,

 

während  sie  in  dem  entsprechenden  Zeitabschnitte
des  Jahres  1909  insgesamt  14  603  427  LEE.  betrug;
  es  ist  mithin  bei  ihr  eine  Abnahme  von
393  793  EE.  zu  verzeichnen.

Auf  die  einzelnen  Warengruppen  verteilte  sich
die  Gesamteinfuhr  in  den  ersten  neun  Monaten
1910  (und  1909)  wie  folgt  (Wert  in  1000  LE.):
Tiere  und  tierische  Erzeugnisse  zu  Genußzwecken
771,1  (627,9),  Felle  und  Waren  daraus  286,2
(258,6),  andere  tierische  Erzeugnisse  und  Abfälle
53,7  (57,5),  Getreide,  Gemüse,  Mehl  usw.  1916,4
(2814,5),  Kolonialwaren,  Drogen  591,8  (648,2),
Spirituosen,  Getränke,  Ole  859,1  (870,3),  Lumpen,
Papier,  Bücher  286,2  (256,3),  Holz,  Holzwaren,
Kohlen  2037,5  (1993,7),  Steine,  Erden,  Tafelgeschirre,
  Glas,  Kristall  457,3  (387,6),  Farbstoffe,
Farben  189,3  (181,5),  Chemische  Erzeugnisse,
Heilmittel,  Parfümerien  631,1  (413,1),  Textilwaren
  4504,6  (4084,0),  Metalle  und  Metallwaren
1760,7  (1472,0),  verschiedene  Waren  1319,0
(1071,6),  Tabak  und  Tabakfabrikate  839,7  (615,  3).

Dieselben  Warengruppen  wiesen  in  dem  gleichen
Zeitabschnitte  bei  der  Ausfuhr  folgende  Werte
(in  1000  LE.)  auf:  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse
zu  Genußzwecken  104,4  (129,3),  Felle  und  Waren
daraus  178,0  (161,6),  andere  tierische  Erzeugnisse
und  Abfälle  43,8  (41,2),  Getreide,  Gemüse,  Mehl
usw.  1572,9  (1801,2),  Zucker,  Kolonialwaren
156,4  (78,0),  Spirituosen,  Getränke,  Ole  11,4
(15.4),  Lumpen,  Papier,  Bücher  18,9  (18,3),
Holz,  Holzwaren  usw.  10,7  (10,9),  Steine,  Erden,
Tafelgeschirre  usw.  2,3  (2,3),  Farbstoffe,  Farben
16,5  (17,1),  Chemische  Erzeugnisse,  Heilmittel,
Parfümerien  32,6  (25,9),  Baumwolle,  Textilwaren
11639,8  (11852,7),  Metalle  und  Metallwaren
38,6  (74,1),  verschiedene  Waren  95,3  (97,8),
Zigaretten  287,4  (276,7).

Als  die  hauptsächlichsten  Ein=  und  Ausfuhrartikel
  innerhalb  der  einzelnen  Warengruppen
kommen  in  den  ersten  neun  Monaten  des  Jahres
1910  (und  1909)  in  Betracht  (Wert  in  1000  LE.):
Einfuhr:  Reis  267,4  (374,1),  Getreide  und
Maismehl  871,8  (1343,4),  Zucker,  roh  und  raffiniert
  210,4  (289,1),  Kaffee  213,7  (218,6),  Fette
Ole  (außer  Oliven=  und  Baumwollsamenöl)  179,9
(156,0),  Petroleum  234,7  (264,8),  Steinkohlen
934,9  (934,7),  Baumwollengarn  195,4  (175,3),
Baumwollengewebe  2343,4  (2175,5),  WMollene
Gewebe  287,6  (269,1),  Eisen=  und  Stahlwaren
828,2  (711,7),  Tabak  in  Blättern  799,0  (576,1).
Ausfuhr:  Eier  75,51(101,7),  Häute  139,50(125,0),
Baumwollsamen  759,0  (1206,7),  Reis  194,7
(104,6),  Olkuchen  167,4  (160,2),  Zwiebeln  264,1
(259,8),  Baumwolle  11  531,1  (11  776,4),  Zigaretten
  287,4  (276,7).

Deutschland  war  an  der  Gesamteinfuhr
Agyptens  in  den  ersten  neun  Monaten  des  Jahres
        <pb n="949" />
        9000  2O

1910  (und  1909)  mit  901  038  (754  568)  LE.
beteiligt,  während  sein  Anteil  an  der  Ausfuhr
1  810  871  (1  424  177)  LE.  betrug.
wurden  aus  Deutschland  (Wert  in  1000  L  E.)
in  dem  genannten  Zeitraume  des  Jahres  1910
hauptsächlich  Getreide,  Gemüse,  Mehl  (6407),
Farbstoffe  und  Farben  (68,8),  Textilwaren  (195,0),
sowie  Metalle  und  Metallwaren  (259,3);  die
Hauptausfuhrartikel  nach  Deutschland  waren  (Wert
gleichjalls  in  1000  LE.),  Getreide,  Gemüse,
Mehl  usw.  (297,5)  und  Baumwolle  und  Textilwaren
  (1431,  9).

(Nach  Bulletin  Mensuel  du  Commerce  EKtGrienr

le  IEEYDtC.3)

Eingeführt

 

Ausfuhr  von  Carnaübawachs  aus  Brasilien  1909.

Nach  dem  Boletim  Estatisticau  Commercial
betrug  die  Ausfuhr  von  Carnaübawachs  aus
Brasilien  in  den  Jahren  1909  (und  1908)  3012
(2592)  Tons  zu  1000  kg  im  Werte  von  4059
(3872)  Tausend  Milreis  Papier.

Davon  gingen  nach  Deutschland  1729
(1280)  Tons  im  Werte  von  2303  (1885)  Tausend
  Milreis  Papier,  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  782  (755),  Wert  10418  (1133),  Frankreich
  65  (—),  82  (—),  Großbritannien  101  (529r,
536  (812),  Portugal  63  (—),  87  (—),  anderen
Ländern  2  (28),  3  (412).

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  Rio  de  Janciro.)

 

 

 

Vermischtes.

Ausbildungshurfus  für  Missionare.

An  der  Kölner  Akademie  für  praktische
Medizin  wird  in  der  Zeit  vom  7.  November  1910
bis  zum  28.  Januar  1911  ein  Ausbildungskursus
  für  Missionare  abgehalten.  Die  Lehrgegenstände
  beziehen  sich  in  der  Hauptsache  auf:
Grundzüge  der  Anatomie  und  Physiologie,  Tropenhygiene,
  innere  Medizin,  Behandlung  der  Zähne,
die  wichtigsten  Haut=  und  Geschlechtskrankheiten,
Anleitung  zum  Impfen,  Chirurgie  und  Frrenpflege.
  An  diesem  Kursus  werden  im  ganzen
vierzehn  Missionare,  und  zwar  einer  von  der
Abtei  St.  Ottilien,  fünf  von  der  Missionsgesellschaft
des  Göttlichen  Wortes  in  Steyl,  drei  vom
Missionshaus  in  Knechtsteden,  zwei  vom  Pallottiner
  Missionshause  in  Limburg  und  drei  vom
Missionshause  in  Hiltrup  teilnehmen.

Eisendahnbau  in  Oozaombique.

194  km  nördlich  von  Lourenco  Marques
liegt  am  Limpopoflusse  im  Distrikte  Gazaland  der
Ort  Chai  Chai,  welcher.  den  Mittelpunkt  eines
zukunftreichen,  insbesondere  in  landwirtschaftlicher
Beziehung  sehr  entwicklungfähigen  Landstrichs
bildet.  Um  eine  ausgedehntere  Erschließung  dieses
Landstriches,  der  insbesondere  auch  zum  Anbau
von  Zucker  geeignet  ist,  möglichst  schnell  herbei- 



zuführen,  hat  der  Generalgouverneur  von  Mozambique
  unter  Zustimmung  der  Zentralregierung
in  Lissabon  den  Bau  einer  Schmalspurbahn
in  Angriff  genommen,  die  Chai  Chai  mit  der
60  km  weiter  nördlich  an  einem  großen  Binnensee
gelegenen  Ortschaft  Manjacaze  verbinden  soll.
Der  Bau  ist  heute  schon  16  km  weit  bis  zur
Station  Changuane  vorwärts  geschritten.  Die
Spurweite  beträgt  75  cm  und  das  Gewicht  der
Schienen  für  das  Meter  15  kg  (30  lbs.  per  Fardi.
Das  ganze,  zum  Bahnbau  erforderliche  Material
ist  bereits  angeliefert  worden.  Das  vrollende
Material  soll  vorläufig  aus  einer  Lokomotlle
von  60  Pferdekräften,  vier  Güterwagen  von  je
10  Tonnen  Tragfähigkeit  und  einem  Personenwagen
  für  12  Personen  bestehen.  Die  Banarbeiten
  werden  voraussichtlich  Ende  März  1911
bis  zum  Endpunkte  Manjacaze  gediehen  sein.

Die  Gesamtkosten  sind  auf  50  000  Pfund
Sterling  veranschlagt,  wovon  1100  Pfund  auf
das  rollende  Material  entfallen.  Der  Bahnbau
wird  nicht  durch  Privatunternehmer,  sondern
durch  Regierungsbeamte  ausgeführt.

Das  ganze  Material  für  diese  Eisenbahn  einschließlich
  des  rollenden  Materials  ist  deutschen
Ursprungs.

(Aus  einem  Berichte  des  deutschen  Ronfuls  in

Lourenco  Marques  vom  1.  September.)
        <pb n="950" />
        W  901  20

Literatur-Bericht.

Dem  Deutschen  Kolonial-Kongreß  1910  hat  das
Kolonin!  -  Wirtschaftliche  Komitee.  Wirtschaftlicher
Ausschuß  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft,  eine
dehrift

„Unsere  Kolonialwirtschaft  in  ihrer  Bedentung  für
Industrie,  Handel  und  Landwirtschaft“

gewimet.  Den  Mitgliedern  des  Kongresses  ist  die
Schrift  frei  zur  Verlügung  gestellt  worden.

Der  Zweck  der  Veröffentlichung  ist,  die  wirtschaftlichen
  Wechselbezichungen  zwischen  der  kolonialen
  Produktions-  und  Konsumfähigkeit  und  den
heimischen  Wirtschaftsverhältnissen  klarzustellen  und
auf  Grund  der  amtlichen  Statistik  den  Nachweis  zu
liefern,  daß  die  Entwicklung  unserer  Kolonialwirtschaft
für  unser  nationales  Wirtschaftsleben  von  grundsätzlicher
  Bedeutung  ist.  Die  einzelnen  Aufsätze  sind  im
Kaiserlichen  Statistischen  Amte  bearbeitet  und  auf
Grund  der  neueren  Denkschriften  des  Reichs-Kolonialamtes
  und  anderer  Quellen  ergänzt  worden.

Im  ersten  Abschnitt  wird  dargelegt,  wie  Deutschlund
  sich  im  letzten  Vierteljahrhundert  infolge  sciner

 

starken  Bevölkerungszunahme  aus  einem  Ackerbaustaat
  zu  einem  aufstrebenden  Industricstaat  umgebildet
hat;  zugleich  wird  gezeigt.  wie  weit  unsere  Kolonien
durch  eigene  Produktion  dazu  berufen  sind,  die  4bhängigkeit
  Deutschlands  im  Bezug  seiner  Rchstoffe
vom  Auslande  zu  bescitigen  baw.  zu  mildern.  So
werden  die  wichtigsten  unserer  kolonialen  Rohstoffe.
wie  Baumwolle.  Kautschuk.  Faser-  und  Olrohstoffe.
tropische  Hölzer  und  Gerbstoffe,  mincralische  Rohstoffe,
  tioerische  Produkte  und  Nahrungs-  und  (ienutmittel
  in  besonderen  Kapiteln  eingehend  behandelt.

In  zwei  weiteren  Abschnitten  werden  auf  gleiche
Weise  die  Wechsclbeziehungen  zwischen  dem  heimischen
Handel  und  der  heimischen  Landwirtschaft  einerscits
und  unserer  Kolonialwirtschaft  andeschs  nachgewiesen.

Die  Schrift  bietet  durch  ihren  aktuellen  Inhalt
auch  jedem  Lehrer  und  Dezenten  eine  willkommene
II'ienterlage  für  den  Unterricht  und  jedem  über  unsere
Kolonialwirtschaft  Vortragenden  eine  reiche  Quelle  un
Stoff.  Sic  kann  vom  Verlage  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees.  Unter  den  Linden  13.  zum  Preise
von  1,50  ¾  bezaogen  werden.

 

 

 

Koloniale  Liter  atur.)
XII.

I.  Kolonialwesen  und  Kolonialpolitik
im  allgemeinen.

AdreBbuch  des  deutschen  Kiautschoun-Gebiets  für
1910—1911.  Bremen:  Max  Nöhler  (1910).  V,  136  S.

3.50  x.0.  1
The  Canadian  Who's  Who.  London:  The  Times
1910.  250  S.  4  ST#  80.  12
Gallus:  Die  Errichtung  einer  Koloninlauskunfts-Stelle

  in  Berlin.  Kolz.  11.  626—627.  [3
Handbooks  on  British  Colonies  1910.  Compilecd

br  Walter  B.  Paton  and  issued  br  the  Emigrants'
Information  Office.  London:  Emigr.  Inform.  COff.
(1910.)  80.  4
SJüsserott's  illustrierter  Kolonial-Kalender  1911.
Alit  1  Titelb.,  12  Kalenderkopfleisten  n.  Origin.  von
Theodor  Crampe,  1  Karte  v.  Afrika  u.  vielen  Ilustr.
221  S.  1.¾  8o.  (5
Mendelssohn,  Sidner:  South  African  Bibliography
being  the  Catalogue  raisonné  of  the  Mendelsschn  lbmry.

  of  W’orks  relating  to  South  Africa  .  .  .  With
a  descriptive  introduction  by  J.  D.  Colvin.  Vol.  1.

London:  Kegan  Paul  &amp;amp;  Co.  1910.  LXX  II,  1008  S.  So.  (e

Abhandlungen  des  Hamburgischen  Kolonialinstituts.
  Hrg.  vom  Professorenrat.]  Hamburg:  L.  Friedrichsen
  &amp;amp;  Co.  80.  1

))vlIn  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
u  sFstematischer  Ordnung  mitlgeteilt.  Mit  einem  sind  die
Titel  der  Werke  bezeichnet,  welche  bei  der  Redaktion  des
Kolonialblattes  eingingen.

Der  Verlag  erklürt  sich  gern  Zur  Annahme  und
Weiterbeförderung  derjlenigen  Werke  bereit,  welche
als  Rezensionsexremplare  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnis  ihm  zugeschickt  verden.

 

Bd.  1:  Stuhlmann,  Franz:  Handwerk  und
Industrie  in  Ostafrika.  Kulturgeschichtliche  Betrachtungen
  nebst  einem  Anhang:  Die  Gewinnung  des
Eisens  bei  den  Nyamwezi  von  R.  Stern.  Mit  77  Abbild.,
  4  Kärtchen  im  Text  u.  2  Taf.  XIV,  163  S.  8.4.

Annuario  1910  sdel]  Istituto  coloniale  italinno
erctto  in  ente  morale  con  R.  D.  10  maggio  1908.

 

 

Roma.  Roma:  U’nionc  editrice  1910.  80.  (8
*Gallus:  Der  dritte  deutsche  Kolonialkongreß.
KolzZ.  11.  611—642.  o
*Deutscher  Kolonialkongreß  1910.  Dkolz.  27
675—676,  700—702.  10
*Klolbel.  F.:  Der  dritte  Deutsche  Kolonialkongrehb.
Kolz.  11  689—90.  11
*Wiukler:  Deutscher  Kolonialkongreß  1910.  Kolz.

11  707—709.  Forts.  f.  12

Hamed  El  Alally:  The  Future  of  Egypt.  The
Moral  and  Intellectual  Aspects  of  Egyptian  national
congreß  held  at  Brussels  on  september  21.—24.  1910.
Paris:  Impr.  Chaix  1910.  38  S.  SP0.  (13

Hennings,  C.  R.:  Asien  und  Europa.  Besprechg.
des  Werkes:  Asia  and  Europa  by  Meredith  Townschll.
  DKO.  27  731—732.  L

*külz:  Was  in  Südwestafrika  not  tut.Landescingesssene
  und  landeserfahrene  Tierürzte.  —  Ausbau  seiner
Selbstverwaltungsanfünge.  —  Jluiglichkeit  gesunder,
kredirweiser  Kupitalsbeschaffung.!]  DKolz.  27  676
bin  (678.  (15

Legendre,  A.  F.:  Kientchang  et  Lolotic.  GChineis-Lolos.
  Sifans.  Impressions  de  vovyage.  Etude  ##0#0-graphiquc,
  sociale  et  Cconomique.  Paris:  Plon-Jourrit
&amp;amp;  Cic.  1910.  129  S.  5  7v#ôP  .  16
        <pb n="951" />
        902  2e

CQuellien.  Alain:  La  Politigue  musulmane  dans
IAfriduc  odecidentule  française.  Paris:  E.  Larose  1910.
282  S.  005.  L1

Kameruner  Politik.  I/Dtsch  Kol.  9  332—334.  118

Rohrbach,  Paul:  Deutsch-Südwestafrika  ein  Ansiedlungs-CGebiet?
  (2.  durchges.  u.  verm.  Aufl.)  Berlin-Schöncherg:

  Hilfe  1910.  32  S.  5b0  KX.  50.  19
Fchlobach:  Alit  Lindlequist  Hurch  Ostafrika.
I  Kolx.  27  56.  —56S,  632—6.3,  610—6|.  [20

The  present  State  of  the  Congo  (Question.  Issued
br  the  Congo  Reform  Association  „Grunville  House“.

London:  Ang.—Sept.  1910.  10  S.  S.  [21
*  Ein  französischer  Vorschlug  zur  Lösung  der  Liberianischen
  Frage.  Kolz“.  11  65°—658.  [22
*  Wem  vertlanken  wir  den  Fricden  in  Samoa?  Von
B.  M.  IKol.  9  334—33.  23

Wertheimer,  Friz:  Die  japanische  Kolonialpolitik.
Hamburg:  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  1910.  100  S.  2,50  .
80.  24

Wrochem.  Hans  von:  Erinnerungen  eines  „Chinesen“.
  Den  Kameraden  gewidmet.  CGroß-Lichterfelde-Berlin:
  Runge  1910.  80  S.  1.20  .  00.  [25

Zimmermann,  Emil:  Das  demsche  Tanganjika-Jiassa-
  U(iebiet.  DKolz.  27  750—752.  [26

*Barth,  Chr.  G.:  Im  überseeischen  Deutschland.
Erzählungen  aus  unseren  Sehutzgebieten.  AMit  33  Abb.
(Wiegand,  A.:  Deutsehe  Bürger-Bibliothek  .  .  .  ERd.  3.)
Altenburg,  S.  A.:  Geibel  1910)].  227  8.  1,00  .  S.  27

'  Hunse,  Lene:  Ragays  Fahrt  nach  Süclwest.  Roman.

  Berlin:  E.  Fleischel  &amp;amp;  Co.  1910.  IIIII.  40  S.
5M.  0.  les

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

Collins,  Davrid:  An  Account  of  the  English  Colony
in  New  Sonth  Wales,  1788  to  19011.  With  an  introduction
  by  James  Collier.  London:  Whitcombe  1910.
7  §  6  7.  P0.  129

Ferrand,  (labricl:  Les  vorages  des  Javanais  à
Aandagastcar.  Extrait  du  Journal  asiatiqne.  Taris:
Imprimerie  nationale  1910.  52  S.  80.  30

Hann,  F.  de:  Priangan.  De  Preanger-  regentschappen
  onder  het  Nederlandsch  bestuur  tot  1811.
1.  Deel.  I.  Overzicht.  II.  Personalia.  s  Grarchhnge:
M.  Nilhoff  1910.  20,  496,  351  S.  6  177.  86.  131

*Italia  e  Argentina.  (Istituto  coloniale  italiano.)
A  ricordo  della  commemorazione  centenaria  dellc  indipendlenza
  della  republica  argentinn.  Bergamo:  lstitmo
italinno  'artigrafiche.  Slit  1  Iaf.  32  S.  86.  (32

Richter,  J.  W.  Otto  (Otto  v.  Golmen):  Wic  unsere
Kolonien  Südwestafrika,  Kamerun  und  Taego  erworben
wurden  .  .  (Deutsche  Scehücherei.  23.  Bd.)  Altenburg:
  St.  Geibel  1910.  III,  199  S.  geb.  1.50.M.  d#  3  33

Schlfer,  Dietrich:  Koloninlgeschichte.  3.,  revid  u.
bis  auf  die  (egenwart  fortgeführte  Aufl.  (Sammlung
(öschen.)  Leipzig:  G.  J.  Ciöschen  1910.  152  S.  Dd0.  134

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.

Orientalisches  Archiv.  Illustrierte  Zeitschrift  für
Kunst.  Kulturgeschichte  und  Volkerkunde  der  Länder
des  Ostens.  Hg.  von  Hugo  (irothe.  Lcipzig:
K.  W.  Hiersemann.  Jährl.  4  Hfte.  pro  Jg.  30  4.
Jg.  1.  licft  1.  Oktober  1910.  40.  (35

 

Kiepert,  Richard:  Karte  v.  Deutsch-Ostafrika  in
29  Blatt  u.  6  Ansatzstücken.  1:300000.  Begonnen
unter  Leitg.  v.  Kiepert.  fortgesetzt  unter  Leuung  r.
Paul  Sprigade  u.  Max  Nloisel.  Im  Auftrage  u.  wit
Unterstützg.  des  Reichs-Koloninlamts  hreg.  Berlin:
D.  Reimer.  10  S.  80.  3
Bl.  A.  4.  Ikkoma  60  X  75,5  cm  Subskr.  Pr.  1,80.1.
Einzelpr.  2  .X.
Bl.  A.  5.  Magad  26  T  38.5  cm  Einzelpr.  1.50  1.
WSprigade,  ’.,  u.  Moisel,  AI.:  Die  Fortschrüte  der
deutschen  Kolonial-Kartographie  in  den  Jahren  1960
bis  1910.  I)Kol.  27  691—/(#904.  (:

Bromn,  George:  Aelanesians  and  Polrnesians.
their  life-histories  descriled  and  comparc#  l.  Wunh  IIl.
London:  AMlacmillan  &amp;amp;  Co.  1910.  XV,  451  S.  14  ST%  80.  8

C(ardaillane,  Jenn  de:  Au  Tonkin.  Impressioens  et
Souvenirs.  Paris:  Belin  früres  1910.  105  S.  H.  35

*  Dus  übersceische  Deutschland.  Die  deutschen
Kolonien  in  Wort  und  Billl.  Nach  dem  neucsten  Stand
der  Kenntnis  bearb.  von  Hutter,  Dovc  su.  a.]  Bd.  1.
AMI.  4  mehrfarb.  u.  2  einfarb.  Karten,  10  ganzscit.  Taleln
u.  121  Textabb.  2.  Aufl.  Stuttgart,  Berlin,  Lipzig:
Union  Deutsche  Verlagsges.  1911.  VIII.  310  8.
7,  50  %  80.  1

Etnorraphica  in  het  museum  van  het  Bataviaarch
genootschnp  van  kunsten  en  wetenschappen  te  Bata’ia#
(Jarn)  algebecld  door  J.  W.  Teillers.  Plaat  I—XII,
's  (rarenhage:  N.  Nijhoff  1910.  Tekst  in  het  Nedell.
en  Enkelsch.  6  1.  Fol.  11

Fraser,  John  Foster:  Australia:  The  making  aof
a  nation.  With  50  ill.  from  photogr.  Zrd  c#l.  Londen.
Alelboumne:  Cassell  and  Comp.  (1910.]  XIX.  250#0  S.
80.  12

vWFriederici,  G.:  In  das  Hinterland  der  Nordkü#e
des  Kaiser  Wilhelmslandes  (Neuguinca).  Aus:  Deicrmanns
  Aliutcilungen.  1910,  II.  Heft  4.  S.  182—19.
Ali#  Karten.  10.  1

Hedin,  Sren:  Zu  Land  nach  Indien.  Leipzka:
Brockhaus  1910.  In  36  Lief.  Lief.  1.  0.50.  .  D.  I

Hochel:  Karte  von  China.  1:4500000.  Berlin:
S.  Schrobp  i.  Komm.  6  .  10

Holdich,  Thomas:  The  Ciates  of  India  being  an
historical  narratire.  With  maps.  Londen:  Aaucmillan
&amp;amp;  Co.  1910.  553  S.  12  „.  80o.  44%

Kisch,  Martin  Sschlcsinners:  Letters  &amp;amp;  Keiche
from  Jorthern  Nigeria.  With  un  introduction  br  Zu
Pererx  Girouard.  London:  Chatto  &amp;amp;  Windus  1910.
XlII,  231  S.  6  8.  d0.  Angchängt  ist  eine  Biblugraphie
  m.  faß.  Schriften  über  Nord-Nigerien  von
170  Dis  1008.)  4

Die  deutschen  Kolonilen  hrg.  von  Kurd  Schwabe.
9.  Lief.  Berlin:  Weller  &amp;amp;  Hüttich  (1910).  20.  M.  Pol.  4

Lunufeld,  W.:  Nach  und  in  Kamerun.  DKolz.  2
719—720.  (4

MNnedonald.  J.  Ramsey:  The  Awaskening  of  India.
London:  Hodder  &amp;amp;  S.  1910.  320  S.  6  NN0.  S.  5%

Murtin.  G.  Currie:  One  Hundred  and  Fiftv  Dars
in  China.  London:  Simpkin  1910.  96  S.  6  d.  (51

Park,  James:  The  geology  of  New  Zealand.  An
Introduction  to  the  historical,  structural,  and  econome
Geoloxy.  With  145  Illustr.,  27  Pl.,  and  col.  groleg.
map.  ULondon:  Whitcombe  &amp;amp;  Tombs  1910.  XX,  18.
10  8  6  d.  Se0.  E

Schweinitz,  Hans-Hermann  Graf  von:  Orientalische
  Wanderungen  in  Turkestan  und  im  Jord-
        <pb n="952" />
        W  903  e

üstlichen  Persien.  AlI.  55  Abb.  nach  eigenen  Aufnahmen
  d.  Verfassers  u.  3  Karten.  Berlin:  D.  Reimer
(1910).  X.  147  S.  6  c.  0.  (53

Stebbing,  E.  P.:  Jungle  Bywas  in  India.  Leaves
from  the  Notebock  of  a  sportsman  and  a  naturalist.
Ilustr.  London:  Lane  1910.  336  S.  12  8/¾  6cFl.  do.  53

Streitwolf:  Ier  Caprivizipfel.  Kolz.  11  514—516.
530—535,  550—552,  504—507.  596—599,  627—629.
660—602,  678—679,  691—695,  709—712,  Forts.  f.  55

Treves,  Sir  Froderick:  Uganda  for  a  holidar.
With  72  illustr.  and  1  map.  London:  Smith,  Elde
&amp;amp;  Co.  1910.  XI.  230  S.  9  8#  0.  (5“

Vom  deutschen  Victorla-Nyanza.  D  Kolz.  27  752.  [57

Tönjes,  Hermann:  Ovamboland.  Land.  Leute,
Ilission.  Alit  bes.  Berücksicht.  scines  größten  Stammes
(ukuanjama.  M.  32  Vollbild.  u.  1  Karte.  Berlin:
Warneck  1911.  VIII,  316  S.  5K.  50.  (58

Vaupel,  F.:  Samoa,  dns  Land  und  seine  Kultur.
Vortrag  zu  den  Lichtbildern  der  Deutschen  KolonialgEellschaft.
  Berlin  1910.  (59

Ward,  Herbert:  A  Voice  from  the  Congo  comprising
  storics,  ancedotes,  and  descriptire  notes.  With
III.  from  P’hotographs.  Seulpture  and  drawings  hrthe
anthor.  Londlon:  Heinemann  1910.  VIII,  299  S.
12  9.  80.  ao

Weule,  Karl:  Die  Kultur  der  Kultumlosen.  E.  Blick
u.  d.  Anfünge  menschlicher  Geistesbelätigung.  M.  3  Taf.
u.  zahlr.  Abb.  nach  Origmalaufnahmen  u.  Origiinalzeihn.
  v.  K.  Reinke.  Stuttgart:  Kosmos  I1910.  99  S.

1  .¾Z  80.  61
immermann,  Emil:  Das  heutige  Katangn.  IKol“.
27  69—601.  (62

IV.  Naturwissenschuftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Annules  du  Muséec  colonial  de  Marscillc.  fondde
en  190  IU8e  Année  de  srie  de  vol.  (1910)  10.
I  plauntes  utiles  de  Aladagascar  par  Ldunard  lleckel.
20.  Fragments  bioloiejiues  de  la  flore  de  Aladuguscar.
(Diobcorca;  Adansonia:  Coften  etc.)  Par  Uehrumelle
t  Perrier  de  lLa  Bathie.  Jlarscille:  Alusec  colonial
  1910.  196  S.  50.  163

Bebe,  Marv  Blair,  uand  Bebe,  C.  Willium:  Our
Farch  for  a  Wilderness.  An  account  of  two  ornithological
  expeditions  to  Venezueln  and  to  British

Quiann.  London:  Constable  1910.  128  S.  10  3.
60  d.  8P0.  (64

"PErkardt,  Wilh.  R.:  Vogelschutz  in  den  Kolonien.
D  Kol.  27.  718—719.  (65

Die  Faunn  Südwest-Australiens.  Ergebnisse  der
Hamburger  südwest-  austral.  Forschungsreise  1905,
hreg.  von  W.  Michaelsen  u.  R.  LIartme##r:  Jena:
(i.  Fischer.  860.

24.  u.  25.  Kis,  F.  Odonata.  —  Werner.
Franz:  Reptilia,  Gerkonidae  u.  Scincidac.  1910.  ls

Haberlandt.,  G.:  Eine  botanische  Tropenreise.
Indo-Malayische  Vegetationsbilder  und  Reiseskizzen.
XI.  48  Abb.  i.  Text,  9  Taf.  i.  Autolvpie  u.  3  Aquarelltaf.
2.  Aufl.  Leipzig:  Engelmann  1910.  VIII,  296  S.
11,00  M.  D0.  67

Penard.  F.  P.  P.,  en  Penard.  A.  P.:  De  vogels
van  (inyana.  (Suriname,  Casenne  en  Demerurn.)
2  Deele.  's  Gravenhage:  M.  Nijhoff.  1910.  17,50  T7.  80.

les

 

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Code  annoté  de  la  Tunisie.  Recucil  de  tous  les
documents  composunt  ln  lGislation  Grite  de  ce  pars  an
Ler  janvier  1901.  Puris:  Berger-Levrault  et  Cie.  (1910).
XV.  1387  S.  80.  609

WHenochl:  Die  erste  Tagung  des  deutsch-südwestafrikanischen
  Landesrass.  Aus:  LKolDol.  12.  76  S.
80.  170

4

VI.  Staatsrecht.

Anmis:  I  condition  jurididue  des  indigenes  dans
I'  Afriduc  dreidentale  française.  Extrait  du  Recucil  de

IGgislation,  doctrine  ct  jurisprudence  coloniales.  PDaris:
Alarchal  et  (dodeiec  1910.  32  S.  8D0.  171

Hantschek,  Julius:  Staats-  und  Verwaltungsrecht
von  Australien  und  Neu-Secland.  (HBibliothek  des
Offentl.  Rechts,  h#g.  v.  Scholz  u.  Storck.  Bd.  19.)
Hannover:  Jäncecke  1910.  252  S.  5.80  .K.  80.  1

„Hogan,  Albert  E.:  The  (orernment  of  the  United
Kingdom.  its  Colonies  and  dependencics.  24  cl.  London:
Clive  1910.  210  S.  2  8#  Ud.  S#%.  73
Moore.  W.  Harrison:  The  constitution  of  the
Commonwealth  of  Australiu.  2d  ed.  Aelbhourne:  Ch.

F.  Maxwell.  London:  Sweet  &amp;amp;  Maxwell  ltd.  1910.
XXVIII.  782  S.  860.  114
VII.  Verwaltung.

*"Almann  IHanss:  Crundzüge  des  Stants-  und

Schbstverwaltungsrechts  in  den  Kolonien  des  Deutschen
Reichs.  Einc  spstematische  kommentierte  Damtcllung
mit  Musterbeispicken.  (Ahmann.  Die  tatsüchliche  Gestaltung
  des  Verfaussungs-  u.  Verwaltungsrechts.  B  l.  11.0
V.  Deutsches  Staatsrecht.)  Aschersleben:  Haller  1910.

111  S.  5.  15
Ausgestultung  des  französischen  Kolonial-MAinisteriums.
  DKolz.  27.  716.  76

Reimer.  Simon:  Die  Freizügigkeit  in  den  Deutschen
Schutagehieten.  Eine  kolonialrechtliche  Studie.  Inauk.-Dis#.

  Würzhurg  1910.  XlI,  81  S.  8S.  177
*  Rohrbch,  Paul:  Selhstverwaltung  in  Südwestafrika.
  Kol“z.  11.  5  73

Alinistere  des  colonies.  Statut  des  fonetionaircs
ct  agerts  de  la  colonie.  AMinistöric  van  kolonien.
Standregelen  der  umbtenaren  en  beambten  der  kolonic.
Ihruxclles,  le  20  juin  1910.]  24  S.  S..

Aus:  Bulletin  officiel  An  Congo  belge.  "79

VIII.  Justizwesen.

Donogh,  W.  R.:  The  Indian  Stamp  Law.  London:
Thacker  1910.  108  6d.  50.  (S
Droits  de  chausse  ct  de  pèche  au  Congo  Belpe.
Tcret  du  26  juillet  1901.,  en  vigneur  le  Ir  janv.  1911.

(Moniteur  belge  80e  Annéc  No.  212.)  4060.  81
*Die  Land-  und  Bergrechtskonzessionen  im  Reichstage.
  DKol.  9  329  -  332.  82

Perels,  Kurt:  Die  Errichtung  eines  Kolonial-  und
Konsulargeriehtshofes.  Kritische  Erörterungen.  Hamburg:
  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  1910.  39  S.  LAC.  dꝰ.  83

IX.  Völkerrecht.

Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.

Henty,  G.  A.:  Alaori  and  Settler.  New  ell.
London:  Blactic  1910.  381  S.  3  S#  6  d.  8S80.  l84
        <pb n="953" />
        W  904  e50

*  Die  Inderfrage  in  den  britischen  Kolonien.
DKolz.  27  717—718.  (65

Laulo,  G.:  Enqucte  sur  le  travail  des  femmes  indigenes
  à  Alger.  Alger:  A.  Jourdan  1910.  98  S.  So.  (86
„Thurnwuald,  R.:  Die  eingeborenen  Arbeitskrüfte
im  Südlsceschutzgebiet.  Kolkdsch.  1910  60%—632.  187
„Treuherz,  Walter:  Die  Kuliauswanderung  aus
Indien  nach  den  englischen  Kronkolonien.  Kolkdsch.
1910  633—637.  (ss

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Unsere  Kolonlalwirtschaft  in  ihrer  Bedeutung
für  Industrie,  Handel  und  Landlwirtschaft.  Jach  Zausummenstellungen
  d.  Kaiserl.  Statist.  Amtes  hrs.  vom
Koloninl-W’irtschaftl.  Komitee.  (iewid.  d.  Deutschen
Koloninl-Kongrelz  1910.  Berlin:  Kolonial-Wirtschaftl.
Komitee  1910.  132  S.  80.  Vgl.  Dolz.  27  678
bis  680  und  die  obige  Besprechung.)  (89

Relazione  sulla  Somulia  italiann  del  regente  della
colonia  cav.  Gino  Macchioro  per  l’anno  1908—1909.
(Atti  parlum.  Legisl.  XXIII.  Sess.  1909—  10.  Cam.  dei
depnt.  Doc.  XXVIII.)  Roma:  Cam.  dei  (leput.  1910
4111  S.  10.  (oo

 

XII.  Finanzwesen.

Compte  définitif  des  dépenses  de  l’exereicc  1908
Gu  ministüre  des  colonies.  Paris:  Imprimeric  nationale
1910.  40.  [91
Congo  francais  et  Dépendances.  Budget  général.
Exercice  190%  Compte  definitif  des  recettes  et  des
dépenses.  Paris:  E.  Larose  1910.  189  S.  410.  *
Discussion  du  budget  des  colonies  aun  Sehynt.
Session  ordlinaire  de  1910.  IL  Indo-Chine  devant  le  Sénat
Auxerre:  Imprimeric  Jattefank  1910.  67  S.  do0.  lvus
Documents  statistiJues  rünnis  pur  T’administration
des  douancs  sur  le  commerce  de  l’AlgéCrie  Année  1909.
((lourernement  genérual  de  Il'Algéric.)  Agha-Alger:
Impr.  agricole  et  commerciale  1910.  432  S.  40.  94
*  lese,  IHermann:  Die  finanzielle  Entwicklung
Kameruns.  DKolz.  27  719—750.  Forts.  f.  95
Projet  de  loi  presenté  à  la  Chambre  des  députés
portant  figxation  du  budget  gendral  de  T’exercicc  1911.
Budget  des  dépenses  du  ministere  des  colonies.  Budkect
annexe  du  chemin  de  fer  et  du  port  de  la  Réunion

Jo.  197.  los
Schlettweln,  Karl:  Altes  und  Neucs.  Kolz.  11

506  TAbdruck  a.  d.  Südwestafr.  z.  betr.  Errichlung
  eine  fiskal.  Boden-Kreditinstiuts.)  19½

Zndow:  Das  zollpolitische  Verhältnis  zwischen
Kolonie  und  Mutterland.  Kolz.  11  588—591,  629
bis  631.  019—651.  los

XlIII.  Landwirtschaft.

"  Azbosso:  Die  Baumwollfraxe.  Kolz.  11  6/T
bis  619.  (09
WBernegau,  L.:  Uhber  Aufbercitung  tropischer
Frü#chte  für  den  ENport.  Tropenpfl.  14  56—582.  L(00
*  Deutsche  Bestrebuntgen  zur  Bekämpfung  der
Baumwollnot.  Kolz.  11  661.  [101
*Brand,  Charles  J.,  and  Waldron,  L.  R.:  Cold

resistauce  of  Allalfa  and  sorme  factors  influencing  iu.
(I.  S.  lepartm.  of  Arric.  Bur.  of  Plant  Industrr.
Bnull.  Nr.  185.)  Washington:  (io#ern.  Print.  Off.  1010.
800  S.  5o0.  (102

7  Bücher.  H.:  Die  Olpalmfrage  in  Kamernn.
Kolltdsch.  1910  508—  (07.  .  103

*  Carleton,  Mart.  Alfred:  Ten  vxears'  experience  with
the  Svedish  select  oat.  (U.  S.  Dep.  of  Anr.  Bur.  of
Plant  Industrr.  Bull.  Nr.  182.)  Washingion:  Cer.
Print.  Off.  1910.  47  S.  80.  L

*Carthaus.  Emil:  Die  Plantagenwirtschaft  auf  der
Insel  Java.  Kol.  u.  Heim.  4  Xr.  4.  i6

Chevallier.  Aug.:  Documents  sur  le  Palmier  à
Huile.  (Les  Végétaux  Utiles  de  lFAfrique  Tropicale
Française.  Fasc.  7  Pam.  1.)  Paris:  Challamel  1710.
127  S.  6  Fr.  S80.  los

*Clark.  W.  A.  Graham:  Cotton  (ioods  in  Latin
Amoerica.  Part  I.  Cuhba,  Mexiceo  and  Central  America.  —
D’art  II.  Brazil,  Colombia,  and  Venczucla.  T’anes.
to  Congress  in  compliance  with  the  act  of  march  #l
190  authorizing  investigations  of  trure  condiulbons
abroad.  (House  of  Represent.  6ler  Congr.  24  S##
Doc.  552,  961.)  Washington:  Gorernm.  Prim.  Oft.
1910.  80.  Llier

Douglas,  H.  K.  F.:  De  Juva-rictcultuur.  haar
verleden.  heden  en  tockomst.  Korte,  vemzelitkemie
beschriring  der  suikerrietcultunr.  in  al  hare  Ondetdeclen,
  en  volgens  de  verschillende  s#stemen  (###-gedrukt,
  Socrabaja.  H.  van  Ingen.  TAmsierdam:
I.  H.  d.  Bussy)  1910.  2.  110  S.  2.50  1/.  d#.  I

Etesse,  M.,  La  Nouvelle-Calédonic.  Essai  daur#-nomie.
  Paris:  A.  Challamel  1910.  111  S.  50.  is

*FHckendey,  E.:  UDber  die  Verwendungsfähigten
des  Palmöls  als  Speisefett.  Tropenpfl.  14  566—5  %½  c

CSolf:  Ackerbau  in  Deutsch-Südwestafrika.  Kalk.
11  613—647.  #r

Grotewold:  Bananenbau  und  Bebandlung  der
Bananen  an  Bord  und  in  den  Lagerräumen.  Tropenpfl.
14  571—576.  (u.:

Hawlins,  Lon  A.:
in  Alichigan  in  190)9.

Grape-spraying  experin#ents
(U.  S.  Dep.  of  Agric.  Bur.  61
Plant  Industrr  Circ.  No.  65.)  Washington:  C(iobem.
Print.  Off.  1910.  15  S.  80.  L

Heekel,  Eduard:  Les  plantes  utiles  de  Mada-Kascar.
  —  Jumellc.  Henrr,  et  Perrier  de  La  Bathie.
II.:  Fragments  biologidjues  de  la  flore  de  Madagascar.
(Annales  du  Aluséc  colonial  de  AMarseille  18.  An#c#

2°  séric.  8e  vol.)  Aarscille:  Musée  colonial  191½
196  S.  80.  114
Hinrichsen,  F.  W.,  und  Memmler.  K.:  la#

Kamschuk  und  seine  Prüfung.  Mit  61  Abbild.  Leipek:
S.  Iirzel,  1910.  X,.  26.3  S.  S8J.  SV.  15

Holty,  R.  J.:  Die  Zuckerrohrkultur  und  Zuckerindustric
  auf  Cuba.  Tropenptl.  14  49.5—5100.  11#%

Hubert,  Panl:  Le  Palmier  a  Hnil.  (Bibliunhoste
fiie  du  Colon.  Agricnlture-Industrie-Commene
Mris:  Dunod  &amp;amp;  DPinat  1910.  IX.  314  S.  6.10.  J.  S.  U#r

Incotot,  A.:  I  Culture  du  Café  son  arenir
dans  les  Colonies  françaises.  Paris:  Lar#se  I91.
101  S.  3.50  .¾.  80.  #

Kolonialkongreß  und  Baumuollnot.  Kolz.  11
600—  691.  10n

Krause.  AI.:  Nlimusops  djare  in  Kamerun.  Aus:
Tropenpfl.  14  Nr.  5.  2  S.  50.  12#.

Ludewig,  Juan  H.:  Die  Kantschukkultur  in
Nlexiko.  Tropbenpfl.  14  510—51.  121

[Memorandum  on  the  subjcct  of  the  Governumenn
Action  in  Encoumgement  of  Cotton  Growing  in  (iusn
Colonies.  London:  Darling  &amp;amp;  Son  1910.  S  S.  10.  12

Palmer,  T.  S.,  Oldys-  Henrv.  and  Buwster.  C.  K
Progress  of  gume  protcction.  (I#.  S.  I##p  of  Acgir#i-Bur.
  of  biolog.  surrey.  (’(irc.  No.  3.)  Warhinzt#n:

 

(ior.  Prin.  Otf.  1910.  19  S.  00.  1.
        <pb n="954" />
        I  905  eO

Relin,  G.  K.:  Einige  Mitteilungen  über  tropische
Gemüse,  Gartenbäume  und  Strüäucher,  dekorative

Pflanzen  und  Blumen.  Kolz.  11  658—660.  [124

Rein,  G.  K.:  Die  Papyrus-Sümpfe  des  oberen
Nils.  Kolz.  11  676—678.  (125
Second  Report  on  the  Introduction  of  Improvements
  into  Indian  Agriculture  by  the  Work  of  the
Agricultural  Department.  Calcutta:  Government  Printing
  India  1910.  9  S.  80.  (1126

„Imperial  Institute.  Selected  reports  from  the
Seientifte  and  Technical  Department.  EPdited  by  the
Director.  III.  Foodsuffs.  (TColonial  Reports.  Miscellaneous.
  No.  7l.)  London:  Wyman  &amp;amp;  sons  1910.
[Cd  5137.)]  3½  ck.  bo.  (12

"Robinson,  T.  R.:  Seed  sterilization  and  its  effect
won  seed  inoculation.  (.  S.  Dep.  of  Agr.  Bur.  of
Plant  industry  Circ.  No.  67.)  Washington:  Gov.  Print.

Olf.  1910.  11  S.  80.  (128
Schilling:  Die  Vichzucht  in  den  deutschen
Kolonien.  Tropenpfl.  14  555—566.  129

Schulte  im  Hofe,  A.:  Der  Brackbusch  und  seine
Bedeutung  in  der  südwestafrikanischen  Weidewirtschaft.
DKolz.  27  662.  [130

Stuhlmann,  [Franz]:  Graphisehe  Darstellungen  zum
Vortrag  über  Entwicklung  und  Aussichten  der  europäischen
  Pflanzungen  in  unseren  tropischen  Kolonien.
Uberreicht  von  der  Zentralstelle  des  Hamburgischen
Koloninlinstituts  (den  Teilnehmern  des  Kolonialkon--Eres

  1910|1.  2  Taf.  Fol.  11

Trinkwalter,  L.:  Außerdeutsche  Kultur-  und!
Jmzpflanzen.  Leipzig:  Quciie  &amp;amp;  Mever  1910.  84  S.
1.20  ..  8S0.  132

Vageler.  P.:  Die  Bedeutung  der  Bodenkunde  für
die  koloniale  Landwirtschaft.  Tropenpfl.  14  521—527.  (133
Vageler,  Pr:  Die  Düngungsfrage  in  den  denuthen
  Kolonien.  Kolz.  11  591—599.  631—632.
6651—652,  662—664,  680—691,  695—697,  712—713.
Schlutß#  f.  134
Warren,  Joseph  Allen:  Additional  notes  on  the
mimber  and  distribution  of  native  legumes  in  Nebraska

and  Kansas.  (U.  S.  Dep.  of  Agric.  Bur.  of  Plant  Industrr.
  Circ.  No.  70.)  Washington:  Govern.  Print.
Ofl.  1910.  8  S.  S0.  liss

Züchtung  deutsch  ostafrikanischer  Baumwolle.
Kolz.  11  625—626.  [136

XIV.  Wasserwesen.
Vacat.

XV.  Bergbau.

Affalres  du  Maroc.  Livre  blanc  allemand  (lanvier

19100.  Mémoires  et  Documents  sur  les  intérets  miniers
allemands  an  Maroc.  Paris:  H.  C('hampion  1910.
*70  S.  D0.  (13

Südwestafrikanische  Diamantensorgen  I  Kolz.  11
673—676.  ias

Dussert:  Etude  sur  les  gisements  métallifères  de
lAlgérie  (mincrals  autres  que  ceux  du  fer).  Extrait
des  „Annales  des  mines-  1910.  Paris:  H.  Dunod  et
E.  Pinat  1910.  179  S.  80.  139
Fiseher,  A.:  Das  marokkanisehe  Berggesetz  und
die  Mannesmann'sche  Konzessionsurkunde.  Nachweis
ihrer  Unanfechtbarkeit.  Berlin:  Rcuther  &amp;amp;  Reicharc##t
1910.  1,50  .  8o.  (140

Hohrbach,  Paul:  Lüderitzbucht  und  seine  Diamuntfelder.
  Kol.  u.  Heim.  4  Jr.  2.  111

 

Schulte,  Theodor:  Das  Bergrecht  der  deutschen
Schutzgebiete.  Inaug.-Diss.  Leipzig  1910.  83  S.  do.  (142
Valroger,  Paul  de:  Etude  sur  la  Iégislation  des
mines  dans  les  colonies  françaises  autres  que  I'Algérie
et  la  Tunisie.  T.  1.  26  éd.  Paris:  L.  Larose  et
L.  Tenin  1910.  375  S.  8  Fr.  (143

XVI.  Handelswesen.

La  Compagnie  du  Kasai  à  Dexposition  de  Tervueren.
  Bruxelles:  A.  Lesigne  1910.  44,  11  S.
1  Kartec.  20#.  14

ECompagnie  du  Kasai  société  à  responsabililé
limitié.  Rapports,  Bilan  et  compte  de  profits  et  partes.
Année  1909.  80o.  145

Deeken,  Richard:  Der  Handel  Samoas.  Kolz.  27
716—717.  146
Chambre  de  commerce  d’Alger.  Reglement  des

ventes  et  livrnisons  de  cérénles  sur  la  place  d’Algzer.
Alger:  Fontana  frères  et  Cie  1910.  8  S.  1117

FTableaux  de  statistique  du  mouvement  commeer#cial
du  Congo  belge  pendant  T’année  1909.  (Renseignement
de  I’Office  colonial.  Juillet-Aoot  1910.  Annerxe  au
Bulletin  officiel  du  Congo  belge  du  20  juillet  1910.
no  13.)  40.  148

Wood,  George  H.:  The  history  of  wages  in  the
cotton  trade  during  the  past  Haudred  Vears.  London,
Sherrat  1910.  166  S.  3  8#.  5P00.  14

XVII.  Gewerbe-  und  Industriewesen.

WFabrication  et  commerce  de  denrée  alimentnircs.
Déeret  du  26  juillet  1910.  (Moniteur  belge  80e  Annde
No.  212.)  40.  150

Stuhlmann,  Franz:  Handwerk  und  Industric  in
Ostafrika.  Kulturgeschichtliche  Betrachtungen  uchst
einem  Anhang:  Die  Gewinnung  des  Eisens  bei  den
Nramwezi  von  R.  Stern.  Mit  77  Abbild.,  4  Kärtchen
im  Text  u.  2  Taf.  (Abhandlungen  des  Hamburgischen
Kolonialinstituts.  Bd.  1.)  Hamburg:  L.  Friedrichsen
&amp;amp;  Co.  1910.  XIV,  163  S.  8..  S80o.  l151

XVIII.  Verkehrswesen.

Assam  Rallways  and  Trading  Compagny  Act.
London:  Wryman  &amp;amp;  sons  1010.  1  8K&amp;amp;.  80.  1152

Commisslon  interministérielle  chargée  d’elaborer
un  projet  de  dérret  portant  rglement  d'’administrution
publique  sur  la  marine  marchande  dans  les  colonies
françaisen  et  les  pars  de  protectorat  autres  quc  I’Algérie
  et  la  Tunéesie.  Compte  rendu  des  travaux  de  la
commission.  (1909—1910.)  (Ministère  des  colonies.)
Paris:  Impr.  nationale  1910.  120  S.  8o.  158

*Flaskamp:  Tatigkeit  der  beiden  Funkentelegraphen-Abteilungen
  in  Südwestafrika  1901—1907.  Nach  amtl.
GQucllen  zsEst.  M.  3  Skizzen  i.  Text.  3  Karten  u.  C.
Eraph.  Darst.  i.  Steindr.  als  Anl.  Berlin:  Eisenschmildt
1910.  52  S.  3  Z.  80.  154

*Die  dralitlose  Telegraphie  und  ihre  Bedentung
für  unsere  Kolonien.  Kol.  u.  Heim.  4  Xr.  2.  155

XIX.  45  Gesundheitswesen.

*  Bruult.  J.:  Note  sur  la  marche  de  la  Température
dans  les  formes  intermittentes  da  la  malaria.  Arch.  f.
Schiffs-  u.  Tropenhyg.  14  597—000.  156

Brumpt,  E.:  Précis  de  parasitologie.  Avec  683  fix..
dont  240  originales  dans  le  texte  et  4  planches  liors
texte  en  coul.  Paris:  Masson  et  Cie  1910.  915  8.
12  Fy.  80.  157
        <pb n="955" />
        W  906  20

(antuloube,  Paul:  La  Fire  de  Malte  en  France.
Etude  cliniqdue  d’après  200  cas  personnels  aveec  16  graphiques
  et  figures.  Paris:  A.  Maloinc  191  1.  223,
13]  8.  80.  158

Cnzalbon,  L.:  Les  Trypanosomiases  de  I'Afrique
Oreidentale.  Paris:  Charles-Lavauzelle  (1910).  76  S.
0.  159

Creun,  Louis:  Notes  Tophtalmologie  sur  Mada-Eascar.
  Paris:  A.  Maloine  1910.  52  S.  80.  160

Conder,  Richard:  Uber  die  Entwicklung  von  Piroplusma
  parrum  in  den  Organen  von  küstensicber--kranken
  Rindern.  (Aus  dem  Veterinarv-Bacteriological
Iaboratorr  in  Transvaal.)  S.-A.  aus:  Berl.  Ticrürztl.
Wochenschr.  1910.  Nr.  27.  8  S.  850.  (16##

VGaonder,  R.,  u.  Rodenwualdt,  E.:  Experimentelle
U’mersuchungen  über  Affenmaluria.  Aus:  Cbl.  f.  Bakt.
I1.  Abt.  Bd.  54.  lleft  1  S.  236—210.  80.  (102

Couzien,  Paul:  I.'Oschéotomie  avec  annplasti“  dans
I’éléphauntiasis  du  serotum.  I’aris:  Impr.  nationalt  1910.
23  S.  do0.  163

*Medizinal-  Berichte  über  die  Deutschen  Scehutzgebicte
  Deutsch-Ostafrika,  Kamerun,  Joge.  Deutsch-Südwestafrika,
  Neu-Guinea,  Karolinen.  Mlarshall-Inselin
und  Samona  für  das  Jahr  1908,00.  Hrg.  vom  Recichs-Kolonialamt.

  Alit  135  Skizzen  im  Text,  2  Skizzen
als  Anl.  u.  39  Abbild.  Berlin:  E.  S.  Mittler  1910.
XII.  522  S.  So.  164

„Müller,  A.:  Eine  epidemisch  auftretende  Erkrankung
  des  Nervensstems  auf  Nauru.  Arch.  f.  Schilfsu.
  Tropenhrg.  14  535—5f|3.  (165

Nocht  u.  Werner,  HI.:  Beobachtungen  über  relativre
  Chininresistenz  bei  Malaria  aus  Brasilien.  Aus
der  TDtsch#led.  Woschenschr.  1910  Nr.3,  12  S.  50.  166

Prleur  u.  Fürth.  Ernst:  Ank#lostomum  duoldenale
und  Necator  amerlcanus  (Stiles)  in  Kohlenbergwerken
Schantungs.  Arch.  f.  Schiffs-  u.  Tropenhsg.  14  601
bis  604.  161

Recueil  de  documents  relntifs  und  mesures  à
prendre  contre  le  choléra.  ((iouvrernement  genéral  de
I  Algérie.  Serrices  de  la  santé  et  de  I’hygiène.)  Alzer:
Impr.  Fontana  frres  et  Cie  1910.  72  S.  80.  lles

*  Rodenwaldt.  E.  Filuria  kuelzi  n.  sp.  (Aus  (#.
Institut  f.  Schiffs-  und  Tropenkrankheiten  in  Hamburg.)
  S.  A.  aus:  Archir  f.  Schifts-  und  Tropenhygiene
  14  529—535.  80.  (16

Rogers,  Leonard:  Fevemn  in  the  Tropies.  Their
Clinical  and  Microscopial  Differentiation  including
the  Alilrop  Lectures  on  Kald-Azär.  (OXford  Medical
Tnublications.)  und  el.  Loudon:  Frowde  1910.  XVI.
128  S.  21  7.  80.  170

Ross,  Rouald:  The  prevention  of  Mlalaria.  London:
Wmi.  Dawson  &amp;amp;  sons,  lItd  1910.  21  SA.  80.  (171

Schenbe,  B.:  Die  Krankheiten  der  warmen  Länder.
Ein  Handbuch  für  Arzte.  M.  5  geogr.  Karten,  1  luf.
u.  1.12  Abb.  i.  Textc.  4.  umgearb.  u.  erw.  Aufl.  Jena:
G.  Fist#her  1910.  VIII.  1072  S.  22.50  .K.  80.  11

Schöncheck:  Beobachtung  eines  anscheinend  pathogenen,
  zur  (iruppe  des  Trrpunosoma  theileri  gehörigen
  Trrpanosoma  in  Deutsch-COstafrika,  zugleich
ein  Beitrag  zur  Behandlung  u.  Prophrlaxe  der  Trrpanosc.
  Notizen  aus  der  Tropenpraxis  u.  Briefkasten
des  Instituts  für  Schiffs-  u.  Tropenkrankh.  Jr.2  1910.
S.  5/.  1173

'Wiek,  Willy:  Phesiologische  Studien  zur  Akklimutisation
  an  die  Tropen.  Arch.  f.  Schiffs-  u.  Tropenhy#.
14  605—616.  I14

 

XX.  Sprach-  und  Literaturwissenschaft.

Frobenius,  Leo:  Der  schwarze  Dekameron.  Belege
  und  Aktenstücke  über  Liebe.  Witz  und  Heldemum.

in  Innerafrika  gesammelt.  Mit  Zeichn.  von  Fritz
Nansen  u.  photogr.  Aufnahmen.  Berlin-Cb.:  Vitn
(19101.  387  (2]  S.  geb.  9.  A.  He.  #

Halkemn,  II.:  Maleisch-Hollandsch  en  Hollandsch-Auleisch
  handwoordenbock.  Met  een  toelichting  voor
het  gebmik  van  de  Maleische  woorden  uals  ziusceel.
Batavia:  (i.  Kolff  &amp;amp;  Co.  1910.  S1.  6141  S.  7,50  fx.  D.  I1½

Kannzawa,  S.:  Common  origin  of  the  Japanese
and  Korenan  languages.  Tok#o:  Sanseido  171s0.
41  S.  8e6.  Lin

Tönjes,  Hermann:  Wörterbuchder  Orambo-Spruche
Osikuanjama-Deutsch.  (Lehrbücher  des  Seminag  für
briental.  Sprachen  zu  Berlin.  25.  Bd.)  Berlin:  G.  Reimer
  1910.  X,.  271  S.  geb.  12  ..  D0ô%.  178

WZeitschrift  für  Kolonialsprachen,  hisg.  von  Call
Neinhof.  JAlit  Untestitzung  der  Hamburgischen
Wissenschaftlichen  Stiftung.  Band  I,  Heit  1.  Berlin:
I.  Reimer  1910.  80.  Jahresbd.  von  ca.  20  Been
E—  1½

XXI.  Missions-  und  Schulwesen.

A##emblee  générale  de  in  Scciété  des  missions
Gvangli#ues  chez  les  peuples  non  ehrétiens.  Gtablie  à
L’aris.  Avril  1910.  (Quntre-vingt-Tkinquir#me  rappaen.
(86.  anndgze.)  Bar-le-Duc:  Impr.  C(nstant-  Laguerm
1910.  112  S.  80.  L

L'Enseignement  aux  indigönes.  Documents  offfciels
  preccdés  de  notices  historijiues.  Colonies  fran#an
fuite  Aladagascar.  Indo-Chine.  (olonics  britannige.
(Bibliothèlue  Coloniale  Internationulc.  Scrie  9.  T.  2.)
Bruselles:  Institut  Coloninl  International.  Berlbin:
Asher  1910.  749  S.  86.  siel

Kind,  Aux.:  Mission  und  Kolonialpolitik  in  den
deutschen  Schutzgebieten.  Prdahrb.  142  18—61.  Lis

Die  Edinburger  Welt  -  Misslons-Konferenz.  Bilder
  und  Berichte  von  Vertretern  deutscher  Mission-C(desellschaften
  gesammelt  von  A.  W.  Schreiber.  Basel:
Verl.  d.  Basler  Aissionsbuchhandlung  1910.  19  S.
2.  P0.  is

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.

Koloniale  Vorlesungen,  die  im  Wintersemeæter
1910  11  an  den  deutschen  Hochschulen  und  rer-Wandten
  Anstallen  gehalten  werden.  Dolz.  27  101
bis  602.  702—703.  13

XXIII.  Militär-  und  Marinewesen.
Jixsmnnn,  Elrnstl:  Felddienstübungen  für  farbixe
ostafrikanische  Truppen.  Hicrzu  14  Skizzen  im  Teu.
Daressalam:  Deutsch  -  ostafrikanische  Zeitung  1910.
5  S.  2,25  .  br.  0.  15

XXIV.  Technologie.
*Die  Kolonien  in  der  Kunst.  Die  Ausstellung  de
Malers  Ernst  Vollbehr  auf  dem  Deutschen  Kolonil
kongretz.  Kol.  u.  Heim.  4  Jr.  7.  18.

*#  *

Neue  Eingünge  nichtkolonialen  Inhalts.

Andre,  Karl:  (ieographic  des  Welthandels.  Vollk.
neu  learb.  v.  e.  Anzahl  von  Fachmännern  u.  heg.  von
Dr.  Pranz  Heiderich  #(#u.]  Dr.  Robert  Sieger.  E.  vm-
        <pb n="956" />
        907  20

schaftsgeogr.  Schilderung  d.  Erde.  Bd.  1.  Frankfurt
  a.  M.:  Keller  1910.  XI,  952  S.  18.x.  do.

ABmann,  Hans:  Grundzüge  des  Münz-  und  Banknotenwesens
  es  Deutschen  Reichs  einschl.  der  Kolonien.
E.  svstem.  Komment.  Darst.  m.  Musterbeispielen  als
Hand-Nachschlage-  u.  Lehrbuch  f.  Behörien.  (AfBmann,
  Die  tatsächl.  Gestaltung  d.  Verfassung  u.  Verwaltungsrechit.
  Bd.  16a.  V.  Deutsches  Staatarecht.)
Ascherleben:  Haller  1910.  VIII.  45  S.  P0.

Elektrische  Anluagen  an  Bord  großer  Handels--dampfer.
  Berlin:  1910]  Allg.  Elektrizitüts-Gesellschaft.
10.  IV  S.  8S0c.

Bauer.  Carl:  Gebühren-Tabelle  nach  der  PreuBischen
  Gebühren-Ordnung  für  Notare  vom  20.  Juli  1910.
Berlin:  C.  Giebel  (1910).  1  Bl.  10.

Beyschlug,  F.,  Krusch,  P.,  u.  Vogt,  J.  H.  1.:
Die  Lagerstätten  der  nutzbaren  Minernlien  und  Ge—
eine  nach  Form,  Inhalt  und  Emfernung.  Stuttgart:
F.  Enke.

1.  Bd.:  Erzlagerstütten.  Allgemeines.  Magmalische
  Erzausscheillungen.  Kontaktlagerstütten.

Zinnsteingang-Giruppe  u.  OQuceksilbergang-Gruppe.
Ait  291  Abbild.  1910.

Bruhns,  B.:  Geographische  Foschungsreisen  und
ihre  Ziele.  Mit  19  Abbilll.  München:  lsara-Verl.
(1910).  55  S.  1.50  .K.  80.

B6B.  Kommentar  von  Reichsgerichtsräten.  Das
Bürgerliche  (zesctzbuch  mit  besonderer  Berücksichtigung
der  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts  erlüutert  von
Ceorg  Hoffmann,  Brückner  u.  A.  2  Bdec.  Jürnberg
  u.  Leipzig:  U.  L.  Schald  (10101.  8S0.

I.  Bd.:  Allgemeiner  Teil.  Recht  der  Schuldvcrhültnisse.
  Sachenrecht.
2.  Bd.:  Familienrecht.  Erbrecht.

*'  Bürgerliches  Gesetzbuch  für  das  Deutsche  Reich
nebst  dem  Einführungsgesetz  vom  18.  August  1896  in
neuester  Fassung.  Textausguabe  m.  Sachreg.  6.  A.
(Tiliput-Ausgabe  Bd.  1.)  Berlin:  O.  Lichmunn  1910.
XIII,  590  S.  geb.  1  .  80.

Carnegie,  Andirew:  Speech  at  the  Annual  Meeting
of  the  Penace  Sccictv  in  the  (iuildhall.  London  E.  #

Ma  2  fth.  1910.  London:  The  Peace  Society  1910.
32  S.  S0.
Dünenbuch.  Werden  und  Wandern  der  Dünen.

Pflanzen-  und  Tierleben  unf  den  Dünen.  Dünenbau
bearb.  von  F.  Solger,  P.  Gracbuner  1u.  a.]  m.  3  Taf.
u.  111  Textabb.  Stuttgart:  Enke  1910.  VIII,  404  S.
10  KC.  50.

Korporation  der  Kaufmannschaft  von  Berlin.  Cicwerbliche
  Einzelvorträüge  gehalten  in  der  Aula  der
IHandelshochschule  Berlin.  Isg.  von  den  Altesten
der  Kaufmannschaft  von  Berlin.  Reihe  1  ff.  Berlin:
(i.  Reimer  1908  ff.  80.

Internationale  Eisenbahn-Sehlafwagen-  und  Grotße
Europäische  Luxuszige-Gesellschnft.  (Berlin:  Druck
von  A.  Unger  1910.)  54  S.  Tafel  A-F.  1  Karte.  10.

Flscher,  O.,  u.  Schaefer,  L.:  Die  Ccsetzgebung,
betreff.  die  ZEvangsvollstreckung  in  das  unbewegliche
Vermögen  im  Reiche  u.  in  Preußen  auf  Crundlage
des  Kommentars  z.  preuß.  Gesetzgeb.  betrett  d.  Zwantsvollstreck.
  i.  d.  unbewegl.  Vermagen  J.  Krech  u.
O.  Fischer  bearb.  Berlin:  Guttentag  1910.  XVI,  °28S.
18  J.  806.

Städtisches  Friedrichs-Polytechnikum  zu  Cöthen
in  Anhalt.  Winter-Semester  1910  11.  40.  Semester.
(Cöthen:  Paul  Schettlers  Erben.)  10.

 

Die  konventionellen  Gebränche  beim  Zweikampf
unter  Berücksichtigung  des  Offiziesstandes.  Von  einem
älteren  aktiven  Offizier.  Nebst  Anhang:  Verordnung
über  die  Ehrengerichte.  Neu  bearb.  von  [Klemens)
Spohn.  7.  durchges.  Aufl.  Berlin:  R.  Eisenschmidt
1910.  60  S.  0.75..  Se.

Gesetz.  betreffend  die  Reisckosten  der  Staatsbeamten,
  vom  26.  Juli  1910  und  Ausführungsbestimmungen
  des  Staatsministeriums  zu  den  Vorschriften
über  die  Reisekosten  der  Staatsbeamten  vom  21.  September
  1910.  Ausgabe  1910.  (Berlin:  Reichsdruckerei
1910.)  24  S.  8o.

Grunzel,  Josef:  Handelspolitik.  (Grunzel,  Grundrit
  der  Wirtschaftspolitik.  4.  Bd.)  Wien  u.  Leipzig:
A.  Hölder  1910.  VI.  148  S.  80.

Haff,,  K.:  Das  Wasserkraftrecht  nach  den  Entwürfen
  eines  preußischen  Wassergesetzes  aus  dem

badisch-bayerischen  Rechte.  Eine  Kritische  Studic.

Aus:  Rhein.  Zschr.  f.  Zivil-  u.  ProzeBrecht.  Mannheim:

  J.  Bensheimer  1910.  39  S.  1.20  .  80.
Helfferich,  Karl:  Geld  und  Banken.  I.  Teil.

Das  Geld.  2.  A.  (Hand-  u.  Lehrbuch  der  Staatswissenschaften.
  1.  Abt.  Volkswirtschaftslehre.  8.  Bd.)
Leipzig:  C.  L.  Hirschfeld  1910.  N,  600  S.  I17,50.  .  80.

Hellauer,  Joscf:  System  der  Welthandelslehre.
E.  Lehr-  u.  Handbuch  des  Internationalen  Handels.
Bd  1.  Allg.  Welthandelslehre  T.  1.  Berlin:  Puttkammer
  &amp;amp;  Mühlbrecht  1910.  XVI,  182  S.  10.  “.  80.

Heß,,  Walther:  Ferien  im  Posthausc.  E.  Erzählung
  aus  dem  Post  und  Telegraphenleben.  M.  45  Abb.
(Wiegand,  A.:  Deutsche  Bürgerbibliothek  Bcd  f.)
Altenburg,  S.  A.:  Geibel  (19101.  202  S.  1,50.  .  80.

Zwanzig  Jahre  alldentscher  Arbeit  und  Kümpfe.
Hisg.  von  der  Hauptleitung  des  Alldeutschen  Verbandes.
  Leipzig:  Dieterichsche  Verlagsbuchh.  1910.
XX,  16  S.  50ec.

Der  russisch-japanische  Krlieg.  Amtl.  Darstellung
des  russischen  Gencralstabes.  Deutsch  vom  russischen
Kriegsministerinm..  autorisierte  Ausgabe  von  Frhr.
von  Tettau.  E.  S.  Mittler.

1.  Bd.:  Vorgeschichte  und  (icschichte  des

russisch-japanischen  Kricges  bis  zum  20.  Juli  1904.
J.  Teil:  Politisch-  Lage  vor  dem  Kricge.  —

Operations-I’Iäne.  —  Die  beiderscitigen  Streitkräfte

bei  Ausbruch  des  Kricges.  Ilit  2  Skizzen  in  Steindruck.

  1911.

3.  Teil:  Von  Wasangon  bis  Tuschitschno.  1911.

5.  Bd.:  Port  Arthur.

1.  Teil:  Die  Vertcidigung  Kwantungs  bis  zur
cugen  Einschlielzung  der  Festung.  Slit  5  Skizzen

in  Steindruck.  1910.

Lexikon  des  Arbeitsrechts.  In  Verbindung  mit
Felix  Clauss,  Herm.  Hog,  Herm.  Luppe  hm#ig.  von
Alexander  Elster.  Jena:  (#.  Fischer  1910.  VI,  228  S.
3.60  7.  8S0.

Mittlers  Almanach.
Freunde  der  deutschen  Wehrmacbt.
E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn.

Motorluftschiffstudiengesellschaft  M.  B.  H.  zu
Berlin  (Sl.  St.  G.)  Jahrbuch  1906—1910.  Berlin:
1906—10  Braunbeck  u.  Gutenberg  Druckerei  A.  G.  S0.

Ein  Jahrbuch
1911.

für  alle
Berlin:

Möller,  Marx:  Friz  Reuter.  Ein  Volksubend.
(V  olksabende.  Hg.  von  Hermann  Müller-Bohn
50.  Heft.)  Gotha:  F.  E.  Perthes  1910.  35  S.  80.

Schulze,  F.  W.  Otto:  Scchafenbau.  Bd  1.  Allg.
Anordnung  der  Sechäfen.  M.  2418  Textubb.  Berlin:
Ernst  &amp;amp;  Sohn  1911.  Xl,  350  S.  19  .  .  80.
        <pb n="957" />
        W  908  rer

Sieveking,  Heinr.:  Auswärtige  Handelspolitik.
2.  verbess.  Aufl.  (Sammlung  Göschen.)  Leipzig:

G.  J.  Göschen  1910.  142  S.

Spohn,  [Klemens]:  Die  Bedeutung,  Stellung  und
Pflichten  des  Ehrenrats  nebst  Würdigung  der  Tütigkeit
  des  Kommandeurs  unter  besonderer  Berücksichtigung
  der  für  die  Offiziere  des  Beurlaubtenstandes
mahßgebenden  Verhältnissce.  3.  auf  Grund  des  Neuabdrucks
  v.  1910  veränd.  u.  erhebl.  erweit.  Aufl.  Berlin:
R.  Eisenschmidt  1910.  87  S.  1,50  .KF.  80.

Stegemann,  Otto:  Reformbedürftigkeit  der  deutschen
  Militärverwaltung  und  Vorschläge  für  ihre  Re-OosrEanisation
  in  personclier  und  sächlicher  Bezichung
zur  Erhöhung  der  Kriegsbereitschaft  der  deutschen
Armec  bei  jährlich  ganz  bedeutenden  (Millionen)  Ersparnissen.
  (Allgemeine  Büchersammlung  der  Freien
Vereinigung  von  Schriftstellern,  Literatur-  und  Kunstfreunden.
  2.  Folge.)  Leipzig:  G.  Körner  1910.  220  S.
1,50  K.  80.

31.  Juli  1895.  9

Stempelsteuergesetz  vom  „#  Juni  1900  in  d.  Fassung
d.  Bekanntmach.  vom  30.  Juni  1909  (Gesetz-sammlung
f.  1909  S.  535)  nebst  Ausführungsbestimmungen.
H’rsg.  im  Finanzministerium.  Berlin:  Drewitz  1910.
283  S.  1  ..  80.

Militärrechtliche  Stndien.  Festschrift  zum  1.  Okt.
1910.  Hg.:  Dr.  E.  Steidle  in  München.  Mannheim
  und  Leipzig:  Bensheimer  1910.  (IIII,  291  S.
10  .  A.  40.

 

Urban,  Richard:  Daß  für  die  Freiheit  meine
Väter  starben!  Brennaburg.  Georg  Derffling.  nei
Spiele  für  die  deutsche  Schauböhne.  Dresden:  Pienon
(19101.  115  S.  8e60.

Vorsebriften  für  die  Verwaltung  der  vercinigien
preußischen  und  hessischen  Staatscisenbahnen.  Ausgabe
  vom  1.  Juli  1910.  2  Teile.  Berlin:  Sit#enfeln
(1910).  40.

Die  Wasserkräfte  Schwedens  und  deren  Ausnutzung.
  Bearb.  i.  d.  Kgl.  Wasserfalldirektion  Steckholm.
  (Meddelanden  frän  Kungl.  Vattenfallsstrralnn
No.  2.).  Stockholm:  Norstedt  &amp;amp;  Söner  1910.  G  S.
4  #  40.

Willenbücher:  Das  Kostenfestsetzungsverfahren
und  die  deutsche  Gebührenordnung  für  Rechuanwilt.
nebst  den  landesgesetzlichen  Vorschriften  in  Bavem.
Sachsen,  Württemberg  u.  Baden,  erl.  7.  ncu  larb.
Aufl.  von  Pliérrel  Siméon  u.  W.  Fischer:  Berlin:
H.  W.  Müller  1910.  VIII,  349  S.  geb.  7.  K.  8.

Wörterbuch  der  Volkswirtschaft  in  2  Bänchm
Hrsg.  von  Ludwig  Elster.  3.  völlig  umgeaurb.  Aufl.
Lief.  1.  Jena  1910.  80.

Zehrfeld,  Otto:  Der  deutsche  Kaufmann  im  Au--lande.
  Eine  Auslese  empfehlenswerter  Werke  (###
Fachliteratur.  Zusammengestellt  Leipzig:  O.  Febriell!
(1910).  46  S.  80.

Ziegler,  P:  Der  Talsperrenbau  nebst  Beschreibun:
ausgeführter  Talsperren.  2.  vollst.  neubearb.  nufl.
Mit  134  Textabb.  Berlin:  Ernst  &amp;amp;  Sohn  1911.  AXII.
392  S.  21,50  .  .  do.

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

In  Kete-Kratschi  (Togo)  ist  am  10.  August  in  Verbindung  mit  der  daselbst  bereits  bestehenden
Reichs-Telegraphenanstalt  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme
  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen,  auf  den  Postanweisungs,

Nachnahme-,  Zeitungs=  und  Paketdienst  erstreckt.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  November  1910.

 

[J——

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  #  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
l  —
SVSMo  .
Neapel  18.  Nov.  27.  Dez.  ndnhsaehee  ge
.  Deutsch-Neuguinea,  (deutsche  Schiffe)  Rabaul  4  u.  41  Tage  **  „
Kalser-wilhelmsland  «  lekedrispWkkhekM  16-3«·«-’«0V—"’"—"
nudvitmarchsmchipeh  Brindisi  hafen  45  Tage
(engl.  Schiffe)  [Nabaul  42  Tage
l

FürBriefeundPostkartenNachvcrsandüberSibirien—Schasmlpai—.s)ongkongvoan.Mike-tin-Alemndrowo75jjam7x1L0und5—1:3.undvouBerlinCL(abSchlef.Bt)f.7.52)an18,-110.und612.-—(s?1usss



genommen  sind  Briefe  und  Postkarten  nach  Verlinhafen.)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.  Geschäftspa###  in
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenbetten  ube:

Sibirien  —  Schanghai  geleitet.
        <pb n="958" />
        W  909  e.

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

2.  Deutsch-Estafrika.

a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),
Muansa  und  Schtratt

Von  Mombasa  Weliterbeförderung
  mit  der  Ugandabahn
  und  von  der  End  n
zu  Schiff  nach  den  Besttmmungsorten.


d)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,
cha.  Norogwe.
Mkumbara.  Mombo,  Moscht,
Muhesa.  Pangani  und  Wilhelmstal)


ec)  nach  Daressalam  sowie  nach
Oagamosa  Bismarckburg,
ga.  tmatinde,  Kilossa,
„Kondoa-Jrangi,  Lindi,
Mahenge,  Mikindank,  Mkalama,
  horro,  Morogoro,
na,  Muaja,  Neu-Lan-Eenburg.
  N  erengere,  Sadani,
songea,  Tabora,  Tschote,
Udiidfi.  Usumbura,  Wiedhafen

 

vom  Ein-  Z
schiffungshafen  am:
l
Neapel  1.  6.  Dez.

(deutsche  Schiffe)

Marseille  10.  jed.  Mts.
Brindisi  20.  Nov.

(engl.  Schiffe)

Neapel  1.  5.  Dez.

Oeursente  Schiffe)  “
Marseille  10.  jedes  Monats
Brindisi  20.  Nov.

(engl.  Schiffe)

Neapel  I1.  ö.  Dez.

Mmeutce  Schiffe)  -
Marseille  10.  jedes  Monats

—

 

Mombasa  O  16—18  Tage

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  O  15  Tage

Tanga  19,  17  Tage

Tanga  20  Tage
Tanga  unbestimmt

Daressalam  21,  18  Tage

Zanzibar  18  Tage

(von  Zanzibar  unmittelbar
Weiterbeförderung  nach
Daressalam  durch  Gouvernementsdampfer
  in  6  Stund.)

Zanzibar  17  Tage
nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenheit

Daressalam  19  Tage

29.Nov.  3.Dez.  1030

8.  jed.  Mts.  1030
18.  Nov.  1030

29.  Nov.  Z.  Dez.  1030

8.  jed.  Mts.  1045
18.  Nov.  10  30

29.  Nov.  3.  Dez.  1030
8.  jed.  Mts.  10  45

18.  Nov.  10  30

 

3.  Deutsch-Sn#westafrika.

a)  nach  Swakopmund  sowie
nach  Aris,  Aub,  Brackwater,
fänguisbucht,  Epuktro,

Gobabis,  Gochaganas,  Grootontein.
  Groß-Barmen,  Großtiwley.
  Guchab,  Haris,  Hoachanas,
  Hohewarte,  Jakalswater,

  Johann-  Albrechts  öhe,

Kalkfeld,  Karibib,  Khan,  Kub,
Kubas,  Nauchas,  Neudamm,
Okahandjsa,  Okasise.  Okaukwejso,
  Okombahe.  Omaruru,
Onguati.  Osona,  Otawi,  Otjihawera,
  Ottimbingwe,  Orftwarongo.
  Onttwerv,  Otjosonjati.
  Outto,  Rehobo  eeis.
Tsumeb,  Usakos,  aldau.
Waterberg,  Wilhelmstal  und
Windhukt

b)  nach  Lüderisbucht  sowie
nach  Arahoab,  Aus,  Berseba,
Bethanien.  Brackwasser,  Gibeon,
  Gochas,  Hasunr.  Kalkfontein
  (Süd),  Kanus,  Keetmanshoop.
  Kuibis.  Maltahöhe.
  Prinzenbucht,  Ramansdrift,
  Seeheim,  Ukamas  und
Warmbad

Brindisi  20.  Nov.
(engl.  Schiffe)

Brindisi  &amp;amp;
eengl  Schiffe)

l
HamburglsQNom
Antwerpen  5.  Dez.

(deutsche  Schtffe),
Southampton  6.  Dez.
(deutsche  Schtffe),
Southampton  19.  26.  Nov.
Hamburg  18.  Nov.h
Southampton  2.  Dez.
Hamburg  1  2.  jedes  Monats
Southampton.  19.  26.  Nov.
Hamburg  30.  Nov.
Antwerpen  5.  Dez.
(deutsche  Schiffe)
Southampton  6.  Dez.
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  18.  jedes  Monats

Hamburg  2.
tSouthampton  B.

jedes  Monats
Dez.

Swakopmund  26  Tage
Swakopmund  21  Tage

Swakopmund  20  Tage
Swakopmund  20-24  Tg.

Swakopmund  25  Tage
Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  unbestimmt
Lüderitzbucht  19—21  Tg.
Lüderitzbucht  27  Tage
Lüderitzbucht  22  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  36  Tage
Lüderitzbucht  33  Tage
Lüderitzbucht  unbestimmt

 

 

29.  Nov.  6.  30

3.  Dez.  104

5.  Dez.  11.23

18.  25.  Nov.  11.23

18.  Nov.  9.1
1.  Dez.  11.23

2.  jedes  Monats  9.1
25.  Nov.  11.23

.  Nov.  5.30
3.  Dez.  1045

4.  Dez.  11.23

jed.  Mts.  9.1
2.  jed.  Mts.  9.1
2.  Dez.  11.23

 

1.  Kiantschon.

proben  —  über  Rußlat

Genua  v

(deutsche  Schiffe)

Neapel  18.  Nov.  2.  Dez.
Wdeutsche  Schiffe)

Brindisi  jieden  Sonntag
(engl.  Schiffe)

Marseille  20.  Nov.  4.  Dez.
(kranz.  Schiffe)

Liverpool  18.  Nov.  16.  Dez.

Marseille  25.  Nov.  H.  Dez.

(engl.  Schiffe)

 

 

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  #ingeschriebene  Brtese  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Warenid;
  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  722  u.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

tenstags  7.52.

16.  30.  Nov.  1030
jeden  Freitag  1030
18.  Nov.  2.  Dez.  1030

17.  Nov.  15.  Dez.  8.35
23.  Nov.  7.  Dez.  100.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Priess  und  Postkarten  nach  Kioutschon  auch  mit  den  unter  b)
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten,  Briefsendungen  jeder

zat  auch  über  New  Dork  befördert.
        <pb n="959" />
        W  910  20

 

 

 

 

 

Ausschiffungshafen.

 

 

Duala  20  Tage

Die  Abfahrt  erfolgt  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  #  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen)  am-“  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1.
..
5.  Namerun.  Hamburg  10.  jedes  Monats  Viktoria  19  Tage

a)  nach  Akonolinga,  Bamenda,

Bibundi,  Bipindihof,
Bonaberi,  Bonambasi.  Buea,
Campo,  Dschang,  Duala,
Dume,.  Ebolowa,  Edea,  Jabasst.
  Jaunde,  Johann-Albrechtshöhe,
  Joko,  Kribi.  Lobetal,
  Lolodorf,  Lomte,  Longji,
Marienberg,  Mundeck.  Nyanga
  Ossidinge,  Plantation,
tktoria

Banfo,

 

b)  nach  Rio  del  Rey

JPc)  nach  dem  Tschadsee-Gebiet

(Garua,  Kusseri)

Boulogne

D!

Hamburg  25,  jedes  Monats

11.  jedes  Monats

 

 

fur  Mer
(deutsche  Schinfe)
Liverpool  17.  Nov.
Liverpool  jeden  Mittwoch
Hamburg  25.  jedes  Monats
+Liverpool  17.  Nov.
Liverpool  jeden  Mittwoch

Antwerpen  1  3.  Dez.

Kribi  21  Tage
Plantation  21  Tage
Longji  21  Tage
Viktoria  27  Tage
Duala  28—30  Tage

Viktoria  18  Tage
Duala  19  Tage
Kribi  20  Tage
Plantation  20  Tage
Longji  20  Tage

Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage

Calabar  19  Tage
von  dort  weiter  über  Ikang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen

Rio  del  Rey  28—43  Tage
Rio  del  Rey  25  Tage
Forcados  17  Tage

von  dort  weiter  über
Lokodja-ola

Matadi  20—21  Tage
von  da  weiter  mit  der  Etsen-9.

  u.  25.  jed.  Wts.  9.1

10.  jed.  Mts.  1.0

15.  Nov.  106

jeden  Montag  108
25.  jed.  Mts.  6.19
15.  Nov.  1012

jeden  Montag  10#5

2.  Dez.  1.0

 

b)  nach  den  übrigen  Stationen

Neapel

 

(deutsche  ui  16“.  Dez.

