W 723 20 solcher Weise anzureichern oder aufzubereiten, daß sich ein Versand gelohnt hätte. Die schon in hroßem Umfange aufgeschlossene Grube liegt gegen- wärtig still und die Versuche, ein geeignetes Auf- bereitungsverfahren zu entdecken, werden fortgesetzt. Die Ortschaft „Broken Hill“ hat insofern einige Bedeutung, als sich hier öfters Jagd-- und andelsexpeditionen ausrüsten, die ins Innere gehen; außerdem ist etwas lokaler Handel mit den Eingeborenen vorhanden. Die Waren weichen nicht von den im Eingeborenengeschäft sonst üblichen ab. An Kafferperlen sind dieselben Sorten gangbar wie in Katanga. Britisch -Ostafrika. Warenanmeldung im Hafen Kilindini. Nach einer zollamtlichen Bekanntmachung vom 24. Juli d. Is. sind Durchfuhranmeldungen und Anmeldungen zollfreier Waren wie gewerbliche und landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Vieh auf dem Zollamt in Kilindini ebenso zulässig wie in Mombassa. Solche Waren können unmittelbar mit der Bahn weiterbefördert werden. Die bestehenden Vorschriften über die Untersuchung und Anmeldung der Waren finden entsprechende nwendung. (The offieinl Gazelte of the East Afriea Protectorate.) — " Vermischtes. durchfahrtabgaben auf dem Suezhanal. Durch Beschluß des Verwaltungsrats der Suezkanalgesellschaft vom 7. August 1911 ist die Durchfahrtabgabe vom 1. Januar 1912 ab um 50 Centimen herabgesetzt worden. Diese beträgt danach fortan für beladene Fahrzeuge 6,75 Franken und für Schiffe in Ballast 4,25 Franken für 1 Ton. (Nach einem Berichte der Kaiserl. Botschaft in Paris.) Lieratur-Bericht. Kolonie und Helmat in Wort und Bild. Unabhüngige koloniale Zeitschrift. Organ des Frauenbundes der Deutschen Kolonialgesellschaft. i · ang (Oktober 1910 bis Septembor 1911). Berlin, erlag kolonialpolitischer Zeitschriften G. m. b. H. Der vierte Jahrgang der Zcitschrift „Kolonic und. Heimat“, die schon vor zwei Jahren an dieser Stelle als die „erfolgreichste periodische Publikation in der Kolonialliteratur Deutschlands“ bezeichnet worden ist, liegt nunmehr in prüchtigem Originaleinband vor. Das Blatt hat sich in allen kolonialen Kreisen daheim und überm Acer lünget und für immer Heimatrecht. erworben. Koloniale Literatur.) XVII. I. Kolonialwesen und Kolonialpolitik im allgemeinen. « «Muircsmarocaines.Lettkoclclnsidkæ.Döpcsche eolon. 4954. L 6 7 W–)Whee * Richard: Die Karolinen. —58 Noch einmal zur Marckkofrage. 2 Kolz. 12 586 sa „ Deutschland und Marokko. Dtsche. Levante- tg. 9 18—19. 4 Deutsches Koloninl-Iandbuch. 11. Ausg. 1911. Berlin: Paetel 1911. 5.. # *Kreuter: Marokko. lolgt. Die Unrokkofrage vor der Entscheidung. Kolz. 12 577—579. fa Kolz. 38 593—596. Ports. *“)) In dieser Rubrik werden die neuesten Erscheinungen #i stematisch geordnet mitgetellt. Alt eigem “ sind die Titel der Werke bezelchnet, welche bel der Redaktlon des Kolonial- dlattes elngingen; mit elnem e dlejenigen, welche käullich er- vorden wurden. La Nigérin du nord. Dépeche colon. 4954. i8 Direct and Indircct Rule in Nigerin. African Alail 1911. 503—501. Forts. folgt. r Snlomon: Zur Marokkofratze. Dolz. 1911 5—637. 10 635 Stund und Aussiehten unserer Kolonialunterneh- mungen. Koldsch. 9 557—563 11 Wirth. Albreeht: Die Entscheidung über Marokko. (Monographien z. Zeitgeschichte. H Stuttgart: Dolge 1911. 56 S. 86. sie II. Geschichte der Kolonien und der Kolonialpolitik. Grilmm: Zur Geschichte der größten deutschen Siedlung in Afrika. DKolz. 1011 641—642. l#8 Indien. Veröffentlichungen über Geschichte, Kultur u. Religion d. indisch-asiat. Völker. (Hg.: Walter Markgraf.) H. 1. Breslau: Markgraf 1911. 8o. I14 Kleffer: La France au Tchad. (Extrait du „Bulle- tin de la sceicté normande de géogruphie“.) Rouen 1911. 17 p. et carte. 40. L Singelmann: Die spanischen und portugiesischen Besitzungen am und im Guinen-Busen. DKolz. 1911 639—640. l16