599 Köpfe, wenn sie ausgestopft oder haltbar ge- macht sind. Einem Ausfuhrzoll sind dagegen unterworfen: a) das Horn vom Nashorn, die Zähne vom Flußpferd sowie Elfenbein; b) die lebenden Vögel oder ihre Bälge, deren Federn und Flaum zu Schmuckzwecken Verwen- dung finden. Den in den Zolltarifen festgesetzten Ausfuhr= abgaben unterliegen auch die vorstehend unter b und c aufgeführten, vom Ausfuhrzoll befreiten Beutestücke und Tiere, wenn die Ausfuhr sich nicht in den darin angegebenen genauen Grenzen vollzieht. Es ist niemand erlaubt, Beutestücke von wilden Tieren, außer den ohne besondere Er- laubnis jagdbaren, feilzubieten, zu verkaufen oder auf irgend eine Weise zu erwerben oder im Besitz zu haben, ohne daß sie am Sitze der Kreis- behörde oder auf dem Polizeikommissariat von Beira vorher mit einem Stempel versehen worden sind. Ausgenommen sind die Jäger, welche den rechtmäßigen Besitz der von ihnen in Überein- stimmung mit dieser Verordnung erlegten Tiere mittels des Jagderlaubnisscheins und des an- geschlossenen Verzeichnisses nachweisen können. Die Beteiligten haben eine Abgabe von 100 Reis für jedes Beutestück eines Tieres zu zahlen, das sie zur Stempelung vorführen. (Diario de Governo.) Nnvassaland. Jagdschutzverordnung. In der vom Gouverneur des Schutzgebiets Nyaffaland am 12. Mai 1911 genehmigten Jagd- schutzverordnung (Game ordinance, 1911) — Nr. 2/1911 — ist u. a. bestimmt, daß die Aus- fuhr oder der Versuch der Ausfuhr von ver- schiedenen Tieren und Vögeln aus dem Schutz- gebiete zum Zwecke des Verkaufs (3. B. weibliche oder junge Elefanten, Büffel, Flußpferde, Nas- hörner, Giraffen, Zebras, Gnus, Eulen, Eichelhäher lblue jaysl, weiße Reiher, Königsfischer, Anti- lopen, Gazellen, Pelzaffen usw.), soweit sie nicht in gezähmtem Zustand gehalten sind, verboten ist. Die Ausfuhr von Elfenbein oder Flußpferd- zähnen, die ordnungsmäßig erworben sind, zum Zwecke des Verkaufs, ist erlaubt. Dagegen ist die Ausfuhr von Elfenbein, das in Übertretung der Jagdschutzverordnungen erworben ist, oder von Elefantenzähnen, die weniger als 11 Pfund wiegen, oder eines Elfenbeinstücks, das von einem weniger als 11 Pfund schweren Zahn stammt, verboten. Die Ausfuhr von Elfenbein, das der Regierung gehört, kann indes vom Gouverneur genehmigt werden. Die „Game Regulations, 1902“ sind, ab- gesehen von gewissen aufgeführten Fällen, auf- gehoben worden. (The Board of Trade Journal.) Vermischtes. 7Das Hamburgische Kolonialinftitut im Winter 1911/12.") A. Senatskommissar: Senator Dr. v. Melle. Kommissar des Reichs-Kolonialamts: Geheimer Oberregierungsrat Dr. Schnee, Berlin. Kommissar des Reichs-Marine-Amts: Wirklicher Admiralitätsrat Professor Dr. Köbner, Berlin. Kaufmännischer Beirat: Max M. Warburg, Vor- sitzender, F. C. Paul Sachse, Ednard Woermann. Rat: Dr. Förster. Zentralstelle des Kolonialinstituts: Kaiserl. Geheimer Regierungsrat Dr. pbil. Stuhlmann, Generalsekretär; Kaiserl. Regierungerat Zache, Wissenschaftlicher Mitarbeiter; Dr. pbil. Walgtz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Lehrkörper des Kolonialinstituts. a. Professorenrat: Professor Dr. Rathgen, Vorsitzender; Prosessor Ir. Thilenius, stellvertretender Vorsitzender; Pro- fessor Dr. Perels, Schriftführer. *) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1911, Nr. 6, S. 247 f. Becker, Dr. phil., Professor der Geschichte und Kultur des Orients; Borchling, Dr. phil., Professor für deutsche Sprachwissenschaft: Dibelius, Dr. pbil., Proessar der englischen Sprache und Kultur; Fitting, r. phil., Profeffor, Direltor der Botanischen Staats- in Mini Franke, Dr. phil., Professor lür Sprachen und Geschichte Ostasiens: Gürich, Dr. phil., Professor. Direktor des Mineralogisch - helegischen, „Instituts Keutgen, Dr. phil., Professor der Geschichte: Krae- pelin, Dr. pbil., FKrokfessor, Direktor - i schen Museums:; Marcks, Gebeinrak. Dr. phil., Pro- fessor der Geschichte; Meinhof.0 D. , Professor der afrikanischen Srracheut ocht D Pofessoi MediznmlratDiteor des t für Schiffs- und Tropenkrankheiten; Passarge, Dr. phil., Professor der Geographie: Perels, Dr. zur., Professor des öffent- lichege Rechts; Rathgen, Dr. rer. pol., Professor der Nationalökonomie: Schädel, Dr. phil., Professor der romanischen Sprachen und Kultur; Schorr, Dr. phil., Professor- Direktor der Sternwarte; Thilenius, r. med., Professor, Firektor des Museums für Völker- kunde: Voller, Dr. phil., Professor, Direktor des Phy- sikalischen Schutslabbratgrinne. b. Dozenten mit Lehrauftrag: Brick, Dr.phil., Professor, Wissenschaftlicher Assistent an den Botanischen Staatsinstituten; Cortijo, Lehrer