3954 20 infolge welcher Tatsache ein Beweisgrund, der auf der Annahme begründet ist, daß man jenes Wort nur zur Bezeichnung der Namibwüste an- wandte, seine ganze Kraft verliert. . In der Erwägung, daß, wenn auch der Kapitän Dyer in seinem die Annexion er- klärenden Berichte von „dem Plateau von Rooi- bank und Scheppmansdorf im Südosten“ ge- sprochen hat, aus diesen Worten nicht not- wendigerweise folgt, daß Scheppmansdorf im Südosten von dem Platean oder dieses letztere im Nordwesten von jedem Orte liegt (in welchem Falle man unter Plateau die Namib- wüste verstehen müßte), weil, wie in der deutschen Denkschrift selbst anerkannt wird, die erwähnten Worte auch in dem Sinne verstanden werden können, daß sie sich darauf beschränken, anzu- geben, daß sich Scheppmansdorf im Südwesten vom annektierten Territorium befindet, wodurch weder seine Lage im Verhältnis zu dem Plateau festgesetzt noch die Möglichkeit der Auffassung der Redeweise als eines Hinweises auf die Tatsache, daß sich beide Orte im Südwesten vom Territorium befinden, ausgeschlossen wird. I. In der Erwägung, daß, wenn man annaheren würde, daß das Plateau die Namib- wüste ist, sich nicht das erklären lassen würde, was der Kommandant Dyer in seinem Berichte vom 12. März 1878 schreibt, wenn er sagt, daß er weine Reise im Ochsenwagen nach Rooibank“ unternahm und zwei Offiziere mitnahm, damit sie ihn bei „der Besichtigung des Plateaus“ be- gleiten möchten, — weil, um das Plateau zu besichtigen, wenn dies die Namibwüste sein sollte, er nicht nach Rooibank zu gehen brauchte, in Anbetracht, daß er einige Stunden vor der Erreichung dieses Punktes angefangen haben würde, quer durch jenes Plateau zu fahren, und er die charakteristischen Kennzeichen desselben voll- kommen kennen lernen konnte, soweit es möglich war, daß sie ihm irgend ein Interesse für den mit der Annexion verfolgten Zweck boten. XII. In der Erwägung, daß bei derselben Annahme der Auffassung der Namibwüste als Plateau auch die Worte keine Erklärung finden würden, welche der Kommandant Dyer in dem in der vorhergehenden Erwägung (Considerando) erwähnten Be- richte als Fortsetzung zu den dort angeführten Worten schreibt, nämlich; „dieser Ort ist eine Oase“, welche Worte man auf den ihnen un- mittelbar vorhergehenden Ausdruck „Plateau“ beziehen muß, weil das hinweisende Fürwort adieser", wenn man es in angemessener Weise anwendet, nur mit bezug auf diesen Ausdruck angewandt werden kann, da ja ein anderes Für- wort oder ein anderer Ausdruck grammatisch notwendig sein würden, um auf irgend ein weiter entferntes Wort im Satze hinzuweisen. In der Erwägung, daß gegen diese grammatische Ausstellung nicht eingewandt werden kann, es sei unangemessen, das Wort „Ort“ Glugar“) auf ein „Plateau“ (mmeseta“) zu beziehen, und man müsse aus demselben Grunde annehmen, es beziehe sich auf einen anderen Ausdruck im angeführten Texte, — weil besagtes Wort ebensowohl im Englischen als in anderen europäischen Sprachen seiner Bedeutung nach weit umfassend genug ist, um einen Raum, eine Stelle oder eine Gegend von sehr ver- schiedener Ausdehnung und von sehr verschiedener Ueschafenheit zu bezeichnen. XIV. In der Erwägung, daß unbeschadet, daß der wirkliche Sinn der Redeweise „mit Einschluß des Plateaus“, um deren Deutung sich ein großer Teil der vorliegenden Streitfrage dreht, weiter unten untersucht wird, man schon jetzt bemerkt, wie schwierig es ist, diese Redeweise mit der wiederholt genannten An- nahme in Einklang zu bringen, daß die Namib- wüste das vom Kapitän Dyer erwähnte Plateau ist, — weil, wenn man unter „Plateau“ den sich westlich von der Linie Scheppmansdorf— Rooikop befindlichen Teil der Namibwüste ver- stehen will, dieser Teil offenbar durch besagte Linie in das annestierte Gebiet eingeschlossen ist, so daß dann jene Redeweise durchaus üÜberflüssig wird, und, wenn man unter „Plateau“ die ganze Namibwüste im allgemeinen versteht, es ebenfalls offenkundig ist, daß die Linie Schepp- mansdorf—Rooikop sie durchschneidet und nicht sie einschließt, wodurch die fragliche Redeweise ganz und gar unpassend wird. XV. In der Erwägung, daß, wenn man die Hypothese, daß mit dem Worte „Plateau“ in der Annexionsproklamation auf die Namib- wüste Bezug genommen wird, ganz beiseite läßt, und wenn man daran geht, die Hypothese zu prüfen, der gemäß man erachtet, daß sich be- sagtes Wort auf einen Teil des Tales des Kuisipflusses bezieht, es nicht statthaft ist, gegen diese letztere die Aussagen des Obersten Philips heranzuziehen, wenn er sagt, daß dieser Land- strich mit dem Worte „Ebene“ OIllanura“) auf eine befriedigendere Weise als mit dem Ausdrucke „Plateau“ (meseta") hätte bezeichnet werden können, oder die Aussagen des Mr. Wrey, wenn er behauptet, jener Ausdruck, so wie er in der Annexionsproklamation angewandt werde, sei ein irrtümlicher Name, — weil, wenn auch derartige Aussagen einen Tadel des von Mr. Dyer benutzten Wortes implicite ent- halten, sie weder bezweifeln, daß es sich auf das Flußbett bezieht, noch zur Schlußfolgerung be-