#. W 941 20 und der vollständigen Wertlosigkeit jener Wüste in offenem Widerspruch zu den Ab- sichten steht, die vom Kapitän Dyer im Jahre 1878 und in späteren Aktenstücken bekundet worden sind, denen gemäß die Annexion so angeordnet wurde, daß sie das annektierte Gebiet mit Trinkwasser und Weide- plätzen versorgte; daß der Bericht des Kapitäns Dyer unter dem Datum des 12. März 1878 und seine Mitteilungen am 14. September 1887 und vom 24. April 1889, deren Inhalt beziehungs- weise in den Tatbeständen (Resultandos) III. XVII und XIX dieses Schiedsspruches angegeben worden ist, beweisen, daß es die Absicht jenes Herrn war, das heute bestrittene Land in das annektierte Gebiet einzuschließen, und daß die Anwendung der Redensart „mit Einschluß des Plateaus“ diesem Vor- satze entsprach, indem gerade dies außerdem durch die Nachforschungen erwiesen wird, die im Jahre 1885 von Mr. Wrey an- gestellt worden sind, welcher, wie er in seinem im Tatbestande (Resultando) XII angeführten Berichte vom 31. August 1889 sagt, durch das Zeugnis des Mr. Rydin, eines Zeugen der Annexion, und durch das anderer Personen, die der Annexion beigewohnt hatten oder eine Erinnerung daran bewahrten, erfuhr, daß der Kommandant Dyer mit Rücksicht auf die Angaben, die sie ihm in bezug auf den Wert der jetzt bestrittenen Fläche als Weideland machten, diese in das annektierte Gebiet eingeschlossen hatte; daß Rooibank wegen seines Aussehens ein bemerkenswerter Gegenstand in der Mitte der dasselbe umgebenden Einöde ist, weil, obgleich weniger hoch als die im Norden gelegene Namib-Wüste und als die Sand- hügel im Süden, es doch beide zu beherrschen scheint, ohne daß man bemerkt, daß es sich bei seltenen Gelegenheiten in ein Flußbett verwandelt; daß, wer auch immer in der Nachbarschaft von Rooibank über die Wüste dahinreitet, die Gipfel der Bäume, die in der bestrittenen Ebene wachsen, in wagerechter Richtung mit seinen Augen sieht; daß dem Kapitän Dyer auf seiner Reise durch die Wüste, um nach der Missionsstation zu ge- langen, jener Landstrich im Vergleich mit seiner dürren Umgebung wie etwas Insel- artiges und Emporragendes (algo aislado J dominante) erscheinen mußte; daß, wenn nun die Ansicht verfochten wird, es sei ein wesentliches Kennzeichen eines Plateaus, einen Anblick des Erhabenen (dominaciön) in bezug auf seine Umgebung zu gewähren, man behaupten kann, daß diese Anforderung von Rooibank erfüllt wird; daß, wenn auch die Anwendung des Ausdruckes „Ebene“ („anura“) auf die bestrittene Fläche dem gewöhnlichen Sprachgebrauch angemessener gewesen wäre, man mit Rücksicht auf das, was gesagt worden ist, nicht behaupten kann, daß das vom Kapitän Dyer gebrauchte Wort „Plateau“ meseta“) eine gramma- tische oder etymologische Unschicklichkeit ent- hielt, da ja jenes Wort auf eine mehr oder weniger isolierte Strecke Landes, die das Aussehen einer Ebene im Verhältnis zu ihrer Umgebung bietet, richtig anwendbar ist; daß der Begriff der Ebene immer mit dem des Plateaus vereinigt ist, während der der Höhe eine gewöhnliche, aber nicht wesent- liche Eigenschaft desselben ausdrückt; und endlich, daß, als der Kapitän Dyer die ebene Fläche (planieie) von Rooibank, die kein Anzeichen des Durchströmens eines Flusses aufwies, die wegen ihrer Frucht- barkeit auffallend isoliert war und eine Höhe von 300 Fuß über dem Meeresspiegel hatte, Plateau (meseta) nannte, er sich augen- scheinlich durch die Tatsache beeinflussen ließ, daß die an der Küste wohnenden Leute, von denen er die ihn leitenden Ortsangaben erhielt, diese Gegend „Plateau („meseta“) nannten; daß das holländische Wort „plaat“, dessen Gebrauch zur Bezeichnung von Rooibank unter den an der Bai wohnenden Leuten möglich ist, und das nicht den Begriff der Höhe in sich enthält, wahrscheinlicherweise zur Anwendung des Ausdruckes „Plateau“ Omeseta“) führte, der in der englischen Sprache der am nächsten stehende, ihm ent- sprechende Ausdruck ist; daß vor aller Er- werbung von Rechten in bezug auf Land- besitz seitens Deutschlands im südwestlichen Afrika die heute bestrittene Landfläche in britischen amtlichen Aktenstücken „Platean von Rooibank“ genannt wurde, wie eine Botschaft vom 14. Januar 1882 beweist, in welcher der Gouverneur des Kaps der guten Hoffnung, indem er das Walischbai- Gebiet beschreibt, von diesem sagt, es sei auf eine Strecke von 15 Meilen, vom Meere an gerechnet, nichts weiter als eine aus Sandflächen und Sandhügeln bestehende Wüste, „bis man das Plateau von Rooi- bank erreiche“; und daß ein ähnlicher Be- weis, vor dem Beginne der Grenzstreitigkeit, der Antwort zu entnehmen ist, die der Ver- waltungsbeamte Mr. Simpson am 16. April 1885 gab, als er, vor der „Gemeinsamen