G 1023 eo Dienstag, 3. Dez.: Ostafrikanisches Küstenfieber der Rinder (F) — Praktische Ubungen (F). Mittwoch, 4. Deg.: Kalaagar und Orientbeule (F) — Klinische Visite (W) — Praktische Ubungen (F). Donnerstag, 5. Dez.: Spirochäten (Ms) — Praktische Ubungen (8M8). Freitag, 6. Dez.: libungen (A3). Sonnabend, 7. Dez.: Spirochäten (Ms) — Klinische Visite (W). Montag, 9. Dez.: Framboesie und Uleus tropicum (A) — Diverse tropische Oautkrankheiten (N). Dienstag, 10. Dez.: Wasserversorgung und -Unter- suchung in den Tropen (3. Mittwoch, 11. Dez.: Gifttiere und parasitische Arthro- poden der Tropen (F) — Schiffshygiene (S) — Klinische Visite (W) — Gifttiere und parasitische Arthropoden der Tropen (F.l. Donnerstag, 12. Deg.: Pest (Il) — Schiffshygiene (S) — Pest, pathologische Anatomie (R). Freitag, 13. Dez.: Ratten als Pestübertrager und ihre Bekämpfung auf Schiffen und an Land ((i) — Demonstrationen im Hafen (8S) — Praktische Ubungen (P). Sonnabend, 14. Dez.: Fleischbeschau, Vortrag über die gesundheitsschädlichen Parasiten der Schlachttiere (Prof. Glage). Montag, 16. Dez.: Sektion eines Pferdes (Prof. Glage) — Septische Erkrankungen der Schlachttiere. Vortrag über die Sektionstechnik (Prof. Glage). Dienstag, 17. Dez.: Mikroskopische Untersuchung des Fleisches (Trichinenschan) (Prof. Glage) — Fleisch- beschauliche Bedeutung und Beurteilung der In- kübensiunnkheiten der Schlachttiere, Vortrag (Prof. age). Mittwoch, 18. Dez.: Fleischbeschauliche Bedeutung und Beurteilung der nicht infektiösen Erkrankungen der Schlachttiere und die sonstigen Fleischveränderungen (Prof. Glage) — Untersuchungsmethoden bei der Fleischbeschau (Prof. Glage). Donnerstag. 19. Dez.: Tropische Tierseuchen (Lungen- seuche, Rinderpest, Vortrag) (Prof. Glage) — Tropische — — — — Spirochäten (As) — Praktische Die CGeltung der Reichsverfassung in den deutschen Kolonien von Dr. Kurt von Böckmann. Verlag S. Braun in Karlsruhe i. B. Der Verfasser geht davon aus, daß nicht die Ver- fassungsurkunde, deren Bestimmungen teilweise ver- ultet und unanwendbar geworden sind, sondern die Verfassung im materiellen Sinnc, d. h. der Inbegriff der wirklichen (lestaltung des Staatslebens, der Uinter-- suchung zugrunde zu legen ist, da nur dicses tat- süchliche Bild der Reichsgewalt uns mit absoluter Richtigkeit sagt, wann, in welcher Weise und auf welcher (irundlage das Reich seine einzelnen Normen zur Anwendung bringt. Er entwickelt den (iellungs- begriff der Rceichsverfassung und der Reichsgesetze und stellt die Theoric der Normgeltung auf, durch die er der herrchenden Ansicht, datß die R.V. zur seltung im Auslande und in den Kolonien der for- mellen Einführung bedürfe, entegentritt. Er kommt zu dem Ergebnis, dal die Verfassung nicht an ein bestimmtes Territorium gebunden ist, sondern gilt. so- weit die positive Machtsphäre des Staates sich erstreckt und ihre praktische Anwendung maglich ist. In dem zweiten Teile wendet sich der Verfasser dann zum Themn selbst, der (icltung der R. V. in den Tierseuchen, Fortsetzung. Einiges über Geflügelseuchen und über die Tuberkulosebekämpfung (Prof. Glage)l. Freitag, 20. Dez.: Lebenduntersuchung eines Pferdes. Besichtigung von Fleischbeschau-Präparaten. Besuch des Schlachthofes (Prof. Glage) — Pferdeseuchen. Feststellung des Alters des Pferdes nach dem Gebiß (Prof. Glage). * 1 Für die Schutztruppenärzte (kommandiert vom Reichskolonialamt)f, welche den Kursus nicht vom Be- giun an gehört haben, fallen die Vorlesungen des Herrn Prof. Glage (Fleischbeschau und tropische Tier- seuchen) fort; für sie gelten die nachstehenden Vor- lesungen: Sonnabend, 14. Dez.: Protozoen (T). Montag, 16. Dez.: Malariaparasiten im Menschenblut (Ass) — Mückensystematik (F) — Praktische Ubungen, Malaria (Ms). Dienstag, 17. Deg.: Mückenanatomie. -Biologie und Bekämpfung (F) — Praktische Ubungen, Malaria= parasiten und Mückenanatomie (Ju8 u. F). Mittwoch, 18. Dez.: Malariabekämpfung (F) — Prak- tische Ubungen, Malariaparasiten (M). Donnerstag, 19. Dez.: Beriberi (Atiologie) (Nu. Schm)— Praktische Ubungen, Malaria (Ms). Freitag, 20. Dez.: Gelbfieber (R) — Praktische Ubungen, Malaria (Is8. Errichtung von Jollftellen in Belgisch-NHongo. Laut Verordnung des Vizegeneralgouverneurs vom 17. Mai 1912 sind in Luvungi, Nya-Ka- gunda, Bobandana, Kwidjwi, Shangugu, Nha- Lukemba, Kalembe-Lembe, Mahagi, Bafuka, Yakuluku, Monga, DYakoma, Ekuta, Imese, Mo- koange, Dumbi und Lukolela Amter für die Er- hebung von Ein= und Ausgangsabgaben errichtet worden. (Bulletin officiel du Congo Belge.) — — — — Literatur-Bericht. Kolonien. Er weist unter Jugrundelegung seiner Geltungstheorie nach, daß beide Teile der Verfassung. die Cwundsätze über die obersten Reichsorgane und die über die Stellung des Reichsangehörigen zum Reiche. in den Kolonien Geltung huben und zwar jene, weil die Reichsorgune tatsüchlich für die Kolonien und in ihnen tätig sind und der hierin licgende Wille die vollständig ausreichende Rechtsgrundlage für ihre Gelung ist. diese, weil überall, wo in einem konsti- tutionellen Staate Reichsangehörige und Reichsgewalt zusammentreffen. das subjektive Indiridualrecht grund- sützlich vorhanden sein muß. Es folgt im Anschlul daran und zum Juchweis für die Richtigkeit dieser Grundsätze eine Besprechung der einzelnen in den Kolonien geltenden JNormen. An die Ausführungen schlichen sich Vorschläge de lege ferenda an, 2. B. betreffend Schaffung einer Revisionsinstanz, Emanzipation des Kolonialrechts vom Konsularrecht und Schuffung eines Verwaltungsstreit- verfahrens. Das Werk, das sehr schwicrige und wich- tige Fragen behandelt und auf gründlichen wissen- schaftlichen Studien beruht. ist zweifellos eine wert- volle Bercicherung der Koloninlrechts-Literatur.