815 20 worden, wobei die Bank bei Berücksichtigung aller ihrer RNosten 3 L 16 sb 7d verlor. Seit ihrem Bestehen hat die Bank an Farmen, die sie übernehmen mußte und weiter verkaufte, 61 18 sh 7 d verloren, anderseits 429 L 11 d gewonnen. Eine besondere Aufgabe der Landbank ist die Ge- währung von hypothekarisch oder anderweit gesicherten Darlehen oder Kassenkrediten an landwirtschaft- liche Genossenschaften. Bis zum 31. März 1911 hat die Bank 243 350 L an Genossenschaften ausge- liehen, wovon 142 065 L am genaunnten Datum noch ausstanden. Die höchste Summe, die im Laufe der letzten Berichtsperiode zu einem gegebenen zeitpunkt von Genossenschaften geschuldet wurde, war 164 661 L. Zu Einfriedigungszwecken gibt die Bank nicht nur nach eigenem Gutfinden Darlehen direkt an Farmer, sondern sie muß daneben nach dem Fencing Act Nr. 12 vom Jahre 1908 jedem vom Landwirtschafts-Departe- ment gebilligten Antrag auf ein solches Darlehen statt- geben und hat endlich dem Landwirtschafts-Departe- ment selbst Vorschüsse zu geben zwecks Kaufs von Ein zännungsmaterial und Abgabe an Farmer seitens des Departements. Die auf Grund des Fencing Acts bis zum 31. März 1911 an Farmer bewilligten Dar- lehen belaufen sich auf 113 673 L, die Vorschüsse an das Landwirtschafts-Departement auf 105 170 L. Für den größten Teil der letztaenannten Summec, nämlich 97 525 L. wovon seitdem 1745 L zurückge zahlt wurden, sind die Empfänger des Zzaummaterials als Schuldner registriert worden, wührend für den Saldo von 7645 L das Departement selbst der Bank verantwortlich ist. Darlehen auf Grund des Fencing Acts sind nur mit 3½ v. H., andere Darlehen mit 5 v. H. zu verzinsen. Das Kapital der Bank beträgt zwei Millionen Pfund, die ihr von der früheren Transvaalregierung aus einer unter Garantie der englischen Regierung aufgenommenen Anleihe von fünf Millionen Pfund überlassen worden sind. Der Reservefonds ist in der letzten Berichtsperiode von 21 570 auf 32 600 L an- gewachsen. In den Reservesonds fließen, bis er eine Höhe von 250 000 L erreicht hat, ö v. H. aller Zins- einnahmen sowie der jährliche Reingewinn. An Zinsen nahm die Bank für das letzte Berichts- jahr im ganzen 62 682 L ein. Fällig wurden in dem- selben Zeitraum 81 672 L zinsen, die inzwischen alle eingegangen sind. Anderseits hatte die Bank an die Regierung 52 500 L Zinsen zu bezahlen. Der Rein- gewinn belief sich auf 8066 L. Die Einnahmen machten, auf 12 Monate berechnet, 4.8 v. H. des Grund- kapitals aus. Die Verwaltungskosten betrugen 8559 E, das ist, auf 12 Monate umgerechnet: 0.57 v. H. des Grundkapitals und 0.703 v. H. des ausgeliehenen Ka- pitals oder 0.172 v. H. weniger als im Vorjahre. Im Oranzjefreistaat hat die Regierung dem dortigen Land and Agricultural Loan Fund ein Kapital von 500 000 L vorgestreckt. Dem Fonds gingen in 122/3 Monaten, 10. März 1910 bis Z1. Märg 1911, Anträge auf im ganzen 926 968 LC zu; er bewilligte 461 670 L. Die durchschnittliche Darlehnshöhe war 566 L. Nach dem Urteil der Fondsverwaltung haben sich die Mittel als ungenügend für die Bedürfmisse der Farmerschaft erwiesen, und die Regierung ist um weitere Summen gebeten worden. Dem Parlament der südafrikanischen Union liegt zur Zeit der Entwurf eines Gesetzes vor. das eine Landbank mit einem Kapital von sechs Millionen Pfund für die ganze Union einschließlich der Rapprovin) schaffen will und in dem die Landbank des Transvaal und die ähnlichen Institutionen des Oranjefreistaates und Natals aufgehen sollen. (Land Bank Bill, Union Government Gagette Nr. 201 vom 15. Februar d. J., S. 2.) Die entsprechenden Bestimmungen der Gesetze des Transvaal und Freistaates sind unverändert über- nommen. (Nach einem Berichte des Kaiserl. Konsulats in Johannesburg.) Heradbsetgung der Suezhonalgebühr. Der Verwaltungsrat der Suezkanalgesellschaft hat in seiner Sitzung vom 5. August d. J. den Beschluß gefaßt, die Kanalgebühr vom 1. Januar 1913 ab um 50 Centimes herabzusetzen, so daß diese alsdann für beladene Fahrzeuge 6,25 Fr. und für Schiffe in Ballast 3,75 Fr. per Tonne betragen wird. Literatur-Bericht. Karte von Kunmerun 1:300000. Bl. J1—J/4. Berlin, Dietrich Reimer (Ernst Vohsen). ledes Blatt.42.—. Von Neu-Kamerun sind hiermit die letzten vier Blätter erschienen. Sic cnihulten dus Süd-(ichiet von der Monda-Bai bis Oucsso AaAm Ssanga. Die Karten beruhen, soweit es sich um früheres französisches Gebict handelt, fast ganz auf französischen Aufnahmen. In Verbindung mit dem ülteren Blatt H# 2 ist jetzt (vel. Jl, Jo) auch Spanisch-Muni vollstündig und dem gegenwärtigen Stund der Fochung entsprechend in die Karte aufgenommen worden. Koloniale Literatur. XVII. Die eingereilchten Bücher, deren Besprechung sich die Redaktion durchans vorbehält, werden unter keinen TCmstünden zurlickgesandt- I. Kolonialwesen, Kolonialpolitik und Kolonialwirtschaft im allgemeinen. Anmuaire aofticiel pour 1912. Arräté an ler Junvier 1912. Bruzelles: Lesigne 1912. 735 S. 3 J S, 8o. (1 Asmis: Eingeborenenpolitik und Eingeborenen-- recht in der (loldküste und in Nigerien. Kolldsch. 1912. 481—197. (2 Candwell, W.: La politique génerale enuropéenne en Afriqne. Avec 1 carte. I’nris: Fournier 1912. 3 srs. v8v. 5 3 * Challaye, Fdlicien: L'Accord franco-allemand sur Ie Congo. Rev. de Paris 1912. 417—1|. (4 "n)Ien dieser Rubrik werden die neuesten Erscheinungen stematisch neordnet mitketeilt. Mit einem ' gind die Titel der Werke bezeichnet. welche bel der Reduktion des Kolonial- biattes eingingen; mit einem e diejenigen, welche Käuflich er- worben wurden. Der Verlag erklärt Sieh gern zur Annahme und Weiterbelörderung derjlenigen Werke berrit, welche als Rezensionse remplare oder zur Aufnahme in dies Verzeichnis ihm zugeschickt werden.