556 20 wie z. B. von englischer, amerikanischer und belgischer Seite bekundet wird. Die Preise bewegten sich ziemlich stetig zwischen 3,15 und 3,65 Rs.') für fine pale erepe-, um dann im März auf 3,971 „ Rs. hinaufzusteigen. Die Nachfrage, besonders nach mittleren „Brown erepe-, war sehr rege und es hat sich der bisher bestehende Preisunterschied zwischen diesem und dem 2 pale erepes prozentnal verringert. Auch für Lieferungskontrakte bis Ende des Jahres bestand ununterbrochenes Interesse, und es sind mehrere Kontrakte abgeschlossen worden zu Preisen, die dadurch von 3,50 auf 3,75 Rs. stiegen. Es wurde bezahlt für pale erepe 3,30 bis 3,97½ Rs., für Brown oder dark crepe 3,25 bis 3,70 Rs., für scrap 2,82 bis 3,15 Rs. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Caleutta vom 22. April 1912.) Die Gummielndustrie Boltviens. Schon seit geraumer Zeit beschäftigen sich hier Presse und öffentliche Meinung mit den Gefahren, die der Ausbeuntung der riesigen bolivianischen natürlichen Gummiwaldungen aus den in briti- schen und sonstigen Kolonien unternommenen An- pflanzungen drohen. Mit Bestürzung wird man gewahr, daß deren Umfang neuerdings ganz er- heblich zugenommen hat und, während die Preise für die hiesigen Erzeugnisse heruntergegangen sind, der Anpflanzungsgummi in den Verbrauchsmärkten immer höher bewertet wird. Im Vergleiche zu dieser Gefahr wird hier der Tatsache, daß die künstliche Herstellung des Kautschuks auf chemischen Wegen wissenschaftlich ein bereits gelöstes Pro- blem darstellt, geringere Bedeutung beigemessen. Der Direktor des hiesigen statistischen Amts, Herr Mannel V. Ballivian, hat in einer „ Industria de la Goma Elasticaz betitelten Monographie, unter Hinweis auf die drohende Gefahr eine ausführliche Darstellung der für Bolivien auf dem Spiele stehenden Interessen gegeben. In seiner Untersuchung, die für den Interessenten dadurch an Wert gewinnt, daß der wissenschaftlich hochgebildete Verfasser sich auf dem von ihm be- handelten Gebiete großer praktischer Erfahrung rühmen darf, da er im Territorio Nacional de Colonias del Noroeste, dessen einziger Ausfuhr- artikel der Gummi ist, jahrelang als Subdelegado gewirkt hat, weist er die mannigfachen Fehler nach, die der Ausbentung des Gummibaumes anhaften. *) 1 Rupie = 1,36 .. Der Monographie seien nachstehende Daten entnommen: Die Gummiprodnktion Boliviens erreichte in dem Jahrfünft 1906 bis 1910 folgende Mengen: Departement Beni 6 891 801 kzz Lolonialgebiet . Wiss-HG- Departement La Pa; 1 62 1186 e= - Santa Cruz 1 (000#2 9003 = 12 530 S15 kg Zusammen J " 5 1 * ; v u In demselben neitraum hat Gummi gewertet: Bei einem Wechselkurse auf London von 19000 5 8 0 (I 191n 4 1907 4-4-- 1912. 1908 1 00 1912.OD 1909 6-8„ 181-5 1910 8. 64 20 = für das englische Pfund. Die Ausfuhr von Gummi, ihr Wert sowie der von ihr erhobene gollbetrag sind aus folgender Tabelle ersichtlich: Wert Zollertra Jahr ku Bs 8 Bs 9 1890 291 000 1 260 000 28 000 1891 345 000 1 350 000 30 000. 1892 :/63 40. 1 122 000 31 600 1893 391 818 1 504 940 322535 1894 6 #2 500 2 4175 000 55 000. 1895 820 100 3 070 300 71 3410. 1896 1 110 712 1853 560 107888 1897 1 674216 6 551 26860 145 586 1898 3 155 955 13 556 593 497 580“ 1809 2 110 000 8210 000 796250 1900 . 3496 240 10403 959 808 536 1901 3 465 063 9 151 823 1261 533 1902 1 902 993 5910 334 1 000 781 1903 1 321 034 2977819 241 406 1004 1 509 628 4 175 828 240 888 1905 1 677 796 7341 165 587292 1906 1 929 608 10 612 818 694 609 1907 1 8#0 513 8 841 380 653 865 1908 2 606 5901 11 286 511 756 979 1909 3 052 453 21 947138 1 395 346 1910 3 117650 27 6533 555 1 920 168 Die steuerliche Belastung der Produktion und- der Ausfuhr von Gummi hat schon im Jahre 1880 begonnen und seitdem die verschiedensten Wandlungen durchgemacht, die mit dem gegen- wärtig noch geltenden Gesetze vom 26. Januar 1900 ihren vorläufigen Abschluß erreicht haben. Nach diesem darf der Ausfuhrzoll für Gummi aus dem Acregebiet 20 v. H. des Werts nicht übersteigen und die Regierung ist ermächtigt, ihn für das genannte Gebiet bis zu 15 v. H. und im den anderen Produktionszonen bis zu 8 v. H. herabzusetzen. Nach der Verordnung vom 14. Februar 1900 hat der im Nordwesten über die Flüsse Acre, Daco, Purüs und Yurua zur Ausfuhr gelangende Gummi 15 v. H., der über Gaiba und Puerto Suarez am Paraguay, der aus dem Departement La Paz über Mollendo ins Ausland gehende Gummi 8 v. H. vom Werte zu bezahlen. Der über Villa Bella ausgeführte