W 315 20 Literatur-Bericht. Das Recht des deutschen Kolonialbenmten. Unter Be- rücksichtigung des englischen, französischen und niederlündischen Kolonialbeamtenrechte. Von Dr. jur. Hans Haarhaus. (Freiburger Abhandlungen aus dem (icbiete des öffentlichen Rechts, Heft 19.) Karlsruhe 1912. G. Braunsche Hofbuchdruckerei und Verlag. Preis /4 3.50. Dic vorliegende Arbeit bezweckt eine syvstematische Darstellung der Bestimmungen des nunmehr nach dem Erlalß des Kolonialbeamtengesctzes vom 8. Juni 1910 für den deutschen Kolonialbramten geltenden Rechtes. # werden insbesondere die Unterschiede dieses Rechtes Legenüber dem für die Reichsbeamten in der Heimat geltenden Rechte dargelegt. Die Arbeit behandelt da- bei eine Reihe für die Praxis wichtikger Streifragen und trägt zu ihrer Klürung bei. Die Literatur ist in weitgehendem Mulic herankezogen. Unier der Spezial- literatur würe noch hbinzuweisen auf die Abhandlung von Königs „Die Beamten der deutschen Schutzgebiete, ihre Rechtsverhältnisse, Bezüge und Auswahl- im Jahrbuch der internationulen Vereinigung für ver- gleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtschafts- lehre Berlin 1905 Seite 217 bis 257, sowie auf die neucste Auflage von Tesch „Die Laufbahn der deutschen Kolonialbeamten- Berlin 1910. Von grohßer praktischer Bedeutung insbesondere hinsichtlich der Pensions- und Wartegeld-Ansprüche der Beamten ist im neuen Kolonialbeamtengesctz be- kanmlich die Unterscheidung zwischen solchen Kolonial- hbeamten, die aus dem Reichs- oder dem heimischen Staatsdienst in den Kolonialdienst übernommen sind und solchen. bei denen dies nicht der Fall ist. Haar- haus bezeichnet erstere als - Altbeamter, letztere als „JNeubeamte . Diese Bezeichnung erscheint vielleicht noch treffender als die von Romberg Kolonialbeamten-- kesetz vom 8. Juni 1910 zu § 14 vorgeschlugene Be- zeichnung Berufs- und Wahl-Kolonialbeamte. Beziglich der von dem Verfasser auf Seite 42 43 erwähnten sbesonderen Laufbahn“ ist darauf hinzu- weisen. daß es sich hierbei um einen in beschrünktem Umfange unternommenen Versuch der Kolonialver- waltung gehandelt hat. zu dem nur inskesumt 10 Be- werber zugelassen wurden, und der zunüchst jedenfalls uls abgeschlossen zu gelten hat. Auch ist dus Zicl dieser ausgesprochenen Koloniallautbahn keineswegs die Stellung eines Bezirkamtssekretürs, vielmehr #0ll den als geeignet erprobten Beamten die Möglichkeit gewührt wertdien. in die Stellen der Distriktskommissare und eventuell später der Bezirksanmmünner einzurücken. Sehr dunkenswet ist dlie vergleichende Darstellung der entsprechenden Volmschriften für die französischen. englischen und nicerlündischen Kolonialbeamten auf Grund der Gesetzesquellen. Das Geldwesen in den deutschen Schutzgebleten. Textausgabe mit Einleitung. Anmerkungen und Sachregister von Willy Hintze, Ceheimem expe- dierenden Sekretür im Reichskolonialamt. Gutten- tag'sche SHammlung deutscher Reichsgesctze Nr. 105. Berlin 1912. J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung G. m. b. H. Preis ¾ 2,—. Das Buch enthält eine historische Darstellung der Entwicklung des Geldwesens in den deutschen Schmz- gebieten. Die Materie ist in sauchgemäher übersicht- licher Weise zergliedert und gibt auch denen, die nicht zum antlichen oder geschüftlichen Gebrauch von dem Inhalt des Buches Kenntnis nehmen, ein klares Bild von den in den einzelnen Kolonien bestchenden Geldverhältnissen. Besonders eingehend erüörtert sind die Umstünde, die zu der Einführung der Rupien- währung in LDeutsch-Ostafrika geführt haben, deren Beseitigung und Esctzung durch die Markrechnung von mancher Seite immer wicer gefordert wird. In der Zusammenfussung der bis dahin zerstreut ge- wescmen Verordnungen und Bestimmungen über das koloniale Münz- und Banknotenwesen wird das Buch cinem fühlbaren Mangel abhelfen und nicht nur den Kolonialbehörden, sondern allen. die in wirtschaft- lichen Bezichungen zu den Kolonien stchen, sowie den Kolonialfreunden von Interesse und Nutzen sein. Jahrbuch für Militlranwkrter und Kapltulanten 1912. Begründet von H. Nienaber und R. Gersbach. Ilerausgegeben unter Slitwirkung bewührter Fach- münner und von der Zeischrift -Die Zirilver- sorgung= 5. Jahrgang. Preis 4 2. Verlag der Kameradschaft Berlin W. 35. Flottwellstr. 3. Dieses praktisch und vielseitig gegliclerte Jahrbuch hat sich bei den Militüranwärtern als ein unentbehrliches Nachschlagebuch für alle Dienstzweige und zum Zwecke ihrer spüteren Versorgung eingeführt. Auch dieser neue Jauhrgang ist inhaltlich reicher aus- gestattet wonlen, und wird deshalb wieder riele neue Freunde finden. Koloniale Literatur.) VII. I. Kolonialwesen und Kolonialpolitik im allgemeinen. Arning, Dr.: = West-Ostliches# in Afriku. National- TIib. Blätter 11 (1912) 121—123. II * Barth, Chr. G.: Neu-Kamerun. Deutsche Wirt- schafts-Zcitung 4 (1912) 151—158. 1 Emin Elfendl, Dr. Mchemed (Pseudonvm): ldier Kampf um Tripolis. Ein Mahnwomn an das türk. Volk. Leipzig: Gracklauer 1912. 21 S. 0.75.1. 50. . Famin: Propos d'un coloninl. D’aris: Plon (1912). 3. 50 frs. 120. 4 Hesse, Dr. jur. Hermann: Kameruner Wünsche an den Reichstag. Kolz. 11 (1912) 161—1641. (5 * Klaeyle, Euzen: Zur Okowangofrage. (liott will es 3 (1912) 80—83. Schlutz folgt. (6 * Lochmüller, Ir. W.: Das Marokkoabkommen und die wirtschaftliche Bedeutung der neuen dentschen Erwerbungen. Koll’ol. 3 (1912) 180—1091. 1/7 Meikle, Louis S. Confederation of ihe British West Ilndies versus annefxation to the ’nited States Oof America. Aqj polit. discourse on the West Indies. London: Low, Marston & Co. 1912. XI, 279 S. S0. |8 ") In dieser Rubrik werden die neuesten Erscheinungen sFtematisch geordnet mitgeteilt. Mit einem ’ Ssind die Titel der Werke bezeichnet. welche bei der Reduktion des Kolonial- blattes eingingen; mit einem e diJenigen, welche käuflich er- worben wurden. Der Verlag erklürt sich vgern zur Annahme und Weiterbelörderung derlenigen Werke bereit. welche als Rerensionsexemplare oder zur Aufnahme in dies Verzeichnis ihm zugeschickt werden.