G1 Freitag, 21. April: Sonnabend, 22. April: Montag, 24. April: Dienstag, 25. April: Mittwoch, 26. April: Fleischbeschau und tropisch Bahn- und Dampfertarlie auf der oberen Kongostraße. Die Compagnie des chemins de fer du Congo superieur aux grands-lacs africains hat laut #anexe au Bulletin officiel du Congo belge vom 22. November 1910 mit dem 1. August v. Is. die folgenden Tarife auf den Bahn= und Fluß= strecken der Kongoroute von Stanleyyville bis Bukama eingeführt: 1. Eisenbahnstrecken (Stanleyville — Ponthierville 125 km, Kindu —Kongolo 350 km). a. Personenverkehr. Erste Klasse o,60 fr/km; Gepäck 100 kg frei, darüber hinaus 1 fr/tkm. Zweite Klasse 0,05 frkm; Gepäck 20 kg frei, darüber hinaus 1 fr/tkm. Eingeborene eines Dienstherrn in Gruppen von mindestens 30 Mann zahlen den halben Fahrpreis zweiter Klasse. b. Güterverkehr. I. In beiden Richtungen: Sämtliche Nah- rungsmittel, wie Korn, Mehl, Konserven, Salz, Fleisch, Wein, Bier usw., sowie Eisen, Stahl, Maschinen und alle Bahn= und Schiffsbaumaterialien 0,10 fr/tkm. i e Tierseuchen (Prof. Glage). Aufwärts: Alle nicht unter I aufgeführten Güter 1,30 fr/tkm. Abwärts: Elfenbein 1,30 fr/tkm, Kautschuk 0,55 fr/tkm, Färberflechte 0,20 tfr/tum, Palmkerne, Erdnüsse u. Bauholz 0,125 fr/tkm, Kaffee, Kakao, Reis, Kopal, Palmöl, Sesam und Tabak 0,10 fr/tkm. Alle unter I oder III nicht besonders ge- nannten Güter 0,10 frtkm nebst 5 v. H. ihres Wertes frei Europa. . Im Tarif von 0,10 fr/tkm werden mindestens 5 t und 50 km berechnet. e. Viehverkehr. . Pferde, Maulesel, Esel, Rinder, Großvieh 0,20 fr/ikm. Ziegen, Schweine, Schafe, Hunde 0,02 fr/km. Geflügel in Käsigen zum Gepäsktarif. Raubtiere in Käfigen 0,20 fr/km. d. Lade= und Lagergebühr. . Aufladen, Abladen oder (zwischen Bahn und Dampfer) Umladen 2 flt für Stücke bis zu 80 kg, 10 fr/t für Stücke über 80 bis zu 200 kg und 20 (froäät für Stücke über II. II sonstiges II. III. IV. — — 200 kg. Lagergebühr für Elfenbein 5 frt, sonst 2 frt täglich. 2. Flußstrecken. Personenverkehr Güterverkehr Weiße Eir Asgee Kantschue Elfenbein Kaues andere geborene Maschinenteile D. kr/t oder fr/t oder fr/t oder –. fr fr ltfr/t oder frichm irchm!] fr/ebmn irsebm I VonPonthiervillenachKindu.30,—«7,50 52.— r . 772,— Von Kindun nach Ponthierville5, 307775 . ·’36,—;75,—318-—— VonKongolonachBukama...60,—!15,— 83,-—I.E- 115.— Von Bukama nach Kongolol 30,- 7050 . j60,—g125,—— 30,— Die Fahrpreise verstehen sich ohne Verpflegung. Für Benutzung einer Kabine sind noch 5 fr für leden Reisetag zu zahlen. Rückfahrkarten mit zweimonatiger Gültigkeit sind 20 v. H. billiger als zwei Einzelkarten. An Freigepäck haben die Weißen 100 kg, die Eingeborenen 25 kg. Im übrigen tarifiert Gepäck nach dem Allgemeinen Frachttarif. Dieser gilt für Gewicht oder Raum nach Wahl der Frachtführerin. Vieh tarifiert wie folgt: I. Geflügel in Käsigen nach dem Allgemeinen Frachttarif. " " eferde, Maulesel, Esel, Rinder 8 fr. täglich. ziegen, Schweine, Schafe, Hunde 1 fr,täglich. Kaubtiere usw. in Käsigen 8 fr. täglich. Die vorstehende Regelung für die Flußstrecken schließt sich eng an jene an, die die Kolonial- II. III. IV. KKenane#o