G 955 20 rechtigen, daß durch sie (die Aussagen) dem Verfasser der Proklamation ein mit seiner Urteilsfähigkeit unvereinbarer Irrtum zuge- schrieben wird, da sie die Frage, ob jener Herr sich des Ausdruckes „Plateau“ aus eigenem Antriebe bediente oder sich darauf beschränkte, einen anderen Ausdruck, den die Bewohner des Gebietes schon brauchten, zu achten und zu be- wahren oder zu übersetzen, keineswegs im voraus aburteilen und entscheiden. In der Erwägung, daß, wenn man es auch als vollständig erwiesen ansieht, daß die holländische Redeweise „de plaat“, aus der, wie man vermutet, die Anwendung des Aus- druckes „Plateau" Gmeseta“) entstanden ist, von den in Nr. 8 des Tatbestandes (Resultando) XXXV dieses Urteilsspruches angeführten Zeugen, den Herrn Köhler, Evensen, v. Frankenberg und Böhm, niemals in der Sprache der Einwohner von Walfischbai als Bezeichnung des strittigen Gebietes gehört wurde, doch genannte Zeugen aus eigenem Wissen nichts in bezug darauf behaupken oder behaupten können, ob die Redeweise „de plaat"“ oder der Ausdruck „Plateau“ zur Zeit der Annexion im erwähnten Sinne angewandt wurde, da ja keiner von ihnen zu dieser Zeit in dem Territorium wohnte. XVII. In der Erwägung, daß Mr. Simp- son im Jahre 1885 vor der „Gemeinsamen Kommission“, und Sir Hercules Robinson in der Botschaft vom 14. Jannar 1882, d. h. vor dem Entstehen der Streitfrage in bezug auf die Grenzen und mehr als ein viertel Jahr- hundert vor den Aussagen der vorher genannten Zeugen, die bestrittene Strecke des Tales des Kuisipflusses mit „Plateau“ bezeichneten, ohne daß in einer von beiden Erklärungen, so wie sie sich in dem angeführten Tatbestande befinden, jenes Wort aus der Annexionsproklamation ge- nommen zu sein scheint, oder die Möglichkeit, daß es durch den allgemeinen Sprachgebrauch gestattet war, ausgeschlossen ist. XVIII. In der Erwägung, daß in dem vom Kapitän Dyer unter dem Datum des 12. März 1878 verfaßten Berichte selbst nichts zu finden ist, was einem gestatten würde, zu behaupten, daß er das Wort „Platcau“ als eine von ihm für richtig gehaltene Bezeichnung des gegenwärtig bestrittenen Gebietes und nicht als einen mehr oder weniger angemessenen, durch die Gewohnheit geheiligten Namen be- nutzte, und daß es nicht seine Sache war, das Wort zu berichtigen, sondern (er sich einfach damit begnügte.) es zu wiederholen, da ja kein hinreichender Grund vorhanden war, es als un- sinnig zurückzuweisen. XIX. In der Erwägung, daß aus den dargelegten Gründen es nicht angeht, zu be- haupten, daß die Kritik des Mr. Pbilips und des Mr. Wrey betreffs des Gebrauches des auf einen Teil des Tales des Kuisipflusses ange- wandten Wortes „Plateau“ den Vorwurf des Mangels an Urteilsfähigkeit und des Irrtums für Mr. Dyer implicite enthält, da Mangel an Urteilsfähigkeit und Irrtum nur bei der nicht bewiesenen Hypothese zuzugeben sind, daß jener Herr zum ersten Male den Ausdruck „Plateau“ in dem besprochenen Sinne gebraucht hätte. XX. In der Erwägung, daß man gegen die Annahme, in der Annexionsproklamation sei mit dem Worte „Plateau“ O„meseta“) auf das Tal des Kuisipflusses Bezug genommen worden, auch das nicht zum Beweise heranziehen kann, was der Kapitän Dyer in seinem zweiten Berichte vom 14. September 1887 ausgesagt hat, wenn er davon spricht, daß jenes Plateau „oberhalb Rooi- bank“ gelegen ist, — weil nicht nur diese Worte in späteren Berichten des Mr. Dyer, denen man die dem Berichte von 1887 zugeschriebene Beweis- kraft nicht absprechen darf, hinreichend erklärt sind, sondern auch die Angabe in diesem letzteren auf das Bett des Kuisipflusses vollkommen an- wendbar ist, welches sich nach dem Innern zu, von der Küste aus, beständig und stufenweise er- hebt und innerhalb des bestrittenen Landstriches oberhalb Rooibank zu liegen kommt, wenn man diesen Namen in dem Sinne versteht, der weiter unten dargelegt und mit Belegen erwiesen werden wird. XXI. In der Erwägung, daß in Anbetracht der Ausdrücke, die der Kommandant Dyer in seinem Berichte vom 12. März 1878 gebraucht, deren Wichtigkeit für die Lösung der vorliegenden Streitfrage, zum Unterschiede von dem, was mit anderen, späteren Berichten geschieht, von keiner der an der Angelegenheit beteiligten Hohen Par- teien bestritten wird, man verstehen muß, wenn man dem natürlichen Sinne der Worte keinen Zwang antut und auf die Reihenfolge, in der sie gebraucht erscheinen, acht gibt, daß der Mangel an „Trinkwasser und Weideplätzen in Walfischbai“ und die Notwendigkeit, „einen Ort, der beide Dinge enthalten würde“, in die Annexion ein- äuschließen, das war, was ihn veranlaßte, eine „Reise nach Rooibank“ zu unternehmen, um „das Plateau“ („la meseta“) zu besichtigen, welches „eine mit Gras dicht bewachsene und wasserreiche Oase und der nächste für die Versorgung der Bai mit Wasser und guten Weideplätzen benutz- bare Ort ist“", woraus notwendigerweise folgt, daß es ein größerer oder kleinerer Teil des Tales des Kuisipflusses war, den der Kommandant Dyer mit dem Worte „Plateau“ bezeichnen wollte und