eine National-Landbank eingerichtet, welcher das Kapital von der Nationalbank für Agypten und von einer Londoner Firma gegeben wurde. Im Jahre 1904 hatte diese Bank über 2 Millionen L ausgeliehen zu einem Zinssatze von 9%. Der äguptische Fellah hat Jahrhunderte unter der drückenden Herrschaft der Geld- leiher geschmachtet, selbst unter den günstigsten Um- ständen betrug der Zinssatz ungefähr 15%. Ge- wöhnlich wurde von diesen Geldleihern festgesetzt, daß das geborgte Geld in gleichen Beträgen zurückgezahlt werden sollte: allzu kurze Fristen wurden dabei nicht gesent. So wurden selbst Darlehen von 100 L in 5 jährigen Raten zu je 30 zurückgezahlt. IJu einem solchen Falle ist es schwierig für eine Landbank, rasch ein ugreifen, da der Geldleiher darauf besteht, daß sein Kontrakt erfüllt wird. Obwohl den ägnupiischen Bauern ursprünglich die Landbank verdächtig war, merkten sie doch bald, daß sie von ihr Geld zu weit gunstigeren Bedingungen erhalten konnten als früher. Sie begannen daher bald, diese Kreditquelle stark zu begünstigen. Die Agrikulturbank von Agupten ist aber auch in einer Beise organisiert, durch die dem kleinften Grundbesitzer und dem ganzen Lande ein großer Dienst geleistet wird. Die übrigen Oupo= tbekenbanten können die Eintragung ins Grundbuch nur bei den drei gemischten Gerichtoshöfen in RKairo, Alerandrien und Mansourah vornebmen lassen. Der Agrikulturbank wurde das Recht eingeräumt, gültige Cimragungen an Ort und Stelle durch delegierte Be- amie der Notariatskanzleien vornehmen zu lassen. Mit dem Einbeben der Zinsen und der Annnitäten befassen sich die staatlichen Steuereinheber und die Schuld genießt selbst der Steuer gegenüber die Priorität. Die kostspieligen Schätungen, welche die anderen Banken vornehmen lassen, werden durch den Grundsatz der Agrikulturbank unmötig, stets nur ein bestimmtes Mehr- faches der Grundstener zu leihen. Ulrsprünglich bildete die 25 fache Steuer die Grundlage, jetzt ist man auf das 30 fache hinaufgegangen. Die Zinsen, an- fänglich mit 9% festgesetzt, wurden seit dem 31. De- zember 1906 auf 8% ermäßigt. Die Bank gibt Darlehen in zweifacher Form: 1. als Oypothek in Beträgen von 10 Eg bis zu 500 Er (ägiptische Pfd.), 2. als Vorschuß auf die Ernte in Beträgen zwischen 1 I und 20 Er. Die Oypotheken waren ursprünglich in 10 Jahres- raten zu tilgen; jetzt hat man die Frist im Interesse der Schuldner auf 20 Jahre verlängert. Die Regierung garantiert dem Aktienkapital eine Verginsung von 300. Dieses wurde 1905 auf 3 740 000 E# erhöht. Im Jahre 1906 hat die äguptische Regierung überdies eine 31 „prozentige Garantie für 6 570 000 Es neue Obli- garuionen übernommen. Davon wurden 2 500 000 EL den Besitzern von Obligationen in der gleichen Höhe, die der Staat früher nicht garantiert hattc, gegen Aufzahlung von 6% zum Umtausch angeboten. Es scheint, daß man die Garantie für ziemlich überflüssig hielt, denn nur die Besitzer von 150 000 kErgl haben von dem Rechte Gebrauch gemacht und dem Reserve- fonds der Bank dadurch 9000 EE zugeführt. Von den übrigen neuen Obligationen sind im April 1906 1570000 EL al pari begeben worden. Die Kon- kurrenz der Agrikulturbank hat die übrigen Banken ge- zwungen, sogar unter den Zinsfuß jener zu gehen. Sie berechnen nach der Höhe der Beleihung und der Dauer 6 bis 8%. Noch billiger stellen sich die Dar- leben der englischen Assekuran ggesellschaften, die in den letzten Jahren einen Teil ihres Reservefonds zu 5½ bis 6% auf diese Weise festgelegt haben. Bei Land- verkäufen auf längere Termine hinaus werden