 

Saipan  47  Tage

1  Palau  41  Lage
Ponape  54

 

d)  nach  Molundu  La  Rochelle  6.  Dez.  bahn  bis  Leopoldville  und  4  Dez.  8.35
(belgische  Schiffe)  dann  mit  Flußdampfern  auf
Bordeaux  1  25.  jedes  Monats  dem  eon  6  Slanga  und  23.  jed.  Mts.  10|
6.  den  KNarolinen,  palan-  Neapel  2*.  Dez.  Jap  36  Tage  30“.  Nov.  10
Juseln,  Marianen.  (deutsche  Schiffe),  Anaaur  —
a)  nach  Jap  und  Angaur.  (ron  Iadmt  nächster
Brindii  Jap  19  Tage  10#½
(engl.  Schiffe)  Angaur  —
(Von  Jap  mit  nächster
Gelegenheit)
Palau  39  Tase  l  103

14.  Dez.  10  D

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —Aleran

drowo  7.3  am  7/11.,  5/12.  u.  22°12.  und  von  Berlin  C2  (ab  Schles.  Bhf.  7.52)  am  8.11.,  6/12.  u.  20  12.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftepapiere  und

Sibirien  —Schanghai  geleitet.
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  uber

Ferner  werden  Brieffendungen  nach  den  Marianen  auch  über  NYokohama  geleutet,  von

—

 

 

 

 

Neapel  16“.  Dez.  Jaluit  60  Tage  14.  Dez.  10.0
7.  Marshal=  Inseln.  (  Schiffehl  g  ;
a)  nach  Jaluit  ..  Taranto  20.  Nov.  Jaluit  53  Tage  18.  Nov.  100
#  (engl.  Schiffe)
Neapel  7.  Dez.  Adelaide  27—30  Tage,
(deutsche  Schiffe)  dann  weittn  der  Eienahn
  nach  Melbonrne  oder  25  Nov.  2.  5.  De#
b)  nach  Naurn  Brindisi  27.  Nov.  Spvdnen.  Von  dort  mi.  25  Nob.  2
Cengl.  Schiffe)  Dampfer  der  Pacific  Phos=  10.2
I  pTlmte  fComgjany  oder  mit
20  2  ampfer  „Germania“  der
(aranto,  20.  Nov.  4.  Dez.  Jaluitlinie  nach  Nauru
i  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschaftspapiete

und  Warenproben  —  außer  mit  dem  unter  Anmerkung  bezeichneten  Nachversand  auch  mit  den  übrigen  Beförderungegelegenheiten
  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien-—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlm—Alkctandrowo
  7K  am  18.  Dez.  und  Berlin  (72  (ab  Schles.  Bhf.  7.52)  am  20.  Dez.
        <pb n="960" />
        W  911  20

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen,  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1
8.  Samoa  Queenstowm  13.  Nov.  11.  Dez.  Apia  31  Tage  11.  Nov.  9.  Dez.  11.23
"  "  Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  Nachversand  1.0
Hamburg  25.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  25.  jed.  Mts.  9.1
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(emnsch  Schiffe)
7Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10  30
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  28.  jed.  Mts.  1046
·  -  von  da  ab  Landverbindung
9.  Logo.  #  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
,  von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Oamburg  30.  jed.  Mts.  Lome  31  Tage  30.  jed.  Mts.  6.19
(Notterdem  4.  Dez.  Lome  26  Tage  3.  Dez.  1012
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  1  16.  jedes  Monats'  Lome  30—31  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  24—26  Tage  21.  jed.  Mts.  10  12
(deutsche  Schtffe)

Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

l
Von  Landungs-  1  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-=  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  «  in  Berlin  am
.
beutsch=  Neugninen  Neapel.  106.  Nov.  4.De  Neapel  167.  30“.  Nov.
sch-Neug  seap  H—  Brindisi  25.  Nov.  9.  Dez.
*  Da-.  Marseille.  .  .  24.  Nov.  8.  Dez.
Neapel.  .  ..  18.  28.  Nov.  .  E
deutsch·  Ostafrina..  GVrindisi  2.  Dez.  Porrvool,  b.  Vancouv.  5.  Tez.
Marseille.  16.  *  Mts.  Kiautschou  Xiv  über  San  Francisco  oder
—  —  —--——  FFZMZYHSmkkkemkkkskimmk
Southampton  17*.  Nov.  J.  Dez.  Queenstown  (5—6  mal  monatlich)
beutsch-Südwestafriko  8  ton  1  *“  *  Nis.  Sibir.  Eisen-  Uin  der  Regel  Montag,  Mitt-.□#!.#
  —  I  bahn.  1  woch,  Freitag,  Sonntag
Southampton  30-  jed.  Mts.  Plymouth
Namenn  So  157.  8  Mts.  ganeen  enan  I  usbkerrankiastxämtltetegrefcpizerr  am“
Liverpooll.  2.  Dez.  ode  ren
Liverpool.  ʒ  ameoa  d.  rl**  2.  Dez.
den  Narolinen,  l  "  Brindisi  .  .  .  voraussichtlich  Mitte  No-Marianen,
  Neapel  .  .  16.  19.Nov.  4.  DbeillNeaplll  vember
6  Palan-Juseln  1|  —  danburg  2  15.  jedes  Monats
sNN——s——ss-  Southam  ton  jedes  Monats
Mershan-Inseln  -*rp.5,  Neapel  2  4  19.  Nov.  20.  Jan.  Souuhan  "!*

 

 

 

*Füälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="961" />
        912  e0

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
r
Vostdamyse  von  l  nach  bis  11.  November  1910.
l
„Adolph  Woermann  Durban  E  Hamburg  am  28.  Oktober  in  Swakopmund.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  16.  Oktober  in  Lagos.
„Aline  Woermann"  Hamburg  Calabar  am  4.  November  Dover  passiert.
„Anng  Woermann"  Hamburg  Calabar  am  19.  Oktober  in  Monrovia.
„Arnold  Amsinck“  .  .  ..  Lüderitzbucht  Hamburg  am  2.  November  ab  Swakopmund.
„Carl  Woermann“.  .  ..  Swakopmund  1  New  VNork  am  1.  November  ab  Swakopmund.
„Eduard  Woermann  ..  Hamburg  ?  Lüderitzbucht  am  10.  November  Dover  passiert.
„Eleonore  Woermann  Duala  Hamburg  am  10.  November  Cuxhaven  passiert.
„Erna  Woerman.  6..  Lüderitzbucht  «  Hamburg  am  10.  November  in  Monrovia.
„Frieda  Woermann“  .  ..  Kapstadt  Swakopmund  am  8.  November  in  Swakopmund.
„Gertrud  Woermann“  Delagoa  Bay  Hamburg  am  7.  November  ab  Aden.
„Hans  Woermann".  Kamerun  Hamburg  am  4.  November  ab  Madeira.
„Henriette  Woermann“"“  Hamburg  Mossamedes  am  10.  November  in  Monrovia.
„Irma  Woermannx  Burutu  Hamburg  am  5.  November  in  Hamburg.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  9.  November  in  Dakar.
„Kurt  Woermann“.  .  ..  Hamburg  Burutu  am  28.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Lili  Woermann“  .  .  .  .  Burutu  Hamburg  am  10.  November  ab  Sekondi.
„Lothar  Bohlen“  .  .  .  .  Kotonou  Hamburg  am  31.  Oktober  in  Hamburg.
„Lucie  Woerman...  Duala  Hamburg  am  10.  November  ab  Victoria.
„Martha  Woermannx  Hamburg  .  Assinie  am  10.  November  in  Grand  Bassam.
„Max  Brocckkk  Hamburg  J  Lüderitzbucht  am  3.  November  in  Monrovia.
„Panl  Woermann“.  .  ..  Hamburg  i  Kotonou  am  8.  November  in  Lome.
„Thekla  Bohle  .  .  ..  Hamburg  Kotonou  am  2.  November  in  Kotonou.
„Reichstag“  .  .  .  .  d..  Assinie  Hamburg  am  11.  November  in  Hamburg.
„Amasiss  ...  Hamburg  Duala  am  7.  November  in  Monrovia.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea".  ....  Mossamedes  Hamburg  am  24.  Oktober  in  Hamburg.
„Kamerun!".  ....  Hamburg  Kamerun  am  5.  November  ab  Las  Palmas.
„Lome“  ..  ....  Hamburg  Kotonou  am  10.  November  in  Lome.
„Otanii  am  10.  November  in  Antwerpen.
„Rhenania  .  .  .  ..  Hamburg  Lüderitzbucht  am  30.  Oktober  in  Swakopmund.
„Savoia“..  .  .  .  .  ..  Hamburg  Kotonou  am  5.  November  ab  Notterdam.
„Swakopmund“.  .  .  .  .  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  November  in  Monrovia.
„Togoon  .  ...  Lüderitzbucht  Hamburg  am  5.  November  in  Madeira.
„Windhu  .  ..  Hamburg  Durban  am  8.  November  ab  Tanga.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald“  ...  Delagoa  Bay  Hamburg  am  1.  November  ab  Mahé.
„Friderun“  ...  Accra  Hamburg  am  8.  November  in  Hamburg.
„Gundrun“"“  ...  Hamburg  Lüderitzbucht  am  3.  November  in  Lüderitzbucht.
„Henner“#  .  .  Hamburg  Accra  am  31.  Oktober  Cap  Verde  passiert.
„Immo“  .  Hamburg  Accra  am  2.  November  in  Lagos.
„Ingber".  ..  Calabar  Hamburg  am  8.  November  in  Tabou.
„Ingo"  Lüderitzbucht  -  Hamburg  am  6.  November  ab  Las  Palmas.
„Ingraban“  ..  Haniburg  «  Mossamedes  am  5.  November  in  Landana
„Irmfried"“  Lüderitzbucht  6  Hamburg  am  5.  November  in  Hamburg.
.Irmgard"“  RNotterdam  .  Swakopmund  am  8.  November  ab  Las  Palmas.
„Walburg“.  ..  Mossamedes  Hamburg  am  27.  Oktober  ab  Cap  Lopez.
„Erika"#.  .  Hamburg  Kotonou  am  T.  November  in  Sekondi.
        <pb n="962" />
        W  913  20

Marktbericht.

Baumwolle.  Für  amerikanische  Baumwolle  gab  der
Markt  etwas  nach,  weil  jetzt  genügend  Ware  neuer
Ernte  herankommt  und  daher  eine  Prämie  für  disponible
  Ware  nicht  mehr  bezahlt  zu  werden  braucht.
Middling  wich  bis  auf  73½  Pf.,  erholte  sich  aber
unter  der  Einwirkung  reduzierter  Ernteschätzungen
und  wertet  heute  etwa  75½  Pf.  Von  Agypten
lauten  die  Ernteberichte  günstig  und  Preise  gaben
gegen  letzten  Monat  gut  ½  Penny  nach,  erholten
sich  aber  auch  wieder  in  Anlehnung  an  die  feste
Tendeng  für  amerikanische  Sorten  und  notierten
für  Januar  etwa  11/  Pence.  Von  Togo  wurden
nur  Kleinigkeiten  verkauft,  und  wertet  diese  Provenienz
  etwa  73  Pf.  für  ½  kg.  In  ostafrikanischer
Ware  ist  wenig  umgegangen,  und  können  wir  unsere
letztmonatlichen  Werte  wie  folgt  aufrecht  erhalten:
Upland  von  Narunja  0,70—0,85  ,  Abassi  0.75  bis
1,00  ..,  Mitafifi  0,70—0,90  .,  Caravonica  0,90
bis  1,00  für  ½  kg.

Baumwollsaat  bleibt  im  ganzen  unverändert.  Es
notieren  von  80  .K  bis  140  .  für  1000  kg,  je  nach
Qualität,  wie  im  Oktober.

Blei.  Der  Markt  ist  stetig.  Es  notieren:  Engl.  Blei
in  Mulden  14,75—15  A  für  50  kg  gegen  14,50.“
im  Vormonat,  deutsches  Blei  in  Mulden  15  Kf  für
50  kg  gegen  15  im  Vormonat.

Elfenbein.  In  Liverpool,  London  und  Antwerpen
haben  inzwischen  Auktionen  stattgefunden,  wovon
die  englischen  Auktionen  ziemlich  fest  verliefen,
während  Antwerpen  zu  fast  unveränderten  Preisen
abschloß.  Es  notieren  heute  für  Kamerun-Gabunzähne
  von  15—16  Pfund.  W  Durchschnittsgewicht
0,30—10,  35  %  für  ½  k

Erdnüsse  bleiben  unvercndert.  Die  Frage  war  gut.
Mogambique  und  gleichwertige  andere  ostafrikanische
Sorten  notieren  16.75—17  .K  gegen  16,.50—16,75  .4
für  50  kgp  im  Vormonat.  Westafrikanische  Provenienzen
  wurden  zu  23—24,75  .X&amp;amp;  für  100  kg  in
der  Schale  verkauft.

Hanf.  Deutsch-Ostafrika-Hauf.  Von  den  im  letzten
Monat  zugeführten  etwa  550  Tons  war  ein  großer
Teil  auf  Abladung  verschlossen.  Der  Markt  war
während  der  ganzen  Berichtsperiode,  namentlich
zum  Schluß  derselben,  sehr  schleppend  und  konnten
Verkäufe  nur  mühsam  und  zu  nachgebenden  Preisen
geschlossen  werden.  Es  notieren:  Superior-Ware
etwa  26,50—26  K¼  (gegen  27.50  X  im  Vormonat),
reguläre  Prima  etwa  26—25,50  (27—27,25  5%,
Sekunda  bis  Mittel  etwa  21—23.¾  (25—26,50  .  M),
geringe  Ware  22  (22—24,50  .K),  Abfallhanf
14—15.50  (14—16,75  .¾)  für  50  kg.

Kaffee.  Dieser  Artikel  war  nach  vorübergehender
Abschwächung  wieder  fester  und  hat  die  höchsten

Preise  des  Vormonats  wieder  erreicht.  „Liberia=Ware
  neuer  Ernte  ist  mit  0,55  X  für  ½  kg  bezahlt

  worden.

Kakao.  Der  Markt  war  letzthin  ruhiger,  da  mehr
Angebot  aus  den  Bahia=  und  Sao  Thomé-Ernten
herauskommt.  Auch  Accra  wurde  letzthin  leichter
angeboten.  Die  heutigen  Werte  sind  für  Ramerun-Plantagen
  49—49,50  .“  (gegen  49.50  .F  im  Vormonat),
  Victoria  45  ¼  (45  /%0,  Victoria  (rauchig)
35  A  (35  Ac),  Lagos  45,50  .K  (46  .0,  Accra  46,50
bis  46  At  (47,  50  /4),  Old  Calabar  44,50  .  ¼  (45,  50  4%,
Fein  Sao  Thomé  48  .  K  (50.14),  Kurant  Sao  Thomé
145  .  7  (47  %)  für  50  kg.  Der  frühere  Abschlag  für
spätere  Sichten  beginnt  zu  verblassen.

 

 

 

Kapock  (Pflanzenseide)  bleibt  nach  wie  vor  recht  fest
und  in  guter  Frage.  Die  letztbezahlten  Preise  für
Togoprovenienzen  waren  etwas  besser  als  vorher,
nämlich  0.95  44  für  1  kg  für  gewöhnliche  graue
Ware  (gegen  0,94  &amp;amp;  im  Vormonat)  und  1,25  .
für  1  kg  für  feine  weiße  Ware  (1,23½  7.

Kautschuk  schwankte  in  der  letzten  Zeit,  im  Einklang
mit  der  Preisbewegung  von  Para,  doch  ist  der
Wert  für  diese  Sorte,  momentan,  etwa  6  sh  (gegen
5  Ssh  6  d  im  Vormonat,  als  niedrigsten  Wert)  per
engl.  Pfund.  Immerhin  haben  die  afrikanischen
Sorten  einem  weiteren  Preisfall  nicht  entgehen
können  und  notieren  heute:  Kamerun-Batanga  5,80
bis  6,40  l  (gegen  6—6,50  /  im  Oktober),  Gabun
5.20—5,40  4%  (5,50—6  /%4),  Südkamerun  7.80  .
(8—9  .K),  Ila  Kamerun-Würste  7  (7.50—8  „K),
Ia  Kamerun-Kuchen  5,20—5,40  1r  (5,80—6,40  .T),
I  Goldküsten-Lumps  4,80—5  K  (6—7.4,  Ià  Togo-Lumps
  5.70—6  „K  (5,80—6,20  44),  Ia  Togo-Adeli-Bälle
  11,50—12  (12,80—13,20  4%%)  für  1  kg.

Kolanüsse  werden,  wie  im  Vormonat,  je  nach  Qualität,
  mit  nominell  0,10—0,60  für  1  kg  notiert.

Kopal.  Der  Markt  bleibt  in  flauer  Tendenz.  Wir
notieren:  Kamerun  0,70—0,75  ,  Zanzibar  glatt
0,80—3  M,  Zangibar  Gänsehaut  8—10  ,  Madagaskar
  0,70—2,70.,  Bissao-Boulama  1.70—1,90.
für  1  kg,  ungefähr  wie  im  Vormonat.  Käufer  sind
sehr  zurückhaltend.

Kopra  ist  weiterhin  im  Preise  gewichen.  Wir  notieren:
  Westafrika  20—24  .Kx  (gegen  22,50—25  im
Vormonat),  Ostafrika  24.50—26.¼  (24,50—26,50.4,
Südsee  25—26./x  (25,50.—26.  4),  Singapore  24,50
bis  25.4  (25,75—26,75  /)  für  50  kg.

Kupfer.  Der  Artikel  kann  sich  immer  noch  nicht  recht
erholen.  Der  Preis  beträgt  65.  für  50  kg  gegen
68  im  Vormonat.

Mais.  Der  Artikel  bleibt  flau,  doch  erscheint  ein  weiterer
  Rückgang  von  Bedeutung  kaum  wahrscheinlich.
Augenblicklich  notieren  prima  Togoware  102—105.4
für  1000  kg.

Mangrovenrinde  bleibt  unverändert,  11
100  kg,  wie  im  Vormonat.

Palmkerne  sind  im  Preise  gefallen,  haben  sich  jedoch
in  den  letzten  Tagen  wieder  erholen  können.  Es
notieren:  Lagor  Ramernn  19,25.4  (gegen  19,32½.4
im  Oktober),  Togo  19,05.  (19,12½  .„J4),  Elsenbeinküste
  18,95  .  (19,  02½.  1)  für  50  kg  einschl.  Sack.
Vovember-Abladung  ss  man  mit  Abschlag
von  0,12½  .  für  50  kx,  spätere  Abladungen  notieren
  0,  37  *  I¾  unter  obigen  Preisen.

Palmöl  ziemlich  unverändert:  Lagos-Portonovoöl
36,50  .K  ü  (gegen  36,50—36.K  im  Oktober),  Kamerun
35,50  K  (35,.50—35  ),  Liberia  30,50  .Kxkr#(30,50  bis
30  )  für  50  kz.

Reis.  Markt  behauptet.  Rangoon  von  17—22  K,
Japan  von  29,50—32  "44.  Java  von  32—36  .
für  100  kg,  je  nach  Qualität,  wie  im  Vormonat.

Sesamsaat.  Unverändert  ruhig.  Es  notieren:  Bennisaat
  (westafrik.)  16—17  (gegen  16—17  im
Oktober),  ostafrikanische  Sorten  16,25—17.4¼4  (16,50
bis  17  .)  für  50  kg.

Silber.  Fester.  76  JX  für  1  kg  gegen  73,50  im
Vormonat.

Wachs  bleibt  fest  und  in  guter  Frage.  Es  notieren:
Deutsch-ostafrikanische  Sorten  268—270  .X  (gegen
266—269  A  im  Oktober),  Madagaskar  256—260.4
(252—256  7%).  Benguella  266—270  (266  7),
Chile  282—285  ./F  (280—282  %%)  für  100  kg.

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichts  anderes  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  11.  November  1910.
        <pb n="963" />
        W  914  e8

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HKeydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  HP.,  Berlin  W.8.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydkontor“.  10.  November  1910.
vor-  II  l
Grün-  Kapital  1  *7  letzte  lette  1  Nachfrage  Angebot
«  g  Divi-  d  nd
jahr  MA  iahr  dende  e  e  %  5%
«
1906  1  850  000  1  10.  6  2  Afrikanische  Kompanie  A.G.  einschl.  Div.  *4ê5  130  135
1906  2  000  000  Ü  1.  1.  4*  Borneo-Kautschul-Compagnie  A.-G.  100  103
1905  1  000  000  1.  4.17½  ih,  Bremer  Kolonial-  Handelsgesellschaft  vorm.
JF.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A-rG..  200  2s10
1905  1  200  000  1  4.  ·0  40  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  48  55
1902  600  000  1.  010  —  Centralafrikanische  Seengesellschast  92  —
1905  220  000  1  .11.3  0  „Debundscha-Pflanzung  4  100
1900  938  600  1  1.  0  —  Deutsche  Agaben-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  —  70
2750  000  1.  1  24  28  «  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft.  #
Ü  der  Südsee-Inseln  475  45
2  000  000  D  1.  425  64  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika  «  770«800
1907  f  2500000j11.«00IDeutscheKautschut-Akneugesenschaft...  78..««3
1000000  1.  0  0Deutsche  Samoa-Gesellschaat  «  45  50
1598  4500  000  1.  1.  0  K  Deutsche  Südseephosphat-Aktienn  —  165
1902  1  000  000  1.  5.!)  0  6  Deutsche  Togogesellschaft.  ....  102  104
1885,  8000  Ooo  1.  1.  5  6  Deutsch-Ostafrikanische  Geselschat.  146  115
1886  114  800  1  1  0  0  Deutsch-Osta  frikanische  Plantagengesellsch.  St.  4  –  it  20
468  000  0  0  o.  Vorz.-Aktien).#  —  J220
1896  2250  000/1.  1.  7  4  Deutsch-  Welafrilanische  Handelsgeselshaft  %  95  100
1899  4  360  000  T  1.  1.0  —  «  Gesellschaft  Nordwesttamerun  "!  L  ..,  —  nl
St.  30  000  0  —  do.  it.  —  ¾7  1
18698  J000  O00  i.  110  8  Gesellschaft  Südkamerun  137
1889  3  000  000  1.  10.T  Iv  —  Hanseatische  Plantagengesellschat  48  52
1887  1  200  O00.  1.1  20  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktier  —  335
St.  2  400  !  vEl  Ls2  200)  do.  Genußschenen4  —  3510
1906  3  000  O0  1.  4*  Kamerun-Kautschuk-Compagniie  90  6
1908  900  000  1.  1.  0  0  Kautschuk-Pflanzung  „Meanja“.  „  7  1  82
190  2000  2.  |  55  r.  r.  t  Kolmanskop  Diamond  shares  .  .  .At  64  K  66
1899  2  000  OO00  H.  1.  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  ..  .  90  95
1886  3  479  0001.  4)  0  —  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  129  132
4  021  000  0  —  do.  Stamm-Anteile  #  92  96
1906  1  400  0001.  1.4  0  0Ostafrita-Konwanie  .  85  100
1900  20000000  1.  4.  A.11  10  l  Otavi-Minen=  u.  Eisenhtahngeselchi,  Anteile  5/%  147  ¾  14
200  000  i.  4.  6  2  do.  Genußscheine  107  109
19028  375  000  „1.  1.  öm.2  Poeifie  Phosphate  Co.  *)0  Stückee  28  978  .  10½
1895  1600  000  1.  1.,0  0  Rheinische  Handel  Plantagengesellschaft  —  —
1903  900  000  1l.  110  0  DT  Safata-Samoa-Gesellschaft  ..  30  —
1905  2  000  000  #  1.  1.|  4  4"  i  Samoa-Kautschuk-Compannie  35  —
1897  500  000  1.  1  0  Sigi=  Pflanzungs-Gesellschaaßt  178  1222
18958  500  000  1l.  J7.0  0  South  African  Territories.  9/6  106
19102  7ooo  ooo  1.  01  —  South  East  Africa  shares  von  19190  9  10|-18922
  2000  Oodo  1.  1  7½|  South  West  Africe  C.  #  82/3  337—
1898  869  100|1.  4.  0  ·  *:)  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  O  40  —
I  142  200  l  0  —  Vorzugs-Anteile  3185.  —
18972100  000  1.  1.  9  0  /Westafrik.  aldz  ungsgeselschan  „Bibundi“  k  89  92
18978000  000  1.  1.  8  8  ENbU’'%U  —  „Victoria-  4  150
1895  #  1  500  000  1.  1.  *  seseun  Handels-  u.  Plantagengesellschaft  s
»  is  in  Düsseldorfe  Stamm--Anteile  —  65
300  000  1  0  0  do.  Vorzugs--Anteile  I  100  —
1  .  1—  1r
*)  Bauzinsen.  Selbsthändler  bei  allen  Abschlüssen  provisionsfrei.

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8Ws,  Kochstr.  668—71.

 

 

63  Dieser  Nummer  liegt  das  4.  Heft  des  XXIII.  Bandes  der  „Mitteiluugen  ans  der
dentschen  Schutzgebieten“  bei.
        <pb n="964" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

21.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Dezember  1910.  Uummer  23.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  eimmal
vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  ous  den  deumschen  Schutzgebieten-,  herausgegehen  von  Dr.  Freiherrn  Vv.  lanckelman.
Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die  Buchbandlungen
  4,.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  AM  5.—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schuögebiete  und  Osterreich-Ungarns,  b)  ./.6.—  für  die  Länder  des  Weltvoftvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWB,  Kochstraße  B—71,  zu  richten.

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchste  Ordre,  betr.  die  Uniformen  der  Kaiserlichen  Gouverneure.  Vom

23.  September  1910  S.  915.  —  Vereinbarung  über  den  Landbesitz  der  Deutschen  Togogesellschaft.  Vom  5.  Oftober
1910  S.  919.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Abänderung  der  Verordnung  betr.
die  Ausübung  der  Jagd  im  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiete  vom  15.  Februar  1900.  Vom  4.  Oktober  1910
S.  920.  —  Desgleichen  betr.  Abänderung  der  Verordnung  vom  19.  März  1909  betr.  die  Besteuerung  des  Grundcigentums
  im  deutsch=  südwestafrikanischen  Schutzgebiete.  Vom  12.  Oktober  1910  S.  921.  —  Deckblatt  zu  dem  Amtlichen
  Ratgeber  für  Deutsch-Südwestafrika  S.  921.  —  Personalien  S.  922.
Nichtamtlicher  Teil:  Kamerun:  Der  Aufstand  der  Nord-Makas  S.  924.  —  Eine  neue  Karte  von  Kamerun
in  1:300  000  (mit  einer  Skizze)  S.  927.
Togo:  Der  Landbesitz  der  Deutschen  Togogesellschaft  S.  929.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets

  Togo  im  Monat  September  1910  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  932.

Deutsch-Ostafrika:  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schurgebiets  über  die
Zollstellen  der  Küfte  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1910  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  geitraum
des  Vorjahres  S.  933.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  Bondelzwarts  S.  935.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
Deutsch-Südwestafrika  im  Monat  Auaust  1910  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  936.

Deutsch-Neuguinea:  Nachweisung  der  bei  den  Zollstellen  des  Schugebiets  Deutsch-Neuguinca  im  I.  Vierteljahr

  1910  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  936.  —  Eine  Reise  nach  den  südlich  von  Palau  gelegenen  Inseln  S.  937.
Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  lber  Baumwollkulturversuche  in  Togo  1909  S.  938.  —  Gesellschaft

—

Nordwest-Kamerun  S.  910.  —  Safata-Samoaz-Gesellschaft  S.  941.

Aus  fremden  nKnolonien  und  Produktionsgebieten:  Diamantvorkommen  in  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  S.  942.  —  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  Oktober  1910  S.  913.  —  Die  indische  Baumwollernte
  1910°/11  S.  913.  —  Baumwollerport  des  Uganda-Schutgebiets  S.  944.  —  Baumwollkultur  in  der  Dominikanischen
  Republik  S.  945.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Oktober  1910  S.  915.  —  Die  Gummitraganternte  in
der  Türkei  im  Jahre  1910  S.  945.  —  Außenhandel  Marokkos  1909  S.  915.  —  Süd-Nigeria  S.  946.  —  llganda-Schutgebiet
  S.  946.  —  Franzosische  Somaliküste  S.  916.  —  Die  wirtschaftliche  Lage  auf  der  Insel  Guam  S.  977.

Vermischtes:  Apostolisches  Aikariat  „Kilima-Rdiaro“  S.  918.  —  Literatur-Bericht  S.  948.  —  Koloniale
Literatur  (XllI.)  S.  919.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  953.  —  Schiffsbewegungen  S.  957.  —  Kurse
deutscher  Kolonialwerte  S.  958.

Anzcigen:  Offentliche  Ausschreiben  S.  15.

——  ——-——MMWl—.———

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Allerhöchste  Ordre,  betr.  die  Uniformen  der  Kaiserlichen  Gouverneure.
Vom  23.  September  1910.

Auf  Grund  des  §  17  des  Reichsbeamtengesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1907  S.  245)  in  Verbindung
  mit  §  1  des  Kolonialbeamtengesetzes  vom  8.  Juni  1910  (Reichs-Gesetzbl.  S.  881)  will  Ich
die  Uniformen  Meiner  Gouverneure  von  OÖstafrika,  Südwestafrika,  Kamerun,  Togo,  Neuguin  en
und  Samoa  nach  Maßgabe  der  anliegenden  Beschreibung  und  Zeichnungen  sowie  der  vorgelegten
Tuchproben  feststellen.  Ich  beauftrage  Sie,  wegen  Einführung  der  Uniformen  das  Weitere
zu  veranlassen.

Gegeben  Neues  Palais,  den  23.  September  1910.
gez.  Wilhelm  I.  K.
An  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt).  ggez.  Bethmann  Hollweg.
        <pb n="965" />
        G  916  20

A  Beschreibung  der  Gala-,  Dienst=  und  Interimsuniform  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von
Deutsch-Ostafrika.

I.  Galauniform:  a)  Rock  von  dunkelblauem  leichten  Tuch  mit  einer  Reihe  goldener  Reichsknöpfe
nach  dem  Schnitt  des  preußischen  Infanterie-Waffenrockes,  jedoch  unter  Wegfall  des  Stehkragens,
  dessen  Stelle  ein  Umfallkragen  einnimmt.  Schwedische  Armelaufschläge.  Umfallkragen
  und  Armelaufschläge  aus  weißem  Tuch  mit  goldener  Stickerei,  wie  bei  den  Ziviluniformen
  der  Räte  1.  Klasse.  Achselstücke  in  der  Art  wie  die  der  Vizeadmirale,  aber  ganz
von  Gold,  mit  weißem  Tuch  abgefüttert.  Eine  auf  der  linken  Seite  zu  tragende  Fangschnur
wie  bei  den  Schutztruppen-Offizieren,  aber  aus  Gold.

b)  Beinkleid  von  weißem  Kasimir,  an  der  äußeren  Seite  mit  einer  3,9  em  breiten
Goldtresse  besetzt.  Schwarze  Lackstiefele  mit  Sporen.  Reithose  weiß  oder  aus  Kord  oder
Khakikord  mit  Vorstoß  und  zwei  3,9  cm  breiten  Tuchstreifen  auf  beiden  Seiten  des  Vorstoßes
von  der  Farbe  des  Rockes.  Angebräunte  Reitstiefel  wie  bei  der  Kaiserlichen  Schutztrupve,
mit  Anschnallsporen.

c)  Preußisches  Infanterieoffiziers-Seitengewehr  (Säbel  in  Metallscheide);  statt  des  für
dieses  im  Korbe  vorgeschriebenen  Adlers  ein  heraldischer  Reichsadler.

d)  Koppel  wie  bei  den  preußischen  Generalen.

e)  Portepee  golden,  mit  schwarzer  und  roter  Seide  durchwirkt,  an  zwei  runden,
goldenen,  schwarz  und  rot  durchwirkten  Schnüren.  Gouverneure,  welche  dem  Offiziersstande
angehören,  beziehungsweise  angehört  haben,  tragen  dasselbe  Portepee  aus  Silber,  jedoch
nur  dann,  wenn  ihnen  bei  ihrem  Austritt  aus  dem  Militär=  bzw.  Marinedienst  die  Erlaubnis
  zum  Tragen  der  Uniform  erteilt  worden  ist.

f)Leibgurt  von  goldener  Tresse  in  der  Art  einer  Feldbinde  mit  einem  Koppelschloß
mit  Reichsadler.

g8)  Tropenhelm  von  Kork  und  weißem  Stoffbezug.  Auf  der  Vorderseite  der  heraldische
Reichsadler.  Vergoldete,  gereifelte  Spitze  zum  Abschrauben  auf  klauenförmigem  Unterfat.
Die  Klauen  werden  durch  vier  vergoldete  Sterne  am  Helm  befestigt.  Um  den  unteren  Tei
des  Kopfes  und  über  den  Schirmen  läuft  eine  14  mm  breite  Goldtresse,  auf  welcher  über
der  Mitte  des  Vorderschirms  eine  kleine  schwarz-weiß-rote  Kokarde  befestigt  ist.  In  kleinen,
an  den  inneren  Seiten  des  Helmes  befestigten,  vergoldeten  Häkchen  hängt  der  Sturmriemen
aus  weißlackiertem  Leder  mit  vergoldeter  Schnalle.  Helmbusch  aus  schwarz-weiß-roten  Fedem.

II.  Dienstuniform:  a)  Rock  von  weißem  Stoff,  Kord  oder  Khaki,  Schnitt  wie  beim  Galarock.
Kragen  und  Armelaufschläge  aus  dem  Stoff  des  Rockes,  ohne  Stickerei  mit  weißer  Paspelierung.

b)  Beinkleid  wie  bei  der  Galauniform,  jedoch  ohne  Tressen  und  Tuchstreifen.  An  Sielle
der  Lackstiefel  Lederschnürschuhe  von  naturfarbenem,  gelbem  Leder  oder  Segeltuchschuhe.

c)  Säbel

9  #opbele  wie  bei  der  Galauniform.

f)  Leibgurt  1

8)  Tropenhelm  wie  bei  der  Galauniform,  jedoch  ohne  Helmbusch.

III.  Interimsuniform:  a)  Rock:  Schnitt  wie  bei  der  Dienstuniform,  in  Weiß,  Kord  oder  Kbob,
jedoch  ohne  Fangschnur  und  ohne  Paspelierung.

b)  Beinkleid  wie  bei  der  Dienstuniform.

c)  Säbel

d)  Koppel  #  wie  bei  der  Galauniform.

e)  Portepee

f)  Tropenhelm  wie  bei  der  Dienstuniform,  aber  ohne  Adler,  ohne  Tresse  und  ohne
Helmspitze  mit  Untersatz.  An  Stelle  der  Spitze  mit  Untersatz  tritt  eine  mit  weißem  Stor
bezogene  Ventilationsklappe.  Die  Kokarde  wird  über  der  Mitte  des  Vorderschirmes  befestigt.

g)  Tropenmütze  von  weißer  Leinwand  mit  rundem  Deckel,  weißem  runden  Schim
und  weißlackiertem  Sturmriemen  an  kleinen  goldenen  Reichsknöpfen.  Um  den  Mübtzenrand
eine  3,9  cm  breite  goldene  Tresse;  auf  dieser  über  der  Mitte  des  Schirmes  eine  kleine
schwarz-weiß-rote  Kokarde.

IV.  Paletot  oder  Umhang  aus  dunkelblauem  Tuch  mit  goldenen  Reichsknöpfen,  Marineschutt.
        <pb n="966" />
        W  917  20

V.  Handschuhe:  wie  bei  den  Offizieren  der  Schutztruppe.
VI.  Reitausrüstung  einschließlich  Paradeüberdecke  und  Paradeschabrunken  wie  bei  den  Generalen
der  Schutztruppe.

*#  *#
*#

B.  Beschreibung  der  Gala-,  Dienst=  und  Interimsuniform  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von
Südwestafrika.

I.  Galauniform:  a)  Rock  wie  bei  Ostafrika,  jedoch  Umfallkragen  und  Armelaufschläge  sowie
die  Abfütterung  der  Achselstücke  aus  kornblumenblauem  Tuch.
b)  Beinkleid
c)  Säbel
d)  Koppel  wie  bei  Ostafrika.
e)  Portepee  "
f)  Leibgurt
8)  An  Stelle  des  Tropenhelms  ein  Hut  wie  bei  den  Generalen  der  Schutztruppe.
II.  Dienstuniform:  wie  bei  Ostafrika.  An  Stelle  der  weißen  Paspelierung  und  der  weißen
Abfütterung  der  Achselstücke  kornblumenblaue  und  an  Stelle  des  Tropenhelmes  Hut  wie  bei
der  Galauniform.
III.  Interimsuniform:  wie  bei  Ostafrika,  jedoch  an  Stelle  des  Tropenhelmes  der  Hut.
IV.  Paletot  oder  Umhang
V.  Handschuhe  wie  bei  Ostafrika.
VI.  Reitausrüstung  1

*  *
*

C.  Beschreibung  der  Gala-,  Dienst=  und  Interimsuniform  des  Raiserlichen  Gouverneurs  von
Kamerun.
I.  Galauniform:  a)  Rock  wie  bei  Ostafrika,  jedoch  Umfallkragen  und  Armelaufschläge  sowie  die
Abfütterung  der  Achselstücke  aus  ponceaurotem  Tuch.
b)  Beinkleid
Jc)  Säbel
d)  Koppel
e)  Portepee
f)Leibgurt
8)  Tropenhelm  1
II.  Dienstuniform:  wie  bei  Ostafrika.  An  Stelle  der  weißen  Paspelierung  und  der  weißen
Abfütterung  der  Achselstücke  ponceaurote.
III.  Interimsuniform
IV.  Paletot  oder  Umhang
V.  Han  dschuhe
VI.  Reirausrüstung

wie  bei  Ostafrika.

 

wie  bei  Ostafrika.

*#  *

D.  Beschreidung  der  Gala-,  Dienst-  und  Interimsuniform  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von
Togo.

I.  Gala  uniform:  a)  Rock  wie  bei  Ostafrika,  jedoch  Umfallkragen  und  Armelaufschläge  aus  gelbem
Tuch  mit  goldener  Stickerei  wie  bei  den  Ziviluniformen  der  Räte  2.  Klasse,  Achselstücke  in
der  Art  der  Kontreadmirale,  aber  ganz  von  Gold,  mit  gelbem  Tuch  abgefüttert.

b)  Beinkleid  "

e)  Säbel

d)  Koppel

e)  Portepee

)  Leibgurt
g)  Tropenhelm

wie  bei  Ostafrika.
        <pb n="967" />
        W  918  20

II.  Dienstuniform:  wie  bei  Ostafrika.  An  Stelle  der  weißen  Paspelierung  und  der  weißen
Abfütterung  der  Achselstücke  gelbe.  Die  Achselstücke  selbst  wie  bei  der  Galauniform
(Kontreadmiral).

III.  Interimsuniform

IV.  Paletot  oder  Umhang

V.  Handschuhe

VI.  Reitausrüstung

wie  bei  Ostafrika.

*

E.  Beschreibung  der  Gala-,  Dienst=  und  Interimsuniform  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von
Meuguinea.

I.  Galauniform:  a)  Rock  wie  bei  Ostafrika,  jedoch  Umfallkragen  und  Armelaufschläge  aus
grünem  Tuch  mit  goldener  Stickerei  wie  bei  den  Ziviluniformen  der  Räte  2.  Klasse,
Achselstücke  in  der  Art  wie  die  der  Kontreadmirale,  aber  ganz  von  Gold,  mit  grünem
Tuch  abgefüttert.

b)  Beinkleid
c)  Säbel
4)  Koppel
e)  Portepee
f)  Leibgurt
2)  Tropenhelm

II.  Dienstuniform:  wie  bei  Ostafrika.  An  Stelle  der  weißen  Paspelierung  und  der  weißen
Abfütterung  der  Achselstücke  grüne;  die  Achselstücke  selbst  wie  bei  der  Galauniform
(Kontreadmiral).

III.  Interimsuniform

IV.  Paletot  oder  Umhang
V.  Handschuhe

VI.  Reitausrüstung

wie  bei  Ostafrika.

 

1  wie  bei  Ostafrika.

*

F.  Beschreibung  der  Gala-,  Dienst=  und  Interimsuniform  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von
Samoa.

I.  Galanniform:  a)  Rock  wie  bei  Ostafrika,  jedoch  Umfallkragen  und  Armelaufschläge  aus
hell-rosa  Tuch  mit  goldener  Stickerei  wie  bei  den  Ziviluniformen  der  Räte  2.  Klasse;
Achselstücke  in  der  Art  wie  die  der  Kontreadmirale,  aber  ganz  von  Gold,  mit  hell-roso
Tuch  abgefüttert.

b)  Beinkleid
c)  Säbel

d)  Koppel

e)  Portepee
s)  Leibgut

8)  Tropenhelm

II.  Dienstuniform:  wie  bei  Ostafrika.  An  Stelle  der  weißen  Paspelierung  und  der  weißen
Abfütterung  der  Achselstücke  hell--rosa;  die  Achselstücke  selbst  wie  bei  der  Galauniform
(Kontreadmiral).

III.  Interimsuniform

IV.  Paletot  oder  Umhang
V.  Handschuhe

VI.  Reitausrüstung

#  wie  bei  Ostafrika.

 

wie  bei  Ostafrika.
        <pb n="968" />
        919  20

Vereinbarung  über  den  Candbesitz  der  Deutschen  Togogesellschaft.“)
Vom  5.  Oktober  1910.

Zwischen  dem  Landesfiskus  von  Togo,  vertreten  durch  das  Reichs-Kolonialamt,  und  der
Deutschen  Togogesellschaft  ist  folgendes  vereinbart  worden:

§  1.  Die  Deutsche  Togogesellschaft  tritt  die  sämtlichen  Ansprüche,  die  sie  aus  den  von
ihren  Rechtsvorgängern  mit  den  Häuptlingen  in  der  Landschaft  Bum  in  Togo  im  Jahre  1898
abgeschlossenen  Verträgen  herleitet,  insbesondere  alle  von  ihr  beanspruchten  Eigentumsrechte,  an  den
Landesfiskus  von  Togo  ab.

§  2.  Die  über  die  übrigen  Landschaften  im  Bezirk  Misahöhe  mit  den  Eingeborenen  abgeschlossenen
  Vergleiche  werden  von  der  Gesellschaft  anerkannt  und,  soweit  es  möglich  und  ohne  Zeitverlust
  durchführbar  ist,  gerichtlich  wiederholt.  Soweit  nicht  bereits  geschehen,  werden  die  Vergleiche
vom  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Togo  genehmigt  und  die  Unanfechtbarkeitserklärungen  für  den
Landbesitz  in  sämtlichen  Landschaften  abgegeben.  Die  Deutsche  Togogesellschaft  beziehungsweise  ihre
Rechtsnachfolger  werden  unwiderrufliche  Eigentümer  des  durch  die  Vergleiche  zugewiesenen  Landes
einschließlich  des  Landbesitzes  in  den  Landschaften  Gadja,  Njangbo,  Tafie  und  Kebu.  Alles  übrige
beanspruchte  Land  in  den  in  Frage  stehenden  Landschaften  überträgt  sie  hiermit  an  die  Eingeborenen
zurück  beziehungsweise  an  den  Landesfiskus  von  Togo.

§  3.  Die  Entschädigung  für  die  von  der  Deutschen  Togogesellschaft  in  Gemäßheit  des
*  32  der  Kaiserlichen  Verordnung  über  die  Enteignung  von  Grundstücken  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee  vom  14.  Februar  1903  in  Verbindung  mit  §  2  der  Ausführungsverfügung
des  Reichskanzlers  vom  12.  November  1903  an  die  Eingeborenen  abgetretenen  Ländereien  wird
auf  1748  ha  festgesetzt.

§  4.  Der  Beitrag  der  Deutschen  Togogesellschaft  für  den  Bahnbau  Lome—  Palime  für
ihre  Ländereien  am  Agu  in  Gemäßheit  des  §  4  des  Gesetzes  vom  23.  Juli  1904  wird  auf  6470  ha
festgesetzt  und  unter  Berücksichtigung  der  unter  §  3  dieser  Vereinbarung  festgesetzten  Entschädigung
dadurch  geleistet,  daß  die  Deutsche  Togogesellschaft  ihren  Landbesitz  in  Akplolo,  Atigbe-Gbin  und  in
dem  nordwestlichen,  nachstehend  näher  bezeichneten  Gebiete  von  Kpime  hiermit  an  den  Landesfiskus
von  Togo  zu  Eigentum  abtritt.

Das  abzutretende  Gebiet  in  der  Landschaft  Kpime  wird  begrenzt:

im  Süden  von  einer  Geraden  vom  Zusammenflusse  des  Zatokpui  und  des  Blifu  zum
höchsten  Punkte  des  Gbandui-Sukpe;  im  Westen,  Norden  und  Osten  von  der  Landschaftsgrenze
  von  Kpime  mit  Kuma,  Ewli  und  Lovie.

§  5.  Der  Landesfiskus  von  Togo  überläßt  der  Deutschen  Togogesellschaft  für  ihre  in  Busm
gemäß  §  1  dieser  Vereinbarung  aufgegebenen  Ansprüche  unter  gleichzeitiger  Anrechnung  eines  Beitrages
  zur  Bahn  Lome—  Palime  für  dieses  Gebiet  ein  nunmehr  beitragsfreies  Arcal  von  4000  ha
an  der  Bahnlinie  Lome—Atakpame  in  zwei  getrennten  Komplexen,  das  sich  zur  Anlage  von  Plantagen
  eignet,  zu  unwiderruflichem  Eigentum.  Jeder  der  beiden  Komplexe  darf  nur  an  einer  Seite,
deren  Länge  im  Hoöchstfalle  2  km  betragen  soll,  an  die  Bahn  grenzen.  Die  Gesellschaft  hat  sich
wegen  Überweisung  der  beiden  Landkomplexe  mit  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  in  Lome  in  Verbindung
  zu  setzen.

§*  6.  Sämtliche  derzeit  noch  gültigen,  von  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen  Amtes
oder  vom  Kaiserlichen  Gouvernement  vorgesehenen  Genehmigungsbedingungen  der  alten  wie  der
neuen  Verträge  werden  durch  folgende  Bestimmung  ersetzt,  die  gleichzeitig  auf  den  gesamten,  laut
dieser  Vereinbarung  der  Deutschen  Togogesellschaft  verbliebenen  bzw.  hinzuerworbenen  Landbesitz
einschließlich  des  Landbesitzes  der  Agupflanzungsgesellschaft  ausgedehnt  wird.

Die  Deutsche  Togogesellschaft  und  ihre  Rechtsnachfolger  sind  verpflichtet,  50  ha  ihres  Landes
jährlich  neu  in  Kultur  zu  nehmen.  Auf  diese  Verpflichtung  kommen  die  bereits  von  der  Deutschen
Togogesellschaft  oder  ihren  Rechtsnachfolgern  in  Kultur  genommenen  Flächen,  soweit  sie  150  ha
übersteigen,  in  Anrechnung.  Ebenso  wird  ein  Mehranbau  in  einem  Jahre  auf  die  folgenden  Jahre
angerechnet.  Die  Verpflichtung  hört  auf,  sobald  die  Hälfte  der  Gesamtfläche  in  Nutzung  genommen
ist.  Auch  kann  die  Deutsche  Togogesellschaft  verlangen,  daß  einzelne  genau  zu  bezeichnende  Komplerxe,
die  von  ihr  oder  ihren  Rechtsnachfolgern  bis  zur  Hälfte  in  Kultur  genommen  sind,  aus  der  Verpflichtung
  ausscheiden.

 

*)  Vgl.  hierzu  die  Erläuterungen  im  Nichtamtlichen  Teil  Seite  929  ff.
        <pb n="969" />
        920  20

Für  die  Landschaft  Gadja  bleibt  daneben  die  Bestimmung  bestehen,  daß  der  Wald  auf  dem
rechten  Ufer  des  Sio,  und  zwar  in  einer  Breite  von  25  m  vom  Normalwasserstande  gerechnet,  nur

nach  forstmännischen  Grundsätzen,  die  das  Gouvernement  aufstellen  wird,  unter  Schonung  des  Bestandes
  ausgenutzt  werden  darf.

§  7.  Die  Deutsche  Togogesellschaft  betrachtet  mit  Abschluß  dieser  Vereinbarung  ihr  Verhältnis
  zu  den  Eingeborenen  im  Misahöhe-Bezirk,  mit  denen  sie  beziehungsweise  ihre  Rechtsvorgänger
  die  in  Frage  stehenden  Verträge  beziehungsweise  Vergleiche  abgeschlossen  hat,  als  endgülig
geregelt  und  übernimmt  die  Gewähr  für  eine  gleiche  Haltung  ihrer  Rechtsnachfolger.

§  8.  Die  Deutsche  Togogesellschaft  verzichtet  auf  ihre  Ansprüche  hinsichtlich  der  von  der
Landkommission  am  Agu  festgesetzten  herrenlosen  Ländereien.

§  9.  Mit  Rücksicht  auf  die  von  der  Landkommission  durchgeführte  Feststellung  der  Grenzen
des  der  Deutschen  Togogesellschaft  beziehungsweise  ihren  Rechtsnachfolgern  verbleibenden  beziehungsweise
  zugewiesenen  Landes  und  in  Anbetracht  des  Umstandes,  daß  die  Vermessung  im  Sinne  des
§  7  Absatz  1  Satz  1  und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken  in
den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902,  Kosten  verursachen  würde,  welche  zum  Werte
des  Grundstückes  in  keinem  Verhältnis  stehen,  wird  das  Reichs-Kolonialamt  die  Anlegung  eines
oder  mehrerer  Grundbuchblätter  für  das  im  Bezirk  Misahöhe  gelegene  Land  oder  einzelne  Teile
ohne  neue  Vermessung  zulassen,  soweit  die  Eintragung  in  das  Grundbuch  innerhalb  von  zwei  Jahren
beantragt  wird.

Dem  Grundbuchrichter  bleibt  es  unbenommen,  die  sichere  und  dauerhafte  Vermarkung  der
Hauptgrenzpunkte,  soweit  sie  noch  nicht  vermarkt  sind,  und  zwar  der  Kostenersparnis  und  Beschleunigung
halber  tunlichst  durch  den  zuständigen  Bezirksamtmann,  auf  Kosten  der  Antragstellerin,  zu  verlangen.

*  *
*

Das  Protokoll  ist  in  Gegenwart  des  Notars  vorgelesen,  von  den  Beteiligten  genehmigt  und
von  ihnen  eigenhändig,  wie  folgt,  unterschrieben:
Dr.  Paul  Böhmer.

Friedrich  Hupfeld.

Carl  Ladewig.

Otto  Warburg.

Dr.  Max  Rhode,  Notar.

Berlin,  den  5.  Oktober  1910.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Rbänderung  der
Verordnung  betr.  die  Kusübung  der  Jagd  im  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiete
  vom  15.  Februar  1909.

Vom  4.  Oktober  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und
das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  Sebtember
  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verordnet,  was  folgt:

Artikel  I.

Der  §2  Absatz  3  der  Verordnung  vom  15.  Februar  1909  (Kol.  Bl.  S.  376  ff.)  erhält  nach
Streichung  der  Worte  „.und  das  Einfangen  junger  Strauße“  folgenden  Zusatz:  „Außerdem  ist  das
zuständige  Bezirks=  oder  Distriktsamt  befugt,  die  Jagd  auf  männliche  Strauße  gegen  einen  besonderen
Jagdschein  von  200  /4  in  der  Zeit  vom  1.  März  bis  1.  November  bis  zur  Dauer  von  zwei  Monaten
zu  gestatten.  Das  Einfangen  junger  Strauße  ist  nur  auf  Grund  besonderer,  von  dem  zuständigen
Bezirks=  oder  Distriktsamte  kostenlos  auszustellender  Erlaubnisscheine  gestattet.“

Artikel  II.

§  2  Absatz  4  der  Verordnung  vom  15.  Februar  1909  erhält  folgende  Fassung:

„Uber  eine  gemäß  Absatz  2,  3  erteilte  Berechtigung  ist  ein  Erlaubnisschein  auszustellen,
aus  welchem  die  Art,  der  Umfang  und  die  Zeitdaner  desselben  ersichtlich  ist."
        <pb n="970" />
        921  20

Artikel  III.
§  7  Absatz  2  der  Verordnung  vom  15.  Februar  1909  erhält  folgende  Fassung:

„Außerhalb  des  Stammesgebietes  ist  den  Eingeborenen  jede  Ausübung  der  Jagd,  auch  im
Auftrage  von  Weißen,  verboten.“

Artikel  IV.
In  §  10  der  Verordnung  vom  15.  Februar  1909  wird  die  Strafbestimmung  unter  Nr.  3b:
„wer  seine  Eingeborenen  ohne  seinen  Jagdschein  auf  die  Jagd  schickt“  gestrichen.
Artikel  V.
Diese  Verordnung  tritt  am  1.  November  1910  in  Kraft.
Windhuk,  den  4.  Oktober  1910.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Bruhns.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Hdänderung  der
Verordnung  vom  19.  Oärz  1909  betr.  die  Besteuerung  des  Grundeilgentums  im
deutsch-füdwestafrikanischen  Schutzgebiete.

Vom  12.  Oktober  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509),  mit
§  36  Absatz  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  717)  und  mit
der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  3.  Juli  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  wird  mit  Genehmigung
des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  verordnet,  was  folgt:

Art.  1.

§  3  der  vorbezeichneten  Verordnung  vom  19.  März  1909  erhält  folgende  Zusätze:

Absatz  3:  „Für  unbewirtschaftete,  ländliche,  innerhalb  der  Polizeizone  liegende  Grundstücke
  der  unter  la  und  lb  bezeichneten  Art  erhöht  sich  der  Steuersatz  auf  das  Doppelte.“

Absatz  4:  „Als  maßgeblicher  Zeitpunkt  für  die  Frage,  ob  ein  Grundstück  bewirtschaftet  wird
oder  nicht,  hat  der  1.  April  eines  jeden  Jahres  zu  gelten.“

Art.  2.

§  17  Absatz  1  der  vorbezeichneten  Verordnung  vom  19.  März  1909  erhält  folgenden  Zusatz:

„Für  jeden  Beamten  wird  ein  Stellvertreter  vom  Gouverneur  bestimmt,  für  jeden  der
drei  übrigen  Mitglieder  ein  Stellvertreter  vom  Landesrat  gewählt.“

Art.  3.
Diese  Verordnung  tritt  hinsichtlich  des  Art.  1  mit  dem  1.  April  1911,  im  übrigen  rüdkkwirkend
  vom  1.  April  1910  ab  in  Kraft.
Windhuk,  den  12.  Oktober  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Brückner.

Zu  dem  Amtlichen  Ratgeber  für  Deutsch-Südwestafrika  ist  ein  Deckblatt,  betreffend
einige  Abänderungen  des  Wortlauts  der  amtlichen  Pachtvertragsformulare,  herausgegeben
worden.  Abzüge  des  Dechblatts  können  von  der  Firma  Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen)  in  Berlin,
Wilhelmstraße  29,  bezogen  werden.
        <pb n="971" />
        I  922  20

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  geruht,  dem  Kaiserlichen  Gouverneur
von  Togo,  Grafen  von  Zech  auf  Neuhofen,  die  nachgesuchte  Versetzung  in  den  Ruhestand  mit
der  gesetzlichen  Pension  unter  Verleihung  des  Ranges  als  Rat  1.  Klasse  in  Gnaden  zu  erteilen.

*
*

Graf  von  Zech,  geboren  am  23.  April  1868,  wurde  1888  Leutnant  im  Königlich  Bayerischen
2.  Infanterie-Regiment  „Kronprinz“  und  trat  1895  in  den  Dienst  des  Schutzgebiets  Togo.  Er  war
zunächst  im  Stations=  und  Expeditionsdienst  im  Hinterlande  des  Schutzgebiets  tätig,  wurde  1900
Bezirksamtmann,  1902  Kanzler  beim  Gounvernement  und  zugleich  Vertreter  des  Gouverneurs.  1903
wurde  ihm  der  Charakter  als  Regierungsrat  verliehen,  am  11.  Mai  1905  erfolgte  seine  Ernennung
zum  Kaiserlichen  Gouverneur.

Mit  tiefem  Bedauern  sieht  die  Kolonialverwaltung  den  Grafen  Zech  aus  seiner  langjährigen,
erfolgreichen  Tätigkeit  in  Togo  scheiden,  in  der  er  sich  hervorragend  bewährt  hat.  Insbesondere  hat
er  es  verstanden,  sich  die  Liebe  und  das  Vertrauen  aller  seiner  Beamten,  der  gesamten  westafrikanischen
Kaufmannschaft  und  der  Eingeborenenbevölkerung  in  vollstem  Maße  zu  erwerben.  Sein  Verdientt
ist  es,  daß  das  Schutzgebiet  Togo  in  jeder  Beziehung  einen  erfreulichen  Aufschwung  genommen  und
daß  die  Finanzlage  der  Kolonie  sich  so  außerordentlich  günstig  gestaltet  hat.

Schon  während  seiner  letzten  Dienstperiode  vermochte  der  Gouverneur  nur  noch  mit  Aufbietung
  aller  Energie  auf  seinem  Posten  auszuharren.  Die  ärztlichen  Bemühungen,  seine  schwer
angegriffene  Gesundheit  im  gegenwärtigen  Heimaturlaub  so  weit  wiederherzustellen,  daß  ihm  die  erneute
Ubernahme  der  Leitung  der  Kolonie  möglich  gewesen  wäre,  sind  leider  ohne  den  gewünschten  Erfolg
geblieben.  Wie  sehr  Graf  Zech  sich  mit  den  Interessen  seines  ihm  so  lange  anvertraut  gewesenen
Schutzgebiets  verwachsen  fühlt,  zeigt  seine  dankenswerte  Bereitwilligkeit,  als  Vertreter  der  Kolonialverwaltung
  bei  den  zurzeit  in  Paris  stattfindenden  Schlußverhandlungen  über  die  Festlegung  der
Togo—Dahomey-Grenze  trotz  seines  Gesundheitszustandes  noch  persönlich  mitzuwirken.

Die  aufrichtigsten  und  herzlichsten  Wünsche  aller,  die  den  Grafen  Zech  dienstlich  und  außerdienstlich
  kennen  und  schätzen  gelernt  haben,  werden  den  aus  dem  Amte  Scheidenden  in  dus
Privatleben  geleiten.

 

Seine  Moajestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Beamten  des  Reichs-Kolonialamts  und  der  Schutzgebiete  die  Erlaubnis  zur  Annahme  und  Anlegung
der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Ordensauszeichnungen  zu  erteilen,  und  zwar:

des  Großkreuzes  des  belgischen  Kronenordens:
dem  Gouverneur  von  Deutsch-Ostafrika  Dr.  Frhru.  v.  Rechenberg;
des  belgischen  Leopoldordens  2.  Kl.  mit  Stern  (Großoffizier):
dem  Vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt,  Geheimen  Oberregierungsrat  Ebermaier  und
dem  Geheimen  Regierungsrat  Professor  Dr.  Frhrn.  v.  Danckelman;
des  Offizierkreuzes  des  belgischen  Leopoldordens:
dem  Kaiserlichen  Residenten  in  Rnanda  (Deutsch-Ostafrika)  Dr.  Kandt;
des  Offizierkrenzes  des  belgischen  Ordens  Leopold  II.:
dem  Bureauvorsteher  im  Reichs-Kolonialamt,  Geheimen  Hofrat  Dollhardt;
des  Ritterkreuzes  des  belgischen  Leopoldordens:
dem  Oberleutnant  im  Infanterie-Regiment  Nr.  148,  kommandiert  zum  Reichs-Kolonialamt,  Weiß;
des  silbernen  Verdienstkreuzes  des  Herzoglich  Sachsen-Ernestinischen  Hausordens:
dem  Gonvernementsarchitekten  Peuckert  (Kamerun).
        <pb n="972" />
        923  ꝛ

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  16.  November  1910.

Schön,  Seitz,  Stemmermann,  Oberlentnants;  Gerlich,  Diesener,  v.  Linde-Suden,  Leutnants;
Dr.  Peiper,  Dr.  Penschke,  Dr.  Lurz  und  Petzoldt,  Oberärzte  —  Anträge  um  Belassung
bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  16.  November  1910.
v.  Rappard,  Major;  v.  Linsingen,  Oberleutnant  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe

auf  weitere  3½  Jahre  genehmigt.

Lannemann,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt  befördert.

Fry,  Oberveterinär,  erhält  ein  Patent  seines  Dienstgrades.

 

Uachkruf.
Am  14.  November  1910  starb  im  Regierungskrankenhaus  in  Duala  zwei  Tage  nach  einer
wegen  Leberabszeß  ausgeführten  Operation  der  Oberarzt  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun
«  Dr.  Serdinand  Srief.
Die  Schutztruppen  verlieren  in  ihm  einen  in  Krieg  und  Frieden  hervorragend  bewährten

Sanitätsoffizier.

Der  Verstorbene  ist  am  3.  Dezember  1904  in  die  Kaiserliche  Schutztruppe  für  Südwestafrika
während  des  Aufstandes  übergetreten,  hat  daselbst  an  zahlreichen  Gefechten  teilgenommen  und  für

seine  tapferen  Dienste  mehrere  Kriegsauszeichnungen  erworben.

Der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für

Kamerun  gehörte  er  seit  dem  19.  November  1908  an.
Das  Andenken  des  im  Kameradenkreis  allgemein  beliebten  Sanitätsoffiziers  wird  allzeit  in

Ehren  gehalten  werden.
Berlin,  den  15.  November  1910.

In  Vertretung  des  Kommandeurs  der

Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt:

Bender,  Major.

 

 

Kamerun.

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  Oktober  mit
Heimaturlaub  verlassen:  die  Sekretäre  Meiß  und
Weil,  Druckereileiter  Nau,  Maschinist  Jacobs,
Hagazinauffeher  Heinemann  und  Wegebauer
Müller.

Im  Schutzgebiet  sind  wiedereingetroffen:  Sekretär
  Schmeiser,  Vermessungstechniker  Barthel,
Zollassistent  Enders,  Gärtner  Schelske,  Obersenne
  Zech.

Am  9.  November  haben  die  Wiederausreise
nach  Kamerun  angetreten:  Regierungsrat  Krücke,
Bezirksamtmann  Dr.  Mansfeld,  Landmesser
Steinwarte,  Obermaschinist  Zielesch,  Gärtner
Simon,  Polizeimeister  Hoffmann,  Wegebauer
Siller.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  10.  November  von  Hamburg  aus  angetreten:
Feldwebel  Bäse,  die  Sergeanten  Jütersonke,
Breutzmann  und  Perston,  Sanitätssergeant
Dressel  und  Feuerwerker  Fuchs.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  31.  Oktober  in
Lamburg  eingetroffen:  Waffenmeister  Eichenhofer.

 

Togo.

Im  Schutzgebiet  sind  neu  eingetroffen:  Direk—
tionsassessor  Freyschmidt  und  kommiss.  Sekretär
Schwenninger,;  wiedereingetroffen  ist  Stations—
assistent  Schulz.

Mit  Heimaturlaub  ist  in  Deutschland  einge—
troffen:  Stationsassistent  Rinklef.

Deutsch-Südwestafrika.
Nach  einer  telegraphischen  Meldung  ist  der

Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika
Dr.  Seitz  am  14.  November  in  Swakopmund
eingetroffen.

Rechtsanwalt  Dr.  Dommer  ist  zur  gemeinsamen
  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  mit
Rechtsanwalt  Dr.  Reinshagen  bei  dem  Bezirksgericht
  in  Lüderitzbucht  zugelassen  worden.

Am  9.  November  sind  ausgereist:  die  Sekretäre
  Dolles,  Nitze,  Thomczek;  wiederausgereist:
Geologe  Dr.  Range,  Hauptzollamtsvorsteher
Köhler,  Magazinvorstand  Gruschka,  Bureauassistent
  1.  Klasse  Kelz,  Techniker  van  Baerle,
        <pb n="973" />
        W  924  2e

Burcaugehilfe  Teschmer  und  Zimmermann

Jacobson.

Auf  Heimaturlanb  sind  abgereist:  am  6.  Oktober:
  kommiss.  Zollaufseher  Kowalsky;  am  10.  Oktober
  (über  Kamerun):  der  Vorstand  des  Hafenamts,
  Baurat  Wellmann;  am  24.  Oktober  (über
Ostafrika):  kommiss.  Sekretär  Wegeleben;  am
25.  Oktober  (über  Britisch-Südafrika):  Regierungsrat
  Dr.  Siller;  am  26.  Oktober  (über  Ostafrika):
Gouvernementssekretär  Frantz;  am  27.  Oktober:
die  Polizeisergeanten  Wildemoyer  und  Weigert;

 

uam  28.  Oktober:  der  Leiter  des  Hochbauwesens,
Baumeister  Redecker  und  Polizeisergeant  Gehrmann.
  Am  gleichen  Tage  sind  der  in  das
Reichs-Kolonialamt  einberufene  Bezirksrichter  Graf
von  Bethusy-Huc  und  der  wegen  Tropendienstuntanglichkeit
  aus  dem  Gouvernementsdienst  scheidende
  Bautechniker  Gillkötter  abgereist.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  30.  November  von  Curhaven  aus  angetreten:
Oberleutnant  Kirchheim,  Stabsarzt  Hannemann
  und  Unterzahlmeister  Schimmelpfennig.

 

 

 

 

 

 

 

Täichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Kamerun.

Der  Kufstand  der  Nord-Oakas.

lÜber  den  Aufstand  der  Nord--Makas,
welcher,  wie  erinnerlich,  im  Mai  d.  Js.  durch  die
Ermordung  des  Kaufmanns  Bretschneider  eingeleitet
  wurde,  ist  inzwischen  ein  längerer  Bericht
des  Majors  Dominik  eingetroffen,  dem  folgendes
entnommen  wird:

Dume,  den  30.  Juni  1910.

Bei  der  Dume-Station  ging  am  12.  Mai  1910
ein  Schreiben  des  Kaufmanus  Wolff  von  der
Firma  John  Holt,  datiert  Abongmbang,  den
11.  Mai,  ein,  daß  nach  Aussagen  eines  Eselle-Mannes
  der  Kaufmann  Bretschneider  derselben
Firma  von  den  Makas  bei  Sef  angefallen  sei
und  mit  seinen  fünfzehn  Trägern,  zwei  eigenen
Bediensteten  und  einem  Weibe  noch  jetzt  festgehalten
werde.  Wolff  bat  die  Militärstation  Dume,  Bretschneider,
  welcher  in  dem  genannten  Gebiete  Arbeiter
  anwerben  sollte,  zu  befreien.

Zu  dieser  Zeit  befand  sich  der  Beozirksleiter
und  Kompagnieführer,  Hauptmann  Marschner,
auf  einer  Dienstreise  in  Ngillabo.  Sein  Vertreter
auf  der  Dumestation,  Oberarzt  Rvesener,  sandte
noch  am  12.  Mai  den  Aizefeldwebel  Sussiock
mit  30  Soldaten  nach  Sef,  um  Bretschneider  zu
befreien.  Schon  auf  dem  Marsche  nach  Sef  erfuhr
  Sussieck  am  13.  in  dem  Dorfe  des  Häuptlings
  Mebole,  wo  er  übernachtete,  daß  Bretschneider
  mit  allen  seinen  Leuten  von  den
Häuptlingen  Sef  und  Tule  ermordet  sein  solle.
Am  14.  gegen  9  Uhr  betrat  Sussieck  das  Dorf
Sef,  wo  er  angegriffen  wurde.  In  dem  Dorfe
Sef  befanden  sich  viele  Blutspuren  und  große
Blutlachen,  die  darauf  schließen  ließen,  daß  Fleisch
verteilt  worden  war.  Diese  Blutspuren  setzten

r

 

sich  auf  dem  Wege  nach  Tule  fort,  den  Sussieck
nun  verfolgte,  dauernd  von  den  Makas  mit
Pfeilen  und  Buschgewehren  stark  beschossen,  wobei
die  Soldaten  Esama  und  Bindie  sowie  zwei
Soldatenjungen  verwundet  wurden;  ein  Soldatenjunge
  wurde  erschossen.  Vom  Gegner  wurden
vier  Tote  gezählt,  mehrere  wurden  verwundet.
Tule  wurde  gegen  1  Uhr  mittags  erreicht.  Hier
setzte  der  Vizefeldwebel  sich  fest  und  richtete  sich
zur  Verteidigung  ein.  Tule  ist  ein  Sohn  Ngele-Mendukas.
  Auch  hier  wurden  überall  im  Dorfe
Blutlachen  gesehen,  und  im  Hause  des  Häuptlings
wurden  19  Platten  der  Spieluhr  und  hinter  dem
Hause  eine  Schlafdecke  und  eine  Büchse  mit
Medikamenten  Bretschneiders  gefunden.  In  vielen
Häusern  war  goetrocknetes  Menschenfleisch  aufbewahrt.
  In  der  Nacht  vom  14.  zum  15.  wurde
Sussieck  zweimal  heftig  angegriffen,  und  am  15.
versuchten  die  Makas  mit  vieler  Cnergie  nochmals,
  von  zwei  Seiten  aus,  das  Lager  zu  überrennen.
  Bei  diesen  Angriffen  wurde  der  Soldat
Ndanga  schwer,  Soldat  Amugu  leicht  verwundet,
der  Feind  ließ  drei  Tote  vor  der  Verteidigungslinie
  liegen.  Infolge  der  vielstündigen  heftigen
Gesechte  waren  bei  der  Abteilung  die  Patronen
knapp  geworden.  Bigefeldwebel  Sussieck  schickte
eine  Patrouille  von  fünf  Mann  zum  Munitionsersatz
  nach  der  Dume-Station.  Diese  Patwonille
verließ  am  18.  die  Station  mit  Patronen,  um  am
24.  den  Vizefeldwebel  in  Tule  wieder  zu  erreichen.

Sussieck  hielt  sich  dann  bis  zum  241.  Ma  in
Tule  unter  sehr  schwierigen  Umständen.  Tos
Alleinsein  an  dem  Ort  einer  grausigen  Tat,  unr
umgeben  von  Soldaten,  auf  deren  Energie  mr
bedingter  Verlaß  war  und  die  für  einen  Meinungsaustausch
  nicht  in  Frage  kamen,  der  ewige  Regen,
die  schlechte  Unterbringung,  die  Unsicherheit  der
        <pb n="974" />
        925  2

Lage  haben  dann  wohl,  was  kaum  wunderbar
erscheinen  kann,  die  Nerven  und  die  Gesundheit
des  Vizefeldwebels  Sussieck  so  erschüttert,  daß  es
am  26.  Juni  auf  der  Dume-Station  zum  Zusammenbruch
  seiner  Nerven  kam,  der  seine  sofortige  Rücksendung
  zur  Küste  notwendig  machte.

Inzwischen  war  am  20.  Mai  Hauptmann
Marschner  auf  der  Dume-Station  eingetroffen  und
hatte  auf  Grund  der  inzwischen  eingegangenen
Meldungen  des  Vizefeldwebels  Sussieck  den  Eindruck
  gewonnen,  daß  es  sich  um  einen  Aufstand
der  Nord-Makas  in  größerem  Umfang  handle
und  daß  die  Lage  nicht  unbedenklich  sei.  Hauptmann
  Marschner  beschloß,  um  den  Aufstand  an
seinem  Entstehungsherd  zu  dämpfen,  mit  dem
verfügbaren  Teile  der  Kompagnie  mitten  in  das
Maka-Gebiet  vorzugehen.  Abgesehen  von  der
Besatzung  von  Baturi  und  der  notwendigen
Stationsbesatzung,  standen  ihm  einschließlich  Sussieck
60  gefechtsfähige  Soldaten  zur  Verfügung.  Er
rückte  am  21.  Mai  in  zwei  Kolonnen  in  das
Aufstandsgebiet  ein.  Am  23.  erreichte  die  Kolonne
Marschner  (1  Maschinengewehr,  20  Gewehre)
Angosu,  ohne  beunruhigt  zu  werden.  Der  Vormarsch
  am  24.  von  Angosu  nach  Sef  fand  unter
dauernden  Gefechten  statt;  Soldaten  wurden  nicht
verwundet.  Die  Kolonne  des  Oberarztes  Roesener
(1  Maschinengewehr,  20  Gewehre)  fand  friedliche
Bevölkerung  bis  Jangana.  Auf  dem  weiteren
Mege  bis  Sef  wurde  die  Kolonne  Roesener  mehrmals
  angegriffen,  gleichfalls  jedoch  ohne  Verluste
zu  haben.  Die  vereinigten  Kolonnen  marschierten
an  diesem  Tage  bis  Ngamba  weiter,  wo  die
Kompagnie  Standquartier  bezog.  Nachdem  der
Vizefeldwebel  Sussieck  am  25.  Mai  aus  Tule
herangezogen  war,  wurde  Sanitätssergeant  Thierbach
  mit  acht  Mann  nach  Angosu  detachiert,
um  die  Straße  Ndenge  —Dume  zu  decken.

Der  Häuptling  Ngelemenduka  hatte  sich
mit  vielen  Bewaffneten  an  den  Bizefeldwebel
Sussieck  herangezogen  und  diesem  auch  eine  Patrouille
  mit  Munitionsersatz  zugeführt;  er  erschien
aber,  seiner  ganzen  Vergangenheit  nach,  zu  unsicher,
  um  als  zuverlässige  Hilfe  in  Betracht  zu
kommen  —  ganz  abgesehen  davon,  daß  ja  auch
sein  Sohn  Tule  als  einer  der  unmittelbaren
Mörder  Bretschneiders  festgestellt  war.  In  der
Nacht  vom  24.  zum  25.  Mai  tauchte  dann  auch
bei  Vizefeldwebel  Sussieck  die  Nachricht  auf,  daß
Ngelemenduka  Verrat  plane,  worauf  er  mit
46  Gewehrträgern  festgenommen  wurde.

Vom  25.  Mai  bis  28.  Juni  arbeitete  dann
die  9.  Kompagnie  von  dem  Stützpunkte  Ngamba
aus  in  dem  Aufstandsgebiet  mit  Patronillen  und
Oilfsvölkern  gegen  die  aufständischen  Makas,  die
dauernd  Widerstand  leisteten.

Das  Gelände  ist  hier  leicht  wellig  und  mit

 

dichtem  Urwald  bedeckt;  in  den  Landstrichen  haben
sich  überall,  im  Anschluß  an  kleine  Wasserläufe,
größere  und  kleinere  Sümpfe  gebildet,  in  denen
Raphiapalmen  und  hohe  Farren  wachsen  oder
die  mit  schilfartigem  Elefantengras  bestanden  sind.
Das  Wasser  ist  tiesschwarz,  der  Grund  moorig.
In  diesen  Sumpfdistrikten  verstecken  die  Makas
ihre  Weiber,  Kinder,  ihr  Kleinvieh  und  ihre  wenige
Habe.  In  das  für  den  Europäerfuß  undurchdringliche
  Gestrüpp  ziehen  die  Männer  sich  zurück,
wenn  sie  vom  Fechten  kommen.  Sie  scharen  sich
in  größeren  oder  kleineren  Haufen  unter  einem
Häuptling  zusammen,  um  Patronillen  anzufallen
oder  um  Verpflegung  für  die  Weiber  und  Kinder
aus  den  sehr  reichlichen  Farmen  herbeizuschaffen.
Im  Felde  gehen  die  geschmeidigen  Makas  in  der
Regel  nur  mit  einem  Hüftschurz  bekleidet,  der
durch  einen  Riemen  zusammengehalten  wird,  an
dem  rückwärts  eine  Ledertasche  befestigt  ist;  in
dieser  tragen  sie  ihre  notwendigen  Utensilien,  wie
Pfeilspitzen  oder  Pulver,  Pfeise  und  Tabak
sowie  einige  Medizinen  und  Angelhaken.  Bewaffnet
  sind  sie  mit  Speeren  und  Bogen;  Vorderlader,
  die  früher  sehr  zahlreich  waren,  findet
man  wegen  des  Pulvermangels  wenig.  Ein  Haumesser
  vervollständigt  in  der  Regel  die  Ausrüstung.
  Die  Makas  sind  nicht  feige.  Mehrfach,
namentlich  wenn  sie  sahen,  daß  wir  Verluste
hatten,  sind  sie  recht  energisch  vorgegangen.  Mit
langgezogenen  schrillen  „Hui!“  feuern  sich  die
Kämpfer  gegenseitig  an.

Natürlich  muß  in  einem  solchen  wald-,  sumpfund
  wasserdurchsetzten  Lande,  das  überreich  an
unzugänglichen  Schlupfwinkeln  ist,  eine  Unterwerfung
  oder  Bestrafung  sich  im  wesentlichen  in
Form  des  Kleinkrieges  abspielen.  Der  Gegner
muß  überall  aufgestöbert  und  das  Gelände  sorgsam
abgesucht  werden.  Dazu  gehören  Menschen,  und
die  fechtende  Truppe  reicht  dazu  natürlich  nicht
aus,  ganz  abgesehen  davon,  daß  sie  sich  durch
fortwährenden  Patrouillengang  aufreibt  und  durch
die  unendlichen  kleineren  Scharmützel  unverhältnismäßige
  Verluste  hat.  Das  hatte  Hauptmann
Marschner  richtig  erkannt  und  schon  am  27.  Mai
Kakas  und  Bajas  als  Hilfskrieger  herangezogen,
die  zur  Unterstützung  der  Patrouillen  in  dem
Gebiet  um  Ngamba  verwendet  wurden.  In  den
täglichen  Patrouillengefechten  wurden  bis  zum
Abmarsch  des  Hauptmanns  nach  Dume  am  15.  Juni
13  Soldaten  und  26  Hilfskrieger  verwundet.
Inzwischen  wurde  im  Standgquartier  die  Untersuchung,
  wer  an  dem  Aufstand  beteiligt  und  weshalb
  dieser  ausgebrochen  sei,  mit  Nachdruck  geführt.

Am  6.  Juni  brachte  eine  Patronille  die  Nachricht,
  daß  die  Station  Dume  am  2.  Juni  im
Dunkeln  angegriffen  worden  sei,  wobei  Unterzahlmeister
  Arnold  (Pfeilschuß  in  den  Ober-
        <pb n="975" />
        G  926  20

schenkel)  und  sechs  Soldaten  verwundet  worden
waren.  Gleichzeitig  kam  die  Nachricht,  daß  ich
am  31.  Mai  auf  Befehl  des  Kommandos  den
Oberbefehl  übernommen  und  die  10.  Kompagnie
in  die  Linie  Ndenge  —  Oundi  zur  Grenzsperre
detachiert  hätte.

Am  5.  Juni  traf  die  10.  Kompagnie  in  Akonolinga
  ein  und  erhielt  die  telephonische  Weisung,
nicht  an  der  Grenze  stehen  zu  bleiben,  sondern
in  das  Aufstandsgebiet  einzurücken,  mit  Angosu
Fühlung  zu  suchen  und  im  Einvernehmen  mit
der  9.  Kompagnie  zu  handeln.  Am  7.  wurde
Feldwebel  Kühn  mit  17  Mann  der  10.  Kompagnie
  nach  Oundi  detachiert,  um  festzustellen,
wie  die  dortigen  Omwangs  sich  verhielten  bzw.
um  gegen  sie  vorzugehen.  Am  10.  Juni  marschierte
  Vizefeldwebel  Sussieck  von  der  9.  Kompagnie
  mit  einem  Maschinengewehr  nach  Dume
ab.  Gleichzeitig  traf  bereits  Sanitätssergeant
Thierbach  von  der  9.  Kompagnie  aus  Angosu
mit  einem  Schreiben  der  10.  Kompagnie  in  Ngamba
ein,  so  daß  auf  diesem  Wege  die  Verbindung  der
beiden  Kompagnien  hergestellt  war.  Die  Erkenntnis
von  der  Wichtigkeit  dieser  Verbindung  und  der
selbständige  Entschluß  des  Sanitätssergeanten  Thierbach
  bei  der  Gefährlichkeit  des  Geländes  zwischen
Angosu  und  Ngamba,  das  bisher  nur  von  Hauptmann
  Marschner  mit  Maschinengewehr  und  der
ganzen  Kompagnie  fechtend  passiert  war  und  in
dem  später  (am  14.  Juni)  die  Patrouille  Bunda
schwere  Verluste  erlitt,  war  von  einschneidender
Bedeutung  für  den  Fortgang  der  Expedition.
Die  9.  Kompagnie  suchte  am  11.  durch  einen
eingeborenen  Boten  Verbindung  mit  dem  Feldwebel
Kühn  in  Oundi,  die  auch  am  14.  erreicht  wurde.
Am  14.  traf  die  10.  Kompagnie  in  Angosu  ein.

Am  11.  glaubte  Hauptmann  Marschner  annehmen
  zu  sollen,  daß  der  Widerstand  der  Makas
nachlasse;  er  meldete  mir  dies  und  teilte  es  auch
der  10.  Kompagnie  mit,  die  im  Schreiben  vom
14.  dagegen  feststellte,  daß  ihre  Patrouillen  überall
auf  Widerstand  gestoßen  seien.  Hauptmann
Marschner  hatte  geglaubt,  die  10.  Kompagnie  in
Dume  konzentrieren  und  von  dort  aus  auf  die
Kakas  und  Bajas,  die  zu  Besorgnissen  Veranlassung
gaben,  einwirken  zu  können.  Die  10.  Kompagnie
stellte  wegen  des  Widerstandes,  den  sie  überall
nördlich  der  Straße  Ndenge  —Dume  fand,  am
14.  den  Vormarsch  auf  Dume  in  Angosu  ein  und
vereinigte  sich  dort  mit  der  Abteilung  des  Sanitätssergeanten
  Thierbach.  Der  9.  Kompagnie  stellte
sie  für  Dume  am  14.  eine  Patronille,  bestehend
aus  dem  Gefreiten  Bunda  und  sechs  Mann,  zur
Verfügung,  welche  zunächst  nach  Ngamba  marschieron
  sollte.  Auf  dem  Wege  Angosu—  Ngamba,
den  auch  Sanitätssergeant  Thierbach  am  10.
passiert  hatte,  wurde  die  Patronille  dauernd  von

 

überlegenen  Kräften  angegriffen,  wobei  der  Soldat
Adamu  feiel,  zwei  Soldaten  schwer,  einer  leicht
verwundet  wurden.

Am  15.  wollte  der  Führer  der  10.  Kompagnie,
der  in  Unkenntnis  über  das  Geschick  der  Patrouille
Bunda  war,  zu  einer  spystematischen  Absuchung
der  großen  Sümpfe  bei  Nangabetun  auf  derselben
  Straße  nach  Ngamba  die  10.  Komoagnie
ansetzen  und  ging  mit  dieser  bis  auf  ungefähr
anderthalb  Stunden  an  Ngamba  heran;  hier
wurden  die  Patrouillen  in  den  Sumpf  vorgetrieben,
und  der  Kompagnieführer  mit  Sanitätsfeldwebel
Gebhardt  und  Sanitätssergeant  Thierbach  sowie
  sochs  Soldaten  trat  den  Rückmarsch  nach
Angosu  an.  Der  Fehler  im  afrikanischen  Bulch,
drei  Europäer  zusammen  dem  Gegner  zu  zeigen,
veranlaßte  die  Makas,  die  Europäer  bei  einem
Sumpfübergang  wiederholt  energisch  anzugreifen;
sie  wurden  durch  das  gut  gezielte  Feuer  abgewiesen.


Am  15.  übergab  Hauptmann  Marschner,  emlgegen
  seiner  früheren  Absicht,  die  Kompagnie  in
Ngamba  dem  Oberarzt  Rösener  und  marschierte
nach  Dume,  von  wo  Oberleutnant  Schiovver
zur  Beruhigung  in  das  Baja=  und  Kaka-Gebiel,
das  nach  dem  Angriff  auf  Dume  unruhig  zu  sein
schien,  abgeordnet  wurde.  Am  folgenden  Tae
wurde  von  mir,  nachdem  ich  am  14.  von  Jaunde
in  das  Aufstandsgebiet  abmarschiert  war,  über
Abongmbang  und  das  Südmaka-Gebiet  der  Kriegs.
zustand  verhängt.  Das  Gouvernement  konnte  be
einem  Aufstand  der  Makas  rechtsseitig  vom  Nlong
keine  Gewähr  für  die  Sicherheit  der  Warentrans
porte  auf  der  Wasserstraße  und  des  Verkehrs  auf
der  Straße  Abongmbang  —  Akonolinga  über  Angen
—.Ndenge  übernehmen.

Vom  15.  bis  22.  Juni  arbeitete  die  10.  Kempagnie
  mit  Patrouillen,  namentlich  in  den  Sünwien
bei  Nangabetun  und  den  Wasserläufen  nach  Westefolgend.
  Bei  den  Patronillengängen  wurde  der
Gefreite  Djombul  und  Soldat  Momo-Ibi  verwundet.
  Die  Verluste  des  Gegners  waren  namentlich
  im  Westen  bedeutend.  Patronillen  unier
dem  Kompagnieführer  und  Sanitätsfeldwebet
Gebhardt  gingen  am  17.,  während  die  Pamonillen
nach  Westen  bis  zu  vier  Tagen  unterwegs  waten.

Am  23.  traf  ich  in  Angosu  ein  und  trat  am
25.  mit  Sanitätsfeldwebel  Gebhardt  und  vier
Soldaten  den  Marsch  nach  Dume  an,  das  am
27.  erreicht  wurde.  Vom  27.  bis  30.  Juni  wurden
  mit  Gefangenen  und  solchen  Maka-OHäuptlingen,
die  sich  freiwillig  gestellt  hatten,  eingehende  Ver
höre  abgehalten,  um  die  Ursachen  und  die  Audehnung
  des  Aufstandes  festzustellen.  Es  erschienen
zahlreiche  Abgesandte  und  Häuptlinge  aus  Kaka
und  Baja,  auch  die  Betugge-Makas,  nordwestlich
  Bertua,  zu  denen  nach  Meldungen  des
        <pb n="976" />
        927  20

Feldwebels  Kühn  Ngelemendukas  Bruder  Oundi
sich  gewandt  haben  sollte,  schickten  Boten.

Sobald  Oberleutnant  Schipper,  den  ich
zurückberufen  habe,  hier  eintrifft,  begebe  ich  mich
nach  Abongmbang,  um  mit  den  dortigen  Kaufleuten
  Rücksprache  zu  nehmen  und  eventuell  zum
12.  Juli,  an  welchem  Tage  eine  große  Aktion
von  Süden  nach  Norden  gegen  die  Aufständischen
beginnen  soll,  den  Kriegszustand  für  die  Straße
Abongmbang—Akonolinga,  den  Njong  und  die
Südmakas  aufzuheben,  deren  Häuptlinge  sich  zum
großen  Teil  bei  meiner  Fahrt  Njong-aufwärts
eingesunden  hatten  und  die  vollkommen  ruhig
sein  sollen.

