W 260 e2e0 Jährlich am 1. April ist an das Gonvernement eine Liste über die Veränderungen im Bestand der Tiere einzureichen und ein Verzcichnis der Tiere, welche gegen Bezahlung und unentgeltlich zu Zug-, Zucht= oder Schlachtzwecken abgegeben wurden. 9. Die Prüfung der Leistungsfähigkeit der Tiere speziell der Milchleistung hat erst dann einen Zweck, wenn durch intensivere Fütterung die Kühe mehr Milch geben als zur kräftigen Entwicklung der Kälber nötig ist und wenn irgend eine Möglichkeit sich bietet, die Milch zu verwerten. Es ist das Probemelken dann einmal monatlich vorzunehmen und das Resultat in das Probemelkregister einzutragen. 10. Es ist dahin zu streben, das zur intensiveren Fütterung notwendige Kraftfutter in den eigenen Be- trieben durch den Anbau von Mais, Erdnüssen, Bohnen usw. zu erzeugen. Ferner ist w1 versuchen, für an Futter knappe Zeiten in der Ubergangszeit genügende Mengen Henu zu gewinnen. Fur den Ackerbaubetrieb sind zu führen, ein Dün- gungs-, Saat= und Ernteregister, ein Tagebuch und Lohnregister. 11. Dem in Dschang stationierten landwirtschaft- lichen Beamten liegen außer der Leitung der Viehzucht- betriebe in Dschang und Diuttitsa auch die Aufgaben der Landesviehzucht ob. Als Grundlage hierzu sind zunächst genaue Erhebungen über den derzeitigen Vieh- bestand der Eingeborenen, über Weideverhältnisse usw. zu machen, dic auch kartographisch festzulegen sind. Kontrollierung der Herden und der Viehhaltung der Eingeborenen, Abgabe von guten Adamana-Bullen zu Kreuzungszwecken mit dem Graslandvieh und systema- tische Vermehrung an Adamauavieh unter den Ein- geborenen, find die nächsten Aufgaben. Fingerzeige für die Erweiterung dieser Aufgaben wird die Praris ergeben. Anlage 1. Sonderinstruktion für den Stammhof Oschang. 1. Auf dem Stammhof D Dschang werden nur +Arenzungen zwischen Allgäuer Bullen und Buckelvieh vorgenommen. 2. Die Zahl der Kreuzgungstiere ist auf 75 Stück zu bringen. 3. Die Neueinstellung von Allgäuer Bullen ge- schieht entweder durch Auswechslung mit solchen von Djiuttitsa und anderen Dienststellen oder durch Bullen- bezug von der Sennerei Buca. 4. Die Anpaarung der Buckelrinder mit Allgäuer Bulleu ist nur so lange fortzusetzen, bis die Milch- leistung des Buckelviehs bzw. der Kreuzungstiere besser geworden ist. Die Verbesserung der Qnalität des Fleisches ist ebenfalls dabei in Rechnung zu ziehen. Es liegt nicht im Interesse der Landesviehzucht, das dem Boden und Klima angepaßte Buckelvieh so sehr mit Allgäuerblut zu vermischen, daß die Widerstands- sähigkeit der Tierce darunter leidct. Anlage 5. Sonderinstruktion für den Haupthof Djuttitsa mit seinen Vorwerken. 1. Auf dem Haupthof Dsuttitsa und den Vor- werken werden vorgenommen: a) Reinzüchtungen mit ausgewählten männlichen und weiblichen Buckelrindern; b) Kreuzungen zwischen Allgäuer Bullen und Buckelvieh Die Kreuzungsherde zwischen Allgäuer Bullen und Buckelvieh paßt sich in ihrem Umfange ungefähr der in Dschang an, die anderen Herden bestehen aus reinen Buckelrindern. Die Gesamtzahl des Rindviehs in Djuttitsa soll 1000 Stück nicht überschreiten. 2. Die Beschaffung von neuen Zuchtbullen aus Adamaua geschieht durch Vermittlung des dort statio- nierten landwirtschaftlichen Sachverständigen oder Re- gierungsticrarztes. Die Neueinstellung von Allgäuer Bullen geschieht durch Auswechslung mit dem Stammhof Dschang und anderen Dienststellen oder es werden Bullen von der Sennerei Buea bezogen. 3. In bezug auf den Grad der Anpaarung zwischen Allgäuer Bullen und Buckelrindern gilt dasselbe wie beim Stammhof Dschang. —.— Aulage 6. Instruktion für die Viehstation Jaunde. 1. Die Viehzuchtstation in Jaunde hat den Zweck, ein für die dortigen Verhältnisse brauchbares Zugtier zu schaffen und die dortigen Niederlassungen der Europäer soweit als möglich mit Fleisch und Milch zu versorgen. Zur Begründung einer Landesviehzucht soll vorläufig nicht geschritten werden. 2. Es werden daher die Kreuzungsversuche zwischen Allgäuer Bullen und Buckelrindern in gleichem Maße wie bisher fortgesetzt. 3. Die Angahl des Kreuzungsviehes soll durch Nachzucht auf 100 Stück gebracht und dann auf dieser Zahl erhalten werden. 4. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß für je 40 deckfähige weibliche Tiere ein Bulle vorhanden ist. Um Ingucht zu verhindern, findet von Zeit zu Zeit die Neueinstellung von Allgäuer Bullen statt, und zwar entweder derart, daß der neue Bulle von der Sennerei Buea geliefert wird oder ein Austausch mit einer anderen Viehzuchtstation vorgenommen wird. Dabei ist darauf zu achten, daß kein dem abzugebenden Bullen verwandtes Tier eingestellt wird. 5. (Wie in Anl. 2 Ziff. G.) 6. Wie in Anl. 2 Ziff. 8, Satz 1.) 7. Die Aupaarung von Buckelvieh mit Allgäuer Bullen ist nicht soweit zu treiben, daß die Kreuzungs- tierc annähernd das Gewicht der Allgäuer Rasse er- reichen. Die Ansprüche derartig großer Tiere sind zu hoch, und sie passen nicht in das Waldland hinein. Ein in der Größe zwischen Allgäuern und Buckelvieh stehen- des Tier genügt und wird sich zu der Verbreitung im großen am besten eignen. 8. (Wie in Anl. 2 Ziff. 12.) 9. Nach genauer Kennzeichnung sind die Tiere in das Zuchtregister einzutragen. Ferner ist zu führen: ein Viehbestandsregister, ein Verzeichnis über die even- tuell an andere Dienststellen und Private abgegebenen Zuchttiere und über die geschlachteten und zu Schlacht- zwecken verkauften Tiere. Am 1. April jeden Jahres ist über die Verän- derungen im Viehbestand und über die für die ver- schiedenen Zwecke abgegebenen Tiere an das Gonverne- ment zu berichten. 10. (Wie in Anl. 3 Ziff. 9.) Zweimal monatlich ist ein Probemelken vorzu- nehmen und das Resultat in das Probemelkregister einzutragen 11. Es ist dahin zu streben, zur intensiveren Fütterung in der eigenen Wirtschaft Mais. Bohnen oder andere Produkte zu erzeugen und zur Verab- reichung in der Regenzgeit Heu zu gewinnen.