W 130 20 im Jahre 1880 auf 20 Millionen Franken erhöht. In diesem Jahre begann die kritische Periode der Bank. Wegen der Vernichtung, die durch die Reb- laus in den französischen Weinbergen angerichtet worden war, prophezeihte man der Weinkultur in Algier eine große Zukunft. Dazu kam eine allgemeine Be- wegung für Ausdehnung der algerischen Landwirtschaft. Die Kapitalverdoppelung der Bank wurde unternommen hauptsächlich im Hinblick auf den Umstand, daß man es diesem Institute ermöglichen wollte, einen aus- gedehnten landwirtschaftlichen Kredit zu gewähren. zu derselben zeit wurden lokale Banken, comptoiln liescompte eingerichtet, bis 1899 bereits 25! Die Bank von Algier gewährte versönliche Darlehen an Ackerbauer entweder direkt oder durch die Vermittlung dieser lokalen Banken. Eigentlicher Grundkredit war bei der Bank von Algier nicht erlaubt; hierfür bestand der Cre#lit foncicr et agricole tie I7 Ale frie= Da die Darlehen der Bank von Algier zu dem niedrigen zZinssatz von 5% ge- wührt wurden, wurde der Landwirtschaft ein großer An- sporn gegeben, wie die Tatsache beweist, daß das Areal der Weinberge sich von 17000 ha im Jahre 1880 auf 80 000 ha im Jahre 1886 und ausf 160 000 ha im Jahre 1902 steigerte. Aber während die Wirkung der Kredit- gewährung auf die Eutwicklung der Landwirtschaft sicher- lich hervorragend war, so litt die Bank doch selbst schwer. Es kam hinzu, daß die lokalen Banken sehr strupellos Geld von dem gentralinstitut borgten. Da die Weinberge nicht so schnell Erfolge erzielten, als man erwartet hatte, wurden die Schwierigkeiten der Bank bald akut. Es wurden neuc Anleiben gemacht, um das Institut zuhalten, und als die Bank zur Subhastation ihrer Schuldner schritt, fand sie sich schließlich im Besitz einer Domäne, welche man niedrig auf 10 Millionen Franken schätzte. Als im Jahre 1897 die Ernenerung des Privilegs der Bank verlangt wurde, erregte ihre Lage die öffentliche Aufmerksamkeit sehr. Nachdem die Vank ihre An- gelegenheiten geregelt, ihre Domäne verkauft und sich wieder einigermasen konsolidiert hatte, verlängerte das Gesetz vom 5. Juli 1900 ihre Konzession auf 25 Jahre und legte ihrer Organisation gewisse Be- schränkungen auf. Ihre Geschäfte durften jetzt nur noch auf Grund besserer Sicherheiten als bisher unter- nommen werden und ihre Notenzirkulation durfte 100 Millionen Franken nicht überschreiten. Später sollen vier neue Zweige eingerichtet und das Zemralburean der Bunk nach Paris verlegt werden. Um den landwirtschaftlichen NKredit besser als bis- her zu regeln, wurde ferner durch das Gesetz vom 8. Juli 1001 eine Anzahl von ländlichen Darlehns- genossenschaften, die „ Caisses réxiolales du eréedil ugri- coll#. errichtet. Diese sind Rreditinstimte auf Gegen= seitigkeit, und in Verbindung mit ihnen sind landwirt- schaftliche Genossenschaften gegründet worden. Die Genossenschaften indossieren die Wechsel ihrer Mit- glieder und in dieser Weise verschaffen sie sich Darlehen von den Darlehnskassen. Das Kapital der letzteren Institute wird teilweise durch Subskription erlangt, teilweise durch Spardepositen und zum Teil durch einen Zuschuß des Staates, der aus 3 Millionen Franken besteht und von der Bank von Algzier vorgestreckt wird. Zahlreiche Darlehnskassen wurden im Jahre 1901 und 1902 eingerichtet. Damals bestand ein großes Be- streben, an der Berteilung der 3 Millionen Franken teilzunehmen. Das System hat sich bis heute insofern bewährt, als die lokalen landwirtschaftlichen Genossen- schaften die Kreditverhälmisse ihrer Mitglieder ver- hälmismäßig am besten übersehen können. Wic in Algier, so haben die Fran gosen auch in anderen Rolonien die Tätigkeit der Banken für den landwirtschaftlichen