Hauptmann  Marschner  geht  zu  seiner  Kompagnie
  nach  Mama  ab,  und  ich  selbst  werde  am
10.  Juli  in  der  Nähe  von  Angosu  eintreffen,  um
am  12.  mit  beiden  Kompagnien  in  langer  Linie
das  Aufstandsgebiet  bis  an  die  große  Straße
Dume—  Jannde  abzusuchen;  dann  hoffe  ich  Frieden
machen  zu  können  und  werde,  je  nach  den  Verhältnissen,
  mit  beiden  oder  nur  einer  Kompagnie
friedlich  oder  fechtend  weiter  nach  Nordosten  durch
das  Maka-Gebiet  marschieren.  In  Betugge  hoffe
ich  die  Aktion  endgültig  beenden  zu  können.  Dann
marschiert  die  9.  Kompagnie  nach  Dume,  die
10.  Kompagnie  nach  Jaunde  zurück,  und  ich
werde  mit  einem  Detachement  noch  die  Handelsplätze
  in  Kaka  und  Baja,  auch  Baturi  besuchen,
um  einen  nachhaltigen  Eindruck  von  der  Expedition
in  dem  Dume-Distrikt  zurückzulassen.

*  rG.

Nach  weiteren  inzwischen  in  Buea  eingetroffenen
Telegrammen  ist  es  gelungen,  den  Widerstand  der
Nord-Makas  vollständig  zu  brechen.  Die  teils
als  Urheber  des  Aufstandes,  teils  als  Mörder  des
Kaufmanns  Bretschneider  überführten  Häuptlinge
  Aulemakong,  Ekongamgamba,  Ngelemenduka,
  Okang,  Bobela,  Ngom,  Nangabitun,
  Sef,  Gule-Rgamba  und  der  Häuptlingspolizist
  Konga  sind  ergriffen,  zum  Tode
verurteilt  und  hingerichtet  worden.

Die  Einzelheiten  der  Ermordung  des  Kaufmanns
  Bretschneider  sind  bereits  früher  amtlich
veröffentlicht  worden.  Weiteres  hierüber  haben
auch  die  im  Laufe  der  Expedition  angestellten
Erhebungen  nicht  ergeben.  Es  sei  jedoch  an  dieser
Stelle  nochmals  hervorgehoben,  daß  nach  dem
Ergebnis  der  Ermittlungen  der  Kaufmann  Bretschneider
  sich  keine  Ubergriffe  gegen  die  Eingeborenen
  hat  zu  Schulden  kommen  lassen.  Er  ist
allerdings  vor  dem  Betreten  des  Gebietes  der
Nord-Makas  eindringlich  gewarnt  worden  und
hat  seinen  Tod  gefunden  als  ein  Opfer  seines
allzu  großen  Vertrauens  in  die  Harmlosigkeit  dieses
Eingeborenenstammes.

 

Durch  die  angestellten  Ermittlungen  ist  entgegen
  der  zuerst  auch  von  Major  Dominik  vertretenen
  Ansicht,  daß  es  sich  bei  der  Ermordung
lediglich  um  einen  Gewaltakt  von  lokaler  Bedeutung
  handelte,  jetzt  unzweifelhaft  festgestellt,
daß  man  es  mit  einem  von  langer  Hand  vorbereiteten
  Aufstand  zu  tun  hatte,  der  die  Vertreibung
  der  gesamten  Europäer  bezweckte.

Was  den  Grund  des  Aufstandes  anbelangt,
so  ist  nach  Ansicht  des  Gouvernements  nicht  zu
bezweifeln,  daß  durch  die  bei  der  Ausschließung
neuer  Gebiete  unerläßlichen  Maßnahmen  der  Regierung,
  wie  Eintreibung  der  Steuern,  Durchführung
  von  Wegebauten  unter  schwierigen  Verpflegungsverhältnissen
  u.  dgl.,  die  Makas  erregt
worden  waren.  Ob  dabei  besondere  Fehler  von
Seiten  der  Bezirksverwaltung  gemacht  worden,  ob
diese  Fehler  einer  einzelnen  Persönlichkeit  zum
Vorwurf  zu  machen  sind  oder  lediglich  in  den
Verhältnissen  begründet  liegen,  läßt  sich  vorläufig
noch  nicht  übersehen.  Hierüber  werden  noch  weitere
  Ermittlungen  angestellt,  welche  vor  allem
auch  benutzt  werden  sollen,  um  etwa  gemachte
Fehler  für  die  Zukunft  zu  vermeiden.

Eine  neue  Rarte  von  Kamerun  in  1:  300000.

Mit  G4  Baturi  und  H  4  Molundu  sind  die
ersten  Sektionen  der  im  Auftrage  des  Reichs-Kolonialamts
  von  der  Firma  D.  Reimer  (Ernst
Vohsen)  herausgegebenen  und  von  M.  Meoisel
bearbeiteten  Karte  von  Kamerun  in  1:  300  000
erschienen.

Konnten  die  ersten  Blätter  der  Spezialkarte  von
Deutsch-Ostafrika  in  1:  300000  schon  1895  und
die  der  Karte  von  Togo  in  1:200000  wenigstens
im  Jahre  1902  herausgegeben  werden,  so  war
an  die  Bearbeitung  der  entsprechenden  Karte  von
Kamerun  zu  dieser  Zeit  noch  gar  nicht  zu  denken.
Es  fehlte  am  Notwendigsten,  an  Aufnahmen.
Wie  weit  die  geographische  Erforschung  Kameruns
bei  Beginn  des  neuen  Jahrhunderts  noch  rückständig
  war,  zeigt  am  besten  die  im  Jahre  1901
veröffentlichte  6  Blatt-Karte  von  Kamerun  aus
dem  Großen  Deutschen  Kolonialatlas.  Abgesehen
von  wenigen  Gebieten  an  der  Küste,  die  wenigstens
Anfänge  eines  leidlich  geschlossenen  Kartenbildes
aufweisen,  wird  das  ganze  weite  übrige  Gebiet
der  Kolonie  nur  von  vereinzelten,  oft  recht  dürftigen
  Routen  durchzogen,  die  allenthalben  ausgedehnte,
  völlig  unbekannte  Flächen  umspannen.
So  zeigt  z.  B.  das  Gebiet  der  vorliegenden  beiden
Blätter  G4  und  lI  4  und  ihrer  beiden  westlichen
Anschlußblätter,  abgesehen  von  den  schmalen
Routenlinien  der  ersten  Erkundungserpeditionen
von  Dr.  Plehn,  Freiherrn  v.  Stein  und  Unter-
        <pb n="977" />
        W  928  e□O

offizier  Staadt,  nur  einen  großen  weißen  Flock.
Der  Grund  für  die  langsam  vorangehende  Erforschung
  Kameruns  war  neben  der  unzugänglichkeit
  des  dichten  Urwaldes,  der  den  ganzen
Süden  der  Kolonie  bedeckt,  vor  allen  Dingen  die
verschwindend  geringe  Zahl  in  topographischen
Aufnahmen  vorgebildeter  Offiziere  und  Beamten.

In  Erkenntnis  dieses  Mangels  veranlaßte  der

damalige  Gouverneur  v.  Puttkamer,  daß  alle
nach  Kamerun  ausreisenden  Offiziere  und  später
auch  einzelne  Beamten  schon  in  der  Heimat  kurze
praktische  Unterweisungen  zum  Aufnehmen  erhalten.
Das  Resultat  dieser  Maßregel  war  überaus  günstig.
Schon  nach  wenigen  Jahren  ging  beim  Reichs-Kolonialamt
  eine  derartige  Fülle  umfangreicher
und  detaillierter  topographischer  Arbeiten  ein,  wie
es  bisher  in  anderen  Kolonien  beispiellos  war,
und  so  liegen  heute  730  Routenaufnahmen  und
Vermessungen  verschiedenster  Art,  von  215  Aufnehmern
  herrührend,  vor,  die  im  Kartographischen
Institut  von  D.  Reimer  (Ernst  Vohsen),  aus  den
Feldbüchern  in  Kartenform  übertragen,  eine
Summe  von  rund  4500  Blättern  (46  X  60  cm)
ergeben.  Diese  Vorarbeiten  nahmen  viele  Jahre
in  Anspruch  und  erforderten  eine  große  Zahl  von
Arbeitskräften.

Nachdem  sodann  durch  die  zur  Vermessung  der
Landesgrenzen  ausgesandten  gemischten  Kommissionen,
  deren  letzte  1909  zurückkehrte,  eine
große  Zahl  astronomisch  oder  geodätisch  bestimmter
Firpunkte  rund  um  das  Schutzgebiet  geschaffen
worden  war,  konnte  endlich  mit  der  Konstruktion
der  Karte  begonnen  werden.

Die  kritische  Untersuchung  und  Kombination
des  umfangreichen  Routenmaterials  war  recht
mühselig,  da  naturgemäß  die  Qualität  der  einzelnen
  Aufnahmen  je  nach  der  Veranlagung  der
Aufnehmer  sehr  verschieden  ist.

Alles  in  allem  legen  die  Routenaufnahmen
ein  glänzendes  Zeugnis  ab  für  die  Tatkraft  und
Opferwilligkeit  unserer  Schutztruppenoffiziere  und
Kolonialbeamten.  Aber  auch  die  zu  wissonschaftlichen
  Arbeiten  entsandten  Forscher  sowie  Missionare
und  Kaufleute  haben  sich  mit  vollem  Erfolg  an
der  Ausgestaltung  des  Kartenbildes  beteiligt.

Noben  den  Routenaufnahmen  kamen  in  geringem
  Umfange  Moßgtischblätter,  Tachymetermessungen,
  Theodolitzüge  und  Vermessungen  mit
Kompaß  und  Bandmaß  zur  Verarbeitung.

Das  Fehlen  einer  großzügigen  Landestriangulation
  machte  den  Aufbau  des  ganzen  Kartenbildes
sohr  umständlich  und  zeitraubend,  und  die  Ausgleichung
  der  geographischen  Lage  der  Ronten-,
Schnitt=  und  Treffpunkte  mußte  oft  über  große
Strecken  hin  ausgeführt  werden.  Es  ist  dies  ein
Uvelstand,  der  leider  ganz  besonders  für  Kamerun
noch  für  lange  Zeit  bestehen  bleiben  wird,  da

 

das  tropische  Klima  —  Regenzeit  und  unsichtige
Luft  im  afrikanischen  Sommer  —  und  ausgedehmer
dichter  Urwald  einer  Triangulation  ganz  ungewöhnliche
  Schwierigkeiten  entgegenstellen  würden
und  die  Durchführung  einer  solchen  dementsprechend
abnorme  Summen  erfordern  dürfte,  auf  deren
Bereitstellung  in  absehbarer  Zeit  wohl  kaum  zu
hoffen  ist.  Aus  gleichen  Gründen  wird  man
auch  auf  „Flächendeckungen“,  d.  h.  systematisch
durchgeführte  lückenlose  Meßtischaufnahmen  im
größeren  Umfange  und  mit  hinreichender  Genauigkeit
  vorerst  noch  verzichten  müssen,  nachdem
der  Generalstab  sogar  in  dem  für  Meßticchaufnahmen
  geradezu  geschaffenen  Südwestafrika
nach  Herausgabe  von  vier  Blättern  diese  Vermessungen
  wieder  eingestellt  hat.  Die  Routenaufnahme
  wird  somit  noch  auf  viele  Jahre  hinaus
als  Ersatz  für  Vermessungen  nicht  nur  ihren  Wert
behalten,  man  wird  vielmehr  danach  zu  trachten
haben,  ihre  Zuverlässigkeit,  soweit  das  Hauptwegenetz
  in  Betracht  kommt,  durch  Ausschaltung
der  Uhr  als  Längenmaß  und  Benntzung  des
Bandmaßes  wesentlich  zu  erhöhen.

Die  vorerwähnte  Verschiedenwertigkeit  der
Aufnahmen  geographisch  wenig  oder  gar  nicht  vorgobildeter
  Laien  spiegelt  sich  ganz  besonders  in
der  Auffassung  der  Geländeformen  wieder  und
verbot  zum  großen  Bedauern  des  Baoarbeiters,
zumal  ausreichende  zuverlässige  Höhenmessungen
nicht  zu  Gebote  standen,  die  Wiedergabe  des  Terrains
  in  Isohypsen  oder  auch  nur  in  „Gefühls-Isohypsen“".
  Durch  eine  derartige  Terraindarstellung
würde  dem  Kartenleser  eine  Genanigkeit  vorgetäuscht
werden,  die  eine  Zusammenarbeitung  so  verschiedenwertiger
  Aufnahmen,  wie  im  vorliegenden  Falle,
niemals  haben  kann.  So  war  es  denn  das  einzig
Richtige,  das  Terrain  lediglich  durch  „Schummerung“
  zur  Darstellung  zu  bringen.

In  Anbetracht  dessen,  daß  sast  alle  der  Karte
zugrunde  liegenden  Aufnahmen  mit  wenigen  Ausnahmen
  freiwillige  Arbeiten  sind,  daß  sie  im  Nebenamt,
  ohne  besondere  Kosten  zu  verursachen  und
von  Laien,  aus  Lust  und  Liebe  zur  Sache,  ausgeführt
  sind,  kann  dem  neuerdings  wieder  laut
gewordenen  Wunsch,  in  den  „Begleitworten“  eine
kritische  Wertung  der  Aufnahmen  zu  geben,  nichl
Rechnung  getragen  werden.  Es  würde  sonst  wieder
  der  Fall  eintreten,  daß  durch  eine  derartige
Kritik,  wie  sie  seinerzeit  von  dem  Bearbeiter  der
ersten  Sektionen  der  Karte  von  Deutsch-Ostafrik
geübt  worden  ist,  die  gesamte  freiwillige  Aufnahme
tätigkeit  fast  ganz  zum  Stillstand  kommt.  Auch  au
die  weiter  gewünschte  kritische  Erörterung  der
Karten-Konstruktionselemente  muß  bei  der  jetzigen
Fülle  des  Materials  verzichtet  werden,  da  einmal  die
„Begleitworte“  der  einzelnen  Sektionen  zu  ganzen
Bänden  anschwellen  würden  und  anderseits  selbst
        <pb n="978" />
        W  929  20

Fachleute,  ohne  daß  sie  Einsicht  in  die  Originalaufnahmen
  nehmen  können,  kaum  irgendwelchen
nennenswerten  Nutzen  von  derartigen  Ausführungen
haben  dürften.

Zum  Schluß  sei  hier  noch  dem  Wunsch  Ausdruck
  gegeben,  daß  die  örtlichen  Verwaltungsstellen
in  der  Kolonie  die  beim  Gebrauch  der  Karten  in
ihren  Bezirken  gefundenen  Berichtigungen  und
Ergänzungen  auf  ein  Korrekturblatt  zusammentragen
  und  zur  Berücksichtigung  für  spätere  Neudrucke
  einsenden  mögen.

Den  beiden  vorliegenden  Blättern  G4  und
II4  werden  im  nächsten  Jahre  Fl1  Ossidinge,
F4  Betare,  G1  Buea,  G2  Jaunde,  G3  Dume-Station,
  H!  und  2  Kribi  und  H3  Lomie  folgen.
Es  ist  beabsichtigt,  die  ganze  Karte  in  wenigen
Jahren  zu  Ende  zu  führen.

Die  Vervielfältigung  der  Karte  von  Kamerun
erfolgt,  im  Gegensatz  zu  der  durch  Gravur  und
Steindruck  hergestellten  Karten  von  Deutsch-Ostafrika
und  Togo,  durch  ein  mechanisches  Verfahren,  wodurch
  die  Herausgabe  der  Kartenblätter  wesentlich
beschleunigt  werden  kann  und  deren  Kosten  ganz
erheblich  vermindert  werden.  M.  Moisel.

+  1*#
1*

Ubersichtsblatt  der  Karte  von  Kamerun
in  1:300  000.

 

 

 

   

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Togo.

Der  Candbesitz  der  Deutschen  Togogesellschaft.

Am  5.  Oktober  1910  ist  zwischen  dem  Reichs-Kolonialamt
  als  Vertreter  des  Landesfiskus  von
Togo  und  der  Deutschen  Togogesellschaft  eine
Vereinbarung  getroffen  worden,  durch  welche  die
Grundbesitzverhältnisse  dieser  Gesellschaft  im  Schutzgebiet
  Togo  endgültig  geregelt  werden.  Es  handelt
sich  hier  um  eine  Angelegenheit,  welche  zu  ihrer
Erledigung  eine  Reihe  von  Jahren  in  Anspruch
genommen  und  wiederholt  die  Offentlichkeit  und
auch  den  Reichstag  beschäftigt  hat.

In  den  Monaten  Juli  bis  September  1898
schloß  der  Bergassessor  Hupfeld  auf  einer  Reise
im  Schutzgebiet  Togo  im  Namen  und  für  Rechnung
  des  Bergwerkbesitzers  Sholto  Douglas  in
einer  Reihe  von  Dörfern  und  Landschaften  des
Bezirks  Misahöhe  Verträge  ab,  welche  den  Verkauf
  größerer  Flächen  Landes  an  Sholto  Douglas
zum  Gegenstande  hatten.  Ein  Teil  dieser  Landschaften,
  nämlich  Njangbo,  Agu-Tafie,  Gadja,
Akplolo,  Lawie,  Kata,  Jokle,  Kpime,  Agome-Tongbe,
  Kpoeta  und  Leglebi,  liegen  in  der  Nähe
des  Bezirksamtssitzes,  am  Agu-Gebirge  oder  nicht
weit  von  diesem  Gebirge  entfernt.  Sie  sollen  der
Kürze  halber  als  Agu-Landschaften  bezeichnet
werden.  Ihr  von  den  Kaufverträgen  betroffener
Landbesitz  beträgt  —  einschließlich  der  Vergrößerung
  durch  spätere  Verträge  der  Pflanzungsleiter
Thienemann  und  Willi  in  den  Landschaften  Agu-Kebu,
  Atigbe  und  Aguibo  —  ungefähr  47  400  ha.
Der  andere  Teil  der  Verträge  bezieht  sich  auf  die
auf  der  anderen  Seite  des  Togo-Gebirges,  80  bis
100  km  weiter  nördlich  gelegene  Landschaft
Buem  mit  den  Dörfern  Worawora,  Apeso,  Assatu,
Kadjebi  und  Ahamansu  und  einem  Landbesitz,
der  von  dem  Erwerber  damals  auf  40  000  ha
geschätzt  wurde.

Die  Verträge  fanden  die  nach  den  bestehenden
Vorschriften  erforderliche  Genehmigung  des  Gouvernements,
  wobei  gewisse  Bedingungen  auferlegt
wurden,  darunter  ein  Betriebszwang,  bestehend
in  der  Verpflichtung,  dauernd  zwei  Weiße  auf
dem  Landbesitz  zu  halten.  In  Erfüllung  dieser
Verpflichtung  wurde  Ende  1899  mit  der  Anlegung
  der  Agu-Pflanzung  begonnen,  zunächst
unter  zwei  Beamten,  deren  Zahl  im  Laufe  der
Jahre  auf  vier  stieg.

Der  gesamte  Landbesitz  wurde  durch  Sholto
Douglas  im  Jahre  1901  auf  die  Montan=  und
Industriegesellschaft  m.  b.  H.  und  von  dieser  Anfang
  1903  auf  die  Deutsche  Togogesellschaft
übertragen,  welche  durch  Bundesratsbeschluß  vom
5.  März  1903  als  Kolonialgesellschaft  die  Rechtsfähigkeit
  erhielt.  Einen  Teil  des  Landes,  und
zwar  den  Besitz  in  den  Landschaften  Njangbo,

+1
        <pb n="979" />
        G  930  c

Agu-Tafie  und  Agu-Kebu,  übernahm  im  März
1907  die  als  Tochtergesellschaft  in  der  Rechtsform
der  Kolonialgesellschaft  gegründete  Agu-Pflanzungsgesellschaft,
  welcher  durch  Bundesratsbeschluß
  vom  4.  Juni  1908  die  Rechtsfähigkeit
verliehen  wurde.

Von  einschneidender  Bedeutung  für  die  Weiterentwicklung
  dieses  umfangreichen  Grundbesitzes
wurde  der  Erlaß  der  Kaiserlichen  Enteignungsvorordnung
  vom  2.  Februar  1903.  Diese  Verordnung
  enthält  zum  Schutze  der  Eingeborenen
eine  Bestimmung,  nach  welcher  der  Reichskanzler
ermächtigt  ist,  die  Euteignung  von  Grundstücken
insoweit  zuzulassen,  als  sie  nach  dem  Ermessen
der  Behörde  notwendig  ist,  um  den  Eingeborenen
die  Möglichkeit  ihres  wirtschaftlichen  Bestehens  zu
sichern.  Im  Anschluß  an  diese  Verordnung  hatte
der  Reichskanzler  unter  dem  12.  November  1903
Ausführungsbestimmungen  erlassen,  nach  welchen
durch  Erklärung  des  Gonverneurs  Grundstücke
bezeichnet  werden  können,  welche  von  der  Anwendung
  der  Enteignung  zum  Zwecke  der  Wiedereinsetzung
  der  Eingeborenen  ausgeschlossen  sind.
Mit  dem  Antrage  auf  Ausstellung  einer  solchen
Erklärung  —  Unanfechtbarkeitserklärung  —  kann
der  Antrag  verbunden  werden,  diejenigen  Grundstücke
  auszuscheiden,  deren  Enteignung  zugunsten
der  Eingeborenen  von  der  Behörde  für  notwendig
gehalten  wird.

Unter  dem  10.  Februar  1904  stellte  die
Deutsche  Togogesellschaft  beim  Gouvernement  den
Antrag,  ihr  eine  solche  Unanufechtbarkeitserklärung
für  ihren  Landbesitz  zu  erteilen,  und  bat  gleichzeitig,
  falls  die  Behörde  die  Abtretung  von  Grundstücksteilen
  an  Eingeborene  für  notwendig  erachten
sollte,  die  in  den  Ausführungsbestimmungen  des
Reichskanzlers  vorgesehene  gütliche  Auseinandersetzung
  eintreten  zu  lassen.  Das  Gouvernement
entsprach  diesem  Antrage  und  ordnete  eine  Untersuchung
  der  Besitzverhältnisse  durch  eine  mehrgliedrige
  Kommission  an.  Diese  Landkommission
bestand  aus  einem  Verwaltungsbeamten  als  Vorsitzenden,
  einem  Vertreter  der  Deutschen  Togogesellschaft
  und  einem  Missionar  als  Vertreter
der  Interessen  der  Eingeborenen.

Inzwischen  führten  die  Verhandlungen  des
Reichstags  über  die  Bahn  Lome—  Palime  vom
25.  April  1904  zur  Einfügung  einer  Bestimmung
in  das  Gesetz  vom  23.  Juli  1904,  betreffend  die
Gewährung  eines  Darlehns  an  das  Schutzgebiet
Togo,  wonach  die  im  Verkehrsbezirke  der  zu  erbauenden
  Bahn  tätigen  Landgesellschaften  und
Plantagenbesitzer,  soweit  sie  besondere  Interessen
am  Bahnbau  haben,  zu  einer  entsprechenden
Beitragsleistung  herangezogen  werden  sollen,  eine
Bestimmung,  welche  inzwischen  auf  Grund  der
Gesetzesnovelle  vom  18.  Mai  1908,  betreffend  die
Einnahmen  und  Ausgaben  der  Schutzgebiete

 

(Reichs-Gesetzbl.  S.  217),  auf  eine  ganze  Reihe
von  Kolonialbahnen  Anwendung  gefunden  hat.
Die  Gesellschaft  hatte  sich  bereits  bei  Beginn  der
Verhandlungen  der  Budgetkommission  bereit  erklärt,
  auf  die  ihr  in  einzelnen  Landschaften  noch
zustehenden  Verkaufsrechte  zu  verzichten  sowie  den
für  den  Bahnbau  erforderlichen  Grund  und  Boden
und  eine  weitere  Fläche  von  4000  ha  abzutreten.
Die  Budgetkommission  war  sich  darüber  einig,
daß  die  Gesellschaft  bei  ihrem  geringen  Kapiaal
den  Beitrag  zum  Bahnbau  nicht  in  bar,  sondern
durch  Landabtretung  zu  leisten  habe.

Die  Arbeiten  der  vom  Gouvernement  eingesetzten
  Landkommission  nahmen  mehrere  Jahre
in  Anspruch.  Sie  waren  besonders  im  Beginn
sehr  langwierig,  weil  es  darauf  ankam,  überhaupt
erst  ziffernmäßige  Unterlagen  für  die  Berechnung
der  den  Eingeborenen  zuzubilligenden  Landflächen
zu  beschaffen.  Sie  wurden  ferner  durch  die  ungünstigen
  Verhältnisse  von  Gelände  und  Klima
und  durch  Mangel  an  Vermessungspersonal  sehr
in  die  Länge  gezogen  und  mußten  wegen  schwerer
Erkrankung,  Heimatsurlaubs  und  anderweitiger
beruflicher  Inanspruchnahme  einzelner  Mitglieder
wiederholt  auf  längere  Zeit  unterbrochen  werden.

Die  Arbeiten  erstreckten  sich  zunächst  auf  die
Landschaften  Njangbo,  Agu-Tafie,  Agu-Kebu,
Gadja,  Atigbe,  Aguibo  und  Akplolo  und  hatten
zum  Teil  das  Ergebnis,  daß  eine  Abtretung  von
Land  an  die  Eingeborenen  nicht  nötig  war,  weil
ihnen  zweifellos  genügende  Flächen  Landes  geblieben
  waren,  zum  Teil  führten  sie  zu  einer
Einigung  zwischen  der  Gesellschaft  und  den  Eingeborenen
  über  eine  Abtretung  oder  einen  Austausch
  bestimmter  Landflächen.  Für  den  Landbesitz
  in  Njangbo,  Agu-Tafic,  Agu-Kebu,  Gadja
und  Atigbe  stellte  das  Gouvernement  der  Gesellschaft
  auf  Grund  der  Arbeiten  der  Landkommission
die  Unanfechtbarkeitserklärung  aus.

Schwierigkeiten  entstanden  dagegen  in  den
Landschaften  Jokle,  Kpime,  Lawie,  Kata,  Kpoeka,
Agome-Tongbe  und  Leglebi.  Hier  bestritten  die
Eingeborenen  die  Rechtsgültigkeit  der  Oupfeldschen
Verträge  und  weigerten  sich,  das  Eigentum  der
D.  T.  G.  an  den  von  ihr  beanspruchten  Ländertstrecken
  anzuerkennen.  Zur  Durchsetzung  ihrer
Rechte  erhoben  die  Eingeborenen  von  Joklle,
Kpime,  Lawie  und  Kata  Klage  gegen  die  D.  T.  G.
beim  Bezirksgericht  in  Lome,  während  die  Gesellschaft
  ihrerseits  zur  Verfolgung  ihrer  Ansprüche
in  den  Landschaften  Kpocta,  Agome-Tongbe  und
Leglebi  einen  Antrag  beim  Bezirksamt  Misahöhe
stollte.  Auch  die  Eingeborenen  von  Aguibo  und
Akplolo  wandten  sich  nachträglich  beschwerdeführend
an  das  Bezirksamt  Misahöhe,  weil  sie  nicht  genügend
  Land  behalten  hätten.

Unter  Mitwirkung  der  Regierung  gelang  es
jedoch,  zwischen  der  Gesellschaft  und  den  Einge-
        <pb n="980" />
        W  931  20

borenen  Vergleiche  herbeizuführen,  durch  welche
die  Gesellschaft  sich  verpflichtete,  den  Eingeborenen
bedeutend  mehr  Land  zu  belassen,  bei  einzelnen
Landschaften  außerdem  gewisse  Nachzahlungen  zu
leisten.  Die  Vergleiche  datieren  vom  April  und
Mai  1909;  die  zu  ihrer  Gültigkeit  nach  den  bestehenden
  Bestimmungen  erforderliche  Genehmigung
des  Gouvernements  war  ihnen  jedoch  noch  nicht
erteilt  worden.

Eine  weitere  für  die  Gesellschaft  ungünstige
Entwicklung  der  Angelegenheit  trat  dadurch  ein,
daß,  wie  die  Untersuchungen  der  Landkommission
in  den  Landschaften  Kpime,  Jokle  und  Akplolo
ergaben,  diese  Landschaften  nicht,  wie  die  Eingeborenen
  seinerzeit  angegeben  hatten  und  wie  in
den  Hupfeldschen  Verträgen  angenommen  worden
war,  aneinander  stoßen,  daß  vielmehr  an  dieser
Stelle  sich  ein  ungefähr  3500  ha  großes  Stück
herrenlosen  Landes  befindet,  welches  nach  der
inzwischen  in  Kraft  getretenen  Verordnung,  betr.
den  Erwerb  von  Rechten  an  herrenlosem  Lande,
vom  2.  Februar  1910  dem  ausschließlichen  Aneignungsrecht
  des  Landesfiskus  unterworfen  ist

 

und  daher  aus  den  Landansprüchen  der  D.  T.  G.
ausscheiden  muß.

Desgleichen  ergab  sich  bei  den  Ermittlungen
der  Landkommission  nachträglich,  daß  das  gesamte,
nach  den  früheren  Angaben  der  Eingeborenen
bisher  zu  den  Landschaften  Aguibo  und  Alplolo
gerechnete  Land,  soweit  es  östlich  des  Sioflusses
liegt,  —  das  sind  rund  7000  und  6200  ha  —
ebenfalls  herrenlos  ist  und  daher  für  die  D.  T.  G.
nicht  in  Betracht  kommt.

Der  ursprünglich  auf  rund  47  400  ha  geschätzte
Besitz  der  D.  T.  G.  in  den  Agu-Landschaften
vermindert  sich  hierdurch  ohne  weiteres  um  3500
+  7000  +  6200  ha  auf  rund  30  700  ha.
Wie  dieser  Landbesitz  sich  auf  die  einzelnen
Landschaften  verteilt  und  welche  Veränderungen
er  in  den  einzelnen  Landschaften  teils  durch  die
Beschlüsse  der  Landkommission  (in  den  Landschaften
Njangbo,  Gadja  und  Atigbe)  erfahren  hat,  teils
durch  die  obenerwähnten,  noch  nicht  vollgültigen
Vergleiche  erfahren  soll,  ergibt  die  nachstehende
Zusammenstellung,  deren  Zahlen  möglicherweise
um  ein  geringes  von  der  Wirklichkeit  abweichen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der  Landschaft  Von  der  in  Spalte  4  bezeichneten  Fläche

Ein-  I  wurden  von  sollen  der  sollen
i-i  Größe  der  D.  T.  G.iD.  T.  G.  bzw.  den  Ein-  Bemerkungen
*  Name  wohner=  ursprünglich  der  Agu-P.  G.  geborenen
2  zahl:  in  habbe,#nsprucht  .  verbleiben  verbleiben
ha  "  ha  ha
1  2  3  14  5  1  6  i  7  8

I
1  Niangbo  15509  5181  4206  600  51341  Zulfd.  Nr.  2
2  Agu-  Kebn  und  —  *  *"*  220  220  *  r  10  und  13:  Die
3Gadiaa  99  19  530  8318,2  8223  11  307  Zahlen  wurden
4Atige814  5513  1500  1559  3954  icht  ermittelt,  da
5  Aguiubbo20  3  13  2182  1582  3552  der  Erwerb  der
6-ploloo  F5S516  4932  4  2000  25822  5P  K.G.  im  Ver-!7
  Kpien  924  77139  5  005.75.  1  115  6  564.  hältnis  zur  ganzen
sSotlll  6888  257  1128  510  2061  Landschaft  soklein
9Lawie  6980  6411  2  334  770  5641  ist,  daß  jeder  Zwei-10
  KaaaHß  6120  518  375  5745  sel,  den  Eingebo-11
  Kpoeta  1480  4320  350  304  4016  enen  könnte  nicht
12  Agome-Tongge  349  6750  216  15  6735  genügend  Land
13/  Legl  .  .  .  L.2  3343  280,25  230  3113  bverblieben  sein.

—  .  —  ausgeschlossen
—  —  30  676.2  176606633  vr.

Hiernach  ergibt  sich  eine  weitere  Verringerung
des  Landbesitzes  der  D.  T.  G.  in  den  Agu-Landschaften
  von  rund  30  700  ha  um  13  000  ha  auf
17700  ha,  hervorgerufen  teils  durch  Abtretung
auf  Grund  der  Beschlüsse  der  Landkommission,
teils  durch  Landtauschverträge,  teils  durch  Abtretung
  im  Vergleichswege  zur  Vermeidung  voraussichtlich
  langwieriger  und  kostspieliger  Prozesse.

Die  ganze  bisherige  Tätigkeit  der  Landkommission
  hatte  sich  auf  die  Agu-Landschaften  bezogen.
Die  Kommission  beabsichtigte,  nach  Beendigung
dieser  Landschaften  den  Landbesitz  der  D.  T.  G.
im  Buem-Gebiet  in  Angriff  zu  nehmen.  Der
Ausführung  dieser  Absicht  traten  jedoch  Schwie- 



rigkeiten  entgegen  dadurch,  daß  inzwischen  die
Landschaft  Buem  als  ein  Herd  der  Schlafkrankheit
erkannt  wurde  und  der  Leiter  der  Schlafkrankheitskommission
  sich  dahin  aussprach,  daß  das  Arbeiten
einer  mehrgliedrigen  Landkommission  in  diesem
Gebiete  sich  auf  absehbare  Zeit  verbiete.  Da  es
sich  beim  Buem-Gebiet  um  große  zusammenhängende
  Waldbestände  handelte,  deren  Erhaltung
als  Regenwald  wegen  der  außerordentlichen  Waldarmut
  des  Schutzgebietes  im  öffentlichen  Interesse
lag,  und  da  anderseits  die  weite  Entfernung  des
Gebietes  vom  Endpunkt  der  Eisenbahn  und  seine
Durchseuchung  mit  Schlafkrankheit  eine  plantagenmäßige
  Ausnutzung  sehr  erschwert  hätte,  lag  der
        <pb n="981" />
        W  932  20

Gedanke  nahe,  daß  die  Gesellschaft  auf  das  ganze
Buem-Gebiet  gegen  angemessene  Entschädigung
an  einer  anderen  für  sie  günstiger  gelegenen  Stelle
verzichtete.

Um  die  nötigen  Unterlagen  zu  weiteren  Verhandlungen
  nach  dieser  Richtung  zu  erhalten,  ließ
das  Gouvernement  durch  einen  besonders  entsandten
  Beamten  Ermittlungen  über  die  Größe
und  Beschaffenheit  des  dortigen  Landbesitzes  der
D.  T.  G.  anstellen  und  besonders  die  Frage
prüfen,  ob  nicht  ein  Teil  dieses  Landbesitzes  oder
der  ganze  Landbesitz  als  herrenloses  Land  im
Sinne  der  Verordnung  vom  2.  Februar  1910  in
Anspruch  genommen  werden  müsse.  Das  Ergebnis
der  Ermittlungen  war  die  Einschränkung  der  ursprünglich
  angenommenen  Grenzen  und  eine  Verminderung
  der  Fläche  von  40  000  auf  ungefähr
29  000  ha,  während  über  die  Herrenlosigkeit  des
Landes  keine  derart  sicheren  Feststellungen  möglich
waren,  daß  es  hätte  gerechtfertigt  werden  können,
der  Gesellschaft  den  vor  zwölf  Jahren  auf  Grund
behördlich  genehmigter  Verträge  erworbenen  Besitz
nunmehr  streitig  zu  machen.

Auf  dieser  Grundlage  wurden  nun  Verhandlungen
  mit  der  D.  T.  G.  eingeleitet,  bei  welchen
noch  drei  Punkte  zu  berücksichtigen  waren:

1.  Die  D.  T.  G.  war  bereit,  den  Eingeborenen
der  Agu-Landschaften  große  Teile  ihres  Landbesitzes,
  nach  der  obigen  Zusammenstellung  rund
13  000  ha,  zu  überlassen.  Nach  §  32  der  Enteignungsverordnung
  hat  aber  für  den  Fall,  daß
Land  abgetreten  wird,  um  den  Eingeborenen
die  Möglichkeit  wirtschaftlichen  Bestehens,  insbesondere
  das  Recht  einer  Heimstätte,  zu  sichern,
der  Abtretende  das  Recht,  Entschädigung  vom
Fiskus  des  Schutzgebiets  zu  verlangen.  Auf
Grund  der  Arbeiten  der  Landkommission  wurde

 

nun  angenommen,  daß  nur  ein  Teil  der  im  ganzen
abgetretenen  13  000  ha,  nämlich  1748  ba,  als
auf  Grund  der  Enteignungsverordnung  abgetreten
und  daher  entschädigungspflichtig  anzusehen  sind,
während  der  Rest  als  zur  Erzielung  der  Vergleiche
  abgetreten  angesehen  wurde.

2.  Der  zweite  noch  zu  berücksichtigende  Punkt
betraf  die  Beitragsleistung  der  D.  T.  G.  zum
Bahnbau  Lome—  Palime  auf  Grund  des  Gesetzes
vom  23.  Juli  1904.  Hier  erschien  es  mangels
positiver  Unterlagen  für  die  durch  den  Bahnbau
herbeigeführte  Wertsteigerung  angemessen,  den
Beitrag  auf  ein  Drittel  des  der  D.  T.  G.  verbleibenden
  Landes  (17  663  ha),  also  auf  5888  ha
zu  bemessen.  Dieser  Fläche  mußte  noch  ein  Driteel
der  als  Entschädigung  beanspruchten  Fläche
(1748  ha),  also  582  ha,  hinzugerechnet  werden,
so  daß  die  gesamte  Beitragsleistung  sich  auf
6470  ha  belief.

3.  Endlich  erschien  es  zweckmäßig,  den  der
D.  T.  G.  auferlegten  Betriebszwang  (dauerndes
Halten  von  zwei  Weißen),  anders  zu  regeln  und
hierbei  die  in  Kamerun  gültigen  Bestimmungen,
die  sich  bewährt  haben,  zugrunde  zu  legen.

Hiernach  werden  die  Einzelheiten  der  im
Amtlichen  Teil  der  heutigen  Nummer  (S.  919)
abgedruckten  Vereinbarung  vom  5.  Oktober
1910  ohne  weiteres  verständlich  sein.

Das  Gouvernement  von  Togo  hat  bereits
Anweisung  zur  Ausführung  der  Vereinbarung  im
Zusammenwirken  mit  der  Gesellschaft  erhalten.
Es  ist  zu  erwarten,  daß  bei  dieser  Ausführung
Schwierigkeiten  sich  nicht  ergeben  werden  und  daß
somit  die  ganze  Angelegenheit  eine  sowohl  im  öffentlichen
  Interesse  wie  im  Interesse  der  Gesellschaft
gelegene  endgültige  Erledigung  gefunden  hat.

Uachweisung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Oonat  September  1910

fällig  gewordenen  Sollbeträge.

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  21,  S.  800  f.)
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen  Gegen  den
.  r  »
Jedes-ani-—--HEXE-OFVkchkssispixsbksisp-»--..--.gkkich2»3kiw
bei  welchen  die  Zölle  1910  1909  des  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  ae:  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr“ee:  Zusammen  mehr  wemgeer
*#  .  1  44  4
Lome  .  Hauptzollamt  108695,45  146.—  106,65  108  918,  110  65  481,05  274.25  —  165  755,30  —  560  07.2
Agbanake  Zollamt  81.35  —,  75  50.—.  132,10  56.900  —,75  —  57,.60ö6  —
Tokpli  -  100,  60  .75  —  101,35  190,.85  —,50  —  191.35  9.—
Nocre  -  3237,855  508,60  —  3747,351  1738,  45  872,75  —  2  611,20136,15  —
Ho  .  .  Zollhebestelle  461,15  611,25.  —  1  072,10  335,85  190,75  —  526,60  645.80
Kpandu.  -  215,706  681,60  10,  —  907,20  198,40  217.  —.  —  415,10  191.80  —
Kete-Kratschi  -  131.95  7.—  —  138.95  131,10  4,.50  —  138,900—.00
Tetetu.  -  20,75  —  —  20,75  58.00  S  —  58,05  *.
Palime  -  275,15  —  —  276,15  224,.85  S  —  224,85  50.30.  —
Aguega  -  1  117.85  81.751  —  1  199.60  —  —  —  —  1199,60.  —
Im  ganzen.4337,80  2  036,50  166,65  116  542,05168418,80  1560,.50.  —  109  979,308498.15  5693150
I  I  TFFFI
        <pb n="982" />
        W  933  20
Deutsch-Ostafrika.

üÜbersicht  über  die  Bewegung  des  bhandels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgeblets  über  die  Jollstellen  der
Küsste  im  II.  Viertel  des  Ralenderjahres  1910  Im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeltraum  des  Vorsahres.

(Agl.  Teutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  21,  S.  858ff.)

 

Im
II.  Vierte.I.

Im

Viertel  zunahmesAbnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Benennung  der  Warengruppen  1910  19009
Wert.“  Wert.Wert.Wert.“
A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  873  6661024775  —  151  119
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  74  765  74  920  —  155
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genaßminel.  282  646  272  692  9954  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  .  11  790  23  027  —  11237
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  195  219  202  977  —  7728
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futternitel  19282  61651  13117  —
g)  Pflanzenfasern  ..  ..  .  1067  5  631  —  4564
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  145  106  84  470  —
Summe  1  1603  561  1694657  —  91  096
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  390  700  26  979  12  721  —
b)  Fleisch  und  eßbare  nierische  Erzeumrife  aller  rirt  190  597  196  532  —  5935
)  Tierische  Rohstoffe  1  704  728  976  —
Summe  ů  232  001  221.239  7  762  —

III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  300  508  226  676  73  832  –
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  89  975  61  365652  —

V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf

und  Sprengmitteln)  137  333  200  711  —  63  378

VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  2  (anber

Lederwaren)  1  878  1252115  395  —  237270
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Krschnerwaren  108  108  124  188  16  380
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  9893  8  828  1  065  —

IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren.  ..  .  70  258  61  676  8  582  —

X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  .  103  143  152  645  —  49  502
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  79  570  100  420  —  20  850
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen

und  Waffen)t:
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbseug  1  270  930  885  846  385  084
b)  Fabrikate  ....  951  730  982  579  —  30  849
Summe  XII  2222  660  t2  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  414  118  701  330  —  287212
XIV.  Waffen  und  Munition  291  987  78  935213.052  –
XV.  Geld  ...  .........  459  719  334  427125  292  —
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1910.  8  000  9997  954  214742  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  6  324  715  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  .  1676  244  —  —  —
B8.  Ausfkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugeörigen.  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  .  92  317  28  20664  114  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  3  343  2388  955  —
e)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Genußmittel  147  145  106  244  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  ...  546  255  209  590  336  665  —
e)  Getränke  340  81  259  —-OSameketen
  lebende  Pflanzen  und  utternitel  12  455  11.  025  1  130  —
g)  Pflanzenfasern.  ..  492  702  474  7900  17912  -
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  2  165  908  628  676  1537232  —
Summe  I  3  460  465  1  461  000  11999  465  —

II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:

a)  Lebende  Tiere  .  ..  15  125  35  306  —  20  181

b)  Tierische  Nahrungsmittel  9  463  6448  3  015  —

I0)  Tierische  Rohstoffe  .  484  004  599  986  —  115  982
Summe  II  508  592  641  740  —  133  148
        <pb n="983" />
        G  934  e0
6  Im  Im
#  II.  Viertels  ll.  ViertelZunahmelAbnahme
Beuennung  der  Warengruppen  4910  1900  Zunah  ah
Wert.  %  Wert.  Wert.  ]Wert  t
III.  Mineralische  und  fossile  Rohftoffe  70  890  127  966  —  57  076
IV.  Gewerbliche  Erzeugmisse  16  671  32  187  14  184  —
V.  Geld  20  13  7  —
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1910.  1080  6388  226“3  206  —

Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr

3271  894

1823432

 

Zunahme  +,  Abnahme  —.

 

2814  744

 

Dagegen  im  vorhergehenden

C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1910

Vierteljahr.
Zunahme  +,

12  087597
9596609

 

1½  123  19

 

 

Abnahme  —.

 

Mlchtigste  Warenpostionen.

*214900  988

 

Im  II.  Viertel

 

 

Im  II.  Viertel
des  Kalenderjahressfdes  Nalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Beuennung  der  Waren  1910  1909
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kteo  1  kg  1.  k  1½  ka
A.  Einfuphr.
Reis  .  42137377204594914481825601  —·.—  700  744  105  142
Mehl  und  Backwaren  273  889  96  88S1178287  129  494  —  —1  104  398  32613
Zucker,  roh  und  raffiniert  273  698  102  329294  418  99  136  —  3  193  20  720  —
Tabakfabrikate  .  36173110237  30  260  107569  5  893  8  668  —  —
Stille  Weine  aller  Art  43  893  38  921  50  281  4  152  —  —  6388  9231
Branntweine  aller  Art  43  178  61583  43  X34  60  280  —  1  303  156  —
Bier  .  125  700  52  996123  735  55306  1  965  –  2310
Bau-  und  Nutzholz  .  11873651441996420975W  591  495272  60  060  —
Fleisch  u.  eßbare  tierische  Erzeum.  218  245  190  507J1151985  196  53  93260  –  —  5  935
Zement  ..  .  .1891():34SI91551121851()1  Hz  769  183  37  823  —  —
Salz  .........  517  590  214391  468214  24698  19  376  —  —  3259
Stein-,  Braunkohlen,  Briketts=  :330  469  16  198618170  32811  «—  287  701  16613
Petroleum  ...  668185144329509083s9145316010252876  —  —
Seifen  aller  Art  102  618  59919  81  047.  416  708  21571  13211  —
Baumwollgewebe  508  665  1  480  8212  229  1647209  –  —  103  564.  160  382
Baumwollene  Bekleidungen.  12  473.  179  393  13  790  191  964  –  —  1317  12571
Wollengarne  und  -waren,  auch  «  i

halbwollene  ....  6  955.  26  816  14  9058  48  089  —  —  8  003  21293
Garne  und  Waren  aus  Leinen,

Jute  usw.  .  30686497962014860188  10  188  —  —  10  387
Posamentierwaren,  Schirme,  zengschuhe

  ..  1438044326  9045.  29766  5  335  14  560  —
Lederne  Schuhe  und  Stiefel.  4883  28  654  8437  87378  —  —  3554  58724
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren.  19  029  67669  3  971.  21  819  15  058  42  850  —  —
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  :38  218  41291  270743  36296  11  175  490995  —  —
Papier  u.  Pappe,  Waren  daraus  80  806  70914  50  507  133  359  30  319  —  —  62  415
Tonwaren  und  Porzellan  25  047  17832  18  702  19006  6  315  —  —  1174
(Klas  und  Glaswaren.  .  3723953W7  45  179  70618  —  —  7910  17521
Roheisen,  eiserne  Schienen,  E  «

Stangen  usw.  .  7122054126028()6149169873591ORNZOHSSO  —  —
Wellblech  .  1242807  775071  213933  745801  28874  2918  —  —
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren  .  11813  164  745  S  3  36  570  —  —
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  96  986  116  26816  186  182  542  —  —  219200  66274
Landwirtschaftliche  Maschinen  102  798  1347518173  561  150  359  —  —  70  763.  12941
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  20  1014  38  777  31  750  30  150  —.  84621  14  655  —
Transportmaschinen  und  Fahr—  ·

zcugcnllcrAri.auchanbrrädcr1L)(3855·1887t39ZEI28784814M  —  —  196  023  292  66,
Feuerwaffen  Stückgahl  287  22717  283  25  122  4  —  —  2405
Goldmünzen  ....  —  1  792  !1  8602  M.  1  1900
Silbermunzen  3  004  347  708  969  115  S  2  035  231  883  —  —
        <pb n="984" />
        G  935  20
Im  II.  Viertel  Im  II.  Viertel
des  Kalenderjahresdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1910  1909
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  AM  kg  AM  k  MAMl  u—2
B.  Rus’fuhr.
Mais  137579  9058  413  466  24  556  —  —  275  887  15  498
Mtama  1  161  084  82205  10  433  6644150  651  81  541  —  —
Hülsenfrüchte  4862  410840  2718  —  —1  15  9768.  2306
Kaffee  114216  128710  67  115  989402  47  101  29  308  —  —
Sirup,  Melasse  87  608  9227  2502  36485  106  8863d½  —
Tabak  .  1948  1894  12855.  5280  —  10  907  3  386
Kopra  1483  729  529  728  536  433  181  8157296  347  913  —  —
Erdnüsse  10  462  8  666  17577  3716  22  885  4950  —  —
Sesam  31996.  7729119P  465  24  033  —  —  84  169  16304
Rohbaumwolle  73  361  81  S8060  110798  88334  —  Q  —  37  437  6528
Sisalagavenhauf  967  811  406  3288882  124,  383  769  85  687  22559  –  —-Bau-,
  Nutz=  und  Edelhölzer,  roh,  Z  «

bearbeitet.  .  .  .16758016701413697853206573055164sf7  —-  —
Brennholz  und  Holzkohlen  .  54  402  4261  119084  1409  —  —  64  682  983
Gerbbholzer,  Gerbrinden  574  670,  1651195  167  11  147  —  536444  —
Kautschuk  und  Guttapercha:  «  -

sjaufPlantagegcivonncner  114518"942387  3287519270082143749637  —  —

b)  wild  wachsender  102  100  1138001  59  783  402  024  42  317,  735  977  –  —
Rindvieh  Stuckzahl  112  670  515  219188111—  403  15  122
Milch,  Butter,  K#ed  Eier  usw.  7470  8  100  3  816  4570  3  0624.  3590  —  —
Elfenbein  ...  7448  160  171  16  604  328  332  —l  —  9  156  168  161
Häute  und  Felle  107  877  122  688  87  902  74898  19  975,  47790  —  —
Insektenwachs  70351  1640731  72  566  167  252  —  —  2215  3  179
Glimmer  16  568  51  158  36  930  97766  —  —  20  362  46  608
Kopal  13  508  17525  2756414  28  160  —  —  14  056  10  635
Gold  —  —  —  —  —  —  —  —

l  i
Deutsch-Südwestafrika.

Der  Stamm  der  Bondelzwarts,

Die  Bondbelzwarts.

welchen

Lohnes  regelmäßig  an  das  Bondelskommissariat

durch  den  Friedensschluß  vom  23.  Dezember  1906
im  Süden  Deutsch-Südwestafrikas  bei  Warmbad,
Gabis,  Haib  und  Draihuk  Lokationen  angewiesen
  worden  sind,  verhält  sich  nach  den  letzten
Berichten  des  Bondelskommissars  andauernd  ruhig
und  friedlich.  Insbesondere  ist  gegenüber  den
früheren  Zeiten  ein  erfreulicher  Fortschritt  in  der
Arbeitslust  der  Bondelzwarts  zu  verzeichnen.  Die
Bondelzwarts  gehen  mit  Vorliebe  auf  die  Diamantenfelder
  bei  Lüderitzbucht  in  Arbeit.  Die
guten  Löhne  und  die  ihnen  zuteil  werdende  gute
Behandlung  ist  nicht  ohne  heilsamen  Einfluß  auf
den  Stamm  geblieben.  Da  sie  einen  Teil  ihres

 

senden  mit  der  Bitte,  ihnen  dafür  Vieh  zu  kaufen,
so  hat  sich  die  Zahl  des  ihnen  nach  dem  Friedensschluß
  überwiesenen  Kleinviehs  erfreulich  vergrößert.

Neuerdings  ist  in  den  Lokationen,  insbesondere
in  Haib  und  auf  der  Missionsstation  Heirachabis,
mit  der  Anlage  von  Gärten  begonnen  worden.
An  die  Paßoflicht,  der  auch  die  Bondels  unterworfen
  sind,  haben  sie  sich  gut  gewöhnt.  Sie
bleiben  den  Lokationen  nicht  länger  fern,  als
ihnen  nach  dem  Passe  erlaubt  ist.  Zurzeit  zählen
die  Bondelzwarts  747  Männer,  790  Weiber  und
431  Kinder.
        <pb n="985" />
        936

2

Nachwelsung  der  dei  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestafrika  im  Oonat  Kugust  1910
fällig  gewordenen  Zollbetrage  ·

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  22,  S.  894.)
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (nen  deklarierten)  Zöle  d  leic
Namen  der  Zoll-  egen  den  gleichen
ämter,  bei  )  im  obigen  Monat  r  des  Rechnungsjahres  Zeitraum
welchen  die  Zölle  1910  1909  des  Vorjahtes

fällig  perden  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger

in  *—.——————————————“——
·  «  i  «  l
Swakopmund.  82248  8  2  OC  673  20  —  —66  673  2015  752  40  —
Nonidas  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Ururas.  ..  310  —  —  310  5  15  —  —  5  45  –  2  35
Sandwichhafen  410  —  —  4  40  —  —  —  —  —  —  440  0—  —
Emyfängniebucht  10  50  —  —  10  50  —  —  —  —  —  —  10  5  —
Usakos  927  30  —  —  92780  127430  —  —  127430  —  —  346  50
Lüderitzbucht  96  70160  25  5096  730  197186  70  3  —9718970  —  459  60
Windhuk  21  694  55  6  —  24  700  55  15690  90  —  —  15690  90  9  0090  6—  —
Gobabis  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Outjo  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  +—  —
Grootfontein.  —  —  —  —  —  —  —  —  ———-Keetmanshoop
  17  83  50  —  —703S  30  72660  —  —  2  356  0  1  —
Hasuur  35  —  —  —  35  —  45  —  —  —  45  —  —  10  —
Dawignab.  —  —  —  —  —  —  16  95  —  —  16  95  —  —  16  95
Ukamas.  1148  50  —  —  118  50  244  90  —  —  244  90  —  —  96  40
Stolzenfels  830  —  —  8  30  84  12  –  —  84  12  —  —  75  82
Ramanedrift.  16  —  —  —  16.—  92  40  —  —  92  40  —  —  76  40
Zusammen221  885002  5022  0  552  3  —  196  013  5226  O050  O0oh)  —
Deutsch-Neuguinea.

Uachweisung  der  bei  den  Jollstellen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Neugulnen  im  I.  Vierteljahr  1910
fällig  gewordenen  Jollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gol.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  16,  S.  695.)
Gesamtbetrag  de  der  fällig  ceworbenen  Zölle  Gegen  den  gleichen
Nam-  10910944000  Neraumd  Vorkabrer
der  Jollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammenmehr  weniger
4%  Pf..  Pf.“  Pf.“Pf.]  4  Pf  Pf.  Pf.  l
«  ·  l
Rabaiil..  7437441167213091095s7334964314084.43475808648  L  851  —  —
Friedrich-  Wilhelms  s-  J  '  I  s
hafen  .  11079063595«15146742116282·3428607719143711——446!W0
Kaewieng  6561  87  184  50  060716  376224  03  615  856839  8  1  09  51
Kieta  463  501  453  59  19  7O  19,763.  8333nU
Morobe  56  99  12  —  68  991  —  —  5  —  —  —  68  99  «
Namcitcinai.  140  411  —  —  140  41  143  541  —  —  148  541  —  —  3  13
Eitape  174  65  634  50  809  15  98  555535  08  633s60  175.  55  —
Zusammen91  850  9821  147  45112998  4356  261  6418096  1174  360  7544  203  25565  54
]  1  «  *  ———
I  :-3863«68l——-—
*)  Davon  Koprazoll:  1910  16  852,17  %
1909  14  813,  45
mehr  2  009,02  ..
        <pb n="986" />
        GV  937  1

Eine  Reise  nach  den  südlich  von  Halau  gelegenen
Insein.

Aus  einem  Bericht  des  Regierungsarztes  Dr.  Buse.

Dem  erneuten  Studium  der  allgemeinen  Lebenslage
  der  Bevölkerung  sowie  ihrer  Ernährungsund
  Gesundheitsverhältnisse  galt  eine  Reise  des
Regierungsfahrzeuges  „Delphin“  nach  den  Inseln
Sonseroll  und  Tobi.  Auf  der  Fahrt  wurden
auch  Palau-Koreor  und  Angaur,  ferner  die
Ende  1906  entvölkerten  Inseln  Merir  und
Pulo-Ana  berührt.

Sonseroll  und  Tobi,  von  einer  gleichsprachigen
  Bevölkerung  bewohnt,  bieten  trotz  des
übereinstimmenden  Landschaftsbildes  doch  mancherlei
  Unterschiede  in  Charakter  und  Lebensverhältnissen
  der  Bewohner.  Unzweifelhaft  war  auf
Tobi  die  Bevölkerung  gegen  die  Européer  gestimmt.
  Die  Leute  machten  auch  kein  Hehl  daraus:
war  doch  ein  halbes  Jahr  zuvor  ein  Dampfer,
die  „Peiho“,  erschienen  und  hatte  —  nach  altem
Südseeinselglauben  —  der  Insel  eine  schwere
Epidemie  gebracht.  Üüber  200  Männer  und  Frauen
waren  ihr  angeblich  zum  Opfer  gefallen.  Dieser
Glaube  der  Jusulaner  an  eine  Infizierung  durch
den  Europäer  ist  vielleicht  gar  nicht  so  unberechtigt,
  wie  er  auf  den  ersten  Blick  erscheint.  Das
zeitliche  Zusammentreffen  von  schweren  Hustenepidemien
  mit  der  Ankunft  von  Schiffen,  von  dem
mir  in  wenigen  Jahren  öfters  berichtet  worden
ist,  erscheint  doch  auffallend.  Von  einer  ärztlichen
Seite  habe  ich  die  Ansicht  der  Inselvölker  über
Entstehung  ihres  sog.  „Missilipiks“  verteidigen  gehört.
  Auch  mir  erscheint  es  wohl  möglich,  daß
der  Europäer  dem  weltfernen  Eiland  Bazillen  usw.
bringt,  die,  unschädlich  für  den  immunen  Weißen,
dem  noch  intakten  Farbigen  schwere  Krankheit
zuführen.

Auf  Sonseroll  herrschte  über  unsere  Ankunft
große  Freude.  Demgemäß  gestalteten  sich  die
Verhandlungen  mit  den  Häuptlingen.  Alles  zeigte
eine  durchaus  loyale  Gesinnung.  Sofort  wurden
die  Kranken  zugeführt.  Ich  stellte  es  den  versammelten
  Männern  frei,  mir  mit  Weib  und  Kind
auf  mehrere  Jahre  nach  Jap  zu  folgen.  In
kurzer  Zeit  waren  58  Personen  bereit  —  für  eine
Bevölkerungsziffer  von  200  bis  300  Seelen  keine
geringe  Zahl!

Mit  dem  Häuptling  Moses  habe  ich  sodann
auf  gut  erhaltenen  Pfaden  die  Jusel  durchquert.
Die  1906  festgestellte  Schildlauskrankheit  der  Kokospalmen
  hat  keine  Fortschritte  gemacht.  Die
Palmen  sind  gesund,  stehen  aber  freilich  noch  nicht
wieder  auf  der  Höhe  ihrer  Tragfähigkeit.  Hauptsächlich
  der  Strand  von  Sonseroll  ist  mit  Palmen
bestanden;  auf  der  Nebeninsel  sind  keine  Menschen
und  nur  wenige  Palmen  vorhanden.  Nach  innen

 

breitet  sich  der  Busch  aus:  Gestrüpp,  geringe  Bestände
  Papayas,  Bananen,  einer  bitter  schmeckenden
  Art  von  Taro,  die  außerhalb  des  Sumpfes
gedeiht,  auf  Jap  löli  genanut.  Es  wurde  Anweisung
  gegeben,  das  Gestrüpp  zu  lichten  und
ausgedehntere  Pflanzungen,  auch  von  Palmen,
anzulegen.  Die  jetzigen  Erträgnisse  dürften  nämlich
kaum  den  Bedürfnissen  der  Bewohner  genügen.
An  eine  Ausfuhr  von  Kopra  ist  auch  in  Zukunft
nicht  zu  denken.

Streitigkeiten  unter  den  Eingeborenen,  schwere
Verbrechen  lagen  auf  Sonseroll  und  Tobi  angeblich
  nicht  vor.  Nur  wenige  Geburten  sind
auf  Sonseroll  zu  verzeichnen;  größer  ist  die  Zahl
der  Toten.  Dagegen  weist  Tobi  monatlich  durchschnittlich
  zwei  Geburten  auf,  was  —  abgesehen

von  dem  letzten  Sterben  —  ein  stetes  Ansteigen
der  Bevölkerungsziffer  bedeutet.

Bei  den  kranken  Sonserollern  —  auf  Tobi
wurden  mir  keine  Kranken  gebracht  —  handelte

es  sich  ausnahmslos  um  syphilitische  Hautgeschwüre.
Groß  ist  auf  Sonseroll  auch  die  Zahl  der  Ringwurmkranken.
  Das  Leiden  wird  als  recht  unangenehm
  empfunden;  eine  der  ersten  Fragen  des
Moses  war  die  nach  Ringwurmmedizin.  Tuberkulöse
  habe  ich  auf  Sonseroll  wie  auf  Tobi  nur
wenige  gesehen.  Im  Vergleich  zu  Jap  scheint
diese  Volkskrankheit  noch  nicht  allzustark  um  sich
gegriffen  zu  haben.

Nur  wenige  Menschen  ließen  sich  bei  unserer
Ankunft  auf  Tobi  blicken;  man  stand  noch  immer
unter  dem  Eindruck  des  großen  Sterbens  nach
Erscheinen  des  letzten  Dampfers.  Das  Vorhandensein
  von  Kranken  wurde  von  vornherein  verneint.
  Ich  ließ  die  Leute  sich  um  das  Haus  des
Häuptlings  sammeln;  die  Neugierde  sorgte  dafür,

daß  sich  bald  wohl  100  Männer  einfanden.
Frauen  kamen  ebenfalls,  verschwanden  jedoch

schnell  und  auf  Nimmerwiedersehen.  Stellte  man
sich  zuerst  ein  wenig  schwerfällig,  so  gelang  doch
eine  Verständigung.  Hier  wie  auf  Sonseroll
fanden  sich  japsprechende  Männer;  schließlich  bedurfte
  ich  gar  keines  Dolmetschers.  Die  versammelten
  Männer  erklärten  sich  bereit,  nach  Jap
zu  gehen.  Von  den  Auserwählten  sind  dann
allerdings  10  bis  20  mit  den  an  Land  gehenden
Kanus  entwichen  und  im  Busch  verschwunden.
Schließlich  waren  52  Männer  und  eine  Frau
angeworben;  unter  ihnen  befand  sich  der  zweite
Häuptling  der  Insel.  In  der  Hauptsache  sind
es  junge  schmucke  Gestalten.

Eine  zweistündige  Wanderung  um  die  ganze
Insel  konnte  nur  das  Gefühl  der  Befriedigung
hervorrufen.  Im  Gegensatz  zu  Sonseroll  zeigt
sich  fast  kein  Busch,  jedes  Stückchen  Land  ist
nutzbar  gemacht,  die  jungen  kräftigen  Kokospalmen
bringen  freilich  auch  hier  noch  keinen  großen  Er-
        <pb n="987" />
        trag  —  eine  Folge  der  früheren  Flutwelle!  Vorzüglich
  gepflegt  ist  der  große  Tarosumpf,  an  dessen
Rändern  Süßkartoffelfelder  gehalten  werden.  Reinlich
  waren  die  künstlich  angelegten  Wasserquellen.
Gegen  eine  geringe  Schildlauserkrankung  der  Palmen
  wurden  entsprechende  Anweisungen  gegeben.

Auffallend  im  Gegensatz  zu  Sonseroll  ist  Tobis

Armut  an  Hühnern  und  Schweinen.

roller.

arm  ist  dagegen  Sonseroll!

Schweine
sind  mir  auf  Tobi  gar  nicht  zu  Gesicht  gekommen.
Trotzdem  steht  der  Ernährungszustand  der  Tobileute
  nicht  im  geringsten  unter  dem  der  Sonse-Welcher
  Reichtum  an  schönen,  wohlgestalteten
  und  gepflegten  Kindern  auf  Tobi!  Wie
Unzweifelhaft  bietet

G  938  20

 

sich  dem  kräftigen,  fleißigen  und  reichlich  sich  fortpflanzenden
  Tobi  eine  viel  bessere  Zukunft,  als
dem  allmählich  absterbenden  Sonseroll.  Ein  mindestens
  alljährlicher  Besuch  von  Tobi  wird  den
Leuten  die  Scheu  nehmen  und  sie  für  eine  zahlreiche
  Anwerbung  gefügig  machen.

Merir  und  Pulo-Ana  zeigen  erschreckende
Bilder:  weithin  sichtbar  die  hohen  abgestorbenen
Baumstämme  inmitten  dicken  Gestrüpps,  wenige
junge  Kokospalmen,  wenige  Papayas,  Bananen,
keine  Menschen!  Auf  Merir  sah  ich  viele  Brutstätten
  von  Schildkröten.

Die  Reise  wurde  am  16.  Februar  angetreten
und  war  am  8.  März  beendet.

 

 

 

Koloniatwirtschaftliche  Mittellungen.

Über  Baumwollhulturversuche  in  Togo  1909
berichtet  das  Kaiserliche  Gouvernement:

 

Baumwollkulturversuche  der  Ackerbauschule  in  Nuatjä.

 

Wann  ErzielterWie  vergleicht
ausgopf  Ertrag  Verhältnis  Preis  sich  der  Preis
—  ögepflanzt  dem  itdem  gleich
Sorte:  bew.  alte  pro  Hektar,der  Faser  qun  zeiti  genpreis=»
  ·»  -
Name  und  nähere  Erklärung  JSaumweo  llteunentkernt)  zu  Kernen  päischen  von  Ameril.
—  Zuruck  Markt  middling?
5  geschnitten?  ,  .
ka  v.  H.  Pf.  Pf.
1Mortgage  Lifter.  Amerik.  Upland.  Dritte
Generation  in  Togo.  .  .  .  .  .  1186.  bis  18.  6.  582  35.28  66  68½
2  Königs-Baumwolle.  Amerik.  lIlpland.
Dritte  Generation  in  Togo  16.  6.  300  35,55  -  -
3  -  Anfangs  Aug.  134  -  -  -
4  -  -....  20.  6.  197  -  -  -
5  Big-Boll.  Amerik.  Upland.  Vierte  Generation
  in  Togo  ....  26.6.  492  36,35  -  -
6  *  -  23.  6G.  350  -  -  1
7  -  -  28.  7.  624  -  *  *
8  Königs-Baumwolle.  16.  6.  698  35,55  -  -
9  Big-Boll  12.  6.  785  35,  35  -  "
10  *  *  .  .  .  .  15.  6.  311  -  2  4
11Togo-Sea-Jsland  20.  bis  23.  6.  174  33.90  -
12  -  O  -  3.  bis  6.  7.  133  -  -  -
13  -  -  18.  6.  186  -  -  -
14  -  -  14.  6.  69  -  -  -
15  -  -  2  15.  7.  113  -  -  t
16  Küsten-Baumwollel  .  .  9.  6.  08  91  20,45  -  -
17  Küsten-Baumwolle.  Zweites  Jahr  gurückgeschnitten
  Anfangs  April  443  -  -  -
18  -  —  Mai  509  -  -  -
19  -  ...  Juni  370  -  -  -
20  Küsten-Baumwolle.  Zurückgeschnitten  –  180  -  -  -
21  Küsten-Baumwolle  29.  5.  142  -  -  -
22  -  -  16.  6.  146  -  -  *
23  -  23.  6.  127  O  -  -
24  -  -  14.  6.  296  -  "  "
25.  Caravonica  28.  6.  68  —  —  —
26  —  —  —  —  —
        <pb n="988" />
        Die  Erträge  der  Togo-Sea-Island  sind  durchweg
  sehr  niedrig,  was  die  schon  früher  gesammelten
Erfahrungen  bestätigt.  Soweit  die  Felder  nicht
einem  bestimmten  Versuch  dienen,  wird  in  den
Feldern  der  Ackerbauschule  künftig  nur  Upland-Baumwolle
  ausgepflanzt  werden.  Der  hochste
Ertrag  der  amerikanischen  Upland  war  785  kg
(unentkernt)  auf  den  Hektar,  wogegen  der  höchste
Ertrag  von  Togo-Sea-Island  nur  186  kg  auf
den  Hektar  betrug.  Der  Durchschnittsertrag  der
Upland-Varietäten  war  447,3  kg  (unentkernt)
auf  den  Hektar,  und  der  von  Togo-Sea-Island
war  nur  133  kg  auf  den  Hektar.  Hinzu  kommt
noch,  daß  Togo-Sea-Island  die  günstigsten  Bodenverhältnisse
  hatte.

Seit  Jahren  wird  schon  die  eigentümliche
Beobachtung  gemacht,  daß  die  Eingeborenen  in
ihren  Feldern  größere  Erträge  von  der  Togo-Sea-Island
  erhalten,  als  dies  bei  intensiver
Pflugkultur  möglich  war.  Anfangs  wurde  vermutet,
  daß  die  Togo-Sea-Island  einen  gedrängten
Stand  verlange.  Es  wurden  Felder  angelegt
mit  verschiedenen  Standweiten;  beim  gedrängtesten
Stand  war  der  Abstand  in  den  Reihen  nur  10  cm.
Die  Erträge  dieser  Felder  fielen  jedoch  noch  geringer
  aus  als  die  der  Felder  mit  normalen
Pflanzweiten.  Nach  weiteren  Studien  über  diese
Pflanze  scheint  sie  in  den  ersten  zehn  Wochen,

Baumwollkulturversuche  im  Bezirk  Sokode.

 

939  20

also  etwa  bis  Mitte  August,  einen  gedrängten
Stand  zu  benötigen.  Die  Eingeborenen  pflanzen
sie  hauptsächlich  als  Zwischenkultur  im  Mais,
welcher  gewöhnlich  im  August  vom  Felde  genommen
  wird,  und  erst  dann  wird  die  Baumwolle
von  Gras  und  Unkraut  gereinigt.  Sie  steht  dann
als  dünne  lange  Pflanze  ohne  einen  Seitenzweig
da,  wogegen  die  dauernd  bearbeitele  freistehende
Pflanze  sich  bereits  zu  einem  kräftigen  Bäumchen
mit  vielen  Zweigen  entwickelt  hat.  Erstere  setzt
jetzt  aber  bald  Fruchtzweige  an  und  scheint  dann
in  der  Trockenzeit,  wenn  die  Bodenfeuchtigkeit
gering  wird,  der  großen  Pflanze  gegenüber  im
Vorteil  zu  sein.  Diese  Anbaumethode  läßt  sich
ja  auch  in  der  Pflugkultur  durchführen  (solche
Versuche  sind  bereits  im  Gange);  einen  höheren
Wert  als  die  Upland-Sorten  wird  sie  jedoch  in
dieser  Gegend  (Steppenlandschaft)  wohl  nicht  erlangen.
  Ob  bei  der  nachlässigen  Behandlung  der
Eingeborenen  die  Upland-Sorten  sich  aber  so  ertragreich
  als  die  Togo-Sea-Island  erweisen,  ist
noch  fraglich.  Versuche  werden  jetzt  hiermit  gemacht,
  indem  einzelnen  Dörfern  Upland-Saat  zur
Aussaat  verabreicht  wurde.

Die  besten  Erträge  der  Upland-Sorten  wurden
auf  tiefem,  aber  leichtem,  weniger  humusreichen
Boden  erzielt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  2  Ver.Er-  Srss
Wannu.  =  hältniselter  —
e  Gräöf  9  ,  der-Preis  ZEISS
aus-  3215  ßBröße  der  Ernte  dr  —.  Be-4
  Sorte  m  Faser  Jauf  dem
*  ger  7  7  vom  Hektar  IUGm'  haenroen  23#  merkungen
7  pflanzt  8  wolle  Markt
*  m  UI  v.  H.]  #
1|Western  Plains  Nr.  1111.T080.50100003½  kg  Lint  =  0,37  Ballen33  ½  Uichbe-  Versuchsseid
2|  Rowdans  Big-Boll  Nr.118.9.08  :100  0,4  38½  "  "
3|  Rowdans  Big-Boll  Nr.  1  —  —  ½  —  0.53  3313  -  -
4Keglectum  3228.6.08%%%  1.0  Zuts55.  ¼  Lerluchsfeld
5|  Küste  Ho-Kreuzung79.6-08  -  56.3  —  0,23  26.323½  "
6|Küste  Big  -Boll-Kreuzung
  —  -  -1106  0,42  =  26,.  72  72½  -
7  Küste,  Auslese  -  -  -  909,9  —  0.,4  -  24,361  72  72½  -
§Küste,  veredlt  95.5  [([  03  832454½  "
9Küste,  besondere  -  1117,11  —  06,47  --  21,111  71  72½  -
10  Küste,  ganz  besondere  -  -  76,6  —  0,31  —  21,11½3½  72/,  -
11  Saataus  Dahomey  Nr.  120.6.  08  -1121  0.8  191  72½  —
12  Saataus  Dahomey  Nr.  2  -  -  -  94  —  0,38  —  —  71  72½  -
13Caravonienan  .  .  .  .  -  -  13,4  —  0,05  —  —  —  —

Die  Versuche  mit  Western  Plains  und  Rowdans
Big-Boll  in  Bassari  erstrecken  sich  erst  über  ein
Jahr  und  konnten  zufolge  unzureichender  Saatmengen
  nur  auf  kleinen  Feldern  ausgeführt  werden.
Die  verhältnismäßig  hohen  Erträge  werden  durch
größere  Versuche  der  Ernte  1909/10  nachgeprüft

 

werden.  Eine  Bewertung  dieser  Baumwolle  fand
nicht  statt;  anzunehmen  ist,  daß  sie  gleich  den
übrigen  amerikanischen  Upland-Sorten  wertet.
Der  Ertrag  der  Neglectum-Baumwolle  mit
272,6  kg  Lint  auf  den  Hektar  ist  zufolge  ungünstiger
  klimatischer  Einflüsse  gegenüber  der  Ernte
        <pb n="989" />
        &amp;amp;  940  2e

des  vorausgegangenen  Jahres  um
zurückgeblieben.  Trotzdem  ist  dieser  geringere

zu  bezeichnen  und  übertrifft  die  Durchschnittserträge
  der  in  Süd-Togo  angebauten  Sorten.

165,4  kgF  Bei  dem  jetzt  in  Sokode  gezahlten  Preise  von

25  Pf.  für  3  Pfund  unentkernte  Baumwolle  er-Ertrag
  (1,09  Ballen  auf  den  Hektar)  als  hoch  hält  der  Produzent  für  diesen  Ertrag  von  272,6  kg
den  Erlös  von  142  .

Baumwollkulturversuche  im  Bezirk  Mangu-Jendi  1908.

 

 

 

“  fn  Ent-  ..  SVErzielter
v  aus-  weite  der  vor  d  anue  auf  dem,  mi  dem
*  Sorte,  Name  in  den  Reihen  DSom  ber  Kaser  euro-  Dleichzetigen
S*  ge—  9  von-  Hektar  zu  den  päischen  Fretse
NReihen  derentkernte!  Kernen  Markt  #on  Amerk
pflanzteln  emmaonderkg)  arttmid
in  cm  "  v.  H.  ½  kg  ½  k#
1|  Mangu-Baumwolle  (einheimisch.  6.  08  30  80  40.6  25.6  59  Pf.  74  Pf.
2  -  -  -  3.  6.  O8  30bis  40  60  bis  80  72,2  31,5  59.  74  --8
  -  —  -  .  6.  08  40  60  30,5  29,4  59=  74
4  Kpandu-Baumwolle  (einheimische
Sea-JIslandddd  J.  6.  08  30  80  54,8.  33.8  59.=  74
5  Küste  (einheimische  Hirsutum-Art
des  Küstengebietss  5.  6.  08  30  80  47.8  34,5  59  74  -
6|  Neglectum  (indische  Baumwolle),
erstmalige  Aussaat  im  Bezirk7.08  50  80  125  28,6  59  74
7  -  -  1.7.0830  80  140  33½  59  74=8
  OHinganhat  (indische  Baumwolle).7.  08  50  80  125  331/  59  74  -
9  -  -  -  1.  7.  08  30  80  88,3  33½  59  -  74  -
10  Arboreum  (indische  Baumwolle)447.  08  50  80  100  29.4  59  74  =
11  -  -  -  6.  7.  08  30  80  80  34,.5  59  71
12  Fari  lindische  Baumwolle)  5.  8.  08  40  65  60  33½  59.  74  -
13  -  -  7.  S.  08  30  80  57,.1  35.5  59  74

 

 

 

Hiernach  ist  im  Bezirk  Mangu-Jendi  der  Ertrag
  der  in  Togo  einheimischen  Sorten  von  Sea-Island=
  und  Hirsutum-Baumwolle,  wie  auch  in
früheren  Jahren,  gering  geblieben.  Nach  den
bisherigen  Erfahrungen  bildet  im  Bezirk  der  Juni
die  beste  Pflanzzeit.  Die  indische  Baumwolle
konnte  jedoch  wegen  zu  späten  Eintreffens  der
Saat  erst  im  Juli,  teilweise  sogar  erst  im  August,
ausgepflanzt  werden.  Es  ist  anzunehmen,  daß
bei  früherer  Aussaat  der  Ertrag  noch  bedeutend
erhöht  werden  kann.  Bewertet  wurde  die  Mangu-Baumwolle
  nicht  gerade  günstig;  doch  dürfte  dies
hauptsächlich  auf  die  ungenügende  Reinigung
zurückzuführen  sein  —  ein  Fehler,  der  sich  leicht
vermeiden  läßt.

Im  laufenden  Jahre  beabsichtigt  das  Gouvernement,
  neben  der  Fortsetzung  der  Baumwollkulturversuche
  in  Nuatjä,  in  den  Bezirken  Sokode,
Bassari,  Kete-Kratschi  sowie  im  Moba=  und  Dagomba-Gebiet
  Versuchspflanzungen  anzulegen.
Diese  Versuchspflanzungen  werden,  um  die  richtige
Durchführung  der  notwendigen  Sortenzüchtungsversuche
  zu  sichern,  von  Landwirten  geleitet  werden.
Da  ferner  die  Erfahrung  gelehrt  hat,  daß  die
eingeborenen  Bauern  es  nicht  lohnend  finden,
Baumwolle  weiter  als  25  km  zur  Entkernerei
heranzubringen,  so  sollen  in  Kpandu,  Bassari

 

 

 

 

 

 

sowie  im  Kokombe-Gebiet  neue  Entkernungsanlagen
geschaffen  werden.  Die  beiden  letzteren  werden
vorläufig  nur  für  Handbetrieb  eingerichtet  werden;
dafür  hat  es  sich  als  notwendig  gezeigt,  die  bestehende
  Anlage  in  Kete-Kratschi  mit  maschineller
Kraft  auszurüsten.

Gesellschaft  Uordwest-Kamerun)

Das  Geschäftsjahr  weist  gegen  das  Vorjahr  eine
Verringerung  des  Jahresverlustes  von  287  006.K  auf
180  082  „K  auf.  #

Durch  die  im  letzten  Jahresbericht  angekündigte
Einziehung  nicht  lohnender  Geschäftsstellen  und  Berricbe
konnten  Ersparnisse  an  den  Unkosten  erzielt  werden.
die  im  laufenden  Jahre  noch  weiter  sich  bemerlbar
machen.  Ein  mit  einer  englischen  Reederei  geschlossener
Vertrag  sichert  einen  regelmäßigen  und  zuverlässia
arbeitenden  Beförderungsdienst  auf  dem  Croßfluß  und
enthebt  uns  der  Sorge  für  Unterhaltung  eines  eigenen
Flußdampfer=  und  Leichterverkehrs.  Der  größten  und
im  Betrieb  kostspieligsten  Fahrzeuge  konnten  wir  uns
dabei  zu  angemessenen  Preisen  entledigen  und  dadurch
unseren  Schiffsbestand  auf  ein  geringstes,  den  örtlichen
Erfordernissen  des  Flußverkehrs  entsprechendes  Maß
beschränken.  »

VoneinemVerkaufderaufgegebenen,unserbi
unseres  Konzessionsgebietes  belegenen  Faltoreien  in
Duala  und  Mundame  sahen  wir  ab.  weil  mit  der
fortschreitenden  Entwicklung  der  Kolonie  durch  die

*)  Aus  dem  10.  Jahresbericht  (1909).
        <pb n="990" />
        G  941  e.8

Bahnbauten  eine  Wertsteigerung  dieser  Besitze  in
sicherer  Aussicht  steht.  Einstweilen  gelang  es  für  beide
Objekte  Pachtverträge  abguschließen,  deren  Erträge  die
Kosten  des  Unterhaltes  mehr  als  decken.

Neben  den  so  erzielten  Ersparnissen  fielen  die  fast
durchweg  gegen  das  Vorjahr  höheren  Erlöse  für  unsere
Ausfuhrprodukte  (KRautschuk,  Palmöl  und  Palmkerne)
ins  Gewicht.

Die  Fabrik  in  Maufe  für  Aufbereitung  der  Erzeugnisse
  der  Olpalme  erforderte  wider  Erwarten  noch
einen  Zuschuß,  weil  die  Stetigkeit  der  Anlieferung  der
reichlich  vorhandenen  Rohfrüchte  noch  immer  zu  wünschen
übrig  licß.  Seitdem  konnte  mit  Förderung  durch  die
öortliche  Bezirksbehörde  die  unbedingt  nötige  größere
Regelmäßigkeit  der  Anfuhr  durchgeführt  werden.

Um  uns  von  der  Anlieferung  seiteus  der  Bevölkerung
  möglichst  unabhängig  zu  machen,  wurde
gegenüber  Mamfe  eine  Anpflan  zung  von  Olpalmen  in
Angriff  genommen.  Ein  Teil  der  wilden  Bestände
daselbst  ist  bereits  in  ertragsfähigem  Alter.

Im  Zusammenhang  mit  dem  über  die  Erwartung
hinaus  geförderten  Bau  der  Kameruner  Nordbahn  gewannen
  die  im  Vorberichte  schon  erwähnten  Bewerbungen
  um  Kronland  nähere  Gestalt.  Jedoch  stand
nach  wie  vor  der  Verwertung  des  Kronlandes  im
Lonzessionsgebiete  die  ablehnende  Haltung  des  Reichs-Koloniaglamtes
  entgegen.  In  den  letzten  Zeiten  ist
zwischen  dem  Reichs-Kolonialamt  und  der  Verwaltung
eine  Meinungsverschiedenheit  darüber  entstanden,  ob
die  Gesellschaft  zu  Beiträgen  für  gewisse  Wegebamen
verpflichtet  sei.  Diese  Meinungsverschiedenheit  hat  das
Reichs-Rolonialamt  zum  Anlaß  genommen,  die  Erklärung
  abzugeben,  daß  es  vom  Konzessionsvertrag
vom  31.  Juli  1899  zurücktrete.  Die  Verwaltung  hat
die  Beschreitung  des  ordentlichen  Rechtsweges  beschlossen.


#*#  #
1*#.

Durch  den  eingangs  erwähnten  Jahresverlust  von
180  052  .¼  hat  die  Unterbilanz  sich  im  Jahre  1909  auf
2  110  412.K  erhöht.  (Somit  ist  weit  über  die  Hälfte
des  einge  zahlten  Grundkapitals  verloren.)  Der  Gewinn
  auf  Waren  und  Importen  hatte  1909  54  120.1
betragen,  Pachten  erbrachten  2625.%.  Außerdem  sind
8904.  „Ubertrüge  auf  Kongessions=  und  Landbesitzkonto“
  als  Einnahme  verrechnet  worden.  Dieses  Konto
steht  nunmehr  Ende  1909  mit  710  979.¼¾  zu  Buch.
Grundstücke  und  Gebäude  sind  in  der  Bilanz  mit
133  680  .%  aufgeführt,  Fabrikbau  mit  123  000  #  ¼.
Niederlassungen  in  Namerun  mit  337  112.1/X,  Versuchsplantage
  Mundame  mit  84  048.M  und  Croßplantage
Abonando  mit  84  439  .7.

Zafata-Samoa-Gesellschaft.“)

Über  die  Weiterentwicklung  unseres  Unternehmens
im  Geschäftsjahr  1909  berichten  wir  folgendes:

Arbeiter.  Erst  Ende  November  1909  wurde  der
fünfte  Chinesentrausport  in  Stärke  von  535  Mann  in
Samoa  eingeführt,  und  zwar  wie  in  den  Vorjahren
durch  das  Naiserliche  Gouvernement.  Von  diesen  Leuten
wurden  100  Mann  unserer  Gesellschaft  zugeteilt,
49  Mann  standen  noch  im  Vertragsverhältnis  aus
früheren  Jahren  und  63  Mann  verlängerten  ihren
Vertrag,  so  daß  Ende  1909  212  chinesische  Kulis  auf
den  Pflangungen  beschäftigt  waren.  Unsere  Bemühungen,
  schwarze  Arbeiter  ans  dem  Biemarck-=Aus

  dem  Bericht  über  das  sechste  Geschäftsjahr
  (1909).

 

Archipel  einzuführen,  hatten  leider  im  Berichtsjahre
noch  keinen  Erfolg.

Der  Gesundheitszustand  war  auf  den  Pflanzungen
Tuanaimato  und  Falelauniu  gut,  auf  der  Pflanzung
  Saninoga  dagegen  ließ  er  zuweilen  zu  wünschen
übrig.  Die  höhere  NRrankenzahl  auf  Saninoga  ist  auf
das  dortige  sehr  feuchte  Klima  zurückguführen.

Die  ärgtliche  Behandlung  lag  in  den  Händen  eines
seit  langen  Jahren  in  Samoa  ansässigen  und  mit  den
dortigen  Verhältnissen  vertrauten  Argtes.  Diesem
stehen  zwei  Heilgehilfen  zur  Seite,  und  zwar  ist  der
eine  in  Tuanaimato,  der  zweite  in  Saninoga  stationiert.
Die  Heilgehilfen  werden,  soweit  es  ihre  Zeit  erlaubt,
auch  im  Pflanzungedienst  beschäftigt.

