G 135 20 schüsse für Brunnen und Frrigationsbauten, ein- schließlich von Reservoiren, zeitweiligen Dämmen, Irrigationskanälen und ähnliches. Aber außer dieser Summe wurde noch sonst eine bedeutende Geld- summe für Bewässerungszwecke vorgeschossen. So noch mindestens 10 Lakhs in Punjab an einzelne Dörfer und 30 Lakhs an Bombay. Was die Wirkung dieser Vorschüsse hier angeht, so wird sie nach Meinung der Rommission nicht dadurch behindert, daß der Zinssatz zu hoch wäre. Er beträgt 6¼ % (1 Anna auf die Rupie) für alle Arten der Bewässerung mit Ausnahme von Madras und Bombay, wo er augen- blicklich nur 5 % beträgt. Dieser Zinssatz ist so unter dem täglichen Satz für Zinsen, daß die Be- volkerung ihn als äußerst liberal ansieht. Be- rechungen haben ergeben, daß auch das Punjab- Gouvernement bei einem Zinssatz von 6¼ noch einen Gewinn hat, und da die Reichsregierung die Mittel für diese Anleihen den Provinzialregierungen zu 4%½ vorschießt, während sie selbst nur 3½ 0% zu zahlen hat, so hat sie auch einen Gewinn. Wir sind der Ansicht, daß derartige Anleihen nicht dazu benutzt werden sollten, um dem Staat Einkünfte zu verschaffen, sondern stehen auf dem Standpunkt, daß der Zinssatz möglichst niedrig gehalten werden sollte, und daß deshalb die Zinsrate überall auf 5 % berabgesetzt werden sollte. In einzelnen Gegenden indessen, wo die Landesmelioration am dringendsten erforderlich ist, sollte die Regicerung überhaupt das Kapital zinslos zur Verfügung stellen. Was die Erhebung der Steuern und Rückzahlung des Kapitals anlangt, so sollte möglichst liberal vorgegangen werden. Die Zahlungen sollten ohne Zögern immer dann suspendiert werden, wenn aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Borgers stehen, seine Ernmen mißraten sind, und so die Zahlung für dieses Juhr ihn bedrücken würde. Die rückständigen Zahlungen sollten dann aber nicht etwa dem folgenden Jahre zugeschlagen werden, sondern der Endzahlungs- termin sollte um ebensoviel hinausgeschoben werden. Die bisher festgesetzten Rückzahlungsperioden waren im allgemeinen zu kurz, 10 bis 15 Jahre. Wir sind der Meinung. daß man die Wahl des Rückzahlungs- termins gütlich in jedem einzelnen Falle mit dem Borger ausmachen sollte, und daß man auf ihn keinen Druck ausübe, eine zu kurze Periode zu wählen.“ Auch in den australischen Kolonien hat der Staat in weitgehendstem Maße dic landwirtschaftliche Melio- ration durch Answendungen für Bewässerung gefördert. In New South Wales setzen die Lokalbehörden (Local Land Boarcls) die Abgaben fest, welche von dem be- treffenden Lande gezahlt werden müssen, aber die Obhe der Summe darf nicht 6 % des zur Ausführung der Verke nötigen Kapitals überschreiten. Nach den Be- stimmungen des Wasserversorgungs= und Drainage- gesetzes sind in jedem Einzelfalle Trusts (Genossenschaften) gebildet, und gleichzeitig Bestimmungen erlassen worden, um den Zinsendienst und die Unterhaltung zu sichern und gleichzeitig zur Abtragung der zur Ausführung des Werkes geliehenen Kapitalien in einer bestimmten Frist von Jahren — gewöhnlich von 28 Jahren. Zu- nächst wurde nur ein größeres Werk ausgeführt, und zwar am Coopernook, durch welches 6500 Acres fast wertlosen Landes der intensiven Bebauung zugängig gemacht wurden. Das gange Werk kosteie etwa 9010 K = 1 L 7sSh 6 d pro Acre. Während der letzten Jahre sind neue Trusts gegründet worden. Auch im Staate Viktoria finden sich viele staatliche Bewässerungswerke, teils von Wassergenossenschaften ausgeführt, die durch Vorschüsse