G 638 20 „Bismarck“ und „Olga“" ausgeführten Aktion, diese einbegriffen, stattgefunden haben, soweit diese Unternehmungen in den Ausführungsbestimmungen aufgeführt sind. Für die Teilnahme an den kriegerischen Ereignissen in Ostasien in den Jahren 1900/01 und für die Teilnahme an der Nieder= werfung des Aufstandes in Südwestafrika in den Jahren 1904/08, für die Wir bereits besondere Denkmünzen gestiftet haben, wird die Denkmünze nicht verliehen. Wir bestimmen folgendes: · 1. Verleihung der Denkmünze. a) Die Denkmünze erhalten alle Angehörigen des Reichsheeres, der Kaiserlichen Marine, der Kaiserlichen Schutztruppen sowie der Polizeitruppen in den Schutzgebieten, die an den Unternehmungen teilgenommen haben. b) Die Denkmünze kann auch anderen Personen verliehen werden, die an den Unter- nehmungen teilgenommen haben. Die hierbei in Frage kommenden Personen bezeichnet bei Unter- nehmungen in den Schutzgebieten der oberste Befehlshaber im Einvernehmen mit dem Gouverneur; war der erstere dem letzteren während der Unternehmungen unterstellt, der Gouverneur auf Vorschlag des obersten Befehlshabers, bei Unternehmungen außerhalb der Schutzgebiete der oberste Befehlshaber. c) Ausgeschlossen von der Verleihung der Denkmünze sind die Personen, welche während der Dauer der Unternehmungen unter der Wirkung von Ehrenstrafen gestanden haben. Ferner sind solche Personen ausgeschlossen, welche nach Abschluß der Unternehmungen unter die Wirkung von Ehrenstrafen getreten sind, ohne daß diese Wirkung zur Zeit des Erlasses der Verleihungsorder fort- gefallen ist. " 2. Beschreibung der Denkmünze. Die Denkmünze zeigt, umgeben von einem Kranze, auf der Vorderseite Unser Brustbildnis sowie Unseren Namenszug mit darüber befindlicher Kaiserkrone, auf der Rückseite unter der Kaiserkrone die Inschrift: „Den tapferen Streitern für Deutschlands Ehre“, umgeben von einem Lorbeer= und einem Eichenzweig. Farbige erhalten die Denkmünze in kleinerem Format. 3. Beschreibung des Bandes und Tragweise. Die Denkmünze wird auf der linken Brust an einem an beiden Rändern mit je einem schwarzen und weißen breiten Längsstreifen und in der Mitte mit vier roten und drei weißen schmalen Längsstreifen versehenen 30 mm breiten Bande getragen und rangiert an der Ordensschnalle unmittelbar vor der Südwestafrika-Denkmünze. Farbige erhalten das Band in einer Breite von 28 mm. 4. Spangen. Die Inhaber der Denkmünze, welche an den in der Anlage bezeichneten Unternehmungen teilgenommen haben, sind berechtigt, auf dem Bande dieser Denkmünze Spangen mit dem Namen des Schutzgebietes oder der Unternehmung und mit der Jahreszahl zu tragen. E— Die Spangen bestehen aus vergoldetem Messing, der Rand und die Inschrift sind glatt und poliert, die Buchstaben sind erhaben. Die Inschrift ist in einer Zeile zu fertigen. Die Spangen sind so zu befestigen, daß sie wagerecht liegen. 5. Verlust der Denkmünze. Die für den Verlust von Orden und Chrenzeichen gegebenen Bestimmungen gelten auch für diese Denkmünze. 1 6. Besitzzeugnis. Den mit der Denkmünze Beliehenen wird ein Besitzzeugnis nach dem von Uns genehmigten Muster ausgefertigt. 7. Namentliche Verzeichnisse. Die General-Ordenskommission hat die namentlichen Verzeichnisse der Inhaber der Denkmünze aufzubewahren. 8. Verbleib beim Tode. Nach dem Ableben des Inhabers verbleibt die Denkmünze den Angehörigen. 9. Besondere Auoführungs Bestimmungen. Die besonderen Bestimmungen über die Ausführung dieser Urkunde sind angeschlossen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 13. Juni 1912. (L. S.) gez. Wilhelm. I. K. ggez. v. Bethmann Hollweg.