In  Tuanaimato,  das  nur  4  km  von  Apia  entfernt
liegt,  wurde  für  unsere  Gesellschaft  zusammen  mit  der
befreundeten  Samoa-Kautschuk-Compagnie,  A.  G.,  ein
Arbeiterhospital  errichtet,  in  dem  alle  schwerer  Erkrankten
  Unterkunft  finden  und  wo  sie  wegen  der  Nähe
Apias  von  dem  dort  wohnenden  Arzte  täglich  behandelt
  werden  können.  Auf  Saninoga  wurde  gleichfalls
  ein  Hospital  gebaut,  das  dem  dort  stationierten
Heilgehilfen  untersteht.  Nur  in  schwereren  Källen
werden  Kranke,  bei  denen  die  Behandlung  durch  den
Heilgehilfen  nicht  mehr  zureicht,  in  das  Hospital  in
Tuanaimato  geschafft.  Unter  diesen  Umständen  erübrigte
  sich  die  Hinaussendung  eines  Argztes.

Witterungsverhältnisse.  Im  Anpiabezirk  war
die  Niederschlagsmenge  im  verflossenen  Jahre  weniger
hoch  als  gewöhnlich.  Trotzdem  reichten  die  Niederschläge
  für  die  gedeihliche  Entwicklung  der  Kulturen
vollkommen  aus.  Es  wurden  in  Tuanaimato  an
113  Tagen  2583  mm  Regenmengen  gemessen.  In
Saninoga  fielen  an  178  Tagen  etwa  5000  mm  Regen.

Stand  der  Kulturen.  Nachdem  die  gründliche
Durcharbeitung  der  bisher  geschaffenen  Anlagen  beendigt
  war,  konnte  im  September  1909  mit  der  Vervollständigung
  der  Kulturen  begonnen  werden.  Soweit
es  die  Witterung  erlaubte,  wurden  die  nötigen  Schattenbäume
  für  den  Kakao  angepflangt.  Ferner  wurde  das
Auswerfen  der  Pflanglöcher  auf  den  Fehlstellen  in  den
Hevea=  und  Kakaobeständen  in  Angriff  genommen.
Letzteres  erforderte  einen  hohen  Arbeitsaufwand,  besonders
  in  Saninoga,  wo  außerordentlich  viele  Fehlstellen
  vorhanden  waren  und  auch  ein  großer  Teil  des
früher  dort  gepflanzten,  nur  kümmerlich  entwickelten
Criollo-Rakaos  entfernt  werden  mußte,  um  durch  den
widerstandsfähigeren  Forastero-KRalago  ersetzt  zu  werden.
Diese  Arbeiten  wurden  in  der  Hauptsache  bis  zum
Schluß  des  Jahres  1909  beendigt.  Mit  dem  Nachpflanzen
  wurde  im  November  begonnen.  Da  nur
bestes,  seit  Anfang  1909  und  länger  in  Saatschulen
sorgsam  gepflegtes  Pflanzenmaterial  zur  Verwendung
gelangte,  so  können  die  nachgepflangten  Kulturen  im
Durchschnitt  als  einjährige  Bestände  angenommen
werden,  die  infolge  ihrer  bereits  vorgeschrittenen  Entwicklung
  kräftiges  Gedeihen  versprechen.

Im  eingelnen  haben  wir  über  die  Pflanzungen
folgendes  zu  berichten:

Saninoga.  Von  der  404,7  ha  großen  Fläche
waren  am  Schluß  des  Geschäftsjahres  179,5  ha  unter
Kultur  und  mit  39  979  Kakavbäumen,  8787  Hevcen,
4380  Kokoodpalmen  und  1000  Ficusbäumen  bestanden.
Ende  Februar  war  das  Auswerfen  von  Pflanglöchern
für  die  Mischkultur  von  Hevea  mit  Kakao  in  der
ganzen  Pflanzung  durchgeführt;  zur  Zeit  dürften  rund
44.000  KRakaobäume  und  18000  Heveen  auf  der
Pflangung  vorhanden  sein.  Weitere  etwa  40  ha  für
Pflanzungsanlagen  gut  geeigneten  Bodens  werden
vorauosichtlich  noch  im  Jahre  1910  unter  Kultur
kommen.
        <pb n="991" />
        G  942  2e0

Die  älteften  Kakaobäume  gaben  eine  kleine  Ernte,
die  teils  für  Saatzwecke  verbraucht,  teils  nach  Tuanaimato
  zur  Aufbereitung  in  der  dortigen  Darre  geschickt
wurde.

Die  älteften  Heveen  wurden  probeweise  im  Laufe
des  Geschäftojahrs  ange  zapft  und  gaben  be  züglich  der
Onalität  ein  befriedigendes  Resultat.

Die  hohen  Niederschlagsmengen  in  Saninoga  befördern
  in  hohem  Grade  das  Wachstum  des  Unkrants
und  erschweren  somit  die  Bewirtschaftung  dieser
Pflan  zung.  anderseits  ist  aber  aus  demselben  Grunde
das  Wachstum  der  Kulturen  ganz  hervorragend.

Auf  der  Pflanzung  ist  ein  europischer  Assistent
und  ein  Heilgehilfe  tätig,  Zur  Bewirtschaftung  dienen
101  chinesische  Kontraktarbeiter.

Auf  Saninoga  wird  auch  Vieh  zucht  betrieben,  um
einesteils  Schlachtvieh  für  die  Ernährung  der  Beamten
und  der  Arbeiter  heranzuziehen,  besonders  aber,  um
allmählich  den  Bostand  von  zugvieh  zu  schaffen,  der
bald  auf  allen  Pflanzungen  in  grönerem  Umfange  zur
Bewegung  der  Erntemengen  erforderlich  wird.

Tuanaimato.  Die  Rulturen  auf  dieser  164,4  ha
großzen  Pflan  zung  haben  sich  äußerst  befriedigend  weiter
entwickelt.  Die  älteften  Kakaobestände  ergaben  eine
Ernte  von  31  600  kux  Maklno,  gegen  14  335  kx  im  Vorjahre,
  der  zu  einem  Durchschnittopreise  von  60.  für
50  kg  verkauft  wurde.  Veranschlagt  war  nur  eine
Ernte  von  26  960  krx.  Die  Aussichten  für  die  diesjührige
  Kakavernte  sind  gut.  Die  Kakaopreise  waren
im  letzten  Jahre  allgemein  nicht  günstig.  Die  Marktverhältnisse
  sind  aber  in  den  letzten  Monaten  des
Jahres  1909  insofern  etwas  besser  geworden,  als  der
Absatz  der  Vorräte  schlanker  von  statten  ging  als
vorher.  Die  Preise  blieben  indessen  fast  unverändert.

Die  kleinen  Kaffeernten  wurden  im  Lande  selbst
zum  Preise  von  70  Pf.  für  das  Pfund  untergebracht.

Die  Rulturbestände  auf  Tuanaimato  sind  folgende:

Kakao  etwa  3  bis  5jährig  50  780  Bäume
-  -  6  =  12  =  12250  2
Hevea  2  5  =  1900.  O
Nicls  1  5  273  Oh
Rokospalmen  5=  1  S805  -
Kaffee.  .  ..  -  1  1  000  -

In  den  ersten  Monaten  1910  sind  noch  weiter
Heveen  zwischen  die  jüngsten  Kakaobestände  gepflanzt
worden.  Ende  Märgz  standen  12  500  Büume.

Die  Pflanzung  steht  unter  der  Leitung  eines
weisten  Verwalters,  dem  ein  Heilgehilfe  für  das  bereits
erwähnte  gemeinschaftliche  Hospital  mit  der  Samoa-Kautschuk-Compagnie
  zur  Seite  steht.

Für  die  Pflanzungsarbeiten  waren  ö3  chinesische
Arbeiter  vorhanden.

—  —

 

 

 

 

Falelauniu.  Auch  diese  166,7  ha  große  Pilanzung
hat  sich  gut  entwickelt  und  berechtigt  zu  den  besten
Hoffnungen.  Besonders  wird  deren  praktische  Anlage
von  unserer  Verwaltung  in  Samoa  gerühmt.

Ende  des  Jahres  waren  auf  der  139,8  ha  großen
bepflanzten  Fläche  54  540  zwei=  und  dreijährige  Heveen
sowie  38  800  acht-,  drei=  und  zweijährige  Kakaobäume

vorhanden.  Im  ersten  Ouartal  1910  wurden  in  die
reinen  Heveabestände  noch  16  079  Katkaopflänlinge

ausgesetzt,  so  daß  Ende  März  1910  ein  Bestand  von
54  §79  Kakaobäumen  vorhanden  war.

Außer  den  obigen  Beständen  stehen  an  Wegerändern
  2880  Kokospalmen  und  in  Windschunstreifen
787  Ficusbäume.

Die  ältesten  Kakgobestände  gaben  wiederum  eine
kleine  Ernte,  die  leils  für  Saatzwecke  Verwendung
fand,  teils  zur  Aufbereitung  nach  Tuanaimato  gegeben
wurde.

Die  Pflan  zung  wird  von  einem  weißen  Verwalter
geleitet,  dem  58  Chinesen  zur  Verfügung  stoben.

Landfrage.  Die  schon  seit  längerer  Zeit  spruchreise
  Landfrage  bezüglich  der  Umwandlung  der  Pachtländereien
  in  Saninoga  in  das  Eigentum  der  Gesellschaft
  ist  noch  immer  nicht  erledigt,  doch  ist  sie  insofem
einen  Schritt  weiter  gekommen,  als  zu  ihrer  Regelung
eine  Kommission  eingesetzt  ist,  der  auch  der  Hamtadministrator
  unserer  Gesellschaft  angehört.  Die  nommission
  ist  zur  geit  bereits  an  der  Arbeit.

Verkehrsverhältnisse.  Dank  dem  Entgegenkommen
  des  Raiserlichen  Gonvernements  ist  der  birber
sehr  schlechte  eg  zwischen  Apia  und  der  im  Suden
Upolus  gelegenen  Pflan  zung  Saninoga  so  ausgebaut
worden,  das,  er  ohne  Gefahr  beritten  werden  lann.

Die  Postverbindung  nach  Samoa  ist  bedauerlicherweise
  immer  noch  nicht  besser  geworden.  Ebenso  harm
der  Hasen  von  Apia  noch  des  nötigen  Ausbaues.  um
das  Verladen  und  Loschen  der  Güter  zu  erleichtern
und  zu  verbilligen.

In  die  Bilauz  waren  Ende  1909  eingestellt  di
Ppflangung  Saninoga  mit  621  253  JK.  Pilan  zung
Tuanaimato  mit  470  739.  und  Pflanzung  Falelaunin
  mit  231  117.XX.  Die  Verwaltung  bebt  bervor,
daß  die  Pflanzungskonten  die  Gesamtheit  aller  Aufwendungen
  für  die  Plantagen,  eingerechnet  die  Er—
werbskosten,  darftellen.  Uber  den  Wert  der  Pflanzungen
soll  damit  kein  Urteil  abgegeben  sein.  Der  Jahresabschluß
  für  1909  ergibt,  nachdem  auszer  dem  Ermeertrage
  von  36  286.%  noch  157  728./¼  „Ubertrag  auf
Pflanzungskonto“  als  Einnahme  verrechnet  worden
sind,  nach  Bestreimung  aller  Unkosten,  Zinien.  04
schreibungen  usw.  noch  einen  Fehlbetrag  von  9½50.  7,
der  auf  neue  Rechnung  vorgetragen  wird.

 

 

 

Aus  fremden  Rolonien  und  Hrodutionsgebieten.

'Diamantvorkommen  in  den  Vereinigten  Staaten
von  Kmerika.

Außer  den  bekannten  Diamantvorkommen  in
Südamerika  (Brasilien  und  Holländisch-Guyana),
Asien  (Ceylon,  Ural  und  China),  Australien  (Neu-Süd-Wales)
  sind  auch  in  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  an  verschiedenen  Stellen
Diamanten  gefunden  worden.  Durch  Erkundigungen,
  Literaturstudien  und  Durchsicht  von  Mu- 



seumssammlungen  ließen  sich  folgende  Fundpunkte
feststellen:  Manchester  (Virginia),  Dysortville  (North
Carolina),  Trinity  River  (Oregon),  Cherokee  lat,
Butte  County  (Californien),  Volcano,  Amador
County  (Californien).

Sämtliche  Funde  sind  durch  Diamanten,  die
ich  selbst  gesehen  habe,  belegt.  Die  Steine  scheinen
immer  nur  vereinzelt  im  Alluvium  vorzukommen
mit  Granaten  als  Begleitmineralien.  Weitgehen-
        <pb n="992" />
        W  943  20

dere  und  intensive  Nachforschungen  hat  man  an
keiner  der  genannten  Stellen  vorgenommen.
Wichtiger  erscheint  mir  ein  Vorkommen  von
Diamanten,  das  bei  Little  Rock  in  Arkansas
beobachtet  wurde.  Hier  entstammen  die  Edelsteine
demselben  Muttergesteine  wie  im  britischen  Südafrika.
  Entdeckt  wurden  die  ersten  Diamanten
daselbst  1904.  Damals  begann  man  eifriger  zu
schürfen  und  fand  etwa  140  Steine  im  Gewicht
von  insgesamt  200  Karat.  Der  größte  Stein
wog  6,5  Karat.  Sie  waren  meist  von  guter
Qualität.  Dr.  Range.

Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte
im  Okhtober  1910.“)

In  Unterägypten  war  die  Witterung  im
Oktober  günstig  und  beschleunigte  das  Aufbrechen
der  Kapseln  der  zweiten  Pflücke,  welche  befriedigende
  Resultate  ergeben  hat.  In  den  mittleren
und  südlichen  Provinzen  fand  die  erste  und  zweite
Pflücke  ohne  Unterbrechung  und  fast  gleichzeitig
statt.  Die  Erträge  bei  der  Entkörnung  sind  1
bis  3  v.  H.  größer  als  im  Vorjahr.  Was  die
dritte  Pflücke  anbetrifft,  war  sie  sehr  ungleichmäßig
und  im  allgemeinen  von  geringer  Bedeutung.

In  Oberägyten  und  Fayoum  war  die
Witterung  während  der  ersten  Hälfte  des  Monats
Oktober  nicht  sehr  günstig,  da  die  Nächte  kalt
waren  und  reichliche  Niederschläge  fielen.  In  der
zweiten  Hälfte  war  aber  die  Witterung  ziemlich
warm.  Im  allgemeinen  hat  Oberägypten  und
Fayoum  pro  Feddan  ungefähr  dieselben  Resnultate
erzielt  wie  im  Vorjahre,  indes  wird  der  Ertrag
bei  der  größeren  Anbaufläche  etwas  größer  ausfallen.
  Die  dritte  Pflücke  wird  unbedentend  sein.
Alles  in  allem  sind  nach  den  vorliegenden  Berichten
  gute  Resultate  zu  erhoffen  und  kann  die
Ernte  auf  ungefähr  7  Millionen  Kantar  geschätzt
werden.

(Bericht  der  Alexandrin  Gencral  Produce  Association.)

Die  indische  Baumwollernte  1910  11.“")

Das  zweite  Memorandum  über  die  gesamte
indische  Baumwollernte  für  das  Jahr  1910/11,
welches  unter  dem  20.  Oktober  d.  Is.  veröffentlicht
  ist,  behandelt  die  Frühernte  und  von  der
Späternte  soviel,  als  bis  Ende  September  d.  Js.
zur  Aussaat  gekommen  ist.

Das  mit  Baumwolle  bepflanzte  Areal  beläuft
sich  nach  den  bisher  eingegangenen  Berichten
für  Britisch-Indien  ohne  die  Vereinigten  Pro-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.--  1910,  S.  865.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  821  f.

 

vinzen  und  die  Gwalior=  und  Malwastaaten  von
Zentralindien  auf  17  736  000  Aecres  gegen  eine
auf  16  852  000  Aeres  richtig  gestellte  Anbaufläche
in  der  entsprechenden  Zeit  des  Vorjahrs,  was
einer  Zunahme  von  5,  2  v.  H.  gleichkommt.

Die  Ernteaussichten  werden,  abgesehen  von
einigen  Teilen  Punjabs,  als  gut  oder  ziemlich

gut  bezeichnet.

Baumwollanbaufläche  nach  dem
Stande  vom  Oktober
1910  11  1909  10  1908  09
Flächen  in  1000  Acres

Provinzen  und  Staaten

Bombagy,  einschl.  der  Eingeborenenstaaten,

  u.  Baroda  5679  5263  1195
zentralprovinzen  und  Berar  44121  4106  1176
Madras,  einschl.  der  Eingeborenenstaaten

  928  786  699
Punjab,  einschl.  der  Eingeborenenstaaten

  13369  1568  1374
Vereinigte  Prooinzen.  —  *')  1485  1347
Sind  einschl.  der  Eingeborenenstaaten

  237  245  275
Bur  142  198  207
Bengalsleen  ..  61  62  59
Oslbengalen  und  Assim  99  98  97
Nordwestliche  Grenzprovinz  31  43  42
Ajmer-Merwara  ..  39  45  10
Oyderabad  3469  3306  2652
Zeutralindien.  692“")  544  984
Rajputaua.  104  159  404
Mysorer  82  69  39.

Im  einzelnen  enthalten  die  Berichte  aus  den
Provinzen  über  die  Größe  und  den  Stand  der
Baumwollfelder  folgende  Angaben,  wobei  den
Namen  der  Provinzen  oder  Staaten  der  Prozentsatz,
mit  dem  sie  an  der  Gesamtbaumwollfläche  Britisch-Indiens
  beteiligt  sind,  in  Klammern  beigesetzt  ist.

Bombay  (28.6  v.  H.)  und  Baroda  (3.1  v.  H.).
Das  Arcal  der  Frühsaat,  die  nur  im  Dekkan  angebaut
wird,  wird  jetzt  zu  1610  000  Acres  gemeldet.  davon
27000  Acres  in  den  Cingeborenenstaaten.  Diese  Fläche
weist  gegen  die  entsprechende  vorjährige  Schäuung  eine
Abnahme  um  1,1  v.  H.  auf.  Die  Saat  entwickelt  sich
gut.  Stellenweise  wird  allerdings  einiger  Schaden  infolge
  zu  beftiger  Regenfälle  gemeldet,  der  Blüten  und
Blätter  abschlug.  Für  die  Spät  saat  liegen  nur  unvollständige
  Berichte  vor,  da  die  Aussaaten  in  Karnatak
noch  andauerten.  Nach  dem  Stande  vom  1.O  ktober  d.  Is.
wird  die  gesamte  Anbaufläche  auf  4  009  000  Acres  geschäut,
  davon  2  784  000  Acres  in  den  Eingeborenenstaaten
  und  Baroda.  Hieraus  ergibt  sich  gegen  die
entsprechende  vorjährige  Schätzung  eine  Zunahme  um
etwa  12  v.  H.  Die  Zunahme  wird  teilweise  auf  die
günstigen  Regenfälle,  teilweise  auf  die  erzielten  hohen
Preise  des  Vorjahrs  zurückgeführt.  Iu  Gujarat  wurden
die  Saaten  hauptsächlich  im  Süden  durch  heftige  Regenfälle,
  welche  im  Juli  und  August  niedergingen,  geschädigt,
  au  anderen  Stellen  mußten  die  durch  übergrosse
  Feuchtigkeit  eingegangenen  Pflangen  entfernt
und  Neusaaten  vorgenommen  werden.  Im  allgemeinen
bietet  die  Saat  überall  gute  Aussichten.  In  Rarnatak
haben  die  heftigen  Regen  stellenweise  die  Saat  vernichtet;
  doch  verspricht  die  junge  Saat  einen  guten  Ertrag.
Zahlen  nicht  erhältlich.

Ohne  Gwalior=  und  Malwastaaten.

*

—

X#
        <pb n="993" />
        G  944  20

Die  Zentralprovingen  und  Berar  (21,6  v.  H.)
weisen  eine  Gesamtanbaufläche  von  4  424  000  Acres
auf,  davon  1  210  000  Acres  in  den  zentralprovinzen
und  3  184  000  Acres  in  Berar,  gegen  4  166  000  Acres
im  Vorjahre,  wovon  1  137000  Acres  auf  die  Zentralprovingen
  und  3.029  000  Acres  auf  Berar  entfielen.
Dies  bedeutet  gegen  das  Vorjahr  eine  Zunahme  um
6,2  v.  H.  Die  zufriedenstellenden  Witterungoverhältnisse
während  der  Aussaat  und  die  für  Rohbaumwolle  erzielten
  hohen  Preise  erklären  dieses  Zzunahme.  Für  die
Aussaat  gestalteten  sich  die  Verhältnisse  günstig  und
die  Pflanzen  keimten  im  allgemeinen  gut.  Stellenweise
  wurde  infolge  der  heftigen  Niederschläge  Nachsäcn
  erforderlich.  Die  heftigen  August=  und  Septemberregen,
  die  einigen  Schaden  anrichteten,  wurden  wieder
unterbrochen  und  die  Aussichten  sind  im  allgemeinen
gute.  Man  hofft  auf  eine  Erhöhung  des  Ertrags  um
5  v.  H.  für  die  gentralprovinzen  und  um  2  v.  H.  für
Berar  gegenüber  dem  Ergebuis  des  Dorjahres.

Madras  (8,1  v.  H.).  Die  gesamte  in  den  Raiyatwaridörfern
  bis  Cnde  September  d.  Js.  mit  Baumwolle
besäte  Fläche  wird  zu  855  000  Acres  gemeldet.  Gegen
das  Vorjahr  ergibt  sich  eine  zunahme  um  eitwa  20  v.  L.,
die  zum  Teil  dem  rechtzeitigen  und  ausreichenden
Regenfall,  teilweise  den  hohen  Baumwollpreisen  beizumessen
  ist.  In  den  Nicht-Raiyatwaridörfern  wird
das  gesamte  Baumwollarcal  auf  61  000  Acres  angegeben
  gegen  60  600  Acres  im  Vorjahre.  Die  Eingeborenenstaaten
  melden  eine  Anbaufläche  von  9100
Acres.  Stand  und  Auesichten  der  Baumwolle  sind
ziemlich  gut.

Punjab  (7,8  v.  H.).  Das  Baumwollareal  wird
in  den  britischen  Distrikten  auf  1  219  000  Acres  geschätzt
  gegen  1  281000  Acres  nach  der  endgültigen
Schätzung  im  Vorjahre.  In  den  Eingeborenenstaaten
betrug  die  mit  Baumwolle  bestellte  Fläche  120  000
Acres  gegen  151  000  Acres  im  Vorjahre.  Die  Aussichten
  für  die  Ernte  werden  als  durchschnittliche  bis
gut  bezeichnet,  abgesehen  von  Kangra,  Jhelum  und
Multaun,  wo  die  Auosichten  nur  genügend  waren.  Seit
Erstattung  des  Berichts  ging  indessen  im  Osten  der
Proving  ein  ungewohnlich  heftiger  Regen  nieder,  der
Schaden  angerichtet  haben  muß.

Vereinigte  Provinzen  (6,5  v.  H.).  Ju  den
hauptsächlichsten  Baumwolldistrikten  war  der  Regenfall
im  August  gelinde  und  tat  den  Saaten  wohl,  dagegen
richtete  der  heftige  Septemberregen  stellenweise  Schaden
aun.  Ende  September  wurden  die  Aussichten  der  Ernte
als  gleichmäßig  gut  bezcichnet  und  für  die  ganze
Provinz  ein  annähernd  normaler  Betrag  angenommen.
Anfang  Oktober  ging  indessen  sehr  heftiger  Regen
nieder,  der  wahrscheinlich  Schaden  anrichtete.  Die
Pflücke  hat  begonnen  und  es  ist  nunmehr  klares  Wetter
ersorderlich.  Nach  dem  durch  das  „Irrigation  1#partH
men“  erstatteten  Bericht  ist  das  bewässerte  Areal  fast
das  gleiche  wie  im  Vorjahre  geblieben.

Sind  (1,21  v.  H.).  Die  bis  zum  1.  Oktober  mit
Baumwolle  bestellte  Fläche  beträgt  237  000  Acres  gegen
215  000  Acres  im  Vorjahre;  sie  hat  um  3.3  v.  O.  abgenommen.
  Mit  der  Aussaat  wurde  zur  gewöhnlichen
zeit,  in  der  zweiten  Junihälfte,  begonnen,  unter  gunstigen
  Bewässerungs=  und  Regenverhältnissen.  Der
Stand  der  Baumwolle  wird  als  ziemlich  gut  gemeldet.

Burma  60,9  v.  L).  Das  Baumwollarcal  wird
auf  172  000  Acres  geschätt  gegen  198  000  Acres  im
Dorjahre:  es  hat  also  um  138.1  v.  H.  abgenommen.
Die  Regenverhälrnisse  waren  im  allgemeinen  für  eine
ausgedehute  Aussnat  nicht  günstig,  auch  bezüglich  der
Quantität  und  Qualität  der  Saaten  bestanden  einige
Schwierigleiten.  Der  Saatenstand  ist  zurzeit  ziemlich

 

versprechend,  doch  hängt  viel  von  den  Regenverhältnissen
  ab.

In  Bengalen  (0,3  v.  H.)  wird  die  gesamte  mir
früher  und  später  Baumwolle  bestellte  Fläche  aui
61  000  Acres  geschätzt  gegen  62  000  Acres  im  Vorjahre,
woraus  sich  eine  Abnahme  von  1.6  v.  H.  ergibt.  Die
Aussaat  der  Spätbaumwolle  hat  indes  in  einigen  Bezirken
  noch  nicht  begonnen.  Seit  Erstattung  des  ersten
Memorandums  ist  das  Wetter  günstig  gewesen,  und
der  Stand  der  Ernte  wird  in  den  meisten  Distrikten
als  gut  bezeichnet.  In  Patna  soll  die  Spätsaat  indessen
  etwas  durch  Uberschwemmungen  gelitten  haben.
Ostbengalen  und  Assam  (0,3  v.  H.)  zeigen  keine
Anderung  gegenüber  der  Augustschätzung,  d.  h.  sie  weisen
99  000  Acres  gegen  98  000  Acres  im  Vorjahre  auf.
Die  Witterungsverhältnisse  waren  dem  Wachs#tum  der
Pflanzen  günstig,  und  es  wird  ein  gutes  Resultat
crwartet.

Für  die  nordwestliche  Grenzprovinz  (0.3  v.  O
werden  31.000  Acres  gegen  32  000  Acres  im  Vorsahre
angegeben.  Die  Aussichten  sind  im  allgemeinen  gut,
und  man  erwartet  im  gangen  einen  Durchschnittsertrag.

Für  Afjmer-Merwara  (0,2  v.  H.)  wird  das
Baumwollareal  auf  39  000  Acres  geschätzt  gegen
45  000  Acres  im  Vorjahre:  es  hat  hier  also  um
13,3  v.  H.  abgenommen.  Die  Ernteanosichten  sind
ziemlich  gutc.

HOyderabad  (14,.03  v.  H.)  hat  eine  Fläche  von
3  169  000  Acres  aufzuweisen  (darunter  2  835  000  Acres
mit  Frühsaat!  gegen  3  306000  Acres  im  Vorubre:
der  Baumwollanbau  ist  hier  um  fast  1.9  v.  H.  gestiegen.
Die  Khariff-Baumwolle  ist  neuerdings  siellenweise  durch
übermäßigen  Regen  geschädigt  worden.  Die  Aussichten
für  die  Rabibaumwolle  sind  günstig,  und  im  allgemeinen
wird  ein  ziemlich  guter  Ertrag  erwartet.

Für  Zentralindien  (4.,7  v.  H.)  werden  ohne  die
Gwalior=  und  Malwastaaten  692  000  Acres  gegen
544  000  Acres  im  Vorjahr,  eine  Steigerung  um
27,2  v.  H.  gemeldet.  Die  Ernteaussichten  sind  im  allgemeinen
  gute.

Ju  Rajputana  (1,9  v.  H.)  sind  454  000  Acres
gegen  459  000  Acres,  d.  h.  um  1,1  v.  O.  weniger  als
im  Vorjahre  bestellt  worden.  Die  gegenwärigen  Aussichten
  werden  als  ziemlich  gut  bis  gut  be  zeichnet.

In  Mysore  (0.36  v.  H.)  sind  82  000  Acres  gegen
69  000  Acres  im  Vorjahre  mit  Baumwolle  beitell.
Stellenweise  ist  die  Saat  durch  zu  heftige  Regen  geschädigt
  worden.

Baumwollexport  des  Uganda-Schutzgeblets.

Der  Baumwollexport  des  Uganda-Protektorates
betrug  im  April  bis  Juni  d.  Is.  635,  im  Juli
151  und  im  August  173  Tonnen  reine  Baumwolle.

Zusammen  ergibt  dies  einen  Export  von
959  Tonnen  entkernter  Baumwolle  für  einen
Zeitraum  von  fünf  Monaten  gegen  eine  Ausfuhr
von  rund  1100  Tonnen  im  Jahre  1909,10.

(Bericht  des  Kaiserl.  Vizekonfu#ats  in  Eutebbe.)
        <pb n="994" />
        945  e0

Baumwollkultur  in  der  Dominikanischen  Republik.

Vor  drei  Jahren  hatten  Kaufleute  in  Santiago
de  los  Caballeros  und  Monte  Cristi  geringe
Mengen  Baumwollsamen  an  Pflanzer  in  den
umliegenden  Provinzen  zur  Verteilung  gebracht.
Seitdem  hat  sich  das  Interesse  am  Baumwollanbau
  so  gehoben,  daß  im  ganzen  nördlichen
Teile  der  Insel  San  Domingo  Samen  verteilt
werden  konnten.  Ein  starker  Ansporn  zum
Baumwollanbau  waren  die  niedrigen  Preise  des
Tabaks,  der  bisher  die  Hauptrolle  bei  den  ärmeren
Farmern  spielte.  Der  Baumwollbau  befindet  sich
zwar  noch  im  Zustande  der  Versuche,  hat  sich
aber  schon  als  gewinnbringend  erwiesen.  Die
Anbaumethoden  der  verschiedenen  Pflanzer  weichen
erheblich  voneinander  ab.  Die  Zahl  der  auf  den
Acre  (40,5  a)  verteilten  Pflanzen  schwankt  zwischen
1700  und  5000;  mit  letzterer  Anzahl,  wobei  die
Pflanzen  etwa  3  Fuß  voneinander  entfernt  zu
stehen  kommen,  wurden  die  besten  Ergebnisse  erzielt.
  Die  durchschnittliche  Ernte  von  einer  Pflanze
im  Jahre  stellte  sich  bisher,  je  nach  Lage,  Boden
und  Wetter,  auf  1  bis  3  Pfund;  manche  besonders
  kräftige  Pflanzen  ergaben  bis  zu  8  Pfund.
Die  Jahresernte  von  einem  Aecre  betrug  5000
bis  5500  Pfund  unentkörnte  Baumwolle,  woraus
1350  bis  1500  Pfund  entkörnte  Fasern  gewonnen
wurden.  Verschiedene  Arten  Samen  wurden  verwendet,
  wobei  sich  am  besten  die  Sea-Island-Baumwolle
  mit  der  einheimischen  Sorte  gemischt
bewährte.  Die  Produktionskosten  berechneten  sich
auf  rund  6  3  für  den  Aere,  die  Kosten  des
Pflückens  auf  1  §8  für  100  Pfund,  die  des  Entkörnens
  und  Verpackens  auf  75  Cent  für  100  Pfund
unentkörnte  Baumwolle.  Bei  größerer  Übung
der  Arbeiter  und  Vergrößerung  der  Anlagen
werden  sich  die  Kosten  wesentlich  ermäßigen.
Entkörnungsanstalten  befinden  sich  zurzeit  in  Monte
Cristi,  Santiago  und  Puerto  Plata.  Die  erste
Sendung  Baumwolle,  bestehend  in  12  Ballen,
ging  im  August  1910  von  Puerto  Plata  ab.

(Nach  Duilr  Consular  und  Trade  Reports.)

Der  Lissaboner  Kahüomarht  im  Öktober  1910.)

Die  politischen  Ereignisse  im  Oktober  haben
auf  den  Gang  des  Kakaomarktes,  wie  auch  überhaupt
  auf  das  Geschäft,  keinen  Einfluß  gehabt.
Der  Markt  war  in  der  ersten  Hälfte  des  Monats
sehr  ruhig,  gegen  Ende  hat  sich  mehr  Nachfrage
eingestellt  und  die  Preise  haben  sich  infolgedessen
etwas  befestigt.  Der  Preis  schwankte  zwischen
3200  und  3250  Reis.  Falls  die  Nachfrage  anhält,
  so  dürfte  mit  höheren  Preisen  gerechnet
werden  müssen.

*]  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  865.

 

Im  Oktober  1910  (und  1909)  betrug  die
Zufuhr  53  820  (22  159),  die  Ausfuhr  56  825
(48413)  und  der  Vorrat  am  31.  Oktober  126549
(86  818)  Sack.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konfsulats  in  Lissabon.)

Dle  Gummitraganternte  in  der  Türkei
im  Jahre  1910.

Die  diesjährige  Gummitraganternte  der  Türkei
soll  um  20  v.  H.  weniger  ergeben  haben  als  die
jetzt  auf  rund  360  000  kg  geschätzte  Ernte  des
Jahres  1909.

Von  den  starken  Regenfällen  im  Juni  und
Juli  d.  Is.  abgesehen,  waren  die  Witterungsverhältnisse
  in  Anatolien  der  Gummigewinnung
nicht  ungünstig.  Die  Ursache  des  verhältnismäßig
schwachen  Ernteergebnisses  sucht  man  daher  diesmal
  nicht  in  schlechtem  Wetter,  sondern  in  der
Abnahme  des  Interesses  der  Bauern  für  diese
Kultur.

Gegenüber  der  langwierigen  Arbeit,  die  die
Gewinnung  des  Gummitragants  erfordert,  boten
sich  in  diesem  Jahre  bei  den  günstigeren  Getreideund
  Opiumernten,  ferner  aber  auch  bei  den  in
Anatolien  beginnenden  Chaussee=  und  einigen
Eisenbahnbauten  neue,  leichtere  Erwerbsquellen,
die  viele  Bauern  von  ihrem  bisherigen  Arbeitsfelde
  abgezogen  haben.

Der  in  Konstantinopel  von  der  vorzjährigen
Ernte  verbliebene  Vorrat  wird  auf  25  000  Okka
veranschlagt.

Die  Marktpreise  waren  in  der  letzten  Zeit  in
Goldpiaster  pro  Okka:  29—32  für  la  la  weiße
Ware,  26-—28  für  la  weiße  Ware,  24—25  für
weiße  Ware,  21—23  für  weißblonde  Ware,  19
bis  20½  für  blonde  Ware,  16—17½  für  rötliche
Ware,  7  ½  bis  10  für  Ausschußqualitäten.

Bei  dem  guantitativ  geringen  Ernteausfall
erscheint  eine  Preissteigerung  nach  Ansicht  von
Händlern  Konstantinopels  nicht  unwahrscheinlich.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Konstantinopel
  vom  20.  Oktober  1910.)

Rußenhaondel  Marohkhos  1909.

Nach  der  Veröffentlichung  des  Comité  des
Douanes,  betreffend  „Statistigues  du  Mouvement
Commercial  et  Maritime  du  Maroc“  für  das
Jahr  1909,  bewertete  sich  der  Gesamthandel
Marokkos  im  Jahre  1909  einschließlich  des  Landhandels
  mit  Algerien  (17  184  000  Fr.)  auf
132  612  644  Fr.  gegenüber  113  401  459  Fr.
im  Vorjahre;  davon  entfielen  auf  die  Gesamteinfuhr
  (einschl.  9  810  000  Fr.  aus  dem  Landhandel
  mit  Algerien)  80  049  890.  Fr.  gegenüber
        <pb n="995" />
        G  946  20C

61  528  479  Fr.  im  Jahre  1908  und  auf
die  Gesamtausfuhr  52  562  754  Fr.  (1908:
51  872  9800.

An  der  überseeischen  Einfuhr  waren  im
Jahre  1909  (und  1908)  die  nachstehend  aufgeführten
  Länder  mit  folgenden  Werten  (in  1000  Fr.)
beteiligt:  Frankreich  25994  (21  986),  England
32  360  (24  989),  Deutschland  5097  (2834),
Spanien  1155  (1182),  Belgien  1914  (1806),
Ztalien  373  (237),  Österreich-Ungarn  2226  (998),
die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  314  (271),
die  Niederlande  186  (55),  Portugal  80  (—),
Schweden  248  (—).  Bemerkenswert  ist  die
Steigerung  der  deutschen  Einfuhr,  die  sich  von
5,17  v.  H.  der  Gesamteinfuhr  zur  Sec  im  Jahre
1908  nunmehr  auf  7,25  v.  H.  gehoben  hat.

Die  überseeische  Ausfuhr  nach  den  wichtigsten
Ländern  gestaltete  sich  in  denselben  Zeiträumen,
wie  folgt  (Wert  in  1000  Fr.):  Frankreich  8178
(9520),  England  19  980  (15  988),  Deutschland
8486  (8013),  Spanien  5301  (3263),  Bolgien
146  (123),  Italien  1342  (1034),  die  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  796  (125),  Portugal  194
(344),  die  Niederlande  158  (157),  Agypten
614  (585).

Süd-NMigeria.

Verbot  der  Einfuhr  und  des  Verkaufs  von
Zündhölzern  mit  weißem  Phosphor.“)
Dem  Gesetzgebenden  Rate  der  Kolonie  und
des  Schutzgebiets  Süd-Nigeria  soll  ein  abgeänderter
  Gesetzentwurf,  betreffend  Verbot  der  Einfuhr
und  des  Verkaufs  von  Zündhölzern  mit  weißem
(gelbem)  Phosphor,  vorgelegt  werden,  wonach  die
Einfuhr  von  Zündhölzern  mit  weißem  (gelbem)
Phosphor  und  der  Verkauf  solcher  Zündholzer
nach  dem  30.  Juni  1911  (anstatt  vom  1.  Januar
1912  ab,  wie  ursprünglich  in  Aussicht  genommen
war)  verboten  wird.
Ihhe  Board  of  Tradle  Journul.)

Uganda-Schutzgebiet.
Zolltarif.

Laut  Verordnung  des  Gouverneurs  für  das
Uganda-Schutzgebiet  vom  25.  Maid.  Is.(Nr.6/1910)
ist  für  das  Schutzgebiet  ein  neuer  Zolltarif  für
die  Ein=  und  Angfuhr  festgesetzt  worden,  der  mit
dem  Zolltarif  für  das  Schutzgebiet  Britisch-Ostafrika“")
  übereinstimmt.

Die  Zollordnung  vom  Jahre  1904  —  TPhe
Customs  Ordinance,  1904  —  sowie  die  Ab-*)

  Ugl.  „D.  Rol.  Bl.“  1910,  S.  82

*"]  Agl.  „D.  Nol.  Bl.“  1910,  S.  297.

 

schnitte  6  und  7  der  „Uganda  Liquor  Ordi.
nance,  1903“  sind  durch  die  neue  Verordnung
anfgehoben  worden,  während  die  Vorschriften  in
Abschnitt  16  der  „Uganda  Customs  Consolidalion
Ordinance,  1904“",  davon  unberührt  bleiben.
(The  Official  Gazette  of  lhe  L’ganda  Pruchome

Vorschriften  für  den  Auf=  und  Verkauf
von  Rohbaumwolle.

Durch  Verordnung  vom  23.  August  d.  J.
(Nr.  10/1910)  —  The  Uganda  Cotton  (Amendment)
  Ordinance,  1910  —,  die  als  eins  ge#
lesen  werden  soll  mil  der  „Cganda  Cotton  Ordi
nance,  1908“,  ist  der  Gouverneur  des  Schutgebiets
  ermächtigt  worden,  für  den  Auf=  und
Verkauf  von  Rohbaumwolle  Vorschriften  zu  erlassen.

Auf  Grund  dieser  Ermächtigung  hat  der  Gouverneur
  unter  dem  23.  August  d.  Js.  bestimm,
daß  der  Aufkauf  von  Rohbaumwolle  im  Uganda-Schutzgebiete
  durch  Personen,  die  nicht  Eingeborene
des  Schutzgebiets  sind,  nur  mit  einer  besonderen
Lizenz  zulässig  ist.  Die  Lizenz  wird  nur  auf  die
Dauer  eines  Jahres  erteilt;  Gebühren  werder
dafür  nicht  erhoben.  Sie  kann  zurückgenommen
werden,  wenn  sich  der  Inhaber  einen  Vertes
gegen  die  „Uganda  Cotton  Ordinance,  190).
oder  eine  ihrer  Ausführungsbestimmungen  oder
gegen  die  „Adulteration  of  Producc  Regulations,
1901“  zu  schulden  kommen  läßt;  sie  kann  verweigert
  werden,  wenn  die  nachsuchende  Per#en
gleicher  Verfehlungen  überführt  worden  ist.

Alle  auf  Grund  einer  Lizenz  gekaufte  Rohbaumwolle
  kann  von  Gouvernementsbeamten  ge.
legentlich  untersucht  werden,  und  der  Lizeniinhaber
  hat  auf  Verlangen  über  Herkunft,  Erworb,
Entkernung  der  Baumwolle  oder  sonsiige  Fragen
Auskunft  zu  erteilen,  soweit  er  zur  Be#ntworkung
in  der  Lage  ist.

Die  auf  Grund  der  „Uganda  Cotton  Oinance,
  1908“  erlassenen  Ausführungsvorschriften
vom  24.  Juni  d.  Is.“)  sind  hierdurch  aufsgehoben.

(Ebenda.

Französische  Somaliküsfte.

Anderung  der  Zollordnung.

Gemäß  einer  Verordnung  der  Franzöfischen
Regierung  vom  20.  Oktober  d.  Is.  wird  die  in
Artikel  30  der  Verordnung  vom  13.  August  1900
vorgesehene  Frist  für  die  Zollanmeldung  der  nach
der  Somaliküste  eingeführten  Waren  von  fünf  am
zehn  Tage  verlängert.

(lournal  officich  de  lu  Repuhliius  Franzhe#re

*)  Vgl.  „D.  NRol.  Bl.“=  1910.  S.  740f.
        <pb n="996" />
        947  2C

Die  wirtschaftliche  Lage  auf  der  Insel  Guam.

Die  Bedeutung  der  Insel  Guam  beruht  auf
ihrer  Eigenschaft  als  amerikanischer  Flotten=  und
Kohlenstützpunkt  sowie  als  Kabelstation  für  die
amerikanische  Linie  San  Francisco—Manila  und
die  deutsch-niederländische  Linie  Guam—Zap——
Menado.

Die  Einwohnerzahl  von  Guam,  das  zehn
Ortschaften  besitzt,  betrng  am  30.  Juni  1910:
11953,  worunter  11624  Eingeborene  (Chamorro,
vermischt  mit  philippinischen  Tagalen  und  Spaniern),
  182  Nichteingeborene  mit  ständigem  Wohnsitz
  (davon  125  Japaner,  14  Deuntsche)  und
147  Angehörige  der  amerikanischen  Marine.  Die
Hauptstadt  Agana  mit  etwa  7000  Einwohnern
liegt  an  der  Westseite  der  Insel,  südlich  davon
befindet  sich  der  befestigte  Hafen  Umata.

Der  Schiffsverkehr  wird  hauptsächlich  durch
die  amerikanischen  Armeetransportschiffe  versehen,
die  Guam  auf  der  Fahrt  von  San  Francisco  nach
Manila  anlaufen  und  den  amerikanischen  Frachtsowie
  den  Postverkehr  vermitteln.  Diese  Dampfer
treffen  regelmäßig  einmal  monatlich  ein,  während
Marinetransportschiffe  von  Amerika  etwa  zweimal
jährlich  und  Kohlenschiffe  von  Manila  je  nach
Bedarf  nach  Guam  kommen.  Außerdem  fahren
von  der  Insel  das  Regierungsstationsschiff  zweimal
im  Jahre  nach  Japan  oder  China  und  die  Schoner
der  South  Sea  Trading  Co.  sowie  der  Gebrüder
Shimizu  in  unregelmäßigen  Zwischenräumen  nach
Yokohama  und  zurück.

Der  Verkehr  im  Innern  des  Landes  erfolgt
auf  Büffelkarren.  Die  Beschäftigungen  der  Inselbewohner
  sind  Handel,  Landwirtschaft  und  Gouvernementsarbeit.


Der  Handel  liegt  zum  größten  Teile  in  den
Händen  der  Japaner,  die  daneben  auch  als  Fischer
und  Handwerker  tätig  sind.  Die  größten  japanischen
  Firmen  sind  die  Sonth  Sea  Trading  Co.
und  die  Gebrüder  Shimizu;  beide  Firmen  sind
auch  auf  den  deutschen  Marianen,  erstere  ist  auch
anuf  den  Westkarolinen  vertreten.  Ein  gut  gehendes
  größeres  Ladengeschäft  befindet  sich  in  deutschen
  Händen.

Der  einzige  Ausfuhrartikel  ist  Kopra,  die  im
Gewichte  von  durchschnittlich  1000  Tonnen  jährlich
von  den  genannten  japanischen  Handelshäusern
verschifft  wird.

 

Eingeführt  werden  hauptsächlich:  aus  Japan
Reis,  billige  Baumwollenstoffe,  Hüte,  Petroleum;
aus  den  Vereinigten  Staaten  Fleisch,  Mehl,  Milch,
Gemüse,  Biskuits,  Eisenwaren,  bessere  Baumwollengewebe;
  aus  Manila  Gewebe;  von  der  deutschen
Insel  Saipan  Tabak,  getrocknetes  Fleisch,  lebendes
  Geflügel;  von  Hawai  Zucker;  aus  Doutschland
  Maschinen,  emaillierte  Waren,  Spitzen,
Hornwaren,  Spielsachen.

Im  Fiskaljahr  vom  1.  Juli  1909  bis  30.  Juni
1910  hatte  die  Gesamteinfuhr  einen  Wert  von
91  646,278;  davon  entfielen  auf  Japan  57  400,253
(60,64  v.  H.),  die  Vereinigten  Staaten  23643,89  S
(24,98  v.  H.),  Manila  6656,81  F’  (7,03  v.  H.),
Saipan  3240,57  §  (3,42  v.  H.),  Honolulu
2218,27  S  (2,34  v.  H.),  die  britischen  Kolonien
(vermutlich  über  Hongkong  eingeführte  deutsche
Waren)  1186,48  3  (1,56  v.  H.).

Die  Landwirtschaft  ist  zurückgegangen.
Einerseits  wird  die  Bevölkerung  durch  die  bei
den  zahlreichen  Gouvernementsarbeiten  zu  verdienenden
  hohen  Löhne  der  Landarbeit  entfremdet.
Anderseits  hat  die  Einführung  einer  5  3  kostenden
Lizenz  zum  Verkaufe  von  Tabak  viele  kleine
Pflanzer  zum  Aufgeben  des  Tabakbaues  und  ein
Verbot  des  Schweinehaltens  innerhalb  der  Stadt
Agana  das  Volk  zur  Abschaffung  fast  des  gesamten
Viehbestandes  veranlaßt.  Die  Reisfelder  sind  zum
größten  Teil  verlassen,  Tabak  und  Kakao  werden
kaum  noch  gebaut  werden,  Kaffee  deckt  den  Inlandverbrauch
  etwa  zur  Hälfte,  Mais  zu  einem
Viertel.  Daher  ist  die  Jusel  völlig  auf  die  Einfuhr
  von  Lebensmitteln  angewiesen.  Bleibt  diese
aus,  was  schon  dadurch  leicht  eintreten  kann,  daß
die  Armee=  und  Marinetransporte  bei  starker
Gouvernementsladung  keine  Waren  milbringen,
so  kann  Hungersnot  entstehen.  Das  ist  auch  tatsächlich
  in  den  letzten  Jahren  mehrfach  vorgekommen.

Das  einzige  landwirtschaftliche  Erzeugnis,  dessen
Anbau  zunimmt,  ist  die  Kokospalme.  Sie  findet
auf  Guam  besonders  günstige  Bedingungen  und
bedarf  keiner  Pflege.  Jedoch  fehlt  es  auch  zur
Aberntung  ihrer  Früchte  an  Arbeitskräften.  Diese
werden  durch  die  von  der  Regierung  unternommenen
  Straßen=  und  Hafenbauten  gänzlich  beschäftigt.
  Neuerdings  sind  noch  der  Bau  einer
Wasserleitung,  einer  elektrischen  Beleuchtungsanlage
und  eines  Hospitals  begonnen  worden.

(Bericht  des  Raiserl.  Konsuls  in  Manila.)
        <pb n="997" />
        W  948  2dÖ
Vermischtes.

*  Kpostolisches  Vikariat  „Kllima-#dar“.

Ein  Teil  des  Vikariats  von  Bagamoyo  ist
am  13.  September  d.  Is.  unter  dem  Namen
Apostolisches  Vikariat  „Kilima-Rdjaro“  abgetrennt
  worden.

Die  Grenzen  des  neuen  Vikariats  sind  folgende:

nördlich:  die  Grenzen  von  Deutsch-Ostafrika,
östlich:  die  Indische  See,

 

westlich:  die  Grenzen  des  Apostolischen  Vikariats
von  Unyanyembe,
südlich:  der  Fluß  Msangassi  von  der  Indischen
See  bis  Mgera,  das  noch  zum  Vikariat  Bagamoyo
  gehören  soll,  von  Mgera  die  gerade  Linie
bis  Balangida,  nördlich  von  Irangi.
Zum  Bischof  des  neuen  Vikariats  „Kilima-Ndjaro“
  ist  der  bisherige  Obere  der  Station
Mhonda,  Pater  Alois  Munsch,  ernannt  worden.

 

 

 

Liter  atur-Bericht.

Der  im  Jahre  1902  cuchienenen  Landesgesetzkebung
des  Schutzgebicets  Deutsch-Ostafrika  ist  jetzt  die
scchben  erschienene

Landesgesetzgebung  des  Schutzgeblets  Togo
(bei  Mittler  &amp;amp;  Sohn.  Berlin;  Preis  15  .%0  gefolgt.

Das  Werk  ist  vom  Kaiserlichen  (onvernemem  von
Totgo  zum  dienstheohen  (liebrauch  herausegeben.  Die
Sichtung  und  Jusammenstellung  des  allerwärts  zerstreuten
  Materials  hut  in  vorzüglicher  Weise  der  Erste
Referem  des  (icourernements,  (icheime  Regierungsrat
Dr.  Alcyer,  besorgt.

Tas  Buch  entspricht  einem  nicht  nur  von  den
Beamten  des  Schutzgebiets.  sondern  mehr  noch  von  der
(ieschäftswelt,  die  in  Bezichungen  zum  Schutgebier
stcht.  empfundenen  d’ringenden  Bedürfnis.  Bei  der
Iinübewichtlichkeit  des  Kolonmialrechts  ist  es  für  den
Kanfmann  und  Pflanzer  nahezu  unméglich.  sich  über
die  in  einem  Schutzgebiet  gelienden  (iesctze,  Verordnungen.
  Verfügungen,  Erlasse  und  Bekanntmuchungen
zuverlüssig  und  namentlich  schnecll  zu  orientieren.  Das
ermäglicht  für  das  Schutzgebiet  Togo  die  „Landesgesetzgebung“.
  Auch  der  Laic  vermag  sich  in  ihr
sechnell  zurechtzufinden,  denn  die  Summe  des  Materials
int  übcrsichtlich  in  Alaterien  getcilt.  Wer  z.  B.  den
Abschnit  „(iesundheitswesen,  Zollwesen#.,  „Handel
und  Handelsstatistik’.  „Bergwesen“  hachschlägt.  wird
unschwer  Auskunft  über  die  Frage,  die  ihn  aus  diesen
Gebieten  beschäftigt.  finden.  Auf  verwandte  Vorsehristen
  ist  jeweils  in  den  Fulhhnoten  verwicsen.
Beigefügte  sachliche  und  chronologische  Register,  die
dGurch  vorzüliche  tupographische  Ausstattung  eine  sofortige
  Ubersicht  kestatten,  erleichtern  den  (iebrauch.

In  manchen  Kapiteln  hält  dus  Buch  mehr  als  es
durch  seinen  Titel  verspricht.  So  finden  wir  2.  B.  in
dem  Abschnitt  über  uermessungswesen.  Kariographie.
Alctceorologie“  die  Anweisung  zu  Routennufnuhmen  von
Sprigude  und  Aloisel  und  die  Anvweisung  zu  Höhenmessungen
  von  Danckelman  abgerruckt,  was  viclen
eErwünscht  stin  dürkte.

ie  „Landesgesclzgebung"’  wirt  lem  TPraktiker
unentbehrlich  sein.  Sic  wird  uher  nuch  demjenigen,
dler  sich  theoretisch  über  duas  Koloninlrecht  zu  orientici#n
  versucht.  cin  willkomnmenes  Hlilfzmittel  sein.
Findet  er  doch  hier  immer  glrich  die  ganze  Aaterie
in  l[er  Anwendung  nauf  das  einzelne  Schutzzebiet  ala
cin  a##schlessenes  (innzes.  So  hat  er  z.  B.  in  dem
Kaml.  das  über  „„Hechtsrerhältnisse  an  (rundstückenhundlelt.
  alles  beisammen.  was  Ssich  auf  das  Crundstücksrecht
  bezicht:  die  Kaiserlichen  Veronlnungen

 

über  die  Rechte  an  Grundstücken  und  übler  die  Entcignung,
  die  Verfügungen  des  Kolonialumts.  die  gzur
Ausführung  dieser  Verortnungen  ergangen  sind.  und
die  Verfügungen  des  Couverneurs  über  den  (irundstücksverkchr.
  durch  velche  die  Verordnungen  d##
Kaisers  und  die  Ausführungsverfügungen  des  Kolonialamts
  in  der  Praxis  erst  Leben  gewinnen.
Autenrieinh.

Eine  Reise  durch  die  deutschen  Kolonien.
Herausgegeben  von  der  illustrierten  Zeitschrift  „Kolonie
und  lleimat“.  III.  Band:  Togo.  Mit  2  Karten  und
156  Abbillungen  anf  Kunstdruckpapier.  darunter
(  ganzscitigen  Bildern;  gebunden  in  mohrlarhkem
Einband.  Berlin,  Verlag  kolonialpolitischer  Zecitschiiften
(i.  m.  b.  H.  Preis  4  .  .

Von  dem  volkstümlich  gehaltenen  Illustratnsworke,
  von  welchem  Enie  des  leizten  Jahres  der  c#ie
Band  Ostafrika  und  vor  einem  halben  Jahr  der
zweite  Bund  Kamerun  erschicnen  ist.  lint  nunmehr
auch  tdler  dritte  Band.  (der  uns  nach  Togo  fuhm.
fertig  vor.

Wir  durchwandern  an  der  Hand  eine  unierhaltenden
  Textes  und  geschickt  zunnmmengsellter
Bilder  das  Schutzgebiet,  lernen  die  (ieschichte  des
Landes  kennen.  Klima.  Bodenbeschaffenheit.  Landschaft,
  Florn  und  Fnuna.  seine  arbeitsame  B’volkerung.
wie  sie  wohnt  und  sich  kleitlet,  wie  sic  Spielt  um
tanzt.  vie  sie  sich  im  Ackerbau.  in  der  Viehtuch
und  im  Handel  betutigt.  Wir  tun  einen  Blick  in  das
Fetischwesen,  werden  über  die  Bedentung  des  Islam
für  das  Schutagebiet  und  über  die  fruchtbringeiule
Tätigkeit  der  christlichen  Missionen  belehrt.  machen
auch  eine  Fahrt  auf  den  drei  Eisenbahnstracken  und
sokar  eine  Expedition  in  den  Jorden  des  S#hungebietes
  und  lernen  hierbei  die  wichtigsten  Ome  Ansche
Inlime.  Misahöhe.  Auklamt,  Kete-Kratschi.  SkCde.
Bussuri,  Mangu  und  Jendi  kennen.  ZJum  S#hluß  schen
wir  uns  die  Hauptstadt  des  Landes.  Lomc,  elv#s  20“
naueér  an  und  besteiken  hochbefridligt  den  auf  der
Keede  liczenden  Woermann-Dampfer.,  der  uns  i#
18  Tagen  in  die  Heimat  zurückfühn.

Auch  dieser  Band  des  Werkes  ist  von  dem  berkunmen
  Kolonialschriftsteller  Rudolf  Wagner  bei#n
worten.  Er  schlicht  sich.  was  die  Auspnhl  und  Zusummonstellung
  der  Bilder  und  die  (rcliegenhen  #uer
Ausstuttung  anbelangt.  Vünlig  an  die  beitlen  t#uherrn
Bünde  an,  von  denen  der  ente  (Ostafrikn)  derarlmn
Anklang  gefunden  bat.  dauß  er  schon  in  zweiter  Aul-
        <pb n="998" />
        W  949  20

lag#  eschienen  ist.  IDer  Band  Togo  wird  in  jellem
Hause,  in  dem  man  nich  für  unsere  Kolonien  interesiert.
  ein  willkommenes  Weihnachtsgeschenk  sein.
Sein  billiger  Preis  ermöglicht  auch  eine  weitgehende
Verbreitung  zu  V'’nterrichtszwecken.  für  die  er  be-Ssonders.
  gecignct  erscheint.  Dr.  Aleyer  (Togo).

Dünenbuch.  Werden  und  Wandern  der  Dünen.
Pflanzen-  und  Tierleben  auf  den  Dünen.  Dünenhau.
arbeitet  von  Professor  Dr.  F.  Solger,  Professor

Dr.  P.  Grähner,  Dr.  S.  Thienemann,
ser  und  Drofessor  F.  M.  O.  Schulze.
Ferdinand  Enke  in  Stuttgart.

Dies  neue  Buch  ist  ein  prüchtikes  Gegenstück  zu
dem  grülieren  älteren  Werke,  dem  bekannten  (ierhardtschen
  Handbuch  des  deutschen  Dünenbaus.  Will  diezes,
wie  schon  sein  Titel  andentet,  in  der  Hauptsache  dem
Dünenbautechniker  ein  zurerlässizer  Berater  sein.  80

Dr.  P.  Spei-Verlag
  von

 

wendet  sich  jenes  an  den  Jaturfreund,  um.  80  Sazt
die  Einlecitung,  anzuregen  zu  einer  verständnigvollen
Beobachtung  der  Natur  sclbst.

Es  behundelt  vorzugsweise  die  deutsche  Dünenlandschuft,
  hült  aber  auch  Ausblick  auf  gußenleutsche
und  auhBereuropäische  Gebicte,  befaßt  sich  z.  B.  in
einem  besonderen  Kapitel  mit  der  (b#eologie  der  Wüsten-(lünen.
  Wir  glauben,  daß  es  auch  dem  naturfreudigen
Südwestafrikaner,  dessen  Land  viele  Dünenbilllungen,
namemlich  in  der  Namib  und  in  der  Kalahnri.  aufweist,
  manches  zu  sugen  hat,  wus  für  ihn  und  das
Land  von  Imert#sse  und  Nutzen  sein  möchte.

Es  gliedert  sich  in  fünf  Hauptabschnitte:  (icologie
der  Diinen  (Solger),  Pflanzenleben  auf  den  Dünen
(Crübner),  Tierlchen  auf  den  Dünen  (Thienemann)!,
Inscktenleben  auf  den  Dünen  (Speiser)  und  Dünenbau
(Schulzeh.  Das  gut  illustrierte  und  ausgestuttete  Buch
kostet  10  ¼.

 

 

Koloniale  Literatur.-)

XIII.
I.  Kolonialwesen  und  Kolonialpolitik  WSchwoh,  Georkes:  Les  Colonies  françaiscs.  (Exim
  allgemeinen  position  universelle  internationale.)  Brugclles  1910.
"  351  S.  80v.  11

Bruce,  Charles:  The  Broad  Stone  of  the  Empire.
Prohlems  of  crown  colony  administration.  With  records
of  pesonnl  experienee.  2  V.  London:  Ilacmillan
and  Co.,  ltd.  1910.  30  .  8.  1

Cottreau,  Marcel.  et  Le  Chartier,  H.:  Indes.
Extrème-Orient.  Occanie.  Ire  partie.  De  Marseille  à
Colonibo.  8  cartes.  12  plans,  102  gKrav.  Paris:  Lihr.
Iin  Tourisme  (1910.)  X.  103  S.  12  Er.  50%.  SS0o.  s2

Derlgado  de  Carrvalho,  C.  M.:  Le  Brézßil
ichal.  Einde  Konomiine  sur  les  Etats  du  Sud.
Sama  (atharina  et  Rio-(irande-Lo-Sul.  Paris:  E.  Desfossés
  1910.  511  S.  Po.  [3

*Gerstenhauer,  M.  R.:  Deutsch-Südwestafrikas
Verhiltnis  zu  seinen  NXachbarn.  ZKoll'ol.  12  815
bis  S31.  4

Johnston,  R.  F.:  I.iImn  and  Dragon  in  Jorthern
Chinna.  London:  Alurray  1910.  476  S.  15  2.  Do.  10.

kiülz:  Nicht  gegencinander.  sohdern  miteinander.
Jlahnwort  an  alle  Berufsstünde  Süwestafrikas  zu  1#0—
meinsumer  Förderung  ihrer  Angelegenheiten.]  IKolz.  27
793—71.  (6
Munckenzie.  W.  W.  The  Orverscer's  Handbeck.
London:  Butterworth  1910.  709  S.  5  8/.  6.  7

*Möller,  Marx:  LDie  grolle  Kiste  oder  „W'as  uns
ic  Kolonien  bringen.“  Ein  Buch  für  grohe  und  kleine
Kinder.  Bilder  von  O.  H.  W.  Hdank.  (harlotten-Durgz
  1910.  Schiller-Buchhandlung.  29  S.  2.  K.  10.  (#

*Portugiesisch-Ostufriku  im  Juhre  1900.  „Kolbl.
12  S31—832.  °

*  Rohrhbuch.  Paul:  Deutschland  Kolonien  1908.  10.
In:  Ilillen  Almunach  1910.  S.  39—149.  10

ineri- 



 

")  ln  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
SVVe#emutisch  Leorduet  mitgeteilt.  Mit  einem  ’  ind  dien  Titel
saer  Werke  bezeichhet.  welche  bei  der  Redaktion  des  Kolomialblattes
  eingingen;  mit  einem  e  die  jenigen,  weleche  käntlieh  orworben
  Auniien.

Der  Verlag  erklürt  Sich  vern  Zzur  Annuhlim“  und
Weiterbelörderuns  dersjenigen  Werkebereit.  Welche
Kls  R’zxenusionsel#mplare  vdüer  zZur  Anunfhahme  in
lies  Vrrrzeichnis  ihm  zugerchiekt  werden.

 

IStahl,  W.:  Kolonisationsn#lichkeiten  in  Mexikto
(nebst  einleitendem  Uberblick  über  die  Enmtwicklung
von  Wirtschaft.  Industrie.  Handel  und  Verkehr  in
AlNiro).  „Kol  Pol.  12  796—8114.  12

Tuschenbuch  für  Sückwestafrika.  191  hig.
von  Kurd  Schwahe.  Philnlethes  Kuhn,  (lcorg  Foc  k.
2  Teile.  Berlin:  W.  Weicher  (1910).  5  —..p..

T.  2.  Qeselze  u.  Verordnungen  blarb.  von
J.  derstmever.  Nebst  Anhung:  (ierichtswesen
von  Acrensky.

Tnschenbuch  für  Deutsch-Ostafrika  1911  khursg.
von  Walther  v.  St.  Paul-Illaire,  Philalethes  Kuhn,

Kurl  Schwube.  2  Teile.  Berlin:  W.  Weicher  (1910).
1.50  .%  D0.  11
T.  2.  Ciesctze  u.  Verordunungen  beaurb.  von

T.  Gerstmever.  Nchst  Anhung:  (lerichtswesen

von  Zache.

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.  ·

Bland,  J.  O.  P.,  and  Buckhonsc,  E.:  China  undler
the  Empress  Dowager:  being  the  listor#tof  ther  latfe
and  Times  of  Tzu  Hsi.  Londlon:  lleinemann  1910.
511  S.  16  3J%  D0.  (15“,“

Hanring.  (l.  II.:  The  Buccancers  in  the  Wist  Indics
in  the  leih  Centurv.  Lomion:  AMethuen  1910.  40..6  S.
IO  SA  G  d.  d.  L

Mürz,  Johnnnes:  Darid  Liringtone.  Ein  Pionier
des  scehwarzen  Erdieils.  Für  Jugend  und  Volk  erzählt.
Leipzig:  O.  Spumer  1911.  VIII.  270  S.  3.  M.  S0.  H1

Pennfiel,  Antonio:  Principio  de  la  epoca  Colonial.
Destruceion  del  lemplo  Masor  de  Mexico  antiguo  y
los  mmuientos  encontrados  en  In  ceindad,  en  las

Cnvauciones  ir  1997  "  1902.  Potegr.  Dor  Porfmio
Pehafich.  Al-NicO:  Secrelaria  de  Fomento  1910.  IV.
61  S.  I18  Taf.  Pol.  18

Rappoport,  Angelo  S.  Leopold  the  Second.  King
of  the  Belgiauns.  Ilon:  Hutchinson  1910.  204  S.
12  6  d.  P  .  [18
        <pb n="999" />
        950  e

Tachepe,  Albert:  Histoire  du  roya0Lme  de  Tsin:
Chin  (1106  —  152).  (Vurictés  sinolokt#ines.  Nr.  30.)
(hang-Hai:  Impr.  de  la  Aission  cathol.  1910.  XXII.
43.  S.  50.  (20

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.

Barrow,  K.  NI.:  Three  Veas  in  Tristn  da  Cunha.
London:  Skeffington  1910.  292  S.  J  6  d.  8So.  21

*  Ein  Besuch  in  der  chinesischen  Stadt  Kinutschou.
Kol.  u.  Heim.  4  Nr.  1—5.  22

Dennett,  R.  E.:  Nigerian  Studies;  or.  The  Religions
  and  Political  System  of  the  Voruba.  Londdon:
Alncmillan  1910.  2541  S.  S  JF  6  qd.  P.  23

Documents  historiques  et  géographiques  relatifs
à  l'Indochine.  Publ.  sous  la  dir.  de  MAM.  Henri
Cordier  et  Louis  Finot.  (T.  1.)  Paris:  Leroux
1910.  80.  24

*Friederici,  Georg:  Die  Verbreitung  der  Steinschleuder
  in  Amerika.  Aus:  (Hlobus  Be(l.  91  JNr.  18.
S.  28.—200.  10.  25

*Hedin,  Sven:  Zu  Land  nach  Indien  ldurch  Perien.
Scistan,  Belutschistan.  AMit  308  Aabbild.  u.  2  Kart.
2  Bde.  Leipzig:  F.  A.  Brockhaus  1910.  Geb.  20  .  .
80.  26

Lichens,  Robert:  The  Spell  of  Egxpt.  Ro-issue.
Limdon:  Hoe#lder  &amp;amp;  S.  1910.  288  S.  6  J##  80.  27

Kemp,  E.  (I.:  The  Face  of  Manchurin.  Korca.
and  Russian  Turkestan.  London:  (’hatto  1910.  200  S.
*7  J¾  6  l.  P0.  28

Kisch.  Martin  S.:  Letters  anid  Sketches  from
Northern  Xigeria.  London:  Chatto  1910.  244  8.
——  W.  1209

Kulmer,  Friedrich  Freiherr  von:  Im  Rciche  Kaiser
Alencliks.  Tagebuch  einer  Abessinischen  H#cisce.  IParb#.
von  Emannela  Baronin  Mattl-Löwonkrenz.  lipzig:
Klinckhardt  &amp;amp;  Biermann  1910.  236  S.  (icb.  6.  K.  80.  (30

Lndd.  Clcorge  T.:  Rare  Dars  in  Jupan.  London:
Longmans  1910.  356  S.  10  8/  6  qJd.  5P0.  31

Moszeik.  Otto:  Die  Malereien  der  Buschmänner
in  Südafrika.  Berlin:  D.  Rcimer  1910.  IV.  100  S.
m.  173  Abhildl.,  &amp;amp;  farb.  Taf.  (leb.  10..  80.  32

Rein,  (.  K.:  Anglo-Acgyptischer  Sudan.  Kol“.  11
721—727.  Forts.  k.  33

Eine  Reise  dureh  die  deutschen  Kolonien.  IIg.
von  der  illustr.  Zeitschrift  „Kolonie  u.  Heimat“.  Berlin:
Verl.  koloninlpol.  Zcitschriften.  Quer  10.  34

3.  Bd.  Togo.  19010.  VI.  S.
Fol,  i'e  Hespreclkiing  im  obigen  Literaturbericht.


Schneider.  Gottfried:  Ein  Kommando  in  der  Südsee
auf  S.  AM.  S.  llanet.  In  Lugebuch'orin  geschrieben.
Zülpich:  Ille  (I910).  91  S.  50.  35

Schwanhänuser,  IIlans:  Das  Leben  der  Dschupzga-Jexer.
  Lrlangen:  Th.  Blucsing  1910.  16  S.  0.80.7.
B0.  30

Streitwolf:  Der  Caprivizipfel.  Kolz.  11  514—510.
532  —53.5,  550—552.  561——567,  590  —509,  627—629,
600’  —662.  65—679.  601—6095.  7090  —  12.30—231.
(Ports.  I.  37

*  Von  TPoln  zum  (vrolmflulj.  Bericht  über  die  deutsch-Cnglische
  C’renzespedition.  I/Kolz.  27  (67—709.

IV.  Jaturwiasenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Budck.  August:  NJotes  on  a  horn-ferding  lepidob#-tereus
  larva  krom  Alrien.  With  2  pl.  (SEmithsohinn

 

Aliscellancous  Collections.  Vol.  56.  Jr.  S.)  Washingion:
Smithson.  Inst.  1910.  2  S.  D0.  1#

Guenther,  Albert  Carl  Ludwig  Gotthelf:  Andrew
CGurreit'’s  Fische  der  Südscc,  beschr.  u.  red.  Mit  Tat.
u.  Holzschn.  Bd.  1—3.  I.  (H.  1—4.)  1873—7).
2.  (HI.  5—7.)  1876—81.  3.  (H.  8S.  9.)  1909—10.
(lournal  d.  Museum  (odeffror.  Bd.  2.  4.  6.)  laburg:
  L.  Prielrichsen  &amp;amp;  Co.  1873—1910.  10.  1%

Gunning,  J.  W.  B.,  and  Alwin  Hangner:  A  K’heek-List
  of  the  birds  of  South  Africa.  being  a  record  of
all  the  sperier  Kknown  to  Oreur  south  of  the  ZJumbe#s-(’unenc
  line  sthe  16th  degree  of  south  latiinde.]  (Annal
of  the  Transvanl  Auscum.  Vol.  2.  Suppl.)  P’rctorin:
(ior.  Pr.  &amp;amp;  Stat.  Off.  1910.  S.  75—156.  80.  11

Haberlandt.  (1:  Eine  botanische  Trolwurcise.
Indo-  malayische  Vetgetationsbilleer  u.  Reiscskizzen.
Ieipzig:  W.  Engelmann  1910.  2960  S.  12,80.  M.  do.  4

Lefro,  II.  M.:  Life  Hisorics  of  Indiun  lnscc:
Colcoptern  I.  London:  Thacker  1910.  3  8.  46.  143

Ne  Gregor,  R.:  A  Manual  of  the  Philippine  Bimtfs.
Londen:  Wisier  1910.  769  S.  16  J  6  J.  F#.,  4
Michnelsen.  W.:  Die  Oligochätenfaunaz  cder  vorderindlisch-cerlonischen
  Region.  (Abhandlungen  aus  dem
C(ichiete  der  Naturwissenschaften,  hg.  vom  naturwissenschaftl.
  Verein  in  IHumburg.  19.  Bd.  5.  llft#.)  Hamburg:

  L.  Priederichsen  &amp;amp;  Co.  1910.  108.  III  S.
2  Abbild.-  9  Kurtenskizzen  u.  1  Taf.  6S045
Scheben,  Leonhar#l:  Zwei  Psendogifttiere  aus

Deutsch  Südwest-Afrika:  Chalin  maledicta  u.  Sp.  uenannt
  „Grasschlange“,  Lygosoma  Sunderalli  genanm
„Springschlange:.  Mit  7  Abbild.  Aus  dem  Sitzunkgsber.
d.  Gescllsch.  nuturforsch.  Freunde,  Nr.  7.  Ig.  1910.
S.  290—299.  416

·Wildemnan,  E.  de:  Compagnie  du  Kusai.  Aission
Dermanente  d’études  Sscientitiques.  Résultats  de  ##
roherches  botunigues  ct  agronomiques.  Brugelle:
Losigne  1910.  VIII,  163  S.  2  Karten.  20.  7  10.84

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Further  TCorrespondencc  relating  to  the  Imperial
(onference.  Dominions  4.  In  continuation  of  ((d  35027)
Mar  190.  London:  Darling  &amp;amp;  Son  1910.  XXXIII.
220  S.  16.  ·  4

VI.  Staatsrecht.

Almada  JNegreiros,  A.-L.  de.  Colonies  portu-Brises.
  IX#8  Orannismes  politigques  indigènes.  Paris:
Fhallumel  (1910).  320  S.  0.  1

VII.  Verwaltung.
Comyn,  10.  (I.  E.  Ff.:  Service  and  Spom  in  the
Sudan:  a  Rcord  of  Administration  in  the  Anglo-EgEFDtian

  Sudan.  London:  Lanc  1910.  356  S.  12  9
6  J.  50.  50

 

"Ordinamento  umministrativo  per  la  Somalia  italiana.
Date.  uldi  1  luglio  1910.  In:  (iazzeite  officinle  dol
rezrno  dG’ltalian.  Anno  1910.  S.  118—157.  10.  51

VIII.  Justizwesen.

Der  Entwurf  eines  Gesetzes  über  die
Kolonilal-  und  Konsular-Tlerichte-701—766.
  (52

*  Fuchs,  V.:
Errishtung  eines
holes.  DKOIZ“.27

Gohr,  Allurt:  De  I'Organisation  judiciaire  ei  de
la  compétenee  en  matibre  cirile  et  commertiale  an

Congoe.  Rotes.  Licke.  Vaillant-  Carnmnnne  1910.
2.300  S.  d0.  53
        <pb n="1000" />
        951  2O

Hollinder,  Albert:  Nach  welchem  Recht  huften
in  den  Schutzgebieten  die  Weilen  aus  Delikten  gegen

Farbize?  Kolltdsch.  1910  698—705.  54
"*könig,  v.:  Konzessionsgesellschaften  in  unseren
Kolonien.  Kolltdsch.  1910  65.—6.  1.  (55
Perels,  Kurt:  Zum  Streit  um  das  Reichs-Kolonialgericht.
  D  Kol.  27  786.  56
IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.
Alera,  Bremms:  IEsclavage  à  l’épodue  contemporaine.

  Sceaux:  Selcect-Bibliothejue  1910.  144  S.
.  8.  s57

*Asmis:  Das  Eingeborenenrecht  Französisch-Westafrikas.
  „KolPol.  12  45—795.  (53

Caillot,  Eugene:  Les  Polrn#  GSiens  orientaux  au
Gumlact  de  ln  einrilisation.  Paris:  E.  Leronx  1909.

201  S.  50.  159

Transvannl.  Fumnher  Correspondence  reluting  to
Tislation  afferting  Asiatics  in  the  Transnnl.  Londun:
  Wman.  1  8K.  3  d.  60

*Grisebneh:  Auswanderer-  u.  Wanderer-Fürsorge.
(Ans  der  Geschichte  des  Evangel.  Hauptvereins.  Aus:
Deutsch-Evangelisch  im  Auslande.  Leipzig:  Gi.  Pries
I910.  16  S.  80.  61

*Xative  Afssnire  Departnient  sof]  Transvaal.  Annual
Report  for  the  xear  ended  30th  June,  1909.  Pretoria
5110.  Fol.  (62

Wertheimer,.  Fritz:  Die  Japaner  und  die  Eingehorenen
  ihrer  Kolonien.  Kolltdsch.  1910  687—69v.  l63#

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Dore,  Klarl):  Müngel  der  deutschen  Kolonial-Satistik.
  Kol“.  11  Souderbeil.  zu  JNr.  16  S.  780
Dis  81.  (6

Report  of  the  Acting  Resident  .(senernl!  of  the
Llerated  Alulay  Staates.  (Straits  Settlements.)  for  1909.
I#nion:  Waman  &amp;amp;  Sens  1910.  Fol.  (65

XlII.  Finanzwesen.

"llesse,  Hermann:  Die  finanzielle  Entwicklung
Kamernns.  I)Kolz.  27  749  —750.,  781—7.  06

XIII.  Landwirtschaft.
Die  Aussichten  der  Maunihotkultur  uu  Deutftsch--(Nafrika.

  Kolz.  11  727—728.
*  Bücher.  H.:  Hie  Oljulmtrage  in  Kumerun.

Kollidsch.  1910  672—697,  705—706.  68

·Heke.  Edouard:  Les  plantes  utiles  de  Mada—
uur.  (C('utalogue  alphalétigun  ct  raisonné.  )  Mar-Selle:
  Instint  colonial  1910.  372  S.  20  ETr.  85o.  160

NVe  Kee,  Roland:  Orehurd  Circen-Alanure  crops
in  (alitornin.  (I##.  S.  Dep.  ot  Agrienlt.  Bur.  of  plant
Ilinetr.  Bull.  Jr.  190.)  Wihington:  (ior.  l'rint.
(oti.  1010.  10  S.  0.  120

*Ontlines  of  agrieusture  in  Japan.  Paublished  ber
Aaricullural  Bureau,  Dep.  of  Auricult.  und  ((ommerce.
Iee#O  1910.  VII  (IIl.  132  S.,  19  Plutes.  50.  71

*Vngeler.  P.:  lher  die  Düngungsfrage  in  den
dautschen  Kolonien.  Moloniale  Abhanedl.  Il.  36.  37.)
urn:  Stusseromn  (1910).  4.  S.  (.80..  8.  |15

 

*  Vageler,  P.:  Die  Kalidüngungstrage  in  den  deutschen
  Kolonien.  Dresden:  C.  Dünnhaupt  1910.
15  S.  6  Taf.  80.  ##

XIV.  Wasserwesen.

„Friedrich,  A.:  Der  Talsperrenhbun  als  Crundlage
der  rationcllen  Wasserwirtschaft.  .  Aus:  J#schr.  d.  Ver.
d.  6Gas-  u.  Wusserfachmänner  in  Osterr.-Ung.)  Wien:
Gerold  &amp;amp;  Co.)  1910.  31  S.  m.  1  Karte.  1,50.4.  80.  1I74

XV.  Bergbau.
·Rohrbach,  Paul:  Diamantkrisis  in  Südwestafrika?
In:  Die  Hilfe  1910.  15

I.  Der  Kursrückgang  bei  der  Deutschen  Kolonialgesellschenft.
  S.  602—601.  II.  Die  zukunft  der
Lüderitzbuchter  Diamantenproduktion.  S.  618—620.

XVI.  Handelswesen.

Canada  and  the  West  Indies:  Report  of  the  Roval
  Commission  on  Trade  Relations.  London:  Wyman
1910.  6½  d.  80.  76

XVII.  Gewerbe-  und  Industriewesen.

Innes-  Lillingston,  J.  L.:  Kamna  Rubber  Etatc.
limitI.  Copy  ot  report,  dated  18t#h  oct..  1910.  10  S.
1  Tat.  46.  #

XVIII.  Verkehrswesen.

*  Baltzer,  F.:  Die  Eisenbahnen  in  unseren  Kolonien.
In:  Mittlers  Almanach  1010.  S.  216—227.  78

XIX.  Gesundheitswesen.

*Fehrmann,  Ernst:  Das  Rekurrensficeber  in  St.
Petersburg.  Arch.  f.  Schiffs-  u.  Tropenhg.  14  6°1!
bis  671.  179

*Gonder,  Richard:  Trxpauosoma  vespertilionis.
(Battaglia.)  Mit  2  Taf.  u.  1  Textfigur.  (Aus  dem
Institut  f.  Schiffsz-  u.  Tropenhrgienc.)  S.  A.  aus  Centralblatt
  f.  Bakteriolokzie,  Parasitenkunde  u.  Infektionskrunkheiten.
  Abt.  1.  Originale  Bd.  53.  1910.  H.  3.
S.  291—302.  86.  80

*Hofflmann:  I#i#  Atiologie  der  Schlafkrankheit.
Bericht  über  den  Vortrag,  gehalten  auf  dem  leutschen
Koloninlkongreln  1910.  Arch.  f.  Schiffs-  u.  Tropenhy’g.
14  649—0650.  S1

*külz,  L.,  u.  Zeller,  Tr.:  Uber  (icophagie;  unf
Crund  Kameruner  Beobachtungen.  Arch.  f.  Schiftsu.
  Tropenhg.  14  633—011.  182

Külz:  Wesen  und  Ziele  der  kolonialen  Eingeborenenhrgiene.
  Bericht  über  den  Vortrag,  gehalten  auf
dem  Deutschen  Koloninlkongreß  1910.  Arch.  f.  Schiffsu.
  Tropenhyg.  141  651—653.  17#3

*Muyer,  artin:  Uber  das  ostufrikanische  Küsten--sicher
  der  Rinder.  Ilit  1  Inf.  (Arch.  k.  Schiffs-  u.
Tropenhg.  14  Beih.  7v.)  l#ipzig:  Barth  1910.  24  S.
80.  (84

Müller.  A.:  Einc  epitlemisch  auftretende  Lkrankung
  (les  Nertersystems  auf  Nauru.  Aus:  Arch.  f.
Schiffs-  u.  Tropenhyk.  11  535—513.  585

"Peter,  Otto:  NMorphologische  und  experimentelle
Studien  über  ein  neuts.  bei  Rindern  in  Urugua  (Siulamorika!)
  gefundenes  Trrpanoscma.  Mit  1  Taf.  (Arch.
f.  Schiffts-  u.  Tropenhy’g.  14  Beih.  6.)  Leilzig:  Ban
1910.  10  S.  He0.  186

Rachiger.  Alalbert:  Uber  Nikotianascife  als  Hlilmittel
  gegen  NRingwurm.  Arch.  k.  Schiffs-  u.  Tropenhxg.
  14  612.  -64.  87
        <pb n="1001" />
        952  20

Rogers,  Leonard:  Ferers  in  the  tropics.  Their
cClinical  and  microscopical  differentiation  including  the
Alilror  lectures  On  Kala-Aznr.  Calenttn.  2.  ed.  (Ox#ford
Aedical  Publications.)  London:  PFrowde  Nusw.])  1910.
XVI,  128  S.  100½°.  s88

*Schehen,  L.:  Etwas  über  die  Mecdizin  der  Eingeborenen
  Deutseh-Südwestafrikas.  Aus:  Arch.  f.  Schiffsu.
  Tropenhxg.  14  665—671.  89

*Sehmidt.  P.:  Uber  die  Wirkung  der  tropischen
Sonnenbestrahlung  unf  den  Eurepücr.  Bericht  über
den  Vortrag.  gehalten  auf  dem  HDeutschen  Kolonmialkongreß
  1910.  Arch.  f.  Schiffs-  u.  Tropenhsg.  14  650
bis  (151.  loo

Stendel:  Die  derzeitige  Ausbreitung  der  Schlafkrankheit.
  Bericht  über  den  Vortrag,  gehalten  auf
dem  Deutschen  Kolonialkongreß  1910.  Arch.  f.  Schiffsu.
  Tropenhrg.  14  616—061|9.  L

Werner.  H.:  Uher  einige  Besonderheiten  der  Malaria
  aus  Brasilien  und  über  die  Behandlung  dieser
Alaluria  mit  Ehrlich-Ilata  (u0##.  Bericht  über  den  Vortrag.
  gehulten  auf  dem  lbeutschen  Kolcnhialkongre  1910.
Arch.  f.  Schiffs-  u.  Tropenhg.  14  653—65.10  (12

XX.  Sprach-  und  Literaturwissenschaft.3
Vacat.

XXI.  Missions-  und  Schulwesen.

Hrter,  Ilelene:  Soll's  uns  hart  ergehen.  Erlebnisse
  einer  Missioharstrau  im  Ewelnnie.  3.  aufl.
(„Bremer  Sissions-Schritten.  Nr.  28.)  Bremen:  Jorddeeutsche
  Alissionsgesellsch.  1910.  21  S.  0.10  ./x.  8S0.  soz

Liringstone,  Darid:  Ilissionarr  Travels.  London:
Ward.  L.  1910.  632  S.  1  3%.  120.  94

Meinhas.  Carl:  Die  Mitarbeit  der  Laien  am  Missionswerk.
  t(lickte  zur  Aissionskunde.  I#rsg.  von  der
Alissionskonterenz  der  Drülergemeinde.  JNr.  6.)  Herreu-Inm:
  AMlissionshuchh.  1910.  19  S.  0.25  .  d  %

Palmzweige  vom  ostindlischen  Alissionsiche.  Ciro
Bere  Seric.  Nr.  20.  Lipzig:  Er.-hmh.  Ilission  (1910.)
28  S.  0.10  .J.  Sf.  96

Poppinzn,  Rud.  Pr.:  Ein  Kranz  auf  ilic  Crüber
unserer  Slissioheurc.  (Bremer  Slissions-Sehriften.  Nr.2
Bremen:  Jorlleutsche  Alissionse#esellsch.  1910.  32  S.
0.20  %  S#.

