W 962 2□ Zeit vor der Entstehung der Streitfrage bezüglich der Grenzen, bestätigt wird, wo er zur Beant- wortung einer Frage des britischen Kommissars sagt, daß, wenn die Weidegemeinschaft das ganze Plateau umfaßt, sie auch Ururas einschließen würde. LV. In der Erwägung, daß die Erklärung, um die es sich handelt, wie alle vor der „Ge- meinsamen Kommission“ abgegebenen Erklärungen, einen besonderen Wert hat wegen der Zeit, in der sie abgegeben worden ist, und weil bei dem Zeugenverhör die beiden streitenden Hohen Par- teien vertreten sind, wobei es nicht angeht, sie (die Erklärungen der Zeugen) im allgemeinen unter dem Vorwande der Widersprüche, die den Zeugen zugeschrieben werden, zu entkräften, da ja die in den letzten Abschnitten des Tatbestandes (Resultando) XXVII angemerkten (mit Ausnahme einer irrigen Deutung des Namens „Awahaus“) durch die Wahrnehmung verständlich werden, daß, wie Mr. Simpson selbst angibt, die Namen „Rooibank“ und „Scheppmansdorf“ eine weite Bedeutung haben, durch die sie identisch werden, und zugleich eine andere, engere, durch die sie sich unterscheiden, indem der Widerspruch der Antworten nur dadurch schwindet, daß man sie je nach ihrem Sinne bald auf die eine, bald auf die andere der zwei dargelegten Bedeutungen bezieht. LVI. In der Erwägung, daß das Plateau, dessen topographische Einheit und dessen sich daraus ergebende Ausdehnung bis Ururas in den vorher- gehenden Erwägungen (Considerandos) behauptet wird, ganz und gar ein für Weiden geeignetes und wasserreiches Land ist, weil Brunnen und Gärten, ein beträchtlicher, mit „quick grass“ bewachsener Raum, wie auf der Karte des Mr. Wrey angegeben wird, und Bäume in aus- reichender Anzahl, welche außer Brennmaterial auch reichliches Futter für das Vieh, wie die Anapflanze, liefern, im Osten von der Schepp- mansdorfer Kirche vorhanden gewesen sind oder vorhanden sind, — welche Umstände, wenn man sie mit dem offenbaren Vorsatze des Mr. Dyer, die Niederlassung von Walfischbai mit Wasser und guten Weideplätzen auszustatten, in Verbin- dung bringt und auch mit der Tatsache, daß ihm bei dieser Angelegenheit von Leuten, die mit der Ortlichkeit wohl bekannt waren, geraten worden ist, jede Deutung, gemäß welcher dieses Weide- land geteilt werden soll, erschweren, da es, bei einer solchen Voraussetzung, wie bei der Voraus- setzung eines Plateaus, eine bestimmte Einheit bildet, deren Zerteilung, im Falle des Zweifels, nicht angenommen werden kann. LVII. In der Erwägung, daß, mochte nun damals im Geiste des Kapitäns Dyer die anfäng- liche Absicht, betreffs der Ausdehnung der Weide- plätze, die annektiert werden sollten, auf den Vorteil der Eingeborenen bedacht zu sein, wirklich bestehen oder nicht, es doch unzweifelhaft ist, daß er, bei allen Hypothesen, den Ort, an dem jene gewohnheitsmäßig ihre Wohnungen in der Nähe des Missionshauses von Scheppmansdorf haben, in das britische Gebiet einschloß, und es von diesem Augenblicke an nicht natürlich war, daß er eine mehr oder weniger nur in Anfängen be- findliche Ortschaft aunektieren und es dabei unter- lassen würde, den anstoßenden Landstrich mit Weideplätzen zu annektieren, mittels dessen ge- nannte Ortschaft ihre Viehherden unterhält und, in Anbetracht der beschriebenen Beschaffenheit des Landstriches, sich wesentliche Lebensbedingungen sichert. LVIII. In der Erwägung, daß das beständige Vorhandensein eines Dorfes oder einer kleinen Ortschaft von Eingeborenen, die die Grundlage der vorhergehenden Beweisführung bildet, und die sich in Scheppmansdorf befindet, vollkommen beglaubigt ist, nicht nur durch britische Zeugnisse nach der Zeit, in welcher die Streitfrage betreffs der Grenzen entstand, sondern auch durch die Aussagen des Mr. Simpson vor der „Gemein- samen Kommission“ des Jahres 1885, durch den Missionar Böhm, der besagten Ort „einen Haupt- wohnort der Nama oder Hottentotten“ nennt, und durch Dr. Belck, der bekundet, es gebe dort ziemlich viele Hütten, wie es deren im Jahre 1884 dort gab, obgleich die Mehrzahl der Ein- wohner dieselben nach dem Einsammeln der Narafrucht zu verlassen pflegt. LIX. In der Erwägung, daß die Einge- borenen, die in Scheppmansdorf wohnen, ihre Viehherden in dem Tale des Kuisipflusses entlang weiden lassen, indem sie gemeinschaftlich die Weide- plätze benutzen, welche, von verschiedener Art (3. B. „quick grass“ und Ertrag der Anapflanze) und mit einiger, von Stellen und Zeiten abhän- gender Mannigfaltigkeit, sich bis Ururas erstrecken, ohne daß dem Vorhandensein dieser Gemeinschaft, die von Mr. Simpson vor der „Gemeinsamen Kommission“ des Jahres 1885 anerkannt worden ist, von seiten Englands energisch behauptet wird und sich auf verschiedene Zeugnisse stützt, allem Anscheine nach von den deutschen Zeugen auf direkte und ansdrückliche Weise widersprochen wird. . In der Erwägung, daß, wenn auch die Viehherden der Einwohner von Scheppmansdorf manchmal über Ururas hinaus geweidet haben oder weiden, es doch nicht erwiesen ist, daß dies gewohnheitsmäßig geschieht, und auch jedenfalls man nicht unterlassen könnte, zu glauben, daß sich solche Viehherden damals auf einem schon mit einem anderen Namen bezeichneten Gelände be-