W 966 20 auf 5 171 100 Acres. Hiervon liegen 80 v. H. in den neun Provinzen, auf die sich dieses Me- morandum bezieht. Die bis Anfang August 1911 gemeldete Sesam- fläche belief sich, mit Ausnahme der Vereinigten Provinzen, für welche keine Schätzung vorlag, auf 1 782 800 Acres. Die in diesem Jahre bisher gemeldete Anbaufläche beträgt 1 767 400 Acres, doch war die Aussaat zur Zeit der Be- richterstattung noch nicht beendet. Der Stand der Saat war im ganzen ziemlich gut bis gut. Viel hing noch von der Witterung im August und September ab. Aus den Einzelberichten der Hauptprovinzen des Sesambaues, denen der Prozentsatz, mit welchem sie an der Gesamtanbaufläche Britisch= Indiens beteiligt sind, in Klammern beigesetzt ist, mögen folgende Angaben hervorgehoben werden: In den Vereinigten Provinzen (24,7 v. H.) setzte der Regen ziemlich spät in der zweiten Juliwoche ein und war in Bundelkhand, wo die Pflanze in großem Umfange angebaunt wird, außergewöhnlich stark. Die Aussaat begann un- gefähr Mitte Juli, und die Keimung ging gut vonstatten. In Bundelkhand störte der starke Regen die Fortsetzung der Aussaat, die zur Zeit der Berichterstattung noch nicht vollendet war. Eine Abschätzung der angebauten Flächen war daher nicht durchzuführen. Zentralprovinzen und Berar (17,1 v. H.). Der Regenfall war im Juni überall geringer als gewöhnlich, aber im Juli siel genügender und gut verteilter Regen in allen Provinzen. An- fangs August war der Niederschlag mäßig bis heftig. Die Aussaat war im allgemeinen erfolg- reich, und die Keimung im ganzen gut; nur an einigen Plätzen mußte etwas nachgesät werden. Der Zustand der jungen Pflanzen ist zufrieden- stellend, und die Aussichten sind günstig. Das Säcn der Späternte hatte am 9. August noch nicht begonnen. Es ist kein Grund vorhanden, anzunehmen, daß der Umfang des Anbaues der Früh= und Späternte zusammen sich erheblich von dem vorjährigen unterscheiden wird. Madras (16,8 v. H.). In den Rayatwari- dörfern waren bis Ende Juli 208 500 Aeres mit Sesam bebaut, das sind 4 v. H. weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Die Abnahme trat infolge des Ausbleibens rechtzeitiger und ausreichender Niederschläge ein. Die übrigen Dörfer meldeten eine Anbaufläche von insgesamt 16 400 Acres gegenüber einer solchen von 32 000 Acres im Vorjahr. Der Zustand der Saat war im allgemeinen ziemlich gut. (Nach First (ienern! Memorantlum aon the Semuaumum crop of the Senson 1912/13.) Verbot der Ausfuhr von Federn und Vogelbälgen. Die Ausfuhr aus Britisch-Ostindien von Federn und Vogelbälgen, abgesehen von solchen von Haustieren, wie Hühnern, Enten, Gänsen usw., sowie von Straußen und solchen für natur- geschichtliche Zwecke, ist gesetzlich verboren. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift wird mit hohen Strafen belegt. Trotz des Ausfuhrverbots werden in An- betracht der guten Preise, die in Europa und Nordamerika für Reiherfedern gezahlt werden, alljährlich immer wieder von Eingeborenen und auch von in Indien ansässigen europäischen Firmen Versuche gemacht, Sendungen im Schmuggelhandel auszuführen. Wie groß dieser Handel sein muß, läßt sich vielleicht schon daraus ersehen, daß in den Jahren von 1903 bis 1910 nicht weniger als zusammen 49 Fälle in den Häfen von Calcutta, Bombay, Madras und Rangvon entdeckt wurden. Doch scheint die Re- gierung nunmehr sehr streng vorgehen zu wollen; denn bei einer als seidene Lendentücher in einem Werte von 8000 Rs. deklarierten Sendung von Osprey-Federn, die letzthin im Rangooner Haupt- postamt entdeckt wurde, wurde der Absender mit einer Geldstrafe von 15 000 Rs. (ungefähr 20 500 7) belegt. Derartige hohe Strafen dürften vielleicht in Zukunft die an diesem illegi- timen Handel Beteiligten abschrecken. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Calcutta vom 27. Juli 1912.) E#rnzösisch-KAquatorial-Kfrika. Der Handel Mittel-Kongos im Jahre 1911. Der Gesamthandel des mittleren Kongogebiets hat im Jahre 1911 einen Wert von 32 958 155 Fr. erreicht, wovon auf die Einfuhr 11 674 766 und auf die Ausfuhr 21 283 389 Fr. entfielen. Der Spezialhandel bewertete sich auf insgesamt 26 921 379 Fr. und zwar auf 8 652 166 Fr. in der Einfuhr und auf 18 269 213 Fr. in der Ausfuhr. Der französische Anteil betrug daran 4251 804 Fr. in der Einfuhr und 11 675 013 Fr. in der Ausfuhr. Der Rest entfiel auf den fremden Handel. Die wichtigsten Einfuhrartikel waren Gewebe (2 114 943 Fr.), Metallwaren (1 070 519 Fr.), Nahrungsmittel (4131 770 Fr.), Getränke (806 666 Fr.), sowie Waffen und Munition (492 785 Fr). Der Wert der wichtigsten Ausfuhrartikel betrug in Franken (Menge in Tonnen in Klammern), wie folgt: Kautschuk 14 357 126 (1416), Elfenbein 428 504 (140) und Kupfererz 683 146 (1900). (Le Petit Bulletin de POffice Colonial.)