Reden  und  Vorträge  gehalten  bei  der  23.  Ciencralversammlung
  (#s  Erangelischen  Bundes  (25.  his
2.  Sept.  1910)  inm  ((henmiz.  Halle  (Sunlenn  Erang.
und  1910.  129  8S.  8#.  Durin:

IInuttleiter:  Die  erangelische  Slission  in  den
deutschen  Schuzgebieten  S.  11—06.  (°i#

Wohlenberz,  (II:  Iie  Arbeit  der  schleswig-holsteinschen

  cukung.-luth.  Alission  im  Ilndun.  HRatzelung:
(i.  Schetelig  1910.  3  S.  60,  60  ..  W.  19

XXNII.  Vorbillung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Militür-  und  Marinewesen.
Preil,  Wilhelm:  L#eutsch-  frauzösische  Wafssenbriüderschaft
  im  Ilimeriande  von  1oo  und  Dahomer.
lTagelhuchblätter  des  verstorbenen  K.  S.  Hlauptmanns
Wilhelm  Ll'reil.  EIrsg.  von  Friedrich  I’ril.  4.  30  Bil-„(lern
  u.  1  Kurte.  2.  Aufl.  I#ipzig:  Eugelmann  (1910|1.
230  S.  3.¼.  PL..  100

 

Rumill,  G.:  Etude  sur  la  guerre  contre  l#  pirates
  au  Tonkin.  Angouleme:  impr.  Coquemard  e#  Cie
1910.  13  S.  P0.  Ilon

Segonds:  La  Chaouin  et  sa  pacification.  Einde
sommaire  de  ’nction  françgaite  dans  la  region  (#  Casblanca
  juslufau  ler  janv.  1900.  Aus:  KRerne  (Winfamerie.
  PTaris:  Charles  -  Laranzelle  1910.  141
3  K+y.  10

Stephani.  v.:  Ein  Gefechtstag  der  lola-C’-schnellen-C(irenzespedition.
  Ein  Blatt  aus  dem  Tagebuch.
  In:  Mittlers  Almanach  1911.  S.  135—  11I.  U#

Torer:  Les  Espagnols  au  Maror  cn  191W.  Arce
5  croquis,  1  ct.,  une  vue  pancramilne  et  5  Phiuir.
Aus:  Revue  militaire  génerale.  Paris.  Nane:  Berker-Lerrault
  1910.  VIII.  279  S.  80.  L

Walter,  Hans:  Unser  Hauptmann  sd'Arrest'.  Eine
Erzühlung  aus  der  Zeit  des  Hottemottenkrieges.  In:
NMittlers  Almanach  1911.  S.  86—10)3.  105

Wegyler,  Valeriano:  Mi  mando  en  Cuba  10  Febr.
1996  à  31  Oet.  18971.  Historia  militar  x  politica  de
la  ultima  guerra  separatista  durante  dicho  mando.
T.  1.  Madridl:  Rojas  1910.  40.  1

XXIV.  Technologie.

Vacat.

#  *
*

Neue  Eingänge  nichtkolonialen  Inhalts.
Boustedt,  Adfcl  von.  und  Trietsch.  Daris:  Das

Russische  Reich  in  Eurupa  und  Agsien.  Ein  llundhuch
ülber  seinc  wirtschaftlihen  Verhältnisse.  Berlin-Liilig-Hamburg:
  Veorlag  f.  Börsen-  u.  Finanzliteratur  (I.

(1910).  141  S.  8.7.  5P6.
Brunhes.  Joan:  La  gézraphie  humaine.  E###
de  classitication  positive  prineipes  et  ekcmples.  Arn-202

  gravures  ct  cartes  dans  le  texte  ct  1  canes  hon
tegte.  PDaris:  F.  Alcan  1910.  20  Fr.  P0.

Bruns:  Karl:  Die  Amtssprache.  Vertleunseumg
(ler  hauptsüchlichsten  im  Verkehre  d.  (lerichis-  u.  VerwWaltungsbehörden
  .  gebrauchten  Fremdwörter  lerrb.
S.  verm.  u.  verb.  Anfl.  (Verdeutschungeabicher  d.  Allc.
I0.  Spruchvereins.  V.)  Berlin:  Allg.  10.  Sprachrerei
1910.  192  S.  1  K.  P0%.

Budde,  Iiustusl:  Beiträge  zum  Bichs-Hrp#hekenbankgesetze.
  Berlin:  F.  Vahlen.  90.

1.0  1995.  —  II.  Die  Aufsicht  über  die  I#pp
thekenbanken.  1966.  —  III.  Die  C(leschielte  ##er
Immoelilienverkehrahunk  und  ihre  lehren.  1916.

(Conferenecc  internatiohale  relntive  à  ln  repressihn
dle  la  CTirculation  (les  publications  obseôntes  (19  a#ril—
1  mai  1910)  (Ainistörc  (des  aflaires  étrangeres.  I#n-.
ments  diplomumidues.)  P’aris:  lmpr.  natiohale  17101.
118  S.  Fo#l.

Zième  Conferenec  internatiohnale  #ur  la  rülimeio
de  ln  traite  des  lanches  ((19  arril  —I  nni  19100  (Jllnistere
  des  aflaires  Etrangeres  lloruments  ##liplommeesnes.
D’aris:  Impr.  natichalc  1910.  Pol.

Ezer.  Ccorg:  Das  (ieseiüber  die  Emirisnung
von  Crundeisentum  vom  11.  Juni  1874.  Lrlam#  m.
Benutz.  der  Akten  d.  Kxl.  Preut  Alinisterinms  il.
öffentl.  Arleiten.  3.  Aufl.  Bd.  1.  Breslan:  Kern
1911XXIV.  628  S.  16  .  80.

Frank,  W.:  Eisenbetonban.  Kurzgefahtis  I.  hrluch
  unter  besond.  Berucks.,  der  Bedürtniese  der  I’ra#k.
JIl.  101  Abb.  Stutigart:  Wittwer  1911.  VII.  7  S.
1.  %  .
        <pb n="1002" />
        W  953  e0

Goldzieher,  Ignaz:  Vorlesungen  über  den  lslam.
(Religionswissenschaftl.  Bibliothek.  Bd.  1.)  Heidelberg:
Winter  1910.  X,  341  S.  8,40  .  .  80.

Grunzel,  Josef:  Verkehrspolitik.  (Grunzel:  Grundriz
  der  Wirtschaftspolitik.  In  5  Bden.  5.  Bd.)  Wien
u.  Leipzig:  A.  Hôlder  1910.  V),  162  S.  80.

Half,  K.:  Das  Wasserkraftrecht  nach  den  Entwürfen
  eines  preutischen  Wassergesetzes  und  dem
badisch-bayrischen  Rechte.  Eine  kritische  Studie.
S.-A.  Aus  d.  Rheinisch.  Zeitschr.  f.  Zivil-  u.  Prozeßrecht.
  3.  1  S.  71—109).  Mannheim  u.  Leipzig:
Bensheimer  1910.  39  S.  1.20  K.  80.

Jungnickel,  Friedrich:  Staatsminister  Albert  von
Maybach.  E.  Beitr.  zur  Geschichte  d.  dtschen.  Eisenbahnwesens.
  J.  1  Bildnis  Mavbachs  u.  3  Brief-Facs.
Stuttgart-Berlin:  Cotta  Nachf.  1910.  VIII,  138  S.  so.

Kürschners  Jahrbuch  1911.  Welt-  und  Zeitspiegel.
Kalender,  Geographisch-statistisches  Hand-  u.  VerkehrslLexikon,
  begr.  1898  von  Joseph  Kürschner.  Hrs.  von
H.  Hillger.  M.  Hunderten  von  III.  Berlin,  Leipzig:
Hillger  1911.  XVI,  871,  19  S.  1,20  K.  50.

Gewerbliche  Materialkunde  hrsg.  von  Paul  Krais-Bd.
  1.  Die  Hölzer.  Stuttgart:  Krais  1910.  (XVI,
782  S.)  12,50  FK.  80.

Mayr,  Georg  von:  Begriff  und  Gliederung  der
Staatswissenschaften.  Zur  Einführung  in  deren  Studium.
3.  umgearb.  u.  verm.  Aufl.  Tübingen:  Laupp  1910.
VIII,  182  S.  4,  60  Ac.  0P0.

R.:  Der  preußbßische  Eisenbahnetat.  Aus:

Quaatz,
1910.  H.  5  u.  6.  Berlin:

Archiv  f.  Eisenbahnwesen.
Springer  1910.  87  S.  80.

Remy,  Karl:  Die  Gröhenbestimmung  reiner  Versand-
  und  Empfangsschuppen.  M.  33  Textabb.  Wiesbaden:
  Kreidel  1910.  3,20  ..  40.

Ruediger,  Edgar:  Uber  Orduung,  Aufstellung  und
Katalogisierung  medicinischer  Bibliotheken.  Mit  einer
bibliographischen  Einleitung.  Marburg:  Elwert  1910.
!2  S.  2  „K.  do.

 

 

 

 

Sammlung  der  Polizei-Verordnungen  und  polizeilichen
  Bekanntmachungen  für  Berlin.  5.  Ausg.  In
3  Bd.  Im  amtl.  Auftrage  hrsg.  Berlin:  A.  W.  Harn’'s
Erben  1910.

1.  Bd.:  Sicherheits-Polizei.  Ordnungs-  Polizei,
Aledizinal-  u.  Sanitäts  -  Polizei,  Veterinär  -  Polizci,
Verkehrswesen-  u.  Straßen-Polizei.

2.  Bd.:  (iewerbe-Polizei.

3.  Bd.:  Strom-  u.  Schiffahrts-Polizei,  Wasserbau-Dolizei,
  Bau-Polizci,  Theater-Dolizei,  Vermischtes,
Anhang.

Schroeder.  H.:  Uber  den  Einflußt  von  Autenfaktoren
  auf  die  Koleoptilenlünge  bei  Oryza  sativa
und  einigen  anderen  Gramineecn.  S.-A.  aus  den  Berichten
  der  Lentschen  Botanischen  Gesellschaft  Jg.
1910,  Bd.  28  H.  2.  S.  38—50.  80.

Schroeder,  H.:  Cher  den  Einfluß  des  (Fankaliums
  auf  Atmung  von  Aspergillus  niger  nebst  Bemerkungen
  über  die  Mechanik  der  Blausäurewirkung.
Aus  den  Jahrbüchern  f.  wissenschaftl.  Botanik  Bd.  14
H.  3.  S.  110—481.  80.

Schroeder,  H.:  Dber  die  Einwirkung  von  Athyläther
  auf  die  Zuwachsbewegung.  (S.  A.  aus:  Flora
oder  Allgemeine  Botanische  Zeitung  99  156—173.)  80.

Schroeder,  H.:  Uber  den  Nuchweis  einiger  Enzym.
in  dem  Fruchtkörper  der  Lohblüte.  (Fuglio  varianse)
1.  Mitteilung.  Aus:  Beiträge  zur  chemischen  Physiologie
  und  Pathologie  19  153—107.  80.

Untersuchungen  über  die  Beschälseuche  l.  Alitteil.
Von  Zwick  u.  Fischer.  Mit  1  Taf.  Aus  Arbeiten
aus  dem  Kaiserl.  Gesundheitsamte  36.)  Berlin:  J.
Springer  1910.  (II,  103  S.  6  .  8eo.

Voll,  Adam:  Die  Wünschelrute  und  der  siderische
Pendel.  E.  Versuch  zu  einer  praktisch  wissenschaftl.
Studie.  Mit  17  Abbild.  1.  u.  2.  Taus.  Leipzig:  Altmann
  1910.  IIV),  113  S.  1,.20  .

*!Fstematische  Zusammenstellung  der  Zolltarife
des  In-  und  Auslandes.  Hg.  im  Reichsamt  des  Innern.
Bd.  1.  Metallindustrie.  Berlin:  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn
1910.  LXIV,  628  S.  3  ..  Se0.

 

1

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

Ein-  und  Kusfuhr  in  den  Häfen  von  Daressalam  und  Tanga  während  der  Oonate  Juli  bis  September  1910.

(Vgl.  „D.

Einfuhr:
Daressalam  13  235
Tanga  8  103

Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  17,  S.

717.)
Ausfuhr:  Gesamtverkehr:
651  13  886  Tonnen,
10  754  -

2  651

 

Am  1.  November  ist  in  Iringa  (Deutsch-Ostafrika),  etwa  220  km  südwestlich  von  Kilossa,
eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.
Die  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Iringa  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  Daressalam.

  Sie  beträgt  zur  Zeit  2  /4  75  Pf.
        <pb n="1003" />
        W  954  20

Postdampfschiffoverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  t  Dezember  1910.

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

 

 

 

Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spatestens
schiffungehafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Ostafrika.  en  pel  r  5.  26.  Dez.  1.  Jun.Mombasa  O0  16—18  Tage  3.  24.  30.  Dez.  10.
(deutsche  Schi  e)
ch  Bukoba  (mit  .  .  .  »,.
d  20  0r  h  Marseille  10.  jed.  Mts.  Mombasa  O  17  Tagesijed.  Mts.  10#0
Von  Mombasa  Weiter-".on
  hr  mit  der  Uganda-  Brindisi  18.  Dez.  Mombasa  O  15  Tage  16.  Dez.  10.0
bobn  und  von  der  Endgion  („engl.  Schiffe)  «
zu  nach  den  Bestim—
mungvorten.  Neapel  5.  26.  Dez.  1.  Jun.  Tanga  17,  17,  19  Tage.  24.  30.  Dez.  10.2
b)  nach  Kangg  (eunsch  Amani,  4rm  *pv  20  8
ruscha  uilo  orogwe,  jedes  "  8  r-  20  T  jed.  MI3.  1045
iie  MirndarMaset  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  Tage  j  15
Moschi.  Mubeia,  Pangani  '  .
und  Wilhelmstal)  P  Brindisi  18.  Dez.  Tanga  unbestimmt  16.  Dez.  10
(engl.  Schiffe)
Jc)  nach  Daressalam  sowie  nach  Neapel  6  5.  26.  Dez.  1.  Jan.  Daressalam  18.18,21  Tg3.  24.  30.  Dez.  102
Bagamojo,  Bismarckburg,  (demsche  Schiffe).
Arinn.  Kilimatirde,  Kilofss.]]Marseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  104
Pi.  Lindi,  Zanzib  ninelb
Mahen  e.  Mikindani.  Mka-  «  (Ei3"·t-  Abnjö  unnmn  e  hr
lama.  Novorro,  Morogoro,  Daekakden  ddeum  r  naach!
Mpapna,  Muata,  Neu-Lan-  «  in  6  Stund
Enourg.  lN  erngere  Eabdan,  mentsdampfer  in  6  Stund.)
äSdesestsumgchdor  d  eta:,.  40rindifi  18.  Dez.  anzibar  17  Tage  16.  Dez.  102
Udfüdle,  Usmwura.  Wiedhafen  (engl.  Schiffe))  “  Nan  Dassolam  Heuer  v  –x
«  mit  nächster  Gelegenheit
2.  Deutsch=  Südwestafrika.  ·  -,
a)  pach  Swatopmund  sowie  Hamburg  21.  Dez.  11.  Jan.wakopmund  26  Tage0.  Dez.  10.  Jan.  530
s,  Aub.  Brackwater.  -«  .  ç„
Lannsiron.  2010015  VEpukiro.  Antwerpen  6.  26.  Dez.  16.  Jan.  Swakopmund  21  Tage3.  24.  Dez.  14.  Jon.  100
gobabts  Gochgganas.  Groot  (deutsche  Schiffe)  02  8
ontein.Groß-Barmen,  Groß-  Southampton  6.  27.  Dez.  17.  Jan.  Swakopmund  20  Tage  5.26.  Dez.  16.  Jan.  11.9
Wiied  di  wad  varis  Hoa  euschr  Schife)  *  ½  7  “  rr  ½n
anas,  Hohewarte,  Jakals-  —  ·  ««  *  Z„
water,  Sohann-Albrechtshöhe,  Southampton,  10.  17.  31.  Dez.  Swakopmund  20-24  Tg.  16.  30.  Dez.  6.  ZJan.
Sacherd,  reie-Pinonae.  !  7.  Zan.  1.  23
ubas,  Nauchas,  Neudamm,  So
Stadandsa.  Skofise,  Same  Hamburg  18.  Dez  Swakopmund  25  Tage18.  Dez.  9.1
Weo.  (kombabe  Cmarurn.Southampton,  2.  23.  Dez.  Swakopmund  unbestimmt]  1.  22.  Dez.  11.23

Onguatt.  Osona,  Otawi,  Sufhawera,
  Otjimbingwe,  Otfiwarongo,
  Otsiwero,  Otjosonali.
  Outjo.  Reboboth.  Seeis,

sumeb.  Usakos,  Waldau,
Waterderg,  Wilhelmstal  und

Windhuk

b)

nach  Lüderitzbucht  sowie
nach  Arahoab,  Aus,  Berseba,

Bethanuten.  Brackwasser,  Gidß

beon,  Gochas,  Hasmur,  Kalkfontein
  (Süd),  Kanus,  Keetmanshoop,
  Kuibis.  Maltahöhe,

  Prinzenbucht,  Ramansdrift,

  Seeheim,  Ukamas  und
Warmbad

Hamburg
Southampton

Hamburg
Antwerpen
(deutsche

Southampton
(deutsche

Hamburg
##Hamburg

 

sSouthampton

2.  jedes  Monats

10.  17.  31.  Dez.
7.  Jan.
21.  Dez.  11.  Jan.

Schiffe)

6.  27.  De

—
s

Schiffe)

18.  jedes  Monats
2.  jedes  Monats
2.  23.  Dez.

26.  Dez.  16.  Jan.

z.  17.  Jan.

Swakopmund  unbestimmt
Lüderitzbucht  19—21  Tg.
Lüderitzbucht  27  Tage
Lüderitzbucht  22  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  36  Tage
Lüderitzbucht  33  Tage
Lüderitzbucht  unbestimmt

 

 

2.  jedes  Monats  9.1

9.  16.  30.  Dez.  6.  Jen.
11.23

20.  Dez.  10.  Jan.  5.30

3.  24.  Deʒz.  14.  Jan.  108
5.  26.  Dez.  16.  Jan.  11.23

18.  jed.  Mts.  9.1
2.  jed.  Mts.  9.1

1.  22.  Dez.  11.23

—

 

8.

Kiautschou.

 

a)  Briefe,

Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briese  und  Vostkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.  Geschäftspapiere.  Warenproben

  —  uber  Rußland;

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindist
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

Momags,  Domnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  723  u.  Dienslags  7.—

l)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

16.  30.  Dez.

jeden  Sonntag

4.  18.  Dez.  1.  Jan.
16.  Dez.  13.  Jan.
9.  23.  Dez.

 

 

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage
Tsingtau  35  Tage

Tsingtau  35  Tage

 

14.  28.  Dez.  10.0

jeden  Freitag  10.0

2.  16.  30.  Dez.  1032

15.  De  §.

7.  21.  Dez.  10.0

ez.  12.  Jan.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Wostkarten  nach  Kiantschou  auch  mit  den  umer  t
aufgefuhrten  Beförderungsgelegenheiten,  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  Dort  beforderr.
        <pb n="1004" />
        955  20

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
l
Hamburg"10.jedcsMonats  Viktoria  19  Tage
4.  Kanerun.  Duala  20  Tage
"%  Kribi  21  Tage
a)  nach  Akonolinga,  Gamenda,  Plantation  21  Tage  9.  u.  25.  jed.  Mts.  9.1
Bauo,  Bibundi,  Bipindihof.  Longji  21  Tage
Hn#er.  3  Hamburg  25.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage
Dume,  Ebolowa,  SEdea,  Ja-  1  Duala  28—30  Tage
zoeern  en  Boulogne  11.  jedes  MonatsWViktoria  18  Tage
tal,  Lolodorf,  Lomie.  Longji,  fur  Mer  Duala  19  Tage
Marienberg,  Mundeck,  Nyan-àddeutsche  Schiffe))  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
Nno  S#tdinge,  Plantation,  #  Plantation  20  Tage
Longji  20  Tage
TLiverpool  15.  Dez.  12.  Jan.  Viktoria  26  Tage  ·  15
Duala  29  Tage  13.  Dez.  10.  Jan.  1045
Liverpool  jeeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
b)  nach  Rio  del  Rey.  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
#Liverpool  15.  Dez.  12.  Jan.  Rio  del  Rey  25  Tage3.  Dez.  10.  Jan.  1012
J)  nach  dem  Tschadsee-Gebiet  4iverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kussert)  von  dort  wetter  Über
1  Lokodsa-ola
Antwerpen  3.  24.  Dez.  14.  Jan.]  Matadi  20—21  Tage  2.  23.  Dez.  13.  Jan.  1.0
von  da  weit  ·  ·
d)nachMolundu.....LaRochelle-7.Dez.17.Jan.  bahn  chweer  de  ln  4.  25.  Dez.  15.  Jan.  8.  35
(belgische  Schiffe).  dann  nitt  Flußdampfern  auf
Vordeaux  235.  jedes  Monats  dem  #tonge,  Slanga  und½23.  jed.  Mts.  104
5.  den  Karolinen,  Palau-  Neapel  .  16“.  30“.  Dez.  Jap  39,  36  Tage  14*.  28*.  Dez.  1030
k  Siel  Marianen.  (beutsche  Schiffe)  Angaur  43,  40  Tage
a)  nach  Jap  und  Angaur  Gin  Zadumt  näckster
Brindisi  I  1.  Dez.  Jap  19  Tage  9.  Dez.  1030
(engl.  Schiffe)  Angaur  —
(Von  Jap  mit  nächster
Gelegenheit)
1  !A  Palau  41  Tage
daea  eben  16“.  De  Saipan  47  Tage  14.  Dez.  10r0
(deutsche  e)  54  1
b)  nach  den  übrigen  Stationen  Ponabe  51  age
Ponape  56  Tage
Brindisi  19.  Febr.  Saipan  64  Tage  17.  Febr.  1030
(engl.  Schiffe)  !  Palau  71  Tage  !

 

 

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Mlexandrowo

  733  am  5./12.,  19/12.  u.  2/1.  und  von  Berlin  C2  (ab  Schles.  Bhf.  7.52)  am  6/12.,

20.  12.  u.

3/1.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

Sibirien—  Schanghai  geleitet.

 

6.  Marshall-Inseln.
a)  nach  Jalnit

b)  nach  Nauru

 

(engl.  Schiffe)

n  el  16“.  Dez.
Oeurf  e  Schiffe)
Brindisi  22.  Jan.
(engl.  Schiffe)
Neapel  7.  Dez.  4.  Jan.
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  11.  25.  Nov.
(engl.  Schiffe)
Taranto  4.  18.  Dez.  1.  Jan.

 

 

Jaluit  60  Tage

Jaluit  52  Tage

Adelaide  27—30  Tage,
danm  weiter  mit  der  Eisenbabn
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacific  Phosbhate
  Company  oder  mit
Dampfer  „Germania“  der
achie  nach  Nauru

14.  Dez.  10  20
20.  Jan.  1030

2.  5.  9.  16.  28.  30.  Dez.
2.  Jan.  1070

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  außer  mit  dem  unter  Anmerkung  bezeichneten  Nachversand  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten
  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo

  7  am  19.  Dez.  und  Berlin  C2  (ab  Schles.  Bhf.  7.52)  am  20.

Dez.
        <pb n="1005" />
        W  956  2C

 

 

 

ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

 

(engl.  Schiffe)

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens

schiffungshafen  #  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  30.  Dez.  13.  Jan.  WW*
7.  Deutsch-Neugninea,  (deutsche  Schiffe)  ·-Rabaul

  41  u.  47  Tage  9.  28*.  Dez.  6.  11.

Kaiser-Wilhelmsland  (Friedrich-Wilhelms-  ·  10,;02-ez-  11.  Jan.
und  Bismarch-Krchipel.  Brindisi  11.  Dez.  8.  Jan.  hafen  45  Tage  —

l  abaul  42  Tage

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien  —  Schanghai  —  Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—
Alexandrowo  7343  am  5.12.  und  2/1.9  und  von  Berlin  C2  (ab  Schles.  Bhf.  7.52)  am  6.12.  und  3/1.0  —  (5°  Ausgenommen
  sind  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen.)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien  —  Schanghai  geleitet.

 

 

 

8.  Samoa  Queenstown  11.18.  Dez.  16.  Jan.  Apia  31,  34,  34  Tage  9.  16.  Dez.  13.  Jan.  11.23
«  Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  Am  9.12.  Nachversand  1.0
Hamburg  55.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  25.  jed.  Mts.  9.1
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  s.M.]  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mis.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1030
l  von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
9.  Togo.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  10  12
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  30.  jed.  Mts.  Lome  31  Tage  30.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  4.  Dez.  4.  Jan.  Lome  26  Tage  3.  Dez.  3.  Jan.  102
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  30—31  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  24—26  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
(deutsche  Schtffe),

 

 

 

Den  durch  fv  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzebieten.

 

 

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

         

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fallig  Von  Landungs--  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
„Ueuguinen  Neapel.  4.  14“.  28.Dez.  1.  Neapel.  14  .  28“.  Dez.
beutsch-Neugu  Ge  —  —  —  e  dan.  Brindisi  .  .  .  B.  28.  Dez.  6.  Jan.
——x.  Marseille.  .  .  8.  22.  Dez.  5.  Jan
Neapel  .  9“.  23“.  zo-.  Dez.
Deutsch-Sstafritna  Brindii  .  .  2.  30.  Dez.  ewe“ß9  "Üülb.  Vancouv.  5.  26.D3.
Marseille.  .  .  16.  jed.  Mts.  Niantschon  tha  t  über  San  Francisco  oder
—  ——  —  Sou  mp  on,  Seattle  unbestimmt
Southampton  8“.  29.  Dez.  Queenstomm  (5—6  mal  monatlich)
deutsch-Südwestafrika  benbune  ton  14  12..  ½%  ed.  NMis.  Sibir.  7l  in  der  Regel  Mittwoch,
8.  1  1  DT  bahn.  Freitag  und  Sonnabend  Sonnabend
ton  30°.  jed.  Mts.  Plymouth
—  ies2  —  w  a
·  ..2.3().D.
Liverpool  ez  Samoa  ..  vd.  Plymouth  28.  Dez.
den  Narolinen,  I  -  Brindisi...lvotaussichtctchM1tte-U-Marianen,
  Neapel  ..  4.  14“.  Dez.  1.  Jan.  Neapel.  zember
Halau-Iusen  1  I  Hamburg  ..15«.1edesMonats
———-——  logo  Southampton  30“.  jedes  Monats
marshal  ·  Inseln  .  .  .  NNeapel.  .  .  .  W.  Jan.  Liverpool  jeden  Montag

 

 

 

 

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Poften.
        <pb n="1006" />
        W  957  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
ostdampfer

„Adolph  Woermann"  Durban  Hamburg  am  21.  November  in  Hamburg.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  22.  November  ab  Lome.
„Aline  Woermann  .  ..  Hamburg  Calabar  am  18.  November  in  Monrovia.
„Anna  Woermann  .  ..  Hamburg  Calabar  am  26.  November  ab  Lagos.
„Arnold  Amsinckc  Lüderitzbucht  Hamburg  am  19.  November  in  Duala.
„Carl  Woerman"  Westafrika  New  York  am  16.  November  ab  Monrovia.
„Eduard  Woermann  Hamburg  Lüderitzbucht  am  25.  November  in  Monrovia.
„Eleonore  Woermann"  Hamburg  Duala.  am  25.  November  in  Monrovia.
„Erna  Woermann“  .  ..  Lüderitzbucht  Hamburg  am  25.  November  ab  Las  Palmas.
„Frieda  Woermann  .  ..  Kapfahrt  am  24.  November  ab  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Delagoa  Bay  Hamburg  am  24.  November  ab  Marseille.
„Hans  Woermann  "t"!  Hamburg  Duala  am  25.  November  ab  Hamburg.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  16.  November  ab  Duala.
„Irma  Woerman  !  Hamburg  I  Kotonou  am  24.  November  Dover  passiert.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  19.  November  in  Monrovia.
„Kurt  Woerman"  Hamburg  «  Burutu  am  20.  November  in  Warri.
„Lili  Woermann  Hamburg  Burutu  am  22.  November  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlnnnz  Hamburg  Assinie  am  26.  November  ab  Rotterdam.
„Lucie  Woerman  "".  Duala  Hamburg  am  23.  November  ab  Teneriffe.
„Martha  Woermann  Assinie  Hamburg  am  22.  November  ab  Monrovia.
„Max  Brocck.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  16.  November  in  Swakopmund.
„Paul  Woermann“.  Kotonou  Hamburg  am  26.  November  in  Sekondi.
„Thekla  Bohlenn  "#  Kotonou  Hamburg  am  24.  November  ab  Teneriffe.
„Amasis  Hamburg  Duala  am  23.  November  in  Duala.
„Therese  Horn“.  .  .  .  ..  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  November  in  Cuxhaven.
„Horncadpéé  Rotterdam  Swakopmund  am  27.  November  ab  RNotterdam.

 

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

 

 

 

„Edeeeesssss  Hamburg  Burutu  am  22.  November  ab  Rotterdam.
„Kamerum  Hamburg  Kamerun  am  23.  November  in  Duala.
„Lomennn  Hamburg  Kotononu  am  18.  November  in  Kotonou.
„Otaitt  Hamburg  Mossamedes  am  25.  November  in  Funchal.
„Rhenanaaa  Hamburg  Lüderitzbucht  am  22.  November  ab  Lome.
„Savoaaa  Hamburg  Kotonou  am  14.  November  ab  Las  Palmas.
„Swakopmund  Lüderitzbucht  Hamburg  am  24.  November  in  Hamburg.
„Toooon  Hamburg  Lüderitzbucht  am  23.  November  ab  Hamburg.
„Windhu  .  .  ..  Hamburg  Durban  am  19.  November  ab  Suez.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald  Delagon  Bay  Hamburg  am  23.  November  in  Majunga.
„Friderumm  .  ..  Hamburg  Accra  am  18.  November  in  Beachy  Head.
„Gundrun""  ..  Hamburg  I  Lüderitzbucht  am  25.  November  in  Swakopmund.
„Hennrer  Hamburg  Accra.  am  17.  November  ab  Grand  Bassa.
„Ingbertrtt.  Calabar  Hamburg  am  24.  November  in  Hamburg.
„Ingoeo  Lüderitzbucht  Hamburg  am  24.  November  in  Cuxhaven.
„Ingrabannnx  ..  Mossamedes  Hamburg  am  25.  November  ab  Libreville.
„Irmfrid“d“deG  Lüderitzbucht  Hamburg  am  5.  November  in  Hamburg.
„Irmgardtt  Hamburg  Swakopmund  am  16.  November  ab  Monrovia.
„Walburggg  ..  Mossamedes  Hamburg  am  20.  November  ab  Monrovia.
„Erikaaas  Kotonou  Hamburg  am  18.  November  ab  Sierra  Leone.
        <pb n="1007" />
        W  958  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HZeuydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.  Berlin  W.8.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  damm-  Wreffe  DHendlontor  28.  November  1910.
Grün-  :  "  Ge-  vor-  set  letzte  e
*  Kapital  schäfts-  leftte  Divi-  %  Nachfrage  Angebot
1  1
jahr  .  4  jahr  dende  dende  .  .  5%  5%
l  :·  6  #
1906%  1850000  1.  10.  6  gdces  Afrikanische  Kompanie  Ar2.  r  110  115
1906  2  000  000  1.  1.  4%  4“  Bornco-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  .  100  103
1905  1000  000  1.  4.  17½1117½  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.  J
F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  210  215
1905  1200  000  1.  4  0  0  Centralafrikanische  Bergwerlgesellschaft  18  55
1902  I  600  000  1.  1.  0  0  Centralafrikanische  Seengesellschaft  92  100
1905  220  000  1.  1.  T  3  Debundscha-Pflanzung  b  95  —
1900  938  600  1.  1.,  0  —  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  ..I  —  70
1878  2750  000  1.  1.  24  28  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-  Gesellschaft.  1
%  „  T  der  Südsee-Inseln  ..  460  470
1885  2000000  1.  4.25  64  Deutsche  Kolonial=  Gesellsch.  für  Südwestafrika  820  840
1907  2500  000  D1  1.  1.  0  0  .  Deutsche  KRautschuk-Aktiengesellschaft  .  —  80
1902  10000  000  1.  1.  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaat  45  55
1908.  4500  000  1.  11  0  „O  Deutsche  Südseephosphat-Aktin  —  19580
1902  1  000  000  1.  5.  0  6  Deutsche  Togogesellschaft.  ..  101  103
1885.  8000  000  1.  10  5  6  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  147  148
1886  114000  1.  1.  ]  0  0O  Deutsch-  Ostafrikanische  Plantagengesellsch.  St.—1  20
#Z  468  000  I  0  0  T  do.  Vorz.-Aktien  —  44  210
18906  2250000  1.  1.  7  4  Deutsch-L  W#hbefrikanische  Handelsgesellschaft  90  98
1899  4360  000  1.  1.  0  —  Gesellschaft  Nordwestkamenn  t.  A.)  —  .K  65
St.  30  000.  0  —  do.  do.  ...  th  B..--—  Jø17
1898  I  30()()()00I«-1.1.7I0  8  Gesellschaft  Südkamernn  —  137
1889  30000  000  1.  10.!  0  —  Hanseatische  Plantagengesellschaft  ...  48  52
1887/  1200  000,  1.  1.  13  20  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Altin  3415  350
4  St.  2400  At.  130  Ac  200  do.  Genußschein  4  3450  3500
1906  "v3  3  000  000  1.  1  4-  4°  Kamernn=  Kautschuk-  Compagnie.  .  .  .  ..  92  96
1903  900  000  .  1.  1.  II  0  0.Kammkaslanzung,,Mcan]a«....."E  —  82
1908  4  125000  1.  2.  55  25p.  r.  t.  Kolmanskob  Diamond  shares  4  65  K  67
1899  2000  000  1.  1.  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  ½  87  93
1886  3479  000  1.  4.  0  —  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-  Anteile  1  132
40,  000  010  —  do.  Stamm-Anteilel.  93  96
1906  1  400000  1.  10  0  0  Ostafrika-Kompanie  «  —  84
1900  20  000000  1.  4.  11,  10  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahngesellschaft.  Anteile  /  146  14
St.  200  000  1.  4.  4  %5  do.  do.  Shenußscheine  .z.  0  7  109.
1902  2L  375  000  „1.  1.  150  u  rdt  Pacific  Phosphate  Co.  gem.  Stücke  L  95  L  9
1895  1500  000  1.  1.  v  0  0  Rbeinische  Handel-  Plantangengesellschaft  .  —-  —
1903  I  90()(")001.1.i50  Safata-Samoa-Gesellschafft  35  —
1905  2000000  1.  1.  4  4  Samoag-Kautschuk-  Compagnie...  ..  35  145
1897  #%  500  000  1.  1.]  0  I  0"x.-IgtPlanzunqs-chel«11cyaft......«·178  182
1895  2  500  000  1.  7.  0  0  South  Afrian  Territories.  100|—  10  6
1910  Lvo000  000  1.  1.  ——  —  South  Last  Africa  shares  von  1910.  ...«  7-«·9  86
1892  L2000  000  1.  1  5  7½  Scuth  West  Africa  Co4  .  ««-30,3  329
1893  869  100  1.  4.1  0  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  ·  45  —
142200  00  do.  Vorzugs-Anteile  85  —
1897  2100  000  1.  1.  9  O0  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  86  91
1897  3000  000  1.  1.  8  I  8  Westafrikanische  Pflanzungs  gesellsch.  ictoria“,
«  l-  s  «  Aktien  .  145  150
1895  15500  000  1.  1  0  I  OEMestdcutidu  Handels=  u  Plamtagengesellschaft
I  is  IItJtmldorI....Umnmqlnteiles—  65
1.  300  000  II  0  6  dd.  Neorzugs-Anteile  100  —
I
*)  Banzinsen.  Selbsthändler  bei  allen  Abschlüssen  provisionefrei.

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

—..  —

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesentbal,  Berlin.
Berlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W68,  Kochstr.  68—71.
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        Deutsches  Nolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

21.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Dezember  1910.  Uummer  24.

Diese  Zeiuschrift  erscheint  in  der  Negel  am  1.  und  15.  jedes  Monats  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefugt  die  mindestens  einmal
vierteljahrlich  erscheinenden:  -Mitteilungen  aus  den  demschen  Schutzuebieten-,  hernurkegeben  von  LDDr.  Freiherrn  v.  Danckelmuan.
Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die  Buchhandlungen
  &amp;amp;  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagesbuchhandlung:  a)  .X7  5,—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schusgebiete  und  Osterreich-Ungarns.  d)  .7.6.—  für  die  Länder  des  Meltwostwereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  S8W'#oß,  Kochfnaße  68—71,  zu  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  den  Handel  mit  geistigen  Getränken
  und  deren  Ausschank  im  Schutzgebiet  RKamernn.  Vom  30.  September  1910  S.  959.  —  Bekanntmachung  des
Gonverneurs  von  Kamernun,  betr.  den  Handel  mit  geistigen  Getränken  und  deren  Ausschank  im  Schutzgebiet  Kamerun.
Vom  13.  Oktober  1910  S.  962.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Abwehr  des
Osftküstenfiebers.  Vom  12.  Oktober  1910  S.  962.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
betr.  die  Abwehr  des  Ostküstenfiebers.  Vom  12.  Oktober  1910  S.  963.  —  Anderungen  der  Satzungen  der  Safata-Samoa-Gesellschaft
  S.  963.  —  Ubersicht  über  die  Geschäfte  der  Kaiserlichen  Gerichte  in  den  Schutzgebieten  Afrikas
und  der  Südsee  während  des  Kalenderjahres  1909  S.  965.  —  Personalien  S.  982.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  985.  —  Von  der  Usambarabahn  S.  986.  —
Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  in  den  Monaten  Juli
und  August  1910  S.  987.

Kamerun:  Vom  Bau  der  Nordbahn  S.  988.  —  Vom  Bau  der  Mittellandbahn  S.  988.  —  Die  Schlafkrankheit
in  Kamerun  S.  989.
Togo:  Vom  Bau  der  interlandbahn  S.  900.

Deutsch-Neuguinea:  Die  Lage  auf  den  Admiralitäts-Inseln  S.  991.  —  Von  der  deutsch  niederländischen
Grenzerpedition  S.  992.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollstellen  des  Bezirksamts  Ponape  im  1.  Viertel  des  Rechnungsjahres

  1910  fällig  gewordenen  gollbeträge  S.  993.  —  Desgleichen  beim  Bezirksamt  Jaluit  S.  993.
Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Zum  Baumwollbau  in  Deutsch-Ostafrika  S.  994.  —  Milchwirtschaft
in  Deutsch-Südwestafrika  S.  994.  —  Gesellschaft  Süd-Kamerun  S.  996.  —  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft
  S.  997.
Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Der  Handel  des  Uganda-Protektorats  mit  Deutsch-OÖstafrika

  S.  997.  —  Kakao-Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik,  Januar  bis  August  1910  S.  999.  —
Guayule-Vorräte  und  -Verarbeitung  in  Mexiko  S.  999.  —  Mirtschaftliche  Lage  auf  den  amerikanischen  Samoa-Inseln
S.  999.  —  Außenhandel  der  Fiji-Inseln  1909  S.  1000.  —  Außenhandel  von  Sierra  Leone  1909  S.  1001.  —
Tunis  S.  1001.  —  Kapkolonie  S.  1001.

Vermischtes:  Zu  den  Kämpfen  der  Franzosen  in  Wadai  S.  1002.  —  Bahnbau  im  Sudan  S.  1002.  —  Post“
dampferdienst  von  Australien  nach  Britisch-Neuguinea  (Papna)  und  den  Suodseeinseln  S.  1002.  —  Literatur-Bericht
  S.  1003.  —  Koloniale  Literatur  (XIV.)  S.  1004.  —  Verkehrs=  Nachrichten  S.  1008.  —  Schiffsbewegungen
  S.  1012.  —  Marktbericht  S.  1013.  —  Rurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  10114.

Anzeigen:  Offentliche  Ausschreibung  S.  15.

Amtlicher  Teisclmh

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Beichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Kamerun,  betr.  den  Handel  mit  geistigen  Getränken
und  deren  Ausschank  im  SÖSchutzgebiet  Kamerun.
Vom  30.  September  1910.

Auf  Grund  des  §8§  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  S.  813)  und  des  8§  5  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen
  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsce
(Deutsches  Kol.  Bl.  1903,  S.  509)  wird  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  Einfuhr  und  die  Verabfolgung  geistiger  Getränke  jeder  Art  nicht  inländischen
Ursprungs  an  Eingeborene  im  Wege  des  Handels  oder  Ausschanks  ist  verboten  in  den  Gebieten  der
Residenturen  der  Bezirke  Banjo,  Bamenda,  Dschang,  Dume,  Lomie,  Molundu,  ferner  in  den  Gebieten
  der  zum  Bezirk  Jaunde  gehörenden  Stationen  Joko  und  Akonolinga  und  des  Postens  Deng-Deng
  sowie  in  den  Gebieten  der  zum  Bezirk  Ebolowa  gehörenden  Posten  Akoafim  und  Sangmelima.
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        960  20

Die  Einfuhr  von  geistigen  Getränken  zum  Gebrauch  und  Verbrauch  von  Europäern  in  die
im  Absatz  1  genannten  Gebietsteile  bedarf  der  schriftlichen  Aumeldung  bei  der  lokalen  Verwaltungsbehörde
  des  Wohnortes  des  Einführenden  oder  desjenigen  Bezirks,  von  dem  aus  die  Einfuhr  in  das
im  Absatz  1  genannte  Sperrgebiet  erfolgt.  Die  Anmeldung  hat  Art  und  Maß  der  einzuführenden
geistigen  Getränke  zu  enthalten  und  muß  spätestens  binnen  zwei  Wochen  nach  erfolgter  Einführung
  erfolgen.

§  2.  In  den  übrigen,  im  §  1  nicht  bezeichneten  Teilen  des  Schutzgebiets  ist  der  Handel
mit  geistigen  Getränken  nicht  inländischen  Ursprungs  und  deren  gewerbsmäßiger  Ausschank  an  Eingeborene
  nur  in  denjenigen  Plätzen  und  Ortschaften  zulässig,  in  denen  der  Vertrieb  geistiger  Getränke
  an  Eingeborene  ausdrücklich  erlaubt  ist.

Die  Bestimmung  der  nach  Absatz  1  freigegebenen  Plätze  und  Ortschaften  erfolgt  im  Wege
der  Bekanntmachung  durch  den  Gonverneur  auf  Vorschlag  der  örtlich  zuständigen  Lokalverwaltungsbehörde
  nach  Anhörung  der  Handelskammern,  der  im  Schutzgebiet  bestehenden  Pflanzer-Vereinigung
und  des  Gouvernementsrats.

Alle  nicht  namentlich,  gemäß  Absatz  2,  bekanntgegebenen  Plätze  und  Ortschaften  sind  für
den  Handel  mit  geistigen  Getränken  nicht  inländischen  Ursprungs  und  deren  gewerbsmäßigen  Ausschank
  an  Eingeborene  gesperrt.

§  3.  Der  Kleinhandel  mit  geistigen  Getränken  und  deren  gewerbsmäßiger  Ausschank  ist
nur  auf  Grund  einer  schriftlichen  Erlaubnis  derjenigen  Lokalverwaltungsbehörde  (Bezirksamt,  Station!
gestattet,  in  deren  Bezirk  die  Verkanfs=  oder  Schankstelle  liegt.

Der  Antrag  auf  Erteilung  der  Erlanbnis  ist  bei  der  örtlich  zuständigen  Lokalverwaltungsbehörde
  anzubringen.

§  4.  Der  Erlaubnisschein  kann  lauten:

1.  auf  den  Ausschank  und  Kleinhandel  von  geistigen  Getränken  jeder  Art  in  einer  Geschäftsstelle
  (volle  Konzession).

2.  auf  den  Ausschank  und  Kleinhandel  von  Wein  (Naturwein)  und  Bier  und  feineren
Likören  in  einer  Geschäftsstolle  (beschränkte  Konzession).

Unter  Kleinhandel  ist  die  gewerbsmäßige  Abgabe  von  9  Litern  oder  weniger  auf  einmal
an  dieselbe  Person  zu  verstehen.

§  5.  Für  die  Erteilung  des  Erlanbnisscheines  ist  eine  Gebühr  zu  entrichten.

Diese  Gebühr  beträgt  für  das  Rechnungsjahr  im  Falle:

1.  des  §  4  Nr.  1  (volle  Konzession)  für  eine  Geschäftsstelle  400  /(4;
2.  des  §  4  Nr.  2  (beschränkte  Konzession)  für  eine  Geschäftsstelle  200  ./x.

Werden  an  einem  der  nach  §  2  freigegebenen  Plätze  oder  Ortschaften  einer  Person  Erlaub.
nisscheine  für  mehr  als  drei  Geschäftsstellen  erteilt,  so  erhöht  sich  die  Gebühr  für  jeden  folgenden
Erlaubnisschein  gegenüber  der  für  den  vorhergehenden  zu  zahlenden  um  50  „.

§  6.  Die  Erlanbnis  kann  versagt  werden:

1.  wenn  der  Gesuchsteller  innerhalb  der  letzten  zwei  Jahre  wegen  Zuwiderhandlung
gegen  die  Vorschriften  dieser  Verordnung  mit  Ausnahme  des  §  11  bestraft  ist;

2.  wenn  der  Gesuchsteller  nicht  die  Gewähr  dafür  bietet,  daß  Sitte  und  Anstand  in  den
für  den  Ausschank  bestimmten  Räumen  herrschen  werden.

§  7.  Dem  Leiter  einer  Geschäftsstelle,  für  die  ein  Erlaubnisschein  nach  §  4  erteilt  ist,  kann
die  Ausübung  des  Ausschankes  und  Kleinhandels  auf  Zeit  oder  dauernd  untersagt  werden,  wenn
dieser  wegen  wiederholter  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  bestraft
ist  oder  wenn  in  seiner  Geschäftsstelle  die  öffentliche  Ruhe  und  Ordnung  gefährdet  wird.

§  8.  Gegen  die  Versagung  (§  6)  oder  Untersagung  (§  7)  durch  die  zuständige  Lokalverwaltungsbehörde
  kann  bei  dieser  Beschwerde  an  das  Gouvernement  eingelegt  werden.

§  9.  Der  Kleinhandel  und  gewerbsmäßige  Ausschank  darf  nur  innerhalb  der  Geschäftsstelle
  erfolgen.

Bei  besonderen  Gelegenheiten  kann  der  Ausschank  auch  außerhalb  der  Geschäftsstelle  durch
die  Lokalverwaltungsbehörde  vorübergehend  gestattet  werden.

Für  die  Erteilung  der  im  Absatz  2  vorgesehenen  Erlanbnis  ist  eine  Gebühr  von  10/“  an
die  Bezirkskasse  zu  entrichten.

§  10.  Die  jährlichen  Gebühren  sind  bei  Aushändigung  des  auf  ein  Rechnungsjahr  laufenden
  Erlanbnisscheines  zu  entrichten.  Ihre  zwangsweise  Einziehung  erfolgt  im  Verwaltungswege.
Nach  Ablauf  des  Rechnungsjahres  erlischt  die  Konzession.  Ihre  Erteilung  muß  deshalb  für  jedes
Rechuungsjahr  von  neuem  beantragt  werden.  Für  Erlanbnisscheine,  die  in  der  ersten  Hälfte  des
        <pb n="1010" />
        G  961  ie0.#

Rechnungsjahres  erteilt  werden,  ist  die  volle  Jahresgebühr,  für  solche,  die  nach  dem  1.  Oktober  erteilt
  werden,  die  Hälfte  zu  entrichten.
Im  Falle  der  Untersagung  gemäß  §  7  sowie  bei  Aufgabe  der  Konzession  findet  eine  Rückzahlung
  der  bereits  gezahlten  Gebühren  nicht  statt.
§  11.  Bei  Aushändigung  des  Erlaubnisscheines  ist  der  zuständigen  Lokalverwaltungsbehörde
  für  je  eine  Geschäftsstelle  ein  weißes  Schild  von  50  cm  Breite  und  60  cm  Länge  einzureichen.
  Dieses  Schild  wird  sodann  mit  dem  Reichsadler  und  folgender  Aufschrift  in  Schwarzdruck
  versehen:  im  Falle  des  §  4  Nr.  1  „volle  Konzession“,  im  Falle  des  §  4  Nr.  2  „Wirtschafts-Konzession“.

Dieses  Schild  ist  an  jeder  Geschäftsstelle  äußerlich  sichtbar  und  lesbar  anzubringen.
Beim  Erlöschen  der  Konzession  ist  das  Schild  unverzüglich  zu  entfernen.
Für  jede  Erneuerung  des  Schilderaufdrucks  ist  eine  Gebühr  von  3“  zu  entrichten.
§  12.  Der  Vertrieb  geistiger  Getränke  jeder  Art  im  Wege  des  Wanderhandels  ist  verboten.
§  13.  Es  ist  verboten,  in  den  Geschäftsstellen  Glücksspiele  abzuhalten  oder  geistige  Getränke
  an  Betrunkene  abzugeben.
§*  14.  Die  Leiter  der  Lokalverwaltung  und  die  von  ihnen  beauftragten  Beamten  sind
befugt,  jederzeit  die  Geschäftsstellen  zu  besichtigen.  Die  Besichtigung  der  von  Nichteingeborenen  geleiteten
  Geschäftsstellen  darf  nur  durch  Nichteingeborene  erfolgen.
§  15.  Zuwiderhandlungen  gegen  den  §  1  Absatz  1  und  2  werden  an  Nichteingeborenen
mit  Geldstrafe  bis  200  /¼  und  bei  vorsätzlicher  Zuwiderhandlung  mit  Geldstrafe  bis  zu  10  000  ,
im  Unvermögensfalle  mit  Gefängnis  bis  zu  3  Monaten  bestraft.  Auch  kann  auf  Einziehung  der
entgegen  den  Vorschriften  des  §  1  eingeführten  geistigen  Getränke  erkannt  werden,  ohne  Unterschied,
ob  sie  dem  Täter  gehören  oder  nicht.
§  16.  Wer  gewerbsmäßig  ohne  die  vorgeschriebene  Erlaubnis  geistige  Getränke  veräußert,
ausschänkt  oder  sonstwie  vertreibt,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  600  ¼,  im  Unvermögensfalle  mit
Haft  bis  zu  sechs  Wochen  bestraft.
Auch  ist  das  Einfache  der  insgesamt  hinterzogenen  Gebühr  nachzuentrichten.
§  17.  Wird  ein  Kleinhandel  mit  geistigen  Getränken  oder  deren  gewerbsmäßiger  Ausschank
ohne  vorherige  Erlaubnis  eröffnet  oder  nach  Untersagung  gemäß  §  7  fortgesetzt,  so  kann  neben  der
Strafe  des  §  16  die  Einziehung  sämtlicher  bei  dem  Täter  vorgefundenen  Spirituosen  ausgesprochen
werden,  ohne  Unterschied,  ob  sie  dem  Täter  gehören  oder  nicht.
§  18.  Im  übrigen  werden  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  dieser  Verordnung,
soweit  nicht  die  §§  285  und  360  Ziff.  14  des  Reichsstrafgesetzbuches  und  die  §§  15,  16  und  17
dieser  Verordnung  ein  anderes  bestimmen,  mit  Geldstrafen  bis  zu  200  1%  im  Unvermögensfalle
mit  Haft  bis  zu  drei  Wochen  bestraft.
§  19.  Bei  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  dieser  Verordnung  seitens  Eingeborener
  finden  ihnen  gegenüber  diejenigen  Strafmittel  Anwendung,  die  in  den  allgemeinen,  die
Strafrechtspflege  gegenüber  Eingeborenen  regelnden  Vorschriften  für  zulässig  erklärt  sind.
Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1910  in  Kraft.
Mit  diesem  Tagertreten  außer  Kraft:
1.  Die  Verordnung  betreffend  den  Kleinhandel  mit  geistigen  Getränken  und  deren  Ausschank
  in  Kamerun  vom  20.  Dezember  1900.
2.  Die  Verordnung  wegen  Abänderung  der  vorgenannten  Verordnung  vom  4.  November
  1904.
3.  Die  Verordnung  vom  27.  März  1907  wegen  Aufhebung  der  Verordnung  vom
20.  Juli  1885,  betreffend  die  Einführung  einer  Abgabe  auf  den  Handel  mit
Spirituosen  im  Kamerungebiet,  und  wegen  Abänderung  der  Verordnung  vom  20.  Dezember
  1900.
4.  Die  Verordnung  betreffend  das  Verbot  der  Abgabe  von  Spirituosen  an  Eingeborene
im  Djah-Gebiete  vom  21.  September  1901.
§  21.  Unberührt  bleibt  die  Verordnung,  betreffend  die  Verabfolgung  von  geistigen  Getränken
  an  die  farbigen  Angehörigen  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  und  Polizeitruppe  vom  21.  Märg
1907.  (Deutsches  Kol.  Bl.  1907,  S.  556.)
Buca,  den  30.  September  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.  Hanson.
        <pb n="1011" />
        W  962  20

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Ramerun,  betr.  den  Handel  mit  geistigen
Getränken  und  deren  Ausschank  im  Schutzgebiet  Kamerun.
Vom  13.  Oktober  1910.

Gemäß  §  2  Absatz  2  der  Verordnung  betreffend  den  Handel  mit  geistigen  Getränken  und
deren  Ausschank  im  Schutzgebiet  Kamerun  vom  30.  September  1910  werden  folgende  Plätze  und
Ortschaften  für  den  Handel  und  Ausschank  von  Spirituosen  an  Eingeborene  freigegeben.

I.  Im  Kribibezirk:  Kribi  (einschließlich  Neubremen),  Plantation,  Longji,  Groß-Batanga,
Lolodorf,  Dehane,  Bipindi,  Komakak,  Ambam,  Ndoa  und  Hermannshof.

II.  Im  Campobezirk:  Campo.

III.  Im  Jaundebezirk:  Jaunde,  Kolesi,  Nimiafa,  Nkololong,  Amugekore,  Mbegge  und
Nkulemakak.

IV.  Im  Ebolowabezirk:  Ebolowa,  Ngulemakong,  Nwam,  Makalat  und  Paulshof.

V.  Im  Dualabezirk:  Duala-Stadt,  Nyanga,  Bonepupa,  Ndonga,  Kake,  Mujuka,  Lum,
Jabiang,  Miang,  Manduka,  Bomono-Strand  und  Bonakule,  Zusammenfluß  Wuri
und  Dibombe.

VI.  Im  Bezirk  Edea:  Edea,  Sanaga-Nordfälle.

VII.  Im  Bezirk  Jabassi:  Jabassi  und  Ndokobele.
VIII.  Im  Bezirk  Johann-Albrechtshöhe:  Kumba,  Bange  und  Mundame.
IX.  Im  Bezirk  Rio  del  Rey:  Rio  del  Rey,  Bomossa,  Boa,  Ndian,  Lobe  und  Moco.
.  Im  Bezirk  Ossidinge:  Mamfe,  Nssanakang,  Tinto  und  Abokum.
XI.  Im  Bezirk  Victoria:  Victoria  und  Bimbia.
XII.  Im  Bezirk  Buea:  Buea  und  Tiko.

Buea,  den  13.  Oktober  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.  Hansen.

7

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Kbwehr  des
Osthüftenfiebers.
Vom  12.  Oktober  1910.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  §  5  der
Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und  das
Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  Soptember
  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,
was  folgt:

§  1.  Die  Einfuhr  von  Rindvieh  aller  Gattungen,  dessen  Häuten,  Hörnern  und  Klauen,
sowie  von  Grashen  aus  der  südafrikanischen  Union,  Britisch  Betschuanaland-Protektorat,  Rhodesia
und  Angola  ist  verboten.

Der  Gouverneur  ist  berechtigt,  Ausnahmen  hinsichtlich  der  Einfuhr  aus  bestimmten  Teilen
der  Südafrikanischen  Union  unter  Beobachtung  der  besonders  anzuordnenden  Schutzmaßregeln
zuzulassen.

§  2.  Wer  diesem  Verbote  zuwiderhandelt,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  10  000  1/“,  Haft  oder
Gesängnis  bis  zu  drei  Monaten  allein  oder  in  Verbindung  mit  einander,  bestraft.

Die  den  Gegenstand  der  Zuwiderhandlung  bildenden  Sachen  unterliegen  der  Einziehung.

§  3.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.  Gleichzeitig  wird
die  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betreffend  das  Verbot  der  Einfuhr
von  Großvieh  usw.  aus  Rhodesia,  Britisch  Betschnanaland-Protektorat  und  Angola  außer
Kraft  gesetzt.

Windhnk,  den  12.  Oktober  1910.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.
In  Vertretung:

Brückner.
        <pb n="1012" />
        963  20

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Hbwehr  des
Ostkhüftenfiebers.
Vom  12.  Oktober  1910.

Auf  Grund  des  §  1  der  Verordnung  des  Gouverneurs,  betreffend  die  Abwehr  des  Ostküstenfiebers
  vom  12.  Oktober  1910  wird  hiermit  bestimmt,  was  folgt:

1

Für  Rindertransporte,  die  für  das  Schutzgebiet  bestimmt  sind,  aus  der  Kapprovinz  stammen
und  sich  bereits  auf  dem  Wege  nach  dem  Schutzgebiet  befinden,  kann  auf  Antrag,  der  von  dem
Transportunternehmer  umgehend  einzureichen  ist,  die  Einfuhr  in  das  Schutzgebiet  unter  Beobachtung
der  besonders  angeordneten  Schutzmaßregeln  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  gestattet  werden.

Der  Antrag  hat  zu  enthalten:

1.  Die  Angabe  der  Stückzahl  und  des  Herkunftsortes  der  Rinder,

2.  die  Dauer  ihres  Aufenthaltes  am  Herkunftsorte,

3.  den  gegenwärtigen  Aufenthaltsort  des  Transportes,

4.  die  Angabe  des  von  dem  Transport  zurückgelegten  und  in  Aussicht  genommenen
Transportweges.

5.  Angabe  des  Einfuhrortes.

Transporten,  die  nicht  bereits  an  der  Südgrenze  stehen,  kann  die  Einfuhr  nur  über  Hasuur
gestattet  werden.

II.

Im  Grenzverkehr  ist  Zugochsen  vor  Frachtwagen  das  Überschreiten  der  Grenze  bis  auf
weiteres  gestattet.  Der  Grenzverkehr  umfaßt  die  nördlichen  Teile  der  Distrikte  Klein-Namaqualand
und  die  westlichen  Teile  von  Betschuanaland,  Kenhard  und  Gordonia,  sowie  den  südlichen  Teil  des
Schutzgebiets  bis  Ukamas  und  Kalkfontein  und  den  östlichen  Teil  bis  Hasuur  und  Ukamas.  Der
Frachtfahrer  hat  ein  behördliches  Zeugnis  mitzuführen,  wonach  die  Zugochsen,  die  nach  Farbe,  Alter,
Abzeichen  und  Merken  näher  zu  bezeichnen  sind,  innerhalb  der  letzten  sechs  Monate  sich  dauernd  in
den  obigen  Bezirken  befunden  haben.

Dieses  Zeugnis  ist  auf  Verlangen  dem  beamteten  Tierarzt,  Tierarztgehilsen  und  den  Polizeibeamten
  vorzuzeigen.

Windhuk,  den  12.  Oktober  1910.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Brückner.

#inderungen  der  Satzungen  der  Safata-Samoa-Gesellschaft,

welche  in  den  Hauptversammlungen  vom  24.  Mai  1907,  22.  Juni  1907  und  15.  Februar  1910
beschlossen  und  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigt  worden  sind.

Die  Satzungen  der  Safata-Samoa-Gesellschaft  (Reichs-Anzeiger  1904  Nr.  116)  find
durch  Beschlüsse  der  am  24.  Mai  1907,  22.  Juni  1907  und  15.  Februar  1910  stattgehabten
Hauptversammlungen  mit  Genehmigung  der  Aussichtsbehörde  folgendermaßen  geändert  worden:

Es  lauten  jetzt:

§  5.  Das  Grundkapital  der  Gesellschaft  ist  eingeteilt  in  Stammanteile  und  Vorzugsanteile
über  100  und  500  /%.  Der  Betrag  der  Stammanteile  darf  450  000  “,  derjenige  der  Vorzugsanteile
  darf  900  000  .  nicht  übersteigen.  Die  Summe  von  900  000  .  stellt  auch  den  Höchstbetrag
  des  Grundkapitals  dar.

§  8.  Die  Eigentümer  der  Anteile  bilden  die  Gesellschaft.

§  11.  Die  Gesellschafter  können  ihre  Einlage  nicht  zurückfordern;  sie  haben,  solange  die
Gesellschaft  besteht,  nur  auf  den  Reingewinn,  soweit  dieser  nicht  von  der  Verteilung  ausgeschlossen
ist,  Anspruch.  Dieser  Anspruch  steht  den  Inhabern  der  Stammanteile  unbeschadet  der  Vergünstigungen
zu,  welche  die  Inhaber  von  Vorzugsanteilen  genießen.

In  §  12  sind  die  Worte  „.und  40“  gestrichen.

In  §  14  sind  im  ersten  Satz  die  Worte  „oder  Genußscheines“  und  im  zweiten  Satz  die
Worte  „oder  Genußscheine“  gestrichen.
        <pb n="1013" />
        964  20C

Es  lauten  jetzt:

§  19.  Willenserklärungen  für  die  Gesellschaft  sind  verbindlich,  wenn  sie  von  zwei  ordentlichen
  Vorstandsmitgliedern  oder  von  einem  ordentlichen  und  einem  stellvertretenden  Vorstandsmitgliede
  oder  von  einem  ordentlichen  Vorstandsmitgliede  und  einem  Prokuristen  oder  von  zwei  stellvertretenden
  Vorstandsmitgliedern  oder  von  einem  stellvertretenden  Vorstandsmitgliede  und  einem
Prokuristen  erfolgen.

§  23.  Erklärungen  des  Aufsichtsrats  sind  rechtsverbindlich,  wenn  sie  unter  der  Bezeichnung:
  „Der  Aussichtsrat  der  Safata-Samoa-Gesellschaft“  die  eigenhändige  Unterschrift  des  Vorsitzenden
oder  seines  Stellvertreters  tragen.

§  24.  Jedes  Aufsichtsratsmitglied  erhält  Reisegebühren  und  Tagegelder,  außerdem,  soweit
die  Gesellschaft  einen  Reingewinn  erzielt  hat,  eine  Vergütung  von  jährlich  bis  zu  500  .  Der
Vorsitzende  des  Aufsichtsrats  erhält  in  diesem  Falle  das  Doppelte  dieses  Betrages.

In  §  30  lauten  die  beiden  ersten  Sätze  (Absatz  1)  jetzt:

In  der  Hauptversammlung  berechtigt  jeder  Anteil  von  100.K  zu  einer,  jeder  Anteil  von
500  zu  fünf  Stimmen.  Stimmberechtigt  ist,  wer  spätestens  am  dritten  Tage  vor  der  Hauptversammlung
  seine  Anteile  bei  der  Gesellschaft  hinterlegt  oder  ihr  einen  über  die  Hinterlegung  seiner
Anteile  bei  einem  deutschen  Notar  oder  bei  einer  Bank  für  den  Tag  der  Hauptversammlung  ausgestellten
  Hinterlegungsschein  einreicht.

§  37  hat  folgenden  Zusatz  erhalten:

Soll  die  Art  oder  das  Maß  der  gesellschaftlichen  Rechte  und  Pflichten  der  Vorzugsanteile  für
die  Zukunft  abgeändert  werden,  so  bedarf  es  neben  dem  Gesamtbeschluß  der  Hauptversammlung
eines  in  gesonderter  Abstimmung  gefaßten  Beschlusses  der  Inhaber  der  Vorzugsanteile.  Auf  diese
Beschlußfassung  findet  die  Vorschrift  des  Absatz  1  dieses  Paragraphen  Anwendung.  Der  Sonderbeschluß
  der  Inhaber  der  Vorzugsanteile  kann  nur  stattfinden,  wenn  die  Beschlußfassung  ausdrücklich
unter  den  Zwecken  der  Hauptversammlung  angekündigt  worden  ist.

Es  lauten  jetzt:

§  41.  Aus  dem  zu  verteilenden  baren  Reingewinn  erhalten  zunächst  die  Vorzugsanteile
eine  Vorzugsdividende  von  6  v.  H.  Von  dem  verbleibenden  Teil  des  Reingewinnes  werden  auf
alle  Anteile  4  v.  H.  Dividende  verteilt.  Alsdann  bezieht  der  Aufsichtsrat  eine  Tantieme  von
10  v.  H.  Der  Rest  des  Reingewinnes  wird  auf  alle  Anteile  pro  rata  verteilt.

Falls  in  einem  Jahre  oder  in  einer  Mehrheit  von  Jahren  der  Gewinn  nicht  aussreicht,
um  den  Vorzugsanteilen  die  Vorzugsdividende  von  6  v.  H.  zu  gewähren,  so  ist  der  Fehlbetrag  aus
demjenigen  Reingewinn  späterer  Jahre  nachzuzahlen,  welcher  nach  Gewährung  der  Vorzugsdividende
von  6  v.  H.  für  das  letzte  verflossene  Geschäftsjahr  an  die  Vorzugsanteile  übrig  bleibt,  so  daß  also
die  Stammanteile  erst  dann  dividendenberechtigt  werden,  wenn  den  Vorzugsanteilen  für  alle  verflossenen
  Geschäftsjahre  die  rückständige  Dividende  voll  gewährt  ist.

Eine  Zinsvergütung  für  etwa  rückständig  gebliebene  Vorzugsdividenden  finden  nicht  statt.

§  45.  Glaubt  der  Vorstand  nach  Aufstellung  der  Jahresbilanz  oder  einer  Zwischenbilanz,
daß  die  Hälfte  des  Grundkapitals  verloren  ist,  so  hat  er  unverzüglich  die  Berufung  einer  Aussichtsratssitzung
  zu  beantragen.  Schließt  sich  der  Aufsichtsrat  der  Auffassung  des  Vorstandes  an,  so  ist
unverzüglich  eine  Hauptversammlung  zu  berufen  und  dieser  davon  Anzeige  zu  machen.

5*  46.  Die  Auflösung  der  Gesellschaft  erfolgt:

a)  auf  Beschluß  der  Hauptversammlung,
b)  bei  Eröffnung  des  Konkurses  über  das  Vermögen  der  Gesellschaft.

Für  die  Liquidation  gelten  die  Vorschriften  der  §§  48,  49  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches.

Nach  Tilgung  der  Schulden  wird  das  Gesellschaftsvermögen  an  die  Mitglieder  nach  Maßgabe
  der  Höhe  ihrer  Anteile  verteilt.  Hierbei  sind  jedoch  zunächst  die  Vorzugsanteile  zu  befriedigen.

Die  Verteilung  darf  nicht  eher  vollzogen  werden,  als  nach  Ablauf  eines  Jahres  von  dem
Tage  an  gerechnet,  an  dem  die  Auflösung  der  Gesellschaft  und  eine  Aufforderung  an  ihre  Gläubiger,
sich  bei  ihr  zu  melden,  zum  dritten  Male  öffentlich  bekannt  geworden  ist.

Bekannte  Gläubiger  sind  auch  dann  zu  befriedigen,  wenn  sie  sich  nicht  melden.

Im  übrigen  wird  nach  §  52  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  verfahren.

Die  Hinterlegung  hat  unter  Verzicht  auf  die  Rücknahme  zu  erfolgen.

Berlin,  den  22.  November  1910.
Reichs-Kolonialamt.
In  Vertretung:

Böhmer.
        <pb n="1014" />
        W  965  20

Übersicht  über  die  Geschäfte  der  Kaiserlichen  Gerichte  in  den  Schutzgebieten  Afrikas
und  der  Südsee  während  des  Kalenderjahres  1909.#)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  Ostafrika.
I.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts.
Aus  Davon
—-  ——-Es
  waren  anhängig:  ê#
*mie  —.  —.
Se  3..  —1  .
A.  Bürgerliche  RNechtsstreitigkeiten:
1.  Berufungen  .  —262619  7
2.  Beschwerden  —  9999  —
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  ..  ———————
C.  Strafsachen  (einschl.  becigesachey
1.  Berufungen  —  232318  5
2.  Beschwerden  .  —  4  4  4  —
D.  Beschwerden  in  Angelegenheiten  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit.  .  ——————
Gerichtstage  sind  im  Geschäftsjahre  nicht  abgehalten  worden.
II.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Daressalam.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen  68  641709389  320
2.  Sonstige  Rechtssachen:  #
Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  —  56  565.56  —
Rechtshilfesachen  14  399.13|  394  19
Zwangsvollstreckungen  .  13943953905
Zwangsversteigerungen  von  Grundstücken  –  3  33—
Zwangsverwaltungen  ...  —————
Mahnsachen  16  32213381329  9
Sühnesachen  515151.—
Anträge  außerhalb  eines  bei  dem  Gericht  anhängigen
Rechtsstreits  .  ......—  5  5  5.  —
Aufgebote  —  —  —  —
Von  den  Sachen  gehörten  zur  Zutindigtet  J
a)  des  Richters  70  1693117631522  241
b)  des  Gerichts  29  17812071  95  112
B.  Konkurssachen  5  44  5  4
C.  Strafsachen:  i
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  1  13  1411  3
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  2  97  99  65  34
davon  Privatklagesachen  —  39  39  30  9
3.  Einzelne  richterliche  Anordnungen,  Ermittlungssachen  21  165186|152  34
4.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  —  4  4  4  —
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptwerhandlungen  statt.
a)  ohne  Beisitzer  58  l
b)  mit  Beisitzen  7
D.  Freiwillige  Gerichtsbarkeit:  i
1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften  (außer  Nachlaßpflegschaften)  1  2  3  1  2
2.  Erbteilungen  —  —  —  —
3.  Testamente  —  ——  ——  —
4.  Nachlaßregulierungen  50  53  10342  61

)  Vgl.  „Deutsches  Kolonialblatt“  1909,  S.  1124  ff.
        <pb n="1015" />
        W  966  20

 

 

 

 

5
2
□S

O
m

 

E.  Gerichtstage  wurden  abgehalten:
in  Wilhelmstal  1,  in  Wugiri  1.

 

 

 

 

————ie
Es  waren  anhängig:  1457½  z  35  22
—**————
5.  Erbscheine  —  2  2  2  —
6.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  .  —  9  9  9  —
7.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  —  6756757  —
8.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  .  —1161616—
9.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  179  179179  —
Gerichtstage  wurden  abgehalten:  7  in  Morogoro.
III.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Tanga.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten,  und  zwar:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen80  17625693  63
2.  Sonstige  Sachen,  und  zwar:
a)  Arreste  und  einstweilige  Verflügungen  6  38  4440  4
b)  Rechtshilfesachen  5  499  504473  31
Jc)  Mahnsachen  .  .  —183183183"—
d)  #angsvolltrecungssachen.  10  142152142  10
e)  Sühnesachen  —  3434134  —
f)  Anträge  außerhalb  eines  bei  dem  Gericht  enhangigen
Rechtsstreits  ..  —  22  2  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  ***m  zur  Zutindigte.
a)  des  Richters  .  .  481015106399568
b)  des  Gerichts  53  5911121  72  40
B.  Konkurssachen  1  3  4—  4
Strafsachen:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  2  20  22  17  5
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  zu  eröffnen  war.  15  4459  40  19
darunter  Privatklagesachen  5  12  17  8  92
3.  Einzelne  richterliche  Anordnungen,  Ermittlungssachen  27  921119114  5
4.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  —  1  11  —  1
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  statt.
a)  ohne  Beisitzer  .  50
b)  mit  Beisitzen  .......—
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsarkei-1.
  Vormundschaftssachen  bew.  flegschaftssachen  (außer  Nachlatpflegschaften)
  .  72  9  2  7
2.  Erbteilungen  .  —————
3.  Testamente  und  Erbverträge  .  —  2  2  2  —
4.  Nachlaßregulierungen  17  143112  19
5.  Erbscheine  .  —  1  1  1  —
6.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  .  —j181818"—
7.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  —  13513535  —
8.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  .  —  481  481  48  —
9.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  2552552  —
10.  Wechselproteste  ..  —  1  11  —  1
l
l
        <pb n="1016" />
        Aus  Davon
363
⁊  2  —  —  "
Es  waren  anhängig:  E
——  282  S  FS—
s-———
—..11

 

 

 

IV.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Muansa.

A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen13

2.  Sonstige  Rechtssachen:
!
l

 

 

 

 

 

Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  1ä  7  8  8  —
Rechtshilfesachen  —  I  46  46466
Zwangsvollstreckungen  1  16117117  —
Zwangsversteigerungen  —  2  2  2  —
Mahnsachen  —  3  3  3  —
Sühnesachen  .  —111111—
Anträge  außerhalb  eines  bei  dem  derich  anhangigen  T
streits  ..  —  1  1  1  —
Von  den  Sachen  gehörten  zur  Buständigken.
a)  des  Richters  ..  .......
b)  des  Gerihtt  )
B.  Konkurssachen  ..  ————-—
C.  Strafsachen:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  3  1001310  3
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  3  3  6  3  3
davon  Privatklagesachen  1  3  4  22
3.  Einzelne  richterliche  Anordnungen,  Ermittlungssachen  19  17  36129y
4.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  —  —––  —
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Haut##hanlungen  l
a)  ohne  Beisitzer  .  3
b)  mit  Beisitzen  .......—
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Vormundschaften  und  Pflegschafende  1  11  —  1
2.  Erbteilungen  (außer  Nachlaßpflegschaften)  .......————-——
3.Testamente  .  .......—  3  3  3  —
4.  Nachlaßregulierungen  .............3  1  4  4  —
5.  Erbscheine  .  ........—  1  1  1  —
6.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  ..  .....—  4  4  4  —
7.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  .....—————
8.EmttagungenundLöfchungentmLandregqter.....—-—-———
9.EintragungenundLöschungenimBerggrundbuch....———-———
10.SonstigeHandlungenderfreiwilligenGerichtsbarkeit...—-I343434—

Gerichtstage  wurden  abgehalten:  keine.

2.  Südwestafrika.
I.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts.

 

 

 

 

A.  Bürgerliche  Nechtestreitigkeiten:
1.  Berufungen  SS.  67  134201
2.  Beschwerden  ..  ............3  181  211  19  2
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  rsWW-ll.—  1  1  1  —
C.  Strafsachen:  -
1.  Berufungen  6  36  90  126  93  33
davon  in  Privatklagesachen.  ..........—  6  6  3  3
2.  Beschwerden  ..  .—1515141
D.  Beschwerden  in  Angelegenheiten  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit.  .  —  111111  11  —

Es  fanden  Gerichtstage  statt:  In  Swakopmund  und  Lüderitzbucht  je  2,  in  Keetmanshoop,
Omaruru  und  Grootfontein  je  1.

*)  Die  angegebenen  Zahlen  waren  augenscheinlich  unrichtig  und  sind  deshalb  fortgelassen  worden.
        <pb n="1017" />
        W  968  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
]G.
Es  waren  anhängig:  S  2ZZ
—  5  D  2  -
II.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Windhuk.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  6
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden=  und  Vechselprozess,  Ehe-  und  Ent-  «
mündigungssachen  710  1222  19321554  378
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:  «
a)  des  Bezirksrichters  305  7261031867  164
b)  des  Bezirksgerichts  405  4960  901  687  214
Es  wurden  erledigt:
a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Anträge  168  T  «
b)durchanderellrtetle  ..972
e)  durch  Vergleich  47
2.  Sühnesachen  .  —-——-——-—
3.  Mahnsachen  13  725738  —
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  47  152  199185“°  14
5.  Aufgebotsverfahren  .  1  —  1  1.  —
6.  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  Rechtsstreits  —  1711717  —
7.  Zwangsvollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermögen.  .501  1962s2463|2264  199
8.  Zwangsversteigerungen  in  das  unbewegliche  Vermoͤgen  .  5  34  39  15  24
9.  Zwangsverwaltungen  ..  .  3  —  3  3  —
10.  Verteilungsverfahrten  1  2  3  2  1
11.  Andere  Jvoangsvolstregungshandlunger.  104  624  54
12.  Beschwerden  .  —-—————
B.  Konkurssachen  12  14267  19
C.  Strafsachen:  «
1.  Ermittlungssachen,  einschl.  der  einzelnen  richterlichen  Anordnungeeaaaaaa
  122  296418  302  116
2.  Strafbefehele  27133  60  35  25
3.  Offentliche  Klagen:  .
a)  wegen  Ubertretungen  3  14  3  1
b)  wegen  Vergehen  217  1243411192  149
c)  wegen  Verbrechen  .  23512351619
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigreit
a)  des  Bezirksrichters  163  93  256  139  117
b)  des  ezirisgerichts  80  441124½  52
4.  Sühnesachen  9  3746  38  8
5.  Privatklagesachen.  311  1849  23  26
6.  Beschwerden  —  3  3  3  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willenserklärungen
  —  405  405  405  —
2.  Beglaubigungen  von  Unterschriften  und  Handzeichen.  —  107107  107  —
3.  Freiwillige  Versteigerung  von  Grundstücken  —]—
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen  —  ——  —
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen.  —  6  6  6  —
6.  Grundbuchsachen:  I
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Aufgebots,  Anlegung  des  Grundbuchs  2  312  314314  —
b)  Eigentumsänderungen  .  .  —I999999—
e)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  örundschuiden  —  306|306  306  —
d)  Sonstige  Eintragungen  .  2911  2911  291  —
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        S
*

 

Aus  Davon
5218  2  —  1  S*
Es  waren  anhängig:  E(
——s
——.—iie
.  I
7.  Landregistersachen:  I
a)  Anlegung  des  Landregisters  —  11  11  11—
b)  Eigentumsänderungen  2222  22,.  —
e)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  örundschuiden  —  41141
d)  Sonstige  Eintragungen  .  .  —  46  46  16  —
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  201  201  20  —
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  —  8  8  8  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  —  1  1  1—
11.  Nachlaßpflegschaften  und  Verwaltungen.  40  15  554/  21
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgerichte  .  —-———
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  Beugnisen  1  —  1  1—
14.  Auseinandersetzungen  .  .  —————
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  —  —  1  —  —  —
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften.  18  22  4010  30
17.  Sonstige  f#mitenrechce  Angelegenheiten  —  —  —’  —
18.  Protestsachen  .  —  —  —1  —  —
19.  Beschwerden  —  —  —  —  —
20.  Hinterlegung  von  Geld  und  Werhachen  —  103|  103|  103
E.  Rechtshilfesachen  41  816857  834¼23

Gerichtstage  fanden  statt:

III.  Gerichtsbarkeit

A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:

B.

4  Prozesse,  einschließlich  Urkundenund

  Wechselprozesse,  Ehe=  und
Entmündigungssachen  .........

Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:

a)  des  Bezirksrichters
b)  des  Bezirksgerichts

Es  wurden  erledigt:

66
281
19

a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Anträge
b)  durch  andere  Urteile
e)  durch  Vergleich

.  Sühnesachen

f.  Mahnsachen

.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen

Aufgebotsverfahren

u  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  Nechtsstreits
u  Zwangsvuollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermögen  .
.Zwangsverstetgerungenvon  unbeweglichen  Gegenständen
.Zwangsverwaltungen
Verteilungsverfahren

.  Andere  Jwongsvolltresungshandlungen

Beschwerden

Konkurssachen
C.  Strafsachen:

1.  Ermittlungssachen,

einschl.  der  einzelnen  richterlichen  Anordnungen
  I)

2.  Strafbefehle

 

 

 

des  Bezirksgerichts  Swakopmund.

606  641

404  382
202  259

7  747
7  54
1|  1

25

239  1926
1  2

126  273
32

 

 

1247

786
461

764

399
32

 

 

 

In  Otahandia:  3,  in  Gobabis  2,  in  n  Nehoboth  2,  im  Norden  1.

980  267

611r  115
309  152
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        Untersuchungen  von  Seeunfällen  v

 

—

 

W  970  2e0
Aus  Davon
z  5
Es  waren  anhängig:  stss
—2s23
#s
I  !
3.  Offentliche  Klagen:  i
a)  wegen  UÜbertretungen  —  —  —  —1
b)  wegen  Vergehen  39  99  138  109  29
c)  wegen  Verbrechen  2  810  8  2
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:  «
a)  des  Bezirksrichters  16  82  985  23
b)  des  Bezirksgerichts.  25  25550o  42  8
4.  Sühnesachen.  .  —3535332
5.  Privatklagesachen  13  35487  11
6.  Beschwerden  —  1515
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichisbarkeit:
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willenserklärunggen
  ——  4444444
2.  Beglaubigung  von  unterschriften  usw..  —  12011201120  —
3.  Versteigerung  von  Grundstücken.  —  —  ——  —
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen.  —  122
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen.  —  1  1  1  —
6.  Grundbuchsachen:  6
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Aufgebots  4  31135  24  11
b)  Neuanlegung  von  Grundbüchern  8.  2422  32—
c)  Eigentumsänderungen  .  3  41750050  —
d)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  Grundschilden  .  —  9393  "3  —
e)  Sonstige  Eintragungen  —  441441  44  —
7.  Landregistersachen:
a)  Anlegung  des  Landregisters  6  184  24  —
b)  Eigentumsänderungen.  —  ——
Tc)  Eintragungen  von  Hypotheken  —  2929  29  —
d)  Sonstige  Eintragungen.  .  —  1  1  1  —
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  48  4848—
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  —  144  14  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  —  5  5  5.—1
11.  Nachlaßpflegschaften  und  Verwaltungen  836  14440¼  22
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgericht  —  ——  ——
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  deuguifen  —  3  3  3  —
14.  Auseinandersetzungen  .  —I————«——
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  —  —  —  —
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften  18  1002813  15
17.  Sonstige  lemilienrechuich  Angelegenheiten  —  —  2212  5
18.  Protestsachen  —  241  241  24.  —
19.  Beschwerden.  .  —.———-—
20.  Hinterlegungen  von  Geld  und  Bertsachen  40  51  911690  31
E.  Rechtshilfesachen  ......  .  31  1121  115211122  30
F.  Seemannsamt:
1.  An-  und  Abmusterungen  —  181  181  18  —
2.  Proteste  ..  —  3  3  3  —
3.  Strafverfahren  nach  8  122  der  Seemannsordnung  —  199119  —
4.  Verklarungen.  ...  —  3  3  2  1
5.
6.

