W 817 20 1909 zwar in der Menge etwas zurückgegangen, dagegen im Verhältnis zur Gesamtausfuhr um 2,1 v. H. gestiegen. (Aus einem Berichte des Kaiserl. Generalkonsulats ' in Rio de Janeiro.) Gummiausfuhr Brasikllens 1906—1910. Die Gummiausfuhr Brasiliens in den Jahren 1906 bis 1910 belief sich auf folgende Mengen (und Werte): 1906: 34 960 t (210 284:551 8), 1907: 36490 (217504:288 8), 1908: 38206 0. (188357:9838), 1909: 390274t (301939:9578), 1910: 40 000 t (376 971:860 8). Welchen hervorragenden Platz in der Gesamt- ausfuhr Brasiliens der Gummi einnimmt, zeigt ein Vergleich mit dem Kaffee, dem wichtigsten Ausfuhrartikel des Landes. Die Ausfuhrwerte für Kaffee betrugen im Jahre 1906; 418399:742 8, 1907: 453 754:571 3, 1906: 368 285:424 8 1909: 533 869:700 3, 1910: 385 493:560 3. Für die fünf Jahre zusammen ergaben sich für Gummi: 1295 058:639 3, für Kaffce 2159 802:797 3, demnach für Gummi rund 60 v. H. des Wertes der Kaffeeausfuhr. Die Gesamtausfuhr Brasiliens im Jahre 1910 bewertete sich auf 939 413:449 3; hiervon ent- fallen auf Gummi 40,13 v. H., auf Kaffee 41,04 v. H. (Nach der Revista Commercial c Financeira.) Kautschuhhultur auf Formosa. Das Generalgouvernement von Formosa macht seit einigen Jahren Versuche, Kautschukpflanzen auf der Insel anzubauen. Zuerst wurden Ver- suche in der Provinz Shinchiku gemacht; diese erlitten aber im Jahre 1908 eine Unterbrechung, da in der dortigen Gegend Kämpfe mit der wilden Eingeborenenbevölkerung ausbrachen. Im Jahre 1909 wurden Kautschukpflanzen verschiedener Gattungen in der Provinz Kagi angebaut. Nach den bisherigen Ergebnissen scheint sich die Gattung „Manihot# am besten für Formosa zu eignen. Die Bäume dieser Gattung wachsen sehr rasch an, so daß sie in zwei bis drei Jahren 30 Fuß hoch sind und einen halben Fuß Durchmesser haben. Mit dem „Castilloa-Kautschukbaum sind ebenfalls günstige Erfolge erzielt. Der - Hevea--Baum und „Ficus elastica-, von welcher der indische Gummi gewonnen wird, scheinen dagegen auf Formosa nicht zu gedeihen. Ein abschließendes Urteil über die Aussichten der Kautschukkultur auf Formosa läßt sich nach so kurzer Versuchszeit auf beschränktem Gebiete noch nicht geben. (Bericht des Handelssachverständigen bei dem Kaiserl. Generalkonsulat in Yokohama.) Kautschukausfuhr aus den Verelnigten Malalen- staaten. Die Ausfuhr von Kautschuk aus den Verei- nigten Malaienstaaten betrug nach der amtlichen Statistik in den ersten sechs Monaten des Jahres 1911 im ganzen 8349 397 lbs gegen 5276791 lbs und 2463241 lbs in den entsprechenden Monaten der Jahre 1910 und 1909. Die Ausfuhr aus der ganzen Halbinsel, die über die drei Häfen Singapore, Penang und Port Swettenham gegangen ist, beläuft sich für die ersten sechs bis sieben Monate 1911 nach den Zusammenstellungen einer Singaporer Kautschuk- firma auf im ganzen 11615 259 lbs (diese Statistik berücksichtigt die Ausfuhr bis zum 30. Juli bei Singapore, bis zum 24. Juli bei Penang und bis zum 7. Juli bei Port Swettenham). Im einzelnen verteilt sich die Ausfuhr auf die drei Häfen, wie folgt: 1911 1910 1909 Ibs Ibs Ibs aus Singapore 8 148 720 1787 117 1474 849 Penang 2 471 744 1 096 074 1 470 960 * Port Swettenham 5 994 795 4 060 587 — zusammen 11 615 259 6893 778 2945 809 11615259 lbs kommen etwa 5185 Tons gleich. Man nimmt in Singapore vielfach an, daß die Kautschukproduktion in diesem und in den folgenden Jahren nicht so groß sein wird, wie es gewöhnlich vorausgesagt worden ist. Viele Gesell- schaften haben bisher nicht das produziert, was nach den Angaben ihrer Prospekte und ihrer Be- richte erwartet werden konnte. An der geringen Ernte sind teils die außerordentliche Trockenheit dieses Jahres, ferner schlechte Arbeiterverhältnisse auf manchen Plantagen und schließlich die nach- teiligen Folgen des zu frühen Zapfens der Bäume während der Boom3Zeit schuld. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Singapore vom 10. September 1911.) Twassaland. Handelsverkehr mit berauschenden Getränken. Ein Gesetzentwurf zur Regelung der Einfuhr, Herstellung, Verwendung und des Verkaufs von berauschenden Getränken ist am 24. Juli 1911 genehmigt worden und als „Intoxicating Liquor Ordinance, 1911“ (Nr. 10/1911) in Kraft ge- treten. (The Board of Trade Journal.)