10. 11. 12. W 946 20 dessen Anwendung in dem besagten Sinne Hugo Köhler, Zollamtsvorsteher in Swakop= mund, Georg Evensen, der Keiserliche Distriktches von Frankenberg und der Missionar Johann Böhm, die alle die Boi, das anstoßende Territorium und seine Be- wohner kennen, niemals gehört zu haben behaupten, wie sie in kürzlich gemachten Aussagen oder Berichten bekunden; .daß, wenn der Kapitän Dyer in seinem erläuternden Bericht betreffs der Annexion von „einer mit Gras und kleinen Sträuchern dicht bewachsenen Oase“ spricht, dies nicht deshalb geschieht, weil er den Auftrag oder die Absicht hatte, sie zu annektieren, sondern daß die angeführten Worte eine bloße ergänzende Beschreibung sind und zugleich eine Rechtfertigung für das Hinausrücken der Grenzmarken, in welchen Fehler er beim Festsetzen der Ausdehnung des annektierten Gebietes ver- el; daß Rooibank zu weit von Walfischbai entfernt ist für die Leute, die in dem letzteren Orte wohnen, um Trinkwasser im ersteren Orte zu holen, und daß das brackige Wasser, das man westlich von Scheppmansdorf antrifft, für das Vieh nutz- bar und zuträglich ist; daß der Baum, an welchem Jan Jonker den Bergdamara aufhing, mitten im Bett des Kuisipflusses und innerhalb des heute bestrittenen Gebietes stand, und daß es un- möglich ist, daß er an der Stelle stand, die auf der nach Seite 74 der britischen Denkschrift folgenden Karte mit einem roten Kreuze bezeichnet ist, da es an besagter Stelle nur kahle Sandhügel ohne Baum oder Strauch irgendwelcher Art gibt, was von dem Farmer Georg Evensen in einer neuen, unter dem Datum des 9. März 1910 abgegebenen Erklärung vollständig und aus- drücklich bezeugt ist; daß die Zeugenaussagen der Topnaar- Hottentotten, wie die, welche Großbritannien benutzt, unglaubwürdig sind, sowohl wegen ihrer natürlichen Neigung, die Wahrheit zu entstellen, als auch wegen des Ein- druckes, den das Erscheinen vor den Be- hörden auf sie macht, und wegen der Un- kenntnis, in der sie sich in bezug auf die Bedeutung des Eides befinden, indem diese Behauptung durch die Eigenschaften, die Mr. Wrey in seinem Berichte den Topnaars zuschreibt, auf indirekte Weise bestätigt wird und ausdrücklich durch das, was der Beamte des Südwestafrikanischen Minen- 13. 1 15. 16. 1 * S — syndikats, Eugen von Broen, in einer neuer- dings abgegebenen Erklärung bezeugt; daß, wie am 22. März 1910 der deutsche Polizeiwachtmeister Karl Leis erklärt (der, wie er sagt, damit beauftragt worden war, nachzuforschen, ob einige der am Ufer des Kuisipflusses wohnenden Eingeborenen eine Aussage betreffs der Besitzergreifung des Territoriums würden machen können), der Missionar Schaible ungefähr vier Wochen vorher den Hottentotten Gottlieb, auch Jan Sarop genannt, fragte, ob er sich zur Zeit der Annexion in Rooibank befand, worauf jener antwortete, er habe sich da- mals in Walfischbai aufgehalten, indem er zur Beantwortung neuer Fragen hinzu- fügte, daß mit Ausnahme von Piet Haibib damals gewöhnlich nur ein Hottentotte (der bereits verstorben ist) in Rooibank wohnte; . daß mit dem Zeugnisse des Karl Leis das schon angeführte und am 21. März 1910 datierte Zeugnis des von Broen überein- stimmt, welcher versichert, er habe aus dem Munde irgend eines Eingeborenen ver- nommen, daß alle einheimischen Bewohner des Landes, die bei der Annexion zugegen waren, gestorben seien, wobei er der Meinung war, daß dies nach dem Tode des Piet Haibib, „vor etwa einem Jahre“, gesagt wurde; daß mit Rücksicht darauf die in die britische Denkschrift eingefügten Zeugenaussagen der alten Topnaar-Hottentotten Hendrik Petros, Willem (eines alten Eingeborenenpolizisten, der von der Kapregierung die Mittel zu seinem Lebensunterhalt empfing) und Johann Engelbrecht nicht zugelassen werden dürfen, wenigstens in dem Sinne, daß solche Zeugen bei dem Besuche des Kapitäns Dyer in Rooibank anwesend gewesen seien; daß der Hottentotte Willem bei seiner Aus- sage den Irrtum begeht, anzunehmen, daß der Kapitän Dyer und seine Begleiter im Jahre 1878 in Ururas und in Zwartbank gewesen waren, während sie doch gar nicht über Scheppmansdorf hinauskamen; daß die auf Grund von Mr. Shippards Darlegungen in der britischen Denkschrift beiläufig verneinte Glaubwürdigkeit des Zeugen Koch nicht, wie man es getan hat, wegen bloßer persönlicher Auffassungen angefochten werden darf, besonders da es sich um einen Mann handelt, der während der langen Zeit, in der er nacheinander als Landungsagent im Dienste der Rheinischen Missionsgesellschaft und dann im Dienste der