— 121 20 gerade über diese Frage große Erhebungen an- gestellt und habe sich auf den gleichen Stand- punkt gestellt. Er verweise auf die Abhandlung von Schaeffle, in der nachgewiesen werde, daß eine solche Umwandlung zum Ruin der Land- wirtschaft führe. Herr Senator Strandes: Auch er halte die Verlängerung der Amortisationspflicht für sehr zweckmäßig. Herr Dr. Salomonsohn: Herr Präsident Heiligenstadt habe sich wohl bei seinen Ausfüh- rungen zu sehr von der Theorie beherrschen lassen, und sei auch der Entwicklung der Verhältnisse voransgeeilt. Vorläufig sei in Südwestafrika kein überschüssiges Geld vorhanden. Die von der Windhuker Genossenschaft eingezahlten Beträge seien im Vergleich zu den Mitteln, die erforderlich seien, das Kreditbedürfnis der Farmer zu be- friedigen, doch unbedeutend. Den Genossenschaften fielen nach seiner Meinung mehr wirtschaftliche Aufgaben als die Sorge um Unterbringung über- schüssiger Gelder zu, und für solche hätten sie Mittel bereitzustellen. Auch die Zentralgenossen- schaft hätte in der Hauptsache nur bei den wirt- schaftlichen Aufgaben einzugreifen. Bei der Umwandlung des zur Zeit kurzfristigen Kredits von 3200 000 in einen langfristigen Kredit würde eine Überschuldung der Farmen nicht eintreten, weil diese Belastung nicht über die Sicherheitsgrenze hinausgehe. Unter normalen Verhältnissen, das heiße, wenn genügend Real- kredit vorhanden gewesen wäre, würden die Farmer diesen Betrag gleich als hypothekarischen Kredit ausgenommen haben. Geld ktönne in Südwestafrika nur beschafft werden unter Mitwirkung des Staates, insbesondere wäre an eine Ausgabe von Pfandbriefen nur zu denten, wenn der Staat die Garantie übernähme; dann könne aber auch der Staat das Geschäft selbst machen. Er würde dabei nicht schlecht fahren; das Schlimmste, was passieren könne, sei, daß er die von ihm verkauften Farmen, die in- zwischen jedenfalls keine Verschlechterung erfahren hätten, wieder übernehmen müsse. Natürlich könne nicht unterschiedslos jede solche dritte Hypothek abgelöst werden, vielmehr sei von Fall zu Fall zu untersuchen, ob die Beleihung noch innerhalb der Sicherheitsgrenze liege. Er sei mit Herrn Präsidenten Dr. Heiligenstadt einer Meinung, daß ein Uberschreiten der Beleihungsgrenze auf alle Fälle zu vermeiden sei. Wie die Ausführungen des Herrn Geheimrats Siller ergäben, wäre die Aufnahme des Kredits von 3200 000 . seinerzeit nötig gewesen. Wenn der Staat jetzt hier einträte, so würde er damit nicht nur den Farmern helfen, sondern zu- gleich auch den Kaufleuten das festgelegte Geld wieder freimachen und dadurch indirekt es den Farmern erleichtern, Betriebskredit, eben aus den flüssig gewordenen Mitteln, zu erhalten. Herr Präsident Dr. Heiligenstadt: Er habe seinen Ansführungen vorausgeschickt, daß sie in- soweit nur theoretisch sein könnten, als er die örtlichen Verhältnisse nicht kennen gelernt habe. Wenn die Belastung mit den 3 200 000 ./ innerhalb der „mündelsicheren Beleihungsgrenze“ liege, um diesen Ausdruck zu gebrauchen, so brauchte der Umwandlung schließlich aus Zweck- mäßigkeitsgründen nicht widersprochen werden. Immerhin begegne es einigem Bedenken, wenn durch Warenschulden eine weitere Verschuldung der Grundstücke herbeigeführt werde. Wie die Geldmittel zu beschaffen seien, sei nach seiner Meinung nach der Tagesordnung hier nicht zu erörtern; er sei auch nicht in der Lage sich dazu zu äußern. Der Vorsitzende brachte zur Kenntnis, daß die Genossenschaftsbank Windhuk im Jahre 1909 119 Mitglieder mit einer Gesamthaftsumme von 595 000 gehabt habe und daß der Umsatz 20 Millionen Mark gegen 8 Millionen Mark im Jahre 1908 betragen habe. Herr Präsident Dr. Heiligenstadt: Wenn er die Ausführungen des Herrn Dr. Salomonsohn recht verstanden habe, so wünsche dieser, daß die Regierung eine Verschuldungsgrenze für die Farmen festsetze. Der Gedanke sei sehr gesund, aber einen Weg, wie er durchzusetzen wäre, zu finden, sei recht schwierig. Das Preußische Gesetz, das sich mit dieser Materie befasse, stände vorläufig nur auf dem Papier. Zedenfalls würde der Vorschlag des Herrn Dr. Salomonsohn die Kolonial= verwaltung vor eine recht schwierige Aufgabe stellen. Herr Dr. Salomonsohn: Die Verhältnisse lägen im Schutzgebiet anders wie in Preußen; es könne ohne weiteres der Weg gewählt werden, daß die dritte Hypothek nur unter der ausdrück- lichen Bedingung, daß das Grundstück nicht weiter beliehen werde, abgelöst werde. Auf den Einwurf des Herrn Präsidenten Dr. Heiligenstadt, daß hierdurch bei einem Steigen des Grundstückswertes die dann gerechtfertigte Aufnahme eines weiteren hypothekarischen Kredites ausgeschlossen sei, erwidere er, daß eventuell unter diesen Umständen dem Farmer keine Schwierig- keiten bereiten würde, die Hypothek der Regierung abzulösen und sich damit von der Beleihungs- grenze zu befreien. Auf den weiteren Vorwurf des Herrn Präsidenten Dr. Heiligenstadt, daß durch diese Maßnahme es auch den Genossenschaften unmöglich