durch die Verkäufer gewöhnlich 4, 5 bis 5,5 % berechnet, 131 — das letzte Fünftel, das offen stehen bleibt, trägt 6 bis 70%. Die staatliche Landbank von Transvaal pflegt sowohl den lang= wie kurzfrisftigen landwirtschaftlichen Kredit, also auch den landwirtschaftlichen Personal= kredit, den sie außer an Einzelpersonen auch landwirt- schaftlichen Genossenschaften gewährt. Ihre sehr inter- essante bisher in Deutschland kaum bekannte Organi- sation und ihre Geschäftsergebnisse sind aus der Anlage 1 ersichtlich. Ahnliche Jnstitute werden nun anuch in anderen englischen Kolonien verlangt, selbst in kleineren, wie in Britisch-Guyana und Grenada; überall steht aber auf der anderen Seite die Frage zur Diskussion, ob nicht durch eine staatliche Unterstützung des zu entwickelnden landwirtschaftlichen Genossen- schaftowesens das zu erstrebende gZiel besser erreicht werden kann. Der landwirtschaftliche Meliorationskredit in den wichtigsten Kolonien und kolonialen Ländern. Das Wesen des landwirtschaftlichen Meliorations-= kredites besteht darin, daß es sich im Gegensatz zum Personalkredit um langfristigen und meist auch seitens des Glänbigers unkündbaren Kredit handelt, in der Regel auf Grund hypothekarischer Sicherbeit, der aber im Gegensatz zu den eigentlichen Boden= oder Oypothekar= kredit nur für einen bestimmten Verwendungs- zweck (Meliorations zweck) und unter Kontrolle der Verwendung des Geldes für diesen Zweck gewährt wird. Der Kredit kann an einzelne Personen. Ge- nossenschaften oder sonstige Rorporationen gegeben werden. Rreditinstitute, welche ausschließlich diesen Zweig des landwirtschaftlichen Kredites pflegen, wie etwa die Landeskuliur-Rentenbanken in Deutschland, gibt es in den Kolonien bis jetzt noch nicht, sondern die großen staatlichen Agrikulturbanken in Transvaal und Agypten widmen sich sämtlichen Zweigen des landwirtschaftlichen Kredites oder, wie die sogleich noch näher zu betrachtende landwirtschaftliche Bank in Manila, wenigstens noch der Pflege des landwirt- schaftlichen Personalkredits neben der des landwirt- schaftlichen Meliorationskredits. Auch darf man, wo Institute für den Meliorationskredit fehlen, nicht außer acht lassen, daß natürlich auch der ohne Verwendungs- zweck gegebene reine Bodenkredit das Bedürfnis nach landwirtschaftlichem Meliorationskredit zu befriedigen imstande ist, also bei genügender Auobildung besondere Institute für Meliorationskredit ersetzen kann. gilt namentlich für die fortgeschrittenen englischen Selbstverwaltungskolonien wie Kanada usw., deren Oypothekenbankwesen für unsere deutschen Schutzgebiete z. Zt. wohl nicht in Frage kommen kann. Die Ausbildung eines reinen Meliorationskreditwesens mit Kontrolle des Verwendungs zweckes hat etwas Erzieherisches an sich und wird meistens vom Staate ausgehen und be- sonderen agrarpolitischen bew. kolonialpolitischen Ab- sichten zu dienen bestimmt sein. Dies tritt auch bei den schon erwähnten wichtigsten staatlichen kolonialen Agrikulturbanken für landwirtschaftliche Melioration, nämlich der Transvaallandbank und der agnuptischen Agrikulturbank dentlich bervor, ebenso bei der vor kur zem gegründeten bei uns bioher noch nicht beachteten Agri- kulturbank für die Philippinen. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Nord- amerika hat durch Gesetz vom 18. Juni 1908 in Manila die (10rernment Agricultural Bankof Ihilippine Island gegründet und 1 Million Pesos als Stammkapital zur Verfügung gestellt. (Act Nr. 1975. %crenting a (lovernment Agrienltural bank of the Phi- Dies , #-i