G 134 20 Grundsteuer von dem meliorierten Lande zu er- heben, um so die von dem Reservoir erzielten Nutzen lieber in die Taschen der Bevölkerung fließen zu lassen. Anderseits war der Nutzen für das Land enorm. Garstin schätzt den Wertzuwachs des schon mit ständiger Irrigation versehenen Landes auf nicht weniger als 24 510 000 ELx, und wenn jetzt die im Banu befindlichen Kanäle fertiggestellt sind, auf nicht weniger als 28 312 000 Eg. Die Zunahme des Rentenwertes beträgt schon 1 465 000 EE und wird sich eventuell auf 2 022 300 Egx erhöhen. Den gangen Anteil an dieser Werterhöhung hat direkt der Bau des Dammes. Anßerdem ist die Baumwoll- ernte, deren Wert im letzten Jahr auf 28 000 000 Er geschätzt wurde, gesichert. Schätzungsweise versorgt das Reservoir ein Viertel des Wasserbedarfs von Agypten. Nach Erhöhung des Dammes wird die Wassermenge nach Abzug einer genügenden LQuote für die Verdunstung mehr als doppelt so groß sein. lber 9500 000 Acres Land werden unter Kultur ge- bracht werden. Der Nutzen für das Land wird immens sein. DTer Wert der Baumwollernte auf der betroffenen Landfläche wird allein 3 500 000 bis 4000 000 Esr betragen. An der Nützlichkeit der Vermehrung des Wasservorrates kann deshalb kein Zweifel mehr sein. Der reine Gewinn für den Staat wird hingegen für eine beträchtliche Periode um ein bedeutendes vermindert werden durch die jährliche Zablung von 157 226 Er, welche die Re- gierung in Rückzahlungen der für die Konstruktion der Nilreservoire aufgenommenen Schulden zu zahlen hat. Diese jährlichen Zahlungen werden im Jahre 1933 aufhören. Wenn zu diesen jährlichen Posten noch die Zinsen für die Kapitalsaufwendungen hingu- gerechnet werden, welche bei der Konversion der Bassins ansgenommen sind, so ist die Totalausgabe bedeutend, und zwar derartig, daß sie vielleicht die Kritiken rechtfertigt, die behaupten, daß, was die direkte Rückerstattung betrifft, das finanzielle Er- gebnis kaum befriedigend ist. Die Antwort auf eine solche Rritik würde sein, daß die Regierung diesen Lauf der Dinge wohl vorher erwogen hat, daß sie cs aber vorzieht, einen indirekten Nutzen aus der vermehrten Prosperität des Landes zu ziehen, als von einer direkten Vermehrung der Staatseinnahmen. Zu den direkten Einnahmen ist noch eine große Vermehrung der Eisenbahn= und der Zolleinnahmen seit der Vollendung der Nilreservoire eingetreten. JIch will natürlich nicht behaupten, daß diese Zu- nahme ganz auf die Reservoire zurückgeführt werden kann. Viele andere Dinge haben sie ebenfalls be- einflußt. Zweifellos bezengen sie aber den wachsen- den Wohlstand Agyptens, und ich glaube nicht, daß irgend jemand leugnen kann, daß dieser Wohlstand stark bewirkt wurde durch die Ausdehnung der Be- wässerung, welche durch den Bau des Dammes er- möglicht wurde." In Indien kommt etwa die Hälfte des bedeutenden bewässerten Arcals auf Staatswerke, und zwar werden rund 20 Millionen Acres durch die letzteren bewässert. Die Staats-Irrigationswerke in Indien zerfallen nach dem Report of the lndian Irrigation Commission in zwei Klassen: 1. kleinere Werke, die ursprünglich von den früheren Herrschern des Landes oder von den Brunnen- eigentümern gebam waren, jetzt aber durch die Regierung unterhalten und kontrolliert werden, und 2. großere Werke, die durch die britische Regierung als produltive oder bei Schuncharakter als össent- liche Werke gebaut oder erneuert wurden, mit anderen Worten, als staatliche Kapitalanlagen, welche sich entweder direkt oder indirekt verzinsbar machen sollten. Die „Kleineren Werke“, die durch die Regierung unterhalten werden, haben meist so wenig Kapitals- auslagen erfordert, daß die britische Regierung für sie keine Kapitalsanlage in Rechnung stellt. Zwischen den Werken dieser Art und den größeren Werken besteht indes eine Mittelklasse, bezeichnet als „Kleinere Werke, für die Kapital= und Einkommenrechnungen geführt werden“. Einige der Werke dieser Klasse sind alte Eingeborenenwerke, welche von der Regierung ver- bessert oder vergrößert worden sind. Andere sind neuere Werke, meistens kleinerer Art. In dem Report wird gezeigt, daß die Reineinnahmen, die aus den Staats- irrigationswerken gezogen worden sind, den Zinsen- dienst der Kapitalsanlage und die Unterhaltungskosten beträchtlich übersteigen. Die Bedeutung der Ausgaben für Bewässerung für das indische Budget ergibt sich aus nachfolgendem. Auszug aus .- Estimate of revenne and expenduure of the (iovernment of India for the year 1910 compared with the results of 1909/104. Ausgaben für landwirtschaftliche Meliorationen: 1. Gesamtausgaben für den Bau von Schutzbewässe- rungsanlagen — protectire irrigation works — unter dem Titel Famine relict and insurance: Auegaben 1909.10 ... L 432 889 Geschätzte Ausgaben 1910. 11. K 384 362 2. Bewässerungsanlagen — lrrigation-Major works: Ausgaben 1909.10: Working expenses Interest on debt. Schätzung der Ausgaben 1910/11: Working expenses. .. Interest on debt. LK 1094 211 L 1 058711 1115500 L 1114 523 Oand in Hand mit den sehr bedentenden Kapital- investierungen der indischen Regierung in Bewässe- rungsanlagen geht ein ausgebildetes System von staatlicher Darlehnogewährung für Bewässe- rungszwecke, durch welches besondere Kreditanstalten für landwirtschaftliche Meliorationen in der Hauptsache überflüssig werden und das deshalb an dieser Stelle noch zu würdigen ist. Der schon erwähnte Report of the lndian Irrigation Commission, dessen Erhebungen allerdings schon einige Jahre zurückliegen, dessen An- gaben aber immer noch die zuverlässigsten sein dürften, stellt die Verhältnisse, wie folgt, dar: „Die Kommission empfiehlt, daß die Kosten eines jeden Werkes, das von kompetenten Autoritäten als produktiv bezeichnet wird, aus Anleihemitteln entrichtet werden sollten. Von allen Methoden, durch welche die Regierung die Privatunternehmungen von Frrigationswerken zum Zwecke der Landes- verbesserung anregen und ihnen beistehen kann, hat sich als die beste und praktischste das Syftem der Staatsvorschüsse an die ackerbautreibende und landsässige Klasse gezeigt, eine Methode, die man in Indien Tatava neunt. Dieses System, das schon seit unvordenklichen geiten in Indien eristiert hat, wird durch die land lmprercment Lonans Act: (XIX von 1883) und die - Agrienkurists Loans Act- XII von 1884) in ganz Indien geregelt. Für Irrigationszwecke kommt besonders das erste in Be- tracht. Nach seinen Festsetzungen wurden zwischen 1890 und 1900 277 Lakhs für den speziellen Zweck der Landeomelioration bezahlt. Von dieser Summe wurden 202 Lakhs zurückbegahlt als geleistete Vor-