6 156 0 3. um Verbesserungen auf dem Lande anzubringen. Der Zinssatz, der auf Darlehen verlangt wurde, war ursprünglich auf 41 0 festgesetzt. Derselbe kann seit 1903 auf 5% erhöht werden. Alle Darlehen müssen in 63 halbjährlichen Raten zurückgezahlt werden. Eine kürzere Tilgungofrist ist ebenfalls gestattet. Im Jahre 1909 waren für 2 383 600 L Anleihen ausgenommen. Zurückge zahlt wurden in demselben Jahr 703 750 LC. Die Darlehen, die gewährt wurden, betrugen 1909 2 492 698 L, und zurückgezahlt wurden 1 180 194 8. Die Anzahl der Darlehen am 30. Juni 1909 betrug 3109, und die durchschuittliche Höhe jedes Darlehens war 422 L 1 sh 4 . In den Jahren 1890 und 1903 wurden Gesetze durchgebracht, um unter gewissen Be- dingungen Samen und Futter den Farmern vorzu- strecken. Diese Maßregeln galten nur für die Jahre, in denen sie durchgebracht wurden. 1896 wurde der Treasurer ermächtigt, eine Summe von 15000 C hierfür auszuwerfen. Aber kein Pflanzger durfte eine großere OQuantität von Samen erhalten, als notwendig war, um 100 Acres zu besäen, und hatte ein Vorzugspfand- recht für die gesamte Ernte zu gewähren, die innerhalb 12 Monaten geerntet wurde. Durch das Gesetz vom Jahre 1903 wurde der Betrag, der ausgeliehen werden konnte, auf 100 000 E erhöht. Hierfür wurden eben- fallo Erntedarlehen ausgegeben. Queensland. Durch das Agricultural Bank Acte vom Jahre 1901 wurde die Regierung von Ouceensland ermächtigt, eine Bank zu errichten zu dem Zwecke, die Okkupation und die Kultur sowie die Ver- besserung der Staatsländereien zu fördern, und eine Körperschaft von drei Vertrauensmännern wurde er- nannt, um dieses Gesetz durchzuführen. Eine Anleihe, die 250 000 L nicht überschreiten durfte, wurde durch die Ausgabe von Pfandbriefen aufgebracht, die nicht höher als mit 400 verzinolich sein sollten. Das ur- sprüngliche Gesetz wurde 1904 und 1p05 abgeändert, und in dem letzteren wurde ausgedrückt, daß kein Dar- lehen an Ausländer gewährt werden sollte. Darlehen dürsen an die Besitzer von ländlichen Grundstücken oder an die Erwerber von Regierungsland gewährt werden, und zwar für folgende Zwecke: 1. für die Rückzahlung von bestehenden Schulden, 2. für Meliorationen auf dem Grundstücke, 3. für den Ankauf von landwirtschaftlichen Ma- schinen und 4. für sonstige landwirtschaftliche Zwecke. Kein Darlehen darf 10 Sh für das Pfund in den Fällen 1 und 4 überschreiten, während in den anderen Fällen die Grenze des Betrages 12 sh für 1 L des Wertes ist. Ein ein zelnes Darlehen darf 800 L nicht überschreiten. Mährend der ersten 5 Jahre muß der Anleiher das Geld mit 5% verzinsen. Nach dieser Periode muß das Kapital mit den Zinsen in halb- jährlichen Raten innerhalb von 20 Jahren zurückgegahlt werden. Der Betrag dieser halbjährlichen Raten be- trägt 4 L Zsh für jede vorgestreckte 100 L. Jn dem Falle, daß das Darlehen für den Zweck gewährt wurde, um bestehende Schulden zu tilgen, muß das Darlehen in halbjährlichen Raten im Betrage von 3 L 11 oh für jede vorgestreckte 100 L innerhalb von 25 Jahren zurückgezahlt werden. Im Jahre 1008.09 wurden 20 J85 L vorgestreckt, 16 184 L zurückgezahlt, und das ausstehende Kapital betrug 186 947 C. South Anstralia. Durch das State Advanccs Act von 1895, das im Jahre 1896 und 1901 ab- geändert wurde, ist