Personalkredit durch die Ausbildung des ländlichen Genossenschaftswesens erleichtert. Der Verbreitung des Genossenschaftowesens in den Kolonien dient eine eigene Gesellschaft und zum Teil auch der Congres de la Mutualite Coloniale, der in diesem Jahre in Constantine tagte. Es handelt sich dabei hauptsächlich auch um die Organisation der Eingeborenen in landwirtschaftlichen Genossenschaften, Ein- und Verkanfsgenossenschaften, Darlehnskassen; auch die Versicherung auf Gegenseitigkeit gegen Hagel. Heu- schrecken usw. gehört in den Kreis dieser Bestrebungen. In Tunis ist durch Dekret vom 20. Mai 1907 für jedes Caldad eine solche Sociéte indis##ne de prötovance et de mutunlité augricole geschaffen worden. Für West- afrika war im Journal ofticicl de l’Afriguc Oceillentale francaise vom 6. August 1910 ein Normalstatut für solche landwirtschaftlichen Genossenschaften der Ein- geborenen veröffentlicht. Auch in Indochina sind diese Genossenschaften und Darlehnokassen für Eingeborene gegründet worden, um sie von den indischen und chinesischen Wucherern zu befreien. In den englischen Kolonien ist die Befriedigung des landwirtschaftlichen Personalkredits durch die in neuerer Zeit strenger gewordenen Bestimmungen für die Kolonialbanken etwas erschwert worden. Früher konnten z. B. in Australien selbst der zu erwartende Wollertrag und lebendes Vieh von den Banten ohne weiteres beliehen werden. Das zunehmende Bedürfnis nach landwirtschaftlichem Kredit überhaupt wie nach landwirtschaftlichem Personalkredit im besonderen hat nun in den englischen Kolonien sowie in Indien und Agypten in neuester Zeit immer lebhaftere Bestrebungen einerseits für große siaatliche Landbanken, anderseits für Ausbildung des landwirtschaftlichen genossenschaft- lichen Rredits hervorgerufen. In Indien fehlen zur geit noch staatliche Landbanken, und der indische Bauer mußte vielfach Zinssätze bis zu 24 % bezahlen, während er selbst von den Sparbanken nur 3% erhielt. Da hat man unn neuerdings mit der Einführung des Genossenschaftasystems große Fortschritte erzielt. Die Regierung gibt überall, wo sich eine solche Ge- nossenschaft bildet, einen erstmaligen Zuschuß, ge- wöhnlich in der Höhe des Kapirals, das die Lokal- genossenschaft selbst aufgebracht bat. Dafür beerlanar sie amtliche Rechnungslegung. Der Zuschuß des Gon- vernements muß sogar gegeben werden, wenn keine Banken im Be zirke bestehen. Die mit diesem Sustem erzielten Erfolge werden sowohl amtlich wie in der Literatur als befriedigend geschildert. Wie in einer englischen Plantagenkolonic, nämlich Manritius, die Frage zur geit zur Entscheidung drängt. ob die weitere Ansbildung des Erntekredits durch Banken oder die Errichtung einer staatlichen Landbank nach Art der Transvaalbank oder die Ausbildung des land- wirtschaftlichen Genossenschaftswesens zum ziele führt, ist aus einem amtlichen englischen Report in der An- lage deutlich zu ersehen. In Ägypten und in Trans- vaal ist die Lösung des Problems durch staatliche Agrikuliur-Landbanken erreicht worden, weolche aber nicht bloß den landwirtschaftlichen Personalkredit, sondern zugleich auch den langfristigen landwirtschaftlichen Nredit nach jeder Richtung pflegen. Im Jahre 1890 begann die National-Bank von Agupten versuchsweise Vorschüsse in verschiedenen Distrikten zu zahlen. Im folgenden Jahre wurden diese Operationen auf 10 Distrikte ansgedehnt und nahezu 9500 Darlehen, die sich auf 137 781 KL beliefen. wurden gewährt. Der Zinssatz war zu 1000 fest- gesetzt, wovon 19% an die Lokalagenten als Nom- mission ging, während die übrigen 90% die Ausgaben und den Verlust der Bank deckten. Da sich dieser Versuch als erfolgreich erwies, wurde im Jahre 1901