G 1042 2 Die Aufgabe der gemischten deutsch-englischen Grenzexpedition bestand in der Auffindung und Vermarkung der durch den Vertrag vom 14. Mai 1910 in den Hauptpunkten gegebenen Grenzlinie, deren vertragsmäßiger Verlauf folgender ist: Vom Gipfel des Ssabinjo (3654 m) führt sie über den Mgahinga-Gipfel (3487 m) zum höchsten Punkte des Muhawura (4112 m). Weiter folgt sie dessen nordöstlichen Musongo genannten Berg- sporne, und beschreibt dann in östlicher Richtung eine flache Kurve. Zwischen den Seen Bolero und Tshahafi geht sie etwa halbwegs in gerader Linie durch und begleitet dann den Rücken der Wugamba-Kette von deren südlichstem Gipfel an bis zur Breite des Zusammenflusses der Bäche Wigaga und Mugera. Hier verläßt sie die Kette und verläuft weiter auf dem genannten Breiten- grade bis zum genannten Zusammenflusse. Hier- auf folgt sie in südlicher Richtung dem Talwege des Wigaga-Baches bis zu dessen Quelle. Dann erreicht sie geradlinig einen Punkt, der genau 1000 m nordwestlich (rechtweisend) vom Gwassa- Berge entfernt ist. (Punkt b des Vertrages.) Hier nimmt die Grenze eine nordöstliche Richtung an und soll längs dreier in ihrer Länge und Breite genau vertragsmäßig bezeichneter Linien durch einen bisher weißen Fleck der Karte bis zur Quelle des südwestlichen Armes des Kisinga-Flusses verlaufen, wenn möglich, längs natürlicher Grenzen, deren Abweichungen aber nicht mehr als 5 km nach Norden oder Süden von den Geraden betragen dürfen, und wobei weder die Gesamtfläche des deutschen noch die des britischen Gebietes vermindert sein darf. Der Raum zwischen dem Gwassa-Berge und dem Quellgebiete des Kisinga-Flusses erschien auf den bisherigen Karten als ein weißer Fleck. Bei Besichtigung des Geländes ergab sich, daß ein Gebirgsland von etwa 2000 m mittlerer Höhen- lage zu durchschreiten war, dessen Formationen durchweg in etwa meridionaler Richtung streichen. Die Formationen stellen sich dar als hohe, meist steilgeböschte Rücken, zwischen denen sich tief ein- geschnittene feuchte Täler hinziehen, deren Sohlen fließende Bäche führen und oft mit breiten, be- sonders bei Regenzeit schwer passierbaren Papyrus- sümpfen bedeckt sind. Die Sohle des Muhindu- Sumpfes ist ein solcher Papyrussumpf, dessen Breite 100 bis 500 m beträgt. Diese ungünstigen Verhältnisse ließen es ge- boten erscheinen, von der Absteckung der Grenze in geraden, die Formationen und die darauf be- findlichen zahlreichen Eingeborenen-Siedlungen fast rechtwinklig schneidenden Linien Abstand zu nehmen, um bei nördlicher und südlicher Abweichung unter ständiger Berücksichtigung der Kompensationsfrage — mit Bezug auf die ideelle geradlinige Grenze — möglichst natürliche Grenzen zu finden. Diese mühsame Arbeit gelang wider Erwarten gut, da es mehrfach möglich war, tief ein- geschnittene Täler unter Verfolgung der Wasser- scheide zu umgehen unter möglichster Vermeidung einer Durchschneidung von Eingeborenen-Sied- lungen. Nach lberschreitung des Luwumba-Fluße verläßt die Grenze das Gebirgsland von Nord= Ruanda und schmiegt sich der fast östlich ge- richteten, hier Mashuri-Kette genannten Wand an, die den deutlich markierten imposanten Adbfal zum Hügellande Mpororo bildet, bis sie, nach Umgehung des Kitofu-Berges, dessen Hängen folgend, das Quellgebiet des Kisinga-Flusses am Ursprung des südwestlichen Armes erreicht. Ven hier ab ist die Grenze eine natürliche, durch die Talwege der Flüsse Kisinga, Kakitumba und Kagera gebildet, durch frühere Vermessungen fei- gelegt und topographisch dargestellt, bis zu der Stelle, wo der erste Grad südlicher Breite die Kagera zum zweiten Male — von Osten her gerechnet — schneidet, der weiterhin bis zum Westufer des Victoria-Sees die Grenze ist. Der westlich des Kisinga-Flusses und östlich von dem Vulkangebiet gelegene Teil der Grenz- zone ist wenig bekannt, es dürften deshalb einige Worte über Land und Leute am Platze sein: Das Vulkangebiet ist wissenschaftlich und geo- graphisch erforscht worden durch die deutsch-bel- gische Grenzerpedition im Jahre 1900 und durch die bekannte Expedition des Herzogs Adolf Fried- rich zu Mecklenburg 1907/08. Zur Oriennierung sei hier ein kurzer Uberblick gegeben, um die Lage der Vulkane zur deutschen Grenze zu erläutern. Das „westliche Vulkangebiet“ wird von den Vulkanen Niragongo (3412 m) und Namlagir (2960 m) gebildet, das östliche von den Vulkanen Mikeno (4424 m), Karissimbi (4500 m), Wißfote (3874 m), Ssabinjo (3654 m), Mgahinga (3487 ) und Muhawura (4112 m). Die deutsch-belgicche Grenze nördlich vom Kiwu-See liegt zwischen den beiden Vulkangruppen, wendet sich aber vom Hehuberge ab nach Osten, um über die Gidfel des Karissimbi und Wissoke der Kammlinie der übrigen Vulkane der östlichen Gruppe, wie bereit erwähnt, zu folgen. Vom Ssabinjo zum Akubwe in etwa nördlicher Richtung führt die englicch- belgische Grenze, so daß der Gipfel des Ssabinso jetzt die sogenannte „Drei-Kaiserecke" ist. Die landschaftliche Schönheit des Vulkan- gebietes ist über jede Schilderung erhaben. Lie Krater einiger Vulkane sind noch tätig, der Gipiel des Karissimbi ist meist mit Schnee bedeckt. Ale sind erstiegen, außer dem Mikeno und Ssabins, deren schroffe Gipfelformen dies verbieten. Die oberen Teile der Vulkane sind mehr oder weniger