Gerichtstage  fanden  statt:

Andere  Handlungen  des  Seemannsamts

 

 

In  Omaruru  1,  in  Karibib  5,  in  Otjimbingwe  2.
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        W  971  20
Aus  Davon
—  —
Es  waren  anhängig.:  5  7  2  272
IV.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Keetmanshoop.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
u  Prozesse,  einschl.  Urkunden=  und  Wechfelprozese,  Ehe-  und
Entmündigungssachen  542  5951137/7564  383
72  horten  zur  Zusändigkeit  298  326624432  i  192
zirksrichters  -
b)  des  Bezirksgerichts  244  269  513322  #  191
Es  wurden  erledigt:  -
a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Antraͤge  .  86  I
b)  durch  andere  Urteile  .  .  485  I
c)durchVergle1che  29
2.  Sühnesachen.  —  341  31  3  —
3.  Mahnsachen.  2611261261  —
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  .  —  ;  343434——
5.Ausgcbotsversahren..  —«—-————
6.  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  Rechtsstreits  —  4  4  4  —
7.  Zwangsvollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermögen  —  669669669
8.  Zwangsversteigerungen  von  unbeweglichen  Gegenständen.  2  8  10  7  3
9.  Zwangsverwaltungen.  ........  2  —  2  2.—
10.  Verteilungsverfahren  .  ————s—
11.  Andere  zwangsvollireckungehandlunge  —  391|88918911  —
12.  Beschwerden.  .  ...  —-———j——
B.  Konkurssachen  3  47  7
C.  Strassachen:
1.  Ermittlungen,  einschl.  der  einzelnen  richterlichen  Anordnungen  109  323  32  367  65
2.  Strafbefehle  ...........  .  7  331  401  36  4
3.  Offentliche  Klagen:  «
a)  wegen  Ubertretungen  —  —  —  —  —
b)  wegen  Vergehen  66  10975118  57
Jc)  wegen  Verbrechen  .  3  4  7  3  4
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:
a)  des  Bezirksrichters  26  517746  31
b)  des  Bezirksgerichts  43  62  105  30
4.  Sühnesachen  —  66  6.—
5.  Privatklagesachen  11  152618  8
6.  Beschwerden  —  77  7  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  I
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willens—  s
erklärungen  .  —·169169169«—
2.  Beglaubigungen  von  Unterschriften  und  Handzeichen  —  215215215  —
3.  Freiwillige  Versteigerungen  von  Grundstücken  —  —  —
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen  —  40  —
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen.  —  8  8  8  —
6.  Grundbuchsachen:
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Aufgebots  und  d  Anlegung  d  der  Grund-  r
bücher.  .  .82561385286
b)  Eigentumsänderungen  .  .  .  —494II4()—
e)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  Grundschulden  —  838383  —
d)  Sonstige  Eintragungen.  .....  —  101010  —
        <pb n="1021" />
        W  972  20
Aus  Davon
—
Es  waren  anhängig:  55  *  #  55
—  7f
*5  ½  2
7.  Landregistersachen:  #
a)  Anlegung  des  Landregisters  55  4400  51
b)  Eigentumsänderungen  .  —!565656—
c)Emtragungenvon  Hypotheken  und  Grundschulden  .  —606060—
d)  Sonstige  Eintragungen.  .  .  —  5  55—
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  20  20020  —
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  —  100  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  —  4  41  4  —
11.  Nachlaßpflegschaften  und  Verwaltungen  31  94013  27
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgerichte  .  —————"——
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  Zeuanisen  —  5  51  6  —
14.  Auseinandersetzungen  ..  .  —  1  1  1  —
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  .  ——"—————s——
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften  12  9212  19
17.  Sonstige  familienrechtliche  Angelegenheiten  6  7  13  6  f
18.  Protestsachen  —  6  6  6  —
19.  Beschwerden.  .  .  —»«————«——
20.  Hinterlegung  von  Geld  und  Wertsachen  49  449364  29
E.  Rechtshilfesachen  26  4631489  469  20
Gerichtstage  fanden  statt:  In  Gibeon  ,  in  1  Warmbad  1.
V.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Lüderithbucht.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden=  und  Bechselprozese,  Ehe-  und
Entmündigungssachen  ...  1391845984669315
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:  «
a)  des  Bezirksrichters  60  5746344644  170
b)  des  Bezirksgerichts  79  27150  205  145
Es  wurden  erledigt:  «
a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Anträge  39
b)  durch  andere  Urteile.  ..  466
e)  durch  Vergleich  20
2.  Sühnesachen  ——  4  44
3.  Mahnsachen  13  382395395  —
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  —  421  4121  42  —
5.  Aufgebotsverfahren  .  ——-————-6.
  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  Rechisstreits  —  27127127  —
7.  Zwangsvollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermögen  —  771/771771  —
8.  Zwangsversteigerungen  von  unbeweglichen  Gegenständen  —  1  1  1  —
9.  Zwangsverwaltungen  ........  ———-—-—
10.Vertetlnnqsverfahten..  —————-—
11.  Andere  zwangevolltrecungehandlungen  —  560|5600  —
12.  Beschwerden  .  —  1  1  1  —
B.  Konkurssachen  —  32  1
C.  Strassachen:
1.  Ermittlungssachen,  einschl.  der  einzelnen  richterlichen  Anordnungen.
  .  3J342  2102421  MN
2.  Strafbefehle  1  68  69  4  35
3.  Offentliche  Klagen:
a)  wegen  Ubertretungen  2  19  21118  N
b)  wegen  Vergehen  12  10611863  55
c)  wegen  Verbrechen  —  6  6—  6
        <pb n="1022" />
        l

 

 

 

 

Aus  Davon
“—
Es  waren  anhängig:  ———  55
S——————
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:
a)  des  Bezirksrichters  .  6  70176144  32
b)  des  Bezirksgerichts  8  61116937  32
4.  Sühnesachen  1  20021111
5.  Privatklagesachen.  4  101  6  8
6.  Beschwerden  —  ——  —1
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willens-  #
erklärungen  .  ——-124124124—
2.  Beglaubigungen  von  Unterschriften  und  Handzeichen  —  858585  —
3.  Freiwillige  Versteigerungen  von  Grundstücken.  —  —  —
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen  –  3  3  3  —
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen  —  2  2  2  —
6.  Grundbuchsachen:  r
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Aufgebots  und  d  Anlegung  d  des  Grund—  «
buchs  .  —  7  7  7.  —
b)  Eigentumsänderungen  —  656
(c)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  d  Orundschuiden  —  351351  35  —
d)  Sonstige  Eintragungen  ...  —  1414  14  —
7.  Landregistersachen:
a)  Anlegung  des  Landregisters  —  —  —  —
b)  Eigentumsänderungen  —  2  2  2  —
c)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  Geumoschudden  –  1  11  1—
d)  Sonstige  Eintragungen  .  ...  ——666I—
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  12411241124  —
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  —  6  6  6  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  —  —1  —1  —  —
11.  Nachlaßpflegschaften  und  Verwaltungen.  7  19  26  3  23
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgericht  .  ——-————!—
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  Zeugnisen  —  —  b  6  —
14.  Auseinandersetzungen  —  —  —
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  —  —  —  —
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften.  4  162017  3
17.  Sonstige  faniisenwechtich  Angelegenheiten?  —  —  —
18.  Protestsachen  .  —  12411241124  —
19.  Beschwerden  —  ———
20.  Hinterlegungen  von  Geld  und  ertsachen  23  628560  25
21.  Verklarungen.  .  .  —  1  1  1  —
E.  Rechtshilfesachen  6  1658s|16644|1642  22
F.  Seemamusamtsachene  1
.  An=  und  Abmusterungen  .  —737373—
Strafverfahren  nach  §  122  der  Seemannsordnung  —  7  7  7  —
3.  Untersuchungen  von  Seenunfällen  —  1  1  1.  —
4.  Andere  Handlungen  des  Seemannsamtes  —  2  2  2  —
Gerichtstage  fanden  statt:  In  Aus  1.
VI.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Omaruru)
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschließlich  Urkunden=  und  Wechselprozese,  Ehe-  und
Entmündigungssachen  202  202  110  92

*)  Das  Gericht  hat  die  Geschäfte  am  10.  Februar  1909  ausgenommen.
        <pb n="1023" />
        W  974  20

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  De  Davon
Es  w  .  FZOZZZSI2ED
aren  anhängig  7  .  —  Wm—x
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:
a)  des  Bezirksrichters  ..  10410444  50
b)  des  Bezirksgerichts  9898  56  42
Es  wurden  erledigt:
a)  auf  Grund  widersprechender  Anträge  durch  Urteil.  19
b)  durch  andere  Urteile  .  79
c)  durch  Verglich  .......  4
2.  Sühnesachen  .............  «——-————
3.  Mahnsachen  .  30330321390
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  24  27  4ß9  5
5.  Aufgebotsverfahrten  —  ——  —  —
6.  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  Rechtsstreits  3  3  3  —
7.  Zwangsvollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermögen.  .  724724563161
8.  Zwangsversteigerungen  von  unbeweglichen  Gegenständen  7  7  1  6
9.  Zwangsverwaltungen  ........  ——-———
10.  Verteilungen  —  H  —
11.  Andere  Jrang-pelltrkungshandlungen  —————
12.  Beschwerden  —  E  —
B.  Konkurssachen  22  1  1
C.  Strafsachen:
1.  Ermittlungssachen  186186151  35
2.  Strafbefehle  ..  161615s1
3.  Offentliche  Klagen:
a)  wegen  Übertretungen  2  21  2  —
b)  wegen  Vergehen.  5353  44  9
Jc)  wegen  Verbrechen  5  5  5  —
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:  .
a)  des  Bezirksrichters  47  4788  9
b)  des  Bezirksgerichts.  131  131  13  —
4.  Sühnesachen  .  5  5  5  —
5.  Privatklagesachen  15159  6
6.  Beschwerden  .  313  3  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willenserklärungen
  ...  8383  83  —
2.  Beglaubigungen  von  unterschriften  und  Handzeichen  145145145  —
3.  Freiwillige  Versteigerung  von  Grundstücken  —
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen.  —  —  —
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen.  4  44—
6.  Grundbuchsachen:  1  I
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Aufgebots  und  Anlegung  des
Grundbuchs  331331  33  —
b)  Eigentumsänderungen.  ..  111  111  11  —
e)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  Grundichulden  161  161  16  —
d)  Sonstige  Eintragungen.  ....  2222  22  —
7.  Landregistersachen:
a)  Anlegung  des  Landregisters  38  38  38  —
b)  Eigentumsänderungen  .  .  33333  33  —
c)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  Grungschudde  62  62  62  —
d)  Sonstige  Eintragungen.  666.—
        <pb n="1024" />
        Aus  Davon
————
Es  waren  anhängig:  s
S  5  S  —-  Ö
r  *—
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  201  20  20  —
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  2  2  2  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  2  2  2  —
11.  Nachlaßpflegschaften  und  Verwaltungen.  221  221  4118
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgerichte  —  —
13.  Ausstellungen  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  Zeugnis  sen  6  6  1  5
14.  Auseinandersetzungen  .....  2  2  1  1
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  —  —  —
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften.  7  7  1  6
17.  Sonstige  familienrechtliche  Angelegenheiten.  —
18.  Protestsachen.  ......  ——  —  —
19.  Beschwerden  —  —  —  —
20.  Hinterlegung  von  Geld-  und  erhachen  1919  10  9
21.  Verklarungen.  .  —————I—
E.  Rechtshilfesachen  867  357  329  28
Gerichtstage  fanden  statt:  In  Gropbomein  4,  in  Outjo  2,  in  Tumeb  4,  in  Otjiwarongo  4,
in  Okombahe  2,  in  Otavi  2,  in  Waterberg  1,  in  Kalkfeld  2.
S.  Kamerun.
I.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  «
1.  Berufungen  4  4181513
2.  Beschwerden  —  31313  —
B.  Beschwerden  in  Konkurss  sachen  —  —  —  —  —
C.  Strassachen  einschl.  Privattlagesachen.
1.  Berufungen  7  28E885824  11
2.  Beschwerden  .  —  1  11—
D.  Beschwerden  in  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  1  1  1  —
Von  den  48  Sachen  entfallen:  I
a)aiifdieBeziiksgerichteiiiKameriiii.  40
b)  auf  das  Bezirksgericht  in  Togo  .  8
E.  Gerichtstage  fanden  statt:  gIn  Duala  3,  in  Victoria  2  und  in  Kribi  l
und  in  Lome  (Togo)  je  1  .  3
II.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Duala.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  «  -
1.  Prozesse,  einschl.  der  Urkunden-,  Ehe-  und  Entmündigungssachen  7  4552  44  8
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usw.  2  114  116110  6
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  Zuständigkeit:  1  1
a)  des  Richters  444  143147y  10
b)  des  Gerichts  5  161  4
B.  Konkurssachen  1  —  1  1  —
C.  Strafsachen:  1
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war.  1  3  4  3  1
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  5  35  103  7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  J—
        <pb n="1025" />
        976  20

m  WWJJ  Aus  Daron
z
Es  waren  anhängig:  s  7"?5

l
3.  Ermittlungssachen  .  18172907218
4.  Privatklagesachen,  einschl.  Sühnesachen  .  .  2  7  98  1

In  den  Sachen  zu  2  fanden  Haupterhandlungen  satt.
a)  ohne  Beisitzer  20
b)  mit  Beisitzen  .  13

5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .  —————

D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  ·-1.
  Nachlaßregulierungen,  Erbscheine  usw.  14  27  411  15
2.  Vormundschafts=  und  Pflegschaftssachen.  —  —P.-  —
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch.  52  3444534  52
Za.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  —  1  1  1  —
4.  Rechtshilfesachen  10  218228213  15

5.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  Beglaubi-  1
gungen,  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usw..68568168  —
E.  Seemannsamtliche  Handlungen.  .......  —)202020—

Gerichtstage  wurden  abgehalten:  Je  1  in  Edea  und  Jabassi,

Kilometer  112,  1  in  Lobethal.

III.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Viktoria.
A.  Vürgerülche  Rechtsstreitigkeiten:

Prozesse,  einschl.  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen

4  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangs-Konkurse.



vollstreckungen,  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usw.
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  ustndigtet
a)  des  Richters  .
b)  des  Gerichts

C.  Strafsachen:

-

5.

Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.

Si  P  J1

6.

Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war
Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  zu  eröffnen  war.
Ermittlungssachen  .....
Privatklagen  einschl.  Sühnesachen  .
In  den  Sachen  zu  2  fanden  haupwerhandlunge  san

a)  ohne  Beisitzer  .

b)  mit  Beisitzen  ....1
Beschwerden  gegen  Eutscheidungen  des  Richters  .

Nachlaß-,  Vormundschafts-  und  Familiensachen
Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch.
Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister
Handelsgerichtliche  Angelegenheiten
Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen
glaubigungen,  Beurkundungen  usw.
Rechtshilfesachen

Gerichtsbarkeit,  Be-E.

  Seemannsamtliche  Handlungen.

 

eeei

—

11

30

 

12

32

□

13

 

31

I

12
—  S

8

13
10

1  an  der  Nordbahntrasse  bei

1.

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—
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        W  977  20

 

 

E———.*  —  —

 

 

 

 

 

Aus  Davon  I
-———z-  5
Es  waren  anhängig:  —E·
——22  —SS
7  z—  2  l
IV.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Kribi.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  «
I.Prozesse,einfchl.derUrkunden-,Ehe-undEntmündigungsprozesse9  18275
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangs-  s
vollstreckungen,  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usw.  —  131131  13  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehdrten  zur  uständigkelt.
a)  des  Richters  7  253224  8
b)  des  Verichts  2  6  8  4  4
B.  Konkurssachen  —  —  —  —
C.  Strasfsachen:
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war.  37  418  69  9
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  20  30  50  21  29
3.  Ermittlungssachen  .....  77s13321015852
4.  Privatklagesachen  einschl.  Sühnesachen  .  4  4  8  5  3
In  den  Sachen  zu  1  und  2  fanden  dauptverhandlungen  statt:  T
a)  ohne  Beisitzer  51  #  «
b)  mit  Beisitzen  .  14
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  —  3  3  1
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Nachlaßregulierungen,  Erbscheine  usw.  12  22  3440  14
2.  Vormundschafts=  und  Pflegschaftssachen.  1  —  1  1  —
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  33  7  U  40  1  39
Za.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  —  —  l  —
4.  Rechtshilfesachen  3  137.40  36  4
5.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  Beglaubi-—
  39139139  —

gungen,  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usw.
E.  Seemannsamtliche  Handlungen.  .......

 

 

 

Gerichtstage  wurden  abgehalten:  In  Campo,  Jaunde,  Baturi,  Bertua,  Dengdeng,  Ebolowa,
Molundu,  Sangmelima,  Jukaduma  je  1,  in  Akonolinga  2,  in  Dume  3,  in  Abongmbang  4,  in  Lomie  10.

4.  Togo.

Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Lome.

A.  Bürgerliche  Nechtstreitigkeiten:
1.  Zivilprozesse
2.  Zahlungsbefehle  .
3.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen
4.  Sicherung  des  Beweises
5.  Jwangsvollstredlungen,  Aufgebote  usw.
B.  Konkurssachen
C.  Strafsachen:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  .
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war
3.  Ermittlungssachen  ...  .
4.  Privatklagesachen.  .
5.  Beschwerden  gegen  öutsheidungen  des
6.  Sühnesachen

 

k  Rich  .

 

*)  Die  entsprechende  Zahl  in  der  Geschäftsübersicht  für  das

22

 

 

23
21

##

Vorjahr  ist  unrichtig  angegeben.
        <pb n="1027" />
        I

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
Es  waren  anhängig:  ——5  2E7
m  #  Z7
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Vormundschafts=  und  Pflegschaftssachen  —  —  —
2.  Testamente  und  Erbverträge  —  —1  —  —  —
3.  Nachlaßregulierungen  4  1  5  2  3
4.  Erbbescheinigungen  —  ——
5.  Handelsregistersachen  —  —  —  1—
6.  Grundbuchsachen:
a)  Anträge  auf  Anlegung  eines  Grundbuchblattes  126  62188  37  151
b)  Eigentumsveränderungen  .....  —252025—
c)llbertraqunqenausandereBlatte...  —161616—
d)  Eintragungen  in  den  Abteilungen  II  und  III  —  251  251  25  —
e)  Löschungen.  —  8  8  8  —
f)  Berichtigungen  nach  dem  Inhalt  der  Flurbücher  2  2  2  —
7.  Landregistersachen  .  .  ———————
8.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
a)  Verträge  und  einseitige  Willenserllärungen  —  731  731  73  —
darunter  Grundbuchsachen  .  —515151——
b)  Beglaubigungen  ?  von  Unterschristen  usw.  —  7  7  7  —
E.  Rechtshilfesachen  —  521  521  52  —
F.  Seemannsamt:
a)  Verklarungen,  An-  und  Abmusterungen  usw..  —  16616  16  —
b)  Seemannsamtliche  Strafverfahren  —  3  3  3  —
Gerichtstage  sind  nicht  abgehalten  worden.
5.  Neuguinea.
I.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts.
A.  Bürgerliche  Rochtsstreitigkeiten:
1.  Berufungen  2  3  5  4  1
2.  Beschwerden  1  1  2  2  —
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  .  —-——————
C.  Strasschen  (einschl.  Privattlagesachen).  .
.  Berufungen  2  811018  2
Beschwerden  2  —  2  2  —
D.  Beschwerden  in  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  1  1  2  2  —
II.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Herbertshöhe.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen  1  2324420  4
2.  Sonstige  Rechtssachen:
Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  —  3  3  3  —
Rechtshilfesachen  ...  —  321  321  32  —
Zwangsvollstreckungen  —  333
Mahnsachen  .  —;121212
Zwangsversteigerungen.  —  ———–
Aufgebotsverfahren  ..  —  ——  ——  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  zebörien  zur  Zufandigieit
a)  des  Richters  .  —  571  571  56  1
b)  des  Gerichts  1  1617  111  3
        <pb n="1028" />
        W  979  20

 

 

 

Aus  Davon
5
Es  waren  anhängig:  3  *  7  2
—  G3
B.  Konkurssachen  —  ——  ——  —  —
C.  Strassachen:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  —  16  1616—
2.  Sachen,  in  denen  das  Hauptverfahren  zu  eröffnen  war  5E  J  25  32  1L  1
davon  Privatklagesachen  —  6  6  6  1
3.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  nicht  zu  eröffnen  war
(Einstellungen,  Zurückweisungen,  Zurücknahmen)  —  9  9  9  —
4.  Ermittlungssachen  .  14647425
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .  ——————
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  won
a)  ohne  Beisitzer  14
b)  mit  Beisitzen  .......  4
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften  15  121271  16  12
2.  Testamente.  —  6  6  6  —
3.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  "  7  7  7—
4.  Eintragungen  in  das  Schiffsregister  —  2  2  2—
5.  Eintragungen  in  das  Grundbuch  –  2929  29  —
6.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  62  62  62  —

A.  Bürg
1.
2.

 

 

 

 

III.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Friedrich-Wilhelmshafen.)

erliche  Rechtsstreitigkeiten:

Prozesse,  einschl.  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen
Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usw.

Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  Zuständigkei-.

2.

a)  des  Richters
2  des  Gerichts

 

 

14

14

13

13

 

*)  Die  Zahlen  für  das  Vorjahr  1908,  welche  seinerzeit  noch  nicht  vorlagen,  sind  folgende:

A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen

Sonstige  Rechtssachen.  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usw.  .

Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  Zuständigkeit

B.  Konku#
C.  Straff

1

3.

a)  des  Richters
b)  des  Gerichts
rssachen

achen:  «
Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war
Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  eingeleitet  war
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  statt.
a)  ohne  Beisiger  ....1

b)  mit  Beisitzen  .......1

Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .

D  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:

PI„3

Ge

Vormundschaften  und  Pflegschaften
Erbteilungen
Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  .

Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichts  Narleit  Bealaubigungen

Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usw.)
richtstage  haben  nicht  stattgefunden.

 

lllt

llq

 

 

llbwid

llspw

d

10
19
46

 

co  —

19
36

 

 

 

 

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10
        <pb n="1029" />
        W  980

 

Es  waren  anhängig:

Aus

früheren
Jahren

dem  Berichtojahre!


zusammen

*□o
1I  .

wurden
erledigt

blieben

2
S
SC-—


unerledigt

 

B.  Konkurssachen

C.

Strafsachen:
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  eingeleitet  war
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  kutt:
a)  ohne  Beisitzer  ........  .
b)  mit  Beisitzen  ...—
3.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .

-20—

D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:

A.

B.

1.
*
4%

1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften

2.  Erbteilungen.

3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  .

4.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  (Beglaubigungen,
  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usw.)

Gerichtstage  haben  nicht  stattgefunden.

IV.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Ponape.

Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Wechsel-,  Ehe-  u  und  Entmũndigungs—
sachen  und  Aufgebote  ....
Arreste  und  einstweilige  Verfügungen
Anträge  außerhalb  eines  Verfahrens
Rechtshilfesachen  .
.  Mahnsachen
Zwangevollstrectungen

*n

Von  den  zu  1  aufgeführten  Sachen  gehörten  zur  Zuständigkeit:
a)  des  Richters
b)  des  Gerichts
Konkurssachen
Strafsachen:
1.  Strafbefehle  .
2.  Sachen,  in  denen  das  Verfahren  eingestellt  wurde
3.  Sachen,  in  denen  eine  Hauptverhandlung  einzuleiten  war.
4.  Ermittlungssachen
In  den  Sachen  zu  3  fanden  Haupwwerbandinngen  statt:
a)  mit  Beisitzern.  ...  ....
b)  ohne  Beisitzor  ..
.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  s  Richters
Süncfachen  und  Privatklagesachen
Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften
2.  Nachlaßsachen:
a)  Nachlaßregulierungen
ßb)  Erbscheine  ....
Errichtung  usw.  von  letztwilligen  Verfügungen
Anträge  auf  Anlegung  eines  Landregisters
Sonstige  Verfügungen  in  Landregistersachen

S.  +  —

 

 

S

10

—...

 

 

2—

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#  —
        <pb n="1030" />
        W  981  20

 

 

—

 

 

 

Aus  Davon
28  .  S
„%  "  ——  —  —
Es  waren  anhängig:  ———  êôGZE  Z
S—-—  25
—  —  t
6.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  5  5  5  —
7.  Wechselproteste  .  ————  —
8.  Sonstige  Handlungen  —  3  3  3  —
9.HinterlcgnngvonGeldern.  —  1  l—  1

Gerichtstage  wurden  nicht  abgehalten.

V.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Jap.

Die  Geschäftsübersicht  ist  bisher  nicht  eingegangen.  Sie  wird  mit  der
Geschäftsjahr  1909  veröffentlicht  werden.

VI.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Jaluit.

Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
.Prozesse,  einschl.  der  Urkunden-,  Ehe-  und  Entmündigungs—
sachen  .
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwang  gvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usw.
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  brbörten  dur  Zustaͤndigkeit.
a)  des  Richters
b)  des  Gerichts
Konkurssachen  ..
Strafsachen:
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war.
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  statt.
a)  ohne  Beisitzer  .  .
b)  mit  Beisitzen  ......1
3.  Beschwerden  gegen  Eutscheidungen  des  8  Richters
Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften
2.  Erbteilungen
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch.  .
4.  Sonstige  Handlungen  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkeit  (Beglaubigungen,
  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usw.)

Gerichtstage  sind  nicht  abgehalten  worden.

6.  Samoa.

I.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts.

Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:

1.  Berufungen  ..

2.  Beschwerden
Beschwerden  in  Konkurssachen
Strafsachen  (einschl.  Privatklagesachen).

.  Berufungen

Beschwerden

Beschwerden  in  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarteit

 

 

Übersicht  für

 

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1

—  I

 

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        Aus  Davon

9  .o25

Es  waren  anhängig.:  5  m"
—  22

Se  m589

 

II.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Apia.

A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  I
Prozesse  einschl.  Urkunden-,  Ebe-  und  d  Entmündigungsachen  ’17T7488|66  5566  99

1.

2.  Mahnsachen  .  —  89  891  89  —

3.  Sühnesachen  ........——!7  77.—

4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  .  .1  —4  444

5.  Zwangsvollstreckungssachen  8  9310195  6

6.  Zwangsversteigerungen  von  Gundftchn  ....—  2  22.—

7.  Rechtshilfesachen  —  13  1312  1
Von  den  Sachen  zu  1  hehörten  zur  Bustandiatei

a)  des  Richtrs  .  165  434599530  69

b)  des  Gerichts  .  511633  30

B.  Konkurssachen  .............—————z—
).Strassachen  «

111111·—
5355541

1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  erlassen  wurde  —
2.  Sachen,  in  denen  das  Hauptverfahren  eröffnet  wurde  2
davon  Privatklagesachen  .......1  .
ZEnntttlungssachen..............2743706733
4.  Rechtshilfesachen  –  «
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Laupwerhandlunge  sonla)

  ohne  Beisitzer  51  «
«  b)mttBe1f15ern...........  4
5.  Sühnesachen  1  178  —

D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:

 

 

 

 

1.  Vormundschaftssachen  und  Pflegschaften  .  .  .12  810
2.  Nachlaßsachen  .......  1  3  4  3  1
3.  Errichtung  letzwilliger  Verfügungen.  5  5  5.—
4.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  1  2  33—
5.  Eintragungen  und  Löschungen:
a)  im  Landregier  8  3341441
b)  im  Grundduch  .  1125132132
6.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  (Be-  B
glaubigungen,  Beurkundungen  uswnh.h)  ..  .21401142  142  —

E.  Gerichtstage  fanden  statt:  In  Savaii  (Matautu)  1.

 

 

 

 

—  —  Personalien.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  zu  bestimmen  geruht:  Der  Hauptmann  v.  Doering
im  4.  Oberschlesischen  Infanterie-Regiment  Nr.  63,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  Reichs-Kolonialamt,
  erhält  unter  Belassung  in  diesem  Kommando  und  unter  Versetzung  in  das  Füfilier=Regiment
  General-Feldmarschall  Graf  Moltke  Schlesisches)  Nr.  38  den  Charakter  als  Major.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Kalkulatmvorstand
  Hans  Nürnberger  bei  dem  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  und
dem  Sekretär  Georg  Bickel  bei  demselben  Gouvernement,  dem  Kalkulaturvorstand  Emil  Schmeiser
bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  und  dem  Sekretär  Karl  Warnecke  bei
dem  Gouvernement  von  Neuguinea  den  Charakter  als  Kaiserlicher  Rechnungsrat  zu  verleihen.
        <pb n="1032" />
        983  20

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  mittels  Allerhöchster  Order  vom  5.  d.  M.
geruht,  dem  Geheimen  Legationsrat  und  Vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt  Dr.  Angelo
Golinelli  die  nachgesuchte  Versetzung  in  den  Ruhestand  mit  der  gesetzlichen  Pension  unter  Verleihung
  der  Brillanten  zum  Königlichen  Kronenorden  2.  Klasse  in  Gnaden  zu  erteilen.

Dem  mit  der  Einrichtung  der  Bibliothek  des  Reichs-Kolonialamts  kommissarisch  betrauten
Bibliothekar  beim  Reichsmilitärgericht,  Herrn  Dr.  jur.  Maas,  ist  von  dem  Herrn  Minister  der
geistlichen,  Unterrichts=  und  Medizinalangelegenheiten  das  Prädikat  Professor  verliehen  worden.

achrufe.

Graf  von  Götzen  F.

Am  1.  Dezember  starb  nach  schwerem  Leiden  der  Königlich  Preußische  Gesandte  Graf
Adolf  von  Götzen  im  44.  Lebensjahre.  Sein  Name  gehört  für  alle  Zeiten  der  deutschen  Kolonialgeschichte
  an.

Schon  den  jungen,  begabten  Offizier  trieb  der  Forscherdrang  in  das  noch  wenig  bekannte
Inner-Afrika.  Nach  einer  kurzen  Reise  zum  Kilimandscharo  im  Jahre  1891  trat  der  damalige
Leutnant  im  2.  Garde-Ulanen-Regiment  zwei  Jahre  später  von  Pangani  aus  seine  berühmte,  erfolgreiche
  Forschungsreise  an,  die  ihn  quer  durch  Afrika  von  Ost  nach  West  führte.  Er  brachte  die  ersten
genauen  Nachrichten  aus  dem  sagenhaften  Reiche  Ruanda,  besuchte  das  dortige  Vulkangebiet  und
entdeckte  den  Kivu-See.  Eine  prächtige  Schilderung  seiner  interessanten,  mit  hervorragender  Umsicht
ausgeführten  Expedition  gab  uns  der  kühne  Forscher  in  seinem  wertvollen  Werke  „Durch  Afrika  von
Ost  nach  West“.

Nachdem  Graf  Götzen  inzwischen  im  diplomatischen  Dienst  als  Militär-Attaché  in  Rom  und
Washington  tätig  gewesen  war  und  im  amerikanischen  Hauptquartier  an  dem  spanisch-amerikanischen
Kriege  teilgenommen  hatte,  wurde  er  als  Hauptmann  in  den  Großen  Generalstab  berufen.  Aus
diesem  rein  militärischen  Wirkungskreise  heraus  stellte  ihn  das  Vertrauen  und  die  Wertschätzung
Seiner  Majestät  des  Kaisers  und  Königs  im  Jahre  1900  an  die  Spitze  von  Deutsch-Ostafrika;  er
wurde  unter  Ernennung  zum  Major  zugleich  Kommandeur  der  dortigen  Schutztruppe.  Fast  sechs
Jahre  lenkte  er  die  Geschicke  unseres  größten  Schutzgebietes,  das  unter  seiner  klugen  und  zielbewußten
Leitung  sich  in  jeder  Beziehung  kräftig  entwickelte.  Verehrt  und  geliebt  von  allen  Kreisen  wirkte  er
unermüdlich,  ohne  jemals  Rücksicht  auf  seinen  bereits  leidenden  Zustand  zu  nehmen.  Schon  begann
seine  Gesundheit  im  Jahre  1905  das  Verlassen  der  Tropen  dringend  zu  fordern,  da  brach  der  ostafrikanische
  Aufstand  aus.  Voll  selbstlosen  Pflichtbewußtseins  verblieb  Graf  Götzen  auf  seinem  Posten,
bis  es  seiner  Energie  und  seinem  Geschick  in  verhältnismäßig  kurzer  Zeit  gelungen  war,  des  Aufstandes
  Herr  zu  werden.  Auch  über  diese  Periode  seiner  Tätigkeit  gibt  ein  von  ihm  später  in  der
HOeimat  verfaßtes  Werk  eine  wertvolle  und  ausführliche  Auskunft  und  auch  hier  wiederum  weht  aus
den  Blättern  seines  Buches  jener  so  sympathisch  berührende  Geist  männlicher  Energie,  gemischt  mit
vornehmster  Bescheidenheit.

Im  Jahre  1908,  nachdem  seine  Gesundheit  wieder  hergestellt  schien,  trat  Graf  Götzen  von
neuem  in  den  Dienst  seines  Kaiserlichen  Herrn  und  wirkte  bis  zuletzt  als  preußischer  Gesandter  in
Hamburg,  geschätzt  von  allen,  die  dienstlich  und  außerdienstlich  mit  ihm  zu  verkehren  Gelegenheit
hatten.  Mitten  im  reichen  Schaffen,  in  der  Vollkraft  seiner  Jahre,  ist  er  nunmehr  dem  tückischen
Leiden  erlegen.  Allgemein  war  der  Schmerz  und  die  Trauer  um  den  hochverdienten  Mann,  dessen
edle  Lauterkeit,  dessen  Pflichtgefühl,  dessen  vornehme  Gesinnung  und  liebenswürdige  Einfachheit  bei
hervorragenden  Leistungen  ihn  zum  Vorbild  eines  deutschen  Mannes  und  Beamten  machten.  Besonders
für  die  Kolonialverwaltung  bedeutet  sein  allzu  frühes  Hinscheiden  einen  unersetzlichen  Verlust,  sein
Andenken  wird  stets  in  hohen  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  12.  Dezember  1910.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
v.  Lindequist.
        <pb n="1033" />
        W  984  2e

Am  1.  d.  Mts.  verschied  in  Berlin  nach  längerem  schweren  Leiden  im  Alter  von  44  Jahren
der  Kaiserliche  Major  z.  D.  und  Königlich  Preußische  Gesandte,  Bevollmächtigter  Minister  in  Hamburg
Herr  Gustav  Adolf  Graf  von  Götzen,
Ritter  des  Königlichen  Kronen-Ordens  2.  Klasse  mit  Schwertern  und  des  Roten  Adler-Ordens
4.  Klasse  mit  Schwertern  und  der  Königlichen  Krone.

Der  Verewigte  hat  in  den  Jahren  1901  bis  1906  an  der  Spitze  der  Kaiserlichen  Schuntruppe
  für  Deutsch-Ostafrika  gestanden  und  sich  in  dieser  Stellung  durch  seine  seltene  organisatorische
Begabung  und  seine  unermüdliche  Schaffenskraft  in  Krieg  und  Frieden  aufs  glänzendste  bewährt.

Durch  seine  hohe  Pflichtauffassung,  seinen  vornehmen  ritterlichen  Sinn  und  seine  vorbildlichen
soldatischen  Eigenschaften  hat  sich  dieser  hochverdiente  Kommandeur  die  Liebe  und  Achtung  seiner
Vorgesetzten  wie  Untergebenen  im  höchsten  Maße  zu  erwerben  gewußt.  Seine  hervorragenden  Verdienste
  werden  mit  der  Geschichte  der  Schutztruppe  für  alle  Zeiten  unlöslich  verbunden  sein.

Im  Namen  der  Offiziere,  Sanitätsoffiziere  und  oberen  Beamten  des  Kommandos

der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt:

Bender,  Major.

 

 

Raoiserliche  Schutztruppen.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  15.  November  1910.
Den  nachbenannten  Offizieren  usw.  sind  folgende  Auszeichnungen  verliehen,  und  zwar:
der  Rote  Adler-Orden  vierter  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Hauptmann  Brentzel;
der  Königliche  Kronen-Orden  vierter  Klasse  mit  Schwertern:
den  Oberleutnants  Tafel  und  Seitz;
das  Militär-Ehrenzeichen  erster  Klasse:
dem  Vizefeldwebel  Pestrup.
Die  Allerhöchste  Genehmigung  zum  Aulegen  eines  nichtpreußischen  Ordens  ist  unter  dem
16.  November  1910  erteilt  worden:
für  das  österreichische  goldene  Verdienstkrenz:
dem  Feldwebel  Hoenicke.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  15.  November  1910.
Ausnahmsweise  ist  noch  nachträglich  verliehen  worden:
das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:
dem  Sanitätssergeanten  Müller  im  Garde-Schützen-Bataillon,  früher  in  dieser  Schutztruppe.
Die  Allerhöchste  Genehmigung  zum  Aulegen  nichtpreußischer  Orden  ist  Nachbenaunnten  umer
dem  16.  November  1910  erteilt  worden:
für  die  silberne  Verdienstmedaille  am  Bande  des  Großherzoglich  Badischen
militärischen  Karl  Friedrich-Verdienstordeus:
dem  Magazinaufseher  Deichelbohrer,  den  Gefreiten  Jegle  und  Ihle.

—  —

Deutsch-Ostafrika.  am  1.  Dezember:  Oberleutnant  Reitzenstein,

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  Lentnant  v.  Linde-Suden  und  Oberfenerwerker

angetreten:  am  12.  November  von  Marseillei  Kellmann;  am  5.  Dezember:  Oberarzt  hr.

Vizefeldwebel  Tost,  Unteroffizier  Buttkus  und  Penschke.
Sanitätsunteroffizier  Peterhäusel;  von  Noapel
        <pb n="1034" />
        J  985  2e□Ö

kKamerun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  angetreten:
am  9.  November:  Regierungsbaumeister  Kalweit,
Landmesser  Kowalski,  Techniker  Kloke;  am
25.  November:  Technischer  Eisenbahnpraktikant
Wüst,  Zollaufseher  Steiner,  Bureaugehilfe
Römisch.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  10.  Dezember  von  Hamburg  aus  angetreten:
Oberleutnant  v.  der  Marwitz.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  1.  Dezember  in
Hamburg  eingetroffen:  Vizefeldwebel  Ricklefs.

Deutsch-Südbwestafrika.
Am  30.  November  sind  ausgereist:  Gerichtsassessor
  Dr.  Bischof,  Bergassessor  Dr.  Nieß,
Lehrer  Berger;  wiederausgereist:  Meßgehilfe

Graf,  Telegraphist  Havernick,  Tischler  Friedrich,
Kanzlist  Rosenberger,  Lokomotivführer  Kloke,
Polizeiwachtmeister  Bossenberger  sowie  die  Polizeisergeanten
  Adloff,  Neumann  und  Schmidt.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  21.  November  in
Cuxhaven  eingetroffen:  Stabsarzt  Dr.  Schroedter.

 

ogo.
Machruf.

Während  seines  Heimaturlaubes  verschied  plötzlich
  und  unerwartet  der  Zollvorstand  beim
Gouvernement  von  Togo

Herr  Solldirektor  Oax  Reinhardt
kurz  vor  der  Wiederausreise  nach  dem  Schutzgebiet.

Das  Gouvernement  verliert  in  dem  Entschlafenen
  einen  pflichttreuen  und  allgemein  beliebten
Beamten,  der  seit  Ende  Mai  1906  mit  großer
Tatkraft  und  bestem  Erfolge  der  Zollverwaltung
vorstand  und  sich  durch  seine  ausgezeichneten
Eigenschaften  die  Wertschätzung  aller  erworben  hat.

Ein  ehrendes  Andenken  wird  ihm  gewahrt
bleiben.

Lome,  den  1.  November  1910.

Der  stellvertretende  Kaiserl.  Gouverneur.
von  Doering.

Mit  Heimaturlanb  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Regierungsrat  Dr.  Gruner,  Regierungsbaumeister
  Schachert,  Sekretär  Sauerwein,
Bureauassistent  1.  Klasse  v.  Podewils,  Stationsassistent
  Wache  und  Kalkbrenner  Vierzigmann.

Zollpraktikant  Heinrich  hat  am  5.  November
die  Heimreise  angetreten.

 

 

 

 

 

 

 

Tiichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.
Die  Sentralbahn.“)

Der  Fortschritt  der  Arbeiten  an  der  Zentralbahn
war  im  dritten  Vierteljahr  1910  folgender:

Der  Grunderwerb  in  den  Bezirken  Morogoro
  und  Mpapua  ist  Ende  September  zum
Abschluß  gebracht  worden.

Der  Bahnkörper  ist  —  bis  auf  Regulierungsarbeiten
  —  durchlaufend  bis  Kilometer  278  und
teilweise  bis  Kilometer  415  fertiggestellt.  Im
gangen  sind  364,67  km  Bodenbewegung  geleistet.
Gute  Fortschritte  haben  die  Arbeiten  am  Aufsstiege
aus  dem  Großen  Graben  gemacht.  Während  in
der  ersten  Stufe  größtenteils  verwittertes  weiches
Gestein  angeschnitten  wurde,  ist  in  der  zweiten

*)  Agl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  20,  S.  835f.

 

Stufe  durchweg  vorzüglicher  Gneis  und  Granit
gebrochen  worden.

Die  Wegeübergänge  sind  bis  Kilometer
222  =  231  fertig,  aber  noch  verbesserungsbedürftig.
  Darüber  hinaus  sind  —  mit  Ausnahme

  der  Kreuzung  der  Karawanenstraße  bei
Kintinku  (Kilometer  346)  —  noch  wenig  llbergänge
  geschaffen  und  auch  diese  nur  ganz  roh
hergestellt.

Die  Brücken  und  Durchlässe  sind  im  wesentlichen
  bis  Kilometer  256  fertig.  Bis  hierhin  sind
die  Umfahrungen  sämtlich  beseitigt.  Weitere  Bauwerke
  sind  bis  Kilometer  308  in  Arbeit.

Die  Gleisspitze  erreichte  am  30.  September
Kilometer  300.

Die  Beschotterung  ist  in  der  Hauptsache
bis  Kilometer  231  durchgeführt  und  weiterhin  im
Gange.
        <pb n="1035" />
        G  986  2

Die  Fernschreibleitung,  die  zur  Zeit  für
Fernsprecher  benutzt  wird,  hat  Kilometer  285  erreicht.
  An  der  Fernsprechleitung  ist  in  der  Berichtszeit
  nicht  gearbeitet  worden.

Die  Stationen  Muinsagara  (Kilometer  96),
Kidete  (Kilometer  122),  Gulwe  (Kilometer  164),
Kikombo  (Kilometer  232,5)  und  Humwa  (Kilometer
  245)  sind  ganz  oder  nahezu  fertig.

In  Dodoma  (Kilometer  262)  ist  der  Werkstättenbahnhof
  mit  Magazinen  und  sonstigen
Hochbauten  vollendet.  Das  Empfangsgebäude
mit  Nebenanlagen,  der  Wasserturm  und  der  Lokomotivschuppen
  sind  noch  im  Bau.  Der  Stationsbrunnen
  liefert  gutes,  aber  zu  wenig  Wasser.

In  Singe  (Kilometer  275)  ist  das  Gleis
ohne  Beschotterung  verlegt.  Die  Brunnenbohrungen
sind  bisher  erfolglos  gewesen.

In  Nganda  (Kilometer  300)  ist  das  Nebengleis
  vorläufig  auf  Gelände  verlegt.  Die  Anlage
eines  Oberbaudepots  ist  hier  geplant.  Wasser  hat
hier  nicht  erschlossen  werden  können.  Dagegen
hat  eine  Bohrung  bei  Kilometer  297,200  in
22,5  m  Tiefe  eine  stark  wasserführende  Schicht
angetroffen;  mit  dem  Absenken  eines  Brunnens
von  2,5  m  Durchmesser  ist  begonnen  worden.

In  Mbahi  (Kilometer  331,5)  sind  die  sehr
umfangreichen  Erdarbeiten  in  Angriff  genommen.

In  Kintinku  (Kilometer  346)  sind  die  Erdarbeiten
  noch  nicht  angefangen.  Das  Bohrloch
ist  12  m  tief,  auf  Wasser  ist  man  aber  noch  nicht
gestoßen.

In  Makutupora  (Kilometer  362)  sind  die
Erdarbeiten  fast  beendet.  Das  Bohrloch  hat  in
10  m  Tiefe  Wasser,  aber  von  starkem  Salzgehalt.

In  Saranda  (Kilometer  384)  ist  die  Brunnenbohrung
  bisher  erfolglos  gewesen.

Der  Gesundheitszustand  des  weißen  Personals
  war  im  Juli  nicht  günstig.  Von  insgesamt
  309  Angestellten  waren  65  erkrankt;  zwei
sind  gestorben.  Im  August  und  September  besserte
sich  der  Gesundheitszustand.

Die  Zahl  der  farbigen  Arbeiter  sank  im
August  vorübergehend  um  etwa  1000  Köpfe,
stieg  aber  im  September  wieder,  so  daß  der
Ausfall  eingebracht  wurde,  und  betrug  Ende  September
  rund  14  600  Mann.

In  Manyoni,  Saranda  und  Kigwe  traten
im  August  Pocken  auf,  deren  weitere  Verbreitung
aber  durch  zahlreiche  Impfungen  verhindert  wurde.
Außerdem  wurde  in  Manyoni  ein  Fall  von
Schlafkrankheit  festgestellt.

Der  öffentliche  Verkehr  geht  bis  Dodoma
(Kilometer  262).  An  Zügen  verkehren  täglich
ein  Personenzug,  fast  regelmäßig  zwei  Oberbau- 



züge  und  bis  zur  Gleisspitze  zwei  bis  drei
Materialzüge.

Der  Umzug  der  Werkstätte  von  Morogoro
nach  Dodoma  ist  beendet.  Desgleichen  sind  das
Hospital  von  Morogoro  und  der  Sitz  der  amtlichen
  Bauaufsicht  von  Kidete  nach  Dodoma
verlegt  worden.

Der  in  Kidete  stationiert  gewesene  Arzt  der
Baufirma  ist  nach  Manyoni  versetzt  und  versieht
seit  Ausscheiden  des  zweiten  Arztes  (Ende  Juli#
allein  den  Strecken-Gesundheitsdienst.

Im  August  kamen  zwei  größere  Betriebsunfälle
  mit  schweren  Verletzungen  zweier  Europäer
  und  dreier  Farbiger  vor.  Im  übrigen  waren
in  der  Berichtszeit  nur  leichtere  Bahnunfälle
zu  verzeichnen.

Von  der  Usambarabahn  D)

Der  Stand  der  Arbeiten  an  der  Neubaustrecke
  war  Ende  September  folgender:

Die  Trassierung  ist  bis  Kilometer  328
beendet.  Die  Lage=  und  Höhenpläne  sind  bis
Kilometer  300  vorgelegt  und  bis  Kilometer  298
genehmigt.

Die  Erdarbeiten  sind  durchlaufend  ferriggestellt
  bis  Kilometer  256,3,  teilweise  bis  Kilometer
  294,4.  Im  ganzen  sind  jetzt  97,15  km
Unterbau  fertig.

Die  Rodungs=  und  Vorbereitungsarbeiten
  erstrecken  sich  bis  Kilometer  298,5.

Die  Brücken  und  Durchlässe  sind  durchlaufend
  bis  Same  (Kilometer  252,8)  fertiggestellt.

Die  Gleisspitze  liegt  auf  Kilometer  254,25,
1½  km  hinter  Same.  Die  erste  Beschotterung
ist  bis  Kilometer  253,  die  zweite  bis  Kilometer  233
fertig.

Die  Fernsprechleitung  ist  bis  Same  vollendet.


Die  Stationsanlagen  in  Tanda  (Kilometer
  200)  und  Makanja  (Kilometer  218)  sind
fertiggestellt,  in  Same  (Kilometer  252,8)  dagegen
noch  im  Bau  begriffen.  Bei  Kilometer  270  und3312
wird  auf  Wasser  gebohrt.

Die  Gesundheitsverhältnisse  waren  in
der  Berichtszeit  im  allgemeinen  günstig.

Die  Zahl  der  farbigen  Arbeiter  stieg  Ende
September  auf  rund  6900  Köpfe,  und  zwar
hauptsächlich  durch  freiwillige  Neuverpflichtung
alter  Arbeiter.

Die  Witterungsverhältnisse  waren  in  der

 

*)  Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1910.  Nr.  17,  S.  7231.0
        <pb n="1036" />
        Berichtszeit
fortschritt.

Am  3.  September  wurde  die
Kilometer  242  für  den  vorläufigen  Betrieb  freidurchweg

  günstig

987

für  den

Strecke  bis

Bau-Neubaustrecke



dem

gegeben,  und  am  1.  Oktober  erfolgte  die  vorläufige
  Betriebseröffnung  bis  Same.
sind  78  km  der
übergeben.

Damit
Verkehr

Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz#-Joilsftellen  von  Deutsch-Ostakrika
in  den  MOonaten  Juli  und  AKugust  1910.

Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.
(VUgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  19,  S.  802.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*½#  .  4n  Salz-  #  »,·  Gegen  Vorjahr
Zollitelle  Einfuhr=  Ausfuhr  verbrauchs-  Neben—  Insgesamt  Im
⁊  zoll  zoll  Abgabe  Einnahmen  Vorjahr  mehr  sJ  weniger
Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  .  PPf]  Tf..  44  Af.]  %  Tf.
Juli.
Moschi  2  796  8811100  45  25  82  7  473930  99  5210  79  6294  505  —053  7
Schirati.  945  60  629  67  47  31  1  371623952165  272161  57  370  —
Muansa  23  701  85667705  10  ½,55  4G  O80  411  37/10  391711  «-Bukoba
  10  081  2899112  09  17  32  162  449513  12326  017  494  432  82  11  0816  1—  —
Usumbura  23  7|]  —  —  —  36  75  60  45  80  60  66  47  14131  —  —
Udjidji  22  35  75  —  —  —  57  12,5  15417.5  205  97  16  16  189  81  —  —
Bismarckburg  .  ——  —  —  —  15  25  15  25  20  33  6  17  14161  —  —
Unjita-Posten..  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Neu-Langenburg  3701  —  —  —  —  —  370  493.  5601  —  —  —  6
Mueia  447  62  4681  —  —  2  745506  606  75%
Miedhafen  —  ———  —  —  —  ————  —  —  —  ——  —  z  —
Ssongea  —  —  —  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —l  —  —
i  I  l
SunnucinRup.380229517  598  94  270  #  468  35  56  361  15.575  118  2153  680.06|22  522  531054  38
Soésgui  4  25  61  244%242  un
Juli  1909  -c1  180|4521  943  96  98  12  457  5353  680  06  1
Gegen  Vorjahr
Zun.  J,  Abn.  —19516  821  521  295263  10/F  166  9421468  15
August.
Moschi  2557  81  747  12  27  185  7751  3340  5331  445404  4447  92  6121  —  —
Schirati.  1  251  84  89222  55  17  b  12,5  2  043  5  14½  746  09  —  —
Muansa  26  053%%c  8  10726  85  28  267  99  34513061,6  16018  1528901  191711066—  —
Bukoba  14  413  79JN  638  44570  81  22  072  645  1080  193  43620  17#6  573  3  —  —
Usumbura  230  —  550  3780  50  40  16  60  3801  —  —
Udiidji  —  ——  ——  —  92  50  92  5  15331  108  —  —  —
Bismarckburg  —  —  —  —  —  —  21  37,5  21  37,5  28  50  1  60  12  9901—
Unjika-Posten  U—  ————  ———  ————J  —
Neu-Langenburoß  +—  —  —n  50  50  67  1  ——  33
Mueia  .  177  41  724  9  86  4  25  198  76  265  01  581041  —  —  316  03
Wiedhafen  —  —  –  ————  1881  —  1  88
Ssongea.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —1  —  —
s  i  I
SumnteinRup.4445623,517  392l27  748  97  457  6  63  054  53,5]  834  O72  7119  821  0884  566.87  318,  24
450  271  983  18/600  %  %%  Ho
Aug.  1909  .4  O  O  %SOTT  7!2  OE  SS  I  i  I
Gegen  Vorjahr  6  l  .
;3Un.—.-,Abn.—4331225994226162476801  —28943424863  s
        <pb n="1037" />
        G  988  c#0

Kamerun.

Vom  Bau  der  Nordbahn.-)
ßar

——

Stand  der  Bauarbeiten  an  der
Nordbahn  (Manengubabahn)  war  am  Ende
des  dritten  Vierteljahrs  1910  folgender:

Die  Erdarbeiten  sind  durchlaufend  bis  Kilometer
  142  fertig  und  bis  159  in  Angriff  genommen.
  Der  verhältnismäßig  schwache  Fortschritt
der  Erdarbeiten  ist  in  der  Hauptsache  auf  die
ungünstige  Regenzeit  zurückzuführen.

Das  Mauerwerk  sämtlicher  Brücken  ist  bis
Kilometer  151,8  vollendet.

Der  Oberbau  ist  bis  Kilometer  141,9  fertig
verlegt.

Die  einfache  Fernsprechleitung  ist  bis  Kilomoeter
  141,9  vollendet,  während  die  Doppelleitung
  von  Kilometer  0  bis  Kilometer  37  und
von  Kilometer  59  bis  Kilometer  141,8  betriebsfertig
  ist.

Die  Hochbauten  auf  dem  Haltepunkt  Nlohe,
auf  der  Haltestelle  Manjo  sowie  der  Wasserturm
auf  Bahnhof  Lala  wurden  fertiggestellt.

Auf  Bahnhof  Bonaberi  sind  Kaimaner  und
Kaischuppen  im  Betrieb.

Vom  Bau  der  Mittellandbdahn.)

Der  Stand  der  Arbeiten  war  am  Ende
des  dritten  Vierteljahrs  1910  folgender:

Die  ausführlichen  Vorarbeiten  sind  zum
größten  Teil  bis  Njok  (Kilometer  182,7),  dem  Fußpunkt
  des  Malume-Aufstiegs  zur  innerafrikanischen
  Hochebene,  fertiggestellt;  auf  der  weiteren
Strecke  werden  die  allgemeinen  Vorarbeiten  weitergeführt.


Die  Rodungsarbeiten  sind  bis  Kilometer  36
und  von  Kilometer  75,8  bis  77,7  fertig,  sowie
von  Kilometer  36  bis  43  und  von  Kilometer  70,3
bis  75,8  in  Angriff  genommen.

Die  Erdarbeiten  sind  bis  Kilometer  21,9
fertig  und  bis  Kilometer  34,35  sowie  von  Kilometer
  75,8  bis  814,325  begonnen.  Auf  dem
Bahnhof  Duala  sind  die  Räumungs=  und  Eineobnungsarbeiten
  beendet  und  die  Regulierungsarbeiten
  am  Besekebach  in  Angriff  genommen.

*)  Agl.  zulenzt  „D.  ol.  Bl.“  1910,  Nr.  20,  S.  8236.
*“)  Bnl.  zule  zt  „D.  NKol.  Bl.“  1910,  Nr.  18,  S.  761f.

 

Die  Besekebachbrücke  im  Zuge  der  zZufahrtsstraße
  zum  Bahnhof  Duala  ist  fertiggestellt.

An  der  Dibambabrücke  sind  auf  der  Dualaseite
  ein  Endwiderlager  und  ein  Zwischenpfeiler
fertig,  die  zugehörige  Eisenkonstruktion  ist  abgesetzt.
  Vier  Pfeiler  sind  im  Bau.  Die  Arbeiten
gehen  flott  vorwärts.

Bei  der  Sanaga-Nordarmbrücke  sind  die
eisernen  Überbauten  für  zwei  Offnungen  zum
Nieten  fertig  aufgestellt.  Für  die  Aufstellung  der
Uberbauten  der  anderen  Offnungen  werden  aut
dem  linken  Sanaga-Ufer  die  Vorbereitungen  getroffen.


Bei  der  Sanaga-Südarmbrücke  wird  noch
an  der  Aufführung  der  beiden  Widerlager  gearbeitet.
  Am  linken  Ufser  mußten  am  18.  Sevtember
  die  Arbeiten  wegen  Hochwassers  eingestellt
  werden.  Der  erste  Transport  Eisenteile
für  die  Brücke  mit  etwa  300  t  ist  nach  der  Baustelle
  abgegangen.

Der  Stand  des  Oberbaucs  hat  sich  gegenüber
  dem  letzten  Bericht  nicht  geändert.

Der  Werkstattschuppen  auf  Bahnhof
Duala  ist  bis  auf  einige  Dacharbeiten  fertiggestellt
  und  in  Betrieb  gesetzt.

Der  Brückenkopf  der  provisorischen  Landungsbrücke
  in  Duala  wird  zur  Zeit  verstärkt.
der  Kran  auf  demselben  fahrbar  gemacht.  Mil
der  Kiesbaggerung  bei  der  Joßspitze  wird  im
Oktober  begonnen  werden.

Die  Arbeitergestellung  läßt  noch  immer  zu
wünschen  übrig.

Die  Witterungsverhältnisse  waren  im
Juli  verhältnismäßig  günstig,  im  August  dagegen
sehr  ungünstig.  Im  Bezirk  Duala  mußten  in
diesem  Monat  wegen  starken  Regens  die  Arbeiten
10  Tage,  im  Bezirk  Edea  sogar  20  Tage  eingestellt
  werden.  Auch  im  September  waren  noch
8  baw.  12  volle  Regentage  zu  verzeichnen,  so  daß
besonders  die  Erdarbeiten  und  die  Auzsführung
der  Brücken  dadurch  stark  behindert  wurden.

Der  Gesundheitszustand  der  Curopäer
war  in  der  Berichtszeit  bis  auf  den  Monat
Angust,  wo  wegen  der  Regenzeit  verhältmismäßig
viele  Erkrankungen  an  Fieber  und  Duysenterie  zu
verzeichnen  waren,  befriedigend.
        <pb n="1038" />
        W  989  20

Der  Gesundheitszustand  der  farbigen  Arbeiter
  hat  sich  in  der  Berichtszeit  gegen  früher
gebessert.  Nach  dem  vorliegenden  Sanitätsbericht
sind  sowohl  die  Krankheits=  wie  auch  die  Todesfälle
  weniger  zahlreich  wie  früher.

Die  Schlafkrankhelt  in  Kamerun.

ic  Lrofessor  Zieme  Duala).
Von  Professor  Ziemann  (Duala)

Schon  früher  ist  darauf  aufmerksam  gemacht
worden,  daß  wir  auch  in  Kamerun  mit  der
Schlafkrankheit,  dieser  Geißel  des  zentralen  Afrikas,
zu  rechnen  haben.  Bis  vor  relativ  kurzer  Zeit
waren  in  der  Urwaldzone  Kameruns  nur  sporadische
  Fälle  beobachtet  worden,  die  entweder
von  außen  eingeschleppt  oder  hier  entstanden
waren.

Speziell  die  Duala  geben  an,  daß  vor  nunmehr
  32  Jahren  die  Krankheit,  der  sie  den  Namen
Di-boa-laiyo  (Schlafkrankheit)  gaben,  aus  Fernando
Poo  eingeschleppt  sei,  und  dann  hier  auch  durch
Ansteckung  unter  den  hiesigen  Eingeborenen  weitere
Verbreitung  gefunden  habe.  Der  Verfasser,  der
dies  1905  auf  Grund  persönlicher  Erhebungen
dem  Gouvernement  melden  konnte,  möchte  aber
eher  der  Vermutung  Ausdruck  geben,  daß  das
Krankheitsvirus  auf  den  schon  seit  vielen  Jahren
bestehenden  Handelswegen  aus  dem  Südosten  der
Kolonie  bzw.  vom  Kongo  her  per  Schiff  in  die
Kolonie  eingeschleppt  sei.  Zweifellos  sind  in
Duala  und  Umgebung  selber  im  Laufe  der  letzten
Jahre  nicht  wenige  eingeborene  Duala  der  Schlafkrankheit
  erlegen.  Nur  ist  eine  genauere  Feststellung
  der  Zahl  nicht  möglich,  da  die  Eingeborenen
  bis  vor  etwa  einem  Jahre  trotz
wiederholter  öffentlicher  ärztlicher  Belehrungen,
speziell  der  Häuptlinge,  sich  scheuten,  gerade  die
Schlafkranken  dem  Arzt  bzw.  der  Lokalverwaltungsbehörde
  anzuzeigen.  Die  Krankheit  hatte
wegen  ihres  früher  jedem  Medikament  widerstehenden
  Charakters  und  der  relativ  ganz  ungewöhnlichen
  Schnelligkeit  und  Bösartigkeit  des
Verlaufs  etwas  Unheimliches  und  Dämonisches  für
die  Eingeborenen,  so  daß  die  Schen  vor  Krankheitsmeldung
  psychologisch  begreiflich  war.

Erfreulicherweise  hat  sich,  auf  Grund  einiger
anfangs  scheinbar  glücklicher  medikamentöser  Erfolge,
  das  Zutrauen  zum  weißen  Arzt  beim  Neger
etwas  erhöht.  Es  kommt  jetzt  schon  mehrfach
vor,  daß  Neger  ihre  Familienangehörigen  zur
Untersuchung  auf  Schlafkrankheit,  zuweilen  auch
auf  Lepra,  anbringen.

 

Ein  zweiter  eventueller  Herd  von  Schlafkrankheit
  liegt  im  Fluß  des  Nkam,  nördlich  von
Bare.  Indes  liegen  über  jenes,  bis  vor  kurzem
gesperrt  gewesene  Gebiet  noch  keine  positiven  Blutuntersuchungen
  vor;  es  ist  nicht  ausgeschlossen,
daß  es  sich  hier  um  phantasievolle  Angaben  der
Eingeborenen  handelt.  Systematische  Untersuchungen
  der  Eingeborenen  in  jener  Gegend,  in
der  auch  allgemein  die  die  Schlafkrankheit  übertragende
  Fliege  (glossina  palpalis)  festgestellt  ist,
sollen  baldmöglichst  vorgenommen  werden.

Ein  dritter  Herd  ist  im  versumpften  Flußtal
des  Njong,  speziell  zwischen  Akonolinga  und
Abong-Mbang,  zu  erblicken;  dort  hatte  schon
vor  einigen  Jahren  Hauptmann  Freiherr  v.  Stein
festgestellt,  daß  die  Bewohner  einiger  Dörfer  direkt
wegen  Schlafkrankheit  ausgestorben  seien,  während
der  Rest,  von  Entsetzen  ergriffen,  sich  schleunigst
in  die  unzugängliche  Wildnis  ringsum  zerstreut  habe.

Mehrfach  war  schon  Arzten  der  Auftrag  zuteil
geworden,  in  jenem  Gebiet  nach  Schlafkrankheit
zu  fahnden.  Indes  war  ein  Resultat  bei  der
äußerst  schenen  Bevölkerung  damals  nicht  erzielt
worden.

Auf  Grund  von  Berichten,  die  die  Gefahr  der
Schlafkrankheitsverbreitung  in  Kamerun  betonten,
stellte  das  Reichs-Kolonialamt  Geldmittel  zur  Bekämpfung
  jener  Krankheit  zur  Verfügung,  und
nunmehr  konnten  Stabsarzt  Freyer  in  Jaunde,
unterstützt  von  Sanitätsfeldwebel  Gebhardt  sowie
Oberarzt  Dr.  Rösener  in  Dume,  unterstützt  von
Sanitätssergeant  Thierbach,  für  den  genannten
Zweck  verfügbar  gemacht  werden.  Stabsarzt
Freyer  gelang  es,  bald  nach  seiner  Ankunft  am
oberen  Njong,  in  der  Nähe  von  Akonolinga,  ein
massenhaftes  Vorkommen  von  Schlafkrankheist  festzustellen.
  Es  wurde  sofort  ein  Konzentrationslager
  errichtet.  Die  Zahl  der  kranken  Insassen
stirg  innerhalb  eines  Monats  bis  auf  230.  Nach
der  letzten  Meldung  Dr.  Freyers  ist  ein  weiteres
Steigen  dieser  Zahl  zu  erwarten.  Damit  ist  dem
Sanitätspersonal  dort  eine  ernste  Ausgabe  erwachsen.


Eine  weitere  gefährdete  Gegend  ist  die  Ostgrenze
  des  Dume=  und  MolundusBezirks,  da
die  benachbarten  französischen  Stromgebiete  des
Kadei  und  speziell  des  Sanga  stark  verseucht
sein  sollen.

Aus  jenen  Gegenden  sind  erhebliche  Mengen
Neger  auf  deutsches  Gebiet  übergetreten,  die  nun,
da  das  deutsche  Gebiet  vorher  scheinbar  noch  nicht
versencht  war,  Kopf  für  Kopf  zu  untersuchen  sind.
Bei  der  äußerst  scheuen  spärlichen  Bevölkerung
und  bei  der  enormen  Schwierigkeit  der  dortigen
Wegeverhältnisse  wird  das  viel  Mühe  bereiten.
        <pb n="1039" />
        W  990  ec0

Eine  radikale  Ausrottung  der  Schlafkrankheit
wird  speziell  am  Njong,  wo  sie  einmal  Fuß
gefaßt  hat,  ganz  besonders  schwer  sein.  Die  Ufer
des  Njong  bieten,  wie  übrigens  die  Ufer  der
meisten  Flüsse  der  Kameruner  Wald=  und  Parklandschaft,
  dem  Gedeihen  der  Glossina  palpalis,
der  die  Schlafkrankheit  übertragenden  Stechfliege,
dußerst  günstige  Entwicklungsbedingungen,  weil
dichter  Schilf  und  Busch  die  Ufer  umsäumen.

Es  muß  zweifellos  mit  allen  Mitteln  versucht
werden,  die  Dume-Mündung  unter  sanitäre
Kontrolle  zu  stellen,  um  den  Kampf  gegen  die
Schlafkrankheit  an  der  Ostgrenze  mit  Energie
bröffnen  zu  können.

Eine  weitere  schwer  gefährdete  Gegend  ist  der
Südosten  unserer  Kolonie  bei  Molundu,  da  bei
dem  lebhaften  Handelsverkehr  aus  dem  schwer
schlafkrankheitverseuchten  Kongogebiet  die  ständige
Gefahr  einer  Einschleppung,  speziell  durch  die
Bootsléute  der  Flußfahrzeuge,  gegeben  ist.

Die  Gefahr  ist  noch  größer  geworden,  nachdem
  neuerdings  von  einigen  Firmen  zeitweise
auch  Träger  für  den  Binnenhandel  aus  dem
frauzösischen  und  belgischen  Kongo  verwendet
werden,  ebenso  Hausjungen  und  Koöche.

Die  Berichte  Professor  Haberers,  des  bisherigen
  Regierungsarztes  in  Molundu,  geben  davon
  ein  anschauliches  Bild.  Oft  werfen  Fahrzeuge,
  die  unter  französischer  Flagge  kommen,  in
der  Nähe  des  französischen  Ufers  Anker,  während
die  Besatzung  sich  Tage  lang  auf  dem  deutschen,
bisher  nicht  verseucht  gewesenen  Gebiet  herumtreibt.
  Eine  Kontrolle  ist  hierbei  ausgeschlossen,
ein  gemeinsames  Vorgehen  Deutschlands,  Frankreichs,
  Belgiens  bezüglich  hygienischer  Kontrolle
des  Grenzverkehrs  ist  unbedingt  notwendig.

Zur  Zeit  ist  in  Molundu,  als  Vertreter  des
zur  Expedition  des  Herzogs  Adolf  Friedrich  von
Mecklenburg  beurlaubten  Professors  Haberer,  der
Regierungsarzt  Dr.  Haubold  tätig,  unterstützt  vom
Heilgehilfen  Nießlein.  Alle  Sanitätsunteroffiziere
bzw.  Heilgehilfen,  die  zur  Schlafkrankheitbekämpfung
  abkommandiert  sind,  wurden  ebenfalls
falls  mit  Mikroskopen  ausgerüstet  und  von  den
Arzten  entsprechend  ausgebildet.

Die  Möglichkeit  unseres  Vorgehens  gegen  die
Schlafkrankheit  ist  dadurch  zweifellos  erweitert
worden.

Leider  sind  trotz  aller  Mühe  Professor  Haberers,
den  unheimlichen  Gast  aus  der  Südostecke  der
Kolonie  fernzuhalten,  doch  schon  sporadische,  nicht
eingeschleppte  Fälle  auf  deutschem  Gebiete  festgestellt
  worden.  Auch  in  der  Südostecke  wird  sich
zweifellos  die  Zahl  der  Infektionen  noch  vermehren.
  Bisher  versuchte  man  alle  von  dem
frauzösischen  und  belgischen  Kongo  kommenden

 

erkrankten  schlafkranken  Bootsinsassen  sogleich  wieder
flußabwärts  heimzusenden.  Eine  große  Hilfe
würde  dem  Gouvernement  bei  dem  Versuche  der
Abwehr  der  schrecklichen  Krankheit  erwachsen,  wenn
alle  Dienststellen  und  alle  Leiter  von  gewerblichen
und  Handelsunternehmen  sith  des  tiefen  Ennstes
der  Situation  bewußt  würden  und  dafür  sorgten,
erstens:  daß  alle  Schlafkranken  bzw.  Schlafkrankheitverdächtigen
  sofort  der  nächsten  Verwaltungsstelle
  bzw.  dem  nächsten  Arzte  gemeldet  würden,
um  nach  sofort  stattzufindender  Diagnose  die
Kranken  isolieren  zu  können,  zweitens:  daß  die
Entwicklungsbedingungen  der  Glossina  palpalis
nach  Möglichkeit  zerstört  würden.

Es  ist  durch  Zusammenwirken  der  Arzte  und
besonders  interessierter  Privatpersonen  möglich
gewesen,  schon  jetzt  ein  ungefähres  kartographisches
Bild  über  die  Verbreitung  der  Stechfliegen,  der
Schlafkrankheit  des  Menschen  und  der  verwandten
Krankheit  der  Tiere  in  Kamerun  zu  gewinnen.

72

Togo.

Vom  Bau  der  Hinterlandbahn.)

Die  Teilstrecke  Nuatjä-Glei  der  Togo-Hinterlandbahn
  (km  96,5  bis  km  137,60)  ist  am
31.  Oktober  dem  öffentlichen  Betrieb  übergeben
worden.

Die  Inbetriebnahme  einer  weiteren  Teilstrecke
vor  Beendigung  des  Bahnbaues  ist  nicht  beabsichtigt.


*  *
*

Über  den  Fortschritt  der  Arbeiten  im
dritten  Vierteljahr  1910  wird  gemeldet:

Die  Erdarbeiten  sind  bis  km  145,  3  durchlaufend
  fertig;  außerdem  einzelne  Abschnitte  von
zusammen  11,1  km  Länge.  Die  Rohrdurchlässe
  der  Baustrecke  sind  fertig  verlegt.  Die
Brücken  und  gemauerten  Durchlässe  find  bis  einschließlich
  Amubrücke  (km  143,1)  vollendet  mir
Ausnahme  der  Chrabrücke  (km  122,8)  und  der
Brücken  in  km  136,9  und  138,5.  WMeiterhin  in
der  Bau  der  Plattendurchlässe  in  km  143,6  und
160,8,  der  gewölbten  Brücke  in  km  144,8  und
der  Atollobrücke  in  km  159,6  in  Angriff  genommen
  worden.

Die  Gleisspitze  hat  km  136,  8  erreicht.  Die
erste  Bettung  ist  bis  km  133  eingebracht  und
der  Oberbau  bis  km  129  fertiggestellt.

—

*]  Ugl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  19,  S.  II/
        <pb n="1040" />
        W  991  20

Die  Fernsprechleitung  ist  bis  Chra
(km  124,3)  im  Betrieb  und  bis  km  137,1  im
Bau.

Die  Brunnenbohrung  am  Joto  hat  eine
Tiefe  von  132  m  erreicht,  ohne  jedoch  genügend
Wasser  zu  liefern;  die  Bohrarbeiten  werden  fortgesetzt.


Ende  August  waren  2695  Pflichtarbeiter
beschäftigt,  infolge  Zu=  und  Abgangs  verblieben
am  Ende  der  Berichtszeit  2115.  Weiter  waren
im  September  noch  1275  freiwillige  Arbeiter
tätig,  von  denen  aber  nur  798  den  ganzen  Monat
hindurch  arbeiteten.

Im  Monat  Juli  wurde  der  Fortgang  der
Bauarbeiten  durch  besonders  starke  Regen  fälle,
die  auch  ein  ungewöhnliches  Anschwellen  des  Schiound
  Hahoflusses  zur  Folge  hatten,  sehr  beeinträchtigt.
  Der  mehrere  Kilometer  im  Hochwassergebiet
  des  Schio  verlaufende  Bahndamm  wurde
von  den  plötzlich  auftretenden  gewaltigen  Wassermassen,
  für  deren  Abführung  die  Bauwerke  nicht
ausreichten,  von  km  17,8  an  überflutet  und  an
verschiedenen  Stellen,  so  bei  km  18,4,  auf  30  m
Länge  durchbrochen.

Der  am  11.  Juli  bis  Nuatjä  (km  96,5)  eröffnete
  regelmäßige  öffentliche  Betrieb  mußte  infolgedessen
  am  14.  Juli  wieder  unterbrochen
werden.  Ein  weiteres  ungewöhnliches  Hochwasser
beschädigte  in  der  Nacht  vom  28.  auf  29.  August
den  Schiodamm  bei  km  18,4  von  neuem,  so
daß  der  regelmäßige  öffentliche  Personen=  und
Güterverkehr  erst  am  12.  September  wieder  aufgenommen
  werden  konnte.  Die  erforderlichen
Maßnahmen  zur  Verhütung  ähnlicher  Vorkommnisse
  für  die  Zukunft  sind  eingeleitet.  Unter  anderem
  wird  in  km  18,415  eine  weitere  Brücke
mit  26  m  Lichtöffnung  eingebaut  werden.

Die  Züge  verkehren,  wie  bisher,  dreimal
wöchentlich  in  jeder  Richtung  und  zwar  am  Montag,
  Mittwoch  und  Freitag  in  der  Richtung
Lome  —Nuatjä  und  am  Dienstag,  Donnerstag
und  Sonnabend  umgekehrt.

Den  Preistafeln  für  den  Personen=  und
Güterverkehr  liegt  der  Tarif  der  bestehenden
Verkehrsanlagen  zugrunde.

72

Deutsch-MNeuguinea.
Die  Lage  auf  den  Kdmiralitäts-Insein.

Die  Eingeborenenverhältnisse  auf  den
Admiralitäts-Inseln  nehmen  schon  seit  längerer
  Zeit  die  Aufmerksamkeit  des  Gouvernements
von  Rabaul  in  Anspruch.  Diese  Inselgruppe  verspricht
  für  die  Zukunft  ein  wirtschaftlich  recht  wert- 



volles  Gebiet  zu  werden,  teils  weil  die  Bevölkerung
der  Arbeiteranwerbung  noch  nicht  völlig  erschlossen
ist,  teils  weil  dort  noch  weite  fruchtbare  Landstriche
der  Bebauung  harren  und  auch  der  Handel  mit
Kopra  aus  den  vorhandenen,  den  Eingeborenen
gehörigen  Palmbeständen  noch  recht  entwicklungsfähig
  ist.  Leider  wird  die  Eingeborenenbevölkerung
  seit  Jahren  durch  fortdauernde,  innere  Fehden
der  einzelnen  Stämme  dezimiert  und  die  vorübergehenden
  Strafexpeditionen  der  Regierung  sowie
der  Kriegsschiffe  reichen  nicht  aus,  um  auch  nur
eine  oberflächliche  Befriedung  der  Gruppe  aufrechtzuerhalten;
  vielmehr  vermehren  sie  die  Verluste
an  Menschenleben  infolge  der  Notwendigkeit,  mit
Waffengewalt  einzuschreiten.  Es  besteht  daher
seit  längerer  Zeit  die  Absicht,  auf  der  Hauptinsel
der  Gruppe  eine  Regierungsstation  einzurichten,
für  welche  die  notwendigen  Mittel  im  Etatsvoranschlag
  für  1911  angefordert  sind.

Nach  den  neuesten  Nachrichten  aus  dem  Schutzgebiet
  haben  sich  gerade  in  letzter  Zeit  die  Kämpfe
der  Eingeborenen  untereinander  verschärft.  Außer
den  Dörfern  Loniu  und  Papitelai,  über  welche
an  dieser  Stelle  öfters  berichtet  wurde,  sind  es
namentlich  an  der  Nordostküste  der  Hauptinsel  die
Bergbewohner  (Ulkul),  die  mehrfach  feindlich  nach
der  Küste  herunterstießen  und  die  Küstenbewohner
sowie  die  Pflanzungsniederlassungen  der  Firma
Hernsheim  bedrohten.  Seit  Februar  wurden  die
Küstendörfer  von  Ssau  wiederholt  von  den  Ulkul
überfallen;  bei  jedem  Überfall  wurden  drei  bis
acht  Mann  ermordet  und  aufgefressen.  Auch  von
der  Südküste  der  Insel  werden  Ausschreitungen
der  Liedo=  (Linro-)  Stämme  gemeldet;  dabei  ist
mit  Hilfe  früher  erbeuteter  Gewehre  das  Dorf
Rassilio  überfallen  und  mehrere  Leute  sind  ermordet
  worden.

Diese  Verhältnisse  ließen  es  dem  Gouvernement
angezeigt  erscheinen,  neuerdings  wieder  eine  Expedition
  nach  dem  gefährdeten  Gebiet  zu  entsenden.
Über  den  Erfolg  dieser  Expedition  berichtet  das
Gouvernement,  wie  folgt:

„Bei  dem  in  der  Zeit  vom  2.  bis  16.  September
  1910  erfolgten  Besuch  der  Admiralitäts-Inseln
  durch  einen  Beamten  des  Gouvernements
wurde  folgende  Lage  vorgefunden:

Die  an  den  Küsten  der  Hauptinsel  und  auf
den  vorgelagerten  Eilanden  wohnenden  Manus
sind  ruhig,  aber  zum  Teil  noch  voll  Mißtrauen
gegen  die  Absichten  der  Verwaltung  und  daher
unzuverlässig.

Durchaus  friedlich  sind  neuerdings  insbesondere
die  Beziehungen  zwischen  den  Dörfern  Lonin
und  Papitelai.  Dagegen  ist  das  Verhältnis
dieser  beiden  Ortschaften  zu  dem  Häuptling
Po  Minis  und  dessen  Anhängern,  die  sich  von
        <pb n="1041" />
        S  992  2#

Papitelai  aus  auf  Makareng  angesiedelt  haben,
noch  nicht  völlig  geklärt.

Daß  jedoch  irgendwelche  tiefergehende  Feindschaft
  zwischen  Po  Minis  und  Loniu  nicht
vorliegt,  erhellt  schon  aus  der  Tatsache,  daß  beide
Stämme  sich  im  vergangenen  Monat  zu  einem
großen  Festessen  zusammenfanden.  Allerdings
hatte  vor  einiger  Zeit  wegen  eines  geringfügigen
Anlasses  ein  Streit  zwischen  ihnen  stattgefunden,
in  dessen  Verlauf  sich  die  kriegerischen  Gemüter
derart  erhitzten,  daß  man  hüben  wie  drüben  die
Ermahnungen  der  Verwaltung  vergaß  und  nach
alter  Sitte  zu  den  Speeren  griff.

Da  es  sich  aber  offenbar  nur  um  eine  sogenannte
  „Katzbalgerei"  handelte,  die  Beteiligten
auch  ihr  Unrecht  einsahen,  sind  beide  Teile  nur
Cindringlich  verwarnt  worden.

Anders  und  viel  ernster  ist  die  Lage  im
Innern  der  Hauptinsel.  Die  im  Busch  lebenden
Usiai  liegen  in  steter  Fehde  miteinander.

Einige  starke  und  verschlagene  Stämme,  so  die
Ulkul  im  Norden,  die  im  Hinterlande  von  Ssan,
gegenüber  der  Insel  Andra,  auf  steilen  Felsen
ihre  Dörfer  errichtet  haben,  dann  die  Linro  (Liero,
Lindode)  im  Hinterlande  der  Seichten  Bucht  und
die  Amok  an  der  Westküste  im  Hinterlande  der
Kale-Bucht,  terrorisieren  ihre  schwächeren  Nachbarn
und  unternehmen  fortgesetzt  Raubzüge,  wobei  sie
stets  eine  Anzahl  Gegner  erschlagen  und  auffressen.
  Die  unterlegenen  Usiai  wissen  sich  vor
ihren  Verfolgern  nicht  anders  zu  schützen,  als
dadurch,  daß  sie  ihre  Wohnplätze,  ihre  Kokos=  und
Sagopalmbestände  im  Stich  lassen  und  sich  in
den  sumpfigen,  ungesunden  Mangrovenbüschen  der
Küste  verstecken.

Die  Linro  können  ihr  Unwesen  um  so  nachdrücklicher
  treiben,  als  sie  seit  dem  Uberfall  auf
die  eingeborene  Besatzung  des  Kutters  Waikatu
(1908)  noch  im  Besitz  von  zwei  Mauserkarabinern
mit  über  zwanzig  Patronen  sind.  Alle  Versuche,
die  Gewehre  auf  gütlichem  Wege  herauszubekommen,
waren  bisher  fruchtlos.  Die  letzte  Aufforderung
zur  Herausgabe  der  Gewehre  überbrachte  der
Oäuptling  Bosso  von  Sissi,  der  mit  den  Linro
dadurch  Fühlung  hat,  daß  seine  Leute  (Manus)
Taro  und  Sago  von  den  Linro  gegen  Fisch  eintanschen.
  Bosso  erhielt  von  Batakalék,  dem
Häuptling  der  Linro,  die  Antwort,  er  dächte  gar
nicht  daran,  die  Gewehre  herauszugeben;  er
fürchte  sich  nicht  vor  dem  weißen  Mann,  der  ihn
und  seine  Leute  im  Busch  doch  nicht  finden  könne;
anuch  die  Kriegsschiffe  könnten  ihm  nichts  anhaben.

Kurz  vor  dem  Eintreffen  der  Erpedition  in
den  Admiralitäts-Inseln  hatten  sich  auch  die
Amok  in  den  Besitz  von  zwei  Manserkarabinern
und  über  vierzig  Patronen  gesetzt,  indem  sie  eine
nur  mit  eingeborenen  Arbeitern  besetzte  Station

 

des  Japaners  Komine  an  der  Kale-Bucht  überfielen
  und  ausraubten,  wobei  sie  die  sieben  Arbeiter
  erschlugen  und  zwei  davon  auffraßen.

Der  Expedition  ist  es  nicht  gelungen,  die  vier
Gewehre  herauszubekommen.  Gegen  die  Ulkul
wurde  von  Ssau  aus,  gegen  die  Amok  von  der
Kale-Bucht  aus,  gegen  die  Linro  von  der  Malai-Bucht
  (Südküste)  aus  vorgegangen.  Nur  bei  der
letzten  Unternehmung  gelang  es,  Fühlung  mir
den  Buschleuten  zu  bekommen,  sonst  ergriffen  diese
stets  rechtzeitig  die  Flucht.  Beim  Sturm  auf  das
Linro-Dorf  fiel  ein  Gegner;  außerdem  wurden
bedauerlicherweise  zwei  im  Busch  versteckte  Weiber,
die  als  solche  nicht  erkannt  wurden,  erschossen.
Gefangene  konnten  nicht  gemacht  werden.  Als
Ergebnis  kann  bezeichnet  werden,  daß  wenigstens
den  Linro,  die  sich  so  sicher  vor  dem  Weißen
wähnten,  dieser  Glaube  zerstört  worden  ist.  Bei
der  Unternehmung  gegen  die  Linro  ist  die  Trupve,
nachdem  am  Nachmittag  zuvor  im  Busch  Lager
bezogen  worden  war,  an  einem  Tage  vierzehn
Stunden  durch  Busch  und  Sumpf,  davon  fünf
Stunden  im  Dunkeln,  marschiert.

Bei  allen  drei  Unternehmungen  wurde  je  ein
feindliches  Dorf  niedergebrannt.  Diese  Maßregel
war  notwendig,  um  diesen  Naturmenschen  zu
zeigen,  daß  das  Gouvernement  mit  ihrem  räuberischen
  Treiben  nicht  einverstanden  ist  und  daß
es  die  Macht  hat,  seinen  Willen  durchzusetzen.

Da  zu  befürchten  ist,  daß  sich  die  Uberfälle
der  Usiai  auf  eingeborene  Arbeiter  wiederholen,
ist  dem  Japaner  Komine  untersagt  worden,  seine
Pflanzung  auf  der  Hauptinsel  an  der  Kale-Bucht
durch  schwarze  Arbeiter  allein,  ohne  ständige  Anwesenheit
  eines  Weißen  oder  Japaners,  weiter
zu  betreiben.

Die  Zustände  auf  der  Hauptinsel  lassen  die
baldige  Errichtung  einer  Regierungsstation  dringend
  wünschenswert  erscheinen.  Nur  durch  die
dauernde  Stationierung  einer  Polizeitruppe  kann
der  Friede  unter  den  Eingeborenen  und  der
Schutz  der  wirtschaftlichen  Unternehmungen,  die
sich  jetzt  auch  auf  die  Hauptinsel  erstrecken,  gewährleistet
  werden.“

Von  der  deutsch-  niederländischen  Crenzerpedition.

Der  Geologe  der  Grenzexpedition,  Bergassessor
Stollé  meldet,  daß  die  Expedition,  nachdem  sie
am  8.  September  von  der  Tami-Mündung  aufgebrochen
  war,  am  21.  September  d.  Js.  bei
dem  Versuch,  auf  dem  Kaiserin  Augusta-Fluß  erneut
  zur  deutsch=  niederländischen  Grenze  vorzudringen,
  bereits  die  Stelle  des  Flusses  erreicht
hatte,  an  welcher  auf  der  Karte  26  des  „Großen
deutschen  Kolonialatlasses“  die  hypothetische  Strichel-
        <pb n="1042" />
        I  993  20

linie  des  Oberlaufes  beginnt.  Von  diesem  Punkt
ans  verläuft  der  Strom,  wie  durch  die  Erkundungsfahrt
  des  „Edi“  im  Juli  d.  Is.  bereits  festgestellt
  war,  wesentlich  südlicher,  als  die  alten
Karten  annahmen,  und  biegt  kurz  vor  der  Erreichung
  des  141  5.  Gr.  nach  Südwesten  und
schließlich  nach  Süden  um.

Der  Gesundheitszustand  der  Europäer  war
recht  gut.  Bei  Trägern  und  Soldaten  traten
Beri-Beri-Erkrankungen  auf,  die  wohl  hauptsächlich
  auf  den  Mangel  an  pflanzlicher  Nahrung
zurückzuführen  sind.

Bei  dem  Vorstoß  von  der  Nordküste"')  wurde
bis  auf  10  km  Entfernung  von  der  Küste  an- 



stohender  Korallenkalk  gefunden,  der  dann  durch
Sedimente  abgelöst  wird,  in  denen  sich  hie  und
da  verkohlte  Baumstämme  finden.

*  *
*

Ein  kurzes  Telegramm  des  Leiters  der  Expedition,
  Professors  Leonhard  Schultze,  meldet  inzwischen,
  daß  der  Vorstoß  auf  dem  Kaiserin
Augusta-Fluß  geglückt  ist.  Das  Telegramm  lautet:
„960  km  Augusta-Fluß-Fahrt.  Unsere  Kanus
erreichten  140°  57“  5.  Gr.,  4°  49°  s.  Br.  Zentrales
  Schneegebirge  westlich  gesichtet,  Grenzerkundung
  beendet.“

Nachweisung  der  bei  den  Jollstellen  des  Bezirksamts  Donape  im  1.  Viertel  des  Rechnungsjahres  1910
fällig  gewordenen  Jollbeträge.

(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  19,  S.  818.)

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  Gegen  den  gleichen
Namen  #6  1010  10900  Raeitraum  d.  Vorjahres

der  Zollstellen  EinfuhrAusfuhrZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammenmehr  weniger
A.  Pf.  Pf  Pf.  Pf.#  Pf.  Pf  Pf.  Pif.

I  151  11  1.
Ponape  5  860  48  177  411  6037  891  3  246  24  776  781  4174  43  1863  46  —  —
Trnk  202  7019  244221  96  752  —  1980  244—  1  510  28
Zusammen  6  063  21196  637259  853  998.  2141142  446  67  353.—  185  —  —
*  6

 

 

 

*)  Davon  Kopragölle

weniger

 

1910:
1909:

 

1196.63

2756.96

*#r½•
*

15060.33  .  .

 

 

 

Nnachweisung  der  beĩ  den  Zollstellen  des  Bezirksamts  Jaluit  im  1.  Viertel  des  Rechnungsjahres  1910
fällig  gewordenen  Zollbeträge.

 

 

 

 

 

(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  18,  S.  771.)
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  Gegen  den  gleichen

Namen  —  1909  1910  Zeitraum  d.  Vorjahres

der  Jollstellen  Einfuhr  Auosfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
Pf.  P  fo  PPf.nM  Pf#  Pf..  Pf.Pf.  P.

Jaluit  13  171  53/  781  3017952  9213837  8856  125  2819  903  162010  241  —  —
Naurn.  10  666  23  —  —  10606  231  9649  64  ——  —964964  —-  —  956  59
Zusammen  .  123777  761  4781  39  28559  1523  15“  524125  28  29  612  801  1053  66—  —

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“=  1910,  S.

 

 

 

*)  Davon

 

Kopra  zölle

 

1910:  4779,89  .7
1909:  6125,28  #J

 

weniger

770  u.  87/0  f.

1345,39  .  .
        <pb n="1043" />
        W  994  20

Kolonialwirtschaftliche  OMitteilungen.

Jum  Baumwollbau  in  Deutsch-Ostafrika.

