W 1147 20 7,4 v. H., Neusüdwales mit 52,8 v. H., Neuseeland mit 27,8 v. H, fremde Länder mit 4,2 v. H., darunter Deutschland mit 1,2 v. H. Der Gesamthandel mit dem Vereinigten König- reich Großbritannien und den britischen Besitzungen stieg von 1747 283 L im Jahre 1910 auf 2 138 827 L. im Jahre 1911. Dagegen fiel der Handel mit den fremden Länderen von 128 655 L auf 94 4567 KL. Der Haupthandel der Fiji-Inseln vollzieht sich mit Neusüdwales, die nächste Stelle nimmt Neuseeland ein. Der Wert der Waren, die eingeführt und später wieder ausgeführt sind, betrug im Jahre 1908 rund 1061 L. 1910 rund 73 L 1900 325= 1911. 11 457= Das Anwachsen im Jahre 1911 ist auf die Einfuhr von Kopra aus Futung, Samoa und den Ma+llis- Inseln zurückguführen. Die Einfuhr aus Samoa ist jedoch jetzt wegen des Auftretens des Rhinogeroskäfers in Samoa verboten worden. Der Wert der unter Zollverschluß im Jahre 1911 ausgeführten Güter betrug 5706 L, der mit Ausfuhr- prämie ausgeführten 15 646 L. An diesem Handel sind hauptsächlich Samoa, Tonga, die Wallis-Inseln und Futuna beteiligt; er wächst von Jahr zu Jahr. Der Wert der Einfuhr zum Verbrauch in der Kolonie und die Ausfuhr von Erzeugnissen der Kolonie stellt sich folgendermaßen: « Einfuhr Ausfuhr Insgesamt Jahr ⁊ * 1910. 870 047 1 005 745 1 875 792 1911. 945 622 1 212 426 2 188 048 In diesen Zahlen ist der Wert von ein= und aus- geführtem gemünzten Gelde mit einbegriffen. Eine größere Zunahme in der Einfuhr hatten u. a. folgende Artikel aufzuweisen: Mehl, Kohlen, Ole, landwirtschaftliche Maschinen, Nutzholz. Spirituosen. Zurückgegangen ist die Einfuhr von Maschinen. Die Zolleinnahmen sind im Jahre 1911 um rund 18 474 L gestiegen; sie betrugen rund 150 165 L im Jahre 1911 gegen rund 131 690 L im Jahre 1910. Die Hauptausfuhrartikel sind: Zucker, Kopra und frische Früchte. Der Wert dieser Artikel betrug im Jahre 1911 (1910) in L: für Zucker 797274 (669 432), Kopra 294 245 (258 841), frische Früchte 151 668 (47 302). Der Wert (in L) der minderwichtigen Ausfuhr- artikel in den Jahren 1911 (1910) stellte sich wie folgt: Rinde 668 (1910: —), Bohnen 91 (412), Kakao 319 (168), Kokosnüsse 770 (370), Erdnüsse 51 (76), Wolle 441 (570), Tripang 570 (83), Perlmutterschalen 76 (61), Baumwolle — (104), Mais 2 (406), Melasse 9821 (11 240), Tabak — (18), Häute 1539 (1498), Tee 6 (13), Schildpatt 1934 (1596), Ara-Pfeffer 378 (290), Felle 241 (186), Nutzholz 451 (—). Die Steigerung des Wertes der minderwichtigen Ausfuhrartikel beträgt 32 048 L. Zur weiteren Er- höhung der Ausfuhr hat man jetzt weite Strecken Landes mit Sisal-Oanf bebaut und verspricht sich hier- von eine Haupternte für die Kolonie. Zahl und Tonnengehalt der in den drei Häfen der Kolonie eingelaufenen Kauffahrteischiffe ergibt die folgende Ubersicht: Dampfer Segelschiffe Insgesamt An= Tonnen= An= Tonnen= Au-Tonnen- Jahr zahl gehalt zahl gehalt zahl gehalt 1908 . 126 241 526 134 244 173 134 2pX4 173 19000 128 266 191 110 272 552 140 272552 1910. 118 268 308 129 274570 129 274570 1911. 140 290 167 150 295 477 150 295 477 Die Nationalität der Schiffe war bei 144 die britische, bei 6 die amerikanische und bei einem die norwegische. Die Zahl der konzessionierten Küstenschiffe be- trug im Jahre 1911: 267 Fahrzeuge mit 2821 Tonnen. In europäischem Eigentum standen hiervon 87 Schiffe mit 1495 Tonnen, Einheimische besaßen 136 Schiffe mit 894 Tonnen, Chinesen 9 Schiffe mit 139 Tonnen, Mischlinge 31 Schiffe mit 278 Tonnen. (Report on the trade und Commerce and Shipping of the colony of Fili for the year 1911.) Kranzösisch-Kfquatorial-Afriha. Neuer Zolltarif. Durch ein am 8. April 1892 in Lissabon unterzeichnetes Protokoll war zwischen Vertretern Frankreichs, Portugals und des Kongostaats ein Zolltarif für die westliche Zone des konventionellen Kongobeckens — zu dem auch die Gebiete von Französisch-Aquatorial-Afrika gehören — verein- bart worden. Diese Vereinbarung war seitens der Französischen Regierung mit Wirkung vom 1. Juli 1911 gekündigt. Von diesem Zeitpunkt ab galt in Französisch-Aquatorial-Afrika der durch Verordnung vom 30. Juni 1911 auf ein Jahr festgesetzte und durch Verordnung vom 27. Juni 1912 bis zum 31. Dezember d. Js. verlängerte Zolltarif. Am 1. Januar 1913 tritt ein neuer Zolltarif in Kraft, der im Journal officiel de la Répu- blique Française vom 16. Oktober 1912 S. 8850 und 8851 veröffentlicht ist. Der Tarif enthält für Branntwein einen Einfuhrzoll von 200 Frank für 1 hl reinen Weingeist sowie für eine Reihe anderer Einfuhrwaren Wertzölle, die zwischen 3 und 10 v. H. schwanken. Ausfuhrzölle sind nur für Elfenbein und Kautschuk, und zwar in Höhe von 10 v. H. des Wertes, vorgesehen. —. Der Cissaboner Kahüomarhkt im Oktober 1912.“) Der Kakaomarkt in Lissabon ist seit dem letzten Bericht ohne Veränderung gewesen. Der Preis ist bis auf 4000 Reis gestiegen, wohl hauptsäch- lich infolge des Steigens des Goldagios. Über den Ausfall der Ernte werden die ver- schiedensten Ansichten verbreitet. Während von einigen behauptet wird, daß die Pflanzungen durch ungünstiges Wetter viel gelitten haben, wird dies von anderer Seite in Abrede gestellt mit dem Be- merken, daß dies nur für kleinere Plantagen zu- trifft, während gerade die bedeutendsten Plan- tagen auf eine gute Ernte rechnen. Letztere Ansicht dürfte wohl den Tatsachen entsprechen, was schon daraus erhellt, daß die Zufuhren be- deutend zugenommen haben. *) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1912, S. 1058.