W 1196 20 Nach dem Referat von Professor Dr. Fischer von der Landwirtschaftlichen Hochschule Berlin hat die Ma- schinenfabrik Augsburg-Nürnberg Versuche mit Pflanzen- ölen, Rizinus-, Sesam-, Baumwollsaat-, Palm--, Erd- nuß-Ol, auf ihre Brauchbarkeit als Treibkraft angestellt. Sämtliche OCle ergaben, teilweise nach vor- heriger Erwärmung zur Beseitigung der Dickflüssigkeit, volle Leistung des Motors. Es gilt nun, diese Vor- versuche drüben an Ort und Stelle in der Kolonie nach- zuprüfen und insbesondere auch festzustellen, ob auch die Rückstände von Pflanzenölen und ganz gering- wertige Ole, die für den Export nicht in Frage kommen, als Treibkraft im Dieselmotor ausreichen. Die Maschinenfabrik Augoburg-Nürnberg hat einen 25 PS-= Dieselmotor für zwei Jahre zur Verfügung ge- stellt, ein Werkmeister der Kaiserlichen Werft in Dares- salam ist in Nürnberg in der Montage und Behandlung ausgebildet worden und wird demnächst die Aufstellung und die Versuche in Daressalam vornehmen. Zugleich soll ein Lehrkursus eingerichtet werden, um ins- besondere intelligente Eingeborene in der Handhabung von Motoren und Maschinen zu unterweisen. Diese Einrichtung soll nach und nach einen Stamm von farbigen Maschinisten schaffen, der den technischen Be- trieben der Kolonie dringend nottut. Ein Motor mit an Ort und Stelle gewonnenen Pflangenölen als Treib= kraft würde für die landwirtschaftliche und technische Entwicklung unserer Kolonien von Bedeutung sein. Zur Einführung des Motorpfluges in den Kolonien. Schließlich wurde von der Kommission beschlossen, die ersten Versuche mit dem Pöhlschen Motor- poflug in Deutsch-Ostafrika ausführen zu lassen. Zu diesem Zwecke sind bis zu 7000.44 zur Verfügung gestellt. Die Frage der mechanischen Bodenbearbeitung in den Kolonien spielt, wie Professor Dr. Fischer aus- führte, eine große Rolle, wegen der Arbeiterfrage eine größere Rolle vielleicht als bei uns. Nachdem nun eine Anzahl ostafrikanischer Landwirte den Pöhlschen Motorpflug in Deutschland ausprobiert hat und ihn für die Bodenbearbeitung in der Kolonie als geeignet bezeichnet, wurde beschlossen, die Nachprüfung des Motorpfluges auf Pflanzungen im Lindibezirk vor- nehmen zu lassen. Eine objektive Berichterstattung über die Versuche wird zur Aufklärung der schwebenden Fragen und dadurch zur Einführung des Motor- pfluges in die koloniale Landwirtschaft bei- tragen. .— — — — — — — — Gesellschaft Süd-Kamerun.) Unsere Hoffnung auf ein günstiges Resultat für das zum Bericht vorliegende Geschäftsjahr hat sich erfüllt. Wir konnten den Arbeitermangel in unserm Eigen- gebiet durch Einstellung einer beträchtlichen Anzabl eingeborener Arbeiter etwas beheben. Durch an- dauernde Belehrung und Beaufsichtigung der Ein- geborenen in der Gummizubereitung ist es gelungen. die Ausbeute beträchtlich zu erhöhen und die Unkosten des Betriebes drüben bedeutend zu ermäßigen, wo- durch ein Ausgleich für die merklich zurückgegangenen Verkaufspreise für Gummi in Europa geschaffen wurde. Auch die Ankäufe in unseren Faktoreien haben gegen das Vorjahr eine Zunahme erfahren. Die Elfen- bein-Ankäufe sind gegen das Vorjahr etwas gestiegen. Alle Produkte, sowohl Gummi wie auch Elfenbein. find zu nutzlassenden Preisen verkauft worden; besonders hat sich, trotz des zeitweise ziemlich bedeutenden Falles für Rohgummi, unser im Eigengebiet erzeugter (zZzummi infolge seiner guten Onalität stets einen lohnenden Preis bewahren können. * 1 *# Der Rohgewinn pro 1911 beträgt 1077 861 . . davon erforderten Ein= und Ausfuhrzölle usw. 110 SO04. v. Unkosten in Kamerun 442 425 . K, in Europa 59 825.4. Abschreibungen auf Anlagen, Dampfer und Material 96 389 gesetzliche Rücklage 16 916 ./ Gewinn-= beteiligung des Fiskus 13 369 .E. Direktionstantiemen 33 833 ., 8 v. H. Dividende auf 3 Millionen .“ An- teile = 2 44 Dividende pro Genuß-= schein 30 000 f, so daß 4400 “ Vortrag bleiben. Ende 1911 standen Grundeigentum und Istanlagen mit 1 365 000 K zu Buch, Niederlassungen in Kamerun mit 138 034 , Dampfer mit 118 710 . 7F. Uber das laufende Jahr berichtet die Ver- waltung: „Wenn auch die uns bis jetzt vorliegenden Ziffern für das Jahr 1912 im Ankauf der Faktoreien und speziell in der Ausbente eine erfreuliche Zunabme ausweisen, bei nicht höheren Einstandspreisen drüben. darf nicht vergessen werden, daß die Gummipreise im europäischen Markte gegen das Vorjahr weiter gefallen sind. Wir glauben trotz alledem annehmen zu dürfen. daß für das laufende Jahr 1912 wiederum ein be- friedigendes Resultat erzielt wird.“ *) Ans dem Geschäftsbericht für das dreizebnte Geschäftsjahr (1911). Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. Uganda. Bestimmungen über die Ausfuhr von Er- zengnissen der unter dem Jagdschutzgesetze stehenden Tiere. Ein Uganda Gume Ordinance. 1912 betitelter Gesetzentwurf enthält Vorschriften für den Schutz des Wildes im Schutzgebiet Uganda. Unter Aufhebung der CGame Ordinances vom Jahre 1906 und 1910 wird darin bestimmt, daß im Schungebiete die Ausfuhr oder der Verkauf, Kauf oder die Ausstellung zum Verkauf von Schädeln, Hörnern, Knochen, Häuten, Federn, Fleisch oder anderen Teilen von gewissen in der Ver- ordnung besonders ausgeführten Tieren oder Vögeln verboten ist, wenn nicht solche Tiere usw. als Haus- tiere gehalten sind. Elephanten= oder Flußpferdzähne, die rechtmäßig. erworben sind, können indes ausgeführt, gekauft oder verkauft werden. Die Ausfuhr von Elfenbein usw., das entgegen den Bestimmungen der Wildschutzgesetze er- worben ist, ist verboten, ebenso die Ausfuhr von Ele- phantenzähnen, die weniger als 30 Pfund wiegen, und von Elfenbeinstücken aus Zähnen von weniger als 30 Pfund Gewicht. Der Gouverncur oder eine andere ermächtigte Person ist befugt. Elfenbein, das der Regierung gebort. zu besitzen, zu verkaufen oder zu übertragen: solches Elfeubein muß aber in vorgeschriebener Weise ge- zeichnet sein. Die Ausfuhr von Kuriositäten in weiblichem oder unreifem Elfenbein kann gestattet werden.