G 154 20 Anlage 6. Maurittus. Report of the Mauritius RoyFal Commission, 1909. Presented to both Houses of Parliament br Com- mand of His Majestvy. June 1910. Mauritius ist in der Hauptsache ein Zucker pro- dugierendes Land. Seit 1895 hat sich die Produktion von Zucker außerordentlich gehoben, ein Resultat, welches in der Hauptsache der Verbesserung in der Kultur und in der Arbeit zuguschreiben ist, teilweise aber auch einer Vergrößerung der Anbaufläche. Von der gesamten Fläche, die sich unter Kultur befindet, und zwar in Höhe von 161 052 Acres, sind 133 233 Acres unter Zuckerkultur. Die größten Schwierigkeiten, die der Zuckerpflanzer in Mauritius zu überwinden hat, beruhen in dem finanziellen System, unter dem er arbeitet. Ein großer Prozentsatz der Zurlerplantagen ist sehr stark mit Hypotheken belastet. Diese sind von 7 bis 9% verzinslich. Sie bilden so ernsthafte Lasten für die Eigentümer. Dazu kommt noch, daß die große Majorität der Plantagenbesitzer keine Betriebsmittel besitzt und daß sie ihre Pflanzungen mit geliehenem Gelde im Betriebe halten müssen. Ende April sind sie gewöhnlich mit den Mitteln, die sie durch die letzte Ernte erhielten, fertig und müssen dann bei einem Agenten Geld entleihen. Gewöhnlich gewährt der Pflanzer dem Agenten das Recht, den Zucker, der durch die künftige Ernte produziert werden wird, zu verkaufen und ferner das Recht, wenn not- wendig, eine Hypothek auf dem Grundstücke aufzu- nehmen für jeden Fehlbetrag, der sich bei dem Verkauf der Ernte ergeben sollte. Hierdurch wird der Agent duasi Manager des Gutes. Am Ende des Jahres wird dann die laufende Rechnung des Jahres ab- geschlossen. Der Zinssatz, den der Agent nimmt, ent- spricht ungefähr dem Banksatze, der gewöhnlich 10% beträgt. Er fordert auch eine Kommission, welche ge- wöhnlich 2½ % beträgt, von dem Betrage, der durch den Verkauf des Zuckers eingeht. Wenn er zugleich Produktenmakler ist und als solcher den Verkauf des Zuckers selbst vermittelt, dann fordert er noch die üblichen ½% des Verkanfspreises von dem Verkäufer und ½#% von dem Käufer. Ist er kein Makler, dann gewährt er dem Makler, der den Verkauf vornimmt, das ½2,% und verlangt es von dem Eigentümer des Grundstückes zurück. Die Gründe für den vorherrschen- den Mangel an Kapital in Mauritius sind verschiedene. Der wichtigste ist vielleicht die überaus große Kinderzahl der Familien, welche gewöhnlich aus 10 bis 15 Kindern bestehen. 3/8 des Nachlasses wird dann gewöhnlich auf die Kinder verteilt, so daß auf kein Kind ein genügendes Kapital kommt, um das Gut seines Vaters richtig zu bewirtschaften. Dam kommt noch, daß der Zuckerpreis in den letzten 25 Jahren ständig gefallen ist infolge der außerordemlichen Kon- kurreunz des Rübenzuckers. Trotz alledem hängen die Pflan zer in Mauritius sehr an der Zuckerkultur, und der Profit in günstigen Jahren ist auch so groß, daß keine andere Art der Landwirtschaft die Zuckerkultur verdrängen kann. Die kleinen Pflanzer bestehen in der Hauptsache aus eingewanderten Indern und haben Güter von ½— 100 Acres. Gewöhnlich haben sie ihr Land in 5jährlichen Raten gekauft. In den ersten Jahren haben sie natürlich sehr zu arbeiten, um den Preis zu erschwingen. Oft sind auch mehr als 5 Jahre erforderlich, um den Kaufpreis auf zubringen. Ahnlich dem Großpflanzer legt der Kleinpflanzer sein ganzes Geld in dem Ankauf von Land an, und er muß dann entweder das sonstige Betriebskapital borgen oder das Land ohne Rultur lassen. Die