Der  natürlichen  Entwicklung  des  Baumwollversuchswesens
  in  Deutsch-Ostafrika  folgend,  soll
nach  einem  zwischen  dem  Reichs-Kolonialamt  und
dem  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee  getroffenen
Abkommen  die  Baumwollversuchspflanzung  des
Komitees  Mpanganya  im  Rufiyigebiet  nunmehr
als  Baumwoll-Saatzuchtstation  des  Gouvernements
eingerichtet  und  ausgestaltet  werden.  Die  üÜbergabe
  an  die  Regierung  ist  am  1.  Oktober  d.  Is.
erfolgt,  unter  der  Voraussetzung,  daß  dem  Komitee
  die  Berichte  über  die  Ergebnisse  der  auf
wissenschaftlicher  Grundlage  zu  betreibenden  Saatzucht-,
  Baumwollsorten-,  Düngungsversuche  und
Versuche  zur  Bekämpfung  von  Schädlingen  zur
Verfügung  gestellt  werden.  Der  Zweck  der  im
Jahre  1906  vom  Komitee  errichteten  Baumwollversuchspflanzung
  Mpanganya,  als  Propagandaund
  Lehrstation  im  Rufiyigebiet  zu  wirken,  ist
erreicht.  Der  Baumwollbau  der  Eingeborenen
hat  in  den  Bezirken  Mohorro  und  Kilwaoa  festen
Fuß  gefaßt  und  unter  allen  Baumwollgebieten
der  Kolonie  die  größte  Ausdehnung  genommen.
Die  Produktion  ergab  jährlich  zwischen  500  und
900  Ballen  zu  500  Pfund.  Die  Qualität  der
Rufiyi-Baumwolle  war  durchaus  zufriedenstellend.
Der  Durchschnittspreis  der  ostafrikanischen  Baumwolle
  betrug  im  Halbjahre  Mai/Oktober  dieses
Jahres  89½  Pfg.  pro  Pfund.  Von  mittleren
und  Großpflanzungen  sind  bereits  über  45  000  ha
Land  belegt,  deren  Produktion  mit  der  Zeit,  die
volle  Bebauung  vorausgesetzt,  auf  30  000  bis
50  000  Ballen  geschätzt  werden  darf.  Im  Laufe
der  Jahre  sind  im  Rufiyigebiet  drei  Entkörnungsfabriken
  in  Betrieb  gesetzt,  welche  sich  dem  Komitee
gegenüber  verpflichtet  haben,  jedes  Quantum
Baumwolle  für  jedermann  zu  ginnen,  zu  pressen
und  seemäßig  zu  verpacken,  und  ferner  den  hierfür
  zu  berechnenden  Gebühren  einen  vereinbarten
Einheitspreis  zugrunde  zu  legen.

Zur  weiteren  Förderung  der  Eingeborenenkultur
  hat  das  Komitee  ferner  den  Bezirksämtern
Mohorro  und  Kilwa  zunächst  pro  1910  3000  MA
für  Pflanzprämien  zur  Verfügung  gestellt.  Diese
Pflanzprämien  werden  in  Höhe  von  je  15  Rps.
gewährt,  und  zwar  nach  Vorschlag  der  Beczirksämter
  oder  der  Beamten  des  Komitees:  für  die
bestgepfltegten  Baumwollfelder,  für  die  größte
Menge  und  für  die  beste  Qualität  der  angebrachten
  Baumwolle.  Neben  den  Pflanzprämien
werden  Hacken  als  Geschenke  verteilt.

Außerdem  besteht  für  die  Kolonie  die  Preisgarantie
  des  Komitees  von  8  bis  10  Heller  je
nach  QOualität  für  1  Pfund  unentkörnte  Baum- 



wolle.  In  den  genannten  Bezirken  wird  diese
Preisgarantie  des  Komitees  voraussichtlich  nicht
einsetzen  müssen,  da  dort  genügend  Aufkäufer  vorhanden
  sind,  die  höhere  Preise  für  die  Baumwolle
  bezahlen.

Die  UÜbergabe  von  Mpanganya  an  die  Regierung
  entspricht  dem  Grundsatze  des  Komitees,
seine  eigenen  Versuchspflanzungen  und  technischen
Einrichtungen  unter  bestimmten  Voraussetzungen
an  die  Gouvernements  und  Interessenten  überzuleiten.
  Die  Übernahme  der  Pionierarbeiten
des  Komitees  als  bleibende  Dauerbetriebe  durch
die  Regierung  und  Interessenten  gilt  dem  Komitee
  als  die  beste  Quittung  für  den  Wert  der
von  ihm  geleisteten  Vorarbeit;  sie  entspricht  auch
der  zwischen  dem  Reichs-Kolonialamt  und  dem
Komitee  bezüglich  des  Baumwollversuchswesens
in  allen  Kolonien  getroffenen  Vereinbarung  vom
14.  März,  nach  welcher  die  Kolonialverwaltung
  das  gesamte  landwirtschaftliche  Versuchswesen
  staatlich  organisiert,  während
das  Komitee  seine  bestehende  Organisation
weiter  entwickelt,  nämlich:  die  kaufmännische
Geschäftsstelle  mit  Pflug=  und  Gerätedepot  in
Daressalam,  ferner  Errichtung  von  Entkörnungsanstalten
  und  Aufkaufmärkten,  Selbstaufkauf  zu
Garantiepreisen,  Aufkauf  und  Lieferung  von  Saatgut,
  Leistung  von  Pflanzprämien,  Qualitätsprämien,
  Pflugprämien,  Transportvergütungen
und  Erntevorschüssen,  Verwertung  der  Nebenprodukte,
  Bereisung  von  Baumwollgebieten,  wasserwirtschaftliche
  Vorarbeiten,  Kontrolle  und  Begutachtung
  der  Baumwollqualitäten  in  Deutschland,
Ausstellung  von  Baumwolle  und  Baumwollkulturund
  Erntebereitungsmaschinen.

Die  Abgrenzung  der  Arbeitsgebiete  von  Regierung
  und  Komitee  hat  sich  aus  den  fortgesetzt
an  Umfang  wachsenden  Aufgaben  des  Baumwollversuchswesens
  ergeben.  Durch  die  Vereinbarung
ist  das  Baumwollversuchswesen  in  den  Kolonien
auf  eine  breitere  Grundlage  gestellt.

Ouchwirtschaft  in  Deutsch-Südwestakrina.

Milchwirtschaft  von  Bedeutung  wird  zur  Zeit
nur  in  der  Mitte  und  im  Norden  des  Schuzgebiets
  betrieben.

Innerhalb  und  in  unmittelbarer  Nähe  der
größeren  Ansiedlungen  wird  die  Milch  durch
Verkauf  in  frischem  Zustande  verwertet,  soweit
diese  Plätze  aufnahmefähig  find.  Milchkondensation
  und  ssterilisation  sowie  die  Herstellung
von  Milchzucker  finden  nur  vereinzelt  Beachtung.
        <pb n="1044" />
        995  20

Die  Entfernung,  aus  welcher  der  Transport
der  Butter  auf  Wagen,  Karren  oder  Tragtieren
nach  den  Verbrauchsplätzen  noch  eben  lohnt,  beträgt
  erfahrungsgemäß  nicht  über  80  km.  Infolgedessen
  ist  das  Gebiet,  in  welchem  Butter  in  größerem
  Umfange  zum  Absatz  hergestellt  werden
kann,  noch  ziemlich  beschränkt.

Die  Käseproduktion  ist  insofern  günstiger  gestellt,
  als  Käse  ohne  Schaden  über  weitere  Entfernungen
  als  Butter  transportiert  werden  kann;
anderseits  ist  aber  die  Einrichtung  einer  Käserei
erheblich  teurer  als  die  einer  Meierei  und  die
Verarbeitung  der  Milch  zu  Käse  viel  schwerer  als
ihre  Verarbeitung  zu  Butter  zu  erlernen.  Die
Käseproduktion  liegt  daher  im  Schutzgebiet  noch
ganz  in  den  Anfängen.  Die  Nachteile  der  langen
Dauer  der  Transporte  von  Erzengnissen  der  Milchwirtschaft
  infolge  der  weiten  Entfernung  der
meisten  Produktionsgebiete  von  den  Absatzplätzen
werden  noch  durch  die  mangelhafte  Einrichtung
der  Transportmittel  und  die  schlechten  Wege  vergrößert.
  Außerdem  ist  die  Zahl  der  erreichbaren
Verbrauchsplätze  und  die  Größe  ihres  Bedarfs
im  Verhältnis  zu  dem  Umfange  der  Produktions-=gebiete
  und  ihrer  Produktionsfähigkeit  noch  ungünstig.


An  dem  Mangel  an  ausreichenden  Absatzmärkten
  und  schneller  Verkehrsverbindung  zu  den
größeren  Plätzen  krankt  vor  allem  die  Entwicklung
  der  Milchwirtschaft  im  Süden  des  Schutzgebiets,
  so  daß  dort  nennenswerte  Versuche  auf
diesem  Gebiete  kaum  gemacht  sind  und  importierte
  Biüchsenmilch  und  Butter  dort  in  den  größeren
  Plätzen  immer  noch  das  Feld  behaupten.

Im  mittleren  und  nördlichen  Schutzgebiet  mit
Ausnahnie  des  Küstenorts  Swakopmund  dagegen
sind  Büchsenmilch  und  Büchsenbutter  durch  die
einheimischen  Erzeugnisse  verdrängt.  In  Swakopmund
  ist  der  Verbrauch  von  importierter  Milch
und  Butter  noch  von  Bedeutung.

Die  Versuche,  von  Windhuk  frische  Butter
nach  Lüderitzbucht  und  den  Plätzen  an  der  Südbahn
  zu  verschicken,  sind  insofern  erfolgreich  gewesen,
  als  die  Butter  in  gutem  genußfähigen
Zustande  dort  angekommen  ist.  Allerdings  wird
ein  Absatz  im  großen  durch  die  hohen  Frachtspesen
  nahezu  unmöglich  gemacht,  da  der  Preis
der  einheimischen  Butter  ihre  Konkurrenz  mit  der
importierten  zu  sehr  erschwert.

Um  die  weiter  abgelegenen  Plätze  dem  Absatz
  einheimischer  Butter  zu  erschließen,  muß  angestrebt
  werden,  eine  Dauerbutter  herzustellen,
die  längere  Zeit  gelagert  werden  kann  und  nicht
den  schädlichen  Temperatureinflüssen  unterliegt.
Da  der  Einfluß  von  Klima,  Jahreszeit  und
Wasser  auf  Milch  und  Rahm  aber  noch  nicht  genügend
  erforscht  ist,  fehlt  es  den  Farmern  noch

 

an  bestimmten  Richtlinien  für  die  Herstellung
einer  guten  Dauerbutter.

Die  Herstellung  von  lagerungsfähiger  Dauerbutter
  ist  auch  zu  dem  Zwecke  erstrebenswert,  um
einen  Ausgleich  zwischen  der  Uberproduktion  in
der  Regenzeit  und  der  Unterproduktion  in  der
Trockenzeit  herbeizuführen,  und  ferner  für  den
Butterexport  wichtig,  der  in  einem  Lande  der
Viehzucht  bei  verhältnismäßig  beschränkter  eigener
Verbrauchsfähigkeit  naturgemäß  von  besonderer
Bedeutung  ist.

Ein  Versuch  mit  der  Ausfuhr  von  Butter
nach  Deutschland  hatte  ein  sehr  gutes  Ergebnis.
Die  nach  Hamburg  versandten  Proben  fanden
eine  günstige  Beurteilung,  die  Butter  wurde  im
Werte  mit  la  Kurgan  und  Australbutter  gleichgestellt.


Wird  ein  richtiger  Weg  zur  Verwertung  von
Milch  zu  Dauerbutter  und  Käse  gefunden,  so
kann  bei  den  gegenwärtigen  Produktionsmöglichkeiten
  die  Einfuhr  auf  diesem  Gebiet  unschwer
beseitigt  werden.  Es  liegt  ferner  auf  der  Hand,
daß  die  Erweiterung  des  Bahnnetzes  im  Schutzgebiet
  durch  den  Bau  der  Nord-Südbahn  der
Milchwirtschaft  durch  Erleichterung  des  Absatzes
ihrer  Erzeugnisse  zugute  kommen  wird.

Die  Herstellung  der  Butter  erfolgt  im  Einzelund
  Kleinbetrieb  auf  jeder  Farm  für  sich;  gemeinschaftliche
  Verarbeitungsstätten  nach  Art  der
Molkereien  in  Deutschland  gibt  es  bis  heute
nicht  und  sie  werden  sich  wegen  der  klimatischen
Einflüsse  auf  die  zu  befördernde  Milch  oder  den
Rahm  und  wegen  der  weiten  Entfernung  von
Farmgehöft  zu  Farmgehöft,  wenn  überhaupt,
nur  auf  Grund  sorgfältiger  und  umfangreicher
Versuche  und  der  dadurch  gewonnenen  Erfahrungen
  ins  Leben  rufen  lassen.

Die  Butterbereitung  erfolgt  vielfach  nur  auf
recht  primitive  Art;  maschinelle  Hilfsgeräte,  wie
Zentrifugen  und  Knetmaschinen,  fehlen  noch  in
mancher  Meierei.  Dabei  muß  gerade  auf  das
Kneten  der  Butter  besonderer  Wert  gelegt  werden,
um  die  Butter  möglichst  wasserfrei  zu  machen
und  dadurch  ihre  Haltbarkeit  zu  erhöhen.

Die  Kühlhaltung  der  Buttermaschine  ist  namentlich
  in  der  heißen  Zeit  von  besonderer  Bedeutung.


Da  das  Aufsammeln  des  Rahmes  sich  wegen
der  Hitze  meist  verbietet,  muß  die  täglich  gewonnene
  Menge  alsbald  zu  Butter  verarbeitet
werden,  der  Versand  kann  aber  wegen  mangelnder
  Verkehrsmittel  nur  in  größeren  Zwischenräumen
  erfolgen.  Es  ist  deshalb  eine  Anlage
nötig,  um  die  Butter  bis  zur  Verschickung  möglichst
  frisch  zu  erhalten.

Zum  Transport  wird  die  Butter  fast  überall
geformt,  in  Pergament  gewickelt  und  in  beson-
        <pb n="1045" />
        W  996  2O

deren  Kühlkästen  (Hohlwandkisten  mit  Einlage
von  Holzwolle  usw.),  Tonnen  oder  Eimern  verpackt
  und  durch  nasse  Tücher  kühl  erhalten.

Bei  der  Käsebereitung  ist  als  besondere
Schwierigkeit  die  große  Trockenheit  der  Luft  zu
überwinden.  Zum  Reifen  wird  der  Käse  meist
in  Kisten  mit  Zinkeinsatz  gelagert,  in  denen  der
erforderliche  Feuchtigkeitsgrad  einigermaßen  erzielt
  werden  kann.

Auch  den  Absatz  des  einheimischen  Käses  erschwert
  die  Trockenheit  der  Luft,  da  der  zum
Verkauf  gestellte  Käse  schnell  trocken  wird  und
dann  schwer  Käufer  findet,  während  der  in  Büchsen
importierte  Käse  dem  Einfluß  der  Luft  nicht  unterliegt.


An  Hilfsstoffen  zur  Käsebereitung  kommt  Farbstoff
  und  Labpulver  in  Frage.

Gesellschaft  Süd-Kamerun.“)

Das  Geschäftsjahr  1909  kann  insofern  als  ein
günstiges  bezeichnet  werden,  als  die  Gummiproduktion
dieses  Jahres  zu  guten  Preisen  hat  abgesetzt  werden
können.

Die  Gummigewinnung  in  unserem  Eigengebiet  ist
gegen  das  Vorjahr  um  die  Hälfte  gestiegen,  während
die  Gummigewinnung  durch  Ankauf  in  unseren  Handelsfaktorcien
  durch  die  im  Vorjahr  eingeleitete  und  im
Berichtsjahr  zum  Abschluß  gelangte  Auflösung  einiger
Handelsfaktoreien  infolge  unserer  im  Bericht  für  das
Jahr  1907  erwähnten  Aufgabe  des  Transportweges
über  Kribi  der  Menge  nach  zurückgegangen  ist.  Dieser
Ausfall  wird  zum  Teil  ausgeglichen  durch  den  erzielten
billigeren  Durchschnitts-Einstandpreis  der  Produkte.

Der  Aufauf  von  Elfenbein  hat  sich  gegen  das
Vorjahr  ebenfalls  gehoben  und  konnte  gleichfalls  zu
guten  Preisen  realisiert  werden.

Unseren  Leiter  in  Kamerun  haben  wir  angewiesen,
sein  Hauptaugenmerk  darauf  zu  richten,  die  Unkosten
unseres  Betriebes  im  Eigengebiet  weiter  herab  zudrücken,
besonders  durch  Einführung  und  strenge  Cinhaltung
einer  rationellen  Ausbeute,  so  daß  wir  auch  zu  Zeiten
niedriger  Konjunktur  nutzbringend  arbeiten  lonnen.
zu  seiner  Unterstützung  in  dieser  wichtigen  Frage  haben
wir  einen  Inspektor  hinausgesandt,  der  uns,  unnbhängig
von  den  Anordnungen  unserer  Direktion  drüben,  genaue
Berichte  über  die  auf  den  verschiedenen  Niederlassungen
herrschenden  Zustände  einzusenden  hat.

Der  im  Vorjahr  begonnene  Neuaunfbau  unserer
Haupiniederlassung  Molundu,  die  im  Jahre  1907
durch  außergewöhnlich  hohes  Wasser  zerstört  worden
war,  ist  in  dem  Berichts  jahr  weiter  fortge  führt  worden,
und  zwar  werden  die  zu  errichtenden  Hänser  in  höherer
Lage,  zum  weitaus  größten  Teil  massiv,  d.  h.  in  zement,
ausgeführt.  Die  Kosten  dieses  Neubaues  sind  dem
Konto  „Niederlassungen  in  Kamernn“  belastet  worden.

Das  Gewinn=  und  Verlust-Ronto  schließt  ab
mit  einem  Bruttogewinn  von  392  566.¼.  Wir  schlagen
für  Abschreibungen  59  592  .¾  vor,  so  daß  ein  Nottogewinn
  von  3:32  973  .&amp;amp;  verbleiht  zu  folgender  Verteilung:
  5  v.  H.  an  den  gesenlichen  Reservefonds
16  648  5%  7  v.  H.  Vorzugs-Dividende  an  die  Anteile

 

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  das  elfte  Ge—
schäftsjahr  (1909).

 

Lit.  A.  Bund  C  =  210  000  .  ,  von  den  verbleibenden
106  325  %  12  v.  H.  an  den  Fiskus  von  Kamerin  als
dessen  statutarische  Beteiligung  =  12  759  K,  Tantieme
des  Direktoriums:  33  297  „K.  Es  bleibt  somit  ein

Saldo  von  60  268  ¼,  welcher  in  Gemäßbeit  des
Artikels  36e  zur  Hälfte  an  die  Anteile  und  zur  Hälfte

an  die  Genußscheine  zu  verteilen  ist.  Es  entfallt  demnach:
  eine  Superdividende  von  1  v.  H.  auf  die  Anteile
  =  3  pro  Anteil  =  total  30  000  „  sowie
1,50.  ¼  auf  jeden  Genußschein  =  30  000.#K.  Der  Rest
von  268  .¾  wird  vorgetragen.

Bei  Annahme  dieser  Vorschläge  erhält  also  jeder
Anteil  unserer  Serien  A,  B  und  C  gegen  Einreichung
des  Kupons  Nr.  5  8  v.  H.  auf  den  Wert  des  Anteills
—  24  .  sowie  jeder  Genußschein  gegen  Einreichung
des  Kupons  Nr.  1  1,50  “.

Bei  Beurteilung  des  Gewinnes  darf  nicht  außer
acht  gelassen  werden,  daß  das  in  1910  einge  zahlie
neue  Kapital  bereits  vom  1.  Januar  1909  voll  dividendenberechtigt
  ist.  Das  Jahr  1909  hatte  also  außer
den  Zinsen  für  die  in  Anspruch  genommenen  Banlkredite
  auch  die  Verzinsung  des  neuen  Kapitals  zu
tragen,  welches  in  dem  betreffenden  Jahre  überhaupt
noch  nicht  gearbeitet  hat.

Die  zur  Verteilung  vorgeschlagene  Dividende  von
insgesamt  270  000  M  (wovon  8  v.  H.  an  die  Anteilet
entspricht,  unter  Zugrundelegung  von  Abschreibungen
in  gleicher  Höhe,  einer  Dividende  von  13½  v.  H.  alf
das  Kapital  von  2000  000  .K,  welches  im  Berichtsjahre
  arbeitete.

Die  bereits  im  letzten  Geschäftsbericht  erwähnte
Anzahl  von  16  Produktionsstellen,  wovon  3  im  Berichtsjahr
  neu  eingerichtet  wurden,  ist  auch  im  Laufe  der
Jahres  1910  beibehalten  worden.

Die  Produktion  im  ersten  Semester  1910  bält  sich
ungefähr  auf  der  gleichen  Höhe  wie  im  Vorsahr.
Eine  Erhöhung  hat  vornehmlich  aus  dem  auch  in
früheren  Berichten  bereits  erwähnten  und  noch  immer
vorherrschenden  Arbeitermangel  nicht  stattfinden  lönnen.
Dagegen  können  wir  zu  unserer  Genugtuung  kom
statieren,  daß  der  Durchschnitts  -Einstandspreis  weiter
hat  herabgesetzt  werden  können.  Wir  hoffen,  dan
unsere  Bestrebungen  von  Erfolg  sein  werden.  durch  Aulage
  audreichender  Farmen  und!  daraus  resultierende
Verbesserung  der  allgemeinen  Lebensverhälmisse  der
Eingeborenen,  eine  größere  Angahl  Eingeborener  zum
dauernden  Aufenthalte  in  unser  Eigengebiet  heremzugiehen,
  so  daß  wir  in  zZukunft  die  kost'pieligen
dauernden  Neurekrutierungen  als  Ersatz  für  die  termmbeendeten
  Arbeiter  wesentlich  einschränken  können.

Der  Anlauf  von  Gummi  im  ersten  Semesier  1910
hat  sich  gegen  das  Vorjahr  gehoben,  und  wenn  die
Resultate  im  zweiten  Halbjahr  1910  die  gleichen  sein
werden  und  der  hiesige  Verkaufspreis  für  den  Gummi
eine  normale  Höhe  beibehalten  wird,  so  glauben  wir
uns  der  Erwartung  hingeben  zu  dürfen,  daß  wir  auch
für  das  Jahr  1910  einen  günstigen  Jahresabschlut
vorlegen  können.  »

Ticaugwcislichder-BilanzproC11dc1909m
Anspruch  genommenen  Bankkredite  in  Gesamthöhe  von
rund  900  000  X  sind,  wie  im  Bericht  bemerkt  wird.
samtlich  abgedeckt  worden;  außerdem  hat  die  Verwaltung
angenblicklich  ein  Depot  von  rund  1  000  000  .X  ber
diversen  Banken  angelegt.

*  rG

Das  Grundeigentum  und  die  Rlantagen
standen  Ende  1909  mit  1301635  ..  zu  Buch.  die
Niederlassungen  in  Kamerun  mit  113  500.¼,  Waren
und  Proviant  curopäischer  Herkunft  mit  507  0.3  .9.

Produkte  afrikanischer  Herkunft  mit  1  262  697.  K.  Zu
        <pb n="1046" />
        997  20

dem  Gewinn=  und  Verkustkonto  ist  noch  zu  bemerken,
daß  in  dem  Gewinn  pro  1909  ein  aus  der  Herabsetzung
des  eingezahlten  Grundkapitals  von  2  auf  11,  Millionen
Mark  resultierender  Buchgewinn  von  500  000  .  Kl  einbezogen
  worden  ist,  der  im  wesentlichen  zur  Tilgung
der  118  201./  betragenden  Unterbilanzg  aus  1908  und
mit  374  050.1  zur  Bildung  einer  Reserve  zur  Ablösung
des  Anspruches  auf  rückwirkende  Dividende  benutzt
worden  ist.

Deuisch  Westafrikanische  Haondelsgesellschaft
Hamburg.“)

Der  Geschäftsgang  ist  im  Jahre  1909  im  allgemeinen
  befriedigend  gewesen.  Die  für  den  Handel  in
Westafrika  so  wichtigen  Clprodukte  blieben  von  stärkeren
Preisschwankungen  verschont,  und  verfolgten  im  ersten
Halbjahre  eine  ziemlich  stetige,  im  zweiten  eine  entschieden
  steigende  Lendenz,  so  daß  im  Laufe  des  Jahres
die  Marktwerte  um  über  20  v.  H.  stiegen.  Der  auf  die
Produktensendungen  von  Afrika  erzielte  Gewinn  war
demgemäß  auch  größer  als  im  Vorjahre.  Die  Wertsteigerung,
  verbunden  mit  einer  namhaften  Vermehrung
der  Produktion,  hatte  eine  stärkere  Kaufkraft  der  Bevölkerung
  in  Westafrika  zur  Folge,  so  daß  auch  der
Absatz  von  europäischen  Waren  bemerkenswert  zunahm
zu  Preisen,  welche  einen  besseren  Gewinn  licßen  als
im  Vorjahre.  Der  Gesamtumsatz  stieg  von  5  200  000.
im  Jahre  1908  auf  5  500000.  in  1909.  Die  Warenbestände
  in  Afrika  konnten  wiederum  ermäßigt  werden,
und  ebenso  die  Ausstände.

Von  den  Immobilien  ist  der  Buchwert  des  Grundbesitzes
  durch  den  Verkauf  eines  kleinen  Grundstückes
um  etwa  20  000  J/—I  zurückgegangen.  Auch  einige  Bau- 



lichkeiten  konnten  vorteilhaft  veräußert  werden,  doch
wurden  anderseits  auch  wieder  einige  Neubauten
nötig,  so  daß  der  Buchwert  der  Gebäude  sich  um  etwa
38  000.  M  erhöht  hat.  Die  Pflan  zungen  wurden  um
200  ha  vergrößert,  welche  im  Jahre  1909  zunächst
urbar  gemacht  und  in  diesem  Jahre  bepflanzt  worden
sind.  Kredite  wurden  ganzg  bedentend  weniger  als  in
irgend  einem  Vorjahre  in  Anspruch  genommen.

Nach  statutenmäßiger  Dotierung  des  ordentlichen
Reservefonds  mit  7470.  schlagen  wir  vor,  eine  Dividende
  von  6  v.  H.  =  135  000  .  zu  verteilen,  und  den
danach  verbleibenden  Gewinnsaldo  von  450  .¼  vorzutragen.
  Die  ordentliche  Reserve  wird  ?  nach  dieser
letztjährigen  Zuwendung  75  369.  ¼  betragen,  und  die
gesamten  Reserven  736  979.¼.  Der  Geschäftogang  des
laufenden  Jahres  zeigt  bislang  wesentlich  gunstigere
Ziffern,  als  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres.  Der
Wert  der  Clprodukte  hat  eine  weitere  betröchtliche
Steigerung  erfahren,  und  der  Gesamtumsatz  hat  sich
merklich  gehoben.

1
*

Aus  dem  Gewinn=  und  Verlustkonto  für  1909
heben  wir  noch  hervor,  das  Gewinne  auf  Produkte
von  Afrika  mit  4056  156(M  und  (Gewinne  auf  Waren
in  Afrika  mit  508  963.%¼  ausgewiesen  wurden.  Dazu
kamen  Gewinne  auf  Diverses  in  Afrika  mit  241  690.%
und  dito  in  Hamburg  mit  110  105.  M  sowie  11  308.
Eingang  auf  abgeschriebene  Debitoren.  Die  Unkosten
erforderten  569  734  .J,  Zinsen  40  856  .%  und  Abschreibungen
  279  109.¼.  Ju  der  Bilanz  figurierten
Ende  1909  u.  a.:  Produktenbestände  719  122  (¼/,
europäische  Waren  in  Afrika  und  schwimmend  1286828.7¼
Plantagen  260  628.¼.  Jmmobilien  719  570  ,  Anßenstände
  682  157./.  Dagegen  betrugen  die  Kreditoren
690  6668  .  K.

—-•dt—HHH.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Der  Handel  des  Uganda-Drotekhtorats  mit  Deutsch-Ostafrika.

Die  Einfuhr  von  Deutsch-Ostafrika  betrug:
im  Jahre  1907/08  3487  L
-  .  1908/09  3726  -

1909/10  1817

Der  Import  ist  also  im  letzten  Jahre  gegen
das  Vorjahr  um  die  Hälfte  zurückgegangen,  dies
hat  seinen  Grund  in  der  Abnahme  der  Reiseinfuhr
  aus  Muanza.  Diese  belief  sich  im  Jahre:

1907/08  auf  5111  cwt  im  Werte  von  2832  S.

1808/09  -  7006-  3155.

1909/10  380900  .  1395.

Der  Aufschwung  dieser  Einfuhr  im  Jahre
1908/09  hat  seine  Ursache  in  der  in  demselben
Jahre  in  Usoga,  Eastern  Province  des  Uganda
Protektorats,  ausgebrochenen  Hungersnot.  Zur
Linderung  derselben  wurden  von  der  Regierung
große  Mengen  Reis  ausgekauft  und  unter  die
Eingeborenen  verteilt.  Der  starke  Rückgang  des

-  =

*

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1909.

 

Jahres  1909/10  gegen  beide  Vorjahre  dürfte  in
dem  Umstand  zu  suchen  sein,  daß  von  Muanza
Reis  jetzt  in  größeren  Mengen  nach  Britisch-Ostafrika
  ausgeführt  wird;  soweit  hier  bekannt
ist,  verteilt  die  Uganda-Bahn  diesen  Reis  an  ihre
Arbeiter.

Auffallend  ist  die  große  Einfuhr  von  Rindern,
diese  betrug  im  Jahre:

1907/08  326  Stück  im  Werte  von  369  L
1908/09  1023„  -  -  =  1167.
190%10  100  1338=Die

  Vich-Einfuhr  kann  nur  von  dem  Bukoba=Bezirk
  nach  der  Provinz  Ankole  des  Uganda
Protektorats  stattgefunden  haben  und  es  wäre
interessant  festzustellen,  ob  es  sich,  namentlich  bei
der  starken  Einfuhr  1908/09  von  1023  Stück,
lediglich  um  ein  Abtreiben  von  Vieh  aus  dem
Bukoba-Bezirk  in  das  benachbarte  englische  Gebiet,
  dessen  Einfuhr  von  der  englischen  Regierung
registriert  wurde,  oder  um  einen  gesetzlich  erlaubten
  Export  handelte,  der  der  Residentur
Bukoba  bekannt  war  und  für  den  der  gesetzliche
        <pb n="1047" />
        W  998  2d0

Ausfuhrzoll  bezahlt  worden  ist.  Mit  Dampfern
oder  Segelschiffen  wurde  kein  Vieh  nach  Uganda
gebracht.

Die  Ausfuhr  aus  Uganda  nach  Deutsch-Ostafrika
  zeigt  die  folgenden  Zahlen:

im  Jahre  1907/08  2502  L
-  =  1908/09  2715
-  .  1909/10  2367

Zu  diesen  Zahlen  ist  wenig  zu  bemerken;  die
Ausfuhr  von  Landesprodukten  ist  gering.  Verhältnismäßig
  bedeutend  war  die  Ausfuhr  von
Möbeln,  im  Jahre  1908/09  490  ÄK,  in  1909/10
168  L;  es  waren  in  der  Hauptsache  Bestellungen
des  Bezirksamts  Muanza  für  die  Einrichtung  der
Dienstränme  und  der  Post  in  Muanza  bei  der

Möbeltischlerei  des  Inders  Allidina  Visram-Entebbe.

Baumwollsamen  wurde  im  Auftrage  des

Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  nach  Muanza
und  Bukoba  gesandt.  Erwähnt  mag  die  Ausfuhr
von  1710  Eingeborenen-Matten  im  Werte  von
57  &amp;amp;  im  Jahre  1909/10  und  von  424  Gallonen
Sesamöl  im  Werte  von  54  KL  sein.

Die  Zeltsachen,  Gewehre  und  Patronen  wurden
*G

 

von  Jagdexpeditionen,  die  nach  dem  Bukoba-Bezirk
  gingen,  mitgeführt.

Den  Verkehr  zwischen  Uganda  und  den  deutschen
  Plätzen  am  Viktoria-Nyanza-See  vermitteln
hauptsächlich  die  Dampfer  der  Uganda-Bahn,  die
monatlich  je  zwei  Fahrten  westlich  und  östlich
um  den  See  von  Fort  Florence  aus  machen.

Der  Segelschiffsverkehr,  der  gänzlich  in  den
Händen  von  Indern  liegt,  ist  gering.  Von
Entebbe  aus  fuhren  die  folgenden  Schiffe  im  Jahre:

1907/08  21  Dhaus  von  gesamt  453  Tonnen

190809  11  382

1909/10  23  762=Zum

  Schluß  sei  noch  erwähnt,  daß  ein  Handelsverkehr
  über  Land  zwischen  den  beiden  Kolonien,
  abgesehen  von  dem  oben  angeführten
Viehhandel,  so  gut  wie  nicht  eristiert.  Es  wird
violleicht  an  der  Grenze  zwischen  Ankole  und
Bukoba  ein  Austausch  von  Lebensmitteln  stattfinden,
  statistisches  Material  darüber  eristiert  aber
nicht;  durch  Zollbeamte  wird  der  Austausch  von  der
englischen  Regierung  nicht  kontrolliert,  die  Häuptlinge
  sind  angewiesen,  darüber  an  den  Zollbeamten
in  Mbarara,  Ankole  zu  berichten;  wie  weit  dies
durchgeführt  wird,  entzieht  sich  unserer  Kenntnis.

*

2

m  *

=  =  *

 

r
Die  Einfuhr  von  Deutsch-Ostafrika  nach  Uganda.
19007/03  1908,09  1909/10
Menge  L  Menge  L  Menge  #.
Verschiedene  Getreide  132  ewt.  28  398  ewt  85  1058  cht  130
Bohnen  ..  —  -—  —  —  60  21
Reis  .  5111-  2832  (60  -  3155  3890  a  139.
Provisionen  79  K.  28  3  K.  37  15  K.  72
Kaffee.  12  cEgkht  11  3*  ewt  2  4  cyht  2
Früchte  ..  5  K.  1  —  36  lbs  2
Felle  und  Häute  —  —  2  -  88  36  4  1
Rinder  326  St.  3690  1023  St.  1167  100  St.  138
Verschiedene  Tiere  160  =  —  39—  5  4-  2
Verschiedenes  —  146  —  87  10  K.  54
Erdnüsse  –  —  74  ewt  29  —  —
Eisenwaren.  .  ..  —  —  26  K.  37  —  —
Messing-  und  iupferwaren  .  1K.  1  2-  17  —  —
Maschinen  ..  ..  1-  3  1-  13  —  —
Mobilien  —  —  25-  4  —  —
Mehl.  156  cmt  40  —  —  —  —
Tabak  1  1  —  —  —  —
Messer  .  2  K.  1  —  —  —  —
Bearbeitete  Hölzer  E  3  —  —  —  —
Kleidungsstücke  —  10  —  —  —  —
Chemikalien  1=  13  –  —  —  –
3187  3726  1817
Die  Ausfuhr  von  Uganda  nach  Deutsch-Ostafrika.
1908/09  1909  10  1908.09  1909  10
Menge  L  Menge  #  Menge  8  Menge  L
Kafsee  ...  17lbs  1  9(-wt12TivcrscSämcrcicn.  —-  —  40  K.  5
Tabaktk  .  .  .  .  ..  7.—5  2  –  —  E  (Zummisamen  —  —  67  lhs  4
Diverses.  —  18  7  K.  18  ;  Rindenuuch  ..  24  St  2  61  St.  5
Rohbaumwolle  110  =  2  —  —  Cingeborenen-Matten  103—  6  1710  =  57
Baumwollsamen  —  —  12  cht  4  Simsimöl  (Sesam  —  —  432  Gall.  55
Verschiedene  Tiere  —  —  6  St.  2  Frlichte  .  2  K.  2  1  K  2
Bauholz  Mvouli)  —  —  53  -  1|  Leder  55  Ibs  4  1ewt  7
        <pb n="1048" />
        W  999  20

 

1908.09  1909/10
Menge  9  Menge  9
Kuriositäten  —  12  —  —
Mobilien  .——  190  102  K.  168
Rohrzucker  4745  lhs  56  —  —
Mehl.  .  2392  =  39  21  cht  21
Salz  2163.  11  110  S.  61
Messer  —  —  1K.  8
Eisenwaren  75  K.  167  16  K.  132
Zucker  582  lbs  7  4  S.  7
Messing=  und  Kupferwaren
  —4  —  96  K.  118
Zeltausrüstungen  usw.  —  —  71  232
Diversers  —  243  56-—  155
Norwegisches  Bauholz  —  135  20  cwt  17
Amerikano  3300  hards  35  3765  Pards  68
Div.  Baumwollstoffe  —  555  77  K.  611
Wollstoffe  3  K.  9  2  K.  1
Anzüge.  .  .  .  .  14-  62  12-  106
Farben  —  —  12=  13
Lederwaren  —  —  -  12
Porzellan  und  Glaswarren
  11=  13  7  -  12
Seise.  14  23  5  5
Papier  5.—  25  5—  11
Fahrräder  4.  32  2=  15
Wagen  usw.  —  —  2  St.  2
Ackerbaugeräte  .  .  —  —  5  K.  7
Perlen  —  —  15„6  21
Süke  3"R  20
Lammdmen  —4  —  2-5  12
Tee  2521bs  13  ½  "  3
Spirituosen  47  Gall.  106  361  Gall.  36
Weie  18  67  11  4  12
Birer  18  =  36  58  4  17
Petroleum.  .  .  90  =  41  8  „  4
Manltires  —  —  2  St.  61
Patronen  510  St.  6  2308  =  21
Wafsen  19  71  18  219
Provisionen  127  K.  249  —  —
Zigaretten—4  5  —  —
Sle.  21.=  19  —  —-Wcllblcch....—
  41  —  —
Uhren  ..  6-  25  —  —
Chemikalien  7.-5  20  —  —
Streichhölzer  3.-5  3  –  ———
Lederwaren  5—6  11  —  —
Zement  5  F.  12  ———  —-Kalk
  8.  3  —  —
2715  2307

(Aus  einem  Bericht  des  Kaiserlich  Deutschen
Mizekonsulats  in  Cntebbe).

Kakao-Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik,
Januar  bis  Rugust  1910.“)

August  Januar  bie  August
Bestimmung  1910  «  1910
ku  *  kg  8

Ver.  Staaten

von  Amerika  277533  55  172  7802  244  1383  032
Deutschland  474  708  93694  1587  492  762  1241
Frankreich  123606  21305  2  684  354  452  453
Andere  Länder  —  —  508  81

 

Im  ganzen.  875  847  170  561  15074  598  2597  690
(Nach  dem  Berichte  des  Kaiserl.  Ronsuls
in  San  Domingo.)
*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  898.

 

Guayule-Vorräte  und  Verarbeitung  in  (Deziko.

Der  Wert  des  im  Gebiete  von  Coahuila  zur
Zeit  vorhandenen  Bestandes  an  Guayulesträuchern
wird  auf  65  Millionen  3  geschätzt.  In  Chihuahua
  und  anderen  gebirgigen  Staaten  Merikos
steht  ebensoviel.  Die  mexikanischen  Besitzer  von
Guayule  tragenden  Ländereien  treffen  Vorsorge,
daß  die  Aberntung  der  Sträucher  in  einer  Weise
vorgenommen  wird,  die  einer  Erschöpfung  des
Bestandes  vorbeugt.  Es  werden  Pflanzen  in  genügender
  Zahl  stehen  gelassen,  um  Samen  zum
Ersatze  der  zu  Markte  gebrachten  Pflanzen  in
ausreichender  Menge  zu  liefern.  Die  Nachfrage
nach  dem  Strauche  ist  so  groß,  daß  Tausende
von  Menschen  mit  dem  Abschneiden  beschäftigt
werden.

Der  Begehr  nach  Guayule-Kautschuk  ist  sehr
lebhaft  und  kann  durch  das  Angebot  nicht  befriedigt
  werden.  Die  bestehenden  Guayulefabriken
arbeiten  Tag  und  Nacht,  ohne  ihre  Aufträge
völlig  erfüllen  zu  können,  und  neue  Fabriken
sind  in  der  Anlage  begriffen.  Ein  großer  Teil
des  Guayule-Kautschuks  wird  durch  amerikanische
Fabrikanten  von  Automobilrädern  verbraucht.
Guayule  tragendes  Land  wird  hoch  bezahlt.  Bei
verständiger  Ausbeutung  wird  der  Vorrat  an
Guayulesträuchern  sich  nicht  erschöpfen.

(Nach  Dnily  Consular  and  Trade  Reports.)

Wirtschaftliche  Lage  auf  den  amerikanischen
Samoalinsein.

Auf  den  im  Besitze  der  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  befindlichen  Samoa-Inseln,  Tutuila
und  Manua,  wurde  bei  einer  Zählung  im  Jahre
1909  eine  Bevölkerung  von  6780  Seelen  ermittelt
  und  gegenüber  der  vorigen  Zählung  im
Jahre  1903  eine  Zunahme  um  831  Seelen  festgestellt.
  Im  Jahre  1909/10  (bis  30.  Juni)
wurden  178  Geburten  und  83  Sterbefälle  ermittelt,
  so  daß  also  eine  weitere  Steigerung  der
Bevölkerungsziffer  zu  verzeichnen  war.  Die
Ausbeute  an  Kopra  betrug  im  Jahre  1909:
2  345  487  Pfund  oder  26  880  Pfund  mehr  als
im  Vorjahre.  Eine  Firma  in  San  Franzisko
kaufte  diese  Ernte  zum  Preise  von  80  38  für  die
Tonne  von  2240  Pfund.  Das  war  der  höchste
Preis,  der  jemals  auf  den  Inseln  für  Kopra  gezahlt
  wurde.  Die  für  1909/10  erhobene,  in
Kopra  zu  zahlende  Stener  soll  niedriger  als  in
den  Vorjahren  sein  und  auf  jede  steuerpflichtige
männliche  Person  betragen:  im  östlichen  Tutnila
270  Pfund,  im  westlichen  Tutuila  282  Pfund,
in.  Manug  253  Pfund;  im  Durchschnitt  erreicht
sie  einen  Betrag  von  8,05  S,  wenn  man  für  das
Pfund  Kopra  3  Cents  rechnet.  Die  Steuer  wird
        <pb n="1049" />
        1000  20

zum  Zwecke  der  Aufrechterhaltung  der  einheimi—
schen  Regierung  erhoben;  Uberschüsse,  die  sich  nach
Zahlung  der  Gehälter  usw.  ergeben,  werden  den
Eingeborenen  zurückerstattet.

(Nach  Duilx  Consular  und  Trade  Reports.)

Kußenhandel  der  FIJ-Inseln  1909.
Folgende  Tabelle  zeigt  den  Wert  für  die  Einund
  Ausfuhr  des  Gesamthandels  der  Kolonie  Fiji
während  der  letzten  vier  Jahre.  Münzen  und
Edelmetalle  sind  nicht  mitinbegriffen.

Einfuhr  Ausfuhr  Insgesamt

Jahr  14.  9  9
19066  609  1906  603  410  1212  906
1907  643  007  881  364  1.524  371
1908  P6P066  654  878393  1  541  047“"
1909  636  250  947  136  1  583  386

Der  Gesamthandel  der  Kolonie  hat  im  Jahre
1909  die  höchste  Wertziffer  seit  dem  Bestehen  der
Kolonie  erreicht.  Er  übertrifft  das  nächst  höhere
Jahr  1908  um  die  Summe  von  42339  L.  Dieser
Zuwachs  kommt  der  größeren  Ausfuhr  und  den
besser  erzielten  Preisen  für  Kopra  zugute.  2949
Tonnen  Kopra  wurden  mehr  ausgeführt,  während
der  erzielte  Preis  72  111  L  mehr  als  im  Vorjahr
  betrug.

Außerdem  zeigt  die  Ausfuhr  von  frischen
Früchten  eine  Wertzunahme  von  36  274  E,  während
  Zucker  um  39  337  K  zurückgegangen  ist.

Der  Wert  der  Waren,  die  eingeführt  und
später  wieder  ausgeführt  wurden,  ist  in  obigen
Zahlen  mitinbegriffen.  Er  betrug  1906  5052  T,
1907  3728  LE,  1908  1062  L  und  1909  325  K.

Der  Wert  der  Einfuhr  zum  Verbrauch  in  der
Kolonie  und  die  Ausfuhr  von  Erzeugnissen  der
Kolonie  stellte  sich,  wie  folgt:

Einfuhr  Nusfuhr
zum
Jahr  Verwauch  ersessuien  Insgesamt
in  der
Kolonte  Kcherne
r+.  9  L
1906  604  443  508  357  1  202  800
1907  639278  877  636  1516014
19008.  661  593  8977332  1  538  925
1909  635  924  9146  811  1  582  735

Von  der  Einfuhr  zum  eigenen  Verbrauch  in
der  Kolonie  zeigt  folgende  Zusammenstellung  den
Wert  —  8  —  der  gollpflichtigen  (und  zollfreien)
Waren  in  den  letzten  vier  Jahren:

1906:  421  738  (182  705),  1907:  482  998

(156  280),  1908:  543  825  (118  829),  1909:
525  819  (110  431).
Unter  „zollfrei“  sind  die  Waren,  die  zur

Wiederausfuhr  eingeführt  wurden,
halten.

nicht  mitent-*)

  Die  Differenz  ist  nicht  aufzuklären.

 

Der  Gesamthandel  der  Kolonie  während
des  Berichtsjahrs  1909  verteilte  sich  auf  folgende
Länder:

Einfuhr  Ausfuhr  Insgesamt  v.  H.  des
Land  8  9  L  Gesamthandels
Neusüdwales  495  131  4419  464  944  594  59,657
Neuseeland  79  352  454  780  534  132  33.734
Qucensland  232  —  232  0,015
Victoria  1780  7  498  9278  0.586
Kangda  22  251  35  135  57  387  3.621.
Fanning-Inseln  —  23  23  0,001
Hawauiische  Juselu  770  18  818  0.052
Ostindien  20  914  —  20  914  1.321
Samoa  2304  85  2388  0,150
Salomon-Inseln  13  —  13  0.001
Tonggaga  384  41  425  0,027
Ver.  Staaten
von  Amerika  12  657  –  12  657  0,799
Wallis-Inseln  462  62  525  0,033

 

Im  ganzen  636  200  947  136  1  583  386.

Die  Artikel,  die  eine  größere  Zunahme  in  der
Einfuhr  zu  verzeichnen  haben,  sind  Mehl,  Biskuits,
  Kohlen,  Eisen,  Fische,  Ole  und  Reis.

Die  Zolleinnahmen  für  das  Jahr  1909  belaufen
  sich  auf  106  357  L  gegen  106  595  K  für
1908,  haben  also  um  238  L  abgenommen.

Die  Hauptausfuhrartikel  der  Kolonie  sind
Zucker,  Kopra  und  frische  Früchte.  Ihre  Ausfuhr
gestaltete  sich  während  der  letzten  vier  Jahre
folgendermaßen:

Zucker  Kopra  Frische  Früchte
Jahr  Menge  Wert  Menge  Wert  Wert
Tonnen  9  Tonnen  “
1906:  38  523  347  198  9771  143  683  97677
1907:  66  597  602  820  11  290  182  788  79  871
1908:  66  119  647  306  12931  154  488  62  217
1909:  60  825  607  969  15  880  226  599  98  491

Die  Menge  der  Ausfuhr  an  frischen  Früchten
betrug  während  dieser  vier  Jahre:

Bündel  Kisten
1906  604  617  191  640
1907  162  139  192  591
1908  356  180  115  .110
1909  585  713  188  577

Nach  dem  Werte  verteilte  sich  diese  Ausfuhr
auf  folgende  Länder:

1906  1907  1906  1909
Land  4  "
OQueensland  .  .  —  —  48  —
Neusudwales  48  978  38798  33010  3  505
Neusccland  48  662  41070  29  159  38  891
Victoricg  —  —  —  6083

Die  Ausfuhr  von  Zucker  zeigt  eine  Abnahme
von  5324  Tonnen  gegen  das  Jahr  1908.

Der  Wert  der  ausgeführten  frischen  Früchte
weist  eine  Zunahme  von  36  274  L  im  Vergleiche
mit  dem  Vorjahre  auf.

Aus  folgender  Zusammenstellung  ist  der  Wert
—  in  #§  —  der  minder  wichtigen  Ausfuhrartikel
in  den  Jahren  1909  (1908)  zu  ersehen:
        <pb n="1050" />
        W  1001

Kakao  295  (314),  Kokosnüsse  852  (1841),
Erdnüsse  193  (425),  Wolle  367  (137),  Trepang
136  (176),  Perlmutterschalen  219  (21),  Baumwolle
  —  (189),  Mais  932  (1521),  Melasse  5682
(3335),  Tabak  —  (13),  Häute  und  Felle  1333
(1096),  Tee  236  (1014),  Schildpatt  2381  (1747).

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Levuka,  Fiji-Inseln.)

Außenhandel  von  Sierra  Ceone  1900.

Die  Einfuhr  nach  Sierra  Leone  erreichte  im
Jahre  1909  einen  Wert  von  978  807  &amp;amp;  gegen
813  700  ÄM  im  Vorjahre,  mithin  eine  Zunahme
von  165  107  L  =  20,29  v.  H.  Die  wichtigsten
Einfuhrartikel  waren  Kleidungsstücke,  Baumwollwaren,
  Posamentierwaren,  Eisenkurzwaren,  Petroleum,
  Lebensmittel,  Salz,  Zucker,  Tabak,
Münzen  und  insbesondere  alkoholhaltige  Getränke
aller  Art.  An  dem  Einfuhrhandel  des  Jahres
1909  (und  1908)  waren  mit  folgenden  Prozentsätzen
  beteiligt:  Großbritannien  mit  71,97  v.  H.
(70,16),  Deutschland  mit  9,72  (11,45),  britischwestafrikanische
  Kolonien  5,37  (2,74),  westafrikanische
  Kolonien  (nicht  britische)  4,92  (8,07)  und
alle  übrigen  Länder  8,02  (7,58).  Die  Einfuhr
aus  Großbritannien  ist  demnach  um  1,81  v.  H.
gestiegen  und  betrug  704  459  L.  Die  deutsche
Einfuhr  und  die  aus  nicht  britischen  westafrikanischen

  Kolonien  ist  dagegen  um  1,73  bzw.  3,15  v.  H.

gesunken.  Die  britisch-westafrikanischen  Kolonien
und  alle  übrigen  Länder  haben  eine  Zunahme
von  2,63  und  0,44  v.  H.  zu  verzeichnen.

Was  die  Ausfuhr  des  Jahres  1909  anbetrifft,
  so  weist  auch  sie  eine  Wertzunahme  gegenüber
  dem  Vorjahre  auf.  Sie  stellte  sich  auf
981  466  L  gegen  736  755  L  im  Jahre  1908.
Mitenthalten  ist  in  diesen  beiden  Wertziffern  der
Wert  der  Münzenausfuhr  in  Höhe  von  139  253
und  152  397  L.  Die  wichtigsten  Ausfuhrartikel
wiesen  im  Jahre  1909  (und  1908)  die  folgenden
Werte  in  8&amp;amp;  auf:  Kolanüsse  153  919  (108  895),
Palmkerne  482  614  (332  887),  Palmöl  64  273
(36  451),  Ingwer  14  147  (11  871),  Elfenbein
1781  (1091),  Piassava  9859  (8628),  Reis
10  034  (7206),  Gummi-Kopal  5036  (4948)  und
Kautschuk  8079  (9372).

 

Von  der  Ausfuhr  richteten  sich  in  Prozenten
nach  Großbritannien  18,74  (24,05),  nach  Deutschland
  42,94  (41,36),  nach  den  britisch-westafrikanischen
  Kolonien  11,34  (18,92),  nach  den  westafrikanischen
  Kolonien  (nicht  britisch)  24,54  (14,73),
der  Rest  von  2,44  v.  H.  (0,94)  entfiel  auf  die
übrigen  Länder.  Deutschland,  dessen  Einfuhr
um  1,58  v.  H.  gestiegen  ist,  ist  der  Hauptabnehmer
  der  Palmkerne.  Es  wurden  davon
36  767  Tonnen  =  85,7  v.  H.  der  Gesamtmenge,
eingeführt,  während  Großbritannien  als  der
Hauptabnehmer  für  Palmöl  mit  761  156  Gallonen
—  89,3  v.  H.  erscheint.

(Colonial  Reports  Annual  Nr.  611  und  648.)

Tunis.

Verbot  der  Ausfuhr  von  Wild.

Gemäß  Verordnung  der  Tunesischen  Regierung
vom  14.  November  d.  Is.  ist  das  unterm  22.  November
  1906  erlassene  Verbot  der  Ausfuhr  von
lebendem  oder  erlegtem  Wild  aller  Art  über  die
Grenzen  der  Regentschaft  auf  einen  neuen  Zeitraum
  von  vier  Jahren,  vom  8.  Dezember  1910
ab  gerechnet,  verlängert.  Ausgenommen  hiervon
sind  Wildschweine  sowie  Tiere  für  Sammlungen,
deren  Ausfuhr  gestattet  bleibt.

(Journal  officiel  Tunisien.)

Kopkholonie.
Zollfreie  Einfuhr  der  für  Deutsch-Südwestafrika
  bestimmten  Waren.

Nach  einer  Bekanntmachung  des  Handelsministeriums
  in  Pretoria  vom  5.  Oktober  —
veröffentlicht  in  der  Union  Government  Gazette
vom  7.  Oktober,  Nr.  39  —  wird  nunmehr  auf
sämtliche,  zum  Zwecke  der  Durchfuhr  nach  Deutsch-Südwestafrika
  eingeführten  Waren  der  ganze  Zoll
nachgelassen.  Diese  Neuerung  ist  am  7.  Oktober
in  Kraft  getreten.  Wie  bisher  ist  die  Durchfuhr
nur  über  Ramansdrift  oder  Rietfontein-Süd
gestattet.  (Der  Transitverkehr  von  Deutsch-Südwestafrika
  nach  der  Kapkolonie  ist  auf  Grund  der
Verordnung  des  Gouvernenks  vom  28.  September
  1908  zollfrei.)
        <pb n="1051" />
        W  1002  20

Vermischtes.

Ju  den  Kämpfen  der  Franzosen  in  Wadal.
Oberstleutnant  Moll  f.

Am  9.  November  d.  Js.  fand  bei  Drijelé
in  Wadai  ein  heftiger  Kampf  französischer  Truppen
gegen  einen  übermächtigen  fanatischen  Feind  statt,
der  mit  einem  vollen  Siege  der  französischen  Waffen
endete.  Dabei  ist  an  der  Spitze  seiner  Truppen
der  Oberstleutnant  der  französischen  Kolonialinfanterie
  Henry  Moll  gefallen.

Um  diesen  hochbegabten  und  tüchtigen
Kolonialoffizier,  dem  eine  große  Zukunft  beschieden
war,  trauern  nicht  nur  die  französische  Armee
und  die  französische  Kolonialverwaltung,  sondern
auch  zahlreiche  deutsche  Offiziere  und  Beamte.

Oberstleutnant  Moll  führte  die  französische
Abteilung  der  zur  Vermessung  der  Ostgrenze
Kameruns  Ende  1905  von  der  deutschen  und
französischen  Regierung  entsandten  gemischten
Kommission;  er  nahm  im  Anschluß  daran  als
französischer  Delegierter  an  der  1908  in  Berlin
abgehaltenen  Konferenz  zur  Regulierung  der
Grenze  zwischen  Kamerun  und  Congo  Francais
teil.  Von  Seiner  Majestät  dem  Deutschen  Kaiser
wurde  damals  Oberstleutnant  Moll  mit  dem
Roten  Adlerorden  3.  Klasse  ausgezeichnet.  Im
Jahre  1909  durch  seine  Regierung  mit  dem
Kommando  über  den  Militärbezirk  am  Tschad
betraut,  trat  Moll  dort  in  enge  Beziehungen  zu
den  deutschen  Offizieren  der  Kameruner  Residenturen
  Adamaua  und  Bornu.

Alle,  welche  den  Gefallenen  kennen  gelernt
hatten,  rühmen  seine  hervorragenden  Eigenschaften
als  Soldat,  als  Kolonialbeamter  und  Geograph,
sowie  sein  herzliches  kameradschaftliches  Wesen.
Ein  ehrendes  Andenken  wird  ihm  deshalb  auch
im  Kreise  seiner  ehemaligen  deutsch-westafrikanischen
  Mitarbeiter  bewahrt  bleiben.

*  Bahnbau  im  Sudan.

Die  Fortsetzung  der  Nilbahn  von  Khartoum
nach  Süden  über  Wad  Medani  nach  Sennar
ist  vollendet  und  sollte  am  1.  November  dem
Verkehr  übergeben  werden.  Die  Brücke  über  den
Blauen  Nil  bei  Khartoum  ist  bereits  eröffnet.
Auch  die  Strecke  von  Sennar  nach  Goz  Abu
Goma  geht  der  Vollendung  entgegen.  Die  Brücke
über  den  Weißen  Nil  bei  Goz  Abu  Goma  soll
in  wenigen  Monaten  fertig  sein.  Von  da  wird
die  Bahn  weiter  nach  El  Obeid  geführt  werden.
Die  Mittel  für  alle  diese  Arbeiten  hat  die  ägyptische
  Staatskasse  vorgeschossen.

 

Dostdampferdienst  von  Kustralien  nach  Britisch-Neuguinea
  (Dapua)  und  den  Südseeinsein.

Die  Australische  Bundesregierung  hat  mit
Rücksicht  darauf,  daß  die  beiden  Schiffahrtsverträge
  mit  der  Firma  Burns  Philp  &amp;amp;  Company
Limited  in  diesem  Jahre  ablaufen,  jetzt  einen
neuen  vom  1.  September  d.  Is.  ab  auf  fünf
Jahre  gültigen  Vertrag  für  einen  Postdampferdienst
  von  Australien  nach  den  Südseeinseln  mit
dieser  Firma  abgeschlossen.

Danach  verpflichtet  sich  die  Firma  folgende
Schiffahrtslinien  zu  unterhalten:

1.  einen  sechswöchentlichen  Dienst  mit  dem
Dampfer  „Matunga“  von  Sydney  über
Brisbane  und  Cairns  nach  Port  Moresby,
YBule  Island,  Samarai,  Woodlark  Island
und  zurück,

2.  einen  dreiwöchentlichen  Dienst  mit  dem
Dampfer  „Mindoro“  von  Cairns  nach  Port
Moresby,  Thursday  Island  und  zurück
nach  Port  Moresby,  dann  nach  Samarai
  und  wieder  zurück  nach  Port  Moresby
  und  von  da  zurück  nach  Cairns,

3.  einen  sechswöchentlichen  Dienst  mit  dem
Dampfer  „Moresby“  von  Sydney  über
Brisbane  nach  Tulagi,  Giza,  Faisi  und
den  Salomons-Inseln  und  zurück  über
Brisbane  nach  Sydney,

4.  einen  zweimonatlichen  Dienst  mit  dem
Dampfer  „Muniara“  nach  den  Gilbert-,
Ellice=  und  Marshall-Inseln,

5.  einen  vierwöchentlichen  Dienst  mit  den
Dampfern  „Makambo“  und  „Malaita“
von  Sydney  nach  der  Lord  Hove-Iniel,
der  Norfolk-Insel  und  den  Neuen  Hebriden.

Die  Küstenlinie  Cairns  —  Papua  hat  in  Cairns

Anschluß  an  die  Schiffe  der  Australian  United
Steam  Ship  Company  und  in  Samarai  und
Port  Moresby  an  den  Dampfer  „Matunga“.
Der  Dampfer  „Mindoro“  kann  wegen  seines  geringen
  Tiefgangs  eine  Anzahl  kleinerer  Häfen  in
Papua  anlaufen,  die  der  größere  Dampfer  „Matunga“
  nicht  besuchen  könnte.  Dadurch  wird  die
Postverbindung  mit  Papua  erheblich  verbessert.
Der  Dampfer  „Matunga“  ist  überdies  fast  neu,
mit  Kühlapparaten  und  anderen  Einrichtungen
für  die  Tropenfahrt  versehen  und  soll  noch  mit
einer  Bordstation  für  drahtlose  Telegraphie  ausgerüstet
  werden,  sobald  Stationen  für  drahtlose
Telegraphie  an  der  australischen  Küste  und  in
Papua  errichtet  worden  sind.  Fracht=  und
Passageraten  sind  von  der  Regierung  für  diese
Linie  genau  geregelt  worden.  Die  höchste  Fracht-
        <pb n="1052" />
        W  1003  20

rate  nach  Port  Moresby  und  Samarai,  die  bisher
  50  sh  betragen  hat,  ist  auf  35  sh  herabgesetzt
  worden.

Die  Salomons-Inseln  erhalten  eine  regelmäßige,
  direkte  und  bessere  Verbindung  mit  Sydney
  und  Brisbane  als  unter  dem  alten  Vertrag.
Ebenso  ist  der  Dienst  nach  den  Neuen  Hebriden
durch  Einstellen  eines  modernen  Schiffes  verbessert
worden.  Auch  für  die  beiden  Linien  nach  den
Salomons-Inseln  und  nach  den  Neuen  Hebriden
sind  erheblich  niedrigere  Frachtsätze  festgesetzt
worden.  Die  Regierung  weist  darauf  hin,  daß
künftig  nicht  weniger  als  70  Hafenplätze  in  diesen
Inselgruppen  durch  Postdampfer  angelaufen
werden.

In  den  Gilbert=  und  Ellice-Inseln  ist  ein
kleiner  Dampfer  („Tambo“)  stationiert,  der  dort
die  Inselerzeugnisse  sammelt  und  sie  nach  Tarawa- 



an  den  Hauptdampfer  bringt.  In  den  Marthall-=Inseln
  dient  der  Dampfer  „Induna“  als  Zubringer
  für  den  Hauptdampfer,  der  den  kleinen
Dampfer  in  Jaluit  trifft.  —

Der  Verkehr  mit  den  Marshall-,  Gilbertund
  Ellice-Inseln  wird  von  nun  an  von  drei
Dampfern  unterhalten,  eine  Neuerung,  die  die
Bundesregierung  in  einer  Mitteilung  an  die
Presse  mit  dem  Hinweis  darauf  hervorhebt,  daß
der  dort  vorherrschende  australische  Handel  ernstlich
  bedroht  worden  sei.  In  diesem  Archipel
werden  künftig  fünfzehn  Plätze  angelaufen.

Die  Bundesregierung  zahlt  für  die  Unterhaltung
  dieser  fünf  Linien  eine  Gesamtsubvention
von  jährlich  19  850  K.  Vorläufig  wird  der  gesamte
  Dienst  mit  acht  Dampfern  versehen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Sydney.)

 

 

 

Literafur-Bericht.

Taschenbuch  für  Deutsch-Ostafrika  1911,  in  zwei
Teilen,  von  St.  Paul-Illaire-Kuhn-Schwabe,
Verlag  von  Wilhelm  Weicher,  Berlin,  Preis?

Das  vorliegende  Taschenbuch  hat  in  seinem
zweiten  Jahrgaung  auch  eine  beldeutende  Erweiterung
und  Vermehrung  erhalten,  ohne  jeloch  dadurch  die
einem  Taschenbuche  gesteckten  Grenzen  in  Handlichkeit
  und  UCbersichtlichkeit  zu  überschreiten.

Auf  der  einen  Seite  ist  auf  spezicllem  Cebiecte
mancherlei  Wissenswertes.  vor  allem  Statistisches,  neu
hinzugefügt,  wie  die  Gezeitentabelle,  die  Notizen  über
Regenfall  und  Witterung,  die  Aufnahmebedingungen
des  Scomanns-Krankenhauses  in  Hamburg  und  die
Verzeichnisse  der  Agenten  der  Schiffslinien  und  der
Gesellschaften  im  Schutzgebict.  Besonders  vertdlienen
in  dicser  Hinsicht  hervorgechoben  zu  werden  die  Lohntabelle
  in  Hellern  und  die  Ubesicht  über  die  Ansiclllung
  in  den  anderen  deutschen  Kolonien,  welche
bei  (lem  wirtschaftlichen  Aufschwung  der  Sehntzgebiete
  von  grobem  aktuchlen  Interesse  ist.  Auf  der
anderen  Seite  ist  aber  durch  das  neu  hinzugefüggte
Material  auch  der  Allgemeinheit  in  dankenswerter
Weise  Rechnung  getrugen.  So  durch  das  Verzeichnis
deutscher  Tropenärzte,  die  Umrechnungstabelle  der
NMünzurten  und  vor  allem  durch  den  Reiseführer  dureh
las  Schutzegebiet,  der  auch  für  die  den  Kolonien
Fernemtehenden  viel  Interessuntes  bietct.  Sechon  in
sciner  jetzigen  Fassung  ist  der  Führer  dazu  geecignet,
den  Leser  zu  einem  Besuche  von  Deutsch-Ostafrika  anzuregen,
  aber  in  noch  gesteigertem  Maße  Kürde  dics
ller  Fall  sein,  wenn  bei  der  Lektürc  eine  I  besichtskurte
  des  Schutzgebietes  zur  Hand  würe.  E  dürfte
sich  daher  für  die  folgenden  Jahrgünge  des  Taschenbuches
  empfehlen,  eine  solche  Kurte  hinzuzufügen.

In  dem  zweiten  Teile  des  Taschenbuches  sind
die  (Gesetze  und  Verordnungen  enthalten;  dicser
Anhang  wirdl  in  sciner  jetzt  lückenlosen  Fassung  für

 

Kolonialbeamte  und  Luien  uls  huandliches  Nuchschlugewerk
  von  grohem  Nutzen  sein.

Es  ist  zu  wünschen,  daß  dus  vorliogende  Taschenbuch
  diejenige  Verbreitung  und  Anerkennung  finden
möge.  die  es  bei  der  Fülle  des  gebotenen  Materiuls  und
der  übersichtlichen  Anordnung  wohl  verdient.

Dr.  Hardy.

Taschenbuch  für  Deutsch-Südwestafrlka  1911,
herausgegeben  von  Major  a.  D.  Schwabe.  Oberstabsarzt
  Dr.  Kuhn  und  Dr.  Fock  in  2  Teilen.
Verlag  von  Wilhelm  Weicher,  Berlin  W30,  Haberlaudeatr.
  J.  Preis  4,50  .  It.

Auch  in  diesem  Jahre  bringt  das  Taschenbuch
cine  stattliche  Zahl  dankenswerter  Beiträge.  Was  das
Tuschenlmch  besonders  wertvoll  mucht,  ist  der  Iimstund,
  dal#  die  Mitarbeiter  sich  zum  Teil  sellst  jahrelang
  im  Schutzgebiet  aufgehalten  haben.  zum  Teil
sich  dort  noch  befinden.  Lie  in  dem  Buche  gegebenen
Ratschlüge  sind  daher  auf  praktischen  Erfuhrungen
aufgebaut,  und  aus  dem  Inhalt  des  Buches  wird  der
Kaufmann,  Landwirt  oler  Handwerker  manche  Nutzanwendung
  ziehen  können.  Aber  auch  für  diejenigen.
die  nach  Südwestafriku  auswandern,  sich  deort  ansicdeln
und  über  die  allkzemeinen  Vorhältnisse  im  Schutz-Echiet
  oriemieren  wollen.  ist  das  Buch  ein  unentbehrliches
  Nuchschlagewerk.

Der  zweite  Teil  des  Buches  enthält  die  derzeit
gültigen,  das  wirtschaftliche  Leben  im  Schutzgechicte
berührenden  (iesctze  und  Verordnungen.  Diese
Sammlung  wirtl  einem  langgefühlten  Beürfnis  alhelfen.
  Insbesondere  wird  die  Aufnahme  der  die
Kommunanlverwaltung  berührenden  C(iesctze  erwünscht
sein,  da  die  Ausgestaltung  (les  Kommunalweschs  im
Schmagebiete  zurzeit  im  ASlittelpunkt  der  domigen  Erörterungen
  stcht.  Pahl.
        <pb n="1053" />
        W  1004  e

Koloniale  Liter  atur.)
XIV.

I.  Kolonialwesen  und  Kolonialpolitik
im  allgemeinen.

Affalres  du  Maroc.  V.  1908—1910.  (Decuments
iplomatiques.  1910.)  Pour  faire  suite  à  .  Affaires  du

Maro“"  IV.  1907—1908.  XVI,  397  S.  10.  I
Almanach  africain  illustré.  Algéric,  Tunisie,
Maroc.  Année  1911.  Alger:  Fontana  frères  et  Co.
288  S.  1  Fr.  50  c.  40.  2
Burton,  John  W.:  The  Fiji  of  To-dax.  London:
C.  H.  Kelly  1910.  364  S.  7  s5A  6  d.  20.  3

*Ko(lbe),  F.:  Die  Lüderitzhuchter  Zeitung  gegen
den  Staatssekretür  von  Lindequist.  Kolz.  11  801

bis  S#02.  4
*»Ko(lbe),  F.:  Die  Lage  auf  Samoa.  —  Und  noechmals
  Samoa.  Kol?.  11  529  -532,  737  -  739.  (5

Külz:  Kameruner  Probleme.  Bahnbau,  Strahenbau,
  Besiclungsfühikkeit  durch  Weilc,  Besteucrung
der  Eingeborenen,  sonstige  Behandluntz  derselben  in
wirtschaftlicher  u.  hygienischer  Bezichung.)  Kolz“.  11
721—724,  739—741.  l#e

*  lieneron,  Adda  von:  Inkas.  Auf  Märchenfahrt
nach  dem  soundurchglühten  Afrika.  M.  Bildern  von
Anna  Nol.  Berlin:  Verlag  der  Schriftenvemriebsanstalt
  1910.  39  S.  Geb.  1  „X.  8S0.  [7

*Die  wirtschaftliche  Lage  in  der  Kapkolonic  im
Jahre  1909.  -KolPol.  12  884.  [8

*Der  Prozeß  gegen  den  Herausgeber  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Zcitung.  Kolz.  11  802—803.  so

Renty,  E.  de:  L'Angleterre  en  Afrique.  Paris:
Charles-  Lavauzelle  1910.  267  S.  4  Fr.  P0.  L

·HLa  Rerue  Congolaisce  publiéc  sous  la  direction  de
Aug.  (e  Clercd,  Ed.  de  Jonghe,  V.  Denyn,  et
A.  Vermeersch.  Année  1  Nr.  1.  Bruxelles:  Vromant
  &amp;amp;  Co.  1910.  80.  L

Colonial  Report  on  the  Work  of  the  e  Institute
  for  1900.  London:  Wrman  1910.  „  A.  11

Rohrbach,  Paul:  Dernburg  und  aic  Südwesafrikaner.
  Kolz.  11  711—743,  787—788,  803—805,

819—821.  (13
GSingelmann,  Karl:  Die  Umwälzung  in  Pomugal
und  der  portugicsische  Koloninlbesitz.  DKolz.  27
748.  [14
Southey,  Rosamond:  Storm  and  Sunshine  in  South
Africa.  London:  Murrur  1910.  390  S.  12  s#.  80.  I15

Steens  Zisjnen,  F.  H.  A.:  Die  tockomst  van  Sumatra.
  s-(irnvenhage:  Al.  van  der  Beck's  Hofbockhandel
  1910.  0.90  .  00o.  (16

WStentzler.  J.:  Deutsch-Ostafrika.  Kriegs-  und
Frichnsbilder.  2.  Aufl.  Berlin:  Weicher  1910.  122  S.
2.  80.  18

Strang.  Herbertt:  Pioncen  in  Cnnada:  Explorers
eand  Scitlers  in  the  Fur  NSorth  and  Wiest.  London:
Frownde  1910.  328  S.  3  8#  Gd.  80.  #

")  In  dleser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
SF  iStematisch  georduet  mitreteilt.  Mit  einem  ’  SLind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet.  velche  bei  der  Redaktion  des  Kolonialblattes
  eingingen;  mit  einem  e  diel.  jenigen,  welche  käüunflich  erworben
  wurden.

Der  Verlag  erklärt  sich  gern  zur  Annnanhme  und
Weiterbelörderung  derlenigen  Werke  bereit,  welche
als  Rezensionsere#mplare  oder  zur  Aufnahme  in
lies  Verzeichuis  ihm  zugeschickt  wvwerden.

 

*Winkler:  Deutscher  Kolonialkongkreß  1910.  Ku.
11  707—709,  728—731,  747—  749.  90  —  703.  S

bis  807.  (1

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der

Kolonialpolitik.

Gullleaume:  Conqucte  du  Sud-Ommais.  La  Colonne
  d'Igli  en  1900.  Souvenis.  Paris:  Charles-Lavauzelle
  1910.  210  S.  4  Fr.  8P0.  20

Michell,  Sir  Lewis:  The  life  of  the  Ri.  Hon.
Cecil  John  Rhodes.  1852—1902.  2  rvols.  Londu#n:

E.  Arnold  1910.  30  J##.  680.  2

Strang,  Herbemn:  Early  Days  in  Canada:  Stori
of  discoverr  aund  conquest.  London:  Frowde  191
328  S.  3  Skl.  6  d.  P0.  (rPn

Strang,  Herbert:  The  Romanecc  of  Canada:  Storis
from  the  Historr  of  her  discovery.  explormion  anl
settlement.  London:  Frowde  1910.  652  S.  6  Sp.  d.  1#3

Younghusband,  Sir  Francis:  India  and  Tihbet:
a  history  of  the  relations  which  have  sulsistel  beithe
  two  countries  from  the  time  ot  Warren

ween
Hastings  to  1910.  etc.  London:  Murrax  1910.  2  S.
21  4¾.  80.  2

Reisebeschreibungen.

Aymard:  Les  Touarcgs.  Ouvrak  ill.  de  4#  ꝑrav.
et  O'une  carte  en  noir.  Paris:  Hachette  &amp;amp;  Cie.  111.
241  S.  3,50  Fr.  80.  (5

Besson,  Ruoul:  I.  Hinterland  algéro-mar#ain.
Oudjda-Martimprayx.  Aberkane.  La  Moulouga—Pon-Sax,
  suivi  d’'une  étude  sur  In  propriété  françgaise  an
AMaroc.  Oran:  Impr.  Besson  1910.  18  S.  1  Fr.  do.  I

Birt,  F.  B.  Bradler:  Chota  Nagpore.  A  little—
knowmn  province  of  the  Empire.  Znd  ed.  London:
E.  Smith  1910.  346  8.  12  sR.  6  d.  v0.  21

Brown,  A.  S.  and  G.  G.:  The  Cinide  10  Somh-Africa.
  1910—  1911.  London:  Low  1910.  536  8.
2  sA.  6  d.  8go.  *

Buchhorn,  Josef:  Besprechung  des  Werkes  lie
deutschen  Kolonienz,  herausgegeblen  vom  Mujar  Kunl
Schwabe.  I)Kol.  27  815—816.  (5#

Coulson,  Constance  J.  D.:  Koren.  Illustr.  CI.
London:  Black  1910.  86  S.  1  K.  6  nAq.  S.  50

Fothergill,  Elward:  Firvre  Fears  in  the  Sullan.
London:  Hurst  &amp;amp;  B.  1910.  344  S.  10  8##S.  I3

Harrison,  GCuthbert  W.:  An  illustratel  guide  15
the  felerntel  Malay  Stutes.  London:  Jlalax  Slalts
Deveclop.  Agency  1910.  333  S.  2  sNk.  6  A.  Se.  B

Kurte  von  Kamerun  in  20  Blatt  und  4  Anualstürken
  im  Malistabe  von  1:  300  O00  Dearb.  umer
Leitung  von  Maxs  Moisel.  Im  Auftrage  und  mu
Unerstütz.  d.  Reichs-Kolonialamts  hraeg.  durch  ilie
(iccr.  Verlagshuchh.  Dictrich  Reimer,  Berlin.  Bliut
GA  ,  H4  à  2  .K  4  #n

Lalule.  Abel:  Mes.  Impressions  szur  lfrique
Oerientalc  françfuise.  -Etude  doeumentaire  au  1###
du  Tam-Tam.  Puaris:  Pieard  1910.  X,  3439  S.  3  Fr.
50  %  50.  *

Legendre,  A.  F.  Le  Far-West  Chinois.  Kientchang
  ct.  Lolotie.  Chinois-Lolos-Sifans.  Impnss#is
de  Vorage.  Etude  Lé#rnphique,  sciale  t  Aeimoe-III.

  Geographie.

mique.  Avbr  1  carte.  Paris  Plon-Nourrit  &amp;amp;  Cie  191½0
164  S.  5..  80.  3“

*Molsel,  M.:  Eine  neue  Kaurte  von  Kamerun  im
1:  300  0O(0.  DKolz.  27  819—820.  35
        <pb n="1054" />
        W  1005  c

Rein,  G.  K.:  Anglo-Acgrptischer  Sudan.  Kolz.  11
721—  727.  743—747,  Forts.  f.  (  36
·Schneider,  (iottfrich:  Ein  Kommuando  in  der  Südsee
  auf  S.  M.  S.  Planct  In  Tugebuchform.  Zülpich:
  Ille  1910.  94  S.  O.60  K.  000.  137
Scott,  Ernest:  Ferre  Nupolcon.  A  historr  of
French  explorations  and  projects  in  Australin.  With
8  ill.  and  maps.  London:  Methuen  &amp;amp;  Co  1910]  XN,
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Maori.  34  cclit.  London:  Whitcombe  &amp;amp;  Tombs  1910.

5  SK.  80.  39
*Spring:  Auf  dem  Sambesi  und  in  Jordophir.
DKolz.  27  818.  40

Streitwolf:  Der  Caprivizipfel.  M.  38  Abb.  u.
5  Kanen.  (Süsseretts  Kolonialbibliotück  Bd.  21.)
Berlin:  Süsserott  1911.  231  S.  geb.  1..  8S0.  IAus:
Kolz.]  41
Thompson,  A.  M.:  Japan  for  a  week  (Brituin  for
cver).  London:  Lane  1910.  268  S.  5  &amp;amp;K.  8S0.  ·4

Undale.,  Wualter:  Japan  and  the  Japanec.  London:
  Methuen  &amp;amp;  Co  1910.  330  S.  18  1%  o0.  43

Ursyn-PruszyfsklI,  Ritter  von:  Kleiner  Führer
durch  das  annektiene  Korer.  Zsst.  nach  russischen
Quellen.  M.  1  Ubesichtskarte  u.  e.  Beil.  Wien,
Leipzig:  Prochaska  1910.  26,  VII  S.  3.K.  8o.  14

Lee-Warner,  William:  The  Nautive  States  of  India.
(2.  edl.  rev.)  Londen:  Mncmillun  &amp;amp;  Co  1910.  XXI,
120  S.  geb.  12.J.  80.  1.  Aufl.  u.  d.  Tu.:  The  protected
  Princes  of  India.]  45

*Welßz,  Maxr:  Die  Völkerstümme  im  Jolllen
Deutsch-Ostafrikas.  Mit  358  Abbild.,  im  Text.  21  gunzsCit.
  Tufeln  u.  1  Kuart#.  Berlin:  C.  Marschner  1910.

XX.  455  S.  16.1.  (40)  do.  416
vzimmermann,  Emil:  Einige  Ergebnisse  meiner
Ostafrikareise.  Kolx.  11  788—789.  11

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Mikinosu,  Mivashima:  Japanese  Butterflies.
Explanations  and  illus.  Latin  numes  and  index,  text
in  Japancse.  Indredit.  London:  Wesley  1910.  236  S.
21  SK.  14.  (18

Mortensen,  I.:  On  Some  W’est  Indian  Echincid.
London:  Wesler  1910.  31  S.  4  s#  40.  4%

WSchmidt,  Rochus:  Affrikanische  Wanderungen
eines  Naturfor#schen  und  Jägers.  (Besprechung  eines
Werkes  mu  gleichem  Tiel  von  Theodore  Rooserelt.)
DKolz.  27  820—823.  (50

Siebenrock,  F.:  Schildkröten  aus  Süd-  und  Südwestafnka.
  Wien:  A.  Hôlder  1910.  28  S.  2.50K.  So.  E0l

üV.  Rechtsquellen.  Allge  meines  Kolonialrecht.

*’Die  Landesgesetzgebung  des  Schutzgebictes  Topo.
(leonlnete  Zusammenstellung  der  in  Tezo  geltenden
Gesetze.  Verordnungen,  Verfügungen,  Erlasse  und  Bekanntmachungen
  einschl.  d.  wichtiken  öffentlich-rechtlichen
  Venrüge  u.  der  Satzungen  der  in  Too  tätigen
Kolonialuescllschaften.  z.  dienstl.  (lebr.  hrag.  dureh
das  Kuaiserl.  (iourernemem  von  Tozo.  Abgeschl.  um
31.  Mürz  1910.  Berlin:  E.  S.  Mittier  1910.  XVII.
623  S.  15.¾.  80.  (52

VIl.  Staatsrecht.

elmadu  Noegreiros,  A.  L.  de:  Les  organismes
politigues  Indigenes.  ((olonies  Portuguises.)  Paris:
Challamel  (1910.  320  S.  80.  4

 

VRomberg,  Kurt:  Koloninlbenmtengesctz  vom
S.  Juni  1910.  Textausg.  m.  kurzen  Erlänt.  Zzusammenstellung
  u.  Ergänzungsvorschriften  u.  Sachreg.  Annheim
  u.  Leipzig:  Bensheimer  1910.  XlI,  391  S.  gelb.
5  „M.  80.  (54

Wassen:  Ein  neuer  Kommentar  zum  Schutz-Eebietakxesetz.
  Das  Schutzgebietsgesctz.  Erläutert  von
Johannes  Gestmerer.  KolPol.  12  870—875.  (55

WaPTchter:  Velsuch  eine  U’mrisses  des  Staats-Verwaltungs-
  und  Finnnzrechts  des  Anglo-Indlischen

Kaiserreichs.  Annuskript.  1909—10.  123  S.  40.  (56
[Wnechter]:  Zusummenstellung  einikger  Notizen

und  Verkgleiche  über  das  Anglo-Indische  Kuiserreich.
Munuskript  1900/10.  123  S.  10.  57

VII.  Verwaltung.

*  Knibbs,  G.  H.:  Sceinl  Insurance.  Report.  (CTommonwealth
  Bureau  of  Census  and  Siatisties  Aclbourne.)
Sept.  1910.  Melbourne:  Kemp  1910.  108  S.  80.  (ös

VIII.  Justizwesen.

*  Bornhaupt,  Chr.  v.:  Berlin  oder  Hamburg  als
Sitz  des  zu  errichtenden  Kolonial-  und  Konsulargerichtshofes.
  DKolz.  27  801—903.  (59

Fuchs,  V.:  Nochmals  das  Rcich-koloninlgericht.

Erwiderung  auf  den  Artikel  von  Kurt  Perels:  Zum
Streit  um  dus  Kolonialgericht  (I/Kolz.  27  786)
DKolz.  27  803—804.  60

*  Hollunder.  Alhert:  Zum  Entwurf  des  Gesetzes
betr.  den  Kolonialgerichtshof.  ZKol  Pol.  12  876—883.  (#el

IX.  Völkerrecht.
Vachat.

X.  Bevölkerungswesen.

Bongard,  Oscar:  Wie  wandere  ich  nuch  deutschen
Kolonicen  aus?  Ratgeber  für  Auswanderungslustige.
17—24.  Tausend.  Berlin:  Süsserott  1910.  96  S.
0,60  .  K.  S80.  (62

*  Transvaal.  Further  Correspondence  relating  to
Lekislation  affecting  Asiaties  in  the  Transvanl.  March
1909.  London:  Wyyman  &amp;amp;  Son  1910.  XX,  136S.  80.  (6#3

Hlnsch,  Felixz:  Die  Eingeborenenfrage  in  der

Südaufrikanischen  Union.  ZKolbol.  12  863—869.  (64

*  Kuhn,  Ph.,  und  Harbers,  W.:  Die  Auswanderung
von  Frauen  und  Kindern  in  die  hbritischen  Kolonien.
ZKolPol.  12  883—858.  le5

Kuhn,  Ph.:  Die  Answanderung  von  Frauen  und

Kindern  in  dlie  britischen  Koloniemn.  DKolz.  27
—  (6

Mangin:  La  Force  Noire.  Paris:  Hachette  &amp;amp;  Cie
1910.  VIII,  365  S.  3.50  F.  8P0.  67

Menpes.  Mortimer:  The  people  of  India.  Puinted
AbV.  M.  M.  Rrl.  Londeon:  Black  1910.  5  83##.  8o.  las

Nieboer,  IH.  J.:  Slarerr  u#s  an  Industrial  System:
Ethnographical  Rescarches.  Znd  rev.  cG#liln.  Londem:
Luznc  1910.  491  S.  16  8S  6%q¼#.  0P  .  (60°

Thurnwald,  R:  Lie  eingeberenen  Arbeitskrüfte
im  Süllsteschuizgebirt.  Aus:  Kolonialce  Rundschan
II.  10.  Okt.  1910.  S.  608—632.  80.  (10

Trunsvanal.  Jative  Affainm  Depamment.  Annual
Report  tor  the  vear  cnded  30  th  June  1909.  Pretorin:
(iovernm.  Print.  Office  1910.  130  S.  40.  171

WValter.  Paul:  Die  Hindus.
Buchh.  der  Gollnerschen  Slission  1910.  16  S.  80.  172
Washington,  Bocker.  T.;  Iip  from  slaverr:  an
autobiography.  London:  Nelson  1910.  380  S.  1  8.  d0.  (3

Fricenn-Berlin.
        <pb n="1055" />
        W  1006  eS

Wenle,  B.  L.  Putnam:  The  Conflict  of  Colour,
being  a  detailedl  examination  of  Racial  Problems
thronghout  the  world  with  spceial  reference  to  the
LEnglish-speaking  Peoples.  London:  Macmillan  &amp;amp;  Co.

