W 1109 e0 Mole von 2100 m und Kais von 2300 m Länge, bei cinem Kostenaufwande von 44 500 000 Franken würde Ierst eine vollständige Lösung der Frage bringen. Die Schaffung eines so ausgedehnten Hasens ist jedoch kein Programm der Gegenwart; seine Notwendigkeit wird sich nicht vor 20 oder 30 Jahren fühlbar machen. Das bescheidenere und praktische Arbeitoprogramm von heute siebt nur die Anlage eines Hafens vor, der in weitem Maße für alle alinellen Bedürfnisse des Handels und der herzustellenden Eisenbahn ausgebaut ist. Eines Hafens mit offener Reede, der eine Werftanlage von 200 m Länge enthält, eine Tiefe von 3 m erreicht, zu jeder Zeit für Schlepper und Leichter befahrbar ist und einem Verkehr von 200 000 Tonnen jährlich ge- recht werden kann. Mit entsprechenden Hebemaschinen, Werkstätten und reichlicher Wasserversorgung bedeutet die Hafenaulage von Pointe-Noire, innerhalb des ganzen Projektes, eine Ausgabe von 4 800 000 Franken. Am anderen Ende des Schienenweges, am Stanley- Pool, muß die Eisenbahn in entsprechender Weise bis zum schiffbaren Kongo hingeführt und muß in Bragza- ville ein Hafen angelegt werden, der den Anforderungen des neuen Verkehrs gerecht wird. Diese glückliche Hafenstelle am Aus= und Cingang eines Schiffahrts- weges von mehr als 12 000 Kkm mußte genauer fest- gelegt werden. Gegenüber Braggaville, auf dem belgischen Ufer, liegt Leopoldville, der offizielle Hafen, der einen zweiten in Kinshassa neben sich hat. Fran- „Mösisch-Aquatorial-Afrika ist es sich schuldig, einen voll- ständig ausgebauten Hafen anzulegen, der den gleichen Bedürfnissen eines großen Schissahrtoverkehrs und eines jeden Tag nach dem oberen Lande an Intensität zunehmenden Handels gewachsen ist, wenn es seine Eisenbahn zur vollen Entfaltung bringen und nicht endgültig in die wirtschaftliche Abhängigkeit seines belgischen Nachbars geraten will. Die von dem Wasserbau-Ingenieur Roussilhe ge- leitete Kommission hat durch eine Reihe vorbercitender Arbeiten den besten Platz für die Hafenanlage er- kundet. Der durchgeprüfte Plan umfaßt 350 m Rgai- anlagen, die nach und nach gebaut werden sollen, mit fünf Anlegepunkten, von denen jeder 70 m lang ist; eine ausgebaute Plattform mit schiefer Ebenc ver- bindet den Hafen mit dem horigontalen Plateau von M Pila. Dic mit diesen Anlagen zusammenhängenden CEinrichtungen, der Ankauf des Materials für den Landungepunkt, die Ausstattung des Hafens mit einer Aufschleppbelling für kleine Schiffe, mit Schwimmdocks für Schiffe von 500 Tonnen und darüber, ergeben einen Kostenaunschlag von 1 Millionen Franken. Nach Erreichung des Kongobeckens ist sein Ausbau von WMichtigkeit. Die vollständige Nutzbarmachung des großartigen Flußnetzes des Kongo und llbangi drängt sich für Französisch-Aquatorial-Afrika auf, wie sich für Belgisch-Rongo die Benutzung des RKongo und des Nassail-Sankurn aufgedrängt hat. Es gibt kein Fluß- becken in Curopa, das eine solche Ausdehnung einer nusbaren Wasserstraße aufweist: die Belgier lassen Schiffe von 500 und 1000 Tonnen auf einer zusammen— bängenden Strecke von 1700 km verkehren. Die Flußstrecke Braz zaville— Bangui genügt für unsere gegenwärtigen Bedürfnisse, sie muß aber aus- gebaut und verbessert werden, um das Marimum ihrer Leistungsfähigkeit zu erreichen. Die Bestimmungen des frangösisch-deutschen Abtommens von 1911 machen die von der huydrographischen Kommission befürworteten Arbeiten nur noch dringender. Der Ausbau und die Einrichtung des Stromes für die Schiffahrt wird den mmgang der Verbindungen zwischen Mittel-Kongo und dem Ubangi-, Schari-Tichad-Gebiet, trotz der