W 124 e Deutschen Reich verschaffen könnten; ferner schieden die kleinsten Siedler und diejenigen Personen aus, welche kleine Wirtschaften nur nebenbei betreiben. In Betracht kämen lediglich die mittleren Siedler und zwar in gleicher Weise die Pflanzungssiedler wie die viehzüchtenden Siedler. Diese Siedler, die durchgängig mit verhältnismäßig geringen Mitteln ins Land kämen, erhielten das völlig rohe, sogenannte unverwertete Kronland von der Rogierung pachtweise, seien aber berechtigt, sobald ein bestimmter Teil urbar gemacht sei, es zu Eigemum zu erwerben; auch Teile des gepachteten Landes könnten, immer im Verhältnis zu dem Umfsang, in dem die Urbarmachung erfolgt sei, von dem Pächter gekauft werden. Der Kauf- preis, der gleich beim Abschluß des Pachtvertrages voreinbart werde, sei niedrig, zwischen 1 und 10 Rupien für das Hektar. Dagegen seien für die Urbarmachung erhebliche Aufwendungen er- forderlich. Zu der Zeit, als er im Schutzgebiet gewesen sei, habe man die Kosten für Urbar- machung eines Hektars einer Siedlungspflanzung auf 75 bis weit über 100 Rupien veranschlagt. Die viehgüchtenden Siedler müßten, vor allem im Interesse der Seuchenbekämpfung, ihre Weiden oinzäunen (einfenzen), was ebenfalls beträchtliche Mittel erfordere. Nur einem Teile der Siedler sei es infolge besonderen Fleißes oder durch die Unterstützung von Verwandten gelungen, das Eigentum an dem gepachteten Lande zu erwerben. Dagegen sei das Gros der Siedler noch immer Pächter; sie vor allem forderten jetzt eine Organisierung des Kreditwesens. Da wegen des Pachisystems reiner Grund- kredit nicht in Frage komme, sei man in den Verhandlungen des Landesverbaudes auf die Ausbildung eines Erntekredits verfallen. Da sich hiergegen zunächst starke Bedenken rechtlicher Natur erhöben, hätten sich die Erörterungen bis- lang vorwiegend nach dieser Richtung hin be- wegt, ohne daß man aber zu einem Ergebnis gekommen sei. Die wirtschaftliche Seite der Crntekredite sei bisher gegenüber den rechtlichen Bedenken weniger geprüft worden. In nenerer Zeit mache sich unter den Siedlern auch eine Bewegung nach genossenschaftlichem Zu- sammenschluß geltend, die, Zeitungsnachrichten zufolge, in einigen Bezirken bereits praktische Ge- staltungen zu zeitigen schiene. Der Vorsitzende: Es stehe außer Zweifel, daß die Siedler in Deumsch-Ostafrika teilweise mit großem Fleiß gearbeitet hätten. Bei seiner Dienstreise habe er vor allem die Siedler am Kilimandscharo und Meru als nüchterne und sparsame Leute kennen gelernt. Grundstücks- verkäufe hätten wohl inzwischen doch schon in etwas größerem Umfange stattgefunden. Man werde zu unterscheiden haben, wie den Siedlern, die bereits Eigentum an ihren Farmen erlangt hätten, Kredit verschafft werden könne, und wie den Siedlern, die bislang nur Pächter seien, geholfen werden könne. Was die Grund- stückseigentümer beträfe, so sei an erster Stelle zu prüfen, ob für sie das, was bezüglich Süd- westafrika gesagt worden sei, zutreffe. Zunächst freilich müsse hierzu ein Bericht des Gouverneurs eingesordert werden, der sich darüber ausspräche, ob ein Bedürfnis, diesen Kredit zu organisieren, vorhanden sei. Oerr Präsident Dr. Heiligenstadt bat um Auskunft, ob eine Abrechnung zwischen der Re- gierung und den Siedlern erfolge, wenn der Siedler einen Teil des Landes kultiviert habe, dann aber das ganze Land der Regierung zu- rückgäbe. Herr Geheimrat Haber: Zu seiner Zeit seien die Pachtverträge auf 25 Jahre geschlossen worden; der Siedler habe darin die Verpflichtung über- nohmen müssen, jährlich einen bestimmten Teil des Landes urbar zu machen. Es sei wohl vor- gekommen, daß Siedler, besonders Buren, mit der Urbarmachung des Landes überhaupt nicht begonnen hätten und daß das ganze Land un- bearbeitet an den Fiskus zurückgefallen sei; da- gegen habe sich der Fall, daß ein Siedler einen Teil des Landes urbar gemacht habe und dann das ganze Land gleichwohl wieder an die Re- gierung zurückgefallen sei, wohl kaum ereignet. Oerr Senator Strandes: Die Verhältnisse lägen für eine Kreditorganisation in Deutsch- Ostafrika infolge des ungesunden Klimas wesent- lich schlechter als für Südwestafrika, zumal da wegen des Pachtsystems nur Personalkredit über- haupt Bedeutung erlangen könne. Dadurch, daß die Siedler zur Erhaltung ihrer Gesundheit von Zeit zu Zeit eines längeren Europaaufenthaltes bedürften, würden die ganzen Finanzverhältnisse stark erschüttert. Er sähe zunächst nur einen Weg, um überhaupt etwas zu erreichen, nämlich den, auf genossenschaftlicher Basis vorzugehen, weil sich bei genossenschaftlicher Organisation die Siedler gegenseitig überwachen würden. Aber auch hier böte sich mancherlei Schwierigkeit und es sei ihm sehr zweifelhaft, ob ein großer Erfolg dabei erzielt werden könne. Durch die Einführung des Erntekredits könne den Siedlern etwas geholfen werden. Eine um- fängliche Organisation sei zur Einführung dieses Kredits wohl nicht nötig. Über die juristischen Schwierigkeiten könne man wohl hinwegkommen.