W 143 2c0 brauchen, ehe sie im nächsten Lebensstadium wieder auf ein Rind übergehen können, ist jede An- keckungsgefahr beseitigt, wenn man vor Ablauf ieser Zeit die Rinder in die zweite Quarantäne- bopel überführt. Dort wartet man noch 15 Tage, um alle erkrankten auszusondern, die man vor Ab- auf des Quarantänemonats sicher auch ohne Thermometer herausfinden kann, da sie entweder vor Ablauf sterben oder doch sichtbar schwer er- anken. Durch diesen Weidewechsel des Viehes ist die Gefahr einer weiteren Infektion nicht endgültig beseitigt. Aber wo das Dippen noch nicht ein- geführt ist und die Seuche plötzlich ausbricht, ist le geschilderte Abwehrmaßnahme die wirksamste. Außer den Quarantänekoppeln müssen auch die Weidestrecken, über welche hinweg das Vieh in diese hereingetrieben wurde, 15 Monate lang ei von Rindern gehalten werden, in welcher Zeit alle Zecken absterben, da sie ohne Wirtstier einfach verhungern. Wenn auf einer in Koppeln eingeteilten Farm dum Weiden des Viehs diese Koppeln der Reihe nach in Anspruch genommen werden, wenn die derlassenen Koppeln dann immer 14 Monate frei on Vieh gehalten werden und wenn Vorsorge getroffen wird, daß Zecken nicht in reine Koppeln verschleppt werden, dann muß allmählich die Farm auch ohne Dippen zeckenfrei werden. Staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung er Seuche. Die Einschleppung der Seuche kann verhindert erden, wenn alle Vieheinfuhr aus verseuchten egenden unmöglich gemacht wird. Daß diese Maßnahme wirksam ist, sieht man daraus, daß mn der Tat die Seucheneinschleppung nach dem Wange-Freistaat und der Kapkolonie jahrelang adurch verhindert worden ist. Um die Einfuhr 7 verhindern, sind strengste Maßnahmen dort lotwendig, wo die Gefahr besteht, daß trotz er- assener Verbote Vieh über die Grenzen gebracht * Das ist in besonders hohem Maße der lan den Grenzen der Eingeborenendistrikte, Hbdie Neger an der althergebrachten Sitte, bei deirat die Mitgift in Gestalt von Vieh auszuzahlen, rW aller Transportverbote zäh festhalten. Die bi Betracht kommenden Territorien müssen nicht doß durch Zäune abgesperrt werden, sondern nge Bewachung der Grenzzäune ist absolut otwendig. ust einmal erst die Seuche in einem Distrikt beissebrochen, so ist die Anmeldung jedes Krank- Mickalles von größter Wichtigkeit. Die Anmelde- ht muß für alle Viehbesitzer obligatorisch ge- werden, denn von der schleunigen sicheren a D# des ersten Falles hängt in hohem Grade der Erfolg der zu treffenden Schutzmaßregeln ab. Es ist in Südafrika üblich, eine Krankheit, an der ein einzelnes Rind eingeht, als Gallenfieber oder stop sickness= zu diagnostizieren und sich darüber nicht zu beunruhigen. Wie vorher gesagt, vergehen nun aber sechs Wochen zwischen dem ersten Seuchenfall und dem nächsten. In einer großen Anzahl von Fällen haben die betroffenen Farmer den ersten Aus- bruch des Ostküstenfsiebers gar nicht beachtet, sondern den Tod des erstinfizierten Rindes sorg- los als Folge einer vereinzelten Erkrankung hin- genommen. Wären die nötigen Schutzmaßregeln, wie sie vorher beschrieben sind, gleich nach diesen ersten Fällen getroffen worden, so hätten unzählige Rinder gerettet werden können. Leider ist die erste Diagnose des Ostküstenfiebers für den Laien unmöglich. Der Tierarzt kann die Diagnose mit Hilfe des Mikroskopes, dann aber mit absoluter Sicher- heit stellen. Hierzu müssen sowohl Blut= wie Lymphdrüsen= bzw. Milzpräparate mikroskopisch geprüft werden. Wenn ein Rind sichtbar erkrankt ist, so ist sofort ein Blutausstrich aus dem Ohr zu machen. Wenn ein solches Tier später eingeht, macht man Ausstriche von den inneren Organen, vorzüglich von der Milz. Die amtlichen Maßnahmen zwecks Feststellung der Seuche müssen so einfach wie mäöglich ge- staltet werden. In dieser Hinsicht sind die Maß- nahmen Transvaals musterhaft. — Farmer zeigen den Krankheitsausbruch der nächsten Polizeistation an. Alle Polizeiposten sind mit gläsernen Objektträgern versehen, mit gedruckten Vorschriften, wie man Blutpräparate für mikroskopische Untersuchungen zu machen hat, und mit Kuverts zum Versandt der Präparate. Der Polizist geht nach der betreffenden Farm, macht die Blutpräparate, die er dem tierärztlichen G ts-Laboratorium gleichzeitig mit einem gedruckten Formular übersendet, in das er die Beobachtungen, welche beim Ausbruch der Krank- heit dort gemacht worden sind, eingetragen hat. Die Farm wird unter vorläufige Quarantäne ge- stellt, bis die Resultate der mikroskopischen Unter- suchungen der Präparate bekannt gemacht werden. Wenn die Seuchengefahr groß ist, sollte jeder Farmer im Besitz von gläsernen Objektträgern und vorschriftsmäßigen Kuverts sein und wissen, wie Blutpräparate gemacht werden müssen. Ist die Krankheit als Ostküstenfieber fest- gestellt, so wird endgültig Quarantäne über die Farm verhängt. Diese Quarantäne wird erst aufgehoben, wenn 15 Monate nach dem letzten Todesfall an Ostküstenfieber verstrichen sind.