950 20 Das Auslichten des Busches hielten sie für sehr gesährlich, weil ihrer Ansicht nach die Sonne den ungeschützten Boden austrockuen und ihre Frucht- wechselwirtschaft unmöglich machen würde; denn sie könnten nicht auf dem wenig fruchtbaren Boden Planten, Makabo und Kassada oder Mais hintereinander bauen, sondern ihr Boden müsse drei Jahre ruhen, bis er wieder Mais oder Makabo tragen kann. Eine Verpachtung lehnten sie einstimmig ab; denn der Preis, der ihnen ge- boten werde (pro Hektar 3./1), wäre viel zu gering, als daß sie ihn überhaupt annehmen könnten, außerdem befürchteten sie, daß sie ihr Land verlieren würden, sobald es einmal der Europäer abgepachtet hätte. Auf meine Erklärung, daß das reiche Land nicht mehr brach liegen dürfe, sondern daß ent- weder die Eingeborenen oder im Pachtwege der Europäer das Land ausnutzen soll, erklärten die Eingeborenen sich für die eigene Ausnutzung; nach längeren Verhandlungen bequemten sie sich auch zu dem Entschlusse, nicht erst im Jahre 1913, sondern gleich jetzt mit den Reinigungsarbeiten beginnen zu wollen. Die Furcht vor einer drohenden Verpachtung ihres Landes war auch der Grund, daß sie bereits in den nächsten Tagen die Arbeiten aufnahmen. Ahnlich wie in Bomono ba Jeru wickelten sich die Verhandlungen ab in den später besuchten Dorfschaften Susa, Bwapaki, Miang, Dibombari und Bomono ba Mbenge. An diesen Verhandlungen nahmen anuch die Häupt- linge von Kake, Koki und Bakoko mit ihren Dorfältesten teil und erklärten ebenfalls ein- stimmig, lieber die Arbeit der Schlag= und Be- standspflege sofort zu übernehmen und durchführen zu wollen als in eine Verpachtung ihrer Palmen-= bestände einzuwilligen. Bei sämtlichen Beratungen wurde zu gleicher Zeit auch die Frage der Regelung der Palm- wein-(„Mimbo“-) Gewinnung geprüft. Das Fällen von Olpalmen zum Zwecke der Wein- gewinnung wurde von den Eingeborenen all- gemein verurteilt. Die Palmweingewinnung durch Zapfen halten sie für berechtigt, denn das Zapfen schade der Palme nicht; außerdem sind in ihrem Lande soviel Palmen, daß das Palm- weinzapfen ohne Schaden für die Olproduktion gestattet werden kann. Auch erklärten sehr viele, daß sie lieber den billigeren und gesunden Palm- wein trinken wollten als den teuren und schweren Schnaps. Die Palmweingewinnung kann m. E. ähnlich wie in Ostafrika in folgender Weise ihre Regelung finden: Der Inhaber von Olpalmen, welcher aus seinen Palmen Wein gewinnen will, muß bis zu einem bestimmten Termin der örtlichen Ver- waltungsstelle die Palmen bezeichnen, die zur Weinbereitung dienen sollen. Diese angemeldeien Palmen müssen durch ein Merkzeichen kenmlich gemacht werden. Palmen, die in einem Jahre angezapft waren, müssen im folgenden Jahre ruhen. Von jeder zur Palmweingewinnung an- gemeldeten Palme wird im voraus eine geringe Abgabe erhoben. Zur Ausübung des Zahpfens bedarf es eines Zapferlaubnisscheines. Zum Aus- schank und Wiederverkauf von Palmwein ist ein weiterer Erlaubnisschein notwendig, für den eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Gebübr erhoben wird. Bestraft wird der Palmeninbaber, welcher aus nicht zur Steuer angemeldeten Palmen Wein gewinnt oder die an den Palmen ange- brachten Merkzeichen entfernt oder Palmwein ohne Erlaubnis ausschänkt. Ein anderer Weg der Regelung bestände in der Ausscheidung eines genügend großen Gebietes in jeder Ortschaft, das einem bestimmten von den Dorfleuten zu wählenden Manne zur Palmwein= gewinnung zugewiesen wird. Dieser Mann hei allein das Recht, in diesem ausgeschiedenen Ge- biete den Palmwein zu gewinnen und an die Dorfleute zu verkaufen. Sämtliche Eingeborenen begrüßten die Rege- lung der Palmweinfrage. Die Regelung wird deshalb m. E. keinen Schwierigkeiten begegnen. Nach meinen Beobachtungen und den Angaben der Eingeborenen sind pro Monat durchschnitllich zwei bis drei gefällte Palmen für den Bedar einer Palmwein trinkenden Familie notwendie. Die Vorteile des Fällens der Olpalmen zur Mimbogewinnung gegenüber dem Zapfen für d'n bequemen Eingeborenen liegen auf der Hand. Der Eingeborene gewinnt von der geschlagenen Palme mühelos morgens und abends ein reich liches Quantum. Der erste Palmwein, der von der gefällten Palme gewonnen wird, wird wegen seiner schlechten Qualität den Frauen überlafien. Das Ergebnis an Mimbo von einer guten, #6. fällten Palme beträgt zwischen 1 und 2 Liter bra# Tag und der Ausfluß ist in der Trockenzeit nach haltiger (30 Tage) als in der Regenzeit (20 Tagel. Die Nachteile des Palmweinzapfens an der stehenden Palme liegen in der größeren Arbeits- leistung durch das tägliche Besteigen der vel- schiedenen Palmen, der damit verbundenen Gefahr und der Abhängigkeit von der Blüten= und Fruch bildung. Auch ist das Erträgnis beim Palmwem zapfen in der Trockenzeit geringer wie in der Regenzeit. Durchschnittlich braucht eine groöt Familie für ihren Bedarf etwa 100 Zapfpalmen, so daß für die Ausscheidung von Palmengelände für die Deckung des Weinbedarfs ungefähr dieselbe Anzahl von Hektar notwendig wird, wie Hürten vorhanden sind, wenn auf den Hektar 100 zabft fähige Palmen gerechnet werden. Hierbei is an-