20. 951 29. Januar 1887 anerkannte, daß sie die Beschwerde gegen „die Entfernung des die deutsche Grenze anzeigenden Markzeichens, das in Frederiksdam gemäß den von Dr. Belck gelieferten Angaben errichtet wor- den war“, zurückziehen mußte, „weil genauere Angaben zeigten, daß besagter Ort tatsäch- lich auf englischem Gebiete gelegen ist“; daß eine derartige Erklärung bewirkte, daß die Lage von Frederiksdam in bezug auf die Grenzen nicht länger bestritten wurde und sich keine Schwierigkeit betreffs der Genauig- keit jenes Teiles der Südgrenze von Wal- sischbai erhob, bis der Kommissar von Frankenberg die Streitfrage im Jahre 1904 von neuem anregte; und endlich, daß trotz des privaten Charakters, den Dr. Belck dem oben erwähnten Grenzmale beimaß, doch offenbar die deutsche Kolonialgesellschaft es wirklich als ein Grenzmarkzeichen oder Grenzkennzeichen ansah; .daß die Tatsache, daß der Polizeibeamte, auf den Dr. Belck am Ende seiner Aussage Bezug nimmt, weder verfolgt noch verhaftet worden ist, nichts beweist, insofern nicht be- glaubigt ist, daß der Resident Magistrate den Ort, wo sich jener befand, kannte und ihn zur Fortsetzung seiner dienstlichen Arbeit nach der Desertion zu zwingen wünschte; daß der Teil der Aussage des Herrn Evensen der sich auf die Absichten des Kapitäns Dyer bezieht, einzig und allein auf dem, was der Zeuge hat sagen hören, begründet ist; und daß sein Geschäftsteilhaber, Mr. Wilmer, betreffs der Angelegenheit verschieden dachte, — nach dem am 25. Juni 1910 abgelegten Zeugnisse des Mr. Wrey, worin gesagt wird, daß Mr. Wilmer der Ansicht war, daß das, was die zur Zeit der Annexion lebenden Eingeborenen bekundeten, welche behaupteten, das Wasser und die Weiden- plätze auf der sich zwischen Rooibank und Ururas ausdehnenden Landfläche seien ver- änderlich, und diese ganze Fläche werde von ihren Viehherden durchwandert, gehöre zu ihren Ländereien und sei den Gemeinde- rechten ihres Stammes unterworfen, mit der feststehenden Ansicht bezüglich dessen, was der Kapitän Dyer tat, übereinstimmte; .daß der Ursprung des Grenzstreites einer Verwechselung zwischen den Namen Awahaus und Ururas, einem von Mr. Shippard be- gangenen Frrtume, nicht zugeschrieben werden darf, weil eine derartige Behauptung sich auf eine unoffizielle Angabe stützt, die am 1. September 1886 auf der Rückseite einer Mitteilung oder eines Briefes angebracht 22. 23. * worden ist, und weil Mr. Shippard selbst in einem Berichte vom 30. des erwähnten Monats in demselben Jahre den vollstän- digsten Beweis dafür erbringt, daß er nicht den vorausgesetzten Irrtum begangen, oder die vorausgesetzte Verwechselung gemacht hat, da er die Ausdrücke „Awahaus“, „Rooibank“ und „Ururas“ deutlich und ge- nau erklärt; zu welchem allem man noch hinzufügen muß, daß die britische Regierung niemals irgend ein Argument auf die ver- meintliche gleiche Bedeutung von Ururas und Awahaus gegründet hat; daß gemäß einer Erklärung des Kapitäns Dyer, die in Nr. 4 dieses Tatbestandes (Resultando) erwähnt ist, jener Herr bei der Festlegung der Grenzen des Territoriums nautische Meilen benutzte; daß auch der Feldmesser Mr. Wrey es so verstand; und daß, wenn der Punkt J an der Nordgrenze auf Nuberoffkop festgelegt erscheint, dies mit Rücksicht darauf geschieht, daß dieser Hügel eine natürliche hervorragende Erhebung bildet, die ungefähr 10 Meilen von der Mündung des Swazkopflusses entfernt ist, und die nach damaliger Ansicht der Kapitän Dyer im Sinne gehabt hatte, wie Mr. Wrey selbst in seiner beschworenen Aussage vom 25. Juni 1910 sagt, und wie gleichfalls Mr. Simpson vor der Gemeinsamen Kom- mission des Jahres 1885 erklärte, indem er außerdem bemerkte, daß man den ausge- wählten Punkt als etwas weniger denn 10 Meilen von der Küste entfernt abschätzte; daß, abgesehen von der unbestreitbaren Tat- sache, daß der Kapitän Dyer, wie zu er- warten war, bei der Beschreibung des annektierten Gebietes Seemeilen im Sinne gehabt hat, die britische Regierung nicht zu- gesteht, daß noch eine andere Streitfrage vorhanden ist, als die, die die Grenze zwischen Scheppmansdorf und Rooikop, mit Einschluß des Plateaus, betrifft, weil dies der streitige Punkt zur Zeit des englisch- deutschen Übereinkommens vom Jahre 1890 war und man über den Sinn dieses Über- einkommens hinausgehen würde, wenn man in den Streit neue Einsprüche hineinzöge, wie es die sind, die von dem deutschen Kommissar von Frankenberg im Jahre 1904 vorgebracht, sofort von dem britischen Kom- missar Mr. Cleverly zurückgewiesen, dann von der deutschen Regierung nicht genehmigt und nun von neuem erhoben worden sind, nach einer dreißigjährigen, beständigen und Fe#e