W 708 2# RNichtamtlicher Tei ##o4 Uachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. (Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) Deutsch-Ostafrika. Die Krbeiterverhältulsse beim Bau der Ostafrika- nischen Oittellandbahn. Einem Berichte des Kaiserlichen Distrikts- kommissars Sauer, der als Arbeiterkommissar des Gouvernements für die genannte Bahn bestellt ist und zur Zeit seinen Sitz in Itigi hat, entnehmen wir die nachstehenden Mitteilungen: Nach den im Jahre 1910 eingelaufenen Ar- beitsverträgen sind vor Behörden zur Arbeit an der Bahnbaustrecke 10 642 Arbeiter verpflichtet worden, und zwar in: Tabora 4098 Singidda 1595 Muansa 327|/ Mkalana 334 Udjidi 143 Kondoa-Irangi 706 Langenburg 173 Mpapna 150 Ssongea 985 Kilossa 198 Iringa . 525|Morogoro 265 Mahenge 140 Kilimatinde. 1003 Bus. 10 642 Von den in Tabora verpflichteten Arbeitern haben 250 bei den Vorarbeiten der Baugesellschaft Holzmann zwischen Tabora und Udjidji gearbeitet. Unter den in Kilimatinde verpflichteten Leuten sind etwa 400, welche aus dem Bezirk Langen- burg und hauptsächlich aus dem Bezirk Bismarck- burg stammen. In den Monaten April bis Juni 1910 waren etwa 3000 Wagogo aus dem Bezirk Mpapua am Bahnbau beschäftigt, die nicht als Vertragsarbeiter im Sinne der Arbeiterverordnung verpflichtet waren. Eine Arbeiternot bestand im Jahre 1910 eigentlich nicht, nur machte sich bei Eintritt der Regenzeit und während der Zeit der Felder- bestellung — November bis März — ein Abflauen des Arbeiterzuflusses sowie eine gewisse Arbeits- flucht an der Strecke bemerkbar, was immerhin empfunden worden ist, ohne daß es aber dadurch zu einer Arbeitsstockung gekommen oder die Ar- beiten nachteilig aufgehalten worden wären. Die in Tabora und Muansa Verpflichteten sind beinahe ausschließlich Wanyamwesi, Wasu- kuma und Wanjanjembe, welche immer noch die tüch tigsten und fleißigsten Arbeiter sind, über die gar nicht geklagt wurde und die ander- seits — mit einzelnen Ausnahmen — auch gegen die Arbeitgeber Klagen nicht vorbrachten. Sodann waren folgende Stämme vertreten: Wahehe, Wahyao, Wangoni, Wanyassa, Wasipa, Wasumbwa, Wanyika, Washashi, Wabembe, Wa- bena, Wanyamanga, Waha, Wairamba, Wanyatu, Wairangi, Waburungi, Wagogo, Waluguru, Wa- kaguru, Wassandani. Am wenigsten hielten bei der Arbeit aus die Waha aus Uha des Be- zirks Udjidji. Die Baugesellschaft gab den Leuten zunächst nur Reis als Verpflegung, später auch Mtama und Mtamamehl. Den Wairamba, Waha und Wanyaturu war die regelmäßige geordnete Arbeit auch neu und unbequem; auch klagten sie über die ihnen zugemutete Reiskost, und doch hörten die Vertragsbrüche nicht auf, als dem durch Ver- abreichung von Mtama= und Maismehl abge- holfen war. Allen diesen in der Hauptsache Viehzucht treibenden Völkern ist die andauernde Arbeit unter Aufsicht, besonders unter europäischer Aufsicht, lästig. In der Lohnzahlung wurde gerecht ver- fahren; die Höhe der Löhne war überall ange- messen. Der Durchschnittslohn für einen Arbeiter — Vertragsarbeiter oder freiwilliger Arbeiter — betrug 8 Rup., dazu kommt das Poscho — Ver- pflegungsgeld. Arbeiter, die im dritten Monat arbeiten — vor allem die freien — erhalten ge- wöhnlich 11 Rup. und Poscho. Auf den vor- gerückten Baustrecken weit über die Gleisspitze hinaus kam dem Arbeitgeber das Kibaba Reis bis auf 32 Heller zu stehen, so daß ihm der mindestbelohnte Arbeiter in 30 Arbeitstagen 17 Rup. 60 Heller kostete. Sowohl bei den Erdbewegungen als auch im Steinbruch= und Schotterbetrieb hat eine Art Akkordarbeit die Zeitarbeit nahe verdrängt. Der Arbeitgeber hat leichtere Überwachung und erzielt größere und vor allem gleichmäßigere Leistungen und eine gesteigerte Leistungsfähigkeit des Arbeiters. Die Akkordarbeit hat so gewisser- maßen eine disziplinierende Wirkung und ist des- halb ein wichtiges erzieherisches Mittel für die Eingeborenen. Bei den Erdarbeiten nahm der Arbeitgeber als Akordtagesleistung im allgemeinen das Er- gebnis der Arbeit eines normalfleißigen und ge- wandten, etwa zehn Stunden tätigen Arbeiters