—2 1. #t W 961 Zeugen Hendrik Petros, Willem und Engel- brecht nicht, wie sie behaupten und wie im vorhergehenden Abschnitte angenommen wird, bei dem Besuche des Kapitäns Dyer in Rooibank zugegen gewesen sind — weil Karl Leis einzig und allein mit Bezug- nahme auf Jan Sarop konstatiert, daß zu jener Zeit für gewöhnlich in Rooibank nur zwei (nun schon verstorbene) Hottentotten wohnten, und weil von Broen sich darauf beschränkt, mit offenkundiger Unbeständigkeit oder Unbestimmtheit auszusagen, er habe irgendeinen Eingeborenen sagen hören, daß alle einheimischen Bewohner des Landes, die bei der Annexion zugegen gewesen seien, gestorben seien, und er glaube, daß dies vor ungefähr einem Jahre gesagt worden sei; . daß, was auch immer die charakteristischen Eigenschaften der einheimischen Rasse, die das Walfischbai-Gebiet bewohnt, und die allgemeinen Charakterzüge, die man ihr zu- schreibt, sein mögen, man doch nicht den Wert der von den dieser Rasse angehörigen Individuen abgelegten Zeugnisse vollstständig leugnen darf, vor allem wenn diese Aus- sagen durch andere ähnliche Aussagen euro- päischer Staatsangehöriger bestätigt sind; .daß, wenn in der Aussage des Hottentotten Willem ein Irrtum begangen wird, da er annimmt, daß sich der Kapitän Dyer in Ururas und in Zwartbank im Jahre 1878 aufhielt, auch der deutsche Zeuge Sichel, wie in der Erwägung (Considerando) XXXVIII gezeigt worden ist, mit Bezug auf das Lager- haus der für Rechnung der Herren Wilmer und Envensen fortgeschafften Waren einen Irrtum begeht und die Beurteilung des Missionars Böhm irrig ist, wo er sagt, daß, wenn man die Grenzen des Gebietes weiter nach Osten von der Scheppmansdorfer Kirche verlegte, dies nichts anderes bezwecken würde, als eine größere Menge von Flußsand zu annektieren; . daß, auch wenn man das Zeugnis des Mr. Dixon wegen der ihn betreffenden Be- urteilung, die in den deutschen Behauptungen angedeutet wird, als unbrauchbar bei Seite läßt, auf dieselbe Weise, wie man aus einem ähnlichen Grunde das in dem britischen Memorandum angefochtene Zeugnis des Herrn Koch als unbrauchbar bei Seite lassen muß, man doch nicht umhin kann, zu den angeführten Zeugnissen der Eingeborenen die der Herren Dyer, Wrey und Sandys hinzuzufügen, weil, wenn man auch betreffs des ersteren konstatiert hat, daß die von ihm *— nach der Zeit der Annexion gemachten Aus- sagen nicht den entscheidenden Wert der zuerst gemachten haben, sie trotzdem ein Element des vernünftigen Urteils enthalten, das, wie die vorhergegangenen Aussagen, beachtet zu werden verdient, ohne daß man unterläßt, anzuerkennen, daß es (dieses Zeugnis), wie alle übrigen, an Mängeln leidet und keine volle Beweiskraft besitzt. LII. In der Erwägung, daß der Widerspruch zwischen den deutschen Zeugnissen und denen, die von Großbritannien angeführt sind, hinreicht, um nicht für erwiesen zu erachten, daß, wie in den ersteren behauptet wird, es bis zum Jahre 1885 allgemeine Ansicht war, daß die Ostgrenze von Walfischbai nahe bei der Kirche von Scheppmans- dorf vorbeiging, indem vielmehr zur Ehre der Glaubwürdigkeit, die die Zeugen beider Parteien verdienen, anzunehmen ist, daß schon zu jener Zeit das Verständnis der Annexionsproklamation entgegengesetzte Ansichten hervorrief, die Vorboten der schwebenden Streitfrage waren, und von denen jede sich in dem Zeugenverhör der Hohen Partei, die sie zum Beweise heranzieht, wider- spiegelt. · LIII. In der Erwägung, daß, nachdem die Beweisgründe, die man dargelegt hat, um die Ansicht aufrecht zu erhalten, daß das Plateau, so wie es vorher genau beschrieben worden ist, und. mit demselben das Walfischbai-Gebiet an den Gebäuden der Mission von Scheppmansdorf endigen, untersucht und beantwortet worden sind, die Ausdehnung des Plateaus und des Walfischbai- Gebietes in östlicher Richtung bis Ururas wegen der topographischen Beschaffenheit der Gegend er- forderlich ist, welche, wenn sie bis zur Schepp- mansdorfer Kirche wegen der Erhöhung ihres Niveaus und der Gleichheit ihrer weiten Ober- fläche ein „Plateau“ genannt werden kann, bis Ururas keines von beiden charakteristischen Merk- malen und im allgemeinen auch nicht ihre Orientierungslage und Gestalt verliert, was, so- lange etwas anderes nicht ausdrücklich bewiesen ist, einen zu der Annahme berechtigt, daß man eine derartige topographische Einheit nicht teilen darf, wenn man sich nicht der Gefahr aussetzen will, das Plateau zu teilen, das der Kommandant Dyer, in Anbetracht des natürlichen Sinnes seiner Worte, vollständig und nicht teilweise (in die Annexion) einschließen wollte. LIV. In der Erwägung, daß diese topo- graphische Einheit des Plateaus bis Ururas von dem deutschen Kommissar Dr. Goering anerkannt wurde, wie am Ende des Tatbestandes (Resul- tando) XVIII gesagt worden ist, und durch Mr. Simpson in seinen Aussagen vor der „Ge- meinsamen Kommission“ vom Jahre 1885, in einer