Gesellschaft Nordwest- Kamerun.) Das elfte Geschäftsjahr stand unter dem geichen des Vorgehens des Staatssekretärs des Reichs-Kolo- nialamts, der aus Anlaß der im letzten Bericht er- wähnten Meinungsverschiedenheit über die Anslegun der Bestimmungen des Konzessionsvertrages, betreffen Wegebanten, erklärt hatte, daß er von diesem Vertrage zurücktrete. Der von uns eingeleiteten Klage gegen- über hat das Reichs-Kolonialamt zunächst den Einwand erhoben, daß der Rechtsweg an das ordentliche Gericht nicht zulässig sei. Das Landgericht I Berlin, bei welchem der Rechtsstreit anhängig ist, hat diesen Standpunkt des Reichs-Kolonialamts nicht akzep- tiert, den Einwand der Unzulässigkeit des Rechts- weges vielmehr durch Urteil vom 18. Oktober d. Js. verworfen. Erst nach Rechtskraft dieses Urteils kann zur Sache selbst verhandelt werden, da das Reichs- Kolonialamt bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die erwähnte Einrede die Einlassung zur Hauptsache verweigert hat. ’ Unter dieser Sachlage leidet die Gesellschaft na- türlich in außerordentlichem Maße, denn wenn wir auch auf den schließlichen Ausgang des Prozesses ver- trauen, sind wir doch in der Ausübung unserer eigent- lichen Konzessionsrechte, der Verwertung des uns zu- stehenden Kronlandes, während der Dauer des Prozesses lahmgelegt, und das ist für die Gesellschaft um so mißlicher, als gerade jetzt sich das Interesse für unser Gebiet geltend macht und die ersten Anläufe für eine hünstige Entwicklung zu verzeichnen wären. Im Berichtsjahre ist der Ban der Kamernn- Nordbahn bis nahe an die Südwestgrenze unseres Konzessionsgebiets herangeführt worden. Die hierdurch geschaffenen günstigeren Verhältnisse konnten aber unsererseits nicht ausgenützt werden, weil die plan- mäßige Abgabe von Land durch die freie Ausübung unserer Konzessionsrechte bedingt ist. Nur in ganz vereinzelten Fällen ließen sich auf Gefahr der Erwerber ben von Land im Wege der Verpachtung mit vorbehaltenem Kauf zu von Jahr zu Jahr steigenden Preisen in die Wege leiten und dadurch die ersten, einstweilen noch geringen, Einnahmen an Pachtgeldern auf dem Landverwertungskonto erzielen. Zur Sicherung unserer Ansprüche auf Kronland wurden auch im Berichtsjahre ausgedehnte vorläufige *) Aus dem 11. Jahresbericht (1910). 985 20 Besitzergreifungen durch eigens entsandte Beauftragte vorgenommen und durch sichtbare steinerne Grenz- zeichen kenntlich gemacht. ir erwarben aus Eingeborenenhand eine bei Ekoyang in geringem Abstand von unserer Olfabrik in Mamfe gelegene, mit Olpalmen verschiedener Alters- stufen bepflanzte Fläche von 97½ ha, die unter sach- bemäber Bearbeitung eine regelmäßige, steigende Aus- eute gewähren wird. Unter unserer Mitwirkung ist im laufenden Ge- schäftsjahre eine neue Gesellschaft gegründet worden, die den Betrieb von Faktoreien im Konzessionsgebiete zur Aufgabe hat. Wir haben in diese Gesellschaft — die Bremer Nordwest-Kamernn-Gesellschaft m. b. H. zu Bremen — die Bestände unserer Fakto- reien in Mamfe. Rssanakang, Tinto und Ba- menda eingebracht und sind an dem 500 000 ¾ be- tragenden Gesellschaftskapital mit der Hälfte beteiligt. Wir dürfen mit einer günstigen Entwicklung dieses neuen Unternehmens rechnen. Unsere Fabrik in Mamfe und die Großplantage bei Abonando haben sich immer noch nicht in der von uns erwarteten Weise entwickeln können. Einer angemessenen Ausdehnung dieser Unternehmungen zu rentablerer Ausgestaltung steht auch hier die Haltung der Regierung im Wege, da die erste Vorbedingung der Ausstattung mit hinreichendem Landbesitz, bei der Fabrik zur Sicherstellung der Anlieferung der Olfrüchte aus eigenen Beständen, bei der Pflanzung zur Aus- breitung des Betriebes, bis auf weiteres nicht erfüllt werden kann. *# * Dem Gewinn= und Verlustkonto für 1910 ist zu entnehmen, daß der Nutzen auf Waren und Importen 80 752 ¾“ betragen 146 zu denen 10 054.1 Pachteinnahmen treten. Die Kosten der Okkupations- und Vermessungstätigkeit sind mit 16 209 ¼ dem Kon- zessions= und Landbesitzkonto zugeschrieben worden, das danach mit 727 188 Ac zu Buch steht. Dagegen erforderten Gehälter und Unkosten in Berlin und Kamernn 82 204 K, Zinsen 19 115 , Ubernahme der Abschlußsalden von Kamerun 39 379 ¼¾ und Abschrei- bungen 32 436 /C. Es resultiert somit aus dem Be- triebe ein Verlust von 82 328 (1909: 180 082/ Verlust), wodurch die Unterbilanz auf 2 192 741 ./¾ an- gewachsen ist. Das Grundkapital beträgt 4 860 000 Mc, doch sind davon 988 104 .# noch nicht eingezahlt. Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. Der Faserhongreß in Seoerabosa 1911.7) Faserkongreß und-ausstellung““) wurdenprogramm- eemäß Anfang Juli d. Is. in Soerabaja eröffnet. r ongreß wurde nach Vbhaltung von zehn Sitzungen am 10. Juli geschlossen, während die Ausstellung noch bis Ende August offen blieb. Wemngleich die ganze Veranstaltung nicht von pomphafter Größe war, stellte sie doch nach Anlage, Beteiligung, Besuch und Be- deutung für die Zukunft ein wichtiges Ereignis der *) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1911, S. 852 ff. (Aus einem Bericht des Kaiserl. Konsulats in Soerabaja vom 8. August 1911. " *!45• *#) Vgl. hierüber die von der „Ständigen Aus- stellungskommission für die deutsche Industrie“ ver- öffentlichten Berichte. Wirtschaftsgeschichte Niederländisch-Indiens, wie auch einen Erfolg der niederländisch-indischen Regierung dar, ie das gange Unternehmen auf das beste vorbereitei und durchgefuͤhrt hat. Neben der genannien Kolonialregierung können auch die Vereinigten Staaten von Amerika mit großer Gennugtuung auf die Veranstaltung zurückblicken. Der Kongreß gab den Amerikanern Gelegenheit, zu zeigen, daß sie auf dem Gebiete der Baumwollkultur und der damit zusammenhängenden Faserkulturen die meiste Erfahrung und die beste Fachwissenschaft besitzen. Insbesondere war das ganze Unternehmen aber auch ein Erfolg Deutschlands, das in mehrfacher Beziehung erfreulich hervortrat. Bei der Begrüßung und den offiziellen Ansprachen ward unter den fremden Sprachen deutsch an erster Stelle gesprochen. Deutsch