G 624 2e0 Märkten Hamburg und Lioverpool vorgenom- menen Verkäufen von Erzeugnissen der südlichen Kolonien. (Nach dem vom franz. Kolonialministerium heraus- gegebenen Petit Bulletin de IOffice Colonial Nr. 2.) Kngola. Einfuhrverbot für Branntwein nach Cabinda und Zaire. Nach einem vom Gouverneur in Loanda ver- öffentlichten Telegramm des portugiesischen Mini- steriums der Kolonien vom 4. Mai 1912 ist die Einfuhr von Branntwein nach Cabinda und Zaire vom 1. August 1912 ab verboten. Es darf von diesem Zeitpunkt ab nur Branntwein verkauft werden, welcher in der Provinz hergestellt ist und welcher seit der Veröffentlichung des Branntwein- gesetzes auf eine Niederlage gebracht ist. (Boletim Official da Provincia de Angola.) Dahomev. Zollbegünstigte Einfuhr von Kakao in Bohnen und Schalen nach Frankreich. Durch Verordnung der Französischen Regierung vom 31. Mai 1912 ist für Kakao in Bohnen und Schalen dahomeyischen Ursprungs die Menge, die während des Jahres 1912 unter den in der Ver- ordnung vom 17. August 1907 angegebenen Be- dingungen nach Frankreich eingeführt werden darf, auf 12 000 kg festgesetzt worden. (Journal officich de la République Françaie.) Rapland. Aufhebung des Verbots der Einfuhr von Schafen, Ziegen usw. aus Deutsch-Südwest- afrika und Walfischbai. Laut Bekanntmachung des Generalgouverneurs der Südafrikanischen Union Nr. 75 vom 25. April 1912 ist die Bekanntmachung des Generalgouver= neurs Nr. 151 vom 10. November 1910, betreffend das Verbot der Einfuhr von Schafen, Ziegen, Schafwolle, Mohairwolle, Häuten und Fellen aus Deutsch -Südwestafrika und Walfischbai,'“) aufge- hoben worden. (The UTnion of South Africa Government Cinazettc.) —.. — — — — *) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1911, S. 61. Vermischtes. Der Schiftsverhehr auf dem Vihtoriasee. Das Kaiserl. Konsulat in Mombasa berichtet: Die auf dem Viktoriasee fahrende Flottille der Ugandabahn besteht aus drei Passagierdampfern mit einem Tonnengehalt von zusammen 2500 Reg.-Tons, einem Frachtdampfer zu 1146 Tons und einem Schlepper. Der Verkehr auf dem See hat aber einen solchen Umfang angenommen, daß die Bahn- verwaltung einen neuen Frachtdampfer in Be- stellung gegeben hat. Er soll 1146 Reg.-Tons erhalten, nur mit einer Schraube versehen sein und 700 t Ladung nehmen können, sowie Kabinen- einrichtung für einige Passagiere erhalten. Er wird in Glasgow gebaut und soll dort 20000 L kosten. Seine Indienststellung soll Anfang 1913 erfolgen. Der neue Dampfer soll für Olfeuerung eingerichtet werden. Der Fahrplan der Dampfer ist noch derselbe wie früher. Es findet alle acht Tage eine Rund- fahrt um den See statt, und zwar abwechselnd eine südliche und eine nördliche. Bei der süd- lichen werden Usembo und Homa Bay im Kovi- rondogolf, Karungu, Schirati, Muansa, Bukoba, Entebbe, Port Bell und nochmals die beiden Plätze im Kavirondogolf angelaufen, und bei der nördlichen Rundfahrt bei Bedürfnis ebenfalls die Orte am Kavirondogolf, dann Jinja, Port Bell und dieselben Orte wie bei der südlichen in um- gekehrter Reihenfolge. Zu diesen Fahrten werden die Dampfer Winifred und Sybil benutzt. Der Dampfer Clement Hill unterhält daneben eine wöchentliche Verbindung zwischen Kisumu und Entebbe, während die Fahrten der Nyanza sich ganz nach dem Bedürfnis der Frachten richten. In der letzten Zeit war sie hauptsächlich mit der Beförderung von Material für den Bau der Jinja-Kakindubahn beschäftigt. Dem Vernehmen nach sollen später zwei Dampfer einen wöchentlichen Verkehr zwischen Port Florence und den Ugandahäfen vermitteln, und ist die Bestellung eines Passagierdampfers in Aussicht genommen, der die Fahrt von Por#t Florence nach Entebbe, das find 175 Meilen 282 km), von Sonnenaufgang bis Sonnen- untergang bewerkstelligen kann. Aus dem Berichte der Ugandabahn für das Jahr 1910,.11 ergeben sich über den Umfang des Verkehrs die folgenden Zahlen: Im Jahre 1910 11 ist der Güterverkehr auf dem See gegen das Vorjahr fast um das Doppelte gestiegen. Es wurden von Kisumu nach den Seehäfen 16 653 t und von den Seehäfen nach Kisumm 17 387 t befördert gegen 8830 und