W 460 20 Kopra nahm an Luantität und Preis zu. Es wurden 113 775 long tons im Werte von 9 899 457 5 crportiert, das bedentet eine Zunahme von 3/4 Millionen Dollar. Dagegen hielt der Anreiz, den die Tabak- industrie 1910 durch Offnen des amerikanischen Marktes bekam, nicht an; der Erport nach den Vereinigten Staaten, der 1910 83 931 000 betrug, sank 1911 bis auf 22 974000. Auch der Erport nach anderen Ländern nahm wesentlich ab. 2. Porto Rico. Der nennenswerte Fortschritt in Handel und In- dustrie, den Porto Rico im Etatsjahre 1910 erzielte, dauerte nicht nur an, sondern ging noch weiter. Der Wohlstand resultiert hauptsächlich and der Landwirt- schaft, und zwar besonders aus dem Anbau von Zucker, Tabak. Kaffee und Obst. Die Produktion aller dieser Produkte, außer Kaffee, nahm während des Jahres erheblich zu. Selbst der Kaffee, der sich von den Wirkungen des Sturmes 1899 und den niedrigen Preisen seitdem niemals ganz erholt hat, erhielt während des letzten Jahres einen starken Antrieb; obgleich die produzierte Menge geringer war als in manchem der vergangenen Jahre, brachten doch die besseren Preise den Produzenten beträchtliche Mehr- einnahmen und ermutigten sie. ihre Besitzungen zu verbessern und zu vergrößern. Die Produktion von Obst für Erport stieg während des letzten Jahres um ein Drittel. Die Schiffsladungen erreichten einen Wert von über 2000000 S. Ju Tabak und Zucker, den beiden Hauptindustrien der Insel, konnte während des Jahres eine bemerkenswerte Vermehrung verzeichnet werden. Ungefähr 25 v. O. der Tabakproduktion ist als Blättertabak verschifft worden, während der Rest in verarbeiteter Form verkauft wurde. Ein Bild von dem Anwachsen dieser Industrie gibt die Tatsache, daß 1911 267 000 000 Zigarren, 31 Millionen mehr als im Vorjahre, angefertigt wurden. Die Tabakindustrie repräsentiert etwa 15 v. H. der Einnahmen aus dem Außenhandel. Die Zuckerproduktion nahm um 13v. H. zu, und die Verkäufe nach außerhalb erreichten beinahe 2.) Millionen Dollar. Der (Gesamtwert des Außen- handels nahm über 10000 000 § zu und erreichte die Summe von 78 705 364 JS. 88 v. H. dieses Handels entfiel auf die Vereinigten Staaten. :3. San Domingo. Der gesamte Außenhandel der Republil betrug im Jahre 1910 17 107 311 S. Der Gesamtimport im Jahre 1910 betrug 6257691 S wovon 60 v. H. auf die Vereinigten Staaten entfielen, der Erport erreichte die Höhe von 10 81962 S. (Auszug aus dem Jahresbericht des Chief of the Burenu of Insular Affairs für 1911.) Drämie für Kautschuhpflan zungen in Scuador. Im Jahre 1904 war die Regierung durch ein Gesetz ermächtigt worden, für jeden im Staats- gebiet angepflanzten Kantschukobaum eine Prämie von 10 Centavos (20 Pf.) zu zahlen. Durch ein Dekret der Exekutive vom 21. Dezember 1911 sind nunmehr die Bedingungen festgesetzt, unter denen diese Prämie fällig ist. Die Belohnung kommt danach nur in Betracht für solche mehr als 500 Stück zählende Pflanzungen, die höher als 500 m über dem Meere liegen und deren durchschnittliche Temperatur nicht niedriger ist als 22 Centigrad. Die einzelnen Bäume müssen 4 bis 6 m von einander entfernt sein, so daß auf einem Hektar nicht mehr als 625 stehen, sie müssen fünf Jahre alt sein und in diesem Zeitpunkt, 1 m über dem Erdboden gemessen, einen mittleren Durchmesser von 40 bis 45 cm aufweisen. Auf das Gesuch des Interessenten um Zahlung der Prämie ernennt die Regierung zwei Sach- verständige, die einen Bericht darüber einzureichen haben, ob die vorstehenden Bedingungen erfüllt sind. (Bericht des Kaiserl. Konsulats in Ecuador.) Britisch -Ostafrika. Vorschriften zur Ausführung der Vieh- senchenverordnung vom Jahre 1906. Auf Grund der Bestimmungen der Viehseuchen- verordnung vom Jahre 190é6 sind unterm 11. März 1912 Vorschriften erlassen worden, wonach die Einfuhr von Tieren nur über die Häfen oder Eingangsplätze Kilindini, Mombassa, Taveta, Ka- runga, Mumias, Baringo, Kismayn, Malindi, Vanga, Kisumu, Lamu, Marsabit und Moyale sowie über solche andere Häfen oder Eingangs- plätze gestattet ist, welche von dem Oberveterinär= beamten genehmigt und im Amtsblatt veröffent- licht sind. Alle eingeführten Tiere sind zu untersuchen und dürfen aus den Zollräumlichkeiten oder son- stigen dazu bestimmten Orten nur mit schriftlicher Genehmigung des Untersuchungsbeamten entfernt werden. Tiere, die angesteckt sind oder im Ver- dacht stehen, angesteckt zu sein, werden in Quaran- täne genommen. Rindvieh, Schafe und Ziegen, die auf dem Seeweg eingeführt werden, müssen von einem durch einen befugten Tierarzt ausge- stellten Zeugnis begleitet sein, daß sie aus einem seuchenfreien Gebiete kommen, von ihm untersucht und am Tage der Untersuchung frei von Krankheit befunden sind. Das Zeugnis darf nicht früher als zehn Tage vor der Verschiffung nach Ostafrika ausgestellt sein. Rindvieh, Schafe und Ziegen, die auf anderem Wege als zur See aus deutschen und italienischen Gebieten eingeführt werden, müssen je nach Lage des Falles von einem durch einen deutschen oder italienischen Veterinärbeamten ausgestellten Zeugnis begleitet sein. Alles Rindvieh muß ferner von einem Zeugnis begleitet sein, daß die Tiere erfolgreich die Tu- berkulinprobe durchgemacht haben; die Tiere können desinfiziert und die Schafe und Ziegen gewaschen werden. Pferde, Manltiere und Esel dürfen nur ein- geführt werden, wenn eine Bescheinigung eines