W 320 20 Einführung von Rohrmühlen und des Cyanid= verfahrens) die Extraktion fast des gesamten Gold- gehalts des Erzes (95 v. H.) bei niedrigen Ge- stehungskosten und damit die Verarbeitung ärmeren Gesteins (bis auf etwa 4 pennyweights Goldgehalt pro Tonne herunter) gestatten. Während der Johannesburger Goldbergbau — allgemein gesprochen — auf gesunder Grundlage beruht und zufriedenstellende Ergebnisse zeitigt, boten der Aktienmarkt und das Börsengeschäft in den Minenwerten im vergangenen Jahre das Bild geschäftsloser Stille. Einen Grund hierfür wird man zunächst darin finden können, daß das spekulationslustige Publikum, entmutigt durch mannigfaltige Enttäuschungen, die Vorliebe für Johannesburger Goldwerte überhaupt stark ver- loren hat. Ferner haben die Werte eines großen Teils der Johannesburger Unternehmungen, der besten unter ihnen, den spekulativen Charakter mehr und mehr verloren und sind mehr zu kon- stanten Anlagepapieren geworden, denen der Reiz des Glücksspiels, der schnellen und großen Gewinn- chancen fehlt. Darüber hinaus wurde das In- teresse des spekulationslustigen Publikums an- scheinend in gewissem Maße durch auffallende Entwicklungen im Zinnbergbau des Transvaal (Zaaiplaats, Rooiberg usw.), durch Diamantunter- nehmungen und durch Rhodesien abgelenkt, dessen neues Betätigungsfeld der Spekulation größeren Anreiz bieten muß. Endlich leidet in Johannes- burg das Börsengeschäft an dem Vorhandensein viel zu vieler Makler, denen allen das geringe Geschäft des Vorjahres einen auskömmlichen Ver- dienst nicht bringen konnte. Neuerdings scheint der Aktienmarkt wieder ein wenig anzuziehen. Für die Stadt Johannesburg im allge- meinen brachte das Jahr 1910 eine wirtschaft- liche Besserung gegenüber den ungünstigen Vorjahren. Der Bergwerks= und Industriebedarf zeigte eine Steigerung. Die nachfolgenden Zahlen mögen dies belegen; sie beziehen sich auf den Bergwerks= und Industriebedarf des gesamten Transvaal, von dem jedoch das meiste nach dem Witwatersrand geht: 1908: Januar bis Juni . rund 45 Mill. Pfd. Sterl. Juli bis Dezembee 50 = 1900: Januar bis Juni- . 5,2 Juli bis Dezember 5.7 1910: Jannar bis Juni- . 6.3 Regeres Leben in Handel und Wandel ging damit Hand in Hand. Der deutsche Absatz nach Johannesburg dürfte sich im vergangenen Jahre zum mindesten auf der Höhe des Vorjahres erhalten, wo nicht gleichfalls eine Zunahme erfahren haben. Eine Reihe zum Teil bedeutender deutscher Firmen K e ov n er Vr v und Agenten bemühen sich, am Platze dem deutschen Fabrikat steigenden Absatz zu verschaffen. Ein Zeichen für die Besserung der wirtschaft- lichen Verhältnisse ist auch die im letzten Jahre weit regere Bautätigkeit. Trotzdem herrscht vor allem auf dem Wohnungsmarkt ein empfindlicher Mangel. Auf dem Grundstücksmarkt, der in den letzten Jahren vollständig darniederlag, hat sich auch die Nachfrage etwas mehr zu regen begonnen. Die Bankstatistiken des Transvaal zeigten für das Jahr 1910 gleichfalls günstigere Ergeb- nisse. Die festen Depositen bei sämtlichen im Transvaal etablierten Banken zusammen stellten sich Dezember 1909 auf 7 441 000, Juni 1910 auf 6 897 000 und November 1910 auf 5 856 000 K. Dagegen stieg der Prozentsatz der täglich kündbaren Gelder im Verhältnis zur Ge- samtsumme der den Banken anvertrauten Gelder von 51,1 v. H. im Dezember 1909 auf 54,7 v. H. im Juni 1910 und 61,6 v. H. im November 1910. Soweit sich daraus ein Schluß ziehen läßt, dürfte auch dieses auf gesteigerte Unternehmungs= und Anlagelust, also auf sich hebende wirtschaftliche Verhältnisse deuten. (Aus einem Berichte des Kaiserl. Konsulats in Johannesburg.) Mineralienausbeute im Transvaal. Nach dem Transvaal Mines Department Statistical Report for December 1910 ist der Wert der wichtigsten im Transvaal gewonnenen Mineralien folgender: uli bis 260800 140600/16 Juli 8, . 2 2 Gold 830 985 966 81 044 768 16 464 722 Silber 87 467 86 3823 45742 Diamanten 1295 2066 1317 49 596 109 Kohle 851 150 970 337 4904 783 Kupfererz 49 027 71914 29 627 Bleiglanz. 25 432 5 26 Zinnerz. 148 336 303210 150 358 (The Board of Trade Journal.) Goldhüste. Anderung des Zolltarifs. Durch Verordnung Nr. 14 vom 12. Dezember 1910 ist die „Customs Tariff Ordinance“ Nr. 13 vom Jahre 1904 dahin abgeändert worden, daß die Zollfreiheit für diejenigen Waren, welche zum Privatgebrauche des Gouverneurs eingeführt werden, aufgehoben ist. (rhe Board of Trade Journal.) -*»2