957 ein fester Punkt ist, daß es also das ist, was in diesem Augenblick besprochen wird, sondern daß es eine Meinung ist, die sie vertreten, nachdem sie, wie man gesehen hat, mit aller Deutlichkeit anerkannt haben, daß jener Ort genauer Grenzen entbehrt oder ganz das Gegenteil von dem ist, was ein fester Punkt darstellt. mJIn der Erwägung, daß die von Mr. Dyer in seinem Berichte vom 12. März 1878 angewandten Worte, wenn er sagt, daß, „da es keine festen Punkte auf der unmittelbar anliegen- den Küste gab, bestimmt wurde, daß das Plateau von Rooibank und Scheppmansdorf (engl. the Rooibank Plateau and Scheppmansdorf A. R.) im Südosten in eine von 15 Meilen südlich von Pelican Point nach 10 Meilen landeinwärts von der Mündung des Swakopflusses gezogene Linie eingeschlossen werden sollten“, nicht in dem Sinne gedeutet werden können, daß man zu jener Zeit Scheppmansdorf als einen festen Punkt ansah und es, aus Mangel an festen Punkten in der Küstengegend, dazu auswählte, um darin die Grenze des Territoriums festzusetzen, — weil gegen diese Deutung folgende Gründe sprechen: 1. der Grund, daß, wenn man annimmt, Scheppmansdorf sei in dem hier exegetisch behandelten Texte als fester Punkt bezeichnet, kein Motiv dafür vorhanden ist, daß man es unterläßt, dem unmittelbar vorher an- geführten und grammatisch von demselben Verb regierten Plateau von Rooibank (engl. the Rocibank Plateau A. R.) dasselbe charakteristische Kennzeichen und dieselbe Eigenschaft zuzusprechen, welche Schluß- folgerung jedoch bei der angefochtenen Aus- legung ganz vermieden zu sein scheint oder jedenfalls nicht abgeleitet zu werden braucht; der Grund, daß, anstatt daß daraus hervor- geht, daß beide, das Plateau und Schepp- mansdorf, feste Punkte sind, wie sich aus allem, was gesagt ist, ergibt, sie vielmehr eine beträchtliche Ausdehnung haben; der Grund, daß, wenn der Verfasser des Berichtes auf die Einschließung (Iinclusiön) Scheppmansdorfs und des Plateaus von Rooibank in eine Linie Bezug nimmt, diese bloße Tatsache anzeigt, daß weder Schepp- mansdorf, noch das Plateau von Rooibank als feste Punkte, sondern daß sie beide als mehr oder weniger ausgedehnte Orte auf- gefaßt werden, die innerhalb (dentro) der Grenze liegen, und die deshalb nicht Punkte sein können, welche sich auf der Grenze be- finden und ihre Richtung genau und deut- lich kennzeichnen; und endlich der Grund, daß, in Überein- stimmung mit dem, was vorhergeht, es viel *# — *i*P*½ natürlicher, einfacher und logischer ist, an- zunehmen, daß der Mangel an festen Punkten an der Küste in dem Berichte des Mr. Dyer angeführt ist, um das Bestimmen der Aus- dehnung der Westgrenze des Territoriums längs der „unmittelbar anliegenden Küste“ nach Meilen und nicht durch Orte oder wechselnde Erscheinungen der natürlichen Bodenbeschaffenheit zu rechtfertigen. XXX. In der Erwägung, daß, um die An- sicht zu stützen, daß das Plateau und das Wal- fischbai-Gebiet nahe bei der Kirche von Schepp- mansdorf endigen, das Vorhandensein von Weiden und Wasser in ausreichender Menge für die Be- dürfnisse der an der Bai wohnenden weißen Ansiedler in dem westlich gelegenen Teile des Bettes des Knisipflusses, innerhalb des unbe- strittenen britischen Gebietes, nicht mit wirksamer Beweiskraft angeführt werden kann, weil, außer daß diese Behauptung nicht bewiesen ist, ihr, wie sich zeigt, von einer der Hohen Parteien offen widersprochen wird und sie der Entscheidung von Fragen, die weiter unten geprüft werden müssen, vorgreist, es ganz offenbar ist, daß das Ver- hältnis zwischen den Bedürfnissen der Ansiedler und der Ausdehnung des Weidelandes von ebenso verschiedenen wie veränderlichen Umständen und Abschätzungen abhängt und für sich allein kein sicheres Unterscheidungsmerkmal für die Lösung der Rechtsfrage bietet, und zwar um so mehr, als man zur Zeit der Annexion vernünftigerweise an die wahrscheinliche Entwicklung der britischen Niederlassung denken mußte, ohne daß irgend ein Faktum heute gestattet, zu berechnen, bis wohin in diesem Punkte die Voraussehungen des Mr. Dyer und seiner Ratgeber gingen. XXXI. In der Erwägung, daß eine Aner- kennung der These, nach welcher das Walfischbai- Gebiet in der unmittelbaren Nähe der Missions- gebäude von Scheppmansdorf endigen muß (in- dem folglich das, was in den vorhergehenden Erwägungen (considerandos) unter Plateau ver- standen wird, dort aufhört), nicht in der Tatsache zu finden ist, daß die vor 1885 ausgegebenen Karten der britischen Admiralität den Ausgangs- punkt der Ostgrenze in Scheppmansdorf und nicht in Ururas angaben, weil von dem Augen- blicke an, wo in genannten Karten gesagt wird „ungefähre Grenzen der Walfischbai-Niederlassung“, sich ohne irgendwelchen Zweifel die Unsicherheit der angeführten Grenzen bemerkbar macht, — eine Unsicherheit, die in jener Zeit vollkommen erklärlich war, welche der Vermessungsarbeit des Mr. Wrey vorausging, und in welcher man der topographischen Fakten ermangelte, die notwendig waren, um auf einer Karte die genaue Aus-