und Zuschüsse von r der Regierung unterstützt werden. Die bedeutenderen Irrigationswerke, oder diejenigen, welche mit den Hauptflüssen in Verbindung stehen, sind durch den Staat unternommen worden. Diese sind unter dem Namen Nationalwerke bekannt, d. h. sie sind Werke von solcher Bedeutung und beziehen sich auf eine so große Fläche Landes, daß es für unumgänglich not- wendig gehalten wird, sie staatlich herzustellen und unter staatlicher Kontrolle zu belassen. Um sie als Nationalwerke zu erklären, muß ein Parlamentsakt vorliegen. Die Wasserwerke, welche unter der Re- gierungskontrolle stehen, hatten 895 518 L gekostet. Im Zusammenhang mit den großen Frrigations- werken, welche noch im Bau sind, hat man berechnet, daß die Kosten für das den Anliegern gewährte Wasser rund etwa 1 sh pro acre foot ausmachen. Außer den Nationalwerken zu Frrigationszwecken gibt es noch vier Trusts mit einer Gesamtfläche von 147.000 Acres, welche ihre Wassermenge zum Teil durch Pumpwerke erhalten. Trotz der großen Kosten, welche die Pumpstationen erfordern, sind doch die Vorteile, welche sie gewähren, so groß, daß sie die jährlichen Ausgaben rechtfertigen. Ursprünglich waren 31 össentliche Wassergenossenschaften (Pablic water trusts) im Staate gebildet worden. Von diesen sind indes nur noch 21 für Irrigationszwecke tätig. Die Vorschüsse betragen 1 031 964 L, die Zuschüsse 24 470 . Das bewässerungsfähige Land ist 2 373 180 Acre groß, davon sind bewässert 157 523. Auch in Oucensland und Westaustralien finden sich einige staat- liche Bewässerungsanlagen. In Neuseceland ist in den letzten Jahren viel für die Bewässerungsverhältnisse, besonders für die zur Viehweide geeigneten Ebenen von Staatswegen getan worden. Nach dem Tear Book of Jew Senland war die Summe der Auf- wendungen bereits vor einigen Jahren auf 217000 L augewachsen. Wie sehr die englische Kolonialverwaltung auch in kleineren Kronkolonien die künstliche Be- wüsserung sich angelegen sein läßt und den daraus ent- stehenden indirekten Nutzen schätzt, ergibt sich aus dem Vorgehen und den Erfolgen in Ceylon, über welche der Gouverneur in seinem Berichte The Progress of the Colony ot Cerlon 1901—1907, (olombo 190““ fol- gende Angaben macht: „"4173313 L der öffentlichen Schuld sind für Wassererschließungszwecke ausgenommen worden. Die Ausgaben für Frrigationsarbeiten beliefen sich in der Zeit von 1870 bis 1904 auf 12 555 804 Rup., die direkte Einnahme auf 993 954 Rup. Bei diesen Zahlen darf nicht vergessen werden, daß bei Beginn der Irrigationsarbeiten man von der Erwägung ausging, daß diese Werke sich allein durch die Stei- gerung der Reissteuern (padd#-tu#c) bezahlt machen würden. Wenn man also die Frage nach Gewinn und Verlust bei ihnen stellt, so muß man der eben angegebenen Zahl noch die Erträgnisse aus der Reissteuer, welche jährlich bis 1892, als diese Steuer ausgehoben wurde, 1000000 Rup. einbrachte, in Rech- nung stollen. Seit der geit hat sich die wirtschaftliche Lage der Bewässerungswerke allerdings durchaus ge- ündert. Man muß aber auch noch folgendes be- trachten: Nach dem Bericht einer Kommission im Jahre 1869 ging jührlich Rindvieh im Werte von 60 000 K wegen Dürre und ungenügender Weide zu Grunde; wennman nur annimmt, daß die Hälfte der Summe durch die wohltlätigen Wirkungen der Jrrigation gerettet worden ist, so würde (die Rupie zu 1 sh 6 d gerechnet) die Summe, welche während 20 Jahren gerettet wurde, aus 8.000 000 Rup. zu be- rechnen sein. Zählt man diese 8000 000 Rup. zu den