M 926 20 Beschreibung der von den aktiven Gfstzieren ufw. des Heeres, welche zur Dienstleistung oder Wahrnehmung von Beamtes- stelen nach den Schutzgebieten absommandiert oder beurlaubt sind, sowie der von Offizieren usw. des Beurlaubtenstandes des Heeres bei Ubungen bei einer der Schutztruppen zu tragenden lropennnisorn. I. Die in den Schutzgebieten Deutsch-Ostafrika, Kamerun und Südwestafrika diensttuenden aktiven Offiziere des Heeres tragen dortselbst die Tropenuniform der Offiziere der betreffenden Schut- truppe mit folgenden Abweichungen: a) Am Hut ist unter der deutschen Kokarde eine kleine Landeskokarde (von etwa 2 em im Durchmesser) anzubringen. b) Bei der Mütze und beim Tropenhelm tritt an Stelle der deutschen die Landeskokarde, darüber die deutsche Kokarde. Tc) An Stelle der für die Schutztruppen vorgeschriebenen Achselstücke, Feldbinde, Degen, Portepee treten die gleichen für den Heimatstruppenteil des betreffenden Offiziers eingeführten Stücke. . d) Statt der Schutztruppenknöpfe mit der Kaiserkrone sind die für die Felduniform der betreffenden Offiziere vorgeschriebenen Knöpfe anzulegen. II. Die in Togo, Neuguinea einschließlich Südsee und Samoa diensttuenden aktiven Offiziere des Heeres tragen die für die Offiziere der Schutztruppen Deutsch-Ostafrika und Kamerun vor— geschriebene Tropenuniform mit den unter La, b, e und d aufgeführten Abweichungen und mit nachstehenden Unterscheidungsabzeichen: Besatz am Hut, an der Mütze und dem Paletot (Mantel, Umhang): für Togo gelb, für Neuguinea einschließlich Südsee grün und für Samoa hellrosa. III. Die dem Heere angehörigen aktiven Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere und oberen Militärbeamten tragen bei Dienstleistungen in den Schutzgebieten die für die Sanitätsoffiziere, Vete— rinäroffiziere und die betreffenden Beamten der Schutztruppen vorgeschriebene Tropenuniform mit den unter I a, b, c. und d aufgeführten Abweichungen, die Beamten ferner an Stelle des versilberten Reichsadlers am Hut, an der Mütze und am Tropenhelm das für die Beamten des betreffenden Bundesstaates vorgeschriebene Beamtenabzeichen (silberner Wappenadler usw.).“) Die von den Beamten zur Tropennuniform anzulegenden Knöpfe entsprechen den für die Felduniform der Offiiere des betreffenden Bundesstaates vorgeschriebenen Rockknöpfen: vergoldet oder versilbert, je nach der Knopffarbe an der heimatlichen Uniform der Beamten. IV. Epauletten und Schärpe sowie Bandelier und Kartusche sind zur Tropenunisom nicht anzulegen. V. Husarenoffiziere tragen zur Tropenuniform die Feldbinde und die Rockknöpfe — diese nach dem Muster an der Felduniform — nach den für die übrigen Offiziere des betreffenden Bundes- staates vorgeschriebenen Proben, Feldbindenschloß und Knöpfe, entsprechend dem Schnurbesatz des Attilas, vergoldet oder versilbert. VI. Für die von den Offizieren usw. des Beurlaubtenstandes des Heeres bei Ubungen bei einer der Schutztruppen zu tragende Tropenuniform finden die Bestimmungen in Ziffer J, III, IV und V sinngemäße Anwendung. Die Beamten der Württembergischen Militärverwaltung tragen an der Kopfbedeckung kein besen- deres Abzeichen.