1910.  350  S.  12  .#.  P0.  (!i4
XlI.  Statistik.  Jahresberichte.
*  Gullus:  Ausbau  und  Verbreitung  der  Jahresberichte

  über  die  Entwicklung  der  deutschen  Schutzgebiete.
  1)Kolz.  27  732—731.  175

*  Gallus:  Zur  Fruge  der  amtlichen  Veröffentlichungen
  des  Reichs-Kolonialamtes.  DKolz.  27  804.  5

[IRupport  annucl  sur  l’administration  lu  Congo
belge  pendunt  l’année  1910.)]  Chambre  des  Représchtants
  Scession  1910—1911.  Annesxe  du  Nr.  5.  I76

XII.  Finanzwesen.

ABmann,  Hans:  (irundzüge  des  Finanzrechts  des
Deutschen  Reichs  einschlie|#l.  d.  Kolonien.  E.  system.
komm.  Darst.  m.  Musterheisp.  als  Hand-Nachsehlageu.
  Lehrb.  f.  Behörden,  Beamte,  Lchrer  u.  Studierende.
(Die  tatsüchl.  Gestaltung  d.  Verfassungs-  u.  Verwaltungsrechts.

  Bd.  165  V.  Deutsches  Stantsrecht.)
Aschersleben:  Haller  1910.  XIV,  120  S.  80.  17

JJlickel,  Herbert:  Bodenkredit  für  Südwestafrika.
Kol  Pol.  12  859—861.  (78
Schwabacher,  W.  D.:  Der  Hypothekarkredit  in

Argentinien,  seine  Grundlagen,  sein.  gegenwärtiger
Stand  und  seine  ZJukunft.  M.  1  Ubesichtskarte.

Berlin:  Sprinkger  1910.  2  .K.  80o.  179

XIII.  Landwirtschaft.

um  Baumwollbau  in  Deutsch-Ostafrika.  DKolz.
11  824.  (80

*  Briggs.  I.ymann,  J.,  and  Belz,  J.  O.:  Dry  Farming
  in  relation  to  rainfall  und  cvaporation.  3ov.
1910.  (U.  S.  Lepartment  of  Agriculture.  Burenu  of
Plam  Industrr.  Bulletin  No.  188.)  Wushington:  1910
Cov.  Print.  Office.  71  S.  P0.  [81

*’Chilcot,  E.  C.:  A  Study  of  cultiration  methods
and  crop  rotations  for  the  grent  plains  arcn.  Jov.  1910.
(U.  S.  Department  of  Agriculture.  Bureau  of  Plant
Industrk.  Bulletin  No.  187.)  Washington:  1910  Gov.
Print.  Office.  78  S.  50.  s2

*Collins,  G.  NX.:  The  Value  of  First-Generation
Hxbrids  in  Corn.  (U.  S.  Department  of  Agriculture.

Ruùreau  of  Plant  Industry.  Bulletin  No.  191.)  Washington:
  1910  Gov.  Print.  Offire.  45  S.  80  83

Fitz,  Leslic  A.:  Hadlug  Wheat  from  Field  to

AIlill.  (#i.  S.  Depumment  of  Agriculture.  Bureau  of
Plant  Industrr.  Circular  No.  68.)  Wachington:  1910
(iovern.  Print.  12  S.  P0.  [8

[Herbsttagung  1910  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitees.  DKolz.  11  8°3—821I.4  (85

Kellermann,  Kurl  F.  and  Robinson,  T.  R.:  Legume
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(l’.  S.  Depumment  of  Agriculture.  Bureau  of  Plant
Industrr.  Circular  So.  FI.)  Wushington:  1910
(iovern.  Print.  11  S.  5e.  Ise

*  Frear,  Willinm.  und  Hibshman,  E.  K.:  The  produchkion
  of  cigar-leaf  tobacco  in  Penselranin.  (II.  S.
Department  of  Agriculturc.  Farmers'  Bulletin  Nr.  416.)
Wuchington:  1910  (iocv.  Print.  Offike.  21  S.  80.  137

MAnemillnn.  II.:  A  handbock  of  tropical  gardening
  and  planting  with  speeinl  reference  10  Ceron.
Londen:  Wiisler  1910.  540  S.  12  s.  6  d.  So.  l88

 

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the  Proccelings  of  the  First  Annunl  Imnsvaal  Der-Farming
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Stationary  Office.  83  S.  P6.  so

Volkens,  G.:  Die  Nutzpflanzen  Togos.  (Jotiull.
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  sowie  der  botan.  Zentralstelle  f.  (I.  deutschen
Kolonien.)  Leipzig:  W.  Engelmann.  90

1.  1  ,  Flecht-  und

Bindestoffe.  —  3.  Die  Secrete.  (Appendik  XXlI.

No.  1,  2,  3.)  1909—10.

'Warnack:  Die  Baumwollnot.  DKolz.  27  816—

817.  91

XIV.  Wasserwesen.

Barois,  Julien:  Les  Irrigations  en  Ferwie.  2e
édition.  Paris:  C.  Béranger  1911.  XVI  427  S.  80°.  4

Clemesha,  W.  W.:  Sewage  Disposal  in  the  ransd
London:  Thacker,  1910.  15  sha.  80.  6.

                        

XV.  Bergwesen.

Engelmann:  Dus  Berkrecht  in  den  deutschen
Schutzgebicten.  Bonn:  (leorgi  1910.  109  S.  1.50.  K.  40.  9
Alineral  rescourees  of  the  Philippine  Islands,  with
a  statement  of  the  production  of  Commercial  mineml

products  during  the  year  1909.  London:  Wiesley  1910.
81  S.  6  d.  80.  wG

XVI.  Handelswesen.

Goldminen-  Aktien  als  Kapitalanlage  von  Africanus.
Berlin,  Leipzig,  Hamburg:  Verlag  f.  Börsen-  und
Finanzlitermtur  1911.  81  S.  2,50  .  680.  (#

FRümker,  K.  v.,  u.  Tschermak,  Edler  von  Sersencgxg.
  E.  v.:  Landwirschaftliche  Studien  in  Nonlamerika
m.  besond.  Berücksichtigung  der  Pflanzenzüchtung.

Ein  Reischericht  in  Wort  und  Bild.  Berlin:  P.  Parex
1910.  XVI,  151  S.,  22  Taf.  5  .  TBildet  den  6.  Erk.-Bd.
  zum  39.  Bd.  der  Landw.  Jahrb.)  *.

Scott.,  William  R.:  The  Constitution  and  Finance
Of  English,  Scottish  and  Irish  Joint  Stork  Companies
to  1720.  Vol.  2:  Compnanies  for  Foreign  Tiande.  Colonization,
  Fishing  uand  Mining.  London:  Cumb.  ’'nio.
Press  1910.  514  S.  15  fK#.  80.  4

Statistiqne  derennales  du  Commercc  des  Colonie
Francçaises.  1596—1905.  Puhliées  sous  I’adminismtion
  de  (icorze  Frouillot,  Ministre  des  Colonies.  I##euments
  rkun...  Jome  1.  Paris:  1910  Burcnn  de
Vente  des  Puhlications  Coloniales  Officiclles.  IX.
303  S.  20.  %

XVII.  Gewerbe-  und  Industriewesen.

Walter.  H.:  The  sugar  industr  in  the  island
of  negrocs  (liilippine  Islands).  London:  Wiesley  1910.
145  S.  6  Sh.  6  dq.  bo.  100

XVIII.  Verkehrswesen.

Fldel,  Camille:  La  Question  des  chemins  de  fer
en  Atrique  untoriale,  Tonnerre:  Impr.  C.  Purfa#s
1910.  24  S.  8D0.  L

XIX.  Gesundheitswesen.
*  Das  Medizinalwesen  im  Reichskolonialamt.  Kolz.11
Papers  rend  af  the  first  bieninl  mecting  of  *
Fyr  Enstern  AssoOcintion  of  Tropical  AMedicine  held  #1
        <pb n="1056" />
        G  1007  20

Manila.  March  5  to  14.  1910.  2  Hefte.  (The  Philippine
  Journal  of  Science.  Manila:  1910  Bureau  of
Trinting.  40.  103

*Report  of  the  Government  Veterinarx  Bacteriologist
  for  the  yenr  1908—09.  (Transvaal.  Departement
of  Agriculture).  Pretoria:  1910  COdiov.  Priming  Office.
163  S.  3  S  6  dq.  80.  1104

Ritchle,  I.  W.,  and  Purcell,  M.  A.:  Primer  of
Suanitation  for  the  Tropics.  London:  Harrap  1910.
1  Sh.  6  q.  80.  105

*Skrodzkl,  W.:  Arsenopheniglrzin  bei  Hämoglo-—
binurie.  Arch.  f.  Schiffs-  u.  Tropenhrg.  14  707—713  Hlos

Wagner,  Paul:  Aus  e.  kleinen  Studt.  Einikes
über  die  Arbeit  unter  den  Aussüätzigen  Indicns.
Fricedenau-Berlin:  Buchhandlung  itler  tiohnerschen
Mission  1910.  14  S.  0.20  .  .  P0.  lio

XX.  Sprach-  und  Literaturwissenschaft.

Forke,  Alfred:  Die  indischen  Mürchen  und  ihre
„Bedeutung  für  die  vergleichende  Märchenforchung.
Berlin:  K.  Curtius  1911.  77  S.  1,80  M.  bo.  Lios

Froger,  F.:  Etude  sur  In  langue  des  Mossi  (Bouche
du  Niger),  suivie  d’'un  vocnbulnirc  et  de  textes.  Paris:
E.  Lerouk  1910.  XVI  273  S.  P0.  Lioo

Westermann,  D.:  (ibesela  or  English-Ewe
dictionary.  Berlin:  D.  Reimer  1910.  IV,  111  S.
2  .K.  S0  110

XXI.  Religions-,  Missions-  und  Schulwesen.

Broomhnll,  Marshall:  lslam  in  Chinn.  A  neglected
Problem.  London:  Morgun  &amp;amp;  S.,  1910.  352  S.  7  8K.

6  d.  80.  L

Gunning,  J.  W.:  Het  inlandsch  onderwijs  in  de
Minnhassa  en  op  de  Sangir  en  Tulauer-eilanden.  Een
woord  nanr  nnleiling  vande  voorgenomen  overdracht
van  gouvernementsscholen  aan  de  zending.  Buarn:
Hollandia-drukkeri;  1910.  31  S.  0,10  Fr.  80.  1112

Kameruner  Missions-Kalender  f.  d.  J.  1911.
17.  Ig.  hreg.  von  der  Kongregation  der  Pallottiner
Limburk  an  der  Lahn.  Limburg  a.  L.:  Kongr.  d.
Pallottiner  1910.  102  S.  0.50  .X.  P0.  (113

Lucas,  Bernuart:  (’hrist  for  India.  Being  n
Presentation  of  the  Christian  message  10  the  religions
thought  of  India.  Londeon:  Il#cmillian  1910.  100  S.
1  SJ%  6  d4.  00.  I14

Schlunk,  Mamin:  Die  norddeutsche  Alission  in  Togo.
I.  Ba.:  Meine  Reise  durech'’'s  Eweland.  Bremen:  Verlag
  der  Norideutschen  Missionskesellschaft  1910.
VII,  176  S.  1  .  D0.  115

Siefkes,  Hermannus:  Nicht  vergeblich.  60  Einzgelzüge
  aus  (ollner  Miseion  uner  den  Kols  in  (stindien.

  Friedenau-Berlin:  Buchh.  d.  Clolhner'schen
Alission  1910.  VIII,  15  S.  0.20  K.  5P0.  I#16

TomonyF,  Alc  NKander:  Indinn  missionur#.  London:
Nlacniren  &amp;amp;  W.  1910.  212  S.  3  JSKK  P.  (111

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Militür-  und  Marinewesen.
Auer,  (i.:  In  Südwestafrika  gegen  die  Herercos.
Jach  den  Kriegs-Tagehüchern  (lS  Obermatresen
(i.  Auer  bearb.  von  Al.  Uterbes  k.  .  c.  (releitworte
I.  Kommanleus  d.  Schmztruppen  Obet  v.  Glase- 



napp.  M.  52  Billlern  u.  1  Karte.  2.  Aufl.  Berlin:
Hofmann  &amp;amp;  Co.  1911.  250  S.  5.50  .  .  560.  118
*Berthold,  H.:  Das  Kumel  im  Dienste  der  Truppe
und  der  Polizei  in  Südwestufrika.  I)Kolz.  27  81.
bis  818.  (119
*Die  Handelskammer  für  Sücllkamerun  über  die
Ur#sschen  und  den  Hergang  des  Makkanufstandes.
Kolz.  11  752—753.  (120
WSchmidt,  Maxs:  Aus  unserem  Kriegsleben  in  Süd-Westafrika.

  3l.  d.  Bildnis  d.  Verfasses  u.  1  Uhersichtskame.
  Kleine  Ausg.  Auswahl.  d.  Verf.  (i#olz-Lichterfelde-Berlin:

  Runge  1910.  111  S.  80.  I121

Wille,  R.:  CGehirgs-  und  Kolonialartillerice.  Mit
127  Bildern  i.  Text  u.  auf  12  Taf.  Berlin:  Eisenschmieclt
  1910.  X,  161,  16  S.  13..  80.  1122

XXIV.  Technologie.
Vacat.

2
n

Neue  Eingãnge  nichtkolonialen  Inhalts.

Belladri.  W.:  Die  stnatsrechtliche  Emlastung
nach  preuhischem  und  Reichsstuantsretht.  (Abhandl.
nus  dem  Staats-Verwultungs-  und  Völkerrecht.  Bd.  7
H.  3.)  Tübingen:  Mohr  1910.  VIII,  81  S.  2,10.#.  80.4

Borckenhugen:  Salamis.  Einc  scckricggeschichtliche
  Studie.  M.  4  Skizzen  auf  1  Tuf.  (Beilage  zur
Marine-Rundschnu  LDez.-Heift  1910.)  Berlin:  Autler
u.  Sohn  1910.  55  S.  do.

Büchmann,  (iecorg:  (ieflügelte  Worte.  Der
Zitatenschatz  des  deutschen  Volkes,  gesammelt  u.  erl.
von  (i.  Büchmann.  Fomgkesetzt  von  Wulter  Roben--tornow
  u.  Eduard  Ippel.  21.  verm.  u.  verb.  Aufl.,
bearb.  von  Bogalan  Kricger.  Berlin:  Hande  &amp;amp;  Spener
1910.  XXXVIII,  739  S.  8.4.  8S0o.

Clausewitz,  (ar!  von:  Vom  Kricge.  Hinterlassenes
  Werk.  6.  Gurchges.  Aufl.  Mit  einer  Einführung
von  (iraf  von  Schlieffen.  Berlin:  Dümmler  1911.
XVI,  891  S.  7.K.  80.

Cohen,  Arthur:  Die  geistize  Arbeit  und  ihre  Vergeltung.
  Zur  Theorie  und  Politik  der  geistizen  Arbeit.
LErweitener  Abdruck  eines  im  Sozinlwissenschuftlichen
Verein  d.  Univ.  München  gehalt.  Vortrags.  (Schriften
(l.  Saz.  Vereins  1010  H.  7.)  München:  Rieger  1910.
19  S.  0,50  Ac.  D0.

Dietz,  Heinrich:  Die  Ehrengerichtsverornungen.
JNeufassung  1910  enth.  d.  Allerh.  Verorduungen  über
Ehrengerichte  der  Offiziere  und  Sanitütsoffiziere  im
Preulzischen  Hecre  (vom  2.  Alai  1874  bazw.  9.  April
1001)  d.  Offiziere  u.  Sanitätsoffiziere  d.  Kommandds
-D.  Schmztr....  Rastatt:  (ireiser  1910.  XIV,  200  S.
(ich.  3,50..  8e.

Engelhaurdt,  (1i.:  Welt-  und  Staatskunde.  3.  verb.
u.  verm.  Aufl.  8.—10.  Taus.  Berlin:  ISlittler  u.  Sohn
1911.  VI,  283  S.  2.  80.

Erlkuterung  zu  den  Ergebnissen  der  in  London
vom  4.  LDez.  1908  bis  Zzum  26.  Fel.  1009  ulEchalt.

Scckricgsrechts  -  Konferonz.  („Beiheft  zur  AMaurine-Rundschun)
  [Jnnnar-He  19101.  hBerlin:  Mittler

&amp;amp;  Sohn  1910..  55  S.  50o.

Erzberger,  Matthias:  Der  Humor  im  Reichstuge.
E.  a#stem.  geordu.  Samml.  von  Parlamentsscherzen.
Berlin:  Verlagages.  f.  Literntur  u.  Kunst  1910.  1041  S.
1.X.  8o0.

Frisch.  Hans  von:  LUas
Stantsrechtliche  Siellung  der  Fremden.
mann  1910.  VIII,  363  S.  8..  P0.

Fremdenrecht.  Die
Berlin:  Hevx-
        <pb n="1057" />
        1008  20

Konsular-Be-1910.III,


Deutsche
Sicmenroth

*Grassmann,  Joanchim:
richt-Erstattung.  Berlin:
95  S.  2.KX.  8Z0.

Hoenlg,  A.:  Der  Erz-  und  Sletallmarkt.  Stuttgart:
Enke  1910.  VIII.  450  S.  10.80  .¾.  d0.

Jahrbuch  der  Deuschen  Handelskammern  und
sonstigen  amtl.  Hundelsvertretungen.  H’.  im  Auftratze
  d.  Deutschen  Hnndelstages  von  der  Handelskummer
  zu  Leipzig  durch  deren  Syndikus  LDr.  jur.
Wendtland.  2.-Ausg.  1910.  M.  Karte  d.  Deutschen
Handelskammern.  Leipzig:  Hirschfeld  1910.  XI,
610  S.  12  .E.  v80.

Kalender  für  Vermessungswesen  u.  Kulturtechnik
.  .  .  .  hrag.  von  W.  von  Schlebach.  Ig.  34.  Vier
Teile  m.  vielen  Textfiz.  u.  2  Anh.  1911.  Auttgart:
Wittwer  1911.  2  Bde.  4.  P0.

Unter  der  Kualserstandurte  von  Sccestern.  M.
vieclen  eigenen  Aufnahmen  des  Verfassers.  1.—5.  Tuus.
Lipzig:  Dieterich  1910.  173  S.  2  K.  8e0.

Königliches  Materialprüfungsamt  der  Technischen
Hochschule  zu  Berlin.  (iroB-Lichterfelde-West.  Bericht
  über  die  Tätigkeit  des  Amtes  im  Betrichsjahr  190)9.
1.  April  19009  bis  31.  Mürz  1910.  S.  A.  Mitteilunkzen
  a.  d.  Kgl.  AMluterialprüfungsamt  1910.  112  S.  80.

Meill,  F.:  Lehrinch  des  Internationalen  Strafrechta
  und  Strafprozelirechts.  Zürich:  Füssli  1910.
IV,  535  S.  12.J.  80  .

Russ.  u.  Am.Mitteilungen  der  Kuiserlich  Russischen
  Geographischen  (icsellschaft.  H#g.  von  dem
Redukteur  des  Sekretarints  der  (iesellschaft  A.  A.
Dostocwakawo.  Tom.  46  H.  1—5.  Petesburg:  Stasjulewiéa
  1910.

Mollat.  (icorg:  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.
Eine  Einführung  in  die  (lieschichte.  die  Theoric  u.
die  Praxis  von  Handel,  Industrie  u.  Verkchr.  3.  Gurch--Ees.
  Aufl.  10.—12.  Taus.  Osterwierk,  Harz:  Zickfeldt
1910.  XII,  580  S.  3.00  ..  8S%.

Opnpenheimer,  Franz:  Theorie  der  reinen  politischen

  Okonomie.  E.  Lehr-  u.  Lschuch  für  Studierende
  u.  (ichildete.  Berlin:  Reimer  1010.  XXVI,
*738  S.  14..  80f.

Paszkowskl,  Wilhelm:  Berlin  in  Wissenschaft.
und  Kunst.  E.  ukademisches  Auskunfisbuch  nebst
Anguben  über  akmiemische  Berufe.  Berlin:  Weidmann
  1910  VIII,  350  S.  2  K.  80.

Ramann,  E.:  Bodenkunde.  3.  umgearb.  u.  verb.
Aufl.  M.  63  Textab.  u.  2  Taf.  Berlin:  Springer  1911.
XV,  619  S.  16.  ¼.  8.

 

Reinhardt,  Ludwig:  Kulturkeschichte  der  Nuzpflanzen.
  (Die  Erde  und  die  Kultur  Bd.  4  T.  1.  2.)
lI.  57  Abb.  i.  Text  u.  90  Kunstdrucktaf.  München:
Reinhardt  1911.  2  Bde.  20  K.  D0.

Salman,  Reinha#:  Huftung  für  Beanne  in
Preulien  und  im  Reich.  Preulzisches  (iestz  vam
1.  Aug.  1909  u.  Recichsgesetz  vom  22.  Mui  1910.
Textausg.  Anm.  u.  Suchreg.  Berlin  Vahlen  1911.
VII,  86  S.  1.50  .&amp;amp;.  2.

[Scherl,  August:  Ein  neues  S#hnellbahn-Srstem.
Vorschläge  zur  Verbesserung  des  Peronen-Verkch#.
Juchtrag.  Berlin:  Scherl  1910.  115  S.  quer  410.

Schlieper,  Carl:  Spezial-Katalog  über  Gerüte
Werkzeuge  und  Maschinen  für  die  Rohgummi-Aufbercitung.
  Remscheid:  1910.  36  S.  860.

Königliche  Seehandlung  (Preuliizche  Mantshankl.
eschäftsbedingungen  Ausg.  Lcz.  1910.  8  S.  bo.

Spohn:  Beumeilung  der  veschiclensten  Ehrenfragen.

  die  zu  Ehrenhündeln  und  Ehrengerichten
Anlaltz  geben.  (Spohn:  Ratgeber  in  Phrenfragen

aller  An  T.  2).
1,650  .  A.  80.

Streeker,  W.:  Die  Bodenbearheitung.  Mit  235
Abbilll.  Leipzig:  M.  Schüfer  1910.  VII.  (II,  200  S.
geb.  1  .¾.  80.

Studienplan  für  den  Fonbilllungkumus  im
Winter-Halbjahr  1910  —11  fderT  Veresinigung  für
staatswissenschaftliche  Forlbildung  zu  Berlin.  1910.  40.

Berlin:  Eisenschmiclt  1911.  86  S.

Die  deutsche  Textll  -  Industrie  im  Beitze  von
Aktien  -  Gdcsellschaften.  Statistisches  Jahrbuch  über
die  Vermoegensverhültnisse  und  Ceschäftsergebnise
derseclben  im  Betrichsjahre  1909,10.  11.  vollst.  umgerb.
  Auff.  Jg.  14.  Berlin,  leipzig,  Hambur:
Verl.  d.  Bömen  u.  Finanzliteratur  1911.  XI,  247  S.
geb.  6  .  J.  80.

Der  diplomatische  Ursprung  des  Kricgkes  von
1870—71.  (iammelte  Urkunden  hrg.  vom  franzisischen
  Alinisterium  des  Auswürturen.  Bd.  1.  Vom
21.  LDz.  1863  bis  21.  Febr.  1864.  Berlin:  Verlagsanstalt
  f.  Literatur  u.  Kunst  1910.  XV,  335  S.
6  .K.  Se.

Utz,  F.:  Die  Milch,  ihre  Umemuchung  und  Verwertung.
  M.  72  Abb.  (Hanleben’'s  Chemisch-teorhnische
  Bibliothek  Bu.,  335.)  Wien  u.  Leipzig:  Hanleben
  1911.  VIII,  264  S.  5.K.  Oo.

*  Die  wissenschaftlichen  Vorlesungen.  Bericht  über
das  Jahr  von  Ostern  1909  bis  Ostern  1910.  Ektattet
im  Auftr.  d.  Vorlesungskommission  von  Dr.  Förster.
Ausn  (I.  Juhrbuch  d.  IIamburgischen  wissenschaftlichen
Anstalten  27.  1909.  Hamburg:  1910  Lüttke  &amp;amp;  Wulttf.
138  S.  860.

Verkehrs-Nachrichten.

In  Fahlgras  (Bezirk  Windhuk),  etwa  70  km  südwestlich  von  Windhuk,  ist  am  1.  Oktober
eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen
  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  erstreckt.
        <pb n="1058" />
        W  1009  ec

Pestdemfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Dezember  1910.

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  ausschiffungsbafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  I  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Sstafrika.  Neapel  1  5.  26.  Dez.  1.  Jan.]  Mombasa  O  16-18  Tage  3.  24.  30.  Dez.  1030
)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda)  dwn  Schiffe
"“  Muansa  und  Schiratt  Marseille  10.  jed.  Mts.  Mombasa  O  17  Tage  8.  jed.  Mts.  1030
Von  Mombasa  Weiterbeförderung
  mit  der  Uganda-  Brindisi  18.  Dez.  Mombasa  O  15  Tage  16.  Dez.  1020
bahn,  und  —  der  Ensgioet  (engl.  Schiffe)
zu  en  Bestimmungsorten.
  Neppel-  5.  26.  Dez.  1.  Jun.  Tanga  17,  17,  19  Tagez.  24.  30.  Dez.  10  30
U  nach  —  (buschl-  Amant,  Aae  e  Schiffe)
o,  Korogwe,  ·  «  ·  .  45
¾  *  nannnr  loe,  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  1045
und  Wuhelmstal  Vangani  Brindisi  18.  Dez.  Tanga  unbestimmt  16.  Dez.  10
Sne
e)  nach  Daressalam  sowie  nach  5.  26.  Dez.  1.  Jan.  Daressalam  18,18,21  Tg.]3.  24.  30.  Dez.  1030
Bagamoso,  Bismarckburg,  hrlrade  bone),
Düga  Sltmertde,  Ktosa,  Marseille  10.  jedes  MonatsZanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  4
Mahenge,  Mikindank,  Mka-  (#on  Zan  shor  unmictteihar
Ea,  o  A  *  Daressalam  durch  Gouverne.
genburg.  r*  mentsdampfer  in  6  Stund.)
Ssjongea,  aborad,  ole,  :  353  ·
udjiin,usumbukaWiedhaseu  EITHER  18.  Dez.  Janzibar  11.  Tage  16.  Dez.  108
·  mit  nächster  Gelegenheit

 

 

 

)

U)

Deutsch-Sübwestafrika.

nach  Swakopmund  sowie
nach  Aris,  Anb,  Brackwater,
Empfängniebucht,  Epukiro,
Gobabis.  Gochaganas,  Grootfontein,
  Groß-Barmen.  Groß-Witvley.
  Guchab,  Haris,  Hoachanas,
  Hohewarte,  Jakalswater,

  Johann  Albrechtsböhe,

Kalkfeld.  Karibib,  Khan,  Kub,
Kubas,  Nauchas,  Neudamm,
Okahandta,  Okasise.  Okaubwelso,
  Okombabe,  Omanmu,
Onguatt,  Osona,  Otawi,  Otjihawera,
  Otlimbingwe.  Oriiwarongo,
  Otgiwero,  Otjosonti,
  Outio,  eboboth.  Seeis,
Humreb,  Usakos,  Waldau,
Waterberg,  Wilhelmstal  und
Windhuk

nach  Lüderisbucht  sowie
nach  Arahoab,  Aus,  Berseba,
Bethanien.  Brackwasser,  Gibeon,
  Gochas,  Hasuur,  Kalksontein
  (Süd).  Kanus,  Keetmansboop,
  Kuibis.  Malta--höhe
  ße.  Prinzenbucht.  Ramans-Seeheim,

  Ukamas  und
r——  ad

Hamburg

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)
Southampton!
(deutsche  Schiffe)
Southampton

Hamburg
Southampton
Hamburg

Southampton

Hamburg

 

Antwerpen
(deutsche  Schiffe),
Southampton
(deutsche  Schiffe)

Hamburg

Hamburg

 

(Southampton,

21.  Dez.  11.  Jan.
5.  26.  Dez.  16.  Jan.

6.  27.  Dez.  17.  Jan.

10.  17.  Z31.  Dez.
7.  Jan.
18.  Dez.

2.  23.  Dez.
2.  jedes  Monats

10.  17.  31.  Dez.
7.  Jan.

21.  Dez.  11.  Jan.
5.  26.  Dez.  16.  Jan.

6.  27.  Dez.  17.  Jan.

18.  jedes  Monats
2.  jedes  Monats

2.  23.  Dez.

Swakopmund  26  Tage
Swakopmund  21  Tage

Swakopmund  20  Tage
Swakopmund  20-24  Tg.

Swakopmund  25  Tage
Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  unbestimmt
Lüderitzbucht  19—21  Tg.
Lüderitzbucht  27  Tage
Lüderitzbucht  22  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage

Lüderitzbucht  36  Tage
Lüderitzbucht  33  Tage
Lüderitzbucht  unbestimmt

20.  Dez.  10.  Jan.  5.30
3.  24.  Dez.  14.  Jan.  1045

5.26.  Dez.  16.  Jan.  11.28
9.  16.  30.  Dez.  6.  Jan.
11.23

18.  Dez.  9.1

1.  22.  Dez.  11.23

2.  jedes  Monats  9.1

9.  16.  30.  Dez.  6.  Jan.

11.23
20.  Dez.  10.  Jan.  5.30

3.  24.  Dez.  14.  Jan.  10
5.26.  Dez.  16.  Jan.  11.23

18.  jed.  Mts.  9.1
2.  jed.  Mts.  9.1

1.  22.  Dez.  11.23

 

 

 

3.

Kiantschon.

 

proben  —  über  Rußland;

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
Liverpool

Marseille
(engl.  Schiffe)

 

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.  Geschäftspapiere.  Waren-16.

  30.  Dez.

jeden  Sonntag

4.  18.  Dez.  1.  Jan.
16.  Dez.  13.  Jan.

9.  23.  Dez.

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage
Tsingtau  35  Tage

Tsingtau  35  Tage

 

 

Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  733  u.  Dienstags  7.52.
b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

14.  28.  Dez.  10  30
jeden  Freitag  1030

2.  16.  30.  Dez.  1030
15.  Dez.  12.  Jan.  8.35
7.  21.  Dez.  10.0

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briet  und  Vostkarten  nach  Kiautschou  auch  mit  den  unter  b)
riefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  Nork  befördert.

aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten,
        <pb n="1059" />
        W  1010  2

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

 

 

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  #  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
I
Hamburg  10.  jedes  Monats  Viktoria  19  Tage
4.  Kamernn.  1  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage
a)  nach  Akonolinga,  Gamenda,  Plantation  21  Tage  9.  u.  25.  jed.  Mts.  9.1
Banso,  Bibundi,  Bipindihof,  Longsi  21  Tage
Homabert,  Honampaft=  Sa  —  Hamburg  25.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage
Dume,  Ebolowa,  Edea,  Ja-  Duala  28—30  Tage
dalll.  Laund.,  Joha  #l.].Bol  11.  jedes  Monats.  Viktoria  18  Tage
tal,  Lolodorf,  Lomie.  Longft,  sur  Mer  Duala  19  Tage
Martenberg.  Mundec  Nyann.eutsche  Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
lieginge,  Vlantatton,  Plantation  20  Tage
Longji  20  Tage
DLiverpool  15.  Dez.  12.  Jan.Viktoria  26  Tage  5
Duala  29  Tage  13.  Dez.  10.  Jan.  106
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
|A  von  dort  weiter  über  Ikang
b)  nach  Rio  del  Rey.  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tages  25.  jed.  Mts.  6.19
Liverpool  15.  Dez.  12.  Jan.  Rio  del  Rey  25  Tage  13.  Dez.  10.  Jan.  10#
Jc)  nach  dem  Tschadsee=  Gebiet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  10#
(Garua,  Kusseri)  von  dort  weiter  Über
Lokodla—ola
Antwerpen  3.  24.  Dez.  14.  Jan.  Matadi  20—2r  Tage2.  23.  Dez.  13.  Jan.  1.0
v  weiter  mit  d  .-ennachMolundu.....
  La  Rochelle  6.  27.  Dez.  17.  Jan.  bahn  bis  gropolddill  ind  4.  25.  Dez.  15.  Jan.  8.3)
(belgische  Schtffe)  dann  mit  Flußdampfern  auf
Bordeaux  25.  jedes  Monats  dem  #n  5  Slanga  und  23.  jed.  Mts.  10#5
5.  den  Narolinen,  Palan-  Neapel  16“.  30“.  Dez.  Jap  39,  36  Tage  14“.  28“.  Dez.  10#
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  Angaur  43,  40  Tage

a)  nach  Jap  und  Angaur

b)  nach  den  übrigen  Stationen

l

1#Brindisi

 

(engl.  Schiffe)
Neapel
(Cdeuts  e  Schiffe)

Brindisi

 

 

(engl.  Schiffe)

16“.  Dez.

11.  Dez.

19.  Febr.

 

l

l

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkon

(Von  Jap  mit  nächster
Gelegenhett)
Jap  49  Tage
Angaur  —

(Von  Jap  mtl  nächster
Gelegenheit)

Palau  41  Tage
Saipan  47  Tage
Ponape  54  Tage
Ponape  56  Tage

—

Saipan  64  Tage

9.  Dez.  1030

14.  Dez.  1020

 

Palau  71  Tage

17.  Febr.  10  30

von  Bp.  18  Berlin  —Aleandrowo

  78  am  5/12.,  19/12.  u.  2/1.  und  von  Berlin  C2  (ab  Schles.  Bhf.  7.52)  am  6/12.,  20/12.  u.  3/1.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

Sibirien  —Schanghai  geleitet.

——

 

6.  Marshall-Inseln.
a)  nach  Jalutt

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi

 

l
I

(engl.  Schiffe)

16“.  Dez.
22.  Jan.

 

Jaluit  60  Tage
Jaluit  52  Tage

14.  Dez.  100
20.  Jan.  1030

 

Neapel  7.  Dez.  4.  Jan.  Adelaide  27—30  Tage,
(deutsche  Schiffe)  dann  wich  un  der  *.
.I  -  III-»OOVUMEDV25.9.16.23.30.Tc:.
»;,s  »  Sydney.  Von  dort  mit  «  .  -
b)"schN0UtU-sss—  (e339klf’ggkss»  Il.  25.  Nov  Dampier  der  Pactste  Voos  Jan.  10  0
Heknen  7
.  o  »
Käf-WELfo  4.  18.  Dez.  1.  Jan.  Jalmitlinie  nach  Nauru
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.  Geschäftspapiere

und  Warenproben  —  außer  mit  dem  unter  Anmerkung  bezeichneten  Nachversand  auch  mit  den  übrigen  Beforderungsgelegenheiten
  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

*½

drowo  7A  am  19.  Dez.  und  Berlin  C  2  (ab  Schles.  Bhf.  7.52)  am  20.  Dez.

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexan-
        <pb n="1060" />
        1011

0

 

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Ein.

ausschiffungshafen.
Dauer

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens

 

 

(engl.  Schiffe)

Rabaul  42  Tage

 

 

—.  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
————.....*.*
7.  Deutsch-Neuguinea,  lharutsche  Schiften
Rabaul  u·  47  Tage  9.  28*.  1.
und  Bismarch-Krchipel.  Brindisi  11.  Dez.  8.  Jan.  hafen  45  Tage  —

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien  —  Schanghai  —  Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —
Alexandrowo  733  am  5/12.  und  2/1.5  und  von  Berlin  C2  (ab  Schles.  Bhf.  7.52)  am  6.12.  und  3/1.0  —  (0  Ausgenommen
  sind  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen.)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien  —  Schanghai  geleitet.

 

 

 

g.  Samoa  Queenstopn  11.  18.  Dez.  15.  Jan.  Apia  31,  34,  34  Tage  9#.  16.  Dez.  13.  Jan.  11.23
1  "  Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  Am  9.  12.  Nachversand  1.0
Hamburg  25.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  25.  jed.  Mts.  9.1
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(eutah  Schtffe),
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1070
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats,  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
9.  Togo.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
"„  von  dort  weiter  auf  dem
«  Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  30.  jed.  Mts.  Lome  31  Tage  30.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdoam  4.  Dez.  4.  Jan.  Lome  26  Tage  3.  Dez.  3.  Jan.  1012
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  30—31  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  24—26  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
(deutsche  Schiffe)

 

 

 

Den  durch  :  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Poh  aus  den  deutschen  Schutzgebieten

 

 

 

 

 

Von  Landungs.  Die  Post  ist  fänig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
beutsch  !Neuguinea  Neapel.  .  ..  4.  14*.  28.Dez.  1.  Jan.  Neapell  14“.  287.Dez.
—  —  I  Brindisi  .  .  .  9.  23.  Dez.  6.  Jan.
..  Marseille.  .  .  8.  22.  Dez.  5.  Jan.
Neapel.  .  .  .  9*.  23*.  30*.  Dez.  ..  0»««-,»
Veunchsostcfkihq«  Brtikdtsc  ..  2.  30.  Dez.  ei  Liverpooll  üb.  Vancouv.  5.  26.  Dez.
Marseille.  16.  jed.  Mts.  Niautschon  Plymouth,  über  San  Francisco  oder
—  —  Southampton,  Segitl  bestimmt
n  Le  Havre  oder  Seattle  un  es  imm
Southampton  8##  29.  Dez.  Queenstown  (5—6  mal  monatlich)
deutsch-Südwestafriha  Southampton  41.  25.  Dez.  Sioir.  Eisen.  er  Noeel  Mittwock
Hamburg  ..  1*.  14*.  15*.  jed.  Mts.  Sibir.  Eisen=  #in  der  Negel  Mittwoch,
15  -  ,  bahu...1  Freitag  und  Sonnabend
Southampton  30*.  jed.  Mts.  Plymouth  ---..  ....:
amenn  Homwan  157.—  8  Me  Quernatown  sier  nroudende  i-Liverpool
  2.  30.  Dez.  oder  Havre  39  28.  Pe
Ewerp  dez  Samogn  Pomouty  3“7.  28.  Dez.
den  Narolinen,  .  Brindisi  .  .  voraussichtlich  Mitte  de-Narianen,
  Neapel  (.  14“.  Dez.  1.  Jan.  Neapel  1  zember
polan-Inseln  c  —  Hamburg  15",  jedes  Monats
—n  153  ESouthampton!  30*.  jedes  Monats
Marshal-Inseln  Neapel  .  .  .  20.  Jan.  Liverpool  jeden  Montag

 

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="1061" />
        1012  c

Schiffsbewegungen  der  Woermaun-Linie  zwischen  Hamburg  und  West=  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

Postdampfer  Reise  .  Letzte  Nachrichten
von  "  nach  bis  12.  Dezember  1910.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  D  Delagoa  Bay  am  6.  Dezember  ab  Southampton.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  "  Hamburg  am  12.  Dezember  Dover  passiert.
„Aline  Woermann“  Hamburg  l  Calabar  am  28.  November  in  Lagos.
„Anna  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  9.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Arnold  Amsinck“  Lüderitzbuct  Hamburg  am  6.  Dezember  ab  Lagos.
„Carl  Woermann“.  Westafrika  6  New  Nork  am  4.  Dezember  in  New  ork.
„Eduard  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  6.  Dezember  in  Lüderitzbucht.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Dnala-  am  11.  Dezember  ab  Vitctoria.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  19.  Dezember  ab  Hamburg.
„Frieda  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  6.  Dezember  in  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  11.  Dezember  Curhaven  passiert.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  6.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Henriette  Woermann“  Mossamedes  Hamburg  am  5.  Dezember  ab  Libreville.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Kotonon  am  3.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  4.  Dezember  in  Assinie.
„Kurt  Woermann“.  Burutu  Hamburg  am  10.  Dezember  ab  Lagos.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  14.  Dezember  ab  Hamburg.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  6  Assinie  am  6.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  11.  Dezember  ab  Boulogne.
„Martha  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  9.  Dezember  in  Hamburg.
„Max  Brock".  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Dezember  in  Cap  Lopez.
„Paul  Woermann“.  Kotonon  Hamburg  am  6.  Dezember  in  Bissao.
„Thekla  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  5.  Dezember  in  Oamburg.
„Amasis“.  Hamburg  Duala  am  23.  November  in  Duala.
„Therese  Horn“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  1.  Dezember  in  Monrovia.
„Horncap“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  8.  Dezember  ab  Las  Palmas.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea“  Hamburg  Vurutu  am  1.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Kamerun"“  Kamerun  Hamburg  am  9.  Dezember  in  Victoria.
„Lome“  Kotonou  Hamburg  am  11.  Dezember  ab  Lome.
„Otavi“  Hamburg  Mossamedes  am  2.  Dezember  in  Dakar.
„Rhenania“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  8.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Savoia“.  .  Hamburg  Kotonou  am  4.  Dezember  in  Lome.
„Swakopmund“.  Hamburg  Luderitzbucht  am  10.  Dezember  ab  Notterdam.
„Togo“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  11.  Dezember  ab  Monrovia.
„Windhuk“  Hamburg  Durban  am  7.  Dezember  ab  Mozamhbigque.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald“  Delagoa  Bay  Hamburg  am  8.  Dezember  ab  Port  Elisabeth.
„Friderun“  Accra  6  Hamburg  am  9.  Dezember  in  Grand  Benden.
„Gundrun"  Lüderitzbucht  "„  Hamburg  am  3.  Dezember  in  Libreville.
„Henner“  Accra  Hamburg  am  S.  Dezember  in  Sherbro.
„Ingbert“.  Hamburg  r  Kotonou.  am  9.  Dezember  Dungeneß  passiert.
„Ingo  Hamburg  I  Accra.  am  12.  Dezember  ab  Hamburg.
„Ingraban“.  Mossamedes  „  Hamburg  am  7.  Dezember  ab  Monrovia.
„Irmfried“  Hamburg  ·  Calabar  am  8.  Dezember  Ouessant  passiert.
„Irmgard“  Hamburg  Swakopmund  am  30.  November  in  Swakopmund.
„Walburg“  Hamburg  Mossamedes  am  15.  Dezember  ab  Hamburg.
„Erika“  Kotonon  s  Hamburg  am  1.  Dezember  ab  Las  Palmas.
        <pb n="1062" />
        G  1013  e
Marktbericht.)

 

Baumwollec.  Der  Markt  ist  fest,  es  besteht  die  Aussicht
  auf  höhere  Preise.  Die  amerikanischen  Eigner
halten  fest  auf  Preise  und  lassen  sich  durch  momentaue
  Abschwächungen  an  den  Terminmärkten
nicht  beeinflussen.  Auch  die  äghptischen  Sorten
bleiben,  trotz  großer  Zufuhren,  gut  bebauptet  und
notieren  etwa  11  Pence.  Middling  amerik.  wertet
77¼  X  gegen  7510.¼  im  November.  Der  Kousum
ist  schlecht  versorgt:  nach  dem  gerade  eingetroffenen
amtlichen  Bericht  wird  die  Ernte  auf  111,  Millionen
Ballen  geschätzt,  womit  der  Konsum,  besonders  nach
der  letzten  kleinen  Ernte,  bei  weitem  nicht  auskommen
  dürfte.  Von  Togo  wurden  nur  50  Ballen,
kurstapelige  Ware,  zu  63  Pf.  für  1½5  kx  verkauft.
Aus  zweiter  Hand  wechselten  140  Ballen  geringer
Qualität  zu  58  Pf.  die  Hände.  Gute  Durchschnittsualitär
  Togo  wertet  etwa  75  Pf.  für  ½  kk  gegen
73  Pf.  im  Vormonat.  Von  Umsätzen  in  Ostafrikanischer
  Baumwolle  ist  wenig  bekannt  geworden.
Es  notieren:  Upland  von  Narunsja  0,75—  0,85  1/
(gegen  0.70—0,85  im  Vormonatl,  Abasi  0,75  bis
1,02  (0.75—1,00  ./%0.  Mitafifi  0,70—0,00  %
(0.70—0,  90  .(0.  Caravonica  0,90—1,02  &amp;amp;  10.90
bis  1,00  %)  für  ½  kg.

Baumwollsaat  ist  flauer.  Es  notieren  von  70  "
bis  120  .X  für  1000  kg,  je  nach  Onalität  und  Provenieng,
  gegen  80—140.  #  im  Vormonat.  Agupten
sendet  sehr  große  Quantitäten  nach  Hamburg.  Von
Alerandrien  trafen  letzthin  zwei  Dampferladungen
mit  zusammen  7500  000  kg  ein  und  werden  weitere
Sendungen  erwartet.

Blei  stetig.  Es  notieren  wie  im  Vormonat:  Englisch
Blei  in  Mulden  14,75—15  .x,  deutsches  Blei  in
Mulden  15  X  für  50  kg.

Elfenbein  ist  ruhig,  aber  fest,  bei  einem  Werte  von
10,40  .%  für  ½  kt  für  Kamerun-Gabun-Elefantenzähne
  mit  einem  Durchschnittsgewicht  von  15—16
Pfund  engl.  Im  Vormonat  wurden  notiert  10.,30
bis  10,.35  „K  für  ½  kxg.

Erdnüsse  sind  in  ruhiger  Tendenz.  Die  Aussichten
sind  wenig  guversichtlich.  Es  sind  etwa  150  Tons
umgesetzt.  In  ostafrikanischer  Herkunft  fanden  Umsätze
  statt  zu  16.50—16.#é4gegen  16.75—17.#¼  für
50  kg  im  November.  Westafrikanische  Sorten  (in
der  Schale)  sind  von  23—2#,75  /&amp;amp;  für  100  kg  auf
22•—24  &amp;amp;  zurückgegangen.

Hauf.  Deutsch-Ostafrika-GQGauf.  Zugeführt  wurden
etwa  825  Tons.  Durch  Entgegenkommen  der  Importeure
  kam  es  zu  einigen  Abladegeschäften.  Der
Verkauf  der  Loko-Partien  vollzog  sich  schleppend
und  gaben  auch  hierfür  die  Preise  nach.  Die  Notierung
  beträgt:  Superior-Ware  etwa  25,25  bis
25,50  %  (gegen  26.50—26,00  A  im  Vormonat),
Reguläre  Prima  25  25,25  .  (26.—25,50  Al),  Sekunda-Mittelware
  21—21,50.%(241—23  .  ),  geringe
Ware  21  -23  .  A  (22  1%  Abfallhauf  13—14,25  ./%
(11—15.50  .4)  für  50  kg.

Kaffee  war,  abgesehen  von  geringen  Schwankungen,
im  allgemeinen  sehr  fest  und  in  steigender  Tendenz.
Liberia  neuer  Ernte  wertet  0,60  .  gegen  0,55  %
für  ½  kg  im  Vormonat.

Kakav.  Der  Markt  war  zeitweise  etwas  ruhiger,  ist
aber  jetzt  wieder  gut  behauptet.  Die  heutigen  Werte
sind  für  Ramerun-Plautagen  50—50,50  +lgegen
19  —49.50  .  A  im  Vormonat),  Victoria  46.  M  (4õ  .  ,
Victorig  (rauchig)  35—37  %  (35.10,  Lagos  46.
(15,50  MC),  Accra  18.¼  (46,50  —410.(G,  Old  Calabar
46.  (411,  50  /4),  Fein  Sao  Thomé  18.50.¼  (48.7%0,
Kurant  Sao  Thomé  47.  K  (45.  %/)  für  50  kg.

 

 

Kapock  (Pflanzenseide)  bleibt  nach  wie  vor  fest  und
pefragt  zu  vormonatlichen  Preisen  von  0.95.  für
kg  für  graue  Ware  und  1,25  .  fürel/,  kg  für
weiße  Ware.

Kautschuk  ist  in  den  letzten  Wochen  stabiler  geworden
und  haben  sich  afrikanische  Sorten  ziemlich  von
den  Tagesschwankungen  für  Para  emanzipiert.
Kamernn-Batangab,  S0—6,  10.  “%(gegen  5.80  —6,10.4
im  November),  Gabun  5.20—5,140  7  (5,20—5,  10.%,
Südkamerun  7,80.“  (7,80.  /),  In  Kamernn-Würste
7.7  (7.10.  In  Kamernun-—uchen  5,20—5,40  .
(5,20—5,40  .%,  Ia  Goldküsten-Lumps  4.80—5  .
(4,80—5.1/%,  Ia  Togo-Lumps  5.70—6.1/  (5,70—6.1440,
Ia  Togo-Adeli-Bälle  11.50—12  (11,50—12  4/0
für  1  kg.

Kolanüsse  werden,  wie  im  Vormonat,  je  nach'  Qualität,
  nominell  mit  0.10—0,60  &amp;amp;  für  1  kg  bewertet.

Kopal  bleibt  unverändert  flau.  Kamernn  0,70—0,75.4/
Zanzibar  glatt  0,80—3  ,  Zanzibar  Gänsehant
8—10.,  Madagaskar  0.70—2,70  ¾,  Bissao-Bonlama
  1,65—1,90.  für  1  kg,  alles  ungefähr  wie  im
Vormonat.  Die  Frage  bleibt  beschränkt.

Kopra  ist  im  Preise  gefallen  und  sind  die  Aussichten
trübe.  Es  notieren:  Westafrika  20—22  .  (gegen
20—24..%¼  im  Vormonat),  Ostafrika  22—24.24,50
bis  26./0,  Südsee  23—23,50.¼  (25.—26.1/),  Singapore
  23,25—23.50  K  (21,50—25  .  )  für  50  kg.

Kupfer  schwächer.  Die  Aussichten  sind  immer  noch
nicht  besser.  Es  notieren  63.  für  50  kg  gegen
65  ¼  4&amp;amp;  im  Vormonat.

Mais.  Der  Artikel  ist  ziemlich  ruhig  und  in  den  Preisen
  unverändert  geblieben.  Gute  weiße  Togoware
wertet  wie  zuletzt  105.&amp;amp;  für  1000  kg.

Mangrovenrinde  ist  infolge  drängender  Augebote
übermäßig  gedrückt  und  sind  Preise  von  11.#X  für
100  kg  im  Vormonat  bis  auf  10,25.K  Zurückgegangen.
  Momentan  haben  die  Preise  sich  auf  10.50.%
erholen  können  und  darf  auf  eine  weitere  Befestigung
gehofft  werden.

Palmkerne  haben  infolge  mangelnden  Olabsatzes  und
der  unsicheren  Lage  des  Marktes  für  Fette  und  Cle
eine  größere  Preigeinbuße  erlitten.  Es  notieren:
Lagos-Ramerun  17,95—17,92½  .NKF  (gegen  19.25.#%
im  Vormonat),  Togo  17,75—17.721  K  (19,05  .%/),
Elfenbeinküste  17,.45—17,12½  „K  (18.95  %)  für
50  kg  einschl.  Sack.  Dezember/Februar-Abladungen
notieren  0,15.  für  50  kg  unter  obigen  Preisen.

Palmöl  ist  leblos.  Lagos-Portonovo  notiert  35,50
bis  35  /%  (gegen  36,50.  im  November),  Kamerun
35,50—35  .K  (30,50  .10),  Liberia  29,50  —29..  J.  Accrau.
  Togosorten  33,25—32,75  .¾  (30.50  .  40  für  50  kz.

Reis.  Markt  behauptet.  Es  notieren  wie  im  Vormonat:
  Rangoon  von  17—22.K,  Japan  von  29,50
bis  32  K4,  Java  von  32—36  .&amp;amp;  für  100  kg.  Tendenz
  ruhig.

Sesamsaat.  Schwach  und  unsicher.  Es  notieren:
Bennisaat  14—  16.K  (gegen  16—17.  im  November),
ostafrikanische  Sorten  16—16,50  .K#  (16,25—17  0
für  50  kg.

Silber  williger.
November.

Wachs  bleibt  recht  gefragt.  Die  Notierung  beträgt:
Deutsch-ostafritanische  Sorten  270—278  /lgegen
2008—270  XA  im  November),  Madagaskar  260  bis
266  .  A  (256—200  ./((),  Benguella  268—272  4K  (266
bis  270  .#0,  Chile  281—288.¾  (282  —285  .%)  für
100  kg.

74,75  „  gegen  76.“¼  für  1  kg  im

*)  Bericht  und  Preise  betrefsen,  wenn  nichts  anderes  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  10.  Dezember  1910.
        <pb n="1063" />
        G  1014

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  heydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  .,  Berlin  W.  8.

 

 

Kelephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydkontor“.  13.  Dezember  1910.
..  vor-  l
-  Be-  letzte  .

Elfg-  Kapital  schäfts-  se  Sn  Nachfrage.  Angebot
jahr  5%  jahr  .  dende  dende  "  5%  5%
1906  1  850  000  1.  10.  6  aehabt  Afrikanische  Kompanie  A.-G.  ....  110  115
1906  2  000  000  1.  1.  4%  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  AU.  -.·100  103
1905  1  000  000  1.  4.  17½  17½  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.

"  1  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A-G.  .  210  215
1905  1  200  000  1.  1.  0  #  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  ..;  48«  55
1902  600  000  1.  1.  0  0  Centralafrikanische  Seengesellschaft  .  .  ..  90  105
1905ñ  220  000  1.  1.  3  )  Dobundscha-Pflaunzung  n  95  —
1900  938  1100  1.  1.  0  —  Deutsche  Agaven-  Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  .  —  70
1878  2  750  000  1.  1.  24  28  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-  Gesellschaft
der  Südsee-Juseln  —  160
1885  2  000  000  1.  4  25  64  Deutsche  Kolonial-  Gesellsch.  für  Südwestafrika  830  850
1907  2  500  000  1.  1  0  Deutsche  Kantschutk-Aktiengesellschaat  —  L
1902  1  000  000  1.  1.  0  (.)  Deutsche  Samoa-Gesellschafft  45  55
1908  4500  000  1.  1.  0  0  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  —  180
1902  1  1  000  000  1.  5.  (0)6  Deutsche  Togogesellschat  ....  101  L
1885  8  000  000  1.  1  5.  68  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  ....  147  148
1886  111000  1.  1.  0  „  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellsch.  4  —  ..  2
168.000  0  0  do.  do.  Vorz.  WW  %  —  44210
1896  2250  000  1.  1..  7  1  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft  .  —?96
1899  4360  000  1.  1.  0  —  Gesellschaft  Nordwestkamenn  t.  .  —  *tt
St.  30  000  0  —  do.  do.  ...  Lit  B..i-—.-«r-1898
  3  000  000  1.  1.  0  8  Gesellschaft  Südkamernn  ....  132  —
1889  3000  000  1.  10.  —0  —  Hansoeatische  Plantagengesellschaft  ....  —  19
1887  1200  000  1.  1.  13  20  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktten  349  —
St.  2  400  .7  130.1¼  200  do.  Genußschenee  .M  —  A.  3510
1906  :"½2  000  000  1.  1.  17  4“  Kamerun-Kautschuk-Compagneler  972  96
1903  900  000  1.  1.  0  D„  Kantschuk-Pflanzung  „Meanjittt  ..  —  8
1908  L  125  000  1.  2.  55  250.  r.  t.  Kolmanskob  Dinmond  sharces  ..  *72  &amp;amp;  65  60
1899  2  000  000  1.  1.  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  90  15
1886  3  179000  1.  4.  0  —  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  127  130
1021.000  0  —1  do.  Stamm-Anteile  —  93
1906  1  100  000  1.  1.  0  0  Ostafrika-Kompanie  80
1900  20  000  000  1.  1.  11  10  Otavi-Minen=  u.  Einenbtahngeselshal=  Anteile  %  116  17  11
St.  200000  1.  14.CC  P  do.  .  Genußscheine  .X  108  77  109
1902  L  375  000  1.  1.  LcheiuP  1  Pacific  Phosphate  Co.  dom.  Stückke  L  9%  L  9“,
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  MRiheinische  HandeiPlantagengesellschaft?  ..  —  —
1903  900  000  1.  1.  0  0  Safata-Samoa-  Gesellschaft  ..  40  —
1905  2  000  000  1.  1.  4  4*  Samoa-Kautschnk-Compagnie  .  .  .  .  .  ..  35  15
1897  500  000  1.  1.  0  „  Sigi-Pflanzungs-Gesellschat  1718  182
1895  KL  500  000  1.  7.  0  0  South  African  Territories.  11/6  1227
1910  L'7o000000  1.1.  —  —  Scouth  East  Africn  shares  von  1910.  ...  8,3  T
1892  22000000  1.  1.  5  7½  South  West  Africa  Co.  ·  32/6  33
1893  869  100  1.  4.  o  0  Usambara  #üffeebaugesellshoft  Stamm-Anteile  4
.  142.200  0  0  Vorzugs-Anteile  —  L
1897  2100  000  1.  1.  9  0  Westafrik.  Pi  ungsgesellschaft  „Bibundi““  83
1897  3  000  000  1.  1.  8  8  Westafrikanische  Pflanzungs  gesellsch.  „Victoria"
Aktien  147  —
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  Westdeutsche  Handels-  u.  Plantagengeselshaft.
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Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  *  stets  gern  bereit.

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Verantworklicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Skar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  .  S.  Mittler  4  Sohn,  Berlin  8W  Cs,  Kochst.  #98—|1.

r—  Dieser  Nummer  liegt  das  5.  Heft  des  XXIII.  Bandes  der  „Mitteilungen  aus  den
deutschen  Schutggebieten“  und  das  Jnhaltsverzeichnis  des  Kolonialblatts  für  1910  bei.
        <pb n="1064" />
        Deutsches  Kolonialblall:.

Amtsblatt
für  die  Schutzgebiete  in  Mfrika
und  in  der  Südsee.

Herausgegeben
im
Reichs-Kolonjalamt.

 

 

 

XXlI.  Jahrgang.  Berlin.  15.  Dezember  1910.  Uummer  24.

DO  Inserate  sind  an  die  Geschäftsstelle  des  „Deutschen  Kolonialblattes“,  Berlin  8W  68,  Kochstraße  68—71,  einzusenden.  D  S  S□S

 

 

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F.  Schuchnanor  &amp;amp;  Co.)

Berlin  S.  42,  Fürstenstr.  4.  J.
Spezialfabrik  für  Beleuchtung  u.  Heizung.

 

 

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  m.  b.  H.,
Heilbronn  a.  N.  (Spezialitüt:

Acetylen-Orts-Zentralen.)  (378)

 

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Deutsche  Weinmost-Kelterei  H.
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a.  Rh.  (Wormser  Weinmost,  in  den
Tropen  f.  Fieberkranke  uneKtzlich).

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(„Alsina“,  Erfrischungs-  un
Tafelgetrünk).  (156).

Bettstellen.
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Hermann  Reinhold  (früher  Westphal
  &amp;amp;  Reinhold),  Berlin  N.,  Süder
  24%5.  Fabrik  von  Eisenund
  Mossing-Bettstellen  u.  Patent-Springfeder-Slatratzen.
  43)

 

 

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Weber-Falkenberg,  Berlin  SW.
(Qualit.  „Elastique“.  Tropenausrüstung.)
  (361)

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Schule  und  Vorträge.)  (360,

 

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und  Klardorf  i.  Bayern.  (178)

—

 

Fruchtsalz.

Dr.  Ernst  Sandow,  Chemische
Fabrik,  Hamburg.  (149)

 

Goldwaren.

Gebr.  Gourdin.  Hanau  a.  M.
Gefaßte  Juweisn.  (337)

 

Hemden

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I- 



 

 

 

 

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Jönöpings

Theodor  Winckler
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Gsvst.  SBrehmer
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XEI

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Fadtstkankensffeundx  G  Spezies-  o

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        <pb n="1076" />
        Hatul  l  „Die  Geräte  und  Maschinen  für
#i  E  die  Rohgummi-Aufbereitung“
ist  soeben  erschienen.  In  demselben  sind  alle  für  die  Gummigewinnung
und  Aufbereitung  benötigten  Werkzeuge  und  Maschinen,  wie:  Boden- 



geräte,  Zapfmesser,  Becher,  Sammelgefäbe,  Waschwalzwerke,  Trockeneinrichtungen,
  Pressen  usw.,  in  ausführlicher  Weise  behandelt.
Zuosendung  auf  Wunsch.  (542)

Carl  Schlieper,  Renscheid

Die  Deutsch-Westafrikanische  Bank

vermittelt  den  bankgeschäftlichen  Verkehr
zwischen  Deutschland  und  den  deutschen  Schutzgebieten  in  Togo  und  Kamerun.

Sie  hält  ihre  Dienste  besonders  empfohlen  für

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Hauptsitz  der  Bank:  Berlin  W.  56,  Behrenstrafse  38/30.
Niederlassungen  in:  Lome  in  Togo  —  Duala  in  Kamerun.

Hamburg:  durch  Filiale  der  Dresdner  Bank  in  Hamburg.  (222)
Bremen:  „  Bremer  Bank,  Filiale  der  Dresdner  Bank.
Aueserdem  nehmen  sämitilche  übrigen  Flllalen  der  Dresdner  Bank  Aufträge  für  die  Deutsch-Westafrikaalsche  Bank  entgegen.

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Iffenkliche  Ausschreibung.

Für  das  Gouvernements-Krankenhaus
  in  Daressalam  soll  die  Lieferung
  von  Verpflegungsgegenständen
einschließlich  Getränken  für  das  Rechnungsjahr
  1911  vergeben  werden.

Die  Verdingungsunterlagen  sind
bei  der  Beschaffungsstelle,  Wilhelmstraße
  62,  Zimmer  433,  einzusehen
und  von  dort  gegen  Zahlung  von
50  Pf.  zu  beziehen.  Die  Angebote
sind  verschlossen  und  mit  entsprechender
  Aufschrift  versehen  an  die  Beschaffungsstelle
  bis  zum  5.  Jannar
1911  einzusenden.

Zuschlagsfrist  zwei  Wochen.

Berlin,  den  15.  Dezember  1910.

Beschaffungsstelle  für  die

Schutzgebiete.

 

Bekanntmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  Abt.
A  Nr.  61  ist  heute  folgendes  eingetragen
  worden:  Firma:

Apotheke  und  Drogerie
J.  Schlamp  &amp;amp;  Co.

Inhaber  Johann  Schlamp,  Apotheker
  in  Lindi.  Kommanditgesellschaft.
Ein  Kommanditist.  Die  Gesellschaft  hat
am  1.  Juli  1910  begonnen.  (C(#55)

Daressalam,  den  1.  November  1910.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

Offentliche  Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  des  hiesigen
Bezirksgerichts  Abteil.  A  unter  Nr.  36
ist  die  Firma

Bruno  Muhl  in  Aruscha

und  als  deren  Inhaber  der  Kaufmann
Bruno  Muhl  in  Aruscha  eingetragen
  worden.  -

Tanga,  den  31.  Oktober  1910.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

Offentliche  Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  des  hiesigen
Bezirksgerichts  Abteil.  A  unter  Nr.  37
ist  heute  die  Firma

Richard  Höfinghoff

in  Neu-Hösinghoff  bei  Mombo
und  als  deren  Inhaber  der  Ingenieur
Richard  Höfinghoff  ebenda  eingetragen
  worden.  (5880!

Ferner  ist  eingetragen,  daß  dem
Ingenieur  Erwin  Böhme  und  dem
Kaufmann  Hermann  Battenfeld,
beide  in  Mkomazi,  jedem  für  sich
allein,  Prokura  erteilt  worden  ist.

Tanga,  den  3.  November  1910.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

  
 
  
 
 
  
 
 

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        Bekanntmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  Ab—
teilung  B  ist  heute  unter  Nr.  17  bei
der  Felsenkellerbrauerei  G.  m.  b.  H.
in  Windhuk  eingetragen  worden:

Die  Geschäftsführung  des  Braumeisters
  Johann  Heuschneider  ist
erloschen,  an  seine  Stelle  ist  der  Braumeister
  Fritz  Hummel  getreten.  (562)

Windhuk,  den  3.  November  1910.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

Bekanntmachung.

 

Im  hiesigen  Handelsregister  Abt.  B

Nr.  82  ist  heute  bei  der  Firma  Bereinigte
  Diamantminen  Lüderitzbucht
G.  m.  b.  H.  eingetragen,  daß  für  die
Zeit  der  Abwesenheit  des  Geschäftsführers
  Schmidt  der  Privatmann
Franz  Schuster  in  Lüderitzbucht  zum
stellvertretenden  Geschäftsführer  bestellt
worden  ist.  (561a)

Lüderitzbucht,  den  7.  November  1910.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

Bekanntmachung.

Bei  der  im  hiesigen  Handelsregister
Abt.  B  Nr.  25  eingetragenen  Diamantgesellschaft
  Elisabethbucht  m.  b.  H
ist  heute  folgendes  eingetragen  worden:
Die  Gesellschaft  ist  durch  Beschluß  vom
13.  Oktober  1910  aufgelöst  worden.
Liquidator  ist  der  Rechtsanwalt  Dr.
Dommer  in  Ldderitzbucht.  (561b)

Lüderitzbucht,  den  8.  November  1910.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

Bekanntmachung.

Im  hiesigen  Handelsregister  Abt.  B
Nr.  57  ist  heute  bei  der  Firma  Diamantgesellschaft
  Zillertal  m.  b.  H.
eingetragen  worden:

Der  Gesellschaftsvertrag  ist  am  30.
Juli  1910  abgeändert  worden.  Die
Gesellschaft  wird  nur  noch  durch  einen
Geschäftsführer  vertreten.  Die  Geschäftsführer
  Ziller  und  Reinshagen  sind
ausgeschieden.  Kaufmann  Roth  ist

zum  alleinigen  Geschäftsführer  bestellt.

Das  Stammkapital  ist  um  5000  k7,
auf  zweihundertfünfundfünfzigtausend
Mark  erhöht  worden.  Auf  das  erhöhte
Stammkapital  wird  keine  Bareinlage
gemacht.  Die  Erhöhung  erfolgt  vielmehr
  zur  Ablösung  derjenigen  Verpflichtung,
  welche  der  Gesellschaft  auf
Grund  des  Vertrages  vom  12.  Januar
1910  gegen  die  Deutsche  Diamantengesellschaft
  m.  b.  H.  obliegt.  Der  durch
die  Erhöhung  des  Stammkapitals  neu
geschaffene  Geschäftsanteil  wird  auf  die
Deutsche  Diamantengesellschaft  m.  b.  H.
übertragen  und  auf  ihre  Forderung
gegen  die  Diamantgesellschaft  Zillertal
angerechnet.

Lüderitzbucht,  den  24.  Oktober  1910
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

558  3

 

 

     
     

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16
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        Bekanntmachung.
In  das  Handelsregister  Abteil.  A
ist  heute  unter  Nr.  65  die  Firma
Eduard  Zingel  in  Karibib,

alleiniger  Inhaber  der  Kaufmann
Eduard  Zingel  zu  Karibib,  eingetragen
  worden.  (665)

Swakopmund,  den  8.  November  1910.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

Bekanntmachung.

In  unser  #eondelsregister  ist  beute
in  Abteilung  B#  unter  Nr.  7  als  G
sellschaft  mit  beschränkter  Haftung  die

Lesea  Pflanzungsgesellschaft  mit

beschränkter  Haftung
mit  dem  Sitze  in  Apia  eingetragen
worden.

Gegenstand  des  Unternehmens  ist
das  Pflanzen  von  Kakao  und  Kautschukbäumen,
  der  Betrieb  solcher  Pflanzungen,
  der  An=  und  Verkauf  des  dazu
erforderlichen  Grund  und  Bodens,  insbesondere
  der  Pflanzung  Lesea  in
Samoa  und  der  gewonnenen  Produkte,
sowie  der  Abschluß  aller  Geschäfte,
welche  direkt  oder  indirekt  hiermit  zusammenhängen.


Das  Stammkapital  beträgt  140000.K.
Geschäftsführer  sind:

der  Pflanzer  Georg  Wilhelm  Hagedorn

  in  Lesea  und
der  Pflanzer  Otto  Heinrich  Treviranus
  in  Lesea.
Der  Gesellschaftsvertrag  ist  am  27.
Mai  1910  festgestellt.
Die  Geschäftsführer  vertreten  die
Gesellschaft  gemeinschaftlich.  (564)
Apia,  den  10.  Oktober  1910.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  Abteilung  A.
Nr.  1  ist  heute  bei  der  Firma  Hernsheim
  &amp;amp;  Co.,  Kommanditgesellschaft  in
Matupi,  eingetragen:

Die  Gesellschaft  ist  aufgelöst.
Firma  ist  erloschen.

Herbertshöhe,  den  22.  Oktober  1910.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Die
(57)

 

Offentliche  Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  B  ist  heute
bei  Nr.  8,  betreffend  die  Bogtländische
Industrie-  und  Plantagen-Gesellschaft
mit  beschränkter  Haftung  in  Plauen
i.  V.,  folgendes  eingetragen  worden:

Nobert  August  Geipel  ist  nicht  mehr
stellvertretender  Geschäftsführer.  Das
Stammkapital  ist  durch  Beschluß  der
Gesellschafter  vom  20.  Januar  1909  um
200  000.  auf  550  000  /¾  erhöht  worden.
  Der  Gesellschaftsvertrag  ist  durch
Beschluß  der  Gesellschafter  vom  20.  Januar
  1909  geändert  worden.  (576)

Tanga,  den  12.  November  1910.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  Abteil.  A
Nr.  51  ist  bei  der  Firma  Lembcke  &amp;amp;  Co.
in  Swakopmund  heute  eingetragen
worden:  Den  Kaufleuten  Wilhelm
Winckelmann  und  Ernst  Brügmann
  aus  Swakopmund  ist  Gesamtprokura
  erteilt.  (557b)

Swakopmund,  den  5.  Novpbr.  1910.

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  Abteil.  B
Nr.  25  ist  bei  der  Firma  Otavi  Minenund
  Eisenbahn-Gesellschaft,  Berlin,
Zweigniederlassung  in  Usakos,  heute
eingetragen  worden:  Durch  Generalversammlungsbeschloh
  vom  23.  Juni
1910  sind  die  Satzungen  geändert
worden.  (557a)
.Swakopmund,  den  29.  Ditober  1910.

 

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

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Kuch  In  den  Tropen  und  Subtropen
werden  von  Jahr  zu  Jahr  in  steigendem  Maße

Kalisalze

zu  Düngungszwecken  verwandt,  und  auch  hier  werden  bei  zweckentsprechender
  Anwendung  mit  Kali  die

hgrössten  Erfolge

Daher  sollte  es  kein  vorwärtsstrebender  Landwirt  und  Pflanzer
veäumen,  sich  über  die  Frage  der  Kalidüngung  zu  unterrichten.

Druckschriffen  und  alle  näberen  Auskũnfte  ũber
rationeste  Döngung  durch

Kalisyndikat,  C.  m.  b.  H.,  Leopoldshall-Stahlurt

Jder  durch  das

Kalisyndikat,  C.  m.  b.  H.,  Flliale  Hamburg

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Schuhwaren-Versandhans  l.  Ranges.

 

 

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Schuhe  und  Stiefel

hach  allen  deutschen  Ubersee--Kolonien
  und  dem  Auslande
Reich  illustr.  Preisliste  gratis  „  frank
        <pb n="1082" />
        Gesellschaft  Sud-Kamerun.

Die  elfte  ordentliche  Generalversammlung

VW  jul  am

Sonnabend,  den  17.  Dezember  1010  .

zu  Hamburg,  im  Bureau  der  „Gesellschaft  Süd-Kamerun“

Ferdinandstraße  29/33,  „  riedrichshoft"
nachmittags  2½  Uhr,  stattfinden.

 

1
—#·

Tagesordnung:

.  Bericht  des  Direktoriums  und  der  Revisoren.  *

2.  Genehmigung  der  Bilanz  nebst  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  per  31.  Dezember  1909
sowie  Entlastung  der  Direktoren.

Wahl  der  Revisoren.

Wahlen  zum  Direktorium.

5.  Antrag  des  Direktoriums  auf  Abänderung  des  Artikels  36e  des  Gesellschafts-Statuts.

*

Bisherige  Fassung:

Von  dem  verbleibenden  Gewinne  erhält  der  Landesfiskus  von  Kamerun  10%
als  die  von  ihm  vertraglich  zustehende  Gewinnbeteiligung.

NNach  Erledigung  der  bisherigen,  den  Anteilen  zustehenden  Vorzugsdividenden
aus  dem  Reingewinn,  soweit  sie  nicht  in  bar  jetzt  ausgeschüttet  werden,  erhöht  sich
die  Gewinnbeteiligung  des  Landesfiskus  von  10%  auf  12%%.

Vom  Direktorium  beantragte  Fassung:  «
.  VondemverblejbendenGewinneerhältderLandeskiskusvonKamerun120«.--'"0
als  die  ihm  vertraglich  zustehende  Gewinnbeteiligung.

Die  Gesellschaftsmitglieder,  welche  dieser  Versammlung  beizuwohnen  wünschen,  werden
laut  Artikel  30  des  Gesellschafts-Statuts  aufgefordert,  ihre  Anteile  oder  GenuBscheine  mindestens
  drei  Tage  vor  dem  festgesetzten  Termin  bei  nachstehend  benannten  Stellen  gegen
Empfangs-Bescheinigung  zu  hinterlegen:

In  Hamburg  bei  der  Norddeutschen  Bank  in  Hamburg.
'  Berlin  bei  der  Direction  der  Disconto-Gesellschaft.
1  bei  den.  Herren  F.  M.  Pbilippson  &amp;amp;  Co.,  44,  Ruc  de  I’Industrie,
bei  der  Banque  D’Outremer,  48,  Rue  de  Namur.
Der  Bericht  sowie  die  Bilanz  stehen  vom  2.  Dezember  1910  ab  zur  Verfügung  der
Gesellschafts-Mitglieder:
In  Hamburg  auf  dem  Bureau  der  Gesellschaft,  Ferdinandstraße  29/33,
Friedrichshof  ,  und
»  bei  der  Norddeutschen  Bank  in  Hamburg.
Berlin  bei  der  Direction  der  Disconto-Gesellschaft.
bei  den  Herren  F.  M.  Pbilippson  &amp;amp;  Co.,  44,  Rue  de  l’Industrie,
1  bei  der  Banque  D’Outremer,  48,  Rue  de  Namur.

(550)  Das  Direktorium.

„  Brüsse

Brüssel
        <pb n="1083" />
        H.  Rosenthal

 

BERLIN  sv.  47,

 

(egr.  1869)  X  Crolleeren-St.  71.  &amp;amp;  (gegr.  1869)
ABC-Code  ölh.  Ed.  Telegramm  -  Adresse:

 

Staudt  &amp;amp;  Hundlus.  „Walzxzröhren.“

 

 

Gas-  u  Wasserleitungsröhren,  Pohrröhrenete

 

sowohl  geschweillt  wie  auch  Datlos,
nach  Wunsch  des  Bestellers.
Kanalisations-Artikel,  AbfluBrohbre.

 

Khlrohrieltungen.

 

 

e  ee

Zinkbleche.  Sübeisen.  Bleirohriabrik.

 

 

 

 

Fabrikmarke
der
Bleirohrfabrik.

 

 

 

 

  

 

*
3  Sind  —

  
  

 

 

Vortellhafter
Einkauf.
Vertragstirma  von
10  deutschen  Beamtenverbnden
  mit  dber  350000  Mitglied.

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Tropenmilen
Produkte

Hansa-Meierei,  Lübeck,

 

 

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für  Forschungsreisende
und  Amateure.

 

 

 

 

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à  Klingers  Refleions-Wasserstands-Anreiger
I1  Uber  300  O000  Stück  in  allen  Industrle-·

  staaten  im  Betriebe.

Originalfabrikate  tragen  dlese  Schutz-  E  VarKke.

Klingerit  —.

Klngers  ——  Patent-Stopfbüchsen-  Packung

 

   

 

mmen.  Nungor,  Ciunbolinsirchen  d.uen.

 

 

 

 

Stonfbüchsen-Packung

Narke  „MHuge  lm  „Dreleck“.
„Konsento“,

Alleinige  Fabrikantin:
Fabrik  für  Stopfbüchsenpackungen.  6.  m.  b.  H.,
Brauuschweig.  (186)

Export  nach  allen  Weltiellen!  —  Vertretungen  werden  noch  abgegeben.

 

 

 

ulold-Schmuck,  ie
Perlen  in  Bernstein
und  Koralle,  Arm.  u.

Beinringe  in  Elfenbein.

Haarpfeile,  Amuletts
und  Tausch-  Arkitel  Geflügelfutringe,
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Schles.  Celluloldwarenkabrik

Hermsdorf-Liebso  (Deutschland).

Ernst  Kraft
Hamburg  !

Posthof.
Gegründet  1887.

Commission,  Spedition

 

 

Export  —  Import

nach  und  von  (issl

Ost-  und  West-Arika.

Telegramm-Adr.:  Afrikraft.
ABC  Code  5t6  K4  .
Fernsprecher:  Gr.  III.  2250
        <pb n="1084" />
        sowie  alle  Vernmessungsinstrninente  nund

I
l
Berlin  W.  66,  Leipziger  Straße  i,  rn  ntn
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überseeischen  Ländern  reisen  und  dort  vorübergehenden  ————
oder  dauernden  Aufenthalt  nehmen.

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Offiziere,  Sanitäts-Ofhziere.  Beamten  der  Kalserlichen  Schutztruppen  in  #  s

 

 

 

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Iin  Danzig  (Cegründel  1598)
mpfichit  Seine  weltberühmten  Liköre:

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früher  Louis  Jäger

Köln  -Ehrentkeld.  Isasc  Wed-Ling  V#e.  &amp;amp;  Eydam  Dirck  Kelher

 

 

 

 

 

 

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"  .  "  -  -  —
Ziegeleien  für  Hand--  u.  Kraftbetrieb,  Falzziegellabriken,  Tonrohr-  8  Uu  b  r
fabriken,  Schamotte-,  Porzellan-  u.  Zemenffabriken,  Scholteranlagen,  —  det
-.  2  3  neu  un  antiquarisen,  versende
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II1I  erlske  IIIIH  V.  Vessallielter  Izein  OEHICUVGTA  »  Paul  Ber  er  Lel  zi  „Neustadt.
Trockentrommeln,  Trockenanlagen,  Trockenkanäle  f.  alle  #laterialien  ———.

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Liverpool,
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Kechonische  Bindfodenkubrik
für  Alrika-Exporl.:  2= 



 

 

 

Schretzheim.

Schretzheim  (Bayern),  Post  Diingen  a.  Donau.
lalrikutiemn
von  rohen.  kohbleichten  und  larhigen
Bindfaden,  Schnüren,  Kordeln
und  Packstricken  aller  Art
aus  Hauf  und  Werz
von  Web-,  Sehlaueh-,  Segel-,  Netz-  ,

Photogr.  Paplere  4  Schult-  und  Garbenbindekzarnen.

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gratis  und  franko.  (356)

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VO(vorm.  E.  Schering),  Chnriottenbun.  #  gerlin  S.  Trinzenetr.  54.

Seimar  Babne  8  Buchandlung

Gegründet  1876.
        <pb n="1085" />
        Deutsche  Ost-Mfrika  -  Linle.

Regelmässige  Postdampfer-Verbindungen.

1.  Nach  Ostafrika  alle  3  Wochen  durch  den  Suez-Kanal  (Reichspostdampfer)
  und  alle  Monat  mittels  Frachidampfer.
2.  Nach  der  Kapkolonie  alle  3  Wochen  (Reichspostdampler).

3.  Nach  Durban  und  Delagoabay  alle  10/11  Tage  abwechselnd  durch  den
Suez-Kanal  u.  um  das  Kap  der  gulen  Hoflmung  (Reichspostdampfer),

 

 

 

nämlich:
ab  HAMBURGia  Rotterdam,  Southampton,  Liesabon,  Tanger  r,  Marselller,  Neapellr
RPD.  „Kronprinz“  31.  Dez.  10  nach  Port  Said  F,  Suez  yF,  Aden  F,  Killndinis,  Tungn  Zanzibar  19,
RPD.  „Admiral“  21.  Jan.  1911  Daressalam  F,  Bagamojo#f,  Kilwa  x,  Lindsl  f,  Miklndanl  ,  lbot,
RPD.  „Prinzregent“  11.  Febr.  11  Mozamblquer,  Chinde  F,  Belraf,  Quelimane  F.,  lahambase  F.
1..  .ö.  —  —  ö#-ö  A  —
ab  HAMBURG  via  Rotterdam,  Neapel
RPD.  „Herzog“  15.  Jun.  1144ch  Port  Sald  f,  Suez  y  Aden  ,  Magadischn  #v.,  Mombassa-KIliadin
  ,  Tapga  i,  Bagamosof#  Uaressalam  ,  Tanzlbar  f,  Kliungs.
Panganis,  Buschlrihof  S,  Mos  5,  Kikogwe  §  und  Klgombe  S.
1  ab  HANBURG  via  remerhn  #ntwerhen,  Sputlan#spto:  Las  Palmas“,
wakopmund“  bezw.  Lüderitzbucht“
2.  7  RPD.  „Prinzessin“  21.  Dez.  10  p  "#  «  ·
’RPD.,,Feta-uukschan«  11..I«x-.1911Dscbkspststltf.Portklltcvsth.EIStLt-IIIIOIT.
RPD.  „Windhuk“  1.  Febr.  11
ab  HAMBURG  via  Ostküste  bezw.  Westküste
9
8  ei  31.  ½3  (0  nach  Durban  f  und  Deiagoabay  #v.
RPD.  „Feldmarschall“  11.  Jan.  1911
3.!  RED.  „Admiral!“  21.  Jan.  11
RPD.  „Windhuk“  .  Febr.  11
RPD.  „Prinzregent“  11.  Febr.  11

 

Jur  kür  Post  und  Passagiere.
5  Nur  für  Post  und  Ladung.

 

i  Für  Post,  Passagiere  und  Ladung.

 

Ferner  regelmälsige  vierwöchige  Expeditionen  von  Hamburg  nach  Delagoabay,  nur  für  Ladung:

D.  „„Answald“  ab

15.

HAMBURG
Jan.  11

viu  Antwerpen  ums  Kap  der  guten  Hoffnung
nach  Delagoabay.

Die  Dampfer  Raber  vorzugpttche  Einrichtungen  flr  Fussagtere  fns  allen  Klassen.
Dir,ekter  Durehverkehr  von  binnendeutschen  Plitzen  nach  fast  sämtlichen  Anlaufhäfen
Alle  Güter  müssen  spütestens  zwei  Tage  vor  Abgaung  des  Dampfers  llngsseite  sein.

Näheres  wegen  Fracht  und  Passage  durch  die
Vertreter  für  Berlin:  Max  Adler,  Berlin  NW7,  Neust.  Kirchstr.  15.

Deutsche  Ost-Afrika-Linie,
Hamburyg,  Afrikahaus,  Gr.  Relchenstr.  27.

 

O.  Mustad  &amp;amp;  Son

Christlania,  Norwegen.

fonrisatlone#hn

Angelhaken  und
Dachschrauben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Prima  Ware,  Eataine  gratis

 

 

Serdlal-  —½  foa
S-iz

"ovhs#  solln  #elr  □—
möglicht  u- 



nlevxtokk  sichs-r  sähe

Unter  Wasser  aele.  .
Flschlelm-  Unlversal-Klebstoff,  gruchlos
  u.  säurefrei,  in  Tuben  u.  Flaschen.

Friedrich  &amp;amp;  Glöckner,  Ba#sas-#11

 

keretier-  nn

  

—

.

  
  

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Hunstig  bei  Dieringhausen  (Rheinland).
Fabrik  vos  Jagdartikeln  u.  Waffen,  e  Kataloge  z  Dleusten.
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Prospekte  werden  auf  Verlangen  gesandt.
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        Afrika  -Dienst
der  Woeermann-Linle,  der  Mamburg-Amerika-Linle

und  der  Mamburg-  Bremer  Mfrika-  Linle.
Regelmäfsige  Postdampfschiffahrt  rwischen  Hamburg  und  Westafrika.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dampler:  ab  Hambure:  Häfen:
Togo-  Linte  I.Martha  Woermann#k4Dez,  Simn  isssr#  Ieen  kas  Entrns,  Salnd
F’waxermaund-  „Erna  Woermann“  19.  Dez.  hach  bas  W—¾bsßs  αν
Iiberla-Linte.Anna  Woermannn  20.  bex.  Fie  Notterden  nach  Tenerdike,  I  a  Fralmas,  Dalar,
RameruunnAlexandra  Woermann  Dez.  poach  ————i
—  „Paul  Woermanu“  28.  Dez.  hach  Teeris#e,  Las  kalnne  KonAcoro,  Lagos
.n....——.—————————t
Luderitzbucht-  -A.  L.  Dampter  »  nach  Teneriffe,  Las  Palmas,  Monrovia,“)  Lüderltz-Linie.
  „Rhenania“  2.  Jan.  ducht  und  Swakopmuad.
Süd-Linie.  i  lagrabans“  7.  Jan.  nach  dem  Senegal,  Congo,  Angola  und  Benguela.
MeerHleonore  Woermanm.  Iann,h  30  ranrte  6eiddoldkust.-Linie
  H.  B.  sienmerm  12.  Jan.  nach  Conalery,  Sleren,  netonr  der  Elfenbeln-  und
.4,  Kurl  Wuüernamn“  I11.  Jan.  ü  er  rl.B070

 

 

 

 

Näheres  wegen  Fracht  und  Passuge  erteilt  die

Naur  für  Post  und  Passagiere.

Vertreter  der  Woermann-Linie  für  Berlin:

(1)

Woermann-Linle  und  Hamburg-Amerlka-Ulnie,  Hamburg
sowie  Hamburg-Bremer  Afrvlka-Linle,  Bremen.
Max  Adler,  Berlin  JW.  7,  Neustädtische  Kirchstraße  15.

 

   

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Spandauer  Strasse  33.

Fabrik  medizinisch-pharm.  Präparate.
Silberne  Medallle:  Berlin  1907,  Deutsche  Armee-,  Narine-  u.  Kolon.-Ausst.

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Viersprachige  lUlustrierte  Preislinte  gratis  und  franko.  ##s)
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Shten  Elfenbelo--kern-
  und  Imltatieone.
Billard-Bäöällen:

Blllard-QGuenes,

Peekbolskugeln  und  Kegola.
Speelalitit:  Bonzollae  -  Bälle,
durch  u.  duroh  a  clelch.  Maseo.
desser  ale  EFElfenb.-Bille.
Garantle  ein  Jahbr.
Prelelist.  Froi.

  

    

    

EL

 
 

    

 
 

    

    

    

 
    
 

    

    

    

  

    

 

 

 

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Berlin  W.  30  H.  (282)

 

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  Dezimal-,
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