W 103 20 harren, auch für die Zukunft gute Aussichten bieten. Die Kolonialverwaltung wird nach wie vor alle ernsten und soliden Unternehmungen, von denen sie die Überzeugung hat, daß sie gleich- zeitig auch für die Entwickelung unserer Schutz- gebiete von Nutzen und Segen sind, bereitwilligst unterstützen, und sie wird sich nur freuen, wenn denjenigen, welche sich in unseren Kolonien be- tätigen, entsprechende Gewinne zufließen. Bei der Vergebung von Rechten wird sie sich anderer- seits stets vor Augen halten, ob und in welchem Umfange auch die Kolonien Nutzen aus ihnen ziehen können. Monopolartige Rechte, welche in früheren Zeiten wegen der wenig gesicherten Derhältnisse in unseren Schutzgebieten eine gewisse Berechtigung gehabt haben mögen, werden bei dem derzeitigen Entwickelungsstadium, in dem sich unsere kolonialen Besitzungen be- finden, im allgemeinen nicht mehr verliehen werden.“ Sodann wurde in die Tagesordnung einge- treten. Diese lautete: 1. Aufgaben der Kreditorganisation in den deutschen Schutzgebieten mit besonderer Be- rücksichtigung von Südwestafrika. . Maßnahmen gegen unsolide koloniale Neu- gründungen. 3. Förderung der Handelsbeziehungen der deutschen Schutzgebiete mit dem Mutter- lande. Zu Punkt 1 bemerkt der Vorsitzende ein- leitend: die Kreditorganisation in den Schutz- gebieten, insbesondere in Deutsch-Südwestafrika, sei eine der dringendsten Aufgaben der Kolonial= verwaltung. Der Gouverneur des genannten Schutzgebietes spreche sich in einem Bericht von Ende Mai d. Is. dahin aus, er habe nach Rücksprache mit Farmern und durch Einblick in die Verhältnisse die Überzeugung erlangt, daß neuer Kredit für das Schutzgebiet dringlich, in gewissem Umfange unbedingt erforderlich sei. Vor allem müsse durch neuen Kredit die Wasser- erschließung gefördert werden, die für Süd- westafrika beinahe alles bedeute. Es genüge nicht, wenn auf einer Farm eine Wasserstelle zur Verfügung stehe, vielmehr könne die Farm nur daun ganz ausgenutzt werden, wenn mehrere Wasserstellen vorhanden wären. Die Frage der Kreditorganisation sei un- gemein schwierig. Wenn man in der heutigen Sitzung auch noch nicht dazu gelangen werde, bestimmte Vorschläge aufzustellen, so halte er doch eine Aussprache über diesen Punkt für sehr förderlich; vielleicht würde auch das eine oder andere Kommissionsmitglied bei den weiteren 15 Verhandlungen dem Amte seine Unterstützung gewähren. Ehe er den Herrn Referenten bitte, das Wort zu ergreifen, möchte er insbesondere auf das, was in dem schriftlichen Referat über die Transvaal-Bank gesagt sei, hinweisen; die klima- tischen und speziell die Wasserverhältnisse in jenen Gebieten ähnelten denen unseres Schutzgebietes sehr. Der Referent Herr Geheimrat Dr. Zoepfl verwies auf sein den Teilnehmern bereits zu- gegangenes Referat") und hob hervor, daß er sich darin einer bestimmten Stellungnahme zu den einzelnen Fragen enthalten, vielmehr eine ver- gleichende Untersuchung zu geben versucht habe, die die Stellungnahme der Herren erleichtern solle. Seien doch gerade im Bank= und Kredit- wesen die obersten Grundsätze allgemein gültig. Deshalb komme trotz der Fülle des Materials das Referat doch schließlich auf verhältnismäßig nur wenige typische und sich mehr oder weniger überall wiederholende Krediteinrichtungen hinaus, die dann auch wieder bei den Mitteln und Wegen, die für die deutschen Kolonien in Frage kommen könnten, hervortreten. Der Referent ging sodann noch auf den wesentlichen Inhalt des Referats und der Anlagen ein, indem er einiges, wie z. B. die Transvaal-Bank, besonders hervorhob. Hierauf ergriff Herr Dr. Salomonsohn als Korreferent das Wort. Er führte aus: „Die Frage, welche Mittel und Wege zur Ausgestaltung der Kreditorganisation in den deutschen Schutzgebieten sich empfehlen, läßt sich meines Erachtens nicht generell beantworten, sondern muß für jedes Schutzgebiet besonders studiert und gelöst werden. Der Herr Referent hat bereits darauf hingewiesen, daß sich die Kolonien in dieser Hinsicht schon von vornherein in zwei Klassen teilen, einmal diejenigen Kolonien, bei denen eine Kreditgewährung an die Ein- geborenen in Frage kommt, also Neu-Guinea, Kamerun, Togo, und zweitens diejenigen, in denen das Kreditbedürfnis der weißen Ansiedler zu befriedigen ist, wie Samoa und Ost= und Südwestafrika, Kiautschon. Wir können die erstere Kategorie hier ganz ausschalten, weil das Kredit- bedürfnis der Eingeborenen in jenen Kolonien im großen und ganzen durch die daselbst Handel treibenden großen und kapitalkräftigen Gesell- schaften in ausreichender Weise befriedigt wird. Ich glaube aber, daß es nötig ist, auch bezüglich der der zweiten Kategorie angehörigen Kolonien mit Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Verschiedenheit eine individnelle Behandlung eintreten zu lassen. — — — — *) Abdruck des Referats Seite 128 f.