GE# # 1. Die Restkaufgelder für Farmen in Südwestafrika. Diese stellen sich als Darlehen der Regierung an die ihr Unternehmen beginnenden Farmer in Süd- westafrika dar und beliefen sich laut der Anlage 5 am 1. Januar 1911 auf insgesamt 2 668 839 .. Ein Zehntel des Kaufpreises ist sofort nach er- folgter Genehmigung des Vertrages durch das Gouvernement zu entrichten, der Rest jedoch erst mit Ablauf des sechsten Jahres in jährlichen, be- sonders festzusetzenden Raten. Eine Verzinsung der Restkaufgelder erfolgt nicht. Diese Darlehen sind als erste Hypothek auf die Grundstücke der Farmer eingetragen. 2. Die Ansiedelungsbeihilfen, die nur für einen Teil der Farmen in Betracht kommen und höchstens 1000 bis 6000 für die einzelne Farm aus- machen. Sie wurden Farmern in Südwestafrika nach dem Aufstand 1901/06 zur Erleichterung der Wiederaufnahme ihres Farmbetriebes gewährt und beliefen sich laut Anlage 5 am 1. Januar 1911 auf 1 874 953 J. Die Darlehen sind unverzinslich und werden bis zum Höchstbetrage von 6000 M bewilligt. Sie sind in zehn gleichen Jahresraten zurückzuzahlen. Die erste Rate ist mit Ablauf des sechsten Jahres fällig. Sie sind gleichfalls als erste Hypothek eingetragen, event. an zweiter Stelle nach dem Restkaufgeld. Für wasserwirtschaftliche Zwecke (Brunnen-, Wasseranlagen usw.) sind, abgesehen von Vorarbeilen, und Bohrversuchen, seitens des Staates direkt be- willigt bzw. verwendet worden: durch Etat 1900 200 000 .# - 190901 200 000 = - 1902 170000 - = 1003 200 000 = - 1004 212 500 = - = 1905 300 000 = - : 1906 300 000 = - = 1007 420 000 = - = 1908 658 000 - * 1909 556 000 - -Ê15910 556 000 = - 1911 . 596 000 = Dazu kommen die aus der Wohlfahrtslotterie für die gleichen Zwecke verwendeten Mittel, und zwar in den Jahren 1901 bis 1911 im ganzen 755 000 4 (nur für Südwestafrika). In den staatlichen Aufwänden stecken allerdings auch die Aufwendungen für den Wegebau, diese sind aber unerheblich im Verhältnis zu denen für die Wasser- erschließung. Die Mittel wurden zu Dammbauten und Brunnenanlagen auf fiskalischem Gelände und im öffentlichen Interesse sowie in der Weise verwendet, daß für Private Bohrungen ausgeführt wurden (wofür diese eine gewisse Entschädigung zahlten) und daß Bei- hilsen zu den von Privaten unternommenen Damm- bauten gegeben wurden. Sonstige Arbeiten des Staates für landwirtschaft- liche Meliorationen konnten im Hinblick auf die Dring- lichkeit der Wassererschließung, wodurch die bewilligten Mittel voll aufgebraucht werden, nicht vorgenommen werden. In Samoa wurden vom Gouvernement eine Zeit- lang Vorschüsse an Pflanzer aus dem nicht benötigten Kassenbestande gegeben, doch hat sich diese Methode nicht bewährt und mußte wieder aufgegeben werden. Wie weit die Farmer in Südwestafrika außer vom Staate noch von Privaten Hypothekenkredit erhalten 139 — haben, ist gleichfalls aus der Anlage 5 zu entnehmen. Für andere Schutzgebicte, namentlich auch für Deutsch- Ostafrika, ist eine derartige Statistik über private hypothekarische Belastung zur Zeit nicht verfügbar. Mittel und Wege zur Ausgestaltung des Kreditwesens in den deutschen Schutz- gebieten. Nach den vorstehenden Darlegungen und nament- lich auch aus einem Vergleich der Eutwicklungs- stufe des landwirtschaftlichen Kreditwesens der deutschen Schutzgebiete mit dem in fremden Kolonien Erreichten dürfte sich ergeben, daß die Aufgaben der Rreditorganisation in den deutschen Schutgebieten, besonders in Südwestafrika als dringende zu bezeichnen sind. Zahlreiche Petitionen aus den Interessentenkreisen der Schutzgebiete beweisen dies ebenso wie die fast einmütige Stellungnahme aller Parteien des Reichstages zu dieser Frage im verflossenen Winter. Wenn die Lösung dieser Frage zur Zeit noch nahezu vollständig aussteht, so liegt das in der Hauptsache daran, daß wir in unserer kolonialen Entwicklung in noch höherem Maße bezüglich des Eisenbahnbaus rückständig waren und vor allem auf diesem Gebiete nachholen mußten, was andere Kolonien schon lange erreicht hatten. Es liegt auch daran, daß bei der bisherigen Erörterung des land- wirtschaftlichen Kreditbedürfnisses in den Schutzgebieten die verschiedenen Kreditarten nicht immer klar aus- cinandergehalten wurden, was die erste Vorbedingung für die Lösung des Problems ist. Deshalb kann man doch in Kolonien, wo die rough-and-readv-Arbeit wie ich es an anderer Stelle nannte, oft am Platze ist, schließlich wenn man erst durch diese Unterscheidungen klar gesehen hat, was man denn praktisch erzielen will, verschiedene Arten des landwirtschaftlichen Kredits mit Erfolg in einem Kreditinstitut pflegen, wie am besten die Transvaalbank zeigt. Dagegen möchte ich noch- mals hervorheben, daß ich einer weitgehenden Zu- sammenfassung des rein kaufmännischen, auf liquider Geldanlage aufgebauten Kredits mit dem landwirt- schaftlichen Kredit skeptisch gegenüberstehe. Wenn mit der Lösung der Aufgabe der Organisation des landwirtschaftlichen Kredits in unseren Kolonien jetzt erst sozusagen von Grund auf begonnen werden muß, so hat dies anderseits auch den Vorteil, daß nicht ziel= und planlos entstandene Verhältnisse der Durchführung eines einheitlichen, den besonderen Zwecken in den eingelnen Schutzgebieten sich an- passenden Planes entgegenstehen und daß wir uns die Erfahrungen anderer Kolonialstaaten zu- nutze machen können. Die eingigen bereits vorhandenen Faktoren, mit denen bei dieser Organisation gerechnet werden muß, sind das in Südwestafrika bereits wenigstens in Anfängen vorhandene Genossenschafts- wesen mit seinen reichsdeutschen Verbindungen und die hypothekarisch eingetragenen staatlichen Restkauf- gelder b.zw. Ansiedelungsbeihilfen. Wenn es vielleicht auch wünschenswert wäre, daß auch diese Faktoren nicht vorhanden und vollständig von Grund aus die Aktion für das landwirtschaftliche Kreditwesen ein- geleitet werden könnte, so verursachen diese über- kommenen Verhältnisse doch keine große Schwierigkeit für die neuen bew. ersten durchgreifenden Maßz- nahmen zur Organisation des landwirtschaftlichen Kredit- wesens. e Vorschläge, die aus Interessentenkreisen in den Kolonien und von kolonialfreundlichen Gesell- schaften in Deutschland in der Literatur und im Reichs- tage in dieser Richtung gemacht worden sind, sowie sonstige Mittel und Wege, die im nachfolgenden er- # 4, 2