W# 950 20 des britischen Gebietes befand, da ein Ver- gleich besagter Skizze mit Wreys Plan er- kennen läßt, daß der von Herrn Evensen im Jahre 1885 bewohnte Ort mit der Grenz- linie C—D zusammenfiel, nach einer Stelle hin, an welcher das Tal des Kuisipflusses jene Linie durchschneidet und einen ausge- dehnten „kloof“ mit Baumwuchs und an- derem Pflanzenwuchs bildet, worauf sich das in der Aussage des Herrn Sichel angewandte Wort „Ecke"“ (eck) beziehen mag; und end- lich, daß die Behauptung Deutschlands, daß die Herren Wilmer und Epvensen, bevor Walfischbai als Freihafen erklärt worden war, ihre Waren nach einem 1600 Meter östlich von der Messionsstation (also inner- halb des heute bestrittenen Gebietes) ge- legenen Lagerhause brachten, unrichtig ist, weil sich aus dem Zeugnisse des Herrn Evensen selbst ergibt, daß sein Wohnort nach der Stelle, deren Lage mit der des erwähnten Lagerhauses zusammenfällt, um das Jahr 1886 verlegt wurde — zu einer Zeit, wo die Zollgebühren bereits abgeschafft worden waren; . daß der Umstand, daß der Vorfall des im Monat März 1885 von Jan Jonker be- gangenen Mordes seitens Deutschlands dazu benutzt worden ist, um zu behaupten, daß die Stelle, wo das Opfer des Verbrechers aufgehängt wurde, sich innerhalb des heute bestrittenen Landstriches befand, trotzdem der Magistrate Mr. Simpfon diese Stelle als außerhalb des britischen Gebietes befindlich feststellte, auf der gänzlich unbewiesenen An- nahme beruht, daß keine Bäume in dem Tale des Kuisipflusses außerhalb der von Wrey als Grenze festgesetzten Linien vor- handen sind; daß gegenüber dieser Annahme die britische Regierung, sich auf die Aus- sage des Mr. Simpson als Gewährsmann stützend, behauptet, daß der Bergdamara von Jan Jonker an einem Baum aucge- hängt wurde, der außerhalb des Grenz- punktes C in einer Entfernung von 600 Yards von der Missionsstation stand; daß das Vorhandensein von Bäumen an dieser Stelle im vorhergehenden Absatze dieses Tat- bestandes (Resultando) konstatiert worden ist; daß die Behauptungen des Mr. Simpson durch das in der deutschen Denkschrift an- geführte Zeugnis des Herrn Evensen bestätigt werden, nach dessen Aussage sich der Baum, an dem der Leichnam des Ermordeten hing, ungefähr 200 Meter südöstlich von dem Hause des Zeugen befand, welches Haus damals, wie auch in dem vorher- 17. 18. gehenden Absatze bemerkt wird, auf der die Marksteine C und D verbindenden Grenz- linie stand; . daß, da die ununterbrochene Beanspruchung seitens Englands in bezug auf das Bett des Kuisipflusses bis Ururas und die bestän- dige Oberhoheit in bezug auf dieses Gebiet in der britischen Denkschrift festgestellt worden ist, dies mit den in dem Abschnitt C der deutschen Denkschrift angeführten Zeugnissen im Widerspruch steht, welche in ihrer Mehr- zahl anderseits, auch wenn sie genügend begründet wären, nur beweisen würden, daß der Magistrate Mr. Simpson die genaue Lage der Grenzen nicht kannte oder die Annexionsproklamation falsch auffaßte, wo- raus doch auf keinen Fall irgendein Nach- teil für Großbritannien entstehen darf; . daß das Zeugnis des Missionars Boehm bezüglich der Umstände der im Jahre 1878 vollzogenen Annexion bloß indirekt ist oder auf Hörensagen beruht, weil der Zeuge erst im Jahre 1883 nach Walkischbai versetzt wurde; daß man sich nicht auf die Genauigkeit der Aussage des Kaufmanns Sichel betreffs der Lage des Warenlagerhauses der Herren Wilmer und Evensen verlassen kann, welches zur Zeit, auf die sich der Zeuge bezieht, auf der Grenzlinie, auf halbem Wege zwischen den Grenzmarken C und p, befindlich war, und daß anderseits die Andeutung, daß Herr Sichel selbst die Ausdehnung des briti- schen Gebietes bis Ururas zugestand, in der Tatsache zu finden ist, daß die Handelsfirma Mertens und Sichel, der er als Mitglied angehörte, die Kapregierung durch den Resident Magistrate um drei Stücke (span. lotes, engl. lots) Land ersuchte, von denen zwei in Rooibank lagen, und von denen das dritte in Ururas gelegen und auf einer seiner Seiten durch die Linie F—G des Planes des Mr. Wrey begrenzt war; daß ein großer Teil des Zeugnisses des Dr. Belck ebenfalls auf Hörensagen oder öffentlichem Gerücht beruht; daß in bezug auf das, was dieser Zeuge sagt, betreffs der Lage von Frederiksdam und betreffs der Grenztafel oder des Grenzzeichens, das auf seine Anordnung an genannter Stelle auf- gestellt wurde, zu bemerken ist, daß das be- sagte Zeichen später umgestürzt wurde, und das die deutsche Kolonialgesellschaft, nachdem sie dagegen Verwahrung eingelegt hatte, in einem an den Fürsten Bismarck gerichteten und von diesem letzteren der britischen Regierung offiziell übermittelten Briefe vom