beiden, itbrigens sehr beschränkten, dentschen Ausschnitie am Kongo und Ubanugi sichern. Die genauen unter Triangulation und Lotungen vorgenommenen Fluß- aufnahmen, die Untersuchungen über den Wasserstand, das Fahrwasser und die Strömung, haben die Grund- lage einer Arbeit von großer Bedentung gebildet, welche die Anfertigung von 70 Karten gestattet, deren Herausgabe bevorstehn Aus der außerordentlich voll- ständigen Aufstellung, die die hudrographische Kom- mission beigebracht hat. find in der neuen Anleihe nur die Einzelheiten berücksichtigt worden, die für die dringendsten Einrichtungen und den Ankauf des un- bedingt unentbehrlichen Materiald notwendig sind. Der Ausbau des französischen Fahrwassers beim Pool, die Ausbaggerung des Flusses von Brazzaville nach Lou- kolcla, von Lonkolcla nach Bangui, die Wasserbauten an der Felsenbank von Zinga beanspruchen eine Aus- gabe von 2 400 000 Franken, wozu noch 1 100 000 Franken für die Errichtung eines hudrographischen Dienstes auf fünf Jahre hinzukommen, zusammen also eine Ausgabe von 3 800 0000 Franken. D Dieselben Gründe, die für den vollständigen Aus- ban des Wasserweges Kongo—llbangi ins Feld zu führen sind, verlangen auch die Einrichtung eines Hafens für den Durchgangsverkehr in Bangui, dem Endpunkte der Schiffahrt für die Schiffe mit 1 m Tief- gang. Von Bangui aus stromauswärts beginnt das schiffbare Flußben des oberen Ubangi, das bis nach Mobaue reicht. Nach Norden dagegen soll eine viel empfohlene Eisenbahn führen, und zwar von Bangui aus nach Fort Crampel zum Flußbecken des Schari. Der Hafen von Bangui muß deshalb zugleich den An- forderungen des gegenwärtigen Handelsverkehrs, wic auch den Bedürfnissen entsprechen, die sich aus dem Bahnbau ergeben. Die Untersuchungen, die zur Zeit noch bearbeitet werden, gestatten noch nicht, in end- gültiger Weise die Einzelheiten der auszuführenden Arbeiten an zugeben. Ein Voranschlag von 700 000 Franken ist für die Anlage eines Durchgangshafens stromabwärts von den Schnellen von Bangui vor- gesehen. lUber Bangni hinaus hatte die kritische Lage, die gewisse, aus einem nichtorganisierten Trägerdieust ent- standene Mißbräuche geschaffen hatte, daezu geführt, mit den Mitteln der Anleihe von 1909 eine vorlänfige Lösung der Frage des Transportes zwischen dem libangi und Schari vorzusehen. In das Programm dieser Anleihe war der Vanu einer Straße zwischen Fort Sibut und Fort Crampel eingestellt, die das kleine Nebenbecken des Kemo-Lomi mit dem Schari ver- bindet. Ende 1912 werden die Erdarbeiten dieser Strasie beendet sein: einige fertige und einige Ge- legenheitsbrücken werden bereits den Wagenverkehr, ohne Umladung, von einem bis zum andern Ende ge- statten. Die Gesamtausgabe wird alsdann 1 882 000 Franken von den im Gesetz von 1909 vorgesehenen 3 150 000 Franken betragen. Die Gesichtspunkte sind heute nicht mehr dieselben wie im Jahre 1909. Schon damals erschien c## unum- gänglich nötig, die zusammenhängende Kette der Ver- bindungen zwischen unsern ein zelnen Kolonien zu ver- stärken. Das Auskunftomittel war eine Straße. Diese war aber nur eine vorläufige Verbesserung, die den Trans- portverhältnissen zwischen dem Ubangi= und dem Tschad- gebiet zuteil wurde. Die Schiffahrt über Bangui hin- ausd macht in Wirklichkeit verschicdene Umladungen und die lange und beschwerliche Fahrt auf dem Nemo und Tomi stromaufwärts erforderlich, Flüsse, die zu- dem nur für leichte Boote und Frachikähne (Pirogues und baleini##res) befahrbar sind. Unter diesen Um- ständen ist es vorzuziehen, die Straße von Fort Crampel nach Fort Sibm bis nach Bangui zu verlängern und