W 874 20 Faktur mit der vorgenannten Bescheinigung innerhalb 6 Monate vom Tage der Zahlung des hinterlegten Betrags ab vorgelegt wird; andernfalls soll der hinterlegte Betrag als nach dem genannten Gesetze zu zahlender Zoll verwendet werden, wenn nicht von dem Zollminister etwas anderes besonders angeordnet ist. Im Anschluß hieran ist durch eine Verordnung des Ministers (Nr. 1001) vom 19. Juni 1912 für die vorerwähnte Bescheinigung auf der Faktur eine neue, entsprechend abgeänderte Form vor- geschrieben worden, mit der Maßgabe, daß Be- scheinigungen in der bisherigen Form bis zum 31. März 1913 angenommen werden können. he Board of Trade Journal.) Verhüttung von Erzen in den Malalenstaaten und in der Kolonle Stralts Settlements. Aus den Vereinigten Malaienstaaten findet eine umfangreiche Ausfuhr von Zinn statt. Dieses Zinn wird in den Staaten selbst geschmolzen. lber diese Schmelzindustrie sind zum ersten Male Angaben veröffentlicht worden. Danach befinden sich in den 3 Staaten Perak, Selangor und Negri Sembilan zusammen 17 Schmelzereien mit 6 Erzröstöfen, 61 Schmelzösen und 170 mit Menschenkraft betriebenen Erzpochern. Es handelt sich indes nur um primitive chinesische Anlagen. Außer einer großen (chinesischen) Mine sind es auch nur unbedeutende chinesische Kleinbetriebe, die ihr Erz selbst verhütten. Die Raffinierung erfolgt entweder in Singapore oder Penang durch eine der modernen europäischen Schmelzen. In diesen beiden Orten besitzt die Straits Trading Co. Ltd., das bedeutendste Zinnschmelzwerk der Erde, je eine Schmelze; in Penang ist außerdem die Eastern Smelting Co. Ltd. aufgesetzt. Das aus den Staaten ausgeführte Zinnerz wird entweder am Orte der Gewinnung von den Agenten der beiden Schmelzwerke aufgekauft und dann für eigene Rechnung der Schmelze ver- hüttet, oder es wird nur für Rechnung der Mine geschmolzen, wobei die Mine den Vertrieb selbst übernimmt. Die Straits Trading Co. Ltd. unter- hält zum Zwecke des Erzaufkaufs an 21 Plätzen der Malaienstaaten Vertretungen; die andere Schmelze ist an 7 Plätzen vertreten. Der Handel in Erzen wird von der Re- gierung scharf überwacht. Nur von der Regierung speziell dazu ermächtigte Personen dürfen sich mit dem Aufkauf befassen. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsfulats in Singaporc.) MDadagastbar. Ausfuhr von Mangrovenrinde. Die Gewinnung der eigentlichen Man- grovenrinde, die in den ausgedehnten Wäldern der Westküste Madagaskars, besonders in den Ge- bieten des Lozaflusses bei Ananalava vorkommt, hat im Verhältnis quantitativ abgenommen und zwar infolge des bei Beginn der Ausbeutung vielfach stattgehabten Raubbaues. Die Produktion der bisher ausgeführten Qualität dürfte, sofern weiter in derartigen Mengen exportiert wird, in wenigen Jahren verschwindend klein werden. Im Jahre 1911 hat man sich nun auf die Gewinnung einer anderen Art der Mangroven- rinde, der Tsitoldouny, gelegt, die der bis- herigen Qualität an Gerbstoffgehalt nur wenig nachstehen soll, und es würden hiervon, sollte die Qualität gut einschlagen, wohl die gleichen Mengen exportiert werden können. Die Gesamtausfuhr der Mangrovenrinde be- lief sich im Jahre 1911 auf 53 358 Tonnen gegen 36 180 Tonnen im Jahre 1910. (Aus einem Berichte des Kaiserl. Konsulats in Tamatave). Ausfuhr von Graphit. Der Export von Graphit aus Madagaskar hat im Jahre 1911 um das Doppelte im Ver- hältnis zum Vorjahr zugenommen. Er stellte sich auf 1281 Tonnen im Werte von 446 572 Fr. gegen 553 Tonnen im Werte von 288 669 Fr. im Jahre 1910. Das Hauptabsatzgebiet ist heute noch England, jedoch kommt Deutschland hierfür früher oder später auch in Frage. Der Graphit wird in ungereinigtem und durch Schlemmen gereinigtem Zustand exportiert. Es hat sich u. a. auch bereits eine in Antwerpen an- sässige deutsche Firma mit maschinellem Reini- gungsbetrieb in der Nähe von Tananarivo, der Hauptstadt Madagaskars, installiert. Ferner sind mehrere Syndikate im Entstehen begriffen, u. a. auch ein solches mit amerikanischem Großkapital. Die Hauptfundgegend für Graphit ist die An- karatra-Region um Ambatolampy herum bis nach Antsirabe im Innern des Landes, jedoch auch die Küstenprovinzen Vatomandry und Mahanoro weisen gute Erfolge auf. (Aus einem Berichte des Kaiserl. Konsulats. in Tamatave.) Belgisch-Kongo. Neue Aktiengesellschaften. Im Belgischen Kongo sind zwei neue Ge- sellschaften gegründet worden, und zwar die