in Südaustralien eine Staatsbank zu dem Zweck errichtet worden, um Farmern und anderen Produgenten darlehen zu gewähren. Die Bank wird durch ein Kollegium, welches aus fünf Ver- trauensmännern besteht, verwaltet. Das notwendige Kapital wird durch die Ausgabe von Hypothekenpfand- briefen auf einer 4% igen Zinsbasis beschafft, welche nicht dic ausgeliehene Summe, in keinem Falle aber 3000000 K. übersteigt. Rein Vorschuß an einen Farmer darf 3/ des Bodenwertes übersteigen, und wenn das Land noch einen besonderen Wert durch seine Bebauung als Weinberg oder Obstgarten erlangt hat, dazu noch mehr als ½ dieses besonderen Zuschlagwertes. Der Höchstbetrag. der einer Person gewährt werden kann, beträgt 5000 . Die Vorschüsse sind in halbjährlichen Raten zurücck- zuzahlen. Der Zinssatz bis zur Grenze von 5% wird zwischen der Bank und dem Entleiher verabredet. Die Staatsbank gewährt Darlehen außer an Farmer auch an Industrielle und an Gemeinden. Im Jahre 1908 hatte die Bank 76092 L vorgestreckt, 50 727 L wurden zurückge zahlt und 381 316 L waren außenstehend. Durch das „Adrances to Scttlers on Crown lands Act: vom Jahre 1901 wurde ein -Adrunccs to Settlers Boanl. errichtet. Dieser gewährt Darlehen an Ansiedler. Der Höchstbetrag eines solchen Darlehens beträgt 400 L, welche in den ersten 5 Jahren mit 5 %%0 verzinslich sind. Nachher ist dann das RKapital in halbjährlichen Raten zusammen mit den 5% Binsen zurückzuzahlen. Ein Rabatt von 1% Zinsen wird gewährt, wenn die halbjährliche Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum, an welchem sie fällig ist, erfolgt. Der Betrag des Darlehens darf eine Summe nicht über- schreiten, die 15 sn auf ein Pfund des Wertes der Verbesserungen, die bereits gemacht sind, entspricht, und sie darf 12 sh auf ein Pfund des Wertes der Verbesserungen nicht überschreiten, wenn Hypotheken auf dem Lande ruhen. Western Australia. Durch das „Agricultural Bunk Acte vom Jahre 1894 ist der Gouverneur von Westaustralien ermächtigt, eine Bank einzurichten zu dem Zwecke, die IJnbesitznahme, die Kultur und die Ver- besserung der Staatsländereien zu erleichtern. Das nötige Kapital wird durch die Ausgabe von Hypotheken- pfandbriefen beschafft, deren Zinssatz 4% nicht über- schreiten darf. Seit 1907 können 1 500 000 L erhoben werden. Die Bank ist ermächtigt., Darlehen zu ge- währen: 1. zum Abrinden der Bäume, zum Roden, zur Anlage von Zännen, zum Drainieren usw., 2. um eine bestehende Hypothek abzulösen, 3. zum Ankauf des nötigen landwirtschaftlichen Materials. Die Rückzahlung der Darlehen beginnt 5-Jahre, nachdem sie gewährt worden sind. Innerhalb dieser 5 Jahre ist die Summe mit 5 % jährlich zu verzinsen. Die Rückzahlung erfolgt in halbjährlichen Raten. In dem Falle, daß das Darlehen gewährt worden ist, um Betriebomaterial anguschaffen, bestimmt die Bank die Zeit und Art der Rückzahlung. Im Jahre 1908.09 wurden ausgeliehen 261 077 C, zurückgegahlt 36 040 L. und anzenstehend waren 835 239 C. Tasmania. Durch das State Adrances Act- vom Jahre 1907 wurde bestimmt, daß Personen Vor- schüsse auf ihr Land gewahrt werden könnten. Drei Personen, genannt the Trustees of Agricultural Bank f Tasmamaz, haben das Recht, dies Gesetz auszuführen. D Das nötige Kapital wird durch die Ausgabe von Pfand-