W 259 20 4. Für je 40 weibliche Tiere ist ein Bulle aufzu- stollen. Inzucht ist zu verhüten. 5. Als Grundlage für die zucht genügt die jetzt vorhandene Zahl von Waldlandlühen noch nicht. Sie ist durch Ankauf von kräftigen, gutgebauten und ge- sunden Tieren zu erhöhen. 6. Bei der Nachzucht ist besonders darauf zu achten, daß solche Tiere lange Neit zur? zucht verwendet werden, die gute Leistungen aufsweisen. 7. Bis der Sollbestand erreicht ist, männliche Tiere zu werden nur Zuchtzwecken abgegeben: es ist darauf zu achten, daß bei Neubestellungen an die gleichen Empfänger nicht verwandte Tierce abgegeben werden. zur Crleichterung der Kontrolle ist jedem Eimpfänger ein möglichst weitgehender Abstammungs- nachweis des Bullen zu übergeben. L. Zu Schlachtzwecken werden zur zucht oder zum zuge unbrauchbare oder nicht notwendige Tiere ab- gegeben. Der Bedarf an Schlachtvieh muß zur geit des größten Bedarfs (Regenzeit) gedeckt werden können. Da für schwere Tiere in Buca kein Al##az ist, ist es zu vermeiden, die Anpaarung des Waldlandviehs mit Allgäuer Bullen so weit zu treiben, daß die Grösze der Allgäuer Tiere erreicht wird. Die Krenzungstiere sind unter sich fortzupflangen, sobald sie in Körperenutwicklung für die hiesigen Schlachtzwecke am geeignetsten sind. 0. Letzteres gilt auch für den zug. Für die hiesigen Bodengestaltungsverhältnisse ist ein zugtier in der Oröße. des Allgäuerviehs ungceignet. 10. Der Grad der Anpaarung des Waldlandviehs mit Allgäuer t Bullen muß sich außerdem noch richten nach der später durch das Probemelken festzustellenden Milchleistung der verschiedenen Kreuzungsgrade. 11. Bei Prüfung der Leistungsfähigkeit in be zug auf den Milchertrag der Kühe ist besonders auf die Leisuung der Kühe bei den verschicdenen Krenuzungs- graden zu achten. Das Probemelken wird monatlich einmal vor- geuomnten und das Resultat in das Probemeltregister eingetragen. 12. Sämtliche Zuchttiere sind durch Anubringen von Ohrmarken möglichst frühzeitig zu kennzeichnen. 13. Nach genauer Kennzeichnung sind die Tiere in das Zuchtregister einzutragen. Ferner ist zu führen: a) ein Viehbestandsregister, lb) ein Einnahmeregister, Jßc) ein Tagebuch, ") ein Lohnregister. c) ein Vorratoregister, fo ein Düngungs-, Saat= und Ernteregister. 14. An die Station Buca ist monatlich zum Zwecke der Einziehung oder Berechnung eine Liste der abgegebenen Produtte, Zucht= oder Zugtiere vorzulegen. Alljährlich am 1. April ist über die Veränderungen im Bestand der Tiere an das Gouvernement zu berichten und der Wert der Tiere abzuschäuen. 15. Die Herden sind folgendermaßen einzuteilen und zu weiden: a) Allgäuer Bullen mit Waldlandrindern und Waldlandkreuzungstieren. Adamanarinder und Adamanakrenzungstiere, Ochsen, junge Bullen, Jungvieh. Auf den als Ackerland geeigneten Flächen sind solche Gewächse anzubanen, die einerseits zur Ernäh= rung der europäischen Bevölkerung von Buca, Soppo und Uictoria dienen (Kartoffeln), anderseits an das Vieh als Kraftfutter verabreicht werden können (Maid). D) c — ihrer Es ist danach zu streben, den Maiobedarf nicht nur der eigenen Wirtschaft zu decken, sondern auch den der Sennerei Buea, den der Station Buea für Stations- und Gouvernementspferde, den der Schutztruppe zu Soppo und der Privaten in Buca. Um den Mais- bedarf der eigenen Mirtschaft und der Sennerei mit der Zunahme des Viehbestandes und der intensiveren Fütterung nicht zu sehr zu steigern, anderseits, um die Milcherträge zu erhöhen, muß versucht werden, noch ein anderes Futtermitiel, wie z. B. Bohnen, anzubauen. Es ist ferner danach zu streben, am An- fang der Trockenzeit so viel Hen zu gewinnen, das; während der gangen Regenzeit dem Rindvieh Heu als Beifutter gereicht werden kann. Im Jahre 1913 ist die Fruchtfolge nach solgendem Plau einzurichten: a) Das vordere Mittelfeld wird, so weit das Saatgut reicht, mit Tephrosia zu Gründüngungszwecken besät. Auf dem Rest der Fläche werden Grün- düngungsversuche mit Crotalaria fortgesetzt. b) Das bintere Mittelseld wird mit Mais besät. Daneben wird Mais regelmäßig auf etwa 10 ha Neu- land angebaut. hc) Das obere Feld (Bucafeld) trägt Kartoifeln, Bohnen und andere Blattfrüchte und wird mit Stall- mist gedüngt. (1) Das Heuseld wird, so weit das mit RAusseriweizen und Hafer besüt. Der Rest bleibt eventuell brach liegen. Die anzubauenden Früchte folgen sich in den nächsten Jahren, wie sie sich im oben angegebenen Bestellungeplan aneinanderreihen. Auf Außenschlägen wird Makabo angebaut ida nicht in die Fruchtfolge hineinpassend), ferner Tephrosia zur Saatgewinnung. Saatgut reicht, Anlage 3. Allgemeine Instruktion für die Viehzuchtbetriebe in ÖOschang und Djuttitsa. 1. Der Viehbestand dient dazu, durch Abgabe von uten Zuchutieren an andere Dienststellen, Private und Eingeborene die Landesviehzucht zu heben und den Schlachtviebbedarf des Bezirkes Zu decken. Die Gewinnung von Milch. Butter und Käse in größeren Mengen kommt zunächst noch nicht in Betracht. 2. Es ist darauf zu achten, daß für je 40 weib- liche Tiere ein Bulle vorhanden ist. Zur Vermeidung von Inzucht werden einmal die Bulleu in eince andere Herde eingestellt oder die Nälber. nachdem sie in bezug auf ihre Ernährung vom Mutter- tier nicht mehr abhängig sind, einer anderen Herde zugeteilt, anderseits hat periodenweise die Aufstellung von neuen Bullen zu erfolgen. Es ist darauf zu achten, daß nicht den alten Bullen verwandte Tiere eingestellt werden. 3. Der Grundstock an weiblichen Tieren soll von Anfang an nicht zu klein sein, um möglichst bald einen Stamm guter Tiere zu erhalten. Schlechte weibliche Tiere sind so bald als möglich anoguscheiden. Beim Einkanf weiblicher Tiere ist auf gute Formen, kräftige Entwicklung und Gesundheit der Tiere zu achten. 4. Es ist ferner angustreben, daß solche Tiere möglichst den einzgelnen Betrieben erhalten bleiben, die gute Leistungen aufweisen und zugleich ihre Leistungs- fähigkeit vererben. 5. (Wie in Anl. 2 Ziff. 7.) G6. (Wie in Anl. 2 Ziff. 8 Satz 1.) 7. (Wie in Anl. 1 Ziff. 8.) 8. Nach genauer Kennzeichnung sind die Tiere in das zuchtregister ein zutragen. Es ist ferner ein Vieh- bestanderegister zu führen.