W 887 20 Aus Davon = Es waren anhängig: #’s SS’t W- 2 5ß#*ß 2. Sonstige Rechtssachen, Arreste, einstweilige Verfügungen, Zwangs- vollstreckungen, Mahnsachen, Sühnesachen, Aufgebote usw. — — Von den Sachen zu 1 und 2 gehörten zur Zuständigkeit: a) des Richters °9-— — b) des Gerichts — —1— — — B. Konkurssachen — E . — C. Strafsachen: 1. Sachen, in welchen ein Strafbefehl zu erlassen war. — 3 3 3 — 2. Sachen, in welchen ein Hauptverfahren einzuleiten war. —-—-——— In den Sachen zu 2 fanden Hauptverhandlungen statt. a) ohne Beisitzer ————— b) mit Beisitzern . ————— 3. Beschwerden gegen Entscheidungen des Richters . l-— 1 1. — D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeite: 1. Vormundschaften und #iegschaften — —W — 2. Erbteilungen — — — 3. Testamente — — — — — 4. Nochlahregulierungen 1 1 1 — 5. Eintragungen in das Handelsregister — 333— 6. Eintragungen in das Landregister — 1 1 1 — 7. Sonstige Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit — 232323 — Gerichtstage sind nicht abgehalten worden. VI. Bezirksgericht Jaluit. A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: 1. Prozesse, einschl. der Urkunden-, Ehe= und Entmündigungs- prozee..................—-222— 2. Sonstige Rechtssachen, Arreste, einstweilige Verfügungen, Zwangs- vollstreckungen, Mahnsachen, Sühnesachen, Aufgebote usw. — 21212 — Von den Sachen zu 1 und 2 gehoͤrten zur Zuständigkeite a) des Richters — 31313 — b) des Gerichts — 1 1 11.— B. Konkurssachen — — – — C. Strafsachen: 1. Sachen, in welchen ein Strafbefehl zu erlassen war. — 3 3 3 — 2. Sachen, in welchen ein Hauptverfahren einzuleiten war 1 1 I- In den Sachen zu 2 fanden Hauptverhandlungen. tatt. a) ohne Beisitzer. — 1 b) mit Beisitzern. . ——.-—- 3. Beschwerden gegen Entscheidungen des Richters . —"—-— D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit: 1. Vormundschaften und Pllegschaften 4 ——4. 4 2. Erbteilungen . — — 3. Eintragungen und Loͤschungen im Grundbuch . ————— 4. Sonstige Handlungen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit (Beglaubi- gungen, Testamentserrichtungen, vorläufige Verwahrungen usw.)— 20 20220 — Gerichtstage wurden nicht abgehalten.