Kleinpflanzger erhalten oft Geld von den Großpflanzern geliehen unter der Bedingung, daß das Zuckerrohr nach der Faktorei des Gutes gebracht wird, um dort zermahlen zu werden. Solche Kleinpflanzger, die von den um- liegenden Gutsbesitzern nichts geliehen erhalten, müssen sehen, daß sie anderswo die nötigen Mittel auftreiben. Manche erhalten sie zu 9 oder 10 %. Die Sicherheit gewährt die Ernte oder eine Hypothek auf dem Lande. Die ganz kleinen Pflanzer indessen können das Geld auf diese Weise nicht erlangen und ihre Methode ist dann gewöhnlich, das Land bedingungsweise zu ver- kaufen oder von Indern oder Chinesen Geld zu leihen, die dann 60 bis 120 00 jährlich verlangen. Arbeitskräfte sind genug vorhanden. Anfragen, welche das Komitee an Gnutssbesitzer richtete, ergaben, daß viele der Einrichtung einer Land- wirtschaftebank günstig gesinnt waren, die durch die Regierung finanziert werden sollte, aus einer Anleihe in Höhe von 2 oder 3 Millionen RKp. Anscheinend sind solche Banken, von denen die Transvaal-Landbank als Typus genommen werden kann, nur dort zu empfehlen, wo die gewöhnlichen Handelsbanken voll- kommen unzureichend sind oder vollständig fehlen. Dies ist in Mauritius nicht der Fall. Leute, die ge- eignete Sicherheit gewähren können, haben keine Schwierigkeit. Geld geliehen zu bekommen. Die Zinssätze sind anscheinend nicht so hoch, wenn man die allgemeine Lage der RKolonie und das be- trächtliche Risiko in Betracht zieht, welches diejenigen laufen, die den Gutsbesitzern Geld leihen. Was die Erntekredite anlangt, so dürfte es wohl empfehleus- wert sein, wenn eine Anderung des Gesetzes dahin vorgenommen würde, daß Erntekredite unabhängig und getrennt von den bestehenden Hypothekenschulden gewährt werden könnten. Dem Geber eines Ernte- kredites müßte die Priorität vor den schon bestehenden Hypothekenschulden eingeräumt werden für die Dauer eines Jahres. Dieses Privileg münte natürlich nur unter dem Vorbehalt gewährt werden, daß alle Ziusen bis zu der Zeit der Aufnahme des Erntekredites be- zahlt würen. Indem man so das Risiko solcher Dar- lehen vermindert, würde man voraussichtlich auch den Zinssatz herabsetzen können. Wenn man in Betracht zicht, daß der Wert von drei guten Ernten oft dem Gesamtwerte des Landes gleichkommt, auf welchem sie gewachsen sind. ist es sicherlich in dem Interesse der Oupothek, daß das Land in dem möglichst besten Zu- stande von landwirtschaftlicher Fruchtbarkeit erhalten wird. Ein solches Amendement wurde vorübergehend gemacht bei der Einrichtung von Kolonialbanken in den französischen Kolonien, und man hat gefunden, daß es so günstige Wirkungen er zielte, daß es bis auf heute in Wirksamkeit geblieben ist. Aber während wir nicht imstande sind, aus dem ebengenannten Grunde die Einrichtung einer Landbank im großen Maßstabe zu empfeblen, sind wir der Meinung, daß unter der Klasse der Kleinpflanzer ein berechtigtes Verlangen nach kleinen Darlehen vorhanden ist, welchem durch die bestehenden Einrichtungen nicht genügt wird. In einigen Fällen wird diesem Bedürfnis, wie oben erwähnt, durch die Besitzer der größeren Güter genügt, aber im allgemeinen hat der Klein- pflanzer einen außerordentlich hohen Zinssatz für Dar- lehen zu gahlen, die er auf seinem Grundstücke auf- nimmt. Die Beschaffung von billigem Gelde unter günstigen Bedingungen und unter strenger Aussicht, welche die Verwendung nur für die Vergrößerung und Verbesserung der Kultur des Landes sichert, würde