G Gewinnung von Kapokh auf der Insel Cebu COblilippinen). Im Jahre 1910 trat zum ersten Male der Fall ein, daß die Produktion von Kapok auf der Insel Cebu den Verbrauch überstieg. Der Uber- schuß betrug rund 25000 kg gereinigte Ware, die nach Holland exportiert wurde. Der Artikel verspricht in einigen Jahren vielleicht mit unter den Hauptausfuhrartikeln der Insel zu stehen. Da der Baum durchaus keiner Pflege bedarf und die Ernte von Kindern ohne Schwierigkeiten vor- genommen werden kann, bringen die Eingeborenen der Kapokgewinnung jetzt größeres Interesse ent- gegen. Auch haben verschiedene Handelshäuser der Insel den Artikel aufgenommen. Aus einem Berichte des Kaiserl. Vizekonsulats in Cebu.) Südafrikanischer Bund. Viehseuchengesetz. In dem Viehseuchengesetze — Disecases of Stock det (Nr. 11/11911) —, das laut Bekanntmachung Nr. 263 vom Jahre 1911 am 1. November 1911 in Kraft getreten ist, sind die innerhalb des Bun- desgebiets geltenden Viehseuchengesetze zusammen- gefaßt worden. Es wird darin unter anderem bestimmt, daß der Generalgouverneur von Zeit zu JZeit durch Bekanntmachung in der „Gazette“ Plätze innerhalb des Bundesgebiets bestimmen kann, die als Eingangsstellen für Vieh oder für 31 20 besondere Vieharten gelten sollen. Die Einfuhr von Vieh irgend welcher Art in das Bundes- gebiet über andere als die festgesetzten Ein- gangsstellen ist nur auf Grund besonderer Ver- einbarung mit dem Landwirtschaftsministerium gestattet. Für die Bieheinfuhr ist eine schriftliche Genehmigung des ersten Veterinärbeamten er- forderlich. Alles Vieh, das zur See (mit Aus- nahme von einem Platze innerhalb des Bundes- gebiets) in einer Eingangsstelle ankommt, muß mindestens 30 Tage lang nach den Anweisungen des ersten Veterinärbeamten abgesondert und der Tuberkulinprobe unterworfen werden. Das so abgesonderte Vieh darf nur auf Grund einer schriftlichen, von einem hierzu befugten Beamten erteilten Erlaubnis entfernt werden. Ferner sind Bestimmungen getroffen, daß das Vieh bei der Eingangsstelle auf Anweisung eines Beamten geimyft, gewaschen, desinfiziert, abge- sprengt, gebrannt, mit einem Maulkorb versehen oder sonstwie gesichert werden kann, bevor die Erlaubnis erteilt wird. Die Ausführung dieser Vorschriften, die Fütterung usw. des Viehes wäh- rend der Absonderung liegen dem Besitzer ob. Laut Bekanntmachung vom 19. Oktober 1911 (Nr. 264/1911) sind Kapstadt, Port Eliza- beth, East London, Durban, Komatipoort und Mafeking als Eingangsstellen für die Ein- fuhr von Vieh aller Art nach dem Südafrikanischen Bunde festgesetzt worden. (lhe Board of Trade Journal.) Koloniale Literatur.) I. Kolonialwesen und Kolonialpolitik im allgemeinen. Fitger, E.: Deutschland und England nach den (ewittern. Fin. Chron. 48 167/S. 1 Koloniale Frugen in (ler Bullgetkommission (ics Reichstages. (Sonderbericht). Dolz. 49 — Sonder- beilae — Schlutß foltt. Jary, (ieorges: Les intérets de la France au Mar. Arec une carte du Maroaris: Larose 1/I1 V. 273 S. 3.50 f5F. 80. j3 vdoly, A.: Les droits des neutres et le conflit Halo-tur-. Ann. Col. 83 1. 4 le Katungu province belge. Arcc une ptéface Tu genkral Baren Wahis. Ass(Tintion des llicencics Sis de l’Unietsie de Liege.) Ige: Soc. An. Inl. H. Waillant-Carmanne. 1911. 151 S. 2,50.(é. S0. 05 Kköhler, Wilhehm: Illustrierter Deutscher Kolo- — —— “ In dieser Rubrik werden die neuesten Erscheinungen Kiematisch georinet mitketeilt. Mit einem “ Sind die Titel -er Werke bezrichnet. welche bei der Reluktion des Kolonial-- blattes eingingen; mit einem e diejenigen, velche käutlich er- vorben wurden. Per Verlax erklärt sich nern zur Annahme und VNeiterbelörderung derjenigeru Werke bereit. welche E EEIIIIIIIE oder zur Ausnahme in dice Verzeiehnis inm zugerchickt werden. nial-Kalender 1912. Redigiert von Major von Strantz. Alindutn i. W.: Kochler. 201 S. 0,75 M. 50. 6 BZiuntssekretür von lindeqduist. Kol. Ulsch. 12 *21——2 7 * Ein Jnchwort zu den Reichstagsverhundlungen über den Marokkorertrag. Kol. z. 50 S0.590. - TDPrehimmen zum Ilarokko-Abkommen und iicm Rücktritt des Sluntssekretärs von lindequist. Kol. . 50 9000 10. Schlutz folgt. 5 NSchreibher. C. W.: Die tleutsche Konk0O-I. ign. Tütigkenslericnn. erstattet auf der Mitglicler-Vur- sammlung zu Berlin am IT. NSorember 1911. Köol. L#uisch. 12 753—763. 5„106 Semmerfeld, A.; Der ünlicnisch-türkische Kricg und seine Folgen. Berlin: Verlag (lontinem 1011. 79 S. 1 %. 5. 11 II. Geschichte der Kolonien und der Kolonialpolitik. va#Mu13. III. Geographie. Reisebeschreihungen. Ethnologie. Archäücologie. Bokermann. W.: Reisecerlelmisse. Alrika4# 60.H Burnett, F.: Trongh lolxnesia and Papua. Illustr. London: C(uriffiths 191 1. 211 S. 12 8%. 67. 50. 1