115 20 mann gestellt werden, diesem könne ein Teil der Verwaltung in die Hand gelegt werden. Die Regierung sei aber als Landbesitzerin selbst Mit- glied der Zwangsgenossenschaft, wäre also an der Leitung der Genossenschaft interessiert und ver- möge sich wohl noch weiteren Einfluß zu sichern. Er glaube deshalb wohl, daß derartige Zwangsgenossenschaften sich als lebensfähig er- weisen und segensreich wirken würden. Der Vorsitzende bemerkt hierzu: Zwei Auf- gaben ständen im Vordergrund für die Entwick- lung des Landes, die Schaffung von Verkehrs- wegen und die Wassererschließung. Was die Verkehrswege anbelange, so sei man, wenn die Nord-Südbahn fertiggestellt sei, im Schutzgebiet sehr weit, vielleicht sogar schon der Entwicklung und Finanzkraft vorausgeeilt. Hinsichtlich der Wasserfrage sei zwar die Errichtung großer An- lagen, die auch das Klima günstig beeinflussen würden, von größter Wichtigkeit. Die Schaffung kleinerer Anlagen sei aber das notwendigste, und wenn es zweifelhaft sei, ob auf beiden Gebieten zu gleicher Zeit etwas geschehen könne, so sei ihnen der Vorzug zu geben. Es sei, soweit es möglich erschien, angeordnet, daß diejenigen Stellen, an denen die Errichtung von Staubecken in Frage kommt, nicht veräußert würden, um so das Gebiet dem späteren Zwecke vorzubehalten. Es sei zu hoffen, daß es in nicht zu ferner Zeit möglich sein werde, den von dem Herrn Baurat Schmidt und Rehbock auf Grund eingehender Studien aufgestellten Projekten näherzutreten. Auch er halte die Errichtung von Zwangs- genossenschaften für angebracht; in Britisch Süd- afrika finde sich ähnliches. Herr Dr. Salomonsohn stimmte dem zu, daß die Regierung zuerst für Verkehrswege gesorgt habe. Betreffs der Wasserfrage, fuhr er fort, halte auch er die Errichtung von Zwangsgenossen- schaften für dos richtigste. Die großen Anlagen würden durch eine Zentralstelle zu erfolgen haben; die kleineren durch örtliche Genossenschaften, die sich an die Zentralgenossenschaft anzulehnen hätten. Zu den Ausführungen des Herrn Woermann wolle er bemerken, daß er der aufgestellten Schuldenberechnung einen erheblichen Wert nicht beimesse, weil alle Berechnungen, die die Schulden- last pro Kopf der Bevölkerung feststellten und daraus Schlußfolgerungen durch Vergleich mit anderen Ländern zögen, auf unsicherem Boden ruhten, namentlich, wenn es sich um im wesent- lichen Viehzucht treibende Länder dabei handelte. Ahnliche Berechnungen habe man für Argentinien aufgestellt, und auf Grund derselben sei immer der Ruin des Landes vorausgesagt worden. Dabei habe man unbeachtet gelassen, daß der Reichtum des Landes in seinen Viehherden be- stand und in seinen weitgestreckten Ackerbauflächen, welche bei ihrer ebenen Ausdehnung im weitesten Umfange maschinelle Bearbeitung gestatteten und nur verhältnismäßig geringfügige Menschenkräfte erforderten. Ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Ver- hältnisse des Landes ergäben derartige Berech- nungen ein schiefes Bild. Den Personalkredir habe er nicht ausschalten wollen; er habe nur auf Grund der Informationen, die er von ihm nahestehenden Afrikabanken erhalten habe, sagen wollen, daß für den Personalkredit durch die Handelsbanken genügend Vorsorge getroffen sei. Es könne aber sein, daß, besonders für Ost- afrika, Modifikationen angebracht seien und ins- besondere eine Verpfändung der Ernte zu er- wägen sei. In einem anderen Punkte aber möchte er die Ausführungen des Herrn Woermann unterstreichen. Der Handel müsse darunter leiden, daß die Regierung im Verordnungswege die ganzen Ver- hältnisse plötzlich umändern könne. So sei zum Beispiel für Neu-Guinea durch telegraphischen Erlaß ein hoher Einfuhrzoll mit rückwirkender Krast verfügt worden. Er möchte ans Herz legen, in dieser Hinsicht Selbstbeschränkung walten zu lassen. Der Handel werde durch eine derartige Unsicherheit der Verhältnisse abgeschreckt und die Entwicklung des Landes werde geschädigt. Der Vorsitzende erwiderte darauf, er nehme diesen Wunsch gern entgegen und werde ihm seine Aufmerksamkeit schenken. Bei Neu-Guinea hätten seinerzeit besondere Verhältnisse vorgelegen, und dies sei auch der Fall gewesen, als ein ähnlicher Erlaß für ein afrikanisches Schutzgebiet ergangen sei. Herr Dr. Salomonsohn bemerkte noch, den Personalkredit durch die Bildung eines Kredit- instituts von Staats wegen zu fördern, halte er nicht für angebracht. Herr Senator Strandes erklärte: zwischen Personal= und Realkredit lasse sich in solchen Ver- hältnissen, wie sie in Südwestafrika vorlägen, nicht streng scheiden. Auch das, was als Real- kredit angesprochen wird, sei zum bei weitem größten Teile Personalkredit. Es würden sich in diesen Fragen noch große Schwierigkeiten er- geben. Ein Bodenwert habe sich noch nicht ge- bildet; es könne vor allem der Wert nicht danach bemessen werden, zu welchen Preisen jetzt die Produkte abgesetzt werden könnten. In jedem Falle müsse geprüft werden, was der Kreditnehmer wert sei, und das könne einzig und allein durch die Genossenschaft geschehen. Hinter den Genossenschaften müsse eine der Re-