G 118 20 anlaßten ihn aber gerade, nochmals hervorzuheben, daß für jene Verhältnisse bei einer Kreditgewährung ein sehr viel größeres Gewicht auf die Persönlich= keit des Geldempfängers als auf eine etwaige dingliche Sicherheitsunterlage zu legen sei. Er habe, was sodann die Höhe des Zinssatzes beträfse, befürworten wollen, daß die Annuität, nicht der Zinsfuß aufrecht erhalten werde. Der Schuldner soll den gleichen Betrag wie bisher jährlich entrichten und nur insofern in eine bessere Situation gestellt werden, als im stärkeren Maße amortisiert werde. Daß in schlechten Jahren die Genossenschaften in die Lage kommen würden, die Zinsen und Amortisationsquoten stunden zu müssen, nehme auch er an. Zur Gewährung von Kredit für kleinere Meliorationen seien gerade die ländlichen Genossenschaften am zweckmäßigsten, weil nur bei dieser Einrichtung streng kontrolliert werden könne, ob der Geldempfänger die Melioration auch tatsächlich vornehme. Die großen Meliorationen seien dagegen nach seiner Ansicht eine direkte Angelegenheit des Staates. Herr Dr. Salomonsohn: Nach den neuen Ausführungen des Herrn Präsidenten Heiligen- stadt weiche er von dessen Auffassung nur noch in der Frage, wie der Kredit für die großen Meliorationen zu organisieren sei, erheblich ab. Er sei der Meinung, daß die großen Meliorationen von einem Zentralinstitut aus in die Wege ge- leitet werden müßten und daß die Farmer mit Haftpflicht beteiligt sein müßten. Aus politischen Gründen würde es sich empfehlen, das Institut vom Staate loszulösen und als selbständige Kor- poration zu ctablieren. Wenn, wie Herr Woermann sage, der Be- triebskredit aus Waren-Kreditierungen stamme, so handle es sich, wenn man hier eingreifen wolle, doch darum, den kurzfristigen Kredit in einen langfristigen umzuwandeln. Mit Herrn Präsidenten Heiligenstadt halte er für Erledigung dieser Aufgabe die genossenschaftliche Basis für das richtigste, glaube aber, daß man auch das Zentral- institut auf solcher Basis und nicht in der Art ceiner Landeskreditkasse zu errichten habe. Das sei aber eine untergeordnete Frage, da die Geld- mittel auf alle Fälle vom Staate gegeben werden müßten. Was die kleineren Meliorationen anbeträfe, so seien auch sie nach seiner Meinung immer nur im engen Konner mit dem genossenschaftlichen Zentralinstitut durch Kreditgewährung zu fördern. Herr Präsident Dr. Heiligenstadt: Er habe als Zentralstelle ein, wenn er so sagen dürfe, öffentlich-rechtliches Institut und keine private Genossenschaft vorgeschlagen, insbesondere aus dem Grunde, weil der Verkehr mit dem Fiskus sich bei einem solchen Institut leichter abspiele, als bei einer Genossenschaft. Dem Institut müsse nach seiner Meinung ein möglichst weiter Mantel umgehangen werden, wie er schon ausgeführt habe. Und zu einem Institut dieser Art sei nach seiner Meinung gerade die genossenschaftliche Form ungecignet. Bei den kleineren Meliorationen den großen Apparat eines besonderen Zentralinstituts in Be- wegung zu setzen, würde wohl sehr kostspielig werden; dagegen halte er die Kontrolle gerade durch die örtliche Genossenschaft für verhältnis- mäßig leicht. Was die großen Meliorationen betreffe, so sei von Herrn Dr. Salomonsohn befürwortet worden, eine Zwangsgenossenschaft für das ganze Land zu errichten. In Agypten sei dies allerdings ge- schehen, doch lägen dort die Verhältnisse insofern anders, als zum Beispiel durch die Niltalsperre tatsächlich das ganze Land Vorteil habe. Nach seiner Kenntnis südwestafrikanischer Verhältnisse kämen dort Meliorationen, welche sich auf das ganze Land erstreckten, wohl nicht in Frage; er halte es deshalb für richtig, die von Fall zu Fall zu errichtenden Zwangsgenossenschaften nur soweit auszudehnen, als die Wirkung der be- treffenden Meliorationen reiche. Herr Dr. Salomonsohn bat, seinen Stand- punkt dahin präzisieren zu dürfen: Er emp- fehle, sämtliche Meliorationen von einer obersten, vom Staate losgelösten Stelle ausgehen zu lassen, dagegen die Regelung des übrigen Kredits, be- sonders des Betriebskredits und der kleineren Meliorationen, die nur auf einzelne Farmen sich erstrecken, einem zweiten als Zentralgenossenschaft zu errichtendem Institut zu übertragen. Herr Kommerzienrat Seiler: Er glaube, daß für die Meliorationen nicht eine über das ganze Land sich erstreckende Zwangsgenossenschaft, sondern für jeden Bezirk eine besondere Zwangs- genossenschaft zu errichten sei. Bei Fragen der Kreditgewährung sei die Errichtung freier Ge- nossenschaften zweckmäßiger. Nachdem der Vorsitzende auf eine Anfrage bemerkt hatte, daß die Verhandlungen vertrau- lichen Charakter trügen und daß der Presse nach Schluß der Beratungen ein Resumé zugängig gemacht werden würde, wurde die Sitzung auf den nächsten Tag vertagt. 1* 1