W 1197 20 Durch den Gesetzentwurf soll ferner die Erteilung von Erlaubnisscheinen zum Jagen, Töten oder Fangen einer bestimmten Angahl einzelner Tierarten geregelt werden. (The Board of Trade Journal.) Maahmen zur Hebung der Baumwoilkultur in Turhesitan.-) Nach der „Nowoje Wremja“ fand im Juni 1912 bei der Hauptverwaltung für Agrarwesen und Ackerbau eine Konferenz statt zur Prüfung der mit der Organisation von Bewässerungs- arbeiten in Turkestan zusammenhängenden Fragen, sowie zur Begutachtung der in letzter Zeit zahlreich eingegangenen Bewerbungen pri- vater Personen um Uberlassung von Bewässerungs- arbeiten, namentlich im Ferghanagebiet. Das Ergebnis der Arbeiten dieser Konferenz war ein Gesetzentwurf, betreffend die Vornahme von Bewässerungsarbeiten in Turkestan aus Privatmitteln. Außerdem arbeitete die Konferenz die Hauptgrundlagen eines Mustervertrags für große und kleine Irrigationsunternehmungen aus. Das Wesen des Gesetzentwurfs besteht darin, daß, nachdem ein privater Unternehmer alle Ar- beiten zur Bewässerung eines gegebenen Grund- stücks ausgeführt hat, die Hälfte desselben kosten- frei sein Eigentum wird, während die andere Hälfte in die Disposition des Fiskus übergeht. Angesichts der grundverschiedenen Auffassungen, die zwischen Regierung und Interessenten in der Frage der Heranziehung privater Unternehmer zu den Bewässerungsarbeiten in Turkestan herrschen, dürfte die gesetzliche Regelung der Angelegenheit noch geraume Zeit auf sich warten lassen. Die Regierung plant daher, einzelnen Be- werbern schon jetzt Gelegenheit zu Vorunter- suchungen zu geben, damit nach Erlaß des Ge- setzes mit den Arbeiten alsbald begonnen werden kann. Die hierzu zugelassenen Bewerber sollen bei der Konzessionserteilung vorzugsweise berück- sichtigt werden. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in St. Petersburg.) Uordnigeria. Zollfreie Ausfuhr von gewissen Trophäen, lebenden Tieren und Vögeln. Laut einer in der -Northern Nigeria Ga- zette« vom 2. September 1912 veröffentlichten Bekanntmachung ist die -Wild Animals Procla- mation, 1909½“) dahin abgeändert worden, daß Trophäen oder lebende Tiere oder Vögel als Exemplare für wissenschaftliche Untersuchungen mit Genehmigung des Gouverneurs zollfrei aus dem Schutzgebiet ausgeführt werden können. *) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1912, S. 309 f., 414 f. *#) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1909, S. 758f. Erlaubnis zum Tragen von Waffen. Laut einer in der -Northern Nigeria Ga- zetter vom 14. September 1912 veröffentlichten Bekanntmachung Nr. 525 ist die Bekanntmachung Nr. 65 vom Jahre 1912 aufgehoben und be- stimmt worden, daß die Erlaubnis zum Tragen von Präzisionswaffen im SchutzHebiete nur Per- sonen europäischer Abstammung erteilt wird. Die Erlaubnis zum Tragen von Schrotflinten kann auch gewissen Mischlingshäuptlingen erteilt werden. Nichteingeborene afrikanischer Abstammung, denen bereits eine Erlaubnis erteilt ist, können sie behalten; es werden aber keine weiteren Er- laubniserteilungen stattfinden. In keinem Falle wird die Erlaubnis erteilt werden, eine Präzisionswaffe an eine andere Person als eine solche europäischer Abstammung zu Übertragen. (he Board of Trade Journal.) Der kakaomarkt in Scuodor im 3. Vierteljahr 1912.-) In der ersten Hälfte des Juli waren die Kakao-Ankünfte andauernd nur recht klein; die Preise für Arriba Epoca konnten sich auf 21 Sucres"“") für den span. Ztr. (46 kg) halten, zu welchem Preise jedoch die Nachfrage von den Konsumländern bedeutend nach- ließ, obgleich sich die Marktlage dort auch befestigt hatte, wohl infolge gemeldeter schlechter Ernten aus den übrigen Produktionsländern. Die Zufuhren stellten sich, verglichen mit denjenigen in der 1. Hälfte des Juli 1911, wie folgt: Arriba 10 049 (18 824), Balao und Naranjal 6722 (5776), Machala 4316 (2150), zu- sammen 21 087 (26 750) span. Ztr. Die Zufuhren waren in der zweiten Hälfte des Juli etwas besser, besonders in Balao-Kakao, sie blieben jedoch hinter den vorjährigen zurück. Die Preise sanken gegen Ende des Monats etwas, denn man zahlte für mittelguten Arriba-Rakao um 19.50 Sucres herum für den span. Ztr., für die anderen Sorten im Verhältnisse weniger. Die Ankünfte be- trugen: Arriba 8797 (17 183), Balao und Naranjal 12 821 (9778), Machala 6698 (4194), zusammen 28316 (81 155) span. Ztr. In der ersten Hälfte des August ließen die Ankünfte ein wenig nach, obwohl immer noch größere Partien Balgo-Kakao ankamen. Die Preise für Arriba-Kakao schwankten zwischen 19 und 19,80 Sueres für den span. Zir., für andere Sorten waren sie ent- sprechend niedriger; aus den Konsumländern kamen jedoch nur wenige Aufsträge zu diesen Preisen herein. Die Aussichten für die cosecha de navidad (Weihnachts- ernte) werden im allgemeinen als sehr schlecht bezeichnet, da die Temperatur ausnahmsweise kühl und trocken war, so daß es nicht viele Früchte geben wird, die zu Ende des Jahres reif werden. Die Zufuhren betrugen: Arriba 12227 (15 429)., Balao und Naranjal 8635 (1596.4), Machala 4739 (5728), zusammen 25 631 (37 121) span. Ztr. In der zweiten Hälfte des August waren un- gefähr die gleichen Ankünfte zu verzeichnen wie in der ersten Hälfte, immerhin waren sie im Vergleiche mit denjenigen im gleichen Zeitraum des Vorjahrs be- *) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1912, S. *#) 1 Sucre = 2,04.4 76 f.